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Das komplette Journal als PDF - Ehler, Ermer & Partner

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STEUER<br />

Einkommensteuer:<br />

Kinderleicht?<br />

Bild: © Canal-Cup Projekt GmbH<br />

RECHT – TOPTHEMA<br />

Rechtliche Fallstricke:<br />

Wie sicher ist Ihr Onlineshop?<br />

E.ON HANSE CUP 2011<br />

Dank EEP mit mehr<br />

Power ins Ziel<br />

INTERN<br />

Aktion Gesundheit:<br />

Fit ins neue Jahr starten!<br />

DEZEMBER 2011


02<br />

Bild: © Gina Sanders – Fotolia.com<br />

NEWS<br />

EEP-JOURNAL · EXTRA | DEZEMBER 2011<br />

„Goodwill“…<br />

… macht Scheidung teurer<br />

BGH-Urteil: Auch der immaterielle Wert eines Unternehmens<br />

wird in die Berechnung beim Zugewinnausgleich<br />

miteinbezogen – lesen Sie mehr auf Seite 09.


EEP-JOURNAL · EXTRA | DEZEMBER 2011 EDITORIAL<br />

Verehrte Leser,<br />

das Jahr 2011 hatte es in<br />

sich. Im März ereignete sich<br />

die Reaktorkatastrophe in<br />

Fukushima. Ein Schaden und<br />

eine Gefährdung in ungeahntem<br />

Ausmaß haben die<br />

ganze Welt verändert. Als<br />

Folge wird weltweit über<br />

die Gefahr von Atomkraft<br />

diskutiert und in Deutschland wurden der Atomausstieg und<br />

eine Energiewende beschlossen.<br />

Die Verschuldung der Staaten Südeuropas in Verbindung mit<br />

fehlendem Wirtschaftswachstum dort bedroht die gesamte Eurozone.<br />

Rettungsschirme in gigantischer Größenordnung wurden<br />

beschlossen. Viele Menschen haben Angst um ihre Zukunft und<br />

den Wert ihres Ersparten. Die Zinsen für Staatsan leihen vieler<br />

Staaten sind enorm gestiegen.<br />

Deutschland gilt noch <strong>als</strong> sicherer Hafen. Doch auch hier hat die<br />

Konjunktur nachgelassen und es besteht die Gefahr, dass die<br />

Probleme der anderen Länder zu uns durchschlagen.<br />

WIRTSCHAFTSPRÜFUNG<br />

Jahres- und Konzernabschlüsse, internationale Rechnungslegung,<br />

Corporate Governance, Risiko-Management, Outsourcing, Fraud Investigation,<br />

Unternehmensbewertung, Sanierung, Due Diligence<br />

SANIERUNG UND INSOLVENZ<br />

Sanierungskonzepte, Restrukturierung, Umsetzungsmanagement,<br />

Insolvenzverwaltung, Gläubigerberatung, Haftungsfragen<br />

UNTERNEHMENSRECHT<br />

Gewerblicher Rechtsschutz, Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht, Vertragsrecht<br />

STEUERBERATUNG<br />

Steuerliche Beratung für Unternehmen und Unternehmer,<br />

Unternehmens gründung, Umstrukturierungen, Unternehmenskäufe,<br />

Unternehmensnachfolge und private Nachfolgeberatung, Jahresabschlüsse<br />

und Steuererklärungen, Vertretung gegenüber der Finanzverwaltung<br />

ERBRECHT<br />

Ehe- und Erbverträge, Testamente, Testamentsvollstreckungen,<br />

Nachlass verwaltungen<br />

STIFTUNGS- UND VEREINSRECHT<br />

Gründungen, Satzungen, Gemeinnützigkeit,<br />

erbrechtliche Gestaltungen<br />

Die Regierungskoalition hat<br />

einen Teil ihres Rückhalts in<br />

der Bevölkerung verloren.<br />

Die diversen Landtagswahlen<br />

haben uns das deutlich-<br />

gemacht. Die gerade beschlossene<br />

Steuersenkung<br />

wird daran nichts ändern,<br />

zumal eine Entlastung von<br />

ca. 25 Euro im Monat<br />

niemandem etwas bringt.<br />

In Schleswig-Holstein stehen 2012 Landtagswahlen an. Die FDP<br />

wird es schwer haben, wieder in den Landtag einzuziehen.<br />

Aber es gibt auch Chancen. Noch sind die Zinsen niedrig und<br />

„Made in Germany“ ist weltweit begehrt.<br />

Für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im fast<br />

abgelaufenen Jahr 2011 möchten wir Ihnen ganz herzlich<br />

danken. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien sowie Ihren<br />

Mitarbeitern ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch<br />

ins nächste Jahr – und für 2012 Gesundheit, Glück und Erfolg!<br />

Ihre Sozietät <strong>Ehler</strong> <strong>Ermer</strong> & <strong>Partner</strong><br />

WIRTSCHAFTSPRÜFER | STEUERBERATER | RECHTSANWÄLTE | UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM<br />

GESELLSCHAFTSRECHT, TRANSAKTIONEN<br />

Unternehmensgründungen, Umstrukturierungen/Unternehmensnachfolge,<br />

Mergers and Acquisitions<br />

ARBEITSRECHT<br />

Individualarbeitsrecht, Beendigung von Arbeitsverhältnissen,<br />

Betriebs verfassungsgesetz, Tarifrecht, betriebliche (Um-)Strukturierungen,<br />

Dienstvertragsrecht von Geschäftsführern und Vorständen,<br />

betriebliche IT-Nutzung<br />

DIENSTLEISTUNGEN FÜR UNTERNEHMEN<br />

Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Kostenstellenrechnung<br />

IT- UND ONLINERECHT, NEUE MEDIEN UND E-COMMERCE<br />

Internet, E-Commerce, Software, Telekommunikation, Domains, Datenschutz,<br />

IT Compliance, Legal Audits, E-Publishing, IT-Projekte, IT-Vergaberecht<br />

BANK- UND KAPITALMARKTRECHT<br />

Finanzierungsberatung, Sicherheitenbestellung und -verwertung,<br />

Sanierung, Zahlungsverkehr, Beratungshaftung, forensische Tätigkeit<br />

03


04<br />

STEUER<br />

Dr. Lars Jensen-Nissen | Diplom-Volkswirt | Steuerberater<br />

Steuersenkungen<br />

Tatsächlich<br />

realisierbar?<br />

Trotz angespannter Haushaltslage plant die<br />

schwarz-gelbe Regierungskoalition ab 2013<br />

Steuersenkungen.<br />

Nach Medienberichten soll insbesondere eine<br />

Korrektur des Einkommensteuertarifs Gegenstand<br />

der Steuersenkung sein, um den Folgen<br />

der sogenannten „kalten Progression“ entgegenzuwirken.<br />

Bei der kalten Progression handelt es sich um<br />

eine Art heimliche Steuererhöhung, wonach<br />

Einkommenszuwächse aufgrund einer höheren<br />

Tarifbelastung überproportional durch Steuern<br />

aufgezehrt werden. Hintergrund ist der progressive<br />

Einkommensteuertarif, der bei steigendem<br />

Einkommen zu einer über proportional steigenden<br />

steuerlichen Belastung führt. Höhere<br />

Einkommen werden nicht nur absolut, sondern<br />

auch prozentual höher be steuert. Einkommenssteigerungen,<br />

die lediglich die Inflation ausgleichen,<br />

führen aufgrund der überproportional höheren<br />

Steuerbelastung dazu, dass der<br />

Steuerpflichtige real betrachtet, d. h. unter Berücksichtigung<br />

der Inflation, weniger Einkommen<br />

zur Verfügung hat.<br />

Durch die Änderung am Einkommensteuertarif<br />

soll es nunmehr zu einer Glättung der kalten<br />

Progression kommen, d. h. die verursachte<br />

Steuermehrbelastung soll dem Steuerzahler zurückgegeben<br />

werden. Die Glättung der kalten<br />

Progression ist im Sinne des Steuerzahlers und<br />

steuersystematisch richtig.<br />

Offen ist jedoch, ob diesen Plänen im Bundesrat<br />

auch die Bundesländer zustimmen werden, da<br />

es sich aus Haushaltsgesichtspunkten um eine<br />

teure Maßnahme des Fiskus handelt. Zahlreiche<br />

Ministerpräsidenten haben bereits angekündigt,<br />

der Steuersenkung nicht zuzustimmen.<br />

Im Zweifel müssen wir uns darauf einstellen,<br />

dass ein Steuergesetz, das uns zunächst <strong>als</strong><br />

Steuerentlastung verkauft wird, am Ende des<br />

Tages wieder einmal eine Steuermehrbelastung<br />

bedeutet.<br />

Steuervereinfachungsgesetz 2011<br />

EEP-JOURNAL · EXTRA | DEZEMBER 2011<br />

Zustimmung von<br />

Bundestag und Bundesrat<br />

<strong>Das</strong> Gesetz ist am 4. November 2011 im Bundesgesetzblatt veröffent licht<br />

worden und tritt damit größtenteils zum 1. Januar 2012 in Kraft. <strong>Das</strong> Tau -<br />

ziehen zwischen Bundestag und Bundesrat ist somit zu Ende.<br />

<strong>Das</strong> Steuervereinfachungsgesetz ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.<br />

In weiteren Schritten sollten der Steuerbürger entlastet, das Steuersystem<br />

vereinfacht und bürokratische Hemmnisse abgebaut werden. In Anbetracht der<br />

Tatsache, dass unsere Politiker bei Staatsausgaben grundsätzlich in Milliarden-<br />

Beträgen zu rechnen pflegen, wird diese Umsetzung den Staat lediglich ca. 590<br />

Mio. Euro kosten.<br />

Arbeitnehmer erhalten ein steuerliches Weihnachtsgeschenk, in dem die<br />

Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages um jährlich 80 Euro bereits in der<br />

Gehaltsabrechnung für Dezember 2011 berücksichtigt wird. Erfreulich ist auch<br />

die Vereinfachungsregelung für die elektronische Rechnungsstellung rückwirkend<br />

zum 1. Juli 2011. Der Wirtschaft sollen dadurch Bürokratiekosten in Höhe<br />

von rund 4 Mrd. Euro erspart bleiben.<br />

Weitere wichtige Änderungen ab 1. Januar 2012 in Stichpunkten:<br />

Helmut Gädt | Steuerberater<br />

Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder (zwischen<br />

18 und 25 Jahren) bei Beantragung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen.<br />

Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten,<br />

die nunmehr einheitlich <strong>als</strong> Sonderausgaben berücksichtigt werden.<br />

Geblieben ist der Abzugshöchstbetrag von zwei Dritteln der Aufwendungen,<br />

höchstens 4.000 Euro pro Jahr und Kind.<br />

Wegfall der Einbeziehung abgeltend besteuerter Kapitaleinkünfte bei der<br />

Berechnung der zumutbaren Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen,<br />

dem Ausbildungsfreibetrag sowie dem Höchstbetrag für den Spendenabzug.<br />

Für Kapitaleinkünfte, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen, gilt<br />

dies allerdings nicht.<br />

Durch die Vereinheitlichung der Grenzen bei verbilligter Wohnraumvermietung<br />

(mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete) kommt es zum<br />

Verzicht auf die Totalüberschussprognose.<br />

Die bislang bestehenden insgesamt sieben Veranlagungs- und Tarifvarianten<br />

für Eheleute werden auf vier zurückgeführt. Ehegatten wird ein Wahlrecht<br />

zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung anstelle der getrennten<br />

Veranlagung eingeräumt.<br />

Beim Antrag auf verbindliche Auskunft wird eine Bagatellgrenze von<br />

10.000 Euro (Gegenstandswert) eingeführt, bis zu der keine Gebühren<br />

anfallen.<br />

Bei einer Betriebsunterbrechung oder Betriebsverpachtung im Ganzen gilt<br />

der Betrieb bis zu einer ausdrücklichen Aufgabeerklärung <strong>als</strong> fortgeführt.<br />

Wir dürfen gespannt sein, ob weitere Steuervergünstigungen und Erleichterungen<br />

folgen werden.


EEP-JOURNAL · EXTRA | DEZEMBER 2011 STEUER<br />

Einkommensteuer<br />

Kinderleicht?<br />

Für volljährige Kinder gibt es nach derzeitiger Rechtslage nur Kindergeld, wenn die jährlichen Einkünfte der Kinder<br />

8.004 Euro nicht übersteigen. So sieht die derzeit geltende Rechtslage zum Kindergeld aus. Diese Einkunftsgrenze<br />

hat häufig Streitigkeiten mit dem Finanzamt verursacht, da die Einkünfte der volljährigen Kinder im<br />

Rahmen der Einkommensteuererklärung der Eltern noch gesondert zu ermitteln waren.<br />

Die Einkünftegrenze von 8.004 Euro wird ab 2012 entfallen.<br />

Für ein volljähriges Kind, das das 25. Lebensjahr<br />

noch nicht vollendet hat, wird das Kindergeld zukünftig bis<br />

zum Abschluss der ersten Berufsausbildung oder bis zum<br />

Abschluss eines Erststudiums gewährt, ohne dass die Höhe<br />

der Einkünfte des Kindes eine Rolle spielt.<br />

Im Umkehrschluss geht der Gesetzgeber jedoch dann<br />

davon aus, dass das Kind sich nach dem Abschluss der<br />

erstmaligen Berufsausbildung oder dem Abschluss des<br />

Erststudiums selbst unterhalten kann. Folglich ist ab diesem<br />

Zeitpunkt kein Kindergeld mehr zu gewähren. Diese<br />

Vermutung kann widerlegt werden, wenn nachgewiesen<br />

wird, dass das Kind sich in einer weiteren Berufsausbildung<br />

befindet und tatsächlich keiner Erwerbstätigkeit nachgeht.<br />

Eine weitere Vereinfachung gibt es in Bezug auf die<br />

Kinderbetreuungskosten. Ab 2012 können Kinderbetreuungskosten<br />

nur noch einheitlich <strong>als</strong> Sonderausgaben und<br />

nicht mehr unter bestimmten Voraussetzungen <strong>als</strong> Quasi-<br />

Betriebsausgaben oder Quasi-Werbungskosten steuerlich<br />

geltend gemacht werden.<br />

Die bisherige Unterscheidung zwischen erwerbsbedingten<br />

und nicht erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten<br />

entfällt.<br />

Vereinfachungen im<br />

Einkommensteuergesetz<br />

sollen den Prüfaufwand<br />

bei Steuerzahler und<br />

Finanzamt deutlich<br />

reduzieren.<br />

Ab 2012 können Betreuungskosten für Kinder ab der Geburt<br />

bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres betragsmäßig<br />

auf zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro<br />

je Kind abgezogen werden. Durch die Neuregelung wird<br />

insbesondere der Nachweis bzw. der Prüfaufwand sowohl<br />

beim Steuerpflichtigen <strong>als</strong> auch bei der Finanzverwaltung<br />

deutlich reduziert.<br />

Zu den Kinderbetreuungskosten zählen die Ausgaben der<br />

Personensorge wie Beaufsichtigung, Unterbringung, Erziehung<br />

und Pflege des Kindes. Beispielsweise zählen hierzu<br />

Kosten für Babysitter, Au-Pair, Tages-/Wochenmutter, Erzieher,<br />

Kinderpfleger/-schwester, Kindergarten/-tagesstätte/<br />

Hort. Aufwendungen für die Verpflegung des Kindes, für<br />

Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie<br />

für sportliche und andere Freizeitbetätigungen zählen nicht<br />

zu den Kinderbetreuungskosten.<br />

Zu beachten ist, dass für die Aufwendung eine Rechnung<br />

ausgestellt wird und dass die Zahlung auf das Konto des<br />

Erbringers der Leistung erfolgt.<br />

Dr. Lars Jensen-Nissen | Diplom-Volkswirt | Steuerberater<br />

Bild: © PerlenVorDieAugen – Fotolia.com<br />

05


06<br />

Rechnungen<br />

Bürokratieabbau bei der<br />

elektronischen Rechnung<br />

Bild: © laurent hamels – Fotolia.com<br />

STEUER<br />

Steuerverschärfung<br />

Schon seit längerem existieren elektronische Rechnungen neben den alt bekannten Papierrechnungen. Mit der<br />

Neufassung von § 14 Abs. 1 und 3 UStG durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sind die Anforderungen an<br />

eine elektronische Rechnung reduziert bzw. an die Anforderungen einer Papierrechnung angepasst worden. Damit<br />

kommt es zukünftig zur Gleichbehandlung von elektronischen Rechnungen und von Rechnungen in Papierform.<br />

Die Neuregelung beinhaltet, dass die Echtheit der Herkunft<br />

und die Unversehrtheit des Inhalts der elektronischen Rechnung<br />

gewährleistet sind. Früher<br />

konnte dies nur durch eine<br />

elektronische Signatur<br />

oder durch den elektronischenDatenaustausch<br />

(EDI) gewähr -<br />

leistet werden. Nun<br />

kann auf diese technischen<br />

Vorgaben verzichtet<br />

werden, sofern<br />

die Echtheit der Herkunft<br />

und die Unversehrtheit<br />

des Inhalts der Rechnung<br />

anderweitig gewähr leistet<br />

werden. § 14 Abs. 3 UStG stellt<br />

klar, dass zwar die elek tronische<br />

Signatur und der elektronische Daten-<br />

Achtung: verbilligte<br />

Wohnraumvermietung<br />

Der Gesetzgeber hat ab 2012 die<br />

Grenze für die steuerliche Anerkennung<br />

verbilligter Wohnraumvermietung<br />

von 56 Prozent auf 66 Prozent<br />

angehoben. Bisher war die Vermie-<br />

tung einer Wohnung zu Wohnzwecken<br />

für weniger <strong>als</strong> 56 Prozent der<br />

ortsüblichen Miete in einen entgeltlichen<br />

und einen unentgeltlichen Teil<br />

aufzuteilen. Zukünftig muss die Miete<br />

EEP-JOURNAL · EXTRA | DEZEMBER 2011<br />

Dr. Lars Jensen-Nissen | Diplom-Volkswirt | Steuerberater<br />

Was längst gängige Praxis ist,<br />

wird nun auch gesetzlich verankert.<br />

austausch geeignete Verfahren zu Gewährleistung der<br />

Echt heit und Unversehrtheit elektronischer Rechnungen<br />

sind, dass darüber hinaus aber auch andere Verfahren<br />

denkbar sind. Unter Echtheit der Herkunft ist die Sicherheit<br />

der Identität des Rechnungsausstellers zu verstehen.<br />

Unversehrtheit des Inhalts liegt vor, wenn die nach dem<br />

Umsatzsteuergesetz erforderlichen Angaben nicht mehr<br />

geändert werden können. Zukünftig kann der Unternehmer<br />

eigenständig ent scheiden, in welcher Weise er die Echtheit<br />

der Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts gewährleisten<br />

will. Die Regelung ist damit technologieneutral ausgestaltet.<br />

Korrespondierend hierzu werden auch die Prüfungs -<br />

befug nisse der Prüfer bei einer Umsatzsteuernachschau<br />

er weitert. Künftig können die gespeicherten Daten<br />

ein gesehen und das Datenverarbeitungssystem des<br />

Unter neh mers – soweit erforderlich – hierfür vom Prüfer<br />

benutzt werden.<br />

Dr. Lars Jensen-Nissen | Diplom-Volkswirt | Steuerberater<br />

mindestens 66 Prozent der ortsüblichen<br />

Miete betragen, um sicherzustellen,<br />

dass auch die Aufwendungen<br />

in voller Höhe steuerlich<br />

geltend gemacht werden können.


EEP-JOURNAL · EXTRA | DEZEMBER 2011 STEUER<br />

GmbH<br />

Nachweis der Stammeinlage<br />

Soll z. B. bei Insolvenz einer Gesellschaft ein Verlust geltend gemacht werden, hat der Steuerpflichtige die<br />

Anschaffungskosten für seine Stammeinlagen nachzuweisen. Sofern kein entgeltlicher Erwerb der Stammeinlagen<br />

in der Vergangenheit erfolgte, bestehen die Anschaffungskosten regelmäßig in Höhe der ursprünglich geleisteten<br />

Stammeinlagen.<br />

Liegt die Einzahlung der Stammeinlage<br />

schon länger zurück, kann die Nachweisführung<br />

durchaus problematisch<br />

sein. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat<br />

hierzu nun – durchaus „gesellschafterfreundlich“<br />

– die Kriterien festgelegt.<br />

In einem Streitfall zwischen einem<br />

Steuerpflichtigen und dem Finanzamt<br />

sollte der Steuerpflichtige die Erbringung<br />

der Stammeinlage nach Ablauf<br />

von ca. 20 Jahren seit Gründung der<br />

Gesellschaft durch den Einzahlungsbeleg<br />

auf das Konto der GmbH nachweisen.<br />

<strong>Das</strong> Finanzgericht folgte diesen<br />

strengen Anforderungen in der ersten<br />

Stadtwerke-GmbH<br />

Instanz. Der in nächster Instanz angerufene<br />

Bundesfinanzhof verwies das<br />

Finanzgericht in seine Schranken und<br />

warf ihm vor, seiner Untersuchungspflicht<br />

nicht ausreichend nachgekommen<br />

zu sein. In die Gesamtwürdigung<br />

hätte einfließen müssen, dass die ausstehenden<br />

Einlagen in der Bilanz der<br />

GmbH mit 0,00 ausgewiesen wurden<br />

und dieser Ansatz bei einer vorausgegangenen<br />

Betriebsprüfung durch das<br />

Finanzamt so in die Prüferbilanz übernommen<br />

wurde. Hätte das Finanzamt<br />

Zweifel an der Erbringung der Stammeinlage<br />

gehabt, hätte es bereits im<br />

Bäder-Betrieb bringt<br />

steuerliche Asymmetrie<br />

Betreibt eine Stadtwerke-GmbH ein dauerdefizitäres Bad, kommt seit 2009 die sogenannte<br />

steuerliche Sparten trennung zur Anwendung. Dies bedeutet, dass Anlaufverluste<br />

aus neuen Geschäftsfeldern, wie z. B. aus einem Telekommunikationsgeschäftsfeld,<br />

steuerlich nicht mit den Gewinnen aus dem Versorgungsbereich ausgeglichen werden<br />

dürfen. Stattdessen sind derartige Anlaufverluste nur mit künftigen Gewinnen aus diesen<br />

neuen Geschäftsfeldern zu verrechnen.<br />

Betreibt eine Stadtwerke-GmbH hingegen kein Bad, sind Anlaufverluste aus Telekommunikations-<br />

oder ähnlichen Geschäftsfeldern sofort mit den Gewinnen der Versorgungssparten<br />

auszugleichen.<br />

Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber auf diese Asymmetrie in der Besteuerung reagiert.<br />

Offensichtlich wurde dieses Problem im Gesetzgebungsverfahren des Jahressteuergesetzes<br />

2009 übersehen.<br />

Rahmen der Betriebsprüfung Nachweise<br />

fordern können bzw. bei Nichter<br />

bringung ggf. andere steuerliche<br />

Folgen zu ziehen gehabt. <strong>Das</strong> bloße<br />

neuerliche Bestreiten des Finanzamtes<br />

stelle sich <strong>als</strong> „Bestreiten ins Blaue<br />

hinein“ dar. Nach Würdigung der Gesamtumstände<br />

sah der Bundesfinanzhof<br />

keine Zweifel, dass die streitige<br />

Einlage vollständig erbracht war. Die<br />

Anerkennung könne nach Ablauf von<br />

20 Jahren nach Gründung nicht allein<br />

vom Bareinzahlungsnachweis abhängig<br />

gemacht werden.<br />

Helmut Gädt | Steuerberater<br />

Harm Lorenzen | Diplom-Kaufmann | Wirtschaftsprüfer | Steuerberater<br />

Bild: © fotoali – Fotolia.com<br />

07


08<br />

Internet<br />

Rechtliche Fallstricke:<br />

Neue gesetzliche Vorgaben und neue Rechtsprechung<br />

mahnen jedoch zur Vorsicht. Schon bei Erstellung einer<br />

Internetseite können im Einzelfall diverse Rechtsverstöße<br />

vorliegen. Wenn hier nicht alle einzelnen Vorgaben beachtet<br />

werden, können teure Abmahnungen, Unterlassungs-<br />

und Schadensersatzansprüche von der Verbraucherzentrale<br />

und Wettbewerbern drohen.<br />

Dabei ist nicht nur wichtig, das Impressum korrekt zu<br />

gestalten, sondern auch bei Bilddarstellungen, Preisangaben,<br />

Datenschutzbestimmungen etc. die gesetzlichen<br />

Vorgaben einzuhalten.<br />

Dr. Jan F. Reese | Rechtsanwalt<br />

Wie wird Ihr Onlineshop sicher?<br />

Bild unten: © photo-dave – Fotolia.com | Bild oben: © jojje11 – Fotolia.com<br />

RECHT – TOPTHEMA<br />

Basis-Check<br />

Zu den Informationen, die nach dem Gesetz leicht<br />

erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar<br />

sein müssen, gehören jedenfalls:<br />

Vollständiger Name und Anschrift der Niederlassung;<br />

bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und<br />

der/die Vertretungsberechtigte/-n<br />

Telefon-, Faxnummer und E-Mail-Adresse<br />

Im Falle zulassungsbedürftiger Tätigkeit:<br />

Angaben zur Aufsichtsbehörde<br />

Gegebenenfalls Handels-, Vereins-, <strong>Partner</strong>schafts- oder<br />

Genossenschaftsregister und Registernummer<br />

Je nach Berufsgruppe kommen noch hinzu:<br />

Hinweise auf Kammer, gesetzliche Berufsbe zeichnung und<br />

Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen<br />

Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-Identifikationsnummer –<br />

soweit vorhanden<br />

Nach weiteren Vorschriften können zusätzliche Informationspflichten<br />

bestehen<br />

EEP-JOURNAL · EXTRA | DEZEMBER 2011<br />

Der professionelle Auftritt eines Unternehmens beginnt meist schon mit der Internetpräsenz. Und je nach Unternehmensausrichtung<br />

gehört auch ein Webshop zum Onlineauftritt, um die Produkte noch zugänglicher zu machen.<br />

Geht es um das Einrichten eines Webshops, sind vor<br />

allem zwei neue Entwicklungen zu beachten:<br />

Der Verbraucherschutz wird hier weiter zu Lasten der Unternehmen<br />

ausgedehnt. Einerseits plant die Bundesregierung<br />

mit ihrem Gesetzentwurf zur sogenannten „Button-Lösung“<br />

Ein schränkungen für die Gestaltungsfreiheit von Webshops<br />

für Unternehmen. So soll der Kunde etwa bei seiner Bestellung<br />

die wesentlichen Informationen auf einen Blick ohne<br />

scrollen vor Abgabe seiner Bestellung noch einmal zusammengefasst<br />

sehen. Die Bestellung selbst soll über einen<br />

Button mit der Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“ oder<br />

einen vergleichbar eindeutigen Button erfolgen. Dem Verbraucher<br />

wird dadurch unmissverständlich klar, dass er mit<br />

diesem Klick einen zahlungspflichtigen Vorgang auslöst.<br />

Im Hinblick auf allgemeine Geschäftsbedingungen gibt<br />

die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Anlass zur<br />

Sorge. Denn diese ermöglicht jetzt auch Wettbewerbern,<br />

bei Verwendung unzulässiger allgemeiner Geschäfts bedingungen<br />

Konkurrenten abzumahnen und Unter lassungs-<br />

und Schaden ersatzansprüche geltend zu machen. In dem<br />

vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall wurden<br />

Geräte unzulässigerweise unter Ausschluss der Gewährleistung<br />

verkauft. Solche Klauseln sind strategisch üblich<br />

und beruhen teil weise auf älteren Vertragsmustern.<br />

Nun ist hier eine ganz andere Dynamik zu befürchten.<br />

Dabei wird es immer schwieriger, die Vielzahl der gesetzlichen<br />

Vorgaben ein zuhalten und sie mit den jeweiligen<br />

IT-Vorgaben zusammenzubringen. Bei Erstellung eines neuen<br />

Webshops empfehlen wir daher schon das Pflichtenheft<br />

für die IT-Lösung rechtlich abzustimmen, damit keine unnötigen<br />

Kosten entstehen.


EEP-JOURNAL · EXTRA | DEZEMBER 2011 NEWS – RECHT<br />

Zugewinnausgleich<br />

„Goodwill“<br />

kann Scheidung<br />

teurer machen!<br />

Immaterielle Werte sind unbezahlbar? Von wegen! Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes wird<br />

auch der immaterielle Wert eines Unternehmens in die Berechnung beim Zugewinnausgleich nach einer Ehescheidung<br />

miteinbezogen.<br />

Der Bundesgerichtshof entschied im Februar 2011 zum<br />

Aktenzeichen XII ZR 40/09, dass Wertsteigerungen beim<br />

sogenannten „Goodwill“, <strong>als</strong>o bei den immateriellen<br />

Werten eines Unternehmens, im Rahmen der Berechnung<br />

des Zugewinnausgleichs nach einer Ehescheidung berücksichtigt<br />

werden müssen.<br />

In dem konkreten Fall bestätigte der Bundesgerichtshof die<br />

durch das Oberlandesgericht Hamm erfolgte Verurteilung<br />

des Beklagten, der <strong>als</strong> Zahnarzt mit anderen Zahnärzten<br />

eine Gemeinschaftspraxis betrieb. Der Bundesgerichtshof<br />

entschied, dass dem sogenannten „Goodwill“ in der<br />

Regel ein eigener Marktwert zukommen würde und dieser<br />

<strong>als</strong> immaterieller Vermögenswert grundsätzlich in den<br />

Zugewinnausgleich einzubeziehen sei. Dies hat zur Folge,<br />

dass Wertsteigerungen des ideellen Firmenwertes bei einer<br />

Scheidung in Geld ausgeglichen werden müssen.<br />

Diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat erhebliche<br />

praktische Folgen. Denn über den Zeitraum von mehreren<br />

Jahren erfolgen häufig erhebliche Wertsteigerungen<br />

des immateriellen Wertes eines Unternehmens.<br />

Im schlimmsten Fall sind die im Rahmen eines Zugewinnausgleichs<br />

zu entrichtenden liquiden Mittel nicht verfügbar, so<br />

dass ein Zwangsverkauf des Unternehmens erfolgen muss.<br />

Existenzbedrohende Folgen<br />

einer Scheidung können<br />

durch einen Ehevertrag<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Allerdings können entsprechende – unter Umständen existenzbedrohende<br />

– Entwicklungen nach einer Ehescheidung<br />

durch einen Ehevertrag ausgeschlossen werden.<br />

Im Rahmen eines Ehevertrages kann beispielsweise Gütertrennung<br />

oder eine Modifizierung der Zugewinngemeinschaft<br />

vereinbart werden. So werden häufig Unternehmen<br />

vollständig vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen.<br />

Soll die Wertsteigerung des Unternehmens doch vom<br />

Zu gewinnausgleich umfasst werden, kann in einem Ehevertrag<br />

die Bewertungsmethode für die Berechnung des<br />

Zugewinnausgleichs im Hinblick auf die Veränderung des<br />

„Goodwills“ eines Unternehmens festgelegt werden. Eine<br />

klare Definition der Berechnungsmethode verhindert<br />

spätere Ermittlungsschwierigkeiten.<br />

Nicolas F. Grimm | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Insolvenzrecht<br />

Bild: © awg8 – Fotolia.com<br />

09


10<br />

RECHT<br />

Dr. Jan F. Reese | Rechtsanwalt | Anne-Gwendolin Geismar | Juristin<br />

Aufsichtsrat<br />

Haftung und<br />

Haftungs ver meidung<br />

In Zeiten instabiler Börsenkurse gewinnt die<br />

Haftungsvermeidung von Aufsichtsratsmitgliedern<br />

an Bedeutung. Dabei können sich nicht<br />

nur Aufsichtsräte von Konzernen schadenersatzpflichtig<br />

oder strafbar machen, sondern auch<br />

solche kleinerer Unternehmen oder in ehrenamtlicher<br />

Tätigkeit. Gefährlich ist insbesondere,<br />

risikobehaftete Geschäfte ohne hinreichende<br />

Informationen zu befürworten.<br />

Haftungsvermeidend können z. B. die Bildung<br />

fachlich qualifizierter Kreditausschüsse oder die<br />

Einholung externen Sachverstandes sein. Im Einzelfall<br />

kann es geboten sein, Entscheidungen des<br />

Vorstandes oder der Geschäftsführung unter<br />

Zustimmungsvorbehalte zu stellen. Auch eine<br />

korrekte Berichterstattung an die Hauptversammlung<br />

bzw. Gesellschafterversammlung über<br />

die Überwachungs- und Beratungstätigkeiten ist<br />

zur eigenen Entlastung unerlässlich.<br />

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann eine<br />

Schadensersatzpflicht des Aufsichtsrats auch<br />

drohen, wenn nicht rechtzeitig auf die Stellung<br />

eines Insolvenzantrags hingewiesen oder die angemessene<br />

Herabsetzung der Geschäfts führer-/<br />

Vorstandsbezüge nicht rechtzeitig bewirkt wurde.<br />

Es empfiehlt sich, eigene Maßnahmen ausreichend<br />

zu dokumentieren und Verantwortlichkeiten<br />

durch eine detaillierte Geschäftsordnung<br />

abzugrenzen. Auch externe Beratung kann<br />

haftungsentlastend wirken.<br />

Dieser Artikel ist eine Zusammen fassung unserer<br />

Publi kation in der „Steuerberater Woche“.<br />

Tipp<br />

Die ungekürzte Publikation finden<br />

Sie in der „Steuerberater Woche“ vom<br />

11. November 2011 (Seite 1051–1056)<br />

und auf unserer Internetseite<br />

www.eep.info unter „Aktuelles“.<br />

EU-Recht<br />

Reform: Mehr Rechtssicherheit<br />

durch neues<br />

EU-Kaufrecht?<br />

Geht es nach dem Willen der europäischen Kommission, soll die Wirtschaft<br />

im europäischen Binnenmarkt durch ein neues EU-Kaufrecht angekurbelt<br />

werden.<br />

Sollten die Mitgliedsstaaten und das Europaparlament dem neuen EU-Kaufrecht<br />

zustimmen, wären für den grenzüberschreitenden Handel einheitliche Regeln<br />

für den Kauf von Gütern vorhanden.<br />

<strong>Das</strong> europäische Kaufrecht würde neben das deutsche Kaufrecht treten. Dadurch<br />

könnte ein Unternehmen seine Produkte im europäischen Ausland auf Grundlage<br />

des neuen EU-Kaufrechts anbieten. Es müssten nicht mehr die jeweiligen<br />

Bestimmungen der einzelnen Staaten berücksichtigt werden. <strong>Das</strong> setzt allerdings<br />

voraus, dass die Kunden der Verwendung des europäischen Vertragsrechts<br />

zustimmen, nachdem sie zuvor über die Kernpunkte dieser Regelungen<br />

informiert worden sind. Möglich wäre aber auch weiterhin, das nationale Recht<br />

vorzuziehen.<br />

Die neuen EU-Regelungen sind schon jetzt heftig umstritten. Denn sie beinhalten<br />

viele unbestimmte Rechtsbegriffe. Auch wir erwarten davon nicht mehr, sondern<br />

eher weniger Rechtssicherheit. In einigen Fällen bliebe der Verbraucherschutz<br />

geringfügig unter deutschem Niveau. Wesentlich dürfte sein, dass die Haftung<br />

für Gewährleistungsmängel auch auf zwei Jahre begrenzt wäre. Anders <strong>als</strong> nach<br />

deutschem Recht könnten Kunden aber bei einer mangelhaften Ware gleich<br />

Rücktritt oder Schadensersatz verlangen, ohne wie im deutschen Recht zunächst<br />

Ersatz oder Nachbesserung fordern zu müssen.<br />

Sollten die Pläne der EU-Kommission Wirklichkeit werden, gilt es im Einzelfall<br />

genau zu prüfen,ob das neue EU-Kaufrecht Vorteile bietet.<br />

Bei einem Export in sämtliche EU-Staaten<br />

könnten Kostenersparnisse zu<br />

verzeichnen sein, wenn nur noch<br />

zwei statt 27 Rechtsordnungen<br />

zu beachten wären.<br />

Die weitere Entwicklung darf mit<br />

Spannung erwartet werden.<br />

Bild: © Alex Klent – Fotolia.com<br />

EEP-JOURNAL · EXTRA | DEZEMBER 2011<br />

Dr. Jan F. Reese | Rechtsanwalt


EEP-JOURNAL · EXTRA | DEZEMBER 2011 RECHT<br />

Kartellrecht<br />

Preisabsprachen, nein danke!<br />

Ob Pizza- oder Mehl-Kartell – das<br />

Kartellrecht ist in Norddeutschland<br />

angekommen (siehe u. a. FAZ vom<br />

23. September 2010 und Flensburger<br />

Tageblatt vom 18. März 2011).<br />

Bei unzulässigen Preisabsprachen<br />

oder bei unzulässiger Preisgestaltung<br />

schlagen die Ordnungswächter zu. Dabei<br />

ist immer wieder überraschend,<br />

wie durch die räumliche und sachliche<br />

Marktabgrenzung auch in unscheinbaren<br />

Bereichen das Kartellrecht Anwendung<br />

findet. Anders <strong>als</strong> weitläufig<br />

verbreitet, spielt das Kartellrecht da-<br />

Kreditgeschäfte<br />

her nicht nur eine Rolle bei Fusionen<br />

und Kooperationen, sondern auch im<br />

täglichen Marktverhalten, etwa bei<br />

der unzulässigen Vertragsbeendigung<br />

eines marktbeherrschenden Unternehmens<br />

oder bei verbotenen Verhaltensweisen<br />

wie der bereits genannten<br />

Preisgestaltung. Unzulässig kann beispielsweise<br />

ein sogenanntes Price-<br />

Squeezing gegen über Lieferanten<br />

oder Mitbewerbern sein. In jedem Fall<br />

gilt es, sich der Risiken genau bewusst<br />

zu sein. Nur auf den ersten Blick erstaunlich<br />

sind die Aufklärungserfolge<br />

des Kartellamtes trotz Geldbußen in<br />

Kündigung von Darlehensverträgen<br />

durch die Bank<br />

Jedem Darlehensnehmer dürfte bekannt sein, dass sein<br />

Kreditvertrag gekündigt werden kann, wenn er seinen<br />

Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.<br />

Vielen Darlehensnehmern ist jedoch unbekannt, dass<br />

der Bank auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung<br />

der gesamten Geschäftsbeziehung zusteht, wenn<br />

der Darlehensnehmer sich weigert, seine wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse gegenüber der Bank offenzulegen. Dieses<br />

Kündigungsrecht kann selbst dann bestehen, wenn der<br />

Kreditnehmer alle Zins- und Tilgungsraten pünktlich gezahlt<br />

hat. Die Rechtsprechung begründet dies mit dem Informationsbedürfnis<br />

der Bank und der Erkenntnis, dass auch gute<br />

Adressen in der Zukunft ausfallen können. Die Bank habe<br />

daher ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der aktuellen<br />

Vermögensverhältnisse, da sie nur so ihr aktuelles<br />

und ihr künftiges Risiko bewerten könne. Fordert die Bank<br />

den Darlehensnehmer zur Offenlegung seiner wirtschaft-<br />

Millionenhöhe. Denn gemäß der Bonusregelung<br />

des Kartellamtes kann<br />

ein Kartellbeteiligter einen Rabatt von<br />

bis zu fünfzig Prozent bekommen, sofern<br />

er beispielsweise nach der Durchsuchung<br />

umfassende Angaben macht.<br />

Dabei ist der Bonus umso höher, je<br />

eher und je umfassender „ausgepackt“<br />

wird. Und erste Anhaltspunkte<br />

gewinnt das Kartellamt ganz unterschiedlich.<br />

Beim Mehl-Kartell kam der<br />

entscheidende Hinweis von einem<br />

Mühlenbesitzer, der wohl durch die<br />

Preis- und Kundenschutzabsprachen in<br />

die Insolvenz getrieben wurde.<br />

Banken sind dazu<br />

verpflichtet, genauer<br />

hinzuschauen.<br />

lichen Verhältnisse auf, so ist dies ernst zu nehmen. Keinesfalls<br />

sollte der Darlehensnehmer die Frist fruchtlos<br />

lassen. Sofern die Unterlagen nicht oder nur unvollständig<br />

vorliegen, sollte eine Fristverlängerung mit der Bank abgestimmt<br />

werden. Die Banken sind im Rahmen von § 18<br />

Kredit wesengesetz zur Anforderung der entsprechenden<br />

Unterlagen verpflichtet. Darüber hinausgehende Offenlegungspflichten<br />

sind oft in den Darlehensverträgen geregelt.<br />

Angesichts der immer höher werdenden rechtlichen Anforderungen<br />

an Banken und der zunehmenden Kontrolldichte<br />

ist damit zu rechnen, dass Banken künftig noch ernsthafter<br />

Offenlegungsunterlagen einfordern werden und etwaige<br />

Kündigungsansprüche gezwungenermaßen durchsetzen<br />

müssen. Darüber hinaus können Kreditnehmer durch<br />

rechtzeitiges Einreichen der Unterlagen bzw. rechtzeitiges<br />

Abstimmen von alternativen Terminen ihr Kreditmarketing<br />

verbessern und damit Vorteile beim Rating erlangen.<br />

Dr. Jan F. Reese | Rechtsanwalt<br />

Bild: teracreonte – Fotolia.com<br />

Dr. Markus Stöterau | Rechtsanwalt<br />

11


12<br />

RECHT | REGIONAL | INTERN<br />

Insolvenzrecht<br />

Regierung setzt auf<br />

bessere Sanierungschancen<br />

EEP-Symposium<br />

Ende Oktober 2011 wurde ein Gesetz zur leichteren Sanierung von Unternehmen (ESUG) verabschiedet, das im<br />

kommenden Jahr in Kraft tritt.<br />

Kernpunkte sind die Stärkung der Eigenverwaltung durch ein<br />

sogenanntes Schutzschirmverfahren, die Umwandlung von<br />

Forderungen der Gläubiger in Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte<br />

durch einen Insolvenzplan (debt-to-equity-swap)<br />

sowie die frühzeitige Einbeziehung der Gläubiger in das<br />

Verfahren durch die Bildung eines Gläubigerausschusses,<br />

jedenfalls in Großverfahren, unmittelbar nach dem Insolvenzantrag.<br />

Ein weiteres Ziel der Insolvenzreform, eine<br />

größere Konzentration der Insolvenzverfahren ausschließlich<br />

bei einem Amtsgericht pro Landgerichtsbezirk zu schaffen,<br />

ist am Widerstand des Bundesrats gescheitert. Somit sind<br />

die kleineren Amtsgerichte weiterhin zuständig. Ob allerdings<br />

diese Reformbemühungen letztlich zu höheren Quoten<br />

für die Gläubiger, denn diese sind das erklärte Reformziel,<br />

führen werden, darf bezweifelt werden. Nach wie vor<br />

werden in der Praxis Insolvenz anträge nicht frühzeitig gestellt.<br />

Auch reagieren Lieferanten, Banken und Kunden immer<br />

noch nahezu panisch auf einen Insolvenzantrag. Schließlich<br />

ist auch das neue Schutzschirmverfahren nur im Rahmen<br />

eines Insolvenzantrages möglich. Dabei soll ein Unterneh-<br />

<strong>Ehler</strong> <strong>Ermer</strong> & <strong>Partner</strong> lud am 15. September 2011 zum<br />

bereits 7. EEP-Symposium nach Rendsburg ins Hohe<br />

Arsenal ein. Hier trafen erneut Mitarbeiter von Banken<br />

und Sparkassen aus ganz Schleswig-Holstein sowie aus<br />

Hamburg zu sammen, um sich von den Referenten, den<br />

Rechts an wälten Wolfgang Folger, Dr. Kay Hässler, Matthias<br />

Lorenzen und Dr. Markus Stöterau über die aktuellen<br />

Entwicklungen des Bank- und Insolvenzrechts informieren<br />

zu lassen. Danach hielt Herr Prof. Dr. Stefan Smid von der<br />

Dr. Kay Hässler | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht<br />

Schutzschirmverfahren und<br />

weitere Maßnahmen sollen<br />

die Sanierung erleichtern.<br />

men, dem die Zahlungsunfähigkeit bevorsteht, drei Monate<br />

unter Aussetzung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />

Gelegenheit haben, einen Insolvenzplan zur Sanierung des<br />

Unternehmens vorzulegen. Anstelle eines (vorläufigen) Insolvenzverwalters<br />

tritt in diesen Fällen ein sogenannter Sachverwalter<br />

mit niederen Rechten neben den Schuldner. Trotz<br />

aller Reformansätze wird ein weiterhin sanierungsfähiges<br />

Insolvenzrecht dadurch verhindert, dass das Finanzministerium<br />

weiterhin völlig unbeeindruckt von Widerständen<br />

aus Praxis und Justizministerium an einem Fiskusprivileg,<br />

d. h. einem Vorrecht für Forderungen des Finanzamtes vor<br />

allen übrigen Gläubigern, festhält. In der Vergangenheit<br />

war das Verfahren der Konkursordnung wesentlich von<br />

diesen die Masse völlig aufzehrenden Vorrechten geprägt.<br />

<strong>Das</strong> hatte schließlich zu der Insolvenzordnung geführt,<br />

die zunächst vom Grundsatz der Gleichbehandlung aller<br />

Gläubiger geprägt war. Ohne Rückkehr zu diesem Grundsatz<br />

drohen zudem Begehrlichkeiten anderer Gläubiger,<br />

zum Beispiel der Sozialversicherungsträger, die ebenfalls<br />

privilegiert werden wollen.<br />

Dr. Kay Hässler | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht<br />

Bank- und Insolvenzrecht im Fokus<br />

EEP-JOURNAL · EXTRA | DEZEMBER 2011<br />

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel einen launigen Vortrag<br />

zu Fragen der Behandlung von Kreditsicherheiten<br />

in der Insolvenz des Sicherungsgebers. Umrahmt von<br />

musikalischer Begleitung junger Jazz-Musiker aus Flensburg<br />

diskutierten die Anwesenden noch geraume Zeit.<br />

Auch 2012 wird die erfolgreiche Vortrags reihe sicherlich<br />

mit neuen spannenden Entwicklungen aus dem Bank- und<br />

Insolvenzrecht aufwarten können.


EEP-JOURNAL · EXTRA | DEZEMBER 2011 REGIONAL | INTERN<br />

Rückblick<br />

Business-Frühstück<br />

Ausblick<br />

Business-Frühstück<br />

Matthias Lorenzen | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Insolvenzrecht<br />

Förde Sparkasse:<br />

Altersvorsorge zum<br />

Frühstück<br />

Am 3. und 10. November 2011 informierten <strong>Ehler</strong> <strong>Ermer</strong> & <strong>Partner</strong> und die<br />

Förde Sparkasse in deren Kieler Hauptstelle zu den Themen steueroptimierte<br />

Unter nehmensnachfolge (EEP) und Möglichkeiten der betrieblichen Altersvor sorge<br />

(Förde Sparkasse).<br />

Vor Ort waren <strong>als</strong> Referenten und Gesprächspartner Matthias Lorenzen (Rechtsanwalt,<br />

Fachanwalt für Insolvenzrecht), Olaf Braun (Steuerberater), Harm Lorenzen<br />

(Wirtschaftsprüfer und Steuerberater) sowie Thomas Hollmann von der Provinzial<br />

NordWest Pensionsberatung GmbH. <strong>Das</strong> Skript zur Veranstaltung kann gern bei<br />

uns angefordert werden. Wir danken allen Beteiligten für das gemeinsame<br />

Engagement.<br />

Hannes Nebelung | Diplom-Kaufmann | Wirtschaftsprüfer | Steuerberater<br />

Die E-Bilanz kommt …<br />

<strong>Das</strong> Steuerbürokratieabbaugesetz hat bilanzierende Unternehmen verpflichtet,<br />

Steuerbilanzen und zugehörige Gewinn- und Verlustrechnungen künftig elektronisch<br />

an das Finanzamt zu übermitteln.<br />

Auf zwei Informationsveranstaltungen – in Rendsburg am 25. Januar 2012 und<br />

in Flensburg am 26. Januar 2012 – wird EEP über die technische und organisatorische<br />

Umsetzung des Projektes E-Bilanz referieren.<br />

Sofern Interesse an der Teilnahme besteht, sprechen Sie uns gern an:<br />

marita.bass@eep.info<br />

Dr. Markus Stöterau | Rechtsanwalt<br />

E.ON Hanse Cup 2011<br />

US-Achter<br />

powered by EEP<br />

Der E.ON Hanse Cup ist das längste und<br />

härteste Ruderrennen der Welt. <strong>Das</strong> 12,7<br />

Kilometer lange Rennen wurde nun bereits<br />

zum 11. Mal auf dem Nord-Ostsee-Kanal<br />

ausgetragen.<br />

Der Startschuss erfolgt traditionell an der Breiholzer<br />

Fähre. <strong>Das</strong> Ziel befindet sich an der Eisenbahnhochbrücke<br />

in Rendsburg. Teilnehmer des<br />

Rennens waren die Achter-Teams aus Deutschland,<br />

USA, Australien und den Nieder landen.<br />

EEP hat in diesem Jahr das Nations dinner für den<br />

US-Achter gesponsert und damit dem Team eine<br />

kalorienreiche Vorbereitung auf die Herausforderungen<br />

des Rennens am nächsten Tag geboten.<br />

Powered by EEP konnte der US-Achter einen sehr<br />

guten 2. Platz heraus fahren und kam damit nur 43<br />

Sekunden nach dem deutschen Achter ins Ziel.<br />

Die von EEP gestärkten US-Boys legten sich beim<br />

E.ON Hanse Cup 2011 mächtig in die Riemen.<br />

Damit konnte sich das US-Team einen beachtlichen<br />

2. Platz errudern.<br />

Bild/Logo: © Canal-Cup Projekt GmbH<br />

13


14<br />

Fit ins neue Jahr starten!<br />

Bild: © fox17 – Fotolia.com<br />

INTERN<br />

Aktion Gesundheit<br />

Vorträge<br />

Risiko Sanierungskredit<br />

Matthias Lorenzen<br />

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, informierte<br />

Mitarbeiter der VR Bank Neumünster eG zu dem Thema<br />

„Strafrechtliche Risiken bei der Vergabe von Sanierungskrediten“.<br />

31. OKTOBER 2011 | Neumünster<br />

Für 2012 sind Aktionen wie „Rücken bleibt fit“, eine aktive Minipause<br />

für den Rücken und verschiedene Angebote zum Thema „Fit und aktiv<br />

ins neue Jahr“ geplant.<br />

Unternehmensnachfolge<br />

Dr. Lars Jensen-Nissen<br />

Diplom-Volkswirt, Steuerberater, referierte vor<br />

dem Wirtschaftsverein Wanderup zu dem Thema<br />

„Unternehmensnachfolge“.<br />

9. NOVEMBER 2011 | Wanderup<br />

Bärbel Meyer | Vereidigte Buchprüferin | Steuerberaterin<br />

<strong>Ehler</strong> <strong>Ermer</strong> & <strong>Partner</strong> gibt seinen Mitarbeitern und <strong>Partner</strong>n in den kommenden Monaten Tipps und An regungen<br />

zur Gesundheitsförderung. Hierzu wurden in Kooperation mit der Barmer GEK und weiteren externen Dienstleistern<br />

verschiedene Themen zu sammengestellt.<br />

Bereits in diesem Jahr fanden die Ernährungsberatung<br />

„Gesundes Frühstück“ und der Check-up „Fit durch<br />

den Herbst“ statt. Blutdruck- und Blutzucker-Messungen,<br />

ein Test des Hör- und Sehvermögens sowie ein Venenfunktionstest<br />

wurden auf Wunsch vorgenommen.<br />

Wir hoffen, dass wir dadurch neue Anregungen<br />

für die Gesundheit geben oder alte Vorsätze<br />

neu beleben können.<br />

Gesundheit hat viele Aspekte – von Ernährung über<br />

Bewegung bis hin zu gezielter Entspannung.<br />

Mit der Gesundheitsaktion möchte EEP etwas zum<br />

Wohlergehen aller Mitarbeiter beitragen.<br />

EEP-JOURNAL · EXTRA | DEZEMBER 2011


EEP-JOURNAL · EXTRA | DEZEMBER 2011 INTERN<br />

Mitarbeiter<br />

Wir gratulieren …<br />

Kirsten Rasmussen<br />

Personal-/Insolvenzsachbearbeiterin<br />

10-jähriges Jubiläum<br />

Gesa Isbrecht<br />

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte<br />

10-jähriges Jubiläum<br />

Neue Mitarbeiter<br />

Sebastian Zogler<br />

Rechtsanwalt<br />

EEP digital<br />

<strong>Das</strong> aktuelle EEP-<strong>Journal</strong> finden Sie auch <strong>als</strong> <strong>PDF</strong><br />

auf unserer Internetseite www.eep.info<br />

Hinweis<br />

Dieses <strong>Journal</strong> kann eine individuelle Beratung<br />

nicht ersetzen, da die einzelnen Themen nicht<br />

umfänglich behandelt werden können.<br />

Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.<br />

Rechtsstand der Ausführungen:<br />

15. November 2011<br />

Seminare<br />

Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein. Darum erweitern und<br />

vertiefen wir unser Können und unser Wissen kontinuierlich durch Fort bildungen.<br />

So bieten wir unseren Mandanten ein breitgefächertes, fundiertes Know-how und<br />

eine besonders eingespielte, erstklassige, persönliche Beratung.<br />

9.–10. SEPTEMBER 2011<br />

Entgeltliche und unentgeltliche<br />

Übertragungen und Verfügungen unter<br />

Lebenden und von Todes wegen im<br />

privaten und betrieblichen Bereich<br />

Hamburg, Wolfgang Folger, Bärbel Meyer,<br />

Dr. Lars Jensen-Nissen<br />

19. SEPTEMBER 2011<br />

Unternehmensführung für den<br />

Mittelstand – Veränderungsprozesse<br />

erfolgreich angehen<br />

Schleswig, Bärbel Meyer,<br />

Hannes Nebelung<br />

21. SEPTEMBER 2011<br />

Brennpunkte der GmbH-Besteuerung<br />

Neumünster, Hannes Nebelung,<br />

Harm Lorenzen<br />

23. SEPTEMBER 2011<br />

Update Kapitalmarktrecht 2011<br />

Heusenstamm, Dr. Markus Stöterau<br />

24. SEPTEMBER 2011<br />

Informationspflicht bei Wertpapierdienstleistungen<br />

– Zertifikate und<br />

Swap-Geschäfte<br />

Heusenstamm, Dr. Markus Stöterau<br />

30. SEPTEMBER – 2. OKTOBER 2011<br />

Steuerliche Aspekte österreichischer<br />

Privatstiftungen im Lichte der jüngsten<br />

Entwicklungen – Fachtagung Advoselect<br />

Wien, Wolfgang Folger, Dr. Kay Hässler,<br />

Matthias Lorenzen, Dr. Markus Stöterau<br />

Impressum<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Ehler</strong> <strong>Ermer</strong> & <strong>Partner</strong><br />

Wrangelstraße 17–19 | 24937 Flensburg<br />

Fon: 0461 8607-0 | Fax: 0461 8607-185<br />

E-Mail: mail@eep.info | Net: www.eep.info<br />

Konzept, Layout und Lektorat:<br />

New Communication GmbH & Co. KG | Kiel<br />

28. OKTOBER 2011<br />

12. Fachtagung Ärzteberatung<br />

Hamburg, Olaf Braun<br />

18. NOVEMBER 2011<br />

49. Fachvortragsveranstaltung der<br />

Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein<br />

Kiel, Olaf Braun<br />

24. NOVEMBER 2011<br />

Veranstaltung für Windenergieprojekte<br />

Hamburg, Dr. Markus Stöterau,<br />

Dr. Jan F. Reese<br />

1. DEZEMBER 2011<br />

44. Jahres-Arbeitstagung –<br />

Recht und Besteuerung der Familienunternehmen<br />

2011<br />

Hamburg, Olaf Braun, Bärbel Meyer<br />

2. DEZEMBER 2011<br />

Handels- und Gesellschaftsrecht 2011<br />

Hamburg, Matthias Lorenzen<br />

8. DEZEMBER 2011<br />

Steueroptimale Gestaltung der<br />

Vermögensnachfolge<br />

Neumünster, Olaf Braun, Harm Lorenzen<br />

Weitere Bilder:<br />

Seite 03 | © <strong>Ehler</strong> <strong>Ermer</strong> und <strong>Partner</strong><br />

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Seite 15 | © <strong>Ehler</strong> <strong>Ermer</strong> und <strong>Partner</strong><br />

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Kiel<br />

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