Das komplette Journal als PDF - Ehler, Ermer & Partner
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STEUER<br />
Einkommensteuer:<br />
Kinderleicht?<br />
Bild: © Canal-Cup Projekt GmbH<br />
RECHT – TOPTHEMA<br />
Rechtliche Fallstricke:<br />
Wie sicher ist Ihr Onlineshop?<br />
E.ON HANSE CUP 2011<br />
Dank EEP mit mehr<br />
Power ins Ziel<br />
INTERN<br />
Aktion Gesundheit:<br />
Fit ins neue Jahr starten!<br />
DEZEMBER 2011
02<br />
Bild: © Gina Sanders – Fotolia.com<br />
NEWS<br />
EEP-JOURNAL · EXTRA | DEZEMBER 2011<br />
„Goodwill“…<br />
… macht Scheidung teurer<br />
BGH-Urteil: Auch der immaterielle Wert eines Unternehmens<br />
wird in die Berechnung beim Zugewinnausgleich<br />
miteinbezogen – lesen Sie mehr auf Seite 09.
EEP-JOURNAL · EXTRA | DEZEMBER 2011 EDITORIAL<br />
Verehrte Leser,<br />
das Jahr 2011 hatte es in<br />
sich. Im März ereignete sich<br />
die Reaktorkatastrophe in<br />
Fukushima. Ein Schaden und<br />
eine Gefährdung in ungeahntem<br />
Ausmaß haben die<br />
ganze Welt verändert. Als<br />
Folge wird weltweit über<br />
die Gefahr von Atomkraft<br />
diskutiert und in Deutschland wurden der Atomausstieg und<br />
eine Energiewende beschlossen.<br />
Die Verschuldung der Staaten Südeuropas in Verbindung mit<br />
fehlendem Wirtschaftswachstum dort bedroht die gesamte Eurozone.<br />
Rettungsschirme in gigantischer Größenordnung wurden<br />
beschlossen. Viele Menschen haben Angst um ihre Zukunft und<br />
den Wert ihres Ersparten. Die Zinsen für Staatsan leihen vieler<br />
Staaten sind enorm gestiegen.<br />
Deutschland gilt noch <strong>als</strong> sicherer Hafen. Doch auch hier hat die<br />
Konjunktur nachgelassen und es besteht die Gefahr, dass die<br />
Probleme der anderen Länder zu uns durchschlagen.<br />
WIRTSCHAFTSPRÜFUNG<br />
Jahres- und Konzernabschlüsse, internationale Rechnungslegung,<br />
Corporate Governance, Risiko-Management, Outsourcing, Fraud Investigation,<br />
Unternehmensbewertung, Sanierung, Due Diligence<br />
SANIERUNG UND INSOLVENZ<br />
Sanierungskonzepte, Restrukturierung, Umsetzungsmanagement,<br />
Insolvenzverwaltung, Gläubigerberatung, Haftungsfragen<br />
UNTERNEHMENSRECHT<br />
Gewerblicher Rechtsschutz, Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht, Vertragsrecht<br />
STEUERBERATUNG<br />
Steuerliche Beratung für Unternehmen und Unternehmer,<br />
Unternehmens gründung, Umstrukturierungen, Unternehmenskäufe,<br />
Unternehmensnachfolge und private Nachfolgeberatung, Jahresabschlüsse<br />
und Steuererklärungen, Vertretung gegenüber der Finanzverwaltung<br />
ERBRECHT<br />
Ehe- und Erbverträge, Testamente, Testamentsvollstreckungen,<br />
Nachlass verwaltungen<br />
STIFTUNGS- UND VEREINSRECHT<br />
Gründungen, Satzungen, Gemeinnützigkeit,<br />
erbrechtliche Gestaltungen<br />
Die Regierungskoalition hat<br />
einen Teil ihres Rückhalts in<br />
der Bevölkerung verloren.<br />
Die diversen Landtagswahlen<br />
haben uns das deutlich-<br />
gemacht. Die gerade beschlossene<br />
Steuersenkung<br />
wird daran nichts ändern,<br />
zumal eine Entlastung von<br />
ca. 25 Euro im Monat<br />
niemandem etwas bringt.<br />
In Schleswig-Holstein stehen 2012 Landtagswahlen an. Die FDP<br />
wird es schwer haben, wieder in den Landtag einzuziehen.<br />
Aber es gibt auch Chancen. Noch sind die Zinsen niedrig und<br />
„Made in Germany“ ist weltweit begehrt.<br />
Für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im fast<br />
abgelaufenen Jahr 2011 möchten wir Ihnen ganz herzlich<br />
danken. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien sowie Ihren<br />
Mitarbeitern ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch<br />
ins nächste Jahr – und für 2012 Gesundheit, Glück und Erfolg!<br />
Ihre Sozietät <strong>Ehler</strong> <strong>Ermer</strong> & <strong>Partner</strong><br />
WIRTSCHAFTSPRÜFER | STEUERBERATER | RECHTSANWÄLTE | UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM<br />
GESELLSCHAFTSRECHT, TRANSAKTIONEN<br />
Unternehmensgründungen, Umstrukturierungen/Unternehmensnachfolge,<br />
Mergers and Acquisitions<br />
ARBEITSRECHT<br />
Individualarbeitsrecht, Beendigung von Arbeitsverhältnissen,<br />
Betriebs verfassungsgesetz, Tarifrecht, betriebliche (Um-)Strukturierungen,<br />
Dienstvertragsrecht von Geschäftsführern und Vorständen,<br />
betriebliche IT-Nutzung<br />
DIENSTLEISTUNGEN FÜR UNTERNEHMEN<br />
Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Kostenstellenrechnung<br />
IT- UND ONLINERECHT, NEUE MEDIEN UND E-COMMERCE<br />
Internet, E-Commerce, Software, Telekommunikation, Domains, Datenschutz,<br />
IT Compliance, Legal Audits, E-Publishing, IT-Projekte, IT-Vergaberecht<br />
BANK- UND KAPITALMARKTRECHT<br />
Finanzierungsberatung, Sicherheitenbestellung und -verwertung,<br />
Sanierung, Zahlungsverkehr, Beratungshaftung, forensische Tätigkeit<br />
03
04<br />
STEUER<br />
Dr. Lars Jensen-Nissen | Diplom-Volkswirt | Steuerberater<br />
Steuersenkungen<br />
Tatsächlich<br />
realisierbar?<br />
Trotz angespannter Haushaltslage plant die<br />
schwarz-gelbe Regierungskoalition ab 2013<br />
Steuersenkungen.<br />
Nach Medienberichten soll insbesondere eine<br />
Korrektur des Einkommensteuertarifs Gegenstand<br />
der Steuersenkung sein, um den Folgen<br />
der sogenannten „kalten Progression“ entgegenzuwirken.<br />
Bei der kalten Progression handelt es sich um<br />
eine Art heimliche Steuererhöhung, wonach<br />
Einkommenszuwächse aufgrund einer höheren<br />
Tarifbelastung überproportional durch Steuern<br />
aufgezehrt werden. Hintergrund ist der progressive<br />
Einkommensteuertarif, der bei steigendem<br />
Einkommen zu einer über proportional steigenden<br />
steuerlichen Belastung führt. Höhere<br />
Einkommen werden nicht nur absolut, sondern<br />
auch prozentual höher be steuert. Einkommenssteigerungen,<br />
die lediglich die Inflation ausgleichen,<br />
führen aufgrund der überproportional höheren<br />
Steuerbelastung dazu, dass der<br />
Steuerpflichtige real betrachtet, d. h. unter Berücksichtigung<br />
der Inflation, weniger Einkommen<br />
zur Verfügung hat.<br />
Durch die Änderung am Einkommensteuertarif<br />
soll es nunmehr zu einer Glättung der kalten<br />
Progression kommen, d. h. die verursachte<br />
Steuermehrbelastung soll dem Steuerzahler zurückgegeben<br />
werden. Die Glättung der kalten<br />
Progression ist im Sinne des Steuerzahlers und<br />
steuersystematisch richtig.<br />
Offen ist jedoch, ob diesen Plänen im Bundesrat<br />
auch die Bundesländer zustimmen werden, da<br />
es sich aus Haushaltsgesichtspunkten um eine<br />
teure Maßnahme des Fiskus handelt. Zahlreiche<br />
Ministerpräsidenten haben bereits angekündigt,<br />
der Steuersenkung nicht zuzustimmen.<br />
Im Zweifel müssen wir uns darauf einstellen,<br />
dass ein Steuergesetz, das uns zunächst <strong>als</strong><br />
Steuerentlastung verkauft wird, am Ende des<br />
Tages wieder einmal eine Steuermehrbelastung<br />
bedeutet.<br />
Steuervereinfachungsgesetz 2011<br />
EEP-JOURNAL · EXTRA | DEZEMBER 2011<br />
Zustimmung von<br />
Bundestag und Bundesrat<br />
<strong>Das</strong> Gesetz ist am 4. November 2011 im Bundesgesetzblatt veröffent licht<br />
worden und tritt damit größtenteils zum 1. Januar 2012 in Kraft. <strong>Das</strong> Tau -<br />
ziehen zwischen Bundestag und Bundesrat ist somit zu Ende.<br />
<strong>Das</strong> Steuervereinfachungsgesetz ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.<br />
In weiteren Schritten sollten der Steuerbürger entlastet, das Steuersystem<br />
vereinfacht und bürokratische Hemmnisse abgebaut werden. In Anbetracht der<br />
Tatsache, dass unsere Politiker bei Staatsausgaben grundsätzlich in Milliarden-<br />
Beträgen zu rechnen pflegen, wird diese Umsetzung den Staat lediglich ca. 590<br />
Mio. Euro kosten.<br />
Arbeitnehmer erhalten ein steuerliches Weihnachtsgeschenk, in dem die<br />
Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages um jährlich 80 Euro bereits in der<br />
Gehaltsabrechnung für Dezember 2011 berücksichtigt wird. Erfreulich ist auch<br />
die Vereinfachungsregelung für die elektronische Rechnungsstellung rückwirkend<br />
zum 1. Juli 2011. Der Wirtschaft sollen dadurch Bürokratiekosten in Höhe<br />
von rund 4 Mrd. Euro erspart bleiben.<br />
Weitere wichtige Änderungen ab 1. Januar 2012 in Stichpunkten:<br />
Helmut Gädt | Steuerberater<br />
Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder (zwischen<br />
18 und 25 Jahren) bei Beantragung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen.<br />
Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten,<br />
die nunmehr einheitlich <strong>als</strong> Sonderausgaben berücksichtigt werden.<br />
Geblieben ist der Abzugshöchstbetrag von zwei Dritteln der Aufwendungen,<br />
höchstens 4.000 Euro pro Jahr und Kind.<br />
Wegfall der Einbeziehung abgeltend besteuerter Kapitaleinkünfte bei der<br />
Berechnung der zumutbaren Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen,<br />
dem Ausbildungsfreibetrag sowie dem Höchstbetrag für den Spendenabzug.<br />
Für Kapitaleinkünfte, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen, gilt<br />
dies allerdings nicht.<br />
Durch die Vereinheitlichung der Grenzen bei verbilligter Wohnraumvermietung<br />
(mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete) kommt es zum<br />
Verzicht auf die Totalüberschussprognose.<br />
Die bislang bestehenden insgesamt sieben Veranlagungs- und Tarifvarianten<br />
für Eheleute werden auf vier zurückgeführt. Ehegatten wird ein Wahlrecht<br />
zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung anstelle der getrennten<br />
Veranlagung eingeräumt.<br />
Beim Antrag auf verbindliche Auskunft wird eine Bagatellgrenze von<br />
10.000 Euro (Gegenstandswert) eingeführt, bis zu der keine Gebühren<br />
anfallen.<br />
Bei einer Betriebsunterbrechung oder Betriebsverpachtung im Ganzen gilt<br />
der Betrieb bis zu einer ausdrücklichen Aufgabeerklärung <strong>als</strong> fortgeführt.<br />
Wir dürfen gespannt sein, ob weitere Steuervergünstigungen und Erleichterungen<br />
folgen werden.
EEP-JOURNAL · EXTRA | DEZEMBER 2011 STEUER<br />
Einkommensteuer<br />
Kinderleicht?<br />
Für volljährige Kinder gibt es nach derzeitiger Rechtslage nur Kindergeld, wenn die jährlichen Einkünfte der Kinder<br />
8.004 Euro nicht übersteigen. So sieht die derzeit geltende Rechtslage zum Kindergeld aus. Diese Einkunftsgrenze<br />
hat häufig Streitigkeiten mit dem Finanzamt verursacht, da die Einkünfte der volljährigen Kinder im<br />
Rahmen der Einkommensteuererklärung der Eltern noch gesondert zu ermitteln waren.<br />
Die Einkünftegrenze von 8.004 Euro wird ab 2012 entfallen.<br />
Für ein volljähriges Kind, das das 25. Lebensjahr<br />
noch nicht vollendet hat, wird das Kindergeld zukünftig bis<br />
zum Abschluss der ersten Berufsausbildung oder bis zum<br />
Abschluss eines Erststudiums gewährt, ohne dass die Höhe<br />
der Einkünfte des Kindes eine Rolle spielt.<br />
Im Umkehrschluss geht der Gesetzgeber jedoch dann<br />
davon aus, dass das Kind sich nach dem Abschluss der<br />
erstmaligen Berufsausbildung oder dem Abschluss des<br />
Erststudiums selbst unterhalten kann. Folglich ist ab diesem<br />
Zeitpunkt kein Kindergeld mehr zu gewähren. Diese<br />
Vermutung kann widerlegt werden, wenn nachgewiesen<br />
wird, dass das Kind sich in einer weiteren Berufsausbildung<br />
befindet und tatsächlich keiner Erwerbstätigkeit nachgeht.<br />
Eine weitere Vereinfachung gibt es in Bezug auf die<br />
Kinderbetreuungskosten. Ab 2012 können Kinderbetreuungskosten<br />
nur noch einheitlich <strong>als</strong> Sonderausgaben und<br />
nicht mehr unter bestimmten Voraussetzungen <strong>als</strong> Quasi-<br />
Betriebsausgaben oder Quasi-Werbungskosten steuerlich<br />
geltend gemacht werden.<br />
Die bisherige Unterscheidung zwischen erwerbsbedingten<br />
und nicht erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten<br />
entfällt.<br />
Vereinfachungen im<br />
Einkommensteuergesetz<br />
sollen den Prüfaufwand<br />
bei Steuerzahler und<br />
Finanzamt deutlich<br />
reduzieren.<br />
Ab 2012 können Betreuungskosten für Kinder ab der Geburt<br />
bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres betragsmäßig<br />
auf zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro<br />
je Kind abgezogen werden. Durch die Neuregelung wird<br />
insbesondere der Nachweis bzw. der Prüfaufwand sowohl<br />
beim Steuerpflichtigen <strong>als</strong> auch bei der Finanzverwaltung<br />
deutlich reduziert.<br />
Zu den Kinderbetreuungskosten zählen die Ausgaben der<br />
Personensorge wie Beaufsichtigung, Unterbringung, Erziehung<br />
und Pflege des Kindes. Beispielsweise zählen hierzu<br />
Kosten für Babysitter, Au-Pair, Tages-/Wochenmutter, Erzieher,<br />
Kinderpfleger/-schwester, Kindergarten/-tagesstätte/<br />
Hort. Aufwendungen für die Verpflegung des Kindes, für<br />
Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie<br />
für sportliche und andere Freizeitbetätigungen zählen nicht<br />
zu den Kinderbetreuungskosten.<br />
Zu beachten ist, dass für die Aufwendung eine Rechnung<br />
ausgestellt wird und dass die Zahlung auf das Konto des<br />
Erbringers der Leistung erfolgt.<br />
Dr. Lars Jensen-Nissen | Diplom-Volkswirt | Steuerberater<br />
Bild: © PerlenVorDieAugen – Fotolia.com<br />
05
06<br />
Rechnungen<br />
Bürokratieabbau bei der<br />
elektronischen Rechnung<br />
Bild: © laurent hamels – Fotolia.com<br />
STEUER<br />
Steuerverschärfung<br />
Schon seit längerem existieren elektronische Rechnungen neben den alt bekannten Papierrechnungen. Mit der<br />
Neufassung von § 14 Abs. 1 und 3 UStG durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sind die Anforderungen an<br />
eine elektronische Rechnung reduziert bzw. an die Anforderungen einer Papierrechnung angepasst worden. Damit<br />
kommt es zukünftig zur Gleichbehandlung von elektronischen Rechnungen und von Rechnungen in Papierform.<br />
Die Neuregelung beinhaltet, dass die Echtheit der Herkunft<br />
und die Unversehrtheit des Inhalts der elektronischen Rechnung<br />
gewährleistet sind. Früher<br />
konnte dies nur durch eine<br />
elektronische Signatur<br />
oder durch den elektronischenDatenaustausch<br />
(EDI) gewähr -<br />
leistet werden. Nun<br />
kann auf diese technischen<br />
Vorgaben verzichtet<br />
werden, sofern<br />
die Echtheit der Herkunft<br />
und die Unversehrtheit<br />
des Inhalts der Rechnung<br />
anderweitig gewähr leistet<br />
werden. § 14 Abs. 3 UStG stellt<br />
klar, dass zwar die elek tronische<br />
Signatur und der elektronische Daten-<br />
Achtung: verbilligte<br />
Wohnraumvermietung<br />
Der Gesetzgeber hat ab 2012 die<br />
Grenze für die steuerliche Anerkennung<br />
verbilligter Wohnraumvermietung<br />
von 56 Prozent auf 66 Prozent<br />
angehoben. Bisher war die Vermie-<br />
tung einer Wohnung zu Wohnzwecken<br />
für weniger <strong>als</strong> 56 Prozent der<br />
ortsüblichen Miete in einen entgeltlichen<br />
und einen unentgeltlichen Teil<br />
aufzuteilen. Zukünftig muss die Miete<br />
EEP-JOURNAL · EXTRA | DEZEMBER 2011<br />
Dr. Lars Jensen-Nissen | Diplom-Volkswirt | Steuerberater<br />
Was längst gängige Praxis ist,<br />
wird nun auch gesetzlich verankert.<br />
austausch geeignete Verfahren zu Gewährleistung der<br />
Echt heit und Unversehrtheit elektronischer Rechnungen<br />
sind, dass darüber hinaus aber auch andere Verfahren<br />
denkbar sind. Unter Echtheit der Herkunft ist die Sicherheit<br />
der Identität des Rechnungsausstellers zu verstehen.<br />
Unversehrtheit des Inhalts liegt vor, wenn die nach dem<br />
Umsatzsteuergesetz erforderlichen Angaben nicht mehr<br />
geändert werden können. Zukünftig kann der Unternehmer<br />
eigenständig ent scheiden, in welcher Weise er die Echtheit<br />
der Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts gewährleisten<br />
will. Die Regelung ist damit technologieneutral ausgestaltet.<br />
Korrespondierend hierzu werden auch die Prüfungs -<br />
befug nisse der Prüfer bei einer Umsatzsteuernachschau<br />
er weitert. Künftig können die gespeicherten Daten<br />
ein gesehen und das Datenverarbeitungssystem des<br />
Unter neh mers – soweit erforderlich – hierfür vom Prüfer<br />
benutzt werden.<br />
Dr. Lars Jensen-Nissen | Diplom-Volkswirt | Steuerberater<br />
mindestens 66 Prozent der ortsüblichen<br />
Miete betragen, um sicherzustellen,<br />
dass auch die Aufwendungen<br />
in voller Höhe steuerlich<br />
geltend gemacht werden können.
EEP-JOURNAL · EXTRA | DEZEMBER 2011 STEUER<br />
GmbH<br />
Nachweis der Stammeinlage<br />
Soll z. B. bei Insolvenz einer Gesellschaft ein Verlust geltend gemacht werden, hat der Steuerpflichtige die<br />
Anschaffungskosten für seine Stammeinlagen nachzuweisen. Sofern kein entgeltlicher Erwerb der Stammeinlagen<br />
in der Vergangenheit erfolgte, bestehen die Anschaffungskosten regelmäßig in Höhe der ursprünglich geleisteten<br />
Stammeinlagen.<br />
Liegt die Einzahlung der Stammeinlage<br />
schon länger zurück, kann die Nachweisführung<br />
durchaus problematisch<br />
sein. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat<br />
hierzu nun – durchaus „gesellschafterfreundlich“<br />
– die Kriterien festgelegt.<br />
In einem Streitfall zwischen einem<br />
Steuerpflichtigen und dem Finanzamt<br />
sollte der Steuerpflichtige die Erbringung<br />
der Stammeinlage nach Ablauf<br />
von ca. 20 Jahren seit Gründung der<br />
Gesellschaft durch den Einzahlungsbeleg<br />
auf das Konto der GmbH nachweisen.<br />
<strong>Das</strong> Finanzgericht folgte diesen<br />
strengen Anforderungen in der ersten<br />
Stadtwerke-GmbH<br />
Instanz. Der in nächster Instanz angerufene<br />
Bundesfinanzhof verwies das<br />
Finanzgericht in seine Schranken und<br />
warf ihm vor, seiner Untersuchungspflicht<br />
nicht ausreichend nachgekommen<br />
zu sein. In die Gesamtwürdigung<br />
hätte einfließen müssen, dass die ausstehenden<br />
Einlagen in der Bilanz der<br />
GmbH mit 0,00 ausgewiesen wurden<br />
und dieser Ansatz bei einer vorausgegangenen<br />
Betriebsprüfung durch das<br />
Finanzamt so in die Prüferbilanz übernommen<br />
wurde. Hätte das Finanzamt<br />
Zweifel an der Erbringung der Stammeinlage<br />
gehabt, hätte es bereits im<br />
Bäder-Betrieb bringt<br />
steuerliche Asymmetrie<br />
Betreibt eine Stadtwerke-GmbH ein dauerdefizitäres Bad, kommt seit 2009 die sogenannte<br />
steuerliche Sparten trennung zur Anwendung. Dies bedeutet, dass Anlaufverluste<br />
aus neuen Geschäftsfeldern, wie z. B. aus einem Telekommunikationsgeschäftsfeld,<br />
steuerlich nicht mit den Gewinnen aus dem Versorgungsbereich ausgeglichen werden<br />
dürfen. Stattdessen sind derartige Anlaufverluste nur mit künftigen Gewinnen aus diesen<br />
neuen Geschäftsfeldern zu verrechnen.<br />
Betreibt eine Stadtwerke-GmbH hingegen kein Bad, sind Anlaufverluste aus Telekommunikations-<br />
oder ähnlichen Geschäftsfeldern sofort mit den Gewinnen der Versorgungssparten<br />
auszugleichen.<br />
Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber auf diese Asymmetrie in der Besteuerung reagiert.<br />
Offensichtlich wurde dieses Problem im Gesetzgebungsverfahren des Jahressteuergesetzes<br />
2009 übersehen.<br />
Rahmen der Betriebsprüfung Nachweise<br />
fordern können bzw. bei Nichter<br />
bringung ggf. andere steuerliche<br />
Folgen zu ziehen gehabt. <strong>Das</strong> bloße<br />
neuerliche Bestreiten des Finanzamtes<br />
stelle sich <strong>als</strong> „Bestreiten ins Blaue<br />
hinein“ dar. Nach Würdigung der Gesamtumstände<br />
sah der Bundesfinanzhof<br />
keine Zweifel, dass die streitige<br />
Einlage vollständig erbracht war. Die<br />
Anerkennung könne nach Ablauf von<br />
20 Jahren nach Gründung nicht allein<br />
vom Bareinzahlungsnachweis abhängig<br />
gemacht werden.<br />
Helmut Gädt | Steuerberater<br />
Harm Lorenzen | Diplom-Kaufmann | Wirtschaftsprüfer | Steuerberater<br />
Bild: © fotoali – Fotolia.com<br />
07
08<br />
Internet<br />
Rechtliche Fallstricke:<br />
Neue gesetzliche Vorgaben und neue Rechtsprechung<br />
mahnen jedoch zur Vorsicht. Schon bei Erstellung einer<br />
Internetseite können im Einzelfall diverse Rechtsverstöße<br />
vorliegen. Wenn hier nicht alle einzelnen Vorgaben beachtet<br />
werden, können teure Abmahnungen, Unterlassungs-<br />
und Schadensersatzansprüche von der Verbraucherzentrale<br />
und Wettbewerbern drohen.<br />
Dabei ist nicht nur wichtig, das Impressum korrekt zu<br />
gestalten, sondern auch bei Bilddarstellungen, Preisangaben,<br />
Datenschutzbestimmungen etc. die gesetzlichen<br />
Vorgaben einzuhalten.<br />
Dr. Jan F. Reese | Rechtsanwalt<br />
Wie wird Ihr Onlineshop sicher?<br />
Bild unten: © photo-dave – Fotolia.com | Bild oben: © jojje11 – Fotolia.com<br />
RECHT – TOPTHEMA<br />
Basis-Check<br />
Zu den Informationen, die nach dem Gesetz leicht<br />
erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar<br />
sein müssen, gehören jedenfalls:<br />
Vollständiger Name und Anschrift der Niederlassung;<br />
bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und<br />
der/die Vertretungsberechtigte/-n<br />
Telefon-, Faxnummer und E-Mail-Adresse<br />
Im Falle zulassungsbedürftiger Tätigkeit:<br />
Angaben zur Aufsichtsbehörde<br />
Gegebenenfalls Handels-, Vereins-, <strong>Partner</strong>schafts- oder<br />
Genossenschaftsregister und Registernummer<br />
Je nach Berufsgruppe kommen noch hinzu:<br />
Hinweise auf Kammer, gesetzliche Berufsbe zeichnung und<br />
Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen<br />
Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-Identifikationsnummer –<br />
soweit vorhanden<br />
Nach weiteren Vorschriften können zusätzliche Informationspflichten<br />
bestehen<br />
EEP-JOURNAL · EXTRA | DEZEMBER 2011<br />
Der professionelle Auftritt eines Unternehmens beginnt meist schon mit der Internetpräsenz. Und je nach Unternehmensausrichtung<br />
gehört auch ein Webshop zum Onlineauftritt, um die Produkte noch zugänglicher zu machen.<br />
Geht es um das Einrichten eines Webshops, sind vor<br />
allem zwei neue Entwicklungen zu beachten:<br />
Der Verbraucherschutz wird hier weiter zu Lasten der Unternehmen<br />
ausgedehnt. Einerseits plant die Bundesregierung<br />
mit ihrem Gesetzentwurf zur sogenannten „Button-Lösung“<br />
Ein schränkungen für die Gestaltungsfreiheit von Webshops<br />
für Unternehmen. So soll der Kunde etwa bei seiner Bestellung<br />
die wesentlichen Informationen auf einen Blick ohne<br />
scrollen vor Abgabe seiner Bestellung noch einmal zusammengefasst<br />
sehen. Die Bestellung selbst soll über einen<br />
Button mit der Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“ oder<br />
einen vergleichbar eindeutigen Button erfolgen. Dem Verbraucher<br />
wird dadurch unmissverständlich klar, dass er mit<br />
diesem Klick einen zahlungspflichtigen Vorgang auslöst.<br />
Im Hinblick auf allgemeine Geschäftsbedingungen gibt<br />
die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Anlass zur<br />
Sorge. Denn diese ermöglicht jetzt auch Wettbewerbern,<br />
bei Verwendung unzulässiger allgemeiner Geschäfts bedingungen<br />
Konkurrenten abzumahnen und Unter lassungs-<br />
und Schaden ersatzansprüche geltend zu machen. In dem<br />
vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall wurden<br />
Geräte unzulässigerweise unter Ausschluss der Gewährleistung<br />
verkauft. Solche Klauseln sind strategisch üblich<br />
und beruhen teil weise auf älteren Vertragsmustern.<br />
Nun ist hier eine ganz andere Dynamik zu befürchten.<br />
Dabei wird es immer schwieriger, die Vielzahl der gesetzlichen<br />
Vorgaben ein zuhalten und sie mit den jeweiligen<br />
IT-Vorgaben zusammenzubringen. Bei Erstellung eines neuen<br />
Webshops empfehlen wir daher schon das Pflichtenheft<br />
für die IT-Lösung rechtlich abzustimmen, damit keine unnötigen<br />
Kosten entstehen.
EEP-JOURNAL · EXTRA | DEZEMBER 2011 NEWS – RECHT<br />
Zugewinnausgleich<br />
„Goodwill“<br />
kann Scheidung<br />
teurer machen!<br />
Immaterielle Werte sind unbezahlbar? Von wegen! Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes wird<br />
auch der immaterielle Wert eines Unternehmens in die Berechnung beim Zugewinnausgleich nach einer Ehescheidung<br />
miteinbezogen.<br />
Der Bundesgerichtshof entschied im Februar 2011 zum<br />
Aktenzeichen XII ZR 40/09, dass Wertsteigerungen beim<br />
sogenannten „Goodwill“, <strong>als</strong>o bei den immateriellen<br />
Werten eines Unternehmens, im Rahmen der Berechnung<br />
des Zugewinnausgleichs nach einer Ehescheidung berücksichtigt<br />
werden müssen.<br />
In dem konkreten Fall bestätigte der Bundesgerichtshof die<br />
durch das Oberlandesgericht Hamm erfolgte Verurteilung<br />
des Beklagten, der <strong>als</strong> Zahnarzt mit anderen Zahnärzten<br />
eine Gemeinschaftspraxis betrieb. Der Bundesgerichtshof<br />
entschied, dass dem sogenannten „Goodwill“ in der<br />
Regel ein eigener Marktwert zukommen würde und dieser<br />
<strong>als</strong> immaterieller Vermögenswert grundsätzlich in den<br />
Zugewinnausgleich einzubeziehen sei. Dies hat zur Folge,<br />
dass Wertsteigerungen des ideellen Firmenwertes bei einer<br />
Scheidung in Geld ausgeglichen werden müssen.<br />
Diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat erhebliche<br />
praktische Folgen. Denn über den Zeitraum von mehreren<br />
Jahren erfolgen häufig erhebliche Wertsteigerungen<br />
des immateriellen Wertes eines Unternehmens.<br />
Im schlimmsten Fall sind die im Rahmen eines Zugewinnausgleichs<br />
zu entrichtenden liquiden Mittel nicht verfügbar, so<br />
dass ein Zwangsverkauf des Unternehmens erfolgen muss.<br />
Existenzbedrohende Folgen<br />
einer Scheidung können<br />
durch einen Ehevertrag<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Allerdings können entsprechende – unter Umständen existenzbedrohende<br />
– Entwicklungen nach einer Ehescheidung<br />
durch einen Ehevertrag ausgeschlossen werden.<br />
Im Rahmen eines Ehevertrages kann beispielsweise Gütertrennung<br />
oder eine Modifizierung der Zugewinngemeinschaft<br />
vereinbart werden. So werden häufig Unternehmen<br />
vollständig vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen.<br />
Soll die Wertsteigerung des Unternehmens doch vom<br />
Zu gewinnausgleich umfasst werden, kann in einem Ehevertrag<br />
die Bewertungsmethode für die Berechnung des<br />
Zugewinnausgleichs im Hinblick auf die Veränderung des<br />
„Goodwills“ eines Unternehmens festgelegt werden. Eine<br />
klare Definition der Berechnungsmethode verhindert<br />
spätere Ermittlungsschwierigkeiten.<br />
Nicolas F. Grimm | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Insolvenzrecht<br />
Bild: © awg8 – Fotolia.com<br />
09
10<br />
RECHT<br />
Dr. Jan F. Reese | Rechtsanwalt | Anne-Gwendolin Geismar | Juristin<br />
Aufsichtsrat<br />
Haftung und<br />
Haftungs ver meidung<br />
In Zeiten instabiler Börsenkurse gewinnt die<br />
Haftungsvermeidung von Aufsichtsratsmitgliedern<br />
an Bedeutung. Dabei können sich nicht<br />
nur Aufsichtsräte von Konzernen schadenersatzpflichtig<br />
oder strafbar machen, sondern auch<br />
solche kleinerer Unternehmen oder in ehrenamtlicher<br />
Tätigkeit. Gefährlich ist insbesondere,<br />
risikobehaftete Geschäfte ohne hinreichende<br />
Informationen zu befürworten.<br />
Haftungsvermeidend können z. B. die Bildung<br />
fachlich qualifizierter Kreditausschüsse oder die<br />
Einholung externen Sachverstandes sein. Im Einzelfall<br />
kann es geboten sein, Entscheidungen des<br />
Vorstandes oder der Geschäftsführung unter<br />
Zustimmungsvorbehalte zu stellen. Auch eine<br />
korrekte Berichterstattung an die Hauptversammlung<br />
bzw. Gesellschafterversammlung über<br />
die Überwachungs- und Beratungstätigkeiten ist<br />
zur eigenen Entlastung unerlässlich.<br />
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann eine<br />
Schadensersatzpflicht des Aufsichtsrats auch<br />
drohen, wenn nicht rechtzeitig auf die Stellung<br />
eines Insolvenzantrags hingewiesen oder die angemessene<br />
Herabsetzung der Geschäfts führer-/<br />
Vorstandsbezüge nicht rechtzeitig bewirkt wurde.<br />
Es empfiehlt sich, eigene Maßnahmen ausreichend<br />
zu dokumentieren und Verantwortlichkeiten<br />
durch eine detaillierte Geschäftsordnung<br />
abzugrenzen. Auch externe Beratung kann<br />
haftungsentlastend wirken.<br />
Dieser Artikel ist eine Zusammen fassung unserer<br />
Publi kation in der „Steuerberater Woche“.<br />
Tipp<br />
Die ungekürzte Publikation finden<br />
Sie in der „Steuerberater Woche“ vom<br />
11. November 2011 (Seite 1051–1056)<br />
und auf unserer Internetseite<br />
www.eep.info unter „Aktuelles“.<br />
EU-Recht<br />
Reform: Mehr Rechtssicherheit<br />
durch neues<br />
EU-Kaufrecht?<br />
Geht es nach dem Willen der europäischen Kommission, soll die Wirtschaft<br />
im europäischen Binnenmarkt durch ein neues EU-Kaufrecht angekurbelt<br />
werden.<br />
Sollten die Mitgliedsstaaten und das Europaparlament dem neuen EU-Kaufrecht<br />
zustimmen, wären für den grenzüberschreitenden Handel einheitliche Regeln<br />
für den Kauf von Gütern vorhanden.<br />
<strong>Das</strong> europäische Kaufrecht würde neben das deutsche Kaufrecht treten. Dadurch<br />
könnte ein Unternehmen seine Produkte im europäischen Ausland auf Grundlage<br />
des neuen EU-Kaufrechts anbieten. Es müssten nicht mehr die jeweiligen<br />
Bestimmungen der einzelnen Staaten berücksichtigt werden. <strong>Das</strong> setzt allerdings<br />
voraus, dass die Kunden der Verwendung des europäischen Vertragsrechts<br />
zustimmen, nachdem sie zuvor über die Kernpunkte dieser Regelungen<br />
informiert worden sind. Möglich wäre aber auch weiterhin, das nationale Recht<br />
vorzuziehen.<br />
Die neuen EU-Regelungen sind schon jetzt heftig umstritten. Denn sie beinhalten<br />
viele unbestimmte Rechtsbegriffe. Auch wir erwarten davon nicht mehr, sondern<br />
eher weniger Rechtssicherheit. In einigen Fällen bliebe der Verbraucherschutz<br />
geringfügig unter deutschem Niveau. Wesentlich dürfte sein, dass die Haftung<br />
für Gewährleistungsmängel auch auf zwei Jahre begrenzt wäre. Anders <strong>als</strong> nach<br />
deutschem Recht könnten Kunden aber bei einer mangelhaften Ware gleich<br />
Rücktritt oder Schadensersatz verlangen, ohne wie im deutschen Recht zunächst<br />
Ersatz oder Nachbesserung fordern zu müssen.<br />
Sollten die Pläne der EU-Kommission Wirklichkeit werden, gilt es im Einzelfall<br />
genau zu prüfen,ob das neue EU-Kaufrecht Vorteile bietet.<br />
Bei einem Export in sämtliche EU-Staaten<br />
könnten Kostenersparnisse zu<br />
verzeichnen sein, wenn nur noch<br />
zwei statt 27 Rechtsordnungen<br />
zu beachten wären.<br />
Die weitere Entwicklung darf mit<br />
Spannung erwartet werden.<br />
Bild: © Alex Klent – Fotolia.com<br />
EEP-JOURNAL · EXTRA | DEZEMBER 2011<br />
Dr. Jan F. Reese | Rechtsanwalt
EEP-JOURNAL · EXTRA | DEZEMBER 2011 RECHT<br />
Kartellrecht<br />
Preisabsprachen, nein danke!<br />
Ob Pizza- oder Mehl-Kartell – das<br />
Kartellrecht ist in Norddeutschland<br />
angekommen (siehe u. a. FAZ vom<br />
23. September 2010 und Flensburger<br />
Tageblatt vom 18. März 2011).<br />
Bei unzulässigen Preisabsprachen<br />
oder bei unzulässiger Preisgestaltung<br />
schlagen die Ordnungswächter zu. Dabei<br />
ist immer wieder überraschend,<br />
wie durch die räumliche und sachliche<br />
Marktabgrenzung auch in unscheinbaren<br />
Bereichen das Kartellrecht Anwendung<br />
findet. Anders <strong>als</strong> weitläufig<br />
verbreitet, spielt das Kartellrecht da-<br />
Kreditgeschäfte<br />
her nicht nur eine Rolle bei Fusionen<br />
und Kooperationen, sondern auch im<br />
täglichen Marktverhalten, etwa bei<br />
der unzulässigen Vertragsbeendigung<br />
eines marktbeherrschenden Unternehmens<br />
oder bei verbotenen Verhaltensweisen<br />
wie der bereits genannten<br />
Preisgestaltung. Unzulässig kann beispielsweise<br />
ein sogenanntes Price-<br />
Squeezing gegen über Lieferanten<br />
oder Mitbewerbern sein. In jedem Fall<br />
gilt es, sich der Risiken genau bewusst<br />
zu sein. Nur auf den ersten Blick erstaunlich<br />
sind die Aufklärungserfolge<br />
des Kartellamtes trotz Geldbußen in<br />
Kündigung von Darlehensverträgen<br />
durch die Bank<br />
Jedem Darlehensnehmer dürfte bekannt sein, dass sein<br />
Kreditvertrag gekündigt werden kann, wenn er seinen<br />
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.<br />
Vielen Darlehensnehmern ist jedoch unbekannt, dass<br />
der Bank auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung<br />
der gesamten Geschäftsbeziehung zusteht, wenn<br />
der Darlehensnehmer sich weigert, seine wirtschaftlichen<br />
Verhältnisse gegenüber der Bank offenzulegen. Dieses<br />
Kündigungsrecht kann selbst dann bestehen, wenn der<br />
Kreditnehmer alle Zins- und Tilgungsraten pünktlich gezahlt<br />
hat. Die Rechtsprechung begründet dies mit dem Informationsbedürfnis<br />
der Bank und der Erkenntnis, dass auch gute<br />
Adressen in der Zukunft ausfallen können. Die Bank habe<br />
daher ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der aktuellen<br />
Vermögensverhältnisse, da sie nur so ihr aktuelles<br />
und ihr künftiges Risiko bewerten könne. Fordert die Bank<br />
den Darlehensnehmer zur Offenlegung seiner wirtschaft-<br />
Millionenhöhe. Denn gemäß der Bonusregelung<br />
des Kartellamtes kann<br />
ein Kartellbeteiligter einen Rabatt von<br />
bis zu fünfzig Prozent bekommen, sofern<br />
er beispielsweise nach der Durchsuchung<br />
umfassende Angaben macht.<br />
Dabei ist der Bonus umso höher, je<br />
eher und je umfassender „ausgepackt“<br />
wird. Und erste Anhaltspunkte<br />
gewinnt das Kartellamt ganz unterschiedlich.<br />
Beim Mehl-Kartell kam der<br />
entscheidende Hinweis von einem<br />
Mühlenbesitzer, der wohl durch die<br />
Preis- und Kundenschutzabsprachen in<br />
die Insolvenz getrieben wurde.<br />
Banken sind dazu<br />
verpflichtet, genauer<br />
hinzuschauen.<br />
lichen Verhältnisse auf, so ist dies ernst zu nehmen. Keinesfalls<br />
sollte der Darlehensnehmer die Frist fruchtlos<br />
lassen. Sofern die Unterlagen nicht oder nur unvollständig<br />
vorliegen, sollte eine Fristverlängerung mit der Bank abgestimmt<br />
werden. Die Banken sind im Rahmen von § 18<br />
Kredit wesengesetz zur Anforderung der entsprechenden<br />
Unterlagen verpflichtet. Darüber hinausgehende Offenlegungspflichten<br />
sind oft in den Darlehensverträgen geregelt.<br />
Angesichts der immer höher werdenden rechtlichen Anforderungen<br />
an Banken und der zunehmenden Kontrolldichte<br />
ist damit zu rechnen, dass Banken künftig noch ernsthafter<br />
Offenlegungsunterlagen einfordern werden und etwaige<br />
Kündigungsansprüche gezwungenermaßen durchsetzen<br />
müssen. Darüber hinaus können Kreditnehmer durch<br />
rechtzeitiges Einreichen der Unterlagen bzw. rechtzeitiges<br />
Abstimmen von alternativen Terminen ihr Kreditmarketing<br />
verbessern und damit Vorteile beim Rating erlangen.<br />
Dr. Jan F. Reese | Rechtsanwalt<br />
Bild: teracreonte – Fotolia.com<br />
Dr. Markus Stöterau | Rechtsanwalt<br />
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12<br />
RECHT | REGIONAL | INTERN<br />
Insolvenzrecht<br />
Regierung setzt auf<br />
bessere Sanierungschancen<br />
EEP-Symposium<br />
Ende Oktober 2011 wurde ein Gesetz zur leichteren Sanierung von Unternehmen (ESUG) verabschiedet, das im<br />
kommenden Jahr in Kraft tritt.<br />
Kernpunkte sind die Stärkung der Eigenverwaltung durch ein<br />
sogenanntes Schutzschirmverfahren, die Umwandlung von<br />
Forderungen der Gläubiger in Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte<br />
durch einen Insolvenzplan (debt-to-equity-swap)<br />
sowie die frühzeitige Einbeziehung der Gläubiger in das<br />
Verfahren durch die Bildung eines Gläubigerausschusses,<br />
jedenfalls in Großverfahren, unmittelbar nach dem Insolvenzantrag.<br />
Ein weiteres Ziel der Insolvenzreform, eine<br />
größere Konzentration der Insolvenzverfahren ausschließlich<br />
bei einem Amtsgericht pro Landgerichtsbezirk zu schaffen,<br />
ist am Widerstand des Bundesrats gescheitert. Somit sind<br />
die kleineren Amtsgerichte weiterhin zuständig. Ob allerdings<br />
diese Reformbemühungen letztlich zu höheren Quoten<br />
für die Gläubiger, denn diese sind das erklärte Reformziel,<br />
führen werden, darf bezweifelt werden. Nach wie vor<br />
werden in der Praxis Insolvenz anträge nicht frühzeitig gestellt.<br />
Auch reagieren Lieferanten, Banken und Kunden immer<br />
noch nahezu panisch auf einen Insolvenzantrag. Schließlich<br />
ist auch das neue Schutzschirmverfahren nur im Rahmen<br />
eines Insolvenzantrages möglich. Dabei soll ein Unterneh-<br />
<strong>Ehler</strong> <strong>Ermer</strong> & <strong>Partner</strong> lud am 15. September 2011 zum<br />
bereits 7. EEP-Symposium nach Rendsburg ins Hohe<br />
Arsenal ein. Hier trafen erneut Mitarbeiter von Banken<br />
und Sparkassen aus ganz Schleswig-Holstein sowie aus<br />
Hamburg zu sammen, um sich von den Referenten, den<br />
Rechts an wälten Wolfgang Folger, Dr. Kay Hässler, Matthias<br />
Lorenzen und Dr. Markus Stöterau über die aktuellen<br />
Entwicklungen des Bank- und Insolvenzrechts informieren<br />
zu lassen. Danach hielt Herr Prof. Dr. Stefan Smid von der<br />
Dr. Kay Hässler | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht<br />
Schutzschirmverfahren und<br />
weitere Maßnahmen sollen<br />
die Sanierung erleichtern.<br />
men, dem die Zahlungsunfähigkeit bevorsteht, drei Monate<br />
unter Aussetzung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />
Gelegenheit haben, einen Insolvenzplan zur Sanierung des<br />
Unternehmens vorzulegen. Anstelle eines (vorläufigen) Insolvenzverwalters<br />
tritt in diesen Fällen ein sogenannter Sachverwalter<br />
mit niederen Rechten neben den Schuldner. Trotz<br />
aller Reformansätze wird ein weiterhin sanierungsfähiges<br />
Insolvenzrecht dadurch verhindert, dass das Finanzministerium<br />
weiterhin völlig unbeeindruckt von Widerständen<br />
aus Praxis und Justizministerium an einem Fiskusprivileg,<br />
d. h. einem Vorrecht für Forderungen des Finanzamtes vor<br />
allen übrigen Gläubigern, festhält. In der Vergangenheit<br />
war das Verfahren der Konkursordnung wesentlich von<br />
diesen die Masse völlig aufzehrenden Vorrechten geprägt.<br />
<strong>Das</strong> hatte schließlich zu der Insolvenzordnung geführt,<br />
die zunächst vom Grundsatz der Gleichbehandlung aller<br />
Gläubiger geprägt war. Ohne Rückkehr zu diesem Grundsatz<br />
drohen zudem Begehrlichkeiten anderer Gläubiger,<br />
zum Beispiel der Sozialversicherungsträger, die ebenfalls<br />
privilegiert werden wollen.<br />
Dr. Kay Hässler | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht<br />
Bank- und Insolvenzrecht im Fokus<br />
EEP-JOURNAL · EXTRA | DEZEMBER 2011<br />
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel einen launigen Vortrag<br />
zu Fragen der Behandlung von Kreditsicherheiten<br />
in der Insolvenz des Sicherungsgebers. Umrahmt von<br />
musikalischer Begleitung junger Jazz-Musiker aus Flensburg<br />
diskutierten die Anwesenden noch geraume Zeit.<br />
Auch 2012 wird die erfolgreiche Vortrags reihe sicherlich<br />
mit neuen spannenden Entwicklungen aus dem Bank- und<br />
Insolvenzrecht aufwarten können.
EEP-JOURNAL · EXTRA | DEZEMBER 2011 REGIONAL | INTERN<br />
Rückblick<br />
Business-Frühstück<br />
Ausblick<br />
Business-Frühstück<br />
Matthias Lorenzen | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Insolvenzrecht<br />
Förde Sparkasse:<br />
Altersvorsorge zum<br />
Frühstück<br />
Am 3. und 10. November 2011 informierten <strong>Ehler</strong> <strong>Ermer</strong> & <strong>Partner</strong> und die<br />
Förde Sparkasse in deren Kieler Hauptstelle zu den Themen steueroptimierte<br />
Unter nehmensnachfolge (EEP) und Möglichkeiten der betrieblichen Altersvor sorge<br />
(Förde Sparkasse).<br />
Vor Ort waren <strong>als</strong> Referenten und Gesprächspartner Matthias Lorenzen (Rechtsanwalt,<br />
Fachanwalt für Insolvenzrecht), Olaf Braun (Steuerberater), Harm Lorenzen<br />
(Wirtschaftsprüfer und Steuerberater) sowie Thomas Hollmann von der Provinzial<br />
NordWest Pensionsberatung GmbH. <strong>Das</strong> Skript zur Veranstaltung kann gern bei<br />
uns angefordert werden. Wir danken allen Beteiligten für das gemeinsame<br />
Engagement.<br />
Hannes Nebelung | Diplom-Kaufmann | Wirtschaftsprüfer | Steuerberater<br />
Die E-Bilanz kommt …<br />
<strong>Das</strong> Steuerbürokratieabbaugesetz hat bilanzierende Unternehmen verpflichtet,<br />
Steuerbilanzen und zugehörige Gewinn- und Verlustrechnungen künftig elektronisch<br />
an das Finanzamt zu übermitteln.<br />
Auf zwei Informationsveranstaltungen – in Rendsburg am 25. Januar 2012 und<br />
in Flensburg am 26. Januar 2012 – wird EEP über die technische und organisatorische<br />
Umsetzung des Projektes E-Bilanz referieren.<br />
Sofern Interesse an der Teilnahme besteht, sprechen Sie uns gern an:<br />
marita.bass@eep.info<br />
Dr. Markus Stöterau | Rechtsanwalt<br />
E.ON Hanse Cup 2011<br />
US-Achter<br />
powered by EEP<br />
Der E.ON Hanse Cup ist das längste und<br />
härteste Ruderrennen der Welt. <strong>Das</strong> 12,7<br />
Kilometer lange Rennen wurde nun bereits<br />
zum 11. Mal auf dem Nord-Ostsee-Kanal<br />
ausgetragen.<br />
Der Startschuss erfolgt traditionell an der Breiholzer<br />
Fähre. <strong>Das</strong> Ziel befindet sich an der Eisenbahnhochbrücke<br />
in Rendsburg. Teilnehmer des<br />
Rennens waren die Achter-Teams aus Deutschland,<br />
USA, Australien und den Nieder landen.<br />
EEP hat in diesem Jahr das Nations dinner für den<br />
US-Achter gesponsert und damit dem Team eine<br />
kalorienreiche Vorbereitung auf die Herausforderungen<br />
des Rennens am nächsten Tag geboten.<br />
Powered by EEP konnte der US-Achter einen sehr<br />
guten 2. Platz heraus fahren und kam damit nur 43<br />
Sekunden nach dem deutschen Achter ins Ziel.<br />
Die von EEP gestärkten US-Boys legten sich beim<br />
E.ON Hanse Cup 2011 mächtig in die Riemen.<br />
Damit konnte sich das US-Team einen beachtlichen<br />
2. Platz errudern.<br />
Bild/Logo: © Canal-Cup Projekt GmbH<br />
13
14<br />
Fit ins neue Jahr starten!<br />
Bild: © fox17 – Fotolia.com<br />
INTERN<br />
Aktion Gesundheit<br />
Vorträge<br />
Risiko Sanierungskredit<br />
Matthias Lorenzen<br />
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, informierte<br />
Mitarbeiter der VR Bank Neumünster eG zu dem Thema<br />
„Strafrechtliche Risiken bei der Vergabe von Sanierungskrediten“.<br />
31. OKTOBER 2011 | Neumünster<br />
Für 2012 sind Aktionen wie „Rücken bleibt fit“, eine aktive Minipause<br />
für den Rücken und verschiedene Angebote zum Thema „Fit und aktiv<br />
ins neue Jahr“ geplant.<br />
Unternehmensnachfolge<br />
Dr. Lars Jensen-Nissen<br />
Diplom-Volkswirt, Steuerberater, referierte vor<br />
dem Wirtschaftsverein Wanderup zu dem Thema<br />
„Unternehmensnachfolge“.<br />
9. NOVEMBER 2011 | Wanderup<br />
Bärbel Meyer | Vereidigte Buchprüferin | Steuerberaterin<br />
<strong>Ehler</strong> <strong>Ermer</strong> & <strong>Partner</strong> gibt seinen Mitarbeitern und <strong>Partner</strong>n in den kommenden Monaten Tipps und An regungen<br />
zur Gesundheitsförderung. Hierzu wurden in Kooperation mit der Barmer GEK und weiteren externen Dienstleistern<br />
verschiedene Themen zu sammengestellt.<br />
Bereits in diesem Jahr fanden die Ernährungsberatung<br />
„Gesundes Frühstück“ und der Check-up „Fit durch<br />
den Herbst“ statt. Blutdruck- und Blutzucker-Messungen,<br />
ein Test des Hör- und Sehvermögens sowie ein Venenfunktionstest<br />
wurden auf Wunsch vorgenommen.<br />
Wir hoffen, dass wir dadurch neue Anregungen<br />
für die Gesundheit geben oder alte Vorsätze<br />
neu beleben können.<br />
Gesundheit hat viele Aspekte – von Ernährung über<br />
Bewegung bis hin zu gezielter Entspannung.<br />
Mit der Gesundheitsaktion möchte EEP etwas zum<br />
Wohlergehen aller Mitarbeiter beitragen.<br />
EEP-JOURNAL · EXTRA | DEZEMBER 2011
EEP-JOURNAL · EXTRA | DEZEMBER 2011 INTERN<br />
Mitarbeiter<br />
Wir gratulieren …<br />
Kirsten Rasmussen<br />
Personal-/Insolvenzsachbearbeiterin<br />
10-jähriges Jubiläum<br />
Gesa Isbrecht<br />
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte<br />
10-jähriges Jubiläum<br />
Neue Mitarbeiter<br />
Sebastian Zogler<br />
Rechtsanwalt<br />
EEP digital<br />
<strong>Das</strong> aktuelle EEP-<strong>Journal</strong> finden Sie auch <strong>als</strong> <strong>PDF</strong><br />
auf unserer Internetseite www.eep.info<br />
Hinweis<br />
Dieses <strong>Journal</strong> kann eine individuelle Beratung<br />
nicht ersetzen, da die einzelnen Themen nicht<br />
umfänglich behandelt werden können.<br />
Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.<br />
Rechtsstand der Ausführungen:<br />
15. November 2011<br />
Seminare<br />
Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein. Darum erweitern und<br />
vertiefen wir unser Können und unser Wissen kontinuierlich durch Fort bildungen.<br />
So bieten wir unseren Mandanten ein breitgefächertes, fundiertes Know-how und<br />
eine besonders eingespielte, erstklassige, persönliche Beratung.<br />
9.–10. SEPTEMBER 2011<br />
Entgeltliche und unentgeltliche<br />
Übertragungen und Verfügungen unter<br />
Lebenden und von Todes wegen im<br />
privaten und betrieblichen Bereich<br />
Hamburg, Wolfgang Folger, Bärbel Meyer,<br />
Dr. Lars Jensen-Nissen<br />
19. SEPTEMBER 2011<br />
Unternehmensführung für den<br />
Mittelstand – Veränderungsprozesse<br />
erfolgreich angehen<br />
Schleswig, Bärbel Meyer,<br />
Hannes Nebelung<br />
21. SEPTEMBER 2011<br />
Brennpunkte der GmbH-Besteuerung<br />
Neumünster, Hannes Nebelung,<br />
Harm Lorenzen<br />
23. SEPTEMBER 2011<br />
Update Kapitalmarktrecht 2011<br />
Heusenstamm, Dr. Markus Stöterau<br />
24. SEPTEMBER 2011<br />
Informationspflicht bei Wertpapierdienstleistungen<br />
– Zertifikate und<br />
Swap-Geschäfte<br />
Heusenstamm, Dr. Markus Stöterau<br />
30. SEPTEMBER – 2. OKTOBER 2011<br />
Steuerliche Aspekte österreichischer<br />
Privatstiftungen im Lichte der jüngsten<br />
Entwicklungen – Fachtagung Advoselect<br />
Wien, Wolfgang Folger, Dr. Kay Hässler,<br />
Matthias Lorenzen, Dr. Markus Stöterau<br />
Impressum<br />
Herausgeber:<br />
<strong>Ehler</strong> <strong>Ermer</strong> & <strong>Partner</strong><br />
Wrangelstraße 17–19 | 24937 Flensburg<br />
Fon: 0461 8607-0 | Fax: 0461 8607-185<br />
E-Mail: mail@eep.info | Net: www.eep.info<br />
Konzept, Layout und Lektorat:<br />
New Communication GmbH & Co. KG | Kiel<br />
28. OKTOBER 2011<br />
12. Fachtagung Ärzteberatung<br />
Hamburg, Olaf Braun<br />
18. NOVEMBER 2011<br />
49. Fachvortragsveranstaltung der<br />
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein<br />
Kiel, Olaf Braun<br />
24. NOVEMBER 2011<br />
Veranstaltung für Windenergieprojekte<br />
Hamburg, Dr. Markus Stöterau,<br />
Dr. Jan F. Reese<br />
1. DEZEMBER 2011<br />
44. Jahres-Arbeitstagung –<br />
Recht und Besteuerung der Familienunternehmen<br />
2011<br />
Hamburg, Olaf Braun, Bärbel Meyer<br />
2. DEZEMBER 2011<br />
Handels- und Gesellschaftsrecht 2011<br />
Hamburg, Matthias Lorenzen<br />
8. DEZEMBER 2011<br />
Steueroptimale Gestaltung der<br />
Vermögensnachfolge<br />
Neumünster, Olaf Braun, Harm Lorenzen<br />
Weitere Bilder:<br />
Seite 03 | © <strong>Ehler</strong> <strong>Ermer</strong> und <strong>Partner</strong><br />
Seite 05 | © Fotofreundin – Fotolia.com<br />
Seite 06 | © Pixel – Fotolia.com<br />
Seite 06 | © shockfactor – Fotolia.com<br />
Seite 09 | © johannesspreter – Fotolia.com<br />
Seite 11 | © imageteam – Fotolia.com<br />
Seite 12 | © frenta – fotolia.com<br />
Seite 15 | © <strong>Ehler</strong> <strong>Ermer</strong> und <strong>Partner</strong><br />
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Flensburg<br />
Rendsburg<br />
Kiel<br />
Neumünster<br />
WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE<br />
eingespielt erstklassig persönlich