09.07.2026 Aufrufe

Vorsicht beim Souvenirkauf - AGA-Ratgeber für den Souvenirkauf

Mit ihrem Ratgeber zum Souvenirkauf informiert die AGA, auf was Touristen in ihrem Urlaub achten sollen, damit sie nicht das Sterben seltener oder geschützter Tier- und Pflanzenarten durch den Kauf verbotener Souvenirs unterstützen. Auch der wachsende Reiseverkehr und die steigenden Touristenzahlen tragen zum Anstieg des illegalen Handels mit bedrohten Arten bei. Denn wer verreist, möchte in der Regel gerne ein Andenken aus dem Urlaub mitbringen. Doch leider werden aus Unwissenheit häufig Souvenirs in die Heimat eingeführt, die strengen Handelsverboten oder -beschränkungen unterliegen und zu empfindlichen Strafen und Beschlagnahmungen führen können.

Mit ihrem Ratgeber zum Souvenirkauf informiert die AGA, auf was Touristen in ihrem Urlaub achten sollen, damit sie nicht das Sterben seltener oder geschützter Tier- und Pflanzenarten durch den Kauf verbotener Souvenirs unterstützen. Auch der wachsende Reiseverkehr und die steigenden Touristenzahlen tragen zum Anstieg des illegalen Handels mit bedrohten Arten bei. Denn wer verreist, möchte in der Regel gerne ein Andenken aus dem Urlaub mitbringen. Doch leider werden aus Unwissenheit häufig Souvenirs in die Heimat eingeführt, die strengen Handelsverboten oder -beschränkungen unterliegen und zu empfindlichen Strafen und Beschlagnahmungen führen können.

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Aktionsgemeinschaft

Artenschutz

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Artenschutz im Urlaub

Auf was muss ich beim Souvenirkauf achten


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Wer verreist, möchte gerne ein Andenken aus dem

Urlaub mitbringen. Leider werden aus Unwissenheit

häufig Souvenirs in die Heimat eingeführt, die

strengen Handelsverboten oder -beschränkungen

unterliegen und zu Geldstrafen und Beschlagnahmung

führen können.

So tragen auch der wachsende Reiseverkehr und

steigende Touristenzahlen zum Anstieg des illegalen

Handels mit bedrohten Arten und damit

zum Aussterben von Tier- und Pflanzenarten bei.

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen

(CITES)

Der internationale Handel mit Tieren und Pflanzen

sowie Produkten aus ihnen, wird durch CITES, auch

bekannt als Washingtoner Artenschutzübereinkommen,

geregelt und ist je nach Einstufung in

die Anhänge des Abkommens entweder untersagt

oder nur mit entsprechenden Aus- oder Einfuhrgenehmigungen

erlaubt. Bei Einfuhr verbotener

Souvenirs oder fehlender Genehmigung erfolgt

die Beschlagnahmung durch den Zoll. Außerdem

drohen Geldbußen und sogar Freiheitsstrafen!

TIPP

Achten Sie in Ihrem Urlaub darauf, dass Sie

Souvenirs tierischer und pflanzlicher Herkunft

sehr vorsichtig auswählen. Bei mehr als 30.000 geschützten

Arten ist es unmöglich, alle zu kennen.

Im Zweifelsfall sollten Sie auf den Kauf verzichten,

um das Aussterben von bedrohten Tier- und Pflanzenarten

nicht zu unterstützen.


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Hier ist Vorsicht geboten!

Fast überall in Afrika und Asien wird Elfenbein zum

Verkauf angeboten, doch die Einfuhr in die EU ist

verboten. Das gleiche gilt für Schnitzereien aus

Walknochen oder für Flusspferdzähne. Verzichten

Sie außerdem auf Schildkrötenpanzer und Produkte

aus Schildpatt (z. B. Kämme).

TIPP

Kaufen Sie lieber Töpferwaren, Steinskulpturen

oder Flechtarbeiten (z. B. Hüte oder

Körbe). Auch eine Flasche Wein ist ein schönes

Mitbringsel.

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Auch wenn Muscheln auf den Märkten und

am Strand häufig vorkommen, sind doch viele

Schnecken und Muschelarten so selten, dass sie

geschützt sind. Deshalb Vorsicht beim Kauf und

Sammeln von Muscheln, bedrohte Arten könnten

dabei sein. Und auch für einige Korallen brauchen

Sie besondere Ausfuhrdokumente.

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Aktionsgemeinschaft

Artenschutz

Lebende Tiere gehören nicht ins Reisegepäck!

Kaufen Sie im Urlaub keine lebenden Tiere,

auch nicht aus Mitleid. Sie erhöhen damit nur

die Nachfrage. Für die Einfuhr lebender Tiere

benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis

und oftmals eine Einfuhrgenehmigung.

Der Handel

mit fast allen Affenarten und

Greifvögeln,

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vielen Papageien-

und

Reptilienarten

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ist verboten.

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TIPP

Beobachten Sie die Tiere in freier Natur

und nehmen Sie ein Foto mit nach Hause.


Souvenir-Checkliste

Die vom Zoll am Häufigsten

beschlagnahmten Souvenirs:

7 Gehäuse der Großen Fechterschnecke

7 Korallen (lebend oder Produkte wie z. B.

Halsketten, Ohrringe und Verzierungen)

7 Stiefel, Taschen, Gürtel, Schuhe oder

Uhrbänder aus Schlangen- oder Eidechsenhäuten

und -leder

7 Panzer von Schildkröten, Produkte aus

Schildpatt

7 Produkte aus Elefanten-Elfenbein und

Elefantenhäuten

7 Traditionelle Asiatische Medizin, die Tiger- oder

Leopardenknochen, das Horn von Nashörnern,

Bärengalle oder Moschus enthält

7 Tücher aus Shahtoosh, Mäntel aus

Leoparden- oder Tigerfellen

7 Kaviar

7 Lebende Papageien, Greifvögel,

Skorpione, Gibbons und Reptilien

7 Lebende Pflanzen wie etwa Orchideen

und Kakteen

7 Holzschnitzereien aus seltenen Holzarten

Für weitere Informationen zu bestimmten Tierund

Pflanzenarten sowie den benötigten CITES-

Dokumenten wenden Sie sich bitte auch an das

Bundesamt für Naturschutz:

www.bfn.de bzw. www.artenschutz-online.de

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Aktionsgemeinschaft

Artenschutz

Die Aktionsgemeinschaft Artenschutz (AGA) e. V.

setzt sich seit 1986 für den Erhalt von bedrohten

Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräumen

ein und ist als gemeinnützige Natur- und Artenschutzorganisation

anerkannt. Die AGA ist international

tätig, um mit ihrer Projektarbeit weltweit

den Schutz und den Erhalt der Natur zu fördern, das

Umweltbewusstsein zu stärken und die Zerstörung

der Lebensgrundlage von Menschen, Tieren und

Pflanzen zu verhindern.

Wir informieren Sie gerne über unsere Arbeit

Aktionsgemeinschaft Artenschutz (AGA) e. V.

Markgröninger Str. 31 · 71696 Möglingen

Tel.: 07141 9568 – 131 · Fax: 07141 9568 – 132

E-Mail: info@aga-artenschutz.de

Internet: www.aga-artenschutz.de

Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit

mit einer Spende:

KSK Ludwigsburg

IBAN: DE25 6045 0050 0009 9129 00

BIC-CODE: SOLA DE S1 LBG

oder spenden Sie online:

www.aga-artenschutz.de/spenden-helfen.html

Bilder: Aktionsgemeinschaft Artenschutz (AGA) e. V., Texte: Birgit Braun, Gestaltung: Freework Grafik-Design GmbH – www.freework-design.de

Die Aktionsgemeinschaft

Artenschutz (AGA) e. V. ist

als gemeinnützig anerkannt.

Spenden sind steuerlich absetzbar.

Unterstützt von Teilnehmern der

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