Die Werterhaltung kommunaler Infrastruktur
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Die Werterhaltung kommunaler Infrastruktur
Infrastrukturplanung und -management
Die bauliche Infrastruktur unserer Gemeinde leistet einen
wesentlichen Beitrag zum Funktionieren unserer Gesellschaft. Die
Kosten für die Unterhaltung bzw. die Werterhaltung dieser
Infrastruktur nimmt einen nicht unerheblichen Teil unseres
kommunalen Haushalts in Anspruch. Werden diese Werte von
unserer Gemeinde nicht ausreichend unterhalten, sind früher oder
später böse Überraschungen unvermeidbar und unsere
Gemeindehaushalt wird mit erheblichen Ausgaben konfrontiert, die
es gilt zu vermeiden.
Grundsätzlich unterstützt die FWG AUE Horneburg das Bestreben der
vielen Bürgerinitiativen, einiger Parteien, dem Bund der Steuerzahler
und Sozialverbänden die Straßenausbaubeiträge landesweit in
Niedersachsen abzuschaffen und Sanierungsmaßnahmen aus
Landesmitteln zu bestreiten. Dieses ist bereits in 9 der Bundesländer
erfolgt und wird sicherlich ein zentrales Thema bei den
Landtagswahlen 2022 sein.
Bis dieses umgesetzt wird, ist es die Aufgabe des Fleckens, diese
Aufgaben aus dem eigenen Haushalt zu finanzieren und dabei
sowohl die Einnahmenseite als auch die Ausgabenseite sehr genau zu
planen.
Im Vordergrund muss immer die Werterhaltung des öffentlichen
Vermögens bzw. der öffentlichen Infrastruktur stehen.
Bis dahin ist es erforderlich proaktiv mittels eines
Erhaltungsmanagements und darauf aufbauend in unserer Gemeinde
ein tragleistungsfähiges Infrastrukturmanagement und ein
transparentes Infrastrukturfinanzmanagement zu installieren.
Darunter fällt nicht nur das Straßennetz, sondern auch das
Oberflächenentwässerungsnetz (idealerweise auch das Ver-und
Entsorgungsnetz, um zukünftige Erhaltungsplanungen miteinander
zu koordinieren), die eigenen Immobilien, die Spielplätze und alle
Bereiche, für die der Flecken Horneburg verantwortlich ist. Für
Schulen, Kindergärten, Feuerwehr und sonstige Einrichtungen und
Immobilien der Samtgemeinde gilt dieses analog.
Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit ein
funktionierendes System installiert werden kann?
In die operative Ebene gehört im Vorwege die Erfassung aller
Bereiche, für die die öffentliche Hand verantwortlich ist. Zumindest
für die Straßen des Fleckens ist bereits ein Kataster mit einer
Priorisierung der Unterhaltungsmaßnahmen erfolgt. Dies muss dann
in einer Planung mit der entsprechenden Realisation dieser Projekte
einhergehen. Hierzu gehört dann auch eine Erfassung des
betrieblichen Unterhalts dieser Projekte und schlussendlich die
Einbindung eines operativen Controllings.
Zumindest die Gemeindestraßen erfordern eine akkurate Erhaltung
und Instandsetzung; sind sie doch treuhänderisch von den Anliegern
in das Infrastrukturvermögen der Gemeinde übertragen worden, mit
der Verpflichtung diese Werterhaltung zu sichern. Dieses
Versprechen ist einzuhalten.