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Die Werterhaltung kommunaler Infrastruktur

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Die Werterhaltung kommunaler Infrastruktur

Infrastrukturplanung und -management

Die bauliche Infrastruktur unserer Gemeinde leistet einen

wesentlichen Beitrag zum Funktionieren unserer Gesellschaft. Die

Kosten für die Unterhaltung bzw. die Werterhaltung dieser

Infrastruktur nimmt einen nicht unerheblichen Teil unseres

kommunalen Haushalts in Anspruch. Werden diese Werte von

unserer Gemeinde nicht ausreichend unterhalten, sind früher oder

später böse Überraschungen unvermeidbar und unsere

Gemeindehaushalt wird mit erheblichen Ausgaben konfrontiert, die

es gilt zu vermeiden.

Grundsätzlich unterstützt die FWG AUE Horneburg das Bestreben der

vielen Bürgerinitiativen, einiger Parteien, dem Bund der Steuerzahler

und Sozialverbänden die Straßenausbaubeiträge landesweit in

Niedersachsen abzuschaffen und Sanierungsmaßnahmen aus

Landesmitteln zu bestreiten. Dieses ist bereits in 9 der Bundesländer

erfolgt und wird sicherlich ein zentrales Thema bei den

Landtagswahlen 2022 sein.

Bis dieses umgesetzt wird, ist es die Aufgabe des Fleckens, diese

Aufgaben aus dem eigenen Haushalt zu finanzieren und dabei

sowohl die Einnahmenseite als auch die Ausgabenseite sehr genau zu

planen.

Im Vordergrund muss immer die Werterhaltung des öffentlichen

Vermögens bzw. der öffentlichen Infrastruktur stehen.

Bis dahin ist es erforderlich proaktiv mittels eines

Erhaltungsmanagements und darauf aufbauend in unserer Gemeinde

ein tragleistungsfähiges Infrastrukturmanagement und ein

transparentes Infrastrukturfinanzmanagement zu installieren.


Darunter fällt nicht nur das Straßennetz, sondern auch das

Oberflächenentwässerungsnetz (idealerweise auch das Ver-und

Entsorgungsnetz, um zukünftige Erhaltungsplanungen miteinander

zu koordinieren), die eigenen Immobilien, die Spielplätze und alle

Bereiche, für die der Flecken Horneburg verantwortlich ist. Für

Schulen, Kindergärten, Feuerwehr und sonstige Einrichtungen und

Immobilien der Samtgemeinde gilt dieses analog.

Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit ein

funktionierendes System installiert werden kann?

In die operative Ebene gehört im Vorwege die Erfassung aller

Bereiche, für die die öffentliche Hand verantwortlich ist. Zumindest

für die Straßen des Fleckens ist bereits ein Kataster mit einer

Priorisierung der Unterhaltungsmaßnahmen erfolgt. Dies muss dann

in einer Planung mit der entsprechenden Realisation dieser Projekte

einhergehen. Hierzu gehört dann auch eine Erfassung des

betrieblichen Unterhalts dieser Projekte und schlussendlich die

Einbindung eines operativen Controllings.

Zumindest die Gemeindestraßen erfordern eine akkurate Erhaltung

und Instandsetzung; sind sie doch treuhänderisch von den Anliegern

in das Infrastrukturvermögen der Gemeinde übertragen worden, mit

der Verpflichtung diese Werterhaltung zu sichern. Dieses

Versprechen ist einzuhalten.


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