Anzeiger 29-2021
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Anzeiger Oberhasli Nr. 29 Freitag, 23. Juli 2021
Guttannen
Einwohnergemeinde Guttannen
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung Zonenplan Schatt- und Sunnsiiten,
Parzelle Nr. 289
Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die
vom Gemeinderat am 29. März 2021 beschlossene
Änderung des Zonenplans Schatt- und Sunnsiiten,
Umzonung Parzelle Nr. 289, in Anwendung von Art.
61 Baugesetz vom 9. Juni 1985, mit Datum vom 21.
Juni 2021 genehmigt.
Die Änderung des Zonenplans tritt am Tag nach
dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung,
beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-
Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und
Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.
Guttannen, den 23. Juli 2021
Hasliberg
Einwohnergemeinde Hasliberg
Der Gemeinderat
Gemeindeversammlung
Donnerstag, 12. August 2021, 20.00 Uhr,
Hasliberg Congress, Hasliberg Goldern
Traktanden
1. Jahresrechnung 2020
a) Genehmigung der Nachkredite von
CHF 848'801.40
b) Genehmigung der Jahresrechnung 2020
2. Reglement zur Übertragung aller Aufgaben der
Sozialbehörde und des Sozialdienstes gemäss
kantonaler Sozialhilfegesetzgebung an die Einwohnergemeinde
Meiringen:
Genehmigung Neufassung
3. Generationenhaus: Information durch Wohnbaugenossenschaft
Hasliberg
4. Verschiedenes
a) Aktueller Stand Stellenbesetzung
Bauverwaltung
b) Aktuelles aus der Schule Hasliberg
c) Aktueller Stand Werk- und Entsorgungshof
d) Verschiedenes
Die vollständige Jahresrechnung 2020 und das Reglement
zur Übertragung aller Aufgaben der Sozialbehörde
und des Sozialdienstes gemäss kantonaler
Sozialhilfegesetzgebung liegen bei der Gemeindeverwaltung
Hasliberg öffentlich auf und können
unter www.hasliberg.ch / Aktuelles eingesehen werden.
Das Protokoll der Versammlung liegt vom 19.
August 2021 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung
öffentlich auf. Während der Auflage kann
gegen das Protokoll beim Gemeinderat schriftlich
und begründet Einsprache erhoben werden.
Für die Durchführung der Gemeindeversammlung
wird gestützt auf Art. 10 der COVID-19-Verordnung
besondere Lage ein Schutzkonzept erarbeitet. Über
die konkreten Massnahmen werden die Stimmberechtigten
in der schriftlichen Orientierung informiert,
welche ca. 14 Tage vor der Gemeindeversammlung
allen Haushaltungen zugestellt und unter www.hasliberg.ch
/ Aktuelles veröffentlicht wird.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind
innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich
und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli,
Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Die Verletzung von Zuständigkeits- und
Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel
49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige
Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann
gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht
mehr Beschwerde führen.
Gemeinderat Hasliberg
Einwohnergemeinde Hasliberg
Baupublikation
Gesuchsteller:
Grogg Franziska und Jörg, Feldlistrasse 14,
3860 Meiringen
Projektverfasser:
Grogg Jörg, Feldlistrasse 14, 3860 Meiringen
Standort:
Hasliberg Hohfluh, Dorf 76a, Parzellen Nr. 1252
Nutzungszone:
Wohn- und Gewerbezone (WG2)
Bauvorhaben:
Abbruch Gebäudeteil Nr. 76a bis auf Ok Erdgeschoss
und Wiederaufbau desselben in unveränderten
Grundmassen (Länge/Breite/Höhe); Anbau Abstellraum
südostseitig
Schutzzone:
Gewässerschutzbereich A.
Schmutzwasseranschluss bestehend.
Ausnahmen:
Unterschreiten Raumhöhe, Art. 67 BauV
Hinweis:
Näher- und Grenzbaurecht zu Parzellen Nrn. 119