22.07.2021 Aufrufe

Anzeiger 29-2021

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Anzeiger Oberhasli Nr. 29 Freitag, 23. Juli 2021

Guttannen

Einwohnergemeinde Guttannen

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung Zonenplan Schatt- und Sunnsiiten,

Parzelle Nr. 289

Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die

vom Gemeinderat am 29. März 2021 beschlossene

Änderung des Zonenplans Schatt- und Sunnsiiten,

Umzonung Parzelle Nr. 289, in Anwendung von Art.

61 Baugesetz vom 9. Juni 1985, mit Datum vom 21.

Juni 2021 genehmigt.

Die Änderung des Zonenplans tritt am Tag nach

dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung,

beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-

Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und

Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.

Guttannen, den 23. Juli 2021

Hasliberg

Einwohnergemeinde Hasliberg

Der Gemeinderat

Gemeindeversammlung

Donnerstag, 12. August 2021, 20.00 Uhr,

Hasliberg Congress, Hasliberg Goldern

Traktanden

1. Jahresrechnung 2020

a) Genehmigung der Nachkredite von

CHF 848'801.40

b) Genehmigung der Jahresrechnung 2020

2. Reglement zur Übertragung aller Aufgaben der

Sozialbehörde und des Sozialdienstes gemäss

kantonaler Sozialhilfegesetzgebung an die Einwohnergemeinde

Meiringen:

Genehmigung Neufassung

3. Generationenhaus: Information durch Wohnbaugenossenschaft

Hasliberg

4. Verschiedenes

a) Aktueller Stand Stellenbesetzung

Bauverwaltung

b) Aktuelles aus der Schule Hasliberg

c) Aktueller Stand Werk- und Entsorgungshof

d) Verschiedenes

Die vollständige Jahresrechnung 2020 und das Reglement

zur Übertragung aller Aufgaben der Sozialbehörde

und des Sozialdienstes gemäss kantonaler

Sozialhilfegesetzgebung liegen bei der Gemeindeverwaltung

Hasliberg öffentlich auf und können

unter www.hasliberg.ch / Aktuelles eingesehen werden.

Das Protokoll der Versammlung liegt vom 19.

August 2021 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung

öffentlich auf. Während der Auflage kann

gegen das Protokoll beim Gemeinderat schriftlich

und begründet Einsprache erhoben werden.

Für die Durchführung der Gemeindeversammlung

wird gestützt auf Art. 10 der COVID-19-Verordnung

besondere Lage ein Schutzkonzept erarbeitet. Über

die konkreten Massnahmen werden die Stimmberechtigten

in der schriftlichen Orientierung informiert,

welche ca. 14 Tage vor der Gemeindeversammlung

allen Haushaltungen zugestellt und unter www.hasliberg.ch

/ Aktuelles veröffentlicht wird.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind

innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich

und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli,

Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Die Verletzung von Zuständigkeits- und

Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel

49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige

Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann

gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht

mehr Beschwerde führen.

Gemeinderat Hasliberg

Einwohnergemeinde Hasliberg

Baupublikation

Gesuchsteller:

Grogg Franziska und Jörg, Feldlistrasse 14,

3860 Meiringen

Projektverfasser:

Grogg Jörg, Feldlistrasse 14, 3860 Meiringen

Standort:

Hasliberg Hohfluh, Dorf 76a, Parzellen Nr. 1252

Nutzungszone:

Wohn- und Gewerbezone (WG2)

Bauvorhaben:

Abbruch Gebäudeteil Nr. 76a bis auf Ok Erdgeschoss

und Wiederaufbau desselben in unveränderten

Grundmassen (Länge/Breite/Höhe); Anbau Abstellraum

südostseitig

Schutzzone:

Gewässerschutzbereich A.

Schmutzwasseranschluss bestehend.

Ausnahmen:

Unterschreiten Raumhöhe, Art. 67 BauV

Hinweis:

Näher- und Grenzbaurecht zu Parzellen Nrn. 119

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!