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Die Antikorruptionsbestimmungen

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Der „öffentliche Sektor“<br />

Geschenkannahme durch Amtsträger alt (1)<br />

§ 304 StGB – Geschenkannahme durch Amtsträger oder Schiedsrichter“<br />

(passive Bestechung)<br />

„(1) ... Amtsträger, der … für Handlung oder Unterlassung im Zusammenhang<br />

mit seiner Amtsführung … Vorteil fordert, annimmt oder sich versprechen<br />

lässt …<br />

(2) … österreichischer Amtsträger …, der … im Hinblick auf seine<br />

Amtsführung … Vorteil fordert …<br />

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