27.09.2021 Aufrufe

TSG Reutlingen Mitgliederantragsformular Stand 03-2022

Hinweise zur Mitgliedschaft: Durch meine Unterschrift erkenne ich die gültigen Satzungen, Ordnungen, Beiträge und eventuelle Zusatzbeiträge der TSG Reutlingen 1843 e.V. sowie ihrer Abteilungen als verbindlich an. Die Satzung kann in der Vereins-Geschäftsstelle (Ringelbachstr. 96/1, 72762 Reutlingen) eingesehen und abgeholt oder unter www.tsg-reutlingen.de heruntergeladen werden. Der freiwillige Austritt aus dem Verein ist entsprechend der Satzung nach § 7 Ziff. 2 nur zum Jahresende möglich. Eine Austrittserklärung muss schriftlich bis spätestens am 30.11. des Jahres bei der TSG Geschäftsstelle eingegangen sein. Die unterzeichnenden gesetzlichen Vertreter erklären durch ihre Unterschrift, dass sie für den Mitgliedsbeitrag und dessen pünktliche Begleichung gesamtschuldnerisch haften. Aufnahme Minderjähriger: Wir geben unsere Zustimmung als gesetzliche Vertreter zur Aufnahme in die TSG Reutlingen 1843 e.V. und haften dieser gegenüber für die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages. Sofern diese Unterschrift von nur einer Person geleistet wird, bestätigt diese ausdrücklich, dass Alleinvertretungsberichtigung besteht.

Hinweise zur Mitgliedschaft: Durch meine Unterschrift erkenne ich die gültigen Satzungen, Ordnungen, Beiträge und eventuelle Zusatzbeiträge der TSG Reutlingen 1843 e.V. sowie ihrer Abteilungen als verbindlich an. Die Satzung kann in der Vereins-Geschäftsstelle (Ringelbachstr. 96/1, 72762 Reutlingen) eingesehen und abgeholt oder unter www.tsg-reutlingen.de heruntergeladen werden. Der freiwillige Austritt aus dem Verein ist entsprechend der Satzung nach § 7 Ziff. 2 nur zum Jahresende möglich. Eine Austrittserklärung muss schriftlich bis spätestens am 30.11. des Jahres bei der TSG Geschäftsstelle eingegangen sein.
Die unterzeichnenden gesetzlichen Vertreter erklären durch ihre Unterschrift, dass sie für den Mitgliedsbeitrag und dessen pünktliche Begleichung gesamtschuldnerisch haften.
Aufnahme Minderjähriger: Wir geben unsere Zustimmung als gesetzliche Vertreter zur Aufnahme in die TSG Reutlingen 1843 e.V. und haften dieser gegenüber für die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages. Sofern diese Unterschrift von nur einer Person geleistet wird, bestätigt diese ausdrücklich, dass Alleinvertretungsberichtigung besteht.

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