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Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44840

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TÜV AUTOMOTIVE GMBH<br />

TÜV SÜD Gruppe<br />

Ridlerstraße 57<br />

D - 80339 München<br />

www.tuev-sued.de/rtc<br />

Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95<br />

von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.<br />

Seite: 1 von 3<br />

GUTACHTEN ZUR ERTEILUNG EINES NACHTRAGS ZUR<br />

<strong>ABE</strong> <strong>44840</strong><br />

366-0060-00-MURD/N7<br />

Antragsteller: Borbet GmbH<br />

Art:<br />

59969 Hallenberg-Hesborn<br />

Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2<br />

Typ: VO 018<br />

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute<br />

gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende <strong>Gutachten</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Nachtrags</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>44840</strong><br />

verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an<br />

den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.<br />

I. Übersicht<br />

Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Einzul. zul. gültig<br />

kreis loch preß Rad- Abroll ab<br />

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.<br />

Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum<br />

VO 018 ohne 100/5 57,08 38 577 1945 01/00<br />

VO 018 ohne 100/5 57,08 38 580 1935 01/00<br />

I.1. Beschreibung der Sonderräder<br />

Antragsteller :Borbet GmbH<br />

59969 Hallenberg-Hesborn<br />

Hersteller : Borbet GmbH<br />

Handelsmarke<br />

59969 Hallenberg-Hesborn<br />

: VOTEX<br />

Art der Sonderräder :LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt<br />

Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung<br />

Masse des Rades : ca. 11 kg<br />

I.2. Radanschluß<br />

siehe Anlage<br />

I.3. Kennzeichnung der Sonderräder<br />

An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.<br />

eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung :<br />

: Außenseite : Innenseite<br />

Radtyp : -- : VO 018


<strong>Gutachten</strong> 366-0060-00-MURD/N7<br />

<strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Nachtrags</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>44840</strong><br />

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: VO 018<br />

Antragsteller: Borbet GmbH Stand: 07.11.2005<br />

_______________________________________________________________________________________________________________<br />

Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95<br />

von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.<br />

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Radgröße : -- : 7 1/2 J X 17 H2<br />

Typzeichen : KBA <strong>44840</strong> : --<br />

Einpreßtiefe : -- : ET38<br />

Herstellungsdatum : -- : Fertigungswoche und -jahr<br />

z.B. 01.00<br />

Herkunftsmerkmal : -- : Made in Germany<br />

Gießereikennzeichnung : -- : BOH<br />

Weitere Kennzeichnung : -- :<br />

Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.<br />

I.4. Verwendungsbereich<br />

Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.<br />

II. Sonderradprüfung<br />

II.1. Felge<br />

Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.<br />

II.2. Werkstoff der Sonderräder:<br />

Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des<br />

Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.<br />

II.3. Festigkeitsprüfung:<br />

Ein Festigkeitsnachweis vom RWTÜV Fahrzeug GmbH, Technischer Bericht Nr. RP00/2378/0015 vom 18.02.00<br />

liegt vor.<br />

Die Energieaufnahme bis zu gefährlichen Beschädigungen des äußeren und inneren Felgenhorns lag über den<br />

geforderten Mindestwerten.<br />

II.3.5 Impact Prüfung:<br />

Dem Impact-Test wurden folgende Werte zugrunde gelegt:<br />

Die Prüfung wurde mit positivem Ergebnis abgeschlossen.<br />

III. Anbau- und Verwendungsprüfung:<br />

III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:<br />

Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von<br />

Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen<br />

Bedingungen gewährleistet.<br />

III.2. Fahrversuche:<br />

Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise<br />

nicht vor.<br />

Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.<br />

Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und<br />

ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und<br />

des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter<br />

besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 05.2000 Anhang I). Bei den durchgeführten<br />

Prüfungen ergaben sich im Vergleich <strong>zur</strong> serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.


<strong>Gutachten</strong> 366-0060-00-MURD/N7<br />

<strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Nachtrags</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>44840</strong><br />

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: VO 018<br />

Antragsteller: Borbet GmbH Stand: 07.11.2005<br />

_______________________________________________________________________________________________________________<br />

Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95<br />

von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.<br />

Seite: 3 von 3<br />

Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie<br />

abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.<br />

III.3. Fahrwerksfestigkeit:<br />

Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb<br />

ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.<br />

IV. Zusammenfassung:<br />

Gegen die <strong>Erteilung</strong> einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen<br />

Bedenken.<br />

Der <strong>Gutachten</strong>inhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.<br />

Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses <strong>Gutachten</strong> sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt<br />

werden, wenn<br />

- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.<br />

- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu<br />

ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.<br />

- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder<br />

fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.<br />

V. Unterlagen und Anlagen:<br />

V.1. Verwendungsbereichsanlagen:<br />

Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen<br />

ergänzt:<br />

Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.<br />

age<br />

Hinweise<br />

1 AUDI ; 38 07.11.2005 liegt bei<br />

2 SEAT ; 38 07.11.2005 liegt bei<br />

3 SKODA ; 38 07.11.2005 liegt bei<br />

4 VOLKSWAGEN ; 38 07.11.2005 liegt bei<br />

V.2. Allgemeine Hinweise:<br />

siehe Anlage: Allgemeine Hinweise<br />

Schulz<br />

Sachverständiger<br />

Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025<br />

München, 07.11.2005<br />

SZ


<strong>Gutachten</strong> 366-0060-00-MURD/N7<br />

<strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Nachtrags</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>44840</strong><br />

ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: VO 018<br />

Hersteller: Borbet GmbH Stand: 07.11.2005<br />

_______________________________________________________________________________________________________________<br />

TÜV AUTOMOTIVE GMBH � UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND � RIDLERSTRAßE 57 � 80339 MÜNCHEN<br />

Seite: 1 von 1<br />

Wuchtgewichte<br />

Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.<br />

unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen<br />

Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.<br />

Allgemeine Reifenhinweise<br />

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer<br />

maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.<br />

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer<br />

maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.<br />

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer<br />

maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.<br />

Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.<br />

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist <strong>zur</strong> bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine<br />

Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des<br />

Sturzwinkels zu beachten.<br />

Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern<br />

bestätigen zu lassen.<br />

Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen<br />

Reifenfülldruck zu beachten ist.<br />

Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,<br />

Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im <strong>Gutachten</strong> bleiben hiervon<br />

unberührt.<br />

Ersatzrad<br />

Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen<br />

Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.


<strong>Gutachten</strong> 366-0060-00-MURD/N7<br />

<strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Nachtrags</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>44840</strong><br />

ANLAGE: 1 AUDI Radtyp: VO 018<br />

Hersteller: Borbet GmbH Stand: 07.11.2005<br />

_______________________________________________________________________________________________________________<br />

Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95<br />

von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.<br />

Seite: 1 von 3<br />

Fahrzeughersteller<br />

Raddaten:<br />

: AUDI<br />

Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38<br />

Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung<br />

Technische Daten, Kurzfassung<br />

Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig<br />

loch werkstoff Rad- Abroll ab<br />

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig<br />

Rad Zentrierring (kg) (mm) datum<br />

VO 018 ohne 57,08 577 1945 01/00<br />

VO 018 ohne 57,08 580 1935 01/00<br />

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI<br />

Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27,5 mm, Durchm. 26 mm<br />

Zubehör : 1J6071492 666<br />

Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm<br />

Verkaufsbezeichnung: AUDI A3<br />

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen<br />

8L e1*95/54*0042*.., 66 - 132 205/50R17 89 11A; 24M; 367 nur bis<br />

e1*98/14*0042*.. 215/45R17 87 11A; 24M; 367 e1*98/14*0042*13;<br />

225/45R17 90 VEF; 11A Allradantrieb;<br />

235/40R17 90 nicht Allradantrieb; 11A; Frontantrieb;<br />

21B; 22B; 24D; 24J; 367; 10B; 11B; 11G; 11H;<br />

66A; 684<br />

12A; 51A; 71A; 722;<br />

235/40R17 90 Allradantrieb; 11A; 21B;<br />

22B; 24D; 24J; 367; 66A<br />

73C; 74D<br />

8L e1*98/14*0042*.. 66 - 132 205/50R17 89 11A; 24J; 24M; 367 ab e1*98/14*0042*14;<br />

215/45R17 87 11A; 24M Allradantrieb;<br />

225/45R17 AF4 Frontantrieb;<br />

225/45R17 90 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;<br />

12A; 51A; 71A; 722;<br />

73C; 74D<br />

Auflagen<br />

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit<br />

Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im<br />

Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.<br />

11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen<br />

oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen<br />

Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII <strong>zur</strong> StVZO unter Angabe von<br />

FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem<br />

Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu<br />

lassen.<br />

11B) Wird eine in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der<br />

Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt<br />

ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit<br />

den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.<br />

der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann


<strong>Gutachten</strong> 366-0060-00-MURD/N7<br />

<strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Nachtrags</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>44840</strong><br />

ANLAGE: 1 AUDI Radtyp: VO 018<br />

Hersteller: Borbet GmbH Stand: 07.11.2005<br />

_______________________________________________________________________________________________________________<br />

Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95<br />

von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.<br />

Seite: 2 von 3<br />

nicht erforderlich, wenn die <strong>ABE</strong> des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht <strong>zur</strong> Berichtigung der<br />

Fahrzeugpapiere enthält.<br />

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,<br />

sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die<br />

Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;<br />

gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird<br />

gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und<br />

ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.<br />

11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als<br />

erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.<br />

Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß<br />

nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.<br />

12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten<br />

Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im <strong>Gutachten</strong> aufgeführt ist.<br />

Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort<br />

aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.<br />

21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in<br />

diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.<br />

22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in<br />

diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.<br />

24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete<br />

Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.<br />

24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete<br />

Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.<br />

Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die<br />

Radabdeckung ausreichend ist.<br />

24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete<br />

Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.<br />

Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die<br />

Radabdeckung ausreichend ist.<br />

367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der<br />

Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.<br />

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.<br />

Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.<br />

Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit<br />

Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.<br />

66A) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate der Geschwindigkeitskategorie "V" oder "Z" verwendet werden:<br />

Hersteller: Typ:<br />

BRIDGESTONE S-01<br />

CONTINENTAL CotiSportContact<br />

DUNLOP SP Sport 8000<br />

GOODYEAR EAGLE F1<br />

MICHELIN alle<br />

PIRELLI P ZERO, P7000<br />

SEMPERIT Direction<br />

UNIROYAL RTT-2<br />

YOKOHAMA AV1-40i<br />

Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die<br />

Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den<br />

Fahrzeugpapieren mitzuführen.


<strong>Gutachten</strong> 366-0060-00-MURD/N7<br />

<strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Nachtrags</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>44840</strong><br />

ANLAGE: 1 AUDI Radtyp: VO 018<br />

Hersteller: Borbet GmbH Stand: 07.11.2005<br />

_______________________________________________________________________________________________________________<br />

Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95<br />

von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.<br />

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684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:<br />

Reifengröße:<br />

Vorderachse: 215/45R17<br />

Hinterachse: 235/40R17<br />

Ist eine der beiden Reifengrößen im <strong>Gutachten</strong> nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße<br />

nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.<br />

Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.<br />

An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung<br />

(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist<br />

eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis<br />

der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.<br />

Am Fahrzeug sind nur Reifen <strong>eines</strong> Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.<br />

71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte<br />

unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.<br />

722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire<br />

and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,<br />

zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.<br />

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.<br />

74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile verwendet werden.<br />

AF4) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn der Reifen 225/45R17 auf dem<br />

Rad 7Jx17 ET 38 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom<br />

Fahrzeughersteller freigegeben ist.<br />

VEF) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete<br />

Maßnahmen wieder herzustellen, bei Fahrzeugen mit GTI-Fahrwerk, serienmäßigen Sportfahrwerk mit<br />

einer Tieferlegung von 20 mm oder geänderten Federn bei einer Tieferlegung von mindestens 20 mm ist<br />

die Radabdeckung ausreichend. Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der<br />

vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-<br />

Kombination herzustellen.


<strong>Gutachten</strong> 366-0060-00-MURD/N7<br />

<strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Nachtrags</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>44840</strong><br />

ANLAGE: 2 SEAT Radtyp: VO 018<br />

Hersteller: Borbet GmbH Stand: 07.11.2005<br />

_______________________________________________________________________________________________________________<br />

Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95<br />

von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.<br />

Seite: 1 von 3<br />

Fahrzeughersteller<br />

Raddaten:<br />

: SEAT<br />

Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38<br />

Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung<br />

Technische Daten, Kurzfassung<br />

Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig<br />

loch werkstoff Rad- Abroll ab<br />

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig<br />

Rad Zentrierring (kg) (mm) datum<br />

VO 018 ohne 57,08 577 1945 01/00<br />

VO 018 ohne 57,08 580 1935 01/00<br />

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT<br />

Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27,5 mm, Durchm. 26 mm<br />

Zubehör : 1J6071492 666<br />

Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm<br />

Verkaufsbezeichnung: SEAT IBIZA,CORDOBA<br />

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen<br />

6L e9*98/14*0041*.. 47 - 74 205/40R17 80 11A; 24J; 24M; 5DA IBIZA; CORDOBA;<br />

47 - 132 205/40R17 84 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;<br />

215/35R17 83W 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71A; 722;<br />

73C; 74D<br />

Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO/LEON<br />

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen<br />

1M e9*97/27*0026*.., 50 - 132 205/50R17-89 11A; 22B; 24J; 24M; 367 Limousine;<br />

e9*98/14*0026*.. 215/45R17 87 11A; 22B; 24J; 24M Frontantrieb;<br />

225/45R17-90 VEF; 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;<br />

235/40R17-90 11A; 22B; 22F; 24C; 24D; 12A; 51A; 71A; 722;<br />

367; 66A; 684<br />

73C; 74D<br />

1M e9*98/14*0026*.. 110 - 150 205/50R17 89 11A; 367 Limousine;<br />

215/45R17 87 Allradantrieb;<br />

225/45R17 11A; 367; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;<br />

235/40R17 90 11A; 21B; 24J; 24M; 367; 12A; 51A; 71A; 722;<br />

66A<br />

73C; 74D<br />

Auflagen<br />

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit<br />

Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im<br />

Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.<br />

11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen<br />

oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen<br />

Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII <strong>zur</strong> StVZO unter Angabe von<br />

FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem<br />

Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu<br />

lassen.


<strong>Gutachten</strong> 366-0060-00-MURD/N7<br />

<strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Nachtrags</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>44840</strong><br />

ANLAGE: 2 SEAT Radtyp: VO 018<br />

Hersteller: Borbet GmbH Stand: 07.11.2005<br />

_______________________________________________________________________________________________________________<br />

Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95<br />

von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.<br />

Seite: 2 von 3<br />

11B) Wird eine in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der<br />

Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt<br />

ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit<br />

den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.<br />

der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann<br />

nicht erforderlich, wenn die <strong>ABE</strong> des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht <strong>zur</strong> Berichtigung der<br />

Fahrzeugpapiere enthält.<br />

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,<br />

sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die<br />

Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;<br />

gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird<br />

gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und<br />

ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.<br />

11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als<br />

erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.<br />

Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß<br />

nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.<br />

12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten<br />

Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im <strong>Gutachten</strong> aufgeführt ist.<br />

Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort<br />

aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.<br />

21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in<br />

diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.<br />

22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in<br />

diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.<br />

22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine<br />

ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.<br />

24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete<br />

Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.<br />

24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete<br />

Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.<br />

24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete<br />

Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.<br />

Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die<br />

Radabdeckung ausreichend ist.<br />

24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete<br />

Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.<br />

Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die<br />

Radabdeckung ausreichend ist.<br />

367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der<br />

Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.<br />

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.<br />

Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.<br />

Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit<br />

Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.<br />

51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den<br />

Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-<br />

Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex,<br />

das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die


<strong>Gutachten</strong> 366-0060-00-MURD/N7<br />

<strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Nachtrags</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>44840</strong><br />

ANLAGE: 2 SEAT Radtyp: VO 018<br />

Hersteller: Borbet GmbH Stand: 07.11.2005<br />

_______________________________________________________________________________________________________________<br />

Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95<br />

von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.<br />

Seite: 3 von 3<br />

Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu<br />

beachten.<br />

5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen<br />

Achslast von 900kg.<br />

66A) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate der Geschwindigkeitskategorie "V" oder "Z" verwendet werden:<br />

Hersteller: Typ:<br />

BRIDGESTONE S-01<br />

CONTINENTAL CotiSportContact<br />

DUNLOP SP Sport 8000<br />

GOODYEAR EAGLE F1<br />

MICHELIN alle<br />

PIRELLI P ZERO, P7000<br />

SEMPERIT Direction<br />

UNIROYAL RTT-2<br />

YOKOHAMA AV1-40i<br />

Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die<br />

Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den<br />

Fahrzeugpapieren mitzuführen.<br />

684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:<br />

Reifengröße:<br />

Vorderachse: 215/45R17<br />

Hinterachse: 235/40R17<br />

Ist eine der beiden Reifengrößen im <strong>Gutachten</strong> nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße<br />

nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.<br />

Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.<br />

An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung<br />

(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist<br />

eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis<br />

der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.<br />

Am Fahrzeug sind nur Reifen <strong>eines</strong> Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.<br />

71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte<br />

unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.<br />

722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire<br />

and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,<br />

zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.<br />

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.<br />

74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile verwendet werden.<br />

VEF) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete<br />

Maßnahmen wieder herzustellen, bei Fahrzeugen mit GTI-Fahrwerk, serienmäßigen Sportfahrwerk mit<br />

einer Tieferlegung von 20 mm oder geänderten Federn bei einer Tieferlegung von mindestens 20 mm ist<br />

die Radabdeckung ausreichend. Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der<br />

vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-<br />

Kombination herzustellen.


<strong>Gutachten</strong> 366-0060-00-MURD/N7<br />

<strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Nachtrags</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>44840</strong><br />

ANLAGE: 3 SKODA Radtyp: VO 018<br />

Hersteller: Borbet GmbH Stand: 07.11.2005<br />

_______________________________________________________________________________________________________________<br />

Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95<br />

von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.<br />

Seite: 1 von 2<br />

Fahrzeughersteller<br />

Raddaten:<br />

: SKODA<br />

Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38<br />

Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung<br />

Technische Daten, Kurzfassung<br />

Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig<br />

loch werkstoff Rad- Abroll ab<br />

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig<br />

Rad Zentrierring (kg) (mm) datum<br />

VO 018 ohne 57,08 577 1945 01/00<br />

VO 018 ohne 57,08 580 1935 01/00<br />

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA<br />

Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27,5 mm, Durchm. 26 mm<br />

Zubehör : 1J6071492 666<br />

Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm<br />

Verkaufsbezeichnung: FABIA<br />

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen<br />

6Y e11*98/14*0123*.. 37 - 85 205/40R17 80 11A; 24M Schrägheck;<br />

37 - 96 205/40R17 84 11A; 24M Frontantrieb;<br />

10B; 11B; 11G; 11H;<br />

12A; 51A; 71A; 722;<br />

73C; 74D<br />

6Y e11*98/14*0123*.. 44 - 85 205/40R17 80 Kombi; Stufenheck;<br />

Frontantrieb;<br />

10B; 11B; 11G; 11H;<br />

12A; 51A; 71A; 722;<br />

73C; 74D<br />

Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA<br />

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen<br />

1U e11*95/54*0066*.. 44 - 88 215/45R17 87 11A; 24J; 24M nicht für<br />

44 - 132 205/50R17 89 11A; 22F; 24J; 24M; 367 gepanzerte Fz;<br />

215/45R17 87W 11A; 24J; 24M Kombi; Limousine;<br />

225/45R17 90 11A; 22F; 24J; 24M; 367 Allradantrieb;<br />

Frontantrieb;<br />

10B; 11B; 11G; 11H;<br />

12A; 51A; 71A; 722;<br />

73C; 74D<br />

Auflagen<br />

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit<br />

Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im<br />

Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.<br />

11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen<br />

oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen<br />

Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII <strong>zur</strong> StVZO unter Angabe von<br />

FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem


<strong>Gutachten</strong> 366-0060-00-MURD/N7<br />

<strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Nachtrags</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>44840</strong><br />

ANLAGE: 3 SKODA Radtyp: VO 018<br />

Hersteller: Borbet GmbH Stand: 07.11.2005<br />

_______________________________________________________________________________________________________________<br />

Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95<br />

von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.<br />

Seite: 2 von 2<br />

Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu<br />

lassen.<br />

11B) Wird eine in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der<br />

Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt<br />

ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit<br />

den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.<br />

der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann<br />

nicht erforderlich, wenn die <strong>ABE</strong> des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht <strong>zur</strong> Berichtigung der<br />

Fahrzeugpapiere enthält.<br />

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,<br />

sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die<br />

Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;<br />

gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird<br />

gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und<br />

ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.<br />

11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als<br />

erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.<br />

Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß<br />

nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.<br />

12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten<br />

Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im <strong>Gutachten</strong> aufgeführt ist.<br />

Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort<br />

aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.<br />

22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine<br />

ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.<br />

24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete<br />

Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.<br />

Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die<br />

Radabdeckung ausreichend ist.<br />

24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete<br />

Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.<br />

Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die<br />

Radabdeckung ausreichend ist.<br />

367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der<br />

Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.<br />

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.<br />

Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.<br />

Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit<br />

Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.<br />

71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte<br />

unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.<br />

722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire<br />

and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,<br />

zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.<br />

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.<br />

74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile verwendet werden.


<strong>Gutachten</strong> 366-0060-00-MURD/N7<br />

<strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Nachtrags</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>44840</strong><br />

ANLAGE: 4 VW Radtyp: VO 018<br />

Hersteller: Borbet GmbH Stand: 07.11.2005<br />

_______________________________________________________________________________________________________________<br />

Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95<br />

von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.<br />

Seite: 1 von 4<br />

Fahrzeughersteller<br />

Raddaten:<br />

: VOLKSWAGEN<br />

Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38<br />

Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung<br />

Technische Daten, Kurzfassung<br />

Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig<br />

loch werkstoff Rad- Abroll ab<br />

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig<br />

Rad Zentrierring (kg) (mm) datum<br />

VO 018 ohne 57,08 577 1945 01/00<br />

VO 018 ohne 57,08 580 1935 01/00<br />

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN<br />

Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27,5 mm, Durchm. 26 mm<br />

Zubehör : 1J6071492 666<br />

Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm<br />

Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA<br />

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen<br />

1J e1*2001/116*0071*..,<br />

e1*96/79*0071*..,<br />

e1*98/14*0071*..<br />

50 - 125 215/45R17 87 11A; 24J; 24M GOLF; Limousine;<br />

50 - 150 205/50R17 89 11A; 24J; 24M Allradantrieb;<br />

205/50R17 89 AF4 Frontantrieb;<br />

225/45R17 AF4 10B; 11B; 11G; 11H;<br />

225/45R17 90 VEF; 11A 12A; 51A; 71A; 722;<br />

73C; 74D<br />

1J e1*2001/116*0071*..,<br />

e1*96/79*0071*..,<br />

e1*98/14*0071*..<br />

50 - 92 215/45R17 87 11A; 24J; 24M BORA(Limousine);<br />

50 - 125 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M GOLF VARIANT;<br />

BORA<br />

50 - 150 205/50R17 89 11A; 24J; 24M VARIANT;<br />

205/50R17 89 AF4 Allradantrieb;<br />

225/45R17 AF4 Frontantrieb;<br />

225/45R17 90 VEF; 11A 10B; 11B; 11G; 11H;<br />

12A; 51A; 71A; 722;<br />

73C; 74D<br />

1J e1*2001/116*0071*..,<br />

e1*98/14*0071*..<br />

177 205/50R17 51G Nur Golf R32;<br />

225/45R17 51G Allradantrieb;<br />

10B; 10N; 11B; 11G;<br />

11H; 12A; 51A; 71A;<br />

722; 73C; 74D


<strong>Gutachten</strong> 366-0060-00-MURD/N7<br />

<strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Nachtrags</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>44840</strong><br />

ANLAGE: 4 VW Radtyp: VO 018<br />

Hersteller: Borbet GmbH Stand: 07.11.2005<br />

_______________________________________________________________________________________________________________<br />

Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95<br />

von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.<br />

Seite: 2 von 4<br />

Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE<br />

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen<br />

9C e1*97/27*0106*.., 55 - 110 205/50R17 89 AF4 10B; 11B; 11G; 11H;<br />

e1*98/14*0106*.. 55 - 125 215/45R17 87 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71A; 722;<br />

225/45R17 AF4; 51G 73C; 74D<br />

225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 24J; 24M;<br />

367<br />

Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE CABRIOLET<br />

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen<br />

1Y e1*2001/116*0205*. 55 - 110 205/50R17 89 AF4 Cabrio;<br />

215/45R17 87 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;<br />

225/45R17 AF4; 51G 12A; 51A; 71A; 722;<br />

225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 73C; 74D<br />

367<br />

Verkaufsbezeichnung: VW POLO<br />

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen<br />

9N e1*2001/116*0174*..,<br />

e1*98/14*0174*...<br />

40 - 55 205/40R17 80 VET; 5DA nicht Polo-Fun;<br />

40 - 74 215/35R17 83 VEO Stufenheck;<br />

40 - 110 205/40R17 84 VEO Steilheck;<br />

215/35R17 83W VEO 10B; 11B; 11G; 11H;<br />

12K; 51A; 71A; 722;<br />

73C; 74D<br />

Auflagen<br />

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit<br />

Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im<br />

Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.<br />

10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der<br />

Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen<br />

Reifenfabrikate verwendet werden.<br />

11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen<br />

oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen<br />

Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII <strong>zur</strong> StVZO unter Angabe von<br />

FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem<br />

Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu<br />

lassen.<br />

11B) Wird eine in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der<br />

Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt<br />

ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit<br />

den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.<br />

der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann<br />

nicht erforderlich, wenn die <strong>ABE</strong> des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht <strong>zur</strong> Berichtigung der<br />

Fahrzeugpapiere enthält.<br />

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,<br />

sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die<br />

Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;<br />

gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird<br />

gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und<br />

ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


<strong>Gutachten</strong> 366-0060-00-MURD/N7<br />

<strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Nachtrags</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>44840</strong><br />

ANLAGE: 4 VW Radtyp: VO 018<br />

Hersteller: Borbet GmbH Stand: 07.11.2005<br />

_______________________________________________________________________________________________________________<br />

Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95<br />

von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.<br />

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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als<br />

erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.<br />

Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß<br />

nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.<br />

12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten<br />

Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im <strong>Gutachten</strong> aufgeführt ist.<br />

Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort<br />

aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.<br />

12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese<br />

Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).<br />

21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in<br />

diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.<br />

22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in<br />

diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.<br />

24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete<br />

Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.<br />

Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die<br />

Radabdeckung ausreichend ist.<br />

24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete<br />

Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.<br />

Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die<br />

Radabdeckung ausreichend ist.<br />

367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der<br />

Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.<br />

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.<br />

Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.<br />

Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit<br />

Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.<br />

51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den<br />

Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-<br />

Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex,<br />

das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die<br />

Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu<br />

beachten.<br />

5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen<br />

Achslast von 900kg.<br />

71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte<br />

unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.<br />

722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire<br />

and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,<br />

zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.<br />

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.<br />

74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile verwendet werden.<br />

AF4) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn der Reifen 225/45R17 auf dem<br />

Rad 7Jx17 ET 38 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom<br />

Fahrzeughersteller freigegeben ist.<br />

VEF) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete<br />

Maßnahmen wieder herzustellen, bei Fahrzeugen mit GTI-Fahrwerk, serienmäßigen Sportfahrwerk mit


<strong>Gutachten</strong> 366-0060-00-MURD/N7<br />

<strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Nachtrags</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>44840</strong><br />

ANLAGE: 4 VW Radtyp: VO 018<br />

Hersteller: Borbet GmbH Stand: 07.11.2005<br />

_______________________________________________________________________________________________________________<br />

Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95<br />

von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.<br />

Seite: 4 von 4<br />

einer Tieferlegung von 20 mm oder geänderten Federn bei einer Tieferlegung von mindestens 20 mm ist<br />

die Radabdeckung ausreichend. Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der<br />

vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-<br />

Kombination herzustellen.<br />

VEO) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist, sofern die Kotflügelverbreiterungen der Fa. Votex KBA-Nr.<br />

38716 Typ: 6Q0 071 680 nicht vorhanden sind, die ausreichende Radabdeckung durch geeignete<br />

Maßnahmen herzustellen.Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch<br />

einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen<br />

Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII <strong>zur</strong> StVZO<br />

unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und<br />

FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog<br />

zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.<br />

VET) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist, sofern die Kotflügelverbreiterungen der Fa. Votex KBA-Nr.<br />

38716 Typ: 6Q0 071 680 nicht vorhanden sind, die ausreichende Radabdeckung durch geeignete<br />

Maßnahmen herzustellen.Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch<br />

einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen<br />

Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII <strong>zur</strong> StVZO<br />

unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und<br />

FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog<br />

zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.


TÜV AUTOMOTIVE GMBH<br />

TÜV SÜD GRUPPE<br />

Westendstraße 199<br />

D-80686 München<br />

Nachweis über die Erlaubnis / die Genehmigung / das Teilegutachten<br />

gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO<br />

Für: Leichtmetallrad Typ: VO 018<br />

des Herstellers/Importeurs: Borbet GmbH 59969 Hallenberg-Hesborn<br />

liegt ein Teilegutachten über die Vorschriftsmäßigkeit <strong>eines</strong> Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem<br />

Ein- oder Anbau der Techn. Prüfstelle<br />

TÜV Automotive GmbH, Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland vor.<br />

Bericht-Nr.: 366-0060-00-MURD/N7 Datum: 07.11.2005<br />

Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO<br />

Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am<br />

Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,<br />

Fahrzeug-Ident-Nr.:<br />

ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.<br />

Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein/Anbaubestätigung/Teile-<strong>ABE</strong> *)<br />

wurden berücksichtigt.<br />

Bemerkungen/Hinweise/Auflagen:<br />

Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich/nicht vorgeschrieben aber möglich *)<br />

Untersuchungsbericht/<strong>Gutachten</strong>-Nr.: Unterschrift u. Name<br />

Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P./Prüf-Ing.<br />

Daten für den Fahrzeugbrief<br />

1 Fahrzeugund<br />

Aufbauart<br />

5 Antriebsart 6 Höchstgeschwin-<br />

digkeit km/h<br />

7 Leistung 8 Hubraum ccm3 Nutz- oder<br />

9 Aufliegelast kg 10<br />

Rauminhalt des<br />

Tanks m3<br />

11 Steh-/Liegeplätze 12<br />

Sitzplätze einschl.<br />

Führerpl. u. Nots.<br />

Maße über<br />

13 alles mm<br />

Länge Breite Höhe<br />

14 Leergewicht kg 15<br />

Zul. Gesamtgewicht<br />

kg<br />

16 Zul. Achslast vorn mitten hinten<br />

Räder und/oder<br />

17 Gleisketten 18 Zahl der Achsen 19<br />

20 vorn<br />

21 mitte und hinten<br />

22 oder vorn<br />

davon ange-<br />

triebene Achsen<br />

23 mitten und hinten<br />

Überdruck am<br />

Bremsanschluß<br />

24 Einleitungs-<br />

bremse 25 Zweileitungs-<br />

bremse<br />

26 Anhängerkupplung<br />

DIN 740..-Form und Größe 27 Anhängerkuppl.<br />

Prüfzeichen<br />

Anhängelast kg bei<br />

28 Anhänger mit Bremse 29<br />

bei Anhänger<br />

ohne Bremse<br />

30 Standgeräusch dB (A) 31 Fahr-<br />

33 Bemerkungen<br />

geräusch dB (A)<br />

Die im vorliegenden Fz-Brief in Spalte , Fz-Schein *) unter Ziffer und Ziffer 33, Zeile<br />

beschriebenen Angaben müssen entsprechend im Fz-Brief gestrichen werden.<br />

*) Nichtzutreffendes bitte streichen


Zusatzinformation<br />

Radtyp :VO 018<br />

Hersteller :Borbet GmbH<br />

Stand :07.11.2005<br />

_______________________________________________________________________________________________________________<br />

Zu Auflage 684:<br />

Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:<br />

Reifengröße:<br />

Vorderachse: 215/45R17<br />

Hinterachse: 235/40R17<br />

Hersteller: Typ:<br />

BRIDGESTONE S-01, S-02, S-03 S-03<br />

CONTINENTAL ContiSportContact, ContiSportContact 2<br />

DUNLOP SP Sport 8000<br />

FULDA Y3000, Carat Extremo<br />

GOODYEAR EAGLE F1<br />

FULDA Carat Extremo<br />

MICHELIN MXX 3, Pilot Sport<br />

PIRELLI P7000<br />

SEMPERIT Direction-sport<br />

TOYO Proxes T1, Proxes T1-S<br />

UNIROYAL RainSport 1<br />

YOKOHAMA AVS S1-Z, AVS Sport, A539<br />

Seite: 1 von 1<br />

Am Fahrzeug sind nur Reifen <strong>eines</strong> Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.<br />

Zu Auflage VEF:<br />

Die Verwendung folgender Reifenfabrikate wurde geprüft, die Freigängigkeit und Radabdeckung sind<br />

hierbei ausreichend:<br />

Hersteller: Typ:<br />

B. F. GOODRICH Profiler G<br />

BRIDGESTONE RE040<br />

MICHELIN PILOT SPORT, Pilot Alpin<br />

DUNLOP SP Sport 8080E<br />

Bei Verwendung der o.g. Reifenfabrikate ist die Radabdeckung der Rad/Reifen-Kombination<br />

ausreichend.<br />

Zu Auflage VET:<br />

Die Radabdeckung ist bei Verwendung folgender Reifenfabrikate ausreichend:<br />

Hersteller: Typ:<br />

Dunlop SP Sport 9090


TÜV AUTOMOTIVE GMBH<br />

TÜV SÜD Gruppe<br />

Ridlerstraße 57<br />

D - 80339 München<br />

Antragsteller: Borbet GmbH<br />

www.tuev-sued.de/rtc<br />

TEILEGUTACHTEN<br />

366-0060-00-MURD/N7<br />

Art:<br />

59969 Hallenberg-Hesborn<br />

Sonderrad<br />

Typ: VO 018<br />

Felgengröße: 7 1/2 J X 17 H2<br />

Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95<br />

von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.<br />

Seite: 1 von 1<br />

Dieses <strong>Gutachten</strong> dient in Verbindung mit dem anhängenden, Informationsgutachten einschließlich der<br />

jeweils zutreffenden Anlagen als Arbeitsunterlage bei der Abnahme nach § 19 Abs. 3 oder Begutachtung<br />

nach § 21 StVZO.<br />

Für die beschriebenen Sonderräder wurde ein Nachtrag <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> beantragt.<br />

Die Leichtmetall-Sonderräder Typ VO 018 genügen den in den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern<br />

für Personenkraftwagen und Krafträder" vom 25.11.1998 gestellten Anforderungen. Unter Berücksichtigung<br />

der Auflagen und Hinweise der jeweils zutreffenden Anlagen bestehen keine technischen Bedenken gegen<br />

die Abnahme des Umbaus nach § 19 Abs. 3 StVZO oder <strong>Erteilung</strong> einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO.<br />

Dieses <strong>Gutachten</strong> gilt bis <strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> der <strong>ABE</strong>.<br />

Sachverständiger<br />

München, 07.11.2005

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