Kreisausbildung 2022
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Kreisausbildung im Donnersbergkreis
Vorbemerkungen:
2022
Bei allen Lehrgängen ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung und Schreibzeug
mitzubringen!
Die Lehrgangsbezeichnungen etc. sind m/w/d zu verstehen.
Legende:
a) Lfd. Nr. des Lehrganges
b) Anmeldeschluss im Onlineverfahren (LEVESO)
c) Maximale Teilnehmerzahl
d) Lehrgangsort
e) Lehrgangsleiter
1.
Feuerwehr-Grundausbildungslehrgang (Truppmann Teil 1)
Vorbemerkungen:
Der Truppmann Teil 1 Lehrgang (Feuerwehrgrundausbildung) ist die Voraussetzung für die
weitere Feuerwehrausbildung und die Teilnahme an weiteren Lehrgängen.
Die Lehrgänge werden von Kreisausbildern und geeigneten Helfern durchgeführt.
Näheres zu den Modulen befindet sich als Anlage zu diesem Katalog
a) GA 01/2022 Modul-Nr. Termine
b) 4 Wochen vor dem Modul Fr 04.02. 19:30 - 22:00
01-A/2022
c) 24 Sa 05.02. 08:00 - 17:00
d) Theorie Sitzungssaal KV Fr 11.02. 19:30 - 22:00
01-B/2022
Praxis je 8 TN in Sa 12.02. 08:00 - 17:00
- Kibo Fr 11.03. 19:30 - 22:00
01-C1/2022
- Göllheim Sa 12.03. 08:00 - 17:00
- Rockenhausen Fr 18.03. 19:30 - 22:00
01-C2/2022
e) F. Groben Sa 19.03. 08:00 - 17:00
Fr 25.03. 19:30 - 22:00
01-D/2022
Sa 26.03. 08:00 - 17:00
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nur möglich mit
Übernachtung
in der
Bundeswehrunterkunft
Termine
a) GA 02/2022
b) 19.07.2022 Anreise Fr 19.08. 17:00 - 18:00
c) 32 Sa 20.08.
d) Baumholder So 21.08.
e) F. Groben / S. Fehl Mo 22.08.
Informationen: Di 23.08.
Basic-Training im Bereich
Mi 24.08.
GA /SpF. Es handelt sich
Do 25.08.
um einen Lehrgang am
Fr 26.08.
Stück, keine einzelne
Sa 27.08.
Modulbuchung möglich.
Abreise So 28.08. 08:00 - 12:00
a) GA 03/2022 ONLINE Modul-Nr. Termine
b) 4 Wochen vor dem Modul Mo 05.09. 19:00 - 21:30 Webex
c) 40 Mi 07.09. 19:00 - 21:30 Webex
d) Theorie Online 03-A/2022 Fr 09.09. 19:00 - 21:30 Webex
Praxis C1, C2, D je 8 TN in Sa 10.09. 08:00 - 17:00 Praxis Gruppe 1-4 je 2 h
- Eisenberg Di 13.09. 19:00 - 21:30 Praxis Gruppe 5
- Göllheim Mo 12.09. 19:00 - 21:30 Webex
- Kibo Fr 16.09. 19:00 - 21:30 Webex
03-B/2022
- Rockenhausen Sa 17.09. 08:00 - 17:00 Praxis Gruppe 1-4 je 2 h
- Winnweiler Mo 19.09. 19:00 - 21:30 Praxis Gruppe 5
e) L. Friedrich Mi 21.09. 19:00 - 21:30 Webex
03-C1/2022 Fr 23.09. 19:00 - 21:30 Webex
Nähere Infos zu den Sa 24.09. 08:00 - 17:00 Praxis
Terminen erhalten die TN Mi 28.09. 19:00 - 21:30 Webex
03-C2/2022
4 Wochen vor Beginn Sa 01.10. 08:00 - 17:00 Praxis
der Module per E-Mail Mi 05.10. 19:00 - 21:30 Webex
03-D/2022
Sa 08.10. 08:00 - 17:00 Praxis
2.
Maschinisten-Lehrgang
Voraussetzungen:
- Abgeschlossene Truppmann Teil 1 u. 2 Ausbildung
→Ausnahme: Eintritt in die Feuerwehr vor 1.1.1990
- Führerschein für das entsprechende Fahrzeug
- Vollendung des 18. Lebensjahres
Je teilnehmende Verbandsgemeinde ist mindestens ein TSF oder ein
vergleichbares Fahrzeug mitzubringen!
a) MA 04/2022 Termine Fr 13.05. 19:30 - 22:00
b) 13.04.2022 Sa 14.05. 08:00 - 17:00
c) 16 Fr 20.05. 19:30 - 22:00
d) Theorie Göllheim Sa 21.05. 08:00 - 17:00
Praxis je 8 TN in Fr 27.05. 19:30 - 22:00
- Göllheim Sa 28.05. 08:00 - 17:00
- Dreisen
e) T. Kaufhold
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a) MA 05/2022 ONLINE Termine Mo 04.07. 19:00 - 21:30 Webex
b) 04.06.2022 Fr 08.07. 19:00 - 21:30 Webex
c) 16 Sa 09.07. 08:00 - 17:00 Praxis
d) Theorie, Online Fr 15.07. 19:00 - 21:30 Webex
Praxis je 8 TN in Sa 16.07. 08:00 - 17:00 Praxis
- Alsenz Fr 22.07. 19:00 - 21:30 Webex
- Rockenhausen Sa 23.07. 08:00 - 17:00 Praxis
e) T. Kremers
Nähere Infos zu den Terminen erhalten die TN 4 Wochen vor Beginn per E-Mail
3.
Erwerb Fahrberechtigung
Voraussetzungen:
- mindestens 2 Jahre Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister
- Vorlage Auszug Verkehrszentralregister u. Führungszeugnis
- weiterführende Informationen im "Leitfaden Fahrberechtigung" (liegt den VG´en vor)
a) FS 06/2022 Termin Sa 05.03. 09:00 - 12:00
b) 05.02.2022
c) 10
d) N.N.
e) T. Schüdzig
a) FS 07/2022 Termin Sa 03.09. 09:00 - 12:00
b) 03.08.2022
c) 10
d) N.N.
e) T. Schüdzig
4.
Atemschutzgeräteträger-Lehrgang
Voraussetzungen:
- Abgeschlossene Truppmann Teil 1 Ausbildung
→Ausnahme: Eintritt in die Feuerwehr vor 1.1.1990
- abgeschlossene Sprechfunkerausbildung
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Atemschutztauglichkeit.
- Das Ergebnis der G 26-Untersuchung muss zu Lehrgangsbeginn vorgelegt werden
- Atemschutzgeräteträger dürfen keinen Bart tragen
- Atemschutzgerät, Atemanschluss, Funkgerät u. Sprechgarnitur sind mitzubringen!
Achtung! Wegen des Transportes der Atemschutzgeräte siehe Hinweis
der LFKA am Ende dieses Planes!
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a) AGT 08/2022 Termine Fr 18.02. 19:30 - 22:00
b) 18.01.2022 Sa 19.02. 08:00 - 17:00
c) 16-24 Fr 25.02. 19:30 - 22:00
d) Rockenhausen + 1-2 weitere (8 TN pro Standort) Sa 26.02. 08:00 - 17:00
e) T. Blümmert Fr 04.03. 19:30 - 22:00
Sa 05.03. 08:00 - 17:00
a) AGT 09/2022 Termine Fr 22.04. 19:30 - 22:00
b) 22.03.2022 Sa 23.04. 08:00 - 17:00
c) 16-24 Fr 29.04. 19:30 - 22:00
d) Winnweiler + 1-2 weitere (8 TN pro Standort) Sa 30.04. 08:00 - 17:00
e) S. Ritzmann Fr 06.05. 19:30 - 22:00
Sa 07.05. 08:00 - 17:00
a) AGT 10/2022 Termine Fr 18.11. 19:30 - 22:00
b) 18.10.2022 Sa 19.11. 08:00 - 17:00
c) 16-24 Fr 25.11. 19:30 - 22:00
d) Kibo + 1-2 weitere (8 TN pro Standort) Sa 26.11. 08:00 - 17:00
e) M. Groß Fr 02.12. 19:30 - 22:00
Sa 03.12. 08:00 - 17:00
5.
CSA-Träger-Lehrgang
Voraussetzungen:
- CSA-Träger-Anwärter im Gefahrstoffzug
- Abgeschlossene Atemschutz-Geräteträger-Ausbildung
- Abgeschlossene Sprechfunkerausbildung
- Das Ergebnis der G 26-Untersuchung muss zu Lehrgangsbeginn vorgelegt werden
- Atemschutzgerät ist mitzubringen!
Achtung! Wegen des Transportes der Atemschutzgeräte siehe Hinweis
der LFKA am Ende dieses Planes!
a) CSA 11/2022 Termine Fr 07.01. 19:30 - 22:00
b) 15.12.2021 Sa 08.01. 08:00 - 17:00
c) 8 Sa 15.01. 08:00 - 17:00
d) Kirchheimbolanden
e) M. Groß
a) CSA 12/2022 Termine Fr 09.09. 19:30 - 22:00
b) 09.08.2022 Sa 10.09. 08:00 - 17:00
c) 8 Sa 17.09. 08:00 - 17:00
d) Kirchheimbolanden
e) M. Groß
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6.
Truppführer-Lehrgang
Voraussetzungen:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Abgeschlossene Truppmann Teil 1 u. 2 Ausbildung
→ Die Jugendfeuerwehrzeit wird bei der Truppmannausbildung nicht angerechnet
- Wegen den umfangreichen Ausbildungsinhalten und Verantwortungen ist es sinnvoll, dass
die Teilnehmer/innen mindestens 3 Jahre aktiven Feuerwehrdienst geleistet haben
Je teilnehmende Verbandsgemeinde ist mindestens ein TSF oder ein
vergleichbares Fahrzeug mitzubringen!
a) TF 13/2022 Termine Sa 04.06. 08:00 - 17:00 Schaumbox + FwDV3
b) 04.05.2022 Fr 10.06. 19:30 - 22:00
c) Theorie Sitzungssaal KV Sa 11.06. 08:00 - 17:00
d) Praxis je 8 TN in Fr 17.06. 19:30 - 22:00
- Göllheim Sa 18.06. 08:00 - 17:00
- Rockenhausen Fr 24.06. 19:30 - 22:00
- Winnweiler Sa 25.06. 08:00 - 17:00
e) L. Friedrich
a) TF 14/2022 ONLINE Termine Mi 26.10. 19:00 - 21:30 Webex
b) 26.09.2022 Fr 28.10. 19:00 - 21:30 Webex
c) 32 Sa 29.10. 08:00 - 17:00 Schaumbox + FwDV3
d) Theorie Online Fr 04.11. 19:00 - 21:30 Webex
Praxis je 8 TN in Sa 05.11. 08:00 - 17:00 Praxis
- Göllheim Mo 07.11. 19:00 - 21:30 Webex
- Kirchheimbolanden Mi 09.11. 19:00 - 21:30 Webex
- Rockenhausen Fr 11.11. 19:00 - 21:30 Webex
- Winnweiler Sa 12.11. 08:00 - 17:00 Praxis
e) F. Groben
Nähere Infos zu den Terminen erhalten die TN 4 Wochen vor Beginn per E-Mail
7.
Sprechfunker-Lehrgang
Voraussetzungen:
- Abgeschlossene Truppmann Teil 1 Ausbildung
- Für jeden gemeldeten Teilnehmern muss ein HRT mitgebracht werden (Corona-Vorgaben)
a) SpF 15/2022 Termine Fr 21.01. 19:30 - 22:00
b) 21.12.2021 Sa 22.01. 08:00 - 17:00
c) 16 ! Mi 26.01. 19:30 - 22:00
d) Theorie Rockenhausen Fr 28.01. 19:30 - 22:00
Praxis je 8 TN in Sa 29.01. 08:00 - 17:00
- Rockenhausen
- Alsenz
e) B. Grünewald
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a) SpF 16/2022 Termine Fr 01.04. 19:30 - 22:00
b) 01.03.2022 Sa 02.04. 08:00 - 17:00
c) 16 ! Mi 06.04. 19:30 - 22:00
d) Theorie Winnweiler Fr 08.04. 19:30 - 22:00
Praxis je 8 TN in Sa 09.04. 08:00 - 17:00
- Winnweiler
- Göllheim
e) A. Kapp
a) SpF 17/2022 ONLINE Termine Mo 21.11. 19:00 - 21:30 Webex
b) 21.10.2022 Mi 23.11. 19:00 - 21:30 Webex
c) 16 Mo 28.11. 19:00 - 21:30 Webex
d) Theorie Online Mi 30.11. 19:00 - 21:30 Webex
Praxis je 8 TN in Fr 02.12. 19:00 - 21:30 Webex Gruppe 1
- Kirchheimbolanden Sa 03.12. 08:00 - 17:00 Praxis Gruppe 1
- Rockenhausen Fr 09.12. 19:00 - 21:30 Webex Gruppe 2
e) T. Schüdzig Sa 10.12. 08:00 - 17:00 Praxis Gruppe 2
Nähere Infos zu den Terminen sowie die Gruppeneinteilung erhalten die TN 4 Wochen vor Beginn per E-Mail
Gruppen-Änderungswünsche werden dort entgegengenommen.
9.
GAMS-Plus - Lehrgang
Voraussetzungen:
- Abgeschlossene CSA-Geräteträger-Ausbildung
- Abgeschlossene Truppführerausbildung
- Das Ergebnis der G 26-Untersuchung muss zu Lehrgangsbeginn vorgelegt
werden
a) GAMS 18/2021 Termine Fr 01.04. 19:30 - 22:00
b) 01.03.2022 Sa 02.04. 08:00 - 17:00
c) 8
d) Rockenhausen
e) T. Hilge
a) GAMS 19/2021 Termine Fr 08.04. 19:30 - 22:00
b) 08.03.2022 Sa 09.04. 08:00 - 17:00
c) 8
d) Rockenhausen
e) T. Hilge
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9.
Kreisjugendfeuerwehr
Seminare und Veranstaltungen
Datum
Neujahrsempfang 22.01. 17:00 Göllheim mit Anmeldung
1. Jugendwartesitzung 01.02. 18:30
Delegiertenversammlung KJF 19.03. 16:30 NPG Kibo
JF Seminar 23.04.
2. Jugendwartesitzung 03.05. 18:30
40 Jahre JF Dannenfels 22.05. ab 9:00
3. Jugendwartesitzung 05.07. 18:30 Aula Göllheim
Zeltlager 30.07. - 06.08. Gutenbergschule Göllh.
Ausflug (DJF-Tag) 03.09.
JF Seminar 09. - 11.09.
4. Jugendwartesitzung 13.09. 18:30
JF Seminar 08.10.
10.
Kreisfeuerwehrverband
Abnahme Leistungsabzeichen Bronze, Silber, Gold 09.04. Rockenhausen
Delegiertenversammlung 25.04. Sippersfeld
Geschicklichkeitsfahren 11.06. Rockenhausen
60 Jahre LFV 17.09.
Abnahme Leistungsabzeichen Bronze, Silber, Gold 15.10. Sippersfeld
Termine für das Deutsche Feuerwehr Fitnessabzeichen (DFFA) werden auf der KFV Homepage veröffentlicht
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Schlussbemerkungen
Die Einladungen zu den zugeteilten Ausbildungsplätzen erfolgen über die jeweiligen Träger.
Bei Bedarf werden nach Absprache mit der Kreisverwaltung weitere Lehrgänge angeboten.
Der Anhang "Informationen zum modularen Grundlehrgang ab 2022" ist Bestandteil dieses
Kataloges.
Wir bitten, die Lehrgangsvoraussetzungen zu beachten, welche durch die Träger zu prüfen sind!
Das Anmeldeverfahren erfolgt seit dem Kalenderjahr 2016 online durch die jeweilige zuständige
Trägerschaft. Diese sind mit der Buchung der Plätze beauftragt, alle hierzu notwendigen
Maßnahmen sind über die zuständige Sachbearbeitung zu veranlassen. Zusendungen an die
Kreisverwaltung können deshalb nicht berücksichtigt werden.
Die gemeldeten Lehrgangsteilnehmer müssen sich bei Verhinderung unbedingt rechtzeitig bei der
zuständigen Trägerschaft oder der Lehrgangsleitung abmelden. Durch unentschuldigtes Fehlen
werden Lehrgangsplätze für andere Teilnehmer blockiert.
Hinweis der LFKA zum Transport von Atemschutzgeräten in Privat-Fahrzeugen:
Die Atemschutzgeräte sind im Kofferraum zu befördern und gegen Verrutschen möglichst unter
Verwendung von Verzurrösen im Kofferraumboden und Verzurrgurten/Transport-
Sicherungsnetzen zu sichern.
In Fahrzeugen, in denen der Kofferraum mit dem Fahrgastraum in Verbindung steht, ist die
Kofferraumabdeckung zu schließen, um bei einem eventuellen Unfall ein Umherfliegen des
Atemschutzgerätes zu verhindern.
Es ist auszuschließen, dass Personen im Fahrgastraum gefährdet werden!
Einzelne gefüllte Atemluftflaschen sind nur in Transportvorrichtungen oder Transportbehältern zu
transportieren.
Transportbehälter sind beim Transport gegen Verrutschen zu sichern. Der lose Transport von
gefüllten Atemluftflaschen in privaten Fahrzeugen ist verboten!
Kirchheimbolanden, den 15.11.2021
Kreisverwaltung Donnersbergkreis
i. A. Steffen Fehl
Brand- und Katastrophenschutz
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Informationen zum modularen Grundlehrgang ab 2022
Der Truppmann Teil 1 Lehrgang (Feuerwehrgrundausbildung) ist die Voraussetzung für die weitere
Feuerwehrausbildung und die Teilnahme an allen weiteren Lehrgängen.
Dieser Lehrgang gliedert sich in 5 einzelne Module, wobei die Module A bis D an Feuerwehrstandorten von
Kreisausbildern und geeigneten Helfern durchgeführt werden. Modul C besteht aus zwei eigenständigen
Modulteilen, wobei Modul C1 zwingend vor C2 besucht werden muss. Modul E („Erste Hilfe“) findet in Kooperation
mit dem DRK-Kreisverband Donnersbergkreis statt und ist durch den Teilnehmer selbstständig zu buchen.
Zum erfolgreichen Abschluss der Grundausbildung sind alle fünf Module innerhalb von 24 Monaten erfolgreich zu
absolvieren. Ein feuerwehrspezifisches Modul (A, B, C1, C2, D) darf frühestens drei Monate vor Vollendung des 16.
Lebensjahres besucht werden.
Aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwands, welcher mit der Verbuchung einzelner (Teil-)Module einhergeht,
werden die Urkunden über den erfolgreichen Lehrgangsabschluss künftig ausschließlich über die
Verbandsgemeinden an die Wehrleiter zur Aushändigung an die Teilnehmer versendet. Die Aushändigung einer
Urkunde am Lehrgangstag direkt vor Ort ist in Zukunft nicht mehr möglich. Diese Regelung gilt auch für Modul D.
KAB Truppmann Teil 1
(Modularisierter Grundausbildungslehrgang)
Modul A
Grundlagen zur
Organisation Fw
Modul B
Rettung &
Gefahr
Modul C1
Grundtätigkeiten
& Löscheinsatz
Modul D
Technische Hilfe
Modul E
Erste Hilfe
12 h
12 h
12 h
12 h
9 h
Modul C1
Voraussetzung für
Modul C2
Modul C2
Grundtätigkeiten
& Löscheinsatz
12 h
Feuerwehrtechnische Ausbildung
als Kreisausbildungslehrgang zu absolvieren
Erste Hilfe
in Eigenregie zu
absolvieren
69 h
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1.1 Feuerwehr-Grundausbildungslehrgang – Modul A: Grundlegendes zur Organisation Feuerwehr (GA-Modul A)
Vorbemerkung: Es wird empfohlen, dieses Modul vor den Modulen B, C und D zu belegen.
Modulbeschreibung: Neben den Rechten und Pflichten eines Feuerwehrmanns sind die Zusammenhänge von
Brennen und Löschen sowie das Wissen über die Einteilung der Feuerwehrfahrzeuge in unterschiedliche
Fahrzeuggruppen die Hauptbestandteile dieses Moduls. Zudem wird in diesem Modul generell die
Feuerwehrausbildung auf Kreisebene sowie speziell der Ablauf des modularisierten Grundlehrgangs erläutert.
Teilnahmevoraussetzungen: keine
Moduldauer: 1 Wochenende (Fr/Sa)
Prüfungsform: Theoretische Prüfung (100%)
Benötigte VG-Materialien: Pro teilnehmende VG ist mindestens 1 MTW oder ein sonstiges Fahrzeug zum
Personentransport mitzubringen.
1.2 Feuerwehr-Grundausbildungslehrgang – Modul B: Rettung & Gefahr (GA-Modul B)
Vorbemerkung: Dieses Modul kann zum Teil an die Inhalte der Module A und C anknüpfen
Modulbeschreibung: Richtiges Verhalten bei Gefahren an der Einsatzstelle und die Rettung von Personen aus
lebensbedrohenden Zwangslagen steht im Zentrum dieses Moduls.
Teilnahmevoraussetzungen: keine (Das Modul A wird als Vorwissen empfohlen)
Moduldauer: 1 Wochenende (Fr/Sa)
Prüfungsform: Theoretische Prüfung (100%)
Benötigte VG-Materialien: Pro teilnehmende VG ist mindestens 1 TSF oder ein vergleichbares Fahrzeug
mitzubringen.
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1.3 Feuerwehr-Grundausbildungslehrgang – Modul C: Feuerwehrspezifische Grundtätigkeiten & Löscheinsatz
(GA-Module C1 & C2)
Vorbemerkung: Dieses Modul gliedert sich in zwei einzelne Teilmodule, welche eigenständig voneinander gebucht
werden können. Modulteil C1 ist zwingend vor Modulteil C2 zu belegen.
Modulbeschreibung: In diesem Modul werden begriffliche Grundlagen sowie grundlegende Handfertigkeiten
gelernt, welche für den weiteren Feuerwehrdienst unerlässlich sind. Zudem wird in diesem Modul die
Aufgabenteilung innerhalb einer Gruppe beim Löscheinsatz erlernt. Ziel ist, dass die Lernenden nach diesem Modul
alle Grundtätigkeiten der Trupps und des Melders beim Löscheinsatz auf Befehl/Kommando selbstständig ausführen
können.
Teilnahmevoraussetzungen: Für Modulteil C1 keine, Modulteil C1 ist zwingend vor Modulteil C2 zu belegen
(Generell werden die Module A und B als Vorwissen empfohlen)
Moduldauer: jeweils 1 Wochenenden (je Fr/Sa)
Prüfungsform: Bei C1: Theoretische Prüfung (50%) + Praktische Prüfung (50%)
Bei C2: Praktische Prüfung (100%)
Benötigte VG-Materialien: Pro teilnehmende VG ist mindestens 1 TSF oder ein vergleichbares Fahrzeug
mitzubringen.
1.4 Feuerwehr-Grundausbildungslehrgang – Modul D: Technische Hilfeleistung (GA-Modul D)
Vorbemerkung: Dieses Modul knüpft zum Teil an die Inhalte der Module A, B und C an
Modulbeschreibung: Aufbauend auf den Inhalten aus Modul C wird in diesem Modul die Aufgabenteilung innerhalb
einer Gruppe beim Technischen Hilfeleistungseinsatz erlernt. Ziel ist, dass die Lernenden nach diesem Modul alle
Grundtätigkeiten der Trupps und des Melders beim Technischen Hilfeeinsatz auf Befehl/Kommando selbstständig
ausführen können.
Teilnahmevoraussetzungen: keine (Die Module A und B werden als Vorwissen empfohlen)
Moduldauer: 1 Wochenende (Fr/Sa)
Prüfungsform: Praktische Prüfung (100%)
Benötigte VG-Materialien: Pro teilnehmende VG ist mindestens 1 TSF oder ein vergleichbares Fahrzeug
mitzubringen.
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1.5 Feuerwehr-Grundausbildungslehrgang – Modul E: Erste Hilfe (GA-Modul E)
Vorbemerkung: Dieses Modul findet in Kooperation mit dem DRK Kreisverband Donnersberg e.V. statt. In Eigenregie
muss der Teilnehmer einen „Rotkreuzkurs“ (früher: „Erstmaßnahmen am Unfallort“) belegen. Die Kursgebühren
werden vom Kostenträger der Kreisausbildung übernommen. Der Teilnehmer muss vor Ort keine Gebühr bzw.
Rechnung bezahlen. Ein maximal 12 Monate zurückliegender Kurs wird gegen Vorlage der Bescheinigung anerkannt.
Sollte der Kurs bei einem anderen Veranstalter besucht werden, so werden die Kosten bis max. 20,- Euro erstattet.
Die Termine mit Standortangabe des Kurses können unter folgendem Link eingesehen werden:
www.drk-kv-donnersberg.de/
Buchen eines EH-Kurses beim DRK-Kreisverband ist derzeit nur auf diesem Weg möglich:
- Telefonisch: 06352-40070
- Mail: ausbildung@drk-kv-donnersberg.de
Bitte bei der Anmeldung die folgende Information angeben:
- Eigene Daten
- Kostenübernahme durch Kreisverwaltung Donnersbergkreis,
Uhlandstr. 2
67292 Kirchheimbolanden
06352 710 194
Herr Fehl
sfehl@donnersberg.de
Modulbeschreibung: Ziel dieses Moduls ist es, lebensrettende Sofortmaßnahmen im Rahmen der Ersten-Hilfe
selbstständig leisten zu können.
Teilnahmevoraussetzungen: komplette Absolvierung aller Grundausbildungsmodulen in 24 Monaten, ansonsten
behält sich die Kreisverwaltung eine Rückforderung der Teilnahmegebühr bei dem Teilnehmer bzw. beim
Anmeldenden vor.
Prüfungsform: In diesem Modul findet keine Prüfung statt
Benötigte VG-Materialien: keine
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Zulässige Fehlzeiten
während der Kreisausbildung
gültig ab 15.11.2019
Bei allen Modulen/Lehrgängen gilt:
- Erlaubte Fehlzeit beträgt grundsätzlich 10 % der Lehrgangsdauer
- Zeitüberwachung erfolgt durch den Modul- bzw. Lehrgangsleiter
- Fehlzeiten sind auf der Anwesenheitsliste zu vermerken
- Nichtbestandene (Teil-)Prüfungen sind an einem anderen Tag zu wiederholen
- Abweichende Einzelfallentscheidungen können aufgrund wichtiger privater
oder beruflicher Ereignisse vom Modul- bzw. Lehrgangsleiter, dem jeweiligen
Fachgebietsleiter sowie dem KFI bei rechtzeitiger Information getroffen werden
1. Feuerwehr-Grundausbildungslehrgang (Truppmann Teil 1)
Gesamtstunden: 69 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten
(60 feuerwehrspezifische UE in Modul A – D sowie 9 UE Erste Hilfe in Modul E)
Maximal zulässige Fehlzeit: Pro Modul grundsätzlich 45 Minuten (1 UE)
(Aufgrund wichtiger privater oder beruflicher Ereignisse kann der Modulleiter in begründeten Ausnahmefällen
die Fehlzeit innerhalb eines Moduls auf maximal 135 Minuten (3 UE) erhöhen. Hierzu
ist der Modulleiter rechtzeitig im Voraus zu kontaktieren. Wird die maximal zulässige Fehlzeit überschritten,
so kann das Modul nicht anerkannt werden und muss vom Lehrgangsteilnehmer innerhalb
der 24-monatigen Ausbildungszeit komplett wiederholt werden. Innerhalb von Modul C sind die Modulteile
C1 und C2 als zwei eigenständige Module anzusehen. Diese Regelung kann pro Teilnehmer
maximal zweimal angewandt werden.)
2. Bei allen weiteren Kreisausbildungslehrgängen gilt:
Maximal zulässige Fehlzeit: Grundsätzlich 10% der Gesamtlehrgangsdauer
(Wird die maximal zulässige Fehlzeit überschritten, so kann der Lehrgang nicht
abgeschlossen werden. An der Prüfung darf der Teilnehmer teilnehmen. Zum erfolgreichen Lehrgangsabschluss
sind die verpassten Lerninhalte innerhalb von 24 Monaten in einem entsprechenden
Kreislehrgang nachzuholen.)
Im Einzelnen bedeutet dies, dass folgende Fehlzeiten ohne weitere Maßnahmen möglich sind:
Lehrgang Gesamtlehrgangsdauer Zulässige Fehlzeit
Sprechfunker-Lehrgang 27 UE à 45 Minuten 3 UE (135 Minuten)
Truppführer-Lehrgang 36 UE à 45 Minuten 4 UE (180 Minuten)
Maschinisten-Lehrgang 36 UE à 45 Minuten 4 UE (180 Minuten)
AGT-Lehrgang 36 UE à 45 Minuten 4 UE (180 Minuten)
CSA-Träger-Lehrgang 21 UE à 45 Minuten 2 UE (90 Minuten)
Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Uhlandstr. 2, 67292 Kirchheimbolanden
Telefon-Nr. (0 63 52) 710 - 0, Fax-Nr. (0 63 52) 710 - 243, E-Mail: kreisverwaltung@donnersberg.de