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Kreisausbildung 2022

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Kreisausbildung im Donnersbergkreis

Vorbemerkungen:

2022

Bei allen Lehrgängen ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung und Schreibzeug

mitzubringen!

Die Lehrgangsbezeichnungen etc. sind m/w/d zu verstehen.

Legende:

a) Lfd. Nr. des Lehrganges

b) Anmeldeschluss im Onlineverfahren (LEVESO)

c) Maximale Teilnehmerzahl

d) Lehrgangsort

e) Lehrgangsleiter

1.

Feuerwehr-Grundausbildungslehrgang (Truppmann Teil 1)

Vorbemerkungen:

Der Truppmann Teil 1 Lehrgang (Feuerwehrgrundausbildung) ist die Voraussetzung für die

weitere Feuerwehrausbildung und die Teilnahme an weiteren Lehrgängen.

Die Lehrgänge werden von Kreisausbildern und geeigneten Helfern durchgeführt.

Näheres zu den Modulen befindet sich als Anlage zu diesem Katalog

a) GA 01/2022 Modul-Nr. Termine

b) 4 Wochen vor dem Modul Fr 04.02. 19:30 - 22:00

01-A/2022

c) 24 Sa 05.02. 08:00 - 17:00

d) Theorie Sitzungssaal KV Fr 11.02. 19:30 - 22:00

01-B/2022

Praxis je 8 TN in Sa 12.02. 08:00 - 17:00

- Kibo Fr 11.03. 19:30 - 22:00

01-C1/2022

- Göllheim Sa 12.03. 08:00 - 17:00

- Rockenhausen Fr 18.03. 19:30 - 22:00

01-C2/2022

e) F. Groben Sa 19.03. 08:00 - 17:00

Fr 25.03. 19:30 - 22:00

01-D/2022

Sa 26.03. 08:00 - 17:00

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nur möglich mit

Übernachtung

in der

Bundeswehrunterkunft

Termine

a) GA 02/2022

b) 19.07.2022 Anreise Fr 19.08. 17:00 - 18:00

c) 32 Sa 20.08.

d) Baumholder So 21.08.

e) F. Groben / S. Fehl Mo 22.08.

Informationen: Di 23.08.

Basic-Training im Bereich

Mi 24.08.

GA /SpF. Es handelt sich

Do 25.08.

um einen Lehrgang am

Fr 26.08.

Stück, keine einzelne

Sa 27.08.

Modulbuchung möglich.

Abreise So 28.08. 08:00 - 12:00

a) GA 03/2022 ONLINE Modul-Nr. Termine

b) 4 Wochen vor dem Modul Mo 05.09. 19:00 - 21:30 Webex

c) 40 Mi 07.09. 19:00 - 21:30 Webex

d) Theorie Online 03-A/2022 Fr 09.09. 19:00 - 21:30 Webex

Praxis C1, C2, D je 8 TN in Sa 10.09. 08:00 - 17:00 Praxis Gruppe 1-4 je 2 h

- Eisenberg Di 13.09. 19:00 - 21:30 Praxis Gruppe 5

- Göllheim Mo 12.09. 19:00 - 21:30 Webex

- Kibo Fr 16.09. 19:00 - 21:30 Webex

03-B/2022

- Rockenhausen Sa 17.09. 08:00 - 17:00 Praxis Gruppe 1-4 je 2 h

- Winnweiler Mo 19.09. 19:00 - 21:30 Praxis Gruppe 5

e) L. Friedrich Mi 21.09. 19:00 - 21:30 Webex

03-C1/2022 Fr 23.09. 19:00 - 21:30 Webex

Nähere Infos zu den Sa 24.09. 08:00 - 17:00 Praxis

Terminen erhalten die TN Mi 28.09. 19:00 - 21:30 Webex

03-C2/2022

4 Wochen vor Beginn Sa 01.10. 08:00 - 17:00 Praxis

der Module per E-Mail Mi 05.10. 19:00 - 21:30 Webex

03-D/2022

Sa 08.10. 08:00 - 17:00 Praxis

2.

Maschinisten-Lehrgang

Voraussetzungen:

- Abgeschlossene Truppmann Teil 1 u. 2 Ausbildung

→Ausnahme: Eintritt in die Feuerwehr vor 1.1.1990

- Führerschein für das entsprechende Fahrzeug

- Vollendung des 18. Lebensjahres

Je teilnehmende Verbandsgemeinde ist mindestens ein TSF oder ein

vergleichbares Fahrzeug mitzubringen!

a) MA 04/2022 Termine Fr 13.05. 19:30 - 22:00

b) 13.04.2022 Sa 14.05. 08:00 - 17:00

c) 16 Fr 20.05. 19:30 - 22:00

d) Theorie Göllheim Sa 21.05. 08:00 - 17:00

Praxis je 8 TN in Fr 27.05. 19:30 - 22:00

- Göllheim Sa 28.05. 08:00 - 17:00

- Dreisen

e) T. Kaufhold

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a) MA 05/2022 ONLINE Termine Mo 04.07. 19:00 - 21:30 Webex

b) 04.06.2022 Fr 08.07. 19:00 - 21:30 Webex

c) 16 Sa 09.07. 08:00 - 17:00 Praxis

d) Theorie, Online Fr 15.07. 19:00 - 21:30 Webex

Praxis je 8 TN in Sa 16.07. 08:00 - 17:00 Praxis

- Alsenz Fr 22.07. 19:00 - 21:30 Webex

- Rockenhausen Sa 23.07. 08:00 - 17:00 Praxis

e) T. Kremers

Nähere Infos zu den Terminen erhalten die TN 4 Wochen vor Beginn per E-Mail

3.

Erwerb Fahrberechtigung

Voraussetzungen:

- mindestens 2 Jahre Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

- maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister

- Vorlage Auszug Verkehrszentralregister u. Führungszeugnis

- weiterführende Informationen im "Leitfaden Fahrberechtigung" (liegt den VG´en vor)

a) FS 06/2022 Termin Sa 05.03. 09:00 - 12:00

b) 05.02.2022

c) 10

d) N.N.

e) T. Schüdzig

a) FS 07/2022 Termin Sa 03.09. 09:00 - 12:00

b) 03.08.2022

c) 10

d) N.N.

e) T. Schüdzig

4.

Atemschutzgeräteträger-Lehrgang

Voraussetzungen:

- Abgeschlossene Truppmann Teil 1 Ausbildung

→Ausnahme: Eintritt in die Feuerwehr vor 1.1.1990

- abgeschlossene Sprechfunkerausbildung

- Vollendung des 18. Lebensjahres

- Atemschutztauglichkeit.

- Das Ergebnis der G 26-Untersuchung muss zu Lehrgangsbeginn vorgelegt werden

- Atemschutzgeräteträger dürfen keinen Bart tragen

- Atemschutzgerät, Atemanschluss, Funkgerät u. Sprechgarnitur sind mitzubringen!

Achtung! Wegen des Transportes der Atemschutzgeräte siehe Hinweis

der LFKA am Ende dieses Planes!

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a) AGT 08/2022 Termine Fr 18.02. 19:30 - 22:00

b) 18.01.2022 Sa 19.02. 08:00 - 17:00

c) 16-24 Fr 25.02. 19:30 - 22:00

d) Rockenhausen + 1-2 weitere (8 TN pro Standort) Sa 26.02. 08:00 - 17:00

e) T. Blümmert Fr 04.03. 19:30 - 22:00

Sa 05.03. 08:00 - 17:00

a) AGT 09/2022 Termine Fr 22.04. 19:30 - 22:00

b) 22.03.2022 Sa 23.04. 08:00 - 17:00

c) 16-24 Fr 29.04. 19:30 - 22:00

d) Winnweiler + 1-2 weitere (8 TN pro Standort) Sa 30.04. 08:00 - 17:00

e) S. Ritzmann Fr 06.05. 19:30 - 22:00

Sa 07.05. 08:00 - 17:00

a) AGT 10/2022 Termine Fr 18.11. 19:30 - 22:00

b) 18.10.2022 Sa 19.11. 08:00 - 17:00

c) 16-24 Fr 25.11. 19:30 - 22:00

d) Kibo + 1-2 weitere (8 TN pro Standort) Sa 26.11. 08:00 - 17:00

e) M. Groß Fr 02.12. 19:30 - 22:00

Sa 03.12. 08:00 - 17:00

5.

CSA-Träger-Lehrgang

Voraussetzungen:

- CSA-Träger-Anwärter im Gefahrstoffzug

- Abgeschlossene Atemschutz-Geräteträger-Ausbildung

- Abgeschlossene Sprechfunkerausbildung

- Das Ergebnis der G 26-Untersuchung muss zu Lehrgangsbeginn vorgelegt werden

- Atemschutzgerät ist mitzubringen!

Achtung! Wegen des Transportes der Atemschutzgeräte siehe Hinweis

der LFKA am Ende dieses Planes!

a) CSA 11/2022 Termine Fr 07.01. 19:30 - 22:00

b) 15.12.2021 Sa 08.01. 08:00 - 17:00

c) 8 Sa 15.01. 08:00 - 17:00

d) Kirchheimbolanden

e) M. Groß

a) CSA 12/2022 Termine Fr 09.09. 19:30 - 22:00

b) 09.08.2022 Sa 10.09. 08:00 - 17:00

c) 8 Sa 17.09. 08:00 - 17:00

d) Kirchheimbolanden

e) M. Groß

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6.

Truppführer-Lehrgang

Voraussetzungen:

- Vollendung des 18. Lebensjahres

- Abgeschlossene Truppmann Teil 1 u. 2 Ausbildung

→ Die Jugendfeuerwehrzeit wird bei der Truppmannausbildung nicht angerechnet

- Wegen den umfangreichen Ausbildungsinhalten und Verantwortungen ist es sinnvoll, dass

die Teilnehmer/innen mindestens 3 Jahre aktiven Feuerwehrdienst geleistet haben

Je teilnehmende Verbandsgemeinde ist mindestens ein TSF oder ein

vergleichbares Fahrzeug mitzubringen!

a) TF 13/2022 Termine Sa 04.06. 08:00 - 17:00 Schaumbox + FwDV3

b) 04.05.2022 Fr 10.06. 19:30 - 22:00

c) Theorie Sitzungssaal KV Sa 11.06. 08:00 - 17:00

d) Praxis je 8 TN in Fr 17.06. 19:30 - 22:00

- Göllheim Sa 18.06. 08:00 - 17:00

- Rockenhausen Fr 24.06. 19:30 - 22:00

- Winnweiler Sa 25.06. 08:00 - 17:00

e) L. Friedrich

a) TF 14/2022 ONLINE Termine Mi 26.10. 19:00 - 21:30 Webex

b) 26.09.2022 Fr 28.10. 19:00 - 21:30 Webex

c) 32 Sa 29.10. 08:00 - 17:00 Schaumbox + FwDV3

d) Theorie Online Fr 04.11. 19:00 - 21:30 Webex

Praxis je 8 TN in Sa 05.11. 08:00 - 17:00 Praxis

- Göllheim Mo 07.11. 19:00 - 21:30 Webex

- Kirchheimbolanden Mi 09.11. 19:00 - 21:30 Webex

- Rockenhausen Fr 11.11. 19:00 - 21:30 Webex

- Winnweiler Sa 12.11. 08:00 - 17:00 Praxis

e) F. Groben

Nähere Infos zu den Terminen erhalten die TN 4 Wochen vor Beginn per E-Mail

7.

Sprechfunker-Lehrgang

Voraussetzungen:

- Abgeschlossene Truppmann Teil 1 Ausbildung

- Für jeden gemeldeten Teilnehmern muss ein HRT mitgebracht werden (Corona-Vorgaben)

a) SpF 15/2022 Termine Fr 21.01. 19:30 - 22:00

b) 21.12.2021 Sa 22.01. 08:00 - 17:00

c) 16 ! Mi 26.01. 19:30 - 22:00

d) Theorie Rockenhausen Fr 28.01. 19:30 - 22:00

Praxis je 8 TN in Sa 29.01. 08:00 - 17:00

- Rockenhausen

- Alsenz

e) B. Grünewald

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a) SpF 16/2022 Termine Fr 01.04. 19:30 - 22:00

b) 01.03.2022 Sa 02.04. 08:00 - 17:00

c) 16 ! Mi 06.04. 19:30 - 22:00

d) Theorie Winnweiler Fr 08.04. 19:30 - 22:00

Praxis je 8 TN in Sa 09.04. 08:00 - 17:00

- Winnweiler

- Göllheim

e) A. Kapp

a) SpF 17/2022 ONLINE Termine Mo 21.11. 19:00 - 21:30 Webex

b) 21.10.2022 Mi 23.11. 19:00 - 21:30 Webex

c) 16 Mo 28.11. 19:00 - 21:30 Webex

d) Theorie Online Mi 30.11. 19:00 - 21:30 Webex

Praxis je 8 TN in Fr 02.12. 19:00 - 21:30 Webex Gruppe 1

- Kirchheimbolanden Sa 03.12. 08:00 - 17:00 Praxis Gruppe 1

- Rockenhausen Fr 09.12. 19:00 - 21:30 Webex Gruppe 2

e) T. Schüdzig Sa 10.12. 08:00 - 17:00 Praxis Gruppe 2

Nähere Infos zu den Terminen sowie die Gruppeneinteilung erhalten die TN 4 Wochen vor Beginn per E-Mail

Gruppen-Änderungswünsche werden dort entgegengenommen.

9.

GAMS-Plus - Lehrgang

Voraussetzungen:

- Abgeschlossene CSA-Geräteträger-Ausbildung

- Abgeschlossene Truppführerausbildung

- Das Ergebnis der G 26-Untersuchung muss zu Lehrgangsbeginn vorgelegt

werden

a) GAMS 18/2021 Termine Fr 01.04. 19:30 - 22:00

b) 01.03.2022 Sa 02.04. 08:00 - 17:00

c) 8

d) Rockenhausen

e) T. Hilge

a) GAMS 19/2021 Termine Fr 08.04. 19:30 - 22:00

b) 08.03.2022 Sa 09.04. 08:00 - 17:00

c) 8

d) Rockenhausen

e) T. Hilge

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9.

Kreisjugendfeuerwehr

Seminare und Veranstaltungen

Datum

Neujahrsempfang 22.01. 17:00 Göllheim mit Anmeldung

1. Jugendwartesitzung 01.02. 18:30

Delegiertenversammlung KJF 19.03. 16:30 NPG Kibo

JF Seminar 23.04.

2. Jugendwartesitzung 03.05. 18:30

40 Jahre JF Dannenfels 22.05. ab 9:00

3. Jugendwartesitzung 05.07. 18:30 Aula Göllheim

Zeltlager 30.07. - 06.08. Gutenbergschule Göllh.

Ausflug (DJF-Tag) 03.09.

JF Seminar 09. - 11.09.

4. Jugendwartesitzung 13.09. 18:30

JF Seminar 08.10.

10.

Kreisfeuerwehrverband

Abnahme Leistungsabzeichen Bronze, Silber, Gold 09.04. Rockenhausen

Delegiertenversammlung 25.04. Sippersfeld

Geschicklichkeitsfahren 11.06. Rockenhausen

60 Jahre LFV 17.09.

Abnahme Leistungsabzeichen Bronze, Silber, Gold 15.10. Sippersfeld

Termine für das Deutsche Feuerwehr Fitnessabzeichen (DFFA) werden auf der KFV Homepage veröffentlicht

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Schlussbemerkungen

Die Einladungen zu den zugeteilten Ausbildungsplätzen erfolgen über die jeweiligen Träger.

Bei Bedarf werden nach Absprache mit der Kreisverwaltung weitere Lehrgänge angeboten.

Der Anhang "Informationen zum modularen Grundlehrgang ab 2022" ist Bestandteil dieses

Kataloges.

Wir bitten, die Lehrgangsvoraussetzungen zu beachten, welche durch die Träger zu prüfen sind!

Das Anmeldeverfahren erfolgt seit dem Kalenderjahr 2016 online durch die jeweilige zuständige

Trägerschaft. Diese sind mit der Buchung der Plätze beauftragt, alle hierzu notwendigen

Maßnahmen sind über die zuständige Sachbearbeitung zu veranlassen. Zusendungen an die

Kreisverwaltung können deshalb nicht berücksichtigt werden.

Die gemeldeten Lehrgangsteilnehmer müssen sich bei Verhinderung unbedingt rechtzeitig bei der

zuständigen Trägerschaft oder der Lehrgangsleitung abmelden. Durch unentschuldigtes Fehlen

werden Lehrgangsplätze für andere Teilnehmer blockiert.

Hinweis der LFKA zum Transport von Atemschutzgeräten in Privat-Fahrzeugen:

Die Atemschutzgeräte sind im Kofferraum zu befördern und gegen Verrutschen möglichst unter

Verwendung von Verzurrösen im Kofferraumboden und Verzurrgurten/Transport-

Sicherungsnetzen zu sichern.

In Fahrzeugen, in denen der Kofferraum mit dem Fahrgastraum in Verbindung steht, ist die

Kofferraumabdeckung zu schließen, um bei einem eventuellen Unfall ein Umherfliegen des

Atemschutzgerätes zu verhindern.

Es ist auszuschließen, dass Personen im Fahrgastraum gefährdet werden!

Einzelne gefüllte Atemluftflaschen sind nur in Transportvorrichtungen oder Transportbehältern zu

transportieren.

Transportbehälter sind beim Transport gegen Verrutschen zu sichern. Der lose Transport von

gefüllten Atemluftflaschen in privaten Fahrzeugen ist verboten!

Kirchheimbolanden, den 15.11.2021

Kreisverwaltung Donnersbergkreis

i. A. Steffen Fehl

Brand- und Katastrophenschutz

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Informationen zum modularen Grundlehrgang ab 2022

Der Truppmann Teil 1 Lehrgang (Feuerwehrgrundausbildung) ist die Voraussetzung für die weitere

Feuerwehrausbildung und die Teilnahme an allen weiteren Lehrgängen.

Dieser Lehrgang gliedert sich in 5 einzelne Module, wobei die Module A bis D an Feuerwehrstandorten von

Kreisausbildern und geeigneten Helfern durchgeführt werden. Modul C besteht aus zwei eigenständigen

Modulteilen, wobei Modul C1 zwingend vor C2 besucht werden muss. Modul E („Erste Hilfe“) findet in Kooperation

mit dem DRK-Kreisverband Donnersbergkreis statt und ist durch den Teilnehmer selbstständig zu buchen.

Zum erfolgreichen Abschluss der Grundausbildung sind alle fünf Module innerhalb von 24 Monaten erfolgreich zu

absolvieren. Ein feuerwehrspezifisches Modul (A, B, C1, C2, D) darf frühestens drei Monate vor Vollendung des 16.

Lebensjahres besucht werden.

Aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwands, welcher mit der Verbuchung einzelner (Teil-)Module einhergeht,

werden die Urkunden über den erfolgreichen Lehrgangsabschluss künftig ausschließlich über die

Verbandsgemeinden an die Wehrleiter zur Aushändigung an die Teilnehmer versendet. Die Aushändigung einer

Urkunde am Lehrgangstag direkt vor Ort ist in Zukunft nicht mehr möglich. Diese Regelung gilt auch für Modul D.

KAB Truppmann Teil 1

(Modularisierter Grundausbildungslehrgang)

Modul A

Grundlagen zur

Organisation Fw

Modul B

Rettung &

Gefahr

Modul C1

Grundtätigkeiten

& Löscheinsatz

Modul D

Technische Hilfe

Modul E

Erste Hilfe

12 h

12 h

12 h

12 h

9 h

Modul C1

Voraussetzung für

Modul C2

Modul C2

Grundtätigkeiten

& Löscheinsatz

12 h

Feuerwehrtechnische Ausbildung

als Kreisausbildungslehrgang zu absolvieren

Erste Hilfe

in Eigenregie zu

absolvieren

69 h

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1.1 Feuerwehr-Grundausbildungslehrgang – Modul A: Grundlegendes zur Organisation Feuerwehr (GA-Modul A)

Vorbemerkung: Es wird empfohlen, dieses Modul vor den Modulen B, C und D zu belegen.

Modulbeschreibung: Neben den Rechten und Pflichten eines Feuerwehrmanns sind die Zusammenhänge von

Brennen und Löschen sowie das Wissen über die Einteilung der Feuerwehrfahrzeuge in unterschiedliche

Fahrzeuggruppen die Hauptbestandteile dieses Moduls. Zudem wird in diesem Modul generell die

Feuerwehrausbildung auf Kreisebene sowie speziell der Ablauf des modularisierten Grundlehrgangs erläutert.

Teilnahmevoraussetzungen: keine

Moduldauer: 1 Wochenende (Fr/Sa)

Prüfungsform: Theoretische Prüfung (100%)

Benötigte VG-Materialien: Pro teilnehmende VG ist mindestens 1 MTW oder ein sonstiges Fahrzeug zum

Personentransport mitzubringen.

1.2 Feuerwehr-Grundausbildungslehrgang – Modul B: Rettung & Gefahr (GA-Modul B)

Vorbemerkung: Dieses Modul kann zum Teil an die Inhalte der Module A und C anknüpfen

Modulbeschreibung: Richtiges Verhalten bei Gefahren an der Einsatzstelle und die Rettung von Personen aus

lebensbedrohenden Zwangslagen steht im Zentrum dieses Moduls.

Teilnahmevoraussetzungen: keine (Das Modul A wird als Vorwissen empfohlen)

Moduldauer: 1 Wochenende (Fr/Sa)

Prüfungsform: Theoretische Prüfung (100%)

Benötigte VG-Materialien: Pro teilnehmende VG ist mindestens 1 TSF oder ein vergleichbares Fahrzeug

mitzubringen.

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1.3 Feuerwehr-Grundausbildungslehrgang – Modul C: Feuerwehrspezifische Grundtätigkeiten & Löscheinsatz

(GA-Module C1 & C2)

Vorbemerkung: Dieses Modul gliedert sich in zwei einzelne Teilmodule, welche eigenständig voneinander gebucht

werden können. Modulteil C1 ist zwingend vor Modulteil C2 zu belegen.

Modulbeschreibung: In diesem Modul werden begriffliche Grundlagen sowie grundlegende Handfertigkeiten

gelernt, welche für den weiteren Feuerwehrdienst unerlässlich sind. Zudem wird in diesem Modul die

Aufgabenteilung innerhalb einer Gruppe beim Löscheinsatz erlernt. Ziel ist, dass die Lernenden nach diesem Modul

alle Grundtätigkeiten der Trupps und des Melders beim Löscheinsatz auf Befehl/Kommando selbstständig ausführen

können.

Teilnahmevoraussetzungen: Für Modulteil C1 keine, Modulteil C1 ist zwingend vor Modulteil C2 zu belegen

(Generell werden die Module A und B als Vorwissen empfohlen)

Moduldauer: jeweils 1 Wochenenden (je Fr/Sa)

Prüfungsform: Bei C1: Theoretische Prüfung (50%) + Praktische Prüfung (50%)

Bei C2: Praktische Prüfung (100%)

Benötigte VG-Materialien: Pro teilnehmende VG ist mindestens 1 TSF oder ein vergleichbares Fahrzeug

mitzubringen.

1.4 Feuerwehr-Grundausbildungslehrgang – Modul D: Technische Hilfeleistung (GA-Modul D)

Vorbemerkung: Dieses Modul knüpft zum Teil an die Inhalte der Module A, B und C an

Modulbeschreibung: Aufbauend auf den Inhalten aus Modul C wird in diesem Modul die Aufgabenteilung innerhalb

einer Gruppe beim Technischen Hilfeleistungseinsatz erlernt. Ziel ist, dass die Lernenden nach diesem Modul alle

Grundtätigkeiten der Trupps und des Melders beim Technischen Hilfeeinsatz auf Befehl/Kommando selbstständig

ausführen können.

Teilnahmevoraussetzungen: keine (Die Module A und B werden als Vorwissen empfohlen)

Moduldauer: 1 Wochenende (Fr/Sa)

Prüfungsform: Praktische Prüfung (100%)

Benötigte VG-Materialien: Pro teilnehmende VG ist mindestens 1 TSF oder ein vergleichbares Fahrzeug

mitzubringen.

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1.5 Feuerwehr-Grundausbildungslehrgang – Modul E: Erste Hilfe (GA-Modul E)

Vorbemerkung: Dieses Modul findet in Kooperation mit dem DRK Kreisverband Donnersberg e.V. statt. In Eigenregie

muss der Teilnehmer einen „Rotkreuzkurs“ (früher: „Erstmaßnahmen am Unfallort“) belegen. Die Kursgebühren

werden vom Kostenträger der Kreisausbildung übernommen. Der Teilnehmer muss vor Ort keine Gebühr bzw.

Rechnung bezahlen. Ein maximal 12 Monate zurückliegender Kurs wird gegen Vorlage der Bescheinigung anerkannt.

Sollte der Kurs bei einem anderen Veranstalter besucht werden, so werden die Kosten bis max. 20,- Euro erstattet.

Die Termine mit Standortangabe des Kurses können unter folgendem Link eingesehen werden:

www.drk-kv-donnersberg.de/

Buchen eines EH-Kurses beim DRK-Kreisverband ist derzeit nur auf diesem Weg möglich:

- Telefonisch: 06352-40070

- Mail: ausbildung@drk-kv-donnersberg.de

Bitte bei der Anmeldung die folgende Information angeben:

- Eigene Daten

- Kostenübernahme durch Kreisverwaltung Donnersbergkreis,

Uhlandstr. 2

67292 Kirchheimbolanden

06352 710 194

Herr Fehl

sfehl@donnersberg.de

Modulbeschreibung: Ziel dieses Moduls ist es, lebensrettende Sofortmaßnahmen im Rahmen der Ersten-Hilfe

selbstständig leisten zu können.

Teilnahmevoraussetzungen: komplette Absolvierung aller Grundausbildungsmodulen in 24 Monaten, ansonsten

behält sich die Kreisverwaltung eine Rückforderung der Teilnahmegebühr bei dem Teilnehmer bzw. beim

Anmeldenden vor.

Prüfungsform: In diesem Modul findet keine Prüfung statt

Benötigte VG-Materialien: keine

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Zulässige Fehlzeiten

während der Kreisausbildung

gültig ab 15.11.2019

Bei allen Modulen/Lehrgängen gilt:

- Erlaubte Fehlzeit beträgt grundsätzlich 10 % der Lehrgangsdauer

- Zeitüberwachung erfolgt durch den Modul- bzw. Lehrgangsleiter

- Fehlzeiten sind auf der Anwesenheitsliste zu vermerken

- Nichtbestandene (Teil-)Prüfungen sind an einem anderen Tag zu wiederholen

- Abweichende Einzelfallentscheidungen können aufgrund wichtiger privater

oder beruflicher Ereignisse vom Modul- bzw. Lehrgangsleiter, dem jeweiligen

Fachgebietsleiter sowie dem KFI bei rechtzeitiger Information getroffen werden

1. Feuerwehr-Grundausbildungslehrgang (Truppmann Teil 1)

Gesamtstunden: 69 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten

(60 feuerwehrspezifische UE in Modul A – D sowie 9 UE Erste Hilfe in Modul E)

Maximal zulässige Fehlzeit: Pro Modul grundsätzlich 45 Minuten (1 UE)

(Aufgrund wichtiger privater oder beruflicher Ereignisse kann der Modulleiter in begründeten Ausnahmefällen

die Fehlzeit innerhalb eines Moduls auf maximal 135 Minuten (3 UE) erhöhen. Hierzu

ist der Modulleiter rechtzeitig im Voraus zu kontaktieren. Wird die maximal zulässige Fehlzeit überschritten,

so kann das Modul nicht anerkannt werden und muss vom Lehrgangsteilnehmer innerhalb

der 24-monatigen Ausbildungszeit komplett wiederholt werden. Innerhalb von Modul C sind die Modulteile

C1 und C2 als zwei eigenständige Module anzusehen. Diese Regelung kann pro Teilnehmer

maximal zweimal angewandt werden.)

2. Bei allen weiteren Kreisausbildungslehrgängen gilt:

Maximal zulässige Fehlzeit: Grundsätzlich 10% der Gesamtlehrgangsdauer

(Wird die maximal zulässige Fehlzeit überschritten, so kann der Lehrgang nicht

abgeschlossen werden. An der Prüfung darf der Teilnehmer teilnehmen. Zum erfolgreichen Lehrgangsabschluss

sind die verpassten Lerninhalte innerhalb von 24 Monaten in einem entsprechenden

Kreislehrgang nachzuholen.)

Im Einzelnen bedeutet dies, dass folgende Fehlzeiten ohne weitere Maßnahmen möglich sind:

Lehrgang Gesamtlehrgangsdauer Zulässige Fehlzeit

Sprechfunker-Lehrgang 27 UE à 45 Minuten 3 UE (135 Minuten)

Truppführer-Lehrgang 36 UE à 45 Minuten 4 UE (180 Minuten)

Maschinisten-Lehrgang 36 UE à 45 Minuten 4 UE (180 Minuten)

AGT-Lehrgang 36 UE à 45 Minuten 4 UE (180 Minuten)

CSA-Träger-Lehrgang 21 UE à 45 Minuten 2 UE (90 Minuten)

Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Uhlandstr. 2, 67292 Kirchheimbolanden

Telefon-Nr. (0 63 52) 710 - 0, Fax-Nr. (0 63 52) 710 - 243, E-Mail: kreisverwaltung@donnersberg.de

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