22.12.2021 Aufrufe

Wir in Spillern - Dezember 2021

Wir in Spillern, Nr. 185

Wir in Spillern, Nr. 185

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Herunterladen von

Dezember 2021

Termine und Informatives

WIR in Spillern 17

Schnee und Glatteis

• An nachstehenden Tagen wird 2022 in der Zeit

von 17.30 - 18.30 Uhr eine kostenlose Rechtsberatung

im Gemeindeamt Spillern angeboten: jeweils

Montag, 24. Jänner, 21. Februar, 21. März, 25. April,

16. Mai, 20. Juni, 19. September, 17. Oktober, 21.

November und 19. Dezember.

• Die Marktgemeinde Spillern bietet 2022 gemeinsam

mit dem Bausachverständigen Bausprechtage

an. Bitte um telefonische Voranmeldung

unter 02266/80225-14: 20. Jänner, 17. Februar, 24.

März, 21. April, 19. Mai, 2. Juni, 6. Juli, 11. August,

8. September, 20. Oktober, 17. November und

7. Dezember, ab 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr.

• An nachstehenden Tagen werden 2022 in der Zeit

von 09.00 - 10.30 Uhr Sprechtagstermine des

Kriegsopfer- und Behindertenverbandes in der

Kammer für Arbeiter und Angestellte NÖ, Korneuburg,

Gärtnergasse 1, angeboten: 14. und 28.

Jänner, 11. und 25. Februar, 11. und 25. März,

8. und 22. April, 13. und 27. Mai, 10. und 24. Juni,

8. und 22. Juli, 12. und 26. August, 9. und 23. September,

14. und 28. Oktober, 11. und 25. November,

9. und 23. Dezember.

Aufgrund der aktuellen Gefährdungslage sind

persönliche Beratungen derzeit NUR nach vorheriger

telefonischer Terminvereinbarung unter

01/406 15 86 - 47 DW und unter Beachtung der

Corona-Schutzmaßnahmen möglich! Für den Fall,

dass für einen Termin keine Anmeldungen erfolgen,

wird der Sprechtag abgesagt.

Im Winter sorgen Schnee und Glatteis auf Gehsteigen

und Gehwegen immer wieder für gefährliche Situationen.

Die Straßenverkehrsordnung legt eindeutig fest, dass

Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten dafür

sorgen müssen, dass Gehsteige, Gehwege und

dazugehörige Stiegenanlagen entlang des gesamten

Grundstücks von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Glatteis

gesäubert bzw. bestreut sind.

Ist kein Gehsteig vorhanden, so ist der Straßenrand

in einer Breite von einem Meter zu säubern und zu

bestreuen. Die Eigentümer müssen auch dafür

sorgen, dass Schneewächten oder Eisbildungen von

den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude

entfernt werden.

Durch die Arbeiten dürfen Straßenbenützerinnen und

-benützer nicht gefährdet oder behindert werden. Es

ist nicht gestattet den Schnee auf der Fahrbahn abzulagern.

Wenn notwendig, sind gefährdete Stellen abzuschranken

oder sonst in geeigneter Weise zu kennzeichnen.

• Dieser Ausgabe liegen ein Jahreskalender sowie

der Abfallkalender für das Jahr 2022 und eine Rolle

gelbe Säcke bei.

Gemeinde

DIE WICHTIGSTEN

INFOS

DEINER GEMEINDE

Aktuelle Gemeindeinformationen

Veranstaltungskalender

ALLES IN EINER APP:

JETZT KOSTENLOS AUF

GEM2GO.AT

Müllkalender

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!