Wir in Spillern - Dezember 2021
Wir in Spillern, Nr. 185
Wir in Spillern, Nr. 185
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Dezember 2021
Termine und Informatives
WIR in Spillern 17
Schnee und Glatteis
• An nachstehenden Tagen wird 2022 in der Zeit
von 17.30 - 18.30 Uhr eine kostenlose Rechtsberatung
im Gemeindeamt Spillern angeboten: jeweils
Montag, 24. Jänner, 21. Februar, 21. März, 25. April,
16. Mai, 20. Juni, 19. September, 17. Oktober, 21.
November und 19. Dezember.
• Die Marktgemeinde Spillern bietet 2022 gemeinsam
mit dem Bausachverständigen Bausprechtage
an. Bitte um telefonische Voranmeldung
unter 02266/80225-14: 20. Jänner, 17. Februar, 24.
März, 21. April, 19. Mai, 2. Juni, 6. Juli, 11. August,
8. September, 20. Oktober, 17. November und
7. Dezember, ab 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr.
• An nachstehenden Tagen werden 2022 in der Zeit
von 09.00 - 10.30 Uhr Sprechtagstermine des
Kriegsopfer- und Behindertenverbandes in der
Kammer für Arbeiter und Angestellte NÖ, Korneuburg,
Gärtnergasse 1, angeboten: 14. und 28.
Jänner, 11. und 25. Februar, 11. und 25. März,
8. und 22. April, 13. und 27. Mai, 10. und 24. Juni,
8. und 22. Juli, 12. und 26. August, 9. und 23. September,
14. und 28. Oktober, 11. und 25. November,
9. und 23. Dezember.
Aufgrund der aktuellen Gefährdungslage sind
persönliche Beratungen derzeit NUR nach vorheriger
telefonischer Terminvereinbarung unter
01/406 15 86 - 47 DW und unter Beachtung der
Corona-Schutzmaßnahmen möglich! Für den Fall,
dass für einen Termin keine Anmeldungen erfolgen,
wird der Sprechtag abgesagt.
Im Winter sorgen Schnee und Glatteis auf Gehsteigen
und Gehwegen immer wieder für gefährliche Situationen.
Die Straßenverkehrsordnung legt eindeutig fest, dass
Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten dafür
sorgen müssen, dass Gehsteige, Gehwege und
dazugehörige Stiegenanlagen entlang des gesamten
Grundstücks von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Glatteis
gesäubert bzw. bestreut sind.
Ist kein Gehsteig vorhanden, so ist der Straßenrand
in einer Breite von einem Meter zu säubern und zu
bestreuen. Die Eigentümer müssen auch dafür
sorgen, dass Schneewächten oder Eisbildungen von
den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude
entfernt werden.
Durch die Arbeiten dürfen Straßenbenützerinnen und
-benützer nicht gefährdet oder behindert werden. Es
ist nicht gestattet den Schnee auf der Fahrbahn abzulagern.
Wenn notwendig, sind gefährdete Stellen abzuschranken
oder sonst in geeigneter Weise zu kennzeichnen.
• Dieser Ausgabe liegen ein Jahreskalender sowie
der Abfallkalender für das Jahr 2022 und eine Rolle
gelbe Säcke bei.
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