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B 30 Insider - 1/2022

Zeitung der "Initiative B30"

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Aus Bund und Land

Ampel-Koalition will

Verkehrsprojekte prüfen

(Berlin) - Die Ampel-Koalition aus

SPD, Grüne und FDP plant den Bundesverkehrswegeplan

2030 zu überarbeiten,

mit dem Ziel die Prioritäten

neu zu ordnen. Bis zur Bedarfsplanüberprüfung

soll es eine gemeinsame

Abstimmung über die laufenden

Projekte geben. Einbezogen werden

Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschaftsund

Verbraucherschutzverbände.

Der Oberallgäuer Stephan Thomae,

parlamentarischer Geschäftsführer

der FDP-Bundestagsfraktion, erläuterte

im Dezember 2021 Details.

Die laufende Bedarfsplanüberprüfung

wird ohne Moratorium, Bauund

Planungsstopp fortgeführt. Laufende

Projekte des Bundesverkehrswegeplans

werden bis 2023 gesichtet.

Die Projekte laufen, so wie sie im

Bundesverkehrswegeplan stehen

weiter.

Mögliche Änderungen einzelner

Projekte sollen nur mit der Zustimmung

aller Koalitionspartner angepasst

werden. Die koalitionsinterne

Abstimmung zu laufenden Maßnahmen

richte sich nur an Projekte,

die einen sehr geringen Mehrwert

schaffen. Denkbare Maßnahmen zur

Planungsbeschleunigung könnten

sogar die Umsetzung wichtiger Verkehrsprojekte

deutlich vorantreiben.

Ein allgemeiner Planungs- oder Baustopp

ist derzeit nicht vorgesehen.

Somit besteht für die Autobahn

GmbH des Bundes und für die Länder

kein Anlass Planungen zu stoppen

oder aufzuschieben. Im Koalitionsvertrag

ist die Erarbeitung eines

„Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplans

2040“ jedoch benannt -

allerdings ohne genaue Zeitschiene.

Die Sanierung von Brücken und

deren Planungsverfahren soll in den

kommenden Jahren beschleunigt

werden und einen Schwerpunkt

bilden. (ff) Q7

Neue Leitlinien der Verkehrspolitik

(Berlin) - Der im Dezember 2021 unterzeichnete

Koalitionsvertrag zwischen

SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP

beinhaltet die politischen Leitlinien der

neuen Bundesregierung für die nächsten

vier Jahre.

Im Verkehrsbereich soll der Bundesverkehrswegeplan

2030 überarbeitet

und ein neuer Bundesverkehrswegeund

-mobilitätsplan 2040 auf den Weg

gebracht werden.

Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

werden weiter erhöht und langfristig

abgesichert. Insbesondere sind

erheblich mehr Finanzmittel für die

Schiene als für die Straße vorgesehen.

Bei den Bundesfernstraßen liegt der

Fokus auf Erhalt und Sanierung.

Die Planungsverfahren wichtiger Verkehrsprojekte

sollen beschleunigt werden

- mit dem Ziel die Verfahrensdauer

zu halbieren sowie eine frühe intensive

Bürgerbeteiligung einzuführen. Raumordnungs-

und Planfeststellungsverfahren

sollen verzahnt werden, um

Doppelprüfungen zu vermeiden.

Das Nebeneinander der Autobahn

GmbH des Bundes und der Deutschen

Einheit Fernstraßenplanungs- und

-bau Gesellschaft (DEGES) soll beendet

werden.

Ab 2023 wird die Lkw-Maut CO 2 -

differenziert erhoben. So wird künftig

die Lkw-Maut für Fahrzeuge ab 3,5

Tonnen gelten, bisher erst ab 7,5 Tonnen.

Die Mehreinnahmen sollen in

Mobilität investiert werden.

Mehr Schutz vor Verkehrslärm wird

durch eine Reduzierung von mutwilligem

Lärm und aktiven und passiven

Lärmschutzmaßnahmen angestrebt.

Lärmsanierungsprogramme für Bundesfernstraßen

und Schienenwege

sollen verstärkt finanziert werden.

Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen

wird es nicht geben.

Bahnverkehr

Im Bahnverkehr ist eine Verdoppelung

des Güterverkehrs bis 2030 (auf 25 Prozent)

vorgesehen. Die Verkehrsleistung

im Schienen-Personenverkehr soll

ebenso verdoppelt und weitere Oberzentren

an den Bahn-Fernverkehr angebunden

werden.

Bis 2030 sollen 75 Prozent des Schienennetzes

elektrifiziert oder auf innovative

Antriebe umgerüstet sein. Bei

neuen Gewerbe- und Industriegebieten

wird künftig die Schienenanbindung

verpflichtend geprüft. Zudem werden.

KV-Terminals gefördert, die Kranbarkeit

von Standard-Sattelaufliegern vorangetrieben

sowie der Zu- und Ablauf

bis max. 50 Kilometer von der Lkw-

Maut freigestellt.

Öffentlicher Verkehr

Im Öffentlichen Verkehr werden die

sogenannten Regionalisierungsmittel

erhöht, um die Fahrgastzahlen deutlich

zu erhöhen. Für den ländlichen Raum

werden Standards für Angebote und

Erreichbarkeit definiert. Digitale Mobilitätsdienste,

innovative Mobilitätslösungen

und Carsharing sollen gefördert

werden.

Güterverkehr

Im Güterverkehr werden regionale

Güterverkehrskonzepte gefördert und

sichere Lkw-Stellflächen an Autobahnen

ausgebaut sowie telematisch optimiert.

Autoverkehr

Bis zum Jahr 2030 soll Deutschland

zum Leitmarkt der Elektromobilität

werden - mit dem Ziel ab 2035 nur noch

CO 2 -neutrale Fahrzeuge zuzulassen. Bis

2030 soll es eine Million öffentliche

Ladepunkte für Elektrofahrzeuge geben.

Die Schadstoffnorm EURO 7 wird

unterstützt.

Außerdem wird u. a. die Straßenverkehrsordnung

modernisiert und somit

die Verkehrssicherheit verbessert. Der

Radverkehr wird gefördert. (ff) Q8

-4-

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