B 30 Insider - 1/2022
Zeitung der "Initiative B30"
Zeitung der "Initiative B30"
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Aus Bund und Land
Ampel-Koalition will
Verkehrsprojekte prüfen
(Berlin) - Die Ampel-Koalition aus
SPD, Grüne und FDP plant den Bundesverkehrswegeplan
2030 zu überarbeiten,
mit dem Ziel die Prioritäten
neu zu ordnen. Bis zur Bedarfsplanüberprüfung
soll es eine gemeinsame
Abstimmung über die laufenden
Projekte geben. Einbezogen werden
Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschaftsund
Verbraucherschutzverbände.
Der Oberallgäuer Stephan Thomae,
parlamentarischer Geschäftsführer
der FDP-Bundestagsfraktion, erläuterte
im Dezember 2021 Details.
Die laufende Bedarfsplanüberprüfung
wird ohne Moratorium, Bauund
Planungsstopp fortgeführt. Laufende
Projekte des Bundesverkehrswegeplans
werden bis 2023 gesichtet.
Die Projekte laufen, so wie sie im
Bundesverkehrswegeplan stehen
weiter.
Mögliche Änderungen einzelner
Projekte sollen nur mit der Zustimmung
aller Koalitionspartner angepasst
werden. Die koalitionsinterne
Abstimmung zu laufenden Maßnahmen
richte sich nur an Projekte,
die einen sehr geringen Mehrwert
schaffen. Denkbare Maßnahmen zur
Planungsbeschleunigung könnten
sogar die Umsetzung wichtiger Verkehrsprojekte
deutlich vorantreiben.
Ein allgemeiner Planungs- oder Baustopp
ist derzeit nicht vorgesehen.
Somit besteht für die Autobahn
GmbH des Bundes und für die Länder
kein Anlass Planungen zu stoppen
oder aufzuschieben. Im Koalitionsvertrag
ist die Erarbeitung eines
„Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplans
2040“ jedoch benannt -
allerdings ohne genaue Zeitschiene.
Die Sanierung von Brücken und
deren Planungsverfahren soll in den
kommenden Jahren beschleunigt
werden und einen Schwerpunkt
bilden. (ff) Q7
Neue Leitlinien der Verkehrspolitik
(Berlin) - Der im Dezember 2021 unterzeichnete
Koalitionsvertrag zwischen
SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP
beinhaltet die politischen Leitlinien der
neuen Bundesregierung für die nächsten
vier Jahre.
Im Verkehrsbereich soll der Bundesverkehrswegeplan
2030 überarbeitet
und ein neuer Bundesverkehrswegeund
-mobilitätsplan 2040 auf den Weg
gebracht werden.
Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur
werden weiter erhöht und langfristig
abgesichert. Insbesondere sind
erheblich mehr Finanzmittel für die
Schiene als für die Straße vorgesehen.
Bei den Bundesfernstraßen liegt der
Fokus auf Erhalt und Sanierung.
Die Planungsverfahren wichtiger Verkehrsprojekte
sollen beschleunigt werden
- mit dem Ziel die Verfahrensdauer
zu halbieren sowie eine frühe intensive
Bürgerbeteiligung einzuführen. Raumordnungs-
und Planfeststellungsverfahren
sollen verzahnt werden, um
Doppelprüfungen zu vermeiden.
Das Nebeneinander der Autobahn
GmbH des Bundes und der Deutschen
Einheit Fernstraßenplanungs- und
-bau Gesellschaft (DEGES) soll beendet
werden.
Ab 2023 wird die Lkw-Maut CO 2 -
differenziert erhoben. So wird künftig
die Lkw-Maut für Fahrzeuge ab 3,5
Tonnen gelten, bisher erst ab 7,5 Tonnen.
Die Mehreinnahmen sollen in
Mobilität investiert werden.
Mehr Schutz vor Verkehrslärm wird
durch eine Reduzierung von mutwilligem
Lärm und aktiven und passiven
Lärmschutzmaßnahmen angestrebt.
Lärmsanierungsprogramme für Bundesfernstraßen
und Schienenwege
sollen verstärkt finanziert werden.
Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen
wird es nicht geben.
Bahnverkehr
Im Bahnverkehr ist eine Verdoppelung
des Güterverkehrs bis 2030 (auf 25 Prozent)
vorgesehen. Die Verkehrsleistung
im Schienen-Personenverkehr soll
ebenso verdoppelt und weitere Oberzentren
an den Bahn-Fernverkehr angebunden
werden.
Bis 2030 sollen 75 Prozent des Schienennetzes
elektrifiziert oder auf innovative
Antriebe umgerüstet sein. Bei
neuen Gewerbe- und Industriegebieten
wird künftig die Schienenanbindung
verpflichtend geprüft. Zudem werden.
KV-Terminals gefördert, die Kranbarkeit
von Standard-Sattelaufliegern vorangetrieben
sowie der Zu- und Ablauf
bis max. 50 Kilometer von der Lkw-
Maut freigestellt.
Öffentlicher Verkehr
Im Öffentlichen Verkehr werden die
sogenannten Regionalisierungsmittel
erhöht, um die Fahrgastzahlen deutlich
zu erhöhen. Für den ländlichen Raum
werden Standards für Angebote und
Erreichbarkeit definiert. Digitale Mobilitätsdienste,
innovative Mobilitätslösungen
und Carsharing sollen gefördert
werden.
Güterverkehr
Im Güterverkehr werden regionale
Güterverkehrskonzepte gefördert und
sichere Lkw-Stellflächen an Autobahnen
ausgebaut sowie telematisch optimiert.
Autoverkehr
Bis zum Jahr 2030 soll Deutschland
zum Leitmarkt der Elektromobilität
werden - mit dem Ziel ab 2035 nur noch
CO 2 -neutrale Fahrzeuge zuzulassen. Bis
2030 soll es eine Million öffentliche
Ladepunkte für Elektrofahrzeuge geben.
Die Schadstoffnorm EURO 7 wird
unterstützt.
Außerdem wird u. a. die Straßenverkehrsordnung
modernisiert und somit
die Verkehrssicherheit verbessert. Der
Radverkehr wird gefördert. (ff) Q8
-4-