Table Z-Careware Katalog 2021
Katalog der Table Z GmbH – Careware – Porzellan, Besteck, Vorratsgläser, Zubehör, WECK, Le Parfait, Bromioli Rocco, Luigi Bormioli und viele mehr für die Anwendung im Pflegebereich
Katalog der Table Z GmbH – Careware – Porzellan, Besteck, Vorratsgläser, Zubehör, WECK, Le Parfait, Bromioli Rocco, Luigi Bormioli und viele mehr für die Anwendung im Pflegebereich
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5. EIGENTUMSVORBEHALT<br />
5.1<br />
Die Lieferung bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller<br />
jeweils offenen Forderungen aus der gemeinsamen Geschäftsverbindung<br />
unser Eigentum („Vorbehaltsware“). Bei<br />
Vorliegen eines Kontokorrents im Rahmen der Geschäftsverbindung<br />
mit dem Kunden gilt dies bis zur Erfüllung der<br />
jeweiligen Saldoforderungen.<br />
5.2<br />
Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware gelten wir als<br />
Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden<br />
Erzeugnissen. Erfolgt eine Verarbeitung, Verbindung oder<br />
Vermischung der Vorbehaltsware zusammen mit Ware, die<br />
sich im Eigentum Dritter befindet, so erwerben wir Miteigentum<br />
an den hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis<br />
des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert<br />
der anderen Materialien. Erfolgt die Verarbeitung,<br />
Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer<br />
im Eigentum des Kunden stehenden Hauptsache, so überträgt<br />
der Kunde schon jetzt sein Eigentums- bzw. Miteigentumsrecht<br />
an der neuen Sache an uns.<br />
5.3<br />
Der Kunde ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden<br />
Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen,<br />
solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung<br />
mit uns rechtzeitig nachkommt. Alle Forderungen aus<br />
dem Verkauf von Waren, an denen wir uns das Eigentum<br />
vorbehalten haben, tritt der Kunde bereits im Zeitpunkt des<br />
Vertragsschlusses mit uns an diese ab; sofern wir im Falle der<br />
Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung Miteigentum erworben<br />
haben, erfolgt die Abtretung im Verhältnis des Wertes<br />
der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren<br />
zum Wert der im Vorbehaltseigentum Dritter stehenden Waren.<br />
Anerkannte Saldoforderungen aus Kontokorrentabreden<br />
tritt der Kunde bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses<br />
mit uns in Höhe der dann noch von uns offenen Forderungen<br />
an uns ab. Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, die Vorbehaltsware<br />
oder die abgetretene Forderung an Dritte zu<br />
verpfänden oder zur Sicherung zu übertragen.<br />
5.4<br />
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten<br />
mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren<br />
und gegen die üblichen Lagerrisiken zu versichern.<br />
Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits<br />
jetzt an uns ab.<br />
5.5<br />
Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um<br />
mehr als 15%, so verzichten wir insoweit auf Sicherheiten.<br />
5.6<br />
Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen sowie jede<br />
andere Beeinträchtigung der Rechte an der Vorbehaltsware<br />
sind uns unverzüglich anzuzeigen. Auf unser Verlangen hat<br />
der Kunde unverzüglich schriftlich die Schuldner der abgetretenen<br />
Forderung mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung<br />
schriftlich anzuzeigen.<br />
6. LIEFERZEIT<br />
6.1<br />
Unsere Lieferung steht unter dem Vorbehalt ihrer richtigen<br />
und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten.<br />
6.2<br />
Sind für die Erbringung unserer Leistung Mitwirkungshandlungen<br />
des Kunden erforderlich, beginnen Liefer-, Ausführungs-<br />
oder Fertigstellungsfristen erst mit Erfüllung der Mitwirkungshandlung<br />
zu laufen.<br />
6.3<br />
Sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart<br />
ist, gilt EXW (Incoterms 2020) vereinbart.<br />
6.4<br />
Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und des<br />
Verlustes der Ware geht in Übereinstimmung mit dem jeweils<br />
vereinbarten Incoterms auf den Kunden über. Auf<br />
Wunsch des Kunden wird die Sendung durch uns auf dessen<br />
Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Transport sowie sonstige<br />
versicherbare Risiken versichert.<br />
7. VERPACKUNG<br />
7.1<br />
Verpackung wird besonders berechnet.<br />
7.2<br />
Soweit wir zur Belieferung des Kunden Mehrweg-Transportverpackungen<br />
einsetzen, holt ein Systempartner von uns<br />
die Mehrweg-Transportverpackungen in Absprache mit dem<br />
Kunden je nach Anfall wieder ab. Der Kunde erklärt sein<br />
Einverständnis mit der Entsorgung der Mehrweg-Transportverpackungen<br />
durch einen Systempartner von uns und/oder<br />
deren Hilfspersonen nach jeweiliger Absprache während der<br />
üblichen Geschäftszeiten. Der Kunde erklärt sich bereit, die<br />
Mehrweg-Transportverpackungen bis zur Entsorgung ordnungsgemäß<br />
zu lagern und im Allgemeinen am 2. Werktag,<br />
jedoch nicht später als 14 Tage nach Anlieferung, zur Abholung<br />
bereitzustellen.<br />
7.3<br />
Der Kunde verpflichtet sich, die Mehrweg-Transportverpackungen<br />
pfleglich zu behandeln, vor Verunreinigungen, Beschädigungen<br />
und Verlusten zu schützen und lediglich für<br />
den Transport und die Aufbewahrung der angelieferten Produkte<br />
im Bereich des eigenen Betriebes zu verwenden. Der<br />
Kunde verpflichtet sich weiter, Angaben eines Systempartners<br />
von uns zu Art und Menge angelieferter oder abgeholter<br />
Mehrweg-Transportverpackungen zu prüfen. Unterbleibt<br />
eine Rüge dieser Angaben durch den Kunden innerhalb einer<br />
angemessenen Frist, so sind diese Angaben für den Kunden<br />
verbindlich, sofern unser Systempartner darauf hinwies,<br />
dass das Unterlassen einer Beanstandung der Angaben des<br />
Systempartners innerhalb einer angemessenen Frist als Zustimmung<br />
zu diesen Angaben gilt.<br />
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