11.01.2022 Aufrufe

Table Z-Careware Katalog 2021

Katalog der Table Z GmbH – Careware – Porzellan, Besteck, Vorratsgläser, Zubehör, WECK, Le Parfait, Bromioli Rocco, Luigi Bormioli und viele mehr für die Anwendung im Pflegebereich

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5. EIGENTUMSVORBEHALT<br />

5.1<br />

Die Lieferung bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller<br />

jeweils offenen Forderungen aus der gemeinsamen Geschäftsverbindung<br />

unser Eigentum („Vorbehaltsware“). Bei<br />

Vorliegen eines Kontokorrents im Rahmen der Geschäftsverbindung<br />

mit dem Kunden gilt dies bis zur Erfüllung der<br />

jeweiligen Saldoforderungen.<br />

5.2<br />

Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware gelten wir als<br />

Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden<br />

Erzeugnissen. Erfolgt eine Verarbeitung, Verbindung oder<br />

Vermischung der Vorbehaltsware zusammen mit Ware, die<br />

sich im Eigentum Dritter befindet, so erwerben wir Miteigentum<br />

an den hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis<br />

des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert<br />

der anderen Materialien. Erfolgt die Verarbeitung,<br />

Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer<br />

im Eigentum des Kunden stehenden Hauptsache, so überträgt<br />

der Kunde schon jetzt sein Eigentums- bzw. Miteigentumsrecht<br />

an der neuen Sache an uns.<br />

5.3<br />

Der Kunde ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden<br />

Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen,<br />

solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung<br />

mit uns rechtzeitig nachkommt. Alle Forderungen aus<br />

dem Verkauf von Waren, an denen wir uns das Eigentum<br />

vorbehalten haben, tritt der Kunde bereits im Zeitpunkt des<br />

Vertragsschlusses mit uns an diese ab; sofern wir im Falle der<br />

Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung Miteigentum erworben<br />

haben, erfolgt die Abtretung im Verhältnis des Wertes<br />

der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren<br />

zum Wert der im Vorbehaltseigentum Dritter stehenden Waren.<br />

Anerkannte Saldoforderungen aus Kontokorrentabreden<br />

tritt der Kunde bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses<br />

mit uns in Höhe der dann noch von uns offenen Forderungen<br />

an uns ab. Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, die Vorbehaltsware<br />

oder die abgetretene Forderung an Dritte zu<br />

verpfänden oder zur Sicherung zu übertragen.<br />

5.4<br />

Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten<br />

mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren<br />

und gegen die üblichen Lagerrisiken zu versichern.<br />

Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits<br />

jetzt an uns ab.<br />

5.5<br />

Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um<br />

mehr als 15%, so verzichten wir insoweit auf Sicherheiten.<br />

5.6<br />

Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen sowie jede<br />

andere Beeinträchtigung der Rechte an der Vorbehaltsware<br />

sind uns unverzüglich anzuzeigen. Auf unser Verlangen hat<br />

der Kunde unverzüglich schriftlich die Schuldner der abgetretenen<br />

Forderung mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung<br />

schriftlich anzuzeigen.<br />

6. LIEFERZEIT<br />

6.1<br />

Unsere Lieferung steht unter dem Vorbehalt ihrer richtigen<br />

und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten.<br />

6.2<br />

Sind für die Erbringung unserer Leistung Mitwirkungshandlungen<br />

des Kunden erforderlich, beginnen Liefer-, Ausführungs-<br />

oder Fertigstellungsfristen erst mit Erfüllung der Mitwirkungshandlung<br />

zu laufen.<br />

6.3<br />

Sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart<br />

ist, gilt EXW (Incoterms 2020) vereinbart.<br />

6.4<br />

Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und des<br />

Verlustes der Ware geht in Übereinstimmung mit dem jeweils<br />

vereinbarten Incoterms auf den Kunden über. Auf<br />

Wunsch des Kunden wird die Sendung durch uns auf dessen<br />

Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Transport sowie sonstige<br />

versicherbare Risiken versichert.<br />

7. VERPACKUNG<br />

7.1<br />

Verpackung wird besonders berechnet.<br />

7.2<br />

Soweit wir zur Belieferung des Kunden Mehrweg-Transportverpackungen<br />

einsetzen, holt ein Systempartner von uns<br />

die Mehrweg-Transportverpackungen in Absprache mit dem<br />

Kunden je nach Anfall wieder ab. Der Kunde erklärt sein<br />

Einverständnis mit der Entsorgung der Mehrweg-Transportverpackungen<br />

durch einen Systempartner von uns und/oder<br />

deren Hilfspersonen nach jeweiliger Absprache während der<br />

üblichen Geschäftszeiten. Der Kunde erklärt sich bereit, die<br />

Mehrweg-Transportverpackungen bis zur Entsorgung ordnungsgemäß<br />

zu lagern und im Allgemeinen am 2. Werktag,<br />

jedoch nicht später als 14 Tage nach Anlieferung, zur Abholung<br />

bereitzustellen.<br />

7.3<br />

Der Kunde verpflichtet sich, die Mehrweg-Transportverpackungen<br />

pfleglich zu behandeln, vor Verunreinigungen, Beschädigungen<br />

und Verlusten zu schützen und lediglich für<br />

den Transport und die Aufbewahrung der angelieferten Produkte<br />

im Bereich des eigenen Betriebes zu verwenden. Der<br />

Kunde verpflichtet sich weiter, Angaben eines Systempartners<br />

von uns zu Art und Menge angelieferter oder abgeholter<br />

Mehrweg-Transportverpackungen zu prüfen. Unterbleibt<br />

eine Rüge dieser Angaben durch den Kunden innerhalb einer<br />

angemessenen Frist, so sind diese Angaben für den Kunden<br />

verbindlich, sofern unser Systempartner darauf hinwies,<br />

dass das Unterlassen einer Beanstandung der Angaben des<br />

Systempartners innerhalb einer angemessenen Frist als Zustimmung<br />

zu diesen Angaben gilt.<br />

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