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Blick - beim Wirtschaftsverband Kopie & Medientechnik eV

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Auftrag gegeben. Doch das Erhebungser­<br />

gebnis von1999 fand <strong>beim</strong> WKMund den<br />

anderen Betreiberorganisationen keine<br />

Akzeptanz, zumal Infratest keinen Unter­<br />

schied zwischen größeren Digitaldruckbe­<br />

trieben und kleineren Copyshops machte.<br />

Zudemhatte dieinterneIntervieweranlei­<br />

tung fürUnmut<strong>beim</strong>WKM gesorgt. Darin<br />

heißtes: »... muß beider Beobachtung der<br />

<strong>Kopie</strong>rvorgänge an den schnellsten Gerä­<br />

ten (=ab70<strong>Kopie</strong>n pro Minute), die jain<br />

der Regel die von der Laufkundschaft am<br />

meisten frequentierten Geräte sind und<br />

daher von Ihnen beobachtet werden soll­<br />

ten, zudem für jeden <strong>Kopie</strong>rvorgang <strong>beim</strong><br />

<strong>Kopie</strong>renden erfragtwerden,obdie Rechte<br />

an der <strong>Kopie</strong>rvorlage <strong>beim</strong> Auftraggeber<br />

des <strong>Kopie</strong>rauftrages, also demKunden des<br />

Copy­Shopsliegen ... oder beiDritten.« Der<br />

Gipfel derEinseitigkeit belegtdiese Anwei­<br />

sung:»FallsSiemehrereAdressenbearbei­ ten, beijeder zweitenAdresse denTermin<br />

möglichst auf einen Samstag zulegen.«<br />

Die Anweisung erfolgte, weil an Sams­<br />

tagen eher private Kunden und weniger<br />

gewerbliche Kunden einen <strong>Kopie</strong>rdienst­<br />

leisteraufsuchen.<br />

DieBetreiberabgabe (jährlichfällige<strong>Kopie</strong>rabgabe)<br />

§54c UrhG Vergütungspflicht desBetreibersvon Ablichtungs­<br />

geräten<br />

(1) Werden Geräte der in §54Abs. 1genannten Art, die imWeg<br />

der Ablichtung oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung<br />

vervielfältigen, …inEinrichtungen betrieben, die Geräte für die<br />

entgeltliche Herstellung von Ablichtungen bereithalten, so hat<br />

derUrheber auch gegenden Betreiberdes Geräts einenAnspruch<br />

aufZahlung einerangemessenenVergütung.<br />

(2)Die Höhe der vondem Betreiberinsgesamt geschuldetenVer­<br />

gütung bemisst sich nach derArt unddem Umfang derNutzung<br />

des Geräts, die nach den Umständen, insbesondere nach dem<br />

Standortund der üblichen Verwendung,wahrscheinlich ist.<br />

§54g<br />

Kontrollbesuch<br />

Soweitdiesfür dieBemessung dervom Betreibernach§54c ge­<br />

schuldeten Vergütung erforderlich ist, kann der Urheber verlan­<br />

gen, dass ihm das Betreten der Betriebs­ und Geschäftsräume<br />

DerUrheberrechtsabgaben-GenerierungsapparatVGWortresidiertinder<br />

Münchner<br />

Jahrhundertwende-Villa Goethestraße49.<br />

Der Aufmerksamkeit eines Berliner WKM­<br />

Betriebes war esseinerzeit zuverdanken,<br />

dass die Geschichte aufflog. Dessen Inha­<br />

ber schaute dem studentischen Marktfor­<br />

scher genauer über die Schultern. Dabei<br />

entdeckte ereine interne Handlungsan­<br />

des Betreibers, der Geräte für die entgeltliche Herstellung von<br />

Ablichtungen bereithält, während der üblichen Betriebs­ oder<br />

Geschäftszeitgestattet wird.Der Kontrollbesuchmusssoausge­<br />

übtwerden, dass vermeidbareBetriebsstörungen unterbleiben.<br />

DieHerstellerabgabe(einmal fällig <strong>beim</strong> Kauf einesneugerätes)<br />

§54<br />

Vergütungspflicht<br />

(1) Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, dass es nach §53<br />

Abs. 1bis 3vervielfältigt wird, so hat der Urheber des Werkes<br />

gegen den Hersteller von Geräten und von Speichermedien,<br />

deren Typ allein oder inVerbindung mit anderen Geräten, Spei­<br />

chermedien oder Zubehör zurVornahmesolcherVervielfältigun­<br />

gen benutzt wird, Anspruch auf Zahlung einer angemessenen<br />

Vergütung.<br />

(2) Der Anspruch nach Absatz 1entfällt, soweit nach den Um­<br />

ständen erwartet werden kann, dass die Geräte oder Speicher­<br />

medien im Geltungsbereich dieses Gesetzesnicht zu Vervielfälti­<br />

gungenbenutzt werden.<br />

weisung,deren Existenz denBetreiberver­<br />

bänden bis dahin völlig unbekannt war.<br />

Aus dieser konnte man deuten, dass die<br />

Marktforscher vor Ort vornehmlich urhe­<br />

berrechtsrelevante Vorlagenerfassen soll­<br />

ten. Nach kurzer Überzeugungsarbeit<br />

konnte sich der clevere Unternehmer von<br />

der brisanten Intervieweranleitung eine<br />

<strong>Kopie</strong> anfertigen. Hoch explosive Muni­<br />

tion für die nächste Verhandlungsrunde<br />

gerietsomit in dieHände desWKM.<br />

Als VGWort sich später wieder mit den<br />

Betreiberverbändenaneinen Tischsetzte,<br />

präsentierten die Münchner voller Stolz<br />

ihr Erhebungsergebnis, man war sich<br />

sicher, damit eine saftige Tariferhöhung<br />

begründen zu können. Als dann die<br />

WKM­Vertreter ihren Sensationsfund<br />

offenbarten, platzte die Bombe, und die<br />

Studie wurde nunmehr gänzlich wertlos.<br />

VG Wort leugnete zwar dieUrheberschaft<br />

der internen Regieanweisung und spielte<br />

deren Bedeutung herunter, doch das Ver­<br />

trauen war zerstört. Die Verwertungsge­<br />

sellschaft steckte ihre kostspielige Markt­<br />

erhebung wieder einund machte sieauch<br />

576 REPROGRAF 7

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