Notruf-Telefonnummern - Veringenstadt
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Nr. 43<br />
27. Oktober 2011<br />
AMTLICH<br />
AMTLICHE<br />
BEKANNTMACHUNGEN<br />
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 14.10.2011<br />
Besichtigung des Baufortschritts in der Kindervilla St. Michael<br />
in Veringendorf<br />
Bürgermeister Christ ging bei der Besichtigung nochmals auf die<br />
Entstehung des Projekts „Ausbau einer Kinderkrippe in der Kindervilla<br />
St. Michael“ ein. Aufgrund der örtlichen Bedarfsplanung<br />
wurde festgestellt, dass im Gemeindegebiet ein erhöhter Bedarf<br />
für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern besteht. Durch<br />
den glücklichen Umstand des Auszugs eines Mieters im 1. OG<br />
war man in der Lage die dortigen Räumlichkeiten im Kindergarten<br />
zu einer Kinderkrippe um- bzw. auszubauen. Seitens der<br />
Amtsblatt<br />
Stadt <strong>Veringenstadt</strong><br />
3. BENEFIZVERANSTALTUNG DER FRAUENGEMEINSCHAFT<br />
„Es gibt nichts Gutes, außer man tut es“<br />
Auch in diesem Jahr möchte die Frauengemeinschaft <strong>Veringenstadt</strong> wieder ein Benefiz veranstalten.<br />
In diesem Jahr geht der Erlös der Veranstaltung an die Notfallseelsorge Sigmaringen.<br />
Am Samstag 29. Oktober 2011 ist die<br />
„SAUBACHKOMEDE“<br />
Schwäbische Comedy<br />
in der Turn- und Festhalle <strong>Veringenstadt</strong> zu sehen und zu hören.<br />
Ab 20 Uhr darf dann für einen guten Zweck gelacht werden! (Einlass 19 Uhr)<br />
Der Vorverkauf hat bereits begonnen (Landesbank <strong>Veringenstadt</strong>, Sigmaringen und Gammertingen) und wir<br />
würden uns sehr freuen Sie an diesem Abend begrüßen zu dürfen!<br />
Vorverkauf: 11,- Euro<br />
Abendkasse: 12,- Euro<br />
Für das leibliche Wohl wird natürlich bestens gesorgt!<br />
Auf zahlreiche Besucher freut sich die Frauengemeinschaft <strong>Veringenstadt</strong><br />
Austausch Wasseruhren<br />
Wegen Ablauf des Eichjahres werden in der Zeit vom 07.11<br />
– 30.11.2011 in allen drei Stadtteilen teilweise die Wasseruhren<br />
von der Lebenshilfe Zollernalb e.V., ausgetauscht.<br />
Sollten Sie nicht im Hause sein, zum Zeitpunkt der Auswechslung<br />
nicht zu Hause sein, erhalten Sie die Möglichkeit,<br />
Herrn Göhring ( Lebenshilfe Zollernalb e.V. ) auf seinem<br />
Handy anzurufen und einen Termin auszumachen.<br />
Um einen zügigen Austausch zu ermöglichen, bitten wir<br />
Sie, den Zugang zur Wasseruhr freizuhalten.<br />
Stadt wurde im vergangenen Jahr ein Antrag auf Bezuschussung<br />
dieser Maßnahme gestellt. Nach derzeitigem Stand bewegen<br />
sich die Kosten für den Ausbau bei ca. 70.000 Euro. Ursprünglich<br />
wurden dafür 56.000 Euro eingeplant, jedoch der Anbau der<br />
Fluchttreppe verteuerte die Maßnahme um 14.000 Euro. Nach einem<br />
Zuschuss von 42.000 Euro hat die Stadt noch Eigenmittel<br />
in Höhe von 28.000 Euro aufzubringen. Bürgermeister Christ<br />
stellte erfreut fest, dass nach der nun gelungenen Außensanierung<br />
und der hoffentlich noch vor Weihnachten beendeten Innensanierung<br />
nun wieder ein Kindergarten in Veringendorf besteht,<br />
der sowohl als Gebäude als auch mit seinem pädagogischen<br />
Konzept auf dem heutigen Stand der Anforderungen ist<br />
und dem örtlichen Bedarfsplanungskonzept entspricht.<br />
Bei einem Rundgang durch das Gebäude erläuterten die Architekten<br />
Gaiser und Beck vom Büro Planquadrat aus Sigmaringen<br />
sowie die Kindergartenleiterin Frau Garbac-Ploch die bisher<br />
durchgeführten Arbeiten. Nach dem Anbau der Fluchttreppe<br />
Ende Oktober durch die Firma Metallbau Pfaff sowie der Endinstallation<br />
der Gewerke Elektro, Heizung und Sanitär und Lieferung<br />
der Möblierung kann die Kinderkrippe im neuen Jahr bezogen<br />
werden. Der Gemeinderat war erfreut über den Stand des<br />
Ausbaues und ist mit allen Beteiligten der Meinung dass im Kindergarten<br />
noch ein Tag der offenen Tür stattfinden sollte.<br />
Wasserversorgung <strong>Veringenstadt</strong><br />
Bürgermeister Christ stellte fest, dass die im Jahre 1992 in Betrieb<br />
genommene Wasseraufbereitungsanlage in die Jahre gekommen<br />
ist und es nun an der Zeit ist eine neue Steuerungstechnik<br />
einzubauen. Die Wasserversorgung stellt einen<br />
wesentlichen Punkt der Daseinsvorsorge der Stadt <strong>Veringenstadt</strong><br />
dar und ein störungsfreier Betrieb der Wasserversorgung
2<br />
muss gewährleistet sein. Daher ist eine zeitnahe Sanierung der<br />
Wasseraufbereitungsanlage unabdingbar. Um den Umfang der<br />
Arbeiten festzustellen ist ein Sanierungs- und Investitionsgutachten<br />
zu fertigen.<br />
Im Rahmen dieser Sanierung wird eine interkommunale Zusammenarbeit<br />
angestrebt. Diese hat zum einen den Vorteil dass Personalkosten<br />
eingespart werden können und zum anderen Fachwissen<br />
nicht neu erworben, sondern bereits vorhandenes<br />
Fachwissen genutzt werden kann. Aufgrund der örtlichen Nähe<br />
des Zweckverbandes Wasserversorgung Zollernalb mit seinem<br />
Wasserwerk in Hermentingen erscheint es sinnig diese interkommunale<br />
Zusammenarbeit dort zu suchen.<br />
Die eigentlichen Kernaufgaben des Wassermeisters sollte ausgelagert<br />
und dem Zweckverband Wasserversorgung Zollernalb<br />
übertragen werden. Die regelmäßigen Unterhaltungs- und Reinigungsarbeiten,<br />
Rohrbruchortung, etc. können durch die Bauhofmitarbeiter<br />
durchgeführt werden.<br />
Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung des Ingenieurbüros<br />
Dreher und Stetter aus Horb am Neckar zur Erstellung eines Sanierungs-<br />
und Maßnahmenkataloges mit den zu tätigenden Investitionen<br />
zu und beauftragte die Verwaltung zur Ausarbeitung einer<br />
Kooperationsvereinbarung mit dem Zweckverband Wasserversorgung<br />
Zollernalb hinsichtlich der Betreuung der Wasserversorgungsanlagen.<br />
Amtsblatt der Stadt <strong>Veringenstadt</strong> - Nr. 43 vom 27. Oktober 2011<br />
Neufassung der Feuerwehrsatzung<br />
Die Novelle zum Feuerwehrgesetz ist am 19.11.2009 in Kraft getreten<br />
und das Feuerwehrgesetz wurde am 09.04.2010 neu bekannt<br />
gemacht. Diese Rechtsänderungen erforderten eine neue<br />
Feuerwehrsatzung, die in diesem Amtsblatt veröffentlicht ist.<br />
Kämmerer Pautsch erläuterte die wichtigsten Änderungen. Unter<br />
anderem ist die Aufnahme in die Feuerwehr bereits ab dem 17.<br />
Lebensjahr möglich, eine Teilnahme an Einsätzen jedoch erst ab<br />
dem 18. Lebensjahr. Der Gemeinderat stimmte der Neufassung<br />
der Feuerwehrsatzung zu.<br />
Kinderbetreuungseinrichtungen<br />
- Einbau von Fluchttürsteuerungen<br />
Im Zuge der Neuorganisation in der Kindertagesstätte Deutstetten<br />
und der geplanten Erweiterung mit einer Kinderkrippe in der<br />
Kindervilla St. Michael wurde eine Ortsbesichtigung durch die<br />
Fachberaterin für Kindertagesstätten im Landkreis Sigmaringen<br />
durchgeführt. Sie wies daraufhin, dass es eine Empfehlung für<br />
den Einbau von Fluchttürsteuerungen im Eingangsbereich gebe.<br />
Die Kosten für den Einbau würden sich dabei auf ca. 6.000 € belaufen.<br />
Um die Auswirkungen (Eingangstüren sind nur zu bestimmten<br />
Zeiten geöffnet) auf den Ablauf im Kindergartenbetrieb<br />
zu beurteilen, wurde die Verwaltung beauftragt nochmals bei den<br />
Kindergärten nachzufragen. Auch wurde es als fraglich angesehen<br />
ob diese im städtischen Bereich entstandene Vorschrift auf<br />
den ländlichen Bereich vollumfänglich übernommen werden<br />
sollte.<br />
Was ist los in der Region ?<br />
Wann? Was? Wer? Wo? Uhrzeit?<br />
Neufra<br />
28.10. Kaffeenachmittag Heimat- und Brauchtumsverein Gasthaus Krone, 15.00 Uhr<br />
mit der Stubenmusik Burladingen Freudenweiler Freudenweiler<br />
Gammertingen<br />
Bis zum Hohenzollernausstellung Arbeitskreis „Altes Oberamt“ Museum im „Alten Oberamt“, sonntags<br />
27.11. Hohenzollernstr. 11 von 14.00 – 17.00 Uhr<br />
28.10. Vortrag „Über Schwaben und Kultur im Bürgerhaus Bronnen/ Gammertingen-Bronnen, 20.00 Uhr<br />
andere Volksstämme“ Schwäbischer Albverein, Bürgerhaus<br />
mit Helmut Eberhard Pfister OG Gammertingen<br />
3.11. Förderverein Michelskirch e. V. Vortrag mit Dr. Sören Frommer Gammertingen, 19.30 Uhr<br />
„Motte, Erbgrablege, Schlosskapelle,<br />
Bürgerkirche. Die Gammertinger<br />
Rathaus, historischer Schlosssaal<br />
Hettingen<br />
St. Michaelskapelle im Wandel der Zeiten.“<br />
Bis 06.11. Sonderausstellung Narrenring Alb-Lauchert Fasnachtsmuseum Öffnungszeiten:<br />
„Venezianischer Carneval“ mit Narrenburg Hettingen, Sonn- und<br />
vielen wundervollen Kleidern und Führungen und Gruppen Feiertags:<br />
ausdrucksstarken Masken kommt nach Vereinbarung 13.30 – 17.00 Uhr<br />
ein Stück Venedig in unser Fastnachtsmuseum (Tel.: 07574/1428)<br />
29.10. Sound-, light-, Festival<br />
mit DJ-Tropicana<br />
TSV Inneringen & TC Inneringen Albhalle Inneringen 20.30 Uhr<br />
30.10. Jahreskonzert Kinderchor Popcorn Laucherttalhalle Hettingen 17.00 Uhr<br />
„Das Dschungelbuch“ Hettingen<br />
02.11. Mobiles Kinderkino Stadt Hettingen Kommunales Bildungszentrum 14.00-<br />
Mit dem Film „Hexe Lilli, die Reise nach Mandolan“ Hettingen, Breitestr. 5 16.00 Uhr<br />
06.11. Kesselfleischessen Fischereiverein Laucherttalhalle ab 10.30 Uhr<br />
Mittags ab 13.00 Uhr Weiherwiesen e.V. Hettingen<br />
Kaffee und Kuchen<br />
<strong>Veringenstadt</strong><br />
29.10. Benefizveranstaltung Frauengemeinschaft <strong>Veringenstadt</strong> Turn- und Festhalle Einlass 19 Uhr,<br />
„Saubachkomede“ <strong>Veringenstadt</strong> Abendkasse 12 Euro,<br />
Erlös geht an die Notfallseelsorge Sigmaringen<br />
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Amtsblatt der Stadt <strong>Veringenstadt</strong> - Nr. 43 vom 27. Oktober 2011 3<br />
Verschiedenes, Bekanntgaben<br />
- Entgegen der ursprünglichen Planung dauert die Sanierung<br />
des Schlossbergtunnels bis Mitte November.<br />
- Für Holzfällarbeiten ist die Kreisstraße K 8202 zwischen Veringendorf<br />
und Hochberg vom 24.10. bis 04.11. komplett gesperrt.<br />
Die Umleitung erfolgt über <strong>Veringenstadt</strong> und Inneringen.<br />
- Wegen Verlegung einer Biogasleitung ist die Ortsstraße<br />
„Gasse“ von Hausnr. 11-15 vom 31.10 - 17.12.2011 gesperrt.<br />
Stadt <strong>Veringenstadt</strong><br />
Landkreis Sigmaringen<br />
Satzung<br />
für eine Freiwillige Feuerwehr mit Abteilungen<br />
(Feuerwehrsatzung – FwSAbt) der Stadt <strong>Veringenstadt</strong><br />
vom 14. Oktober 2011<br />
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 6<br />
Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3, § 7 Abs.1 Satz 1, § 8 Abs. 2 Satz 2, §<br />
10 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs.<br />
4 des Feuerwehrgesetzes (FWG) hat der Gemeinderat am<br />
14.10.2011 folgende Satzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Name und Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr<br />
(1) Die Freiwillige Feuerwehr <strong>Veringenstadt</strong>, in dieser Satzung<br />
„Feuerwehr“ genannt, ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe<br />
dienende Einrichtung der Stadt <strong>Veringenstadt</strong> ohne eigene<br />
Rechtspersönlichkeit.<br />
(2) Die Feuerwehr besteht als Gemeindefeuerwehr aus<br />
1. den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr<br />
• <strong>Veringenstadt</strong> (4 Löschgruppen)<br />
• Veringendorf (2 Löschgruppen)<br />
• Hermentingen (2 Löschgruppen)<br />
Diese Einsatzabteilungen werden zusammengefasst in einem<br />
Löschzug <strong>Veringenstadt</strong> mit aktiven Mitgliedern der Kernstadt<br />
<strong>Veringenstadt</strong> und aus aktiven Mitgliedern des Stadtteils Veringendorf,<br />
sowie aus aktiven Mitgliedern des Stadtteils Hermentingen.<br />
2. der Altersabteilungen der Gesamtwehr in <strong>Veringenstadt</strong>.<br />
§ 2<br />
Aufgaben<br />
(1) Die Feuerwehr hat<br />
1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe<br />
zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei<br />
drohenden Gefahren zu schützen und<br />
2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen<br />
Lagen technische Hilfe zu leisten.<br />
Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen<br />
Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer<br />
gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für<br />
das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder<br />
für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit,<br />
also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl<br />
von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt<br />
der Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen<br />
beseitigt oder verhindert werden kann.<br />
(2) Der Bürgermeister kann die Feuerwehr beauftragen (§ 7 Abs.<br />
2 der Hauptsatzung)<br />
1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen,<br />
Tiere und Schiffe und<br />
2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der<br />
Brandschutzaufklärung und -erziehung sowie des Feuersicherheitsdienstes.<br />
§ 3<br />
Aufnahme in die Feuerwehr<br />
(1) In die Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr können<br />
auf Grund freiwilliger Meldung Personen als ehrenamtlich Tätige<br />
aufgenommen werden, die<br />
1. das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen erst nach Vollendung<br />
des 18. Lebensjahres an Einsätzen teilnehmen,<br />
2. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes<br />
gewachsen sind,<br />
3. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet<br />
sind,<br />
4. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären,<br />
5. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs<br />
(StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren<br />
haben,<br />
6. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61<br />
StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis)<br />
unterworfen sind und<br />
7. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt<br />
wurden.<br />
Die Dienstzeit nach Nummer 4 soll mindestens 10 Jahre betragen.<br />
(2) Die Aufnahme in die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr<br />
erfolgt für die ersten zwölf Monate auf Probe. Innerhalb<br />
der Probezeit soll der Feuerwehrangehörige erfolgreich an einem<br />
Grundausbildungslehrgang teilnehmen. Aus begründetem Anlass<br />
kann die Probezeit verlängert werden. Auf eine Probezeit<br />
kann verzichtet oder sie kann abgekürzt werden, wenn Angehörige<br />
einer Jugendfeuerwehr oder einer Musikabteilung in eine<br />
Einsatzabteilung übertreten oder eine Person eintritt, die bereits<br />
einer anderen Gemeindefeuerwehr oder einer Werkfeuerwehr<br />
angehört oder angehört hat.<br />
(3) Bei Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen<br />
(§ 11 Abs. 4 FwG) kann der Feuerwehrausschuss im Einzelfall<br />
die Aufnahme abweichend von Absatz 1 regeln sowie Ausnahmen<br />
von der Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes<br />
nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 und den Dienstpflichten nach § 5 Abs.<br />
5 und 6 zulassen.<br />
(4) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Abteilungskommandanten<br />
zu richten. Vor Vollendung des 18. Lebensjahrs ist<br />
die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.<br />
Über die Aufnahme auf Probe, die Verkürzung oder Verlängerung<br />
der Probezeit und die endgültige Aufnahme entscheidet<br />
der Feuerwehrausschuss. Der Abteilungsausschuss der<br />
Einsatzabteilung, der der Bewerber angehören soll, ist zu hören.<br />
Neu aufgenommene Angehörige der Gemeindefeuerwehr werden<br />
vom Feuerwehrkommandanten durch Handschlag verpflichtet.<br />
(5) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ablehnung<br />
ist dem Gesuchsteller vom Bürgermeister schriftlich mitzuteilen.<br />
(6) Jeder Angehörige der Gemeindefeuerwehr erhält einen vom<br />
Bürgermeister ausgestellten Dienstausweis.<br />
§ 4<br />
Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes<br />
(1) Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung<br />
der Freiwilligen Feuerwehr endet, wenn der ehrenamtlich tätige<br />
Angehörige der Gemeindefeuerwehr<br />
1. die Probezeit nicht besteht,<br />
2. während oder mit Ablauf der Probezeit seinen Austritt erklärt,<br />
3. seine Dienstverpflichtung nach § 12 Abs. 2 FwG erfüllt hat,<br />
4. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes<br />
nicht mehr gewachsen ist,<br />
5. das 65. Lebensjahr vollendet hat,<br />
6. infolge Richterspruchs nach § 45 StGB die Fähigkeit zur Bekleidung<br />
öffentlicher Ämter verloren hat,<br />
7. Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit<br />
Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen<br />
wird oder<br />
8. wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt<br />
wurde.<br />
(2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ist auf seinen<br />
Antrag vom Bürgermeister aus dem Feuerwehrdienst in einer<br />
Einsatzabteilung zu entlassen, wenn
4<br />
1. er nach § 6 Abs. 2 Satz 1 in die Altersabteilung überwechseln<br />
möchte,<br />
2. der Dienst in der Einsatzabteilung aus persönlichen oder beruflichen<br />
Gründen nicht mehr möglich ist,<br />
3. er seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt oder<br />
4. er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte in<br />
eine andere Gemeinde verlegt.<br />
In den Fällen der Nummern 3 und 4 kann der Feuerwehrangehörige<br />
nach Anhörung des Feuerwehrausschusses auch ohne<br />
seinen Antrag entlassen werden. Der Betroffene ist vorher anzuhören.<br />
(3) Der Antrag auf Entlassung ist unter Angabe der Gründe<br />
schriftlich über den Abteilungskommandanten beim Feuerwehrkommandanten<br />
einzureichen.<br />
(4) Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger, der seine<br />
Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt, hat dies binnen einer<br />
Woche dem Feuerwehrkommandanten anzuzeigen. Das<br />
gleiche gilt, wenn er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine<br />
Arbeitsstätte in eine andere Gemeinde verlegt.<br />
(5) Der Gemeinderat kann nach Anhörung des Feuerwehrausschusses<br />
den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst eines Feuerwehrangehörigen<br />
aus wichtigem Grund beenden. Dies gilt insbesondere<br />
1. bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst,<br />
2. bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflichten,<br />
3. bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der<br />
Feuerwehr oder<br />
4. wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde Störung<br />
des Zusammenlebens in der Gemeindefeuerwehr verursacht hat<br />
oder befürchten lässt.<br />
Der Betroffene ist vorher anzuhören. Der Bürgermeister hat die<br />
Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes durch<br />
schriftlichen Bescheid festzustellen.<br />
(6) Angehörige der Gemeindefeuerwehr, die ausgeschieden<br />
sind, erhalten auf Antrag eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit<br />
zur Feuerwehr.<br />
§ 5<br />
Rechte und Pflichten der Angehörigen<br />
der Gemeindefeuerwehr<br />
(1) Die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr<br />
der Gemeindefeuerwehr haben das Recht, den ehrenamtlich<br />
tätigen Feuerwehrkommandanten, seinen Stellvertreter<br />
und die Mitglieder des Feuerwehrausschusses zu wählen. Sie<br />
haben außerdem das Recht, ihren Abteilungskommandanten,<br />
seinen Stellvertreter und die Mitglieder ihres Abteilungsausschusses<br />
zu wählen.<br />
(2) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr<br />
erhalten nach Maßgabe des § 16 FwG und der örtlichen<br />
Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen<br />
der Gemeindefeuerwehr eine Entschädigung.<br />
(3) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr<br />
erhalten bei Sachschäden, die sie in Ausübung oder infolge<br />
des Feuerwehrdienstes erleiden, einen Ersatz nach Maßgabe<br />
des § 17 FwG.<br />
(4) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr<br />
sind für die Dauer der Teilnahme an Einsätzen oder an der<br />
Aus- und Fortbildung nach Maßgabe des § 15 FwG von der Arbeits-<br />
oder Dienstleistung freigestellt.<br />
(5) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr<br />
sind verpflichtet (§ 14 Abs. 1 FwG)<br />
1. am Dienst- und an Aus- und Fortbildungslehrgängen regelmäßig<br />
und pünktlich teilzunehmen,<br />
2. bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst einzufinden,<br />
3. den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nachzukommen,<br />
4. im Dienst ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich den<br />
anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich<br />
zu verhalten,<br />
Amtsblatt der Stadt <strong>Veringenstadt</strong> - Nr. 43 vom 27. Oktober 2011<br />
5. die Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften für den<br />
Feuerwehrdienst zu beachten,<br />
6. die ihnen anvertrauten Ausrüstungsstücke, Geräte und Einrichtungen<br />
gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen<br />
Zwecken zu benutzen, und<br />
7. über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren, von<br />
denen sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kenntnis erlangen<br />
und deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders<br />
angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist.<br />
(6) Die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr<br />
der Gemeindefeuerwehr haben eine Abwesenheit von<br />
länger als zwei Wochen dem Feuerwehrkommandanten oder<br />
dem von ihm Beauftragten rechtzeitig vorher anzuzeigen und<br />
eine Dienstverhinderung bei ihrem Vorgesetzten vor dem Dienstbeginn<br />
zu melden, spätestens jedoch am folgenden Tage die<br />
Gründe hierfür zu nennen.<br />
(7) Aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen<br />
kann ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr<br />
auf Antrag vom Feuerwehrkommandanten vorübergehend<br />
von seinen Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2 befreit werden.<br />
(8) Ist ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr<br />
gleichzeitig Mitglied einer Berufsfeuerwehr, einer Werkfeuerwehr<br />
oder hauptamtlicher Feuerwehrangehöriger, haben die<br />
sich hieraus ergebenden Pflichten Vorrang vor den Dienstpflichten<br />
nach Absatz 5 Nr. 1 und 2.<br />
(9) Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr<br />
schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, kann<br />
ihm der Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen. Grobe<br />
Verstöße kann der Bürgermeister auf Antrag des Feuerwehrkommandanten<br />
mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro ahnden.<br />
Der Feuerwehrkommandant kann zur Vorbereitung eines Beschlusses<br />
des Gemeinderats auf Beendigung des Feuerwehrdienstes<br />
nach § 4 Abs. 5 den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen<br />
auch vorläufig des Dienstes entheben, wenn<br />
andernfalls der Dienstbetrieb oder die Ermittlungen beeinträchtigt<br />
würden. Der Betroffene ist vor einer Entscheidung nach den<br />
Sätzen 1 und 2 anzuhören.<br />
§ 6<br />
Altersabteilung<br />
(1) In die Altersabteilung wird unter Überlassung der Dienstkleidung<br />
übernommen, wer nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 und Abs. 2<br />
Nr. 2 bis 4 aus dem ehrenamtlichen Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung<br />
ausscheidet und keine gegenteilige Erklärung abgibt.<br />
(2) Der Feuerwehrausschuss kann auf ihren Antrag Angehörige<br />
der Feuerwehr, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, unter<br />
Belassung der Dienstkleidung aus der Einsatzabteilung in die Altersabteilung<br />
übernehmen (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1). Unter denselben<br />
Voraussetzungen können Angehörige der Musikabteilungen<br />
übernommen werden; sie können gleichzeitig Angehörige<br />
der Musikabteilung bleiben.<br />
(3) Der Leiter der Altersabteilung und sein Stellvertreter werden<br />
von den Angehörigen ihrer Abteilung auf die Dauer von fünf Jahren<br />
in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Feuerwehrausschusses<br />
zu der Wahl durch den Feuerwehrkommandanten<br />
bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit<br />
oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt<br />
eines Nachfolgers weiterzuführen. Sie können vom Gemeinderat<br />
nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen<br />
werden.<br />
(4) Der Leiter der Altersabteilung ist für die ordnungsgemäße Erfüllung<br />
der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er unterstützt<br />
den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stellvertretenden<br />
Leiter der Altersabteilung unterstützt und von ihm in seiner<br />
Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten vertreten.<br />
(5) Die Angehörigen der Altersabteilung, die hierfür die erforderlichen<br />
gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen,<br />
können vom Feuerwehrkommandanten im Einvernehmen mit<br />
dem Leiter der Altersabteilung zu Übungen und Einsätzen herangezogen<br />
werden.
Amtsblatt der Stadt <strong>Veringenstadt</strong> - Nr. 43 vom 27. Oktober 2011 5<br />
§ 7 Jugendfeuerwehr<br />
(soweit vorhanden)<br />
(1) Die Jugendfeuerwehr besteht aus den Jugendgruppen, die<br />
auf Beschluss des Feuerwehrausschusses bei den Einsatzabteilungen<br />
gebildet werden.<br />
(2) In die Jugendfeuerwehr können Personen bis zum vollendeten<br />
17. Lebensjahr aufgenommen werden, wenn sie<br />
1. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes<br />
gewachsen sind,<br />
2. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet<br />
sind,<br />
3. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären,<br />
4. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs<br />
(StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren<br />
haben,<br />
5. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 7 des<br />
Jugendgerichtsgesetzes (JGG) mit Ausnahme der Entziehung<br />
der Fahrerlaubnis unterworfen sind und<br />
6. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt<br />
wurden.<br />
Die Aufnahme muss mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten<br />
beantragt werden. Über die Aufnahme und<br />
das dafür maßgebende Mindestalter entscheidet der Feuerwehrausschuss.<br />
(3) Die Zugehörigkeit des Angehörigen der Jugendfeuerwehr zur<br />
Jugendfeuerwehr endet, wenn<br />
1. er in eine Einsatzabteilung der Feuerwehr aufgenommen wird,<br />
2. er aus der Jugendfeuerwehr austritt,<br />
3. die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung schriftlich zurücknehmen,<br />
4. er den gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen<br />
ist,<br />
5. er das 18. Lebensjahr vollendet oder<br />
6. der Feuerwehrausschuss den Dienst in der Jugendfeuerwehr<br />
aus wichtigem Grund beendet. § 4 Abs. 5 gilt entsprechend.<br />
(4) Der Leiter der Jugendabteilung (Jugendfeuerwehrwart) und<br />
sein Stellvertreter werden von den Angehörigen ihrer Abteilung<br />
auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und<br />
nach Zustimmung des Feuerwehrausschusses zu der Wahl<br />
durch den Feuerwehrkommandanten bestellt. Sie haben ihr Amt<br />
nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens<br />
bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen.<br />
Der Feuerwehrkommandant kann geeignet erscheinende<br />
Angehörige der Gemeindefeuerwehr mit der vorläufigen Leitung<br />
der Jugendfeuerwehr beauftragen. Der Jugendfeuerwehrwart<br />
muss einer Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr angehören<br />
und soll den Lehrgang Jugendfeuerwehrwart besucht haben. Der<br />
Jugend-feuerwehrwart und sein Stellvertreter können vom Gemeinderat<br />
nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen<br />
werden.<br />
(5) Der Jugendfeuerwehrwart ist für die ordnungsgemäße Erfüllung<br />
der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er unterstützt<br />
den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stellvertretenden<br />
Leiter der Jugendfeuerwehr unterstützt und von ihm in seiner Abwesenheit<br />
mit allen Rechten und Pflichten vertreten.<br />
(6) Für die Leiter der Jugendgruppen (Absatz 1) gilt Absatz 4 entsprechend.<br />
§ 8<br />
Ehrenmitglieder<br />
Der Gemeinderat kann auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses<br />
1. Personen, die sich um das örtliche Feuerwehrwesen besondere<br />
Verdienste erworben oder zur Förderung des Brandschutzes<br />
wesentlich beigetragen haben, die Eigenschaft als „Ehrenmitglied“<br />
und<br />
2. bewährten Feuerwehr- und Abteilungskommandanten nach<br />
Beendigung ihrer aktiven Dienstzeit die Eigenschaft als „Ehrenkommandant“<br />
verleihen.<br />
§ 9<br />
Organe der Feuerwehr<br />
Organe der Feuerwehr <strong>Veringenstadt</strong> sind<br />
1. Feuerwehrkommandant,<br />
2. Abteilungskommandant,<br />
3. Leiter der Altersabteilung, der Jugendfeuerwehr und der Musikabteilung,<br />
4. Feuerwehrausschuss,<br />
5. Abteilungsausschüsse,<br />
6. Hauptversammlung,<br />
7. Abteilungsversammlungen.<br />
§ 10<br />
Feuerwehrkommandant, Abteilungskommandant<br />
und Stellvertreter<br />
(1) Der Leiter der Feuerwehr ist der Feuerwehrkommandant.<br />
(2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein<br />
Stellvertreter werden von den Angehörigen der Einsatzabteilungen<br />
der Gemeindefeuerwehr aus deren Mitte in geheimer Wahl<br />
gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.<br />
(3) Die Wahlen des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten<br />
und seines Stellvertreters werden in der Hauptversammlung<br />
durchgeführt.<br />
(4) Zum ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seinem<br />
Stellvertreter kann nur gewählt werden, wer<br />
1. einer Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr angehört,<br />
2. über die für dieses Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen<br />
verfügt und<br />
3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums<br />
erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt.<br />
Sollten die fachlichen Voraussetzungen bei der Wahl nicht<br />
erfüllt sein, so müssen diese innerhalb von zwei Jahren erworben<br />
werden.<br />
(5) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein<br />
Stellvertreter werden nach der Wahl und nach Zustimmung durch<br />
den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt.<br />
(6) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein<br />
Stellvertreter werden nach der Wahl und nach Zustimmung durch<br />
den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt.<br />
(7) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein<br />
Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im<br />
Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines<br />
Nachfolgers weiterzuführen. Kommt binnen drei Monaten nach<br />
Freiwerden der Stelle oder nach Versagung der Zustimmung<br />
keine Neuwahl zustande, bestellt der Bürgermeister den vom Gemeinderat<br />
gewählten Feuerwehrangehörigen zum Feuerwehrkommandanten<br />
oder seinem Stellvertreter (§ 8 Abs. 2 Satz 3<br />
FwG). Diese Bestellung endet mit der Bestellung eines Nachfolgers<br />
nach Absatz 5.<br />
(8) Scheidet ein Feuerwehr- oder Abteilungskommandant oder<br />
einer ihrer Stellvertreter vorzeitig aus, so verkürzt sich die Amtszeit<br />
des Nachfolgers auf die Restlaufzeit der entsprechenden<br />
Wahlperiode.<br />
(9) Gegen eine Wahl des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten,<br />
des Abteilungskommandanten und ihrer Stellvertreter<br />
kann binnen einer Woche nach der Wahl von jedem Wahlberechtigten<br />
Einspruch bei der Gemeinde erhoben werden. Nach<br />
Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe<br />
nicht mehr geltend gemacht werden. Gegen die Entscheidung<br />
über den Einspruch können der Wahlberechtigte, der Einspruch<br />
erhoben hat, und der durch die Entscheidung betroffene Bewerber<br />
unmittelbar Anfechtungsoder Verpflichtungsklage erheben.<br />
(10) Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuerwehrkommandanten<br />
oder eines hauptberuflich tätigen Stellvertreters<br />
des Feuerwehrkommandanten ist der Feuerwehrausschuss zu<br />
hören.<br />
(11) Der Feuerwehrkommandant ist für die Leistungsfähigkeit der<br />
Feuerwehr verantwortlich (§ 9 Abs. 1 Satz 1 FwG) und führt die<br />
ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben<br />
durch. Er hat insbesondere
6<br />
1. eine Alarm- und Ausrückeordnung für die Aufgaben nach § 2<br />
aufzustellen und fortzuschreiben und sie dem Bürgermeister mitzuteilen,<br />
2. auf die ordnungsgemäße feuerwehrtechnische Ausstattung<br />
hinzuwirken,<br />
3. für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr<br />
und<br />
4. für die Instandhaltung der Feuerwehrausrüstungen und -einrichtungen<br />
zu sorgen,<br />
5. die Zusammenarbeit der Einsatzabteilungen bei Übungen und<br />
Einsätzen zu regeln,<br />
6. die Tätigkeit der Abteilungskommandanten, der Leiter der Altersabteilung,<br />
der Jugendfeuerwehr und der Musikabteilungen<br />
sowie des Kassenverwalters und des Gerätewarts zu überwachen,<br />
7. dem Bürgermeister über Dienstbesprechungen zu berichten,<br />
8. Beanstandungen in der Löschwasserversorgung dem Bürgermeister<br />
mitzuteilen. (§ 9 Abs. 1 Satz 2 FwG) Die Gemeinde hat<br />
ihn bei der Durchführung seiner Aufgaben angemessen zu unterstützen.<br />
(12) Der Feuerwehrkommandant hat den Bürgermeister und den<br />
Gemeinderat in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten<br />
von sich aus zu beraten. Er soll zu den Beratungen der Gemeindeorgane<br />
über Angelegenheiten der Feuerwehr mit beratender<br />
Stimme zugezogen werden.<br />
(13) Der stellvertretende Feuerwehrkommandant hat den Feuerwehrkommandanten<br />
zu unterstützen und ihn in seiner Abwesenheit<br />
mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten.<br />
(14) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein<br />
Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses<br />
abberufen werden (§ 8 Abs. 2 Satz 5 FwG).<br />
(15) Die ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten (§ 9 Nr.<br />
2) und ihre Stellvertreter werden von den Angehörigen der jeweiligen<br />
Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr aus deren<br />
Mitte in geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt;<br />
die Wahlen finden in der Abteilungsversammlung statt. Für die<br />
ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten gelten im Übrigen<br />
die Absätze 4 bis 7 entsprechend. Die Abteilungskommandanten<br />
sind für die Einsatzbereitschaft ihrer Einsatzabteilung verantwortlich<br />
und unterstützen den Feuerwehrkommandanten bei<br />
seinen Aufgaben nach Absatz 11. Für den stellvertretenden Abteilungskommandanten<br />
gelten die Absätze 4 bis 7 sowie 12 und<br />
13 entsprechend.<br />
§ 11<br />
Unterführer<br />
(1) Die Unterführer (Zug- und Gruppenführer) dürfen nur bestellt<br />
werden, wenn sie<br />
1. einer Einsatzabteilung der Feuerwehr angehören,<br />
2. über die für ihr Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen<br />
verfügen und<br />
3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums<br />
erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen.<br />
(2) Die Unterführer werden vom Abteilungskommandanten im<br />
Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten auf Vorschlag<br />
des Abteilungsausschusses auf die Dauer von fünf Jahren bestellt.<br />
Der Feuerwehrkommandant kann die Bestellung nach Anhörung<br />
des Feuerwehrausschusses widerrufen. Die Unterführer<br />
haben ihre Dienststellung nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im<br />
Falle eines vorzeitigen Ausscheidens bis zur Bestellung des<br />
Nachfolgers wahrzunehmen.<br />
(3) Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach den Weisungen<br />
der Vorgesetzten aus.<br />
§ 12<br />
Schriftführer, Kassenverwalter, Gerätewart<br />
(1) Der Schriftführer und der Kassenverwalter werden vom Feuerwehrausschuss<br />
auf fünf Jahre gewählt. Der Gerätewart wird<br />
vom Feuerwehrkommandanten nach Anhörung des Feuerwehr-<br />
Amtsblatt der Stadt <strong>Veringenstadt</strong> - Nr. 43 vom 27. Oktober 2011<br />
ausschusses im Einvernehmen mit dem Bürgermeister eingesetzt<br />
und abberufen. Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen<br />
Feuerwehrgerätewarts oder der Übertragung der Aufgaben<br />
des Feuerwehrgerätewarts auf einen Gemeindebediensteten ist<br />
der Feuerwehrausschuss zu hören.<br />
(2) Der Schriftführer hat über die Sitzungen des Feuerwehrausschusses<br />
und über die Hauptversammlung jeweils eine Niederschrift<br />
zu fertigen und in der Regel die schriftlichen Arbeiten der<br />
Feuerwehr zu erledigen.<br />
(3) Der Kassenverwalter hat die Kameradschaftskasse (§ 16) zu<br />
verwalten und sämtliche Einnahmen und Ausgaben nach der<br />
Ordnung des Wirtschaftsplans zu verbuchen. Zahlungen darf er<br />
nur aufgrund von Belegen und schriftlichen Anweisungen des<br />
Feuerwehrkommandanten annehmen und leisten. Die Gegenstände<br />
des Sondervermögens sind ab einem Wert von 500 Euro<br />
in einem Bestandsverzeichnis nachzuweisen.<br />
(4) Der Gerätewart hat die Feuerwehreinrichtungen und die Ausrüstung<br />
zu verwahren und zu pflegen. Mängel sind unverzüglich<br />
dem Feuerwehrkommandanten zu melden.<br />
(5) Für Schriftführer, Kassenverwalter und Gerätewart in den Einsatzabteilungen<br />
gelten die Absätze 1 bis 4 sinngemäß.<br />
§ 13<br />
Feuerwehrausschuss, Abteilungsausschüsse<br />
(1) Der Feuerwehrausschuss besteht aus dem Feuerwehrkommandanten<br />
als dem Vorsitzenden und aus 8 auf fünf Jahre in der<br />
Hauptversammlung gewählten Mitgliedern der Einsatzabteilungen<br />
der Freiwilligen Feuerwehr. Davon entfallen auf die Abteilungen<br />
in <strong>Veringenstadt</strong> 4 Mitglieder,<br />
in Veringendorf 2 Mitglieder,<br />
in Hermentingen 2 Mitglieder.<br />
(2) Dem Feuerwehrausschuss gehören als Mitglied außerdem an<br />
• der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten,<br />
• die Kommandanten der Einsatzabteilungen<br />
(Abteilungskommandanten),<br />
• der Leiter der Altersabteilung,<br />
• der Jugendfeuerwehrwart (sofern vorhanden),<br />
• der Schriftführer,<br />
• der Kassenverwalter und<br />
• der Pressesprecher (soweit vorhanden).<br />
Sofern Schriftführer, Kassenverwalter und Pressesprecher nicht<br />
nach § 13 Abs. 1 in den Feuerwehrausschuss gewählt werden,<br />
gehören sie diesem ohne Stimmberechtigung an.<br />
(3) Werden der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten oder<br />
die Abteilungskommandanten nach Absatz 1 in den Feuerwehrausschuss<br />
gewählt, erhöht sich die Zahl der zu wählenden Mitglieder<br />
entsprechend.<br />
(4) Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Feuerwehrausschusses<br />
ein. Er ist hierzu verpflichtet, wenn dies mindestens ein<br />
Drittel der Mitglieder verlangt. Die Einladung mit der Tagesordnung<br />
soll den Mitgliedern spätestens drei Tage vor der Sitzung<br />
zugehen. Der Feuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn<br />
mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend<br />
ist.<br />
(5) Der Bürgermeister ist von den Sitzungen des Feuerwehrausschusses<br />
durch Übersenden einer Einladung mit Tagesordnung<br />
rechtzeitig zu benachrichtigen. Er kann an den Sitzungen jederzeit<br />
teilnehmen oder sich durch Beauftragte vertreten lassen.<br />
(6) Beschlüsse des Feuerwehrausschusses werden mit einfacher<br />
Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag<br />
abgelehnt.<br />
(7) Die Sitzungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öffentlich.<br />
Über jede Sitzung wird eine Niederschrift gefertigt; sie ist<br />
dem Bürgermeister sowie den Ausschussmitgliedern zuzustellen.<br />
Die Niederschriften sind den Angehörigen der Einsatzabteilungen<br />
auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen.<br />
(8) Der Feuerwehrkommandant kann zu den Sitzungen auch andere<br />
Angehörige der Gemeindefeuerwehr beratend zuziehen.<br />
(9) Bei den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr werden<br />
Abteilungsausschüsse gebildet. Sie bestehen aus dem Ab-
Amtsblatt der Stadt <strong>Veringenstadt</strong> - Nr. 43 vom 27. Oktober 2011 7<br />
teilungskommandanten als den Vorsitzenden und bei der<br />
- Einsatzabteilung in <strong>Veringenstadt</strong> aus 4 gewählten Mitgliedern,<br />
- Einsatzabteilung in Veringendorf aus 4 gewählten Mitgliedern,<br />
- Einsatzabteilung in Hermentingen aus 4 gewählten Mitgliedern.<br />
- Altersabteilung der Gesamtwehr aus 4 gewählten Mitgliedern.<br />
Die Mitglieder werden in der Abteilungsversammlung für die<br />
Dauer von fünf Jahren gewählt.<br />
Den Abteilungsausschüssen gehören als Mitglied außerdem der<br />
Stellvertreter des Abteilungskommandanten, der Schriftführer<br />
und der Kassenverwalter an.<br />
Die Absätze 4 bis 8 gelten für die Abteilungsausschüsse entsprechend.<br />
Der Feuerwehrkommandant ist zu den Sitzungen einzuladen;<br />
er kann sich an den Beratungen jederzeit beteiligen. Die<br />
Niederschrift über die Sitzungen des Abteilungsausschusses<br />
sind auch dem Feuerwehrkommandanten zuzustellen.<br />
§ 14<br />
Hauptversammlung und Abteilungsversammlungen<br />
(1) Unter dem Vorsitz des Feuerwehrkommandanten findet jährlich<br />
mindestens eine ordentliche Hauptversammlung der Angehörigen<br />
der Gemeindefeuerwehr statt. Der Hauptversammlung<br />
sind alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr, soweit für<br />
deren Behandlung nicht andere Organe zuständig sind, zur Beratung<br />
und Beschlussfassung vorzulegen.<br />
(2) In der Hauptversammlung haben der Feuerwehrkommandant<br />
einen Bericht über das vergangene Jahr und der Kassenverwalter<br />
einen Bericht über den Rechnungsabschluss des Sondervermögens<br />
für die Kameradschaftspflege (§ 16) zu erstatten. Die<br />
Hauptversammlung beschließt über den Rechnungsabschluss.<br />
(3) Die Hauptversammlung wird vom Feuerwehrkommandanten<br />
einberufen. Sie ist binnen eines Monats einzuberufen, wenn mindestens<br />
ein Drittel der Angehörigen der Einsatzabteilungen der<br />
Gemeindefeuerwehr dies schriftlich unter Angaben von Gründen<br />
verlangt. Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung<br />
sind den Mitgliedern so wie dem Bürgermeister vierzehn Tage<br />
vor der Versammlung bekannt zu geben.<br />
(4) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens<br />
die Hälfte der Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr<br />
anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit kann eine<br />
zweite Hauptversammlung einberufen werden, die ohne Rücksicht<br />
auf die Zahl der anwesenden Angehörigen der Einsatzabteilungen<br />
der Gemeindefeuerwehr beschlussfähig ist. Beschlüsse<br />
der Hauptversammlung werden mit einfacher<br />
Stimmenmehrheit gefasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen.<br />
(5) Über die Hauptversammlung wird eine Niederschrift gefertigt.<br />
Dem Bürgermeister ist die Niederschrift auf Verlangen vorzulegen.<br />
(6) Für die Abteilungsversammlung der Einsatzabteilungen der<br />
Freiwilligen Feuerwehr sowie die Abteilungsversammlungen bei<br />
den Altersabteilungen und der Jugendfeuerwehr gelten die Absätze<br />
1 bis 5 entsprechend.<br />
§ 15<br />
Wahlen<br />
(1) Die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durchzuführenden<br />
Wahlen werden vom Feuerwehrkommandanten geleitet.<br />
Steht er selbst zur Wahl, bestellen die Wahlberechtigten einen<br />
Wahlleiter.<br />
(2) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln durchgeführt.<br />
(3) Bei der Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters<br />
ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der<br />
anwesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Wird diese Stimmenzahl<br />
nicht erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den beiden<br />
Bewerbern mit den meisten Stimmen statt, bei der die einfache<br />
Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br />
das Los. Steht nur ein Bewerber zur Wahl und erreicht dieser im<br />
ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit nicht, findet ein zweiter<br />
Wahlgang statt, in dem der Bewerber mehr als die Hälfte der<br />
Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten muss.<br />
(4) Die Wahl der Mitglieder des Feuerwehrausschusses wird als<br />
Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung durchgeführt.<br />
Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder<br />
zu wählen sind. In den Feuerwehrausschuss<br />
sind diejenigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr gewählt,<br />
die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit<br />
entscheidet das Los. Die nicht gewählten Mitglieder sind in der<br />
Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen Ersatzmitglieder. Scheidet ein<br />
gewähltes Ausschussmitglied aus, so rückt für den Rest der<br />
Amtszeit das Ersatzmitglied nach, das bei der Wahl die höchste<br />
Stimmenanzahl erzielt hat.<br />
(5) Die Niederschrift über die Wahl des Feuerwehrkommandanten<br />
und seines Stellvertreters ist innerhalb einer Woche nach der<br />
Wahl dem Bürgermeister zur Vorlage an den Gemeinderat zu<br />
übergeben. Stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, findet innerhalb<br />
von drei Monaten eine Neuwahl statt.<br />
(6) Kommt binnen eines Monats die Wahl des Feuerwehrkommandanten<br />
oder seines Stellvertreters nicht zustande oder<br />
stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, so hat der Feuerwehrausschuss<br />
dem Bürgermeister ein Verzeichnis aller Angehörigen<br />
der Feuerwehr vorzulegen, die sich aufgrund ihrer Ausbildung<br />
und Bewährung im Feuerwehrdienst zur<br />
kommissarischen Bestellung (§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG) eignen.<br />
(7) Für die Wahlen in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen<br />
Feuerwehr und der Altersabteilungen der Gesamtwehr sowie der<br />
Jugendfeuerwehr gelten die Absätze 2 bis 6 sinngemäß.<br />
§ 16<br />
Sondervermögen für die Kameradschaftspflege<br />
(Kameradschaftskasse)<br />
(1) Für die Feuerwehr wird ein Sondervermögen für die Kameradschaftspflege<br />
und die Durchführung von Veranstaltungen gebildet.<br />
(2) Das Sondervermögen besteht aus<br />
1. Zuwendungen der Gemeinde und Dritter,<br />
2. Erträgen aus Veranstaltungen,<br />
3. sonstigen Einnahmen,<br />
4. mit Mitteln des Sondervermögens erworbenen Gegenständen.<br />
(3) Der Feuerwehrausschuss stellt mit Zustimmung des Bürgermeisters<br />
einen Wirtschaftsplan auf, der alle im Haushaltsjahr zur<br />
Erfüllung der Aufgaben der Kameradschaftskasse voraussichtlich<br />
eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält.<br />
Ausgaben können für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig<br />
erklärt werden. Über- und außerplanmäßige Ausgaben<br />
können zugelassen werden, wenn ihre Deckung gewährleistet<br />
ist. Außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Zustimmung des<br />
Bürgermeisters. Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in<br />
künftigen Haushaltsjahren dürfen nur eingegangen werden,<br />
wenn der Wirtschaftsplan dazu ermächtigt.<br />
(4) Über die Verwendung der Mittel beschließt der Feuerwehrausschuss.<br />
Der Feuerwehrausschuss kann den Feuerwehrkommandanten<br />
ermächtigen, über die Verwendung der Mittel bis zu<br />
einer bestimmten Höhe oder für einen festgelegten Zweck zu entscheiden.<br />
Der Feuerwehrkommandant vertritt bei Ausführung<br />
des Wirtschaftsplans den Bürgermeister.<br />
(5) Die für das Sondervermögen eingerichtete Sonderkasse (Kameradschaftskasse)<br />
ist jährlich mindestens einmal von zwei<br />
Rechnungsprüfern, die von der Hauptversammlung auf fünf<br />
Jahre bestellt werden, zu prüfen. Der Rechnungsabschluss ist<br />
dem Bürgermeister vorzulegen.<br />
6) Für die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr und die<br />
Jugendfeuerwehr werden ebenfalls Sondervermögen im Sinne<br />
des Absatzes 1 gebildet. Die Absätze 1 bis 5 gelten entsprechend;<br />
an die Stelle des Feuerwehrkommandanten, des Feuerwehrausschusses<br />
und der Hauptversammlung treten der Abteilungskommandant,<br />
der Abteilungsausschuss und die<br />
Abteilungsversammlung.<br />
§ 17<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in<br />
Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung vom 21. Februar 2000<br />
in der Fassung vom 18. September 2006 außer Kraft.<br />
<strong>Veringenstadt</strong>, den 26. Oktober 2011<br />
Gez. Christ, Bürgermeister
Amtsblatt der Stadt <strong>Veringenstadt</strong> - Nr. 43 vom 27. Oktober 2011 17<br />
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:<br />
Eine etwaige Verletzung der von Verfahrens- und Formvorschriften<br />
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) beim<br />
Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO<br />
unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres<br />
seit der Bekanntmachung dieser Satzung geltend gemacht worden<br />
ist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu<br />
bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Öffentlichkeit<br />
der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung<br />
der Satzung verletzt worden ist.<br />
Stadtverwaltung<br />
Einwohnermeldeamt, Standesamt, …<br />
Wie bereits angekündigt ist am Donnerstag, den 27. Oktober<br />
2011 und Freitag, den 28. Oktober 2011 das Einwohnermeldeamt,<br />
Zimmer 001 (Hr. Fröhlich) wegen Urlaubs nicht besetzt. Zudem<br />
ist am Mittwoch, den 02.11.2011 das Einwohnermeldeamt<br />
wegen Fortbildung geschlossen. Für dringende Anfragen steht<br />
Ihnen Zimmer 002 (Fr. Klampfl) zur Verfügung.<br />
Bitte beachten Sie dies und legen Sie Ihren Besuch wenn möglich<br />
auf die Tage vorher oder nachher.<br />
Steueridentifikationsnummer<br />
Ihre steuerliche Identifikationsnummer wurde Ihnen vom Bundeszentralamt<br />
für Steuern (BZSt) schriftlich mitgeteilt. Sie ist<br />
auch auf Ihrer Lohnsteuerkarte 2010 oder auf der Ersatzbescheinigung<br />
des Jahres 2011 aufgedruckt. Verfügen Sie nicht<br />
mehr über Ihre Identifikationsnummer (zum Beispiel Anschreiben<br />
ist nicht mehr auffindbar), haben Sie die Möglichkeit, beim BZSt<br />
die Übersendung eines Schreibens mit der Identifikationsnummer<br />
erneut zu veranlassen. Die Identifikationsnummer wird nicht<br />
telefonisch bekanntgegeben. Das neue Mitteilungsschreiben<br />
wird an die im BZSt gespeicherte Anschrift versendet. Ansprechpartner<br />
ist grundsätzlich das BZSt, das Finanzamt kann die Identifikationsnummer<br />
aber ebenso schriftlich mitteilen.<br />
Anschrift des Bundeszentralamts für Steuern:<br />
Bundeszentralamt für Steuern<br />
An der Küppe 1<br />
53225 Bonn<br />
poststelle@bzst.bund.de<br />
Notarsprechtag<br />
Notar G. Obermayer aus Sigmaringen hält am Donnerstagnachmittag,<br />
den 17. November 2011 von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr einen<br />
Amtstag im Feuerwehrgerätehaus (Schulungsraum im 1.<br />
Obergeschoss in der Bahnhofstraße 3) in <strong>Veringenstadt</strong> ab.<br />
Hierbei kostenfreie Beratung in Nachlass- und Grundstücksfragen.<br />
Um telefonische Voranmeldung wird gebeten unter Tel.:<br />
07571 / 64 525 22.<br />
Die KITA Deutstetten lädt zum Laternenbasteln ein<br />
Interessierte und bastelfreudige Grundschüler, welche gerne<br />
eine Laterne für den Sankt Martinsumzug am 11.November basteln<br />
würden,sind am 2.11.um 14 Uhr ganz herzlich in die KITA<br />
eingeladen.Die Unkosten betragen 3 Euro.Anmeldungen können<br />
gerne in der KITA angenommen werden.<br />
Lohnsteuer<br />
ELStAM, Mitteilung der Steuerdaten durch das Finanzamt<br />
Seit Anfang Oktober erhalten steuerpflichtig erfasste Bürgern ein<br />
Schreiben des zuständigen Finanzamtes, in welchem seine gespeicherten<br />
Daten aufgeführt sind. Der Bürger ist angehalten<br />
diese zu kontrollieren und Fehler seinem Finanzamt mitzuteilen,<br />
welches sich dann mit der Bundeszentrale für Steuern (BZSt) in<br />
Verbindung setzen muss, um eine Aktualisierung der Daten in<br />
der ELStAM-Datenbank anzustoßen.<br />
Zukünftig werden von der Finanzverwaltung nur die steuerrechtlichen<br />
Informationen gespeichert, die bislang auf der Vorderseite<br />
der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (Steuerklasse, Anzahl<br />
der Kinderfreibeträge, sonstige Freibeträge und Religionszuge-<br />
hörigkeit) sowie die melderechtlichen Daten, die wie bisher von<br />
den Gemeinden an die Finanzverwaltung übermittelt werden.<br />
Diese gespeicherten Angaben werden auch als Elektronische<br />
LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet. Zusätzliche<br />
persönliche Daten werden nicht erhoben.<br />
Welche ELStAM zur Übermittlung gespeichert sind und welcher<br />
Arbeitgeber diese in den letzten zwei Jahren abgerufen hat, können<br />
Sie mit Beginn des elektronischen Verfahrens jederzeit über<br />
das ElsterOnline-Portal einsehen. Dazu ist eine Authentifizierung<br />
unter Verwendung der steuerlichen Identifikationsnummer im ElsterOnline-Portal<br />
notwendig. Darüber hinaus ist Ihr zuständiges<br />
Finanzamt Ansprechpartner für Auskünfte zu Ihren gespeicherten<br />
ELStAM.<br />
Bedenken Sie bitte, dass durch die Übermittlung von zig-Millionen<br />
Personendaten von den Einwohnermeldeämtern an die BZSt<br />
und von dort an die Finanzämter sicherlich auch einige Übertragungsfehler<br />
auftreten. Die Finanzbehörden sind bemüht, diese<br />
nach bekanntwerden schnellstmöglich zu korrigieren.<br />
Fundsachen<br />
Bei der Stadtverwaltung <strong>Veringenstadt</strong> wurde auf dem Fundbüro<br />
- eine Flexi-Hundeleine sowie<br />
- ein Briefkastenschlüssel<br />
abgegeben.<br />
Empfangsberechtigte können die Fundsache in Zimmer 001<br />
während der üblichen Sprechzeiten abholen.<br />
Wenn Sie Informationen zu Fundsachen möchten, können Sie<br />
bei der Stadtverwaltung unter 07577/930-30 nachfragen oder<br />
persönlich vorsprechen.<br />
Wir gratulieren ...<br />
.<br />
In der kommenden Woche gelten unsere Glückwünsche<br />
den Jubilaren:<br />
Herrn Marko Coric, Goethestraße 8, <strong>Veringenstadt</strong>,<br />
am 27. Oktober zum 70. Geburtstag<br />
Herr Josef Reinberger, Lindenstraße 1, <strong>Veringenstadt</strong><br />
am 28. Oktober zum 70. Geburtstag<br />
Herr Alfred Griener, Fichtenweg 2, Veringendorf<br />
am 30. Oktober zum 82. Geburtstag<br />
Herr Erich Hepp, Eichenstraße 3, <strong>Veringenstadt</strong><br />
am 31. Oktober zum 78. Geburtstag<br />
Frau Mathilde Raible, Schillerstraße 12, <strong>Veringenstadt</strong><br />
am 31. Oktober zum 70. Geburtstag<br />
Frau Augusta Uhland, Breitnaustraße 23, <strong>Veringenstadt</strong><br />
am 01. November zum 70. Geburtstag<br />
BERICHTE<br />
UNSERER SCHULEN<br />
Alb-Lauchert-Schule <strong>Veringenstadt</strong><br />
Die Elternvertreter im Schuljahr 2011/2012<br />
In den ersten Schulwochen wurden in verschiedenen Klassen<br />
der Alb-Lauchert-Schule die Klassenelternvertreter neu gewählt.<br />
So gehören im Schuljahr 2011/2012 folgende Eltern dem neuen<br />
Elternbeirat an:<br />
Kl. 1/2 Jungnau Oliver Sammet, Siegbert Rebel<br />
Kl. 3/4 Jungnau Daniela Grünvogel, Andreas Schindler<br />
Kl. 1a Monika Kühne, Katharina Uttenweiler<br />
Kl. 1b Georgine Ott, Silvia Baur,<br />
Kl. 2 Melanie Göggel, Theresia Müller<br />
Kl. 3 Anne Elser-Baumgartner, Sabine Miller<br />
Kl. 4 Marion Gauggel, Bettina Possekel
18<br />
Im Elternbeirat und in der Schulkonferenz gab es keine Veränderungen.<br />
So ist Frau Anne Elser-Baumgartner weiterhin Elternbeiratsvorsitzende<br />
und Herr Siegbert Rebel stellvertretender Elternbeiratsvorsitzender,<br />
Frau Bettina Possekel Vertreterin der<br />
Eltern in der Schulkonferenz und ihre Stellvertreterin ist Frau Sabine<br />
Miller. Neuer Sprecher für die Grundschule Jungnau ist Herr<br />
Siegbert Rebel.<br />
Allen gewählten Eltern gilt unser herzlichster Dank für die Bereitschaft,<br />
sich für das wichtige Amt eines Elternvertreters an unserer<br />
Schule zur Verfügung zu stellen, das Interesse für die Aufgaben<br />
der Schule und der Erziehung zu wahren und Verantwortung<br />
für ihre Schule und die Kinder zu übernehmen.<br />
Für dieses Schuljahr wünsche ich nun allen gewählten Vertretern<br />
viel Freude in ihren neuen Ämtern und hoffe, dass Sie das schulische<br />
Leben weiterhin mit großem Interesse und Engagement<br />
begleiten und uns dabei tatkräftig und konstruktiv unterstüt¬zen.<br />
Rupert Steinhart, Rektor<br />
Freiwillige Feuerwehr<br />
<strong>Veringenstadt</strong><br />
Hinweis an die Bevölkerung<br />
Sirenenprobe in Veringendorf und Hermentingen am Samstag<br />
den 29.10.2011<br />
Am Samstag wird um 14.00 Uhr die Sirene in Veringendorf per<br />
Alarmmelderknopf ausgelöst. Um 14.20 Uhr dann die Sirene in<br />
Hermentingen.<br />
Grund ist ein Funktionstest der Alarmmelderknöpfe die an den jeweiligen<br />
Rathäusern angebracht sind.<br />
Hinweis der Feuerwehr:<br />
Die Alarmierung der Feuerwehren auf diese Weise - Einschlagen<br />
der Scheibe. Drücken des Feuerdruckknopfes am Gebäude, ist<br />
aus heutiger Sicht nicht mehr aktuell.<br />
Jeder sollte bei einem Ernstfall per Telefon oder Handy die 112<br />
wählen, dort kommen sie direkt an der Feuerwehrleitstelle Sigmaringen<br />
raus. Melden sie den Vorfall und der Disponet wird<br />
dann die entsprechenden Feuerwehren alarmieren.<br />
Ob unsere Druckknöpfe auch zukünftig bleiben werden, wird in<br />
bälde entschieden und öffentlich durch die Stadt bekanntgegeben.<br />
Klaus Packheiser Kommandant<br />
Vorankündigung:<br />
Feuerwehralarmübung im Tunnel B-32 in <strong>Veringenstadt</strong><br />
Hinweis für die Bevölkerung und die Einsatzkräfte der Feuerwehr<br />
<strong>Veringenstadt</strong>.<br />
In der Zeit vom 07.11.bis 21.11.2011 findet nach Aufforderung<br />
durch das Regierungspräsidium Tübingen Abteilung Straßenbaubehörde<br />
nach Abschluß der Sanierungsmaßnahmen des<br />
Straßentunnels B-32 ( Schloßbergtunnel ) in <strong>Veringenstadt</strong> eine<br />
größere Feuerwehrrettungsübung statt.<br />
Es wird ein Verkehrsunfall mit zwei PKWs im Tunnel angenommen,<br />
hierbei beginnt ein PKW zu brennen (starke Rauchentwicklung)<br />
auch sind Personen in den PKWs eingeklemmt.<br />
Die Abteilung <strong>Veringenstadt</strong> wird mit ihren Feuerwehrfahrzeugen<br />
die Brandbekämpfung und Technische-Hilfeleistung übernehmen<br />
evt. wird auch die Stützpunktfeuerwehr aus Gammertingen<br />
dazu alamiert.<br />
Ich bitte die Anwohner beiderseits des Tunnels um Nachsicht für<br />
evt. Beeinträchtigungen (Lärm, Rauch ).<br />
Die Übung wird vorraussichtlich in den Abendstunden stattfinden.<br />
Es grüßt Klaus Packheiser Kommandant<br />
Voranzeige<br />
Am Donnerstag, den 03.11.2011 findet für die Gruppe II um 19.30<br />
Uhr eine Probe statt. Es grüßt Euch freundlich Erwin Bögle<br />
Herausgeber: Stadt <strong>Veringenstadt</strong> – Verantwortlich für den amtlichen<br />
Inhalt: Bürgermeister Armin Christ<br />
Anzeigen und Druck: Acker GmbH, Gammertingen, Mittelberg 6, Telefon<br />
(0 75 74) 93 01-0, Telefax (0 75 74) 93 01-30, E-Mail: amtsblatt@druckereiacker.de.<br />
Bezugspreis vierteljährlich Euro 8,50 (Euro 7,50 einschl. 7%<br />
MwSt. + Euro 1,00 Agenturvergütung)<br />
Amtsblatt der Stadt <strong>Veringenstadt</strong> - Nr. 43 vom 27. Oktober 2011<br />
SONSTIGES<br />
Mehrgenerationenhaus<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
am Donnerstag, 03.11.2011, bieten wir Ihnen zum offenen Mittagstisch:<br />
Menü 1: Riebelesuppe, Hähnchenschenkel mit Currysoße und<br />
Gemüsereis, Götterspeise, Mineralwasser<br />
Menü 2: Riebelesuppe, Pfannkuchen mit Pilzfüllung und Salat,<br />
Götterspeise, Mineralwaser<br />
Unsere Menüs bieten wir Ihnen auch zum Abholen an. Gerne<br />
nehmen wir Ihre Anmeldungen unter folgenden <strong>Telefonnummern</strong><br />
entgegen: 07577/92 51 41 oder 0163/2 14 80 78.<br />
Unsere Veranstaltungen in der kommenden Woche:<br />
Sa., 29.10., 15.00 bis 17.00 Uhr Kinderkino mit Ingrid So., 30.10.,<br />
15.00 bis 19.00 Uhr Tanztee mit Peter & Richy<br />
Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern eine schöne Ferienwoche.<br />
Johanna Benz, Gemeinwesenarbeiterin, und Team<br />
Offene Jugend<br />
Schlag den Bernd<br />
Die Offene Jugend lädt am 18.11.2012 zu einer Veranstaltung für<br />
einen guten Zweck unter dem Motto „Schlag den Bernd“ ein. Das<br />
abendliche Programm lehnt sich an die allseits bekannte Fernsehsendung<br />
„Schlag den Raab“ an, jedoch gilt es nicht den Raab<br />
sondern den Allrounder Bernd zu schlagen. Antreten können alle<br />
die Lust auf Spiel Spaß und Spannung haben, es sind aber auch<br />
alle Zuschauer recht herzlich eingeladen. Beginn ist um 20.15<br />
Uhr im Pfarrheim <strong>Veringenstadt</strong>. Der Eintritt beträgt 2 Euro, dieser<br />
wird dann einem karitativen Zweck gespendet.<br />
Auf euer Kommen freut sich Bernd und die Offene Jugend <strong>Veringenstadt</strong>"<br />
Medienbildung – früh beginnen<br />
Aktive Audioarbeit in Kindergarten und Grundschule<br />
Landkreis Sigmaringen. Kinder leben heute in einer vielfältigen<br />
Medienwelt, die ihr Wirklichkeitserleben mitprägt. Überwiegend<br />
werden Medien als positive Bereicherung der eigenen Lebenswelt<br />
erfahren.<br />
Einen aktiven Medienbildungskurs für Kindergärten und Grundschulen<br />
bietet das Kreismedienzentrum Sigmaringen am Dienstag,<br />
8. November von 14:30-17:30 Uhr in seinen Räumen in der<br />
Fürst-Wilhelm-Straße 14, 72488 Sigmaringen an. Dieser Medienkompetenztag<br />
findet im landesweiten Rahmen der Initiative<br />
„Kindermedienland Baden- Württemberg“ statt. Nähere Informationen<br />
dazu gibt es im Internet unter der Adresse: www.kindermedienland-bw.de.<br />
Weitere Auskünfte und Anmeldehinweise erteilt das Kreismedienzentrum<br />
Sigmaringen unter Telefon 07571/645230. Hier gibt<br />
es auch einen informativen Flyer zu den fünf angebotenen Workshops<br />
und dem Programm des Nachmittags. Die Broschüre ging<br />
allen Kindergärten und Grundschulen im Landkreis bereits zu.<br />
Eltern und Kinder kochen gemeinsam<br />
Landkreis Sigmaringen. Kinder sind neugierig und wollen helfen,<br />
besonders bei der Nahrungszubereitung in der Küche. Das ist<br />
eine gute Voraussetzung für eine gesunde Ernährung, da durch<br />
das Helfen die Lust auf ein vielfältiges Speisenangebot steigt.<br />
Gemeinsam mit ihren Kindern im Alter von 7 bis 10 Jahren können<br />
Mütter, Väter oder Großeltern kindgerechte Gerichte unter<br />
fachlicher Anleitung zubereiten. Angeboten wird der Workshop<br />
am Donnerstag, 10. November 2011 von 14:30 bis 17:30 Uhr im<br />
Grünen Zentrum in Sigmaringen-Laiz, Winterlinger Str. 9. Bei<br />
großer Nachfrage wird der Workshop am Montag, 21. November<br />
2011 wiederholt. Pro erwachsenem Teilnehmer wird ein Kostenbeitrag<br />
von 7,- Euro und pro Kind von 3,- Euro erhoben. Um telefonische<br />
Anmeldung unter 07571/102-8601 wird gebeten.<br />
Landratsamt Sigmaringen – Fachbereich FORST informiert
Amtsblatt der Stadt <strong>Veringenstadt</strong> - Nr. 43 vom 27. Oktober 2011 19<br />
Holzernte – wenn nicht jetzt, wann dann?<br />
Die Privatwald-Infoveranstaltungen liegen hinter uns. Den 130<br />
Waldbesitzern, die zu den drei Veranstaltungen im nördlichen<br />
Kreisgebiet gekommen sind, sagen wir: Vielen Dank für das damit<br />
gezeigte Interesse!<br />
Den übrigen 96% der privaten Waldbesitzer, die wir mit unseren<br />
Infotagen nicht erreichten konnten, sei auf diesem Weg nochmals<br />
an Herz gelegt: Selten waren die Umstände für die Holzernte<br />
so günstig wie zur Zeit. Reden Sie mit Ihrem Revierleiter,<br />
was in Ihrem Wald getan werden kann. Jörg Scham<br />
Angel- und Naturfreunde Weiherwiesen e.V. Hettingen<br />
Einladung zum Kesselfleischessen<br />
Am 06. November 2011 ab 11.00Uhr lädt der Angel- und Naturfreunde<br />
Weiherwiesen e.V. zum traditionellen Kesselfleischessen<br />
in die Laucherttalhalle nach Hettingen herzlich ein.<br />
Wir bieten direkt aus dem Kessel, Blut & Leberwurst, Kesselfleisch<br />
mit Sauerkraut. Weiterhin bieten wir Schnitzel mit<br />
Pommes und Kartoffelsalat, sowie gerauchte Forellen (zum mitnehmen)<br />
an.<br />
Mittags ist für Kaffee und Kuchen reichlich gesorgt.<br />
Der Weiherwiesen e.V. freut sich sehr über Ihr kommen!<br />
VEREINSMITTEILUNGEN<br />
FV <strong>Veringenstadt</strong> e.V.<br />
Aktive<br />
SV Hausen a. A. – FV <strong>Veringenstadt</strong> I 3:3<br />
Tore: Sebastian Hein, Jan Mayer, Georg Hein<br />
FVV II spielfrei<br />
Vorschau<br />
Sonntag 30.10.2011<br />
Am Wochenende stehen hintereinander 2 wichtige Spiele auf<br />
dem Programm, die Lokalkämpfe gegen Gammertingen und Mägerkingen<br />
versprechen viel Spannung und die Zuschauer dürfen<br />
gespannt sein, wie sich unsere junge Truppe schlägt.<br />
FV <strong>Veringenstadt</strong> II – TSV Gammertingen II<br />
Spielbeginn 13.15 Uhr<br />
FV <strong>Veringenstadt</strong> I – TSV Gammertingen I<br />
Spielbeginn 15.00 Uhr<br />
Dienstag 01.11.2011<br />
FV <strong>Veringenstadt</strong> I – TSV Mägerkingen I<br />
Spielbeginn 14.30 Uhr<br />
Jugendfußball<br />
A – Jugend<br />
4. Pokalrunde: SGM <strong>Veringenstadt</strong> – SGM Betzenweiler I<br />
Das Spiel wurde wegen des starken Schneefalls abgesagt.<br />
Bambini<br />
FV <strong>Veringenstadt</strong> – TSV Mägerkingen<br />
D – Jugend<br />
FC Mengen – FV <strong>Veringenstadt</strong> 0:4<br />
F – Jugend<br />
Der nächste 4. Spieltag findet in Neufra statt<br />
E – Jugend<br />
TSV Mägerkingen – FV <strong>Veringenstadt</strong> 0:4<br />
Die E-Jugend fuhr bei winterlichen Temperaturen am vergangenen<br />
Samstag nach Mägerkingen.<br />
Beim Tabellenletzten bekamen die Jungs die Chance ihre spielerischen<br />
Fähigkeiten einzusetzen. Es gelangen flüssige Spielzüge<br />
aus denen sich eine Vielzahl von Torchancen ergaben. Zur<br />
Halbzeit stand es 4:0 für die Veringer.<br />
Unsere treuen Fans sahen in der zweiten Halbzeit eine ganze<br />
Reihe von gut herausgespielten Tormöglichkeiten. Entweder<br />
hielt der gute Torhüter der Mägerkinger oder der Ball landete am<br />
Pfosten oder an der Latte, manchmal aber auch knapp neben<br />
dem Tor.<br />
So blieb es am Ende bei einem 4:0 Auswärtssieg. Mit drei Siegen<br />
und drei Niederlagen steht die E-Jugend in der Mitte der Tabelle.<br />
Nächstes Wochenende findet das letzte Vorrundenspiel am<br />
Samstag um 11.45 Uhr auf dem Sportplatz in <strong>Veringenstadt</strong> gegen<br />
den TSV Neufra statt.<br />
A – Jugend<br />
SGM <strong>Veringenstadt</strong> – SGM Ostrach 2:0<br />
B – Juniorinnen<br />
FV <strong>Veringenstadt</strong> – FV Bad Saulgau 1:9<br />
B – Jugend<br />
TSV Sigmaringendorf – SGM Hettingen/Inner./<strong>Veringenstadt</strong> 4:1<br />
Vorschau<br />
Samstag, 29.10.2011<br />
D – Jugend Spielbeginn 12.45 Uhr<br />
FV <strong>Veringenstadt</strong> – SF Hundersingen<br />
E – Jugend Spielbeginn 11.45 Uhr<br />
FV <strong>Veringenstadt</strong> – TSV Neufra<br />
A – Jugend Spielbeginn 15.30 Uhr<br />
TSV Sigmaringendorf – SGM <strong>Veringenstadt</strong><br />
B – Juniorinnen Spielbeginn 15.00 Uhr Abfahrt 13.30 Uhr<br />
SC Blönried – FV <strong>Veringenstadt</strong><br />
Sonntag, 30.10.2011<br />
B – Jugend Spielbeginn 10.30 Uhr<br />
SGM Hettingen/Inner./<strong>Veringenstadt</strong> – TSV Gammertingen<br />
Tamara Greiner Pressewart FV V (from Londo<br />
TSV <strong>Veringenstadt</strong> 1869 e.V.<br />
Abteilung Tischtennis<br />
Die letzten beiden Begegnungen wurden mit unterschiedlichem<br />
Erfolg abgeschlossen. Zunächst wurde durch einen 9:4 Erfolg<br />
gegen den SV Bronnen IV die Tabellenführung verteidigt. Die<br />
musste dann aber am letzten Wochenende abgegeben werden.<br />
Im Gastspiel beim SV Herbertingen lief es zunächst recht viel versprechend.<br />
Mit 3:1 konnten die Veringer in Führung gehen. Jedoch<br />
dann riss der Faden und es lief nicht mehr viel zusammen.<br />
Am Ende stand ein verdienter 9:4-Sieg für Herbertingen zu Buche.<br />
In der Tabelle rutschte man auf Rang vier ab. Es stehen in<br />
der Vorrunde nun noch zwei Auswärtsspiele in Hohentengen und<br />
Ostrach auf dem Spielplan. In diesen beiden Spielen gilt es möglichst<br />
Anschluss an die beiden Aufstiegsplätze zu halten.<br />
Fitnessverein <strong>Veringenstadt</strong> e.V.<br />
Einladung zur Einweihungsfeier<br />
Am Samstag, 5.11.2011 ab 19.00 Uhr laden wir unsere Mitglieder<br />
samt Partner ins neue Studio in der Inneringer Straße 3,<br />
72519 <strong>Veringenstadt</strong> zur Einweihungsfeier ein. Wir machen ein<br />
Buffet, zu dem jeder etwas mitbringen kann. Die Getränke werden<br />
vom Verein übernommen. Bitte in die ausgehängte Liste im<br />
Studio eintragen, damit wir besser planen können. Gleichzeitig<br />
möchten wir uns mit der Einweihungsfeier bei den vielen Handwerkern<br />
bedanken, die sich trotz der Sommerferien so tatkräftig<br />
am Umbau beteiligt haben.<br />
Voraussichtlich wird uns unser Mitglied Siggi Binder auf dem Klavier<br />
unterhalten. Die Vorstandschaft.<br />
Eingangskarten fürs neue Studio<br />
Wer noch keine Zutrittskarte fürs neue Studio abgeholt hat, sollte<br />
dies in den nächsten Tagen machen. Die alten Eingangschips<br />
bitte mitbringen, sind diese noch intakt müsst ihr nur 10,00 Euro<br />
Pfand für die neue Karte hinterlegen. Ist diese jedoch defekt , sind<br />
leider 20,00 Euro Pfand fällig. Abholtermin ist am Freitag,<br />
28.10.2011 von 18.00 – 20.00 Uhr im Studio. Tel. Stanislaw<br />
Ploch Tel. 07577/7632, Andreas Müller Tel. 07577/932190
20<br />
Narrenzunft <strong>Veringenstadt</strong><br />
Baderhexen<br />
Am Samstag, den 29. Oktober 2011 findet um 18:00 Uhr eine Sitzung<br />
für alle in der Bergschule statt.<br />
Bitte kommt recht zahlreich. Gruß Bene<br />
TC <strong>Veringenstadt</strong><br />
Hallo Tennisfreunde, die Tennissaison ist zu Ende.<br />
Wir müssen die Plätze winterfest machen. Wir treffen uns am<br />
Samstag, den 5.11.11 ab 9 Uhr auf der Tennisanlage.<br />
Narrenzunft Glecklesbender<br />
Veringendorf<br />
Jahresausflug 2011!<br />
Am ersten Oktober- Wochenende fand der diesjährige Jahresausflug<br />
der „Narrenzunft Glecklesbender“ statt!<br />
Am Samstag, 01.10. startete um 7 Uhr in der Früh ein vollbesetzter<br />
Narrenbus in Richtung Bayern! Nachdem in der Vorfreude<br />
die meisten ihr erstes Frühstück in flüssiger Form nach Abfahrt<br />
des Busses zu sich nahmen, wurde als erster Halt ein Parkplatz<br />
ausgesucht, auf dem man das Zweite Frühstück mit Kaffee, Kuchen,<br />
Wurst und Brot auftischte. So wurden ausgiebig die Mägen<br />
gefüllt, als erste Stärkung für den anstehenden Tag. Weiter ging<br />
es zum Kloster Andechs, wo der gesamte Komplex mit ausreichend<br />
Zeit angeschaut- und/ oder in der Brauereigaststätte eingekehrt<br />
werden konnte. Insofern man ein nettes Plätzchen fand<br />
war dies sehr schön, fanden sich in Andechs an diesem Tage<br />
doch etliche Ausflügler ein, die wohl aufgrund der nahegelegenen,<br />
zeitgleichen „Wiesn“ ebenfalls Andechs als Zwischenziel<br />
planten. Nach dieser ersten Etappe ging es dann weiter nach<br />
Niederbayern zum eigentlichen Ziel- der Westernstadt „Pullman<br />
City“ in Eging am See! Dort angekommen wurden bei strahlendem<br />
Sonnenschein und Hochsommer- Temperaturen (wenn<br />
„Narren- Engel“ reisen) erst mal die angemieteten Blockhütten<br />
aufgeteilt und mit Sack und Pack bezogen! Schon beim ersten<br />
durchqueren der Westernstadt waren wohl die meisten sehr angetan<br />
und verblüfft, wie Detailgetreu und Vielseitig diese hier aufgebaut<br />
worden ist. Herrliche Ausblicke über Berg und Tal, einem<br />
See und vielem weiterem, wurde das sehr großflächige Gebiet<br />
begutachtet. Am Abend dann machte man sich in Gruppen, viele<br />
in Western- Outfit, zum erkunden der zahlreichen Saloons, Restaurants<br />
und Bars von „Pullman- City“. Man war begeistert wie<br />
sehr man sich hier in das Leben der Cowboys versetzen konnte<br />
und das Flair des Wilden Westens in rustikaler Manier erleben<br />
und ausleben konnte. Das einzige was noch fehlte war, dass<br />
Winnetou & Co. persönlich an einem vorbeischlenderte. So<br />
wurde überall, viele bei Live- Musik, zum Teil bis zum Morgengrauen<br />
gefeiert, getrunken, getanzt und „Luft- Kontrabass“ gespielt,<br />
bevor man sich´s in den Holz- Blockhütten für ein paar<br />
Stunden auf Brettern gemütlich machte! Am nächsten Morgen<br />
machten sich die meisten gleich wieder auf in einen der Saloons<br />
zum ausgiebigen Frühstück, bevor noch ein paar letzte Stündchen<br />
im Stile der Cowboys und Indianer verbracht werden konnten,<br />
bevor der Bus wieder in Richtung Heimat aufbrach. Auf der<br />
etwa 5- stündigen Rückfahrt holte viele dann der Schlaf ein, die<br />
anderen tauschten ihre Erlebnisse des Samstagabends miteinander<br />
aus und stießen nochmals auf einen absolut gelungenen<br />
Ausflug an. Zum Ende des Wochenendes wurde dann noch gemeinsam<br />
in Inneringen eingekehrt und das Abschlussessen eingenommen.<br />
So machte man sich im Anschluss- müde, aber gut<br />
gelaunt, zurück nach Veringendorf zum Ausgangspunkt.<br />
Als Fazit meinten die meisten: „Mia gfoits!“<br />
Heiko Haug, Schriftführer<br />
Amtsblatt der Stadt <strong>Veringenstadt</strong> - Nr. 43 vom 27. Oktober 2011<br />
TV Veringendorf e.V.<br />
Vorankündigung Mitgliederversammlung<br />
Der TV 1914 Veringendorf e.V. möchte alle Mitglieder, Freunde<br />
und Gönner recht herzlich zur Mitgliederversammlung am Freitag,<br />
den 18. November 2011 um 20.00 Uhr im Bürgerhaus Veringendorf<br />
einladen.<br />
TV Veringendorf - 1.Vorsitzender Michael Witte<br />
BERICHTE DER KIRCHEN<br />
Gottesdienstordnung der<br />
SE Veringen vom 29.10. -6.11.2011<br />
Samstag, 29.10.<br />
Ve’dorf 17.30 Gräberbesuch anschl.<br />
Hl. Messe<br />
!!!Achtung – heute Nacht endet die Sommerzeit !!!<br />
Sonntag, 30.10. 31. Sonntag im Jahreskreis<br />
Hettingen 9.00 Hl. Messe<br />
Deutstetten 10.00 Hl. Messe für Gertrud Reiser und verst.<br />
Angehörige; Rüdiger Ploch und verst.<br />
Familienangehörige; Fridolin Schmid und<br />
Angehörige Schmid-Hempfer, Andreas<br />
Treuz; Otto Pfaff und Sohn Otto mit<br />
Gerold Pfaff; Siegfried Schlawginski, Franz<br />
und Rosa Pfaff und verst. Angehörige;<br />
Karl Schmid und Maria Straubinger<br />
anschl. Gräberbesuch<br />
Inneringen 10.30 Hl. Messe für Albert und Franz Kempf und<br />
Mina Lieb und verst. Angehörige Edmund<br />
und Maria Blatter und Ulli Kallweit; Karl Fritz<br />
und verst. Angehörige; Karl und Anneliese<br />
Flöß; Hermann Fink (Jahrtag); Albert<br />
Denzler; Hans Kempf und verst.<br />
Angehörige<br />
Deu/Het 13.30 Rosenkranz<br />
Montag, 31.10. Hl. Wolfgang<br />
Ve’stadt 15.00 Rosenkranz<br />
Herment. 17.30 Gräberbesuch anschl. Hl. Messe<br />
Dienstag, 1.11. Allerheiligen<br />
Hettingen 9.00 Hl. Messe für Anton Stauß (Jahrtag)<br />
anschl. Gräberbesuch und Segnung<br />
des neuen Gräberfeldes<br />
Inneringen 14.00 Hl. Messe für Peter und Paul Durau und<br />
Angehörige<br />
anschl. Gräberbesuch<br />
Mittwoch, 2.11. Allerseelen<br />
Deutstetten 18.30 Hl. Messe für Berta Baumann (gest.<br />
Jahrtag)<br />
Kollekte für die Priesterausbildung<br />
Donnerstag, 3.11. Hl. Hubert, hl. Pirmin, hl. Martin v. Porres<br />
Deutstetten 17.00 Gebet um geistliche Berufe<br />
Ve’dorf 18.30 Hl. Messe für Endriß Andreas, Barbara und<br />
Kinder Hugo und Barbara (gest. Jahrtag)<br />
Freitag, 4.11. Hl. Karl Borromäus<br />
SE Haus- und Krankenkommunion<br />
Inneringen 18.30 Herz-Jesu-Amt für die armen Seelen<br />
Samstag, 5.11. Zählung der Gottesdienstbesucher<br />
Deutstetten 8.30 Rosenkranz und Beichtgelegenheit<br />
9.00 Wallfahrtsmesse für Sofie Stauß und verst.<br />
Angehörige; Pfarrer Fridolin Abberger und
Amtsblatt der Stadt <strong>Veringenstadt</strong> - Nr. 43 vom 27. Oktober 2011 21<br />
Nikolaus Spath; Arthur und Hans Schwörer<br />
und die Verstorbenen der Fa. Kastell<br />
Deutstetten 18.30 Vorabendmesse für Verstorbene der<br />
Familie B; die Verstorbenen der Fam. Otto<br />
Pfaff<br />
Sonntag, 6.11. 32. Sonntag im Jahreskreis<br />
Zählung der Gottesdienstbesucher<br />
Ve’dorf 9.00 Hl. Messe<br />
Inneringen 10.30 Hl. Messe für Johanna Flöß, Franz Metzger<br />
Hettingen 10.30 Hl. Messe<br />
Deu/Het 13.30 Rosenkranz<br />
SEELSORGEEINHEIT Tel: 07577/3236<br />
e-mail: st-nikolaus-veringenstadt@t-online.de<br />
www.se-veringen.de<br />
Öffnungszeiten des Pfarrbüros in <strong>Veringenstadt</strong>:<br />
Donnerstag 9 – 11 Uhr<br />
Hl. Messen in der Seelsorgeeinheit Straßberg<br />
Sa. 29.10. Straßberg 18.30 Uhr Vorabendmesse<br />
So. 30.10. Winterlingen 19.00 Uhr Hl. Messe<br />
Benzingen 10.30 Uhr Hl. Messe<br />
Haus- und Krankenkommunion<br />
Am Feitag, 4. November findet die nächste Haus- und Krankenkommunion<br />
statt.<br />
Vormittags: <strong>Veringenstadt</strong><br />
Nachmittags: Veringendorf, Inneringen, Hettingen<br />
Neue Anmeldungen sind jederzeit möglich.<br />
Bitte wenden Sie sich ans Pfarrbüro.<br />
Gebetsanliegen Papst Benedikts XVI. und der Kirche für den<br />
Monat November:<br />
Wir beten<br />
1. Für die katholischen Kirchen im Osten: Ihre ehrwürdigen Traditionen<br />
mögen von der ganzen Kirche geschätzt werden.<br />
2. Für Afrika: Um Gerechtigkeit und Versöhnung aus der Kraft<br />
Christi.<br />
Pfarrgemeinde St. Martin Hettingen<br />
Kinderchor „Popcorn“<br />
Einladung<br />
Am Sonntag, den 30.10.2011 um 17.00 Uhr in der Laucherttalhalle<br />
in Hettingen.<br />
„Musical –Das Dschungelbuch“<br />
Gesungen und gespielt vom „Kinderchor Popcorn“<br />
Der Eintritt ist frei. Über Spenden für das neue Gräberfeld für Totund<br />
Frühgeburten auf dem Friedhof Hettingen würden wir uns<br />
freuen.<br />
Das Bezirkskantorat Sigmaringen bietet eine Ausbildung zum(r)<br />
nebenamtlichen Kirchenmusiker(in) an. In den Fächern Orgel<br />
und Chorleitung erfolgt die dreijährige Ausbildung in Hechingen,<br />
Sigmaringen und Pfullendorf. Die Ausbildung endet mit der C-<br />
Prüfung und kostet 40 Euro im Monat. Des weiteren ist es möglich,<br />
nur Orgel- oder Chorleitungsunterricht zu erhalten. (30 Euro/<br />
Monat).<br />
Ein zusätzlicher Ausbildungsgang betrifft „Kinderchorleitung“.<br />
Eine zwei- bis dreijährige Ausbildung führt hier zur Befähigung, einen<br />
kirchlichen Kinderchor zu leiten. Diese Ausbildung kostet 35<br />
Euro/Monat. Für nähere Informationen und steht Bezirkskantor<br />
Klaus Krämer, Fidelisstr.1, 72488 Sigmaringen, Tel. 07571/52367,<br />
e-mail: Bezirkskantorat.Sigmaringen@t-online.de gerne zur Verfügung.<br />
Das neue Unterrichtsjahr beginnt am 01.12.11.<br />
Veringendorf<br />
Neuer Jugendtreff in Veringendorf<br />
Hey, Bist du 13 oder älter & willst du mal richtig spaß mit anderen<br />
in deinem Alter haben?<br />
Dann haben wir genau das Richtige für dich!<br />
Es gibt endlich wieder einen Jugendtreff in Veringendorf!<br />
Für das erste Treffen haben wir uns etwas Besonderes überlegt.<br />
Das erste Treffen wäre am 2. November von 16:00 Uhr bis ca.<br />
21:00 Uhr im Pfarrhaus in Veringendorf.<br />
Du brauchst nichts außer guter LauneJ.<br />
Haben wir dein Interesse geweckt?<br />
Dann gib uns doch bitte kurz unter der Nummer 07577/932189<br />
bis zum 31. Oktober Bescheid, damit wir wissen auf wie viel Leute<br />
wir uns einstellen müssen.<br />
Also hoffentlich bis bald, wir freuen uns auf dich<br />
Amelie, Luisa und Sarah<br />
Strickstube<br />
Ab Dienstag, 8. November beten wir den Rosenkranz um 14 Uhr<br />
wieder im warmen Pfarrhaus. Anschließend werden wir bei Kaffee<br />
und Weißbrot wieder stricken und uns in geselliger Runde unterhalten.<br />
Neue Gesichter sind sowohl zum Beten als auch zum<br />
Stricken jederzeit gerne willkommen.<br />
Evangelische Kirchengemeinde Gammertingen<br />
Freitag, 28. Oktober 2011<br />
14.00 Uhr: Spatzenchor (Gemeindehaus)<br />
15.00 Uhr: Teenie-Chor im Gemeindehaus<br />
17.00 Uhr: Jugendchor im Gemeindehaus<br />
20.00 Uhr: Ökumenischer Gesprächskreis zum Thema: „Afrika“<br />
mit Referent Pfarrer Mboma im Fidelishaus<br />
Samstag, 29. Oktober 2011<br />
13.00 Uhr – 18.00 Uhr: Ökumenischer Kinderbibeltag im Fidelishaus<br />
18.00 Uhr: Ökumenischer Familiengottesdienst zum Abschluss<br />
des Bibeltages<br />
Sonntag, 30. Oktober 2011 (19. So. n. Trinitatis)<br />
Wochenspruch: Heile du mich, Herr, so werde ich heil; hilf du mir,<br />
so ist mir geholfen.<br />
9.00 Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl im Simon-Grynäus-Haus<br />
in <strong>Veringenstadt</strong> (Pfarrer Deißinger)<br />
10.15 Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl in der Evang. Kirche<br />
Gammertingen (Pfarrer Deißinger). Das Opfer ist für die eigene<br />
Gemeinde bestimmt.<br />
10.00 Uhr: Gottesdienst in der Klosterkirche Mariaberg (Pfarrer<br />
Heppenheimer)<br />
Montag, 31. Oktober 2011 (Reformationstag)<br />
19.30 Uhr: Frauenbastelkreis (Gemeindehaus Gammertingen)<br />
Mittwoch, 02. November 2011<br />
20.00 Uhr: Singkreis (Gemeindehaus)<br />
Freitag, 04. November 2011<br />
16.00 Uhr: Einweihung der neuen Mariaberger Begegnungsstätte<br />
am Trégueuxplatz in Gammertingen<br />
Kinderbibeltag<br />
Der ökum. Kinderbibeltag zum Thema: „Der barmherzige Samariter“<br />
findet am 29.10.2011 im Fidelishaus statt. Wir beenden den<br />
Tag mit einem Gottesdienst in der kath. Kirche St. Leodegar.<br />
Orgel-Ausbildung<br />
Die württembergische Landeskirche bietet begabten Pianisten<br />
ab 13 Jahren eine kostengünstige Ausbildung zum nebenamtlichen<br />
Organisten mit Befähigungsnachweis oder C-Prüfung an -<br />
bei Bedarf auch mit Chorleitung. Auch im Bezirk Reutlingen werden<br />
immer wieder Organisten für einzelne oder regelmäßige<br />
Dienste gesucht.<br />
Infos bei KMD Eberhard Becker, 07121/3124-65 oder:<br />
017621069449<br />
Kasualvertretung während den Herbstferien<br />
Pfarrerin Hornung ist von 28. Oktober bis 06 November im Urlaub.<br />
Pfarrer Deißinger hat Urlaub vom 3. November bis 6. November.<br />
Die Vertretung in dringenden Fällen ist folgendermaßen geregelt:<br />
Vertretung für Gammertingen und <strong>Veringenstadt</strong> hat:<br />
Vom 28.10. bis 2.11. Pfarrer Deißinger (Telefon 07574/91211)<br />
und vom 3.11. bis 6.11. Pfarrer Rose, Mägerkingen (Telefon<br />
07124/1014)
22<br />
Pfarramt I: Pfarrer Ulrich Deißinger, Roter Dill 13, Telefon:<br />
07574/91211, Fax: 07574/91240, E-Mail: Ev-Gemeinde-Gammertingen@t-online.de<br />
Pfarramt II: Pfarrerin Gertrud Hornung, Höllgasse 191, Telefon<br />
07577/3693, Fax: 07577/926274, Ev-Gemeinde-<strong>Veringenstadt</strong>@Kirche-Reutlingen.de<br />
Ab Oktober ist das Gemeindebüro an folgenden Vormittagen<br />
geöffnet: Dienstag (nicht mehr Montag), Mittwoch und Freitag<br />
(jeweils 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr).<br />
Unsere Heimat<br />
Schwäbische Alb<br />
Karst und Höhlen<br />
Die Schwäbische Alb ist eines der größten zusammenhängenden Karstgebiete<br />
in Deutschland. Charakteristische Elemente der Karstlandschaft<br />
wie Trockentäler, Dolinen und Höhlen prägen das Landschaftsbild der<br />
Alb.<br />
Die massiven Kalksteine der Schwäbischen Alb sind von feinen Rissen<br />
durchzogen, in die kohlensäurehaltiges Regenwasser eindringen kann.<br />
Dieses löst dort den Kalkstein und verbreitert die Risse zu Spalten und<br />
Klüften. Dadurch kann das Regenwasser immer schneller versickern. Es<br />
entstehen unterirdische Wasserläufe und immer größere Hohlräume,<br />
die im Laufe der Jahrtausende die Schwäbische Alb zu einer der höhlenreichsten<br />
Region Deutschlands werden ließen.<br />
Die bekanntesten Schauhöhlen der knapp 3.000 registrierten Höhen<br />
der Schwäbischen Alb sind die Charlottenhöhle, Tiefenhöhle Laichingen,<br />
Nebelhöhle, Bärenhöhle und Wimsener Höhle.<br />
Teilweise tritt das Wasser aus den unterirdischen Kluftsystemen spektakulär<br />
wieder an die Oberfläche, wie beispielsweise am Blautopf oder<br />
am Uracher Wasserfall.<br />
www.geopark-alb.de<br />
Die Akademie Laucherttal informiert<br />
Die genaue Beschreibung der Kursinhalte finden Sie im aktuellen Programmheft oder unter www.akademie-laucherttal.de<br />
Akademie Laucherttal, Anmeldung: (07574) 921493 oder 0174 -1444620, Ort: Kommunales Bildungszentrum Hettingen, Breite Strasse 5<br />
Geführte Heilmeditation mit Klangschalen, -Begegnungsstätte Winterlingen, 9 x ab 31.10., 18 – 19.30 Uhr, WI 541 9 x ab , 08.11., 20 – 21.30<br />
Uhr, WI 540<br />
Freie Software – Bildbearbeitung mit GIMP, 29.10.11, 9 - 13 Uhr, AK 117<br />
Ponycamp in den Herbstferien, in Hermannsdorf, 4 x ab 31.10. - 4.11.11, AK 705<br />
Schwimmkurse für Kinder in Gammertingen, 31.-4.11.11, 9 -11 Uhr, AK 721<br />
Mobiles Kinderkino kommt nach Hettingen, 2.11.11, 14 - 16.30 Uhr,<br />
Kleiner Reitkurs in den Herbstferien in Freudenweiler– 7 – 14 Jahre, 2.11. - 4.11.11, tägl. 9 – 15.30 Uhr, AK 704<br />
EDV-Grundkurs III, 4 x ab 7.11.11, 18 - 21.15 Uhr, AK 108<br />
Socken stricken und Hausschuhe strickfilzen, 5 x ab 08.11.11, 19- 21 Uhr, Begegnungsstätte Winterlingen, WI 317<br />
Katholisches Bildungswerk Gammertingen, Ort: Fidelishaus Gammertingen<br />
Christentum und andere Religionen in der demokratischen Republik Kongo.<br />
Erfahrungen und Beobachtungen eines kongolesischen Priesters, 28.10.11, 20 Uhr, GA 301<br />
Fahrt nach Heiligkreuztal, 29.10.11 Abfahrt 13.30 Uhr, GA 902<br />
Amtsblatt der Stadt <strong>Veringenstadt</strong> - Nr. 43 vom 27. Oktober 2011<br />
Das Amtsblatt erscheint<br />
in der Kalenderwoche 44,<br />
bedingt durch den<br />
Feiertag Allerheiligen<br />
am Freitag, den 4. November 2011.<br />
Der Anzeigenannahmeschluss ist<br />
am Dienstag um 15.00 Uhr.<br />
Unser Büro<br />
ist am Montag,<br />
den 31. Oktober<br />
geschlossen.<br />
Gammertinger Malschule, Anmeldung: (07164) 12615, Ort: Therapeutikum der WENDELSTEIN KLINIK; Constantin-Hanner-Str. 8,<br />
Kreativ-künstlerisches Tagebuch, 2.11.11, 19 - 21 Uhr, WE 328<br />
Druckerei Acker GmbH<br />
Mittelberg 6<br />
72501 Gammertingen<br />
Tel. (0 75 74) 93 01-0<br />
Fax (0 75 74) 93 01-30<br />
amtsblatt@druckerei-acker.de<br />
Freie Akademie Bildung & Gesundheit, Anmeldung (07163/3076), Ort: Therapeutikum der WENDELSTEIN KLINIK; Constantin-Hanner-Str. 8,<br />
Autogenes Training, jeweils donnerstags, 19- 20 Uhr, 3.11., 1.12.2011, 19.01.2012, WE 530<br />
Qigong, jeweils montags, 19- 20 Uhr, 7.11., 12.12.2011, 9.01.2012, WE 537
Amtsblatt der Stadt <strong>Veringenstadt</strong> - Nr. 43 vom 27. Oktober 2011 23<br />
ÄRZTE, APOTHEKEN, BEREITSCHAFTSDIENSTE<br />
www.gesundheitsnetz-deutschland.de<br />
EE<br />
Polizei 110<br />
Rettungsdienst / Notarzt / Feuerwehr 112<br />
Ärztlicher Notdienst Tel. (0180) 1929225 o. (0180) 1929260<br />
Mo - Fr. 19.00 - 7.00 Uhr und Sa. + So. 7.00 - 7.00 Uhr<br />
Krankentransport u. Unfallrettungsdienst Tag u. Nacht<br />
DRK Sigmaringen Telefon (07571) 19222<br />
DRK Reutlingen Telefon (07121) 19222<br />
27.10. Mauritius-Apotheke, Trochtelf. (0 71 24) 45 02<br />
Strüb-Apotheke, <strong>Veringenstadt</strong> (0 75 77) 73 26<br />
28.10. Langenwand-Apotheke, Albst.-Tailfingen<br />
Stadionplatz 14 (0 74 32) 62 24<br />
Killertal-Apotheke, Jungingen (0 74 77) 6 33<br />
Kastanien Apotheke, Bingen<br />
Hauptstraße 11 (0 75 71) 7 46 00<br />
29.10. Schloß Apotheke, Trochtelfingen (0 71 24) 44 38<br />
Adler-Apotheke, Sigmaringendorf<br />
Bahnhofstraße 7 (0 75 71) 1 28 64<br />
30.10. Kronen-Apotheke, Albst.-Tailfingen<br />
Kronenstr. 3 (0 74 32) 9 90 55<br />
Apotheke im Hanfertal Sigmaringen<br />
Bittelschießer Straße 20 (0 75 71) 55 13<br />
Sonn- und feiertags zusätzlich von 10.30 – 12.00 Uhr: Alb-Apotheke in Sonnenbühl, Ortsteil Undingen, Erpfinger Str. 4, Tel. 07128/2334<br />
Bitte ausschneiden! ✁<br />
Beratungsstellen<br />
Beratungsstelle, Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche<br />
bei sexueller Gewalt Ansprechpartner Frau Heß. Sprechzeit:<br />
Mittwochs von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr Tel. 07571/683028<br />
Haus der Sozialen Dienste - Mariaberg e.V.<br />
Beratungsstelle für Familien mit behinderten Angehörigen<br />
Tel. 07571/7486-0<br />
Interdisziplinäre Frühförderstelle Sigmaringen<br />
Tel. 07571/7486-7019<br />
Sprachauffällige Kinder im Vorschulalter<br />
Praxis Logopädie Mariaberg Tel. 07124/923417<br />
Beratungsstelle für Frühförderung<br />
Entwicklungsverzögerungen und Tel. 07574/406 210<br />
Sprachentwicklungsverzögerungen und 07574/406-217<br />
Jugendbüro Gammertingen<br />
Frank Steng, Jugendbeauftragter, Tel. 07574/936904,<br />
Handy 0178/2923094; Sprechzeiten: Do.: 16.00-17.00 Uhr<br />
Cord Dette, Jugendsozialarbeiter, Tel. 07574/406-222,<br />
Handy 0160/3659932, Fax 07574/936906<br />
bsg · betreuung siegfried glowiak - Rechtliche<br />
Betreuung, Vorsorge Vollmachten Tel. 07574/3841, 3836<br />
Suchtberatungsstelle<br />
Außenstelle Gammertingen Tel. 07571/4188<br />
Monika Stebner, Dipl. Soz. Päd (FH) (Sprechstunde nach Vereinbarung)<br />
Sozialpsychiatrischer Dienst<br />
Landkreis Reutlingen Tel. 07381/2969<br />
Landkreis Sigmaringen Tel. 07571/7301-0<br />
Kreuzbundgruppe Gammertingen – Hilfe für Suchtkranke<br />
Treffpunkt, Do., 20.00 Uhr, 14-tägig im Fidelishaus<br />
07577/3265 oder 07577/3991<br />
<strong>Notruf</strong>-<strong>Telefonnummern</strong><br />
Zahnärztlicher Notdienst Sa./So.<br />
Landkreis Sigmaringen Landkreis Reutlingen<br />
Tel. (01805) 911-660 (0,12 €/min) Tel.(01805) 911-640 (0,12 €/min)<br />
Bereitschaftsdienst Kinderärzte Sa./So. Tel. (0180) 1929345<br />
Augenärztlicher Notdienst (Wochenende Tel. (0180) 1929340<br />
u. Feiertag)<br />
Tierärztlicher Notdienst<br />
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Haustierarzt!<br />
Tierärtzl. Kliniken sind ständig dienstbereit<br />
NOTDIENST DER APOTHEKEN IM OKT. / NOV. 2011 - 24 STD.-DIENST 8.30 - 8.30 UHR<br />
31.10. Obere Apotheke, Albst.-Ebingen<br />
Marktstr. 44 (0 74 31) 32 40<br />
01.11. Palm-Apotheke, Albst.-Ebingen<br />
Sonnenstraße 31 (0 74 31) 5 13 90<br />
02.11. Alb-Apotheke, Gammertingen (0 75 74) 12 40<br />
Apotheke, Bernloch (0 73 87) 2 36<br />
03.11. Schloßberg-Apotheke, Albst.-Ebingen<br />
Schmiechastraße 50 (0 74 31) 93 47 94<br />
Neue Apotheke am Schloß Sigmaringen<br />
Schwabstraße 5 (0 75 71) 68 44 94<br />
04.11. Schmiecha-Apotheke, Albst.-Truchtelfingen<br />
Konrad-Adenauer-Straße 89 (0 74 32) 54 55<br />
05.11. Turm-Apotheke, Albst.-Tailfingen<br />
Hechinger Straße 17 (0 74 32) 52 71<br />
Freundeskreis für Suchtkranke - Selbsthilfegruppe Gammertingen<br />
Treffpunkt, 14-tägig Do., 19.00 Uhr im ev. Gemeindehaus<br />
Tel. 07124/931390<br />
AI-Anon Selbsthilfegruppe für Angehörige<br />
und erwachsene Kinder von Alkoholikern<br />
Tel. 07552/4466, Tel. 07577/289<br />
Schwangerschaftsberatungsstelle von donum vitae<br />
Bahnhofstr. 3, 72488 Sigmaringen Tel. 07571/7497-17<br />
Hilfen nach Maß<br />
Ambulante Dienste, Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderung<br />
Gammertingen Tel. 07574/932469;<br />
Sigmaringen Tel. 07571/684772<br />
Trochtelfingen Tel. 07124/928767<br />
SKM Betreuungsverein Sigmaringen e.V.<br />
Beratung - Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung Tel. 07571-50767<br />
Hospizgruppe Veringen-Gammertingen<br />
Hilfe für schwerkranke und sterbende Menschen 9 - 18 Uhr<br />
und deren Angehörige Tel. 01520/2418547<br />
Sozialstationen<br />
Sozialstation St. Martin, Veringen-Gammertingen<br />
Kranken- und Altenpflege, Familienpflege, Dorfhelferin, Hauspflegehilfe<br />
- Rufbereitschaft rund um die Uhr. Tel. 07574-934134<br />
Sozialstation des Deutschen Roten Kreuzes<br />
Kranken- und Altenpflege, Verhinderungspflege,<br />
Hausnotruf, Essen auf Rädern, Beratungen Tel. 0172/7267755<br />
Betreuungsgruppe für Demenz- und Alzheimererkrankte,<br />
Di. von 14.00 - 17.00 Uhr Tel. 07574/935851<br />
Sozialstation St. Martin, Engstingen Sa./So.<br />
Tel. 07129/932770<br />
Sozialstation Haus Sonnenhalde Tel. 07129/9379-0<br />
Pflege- und Kurzzeitpflegeheim »Haus Sonnenhalde« GmbH Sa./So.<br />
Herr Wolfframm Tel. 07129/7737<br />
Sozialstation St. Anna, Außenstelle <strong>Veringenstadt</strong> Tel. 07572/76293<br />
Alle Angaben ohne Gewähr · Dies ist ein kostenloser Service der Druckerei Acker GmbH<br />
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