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Nr. 43<br />

27. Oktober 2011<br />

AMTLICH<br />

AMTLICHE<br />

BEKANNTMACHUNGEN<br />

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 14.10.2011<br />

Besichtigung des Baufortschritts in der Kindervilla St. Michael<br />

in Veringendorf<br />

Bürgermeister Christ ging bei der Besichtigung nochmals auf die<br />

Entstehung des Projekts „Ausbau einer Kinderkrippe in der Kindervilla<br />

St. Michael“ ein. Aufgrund der örtlichen Bedarfsplanung<br />

wurde festgestellt, dass im Gemeindegebiet ein erhöhter Bedarf<br />

für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern besteht. Durch<br />

den glücklichen Umstand des Auszugs eines Mieters im 1. OG<br />

war man in der Lage die dortigen Räumlichkeiten im Kindergarten<br />

zu einer Kinderkrippe um- bzw. auszubauen. Seitens der<br />

Amtsblatt<br />

Stadt <strong>Veringenstadt</strong><br />

3. BENEFIZVERANSTALTUNG DER FRAUENGEMEINSCHAFT<br />

„Es gibt nichts Gutes, außer man tut es“<br />

Auch in diesem Jahr möchte die Frauengemeinschaft <strong>Veringenstadt</strong> wieder ein Benefiz veranstalten.<br />

In diesem Jahr geht der Erlös der Veranstaltung an die Notfallseelsorge Sigmaringen.<br />

Am Samstag 29. Oktober 2011 ist die<br />

„SAUBACHKOMEDE“<br />

Schwäbische Comedy<br />

in der Turn- und Festhalle <strong>Veringenstadt</strong> zu sehen und zu hören.<br />

Ab 20 Uhr darf dann für einen guten Zweck gelacht werden! (Einlass 19 Uhr)<br />

Der Vorverkauf hat bereits begonnen (Landesbank <strong>Veringenstadt</strong>, Sigmaringen und Gammertingen) und wir<br />

würden uns sehr freuen Sie an diesem Abend begrüßen zu dürfen!<br />

Vorverkauf: 11,- Euro<br />

Abendkasse: 12,- Euro<br />

Für das leibliche Wohl wird natürlich bestens gesorgt!<br />

Auf zahlreiche Besucher freut sich die Frauengemeinschaft <strong>Veringenstadt</strong><br />

Austausch Wasseruhren<br />

Wegen Ablauf des Eichjahres werden in der Zeit vom 07.11<br />

– 30.11.2011 in allen drei Stadtteilen teilweise die Wasseruhren<br />

von der Lebenshilfe Zollernalb e.V., ausgetauscht.<br />

Sollten Sie nicht im Hause sein, zum Zeitpunkt der Auswechslung<br />

nicht zu Hause sein, erhalten Sie die Möglichkeit,<br />

Herrn Göhring ( Lebenshilfe Zollernalb e.V. ) auf seinem<br />

Handy anzurufen und einen Termin auszumachen.<br />

Um einen zügigen Austausch zu ermöglichen, bitten wir<br />

Sie, den Zugang zur Wasseruhr freizuhalten.<br />

Stadt wurde im vergangenen Jahr ein Antrag auf Bezuschussung<br />

dieser Maßnahme gestellt. Nach derzeitigem Stand bewegen<br />

sich die Kosten für den Ausbau bei ca. 70.000 Euro. Ursprünglich<br />

wurden dafür 56.000 Euro eingeplant, jedoch der Anbau der<br />

Fluchttreppe verteuerte die Maßnahme um 14.000 Euro. Nach einem<br />

Zuschuss von 42.000 Euro hat die Stadt noch Eigenmittel<br />

in Höhe von 28.000 Euro aufzubringen. Bürgermeister Christ<br />

stellte erfreut fest, dass nach der nun gelungenen Außensanierung<br />

und der hoffentlich noch vor Weihnachten beendeten Innensanierung<br />

nun wieder ein Kindergarten in Veringendorf besteht,<br />

der sowohl als Gebäude als auch mit seinem pädagogischen<br />

Konzept auf dem heutigen Stand der Anforderungen ist<br />

und dem örtlichen Bedarfsplanungskonzept entspricht.<br />

Bei einem Rundgang durch das Gebäude erläuterten die Architekten<br />

Gaiser und Beck vom Büro Planquadrat aus Sigmaringen<br />

sowie die Kindergartenleiterin Frau Garbac-Ploch die bisher<br />

durchgeführten Arbeiten. Nach dem Anbau der Fluchttreppe<br />

Ende Oktober durch die Firma Metallbau Pfaff sowie der Endinstallation<br />

der Gewerke Elektro, Heizung und Sanitär und Lieferung<br />

der Möblierung kann die Kinderkrippe im neuen Jahr bezogen<br />

werden. Der Gemeinderat war erfreut über den Stand des<br />

Ausbaues und ist mit allen Beteiligten der Meinung dass im Kindergarten<br />

noch ein Tag der offenen Tür stattfinden sollte.<br />

Wasserversorgung <strong>Veringenstadt</strong><br />

Bürgermeister Christ stellte fest, dass die im Jahre 1992 in Betrieb<br />

genommene Wasseraufbereitungsanlage in die Jahre gekommen<br />

ist und es nun an der Zeit ist eine neue Steuerungstechnik<br />

einzubauen. Die Wasserversorgung stellt einen<br />

wesentlichen Punkt der Daseinsvorsorge der Stadt <strong>Veringenstadt</strong><br />

dar und ein störungsfreier Betrieb der Wasserversorgung


2<br />

muss gewährleistet sein. Daher ist eine zeitnahe Sanierung der<br />

Wasseraufbereitungsanlage unabdingbar. Um den Umfang der<br />

Arbeiten festzustellen ist ein Sanierungs- und Investitionsgutachten<br />

zu fertigen.<br />

Im Rahmen dieser Sanierung wird eine interkommunale Zusammenarbeit<br />

angestrebt. Diese hat zum einen den Vorteil dass Personalkosten<br />

eingespart werden können und zum anderen Fachwissen<br />

nicht neu erworben, sondern bereits vorhandenes<br />

Fachwissen genutzt werden kann. Aufgrund der örtlichen Nähe<br />

des Zweckverbandes Wasserversorgung Zollernalb mit seinem<br />

Wasserwerk in Hermentingen erscheint es sinnig diese interkommunale<br />

Zusammenarbeit dort zu suchen.<br />

Die eigentlichen Kernaufgaben des Wassermeisters sollte ausgelagert<br />

und dem Zweckverband Wasserversorgung Zollernalb<br />

übertragen werden. Die regelmäßigen Unterhaltungs- und Reinigungsarbeiten,<br />

Rohrbruchortung, etc. können durch die Bauhofmitarbeiter<br />

durchgeführt werden.<br />

Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung des Ingenieurbüros<br />

Dreher und Stetter aus Horb am Neckar zur Erstellung eines Sanierungs-<br />

und Maßnahmenkataloges mit den zu tätigenden Investitionen<br />

zu und beauftragte die Verwaltung zur Ausarbeitung einer<br />

Kooperationsvereinbarung mit dem Zweckverband Wasserversorgung<br />

Zollernalb hinsichtlich der Betreuung der Wasserversorgungsanlagen.<br />

Amtsblatt der Stadt <strong>Veringenstadt</strong> - Nr. 43 vom 27. Oktober 2011<br />

Neufassung der Feuerwehrsatzung<br />

Die Novelle zum Feuerwehrgesetz ist am 19.11.2009 in Kraft getreten<br />

und das Feuerwehrgesetz wurde am 09.04.2010 neu bekannt<br />

gemacht. Diese Rechtsänderungen erforderten eine neue<br />

Feuerwehrsatzung, die in diesem Amtsblatt veröffentlicht ist.<br />

Kämmerer Pautsch erläuterte die wichtigsten Änderungen. Unter<br />

anderem ist die Aufnahme in die Feuerwehr bereits ab dem 17.<br />

Lebensjahr möglich, eine Teilnahme an Einsätzen jedoch erst ab<br />

dem 18. Lebensjahr. Der Gemeinderat stimmte der Neufassung<br />

der Feuerwehrsatzung zu.<br />

Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

- Einbau von Fluchttürsteuerungen<br />

Im Zuge der Neuorganisation in der Kindertagesstätte Deutstetten<br />

und der geplanten Erweiterung mit einer Kinderkrippe in der<br />

Kindervilla St. Michael wurde eine Ortsbesichtigung durch die<br />

Fachberaterin für Kindertagesstätten im Landkreis Sigmaringen<br />

durchgeführt. Sie wies daraufhin, dass es eine Empfehlung für<br />

den Einbau von Fluchttürsteuerungen im Eingangsbereich gebe.<br />

Die Kosten für den Einbau würden sich dabei auf ca. 6.000 € belaufen.<br />

Um die Auswirkungen (Eingangstüren sind nur zu bestimmten<br />

Zeiten geöffnet) auf den Ablauf im Kindergartenbetrieb<br />

zu beurteilen, wurde die Verwaltung beauftragt nochmals bei den<br />

Kindergärten nachzufragen. Auch wurde es als fraglich angesehen<br />

ob diese im städtischen Bereich entstandene Vorschrift auf<br />

den ländlichen Bereich vollumfänglich übernommen werden<br />

sollte.<br />

Was ist los in der Region ?<br />

Wann? Was? Wer? Wo? Uhrzeit?<br />

Neufra<br />

28.10. Kaffeenachmittag Heimat- und Brauchtumsverein Gasthaus Krone, 15.00 Uhr<br />

mit der Stubenmusik Burladingen Freudenweiler Freudenweiler<br />

Gammertingen<br />

Bis zum Hohenzollernausstellung Arbeitskreis „Altes Oberamt“ Museum im „Alten Oberamt“, sonntags<br />

27.11. Hohenzollernstr. 11 von 14.00 – 17.00 Uhr<br />

28.10. Vortrag „Über Schwaben und Kultur im Bürgerhaus Bronnen/ Gammertingen-Bronnen, 20.00 Uhr<br />

andere Volksstämme“ Schwäbischer Albverein, Bürgerhaus<br />

mit Helmut Eberhard Pfister OG Gammertingen<br />

3.11. Förderverein Michelskirch e. V. Vortrag mit Dr. Sören Frommer Gammertingen, 19.30 Uhr<br />

„Motte, Erbgrablege, Schlosskapelle,<br />

Bürgerkirche. Die Gammertinger<br />

Rathaus, historischer Schlosssaal<br />

Hettingen<br />

St. Michaelskapelle im Wandel der Zeiten.“<br />

Bis 06.11. Sonderausstellung Narrenring Alb-Lauchert Fasnachtsmuseum Öffnungszeiten:<br />

„Venezianischer Carneval“ mit Narrenburg Hettingen, Sonn- und<br />

vielen wundervollen Kleidern und Führungen und Gruppen Feiertags:<br />

ausdrucksstarken Masken kommt nach Vereinbarung 13.30 – 17.00 Uhr<br />

ein Stück Venedig in unser Fastnachtsmuseum (Tel.: 07574/1428)<br />

29.10. Sound-, light-, Festival<br />

mit DJ-Tropicana<br />

TSV Inneringen & TC Inneringen Albhalle Inneringen 20.30 Uhr<br />

30.10. Jahreskonzert Kinderchor Popcorn Laucherttalhalle Hettingen 17.00 Uhr<br />

„Das Dschungelbuch“ Hettingen<br />

02.11. Mobiles Kinderkino Stadt Hettingen Kommunales Bildungszentrum 14.00-<br />

Mit dem Film „Hexe Lilli, die Reise nach Mandolan“ Hettingen, Breitestr. 5 16.00 Uhr<br />

06.11. Kesselfleischessen Fischereiverein Laucherttalhalle ab 10.30 Uhr<br />

Mittags ab 13.00 Uhr Weiherwiesen e.V. Hettingen<br />

Kaffee und Kuchen<br />

<strong>Veringenstadt</strong><br />

29.10. Benefizveranstaltung Frauengemeinschaft <strong>Veringenstadt</strong> Turn- und Festhalle Einlass 19 Uhr,<br />

„Saubachkomede“ <strong>Veringenstadt</strong> Abendkasse 12 Euro,<br />

Erlös geht an die Notfallseelsorge Sigmaringen<br />

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!


Amtsblatt der Stadt <strong>Veringenstadt</strong> - Nr. 43 vom 27. Oktober 2011 3<br />

Verschiedenes, Bekanntgaben<br />

- Entgegen der ursprünglichen Planung dauert die Sanierung<br />

des Schlossbergtunnels bis Mitte November.<br />

- Für Holzfällarbeiten ist die Kreisstraße K 8202 zwischen Veringendorf<br />

und Hochberg vom 24.10. bis 04.11. komplett gesperrt.<br />

Die Umleitung erfolgt über <strong>Veringenstadt</strong> und Inneringen.<br />

- Wegen Verlegung einer Biogasleitung ist die Ortsstraße<br />

„Gasse“ von Hausnr. 11-15 vom 31.10 - 17.12.2011 gesperrt.<br />

Stadt <strong>Veringenstadt</strong><br />

Landkreis Sigmaringen<br />

Satzung<br />

für eine Freiwillige Feuerwehr mit Abteilungen<br />

(Feuerwehrsatzung – FwSAbt) der Stadt <strong>Veringenstadt</strong><br />

vom 14. Oktober 2011<br />

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 6<br />

Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3, § 7 Abs.1 Satz 1, § 8 Abs. 2 Satz 2, §<br />

10 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs.<br />

4 des Feuerwehrgesetzes (FWG) hat der Gemeinderat am<br />

14.10.2011 folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Name und Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr<br />

(1) Die Freiwillige Feuerwehr <strong>Veringenstadt</strong>, in dieser Satzung<br />

„Feuerwehr“ genannt, ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe<br />

dienende Einrichtung der Stadt <strong>Veringenstadt</strong> ohne eigene<br />

Rechtspersönlichkeit.<br />

(2) Die Feuerwehr besteht als Gemeindefeuerwehr aus<br />

1. den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr<br />

• <strong>Veringenstadt</strong> (4 Löschgruppen)<br />

• Veringendorf (2 Löschgruppen)<br />

• Hermentingen (2 Löschgruppen)<br />

Diese Einsatzabteilungen werden zusammengefasst in einem<br />

Löschzug <strong>Veringenstadt</strong> mit aktiven Mitgliedern der Kernstadt<br />

<strong>Veringenstadt</strong> und aus aktiven Mitgliedern des Stadtteils Veringendorf,<br />

sowie aus aktiven Mitgliedern des Stadtteils Hermentingen.<br />

2. der Altersabteilungen der Gesamtwehr in <strong>Veringenstadt</strong>.<br />

§ 2<br />

Aufgaben<br />

(1) Die Feuerwehr hat<br />

1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe<br />

zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei<br />

drohenden Gefahren zu schützen und<br />

2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen<br />

Lagen technische Hilfe zu leisten.<br />

Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen<br />

Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer<br />

gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für<br />

das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder<br />

für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit,<br />

also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl<br />

von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt<br />

der Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen<br />

beseitigt oder verhindert werden kann.<br />

(2) Der Bürgermeister kann die Feuerwehr beauftragen (§ 7 Abs.<br />

2 der Hauptsatzung)<br />

1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen,<br />

Tiere und Schiffe und<br />

2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der<br />

Brandschutzaufklärung und -erziehung sowie des Feuersicherheitsdienstes.<br />

§ 3<br />

Aufnahme in die Feuerwehr<br />

(1) In die Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr können<br />

auf Grund freiwilliger Meldung Personen als ehrenamtlich Tätige<br />

aufgenommen werden, die<br />

1. das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen erst nach Vollendung<br />

des 18. Lebensjahres an Einsätzen teilnehmen,<br />

2. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes<br />

gewachsen sind,<br />

3. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet<br />

sind,<br />

4. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären,<br />

5. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs<br />

(StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren<br />

haben,<br />

6. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61<br />

StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis)<br />

unterworfen sind und<br />

7. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt<br />

wurden.<br />

Die Dienstzeit nach Nummer 4 soll mindestens 10 Jahre betragen.<br />

(2) Die Aufnahme in die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr<br />

erfolgt für die ersten zwölf Monate auf Probe. Innerhalb<br />

der Probezeit soll der Feuerwehrangehörige erfolgreich an einem<br />

Grundausbildungslehrgang teilnehmen. Aus begründetem Anlass<br />

kann die Probezeit verlängert werden. Auf eine Probezeit<br />

kann verzichtet oder sie kann abgekürzt werden, wenn Angehörige<br />

einer Jugendfeuerwehr oder einer Musikabteilung in eine<br />

Einsatzabteilung übertreten oder eine Person eintritt, die bereits<br />

einer anderen Gemeindefeuerwehr oder einer Werkfeuerwehr<br />

angehört oder angehört hat.<br />

(3) Bei Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen<br />

(§ 11 Abs. 4 FwG) kann der Feuerwehrausschuss im Einzelfall<br />

die Aufnahme abweichend von Absatz 1 regeln sowie Ausnahmen<br />

von der Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes<br />

nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 und den Dienstpflichten nach § 5 Abs.<br />

5 und 6 zulassen.<br />

(4) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Abteilungskommandanten<br />

zu richten. Vor Vollendung des 18. Lebensjahrs ist<br />

die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.<br />

Über die Aufnahme auf Probe, die Verkürzung oder Verlängerung<br />

der Probezeit und die endgültige Aufnahme entscheidet<br />

der Feuerwehrausschuss. Der Abteilungsausschuss der<br />

Einsatzabteilung, der der Bewerber angehören soll, ist zu hören.<br />

Neu aufgenommene Angehörige der Gemeindefeuerwehr werden<br />

vom Feuerwehrkommandanten durch Handschlag verpflichtet.<br />

(5) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ablehnung<br />

ist dem Gesuchsteller vom Bürgermeister schriftlich mitzuteilen.<br />

(6) Jeder Angehörige der Gemeindefeuerwehr erhält einen vom<br />

Bürgermeister ausgestellten Dienstausweis.<br />

§ 4<br />

Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes<br />

(1) Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung<br />

der Freiwilligen Feuerwehr endet, wenn der ehrenamtlich tätige<br />

Angehörige der Gemeindefeuerwehr<br />

1. die Probezeit nicht besteht,<br />

2. während oder mit Ablauf der Probezeit seinen Austritt erklärt,<br />

3. seine Dienstverpflichtung nach § 12 Abs. 2 FwG erfüllt hat,<br />

4. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes<br />

nicht mehr gewachsen ist,<br />

5. das 65. Lebensjahr vollendet hat,<br />

6. infolge Richterspruchs nach § 45 StGB die Fähigkeit zur Bekleidung<br />

öffentlicher Ämter verloren hat,<br />

7. Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit<br />

Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen<br />

wird oder<br />

8. wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt<br />

wurde.<br />

(2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ist auf seinen<br />

Antrag vom Bürgermeister aus dem Feuerwehrdienst in einer<br />

Einsatzabteilung zu entlassen, wenn


4<br />

1. er nach § 6 Abs. 2 Satz 1 in die Altersabteilung überwechseln<br />

möchte,<br />

2. der Dienst in der Einsatzabteilung aus persönlichen oder beruflichen<br />

Gründen nicht mehr möglich ist,<br />

3. er seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt oder<br />

4. er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte in<br />

eine andere Gemeinde verlegt.<br />

In den Fällen der Nummern 3 und 4 kann der Feuerwehrangehörige<br />

nach Anhörung des Feuerwehrausschusses auch ohne<br />

seinen Antrag entlassen werden. Der Betroffene ist vorher anzuhören.<br />

(3) Der Antrag auf Entlassung ist unter Angabe der Gründe<br />

schriftlich über den Abteilungskommandanten beim Feuerwehrkommandanten<br />

einzureichen.<br />

(4) Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger, der seine<br />

Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt, hat dies binnen einer<br />

Woche dem Feuerwehrkommandanten anzuzeigen. Das<br />

gleiche gilt, wenn er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine<br />

Arbeitsstätte in eine andere Gemeinde verlegt.<br />

(5) Der Gemeinderat kann nach Anhörung des Feuerwehrausschusses<br />

den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst eines Feuerwehrangehörigen<br />

aus wichtigem Grund beenden. Dies gilt insbesondere<br />

1. bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst,<br />

2. bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflichten,<br />

3. bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der<br />

Feuerwehr oder<br />

4. wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde Störung<br />

des Zusammenlebens in der Gemeindefeuerwehr verursacht hat<br />

oder befürchten lässt.<br />

Der Betroffene ist vorher anzuhören. Der Bürgermeister hat die<br />

Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes durch<br />

schriftlichen Bescheid festzustellen.<br />

(6) Angehörige der Gemeindefeuerwehr, die ausgeschieden<br />

sind, erhalten auf Antrag eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit<br />

zur Feuerwehr.<br />

§ 5<br />

Rechte und Pflichten der Angehörigen<br />

der Gemeindefeuerwehr<br />

(1) Die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr<br />

der Gemeindefeuerwehr haben das Recht, den ehrenamtlich<br />

tätigen Feuerwehrkommandanten, seinen Stellvertreter<br />

und die Mitglieder des Feuerwehrausschusses zu wählen. Sie<br />

haben außerdem das Recht, ihren Abteilungskommandanten,<br />

seinen Stellvertreter und die Mitglieder ihres Abteilungsausschusses<br />

zu wählen.<br />

(2) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr<br />

erhalten nach Maßgabe des § 16 FwG und der örtlichen<br />

Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen<br />

der Gemeindefeuerwehr eine Entschädigung.<br />

(3) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr<br />

erhalten bei Sachschäden, die sie in Ausübung oder infolge<br />

des Feuerwehrdienstes erleiden, einen Ersatz nach Maßgabe<br />

des § 17 FwG.<br />

(4) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr<br />

sind für die Dauer der Teilnahme an Einsätzen oder an der<br />

Aus- und Fortbildung nach Maßgabe des § 15 FwG von der Arbeits-<br />

oder Dienstleistung freigestellt.<br />

(5) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr<br />

sind verpflichtet (§ 14 Abs. 1 FwG)<br />

1. am Dienst- und an Aus- und Fortbildungslehrgängen regelmäßig<br />

und pünktlich teilzunehmen,<br />

2. bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst einzufinden,<br />

3. den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nachzukommen,<br />

4. im Dienst ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich den<br />

anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich<br />

zu verhalten,<br />

Amtsblatt der Stadt <strong>Veringenstadt</strong> - Nr. 43 vom 27. Oktober 2011<br />

5. die Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften für den<br />

Feuerwehrdienst zu beachten,<br />

6. die ihnen anvertrauten Ausrüstungsstücke, Geräte und Einrichtungen<br />

gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen<br />

Zwecken zu benutzen, und<br />

7. über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren, von<br />

denen sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kenntnis erlangen<br />

und deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders<br />

angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist.<br />

(6) Die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr<br />

der Gemeindefeuerwehr haben eine Abwesenheit von<br />

länger als zwei Wochen dem Feuerwehrkommandanten oder<br />

dem von ihm Beauftragten rechtzeitig vorher anzuzeigen und<br />

eine Dienstverhinderung bei ihrem Vorgesetzten vor dem Dienstbeginn<br />

zu melden, spätestens jedoch am folgenden Tage die<br />

Gründe hierfür zu nennen.<br />

(7) Aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen<br />

kann ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr<br />

auf Antrag vom Feuerwehrkommandanten vorübergehend<br />

von seinen Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2 befreit werden.<br />

(8) Ist ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr<br />

gleichzeitig Mitglied einer Berufsfeuerwehr, einer Werkfeuerwehr<br />

oder hauptamtlicher Feuerwehrangehöriger, haben die<br />

sich hieraus ergebenden Pflichten Vorrang vor den Dienstpflichten<br />

nach Absatz 5 Nr. 1 und 2.<br />

(9) Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr<br />

schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, kann<br />

ihm der Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen. Grobe<br />

Verstöße kann der Bürgermeister auf Antrag des Feuerwehrkommandanten<br />

mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro ahnden.<br />

Der Feuerwehrkommandant kann zur Vorbereitung eines Beschlusses<br />

des Gemeinderats auf Beendigung des Feuerwehrdienstes<br />

nach § 4 Abs. 5 den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen<br />

auch vorläufig des Dienstes entheben, wenn<br />

andernfalls der Dienstbetrieb oder die Ermittlungen beeinträchtigt<br />

würden. Der Betroffene ist vor einer Entscheidung nach den<br />

Sätzen 1 und 2 anzuhören.<br />

§ 6<br />

Altersabteilung<br />

(1) In die Altersabteilung wird unter Überlassung der Dienstkleidung<br />

übernommen, wer nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 und Abs. 2<br />

Nr. 2 bis 4 aus dem ehrenamtlichen Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung<br />

ausscheidet und keine gegenteilige Erklärung abgibt.<br />

(2) Der Feuerwehrausschuss kann auf ihren Antrag Angehörige<br />

der Feuerwehr, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, unter<br />

Belassung der Dienstkleidung aus der Einsatzabteilung in die Altersabteilung<br />

übernehmen (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1). Unter denselben<br />

Voraussetzungen können Angehörige der Musikabteilungen<br />

übernommen werden; sie können gleichzeitig Angehörige<br />

der Musikabteilung bleiben.<br />

(3) Der Leiter der Altersabteilung und sein Stellvertreter werden<br />

von den Angehörigen ihrer Abteilung auf die Dauer von fünf Jahren<br />

in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Feuerwehrausschusses<br />

zu der Wahl durch den Feuerwehrkommandanten<br />

bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit<br />

oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt<br />

eines Nachfolgers weiterzuführen. Sie können vom Gemeinderat<br />

nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen<br />

werden.<br />

(4) Der Leiter der Altersabteilung ist für die ordnungsgemäße Erfüllung<br />

der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er unterstützt<br />

den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stellvertretenden<br />

Leiter der Altersabteilung unterstützt und von ihm in seiner<br />

Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten vertreten.<br />

(5) Die Angehörigen der Altersabteilung, die hierfür die erforderlichen<br />

gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen,<br />

können vom Feuerwehrkommandanten im Einvernehmen mit<br />

dem Leiter der Altersabteilung zu Übungen und Einsätzen herangezogen<br />

werden.


Amtsblatt der Stadt <strong>Veringenstadt</strong> - Nr. 43 vom 27. Oktober 2011 5<br />

§ 7 Jugendfeuerwehr<br />

(soweit vorhanden)<br />

(1) Die Jugendfeuerwehr besteht aus den Jugendgruppen, die<br />

auf Beschluss des Feuerwehrausschusses bei den Einsatzabteilungen<br />

gebildet werden.<br />

(2) In die Jugendfeuerwehr können Personen bis zum vollendeten<br />

17. Lebensjahr aufgenommen werden, wenn sie<br />

1. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes<br />

gewachsen sind,<br />

2. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet<br />

sind,<br />

3. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären,<br />

4. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs<br />

(StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren<br />

haben,<br />

5. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 7 des<br />

Jugendgerichtsgesetzes (JGG) mit Ausnahme der Entziehung<br />

der Fahrerlaubnis unterworfen sind und<br />

6. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt<br />

wurden.<br />

Die Aufnahme muss mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten<br />

beantragt werden. Über die Aufnahme und<br />

das dafür maßgebende Mindestalter entscheidet der Feuerwehrausschuss.<br />

(3) Die Zugehörigkeit des Angehörigen der Jugendfeuerwehr zur<br />

Jugendfeuerwehr endet, wenn<br />

1. er in eine Einsatzabteilung der Feuerwehr aufgenommen wird,<br />

2. er aus der Jugendfeuerwehr austritt,<br />

3. die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung schriftlich zurücknehmen,<br />

4. er den gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen<br />

ist,<br />

5. er das 18. Lebensjahr vollendet oder<br />

6. der Feuerwehrausschuss den Dienst in der Jugendfeuerwehr<br />

aus wichtigem Grund beendet. § 4 Abs. 5 gilt entsprechend.<br />

(4) Der Leiter der Jugendabteilung (Jugendfeuerwehrwart) und<br />

sein Stellvertreter werden von den Angehörigen ihrer Abteilung<br />

auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und<br />

nach Zustimmung des Feuerwehrausschusses zu der Wahl<br />

durch den Feuerwehrkommandanten bestellt. Sie haben ihr Amt<br />

nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens<br />

bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen.<br />

Der Feuerwehrkommandant kann geeignet erscheinende<br />

Angehörige der Gemeindefeuerwehr mit der vorläufigen Leitung<br />

der Jugendfeuerwehr beauftragen. Der Jugendfeuerwehrwart<br />

muss einer Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr angehören<br />

und soll den Lehrgang Jugendfeuerwehrwart besucht haben. Der<br />

Jugend-feuerwehrwart und sein Stellvertreter können vom Gemeinderat<br />

nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen<br />

werden.<br />

(5) Der Jugendfeuerwehrwart ist für die ordnungsgemäße Erfüllung<br />

der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er unterstützt<br />

den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stellvertretenden<br />

Leiter der Jugendfeuerwehr unterstützt und von ihm in seiner Abwesenheit<br />

mit allen Rechten und Pflichten vertreten.<br />

(6) Für die Leiter der Jugendgruppen (Absatz 1) gilt Absatz 4 entsprechend.<br />

§ 8<br />

Ehrenmitglieder<br />

Der Gemeinderat kann auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses<br />

1. Personen, die sich um das örtliche Feuerwehrwesen besondere<br />

Verdienste erworben oder zur Förderung des Brandschutzes<br />

wesentlich beigetragen haben, die Eigenschaft als „Ehrenmitglied“<br />

und<br />

2. bewährten Feuerwehr- und Abteilungskommandanten nach<br />

Beendigung ihrer aktiven Dienstzeit die Eigenschaft als „Ehrenkommandant“<br />

verleihen.<br />

§ 9<br />

Organe der Feuerwehr<br />

Organe der Feuerwehr <strong>Veringenstadt</strong> sind<br />

1. Feuerwehrkommandant,<br />

2. Abteilungskommandant,<br />

3. Leiter der Altersabteilung, der Jugendfeuerwehr und der Musikabteilung,<br />

4. Feuerwehrausschuss,<br />

5. Abteilungsausschüsse,<br />

6. Hauptversammlung,<br />

7. Abteilungsversammlungen.<br />

§ 10<br />

Feuerwehrkommandant, Abteilungskommandant<br />

und Stellvertreter<br />

(1) Der Leiter der Feuerwehr ist der Feuerwehrkommandant.<br />

(2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein<br />

Stellvertreter werden von den Angehörigen der Einsatzabteilungen<br />

der Gemeindefeuerwehr aus deren Mitte in geheimer Wahl<br />

gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.<br />

(3) Die Wahlen des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten<br />

und seines Stellvertreters werden in der Hauptversammlung<br />

durchgeführt.<br />

(4) Zum ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seinem<br />

Stellvertreter kann nur gewählt werden, wer<br />

1. einer Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr angehört,<br />

2. über die für dieses Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen<br />

verfügt und<br />

3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums<br />

erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt.<br />

Sollten die fachlichen Voraussetzungen bei der Wahl nicht<br />

erfüllt sein, so müssen diese innerhalb von zwei Jahren erworben<br />

werden.<br />

(5) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein<br />

Stellvertreter werden nach der Wahl und nach Zustimmung durch<br />

den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt.<br />

(6) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein<br />

Stellvertreter werden nach der Wahl und nach Zustimmung durch<br />

den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt.<br />

(7) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein<br />

Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im<br />

Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines<br />

Nachfolgers weiterzuführen. Kommt binnen drei Monaten nach<br />

Freiwerden der Stelle oder nach Versagung der Zustimmung<br />

keine Neuwahl zustande, bestellt der Bürgermeister den vom Gemeinderat<br />

gewählten Feuerwehrangehörigen zum Feuerwehrkommandanten<br />

oder seinem Stellvertreter (§ 8 Abs. 2 Satz 3<br />

FwG). Diese Bestellung endet mit der Bestellung eines Nachfolgers<br />

nach Absatz 5.<br />

(8) Scheidet ein Feuerwehr- oder Abteilungskommandant oder<br />

einer ihrer Stellvertreter vorzeitig aus, so verkürzt sich die Amtszeit<br />

des Nachfolgers auf die Restlaufzeit der entsprechenden<br />

Wahlperiode.<br />

(9) Gegen eine Wahl des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten,<br />

des Abteilungskommandanten und ihrer Stellvertreter<br />

kann binnen einer Woche nach der Wahl von jedem Wahlberechtigten<br />

Einspruch bei der Gemeinde erhoben werden. Nach<br />

Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe<br />

nicht mehr geltend gemacht werden. Gegen die Entscheidung<br />

über den Einspruch können der Wahlberechtigte, der Einspruch<br />

erhoben hat, und der durch die Entscheidung betroffene Bewerber<br />

unmittelbar Anfechtungsoder Verpflichtungsklage erheben.<br />

(10) Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuerwehrkommandanten<br />

oder eines hauptberuflich tätigen Stellvertreters<br />

des Feuerwehrkommandanten ist der Feuerwehrausschuss zu<br />

hören.<br />

(11) Der Feuerwehrkommandant ist für die Leistungsfähigkeit der<br />

Feuerwehr verantwortlich (§ 9 Abs. 1 Satz 1 FwG) und führt die<br />

ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben<br />

durch. Er hat insbesondere


6<br />

1. eine Alarm- und Ausrückeordnung für die Aufgaben nach § 2<br />

aufzustellen und fortzuschreiben und sie dem Bürgermeister mitzuteilen,<br />

2. auf die ordnungsgemäße feuerwehrtechnische Ausstattung<br />

hinzuwirken,<br />

3. für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr<br />

und<br />

4. für die Instandhaltung der Feuerwehrausrüstungen und -einrichtungen<br />

zu sorgen,<br />

5. die Zusammenarbeit der Einsatzabteilungen bei Übungen und<br />

Einsätzen zu regeln,<br />

6. die Tätigkeit der Abteilungskommandanten, der Leiter der Altersabteilung,<br />

der Jugendfeuerwehr und der Musikabteilungen<br />

sowie des Kassenverwalters und des Gerätewarts zu überwachen,<br />

7. dem Bürgermeister über Dienstbesprechungen zu berichten,<br />

8. Beanstandungen in der Löschwasserversorgung dem Bürgermeister<br />

mitzuteilen. (§ 9 Abs. 1 Satz 2 FwG) Die Gemeinde hat<br />

ihn bei der Durchführung seiner Aufgaben angemessen zu unterstützen.<br />

(12) Der Feuerwehrkommandant hat den Bürgermeister und den<br />

Gemeinderat in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten<br />

von sich aus zu beraten. Er soll zu den Beratungen der Gemeindeorgane<br />

über Angelegenheiten der Feuerwehr mit beratender<br />

Stimme zugezogen werden.<br />

(13) Der stellvertretende Feuerwehrkommandant hat den Feuerwehrkommandanten<br />

zu unterstützen und ihn in seiner Abwesenheit<br />

mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten.<br />

(14) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein<br />

Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses<br />

abberufen werden (§ 8 Abs. 2 Satz 5 FwG).<br />

(15) Die ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten (§ 9 Nr.<br />

2) und ihre Stellvertreter werden von den Angehörigen der jeweiligen<br />

Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr aus deren<br />

Mitte in geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt;<br />

die Wahlen finden in der Abteilungsversammlung statt. Für die<br />

ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten gelten im Übrigen<br />

die Absätze 4 bis 7 entsprechend. Die Abteilungskommandanten<br />

sind für die Einsatzbereitschaft ihrer Einsatzabteilung verantwortlich<br />

und unterstützen den Feuerwehrkommandanten bei<br />

seinen Aufgaben nach Absatz 11. Für den stellvertretenden Abteilungskommandanten<br />

gelten die Absätze 4 bis 7 sowie 12 und<br />

13 entsprechend.<br />

§ 11<br />

Unterführer<br />

(1) Die Unterführer (Zug- und Gruppenführer) dürfen nur bestellt<br />

werden, wenn sie<br />

1. einer Einsatzabteilung der Feuerwehr angehören,<br />

2. über die für ihr Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen<br />

verfügen und<br />

3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums<br />

erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen.<br />

(2) Die Unterführer werden vom Abteilungskommandanten im<br />

Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten auf Vorschlag<br />

des Abteilungsausschusses auf die Dauer von fünf Jahren bestellt.<br />

Der Feuerwehrkommandant kann die Bestellung nach Anhörung<br />

des Feuerwehrausschusses widerrufen. Die Unterführer<br />

haben ihre Dienststellung nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im<br />

Falle eines vorzeitigen Ausscheidens bis zur Bestellung des<br />

Nachfolgers wahrzunehmen.<br />

(3) Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach den Weisungen<br />

der Vorgesetzten aus.<br />

§ 12<br />

Schriftführer, Kassenverwalter, Gerätewart<br />

(1) Der Schriftführer und der Kassenverwalter werden vom Feuerwehrausschuss<br />

auf fünf Jahre gewählt. Der Gerätewart wird<br />

vom Feuerwehrkommandanten nach Anhörung des Feuerwehr-<br />

Amtsblatt der Stadt <strong>Veringenstadt</strong> - Nr. 43 vom 27. Oktober 2011<br />

ausschusses im Einvernehmen mit dem Bürgermeister eingesetzt<br />

und abberufen. Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen<br />

Feuerwehrgerätewarts oder der Übertragung der Aufgaben<br />

des Feuerwehrgerätewarts auf einen Gemeindebediensteten ist<br />

der Feuerwehrausschuss zu hören.<br />

(2) Der Schriftführer hat über die Sitzungen des Feuerwehrausschusses<br />

und über die Hauptversammlung jeweils eine Niederschrift<br />

zu fertigen und in der Regel die schriftlichen Arbeiten der<br />

Feuerwehr zu erledigen.<br />

(3) Der Kassenverwalter hat die Kameradschaftskasse (§ 16) zu<br />

verwalten und sämtliche Einnahmen und Ausgaben nach der<br />

Ordnung des Wirtschaftsplans zu verbuchen. Zahlungen darf er<br />

nur aufgrund von Belegen und schriftlichen Anweisungen des<br />

Feuerwehrkommandanten annehmen und leisten. Die Gegenstände<br />

des Sondervermögens sind ab einem Wert von 500 Euro<br />

in einem Bestandsverzeichnis nachzuweisen.<br />

(4) Der Gerätewart hat die Feuerwehreinrichtungen und die Ausrüstung<br />

zu verwahren und zu pflegen. Mängel sind unverzüglich<br />

dem Feuerwehrkommandanten zu melden.<br />

(5) Für Schriftführer, Kassenverwalter und Gerätewart in den Einsatzabteilungen<br />

gelten die Absätze 1 bis 4 sinngemäß.<br />

§ 13<br />

Feuerwehrausschuss, Abteilungsausschüsse<br />

(1) Der Feuerwehrausschuss besteht aus dem Feuerwehrkommandanten<br />

als dem Vorsitzenden und aus 8 auf fünf Jahre in der<br />

Hauptversammlung gewählten Mitgliedern der Einsatzabteilungen<br />

der Freiwilligen Feuerwehr. Davon entfallen auf die Abteilungen<br />

in <strong>Veringenstadt</strong> 4 Mitglieder,<br />

in Veringendorf 2 Mitglieder,<br />

in Hermentingen 2 Mitglieder.<br />

(2) Dem Feuerwehrausschuss gehören als Mitglied außerdem an<br />

• der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten,<br />

• die Kommandanten der Einsatzabteilungen<br />

(Abteilungskommandanten),<br />

• der Leiter der Altersabteilung,<br />

• der Jugendfeuerwehrwart (sofern vorhanden),<br />

• der Schriftführer,<br />

• der Kassenverwalter und<br />

• der Pressesprecher (soweit vorhanden).<br />

Sofern Schriftführer, Kassenverwalter und Pressesprecher nicht<br />

nach § 13 Abs. 1 in den Feuerwehrausschuss gewählt werden,<br />

gehören sie diesem ohne Stimmberechtigung an.<br />

(3) Werden der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten oder<br />

die Abteilungskommandanten nach Absatz 1 in den Feuerwehrausschuss<br />

gewählt, erhöht sich die Zahl der zu wählenden Mitglieder<br />

entsprechend.<br />

(4) Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Feuerwehrausschusses<br />

ein. Er ist hierzu verpflichtet, wenn dies mindestens ein<br />

Drittel der Mitglieder verlangt. Die Einladung mit der Tagesordnung<br />

soll den Mitgliedern spätestens drei Tage vor der Sitzung<br />

zugehen. Der Feuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn<br />

mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend<br />

ist.<br />

(5) Der Bürgermeister ist von den Sitzungen des Feuerwehrausschusses<br />

durch Übersenden einer Einladung mit Tagesordnung<br />

rechtzeitig zu benachrichtigen. Er kann an den Sitzungen jederzeit<br />

teilnehmen oder sich durch Beauftragte vertreten lassen.<br />

(6) Beschlüsse des Feuerwehrausschusses werden mit einfacher<br />

Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag<br />

abgelehnt.<br />

(7) Die Sitzungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öffentlich.<br />

Über jede Sitzung wird eine Niederschrift gefertigt; sie ist<br />

dem Bürgermeister sowie den Ausschussmitgliedern zuzustellen.<br />

Die Niederschriften sind den Angehörigen der Einsatzabteilungen<br />

auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen.<br />

(8) Der Feuerwehrkommandant kann zu den Sitzungen auch andere<br />

Angehörige der Gemeindefeuerwehr beratend zuziehen.<br />

(9) Bei den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr werden<br />

Abteilungsausschüsse gebildet. Sie bestehen aus dem Ab-


Amtsblatt der Stadt <strong>Veringenstadt</strong> - Nr. 43 vom 27. Oktober 2011 7<br />

teilungskommandanten als den Vorsitzenden und bei der<br />

- Einsatzabteilung in <strong>Veringenstadt</strong> aus 4 gewählten Mitgliedern,<br />

- Einsatzabteilung in Veringendorf aus 4 gewählten Mitgliedern,<br />

- Einsatzabteilung in Hermentingen aus 4 gewählten Mitgliedern.<br />

- Altersabteilung der Gesamtwehr aus 4 gewählten Mitgliedern.<br />

Die Mitglieder werden in der Abteilungsversammlung für die<br />

Dauer von fünf Jahren gewählt.<br />

Den Abteilungsausschüssen gehören als Mitglied außerdem der<br />

Stellvertreter des Abteilungskommandanten, der Schriftführer<br />

und der Kassenverwalter an.<br />

Die Absätze 4 bis 8 gelten für die Abteilungsausschüsse entsprechend.<br />

Der Feuerwehrkommandant ist zu den Sitzungen einzuladen;<br />

er kann sich an den Beratungen jederzeit beteiligen. Die<br />

Niederschrift über die Sitzungen des Abteilungsausschusses<br />

sind auch dem Feuerwehrkommandanten zuzustellen.<br />

§ 14<br />

Hauptversammlung und Abteilungsversammlungen<br />

(1) Unter dem Vorsitz des Feuerwehrkommandanten findet jährlich<br />

mindestens eine ordentliche Hauptversammlung der Angehörigen<br />

der Gemeindefeuerwehr statt. Der Hauptversammlung<br />

sind alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr, soweit für<br />

deren Behandlung nicht andere Organe zuständig sind, zur Beratung<br />

und Beschlussfassung vorzulegen.<br />

(2) In der Hauptversammlung haben der Feuerwehrkommandant<br />

einen Bericht über das vergangene Jahr und der Kassenverwalter<br />

einen Bericht über den Rechnungsabschluss des Sondervermögens<br />

für die Kameradschaftspflege (§ 16) zu erstatten. Die<br />

Hauptversammlung beschließt über den Rechnungsabschluss.<br />

(3) Die Hauptversammlung wird vom Feuerwehrkommandanten<br />

einberufen. Sie ist binnen eines Monats einzuberufen, wenn mindestens<br />

ein Drittel der Angehörigen der Einsatzabteilungen der<br />

Gemeindefeuerwehr dies schriftlich unter Angaben von Gründen<br />

verlangt. Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung<br />

sind den Mitgliedern so wie dem Bürgermeister vierzehn Tage<br />

vor der Versammlung bekannt zu geben.<br />

(4) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens<br />

die Hälfte der Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr<br />

anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit kann eine<br />

zweite Hauptversammlung einberufen werden, die ohne Rücksicht<br />

auf die Zahl der anwesenden Angehörigen der Einsatzabteilungen<br />

der Gemeindefeuerwehr beschlussfähig ist. Beschlüsse<br />

der Hauptversammlung werden mit einfacher<br />

Stimmenmehrheit gefasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen.<br />

(5) Über die Hauptversammlung wird eine Niederschrift gefertigt.<br />

Dem Bürgermeister ist die Niederschrift auf Verlangen vorzulegen.<br />

(6) Für die Abteilungsversammlung der Einsatzabteilungen der<br />

Freiwilligen Feuerwehr sowie die Abteilungsversammlungen bei<br />

den Altersabteilungen und der Jugendfeuerwehr gelten die Absätze<br />

1 bis 5 entsprechend.<br />

§ 15<br />

Wahlen<br />

(1) Die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durchzuführenden<br />

Wahlen werden vom Feuerwehrkommandanten geleitet.<br />

Steht er selbst zur Wahl, bestellen die Wahlberechtigten einen<br />

Wahlleiter.<br />

(2) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln durchgeführt.<br />

(3) Bei der Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters<br />

ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der<br />

anwesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Wird diese Stimmenzahl<br />

nicht erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den beiden<br />

Bewerbern mit den meisten Stimmen statt, bei der die einfache<br />

Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br />

das Los. Steht nur ein Bewerber zur Wahl und erreicht dieser im<br />

ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit nicht, findet ein zweiter<br />

Wahlgang statt, in dem der Bewerber mehr als die Hälfte der<br />

Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten muss.<br />

(4) Die Wahl der Mitglieder des Feuerwehrausschusses wird als<br />

Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung durchgeführt.<br />

Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder<br />

zu wählen sind. In den Feuerwehrausschuss<br />

sind diejenigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr gewählt,<br />

die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit<br />

entscheidet das Los. Die nicht gewählten Mitglieder sind in der<br />

Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen Ersatzmitglieder. Scheidet ein<br />

gewähltes Ausschussmitglied aus, so rückt für den Rest der<br />

Amtszeit das Ersatzmitglied nach, das bei der Wahl die höchste<br />

Stimmenanzahl erzielt hat.<br />

(5) Die Niederschrift über die Wahl des Feuerwehrkommandanten<br />

und seines Stellvertreters ist innerhalb einer Woche nach der<br />

Wahl dem Bürgermeister zur Vorlage an den Gemeinderat zu<br />

übergeben. Stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, findet innerhalb<br />

von drei Monaten eine Neuwahl statt.<br />

(6) Kommt binnen eines Monats die Wahl des Feuerwehrkommandanten<br />

oder seines Stellvertreters nicht zustande oder<br />

stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, so hat der Feuerwehrausschuss<br />

dem Bürgermeister ein Verzeichnis aller Angehörigen<br />

der Feuerwehr vorzulegen, die sich aufgrund ihrer Ausbildung<br />

und Bewährung im Feuerwehrdienst zur<br />

kommissarischen Bestellung (§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG) eignen.<br />

(7) Für die Wahlen in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen<br />

Feuerwehr und der Altersabteilungen der Gesamtwehr sowie der<br />

Jugendfeuerwehr gelten die Absätze 2 bis 6 sinngemäß.<br />

§ 16<br />

Sondervermögen für die Kameradschaftspflege<br />

(Kameradschaftskasse)<br />

(1) Für die Feuerwehr wird ein Sondervermögen für die Kameradschaftspflege<br />

und die Durchführung von Veranstaltungen gebildet.<br />

(2) Das Sondervermögen besteht aus<br />

1. Zuwendungen der Gemeinde und Dritter,<br />

2. Erträgen aus Veranstaltungen,<br />

3. sonstigen Einnahmen,<br />

4. mit Mitteln des Sondervermögens erworbenen Gegenständen.<br />

(3) Der Feuerwehrausschuss stellt mit Zustimmung des Bürgermeisters<br />

einen Wirtschaftsplan auf, der alle im Haushaltsjahr zur<br />

Erfüllung der Aufgaben der Kameradschaftskasse voraussichtlich<br />

eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält.<br />

Ausgaben können für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig<br />

erklärt werden. Über- und außerplanmäßige Ausgaben<br />

können zugelassen werden, wenn ihre Deckung gewährleistet<br />

ist. Außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Zustimmung des<br />

Bürgermeisters. Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in<br />

künftigen Haushaltsjahren dürfen nur eingegangen werden,<br />

wenn der Wirtschaftsplan dazu ermächtigt.<br />

(4) Über die Verwendung der Mittel beschließt der Feuerwehrausschuss.<br />

Der Feuerwehrausschuss kann den Feuerwehrkommandanten<br />

ermächtigen, über die Verwendung der Mittel bis zu<br />

einer bestimmten Höhe oder für einen festgelegten Zweck zu entscheiden.<br />

Der Feuerwehrkommandant vertritt bei Ausführung<br />

des Wirtschaftsplans den Bürgermeister.<br />

(5) Die für das Sondervermögen eingerichtete Sonderkasse (Kameradschaftskasse)<br />

ist jährlich mindestens einmal von zwei<br />

Rechnungsprüfern, die von der Hauptversammlung auf fünf<br />

Jahre bestellt werden, zu prüfen. Der Rechnungsabschluss ist<br />

dem Bürgermeister vorzulegen.<br />

6) Für die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr und die<br />

Jugendfeuerwehr werden ebenfalls Sondervermögen im Sinne<br />

des Absatzes 1 gebildet. Die Absätze 1 bis 5 gelten entsprechend;<br />

an die Stelle des Feuerwehrkommandanten, des Feuerwehrausschusses<br />

und der Hauptversammlung treten der Abteilungskommandant,<br />

der Abteilungsausschuss und die<br />

Abteilungsversammlung.<br />

§ 17<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in<br />

Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung vom 21. Februar 2000<br />

in der Fassung vom 18. September 2006 außer Kraft.<br />

<strong>Veringenstadt</strong>, den 26. Oktober 2011<br />

Gez. Christ, Bürgermeister


Amtsblatt der Stadt <strong>Veringenstadt</strong> - Nr. 43 vom 27. Oktober 2011 17<br />

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:<br />

Eine etwaige Verletzung der von Verfahrens- und Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) beim<br />

Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO<br />

unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres<br />

seit der Bekanntmachung dieser Satzung geltend gemacht worden<br />

ist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu<br />

bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Öffentlichkeit<br />

der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung<br />

der Satzung verletzt worden ist.<br />

Stadtverwaltung<br />

Einwohnermeldeamt, Standesamt, …<br />

Wie bereits angekündigt ist am Donnerstag, den 27. Oktober<br />

2011 und Freitag, den 28. Oktober 2011 das Einwohnermeldeamt,<br />

Zimmer 001 (Hr. Fröhlich) wegen Urlaubs nicht besetzt. Zudem<br />

ist am Mittwoch, den 02.11.2011 das Einwohnermeldeamt<br />

wegen Fortbildung geschlossen. Für dringende Anfragen steht<br />

Ihnen Zimmer 002 (Fr. Klampfl) zur Verfügung.<br />

Bitte beachten Sie dies und legen Sie Ihren Besuch wenn möglich<br />

auf die Tage vorher oder nachher.<br />

Steueridentifikationsnummer<br />

Ihre steuerliche Identifikationsnummer wurde Ihnen vom Bundeszentralamt<br />

für Steuern (BZSt) schriftlich mitgeteilt. Sie ist<br />

auch auf Ihrer Lohnsteuerkarte 2010 oder auf der Ersatzbescheinigung<br />

des Jahres 2011 aufgedruckt. Verfügen Sie nicht<br />

mehr über Ihre Identifikationsnummer (zum Beispiel Anschreiben<br />

ist nicht mehr auffindbar), haben Sie die Möglichkeit, beim BZSt<br />

die Übersendung eines Schreibens mit der Identifikationsnummer<br />

erneut zu veranlassen. Die Identifikationsnummer wird nicht<br />

telefonisch bekanntgegeben. Das neue Mitteilungsschreiben<br />

wird an die im BZSt gespeicherte Anschrift versendet. Ansprechpartner<br />

ist grundsätzlich das BZSt, das Finanzamt kann die Identifikationsnummer<br />

aber ebenso schriftlich mitteilen.<br />

Anschrift des Bundeszentralamts für Steuern:<br />

Bundeszentralamt für Steuern<br />

An der Küppe 1<br />

53225 Bonn<br />

poststelle@bzst.bund.de<br />

Notarsprechtag<br />

Notar G. Obermayer aus Sigmaringen hält am Donnerstagnachmittag,<br />

den 17. November 2011 von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr einen<br />

Amtstag im Feuerwehrgerätehaus (Schulungsraum im 1.<br />

Obergeschoss in der Bahnhofstraße 3) in <strong>Veringenstadt</strong> ab.<br />

Hierbei kostenfreie Beratung in Nachlass- und Grundstücksfragen.<br />

Um telefonische Voranmeldung wird gebeten unter Tel.:<br />

07571 / 64 525 22.<br />

Die KITA Deutstetten lädt zum Laternenbasteln ein<br />

Interessierte und bastelfreudige Grundschüler, welche gerne<br />

eine Laterne für den Sankt Martinsumzug am 11.November basteln<br />

würden,sind am 2.11.um 14 Uhr ganz herzlich in die KITA<br />

eingeladen.Die Unkosten betragen 3 Euro.Anmeldungen können<br />

gerne in der KITA angenommen werden.<br />

Lohnsteuer<br />

ELStAM, Mitteilung der Steuerdaten durch das Finanzamt<br />

Seit Anfang Oktober erhalten steuerpflichtig erfasste Bürgern ein<br />

Schreiben des zuständigen Finanzamtes, in welchem seine gespeicherten<br />

Daten aufgeführt sind. Der Bürger ist angehalten<br />

diese zu kontrollieren und Fehler seinem Finanzamt mitzuteilen,<br />

welches sich dann mit der Bundeszentrale für Steuern (BZSt) in<br />

Verbindung setzen muss, um eine Aktualisierung der Daten in<br />

der ELStAM-Datenbank anzustoßen.<br />

Zukünftig werden von der Finanzverwaltung nur die steuerrechtlichen<br />

Informationen gespeichert, die bislang auf der Vorderseite<br />

der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (Steuerklasse, Anzahl<br />

der Kinderfreibeträge, sonstige Freibeträge und Religionszuge-<br />

hörigkeit) sowie die melderechtlichen Daten, die wie bisher von<br />

den Gemeinden an die Finanzverwaltung übermittelt werden.<br />

Diese gespeicherten Angaben werden auch als Elektronische<br />

LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet. Zusätzliche<br />

persönliche Daten werden nicht erhoben.<br />

Welche ELStAM zur Übermittlung gespeichert sind und welcher<br />

Arbeitgeber diese in den letzten zwei Jahren abgerufen hat, können<br />

Sie mit Beginn des elektronischen Verfahrens jederzeit über<br />

das ElsterOnline-Portal einsehen. Dazu ist eine Authentifizierung<br />

unter Verwendung der steuerlichen Identifikationsnummer im ElsterOnline-Portal<br />

notwendig. Darüber hinaus ist Ihr zuständiges<br />

Finanzamt Ansprechpartner für Auskünfte zu Ihren gespeicherten<br />

ELStAM.<br />

Bedenken Sie bitte, dass durch die Übermittlung von zig-Millionen<br />

Personendaten von den Einwohnermeldeämtern an die BZSt<br />

und von dort an die Finanzämter sicherlich auch einige Übertragungsfehler<br />

auftreten. Die Finanzbehörden sind bemüht, diese<br />

nach bekanntwerden schnellstmöglich zu korrigieren.<br />

Fundsachen<br />

Bei der Stadtverwaltung <strong>Veringenstadt</strong> wurde auf dem Fundbüro<br />

- eine Flexi-Hundeleine sowie<br />

- ein Briefkastenschlüssel<br />

abgegeben.<br />

Empfangsberechtigte können die Fundsache in Zimmer 001<br />

während der üblichen Sprechzeiten abholen.<br />

Wenn Sie Informationen zu Fundsachen möchten, können Sie<br />

bei der Stadtverwaltung unter 07577/930-30 nachfragen oder<br />

persönlich vorsprechen.<br />

Wir gratulieren ...<br />

.<br />

In der kommenden Woche gelten unsere Glückwünsche<br />

den Jubilaren:<br />

Herrn Marko Coric, Goethestraße 8, <strong>Veringenstadt</strong>,<br />

am 27. Oktober zum 70. Geburtstag<br />

Herr Josef Reinberger, Lindenstraße 1, <strong>Veringenstadt</strong><br />

am 28. Oktober zum 70. Geburtstag<br />

Herr Alfred Griener, Fichtenweg 2, Veringendorf<br />

am 30. Oktober zum 82. Geburtstag<br />

Herr Erich Hepp, Eichenstraße 3, <strong>Veringenstadt</strong><br />

am 31. Oktober zum 78. Geburtstag<br />

Frau Mathilde Raible, Schillerstraße 12, <strong>Veringenstadt</strong><br />

am 31. Oktober zum 70. Geburtstag<br />

Frau Augusta Uhland, Breitnaustraße 23, <strong>Veringenstadt</strong><br />

am 01. November zum 70. Geburtstag<br />

BERICHTE<br />

UNSERER SCHULEN<br />

Alb-Lauchert-Schule <strong>Veringenstadt</strong><br />

Die Elternvertreter im Schuljahr 2011/2012<br />

In den ersten Schulwochen wurden in verschiedenen Klassen<br />

der Alb-Lauchert-Schule die Klassenelternvertreter neu gewählt.<br />

So gehören im Schuljahr 2011/2012 folgende Eltern dem neuen<br />

Elternbeirat an:<br />

Kl. 1/2 Jungnau Oliver Sammet, Siegbert Rebel<br />

Kl. 3/4 Jungnau Daniela Grünvogel, Andreas Schindler<br />

Kl. 1a Monika Kühne, Katharina Uttenweiler<br />

Kl. 1b Georgine Ott, Silvia Baur,<br />

Kl. 2 Melanie Göggel, Theresia Müller<br />

Kl. 3 Anne Elser-Baumgartner, Sabine Miller<br />

Kl. 4 Marion Gauggel, Bettina Possekel


18<br />

Im Elternbeirat und in der Schulkonferenz gab es keine Veränderungen.<br />

So ist Frau Anne Elser-Baumgartner weiterhin Elternbeiratsvorsitzende<br />

und Herr Siegbert Rebel stellvertretender Elternbeiratsvorsitzender,<br />

Frau Bettina Possekel Vertreterin der<br />

Eltern in der Schulkonferenz und ihre Stellvertreterin ist Frau Sabine<br />

Miller. Neuer Sprecher für die Grundschule Jungnau ist Herr<br />

Siegbert Rebel.<br />

Allen gewählten Eltern gilt unser herzlichster Dank für die Bereitschaft,<br />

sich für das wichtige Amt eines Elternvertreters an unserer<br />

Schule zur Verfügung zu stellen, das Interesse für die Aufgaben<br />

der Schule und der Erziehung zu wahren und Verantwortung<br />

für ihre Schule und die Kinder zu übernehmen.<br />

Für dieses Schuljahr wünsche ich nun allen gewählten Vertretern<br />

viel Freude in ihren neuen Ämtern und hoffe, dass Sie das schulische<br />

Leben weiterhin mit großem Interesse und Engagement<br />

begleiten und uns dabei tatkräftig und konstruktiv unterstüt¬zen.<br />

Rupert Steinhart, Rektor<br />

Freiwillige Feuerwehr<br />

<strong>Veringenstadt</strong><br />

Hinweis an die Bevölkerung<br />

Sirenenprobe in Veringendorf und Hermentingen am Samstag<br />

den 29.10.2011<br />

Am Samstag wird um 14.00 Uhr die Sirene in Veringendorf per<br />

Alarmmelderknopf ausgelöst. Um 14.20 Uhr dann die Sirene in<br />

Hermentingen.<br />

Grund ist ein Funktionstest der Alarmmelderknöpfe die an den jeweiligen<br />

Rathäusern angebracht sind.<br />

Hinweis der Feuerwehr:<br />

Die Alarmierung der Feuerwehren auf diese Weise - Einschlagen<br />

der Scheibe. Drücken des Feuerdruckknopfes am Gebäude, ist<br />

aus heutiger Sicht nicht mehr aktuell.<br />

Jeder sollte bei einem Ernstfall per Telefon oder Handy die 112<br />

wählen, dort kommen sie direkt an der Feuerwehrleitstelle Sigmaringen<br />

raus. Melden sie den Vorfall und der Disponet wird<br />

dann die entsprechenden Feuerwehren alarmieren.<br />

Ob unsere Druckknöpfe auch zukünftig bleiben werden, wird in<br />

bälde entschieden und öffentlich durch die Stadt bekanntgegeben.<br />

Klaus Packheiser Kommandant<br />

Vorankündigung:<br />

Feuerwehralarmübung im Tunnel B-32 in <strong>Veringenstadt</strong><br />

Hinweis für die Bevölkerung und die Einsatzkräfte der Feuerwehr<br />

<strong>Veringenstadt</strong>.<br />

In der Zeit vom 07.11.bis 21.11.2011 findet nach Aufforderung<br />

durch das Regierungspräsidium Tübingen Abteilung Straßenbaubehörde<br />

nach Abschluß der Sanierungsmaßnahmen des<br />

Straßentunnels B-32 ( Schloßbergtunnel ) in <strong>Veringenstadt</strong> eine<br />

größere Feuerwehrrettungsübung statt.<br />

Es wird ein Verkehrsunfall mit zwei PKWs im Tunnel angenommen,<br />

hierbei beginnt ein PKW zu brennen (starke Rauchentwicklung)<br />

auch sind Personen in den PKWs eingeklemmt.<br />

Die Abteilung <strong>Veringenstadt</strong> wird mit ihren Feuerwehrfahrzeugen<br />

die Brandbekämpfung und Technische-Hilfeleistung übernehmen<br />

evt. wird auch die Stützpunktfeuerwehr aus Gammertingen<br />

dazu alamiert.<br />

Ich bitte die Anwohner beiderseits des Tunnels um Nachsicht für<br />

evt. Beeinträchtigungen (Lärm, Rauch ).<br />

Die Übung wird vorraussichtlich in den Abendstunden stattfinden.<br />

Es grüßt Klaus Packheiser Kommandant<br />

Voranzeige<br />

Am Donnerstag, den 03.11.2011 findet für die Gruppe II um 19.30<br />

Uhr eine Probe statt. Es grüßt Euch freundlich Erwin Bögle<br />

Herausgeber: Stadt <strong>Veringenstadt</strong> – Verantwortlich für den amtlichen<br />

Inhalt: Bürgermeister Armin Christ<br />

Anzeigen und Druck: Acker GmbH, Gammertingen, Mittelberg 6, Telefon<br />

(0 75 74) 93 01-0, Telefax (0 75 74) 93 01-30, E-Mail: amtsblatt@druckereiacker.de.<br />

Bezugspreis vierteljährlich Euro 8,50 (Euro 7,50 einschl. 7%<br />

MwSt. + Euro 1,00 Agenturvergütung)<br />

Amtsblatt der Stadt <strong>Veringenstadt</strong> - Nr. 43 vom 27. Oktober 2011<br />

SONSTIGES<br />

Mehrgenerationenhaus<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

am Donnerstag, 03.11.2011, bieten wir Ihnen zum offenen Mittagstisch:<br />

Menü 1: Riebelesuppe, Hähnchenschenkel mit Currysoße und<br />

Gemüsereis, Götterspeise, Mineralwasser<br />

Menü 2: Riebelesuppe, Pfannkuchen mit Pilzfüllung und Salat,<br />

Götterspeise, Mineralwaser<br />

Unsere Menüs bieten wir Ihnen auch zum Abholen an. Gerne<br />

nehmen wir Ihre Anmeldungen unter folgenden <strong>Telefonnummern</strong><br />

entgegen: 07577/92 51 41 oder 0163/2 14 80 78.<br />

Unsere Veranstaltungen in der kommenden Woche:<br />

Sa., 29.10., 15.00 bis 17.00 Uhr Kinderkino mit Ingrid So., 30.10.,<br />

15.00 bis 19.00 Uhr Tanztee mit Peter & Richy<br />

Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern eine schöne Ferienwoche.<br />

Johanna Benz, Gemeinwesenarbeiterin, und Team<br />

Offene Jugend<br />

Schlag den Bernd<br />

Die Offene Jugend lädt am 18.11.2012 zu einer Veranstaltung für<br />

einen guten Zweck unter dem Motto „Schlag den Bernd“ ein. Das<br />

abendliche Programm lehnt sich an die allseits bekannte Fernsehsendung<br />

„Schlag den Raab“ an, jedoch gilt es nicht den Raab<br />

sondern den Allrounder Bernd zu schlagen. Antreten können alle<br />

die Lust auf Spiel Spaß und Spannung haben, es sind aber auch<br />

alle Zuschauer recht herzlich eingeladen. Beginn ist um 20.15<br />

Uhr im Pfarrheim <strong>Veringenstadt</strong>. Der Eintritt beträgt 2 Euro, dieser<br />

wird dann einem karitativen Zweck gespendet.<br />

Auf euer Kommen freut sich Bernd und die Offene Jugend <strong>Veringenstadt</strong>"<br />

Medienbildung – früh beginnen<br />

Aktive Audioarbeit in Kindergarten und Grundschule<br />

Landkreis Sigmaringen. Kinder leben heute in einer vielfältigen<br />

Medienwelt, die ihr Wirklichkeitserleben mitprägt. Überwiegend<br />

werden Medien als positive Bereicherung der eigenen Lebenswelt<br />

erfahren.<br />

Einen aktiven Medienbildungskurs für Kindergärten und Grundschulen<br />

bietet das Kreismedienzentrum Sigmaringen am Dienstag,<br />

8. November von 14:30-17:30 Uhr in seinen Räumen in der<br />

Fürst-Wilhelm-Straße 14, 72488 Sigmaringen an. Dieser Medienkompetenztag<br />

findet im landesweiten Rahmen der Initiative<br />

„Kindermedienland Baden- Württemberg“ statt. Nähere Informationen<br />

dazu gibt es im Internet unter der Adresse: www.kindermedienland-bw.de.<br />

Weitere Auskünfte und Anmeldehinweise erteilt das Kreismedienzentrum<br />

Sigmaringen unter Telefon 07571/645230. Hier gibt<br />

es auch einen informativen Flyer zu den fünf angebotenen Workshops<br />

und dem Programm des Nachmittags. Die Broschüre ging<br />

allen Kindergärten und Grundschulen im Landkreis bereits zu.<br />

Eltern und Kinder kochen gemeinsam<br />

Landkreis Sigmaringen. Kinder sind neugierig und wollen helfen,<br />

besonders bei der Nahrungszubereitung in der Küche. Das ist<br />

eine gute Voraussetzung für eine gesunde Ernährung, da durch<br />

das Helfen die Lust auf ein vielfältiges Speisenangebot steigt.<br />

Gemeinsam mit ihren Kindern im Alter von 7 bis 10 Jahren können<br />

Mütter, Väter oder Großeltern kindgerechte Gerichte unter<br />

fachlicher Anleitung zubereiten. Angeboten wird der Workshop<br />

am Donnerstag, 10. November 2011 von 14:30 bis 17:30 Uhr im<br />

Grünen Zentrum in Sigmaringen-Laiz, Winterlinger Str. 9. Bei<br />

großer Nachfrage wird der Workshop am Montag, 21. November<br />

2011 wiederholt. Pro erwachsenem Teilnehmer wird ein Kostenbeitrag<br />

von 7,- Euro und pro Kind von 3,- Euro erhoben. Um telefonische<br />

Anmeldung unter 07571/102-8601 wird gebeten.<br />

Landratsamt Sigmaringen – Fachbereich FORST informiert


Amtsblatt der Stadt <strong>Veringenstadt</strong> - Nr. 43 vom 27. Oktober 2011 19<br />

Holzernte – wenn nicht jetzt, wann dann?<br />

Die Privatwald-Infoveranstaltungen liegen hinter uns. Den 130<br />

Waldbesitzern, die zu den drei Veranstaltungen im nördlichen<br />

Kreisgebiet gekommen sind, sagen wir: Vielen Dank für das damit<br />

gezeigte Interesse!<br />

Den übrigen 96% der privaten Waldbesitzer, die wir mit unseren<br />

Infotagen nicht erreichten konnten, sei auf diesem Weg nochmals<br />

an Herz gelegt: Selten waren die Umstände für die Holzernte<br />

so günstig wie zur Zeit. Reden Sie mit Ihrem Revierleiter,<br />

was in Ihrem Wald getan werden kann. Jörg Scham<br />

Angel- und Naturfreunde Weiherwiesen e.V. Hettingen<br />

Einladung zum Kesselfleischessen<br />

Am 06. November 2011 ab 11.00Uhr lädt der Angel- und Naturfreunde<br />

Weiherwiesen e.V. zum traditionellen Kesselfleischessen<br />

in die Laucherttalhalle nach Hettingen herzlich ein.<br />

Wir bieten direkt aus dem Kessel, Blut & Leberwurst, Kesselfleisch<br />

mit Sauerkraut. Weiterhin bieten wir Schnitzel mit<br />

Pommes und Kartoffelsalat, sowie gerauchte Forellen (zum mitnehmen)<br />

an.<br />

Mittags ist für Kaffee und Kuchen reichlich gesorgt.<br />

Der Weiherwiesen e.V. freut sich sehr über Ihr kommen!<br />

VEREINSMITTEILUNGEN<br />

FV <strong>Veringenstadt</strong> e.V.<br />

Aktive<br />

SV Hausen a. A. – FV <strong>Veringenstadt</strong> I 3:3<br />

Tore: Sebastian Hein, Jan Mayer, Georg Hein<br />

FVV II spielfrei<br />

Vorschau<br />

Sonntag 30.10.2011<br />

Am Wochenende stehen hintereinander 2 wichtige Spiele auf<br />

dem Programm, die Lokalkämpfe gegen Gammertingen und Mägerkingen<br />

versprechen viel Spannung und die Zuschauer dürfen<br />

gespannt sein, wie sich unsere junge Truppe schlägt.<br />

FV <strong>Veringenstadt</strong> II – TSV Gammertingen II<br />

Spielbeginn 13.15 Uhr<br />

FV <strong>Veringenstadt</strong> I – TSV Gammertingen I<br />

Spielbeginn 15.00 Uhr<br />

Dienstag 01.11.2011<br />

FV <strong>Veringenstadt</strong> I – TSV Mägerkingen I<br />

Spielbeginn 14.30 Uhr<br />

Jugendfußball<br />

A – Jugend<br />

4. Pokalrunde: SGM <strong>Veringenstadt</strong> – SGM Betzenweiler I<br />

Das Spiel wurde wegen des starken Schneefalls abgesagt.<br />

Bambini<br />

FV <strong>Veringenstadt</strong> – TSV Mägerkingen<br />

D – Jugend<br />

FC Mengen – FV <strong>Veringenstadt</strong> 0:4<br />

F – Jugend<br />

Der nächste 4. Spieltag findet in Neufra statt<br />

E – Jugend<br />

TSV Mägerkingen – FV <strong>Veringenstadt</strong> 0:4<br />

Die E-Jugend fuhr bei winterlichen Temperaturen am vergangenen<br />

Samstag nach Mägerkingen.<br />

Beim Tabellenletzten bekamen die Jungs die Chance ihre spielerischen<br />

Fähigkeiten einzusetzen. Es gelangen flüssige Spielzüge<br />

aus denen sich eine Vielzahl von Torchancen ergaben. Zur<br />

Halbzeit stand es 4:0 für die Veringer.<br />

Unsere treuen Fans sahen in der zweiten Halbzeit eine ganze<br />

Reihe von gut herausgespielten Tormöglichkeiten. Entweder<br />

hielt der gute Torhüter der Mägerkinger oder der Ball landete am<br />

Pfosten oder an der Latte, manchmal aber auch knapp neben<br />

dem Tor.<br />

So blieb es am Ende bei einem 4:0 Auswärtssieg. Mit drei Siegen<br />

und drei Niederlagen steht die E-Jugend in der Mitte der Tabelle.<br />

Nächstes Wochenende findet das letzte Vorrundenspiel am<br />

Samstag um 11.45 Uhr auf dem Sportplatz in <strong>Veringenstadt</strong> gegen<br />

den TSV Neufra statt.<br />

A – Jugend<br />

SGM <strong>Veringenstadt</strong> – SGM Ostrach 2:0<br />

B – Juniorinnen<br />

FV <strong>Veringenstadt</strong> – FV Bad Saulgau 1:9<br />

B – Jugend<br />

TSV Sigmaringendorf – SGM Hettingen/Inner./<strong>Veringenstadt</strong> 4:1<br />

Vorschau<br />

Samstag, 29.10.2011<br />

D – Jugend Spielbeginn 12.45 Uhr<br />

FV <strong>Veringenstadt</strong> – SF Hundersingen<br />

E – Jugend Spielbeginn 11.45 Uhr<br />

FV <strong>Veringenstadt</strong> – TSV Neufra<br />

A – Jugend Spielbeginn 15.30 Uhr<br />

TSV Sigmaringendorf – SGM <strong>Veringenstadt</strong><br />

B – Juniorinnen Spielbeginn 15.00 Uhr Abfahrt 13.30 Uhr<br />

SC Blönried – FV <strong>Veringenstadt</strong><br />

Sonntag, 30.10.2011<br />

B – Jugend Spielbeginn 10.30 Uhr<br />

SGM Hettingen/Inner./<strong>Veringenstadt</strong> – TSV Gammertingen<br />

Tamara Greiner Pressewart FV V (from Londo<br />

TSV <strong>Veringenstadt</strong> 1869 e.V.<br />

Abteilung Tischtennis<br />

Die letzten beiden Begegnungen wurden mit unterschiedlichem<br />

Erfolg abgeschlossen. Zunächst wurde durch einen 9:4 Erfolg<br />

gegen den SV Bronnen IV die Tabellenführung verteidigt. Die<br />

musste dann aber am letzten Wochenende abgegeben werden.<br />

Im Gastspiel beim SV Herbertingen lief es zunächst recht viel versprechend.<br />

Mit 3:1 konnten die Veringer in Führung gehen. Jedoch<br />

dann riss der Faden und es lief nicht mehr viel zusammen.<br />

Am Ende stand ein verdienter 9:4-Sieg für Herbertingen zu Buche.<br />

In der Tabelle rutschte man auf Rang vier ab. Es stehen in<br />

der Vorrunde nun noch zwei Auswärtsspiele in Hohentengen und<br />

Ostrach auf dem Spielplan. In diesen beiden Spielen gilt es möglichst<br />

Anschluss an die beiden Aufstiegsplätze zu halten.<br />

Fitnessverein <strong>Veringenstadt</strong> e.V.<br />

Einladung zur Einweihungsfeier<br />

Am Samstag, 5.11.2011 ab 19.00 Uhr laden wir unsere Mitglieder<br />

samt Partner ins neue Studio in der Inneringer Straße 3,<br />

72519 <strong>Veringenstadt</strong> zur Einweihungsfeier ein. Wir machen ein<br />

Buffet, zu dem jeder etwas mitbringen kann. Die Getränke werden<br />

vom Verein übernommen. Bitte in die ausgehängte Liste im<br />

Studio eintragen, damit wir besser planen können. Gleichzeitig<br />

möchten wir uns mit der Einweihungsfeier bei den vielen Handwerkern<br />

bedanken, die sich trotz der Sommerferien so tatkräftig<br />

am Umbau beteiligt haben.<br />

Voraussichtlich wird uns unser Mitglied Siggi Binder auf dem Klavier<br />

unterhalten. Die Vorstandschaft.<br />

Eingangskarten fürs neue Studio<br />

Wer noch keine Zutrittskarte fürs neue Studio abgeholt hat, sollte<br />

dies in den nächsten Tagen machen. Die alten Eingangschips<br />

bitte mitbringen, sind diese noch intakt müsst ihr nur 10,00 Euro<br />

Pfand für die neue Karte hinterlegen. Ist diese jedoch defekt , sind<br />

leider 20,00 Euro Pfand fällig. Abholtermin ist am Freitag,<br />

28.10.2011 von 18.00 – 20.00 Uhr im Studio. Tel. Stanislaw<br />

Ploch Tel. 07577/7632, Andreas Müller Tel. 07577/932190


20<br />

Narrenzunft <strong>Veringenstadt</strong><br />

Baderhexen<br />

Am Samstag, den 29. Oktober 2011 findet um 18:00 Uhr eine Sitzung<br />

für alle in der Bergschule statt.<br />

Bitte kommt recht zahlreich. Gruß Bene<br />

TC <strong>Veringenstadt</strong><br />

Hallo Tennisfreunde, die Tennissaison ist zu Ende.<br />

Wir müssen die Plätze winterfest machen. Wir treffen uns am<br />

Samstag, den 5.11.11 ab 9 Uhr auf der Tennisanlage.<br />

Narrenzunft Glecklesbender<br />

Veringendorf<br />

Jahresausflug 2011!<br />

Am ersten Oktober- Wochenende fand der diesjährige Jahresausflug<br />

der „Narrenzunft Glecklesbender“ statt!<br />

Am Samstag, 01.10. startete um 7 Uhr in der Früh ein vollbesetzter<br />

Narrenbus in Richtung Bayern! Nachdem in der Vorfreude<br />

die meisten ihr erstes Frühstück in flüssiger Form nach Abfahrt<br />

des Busses zu sich nahmen, wurde als erster Halt ein Parkplatz<br />

ausgesucht, auf dem man das Zweite Frühstück mit Kaffee, Kuchen,<br />

Wurst und Brot auftischte. So wurden ausgiebig die Mägen<br />

gefüllt, als erste Stärkung für den anstehenden Tag. Weiter ging<br />

es zum Kloster Andechs, wo der gesamte Komplex mit ausreichend<br />

Zeit angeschaut- und/ oder in der Brauereigaststätte eingekehrt<br />

werden konnte. Insofern man ein nettes Plätzchen fand<br />

war dies sehr schön, fanden sich in Andechs an diesem Tage<br />

doch etliche Ausflügler ein, die wohl aufgrund der nahegelegenen,<br />

zeitgleichen „Wiesn“ ebenfalls Andechs als Zwischenziel<br />

planten. Nach dieser ersten Etappe ging es dann weiter nach<br />

Niederbayern zum eigentlichen Ziel- der Westernstadt „Pullman<br />

City“ in Eging am See! Dort angekommen wurden bei strahlendem<br />

Sonnenschein und Hochsommer- Temperaturen (wenn<br />

„Narren- Engel“ reisen) erst mal die angemieteten Blockhütten<br />

aufgeteilt und mit Sack und Pack bezogen! Schon beim ersten<br />

durchqueren der Westernstadt waren wohl die meisten sehr angetan<br />

und verblüfft, wie Detailgetreu und Vielseitig diese hier aufgebaut<br />

worden ist. Herrliche Ausblicke über Berg und Tal, einem<br />

See und vielem weiterem, wurde das sehr großflächige Gebiet<br />

begutachtet. Am Abend dann machte man sich in Gruppen, viele<br />

in Western- Outfit, zum erkunden der zahlreichen Saloons, Restaurants<br />

und Bars von „Pullman- City“. Man war begeistert wie<br />

sehr man sich hier in das Leben der Cowboys versetzen konnte<br />

und das Flair des Wilden Westens in rustikaler Manier erleben<br />

und ausleben konnte. Das einzige was noch fehlte war, dass<br />

Winnetou & Co. persönlich an einem vorbeischlenderte. So<br />

wurde überall, viele bei Live- Musik, zum Teil bis zum Morgengrauen<br />

gefeiert, getrunken, getanzt und „Luft- Kontrabass“ gespielt,<br />

bevor man sich´s in den Holz- Blockhütten für ein paar<br />

Stunden auf Brettern gemütlich machte! Am nächsten Morgen<br />

machten sich die meisten gleich wieder auf in einen der Saloons<br />

zum ausgiebigen Frühstück, bevor noch ein paar letzte Stündchen<br />

im Stile der Cowboys und Indianer verbracht werden konnten,<br />

bevor der Bus wieder in Richtung Heimat aufbrach. Auf der<br />

etwa 5- stündigen Rückfahrt holte viele dann der Schlaf ein, die<br />

anderen tauschten ihre Erlebnisse des Samstagabends miteinander<br />

aus und stießen nochmals auf einen absolut gelungenen<br />

Ausflug an. Zum Ende des Wochenendes wurde dann noch gemeinsam<br />

in Inneringen eingekehrt und das Abschlussessen eingenommen.<br />

So machte man sich im Anschluss- müde, aber gut<br />

gelaunt, zurück nach Veringendorf zum Ausgangspunkt.<br />

Als Fazit meinten die meisten: „Mia gfoits!“<br />

Heiko Haug, Schriftführer<br />

Amtsblatt der Stadt <strong>Veringenstadt</strong> - Nr. 43 vom 27. Oktober 2011<br />

TV Veringendorf e.V.<br />

Vorankündigung Mitgliederversammlung<br />

Der TV 1914 Veringendorf e.V. möchte alle Mitglieder, Freunde<br />

und Gönner recht herzlich zur Mitgliederversammlung am Freitag,<br />

den 18. November 2011 um 20.00 Uhr im Bürgerhaus Veringendorf<br />

einladen.<br />

TV Veringendorf - 1.Vorsitzender Michael Witte<br />

BERICHTE DER KIRCHEN<br />

Gottesdienstordnung der<br />

SE Veringen vom 29.10. -6.11.2011<br />

Samstag, 29.10.<br />

Ve’dorf 17.30 Gräberbesuch anschl.<br />

Hl. Messe<br />

!!!Achtung – heute Nacht endet die Sommerzeit !!!<br />

Sonntag, 30.10. 31. Sonntag im Jahreskreis<br />

Hettingen 9.00 Hl. Messe<br />

Deutstetten 10.00 Hl. Messe für Gertrud Reiser und verst.<br />

Angehörige; Rüdiger Ploch und verst.<br />

Familienangehörige; Fridolin Schmid und<br />

Angehörige Schmid-Hempfer, Andreas<br />

Treuz; Otto Pfaff und Sohn Otto mit<br />

Gerold Pfaff; Siegfried Schlawginski, Franz<br />

und Rosa Pfaff und verst. Angehörige;<br />

Karl Schmid und Maria Straubinger<br />

anschl. Gräberbesuch<br />

Inneringen 10.30 Hl. Messe für Albert und Franz Kempf und<br />

Mina Lieb und verst. Angehörige Edmund<br />

und Maria Blatter und Ulli Kallweit; Karl Fritz<br />

und verst. Angehörige; Karl und Anneliese<br />

Flöß; Hermann Fink (Jahrtag); Albert<br />

Denzler; Hans Kempf und verst.<br />

Angehörige<br />

Deu/Het 13.30 Rosenkranz<br />

Montag, 31.10. Hl. Wolfgang<br />

Ve’stadt 15.00 Rosenkranz<br />

Herment. 17.30 Gräberbesuch anschl. Hl. Messe<br />

Dienstag, 1.11. Allerheiligen<br />

Hettingen 9.00 Hl. Messe für Anton Stauß (Jahrtag)<br />

anschl. Gräberbesuch und Segnung<br />

des neuen Gräberfeldes<br />

Inneringen 14.00 Hl. Messe für Peter und Paul Durau und<br />

Angehörige<br />

anschl. Gräberbesuch<br />

Mittwoch, 2.11. Allerseelen<br />

Deutstetten 18.30 Hl. Messe für Berta Baumann (gest.<br />

Jahrtag)<br />

Kollekte für die Priesterausbildung<br />

Donnerstag, 3.11. Hl. Hubert, hl. Pirmin, hl. Martin v. Porres<br />

Deutstetten 17.00 Gebet um geistliche Berufe<br />

Ve’dorf 18.30 Hl. Messe für Endriß Andreas, Barbara und<br />

Kinder Hugo und Barbara (gest. Jahrtag)<br />

Freitag, 4.11. Hl. Karl Borromäus<br />

SE Haus- und Krankenkommunion<br />

Inneringen 18.30 Herz-Jesu-Amt für die armen Seelen<br />

Samstag, 5.11. Zählung der Gottesdienstbesucher<br />

Deutstetten 8.30 Rosenkranz und Beichtgelegenheit<br />

9.00 Wallfahrtsmesse für Sofie Stauß und verst.<br />

Angehörige; Pfarrer Fridolin Abberger und


Amtsblatt der Stadt <strong>Veringenstadt</strong> - Nr. 43 vom 27. Oktober 2011 21<br />

Nikolaus Spath; Arthur und Hans Schwörer<br />

und die Verstorbenen der Fa. Kastell<br />

Deutstetten 18.30 Vorabendmesse für Verstorbene der<br />

Familie B; die Verstorbenen der Fam. Otto<br />

Pfaff<br />

Sonntag, 6.11. 32. Sonntag im Jahreskreis<br />

Zählung der Gottesdienstbesucher<br />

Ve’dorf 9.00 Hl. Messe<br />

Inneringen 10.30 Hl. Messe für Johanna Flöß, Franz Metzger<br />

Hettingen 10.30 Hl. Messe<br />

Deu/Het 13.30 Rosenkranz<br />

SEELSORGEEINHEIT Tel: 07577/3236<br />

e-mail: st-nikolaus-veringenstadt@t-online.de<br />

www.se-veringen.de<br />

Öffnungszeiten des Pfarrbüros in <strong>Veringenstadt</strong>:<br />

Donnerstag 9 – 11 Uhr<br />

Hl. Messen in der Seelsorgeeinheit Straßberg<br />

Sa. 29.10. Straßberg 18.30 Uhr Vorabendmesse<br />

So. 30.10. Winterlingen 19.00 Uhr Hl. Messe<br />

Benzingen 10.30 Uhr Hl. Messe<br />

Haus- und Krankenkommunion<br />

Am Feitag, 4. November findet die nächste Haus- und Krankenkommunion<br />

statt.<br />

Vormittags: <strong>Veringenstadt</strong><br />

Nachmittags: Veringendorf, Inneringen, Hettingen<br />

Neue Anmeldungen sind jederzeit möglich.<br />

Bitte wenden Sie sich ans Pfarrbüro.<br />

Gebetsanliegen Papst Benedikts XVI. und der Kirche für den<br />

Monat November:<br />

Wir beten<br />

1. Für die katholischen Kirchen im Osten: Ihre ehrwürdigen Traditionen<br />

mögen von der ganzen Kirche geschätzt werden.<br />

2. Für Afrika: Um Gerechtigkeit und Versöhnung aus der Kraft<br />

Christi.<br />

Pfarrgemeinde St. Martin Hettingen<br />

Kinderchor „Popcorn“<br />

Einladung<br />

Am Sonntag, den 30.10.2011 um 17.00 Uhr in der Laucherttalhalle<br />

in Hettingen.<br />

„Musical –Das Dschungelbuch“<br />

Gesungen und gespielt vom „Kinderchor Popcorn“<br />

Der Eintritt ist frei. Über Spenden für das neue Gräberfeld für Totund<br />

Frühgeburten auf dem Friedhof Hettingen würden wir uns<br />

freuen.<br />

Das Bezirkskantorat Sigmaringen bietet eine Ausbildung zum(r)<br />

nebenamtlichen Kirchenmusiker(in) an. In den Fächern Orgel<br />

und Chorleitung erfolgt die dreijährige Ausbildung in Hechingen,<br />

Sigmaringen und Pfullendorf. Die Ausbildung endet mit der C-<br />

Prüfung und kostet 40 Euro im Monat. Des weiteren ist es möglich,<br />

nur Orgel- oder Chorleitungsunterricht zu erhalten. (30 Euro/<br />

Monat).<br />

Ein zusätzlicher Ausbildungsgang betrifft „Kinderchorleitung“.<br />

Eine zwei- bis dreijährige Ausbildung führt hier zur Befähigung, einen<br />

kirchlichen Kinderchor zu leiten. Diese Ausbildung kostet 35<br />

Euro/Monat. Für nähere Informationen und steht Bezirkskantor<br />

Klaus Krämer, Fidelisstr.1, 72488 Sigmaringen, Tel. 07571/52367,<br />

e-mail: Bezirkskantorat.Sigmaringen@t-online.de gerne zur Verfügung.<br />

Das neue Unterrichtsjahr beginnt am 01.12.11.<br />

Veringendorf<br />

Neuer Jugendtreff in Veringendorf<br />

Hey, Bist du 13 oder älter & willst du mal richtig spaß mit anderen<br />

in deinem Alter haben?<br />

Dann haben wir genau das Richtige für dich!<br />

Es gibt endlich wieder einen Jugendtreff in Veringendorf!<br />

Für das erste Treffen haben wir uns etwas Besonderes überlegt.<br />

Das erste Treffen wäre am 2. November von 16:00 Uhr bis ca.<br />

21:00 Uhr im Pfarrhaus in Veringendorf.<br />

Du brauchst nichts außer guter LauneJ.<br />

Haben wir dein Interesse geweckt?<br />

Dann gib uns doch bitte kurz unter der Nummer 07577/932189<br />

bis zum 31. Oktober Bescheid, damit wir wissen auf wie viel Leute<br />

wir uns einstellen müssen.<br />

Also hoffentlich bis bald, wir freuen uns auf dich<br />

Amelie, Luisa und Sarah<br />

Strickstube<br />

Ab Dienstag, 8. November beten wir den Rosenkranz um 14 Uhr<br />

wieder im warmen Pfarrhaus. Anschließend werden wir bei Kaffee<br />

und Weißbrot wieder stricken und uns in geselliger Runde unterhalten.<br />

Neue Gesichter sind sowohl zum Beten als auch zum<br />

Stricken jederzeit gerne willkommen.<br />

Evangelische Kirchengemeinde Gammertingen<br />

Freitag, 28. Oktober 2011<br />

14.00 Uhr: Spatzenchor (Gemeindehaus)<br />

15.00 Uhr: Teenie-Chor im Gemeindehaus<br />

17.00 Uhr: Jugendchor im Gemeindehaus<br />

20.00 Uhr: Ökumenischer Gesprächskreis zum Thema: „Afrika“<br />

mit Referent Pfarrer Mboma im Fidelishaus<br />

Samstag, 29. Oktober 2011<br />

13.00 Uhr – 18.00 Uhr: Ökumenischer Kinderbibeltag im Fidelishaus<br />

18.00 Uhr: Ökumenischer Familiengottesdienst zum Abschluss<br />

des Bibeltages<br />

Sonntag, 30. Oktober 2011 (19. So. n. Trinitatis)<br />

Wochenspruch: Heile du mich, Herr, so werde ich heil; hilf du mir,<br />

so ist mir geholfen.<br />

9.00 Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl im Simon-Grynäus-Haus<br />

in <strong>Veringenstadt</strong> (Pfarrer Deißinger)<br />

10.15 Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl in der Evang. Kirche<br />

Gammertingen (Pfarrer Deißinger). Das Opfer ist für die eigene<br />

Gemeinde bestimmt.<br />

10.00 Uhr: Gottesdienst in der Klosterkirche Mariaberg (Pfarrer<br />

Heppenheimer)<br />

Montag, 31. Oktober 2011 (Reformationstag)<br />

19.30 Uhr: Frauenbastelkreis (Gemeindehaus Gammertingen)<br />

Mittwoch, 02. November 2011<br />

20.00 Uhr: Singkreis (Gemeindehaus)<br />

Freitag, 04. November 2011<br />

16.00 Uhr: Einweihung der neuen Mariaberger Begegnungsstätte<br />

am Trégueuxplatz in Gammertingen<br />

Kinderbibeltag<br />

Der ökum. Kinderbibeltag zum Thema: „Der barmherzige Samariter“<br />

findet am 29.10.2011 im Fidelishaus statt. Wir beenden den<br />

Tag mit einem Gottesdienst in der kath. Kirche St. Leodegar.<br />

Orgel-Ausbildung<br />

Die württembergische Landeskirche bietet begabten Pianisten<br />

ab 13 Jahren eine kostengünstige Ausbildung zum nebenamtlichen<br />

Organisten mit Befähigungsnachweis oder C-Prüfung an -<br />

bei Bedarf auch mit Chorleitung. Auch im Bezirk Reutlingen werden<br />

immer wieder Organisten für einzelne oder regelmäßige<br />

Dienste gesucht.<br />

Infos bei KMD Eberhard Becker, 07121/3124-65 oder:<br />

017621069449<br />

Kasualvertretung während den Herbstferien<br />

Pfarrerin Hornung ist von 28. Oktober bis 06 November im Urlaub.<br />

Pfarrer Deißinger hat Urlaub vom 3. November bis 6. November.<br />

Die Vertretung in dringenden Fällen ist folgendermaßen geregelt:<br />

Vertretung für Gammertingen und <strong>Veringenstadt</strong> hat:<br />

Vom 28.10. bis 2.11. Pfarrer Deißinger (Telefon 07574/91211)<br />

und vom 3.11. bis 6.11. Pfarrer Rose, Mägerkingen (Telefon<br />

07124/1014)


22<br />

Pfarramt I: Pfarrer Ulrich Deißinger, Roter Dill 13, Telefon:<br />

07574/91211, Fax: 07574/91240, E-Mail: Ev-Gemeinde-Gammertingen@t-online.de<br />

Pfarramt II: Pfarrerin Gertrud Hornung, Höllgasse 191, Telefon<br />

07577/3693, Fax: 07577/926274, Ev-Gemeinde-<strong>Veringenstadt</strong>@Kirche-Reutlingen.de<br />

Ab Oktober ist das Gemeindebüro an folgenden Vormittagen<br />

geöffnet: Dienstag (nicht mehr Montag), Mittwoch und Freitag<br />

(jeweils 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr).<br />

Unsere Heimat<br />

Schwäbische Alb<br />

Karst und Höhlen<br />

Die Schwäbische Alb ist eines der größten zusammenhängenden Karstgebiete<br />

in Deutschland. Charakteristische Elemente der Karstlandschaft<br />

wie Trockentäler, Dolinen und Höhlen prägen das Landschaftsbild der<br />

Alb.<br />

Die massiven Kalksteine der Schwäbischen Alb sind von feinen Rissen<br />

durchzogen, in die kohlensäurehaltiges Regenwasser eindringen kann.<br />

Dieses löst dort den Kalkstein und verbreitert die Risse zu Spalten und<br />

Klüften. Dadurch kann das Regenwasser immer schneller versickern. Es<br />

entstehen unterirdische Wasserläufe und immer größere Hohlräume,<br />

die im Laufe der Jahrtausende die Schwäbische Alb zu einer der höhlenreichsten<br />

Region Deutschlands werden ließen.<br />

Die bekanntesten Schauhöhlen der knapp 3.000 registrierten Höhen<br />

der Schwäbischen Alb sind die Charlottenhöhle, Tiefenhöhle Laichingen,<br />

Nebelhöhle, Bärenhöhle und Wimsener Höhle.<br />

Teilweise tritt das Wasser aus den unterirdischen Kluftsystemen spektakulär<br />

wieder an die Oberfläche, wie beispielsweise am Blautopf oder<br />

am Uracher Wasserfall.<br />

www.geopark-alb.de<br />

Die Akademie Laucherttal informiert<br />

Die genaue Beschreibung der Kursinhalte finden Sie im aktuellen Programmheft oder unter www.akademie-laucherttal.de<br />

Akademie Laucherttal, Anmeldung: (07574) 921493 oder 0174 -1444620, Ort: Kommunales Bildungszentrum Hettingen, Breite Strasse 5<br />

Geführte Heilmeditation mit Klangschalen, -Begegnungsstätte Winterlingen, 9 x ab 31.10., 18 – 19.30 Uhr, WI 541 9 x ab , 08.11., 20 – 21.30<br />

Uhr, WI 540<br />

Freie Software – Bildbearbeitung mit GIMP, 29.10.11, 9 - 13 Uhr, AK 117<br />

Ponycamp in den Herbstferien, in Hermannsdorf, 4 x ab 31.10. - 4.11.11, AK 705<br />

Schwimmkurse für Kinder in Gammertingen, 31.-4.11.11, 9 -11 Uhr, AK 721<br />

Mobiles Kinderkino kommt nach Hettingen, 2.11.11, 14 - 16.30 Uhr,<br />

Kleiner Reitkurs in den Herbstferien in Freudenweiler– 7 – 14 Jahre, 2.11. - 4.11.11, tägl. 9 – 15.30 Uhr, AK 704<br />

EDV-Grundkurs III, 4 x ab 7.11.11, 18 - 21.15 Uhr, AK 108<br />

Socken stricken und Hausschuhe strickfilzen, 5 x ab 08.11.11, 19- 21 Uhr, Begegnungsstätte Winterlingen, WI 317<br />

Katholisches Bildungswerk Gammertingen, Ort: Fidelishaus Gammertingen<br />

Christentum und andere Religionen in der demokratischen Republik Kongo.<br />

Erfahrungen und Beobachtungen eines kongolesischen Priesters, 28.10.11, 20 Uhr, GA 301<br />

Fahrt nach Heiligkreuztal, 29.10.11 Abfahrt 13.30 Uhr, GA 902<br />

Amtsblatt der Stadt <strong>Veringenstadt</strong> - Nr. 43 vom 27. Oktober 2011<br />

Das Amtsblatt erscheint<br />

in der Kalenderwoche 44,<br />

bedingt durch den<br />

Feiertag Allerheiligen<br />

am Freitag, den 4. November 2011.<br />

Der Anzeigenannahmeschluss ist<br />

am Dienstag um 15.00 Uhr.<br />

Unser Büro<br />

ist am Montag,<br />

den 31. Oktober<br />

geschlossen.<br />

Gammertinger Malschule, Anmeldung: (07164) 12615, Ort: Therapeutikum der WENDELSTEIN KLINIK; Constantin-Hanner-Str. 8,<br />

Kreativ-künstlerisches Tagebuch, 2.11.11, 19 - 21 Uhr, WE 328<br />

Druckerei Acker GmbH<br />

Mittelberg 6<br />

72501 Gammertingen<br />

Tel. (0 75 74) 93 01-0<br />

Fax (0 75 74) 93 01-30<br />

amtsblatt@druckerei-acker.de<br />

Freie Akademie Bildung & Gesundheit, Anmeldung (07163/3076), Ort: Therapeutikum der WENDELSTEIN KLINIK; Constantin-Hanner-Str. 8,<br />

Autogenes Training, jeweils donnerstags, 19- 20 Uhr, 3.11., 1.12.2011, 19.01.2012, WE 530<br />

Qigong, jeweils montags, 19- 20 Uhr, 7.11., 12.12.2011, 9.01.2012, WE 537


Amtsblatt der Stadt <strong>Veringenstadt</strong> - Nr. 43 vom 27. Oktober 2011 23<br />

ÄRZTE, APOTHEKEN, BEREITSCHAFTSDIENSTE<br />

www.gesundheitsnetz-deutschland.de<br />

EE<br />

Polizei 110<br />

Rettungsdienst / Notarzt / Feuerwehr 112<br />

Ärztlicher Notdienst Tel. (0180) 1929225 o. (0180) 1929260<br />

Mo - Fr. 19.00 - 7.00 Uhr und Sa. + So. 7.00 - 7.00 Uhr<br />

Krankentransport u. Unfallrettungsdienst Tag u. Nacht<br />

DRK Sigmaringen Telefon (07571) 19222<br />

DRK Reutlingen Telefon (07121) 19222<br />

27.10. Mauritius-Apotheke, Trochtelf. (0 71 24) 45 02<br />

Strüb-Apotheke, <strong>Veringenstadt</strong> (0 75 77) 73 26<br />

28.10. Langenwand-Apotheke, Albst.-Tailfingen<br />

Stadionplatz 14 (0 74 32) 62 24<br />

Killertal-Apotheke, Jungingen (0 74 77) 6 33<br />

Kastanien Apotheke, Bingen<br />

Hauptstraße 11 (0 75 71) 7 46 00<br />

29.10. Schloß Apotheke, Trochtelfingen (0 71 24) 44 38<br />

Adler-Apotheke, Sigmaringendorf<br />

Bahnhofstraße 7 (0 75 71) 1 28 64<br />

30.10. Kronen-Apotheke, Albst.-Tailfingen<br />

Kronenstr. 3 (0 74 32) 9 90 55<br />

Apotheke im Hanfertal Sigmaringen<br />

Bittelschießer Straße 20 (0 75 71) 55 13<br />

Sonn- und feiertags zusätzlich von 10.30 – 12.00 Uhr: Alb-Apotheke in Sonnenbühl, Ortsteil Undingen, Erpfinger Str. 4, Tel. 07128/2334<br />

Bitte ausschneiden! ✁<br />

Beratungsstellen<br />

Beratungsstelle, Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche<br />

bei sexueller Gewalt Ansprechpartner Frau Heß. Sprechzeit:<br />

Mittwochs von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr Tel. 07571/683028<br />

Haus der Sozialen Dienste - Mariaberg e.V.<br />

Beratungsstelle für Familien mit behinderten Angehörigen<br />

Tel. 07571/7486-0<br />

Interdisziplinäre Frühförderstelle Sigmaringen<br />

Tel. 07571/7486-7019<br />

Sprachauffällige Kinder im Vorschulalter<br />

Praxis Logopädie Mariaberg Tel. 07124/923417<br />

Beratungsstelle für Frühförderung<br />

Entwicklungsverzögerungen und Tel. 07574/406 210<br />

Sprachentwicklungsverzögerungen und 07574/406-217<br />

Jugendbüro Gammertingen<br />

Frank Steng, Jugendbeauftragter, Tel. 07574/936904,<br />

Handy 0178/2923094; Sprechzeiten: Do.: 16.00-17.00 Uhr<br />

Cord Dette, Jugendsozialarbeiter, Tel. 07574/406-222,<br />

Handy 0160/3659932, Fax 07574/936906<br />

bsg · betreuung siegfried glowiak - Rechtliche<br />

Betreuung, Vorsorge Vollmachten Tel. 07574/3841, 3836<br />

Suchtberatungsstelle<br />

Außenstelle Gammertingen Tel. 07571/4188<br />

Monika Stebner, Dipl. Soz. Päd (FH) (Sprechstunde nach Vereinbarung)<br />

Sozialpsychiatrischer Dienst<br />

Landkreis Reutlingen Tel. 07381/2969<br />

Landkreis Sigmaringen Tel. 07571/7301-0<br />

Kreuzbundgruppe Gammertingen – Hilfe für Suchtkranke<br />

Treffpunkt, Do., 20.00 Uhr, 14-tägig im Fidelishaus<br />

07577/3265 oder 07577/3991<br />

<strong>Notruf</strong>-<strong>Telefonnummern</strong><br />

Zahnärztlicher Notdienst Sa./So.<br />

Landkreis Sigmaringen Landkreis Reutlingen<br />

Tel. (01805) 911-660 (0,12 €/min) Tel.(01805) 911-640 (0,12 €/min)<br />

Bereitschaftsdienst Kinderärzte Sa./So. Tel. (0180) 1929345<br />

Augenärztlicher Notdienst (Wochenende Tel. (0180) 1929340<br />

u. Feiertag)<br />

Tierärztlicher Notdienst<br />

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Haustierarzt!<br />

Tierärtzl. Kliniken sind ständig dienstbereit<br />

NOTDIENST DER APOTHEKEN IM OKT. / NOV. 2011 - 24 STD.-DIENST 8.30 - 8.30 UHR<br />

31.10. Obere Apotheke, Albst.-Ebingen<br />

Marktstr. 44 (0 74 31) 32 40<br />

01.11. Palm-Apotheke, Albst.-Ebingen<br />

Sonnenstraße 31 (0 74 31) 5 13 90<br />

02.11. Alb-Apotheke, Gammertingen (0 75 74) 12 40<br />

Apotheke, Bernloch (0 73 87) 2 36<br />

03.11. Schloßberg-Apotheke, Albst.-Ebingen<br />

Schmiechastraße 50 (0 74 31) 93 47 94<br />

Neue Apotheke am Schloß Sigmaringen<br />

Schwabstraße 5 (0 75 71) 68 44 94<br />

04.11. Schmiecha-Apotheke, Albst.-Truchtelfingen<br />

Konrad-Adenauer-Straße 89 (0 74 32) 54 55<br />

05.11. Turm-Apotheke, Albst.-Tailfingen<br />

Hechinger Straße 17 (0 74 32) 52 71<br />

Freundeskreis für Suchtkranke - Selbsthilfegruppe Gammertingen<br />

Treffpunkt, 14-tägig Do., 19.00 Uhr im ev. Gemeindehaus<br />

Tel. 07124/931390<br />

AI-Anon Selbsthilfegruppe für Angehörige<br />

und erwachsene Kinder von Alkoholikern<br />

Tel. 07552/4466, Tel. 07577/289<br />

Schwangerschaftsberatungsstelle von donum vitae<br />

Bahnhofstr. 3, 72488 Sigmaringen Tel. 07571/7497-17<br />

Hilfen nach Maß<br />

Ambulante Dienste, Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderung<br />

Gammertingen Tel. 07574/932469;<br />

Sigmaringen Tel. 07571/684772<br />

Trochtelfingen Tel. 07124/928767<br />

SKM Betreuungsverein Sigmaringen e.V.<br />

Beratung - Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung Tel. 07571-50767<br />

Hospizgruppe Veringen-Gammertingen<br />

Hilfe für schwerkranke und sterbende Menschen 9 - 18 Uhr<br />

und deren Angehörige Tel. 01520/2418547<br />

Sozialstationen<br />

Sozialstation St. Martin, Veringen-Gammertingen<br />

Kranken- und Altenpflege, Familienpflege, Dorfhelferin, Hauspflegehilfe<br />

- Rufbereitschaft rund um die Uhr. Tel. 07574-934134<br />

Sozialstation des Deutschen Roten Kreuzes<br />

Kranken- und Altenpflege, Verhinderungspflege,<br />

Hausnotruf, Essen auf Rädern, Beratungen Tel. 0172/7267755<br />

Betreuungsgruppe für Demenz- und Alzheimererkrankte,<br />

Di. von 14.00 - 17.00 Uhr Tel. 07574/935851<br />

Sozialstation St. Martin, Engstingen Sa./So.<br />

Tel. 07129/932770<br />

Sozialstation Haus Sonnenhalde Tel. 07129/9379-0<br />

Pflege- und Kurzzeitpflegeheim »Haus Sonnenhalde« GmbH Sa./So.<br />

Herr Wolfframm Tel. 07129/7737<br />

Sozialstation St. Anna, Außenstelle <strong>Veringenstadt</strong> Tel. 07572/76293<br />

Alle Angaben ohne Gewähr · Dies ist ein kostenloser Service der Druckerei Acker GmbH<br />

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