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Gransee und Umgebung ÖTB 21/22

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102<br />

Rechtsanwälte<br />

Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ lässt sich in unterschiedliche Rechtsgebiete aufteilen.<br />

Im Folgenden finden Sie<br />

A Rechtsanwälte<br />

A Fachanwälte<br />

A Rechtsanwälte mit Schwerpunkt<br />

Zuerst finden Sie Rechtsanwälte. Im Anschluss erfolgt die Unterteilung der Rechtsgebiete.<br />

Fachanwälte: Fachanwaltsbezeichnungen werden von der Rechtsanwaltskammer bei<br />

besonderen Kenntnissen <strong>und</strong> Erfahrungen verliehen.<br />

Rechtsanwälte mit Schwerpunkten: Schwerpunkte dürfen als Teilbereiche der Berufstätigkeit<br />

benannt werden, wenn der Anwalt seinen Angaben (Schwerpunkten) entsprechende<br />

Kenntnisse nachweisen kann. Diese werden in der Ausbildung, durch Berufstätigkeit oder<br />

Veröffentlichungen oder in sonstiger Weise erworben.<br />

H Rechtsanwälte<br />

Wollmann &Kollegen GmbH<br />

Rechtsanwaltsgesellschaft<br />

16792 Zehdenick ·Berliner Straße 39<br />

E-Mail: info@rechtsanwaelte-templin.de ·www.rechtsanwaelte-templin.de<br />

Tel. 03307/302391 Fax 03987/5 37 45<br />

H Verkehrsrecht Fachanwälte<br />

§<br />

Verkehrsrechtskanzlei Jörn Kresak<br />

§<br />

Fachanwalt für Verkehrsrecht<br />

Tel. 03307/30 14 36 Am Markt 6, 16792 Zehdenick<br />

Rechtsanwalt oder Fachanwalt?<br />

§<br />

Ein Rechtsanwalt ist der berufeneBerater <strong>und</strong> Vertreter in sämtlichen<br />

Rechtsangelegenheiten. Als unabhängiges Organ derRechtspflege ist<br />

er zurWahrnehmung fremder Interessen berufen <strong>und</strong> dazu berechtigt,<br />

als Verteidiger,Beistand oder Bevollmächtigter aufzutreten.<br />

Trägt einRechtsanwalt denTitel Fachanwalt, verfügt er in einem<br />

bestimmtenRechtsgebiet überbesondere theoretische<strong>und</strong> praktische<br />

Erfahrungen, dieerjährlich der zuständigenRechtsanwaltskammer<br />

nachweisen muss. DieBefugnis, eineFachanwaltsbezeichnung zu<br />

führen, darffürhöchstens drei Rechtsgebieteerteilt werden. Die<br />

Einzelheiten der Zulassung als Fachanwaltregelt die<br />

Fachanwaltsordnung (FAO).

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