Gransee und Umgebung ÖTB 21/22
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102<br />
Rechtsanwälte<br />
Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ lässt sich in unterschiedliche Rechtsgebiete aufteilen.<br />
Im Folgenden finden Sie<br />
A Rechtsanwälte<br />
A Fachanwälte<br />
A Rechtsanwälte mit Schwerpunkt<br />
Zuerst finden Sie Rechtsanwälte. Im Anschluss erfolgt die Unterteilung der Rechtsgebiete.<br />
Fachanwälte: Fachanwaltsbezeichnungen werden von der Rechtsanwaltskammer bei<br />
besonderen Kenntnissen <strong>und</strong> Erfahrungen verliehen.<br />
Rechtsanwälte mit Schwerpunkten: Schwerpunkte dürfen als Teilbereiche der Berufstätigkeit<br />
benannt werden, wenn der Anwalt seinen Angaben (Schwerpunkten) entsprechende<br />
Kenntnisse nachweisen kann. Diese werden in der Ausbildung, durch Berufstätigkeit oder<br />
Veröffentlichungen oder in sonstiger Weise erworben.<br />
H Rechtsanwälte<br />
Wollmann &Kollegen GmbH<br />
Rechtsanwaltsgesellschaft<br />
16792 Zehdenick ·Berliner Straße 39<br />
E-Mail: info@rechtsanwaelte-templin.de ·www.rechtsanwaelte-templin.de<br />
Tel. 03307/302391 Fax 03987/5 37 45<br />
H Verkehrsrecht Fachanwälte<br />
§<br />
Verkehrsrechtskanzlei Jörn Kresak<br />
§<br />
Fachanwalt für Verkehrsrecht<br />
Tel. 03307/30 14 36 Am Markt 6, 16792 Zehdenick<br />
Rechtsanwalt oder Fachanwalt?<br />
§<br />
Ein Rechtsanwalt ist der berufeneBerater <strong>und</strong> Vertreter in sämtlichen<br />
Rechtsangelegenheiten. Als unabhängiges Organ derRechtspflege ist<br />
er zurWahrnehmung fremder Interessen berufen <strong>und</strong> dazu berechtigt,<br />
als Verteidiger,Beistand oder Bevollmächtigter aufzutreten.<br />
Trägt einRechtsanwalt denTitel Fachanwalt, verfügt er in einem<br />
bestimmtenRechtsgebiet überbesondere theoretische<strong>und</strong> praktische<br />
Erfahrungen, dieerjährlich der zuständigenRechtsanwaltskammer<br />
nachweisen muss. DieBefugnis, eineFachanwaltsbezeichnung zu<br />
führen, darffürhöchstens drei Rechtsgebieteerteilt werden. Die<br />
Einzelheiten der Zulassung als Fachanwaltregelt die<br />
Fachanwaltsordnung (FAO).