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Gemeindeamt Trautmannsdorf in Oststeiermark

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2. P2 FLWPL:<br />

Die lt. AV vom 15.03.07 e<strong>in</strong>geforderte Darstellung bzw. Erwähnung der Kreissignaturen<br />

bei tierhaltenden Betrieben wurden nicht im S<strong>in</strong>ne des AV erfüllt. Zum<strong>in</strong>dest ist<br />

e<strong>in</strong>e bezugnehmende Äußerung z.B. zur Nahelage und bei Angrenzung von Wohnbauland<br />

im FWPL und <strong>in</strong> den Erläuterungen erforderlich.<br />

Geme<strong>in</strong>deratsbeschluss:<br />

Auf Antrag des Bürgermeister wird der E<strong>in</strong>wendung folge geleistet. Die <strong>in</strong> Punkt 2 P2<br />

FLWPL angeführten Tierkreise werden im Flächenwidmungsplan dargestellt und im<br />

Erläuterungsbericht ausführlicher beschrieben.<br />

Der Antrag wird e<strong>in</strong>stimmig genehmigt.<br />

3. Darstellung der benachbarten Baugebiete:<br />

Auch im Flächenwidmungsplan s<strong>in</strong>d die benachbarten Baugebiete der Anra<strong>in</strong>ergeme<strong>in</strong>den<br />

darzustellen.<br />

Geme<strong>in</strong>deratsbeschluss:<br />

Auf Antrag des Bürgermeisters werden die benachbarten Baugebiete der Anra<strong>in</strong>ergeme<strong>in</strong>den<br />

im Flächenwidmungsplan dargestellt.<br />

Der Antrag wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

Es wurden ebenso die privaten E<strong>in</strong>wendungen und die Ergänzungsbeschlüsse geprüft<br />

.Hierbei wurde nachstehendes festgestellt:<br />

4. Erweiterung <strong>Trautmannsdorf</strong>-Dorf:<br />

Im Bereich der Grundstücke 639/1+3; .95/3 soll e<strong>in</strong> „Vorrangstandort für Gewerbe“<br />

festgelegt werden. Dessen ungeachtet wurde jedoch im FLWPL e<strong>in</strong>e Dorfgebietsfestlegung<br />

getroffen, welche erst nach Untersuchung der Hochwasserfreistellung im Anlassfall<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong> Gewerbegebiet umgewandelt werden sollte. Hier werden seitens des<br />

technischen Referates der ha FA Bedenken geäußert. Vielmehr sollte e<strong>in</strong>e „Pyjama-<br />

Lösung“ für den EP angestrebt werden und so die beiden beabsichtigten Funktionen<br />

schon im EP festgehalten. Weiters ist für die Dorfgebietsausweisung im FLWPL auch<br />

e<strong>in</strong>e „SG H“ Festlegung für den Gefahrenbereich erforderlich.<br />

<strong>Geme<strong>in</strong>deamt</strong> <strong>Trautmannsdorf</strong> <strong>in</strong> <strong>Oststeiermark</strong><br />

8343 <strong>Trautmannsdorf</strong> <strong>in</strong> <strong>Oststeiermark</strong>, <strong>Trautmannsdorf</strong> 3<br />

Bankverb<strong>in</strong>dung: Raiffeisenbank Feldbach/Bad Gleichenberg, Kto. 1000645, BLZ 38497

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