Gemeindeamt Trautmannsdorf in Oststeiermark
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2. P2 FLWPL:<br />
Die lt. AV vom 15.03.07 e<strong>in</strong>geforderte Darstellung bzw. Erwähnung der Kreissignaturen<br />
bei tierhaltenden Betrieben wurden nicht im S<strong>in</strong>ne des AV erfüllt. Zum<strong>in</strong>dest ist<br />
e<strong>in</strong>e bezugnehmende Äußerung z.B. zur Nahelage und bei Angrenzung von Wohnbauland<br />
im FWPL und <strong>in</strong> den Erläuterungen erforderlich.<br />
Geme<strong>in</strong>deratsbeschluss:<br />
Auf Antrag des Bürgermeister wird der E<strong>in</strong>wendung folge geleistet. Die <strong>in</strong> Punkt 2 P2<br />
FLWPL angeführten Tierkreise werden im Flächenwidmungsplan dargestellt und im<br />
Erläuterungsbericht ausführlicher beschrieben.<br />
Der Antrag wird e<strong>in</strong>stimmig genehmigt.<br />
3. Darstellung der benachbarten Baugebiete:<br />
Auch im Flächenwidmungsplan s<strong>in</strong>d die benachbarten Baugebiete der Anra<strong>in</strong>ergeme<strong>in</strong>den<br />
darzustellen.<br />
Geme<strong>in</strong>deratsbeschluss:<br />
Auf Antrag des Bürgermeisters werden die benachbarten Baugebiete der Anra<strong>in</strong>ergeme<strong>in</strong>den<br />
im Flächenwidmungsplan dargestellt.<br />
Der Antrag wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />
Es wurden ebenso die privaten E<strong>in</strong>wendungen und die Ergänzungsbeschlüsse geprüft<br />
.Hierbei wurde nachstehendes festgestellt:<br />
4. Erweiterung <strong>Trautmannsdorf</strong>-Dorf:<br />
Im Bereich der Grundstücke 639/1+3; .95/3 soll e<strong>in</strong> „Vorrangstandort für Gewerbe“<br />
festgelegt werden. Dessen ungeachtet wurde jedoch im FLWPL e<strong>in</strong>e Dorfgebietsfestlegung<br />
getroffen, welche erst nach Untersuchung der Hochwasserfreistellung im Anlassfall<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong> Gewerbegebiet umgewandelt werden sollte. Hier werden seitens des<br />
technischen Referates der ha FA Bedenken geäußert. Vielmehr sollte e<strong>in</strong>e „Pyjama-<br />
Lösung“ für den EP angestrebt werden und so die beiden beabsichtigten Funktionen<br />
schon im EP festgehalten. Weiters ist für die Dorfgebietsausweisung im FLWPL auch<br />
e<strong>in</strong>e „SG H“ Festlegung für den Gefahrenbereich erforderlich.<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>deamt</strong> <strong>Trautmannsdorf</strong> <strong>in</strong> <strong>Oststeiermark</strong><br />
8343 <strong>Trautmannsdorf</strong> <strong>in</strong> <strong>Oststeiermark</strong>, <strong>Trautmannsdorf</strong> 3<br />
Bankverb<strong>in</strong>dung: Raiffeisenbank Feldbach/Bad Gleichenberg, Kto. 1000645, BLZ 38497