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Finanz- und Spesenreglement - Kantonalverband Pfadi Aargau

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<strong>Finanz</strong>-<br />

<strong>und</strong><br />

<strong>Spesenreglement</strong><br />

Genehmigt an der Delegiertenversammlung<br />

vom 12.03.2005


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Einleitung __________________________________________________4<br />

2 <strong>Finanz</strong>reglement ____________________________________________5<br />

2.1. Allgemein ________________________________________________________ 5<br />

2.2. Kantonale Kasse __________________________________________________ 6<br />

2.2.1 Ausgaben <strong>und</strong> Erträge__________________________________________________________ 6<br />

2.2.2 Budgetierung _________________________________________________________________ 6<br />

2.2.3 Kassier______________________________________________________________________ 6<br />

2.2.4 Ausgabekompetenzen__________________________________________________________ 7<br />

2.2.5 Revision_____________________________________________________________________ 7<br />

2.3. Kasse Spielchratte _________________________________________________ 8<br />

2.3.1 Ausgaben <strong>und</strong> Erträge__________________________________________________________ 8<br />

2.3.2 Budgetierung _________________________________________________________________ 8<br />

2.3.3 Kassier______________________________________________________________________ 8<br />

2.3.4 Ausgabenkompetenzen_________________________________________________________ 8<br />

2.3.5 Revision_____________________________________________________________________ 8<br />

2.4. Kassen „kantonale Anlässe“ ________________________________________ 9<br />

2.4.1 Allgemein____________________________________________________________________ 9<br />

2.4.2 Ausgaben <strong>und</strong> Erträge__________________________________________________________ 9<br />

2.4.3 Budgetierung _________________________________________________________________ 9<br />

2.4.4 Kassier_____________________________________________________________________ 10<br />

2.4.5 Ausgabenkompetenzen________________________________________________________ 10<br />

2.4.6 Revision____________________________________________________________________ 10<br />

2.5. Kassen „Kantonalkurse“ ___________________________________________ 11<br />

2.5.1 Allgemein___________________________________________________________________ 11<br />

2.5.2 Ausgaben <strong>und</strong> Erträge_________________________________________________________ 11<br />

2.5.3 Budgetierung ________________________________________________________________ 11<br />

2.5.4 Kassier_____________________________________________________________________ 11<br />

2.5.5 Ausgabenkompetenz__________________________________________________________ 12<br />

2.5.6 Revision____________________________________________________________________ 12<br />

2.6. Kantonale Ressorts _______________________________________________ 13<br />

2.6.1 Allgemein___________________________________________________________________ 13<br />

2.6.2 Ausgaben <strong>und</strong> Erträge_________________________________________________________ 13<br />

2.6.3 Budgetierung ________________________________________________________________ 13<br />

2.6.4 Kassier_____________________________________________________________________ 13<br />

2.6.5 Ausgabenkompetenz__________________________________________________________ 13<br />

2.6.6 Revision____________________________________________________________________ 13<br />

Seite 2 von 17


3 <strong>Spesenreglement</strong> __________________________________________14<br />

3.1. Allgemein _______________________________________________________ 14<br />

3.2. Allgemeine Spesen _______________________________________________ 14<br />

3.3. Spezialfälle ______________________________________________________ 15<br />

4 Anhang ___________________________________________________16<br />

4.1. Spielchratten – Leitfaden___________________________________________ 16<br />

Seite 3 von 17


1 Einleitung<br />

Dieses Reglement stützt sich auf Art. 51 Abs. 2 der Statuten der <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong>. Es regelt insbesondere<br />

folgende Themen:<br />

•<br />

• die Führung der Buchhaltung der kantonalen Kasse<br />

• die Richtlinien <strong>und</strong> Kompetenzen aller unabhängig geführten Kassen<br />

• die Spesen der <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong><br />

• Die in diesem Reglement verwendete männliche Form gilt uneingeschränkt auch für die weibliche Form.<br />

Seite 4 von 17


2 <strong>Finanz</strong>reglement<br />

2.1. Allgemein<br />

1<br />

Diesem Reglement unterstehen Anlässe wie Bott, Roho sowie weitere Veranstaltungen, welche ein Organ<br />

der <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong> in Auftrag gibt oder selbst durchführt. Der Vorstand entscheidet über andere Anlässe <strong>und</strong><br />

Projekte, an welchen sich die <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong> finanziell beteiligt, im Einzelfall.<br />

2<br />

In der <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong> werden voneinander unabhängig die kantonale Kasse <strong>und</strong> die Spielchratten Kasse<br />

geführt.<br />

3<br />

Für kantonalen Anlässe wie Bott, Roverhorn werden temporäre Kassen geführt.<br />

4<br />

Für kantonale Kurse <strong>und</strong> kantonale Ressortanlässe werden temporäre Kassen geführt.<br />

5<br />

Alle erwähnten Kassen unterstehen diesem <strong>Finanz</strong>- <strong>und</strong> <strong>Spesenreglement</strong>.<br />

6<br />

Die Gewährung von Vorschüssen oder Defizitgarantien der <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong> erfolgen schriftlich <strong>und</strong> unter der<br />

Bedingung, dass die Bestimmungen dieses Reglements eingehalten werden.<br />

7<br />

Die Gründung eines eigenen Vereins zur Durchführung eines Anlasses, wie definiert unter Absatz 1, bedarf<br />

der Zustimmung des Vorstandes.<br />

Seite 5 von 17


2.2. Kantonale Kasse<br />

2.2.1 Ausgaben <strong>und</strong> Erträge<br />

Die Ausgaben der <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong> setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Punkten zusammen:<br />

• Programmaufwendungen, Spesen der Organe „Kantonalleitung“ <strong>und</strong> „Vorstand“<br />

• Mitgliederbeiträge an PBS <strong>und</strong> Drittorganisationen<br />

• Versicherungsbeiträge<br />

• Sekretariat <strong>und</strong> Administrationsaufwendungen<br />

• Ausbildungsaufwand<br />

• Aufwand für Kantonale Zeitschrift<br />

• Aufwand für Spielchratte<br />

• Diverser Aufwand wie Bankspesen, Defitzitdeckungsfonds, etc.<br />

Die Erträge der <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong> setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Punkten zusammen:<br />

• Verwaltungsbeiträge (Mitglieder-, Zins-, <strong>und</strong> Sport Toto – Erträge)<br />

• Ausbildungsbeiträge (BAK-, Jugend+Sport, Teilnehmerbeiträge, Rüeblichrut)<br />

• Insertionserträge<br />

• Erträge aus Spielchratte<br />

• Diverse Erträge wie Überschuss aus kant. Anlässen, etc.<br />

2.2.2 Budgetierung<br />

1 Zuhanden der Delegiertenversammlung sowie als Steuerungs- <strong>und</strong> Überwachungswerkzeug wird ein Budget<br />

erstellt. Der Vorstand hat die Kompetenz, alle Vorkehrungen zu treffen, die der Umsetzung <strong>und</strong> Einhaltung des<br />

Budgets dienen.<br />

2<br />

Die Erarbeitung des Budgets <strong>und</strong> Überwachung der laufenden Rechnung ist in Zusammenarbeit mit dem<br />

Kantonalkassier wie folgt delegiert:<br />

Aufwand <strong>und</strong> Ertragsposten Delegiert an:<br />

Programmaufwendungen; Spesen Kantonalleitung Kantonsleiter<br />

Ausbildungsaufwand <strong>und</strong> -erträge Ausbildungsverantwortliche<br />

Aufwand für kantonale Zeitschrift Informationsverantwortliche<br />

Aufwand <strong>und</strong> Erträge Spielchratte Leiter Spielchratte<br />

Aller übriger Aufwand <strong>und</strong> Ertrag Vorstand<br />

3 Einreichung Budget: Mitte Januar<br />

2.2.3 Kassier<br />

1 Der Kantonalkassier ist Mitglied des Vorstandes (Kantonale Statuten Art. 52, Absatz 1) <strong>und</strong> wird aus dessen<br />

Mitte bestimmt. Der Vorstand ist dafür besorgt, dass die Führung der Kantonalkasse einer fachkompetenten<br />

Person übergeben wird.<br />

2 Der Kantonalkassier führt über alle Ausgaben <strong>und</strong> Einnahmen eine geordnete doppelte Buchhaltung,<br />

informiert den Vorstand über die laufenden Ausgaben <strong>und</strong> Erträge <strong>und</strong> erstellt zuhanden der<br />

Delegiertenversammlung jährlich eine Erfolgsrechnung sowie eine Bilanz.<br />

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3 Der Kantonalkassier unterstützt alle Verantwortlichen bei der Ausarbeitung des Budgets, berät diese in allen<br />

weiteren finanziellen Belangen <strong>und</strong> prüft die unabhängig von der Kantonalkasse geführten Kassen.<br />

2.2.4 Ausgabekompetenzen<br />

Ausserordentliche Ausgaben, die im Budget nicht enthalten sind, beschliesst der Vorstand bis zum Betrag von<br />

CHF 6'000. —. Höhere ausserordentliche Ausgaben oder periodisch wiederkehrende Ausgaben von mehr als<br />

CHF 600.— pro Jahr sind durch die Delegiertenversammlung zu beschliessen (kantonale Statuen Art. 51,<br />

Abs. 3).<br />

2.2.5 Revision<br />

1 Mit der Rechnungsrevision werden zwei Personen betraut, welche Mitglieder der <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong> sein dürfen,<br />

jedoch weder der Kantonalleitung noch dem Vorstand angehören.<br />

2 Die Revisoren haben die Führung der Kasse der PFADI AARGAU sowie den Jahresabschluss zu prüfen, der<br />

Delegiertenversammlung Bericht zu erstatten <strong>und</strong> Antrag zu stellen (kantonale Statuten Art. 53, Abs. 1 <strong>und</strong> 2).<br />

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2.3. Kasse Spielchratte<br />

2.3.1 Ausgaben <strong>und</strong> Erträge<br />

Die Ausgaben des Spielchrattens setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Punkten zusammen:<br />

• Materialanschaffungen<br />

• Material Reparaturen<br />

• Administration <strong>und</strong> Entlöhnung Spielchratte<br />

• Diverse Ausgaben<br />

Die Erträge des Spielchrattens setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Punkten zusammen:<br />

• Erträge aus Verleihung<br />

• Diverse Erträge<br />

2.3.2 Budgetierung<br />

1 Zuhanden des Kantonalkassiers erstellt die verantwortliche Person des Spielchrattens ein Budget. Gr<strong>und</strong>lage<br />

für die Verleihungs- <strong>und</strong> Verrechnungsansätze bildet der Spielchratten Leitfaden (Anhang 4.1).<br />

2 Einreichung Budget: Mitte Januar<br />

2.3.3 Kassier<br />

1 Der Leiter des Spielchrattens ist automatisch der verantwortliche Kassier.<br />

2 Der Leiter des Spielchrattens führt über alle Ausgaben <strong>und</strong> Einnahmen eine geordnete Buchhaltung. Er<br />

informiert den Kantonalkassier über die laufenden Ausgaben <strong>und</strong> Erträge <strong>und</strong> erstellt zuhanden des<br />

Vorstandes jährlich eine Abrechnung.<br />

2.3.4 Ausgabenkompetenzen<br />

Bei ausserordentlichen Ausgaben, die im Budget nicht enthalten sind, ist mit dem für den Spielchratten<br />

verantwortlichen Vorstandsmitglied Rücksprache zu halten. Der Vorstand genehmigt eventuelle<br />

ausserordentliche Ausgaben im Rahmen seiner Ausgabenkompetenz.<br />

2.3.5 Revision<br />

Die Kasse wird durch den kantonalen Kassier zuhanden der Revisoren vorgeprüft.<br />

Seite 8 von 17


2.4. Kassen „kantonale Anlässe“<br />

2.4.1 Allgemein<br />

1 Als kantonale Anlässe gelten das Roverhorn <strong>und</strong> das Bott.<br />

2 Gr<strong>und</strong>sätzlich sollen kantonale Anlässe nicht gewinnbringend sein, sondern den Teilnehmerinnen <strong>und</strong><br />

Teilnehmern ein unvergessliches Erlebnis zu einem möglichst tiefen Teilnehmerbeitrag bieten.<br />

3 Die <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong> übernimmt mit der Genehmigung des Budgets eine Defizitgarantie von 10% der<br />

Budgetsumme, höchstens aber CHF 1'000.--. Voraussetzung für die Übernahme eines allfälligen Defizits ist die<br />

termingerechte Einreichung des Budgets <strong>und</strong> der Endabrechnung durch den Organisator.<br />

4 Weist die Abrechnung ein Defizit auf, das ohne Verschulden des Veranstalters zustande gekommen ist, so<br />

wird dieses bis zur Höhe der Defizitgarantie von der <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong> übernommen.<br />

Sollte sich in der Abrechnung ein über die Defizitgarantie hinausgehender Fehlbetrag ergeben, so kann der<br />

Veranstalter an der folgenden Delegiertenversammlung Antrag auf Vergütung stellen. Lehnen die Delegierten<br />

den Antrag ab, muss der verbleibende Fehlbetrag vom Veranstalter selbst getragen werden.<br />

5 Bei Einnahmeüberschüssen gehen 10% der Budgetsumme, maximal CHF 1'000.— an den Veranstalter. Der<br />

darüber hinausgehende Betrag fliesst in die Kantonalkasse.<br />

6 Wenn der Veranstalter die Defizitgarantie in Anspruch nehmen will, darf das Helferfest in der<br />

Schlussabrechnung höchstens mit dem budgetierten Betrag erscheinen.<br />

2.4.2 Ausgaben <strong>und</strong> Erträge<br />

Die Ausgaben kantonaler Anlässe setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Punkten zusammen:<br />

• Animation / Postenlauf<br />

• Verpflegung<br />

• Logistik<br />

• Verwaltung/Administration<br />

• Abendunterhaltung<br />

• Helferfest<br />

• diverses<br />

Die Erträge kantonaler Anlässe setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Punkten zusammen:<br />

• Teilnehmerbeiträge<br />

• Erträge aus Verkäufen<br />

• Diverse Erträge<br />

2.4.3 Budgetierung<br />

Der Veranstalter erstellt bis 3 Monate vor dem Anlass ein ausgeglichenes Budget zuhanden des<br />

Kantonalkassiers.<br />

Sponsoring- <strong>und</strong> Spendenbeiträge müssen vom Sponsoringgeber bzw. Spender fest zugesagt sein.<br />

Das Budget wird auf Empfehlung des Kantonalkassiers vom Vorstand genehmigt.<br />

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2.4.4 Kassier<br />

1<br />

Der Kassier des kantonalen Anlasses ist Mitglied des Organisationskomitees der veranstaltenden Einheit.<br />

Das OK ist dafür besorgt, die Kasse einer fachkompetenten Person zu übergeben.<br />

2<br />

Der Kassier führt über alle Ausgaben <strong>und</strong> Einnahmen eine geordnete Buchhaltung, informiert das OK über<br />

die laufenden Ausgaben <strong>und</strong> Erträge <strong>und</strong> erstellt zuhanden des Vorstandes der <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong> spätestens 3<br />

Monate nach Abschluss des Anlasses eine Schlussabrechnung.<br />

3<br />

Der Kassier unterstützt alle Verantwortlichen bei der Ausarbeitung des Budgets <strong>und</strong> nimmt gegebenenfalls<br />

Kontakt mit dem Kantonalkassier auf.<br />

2.4.5 Ausgabenkompetenzen<br />

Bei ausserordentlichen Ausgaben, die im Budget nicht enthalten sind, ist mit dem Kantonalkassier<br />

Rücksprache zu halten. Der Vorstand genehmigt eventuelle ausserordentliche Ausgaben im Rahmen seiner<br />

Ausgabenkompetenz.<br />

2.4.6 Revision<br />

Die Kasse wird durch den kantonalen Kassier zuhanden der Revisoren vorgeprüft.<br />

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2.5. Kassen „Kantonalkurse“<br />

2.5.1 Allgemein<br />

1<br />

Als kantonale Kurse gelten Kurse mit offizieller <strong>Aargau</strong>er Kursnummer <strong>und</strong> die im kantonalen Kursbudget<br />

aufgeführt sind.<br />

2<br />

Im Rahmen des kantonalen Budgets wird das maximale Kostendach pro Kurs definiert (Basisbetrag + Beitrag<br />

pro Teilnehmer).<br />

3<br />

Die Kurse erhalten von der Kantonalkasse einen Vorschuss. Dieser berechnet sich wie folgt:<br />

Kostendach minus budgetierte Teilnehmerbeiträge.<br />

Der Vorschuss wird nach genehmigtem Kursbudget ausbezahlt.<br />

4<br />

Das <strong>Spesenreglement</strong> ist gemäss Artikel 3 dieses Reglements zu berücksichtigen.<br />

2.5.2 Ausgaben <strong>und</strong> Erträge<br />

Die Ausgaben kantonaler Kurse setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Punkten zusammen:<br />

• Unterkunft<br />

• Verpflegung<br />

• Reisespesen TN, Kollektive<br />

• Reisespesen EQ (Kurs)<br />

• Reisespesen EQ (Vorbereit.)<br />

• Reisespesen Küche<br />

• Animationsmaterial<br />

• Eintritte<br />

• Porti, Telefon<br />

• Kopien Unterlagen<br />

• Diverses<br />

Die Erträge „Kantonalkurse“ setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Punkten zusammen:<br />

• Teilnehmerinnen <strong>und</strong> Teilnehmer Beiträge<br />

• Andere Einnahmen<br />

• Vorschuss Kantonalkasse<br />

2.5.3 Budgetierung<br />

1<br />

Der Veranstalter erstellt bis 1 Monat vor dem Kurs ein ausgeglichenes Budget zuhanden der<br />

Ausbildungsverantwortlichen.<br />

2<br />

Das Budget ist analog dem offiziellen Budgetformular für Kurse zu gestalten.<br />

3<br />

Das Budget wird von den Ausbildungsverantwortlichen genehmigt.<br />

2.5.4 Kassier<br />

1<br />

Der Kassier des Kurses ist Mitglied der Kursleitung. Der Kursleiter ist dafür besorgt, die Kasse einer<br />

fachkompetenten Person zu übergeben.<br />

2<br />

Der Kassier führt über alle Ausgaben <strong>und</strong> Einnahmen eine geordnete Buchhaltung, informiert die Kursleitung<br />

über die laufenden Ausgaben <strong>und</strong> Erträge <strong>und</strong> erstellt zuhanden der Ausbildungsverantwortlichen spätestens<br />

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2 Monate nach Abschluss des Anlasses eine Schlussabrechnung analog dem offiziellen<br />

Kursabrechnungsformular.<br />

3 Der Kassier unterstützt alle Verantwortlichen bei der Ausarbeitung des Budgets <strong>und</strong> nimmt gegebenenfalls<br />

Kontakt mit den Ausbildungsverantwortlichen oder dem Kantonalkassier auf.<br />

2.5.5 Ausgabenkompetenz<br />

Bei ausserordentlichen Ausgaben, die im Budget nicht enthalten sind, ist mit dem Ausbildungsverantwortlichem<br />

Rücksprache zu halten. Der Vorstand genehmigt eventuelle ausserordentliche Ausgaben im Rahmen seiner<br />

Ausgabenkompetenz.<br />

2.5.6 Revision<br />

Die Kurskassen werden durch den kantonalen Kassier zuhanden der Revisoren vorgeprüft.<br />

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2.6. Kantonale Ressorts<br />

2.6.1 Allgemein<br />

1 Im Rahmen des kantonalen Budgets wird pro Ressort ein Budget festgelegt.<br />

2 Die Bewirtschaftung dieser Ressortbudgets liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Ressortleiters sowie<br />

der Kantonalleitung.<br />

3 Die Gelder sind im Sinne der Statuten der <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong> sowie im Rahmen des Budgets zu verwenden.<br />

4 Das <strong>Spesenreglement</strong> ist gemäss Artikel 3 dieses Reglements zu berücksichtigen.<br />

5 Bei grösseren Anlässen muss eine Gesamtabrechnung mittels dem offiziellen Abrechnungsformular der <strong>Pfadi</strong><br />

<strong>Aargau</strong> erstellt werden.<br />

6 Die Abrechnung der Ressortbudgets erfolgt über das offizielle Spesenformular der <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong>.<br />

2.6.2 Ausgaben <strong>und</strong> Erträge<br />

Die Ausgaben <strong>und</strong> Erträge setzen sich je nach Anlass oder Projekt unterschiedlich zusammen.<br />

2.6.3 Budgetierung<br />

Die Budgetierung der kantonalen Ressorts erfolgt im Rahmen des kantonalen Budgetprozesses.<br />

2.6.4 Kassier<br />

1<br />

Bei grösseren Anlässen kann es sinnvoll sein, einen Kassier zu bestimmen, der eine Gesamtabrechnung<br />

mittels dem Abrechnungsformular erstellt.<br />

2<br />

Bei kleineren Anlässen oder Spesen erfolgt die Abrechnung individuell mittels dem Spesenformular der <strong>Pfadi</strong><br />

<strong>Aargau</strong>.<br />

2.6.5 Ausgabenkompetenz<br />

Bei ausserordentlichen Ausgaben, die im Budget nicht enthalten sind, ist mit den Kantonsleitern Rücksprache<br />

zu halten. Der Vorstand genehmigt eventuelle ausserordentliche Ausgaben im Rahmen seiner<br />

Ausgabenkompetenz.<br />

2.6.6 Revision<br />

Die Spesen- <strong>und</strong> Gesamtabrechnungen werden durch die Kantonsleiter zuhanden der Revisoren vorgeprüft.<br />

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3 <strong>Spesenreglement</strong><br />

3.1. Allgemein<br />

Dieser Leitfaden gilt als Richtlinie, zu welchen Ansätzen Spesen der <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong> verrechnet werden können.<br />

In speziellen Fällen hat der Vorstand die Kompetenz, auf Antrag von Betroffenen von diesem Leitfaden<br />

abzuweichen.<br />

Der Leitfaden zur Rückerstattung von Spesen gilt für die Kantonalleitung, den Kantonalvorstand, alle Mitglieder<br />

der Ressorts <strong>und</strong> alle Kursequipen sowie alle Gremien, die im Auftrag der <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong> einen Anlass<br />

durchführen.<br />

• Wo können die Spesen zurückgefordert werden<br />

Rückforderung bei:<br />

Kantonalleitung Kantonalkassier<br />

Kantonalvorstand Kantonalkassier<br />

Ressorts Kantonalkassier<br />

Kursequipen Kurskassier<br />

• Voraussetzung:<br />

- Detaillierte Abrechnung auf Spesenformular oder Abrechnungsformular mit aufgeklebten Quittungen <strong>und</strong><br />

Einzahlungsschein oder vollständig aufgeführten Kontoangaben (bei Überweisung auf Bankkonto auch<br />

Postcheckkonto der Bank angeben).<br />

- Visum eines der beiden Kantonsleiter oder des Präsidenten des Vorstandes.<br />

- Keine Visumspflicht für Kursequipen (die Spesen werden mit der Kursabrechnung geprüft)<br />

3.2. Allgemeine Spesen<br />

• Reisespesen<br />

Vergütung von Bahnbilletten 2. Klasse, halbe Taxe. Keine Vergütung von Autospesen.<br />

• Fotokopien<br />

Fotokopien können im Rahmen des Budgets der einzelnen Gremien individuell erstellt <strong>und</strong> nach Beleg<br />

abgerechnet werden.<br />

Kopien, die vom Sekretariat ausgeführt werden, müssen von der/dem KL oder vom Vorstand bewilligt<br />

werden.<br />

Kopien, die im Rahmen der normalen alljährlichen Geschäftstätigkeit des Sekretariats erstellt werden,<br />

haben die stillschweigende Bewilligung der Kantonsleiter <strong>und</strong> oder des Vorstandes.<br />

• Telefonspesen / Internet<br />

Die Kantonsleiter können pro Jahr CHF 100.— pauschal abrechnen. Alle anderen Gremien nach Aufwand<br />

<strong>und</strong> im Rahmen des entsprechenden Budgets.<br />

• Weitere Kosten<br />

Verrechnung zu Lasten des entsprechenden Budgetpostens oder der Kompetenzsumme möglich.<br />

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3.3. Spezialfälle<br />

• Fahrzeuge in Ausbildungskursen<br />

Die Kosten für den Einsatz von privaten Fahrzeugen in Ausbildungskursen können der Kursrechnung im<br />

Rahmen des Kursbudgets, jedoch maximal mit CHF -.25 / km (inkl. Benzin), belastet werden.<br />

Für Mietfahrzeuge dürfen die Kosten maximal 10 % der Kursbudgetsumme ausmachen.<br />

In der Vorbereitungsphase der Equipe werden keine Fahrzeugspesen vergütet (Ausnahme:<br />

Rekognoszierung).<br />

Die <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong> übernimmt ausdrücklich keine allfälligen Folgekosten (Reparaturen, Selbstbehalte,<br />

Bonusverluste etc.)<br />

• Briefversand<br />

Ein grosser Versand (Bsp. Abteilungs- oder Stufenversand) benötigt die Zustimmung der Kantonsleiter <strong>und</strong><br />

oder des Vorstandspräsidenten (zwecks Koordination des Versandes).<br />

• Geschenke für Zurücktretende<br />

Für Mitglieder von Kalei <strong>und</strong> Vorstand im Rahmen des kantonalen Budgets. Für Ressortmitglieder zahlt der<br />

Kanton einen Beitrag von maximal CHF 30.—.<br />

• DV PBS<br />

Den offiziellen Delegierten werden die Teilnehmerbeiträge <strong>und</strong> die Reisespesen zurückerstattet. Die <strong>Pfadi</strong><br />

<strong>Aargau</strong> stellt zudem jährlich CHF 200.— für weitere interessierte Personen zur Verfügung. Alle<br />

interessierten Personen müssen diesen Betrag unter sich aufteilen. Es wird aber maximal der halbe<br />

Teilnehmerbeitrag ausgerichtet <strong>und</strong> zudem werden keine Reisespesen vergütet.<br />

• Kursbeiträge<br />

Die <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong> übernimmt die Hälfte der Teilnehmerbeiträge für funktionsbezogene Ausbildungskurse,<br />

sofern der Nutzen der Ausbildung mehrheitlich der <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong> zu Gute kommt, <strong>und</strong> der Kursbeitrag nicht<br />

schon anderweitig gedeckt wird. Die/der KL bewilligt die Auszahlung der Hälfte des Teilnehmerbeitrages.<br />

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4 Anhang<br />

4.1. Spielchratten – Leitfaden<br />

Im Folgenden wird festgelegt, welche Aufgaben, Rechte <strong>und</strong> Pflichten die Spielchratten Betreuer gegenüber<br />

dem anvertrauten Material, den Benützern <strong>und</strong> ihren zugehörigen Verbänden haben:<br />

1. Es ist die Aufgabe,<br />

• mit den Mietern das Ausleihdatum abzumachen <strong>und</strong> einen Leihvertrag abzuschliessen.<br />

• das Material auszuleihen.<br />

• nach Ablauf der abgemachten Ausleihzeit das Material wieder entgegenzunehmen oder den Mieter bei<br />

Verzug zu mahnen.<br />

• das Material auf Defekte <strong>und</strong> Sauberkeit zu überprüfen.<br />

• die Ausleih-Gebühr direkt einzuziehen oder in Rechnung zu stellen.<br />

• das fehlende Material zu ersetzen oder defektes Material reparieren zu lassen.<br />

• eine saubere Kasse zu führen<br />

2. Es gelten folgende Rechte:<br />

• Die Ausleihpreise werden von den Spielchratten Verantwortlichen gegenseitig abgesprochen <strong>und</strong><br />

festgelegt.<br />

• Pro Verleih erhält der Betreuer<br />

30 CHF, wenn der Ertrag höher als 30 CHF beträgt<br />

10 CHF, wenn der Ertrag zwischen 10 CHF <strong>und</strong> 30 CHF liegt.<br />

Änderungen müssen mit den Verbandsverantwortlichen abgesprochen werden.<br />

• Spesen (Briefmarken, Telefonate, usw.) dürfen nur separat abgerechnet werden, wenn sie mehr als 30<br />

CHF jährlich betragen.<br />

• Bei Problemen kann die verantwortliche Person des Verbandes zu Rate gezogen werden.<br />

• Bei finanziellen Problemen ist mit dem Verband Rücksprache zu halten.<br />

• Jeder Spielchratten darf selbständig Werbung beim eigenen Verband oder in der regionalen<br />

Tagespresse machen<br />

• Es kann nach Absprache mit den anderen Spielchratten selbständig Material bestellt werden, sofern<br />

sich die Ausgaben innerhalb des Budgets bewegen. Ansonsten ist mit dem Verband Rücksprache zu<br />

halten.<br />

3. Es gelten folgende Pflichten:<br />

• Es ist wünschenswert, dass die verantwortliche Person für den Spielchratten häufig erreichbar ist.<br />

• Auf das Ende eines Kalenderjahres muss eine Abrechnung erstellt werden. Die Abrechnung beinhaltet<br />

die laufenden Ausgaben <strong>und</strong> Erträge, eine Auflistung der Materialien <strong>und</strong> den Kassenbestand. Die<br />

Abrechnung <strong>und</strong> die Belege sind Bestandteil der Jahresabrechnung des Verbandes <strong>und</strong> müssen dem<br />

verantwortlichen Kassier per Mitte Januar des Folgejahres zugeschickt werden.<br />

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• Per Ende Jahr findet ein Treffen zwischen dem Spielchratten Verantwortlichen <strong>und</strong> der<br />

Verbandsansprechperson statt. Dabei wird die Abrechnung präsentiert <strong>und</strong> über das vergangene Jahr<br />

Bericht erstattet. Zusätzlich wird das Budget für das kommende Jahr besprochen (Erlös aus Verleih,<br />

Materialanschaffungen, Entlöhnung des Spielchratten Verantwortlichen, diverse Ausgaben).<br />

• Einmal pro Jahr findet ein Treffen mit den anderen Spielchratten Verantwortlichen statt. Dabei wird<br />

über das Angebot, allfällige Neuanschaffungen <strong>und</strong> die Preise diskutiert. Dieses Treffen findet<br />

idealerweise gegen Ende Jahr statt, damit auf die beginnende Saison das aktuelle Material<br />

bereitgestellt werden kann <strong>und</strong> Neuanschaffungen budgetiert werden können.<br />

Änderungen <strong>und</strong> Anpassungen des Leitfadens können nach Absprache mit allen Verbänden jederzeit<br />

vorgenommen werden.<br />

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