Finanz- und Spesenreglement - Kantonalverband Pfadi Aargau
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<strong>Finanz</strong>-<br />
<strong>und</strong><br />
<strong>Spesenreglement</strong><br />
Genehmigt an der Delegiertenversammlung<br />
vom 12.03.2005
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Einleitung __________________________________________________4<br />
2 <strong>Finanz</strong>reglement ____________________________________________5<br />
2.1. Allgemein ________________________________________________________ 5<br />
2.2. Kantonale Kasse __________________________________________________ 6<br />
2.2.1 Ausgaben <strong>und</strong> Erträge__________________________________________________________ 6<br />
2.2.2 Budgetierung _________________________________________________________________ 6<br />
2.2.3 Kassier______________________________________________________________________ 6<br />
2.2.4 Ausgabekompetenzen__________________________________________________________ 7<br />
2.2.5 Revision_____________________________________________________________________ 7<br />
2.3. Kasse Spielchratte _________________________________________________ 8<br />
2.3.1 Ausgaben <strong>und</strong> Erträge__________________________________________________________ 8<br />
2.3.2 Budgetierung _________________________________________________________________ 8<br />
2.3.3 Kassier______________________________________________________________________ 8<br />
2.3.4 Ausgabenkompetenzen_________________________________________________________ 8<br />
2.3.5 Revision_____________________________________________________________________ 8<br />
2.4. Kassen „kantonale Anlässe“ ________________________________________ 9<br />
2.4.1 Allgemein____________________________________________________________________ 9<br />
2.4.2 Ausgaben <strong>und</strong> Erträge__________________________________________________________ 9<br />
2.4.3 Budgetierung _________________________________________________________________ 9<br />
2.4.4 Kassier_____________________________________________________________________ 10<br />
2.4.5 Ausgabenkompetenzen________________________________________________________ 10<br />
2.4.6 Revision____________________________________________________________________ 10<br />
2.5. Kassen „Kantonalkurse“ ___________________________________________ 11<br />
2.5.1 Allgemein___________________________________________________________________ 11<br />
2.5.2 Ausgaben <strong>und</strong> Erträge_________________________________________________________ 11<br />
2.5.3 Budgetierung ________________________________________________________________ 11<br />
2.5.4 Kassier_____________________________________________________________________ 11<br />
2.5.5 Ausgabenkompetenz__________________________________________________________ 12<br />
2.5.6 Revision____________________________________________________________________ 12<br />
2.6. Kantonale Ressorts _______________________________________________ 13<br />
2.6.1 Allgemein___________________________________________________________________ 13<br />
2.6.2 Ausgaben <strong>und</strong> Erträge_________________________________________________________ 13<br />
2.6.3 Budgetierung ________________________________________________________________ 13<br />
2.6.4 Kassier_____________________________________________________________________ 13<br />
2.6.5 Ausgabenkompetenz__________________________________________________________ 13<br />
2.6.6 Revision____________________________________________________________________ 13<br />
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3 <strong>Spesenreglement</strong> __________________________________________14<br />
3.1. Allgemein _______________________________________________________ 14<br />
3.2. Allgemeine Spesen _______________________________________________ 14<br />
3.3. Spezialfälle ______________________________________________________ 15<br />
4 Anhang ___________________________________________________16<br />
4.1. Spielchratten – Leitfaden___________________________________________ 16<br />
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1 Einleitung<br />
Dieses Reglement stützt sich auf Art. 51 Abs. 2 der Statuten der <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong>. Es regelt insbesondere<br />
folgende Themen:<br />
•<br />
• die Führung der Buchhaltung der kantonalen Kasse<br />
• die Richtlinien <strong>und</strong> Kompetenzen aller unabhängig geführten Kassen<br />
• die Spesen der <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong><br />
• Die in diesem Reglement verwendete männliche Form gilt uneingeschränkt auch für die weibliche Form.<br />
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2 <strong>Finanz</strong>reglement<br />
2.1. Allgemein<br />
1<br />
Diesem Reglement unterstehen Anlässe wie Bott, Roho sowie weitere Veranstaltungen, welche ein Organ<br />
der <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong> in Auftrag gibt oder selbst durchführt. Der Vorstand entscheidet über andere Anlässe <strong>und</strong><br />
Projekte, an welchen sich die <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong> finanziell beteiligt, im Einzelfall.<br />
2<br />
In der <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong> werden voneinander unabhängig die kantonale Kasse <strong>und</strong> die Spielchratten Kasse<br />
geführt.<br />
3<br />
Für kantonalen Anlässe wie Bott, Roverhorn werden temporäre Kassen geführt.<br />
4<br />
Für kantonale Kurse <strong>und</strong> kantonale Ressortanlässe werden temporäre Kassen geführt.<br />
5<br />
Alle erwähnten Kassen unterstehen diesem <strong>Finanz</strong>- <strong>und</strong> <strong>Spesenreglement</strong>.<br />
6<br />
Die Gewährung von Vorschüssen oder Defizitgarantien der <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong> erfolgen schriftlich <strong>und</strong> unter der<br />
Bedingung, dass die Bestimmungen dieses Reglements eingehalten werden.<br />
7<br />
Die Gründung eines eigenen Vereins zur Durchführung eines Anlasses, wie definiert unter Absatz 1, bedarf<br />
der Zustimmung des Vorstandes.<br />
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2.2. Kantonale Kasse<br />
2.2.1 Ausgaben <strong>und</strong> Erträge<br />
Die Ausgaben der <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong> setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Punkten zusammen:<br />
• Programmaufwendungen, Spesen der Organe „Kantonalleitung“ <strong>und</strong> „Vorstand“<br />
• Mitgliederbeiträge an PBS <strong>und</strong> Drittorganisationen<br />
• Versicherungsbeiträge<br />
• Sekretariat <strong>und</strong> Administrationsaufwendungen<br />
• Ausbildungsaufwand<br />
• Aufwand für Kantonale Zeitschrift<br />
• Aufwand für Spielchratte<br />
• Diverser Aufwand wie Bankspesen, Defitzitdeckungsfonds, etc.<br />
Die Erträge der <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong> setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Punkten zusammen:<br />
• Verwaltungsbeiträge (Mitglieder-, Zins-, <strong>und</strong> Sport Toto – Erträge)<br />
• Ausbildungsbeiträge (BAK-, Jugend+Sport, Teilnehmerbeiträge, Rüeblichrut)<br />
• Insertionserträge<br />
• Erträge aus Spielchratte<br />
• Diverse Erträge wie Überschuss aus kant. Anlässen, etc.<br />
2.2.2 Budgetierung<br />
1 Zuhanden der Delegiertenversammlung sowie als Steuerungs- <strong>und</strong> Überwachungswerkzeug wird ein Budget<br />
erstellt. Der Vorstand hat die Kompetenz, alle Vorkehrungen zu treffen, die der Umsetzung <strong>und</strong> Einhaltung des<br />
Budgets dienen.<br />
2<br />
Die Erarbeitung des Budgets <strong>und</strong> Überwachung der laufenden Rechnung ist in Zusammenarbeit mit dem<br />
Kantonalkassier wie folgt delegiert:<br />
Aufwand <strong>und</strong> Ertragsposten Delegiert an:<br />
Programmaufwendungen; Spesen Kantonalleitung Kantonsleiter<br />
Ausbildungsaufwand <strong>und</strong> -erträge Ausbildungsverantwortliche<br />
Aufwand für kantonale Zeitschrift Informationsverantwortliche<br />
Aufwand <strong>und</strong> Erträge Spielchratte Leiter Spielchratte<br />
Aller übriger Aufwand <strong>und</strong> Ertrag Vorstand<br />
3 Einreichung Budget: Mitte Januar<br />
2.2.3 Kassier<br />
1 Der Kantonalkassier ist Mitglied des Vorstandes (Kantonale Statuten Art. 52, Absatz 1) <strong>und</strong> wird aus dessen<br />
Mitte bestimmt. Der Vorstand ist dafür besorgt, dass die Führung der Kantonalkasse einer fachkompetenten<br />
Person übergeben wird.<br />
2 Der Kantonalkassier führt über alle Ausgaben <strong>und</strong> Einnahmen eine geordnete doppelte Buchhaltung,<br />
informiert den Vorstand über die laufenden Ausgaben <strong>und</strong> Erträge <strong>und</strong> erstellt zuhanden der<br />
Delegiertenversammlung jährlich eine Erfolgsrechnung sowie eine Bilanz.<br />
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3 Der Kantonalkassier unterstützt alle Verantwortlichen bei der Ausarbeitung des Budgets, berät diese in allen<br />
weiteren finanziellen Belangen <strong>und</strong> prüft die unabhängig von der Kantonalkasse geführten Kassen.<br />
2.2.4 Ausgabekompetenzen<br />
Ausserordentliche Ausgaben, die im Budget nicht enthalten sind, beschliesst der Vorstand bis zum Betrag von<br />
CHF 6'000. —. Höhere ausserordentliche Ausgaben oder periodisch wiederkehrende Ausgaben von mehr als<br />
CHF 600.— pro Jahr sind durch die Delegiertenversammlung zu beschliessen (kantonale Statuen Art. 51,<br />
Abs. 3).<br />
2.2.5 Revision<br />
1 Mit der Rechnungsrevision werden zwei Personen betraut, welche Mitglieder der <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong> sein dürfen,<br />
jedoch weder der Kantonalleitung noch dem Vorstand angehören.<br />
2 Die Revisoren haben die Führung der Kasse der PFADI AARGAU sowie den Jahresabschluss zu prüfen, der<br />
Delegiertenversammlung Bericht zu erstatten <strong>und</strong> Antrag zu stellen (kantonale Statuten Art. 53, Abs. 1 <strong>und</strong> 2).<br />
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2.3. Kasse Spielchratte<br />
2.3.1 Ausgaben <strong>und</strong> Erträge<br />
Die Ausgaben des Spielchrattens setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Punkten zusammen:<br />
• Materialanschaffungen<br />
• Material Reparaturen<br />
• Administration <strong>und</strong> Entlöhnung Spielchratte<br />
• Diverse Ausgaben<br />
Die Erträge des Spielchrattens setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Punkten zusammen:<br />
• Erträge aus Verleihung<br />
• Diverse Erträge<br />
2.3.2 Budgetierung<br />
1 Zuhanden des Kantonalkassiers erstellt die verantwortliche Person des Spielchrattens ein Budget. Gr<strong>und</strong>lage<br />
für die Verleihungs- <strong>und</strong> Verrechnungsansätze bildet der Spielchratten Leitfaden (Anhang 4.1).<br />
2 Einreichung Budget: Mitte Januar<br />
2.3.3 Kassier<br />
1 Der Leiter des Spielchrattens ist automatisch der verantwortliche Kassier.<br />
2 Der Leiter des Spielchrattens führt über alle Ausgaben <strong>und</strong> Einnahmen eine geordnete Buchhaltung. Er<br />
informiert den Kantonalkassier über die laufenden Ausgaben <strong>und</strong> Erträge <strong>und</strong> erstellt zuhanden des<br />
Vorstandes jährlich eine Abrechnung.<br />
2.3.4 Ausgabenkompetenzen<br />
Bei ausserordentlichen Ausgaben, die im Budget nicht enthalten sind, ist mit dem für den Spielchratten<br />
verantwortlichen Vorstandsmitglied Rücksprache zu halten. Der Vorstand genehmigt eventuelle<br />
ausserordentliche Ausgaben im Rahmen seiner Ausgabenkompetenz.<br />
2.3.5 Revision<br />
Die Kasse wird durch den kantonalen Kassier zuhanden der Revisoren vorgeprüft.<br />
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2.4. Kassen „kantonale Anlässe“<br />
2.4.1 Allgemein<br />
1 Als kantonale Anlässe gelten das Roverhorn <strong>und</strong> das Bott.<br />
2 Gr<strong>und</strong>sätzlich sollen kantonale Anlässe nicht gewinnbringend sein, sondern den Teilnehmerinnen <strong>und</strong><br />
Teilnehmern ein unvergessliches Erlebnis zu einem möglichst tiefen Teilnehmerbeitrag bieten.<br />
3 Die <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong> übernimmt mit der Genehmigung des Budgets eine Defizitgarantie von 10% der<br />
Budgetsumme, höchstens aber CHF 1'000.--. Voraussetzung für die Übernahme eines allfälligen Defizits ist die<br />
termingerechte Einreichung des Budgets <strong>und</strong> der Endabrechnung durch den Organisator.<br />
4 Weist die Abrechnung ein Defizit auf, das ohne Verschulden des Veranstalters zustande gekommen ist, so<br />
wird dieses bis zur Höhe der Defizitgarantie von der <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong> übernommen.<br />
Sollte sich in der Abrechnung ein über die Defizitgarantie hinausgehender Fehlbetrag ergeben, so kann der<br />
Veranstalter an der folgenden Delegiertenversammlung Antrag auf Vergütung stellen. Lehnen die Delegierten<br />
den Antrag ab, muss der verbleibende Fehlbetrag vom Veranstalter selbst getragen werden.<br />
5 Bei Einnahmeüberschüssen gehen 10% der Budgetsumme, maximal CHF 1'000.— an den Veranstalter. Der<br />
darüber hinausgehende Betrag fliesst in die Kantonalkasse.<br />
6 Wenn der Veranstalter die Defizitgarantie in Anspruch nehmen will, darf das Helferfest in der<br />
Schlussabrechnung höchstens mit dem budgetierten Betrag erscheinen.<br />
2.4.2 Ausgaben <strong>und</strong> Erträge<br />
Die Ausgaben kantonaler Anlässe setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Punkten zusammen:<br />
• Animation / Postenlauf<br />
• Verpflegung<br />
• Logistik<br />
• Verwaltung/Administration<br />
• Abendunterhaltung<br />
• Helferfest<br />
• diverses<br />
Die Erträge kantonaler Anlässe setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Punkten zusammen:<br />
• Teilnehmerbeiträge<br />
• Erträge aus Verkäufen<br />
• Diverse Erträge<br />
2.4.3 Budgetierung<br />
Der Veranstalter erstellt bis 3 Monate vor dem Anlass ein ausgeglichenes Budget zuhanden des<br />
Kantonalkassiers.<br />
Sponsoring- <strong>und</strong> Spendenbeiträge müssen vom Sponsoringgeber bzw. Spender fest zugesagt sein.<br />
Das Budget wird auf Empfehlung des Kantonalkassiers vom Vorstand genehmigt.<br />
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2.4.4 Kassier<br />
1<br />
Der Kassier des kantonalen Anlasses ist Mitglied des Organisationskomitees der veranstaltenden Einheit.<br />
Das OK ist dafür besorgt, die Kasse einer fachkompetenten Person zu übergeben.<br />
2<br />
Der Kassier führt über alle Ausgaben <strong>und</strong> Einnahmen eine geordnete Buchhaltung, informiert das OK über<br />
die laufenden Ausgaben <strong>und</strong> Erträge <strong>und</strong> erstellt zuhanden des Vorstandes der <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong> spätestens 3<br />
Monate nach Abschluss des Anlasses eine Schlussabrechnung.<br />
3<br />
Der Kassier unterstützt alle Verantwortlichen bei der Ausarbeitung des Budgets <strong>und</strong> nimmt gegebenenfalls<br />
Kontakt mit dem Kantonalkassier auf.<br />
2.4.5 Ausgabenkompetenzen<br />
Bei ausserordentlichen Ausgaben, die im Budget nicht enthalten sind, ist mit dem Kantonalkassier<br />
Rücksprache zu halten. Der Vorstand genehmigt eventuelle ausserordentliche Ausgaben im Rahmen seiner<br />
Ausgabenkompetenz.<br />
2.4.6 Revision<br />
Die Kasse wird durch den kantonalen Kassier zuhanden der Revisoren vorgeprüft.<br />
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2.5. Kassen „Kantonalkurse“<br />
2.5.1 Allgemein<br />
1<br />
Als kantonale Kurse gelten Kurse mit offizieller <strong>Aargau</strong>er Kursnummer <strong>und</strong> die im kantonalen Kursbudget<br />
aufgeführt sind.<br />
2<br />
Im Rahmen des kantonalen Budgets wird das maximale Kostendach pro Kurs definiert (Basisbetrag + Beitrag<br />
pro Teilnehmer).<br />
3<br />
Die Kurse erhalten von der Kantonalkasse einen Vorschuss. Dieser berechnet sich wie folgt:<br />
Kostendach minus budgetierte Teilnehmerbeiträge.<br />
Der Vorschuss wird nach genehmigtem Kursbudget ausbezahlt.<br />
4<br />
Das <strong>Spesenreglement</strong> ist gemäss Artikel 3 dieses Reglements zu berücksichtigen.<br />
2.5.2 Ausgaben <strong>und</strong> Erträge<br />
Die Ausgaben kantonaler Kurse setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Punkten zusammen:<br />
• Unterkunft<br />
• Verpflegung<br />
• Reisespesen TN, Kollektive<br />
• Reisespesen EQ (Kurs)<br />
• Reisespesen EQ (Vorbereit.)<br />
• Reisespesen Küche<br />
• Animationsmaterial<br />
• Eintritte<br />
• Porti, Telefon<br />
• Kopien Unterlagen<br />
• Diverses<br />
Die Erträge „Kantonalkurse“ setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Punkten zusammen:<br />
• Teilnehmerinnen <strong>und</strong> Teilnehmer Beiträge<br />
• Andere Einnahmen<br />
• Vorschuss Kantonalkasse<br />
2.5.3 Budgetierung<br />
1<br />
Der Veranstalter erstellt bis 1 Monat vor dem Kurs ein ausgeglichenes Budget zuhanden der<br />
Ausbildungsverantwortlichen.<br />
2<br />
Das Budget ist analog dem offiziellen Budgetformular für Kurse zu gestalten.<br />
3<br />
Das Budget wird von den Ausbildungsverantwortlichen genehmigt.<br />
2.5.4 Kassier<br />
1<br />
Der Kassier des Kurses ist Mitglied der Kursleitung. Der Kursleiter ist dafür besorgt, die Kasse einer<br />
fachkompetenten Person zu übergeben.<br />
2<br />
Der Kassier führt über alle Ausgaben <strong>und</strong> Einnahmen eine geordnete Buchhaltung, informiert die Kursleitung<br />
über die laufenden Ausgaben <strong>und</strong> Erträge <strong>und</strong> erstellt zuhanden der Ausbildungsverantwortlichen spätestens<br />
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2 Monate nach Abschluss des Anlasses eine Schlussabrechnung analog dem offiziellen<br />
Kursabrechnungsformular.<br />
3 Der Kassier unterstützt alle Verantwortlichen bei der Ausarbeitung des Budgets <strong>und</strong> nimmt gegebenenfalls<br />
Kontakt mit den Ausbildungsverantwortlichen oder dem Kantonalkassier auf.<br />
2.5.5 Ausgabenkompetenz<br />
Bei ausserordentlichen Ausgaben, die im Budget nicht enthalten sind, ist mit dem Ausbildungsverantwortlichem<br />
Rücksprache zu halten. Der Vorstand genehmigt eventuelle ausserordentliche Ausgaben im Rahmen seiner<br />
Ausgabenkompetenz.<br />
2.5.6 Revision<br />
Die Kurskassen werden durch den kantonalen Kassier zuhanden der Revisoren vorgeprüft.<br />
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2.6. Kantonale Ressorts<br />
2.6.1 Allgemein<br />
1 Im Rahmen des kantonalen Budgets wird pro Ressort ein Budget festgelegt.<br />
2 Die Bewirtschaftung dieser Ressortbudgets liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Ressortleiters sowie<br />
der Kantonalleitung.<br />
3 Die Gelder sind im Sinne der Statuten der <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong> sowie im Rahmen des Budgets zu verwenden.<br />
4 Das <strong>Spesenreglement</strong> ist gemäss Artikel 3 dieses Reglements zu berücksichtigen.<br />
5 Bei grösseren Anlässen muss eine Gesamtabrechnung mittels dem offiziellen Abrechnungsformular der <strong>Pfadi</strong><br />
<strong>Aargau</strong> erstellt werden.<br />
6 Die Abrechnung der Ressortbudgets erfolgt über das offizielle Spesenformular der <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong>.<br />
2.6.2 Ausgaben <strong>und</strong> Erträge<br />
Die Ausgaben <strong>und</strong> Erträge setzen sich je nach Anlass oder Projekt unterschiedlich zusammen.<br />
2.6.3 Budgetierung<br />
Die Budgetierung der kantonalen Ressorts erfolgt im Rahmen des kantonalen Budgetprozesses.<br />
2.6.4 Kassier<br />
1<br />
Bei grösseren Anlässen kann es sinnvoll sein, einen Kassier zu bestimmen, der eine Gesamtabrechnung<br />
mittels dem Abrechnungsformular erstellt.<br />
2<br />
Bei kleineren Anlässen oder Spesen erfolgt die Abrechnung individuell mittels dem Spesenformular der <strong>Pfadi</strong><br />
<strong>Aargau</strong>.<br />
2.6.5 Ausgabenkompetenz<br />
Bei ausserordentlichen Ausgaben, die im Budget nicht enthalten sind, ist mit den Kantonsleitern Rücksprache<br />
zu halten. Der Vorstand genehmigt eventuelle ausserordentliche Ausgaben im Rahmen seiner<br />
Ausgabenkompetenz.<br />
2.6.6 Revision<br />
Die Spesen- <strong>und</strong> Gesamtabrechnungen werden durch die Kantonsleiter zuhanden der Revisoren vorgeprüft.<br />
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3 <strong>Spesenreglement</strong><br />
3.1. Allgemein<br />
Dieser Leitfaden gilt als Richtlinie, zu welchen Ansätzen Spesen der <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong> verrechnet werden können.<br />
In speziellen Fällen hat der Vorstand die Kompetenz, auf Antrag von Betroffenen von diesem Leitfaden<br />
abzuweichen.<br />
Der Leitfaden zur Rückerstattung von Spesen gilt für die Kantonalleitung, den Kantonalvorstand, alle Mitglieder<br />
der Ressorts <strong>und</strong> alle Kursequipen sowie alle Gremien, die im Auftrag der <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong> einen Anlass<br />
durchführen.<br />
• Wo können die Spesen zurückgefordert werden<br />
Rückforderung bei:<br />
Kantonalleitung Kantonalkassier<br />
Kantonalvorstand Kantonalkassier<br />
Ressorts Kantonalkassier<br />
Kursequipen Kurskassier<br />
• Voraussetzung:<br />
- Detaillierte Abrechnung auf Spesenformular oder Abrechnungsformular mit aufgeklebten Quittungen <strong>und</strong><br />
Einzahlungsschein oder vollständig aufgeführten Kontoangaben (bei Überweisung auf Bankkonto auch<br />
Postcheckkonto der Bank angeben).<br />
- Visum eines der beiden Kantonsleiter oder des Präsidenten des Vorstandes.<br />
- Keine Visumspflicht für Kursequipen (die Spesen werden mit der Kursabrechnung geprüft)<br />
3.2. Allgemeine Spesen<br />
• Reisespesen<br />
Vergütung von Bahnbilletten 2. Klasse, halbe Taxe. Keine Vergütung von Autospesen.<br />
• Fotokopien<br />
Fotokopien können im Rahmen des Budgets der einzelnen Gremien individuell erstellt <strong>und</strong> nach Beleg<br />
abgerechnet werden.<br />
Kopien, die vom Sekretariat ausgeführt werden, müssen von der/dem KL oder vom Vorstand bewilligt<br />
werden.<br />
Kopien, die im Rahmen der normalen alljährlichen Geschäftstätigkeit des Sekretariats erstellt werden,<br />
haben die stillschweigende Bewilligung der Kantonsleiter <strong>und</strong> oder des Vorstandes.<br />
• Telefonspesen / Internet<br />
Die Kantonsleiter können pro Jahr CHF 100.— pauschal abrechnen. Alle anderen Gremien nach Aufwand<br />
<strong>und</strong> im Rahmen des entsprechenden Budgets.<br />
• Weitere Kosten<br />
Verrechnung zu Lasten des entsprechenden Budgetpostens oder der Kompetenzsumme möglich.<br />
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3.3. Spezialfälle<br />
• Fahrzeuge in Ausbildungskursen<br />
Die Kosten für den Einsatz von privaten Fahrzeugen in Ausbildungskursen können der Kursrechnung im<br />
Rahmen des Kursbudgets, jedoch maximal mit CHF -.25 / km (inkl. Benzin), belastet werden.<br />
Für Mietfahrzeuge dürfen die Kosten maximal 10 % der Kursbudgetsumme ausmachen.<br />
In der Vorbereitungsphase der Equipe werden keine Fahrzeugspesen vergütet (Ausnahme:<br />
Rekognoszierung).<br />
Die <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong> übernimmt ausdrücklich keine allfälligen Folgekosten (Reparaturen, Selbstbehalte,<br />
Bonusverluste etc.)<br />
• Briefversand<br />
Ein grosser Versand (Bsp. Abteilungs- oder Stufenversand) benötigt die Zustimmung der Kantonsleiter <strong>und</strong><br />
oder des Vorstandspräsidenten (zwecks Koordination des Versandes).<br />
• Geschenke für Zurücktretende<br />
Für Mitglieder von Kalei <strong>und</strong> Vorstand im Rahmen des kantonalen Budgets. Für Ressortmitglieder zahlt der<br />
Kanton einen Beitrag von maximal CHF 30.—.<br />
• DV PBS<br />
Den offiziellen Delegierten werden die Teilnehmerbeiträge <strong>und</strong> die Reisespesen zurückerstattet. Die <strong>Pfadi</strong><br />
<strong>Aargau</strong> stellt zudem jährlich CHF 200.— für weitere interessierte Personen zur Verfügung. Alle<br />
interessierten Personen müssen diesen Betrag unter sich aufteilen. Es wird aber maximal der halbe<br />
Teilnehmerbeitrag ausgerichtet <strong>und</strong> zudem werden keine Reisespesen vergütet.<br />
• Kursbeiträge<br />
Die <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong> übernimmt die Hälfte der Teilnehmerbeiträge für funktionsbezogene Ausbildungskurse,<br />
sofern der Nutzen der Ausbildung mehrheitlich der <strong>Pfadi</strong> <strong>Aargau</strong> zu Gute kommt, <strong>und</strong> der Kursbeitrag nicht<br />
schon anderweitig gedeckt wird. Die/der KL bewilligt die Auszahlung der Hälfte des Teilnehmerbeitrages.<br />
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4 Anhang<br />
4.1. Spielchratten – Leitfaden<br />
Im Folgenden wird festgelegt, welche Aufgaben, Rechte <strong>und</strong> Pflichten die Spielchratten Betreuer gegenüber<br />
dem anvertrauten Material, den Benützern <strong>und</strong> ihren zugehörigen Verbänden haben:<br />
1. Es ist die Aufgabe,<br />
• mit den Mietern das Ausleihdatum abzumachen <strong>und</strong> einen Leihvertrag abzuschliessen.<br />
• das Material auszuleihen.<br />
• nach Ablauf der abgemachten Ausleihzeit das Material wieder entgegenzunehmen oder den Mieter bei<br />
Verzug zu mahnen.<br />
• das Material auf Defekte <strong>und</strong> Sauberkeit zu überprüfen.<br />
• die Ausleih-Gebühr direkt einzuziehen oder in Rechnung zu stellen.<br />
• das fehlende Material zu ersetzen oder defektes Material reparieren zu lassen.<br />
• eine saubere Kasse zu führen<br />
2. Es gelten folgende Rechte:<br />
• Die Ausleihpreise werden von den Spielchratten Verantwortlichen gegenseitig abgesprochen <strong>und</strong><br />
festgelegt.<br />
• Pro Verleih erhält der Betreuer<br />
30 CHF, wenn der Ertrag höher als 30 CHF beträgt<br />
10 CHF, wenn der Ertrag zwischen 10 CHF <strong>und</strong> 30 CHF liegt.<br />
Änderungen müssen mit den Verbandsverantwortlichen abgesprochen werden.<br />
• Spesen (Briefmarken, Telefonate, usw.) dürfen nur separat abgerechnet werden, wenn sie mehr als 30<br />
CHF jährlich betragen.<br />
• Bei Problemen kann die verantwortliche Person des Verbandes zu Rate gezogen werden.<br />
• Bei finanziellen Problemen ist mit dem Verband Rücksprache zu halten.<br />
• Jeder Spielchratten darf selbständig Werbung beim eigenen Verband oder in der regionalen<br />
Tagespresse machen<br />
• Es kann nach Absprache mit den anderen Spielchratten selbständig Material bestellt werden, sofern<br />
sich die Ausgaben innerhalb des Budgets bewegen. Ansonsten ist mit dem Verband Rücksprache zu<br />
halten.<br />
3. Es gelten folgende Pflichten:<br />
• Es ist wünschenswert, dass die verantwortliche Person für den Spielchratten häufig erreichbar ist.<br />
• Auf das Ende eines Kalenderjahres muss eine Abrechnung erstellt werden. Die Abrechnung beinhaltet<br />
die laufenden Ausgaben <strong>und</strong> Erträge, eine Auflistung der Materialien <strong>und</strong> den Kassenbestand. Die<br />
Abrechnung <strong>und</strong> die Belege sind Bestandteil der Jahresabrechnung des Verbandes <strong>und</strong> müssen dem<br />
verantwortlichen Kassier per Mitte Januar des Folgejahres zugeschickt werden.<br />
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• Per Ende Jahr findet ein Treffen zwischen dem Spielchratten Verantwortlichen <strong>und</strong> der<br />
Verbandsansprechperson statt. Dabei wird die Abrechnung präsentiert <strong>und</strong> über das vergangene Jahr<br />
Bericht erstattet. Zusätzlich wird das Budget für das kommende Jahr besprochen (Erlös aus Verleih,<br />
Materialanschaffungen, Entlöhnung des Spielchratten Verantwortlichen, diverse Ausgaben).<br />
• Einmal pro Jahr findet ein Treffen mit den anderen Spielchratten Verantwortlichen statt. Dabei wird<br />
über das Angebot, allfällige Neuanschaffungen <strong>und</strong> die Preise diskutiert. Dieses Treffen findet<br />
idealerweise gegen Ende Jahr statt, damit auf die beginnende Saison das aktuelle Material<br />
bereitgestellt werden kann <strong>und</strong> Neuanschaffungen budgetiert werden können.<br />
Änderungen <strong>und</strong> Anpassungen des Leitfadens können nach Absprache mit allen Verbänden jederzeit<br />
vorgenommen werden.<br />
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