Spezial – Mitarbeiterbeteiligung 2021
Das Spezial Mitarbeiterbeteiligung, das bereits im 7. Jahrgang erscheint, gibt einen Überblick über den Status Quo der Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland. Eine entscheidende Rolle spielte in diesem Jahr die Erhöhung des steuerlichen Freibetrags von 360 auf 1.440 EUR, die Ende April im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen worden war.
Das Spezial Mitarbeiterbeteiligung, das bereits im 7. Jahrgang erscheint, gibt einen Überblick über den Status Quo der Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland. Eine entscheidende Rolle spielte in diesem Jahr die Erhöhung des steuerlichen Freibetrags von 360 auf 1.440 EUR, die Ende April im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen worden war.
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Eine Initiative von
7. Jahrgang
Finanzierung – Nachfolge – Vermögen
Weitere Informationen zum
Thema finden Sie unter:
www.unternehmeredition.de
www.goingpublic.de
November 2021
Börse – Finanzierung – Wachstum
Spezial
Implementierung von
Mitarbeiteraktienprogrammen
Die wichtigsten
Stellschrauben
S. 16
Mitarbeiter
beteiligung 2021
Wie Start-ups im „War for
Talents“ bestehen können
Gesetzgeber muss
weiter nachbessern
S. 20
Mitarbeiteraktien
bei Siemens
Ein Blick in
die Geschichte
S. 24
Grußwort
Luka Mucic
Finanzvorstand SAP SE
Mitarbeiteraktien fördern –
Wettbewerbsfähigkeit stärken
Im internationalen Wettbewerb ist die Mitarbeiterkapitalbeteiligung
zu einem Dreh- und Angelpunkt
geworden, um Top-Talente für sich zu
gewinnen und langfristig zu halten – vor allem in
Technologie- und Digitalunternehmen. Die damit
einhergehenden Vorteile, wie Teilhabe am wirtschaft
lichen Erfolg, Möglichkeit der individuellen
Vermögens- und Altersvorsorge sowie Förderung
des Gemeinschaftsgefühls globaler Teams, sind seit
Jahren bekannt und gewinnen stetig an Relevanz.
Bei SAP ist die Beteiligung der Mitarbeitenden am
Unternehmenserfolg ein fester Bestandteil der
Unternehmenskultur. Unser Kollegium ist unser
wichtigstes Kapital und der Grund für unseren
anhaltenden Erfolg.
2022 feiern wir unser 50-jähriges Firmenjubiläum
– ein besonderer Anlass, um gemeinsam mit den
Mitarbeitenden nicht nur den anhaltenden Erfolg
zu feiern, sondern auch den Grundstein für zukünftige
Erfolge zu legen. Ein Klima zu schaffen, in
dem die Beschäftigten gerne und motiviert
arbeiten: Für uns ist genau das der Anreiz und
Ansporn, in diese freiwilligen Leistungen stark zu
investieren, die Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
kontinuierlich zu verbessern sowie international
wettbewerbsfähig zu gestalten.
Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sind lohnenswert,
aber komplex und insbesondere für Start-ups
kaum zu bewältigen. Das Fondsstandortgesetz
hilft – dennoch sind die seit Jahren mit Vehemenz
geforderten Verbesserungen im politischen Diskurs
stecken geblieben, obwohl sie dringend erforderlich
wären. Dazu gehören unter anderem
Anpassungen bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit
des mit den Programmen verbundenen
Perso nalaufwands, die Ausweitung der nachgelagerten
Besteuerung und die generelle Stundungsregelung
bei Entgeltumwandlung. Zudem sind
Anpassungen im Aktienrecht für die Schaffung
und Verwendung von Aktien erforderlich, wie
zum Beispiel die Verkürzung der vierjährigen
Haltefrist für Mitarbeiteroptionen, während in
den USA entweder gar keine oder maximal einjährige
Fristen gelten. Auch sind internationale,
zumindest aber EU-weite Harmonisierungen für
die grenzüberschreitende Einführung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen
notwendig.
Die neue Bundesregierung muss entschlossen die
Rahmenbedingungen an die wirtschaftliche Entwicklung
anpassen, sodass die deutschen Unternehmen,
Start-ups und Fachkräfte mit ihren
herausragenden Ideen und Lösungsansätzen attraktiv
für Talente bleiben.
Das Spezial „Mitarbeiterkapitalbeteiligung“ erscheint
bereits im siebten Jahr – ein Zeichen
dafür, dass gerade jetzt für die kommende Legislatur
noch dringendes Engagement vonnöten ist
und gemeinsam die Kräfte in Wirtschaft, Gesellschaft
und Politik gebündelt werden müssen. In
diesem Sinne: Bringen wir den politischen Diskurs
auf die nächste Stufe und packen das Thema
gemeinsam für den Wirtschafts- und Technologiestandort
Deutschland an!
Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021 |
3
Inhaltsverzeichnis
Pragmatische Lösungsansätze
Probleme bei der Bilanzierung
Mehr Spielraum durch
erhöhte Freibeträge
DAI sieht weiteren Handlungsbedarf
Seite 12
Foto: ©Johnstocker - stock.adobe.com
Quelle: © tiero - stock.adobe.com
aktienbasierter Vergütung für Start-ups
Seite 30
3 Grußwort
Mitarbeiteraktien fördern –
Wettbewerbsfähigkeit stärken
Luka Mucic
EINFÜHRUNG
6 Wo bleibt bei der neuen
Gesetzgebung der Mittelstand?
Eine Bestandsaufnahme
Dr. Jens Lowitzsch und
Stefan Hanisch
10 Erwartungen an die Politik
War es das oder geht noch was?
Dr. Heinrich Beyer
12 Mitarbeiterkapitalbeteiligung:
Ampel auf Grün stellen
Attraktive Rahmenbedingungen
schaffen
Dr. Norbert Kuhn
GRUNDLAGEN
16 Implementierung neuer
Mitarbeiteraktienprogramme
Die wichtigsten Stellschrauben
Gordon Rösch, Niklas Radü und
Fábio da Rocha Neves
20 Wie Start-ups im „War for
Talents“ bestehen können
Hoffen auf die zweite Runde
Christoph J. Stresing
24 Mitarbeiteraktien bei Siemens
Ein Blick in die Geschichte
UNTERNEHMEREDITION ONLINE
Das komplette Heft ist als E-Magazin online zu lesen:
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27 „Aktienbasierte Vergütung
ist wichtig zur Gewinnung
von Talenten“
Interview mit Markus Stebe,
Siemens
28 2021 - das Jahr der Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
Erhöhung des steuerlichen Freibetrags
entscheidend für den Erfolg
Jörg Ziegler
Wir halten Sie auf dem Laufenden – auch über unseren Twitteraccount:
@Unternehmeredit
Das Spezial liegt einer Teilauflage der Unternehmeredition Ausgabe 4/2021
sowie der GoingPublic Ausgabe Dezember 2021 bei.
4 | Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021
oyee participation program ~
Das neue
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
Ich habe es
schon immer
gewusst:
Das Wertvollste in unserem
Unternehmen sind die
Menschen, die uns zu dem
machen, was wir sind und
werden können.
teilnahme in deutschland ~
frist
ber 2021, 10:00 Uhr (MESZ) bis 20. Oktober 2021, 23:59 Uhr (MESZ)
Foto: © Axel Springer SE
deine teilnahme ~
let’s
grow!
virtual employee participation program ~
Inhaltsverzeichnis
40 HENSOLDT erstmals mit
Beteiligungsprogramm
Börsenneuling rollt Angebot
in vier Ländern aus
42 Virtuelle Anteile
Axel Springer launcht
neues Programm
serklärung
n
ungen
erklärung
Festlegung vorläufiger
monatlicher
Finanzierungsbetrag
in der Gehaltsreduktionsvereinbarung
Signieren und Versand
der Gehaltsreduktionsvereinbarung
an
vep@axelspringer.com
PRAXIS
Virtuelle Anteile
Neues Beteiligungsprogramm von
Axel Springer nach dem Rückzug von der Börse
Seite 42
30 Pragmatische Lösungsansätze
Praxisprobleme bei der Bilanzierung
anteilsbasierter Vergütung
für Start-ups nach IFRS 2
Dominik Konold
32 Aktuelle Trends bei
Managementbeteiligungen
Am Unternehmenserfolg teilhaben
Dr. Barbara Koch-Schulte und
Dr. Benedikt Hohaus
FALLSTUDIEN
34 Vergütung in den Zeiten der
Transformation
Incentivierung bei Spin-offs
wie Siemens Energy
38 „3+1-Formel“ überzeugt
bereits im ersten Anlauf
q.beyond-Programm nutzen 25%
der Mitarbeiter
44 SmartShare verbindet
„Change“ mit Aufbruch
Doppeltes Upside-Potenzial bei
Kieback&Peter
46 ORAYLIShare
Tech-Unternehmen bietet
Mitarbeitern stille Beteiligungen
47 „Programm spiegelt unsere
Unternehmenskultur wider“
Interview mit Thomas Strehlow,
ORAYLIS
SERVICE
48 Partner im Portrait
51 Impressum
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Einführung
Wo bleibt bei der neuen
Gesetzgebung der Mittelstand?
Ziel der jüngsten Gesetzesänderungen durch das Fondsstandortgesetz war es, Mitarbeiterkapitalbeteiligungen
insbesondere in mittelständischen Unternehmen und Start-ups
attraktiver zu gestalten. Im Lichte der Ergebnisse und Empfehlungen der vom BMWi im
Vorfeld in Auftrag gegebenen Studie fällt die Einordnung der gesetzlichen Neuerungen
ernüchternd aus. VON DR. JENS LOWITZSCH UND STEFAN HANISCH
ZU DEN PERSONEN
Dr. Jens Lowitzsch ist Inhaber der
Kelso-Professur für Rechtsvergleichung,
osteuropäisches Wirtschaftsrecht
und europäische Rechtspolitik
an der wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät der Europa-Universität
Viadrina Frankfurt (Oder). Seine
Forschungsschwerpunkte sind unter
anderem Mitarbeiterbeteiligung und
Verteilungsgerechtigkeit sowie die
rechtspolitische Dimension der
Erneuerung des deutschen und
europäischen Sozialstaats.
Stefan Hanisch, Dipl.-Jur., M.A.,
ist akademischer Mitarbeiter der
Kelso-Professur für Rechtsvergleichung,
osteuropäisches Wirtschaftsrecht
und europäische Rechtspolitik
an der wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät der Europa-Universität
Viadrina Frankfurt (Oder). Er verfügt
über langjährige interdisziplinäre
Forschungs- und Beratungserfahrung
zu Fragen der Mitarbeiterbeteiligung
sowie der Rechts- und Wirtschaftsentwicklung
in Russland und
im postsowjetischen Zentralasien.
www.wiwi.europa-uni.de/de/
lehrstuhl/gastprof/kelso/index.html
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
für Mitarbeiterkapitalbeteiligung
(MKB) in Deutschland,
namentlich das Ein kommensteuer
gesetz (EStG), wurden zuletzt
durch das Fondsstandortgesetz (FoStoG)
vom 3. Juni 2021 geändert, welches
am 1. Juli 2021 in Kraft trat. Die neuen
Regelungen erhöhten den Freibetrag
für die Zuwendung von Vermögensbeteiligungen
durch den Arbeitgeber
von 360 auf 1.440 EUR pro Jahr und
Mitarbeiter oder Mitarbeiterin. Zudem
sehen sie erstmals die nachgelagerte
Besteuerung von Einkommen
aus nicht-selbstständiger Arbeit bei
Vermögensbeteiligungen vor, allerdings
nur in kleinen und mittleren Unternehmen
(KMU), deren Gründung
höchstens zwölf Jahre zurückliegen
darf.
Die Gesetzesänderungen gehen auf
die im Koalitionsvertrag 2018 formulierte
Vereinbarung zurück, „neue Möglichkeiten
der Mitarbeiterbeteiligung
[zu] prüfen“. In diesem Zusammenhang
gab das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWi) die
Studie „Verbreitung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung
in Deutschland und
Europa: Entwicklungsperspektiven“ in
Auftrag, die unter Federführung der
Kelso-Stiftungsprofessur der Europa-Universität
Viadrina Frankfurt
(Oder) erstellt wurde und im April
2020 erschien. Die Studie bietet einen
Gesamtüberblick der Modelle der MKB
und ihrer Verbreitung in den Mitgliedstaaten
der EU, wobei der Schwerpunkt
auf Deutschland liegt. Im Fokus
standen einerseits der Mittelstand und
andererseits Start-ups.
Bestandsaufnahme und
Rahmenbedingungen
Anders als in Großunternehmen dominieren
im deutschen Mittelstand mezzanine,
vor allem stille Beteiligungen.
Genuine gesellschaftsrechtliche Kapitalbeteiligungen
als Belegschaftsaktienprogramme
nicht-börsennotierter
Unter nehmen sind selten, GmbH-Beteiligungen
noch seltener. MKBs über
Zwischengesellschaften kommen vor,
sind aber noch die Ausnahme. In Startups
werden – anders als im europäischen
Ausland oder den USA – vor
allem virtuelle Beteiligungen praktiziert,
die systematisch jedoch nur eine
atypische Gewinn- und keine Kapitalbeteiligung
darstellen. Hinsichtlich der
Analyse empirischer Daten bietet
sich ein kohärentes Bild der MKB-
Nutzung in der EU und in Deutschland.
Unterschiede resultieren insbesondere
im Hinblick auf unterschiedliche
Betriebsgrößen: Je größer das Unternehmen,
desto höher ist in der Regel
das Angebot für MKB. Sowohl hinsichtlich
des rechtlichen Rahmens, der
steuerlichen Anreize als auch der
Haltung der Sozialpartner, politischer
Parteien und Regierungen bestehen in
Europa große Unterschiede.
6 | Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021
Einführung
Aus der Analyse der Spitzengruppe
(IE, ES, FR, IT, AT, SI, GB) lässt sich
ableiten, dass es auf einen insgesamt
konsistenten regulatorischen Rahmen
ankommt, der vor allem verlässliche
und konstante Förderinstrumente nutzt.
Die gezielte Förderung von MKB in KMU
ist, wo sie umgesetzt ist, möglich und
effektiv. Deutschland liegt im europäischen
Vergleich bei der Nutzung je nach
Datensatz bestenfalls im Mittelfeld, häufiger
aber auf den hinteren Plätzen.
Europäische Fallstudien und
Best Practices
Das Beispiel der spanischen Sociedades
Laborales (SLs) zeigt bei 8.160 SLs
im Jahr 2019 mit 60.279 Beschäftigten,
dass MKB entgegen gängiger Auffassung
auch in Klein- und Kleinstunternehmen
praktiziert wird. Auch die Wiedereingliederung
Erwerbsloser in den
Arbeitsmarkt über die Kapitalisierung
von Arbeitslosenhilfe zur Gründung
oder Beteiligung an einer SL ist seit
mehr als 30 Jahren erfolgreich. Das
Konzept ist keine genuine Rechtsform,
sondern beruht auf einer gewöhnlichen
GmbH beziehungsweise AG, die
sich mit mindestens 51% Arbeitnehmerkapital
als SL qualifiziert. Damit
steht einer Übertragbarkeit in andere
Länder nichts entgegen.
Österreich führte mit Wirkung zum
1. Januar 2018 die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung
als neue Form einer
betrieblichen Privatstiftung ein. Das
Ziel, dadurch unter anderem feindliche
Übernahmen zu erschweren, den Unternehmensstandort
Österreich zu stärken
sowie Arbeitsplätze zu sichern,
wird von der Fallstudie der voestalpine
AG anschaulich illustriert.
Employee Stock Ownership Plans
(ESOPs) sind in angloamerikanischen
Ländern überaus erfolgreich und werden
mit Einschränkungen in Deutschland
bereits über Zwischengesellschaften
praktiziert. Als innovativem Konzept
kommt hier treuhänderischen
Beteiligungen zur Reduzierung von
Transaktionskosten bei direkten GmbH-
Beteiligungen besondere Bedeutung
zu; in sogenannten Publikumsgesellschaften
im Immobilienbereich wird
dies bereits seit Langem praktiziert.
Tatsächliche und potenzielle Verteilung deutscher Unternehmen,
die MKB-Programme im Jahr 2013 anboten
95,53
4,47
Unternehmen, die MKB anbieten
Unternehmen, die keine MKB anbieten
Quelle: J. Lowitzsch (2020). In: J. Lowitzsch (Hrsg.), Studie für das BMWi, S. 132, Abb. 25; PSM-Schätzungen der
Autoren, basierend auf den ECS von 2009 und 2013; leider wurden die Fragen zur MKB aus der letzten Runde
des ECS von 2019 gestrichen, sodass hier nur auf die früheren Datensätze zurückgegriffen werden konnte; das
ECS ist eine der ganz wenigen Quellen, die Unternehmen ab zehn Arbeitnehmern erfassen.
73,2
4,47
Unternehmen, die MKB anbieten
22,4
Unternehmen, die MKB anbieten könnten
Unternehmen, die keine MKB anbieten
Der 2009 in Frankreich zur Erleichterung
der Unternehmensnachfolge eingeführte
„FCPE de Reprise“ hingegen
ist in der Praxis noch nicht angenommen
worden.
Wirksamkeit von
Fördermaßnahmen für MKB
Eine Potenzialabschätzung (European
Company Survey – ECS 2013; Stichprobe:
1.422 Unternehmen) ergab hinsichtlich
Deutschlands, dass bei einer
Gesamtzahl aller privaten Unternehmen
mit mehr als zehn Beschäftigten
von etwa 450.000 Unternehmen für insgesamt
etwas mehr als 100.000 angenommen
werden kann, dass sie unter
entsprechend sinnvoll ausgestalteten
Fördermaßnahmen MKB einführen
werden (siehe Abbildung).
Die Analyse der EU-Mitgliedstaaten
zeigt, dass Steuervergünstigungen keine
unabdingbare Voraussetzung, aber ein
effektives Förderinstrument zur Verbreitung
der MKB sind. Generell ist zu
bemerken, dass der Streit um Einführung
und Höhe von Steueranreizen für
verschiedene Unternehmensformen
oft den Blick für eine ganze Reihe anderer
wichtiger möglicher Fördermaßnahmen
verstellt.
Beurteilung der Gesetzesänderungen
durch das FoStoG
Im Lichte des insbesondere für den
Mittelstand identifizierten Handlungsbedarfs,
der generellen Wirksamkeit
von Fördermaßnahmen und des großen
Potenzials für die Einführung von
MKB sind die jüngsten Gesetzesänderungen
durch das FoStoG weit hinter
den Erwartungen zurückgeblieben. Die
Beschränkung der nachgelagerten
Besteuerung auf junge Unternehmen
diskriminiert den Großteil der zum
Mittelstand gehörenden Unternehmungen.
Die neue Höhe des Freibetrags
fällt im europäischen Vergleich
weiterhin niedrig aus. Schöpft der
Arbeitgeber den Freibetrag durch seine
(steuer- und sozialabgabenfreien) Zuwendungen
nicht aus und nutzt der
Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021 |
7
Einführung
Überblick der Lösungsansätze für verschiedene GmbH-Typen
GmbH-Typ Charakteristika Problem Lösung
Mikrounternehmen
(<10 Arbeitnehmer)
Kleinunternehmen
(zehn bis 50 Arbeitnehmer)
Mittelstand
(50 bis 200 Arbeitnehmer)
Start-ups
Sehr geringe Anzahl
von Übertragungen
(hauptsächlich Gründer)
• Geringe Anzahl von
Übertragungen
• Unternehmen im
Wachstum
• Potenziell höhere
Anzahl von
Übertragungen
• Konsolidierungsphase
• MKB kompensiert
moderate Gehälter
• Exit nach realisierter
Wertsteigerung
• Geringe Anzahl von
Übertragungen
• Aufbringung des Stammkapitals
• Kapitalisierung des Unternehmens
• Fungibilität der Anteile
• Aufbringung des Kaufpreises
durch Arbeitnehmer
• Kein liquider Markt für Anteile
• Transaktionskosten
• Unternehmensnachfolge
• Fungibilität der Anteile
• Transaktionskosten
• Mit geringem Kapital vereinfacht zu gründende GmbH
(analog der UG) (EU-27 + GB)
• Kapitalisierung von Arbeitslosengeld (ES: Sociedades
Laborales; auch FR, PT, BG)
• Finanzielle Unterstützung (EU-Recht: Richtlinie 2017/1132/EU)
• Steuerliche Förderung des Erwerbs (ES: Sociedades Laborales)
• Kapitalisierung von Arbeitslosengeld (ES, FR, PT, BG)
• Ausnahme / Einschränkung notarieller Beurkundung der
Übertragbarkeit von GmbH-Anteilen für MKB
(IT: Gesellschaftsrechtsreform 2018)
• Beteiligung über Zwischengesellschaft / Treuhand (GB: EOT
HU: ESOP; US: ESOP AT: Mitarbeiterbeteiligungsstiftung;
FR: FCPE de Reprise, Société par actions simplifiée – SAS)
Ausnahme / Einschränkung notarieller Beurkundung der
Übertragbarkeit von GmbH-Anteilen für MKB (IT: Gesellschaftsrechtsreform
2018; FR: Société par actions simplifiée – SAS)
Quelle: J. Lowitzsch (2020). In: J. Lowitzsch (Hrsg.), Studie für das BMWi, S. 133, Tab. 6. Für eine tabellarische Übersicht der mit geringem Kapital vereinfacht zu gründenden
Gesellschaften mit beschränkter Haftung in den EU-Mitgliedstaaten (analog der UG) siehe J. Lowitzsch / S. Dunsch / I. Hashi (2017), Spanish Sociedades Laborales –
activating the unemployed. A potential new EU active labour market policy instrument, Cham: Palgrave Macmillan, Annex II.
Arbeitnehmer die Differenz für eigene
Einlagen, so sind diese lediglich steuer-,
aber nicht sozialabgabenfrei.
Was Start-ups betrifft, so werden
weder die Erhöhung des Freibetrags
noch die nachgelagerte Besteuerung
deren besonderen Verhältnissen
gerecht. Das steuerliche Risiko einer
Kapitalbeteiligung in Start-ups wird
nur teilweise aufgeschoben, dabei eine
Reihe neuer Fragen aufgeworfen,
sodass die Neuregelungen keine Alternative
zu den dort weit praktizierten
virtuellen Beteiligungen darstellen.
Bei allen strukturellen Unterschieden
zwischen Mittelstand und Startups
bestehen aber auch Problemschnittmengen.
Die Tabelle gibt einen
Überblick der verschiedenen GmbH-
Typen, der in einer Reform zu adressierenden
Problembereiche sowie der
vorgeschlagenen Lösungsansätze.
Vor dem Hintergrund von EU Best
Practice hätten neben der Privilegierung
langfristiger MKB und einer
weiteren Erhöhung des Freibetrags
insbesondere folgende Maßnahmen
für den Mittelstand in Erwägung gezogen
werden können:
• Gesetzgeberische Maßnahmen zur
Vereinfachung der Umsetzung von
MKB: Reduzierung von Transaktionskosten
und Bürokratieabbau. Ein
wichtiges Beispiel einer konkreten
Maßnahme, die – wie in Italien Anfang
2019 erfolgt – große Auswirkungen
für die Praxis hätte, ist die Ausnahme
von der Pflicht zur notariellen
Beurkundung der Übertragung von
GmbH-Anteilen für beteiligte Mitarbeitende.
Bereits eine Beschränkung
der Beurkundung auf die Identität
von Verkäufer und Erwerber würde
die Transaktionskosten drastisch
senken.
• Förderung der MKB über Zwischengesellschaften:
In immer mehr europäischen
Ländern ist die Verwendung
von Treuhand- und Stiftungsmodellen
oder Zweckgesellschaften
als Form der indirekten MKB zu beobachten
(AT, IE, GB, HU, FR, SI; US).
Dabei wird nicht nur ein Markt für
normalerweise nicht-liquide Beteiligungen
geschaffen, sondern auch
das Problem der Transaktionskosten
bei Übertragung sowie der nachgelagerten
Besteuerung bei Verkauf gelöst.
• Unternehmensnachfolge: Mitarbeitende
sollten beim Erwerb von Unternehmensanteilen
unbeteiligten
Drittkäufern gleichgestellt werden.
Auf die Besteuerung von Vorteilen
aus einem Erwerb von Unternehmensanteilen
durch die Beschäftigten
sollte verzichtet und von den
Finanzbehörden in diesen Fällen
übliche Bewertungsverfahren angewendet
werden.
FAZIT
Eine gezielte Förderung der MKB in
Deutschland ist nicht nur gesellschafts-
und vermögenspolitisch sinnvoll,
sondern birgt auch ein enormes
Potenzial für die Stärkung von Unternehmen
und deren Wettbewerbsfähigkeit.
Dem Gesetzgeber steht ein breites
Instrumentarium zur Verfügung, das
im europäischen Vergleich bislang
überhaupt noch nicht ausgeschöpft
worden ist. In diesem Zusammenhang
ist bedauerlich, dass sich die öffentliche
Diskussion häufig nur auf das Für
und Wider fiskalischer Anreize beschränkt.
Es ist der neuen Bundesregierung
zu wünschen, dass sie einen
ausgewogenen Gebrauch von allen
Möglichkeiten der Förderung machen
wird, um die Erfolgsgeschichte der
MKB in Deutschland auch auf den Mittelstand
auszuweiten.
8 | Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021
Finanzierung – Nachfolge – Vermögen
Börse – Finanzierung – Wachstum
Foto: ©Johnstocker - stock.adobe.com
Danke.*
*) Die Initiative „Mitarbeiterbeteiligung“ wird unterstützt durch:
Einführung
Erwartungen an die Politik
Für die Mitarbeiterbeteiligung war 2021 ein ausgesprochen positives Jahr. Die Erhöhung
des Freibetrags auf 1.440 EUR zum 1. Juli 2021 ist die weitreichendste Reform der
steuerlichen Förderung überhaupt und eine echte Verbesserung für die Beschäftigten
und die Unternehmen – aber es besteht nach wie vor Handlungsbedarf. Was ist von der
Politik (noch) zu erwarten? VON DR. HEINRICH BEYER
Für alle, die sich mit dem Thema
Mitarbeiterbeteiligung beschäftigen,
war es sicherlich die Nachricht
des Jahres 2021: Finanzminister
Olaf Scholz gab die nochmalige Verdopplung
des Freibetrags für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen
bekannt. Bereits
2019 hatte sich der Koalitionsausschuss
auf die Verdopplung der seit 2009 geltenden
Förderung nach § 3 Nr. 39 EStG
von 360 auf 720 EUR verständigt. Wenngleich
die Mitarbeiterbeteiligung dabei
gewissermaßen Teil der Verhandlungsmasse
im Zusammenhang mit der Einführung
der Grundrente war, konnte
dies allein schon als deutlicher Fortschritt
gewertet werden.
Verschlungene Pfade
Die nochmalige Verdoppelung von 720
auf 1.440 EUR kam dann völlig überraschend,
ist aber wohl maßgeblich
ZUR PERSON
Dr. Heinrich Beyer ist seit 2006
Geschäftsführer des Bundesverbands
Mitarbeiterbeteiligung – AGP
in Kassel. Er berät Unternehmen und
ist Autor vielfältiger Publikationen
zu den Themen Unternehmensführung
und Mitarbeiterbeteiligung.
www.agpev.de
auf den nach wie vor hohen Druck vonseiten
der Fachverbände und der Startup-Szene
zurückzuführen. Man wollte
in erster Linie den Start-ups entgegenkommen,
hat dabei aber völlig ignoriert,
dass dieser Typus eine andere
Förderung der Mitarbeiterbeteiligung
benötigt – stattdessen hat man für alle
anderen Unternehmen in Deutschland
wirklich attraktive Rahmenbedingungen
geschaffen. Politik geht manchmal
verschlungene Pfade.
Die neue Förderung
Am 22. April 2021 beschloss der Deutsche
Bundestag sodann das Fondsstandortgesetz
(FoStoG) – darin unter
anderem enthalten: die Erhöhung des
Freibetrags für Kapitalbeteiligungen auf
1.440 EUR.
Der Freibetrag kann zunächst für die
„Zuwendung von Vermögensbeteiligungen“
durch den Arbeitgeber, also für die
kostenlose oder vergünstigte Übertragung
von Aktien, Genussrechten oder
stillen Beteiligungen an die Mitarbeitenden,
genutzt werden. Die Zuwendung
ist steuer- und sozialabgabenfrei.
Wird der Freibetrag für die Zuwendung
vom Arbeitgeber nicht genutzt
beziehungsweise nicht vollständig ausgeschöpft,
so können die Beschäftigten
selbst im Wege einer Entgeltumwandlung
die verbleibende Differenz steuerfrei
(dann aber nicht sozialab gabenfrei)
als Vermögensbeteiligung einbringen.
Die nachgelagerte Besteuerung
Die nachgelagerte Besteuerung (neuer
§ 19a EStG) ist ein weiteres wichtiges
Element der Neuregelung, das für alle
jungen KMU gilt und auch auf die
Bedürfnisse der Start-ups zielt.
Die Regelung sieht vor, dass die
unentgeltliche oder verbilligte Übertragung
von Kapitalanteilen zunächst
nicht als (geldwerter) Vorteil einkommensteuerpflichtig
ist. Die Vermögensbeteiligung
ist erst zu versteuern,
wenn der oder die begünstigte Mitarbeitende
Anteile verkauft beziehungsweise
zurückgibt.
Die Beschäftigten müssen also nur
dann Steuern zahlen, wenn die Beteiligung
bei Verkauf auch werthaltig ist.
Scheitert das Unternehmen, fallen
keine Steuern an. Damit will der
Gesetzgeber dem besonderen unternehmerischen
Risiko der Start-ups
Rechnung tragen.
Insgesamt bringt die nachgelagerte
Besteuerung massive Vorteile, wenn es
darum geht, einzelnen Mitarbeitenden
oder Führungskräften gesellschaftsrechtliche
Beteiligungen in maßgeblichem
Umfang zu ermöglichen oder
die Unternehmensnachfolge durch Mitarbeiterbeteiligung
zu gestalten.
Für die Start-ups ist diese Regelung
aber ebenso wenig attraktiv wie die
Erhöhung des Freibetrags, weil sie als
GmbH firmieren, bei der die Fungibilität
der Anteile deutlich eingeschränkt ist.
Auch weiterhin politischer
Handlungsbedarf
Mit der neuen Förderung hat der Gesetzgeber
die Bedeutung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung
im Hinblick auf
mehr Vermögensbildung und Teilhabe
10 | Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021
Einführung
der Beschäftigten anerkannt und
gestärkt. Gleichwohl besteht noch erheblicher
politischer Handlungs bedarf,
wenn die Mitarbeiterbeteiligung als
„Brücke zwischen Kapital und Arbeit“
ausgebaut werden soll. Wie sehen das
die vier maßgeblichen Parteien des
neuen Deutschen Bundestages?
Die Union hat sich zu diesem Themenfeld
am ausführlichsten geäußert
und die Mitarbeiterbeteiligung als einen
Eckpfeiler ihres wirtschafts- und sozialpolitischen
Credos herausgestellt.
„‚Wohlstand für alle‘ im 21. Jahrhundert
heißt für uns: Vermögensaufbau
für alle Menschen attraktiv gestalten.
Unser Ziel ist es, die Mitarbeiterkapitalbeteiligung
weiter zu verbessern“.
Der Freibetrag soll auf 3.500 EUR
erhöht und die vermögenswirksamen
Leistungen sollen gestärkt werden.
Beteiligungen an Start-ups sollen mit
der Schaffung einer eigenen Anteilsklasse
erleichtert werden.
Mit der neuen
Förderung hat
der Gesetzgeber
die Bedeutung
der Mitarbeiterkapitalbeteiligung
im Hinblick
auf mehr Vermögensbildung
und Teilhabe der
Beschäftigten
anerkannt und
gestärkt.
Neue Regierungsparteien eher
zurückhaltend
Die SPD ist zurückhaltender: Grundlage
für eine erfolgreiche Vermögensbildung
seien zunächst einmal gute
Löhne und Gehälter. Mit Blick auf die
ungleiche Verteilung der Einkommen
und Vermögen sieht man in Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
gleichwohl
einen Ansatz zum Gegensteuern. Weitere
Verbesserungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung
sollen aber erst
nach einer Evaluation der gerade erst
in Kraft getretenen Maßnahmen geprüft
werden.
Die Grünen sehen Handlungsbedarf,
die Beteiligung der Mitarbeitenden
am Produktvermögen auszubauen
und neue Formen der Kapitalbeteiligung
an Start-up-Unternehmen
zu ermöglichen. In einem ersten Schritt
sollte der Steuer freibetrag für Start-ups
und KMU auf 5.000 EUR im Jahr angehoben
werden. Die nachgelagerte
Besteuerung sollte nicht nur jungen,
sondern allen Unternehmen ermöglicht
werden.
Die FDP bezeichnet die Mitarbeiterkapitalbeteiligung
generell als „Eigentumsturbo“,
als Chance für den langfristigen
Vermögensaufbau für alle
Arbeit nehmer. Speziell für Start-ups
seien Beteiligungsprogramme zudem
unerlässlich, um gut qualifizierte Fachkräfte
im internationalen Wettbewerb
zu gewinnen. Die nachgelagerte
Besteu erung und eine neue Anteilsklasse
sollen geschaffen werden.
FAZIT
Trotz dieser Bekenntnisse spielt das
Thema Mitarbeiterbeteiligung in den
Koalitionsverhandlungen zwischen SPD,
Grünen und FDP nur eine untergeordnete
Rolle. Lediglich im Hinblick auf
Start-ups will man „Mitarbeiterbeteiligungen
im Steuerrecht weiter verbessern“.
Dies ist zweifellos eine bislang
vernachlässigte beziehungsweise übersehene
Aufgabe, die für die Szene und
damit für das weitere Gedeihen dieser
zukunftsorientierten Unternehmensformen
von besonderer Bedeutung ist.
Allein weitere steuerliche Anreize oder
Vergünstigungen werden nicht zielführend
sein, wenn das generelle Problem
– die für Mitarbeiterbeteiligung ungünstige
Gesellschaftsform der GmbH –
nicht angegangen wird.
Zugleich ist die Beschränkung auf
„Nachbesserungen bei Start-ups“
bedauerlich, weil die Mitarbeiterbeteiligung
insgesamt im Hinblick auf
die großen Defizite bei der Vermögensbildung
und Vermögensverteilung
in Deutschland eine wichtige Rolle
spielen kann. Der Freibetrag von 1.440
EUR ist gut; besser wären eine Überarbeitung
und eine weitere Ausweitung
der Förderung im Kontext einer aktiven
Vermögensbildungspolitik. Dies
war einstmals, in den 1970er-Jahren,
auch ein sozialdemokratisches Kernthema.
Vielleicht tut sich da ja noch
etwas.
Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021 |
11
Einführung
Mitarbeiterkapitalbeteiligung:
Ampel auf Grün stellen
Mitarbeiterkapitalprogramme ermöglichen Arbeitnehmern, Aktien von ihrem Arbeitgeber
vergünstigt zu erwerben. Bisher zählt Deutschland allerdings im Vergleich zu
anderen Ländern zu wenig Mitarbeiteraktionäre. Die kommende Ampelkoalition sollte
daher attraktivere Rahmenbedingungen schaffen. VON DR. NORBERT KUHN
Gute Nachrichten für Mitarbeiteraktionäre:
Seit Mitte des Jahres
gilt der von 360 auf 1.440
EUR pro Jahr erhöhte Steuerfreibetrag.
Und es kommt noch besser: Die Ampelkoalition
aus SPD, Grünen und FDP hat
sich in ihren Sondierungen darauf geeinigt,
die Rahmenbedingungen für die
Mitarbeiterbeteiligung noch ein Stück
zu verbessern. Eine weitere Anhebung
des Steuerfreibetrags ist geplant.
Der Vorteil von höheren Freibeträgen
Doch warum sind steuerliche Freibeträge
überhaupt erforderlich? Bietet
der Arbeitgeber im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
Mitarbeiteraktien
zu vergünstigten Konditionen
an, entsteht dem teilnehmenden
ZUR PERSON
Dr. Norbert Kuhn ist stellvertretender
Leiter im Fachbereich Kapitalmärkte
und Leiter Unternehmensfinanzierung
beim Deutschen
Aktieninstitut.
www.dai.de
Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil.
Diesen muss der Arbeitnehmer versteuern.
Ist der steuerliche Freibetrag,
der diesen geldwerten Vorteil steuerfrei
stellt, zu niedrig, muss er direkt
Aktien bei ihrer Überlassung verkaufen
oder aus seinem Gehalt die Steuer
begleichen. Die Attraktivität von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
und das
Interesse der Arbeitnehmer an diesen
Programmen ist in Deutschland jedoch
gering - und das ist ein Problem, denn
sie haben zum Ziel, Arbeitnehmer am
Produktivkapital der Unternehmen zu
beteiligen.
Gestaltet der Gesetzgeber dagegen
großzügige Freibetragsregelungen, kann
der Arbeitgeber höhere Zuschüsse
beim Erwerb von Mitarbeiteraktien
gewähren, ohne dass diese von der
Steuer aufgefressen werden. Dieser
positive Effekt lässt sich mit dem Rendite-Dreieck
Mitarbeiteraktien zeigen,
das von der hkp///group entwickelt
wurde und auf unseren Rendite-Dreiecken
basiert. Dabei wird die Nachsteuerrendite
ausgegeben.
Nehmen wir als Beispiel einen
Matchingplan mit einem sehr attraktiven
Verhältnis von zwei zu eins, das
heißt, der Mitarbeiter erwirbt zwei
Aktien und erhält nach einer bestimmten
Haltedauer eine weitere Aktie kostenlos
vom Arbeitgeber dazu. Wird ein
Mitarbeiteraktienprogramm aller DAX-
Unternehmen zu diesen Konditionen
unterstellt, ergibt sich bei einer monat-
lichen Sparrate von 100 EUR, einer
zehnjährigen Anlagedauer und einem
Freibetrag von 360 EUR eine Gesamtrendite
von 83,5%. Dieser Ertrag erhöht
sich bei dem jetzt geltenden Freibetrag
von 1.440 EUR signifikant, nämlich um
mehr als zehn Prozentpunkte auf 93,8%.
Je höher also der Freibetrag, desto
größer der Anreiz für den Arbeitgeber,
der eigenen Belegschaft bessere Konditionen
bei Mitarbeiteraktienprogrammen
zu bieten, da sich diese positiv
auf die Teilnahmequote und damit
auf die Mitarbeiterbindung auswirken.
Auch bei Unternehmen, die noch kein
Programm haben, steigt durch höhere
Freibeträge das Interesse, ein Aktienprogramm
anzubieten. Die Verbreitung
von Mitarbeiteraktien in der Bevölkerung
würde steigen.
Auch wenn die Zahl der Mitarbeiteraktionäre
in Deutschland im letzten
Jahr auf 1,6 Millionen deutlich zugelegt
hat, zeigt der Blick ins europäische
Ausland doch, dass hier noch Luft
nach oben ist: In Frankreich gibt es
mehr als drei Millionen und Großbritannien
hat fast zwei Millionen Mitarbeiteraktionäre.
Dabei haben beide
Länder im Vergleich zu Deutschland
eine deutlich geringere Zahl an Beschäftigten.
Da Mitarbeiteraktien eine attraktive
Möglichkeit der Teilhabe von Arbeitnehmern
an den wirtschaftlichen
Erfolgen ihrer Unternehmen darstellen,
war die Erhöhung des Freibetrags
12 | Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021
Einführung
Zahl der Aktiensparer und Mitarbeiteraktionäre in Deutschland in Mio.
11,8
12,9
11,5 11,1
10,5 10,8 10,3 10,3
1,6 1,5 1,5 1,3 1,2 1,3 1,1 1,0 0,9 1,0 1,0 1,2 1,3 1,2
9,3
8,8
Quelle: Aktionärszahlen des Deutschen Aktieninstituts 2020
im Sommer ein erster Schritt in die
richtige Richtung. Doch im Vergleich zu
anderen Ländern belegt Deutschland
bei den Freibeträgen immer noch einen
der hinteren Ränge: So beläuft sich der
Steuerfreibetrag in Österreich auf bis
zu 4.500 EUR jährlich und in Großbritannien
auf 3.600 GBP.
8,4 8,5
9,5
8,9
8,4
0,8
9,0 9,0
10,1 10,3 9,7
1,1 1,1 1,3 1,3
2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020
Mitarbeiteraktionäre
Aktiensparer insgesamt
1,0
12,4
1,6
Rechtsunsicherheiten bei
Mitarbeiteraktien beseitigen
Flankierend zur weiteren Erhöhung
des Steuerfreibetrags muss die Einführung
von Mitarbeiteraktienprogrammen
entbürokratisiert werden. Derzeit
ist ihre Einführung mit einem relativ
hohen Aufwand für die Unternehmen
verbunden. Dazu tragen unter anderem
Ungewissheiten im Aktienrecht
bei der Beschaffung der Aktien bei. Um
hier Rechtsunsicherheiten zu beseitigen,
sind Gutachten hoch bezahlter
Fachleute notwendig. Gerade kleinere
Unternehmen, die nicht über die notwendigen
Ressourcen verfügen, sehen
deshalb von der Einführung von Mitarbeiteraktienprogrammen
ganz ab.
Wenn das Unternehmen seine
Beschäf tigten im Ausland beteiligen will,
machen Unterschiede im Arbeitsrecht,
den Steuerregimen und bei den gesetzlichen
Sozialleistungen einen grenzüberschreitenden
Aktienplan sehr komplex
und ressourcenaufwendig. Umso
wichtiger wäre es, internationale oder
zumindest EU-weite Vorgaben zu harmonisieren.
Erfreulich ist deshalb, dass die
EU-Kommission im Rahmen der Kapitalmarktunion
das Thema Mitarbeiterkapitalbeteiligung
aufgreift und die Aufklärung
sowie das Entwickeln von Best
Practices von Kapitalbeteiligung angeht.
Da die Mitarbeiterkapitalbeteiligung
auch von den allgemeinen Rahmenbedingungen
der Aktienanlage abhängt,
dürfen diese nicht aus dem Auge verloren
werden. Hier gibt es viel zu tun.
So sollten Veräußerungsgewinne von
Aktien wieder nach einer bestimmten
Haltedauer freigestellt werden, um die
steuerliche Diskriminierung von Aktien
zu beenden.
Bessere Rahmenbedingungen für
Kapitalbeteiligungen bei Start-ups
Auch mit Blick auf Wachstumsunternehmen
besteht beim Thema Dry
Income Handlungsbedarf. Darunter
werden die Gehaltsbestandteile verstanden,
die nicht bar, sondern als
Kapitalbeteiligung ausgezahlt werden.
Dieses beliebte Vergütungsinstrument
schont bei Start-ups und Wachstumsunternehmen
die knappen liquiden
Mittel. Durch die Kapitalbeteiligung
leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
eine Art Finanzierungsbeitrag
und tragen so dazu bei, dass aus einem
Start-up ein etabliertes Unternehmen
wird – mit dem Erfolg, dass ihre Beteiligung
im Wert steigt.
Zum Problem wird das Dry Income
allerdings, wenn die Einkommen-
Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021 |
13
Grundlagen
Rendite-Dreieck Mitarbeiteraktien
Quelle: Deutsches Aktieninstitut, hkp/// group; Stand 31.12.2020
steuer direkt bei der Überlassung der
Kapitalbeteiligung anfällt. Der Gesetzgeber
hat versucht, hier gegenzusteuern
und die Besteuerung auf den Zeitpunkt
der Veräußerung der Kapitalbeteiligung
zu verschieben. Die Regeln,
die Mitte 2021 in Kraft getreten sind,
sind jedoch nicht konsequent genug.
So muss danach beispielsweise die
Kapital beteiligung bei jedem Arbeitgeberwechsel
zwingend versteuert werden.
Dies ist aber ein Problem, da gerade
Mitarbeiter von Start-ups häufig den
Arbeitgeber wechseln. Hier muss dringend
nachgebessert werden, damit die
hoch qualifizierten Beschäftigten nicht
zu Konkurrenten im Ausland wechseln,
wo die steuerlichen Rahmenbedingungen
weitaus besser sind.
Erhöhung des
Freibetrags im
Sommer war ein
erster Schritt
in die richtige
Richtung.
FAZIT
Die Richtung stimmt – höhere steuerliche
Freibeträge verschaffen den Unternehmen
mehr Spielraum für Mitarbeiteraktienprogramme
mit attraktiveren
Konditionen. Aber es gibt noch mehr
zu tun. Dazu gehört der Abbau regulatorischer
Hürden, der gerade kleinere
Unternehmen von der Einführung von
Mitarbeiteraktienprogrammen zurückschrecken
lässt. Schließlich müssen in
Deutschland auch die Rahmenbedingungen
der Aktienanlage noch deutlich
verbessert werden, um Aktien als
Anlage- und Finanzierungsinstrument
attraktiver zu machen. Ein erster
Schritt wäre die Verankerung dieser
Themen im Koalitionsvertrag der
Ampel. Wir sind gespannt!
14 | Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021
Beratung bei
Kapitalerhöhung
Beratung bei
Kapitalerhöhung
Beratung bei öffentlichem
Übernahmeangebot von Swiss
Life und Vauban Infrastructure
Beratung bei
Kapitalerhöhung einschließlich
Wertpapierinformationsblatt
2021
2021
2021
2021
Beratung bei
grenzüberschreitendem Spin-Off
und IPO in London
Beratung bei
Kapitalerhöhung
Beratung bei Anleiheemission
einschließlich Prospekterstellung
Beratung bei
Green Bond-Emission
2021
2021
2021
2021
Beratung bei
Wandelanleiheemission
Beratung bei
Anleiheumstrukturierung
Beratung bei Anleiheemission
einschließlich Prospekterstellung
Beratung bei Segmentwechsel
einschließlich Prospekterstellung
2021
2021 / 2020
2020
2020
Beratung bei Reverse IPO
einschließlich Prospekterstellung
Beratung bei
Wandelanleiheemission
Beratung bei Übernahme
Pyramid Computer GmbH und
Bar- und Sachkapitalerhöhungen
Beratung bei Kapitalerhöhung
mit Bezugsangebot und
Einbringung der Fairrank GmbH
2020
2020
2020
2020
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Grundlagen
Implementierung neuer
Mitarbeiteraktienprogramme
Auch bei deutschen Unternehmen sind Mitarbeiterbeteiligungsprogramme und
insbesondere All-Employee-Share-Pläne üblich. Eine wichtige Stellschraube für diese
All-Employee-Share-Pläne ist die steuerliche Förderung durch den Freibetrag nach
§ 3 Nr. 39 EStG. Dieser wurde zum 1. Juli 2021 auf 1.440 EUR erhöht.
VON GORDON RÖSCH, NIKLAS RADÜ UND FÁBIO DA ROCHA NEVES
Mitarbeiteraktienprogramme
sind ein wichtiges Instrument
für das Angleichen der Interessen
von Aktionären und Mitarbeitenden
und lassen Letztere finanziell
am Unternehmenserfolg teilhaben.
Sie erhöhen die Attraktivität der
Unternehmen als Arbeitgeber. Trotz
dieser „Win-win-Situation“ für Unternehmen
und Beschäftigte war die
ZU DEN PERSONEN
Gordon Rösch ist Partner bei der
Ernst & Young GmbH. Er leitet den
Bereich Global Equity und berät
Unternehmen bei der Implementierung
und Betreuung ihrer Mitarbeiterbeteiligungsprogramme.
Er ist
Mitglied des DACH Chapters der
Global Equity Organisation (GEO).
Niklas Radü ist Manager bei der
Ernst & Young GmbH im Bereich
Global Equity.
Fábio da Rocha Neves ist Senior
Consultant bei der Ernst & Young
GmbH im Bereich Global Equity.
www.ey.com
steuerliche Förderung von Mitarbeiteraktienprogrammen
in Deutschland
auf einen Freibetrag von 360
EUR beschränkt. Dabei stellt die
günstige Versteuerung eine wichtige
Stellschraube für Mitarbeiteraktienprogramme
dar; Arbeitgeber und
Mitarbeiter können durch eine
günstigere Versteuerung von Mitarbeiteraktienprogrammen
gleichermaßen
profitieren. Wie im Folgenden
dargelegt, ist die Erhöhung des Freibetrags
auf 1.440 EUR ein richtiger
Schritt, um die Attraktivität von
Mitarbeiteraktienprogrammen weiter
zu erhöhen. Insbesondere All-Employee-Share-Pläne,
die momentan von
einer Vielzahl von DAX40-, MDAXund
inzwischen auch SDAX-Unternehmen
angeboten werden, sollten
durch die Erhöhung des Freibetrags
attraktiver werden. Allerdings sollten
bei der Implementierung noch weitere
Stellschrauben beachtet werden.
Vielfältige Möglichkeiten der
Ausgestaltung
Während die tatsächliche Ausgestaltung
von Mitarbeiteraktienprogrammen
in der Praxis sehr individuell ist,
erfolgt die Beteiligung in Deutschland
regelmäßig über sogenannte Share-
Matching-Pläne, Discountaktien oder
Gratisaktien. Dabei investieren Teilnehmende
üblicherweise zunächst
einen Teil ihres Nettogehalts, um (vergünstigte)
Aktien ihres Arbeitgebers
zu erwerben (Investmentaktien) und
sofort und/oder nach Ablauf einer Halteperiode
kostenlose Aktien (Matchingaktien)
zu beziehen.
Phasen und Hürden im Rahmen der
Implementierung
In den verschiedenen Phasen der
Imple mentierung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
treten Hürden
auf, welche allerdings überwindbar
sind. 1 Es ist daher wichtig, einen durchdachten
Projektplan zu haben und im
Rahmen des Projektmanagements alle
relevanten Stakeholder ins Boot zu
holen (HR, Tax, Legal, Communication,
Treasury, Payroll et cetera). Dadurch
sollten bereits im Rahmen der Bestimmung
der Planparameter und der Planbedingungen
rechtliche, steuerliche
und bilanzielle Implikationen berücksichtigt
werden. Des Weiteren ist empfehlenswert,
die Finanzierung des Programms
beziehungsweise die Herkunft
der Aktien frühzeitig zu planen. Datenschutz
und arbeitsrechtliche Konsequenzen
im Zusammenhang mit der
Mitarbeiterbeteiligung sind ebenfalls
bereits im Rahmen der Implemen-
1 DAI und EY: Praxisleitfaden: Einführung
von Mitarbeiteraktienprogrammen,
ISBN 978-3-934579-83-5.
16 | Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021
Marktführende, innovative High-End Beratung zu
M&A | Private Equity | VC | Corporate | Capital Markets
Tax | Private Funds | Real Estate | Private Clients
Grundlagen
tierung zu berücksichtigen. Der Erfolg
des Programms hängt eng mit der
Beteiligungsquote zusammen. Diese
lässt sich durch eine gute Kommunikationsstrategie
gegenüber den Mitarbeitern
steigern.
Eine globale Implementierung in
weiteren Ländern erhöht die Komplexität.
Hierbei sind steuerliche und
rechtliche Länderstudien empfehlenswert,
die länderspezifische Verpflichtungen
aufzeigen und helfen, den Plan
effizient wie auch compliant auszurollen
und zu administrieren. Dies
ermöglicht beispielsweise eine korrekte
Berücksichtigung über die Payroll,
inklusive Lohnsteuer- und Reportingverpflichtungen.
In der Praxis hat sich bei der Implementierung
von Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
ein Schema aus fünf Phasen
bewährt. Die einzelnen Phasen
laufen dabei nicht zwangsläufig nacheinander
ab, sondern überlappen teilweise.
So ist beispielsweise der steuerliche
Freibetrag eine wichtige Stellschraube
im Rahmen der Gestaltung
und der steuerlichen Prüfung eines
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms.
Schema der fünf Phasen der Mitarbeiterbeteiligung
Ziele
Quelle: EY
Planung Gestaltung Compliance
Kommunikaon Administraon
Einbeziehung
relevanter
Unternehmensbereiche/
Stakeholder
Projektplan
Benchmark
Planart
Planparameter
Planbedingungen
Festlegung des
Teilnehmerkreises
Herkun der Aken
Rechtliche Vorgaben
Steuerliche Prüfung
Bilanzierung
Der Erfolg des Programms hängt eng
mit der Beteiligungsquote zusammen.
Diese lässt sich durch eine gute
Kommunikationsstrategie gegenüber
den Mitarbeitern steigern.
Freibetrag nach § 3 Nr. 39 EStG soll
Attraktivität der Mitarbeiteraktienprogramme
steigern
Durch das Fondsstandortgesetz wurde
der bisherige Freibetrag für die verbilligte
oder unentgeltliche Über lassung
von Mitarbeiterkapitalbeteiligung (§ 3
Nr. 39 EStG) zum 1. Juli 2021 von jährlich
360 EUR auf 1.440 EUR angehoben.
Das heißt, dass Vorteile aus Mitarbeiteraktienprogrammen,
unter gewissen
Voraussetzungen, bis zu 1.440 EUR im
Jahr pro Person steuer- und sozialversicherungsfrei
sind.
Die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit
des Freibetrags nach § 3 Nr. 39
EStG sind durch die Erhöhung unverändert
geblieben. So muss es sich um
eine Beteiligung am Unternehmen des
Arbeitgebers handeln, wobei hier auch
Konzernunternehmen als Arbeitgeber
gelten. Die Anwendung des Freibetrags
Festlegung der
Kommunikaonsstrategie
Kommunikaonsmedien
und
-kanäle
Regelmäßige
Kommunikaon
Rechtliche Prüfung
der Dokumente
Verwahrung der Aken
Fortlaufende
Datenpflege
Update Steuern und
Recht
Prozesse und
Besteuerung
für Geldleistungen, auch zum Erwerb
einer Beteiligung, ist ausgeschlossen.
Weiterhin muss die Beteiligung mindestens
allen Mitarbeitern offenstehen,
welche zum Zeitpunkt der
Bekanntgabe des Angebots zur Teilnahme
mindestens ein Jahr oder länger
ununterbrochen in einem Dienstverhältnis
zum Unternehmen stehen.
Einzubeziehen sind somit auch geringfügig
Beschäftigte, Teilzeitkräfte oder
Auszubildende. Dieses Erfordernis
wird in der Praxis oft nicht beachtet
und kann dazu führen, dass die Anwendung
des Freibetrags verneint wird.
Ausgenommen werden dürfen aus Vereinfachungsgründen
hingegen beispielsweise
Expatriates oder Organe
von Körperschaften. In der Entgeltabrechnung
sollte darauf geachtet
werden, dass der Steuerfreibetrag pro
Dienstverhältnis nur einmal gewährt
werden kann.
In der Praxis ist es üblich, die Anwendung
der steuerlichen Begünstigungen
nach § 3 Nr. 39 EStG und insbesondere
die begünstigten Mitarbeiter, welche
ein Angebot zur Teilnahme erhalten
sollen, vorab mit dem Finanzamt im
Rahmen einer Lohnsteueranrufungsauskunft
abzustimmen. Somit können
Zweifelsfragen geklärt und das Risiko
der Versagung ausgeschlossen werden.
18 | Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021
Grundlagen
Steuervorteile bei Employee-Share-Plänen
Akenwert (konstant): 120 EUR
Discount beiErwerb: 25%
Match(nach zwei Jahren): Eine kostenlose Matchingake für jedrei erworbene Aken
Quelle: EY
T0 T1 T2
Einbuchung ins
Mitarbeiterdepot
VorteilErwerb: 360 EUR
VorteilMatch: N/A
Vorteilgesamt: 360 EUR
Zu versteuern (alte Rechtslage): 0 EUR
Zu versteuern (neue Rechtslage): 0 EUR
Auswirkung des erhöhten
Freibetrags auf Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
Bei jährlich angebotenen Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
mit einem
vergünstigten initialen Erwerb und
einem Erhalt von Matchingaktien nach
Ablauf einer Haltefrist konnte der jährliche
Steuerfreibetrag nach alter
Rechtslage gegebenenfalls bereits
durch den vergünstigten Erwerb von
Aktien ausgeschöpft sein. Die Folge
war, dass der Vorteil der Matchingaktien
nicht unter den Steuerfreibetrag
fiel. Die Erhöhung des Freibetrags steigert
somit die Attraktivität von All-
Employee-Share-Plänen. Je nach Höhe
der Vorteile können sowohl initialer
vergünstigter Erwerb als auch späterer
Erhalt von Matchingaktien im selben
Jahr steuerfrei sein (siehe Abb. 2).
Teilnehmende erhalten somit mehr
Netto vom Brutto und Arbeitgeber profitieren
gegebenenfalls von der Sozialversicherungsfreiheit.
Steuerlicher Betriebsausgabenabzug
als weitere Stellschraube für
Mitarbeiteraktienprogramme
Neben steuerlichen Begünstigungen
wie der Anwendung des Freibetrags ist
ein Betriebsausgabenabzug eine wichtige
steuerliche Stellschraube. Bei der
Haltefrist je Plantranche(mindestens zwei Jahre)
VorteilErwerb: 360 EUR
VorteilMatch: N/A
Vorteilgesamt: 360 EUR
Zu versteuern (alte Rechtslage): 0 EUR
Zu versteuern (neue Rechtslage): 0 EUR
Endfällige Zuteilung
vonMatchingaken
ausTeilnahme in T0
(imVerhältnis 3:1)
Matchingaken
VorteilErwerb: 360 EUR
VorteilMatch: 600 EUR
Vorteilgesamt: 960 EUR
Zu versteuern (alte Rechtslage): 600 EUR
Zu versteuern (neue Rechtslage):0 EUR
Ausgabe eigener Aktien war ein steuerlicher
Betriebsausgabenabzug allerdings
längere Zeit umstritten. Hintergrund
war ein Urteil des Bundesfinanzhofs
2 (BFH), wonach die Ausgabe von
Aktienoptionen in Verbindung mit
2 BFH-Urteil vom 25.08.2010 (I R 103/09): Im
Streitfall ging es um Aktienoptionen, welche
bei Ausübung durch eine bedingte Kapitalerhöhung
bedient werden sollten.
Eine weitere
Erhöhung des
Freibetrags auf
ein international
vergleichbares
Level wäre wünschenswert.
einer bedingten Kapitalerhöhung im
Zeitpunkt der Einräumung der Aktienoptionen
nicht zu Personalaufwand
führte. Zusätzlich ist nach Auffassung
des Bundesministeriums der Finanzen
die Weiterveräußerung beziehungsweise
Wiederausgabe eigener Anteile
steuerbilanziell einer (erfolgsneutralen)
Kapitalerhöhung gleichzusetzen.
Somit war umstritten, inwieweit das
Urteil des BFH einem steuerlichen
Betriebsausgabenabzug auch bei einem
Aktienrückkauf entgegensteht.
Begrüßenswert ist daher die Klarstellung
seitens der OFD Frankfurt
vom 22. Mai 2019, wonach „die Erfüllung
einer Arbeitslohnverbindlichkeit
durch die Gewährung von eigenen Anteilen
die grundsätzlich betriebliche
Veranlassung des Arbeitslohnaufwandes
nicht löst, und der entsprechende
Betriebsausgabenabzug durch diesen
Vorgang nicht beeinträchtigt wird“.
Sowohl die Erhöhung des Freibetrags
als auch die Klarstellung der OFD
Frankfurt sind begrüßenswerte Schritte,
um die Attraktivität von Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
zu erhöhen.
Trotzdem wäre beispielsweise eine
weitere Erhöhung des Freibetrags auf ein
international vergleichbares Level wünschenswert
(je nach Ausgestaltung bis
zu 12.000 EUR in Spanien, 4.500 EUR in
Österreich und in Italien immerhin
2.000 EUR). Weiterhin könnte eine Ausweitung
der Regelungen des neuen § 19 a
EStG von kleinen und mittleren auf große
Unternehmen die Attraktivität von Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
bei diesen
erhöhen. Gemäß § 19a EStG werden
Steuern auf unentgeltlich oder verbilligt
überlassene Vermögensbeteiligungen
nicht direkt bei Erhalt versteuert und
der nicht-besteuerte Arbeitslohn unterliegt
erst später einer Versteuerung. So
könnte beispielsweise über Sperrfristen
auf erhaltene Aktien eine Dry-Income-
Thematik vermieden werden.
Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021 |
19
Grundlagen
Wie Start-ups im „War for
Talents“ bestehen können
„Nach dem Spiel ist vor dem Spiel“ – diese Sepp Herberger zugeschriebene Fußballweisheit
könnte in abgewandelter Form auch für Mitarbeiterbeteiligungen bei Start-ups
Bedeutung erlangen: Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz. Denn nach dem Inkrafttreten
des sogenannten Fondsstandortgesetzes zum 1. Juli 2021, das unter anderem Änderungen
für Mitarbeiterbeteiligungen beinhaltet, könnte das Thema nach den Absichtserklärungen
der Ampelkoalitionäre in der gerade begonnenen Legislaturperiode bald erneut Gegenstand
eines Gesetzgebungsverfahrens werden. Das wäre eine gute Nachricht für den
Start-up-Standort Deutschland! VON CHRISTOPH J. STRESING
Denn auch wenn die gesetzlichen
Änderungen des Fondsstandortgesetzes
in die richtige Richtung
weisen und für bestimmte Konstellationen
von Mitarbeiterbeteiligungen
spürbare Erleichterungen mit sich
bringen, führen sie für Start-ups kaum
zu den dringend erforderlichen Verbesserungen.
Auch nach dem Inkrafttreten
des Fondsstandortgesetzes
belegt Deutschland − laut der Studie
„Rewarding Talent“ von Index Ventures
− im internationalen Vergleich zusammen
mit Belgien weiterhin den letzten
Platz bei Rahmenbedingungen für
Mitarbeiterbeteiligungen.
ZUR PERSON
Christoph J. Stresing ist
Geschäftsführer beim Bundesverband
Deutsche Startups e.V.
www.deutschestartups.org
Initialzündung für Innovationen
und Investitionen
Mitarbeiterbeteiligungen sind für
Start-ups erfolgskritisch. 88% der
Gründer und 94% der Investoren messen
dem Instrument einen signifikanten
Einfluss auf den Erfolg eines Startups
bei. Die positiven Wirkungen greifen
dabei gleich auf mehreren Ebenen:
Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
machen Start-ups als Arbeitgeber
attraktiver für (potenzielle) Arbeitnehmer
und reduzieren damit den bestehenden
systemischen Nachteil, dem
Start-ups als Arbeitgeber gegenüber
etablierten Unternehmen ausgesetzt
sind. Denn: Im Vergleich zu Großkonzernen
und dem Mittelstand ist der
Arbeitsplatz bei Start-ups unsicherer
und das Gehalt tendenziell niedriger.
Das gilt insbesondere angesichts des
globalen „War for Talents“, in dem sich
deutsche Start-ups befinden. Weil
attraktive Rahmenbedingungen für
Mitarbeiterbeteiligungen Start-ups
stärken, sind sie ein wichtiger Treiber
von Wachstum und Innovation. Zudem
führen Mitarbeiterbeteiligungen bei
Mitarbeitern zu einer stärkeren Identifikation
mit dem Unternehmen und
gewährleisten unmittelbare Teilhabe
am wirtschaftlichen Erfolg. Darüber
hinaus können sie eine Initialzündung
für einen sich selbst befeuernden
Kreislauf aus Innovationen und Investitionen
bewirken: Mehr als ein Drittel
der Gründer in Deutschland hat mit
den Erlösen aus Mitarbeiterbeteiligungen
ein Start-up gegründet. Mit ihren
Erlösen aus den Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
können sie in die
Gründung eines eigenen Unternehmens
investieren oder sich als Business
Angels betätigen. Dadurch entsteht
− wie es unter anderem in den
USA zu beobachten ist − ein florierendes
Start-up-Ökosystem. Für einen
wettbewerbsfähigen Start-up-Standort
ist es daher entscheidend, dass die
rechtlichen Rahmenbedingungen von
Mitarbeiterbeteiligungen möglichst
attraktiv ausgestaltet sind.
Fondsstandortgesetz wird nicht
erwünschten Effekt haben
Mit dem Fondsstandortgesetz hat sich
der Gesetzgeber für das Konzept einer
Stundung der Lohnsteuer für die
Gewährung von Mitarbeiterbeteiligungen
entschieden. Das scheint zwar ein
grundsätzlich gangbarer Weg − allerdings
bedarf es entscheidender Weiterentwicklungen,
damit Deutschland im
internationalen Vergleich beim The-
20 | Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021
Mitarbeiterbeteiligung
leicht gemacht
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Grundlagen
Gemessen an internationalen Standards sind die Rahmenbedingungen
für MB in Deutschland nachteilig
Internationale Best-Practices für Mitarbeiterbeteiligungen
z. B. in England, den USA, Frankreich, Irland und Israel
Privilegierte Besteuerung (insb. reduzierter Steuersatz)
Notarielle Beurkundung nicht erforderlich
Besteuerung regelmäßig erst bei Anteilsverkauf
(Verhinderung von „Dry Income“)
Handlungsfähigkeit
gewährleistet
Für Mitarbeiter transparent und einfach verständlich,
internationaler Marktstandard
Stark vereinfachtes Beispiel. Kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Quelle: Bundesverband Deutsche Startups e.V.
Anteilsoptionen (ESOPs)
und „echte“ Anteile
In der Regel
Einkommensteuer
Notarielle Beurkundung
Missbrauchspotenzial durch
Schutz von Kleinstbeteiligungen
rechtliche Beteiligung nach
internationalem Standard
/
Deutschland
„Virtuelle“ Anteile
(VSOPs)
Einkommensteuer
Notarielle Beurkundung
nicht erforderlich
Besteuerung bei
Beteiligung
Hohe Komplexität durch
deutsche Sonderlösung
Entspricht internationalen Best-Practices: nein/ja
ma Mitarbeiterbeteiligung tatsächlich
Boden gutmachen kann. Dabei sollte
nicht der Fehler begangen werden, die
Nachbesserungen auf die Anhebung
des Frei betrags (aktuell 1.440 EUR) zu
begrenzen − für Start-ups bliebe das
praktisch wirkungslos: Der Freibetrag
spielt für die von Start-ups genutzten
Formen der Mitarbeiterbeteiligungen
praktisch keine Rolle. Anders als im
Falle etablierter Unternehmen, bei denen
der Freibetrag bei regelmäßigen
Ausschüttungen zum Tragen kommt,
geht es für Beschäftigte von Start-ups
darum, vom einmaligen Exit zu profitieren.
Das Ziel des Fondsstandortgesetzes,
die sogenannte Dry-Income-Problematik,
also die Besteuerung ohne
vorherigen Liquiditätszufluss, zu beheben,
ist uneingeschränkt zu begrüßen.
Doch tatsächlich erreicht das neu geschaffene
Gesetz genau das eben nicht:
Im Falle eines Arbeitgeberwechsels,
spätestens aber nach zwölf Jahren,
kommt es zur Dry-Income-Besteuerung.
Die Liquidität entsteht aber meistens
erst gerade durch den Exit. Die
Dry-Income-Besteuerung muss künftig
ausnahmslos, in allen Konstellationen
vermieden werden. Das gilt auch im
Hinblick auf die Sozialversicherung:
Der umfassende Aufschub der Besteuerung
sollte analog für die Sozialversicherung
gelten. Entscheidend sind darüber
hinaus einfache wie verlässliche
Bewertungsregeln: Wie in Frankreich
sollten besondere gesetzliche Bewertungsregeln
gewährleisten, dass den
spezifischen Herausforderungen bei
der Bewertung von Start-ups angemessen
Rechnung getragen wird. Jedenfalls
sollte dem Arbeitgeber ein Anspruch
eingeräumt werden, sich den
Wert der Anteile schon vor deren Gewährung
verbindlich durch das Finanzamt
bestätigen zu lassen. Zudem
sollte klargestellt werden, dass die Umwandlung
bereits bestehender virtueller
Beteiligungsprogramme in echte
Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von
der Neuregelung erfasst wird.
Ausweitung des Anwendungsbereichs
entscheidend
Auch wird es bei dem neuen gesetzlichen
Anlauf darum gehen, den Anwendungsbereich
zu erweitern. Zwar ist es
im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens
zum Fondsstandortgesetz zu signifikanten
Erweiterungen gekommen,
doch die nun mit weiteren Einschränkungen
geltenden KMU-Kriterien (weniger
als 250 Beschäftigte und Jahresumsatz
von maximal 50 Mio. EUR
oder Jahresbilanzsumme von maximal
43 Mio. EUR) sind zu eng gefasst. Die
Ausweitung des Anwendungsbereichs
ist entscheidend, um Start-ups und
Scale-ups auf ihrem gesamten Wachstumspfad
zu stärken. Wenn es das Ziel
ist, in Deutschland und Europa globale
Technologiechampions zu schaffen,
dürfen wir nicht auf halber Strecke
haltmachen. Der enge Anwendungsbereich
wirkt für erfolgreiche Start-ups
praktisch wie eine Bestrafung. Auch
wenn sie in der Regel aufgrund von größeren
Finanzierungsrunden im Vergleich
zu Start-ups in frühen Entwicklungsphasen
über eine größere finanzielle
Schlagkraft verfügen, stehen gerade
sie in besonders starkem globalen
Wettbewerb. Ausgerechnet diese stark
skalierenden Unternehmen aus dem
Anwendungsbereich auszuschließen
macht das Fondsstandortgesetz zum
Stückwerk. In jedem Fall sollte die Übergangsdauer,
während derer nach Erreichen
der Schwellenwerte die Förderung
weiter beansprucht werden kann
(derzeit ein Kalenderjahr), deutlich verlängert
werden. Auch auf das Erfordernis,
dass Start-ups nicht älter als zwölf
Jahre sein dürfen, um in den Anwendungsbereich
zu fallen, sollte verzichtet
werden, denn gerade Hochtechnologien
erfordern oft lange Entwicklungsphasen.
In jedem Fall sollte das Alter
des Start-ups signifikant erhöht werden.
In Frankreich etwa gilt eine Altersgrenze
von 15 Jahren.
FAZIT
Der Erfolg eines dringend erforderlichen
neuen gesetzlichen Anlaufs für
Mitarbeiterbeteiligungen wird davon
abhängen, ob es gelingt, die beschriebenen
Schwächen des Fondsstandortgesetzes
konsequent zu beheben. Eine
neue Bundesregierung, die sich selbst
„Erneuerung“ und „Aufbruch“ auf die
Fahnen schreibt, ist hier zu schnellem
Handeln aufgerufen. Bleibt es in puncto
Mitarbeiterbeteiligungen hingegen
beim Status quo, riskieren wir, dass
Deutschland als Start-up- und Technologiestandort
weiter den Anschluss
verliert. Insofern geht es hier nicht nur
um das nächste Gesetz respektive
Spiel: Es geht darum, den Wirtschaftsstandort
Deutschland im 21. Jahrhundert
zukunftsfest aufzustellen. Ansonsten
droht der Abstieg.
22 | Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021
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Grundlagen – Anwendung – Trends
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Grundlagen
Mitarbeiteraktien bei Siemens
Mitarbeiter am Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen und dadurch ihre Loyalität zu
fördern ist Ziel der Mitarbeiterbeteiligung und zentraler Bestandteil der Unternehmenskultur
von Siemens. Die Erfolgsformel dahinter ist ganz einfach: Mitarbeiter sind als Miteigentümer
motivierter und engagierter, übernehmen Verantwortung und handeln im Sinne langfristigen
Unternehmenserfolgs. Weltweit gibt es (Stand: September 2021) mehr als 188.000 Mitarbeiteraktionäre
(Siemens AG und Siemens Healthineers AG zusammen genommen) – was etwa
62% der rund 303.000 Beschäftigten bedeutet. Die Geschichte der Teilhabe bei Siemens hat
seine Ursprünge bereits im 19. Jahrhundert. VON MAXIMILIAN WOLFERSDORFER
Schon Werner von Siemens hatte
die Vision, Mitarbeiter zu Eigentümern
des Unternehmens zu
machen. Bereits 1858 wurden die
Beschäftigten von Siemens & Halske
erstmals am Gewinn der Firma beteiligt.
Acht Jahre später führte Werner
von Siemens eine Inventurprämie ein,
mit der die „Siemensianer“ über den
regulären Lohn hinaus am gemeinsam
erwirtschafteten Gewinn partizipierten.
1927 belebte sein Sohn Carl Friedrich,
der damalige „Chef des Hauses“,
dieses Element der betrieblichen Sozial-
KURZPROFIL
Siemens AG
Gründungsjahr: 1847
Branche: Mischkonzern mit den
Schwerpunkten Automatisierung
und Digitalisierung in der Industrie,
Infrastruktur für Gebäude, dezentrale
Energiesysteme, Mobilitätslösungen
für den Schienen- und Straßenverkehr
sowie Medizintechnik
Unternehmenssitz: Berlin und
München
Umsatz 2021: 62,3 Mrd. EUR;
Geschäftsjahr endet am 30.09.
Mitarbeiterzahl: 303.000
ISIN: DE0007236101
Marktkapitalisierung:
123,7 Mrd. EUR (Stand: 19.11.2021)
www.siemens.com
Mitarbeiter am Erfolg zu beteiligen hat bei Siemens eine lange Tradition.
politik neu, indem er eine vom Geschäftserfolg
abhängige jährliche „Abschlussprämie“
für Tarifangestellte und Arbeitende
etablierte. Nach der Zäsur des
Zweiten Weltkriegs und einer Übergangsphase
des Wiederaufbaus beschloss
die Firmenleitung 1951 angesichts
der günstigen Geschäftsentwicklung
die Wiedereinführung der
Erfolgsbeteiligung; eine Entscheidung,
mit der man die Tradition aus früheren
Jahren fortschreiben wollte. Seit 1969
schließlich haben die Siemens-Mitarbeiter
in Deutschland die Möglichkeit,
Aktien der Siemens AG zu Vorzugskonditionen
zu erwerben.
Neue Wege der Erfolgsbeteiligung –
Siemens führt Belegschaftsaktie ein
Als es in der zweiten Hälfte der
1960er-Jahre konjunkturbedingt zu
einer Kürzung der Gewinnbeteiligung
kam, verständigte man sich darauf,
die Belegschaft ersatzweise am Produktivvermögen
des Hauses zu beteiligen.
Die ersten Belegschaftsaktien
kamen 1969 zu einem Vorzugspreis
von 156 DM; dieser Betrag entsprach
dem halben Börsenkurs am Tag der
Be¬schlussfassung (23. Januar 1969).
Gemäß den Richtlinien des damaligen
Belegschaftsaktiengesetzes mussten
weder auf die Differenz zwischen Vor-
Foto: © Siemens
24 | Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021
Grundlagen
zugspreis und Börsenkurs noch auf
den Kaufpreis selbst Sozialabgaben
und Steuern gezahlt werden. Da der
sogenannte geldwerte Vorteil 500 DM
pro Person und Kalenderjahr nicht
überschreiten durfte, konnte jeder
teilnahmeberechtigte Beschäftigte
maximal drei Siemens-Aktien erwerben,
die dann einer gesetzlich vorgeschriebenen
Sperrfrist von fünf Jahren
unterlagen. Insgesamt wurden
1969 schließlich 135.725 Belegschaftsaktien
im Nominalwert von 6,8
Mio. DM ausgegeben. Der Erfolg dieser
ersten Aktion – 24% der Siemens-
Mitarbeiter in Deutschland machten
von dem „allgemeinen Angebot“
Gebrauch – ermutigte die Geschäftsleitung,
auch in den kommenden
Jahren Stammaktien zu Vorzugspreisen
anzubieten.
Siemens AG
Jahr der Einführung: in Deutschland 1969; Redesign und globale Einführung 2008
Programmtyp:
Diskont/Rabatt/Match/Zuschuss:
Programmmerkmale:
Nutzung steuerlicher Freibeträge:
Haltefrist:
Angebotsfrequenz:
Match
Zuschuss (nur Deutschland) & Match
3:3:1 => Aktien drei Jahre halten, für je drei gekaufte Aktien
eine Matchingaktie erhalten; drei unterschiedliche Programme:
• Basis-Aktien-Programm in Deutschland
(Investment + Zuschuss)
• Monatlicher Investmentplan (global für Mitarbeitende)
• Share Matching Plan (global für leitende Angestellte)
Deutschland ja, weitere Länder nein
keine (aber drei Jahre, um Match zu erhalten)
jährlich
Zahl Teilnahmeberechtigte: > 230.000
Teilnahmequote: Durchschnitt aller teilnehmenden Länder: 44%
Länderabdeckung:
Besonderheiten:
Administration:
Verwahrart:
Kontakt:
Cents4Sense – Engagement für soziale Projekte
Steckbrief Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
60 Länder
einheitliches, länderübergreifendes Mitarbeiteraktienprogramm;
Dividenden werden reinvestiert in Aktien;
zentrale Administration; Siemens Healthineers mit
eigenem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
Intern, Equatex
Sammeldepot
Markus Stebe
Auf Initiative vier junger Siemens-
Mitarbeiter des Nachwuchs -
kreises wurde 2018 die Initiative
Cents4Sense ins Leben gerufen,
bei der Siemens-Aktionäre weltweit
den Wert einer Dividende einer
Siemens-Aktie spenden können,
wobei Siemens jede Spende verdoppelt.
Das Geld fließt in gemeinnützige
Projekte der Siemens-
Stiftung, die in den Arbeitsgebieten
Bildung, Entwicklungskooperation
und Kultur aktiv ist. 2021 spenden
die Beteiligten und das Unternehmen
knapp 193.000 EUR, die beispielsweise
Kleinbauern in Ghana bei
der Vermeidung von Ernteverlusten
unterstützen.
Von der Belegschaftsaktie zur
global aktienorientierten
Unternehmenskultur
Mit dem stetig steigenden Umsatzvolumen
und der sich verbessernden Ertragslage
stieg der Unternehmenswert
immerzu. Wie es schon in den „Siemens-Mitteilungen“
im Februar 1969
berichtet wurde, sollten „an diesem
Wertzuwachs nach dem Willen der
Firmenleitung künftig auch breitere
Kreise der Belegschaft teilnehmen
können“. Und es wuchs die Überzeugung,
dass das Angebot, Belegschaftsaktien
zu erwerben, dazu ein „kräftiger
Anreiz“ war.
Schon früh gab es Überlegungen,
auch den Mitarbeitern außerhalb
Deutschlands Siemens-Aktien zum Kauf
anzubieten. Entsprechend war es
grundsätzlich allen Landesgesellschaften
freigestellt, sich an den „Aktienaktionen“
zu beteiligten; die Differenz
zwischen Börsenkurs und Vorzugspreis
sollte von den Landesgesellschaften
getragen werden. Doch obwohl
mehrere Gesellschaften Interesse
an dieser Form der Mitarbeiterbeteiligung
zeigten, scheiterte eine Annahme
des Angebots an zahlreichen lokalen
Besonderheiten. Einzig Siemens Niederlande
bot seinen Beschäftigten ab
1975 Aktien zum Vorzugspreis an.
In Deutschland entwickelte sich das
Siemens-Aktienprogramm im Verlauf
der vergangenen 50 Jahre zu einem
inte gralen Bestandteil der Mitarbeiterorientierung.
Angesichts der hohen
Nachfrage beschloss die Unternehmensleitung
im Jahr 2008, die Beteiligung
der Mitarbeiter und Füh-
Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021 |
25
Grundlagen
Wenn das Ergebnis eines Geschäftsjahres
es uns möglich macht, eine
Dividende zu zahlen, dann wollen wir
auch die Belegschaft, die zu diesem
günstigen Ergebnis beigetragen hat,
an diesem Erfolg teilhaben lassen.
HERMANN VON SIEMENS
12. Oktober 1951
rungskräfte am wirtschaftlichen Erfolg
im Sinne einer „aktienorientierten Unternehmenskultur“
auszuweiten.
Alle Beschäftigten weltweit und
über sämtliche Hierarchieebenen hinweg
erhalten seitdem die Möglichkeit,
sich am Erfolg von Siemens zu beteiligen.
Unter Beachtung der jeweils landesspezifischen
Gegebenheiten werden
nun Mitarbeiteraktienprogramme
aufgelegt. Besonders erfolgreich ist bis
heute das im Jahr 2008 eingeführte
„Share Matching Program“. Mitarbeiter,
die ihre Aktien drei Jahre lang auf
dem Depot des von Siemens benannten
Dienstleisters halten, bekommen
Siemens AG (ISIN: DE0007236101) – Kursentwicklung seit 1991
Quelle: onvista
für je drei dieser Aktien eine zusätzliche
Siemens-Aktie („Matching aktie“).
Ergänzend hat die Siemens AG im Rahmen
des globalen Aktienprogramms
im abgelaufenen Geschäftsjahr rund
490.000 kostenlose Bonusaktien an
Mitarbeiter ausgekehrt.
FAZIT
Heute ist das jährlich angebotene globale
Siemens-Aktienprogramm eines
der weltweit größten Mitarbeiteraktienprogramme:
Mehr als 100.000 Mitarbeiter
und damit nahezu 44% aller
Berechtigten investierten 2021 in ihr
Unternehmen, das aktuell einen Börsenwert
von mehr als 120 Mrd. EUR auf
die Waage bringt. Zusammen halten
die Siemens-Belegschaftsaktionäre einen
Anteil von circa 3% aller Siemens-
Aktien (Wert: etwa 3,6 Mrd. EUR) – und
gehören damit zu den größten Siemens-Investoren.
Eine Erfolgsgeschichte
in Sachen Aktienkultur, an der sich
durchaus noch mehr deutsche Unternehmen
orientieren könnten.
Stolzer Gewinn vom Eintritt
bis zum Rentenalter
Die gewerkschaftsnahe Hans-
Böckler-Stiftung ermittelte 2017,
dass eine bei Siemens beschäftigte
Person, die beginnend 1969
und in einem Alter von 18 Jahren
alle steuerfreien Aktienangebote
angenommen und zwischenzeitlich
keine Aktien verkauft hat, zum
Renteneintritt mit 65 Jahren in
ihrem Depot 2.176 Aktien im Wert
von 217.600 EUR hält. Dem gegenüber
steht eine eigene Investition
von 18.319 EUR: Es bleibt ein
Gewinn von stolzen 199.281 EUR.
Hinzu kommen Einnahmen aus
Dividenden, Bezugsrechten und
Steuerguthaben.
26 | Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021
Grundlagen
„Aktienbasierte Vergütung ist wichtig
zur Gewinnung von Talenten“
Interview mit Markus Stebe,
Head of Executive Compensation & Equity, Siemens
Markus
Stebe
Foto: © Siemens
Unternehmeredition: Der Steuerfreibetrag
im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligung
in Deutschland wurde vor
Kurzem von 360 auf 1.440 EUR pro
Kalenderjahr angehoben. Wie kommt
diese Vervierfachung den
Siemens-Mitarbeitenden zugute?
Markus Stebe: Siemens setzt sich seit
Jahren für eine bessere steuerliche
Förderung ein und begrüßt die nun
beschlossene Erhöhung des Steuerfreibetrags.
Zugleich hoffen wir aber,
dass das nicht das Ende ist. Im internationalen
Vergleich ist hier durchaus
noch etwas Luft nach oben. Unser
Mitarbeiteraktienprogramm ist bereits
heute so ausgestaltet, dass die Mitarbeitenden
von der Anhebung direkt
profitieren konnten. Unsere Matchingaktien
wurden im Februar 2021
übertragen und gemäß den zu diesem
Zeitpunkt geltenden Regelungen
versteuert. Die Erhöhung kam im Juli,
wir haben den Freibetrag also rückwirkend
auf die Matchingaktien angerechnet
und unsere Mitarbeiter konnten
sich über eine Steuererstattung freuen.
Und auch zukünftig werden sie von der
steuerlichen Förderung profitieren
können. Unser Programm gewinnt
dadurch noch mal an Attraktivität,
denn ein Großteil der Matchingaktien
kommt jetzt steuerfrei.
Siemens gilt als einer der Vorreiter,
was die langfristige Incentivierung von
Führungskräften mit aktienorientierter
Vergütung angeht. Was sind hier
aktuelle Entwicklungen?
In der Tat, unser Performance- Stock-
Awards-Programm ist ein wichtiger
Bestandteil unserer Vergütungsstrategie
und gewinnt immer mehr an
Bedeu tung. Dahinter steht die Überzeugung,
dass Mitarbeiter, die auch
Eigen tümer des Unternehmens sind
oder noch werden, sich stärker mit dem
Unternehmen identifizieren und im
Interesse des langfristigen Erfolgs des
Unternehmens handeln. Aktuell sind
bei Siemens weltweit mehr als 7.000
Mitarbeiter zur Teilnahme an diesem
Programm berechtigt, das es stetig
weiterzuentwickeln gilt. So sind seit
zwei Jahren 20% der Zielerreichung an
ein internes Siemens-Nachhaltigkeitsziel
in den Bereichen Umwelt, Soziales
und Governance gebunden (ESG-Ziel).
Wir waren damit eines der ersten
Unternehmen, die das Thema Nachhaltigkeit
in ihrer Vergütung verankert
haben. Und in diesem Jahr haben wir
die Laufzeit des Programms von vier
auf drei Jahre verkürzt. Die Welt dreht
sich einfach schneller und wir müssen
das entsprechend reflektieren.
Welche weiteren Trends bei aktienbasierten
Incentives sehen Sie?
Was tut sich hier auch gerade bei
Ihnen im Konzern?
Wenn es darum geht, Talente im
Bereich Programmierung und Softwareentwicklung
zu gewinnen, spielt
aktienbasierte Vergütung eine zentrale
Rolle – viel mehr noch als in den eher
traditionellen Bereichen. Das ist stark
getrieben durch die amerikanischen
Techkonzerne. Auch ist die Ausgestaltung
der Pläne etwas anders, weniger
performanceorientiert, mehr in Richtung
feste Aktienzusagen, die ratierlich,
also zum Beispiel jährlich oder vierteljährlich,
an die Mitarbeiter über tragen
werden. Auch hier haben wir in den
letzten Jahren ein maßgeschneidertes
Aktienprogramm entwickelt und vor
allem im letzten Jahr stark aus gebaut.
Ziel ist es, unseren Geschäften die
richtigen Tools an die Hand zu geben,
um im Kampf um die soge nannten
Digital- oder Hi-Tech-Talents erfolgreich
zu sein. Für ein Technologieunternehmen
wie Siemens mit Fokus auf
Digitalisierung, Automatisierung und
Nachhaltigkeit ist das ungemein
wichtig.
Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021 |
27
Grundlagen
2021 – das Jahr der Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
Kennen Sie schon die Axel Springer SE aus Berlin, die q.beyond AG aus Köln oder
vielleicht die HENSOLDT AG aus Taufkirchen bei München? Nein, nein, keine Sorge –
ich habe in der Coronapandemie nach 20 Jahren nicht mein Metier gewechselt, und dies
sind auch nicht meine aktuellen Anlageempfehlungen für Sie! VON JÖRG ZIEGLER
ZUR PERSON
Jörg Ziegler ist Managing Director
Germany bei Global Shares.
www.globalshares.com
sierter privater Vorsorge vor dem Hintergrund
des demografischen Wandels
sowie möglicherweise die mehr als
überzeugenden langfristigen Renditen
von Mitarbeiteraktien, die aufgrund
der vergünstigten Abgabe an die Mitarbeiter
durch den Arbeitgeber mehrheitlich
im Durchschnitt deutlich über
12% jährlich liegt. Auch haben das erfolgreichste
IPO-Jahr in Deutschland
seit dem Platzen der Dotcomblase
2000 sowie die immer internationalere
Ausrichtung der deutschen Unternehmen
und ihrer Belegschaften ihren-
Anteil daran.
Die entscheidende Ursache dürfte
jedoch der seit dem 1. Juli gültige neue
Steuerfreibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen
in Deutschland sein.
Ab diesem Zeitpunkt wurde er im Rahmen
der Verabschiedung des Fonds-
Die vorstehend genannten Firmen
sind drei deutsche Unternehmen,
die in diesem Jahr erfolgreich
ein neues Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
aufgelegt und ausgerollt
haben. Erfreulicherweise handelt
es sich dabei sogar nur um einen kleinen
Ausschnitt der Unternehmen in
unserem Land, die 2021 ihren teilnahmeberechtigten
Mitarbeitern im Inund
Ausland erstmalig ein solches Programm
angeboten haben. Der Erfolg
der aktienbasierten Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
in Deutschland in
diesem Jahr hat eine Vielzahl von Hintergründen
und Ursachen: Da wäre
zum einen das für Sparer verheerende
aktuelle Nullzinsumfeld in Kombination
mit der Androhung von Strafzinsen
auf größere oder mittlerweile auch
kleinere Bankguthaben, zum anderen
eine gewachsene Einsicht in der Bevölkerung
für die Notwendigkeit aktienbastandortgesetzes
durch den Deutschen
Bundestag von zuvor 360 auf
maximal 1.440 EUR pro Jahr in einem
Schritt vervierfacht. Bis zu diesem
Zeitpunkt lag Deutschland mit seinem
sehr geringen Steuerfreibetrag im europäischen
Vergleich weit abgeschlagen
auf einem der letzten Plätze. Dieser
Schritt des deutschen Gesetzgebers
war damit längst überfällig, beläuft
sich doch der entsprechende Freibetrag
in anderen europäischen Ländern
wie etwa Großbritannien auf
3.500 EUR, in Österreich auf 4.500 EUR
oder in Spanien und Irland gar auf
12.000 EUR.
Ist damit nun alles gut und Deutschland
auf dem Weg zu einem Land der
Aktionäre, Teilhaber und Mitunternehmer?
Leider nicht – ich muss Ihnen hier
Wasser in den Wein gießen.
Foto: © Global Shares
28 | Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021
Grundlagen
Überbordende Regulierung als
Hemmnis
Zwar ist die Anzahl der direkt in Aktien
oder Aktienfonds investierenden Privatanleger
während der Coronapandemie
nach Angaben des Deutschen Aktieninstituts
in Frankfurt am Main im Jahr 2020
von circa 9,7 Millionen auf etwa 12,4 Millionen
gestiegen. Im selben Zuge stieg
analog erfreulicherweise die Zahl der
Belegschaftsaktionäre um mehr als 50%
auf circa 1,6 Millionen. Doch die nach
wie vor überbordende Regulierung des
Gesetzgebers für Privatanleger beim
Thema Aktienanlage in Deutschland ist
eines der größten Hemmnisse für eine
einfache und anlegerfreundliche Aktienanlage,
mehr Aktienkultur und natürlich
auch für mehr Teilhabe der Mitarbeiter
als Mitunternehmer bei den Unternehmen,
bei denen sie beschäftigt sind. Hier
gilt es für alle Beteiligten anzusetzen und
weiter gemeinsam nach Wegen zu
suchen, wie die über das Ziel hinausgeschossene
Regulierung seitens des
Gesetzgebers in den letzten elf Jahren
wieder auf ein vernünftiges Maß reduziert
werden kann, ohne dabei den
natür lich notwendigen Anlegerschutz
aus den Augen zu verlieren.
FAZIT
Es wäre uns allen und vor allem dem
Standort Deutschland, der immer noch
viertgrößten Volkswirtschaft der Erde,
zu wünschen, dass diese sehr positive
Entwicklung in diesem Jahr beim Thema
Aktienanlage nach Jahrzehnten, in denen
die Privatanleger in Deutschland
vor allem auf Sparbücher, Festgelder
und festverzinsliche Wertpapiere setzten,
kein der Coronapandemie geschuldetes
Ausnahmejahr darstellt, sondern
den Beginn einer Entwicklung hin zu
einem Volk von Aktionären und Mitunternehmern.
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Praxis
Lösungsansätze für Bilanzierungsprobleme
bei Start-ups
Anteilsbasierte Vergütungsformen wie Aktienoptionen, virtuelle Aktien, Restricted/Performance
Stock Units et cetera erfreuen sich insbesondere bei Start-ups großer Beliebtheit.
Das bringt nach International Financial Reporting Standard 2 (IFRS 2) aber auch Probleme.
VON DOMINIK KONOLD
Neben der zielgerichteten Incentivierung
entlang des Unternehmenswerts
spielen finanzielle
Aspekte eine immer größere Rolle bei
der Strukturierung entsprechender
Vergütungsprogramme. Bei richtiger
Aus gestaltung handelt es sich hierbei
nicht nur um eine cashschonende,
sondern insbesondere bei stark wachsenden
Unternehmen im sogenannten
Equity-Settled-Fall auch um eine
P&L-schonende Form der Vergütung.
Der geplante Gang an den Kapitalmarkt
und die damit häufig einhergehende
Umstellung der Rechnungslegung
auf IFRS stellen Unternehmen
ZUR PERSON
Dominik Konold, Partner im Bereich
Financial Services bei der FAS,
verantwortet Projekte im Umfeld
der Bankplanung und -steuerung
und unterstützt Unternehmen bei
rechnungslegungsnahen Bewertungsthemen
sowie Treasury
Accounting. Er referiert zudem für
den Verband öffentlicher Banken
und die Akademie für Internationale
Rechnungslegung zu Themen wie
Bilanzierung von Finanzinstrumenten
und Impairment nach IFRS 9.
www.fas-ag.de
per se und Start-ups in besonderem
Maße vor einige Herausforderungen.
Im Folgenden stellen wir pragmatische
Lösungsansätze für ausgewählte Fragestellungen
im Rahmen der bilanziellen
Abbildung nach IFRS 2 vor.
Keine am Markt gehandelten
Optionen
Gemäß IFRS 2 ist der Bilanzansatz im
Sinne des Fair Value der gewährten
Bezugsrechte wie Aktienoptionen
anhand von Marktpreisen zu ermitteln.
Gerade für junge Unternehmen,
deren Aktien an keiner Börse gelistet
sind, stehen entsprechend keine
Marktpreise für ausgegebene Bezugsrechte
zur Verfügung. In diesem Fall ist
laut IFRS 2 eine adäquate Bewertungsmethode
anzuwenden. Im Standard
werden explizit die Black-Scholes-
Formel sowie das Binomialmodell
genannt. Während die Black-Scholes-Formel
nur für sehr einfach strukturierte
Programme in der Lage ist,
einen IFRS-konformen Fair Value zu
bestimmen, können mittels Binomialmodell
deutlich komplexere Strukturen
wie etwa die Ausübungsmöglichkeit
während unterschiedlicher Zeitfenster
sowie Auszahlungsobergrenzen
(Caps) abgebildet werden. Beinhalten
die Vergütungsprogramme noch
komplexere vertragliche Regelungen,
wie ein Performancekrite rium im Vergleich
zu einem Index, kommt in der
Regel die sogenannte Monte-Carlo-
Simulation zum Einsatz. Damit lassen
sich die entsprechenden Auszahlungs-
profile flexibel unter Berücksichtigung
der einzelnen Performancekriterien
modellieren.
Aktueller Kurs des Basiswerts
(Wert des Eigenkapitals)
Die genannten Bewertungsverfahren
haben alle gemein, dass sie den Aktienkurs
des Unternehmens beziehungsweise
den anteiligen Marktwert des
Eigenkapitals als Inputgröße verwenden.
Für nicht-notierte Unternehmen
stehen in der Regel keine Marktpreise
für Eigenkapitalanteile zur Verfügung.
Aufgrund dessen muss auf geeignete
Bewertungsverfahren zurückgegriffen
werden. Häufig zur Anwendung kommen
in der Praxis Multiple- sowie
Discounted-Cashflow-(DCF-)Verfahren.
Im Rahmen der Multiple-Verfahren
erfolgt die Wertermittlung auf Basis
finanzieller Parameter wie Umsatz,
EBIT oder EBITDA vergleichbarer
notierter Unternehmen. Die DCF-
Verfahren basieren auf den Zahlungsüberschüssen
der integrierten Unternehmensplanung,
die mit einem risikound
laufzeitadäquaten Diskontierungszinssatz
abgezinst werden. Beide Verfahren
weisen Vor- und Nachteile auf,
welche im Rahmen des Entscheidungsprozesses
Beachtung finden sollten.
Beim Multiple-Ansatz handelt es sich
um ein recht einfaches Verfahren, das
weitestgehend auf externen Informationen
beruht. Herausforderungen
bestehen hier in der Identifikation einer
adäquaten Peer Group, der Vergangenheitsorientierung
sowie der häufig
30 | Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021
Praxis
unterschiedlichen Rechnungslegungsmethode
von Ziel- und Peer-Group-
Unternehmen.
Der Vorteil des DCF-Verfahrens
besteht in seiner Orientierung an der
zukünftigen finanziellen Entwicklung
des Unternehmens sowie der expliziten
Berücksichtigung des unternehmensindividuellen
Risiko- und Chancen profils.
Nachteile sind der vergleichsweise
hohe Erstellungsaufwand sowie die
Abhängigkeit von Verfügbarkeit und
Qualität der Unternehmensplanung.
Da beide Verfahren mit diversen
Herausforderungen verknüpft sind,
werden zusehends Transaktionspreise
aus vergangenen Finanzierungsrunden
als bester Schätzer für den Marktwert
des Eigenkapitals akzeptiert. Die
besondere Herausforderung liegt hier
in der meist geringen Frequenz, mit
der entsprechende Finanzierungsrunden
durchgeführt werden. Hier stellt
sich berechtigterweise die Frage,
inwieweit ein sechs Monate alter
Transaktionspreis einen adäquaten
Schätzer für den Marktwert des Eigenkapitals
darstellt, insbesondere bei
jungen Unternehmen.
„Junge“ IFRS-
Anwender
sollten sich
der Fallstricke
bewusst sein.
Erwartete Volatilität
Die erwartete Volatilität repräsentiert
das Schwankungsmaß des Aktienkurses
während einer Periode. Formal
lässt sich diese Risikogröße als annualisierte
Standardabweichung der stetigen
Renditen der Aktie definieren. Die
Volatilität repräsentiert einen der
stärksten Einflussparameter auf die
Höhe des Optionspreises. Je volatiler
der Aktienkurs, desto höher der Wert
des Bezugsrechts. Im Sinne der Schätzung
der erwarteten Volatilität nennt
IFRS 2 die implizite sowie die historische
Volatilität.
Da sich die implizite Volatilität
lediglich auf Basis von am Markt
gehandelten Optionen des Unternehmens
ermitteln lässt, steht dieses
Verfahren jungen Unternehmen in der
Regel nicht zur Verfügung.
Die historische Volatilität lässt sich
hingegen beim Vorliegen von am Markt
gehandelten Aktien als annualisierte
Standardabweichung der logarithmischen
historischen Aktienkursveränderungen
relativ einfach ermitteln. Ein
häufig auftretendes Problem ist dabei
die Berechnung der historischen Volatilität
bei neu notierten Unternehmen. In
diesem Fall empfiehlt der Standard
unter anderem, auf die historische
Volatilität bezogen auf den „längsten
Zeitraum, für den Handelsdaten zur
Verfügung stehen“, abzustellen. Für
nicht-börsennotierte Unternehmen kann
hingegen nicht die historische Volatilität
zur Schätzung herange zogen werden.
In diesem Fall wird zur Schätzung des
Werts der erwarteten Volatilität auf die
implizite oder historische Volatilität von
Peer-Group-Unternehmen abgestellt.
Berücksichtigung der frühzeitigen
Ausübung von Bezugsrechten
Bezugsrechte wie etwa Aktienoptionen
werden von Mitarbeitern in vielen Fällen
bereits vor dem Ende der Vertragslaufzeit
ausgeübt. Ökonomisch rational
lässt sich bei dividendenlosen Aktien
eine frühzeitige Ausübung nicht
begründen, da der Mitarbeiter in diesem
Fall auf den Zeitwert der Option
verzichtet, während er durch den
Verkauf der Option sowohl ihren inneren
als auch ihren Zeitwert realisieren
könnte. Dies ist jedoch für Mitarbeiteroptionen
nicht zutreffend, da Aktienoptionen
in den meisten Fällen während
ihrer Laufzeit nicht veräußerbar
oder übertragbar sind und somit für
den Inhaber nur durch die Ausübung
der Option die Möglichkeit besteht,
den entsprechenden Zahlungsstrom
vor Fälligkeit zu generieren.
Häufig wird in diesem Zusammenhang
im Modell nicht die tatsächliche,
sondern die erwartete Laufzeit der
Option zugrunde gelegt, das heißt, es
wird eine Schätzung bezüglich des
wahrscheinlichen Ausübungszeitpunkts
getroffen. Da diese Methode beim Fehlen
von historischen Daten bezüglich
des Ausübungsverhaltens einzig und allein
auf der Einschätzung des Managements
beruht, ist die Anwendbarkeit
des Verfahrens im Zuge einer objektiven
Fair-Value-Bewertung fragwürdig.
Eine weitere Möglichkeit besteht
durch Berücksichtigung einer Kennzahl,
die sich aus dem Aktienkurs und
dem Ausübungspreis der Option
ergibt. In diesem Zusammenhang wird
ein Zielkurs festgelegt, bei dem erwartet
wird, dass die Mitarbeiter ihre Optionen
ausüben werden. Dieser Zielkurs
beträgt in der Regel ein Vielfaches des
Ausübungskurses der Aktienoption.
Zur frühzeitigen Ausübung kommt es
im Modell dann, wenn der Aktienkurs
zu einem bestimmten Zeitpunkt größer
ist als der Zielkurs.
Bisher hat sich für die Abbildung
der frühzeitigen Ausübung im Rahmen
der Aktienoptionsbewertung kein
Standardansatz durchgesetzt. Da die
bisher entwickelten Modelle auf unterschiedlichen
Variablen zur Modellierung
der frühzeitigen Ausübung abstellen,
sollte in der Praxis der Ansatz
gewählt werden, für den zuverlässige
und plausible Schätzungen der zugrunde
liegenden Variablen vorgenommen
werden können.
FAZIT
Die Komplexität der bilanziellen Abbildung
anteilsbasierter Vergütung hat die
Verbreitung dieses Incentivierungsinstruments
bislang nicht eingeschränkt.
„Junge“ IFRS-Anwender sollten sich der
Fallstricke im Zuge der Bilanzierung
und Bewertung bewusst sein. Bei fehlenden
internen Kapazitäten kann eine
frühzeitige Einbindung entsprechender
Experten hilfreich sein, um nicht im Zuge
der Jahres abschlussprüfung unangenehme
Überraschungen zu erleben.
Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021 |
31
Praxis
Aktuelle Trends bei
Managementbeteiligungen
Im Rahmen von Private-Equity-Transaktionen spielt das Management des zu übernehmenden
Unternehmens eine wichtige Rolle. Um einen Gleichlauf der Interessen von
Management und Investor für die Investmentdauer zu erreichen, wird das Management
klassischerweise am Erfolg des Unternehmens in Form eines Management Participation
Program (MPP) beteiligt. VON DR. BARBARA KOCH-SCHULTE UND DR. BENEDIKT HOHAUS
Nach einer langen Phase des Stillstands
ist es auch in Deutschland
in den letzten zwei Jahren
wieder zu einigen Börsengängen gekommen.
Vor allem die Portfoliounternehmen
von Private-Equity-Investoren
haben die Gunst der Stunde genutzt
(zum Beispiel Atotech, Bike24, Suse,
Synlab et cetera). Dies hat natürlich
auch die MPPs betroffen. Zwei neue
Entscheidungen des Bundesfinanzhofs
bringen weitere Klarheit bezüglich
deren Besteuerung mit sich.
MPPs im Rahmen eines IPOs
Häufig findet ein Börsengang unterhalb
der Ebene statt, in der der Private-
ZU DEN AUTOREN
Dr. Barbara Koch-Schulte und
Dr. Benedikt Hohaus sind Partner bei
der Sozietät POELLATH in München.
Sie gehören im Bereich Managementbeteiligungen
zu den bekanntesten
Beratern im deutschen Markt
und sind darüber hinaus auch international
anerkannte Experten.
www.pplaw.com
Equity-Investor und das Management
investiert sind. Würde das MPP nach
dem IPO fortbestehen, wären das
Management (unter anderem der Vorstand
der gelisteten Gesellschaft) und
der Private-Equity-Investor über dasselbe
Vehikel an der börsennotierten
Gesellschaft beteiligt. Dies lässt einen
Interessenkonflikt bei den Managern
vermuten, die ausschließlich im Interesse
des Unternehmens tätig werden
sollen. Im Übrigen wäre ein fortgeführtes
MPP im Börsenprospekt offenzulegen.
Aus diesen Gründen werden die
MPP-Strukturen üblicherweise zum
Börsengang beendet und aufgelöst. Das
Management tauscht die Beteiligung an
einer Oberholding gegen Aktien an dem
gelisteten Unternehmen ein. Danach
besteht keine formale Beziehung mehr
über das MPP zwischen Management
und dem Private-Equity- Investor.
Findet ein IPO nach einer kurzen
Halteperiode des Private-Equity-Investors
statt, hat sich zum IPO-Zeitpunkt
gegebenenfalls noch nicht die volle
Wertsteigerung erzielen lassen. Da
nach dem Anteilstausch der Leverage
aus der Struktur genommen wird, verliert
das Management durch den
Tausch unter Umständen Wertsteigerungspotenzial,
da es danach nur noch
pari passu an der Aktienkursentwicklung
partizipiert. Hinzu kommt, dass
das IPO häufig mit einem sogenannten
IPO-Discount von 10% bis 25% als Kaufanreiz
durchgeführt wird, was den
Effekt vergrößert. Aus Sicht des Managements
ist eine Beendigung des MPP
zum IPO insofern vorteilhaft, als der
Leaver Scheme und alle weiteren Restriktionen
aus dem MPP beendet werden.
Üblicherweise bleibt dann nur
noch der Lock-up und nach dessen
Ablauf kann das Management frei über
die Aktien verfügen.
Die Frage, ob das Management mit
dem Private- Equity-Investor pro rata
oder weniger Aktien beim IPO verkaufen
darf (Umplatzierung), hängt von
der konkreten Marktsituation ab. Umplatzierungsquoten
des Private-Equity-
Inves tors von unter 40% werden vom
Markt meist auch für das Management
akzeptiert. Gleichwohl ist die Quote des
Managements häufig niedriger als die
des Private-Equity-Investors.
Zu beachten ist, dass der „Tausch“
von Anteilen an der Oberholding in
Aktien der börsennotierten Gesellschaft
grundsätzlich Steuern auslöst.
Insofern sollte das Management auf
jeden Fall so viele Aktien umplatzieren
können, dass es aus dem Veräußerungserlös
seine entsprechende Steuerlast
bezahlen kann.
Für die beim IPO nicht verkauften
Aktien unterzeichnen die Altaktionäre
mit den IPO-Banken ein sogenanntes
Lock-up Agreement, in dem sich die
Altaktionäre für eine gewisse Zeit nach
dem IPO dazu verpflichten, keine Aktien
zu verkaufen. Im Schnitt betragen die
Lock-up-Perioden für Private-Equity-
32 | Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021
Praxis
Investoren sechs und für das Mana gement
zwölf Monate, wobei man auch
Fristen von bis zu 36 Monaten sieht,
dann allerdings teilweise abgestuft.
Aufgrund der geschilderten Probleme
(Leverage-Verlust und Besteuerung)
wird trotz Beendigung des MPPs
zum IPO ein Umtausch teilweise auch
erst nach Ablauf einer potenziellen
Lock-up-Frist vorgenommen.
Aktuelle Rechtsprechung des
Bundesfinanzhofs
Am 27. Mai 2021 hat der Bundesfinanzhof
(BFH) zwei Urteile (jeweils vom
1. Dezember 2021, Az. VIII R 21/17 und
VIII R 40/18) veröffentlicht, in denen er
sich erstmals zu den Folgen des „Sweet
Equity“ für die Besteuerung von MPPs
äußerte. Der BFH bestätigt darin die in
seinem Urteil aus 2016 (4. Oktober, Az.
IX R 43/15) aufgestellten Voraussetzungen
für die Besteuerung von Veräußerungserlösen
bei MPPs als Einkünfte
aus Kapitalvermögen. Erneut erteilt
der BFH der Praxis der Finanzverwaltung,
Gewinne aus der Veräußerung
von MPPs als Tätigkeitsvergütungen
voll zu besteuern, eine Absage.
In beiden Urteilen befasst sich der
BFH mit der Frage, ob die Erlöse aus
der Veräußerung der Beteiligungen
durch die (nicht-)selbstständige Tätigkeit
des Managers/Beraters veranlasst
sind oder das MPP ein davon unabhängiges
Sonderrechtsverhältnis darstellt.
Der BFH bestätigt die im Urteil aus
2016 eingeschlagene Linie. Folgende
Indizien sprechen für die Qualifikation
einer Managementbeteiligung als
unab hängiges Sonderrechtsverhältnis:
• Das Arbeitsverhältnis oder die
freiberufliche Tätigkeit begründen
keinen Anspruch auf den Erwerb
der Beteiligung.
• Die Beteiligung wird zum Marktpreis
erworben und veräußert.
• Der Anteilsinhaber trägt das volle
Verlustrisiko aus der Beteiligung,
unabhängig von der Höhe des eingesetzten
Kapitals.
• Es ergeben sich aus der Tätigkeit
keine besonderen Umstände, die Einfluss
auf Veräußerbarkeit und Wertentwicklung
der Beteiligung nehmen.
Der „Tausch“ von Anteilen an der Oberholding in Aktien der börsennotierten
Gesellschaft löst grundsätzlich eine Steuerpflicht aus.
Bei der Beteiligung eines Arbeitnehmers
ist der Veräußerungserlös auch
nicht allein deshalb Arbeitslohn, weil
diese (i) von einem Arbeitnehmer des
Unternehmens gehalten oder veräußert
und (ii) nur Arbeitnehmern des
Unternehmens angeboten wird. Die
Beteiligung eines selbstständigen Beraters
kann nach Auffassung des BFH nur
dann zu Einkünften aus selbstständiger
Tätigkeit führen, wenn die Beteiligung
zum Sonder betriebsvermögen
des Beraters gehört.
Erstmals äußerte sich der BFH
auch zu der Relevanz von Sweet Equity
für die Besteuerung von MPPs. Dem
BFH zufolge ist eine höhere Besteuerung
der Veräußerungserlöse nicht allein
deshalb gerechtfertigt, weil mit
der Beteiligung eine „erhöhte Gewinnchance“
verbunden ist. Die Veranlassung
durch eine (nicht-)selbstständige
Tätigkeit scheidet aus, wenn der
Manager seine Beteiligung zum Marktpreis
erworben hat. Eine „erhöhte
Gewinnchance“ wohnt nach Auffassung
des BFH grundsätzlich jeder Kapitalbeteiligung
inne.
In dem Urteil VIII R 21/17 ging der
BFH noch darüber hinaus: Solange der
Manager die Beteiligung zum Marktpreis
erwirbt, kann auch die Chance
auf eine im Verhältnis zu den anderen
Investoren deutlich erhöhte Rendite
nicht als Beleg für einen Veranlassungszusammenhang
mit der Tätigkeit
des Managers/Beraters angesehen
werden. Vielmehr erhält dieser nur
den auf seine Beteiligung entfallenden
anteiligen Veräußerungserlös und damit
seinen regulären Gewinnanteil.
Damit klärt der BFH die lange zwischen
den Finanzgerichten umstrittene
Frage, welche Folgen Sweet Equity für
die Besteuerung von MPPs hat. Offen
lässt der BFH die Frage zu dessen
Bewertung.
FAZIT
Wenn der Exit in Form eines IPOs stattfinden
soll, müssen sich der Private-
Equity-Investor und das Management
rechtzeitig zusammensetzen, um die
Abwicklung beziehungsweise die Überleitung
des MPPs unter Beachtung von
aktienrechtlichen und kapitalmarktrecht
lichen Vorgaben zu besprechen.
Die begrüßenswerten Entscheidungen
des BFH bringen weitere Klarheit bezüglich
der Besteuerung von MPPs.
Größere Bedeutung wird aber dem Kriterium
des Verkehrswertes bei Erwerb
des MPPs zukommen und der Frage, wie
dieser Verkehrswert zu ermitteln ist.
Foto: © Coloures-Pic – stock.adobe.com
Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021 |
33
Fallstudien
Siemens Energy: Vergütung in
den Zeiten der Transformation
Die Beteiligung der Beschäftigten gehört zur DNA eines Technologiekonzerns wie
Siemens. Das Unternehmen verändert sich, und mit ihm die Incentivierung der Mitarbeitenden
– auch und gerade bei Spin-offs wie Siemens Energy. VON STEFAN PREUSS
Digitalisierung, Klimaneutralität,
Big Data, Artificial Intelligence
sowie viele weitere Trends und
Technologien verändern die Gesellschaft,
die Unternehmen und die
Arbeitswelt. Global agierende Player
wie die Siemens AG stehen nicht nur
im Wettbewerb mit anderen etablierten
Unternehmen – vor allem innovative
Gründer und ambitionierte Startups
treiben den Wandel voran. 2022
feiert der 1847 gegründete Konzern
das 175-jährige Bestehen. Jubilare werden
gerne nach den Geheimnissen hinter
deren biblischem Alter gefragt – bei
Siemens liegt die Antwort auf der
Hand: Technologische Entwicklungen
werden agil aufgegriffen und entscheidend
mitgeprägt.
Zu dieser Logik gehört auch die
Strategie, den Wandel aktiv in der
gesellschaftsrechtlichen Verfassung
darzustellen und stark wachsende
Geschäftsfelder mit Ausgründungen zu
KURZPROFIL
Siemens Energy AG
Gründungsjahr: 2020 durch Spin-off
Branche: Technologie, Energieerzeugung
und -übertragung
Unternehmenssitz: München
Umsatz 2021: 28,5 Mrd. EUR
Mitarbeiterzahl: 91.000
ISIN: DE000ENER6Y0
Börsenwert:
17,4 Mrd. EUR (Stand: 12.11.2021)
www.siemens-energy.com/de
Themenfelder
Kultureller
Wandel
Beste
Talente
Transparenz
adressieren. Der Erfolg am Kapitalmarkt
gibt Siemens recht. Infineon
machte als Spin-off den Anfang; es
folgten Osram, die Healthineers und
zuletzt Siemens Energy. Neben der
Kapitalmarktlogik der fokussierten
Unternehmen steht hinter den Entscheidungen
auch der Wille, den Wandel
der Geschäftsmodelle möglichst
agil abzubilden und in den Zeiten der
Transformation den unausweichlichen
Wandel bestmöglich zu organisieren.
„Dafür benötigen wir die besten Talente
in zahlreichen Bereichen“, formuliert
Marc Muntermann, Head of Global
Compensation & Benefits bei Siemens
Energy.
Pay4Performance-Kultur aufbauen
Diese möchten die Siemens AG und
alle Mitbewerber natürlich auch ge-
Marktübliche
Vergütung
Neue Tools &
Technologien
Pay 4
Performance
winnen. Durch die Abspaltung vom
Mutterkonzern eröffnen sich für
Siemens Energy aber neue Möglichkeiten,
auf die speziellen Bedürfnisse und
Erwartungen der Mitarbeiter im Sinne
der Bindung und auf zukünftige Mitarbeiter
im Sinne der Gewinnung einzugehen.
Siemens AG – das bedeutet
nach Spin-off 303.000 Mitarbeiter, eine
lange Tradition der Beteiligung mit
ausgeprägter Eigentümer kultur, aber
auch Heterogenität, viele lokale Prozesse
und verschiedenste Tools der
Mitarbeiterbeteiligung. Mit rund
91.000 Beschäftigten ist die Belegschaft
von Siemens Energy im Vergleich zum
Mutterkonzern zwar deutlich kleiner,
jedoch lässt dies auch mehr Spielraum
für Harmonisierung und eine klare
Ausrichtung auf das Energiegeschäft:
„Mit der Digitalisierung und Harmoni-
Mitarbeiterbeteiligung
Kostenoptimierung
Die Mitarbeiterbeteiligung bei Siemens Energy umfasst zahlreiche Themenfelder – die nach dem
Spin-off vom Mutterkonzern punktgenau und differenziert adressiert werden können
Quelle: Siemens Energy, 2021
34 | Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021
Fallstudien
Steckbrief Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
Siemens Energy AG
Name des Unternehmens:
Jahr der Einführung: 2020
Programmtyp:
Diskont/Rabatt/Match/Zuschuss:
Programmmerkmale:
Nutzung steuerlicher Freibeträge:
Haltefrist:
Angebotsfrequenz:
sierung der Verwaltung der Incentives
wollen wir eine durchgehende Kultur
schaffen, die attraktive Vergütung optimal
ausgestaltet und sich gleichzeitig
effizient umsetzen lässt“, definiert
Muntermann die Richtung. „Bei Siemens
Energy wollen wir eine Pay4 Performance-
Kultur etablieren, die einen
starken Fokus auf die wirtschaftliche
Siemens Energy AG
Direct Match Program
drei zu eins
Keine Vesting-Periode
Ja, bis Maximalbetrag
ein Jahr
Zahl Teilnahmeberechtigte: 65.000
einmal pro Jahr
Teilnahmequote: circa 50%
Länderabdeckung:
Besonderheiten:
Verwahrart:
Kontakt:
Global
Siemens Energy AG (ISIN: DE000ENER6Y0)
Quelle: onvista
Administration: EquateX Part of Computershare Group
Sammeldepot
Siemens Energy AG
Otto-Hahn-Ring 6
81739 München
Leistung legt, aber auch die individuelle
Performance belohnt.“
Ab dem Geschäftsjahr 2022 werden
sich diese Aspekte noch stärker in den
Vergütungselementen widerspiegeln,
insbesondere durch die Einführung
eines individuellen Multiplikators
beim Annual Incentive. Der technologische
Wandel – Siemens Energy will
bis 2030 klimaneutral sein – wird die
Entwicklung des Unternehmens maßgeblich
bestimmen und muss daher
auch in der Human-Resources- sowie
der Vergütungsstrategie berücksichtigt
werden. „Wir müssen als Organisation
umdenken und Dinge anders handhaben,
um uns auf unseren klaren
Fokus auszurichten, die Erzeugung
und die Übertragung von Energie“, so
Muntermann.
Mit der Vorbereitung der Ausgründung
wurde daher damit begonnen,
eine passende Beteiligungs- und Incentivierungsstrategie
zu entwickeln. Das
bedeutet unter anderem die Weiterbildung
der HR-Mitarbeitenden, da zahlreiche
alte Tools bei Siemens Energy
nicht mehr genutzt werden. Stattdessen
kommt brandneu Coin (Compensation
Insights) zum Einsatz. „Coin – das
ist unsere neue innovative IT-Plattform
für alle aktuellen und zukünftigen
Vergütungsthemen“, erläutert der Manager.
Attraktive Vergütung: ein Schlüssel
zum Erfolg
„Wir müssen angemessen und attraktiv
vergüten, da wir die besten Talente
brauchen“, benennt Muntermann den
Grundanspruch. Das soll durch den
Pay4Performance-Ansatz gelingen, bei
dem sich individuelle Vergütung für
Leistung widerspiegelt, gepaart mit
einer starken Mitarbeiterbeteiligung.
Siemens Energy hat dafür die Aktienkultur
von Siemens übernommen.
„Aktienprogramme als fundamentale
Bestandteile der Vergütungssystematik
sind dabei gleichsam gesetzt“,
betont Muntermann. Denn: „Eine gelingende
Transformation wird sich im
Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021 |
35
Fallstudien
Das Direct Match Program
Berechtigte Mitarbeiter können bis zu 5% ihres Total Target Cash in das DMP investieren. Das
Programm ist in Deutschland aufgrund der dort geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen etwas
anders ausgestaltet als im Rest der Welt, da hier bspw. ein Steuerfreibetrag in Höhe von 1.440 EUR für
die Matching-Aktien gilt. * TTC = Jahresgrundgehalt + Zielbetrag Bonus (falls zutreffend);
Quelle: Siemens Energy, 2021
Aktienkurs niederschlagen, und daran
sollen alle Mitarbeiter, die den entscheidenden
Anteil am Erfolg haben,
partizipieren.“
Jährliche Taktung für Festlegung
des Bonus
Grundsätzlich verfolgt Siemens Energy
eine langfristige Incentive-Strategie,
weil Mitarbeitende natürlich auch langfristig
gehalten werden sollen. Gleichzeitig
soll sich die Beteiligung eng an
der Performance von Siemens Energy
orientieren. Dafür wurden unternehmensweit,
aber differenzierend auch
für einzelne Segmente spezifische Ziele
definiert. „Neu ist die Möglichkeit, die
Performance in den Teams zu differenzieren,
dafür gibt es einen Multiplikationsfaktor
zwischen 0,8 und 1,2“, erklärt
der Vergütungsspezialist. Der Prozess
zur Anpassung der Vergütungspakete
findet einmal jährlich über die Coin-Plattform
statt. Dabei haben die Führungskräfte
die Möglichkeit, das Grundgehalt
anzupassen und die Zuteilung der
Aktienpakete festzulegen. Als Vorteil
benennt Muntermann, dass Führungskräfte
die Budgets optimal allokieren
können. Der HR-Bereich könne über
die Plattform zudem Vorschläge unterbreiten,
um zu höchstmöglicher
Gerechtigkeit bei der Vergütung zu
gelangen.
Aktienprogramme mit ratierlichem
Vesting
Senior Manager, die nicht für die
perfor manceorientierten Pläne von
Siemens Energy berechtigt sind, sowie
weitere ausgewählte Mitarbeiter erhalten
Aktien mit ratierlichem Vesting.
Diese berechtigen die Empfänger über
einen Zeitraum von vier Jahren zum
kostenlosen Bezug von Siemens-
Energy-Aktien in Höhe von 25% der
ursprünglichen Zuteilung pro Jahr –
es wird also jährlich zugeteilt und
nicht wie bisher erst am Ende der Vesting-(das
heißt Anwartschafts-)Periode.
Diese Zuteilungen sind nicht an
die Erreichung von Kennzahlen geknüpft.
Eine weitere Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung
bietet das Direct
Match Program. Mitarbeitende können
per Gehaltsumwandlung jeweils am
Jahresanfang Aktien kaufen und erhalten
für je drei gekaufte Aktien von
Siemens Energy eine vierte dazu. Auf
alle Aktien gilt eine Sperrfrist von zwölf
Monaten. Dadurch erreicht das Unternehmen,
dass Mitarbeiter Aktionäre
werden. Das ist das klassische Angebot,
wie es auch von etlichen Tarifmitarbeitenden
genutzt wird. Die Bindung
an das Unternehmen durch Matching-
Programme ist wissenschaftlich nachgewiesen.
Bindung auch durch „Employee
Spin-off Incentive Program“
Besondere Leistungen der Mitarbeitenden
und die Herausforderungen während
des Abspaltungsprozesses vom
Mutterkonzern honoriert Siemens
Energy über das „Employee Spin-off
Incentive Program“. Alle Mitarbeitenden
können kostenlose Stock Awards in
Höhe von 3% ihres Jahreszieleinkommens
erhalten. Die Zahl der zu übertragenden
Aktien kann bis auf das Doppelte
(in Deutschland) beziehungsweise
auf das Dreifache (in allen anderen
Ländern) anwachsen. Ob und wie viele
Aktien man am Ende der Sperrfrist erhält,
ist letztlich jedoch abhängig von
der Entwicklung des Aktienkurses
während der Sperrfrist. Laut Muntermann
haben die Beschäftigten dieses
Angebot zu fast 90% über alle Länder
angenommen, was mit hohem Vertrauen
und Zuversicht für die Unternehmenszukunft
gleichzusetzen sei.
FAZIT
Die Spin-offs der Siemens AG erlangen
durch die Ausgliederung vom Mutterkonzern
nicht nur operative Freiheiten:
Vielmehr ergeben sich auch
Spielräume bei der Incentivierung der
Mitarbeiter. Diese werden bei Siemens
Energy konsequent und strategisch
genutzt.
36 | Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021
Fallstudien
q.beyond: „3+1-Formel“ überzeugt
bereits im ersten Anlauf
Ein Viertel aller Beschäftigten beteiligte sich beim Start 2021 am neuen Share Matching
Plan der q.beyond AG (vormals QSC). Wer drei Aktien zum aktuellen Kurs kaufte,
erhält im Januar 2023 eine vierte geschenkt. VON STEFAN PREUSS
Foto: © q.beyond AG
So bewirbt die q.beyond AG intern ihr Mitarbeiteraktienprogramm
„
Expect the next – wir denken die
Digitalisierung des Mittelstands
neu!“ Mit dieser Aussage begrüßt
der IT-Dienstleister q.beyond
Besucher seiner Website. Und ein
solcher Claim verpflichtet. Von daher
dachten die Verantwortlichen bei
q.beyond in diesem Jahr auch das
Thema Mitarbeiterbeteiligung neu. An
KURZPROFIL
q.beyond AG
Gründungsjahr: 1997 als QSC
Branche: IT-Services
Unternehmenssitz: Köln
Umsatz 2020: 143,4 Mio. EUR
Mitarbeiterzahl: 1.000
ISIN: DE0005137004
Börsenwert:
239 Mio. EUR (Stand: 12.11.2021)
www.qbeyond.de
die Stelle herkömmlicher Aktienoptionsprogramme
sollte ein innovativer
Ansatz treten, der zum Kauf von
q.beyond-Aktien auf eigene Rechnung
anregt und deren Halten belohnt. Dies
sollte einfach, effizient und attraktiv
umgesetzt werden.
Engagement belohnen
Das Mitarbeiteraktienprogramm 2021
(MAP 2021) genügt diesen Ansprüchen.
Der Grundgedanke: Wer auf eigene
Rechnung und auf eigenen Namen
drei q.beyond-Aktien kauft und über
die Laufzeit des Programms hinweg
hält, bekommt danach eine zusätzliche
Aktie geschenkt. Je höher der Kurs,
desto attraktiver das Paket.
Das MAP 2021 eröffnet damit allen
Beschäftigten die Chance, nachhaltig
am Erfolg von q.beyond zu partizipieren.
„Das Programm ist ein wichtiger
Eckpfeiler auf dem Weg, den Unterneh-
menswert nachhaltig zu steigern und
die Geschäftspolitik noch stärker auch
an den Aktionärsinteressen auszurichten.
Je mehr Mitarbeiter sich beteiligen,
desto mehr gleichen deren Interessen
denen der Aktionäre, desto
mehr wird der Einsatz qualifizierter,
engagierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
belohnt, desto mehr bleiben
sie dem Unternehmen auch langfristig
verbunden“, heißt es in einem Brief
von CEO Jürgen Hermann.
Hintergrund: Mit der Wachstumsstrategie
„2020plus“ hatte q.beyond
nach einer tief greifenden Transformation
2019 eine neue Ära eingeleitet und
seine Kapitalmarktorientierung verstärkt.
Der Unternehmenswert ist seitdem
eine noch wichtigere Messgröße
für den Erfolg. Von Mitte 2020 bis Mitte
2021 hat sich dieser verdoppelt.
Von solchen Wertsteigerungen profitiert
dank des MAP 2021 nun auch das
q.beyond-Team. Nach Prüfung verschiedener
Alternativen entschied sich
das Unternehmen, dieses Programm in
Form eines Share Matching Plan auszugestalten
und dabei mit dem auf Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
spezialisierten
Dienstleister Global Shares
zusammenzuarbeiten. Im Frühjahr 2021
konnten Beschäftigte über Global Shares
q.beyond-Aktien in eigenem Namen
und auf eigene Rechnung zum Marktpreis
erwerben. Zur Auswahl standen
acht verschiedene Aktienpakete (120/
300/600/900/1.200/1.500/1.800/2.100
Stück). Maximal war damit der Erwerb
von 2.100 Aktien möglich.
38 | Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021
Fallstudien
Steckbrief Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
q.beyond AG
Programmtyp Mitarbeiteraktienprogramm 2021
Diskont/Rabatt/Match/Zuschuss
Programmmerkmale
Nutzung steuerlicher Freibeträge
Weit gefasster Teilnehmerkreis
Zum Kauf berechtigt waren nicht nur
Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte: Vielmehr
umfasst der Teilnehmerkreis
auch Auszubildende, geringfügig und
befristet Beschäftigte, Mitarbeiter
mit einem ruhenden Arbeitsverhältnis
(etwa Elternzeit, Pflegezeit, unbezahlter
Sonderurlaub), Langzeiterkrankte
auch nach Ablauf der Lohnfortzahlungsfrist
und Altersteilzeitbeschäftigte
Für je drei Aktien der q.beyond AG, die der/die teilnahmeberechtigte
Mitarbeitende im Erwerbszeitraum erworben hat,
erhält er/sie eine Gratisaktie nach Ablauf der Haltefrist am
31. Dezember 2022
Share Matching Plan
Haltefrist bis zum 31. Dezember 2022
Angebotsfrequenz
Zahl der Teilnahmeberechtigten
Teilnahmequote rund 25%
Länderabdeckung
Besonderheiten
Administration
Verwahrart
Kontakt
q.beyond AG (ISIN: DE0005137004)
Quelle: onvista
Das Programm nützt den zum 1. Juli 2021 deutlich angehobenen
steuerlichen Freibetrag nach § 3 Nr. 39 EStG von
1.440 EUR
Es ist möglich, dass das Mitarbeiteraktienprogramm wiederholt
wird. Die Bedingungen werden vorher vom Vorstand
überprüft.
insgesamt rund 1.000 Personen
Deutschland
• keine Kosten für die Mitarbeitenden für Erwerb und
Verwahrung der Aktien
• keine Haltefrist für die Gratisaktien nach Ende des
Programms, sofortige Verfügbarkeit
durch den Dienstleister Global Shares
Verwahrdepots beim Dienstleister Global Shares
Arne Thull, Leiter Investor Relations, invest@qbeyond.de
Martin Kraus, Leiter Interne Revision und Compliance,
info@qbeyond.de
in der Aktiv- und in der Passivphase –
insgesamt rund 1.000 Personen in
Deutschland. Martin Kraus, Leiter
Compliance und interne Revision
sowie Mitverantwortlicher für das Projekt,
erläutert: „Wir wollten möglichst
vielen Personen, die zum Erfolg von
q.beyond beitragen, die Chance geben,
Miteigentümer zu werden.“
Alle Teilnehmenden haben das
Recht, zu jedem Zeitpunkt während
der Laufzeit des Programms auszusteigen;
sie verlieren in diesem Fall aber
ihr Anrecht auf die Gratisaktien. Eine
Aufstockung der Aktienanzahl während
der Laufzeit des Programms ist
nicht möglich. Der Erwerb und die Verwahrung
der Aktien bleiben für die
Beschäftigten kostenlos.
Für drei Investmentaktien eine
Matchingaktie
Wer die Aktien über die rund 18-monatige
Laufzeit des Programms ununterbrochen
hält, bekommt nach Ablauf
kostenlos für jeweils drei Investmentaktien
eine zusätzliche Aktie, die sogenannte
Matchingaktie. Wenn der oder
die Mitarbeitende möchte, kann er oder
sie dann sofort sämtliche Aktien
verkaufen; das Programm verzichtet
bewusst auf Haltefristen nach Ende.
Unabhängig vom Zeitpunkt des Verkaufs
bleibt dieser in der Regel steuer- und
sozialabgabenfrei. q.bey ond orientierte
sich bei der Größe der Aktienpakete
und möglicher Gewinne an dem zum
1. Juli 2021 deutlich angehobenen
steuer lichen Freibetrag von 1.440 EUR.
Über eine unternehmensinterne,
digi tale Roadshow konnte sich das
gesamte Team Anfang 2022 mit diesen
Rahmenbedingungen vertraut machen.
Zahlreiche Rückfragen sprachen für
das rege Interesse. Ein Viertel aller
Beschäftigten entschied sich am Ende
für eine Teilnahme; für ein neues Programm,
das den Einsatz eigenen Geldes
erfordert, eine gute Quote.
Neuauflage geplant
In den kommenden Jahren will q.beyond
noch mehr Beschäftigte zu Anteilseignern
machen. Eine Neuauflage des Programms
ist geplant. Ob die Bedingungen
dann identisch bleiben, will Kraus
nicht verraten. Eines sei aber sicher:
„Die Konditionen bleiben attraktiv.
Schließlich wollen wir möglichst viele
für unsere Aktie begeistern.“ Ein steigender
Unternehmenswert ist damit
künftig nicht mehr nur im Sinne der
Investoren, sondern auch der Beschäftigten
– genau das wollte q.beyond mit
dem neu gedachten Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
erreichen.
Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021 |
39
Fallstudien
HENSOLDT erstmals mit
Beteiligungsprogramm
Das international ausgelegte Programm „Echo“ wurde in vier Ländern gleichzeitig
ausgerollt. Für Teilnehmende ist es besonders attraktiv: HENSOLDT verdoppelt das
Eigeninvestment der Mitarbeiter. VON STEFAN PREUSS
Foto: © Deutsche Börse AG
Über mehrere Monate hat HEN-
SOLDT die Einführung des Mitarbeiteraktienprogramms
vorbereitet,
mit dem die Identifikation der
Angestellten mit dem Unternehmen
weiter gestärkt werden soll. „Damit
etablieren wir innerhalb der gesamten
Belegschaft eine Aktienkultur und fördern
das unternehmerische Denken“,
benennt das Management einen Beweggrund.
„Echo“ wurde als Name für
das Programm gewählt, weil Echos
KURZPROFIL
HENSOLDT AG
Gründungsjahr: 2017 (Airbus-Spin-off)
Branche: Sensoren, Verteidigung
Unternehmenssitz: Taufkirchen
Umsatz 2020: 1,2 Mrd. EUR
Mitarbeiterzahl: 5.600
ISIN: DE000HAG0005
Börsenwert:
1,47 Mrd. EUR (Stand: 12.11.2021)
www.hensoldt.net
zum einen bei den Produkten eine zentrale
Rolle spielen. „Zum anderen zielt
‚Echo‘ darauf ab, den Wert unserer Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter – unser
wertvollstes Kapital – wiederzugeben.
Aus diesem Grund wird HENSOLDT ihr
Investment mit einem Echo versehen
und verdoppeln.“
Echo in vier Ländern gleichzeitig
eingeführt
Echo ist ein internationales Mitarbeiteraktienprogramm
und wird gleichermaßen
in Deutschland, Frankreich,
dem Vereinigten Königreich und Südafrika
eingeführt. Global Shares – ein auf
Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
spezialisierter Finanzdienstleister –
war von Beginn an in die Gestaltung
des Aktienprogramms involviert und
konnte HENSOLDT beim Plandesign
durch die langjährige Erfahrung professionell
beraten. Gleich zu Beginn
des Projekts war klar, dass ein Programm
einfach und attraktiv ausgestaltet
sein muss; sonst wird dieses wahrscheinlich
nur verhalten angenom-
men. Um die Komplexität zu reduzieren,
wurde der Aktienplan in den teilnehmenden
Ländern einheitlich eingeführt.
Die Idee war in diesem Zusammenhang
auch, Aktienpakete nach bestimmten
Investitionsbeträgen festzulegen
und den bekanntlich schwankenden
Aktienkurs nachzulagern.
Teilnehmende erhalten auf diese Art
und Weise die Sicherheit, dass ihr Eigeninvestment
und der Firmenzuschuss
beim Erwerb der Aktien nicht geschmälert
werden. Somit steht eine mögliche
Investition in HENSOLDT-Aktien zu feststehenden
Beträgen im Vordergrund,
die zunächst einmal vom Aktienkurs
unabhängig ist. Erst im Nachhinein legt
der zum Tragen kommende Aktienkurs
die Anzahl der Aktien fest, die dem Mitarbeiter
zugeteilt wird. Hier liegt auch
der klare Vorteil des Verwahrmodells
des Omnibusdepots, das auch sogenannte
Bruchstückaktien zulässt und
eine exakte Umrechnung des Investitionsbetrags
in Aktien ermöglicht.
Erwerb über fünf Aktienpakete
möglich
Die Papiere von HENSOLDT sind Inhaberaktien,
die im Prime Standard der
Frankfurter Wertpapierbörse in
Deutschland notiert sind. Im Rahmen
von Echo können HENSOLDT-Aktien
über fünf Aktienpakete erworben werden.
Die Losgrößen betragen 100, 200,
400, 800 oder 1.500 EUR. Davon muss
der Teilnehmende die Hälfte bezahlen,
die andere Hälfte steuert das Unternehmen
bei. Technisch wird das wie
folgt abgewickelt: Nach Ablauf der An-
40 | Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021
Fallstudien
Steckbrief Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
HENSOLDT AG
Jahr der Einführung: 2021
Programmtyp:
Diskont/Rabatt/Match/Zuschuss:
Programmmerkmale:
Nutzung steuerlicher Freibeträge:
Haltefrist:
Angebotsfrequenz:
Discount-Aktien
Zuschuss
Zahl Teilnahmeberechtigte: 5.700
länderübergreifendes Aktienprogramm, Angebot
von fünf Aktienpaketen im Wert von 100 bis 1.500
EUR, Firmenzuschuss in Höhe von 50%
Ja – wo möglich.
zwölf Monate
Regelmäßig; wenn möglich, jährlich
Teilnahmequote: Durchschnitt aller teilnehmenden Länder: 65,75%
• Deutschland: 76,17%
• Frankreich: 30,60%
• Vereinigtes Königreich: 51,14%
• Südafrika: 39,26%
Länderabdeckung:
Besonderheiten:
Administration:
Verwahrart:
Kontakt:
siehe Teilnahmequote
einheitliches Mitarbeiteraktienprogramm, obwohl
länderübergreifend; Dividenden werden reinvestiert
in Aktien; Übernahme der Transaktionskosten;
je Arbeitnehmer eine Transaktion pro Jahr
Global Shares
Omnibusdepot
Jan Hufen, Alexander Scharnagl
Stimmrechtabgabe kann online
erfolgen
Die Beschäftigten bezahlen das Eigeninvestment
per Einbehalt über die
Entgeltabrechnung. Die anschließende
Verwahrung der Aktien erfolgt treuhänderisch
in einem dafür speziell eingerichteten
Aktiendepot. Aufgrund des
notwendigen Verwahrmodells bei diesem
international angebotenen Mitarbeiteraktienprogrammen
ist eine persönliche
Teilnahme der Mitarbeiteraktionäre
an der Hauptversammlung im
Rahmen von Echo nicht möglich. Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter erhalten
jedoch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht
online über das Echo-Webportal von
Global Shares wahrzunehmen. Diejenigen,
die Aktien im Rahmen von Echo
erworben haben, erhalten ein Bezugsrecht
auf Dividende. Wird eine Dividende
beschlossen und ausgezahlt, wird
diese für Echo-Mitarbeiter-Aktionäre
automatisch in Aktien reinvestiert und
nicht in bar ausgezahlt.
HENSOLDT AG (ISIN: DE000HAG0005)
Quelle: onvista
gebotsperiode erwirbt Global Shares
im Namen und Auftrag der Mitarbeitenden
für den Gesamtwert der in Auftrag
gegebenen Aktienpakete die Aktien
an der Börse. Um dies kursschonend
durchzuführen, sehen die Programmbedingungen
einen angemessenen
Zeitraum von mehreren Börsenhandelstagen
vor. Nachdem Global
Shares die HENSOLDT-Aktien für alle in
Auftrag gegebenen Aktienpakete der
Mitarbeitenden erworben hat, werden
diese auf dessen individuellem Aktiendepot
gutgeschrieben. Global Shares
übernimmt anschließend die treuhänderische
Verwahrung und Verwaltung
der Aktien. Die Anzahl an Aktien, die
ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin
im Zuge von Echo erwerben kann, ergibt
sich zum einen aus dem Gesamtwert
des ausgewählten Aktienpakets,
zum anderen aus dem Referenzpreis.
Letzterer ist ein durchschnittlicher
und einheitlicher Kaufpreis je Aktie
und wird im Zuge des Aktienerwerbs
ermittelt.
Hohe Beteiligungsquote bei
Erstauflage
Echo ist ein internationales und einheitliches
Mitarbeiteraktienprogramm.
HENSOLDT hat versucht, dieses steuerund
sozialversicherungsrechtlich lokal
zu optimieren, wo dies möglich war.
Die Echo-Aktien unterliegen einer Firmensperrfrist
von einem Jahr, innerhalb
derer sie nicht gehandelt werden
können. Die geltenden Gesetze und
Regelungen in Bezug auf Insiderhandel
gelten natürlich auch für das Mitarbeiteraktienprogramm.
Um Fragen klären
zu können, wurde das Capital Markets
Compliance Committee als Ansprechpartner
bestimmt. Möchten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter nach Ablauf
der Sperrfrist die Aktien nicht bei Global
Shares halten, können sie die Aktien
verkaufen oder auf ihr persönliches
Aktiendepot übertragen.
Der Erfolg des Mitarbeiteraktienprogramms
Echo spiegelt sich in der
hohen Beteiligungsquote gleich bei
Erstauflage wider: 65,75% der Mitarbeitenden
über alle teilnehmenden Länder
hinweg entschieden sich für die
Teilnahme.
Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021 |
41
Einverständniserklärung
mit den
VEP-Bedingungen
und Teilnahmeerklärung
Festlegung vorläufiger
monatlicher
Finanzierungsbetrag
in der Gehaltsreduktionsvereinbarung
Signieren und Versand
der Gehaltsreduktionsvereinbarung
an
vep@axelspringer.com
Fallstudien
Virtuelle Anteile: Axel Springer
launcht neues Programm
Das Virtual Employee Participation Program (VEP) von Axel Springer ermöglicht den
Mitarbeitern eine Beteiligung an der gemeinsam erarbeiteten Unternehmensentwicklung
über eine innovative virtuelle Lösung und ohne Verlustrisiko. VON STEFAN PREUSS
Das Virtual Employee Participation
Program (VEP) ist das neue Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
des Axel Springer-Konzerns. Es wird
zunächst in Deutschland und Großbritannien
angeboten. Teilnehmende in vestieren
ab Dezember 2021 einen Teil ihrer
Bruttomonatsgrundvergütung über
grund sätzlich 36 Monate in virtuelle
Anteile der Axel Springer SE. Bei Auszahlung
haben sie die Möglichkeit,
finanziell von einer positiven Wertentwicklung
ihrer virtuellen Anteile und
von möglichen virtuellen Dividenden
zu profitieren.
In 35 Jahren als börsennotiertes
Unter nehmen konnte der Konzern seinen
Wert – und damit jenen der Aktien
– signifikant steigern. Im Frühjahr 2020
hat sich die Axel Springer SE von der
Börse verabschiedet, um neue geschäftliche
Freiräume zu gewinnen und langfristige
Ziele besser ansteuern zu können.
Die Axel Springer SE ist weiterhin
eine Aktiengesellschaft, aber es gibt
aktuell keine Aktien im Streubesitz.
KURZPROFIL
Axel Springer SE
Gründungsjahr: 1946
Branche: Medien
Unternehmenssitz: Berlin
Umsatz 2020: ca. 2,9 Mrd. EUR
Mitarbeiterzahl: ca. 16.000
www.axelspringer.com
Das neue
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
virtual employee participation program ~
einmalig ~
virtuell ~
Ich habe es
schon immer
gewusst:
Das Wertvollste in unserem
Unternehmen sind die
Menschen, die uns zu dem
machen, was wir sind und
werden können.
teilnahme in deutschland ~
Erklärungsfrist
22. September 2021, 10:00 Uhr (MESZ) bis 20. Oktober 2021, 23:59 Uhr (MESZ)
Lösung nach Delisting:
virtuelle Anteile
„Um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
des Axel Springer-Konzerns erneut
eine Beteiligung am Unternehmen zu
ermöglichen, haben wir eine innovative,
virtuelle Lösung entwickelt: Im Rahmen
des neuen Virtual Employee Participation
Program können teilnahmeberechtigte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in virtuelle Anteile der Axel
Springer SE investieren“, sagt Ruth
Löhmann, Head of Global Rewards
Management. „Wer am Programm teilnimmt,
hat somit trotz Delistings die
Chance, von unserer gemeinsam
erreich ten positiven Unternehmensentwicklung
zu profitieren.“
Das VEP wird einmalig angeboten.
Investiert wird ein individuell festgelegter
Betrag, den Teilnehmende
deine teilnahme ~
let’s
grow!
virtual employee participation program ~
Die Teilnehmenden des VEP investieren einen Teil ihrer Bruttomonatsgrundvergütung
in virtuelle Anteile der Axel Springer SE
flexi bel zwischen 100 und maximal
2.000 EUR brutto pro Monat wählen
können (höchstens jedoch 20% der
Monatsgrundvergütung). Dieser Finanzierungsbetrag
wird ab Dezember 2021
während der sogenannten Finanzierungsperiode
über grundsätzlich 36
Monate in virtuelle Anteile der Axel
Springer SE angelegt. Teilnehmende
investieren einen Bruttobetrag durch
einen zu vereinbarenden Gehaltsverzicht.
„Dadurch können gegenüber
einer Nettoinvestition mehr virtuelle
Anteile zugeteilt werden“, erläutert
Löhmann. Erst bei Auszahlung aus
dem VEP fallen auf alle Zahlungen
Lohnsteuer und Sozialabgaben an.
Abhängig von der Höhe der über die
gesamte Finanzierungsperiode zu leistenden
Beträge wird den Teilnehmenden
zum Start des Programms eine bestimm-
Foto: © Axel Springer
42 | Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021
Fallstudien
Steckbrief Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
Axel Springer SE
Jahr der Einführung: 2021
Programmtyp:
Diskont/Rabatt/Match/Zuschuss:
Programmmerkmale:
Nutzung steuerlicher Freibeträge:
te Anzahl an virtuellen Anteilen zugeteilt.
Somit können sie schon von Anfang
an von möglichen virtuellen Dividenden
profitieren, unabhängig davon, um welche
Beträge die Brutto monatsgrundvergütung
bereits tatsäch lich reduziert
wurde beziehungsweise wie viele virtuelle
Anteile „finanziert“ wurden.
Besonderheit: Teilnahme ohne
Kurs- und Verlustrisiko
Die Teilnahme ist ohne Verlust- beziehungsweise
Kursrisiko: Zurückgezahlt
wird in jedem Fall, also auch bei vorzeitigem
Ausscheiden aus dem Unternehmen,
mindestens die Summe aller
geleisteten Finanzierungsbeträge abzüglich
anfallender Lohnsteuer und Sozialabgaben.
Bei Eintritt eines sogenannten
Bewertungsereignisses haben Teilnehmende
einen Zahlungsanspruch
virtuelles Beteiligungsprogramm
Finanzierung von virtuellen Unternehmensanteilen
und Profit bei Wertsteigerung je Anteil zum
Zeitpunkt des Programmendes sowie von
möglichen virtuellen Dividenden
• 36 Monate Finanzierungsphase (von Bruttomonatsgrundvergütung)
• Bewertungsereignisse beenden das Programm
gegebenenfalls vorzeitig
• erste vorzeitige Beendigung des Programms
(freiwillig) anno 2025
• Programmende 2030
• mögliche virtuelle Dividenden über Laufzeit ab
Programmstart für alle zu finanzierenden Anteile
während Finanzierungsphase
Nein
Haltefrist: bis 2025 beziehungsweise 2030
Angebotsfrequenz: einmalig (Stand: November 2021)
Zahl Teilnahmeberechtigte: circa 8.000
Teilnahmequote:
Länderabdeckung
Besonderheiten
Administration
keine Angabe
• Deutschland
• Großbritannien
• Finanzierungsphase von 36 Monaten
• lange Bindung (ohne Bewertungsevent bis
mindestens 2025)
• Einbehalt von Bruttomonatsgrundvergütung
(mehr Anteile gegenüber Nettoinvestition)
• kein Verlust- oder Kursrisiko
• Eigenadministration
• Global Shares
auf den Zeitwert ihrer Anteile zuzüglich
eventueller virtueller Dividenden
abzüglich anfallender Lohnsteuer und
Sozialabgaben. Zum optionalen Fälligkeitszeitpunkt,
dem 31. Dezember
2025, haben die Teilnehmenden zusätzlich
einmalig die Möglichkeit, vorzeitig
die Auszahlung aus dem VEP zu verlangen.
Spätestens nach dem Endfälligkeitszeitpunkt
des Programms, dem
31. Dezember 2030, erhalten Teilnehmende
ihre Auszahlung.
Die Teilnahme am VEP ist ausschließlich
über das Axel Springer
EquityGateway möglich. „Da das Programm
extrem ‚unique‘ gestaltet ist,
war es sehr aufwendig, einen adäquaten
Anbieter zu finden. Das Axel Springer
EquityGateway wird durch unseren
Provider Global Shares betrieben. Mithilfe
der Onlineplattform ist uns ein
weitestgehend digitaler Teilnahmeund
Administrationsprozess möglich“,
erklärt Sascha Fuchs, Senior Manager
im Team Global Rewards Management.
Im Axel Springer EquityGateway sind
unter anderem die Anzahl der bereits
eingebrachten Finanzierungsbeträge
einsehbar und alle Teilnehmenden können
ihr Investment in virtuelle Anteile
der Axel Springer SE nachverfolgen.
Einmal im Jahr wird hier der aktuell
berechnete Wert der virtuellen Anteile
bekannt gegeben.
Breite kommunikative Begleitung
Um den Mitarbeitern eine gut informierte
Entscheidung zu ermöglichen,
hat Axel Springer umfangreiche Aufklärungsarbeit
geleistet. „Uns war es besonders
wichtig, den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern das Programm trotz
seiner Komplexität möglichst leicht
verständlich zu machen“, erläutert
Löhmann. Teilnahmeberechtigte wurden
umfassend per E-Mail und über
mehrere Artikel im Blogformat auf der
Corporate Website über das VEP informiert.
Zusätzlich fanden zahlreiche virtuelle
und Liveveranstaltungen statt,
um sicherzustellen, dass das VEP der
gesamten Zielgruppe als besonderes
Angebot ihres Arbeitgebers bekannt ist.
Als Expertin für die Kommunikation
von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
hat Axel Springer die Unequity
GmbH hinzugezogen. Das Team rund
um Simone Schmitt-Schillig entwickelte
eine umfassende strategische und
krea tive Kommunikationskampagne.
Aus zeitlichen Gründen – aber auch,
um den Anspruch des Konzerns als
Digital Leader zu unterstreichen –
erfolgte die gesamte Kommunikation
ausschließlich in digitaler Form.
Knapp 8.000 Mitarbeiter waren im
ersten Roll-out eingeladen, am VEP
teilzunehmen. Die Erwartungen an die
Teilnehmerzahlen wurden übertroffen;
letzten Endes wurden sogar jene des
vorherigen Programms überboten. Das
Interesse, ablesbar auch an den Klickraten,
war groß und die Resonanz fiel
durchweg positiv aus.
Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021 |
43
Fallstudien
SmartShare verbindet
„Change“ mit Aufbruch
Die Coronakrise war eine harte Bewährungsprobe für Kieback&Peter. Heute steht das
Unternehmen wirtschaftlich besser da als vor der Pandemie. An dieser Entwicklung
haben die Angestellten einen großen Anteil – sie sollen deshalb von einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
profitieren. SmartShare bietet doppeltes Upside-Potenzial:
Zuschuss zur Unternehmensbeteiligung und Aussicht auf Zinserträge. VON STEFAN PREUSS
KURZPROFIL
Kieback&Peter
GmbH & Co. KG
Gründungsjahr: 1927
Branche: Gebäudeautomation
Unternehmenssitz: Berlin
Umsatz 2020: ca. 200 Mio. EUR
Mitarbeiterzahl: 1.400
www.kieback-peter.de
Kieback&Peter hat das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm mit einer eigens
aufgelegten Marketingkampagne intern beworben
Kieback&Peter digitalisiert Gebäude
und zählt mit dem Fokus
auf innovative Gebäudetechnik
zu den erfolgreichen Unternehmen
einer wachsenden Branche. Die letzten
Jahre des „Change“ und der Umgang
mit der Coronakrise hätten deutlich
gemacht, dass Kieback&Peter ein
besonderes Unternehmen sei, in welchem
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
sich selbst organisieren und
solidarisch handeln, stellt Geschäftsführer
Christoph Ritzkat fest: „Als
Unternehmen sind wir heute krisenerprobt
und stehen wirtschaftlich besser
da als vor der Pandemie. An dieser Entwicklung
haben Sie einen großen
Anteil und dafür danke ich Ihnen ganz
herzlich!“
Mit der Vision „Wir digitalisieren
Gebäude für eine bessere Welt“ stelle
man sich einer anspruchsvollen Aufgabe.
Mit dem Geschäftsmodell trage
Kieback&Peter ganz wesentlich dazu
bei, dass Gebäude energieeffizienter
und somit umweltfreundlicher, gesünder
und lebenswerter werden. „Alle
Kie back ianerinnen und Kiebackianer
leisten mit ihrer täglichen Arbeit einen
Beitrag, unsere Welt ein bisschen besser
zu machen. Was liegt da näher, als
Ihnen die Möglichkeit zu geben, in unser
Unternehmen zu investieren und
Sie damit direkt an unserem gemeinsamen
Erfolg teilhaben zu lassen?“,
fährt Ritzkat fort.
Mit SmartShare wurde dies nun erstmals
in der fast 100-jährigen Firmen-
geschichte möglich. „Mit unserem Beteiligungsprogramm
SmartShare möchten
wir Ihnen eine attraktive Option
zum Vermögensaufbau anbieten. Deshalb
fördern wir Ihre persönliche Beteiligung
an Kieback&Peter mit einem
Startkapital und weiteren Zuschüssen“,
so der Geschäftsführer. Und in der Tat
hat die Gesellschaft ein attraktives
Paket geschnürt. „Als Ausdruck unserer
Verbundenheit mit Ihnen – und um
unternehmerisches Denken und Handeln
bei Kieback&Peter zu fördern.“ Es
ist ganz klar, dass Motivation und Verbundenheit
zum Unternehmen dabei
eine wichtige Rolle spielen.
Foto: © Kieback&Peter/Mathesius
44 | Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021
Fallstudien
Mitarbeitende als stille
Gesellschafter
SmartShare ist ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm,
das Beschäftigten die
Möglichkeit bietet, stille Gesellschafter
von Kieback&Peter zu werden. Die
Eigenleistung wird unternehmensseitig
aufgestockt und zusätzlich im Einklang
mit der Geschäftsentwicklung
jedes Jahr verzinst. Alle berechtigten
Mitarbeitenden, die Gesellschafter
wurden, erhielten im Gründungsjahr
von SmartShare ein „Startkapital“ in
Höhe von 100 EUR von Kieback&Peter
und konnten sich entscheiden, ob und
welchen Betrag sie zusätzlich selbst
einbringen möchten. Der Eigenbetrag
wird vom Unternehmen um 15% (maximal
260 EUR) aufgestockt.
Das Besondere an dieser Anlageform
ist, dass sowohl das Startkapital
als auch der Arbeitgeberzuschuss
steuer- und sozialversicherungsfrei
sind. Die Eigenleistung ist grundsätzlich
aus dem Nettogehalt zu zahlen. Es
können jedoch bis zu 1.080 EUR mit
der Entgeltabrechnung steuerfrei umgewandelt
und abhängig vom persönlichen
Steuersatz erhebliche Steuereinsparungen
erzielt werden. Startschuss
für das Programm war der 1. August
2021 – nach einer Mindesthaltefrist
von fünf Jahren erhalten die Teilnehmenden
das Startkapital und die Eigenleistung
mit dem Arbeitgeberzuschuss
auf Wunsch ausbezahlt. Die Zinserträge
werden jährlich ausgeschüttet.
Beteiligung steht allen offen
Der Kreis der Teilnahmeberechtigten
wurde weit gefasst. Die Beteiligung
steht allen Arbeitnehmern offen, die
bei Kieback&Peter sozialversicherungspflichtig
beschäftigt sind. Dazu
zählen auch geringfügig oder befristet
Beschäftigte und Auszubildende. Der
Nennwert der SmartShare-Einlage ist
die Summe aus der Eigenleistung des
Arbeitnehmers sowie der Zuwendung
des Arbeitgebers (also die Summe des
„Startkapitals“ und der weiteren einmaligen
Zuwendung von 15% durch
Kieback&Peter). Die Eigenleistung beträgt
mindestens 100 und höchstens
10.000 EUR. Bei den Beschäftigten ist
Steckbrief Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
Kieback&Peter GmbH & Co. KG
Jahr der Einführung: 2021
Programmtyp:
Diskont/Rabatt/Match/Zuschuss:
Programmmerkmale: –
Nutzung steuerlicher Freibeträge:
Haltefrist:
Angebotsfrequenz:
das Angebot bei der ersten Auflage
hervorragend angekommen, wie die
überdurchschnittliche Teilnahmequote
von 52,5% belegt; bei den Auszubildenden
beträgt sie immerhin 42,59%.
Insgesamt liegt der durchschnittliche
Beteiligungsbetrag bei 999,33 EUR.
Zusätzlich zu dem einmaligen
Zuschuss von Kieback&Peter zur Eigenleistung
erhalten Teilnehmende Zinsen
auf die SmartShare-Einlage. Der Zinssatz
hierfür ist variabel. Er orientiert
sich bei SmartShare 2021 am bereinigten
Jahresergebnis der Kieback&Peter
GmbH & Co. KG, wie es im Konzernabschluss
des vorangegangenen Geschäftsjahres
ausgewiesen ist. Die Staffelung
reicht von -1% bis 6%. „Das bedeutet,
dass Sie zusätzlich zur Aufstockung
Ihrer Einlage auch an unserem gemeinsamen
Unternehmenserfolg partizipieren.
Schließlich sind Sie als Mitarbeiter
der entscheidende Faktor dafür, wie erfolgreich
Kieback&Peter ist: Je besser
also unser jährliches Unternehmensergebnis
ausfällt, desto höher fällt auch
die Verzinsung Ihres Anteils aus.“
Haftung bis zur Höhe der Einlage
Sofern das Unternehmen im vorausgegangenen
Geschäftsjahr ein schlechteres
Ergebnis als -800.000 EUR verzeichnet,
greift der Minuszins. Dies ist eine
Vorgabe der Finanzaufsicht, die den
stille Beteiligung
Zuschuss und Verzinsung
Ja
fünf Jahre
jährlich
Zahl Teilnahmeberechtigte: 1.400
Teilnahmequote: 52,5%
Länderabdeckung:
Besonderheiten:
Administration:
Verwahrart:
Deutschland
Zuschlag von 15% bis max. 260 EUR,
zusätzlich gewinnabhängige Verzinsung
intern
intern
unternehmerischen Charakter dieser
Beteiligungsform abbilden soll. Im Insolvenzfall
kann das eingelegte Kapital
zudem ganz oder teilweise verloren
gehen. Als SmartShare-Gesellschafter
haften Teilnehmende aber nur maximal
bis zur Höhe der Einlage. Smart-
Share ist auf eine langfristige Beteiligung
ausgelegt. Alle Berechtigten erhalten
voraussichtlich jährlich ein
neues Beteiligungsangebot, welches
eine jeweilige Bindungsdauer von fünf
Jahren hat. Der Bindungszeitraum von
fünf Jahren sei bewusst gewählt, „denn
wir möchten eine nachhaltige Entwicklung
anstreben“.
Geschäftsführer Christoph Ritzkat ist
der direkte Kontakt zu den Mitarbei tern
und deren Beteiligung am Unternehmen
sehr wichtig
Foto: © Kieback&peter/Mathesius
Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021 |
45
Fallstudien
Riesige Nachfrage: ORAYLIShare
auf Anhieb von Erfolg gekrönt
Mit dem 2019 aufgelegten Programm ORAYLIShare bietet die ORAYLIS GmbH den
Beschäftigten die Möglichkeit, sich als stille Gesellschafter am Unternehmen und
damit am finanziellen Erfolg zu beteiligen. Eine Zeichnungsquote von mehr als 75%
unterstreicht eine hohe Identifikation mit dem Techunternehmen. Als stille Gesell -
schafter erhalten Teilnehmende Zuschuss und Verzinsung. VON STEFAN PREUSS
Das Programm ist langfristig ausgelegt
und soll jährlich angeboten
werden, betont Geschäftsführer
Thomas Strehlow. „Wir versprechen
uns damit unternehmerisches Handeln
auf allen Ebenen und eine engere und
langfristigere Bindung an das Unternehmen.“
ORAYLIS berät Unternehmen
auf deren Weg zu einer „Data-Driven
Company“, also dabei, eine Datenstrategie
zu entwickeln und umzusetzen,
auf deren Basis Prozesse optimiert, die
digitale Transformation gefördert oder
künstliche Intelligenz genutzt werden
kann.
KURZPROFIL
ORAYLIS GmbH
Gründungsjahr: 1999
Branche: Business Intelligence /
Beratung
Unternehmenssitz: Düsseldorf
Umsatz 2020: 17 Mio. EUR
Mitarbeiterzahl: ca. 120
www.oraylis.de
Mitarbeitende entwickeln ihr
eigenes Programm
Mitarbeiterbeteiligung sei ein komplexes
Thema, das gute und spezialisierte
Beratung bedinge. ORAYLIS habe deshalb
in einem ersten Schritt gemeinsam
mit dem Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung
(AGP) das erste Konzept
für ORAYLIShare entworfen. „Uns
war es sehr wichtig, möglichst viele
Kolleginnen und Kollegen davon zu
überzeugen, dass es erstrebenswert
ist, am Programm teilzunehmen“,
berichtet Strehlow. Deswegen habe
man zusätzlich ein internes Team aus
dem Kollegenkreis aufgestellt, um das
Konzept auf die Bedürfnisse des ORAY-
LIS -Teams anzupassen. „Auf diese Weise
haben unsere Mitarbeiter ihr eigenes
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm erstellt.
Das war ein wichtiger Schritt
und hat entscheidend zum Erfolg beigetragen.
Der Name wurde dann auch
vom Projektteam entwickelt. Wir wollten
einen Namen, bei dem man schnell
erkennt, worum es geht“, so Strehlow.
Die Teilhabe funktioniert nach dem
Prinzip der stillen Beteiligung. Das
Unter nehmen bietet den Mitarbeitern
jährlich eine Beteiligung an. Wer sich
beteiligt, wird zum stillen Gesellschafter.
Die untere Grenze beträgt 640 EUR;
ORAYLIS erhöht den Betrag um weitere
360 EUR. Pro Jahr können maximal 5%
des steuerpflichtigen Bruttovorjahreseinkommens
(inklusive Sachbezüge
wie KFZ) investiert werden. Dieses
Geld wird nach einem Jahr ver zinst,
und zwar in variabler Höhe. Einflussfaktoren
sind der Ertrag (EBIT) und
das Umsatzwachstum, hinzu kommt
noch eine Treueprämie nach dem dritten
Jahr. Die Ermittlung des Zinssatzes
ist nach einem Punktesystem klar
definiert und nach oben wie unten
gedeckelt. Die Verzinsung in den ersten
beiden Jahren ist trotz der Coronapandemie
sehr attraktiv ausgefallen:
Sie betrug 5,16% für 2019 und 10,65%
für 2020. Für das laufende Jahr steht
die Prognose bei circa 9,5%.
Kündigung steht allen frei
Das Geld ist für drei Jahre fest angelegt.
Danach kann sich der Mitarbeiter
Foto: © ORAYLIS
46 | Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021
Fallstudien
oder die Mitarbeiterin entscheiden, ob
er oder sie es stehen lässt oder zurückhaben
möchte. Auch eine mögliche
Kündigung ist klar geregelt. „Wichtig
war uns dabei, dass der Mitarbeiter
keinen Nachteil dadurch erfährt.“ Das
Programm sei sehr einfach gehalten
und leicht verständlich. „Man kann
relativ bürokratiearm teilnehmen und
muss keine seitenlangen Verträge
zeichnen“, sieht Strehlow einen weiteren
Grund für die sehr hohe Beteiligung.
Bei der Gewinnung neuer Mitarbeitender
sieht der Geschäftsführer
das Programm als wichtiges Teil eines
großen Ganzen. „Wir bieten für potenzielle
neue Mitarbeiter jede Menge
Gründe, ein Teil von ORAYLIS zu werden.
ORAYLIShare ist meiner Meinung
nach ein attraktiver Baustein.“
Steckbrief Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
ORAYLIS GmbH
Jahr der Einführung 2019
Programmtyp
Zuschuss
Programmmerkmale –
Nutzung steuerlicher Freibeträge
Haltefrist
Angebot
stille Beteiligung
Bei Einlage von 640 EUR wird ein Zuschuss von
360 EUR gewährt
Ja
drei Jahre
jedes Jahr
Mitarbeiter teilnahmeberechtigt anno 2021 circa 110
Teilnahmequote
Verwahrart
Länderabdeckung
Besonderheit
Administration
Kontakt
Im ersten Jahr 2019 haben 76% der berechtigten
Mitarbeitenden teilgenommen
innerhalb der Gesellschaft
Deutschland
Mindesteinlage von 640 EUR + 360 EUR,
in 100-EUR-Schritten erweiterbar
komplett intern
Holger Kowalewski, CFO
„Programm spiegelt unsere
Unternehmenskultur wider“
Interview mit Thomas Strehlow, Geschäftsführer,
ORAYLIS GmbH
Thomas
Strehlow
Unternehmeredition: Was waren Ihre
Beweggründe, jetzt ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
ins Leben zu
rufen?
Thomas Strehlow: Das Thema treibt
mich schon seit der Gründung unseres
Unternehmens 1999 um, nach 20 Jahren
haben wir es endlich umgesetzt.
Ein Hindernis war über die gesamte
Zeit die Tatsache, dass wir eine GmbH
sind; als Aktiengesellschaft lässt sich
ein Beteiligungsprogramm leichter
umsetzen. Das Programm spiegelt
einen Teil unserer Unternehmenskultur
wider, die stark von Eigenverantwortung
und Offenheit geprägt ist. Nach
dem bislang sehr erfolgreichen Verlauf
kann ich sagen: Ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
zählt zu den am
meistunterschätzten Instrumenten der
Mitarbeiterführung.
Welche konkreten Ziele sind am
wichtigsten?
Wir versprechen uns davon, unternehmerisches
Handeln auf allen
Ebenen und eine noch engere und
langfristigere Bindung an ORAYLIS zu
fördern. Für unser Geschäft benötigen
wir die besten und vor allem motivierte
Mitarbeiter. Diese wollen wir so
lange wie möglich halten. Das
Programm ist ein Teil eines Ganzen
und soll zur Mitarbeitermotivation
beitragen. Eine noch stärkere Bindung
an ORAYLIS und eine Identifikation
mit dem Unternehmen hilft allen. Alle
Teilnehmenden erfahren nun direkt,
dass Ertragsstärke und Wachstum
nicht nur für das Unternehmen wichtig
sind – sie ist für alle wichtig. Jetzt
haben sämtliche Teilnehmende
automatisch ein Interesse daran.
Ich halte es für sehr wertvoll, jedem
das Unternehmertum näherzubringen.
Gerade Arbeitnehmern wird das fast
systematisch aberzogen.
Wird das Angebot denn
angenommen?
Wenn man zum Zeitpunkt des Laufzeitbeginns
mehr als ein Jahr bei
ORAYLIS beschäftigt ist, ist eine Teilnahme
möglich – daher konnten im
ersten Jahr noch nicht alle mitmachen.
Aber von den berechtigten Beschäftigten
haben sich 76% direkt im Eröffnungsjahr
beteiligt. Im Mittel haben die
Mitarbeiter 2.000 EUR eingelegt. Das
ist eine sehr hohe Quote, die ihre hohe
Identifikation mit dem Unter nehmen
deutlich macht.
Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021 |
47
Service Partner im Portrait
Foto: © Johnstocker - stock.adobe.com
Partner im Portrait
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
EY* ist eine der größten deutschen Prüfungs-
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Steuerberatung ist EY deutscher Marktführer.
Unsere Leistungen im Bereich People
Advisory Services sind auf den entscheidenden
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umfassend aus einer Hand.
Mit über 11.000 Mitarbeiter:Innen in landesweit
20 Niederlassungen sind wir in
der Lage, den gesamten deutschen Markt
abzudecken. Gemeinsam mit den 284.000
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überall auf der Welt. EY bietet sowohl
großen als auch mittelständischen Unternehmen
ein umfangreiches Portfolio von
Dienstleistungen an: Wirtschaftsprüfung,
Steuerberatung, Rechtsberatung, Strategie-
und Transaktionsberatung, Business
Consulting und Immobilienberatung.
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deutschen Mitglieds unternehmen von Ernst &
Young Global Limited (EYG), einer Gesellschaft mit
beschränkter Haftung nach englischem Recht. Jedes
EYG-Mitglieds unternehmen ist rechtlich selbstständig
und unabhängig und haftet nicht für das Handeln
und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen.
Leistungen
• Wirtschaftsprüfung
• Steuerberatung
• Rechtsberatung
• Strategie- und Transaktionsberatung
• Consulting
• People Advisory Services
• Immobilienberatung
Branchenfokus
Branchenübergreifend
Gründungsjahr
1919
Anzahl der Mitarbeiter
11.000+
Unternehmensphilosophie in einem Satz
Building a better working world
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Telefon: +49 711 9881 0
E-Mail: info@de.ey.com
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LinkedIn: EY
Twitter: @EY_Germany
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Web: www.ey.com/de_de
Ihr Ansprechpartner
Gordon Rösch
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Tel.: +49 711 9881 13875 | Mobil: +49 160 939 13875
gordon.roesch@de.ey.com
48 | Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021
Partner im Portrait Service
FAS
Die FAS als Mitglied der WTS Gruppe ist
ein unabhängiger, innovativer Lösungsanbieter
für zielorientierte Beratung und
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entlang der gesamten CFO-Agenda.
Seit 2000 kombinieren wir fundiertes Fachwissen
mit Erfahrung in der Unterstützung
unserer Kunden bei der Bilanzierung und
Bewertung von Mitarbeiterbeteiligungen
nach verschiedenen Rechnungslegungsgrundsätzen,
wie z.B. IFRS 2.
Wir zeichnen uns zudem durch pragmatisches,
umsetzungsorientiertes Denken und
Handeln, eine schlanke Organisation und
hohe Flexibilität aus. Unsere Mandanten
schätzen insbesondere das hohe operative
Partner-/ Manager-Involvement in den gemeinsamen
Projekten sowie unseren Mix
aus Praxisexpertise und State-of-the-art
Beratungsansätzen.
WTS FAS bieten keine Abschlussprüfung an
und können somit langfristig unabhängig
und konfliktfrei beraten.
Die WTS FAS hat über 1.300 Mitarbeiter
in der D-A-CH Region und mit WTS Global
das größte unabhängige weltweite Netzwerk
im Bereich Tax & Finance.
Leistungen
• Financial Reporting & Capital Markets: IPO Readiness (IFRS & US
GAAP Conversion, Prospektunterstützung, SPAC-Deals), IFRS 2
Mitarbeiterbeteiligung, Abschlusserstellung, Fachgutachten und
2nd Opinions
• Deal Advisory: Financial & Tax Due Diligence, M&A Support, Carve
Out, Kaufpreisallokationen, Impairment Test, Financial Modeling,
Unternehmensbewertungen, Restructuring
Next Generation Finance – Digital Architecture Beratung: ETL/
ELT-Prozesse, End-2-End Datenwertschöpfungsketten, Cloud
Architektur Strategie & Setup, Dashboards
• Governance, Risk & Compliance: Implementierung & Optimierung
Risikomanagement und Internes Kontrollsystem, Compliance Management,
Internal Audit (auch Outsourcing oder Co-Sourcing)
• ESG Solutions: EU-Taxonomie, Nichtfinanzielle Erklärung
• FISG: Abschlussprüfer Ausschreibung | angemessenes und wirksames
IKS/RMS
Branchenfokus
Unternehmen aller Branchen, vom DAX-Konzern über mittelständische
und familiengeführte Unter nehmen bis hin zu Start-ups und
Private Equity-Häusern.
Referenzen (Auszug)
About You, Adler Mode, BioNTech, B.R.A.I.N., Congatec, Epigenomics,
ExactlyIT Solutions, GFT, Leifheit, On, SAF Holland, u.v.m.
Gründungsjahr
2000
Adresse: Königstraße 27, 70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 6200749-0
E-Mail: info@fas.ag
Social Media:
LinkedIn: FAS
Twitter: @FASAG
XING: FAS
Web: www.fas.ag
Ihr Ansprechpartner
Dominik Konold
Partner
Foto: © piranka – stock.adobe.com
Global Shares Deutschland
Global Shares ist ein führender globaler
Anbieter von Cloud-basierten Verwaltungslösungen,
für die Implementierung und
laufende Administration von kapitalmarktbasierten
Mitarbeiter- & Führungskräfteprogrammen,
für die weltweite Effektenverwaltung,
den Aktienhandel, begleitende Global
Compliance Services sowie von Finanzreporting
Dienstleistungen für börsennotierte
bzw. nicht börsennotierte Unternehmen
und ihre Mitarbeiter in zur Zeit über 100
Ländern weltweit.
Im vergangenen Jahrzehnt ist Global Shares
als spezialisierter Dienstleister zu einem
wichtigen Akteur in der globalen Aktienplanmanagement-Branche
geworden. Die
Global Shares Kundenreferenzliste umfasst
mehr als 600 Kunden darunter einige der
größten und bekanntesten Unternehmen
der Welt, die aktienbasierte Vergütungsprogramme
eingeführt haben, um damit
erstklassige Mitarbeiter zu gewinnen und
diese dann auch dauerhaft im Unternehmen
zu halten.
Unsere Technologieplattform EquityGateway
wird zu 100% im eigenen Hause entwickelt
und fortlaufend betreut durch ein
hochqualifiziertes Team aus zertifizierten IT
und Equity-Experten.
Leistungen
• Implementierung & laufende Verwaltung von Mitarbeiter- und
Führungskräfteprogrammen
• Wertpapierhandel & Wertpapierverwahrung
• Finanzberichterstattung/Reporting
• Global Compliance Service (Tax, Legal & Regulatory)
Branchenfokus
Börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen aller
Größen
Gründungsjahr
2005
Anzahl der Mitarbeiter
500+
Unternehmensphilosophie in einem Satz
Mitarbeiterbeteiligung, einfach gemacht..
Adresse: Mainzer Landstraße 250–254 ,
60326 Frankfurt am Main
Telefon: +49 173 3130171
E-Mail: jziegler@globalshares.com
Social Media: LinkedIn: Global Shares;
Xing: Global Shares Ireland Limited; FB: Global
Shares; Twitter: @GlobalShares
Web: www.globalshares.com/de
Ihr Ansprechpartner
Jörg Ziegler
Managing Director Germany
jziegler@globalshares.com
Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021 |
49
Service Partner im Portrait
POELLATH P+P Pöllath + Partners
Rechtsanwälte und Steuerberater mbH
POELLATH ist eine international tätige Wirtschafts-
und Steuerkanzlei mit über 150
Experten in Berlin, Frankfurt und München.
Die Sozietät steht für marktführende High-
End Beratung zu Transaktionen und Asset
Management. Hier bieten wir Rechts- und
Steuerberatung aus einer Hand.
Im Bereich Managementbeteiligung gehört
die Kanzlei zu den Marktführern in Deutschland.
Wir betreuen Management-Teams
umfassend während des Verkaufs „ihres“
Unternehmens und verfügen über umfangreiche
und detaillierte Expertise im Umgang
mit treuhänderischen Pflichten, potenziellen
Interessenkonflikten und allen anderen
Aspekten, mit denen das Management
bei einer Transaktion typischerweise konfrontiert
wird. Darüber hinaus beraten wir
Finanzinvestoren und Management-Teams
bei der Strukturierung, Implementierung
und Abwicklung von Managementbeteiligungen
und sorgen für die Umsetzung der
jeweils optimalen auch steuerlichen Vorgehensweise.
Dr. Benedikt Hohaus und Dr. Barbara
Koch-Schulte gehören zu den bekanntesten
Beratern im deutschen Markt und sind ebenfalls
international anerkannte Experten.
Leistungen
• Mergers & Acquisitions / Private Equity
• Venture Capital
• Immobilientransaktionen
• Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
• Private Funds
• Nachfolge und Vermögen
• Nationales und internationales Steuerrecht
Branchenfokus
• Mittelständische Unternehmen und Unternehmer
• Private und Institutionelle Investoren
• Familienunternehmen
Gründungsjahr
1998
Anzahl der Mitarbeiter
ca. 350
Unternehmensphilosophie in einem Satz
Marktführende, innovative High-End Beratung zu Transaktionen
und Asset Management
Adresse: Hofstatt 1, 80331 München
Telefon: +49 89 24240-0
E-Mail: muc@pplaw.com
Social Media: LinkedIn: poellath
Web: www.pplaw.com
Ihre Ansprechpartner
Dr. Barbara Koch-Schulte
Partnerin
Tel.: +49 89 24240 – 377
bks@pplaw.com
Dr. Benedikt Hohaus
Partner
Tel.: +49 89 24240 – 372
bho@pplaw.com
Siemens AG
Die Siemens AG ist ein führender internationaler
Technologiekonzern, der seit mehr
als 170 Jahren für technische Leistungsfähigkeit,
Innovation, Qualität, Zuverlässigkeit
und Internationalität steht. Das Unternehmen
ist weltweit aktiv, und zwar schwerpunktmäßig
auf den Gebieten intelligente
Infrastruktur bei Gebäuden und dezentralen
Energiesystemen sowie Automatisierung
und Digitalisierung in der Prozess- und Fertigungsindustrie.
Durch Mobility, einem der führenden Anbieter
intelligenter Mobilitätslösungen für den
Schienen- und Straßenverkehr, gestaltet
Siemens außerdem den Weltmarkt für den
Personen- und Güterverkehr mit. Über die
Mehrheitsbeteiligung an dem börsennotierten
Unternehmen Siemens Healthineers
gehört Siemens zudem zu den weltweit
führenden Anbietern von Medizintechnik
und digitalen Gesundheitsservices. Darüber
hinaus hält Siemens eine Minderheitsbeteiligung
an der seit dem 28.09.2020 börsengelisteten
Siemens Energy.
Im Geschäftsjahr 2021, das am 30.09.2021
endete, erzielte der Siemens-Konzern einen
Umsatz von 62,3 Mrd. Euro und einen Gewinn
nach Steuern von 6,7 Mrd. Euro.
Leistungen
• Intelligente Infrastruktur bei Gebäuden und dezentralen Energiesystemen
• Automatisierung und Digitalisierung in der Prozess- und Fertigungsindustrie
• Intelligenter Mobilitätslösungen für den Schienen- und Straßenverkehr
Branchenfokus
Elektronik & Elektrotechnik
Gründungsjahr
1847
Anzahl der Mitarbeiter
ca. 303.000
Unternehmensphilosophie in einem Satz
Durch die Kombination der realen und der digitalen Welten befähigen
wir unsere Kunden, ihre Industrien und Märkte zu transformieren und
verbessern damit den Alltag für Milliarden von Menschen.
Adresse: Werner-von-Siemens-Straße 1,
80333 München
Telefon: +49 89 636-00
E-Mail: contact@siemens.com
Social Media: LinkedIn: Siemens;
Xing: Siemens; FB: Siemens; Twitter: @siemens
Web: www.siemens.com
Ihr Ansprechpartner
Markus Stebe
Head of Top Executive
& Equity Compensation
markus.stebe@siemens.com
50 | Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021
Service
Unternehmensverzeichnis
Seite
Finanzierung – Nachfolge – Vermögen
Börse – Finanzierung – Wachstum
Axel Springer ........................................................................28, 42
Impressum Spezial „Mitarbeiterbeteiligung 2021“ (7. Jg.)
HENSOLDT ............................................................................28, 40
Kieback&Peter .............................................................................44
ORAYLIS ........................................................................................46
q.beyond ................................................................................28, 38
Verlag: GoingPublic Media AG
Hofmannstraße 7a, 81379 München
Tel.: 089-2000 339-0, Fax: 089-2000 339-39
E-Mail: info@goingpublic.de
Internet: www.goingpublic.ag, www.unternehmeredition.de
Gesamtleitung: Markus Rieger, rieger@goingpublic.de
Redaktion: Isabella Bauer, Eva Rathgeber
Bildredaktion: Robert Berger, Yvonne Neff
Bilder: stock.adobe.com
SAP SE.............................................................................................. 3
Siemens .........................................................................................24
Siemens Energy ..........................................................................34
Siemens Healthineers.................................................................24
Titelbild: © Johnstocker - stock.adobe.com
Mitarbeit an dieser Ausgabe: Dr. Heinrich Beyer, Fábio da Rocha Neves, Stefan Hanisch,
Dr. Benedikt Hohaus, Dr. Barbara Koch-Schulte, Dominik Konold, Dr. Norbert Kuhn,
Dr. Jens Lowitzsch, Luka Mucic, Stefan Preuß, Niklas Radü, Gordon Rösch, Christoph J. Stresing,
Maximilian Wolfersdorfer, Jörg Ziegler
Interviewpartner: Markus Stebe, Thomas Strehlow
Lektorat: Benjamin Eder
Grafik: Robert Berger, Matthias Wohlgemuth, Yvonne Neff
Kundenbetreuung Kapitalmarktmedien: Matthias Wohlgemuth, Tel.: +49 89 2000 339-58,
E-Mail: wohlgemuth@goingpublic.de. Gültig ist Preisliste Nr. 10 vom 1. November 2006.
Kundenbetreuung Unternehmeredition: Nina Sterrr,
Tel.: 089-2000 339-30, E-Mail: sterrr@goingpublic.de
Gültig ist die Preisliste Nr. 2 vom 1. Januar 2013.
Das komplette Heft ist als
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Das Spezial liegt einer Teilauflage der
Unternehmeredition Ausgabe 4/2021 sowie der
GoingPublic Ausgabe Dezember 2021 bei.
Erscheinungstermine Unternehmeredition 2021: 1/21 Unternehmensnachfolge (10.3.),
Spezial „Corporate Finance Recht“ (27.3.), 2/21 Unternehmensfinanzierung (16.6.), Spezial
„Corporates & Start-ups“ (Juli), 3/21 Unternehmensverkauf (8.9.) mit Spezial „Investoren im
Mittelstand“, Spezial „Mitarbeiterbeteiligung“ (13.11.), 4/21 Unternehmervermögen (8.12.)
Erscheinungstermine GoingPublic Magazin 2021: 27.2. (Februar 2021), 27.3. (Special „Corporate
Finance Recht“), 12.6. (Juni 2021), 7.8. (August 2021), 28.8. (Special „M&A Insurance“), 18.9. (Special
„Geschäftsberichte & Trends“), 15.9. (Special „Kapitalmarkt Schweiz“), 13.11. (Spezial „Mitarbeiterbeteiligung“),
23.10. (Special „Kapitalmarkt Österreich“), 11.12. (Dezember 2021)
Preise: Einzelpreis 9,80 EUR
Abonnementverwaltung: abo@unternehmeredition.de
Tel.: 089-2000 339-0, Fax: 089-2000 339-39
Druck: Druckerei Joh. Walch GmbH & Co KG, Augsburg
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ZKZ 74988 (Unternehmeredition), ZKZ 64983 (GoingPublic Magazin)
Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2021 |
51
MITARBEITERBETEILIGUNGEN
Gestaltungsmöglichkeiten und bilanzielle Auswirkungen
Sie haben Fragen zur bilanziellen Gestaltung Ihrer Mitarbeiterbeteiligungen?
Wir stehen Ihnen als unabhängiger Lösungsanbieter mit über 20 Jahren
Erfahrung zur Seite.
„ Mit fachlicher Expertise sowie
dem Fokus auf praxis- und
kundenorientierte Lösungen hat
uns die FAS zum wiederholten
Male zu unserer vollsten
Zufriedenheit bei der bilanziellen
Abbildung anteilsbasierter
Vergütung beraten.
Josef Wenz,
CFO
„
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Wir hatten im Nachgang zum IPO die FAS
mit der Bewertung der sog. Long-term-
Incentives beauftragt. Die Durchführung
erfolgte sehr professionell und
insbesondere, was für uns wichtig war,
sehr zeitnah damit wir rechtzeitig im
Rahmen unseres Reportings die Zahlen
verbuchen konnten.
Bernd Wagner,
CFO & COO
„
„
Bedarfsgerechter,
kundenorientierter
und effizienter
Service bei der
bilanziellen
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anteilsbasierter
Vergütung.
„
Markus Pfrommer,
Global Head of Accounting
www.fas.ag
Financial Reporting • Finance Optimization • Deal Advisory • Digital Architects