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C33 Landkreis Schwandorf Journal 04/22

Aktuelle Nachrichten aus dem Landkreis Schwandorf.

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CIRCLE 33-REPORT<br />

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben<br />

Umtauschfrist für einige um ein halbes Jahr verlängert<br />

Am Freitag, 11. Februar 20<strong>22</strong> stimmte der Bundesrat<br />

einer Regierungsverordnung zu, die den Führscheininhabern<br />

der Jahrgänge 1953 bis 1958 mehr<br />

Zeit zum Umtausch ihrer alten Papier-Dokumente<br />

einräumt. Aufgrund den aktuellen Belastungen<br />

durch die Corona-Pandemie wird die Umtauschfrist<br />

für diese Geburtenjahrgänge um ein halbes Jahr<br />

auf den 19. Juli 20<strong>22</strong> verlängert. Betroffen davon<br />

sind im <strong>Landkreis</strong> noch 6.100 Führerscheininhaber.<br />

Hintergrund des Führerscheinumtausches ist eine EU-<br />

Vorgabe, die spätestens zum Jahr 2033 den Umtausch<br />

sämtlicher Führerscheindokumente in europaweit einheitlich<br />

lesbare und fälschungssichere Kartenformate<br />

bestimmt. Bundesweit betrifft dies ca. 43 Millionen<br />

Dokumente. Damit nicht alle Führerscheine zum Ende<br />

der Frist gleichzeitig umzutauschen sind und dadurch<br />

lange Wartezeiten entstehen, gelten in Deutschland gestaffelte<br />

Umtauschfristen. In der ersten Stufe müssen<br />

alle alten grauen und rosafarbenen Papierführerscheine<br />

getauscht werden, welche bis zum 31. Dezember 1998<br />

ausgestellt wurden. Den Anfang machen die Geburtenjahrgänge<br />

1953 bis 1958. Die ursprünglich angedachte<br />

Umtauschfrist wird nun vom 19. Januar 20<strong>22</strong> auf den<br />

19. Juli 20<strong>22</strong> verlängert.<br />

Und obwohl die erste Umtauschfrist verlängert wurde,<br />

drängt die Zeit. Bis zum 19. Juli 20<strong>22</strong> müssen noch ca.<br />

6.100 Führerscheine der Geburtenjahrgänge 1953 bis<br />

1958 getauscht werden und bis zum 19.01.2023 ca. 9.600<br />

Führerscheine der Geburtenjahrgänge 1959 bis 1964.<br />

Foto: © Klaus Eppele– stock.adobe.com<br />

Trotz dieser Zahlen ist das Interesse an einem Führerscheinumtausch<br />

bei der <strong>Schwandorf</strong>er Führerscheinstelle<br />

in den letzten Wochen schlagartig eingebrochen, als<br />

bekannt wurde, dass die erste Umtauschfrist bis zum<br />

19. Juli 20<strong>22</strong> verlängert werden soll. Statt die Fristverlängerung<br />

dafür zu nutzen, jetzt in Ruhe umzutauschen,<br />

scheint die Umtauschpflicht eher aus dem Gedächtnis<br />

verdrängt worden zu sein. Wir befürchten, dass im Juli<br />

kurz vor Ablauf der verlängerten Frist derselbe Effekt<br />

eintreten könnte, der jetzt dazu geführt hat, die Frist<br />

um ein halbes Jahr zu verlängern. Wir bitten deshalb<br />

dringend, den Führerscheinumtausch möglichst frühzeitig<br />

zu beantragen, damit lange Warte- und Bearbeitungszeiten<br />

6<br />

www.circle33.de

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