C33 Landkreis Schwandorf Journal 04/22
Aktuelle Nachrichten aus dem Landkreis Schwandorf.
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CIRCLE 33-REPORT<br />
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben<br />
Umtauschfrist für einige um ein halbes Jahr verlängert<br />
Am Freitag, 11. Februar 20<strong>22</strong> stimmte der Bundesrat<br />
einer Regierungsverordnung zu, die den Führscheininhabern<br />
der Jahrgänge 1953 bis 1958 mehr<br />
Zeit zum Umtausch ihrer alten Papier-Dokumente<br />
einräumt. Aufgrund den aktuellen Belastungen<br />
durch die Corona-Pandemie wird die Umtauschfrist<br />
für diese Geburtenjahrgänge um ein halbes Jahr<br />
auf den 19. Juli 20<strong>22</strong> verlängert. Betroffen davon<br />
sind im <strong>Landkreis</strong> noch 6.100 Führerscheininhaber.<br />
Hintergrund des Führerscheinumtausches ist eine EU-<br />
Vorgabe, die spätestens zum Jahr 2033 den Umtausch<br />
sämtlicher Führerscheindokumente in europaweit einheitlich<br />
lesbare und fälschungssichere Kartenformate<br />
bestimmt. Bundesweit betrifft dies ca. 43 Millionen<br />
Dokumente. Damit nicht alle Führerscheine zum Ende<br />
der Frist gleichzeitig umzutauschen sind und dadurch<br />
lange Wartezeiten entstehen, gelten in Deutschland gestaffelte<br />
Umtauschfristen. In der ersten Stufe müssen<br />
alle alten grauen und rosafarbenen Papierführerscheine<br />
getauscht werden, welche bis zum 31. Dezember 1998<br />
ausgestellt wurden. Den Anfang machen die Geburtenjahrgänge<br />
1953 bis 1958. Die ursprünglich angedachte<br />
Umtauschfrist wird nun vom 19. Januar 20<strong>22</strong> auf den<br />
19. Juli 20<strong>22</strong> verlängert.<br />
Und obwohl die erste Umtauschfrist verlängert wurde,<br />
drängt die Zeit. Bis zum 19. Juli 20<strong>22</strong> müssen noch ca.<br />
6.100 Führerscheine der Geburtenjahrgänge 1953 bis<br />
1958 getauscht werden und bis zum 19.01.2023 ca. 9.600<br />
Führerscheine der Geburtenjahrgänge 1959 bis 1964.<br />
Foto: © Klaus Eppele– stock.adobe.com<br />
Trotz dieser Zahlen ist das Interesse an einem Führerscheinumtausch<br />
bei der <strong>Schwandorf</strong>er Führerscheinstelle<br />
in den letzten Wochen schlagartig eingebrochen, als<br />
bekannt wurde, dass die erste Umtauschfrist bis zum<br />
19. Juli 20<strong>22</strong> verlängert werden soll. Statt die Fristverlängerung<br />
dafür zu nutzen, jetzt in Ruhe umzutauschen,<br />
scheint die Umtauschpflicht eher aus dem Gedächtnis<br />
verdrängt worden zu sein. Wir befürchten, dass im Juli<br />
kurz vor Ablauf der verlängerten Frist derselbe Effekt<br />
eintreten könnte, der jetzt dazu geführt hat, die Frist<br />
um ein halbes Jahr zu verlängern. Wir bitten deshalb<br />
dringend, den Führerscheinumtausch möglichst frühzeitig<br />
zu beantragen, damit lange Warte- und Bearbeitungszeiten<br />
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