Niederschrift - Gemeinde Fuschl am See
Niederschrift - Gemeinde Fuschl am See
Niederschrift - Gemeinde Fuschl am See
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Niederschrift</strong><br />
über die <strong>am</strong> Montag, dem 30. Jänner 2012 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Fuschl</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>, Dorfplatz 1 stattgefundene Sitzung des Bauausschusses.<br />
Anwesend:<br />
ÖVP-Fraktion GR Andreas Klaushofer, GV Siegfried Brandstätter ab 19:30<br />
Uhr<br />
FPÖ-Fraktion GV Obmann Engelbert Leitner<br />
DIE GRÜNEN GR Elisabeth Maschler<br />
SPÖ-Fraktion GV Gerold Zach<br />
Schriftführer AL Erwin Klaushofer<br />
Sachverständige Ortsplaner Dipl.Ing. Günther Poppinger und Ing. Margit<br />
Wendtner<br />
Bürgermeister Franz J. Vogl<br />
Zuhörer Manuel Moser, Franz Greisberger, Andreas Klaushofer-<br />
Oberhaus, BM Johann Fritz, Christoph Gübitz<br />
Nicht anwesend: GV Johanna Gimpl mit Entschuldigung<br />
.<br />
1) Eröffnung und Begrüßung;<br />
Tagesordnung:<br />
Der Vorsitzende des Bauausschusses, Herr GV Engelbert Leitner begrüßt die<br />
Anwesenden, insbesondere den Sachverständigen für Raumordnung DIpl.Ing.<br />
Poppinger und die Bausachverständige Ing. M. Wendtner sehr herzlich, dankt<br />
für das Erscheinen und eröffnet die Sitzung.<br />
2) Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong> der Sitzung vom 23.11.2011<br />
Die <strong>Niederschrift</strong> der Sitzung des Bauausschusses der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fuschl</strong> <strong>am</strong><br />
<strong>See</strong> vom 23.11.11 wurde durch den Schriftführer erstellt und den Anwesenden<br />
mit der Einladung zu dieser Sitzung als Genehmigungsvorschlag übermittelt.<br />
Da diese nicht vollständig ist, wird beschlossen, diese erst nach Ergänzung<br />
durch die Schriftführerin bei der nächsten Sitzung zu behandeln.<br />
3) Beratung Bebauungsgrundlagen im Bereich Steinbach<br />
Auf Ersuchen des Obmanns erklärt der Ortsplaner Dipl.Ing. Poppinger, wie und<br />
mit welchen Vorgaben das Baudichtekonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fuschl</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> erstellt<br />
wurde. Die Zoneneinteilung erfolgte derart, dass im Ortszentrum die höchste<br />
Baudichte (GRZ 0,325) erlaubt ist und je weiter vom Zentrum entfernt, diese<br />
abnimmt. Er erläutert, dass sich die Baudichtebestimmungen aufgrund der hohen<br />
Baulandpreise und des wesentlich erhöhten Wohnbedarfes je Einwohner in<br />
sämtlich von ihm als Ortsplaner betreuten <strong>Gemeinde</strong>n erhöhen. In diesem Zus<strong>am</strong>menhang<br />
erklärt Herr Dipl.Ing. Poppinger die laut dem Raumordnungsgesetz<br />
festgesetzten Baudichtezahlen Grundflächenzahl und Baumassenzahl. Insbesondere<br />
weist der Ortsplaner darauf hin, dass in der Stadt Salzburg der
- 2 -<br />
Wohnbedarf zu 50% durch Verdichtungen erreicht werden soll. Gegenständlicher<br />
Bebauungsplan ist aus dem Jahr 1972 (40 Jahre alt) und es ist daher dringender<br />
Anpassungsbedarf gegeben.<br />
Die Bausachverständige der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fuschl</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>, Frau Ing. Margit<br />
Wendtner berichtet, dass bei Nichtvorliegen eines Bebauungsplanes zur baurechtlichen<br />
Beurteilung die Umgebungsbauten (Höhe, Baudichte etc.) heranzuziehen<br />
sind. Als Maximalbaudichte gelten die Bestimmungen des Baudichtekonzeptes.<br />
GR Maschler gibt bekannt, dass sie sich bei Be<strong>am</strong>ten der Salzburger Landesregierung<br />
(Dr. Zraunig, Mag. De Lara und Dr. Hinteregger) betreffend die Bau- und<br />
Raumordnungsgesetze erkundigt hat. Sie drängt auf eine Gleichbehandlung<br />
aller Bauplätze innerhalb eines Bebauungsgebietes durch Verordnung von Bebauungsplänen<br />
für sämtliche Baulandparzellen.<br />
Auf Anfrage von GR Klaushofer begründet Ortplaner Poppinger nochmals die<br />
gewählten Baudichtewerte.<br />
In der Diskussion sprechen sich sämtliche Mitglieder des Bauausschusses mit<br />
Ausnahme von Frau Maschler für die Erhöhung der Baudichten auf das Maß<br />
nach dem Baudichtekonzept aus.<br />
Nach Abschluss der regen Debatte verlässt der Ortsplaner den Sitzungssaal.<br />
4) Eingelangte Bauvorhaben:<br />
a) Gübitz GmbH. – Pfeiferstraße<br />
Die Planunterlagen des Büros Eigenstuhler aus St.Gilgen betreffend die Errichtung<br />
eines Mehrf<strong>am</strong>ilienwohnhauses auf GP 1168/16 der KG <strong>Fuschl</strong><br />
durch die Fa. Gübitz Immobilien GmbH liegen vor und werden durch die Anwesenden<br />
begutachtet. Wenn die Bestimmungen des gültigen Bebauungsplanes<br />
Bäckerfeld eingehalten werden, sehen die Anwesenden die Umsetzung<br />
des Projektes positiv.<br />
b) Rottensteiner Herbert – Schoberstraße<br />
Herr Herbert Rottensteiner aus Salzburg will ein Wohnhaus auf GP 153/8 der<br />
KG <strong>Fuschl</strong> an der Ecke <strong>See</strong>straße – Schoberstraße errichten. Die Planunterlagen<br />
der BSU GmbH. aus Abersee liegen vor. Bei Einhaltung der Bauvorschriften<br />
sehen die Anwesenden keinen Änderungsbedarf der vorliegenden<br />
Planung.<br />
c) Walkner Mathilde – Steinbachstraße<br />
Zu diesem Bauvorhaben liegen nur Planskizzen vor, welche die Errichtung<br />
eines Einf<strong>am</strong>ilienwohnhauses mit einer Einliegerwohnung auf GP 1017/5 der<br />
KG <strong>Fuschl</strong> an der Steinbachstraße zeigen. Die äußere Gestalt richtet sich<br />
nach den Umgebungsbauten und die bauliche Ausnutzbarkeit weist niedrige<br />
Werte auf.<br />
Die Anwesenden sprechen sich grundsätzlich für diesen Plan aus, jedoch<br />
sollen die fertigen Pläne noch vorgelegt werden.<br />
d) Meißnitzer Carola – Wintergartenanbau<br />
Der Wintergartenanbau bzw. –erweiterung <strong>am</strong> Objekt Feichterkarstraße 11
- 3 -<br />
soll bis auf 1,30 Meter an die Grundstücksgrenze zum Perfallgut errichtet<br />
werden. Die Zustimmung des Nachbarn liegt bereits vor.<br />
Um sich ein besseres Bild von der Gestaltung des Hauses und der neuen<br />
Garage zu machen, ist die Vorlage von Ansichts- und Grundrissplänen des<br />
ges<strong>am</strong>ten Objektes erforderlich.<br />
Frau Ing. Wendtner verlässt die Sitzung<br />
5) Bebauungsplan Kreuzbichl<br />
Nun wird der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes der Grundstufe<br />
Kreuzbichl GZ/1102 vom 10.8.2011 durch die Anwesenden begutachtet. Die<br />
Aufhebung und Neuverordnung wird mit der geänderten Straßenführung und<br />
der dadurch geänderten Parzelleneinteilung begründet.<br />
In der Diskussion wird über die Bebauungsdichte diskutiert. GR Maschler<br />
spricht sich für eine Festlegung einer GRZ von 0,2 aus. Die übrigen Anwesenden<br />
sehen im beschlossenen Baudichteplan die Richtschnur zur Festlegung<br />
der GRZ und BMZ. Daher wird mehrheitlich vorgeschlagen, die BMZ<br />
mit 1,9 und die GRZ mit 0,275 festzusetzen. Auch sollen die Objekte Ellmaustraße<br />
18 bis 22 und die Objekte Kreuzbichlstraße 1 bis 6 mit der freien<br />
Bauparzelle von dem Bebauungsplan umfasst werden.<br />
Die Festlegungen hinsichtlich Gestaltung und Einfriedung sollen teilweise<br />
entfallen. Nur die Zurücksetzung der Einfriedungen von der Straßengrundgrenze<br />
soll wie vorgeschlagen als besondere Festlegung in den Bebauungsplan<br />
aufgenommen werden.<br />
GR Maschler schlägt die Einladung sämtlicher betroffenen Grundstückseigentümer<br />
vor, um den Bebauungsplan zu erörtern und diesen allenfalls nach<br />
den Wünschen der Bewohner anzupassen. Sie sieht dies als einen Akt der<br />
Basisdemokratie.<br />
6) Gesundheitsschutzverordnung<br />
Anhand des vorliegenden Verordnungsentwurfes zur Neufassung der ortspolizeilichen<br />
Gesundheitsschutzverordnung wird über die Aufnahme folgender<br />
Punkte diskutiert:<br />
1) Baustopp – In den Sommermonaten Juni, Juli und August soll lärmende<br />
Arbeiten an Baustellen die 80 Dezibel (dB) überschreiten, gänzlich untersagt<br />
sein.<br />
2) In den übrigen Monaten sind lärmende Arbeiten nur in der Zeit von 08:00<br />
Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 20:00 Uhr erlaubt. An Sonn- und Feiertagen<br />
sind derartige Arbeiten untersagt.<br />
3) Ausnahmen von dieser Regel können über Antrag erteilt werden.<br />
Frau GR Maschler ist generell für eine Lärmreduktion, sie schlägt daher folgende<br />
Maßnahmen vor: 1) Rasenmähen maximal 2 x im Monat, 2) Verbot<br />
des Abschießens von Raketen außer Sylvester. Diese beiden Maßnahmen<br />
werden von den übrigen Anwesenden abgelehnt.<br />
Nach Abschluss der Debatte wurde festgelegt, dass diese Verordnung text-
- 4 -<br />
lich gefasst und dann der Oberbehörde zur legistischen Prüfung vorgelegt<br />
werden soll. Anschließend ist die Behandlung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung vorgesehen.<br />
7) Allfälliges:<br />
a) GV Zach gibt bekannt, dass im Bereich des Anger- oder Ellmaubaches beim<br />
Bauhof ein Straßenl<strong>am</strong>penschirm im Bach liegt.<br />
b) Auch wird von GV Zach angemerkt, dass der vor Jahren angerichtete Schaden<br />
infolge eines Verkehrsunfalles von Frau Bruckmoser im Bereich des<br />
ASH-Zaunes an der Steinbachstraße noch immer nicht repariert wurde.<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt der Vorsitzende<br />
GV Engelbert Leitner den Anwesenden für die Mitarbeit und schließt die Ausschusssitzung<br />
um 21:45 Uhr.<br />
Der Schriftführer Der Vorsitzende