22.09.2012 Aufrufe

Niederschrift - Gemeinde Fuschl am See

Niederschrift - Gemeinde Fuschl am See

Niederschrift - Gemeinde Fuschl am See

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Niederschrift</strong><br />

über die <strong>am</strong> Montag, dem 30. Jänner 2012 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Fuschl</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>, Dorfplatz 1 stattgefundene Sitzung des Bauausschusses.<br />

Anwesend:<br />

ÖVP-Fraktion GR Andreas Klaushofer, GV Siegfried Brandstätter ab 19:30<br />

Uhr<br />

FPÖ-Fraktion GV Obmann Engelbert Leitner<br />

DIE GRÜNEN GR Elisabeth Maschler<br />

SPÖ-Fraktion GV Gerold Zach<br />

Schriftführer AL Erwin Klaushofer<br />

Sachverständige Ortsplaner Dipl.Ing. Günther Poppinger und Ing. Margit<br />

Wendtner<br />

Bürgermeister Franz J. Vogl<br />

Zuhörer Manuel Moser, Franz Greisberger, Andreas Klaushofer-<br />

Oberhaus, BM Johann Fritz, Christoph Gübitz<br />

Nicht anwesend: GV Johanna Gimpl mit Entschuldigung<br />

.<br />

1) Eröffnung und Begrüßung;<br />

Tagesordnung:<br />

Der Vorsitzende des Bauausschusses, Herr GV Engelbert Leitner begrüßt die<br />

Anwesenden, insbesondere den Sachverständigen für Raumordnung DIpl.Ing.<br />

Poppinger und die Bausachverständige Ing. M. Wendtner sehr herzlich, dankt<br />

für das Erscheinen und eröffnet die Sitzung.<br />

2) Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong> der Sitzung vom 23.11.2011<br />

Die <strong>Niederschrift</strong> der Sitzung des Bauausschusses der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fuschl</strong> <strong>am</strong><br />

<strong>See</strong> vom 23.11.11 wurde durch den Schriftführer erstellt und den Anwesenden<br />

mit der Einladung zu dieser Sitzung als Genehmigungsvorschlag übermittelt.<br />

Da diese nicht vollständig ist, wird beschlossen, diese erst nach Ergänzung<br />

durch die Schriftführerin bei der nächsten Sitzung zu behandeln.<br />

3) Beratung Bebauungsgrundlagen im Bereich Steinbach<br />

Auf Ersuchen des Obmanns erklärt der Ortsplaner Dipl.Ing. Poppinger, wie und<br />

mit welchen Vorgaben das Baudichtekonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fuschl</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> erstellt<br />

wurde. Die Zoneneinteilung erfolgte derart, dass im Ortszentrum die höchste<br />

Baudichte (GRZ 0,325) erlaubt ist und je weiter vom Zentrum entfernt, diese<br />

abnimmt. Er erläutert, dass sich die Baudichtebestimmungen aufgrund der hohen<br />

Baulandpreise und des wesentlich erhöhten Wohnbedarfes je Einwohner in<br />

sämtlich von ihm als Ortsplaner betreuten <strong>Gemeinde</strong>n erhöhen. In diesem Zus<strong>am</strong>menhang<br />

erklärt Herr Dipl.Ing. Poppinger die laut dem Raumordnungsgesetz<br />

festgesetzten Baudichtezahlen Grundflächenzahl und Baumassenzahl. Insbesondere<br />

weist der Ortsplaner darauf hin, dass in der Stadt Salzburg der


- 2 -<br />

Wohnbedarf zu 50% durch Verdichtungen erreicht werden soll. Gegenständlicher<br />

Bebauungsplan ist aus dem Jahr 1972 (40 Jahre alt) und es ist daher dringender<br />

Anpassungsbedarf gegeben.<br />

Die Bausachverständige der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fuschl</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>, Frau Ing. Margit<br />

Wendtner berichtet, dass bei Nichtvorliegen eines Bebauungsplanes zur baurechtlichen<br />

Beurteilung die Umgebungsbauten (Höhe, Baudichte etc.) heranzuziehen<br />

sind. Als Maximalbaudichte gelten die Bestimmungen des Baudichtekonzeptes.<br />

GR Maschler gibt bekannt, dass sie sich bei Be<strong>am</strong>ten der Salzburger Landesregierung<br />

(Dr. Zraunig, Mag. De Lara und Dr. Hinteregger) betreffend die Bau- und<br />

Raumordnungsgesetze erkundigt hat. Sie drängt auf eine Gleichbehandlung<br />

aller Bauplätze innerhalb eines Bebauungsgebietes durch Verordnung von Bebauungsplänen<br />

für sämtliche Baulandparzellen.<br />

Auf Anfrage von GR Klaushofer begründet Ortplaner Poppinger nochmals die<br />

gewählten Baudichtewerte.<br />

In der Diskussion sprechen sich sämtliche Mitglieder des Bauausschusses mit<br />

Ausnahme von Frau Maschler für die Erhöhung der Baudichten auf das Maß<br />

nach dem Baudichtekonzept aus.<br />

Nach Abschluss der regen Debatte verlässt der Ortsplaner den Sitzungssaal.<br />

4) Eingelangte Bauvorhaben:<br />

a) Gübitz GmbH. – Pfeiferstraße<br />

Die Planunterlagen des Büros Eigenstuhler aus St.Gilgen betreffend die Errichtung<br />

eines Mehrf<strong>am</strong>ilienwohnhauses auf GP 1168/16 der KG <strong>Fuschl</strong><br />

durch die Fa. Gübitz Immobilien GmbH liegen vor und werden durch die Anwesenden<br />

begutachtet. Wenn die Bestimmungen des gültigen Bebauungsplanes<br />

Bäckerfeld eingehalten werden, sehen die Anwesenden die Umsetzung<br />

des Projektes positiv.<br />

b) Rottensteiner Herbert – Schoberstraße<br />

Herr Herbert Rottensteiner aus Salzburg will ein Wohnhaus auf GP 153/8 der<br />

KG <strong>Fuschl</strong> an der Ecke <strong>See</strong>straße – Schoberstraße errichten. Die Planunterlagen<br />

der BSU GmbH. aus Abersee liegen vor. Bei Einhaltung der Bauvorschriften<br />

sehen die Anwesenden keinen Änderungsbedarf der vorliegenden<br />

Planung.<br />

c) Walkner Mathilde – Steinbachstraße<br />

Zu diesem Bauvorhaben liegen nur Planskizzen vor, welche die Errichtung<br />

eines Einf<strong>am</strong>ilienwohnhauses mit einer Einliegerwohnung auf GP 1017/5 der<br />

KG <strong>Fuschl</strong> an der Steinbachstraße zeigen. Die äußere Gestalt richtet sich<br />

nach den Umgebungsbauten und die bauliche Ausnutzbarkeit weist niedrige<br />

Werte auf.<br />

Die Anwesenden sprechen sich grundsätzlich für diesen Plan aus, jedoch<br />

sollen die fertigen Pläne noch vorgelegt werden.<br />

d) Meißnitzer Carola – Wintergartenanbau<br />

Der Wintergartenanbau bzw. –erweiterung <strong>am</strong> Objekt Feichterkarstraße 11


- 3 -<br />

soll bis auf 1,30 Meter an die Grundstücksgrenze zum Perfallgut errichtet<br />

werden. Die Zustimmung des Nachbarn liegt bereits vor.<br />

Um sich ein besseres Bild von der Gestaltung des Hauses und der neuen<br />

Garage zu machen, ist die Vorlage von Ansichts- und Grundrissplänen des<br />

ges<strong>am</strong>ten Objektes erforderlich.<br />

Frau Ing. Wendtner verlässt die Sitzung<br />

5) Bebauungsplan Kreuzbichl<br />

Nun wird der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes der Grundstufe<br />

Kreuzbichl GZ/1102 vom 10.8.2011 durch die Anwesenden begutachtet. Die<br />

Aufhebung und Neuverordnung wird mit der geänderten Straßenführung und<br />

der dadurch geänderten Parzelleneinteilung begründet.<br />

In der Diskussion wird über die Bebauungsdichte diskutiert. GR Maschler<br />

spricht sich für eine Festlegung einer GRZ von 0,2 aus. Die übrigen Anwesenden<br />

sehen im beschlossenen Baudichteplan die Richtschnur zur Festlegung<br />

der GRZ und BMZ. Daher wird mehrheitlich vorgeschlagen, die BMZ<br />

mit 1,9 und die GRZ mit 0,275 festzusetzen. Auch sollen die Objekte Ellmaustraße<br />

18 bis 22 und die Objekte Kreuzbichlstraße 1 bis 6 mit der freien<br />

Bauparzelle von dem Bebauungsplan umfasst werden.<br />

Die Festlegungen hinsichtlich Gestaltung und Einfriedung sollen teilweise<br />

entfallen. Nur die Zurücksetzung der Einfriedungen von der Straßengrundgrenze<br />

soll wie vorgeschlagen als besondere Festlegung in den Bebauungsplan<br />

aufgenommen werden.<br />

GR Maschler schlägt die Einladung sämtlicher betroffenen Grundstückseigentümer<br />

vor, um den Bebauungsplan zu erörtern und diesen allenfalls nach<br />

den Wünschen der Bewohner anzupassen. Sie sieht dies als einen Akt der<br />

Basisdemokratie.<br />

6) Gesundheitsschutzverordnung<br />

Anhand des vorliegenden Verordnungsentwurfes zur Neufassung der ortspolizeilichen<br />

Gesundheitsschutzverordnung wird über die Aufnahme folgender<br />

Punkte diskutiert:<br />

1) Baustopp – In den Sommermonaten Juni, Juli und August soll lärmende<br />

Arbeiten an Baustellen die 80 Dezibel (dB) überschreiten, gänzlich untersagt<br />

sein.<br />

2) In den übrigen Monaten sind lärmende Arbeiten nur in der Zeit von 08:00<br />

Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 20:00 Uhr erlaubt. An Sonn- und Feiertagen<br />

sind derartige Arbeiten untersagt.<br />

3) Ausnahmen von dieser Regel können über Antrag erteilt werden.<br />

Frau GR Maschler ist generell für eine Lärmreduktion, sie schlägt daher folgende<br />

Maßnahmen vor: 1) Rasenmähen maximal 2 x im Monat, 2) Verbot<br />

des Abschießens von Raketen außer Sylvester. Diese beiden Maßnahmen<br />

werden von den übrigen Anwesenden abgelehnt.<br />

Nach Abschluss der Debatte wurde festgelegt, dass diese Verordnung text-


- 4 -<br />

lich gefasst und dann der Oberbehörde zur legistischen Prüfung vorgelegt<br />

werden soll. Anschließend ist die Behandlung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung vorgesehen.<br />

7) Allfälliges:<br />

a) GV Zach gibt bekannt, dass im Bereich des Anger- oder Ellmaubaches beim<br />

Bauhof ein Straßenl<strong>am</strong>penschirm im Bach liegt.<br />

b) Auch wird von GV Zach angemerkt, dass der vor Jahren angerichtete Schaden<br />

infolge eines Verkehrsunfalles von Frau Bruckmoser im Bereich des<br />

ASH-Zaunes an der Steinbachstraße noch immer nicht repariert wurde.<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt der Vorsitzende<br />

GV Engelbert Leitner den Anwesenden für die Mitarbeit und schließt die Ausschusssitzung<br />

um 21:45 Uhr.<br />

Der Schriftführer Der Vorsitzende

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!