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NW 25.05.2022

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Sonderveröffentlichung<br />

Autounfall – was tun?<br />

Expertentipps, was es zu beachten gilt – an der Unfallstelle und im Nachgang<br />

Ein Autounfall ist bei aller<br />

Umsicht schnell passiert –<br />

und oft wird man zum<br />

Unfallbeteiligten, wenn<br />

einen keine Schuld trifft.<br />

Gerade deshalb gilt es<br />

einige Dinge zu beachten,<br />

wenn es gekracht hat.<br />

An der Unfallstelle gelten der<br />

Eigenschutz und die Absicherung<br />

der Unfallstelle als<br />

wichtigstes Gebot. Nicht zu<br />

vergessen die Warnweste und das<br />

Warndreieck. Ist eine Person verletzt,<br />

sollte Erste Hilfe geleistet und<br />

bei Bedarf der Rettungsdienst<br />

alarmiert werden.<br />

In einem nächsten Schritt sollten<br />

dann die Daten der Unfallbeteiligten<br />

ausgetauscht werden. Es empfiehlt<br />

sich auch, ein oder zwei schnelle Bilder<br />

der Unfallstelle mit dem Smartphone<br />

zu machen. Dies kann für die<br />

Schuldfrage entscheidend sein. Hier<br />

ist es sinnvoll, nicht nur den eigenen<br />

Schaden zu fotografieren, sondern<br />

auch das gegnerische Fahrzeug und<br />

dessen Kennzeichen. Der Halter des<br />

Fahrzeuges kann über das Kennzeichen<br />

zuverlässig bestimmt werden.<br />

Ist die Schuldfrage unklar oder ein<br />

Unfallbeteiligter weigert sich, seine<br />

Daten zu nennen, sollte die Polizei<br />

hinzugezogen werden. Bei geringfügigen<br />

Schäden und klarer Schuldfrage<br />

bietet es sich meist an, nach Absprache<br />

mit den anderen Beteiligten<br />

den Unfallort zu verlassen. Beispielsweise<br />

kann auf den nächstmöglichen<br />

Parkplatz ausgewichen werden, um<br />

das Verkehrsgeschehen nicht zu behindern<br />

und weitere Gefährdungspotenziale<br />

zu minimieren.<br />

Wenn ein geparktes Fahrzeug beschädigt<br />

wird, sollte man die Unfallstelle<br />

vorerst nicht verlassen. Man ist<br />

verpflichtet, ausreichend lange zu<br />

warten und im Anschluss seine Daten<br />

am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen.<br />

Je nach Schwere des Unfalls ist<br />

eine Wartezeit zwischen 30 bis 90 Minuten<br />

angemessen. Sollte der Besitzer<br />

über längere Zeit nicht ausfindig gemacht<br />

werden können, empfiehlt sich<br />

auch hier ein Anruf bei der Polizei,<br />

um eine Anzeige wegen Fahrerflucht<br />

zu verhindern.<br />

Nun folgt die Unfallabwicklung.<br />

Generell muss man zwischen zwei<br />

Fällen differenzieren. Dem Haftpflichtfall<br />

und dem Kaskofall. Ein<br />

Haftpflichtfall liegt vor, wenn ein<br />

Kraftfahrzeug schuldhaft von einem<br />

anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt<br />

wird. Der Unfallverursacher ist<br />

gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch<br />

(BGB) §823 und §249 verpflichtet, dem<br />

Geschädigten den Schaden zu ersetzen.<br />

Grundvoraussetzung für die Teilnahme<br />

am Straßenverkehr ist eine<br />

KFZ-Haftpflichtversicherung.<br />

Beispiel für einen Haftpflichtfall<br />

Verkehrsteilnehmer A beschädigt Verkehrsteilnehmer<br />

B das geparkte Auto<br />

schuldhaft beim Ausparken. A ist der<br />

Unfallverursacher, B der Geschädigte.<br />

Für das Fahrzeug B liegt ein Haftpflichtschaden<br />

vor. Verursacher A<br />

bzw. dessen Versicherung muss für die<br />

Kosten am Fahrzeug des Geschädigten<br />

B aufkommen. Im Haftpflichtfall<br />

muss die Haftpflichtversicherung des<br />

Unfallverursachers die entstandenen<br />

Kosten des Geschädigten übernehmen.<br />

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall<br />

bietet es sich an, einen unabhängigen<br />

Kfz-Sachverständigen zu<br />

beauftragen. Dieser ermittelt die Schadenshöhe.<br />

Bei Bedarf werden weitere<br />

Kennzahlen wie zum Bespiel der Restwert<br />

des Fahrzeugs nach dem Unfall<br />

oder der Wiederbeschaffungswert des<br />

Fahrzeuges vor dem Unfall bestimmt.<br />

foto: © auremar - Stock.adoBe.com<br />

Bei Vorliegen eines Haftpflichtfalls<br />

stellt der KFZ- Sachverständige auch<br />

bei Bedarf die merkantile Wertminderung<br />

fest. Oft bieten Versicherungen<br />

bei Verkehrsunfällen dem Geschädigten<br />

eine unbürokratische Abwicklung<br />

des Schadens an und schlagen einen<br />

hausinternen Gutachter vor. Es ist jedoch<br />

gut zu wissen, dass der Geschädigte<br />

grundsätzlich nicht verpflichtet<br />

ist, diesen Vorschlag zu akzeptieren.<br />

Der Gutachter ist im Namen seines<br />

Auftraggebers, der Versicherung, tätig<br />

und vertritt daher grundsätzlich in<br />

erster Linie dessen Interessen. Ein<br />

ähnlicher Fall liegt vor, wenn eine<br />

Werkstatt oder der Abschleppdienst<br />

selbst ein Gutachten erstellen will. Die<br />

Neutralität ist hierbei nicht gegeben<br />

und das Gutachten ist anfechtbar oder<br />

schlicht ungültig.<br />

Daher empfiehlt sich im Haftpflichtfall<br />

der Weg zu einem freien<br />

und unabhängigen Gutachter. Die Entscheidung<br />

liegt hier allein beim Geschädigten,<br />

es besteht ein Anrecht auf<br />

eine eigenständige Gutachterwahl. Im<br />

Kfz-Haftpflichtfall muss die Versicherung<br />

des Geschädigten neben dem eigentlichen<br />

Schaden auch die Kosten<br />

des Gutachters übernehmen. Ein freier<br />

Gutachter erhält keine Provision<br />

von der Versicherung für den Auftrag<br />

und ist ebenfalls an keine Werkstatt<br />

gebunden.<br />

Im Anschluss hat der Geschädigte<br />

eine Vielzahl an Möglichkeiten. Zur<br />

Auswahl steht eine fachgerechte Reparatur<br />

in der gewünschten Werkstatt<br />

oder die Ausbezahlung gemäß Gutachten.<br />

Wichtig hierbei ist, dass im<br />

Abrechnungsfall nur ein Anspruch auf<br />

die Nettoreparaturkosten besteht, da<br />

die Mehrwertsteuer erst bei Durchführung<br />

der Reparatur entsteht.<br />

Gut zu wissen ist auch, dass der Geschädigte<br />

für die Dauer der Reparatur<br />

einen Anspruch auf einen Nutzungsausfall<br />

oder ein Ersatzfahrzeug hat.<br />

Der Geschädigte hat im Haftpflichtfall<br />

die Möglichkeit, sich anwaltlich<br />

vertreten zu lassen. Bei eindeutiger<br />

Schuldfrage muss auch hier die Versicherung<br />

des Verursachers die Anwaltskosten<br />

des Geschädigten übernehmen.<br />

In vielen Fällen kann hierdurch<br />

mit mehr Nachdruck vorgegangen<br />

und die Abwicklung beschleunigt<br />

werden. Der Anwalt betreut den Geschädigten<br />

juristisch und wird unter<br />

anderem bei möglichen Kürzungen<br />

durch die Versicherung tätig.<br />

Hat es gekracht und es sind kaum<br />

Schäden am Fahrzeug zu erkennen,<br />

lohnt sich in der Praxis trotzdem der<br />

Gang zu einem freien Kfz-Sachverständigen.<br />

Oftmals können Schäden,<br />

welche auf den ersten Blick kaum ersichtlich<br />

sind, später hohe Kosten und<br />

Probleme verursachen.<br />

Beim Kaskofall sieht die Sache anders<br />

aus. Generell ist eine Kaskoversicherung<br />

freiwillig. Je nach Vertrag<br />

und Versicherungsumfang sind auch<br />

selbstverschuldete Schäden am eigenen<br />

Fahrzeug beinhaltet. Hier besteht<br />

eine Vertragsbindung mit der eigenen<br />

Versicherung und die Versicherung<br />

bestimmt den Gutachter. Die freie<br />

Gutachterwahl gilt hier nicht. Im Kaskofall<br />

sind die Versicherungen in der<br />

Regel mit einem Kostenvoranschlag<br />

einer Fachwerkstatt anstelle eines<br />

Gutachtens einverstanden.<br />

Bei Unklarheiten in der Unfallabwicklung<br />

ist es nie verkehrt, einen unabhängigen<br />

Gutachter aufzusuchen.<br />

Nach einem kurzen Gespräch zur Unfallsituation<br />

kann der Gutachter Ratschläge<br />

für den weiteren Ablauf aussprechen,<br />

auch selbst wenn er nicht<br />

tätig wird. most, Florian Bosch<br />

Bei unklarheiten in der unfallabwicklung ist es nie verkehrt, einen unabhängigen<br />

gutachter aufzusuchen.<br />

foto: © induStrieBlick - Stock.adoBe.com

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