22.09.2012 Aufrufe

30.FLWP-Abaenderung-Wintersteller-GG (3,01 MB - Elsbethen

30.FLWP-Abaenderung-Wintersteller-GG (3,01 MB - Elsbethen

30.FLWP-Abaenderung-Wintersteller-GG (3,01 MB - Elsbethen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Gemeindenummer: 50309<br />

Gemeindename: <strong>Elsbethen</strong><br />

Bereichsbezeichnung: Gewerbegebiet Christophorusstraße<br />

Betroffene Eigentümer: Gertrude <strong>Wintersteller</strong><br />

Überfuhrstr. 2<br />

5061 <strong>Elsbethen</strong><br />

Verfahrensart: Verfahren mit UEP<br />

Art der Änderung: Umwidmung von Grünland – Ländliche Gebiete in Gewerbegebiet<br />

bzw. Betriebsgebiet<br />

ERLÄUTERUNGS- und UMWELTBERICHT<br />

Dipl.-Ing. Günther Poppinger Ing. Konsulent für Raumplanung


Auftraggeber: Gemeinde <strong>Elsbethen</strong><br />

Auftragnehmer: Dipl.-Ing. Günther Poppinger<br />

Ferdinand Zuckerstätterstraße 9<br />

A-5303 Thalgau<br />

Datum: 19. 11. 2<strong>01</strong>0<br />

Geschäftszahl: 06/1<strong>01</strong>0 Unterschrift:<br />

M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />

2


1. Verfahrensgegenstand<br />

1.1 Veranlassung/Lagebeschreibung<br />

Im neuen Räumlichen Entwicklungskonzept (REK) wurde im gegenständlichen Bereich<br />

eine größere bauliche Entwicklungsfläche festgelegt. Nunmehr wurden seitens<br />

der Grundeigentümer eine Nutzungsabsicht signalisiert, aus diesem Grund soll die<br />

Festlegung des Entwicklungskonzeptes nunmehr im Flächenwidmungsplan umgesetzt<br />

werden.<br />

Die Umwidmungsfläche befindet sich im Ortsteil Haslach zwischen der ÖBB Westbahntrasse<br />

und der Christophorusstraße.<br />

Die großräumliche Lage kann auch dem Übersichtsplan auf dem Deckblatt des Berichtes<br />

entnommen werden.<br />

1.2 Betroffene Mappenblätter<br />

Mappenblattnummer(n): 4429-5000<br />

1.3 Widmungsänderungen<br />

Betroffene Grundstücke: Gp. 62 und Gp. 63, KG <strong>Elsbethen</strong><br />

Umwidmung von:<br />

Fläche davon ver- Widmungs-<br />

(m²) baute Fläche kategorie<br />

(m²)<br />

ca. 6.180 0 GLG<br />

Umwidmung in:<br />

Fläche davon ver- Widmungs-<br />

(m²) baute Fläche kategorie<br />

(m²)<br />

ca. 3.900 0 <strong>GG</strong><br />

ca. 2.280 BE<br />

Gesamtfläche der Änderung (m²): 6.180<br />

M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />

3


2. Umweltrelevanz<br />

2.1 Schwellenwertprüfung<br />

TAÄ-Fläche der umweltrelevanten Änderung(m²): 6.180<br />

Summe der zusätzlich für die Schwellenwertbeurteilung relevanten Flächen in (m²)<br />

(Kumulationsregel): 0,0<br />

Gesamtausmaß der gemäß § 5 ROG relevanten Fläche (m²): 6.180<br />

Lage der Abänderungsfläche in einem Schutzgebiet: nein<br />

Ergebnis der Schwellenwertprüfung<br />

Schwellenwertüberschreitung liegt vor: nein<br />

Schwellenwerte gemäß SUP Verordnung: 4,0 ha<br />

2.2 Ausschlusskriterienprüfung<br />

Prüfung des Vorliegens einer Umweltprüfung für einen Plan höherer Stufe<br />

A) Umweltprüfung bereits vorhanden: nein<br />

Prüfung der Geringfügigkeit einer Planänderung<br />

B) Anpassung an gegebene Struktur- und Nutzungsverhältnisse: nein<br />

C) Offensichtlich keine nachteiligen Umweltauswirkungen: nein<br />

D) Kleinräumige Erweiterung, Arrondierung oder Fortschreibung: nein<br />

Verträglichkeitsabschätzung bei Europaschutzgebieten<br />

TAÄ-Fläche befindet sich innerhalb oder in der Nähe eines Europaschutzgebietes:<br />

nein<br />

Ergebnis der Vorbeurteilung der Umweltrelevanz<br />

Eine Umwelterheblichkeitsprüfung ist erforderlich: ja<br />

Eine Umweltprüfung ist erforderlich: nein<br />

Eine FFH-Naturverträglichkeitsprüfung ist erforderlich: nein<br />

Allfällige ergänzende Aussagen zur Prüfung der Umweltrelevanz:<br />

Mit gut 6.000m² ist die Fläche nicht mehr als kleinräumig zu bezeichnen, womit die<br />

Feststellung, dass mit der Umwidmung offensichtlich keine Veränderung der Umweltauswirkungen<br />

verbunden ist, nicht möglich ist.<br />

M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />

4


3. Planungsgrundlagen<br />

3.1 Gesetzliche Grundlagen (Ziele und Grundsätze ROG 2009)<br />

Aufgrund der Lage bzw. der Art des Vorhabens sind folgende Ziele (§2 SROG) als<br />

relevant anzusehen:<br />

Abs. 1 Z. 4:<br />

Die Bevölkerung ist vor Gefährdung durch Naturgewalten und Unglücksfälle außergewöhnlichen<br />

Umfanges sowie vor Umweltschäden, -gefährdungen und -<br />

belastungen durch richtige Standortwahl dauergenutzter Einrichtungen und durch<br />

Schutzmaßnahmen bestmöglich zu schützen.<br />

Abs. 1 Z. 8:<br />

Die Erhaltung einer lebensfähigen bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft ist sicherzustellen.<br />

Dabei ist diese so zu entwickeln, dass sie in der Lage ist, die Bevölkerung<br />

mit Nahrungsmitteln und Rohstoffen bestmöglich zu versorgen und die Erhaltung und<br />

Pflege der Kultur- und Erholungslandschaft zu gewährleisten. Dafür sind ausreichende<br />

bewirtschaftbare Flächen für eine dauerhafte land- und forstwirtschaftliche Nutzung<br />

zu sichern und die strukturelle Einheit der landwirtschaftlichen Nutzflächen zu<br />

erhalten.<br />

Abs. 1 Z. 9:<br />

Gewerbe und Industrie sind in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu sichern und<br />

zu verbessern, wobei einerseits auf die Standorterfordernisse, die verfügbaren Rohund<br />

Grundstoffe, die Energie- und Arbeitsmarktsituation sowie auf lokale Initiativen<br />

Bedacht und andererseits auf die Umweltbeeinträchtigung und die benachbarten<br />

Siedlungsgebiete Rücksicht zu nehmen ist. Weiters sind Wohngebiete, öffentlich genutzte<br />

Gebiete einschließlich solcher Bauten, wichtige Verkehrswege und unter dem<br />

Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvolle bzw. besonders empfindliche<br />

Gebiete vor den Gefahren schwerer Unfälle in Betrieben, die in den Anwendungsbereich<br />

der Seveso-II-Richtlinie fallen, zu schützen.<br />

Folgende Raumordnungsgrundsätze gemäß §2 Abs. 2 SROG sind im gegenständlichen<br />

Fall von Interesse:<br />

- Orientierung der Siedlungsentwicklung an den Einrichtungen des öffentlichen<br />

Verkehrs und sonstigen Infrastruktureinrichtungen unter Beachtung größtmöglicher<br />

Wirtschaftlichkeit dieser Einrichtungen.<br />

3.2 Aussagen der überörtlichen Raumplanung<br />

3.2.1 Salzburger Landesentwicklungsprogramm<br />

Das LEP ist eine landesweit geltende Grundlage der Raumordnung und konkretisiert<br />

die Ziele und Grundsätze des ROG.<br />

Zunächst werden in dieser Grundlage für die Raumordnung in Salzburg die Leitbilder<br />

festgelegt, an denen sich die Landesentwicklung orientieren soll. Es handelt sich dabei<br />

um Folgende:<br />

• Flächensparende und nachhaltige Raumnutzung;<br />

• Am öffentlichen Verkehr orientierte Siedlungsentwicklung in den dichter besiedelten<br />

Gebieten des Landes;<br />

• Dezentrale Konzentration (gestreute Schwerpunktbildung);<br />

M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />

5


• Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Funktionsvielfalt;<br />

• Erhaltung und gezielte Steigerung der Wirtschaftskraft;<br />

• Multifunktionale und nachhaltige Land- und Forstwirtschaft;<br />

• Nachhaltige und zeitgemäße Berücksichtigung des Umwelt- und Naturschutzes;<br />

• Schutz und Pflege von Kulturgut bzw. Baukultur;<br />

• Erhaltung und Entwicklung einer regionalen Identität und Zusammenarbeit.<br />

In den Festlegungen zur Landesstruktur wird die Gemeinde <strong>Elsbethen</strong> dem Salzburger<br />

Zentralraum zugeordnet.<br />

Weiters werden zum Thema Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur so genannte Hauptverkehrs-<br />

und Entwicklungsachsen festgelegt. Demnach liegt die Gemeinde <strong>Elsbethen</strong><br />

an der Westbahnstrecke und an der Entwicklungsachse Süd (im Bereich entlang<br />

der Alpenstraße ausgehend von der zentralen Stadt - nach Glasenbach und entlang<br />

der Tauernbahnstrecke <strong>Elsbethen</strong> – Puch – Oberalm – Hallein - Innergebirg)).<br />

Außerdem werden hinsichtlich der Funktionen der einzelnen Gemeinden Zuordnungen<br />

zu einem System von zentralen Orten getroffen. Für <strong>Elsbethen</strong> findet sich keine<br />

zentralörtliche Zuordnung.<br />

Für die gegenständliche Umwidmung sind folgende im LEP formulierte Ziele von Bedeutung<br />

bzw. von Interesse:<br />

B1 Siedlungsentwicklung und Standortkriterien<br />

• Erhaltung bzw. Schaffung kompakter Siedlungen mit klar definierten Grenzen<br />

zum Außenraum und haushälterische Nutzung von Grund und Boden.<br />

• Konzentration der Siedlungsentwicklung an geeigneten Standorten, möglichst<br />

im Bereich leistungsfähiger ÖV-Systeme.<br />

• Sicherung der Verfügbarkeit geeigneter Baulandflächen in ausreichendem<br />

Umfang.<br />

• Schutz der Bevölkerung vor Umweltschäden, -gefährdungen und -belastungen<br />

• Vermeidung von Nutzungskonflikten.<br />

D1 Standortsicherung und Betriebsansiedlung<br />

• Vordringliche Entwicklung von Betriebsstandorten dort, wo dies aufgrund der<br />

angestrebten wirtschafts- und raumstrukturellen Zielen des Landes besonders<br />

notwendig ist.<br />

• Sicherung und Entwicklung von Betriebsstandorten mit überörtlicher Bedeutung<br />

an dafür geeigneten Standorten unter Berücksichtigung des Bedarfs.<br />

• Verstärkung der regionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit insbesondere<br />

von Gemeinden bei der Standortentwicklung.<br />

• Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Gewerbe- und Industriebetrieben<br />

durch Sicherung ihrer Entwicklungsmöglichkeiten.<br />

C1 Freiraumordnung, Naturschutz und Landschaftsentwicklung<br />

- Sicherung ertragreicher und Erhaltung geschlossener landwirtschaftlicher Fluren.<br />

M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />

6


3.2.2 Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger<br />

Zentralraum (Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 26. 1. 2009,<br />

Landesgesetzblatt Nr. 13/2009, in Kraft getreten am 1. 3. 2009):<br />

Eingangs enthält dieses Sachprogramm Leitbilder für die Siedlungsentwicklung im<br />

Zentralraum. Die Siedlungsentwicklung soll im Wesentlichen den Prinzipien<br />

• der dezentralen Konzentration,<br />

• der Orientierung der Siedlungsentwicklung am öffentlichen Verkehr und<br />

• des haushälterischen Umgangs mit Grund und Boden<br />

nach den folgenden Leitbildern folgen:<br />

• Polyzentrisches Strukturmodell zur Stärkung ausgewählter Entwicklungsstandorte<br />

und -achsen (dezentrale Konzentration).<br />

• Wohnen und Arbeiten (Erwerbs- und Versorgungsarbeit) in einer Region der<br />

kurzen Wege.<br />

• Konzentration und Verdichtung der Siedlungsentwicklung entlang des leistungsfähigen<br />

öffentlichen Verkehrs.<br />

• Sicherung bedarfsgerechter Standorte für Erwerbsmöglichkeiten.<br />

• Förderung von Formen der Kooperation im Zentralraum anstelle von Konkurrenz<br />

unter den Gemeinden.<br />

Es folgen dann verbindlich festgelegte Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung dieser<br />

Leitbilder.<br />

Im erstgenannten Leitbild werden die Gemeinden des Salzburger Zentralraums in<br />

fünf Kategorien untergliedert. Die Gemeinde <strong>Elsbethen</strong> ist demnach als Stadtumlandgemeinde<br />

eingestuft.<br />

Weiters wird im Leitbild Sicherung bedarfsgerechter Standorte für Erwerbsmöglichkeiten<br />

u.a. der Bereich <strong>Elsbethen</strong> – Haslach als Standort zur Sicherung von Flächen<br />

für Gewerbezonen in den Regionalprogrammen und Räumlichen Entwicklungskonzepten<br />

und zur Freihaltung von anderen baulichen Nutzungen erwähnt.<br />

M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />

7


3.2.3 Regionalprogramm Salzburg Stadt und Umgebungsgemeinden<br />

Der beiliegende Plan zeigt einen Ausschnitt der Räumlichen Festlegungen zur<br />

Siedlungs- und Freiraumentwicklung. Demnach ist der gegenständliche Bereich<br />

als Gewerbezone laut Sachprogramm (1995) festgelegt. Dazu kann noch angeführt<br />

werden, dass unmittelbar östlich des gegenständlichen Bereichs der Verlauf der<br />

ÖBB- Strecke eingetragen ist und direkt westlich ein ökologischer Vorrangbereich<br />

angrenzt.<br />

Im Textteil wird unter dem Punkt Festlegung von ökologischen Vorrangbereichen<br />

Folgendes erwähnt:<br />

BEGRIFFSBESTIMMUNG - VORRANGBEREICH<br />

Bereiche mit besonderer Wertigkeit für einen bestimmten Zweck, die langfristig von<br />

widersprechenden Nutzungen freizuhalten sind und bei denen der funktionsgerechten<br />

Nutzung eindeutig Vorrang einzuräumen ist (= Sicherstellung für eine bestimmte<br />

Nutzung). Unterschiedliche Vorrangbereiche dürfen sich flächig nicht überlagern.<br />

Anmerkung: Die Überlagerung des Grüngürtels (als multifunktionale Vorrangfestlegung)<br />

ist jedoch möglich.<br />

WIRKUNGEN VON ÖKOLOGISCHEN VORRANGBEREICHEN<br />

In „ökologischen Vorrangbereichen“ ist keine Baulandwidmung möglich. Ausgenommen<br />

sind Baulandwidmungen für Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse liegen.<br />

M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />

8


Ob Änderungen der ökologischen Vorrangbereiche im öffentlichen Interesse liegen,<br />

ist von der Gemeinde autonom darzulegen.<br />

Weiters ist in der Planungskarte Funktionale Festlegungen zur Siedlungs- und<br />

Freiraumfunktion ist eine überregionale Entwicklungsachse (gemäß LEP 1994) entlang<br />

der L105 festgelegt.<br />

Im Textteil unter dem Punkt Überregionale und regionale Entwicklungsachsen<br />

Folgendes ausgeführt:<br />

Ziele: Entlang von Entwicklungsachsen sollen sich punktuell verdichtet und konzentriert<br />

die regionalen Siedlungsbereiche ausbilden und Entwicklungsimpulse, insbesondere<br />

Funktionsmischungen und -bündelungen beim Infrastrukturausbau, gefördert<br />

werden.<br />

Maßnahmen des LEP 1994:<br />

Hier soll sich die Baulandwidmung, die regionalen Vorrangbereiche für künftige<br />

Wohn- und Gewerbegebiete, eine höhere Baudichte und die Infrastruktureinrichtungen<br />

konzentrieren.<br />

Gemäß Schriftteil ist zu diesem Thema noch zu erwähnen, dass <strong>Elsbethen</strong> an der<br />

Entwicklungsachse Süd, im Bereich entlang der Alpenstraße ausgehend von der<br />

zentralen Stadt - nach Glasenbach und entlang der Tauernbahnstrecke <strong>Elsbethen</strong> (-<br />

Puch – Oberalm – Hallein - Innergebirg) liegt.<br />

Zusätzlich ist <strong>Elsbethen</strong> als Gemeindehauptort mit Arbeitsplatz – und Landwirtschaftsfunktion<br />

festgelegt.<br />

M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />

9


3. 3 Räumliches Entwicklungskonzept (REK)<br />

Wie dem Planausschnitt entnommen werden kann, ist der gegenständliche Bereich<br />

gemäß den Siedlungsbezogenen Festlegungen des REK dem Gebiet mit der lfd.<br />

Nummer 17a (Baudichte: Hoch, Hauptfunktion: Betrieblich) zugeordnet. Zu erwähnen<br />

ist dabei, dass im nördlich der Umwidmungsfläche angrenzenden bebauten Areal<br />

eine Verdachtsfläche - Altablagerung eingetragen ist. Weiters grenzt laut Plan im Osten<br />

die ÖBB- Westbahntrasse und im Westen eine ökologische Vorrangfläche (Beschreibung<br />

siehe Punkt 3.2.3 Regionalprogramm Salzburg Stadt und Umgebungsgemeinden)<br />

an.<br />

Im Textteil des REK finden sich zum gegenständlichen Bereich folgende Aussagen:<br />

Nr. 17a - Entwicklungsbereiche im Gewerbegebiet Christophorusstraße<br />

Entwicklungspotential ca. 5ha.<br />

Nutzung:<br />

Betriebliche mit Funktion als regionale Gewerbezone.<br />

Festlegungen zur baulichen Entwicklung:<br />

Gewerbliche Bauformen, möglichst Realisierung einer guten Gewerbearchitektur.<br />

Intensive Nutzung muss möglich sein (Rahmenvorgaben des Gestaltungskonzeptes).<br />

Bei der baulichen Entwicklung in diesem Bereich ist vor allem auf die Höhenentwicklung<br />

zu achten. Das Gebiet liegt von Süden her betrachtet im Bereich der relevanten<br />

Blickbeziehung zu Schloss Goldenstein bzw. auch zur Festung der Stadt Salzburg.<br />

Hinsichtlich der baulichen Ausnutzbarkeit wird eine Baumassenzahl von ca. maximal<br />

4,5 festgelegt. Die Höhenentwicklung hat sich an den Festlegungen bestehender<br />

Bebauungspläne sowie den Vorgaben des Gestaltungskonzeptes zu orientieren.<br />

Sonstige Rahmenbedingungen für die Nutzung:<br />

Funktionale Gliederung am Südrand des Gebietes zum Wohngebiet (mögliche Übergangswidmung:<br />

Betriebsgebiet).<br />

Beachtung der gelben Wildbachgefahrenzone im nördlichen Teil.<br />

M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />

10


3.4 Flächenwidmungsplan (FWPL)<br />

Gemäß dem rechtsgültigen FWP liegt die Umwidmungsfläche widmungsmäßig im<br />

Grünland - Ländliche Gebiete.<br />

Die nördlich angrenzenden Flächen sind als Gewerbegebiet ausgewiesen. Im Süden,<br />

zwischen der Umwidmungsfläche und einem kleineren Wohngebiet, ist ein Immissionsschutzstreifen<br />

gewidmet.<br />

Ansonsten ist der Bereich von den eingetragenen Verkehrsflächen bzw. der Eisenbahn<br />

umgeben.<br />

3.5 Kennzeichnungen und Kenntlichmachungen<br />

Auf der Teilabänderung sind Kennzeichnungen oder Kenntlichmachungen vorhanden:<br />

Ja<br />

Die Umwidmungsfläche grenzt im Osten an die ÖBB und ist deshalb vom Bauverbotsbereich<br />

gemäß Eisenbahngesetz betroffen.<br />

M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />

11


4. Infrastrukturelle Erschließung<br />

Infrastruktureinrichtungen erforderlich: ja<br />

Aufgrund des nördlich angrenzenden Baubestandes kann der gegenständliche Bereich<br />

ohne größere Aufschließungsmaßnahmen an die kommunale Infrastruktur angeschlossen<br />

werden. Die Erschließungsvoraussetzungen sind wie folgt gegeben:<br />

Trinkwasserversorgung:<br />

Die Wasserversorgung erfolgt durch die öffentliche Wasserleitung der Gemeinde<br />

<strong>Elsbethen</strong>.<br />

Abwasserentsorgung (Schmutz- und Oberflächenwässer):<br />

Die Fäkalabwässer werden durch den öffentlichen Kanal der Gemeinde <strong>Elsbethen</strong><br />

entsorgt.<br />

Die Oberflächenwässer werden auf Eigengrund zur Versickerung gebracht.<br />

Verkehrserschließung:<br />

Die Anbindung erfolgt über die direkt westlich vorbeiführende Christophorusstraße.<br />

Es handelt sich dabei um eine Gemeindestraße.<br />

Hinsichtlich öffentlichem Verkehr ist der Standort gut aufgeschlossen, es verkehrt<br />

hier entlang der Landesstraße die Buslinie 160 (die ATS <strong>Elsbethen</strong> Haslach liegt etwa<br />

160m Luftlinie entfernt) von der Stadt Salzburg Richtung Süden (Hallein) bzw.<br />

von Hallein Richtung Norden (Salzburg Hbf).<br />

Sonstige infrastrukturelle Erschließung:<br />

Die Energieversorgung erfolgt über das Leitungsnetz der Salzburg AG.<br />

M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />

12


5. Prüfung der 12 Sachgebiete nach dem UEP - Schema<br />

Sachgebiet / Teilaspekt Landschaftsstruktur und -bild<br />

Bestandserhebung und Strukturanalyse:<br />

Durch die mehrfachen gewerblich geprägten Bebauungsansätze kann auch hier nicht<br />

mehr von einer freien Landschaft gesprochen werden. Strukturbestimmend sind der<br />

Vegetationsraum entlang der Salzach sowie insbesondere die Freifläche nördlich der<br />

Gewerbezone.<br />

Aufgrund der Lage am Damm tritt auch die ÖBB-Trasse hier noch relativ deutlich in<br />

Erscheinung.<br />

Ausschnitt des Entwicklungsbereichs im Gewerbegebiet Christophorusstraße:<br />

M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />

13


Blick auf die Umwidmungsfläche aus südlicher Richtung. Das Areal schließt unmittelbar<br />

an die auf dem Foto erkennbare Bebauung an.<br />

Blick auf die Umwidmungsfläche aus westicher Richtung. Sie befindet sich unmittelbar<br />

der rechts am linken Bildrand erkennbaren bebauten Fläche. Am rechten Bildrand<br />

ist das weiter südlich gelegene Wohngebiet erkennbar.<br />

Beurteilung der Umwelterheblichkeit:<br />

� nicht gegeben X gering gegeben � gegeben � erheblich gegeben<br />

Begründung zur Einstufung der Umwelterheblichkeit:<br />

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Bereich nicht der freien Landschaft zugeordnet<br />

ist und direkt im Norden ein größerer Gewerbestandort anschließt sind auf<br />

das Landschaftsbild keine mehr als geringen Auswirkungen festzustellen.<br />

M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />

14


Sachgebiet / Teilaspekt Vegetation und Tierwelt<br />

Bestandserhebung und Strukturanalyse:<br />

In der Pflanzendecke finden sich ausschließlich Arten des Fettwiesenstandorts. In<br />

der Tierwelt sind ebenfalls Fettwiesenarten zu erwarten, wobei die Zuwandermöglichkeiten<br />

aufgrund der Lage zwischen Verkehrs- und Siedlungsflächen stark eingeschränkt<br />

sind.<br />

Beurteilung der Umwelterheblichkeit:<br />

� nicht gegeben X gering gegeben � gegeben � erheblich gegeben<br />

Begründung zur Einstufung der Umwelterheblichkeit:<br />

Aufgrund der Gegebenheiten (eingeschlossene Lage) und mangels Vorhandensein<br />

relevanter Bestände, sind hier keine mehr als geringen Auswirkungen auf dieses<br />

Sachgebiet zu erwarten.<br />

Sachgebiet / Teilaspekt Erholungsnutzung und Grünflächen<br />

Bestandserhebung und Strukturanalyse:<br />

Erholungsnutzungen oder spezielle Grünflächen sind durch das Planungsgebiet direkt<br />

nicht betroffen. Etwa 70m westlich verläuft entlang des Salzachufers der Treppelweg,<br />

der als Geh- und Radweg für Freizeit und Erholung große Bedeutung hat.<br />

Zwischen Treppelweg und Umwidmungsfläche ist der erwähnte Zwischenraum von<br />

einem breiten Waldgürten bedeckt.<br />

Beurteilung der Umwelterheblichkeit:<br />

X nicht gegeben � gering gegeben � gegeben � erheblich gegeben<br />

Begründung zur Einstufung der Umwelterheblichkeit:<br />

Eine Erholungs- bzw. Freizeitfunktion ist hier nur im Bereich des Geh- und Radweges<br />

an der Salzach vorhanden, welche jedoch in einer Entfernung von ca. 70m zur Umwidmungsfläche<br />

liegt. Es sind daher insgesamt auf dieses Sachgebiet keine Auswirkungen<br />

zu erwarten.<br />

M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />

15


Sachgebiet / Teilaspekt Lebensräume und Biotope<br />

Bestandserhebung und Strukturanalyse:<br />

SAGIS – Abfrage Biotope:<br />

Das Planungsgebiet selbst ist von keinen kartierten Biotopen oder sonstigen naturschutzrelevanten<br />

Beständen betroffen. Allerdings grenzt jenseits der westlich vorbeiführenden<br />

Christophorusstraße das Landschaftsschutzgebiet Salzburg - Süd (3) an,<br />

innerhalb dessen auch einige Biotope kartiert sind. Bei den nächstgelegenen Biotopen<br />

handelt es sich um Folgende:<br />

1. 5650800<strong>01</strong> Bach in Haslach<br />

2. 565080037 Auwaldrest NW Gasthof Überfuhr<br />

Im Planungsgebiet ist ausschließlich mehrmähdige, landwirtschaftlich intensiv genutzte<br />

Fettwiese vorzufinden.<br />

Beurteilung der Umwelterheblichkeit:<br />

� nicht gegeben X gering gegeben � gegeben � erheblich gegeben<br />

Begründung zur Einstufung der Umwelterheblichkeit:<br />

Die Umwidmungsfläche ist als landwirtschaftlich intensiv genutzte Fettwiese zu charakterisieren.<br />

Eine direkte Beeinflussung der nächstgelegenen Biotopflächen, die<br />

durch eine Straße von der Umwidmungsfläche getrennt sind, besteht durch die Umwidmung<br />

nicht.<br />

Aufgrund der räumlichen Situation besteht Biotopverbund bzw. bestehen Wandermöglichkeiten<br />

primär in Nord-Süd-Richtung entlang der Salzach und der sie beglei-<br />

M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />

16


tenden Waldflächen. Der Umwidmungsfläche kommt in diesem Zusammenhang keine<br />

Bedeutung zu.<br />

Weiters wird sie vom Landschaftsschutzgebiet durch eine Verkehrsfläche getrennt.<br />

Die Umwelterheblichkeit wird daher als gering gegeben bewertet.<br />

Sachgebiet / Teilaspekt Kulturgüter und Ortsbild<br />

Bestandserhebung und Strukturanalyse:<br />

Vom Planungsgebiet sind weder archäologische Fundzonen noch Kleindenkmäler<br />

oder sonstige architektonisch oder bauhistorisch wertvolle Objekte betroffen.<br />

Das Ortsbild ist hier geprägt von unterschiedlichst strukturierter gewerblicher Bebauung<br />

und einem kleineren Wohngebiet im Süden, wobei eine geschlossene bauliche<br />

Struktur nicht vorliegt.<br />

Beurteilung der Umwelterheblichkeit:<br />

� nicht gegeben X gering gegeben � gegeben � erheblich gegeben<br />

Begründung zur Einstufung der Umwelterheblichkeit:<br />

Durch die Widmung wird ein Teil der Freifläche zwischen einem Gewerbebetrieb und<br />

einer etwa 100m weiter südlich gelegenen Wohnbebauung bebaut. Die Umwidmungsfläche<br />

steht eher im Konnex mit der gewerblichen Bebauung, zur Wohnbebauung<br />

verbleibt noch eine größere Freifläche.<br />

Großräumlich ist der Bereich durch den Vegetationsstreifen entlang der Salzach im<br />

Westen und durch die am Damm laufende ÖBB im Osten gut in die Umgebung eingebunden.<br />

Es werden daher keine mehr als geringe Auswirkungen auf dieses Sachgebiet<br />

erwartet.<br />

Sachgebiet / Teilaspekt Geologie und Baugrundeignung<br />

Bestandserhebung und Strukturanalyse:<br />

Der gegenständliche Standort liegt in einem als Austufe, Flussablagerung und Wildbachschutt<br />

bezeichneten Bereich. Von den Untergrundverhältnissen her kann man<br />

Auelehm, Schluff, Sand, Kies und zum Teil Steine erwarten.<br />

Aufgrund vorgenannter Untergrundverhältnisse kann man von einer Baugrundeignung<br />

ausgehen.<br />

Beurteilung der Umwelterheblichkeit:<br />

X nicht gegeben � gering gegeben � gegeben � erheblich gegeben<br />

Begründung zur Einstufung der Umwelterheblichkeit:<br />

Es besteht hier grundsätzlich für eine Bebauung geeigneter Boden, eine Umwelterheblichkeit<br />

wird hier nicht gesehen.<br />

M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />

17


Sachgebiet / Teilaspekt Boden<br />

Bestandserhebung und Strukturanalyse:<br />

eBOD-Abfrage:<br />

M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />

2<br />

Das Planungsgebiet ist größtenteils vom Bodentyp Brauner Auboden der Bodenform<br />

2 und geringfügig im östlichen Teil auch noch vom Bodentyp Lockersediment-<br />

Braunerde der Bodenform 25 betroffen.<br />

25<br />

18


Bodenform 2<br />

Kartierungsbereich 72<br />

Größe der Bodenform etwa 188 ha = ca. 1,3 % der kart. Fläche<br />

Lage und Vorkommen im Augebiet; eben, auf der Höheren Austufe<br />

Bodentyp und Ausgangsmaterial kalkhaltiger Brauner Auboden aus jungem, feinem Schwemmmaterial<br />

Wasserverhältnisse gut versorgt infolge von geringem Grundwassereinfluss; geringe Speicherkraft, hohe Durchlässigkeit<br />

Horizonte A(20); ABv(40-60); Bvg(70-80); C(100);<br />

Bodenart und Grobanteil A ABv Bvg sandiger Schluff C Sand<br />

Humusverhältnisse A stark humos; Mull AB schwach humos; Mull<br />

Kalkgehalt stark kalkhaltig<br />

Bodenreaktion A neutral ABv Bvg C alkalisch<br />

Erosionsgefahr bei Katastrophenhochwasser überschwemmungsgefährdet<br />

Bearbeitbarkeit bei Ackernutzung gut zu bearbeiten; bei Grünlandnutzung gut zu befahren, gut zu beweiden<br />

Natürlicher Bodenwert mittelwertiges Ackerland, hochwertiges Grünland<br />

Sonstige Angaben<br />

Bodentyp Brauner Auboden<br />

Bodenform 25<br />

Kartierungsbereich 72<br />

Größe der Bodenform etwa 375 ha = ca. 2,5 % der kart. Fläche<br />

Lage und Vorkommen im Terrassengebiet; eben, in Rinnen und auf auslaufenden Schwemmfächern; auf der Friedhofterrasse<br />

Bodentyp und Ausgangsmaterial vergleyte, kalkfreie oder entkalkte Lockersediment-Braunerde aus vorwiegend feinem Schwemmmaterial<br />

Wasserverhältnisse mäßig feucht durch Grundwassereinfluss; mäßige Speicherkraft, mäßige Durchlässigkeit<br />

Horizonte A(15-25); ABvg(40-60); BvG(75-80); G(100);<br />

Bodenart und Grobanteil<br />

A lehmiger Schluff oder lehmiger Sand ohne oder mit geringem Grobanteil (Kies) ABvg lehmiger Schluff oder sandiger Lehm ohne oder mit<br />

geringem Grobanteil (Kies) BvG G Lehm oder sandiger Lehm ohne oder mit geringem Grobanteil (Kies)<br />

Humusverhältnisse A stark humos; Mull AB schwach humos; Mull<br />

Kalkgehalt A kalkfrei, stellenweise nach Kalkstreuung mäßig kalkhaltig ABvg kalkfrei BvG G kalkfrei oder stark kalkhaltig<br />

Bodenreaktion A neutral bis schwach sauer ABvg BvG G schwach sauer bis alkalisch<br />

Erosionsgefahr nicht gefährdet<br />

Bearbeitbarkeit infolge der Feuchtigkeit bedingt befahrbar; bedingt beweidbar<br />

Natürlicher Bodenwert mittelwertiges Grünland<br />

Sonstige Angaben stellenweise Schotter im Untergrund (80 cm)<br />

Bodentyp Lockersediment-Braunerde


Die Untersuchung der Bodenfunktionen bezieht sich auf den Braunen Auboden, der<br />

den größten Teil der Umwidmungsfläche einnimmt.<br />

Bodenfunktionen<br />

Im Rahmen der Finanzbodenschätzung wurde der gegenständliche Bereich wie folgt<br />

erfasst: lSIa1 64/61.<br />

Gemäss Beurteilungsschlüssel „Leitfaden Bodenschutz bei Planungsvorhaben in<br />

Salzburg“ weist die Fläche bezüglich der „Lebensraumfunktion“ einen mittleren<br />

Funktionserfüllungsgrad als Standort für Bodenorganismen auf.<br />

Die Bodenteilfunktion „Standortpotential für natürliche Pflanzengesellschaften“ wird<br />

entsprechend der hohen Ertragsleistung nicht bewertet. Die Fläche wird als Intensivgrünland<br />

genutzt.<br />

Auf die sehr hohe Bodenfruchtbarkeit und die Produktionsfunktion wird im Kapitel<br />

Landwirtschaft näher eingegangen. Gemäss Angaben der Finanzbodenschätzkarte<br />

besitzt die betroffene Fläche eine durchschnittlichen Bonität (Bodenkennzahl BKZ)<br />

von 61. Sie liegt somit im Bereich der 10% besten Böden für das Kleinproduktionsgebiet<br />

Halleiner Becken, dem der Bereich zugeordnet ist. Der schmale östliche Teil<br />

der Fläche liegt mit einer BKZ von 43 im Bereich der schlechteren Böden.<br />

Zum Themenbereich Naturhaushalt ergibt sich entsprechend der Umschlüsselung<br />

des Leitfadens Bodenschutz bei Planungsvorhaben im Land Salzburg bezüglich der<br />

Teilfunktion „Abflussregulierung“ ein sehr hoher, für die Bodenteilfunktion „Filter und<br />

Puffer für Schadstoffe“ ein mittlerer Funktionserfüllungsgrad.<br />

Aufgrund der bisherigen Kenntnisse kann davon ausgegangen werden, dass die gesamte<br />

Fläche keine Archivfunktion hat.<br />

Schadstoffbelastung und Altlasten<br />

Bodenkontaminationen, Altlasten, Verdachtsflächen und dgl. sind im gegenständlichen<br />

Bereich nicht bekannt.<br />

Rohstoffvorkommen und Schutzwald<br />

Aufgrund der bisherigen Kenntnisse kann auch davon ausgegangen werden, dass<br />

die gesamte Fläche nicht potentiell zur Rohstoffgewinnung von Bedeutung ist. Auf<br />

der Fläche kommt zudem kein Wald vor.<br />

Beurteilung der Umwelterheblichkeit:<br />

� nicht gegeben � gering gegeben X gegeben � erheblich gegeben<br />

Begründung zur Einstufung der Umwelterheblichkeit:<br />

Die großteils hohe Wertigkeit des Bodens fließt in die Beurteilung des Sachgebiets<br />

Landwirtschaft ein.<br />

Bezüglich der übrigen Teilfunktionen besitzen die Böden der Umwidmungsfläche ihre<br />

höchste Wertigkeit in der Teilfunktion „Abflussregulierung“. Der an sich gegebene<br />

sehr hohe Funktionserfüllungsgrad bezogen auf den in der Fläche vorherrschenden<br />

Braunen Auboden wird durch die Flächengröße der inselförmigen Grünlandfläche, die<br />

von Verkehrsflächen und bebauten Flächen begrenzt wird, und die eher geringe<br />

Speicherkraft des Bodens etwas relativiert. In Summe werden die Auswirkungen auf<br />

den Teilaspekt Boden daher mit „gegeben“ bewertet.


Sachgebiet / Teilaspekt Land- und Forstwirtschaft<br />

Bestandserhebung und Strukturanalyse:<br />

Bei der Umwidmungsfläche handelt es sich um ein Teilstück einer von größeren geschlossenen<br />

land- und forstwirtschaftlichen Fläche durch die Salzach isolierten Bereich.<br />

Insgesamt beträgt die Fläche gut 1ha, von der nunmehr etwa die Hälfte durch<br />

die Umwidmung in Anspruch genommen werden soll. Ein landwirtschaftlicher Betrieb<br />

wird durch diese Umwidmung nicht beeinträchtigt, die nächst gelegene aktive Hofstelle<br />

liegt deutlich getrennt von der Umwidmungsfläche etwa 400m südöstlich, nicht<br />

nur jenseits der ÖBB, sondern auch jenseits der Halleiner Landesstraße.<br />

Durch die Umwidmung verbleibt zwar südlich eine noch kleinere isoliert gelegene<br />

Fläche, auch diese ist jedenfalls für bauliche Zwecke vorgesehen, sodass diese<br />

durch die Umwidmungsfläche entstehende kleinere Enklave zeitlich befristet bestehen<br />

wird.<br />

Laut der eBOD-Abfrage handelt es sich hier größtenteils um mittelwertiges Ackerland<br />

bzw. hochwertiges Grünland, das bei Ackernutzung gut zu bearbeiten und bei Grünlandnutzung<br />

gut zu befahren und zu beweiden ist.<br />

Die Grünlandzahl liegt im gegenständlichen Bereich auf der kleineren Grundparzelle<br />

62 bei 43 und auf der größeren Parzelle 63 bei 61, was bedeutet, dass es sich hier,<br />

bezogen auf das Kleinproduktionsgebiet Halleiner Becken bei einem Großteil der<br />

Umwidmungsfläche um einen sehr guten Boden handelt. Im Umfeld des Standortes<br />

befinden sich keinerlei landwirtschaftliche Betriebe.<br />

Die Forstwirtschaft spielt auf der gegenständlichen Fläche keine Rolle.<br />

Beurteilung der Umwelterheblichkeit:<br />

� nicht gegeben � gering gegeben X gegeben � erheblich gegeben<br />

Begründung zur Einstufung der Umwelterheblichkeit:<br />

Von der Lage her ist nicht von einer größeren, zusammenhängenden Landwirtschaftsfläche<br />

zu sprechen, auch landwirtschaftliche Betriebe liegen in einiger Entfernung.<br />

Nachdem hier aber eine großteils hochwertige landwirtschaftliche Fläche in Anspruch<br />

genommen wird, wird die Umwelterheblichkeit mit „gegeben“ bewertet.<br />

M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />

21


Sachgebiet / Teilaspekt Wasser und Wasserwirtschaft<br />

Bestandserhebung und Strukturanalyse:<br />

SAGIS-Abfrage Wasser:<br />

Name Typ Untertyp<br />

1 GD <strong>Elsbethen</strong>, TWA Versorgungsanlage Trinkwasser<br />

2 Sickerschacht Grundwasseranlage Versickerung<br />

3<br />

Kalteis/Grüssinger u.a.,<br />

<strong>Elsbethen</strong><br />

Versorgungsanlage Nutzwasser<br />

4 Brunnen Brunnen<br />

Gurten-/<br />

Schachtbrunnen<br />

5 Sickerschacht Grundwasseranlage Versickerung<br />

6 Sickermulden Grundwasseranlage Versickerung<br />

7<br />

Rasenmulde<br />

(Manipulationsfläche)<br />

Grundwasseranlage Versickerung<br />

8<br />

Sickerschacht (Dachflächen)<br />

Grundwasseranlage Versickerung<br />

9 Sickerschacht Grundwasseranlage Versickerung<br />

10<br />

Lackner,<br />

Halleiner Landesstr. 49<br />

Wärmenutzung, Kühlwasseranlage<br />

Grundwasserwärme-<br />

Pumpe<br />

11 Brunnen Brunnen Vertikalfilterbrunnen<br />

12 Sickerschacht Grundwasseranlage Versickerung<br />

13 Stöger Franz, <strong>Elsbethen</strong><br />

M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />

Wärmenutzung, Kühlwasseranlage<br />

Grundwasserwärme-<br />

Pumpe<br />

22


14 Sickerschacht Grundwasseranlage Versickerung<br />

15<br />

Stöger Wolfgang,<br />

<strong>Elsbethen</strong><br />

Wärmenutzung, Kühlwasseranlage<br />

Grundwasserwärme-<br />

Pumpe<br />

16 Brunnen Brunnen Vertikalfilterbrunnen<br />

17 Brunnen Brunnen Vertikalfilterbrunnen<br />

18 Thurnbach Gewässeranlage Einleitung<br />

19 Sickerschacht Grundwasseranlage Versickerung<br />

20<br />

Auer,<br />

Christophorusstraße 4b<br />

u. 4c<br />

M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />

Wärmenutzung, Kühlwasseranlage<br />

Grundwasserwärme-<br />

Pumpe<br />

21 Brunnen Brunnen Vertikalfilterbrunnen<br />

22 Salzach Gewässeranlage Einleitung<br />

23 <strong>Elsbethen</strong> Br 18 Messstelle<br />

Grundwasserstand-<br />

Messstelle<br />

24 Grabenbach Gewässeranlage Einleitung<br />

25 Salzach Gewässeranlage Einleitung<br />

26<br />

Schmiedbach Oberthurnberg<br />

Gewässer<br />

Das Planungsgebiet ist weder von wasserwirtschaftlichen Beschränkungen bzw.<br />

Festlegungen noch von Wassernutzungen (Quellen, Brunnen) betroffen. Beim<br />

nächstgelegenen Fließgewässer handelt es sich gemäß dem aktuellen FWP um den<br />

unweit westlich (ca. 10m) vorbeiführenden Schmiedbach Oberthurnberg, welcher<br />

dann etwas weiter nordwestlich in die Salzach mündet.<br />

Beurteilung der Umwelterheblichkeit:<br />

� nicht gegeben X gering gegeben � gegeben � erheblich gegeben<br />

Begründung zur Einstufung der Umwelterheblichkeit:<br />

Gemäß den obigen Darstellungen wird das Schutzgut Wasser hier nicht betroffen,<br />

relevante Wasservorkommen liegen nicht im Nahbereich der Umwidmungsfläche.<br />

Naturgemäß wird das Oberflächenwasserregime betroffen, insgesamt wird daher<br />

keine mehr als gering gegebene Umwelterheblichkeit erwartet.<br />

Sachgebiet / Teilaspekt Naturräumliche Gefährdungen<br />

Bestandserhebung und Strukturanalyse:<br />

Es sind keine derartigen Gefährdungen im gegenständlichen Bereich bekannt.<br />

Beurteilung der Umwelterheblichkeit:<br />

X nicht gegeben � gering gegeben � gegeben � erheblich gegeben<br />

Begründung zur Einstufung der Umwelterheblichkeit:<br />

Mangels bestehender Gefährdungen wird eine Umwelterheblichkeit auf dieses Sachgebiet<br />

nicht gesehen.<br />

23


Sachgebiet / Teilaspekt Lärm<br />

Bestandserhebung und Strukturanalyse:<br />

Lärmmäßige Vorbelastungen ergeben sich im gegenständlichen Bereich vor allem<br />

aus der östlich vorbeiführenden ÖBB sowie aus der angrenzenden betrieblichen Nutzung.<br />

Durch die Umwidmung wird der Rahmen für eine weitere betriebliche Nutzung gesetzt,<br />

der Abstand zum südlich gelegenen Wohngebiet beträgt etwa 50m.<br />

Durch die Umwidmung entsteht im Zusammenhang mit der unmittelbar nördlich angrenzenden<br />

Gewerbegebietsfläche ein zusammenhängender Bereich im Ausmaß<br />

von ca. 17.000m². Auf Grund der Richtlinie Immissionsschutz in der Raumordnung ist<br />

demgemäß zum Wohngebiet ein Abstand von etwa 60m bis 70m erforderlich.<br />

Beurteilung der Umwelterheblichkeit:<br />

� nicht gegeben � gering gegeben X gegeben � erheblich gegeben<br />

Begründung zur Einstufung der Umwelterheblichkeit:<br />

Bedingt durch die Widmung Betriebsgebiet werden entsprechende Abstände zum<br />

südlich angrenzenden Wohngebiet eingehalten. Östlich liegt das Wohngebiet jenseits<br />

der auf einem Damm verlaufenden ÖBB.<br />

Es wird insgesamt von einer gegeben Umwelterheblichkeit ausgegangen.<br />

Sachgebiet / Teilaspekt Luft<br />

Bestandserhebung und Strukturanalyse:<br />

Die Hauptvorbelastung resultiert hier aus dem durch die gewerbliche Tätigkeit hervorgerufenen<br />

Verkehr, bei den Betrieben selbst handelt es sich allesamt nicht um<br />

besonders luftschadstoffemittierende Betriebe.<br />

Beurteilung der Umwelterheblichkeit:<br />

� nicht gegeben X gering gegeben � gegeben � erheblich gegeben<br />

Begründung zur Einstufung der Umwelterheblichkeit:<br />

Die Umwidmungsfläche ist verhältnismäßig klein, um durch Luftschadstoffe (sei es<br />

jetzt durch den verursachten Verkehr oder die betriebliche Tätigkeit selbst) eine wesentliche<br />

Änderung der derzeit gegebenen Situation herbeizuführen. Weiters kommt<br />

noch die Tatsache dazu, dass knapp ein Drittel der Fläche als Betriebsgebiet ausgewiesen<br />

wird, von welcher Widmung jedenfalls mit keinen luftrelevanten Emissionen<br />

gerechnet werden muss.<br />

Es werden somit keine mehr als geringen Auswirkungen entstehen.<br />

M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />

24


Zusammenfassung<br />

Sachgebiet<br />

Bewertung der<br />

Umwelterheblichkeit<br />

im Zuge der UEP<br />

Punktanzahl<br />

Landschaftsstruktur und -bild gering gegeben 1<br />

Vegetation und Tierwelt gering gegeben 1<br />

Erholungsnutzung und Grünflächen nicht gegeben 0<br />

Lebensräume und Biotope gering gegeben 1<br />

Kulturgüter und Ortsbild gering gegeben 1<br />

Geologie und Baugrundeignung nicht gegeben 0<br />

Boden gegeben 8<br />

Land- und Forstwirtschaft gering gegeben 8<br />

Wasser- und Wasserwirtschaft gering gegeben 1<br />

Naturräumliche Gefährdungen nicht gegeben 0<br />

Lärm gegeben 8<br />

Luft gering gegeben 1<br />

Punktsumme 30<br />

Begründung / Anmerkungen zum Ergebnis der Umwelterheblichkeitsprüfung:<br />

Die größten Auswirkungen sind im Bereich Boden, Landwirtschaft und Lärm vorhanden.<br />

Die Auswirkungen auf die sonstigen Schutzgüter sind vernachlässigbar.<br />

Die Umwelterheblichkeitsprüfung erbringt eine Gesamtpunktzahl von unter 32, es<br />

muss daher keine weitere Prüfung der Umweltauswirkungen erfolgen.<br />

M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />

25


6. Sonstige Aussagen zur Umwidmung (Flächennutzung, Bebauungsstruktur,<br />

etc.)<br />

Die Umwidmungsfläche selbst ist unbebaut und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.<br />

Im Norden grenzt betriebliche Nutzung an. Es handelt sich dabei um eine Halle einer<br />

Autowerkstätte (Nr. 50) sowie um das Firmengebäude der ANP –Systems GmbH (Nr.<br />

51), welche sowohl die Produktion und den Handel geotechnischer Produkte als<br />

auch Bauleistungen ausführt.<br />

Unweit südlich befindet sich noch ein kleiner Siedlungsansatz mit Wohnnutzung.<br />

Weitere Gegebenheiten können auch dem nachfolgenden Ausschnitt des aktuellen<br />

Flächennutzungsplanes entnommen werden:<br />

M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />

26


7. Bebauungsplanung<br />

Das im REK vorhandene Entwicklungspotential liegt bei ca. 5ha, aus diesem Grunde<br />

sind die Voraussetzungen für eine Planfreistellung nicht gegeben.<br />

Zu erwähnen ist auch noch, dass im Jahr 1997 für die Gewerbezone ein Gestaltungskonzept<br />

erstellt wurde. Dieses Gestaltungskonzept wurde im Jahr 20<strong>01</strong> einmal<br />

abgeändert. Es erfasst allerdings die Umwidmungsflächen nicht, kann aber indirekt<br />

als Richtlinie für den Bebauungsplan herangezogen werden.<br />

Weiter nördlich sind die Flächen für den regionalen Bedarf vorgesehen, zur Bahn hin<br />

ist eine etwa 50m breite Zone mit der Festlegung abfallender Höhen eingetragen. Zur<br />

Christophorusstraße hin sind Bepflanzungsmaßnahmen vorgesehen.<br />

Im Zuge der erwähnten Änderung wurde das Ziel des Bahnanschlusses aufgegeben.<br />

Im Hinblick auf die bauliche Ausnutzbarkeit sind Vorgaben vom Entwicklungskonzept<br />

übernommen, hinsichtlich der Höhenentwicklung heißt es, dass man sich an bestehenden<br />

Bebauungsplänen zu orientieren hat.<br />

Beispielsweise wurde beim etwas weiter nördlich gelegenen Areal Zotti die Firsthöhe<br />

mit maximal 13m und die Traufhöhe mit maximal 12m begrenzt. Im bahnnahen Bereich<br />

ging man auf 10m bzw. 9m zurück.<br />

M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />

27


8. Gutachten<br />

Würdigung der Übereinstimmung mit den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes<br />

und der überörtlichen Raumplanung:<br />

Zum Ziel des Schutzes der Bevölkerung vor Umweltgefährdungen und –belastungen,<br />

wie dieses im § 2 des ROG festgelegt ist, ist Folgendes auszuführen:<br />

Die Ausweisung betrifft zunächst einmal eine für gewerbliche Zwecke verhältnismäßig<br />

kleine Fläche, etwa ein Drittel davon ist als Betriebsgebiet festgelegt, einer von<br />

der Definition des ROG her kompatible Widmung mit Erweitertem Wohngebiet (in<br />

dieser Widmung sind idente Betriebe zulässig).<br />

Damit wird vom neu ausgewiesenen Gewerbegebiet in südlicher Richtung ausreichender<br />

Abstand eingehalten, Richtung Osten trennt die ÖBB die Ausweisungen auf<br />

Grund der Lage am Damm deutlich.<br />

Der Verkehr wird durch die Hauptzufahrt zum Gewerbegebiet Richtung Norden abgeführt,<br />

die Zufahrt Richtung Süden ist relativ schmal, auch die dortige Bahnunterführung<br />

ist eine Engstelle, zudem ist auch noch die Einbindung in die Halleiner Landesstraße<br />

relativ unübersichtlich. Es wird daher begründet davon ausgegangen, dass<br />

die Verkehrsströme hier Richtung Norden über die Hauptzufahrt auf das regionale<br />

und überregionale Verkehrsnetz abfließen und das südlich angrenzende Wohngebiet<br />

nicht beeinträchtigen.<br />

Zum Ziel der Erhaltung einer lebensfähigen bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft ist<br />

auszuführen, dass die Fläche aufgrund der isolierten Lage für eine landwirtschaftliche<br />

Bewirtschaftung nicht von großem Interesse ist. Daran ändert auch der relativ<br />

hohe Bodenwert und die gute Bewirtschaftbarkeit nichts, es wurde eben auf Grund<br />

der bestehenden Standortgunst sogar seitens der Überörtlichen Raumordnung hier<br />

eine Gewerbezone festgelegt, womit auch auf überörtlicher Ebene bereits eine Abwägung<br />

zugunsten einer baulichen Entwicklung vorliegt.<br />

Weiters entspricht die Umwidmung auch zur Gänze der Zielsetzung Gewerbe und<br />

Industrie in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu sichern und zu verbessern,<br />

wobei dazu anzumerken ist, dass dies unter Rücksichtnahme auf das benachbarte<br />

Siedlungsgebiet geschieht.<br />

Außerdem besteht auch Übereinstimmung mit dem Grundsatz einer Orientierung der<br />

Siedlungsentwicklung an den Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs und sonstiger<br />

Infrastruktureinrichtungen, da sich der Umwidmungsbereich Nahbereich der Landesstraße<br />

bzw. des ÖVs und diverser Versorgungseinrichtungen befindet.<br />

Zu den Festlegungen Siedlungsentwicklung und Standortkriterien des LEP´s besteht<br />

ebenfalls Übereinstimmung mit dem Ziel der Erhaltung bzw. Schaffung kompakter<br />

Siedlungen mit klar definierten Grenzen zum Außenraum.<br />

Hier zeigt die Bestandsaufnahme deutlich die Lage zwischen ÖBB und Salzach (mit<br />

einem relativ breiten Vegetationsstreifen, der eine natürliche Grenze im Westen darstellt).<br />

Weiters ist auch eine Orientierung am öffentlichen Verkehr vorhanden und die Fläche<br />

steht auch für die geplante Nutzung zur Verfügung. Dem Schutz der Bevölkerung ist<br />

einerseits durch die abgestufte Widmung Gewerbegebiet / Betriebsgebiet Rechnung<br />

getragen und es ist damit noch ein entsprechender Abstand zur nächstgelegenen<br />

Wohnsiedlung gegeben.<br />

M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />

28


Damit besteht auch kein Widerspruch zum Raumordnungsziel der Vermeidung von<br />

Nutzungskonflikten.<br />

Zudem ist die Umwidmungsfläche im LEP als regionale Gewerbezone festgelegt,<br />

was auch die angeführten Ziele zur Standortsicherung und Betriebsansiedlung bestätigt.<br />

Im Bezug auf die Zielsetzung der Sicherung und Erhaltung geschlossener landwirtschaftlicher<br />

Fluren ist auf die Ausführungen zur Landwirtschaft weiter oben zu verweisen.<br />

Zum Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger<br />

Zentralraum ist zu sagen, dass grundsätzlich dem Leitbild der Stärkung von<br />

Entwicklungsstandorten und –achsen entsprochen wird, die Fläche liegt in der Nähe<br />

der Halleiner Landesstraße, die eine derartige Achse darstellt. Dies ist auch für die<br />

ÖBB ins Treffen zu führen.<br />

Außerdem wird der Bereich <strong>Elsbethen</strong> – Haslach im Leitbild Sicherung bedarfsgerechter<br />

Standorte für Erwerbsmöglichkeiten u.a. als Standort zur Sicherung von Flächen<br />

für Gewerbezonen in den Regionalprogrammen und Räumlichen Entwicklungskonzepten<br />

und zur Freihaltung von anderen baulichen Nutzungen erwähnt.<br />

Zu den übrigen Aussagen besteht wenig bis kein Bezug.<br />

Im Regionalprogramm Salzburg Stadt und Umgebungsgemeinden wird der gegenständliche<br />

Bereich entsprechend dem Sachprogramm als Gewerbezone festgelegt,<br />

wodurch der Umwidmung demnach nichts entgegensteht.<br />

Würdigung der Übereinstimmung mit den Planungsaussagen des REK:<br />

Wie dem Plan – und Textteil des REK entnommen werden kann, ist im Bereich der<br />

Christophorusstraße eine Entwicklung für eine betriebliche Funktion als regionale<br />

Gewerbezone vorgesehen. Das Potential beträgt insgesamt ca. 5ha, die Bauformen<br />

sollen gewerblich sein, wobei im Bezug auf die Höhenentwicklung auf die Sichtbeziehungen<br />

zum Schloss Goldenstein Rücksicht zu nehmen ist und eine Orientierung<br />

an den Festlegungen bestehender Bebauungspläne sowie an den Vorgaben des<br />

Gestaltungskonzeptes zu erfolgen hat.<br />

Weiters ist auch auf eine funktionale Gliederung zum unweit südlich davon gelegenen<br />

Wohngebiet (mögliche Übergangswidmung: Betriebsgebiet) zu achten.<br />

Zusammenfassend kann jedenfalls die Übereinstimmung dieser Umwidmung mit den<br />

Zielen und Festlegungen des Entwicklungskonzeptes festgestellt werden.<br />

M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />

29


Gutachten des Ortsplaners:<br />

Vorweg ist festzuhalten, dass es sich bei der gegenständlichen Ausweisung für betriebliche<br />

Zwecke um die Umsetzung von Zielsetzungen der Überörtlichen Raumordnung<br />

(Stichwort regionale Gewerbezone) und auch des REK´s der Gemeinde <strong>Elsbethen</strong><br />

handelt.<br />

Auf Grund der Flächengröße der Umwidmung wurde eine Umwelterheblichkeitsprüfung<br />

durchgeführt, welche aber zeigt, dass nirgends erhebliche Auswirkungen zu erwarten<br />

sind und auch die Summe der Auswirkungen die Durchführung einer Umweltprüfung<br />

nicht erforderlich macht.<br />

Aus der Sicht der Infrastruktur stehen der Umwidmung keine Hinderungsgründe entgegen,<br />

die westlich angrenzende Christophorusstraße wird im Zuge des hier aufzustellenden<br />

Bebauungsplanes verbreitert werden und somit eine ausreichende Erschließung<br />

gewährleisten.<br />

Die sonstigen infrastrukturellen Voraussetzungen sind im Standortumfeld vorhanden,<br />

die Herstellung der Anschlüsse auf dem Grundstück ist nicht mit größeren oder gar<br />

unwirtschaftlichen Maßnahmen verbunden.<br />

Zusammenfassend kann die Umwidmung aus raumordnungsfachlicher Sicht<br />

positiv beurteilt werden.<br />

M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />

30


Planauszüge<br />

M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />

31


M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />

32


9. Baulandbilanz<br />

Der Bedarf für die Wirtschaft wird im REK mit einem Rahmen zwischen 6,5ha und<br />

8ha angegeben. Bei dem Letztstand der Baulandbilanz im November 2009 waren<br />

Reserven für die Wirtschaft im Ausmaß von 3,5ha vorhanden.<br />

M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />

33

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!