30.FLWP-Abaenderung-Wintersteller-GG (3,01 MB - Elsbethen
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Gemeindenummer: 50309<br />
Gemeindename: <strong>Elsbethen</strong><br />
Bereichsbezeichnung: Gewerbegebiet Christophorusstraße<br />
Betroffene Eigentümer: Gertrude <strong>Wintersteller</strong><br />
Überfuhrstr. 2<br />
5061 <strong>Elsbethen</strong><br />
Verfahrensart: Verfahren mit UEP<br />
Art der Änderung: Umwidmung von Grünland – Ländliche Gebiete in Gewerbegebiet<br />
bzw. Betriebsgebiet<br />
ERLÄUTERUNGS- und UMWELTBERICHT<br />
Dipl.-Ing. Günther Poppinger Ing. Konsulent für Raumplanung
Auftraggeber: Gemeinde <strong>Elsbethen</strong><br />
Auftragnehmer: Dipl.-Ing. Günther Poppinger<br />
Ferdinand Zuckerstätterstraße 9<br />
A-5303 Thalgau<br />
Datum: 19. 11. 2<strong>01</strong>0<br />
Geschäftszahl: 06/1<strong>01</strong>0 Unterschrift:<br />
M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />
2
1. Verfahrensgegenstand<br />
1.1 Veranlassung/Lagebeschreibung<br />
Im neuen Räumlichen Entwicklungskonzept (REK) wurde im gegenständlichen Bereich<br />
eine größere bauliche Entwicklungsfläche festgelegt. Nunmehr wurden seitens<br />
der Grundeigentümer eine Nutzungsabsicht signalisiert, aus diesem Grund soll die<br />
Festlegung des Entwicklungskonzeptes nunmehr im Flächenwidmungsplan umgesetzt<br />
werden.<br />
Die Umwidmungsfläche befindet sich im Ortsteil Haslach zwischen der ÖBB Westbahntrasse<br />
und der Christophorusstraße.<br />
Die großräumliche Lage kann auch dem Übersichtsplan auf dem Deckblatt des Berichtes<br />
entnommen werden.<br />
1.2 Betroffene Mappenblätter<br />
Mappenblattnummer(n): 4429-5000<br />
1.3 Widmungsänderungen<br />
Betroffene Grundstücke: Gp. 62 und Gp. 63, KG <strong>Elsbethen</strong><br />
Umwidmung von:<br />
Fläche davon ver- Widmungs-<br />
(m²) baute Fläche kategorie<br />
(m²)<br />
ca. 6.180 0 GLG<br />
Umwidmung in:<br />
Fläche davon ver- Widmungs-<br />
(m²) baute Fläche kategorie<br />
(m²)<br />
ca. 3.900 0 <strong>GG</strong><br />
ca. 2.280 BE<br />
Gesamtfläche der Änderung (m²): 6.180<br />
M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />
3
2. Umweltrelevanz<br />
2.1 Schwellenwertprüfung<br />
TAÄ-Fläche der umweltrelevanten Änderung(m²): 6.180<br />
Summe der zusätzlich für die Schwellenwertbeurteilung relevanten Flächen in (m²)<br />
(Kumulationsregel): 0,0<br />
Gesamtausmaß der gemäß § 5 ROG relevanten Fläche (m²): 6.180<br />
Lage der Abänderungsfläche in einem Schutzgebiet: nein<br />
Ergebnis der Schwellenwertprüfung<br />
Schwellenwertüberschreitung liegt vor: nein<br />
Schwellenwerte gemäß SUP Verordnung: 4,0 ha<br />
2.2 Ausschlusskriterienprüfung<br />
Prüfung des Vorliegens einer Umweltprüfung für einen Plan höherer Stufe<br />
A) Umweltprüfung bereits vorhanden: nein<br />
Prüfung der Geringfügigkeit einer Planänderung<br />
B) Anpassung an gegebene Struktur- und Nutzungsverhältnisse: nein<br />
C) Offensichtlich keine nachteiligen Umweltauswirkungen: nein<br />
D) Kleinräumige Erweiterung, Arrondierung oder Fortschreibung: nein<br />
Verträglichkeitsabschätzung bei Europaschutzgebieten<br />
TAÄ-Fläche befindet sich innerhalb oder in der Nähe eines Europaschutzgebietes:<br />
nein<br />
Ergebnis der Vorbeurteilung der Umweltrelevanz<br />
Eine Umwelterheblichkeitsprüfung ist erforderlich: ja<br />
Eine Umweltprüfung ist erforderlich: nein<br />
Eine FFH-Naturverträglichkeitsprüfung ist erforderlich: nein<br />
Allfällige ergänzende Aussagen zur Prüfung der Umweltrelevanz:<br />
Mit gut 6.000m² ist die Fläche nicht mehr als kleinräumig zu bezeichnen, womit die<br />
Feststellung, dass mit der Umwidmung offensichtlich keine Veränderung der Umweltauswirkungen<br />
verbunden ist, nicht möglich ist.<br />
M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />
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3. Planungsgrundlagen<br />
3.1 Gesetzliche Grundlagen (Ziele und Grundsätze ROG 2009)<br />
Aufgrund der Lage bzw. der Art des Vorhabens sind folgende Ziele (§2 SROG) als<br />
relevant anzusehen:<br />
Abs. 1 Z. 4:<br />
Die Bevölkerung ist vor Gefährdung durch Naturgewalten und Unglücksfälle außergewöhnlichen<br />
Umfanges sowie vor Umweltschäden, -gefährdungen und -<br />
belastungen durch richtige Standortwahl dauergenutzter Einrichtungen und durch<br />
Schutzmaßnahmen bestmöglich zu schützen.<br />
Abs. 1 Z. 8:<br />
Die Erhaltung einer lebensfähigen bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft ist sicherzustellen.<br />
Dabei ist diese so zu entwickeln, dass sie in der Lage ist, die Bevölkerung<br />
mit Nahrungsmitteln und Rohstoffen bestmöglich zu versorgen und die Erhaltung und<br />
Pflege der Kultur- und Erholungslandschaft zu gewährleisten. Dafür sind ausreichende<br />
bewirtschaftbare Flächen für eine dauerhafte land- und forstwirtschaftliche Nutzung<br />
zu sichern und die strukturelle Einheit der landwirtschaftlichen Nutzflächen zu<br />
erhalten.<br />
Abs. 1 Z. 9:<br />
Gewerbe und Industrie sind in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu sichern und<br />
zu verbessern, wobei einerseits auf die Standorterfordernisse, die verfügbaren Rohund<br />
Grundstoffe, die Energie- und Arbeitsmarktsituation sowie auf lokale Initiativen<br />
Bedacht und andererseits auf die Umweltbeeinträchtigung und die benachbarten<br />
Siedlungsgebiete Rücksicht zu nehmen ist. Weiters sind Wohngebiete, öffentlich genutzte<br />
Gebiete einschließlich solcher Bauten, wichtige Verkehrswege und unter dem<br />
Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvolle bzw. besonders empfindliche<br />
Gebiete vor den Gefahren schwerer Unfälle in Betrieben, die in den Anwendungsbereich<br />
der Seveso-II-Richtlinie fallen, zu schützen.<br />
Folgende Raumordnungsgrundsätze gemäß §2 Abs. 2 SROG sind im gegenständlichen<br />
Fall von Interesse:<br />
- Orientierung der Siedlungsentwicklung an den Einrichtungen des öffentlichen<br />
Verkehrs und sonstigen Infrastruktureinrichtungen unter Beachtung größtmöglicher<br />
Wirtschaftlichkeit dieser Einrichtungen.<br />
3.2 Aussagen der überörtlichen Raumplanung<br />
3.2.1 Salzburger Landesentwicklungsprogramm<br />
Das LEP ist eine landesweit geltende Grundlage der Raumordnung und konkretisiert<br />
die Ziele und Grundsätze des ROG.<br />
Zunächst werden in dieser Grundlage für die Raumordnung in Salzburg die Leitbilder<br />
festgelegt, an denen sich die Landesentwicklung orientieren soll. Es handelt sich dabei<br />
um Folgende:<br />
• Flächensparende und nachhaltige Raumnutzung;<br />
• Am öffentlichen Verkehr orientierte Siedlungsentwicklung in den dichter besiedelten<br />
Gebieten des Landes;<br />
• Dezentrale Konzentration (gestreute Schwerpunktbildung);<br />
M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />
5
• Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Funktionsvielfalt;<br />
• Erhaltung und gezielte Steigerung der Wirtschaftskraft;<br />
• Multifunktionale und nachhaltige Land- und Forstwirtschaft;<br />
• Nachhaltige und zeitgemäße Berücksichtigung des Umwelt- und Naturschutzes;<br />
• Schutz und Pflege von Kulturgut bzw. Baukultur;<br />
• Erhaltung und Entwicklung einer regionalen Identität und Zusammenarbeit.<br />
In den Festlegungen zur Landesstruktur wird die Gemeinde <strong>Elsbethen</strong> dem Salzburger<br />
Zentralraum zugeordnet.<br />
Weiters werden zum Thema Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur so genannte Hauptverkehrs-<br />
und Entwicklungsachsen festgelegt. Demnach liegt die Gemeinde <strong>Elsbethen</strong><br />
an der Westbahnstrecke und an der Entwicklungsachse Süd (im Bereich entlang<br />
der Alpenstraße ausgehend von der zentralen Stadt - nach Glasenbach und entlang<br />
der Tauernbahnstrecke <strong>Elsbethen</strong> – Puch – Oberalm – Hallein - Innergebirg)).<br />
Außerdem werden hinsichtlich der Funktionen der einzelnen Gemeinden Zuordnungen<br />
zu einem System von zentralen Orten getroffen. Für <strong>Elsbethen</strong> findet sich keine<br />
zentralörtliche Zuordnung.<br />
Für die gegenständliche Umwidmung sind folgende im LEP formulierte Ziele von Bedeutung<br />
bzw. von Interesse:<br />
B1 Siedlungsentwicklung und Standortkriterien<br />
• Erhaltung bzw. Schaffung kompakter Siedlungen mit klar definierten Grenzen<br />
zum Außenraum und haushälterische Nutzung von Grund und Boden.<br />
• Konzentration der Siedlungsentwicklung an geeigneten Standorten, möglichst<br />
im Bereich leistungsfähiger ÖV-Systeme.<br />
• Sicherung der Verfügbarkeit geeigneter Baulandflächen in ausreichendem<br />
Umfang.<br />
• Schutz der Bevölkerung vor Umweltschäden, -gefährdungen und -belastungen<br />
• Vermeidung von Nutzungskonflikten.<br />
D1 Standortsicherung und Betriebsansiedlung<br />
• Vordringliche Entwicklung von Betriebsstandorten dort, wo dies aufgrund der<br />
angestrebten wirtschafts- und raumstrukturellen Zielen des Landes besonders<br />
notwendig ist.<br />
• Sicherung und Entwicklung von Betriebsstandorten mit überörtlicher Bedeutung<br />
an dafür geeigneten Standorten unter Berücksichtigung des Bedarfs.<br />
• Verstärkung der regionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit insbesondere<br />
von Gemeinden bei der Standortentwicklung.<br />
• Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Gewerbe- und Industriebetrieben<br />
durch Sicherung ihrer Entwicklungsmöglichkeiten.<br />
C1 Freiraumordnung, Naturschutz und Landschaftsentwicklung<br />
- Sicherung ertragreicher und Erhaltung geschlossener landwirtschaftlicher Fluren.<br />
M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />
6
3.2.2 Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger<br />
Zentralraum (Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 26. 1. 2009,<br />
Landesgesetzblatt Nr. 13/2009, in Kraft getreten am 1. 3. 2009):<br />
Eingangs enthält dieses Sachprogramm Leitbilder für die Siedlungsentwicklung im<br />
Zentralraum. Die Siedlungsentwicklung soll im Wesentlichen den Prinzipien<br />
• der dezentralen Konzentration,<br />
• der Orientierung der Siedlungsentwicklung am öffentlichen Verkehr und<br />
• des haushälterischen Umgangs mit Grund und Boden<br />
nach den folgenden Leitbildern folgen:<br />
• Polyzentrisches Strukturmodell zur Stärkung ausgewählter Entwicklungsstandorte<br />
und -achsen (dezentrale Konzentration).<br />
• Wohnen und Arbeiten (Erwerbs- und Versorgungsarbeit) in einer Region der<br />
kurzen Wege.<br />
• Konzentration und Verdichtung der Siedlungsentwicklung entlang des leistungsfähigen<br />
öffentlichen Verkehrs.<br />
• Sicherung bedarfsgerechter Standorte für Erwerbsmöglichkeiten.<br />
• Förderung von Formen der Kooperation im Zentralraum anstelle von Konkurrenz<br />
unter den Gemeinden.<br />
Es folgen dann verbindlich festgelegte Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung dieser<br />
Leitbilder.<br />
Im erstgenannten Leitbild werden die Gemeinden des Salzburger Zentralraums in<br />
fünf Kategorien untergliedert. Die Gemeinde <strong>Elsbethen</strong> ist demnach als Stadtumlandgemeinde<br />
eingestuft.<br />
Weiters wird im Leitbild Sicherung bedarfsgerechter Standorte für Erwerbsmöglichkeiten<br />
u.a. der Bereich <strong>Elsbethen</strong> – Haslach als Standort zur Sicherung von Flächen<br />
für Gewerbezonen in den Regionalprogrammen und Räumlichen Entwicklungskonzepten<br />
und zur Freihaltung von anderen baulichen Nutzungen erwähnt.<br />
M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />
7
3.2.3 Regionalprogramm Salzburg Stadt und Umgebungsgemeinden<br />
Der beiliegende Plan zeigt einen Ausschnitt der Räumlichen Festlegungen zur<br />
Siedlungs- und Freiraumentwicklung. Demnach ist der gegenständliche Bereich<br />
als Gewerbezone laut Sachprogramm (1995) festgelegt. Dazu kann noch angeführt<br />
werden, dass unmittelbar östlich des gegenständlichen Bereichs der Verlauf der<br />
ÖBB- Strecke eingetragen ist und direkt westlich ein ökologischer Vorrangbereich<br />
angrenzt.<br />
Im Textteil wird unter dem Punkt Festlegung von ökologischen Vorrangbereichen<br />
Folgendes erwähnt:<br />
BEGRIFFSBESTIMMUNG - VORRANGBEREICH<br />
Bereiche mit besonderer Wertigkeit für einen bestimmten Zweck, die langfristig von<br />
widersprechenden Nutzungen freizuhalten sind und bei denen der funktionsgerechten<br />
Nutzung eindeutig Vorrang einzuräumen ist (= Sicherstellung für eine bestimmte<br />
Nutzung). Unterschiedliche Vorrangbereiche dürfen sich flächig nicht überlagern.<br />
Anmerkung: Die Überlagerung des Grüngürtels (als multifunktionale Vorrangfestlegung)<br />
ist jedoch möglich.<br />
WIRKUNGEN VON ÖKOLOGISCHEN VORRANGBEREICHEN<br />
In „ökologischen Vorrangbereichen“ ist keine Baulandwidmung möglich. Ausgenommen<br />
sind Baulandwidmungen für Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse liegen.<br />
M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />
8
Ob Änderungen der ökologischen Vorrangbereiche im öffentlichen Interesse liegen,<br />
ist von der Gemeinde autonom darzulegen.<br />
Weiters ist in der Planungskarte Funktionale Festlegungen zur Siedlungs- und<br />
Freiraumfunktion ist eine überregionale Entwicklungsachse (gemäß LEP 1994) entlang<br />
der L105 festgelegt.<br />
Im Textteil unter dem Punkt Überregionale und regionale Entwicklungsachsen<br />
Folgendes ausgeführt:<br />
Ziele: Entlang von Entwicklungsachsen sollen sich punktuell verdichtet und konzentriert<br />
die regionalen Siedlungsbereiche ausbilden und Entwicklungsimpulse, insbesondere<br />
Funktionsmischungen und -bündelungen beim Infrastrukturausbau, gefördert<br />
werden.<br />
Maßnahmen des LEP 1994:<br />
Hier soll sich die Baulandwidmung, die regionalen Vorrangbereiche für künftige<br />
Wohn- und Gewerbegebiete, eine höhere Baudichte und die Infrastruktureinrichtungen<br />
konzentrieren.<br />
Gemäß Schriftteil ist zu diesem Thema noch zu erwähnen, dass <strong>Elsbethen</strong> an der<br />
Entwicklungsachse Süd, im Bereich entlang der Alpenstraße ausgehend von der<br />
zentralen Stadt - nach Glasenbach und entlang der Tauernbahnstrecke <strong>Elsbethen</strong> (-<br />
Puch – Oberalm – Hallein - Innergebirg) liegt.<br />
Zusätzlich ist <strong>Elsbethen</strong> als Gemeindehauptort mit Arbeitsplatz – und Landwirtschaftsfunktion<br />
festgelegt.<br />
M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />
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3. 3 Räumliches Entwicklungskonzept (REK)<br />
Wie dem Planausschnitt entnommen werden kann, ist der gegenständliche Bereich<br />
gemäß den Siedlungsbezogenen Festlegungen des REK dem Gebiet mit der lfd.<br />
Nummer 17a (Baudichte: Hoch, Hauptfunktion: Betrieblich) zugeordnet. Zu erwähnen<br />
ist dabei, dass im nördlich der Umwidmungsfläche angrenzenden bebauten Areal<br />
eine Verdachtsfläche - Altablagerung eingetragen ist. Weiters grenzt laut Plan im Osten<br />
die ÖBB- Westbahntrasse und im Westen eine ökologische Vorrangfläche (Beschreibung<br />
siehe Punkt 3.2.3 Regionalprogramm Salzburg Stadt und Umgebungsgemeinden)<br />
an.<br />
Im Textteil des REK finden sich zum gegenständlichen Bereich folgende Aussagen:<br />
Nr. 17a - Entwicklungsbereiche im Gewerbegebiet Christophorusstraße<br />
Entwicklungspotential ca. 5ha.<br />
Nutzung:<br />
Betriebliche mit Funktion als regionale Gewerbezone.<br />
Festlegungen zur baulichen Entwicklung:<br />
Gewerbliche Bauformen, möglichst Realisierung einer guten Gewerbearchitektur.<br />
Intensive Nutzung muss möglich sein (Rahmenvorgaben des Gestaltungskonzeptes).<br />
Bei der baulichen Entwicklung in diesem Bereich ist vor allem auf die Höhenentwicklung<br />
zu achten. Das Gebiet liegt von Süden her betrachtet im Bereich der relevanten<br />
Blickbeziehung zu Schloss Goldenstein bzw. auch zur Festung der Stadt Salzburg.<br />
Hinsichtlich der baulichen Ausnutzbarkeit wird eine Baumassenzahl von ca. maximal<br />
4,5 festgelegt. Die Höhenentwicklung hat sich an den Festlegungen bestehender<br />
Bebauungspläne sowie den Vorgaben des Gestaltungskonzeptes zu orientieren.<br />
Sonstige Rahmenbedingungen für die Nutzung:<br />
Funktionale Gliederung am Südrand des Gebietes zum Wohngebiet (mögliche Übergangswidmung:<br />
Betriebsgebiet).<br />
Beachtung der gelben Wildbachgefahrenzone im nördlichen Teil.<br />
M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />
10
3.4 Flächenwidmungsplan (FWPL)<br />
Gemäß dem rechtsgültigen FWP liegt die Umwidmungsfläche widmungsmäßig im<br />
Grünland - Ländliche Gebiete.<br />
Die nördlich angrenzenden Flächen sind als Gewerbegebiet ausgewiesen. Im Süden,<br />
zwischen der Umwidmungsfläche und einem kleineren Wohngebiet, ist ein Immissionsschutzstreifen<br />
gewidmet.<br />
Ansonsten ist der Bereich von den eingetragenen Verkehrsflächen bzw. der Eisenbahn<br />
umgeben.<br />
3.5 Kennzeichnungen und Kenntlichmachungen<br />
Auf der Teilabänderung sind Kennzeichnungen oder Kenntlichmachungen vorhanden:<br />
Ja<br />
Die Umwidmungsfläche grenzt im Osten an die ÖBB und ist deshalb vom Bauverbotsbereich<br />
gemäß Eisenbahngesetz betroffen.<br />
M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />
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4. Infrastrukturelle Erschließung<br />
Infrastruktureinrichtungen erforderlich: ja<br />
Aufgrund des nördlich angrenzenden Baubestandes kann der gegenständliche Bereich<br />
ohne größere Aufschließungsmaßnahmen an die kommunale Infrastruktur angeschlossen<br />
werden. Die Erschließungsvoraussetzungen sind wie folgt gegeben:<br />
Trinkwasserversorgung:<br />
Die Wasserversorgung erfolgt durch die öffentliche Wasserleitung der Gemeinde<br />
<strong>Elsbethen</strong>.<br />
Abwasserentsorgung (Schmutz- und Oberflächenwässer):<br />
Die Fäkalabwässer werden durch den öffentlichen Kanal der Gemeinde <strong>Elsbethen</strong><br />
entsorgt.<br />
Die Oberflächenwässer werden auf Eigengrund zur Versickerung gebracht.<br />
Verkehrserschließung:<br />
Die Anbindung erfolgt über die direkt westlich vorbeiführende Christophorusstraße.<br />
Es handelt sich dabei um eine Gemeindestraße.<br />
Hinsichtlich öffentlichem Verkehr ist der Standort gut aufgeschlossen, es verkehrt<br />
hier entlang der Landesstraße die Buslinie 160 (die ATS <strong>Elsbethen</strong> Haslach liegt etwa<br />
160m Luftlinie entfernt) von der Stadt Salzburg Richtung Süden (Hallein) bzw.<br />
von Hallein Richtung Norden (Salzburg Hbf).<br />
Sonstige infrastrukturelle Erschließung:<br />
Die Energieversorgung erfolgt über das Leitungsnetz der Salzburg AG.<br />
M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />
12
5. Prüfung der 12 Sachgebiete nach dem UEP - Schema<br />
Sachgebiet / Teilaspekt Landschaftsstruktur und -bild<br />
Bestandserhebung und Strukturanalyse:<br />
Durch die mehrfachen gewerblich geprägten Bebauungsansätze kann auch hier nicht<br />
mehr von einer freien Landschaft gesprochen werden. Strukturbestimmend sind der<br />
Vegetationsraum entlang der Salzach sowie insbesondere die Freifläche nördlich der<br />
Gewerbezone.<br />
Aufgrund der Lage am Damm tritt auch die ÖBB-Trasse hier noch relativ deutlich in<br />
Erscheinung.<br />
Ausschnitt des Entwicklungsbereichs im Gewerbegebiet Christophorusstraße:<br />
M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />
13
Blick auf die Umwidmungsfläche aus südlicher Richtung. Das Areal schließt unmittelbar<br />
an die auf dem Foto erkennbare Bebauung an.<br />
Blick auf die Umwidmungsfläche aus westicher Richtung. Sie befindet sich unmittelbar<br />
der rechts am linken Bildrand erkennbaren bebauten Fläche. Am rechten Bildrand<br />
ist das weiter südlich gelegene Wohngebiet erkennbar.<br />
Beurteilung der Umwelterheblichkeit:<br />
� nicht gegeben X gering gegeben � gegeben � erheblich gegeben<br />
Begründung zur Einstufung der Umwelterheblichkeit:<br />
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Bereich nicht der freien Landschaft zugeordnet<br />
ist und direkt im Norden ein größerer Gewerbestandort anschließt sind auf<br />
das Landschaftsbild keine mehr als geringen Auswirkungen festzustellen.<br />
M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />
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Sachgebiet / Teilaspekt Vegetation und Tierwelt<br />
Bestandserhebung und Strukturanalyse:<br />
In der Pflanzendecke finden sich ausschließlich Arten des Fettwiesenstandorts. In<br />
der Tierwelt sind ebenfalls Fettwiesenarten zu erwarten, wobei die Zuwandermöglichkeiten<br />
aufgrund der Lage zwischen Verkehrs- und Siedlungsflächen stark eingeschränkt<br />
sind.<br />
Beurteilung der Umwelterheblichkeit:<br />
� nicht gegeben X gering gegeben � gegeben � erheblich gegeben<br />
Begründung zur Einstufung der Umwelterheblichkeit:<br />
Aufgrund der Gegebenheiten (eingeschlossene Lage) und mangels Vorhandensein<br />
relevanter Bestände, sind hier keine mehr als geringen Auswirkungen auf dieses<br />
Sachgebiet zu erwarten.<br />
Sachgebiet / Teilaspekt Erholungsnutzung und Grünflächen<br />
Bestandserhebung und Strukturanalyse:<br />
Erholungsnutzungen oder spezielle Grünflächen sind durch das Planungsgebiet direkt<br />
nicht betroffen. Etwa 70m westlich verläuft entlang des Salzachufers der Treppelweg,<br />
der als Geh- und Radweg für Freizeit und Erholung große Bedeutung hat.<br />
Zwischen Treppelweg und Umwidmungsfläche ist der erwähnte Zwischenraum von<br />
einem breiten Waldgürten bedeckt.<br />
Beurteilung der Umwelterheblichkeit:<br />
X nicht gegeben � gering gegeben � gegeben � erheblich gegeben<br />
Begründung zur Einstufung der Umwelterheblichkeit:<br />
Eine Erholungs- bzw. Freizeitfunktion ist hier nur im Bereich des Geh- und Radweges<br />
an der Salzach vorhanden, welche jedoch in einer Entfernung von ca. 70m zur Umwidmungsfläche<br />
liegt. Es sind daher insgesamt auf dieses Sachgebiet keine Auswirkungen<br />
zu erwarten.<br />
M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />
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Sachgebiet / Teilaspekt Lebensräume und Biotope<br />
Bestandserhebung und Strukturanalyse:<br />
SAGIS – Abfrage Biotope:<br />
Das Planungsgebiet selbst ist von keinen kartierten Biotopen oder sonstigen naturschutzrelevanten<br />
Beständen betroffen. Allerdings grenzt jenseits der westlich vorbeiführenden<br />
Christophorusstraße das Landschaftsschutzgebiet Salzburg - Süd (3) an,<br />
innerhalb dessen auch einige Biotope kartiert sind. Bei den nächstgelegenen Biotopen<br />
handelt es sich um Folgende:<br />
1. 5650800<strong>01</strong> Bach in Haslach<br />
2. 565080037 Auwaldrest NW Gasthof Überfuhr<br />
Im Planungsgebiet ist ausschließlich mehrmähdige, landwirtschaftlich intensiv genutzte<br />
Fettwiese vorzufinden.<br />
Beurteilung der Umwelterheblichkeit:<br />
� nicht gegeben X gering gegeben � gegeben � erheblich gegeben<br />
Begründung zur Einstufung der Umwelterheblichkeit:<br />
Die Umwidmungsfläche ist als landwirtschaftlich intensiv genutzte Fettwiese zu charakterisieren.<br />
Eine direkte Beeinflussung der nächstgelegenen Biotopflächen, die<br />
durch eine Straße von der Umwidmungsfläche getrennt sind, besteht durch die Umwidmung<br />
nicht.<br />
Aufgrund der räumlichen Situation besteht Biotopverbund bzw. bestehen Wandermöglichkeiten<br />
primär in Nord-Süd-Richtung entlang der Salzach und der sie beglei-<br />
M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />
16
tenden Waldflächen. Der Umwidmungsfläche kommt in diesem Zusammenhang keine<br />
Bedeutung zu.<br />
Weiters wird sie vom Landschaftsschutzgebiet durch eine Verkehrsfläche getrennt.<br />
Die Umwelterheblichkeit wird daher als gering gegeben bewertet.<br />
Sachgebiet / Teilaspekt Kulturgüter und Ortsbild<br />
Bestandserhebung und Strukturanalyse:<br />
Vom Planungsgebiet sind weder archäologische Fundzonen noch Kleindenkmäler<br />
oder sonstige architektonisch oder bauhistorisch wertvolle Objekte betroffen.<br />
Das Ortsbild ist hier geprägt von unterschiedlichst strukturierter gewerblicher Bebauung<br />
und einem kleineren Wohngebiet im Süden, wobei eine geschlossene bauliche<br />
Struktur nicht vorliegt.<br />
Beurteilung der Umwelterheblichkeit:<br />
� nicht gegeben X gering gegeben � gegeben � erheblich gegeben<br />
Begründung zur Einstufung der Umwelterheblichkeit:<br />
Durch die Widmung wird ein Teil der Freifläche zwischen einem Gewerbebetrieb und<br />
einer etwa 100m weiter südlich gelegenen Wohnbebauung bebaut. Die Umwidmungsfläche<br />
steht eher im Konnex mit der gewerblichen Bebauung, zur Wohnbebauung<br />
verbleibt noch eine größere Freifläche.<br />
Großräumlich ist der Bereich durch den Vegetationsstreifen entlang der Salzach im<br />
Westen und durch die am Damm laufende ÖBB im Osten gut in die Umgebung eingebunden.<br />
Es werden daher keine mehr als geringe Auswirkungen auf dieses Sachgebiet<br />
erwartet.<br />
Sachgebiet / Teilaspekt Geologie und Baugrundeignung<br />
Bestandserhebung und Strukturanalyse:<br />
Der gegenständliche Standort liegt in einem als Austufe, Flussablagerung und Wildbachschutt<br />
bezeichneten Bereich. Von den Untergrundverhältnissen her kann man<br />
Auelehm, Schluff, Sand, Kies und zum Teil Steine erwarten.<br />
Aufgrund vorgenannter Untergrundverhältnisse kann man von einer Baugrundeignung<br />
ausgehen.<br />
Beurteilung der Umwelterheblichkeit:<br />
X nicht gegeben � gering gegeben � gegeben � erheblich gegeben<br />
Begründung zur Einstufung der Umwelterheblichkeit:<br />
Es besteht hier grundsätzlich für eine Bebauung geeigneter Boden, eine Umwelterheblichkeit<br />
wird hier nicht gesehen.<br />
M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />
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Sachgebiet / Teilaspekt Boden<br />
Bestandserhebung und Strukturanalyse:<br />
eBOD-Abfrage:<br />
M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />
2<br />
Das Planungsgebiet ist größtenteils vom Bodentyp Brauner Auboden der Bodenform<br />
2 und geringfügig im östlichen Teil auch noch vom Bodentyp Lockersediment-<br />
Braunerde der Bodenform 25 betroffen.<br />
25<br />
18
Bodenform 2<br />
Kartierungsbereich 72<br />
Größe der Bodenform etwa 188 ha = ca. 1,3 % der kart. Fläche<br />
Lage und Vorkommen im Augebiet; eben, auf der Höheren Austufe<br />
Bodentyp und Ausgangsmaterial kalkhaltiger Brauner Auboden aus jungem, feinem Schwemmmaterial<br />
Wasserverhältnisse gut versorgt infolge von geringem Grundwassereinfluss; geringe Speicherkraft, hohe Durchlässigkeit<br />
Horizonte A(20); ABv(40-60); Bvg(70-80); C(100);<br />
Bodenart und Grobanteil A ABv Bvg sandiger Schluff C Sand<br />
Humusverhältnisse A stark humos; Mull AB schwach humos; Mull<br />
Kalkgehalt stark kalkhaltig<br />
Bodenreaktion A neutral ABv Bvg C alkalisch<br />
Erosionsgefahr bei Katastrophenhochwasser überschwemmungsgefährdet<br />
Bearbeitbarkeit bei Ackernutzung gut zu bearbeiten; bei Grünlandnutzung gut zu befahren, gut zu beweiden<br />
Natürlicher Bodenwert mittelwertiges Ackerland, hochwertiges Grünland<br />
Sonstige Angaben<br />
Bodentyp Brauner Auboden<br />
Bodenform 25<br />
Kartierungsbereich 72<br />
Größe der Bodenform etwa 375 ha = ca. 2,5 % der kart. Fläche<br />
Lage und Vorkommen im Terrassengebiet; eben, in Rinnen und auf auslaufenden Schwemmfächern; auf der Friedhofterrasse<br />
Bodentyp und Ausgangsmaterial vergleyte, kalkfreie oder entkalkte Lockersediment-Braunerde aus vorwiegend feinem Schwemmmaterial<br />
Wasserverhältnisse mäßig feucht durch Grundwassereinfluss; mäßige Speicherkraft, mäßige Durchlässigkeit<br />
Horizonte A(15-25); ABvg(40-60); BvG(75-80); G(100);<br />
Bodenart und Grobanteil<br />
A lehmiger Schluff oder lehmiger Sand ohne oder mit geringem Grobanteil (Kies) ABvg lehmiger Schluff oder sandiger Lehm ohne oder mit<br />
geringem Grobanteil (Kies) BvG G Lehm oder sandiger Lehm ohne oder mit geringem Grobanteil (Kies)<br />
Humusverhältnisse A stark humos; Mull AB schwach humos; Mull<br />
Kalkgehalt A kalkfrei, stellenweise nach Kalkstreuung mäßig kalkhaltig ABvg kalkfrei BvG G kalkfrei oder stark kalkhaltig<br />
Bodenreaktion A neutral bis schwach sauer ABvg BvG G schwach sauer bis alkalisch<br />
Erosionsgefahr nicht gefährdet<br />
Bearbeitbarkeit infolge der Feuchtigkeit bedingt befahrbar; bedingt beweidbar<br />
Natürlicher Bodenwert mittelwertiges Grünland<br />
Sonstige Angaben stellenweise Schotter im Untergrund (80 cm)<br />
Bodentyp Lockersediment-Braunerde
Die Untersuchung der Bodenfunktionen bezieht sich auf den Braunen Auboden, der<br />
den größten Teil der Umwidmungsfläche einnimmt.<br />
Bodenfunktionen<br />
Im Rahmen der Finanzbodenschätzung wurde der gegenständliche Bereich wie folgt<br />
erfasst: lSIa1 64/61.<br />
Gemäss Beurteilungsschlüssel „Leitfaden Bodenschutz bei Planungsvorhaben in<br />
Salzburg“ weist die Fläche bezüglich der „Lebensraumfunktion“ einen mittleren<br />
Funktionserfüllungsgrad als Standort für Bodenorganismen auf.<br />
Die Bodenteilfunktion „Standortpotential für natürliche Pflanzengesellschaften“ wird<br />
entsprechend der hohen Ertragsleistung nicht bewertet. Die Fläche wird als Intensivgrünland<br />
genutzt.<br />
Auf die sehr hohe Bodenfruchtbarkeit und die Produktionsfunktion wird im Kapitel<br />
Landwirtschaft näher eingegangen. Gemäss Angaben der Finanzbodenschätzkarte<br />
besitzt die betroffene Fläche eine durchschnittlichen Bonität (Bodenkennzahl BKZ)<br />
von 61. Sie liegt somit im Bereich der 10% besten Böden für das Kleinproduktionsgebiet<br />
Halleiner Becken, dem der Bereich zugeordnet ist. Der schmale östliche Teil<br />
der Fläche liegt mit einer BKZ von 43 im Bereich der schlechteren Böden.<br />
Zum Themenbereich Naturhaushalt ergibt sich entsprechend der Umschlüsselung<br />
des Leitfadens Bodenschutz bei Planungsvorhaben im Land Salzburg bezüglich der<br />
Teilfunktion „Abflussregulierung“ ein sehr hoher, für die Bodenteilfunktion „Filter und<br />
Puffer für Schadstoffe“ ein mittlerer Funktionserfüllungsgrad.<br />
Aufgrund der bisherigen Kenntnisse kann davon ausgegangen werden, dass die gesamte<br />
Fläche keine Archivfunktion hat.<br />
Schadstoffbelastung und Altlasten<br />
Bodenkontaminationen, Altlasten, Verdachtsflächen und dgl. sind im gegenständlichen<br />
Bereich nicht bekannt.<br />
Rohstoffvorkommen und Schutzwald<br />
Aufgrund der bisherigen Kenntnisse kann auch davon ausgegangen werden, dass<br />
die gesamte Fläche nicht potentiell zur Rohstoffgewinnung von Bedeutung ist. Auf<br />
der Fläche kommt zudem kein Wald vor.<br />
Beurteilung der Umwelterheblichkeit:<br />
� nicht gegeben � gering gegeben X gegeben � erheblich gegeben<br />
Begründung zur Einstufung der Umwelterheblichkeit:<br />
Die großteils hohe Wertigkeit des Bodens fließt in die Beurteilung des Sachgebiets<br />
Landwirtschaft ein.<br />
Bezüglich der übrigen Teilfunktionen besitzen die Böden der Umwidmungsfläche ihre<br />
höchste Wertigkeit in der Teilfunktion „Abflussregulierung“. Der an sich gegebene<br />
sehr hohe Funktionserfüllungsgrad bezogen auf den in der Fläche vorherrschenden<br />
Braunen Auboden wird durch die Flächengröße der inselförmigen Grünlandfläche, die<br />
von Verkehrsflächen und bebauten Flächen begrenzt wird, und die eher geringe<br />
Speicherkraft des Bodens etwas relativiert. In Summe werden die Auswirkungen auf<br />
den Teilaspekt Boden daher mit „gegeben“ bewertet.
Sachgebiet / Teilaspekt Land- und Forstwirtschaft<br />
Bestandserhebung und Strukturanalyse:<br />
Bei der Umwidmungsfläche handelt es sich um ein Teilstück einer von größeren geschlossenen<br />
land- und forstwirtschaftlichen Fläche durch die Salzach isolierten Bereich.<br />
Insgesamt beträgt die Fläche gut 1ha, von der nunmehr etwa die Hälfte durch<br />
die Umwidmung in Anspruch genommen werden soll. Ein landwirtschaftlicher Betrieb<br />
wird durch diese Umwidmung nicht beeinträchtigt, die nächst gelegene aktive Hofstelle<br />
liegt deutlich getrennt von der Umwidmungsfläche etwa 400m südöstlich, nicht<br />
nur jenseits der ÖBB, sondern auch jenseits der Halleiner Landesstraße.<br />
Durch die Umwidmung verbleibt zwar südlich eine noch kleinere isoliert gelegene<br />
Fläche, auch diese ist jedenfalls für bauliche Zwecke vorgesehen, sodass diese<br />
durch die Umwidmungsfläche entstehende kleinere Enklave zeitlich befristet bestehen<br />
wird.<br />
Laut der eBOD-Abfrage handelt es sich hier größtenteils um mittelwertiges Ackerland<br />
bzw. hochwertiges Grünland, das bei Ackernutzung gut zu bearbeiten und bei Grünlandnutzung<br />
gut zu befahren und zu beweiden ist.<br />
Die Grünlandzahl liegt im gegenständlichen Bereich auf der kleineren Grundparzelle<br />
62 bei 43 und auf der größeren Parzelle 63 bei 61, was bedeutet, dass es sich hier,<br />
bezogen auf das Kleinproduktionsgebiet Halleiner Becken bei einem Großteil der<br />
Umwidmungsfläche um einen sehr guten Boden handelt. Im Umfeld des Standortes<br />
befinden sich keinerlei landwirtschaftliche Betriebe.<br />
Die Forstwirtschaft spielt auf der gegenständlichen Fläche keine Rolle.<br />
Beurteilung der Umwelterheblichkeit:<br />
� nicht gegeben � gering gegeben X gegeben � erheblich gegeben<br />
Begründung zur Einstufung der Umwelterheblichkeit:<br />
Von der Lage her ist nicht von einer größeren, zusammenhängenden Landwirtschaftsfläche<br />
zu sprechen, auch landwirtschaftliche Betriebe liegen in einiger Entfernung.<br />
Nachdem hier aber eine großteils hochwertige landwirtschaftliche Fläche in Anspruch<br />
genommen wird, wird die Umwelterheblichkeit mit „gegeben“ bewertet.<br />
M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />
21
Sachgebiet / Teilaspekt Wasser und Wasserwirtschaft<br />
Bestandserhebung und Strukturanalyse:<br />
SAGIS-Abfrage Wasser:<br />
Name Typ Untertyp<br />
1 GD <strong>Elsbethen</strong>, TWA Versorgungsanlage Trinkwasser<br />
2 Sickerschacht Grundwasseranlage Versickerung<br />
3<br />
Kalteis/Grüssinger u.a.,<br />
<strong>Elsbethen</strong><br />
Versorgungsanlage Nutzwasser<br />
4 Brunnen Brunnen<br />
Gurten-/<br />
Schachtbrunnen<br />
5 Sickerschacht Grundwasseranlage Versickerung<br />
6 Sickermulden Grundwasseranlage Versickerung<br />
7<br />
Rasenmulde<br />
(Manipulationsfläche)<br />
Grundwasseranlage Versickerung<br />
8<br />
Sickerschacht (Dachflächen)<br />
Grundwasseranlage Versickerung<br />
9 Sickerschacht Grundwasseranlage Versickerung<br />
10<br />
Lackner,<br />
Halleiner Landesstr. 49<br />
Wärmenutzung, Kühlwasseranlage<br />
Grundwasserwärme-<br />
Pumpe<br />
11 Brunnen Brunnen Vertikalfilterbrunnen<br />
12 Sickerschacht Grundwasseranlage Versickerung<br />
13 Stöger Franz, <strong>Elsbethen</strong><br />
M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />
Wärmenutzung, Kühlwasseranlage<br />
Grundwasserwärme-<br />
Pumpe<br />
22
14 Sickerschacht Grundwasseranlage Versickerung<br />
15<br />
Stöger Wolfgang,<br />
<strong>Elsbethen</strong><br />
Wärmenutzung, Kühlwasseranlage<br />
Grundwasserwärme-<br />
Pumpe<br />
16 Brunnen Brunnen Vertikalfilterbrunnen<br />
17 Brunnen Brunnen Vertikalfilterbrunnen<br />
18 Thurnbach Gewässeranlage Einleitung<br />
19 Sickerschacht Grundwasseranlage Versickerung<br />
20<br />
Auer,<br />
Christophorusstraße 4b<br />
u. 4c<br />
M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />
Wärmenutzung, Kühlwasseranlage<br />
Grundwasserwärme-<br />
Pumpe<br />
21 Brunnen Brunnen Vertikalfilterbrunnen<br />
22 Salzach Gewässeranlage Einleitung<br />
23 <strong>Elsbethen</strong> Br 18 Messstelle<br />
Grundwasserstand-<br />
Messstelle<br />
24 Grabenbach Gewässeranlage Einleitung<br />
25 Salzach Gewässeranlage Einleitung<br />
26<br />
Schmiedbach Oberthurnberg<br />
Gewässer<br />
Das Planungsgebiet ist weder von wasserwirtschaftlichen Beschränkungen bzw.<br />
Festlegungen noch von Wassernutzungen (Quellen, Brunnen) betroffen. Beim<br />
nächstgelegenen Fließgewässer handelt es sich gemäß dem aktuellen FWP um den<br />
unweit westlich (ca. 10m) vorbeiführenden Schmiedbach Oberthurnberg, welcher<br />
dann etwas weiter nordwestlich in die Salzach mündet.<br />
Beurteilung der Umwelterheblichkeit:<br />
� nicht gegeben X gering gegeben � gegeben � erheblich gegeben<br />
Begründung zur Einstufung der Umwelterheblichkeit:<br />
Gemäß den obigen Darstellungen wird das Schutzgut Wasser hier nicht betroffen,<br />
relevante Wasservorkommen liegen nicht im Nahbereich der Umwidmungsfläche.<br />
Naturgemäß wird das Oberflächenwasserregime betroffen, insgesamt wird daher<br />
keine mehr als gering gegebene Umwelterheblichkeit erwartet.<br />
Sachgebiet / Teilaspekt Naturräumliche Gefährdungen<br />
Bestandserhebung und Strukturanalyse:<br />
Es sind keine derartigen Gefährdungen im gegenständlichen Bereich bekannt.<br />
Beurteilung der Umwelterheblichkeit:<br />
X nicht gegeben � gering gegeben � gegeben � erheblich gegeben<br />
Begründung zur Einstufung der Umwelterheblichkeit:<br />
Mangels bestehender Gefährdungen wird eine Umwelterheblichkeit auf dieses Sachgebiet<br />
nicht gesehen.<br />
23
Sachgebiet / Teilaspekt Lärm<br />
Bestandserhebung und Strukturanalyse:<br />
Lärmmäßige Vorbelastungen ergeben sich im gegenständlichen Bereich vor allem<br />
aus der östlich vorbeiführenden ÖBB sowie aus der angrenzenden betrieblichen Nutzung.<br />
Durch die Umwidmung wird der Rahmen für eine weitere betriebliche Nutzung gesetzt,<br />
der Abstand zum südlich gelegenen Wohngebiet beträgt etwa 50m.<br />
Durch die Umwidmung entsteht im Zusammenhang mit der unmittelbar nördlich angrenzenden<br />
Gewerbegebietsfläche ein zusammenhängender Bereich im Ausmaß<br />
von ca. 17.000m². Auf Grund der Richtlinie Immissionsschutz in der Raumordnung ist<br />
demgemäß zum Wohngebiet ein Abstand von etwa 60m bis 70m erforderlich.<br />
Beurteilung der Umwelterheblichkeit:<br />
� nicht gegeben � gering gegeben X gegeben � erheblich gegeben<br />
Begründung zur Einstufung der Umwelterheblichkeit:<br />
Bedingt durch die Widmung Betriebsgebiet werden entsprechende Abstände zum<br />
südlich angrenzenden Wohngebiet eingehalten. Östlich liegt das Wohngebiet jenseits<br />
der auf einem Damm verlaufenden ÖBB.<br />
Es wird insgesamt von einer gegeben Umwelterheblichkeit ausgegangen.<br />
Sachgebiet / Teilaspekt Luft<br />
Bestandserhebung und Strukturanalyse:<br />
Die Hauptvorbelastung resultiert hier aus dem durch die gewerbliche Tätigkeit hervorgerufenen<br />
Verkehr, bei den Betrieben selbst handelt es sich allesamt nicht um<br />
besonders luftschadstoffemittierende Betriebe.<br />
Beurteilung der Umwelterheblichkeit:<br />
� nicht gegeben X gering gegeben � gegeben � erheblich gegeben<br />
Begründung zur Einstufung der Umwelterheblichkeit:<br />
Die Umwidmungsfläche ist verhältnismäßig klein, um durch Luftschadstoffe (sei es<br />
jetzt durch den verursachten Verkehr oder die betriebliche Tätigkeit selbst) eine wesentliche<br />
Änderung der derzeit gegebenen Situation herbeizuführen. Weiters kommt<br />
noch die Tatsache dazu, dass knapp ein Drittel der Fläche als Betriebsgebiet ausgewiesen<br />
wird, von welcher Widmung jedenfalls mit keinen luftrelevanten Emissionen<br />
gerechnet werden muss.<br />
Es werden somit keine mehr als geringen Auswirkungen entstehen.<br />
M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />
24
Zusammenfassung<br />
Sachgebiet<br />
Bewertung der<br />
Umwelterheblichkeit<br />
im Zuge der UEP<br />
Punktanzahl<br />
Landschaftsstruktur und -bild gering gegeben 1<br />
Vegetation und Tierwelt gering gegeben 1<br />
Erholungsnutzung und Grünflächen nicht gegeben 0<br />
Lebensräume und Biotope gering gegeben 1<br />
Kulturgüter und Ortsbild gering gegeben 1<br />
Geologie und Baugrundeignung nicht gegeben 0<br />
Boden gegeben 8<br />
Land- und Forstwirtschaft gering gegeben 8<br />
Wasser- und Wasserwirtschaft gering gegeben 1<br />
Naturräumliche Gefährdungen nicht gegeben 0<br />
Lärm gegeben 8<br />
Luft gering gegeben 1<br />
Punktsumme 30<br />
Begründung / Anmerkungen zum Ergebnis der Umwelterheblichkeitsprüfung:<br />
Die größten Auswirkungen sind im Bereich Boden, Landwirtschaft und Lärm vorhanden.<br />
Die Auswirkungen auf die sonstigen Schutzgüter sind vernachlässigbar.<br />
Die Umwelterheblichkeitsprüfung erbringt eine Gesamtpunktzahl von unter 32, es<br />
muss daher keine weitere Prüfung der Umweltauswirkungen erfolgen.<br />
M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />
25
6. Sonstige Aussagen zur Umwidmung (Flächennutzung, Bebauungsstruktur,<br />
etc.)<br />
Die Umwidmungsfläche selbst ist unbebaut und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.<br />
Im Norden grenzt betriebliche Nutzung an. Es handelt sich dabei um eine Halle einer<br />
Autowerkstätte (Nr. 50) sowie um das Firmengebäude der ANP –Systems GmbH (Nr.<br />
51), welche sowohl die Produktion und den Handel geotechnischer Produkte als<br />
auch Bauleistungen ausführt.<br />
Unweit südlich befindet sich noch ein kleiner Siedlungsansatz mit Wohnnutzung.<br />
Weitere Gegebenheiten können auch dem nachfolgenden Ausschnitt des aktuellen<br />
Flächennutzungsplanes entnommen werden:<br />
M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />
26
7. Bebauungsplanung<br />
Das im REK vorhandene Entwicklungspotential liegt bei ca. 5ha, aus diesem Grunde<br />
sind die Voraussetzungen für eine Planfreistellung nicht gegeben.<br />
Zu erwähnen ist auch noch, dass im Jahr 1997 für die Gewerbezone ein Gestaltungskonzept<br />
erstellt wurde. Dieses Gestaltungskonzept wurde im Jahr 20<strong>01</strong> einmal<br />
abgeändert. Es erfasst allerdings die Umwidmungsflächen nicht, kann aber indirekt<br />
als Richtlinie für den Bebauungsplan herangezogen werden.<br />
Weiter nördlich sind die Flächen für den regionalen Bedarf vorgesehen, zur Bahn hin<br />
ist eine etwa 50m breite Zone mit der Festlegung abfallender Höhen eingetragen. Zur<br />
Christophorusstraße hin sind Bepflanzungsmaßnahmen vorgesehen.<br />
Im Zuge der erwähnten Änderung wurde das Ziel des Bahnanschlusses aufgegeben.<br />
Im Hinblick auf die bauliche Ausnutzbarkeit sind Vorgaben vom Entwicklungskonzept<br />
übernommen, hinsichtlich der Höhenentwicklung heißt es, dass man sich an bestehenden<br />
Bebauungsplänen zu orientieren hat.<br />
Beispielsweise wurde beim etwas weiter nördlich gelegenen Areal Zotti die Firsthöhe<br />
mit maximal 13m und die Traufhöhe mit maximal 12m begrenzt. Im bahnnahen Bereich<br />
ging man auf 10m bzw. 9m zurück.<br />
M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />
27
8. Gutachten<br />
Würdigung der Übereinstimmung mit den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes<br />
und der überörtlichen Raumplanung:<br />
Zum Ziel des Schutzes der Bevölkerung vor Umweltgefährdungen und –belastungen,<br />
wie dieses im § 2 des ROG festgelegt ist, ist Folgendes auszuführen:<br />
Die Ausweisung betrifft zunächst einmal eine für gewerbliche Zwecke verhältnismäßig<br />
kleine Fläche, etwa ein Drittel davon ist als Betriebsgebiet festgelegt, einer von<br />
der Definition des ROG her kompatible Widmung mit Erweitertem Wohngebiet (in<br />
dieser Widmung sind idente Betriebe zulässig).<br />
Damit wird vom neu ausgewiesenen Gewerbegebiet in südlicher Richtung ausreichender<br />
Abstand eingehalten, Richtung Osten trennt die ÖBB die Ausweisungen auf<br />
Grund der Lage am Damm deutlich.<br />
Der Verkehr wird durch die Hauptzufahrt zum Gewerbegebiet Richtung Norden abgeführt,<br />
die Zufahrt Richtung Süden ist relativ schmal, auch die dortige Bahnunterführung<br />
ist eine Engstelle, zudem ist auch noch die Einbindung in die Halleiner Landesstraße<br />
relativ unübersichtlich. Es wird daher begründet davon ausgegangen, dass<br />
die Verkehrsströme hier Richtung Norden über die Hauptzufahrt auf das regionale<br />
und überregionale Verkehrsnetz abfließen und das südlich angrenzende Wohngebiet<br />
nicht beeinträchtigen.<br />
Zum Ziel der Erhaltung einer lebensfähigen bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft ist<br />
auszuführen, dass die Fläche aufgrund der isolierten Lage für eine landwirtschaftliche<br />
Bewirtschaftung nicht von großem Interesse ist. Daran ändert auch der relativ<br />
hohe Bodenwert und die gute Bewirtschaftbarkeit nichts, es wurde eben auf Grund<br />
der bestehenden Standortgunst sogar seitens der Überörtlichen Raumordnung hier<br />
eine Gewerbezone festgelegt, womit auch auf überörtlicher Ebene bereits eine Abwägung<br />
zugunsten einer baulichen Entwicklung vorliegt.<br />
Weiters entspricht die Umwidmung auch zur Gänze der Zielsetzung Gewerbe und<br />
Industrie in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu sichern und zu verbessern,<br />
wobei dazu anzumerken ist, dass dies unter Rücksichtnahme auf das benachbarte<br />
Siedlungsgebiet geschieht.<br />
Außerdem besteht auch Übereinstimmung mit dem Grundsatz einer Orientierung der<br />
Siedlungsentwicklung an den Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs und sonstiger<br />
Infrastruktureinrichtungen, da sich der Umwidmungsbereich Nahbereich der Landesstraße<br />
bzw. des ÖVs und diverser Versorgungseinrichtungen befindet.<br />
Zu den Festlegungen Siedlungsentwicklung und Standortkriterien des LEP´s besteht<br />
ebenfalls Übereinstimmung mit dem Ziel der Erhaltung bzw. Schaffung kompakter<br />
Siedlungen mit klar definierten Grenzen zum Außenraum.<br />
Hier zeigt die Bestandsaufnahme deutlich die Lage zwischen ÖBB und Salzach (mit<br />
einem relativ breiten Vegetationsstreifen, der eine natürliche Grenze im Westen darstellt).<br />
Weiters ist auch eine Orientierung am öffentlichen Verkehr vorhanden und die Fläche<br />
steht auch für die geplante Nutzung zur Verfügung. Dem Schutz der Bevölkerung ist<br />
einerseits durch die abgestufte Widmung Gewerbegebiet / Betriebsgebiet Rechnung<br />
getragen und es ist damit noch ein entsprechender Abstand zur nächstgelegenen<br />
Wohnsiedlung gegeben.<br />
M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />
28
Damit besteht auch kein Widerspruch zum Raumordnungsziel der Vermeidung von<br />
Nutzungskonflikten.<br />
Zudem ist die Umwidmungsfläche im LEP als regionale Gewerbezone festgelegt,<br />
was auch die angeführten Ziele zur Standortsicherung und Betriebsansiedlung bestätigt.<br />
Im Bezug auf die Zielsetzung der Sicherung und Erhaltung geschlossener landwirtschaftlicher<br />
Fluren ist auf die Ausführungen zur Landwirtschaft weiter oben zu verweisen.<br />
Zum Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger<br />
Zentralraum ist zu sagen, dass grundsätzlich dem Leitbild der Stärkung von<br />
Entwicklungsstandorten und –achsen entsprochen wird, die Fläche liegt in der Nähe<br />
der Halleiner Landesstraße, die eine derartige Achse darstellt. Dies ist auch für die<br />
ÖBB ins Treffen zu führen.<br />
Außerdem wird der Bereich <strong>Elsbethen</strong> – Haslach im Leitbild Sicherung bedarfsgerechter<br />
Standorte für Erwerbsmöglichkeiten u.a. als Standort zur Sicherung von Flächen<br />
für Gewerbezonen in den Regionalprogrammen und Räumlichen Entwicklungskonzepten<br />
und zur Freihaltung von anderen baulichen Nutzungen erwähnt.<br />
Zu den übrigen Aussagen besteht wenig bis kein Bezug.<br />
Im Regionalprogramm Salzburg Stadt und Umgebungsgemeinden wird der gegenständliche<br />
Bereich entsprechend dem Sachprogramm als Gewerbezone festgelegt,<br />
wodurch der Umwidmung demnach nichts entgegensteht.<br />
Würdigung der Übereinstimmung mit den Planungsaussagen des REK:<br />
Wie dem Plan – und Textteil des REK entnommen werden kann, ist im Bereich der<br />
Christophorusstraße eine Entwicklung für eine betriebliche Funktion als regionale<br />
Gewerbezone vorgesehen. Das Potential beträgt insgesamt ca. 5ha, die Bauformen<br />
sollen gewerblich sein, wobei im Bezug auf die Höhenentwicklung auf die Sichtbeziehungen<br />
zum Schloss Goldenstein Rücksicht zu nehmen ist und eine Orientierung<br />
an den Festlegungen bestehender Bebauungspläne sowie an den Vorgaben des<br />
Gestaltungskonzeptes zu erfolgen hat.<br />
Weiters ist auch auf eine funktionale Gliederung zum unweit südlich davon gelegenen<br />
Wohngebiet (mögliche Übergangswidmung: Betriebsgebiet) zu achten.<br />
Zusammenfassend kann jedenfalls die Übereinstimmung dieser Umwidmung mit den<br />
Zielen und Festlegungen des Entwicklungskonzeptes festgestellt werden.<br />
M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />
29
Gutachten des Ortsplaners:<br />
Vorweg ist festzuhalten, dass es sich bei der gegenständlichen Ausweisung für betriebliche<br />
Zwecke um die Umsetzung von Zielsetzungen der Überörtlichen Raumordnung<br />
(Stichwort regionale Gewerbezone) und auch des REK´s der Gemeinde <strong>Elsbethen</strong><br />
handelt.<br />
Auf Grund der Flächengröße der Umwidmung wurde eine Umwelterheblichkeitsprüfung<br />
durchgeführt, welche aber zeigt, dass nirgends erhebliche Auswirkungen zu erwarten<br />
sind und auch die Summe der Auswirkungen die Durchführung einer Umweltprüfung<br />
nicht erforderlich macht.<br />
Aus der Sicht der Infrastruktur stehen der Umwidmung keine Hinderungsgründe entgegen,<br />
die westlich angrenzende Christophorusstraße wird im Zuge des hier aufzustellenden<br />
Bebauungsplanes verbreitert werden und somit eine ausreichende Erschließung<br />
gewährleisten.<br />
Die sonstigen infrastrukturellen Voraussetzungen sind im Standortumfeld vorhanden,<br />
die Herstellung der Anschlüsse auf dem Grundstück ist nicht mit größeren oder gar<br />
unwirtschaftlichen Maßnahmen verbunden.<br />
Zusammenfassend kann die Umwidmung aus raumordnungsfachlicher Sicht<br />
positiv beurteilt werden.<br />
M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />
30
Planauszüge<br />
M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />
31
M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />
32
9. Baulandbilanz<br />
Der Bedarf für die Wirtschaft wird im REK mit einem Rahmen zwischen 6,5ha und<br />
8ha angegeben. Bei dem Letztstand der Baulandbilanz im November 2009 waren<br />
Reserven für die Wirtschaft im Ausmaß von 3,5ha vorhanden.<br />
M:\Projekte\<strong>Elsbethen</strong>\ROGserve\<strong>Wintersteller</strong>\<strong>Wintersteller</strong>_erlber.doc<br />
33