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hartfacts 2022_Ausgabe 1

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NEUE REGELUNGEN AB <strong>2022</strong>/2023<br />

EU-MOBILITÄTSPAKET<br />

Bereits im Juli 2020 hatte das EU-Parlament<br />

nach zähem Ringen mit den Mitgliedsstaaten<br />

das sogenannte „Mobilitätspaket I“<br />

verabschiedet. Das Ziel dieses Maßnahmenbündels<br />

ist die Vereinheitlichung der<br />

europäischen Rechtslage auf dem Gebiet<br />

des Straßengüterverkehrsrechts, um den<br />

Wettbewerb fairer zu gestalten und Angestellte<br />

in diesem Sektor zu schützen.<br />

Das Mobilitätspaket hat zahlreiche Bausteine,<br />

von denen einige in den letzten zwei<br />

Jahren bereits umgesetzt wurden. So gilt<br />

zum Beispiel seit Mitte 2020 ein Verbot, die<br />

reguläre Wochenruhezeit im Fahrzeug zu<br />

verbringen.<br />

Die neuen Regelungen<br />

Seit Februar <strong>2022</strong> müssen sich Transportunternehmen<br />

mit einigen weiteren Änderungen<br />

auseinandersetzen:<br />

Seit dem 02.02.22 müssen Grenzübertritte<br />

im Tachographen des LKW dokumentiert<br />

werden. Da nur die intelligenten Geräte der<br />

neuesten Klasse diese Eintragung automatisch<br />

erfassen, bedeutet das selbst bei<br />

digitalen Geräten einen manuellen Eintrag.<br />

Die Fahrer müssen unmittelbar nach<br />

Grenzübertritt bei der ersten Haltemöglichkeit<br />

stoppen und den Eintrag vornehmen.<br />

Zum gleichen Datum werden die Entsendebestimmungen<br />

aktualisiert. Mit dem neuen<br />

Gesetzestext wurden die Definitionen<br />

einer Entsendung geschärft. Nähere Informationen<br />

dazu finden Sie auf den Seiten<br />

des Verkehrsministeriums. Zudem hat die<br />

EU ein neues, multilinguales Portal zur Antragserfassung<br />

bzw. Antragsgenehmigung<br />

scharf geschaltet (postingdeclaration.eu).<br />

Seit dem 21.02.22 gilt eine „Abkühlphase“<br />

von vier Tagen bei Kabotagefahrten. Die<br />

eigentliche Regelung von drei Kabotagefahrten<br />

in sieben Tagen bleibt unangetastet.<br />

Allerdings müssen die LKW bspw. nach<br />

einem Kabotagezyklus in Deutschland vier<br />

Tage außer Landes. In dieser Zeit stehen<br />

die Transportkapazitäten im deutschen<br />

Markt nicht mehr zur Verfügung.<br />

Ebenfalls seit dem 21.02.22 trat die Rückkehrpflicht<br />

für LKW und die Rückkehroption<br />

für Fahrer in Kraft. Das bedeutet zum<br />

einen, dass das Fahrzeug alle acht Wochen<br />

in den Niederlassungsmitgliedstaat<br />

zurückkehren muss – also dorthin, wo der<br />

LKW gemeldet ist. Zum anderen muss dem<br />

Fahrer ermöglicht werden, innerhalb von<br />

vier Wochen je mindestens einmal an den<br />

Wohnsitz oder die Betriebsstätte zurückzukehren,<br />

um dort mindestens 45 Stunden<br />

Aufenthalt zu haben.<br />

Zusätzlich werden seit dem 21.05.22 alle<br />

grenzüberschreitenden Beförderungen im<br />

gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen<br />

über 2,5 t zulässige Gesamtmasse<br />

genehmigungspflichtig. Bis dato galt dies<br />

nur für Fahrzeuge über 3,5 t.<br />

HARTFACTS 17

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