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Nettopr. Prod. Preis Gebinde MWSt. Artikel Zust ... - Getränke Bayer

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<strong>Nettopr</strong>. <strong>Prod</strong>. <strong>Preis</strong> <strong>Gebinde</strong> <strong>MWSt</strong>.<br />

<strong>Artikel</strong> <strong>Zust</strong>. Steuern <strong>Zust</strong>. brutto<br />

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines<br />

Unsere Warenlieferungen und Leistungen erfolgen zu den in unseren Geschäftsräumen ausgehängten sowie auf den Lieferscheinen und Rechnungen<br />

rückwärtig gedruckten allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist oder aber zwischen den<br />

Vertragsteilen keine schriftlichen Änderungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen erfolgen. Zu Geschäftsbedingungen anderer Vertragspartner wird<br />

ausnahmslos nicht kontrahiert<br />

2. Vertragsabschluß<br />

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn wir eine schriftliche, telefonische oder mündliche Bestellung ausdrücklich angenommen haben. Davon unberührt<br />

bleibt jedoch eine Bindung an das Anbot bis zur Annahme bzw. der zur Annahme gesetzten Frist.<br />

3. <strong>Preis</strong>e<br />

Alle von uns angegebenen <strong>Preis</strong>e verstehen sich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, in Euro, ab unserem Lager Königsbrunn, ausschließlich<br />

Verpackung, Steuern, Pfand, allenfalls anderweitig beigestellten Behelfsmittel (wie Kühlwagen, Schank und Ähnliches), Transportversicherung allen<br />

damit verbundenen Spesen. Höhere Gewalt und behördliche Anordnungen etc. entbinden uns von der Verpflichtung zur Einhaltung der bestätigten <strong>Preis</strong>e.<br />

Wertänderungen, die sich aus der Abänderung von Devisenkurse ergeben, gehen zu Lasten des Käufers, und zwar in der Form, dass für den noch offen<br />

stehenden Betrag die Erhöhung eintritt.<br />

4. Zahlungsbedingungen<br />

Sofern nichts anderes schriftlich ausdrücklich vereinbart wird, sind Rechnungen grundsätzlich sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung<br />

fällig. Zahlungen in Wechsel oder Schecks gelten erst mit der Einlösung als erfüllt. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass einlangende<br />

Zahlungen vorerst unbeschadet eines etwa angegebenen Verwendungszweckes in erster Linier zur Abdeckung generell sofort fälliger Nebenkosten<br />

(Verzugs- und Wechseldiskontzinsen, Mahn-, Inkasso- und sonstige Spesen, etc.) herangezogen werden. Verbleibende Restbeträge werden gemäß § 1416<br />

ABGB den ältesten Forderungen für Lieferungen und Leistungen angerechnet. Darüber hinaus steht es dem Verkäufer jedoch frei, eine anderweitige<br />

Anrechnung vorzunehmen.<br />

Bei Überschreitung des Zahlungstermines gelten 12 % p. a. Verzugszinsen, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer aus den eingehenden Zinsen, zuzüglich<br />

allfälliger Einbringungskosen als vereinbart.<br />

Demzufolge verpflichtet sich der Käufer, ausdrücklich sämtliche wie immer mit der Einbringlichmachung einer bereits fälligen Forderung verbundenen<br />

Spesen, wie Mahn- und Inkassospesen sowie Anwaltskosten auch für die außergerichtliche Mahnung zu bezahlen.<br />

Im Falle der Einleitung eines Gerichtsverfahrens wegen Zahlungsverzuges, Geltendmachung des Kaufpreises, Ausgleiches oder Konkurses etc. tritt für alle<br />

einzelnen Forderungen Terminverlust ein und werden auch etwa vereinbarte Rabatte, sonstige Nachlässe oder Vergütungen ungültig. In diesem Falle steht<br />

dem Verkäufer auch die Aufrechnung von Gutschriften gegen allfällige Forderungen zu:<br />

In diesem Falle sind wir weiters berechtigt, allenfalls früher gewährte Rabatte nachzuverrechnen, zumal unsere Kalkulationen im Rahmen unserer<br />

Geschäftsbedingungen von der fristgerechten Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten durch unsere Vertragspartner ausgehen.<br />

5. Lieferung<br />

Vereinbarte Liefertermine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch nur annähernd und können vom Verkäufer bis zu zwei Monate<br />

überschritten werden. Bei derartigen Überschreitungen steht dem Käufer weder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag noch ein Recht auf Schadenersatz zu.<br />

Zwischenverkäufe behalten wir uns vor. Lieferung frei Haus versteht sich ohne Abladen.<br />

Der Käufer ist zur Abnahme der gelieferten Gegenstände an dem avisierten Termin, dies auch in Teillieferungen verpflichtet. Jede Teillieferung ist, soweit<br />

es sich nicht ausnahmsweise um als untrennbar zusammengehörig anzusehende Sachen handelt, als selbständiges Rechtsgeschäft zu betrachten. Bei<br />

Lieferungen unter 75 € werden Frachtkosten gesondert verrechnet und sind vom Käufer gesondert zu vergüten.<br />

6. Versand<br />

Der Versand geschieht stets auf Gefahr des Käufers. Für rechtzeitige Ankunft der Sendungen übernehmen wir keine Verbindlichkeit. Bei Abholung durch<br />

den Käufer geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer Beschädigung zu Lastendes Bestellers vom Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware.<br />

Frachtspesen für Versendungen per Bahn, Post oder Spedition gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.<br />

7. Eigentumsvorbehalt<br />

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zuzüglich aller unserer Forderungen aus der Lieferung (Rechnungsbetrag zuzüglich allfälliger Zinsen und<br />

Spesen und Kosten) bleiben sowohl Ware als auch <strong>Gebinde</strong> zur Gänze in unserem Eigentum und ist der Käufer bis zu gänzlichen Bezahlung nicht<br />

berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden, zu übergeben, zu verkaufen oder zur Sicherheit zu übergeben.<br />

Der Käufer verpflichtet sich bei sonstigem Schadenersatz für den Fall, als dritte Personen auf die in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Waren Rechte<br />

geltend machen oder daran begründen, uns unverzüglich mittels Rückschreinbriefes davon zu verständigen.<br />

Sollten die von uns gelieferten Waren durch Verarbeitung etc. untrennbar mit anderen Sachen verbunden sein, sodaß der vereinbarte Eigentumsvorbehalt<br />

nicht mehr durchsetzbar ist, tritt uns der Käufer schon jetzt seine Forderungen gegen Dritte, soweit diese durch Weiterveräußerung oder Verarbeitung<br />

unserer Waren entstehen, zur Erfüllung aller unserer Ansprüche gegen diesen sicherheitshalber ab. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware<br />

mit anderen Sachen steht uns darüber hinaus das Miteigentum an der neuen Sache zu und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der<br />

anderen Sache zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die so geschaffene Sache weiterveräußert, tritt der Käufer den aliquoten Kaufpreis<br />

aus der Weiterveräußerung im Sinne der vorhergehenden Bestimmung ab.<br />

Sämtliche Abtretungen erfolgen sicherheitshalber. Insbesondere erfolgt die von uns allenfalls zur Verfügung gestellte Erstbeglasung, sofern nichts anderes<br />

schriftlich vereinbart wurde, ausschließlich leihweise und ist im Zuge der Beendigung der Geschäftsbeziehung, ebenso wie andere Behelfmittel wieder<br />

zurückzustellen, oder aber zum Neupreis abzulösen.<br />

8. Reklamationen<br />

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