22.09.2012 Aufrufe

Nettopr. Prod. Preis Gebinde MWSt. Artikel Zust ... - Getränke Bayer

Nettopr. Prod. Preis Gebinde MWSt. Artikel Zust ... - Getränke Bayer

Nettopr. Prod. Preis Gebinde MWSt. Artikel Zust ... - Getränke Bayer

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Nettopr</strong>. <strong>Prod</strong>. <strong>Preis</strong> <strong>Gebinde</strong> <strong>MWSt</strong>.<br />

<strong>Artikel</strong> <strong>Zust</strong>. Steuern <strong>Zust</strong>. brutto<br />

Der Käufer verpflichtet sich, die Ware beim Empfang auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit und Beschaffenheit zu überprüfen. Gewährleistungsrügen werden<br />

nur dann anerkannt, wenn sie innerhalb acht Tagen nach Übernahme der Ware dem Verkäufer mit rekommandiertem Schreiben bekannt gegeben werden,<br />

widrigenfalls sämtliche Gewährleitungsansprüche erlöschen. In die Augen fallende Mängel sind bei Übernahme sofort, schriftlich und nach Art und Umfang<br />

detailliert anzugeben. Der Verkäufer wird im Falle eines vorliegenden Mangels zum Austausch mangelhafter Ware innerhalb angemessener Frist berechtigt,<br />

wodurch ein Anspruch auf Vertragsaufhebung oder <strong>Preis</strong>minderung erlischt. Im Übrigen ist aber der Käufer selbst bei Beanstandung verpflichtet, sofern der<br />

Verkäufer darauf besteht, die Ware zunächst abzunehmen, sachgemäß abzuladen und zu lagern. In jedem Fall erlischt jedoch ein allfälliger<br />

Gewährleistungsanspruch, sofern der Kaufgegenstand durch den Käufer selbst bereits verarbeitet oder in welcher Forma auch immer verändert worden ist.<br />

9. Freizeichnungserklärung<br />

Ausgeschlossen wird jedenfalls die Haftung des Verkäufers für Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen, sofern nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges<br />

Verhalten vorliegt.<br />

10. Erfüllungsort<br />

Für sämtliche Lieferungen bzw. sich aus dem Liefervertrag ergebenden Rechte und Pflichten beider Vertragsteile ist Kirchberg/Wagram Erfüllungsort.<br />

11. Gerichtsstandsvereinbarung<br />

Als Gerichtsstand wird, unbeschadet der Höhe des Streitwertes, sofern nicht eine unprorogable <strong>Zust</strong>ändigkeit vorliegt, insbesondere auch für Scheck- und<br />

Wechselverpflichtungen das Bezirksgericht Kirchberg/Wagram vereinbart.<br />

12. Konventionalstrafe<br />

Triff der Käufer vor einem Auftrag zurück oder wird dieser von ihm in sonstiger Weise storniert, so gebührt uns der Ersatz sämtlicher bereits aufgelaufener<br />

Kosten und Auslagen und wird darüber hinaus eine nicht dem richterlichen mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe in Höhe von 25 % der<br />

Auftragssumme als pauschalierter Schadenersatz vereinbart, den der Käufer unverzüglich an uns in einem solchen Falle zu bezahlen hat.<br />

Nimmt der Besteller die vereinbarungsgemäß bereitgestellte Ware nicht an, können wir entweder Erfüllung verlangen oder nach Setzung einer Frist zur<br />

Annahme vom Vertrag zurücktreten,<br />

wobei uns in diesem Falle ebenfalls sämtliche bereits aufgelaufenen Kosten und Auslagen gebühren und darüber hinaus ein nicht dem richterlichen<br />

Mäßigungsrecht unterliegender Auftragssummer vereinbart wird. pauschalierter Schadenersatz in Höhe von 25 % der<br />

13. Aufrechnung<br />

Der Käufer verpflichtet sich mit Anerkennung dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen im Falle einer Gegenforderung ausdrücklich allenfalls<br />

bereits entstandene sowie allenfalls in der Zukunft entstehende Forderungen, die auf der Basis dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen<br />

zugunsten der Firma<br />

Franz <strong>Bayer</strong> entstanden sind, aufzurechnen.<br />

14. Benützungsentgelt<br />

Von uns gleichzeitig mit der Ware zur Verfügung gestelltes Pfand, wie Flaschen, Fässer und ähnliches sind binnen vereinbarter Frist, längstens jedoch<br />

innerhalb einer Frist von 30 Tagen an uns zurückzustellen, widrigenfalls ein angemessenes Benützungsentgelt ab Ablauf dieser Frist als vereinbart gilt.<br />

soweit nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart ist, verpflichtet sich der Käufer weiters für von uns bereitgestellte Kühlwagen, Schankanlagen oder<br />

andere Behelfe in angemessenes Benützungsentgelt lt. unserem hierfür erstellten Tarif bzw. unserer hierfür in Rechnung gestellten <strong>Preis</strong> zu bezahlen.<br />

15. Schriftlichkeit<br />

Von uns gewähre Rabatte, Nachlässe, Stundungen und Tilgungen sowie andere unsere Vertragspartner begünstigende Zusagen, bedürfen zu ihrer<br />

Wirksamkeit der Schriftlichkeit, widrigenfalls derartig behauptet Zusagen keine Gültigkeit entfalten.<br />

16. Sonstige<br />

Unsere Anbote gelten grundsätzlich freibleibend. Wir sind nicht zur Zurücknahme verkaufter Ware oder Bestandteile derselben sowie der Verpackung<br />

verpflichtet. Eine allfällige Zurücknahme bedarf unserer vorherigen schriftlichen <strong>Zust</strong>immung bei Einbehaltung eines Abzuges von 25 % des<br />

Verkaufspreises. Sonderanfertigungen werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Bloße Schreib- und Rechenfehler in unseren Angeboten,<br />

Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen wir jederzeit berichtigen.<br />

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen ist. Sie gelten als durch die Auftragserteilung<br />

anerkannt. Abänderungen dieser Bedingungen müssen in schriftlicher Form erfolgen. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen erhalten erst<br />

Rechtsgültigkeit bei Genehmigung und schriftlicher Bestätigung unserer Geschäftsführung.<br />

17. Leihbehelfe<br />

Ergänzende Aufnahme der Bestimmung in die AGB:<br />

Sämtliche im Zuge der so genannten Erstbeglasung an den Kunden ausgelieferte Gläser, Flaschen, Sektkübeln oder sonstige Behelfsmittel verbleiben im<br />

ausschließlichen und alleinigen Eigentum der Firma <strong>Bayer</strong>. Im Falle der Beendigung der Geschäftsbeziehungen oder aber über jederzeitiges schriftliches<br />

Verlangen der Firma Franz <strong>Bayer</strong> verpflichtet sich der Kunde diese War an den Firmensitz der Firma Franz <strong>Bayer</strong> in Kirchberg am Wagram auf eigene<br />

Kosten und Gefahr binnen 8 Tagen zurückzustellen.<br />

Sollte der Kunde diese War nicht fristgerecht zurückstellen, so ist die Firma <strong>Bayer</strong> berechtigt, dieser Erstausstattung zum Neuwert in Rechnung zu stellen,<br />

und verpflichtet sich der Kunde umgekehrt, diese War zu dem in Rechnung gestellten Neuwert binnen 14 Tagen abzugsfrei zu bezahlen. Diese Behelfe sind<br />

seitens der Kunden lediglich dann nicht zu bezahlten, sofern ausdrücklich und schriftlich deren Unentgeltlichkeit vereinbart sein sollte.<br />

42/47

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!