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Anzeiger 37-2022

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Anzeiger Oberhasli Nr. 37 Freitag, 16. September 2022

Anbringen Fremdreklame (Art. 417 Abs. 3 Gemeindebaureglement)

Auflage- und Einsprachefrist:

10. Oktober 2022

Auflagestelle:

Bauverwaltung Meiringen, Rudenz 14,

3860 Meiringen

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchakten

können im eBau-Portal des Kantons Bern

eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch)

gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen

rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren

sind schriftlich und begründet

bei der Bauverwaltung, Rudenz 14, 3860 Meiringen,

einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht

innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet

werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und

weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben,

wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich

zu vertreten (Art. 35b BauG).

Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger

oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn

die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten

Einsprachen mit unverhältnismässigem

Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Bauverwaltung Meiringen

Einwohnergemeinde Meiringen

Baupublikation

Gesuchsteller/-in:

zb Zentralbahn AG, Stanserstrasse 2,

6362 Stansstad

Projektverfasser/-in:

L2A Architekten AG, Untere Gasse 4,

3800 Unterseen

Bauvorhaben:

Erstellung Provisorium mit 9 Lagercontainern 20‘.

Hinweis: Die Container sind befristet aufgestellt

bis Ende 2024.

Standort:

Meiringen, nördlich des Gebäudes Eisenbahnweg

8a, Parzelle Nr. 200, Bahnareal

Koordinaten: 2‘656‘974 / 1‘175‘385

Schutzzone:

Gewässerschutzbereich Au

Auflage- und Einsprachefrist:

10. Oktober 2022

Auflagestelle:

Bauverwaltung Meiringen, Rudenz 14,

3860 Meiringen

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchakten

können im eBau-Portal des Kantons Bern

eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch).

Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen

Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich

und begründet bei der Bauverwaltung, Rudenz

14, 3860 Meiringen, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen

oder vervielfältigten und weitgehend

identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt

ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten

(Art. 35b BauG).

Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger

oder im Amtsblatt veröffentlicht werden,

wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl

der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem

Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Bauverwaltung Meiringen

Einwohnergemeinde Meiringen

Baupublikation

Bauherrschaft:

Jürg Lucek-Anderegg, Underem Gfell 2,

3860 Meiringen

Projektverfasser:

Fritz Moor, Unterbach 216, 3857 Unterbach

Bauvorhaben:

Umbau und Sanierung Wohnhaus; Anbau-Nord an

das Wohnhaus für Dusche und Garderobe; Neue

Aussentreppe auf der Ostseite; Einbau einer Pelletsheizung

im Erdgeschoss.

Standort:

Steinmühlestrasse 40, Parzelle Nr. 953, Koordinaten:

2’657’666 / 1’175'342, Wohnzone 2

Schutzzonen:

Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzgebiet,

ISOS-Objekt Nr. 0902

Schutzobjekt:

Schützenswertes K-Objekt

Ausnahme:

Nichteinhalten der minimalen Kaminhöhe (Art. 89

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