Anzeiger 37-2022
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Anzeiger Oberhasli Nr. 37 Freitag, 16. September 2022
Anbringen Fremdreklame (Art. 417 Abs. 3 Gemeindebaureglement)
Auflage- und Einsprachefrist:
10. Oktober 2022
Auflagestelle:
Bauverwaltung Meiringen, Rudenz 14,
3860 Meiringen
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchakten
können im eBau-Portal des Kantons Bern
eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch)
gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen
rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren
sind schriftlich und begründet
bei der Bauverwaltung, Rudenz 14, 3860 Meiringen,
einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht
innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet
werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und
weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben,
wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich
zu vertreten (Art. 35b BauG).
Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger
oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn
die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten
Einsprachen mit unverhältnismässigem
Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Bauverwaltung Meiringen
Einwohnergemeinde Meiringen
Baupublikation
Gesuchsteller/-in:
zb Zentralbahn AG, Stanserstrasse 2,
6362 Stansstad
Projektverfasser/-in:
L2A Architekten AG, Untere Gasse 4,
3800 Unterseen
Bauvorhaben:
Erstellung Provisorium mit 9 Lagercontainern 20‘.
Hinweis: Die Container sind befristet aufgestellt
bis Ende 2024.
Standort:
Meiringen, nördlich des Gebäudes Eisenbahnweg
8a, Parzelle Nr. 200, Bahnareal
Koordinaten: 2‘656‘974 / 1‘175‘385
Schutzzone:
Gewässerschutzbereich Au
Auflage- und Einsprachefrist:
10. Oktober 2022
Auflagestelle:
Bauverwaltung Meiringen, Rudenz 14,
3860 Meiringen
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchakten
können im eBau-Portal des Kantons Bern
eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch).
Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen
Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich
und begründet bei der Bauverwaltung, Rudenz
14, 3860 Meiringen, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen
oder vervielfältigten und weitgehend
identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt
ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten
(Art. 35b BauG).
Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger
oder im Amtsblatt veröffentlicht werden,
wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl
der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem
Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Bauverwaltung Meiringen
Einwohnergemeinde Meiringen
Baupublikation
Bauherrschaft:
Jürg Lucek-Anderegg, Underem Gfell 2,
3860 Meiringen
Projektverfasser:
Fritz Moor, Unterbach 216, 3857 Unterbach
Bauvorhaben:
Umbau und Sanierung Wohnhaus; Anbau-Nord an
das Wohnhaus für Dusche und Garderobe; Neue
Aussentreppe auf der Ostseite; Einbau einer Pelletsheizung
im Erdgeschoss.
Standort:
Steinmühlestrasse 40, Parzelle Nr. 953, Koordinaten:
2’657’666 / 1’175'342, Wohnzone 2
Schutzzonen:
Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzgebiet,
ISOS-Objekt Nr. 0902
Schutzobjekt:
Schützenswertes K-Objekt
Ausnahme:
Nichteinhalten der minimalen Kaminhöhe (Art. 89