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Die Qualifizierungschance!

Staatlich geförderte Investition in Ihre Belegschaft

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Eine Frage, die Sie sich vorab stellen müssen<br />

Welche Zielgruppe Ihrer Beschäftigten soll mit einer<br />

Weiterbildung gefördert werden?<br />

Geringqualifizierte Beschäftigte<br />

• Geringqualifizierte, un- und angelernte Beschäftigte<br />

(kein oder kein verwertbarer Berufsabschluss) oder<br />

Beschäftigte<br />

• Beschäftigte (unabhängig von Ausbildung, Lebensalter<br />

und Betriebsgröße)<br />

Was wird staatlich gefördert?<br />

1. Übernahme der Weiterbildungskosten<br />

Unternehmen werden bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter finanziell entlastet.<br />

2. Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung<br />

Damit wird es Beschäftigten ermöglicht, ihre Arbeit während der Weiterbildung<br />

ruhen zu lassen – bei vollen Bezügen. Unternehmen profitieren währenddessen<br />

von reduzierten Lohnkosten.<br />

<strong>Die</strong> Voraussetzungen für die Förderung sind<br />

• <strong>Die</strong> Weiterbildung umfasst mehr als 120 Unterrichtseinheiten à 45 min.<br />

• <strong>Die</strong> letzte vergleichbare Weiterbildung (oder ursprüngliche Ausbildung)<br />

liegt mindestens vier Jahre zurück<br />

• Vermittlung von Wissen und Kenntnissen, die über rein arbeitsplatzbezogene<br />

und kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen<br />

• Der für die Weiterbildung ausgesuchte Weiterbildungsanbieter ist für<br />

die Förderung zugelassen<br />

• Qualifikationen für die Arbeitswelt von morgen vermitteln (z. B. keine<br />

Pflichtfortbildungen, kein Nachholen vorausgesetzter Fähigkeiten)

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