Die Qualifizierungschance!
Staatlich geförderte Investition in Ihre Belegschaft
Staatlich geförderte Investition in Ihre Belegschaft
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Eine Frage, die Sie sich vorab stellen müssen<br />
Welche Zielgruppe Ihrer Beschäftigten soll mit einer<br />
Weiterbildung gefördert werden?<br />
Geringqualifizierte Beschäftigte<br />
• Geringqualifizierte, un- und angelernte Beschäftigte<br />
(kein oder kein verwertbarer Berufsabschluss) oder<br />
Beschäftigte<br />
• Beschäftigte (unabhängig von Ausbildung, Lebensalter<br />
und Betriebsgröße)<br />
Was wird staatlich gefördert?<br />
1. Übernahme der Weiterbildungskosten<br />
Unternehmen werden bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter finanziell entlastet.<br />
2. Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung<br />
Damit wird es Beschäftigten ermöglicht, ihre Arbeit während der Weiterbildung<br />
ruhen zu lassen – bei vollen Bezügen. Unternehmen profitieren währenddessen<br />
von reduzierten Lohnkosten.<br />
<strong>Die</strong> Voraussetzungen für die Förderung sind<br />
• <strong>Die</strong> Weiterbildung umfasst mehr als 120 Unterrichtseinheiten à 45 min.<br />
• <strong>Die</strong> letzte vergleichbare Weiterbildung (oder ursprüngliche Ausbildung)<br />
liegt mindestens vier Jahre zurück<br />
• Vermittlung von Wissen und Kenntnissen, die über rein arbeitsplatzbezogene<br />
und kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen<br />
• Der für die Weiterbildung ausgesuchte Weiterbildungsanbieter ist für<br />
die Förderung zugelassen<br />
• Qualifikationen für die Arbeitswelt von morgen vermitteln (z. B. keine<br />
Pflichtfortbildungen, kein Nachholen vorausgesetzter Fähigkeiten)