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Rechtsanwälte<br />
Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ lässt sich in unterschiedliche Rechtsgebiete aufteilen.<br />
Im Folgenden finden Sie<br />
A Rechtsanwälte<br />
A Fachanwälte<br />
A Rechtsanwälte mit Schwerpunkt<br />
Zuerst finden Sie Rechtsanwälte. Im Anschluss erfolgt die Unterteilung der Rechtsgebiete.<br />
Fachanwälte: Fachanwaltsbezeichnungen werden von der Rechtsanwaltskammer bei<br />
besonderen Kenntnissen <strong>und</strong> Erfahrungen verliehen.<br />
Rechtsanwälte mit Schwerpunkten: Schwerpunkte dürfen als Teilbereiche der Berufstätigkeit<br />
benannt werden, wenn der Anwalt seinen Angaben (Schwerpunkten) entsprechende<br />
Kenntnisse nachweisen kann. Diese werden in der Ausbildung, durch Berufstätigkeit oder<br />
Veröffentlichungen oder in sonstiger Weise erworben.<br />
H Rechtsanwälte<br />
KANZLEI HOCKE - Rechtsanwälte<br />
Lindenallee 1 · 14943 <strong>Luckenwalde</strong><br />
Tel. 0 33 71/62 20 95 · Fax 62 20 94 · E-Mail: info.kanzleihocke@t-online.de<br />
Rechtsanwalt oder Fachanwalt?<br />
Ein Rechtsanwalt ist der berufene Berater <strong>und</strong> Vertreter in sämtlichen<br />
Rechtsangelegenheiten. Als unabhängiges Organ der<br />
Rechtspflege ist er zur Wahrnehmung fremder Interessen berufen<br />
<strong>und</strong> dazu berechtigt, als Verteidiger, Beistand oder Bevollmächtigter<br />
aufzutreten.<br />
Trägt ein Rechtsanwalt den Titel Fachanwalt, verfügt er in<br />
einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere theoretische<br />
<strong>und</strong> praktische Erfahrungen, die er jährlich der zuständigen<br />
Rechtsanwaltskammer nachweisen muss. Die Befugnis,<br />
eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen, darf für höchstens drei<br />
Rechtsgebiete erteilt werden. Die Einzelheiten der Zulassung als<br />
Fachanwalt regelt die Fachanwaltsordnung (FAO).