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Wanderordnung des NLWV vom 10.02.2022

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Wanderordnung



10. Februar 2022

Wanderordnung

1. Anmeldung

Bei Teilnahme an einer Wanderveranstaltung ist

die vorherige Anmeldung beim Wanderführer

(Wandertreff oder Telefon) bis spätestens am

Vortag der Wanderung erforderlich. Bei Fahrten

mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist dies

Voraussetzung zur Teilnahme.

Für Mehrtageveranstaltungen gilt die Anmeldung

mit der Einzahlung des Teilnehmerbetrages bis

zum vorgesehenen Termin. Eine

Rückbestätigung erfolgt nicht.

2. Rücktritt

Zieht ein gemeldeter Teilnehmer, aus welchen

Gründen auch immer, seine Anmeldung für

Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder

Mehrtagesveranstaltungen zurück oder nimmt

nicht daran teil, gilt folgende Festlegung:

- es werden die anteilig entstandenen

Kosten berechnet und in Rechnung gestellt.

Der Teilnehmer sollte insbesondere bei

Wanderwochen selbst über eine mögliche

Reiserücktrittskosten-Versicherung entscheiden.


3. Wanderführer

Der Wanderführer ist ehrenamtlich tätig. Er

gestaltet die Wanderung im Regelfall auf der

Grundlage einer Vorwanderung. Er

organisiert und gestaltet die Wanderung

unter Einhaltung der im Wanderplan /

Ausschreibung vorgegebenen Bedingungen.

Der Wanderführer ist angehalten, sich zu

Landschaft Denkmalen und Kultur zu

informieren und Geeignetes in der

Wegeführung zu berücksichtigen.

Er hat die Verantwortung für die Wanderung

und bestimmt allein den Verlauf.

Der Wanderführer hat ein Mobiltelefon

mitzuführen, um ggf. Hilfe anzufordern.

4. Durchführung

Gewandert wird bei jedem Wetter

Abweichungen vom Programm infolge

eintretenden Unwetters oder unzumutbarer

Straßenverhältnisse bei PKW-Fahrten liegen

im Ermessen des Wanderführers.

Nichtmitglieder zahlen bei

Tageswanderungen eine Startgebühr in

Höhe von 2,- €.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind

von der Startgebühr für Nichtmitglieder

befreit


5. Fahrkosten für Mitfahrer bei

PKW- Fahrten

PKW-Mitfahrer haben einen Beitrag von 0,10 € /

km an den Fahrer zu zahlen. Für die Fahrkilometer

gilt die einfache Wegstrecke.

Der Betrag ist am Wandertag zu zahlen.

6. Kleidung und Gepäck

Die Kleidung und das Schuhwerk sind nach

Zweckmäßigkeit für Wanderungen zu wählen. Wer

sich durch unsachgemäße Kleidung und

Schuhwerk selbst in Gefahr bringt, erschwert die

Wanderdurchführung.

Jeder Teilnehmer sollte im Rucksack neben einem

Erste-Hilfe-Päckchen auch einen geeigneten

Wetterschutz und angemessenen Proviant

mitführen

(Rucksack-Verpflegung).

Von Medikamenten abhängige Wanderer sollten

diese stets bei sich führen.

7. Schutz der Umwelt, Tier-und

Pflanzenwelt

Wir achten die geltenden Gesetze der zu

entdeckenden Landschaften.

Wo immer die Möglichkeit für öffentliche


Verkehrsmittel sinnvoll und effektiv ist,

sollten diese für die Fahrten zu den

Wanderungen genutzt werden.

Bei PKW-Fahrten zu den Wanderungen

sollte eine möglichst hohe Auslastung der

Sitzplatz- kapazität der Fahrzeuge

angestrebt werden.

Rücksicht ist gegenüber Privatbesitz und

Forsteinrichtungen zu wahren.

Beim Wandern ist jeder unnötige Lärm zu

vermeiden.

Bei unvermeidbarer Benutzung von

Verkehrsstraßen haben Wandergruppen

hintereinander in Laufrichtung links zu

gehen.

An Radwanderungen darf nur mit

verkehrssicheren Fahrrädern teilgenommen

werden.

8. Wanderdisziplin

Die Führung der Wanderung ist nicht durch

Vorauseilen oder Zurückbleiben zu

erschweren.

Die Wandergruppe wird durch den

Wanderführer angeführt. Er ist für

Wandertempo und Wanderpausen

zuständig.

Bei großen Wandergruppen ist durch den

Wanderführer ein verantwortlicher Wanderer

für den Schluss der Gruppe einzuteilen.

Gastwanderer sind als Partner zu achten.


Teilnehmer, die sich von der Wandergruppe

absetzen wollen, müssen sich beim

Wanderführer abmelden.

9. Unterkunft für Mehrtageswanderungen

Für die Beherbergung bei Mehrtages-

Wanderungen ist der Wanderführer angehalten,

den finanziellen Aufwand auf das notwendige Maß

zu begrenzen, jedoch nicht auf Kosten der Qualität

der Unterkunft für die Veranstaltung.

10. Abrechnung von Wandertagen bei

Mehrtageswanderungen

Vor Reiseabschluss stellt der Wanderführer die

verauslagten Kosten zusammen und lässt diese von

einem Mitglied prüfen und bestätigen.

Vom Verein werden jedem Wanderführer gegen

Vorlage von Belegen folgende Auslagen erstattet:

- Kosten für Eintrittskarten

- Fahrkosten mit öffentlichen

Verkehrsmitteln

Nehmen Nichtmitglieder an

Mehrtagesveranstaltungen teil, so sind diese anteilig

an den Kosten zu beteiligen.

Zur Deckung der Unkosten sind von diesen

Teilnehmern Startgebühren in Höhe von 3,-€ /

Wandertag zu entrichten.


11. Haftung und Versicherung

Die Teilnahme an den Wanderungen und

Veranstaltungen des Vereins erfolgt für alle

Mitglieder und Gäste auf eigene Haftung.

Für Unfälle haften weder der Verein noch

der Wanderführer.

Bei Fahrten mit Privatfahrzeugen verzichten

die Mitfahrer bei Unfällen auf jeglichen

Haftungsanspruch gegen den

Fahrzeugführer.

12. Schlussbestimmungen

Diese aktualisierte Wanderordnung des

NLWV ersetzt die bisher gültige Fassung

der Wanderordnung vom Dezember 2012

und tritt mit Beschluss der

Mitgliederversammlung am 10.02.2022 in

Kraft

Frisch auf!

Jürgen Winkler

Vereinsvorsitzender


Notizen


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