Wanderordnung des NLWV vom 10.02.2022
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Wanderordnung
10. Februar 2022
Wanderordnung
1. Anmeldung
Bei Teilnahme an einer Wanderveranstaltung ist
die vorherige Anmeldung beim Wanderführer
(Wandertreff oder Telefon) bis spätestens am
Vortag der Wanderung erforderlich. Bei Fahrten
mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist dies
Voraussetzung zur Teilnahme.
Für Mehrtageveranstaltungen gilt die Anmeldung
mit der Einzahlung des Teilnehmerbetrages bis
zum vorgesehenen Termin. Eine
Rückbestätigung erfolgt nicht.
2. Rücktritt
Zieht ein gemeldeter Teilnehmer, aus welchen
Gründen auch immer, seine Anmeldung für
Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder
Mehrtagesveranstaltungen zurück oder nimmt
nicht daran teil, gilt folgende Festlegung:
- es werden die anteilig entstandenen
Kosten berechnet und in Rechnung gestellt.
Der Teilnehmer sollte insbesondere bei
Wanderwochen selbst über eine mögliche
Reiserücktrittskosten-Versicherung entscheiden.
3. Wanderführer
Der Wanderführer ist ehrenamtlich tätig. Er
gestaltet die Wanderung im Regelfall auf der
Grundlage einer Vorwanderung. Er
organisiert und gestaltet die Wanderung
unter Einhaltung der im Wanderplan /
Ausschreibung vorgegebenen Bedingungen.
Der Wanderführer ist angehalten, sich zu
Landschaft Denkmalen und Kultur zu
informieren und Geeignetes in der
Wegeführung zu berücksichtigen.
Er hat die Verantwortung für die Wanderung
und bestimmt allein den Verlauf.
Der Wanderführer hat ein Mobiltelefon
mitzuführen, um ggf. Hilfe anzufordern.
4. Durchführung
Gewandert wird bei jedem Wetter
Abweichungen vom Programm infolge
eintretenden Unwetters oder unzumutbarer
Straßenverhältnisse bei PKW-Fahrten liegen
im Ermessen des Wanderführers.
Nichtmitglieder zahlen bei
Tageswanderungen eine Startgebühr in
Höhe von 2,- €.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind
von der Startgebühr für Nichtmitglieder
befreit
5. Fahrkosten für Mitfahrer bei
PKW- Fahrten
PKW-Mitfahrer haben einen Beitrag von 0,10 € /
km an den Fahrer zu zahlen. Für die Fahrkilometer
gilt die einfache Wegstrecke.
Der Betrag ist am Wandertag zu zahlen.
6. Kleidung und Gepäck
Die Kleidung und das Schuhwerk sind nach
Zweckmäßigkeit für Wanderungen zu wählen. Wer
sich durch unsachgemäße Kleidung und
Schuhwerk selbst in Gefahr bringt, erschwert die
Wanderdurchführung.
Jeder Teilnehmer sollte im Rucksack neben einem
Erste-Hilfe-Päckchen auch einen geeigneten
Wetterschutz und angemessenen Proviant
mitführen
(Rucksack-Verpflegung).
Von Medikamenten abhängige Wanderer sollten
diese stets bei sich führen.
7. Schutz der Umwelt, Tier-und
Pflanzenwelt
Wir achten die geltenden Gesetze der zu
entdeckenden Landschaften.
Wo immer die Möglichkeit für öffentliche
Verkehrsmittel sinnvoll und effektiv ist,
sollten diese für die Fahrten zu den
Wanderungen genutzt werden.
Bei PKW-Fahrten zu den Wanderungen
sollte eine möglichst hohe Auslastung der
Sitzplatz- kapazität der Fahrzeuge
angestrebt werden.
Rücksicht ist gegenüber Privatbesitz und
Forsteinrichtungen zu wahren.
Beim Wandern ist jeder unnötige Lärm zu
vermeiden.
Bei unvermeidbarer Benutzung von
Verkehrsstraßen haben Wandergruppen
hintereinander in Laufrichtung links zu
gehen.
An Radwanderungen darf nur mit
verkehrssicheren Fahrrädern teilgenommen
werden.
8. Wanderdisziplin
Die Führung der Wanderung ist nicht durch
Vorauseilen oder Zurückbleiben zu
erschweren.
Die Wandergruppe wird durch den
Wanderführer angeführt. Er ist für
Wandertempo und Wanderpausen
zuständig.
Bei großen Wandergruppen ist durch den
Wanderführer ein verantwortlicher Wanderer
für den Schluss der Gruppe einzuteilen.
Gastwanderer sind als Partner zu achten.
Teilnehmer, die sich von der Wandergruppe
absetzen wollen, müssen sich beim
Wanderführer abmelden.
9. Unterkunft für Mehrtageswanderungen
Für die Beherbergung bei Mehrtages-
Wanderungen ist der Wanderführer angehalten,
den finanziellen Aufwand auf das notwendige Maß
zu begrenzen, jedoch nicht auf Kosten der Qualität
der Unterkunft für die Veranstaltung.
10. Abrechnung von Wandertagen bei
Mehrtageswanderungen
Vor Reiseabschluss stellt der Wanderführer die
verauslagten Kosten zusammen und lässt diese von
einem Mitglied prüfen und bestätigen.
Vom Verein werden jedem Wanderführer gegen
Vorlage von Belegen folgende Auslagen erstattet:
- Kosten für Eintrittskarten
- Fahrkosten mit öffentlichen
Verkehrsmitteln
Nehmen Nichtmitglieder an
Mehrtagesveranstaltungen teil, so sind diese anteilig
an den Kosten zu beteiligen.
Zur Deckung der Unkosten sind von diesen
Teilnehmern Startgebühren in Höhe von 3,-€ /
Wandertag zu entrichten.
11. Haftung und Versicherung
Die Teilnahme an den Wanderungen und
Veranstaltungen des Vereins erfolgt für alle
Mitglieder und Gäste auf eigene Haftung.
Für Unfälle haften weder der Verein noch
der Wanderführer.
Bei Fahrten mit Privatfahrzeugen verzichten
die Mitfahrer bei Unfällen auf jeglichen
Haftungsanspruch gegen den
Fahrzeugführer.
12. Schlussbestimmungen
Diese aktualisierte Wanderordnung des
NLWV ersetzt die bisher gültige Fassung
der Wanderordnung vom Dezember 2012
und tritt mit Beschluss der
Mitgliederversammlung am 10.02.2022 in
Kraft
Frisch auf!
Jürgen Winkler
Vereinsvorsitzender
Notizen
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