Anzeiger 42-2022
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Anzeiger Oberhasli Nr. 42 Freitag, 21. Oktober 2022
ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten
(Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide
können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht
werden, wenn die Postzustellung wegen
der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit
unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre
(Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Einwohnergemeinde Hasliberg
Einheimischenausweis für
Vorverkauf Winter- und Jahresabonnemente
Vom Freitag, 4. November 2022 bis Freitag, 11. November
2022 findet der Vorverkauf der Bergbahnen
Meiringen-Hasliberg AG bei der Talstation Twing statt.
Für das Ausstellen sowie Nachstempeln der Einheimischenausweise
öffnen wir unsere Schalter gerne für
Sie, zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten, wie
folgt:
– Freitag, 4. November 2022,
08.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 19.00 Uhr
– Samstag, 5. November 2022, 09.00 – 11.00 Uhr
Ab sofort kann bei der Gemeindeverwaltung Hasliberg
der neue Einheimischenausweis in Kreditkartenformat
bezogen werden. Der bisherige Ausweis behält seine
Gültigkeit und muss erst nach Ablauf, wenn alle Gültigkeitsfelder
ausgefüllt sind, ersetzt werden. Neu benötigen
Kinder ab dem 6. Altersjahr einen eigenen
Ausweis. Anrecht auf den Einheimischenausweis haben
Sie, wenn Sie steuerrechtlichen Wohnsitz in der Gemeinde
Hasliberg haben. Die Erstausstellung erfolgt
gegen eine Gebühr von CHF 10.00 (Kinder bis zum vollendeten
15. Altersjahr kostenlos) und erfordert ein aktuelles
Passfoto. Die jährliche Erneuerung der
Wohnsitzbescheinigung auf der Ausweisrückseite
(Nachstempeln) ist kostenlos. Wenn Ihre Wohnsitzbescheinigung
bereits viermal erneuert worden ist, benötigen
Sie einen neuen Ausweis, der wiederum CHF
10.00 kostet und ein aktuelles Passfoto erfordert.
Innertkirchen / Guttannen
Schalteröffnungszeiten Tourist Center
Grimseltor ab 24. Oktober 2022
Ab dem 24 Oktober 2022 steht Ihnen das Team des
Tourist Centers Grimseltor in Innertkirchen wie folgt
zur Verfügung:
Montag & Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.30 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Samstag und Sonntag:
Geschlossen
Tel. 033 982 26 60
Innertkirchen
Einwohnergemeinde Innertkirchen
Baupublikation
Bauherrschaft:
Kraftwerke Oberhasli AG, Grimselstrasse 19,
3862 Innertkirchen
Projektverfasserin:
Schönholzer AG Ingenieurbüro, Allmendstrasse 2,
3600 Thun
Bauvorhaben:
Sanierung Standseilbahn Kapf, Erneuerung Trassee-Oberbau
(Gleisanlage), lokale Sanierung Stahlund
Betonkonstruktion
Standort:
Üsseri Urweid, Parzellen Nrn. 65, 29 und 1399, Zone:
Landwirtschaftszone, Koordinaten: 2’661’952 /
1’171’601; 2’661’632 / 1’171'051 und 2’661’666 /
1’171’088
Schutzzone:
Gewässerschutzbereich üB
Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone
(Art. 24 RPG)
– Nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
– Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
– Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG
Auflage- und Einsprachefrist:
14. November 2022
Auflagestelle:
Gemeinde Innertkirchen, Grimselstrasse 1,
3862 Innertkirchen
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten
können im eBau-Portal des Kantons Bern
eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch).
Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen
rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung
verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen
sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich
und begründet beim Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb
der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet
werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen
oder vervielfältigten und weitgehend
identischen Einsprachen ist anzugeben, wer
befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich