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Vereinszeitung Schäferhunde
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6 SVÖ-Nachrichten Oktober 2022
Abschied von einem vierbeinigen Freund
Die rituelle Bestattung toter Tiere wird weltweit seit etwa 12.000
Jahren praktiziert. Die früheste Tierbestattung (als Beigabe zu der eines
Menschen) erfolgte in Ain Mallaha in Israel. Die erste Tierbestattung
einer Katze wurden vor 10.000 Jahren von den Zyprern durchgeführt,
die Katzen bereits als Haustiere hielten. Ihr Optimum erlebte die
Tierbestattung im Alten Ägypten. Seinerzeit wurden zahlreiche Tiere,
die als heilig galten, aufwändig einbalsamiert und rituell bestattet.
Eine weitere Blüte erlebten Tierbestattungen im frühen Mittelalter, bei
den Alamannen, Franken und Sachsen, wo wohlhabende Verstorbene
zusammen mit ihren Pferden und (Jagd-) Hunden beigesetzt wurden.
Häufig wurden die Köpfe getrennt von den Körpern der Tiere bestattet.
Heute haben sich weltweit unzählige Tierfriedhöfe etabliert. Jede
Großstadt verfügt über mindestens einen Tierfriedhof. Die ersten
modernen Tierfriedhöfe in Deutschland entstanden etwa in der Mitte
des 19. Jahrhunderts. Bestattet werden größtenteils die klassischen
Haustiere wie Hunde oder Katzen, aber auch Zirkustiere oder Pferde.
Der weltweit bekannteste Tierfriedhof ist der Cimetière des chiens
(„Hundefriedhof“) in Paris.
Ungeachtet der Existenz dieser Tierfriedhöfe hat sich jedoch in der
westlichen Welt vielfach die Einäscherung (Kremierung) von Heimtieren
in einem speziell dafür errichteten Tierkrematorium durchgesetzt.
Rigide Umweltbestimmungen einerseits und der Wunsch vieler
Tierbesitzer, die Asche – vielfach auch in einer Urne beigesetzt – bei
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Quellen: „Creative Commons Attribution/Share Alike“
sich zu wissen oder im eigenen Umfeld zu
bestatten, haben die Entstehung von Tierkrematorien
begünstigt.
Die Übergabe eines toten Tieres an die Tierkörperverwertung
ist in allen Bundesländern
Österreichs gesetzlich vorgeschrieben. Die
Regelung, ob Tierkörper vergraben werden
dürfen, ist von Bundesland zu Bundesland
unterschiedlich. In Wien beispielsweise ist es
streng verboten, einen Tierkörper im Erdreich
beizusetzen. In Niederösterreich und der Steiermark
ist das Beisetzen von Tierkörpern auf
eigenem Grund und Boden erlaubt. Allerdings
gelten auch hier Gewichtsgrenzen und
andere Einschränkungen. Mittelfristig wird
das Beisetzen von Tierkörpern im Erdreich
innerhalb der EU untersagt werden.
Für die Bestattung von Haustieren bestehen
folgende Möglichkeiten:
Die Erdbestattung kann auf dem eigenen
Grundstück oder einem speziell ausgewiesenen
Tierfriedhof erfolgen. Bei der Bestattung
auf dem eigenen Grundstück ist zu beachten,
dass das Begraben in Wasserschutzgebieten
sowie in der Nähe öffentlicher Plätze und
Wege verboten ist. Die Grube muss mindestens
50 cm tief ausgehoben sein. Tierfriedhöfe
befinden sich in jeder größeren Stadt. Der
Miet- und Pflegevertrag wird meist über 5 Jahre abgeschlossen
Für die Bestattung von Haustieren bestehen folgende Möglichkeiten:
Die Erdbestattung kann auf dem eigenen Grundstück oder einem
speziell ausgewiesenen Tierfriedhof erfolgen.