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6 SVÖ-Nachrichten Oktober 2022

Abschied von einem vierbeinigen Freund

Die rituelle Bestattung toter Tiere wird weltweit seit etwa 12.000

Jahren praktiziert. Die früheste Tierbestattung (als Beigabe zu der eines

Menschen) erfolgte in Ain Mallaha in Israel. Die erste Tierbestattung

einer Katze wurden vor 10.000 Jahren von den Zyprern durchgeführt,

die Katzen bereits als Haustiere hielten. Ihr Optimum erlebte die

Tierbestattung im Alten Ägypten. Seinerzeit wurden zahlreiche Tiere,

die als heilig galten, aufwändig einbalsamiert und rituell bestattet.

Eine weitere Blüte erlebten Tierbestattungen im frühen Mittelalter, bei

den Alamannen, Franken und Sachsen, wo wohlhabende Verstorbene

zusammen mit ihren Pferden und (Jagd-) Hunden beigesetzt wurden.

Häufig wurden die Köpfe getrennt von den Körpern der Tiere bestattet.

Heute haben sich weltweit unzählige Tierfriedhöfe etabliert. Jede

Großstadt verfügt über mindestens einen Tierfriedhof. Die ersten

modernen Tierfriedhöfe in Deutschland entstanden etwa in der Mitte

des 19. Jahrhunderts. Bestattet werden größtenteils die klassischen

Haustiere wie Hunde oder Katzen, aber auch Zirkustiere oder Pferde.

Der weltweit bekannteste Tierfriedhof ist der Cimetière des chiens

(„Hundefriedhof“) in Paris.

Ungeachtet der Existenz dieser Tierfriedhöfe hat sich jedoch in der

westlichen Welt vielfach die Einäscherung (Kremierung) von Heimtieren

in einem speziell dafür errichteten Tierkrematorium durchgesetzt.

Rigide Umweltbestimmungen einerseits und der Wunsch vieler

Tierbesitzer, die Asche – vielfach auch in einer Urne beigesetzt – bei

Bitte lesen Sie weiter in der nächsten Ausgabe

Quellen: „Creative Commons Attribution/Share Alike“

sich zu wissen oder im eigenen Umfeld zu

bestatten, haben die Entstehung von Tierkrematorien

begünstigt.

Die Übergabe eines toten Tieres an die Tierkörperverwertung

ist in allen Bundesländern

Österreichs gesetzlich vorgeschrieben. Die

Regelung, ob Tierkörper vergraben werden

dürfen, ist von Bundesland zu Bundesland

unterschiedlich. In Wien beispielsweise ist es

streng verboten, einen Tierkörper im Erdreich

beizusetzen. In Niederösterreich und der Steiermark

ist das Beisetzen von Tierkörpern auf

eigenem Grund und Boden erlaubt. Allerdings

gelten auch hier Gewichtsgrenzen und

andere Einschränkungen. Mittelfristig wird

das Beisetzen von Tierkörpern im Erdreich

innerhalb der EU untersagt werden.

Für die Bestattung von Haustieren bestehen

folgende Möglichkeiten:

Die Erdbestattung kann auf dem eigenen

Grundstück oder einem speziell ausgewiesenen

Tierfriedhof erfolgen. Bei der Bestattung

auf dem eigenen Grundstück ist zu beachten,

dass das Begraben in Wasserschutzgebieten

sowie in der Nähe öffentlicher Plätze und

Wege verboten ist. Die Grube muss mindestens

50 cm tief ausgehoben sein. Tierfriedhöfe

befinden sich in jeder größeren Stadt. Der

Miet- und Pflegevertrag wird meist über 5 Jahre abgeschlossen

Für die Bestattung von Haustieren bestehen folgende Möglichkeiten:

Die Erdbestattung kann auf dem eigenen Grundstück oder einem

speziell ausgewiesenen Tierfriedhof erfolgen.

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