Anzeiger 44-2022
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Anzeiger Oberhasli Nr. 44 Freitag, 4. November 2022
terlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen
und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und
begründet bei der Gemeinde Meiringen, Rudenz 14,
3860 Meiringen, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen
oder vervielfältigten und weitgehend identischen
Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die
Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten
(Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können
im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht
werden, wenn die Postzustellung wegen der
grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem
Aufwand verbunden wäre (Art.
35d BauG).
Gemeinde Meiringen
Schattenhalb
Gemischte Gemeinde Schattenhalb
Burgerversammlung
Samstag, 3. Dezember 2022, 13.00 Uhr,
Mehrzweckgebäude Willigen
Traktanden
1. Genehmigung Protokoll
2. Wahlen
a. Burgerpräsidentin – Wiederwahl
b. Burgervizepräsident – Wiederwahl
3. Verschiedenes
Anschliessend findet die ordentliche Gemeindeversammlung
statt.
Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor
der Burgerversammlung auf der Gemeindeverwaltung
öffentlich zur Einsicht auf.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Beschlüsse der Burgerversammlung
sind innert 30 Tagen nach der Versammlung
(in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und
begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli,
3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63
ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften
ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz
GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitig
Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen
Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde
führen. Alle stimmberechtigten Burgerinnen
und Burger sind zur Burgerversammlung herzlich
eingeladen.
Gemischte Gemeinde Schattenhalb
Ordentliche Gemeindeversammlung
Samstag, 3. Dezember 2022, 13.30 Uhr,
Mehrzweckgebäude Willigen
Traktanden
1. Budget ER 2023, Budget IR 2023 und Fipla
2023 bis 2027
a. Genehmigung der Steueranlage
b. Genehmigung der Steueranlage für die
Liegenschaftssteuer
c. Genehmigung des Budgets der
Erfolgsrechnung 2023
d. Kenntnisnahme des Investitionsbudgets 2023
e. Kenntnisnahme des Finanzplans 2023 bis 2027
2. Verpflichtungskredite
a. Genehmigung Verpflichtungskredit
wiederkehrende Kosten IT
b. Genehmigung Verpflichtungskredit
Sanierung Scheideggstrasse
c. Kenntnisnahme Abrechnung
Verpflichtungskredite
3. Wahlen
a. Gemeinderat – 1 Wiederwahl
4. Verschiedenes
a. Informationen aus den Ressorts
b. Überreichung Bürgerbriefe
Nach der Gemeindeversammlung lädt der Gemeinderat
Schattenhalb zum gemütlichen Beisammensein
ein und offeriert einen Apéro im Mehrzweckgebäude
Willigen.
Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor
der Gemeindeversammlung auf der Gemeindeverwaltung
öffentlich zur Einsicht auf.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung
sind innert 30 Tagen nach der Versammlung
(in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und
begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli,
3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63
ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften
ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz
GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitig
Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen
Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde
führen. Alle Stimmberechtigten der Gemeinde
Schattenhalb und Gäste sind zur Teilnahme
an der Gemeindeversammlung herzlich eingeladen.
Gemeinderat Schattenhalb