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Anzeiger 44-2022

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Anzeiger Oberhasli Nr. 44 Freitag, 4. November 2022

terlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen

und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und

begründet bei der Gemeinde Meiringen, Rudenz 14,

3860 Meiringen, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen

oder vervielfältigten und weitgehend identischen

Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die

Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten

(Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können

im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht

werden, wenn die Postzustellung wegen der

grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem

Aufwand verbunden wäre (Art.

35d BauG).

Gemeinde Meiringen

Schattenhalb

Gemischte Gemeinde Schattenhalb

Burgerversammlung

Samstag, 3. Dezember 2022, 13.00 Uhr,

Mehrzweckgebäude Willigen

Traktanden

1. Genehmigung Protokoll

2. Wahlen

a. Burgerpräsidentin – Wiederwahl

b. Burgervizepräsident – Wiederwahl

3. Verschiedenes

Anschliessend findet die ordentliche Gemeindeversammlung

statt.

Auflage

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor

der Burgerversammlung auf der Gemeindeverwaltung

öffentlich zur Einsicht auf.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Beschlüsse der Burgerversammlung

sind innert 30 Tagen nach der Versammlung

(in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und

begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli,

3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63

ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG).

Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften

ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz

GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitig

Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen

Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde

führen. Alle stimmberechtigten Burgerinnen

und Burger sind zur Burgerversammlung herzlich

eingeladen.

Gemischte Gemeinde Schattenhalb

Ordentliche Gemeindeversammlung

Samstag, 3. Dezember 2022, 13.30 Uhr,

Mehrzweckgebäude Willigen

Traktanden

1. Budget ER 2023, Budget IR 2023 und Fipla

2023 bis 2027

a. Genehmigung der Steueranlage

b. Genehmigung der Steueranlage für die

Liegenschaftssteuer

c. Genehmigung des Budgets der

Erfolgsrechnung 2023

d. Kenntnisnahme des Investitionsbudgets 2023

e. Kenntnisnahme des Finanzplans 2023 bis 2027

2. Verpflichtungskredite

a. Genehmigung Verpflichtungskredit

wiederkehrende Kosten IT

b. Genehmigung Verpflichtungskredit

Sanierung Scheideggstrasse

c. Kenntnisnahme Abrechnung

Verpflichtungskredite

3. Wahlen

a. Gemeinderat – 1 Wiederwahl

4. Verschiedenes

a. Informationen aus den Ressorts

b. Überreichung Bürgerbriefe

Nach der Gemeindeversammlung lädt der Gemeinderat

Schattenhalb zum gemütlichen Beisammensein

ein und offeriert einen Apéro im Mehrzweckgebäude

Willigen.

Auflage

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor

der Gemeindeversammlung auf der Gemeindeverwaltung

öffentlich zur Einsicht auf.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung

sind innert 30 Tagen nach der Versammlung

(in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und

begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli,

3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63

ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG).

Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften

ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz

GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitig

Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen

Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde

führen. Alle Stimmberechtigten der Gemeinde

Schattenhalb und Gäste sind zur Teilnahme

an der Gemeindeversammlung herzlich eingeladen.

Gemeinderat Schattenhalb

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