Allgemeine Geschäftsbedingungen für Internet-Produkte der go for IT
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Internet-Produkte der go for IT
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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong> <strong>für</strong><br />
<strong>Internet</strong>-<strong>Produkte</strong> <strong>der</strong> <strong>go</strong> <strong>for</strong> <strong>IT</strong> Consulting GmbH.<br />
1. Vertragsparteien<br />
Dieser Vertrag wird zwischen <strong>der</strong> <strong>go</strong> <strong>for</strong> <strong>IT</strong><br />
Consulting GmbH und dem Kunden abgeschlossen.<br />
Die Vertragsannahme durch<br />
den Bereitsteller erfolgt durch Freischaltung<br />
(Aktivierung) des jeweiligen Dienstes.<br />
2. Vertragsgegenstand<br />
Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung<br />
von Standardleistungen und Zusatzleistungen<br />
des <strong>go</strong> <strong>for</strong> <strong>IT</strong> <strong>Internet</strong> Dienstes, sonstige<br />
Dienste und Leistungen des Bereitstellers<br />
sowie die Lieferung von Hardware<br />
durch den Bereitsteller gemäß den jeweils<br />
vereinbarten Leistungsbeschreibungen<br />
und Entgeltbestimmungen o<strong>der</strong> eines<br />
allenfalls vereinbarten Aktionsumfanges.<br />
Der <strong>Internet</strong>zugangsdienst <strong>der</strong> <strong>go</strong> <strong>for</strong> <strong>IT</strong><br />
und sonstige Dienste und Leistungen<br />
ermöglichen den Abruf von Texten, Daten<br />
und graphischen Darstellungen, die vom<br />
Bereitsteller o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Anbietern<br />
sowie von an<strong>der</strong>en Diensten und Netzen<br />
angeboten werden, und zwar bei Vorliegen<br />
<strong>der</strong> vom Bereitsteller mitgeteilten Hardwarevoraussetzungen.<br />
Zusatzleistungen<br />
werden vom Bereitsteller nach geson<strong>der</strong>ter<br />
Vereinbarung mit dem Kunden und<br />
gegen geson<strong>der</strong>tes Entgelt erbracht.<br />
Der Abruf von manchen Texten, Daten und<br />
graphischen Darstellungen bzw die Inanspruchnahme<br />
von manchen Diensten ist<br />
nur gegen geson<strong>der</strong>tes Entgelt (Anbietervergütungen)<br />
möglich. Der Kunde wird<br />
unter Angabe <strong>der</strong> Kosten jeweils auf diesen<br />
Umstand hingewiesen. Der Bereitsteller<br />
ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen<br />
Leistungen an den jeweiligen Stand<br />
<strong>der</strong> Technik anzupassen.<br />
Werden Firewalls angeboten, so nimmt<br />
<strong>der</strong> Kunde zur Kenntnis, dass nach dem<br />
<strong>der</strong>zeitigen Stand <strong>der</strong> Technik keine absolute<br />
Sicherheit und volle Funktionsfähigkeit<br />
gegeben ist. IP-Konnektivität zu an<strong>der</strong>en<br />
Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe<br />
technischer Möglichkeiten. Soweit nicht<br />
ausdrücklich an<strong>der</strong>s vereinbart, gilt bei<br />
Bezug von Netzwerkdiensten o<strong>der</strong> Mehrwertdiensten<br />
(Value Added Services) <strong>der</strong><br />
Zugang zu diesen Diensten am technischen<br />
nächstmöglichen Point of Presence<br />
(POP) als vereinbart. Der Kunde hat das<br />
<strong>Internet</strong> unter Beachtung aller anwendbaren<br />
Gesetze und <strong>der</strong> Bestimmungen<br />
betreffend illegale und schädigende Inhalte<br />
(Verhaltenskodex) zu nutzen. Weiters<br />
unterwirft sich <strong>der</strong> Kunde <strong>der</strong> Netiquette.<br />
Es handelt sich dabei um Verhaltensstandards,<br />
denen sich <strong>Internet</strong>-Nutzer weltweit<br />
freiwillig unterwerfen.<br />
Neben dem Entgelt <strong>für</strong> <strong>Internet</strong>-Provi<strong>der</strong>leistungen<br />
können zusätzlich Telefonentgelte<br />
anfallen, die mit <strong>der</strong> Rechnung des<br />
jeweiligen Telekom Betreibers dem Kunden<br />
verrechnet werden. Bei Kunden, die nicht<br />
Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes<br />
sind, behält sich <strong>der</strong><br />
Bereitsteller Preisän<strong>der</strong>ungen vor, insbeson<strong>der</strong>e<br />
bei ungewöhnlich hoher Abfrage<br />
angemieteter WWW-Seiten, unlimitierten<br />
Zugängen, überproportionalem Datenverkehr<br />
und Erhöhung <strong>der</strong> dem Bereitsteller<br />
entstehenden Unkosten.<br />
3. Bonitätsprüfung<br />
Der Kunde erklärt sein Einverständnis mit<br />
<strong>der</strong> Überprüfung seiner Bonität durch<br />
Anfragen bei behördlich befugten Kreditschutzverbänden,<br />
Kreditinstituten und<br />
Auskunfteien.<br />
4. Software Bedingungen<br />
Dem <strong>go</strong> <strong>for</strong> <strong>IT</strong> <strong>Internet</strong> Kunden wird eine<br />
nicht übertragbare und nicht ausschließliche<br />
Lizenz zur Benutzung <strong>der</strong> Software<br />
und <strong>der</strong> begleitenden Dokumentation <strong>für</strong><br />
die Dauer des Vertragsverhältnisses eingeräumt.<br />
Der Kunde darf die Lizenz nicht<br />
an Dritte übertragen und nur auf einem PC<br />
verwenden. Der Bereitsteller ist bei je<strong>der</strong><br />
Verletzung des Kunden <strong>für</strong> alle ihm daraus<br />
erwachsenden Nachteile schad- und klaglos<br />
zu halten. Für Software, die vom<br />
Bereitsteller we<strong>der</strong> erstellt noch angeboten<br />
wird, übernimmt <strong>der</strong> Bereitsteller<br />
keine Gewähr und haftet nicht <strong>für</strong> Mängel<br />
und dadurch verursachte Schäden. Vom<br />
Urheber mitgeteilte Nutzungsbestimmungen<br />
o<strong>der</strong> Lizenzregelungen sind einzuhalten.<br />
Der Bereitsteller ist bei je<strong>der</strong> Verletzung<br />
des Kunden <strong>für</strong> alle ihm daraus<br />
erwachsenden Nachteile schad- und klaglos<br />
zu halten. Falls vom Kunden Abän<strong>der</strong>ungen<br />
o<strong>der</strong> Konfigurationen <strong>der</strong> Software<br />
und <strong>der</strong> da<strong>für</strong> benötigten Systemeinstellungen<br />
am PC eigenmächtig durchgeführt<br />
werden, leistet <strong>der</strong> Bereitsteller keine<br />
Gewähr und haftet nicht <strong>für</strong> dadurch verursachte<br />
Schäden.<br />
5. Vergabebedingungen <strong>für</strong> Domain Namen<br />
Für Kunden, die nicht Konsumenten im<br />
Sinne des Konsumentenschutzgesetzes<br />
sind, gelten zusätzlich auch die <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />
<strong>der</strong> NIC.AT <strong>Internet</strong> Verwaltungs-<br />
und Betriebsgesellschaft m.b.H.<br />
(http://www.nic.at). Sie haben alle sich<br />
daraus ergebenden Verpflichtungen einzuhalten.<br />
Kunden ist es insbeson<strong>der</strong>e untersagt,<br />
bei Erlangung eines Domainnamens<br />
fremde Kennzeichenrechte (Namensrechte,<br />
Markenrechte etc) o<strong>der</strong> sonstige<br />
Schutzrechte zu verletzen. Kunden haben<br />
den Bereitsteller hinsichtlich aller <strong>der</strong>artigen<br />
Verletzungen schad- und klaglos zu<br />
halten.<br />
6. Verfügbarkeit von <strong>Internet</strong>zugängen<br />
von <strong>go</strong> <strong>for</strong> <strong>IT</strong> <strong>Internet</strong><br />
Der <strong>Internet</strong>zugang von <strong>go</strong> <strong>for</strong> <strong>IT</strong> ist <strong>für</strong><br />
den Kunden grundsätzlich 24 Stunden pro<br />
Tag verfügbar, ausgenommen während<br />
notwendiger Wartungszeiten und soweit<br />
die Auslastung, Verkehrslage bzw <strong>der</strong><br />
Betriebszustand <strong>der</strong> <strong>für</strong> den Zugang zum<br />
<strong>Internet</strong> o<strong>der</strong> zu Diensten <strong>der</strong> <strong>go</strong> <strong>for</strong> <strong>IT</strong><br />
bzw <strong>der</strong> Abwicklung des Dienstes in<br />
Anspruch genommenen nationalen o<strong>der</strong><br />
internationalen Telekommunikationseinrichtungen<br />
und -netze es zulassen. Die<br />
Nutzungsmöglichkeit und Verfügbarkeit<br />
<strong>der</strong> an <strong>go</strong> <strong>for</strong> <strong>IT</strong> angeschlossenen bzw über<br />
<strong>go</strong> <strong>for</strong> <strong>IT</strong> zugänglichen Datenbanken o<strong>der</strong><br />
Dienste von Anbietern richtet sich nach<br />
den von den Betreibern bzw Anbietern dieser<br />
Dienste gestellten Bedingungen <strong>der</strong><br />
Inanspruchnahme und Betriebszeiten. Die<br />
Inanspruchnahme solcher Datenbanken<br />
o<strong>der</strong> Dienste kann den Abschluss einer<br />
geson<strong>der</strong>ten Vereinbarung zwischen dem<br />
Kunden und dem Anbieter er<strong>for</strong><strong>der</strong>n.<br />
7. Übernahme des Vertrages<br />
Sofern dieses Vertragsverhältnis nicht den<br />
Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes<br />
unterliegt, ist <strong>der</strong> Bereitsteller<br />
berechtigt, den gesamten Vertrag ohne<br />
Zustimmung des Kunden auf einen Dritten<br />
mit schuldbefreien<strong>der</strong> Wirkung zu übertragen.<br />
Unterliegt dieses Vertragsverhältnis<br />
dem Konsumentenschutzgesetz, so kann<br />
<strong>der</strong> gesamte Vertrag ohne Zustimmung<br />
des Kunden ohne schuldbefreiende Wirkung<br />
auf einen Dritten übertragen werden.<br />
Mit schuldbefreien<strong>der</strong> Wirkung und ohne<br />
weitere Zustimmung des Kunden kann dieser<br />
Vertrag jedoch auf Gesellschafter <strong>der</strong><br />
<strong>go</strong> <strong>for</strong> <strong>IT</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Tochtergesellschaften<br />
übertragen werden. Die Übertragung wird<br />
mit <strong>der</strong> Mitteilung an den Kunden wirksam.<br />
In diesen Vertrag kann anstelle des<br />
bisherigen Kunden ein Dritter eintreten,<br />
sofern <strong>der</strong> Kunde alle Verpflichtungen aus<br />
diesem Vertragsverhältnis auf den neuen<br />
Kunden überbindet und <strong>der</strong> neue Kunde <strong>für</strong><br />
alle bis zum Wirksamwerden des Vertragseintrittes<br />
offenen Entgelte und sonstige<br />
Ansprüche mithaftet. Der Eintritt<br />
wird erst mit <strong>der</strong> schriftlichen Zustimmung<br />
des Bereitstellers wirksam.<br />
8. Dauer <strong>der</strong> Vereinbarung,<br />
Kündigung, fristlose Auflösung<br />
Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte<br />
Dauer abgeschlossen. Bei Online-<br />
Anmeldungen ist es eine wesentliche vertragliche<br />
Verpflichtung des Kunden, sich<br />
binnen angegebener Frist unter Angabe<br />
wahrheitsgemäßer Daten registrieren zu<br />
lassen. Das Vertragsverhältnis kann zum<br />
Ende jedes Kalen<strong>der</strong>quartals unter Einhaltung<br />
einer Frist von einem Monat von beiden<br />
Vertragspartnern ohne Angabe eines<br />
Grundes gekündigt werden.<br />
Eine Kündigung durch den Betreiber kann<br />
insbeson<strong>der</strong>e bei ungewöhnlich hoher<br />
Abfrage angemieteter WWW-Seiten,<br />
überproportionalem Datentransfer, Überschreitung<br />
<strong>der</strong> Nutzung als Einzelzugang<br />
(sofern eine solch eingeschränkte Nutzung<br />
in den Leistungsbeschreibungen vereinbart<br />
ist) und bei Sperre o<strong>der</strong> bei Einstellung<br />
eines Dienstes erfolgen. Bei Vorliegen<br />
eines wichtigen Auflösungsgrundes, sei es<br />
auch nur hinsichtlich eines Dienstes, kann<br />
hingegen das gesamte Vertragsverhältnis<br />
mit so<strong>for</strong>tiger Wirkung aufgelöst werden.<br />
Mit dem Kunden kann eine Mindestvertragsdauer<br />
vereinbart werden, in welcher<br />
<strong>der</strong> Kunde zur Kündigung des Vertrages<br />
nicht berechtigt ist. Sofern ein an<strong>der</strong>es<br />
Leistungspaket Vertragsgegenstand wird,<br />
gilt mit Wirksamkeit des Wechsels die<br />
Mindestvertragsdauer - sofern vorgesehen<br />
- dieses Leistungspakets als vereinbart.<br />
Die Eröffnung des Konkurses über das<br />
Vermögen des Kunden o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Tod des<br />
Kunden beendet das Vertragsverhältnis<br />
mit so<strong>for</strong>tiger Wirkung. Bis zum Eingang<br />
<strong>der</strong> Mitteilung des Todes des Kunden haften<br />
Nachlass bzw die Erben <strong>für</strong> Entgelte.<br />
Ist <strong>der</strong> Kunde mit Zahlungsverpflichtungen<br />
aus dem Vertragsverhältnis im Ausmaß<br />
von mindestens zwei Monatsentgelten im<br />
Verzug, so kann <strong>der</strong> Bereitsteller unter<br />
Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen<br />
und unter Androhung <strong>der</strong> Vertragsauflösung<br />
das Vertragsverhältnis auflösen,<br />
wenn <strong>der</strong> Kunde erfolglos gemahnt wurde.<br />
Verletzt <strong>der</strong> Kunde vertragliche o<strong>der</strong><br />
gesetzliche Pflichten, insbeson<strong>der</strong>e auch<br />
solche, die <strong>der</strong> Sicherung <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit<br />
des Dienstes o<strong>der</strong> dem Schutz<br />
Dritter dienen, so kann <strong>der</strong> Bereitsteller<br />
das Vertragsverhältnis mit so<strong>for</strong>tiger Wirkung<br />
auflösen.<br />
Weiters ist <strong>der</strong> Bereitsteller zur Auflösung<br />
des Vertrages mit so<strong>for</strong>tiger Wirkung<br />
berechtigt, wenn <strong>der</strong> Kunde wie<strong>der</strong>holt<br />
gegen die Netiquette o<strong>der</strong> gegen den<br />
Verhaltenskodex verstößt o<strong>der</strong> durch<br />
ungebetenes Werben (§ 101 TKG),<br />
aggressives Direct Mailing o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>er<br />
Form an<strong>der</strong>e Teilnehmer belästigt,<br />
diese bedroht o<strong>der</strong> schädigt o<strong>der</strong> sonst<br />
wie<strong>der</strong>holt gegen Gesetze verstößt.<br />
9. Rechnungslegung, Zahlungsbedingungen,<br />
Sicherheitsleistung, Vorauszahlung<br />
Die Rechnungslegung erfolgt entwe<strong>der</strong><br />
über die <strong>go</strong> <strong>for</strong> <strong>IT</strong> Consulting GmbH, ihre<br />
Tochtergesellschaften, ihre Gesellschafter<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Tochtergesellschaften in einer<br />
separaten Rechnung. Die Entgelt<strong>for</strong><strong>der</strong>ungen<br />
des Bereitstellers werden bei Zahlung<br />
mit Erlagschein mit Zugang <strong>der</strong> Rechnung<br />
fällig, sofern in <strong>der</strong> Rechnung keine an<strong>der</strong>e<br />
Fälligkeit angegeben ist. Bei Zahlung<br />
mit Erlagschein ist <strong>der</strong> Bereitsteller<br />
ermächtigt, ein monatliches Manipulationsentgelt<br />
zu <strong>for</strong><strong>der</strong>n. Beim Bankeinzugsverfahren<br />
wird <strong>der</strong> Rechnungsbetrag<br />
in gleichen zeitlichen Abständen wie beim<br />
Erlagscheinverfahren eingezogen. Allfällige<br />
Überweisungskosten gehen zu Lasten des<br />
Kunden. Die Höhe <strong>der</strong> Verzugszinsen liegt<br />
bei 12% p.a.. Verzugszinsen werden nach<br />
Ablauf von zwei Monaten nach Fälligkeit<br />
des Entgelts kapitalisiert.<br />
Dem Kunden kann <strong>für</strong> Verrechnungszwekke<br />
ein Verrechnungsmerkmal sowie eine<br />
Rechnungsnummer zugeordnet werden.<br />
Erfolgt die Zahlung nicht mit Originalbeleg<br />
und ohne Angabe des Verrechnungsmerkmales<br />
und <strong>der</strong> Rechnungsnummer, so tritt<br />
Zahlung erst mit <strong>der</strong>en Zuordnung ein.<br />
Im Falle des Verzuges des Kunden sind<br />
vom Kunden alle Inkasso- und Mahnspesen<br />
sowie die <strong>für</strong> das Einschreiten von Rechtsanwälten<br />
einschließlich <strong>der</strong> Finanzprokuratur<br />
o<strong>der</strong> Inkassobüros anfallenden Kosten<br />
maximal zu den <strong>für</strong> diese geltenden Tarifen<br />
zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung<br />
zu tragen. Werden Entgeltsbestandteile<br />
in monatlichen Pauschalbeträgen<br />
(Grundentgelte, Pauschalentgelte, sonstige<br />
monatliche Entgelte) verrechnet, so hat<br />
<strong>der</strong> Kunde ein volles monatliches Entgelt<br />
<strong>für</strong> den Monat zu bezahlen, in welchem<br />
das Vertragsverhältnis beginnt o<strong>der</strong><br />
endet. Falls <strong>der</strong> Kunde das Vertragsverhältnis<br />
mit so<strong>for</strong>tiger Wirkung berechtigt<br />
auflöst, ist <strong>der</strong> monatliche Pauschalbetrag<br />
vom Kunden jedoch nur anteilsmäßig zu<br />
bezahlen; <strong>für</strong> Berechnungszwecke wird <strong>der</strong><br />
Monat mit dreißig Tagen festgelegt.<br />
Monatliche Pauschalbeträge können im<br />
voraus in Rechnung gestellt werden, wobei<br />
aus verrechnungstechnischen Gründen bis<br />
zu drei monatliche Entgelte zusammen<br />
vorgeschrieben werden können. Der<br />
Bereitsteller ist berechtigt, die Erbringung<br />
von Leistungen entwe<strong>der</strong> von einer angemessenen<br />
Sicherheitsleistung o<strong>der</strong> von<br />
einer Vorauszahlung abhängig zu machen.<br />
Die Sicherheitsleistung kann durch Bürgschaftserklärung<br />
o<strong>der</strong> Bankgarantie o<strong>der</strong><br />
durch Barerlag erfolgen.<br />
10. Einwendungen<br />
Einwendungen gegen in Rechnung gestellte<br />
Entgelt<strong>for</strong><strong>der</strong>ungen sind vom Kunden<br />
binnen 1 Monat nach Zugang <strong>der</strong> Rechnung<br />
schriftlich bei <strong>der</strong> rechnungslegenden<br />
Firma einzubringen, an<strong>der</strong>nfalls gilt<br />
die For<strong>der</strong>ung als anerkannt. Im Bankeinzugsverfahren<br />
hat <strong>der</strong> Kunde das Recht,<br />
innerhalb von 42 Tagen ab Abbuchung des<br />
Rechnungsbetrages ohne Angabe von<br />
Gründen die Rückbuchung des Rechnungsbetrages<br />
bei seinem kontoführenden<br />
Bankinstitut zu veranlassen. Wird bei<br />
<strong>der</strong> Überprüfung von in Rechnung gestellten<br />
Entgelten ein Fehler festgestellt, welcher<br />
sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt<br />
haben könnte, und lässt sich die<br />
richtige Höhe nicht ermitteln, so ist unter<br />
angemessener Berücksichtigung <strong>der</strong> tatsächlichen<br />
Umstände eine pauschale<br />
Festsetzung <strong>der</strong> Entgelte als Durchschnitt<br />
<strong>der</strong> Entgelte <strong>der</strong> vorhergehenden<br />
drei Monate o<strong>der</strong>, falls <strong>der</strong> Vertrag noch<br />
keine drei Monate dauerte, <strong>der</strong> Durchschnitt<br />
<strong>der</strong> nachfolgenden drei Monate<br />
vorzunehmen.<br />
Bei Unternehmern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes<br />
kann <strong>der</strong> Kunde<br />
bei sonstigem Verlust des Rechtes auf<br />
Erhebung von Einwendungen binnen drei<br />
Monaten ab Zugang <strong>der</strong> Stellungnahme<br />
den Rechtsweg beschreiten.
11. Sicherheit, Missbrauch<br />
und Schadenersatz<br />
Die <strong>go</strong> <strong>for</strong> <strong>IT</strong> Teilnehmerdaten, das sind<br />
a.) die vom Bereitsteller vergebene Zugangskennung<br />
und<br />
b.)das vom Kunden je<strong>der</strong>zeit verän<strong>der</strong>bare<br />
persönliche Kennwort, bilden die Grundlage<br />
<strong>für</strong> die Benützung des Dienstes.<br />
Bei Bekanntgabe eines persönlichen Kennwortes<br />
auf dem Bestell<strong>for</strong>mular durch den<br />
Kunden ist <strong>der</strong> Kunde damit einverstanden,<br />
dass bei telefonischer Anfrage und<br />
nach Nennung dieses Kennworts die<br />
Zugangskennung, Passwörter und/o<strong>der</strong> email<br />
Adressen zum bezughabenden <strong>Internet</strong>anschluss<br />
über Telefon o<strong>der</strong> Fax vom<br />
Bereitsteller bekannt gegeben werden.<br />
Wird kein persönliches Kennwort auf dem<br />
Bestell<strong>for</strong>mular bekannt gegeben, erfolgt<br />
die Mitteilung von Zugangskennung, Passwörtern<br />
und/o<strong>der</strong> e-mail Adressen nur<br />
über eine schriftliche Anfrage.<br />
Um die missbräuchliche Verwendung seiner<br />
Teilnehmerdaten hintanzuhalten, verpflichtet<br />
sich <strong>der</strong> Kunde, insbeson<strong>der</strong>e (a)<br />
seine Teilnehmerdaten geheim zu halten<br />
und sie in keiner Weise Unbefugten zukommen<br />
zu lassen, (b) jeden Missbrauch<br />
seiner Teilnehmerdaten zu unterlassen<br />
und zu unterbinden, (c) jeden Verdacht auf<br />
Missbrauch seiner Teilnehmerdaten <strong>der</strong><br />
<strong>go</strong> <strong>for</strong> <strong>IT</strong> so<strong>for</strong>t zu melden, (d) jeden Schaden<br />
zu ersetzen, den er durch Weitergabe<br />
o<strong>der</strong> missbräuchliche Verwendung seiner<br />
Teilnehmerdaten schuldhaft veranlasst<br />
hat.<br />
Als Missbrauch gilt auch jedes Auskundschaften<br />
von Systemfunktionen o<strong>der</strong> Daten<br />
auf Einrichtungen des Bereitstellers o<strong>der</strong><br />
auf Einrichtungen bzw. Datenbanken o<strong>der</strong><br />
Diensten, die über den <strong>Internet</strong>zugangsdienst<br />
des Bereitstellers erreichbar sind.<br />
Als Missbrauch ist ferner die Bereitstellung<br />
von Daten zur Abfrage, die gesetzlichen<br />
Bestimmungen sowie den Bestimmungen<br />
Illegale und schädigende Inhalte<br />
(Verhaltenkodex) ganz o<strong>der</strong> teilweise nicht<br />
entsprechen. Der Bereitsteller ist berechtigt,<br />
<strong>der</strong>artige Daten so<strong>for</strong>t und ohne vorherige<br />
Benachrichtigung des Kunden zu<br />
löschen.<br />
Abgefragte In<strong>for</strong>mationen/Daten dürfen<br />
nicht entgegen gesetzlichen Bestimmungen<br />
und Verordnungen bzw entgegen den<br />
vom Anbieter <strong>der</strong> Datenbank bzw des<br />
Dienstes diesbezüglich erlassenen Bestimmungen<br />
verwendet werden.<br />
Sofern Codes (zB PIN-Codes) o<strong>der</strong> Kennworte<br />
zur Inanspruchnahme von Leistungen<br />
er<strong>for</strong><strong>der</strong>lich sind, sind diese geheim<br />
zu halten und nicht gemeinsam mit Karten,<br />
die den Zugang zum <strong>Internet</strong> ermöglichen,<br />
aufzubewahren. Codes und Kennworte<br />
sind auf <strong>der</strong>artigen Karten auch<br />
nicht zu vermerken. Werden Leistungen<br />
des Betreibers von unberechtigten Dritten<br />
unter Verwendung eines Codes o<strong>der</strong> Kennwortes<br />
in Anspruch genommen, so haftet<br />
<strong>der</strong> Kunde <strong>für</strong> alle dadurch anfallenden<br />
Entgelte bis zum Eintreffen des Auftrages<br />
zur Än<strong>der</strong>ung des Codes o<strong>der</strong> Kennwortes<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Meldung des Verlusts o<strong>der</strong> Diebstahls<br />
beim Betreiber.<br />
12. Sperre<br />
Der Bereitsteller ist berechtigt, die<br />
Erbringung von Leistungen ganz o<strong>der</strong> teilweise<br />
zu verweigern (Sperre), wenn (a)<br />
<strong>der</strong> Kunde mit Zahlungsverpflichtungen<br />
mehr als zwei Wochen in Verzug ist und<br />
<strong>der</strong> Kunde unter Setzung einer Nachfrist<br />
und unter Androhung <strong>der</strong> Sperre erfolglos<br />
gemahnt wurde, o<strong>der</strong> (b) <strong>der</strong> Kunde<br />
Gesetze o<strong>der</strong> wesentliche vertragliche<br />
Pflichten, insbeson<strong>der</strong>e auch solche, die<br />
<strong>der</strong> Sicherung <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit des<br />
Dienstes o<strong>der</strong> dem Schutz Dritter dienen<br />
o<strong>der</strong> den vereinbarten Leistungsumfang<br />
betreffen, verletzt o<strong>der</strong> (c) keine Haftungserklärung<br />
eines gesetzlichen Vertreters/Sachwalters<br />
im Falle des Verlusts<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Beeinträchtigung <strong>der</strong> Rechtsund<br />
Geschäftsfähigkeit vorliegt, o<strong>der</strong> (d)<br />
die offenen Entgelte den Betrag <strong>der</strong><br />
Sicherheitsleistung überschreiten und <strong>der</strong><br />
Kunde mit <strong>der</strong> Zahlung mehr als zwei<br />
Wochen in Verzug ist, obwohl er unter<br />
Setzung einer Nachfrist und unter Androhung<br />
<strong>der</strong> Sperre erfolglos gemahnt wurde.<br />
Die mit <strong>der</strong> Sperre verbundenen Kosten,<br />
einschließlich jene <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>einschaltung,<br />
sind vom Kunden zu ersetzen. Eine<br />
Sperre entbindet nicht von <strong>der</strong> Pflicht des<br />
Kunden zur Zahlung <strong>der</strong> monatlichen Entgelte.<br />
13. Irrtum<br />
Kunden, die nicht Konsumenten im Sinne<br />
des Konsumentenschutzgesetzes sind,<br />
sind zur Anfechtung des Vertrages wegen<br />
Irrtums nicht berechtigt.<br />
14. Haftung<br />
Für For<strong>der</strong>ungen des Bereitstellers gegen<br />
Dritte aus <strong>der</strong> unbefugten Inanspruchnahme<br />
von vertragsgegenständlichen Leistungen<br />
haftet <strong>der</strong> Kunde neben dem Dritten<br />
als Gesamtschuldner, wenn er von <strong>der</strong><br />
Inanspruchnahme wusste o<strong>der</strong> fahrlässig<br />
nicht wusste. Der Bereitsteller haftet <strong>für</strong><br />
verursachte Schäden nur bei Vorsatz o<strong>der</strong><br />
grober Fahrlässigkeit, sofern es sich nicht<br />
um Personenschäden handelt. Bei Kunden,<br />
die nicht Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes<br />
sind, ist die Haftung<br />
des Bereitstellers <strong>für</strong> alle Lieferungen<br />
und Leistungen <strong>für</strong> leichte Fahrlässigkeit,<br />
Folgeschäden, Vermögensschäden,<br />
nicht erzielte Ersparnisse, entgangenen<br />
Gewinn, Zinsenverlust, Schäden des Kunden<br />
aus Ansprüchen Dritter angeschlossen.<br />
Sofern <strong>der</strong> Bereitsteller haftet, ist die<br />
Höhe <strong>der</strong> Ersatzpflicht gegenüber dem<br />
Kunden mit ATS 10.000,-- (EUR 726,72)<br />
beschränkt. Jegliche Ansprüche des Kunden<br />
gegen den Bereitsteller bei Ausfall<br />
des Servers sind ausgeschlossen.<br />
Der Bereitsteller haftet nicht <strong>für</strong> Betriebsunterbrechungen,<br />
die nicht in seine Sphäre<br />
fallen o<strong>der</strong> die <strong>für</strong> betriebsnotwendige<br />
Arbeiten er<strong>for</strong><strong>der</strong>lich sind.<br />
Der Bereitsteller haftet nicht <strong>für</strong> Inhalt,<br />
Vollständigkeit und Richtigkeit von Anbieterdaten<br />
Dritter sowie <strong>für</strong> übermittelte<br />
o<strong>der</strong> abgefragte Daten. Der Kunde unterliegt<br />
bei <strong>der</strong> Abfrage, Speicherung, Übermittlung,<br />
Verbreitung und Darstellung<br />
bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen<br />
(zB Strafgesetzbuch, Pornographiegesetz,<br />
Jugendschutzgesetze,<br />
Verbotsgesetz, Telekommunikationsgesetz,<br />
Mediengesetz, Urheberrechtsgesetz,<br />
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb,<br />
Persönlichkeitsrechte nach Zivilund<br />
Strafgesetz). Bei Verletzung dieser<br />
gesetzlichen Beschränkungen hat <strong>der</strong><br />
Kunde den Bereitsteller <strong>für</strong> alle ihm daraus<br />
entstehenden Nachteile schad- und<br />
klaglos zu halten. Der Bereitsteller ist<br />
berechtigt, die Einhaltung von Gesetzen zu<br />
überprüfen.<br />
15. Datenschutz, Mediengesetz,<br />
illegale und schädigende Inhalte<br />
Der Bereitsteller ermittelt und verarbeitet<br />
als Stammdaten Vorname, Nachname,<br />
akademischen Grad, Geburtsdatum, Firma,<br />
Branche, Berufsbezeichnung, Adresse, Ansprechpartner<br />
bei Firmenanschluss, Telefonnummer,<br />
Faxnummer, Bonität, Zahlungsmodalitäten,<br />
Bestelldaten sowie als<br />
Vermittlungsdaten aktive und passive Teilnehmernummern,<br />
Source and Destination-<br />
IP, sämtliche an<strong>der</strong>e log-files im Rahmen<br />
des § 93 TKG, Anschrift des Teilnehmers,<br />
Art des Endgerätes, Gebührencode,<br />
Gesamtzahl <strong>der</strong> <strong>für</strong> den Abrechnungszeitraum<br />
zu berechnenden Einheiten, Art,<br />
Datum, Zeitpunkt und Dauer <strong>der</strong> Verbindung,<br />
übermittelte Datenmenge, Zahlungsin<strong>for</strong>mationen<br />
(zB Mahnungen).<br />
Diese Daten werden <strong>für</strong> Zwecke <strong>der</strong><br />
Besorgung des vertragsgegenständlichen<br />
Dienstes und <strong>der</strong> damit in Zusammenhang<br />
stehenden Leistungen verarbeitet. Im <strong>für</strong><br />
Verrechnungszwecke notwendigen Ausmaß<br />
können Vermittlungsdaten gespeichert<br />
und übermittelt werden. Die Daten<br />
werden spätestens mit Beendigung des<br />
Vertragsverhältnisses gelöscht, sofern sie<br />
nicht noch <strong>für</strong> Verrechnungszwecke benötigt<br />
werden. Soweit technisch er<strong>for</strong><strong>der</strong>lich,<br />
werden Inhaltsdaten zum Zwecke <strong>der</strong><br />
Erbringung des Dienstes im er<strong>for</strong><strong>der</strong>lichen<br />
Mindestausmaß im Sinne von § 95 TKG<br />
gespeichert.<br />
Sofern er<strong>for</strong><strong>der</strong>lich, sorgt <strong>der</strong> Kunde<br />
eigenverantwortlich <strong>für</strong> die Einhaltung <strong>der</strong><br />
Bestimmungen des Datenschutzgesetzes<br />
bei <strong>der</strong> Inanspruchnahme des Dienstes.<br />
Übermittelt ein Kunde über <strong>Internet</strong>zugänge<br />
<strong>der</strong> <strong>go</strong> <strong>for</strong> <strong>IT</strong> personenbezogene Daten,<br />
trägt er diesbezüglich die Verantwortung<br />
nach dem Datenschutzgesetz. Bei Verwendung<br />
von Speichereinrichtungen des<br />
Bereitstellers gilt er als Auftraggeber im<br />
Sinne des Datenschutzgesetzes.<br />
Stellt ein Kunde über ein Schwarzes Brett,<br />
eine Datenbank, ein Homepage o<strong>der</strong> über<br />
sonstige Systeme o<strong>der</strong> Einrichtungen<br />
In<strong>for</strong>mationen o<strong>der</strong> Daten Dritten öffentlich<br />
abrufbar zur Verfügung, hat er die<br />
Stellung des Medieninhabers im Sinne des<br />
Mediengesetzes. Der Kunde hat ein<br />
Impressum zu erstellen, welches <strong>für</strong> alle<br />
Abrufer sichtbar die Anschrift des<br />
Anschlussinhabers einhalten muss.<br />
Stellt ein Kunde über eine persönliche<br />
Homepage Daten zur Abfrage durch Dritte<br />
zur Verfügung o<strong>der</strong> verbreitet er auf<br />
an<strong>der</strong>e Art Inhalte, hat er die anwendbaren<br />
gesetzlichen Regelungen sowie die<br />
Bestimmungen betreffend Illegale und<br />
schädigende Inhalte (Verhaltenskodex) einzuhalten;<br />
<strong>der</strong> Kunde ist <strong>für</strong> den Inhalt <strong>der</strong><br />
Homepage bzw <strong>der</strong> zu Abfrage bereitgestellten<br />
Daten allein verantwortlich. Der<br />
Kunde hat den Bereitsteller schad- und<br />
klaglos zu halten, falls <strong>der</strong> Bereitsteller <strong>für</strong><br />
<strong>der</strong>artige Inhalte zur Verantwortung gezogen<br />
wird.<br />
Der Kunde verfügt über alle Berechtigungen<br />
hinsichtlich Wort-, Bild-, Ton- und sonstigen<br />
Materials, das er dem Betreiber zu<br />
Erstellung einer Homepage zur Verfügung<br />
stellt, widrigenfalls <strong>der</strong> Kunde den Bereitsteller<br />
<strong>für</strong> alle entstehenden Schäden<br />
schad- und klagslos hält.<br />
Bei Inhalten, die geeignet sind, Kin<strong>der</strong><br />
o<strong>der</strong> Jugendliche sittlich zu gefährden<br />
o<strong>der</strong> in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, ist<br />
durch technische Vorkehrungen o<strong>der</strong> in<br />
sonstiger geeigneter Weise Vorsorge zu<br />
treffen, dass die Übermittlung an o<strong>der</strong> die<br />
Kenntnisnahme durch den Schutzwürdigen<br />
ausgeschlossen ist.<br />
Gibt es Sperreinrichtungen, wonach Kin<strong>der</strong>n<br />
o<strong>der</strong> Jugendlichen <strong>der</strong> Zugang zu<br />
gewissen Inhalten verwehrt ist, so liegt es<br />
in <strong>der</strong> Verantwortung des Erziehungsberechtigten,<br />
die Zutrittsbeschränkung zu<br />
überwachen. Personen, die nicht volljährig<br />
sind, ist <strong>der</strong> Zugang zum <strong>Internet</strong> nur<br />
unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten<br />
zu gewähren.<br />
16. Eigentumsvorbehalt<br />
Sämtliche Lieferungen bleiben bis zur vollständigen<br />
Zahlung im Eigentum des<br />
Bereitstellers.<br />
17.Preisanpassung<br />
Bei Kunden, die nicht Konsumenten im<br />
Sinne des Konsumentenschutzgesetzes<br />
sind, ist <strong>der</strong> Bereisteller berechtigt, Preiserhöhungen<br />
zwischen <strong>der</strong> erstmaligen<br />
Anboterstellung und dem Zeitpunkt <strong>der</strong><br />
Lieferung zu verrechnen.<br />
18. Aufrechnung, Zurückbehaltung<br />
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit For<strong>der</strong>ungen<br />
gegen den Bereitsteller aufzurechnen,<br />
die in keinem rechtlichen Zusammen-<br />
<strong>go</strong> <strong>for</strong> <strong>IT</strong> with a :-)<br />
hang mit den For<strong>der</strong>ungen des Bereitstellers<br />
gegen den Kunden stehen. Kunden,<br />
die nicht Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes<br />
sind, sind we<strong>der</strong><br />
zur Aufrechnung mit For<strong>der</strong>ungen des<br />
Bereitstellers noch zur Zurückbehaltung<br />
von Zahlungen bei behaupteten, vom<br />
Bereitsteller nicht anerkannten Mängeln<br />
berechtigt.<br />
19. Weitere Bestimmungen<br />
Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong>,<br />
<strong>der</strong> Entgelte, des Leistungsumfanges<br />
werden zwei Monate vor ihrer<br />
Wirksamkeit unter www.<strong>go</strong><strong>for</strong>-it.at veröffentlicht.<br />
Derartige Än<strong>der</strong>ungen gelten als<br />
vereinbart, wenn <strong>der</strong> Kunde nicht binnen<br />
dieser Frist das Vertragsverhältnis aufkündigt.<br />
Es steht dem Kunden frei, das<br />
Vertragsverhältnis auch mit so<strong>for</strong>tiger<br />
Wirkung aufzulösen. Der Bereitsteller<br />
wird den Kunden bei Än<strong>der</strong>ungen darauf<br />
hinweisen.<br />
Der Kunde verpflichtet sich Än<strong>der</strong>ungen<br />
seines Namens o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bezeichnung<br />
sowie jede Än<strong>der</strong>ung seiner Anschrift<br />
(Sitzverlegung) o<strong>der</strong> seiner Rechts<strong>for</strong>m<br />
und seine Firmenbuchnummer dem<br />
Bereitsteller so<strong>for</strong>t anzuzeigen. Anzeigen<br />
auf Zahlungsinstrumenten erfüllen nicht<br />
die Anzeigepflicht. Gibt <strong>der</strong> Kunde Än<strong>der</strong>ungen<br />
nicht bekannt, gelten rechtlich<br />
bedeutsame Erklärungen des Bereitstellers<br />
als zugegangen, sofern sie an die<br />
zuletzt bekannt gegebene Adresse erfolgen.<br />
Rechtlich bedeutsame Erklärungen<br />
des Bereitstellers können über <strong>Internet</strong>zugänge<br />
<strong>der</strong> <strong>go</strong> <strong>for</strong> <strong>IT</strong> rechtswirksam mitgeteilt<br />
werden.<br />
Soweit nicht ausdrücklich an<strong>der</strong>s vorgesehen,<br />
bedürfen Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen<br />
des Vertrages <strong>der</strong> Schrift<strong>for</strong>m.<br />
Eine Än<strong>der</strong>ung des Leistungspaketes und<br />
die damit verbundenen Än<strong>der</strong>ungen bei<br />
den vom Kunden zu zahlenden Entgelten<br />
wird am ersten Tag des Monats, folgend<br />
auf den Monat, in dem das schriftliche<br />
Anbot des Kunden auf Än<strong>der</strong>ung des Leistungspaketes<br />
beim Bereitsteller einlangt,<br />
wirksam.<br />
Ein Anbot des Kunden auf Än<strong>der</strong>ung des<br />
Leistungspaketes hat jedenfalls - sofern<br />
<strong>der</strong> Bereitsteller nicht darauf verzichtet -<br />
schriftlich zu erfolgen. Ein Telefax erfüllt<br />
die Schrift<strong>for</strong>m.<br />
20. Verpflichtungen von Wie<strong>der</strong>verkäufern<br />
Wie<strong>der</strong>verkäufer sind verpflichtet, alle aus<br />
diesen <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />
sich ergebenden Verpflichtungen ihren<br />
Kunden aufzuerlegen. Wie<strong>der</strong>verkäufer<br />
haften dem Bereitsteller <strong>für</strong> alle aus <strong>der</strong><br />
Unterlassung dieser Verpflichtung entstehenden<br />
Schäden.<br />
21. Geltendes Recht, Erfüllungsort,<br />
Gerichtsstand<br />
Es gilt österreichisches Recht. Bei Kunden,<br />
die nicht Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes<br />
sind, ist das <strong>für</strong><br />
Vollkaufleute geltende Recht anwendbar.<br />
Gerichtsstand und vereinbarter Erfüllungsort<br />
<strong>für</strong> alle sich mittelbar o<strong>der</strong> unmittelbar<br />
aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten<br />
ist das jeweils zuständigen Gericht in<br />
<strong>der</strong> Landeshauptstadt desjenigen Bundeslandes,<br />
in welchem <strong>der</strong> Kunde seinen<br />
(Wohn-)Sitz hat. Hat <strong>der</strong> Kunde keinen<br />
(Wohn-)Sitz im Inland, gilt als Erfüllungsort<br />
und Gerichtsstand Wien vereinbart. Für<br />
Rechtsstreitigkeiten mit Verbrauchern im<br />
Sinne des KSchG, die ihren Wohnsitz o<strong>der</strong><br />
gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben<br />
o<strong>der</strong> im Inland beschäftigt sind, gelten die<br />
gesetzlichen Gerichtsstände.<br />
Ausgabe: 20. November 2001