10.11.2022 Aufrufe

DStR 20/22 IT-Special

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>IT</strong> - <strong>Special</strong><br />

Kluge Lösungen für Steuerberater<br />

© Kir Smyslov/stock.adobe.com<br />

Anzeigenschwerpunkt


Anzeigenschwerpunkt <strong>IT</strong>-<strong>Special</strong><br />

Zukunft der Kanzlei: Was gegen Fachkräftemangel<br />

hilft – und wie Sie es bezahlen können<br />

Keine Veranstaltung, auf der dieses allgegenwärtige<br />

Thema nicht angesprochen wird: Der Fachkräftemangel<br />

bei den steuerberatenden Berufen. Die Folgen des Fachkräftemangels<br />

sind teilweise schon heute gravierend: Potenzielle<br />

Neumandate können nicht aufgenommen werden und beratungsintensive<br />

Sonderthemen, wie die „Überbrückungshilfe“, bringen<br />

manche Kanzlei an oder gar über die Belastungsgrenze.<br />

Vielschichtige Konkurrenz am Arbeitgebermarkt<br />

Abhilfe schaffen neue Mitarbeiter, doch diese zu finden gilt<br />

flächendeckend als die größte Herausforderung in der Branche<br />

der steuerberatenden Berufe. Dabei geht die Arbeitgeberkonkurrenz<br />

weit über die eigene Branche hinaus, weil ausgebildete Mitarbeiter<br />

aus der Steuerberatung bei anderen Industriezweigen<br />

genauso gefragt sind.<br />

Im Umkehrschluss heißt das: Die Kanzleien konkurrieren längst<br />

nicht mehr nur mit den üblichen Arbeitsbedingungen der eigenen<br />

Branche, sondern mit denen von Großunternehmen: Fragen rund<br />

um Wochenarbeitszeiten, flexible Arbeitszeit- und Arbeitsplatzmodelle,<br />

Karrieremöglichkeiten, die Arbeitsausstattung, das Kanzlei-Image,<br />

diverse Benefits und letztlich Verdienstmöglichkeiten<br />

rücken in den Fokus der Bewerber.<br />

Zwar gibt es bereits viele Kanzleien, die sich diesen Themen angenommen<br />

haben, und vor allem für junge Leute moderne und<br />

absolut konkurrenzfähige Arbeitsbedingungen bieten; doch insgesamt<br />

besteht in der Branche an vielen Stellen noch Aufhol bedarf.<br />

Ein Beispiel: Motivierende Umsatzbeteiligungen für Mitarbeiter<br />

sind längst nicht branchenüblich – obwohl hinsichtlich der Art<br />

der Aufgaben und Tätigkeiten viel dafür spricht.<br />

Ein anderes Beispiel: Das mobile Arbeiten. Obwohl viele Kanzleien<br />

– insbesondere während der Corona-Pandemie – die Erfahrung<br />

gemacht haben, dass die Mitarbeiter freiwillig gern ins Büro<br />

kommen, war das Angebot, situativ und soweit machbar mobil zu<br />

arbeiten, nicht nur aus epidemiologischer Sicht verantwortungsvoll,<br />

sondern für die Mitarbeiter wichtig: Sie konnten sich im<br />

Freundeskreis unterhalten und „mithalten“, weil ihr Arbeitgeber<br />

ebenfalls Homeoffice oder mobiles Arbeiten ermöglichte.<br />

Am Ende will fast jeder stolz auf seinen Arbeitgeber sein und<br />

durchaus damit „prahlen“, wie gut es ihm geht. Hört man immer<br />

nur die Lobeshymnen von anderen, wächst die Motivation sich<br />

auf dem Arbeitsmarkt nach Alternativen umzuschauen. Für manche<br />

Kanzleien stellen die genannten Punkte kein Problem dar:<br />

Es herrscht ein sehr gutes Betriebsklima, die Mitarbeiter fühlen<br />

sich wertgeschätzt, vermeintlich kleine Gesten und Anerkennungen<br />

sind oft mehr wert als unpersönliche „Benefit-Angebote“<br />

großer Konzerne, moderne Arbeitsgeräte und Möglichkeiten zur<br />

flexiblen Arbeitsplatz- und Arbeitszeitgestaltung sind gegeben.<br />

Viele andere Kanzleien haben an dieser Stelle jedoch Nachholbedarf.<br />

Eine Frage des Geldes …<br />

Am Ende gilt auch für die steuerberatenden Berufe ein zentrales<br />

Gesetz der Marktwirtschaft: Ist die Nachfrage groß und das Angebot<br />

überschaubar, steigt der Preis; das gilt auch für Fachkräfte.<br />

Dementsprechend beobachteten Marktumfragen in den vergangenen<br />

Jahren eine spürbare Steigerung der Personalkostenquote<br />

in den Kanzleien. Wenn die Umsätze in gleichem Maße stiegen,<br />

würde die Quote – unter sonst gleichen Bedingungen – gleichbleiben.<br />

Das heißt, die absoluten Personalaufwendungen können<br />

dann steigen, wenn auch der Umsatz steigt. Die oben bereits erwähnte<br />

Umsatzbeteiligung wäre dann ein adäquates Mittel, um<br />

das unternehmerische Risiko einzudämmen und gleichzeitig Mitarbeiter<br />

zu motivieren.<br />

Und es kommt darauf an, wie wertig die Leistungen sind, die<br />

die Mitarbeiter erbringen. Anders ausgedrückt: Welchen Verkaufspreis<br />

kann die Kanzlei für die eingesetzte Stunde erzielen?<br />

Wenn die Personalkosten für Fachkräfte steigen, sollten diese<br />

wirklich nur die Tätigkeiten ausführen, bei denen man ihr Fachwissen<br />

benötigt.<br />

Häufig erleben wir in Kanzleien, dass hochqualifiziertes Fachpersonal<br />

stundenweise Aufgaben bearbeitet, die entweder weniger<br />

qualifiziertes Personal oder anders qualifiziertes Personal, wie<br />

<strong>IT</strong>-Fachkräfte, erledigen könnte.<br />

Viele Kanzleien sind aus diesem Grund bereits arbeitsteiliger<br />

geworden: Um das Einspielen von Datensätzen zur Vorbereitung<br />

der Buchhaltung kümmern sich speziell ausgebildete Kräfte, die<br />

Anforderung von Belegen oder die Beantwortung von einfachen<br />

Mandantenanfragen übernehmen Bürokaufleute. Das steuerlich<br />

qualifizierte Personal erzielt deutlich höhere Pro-Kopf-Umsätze.<br />

… und/oder eine Frage der Produktivität<br />

Doch nicht nur durch Arbeitsteilung kann die Produktivität erhöht<br />

werden: Auch durch den Einsatz der <strong>IT</strong> können Mitarbeiter<br />

wesentlich produktiver arbeiten. Das ist wichtig, denn steigt die<br />

Produktivität der Mitarbeiter, kann die Kanzlei höhere Personalkosten<br />

kompensieren. Dabei ergeben sich bei vielen Kanzleien<br />

durch die Möglichkeiten der Digitalisierung und Automatisierung<br />

enorme Potenziale.<br />

Anzeigenschwerpunkt <strong>IT</strong>-<strong>Special</strong>


Anzeigenschwerpunkt <strong>IT</strong>-<strong>Special</strong><br />

Je nach Ausgangssituation sind hier Produktivitätssteigerungen<br />

von <strong>20</strong> Prozent und mehr keine Seltenheit. Dabei gilt: Gerade am<br />

Anfang erzielt die Kanzlei schnell sichtbare Ergebnisse und Fortschritte.<br />

Automatisiert sie viele repetitive Tätigkeiten, digitalisiert<br />

und modernisiert viele Prozessabläufe, dann können zusätzliche<br />

Mandanten aufgenommen werden und Mitarbeiter sich auf höher<br />

abrechenbare Tätigkeiten, vor allem in der Beratung, konzentrieren.<br />

Erfreuliche Begleiteffekte gibt es auch: Die Kanzlei stellt sich<br />

gegenüber Mitarbeitern und Mandanten modern, digital und innovativ<br />

dar.<br />

Das Argument, dass viele Mandanten für die digitale Zusammenarbeit<br />

nicht bereit sind, widerlegen Beispiele von Kanzleien, die es<br />

konsequent angegangen sind. Dafür reicht oft ein erster, einfacher<br />

Schritt mit großer Wirkung: Auswertungen werden nur noch über<br />

ein sicheres Online-Portal zur Verfügung gestellt. Bei ausdrücklichem<br />

Mandantenwunsch wird jede Druckauswertung mit einer<br />

zusätzlichen Gebühr berechnet.<br />

Sollte es Mandanten geben, die gar nicht mitziehen und womöglich<br />

ohnehin zu den C-Mandanten mit hohem Zeitaufwand und<br />

wenig Umsatz gehören, dann ist es rein betriebswirtschaftlich sinnvoll,<br />

an der ein oder anderen Stelle das Mandat niederzulegen und<br />

eine der neuen Mandantenanfragen anzunehmen.<br />

Fazit<br />

Das Thema Digitalisierung und Automation hat eine starke<br />

Wechselwirkung mit dem Thema Fachkräftemangel. Nicht nur<br />

wegen dem wirtschaftlichen Zwang zu höherer Produktivität,<br />

sondern in Bezug auf die Attraktivität als Arbeitgeber. Aber auch<br />

darüber hinaus müssen die Arbeitsbedingungen mit denen großer<br />

Industriekonzerne mithalten können.<br />

Berufe im steuerberatenden Umfeld sind hoch attraktiv und krisensicher.<br />

Sie sind abwechslungsreich, die Sinnstiftung der Arbeit<br />

ist klar und sofort erkennbar, die Kollegialität in vielen Kanzleien<br />

durch die kurzen Wege und flachen Hierarchien oft sehr hoch und<br />

in vielen Fällen gibt es moderne Arbeitsbedingungen und große<br />

Flexibilität. Wenn dann attraktivere Konditionen dazu kommen,<br />

haben Kanzleien gute Chancen bei Fachkräften zu punkten.<br />

Hinweis zum Autor:<br />

Andreas Hermanutz<br />

ist Leiter Vertrieb und Service bei<br />

Wolters Kluwer Tax & Accounting<br />

Deutschland.<br />

WIR MACHEN<br />

BÜROKRATIE EINFACH<br />

Mit unserer einzigartigen Softwarelösung<br />

erhalten Sie durchgängig<br />

digitale, direkte Verbindungen.<br />

Warenwirtschaftssysteme<br />

Kassensysteme<br />

Mandanten<br />

Banken<br />

hmd-software AG<br />

Die Komplettlösung für Ihr papierloses Büro<br />

Kundenorientiert. Skalierbar. Praxisnah.<br />

08152 988-<strong>20</strong>0 hmd@hmd-software.com www.hmd-software.com<br />

Anzeigenschwerpunkt <strong>IT</strong>-<strong>Special</strong>


Anzeigenschwerpunkt <strong>IT</strong>-<strong>Special</strong><br />

Ausgaben rund um den Mitarbeiter digital bündeln<br />

Wie <strong>IT</strong>-Lösungen Auslagenerstattung bis Nettolohnoptimierung einfach<br />

umsetzbar machen<br />

Mit Mitarbeitern gehen Kosten vielerlei Art einher –<br />

vom regulären Lohn über Sachbezüge bis hin zu Reisekosten.<br />

Diese Ausgaben, die teils auch vom Beschäftigten<br />

selbst getätigt werden, zu bündeln und mitsamt Rechnung<br />

übersichtlich zu verwalten, kann schnell zur Herausforderung<br />

werden. Die Prüfung und Berücksichtigung der Mitarbeiterauslagen<br />

und Reisekostenabrechnungen des Mandanten offenbaren<br />

sich für viele Steuerberater oftmals als mühsame Tätigkeit, die bei<br />

der Erstellung der Finanzbuchhaltung einen nicht unerheblichen<br />

Zeitaufwand für die Kanzlei verursacht.<br />

Dies ist vor allem der Fall, wenn Mandanten fehlerhafte oder<br />

unvollständige Datensätze zur Verfügung stellen und somit ein<br />

hoher Mehraufwand für die Kanzlei entsteht. Zudem gehören<br />

analoge Daten und manuelle Arbeiten in diesem Zusammenhang<br />

zu den absoluten Zeitfressern, die wiederum ein hohes Fehlerpotential<br />

in sich bergen. Wenn nicht alle Daten ordnungsgemäß<br />

<strong>DStR</strong>-Anzeigenschwerpunkt<br />

und einfach an einem Ort zusammengeführt werden können,<br />

entsteht leicht ein Chaos. Diese Problematik dürfte vielen Steuerkanzleien<br />

bekannt sein und ist mit einer digitalen Lösung in der<br />

Regel einfach lösbar.<br />

Reisekosten und Auslagen rechtskonform<br />

digitalisieren<br />

Geschäftsreisen beinhalten nicht nur die Kosten für den Mietwagen<br />

oder das Hotel, sondern auch Pauschalen und Auslagen,<br />

die vom Reisenden getätigt wurden. Mit einer digitalen Reisekosten-Lösung<br />

sparen sich Unternehmen erheblichen (und unnötigen)<br />

Verwaltungsaufwand rund um diese Ausgaben. Dabei<br />

ist darauf zu achten, dass die Software in jedem Fall DSGVOund<br />

GoBD-konform ist.<br />

Da heutzutage unternehmensweit immer mehr digitale<br />

Anwendungen genutzt werden, muss bei einem Reisekostenanbieter<br />

stets darauf geachtet werden, dass die Lösung mit den<br />

bereits vorhandenen Finanzanwendungen kompatibel ist.<br />

Direkte Schnittstellen zu gängigen ERP-Systemen wie DATEV<br />

oder HR- und Reisebuchungslösungen dienen als Brücke zwischen<br />

Mandant und Steuerberater und sind daher empfehlenswert<br />

zugunsten aller Parteien.<br />

<strong>IT</strong> - <strong>Special</strong><br />

<strong>DStR</strong> <strong>20</strong>/23<br />

Kluge Lösungen für Steuerberater<br />

Erscheintermin: <strong>20</strong>.05.<strong>20</strong>23<br />

<strong>DStR</strong>-Anzeigenschwerpunkt<br />

Lassen Sie<br />

sich beraten!<br />

Christina Stauber<br />

Telefon:<br />

(089) 3 81 89-681<br />

E-Mail:<br />

christina.stauber@<br />

beck.de<br />

Außerdem sind Firmenkreditkarten ein wahrer Katalysator bei<br />

der Geschwindigkeit Ihrer Finanzprozesse. Achten Sie bei der<br />

Anbieterwahl unbedingt darauf, dass eine Systemanbindung<br />

herrscht, es sich nicht um eine Debitkarte handelt und sowohl<br />

physische als auch digitale Karten möglich sind. Im Idealfall<br />

erhalten Sie dazu attraktive Cashbacks.<br />

Einfache Nettolohnoptimierung mit Mitarbeiterbenefits<br />

Sowohl für Steuerkanzleien als auch Mandanten stellt Mitarbeiterbindung<br />

und Personalmarketing eine wachsende Herausforderung<br />

dar. Arbeitnehmer und Bewerber halten hohe Ansprüche<br />

an ihren Arbeitgeber und Unternehmen müssen sich vermehrt<br />

von der Konkurrenz absetzen – beispielsweise mit attraktiven<br />

Mitarbeiterbenefits.<br />

Anzeigenschluss: 24.04.<strong>20</strong>23<br />

Herstellung: Tel. (089) 3 81 89-598<br />

anzeigen@beck.de<br />

Ungenutztes Potenzial liegt besonders bei Benefits zur Nettolohnoptimierung,<br />

die gezielt bestimmte steuer- und sozialversicherungsrechtliche<br />

Gestaltungsspielräume nutzen. Diese steuerlichen<br />

Möglichkeiten werden mehrheitlich kaum ausgeschöpft<br />

Anzeigenschwerpunkt <strong>IT</strong>-<strong>Special</strong>


Anzeigenschwerpunkt <strong>IT</strong>-<strong>Special</strong><br />

und eignen sich daher besonders, um sich als Arbeitgeber herauszustellen.<br />

Beispiele für derartige Mitarbeiterbenefits sind der<br />

Essenszuschuss (bzw. Kantinen-Surrogate) oder das Mobilitätsbudget,<br />

die besonders einfach digital umzusetzen sind.<br />

Der Essenszuschuss, der vielen noch als Essensmarken auf<br />

Papier bekannt sein sollte, lässt sich mittlerweile vollends digital<br />

abwickeln. Dazu kommt der Vorteil, dass keine Anbieterbindung<br />

besteht und der Zuschuss auch im Supermarkt oder lokalen<br />

Restaurant eingelöst werden kann. Damit eignet sich dieser Mitarbeiterbenefit<br />

besonders für Mitarbeiter im Home-Office, die<br />

nicht mehr auf Kantine oder Büroküche zurückgreifen können.<br />

Das digitale Mobilitätsbudget zeugt durch seine Anwendbarkeit<br />

auf alle Transportmittel von ähnlicher Flexibilität. Da auch Tankausgaben,<br />

Urlaubsflug oder Fahrradreparatur unter das Budget<br />

fallen, ist es eine ideale Alternative zum Firmenwagen, die für<br />

alle Mitarbeiter attraktiv ist.<br />

Digitale Lösungen rund um den Mitarbeiter<br />

Für Mitarbeiter-Finanzprozesse besteht ein großes Digitalisierungspotenzial,<br />

insbesondere wenn der Mitarbeiter vom <strong>IT</strong>-<br />

Anbieter zentral bedacht wird. Von der revisionssicheren Archivierung<br />

von Dokumenten über die Effizienzsteigerung in der<br />

Buchhaltung bis hin zur höheren Transparenz und Übersichtlichkeit:<br />

Digitale Lösungen bringen eine Reihe an Vorteilen für Ihre<br />

Kanzlei.<br />

Dieser Mehrwert ist übertragbar auf Mandanten und befruchtet<br />

zudem die Zusammenarbeit zwischen ihnen und der Kanzlei.<br />

Mit der Umstellung auf digitale Abrechnungsprozesse können<br />

Kanzleien erhebliche Ressourcen einsparen und sie für jene Aufgaben<br />

verwenden, die für den Unternehmenserfolg wichtig sind.<br />

In diesem Sinne lohnt sich der Blick über den Tellerrand hinaus:<br />

Arbeiten Ihre Finanzen noch auf Papier oder schon digital?<br />

Hinweis zum Autor:<br />

Nikolai Skatchkov<br />

ist CEO und Mitgründer von Circula.<br />

Er beschäftigt sich seit Jahren mit der<br />

Digitalisierung der Finanzwelt und von<br />

Geschäftsprozessen, insbesondere mit<br />

mitarbeiterzentrierten Prozessen und systemischen Ökosystemen<br />

in KMUs.<br />

Klar, Sie arbeiten auch<br />

bei uns mit einer Software.<br />

Aber es fühlt sich nicht<br />

so an.<br />

Anders, leichter, einfach besser:<br />

ADDISON – die Software-Lösung für<br />

Steuerkanzleien von Wolters Kluwer.<br />

www.wolterskluwer.de<br />

Anzeigenschwerpunkt <strong>IT</strong>-<strong>Special</strong>


Anzeigenschwerpunkt <strong>IT</strong>-<strong>Special</strong><br />

Digitale Fahrtenbücher erleichtern den Arbeitsalltag<br />

Stehen Firmenwagen Selbstständigen und Arbeitnehmern<br />

auch für private Zwecke zur Verfügung, entsteht ein geldwerter<br />

Vorteil. Dieser muss versteuert werden. Die Methode<br />

der Firmenwagenversteuerung kann dabei vom Fahrer selbst<br />

gewählt werden.<br />

1-%-Methode vs. Fahrtenbuch<br />

Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten der Versteuerung unterschieden:<br />

der 1-%-Regelung und der Fahrtenbuchführung. Die<br />

pauschale 1-%-Versteuerung richtet sich nach dem Bruttolistenpreis<br />

des Dienstwagens. Diese Methode ist demnach unkompliziert,<br />

gleichzeitig ist sie in vielen Fällen jedoch auch kostenintensiver.<br />

Bei der Fahrtenbuchführung wird der geldwerte Vorteil<br />

nicht pauschal versteuert, Dienstwagenfahrer müssen nur die tatsächlich<br />

getätigten Privatfahrten steuerlich absetzen. Unterm<br />

Strich lässt sich sagen: Bei Fahrzeugen mit einem hohen Bruttolistenpreis,<br />

die hauptsächlich für Betriebsfahrten genutzt werden,<br />

lohnt sich die Fahrtenbuchmethode. Im Einzelfall können Fahrtenbuchinteressierte<br />

durch einen Firmenwagenrechner herausfinden,<br />

welche Art der Versteuerung sich für sie lohnt. Kostenlose<br />

Firmenwagenrechner sind durch eine einfache Internetrecherche<br />

zu finden.<br />

Steuerersparnis im vierstelligen Bereich<br />

Die Fahrtenbuchmethode klingt verlockend, denn Firmenwagenfahrer<br />

können damit jährlich Steuern im vierstelligen Bereich<br />

sparen. Diese Art der Versteuerung ist auf den ersten Blick<br />

jedoch arbeitsaufwendiger. Damit ein Fahrtenbuch vom Finanzamt<br />

akzeptiert wird, muss es strenge Vorgaben erfüllen: Es muss<br />

zeitnah geführt werden und darf nachträglich nicht veränderbar<br />

sein. Zudem müssen Datum, Kilometerstand vor und nach der<br />

Fahrt, das genau Fahrtziel, Zweck, Name der Geschäftspartner,<br />

sowie die Bezeichnung des Fahrzeuges bei jeder Fahrt angegeben<br />

werden. Lücken und falsche Angaben im Fahrtenbuch können<br />

zu empfindlichen Strafen führen. Aus Angst, der Mehraufwand<br />

würde die Kostenersparnis nicht rechtfertigen, schrecken viele<br />

Interessierte vor der handschriftlichen Fahrtenbuchmethode<br />

zurück.<br />

Der Mehraufwand, der durch die handschriftliche Fahrtenbuchführung<br />

entsteht, ist erheblich. Im digitalen Zeitalter können<br />

Fahrer jedoch von den Vorteilen beider Versteuerungsmethoden<br />

profitieren: Kostenersparnis bei gleichzeitiger Zeitersparnis. Möglich<br />

wird dies durch elektronische Fahrtenbücher. Diese zeichnen<br />

alle finanzamtrelevanten Daten beim Start des Motors auf, lediglich<br />

die Kategorisierung in Arbeitsweg, Betriebs- und Privatfahrt<br />

muss selbstständig durchgeführt werden. Am Ende eines<br />

Steuerjahres kann das Fahrtenbuch dann im Handumdrehen<br />

exportiert werden. Es ist ratsam, sich vorher eingehend mit den<br />

verschiedenen Fahrtenbuchanbietern vertraut zu machen. Um<br />

die Rechtssicherheit des Fahrtenbuchs zu gewährleisten, sollte<br />

es über eine Änderungshistorie verfügen. Diese garantiert die<br />

Manipulations sicherheit. Zusätzlich ist es essentiell, dass der Fahrtenbuchanbieter<br />

die gesetzliche Aufbewahrungsfrist der aufgezeichneten<br />

Daten von 10 Jahren einhalten kann und die strengen<br />

Datenschutzregelungen nach BDSG und DSGVO einhält. Die<br />

Kostenerfassung fahrzeugrelevanter Ausgaben, die Live-Ortung<br />

von Fahrzeugen und ein passwortgeschützter Privatmodus sind<br />

weitere Pluspunkte einer empfehlenswerten Fahrtenbuchsoftware.<br />

Digitalisierung verbessert Fuhrparkmanagement<br />

Fahrtenbücher sind nicht nur Selbstständigen vorbehalten,<br />

auch Unternehmen können von der Fahrtenbuchführung<br />

profitieren. Die Zeit, die durch die elektronische Variante des<br />

Fahrtenbuches eingespart werden kann, geht beispielsweise nicht<br />

mehr von der wertvollen Arbeitszeit der Mitarbeitenden ab. Darüber<br />

hinaus kann die Fahrtenbuchsoftware vieler Anbieter durch<br />

hilfreiche Tools zum Fuhrparkmanagement ergänzt werden. Diese<br />

reichen von der Routendokumentation über den Diebstahlschutz<br />

der Flotte bis hin zum Erstellen von Kundennachweisen und voller<br />

Kostenkontrolle. Besonders hervorzuheben ist hier die Möglichkeit<br />

einer Tankkartenintegration. Diese reduziert die chaotische<br />

Zettelwirtschaft enorm. Der Mehrwert liegt jedoch vor allem bei<br />

der Vorbeugung von Tankbetrug und beschert Firmen zusätzlich<br />

Rabatte bei teilnehmenden Tankstellen. Bei der Auswahl des<br />

richtigen Fuhrparksoftwareanbieters ist dessen Zielgruppe zu<br />

beachten. War eine Fuhrparkmanagementsoftware früher hauptsächlich<br />

Thema bei Großunternehmen, gibt es inzwischen auch<br />

Firmen, die sich speziell auf die Bedürfnisse kleiner und mittelständischer<br />

Betriebe ausgerichtet haben.<br />

Die Lösung: Digitale Fahrtenbücher<br />

Hinweis zur Autorin:<br />

Anna Ziegler<br />

ist Content Marketing Managerin<br />

bei Vimcar.<br />

Kontakt: steuerberater@vimcar.de<br />

Anzeigenschwerpunkt <strong>IT</strong>-<strong>Special</strong>


Anzeigenschwerpunkt <strong>IT</strong>-<strong>Special</strong><br />

Countdown zur Grundsteuer: Ist Ihre Kanzlei vorbereitet?<br />

Digitale Tools ermöglichen Steuerberatern die Entzerrung des Workloads.<br />

Der Juli rückt näher. Dann öffnet sich im Rahmen der Grundsteuerreform<br />

ein 4-monatiges Zeitfenster für die Übermittlung der<br />

Grundsteuerwerte an das Finanzamt. Steuerberater, die von der<br />

Datensammlung bis zur Übermittlung digital aufgestellt sind, können<br />

die Mehrbelastung jedoch gut bewältigen und die Grundsteuer<br />

als Erfolg für ihre Kanzlei verbuchen.<br />

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen<br />

für Städte und Gemeinden. Die für die Berechnung<br />

genutzten Einheitswerte wurden jedoch viele Jahrzehnte<br />

nicht aktualisiert. Mit seinem Urteil vom April <strong>20</strong>18 erklärte das<br />

Bundesverfassungsgericht daher die Bemessungsgrundlage der<br />

Grundsteuer für verfassungswidrig. Und erzwang so die <strong>20</strong>19 beschlossene<br />

Neuregelung, nach der sich die Grundsteuer künftig<br />

stärker an den tatsächlichen Werten orientieren soll.<br />

Mammutaufgabe für Steuerberater<br />

Auch wenn die Grundsteuer erst ab dem Jahr <strong>20</strong>25 nach den<br />

neuen Werten erhoben wird, müssen schon jetzt alle für die Grundsteuer<br />

relevanten Objekte neu bewertet werden. Betroffen sind<br />

ungefähr 36 Millionen. Grundstücke, Immobilien und landwirtschaftliche<br />

Betriebe. Für jede wirtschaftliche Einheit müssen<br />

Immobilienbesitzer zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober <strong>20</strong><strong>22</strong><br />

eine Feststellungserklärung an das Finanzamt übermitteln.<br />

Rechtzeitige Vorbereitung zwingend notwendig<br />

Viele Steuerberater zweifeln bereits daran, ob die fristgerechte<br />

Umsetzung der Grundsteuerreform in diesem Zeitrahmen überhaupt<br />

möglich ist. Schließlich müssen sie die notwendigen Daten<br />

bei ihren Mandanten einholen, die Erklärungen erstellen und<br />

dabei auch noch die bund- und länderspezifischen Berechnungsmodelle<br />

berücksichtigen. Steuerberater, die systematisch ihre<br />

Kanzlei, ihre Mitarbeiter und ihre Mandanten auf die Grundsteuer<br />

vorbereiten, können diese Mehrbelastung jedoch abfedern<br />

und über einen breiten Zeitraum strecken.<br />

Auswahl des richtigen Grundsteuer-Tools<br />

Die Vorbereitung beginnt schon der bei der Wahl des richtigen<br />

Tools. Bietet der eigene Softwareanbieter keine passende Lösung<br />

für die Grundsteuer, muss eine Drittlösung nichts Schlechtes sein.<br />

Hier lohnt es sich, auf einen etablierten Anbieter zu setzen. Pro-<br />

Gesetze, die Sie brauchen.<br />

Dieser Band<br />

enthält alle für die tägliche Praxis wichtigen<br />

Bestimmungen: e-commerce-RL,<br />

EU-Datenschutz-GrundVO, BundesdatenschutzG,<br />

HalbleiterschutzG, MarkenG,<br />

UrheberrechtsG, TelekommunikationsG<br />

u.v.m.<br />

<strong>IT</strong>- und Computerrecht<br />

zu den Bereichen: Grundlagen des<br />

<strong>IT</strong>- und Computerrechts Elektronischer<br />

Geschäftsverkehr Urheberrecht<br />

Gewerb licher Rechtsschutz Datenschutz<br />

Arbeitsschutz <strong>IT</strong>-Beschaffung.<br />

Die 15. Auflage<br />

beinhaltet alle in der abgelaufenen Legislaturperiode<br />

beschlossenen gesetzlichen<br />

Änderungen, die bis zum 1. Januar<br />

<strong>20</strong><strong>22</strong> verkündet wurden; später in Kraft<br />

tretende Änderungen sind schon (in<br />

kursiver Schrift) zusätzlich eingearbeitet<br />

Zudem wurde die kommentierende Einleitung<br />

aktualisiert und erweitert.<br />

Mit ausführlichem Sachverzeichnis<br />

und einer Einführung<br />

von Prof. Dr. Jochen Schneider, RA<br />

15. Auflage. <strong>20</strong><strong>22</strong>. CXVIII, 950 Seiten.<br />

Kartoniert € 19,90<br />

(dtv-Band 5562)<br />

beck-shop.de/32331116<br />

Erhältlich im Buchhandel oder bei: beck-shop.de | Verlag C.H.BECK oHG ·<br />

80791 München kundenservice@beck.de | Preise inkl. MwSt. | 173986<br />

Anzeigenschwerpunkt <strong>IT</strong>-<strong>Special</strong>


Anzeigenschwerpunkt <strong>IT</strong>-<strong>Special</strong><br />

fessionelle Hersteller, wie zum Beispiel Agenda, bieten oftmals<br />

nützliche Dienste wie Installations- oder Adressübernahme-<br />

Services sowie passende Schulungsangebote. Eine On-Premises-<br />

Lösung bietet gegenüber einer Cloud-Lösung den großen Vorteil,<br />

dass keine Daten die Kanzlei verlassen. Zusätzlich müssen Mandanten<br />

nicht an ein neues Online-Tool herangeführt werden, was<br />

je nach Mandantenstruktur ein nicht zu unterschätzender Aufwand<br />

ist.<br />

Mandanten frühzeitig miteinbeziehen<br />

Zunächst sind die von der Grundsteuer betroffenen Mandanten<br />

auf die Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung hinzuweisen.<br />

Dabei hilft es, wenn Steuerberater in ihrem Kanzleiprogramm<br />

bereits bestehende Mandanten über die Anlage V<br />

oder das Anlagevermögen als Immobilienbesitzer identifizieren.<br />

Weitere Zeit sparen sie, wenn sie direkt aus dem Programm<br />

heraus Serienbriefe oder E-Mails versenden. Steuerberater sollten<br />

zudem damit rechnen, dass über Weiterempfehlungen auch<br />

Privatpersonen an sie herantreten. Denn viele, die ihre Steuererklärung<br />

bislang selbst erledigt haben, sind jetzt mit der Grundsteuer<br />

über fordert – eine Gelegenheit, um neue Mandanten zu<br />

gewinnen.<br />

Objektdaten über digitale Formulare<br />

importieren<br />

Sind die Mandanten informiert, müssen Steuerberater die<br />

nötigen Daten für die Feststellungserklärungen sammeln. Dabei<br />

sind importfähige elektronische Vorerfassungsbögen eine große<br />

Erleichterung. Pro Objekt füllt der Mandant dann ein digitales<br />

Formular aus. In der Kanzlei werden die Formulare mit den<br />

Objektdaten dann einfach per Knopfdruck in das Grundsteuerprogramm<br />

eingelesen.<br />

Abstimmungsbedarf bei der Datenbeschaffung<br />

einplanen<br />

Da die wenigsten Mandanten die benötigten Daten sofort zur<br />

Hand haben, besteht vermutlich viel Abstimmungsbedarf. Die<br />

entsprechenden Daten finden sich im Kaufvertrag, in der Flurkarte,<br />

im Grundbuchblatt, im Einheitswertbescheid, im Grundsteuerbescheid<br />

oder in der Teilungserklärung. Es ist ratsam, die<br />

Unterlagen des Mandanten sofort auf Vollständigkeit zu prüfen<br />

und wenn nötig nachzufassen. Steuerberater archivieren idealerweise<br />

die vom Mandanten eingereichten Unterlagen gleich digital,<br />

damit sie später Daten ohne weitere Abstimmung verifizieren<br />

oder ergänzen können.<br />

Startschuss für die Übermittlung: 4 Monate<br />

ab dem 1. Juli<br />

Ja, die Grundsteuerreform bereitet Steuerberatern jede Menge<br />

zusätzliche Arbeit. Wer aber schon vor dem 1. Juli die relevanten<br />

Daten sammelt und in die Grundsteueranwendung einspeist,<br />

ist klar im Vorteil. Denn dann brauchen Kanzleien für die Übermittlung<br />

der Feststellungserklärungen zwischen Juli und Oktober<br />

nur noch wenige Mausklicks. Dadurch entzerrt sich das Arbeitspensum<br />

und Steuerberater können sich über das lukrative Zusatzgeschäft<br />

freuen.<br />

Hinweis zum Autor:<br />

Josef Hofstetter<br />

ist Experte für Digitalisierung von Steuerkanzleien<br />

und Buchhaltungsbüros sowie<br />

Abteilungsleiter Vertrieb Neukunden bei<br />

Agenda Informationssysteme.<br />

BECK Stellenmarkt<br />

Rund um die Kanzlei!<br />

Unter www.beck-stellenmarkt.de/Ratgeber informieren wir Sie über spezielle<br />

Dienst leistungen und Produkte für Kanzleien. Von Kanzleimarketing und Coaching<br />

über Gut achter und Übersetzer bis zu spezialisierter <strong>IT</strong>. Branchenprofis berichten<br />

für Sie direkt aus der Praxis.<br />

Der BECK Stellenmarkt:<br />

Deutschlands große Jobbörse für Juristen, Steuerberater und Fachangestellte.<br />

Anzeigenschwerpunkt <strong>IT</strong>-<strong>Special</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!