DStR 20/22 IT-Special
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<strong>IT</strong> - <strong>Special</strong><br />
Kluge Lösungen für Steuerberater<br />
© Kir Smyslov/stock.adobe.com<br />
Anzeigenschwerpunkt
Anzeigenschwerpunkt <strong>IT</strong>-<strong>Special</strong><br />
Zukunft der Kanzlei: Was gegen Fachkräftemangel<br />
hilft – und wie Sie es bezahlen können<br />
Keine Veranstaltung, auf der dieses allgegenwärtige<br />
Thema nicht angesprochen wird: Der Fachkräftemangel<br />
bei den steuerberatenden Berufen. Die Folgen des Fachkräftemangels<br />
sind teilweise schon heute gravierend: Potenzielle<br />
Neumandate können nicht aufgenommen werden und beratungsintensive<br />
Sonderthemen, wie die „Überbrückungshilfe“, bringen<br />
manche Kanzlei an oder gar über die Belastungsgrenze.<br />
Vielschichtige Konkurrenz am Arbeitgebermarkt<br />
Abhilfe schaffen neue Mitarbeiter, doch diese zu finden gilt<br />
flächendeckend als die größte Herausforderung in der Branche<br />
der steuerberatenden Berufe. Dabei geht die Arbeitgeberkonkurrenz<br />
weit über die eigene Branche hinaus, weil ausgebildete Mitarbeiter<br />
aus der Steuerberatung bei anderen Industriezweigen<br />
genauso gefragt sind.<br />
Im Umkehrschluss heißt das: Die Kanzleien konkurrieren längst<br />
nicht mehr nur mit den üblichen Arbeitsbedingungen der eigenen<br />
Branche, sondern mit denen von Großunternehmen: Fragen rund<br />
um Wochenarbeitszeiten, flexible Arbeitszeit- und Arbeitsplatzmodelle,<br />
Karrieremöglichkeiten, die Arbeitsausstattung, das Kanzlei-Image,<br />
diverse Benefits und letztlich Verdienstmöglichkeiten<br />
rücken in den Fokus der Bewerber.<br />
Zwar gibt es bereits viele Kanzleien, die sich diesen Themen angenommen<br />
haben, und vor allem für junge Leute moderne und<br />
absolut konkurrenzfähige Arbeitsbedingungen bieten; doch insgesamt<br />
besteht in der Branche an vielen Stellen noch Aufhol bedarf.<br />
Ein Beispiel: Motivierende Umsatzbeteiligungen für Mitarbeiter<br />
sind längst nicht branchenüblich – obwohl hinsichtlich der Art<br />
der Aufgaben und Tätigkeiten viel dafür spricht.<br />
Ein anderes Beispiel: Das mobile Arbeiten. Obwohl viele Kanzleien<br />
– insbesondere während der Corona-Pandemie – die Erfahrung<br />
gemacht haben, dass die Mitarbeiter freiwillig gern ins Büro<br />
kommen, war das Angebot, situativ und soweit machbar mobil zu<br />
arbeiten, nicht nur aus epidemiologischer Sicht verantwortungsvoll,<br />
sondern für die Mitarbeiter wichtig: Sie konnten sich im<br />
Freundeskreis unterhalten und „mithalten“, weil ihr Arbeitgeber<br />
ebenfalls Homeoffice oder mobiles Arbeiten ermöglichte.<br />
Am Ende will fast jeder stolz auf seinen Arbeitgeber sein und<br />
durchaus damit „prahlen“, wie gut es ihm geht. Hört man immer<br />
nur die Lobeshymnen von anderen, wächst die Motivation sich<br />
auf dem Arbeitsmarkt nach Alternativen umzuschauen. Für manche<br />
Kanzleien stellen die genannten Punkte kein Problem dar:<br />
Es herrscht ein sehr gutes Betriebsklima, die Mitarbeiter fühlen<br />
sich wertgeschätzt, vermeintlich kleine Gesten und Anerkennungen<br />
sind oft mehr wert als unpersönliche „Benefit-Angebote“<br />
großer Konzerne, moderne Arbeitsgeräte und Möglichkeiten zur<br />
flexiblen Arbeitsplatz- und Arbeitszeitgestaltung sind gegeben.<br />
Viele andere Kanzleien haben an dieser Stelle jedoch Nachholbedarf.<br />
Eine Frage des Geldes …<br />
Am Ende gilt auch für die steuerberatenden Berufe ein zentrales<br />
Gesetz der Marktwirtschaft: Ist die Nachfrage groß und das Angebot<br />
überschaubar, steigt der Preis; das gilt auch für Fachkräfte.<br />
Dementsprechend beobachteten Marktumfragen in den vergangenen<br />
Jahren eine spürbare Steigerung der Personalkostenquote<br />
in den Kanzleien. Wenn die Umsätze in gleichem Maße stiegen,<br />
würde die Quote – unter sonst gleichen Bedingungen – gleichbleiben.<br />
Das heißt, die absoluten Personalaufwendungen können<br />
dann steigen, wenn auch der Umsatz steigt. Die oben bereits erwähnte<br />
Umsatzbeteiligung wäre dann ein adäquates Mittel, um<br />
das unternehmerische Risiko einzudämmen und gleichzeitig Mitarbeiter<br />
zu motivieren.<br />
Und es kommt darauf an, wie wertig die Leistungen sind, die<br />
die Mitarbeiter erbringen. Anders ausgedrückt: Welchen Verkaufspreis<br />
kann die Kanzlei für die eingesetzte Stunde erzielen?<br />
Wenn die Personalkosten für Fachkräfte steigen, sollten diese<br />
wirklich nur die Tätigkeiten ausführen, bei denen man ihr Fachwissen<br />
benötigt.<br />
Häufig erleben wir in Kanzleien, dass hochqualifiziertes Fachpersonal<br />
stundenweise Aufgaben bearbeitet, die entweder weniger<br />
qualifiziertes Personal oder anders qualifiziertes Personal, wie<br />
<strong>IT</strong>-Fachkräfte, erledigen könnte.<br />
Viele Kanzleien sind aus diesem Grund bereits arbeitsteiliger<br />
geworden: Um das Einspielen von Datensätzen zur Vorbereitung<br />
der Buchhaltung kümmern sich speziell ausgebildete Kräfte, die<br />
Anforderung von Belegen oder die Beantwortung von einfachen<br />
Mandantenanfragen übernehmen Bürokaufleute. Das steuerlich<br />
qualifizierte Personal erzielt deutlich höhere Pro-Kopf-Umsätze.<br />
… und/oder eine Frage der Produktivität<br />
Doch nicht nur durch Arbeitsteilung kann die Produktivität erhöht<br />
werden: Auch durch den Einsatz der <strong>IT</strong> können Mitarbeiter<br />
wesentlich produktiver arbeiten. Das ist wichtig, denn steigt die<br />
Produktivität der Mitarbeiter, kann die Kanzlei höhere Personalkosten<br />
kompensieren. Dabei ergeben sich bei vielen Kanzleien<br />
durch die Möglichkeiten der Digitalisierung und Automatisierung<br />
enorme Potenziale.<br />
Anzeigenschwerpunkt <strong>IT</strong>-<strong>Special</strong>
Anzeigenschwerpunkt <strong>IT</strong>-<strong>Special</strong><br />
Je nach Ausgangssituation sind hier Produktivitätssteigerungen<br />
von <strong>20</strong> Prozent und mehr keine Seltenheit. Dabei gilt: Gerade am<br />
Anfang erzielt die Kanzlei schnell sichtbare Ergebnisse und Fortschritte.<br />
Automatisiert sie viele repetitive Tätigkeiten, digitalisiert<br />
und modernisiert viele Prozessabläufe, dann können zusätzliche<br />
Mandanten aufgenommen werden und Mitarbeiter sich auf höher<br />
abrechenbare Tätigkeiten, vor allem in der Beratung, konzentrieren.<br />
Erfreuliche Begleiteffekte gibt es auch: Die Kanzlei stellt sich<br />
gegenüber Mitarbeitern und Mandanten modern, digital und innovativ<br />
dar.<br />
Das Argument, dass viele Mandanten für die digitale Zusammenarbeit<br />
nicht bereit sind, widerlegen Beispiele von Kanzleien, die es<br />
konsequent angegangen sind. Dafür reicht oft ein erster, einfacher<br />
Schritt mit großer Wirkung: Auswertungen werden nur noch über<br />
ein sicheres Online-Portal zur Verfügung gestellt. Bei ausdrücklichem<br />
Mandantenwunsch wird jede Druckauswertung mit einer<br />
zusätzlichen Gebühr berechnet.<br />
Sollte es Mandanten geben, die gar nicht mitziehen und womöglich<br />
ohnehin zu den C-Mandanten mit hohem Zeitaufwand und<br />
wenig Umsatz gehören, dann ist es rein betriebswirtschaftlich sinnvoll,<br />
an der ein oder anderen Stelle das Mandat niederzulegen und<br />
eine der neuen Mandantenanfragen anzunehmen.<br />
Fazit<br />
Das Thema Digitalisierung und Automation hat eine starke<br />
Wechselwirkung mit dem Thema Fachkräftemangel. Nicht nur<br />
wegen dem wirtschaftlichen Zwang zu höherer Produktivität,<br />
sondern in Bezug auf die Attraktivität als Arbeitgeber. Aber auch<br />
darüber hinaus müssen die Arbeitsbedingungen mit denen großer<br />
Industriekonzerne mithalten können.<br />
Berufe im steuerberatenden Umfeld sind hoch attraktiv und krisensicher.<br />
Sie sind abwechslungsreich, die Sinnstiftung der Arbeit<br />
ist klar und sofort erkennbar, die Kollegialität in vielen Kanzleien<br />
durch die kurzen Wege und flachen Hierarchien oft sehr hoch und<br />
in vielen Fällen gibt es moderne Arbeitsbedingungen und große<br />
Flexibilität. Wenn dann attraktivere Konditionen dazu kommen,<br />
haben Kanzleien gute Chancen bei Fachkräften zu punkten.<br />
Hinweis zum Autor:<br />
Andreas Hermanutz<br />
ist Leiter Vertrieb und Service bei<br />
Wolters Kluwer Tax & Accounting<br />
Deutschland.<br />
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Anzeigenschwerpunkt <strong>IT</strong>-<strong>Special</strong>
Anzeigenschwerpunkt <strong>IT</strong>-<strong>Special</strong><br />
Ausgaben rund um den Mitarbeiter digital bündeln<br />
Wie <strong>IT</strong>-Lösungen Auslagenerstattung bis Nettolohnoptimierung einfach<br />
umsetzbar machen<br />
Mit Mitarbeitern gehen Kosten vielerlei Art einher –<br />
vom regulären Lohn über Sachbezüge bis hin zu Reisekosten.<br />
Diese Ausgaben, die teils auch vom Beschäftigten<br />
selbst getätigt werden, zu bündeln und mitsamt Rechnung<br />
übersichtlich zu verwalten, kann schnell zur Herausforderung<br />
werden. Die Prüfung und Berücksichtigung der Mitarbeiterauslagen<br />
und Reisekostenabrechnungen des Mandanten offenbaren<br />
sich für viele Steuerberater oftmals als mühsame Tätigkeit, die bei<br />
der Erstellung der Finanzbuchhaltung einen nicht unerheblichen<br />
Zeitaufwand für die Kanzlei verursacht.<br />
Dies ist vor allem der Fall, wenn Mandanten fehlerhafte oder<br />
unvollständige Datensätze zur Verfügung stellen und somit ein<br />
hoher Mehraufwand für die Kanzlei entsteht. Zudem gehören<br />
analoge Daten und manuelle Arbeiten in diesem Zusammenhang<br />
zu den absoluten Zeitfressern, die wiederum ein hohes Fehlerpotential<br />
in sich bergen. Wenn nicht alle Daten ordnungsgemäß<br />
<strong>DStR</strong>-Anzeigenschwerpunkt<br />
und einfach an einem Ort zusammengeführt werden können,<br />
entsteht leicht ein Chaos. Diese Problematik dürfte vielen Steuerkanzleien<br />
bekannt sein und ist mit einer digitalen Lösung in der<br />
Regel einfach lösbar.<br />
Reisekosten und Auslagen rechtskonform<br />
digitalisieren<br />
Geschäftsreisen beinhalten nicht nur die Kosten für den Mietwagen<br />
oder das Hotel, sondern auch Pauschalen und Auslagen,<br />
die vom Reisenden getätigt wurden. Mit einer digitalen Reisekosten-Lösung<br />
sparen sich Unternehmen erheblichen (und unnötigen)<br />
Verwaltungsaufwand rund um diese Ausgaben. Dabei<br />
ist darauf zu achten, dass die Software in jedem Fall DSGVOund<br />
GoBD-konform ist.<br />
Da heutzutage unternehmensweit immer mehr digitale<br />
Anwendungen genutzt werden, muss bei einem Reisekostenanbieter<br />
stets darauf geachtet werden, dass die Lösung mit den<br />
bereits vorhandenen Finanzanwendungen kompatibel ist.<br />
Direkte Schnittstellen zu gängigen ERP-Systemen wie DATEV<br />
oder HR- und Reisebuchungslösungen dienen als Brücke zwischen<br />
Mandant und Steuerberater und sind daher empfehlenswert<br />
zugunsten aller Parteien.<br />
<strong>IT</strong> - <strong>Special</strong><br />
<strong>DStR</strong> <strong>20</strong>/23<br />
Kluge Lösungen für Steuerberater<br />
Erscheintermin: <strong>20</strong>.05.<strong>20</strong>23<br />
<strong>DStR</strong>-Anzeigenschwerpunkt<br />
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Christina Stauber<br />
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Außerdem sind Firmenkreditkarten ein wahrer Katalysator bei<br />
der Geschwindigkeit Ihrer Finanzprozesse. Achten Sie bei der<br />
Anbieterwahl unbedingt darauf, dass eine Systemanbindung<br />
herrscht, es sich nicht um eine Debitkarte handelt und sowohl<br />
physische als auch digitale Karten möglich sind. Im Idealfall<br />
erhalten Sie dazu attraktive Cashbacks.<br />
Einfache Nettolohnoptimierung mit Mitarbeiterbenefits<br />
Sowohl für Steuerkanzleien als auch Mandanten stellt Mitarbeiterbindung<br />
und Personalmarketing eine wachsende Herausforderung<br />
dar. Arbeitnehmer und Bewerber halten hohe Ansprüche<br />
an ihren Arbeitgeber und Unternehmen müssen sich vermehrt<br />
von der Konkurrenz absetzen – beispielsweise mit attraktiven<br />
Mitarbeiterbenefits.<br />
Anzeigenschluss: 24.04.<strong>20</strong>23<br />
Herstellung: Tel. (089) 3 81 89-598<br />
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Ungenutztes Potenzial liegt besonders bei Benefits zur Nettolohnoptimierung,<br />
die gezielt bestimmte steuer- und sozialversicherungsrechtliche<br />
Gestaltungsspielräume nutzen. Diese steuerlichen<br />
Möglichkeiten werden mehrheitlich kaum ausgeschöpft<br />
Anzeigenschwerpunkt <strong>IT</strong>-<strong>Special</strong>
Anzeigenschwerpunkt <strong>IT</strong>-<strong>Special</strong><br />
und eignen sich daher besonders, um sich als Arbeitgeber herauszustellen.<br />
Beispiele für derartige Mitarbeiterbenefits sind der<br />
Essenszuschuss (bzw. Kantinen-Surrogate) oder das Mobilitätsbudget,<br />
die besonders einfach digital umzusetzen sind.<br />
Der Essenszuschuss, der vielen noch als Essensmarken auf<br />
Papier bekannt sein sollte, lässt sich mittlerweile vollends digital<br />
abwickeln. Dazu kommt der Vorteil, dass keine Anbieterbindung<br />
besteht und der Zuschuss auch im Supermarkt oder lokalen<br />
Restaurant eingelöst werden kann. Damit eignet sich dieser Mitarbeiterbenefit<br />
besonders für Mitarbeiter im Home-Office, die<br />
nicht mehr auf Kantine oder Büroküche zurückgreifen können.<br />
Das digitale Mobilitätsbudget zeugt durch seine Anwendbarkeit<br />
auf alle Transportmittel von ähnlicher Flexibilität. Da auch Tankausgaben,<br />
Urlaubsflug oder Fahrradreparatur unter das Budget<br />
fallen, ist es eine ideale Alternative zum Firmenwagen, die für<br />
alle Mitarbeiter attraktiv ist.<br />
Digitale Lösungen rund um den Mitarbeiter<br />
Für Mitarbeiter-Finanzprozesse besteht ein großes Digitalisierungspotenzial,<br />
insbesondere wenn der Mitarbeiter vom <strong>IT</strong>-<br />
Anbieter zentral bedacht wird. Von der revisionssicheren Archivierung<br />
von Dokumenten über die Effizienzsteigerung in der<br />
Buchhaltung bis hin zur höheren Transparenz und Übersichtlichkeit:<br />
Digitale Lösungen bringen eine Reihe an Vorteilen für Ihre<br />
Kanzlei.<br />
Dieser Mehrwert ist übertragbar auf Mandanten und befruchtet<br />
zudem die Zusammenarbeit zwischen ihnen und der Kanzlei.<br />
Mit der Umstellung auf digitale Abrechnungsprozesse können<br />
Kanzleien erhebliche Ressourcen einsparen und sie für jene Aufgaben<br />
verwenden, die für den Unternehmenserfolg wichtig sind.<br />
In diesem Sinne lohnt sich der Blick über den Tellerrand hinaus:<br />
Arbeiten Ihre Finanzen noch auf Papier oder schon digital?<br />
Hinweis zum Autor:<br />
Nikolai Skatchkov<br />
ist CEO und Mitgründer von Circula.<br />
Er beschäftigt sich seit Jahren mit der<br />
Digitalisierung der Finanzwelt und von<br />
Geschäftsprozessen, insbesondere mit<br />
mitarbeiterzentrierten Prozessen und systemischen Ökosystemen<br />
in KMUs.<br />
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Anzeigenschwerpunkt <strong>IT</strong>-<strong>Special</strong>
Anzeigenschwerpunkt <strong>IT</strong>-<strong>Special</strong><br />
Digitale Fahrtenbücher erleichtern den Arbeitsalltag<br />
Stehen Firmenwagen Selbstständigen und Arbeitnehmern<br />
auch für private Zwecke zur Verfügung, entsteht ein geldwerter<br />
Vorteil. Dieser muss versteuert werden. Die Methode<br />
der Firmenwagenversteuerung kann dabei vom Fahrer selbst<br />
gewählt werden.<br />
1-%-Methode vs. Fahrtenbuch<br />
Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten der Versteuerung unterschieden:<br />
der 1-%-Regelung und der Fahrtenbuchführung. Die<br />
pauschale 1-%-Versteuerung richtet sich nach dem Bruttolistenpreis<br />
des Dienstwagens. Diese Methode ist demnach unkompliziert,<br />
gleichzeitig ist sie in vielen Fällen jedoch auch kostenintensiver.<br />
Bei der Fahrtenbuchführung wird der geldwerte Vorteil<br />
nicht pauschal versteuert, Dienstwagenfahrer müssen nur die tatsächlich<br />
getätigten Privatfahrten steuerlich absetzen. Unterm<br />
Strich lässt sich sagen: Bei Fahrzeugen mit einem hohen Bruttolistenpreis,<br />
die hauptsächlich für Betriebsfahrten genutzt werden,<br />
lohnt sich die Fahrtenbuchmethode. Im Einzelfall können Fahrtenbuchinteressierte<br />
durch einen Firmenwagenrechner herausfinden,<br />
welche Art der Versteuerung sich für sie lohnt. Kostenlose<br />
Firmenwagenrechner sind durch eine einfache Internetrecherche<br />
zu finden.<br />
Steuerersparnis im vierstelligen Bereich<br />
Die Fahrtenbuchmethode klingt verlockend, denn Firmenwagenfahrer<br />
können damit jährlich Steuern im vierstelligen Bereich<br />
sparen. Diese Art der Versteuerung ist auf den ersten Blick<br />
jedoch arbeitsaufwendiger. Damit ein Fahrtenbuch vom Finanzamt<br />
akzeptiert wird, muss es strenge Vorgaben erfüllen: Es muss<br />
zeitnah geführt werden und darf nachträglich nicht veränderbar<br />
sein. Zudem müssen Datum, Kilometerstand vor und nach der<br />
Fahrt, das genau Fahrtziel, Zweck, Name der Geschäftspartner,<br />
sowie die Bezeichnung des Fahrzeuges bei jeder Fahrt angegeben<br />
werden. Lücken und falsche Angaben im Fahrtenbuch können<br />
zu empfindlichen Strafen führen. Aus Angst, der Mehraufwand<br />
würde die Kostenersparnis nicht rechtfertigen, schrecken viele<br />
Interessierte vor der handschriftlichen Fahrtenbuchmethode<br />
zurück.<br />
Der Mehraufwand, der durch die handschriftliche Fahrtenbuchführung<br />
entsteht, ist erheblich. Im digitalen Zeitalter können<br />
Fahrer jedoch von den Vorteilen beider Versteuerungsmethoden<br />
profitieren: Kostenersparnis bei gleichzeitiger Zeitersparnis. Möglich<br />
wird dies durch elektronische Fahrtenbücher. Diese zeichnen<br />
alle finanzamtrelevanten Daten beim Start des Motors auf, lediglich<br />
die Kategorisierung in Arbeitsweg, Betriebs- und Privatfahrt<br />
muss selbstständig durchgeführt werden. Am Ende eines<br />
Steuerjahres kann das Fahrtenbuch dann im Handumdrehen<br />
exportiert werden. Es ist ratsam, sich vorher eingehend mit den<br />
verschiedenen Fahrtenbuchanbietern vertraut zu machen. Um<br />
die Rechtssicherheit des Fahrtenbuchs zu gewährleisten, sollte<br />
es über eine Änderungshistorie verfügen. Diese garantiert die<br />
Manipulations sicherheit. Zusätzlich ist es essentiell, dass der Fahrtenbuchanbieter<br />
die gesetzliche Aufbewahrungsfrist der aufgezeichneten<br />
Daten von 10 Jahren einhalten kann und die strengen<br />
Datenschutzregelungen nach BDSG und DSGVO einhält. Die<br />
Kostenerfassung fahrzeugrelevanter Ausgaben, die Live-Ortung<br />
von Fahrzeugen und ein passwortgeschützter Privatmodus sind<br />
weitere Pluspunkte einer empfehlenswerten Fahrtenbuchsoftware.<br />
Digitalisierung verbessert Fuhrparkmanagement<br />
Fahrtenbücher sind nicht nur Selbstständigen vorbehalten,<br />
auch Unternehmen können von der Fahrtenbuchführung<br />
profitieren. Die Zeit, die durch die elektronische Variante des<br />
Fahrtenbuches eingespart werden kann, geht beispielsweise nicht<br />
mehr von der wertvollen Arbeitszeit der Mitarbeitenden ab. Darüber<br />
hinaus kann die Fahrtenbuchsoftware vieler Anbieter durch<br />
hilfreiche Tools zum Fuhrparkmanagement ergänzt werden. Diese<br />
reichen von der Routendokumentation über den Diebstahlschutz<br />
der Flotte bis hin zum Erstellen von Kundennachweisen und voller<br />
Kostenkontrolle. Besonders hervorzuheben ist hier die Möglichkeit<br />
einer Tankkartenintegration. Diese reduziert die chaotische<br />
Zettelwirtschaft enorm. Der Mehrwert liegt jedoch vor allem bei<br />
der Vorbeugung von Tankbetrug und beschert Firmen zusätzlich<br />
Rabatte bei teilnehmenden Tankstellen. Bei der Auswahl des<br />
richtigen Fuhrparksoftwareanbieters ist dessen Zielgruppe zu<br />
beachten. War eine Fuhrparkmanagementsoftware früher hauptsächlich<br />
Thema bei Großunternehmen, gibt es inzwischen auch<br />
Firmen, die sich speziell auf die Bedürfnisse kleiner und mittelständischer<br />
Betriebe ausgerichtet haben.<br />
Die Lösung: Digitale Fahrtenbücher<br />
Hinweis zur Autorin:<br />
Anna Ziegler<br />
ist Content Marketing Managerin<br />
bei Vimcar.<br />
Kontakt: steuerberater@vimcar.de<br />
Anzeigenschwerpunkt <strong>IT</strong>-<strong>Special</strong>
Anzeigenschwerpunkt <strong>IT</strong>-<strong>Special</strong><br />
Countdown zur Grundsteuer: Ist Ihre Kanzlei vorbereitet?<br />
Digitale Tools ermöglichen Steuerberatern die Entzerrung des Workloads.<br />
Der Juli rückt näher. Dann öffnet sich im Rahmen der Grundsteuerreform<br />
ein 4-monatiges Zeitfenster für die Übermittlung der<br />
Grundsteuerwerte an das Finanzamt. Steuerberater, die von der<br />
Datensammlung bis zur Übermittlung digital aufgestellt sind, können<br />
die Mehrbelastung jedoch gut bewältigen und die Grundsteuer<br />
als Erfolg für ihre Kanzlei verbuchen.<br />
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen<br />
für Städte und Gemeinden. Die für die Berechnung<br />
genutzten Einheitswerte wurden jedoch viele Jahrzehnte<br />
nicht aktualisiert. Mit seinem Urteil vom April <strong>20</strong>18 erklärte das<br />
Bundesverfassungsgericht daher die Bemessungsgrundlage der<br />
Grundsteuer für verfassungswidrig. Und erzwang so die <strong>20</strong>19 beschlossene<br />
Neuregelung, nach der sich die Grundsteuer künftig<br />
stärker an den tatsächlichen Werten orientieren soll.<br />
Mammutaufgabe für Steuerberater<br />
Auch wenn die Grundsteuer erst ab dem Jahr <strong>20</strong>25 nach den<br />
neuen Werten erhoben wird, müssen schon jetzt alle für die Grundsteuer<br />
relevanten Objekte neu bewertet werden. Betroffen sind<br />
ungefähr 36 Millionen. Grundstücke, Immobilien und landwirtschaftliche<br />
Betriebe. Für jede wirtschaftliche Einheit müssen<br />
Immobilienbesitzer zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober <strong>20</strong><strong>22</strong><br />
eine Feststellungserklärung an das Finanzamt übermitteln.<br />
Rechtzeitige Vorbereitung zwingend notwendig<br />
Viele Steuerberater zweifeln bereits daran, ob die fristgerechte<br />
Umsetzung der Grundsteuerreform in diesem Zeitrahmen überhaupt<br />
möglich ist. Schließlich müssen sie die notwendigen Daten<br />
bei ihren Mandanten einholen, die Erklärungen erstellen und<br />
dabei auch noch die bund- und länderspezifischen Berechnungsmodelle<br />
berücksichtigen. Steuerberater, die systematisch ihre<br />
Kanzlei, ihre Mitarbeiter und ihre Mandanten auf die Grundsteuer<br />
vorbereiten, können diese Mehrbelastung jedoch abfedern<br />
und über einen breiten Zeitraum strecken.<br />
Auswahl des richtigen Grundsteuer-Tools<br />
Die Vorbereitung beginnt schon der bei der Wahl des richtigen<br />
Tools. Bietet der eigene Softwareanbieter keine passende Lösung<br />
für die Grundsteuer, muss eine Drittlösung nichts Schlechtes sein.<br />
Hier lohnt es sich, auf einen etablierten Anbieter zu setzen. Pro-<br />
Gesetze, die Sie brauchen.<br />
Dieser Band<br />
enthält alle für die tägliche Praxis wichtigen<br />
Bestimmungen: e-commerce-RL,<br />
EU-Datenschutz-GrundVO, BundesdatenschutzG,<br />
HalbleiterschutzG, MarkenG,<br />
UrheberrechtsG, TelekommunikationsG<br />
u.v.m.<br />
<strong>IT</strong>- und Computerrecht<br />
zu den Bereichen: Grundlagen des<br />
<strong>IT</strong>- und Computerrechts Elektronischer<br />
Geschäftsverkehr Urheberrecht<br />
Gewerb licher Rechtsschutz Datenschutz<br />
Arbeitsschutz <strong>IT</strong>-Beschaffung.<br />
Die 15. Auflage<br />
beinhaltet alle in der abgelaufenen Legislaturperiode<br />
beschlossenen gesetzlichen<br />
Änderungen, die bis zum 1. Januar<br />
<strong>20</strong><strong>22</strong> verkündet wurden; später in Kraft<br />
tretende Änderungen sind schon (in<br />
kursiver Schrift) zusätzlich eingearbeitet<br />
Zudem wurde die kommentierende Einleitung<br />
aktualisiert und erweitert.<br />
Mit ausführlichem Sachverzeichnis<br />
und einer Einführung<br />
von Prof. Dr. Jochen Schneider, RA<br />
15. Auflage. <strong>20</strong><strong>22</strong>. CXVIII, 950 Seiten.<br />
Kartoniert € 19,90<br />
(dtv-Band 5562)<br />
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Anzeigenschwerpunkt <strong>IT</strong>-<strong>Special</strong>
Anzeigenschwerpunkt <strong>IT</strong>-<strong>Special</strong><br />
fessionelle Hersteller, wie zum Beispiel Agenda, bieten oftmals<br />
nützliche Dienste wie Installations- oder Adressübernahme-<br />
Services sowie passende Schulungsangebote. Eine On-Premises-<br />
Lösung bietet gegenüber einer Cloud-Lösung den großen Vorteil,<br />
dass keine Daten die Kanzlei verlassen. Zusätzlich müssen Mandanten<br />
nicht an ein neues Online-Tool herangeführt werden, was<br />
je nach Mandantenstruktur ein nicht zu unterschätzender Aufwand<br />
ist.<br />
Mandanten frühzeitig miteinbeziehen<br />
Zunächst sind die von der Grundsteuer betroffenen Mandanten<br />
auf die Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung hinzuweisen.<br />
Dabei hilft es, wenn Steuerberater in ihrem Kanzleiprogramm<br />
bereits bestehende Mandanten über die Anlage V<br />
oder das Anlagevermögen als Immobilienbesitzer identifizieren.<br />
Weitere Zeit sparen sie, wenn sie direkt aus dem Programm<br />
heraus Serienbriefe oder E-Mails versenden. Steuerberater sollten<br />
zudem damit rechnen, dass über Weiterempfehlungen auch<br />
Privatpersonen an sie herantreten. Denn viele, die ihre Steuererklärung<br />
bislang selbst erledigt haben, sind jetzt mit der Grundsteuer<br />
über fordert – eine Gelegenheit, um neue Mandanten zu<br />
gewinnen.<br />
Objektdaten über digitale Formulare<br />
importieren<br />
Sind die Mandanten informiert, müssen Steuerberater die<br />
nötigen Daten für die Feststellungserklärungen sammeln. Dabei<br />
sind importfähige elektronische Vorerfassungsbögen eine große<br />
Erleichterung. Pro Objekt füllt der Mandant dann ein digitales<br />
Formular aus. In der Kanzlei werden die Formulare mit den<br />
Objektdaten dann einfach per Knopfdruck in das Grundsteuerprogramm<br />
eingelesen.<br />
Abstimmungsbedarf bei der Datenbeschaffung<br />
einplanen<br />
Da die wenigsten Mandanten die benötigten Daten sofort zur<br />
Hand haben, besteht vermutlich viel Abstimmungsbedarf. Die<br />
entsprechenden Daten finden sich im Kaufvertrag, in der Flurkarte,<br />
im Grundbuchblatt, im Einheitswertbescheid, im Grundsteuerbescheid<br />
oder in der Teilungserklärung. Es ist ratsam, die<br />
Unterlagen des Mandanten sofort auf Vollständigkeit zu prüfen<br />
und wenn nötig nachzufassen. Steuerberater archivieren idealerweise<br />
die vom Mandanten eingereichten Unterlagen gleich digital,<br />
damit sie später Daten ohne weitere Abstimmung verifizieren<br />
oder ergänzen können.<br />
Startschuss für die Übermittlung: 4 Monate<br />
ab dem 1. Juli<br />
Ja, die Grundsteuerreform bereitet Steuerberatern jede Menge<br />
zusätzliche Arbeit. Wer aber schon vor dem 1. Juli die relevanten<br />
Daten sammelt und in die Grundsteueranwendung einspeist,<br />
ist klar im Vorteil. Denn dann brauchen Kanzleien für die Übermittlung<br />
der Feststellungserklärungen zwischen Juli und Oktober<br />
nur noch wenige Mausklicks. Dadurch entzerrt sich das Arbeitspensum<br />
und Steuerberater können sich über das lukrative Zusatzgeschäft<br />
freuen.<br />
Hinweis zum Autor:<br />
Josef Hofstetter<br />
ist Experte für Digitalisierung von Steuerkanzleien<br />
und Buchhaltungsbüros sowie<br />
Abteilungsleiter Vertrieb Neukunden bei<br />
Agenda Informationssysteme.<br />
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