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Landesarchiv Berlin C Rep. 104-02 Stadtarchiv Berlin

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Vorwort<br />

Vorwort<br />

C <strong>Rep</strong>. <strong>104</strong>-<strong>02</strong> Magistrat der Stadt <strong>Berlin</strong>, <strong>Stadtarchiv</strong> <strong>Berlin</strong><br />

1. Behördengeschichte<br />

Das <strong>Stadtarchiv</strong> nahm im Juni 1945 mit Ernst Kaeber seine Tätigkeit im <strong>Berlin</strong>er Rathaus<br />

wieder auf und begann, zahlreiche Akten und Dokumente aus den Behörden und anderen<br />

zerstörten Gebäuden zu bergen und zu sichern.<br />

Von der administrativen Spaltung der Stadt 1948 blieb auch das <strong>Stadtarchiv</strong> nicht ausgeschlossen<br />

- im Westteil der Stadt wurde ein neues Institut begründet. 1<br />

Die Leitung des in <strong>Berlin</strong>-Mitte verbliebenen <strong>Stadtarchiv</strong>s übernahm bis 1949 zunächst der<br />

Direktor der Stadtbibliothek, Heinz Werner. In den folgenden Jahren fungierten Hans-<br />

Theodor Schmidt (1949-1953), Gertrud Rosenmeyer (1954-1959), Rudi Liening (1960-<br />

1980) und Werner Gahrig (1981-1990) als Direktoren.<br />

Die Unterstellung des <strong>Stadtarchiv</strong>s der Hauptstadt der DDR wechselte häufig; zuletzt war<br />

es dem Sektor Archivwesen bei der Abteilung Innere Angelegenheiten des Magistrats zugeordnet.<br />

In den Jahren 1952 und 1962 kehrten die kriegsverlagerten Akten, z.T. mit Verlusten, zurück.<br />

Lange Zeit im Marstallgebäude mit der Adresse Marx-Engels-Platz 7 untergebracht,<br />

wechselte das Archiv im Jahre 1975 in Räumlichkeiten im Spreeflügel des Marstalls, nun<br />

mit der Adresse Breite Straße 30/31.<br />

1965 erließ die Staatliche Archivverwaltung der DDR die "Verordnung über das staatliche<br />

Archivwesen" und schuf damit die Grundlage für den Ausbau des <strong>Stadtarchiv</strong>s <strong>Berlin</strong> zum<br />

Staatsarchiv der Hauptstadt <strong>Berlin</strong>. Mit der Archivverordnung von 1976 erhielt das <strong>Stadtarchiv</strong><br />

<strong>Berlin</strong> den Status und die Funktion eines Staatsarchivs. 2 Damit erweiterte sich die<br />

Zuständigkeit des Archivs auf die <strong>Berlin</strong>er volkseigenen Betriebe und Kombinate sowie<br />

wirtschaftsleitende Einrichtungen und die für <strong>Berlin</strong> zuständigen Gerichte und Behörden<br />

der DDR (Bezirksbehörden).<br />

1985 beschloss der Magistrat in Vorbereitung auf die 750-Jahrfeier <strong>Berlin</strong>s die Gründung<br />

eines "Büros für stadtgeschichtliche Dokumentation und technische Dienste" als nachgeordnete<br />

Einrichtung des <strong>Stadtarchiv</strong>s, um eine breitere Öffentlichkeitsarbeit zu erreichen.<br />

Kurze Zeit war dem <strong>Stadtarchiv</strong> <strong>Berlin</strong> von 1986-1989 auch das "Sporthistorische Kabinett<br />

<strong>Berlin</strong>" zugeordnet.<br />

1991 vereinigten sich das <strong>Stadtarchiv</strong> <strong>Berlin</strong>, das Büro für stadtgeschichtliche Dokumentation<br />

und technische Dienste, das Verwaltungsarchiv des Magistrats von <strong>Berlin</strong> und das<br />

<strong>Landesarchiv</strong> <strong>Berlin</strong> zum neuen "<strong>Landesarchiv</strong> <strong>Berlin</strong>". Die Dienststelle in der Breiten<br />

Straße in <strong>Berlin</strong> Mitte fungierte nun als "Außenstelle" des <strong>Landesarchiv</strong>s <strong>Berlin</strong>, bevor<br />

1999 auch die räumliche Vereinigung mit dem <strong>Landesarchiv</strong> <strong>Berlin</strong> im Gebäude<br />

Kalckreuthstraße 1-3 in <strong>Berlin</strong>-Schöneberg erfolgen konnte.<br />

2. Bestandsinformationen<br />

Der Bestand umfasst 1234 Akteneinheiten (36,45 lfm) und dokumentiert einen Zeitraum<br />

von 1945 bis 1990. Einzelne Vorgänge reichen bis 1943 zurück; mehrere Akten datieren<br />

wegen der inhaltlichen Zusammenhänge bis in die Zeit der Auflösung der Außenstelle<br />

Breite Straße, z.T. sogar bis 20<strong>02</strong>.<br />

1 Hier arbeitete das Institut ebenfalls unter der Bezeichnung „<strong>Stadtarchiv</strong> <strong>Berlin</strong>“. Nachdem mit der neuen Verfassung<br />

vom 01. Oktober 1950 <strong>Berlin</strong> (West) den Status eines Bundeslandes erhalten hatte, wies der Innensenator am 18. April<br />

1951 an, dass das <strong>Stadtarchiv</strong> künftig die Bezeichnung „<strong>Landesarchiv</strong> <strong>Berlin</strong>“ zu führen habe.<br />

2 Verordnung über das Staatliche Archivwesen der DDR vom 11. März 1976 und Durchführungsbestimmungen. In: GBI.<br />

DDR I Nr. 10, S. 165 ff.<br />

III

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