Infos zum amtlichen Lageplan - Ingenieurbüro Retz und Schlachter
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<strong>Ingenieurbüro</strong> <strong>Retz</strong> + <strong>Schlachter</strong><br />
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure<br />
Eschbacher Str. 1<br />
79761 Waldshut-Tiengen<br />
Infoblatt <strong>zum</strong> <strong>Lageplan</strong><br />
1. Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Der <strong>Lageplan</strong> <strong>zum</strong> Bauantrag ist nach den gesetzlichen Bestimmungen des<br />
öffentlichen Baurechts in Baden-Württemberg einer der zentralen Bestandteile eines<br />
jeden Bauantrags. Ein qualifizierter <strong>Lageplan</strong> darf daher nur von Sachverständigen -<br />
wie Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) - gemäß § 5 LBOVVO<br />
gefertigt werden.<br />
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Baugenehmigung aufgr<strong>und</strong> eines<br />
fehlerhaften oder unvollständigen <strong>Lageplan</strong>s erteilt wurde, kann die<br />
Baurechtsbehörde die Baugenehmigung entziehen bzw. sogar eine<br />
Rückbauverfügung erlassen.<br />
2. Zweck des <strong>Lageplan</strong>s<br />
Während die Pläne des Architekten das Gebäude selbst beschreiben, wird im<br />
<strong>Lageplan</strong> <strong>zum</strong> Bauantrag die Stellung des Projekts innerhalb des Gr<strong>und</strong>stücks<br />
festgelegt. Von zentraler Bedeutung ist hierbei die Überprüfung, ob die erforderlichen<br />
Grenzabstände eingehalten sind.<br />
Der <strong>Lageplan</strong> enthält daneben eine Reihe von weiteren Daten, die für die Beurteilung<br />
<strong>und</strong> Genehmigung Ihres Bauvorhabens durch die Baurechtsbehörde nötig sind. Er<br />
stellt neben dem Baugr<strong>und</strong>stück mit seiner schon vorhandenen Bebauung auch alle<br />
Nachbargr<strong>und</strong>stücke dar, so dass eine Wahrung der Rechte der Nachbarn<br />
(Mindestabstände, Belichtungsverhältnisse, Brandschutz) beurteilt werden kann.<br />
Besteht kein Bebauungsplan, so richtet sich Art <strong>und</strong> Maß der baulich zulässigen<br />
Nutzung danach, ob das Projekt sich in die nähere Umgebung einfügt (§ 34 BauGB).<br />
Die Beurteilungskriterien werden dann also aus der im <strong>Lageplan</strong> dargestellten<br />
Nachbarschaft abgeleitet.<br />
Sie haben weitere Fragen? – Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.<br />
Tel.: 07751-2040<br />
Fax: 07751-70177<br />
E-Mail: vermessung@retz-schlachter.de<br />
Internet: www.retz-schlachter.de
<strong>Ingenieurbüro</strong> <strong>Retz</strong> + <strong>Schlachter</strong><br />
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure<br />
Eschbacher Str. 1<br />
79761 Waldshut-Tiengen<br />
3. Zusammenwirken zwischen Architekt <strong>und</strong> ÖbVI<br />
Es ist sinnvoll, bereits am Anfang der Planung einen ÖbVI zu beauftragen, damit er<br />
den Architekten in der Planungsphase begleiten kann. Der ÖbVI liefert nicht nur den<br />
<strong>Lageplan</strong>, sondern versorgt zunächst den Architekten mit den benötigten<br />
Planungsgr<strong>und</strong>lagen in der gewünschten Form. Darauf aufbauend kann dieser dann<br />
Ihr Projekt planen. Überraschungen bei der Bauausführung, dass vermeintlich<br />
größere Gr<strong>und</strong>stücke oder Baulücken in der Örtlichkeit kleiner als angenommen sind<br />
werden so ausgeschlossen. Damit erübrigen sich von Vorneherein zeitaufwendige<br />
<strong>und</strong> kostspielige Umplanungen.<br />
4. Vermessungstechnische Grenzprüfung<br />
Die vom ÖbVI gelieferten Maße oder Koordinaten beruhen auf dem<br />
Katasternachweis, wie er im Liegenschaftskataster bei der unteren<br />
Vermessungsbehörde geführt wird. Der Katasternachweis ist nicht ohne weiteres aus<br />
der digital geführten Flurkarte (Automatisierte Liegenschaftskarte ALK) ersichtlich.<br />
Die von den Vermessungsbehörden abgegebenen digitalen Kartenauszüge an die<br />
Planungs- <strong>und</strong> Architekturbüros im DXF-Format sind daher ohne Kenntnis der<br />
Entstehung der ALK nur mit Vorbehalt zu verwenden. Es können sonst leicht Fehler<br />
im Dezimeterbereich auftreten, die die Zulässigkeit des ganzen Bauvorhabens<br />
gefährden können. In häufigen Fällen, z.B. bei Planungen in der alten Ortslage, ist<br />
eine örtliche Vermessung oft der einzige Weg, um an verlässliche Planungsdaten zu<br />
kommen.<br />
Profitieren Sie vom Wissen des ÖbVI über die Qualität <strong>und</strong> die Entstehung der Daten<br />
in der Liegenschaftskarte. Nur so können die zwingend einzuhaltenden<br />
Grenzabstände ihres geplanten Gebäudes unwiderruflich realisiert werden.<br />
Sie haben weitere Fragen? – Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.<br />
Tel.: 07751-2040<br />
Fax: 07751-70177<br />
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Eschbacher Str. 1<br />
79761 Waldshut-Tiengen<br />
5. Die Bestandteile des <strong>Lageplan</strong>s<br />
Der <strong>Lageplan</strong> besteht aus einem zeichnerischen <strong>und</strong> einem schriftlichen Teil. Durch<br />
einen sogenannten Ortsvergleich wird vom ÖbVI festgestellt, ob die Gebäude, die<br />
auf dem Baugr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> den Nachbargr<strong>und</strong>stücken vorhanden sind, auch in der<br />
Liegenschaftskarte dargestellt sind. Bei den bestehenden Gebäuden werden ggf.<br />
Nutzungsart, Anzahl der Vollgeschosse, Dachform <strong>und</strong> weiteres aufgenommen.<br />
Neben diesen Pflichtinhalten ist es für die Planung des Architekten nützlich, dass der<br />
Baumbestand, Straßenlaternen, Kanaldeckel, Wasserschieber <strong>und</strong> ähnliches<br />
eingemessen <strong>und</strong> im <strong>Lageplan</strong> dargestellt wird. Um die Topographie des<br />
Gr<strong>und</strong>stücks darzustellen, werden Geländehöhen gemessen. First- <strong>und</strong> Traufhöhen<br />
werden benötigt, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut werden soll oder<br />
wenn das Bauaufsichtsamt diese Höhen zur Beurteilung der Zulässigkeit des<br />
Bauvorhabens für erforderlich hält.<br />
Weiters wird im <strong>Lageplan</strong> nachgewiesen, ob Baulasten oder Dienstbarkeiten im<br />
Baulastenverzeichnis bzw. Gr<strong>und</strong>buch eingetragen sind. Ebenso wird eine öffentlichrechtlich<br />
gesicherte Zufahrt mit ausreichender Breite sowie KfZ-Stellplätze<br />
nachgewiesen <strong>und</strong> die Festsetzungen des Bebauungsplans – wie Baugrenze oder<br />
Baulinie - übernommen.<br />
Schließlich wird die in Abstimmung zwischen Architekt <strong>und</strong> Vermessungsingenieur<br />
entstandene Stellung des Gebäudes innerhalb des Gr<strong>und</strong>stücks in den <strong>Lageplan</strong><br />
eingetragen <strong>und</strong> vermaßt. Daraufhin kann es vom ÖbVI in der Örtlichkeit auf ein<br />
Schnurgerüst abgesteckt werden.<br />
6. Zusammenfassung<br />
Die Anfertigung eines <strong>amtlichen</strong> <strong>Lageplan</strong>s <strong>zum</strong> Bauantrag ist ein wichtiger Baustein<br />
für einen effektiven Planungsprozess bis hin zur Baugenehmigung. Durch die<br />
Erstellung des <strong>Lageplan</strong>s von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur<br />
kann dabei ein reibungsloser Ablauf des Verfahrens gewährleistet sowie<br />
Rechtssicherheit für Ihr Bauvorhaben geschaffen werden.<br />
Unser Tipp: Stellen Sie Ihren Bauantrag im Kenntnisgabeverfahren. So sparen Sie<br />
wertvolle Zeit <strong>und</strong> die Gebühr für die Baugenehmigung!<br />
Sie haben weitere Fragen? – Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.<br />
Tel.: 07751-2040<br />
Fax: 07751-70177<br />
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