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Infos zum amtlichen Lageplan - Ingenieurbüro Retz und Schlachter

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<strong>Ingenieurbüro</strong> <strong>Retz</strong> + <strong>Schlachter</strong><br />

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure<br />

Eschbacher Str. 1<br />

79761 Waldshut-Tiengen<br />

Infoblatt <strong>zum</strong> <strong>Lageplan</strong><br />

1. Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Der <strong>Lageplan</strong> <strong>zum</strong> Bauantrag ist nach den gesetzlichen Bestimmungen des<br />

öffentlichen Baurechts in Baden-Württemberg einer der zentralen Bestandteile eines<br />

jeden Bauantrags. Ein qualifizierter <strong>Lageplan</strong> darf daher nur von Sachverständigen -<br />

wie Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) - gemäß § 5 LBOVVO<br />

gefertigt werden.<br />

Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Baugenehmigung aufgr<strong>und</strong> eines<br />

fehlerhaften oder unvollständigen <strong>Lageplan</strong>s erteilt wurde, kann die<br />

Baurechtsbehörde die Baugenehmigung entziehen bzw. sogar eine<br />

Rückbauverfügung erlassen.<br />

2. Zweck des <strong>Lageplan</strong>s<br />

Während die Pläne des Architekten das Gebäude selbst beschreiben, wird im<br />

<strong>Lageplan</strong> <strong>zum</strong> Bauantrag die Stellung des Projekts innerhalb des Gr<strong>und</strong>stücks<br />

festgelegt. Von zentraler Bedeutung ist hierbei die Überprüfung, ob die erforderlichen<br />

Grenzabstände eingehalten sind.<br />

Der <strong>Lageplan</strong> enthält daneben eine Reihe von weiteren Daten, die für die Beurteilung<br />

<strong>und</strong> Genehmigung Ihres Bauvorhabens durch die Baurechtsbehörde nötig sind. Er<br />

stellt neben dem Baugr<strong>und</strong>stück mit seiner schon vorhandenen Bebauung auch alle<br />

Nachbargr<strong>und</strong>stücke dar, so dass eine Wahrung der Rechte der Nachbarn<br />

(Mindestabstände, Belichtungsverhältnisse, Brandschutz) beurteilt werden kann.<br />

Besteht kein Bebauungsplan, so richtet sich Art <strong>und</strong> Maß der baulich zulässigen<br />

Nutzung danach, ob das Projekt sich in die nähere Umgebung einfügt (§ 34 BauGB).<br />

Die Beurteilungskriterien werden dann also aus der im <strong>Lageplan</strong> dargestellten<br />

Nachbarschaft abgeleitet.<br />

Sie haben weitere Fragen? – Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.<br />

Tel.: 07751-2040<br />

Fax: 07751-70177<br />

E-Mail: vermessung@retz-schlachter.de<br />

Internet: www.retz-schlachter.de


<strong>Ingenieurbüro</strong> <strong>Retz</strong> + <strong>Schlachter</strong><br />

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure<br />

Eschbacher Str. 1<br />

79761 Waldshut-Tiengen<br />

3. Zusammenwirken zwischen Architekt <strong>und</strong> ÖbVI<br />

Es ist sinnvoll, bereits am Anfang der Planung einen ÖbVI zu beauftragen, damit er<br />

den Architekten in der Planungsphase begleiten kann. Der ÖbVI liefert nicht nur den<br />

<strong>Lageplan</strong>, sondern versorgt zunächst den Architekten mit den benötigten<br />

Planungsgr<strong>und</strong>lagen in der gewünschten Form. Darauf aufbauend kann dieser dann<br />

Ihr Projekt planen. Überraschungen bei der Bauausführung, dass vermeintlich<br />

größere Gr<strong>und</strong>stücke oder Baulücken in der Örtlichkeit kleiner als angenommen sind<br />

werden so ausgeschlossen. Damit erübrigen sich von Vorneherein zeitaufwendige<br />

<strong>und</strong> kostspielige Umplanungen.<br />

4. Vermessungstechnische Grenzprüfung<br />

Die vom ÖbVI gelieferten Maße oder Koordinaten beruhen auf dem<br />

Katasternachweis, wie er im Liegenschaftskataster bei der unteren<br />

Vermessungsbehörde geführt wird. Der Katasternachweis ist nicht ohne weiteres aus<br />

der digital geführten Flurkarte (Automatisierte Liegenschaftskarte ALK) ersichtlich.<br />

Die von den Vermessungsbehörden abgegebenen digitalen Kartenauszüge an die<br />

Planungs- <strong>und</strong> Architekturbüros im DXF-Format sind daher ohne Kenntnis der<br />

Entstehung der ALK nur mit Vorbehalt zu verwenden. Es können sonst leicht Fehler<br />

im Dezimeterbereich auftreten, die die Zulässigkeit des ganzen Bauvorhabens<br />

gefährden können. In häufigen Fällen, z.B. bei Planungen in der alten Ortslage, ist<br />

eine örtliche Vermessung oft der einzige Weg, um an verlässliche Planungsdaten zu<br />

kommen.<br />

Profitieren Sie vom Wissen des ÖbVI über die Qualität <strong>und</strong> die Entstehung der Daten<br />

in der Liegenschaftskarte. Nur so können die zwingend einzuhaltenden<br />

Grenzabstände ihres geplanten Gebäudes unwiderruflich realisiert werden.<br />

Sie haben weitere Fragen? – Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.<br />

Tel.: 07751-2040<br />

Fax: 07751-70177<br />

E-Mail: vermessung@retz-schlachter.de<br />

Internet: www.retz-schlachter.de


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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure<br />

Eschbacher Str. 1<br />

79761 Waldshut-Tiengen<br />

5. Die Bestandteile des <strong>Lageplan</strong>s<br />

Der <strong>Lageplan</strong> besteht aus einem zeichnerischen <strong>und</strong> einem schriftlichen Teil. Durch<br />

einen sogenannten Ortsvergleich wird vom ÖbVI festgestellt, ob die Gebäude, die<br />

auf dem Baugr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> den Nachbargr<strong>und</strong>stücken vorhanden sind, auch in der<br />

Liegenschaftskarte dargestellt sind. Bei den bestehenden Gebäuden werden ggf.<br />

Nutzungsart, Anzahl der Vollgeschosse, Dachform <strong>und</strong> weiteres aufgenommen.<br />

Neben diesen Pflichtinhalten ist es für die Planung des Architekten nützlich, dass der<br />

Baumbestand, Straßenlaternen, Kanaldeckel, Wasserschieber <strong>und</strong> ähnliches<br />

eingemessen <strong>und</strong> im <strong>Lageplan</strong> dargestellt wird. Um die Topographie des<br />

Gr<strong>und</strong>stücks darzustellen, werden Geländehöhen gemessen. First- <strong>und</strong> Traufhöhen<br />

werden benötigt, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut werden soll oder<br />

wenn das Bauaufsichtsamt diese Höhen zur Beurteilung der Zulässigkeit des<br />

Bauvorhabens für erforderlich hält.<br />

Weiters wird im <strong>Lageplan</strong> nachgewiesen, ob Baulasten oder Dienstbarkeiten im<br />

Baulastenverzeichnis bzw. Gr<strong>und</strong>buch eingetragen sind. Ebenso wird eine öffentlichrechtlich<br />

gesicherte Zufahrt mit ausreichender Breite sowie KfZ-Stellplätze<br />

nachgewiesen <strong>und</strong> die Festsetzungen des Bebauungsplans – wie Baugrenze oder<br />

Baulinie - übernommen.<br />

Schließlich wird die in Abstimmung zwischen Architekt <strong>und</strong> Vermessungsingenieur<br />

entstandene Stellung des Gebäudes innerhalb des Gr<strong>und</strong>stücks in den <strong>Lageplan</strong><br />

eingetragen <strong>und</strong> vermaßt. Daraufhin kann es vom ÖbVI in der Örtlichkeit auf ein<br />

Schnurgerüst abgesteckt werden.<br />

6. Zusammenfassung<br />

Die Anfertigung eines <strong>amtlichen</strong> <strong>Lageplan</strong>s <strong>zum</strong> Bauantrag ist ein wichtiger Baustein<br />

für einen effektiven Planungsprozess bis hin zur Baugenehmigung. Durch die<br />

Erstellung des <strong>Lageplan</strong>s von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur<br />

kann dabei ein reibungsloser Ablauf des Verfahrens gewährleistet sowie<br />

Rechtssicherheit für Ihr Bauvorhaben geschaffen werden.<br />

Unser Tipp: Stellen Sie Ihren Bauantrag im Kenntnisgabeverfahren. So sparen Sie<br />

wertvolle Zeit <strong>und</strong> die Gebühr für die Baugenehmigung!<br />

Sie haben weitere Fragen? – Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.<br />

Tel.: 07751-2040<br />

Fax: 07751-70177<br />

E-Mail: vermessung@retz-schlachter.de<br />

Internet: www.retz-schlachter.de

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