Schadengutachten LDS R2018
Schadensgutachten des VW UP GTI Finanzierungsnummer 1127947260
Schadensgutachten des VW UP GTI Finanzierungsnummer 1127947260
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DEKRA-Nr: 0464 / 043014 / 2022 / G068044000881 vom 21.12.2022
Duplikat
Allgemeinzustand und Wartung
Abgesehen von den beschriebenen Schäden/Mängeln weist das Fahrzeug/Objekt einen, bezogen auf Alter und
Nutzung, üblichen Gesamtzustand auf. Wartungsinformationen sind elektronisch gespeichert. Entsprechende
Informationen zu durchgeführten Wartungs- und Servicearbeiten können nur bei einem autorisierten Vertragsoder
Servicepartner abgerufen werden.
Hergangsschilderung
Der Schaden soll nach Angaben des Auftraggebers am 15.12.2022 durch einen Verkehrsunfall entstanden sein.
Der Schadenhergang wurde durch den Anspruchsteller wie folgt geschildert:
Das Fahrzeug des Anspruchstellers stand, zum Unfallzeitpunkt, verkehrsbedingt und wartend auf Weiterfahrt, als
der Pkw, des Versicherungsnehmers, unvermittelt von hinten auffuhr. Das Fahrzeug des, Anspruchstellers wurde
dadurch im Heckbereich beschädigt. Im Unfallverlauf, wurde das Fahrzeug, des Anspruchstellers, auf den vor
ihm stehenden Pkw aufgeschoben. Dabei wurde der Pkw, des Anspruchstellers, im Frontbereich beschädigt.
Schadensfeststellung
Hauptbeschädigungsbereich
Schadensbeschreibung
Durch einen Primäranstoß, im Heckbereich, ist der Stoßfänger mehrfach gebrochen und der Querträger hinten
deformiert. Durch die starke Verformung des Querträgers sind die Längsträgerspitzen direkt im
Verformungsbereich. Die Heckklappe ist stark verformt und die Verglasung zersplittert. Das Heckabschlussblech
ist in den Innenraum deformiert und das Schließblech verformt. Die Rückleuchten links und rechts sind
verschrammt und die Seitenteile durch den aufgeschobenen Stoßfänger zerkratzt. Das Endrohr der Abgasanlage
ist gestaucht und in ihrer Einbaulage verschoben.
Durch einen Sekundäranstoß ist der Stoßfänger vorn gestaucht und die Lackierung verschrammt.
Plausibilität
Der gegenständliche Schaden kann mit dem geschilderten Hergang in Einklang gebracht werden.
Vorschäden
Bei der Besichtigung sind, soweit ohne weitergehende Untersuchung erkennbar, keine reparierten oder
unreparierten Vorschäden festgestellt worden.
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