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Creußen Journal - Ausgabe 27-01-23

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Bild zeigt St. Johannis-Kirche Seidwitz

AUSGABE 02

27. JAN. 2023

VG-CREUSSEN.DE

VG-Creußen

Amtliches Mitteilungsblatt der

Verwaltungsgemeinschaft Creußen:

Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid

AUFSUCHENDE SENIORENBERATUNG

SEITE 02

BÜRGERVERSAMMLUNG SCHNABELWAID

SEITE 05

JOURNAL TO GO

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ANGEBOTE DES KREISJUGENDRINGS

SEITE 15


Aufsuchende Seniorenberatung

im Landkreis Bayreuth

▍ Warum aufsuchende Seniorenberatung?

• Der Landkreis Bayreuth ist der flächenmäßig größte Landkreis in Oberfranken.

• Wenn die eigene Mobilität eingeschränkt ist, kann es für Seniorinnen und Senioren

deshalb schwierig sein, Beratungsangebote wahrzunehmen.

• Daher bietet der Landkreis Bayreuth eine Beratung vor Ort in der eigenen Wohnung an.

▍ Ziele & Zielgruppe

• Die aufsuchende Seniorenberatung ist ergebnisoffen; d.h. die Ziele jeder Beratung richten

sich nach den Anliegen und Beratungsbedarfen der ratsuchenden Seniorinnen und

Senioren und Angehörigen. Grundsätzlich soll mit der Beratung zu einer gelungenen

Alltagsgestaltung und -bewältigung beigetragen werden.

• Das Angebot richtet sich an alle Seniorinnen und Senioren, deren Angehörige und weitere

Bezugspersonen im Landkreis Bayreuth. Die Beratung bietet einen offenen Rahmen, in

dem Fragen und Anliegen, aber auch Sorgen und Probleme besprochen werden können.

▍ Mögliche Themen in der Beratung

• Beratung zu verschiedenen Formen ambulanter, teil- oder vollstationärer Hilfen

• Psychosoziale Beratung in schwierigen Lebenssituationen

• Beratung zur Entlastung pflegender Angehöriger

• …

Die Liste ist offen. Wenden Sie sich einfach mit Ihrem ganz konkreten Anliegen an uns!

▍ Terminvereinbarung

• Termine können kurzfristig vereinbart werden! Nötig ist lediglich ein kurzer Anruf unter

der unten angegebenen Nummer.

• Natürlich können Sie sich auch per E-Mail an uns wenden.

Die Beratung ist als Angebot des Landkreises Bayreuth komplett kostenlos!

▍ Kontakt

Simon Henche

Telefon: 0921/728275

Fax: 0921/72888275

E-Mail: simon.henche@lra-bt.bayern.de

Stefanie Hirschmann

Telefon: 0921/728546

Fax: 0921/72888546

E-Mail: stefanie.hirschmann@lra-bt.bayern.de


Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 3

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

VG-Creußen

Publikumsverkehr

Geschäftsstelle Creußen, Bahnhofstr. 11

Verwaltungsgemeinschaft

Creußen

Bitte beachten Sie unsere neuen

Öffnungszeiten

Montag

Dienstag

Mittwoch:

Donnerstag:

Freitag:

Keine Terminvereinbarung notwendig!

08:00 - 13:00 Uhr

08:00 - 13:00 Uhr

geschlossen

08:00 - 13:00 Uhr u. 14:00 - 17:30 Uhr

08:00 - 12:00 Uhr

Entstörungsdienst bei Störungen im Kanalnetz:

Tel. 0171 3014304

Entstörungsdienst bei Störungen der Wasserversorgung:

Tel. 0171 3014305

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter:

www.vg-creussen.de

ABHOLUNG VON PERSONALAUSWEISEN

UND REISEPÄSSEN

Personalausweise die bis 05.01.2023 und Reisepässe, die bis

23.12.2022 beantragt worden sind, können abgeholt werden.

Die E-Mail-Adressen lauten:

• stadt@vgem-creussen.bayern.de

• tourist-info@vgem-creussen.bayern.de

• martin.dannhaeusser@vgem-creussen.bayern.de

• info@vgem-creussen.bayern.de

• kaemmerei@vgem-creussen.bayern.de

• steueramt@vgem-creussen.bayern.de

• ordnungsamt@vgem-creussen.bayern.de

• bauamt@vgem-creussen.bayern.de

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter:

www.vg-creussen.de

Fundsachen

Beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen wurde ein

Schlüssel, ein Ohrring und eine Mütze abgegeben.

Der/die Verlierer werden hiermit aufgefordert beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft

Creußen, Bahnhofstr. 11, Bürgerbüro (Zimmer

11), Telefon 09270/989-13 vorzusprechen und ihre Rechte wahrzunehmen.

Aufforderung zur Benennung von Personen

für die Schöffen-Vorschlagsliste

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die

Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden

Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils

zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine

Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den

Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt

neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße

Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch

geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes

– körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern

mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen

zu bewerben. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden

Sie auszugsweise als Anlage zu dieser Bekanntmachung.

Sie können Ihre Vorschläge bis zum 24.02.2023 schriftlich an die Geschäftsstelle

der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße

11, 95473 Creußen, richten oder persönlich im Rathaus, Zimmer 11, EG

(Bürgerbüro), abgeben.

Wir benötigen folgende Angaben: Familienname, Geburtsname, Vornamen,

Geburtsdatum und Geburtsort, Beruf, Straße, Hausnummer,

Wohnort und ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten.

Aufforderung zur Benennung von Personen

für die Jugendschöffen-Vorschlagsliste

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die

Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher bei den Jugendämtern

Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils

zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine

Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den

Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt

neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße

Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch

geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes

– körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern

mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen

zu bewerben. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden

Sie auszugsweise als Anlage zu dieser Bekanntmachung.

Sie können Ihre Vorschläge bis zum 24.02.2023 schriftlich an die Geschäftsstelle

der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße

11, 95473 Creußen, richten oder persönlich im Rathaus, Zimmer 11, EG

(Bürgerbüro), abgeben.

Wir benötigen folgende Angaben: Familienname, Geburtsname, Vornamen,

Geburtsdatum und Geburtsort, Beruf, Straße, Hausnummer,

Wohnort und ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten

Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch zur Verfügung.

Creußen, den 19.01.2023

Verwaltungsgemeinschaft Creußen

gez. M. Dannhäußer

Gemeinschaftsvorsitzender


SEITE 4

Auszug aus der Schöffenbekanntmachung

vom 27. Oktober 2022, Az. E8 - 3221 E - II -

14870/2021 und B2 - 0143 - 2 (BayMBI. Nr. 672)

II. Abschnitt

Amt der Schöffen

2. Ehrenamt; Verpflichtung zur Übernahme

2.1 Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen

versehen werden (§ 31 Satz 2 GVG).

2.2 Nach der Bayerischen Verfassung sind alle Bewohner Bayerns zur

Übernahme von Ehrenämtern verpflichtet Artikel 121 Abs. 1 Satz 1 der

Verfassung).

3. Unfähigkeit zum Schöffenamt (§ 32 GVG)

Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:

3.1 Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung

öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat

zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;

3.2 Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat

schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter

zur Folge haben kann.

4. Nicht zum Schöffenamt zu berufende Personen (§ 33 GVG)

Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:

4.1 Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch

nicht vollendet haben würden;

4.2 Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum

Beginn der Amtsperiode vollenden würden;

4.3 Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in

der Gemeinde wohnen;

4.4 Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht

geeignet sind;

4.5 Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen

Sprache für das Amt nicht geeignet sind;

4.6 Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

5. Weitere nicht zu berufende Personen (§ 34 GVG, § 44a DRiG)

Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden:

5.1 der Bundespräsident;

5.2 die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;

5.3 Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt

werden können;

5.4 Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte;

5.5 gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete

des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und

Gerichtshelfer; hierzu gehören alle Personen, die zu Ermittlungspersonen

der Staatsanwaltschaften im Sinne von § 152 Abs. 2 Sätze 1 und 3

GVG bestellt sind (Ermitlungspersonenverordnung Staatsanwaltschaft

(StAErmPV);

5.6 Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen,

die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind;

5.7 Personen, die gemäß § 44a Abs. 1 DRiG nicht zum Schöffenamt berufen

werden sollen, nämlich

Personen, die

- gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit

verstoßen haben oder

- wegen einer Tätigkeit als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter

des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen

Republik im Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasi- Unterlagen-Gesetzes

(StUG) oder als diesen Mitarbeitern nach § 6 Abs. 5 des StUG gleichgestellte

Personen für das Ehrenrichteramt nicht geeignet sind.

6. Ablehnung des Schöffenamtes (§ 35 GVG)

Die Berufung zum Amt des Schöffen dürfen ablehnen:

6.1 Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates, des Europäischen

Parlaments oder eines Landtages;

6.2 Personen, die

a) in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden als ehrenamtliche

Richter in der Strafrechtspflege tätig gewesen sind, sofern die letzte

Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste noch

andauert,

b) in der vorhergehenden Amtsperiode die Verpflichtung eines ehrenamtlichen

Richters in der Strafrechtspflege an mindestens 40 Tagen

erfüllt haben oder

c) bereits als ehrenamtliche Richter tätig sind;

6.3 Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern,

Krankenpfleger und Hebammen;

6.4 Apothekenleiter, die keinen weiteren Apotheker beschäftigen;

6.5 Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen die unmittelbare persönliche

Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem

Maße erschwert;

6.6 Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum

Ende der Amtsperiode vollendet haben würden;

6.7 Personen, die glaubhaft machen, dass die Ausübung des Amtes

für sie oder einen Dritten wegen Gefährdung oder erhebliche Beeinträchtigung

einer ausreichenden wirtschaftlichen Lebensgrundlage

eine besondere Härte bedeutet

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten

an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und

Abstimmungen

Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung

nach § 50 Absatz 1 BMG an Parteien, Wählergruppen

und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit

Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene

zu widersprechen.

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 BMG Parteien, Wählergruppen

und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang

mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler

Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden

Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1

Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten

erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend

ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht

mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt

werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung

verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl

oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch

ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bürgerbüro,

Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf.

Verwaltungsgemeinschaft Creußen

Creußen, den 11.01.2023

Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung an

das Bundesamt für das Personalmanagement

der Bundeswehr

Die Meldebehörden sind verpflichtet, persönliche Daten aller Personen

mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauffolgenden Jahr

volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement

der Bundeswehr zu übermitteln. Übermittelt werden der Familienname,

der Vorname und die aktuelle Anschrift, Grundlage für diese

Datenübermittlung ist § 36 Bundesmeldegesetz in Verbindung mit §

58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes.

Die von der Datenweitergabe betroffenen Personen können dieser

Datenübermittlung schriftlich oder persönlich (nicht telefonisch) widersprechen.

Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Zuständig ist das Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Creußen,

Bahnhofstr. 11, 95473 Creußen, Tel. 09270/989-13.

Verwaltungsgemeinschaft Creußen für die Stadt

Creußen und den Markt Schnabelwaid

Flurneuordnung und Dorferneuerung Zips

Stadt Pegnitz, Landkreis Bayreuth

Geringfügige Änderung des Verfahrensgebietes

Bekanntmachung

Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat mit Beschluss

vom 01.12.2022 das Verfahrensgebiet des oben genannten Verfahrens

geändert.

Der Beschluss und die 4. Änderungskarte zur Gebietskarte sind in der

VG-Creußen


Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 5

Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstr. 11,

95473 Creußen, vom 13.02.2023 mit 27.02.2023 ausgelegt und können

dort während der Dienststunden eingesehen werden.

Der Beschluss und die 4. Änderungskarte zur Gebietskarte können

innerhalb von vier Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen

Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche

Entwicklung Oberfranken unter dem Link „Änderung des Verfahrensgebietes“

eingesehen werden

(https://www.ale-oberfranken.bayern.de/137278/).

Creußen, 27.01.2023

Christbaum-Abgabe am 4. Februar 2023

Am Samstag, 04.02.2023 besteht in der Zeit von 08:30 bis 10:30 Uhr

wieder die Möglichkeit, alte Christbäume beim Bauhof der Gemeinde

Haag abzugeben

Stadt Creußen

gez. Martin Dannhäußer, Gemeinschaftsvorsitzender

Gemeinde Prebitz

ÖFFNUNGSZEITEN DES RECYCLINGHOFES

ZUR ABGABE VON GRÜNGUT

Samstag von 10.00 bis 12.00 Uhr

SPRECHSTUNDEN DES BÜRGERMEISTERS

im Gemeindezentrum Bieberswöhr

Mittwoch von 18.00 – 20.00 Uhr

Weitere Gesprächstermine sind nach Vereinbarung mit dem Bürgermeister

möglich.

Tel.-Nr. Kanzlei: 09205 988610

Handy-Nr. Bürgermeister: 0171 1274977

Homepage: www.gemeinde-prebitz.de

Störungsdienst bei Entsorgungsstörungen

Um Störungen im Kanalnetz der Stadt Creußen beheben zu können,

stehen unsere Fachleute zur Verfügung. Tel. 0171 301 4304

Vergewissern Sie sich bitte vorher, ob der Fehler nicht in Ihrer Kundenanlage

liegt. In solchen Fällen sind entsprechende Sanitärinstallationsunternehmen

zuständig.

Markt Schnabelwaid

Gemeinde Haag

DIE SPRECHSTUNDEN DES BÜRGERMEISTERS

sind montags von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr

30.01.2023 Bürgerhaus Unternschreez

06.02.2023 Evang. Gemeindehaus Haag

Handy-Nr. Bürgermeister: 0170 2862170

Abfuhrpläne (Biotonne, Gelbe Tonne, Restmüll und Altpapier), Restmüllsäcke,

Hundekotbeutel sowie Fahrpläne der Buslinie Haag – Bayreuth

können in den Amtsstunden mitgenommen werden.

Die Abfuhrpläne können außerdem auch im Internet unter www.

landkreis-bayreuth.de (Rubrik: Umwelt/Gesundheit – Abfall – Abfallwirtschaft

– Abfuhrkalender) oder unter www.haag-oberfranken.de

(Rubrik: In Haag Leben – Ver- und Entsorgung – Abfall und Wertstoffe)

abgerufen werden.

Anträge auf Nutzung des Bürgerhauses in Unternschreez sind in den

Amtsstunden, im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft oder

unter www.haag-oberfranken.de (Rubrik: Haag erleben – Was ist los in

Haag – Bürgerhaus Unternschreez) erhältlich.

Kinderfasching in der Gemeinde Haag

Liebe Eltern, liebe Kinder,

am Sonntag, 12. Februar 2023 ab 14.00 Uhr findet wieder ein Kinderfasching

im Sportheim des SV Schreez statt. Hierzu ergeht herzliche

Einladung.

Für das leibliche Wohl sowie Unterhaltung wird bestens gesorgt!

gez. Robert Pensel, 1. Bürgermeister

Gemeindeverwaltung, 1. Bürgermeister: Hans-Walter Hofmann

Hauptstr. 8, 91289 Schnabelwaid, Tel. 09270/989-0

Email: verwaltung@markt-schnabelwaid.de

https://www.markt-schnabelwaid.de

SPRECHSTUNDEN DES BÜRGERMEISTERS

Dienstag 16.00 - 18.00 Uhr im Rathaus in Schnabelwaid.

Um vorherige telefonische Anmeldung wird gebeten.

Bürgerversammlung der

der Marktgemeinde Schnabelwaid

Gemäß Art. 18 Abs. 1 der Bayerischen Gemeindeordnung findet

am

Freitag, 10.02.2023, 19:00 Uhr

im Sportheim des FSV Schnabelwaid eine Bürgerversammlung

statt.

Tagesordnung:

1. Bericht des Bürgermeisters

2. Anregungen und Anträge aus der Bevölkerung

3. Verschiedenes

Es wird darauf hingewiesen, dass lediglich Punkte von allgemeinem

Interesse, jedoch keine Einzel- oder Privatfälle angesprochen

werden können.

An alle Bürgerinnen und Bürger ergeht herzliche Einladung.

Schnabelwaid, 27.01.2023

gez. Hofmann, Markt Schnabelwaid, 1. Bürgermeister


SEITE 6

Problemmüllentsorgung aus Haushaltungen

Einsatz des Umweltmobils

Samstag; 04.02.23 - 15.00 – 16.00 Uhr Schnabelwaid, Wertstoffhof

(B2, Hauptstr.)

ZWECKVERBAND ZUR WASSERVERSORGUNG

DER CREUSSENER GRUPPE

24-STUNDEN-ENTSTÖRUNGSDIENST BEI

VERSORGUNGSSTÖRUNGEN

Um Versorgungsstörungen im Netzgebiet des Wasserzweckverbandes

Creußener Gruppe” schnellstens beheben zu können,

sind unsere Fachleute rund um die Uhr einsatzbereit.

Abfallwirtschaft

Wussten Sie schon, …

… dass Elektroaltgeräte nicht in den Restmüll oder die Gelbe Tonne gehören?

Elektroaltgeräte sind alle Geräte, die mittels Stecker und / oder Batterien / Akkus / Knopfzellen betrieben

werden (z.B. TV, Waschmaschine, Kühlgerät, Fön, elektr. Zahnbürste, Wecker, Handy, LED-Lampe, Antenne,

Sicherung). Alle diese Geräte gehören auf keinen Fall in den Restmüll oder die Gelbe Tonne und auch

nicht zum Schrotthändler. Sie enthalten seltene Erden und wertvolle Rohstoffe, die nur gesondert gesammelt

wiederverwertet werden können. So werden Ressourcen und die Umwelt

geschont. Korrekt und kostenlos entsorgen Sie Elektroaltgeräte hier:

Þ Elektroaltgeräteabgabestelle Pegnitz, Kleiner Johannes 4-6;

Do 14-20 Uhr / Letzter Samstag im Monat 8-12 Uhr

Þ

Elektroaltgeräteabgabestelle Bindlach, Im Letterer 2; Fr 11-17 Uhr

Auch im Jahr 2023 können Sie bei der Abgabe von Elektroaltgeräten mit nur

zwei Stempeln auf dem Wertstoffpass tolle Geldpreise gewinnen! Der Pass

ist in allen Rathäusern und den oben genannten Abgabestellen erhältlich.

Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall.

Bei Störungen der Trinkwasserversorgung Tel. 0171 3014305

Vergewissern Sie sich bitte vorher, ob der Fehler nicht in Ihrer

Kundenanlage liegt. In solchen Fällen sind entsprechende Installationsunternehmen

zuständig.

VERMEIDUNG VON FROSTSCHÄDEN AN

WASSERZÄHLERN

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der „Creußener

Gruppe“ weißt darauf hin, dass Anschlussnehmer ihre Wasserzähler

durch entsprechende Vorkehrungen vor Frostschäden

schützen müssen. Davon betroffen sind insbesondere Neubauten

und unbewohnte Anwesen. Wasserzähler, die in Räumen

mit einer ständigen Temperatur unter dem Gefrierpunkt (0

Grad Celsius) untergebracht sind, müssen entsprechend isoliert

werden.

Die Verantwortung für Schäden an Wasserzählern liegt bei den

Anschlussnehmern. Diese haben daher auch eventuelle Reparaturkosten

zu übernehmen.

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Grundstücksanschlüsse

komplett abzusperren. Sollten Sie die Absperrung des

Grundstücksanschlusses für ein unbewohntes Anwesen oder

einen Neubau wünschen, setzen Sie sich bitte mit unseren

Wasserwarten in Verbindung.

Bei auftretenden Schäden am Wasserzähler bzw. an der

Wasserhausanschlussleitung setzen Sie sich bitte ebenfalls

unverzüglich mit den Wasserwarten des Wasserzweckverbandes

Creußener Gruppe“ Heiko Paschkowski und Gerhard

Hagen unter Tel. 0171/3014305 in Verbindung.

Grafik • Design • Werbung

WASSERVERSORGUNG CREUSSENER GRUPPE

VERWENDETE AUFBEREITUNGSSTOFFE

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der „Creußener

Gruppe“ verwendet für die Wasseraufbereitung das folgende

Filtermaterial:

- Calcit JM für die Filteranlage im Wasserwerk Creußen.

Das Datenblatt des jeweiligen Filtermaterials kann beim Wasserzweckverband

Creußener Gruppe“, Bahnhofstr. 11, 95473

Creußen eingesehen werden. Bei Fragen zum Filtermaterial

stehen Ihnen die Wasserwarte (Herr Paschkowski und Herr Hagen)

unter Tel. 0171/3014305 gerne zur Verfügung.

ENDE DES AMTLICHEN TEILS

VG-Creußen

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VG-Creußen


Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 7

EIN DORF UND DIE VEREINE IM EHRENAMT

Am 2. Sonntag im Advent war Barbaratag und Barbaramarkt in Lindenhardt. Regionalbischof i.R. Christian Schmidt und Pfarrer

Christian Parchent feierten den Gottesdienst.

Anschließend gab es einen Vortrag über die Personen des Advents im gut besuchten Gemeindehaus. Die alte 40-tägige Adventszeit

von St. Martin bis 24. Dezember wurde beleuchtet sowie Personen wie St. Martin, Katharina und Barbara vorgestellt. Die Veranstaltung

lief über das Erwachsenenbildungswerk des Dekanats Bayreuth-Bad Berneck/Pegnitz.

Für die Jüngsten gab es eine Erlebnisandacht, bis die Kinder - unterstützt von den Jungen Kaltenthalern - mit Laternen vom Dorfplatz

über den Marktplatz zum Kirchplatz zogen. Abgesichert wurde der Laternenzug von der Freiwilligen Feuerwehr Markt Lindenhardt.

Am Kirchplatz gab es schließlich eine Schlussandacht und die Kinder durften anfangen den dort aufgestellten Christbaum zu

schmücken. Man verzichtete auf eine elektrische Beleuchtung, dafür waren aber alle gemeinsam aufgerufen, diesen Baum bis zum

24. Dezember zu putzen. Der Förderkreis des SV Lindenhardt versorgte die Besucherinnen und Besucher mit Glühwein, Bratwürsten

und anderen Getränken. Um die Kirche war außerdem ein kleiner Basar aufgebaut mit Barbarakuchen, Socken, Süßwaren und

Selbstgebasteltem, das gegen Spenden abgegeben wurde.

MACH MIT! MÜLL SAMMELN AM MAIN (11.03.-02.04.2023)

Netzwerk Main, Flussparadies Franken und RhineCleanUp rufen zur gemeinsamen Müllsammelaktion entlang des gesamten Mains,

seinen Baggerseen und Zuflüssen auf. Aktionszeitraum 11. März bis 2. April 2023. Jede Gruppe kann selbst bestimmen wo und wann

die Müllaktion stattfinden soll.

In Creußen finden jeweils an den beiden Samstagen, 18.03. und 25.03.2023 Müllsammelaktionen statt. Müllsäcke gibt es hierfür kostenlos

während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus. Handschuhe oder Müllgreifer und ggf. Warnwesten müssen selbst

mitgebracht werden.

Die Müllsäcke mit dem eingesammelten Müll können beim Bauhof Creußen, Am Steinkreuz 17, 95473 Creußen, abgegeben bzw. am

Tor abgelegt werden. Privater Hausmüll darf aber natürlich nicht dabei sein.

Um öffentlich zu zeigen, wo überall gesammelt wird, bitten wir Sie Ihre Aktion/Gruppe unter www.maincleanup.org/de zu registrieren.

Wir freuen uns über viele Helfer*innen, die mit der gleichen Tatkraft wie bisher unsere Lebensader

Main sauber halten.

Für weitere Informationen: www.netzwerkmain.de


SEITE 8

GENERAL- UND JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG DER FREIWILLIGEN

FEUERWEHR MARKT LINDENHARDT

Am 5. Januar 2023 konnten 46 Mitglieder

im Gemeindehaus in Lindenhardt begrüßt

werden. 144 Jahre nach der Gründung

ist der Mitgliederstand jetzt bei

106 Mitgliedern im Feuerwehrverein. Die

Feuerwehr zählt 37 aktive Kameraden. Bei

der Versammlung wurde Mario Hauenstein

für 25 Jahre aktiven Dienst geehrt.

Des Weiteren wäre auch Sven Schuster für

25 Jahre aktiven Feuerwehrdienst geehrt

worden, dieser war aber leider nicht anwesend.

Ebenfalls leider entschuldigt war

Tobias Mild, auch er gehört nun 25 Jahre

dem Verein an.

Auf dem Foto:

Von li: Landrat Florian Wiedemann, 1. Kommandant Rainer Hauenstein, 1. Vorstand Peter Hippmann hinten vorne Mario Hauenstein, KBM Mario Tauber und rechts

2. Bürgermeister Raimund Nols. Der Landrat überreichte noch die goldene Ehrenamtskarte und vom Feuerwehrverein gab es das traditionelle Krüglein.

Neu in die Feuerwehr wurde mit Handschlag aufgenommen:

Mia Schuster, Leonie Haas, Leonie Brütting, Marco Wolfring, Julian Brütting und Tobias Haas. Die neue Feuerwehrjugend wird von

Jörg Kürzdörfer und Sonja Haas geleitet.

KAMERADSCHAFTSABEND DER FF MARKT SCHNABELWAID

Am 07.01.2023 fand wieder der Vereinsabend der Feuerwehr im Landgasthof Freiberger statt. An diesen Abend standen u.a. Beförderungen

und Ehrungen an. Auch runde Geburtstage wurden nachgeholt, die aufgrund der Pandemie nicht in dem Rahmen

stattfinden konnten.

Der 1. Vorstand, Klaus Imhof überreichte nach seinem Grußwort noch zwei Krüge, anlässlich ihres 60 Geburtstages, an folgende Kameraden,

Joachim Härtel und Horst Horn.

Befördert wurden vom 1. Kommandanten zum Oberfeuerwehrmann, Thomas Klinner

Zum Hauptfeuerwehrmann, Johannes Härtel und Moritz Pscheidl

Zum Löschmeister wurden befördert, der 2. Kommandant Robin Neubauer und 2. Vorstand Max Wagner. Diese hatten erfolgreich

den Gruppenführer Lehrgang in Würzburg abgelegt. Geehrt wurde nachträglich für 10 Jahre Robin Neubauer, für 20 Jahre Veronika

Eberl sowie Angelika Müller, und für 30 Jahre Christian Pscheidl.

Die Staatliche Ehrung für 25 Jahre Aktiven Feuerwehrdienst wurde vom neuen Kreisbrandmeister Mario Tauber an den 1. Kommandanten,

Stefan Kiefhaber verliehen. Mario Tauber würdigte in seinem Grußwort die aktiven und wünschte diesen weiterhin viel Erfolg.

Nach 2 Jahren Corona Pause konnte somit wieder ein sehr gelungener Kameradschaftsabend abgehalten werden.

VG-Creußen


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SEITE 10

DIGITALE KRANKMELDUNG AUF KNOPFDRUCK

Der „Gelbe Schein“ für gesetzlich Krankenversicherte hat ausgedient. Seit Januar ersetzt die elektronische Krankschreibung (eAU)

vollständig die bisherige Krankmeldung auf Papier. Damit entfällt jetzt auch die Zustellpflicht an den Arbeitgeber. „Bislang bestand

die Krankmeldung aus mehreren Durchschlägen – jeweils für den Arbeitgeber, den Versicherten und die Krankenkasse“, so Markkus

Rother von der AOK in Bayreuth. Mit der eAU wird die Meldung direkt von der Arztpraxis verschlüsselt an die Krankenkasse gesendet.

Dadurch erübrigt sich für die Versicherten die Zustellpflicht an die Kasse und ebenso die Zustellpflicht an den Arbeitgeber. Dieser ruft

die AU-Daten dann direkt bei der Krankenkasse ab. „Die Übermittlung per Knopfdruck entlastet die Patienten, die sich so voll auf ihre

Genesung konzentrieren können“, so Markus Rother. Zudem vereinfacht und beschleunigt der digitale Weg die Verarbeitung bei der

Krankenkasse, so dass beispielsweise das Krankengeld an die Versicherten schneller ausgezahlt werden kann. Sollte die elektronische

Übermittlung aus der ärztlichen Praxis an die Krankenkasse einmal aus technischen Gründen nicht möglich sein, kann man dort

auch eine Papierbescheinigung ausstellen. Diese reichen die Versicherten dann bei ihrer Krankenkasse ein. Auf Wunsch der Versicherten

kann für die eigenen Unterlagen weiterhin ein Papierausdruck erstellt werden.

Trotz eAU weiterhin Mitteilungspflicht

Die Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber gilt nach wie vor: Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die arbeitsunfähig

sind, müssen dies ihrer Firma unverzüglich mitteilen und auch die voraussichtliche Krankheitsdauer angeben. „Am besten ist es,

gleich nach dem Aufstehen und zusätzlich nach dem Arztbesuch in der Firma anzurufen und sich krank zu melden. Beschäftigte

sind jedoch nicht verpflichtet, die Art der Erkrankung und die Krankheitssymptome anzugeben“, so Markus Rother. Dauert die

Arbeitsunfähigkeit (AU) länger als drei Kalendertage, sind die Erkrankten verpflichtet, die AU ärztlich feststellen zu lassen – sofern es

keine andere betriebliche Regelung gibt. Der Arbeitgeber kann ein ärztliches Attest allerdings auch schon früher verlangen. Dauert

die Erkrankung länger an, als im Attest angegeben, muss dies erneut ein Arzt oder eine Ärztin bestätigen.

Erlaubt ist, was die Genesung fördert

Wer krankgeschrieben ist, muss nicht die ganze Zeit das Bett hüten – es sei

denn auf ärztliche Anordnung. „Grundsätzlich ist während einer Arbeitsunfähigkeit

alles erlaubt, was den Heilungsprozess nicht beeinträchtigt, gefährdet

oder verzögert“, so Markus Rother. Es ist zum Beispiel in Ordnung, Notwendiges

einzukaufen oder spazieren zu gehen, wenn dies der Genesung

förderlich ist. „Generell ist es sinnvoll, die behandelnde Ärztin oder den Arzt

zu fragen, was empfehlenswert oder zulässig ist“, rät Markus Rother. Bei starkem

Fieber ist es beispielsweise nicht ratsam, sich hinters Steuer des Autos

zu setzen oder Sport zu treiben. Bei manchen Erkrankungen kann maßvolle

Bewegung dagegen sogar dazu beitragen, dass man schneller gesund wird.

Allerdings sollte man sich dabei nicht überanstrengen.

Die Krankmeldung auf Papier – umgangssprachlich

der „Gelbe Schein“ – wird ersetzt durch die eAU.

© PantherMedia / Bernd Leitner

Weitere Infos zur digitalen Krankschreibung gibt es im Internet unter

www.aok.de/bayern/eau.

WALDWEIHNACHT CRAIMOOS

Am 4. Advent, den 18.12.2022 feierten die Kirchengemeinden Lindenhardt, Schnabelwaid und Birk-Seidwitz unter Leitung von Pfarrerin

Barbara Meister-Hechtel eine Waldweihnacht in Craimoos. Bei kalten -7 Grad und einer wunderschönen Winterlandschaft wurde

dieser Gottesdienst vom vereinigten Posaunenchor Lindenhardt, Schnabelwaid und Birk festlich umrahmt. Der Erlös des Glühweinund

Barbarakuchens, sowie die Kollekte ging an die Kurieraktion Menschen in Not. Erlös: 270 Euro.

Ohne die Unterstützung der Bewohnerinnen und Bewohner von Craimoos und Familie Lindner wäre das nicht möglich gewesen

VG-Creußen


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Das nächste erscheint am Freitag, 10. Februar 2023

VG-Creußen

Anzeigen- und Redaktionsschluss: 02. Feb. 2023, 11.30 Uhr


SEITE 12

VERBÄNDE UND VEREINE

Dorfgemeinschaft Haag e.V.

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung

am Samstag 11.02.2023 um 19 Uhr in der Kulturscheune

Tagesordnung

1. Begrüßung durch den Vorstand

2. Bericht des Schriftführers

3. Bericht des Kassiers

4. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft

5. Neuwahlen

6. Wünsche und Anträge

Anträge zur Mitgliederversammlung müssen bis zum 28.01.2023 beim

1. Vorsitzenden Roland Retsch, Flurstr. 5, 95473 Haag eingereicht werden.

Herzlichst lädt ein die Dorfgemeinschaft Haag e.V.

FF Haidhof e.V.

Am 11.02.2023 findet die Jahreshauptversammlung der FF Haidhof e.V.

um 19:00 Uhr im Feuerwehrhaus in Althaidhof statt. Die Teilnahme für

aktive in Uniform ist Pflicht. Ebenfalls sind alle altaktiven und fördernden

Mitglieder der FF Haidhof e.V. eingeladen.

Tagesordnung der Jahreshauptversammlung:

1. Begrüßung

2. Totengedenken

3. Protokoll von 2020

4. Bericht 2021-2022 des Vorstandes u. des Kommandanten

5. Bericht Jugendbetreuer

6. Kassenbericht 2021, 2022 mit Entlastung der Vorstandschaft

7. Neuwahlen der Vorstandschaft

8. Ehrungen

9. Beitragsfestlegung

10. Verschiedenes, Anträge und Wünsche

Freiwillige Feuerwehr Neuhof

Einladung zur Generalversammlung

Am Samstag, den 28.01.2023

Um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Neuhof

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Bericht des Kommandanten

3. Bericht des Kassiers

4. Ehrungen

5. Entlastung des Kassiers und der Vorstandschaft

6. Neuwahlen

7. Wünsche und Anträge

Die Versammlung beginnt mit einem gemeinsamen Essen.

Anzug: Uniform

Eingeladen sind auch alle Wirte unseres Dorfgemeinschaftshauses!

Dietmar Preißinger

Michael Böhner

1. Vorstand Kommandant

Kgl. Priv. Schützengilde v. 1849, Creußen

Die Jahreshauptversammlung der Kgl. Priv. Schützengilde findet am

Freitag, 03. Feb. 2023 um 19.00 Uhr im Schießlokal statt. Hierzu sind

alle Mitglieder herzlich eingeladen.

Neben den Berichten des 1. SM und des 1. SchM, sowie deren Entlastung,

stehen auch Neuwahlen an.

Anträge die in der Jahreshauptversammlung behandelt werden sollen,

sind bis zum 31. Jan. 2023 beim 1.Schützenmeister schriftlich einzureichen.

Weitere Veröffentlichungen mit Tagesordnung hängen im Schaukasten

und im Schießlokal aus.

VG-Creußen

FSV Schnabelwaid e. V.

Jahreshauptversammlung 2022

Die dies jährliche Jahreshauptversammlung des FSV Schnabelwaid e.

V. findet am Samstag, den 18.02.2023 um 18:30 Uhr im FSV Sportheim,

Am Sportplatzweg 1, 91289 Schnabelwaid, statt.

Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Totenehrung

3. Bericht des 1. Vorstands

4. Berichte aus den Abteilungen

5. Kassenbericht 2021

6. Bericht der Revisoren

7. Entlastung der Vorstandschaft

8. Ehrungen

9. Beschlussfassung über die bis zum 11.02.2023 eingehende Anträge

10. Wünsche und allgemeine Aussprachen

Anträge sind schriftlich bis zum 11.02.2023 an den 1. Vorstand Dietmar

Hemm, Bahnhofstraße 31a, 91289 Schnabelwaid, zu richten.

Alle Mitglieder sind herzlich zur Jahreshauptversammlung eingeladen.

Wir bitten um rege Teilnahme.

Dietmar Hemm

(1. Vorstand)

FEUERWEHR-TERMINE

28.01.2023 FF Neuhof

19:30 Uhr Generalversammlung

im Dorfgemeinschaftshaus

29.01.2023 FF Engelmannsreuth

09:00 Uhr Übung

01.02.2023 FF Stadt Creußen:

Abt. Schwürz-Hörlasreuth

19:30 Uhr Verkehrsabsicherung

04.02.2023 FF Gottsfeld

19:30 Uhr Jahreshauptversammlung

11.02.2023 FF Haidhof

19:00 Uhr Jahreshauptversammlung

12.02.2023 FF Stadt Creußen

08:00 Uhr 2. Übung

12.02.2023 FF Prebitz-Voita

09:30 Uhr Unfallverhütungsvorschriften

Volkshochschule Creußen e.V.

Geschäftsstelle: Rathaus Creußen

Bahnhofstr. 11

95473 Creußen

Vorsitzender: Martin Dannhäußer, 1. Bürgermeister

Tel.: 09270/ 9890

E-Mail: kontakt@vhs-creussen.de

Web: www.vhs-creussen.de

Anmeldung: Anmeldung nur über www.vhs-creussen.de oder

beim angeführten Ansprechpartner spätestens drei Tage vor

Kursbeginn.

Bezahlung: Bei der Anmeldung, spätestens bei Kursbeginn

mittels Lastschriftverfahren

Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, denn Ihre Anmeldung

kann entscheiden, ob ein Kurs stattfindet oder nicht.

Alle Vorträge kostenlos und Anmeldung nicht erforderlich

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Auftritt der Lion-Theatergruppe unter der Leitung von Gisela

Wirth-Baier im Rahmen der Jahreseröffnung - Eintritt frei!


Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 13

Fr.,03.02.2023 • 19.00 Uhr • Altes Rathaus

Die Theatergruppe zeigt mehrere Ausschnitte aus ihrem Programm;

davon auch einige Musikstücke

Dazwischen wird das Frühlings/Sommer-Programm der VHS

vorgestellt.

Anschließend findet ein Sektempfang statt.

Die VHS lädt alle Mitglieder, Freunde und Interessierte der

VHS hierzu ein

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Häkeln für Anfänger - Amigurum - was ist das?

Mi., 01.02.2023 • 17.00 -18.30 Uhr • Altes Rathaus VHS-Raum

Creußen • 6 Treffen • Gebühr: 30,00€ bei 8 TN

Leitung: Sylke Wilken

Eine Häkeltechnik aus Japan, mit der man figürlich arbeiten

kann. Es entstehen bspw. Puppen, die besonders Kinderherzen

erfreuen. Diese Technik ist schnell erlernbar und somit auch für

absolute Häkelanfänger geeignet. Werden Sie also Profi im Umgang

mit Luftmaschen, festen Maschen, Stäbchen, Häkelgarn

und Häkelnadel.

Bitte bringen Sie mit:1 Häkelnadel ca. Stärke 3; 1 Knäuel Baumwollgarn

(z. B. Catania oder ein anderes); 1 Schere

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Klavier und Keyboard - noch Termine frei!

Termine: jew. Donnerstag oder Freitag nach Vereinbarung •

Altes Rathaus, VHS-Raum • Gebühr: 16,00 EUR/UE

Leitung: Hartmut Gebelein

Anmeldungen und Ansprechpartnerin:

Elfrun Pöhlmann Tel. 09270/5366

Die Anmeldungen für den Musikunterricht sind verbindlich für

ein VHS-Semester (Februar-August bzw. September-Januar, 1 x

wöchentlich, außer Ferien). Nach Anmeldung können Termine

mit den Kursleitern abgesprochen werden. Eine Unterrichtseinheit

umfasst 30 Minuten

Eine kostenpflichtige Schnupperstunde ist möglich!

Was tut sich wo?

01.02.2023, 19:00 - 20:30 Uhr

Kursbeginn „Line-Dance für Fortgeschrittene“ (10 Abende)

Volkshochschule Schnabelwaid

Bürgerhaus Schnabelwaid

02.02.2023, 14:00 - 17:00 Uhr

Sprechstunde der Notarin Dr. Müller in Creußen

Notariat Dr. Manuela Müller, Pegnitz

Verwaltungsgebäude Creußen in der Bahnhofstr. 11, EG, Zi.-Nr. 10

02.02.2023, 15:30 Uhr

Sprechstunde der Seniorenbeauftragten Petra Preißinger

Seniorenbeauftragte Stadt Creußen/Markt Schnabelwaid,

Petra Preißinger, Gemeinnützige Paritätische Altenhilfe Nordbayern

GmbH - Haus in der Au

02.02.2023, 19:30 Uhr

Infoveranstaltung zum Thema „Solarenergie vom eigenen Dach“

Volkshochschule Schnabelwaid in Kooperation mit dem Klimaschutzmanagement

des Landkreises Bayreuth

Bürgerhaus Schnabelwaid

03.02.2023, 19:00 Uhr

Jahreshauptversammlung

Kgl. Priv. Schützengilde v. 1849, Creußen

Schießlokal im DG des Neuen Rathauses Creußen

03.02.2023, 19:00 Uhr

VHS-Jahreseröffnung mit der Lion-Theatergruppe unter Leitung

von Gisela Wirth-Baier

Volkshochschule Creußen e.V.

Altes Rathaus Creußen

03.02.2023, 19:30 Uhr

Wildessen

Jagdgenossenschaft Funkendorf

Gemeindezentrum Bieberswöhr

03.02.2023, 19:30 Uhr

Monatsschießen Februar (Preisschießen: beste Blattlwertung)

Schützengesellschaft Funkendorf e.V.

Schützenheim im Gemeindezentrum Bieberswöhr

04.02.2023, 09:00 - 12:00 Uhr

Bauernmarkt in Creußen

Vor dem Verwaltungsgebäude in Creußen, Bahnhofstraße 11

04.02.2023, 15:00 - 16:00 Uhr

Problemmüllentsorgung aus Haushaltungen - Einsatz des Umweltmobils

in Schnabelwaid

Schnabelwaid, Wertstoffhof (B2, Hauptstraße)

04.02.2023, 16:00 Uhr

Einführungsvortrag: Verschiedene Formen des Fastens

Volkshochschule Schnabelwaid

Bürgerhaus Schnabelwaid

04.02.2023, 19:30 Uhr

Jahreshauptversammlung

Freiwillige Feuerwehr Gottsfeld e.V.

Feuerwehrhaus Gottsfeld

28.01.2023, 19:30 Uhr

Generalversammlung

Freiwillige Feuerwehr Neuhof

Dorfgemeinschaftshaus Neuhof

28.01.2023, 19:30 Uhr

Jahreshauptversammlung

Freiwillige Feuerwehr Losau

Hirthaus Losau

30.01.2023, 19:00 - 20:30 Uhr

ErlebniSTanz...die etwas andere Art zu tanzen!

Volkshochschule Creußen e.V.

Aula der Robert-Kragler-Grundschule Creußen

01.02.2023, 18:00 - 19:00 Uhr

Kursbeginn „Line-Dance für Anfänger“ (10 Abende)

Volkshochschule Schnabelwaid

Bürgerhaus Schnabelwaid

04.02.2023, 19:30 Uhr

Monatsschießen Februar (Preisschießen: beste Blattlwertung)

Schützengesellschaft Funkendorf e.V.

Schützenheim im Gemeindezentrum Bieberswöhr

06.02.2023, 17:00 - 18:30 Uhr

Beginn des 1. Kurses „Hatha-Yoga - der Weg zu innerer Kraft“

(12 Abende)

Volkshochschule Schnabelwaid

Bürgerhaus Schnabelwaid

06.02.2023, 19:00 - 20:30 Uhr

Beginn des 2. Kurses „Hatha-Yoga - der Weg zu innerer Kraft“

(12 Abende) Volkshochschule Schnabelwaid

Bürgerhaus Schnabelwaid

06.02.2023, 19:00 - 20:30 Uhr

ErlebniSTanz...die etwas andere Art zu tanzen!

Volkshochschule Creußen e.V.

Aula der Robert-Kragler-Grundschule Creußen


SEITE 14

07.02.2023, 15:00 Uhr

Seniorennachmittag des 1. FC Creußen

1. FC Creußen e.V. Sportheim „Im Gärtlein“ Creußen, Im Gärtlein 1

07.02.2023, 19:30 - 20:30 Uhr

Kursbeginn „Body-Mix“ (Fitness und Workout; 10 Abende)

Volkshochschule Schnabelwaid

Schulturnhalle Schnabelwaid

07.02.2023, 19:30 Uhr

Jahreshauptversammlung

Kleintierzuchtverein Creußen gegr. 1946

Gaststätte Weigel, Vorstadt 12, 95473 Creußen

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08.02.2023, 09:00 - 10:30 Uhr

Kursbeginn „Hatha-Yoga am Vormittag“ (12 Vormittage)

Volkshochschule Schnabelwaid

Bürgerhaus Schnabelwaid

09.02.2023, 08:30 - 10:00 Uhr

Kursbeginn „Hatha-Yoga am Vormittag“ (12 Vormittage)

Volkshochschule Schnabelwaid

Bürgerhaus Schnabelwaid

09.02.2023, 14:30 - 15:45 Uhr

Kursbeginn „Hatha-Yoga für Senioren - Aktiv im Alter“

(12 Nachmittage)

Volkshochschule Schnabelwaid

Bürgerhaus Schnabelwaid

10.02.2023, 19:00 Uhr

Bürgerversammlung

Markt Schnabelwaid

Sportheim des FSV Schnabelwaid

11.02.2023, 19:00 Uhr

Jahreshauptversammlung

Dorfgemeinschaft Haag

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11.02.2023, 19:00 Uhr

Jahreshauptversammlung

Freiwillige Feuerwehr Haidhof e.V.

Feuerwehrhaus in Althaidhof

12.02.2023, 14:00 Uhr

Kinderfasching

Gemeinde Haag

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VG-Creußen


Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 15

ANGEBOTE DES KREISJUGENDRINGS

Februar und März

KLANG- UND KREATIVWERKSTATT

am Mittwoch, 22. Februar

Lass dich ein auf einen Tag rund um das Thema „Handlettering und Kalligraphie“ und

gestalte dein eigenes Mitbringsel. Neben dem kreativen Part begeben wir uns

gemeinsam auf eine Klangreise mit indischen und tibetischen Klangschalen und

Gongs. Wir freuen uns auf einen kreativen Workshop!

Ort: Gemeindehaus Bindlach Uhrzeit: 09.00 - 14.00 Alter: 9 bis 15 Jahre Kosten: 10,00 €

TIKTOK DANCE-WORKSHOP

am Donnerstag, 23. Februar

Tanzen wie auf TikTok! Bestimmt kennst du die angesagten Moves und Dance-

Challenges von TikTok. Gemeinsam mit Katharina von der Tanzschule Jahn

probieren wir die aktuellen Tanzschritte aus und begeben uns in die Welt der

TikTok-Stars.

Ort: Tanzschule Jahn Uhrzeit: 13.00 - 16.00 Alter: 11 bis 15 Jahre Kosten: 5,00 €

fruchtBAR SCHULUNG

am Samstag, 19. März

Alle Gruppen, die sich die alkoholfreie fruchtBAR ausleihen

möchten, können an dieser Schulung teilnehmen. Themen

werden u. a. sein: Alkohol und Alkoholkonsum, Jugendschutz bei Veranstaltungen, Hygiene am

Arbeitsplatz Bar, Mischen von alkoholfreien Cocktails.

Ort: Landratsamt Bayreuth Uhrzeit: 12.00 Uhr - 15.00 Uhr Kosten: keine

INFO-ABEND „QUEERE BASICS“

am Mittwoch, 29. März

Wir nähern uns dem Thema „Queer“ im Allgemeinen an. Alle sind

eingeladen – und niemand weiß zu wenig: In diesem Workshop werden

dir die Basics zu Begriffen bzgl. sexueller und geschlechtlicher Vielfalt

erklärt, um Zugänge zu schaffen und Alltagsdiskriminierung abzubauen.

Ort: Landratsamt Bayreuth Kosten: keine

Nähere Informationen zu allen Veranstaltungen:

Kreisjugendring-Geschäftsstelle, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth

Tel.: 0921/728-198 Fax: 0921/728-88-198

e-Mail: kreisjugendring@lra-bt.bayern.de, Internet: www.kjr-bayreuth.de


SEITE 16

SCHULUNG „BEGLEITUNG ÄLTERER MENSCHEN ZUHAUSE“

Unsere diesjährige Schulung „Begleitung älterer Menschen zuhause“ wird am 7. März 2023 starten. Sie richtet sich sowohl an

Menschen, die in ihrem privaten Umfeld von der Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger betroffen sind, als auch solche, die sich auf

diese Situation vorbereiten möchten.

Darüber hinaus wenden wir uns mit diesem Kurs auch an all diejenigen, die über den Helfer/innenkreis pflegende Angehörige stundenweise

entlasten wollen, um somit alten Menschen die Möglichkeit zu geben, möglichst lange im vertrauten Umfeld bleiben zu

können.

Vor diesem Hintergrund beinhaltet der Kurs u.a. folgende Themen:

Häufige Alterserkrankungen

Demenz, der Umgang mit Betroffenen sowie Beschäftigungsmöglichkeiten

Situation pflegender Angehöriger

Pflegeversicherung & Co

Hauswirtschaftliche Grundlagen

Das helfende Gespräch

Was kann ich für mich selber tun?

Die Schulung umfasst 45 Stunden und ist kostenfrei. Geplant sind sieben Abendtermine von 18.30 – 21.00 Uhr sowie drei Samstage

im Zeitraum von März bis Mai 2023 in den Räumen der ehemaligen Schule in Kirchenbirkig bei Pottenstein.

Wenn Sie sich angesprochen fühlen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: 09243/ 7017540 (AB) oder: 0151/ 591 83 883 (AB)

Wir freuen uns auf Sie!

Elisabeth-Verein-Pottenstein e.V.

INFOS ZUR JUGENDARBEIT IN STADT UND LANDKREIS BAYREUTH

Girls‘Day und Boys‘Day am 27. April 2023:

Machen Sie mit!

Geben Sie Mädchen und Jungs regional einen Einblick in den Berufsalltag und fördern Sie Ihren Nachwuchs von morgen – frei von

Geschlechterklischees! Praktische Erfahrungen zu sammeln, ist für viele Jugendliche eine wichtige Erfahrung und für Firmen eine

Chance, die Auszubildenden von morgen zu finden.

Unternehmen und Einrichtungen, die sich an den bundesweiten Aktionstagen beteiligen möchten, können ab sofort ihre Angebote

unter www.girls-day.de/radar oder www.boys-day.de/radar eintragen.

Bitte stellen Sie die Angebote bis Ende Februar online, damit interessierte Schüler*innen aus einem breiten Angebot wählen können.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Wirtschaftsförderung der Stadt Bayreuth, Tel. 0921 25-1583.

STAY IN BAYREUTH: UNTERNEHMENSTOUREN FÜR JUGENDLICHE

Du hast dich schon mit der Berufswahl auseinandergesetzt? Jetzt hast du Lust, dir alles mal live anzuschauen?

Ab Februar kannst Du Dir Dein kostenloses Bus-Ticket zur Karriere in der Region Bayreuth

buchen und mit uns auf eine der Unternehmenstouren zur Gesundheitstechnik, zu nachhaltigen

Handwerksberufen oder auch zu Genuss-Handwerk gehen.

Teilnehmen können alle Jugendlichen der Klassenstufen 8-11. Die Unternehmenstouren sind

ein kostenfreies Angebot von Stadt und Landkreis Bayreuth, der Handwerkskammer für

Oberfranken und der Kreishandwerkerschaft Bayreuth.

Mehr Infos unter https://stay-in-bayreuth.de/aktionstage/unternehmenstouren

VG-Creußen


Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 17

DEIN WEG ZUM ABITUR MIT MITTLERER REIFE

Das bayerische Bildungssystem baut auf das Motto: „Kein Abschluss ohne Anschluss“; Für Schülerinnen und Schüler mit Mittlerer

Reife ist die Fach- und Berufsoberschule der direkte Weg zum Abitur, denn hier werden sie optimal auf Beruf und Studium

vorbereitet.

An der Fachoberschule Bayreuth wird der Fokus auf eine praxisorientierte Ausbildung gelegt, die Schülerinnen und Schüler sowohl

auf eine Ausbildung als auf ein Studium optimal vorbereitet. Hier arbeiten neben Gymnasiallehrkräften auch Lehrkräfte mit beruflichem

Lehramt. Die SchülerInnen haben je nach Ausbildungsrichtung unterschiedliche Profilfächer und absolvieren in der 11. Klasse

ein halbjähriges Praktikum in mehreren Betrieben oder den Schulwerkstätten, um besser entscheiden zu können was sie später

einmal machen wollen. Hierdurch können bessere berufliche Entscheidungen getroffen werden und es kommt deutlich seltener zu

Studienabbrüchen.

Insgesamt fünf verschiedene Zweige stehen zur Wahl. Für naturwissenschaftlich begabte SchülerInnen die Ausbildungsrichtung

Technik, für sozial ausgerichtete Jugendliche die Ausbildungsrichtung Sozialwesen und für diejenigen, die z.B. BWL oder Jura studieren

möchten die Ausbildungsrichtung Wirtschaft. Daneben gibt es noch die Ausbildungsrichtung Gesundheit für alle mit einem

Interesse an medizinischen und pflegerischen Studiengängen und Berufen, sowie für alle künstlerisch begabten SchülerInnen die

Ausbildungsrichtung Gestaltung. Speziell für SchülerInnen der Mittelschulen und Wirtschaftsschulen, aber auch für Realschüler,

gibt es die Möglichkeit ein Jahr in Vollzeit die Vorklasse zu besuchen, um sich so auf die FOS oder BOS vorzubereiten. Hier werden

vor allem die Kenntnisse in Deutsch, Englisch und Mathematik aufgefrischt, aber auch schon in den Profilfächern der Zweige einige

Grundlagen gelegt.

Ihr Vorteil an der FOS oder BOS ist die Möglichkeit bereits nach der 12. Klasse mit einer Fachhochschulreife an einer Hochschule studieren

zu können und bereits einen Abschluss in der Tasche zu haben. Wer in der 13. Klasse weitermacht, kann das fachgebundene

Abitur erwerben und ohne eine zweite Fremdsprache an der Universität studieren. Viele der Schülerinnen und Schüler belegen aber

bereits ab der 12. Klasse eine zweite Fremdsprache (Italienisch oder Spanisch) oder bringen diese bereits aus der Realschule mit.

Damit haben sie dann das allgemeine Abitur und können alle Studiengänge an den Universitäten belegen.

Infoveranstaltungen an der Schule: Fr., 27.01.2023 ab 17 Uhr und Sa., 28.01.2023 ab 10 Uhr

Der Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2023/24 ist vom 27.02.2023 bis 10.03.2023.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der: Staatl. Fachoberschule und Berufsoberschule Bayreuth

Tel. 0921/79208-0 | schule@fosbos-bayreuth.de | www.fosbos-bayreuth.de


SEITE 18

KIRCHENGEMEINDE ST. JAKOBUS CREUSSEN

Fr, 27.01. Konfirmandenfreizeit

bis So 29.01.

So, 29.01.

Di, 31.01.

Sa, 04.02.

So, 05.02.

Kirchliche Nachrichten

Letzter Sonntag nach Epiphanias

10.00 Uhr St. Jakobus-Kirche

Gemeinsamer Gottesdienst in Schnabelwaid

Pfr. Dieter Kuhn

Konfirmanden-Elternabend

19.30 Uhr Gemeindehaus

Jugendtreff

19.00 Uhr Spiele ohne Grenzen

Septuagesimä

10.00 Uhr St. Jakobus-Kirche

Hauptgottesdienst – Pfrin. Meister-Hechtel

Kirche für Familie

11.15 Uhr St. Jakobus-Kirche

Familiengottesdienst mit dem Thema: „Farbe

kommt in dein Leben“ – Kinder der KiTa Rosental,

das Team von KiTa Rosental und Pfrin. Peter

Anschließend gemeinsames Mittagessen im

Gemeindehaus

Fr, 10.02. 24h-Action light

bis Sa, 11.02. Schlittenfahren im Fichtelgebirge

KIRCHENGEMEINDE ST. JAKOBUS CREUSSEN

Fr, 27.01. Konfirmandenfreizeit

bis So 29.01.

So, 29.01.

Di, 31.01.

Sa, 04.02.

So, 05.02.

Letzter Sonntag nach Epiphanias

10.00 Uhr St. Jakobus-Kirche

Gemeinsamer Gottesdienst in Schnabelwaid

Pfr. Dieter Kuhn

Konfirmanden-Elternabend

19.30 Uhr Gemeindehaus

Jugendtreff

19.00 Uhr Spiele ohne Grenzen

Septuagesimä

10.00 Uhr St. Jakobus-Kirche

Hauptgottesdienst – Pfrin. Meister-Hechtel

Kirche für Familie

11.15 Uhr St. Jakobus-Kirche

Familiengottesdienst mit dem Thema: „Farbe

kommt in dein Leben“ – Kinder der KiTa Rosental,

das Team von KiTa Rosental und Pfrin. Peter

Anschließend gemeinsames Mittagessen im

Gemeindehaus

Fr, 10.02. 24h-Action light

bis Sa, 11.02. Schlittenfahren im Fichtelgebirge

EVANGELISCH-LUTHERISCHE

KIRCHENGEMEINDE ST. JOHANNIS SEIDWITZ

So, 05.02.

Septuagesimä

09.00 Uhr St. Johannis-Kirche

Predigtgottesdienst – Pfr. Öffner

EVANGELISCH-LUTHERISCHE

KIRCHENGEMEINDE SCHNABELWAID

Fr, 27.01. Bücherei

Von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Posaunenchor

20.00 Uhr

So, 29.01. Letzter Sonntag nach Epiphanias

10.00 Uhr gemeinsamer Gottesdienst in der

St. Jakobus Kirche in Creußen

Pfrin. Dieter Kuhn

Fr, 03.02. Posaunenchor

20.00 Uhr

So, 05.02. Septuagesimä

8.45 Uhr Maria Magdalena Kirche

Hauptgottesdienst Pfrin. Meister-Hechtel

Do, 09.02. Zeit für uns

19.30 Uhr Thema: Sehen und gesehen werden

Fr, 10.02. Bücherei

Von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Posaunenchor

20.00 Uhr

EVANGELISCH-LUTHERISCHE

KIRCHENGEMEINDE HAAG

So, 29.01. Letzter Sonntag nach Epiphanias

08.45 Uhr : Hauptgottesdienst

mit Vikarin Amelie Luding.

Evangelische Kirche Haag, St. Katharina

So, 5.02. Septuagesimä

08.45 Uhr : Hauptgottesdienst

mit Lektorin Hannelore Birner.

Evangelische Kirche Haag, St. Katharina

So, 12.02. Sexagesimä

08.45 Uhr : Gottesdienst mit

Pfr. Ekkehard de Fallois.

Evangelische Kirche Haag, St. Katharina

KATH. KIRCHENGEMEINDE ST. MARIEN

CREUSSEN

Sa, 28.01. Kirchenputz – Wir bitten um Mithelfer!!!

09.00 Uhr

Erstkommuniongruppenstunde

im Jugendheim

15.00 Uhr

VA-Amt in der Pfarrkirche

18.00 Uhr

Do, 02.02. „Lichtmess“

19.00 Uhr

Hl. Messe in der Pfarrkirche mit Blasiussegen

Sa 04.02.

Sa, 11.02.

Bitte geänderte Uhrzeit beachten – VA-Amt

18.30 Uhr!!!

Gruppenstunde Erstkommunion

im Kath. Jugendheim

15.00 Uhr

Secondhandbazar des Elternbeirates Kath. Kita

in der Mehrzweckhalle

16.00 – 17.00 Uhr

Einkauf für Schwangere und Menschen mit

Behinderung mit Nachweis

VA-Amt in der Pfarrkirche

18.00 Uhr

VG-Creußen


Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 19

So, 12.02.

Secondhandbazar des Elternbeirates Kath. Kita

in der Mehrzweckhalle

09.00 – 11.30 Uhr

Und Kuchenbuffet mit dem kath. Frauenbund

Anmeldung für den Verkauf bis zum 08.02.2023

per E-Mail an elternbeirat-st.marien@gmx.de

Pater Samuel befindet sich noch bis zum 12.02.2023 im Heimaturlaub.

Während dieser Zeit finden keine Werktaggottesdienste

statt. Bitte beachten Sie, falls dringend ein Priester

benötigt wird und das Pfarrbüro nicht besetzt ist, die Ansage

auf dem Anrufbeantworter.

KATH. KIRCHENGEMEINDE ST. OTTO

SCHNABELWAID

So, 29.01. Hl. Messe

10.30 Uhr

So, 05.02. Wortgottesfeier mit Kommunionausteilung

10.30 Uhr

So, 12.02. Hl. Messe

10.30 Uhr

CHRISTUS-GEMEINDE UND EC CREUSSEN

So, 29.01. 10.30 Uhr, Gottesdienst

Thema: „Lasst euch versöhnen mit Gott!“

Mit Holger Kerschbaum

So, 05.02. 14.30 Uhr, Gottesdienst

Thema: „Einladen zu Gott“

Mi, 08.02. 20.00 Uhr, Best of Willow - Videovortrag vom

WILLOW CREEK Leitungskongress 22

Thema: „Die Seele des Leitens“

Sa, 11.02. 20.00 Uhr, Lobpreisabend

Gemeinsam Gott loben und anbeten.

So, 12.02. 10.30 Uhr, Gottesdienst

Thema: „Das Kreuz - der Weg zur Vergebung“

Mit Holger Kerschbaum

Do, 16.02. 14.30 Uhr, Generation65PLUS

BAUSTEINEWELT

Lego-Fans aufgepasst! Vom 10. bis 12. März 2023 laden wir zu

einer neuen Bausteinewelt ein. Dabei sein können Schulkinder

bis 12 Jahre. Baubeginn ist am Freitag um 15.30 Uhr, Abschluss

am Sonntag um 10.30 Uhr mit Familiengottesdienst, Einweihung

der Legostadt und Mittagessen. Teilnehmerbeitrag inkl.

Verpflegung: 20 €.

Weitere Infos und Anmeldung: cg-creussen.de.

Kontakt: Pastor Holger Kerschbaum

(bausteinewelt@cg-creussen.de, 09270 8890448).

Aktuelle Hinweise zum Gottesdienstbesuch: cg-creussen.de

Gottesdienst-Livestream: cg-creussen.de/livestream

Gottesdienst-Podcast: anchor.fm/christusgemeindecreussen

Gottesdienst-Telefon: (09270) 432 99 77

JEHOVAS ZEUGEN

Gottesdienste in Pegnitz, Norisstraße 22, 91257 Pegnitz

Teilnahme auch online möglich

Zugangsdaten unter Tel. 09270-8213

So. 29.01. 10.00 Uhr Öffentlicher Vortrag

Die Gemeinde in Pegnitz zu einem besonderen 30-minütigen

Vortrag ein mit dem Thema: „Was ist echter Glaube und wie

zeigt er sich?“.

EVANGELISCH-LUTHERISCHE KIRCHEN-

GEMEINDE ST. MICHAEL LINDENHARDT

Regelmäßige Termine im Gemeindehaus: Vom 02.12. bis 16.12.

Mo, 9.30 Uhr

Di, 17.30 Uhr

Do, 20.00 Uhr

Fr, 20.00 Uhr

Gottesdienste

So, 29.01.

So, 05.02.

So, 12.02.

Sonstiges

Eltern-Kind-Gruppe ab 0 Jahren, Leitung:

Pfarrer Christian Parchent

17.45 Uhr

Yoga-Kurs 1

Leitung: Michaela Heckel,

Tel. 0170/3105552

Flötenchor-Probe (14tägig)

Kirchenchor-Probe

Posaunenchor-Probe

im monatlichen Wechsel

(gerader Monat in Schnabelwaid, ungerader

Monat in Lindenhardt)

Gottesdienst

9.00 Uhr mit Pfarrer Christian Parchent

Septuagesimä

Kein Gottesdienst in Lindenhardt

Sexagesimä

9.00 Uhr Gottesdienst

mit Pfarrer Thomas Schikor

Wir empfehlen, im Eingangsbereich der Kirche FFP2-Masken

zu tragen!

Unsere Kirche steht Ihnen täglich von 11 bis 15 Uhr offen als

Raum für Stille und Erholung, als Ort für Besinnung und

Gebet. Falls Sie zu einer anderen Zeit in die Kirche möchten,

wenden Sie sich bitte an das Pfarramt

Die Vakanzvertretung während der Elternzeit von Pfarrer

Christian Parchent liegt bei Pfarrer Matthias Öffner aus Birk,

Tel. 09209/1210.

Creußener Hof

Nürnberger Str. 1, Telefon: 0160 - 8231753

Brezen – Woche vom 06.02.-12.02.2023

Jeden Tag ein Gericht zum Abholen von 11:30 Uhr

bis 14:00 Uhr – alles auf Vorbestellung

Montag: Siedwürste mit Kraut

Dienstag: Haxen gek. oder gegr. Mit Kraut

Mittwoch: gepökelte Rinderzunge mit Kraut

Donnerstag: gepökelter Kamm mit Kraut

Freitag: Kesselfleisch

Samstag: Rippla mit Schlappkraut

Sonntag: Krenfleisch

Auf Ihren Besuch freut sich der Creußener Hof

In einer Zeit, in der es wenig populär geworden ist, sich als

gläubig zu bezeichnen, möchte Gastredner Uwe Schael mit

einigen Vorurteilen zum Thema Glauben aufräumen. Dabei

stellt er heraus, dass echter Glaube kein blinder Glaube ist und

einem in diesen aufreibenden Zeiten richtig viel geben kann.

So. 05.02. 10.00 Uhr Öffentlicher Vortrag

Thema: Wer eignet sich die Menschheit zu regieren


SEITE 20

Bereitschaftsdienste

BEREITSCHAFTSDIENST DER ÄRZTE

In lebensbedrohlichen Notfällen erreichen Sie den Rettungs-

und Notarztdienst über die Rettungsleitstelle Telefon

112 ohne Vorwahl. Den für im Bereitschaftsdienst zuständigen

Arzt erfahren Sie über die Telefonnummer 116 117.

ZAHNÄRZTLICHER NOTDIENST

Den zahnärztlichen Notdienst gibt es in Bayern an allen Wochenenden,

Feier- und Brückentagen rund um die Uhr (0 bis

24 Uhr). Wann der Zahnarzt in seiner Praxis anwesend ist, finden

Sie online über die Suchfunktion unter www.notdienstzahn.de.

Die Zahl der Notfallpraxen ist stark begrenzt. Bitte

nehmen Sie den zahnärztlichen Notdienst nur in dringenden

Fällen in Anspruch, die keinen Aufschub bis zur nächsten allgemeinen

Sprechstunde dulden. Die Kassenzahnärztliche

Vereinigung Bayerns bittet Patienten, die am Wochenende

den zahnärztlichen Notdienst in Anspruch nehmen müssen,

um vorherige telefonische Terminvereinbarung.

Um eine Weiterverbreitung des Corona-Virus zu verhindern,

sollen Schmerzpatienten dem Zahnarzt bereits vor der Behandlung

mitteilen, ob sie grippeähnliche Symptome haben

oder Kontakt zu Infizierten hatten. Generell gilt, dass der

Notdienst ausschließlich für Schmerzpatienten gedacht ist.

28.01.2023/29.01.2023

Astrid Urban, Tel. 0921 64041

Wittelsbacherring 49, 95444 Bayreuth

04.02.2023/05.02.2023

Dr. Nina Wendler, Tel. 0921 63448 u. 01522 9222919

Schwindstr. 40, 95447 Bayreuth

Thomas Rüger, Tel. 09243 7111

Mariental 3, 91278 Pottenstein

11.02.2023/12.02.2023

Uta Kowalleck, Tel. 0921 63222

Glockenstr. 1, 95447 Bayreuth

APOTHEKENNOTDIENST

27.01.2023 Franken-Apotheke

Marienapotheke

Hummelgau Apotheke

28.01.2023 Admira Apotheke

Grunau-Apotheke

Storchen-Apotheke

29.01.2023 Keller‘sche Apotheke

MedCenter-Apotheke

30.01.2023 Hirsch-Apotheke

easyApotheke Bayreuth-Süd

Pegnitz

Bayreuth

Mistelbach

Pegnitz

Bayreuth

Heinersreuth

Creußen

Bayreuth

Pegnitz

Bayreuth

31.01.2023 St.-Georgen-Apotheke Bayreuth

01.02.2023 Apotheke am Schloßberg

Adlerapotheke

02.02.2023 Schwanen-Apotheke

Park-Apotheke

Pegnitz

Bayreuth

Bayreuth

Eckersdorf

03.02.2023 Brunnen-Apotheke

Tannhäuser-Apotheke

04.02.2023 Franken-Apotheke

Hammerstatt-Apotheke

05.02.2023 Admira Apotheke

Mohren-Apotheke

06.02.2023 Keller‘sche Apotheke

Rathaus-Apotheke

07.02.2023 Hirsch-Apotheke

Birken-Apotheke

Creußen

Bayreuth

Pegnitz

Bayreuth

Pegnitz

Bayreuth

Creußen

Bayreuth

Pegnitz

Bayreuth

08.02.2023 Brandenburger-Apotheke Bayreuth

09.02.2023 Apotheke am Schloßberg

Eichbaum-Apotheke

Bären-Apotheke

Pegnitz

Bayreuth

Bindlach

10.02.2023 Hof-Apotheke Bayreuth

11.02.2023 Brunnen-Apotheke

Markt-Apotheke

12.02.2023 Franken-Apotheke

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NACHRUF

Die Gemeinde Haag, der Gemeinderat und die Bürgerschaft trauern um

Herrn

Horst Rauh

Altbürgermeister der Gemeinde Haag

Mitglied des Gemeinderates Haag von 1984 bis 1996

Zweiter Bürgermeister der Gemeinde Haag von 1996 bis 2002

Erster Bürgermeister der Gemeinde Haag von 2002 bis 2014

Über 30 Jahre hat Horst Rauh unsere Gemeinde entscheidend geprägt, mitgestaltet

und durch sein vorausschauendes Handeln unseren Ort in eine neue Zeit geführt.

Dank seines persönlichen Engagements hat er Haag in der Region bekannt

und zu dem gemacht, worauf wir heute stolz sein können.

Der Gemeinderat Haag

In Ehren und Dankbarkeit werden wir seiner gedenken.

In dankbarer

Erinnerung

Ihre Traueranzeige

im Creußen JOURNAL

NACHRUF

Die Stadt Creußen nimmt Abschied von

Herrn Hartmut Wagner

Mitglied des Gemeinderates der ehemaligen Gemeinde Haidhof von 1972 bis 1978

Mitglied des Stadtrates Creußen von 1982 bis 1990

Der Stadtrat Creußen

Uneigennützig und konsequent hat Herr Wagner

bei vielen Entscheidungen zum Wohle

der Gemeinde Haidhof und der Stadt Creußen mitgewirkt.

In Ehren und Dankbarkeit werden wir seiner gedenken.

Martin Dannhäußer, Erster Bürgermeister

Robert Pensel, Erster Bürgermeister

In dankbarer

Erinnerung

Ihre Traueranzeige

im Creußen JOURNAL

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ICH BERATE SIE GERNE

Stefanie Hoffmann

Tel.: 0921/1627280-10 | E-Mail: s.hoffmann@inbayreuth.de

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ICH BERATE SIE GERNE

Denise Preiß

Tel.: 0921/1627280-80 | E-Mail: D.Preiss@inbayreuth.de


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Herausgeber: SaGa Medien & Vertrieb OHG, Martin Munzert,

Richard-Wagner-Straße 36, 95444 Bayreuth, Tel.: 0921 1627280-40

Verantwortlich für den amtlichen Teil:

M. Dannhäußer, Gemeinschaftsvorsitzender

der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, 1. Bgm. Stadt

Creußen, 95473 Creußen, Bahnhofstr. 11, Tel. 09270/989-0

Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Martin Munzert

Satz- und Anzeigenleitung: Martin Munzert

Verteilung & Vertrieb: ZSO Zustellservice Oberfranken UG

Erscheinungsweise: 2x im Monat, Auflage: 4025

Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen der SaGa

Medien & Vertrieb OHG. Anzeigen und -entwürfe sind verlagsrechtig

geschützt. Nachdruck, Vervielfältigung und elektronische

Speicherung nur mit Zustimmung des Verlages.

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Faschingsumzug

Sonntag

19.02.2023

13:30 Uhr

Wir freuen uns auf

Euren Besuch

DIE

ENGELMASRAADER

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