Magazin BGK e.V.
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Gemeinnützigkeit<br />
Der Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V. ist zuletzt durch den Bescheid des Finanzamtes Körperschaften<br />
I Berlin vom 11.11.2022 unter der Steuernummer 27/5704/4291 als ausschließlich und unmittelbar<br />
gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. Wir dienen den als besonders förderungswürdig<br />
anerkannten gemeinnützigen Zwecken gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 Abgabenordnung: Förderung der<br />
Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe.<br />
Wir bestätigen, dass wir den zugewendeten Betrag ausschließlich und unmittelbar zu unseren satzungsgemäßen<br />
Zwecken verwenden werden. Dazu gehört insbesondere: Förderung der Erziehung und Bildung<br />
gehörloser Kinder und Jugendlicher, sowie die Information und Beratung von deren Eltern.<br />
Mitgliedsbeiträge und Spenden können steuermindernd geltend gemacht werden.<br />
Bei Spendenbeträgen bis 200,- Euro genügt als Nachweis gegenüber dem Finanzamt ein Beleg der Überweisung<br />
an uns. Bei Beträgen von mehr als 200,- Euro erhalten Sie spätestens zu Beginn des folgenden<br />
Jahres von uns unaufgefordert eine Spendenbescheinigung. Auf schriftliche Anforderung erhalten Sie<br />
eine Spendenbescheinigung auch bei kleineren Beträgen.<br />
Für Ihre Zuwendungen danken wir Ihnen.<br />
Unsere Förderer<br />
Der Verein Aktion Mensch e.V. fördert unsere jährliche Tagung und Projekte.<br />
Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend fördert unsere jährliche Tagung.<br />
Im Jahr 2022 erhielten wir pauschale Fördermittel von der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf<br />
Bundesebene“ in Höhe von 25.000,- EUR.<br />
Unsere Partner<br />
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