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Frauenbilder - Perspektive 21

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MIGRANTINNEN IM LAND BRANDENBURG<br />

Magdolna Grasnick<br />

in Wohnungen. Mindestens 9 der Heime liegen<br />

außerhalb von Ansiedlungen[4].<br />

Das Asylverfahren dauert in der Regel mehrere<br />

Jahre. Während des Verfahrens sollen die Asylbewerber<br />

in der Regel in einer Gemeinschaftsunterkunft<br />

wohnen (§53 Abs.1 AsylVfG), nicht arbeiten<br />

und nach dem AsylbLG versorgt werden. Sie sind<br />

ortsgebunden in dem Landkreis oder der kreisfreien<br />

Stadt, wohin sie verteilt sind. Ein Besuch in<br />

einem anderen Ort Deutschlands kann nur mit<br />

einem Urlaubsschein erfolgen, worauf kein<br />

Anspruch besteht.<br />

Es gibt in Brandenburg z.B. noch offene Asylverfahren<br />

aus dem Jahr 1991. Stellen sie sich vor, in<br />

der heutigen Zeit, 10 Jahre nach der Wende, unter<br />

der geschilderten Eingeschlossenheit leben zu<br />

müssen!<br />

In der Praxis sieht es so aus, dass in den Heimen,<br />

insbesondere in abgelegenen wäldlichen Gegenden<br />

in der Regel nur noch die wenigen Frauen<br />

und die Kinder leben. Die Frauen müssen diese<br />

Umstände aushalten, da sie durch die Kinder am<br />

wenigsten mobil sind.<br />

Das Einkaufen gestaltet sich schwer in vielen Kreisen,<br />

wegen die sog. Sachleistung. Die übliche<br />

Form der Leistung nach dem AsylbLG in Brandenburg<br />

ist die Sachleistung, d.h. die Leistungsberechtigten<br />

erhalten statt Geld Wertgutscheine, die<br />

in vertraglich gebundenen Läden einzulösen sind.<br />

Es gibt eine monatliche Barleistung in Höhe von<br />

80,00 DM für über 14 Jährige, und 40 DM darunter.<br />

Die Höhe der Leistung nach dem AsylbLG<br />

beträgt 80 % der Leistung nach dem BSHG und ist<br />

im Bereich der Krankenhilfe und einmaliger Leistungen<br />

eingeschränkt.<br />

19<br />

Wenn die Asylbewerberin oder Geduldete drei<br />

Jahre diese niedrige Leistung nach dem AsylbLG<br />

erhalten hat, wird „höhergestuft„ und entsprechend<br />

BSHG behandelt. In Brandenburg allerdings<br />

weiterhin in geldloser Leistungsgrundform.<br />

Gem. § 2 Abs. 2 AsylbLG könnte das zuständige<br />

Sozialamt die Form der Leistung auf Grund der<br />

örtlichen Umstände bestimmen. Diese Regelung<br />

wird jedoch durch einen Runderlass des MASGF<br />

eingeschränkt, wonach die Sachleistung für die<br />

Versorgung der in Gemeinschaftsunterkünften<br />

lebenden Leistungsberechtigten favorisiert wird.<br />

Nach dem vierten Jahr Aufenthalt von Geduldeten<br />

erstattet das Land keine Kosten mehr für die Kreise<br />

und kreisfreie Städte für die Durchführung des<br />

AsylbLG, so werden diese durch die hohe Verwaltungskosten<br />

für die Durchführung des Sachleistungsprinzips<br />

belastet.<br />

Mehrere Ausländerinitiativen halten das Sachleistungsprinzip<br />

für langjährige Versorgung von<br />

Menschen für unzumutbar. Rechtsanwaltskosten,<br />

Deutschkurse, landesspezifische Lebensmittel,<br />

Telefonkosten, Kinderfreizeitveranstaltungen,<br />

Sportclub, Kino etc. können nicht mit Gutschein<br />

bezahlt werden. So gibt es Aktionen, die darauf<br />

ausgerichtet sind, mit Flüchtlingen Partnerschaften<br />

zu schließen und ihnen mit einem Umtausch<br />

der Gutscheine in Bargeld zu helfen. So hat der<br />

evangelische Kirchenkreis in Potsdam ein Partnerschaftsnetz<br />

mit Leistungsberechtigten nach<br />

dem AsylbLG ausgebaut. Eine ähnliche Initiative<br />

aus Hildesheim wurde im Dezember 1999 mit<br />

dem Förderpreis „Demokratie leben„ vom Deutschen<br />

Bundestag ausgezeichnet.<br />

Es gibt wenige Frauen, die als Asylberechtigte<br />

anerkannt werden. Wenn ein Asylantrag jedoch

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