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"Älter werden in Kaiserslautern" [7092 kb] - Stadt Kaiserslautern

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Die Grundsicherung soll die so genannte „verschämte Altersarmut“ verh<strong>in</strong>dern.<br />

Durch die Grundsicherung sollen auch hilfebedürftige und mediz<strong>in</strong>isch dauerhaft<br />

voll Erwerbsgem<strong>in</strong>derte ab 18 Jahren – auch <strong>in</strong> stationären E<strong>in</strong>richtungen<br />

– e<strong>in</strong>e eigenständige Absicherung ihres Lebensunterhalts erhalten. E<strong>in</strong>en Antrag<br />

auf Grundsicherung, unabhängig vom Bezug e<strong>in</strong>er Rente oder e<strong>in</strong>er Rentenberechtigung,<br />

kann also jeder stellen, der<br />

das 65. Lebensjahr vollendet hat oder<br />

das 18. Lebensjahr vollendet hat und aus mediz<strong>in</strong>ischen Gründen<br />

dauerhaft voll erwerbsgem<strong>in</strong>dert ist.<br />

Für Personen, die Altersrente beziehen oder deren Antrag auf ALG II aus gesundheitlichen<br />

Gründen abgelehnt wurde, aber das 65. Lebensjahr noch nicht<br />

vollendet haben, besteht die Möglichkeit, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem<br />

SGB XII zu beantragen.<br />

Die Leistung ist abhängig von der Bedürftigkeit. Eigenes E<strong>in</strong>kommen und<br />

Vermögen s<strong>in</strong>d zu berücksichtigen. Allerd<strong>in</strong>gs f<strong>in</strong>det gegenüber K<strong>in</strong>dern und<br />

Eltern mit e<strong>in</strong>em Jahrese<strong>in</strong>kommen unter 100.000 Euro ke<strong>in</strong> Unterhaltsrückgriff<br />

statt, wenn ihre Angehörigen die Grundsicherung <strong>in</strong> Anspruch nehmen.<br />

Zugunsten der Antragsberechtigten wird hierbei widerlegbar vermutet, dass<br />

das E<strong>in</strong>kommen ihrer K<strong>in</strong>der und Eltern die genannte E<strong>in</strong>kommensgrenze nicht<br />

überschreitet. Dieser Ausschluss des Unterhaltsrückgriffs gilt nicht für Personen,<br />

die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII beziehen.<br />

Die Rentenversicherungsträger s<strong>in</strong>d verpflichtet, antragsberechtigte Personen<br />

zu <strong>in</strong>formieren, zu beraten und bei der Antragstellung zu unterstützen.<br />

Der Antrag auf Leistungen der Grundsicherung ist zu stellen bei<br />

Referat Soziales<br />

Maxstr. 19, 67655 <strong>Kaiserslautern</strong><br />

Tel. (0631) 365 - 40 80 , Frau Weber<br />

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