"Älter werden in Kaiserslautern" [7092 kb] - Stadt Kaiserslautern
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Die Grundsicherung soll die so genannte „verschämte Altersarmut“ verh<strong>in</strong>dern.<br />
Durch die Grundsicherung sollen auch hilfebedürftige und mediz<strong>in</strong>isch dauerhaft<br />
voll Erwerbsgem<strong>in</strong>derte ab 18 Jahren – auch <strong>in</strong> stationären E<strong>in</strong>richtungen<br />
– e<strong>in</strong>e eigenständige Absicherung ihres Lebensunterhalts erhalten. E<strong>in</strong>en Antrag<br />
auf Grundsicherung, unabhängig vom Bezug e<strong>in</strong>er Rente oder e<strong>in</strong>er Rentenberechtigung,<br />
kann also jeder stellen, der<br />
das 65. Lebensjahr vollendet hat oder<br />
das 18. Lebensjahr vollendet hat und aus mediz<strong>in</strong>ischen Gründen<br />
dauerhaft voll erwerbsgem<strong>in</strong>dert ist.<br />
Für Personen, die Altersrente beziehen oder deren Antrag auf ALG II aus gesundheitlichen<br />
Gründen abgelehnt wurde, aber das 65. Lebensjahr noch nicht<br />
vollendet haben, besteht die Möglichkeit, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem<br />
SGB XII zu beantragen.<br />
Die Leistung ist abhängig von der Bedürftigkeit. Eigenes E<strong>in</strong>kommen und<br />
Vermögen s<strong>in</strong>d zu berücksichtigen. Allerd<strong>in</strong>gs f<strong>in</strong>det gegenüber K<strong>in</strong>dern und<br />
Eltern mit e<strong>in</strong>em Jahrese<strong>in</strong>kommen unter 100.000 Euro ke<strong>in</strong> Unterhaltsrückgriff<br />
statt, wenn ihre Angehörigen die Grundsicherung <strong>in</strong> Anspruch nehmen.<br />
Zugunsten der Antragsberechtigten wird hierbei widerlegbar vermutet, dass<br />
das E<strong>in</strong>kommen ihrer K<strong>in</strong>der und Eltern die genannte E<strong>in</strong>kommensgrenze nicht<br />
überschreitet. Dieser Ausschluss des Unterhaltsrückgriffs gilt nicht für Personen,<br />
die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII beziehen.<br />
Die Rentenversicherungsträger s<strong>in</strong>d verpflichtet, antragsberechtigte Personen<br />
zu <strong>in</strong>formieren, zu beraten und bei der Antragstellung zu unterstützen.<br />
Der Antrag auf Leistungen der Grundsicherung ist zu stellen bei<br />
Referat Soziales<br />
Maxstr. 19, 67655 <strong>Kaiserslautern</strong><br />
Tel. (0631) 365 - 40 80 , Frau Weber<br />
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