Nikolausmarkt - Gemeinde Rattenberg
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An alle Haushaltungen<br />
GEMEINDE<br />
RATTENBERG<br />
Staatl. anerkannter Erholungsort<br />
Landkreis Straubing-Bogen<br />
Informationsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong><br />
28. November 2008 18. Jahrgang Nr. 57<br />
Einladung zum<br />
<strong>Nikolausmarkt</strong><br />
am Sonntag, 30. November<br />
am Dorfplatz <strong>Rattenberg</strong><br />
8.00 Uhr Ski-Basar der DJK <strong>Rattenberg</strong>, Skiabteilung<br />
14.00 Uhr Nikolausbescherung am Dorfplatz <strong>Rattenberg</strong><br />
durch das BRK Gneißen, unterstützt von allen<br />
Ortsvereinen<br />
Theateraufführung<br />
„Die Eisheilige“<br />
durch die<br />
Waldlerbühne <strong>Rattenberg</strong><br />
Sonntag, 21. Dezember 2008 um 14.30 und 19.30 Uhr<br />
1. Weihnachtsfeiertag, 25. Dezember 2008 um 19.30 Uhr<br />
Sonntag, 28. Dezember 2008 um 19.30 Uhr<br />
Neujahrstag, 01. Januar 2009 um 19.30 Uhr<br />
Kommunale Dankurkunde an verdiente <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder<br />
Im Rahmen einer Feierstunde im Sitzungssaal des Landratsamtes Straubing-Bogen wurden die diesjährigen Auszeichnungen für<br />
Verdienste in der kommunalen Selbstverwaltung verliehen. Fünf verdienten und langjährigen <strong>Gemeinde</strong>räten wurde von Landrat<br />
Alfred Reisinger die Kommunale Dankurkunde überreicht: Johann Heigl (<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied von 24.09.1974 bis 30.04.2008),<br />
Ludwig Kolbeck (<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied von 01.05.1984 bis 30.04.2008), Johann Miedaner (<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied seit<br />
01.05.1990), Josef Pongratz (<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied von 01.05.1978 bis 30.04.1990 und seit 19.01.1993, Kreisrat bis 30.04.2008)<br />
Josef Stelzer (<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied seit 01.05.1984 und langjähriger 2. Bürgermeister von 03.05.1996 bis 30.04.2008). Ebenfalls<br />
mit der Kommunalen Dankurkunde ausgezeichnet wurde Friedemann Bielmeier (<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied von 01.05.1990 bis<br />
30.04.2008), der an der Feierstunde leider nicht teilnehmen konnte.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong> gratuliert den Geehrten recht herzlich zu der Auszeichnung und dankt ihnen für ihren Einsatz zum Wohle<br />
der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
Ludwig Kolbeck, Josef Stelzer, Johann Miedaner, Landrat Reisinger, Johann Heigl, Josef Pongratz, 1. Bürgermeister Schwarz, 2. Landrat Laumer<br />
1
2<br />
Informationen / Öffnungszeiten /Sprechtage<br />
Förderanträge für Kleinkläranlagen<br />
Förderanträge für Kleinkläranlagen für das Jahr 2008 sind bis<br />
spätestens 15.12.2008 bei der <strong>Gemeinde</strong> einzureichen, später<br />
eingehende Anträge können erst wieder bei Erreichen einer<br />
Fördersumme von 50.000 Euro oder falls diese nicht erreicht<br />
wird, Ende 2009 weitergeleitet werden. Förderanträge können<br />
erst eingereicht werden, wenn die Anlage fertig gestellt ist und<br />
die Abnahme durch einen privaten Sachverständigen erfolgt ist.<br />
Öffnungszeiten<br />
Wertstoffhof:<br />
Mittwoch: 17.00 bis 19.00 Uhr - Sommerzeit<br />
15.00 bis 16.00 Uhr - Winterzeit<br />
Freitag: 13.00 bis 15.00 Uhr<br />
Samstag: 09.00 bis 12.00 Uhr<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung:<br />
Montag<br />
bis Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr<br />
Dienstag: 14.00 bis 18.00 Uhr<br />
Am Dienstag, den 23.12.2008 und Dienstag, den 30.12. 2008<br />
ist die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung nachmittags geschlossen.<br />
Verkehrsamt:<br />
Montag<br />
bis Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr<br />
AOK-Sprechtage im Rathaus<br />
jeden 1. Donnerstag im Monat<br />
im Rathaus, I. Stock, Zi. Nr. 101 von 13.30 bis 14.30 Uhr<br />
Nächste Termine:<br />
08.01.2009, 05.02.2009, 05.03.2009, 02.04.2009<br />
VdK-Sprechtage im Rathaus<br />
Fachkundige Beratung des VdK<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong><br />
Der Sozialverband VdK Kreisverband Straubing-Bogen baut ab<br />
Januar 2009 sein Beratungs- und Betreuungsnetz aus und wird<br />
ab diesem Zeitpunkt einmal im Monat auch in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Rattenberg</strong> im Rathaus zur Beratung der Mitglieder anwesend<br />
sein.<br />
Aufgrund der teilweise eingeschränkten Mobilität der Mitglieder<br />
und der schlechten Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />
vom Landkreis zur VdK Kreisgeschäftsstelle in Straubing wird<br />
dieser Service im kommenden Jahr 2009 auch in <strong>Rattenberg</strong><br />
angeboten. Bei diesen Sprechtagen können VdK Mitglieder<br />
sämtliche sozialrechtliche Angelegenheiten erledigen lassen,<br />
für die sie sonst nach Straubing in die VdK Geschäftsstelle<br />
fahren hätten müssen. Die Leistungen des VdK im Außensprechtag<br />
gehen über die Beratung, Antragstellung von Sozialleistung,<br />
Hilfe beim Ausfüllen von Formularen, den Schriftverkehr<br />
mit den Behörden, Widersprüche bis hin zur Klageerhebung<br />
vor den Sozialgerichten. Eine vorherige Anmeldung oder<br />
Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Natürlich haben auch<br />
Nichtmitglieder an diesem Sprechtag die Möglichkeit die Mitgliedschaft<br />
beim Sozialverband VdK zu erwerben und einer<br />
großen Organisation beizutreten. Der VdK Bayern hat mittlerweile<br />
über 540.000 Mitglieder und betreut im VdK Kreisverband<br />
Straubing-Bogen über 6.600 Mitglieder. Knapp 5 Prozent der im<br />
gesamten Kreisverband lebenden Bürgerinnen und Bürger<br />
(Landkreis und Stadt Straubing) sind Mitglied beim VdK. Im<br />
Jahr 2008 konnte ein Nettozuwachs im Kreisverband von über<br />
300 Mitgliedern erreicht werden.<br />
Die einzelnen Termine der Sprechtage für 2009 sind aus einem<br />
Sprechtagsplan zu entnehmen, welcher in Kürze in der <strong>Gemeinde</strong><br />
aufliegen wird. Folgende Termine stehen fest.<br />
Dienstag, 13.01.2009 08:00 – 09:00 Uhr<br />
Im Februar 2009 findet kein Sprechtag statt.<br />
Dienstag, 03.03.2009 08:00 – 09:00 Uhr<br />
Dienstag, 07.04.2009 08:00 – 09:00 Uhr<br />
Dienstag, 05.05.2009 08:00 – 09:00 Uhr<br />
Dienstag, 02.06.2009 08:00 – 09:00 Uhr<br />
Im 3. Quartal (Juli, August, September) finden keine VdK<br />
Außensprechtage statt.<br />
Informationen der Wasserversorgung<br />
Härtegrad:<br />
Das Wasser der gemeindlichen Wasserversorgung<br />
hat einen Härtegrad von I.<br />
Informationen des Bauhofs<br />
Äste, Bäume und Sträucher zurückschneiden:<br />
Gehölze, die über 2 m hoch werden, benötigen einen Grenzabstand<br />
von 2 m. Wegen des bevorstehenden Winterdienstes<br />
durch den Bauhof ist es dringend erforderlich, dass die in Straßen<br />
und Wege hineinragenden Äste von Bäumen und Sträuchern<br />
zugeschnitten werden. Sichtdreiecke im Kreuzungsbereich<br />
sind ebenfalls freizuhalten<br />
Straßen freihalten!<br />
Um Behinderungen im Winterdienst zu vermeiden, werden die<br />
Autofahrer gebeten, nach Möglichkeit das Parken am Straßenrand<br />
zu vermeiden.<br />
19.08.2008<br />
Aus den <strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen<br />
Baugebiet Heuäcker - Behandlung von Stellungnahmen,<br />
evtl. Satzungsbeschluss<br />
Bebauungsplan und Grünordnungsplan für das Baugebiet<br />
“Heuäcker, BA I”, Abwägung der Vorgaben, Anregungen<br />
und Bedenken aus der Auslegung.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat am 19. Februar 2008 die Aufstellung des<br />
Bebauungsplanes und Grünordnungsplanes Heuäcker beschlossen.<br />
Dieser wurde am 04.03.2008 ortsüblich bekannt<br />
gemacht.<br />
Die Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB und sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB wurde in der<br />
Zeit vom 07.04.2008 bis 09.05.2008 durchgeführt. Diese wurde<br />
am 27.03.2008 ortsüblich bekannt gemacht bzw. die Fachstellen<br />
mit Schreiben vom 27.03.2008 informiert.<br />
Der Entwurf des Bebauungsplanes und Grünordnungsplanes<br />
wurde mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom<br />
03.06.2008 und umweltbezogenen fachlichen Stellungnahmen<br />
in der Zeit vom 07.07.2008 bis 08.08.2008 öffentlich ausgelegt.<br />
Dies wurde am 26.06.2008 ortsüblich bekannt gemacht. Folgende<br />
Stellungnahmen wurden abgegeben:
A) Folgende Träger öffentlicher Belange bzw. sonstige<br />
Beteiligte haben keine Stellungnahme abgegeben.<br />
- Landesamt für Denkmalpflege, Regensburg<br />
- Deutsche Post AG<br />
- Deutsche Telekom AG<br />
- Industrie- und Handelskammer<br />
- Bayerischer Bauernverband<br />
- beteiligte Bürger<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.<br />
B) Von folgenden Trägern öffentlicher Belange sind<br />
Stellungnahmen ohne Anregungen eingegangen:<br />
- Staatliches Bauamt, Passau<br />
mit Schreiben vom 02.07.2008<br />
- ZAW-SR, Straubing mit Schreiben vom 03.07.2008<br />
- Vermessungsamt Straubing<br />
mit Schreiben vom 04.07.2008<br />
- Kreisjugendring Straubing-Bogen<br />
mit Schreiben vom 15.07.2008<br />
- Regierung von Niederbayern<br />
mit e-mail vom 22.07.2008<br />
- Regionaler Planungsverband Donau-Wald<br />
mit Schreiben vom 23.07.2008<br />
- Amt für Landwirtschaft und Forsten<br />
mit Schreiben vom 23.07.2008<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis.<br />
C) Von folgenden Trägern öffentlicher Belange wurden<br />
Anregungen vorgetragen:<br />
- siehe Niederschrift vom 22.07.2008<br />
Nachtrag zur Stellungnahme des Bund Naturschutz in<br />
Bayern e. V. vom 07.07.2008 und 17.07.2008<br />
bereits behandelt in der Sitzung vom 22.07.2008<br />
A. Flächeninanspruchnahme / Flächenressourcen<br />
schonung / Raumordnung<br />
2. Als zulässige Höchstlänge für Garagenvorplätze<br />
/Stauraumlängen sollen 5 Meter verbindlich festgesetzt<br />
werden. Diese „Einschränkung der Bauwerber“ erfordert<br />
die Umsetzung der Vorgabe des BauGB, da das<br />
Eigentum der Sozialpflichtigkeit unterliegt.<br />
Abwägung:<br />
Eine verbindliche Festsetzung wird abgelehnt. Um die<br />
Bauwerber auf die flächensparende Gestaltung hinzuweisen,<br />
soll folgender Passus in die Hinweise aufgenommen<br />
werden: „Zur Vermeidung unnötiger Flächenversiegelung<br />
sollten Zufahrten und Garagenvorplätze<br />
so flächensparend wie möglich gestaltet werden<br />
(Höchstlänge möglichst nicht über 5 m)<br />
C. Wasserhaushalt<br />
5. Eine versickerungsfähige Gestaltung aller Überfahrten<br />
über Grünstreifen soll verbindlich vorgegeben werden<br />
(§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a und e BauGB;<br />
Auswirkungen auf Wasser, sachgerechter Umgang mit<br />
Abwässern). Die Notwendigkeit ergibt sich auch aus<br />
den Aussagen des Wasserwirtschaftsamtes zur flächenhaften<br />
Versickerung von Regenwasser durch Erhalt<br />
der Versickerungsfähigkeit möglichst großer Flächen.<br />
Abwägung:<br />
Die versickerungsfähige Gestaltung der Garagenzufahrten<br />
und Überfahrten soll im Bebauungsplanentwurf<br />
aufgenommen werden. Nr. 4.3.3 soll wie folgt gefasst<br />
werden. „Stauraum- und Stellplatzflächen sowie Garagenzufahrten<br />
und Überfahrten über Grünstreifen sind<br />
zwingend in versickerungsfähiger Bauweise (Rasen-<br />
Pflaster, Rasengitter-, Rasenfugensteine, Schotter,<br />
Splittfugenpflaster, Schotterrasen , wasserdurchlässige<br />
Steine o. ä.) zu erstellen. Abflussbeiwert max. 0,6. Bituminös<br />
befestigte Zufahrten sind unzulässig. Bei den<br />
Garagenzufahrten ist zur öffentlichen Verkehrsfläche<br />
hin eine Wasserrinne mit Anschluss an die Grundstücksentwässerung<br />
zu erstellen, so dass vom Grundstück<br />
kein Wasser auf den Straßengrund fließen kann.<br />
Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamt Deggendorf<br />
vom 29.07.2008<br />
Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund<br />
fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall in der<br />
Abwägung nicht überwunden werden können. Es ist<br />
eine Entwässerung im Mischsystem vorgesehen.<br />
Demnach soll im Baugebiet keine Versickerung von<br />
Niederschlagswasser erfolgen, sondern diese nach<br />
Nutzung in Zisternen ebenfalls über den Abwasserkanal<br />
zur Kläranlage geleitet werden. Diese Einleitung<br />
widerspricht dem wasserwirtschaftlichen Grundsatz,<br />
dass das unverschmutzte Niederschlagswasser am<br />
Ort des Anfalls wieder dem lokalen Kreislauf zugeführt<br />
d. h. versickert werden soll (vgl. Punkt 5.4 „Wasser“<br />
des Umweltberichts, „Anlagenbedingte Auswirkungen“).<br />
Möglichkeiten der Überwindung: Wie im Umweltbericht<br />
unter Punkt 5.4 „Wasser“, „Bewertung“ vermerkt ist, ist<br />
ein Trennsystem vorzusehen mit Versickerung des<br />
Niederschlagswassers im Umgriff des Bebauungsplans<br />
z. B. über Mulden oder Rigolen.<br />
Abwägung:<br />
Im Baugebiet „Heuäcker“ ist auch für BA I ein Trennsystem<br />
vorzusehen. Die Versickerung des Niederschlagswassers<br />
im Umgriff des Bebauungsplans z. B.<br />
über Mulden oder Rigolen soll, mangels geeigneter öffentlicher<br />
Flächen, jedoch erst mit dem BA II verwirklicht<br />
werden.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat billigt die genannten Änderungen und Abwägungen<br />
und stimmt der Aufnahme in den Bebauungsplanentwurf<br />
zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Auslegung<br />
nach § 4a Abs. 3 BauGB mit verkürzter Auslegungsfrist von 2<br />
Wochen durchzuführen. Stellungnahmen können nur zu den<br />
geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Einholung<br />
von Stellungnahmen wird auf die von der Änderung oder<br />
Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden<br />
und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt.<br />
Änderung Bebauungsplan "Rast Erweiterung"<br />
Herr Heinz Merl, Auf der Rast 25, 94371 <strong>Rattenberg</strong> beabsichtigt<br />
nun doch sein Bauvorhaben durchzuführen, dazu ist die<br />
Änderung des Bebauungsplanes „Rast Erweiterung“ erforderlich.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat erklärt sich mit der Änderung und der<br />
Eröffnung des Bebauungsplanänderungsverfahrens einverstanden,<br />
wenn die Planunterlagen nicht erheblich vom bisher<br />
bekannten Vorhaben abweichen.<br />
3
Kanalbau- und Sanierungsmaßnahme<br />
Kanal Oberbocksberg-Steinachern:<br />
Der 1. Bürgermeister berichtete von einem Ortstermin in Sachen<br />
Kanaltrassenführung in Steinachern. Hierbei stellte sich<br />
heraus, dass der Grundstückseigentümer Kiesl nicht bereit ist,<br />
der geplanten Trassenführung auf seinem Grundstück zuzustimmen.<br />
Bei der bisher geplanten Trassenführung würde der Kanal entlang<br />
der Kreisstraße geführt werden. Hierbei müsste die dort<br />
derzeit stehende Mauer beseitigt werden. Trotz Zusage der<br />
<strong>Gemeinde</strong>, dass diese wieder neu hergestellt wird, zeigte sich<br />
der Grundstückseigentümer unnachgiebig. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
zeigte sich hierüber sehr verärgert, weil der Kanalanschluss für<br />
die Ortschaft Steinachern ja eigentlich von der Bereitschaft der<br />
Grundstückseigentümer abhängig gemacht wurde, den Kanal<br />
auf ihren Grundstücken verlegen zu lassen.<br />
Die Vergleichsberechung des Ing. Büros Sehlhoff ergab bei<br />
einer Trassenführung in der Kreisstraße geringfügig höhere<br />
Kosten, die jedoch noch im vertretbaren Rahmen liegen. Jedoch<br />
muss erst mit dem Landkreis abgeklärt werden, ob dieser<br />
einer Verlegung des Kanals im Straßengrund zustimmt.<br />
Die Probleme mit der Trassenführung bei den übrigen Grundstücksbesitzern<br />
konnten ausgeräumt werden.<br />
Kanal Neurandsberg:<br />
Bei der Kanalmaßnahme in Neurandsberg hat das Ingenieurbüro<br />
angeregt, den unteren Bereich bereits im Trennsystem zu<br />
entsorgen. Dies führt zu einer Verringerung der Folgekosten,<br />
weil das Oberflächenwasser gleich dem Überlaufbauwerk zugeführt<br />
werden kann und nicht - zum Teil - über die Pumpstation<br />
laufen muss. Die Mehrkosten belaufen sich durch das Trennsystem<br />
auf ca. 70.000 Euro. Die Gesamtkosten der Maßnahme<br />
liegen derzeit bei ca. 400.000 Euro. Zuwendungen seitens des<br />
Wasserwirtschaftsamtes gibt es für diese Maßnahme nicht, weil<br />
der Ortsteil Neurandsberg bereits entsorgt ist und somit eine<br />
Förderung, auch bei Verbesserung der Reinigungsleistung,<br />
nicht in Betracht kommt.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und<br />
stimmt dem Ausbau von Teilen des Ortes Neurandsberg im<br />
Trennsystem zu.<br />
Änderung der Fäkalschlammentsorgungssatzung<br />
Die Fäkalschlammabfuhr wird momentan turnusgemäß durchgeführt.<br />
Durch die Umrüstung von Kleinkläranlagen ist eine<br />
turnusmäßige Abfuhr nicht mehr möglich, weil diese für das<br />
Abfuhrunternehmen einen zu hohen Aufwand darstellt. Bisher<br />
wurden die im 2jährlichen Turnus zu entsorgenden Anwesen<br />
von der <strong>Gemeinde</strong> dem Abfuhrunternehmen gemeldet und<br />
dieser hat mit den betroffenen Gruben-Besitzern einen Abfuhrtermin<br />
vereinbart.<br />
Die Rechtslage gestaltet sich aber so, dass Mehrkammerabsetzgruben<br />
und Mehrkammerausfaulgruben maximal zu 50 %<br />
mit Schlamm gefüllt sein dürfen, bei Einkammerabsetzgruben<br />
ist eine Füllung bis max. 70 % zulässig. Der Schlammanfall ist<br />
insbesondere von der Auslastung der Anlage abhängig. Der<br />
Fäkalschlamm muss bedarfsgerecht, spätestens dann entnommen<br />
werden, wenn diese Werte erreicht sind.<br />
4<br />
Zuständig für die Fäkalschlammentsorgung sind in Bayern die<br />
Kommunen. Diese regeln die Organisation dieser Aufgabe im<br />
Rahmen ihrer Satzungshoheit.<br />
Es wird daher für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong> folgende Regelung<br />
vorgeschlagen:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> bietet einmal jährlich einen Abfuhrtermin an.<br />
Grubenbesitzer, die an der Abfuhr teilnehmen wollen, sollten<br />
sich bis zu einem festzusetzenden Termin bei der <strong>Gemeinde</strong><br />
anmelden. Wer nicht an der Abfuhr teilnimmt, hat der <strong>Gemeinde</strong><br />
entweder eine Schlammspiegelmessung oder einen Entsorgungsnachweis<br />
vorzulegen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Rattenberg</strong> beschließt daher, die Fäkalschlammentsorgungssatzung<br />
(FES) entsprechend zu ändern.<br />
2. Satzung zur Änderung der Fäkalschlammentsorgungssatzung<br />
(FES)<br />
Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. l Nr. l und 2 und Abs. 2<br />
der <strong>Gemeinde</strong>ordnung (GO) sowie Art. 41 b Abs. 2 Satz l des<br />
Bayer. Wassergesetzes erlässt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong> folgende<br />
Satzung<br />
zur Änderung der Satzung für die öffentliche Fäkalschlammentsorgung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong> (Fäkalschlammentsorgungssatzung<br />
- FES)<br />
§ 1<br />
Neufassung und Änderung von Vorschriften:<br />
§ 12 erhält folgende Fassung:<br />
„§ 12<br />
Entsorgung des Fäkalschlamms<br />
(1) Die <strong>Gemeinde</strong> oder der von ihr beauftragte Abfuhrunternehmer<br />
räumt die Grundstückskläranlage bzw. abflusslose<br />
Sammelgrube und fährt den Fäkalschlamm bzw. das Abwasser<br />
ab. Gleiches gilt für bei biologischen Anlagen gegebenenfalls<br />
anfallenden Überschussschlamm. Wenn eine Leerung nach<br />
Abs. 4 geboten ist, hat der Eigentümer die <strong>Gemeinde</strong> zu verständigen.<br />
(2) Diese Meldepflicht gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> nach Abs. 1<br />
gilt auch für Benutzer der Grundstücke.<br />
(3) Den Vertretern der <strong>Gemeinde</strong> und ihren Beauftragten ist<br />
ungehinderter Zutritt zu den Grundstücksentwässerungsanlagen<br />
zu gewähren.<br />
(4) Bei der Leerung der Grundstückskläranlagen und Abwassergruben<br />
wird – sofern der Bescheid des Landratsamtes<br />
Straubing-Bogen nichts Anderweitiges aussagt – wie folgt unterschieden:<br />
a) Die Leerung des Fäkalschlamms hat in der Regel nach der<br />
Betriebs- und Wartungsanleitung der jeweiligen Kleinkläranlage<br />
zu erfolgen.<br />
b) Gibt es keine entsprechende Anleitung, ist vom Eigentümer<br />
oder einem von ihm beauftragten Fachkundigen mindestens<br />
einmal jährlich eine Schlammspiegelmessung durchzuführen.<br />
Bei überbelasteten Anlagen (z.B. bei Altanlagen) sind
Schlammspiegelmessungen mehrmals im Jahr durchzuführen.<br />
Für die Leerung nach DIN 4261-1 gilt dann:<br />
- Einkammer-Absetzgruben sind nach Bedarf, spätestens<br />
jedoch bei Feststellung von 70 % Füllung des<br />
Nutzvolumens mit Schlamm zu entleeren.<br />
- Mehrkammer-Absetzgruben sind nach Bedarf, spätestens<br />
jedoch bei Feststellung von halber Füllung des<br />
Nutzvolumens mit Schlamm zu entleeren.<br />
- Mehrkammer-Ausfaulgruben sind nach Bedarf, spätestens<br />
jedoch bei Feststellung von halber Füllung des<br />
Nutzvolumens mit Schlamm zu entschlammen. Dabei<br />
ist der Schwimmschlamm und der abgesetzte Bodenschlamm<br />
zu entfernen. Vermischter Restschlamm in<br />
der Höhe von ca. 30 cm verbleibt als Impfschlamm in<br />
der ersten Kammer. Die Kammern von Absetz- und<br />
Ausfaulgruben sind nach der Entleerung vom Eigentümer<br />
wieder mit Wasser zu füllen.<br />
c) Abflusslose Abwassersammelgruben sind nach Bedarf zu<br />
leeren.<br />
(5) Die <strong>Gemeinde</strong> bestimmt den genauen Zeitpunkt, zu dem die<br />
Durchführung der Entsorgung beabsichtigt ist. Ein Anspruch<br />
des Benutzers besteht insoweit nicht.<br />
(6) Der Grundstückseigentümer kann bei Bedarf einen zusätzlichen<br />
Entsorgungstermin beantragen; die <strong>Gemeinde</strong> entscheidet<br />
über diesen Antrag unter Berücksichtigung der betrieblichen<br />
Erfordernisse der öffentlichen Fäkalschlammentsorgung.<br />
(7) Der Inhalt der Grundstückskläranlagen und abflusslosen<br />
Gruben geht mit der Abfuhr in das Eigentum der <strong>Gemeinde</strong><br />
über. Die <strong>Gemeinde</strong> ist nicht verpflichtet, in diesen Stoffen nach<br />
verlorenen Gegenständen zu suchen oder suchen zu lassen.<br />
Werden darin Wertgegenstände gefunden, sind sie als Fundsache<br />
zu behandeln.<br />
§ 2<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in<br />
Kraft.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die vorstehende Änderungssatzung.<br />
Gestaltung Wanderweg 12 - Burgweg<br />
Die Trassenführung des neu angelegten Wanderweges Nr. 12<br />
„Burgweg“ führt durch ein Gebiet, das für Wildtiere ein Rückzugsgebiet<br />
darstellt. Durch die starke Frequentierung durch<br />
Wanderer fürchten die Jagdpächter Beeinträchtigungen für den<br />
Wildbestand. Zudem gestaltet sich der Wanderweg als schwierig,<br />
da der Weg teilweise sehr unwegsam und steil ist. Es steht<br />
daher zu befürchten, dass dieser von den Wanderern nur sehr<br />
wenig angenommen wird.<br />
Alternativen für einen Wanderweg nach Neurandsberg bieten<br />
sich derzeit nicht. Einen Weg entlang der Straße nach Unterstein<br />
auszuweisen, erscheint nicht als sinnvoll, da diese<br />
Möglichkeit durch den fast ausschließlichen Teerstraßenanteil<br />
den Kriterien eines Wanderweges nicht entspricht.<br />
Evtl. soll geprüft werden, ob sich im Zuge der Baumaßnahme<br />
des Kanals Neurandsberg eine Möglichkeit ergibt, einen befestigten<br />
Weg evtl. auf der Kanaltrasse zu errichten. Zudem sollte<br />
ein Antrag an das Staatliche Bauamt in Deggendorf gestellt<br />
werden, ob der Bau eines Fußweges entlang der Staatsstraße<br />
2326 möglich wäre.<br />
Der Wanderweg Nummer 12 wird vorerst ersatzlos aufgehoben.<br />
Alternativen entlang der Staatsstraße sind zu prüfen.<br />
Landtags- und Bezirkstagswahlen<br />
Einteilung der Wahlvorstände:<br />
Die Landtags- und Bezirkstagswahlen finden am 28.09.2008<br />
statt. Der Wahlvorstand für den Stimmbezirk <strong>Rattenberg</strong> setzt<br />
sich wie folgt zusammen:<br />
Schwarz Reinhard, Wahlvorsteher<br />
Probst Johann, stellvertretender Wahlvorsteher<br />
Walter Schwarz, Beisitzer (Schriftführer)<br />
Marina Schollerer, Beisitzer (stellvertretende Schriftführerin)<br />
Bugl Helga, Beisitzer<br />
Laumer Luise, Beisitzer<br />
Pongratz Josef, Beisitzer<br />
Piller Thomas, Beisitzer<br />
Weindl Hans, Beisitzer<br />
Der Briefwahlvorstand setzt sich wie folgt zusammen:<br />
Eckl Tobias, Briefwahlvorsteher<br />
Grimm Josef, stellvertretender Briefwahlvorsteher<br />
Schmid Margit, Beisitzer (Schriftführer)<br />
Santl Gabriele, Beisitzer (stellvertretende Schriftführerin)<br />
Miedaner Johann, Beisitzer<br />
Eckl Stefan, Beisitzer<br />
Versicherung für Wahlhelfer<br />
Der <strong>Gemeinde</strong> liegt ein Angebot der Bayerischen Versicherungskammer<br />
auf Abschluss einer Versicherung für Wahlhelfer<br />
vor.<br />
Der Beitrag für eine Fahrzeugversicherung liegt bei 150 Euro<br />
Selbstbeteiligung bei 3,90 Euro/je Wahlhelfer, bei 300 Euro<br />
Selbstbeteiligung bei 2,70 Euro/je Wahlhelfer. Der Mindestbeitrag<br />
liegt bei 20,00 Euro. Die Unfallversicherung beträgt 0,30<br />
Euro je Wahlhelfer (mindestens jedoch 25 Euro). Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
erachtet entsprechende Versicherungen für Wahlhelfer für<br />
nicht erforderlich. Der Abschluss wird daher abgelehnt.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt den vorstehenden Sachverhalt zur<br />
Kenntnis und lehnt den Abschluss einer Versicherung für Wahlhelfer<br />
ab.<br />
Mögliche Festlegung von Sitzungsterminen für 2. Halbjahr<br />
2008<br />
Der 1. Bürgermeister erachtet es als sinnvoll, die Sitzungstermine<br />
für das 2. Halbjahr im Voraus vorzusehen, damit eine<br />
Terminplanung leichter möglich ist. Folgende Termine sind im<br />
2. Halbjahr 2008 noch vorgesehen:<br />
Dienstag, 16. September<br />
Dienstag, 14. Oktober<br />
Dienstag, 11. November<br />
Dienstag, 9. Dezember<br />
Die Sitzungsplanung ist nicht verbindlich und kann, falls es<br />
erforderlich wird, jederzeit geändert werden.<br />
Da die geänderte Sitzungszeit zu einem in der Regel späteren<br />
Sitzungsende führt und nicht für alle Beteiligten optimal ist,<br />
5
machte der 1. Bürgermeister folgenden Kompromissvorschlag:<br />
Während der Winterzeit (Ende Oktober bis Ende März) sollte<br />
der Standard-Sitzungsbeginn wieder auf 19.00 Uhr vorverlegt<br />
und der Beschluss vom 27.05.2008 insoweit wieder aufgehoben<br />
werden.<br />
Zudem setzte der 1. Bürgermeister den <strong>Gemeinde</strong>rat davon in<br />
Kenntnis, dass die Einladungen für die Sitzungen künftig per<br />
Post zugestellt werden, da sich der Fax-Versand nicht bewährt<br />
hat bzw. zu einem erhöhten Arbeitsaufwand führt.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und<br />
stimmt der Änderung der Standardsitzungszeit für die Dauer der<br />
Winterzeit (Ende Oktober bis Ende März) zu. Der Beschluss<br />
vom 27.05.2008 wird insoweit aufgehoben.<br />
Antrag auf Genehmigung eines Feuerwerkes<br />
Anlässlich der Hochzeit am 06.09.2008 ging erneut ein Antrag<br />
auf Abhaltung eines Feuerwerkes im Bereich Neurandsberg<br />
ein. Im Vertrauen darauf, dass Ausnahmegenehmigungen in<br />
anderen <strong>Gemeinde</strong>n zu besonderen Anlässen möglich sind,<br />
haben die Antragsteller das Feuerwerk bereits erworben.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat erteilt daher von dem grundsätzlichen Beschluss,<br />
private Feuerwerke im Bereich der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong><br />
nicht zuzulassen, eine Ausnahme. Im nächsten <strong>Gemeinde</strong>boten<br />
soll daher veröffentlicht werden, dass keine privaten<br />
Feuerwerke mehr zugelassen werden. Der Vertrauensschutz<br />
für künftige private Feuerwerke ist daher nicht mehr gegeben.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Ausnahmegenehmigung zu. Der<br />
Grundsatzbeschluss ist im <strong>Gemeinde</strong>boten zu veröffentlichen.<br />
Künftige Antragsteller können sich auf den Vertrauensschutz<br />
nicht mehr berufen.<br />
Evtl. Anschaffung eines EDV-Programms für die Friedhofsverwaltung<br />
Die AKDB bietet ein Programm für die Friedhofsverwaltung mit<br />
dem Namen TERAwin-FRI an. Derzeit wird die Friedhofsverwaltung<br />
auf Access-Basis durchgeführt. Die Pflege der Daten ist<br />
aufwändig und die Auswertungsmöglichkeiten sind begrenzt.<br />
Die AKDB bietet derzeit, bis 30.10.2008, eine Sonderaktion an<br />
und bietet<br />
50 % Nachlass auf das einmalige Nutzungsentgelt von<br />
1.010,00 Euro<br />
12 Monate kostenlose Verfahrenspflege<br />
12 Monate kostenlose telefonische Kundenberatung<br />
Hinzu kommen noch die Installationskosten nach Aufwand und<br />
die Kosten für die Anbindung des Friedhofsplanes. Mindestvertragslaufzeit<br />
beträgt 60 Monate. Die Verwaltung erachtet den<br />
Erwerb des Programms als sinnvoll und wünschenswert.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Anschaffung des Programms<br />
TERAwin-FRI zu.<br />
DSL-Versorgung<br />
Wie bereits angekündigt, führt der Landkreis Straubing-Bogen<br />
für die Landkreisgemeinden die Machbarkeitsstudie und die<br />
Planungsarbeiten für die Breitbanderschließung durch.<br />
Beauftragt mit der Erstellung der Machbarkeitsuntersuchung<br />
wird die FA. BNN – BreitbandNetwork, Traitsching, als wirtschaftlichster<br />
Bieter. Der Anteil für jede <strong>Gemeinde</strong> beträgt<br />
6<br />
2.499,00 Euro. Abzüglich der Förderung durch den Freistaat<br />
(50 %) und der Beteiligung des Landkreises von 800 Euro/je<br />
<strong>Gemeinde</strong> verbleibt ein Eigenanteil von 449,50 Euro für jede<br />
<strong>Gemeinde</strong>.<br />
Die Machbarkeitsstudie ist Voraussetzung für eine spätere<br />
Förderung der DSL-Erschließung.<br />
Der Landkreis hat daher der <strong>Gemeinde</strong> einen Vertrag übersandt,<br />
in welchem die Bedingungen und Konditionen festgelegt<br />
wurden. Der wesentliche Vertragsinhalt wurde bekannt gegeben.<br />
Aufgrund der Eilbedürftigkeit wurde der Vertrag am<br />
30.07.2008 von 1. Bürgermeister Schwarz unterzeichnet.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigt nachträglich den Abschluss des<br />
Vertrages zur Abwicklung der Machbarkeitsuntersuchung und<br />
der Planungsarbeiten bei der Breitbanderschließung.<br />
Kindergartenjahr 2008/2009<br />
Die Kirchenverwaltung hat bis heute keine Unterlagen zum<br />
Kindergartenjahr 2008/2009 vorgelegt. Der Tagesordnungspunkt<br />
muss daher entfallen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.<br />
Wünsche und Anträge<br />
Wassertretanlage Maierhof:<br />
Hier sind die Ruhebänke defekt und ein Stein ist locker. Außerdem<br />
sollte das Geländer gestrichen werden. Die Arbeiten sollen<br />
durch den Bauhof erledigt werden.<br />
Fotoarbeiten für gemeinsamen Katalog:<br />
Für die Fotoarbeiten für den gemeinsamen Katalog soll bis zur<br />
nächsten Sitzung ein Kostenangebot von Herrn Sträußl eingeholt<br />
werden.<br />
Bauwagen für Grillplatz:<br />
Jugendliche richteten an <strong>Gemeinde</strong>rat Stefan Eckl einen Antrag<br />
auf Aufstellung eines Bauwagens am Grillplatz. Im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
herrschte die einhellige Meinung, dass dies die Zustände am<br />
Grillplatz nur verschärfen würde.<br />
19.09.2008<br />
Baugebiet Heuäcker - Behandlung von Stellungnahmen<br />
Behandlung der, während der erneuten verkürzten öffentlichen<br />
Auslegung des Planentwurfes vom 29.08.2008 bis 12.09.2008,<br />
eingegangenen Anregungen.<br />
Nachdem über die während der ersten öffentlichen Auslegung<br />
des Bebauungsplanes in der Zeit vom 07.07.2008 bis<br />
08.08.2008 eingegangenen Anregungen und Einwendungen in<br />
den Sitzungen des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Rattenberg</strong> am 22.07.2008<br />
und 19.08.2008 beraten und beschlossen worden ist und sich<br />
daraus Änderungen des Planinhaltes ergeben haben, musste<br />
gemäß § 4 a, Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung<br />
sowie eine erneute Behördenbeteiligung, mit Beschränkung auf<br />
die von der Änderung oder Ergänzung berührten Behörden und<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange, stattfinden. Von Seiten<br />
der durch die Planung betroffenen Träger öffentlicher Belange<br />
hat lediglich das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf eine Stellungnahme<br />
im Rahmen dieser erneuten öffentlichen Auslegung
fristgerecht abgegeben. Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf<br />
weist dabei darauf hin, dass hinsichtlich der Planung mit den<br />
Änderungen Einverständnis besteht.<br />
Vom Landratsamt Straubing-Bogen und vom Bund Naturschutz<br />
Bayern e. V. liegen bis heute keine Stellungnahmen vor.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt den Sachverhalt bzw. die Stellungnahme<br />
zur Kenntnis.<br />
Baugebiet Heuäcker - Satzungsbeschluss<br />
Die im Rahmen des Verfahrens zum Entwurf des Bebauungsplanes<br />
„Heuäcker“, der Begründung und dem Umweltbericht<br />
während der frühzeitigen Beteiligung, öffentlichen Auslegung<br />
vom 07.07.2008 bis 08.08.2008 sowie der erneuten verkürzten<br />
öffentlichen Auslegung vom 29.08.2008 bis 12.09.2008 und der<br />
Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen<br />
hat der <strong>Gemeinde</strong>rat mit folgendem Ergebnis geprüft.<br />
Siehe auch Beschlüsse vom 28.04.2008, 27.05.2008,<br />
10.06.2008, 22.07.2008 und 19.08.2008.<br />
A) Keine Einwände wurden vorgebracht von:<br />
- Landesamt für Denkmalpflege, Regensburg<br />
- Industrie- und Handelskammer<br />
- Staatliches Bauamt, Passau<br />
- ZAW-SR, Straubing<br />
- Vermessungsamt Straubing<br />
- Kreisjugendring Straubing-Bogen, Straubing<br />
- Regierung von Niederbayern, Landshut<br />
- Regionaler Planungsverband Donau-Wald, Straubing<br />
- Amt für Landwirtschaft und Forsten, Straubing<br />
B) Beachtet werden die Stellungnahmen von:<br />
- Landratsamt Straubing-Bogen<br />
- Wasserwirtschaftsamt Deggendorf<br />
- E.ON, Bayern, Regen<br />
C) Teilweise beachtet werden die Stellungnahmen von:<br />
- Bund Naturschutz Bayern e. V.<br />
D) Nicht beachtet werden die Stellungnahmen von:<br />
- keine<br />
E) Nicht geäußert haben sich:<br />
- beteiligte Bürger und Öffentlichkeit<br />
- Deutsche Post AG<br />
- Deutsche Telekom AG<br />
- Bayerischer Bauernverband<br />
Das Ergebnis der Abwägung wurde den Betroffenen durch<br />
Übersenden der Beschlussbuchauszüge mitgeteilt.<br />
Der Abwägungsvorgang ist abgeschlossen. Der Bebauungsplan<br />
„Heuäcker, BA I“ in der Fassung vom 19.08.2008 wird<br />
gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.<br />
Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt. Die<br />
Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach der Ausfertigung<br />
bekannt zu machen.<br />
Schreiben der Bürgerinitiative gegen Windkraftanlage am<br />
Himmelberg<br />
Der 1. Bürgermeister gab ein Schreiben der „Bürgerinitiative<br />
gegen Windkraftanlage am Himmelberg“ vom 31.07.2008 bekannt.<br />
Die Bürgerinitiative wendet sich an alle <strong>Gemeinde</strong>n des<br />
Landkreises Straubing-Bogen und weist auf „Planungsrechtli-<br />
che Auswirkungen auf eine <strong>Gemeinde</strong>“, „Sicherheitsrechtliche<br />
Aspekte“ und „Gesundheitliche Aspekte“ hin. Im Anhang war<br />
ein Schreiben der Eheleute Sturm aus Michelsneukirchen angefügt<br />
zum Thema „Welche Auswirkungen hat eine Windkraftanlage<br />
in unmittelbarer Nähe einer Wohnbebauung?”<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt den Inhalt der beiden Schreiben zur<br />
Kenntnis.<br />
Kindergartenjahr 2008/2009 - Abschlagszahlungen, Öffnungszeiten,<br />
Buchungszeiten pädag. Kernzeit<br />
Der Kindergarten <strong>Rattenberg</strong> bittet den <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Rattenberg</strong><br />
um Zustimmung zu den Öffnungszeiten von Montag bis<br />
Freitag von 7.30 Uhr bis 13.39 Uhr (6 Stunden). Die pädagogische<br />
Kernzeit wird von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr festgelegt. Der<br />
Anstellungsschlüssel liegt bei 1:11,34.<br />
Die Buchungszeiten stellen sich wie folgt dar:<br />
39 Kinder besuchen 4 bis 5 Stunden den Kindergarten.<br />
14 Kinder davon 4 Kinder unter 3 Jahren besuchen den Kindergarten<br />
5 bis 6 Stunden und zwei Schulkinder werden nach<br />
Unterrichtsschluss betreut. Insgesamt wird der Kindergarten<br />
daher von 55 Kindern besucht (Stand 01.08.2008)<br />
Hinsichtlich der Abschlagszahlungen nach dem Bayerischen<br />
Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBi) liegen der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong> bisher folgende Anträge vor:<br />
Kindergarten St. Nikolaus, <strong>Rattenberg</strong>:<br />
Gesamtzuschuss: 125.538,08 Euro<br />
hiervon Förderanspruch der <strong>Gemeinde</strong> gegenüber dem Freistaat:<br />
62.769,04 Euro<br />
als Abschlagszahlungen werden beantragt: 120.516,56 Euro<br />
Die Beantragung der Abschlagszahlung erfolgte für 55 Kinder<br />
bei einem Basiswert von 815,71 Euro, ab 01.09. wurde der<br />
Basiswert nochmals auf 829,90 Euro erhöht. Dies wird jedoch<br />
voraussichtlich erst mit der Endabrechung berücksichtigt.<br />
Vom Kindergarten St. Josef in Viechtach, vom Integrierten<br />
Kindergarten am Institut für Hörgeschädigte in Straubing und<br />
vom Hort in Falkenfels liegen keine Anträge auf Abschlagszahlung<br />
vor, weil derzeit keine Kinder aus <strong>Rattenberg</strong> diese Einrichtungen<br />
besuchen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem Antrag auf Abschlagszahlung,<br />
den Öffnungszeiten, Buchungszeiten und der Pädagogischen<br />
Kernzeit des Kindergartens St. Nikolaus in <strong>Rattenberg</strong> zu.<br />
Dauerbeflaggung am Rathaus<br />
Mit Schreiben vom 12.08.2008 hat das Bayerische Staatsministerium<br />
des Innern mitgeteilt, dass die Flaggen-<br />
Verwaltungsanordnung geändert werden wird. Seit 17. Juni<br />
2008 werden der Bayerische Landtag - die Staatskanzlei, alle<br />
Staatsministerien sowie Regierungen und der Verwaltungsgerichtshof<br />
dauernd beflaggt. Damit soll der Identifikation der<br />
Bürgerinnen und Bürger mit dem eigenen Land Ausdruck verliehen<br />
werden. Den Kommunen steht es im Rahmen ihres<br />
Selbstverwaltungsrechtes frei, ob sie die bisherige Praxis der<br />
Anlassbeflaggung fortsetzen oder selbst eine Dauerbeflaggung<br />
für bestimmt Gebäude, z. B. für ihr Rathaus, anordnen.<br />
Im <strong>Gemeinde</strong>rat war man überwiegend der Meinung die anlassbezogene<br />
Beflaggung fortsetzen zu wollen, weil die Beflaggung<br />
so die Besonderheit bestimmter Anlässe hervorhebt.<br />
7
Zudem ist bei einer dauerhaften Beflaggung mit einem zunehmenden<br />
Fahnenverschleiß zu rechnen.<br />
Für das Rathaus <strong>Rattenberg</strong> und die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong><br />
wird die Anlassbeflaggung beibehalten. Eine Dauerbeflaggung<br />
für das Rathaus wird abgelehnt.<br />
Tourismus - Angebot für Fotoarbeiten<br />
Herr Wilfried Sträußl, Michelsneukirchen, hat für die Fotoarbeiten<br />
für den gemeinsamen Katalog oder Prospekt folgendes<br />
Kostenangebot unterbreitet. Für jeden Fototermin wird eine<br />
Tagespauschale von 150,00 Euro berechnet. Pro verwendetes<br />
Foto werden 20,00 Euro berechnet. Pro verwendetes Foto aus<br />
dem Archiv werden ebenfalls 20,00 Euro berechnet. Die Preise<br />
gelten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />
Dem Angebot von Herrn Wilfried Sträußl wird zugestimmt. Es<br />
soll versucht werden für alle Jahreszeiten entsprechendes<br />
Bildmaterial zu erhalten.<br />
Tourismus - Beteiligung an den Messen mit der Urlaubsregion<br />
Für die Messe vom 24.10. bis 25.10.2008 im Franken-Center<br />
Nürnberg werden von den an der Urlaubsregion beteiligten<br />
<strong>Gemeinde</strong>n noch Personen gesucht, die den Stand betreuen.<br />
Herr Nickl von der <strong>Gemeinde</strong> St. Englmar übernimmt am Donnerstagabend<br />
den Aufbau und betreut die Messe noch am<br />
Freitagmorgen zur Einarbeitung für das nachfolgende Messepersonal.<br />
Es sind Vertreter aus zwei <strong>Gemeinde</strong>n erforderlich,<br />
die die Betreuung des Standes am Freitag und Samstag übernehmen<br />
und auch den Abbau übernehmen.<br />
Den Reisemarkt am Bodensee vom 28.11 bis 30.11.2008 betreut<br />
Frau Wurm von der <strong>Gemeinde</strong> St. Englmar an allen Tagen.<br />
Es sollte jedoch noch eine weitere <strong>Gemeinde</strong> einen Vertreter<br />
zur Betreuung des Standes entsenden.<br />
Interessierte <strong>Gemeinde</strong>räte sollen sich in den nächsten Tagen<br />
bei Frau Kerscher vom Verkehrsamt melden.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.<br />
Wünsche und Anträge - Buswartehäuschen in Maulendorf<br />
Der Schulverbandsvorsitzende Grimm informierte den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
darüber, dass in Maulendorf nun eine Schulbushaltestelle<br />
mit Wendemöglichkeit und ein Bushäuschen eingerichtet werden.<br />
Das Bushäuschen wird vom Landkreis gestellt, muss aber<br />
vom Schulverband vorfinanziert werden, weil im Jahr 2008<br />
keine Mittel mehr zur Verfügung stehen. Zudem soll die <strong>Gemeinde</strong><br />
die Verkehrssicherungspflicht und die vorbereitenden<br />
Arbeiten (Fundamenterstellung) und Nachbereitung (z. B. Pflasterung)<br />
übernehmen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis. Die Aufgaben<br />
sollen durch den gemeindlichen Bauhof durchgeführt werden.<br />
Kostenträger ist der Schulverband.<br />
Wünsche und Anträge<br />
Antrag der DJK auf Übernahme der Kosten für die Zaunsanierung<br />
am Übungsplatz<br />
Die DJK <strong>Rattenberg</strong> hat im Jahr 2008 bereits zahlreiche Sanierungsmaßnahmen<br />
an den Sportanlagen durchgeführt. So wur-<br />
8<br />
den die Stockbahnen neu überzogen und der Bolzplatz aufgesandet.<br />
Ausständig ist nun noch die längst fällige Zaunsanierung<br />
an der Kreisstraße. Die DJK hat ein Angebot eingeholt,<br />
dass bei ca. 3.600 Euro liegt. Es handelt sich hierbei um 110 m<br />
Zaun, der erneuert werden muss. Das Angebot ist deshalb so<br />
günstig, weil die DJK auch entsprechende Eigenleistungen<br />
erbringt. Die DJK stellt daher den Antrag an die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Rattenberg</strong>, die Kosten für die Zaunsanierung zu übernehmen.<br />
Da die Angelegenheit, angesichts des fortgeschrittenen Jahres<br />
und der bald einsetzenden Frostperiode keinen Aufschub duldet,<br />
sollte sofort in der heutigen Sitzung über den Antrag entschieden<br />
werden.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der geplanten Zaunsanierung durch<br />
die DJK zu. Die Kosten werden von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong><br />
übernommen. Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme des<br />
Sportplatzunterhaltes, daher sind die Ausgaben im Verwaltungshaushalt<br />
zu verbuchen. Etwaige Haushaltsüberschreitungen<br />
sind durch Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen zu<br />
decken.<br />
2. Bürgermeister Johann Probst hat sich gem. Art. 49 Abs. 1<br />
GO nicht an der Abstimmung beteiligt.<br />
21.10.2008<br />
Baugebiet "Heuäcker" - Erschließung<br />
Die Erschließungsplanung für das Baugebiet Heuäcker gestaltet<br />
sich problematisch, weil eine Freispiegelableitung in der für<br />
BA II geplanten Straßenführung nicht möglich ist. Nach einer<br />
vom Ing. Büro Sehlhoff durchgeführten Geländeaufnahme<br />
reicht das Gefälle nicht aus. Als Lösungsmöglichkeit sieht das<br />
Ing. Büro zwei Alternativen:<br />
• Pumpstation zur Entsorgung der Parzellen 4, 5 und 6<br />
(Mehrkosten für Pumpstation: 21.000 €)<br />
jährlich ca. 1.800 €<br />
• Ableitung bis zur Kreisstraße<br />
(Mehrkosten für Ableitung: 64.000 €)<br />
Als dritte Alternative wurde aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat der Vorschlag<br />
gemacht, die drei Bauparzellen mit einer Hebeanlage<br />
auszurüsten. Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Alternativen<br />
wurden diskutiert. Eine abschließende Lösung konnte<br />
jedoch nicht gefunden werden.<br />
Man kam überein, die Angelegenheit nicht vorschnell entscheiden<br />
zu wollen. Daher sollte sich der Bauausschuss in einem<br />
Ortstermin mit dem Ing. Büro den Sachverhalt erläutern lassen<br />
und nach einer kostenverträglichen Lösungsmöglichkeit suchen.<br />
Da der Zeitpunkt für Ausschreibung und Vergabe aufgrund der<br />
fortgeschrittenen Jahreszeit bereits ungünstig ist, soll eine Ausschreibung<br />
der Maßnahmen im Winter erfolgen. Mit den Baumaßnahmen<br />
soll dann sofort im Frühjahr begonnen werden.<br />
Insgesamt wird die Erschließung voraussichtlich folgende Kosten<br />
verursachen:<br />
Schmutzwasserkanal: 85.000 €<br />
Regenwasserkanal: 39.000 €<br />
Wasserleitung: 11.000 €<br />
Straßenbau: 100.000 €<br />
Gesamtkosten (brutto) 235.000 €
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und stimmt<br />
der weiteren Vorgehensweise zu.<br />
Baugebiet Heuäcker - Verspätete Stellungnahme Bund<br />
Naturschutz<br />
Die erneute, auf zwei Wochen verkürzte, Auslegung des Bebauungsplanes<br />
„Heuäcker“ erfolgte vom 29.08.2008 bis<br />
12.09.2008.<br />
Die Einwendungen des Bund Naturschutzes erfolgten verspätet<br />
am 18.09.2008 per E-Mail und beziehen sich nicht auf die geänderten<br />
Teile des Bebauungsplanes. Die Einwendungen konnten<br />
daher bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan<br />
am 16.09.2008 unberücksichtigt bleiben, weil sie nicht vorlagen<br />
(§ 3 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 Satz 2 BauGB).<br />
Der Inhalt der E-Mail des Bund Naturschutzes wurde bekannt<br />
gegeben.<br />
Hinsichtlich des Abwägungsergebnisses zur Eingriffsminimierung<br />
ist anzumerken, dass in den Sitzungen vom 10.06.2008<br />
und 22.07.2008 die Forderung des Bund Naturschutzes behandelt<br />
wurde. Seinerzeit wurden alle öffentlichen und privaten<br />
Belange sachgerecht gegeneinander abgewägt.<br />
Der Erhalt der bestehenden Obstbäume auf den Bauparzellen 8<br />
und 9 würde die Bauwerber zu stark einschränken, weil beim<br />
Ergreifen bauplanungsrechtlicher Maßnahmen (Änderung der<br />
Baugrenzen oder Positionierung der Gebäude) die Bebaubarkeit<br />
der Grundstücke soweit eingeschränkt würde, dass eine<br />
Ausrichtung der Gebäude nach Süden nicht mehr möglich ist.<br />
Somit wäre den Grundstückseigentümern die optimale Ausnutzung<br />
von Solarenergie verwehrt. Dieser Verzicht erschien von<br />
der Sozialbindung des Eigentums nicht gedeckt. Daher konnte<br />
der Forderung des Bund Naturschutzes nach Erhalt des Bestandes<br />
nicht gefolgt werden und es war die Form des Ausgleichs<br />
über die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung zu<br />
wählen. Neue Gesichtspunkte hatten sich nicht ergeben.<br />
Hinsichtlich der Richtigstellung des Wasserwirtschaftsamtes mit<br />
E-Mail vom 15.07.2008 ist festzustellen, dass die <strong>Gemeinde</strong> die<br />
Richtigstellung des Wasserwirtschaftsamtes seinerzeit zur<br />
Kenntnis genommen hat. Die <strong>Gemeinde</strong> hat bereits in ihren<br />
Beschlüssen vom 27.05.2008 und 22.07.2008 an der Regelung<br />
zur Regenwassernutzung festgehalten.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.<br />
Urlaubsregion St. Englmar<br />
Der 1. Bürgermeister gab das Ergebnis-Protokoll der Sitzung<br />
der ARGE „Urlaubsregion Sankt Englmar“ bekannt. Die Sitzung<br />
fand am 14.10.08 um 16.00 Uhr in Sankt Englmar statt.<br />
Teilgenommen haben: Anton Piermeier, Josef Nickl, Alois Rainer,<br />
Rudi Seidenader, Franz-Xaver Six, Reinhard Schwarz,<br />
Alfons Wallner, Johann Wenninger, Johann Menauer, Gerlinde<br />
Bauer, Birgit v. Byern, Marile Schrutz, Heinz Uekermann, Astrid<br />
Piermeier, Christina Strohmeier.<br />
Entschuldigt waren: Heinrich Stenzel, Stefan Dietl, Heike Lorenz,<br />
Silvia Pielmeier<br />
Vorstellung der Entwürfe zum Logo „Urlaubsregion Sankt<br />
Englmar“ und zum Imageteil des GGV 2010<br />
Von den Agenturen Creativteam (Frau Meier), Agentur Sträußl<br />
und Werbeagentur Venus (Herr Zollner) wurden die Entwürfe<br />
vorgestellt. Die ebenfalls angesprochene Agentur Weber verzichtete<br />
auf eine Vorstellung.<br />
Man kam zu folgendem Ergebnis: Die Versammlung kam überein,<br />
das moderne Konzept der Werbeagentur Venus zu verfolgen.<br />
Der Vorentwurf wird in den einzelnen <strong>Gemeinde</strong>n weiter<br />
beraten. Die Agentur Venus wird beauftragt, verschiedene<br />
Änderungsvorschläge zu bearbeiten nach dem CI sowohl eine<br />
Titelseite zu erstellen und sich Gedanken über ein an das CI<br />
angelegtes gemeinsames Erscheinungsbild in allen beteiligten<br />
<strong>Gemeinde</strong>n anzugehen.<br />
Wanderkarte „Urlaubsregion Sankt Englmar“:<br />
Josef Nickl stellte die Planung in Abstimmung mit dem Kartographiebüro<br />
Muggenthaler vor:<br />
- günstigster Maßstab: 1 : 30000<br />
- Falzung: Zickzack-Falz mit 2-maliger Faltung<br />
- Auflage: Die Auflagenhöhe wird in der nächsten<br />
Sitzung nach dem Bedarf der Teilnehmergemeinden<br />
festgelegt<br />
- Wander-Broschüre: wird nach dem Muster der neuen<br />
„Goldsteig-Broschüre“ gestaltet. Josef Nickl holt ein<br />
entsprechendes Angebot ein.<br />
- Wandervorschläge: werden von den einzelnen<br />
<strong>Gemeinde</strong>n nach dem Muster der Sankt Englmarer<br />
Wanderkarte erarbeitet und sollen bis Mitte November<br />
fertig sein<br />
Antrag der <strong>Gemeinde</strong> Konzell auf Aufnahme in die „Urlaubsregion<br />
Sankt Englmar“:<br />
Die Versammlung stimmte dem Antrag der <strong>Gemeinde</strong> Konzell<br />
(1 Gegenstimme) auf Aufnahme zu, da Konzell ursprünglich bei<br />
allen Vorberatungen dabei war und auch gut in das Gebiet des<br />
Zusammenschlusses passen würde. Die Zusammenarbeit<br />
hinsichtlich der Wanderkarte wurde bereits veranlasst. Die<br />
Verwaltung muss prüfen, ob ein neuer Vertrag und evtl. gemeindliche<br />
Beschlussfassungen nötig sind.<br />
Der Beschluss auf momentane Zurückstellung des Aufnahmeantrags<br />
von Rattiszell vom Frühjahr diesen Jahres bleibt bestehen.<br />
Stand der Gästebroschüre:<br />
Alois Reiner teilte mit, dass ein Angebot der Agentur Sträußl<br />
eingeholt ist und mit den ersten Vorarbeiten begonnen wurde.<br />
Über den Winter wird der Inhalt erarbeitet.<br />
Diskussion und Ergebnisse verschiedener Probleme:<br />
Name „Urlaubsregion Sankt Englmar“ unter www.bayerischerwald.de:<br />
Birgit von Byern teilte mit, dass es diesbezüglich noch<br />
keine Entscheidung gibt, der Name jedoch jederzeit geändert<br />
werden kann.<br />
Messe-Personal: Der Personaleinsatz sowie der finanzielle<br />
Aufwand bei Messen wird in Zukunft nach dem Verteilerschlüssel<br />
abgerechnet.<br />
allg. Arbeitsaufwand der <strong>Gemeinde</strong> Sankt Englmar: Auch der<br />
personelle Aufwand der <strong>Gemeinde</strong> Sankt Englmar wird in Zukunft<br />
nach dem Verteilerschlüssel abgerechnet. Josef Nickl<br />
stellt in der nächsten Sitzung die Vorlage vor.<br />
Marketing-Etat für 2009: Josef Nickl legt zur nächsten Sitzung<br />
einen Etat-Plan für 2009 vor, der dann in den Teilnehmergemeinden<br />
beraten werden kann.<br />
„Englmarer“: Seit einigen Jahren legt die Tourist-Information<br />
gemeinsam mit der Agentur ssl aus Grafenau für den Sommer<br />
und den Winter eine Gästezeitung auf. Diese wird über Anzei-<br />
9
gen finanziert. Josef Nickl regte an, diese Gästezeitung auf das<br />
Gemeinschaftsgebiet zu erweitern und im März 2009 zu starten.<br />
Die Agentur wird das Konzept in einer der nächsten Sitzungen<br />
vorstellen.<br />
Geschäftsführung: Josef Nickl regte dringend an, für die Zukunft<br />
eine Geschäftsführung zu bestellen, da ansonsten eine kurzfristige<br />
und effiziente Arbeit und Auftragsabwicklung nicht zu erreichen<br />
ist. Dabei ist auch an eine personelle Hilfe zu denken.<br />
Inserat-Werbung bis Ende 2008: Josef Nickl teilte mit, dass es<br />
für bis Ende 2008 geschaltete Anzeigen eine Leader-Förderung<br />
von 30 % über den TVO gibt. Dabei handelt es sich um Mittel,<br />
die von anderen Landesverbänden nicht abgeschöpft wurden<br />
und die nun auf Antrag dem TVO zur Verfügung stehen. Bei der<br />
Schaltung sind verschiedene Kriterien zu beachten. Diese Förderung<br />
ist nur für Tourismusgemeinschaften möglich. Josef<br />
Nickl hat beim TVO den Antrag auf förderfähige Leistungen von<br />
10.000,00 € netto gestellt, die vom TVO bewilligt wurden. Die<br />
Versammlung kam überein, gemeinsam bei der Inseratwerbung<br />
dabei zu sein. Die Kostenverteilung wird über den Kostenschlüssel<br />
abgerechnet. Josef Nickl trifft die Auswahl der Zeitungen<br />
in Abstimmung mit dem TVO und der Agentur Schinke,<br />
Bogen.<br />
Die nächste Sitzung findet am 20. November 2008, 16.00 Uhr in<br />
Mitterfels statt. Die Einladung dazu ergeht über die <strong>Gemeinde</strong><br />
Sankt Englmar.<br />
Hinsichtlich des Logos war man im <strong>Gemeinde</strong>rat geteilter Meinung.<br />
Insbesondere sollte die Bezeichnung, dass es sich hierbei<br />
um eine Urlaubsregion handelt deutlicher hervorgehoben<br />
werden. Zudem sollte die Bezeichnung „Bayerischer Wald“ im<br />
Logo enthalten sein.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt vom Protokoll der ARGE “Urlaubsregion<br />
Sankt Englmar” Kenntnis.<br />
Freizeitbus Kreisjugendring<br />
Die neuen Fahrpläne für den Freizeitbus des Kreisjugendringes<br />
Straubing-Bogen sind erschienen. Hierbei musste festgestellt<br />
werden, dass die Linie 3 erst in Konzell und nicht mehr in <strong>Rattenberg</strong><br />
startet. In <strong>Rattenberg</strong> sind nur noch bei der Rückfahrt<br />
Bedarfshaltestellen geplant. Der <strong>Gemeinde</strong>rat sieht hierin eine<br />
klare Benachteiligung der Jugendlichen aus <strong>Rattenberg</strong>, bedingt<br />
durch die Randlage im Landkreis.<br />
Es soll daher an den Kreisjugendring ein Schreiben gerichtet<br />
werden, mit der Bitte künftig auch wieder <strong>Rattenberg</strong> anzufahren.<br />
Andererseits wird die <strong>Gemeinde</strong> den Betrag von 150,00<br />
Euro nicht mehr entrichten, weil die Jugendlichen aus <strong>Rattenberg</strong><br />
den Freizeitbus nicht mehr in Anspruch nehmen können.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Vorgehensweise zu.<br />
VDK-Sprechtage ab 2009<br />
Der VdK möchte ab dem Jahr 2009 in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong><br />
einmal im Monat einen Sprechtag durchführen. Dazu bittet<br />
der Kreisgeschäftsführer die <strong>Gemeinde</strong> für diesen Zweck einen<br />
Raum zur Verfügung zu stellen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat begrüßt die Initiative des VdK und stellt im<br />
Rathaus <strong>Rattenberg</strong> einen Raum für die Sprechtage zur Verfügung.<br />
10<br />
Kanalisation Neurandsberg und Oberbocksberg -<br />
Sachstandsbericht<br />
Kanalanschluss Neurandsberg<br />
Der 1. Bürgermeister berichtete von der Grundstückseigentümerversammlung<br />
vom 09.10.2008 im Rathaussitzungssaal der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong>. Eingeladen waren die Grundstückseigentümer,<br />
in deren Grundstücke die Kanalleitungen und<br />
Schächte verlegt werden sollen. Herr Weigert vom Ing. Büro<br />
Sehlhoff erläuterte die geplante Maßnahme anhand von Plänen<br />
und Fotos. Änderungswünsche der Teilnehmer, die sich lediglich<br />
auf geringfügige Trassenänderungen bezogen, wurden in<br />
die Planung eingearbeitet. Den Teilnehmern der Veranstaltung<br />
sollen die Pläne ausgehändigt werden.<br />
Die Kanalbaumaßnahme ist mit ca. 400.000 Euro veranschlagt<br />
und ist nicht zuwendungsfähig. Die <strong>Gemeinde</strong> ist bestrebt, auf<br />
die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen zu verzichten. Dies<br />
kann jedoch nur erreicht werden, wenn seitens der Grundstückseigentümer<br />
auf eine Entschädigung für die Inanspruchnahme<br />
der Grundstücke für die Kanalleitungen und Schächte<br />
bzw. sonstigen technischen Einrichtungen verzichtet wird. Die<br />
anwesenden Grundstückseigentümer bzw. deren Beauftragte<br />
erklärten der Reihe nach, dass sie auf eine Entschädigung für<br />
die Inanspruchnahme ihrer Grundstücke verzichten werden. Die<br />
beiden Grundstückseigentümer, die bei der Versammlung nicht<br />
anwesend waren, wurden angeschrieben, mit der Bitte eine<br />
entsprechende Verzichtserklärung abzugeben.<br />
Kanalanschluss Oberbocksberg/Steinachern:<br />
Für den Bereich Steinachern ist der Bauentwurf fast fertig.<br />
Derzeit läuft noch eine Anfrage beim Landratsamt Straubing-<br />
Bogen, Untere Naturschutzbehörde, weil eine Feuchtfläche<br />
durch die Kanaltrasse betroffen ist. Die Maßnahme soll im Jahr<br />
2009 zur Dringlichkeitsliste beim WWA angemeldet werden.<br />
Beide Baumaßnahmen sollen im Jahr 2009 durchgeführt werden.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.<br />
Fuß- und Radweg Engelsdorf-Siegersdorf - Sachstandsbericht<br />
In Sachen Geh- und Radweg zwischen Engelsdorf und Siegersdorf<br />
wurden mit den Grundstückseigentümern Gespräche<br />
geführt. Die Grundstückseigentümer haben ihre Bereitschaft<br />
erklärt, die benötigten Flächen unentgeltlich zur Verfügung zu<br />
stellen und entsprechende Erklärungen unterzeichnet. Die<br />
Grundstückseigentümer möchten jedoch vor endgültiger Zustimmung<br />
die Planunterlagen einsehen.<br />
Da die Grundstücksfrage somit geklärt ist, sollte an den Landkreis<br />
Straubing-Bogen nochmals ein Antrag auf Ausbau des<br />
Geh- und Radweges von Engelsdorf nach Siegersdorf gestellt<br />
werden.<br />
Grundstückseigentümer Pongratz machte den Vorschlag, an<br />
der Engstelle bei seinem Grundstück evtl. durch große Findlinge<br />
eine Mauer zu bauen, auf deren Krone der Weg verlaufen<br />
könnte. Der Bauausschuss wird sich in seiner nächsten Sitzung<br />
nochmals mit dem Thema befassen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise<br />
zu.
Beratung über Förderung von Familien<br />
Hinsichtlich der Bauförderung von (jungen) Familien sind folgende<br />
Grundüberlegungen anzustellen.<br />
Wer wird gefördert:<br />
Beabsichtigt man nur „junge“ Familien zu fördern oder soll die<br />
Förderung generell Familien mit Kindern ohne Rücksicht auf<br />
das Alter der Eltern zu gute kommen. Sind eheähnliche Gemeinschaften<br />
und Alleinerziehende, bei der Förderung, Familien<br />
gleichzustellen.<br />
Bis zu welchem Alter der Kinder soll die Förderung gewährt<br />
werden. Auch hier gibt es unterschiedliche Modelle ( z. B. 10<br />
Jahre, 16 Jahre, solange Kindergeld bezogen wird). Es wäre<br />
auch möglich, Kinder, die innerhalb eines gewissen Zeitraumes<br />
nach dem Bezug des Objektes geboren werden, in die Förderung<br />
mit einzubeziehen.<br />
Was wird gefördert:<br />
Hier gibt es ebenfalls unterschiedliche Möglichkeiten. So könnte<br />
die Förderung auf das neue Baugebiet „Heuäcker“ beschränkt<br />
bleiben oder aber auf alle gemeindlichen Baugebiete ausgedehnt<br />
werden. Zudem wäre es auch möglich, an eine Förderung<br />
beim Kauf und Bezug von bestehenden Objekten zu denken,<br />
um einen Anreiz zu schaffen auch alte Bausubstanz zu<br />
erwerben.<br />
Wie wird gefördert:<br />
Bei der Art der Förderung kann die Entscheidung zwischen<br />
entgeltlicher und unentgeltlicher Zuwendung erfolgen. Bei den<br />
entgeltlichen Zuwendungen gäbe es die Möglichkeit der einmaligen<br />
Zuwendung oder der jährlichen Förderung über einen<br />
gewissen Zeitraum. Es wäre auch an eine unentgeltliche Förderung,<br />
z. B. ein Flächennachlass pro Kind beim Grunderwerb zu<br />
denken.<br />
Wann wird gefördert:<br />
Der Zeitpunkt der Förderung wird bei den verschiedenen Modellen<br />
ebenfalls unterschiedlich gehandhabt. So kann der Förderbetrag<br />
beim Einzug in das Objekt, beim Erwerb (Eintragung<br />
der Auflassungsvormerkung) oder bei Fertigstellung der Kellerdecke<br />
ausbezahlt werden.<br />
Rückzahlung:<br />
Es sind Überlegungen anzustellen, ob in die Förderrichtlinien<br />
eine Rückzahlungsregelung aufgenommen werden soll (z. B.<br />
bei Vermietung, Auszug innerhalb eines Zeitraums)<br />
Sonstiges:<br />
In die Förderrichtlinien soll mit aufgenommen werden, dass auf<br />
die Förderung kein Rechtsanspruch besteht und die Förderung<br />
nur im Rahmen der Haushaltsmittel in Anspruch genommen<br />
werden kann. Die Reihenfolge der Auszahlung der Förderung<br />
soll nach der Reihenfolge des Eingangs des Antrages (Windhundprinzip)<br />
erfolgen.<br />
Es wurden insbesondere die beiden Modelle aus Aldersbach<br />
und Hübingen verglichen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong> will in Zukunft junge Familien fördern.<br />
Die Verwaltung soll für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong> einen<br />
Entwurf einer Förderrichtlinie erarbeiten, diese soll als Sitzungsvorlage<br />
mit der Einladung zur nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
versandt werden.<br />
Antrag DJK auf Förderbetrag für Sportvereine<br />
Gemäß Beschluss vom 16.01.2007 werden für die Sportbetriebsförderung<br />
seitens der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong> 100,00 Euro<br />
je anerkanntem Übungsleiter gewährt. Mit Bescheid des Landratsamtes<br />
Straubing-Bogen vom 30.06.2008 wurden der DJK<br />
24 Übungsleiterlizenzen anerkannt. Der Förderbetrag für die<br />
DJK beträgt demnach 2.400 Euro.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.<br />
Schulverbandsversammlung - Anzahl der Verbandsräte<br />
Die Schülerzahlen zum 01.10.2008 stellen sich wie folgt dar:<br />
Prackenbach: 6 Schüler<br />
Konzell: 39 Schüler<br />
<strong>Rattenberg</strong>: 94 Schüler<br />
St. Englmar: 28 Schüler<br />
Da die Zahl der Schüler aus <strong>Rattenberg</strong> unter 100 gefallen ist,<br />
hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong> nur noch 2 Sitze in der Schulverbandsversammlung.<br />
Gemäß Beschluss vom 09.05.2008 soll 2.<br />
Bürgermeister Probst als Verbandsrat ausscheiden.<br />
2. Bürgermeister Probst soll als Verbandsrat aus der Schulverbandsversammlung<br />
ausscheiden. Sollte die Zahl der Schüler<br />
aus der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong> während der Wahlperiode des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates wieder auf über 100 ansteigen, soll 2. Bürgermeister<br />
Probst erneut als Verbandsrat berufen werden.<br />
Wünsche und Anträge<br />
Planetenweg:<br />
GRM Piller stellte das Konzept für die Umgestaltung eines<br />
Wanderweges zum Planetenweg vor. Es sieht vor, entlang<br />
eines Wanderwegs, maßstabsgetreu, in einzelnen Stationen<br />
Sonne und Planetenmodelle aufzustellen. Evtl. könnten hierfür<br />
auch Zuwendungen durch den Naturpark erwirkt werden.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat regte an, das Projekt im Tourismusausschuss<br />
weiter zu diskutieren.<br />
Termine<br />
Aktion Sauber macht Lustig<br />
Der ZAW-SR plant im Jahr 2009 wieder einen Aktionstag<br />
„Sauber macht lustig“. Voraussichtlicher Termin für die<br />
Aktion<br />
Samstag, 04. April 2009<br />
Vereine und Organisationen werden gebeten, sich diesen<br />
Termin vorzumerken.<br />
Frohe Weihnachten und viel Glück im Neuen Jahr<br />
11
OGV:<br />
12<br />
Sonstiges, Vereine<br />
Der OGV hält am Samstag den 4. April einen Obstveredlungskurs<br />
ab - Treffpunkt ist um 14 Uhr im Pfarrgarten<br />
beim Weinberg, auch für Nichtmitglieder<br />
Dringende Bitte des OGV <strong>Rattenberg</strong><br />
Wer hat noch alte Fotos vom Obstbauverein <strong>Rattenberg</strong>,<br />
oder Aufzeichnungen, Karten, Einladungen, Plakate,<br />
Zeitungsausschnitte …<br />
Der Obstbauverein <strong>Rattenberg</strong> wurde im Jahre 1912 in<br />
Landshut bereits mit 56 Mitgliedern erwähnt, es müssen<br />
viele Vorfahren bei diesem Verein gewesen sein.<br />
Fragt bitte bei Euren älteren Leuten nach Informationen<br />
oder Bilder, auch ein „Bunter Abend“ wurde Anfang der<br />
50er Jahre beim Schmiedwirt abgehalten.<br />
Bei erfolgreicher Suche bitte bei 1. Vorstand Helmut Ettl<br />
in Renften 6 melden Tel. 09963 / 1731. Es gibt eine kleine<br />
Belohnung für Ihre Suche in Form von Buch oder<br />
Pflanze. Die Originale werden selbstverständlich zurückgegeben.<br />
Die Vorstandschaft des OGV <strong>Rattenberg</strong><br />
Informationen der VHS<br />
Das VHS-Programm finden Sie auf der Homepage der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Rattenberg</strong> unter http:/www.rattenberg.de. Die Programmhefte<br />
liegen auch in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung auf.<br />
Vhs informiert<br />
Das Programm im Dezember<br />
Bildbearbeitung am PC:<br />
Ab Montag, den 1. Dezember lernen Sie wie Sie ihre Photos am<br />
PC optimal bearbeiten, speichern und ausdrucken.<br />
Dauer, jeweils von 19.30 bis 21.00 Uhr<br />
in der Schule <strong>Rattenberg</strong>, drei Abende<br />
Kinderturnen:<br />
Montag, 1. Dezember von 15.30 bis 16.30 Uhr<br />
in der Mehrzweckhalle <strong>Rattenberg</strong> –<br />
12 Nachmittage <strong>Rattenberg</strong><br />
Kinderturnen mit Müttern:<br />
Montag, 1. Dezember von 16.30 bis 17.30 Uhr<br />
in der Mehrzweckhalle<br />
Stark im Kreuz:<br />
Dieser Kurs wird wieder in Kooperation mit der AOK angeboten.<br />
Die Kursgebühr wird von der AOK, bzw. auf Antrag auch von<br />
anderen Krankenkassen übernommen.<br />
Beginn ist Dienstag, der 2. Dez.,<br />
jeweils von 19.30 bis 21.00 Uhr im Rathaus <strong>Rattenberg</strong>,<br />
8 Abende – üben Sie, wie Sie Ihre Muskeln entspannen, dehnen,<br />
lockern und kräftigen.<br />
Wir laden ein zum:<br />
Vhs Winterfest<br />
am Samstag, den 6. Dezember 2008<br />
Eintritt frei<br />
Schule <strong>Rattenberg</strong><br />
ab 15.00 Uhr Die Vhs-Musik – und Jugendgruppen gestalten<br />
zusammen mit ihren Kursleitern ein abwechslungsreiches<br />
Programm mit Musik, Gesang und Tanz.<br />
Es werden Objekte aus verschiedenen Kursen ausgestellt<br />
und es werden die Preise „Jugend musiziert in Konzell<br />
gestiftet von der Firma Bischof + Klein überreicht.<br />
Vorschau auf Januar:<br />
Eltern-Kind-Gruppen:<br />
Beginn 13.1. und 14.1. von 9.00 bis 10.45 Uhr<br />
in der Alten Schule in Elisabethszell und<br />
Mittwoch 14. 1. von 16.00 bis 17.30 Uhr<br />
im Kindergarten Konzell<br />
Verbindliche Anmeldungen bitte rechtzeitig an<br />
VHS Außenstelle Konzell/<strong>Rattenberg</strong>/Haibach<br />
Marianne Bauer<br />
Außenstellenleiterin<br />
Kleinmenhaupten 5<br />
94357 Konzell<br />
Tel. (09963) 456<br />
Fax. (09963) 910213<br />
E-Mail: bauer_marianne@yahoo.de<br />
Verantwortlich für den Inhalt: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong>, Dorfplatz 15, 94371 <strong>Rattenberg</strong><br />
V. i. S. d. P: Reinhard Schwarz, 1. Bürgermeister, Dorfplatz 15, 94371 <strong>Rattenberg</strong><br />
Druck: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong>