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Nikolausmarkt - Gemeinde Rattenberg

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An alle Haushaltungen<br />

GEMEINDE<br />

RATTENBERG<br />

Staatl. anerkannter Erholungsort<br />

Landkreis Straubing-Bogen<br />

Informationsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong><br />

28. November 2008 18. Jahrgang Nr. 57<br />

Einladung zum<br />

<strong>Nikolausmarkt</strong><br />

am Sonntag, 30. November<br />

am Dorfplatz <strong>Rattenberg</strong><br />

8.00 Uhr Ski-Basar der DJK <strong>Rattenberg</strong>, Skiabteilung<br />

14.00 Uhr Nikolausbescherung am Dorfplatz <strong>Rattenberg</strong><br />

durch das BRK Gneißen, unterstützt von allen<br />

Ortsvereinen<br />

Theateraufführung<br />

„Die Eisheilige“<br />

durch die<br />

Waldlerbühne <strong>Rattenberg</strong><br />

Sonntag, 21. Dezember 2008 um 14.30 und 19.30 Uhr<br />

1. Weihnachtsfeiertag, 25. Dezember 2008 um 19.30 Uhr<br />

Sonntag, 28. Dezember 2008 um 19.30 Uhr<br />

Neujahrstag, 01. Januar 2009 um 19.30 Uhr<br />

Kommunale Dankurkunde an verdiente <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder<br />

Im Rahmen einer Feierstunde im Sitzungssaal des Landratsamtes Straubing-Bogen wurden die diesjährigen Auszeichnungen für<br />

Verdienste in der kommunalen Selbstverwaltung verliehen. Fünf verdienten und langjährigen <strong>Gemeinde</strong>räten wurde von Landrat<br />

Alfred Reisinger die Kommunale Dankurkunde überreicht: Johann Heigl (<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied von 24.09.1974 bis 30.04.2008),<br />

Ludwig Kolbeck (<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied von 01.05.1984 bis 30.04.2008), Johann Miedaner (<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied seit<br />

01.05.1990), Josef Pongratz (<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied von 01.05.1978 bis 30.04.1990 und seit 19.01.1993, Kreisrat bis 30.04.2008)<br />

Josef Stelzer (<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied seit 01.05.1984 und langjähriger 2. Bürgermeister von 03.05.1996 bis 30.04.2008). Ebenfalls<br />

mit der Kommunalen Dankurkunde ausgezeichnet wurde Friedemann Bielmeier (<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied von 01.05.1990 bis<br />

30.04.2008), der an der Feierstunde leider nicht teilnehmen konnte.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong> gratuliert den Geehrten recht herzlich zu der Auszeichnung und dankt ihnen für ihren Einsatz zum Wohle<br />

der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Ludwig Kolbeck, Josef Stelzer, Johann Miedaner, Landrat Reisinger, Johann Heigl, Josef Pongratz, 1. Bürgermeister Schwarz, 2. Landrat Laumer<br />

1


2<br />

Informationen / Öffnungszeiten /Sprechtage<br />

Förderanträge für Kleinkläranlagen<br />

Förderanträge für Kleinkläranlagen für das Jahr 2008 sind bis<br />

spätestens 15.12.2008 bei der <strong>Gemeinde</strong> einzureichen, später<br />

eingehende Anträge können erst wieder bei Erreichen einer<br />

Fördersumme von 50.000 Euro oder falls diese nicht erreicht<br />

wird, Ende 2009 weitergeleitet werden. Förderanträge können<br />

erst eingereicht werden, wenn die Anlage fertig gestellt ist und<br />

die Abnahme durch einen privaten Sachverständigen erfolgt ist.<br />

Öffnungszeiten<br />

Wertstoffhof:<br />

Mittwoch: 17.00 bis 19.00 Uhr - Sommerzeit<br />

15.00 bis 16.00 Uhr - Winterzeit<br />

Freitag: 13.00 bis 15.00 Uhr<br />

Samstag: 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung:<br />

Montag<br />

bis Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr<br />

Dienstag: 14.00 bis 18.00 Uhr<br />

Am Dienstag, den 23.12.2008 und Dienstag, den 30.12. 2008<br />

ist die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung nachmittags geschlossen.<br />

Verkehrsamt:<br />

Montag<br />

bis Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

AOK-Sprechtage im Rathaus<br />

jeden 1. Donnerstag im Monat<br />

im Rathaus, I. Stock, Zi. Nr. 101 von 13.30 bis 14.30 Uhr<br />

Nächste Termine:<br />

08.01.2009, 05.02.2009, 05.03.2009, 02.04.2009<br />

VdK-Sprechtage im Rathaus<br />

Fachkundige Beratung des VdK<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong><br />

Der Sozialverband VdK Kreisverband Straubing-Bogen baut ab<br />

Januar 2009 sein Beratungs- und Betreuungsnetz aus und wird<br />

ab diesem Zeitpunkt einmal im Monat auch in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Rattenberg</strong> im Rathaus zur Beratung der Mitglieder anwesend<br />

sein.<br />

Aufgrund der teilweise eingeschränkten Mobilität der Mitglieder<br />

und der schlechten Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

vom Landkreis zur VdK Kreisgeschäftsstelle in Straubing wird<br />

dieser Service im kommenden Jahr 2009 auch in <strong>Rattenberg</strong><br />

angeboten. Bei diesen Sprechtagen können VdK Mitglieder<br />

sämtliche sozialrechtliche Angelegenheiten erledigen lassen,<br />

für die sie sonst nach Straubing in die VdK Geschäftsstelle<br />

fahren hätten müssen. Die Leistungen des VdK im Außensprechtag<br />

gehen über die Beratung, Antragstellung von Sozialleistung,<br />

Hilfe beim Ausfüllen von Formularen, den Schriftverkehr<br />

mit den Behörden, Widersprüche bis hin zur Klageerhebung<br />

vor den Sozialgerichten. Eine vorherige Anmeldung oder<br />

Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Natürlich haben auch<br />

Nichtmitglieder an diesem Sprechtag die Möglichkeit die Mitgliedschaft<br />

beim Sozialverband VdK zu erwerben und einer<br />

großen Organisation beizutreten. Der VdK Bayern hat mittlerweile<br />

über 540.000 Mitglieder und betreut im VdK Kreisverband<br />

Straubing-Bogen über 6.600 Mitglieder. Knapp 5 Prozent der im<br />

gesamten Kreisverband lebenden Bürgerinnen und Bürger<br />

(Landkreis und Stadt Straubing) sind Mitglied beim VdK. Im<br />

Jahr 2008 konnte ein Nettozuwachs im Kreisverband von über<br />

300 Mitgliedern erreicht werden.<br />

Die einzelnen Termine der Sprechtage für 2009 sind aus einem<br />

Sprechtagsplan zu entnehmen, welcher in Kürze in der <strong>Gemeinde</strong><br />

aufliegen wird. Folgende Termine stehen fest.<br />

Dienstag, 13.01.2009 08:00 – 09:00 Uhr<br />

Im Februar 2009 findet kein Sprechtag statt.<br />

Dienstag, 03.03.2009 08:00 – 09:00 Uhr<br />

Dienstag, 07.04.2009 08:00 – 09:00 Uhr<br />

Dienstag, 05.05.2009 08:00 – 09:00 Uhr<br />

Dienstag, 02.06.2009 08:00 – 09:00 Uhr<br />

Im 3. Quartal (Juli, August, September) finden keine VdK<br />

Außensprechtage statt.<br />

Informationen der Wasserversorgung<br />

Härtegrad:<br />

Das Wasser der gemeindlichen Wasserversorgung<br />

hat einen Härtegrad von I.<br />

Informationen des Bauhofs<br />

Äste, Bäume und Sträucher zurückschneiden:<br />

Gehölze, die über 2 m hoch werden, benötigen einen Grenzabstand<br />

von 2 m. Wegen des bevorstehenden Winterdienstes<br />

durch den Bauhof ist es dringend erforderlich, dass die in Straßen<br />

und Wege hineinragenden Äste von Bäumen und Sträuchern<br />

zugeschnitten werden. Sichtdreiecke im Kreuzungsbereich<br />

sind ebenfalls freizuhalten<br />

Straßen freihalten!<br />

Um Behinderungen im Winterdienst zu vermeiden, werden die<br />

Autofahrer gebeten, nach Möglichkeit das Parken am Straßenrand<br />

zu vermeiden.<br />

19.08.2008<br />

Aus den <strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen<br />

Baugebiet Heuäcker - Behandlung von Stellungnahmen,<br />

evtl. Satzungsbeschluss<br />

Bebauungsplan und Grünordnungsplan für das Baugebiet<br />

“Heuäcker, BA I”, Abwägung der Vorgaben, Anregungen<br />

und Bedenken aus der Auslegung.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat am 19. Februar 2008 die Aufstellung des<br />

Bebauungsplanes und Grünordnungsplanes Heuäcker beschlossen.<br />

Dieser wurde am 04.03.2008 ortsüblich bekannt<br />

gemacht.<br />

Die Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB und sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB wurde in der<br />

Zeit vom 07.04.2008 bis 09.05.2008 durchgeführt. Diese wurde<br />

am 27.03.2008 ortsüblich bekannt gemacht bzw. die Fachstellen<br />

mit Schreiben vom 27.03.2008 informiert.<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes und Grünordnungsplanes<br />

wurde mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom<br />

03.06.2008 und umweltbezogenen fachlichen Stellungnahmen<br />

in der Zeit vom 07.07.2008 bis 08.08.2008 öffentlich ausgelegt.<br />

Dies wurde am 26.06.2008 ortsüblich bekannt gemacht. Folgende<br />

Stellungnahmen wurden abgegeben:


A) Folgende Träger öffentlicher Belange bzw. sonstige<br />

Beteiligte haben keine Stellungnahme abgegeben.<br />

- Landesamt für Denkmalpflege, Regensburg<br />

- Deutsche Post AG<br />

- Deutsche Telekom AG<br />

- Industrie- und Handelskammer<br />

- Bayerischer Bauernverband<br />

- beteiligte Bürger<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.<br />

B) Von folgenden Trägern öffentlicher Belange sind<br />

Stellungnahmen ohne Anregungen eingegangen:<br />

- Staatliches Bauamt, Passau<br />

mit Schreiben vom 02.07.2008<br />

- ZAW-SR, Straubing mit Schreiben vom 03.07.2008<br />

- Vermessungsamt Straubing<br />

mit Schreiben vom 04.07.2008<br />

- Kreisjugendring Straubing-Bogen<br />

mit Schreiben vom 15.07.2008<br />

- Regierung von Niederbayern<br />

mit e-mail vom 22.07.2008<br />

- Regionaler Planungsverband Donau-Wald<br />

mit Schreiben vom 23.07.2008<br />

- Amt für Landwirtschaft und Forsten<br />

mit Schreiben vom 23.07.2008<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis.<br />

C) Von folgenden Trägern öffentlicher Belange wurden<br />

Anregungen vorgetragen:<br />

- siehe Niederschrift vom 22.07.2008<br />

Nachtrag zur Stellungnahme des Bund Naturschutz in<br />

Bayern e. V. vom 07.07.2008 und 17.07.2008<br />

bereits behandelt in der Sitzung vom 22.07.2008<br />

A. Flächeninanspruchnahme / Flächenressourcen<br />

schonung / Raumordnung<br />

2. Als zulässige Höchstlänge für Garagenvorplätze<br />

/Stauraumlängen sollen 5 Meter verbindlich festgesetzt<br />

werden. Diese „Einschränkung der Bauwerber“ erfordert<br />

die Umsetzung der Vorgabe des BauGB, da das<br />

Eigentum der Sozialpflichtigkeit unterliegt.<br />

Abwägung:<br />

Eine verbindliche Festsetzung wird abgelehnt. Um die<br />

Bauwerber auf die flächensparende Gestaltung hinzuweisen,<br />

soll folgender Passus in die Hinweise aufgenommen<br />

werden: „Zur Vermeidung unnötiger Flächenversiegelung<br />

sollten Zufahrten und Garagenvorplätze<br />

so flächensparend wie möglich gestaltet werden<br />

(Höchstlänge möglichst nicht über 5 m)<br />

C. Wasserhaushalt<br />

5. Eine versickerungsfähige Gestaltung aller Überfahrten<br />

über Grünstreifen soll verbindlich vorgegeben werden<br />

(§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a und e BauGB;<br />

Auswirkungen auf Wasser, sachgerechter Umgang mit<br />

Abwässern). Die Notwendigkeit ergibt sich auch aus<br />

den Aussagen des Wasserwirtschaftsamtes zur flächenhaften<br />

Versickerung von Regenwasser durch Erhalt<br />

der Versickerungsfähigkeit möglichst großer Flächen.<br />

Abwägung:<br />

Die versickerungsfähige Gestaltung der Garagenzufahrten<br />

und Überfahrten soll im Bebauungsplanentwurf<br />

aufgenommen werden. Nr. 4.3.3 soll wie folgt gefasst<br />

werden. „Stauraum- und Stellplatzflächen sowie Garagenzufahrten<br />

und Überfahrten über Grünstreifen sind<br />

zwingend in versickerungsfähiger Bauweise (Rasen-<br />

Pflaster, Rasengitter-, Rasenfugensteine, Schotter,<br />

Splittfugenpflaster, Schotterrasen , wasserdurchlässige<br />

Steine o. ä.) zu erstellen. Abflussbeiwert max. 0,6. Bituminös<br />

befestigte Zufahrten sind unzulässig. Bei den<br />

Garagenzufahrten ist zur öffentlichen Verkehrsfläche<br />

hin eine Wasserrinne mit Anschluss an die Grundstücksentwässerung<br />

zu erstellen, so dass vom Grundstück<br />

kein Wasser auf den Straßengrund fließen kann.<br />

Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamt Deggendorf<br />

vom 29.07.2008<br />

Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund<br />

fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall in der<br />

Abwägung nicht überwunden werden können. Es ist<br />

eine Entwässerung im Mischsystem vorgesehen.<br />

Demnach soll im Baugebiet keine Versickerung von<br />

Niederschlagswasser erfolgen, sondern diese nach<br />

Nutzung in Zisternen ebenfalls über den Abwasserkanal<br />

zur Kläranlage geleitet werden. Diese Einleitung<br />

widerspricht dem wasserwirtschaftlichen Grundsatz,<br />

dass das unverschmutzte Niederschlagswasser am<br />

Ort des Anfalls wieder dem lokalen Kreislauf zugeführt<br />

d. h. versickert werden soll (vgl. Punkt 5.4 „Wasser“<br />

des Umweltberichts, „Anlagenbedingte Auswirkungen“).<br />

Möglichkeiten der Überwindung: Wie im Umweltbericht<br />

unter Punkt 5.4 „Wasser“, „Bewertung“ vermerkt ist, ist<br />

ein Trennsystem vorzusehen mit Versickerung des<br />

Niederschlagswassers im Umgriff des Bebauungsplans<br />

z. B. über Mulden oder Rigolen.<br />

Abwägung:<br />

Im Baugebiet „Heuäcker“ ist auch für BA I ein Trennsystem<br />

vorzusehen. Die Versickerung des Niederschlagswassers<br />

im Umgriff des Bebauungsplans z. B.<br />

über Mulden oder Rigolen soll, mangels geeigneter öffentlicher<br />

Flächen, jedoch erst mit dem BA II verwirklicht<br />

werden.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat billigt die genannten Änderungen und Abwägungen<br />

und stimmt der Aufnahme in den Bebauungsplanentwurf<br />

zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Auslegung<br />

nach § 4a Abs. 3 BauGB mit verkürzter Auslegungsfrist von 2<br />

Wochen durchzuführen. Stellungnahmen können nur zu den<br />

geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Einholung<br />

von Stellungnahmen wird auf die von der Änderung oder<br />

Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden<br />

und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt.<br />

Änderung Bebauungsplan "Rast Erweiterung"<br />

Herr Heinz Merl, Auf der Rast 25, 94371 <strong>Rattenberg</strong> beabsichtigt<br />

nun doch sein Bauvorhaben durchzuführen, dazu ist die<br />

Änderung des Bebauungsplanes „Rast Erweiterung“ erforderlich.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat erklärt sich mit der Änderung und der<br />

Eröffnung des Bebauungsplanänderungsverfahrens einverstanden,<br />

wenn die Planunterlagen nicht erheblich vom bisher<br />

bekannten Vorhaben abweichen.<br />

3


Kanalbau- und Sanierungsmaßnahme<br />

Kanal Oberbocksberg-Steinachern:<br />

Der 1. Bürgermeister berichtete von einem Ortstermin in Sachen<br />

Kanaltrassenführung in Steinachern. Hierbei stellte sich<br />

heraus, dass der Grundstückseigentümer Kiesl nicht bereit ist,<br />

der geplanten Trassenführung auf seinem Grundstück zuzustimmen.<br />

Bei der bisher geplanten Trassenführung würde der Kanal entlang<br />

der Kreisstraße geführt werden. Hierbei müsste die dort<br />

derzeit stehende Mauer beseitigt werden. Trotz Zusage der<br />

<strong>Gemeinde</strong>, dass diese wieder neu hergestellt wird, zeigte sich<br />

der Grundstückseigentümer unnachgiebig. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

zeigte sich hierüber sehr verärgert, weil der Kanalanschluss für<br />

die Ortschaft Steinachern ja eigentlich von der Bereitschaft der<br />

Grundstückseigentümer abhängig gemacht wurde, den Kanal<br />

auf ihren Grundstücken verlegen zu lassen.<br />

Die Vergleichsberechung des Ing. Büros Sehlhoff ergab bei<br />

einer Trassenführung in der Kreisstraße geringfügig höhere<br />

Kosten, die jedoch noch im vertretbaren Rahmen liegen. Jedoch<br />

muss erst mit dem Landkreis abgeklärt werden, ob dieser<br />

einer Verlegung des Kanals im Straßengrund zustimmt.<br />

Die Probleme mit der Trassenführung bei den übrigen Grundstücksbesitzern<br />

konnten ausgeräumt werden.<br />

Kanal Neurandsberg:<br />

Bei der Kanalmaßnahme in Neurandsberg hat das Ingenieurbüro<br />

angeregt, den unteren Bereich bereits im Trennsystem zu<br />

entsorgen. Dies führt zu einer Verringerung der Folgekosten,<br />

weil das Oberflächenwasser gleich dem Überlaufbauwerk zugeführt<br />

werden kann und nicht - zum Teil - über die Pumpstation<br />

laufen muss. Die Mehrkosten belaufen sich durch das Trennsystem<br />

auf ca. 70.000 Euro. Die Gesamtkosten der Maßnahme<br />

liegen derzeit bei ca. 400.000 Euro. Zuwendungen seitens des<br />

Wasserwirtschaftsamtes gibt es für diese Maßnahme nicht, weil<br />

der Ortsteil Neurandsberg bereits entsorgt ist und somit eine<br />

Förderung, auch bei Verbesserung der Reinigungsleistung,<br />

nicht in Betracht kommt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und<br />

stimmt dem Ausbau von Teilen des Ortes Neurandsberg im<br />

Trennsystem zu.<br />

Änderung der Fäkalschlammentsorgungssatzung<br />

Die Fäkalschlammabfuhr wird momentan turnusgemäß durchgeführt.<br />

Durch die Umrüstung von Kleinkläranlagen ist eine<br />

turnusmäßige Abfuhr nicht mehr möglich, weil diese für das<br />

Abfuhrunternehmen einen zu hohen Aufwand darstellt. Bisher<br />

wurden die im 2jährlichen Turnus zu entsorgenden Anwesen<br />

von der <strong>Gemeinde</strong> dem Abfuhrunternehmen gemeldet und<br />

dieser hat mit den betroffenen Gruben-Besitzern einen Abfuhrtermin<br />

vereinbart.<br />

Die Rechtslage gestaltet sich aber so, dass Mehrkammerabsetzgruben<br />

und Mehrkammerausfaulgruben maximal zu 50 %<br />

mit Schlamm gefüllt sein dürfen, bei Einkammerabsetzgruben<br />

ist eine Füllung bis max. 70 % zulässig. Der Schlammanfall ist<br />

insbesondere von der Auslastung der Anlage abhängig. Der<br />

Fäkalschlamm muss bedarfsgerecht, spätestens dann entnommen<br />

werden, wenn diese Werte erreicht sind.<br />

4<br />

Zuständig für die Fäkalschlammentsorgung sind in Bayern die<br />

Kommunen. Diese regeln die Organisation dieser Aufgabe im<br />

Rahmen ihrer Satzungshoheit.<br />

Es wird daher für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong> folgende Regelung<br />

vorgeschlagen:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> bietet einmal jährlich einen Abfuhrtermin an.<br />

Grubenbesitzer, die an der Abfuhr teilnehmen wollen, sollten<br />

sich bis zu einem festzusetzenden Termin bei der <strong>Gemeinde</strong><br />

anmelden. Wer nicht an der Abfuhr teilnimmt, hat der <strong>Gemeinde</strong><br />

entweder eine Schlammspiegelmessung oder einen Entsorgungsnachweis<br />

vorzulegen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Rattenberg</strong> beschließt daher, die Fäkalschlammentsorgungssatzung<br />

(FES) entsprechend zu ändern.<br />

2. Satzung zur Änderung der Fäkalschlammentsorgungssatzung<br />

(FES)<br />

Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. l Nr. l und 2 und Abs. 2<br />

der <strong>Gemeinde</strong>ordnung (GO) sowie Art. 41 b Abs. 2 Satz l des<br />

Bayer. Wassergesetzes erlässt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong> folgende<br />

Satzung<br />

zur Änderung der Satzung für die öffentliche Fäkalschlammentsorgung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong> (Fäkalschlammentsorgungssatzung<br />

- FES)<br />

§ 1<br />

Neufassung und Änderung von Vorschriften:<br />

§ 12 erhält folgende Fassung:<br />

㤠12<br />

Entsorgung des Fäkalschlamms<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> oder der von ihr beauftragte Abfuhrunternehmer<br />

räumt die Grundstückskläranlage bzw. abflusslose<br />

Sammelgrube und fährt den Fäkalschlamm bzw. das Abwasser<br />

ab. Gleiches gilt für bei biologischen Anlagen gegebenenfalls<br />

anfallenden Überschussschlamm. Wenn eine Leerung nach<br />

Abs. 4 geboten ist, hat der Eigentümer die <strong>Gemeinde</strong> zu verständigen.<br />

(2) Diese Meldepflicht gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> nach Abs. 1<br />

gilt auch für Benutzer der Grundstücke.<br />

(3) Den Vertretern der <strong>Gemeinde</strong> und ihren Beauftragten ist<br />

ungehinderter Zutritt zu den Grundstücksentwässerungsanlagen<br />

zu gewähren.<br />

(4) Bei der Leerung der Grundstückskläranlagen und Abwassergruben<br />

wird – sofern der Bescheid des Landratsamtes<br />

Straubing-Bogen nichts Anderweitiges aussagt – wie folgt unterschieden:<br />

a) Die Leerung des Fäkalschlamms hat in der Regel nach der<br />

Betriebs- und Wartungsanleitung der jeweiligen Kleinkläranlage<br />

zu erfolgen.<br />

b) Gibt es keine entsprechende Anleitung, ist vom Eigentümer<br />

oder einem von ihm beauftragten Fachkundigen mindestens<br />

einmal jährlich eine Schlammspiegelmessung durchzuführen.<br />

Bei überbelasteten Anlagen (z.B. bei Altanlagen) sind


Schlammspiegelmessungen mehrmals im Jahr durchzuführen.<br />

Für die Leerung nach DIN 4261-1 gilt dann:<br />

- Einkammer-Absetzgruben sind nach Bedarf, spätestens<br />

jedoch bei Feststellung von 70 % Füllung des<br />

Nutzvolumens mit Schlamm zu entleeren.<br />

- Mehrkammer-Absetzgruben sind nach Bedarf, spätestens<br />

jedoch bei Feststellung von halber Füllung des<br />

Nutzvolumens mit Schlamm zu entleeren.<br />

- Mehrkammer-Ausfaulgruben sind nach Bedarf, spätestens<br />

jedoch bei Feststellung von halber Füllung des<br />

Nutzvolumens mit Schlamm zu entschlammen. Dabei<br />

ist der Schwimmschlamm und der abgesetzte Bodenschlamm<br />

zu entfernen. Vermischter Restschlamm in<br />

der Höhe von ca. 30 cm verbleibt als Impfschlamm in<br />

der ersten Kammer. Die Kammern von Absetz- und<br />

Ausfaulgruben sind nach der Entleerung vom Eigentümer<br />

wieder mit Wasser zu füllen.<br />

c) Abflusslose Abwassersammelgruben sind nach Bedarf zu<br />

leeren.<br />

(5) Die <strong>Gemeinde</strong> bestimmt den genauen Zeitpunkt, zu dem die<br />

Durchführung der Entsorgung beabsichtigt ist. Ein Anspruch<br />

des Benutzers besteht insoweit nicht.<br />

(6) Der Grundstückseigentümer kann bei Bedarf einen zusätzlichen<br />

Entsorgungstermin beantragen; die <strong>Gemeinde</strong> entscheidet<br />

über diesen Antrag unter Berücksichtigung der betrieblichen<br />

Erfordernisse der öffentlichen Fäkalschlammentsorgung.<br />

(7) Der Inhalt der Grundstückskläranlagen und abflusslosen<br />

Gruben geht mit der Abfuhr in das Eigentum der <strong>Gemeinde</strong><br />

über. Die <strong>Gemeinde</strong> ist nicht verpflichtet, in diesen Stoffen nach<br />

verlorenen Gegenständen zu suchen oder suchen zu lassen.<br />

Werden darin Wertgegenstände gefunden, sind sie als Fundsache<br />

zu behandeln.<br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in<br />

Kraft.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die vorstehende Änderungssatzung.<br />

Gestaltung Wanderweg 12 - Burgweg<br />

Die Trassenführung des neu angelegten Wanderweges Nr. 12<br />

„Burgweg“ führt durch ein Gebiet, das für Wildtiere ein Rückzugsgebiet<br />

darstellt. Durch die starke Frequentierung durch<br />

Wanderer fürchten die Jagdpächter Beeinträchtigungen für den<br />

Wildbestand. Zudem gestaltet sich der Wanderweg als schwierig,<br />

da der Weg teilweise sehr unwegsam und steil ist. Es steht<br />

daher zu befürchten, dass dieser von den Wanderern nur sehr<br />

wenig angenommen wird.<br />

Alternativen für einen Wanderweg nach Neurandsberg bieten<br />

sich derzeit nicht. Einen Weg entlang der Straße nach Unterstein<br />

auszuweisen, erscheint nicht als sinnvoll, da diese<br />

Möglichkeit durch den fast ausschließlichen Teerstraßenanteil<br />

den Kriterien eines Wanderweges nicht entspricht.<br />

Evtl. soll geprüft werden, ob sich im Zuge der Baumaßnahme<br />

des Kanals Neurandsberg eine Möglichkeit ergibt, einen befestigten<br />

Weg evtl. auf der Kanaltrasse zu errichten. Zudem sollte<br />

ein Antrag an das Staatliche Bauamt in Deggendorf gestellt<br />

werden, ob der Bau eines Fußweges entlang der Staatsstraße<br />

2326 möglich wäre.<br />

Der Wanderweg Nummer 12 wird vorerst ersatzlos aufgehoben.<br />

Alternativen entlang der Staatsstraße sind zu prüfen.<br />

Landtags- und Bezirkstagswahlen<br />

Einteilung der Wahlvorstände:<br />

Die Landtags- und Bezirkstagswahlen finden am 28.09.2008<br />

statt. Der Wahlvorstand für den Stimmbezirk <strong>Rattenberg</strong> setzt<br />

sich wie folgt zusammen:<br />

Schwarz Reinhard, Wahlvorsteher<br />

Probst Johann, stellvertretender Wahlvorsteher<br />

Walter Schwarz, Beisitzer (Schriftführer)<br />

Marina Schollerer, Beisitzer (stellvertretende Schriftführerin)<br />

Bugl Helga, Beisitzer<br />

Laumer Luise, Beisitzer<br />

Pongratz Josef, Beisitzer<br />

Piller Thomas, Beisitzer<br />

Weindl Hans, Beisitzer<br />

Der Briefwahlvorstand setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Eckl Tobias, Briefwahlvorsteher<br />

Grimm Josef, stellvertretender Briefwahlvorsteher<br />

Schmid Margit, Beisitzer (Schriftführer)<br />

Santl Gabriele, Beisitzer (stellvertretende Schriftführerin)<br />

Miedaner Johann, Beisitzer<br />

Eckl Stefan, Beisitzer<br />

Versicherung für Wahlhelfer<br />

Der <strong>Gemeinde</strong> liegt ein Angebot der Bayerischen Versicherungskammer<br />

auf Abschluss einer Versicherung für Wahlhelfer<br />

vor.<br />

Der Beitrag für eine Fahrzeugversicherung liegt bei 150 Euro<br />

Selbstbeteiligung bei 3,90 Euro/je Wahlhelfer, bei 300 Euro<br />

Selbstbeteiligung bei 2,70 Euro/je Wahlhelfer. Der Mindestbeitrag<br />

liegt bei 20,00 Euro. Die Unfallversicherung beträgt 0,30<br />

Euro je Wahlhelfer (mindestens jedoch 25 Euro). Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

erachtet entsprechende Versicherungen für Wahlhelfer für<br />

nicht erforderlich. Der Abschluss wird daher abgelehnt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt den vorstehenden Sachverhalt zur<br />

Kenntnis und lehnt den Abschluss einer Versicherung für Wahlhelfer<br />

ab.<br />

Mögliche Festlegung von Sitzungsterminen für 2. Halbjahr<br />

2008<br />

Der 1. Bürgermeister erachtet es als sinnvoll, die Sitzungstermine<br />

für das 2. Halbjahr im Voraus vorzusehen, damit eine<br />

Terminplanung leichter möglich ist. Folgende Termine sind im<br />

2. Halbjahr 2008 noch vorgesehen:<br />

Dienstag, 16. September<br />

Dienstag, 14. Oktober<br />

Dienstag, 11. November<br />

Dienstag, 9. Dezember<br />

Die Sitzungsplanung ist nicht verbindlich und kann, falls es<br />

erforderlich wird, jederzeit geändert werden.<br />

Da die geänderte Sitzungszeit zu einem in der Regel späteren<br />

Sitzungsende führt und nicht für alle Beteiligten optimal ist,<br />

5


machte der 1. Bürgermeister folgenden Kompromissvorschlag:<br />

Während der Winterzeit (Ende Oktober bis Ende März) sollte<br />

der Standard-Sitzungsbeginn wieder auf 19.00 Uhr vorverlegt<br />

und der Beschluss vom 27.05.2008 insoweit wieder aufgehoben<br />

werden.<br />

Zudem setzte der 1. Bürgermeister den <strong>Gemeinde</strong>rat davon in<br />

Kenntnis, dass die Einladungen für die Sitzungen künftig per<br />

Post zugestellt werden, da sich der Fax-Versand nicht bewährt<br />

hat bzw. zu einem erhöhten Arbeitsaufwand führt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und<br />

stimmt der Änderung der Standardsitzungszeit für die Dauer der<br />

Winterzeit (Ende Oktober bis Ende März) zu. Der Beschluss<br />

vom 27.05.2008 wird insoweit aufgehoben.<br />

Antrag auf Genehmigung eines Feuerwerkes<br />

Anlässlich der Hochzeit am 06.09.2008 ging erneut ein Antrag<br />

auf Abhaltung eines Feuerwerkes im Bereich Neurandsberg<br />

ein. Im Vertrauen darauf, dass Ausnahmegenehmigungen in<br />

anderen <strong>Gemeinde</strong>n zu besonderen Anlässen möglich sind,<br />

haben die Antragsteller das Feuerwerk bereits erworben.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat erteilt daher von dem grundsätzlichen Beschluss,<br />

private Feuerwerke im Bereich der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong><br />

nicht zuzulassen, eine Ausnahme. Im nächsten <strong>Gemeinde</strong>boten<br />

soll daher veröffentlicht werden, dass keine privaten<br />

Feuerwerke mehr zugelassen werden. Der Vertrauensschutz<br />

für künftige private Feuerwerke ist daher nicht mehr gegeben.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Ausnahmegenehmigung zu. Der<br />

Grundsatzbeschluss ist im <strong>Gemeinde</strong>boten zu veröffentlichen.<br />

Künftige Antragsteller können sich auf den Vertrauensschutz<br />

nicht mehr berufen.<br />

Evtl. Anschaffung eines EDV-Programms für die Friedhofsverwaltung<br />

Die AKDB bietet ein Programm für die Friedhofsverwaltung mit<br />

dem Namen TERAwin-FRI an. Derzeit wird die Friedhofsverwaltung<br />

auf Access-Basis durchgeführt. Die Pflege der Daten ist<br />

aufwändig und die Auswertungsmöglichkeiten sind begrenzt.<br />

Die AKDB bietet derzeit, bis 30.10.2008, eine Sonderaktion an<br />

und bietet<br />

50 % Nachlass auf das einmalige Nutzungsentgelt von<br />

1.010,00 Euro<br />

12 Monate kostenlose Verfahrenspflege<br />

12 Monate kostenlose telefonische Kundenberatung<br />

Hinzu kommen noch die Installationskosten nach Aufwand und<br />

die Kosten für die Anbindung des Friedhofsplanes. Mindestvertragslaufzeit<br />

beträgt 60 Monate. Die Verwaltung erachtet den<br />

Erwerb des Programms als sinnvoll und wünschenswert.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Anschaffung des Programms<br />

TERAwin-FRI zu.<br />

DSL-Versorgung<br />

Wie bereits angekündigt, führt der Landkreis Straubing-Bogen<br />

für die Landkreisgemeinden die Machbarkeitsstudie und die<br />

Planungsarbeiten für die Breitbanderschließung durch.<br />

Beauftragt mit der Erstellung der Machbarkeitsuntersuchung<br />

wird die FA. BNN – BreitbandNetwork, Traitsching, als wirtschaftlichster<br />

Bieter. Der Anteil für jede <strong>Gemeinde</strong> beträgt<br />

6<br />

2.499,00 Euro. Abzüglich der Förderung durch den Freistaat<br />

(50 %) und der Beteiligung des Landkreises von 800 Euro/je<br />

<strong>Gemeinde</strong> verbleibt ein Eigenanteil von 449,50 Euro für jede<br />

<strong>Gemeinde</strong>.<br />

Die Machbarkeitsstudie ist Voraussetzung für eine spätere<br />

Förderung der DSL-Erschließung.<br />

Der Landkreis hat daher der <strong>Gemeinde</strong> einen Vertrag übersandt,<br />

in welchem die Bedingungen und Konditionen festgelegt<br />

wurden. Der wesentliche Vertragsinhalt wurde bekannt gegeben.<br />

Aufgrund der Eilbedürftigkeit wurde der Vertrag am<br />

30.07.2008 von 1. Bürgermeister Schwarz unterzeichnet.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigt nachträglich den Abschluss des<br />

Vertrages zur Abwicklung der Machbarkeitsuntersuchung und<br />

der Planungsarbeiten bei der Breitbanderschließung.<br />

Kindergartenjahr 2008/2009<br />

Die Kirchenverwaltung hat bis heute keine Unterlagen zum<br />

Kindergartenjahr 2008/2009 vorgelegt. Der Tagesordnungspunkt<br />

muss daher entfallen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.<br />

Wünsche und Anträge<br />

Wassertretanlage Maierhof:<br />

Hier sind die Ruhebänke defekt und ein Stein ist locker. Außerdem<br />

sollte das Geländer gestrichen werden. Die Arbeiten sollen<br />

durch den Bauhof erledigt werden.<br />

Fotoarbeiten für gemeinsamen Katalog:<br />

Für die Fotoarbeiten für den gemeinsamen Katalog soll bis zur<br />

nächsten Sitzung ein Kostenangebot von Herrn Sträußl eingeholt<br />

werden.<br />

Bauwagen für Grillplatz:<br />

Jugendliche richteten an <strong>Gemeinde</strong>rat Stefan Eckl einen Antrag<br />

auf Aufstellung eines Bauwagens am Grillplatz. Im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

herrschte die einhellige Meinung, dass dies die Zustände am<br />

Grillplatz nur verschärfen würde.<br />

19.09.2008<br />

Baugebiet Heuäcker - Behandlung von Stellungnahmen<br />

Behandlung der, während der erneuten verkürzten öffentlichen<br />

Auslegung des Planentwurfes vom 29.08.2008 bis 12.09.2008,<br />

eingegangenen Anregungen.<br />

Nachdem über die während der ersten öffentlichen Auslegung<br />

des Bebauungsplanes in der Zeit vom 07.07.2008 bis<br />

08.08.2008 eingegangenen Anregungen und Einwendungen in<br />

den Sitzungen des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Rattenberg</strong> am 22.07.2008<br />

und 19.08.2008 beraten und beschlossen worden ist und sich<br />

daraus Änderungen des Planinhaltes ergeben haben, musste<br />

gemäß § 4 a, Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung<br />

sowie eine erneute Behördenbeteiligung, mit Beschränkung auf<br />

die von der Änderung oder Ergänzung berührten Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange, stattfinden. Von Seiten<br />

der durch die Planung betroffenen Träger öffentlicher Belange<br />

hat lediglich das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf eine Stellungnahme<br />

im Rahmen dieser erneuten öffentlichen Auslegung


fristgerecht abgegeben. Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf<br />

weist dabei darauf hin, dass hinsichtlich der Planung mit den<br />

Änderungen Einverständnis besteht.<br />

Vom Landratsamt Straubing-Bogen und vom Bund Naturschutz<br />

Bayern e. V. liegen bis heute keine Stellungnahmen vor.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt den Sachverhalt bzw. die Stellungnahme<br />

zur Kenntnis.<br />

Baugebiet Heuäcker - Satzungsbeschluss<br />

Die im Rahmen des Verfahrens zum Entwurf des Bebauungsplanes<br />

„Heuäcker“, der Begründung und dem Umweltbericht<br />

während der frühzeitigen Beteiligung, öffentlichen Auslegung<br />

vom 07.07.2008 bis 08.08.2008 sowie der erneuten verkürzten<br />

öffentlichen Auslegung vom 29.08.2008 bis 12.09.2008 und der<br />

Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen<br />

hat der <strong>Gemeinde</strong>rat mit folgendem Ergebnis geprüft.<br />

Siehe auch Beschlüsse vom 28.04.2008, 27.05.2008,<br />

10.06.2008, 22.07.2008 und 19.08.2008.<br />

A) Keine Einwände wurden vorgebracht von:<br />

- Landesamt für Denkmalpflege, Regensburg<br />

- Industrie- und Handelskammer<br />

- Staatliches Bauamt, Passau<br />

- ZAW-SR, Straubing<br />

- Vermessungsamt Straubing<br />

- Kreisjugendring Straubing-Bogen, Straubing<br />

- Regierung von Niederbayern, Landshut<br />

- Regionaler Planungsverband Donau-Wald, Straubing<br />

- Amt für Landwirtschaft und Forsten, Straubing<br />

B) Beachtet werden die Stellungnahmen von:<br />

- Landratsamt Straubing-Bogen<br />

- Wasserwirtschaftsamt Deggendorf<br />

- E.ON, Bayern, Regen<br />

C) Teilweise beachtet werden die Stellungnahmen von:<br />

- Bund Naturschutz Bayern e. V.<br />

D) Nicht beachtet werden die Stellungnahmen von:<br />

- keine<br />

E) Nicht geäußert haben sich:<br />

- beteiligte Bürger und Öffentlichkeit<br />

- Deutsche Post AG<br />

- Deutsche Telekom AG<br />

- Bayerischer Bauernverband<br />

Das Ergebnis der Abwägung wurde den Betroffenen durch<br />

Übersenden der Beschlussbuchauszüge mitgeteilt.<br />

Der Abwägungsvorgang ist abgeschlossen. Der Bebauungsplan<br />

„Heuäcker, BA I“ in der Fassung vom 19.08.2008 wird<br />

gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.<br />

Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt. Die<br />

Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach der Ausfertigung<br />

bekannt zu machen.<br />

Schreiben der Bürgerinitiative gegen Windkraftanlage am<br />

Himmelberg<br />

Der 1. Bürgermeister gab ein Schreiben der „Bürgerinitiative<br />

gegen Windkraftanlage am Himmelberg“ vom 31.07.2008 bekannt.<br />

Die Bürgerinitiative wendet sich an alle <strong>Gemeinde</strong>n des<br />

Landkreises Straubing-Bogen und weist auf „Planungsrechtli-<br />

che Auswirkungen auf eine <strong>Gemeinde</strong>“, „Sicherheitsrechtliche<br />

Aspekte“ und „Gesundheitliche Aspekte“ hin. Im Anhang war<br />

ein Schreiben der Eheleute Sturm aus Michelsneukirchen angefügt<br />

zum Thema „Welche Auswirkungen hat eine Windkraftanlage<br />

in unmittelbarer Nähe einer Wohnbebauung?”<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt den Inhalt der beiden Schreiben zur<br />

Kenntnis.<br />

Kindergartenjahr 2008/2009 - Abschlagszahlungen, Öffnungszeiten,<br />

Buchungszeiten pädag. Kernzeit<br />

Der Kindergarten <strong>Rattenberg</strong> bittet den <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Rattenberg</strong><br />

um Zustimmung zu den Öffnungszeiten von Montag bis<br />

Freitag von 7.30 Uhr bis 13.39 Uhr (6 Stunden). Die pädagogische<br />

Kernzeit wird von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr festgelegt. Der<br />

Anstellungsschlüssel liegt bei 1:11,34.<br />

Die Buchungszeiten stellen sich wie folgt dar:<br />

39 Kinder besuchen 4 bis 5 Stunden den Kindergarten.<br />

14 Kinder davon 4 Kinder unter 3 Jahren besuchen den Kindergarten<br />

5 bis 6 Stunden und zwei Schulkinder werden nach<br />

Unterrichtsschluss betreut. Insgesamt wird der Kindergarten<br />

daher von 55 Kindern besucht (Stand 01.08.2008)<br />

Hinsichtlich der Abschlagszahlungen nach dem Bayerischen<br />

Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBi) liegen der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong> bisher folgende Anträge vor:<br />

Kindergarten St. Nikolaus, <strong>Rattenberg</strong>:<br />

Gesamtzuschuss: 125.538,08 Euro<br />

hiervon Förderanspruch der <strong>Gemeinde</strong> gegenüber dem Freistaat:<br />

62.769,04 Euro<br />

als Abschlagszahlungen werden beantragt: 120.516,56 Euro<br />

Die Beantragung der Abschlagszahlung erfolgte für 55 Kinder<br />

bei einem Basiswert von 815,71 Euro, ab 01.09. wurde der<br />

Basiswert nochmals auf 829,90 Euro erhöht. Dies wird jedoch<br />

voraussichtlich erst mit der Endabrechung berücksichtigt.<br />

Vom Kindergarten St. Josef in Viechtach, vom Integrierten<br />

Kindergarten am Institut für Hörgeschädigte in Straubing und<br />

vom Hort in Falkenfels liegen keine Anträge auf Abschlagszahlung<br />

vor, weil derzeit keine Kinder aus <strong>Rattenberg</strong> diese Einrichtungen<br />

besuchen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem Antrag auf Abschlagszahlung,<br />

den Öffnungszeiten, Buchungszeiten und der Pädagogischen<br />

Kernzeit des Kindergartens St. Nikolaus in <strong>Rattenberg</strong> zu.<br />

Dauerbeflaggung am Rathaus<br />

Mit Schreiben vom 12.08.2008 hat das Bayerische Staatsministerium<br />

des Innern mitgeteilt, dass die Flaggen-<br />

Verwaltungsanordnung geändert werden wird. Seit 17. Juni<br />

2008 werden der Bayerische Landtag - die Staatskanzlei, alle<br />

Staatsministerien sowie Regierungen und der Verwaltungsgerichtshof<br />

dauernd beflaggt. Damit soll der Identifikation der<br />

Bürgerinnen und Bürger mit dem eigenen Land Ausdruck verliehen<br />

werden. Den Kommunen steht es im Rahmen ihres<br />

Selbstverwaltungsrechtes frei, ob sie die bisherige Praxis der<br />

Anlassbeflaggung fortsetzen oder selbst eine Dauerbeflaggung<br />

für bestimmt Gebäude, z. B. für ihr Rathaus, anordnen.<br />

Im <strong>Gemeinde</strong>rat war man überwiegend der Meinung die anlassbezogene<br />

Beflaggung fortsetzen zu wollen, weil die Beflaggung<br />

so die Besonderheit bestimmter Anlässe hervorhebt.<br />

7


Zudem ist bei einer dauerhaften Beflaggung mit einem zunehmenden<br />

Fahnenverschleiß zu rechnen.<br />

Für das Rathaus <strong>Rattenberg</strong> und die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong><br />

wird die Anlassbeflaggung beibehalten. Eine Dauerbeflaggung<br />

für das Rathaus wird abgelehnt.<br />

Tourismus - Angebot für Fotoarbeiten<br />

Herr Wilfried Sträußl, Michelsneukirchen, hat für die Fotoarbeiten<br />

für den gemeinsamen Katalog oder Prospekt folgendes<br />

Kostenangebot unterbreitet. Für jeden Fototermin wird eine<br />

Tagespauschale von 150,00 Euro berechnet. Pro verwendetes<br />

Foto werden 20,00 Euro berechnet. Pro verwendetes Foto aus<br />

dem Archiv werden ebenfalls 20,00 Euro berechnet. Die Preise<br />

gelten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />

Dem Angebot von Herrn Wilfried Sträußl wird zugestimmt. Es<br />

soll versucht werden für alle Jahreszeiten entsprechendes<br />

Bildmaterial zu erhalten.<br />

Tourismus - Beteiligung an den Messen mit der Urlaubsregion<br />

Für die Messe vom 24.10. bis 25.10.2008 im Franken-Center<br />

Nürnberg werden von den an der Urlaubsregion beteiligten<br />

<strong>Gemeinde</strong>n noch Personen gesucht, die den Stand betreuen.<br />

Herr Nickl von der <strong>Gemeinde</strong> St. Englmar übernimmt am Donnerstagabend<br />

den Aufbau und betreut die Messe noch am<br />

Freitagmorgen zur Einarbeitung für das nachfolgende Messepersonal.<br />

Es sind Vertreter aus zwei <strong>Gemeinde</strong>n erforderlich,<br />

die die Betreuung des Standes am Freitag und Samstag übernehmen<br />

und auch den Abbau übernehmen.<br />

Den Reisemarkt am Bodensee vom 28.11 bis 30.11.2008 betreut<br />

Frau Wurm von der <strong>Gemeinde</strong> St. Englmar an allen Tagen.<br />

Es sollte jedoch noch eine weitere <strong>Gemeinde</strong> einen Vertreter<br />

zur Betreuung des Standes entsenden.<br />

Interessierte <strong>Gemeinde</strong>räte sollen sich in den nächsten Tagen<br />

bei Frau Kerscher vom Verkehrsamt melden.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.<br />

Wünsche und Anträge - Buswartehäuschen in Maulendorf<br />

Der Schulverbandsvorsitzende Grimm informierte den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

darüber, dass in Maulendorf nun eine Schulbushaltestelle<br />

mit Wendemöglichkeit und ein Bushäuschen eingerichtet werden.<br />

Das Bushäuschen wird vom Landkreis gestellt, muss aber<br />

vom Schulverband vorfinanziert werden, weil im Jahr 2008<br />

keine Mittel mehr zur Verfügung stehen. Zudem soll die <strong>Gemeinde</strong><br />

die Verkehrssicherungspflicht und die vorbereitenden<br />

Arbeiten (Fundamenterstellung) und Nachbereitung (z. B. Pflasterung)<br />

übernehmen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis. Die Aufgaben<br />

sollen durch den gemeindlichen Bauhof durchgeführt werden.<br />

Kostenträger ist der Schulverband.<br />

Wünsche und Anträge<br />

Antrag der DJK auf Übernahme der Kosten für die Zaunsanierung<br />

am Übungsplatz<br />

Die DJK <strong>Rattenberg</strong> hat im Jahr 2008 bereits zahlreiche Sanierungsmaßnahmen<br />

an den Sportanlagen durchgeführt. So wur-<br />

8<br />

den die Stockbahnen neu überzogen und der Bolzplatz aufgesandet.<br />

Ausständig ist nun noch die längst fällige Zaunsanierung<br />

an der Kreisstraße. Die DJK hat ein Angebot eingeholt,<br />

dass bei ca. 3.600 Euro liegt. Es handelt sich hierbei um 110 m<br />

Zaun, der erneuert werden muss. Das Angebot ist deshalb so<br />

günstig, weil die DJK auch entsprechende Eigenleistungen<br />

erbringt. Die DJK stellt daher den Antrag an die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Rattenberg</strong>, die Kosten für die Zaunsanierung zu übernehmen.<br />

Da die Angelegenheit, angesichts des fortgeschrittenen Jahres<br />

und der bald einsetzenden Frostperiode keinen Aufschub duldet,<br />

sollte sofort in der heutigen Sitzung über den Antrag entschieden<br />

werden.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der geplanten Zaunsanierung durch<br />

die DJK zu. Die Kosten werden von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong><br />

übernommen. Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme des<br />

Sportplatzunterhaltes, daher sind die Ausgaben im Verwaltungshaushalt<br />

zu verbuchen. Etwaige Haushaltsüberschreitungen<br />

sind durch Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen zu<br />

decken.<br />

2. Bürgermeister Johann Probst hat sich gem. Art. 49 Abs. 1<br />

GO nicht an der Abstimmung beteiligt.<br />

21.10.2008<br />

Baugebiet "Heuäcker" - Erschließung<br />

Die Erschließungsplanung für das Baugebiet Heuäcker gestaltet<br />

sich problematisch, weil eine Freispiegelableitung in der für<br />

BA II geplanten Straßenführung nicht möglich ist. Nach einer<br />

vom Ing. Büro Sehlhoff durchgeführten Geländeaufnahme<br />

reicht das Gefälle nicht aus. Als Lösungsmöglichkeit sieht das<br />

Ing. Büro zwei Alternativen:<br />

• Pumpstation zur Entsorgung der Parzellen 4, 5 und 6<br />

(Mehrkosten für Pumpstation: 21.000 €)<br />

jährlich ca. 1.800 €<br />

• Ableitung bis zur Kreisstraße<br />

(Mehrkosten für Ableitung: 64.000 €)<br />

Als dritte Alternative wurde aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat der Vorschlag<br />

gemacht, die drei Bauparzellen mit einer Hebeanlage<br />

auszurüsten. Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Alternativen<br />

wurden diskutiert. Eine abschließende Lösung konnte<br />

jedoch nicht gefunden werden.<br />

Man kam überein, die Angelegenheit nicht vorschnell entscheiden<br />

zu wollen. Daher sollte sich der Bauausschuss in einem<br />

Ortstermin mit dem Ing. Büro den Sachverhalt erläutern lassen<br />

und nach einer kostenverträglichen Lösungsmöglichkeit suchen.<br />

Da der Zeitpunkt für Ausschreibung und Vergabe aufgrund der<br />

fortgeschrittenen Jahreszeit bereits ungünstig ist, soll eine Ausschreibung<br />

der Maßnahmen im Winter erfolgen. Mit den Baumaßnahmen<br />

soll dann sofort im Frühjahr begonnen werden.<br />

Insgesamt wird die Erschließung voraussichtlich folgende Kosten<br />

verursachen:<br />

Schmutzwasserkanal: 85.000 €<br />

Regenwasserkanal: 39.000 €<br />

Wasserleitung: 11.000 €<br />

Straßenbau: 100.000 €<br />

Gesamtkosten (brutto) 235.000 €


Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und stimmt<br />

der weiteren Vorgehensweise zu.<br />

Baugebiet Heuäcker - Verspätete Stellungnahme Bund<br />

Naturschutz<br />

Die erneute, auf zwei Wochen verkürzte, Auslegung des Bebauungsplanes<br />

„Heuäcker“ erfolgte vom 29.08.2008 bis<br />

12.09.2008.<br />

Die Einwendungen des Bund Naturschutzes erfolgten verspätet<br />

am 18.09.2008 per E-Mail und beziehen sich nicht auf die geänderten<br />

Teile des Bebauungsplanes. Die Einwendungen konnten<br />

daher bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan<br />

am 16.09.2008 unberücksichtigt bleiben, weil sie nicht vorlagen<br />

(§ 3 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 Satz 2 BauGB).<br />

Der Inhalt der E-Mail des Bund Naturschutzes wurde bekannt<br />

gegeben.<br />

Hinsichtlich des Abwägungsergebnisses zur Eingriffsminimierung<br />

ist anzumerken, dass in den Sitzungen vom 10.06.2008<br />

und 22.07.2008 die Forderung des Bund Naturschutzes behandelt<br />

wurde. Seinerzeit wurden alle öffentlichen und privaten<br />

Belange sachgerecht gegeneinander abgewägt.<br />

Der Erhalt der bestehenden Obstbäume auf den Bauparzellen 8<br />

und 9 würde die Bauwerber zu stark einschränken, weil beim<br />

Ergreifen bauplanungsrechtlicher Maßnahmen (Änderung der<br />

Baugrenzen oder Positionierung der Gebäude) die Bebaubarkeit<br />

der Grundstücke soweit eingeschränkt würde, dass eine<br />

Ausrichtung der Gebäude nach Süden nicht mehr möglich ist.<br />

Somit wäre den Grundstückseigentümern die optimale Ausnutzung<br />

von Solarenergie verwehrt. Dieser Verzicht erschien von<br />

der Sozialbindung des Eigentums nicht gedeckt. Daher konnte<br />

der Forderung des Bund Naturschutzes nach Erhalt des Bestandes<br />

nicht gefolgt werden und es war die Form des Ausgleichs<br />

über die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung zu<br />

wählen. Neue Gesichtspunkte hatten sich nicht ergeben.<br />

Hinsichtlich der Richtigstellung des Wasserwirtschaftsamtes mit<br />

E-Mail vom 15.07.2008 ist festzustellen, dass die <strong>Gemeinde</strong> die<br />

Richtigstellung des Wasserwirtschaftsamtes seinerzeit zur<br />

Kenntnis genommen hat. Die <strong>Gemeinde</strong> hat bereits in ihren<br />

Beschlüssen vom 27.05.2008 und 22.07.2008 an der Regelung<br />

zur Regenwassernutzung festgehalten.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.<br />

Urlaubsregion St. Englmar<br />

Der 1. Bürgermeister gab das Ergebnis-Protokoll der Sitzung<br />

der ARGE „Urlaubsregion Sankt Englmar“ bekannt. Die Sitzung<br />

fand am 14.10.08 um 16.00 Uhr in Sankt Englmar statt.<br />

Teilgenommen haben: Anton Piermeier, Josef Nickl, Alois Rainer,<br />

Rudi Seidenader, Franz-Xaver Six, Reinhard Schwarz,<br />

Alfons Wallner, Johann Wenninger, Johann Menauer, Gerlinde<br />

Bauer, Birgit v. Byern, Marile Schrutz, Heinz Uekermann, Astrid<br />

Piermeier, Christina Strohmeier.<br />

Entschuldigt waren: Heinrich Stenzel, Stefan Dietl, Heike Lorenz,<br />

Silvia Pielmeier<br />

Vorstellung der Entwürfe zum Logo „Urlaubsregion Sankt<br />

Englmar“ und zum Imageteil des GGV 2010<br />

Von den Agenturen Creativteam (Frau Meier), Agentur Sträußl<br />

und Werbeagentur Venus (Herr Zollner) wurden die Entwürfe<br />

vorgestellt. Die ebenfalls angesprochene Agentur Weber verzichtete<br />

auf eine Vorstellung.<br />

Man kam zu folgendem Ergebnis: Die Versammlung kam überein,<br />

das moderne Konzept der Werbeagentur Venus zu verfolgen.<br />

Der Vorentwurf wird in den einzelnen <strong>Gemeinde</strong>n weiter<br />

beraten. Die Agentur Venus wird beauftragt, verschiedene<br />

Änderungsvorschläge zu bearbeiten nach dem CI sowohl eine<br />

Titelseite zu erstellen und sich Gedanken über ein an das CI<br />

angelegtes gemeinsames Erscheinungsbild in allen beteiligten<br />

<strong>Gemeinde</strong>n anzugehen.<br />

Wanderkarte „Urlaubsregion Sankt Englmar“:<br />

Josef Nickl stellte die Planung in Abstimmung mit dem Kartographiebüro<br />

Muggenthaler vor:<br />

- günstigster Maßstab: 1 : 30000<br />

- Falzung: Zickzack-Falz mit 2-maliger Faltung<br />

- Auflage: Die Auflagenhöhe wird in der nächsten<br />

Sitzung nach dem Bedarf der Teilnehmergemeinden<br />

festgelegt<br />

- Wander-Broschüre: wird nach dem Muster der neuen<br />

„Goldsteig-Broschüre“ gestaltet. Josef Nickl holt ein<br />

entsprechendes Angebot ein.<br />

- Wandervorschläge: werden von den einzelnen<br />

<strong>Gemeinde</strong>n nach dem Muster der Sankt Englmarer<br />

Wanderkarte erarbeitet und sollen bis Mitte November<br />

fertig sein<br />

Antrag der <strong>Gemeinde</strong> Konzell auf Aufnahme in die „Urlaubsregion<br />

Sankt Englmar“:<br />

Die Versammlung stimmte dem Antrag der <strong>Gemeinde</strong> Konzell<br />

(1 Gegenstimme) auf Aufnahme zu, da Konzell ursprünglich bei<br />

allen Vorberatungen dabei war und auch gut in das Gebiet des<br />

Zusammenschlusses passen würde. Die Zusammenarbeit<br />

hinsichtlich der Wanderkarte wurde bereits veranlasst. Die<br />

Verwaltung muss prüfen, ob ein neuer Vertrag und evtl. gemeindliche<br />

Beschlussfassungen nötig sind.<br />

Der Beschluss auf momentane Zurückstellung des Aufnahmeantrags<br />

von Rattiszell vom Frühjahr diesen Jahres bleibt bestehen.<br />

Stand der Gästebroschüre:<br />

Alois Reiner teilte mit, dass ein Angebot der Agentur Sträußl<br />

eingeholt ist und mit den ersten Vorarbeiten begonnen wurde.<br />

Über den Winter wird der Inhalt erarbeitet.<br />

Diskussion und Ergebnisse verschiedener Probleme:<br />

Name „Urlaubsregion Sankt Englmar“ unter www.bayerischerwald.de:<br />

Birgit von Byern teilte mit, dass es diesbezüglich noch<br />

keine Entscheidung gibt, der Name jedoch jederzeit geändert<br />

werden kann.<br />

Messe-Personal: Der Personaleinsatz sowie der finanzielle<br />

Aufwand bei Messen wird in Zukunft nach dem Verteilerschlüssel<br />

abgerechnet.<br />

allg. Arbeitsaufwand der <strong>Gemeinde</strong> Sankt Englmar: Auch der<br />

personelle Aufwand der <strong>Gemeinde</strong> Sankt Englmar wird in Zukunft<br />

nach dem Verteilerschlüssel abgerechnet. Josef Nickl<br />

stellt in der nächsten Sitzung die Vorlage vor.<br />

Marketing-Etat für 2009: Josef Nickl legt zur nächsten Sitzung<br />

einen Etat-Plan für 2009 vor, der dann in den Teilnehmergemeinden<br />

beraten werden kann.<br />

„Englmarer“: Seit einigen Jahren legt die Tourist-Information<br />

gemeinsam mit der Agentur ssl aus Grafenau für den Sommer<br />

und den Winter eine Gästezeitung auf. Diese wird über Anzei-<br />

9


gen finanziert. Josef Nickl regte an, diese Gästezeitung auf das<br />

Gemeinschaftsgebiet zu erweitern und im März 2009 zu starten.<br />

Die Agentur wird das Konzept in einer der nächsten Sitzungen<br />

vorstellen.<br />

Geschäftsführung: Josef Nickl regte dringend an, für die Zukunft<br />

eine Geschäftsführung zu bestellen, da ansonsten eine kurzfristige<br />

und effiziente Arbeit und Auftragsabwicklung nicht zu erreichen<br />

ist. Dabei ist auch an eine personelle Hilfe zu denken.<br />

Inserat-Werbung bis Ende 2008: Josef Nickl teilte mit, dass es<br />

für bis Ende 2008 geschaltete Anzeigen eine Leader-Förderung<br />

von 30 % über den TVO gibt. Dabei handelt es sich um Mittel,<br />

die von anderen Landesverbänden nicht abgeschöpft wurden<br />

und die nun auf Antrag dem TVO zur Verfügung stehen. Bei der<br />

Schaltung sind verschiedene Kriterien zu beachten. Diese Förderung<br />

ist nur für Tourismusgemeinschaften möglich. Josef<br />

Nickl hat beim TVO den Antrag auf förderfähige Leistungen von<br />

10.000,00 € netto gestellt, die vom TVO bewilligt wurden. Die<br />

Versammlung kam überein, gemeinsam bei der Inseratwerbung<br />

dabei zu sein. Die Kostenverteilung wird über den Kostenschlüssel<br />

abgerechnet. Josef Nickl trifft die Auswahl der Zeitungen<br />

in Abstimmung mit dem TVO und der Agentur Schinke,<br />

Bogen.<br />

Die nächste Sitzung findet am 20. November 2008, 16.00 Uhr in<br />

Mitterfels statt. Die Einladung dazu ergeht über die <strong>Gemeinde</strong><br />

Sankt Englmar.<br />

Hinsichtlich des Logos war man im <strong>Gemeinde</strong>rat geteilter Meinung.<br />

Insbesondere sollte die Bezeichnung, dass es sich hierbei<br />

um eine Urlaubsregion handelt deutlicher hervorgehoben<br />

werden. Zudem sollte die Bezeichnung „Bayerischer Wald“ im<br />

Logo enthalten sein.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt vom Protokoll der ARGE “Urlaubsregion<br />

Sankt Englmar” Kenntnis.<br />

Freizeitbus Kreisjugendring<br />

Die neuen Fahrpläne für den Freizeitbus des Kreisjugendringes<br />

Straubing-Bogen sind erschienen. Hierbei musste festgestellt<br />

werden, dass die Linie 3 erst in Konzell und nicht mehr in <strong>Rattenberg</strong><br />

startet. In <strong>Rattenberg</strong> sind nur noch bei der Rückfahrt<br />

Bedarfshaltestellen geplant. Der <strong>Gemeinde</strong>rat sieht hierin eine<br />

klare Benachteiligung der Jugendlichen aus <strong>Rattenberg</strong>, bedingt<br />

durch die Randlage im Landkreis.<br />

Es soll daher an den Kreisjugendring ein Schreiben gerichtet<br />

werden, mit der Bitte künftig auch wieder <strong>Rattenberg</strong> anzufahren.<br />

Andererseits wird die <strong>Gemeinde</strong> den Betrag von 150,00<br />

Euro nicht mehr entrichten, weil die Jugendlichen aus <strong>Rattenberg</strong><br />

den Freizeitbus nicht mehr in Anspruch nehmen können.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Vorgehensweise zu.<br />

VDK-Sprechtage ab 2009<br />

Der VdK möchte ab dem Jahr 2009 in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong><br />

einmal im Monat einen Sprechtag durchführen. Dazu bittet<br />

der Kreisgeschäftsführer die <strong>Gemeinde</strong> für diesen Zweck einen<br />

Raum zur Verfügung zu stellen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat begrüßt die Initiative des VdK und stellt im<br />

Rathaus <strong>Rattenberg</strong> einen Raum für die Sprechtage zur Verfügung.<br />

10<br />

Kanalisation Neurandsberg und Oberbocksberg -<br />

Sachstandsbericht<br />

Kanalanschluss Neurandsberg<br />

Der 1. Bürgermeister berichtete von der Grundstückseigentümerversammlung<br />

vom 09.10.2008 im Rathaussitzungssaal der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong>. Eingeladen waren die Grundstückseigentümer,<br />

in deren Grundstücke die Kanalleitungen und<br />

Schächte verlegt werden sollen. Herr Weigert vom Ing. Büro<br />

Sehlhoff erläuterte die geplante Maßnahme anhand von Plänen<br />

und Fotos. Änderungswünsche der Teilnehmer, die sich lediglich<br />

auf geringfügige Trassenänderungen bezogen, wurden in<br />

die Planung eingearbeitet. Den Teilnehmern der Veranstaltung<br />

sollen die Pläne ausgehändigt werden.<br />

Die Kanalbaumaßnahme ist mit ca. 400.000 Euro veranschlagt<br />

und ist nicht zuwendungsfähig. Die <strong>Gemeinde</strong> ist bestrebt, auf<br />

die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen zu verzichten. Dies<br />

kann jedoch nur erreicht werden, wenn seitens der Grundstückseigentümer<br />

auf eine Entschädigung für die Inanspruchnahme<br />

der Grundstücke für die Kanalleitungen und Schächte<br />

bzw. sonstigen technischen Einrichtungen verzichtet wird. Die<br />

anwesenden Grundstückseigentümer bzw. deren Beauftragte<br />

erklärten der Reihe nach, dass sie auf eine Entschädigung für<br />

die Inanspruchnahme ihrer Grundstücke verzichten werden. Die<br />

beiden Grundstückseigentümer, die bei der Versammlung nicht<br />

anwesend waren, wurden angeschrieben, mit der Bitte eine<br />

entsprechende Verzichtserklärung abzugeben.<br />

Kanalanschluss Oberbocksberg/Steinachern:<br />

Für den Bereich Steinachern ist der Bauentwurf fast fertig.<br />

Derzeit läuft noch eine Anfrage beim Landratsamt Straubing-<br />

Bogen, Untere Naturschutzbehörde, weil eine Feuchtfläche<br />

durch die Kanaltrasse betroffen ist. Die Maßnahme soll im Jahr<br />

2009 zur Dringlichkeitsliste beim WWA angemeldet werden.<br />

Beide Baumaßnahmen sollen im Jahr 2009 durchgeführt werden.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.<br />

Fuß- und Radweg Engelsdorf-Siegersdorf - Sachstandsbericht<br />

In Sachen Geh- und Radweg zwischen Engelsdorf und Siegersdorf<br />

wurden mit den Grundstückseigentümern Gespräche<br />

geführt. Die Grundstückseigentümer haben ihre Bereitschaft<br />

erklärt, die benötigten Flächen unentgeltlich zur Verfügung zu<br />

stellen und entsprechende Erklärungen unterzeichnet. Die<br />

Grundstückseigentümer möchten jedoch vor endgültiger Zustimmung<br />

die Planunterlagen einsehen.<br />

Da die Grundstücksfrage somit geklärt ist, sollte an den Landkreis<br />

Straubing-Bogen nochmals ein Antrag auf Ausbau des<br />

Geh- und Radweges von Engelsdorf nach Siegersdorf gestellt<br />

werden.<br />

Grundstückseigentümer Pongratz machte den Vorschlag, an<br />

der Engstelle bei seinem Grundstück evtl. durch große Findlinge<br />

eine Mauer zu bauen, auf deren Krone der Weg verlaufen<br />

könnte. Der Bauausschuss wird sich in seiner nächsten Sitzung<br />

nochmals mit dem Thema befassen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise<br />

zu.


Beratung über Förderung von Familien<br />

Hinsichtlich der Bauförderung von (jungen) Familien sind folgende<br />

Grundüberlegungen anzustellen.<br />

Wer wird gefördert:<br />

Beabsichtigt man nur „junge“ Familien zu fördern oder soll die<br />

Förderung generell Familien mit Kindern ohne Rücksicht auf<br />

das Alter der Eltern zu gute kommen. Sind eheähnliche Gemeinschaften<br />

und Alleinerziehende, bei der Förderung, Familien<br />

gleichzustellen.<br />

Bis zu welchem Alter der Kinder soll die Förderung gewährt<br />

werden. Auch hier gibt es unterschiedliche Modelle ( z. B. 10<br />

Jahre, 16 Jahre, solange Kindergeld bezogen wird). Es wäre<br />

auch möglich, Kinder, die innerhalb eines gewissen Zeitraumes<br />

nach dem Bezug des Objektes geboren werden, in die Förderung<br />

mit einzubeziehen.<br />

Was wird gefördert:<br />

Hier gibt es ebenfalls unterschiedliche Möglichkeiten. So könnte<br />

die Förderung auf das neue Baugebiet „Heuäcker“ beschränkt<br />

bleiben oder aber auf alle gemeindlichen Baugebiete ausgedehnt<br />

werden. Zudem wäre es auch möglich, an eine Förderung<br />

beim Kauf und Bezug von bestehenden Objekten zu denken,<br />

um einen Anreiz zu schaffen auch alte Bausubstanz zu<br />

erwerben.<br />

Wie wird gefördert:<br />

Bei der Art der Förderung kann die Entscheidung zwischen<br />

entgeltlicher und unentgeltlicher Zuwendung erfolgen. Bei den<br />

entgeltlichen Zuwendungen gäbe es die Möglichkeit der einmaligen<br />

Zuwendung oder der jährlichen Förderung über einen<br />

gewissen Zeitraum. Es wäre auch an eine unentgeltliche Förderung,<br />

z. B. ein Flächennachlass pro Kind beim Grunderwerb zu<br />

denken.<br />

Wann wird gefördert:<br />

Der Zeitpunkt der Förderung wird bei den verschiedenen Modellen<br />

ebenfalls unterschiedlich gehandhabt. So kann der Förderbetrag<br />

beim Einzug in das Objekt, beim Erwerb (Eintragung<br />

der Auflassungsvormerkung) oder bei Fertigstellung der Kellerdecke<br />

ausbezahlt werden.<br />

Rückzahlung:<br />

Es sind Überlegungen anzustellen, ob in die Förderrichtlinien<br />

eine Rückzahlungsregelung aufgenommen werden soll (z. B.<br />

bei Vermietung, Auszug innerhalb eines Zeitraums)<br />

Sonstiges:<br />

In die Förderrichtlinien soll mit aufgenommen werden, dass auf<br />

die Förderung kein Rechtsanspruch besteht und die Förderung<br />

nur im Rahmen der Haushaltsmittel in Anspruch genommen<br />

werden kann. Die Reihenfolge der Auszahlung der Förderung<br />

soll nach der Reihenfolge des Eingangs des Antrages (Windhundprinzip)<br />

erfolgen.<br />

Es wurden insbesondere die beiden Modelle aus Aldersbach<br />

und Hübingen verglichen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong> will in Zukunft junge Familien fördern.<br />

Die Verwaltung soll für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong> einen<br />

Entwurf einer Förderrichtlinie erarbeiten, diese soll als Sitzungsvorlage<br />

mit der Einladung zur nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

versandt werden.<br />

Antrag DJK auf Förderbetrag für Sportvereine<br />

Gemäß Beschluss vom 16.01.2007 werden für die Sportbetriebsförderung<br />

seitens der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong> 100,00 Euro<br />

je anerkanntem Übungsleiter gewährt. Mit Bescheid des Landratsamtes<br />

Straubing-Bogen vom 30.06.2008 wurden der DJK<br />

24 Übungsleiterlizenzen anerkannt. Der Förderbetrag für die<br />

DJK beträgt demnach 2.400 Euro.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.<br />

Schulverbandsversammlung - Anzahl der Verbandsräte<br />

Die Schülerzahlen zum 01.10.2008 stellen sich wie folgt dar:<br />

Prackenbach: 6 Schüler<br />

Konzell: 39 Schüler<br />

<strong>Rattenberg</strong>: 94 Schüler<br />

St. Englmar: 28 Schüler<br />

Da die Zahl der Schüler aus <strong>Rattenberg</strong> unter 100 gefallen ist,<br />

hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong> nur noch 2 Sitze in der Schulverbandsversammlung.<br />

Gemäß Beschluss vom 09.05.2008 soll 2.<br />

Bürgermeister Probst als Verbandsrat ausscheiden.<br />

2. Bürgermeister Probst soll als Verbandsrat aus der Schulverbandsversammlung<br />

ausscheiden. Sollte die Zahl der Schüler<br />

aus der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong> während der Wahlperiode des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates wieder auf über 100 ansteigen, soll 2. Bürgermeister<br />

Probst erneut als Verbandsrat berufen werden.<br />

Wünsche und Anträge<br />

Planetenweg:<br />

GRM Piller stellte das Konzept für die Umgestaltung eines<br />

Wanderweges zum Planetenweg vor. Es sieht vor, entlang<br />

eines Wanderwegs, maßstabsgetreu, in einzelnen Stationen<br />

Sonne und Planetenmodelle aufzustellen. Evtl. könnten hierfür<br />

auch Zuwendungen durch den Naturpark erwirkt werden.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat regte an, das Projekt im Tourismusausschuss<br />

weiter zu diskutieren.<br />

Termine<br />

Aktion Sauber macht Lustig<br />

Der ZAW-SR plant im Jahr 2009 wieder einen Aktionstag<br />

„Sauber macht lustig“. Voraussichtlicher Termin für die<br />

Aktion<br />

Samstag, 04. April 2009<br />

Vereine und Organisationen werden gebeten, sich diesen<br />

Termin vorzumerken.<br />

Frohe Weihnachten und viel Glück im Neuen Jahr<br />

11


OGV:<br />

12<br />

Sonstiges, Vereine<br />

Der OGV hält am Samstag den 4. April einen Obstveredlungskurs<br />

ab - Treffpunkt ist um 14 Uhr im Pfarrgarten<br />

beim Weinberg, auch für Nichtmitglieder<br />

Dringende Bitte des OGV <strong>Rattenberg</strong><br />

Wer hat noch alte Fotos vom Obstbauverein <strong>Rattenberg</strong>,<br />

oder Aufzeichnungen, Karten, Einladungen, Plakate,<br />

Zeitungsausschnitte …<br />

Der Obstbauverein <strong>Rattenberg</strong> wurde im Jahre 1912 in<br />

Landshut bereits mit 56 Mitgliedern erwähnt, es müssen<br />

viele Vorfahren bei diesem Verein gewesen sein.<br />

Fragt bitte bei Euren älteren Leuten nach Informationen<br />

oder Bilder, auch ein „Bunter Abend“ wurde Anfang der<br />

50er Jahre beim Schmiedwirt abgehalten.<br />

Bei erfolgreicher Suche bitte bei 1. Vorstand Helmut Ettl<br />

in Renften 6 melden Tel. 09963 / 1731. Es gibt eine kleine<br />

Belohnung für Ihre Suche in Form von Buch oder<br />

Pflanze. Die Originale werden selbstverständlich zurückgegeben.<br />

Die Vorstandschaft des OGV <strong>Rattenberg</strong><br />

Informationen der VHS<br />

Das VHS-Programm finden Sie auf der Homepage der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Rattenberg</strong> unter http:/www.rattenberg.de. Die Programmhefte<br />

liegen auch in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung auf.<br />

Vhs informiert<br />

Das Programm im Dezember<br />

Bildbearbeitung am PC:<br />

Ab Montag, den 1. Dezember lernen Sie wie Sie ihre Photos am<br />

PC optimal bearbeiten, speichern und ausdrucken.<br />

Dauer, jeweils von 19.30 bis 21.00 Uhr<br />

in der Schule <strong>Rattenberg</strong>, drei Abende<br />

Kinderturnen:<br />

Montag, 1. Dezember von 15.30 bis 16.30 Uhr<br />

in der Mehrzweckhalle <strong>Rattenberg</strong> –<br />

12 Nachmittage <strong>Rattenberg</strong><br />

Kinderturnen mit Müttern:<br />

Montag, 1. Dezember von 16.30 bis 17.30 Uhr<br />

in der Mehrzweckhalle<br />

Stark im Kreuz:<br />

Dieser Kurs wird wieder in Kooperation mit der AOK angeboten.<br />

Die Kursgebühr wird von der AOK, bzw. auf Antrag auch von<br />

anderen Krankenkassen übernommen.<br />

Beginn ist Dienstag, der 2. Dez.,<br />

jeweils von 19.30 bis 21.00 Uhr im Rathaus <strong>Rattenberg</strong>,<br />

8 Abende – üben Sie, wie Sie Ihre Muskeln entspannen, dehnen,<br />

lockern und kräftigen.<br />

Wir laden ein zum:<br />

Vhs Winterfest<br />

am Samstag, den 6. Dezember 2008<br />

Eintritt frei<br />

Schule <strong>Rattenberg</strong><br />

ab 15.00 Uhr Die Vhs-Musik – und Jugendgruppen gestalten<br />

zusammen mit ihren Kursleitern ein abwechslungsreiches<br />

Programm mit Musik, Gesang und Tanz.<br />

Es werden Objekte aus verschiedenen Kursen ausgestellt<br />

und es werden die Preise „Jugend musiziert in Konzell<br />

gestiftet von der Firma Bischof + Klein überreicht.<br />

Vorschau auf Januar:<br />

Eltern-Kind-Gruppen:<br />

Beginn 13.1. und 14.1. von 9.00 bis 10.45 Uhr<br />

in der Alten Schule in Elisabethszell und<br />

Mittwoch 14. 1. von 16.00 bis 17.30 Uhr<br />

im Kindergarten Konzell<br />

Verbindliche Anmeldungen bitte rechtzeitig an<br />

VHS Außenstelle Konzell/<strong>Rattenberg</strong>/Haibach<br />

Marianne Bauer<br />

Außenstellenleiterin<br />

Kleinmenhaupten 5<br />

94357 Konzell<br />

Tel. (09963) 456<br />

Fax. (09963) 910213<br />

E-Mail: bauer_marianne@yahoo.de<br />

Verantwortlich für den Inhalt: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong>, Dorfplatz 15, 94371 <strong>Rattenberg</strong><br />

V. i. S. d. P: Reinhard Schwarz, 1. Bürgermeister, Dorfplatz 15, 94371 <strong>Rattenberg</strong><br />

Druck: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rattenberg</strong>

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