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VMS-Jobticket__BVA__Antrag, Änderung Jobticket-Abonnement

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<strong>Antrag</strong> / <strong>Änderung</strong> für <strong>Abonnement</strong> <strong>VMS</strong>-<strong>Jobticket</strong><br />

<strong>BVA</strong><br />

mit Sonderbedingungen "<strong>VMS</strong>-<strong>Jobticket</strong>"<br />

Neubestellung Gültigkeitsbeginn: 01. 20 Personal-Nr.<br />

<strong>Änderung</strong> <strong>Änderung</strong>sbeginn: 01. 20<br />

Abo-Nr.<br />

1. Art des <strong>Jobticket</strong>s / Zahlungsweise<br />

<strong>Jobticket</strong><br />

monatliche Zahlungsweise<br />

2. Gewünschte Verbindung<br />

(nur bei <strong>Änderung</strong>)<br />

Kleiner<br />

Stadtverkehr<br />

von Tarifpunkt (Ort/ Haltestelle) Tarifzonen-Nr. Ort für kleinen Stadtverkehr<br />

nach Tarifpunkt (Ort/ Haltestelle) Tarifzonen-Nr.<br />

über Tarifpunkt über Tarifzonen-Nr.<br />

3. <strong>Antrag</strong>steller / Besteller / <strong>Jobticket</strong>inhaber<br />

Herr Frau Vorname Name Geburtsdatum<br />

Straße/ Haus-Nr. Adresszusatz<br />

PLZ Wohort Telefon<br />

Ja, ich möchte zukünftig per E-Mail über aktuelle Aktionen sowie auf mich<br />

zugeschnittene Angebote informiert werden<br />

E-Mail Adresse (Angabe freiwillig)<br />

4. Lastschrift-Einzugsermächtigung<br />

Kontonummer BLZ Name und Sitz der Bank<br />

Nur ausfüllen wenn Besteller / <strong>Jobticket</strong>inhaber nicht Kontoinhaber ist:<br />

Herr Frau Vorname Name Geburtsdatum<br />

Straße/ Haus-Nr. Adresszusatz<br />

PLZ Wohort Telefon<br />

Ort/ Datum Unterschrift<br />

Tag Mon. Jahr<br />

<strong>Jobticket</strong><br />

jährliche Zahlungsweise<br />

5. Ihre Unterschrift (mit Ihrer Unterschrift erteilen Sie gleichzeitig Ihre Zustimmung zum Bankeinzug)<br />

Ort/ Datum Unterschrift (wenn unter 18 Jahren, gesetzlicher Vertreter)<br />

6. Bestätigung Arbeitgeber Bestellschein bitte senden an:<br />

Bezeichnung der Behörde/ Einrichtung des Bundes Stempel / Datum / Unterschrift der Behörde/ Einrichtung<br />

<strong>VMS</strong>-<br />

Verbundraum<br />

Ich ermächtige die DB Vertrieb GmbH widerruflich, die fälligen Rechnungsbeträge per Lastschriftverfahren einzuziehen. Die DB Vertrieb GmbH (Stephensonstraße 1, 60326 Frankfurt am Main)<br />

ist verantwortliche Stelle für die Durchführung des einheitlichen Lastschriftverfahrens der DB Bahn und behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und die dazu erforderlichen Daten an<br />

eine Auskunftei zu übermitteln. Sie können sich auch bei anderen Unternehmen der DB Bahn für die Nutzung des einheitlichen Lastschriftverfahrens der DB Bahn anmelden. Die angegebene<br />

private, deutsche Bankverbindung gilt auch bei allen anderen Vertragsverhältnissen mit Zahlung über das einheitliche Lastschriftverfahren der DB Bahn.<br />

Hinweis: Diese Bankverbindung wird zukünftig auch bei allen Transaktionen, die Sie mit dem einheitlichen Lastschriftverfahren der DB Bahn durchführen, verwendet. Bei einem<br />

abweichenden Kontoinhaber gilt diese auch für seine ggf. weiteren Vertragsverhältnisse.<br />

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Abwicklung des <strong>Abonnement</strong>s und zum Zwecke der Betreuung und Information rund um das Abo bei der DB Vertrieb GmbH sowie den<br />

Vertragspartnern automatisiert erhoben, verarbeitet und genutzt. Sie können selbstverständlich der Verwendung Ihrer Daten für Kundenbetreuungszwecke widersprechen. Ihren<br />

Widerspruch richten Sie an Ihr zuständiges Abo-Center.<br />

Zum Zwecke der Bonitätsprüfung werden Ihre personenbezogenen Daten an an die InFoScore Consumer Data GmbH (ICD), Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden oder einen anderen<br />

Dienstleister zum Zwecke der Bonitätsprüfung übermittelt werden. Fragen zur Bonitätsprüfung sind an die ICD zu richten.<br />

Der Vertrag kommt mit der DB Regio AG zustande. Ihr <strong>Abonnement</strong> verlängert sich automatisch und wird Ihnen rechtzeitig vor Gültigkeitsbeginn zugesandt, es sei denn, Sie kündigen schriftlich<br />

bis zum 10. des Monats zum Monatsende gemäß den Tarifbestimmungen des <strong>VMS</strong> zur Nutzung eines <strong>VMS</strong>-<strong>Abonnement</strong>s bei Ihrem zuständigen Abo-Center.<br />

Die Bestellung und Abwicklung des <strong>Abonnement</strong>s erfolgt über ein zentrales Kundenkonto, das die DB Vertrieb GmbH (Stephensonstraße 1, 60326 Frankfurt) für Sie bei Ihrem ersten<br />

Zahlungsauftrag einrichtet falls noch nicht vorhanden. Über dieses Kundenkonto können Sie auch weitere Zahlungen per Lastschrift bei den DB Unternehmen beauftragen, die das zentrale<br />

Lastschriftverfahren gemeinsam nutzen. Bei abweichendem Kontoinhaber und Besteller haften diese gesamtschuldnerisch für die Einhaltung der Zahlungsverpflichtung.<br />

Ich bestätige, dass die von mir gemachten Angaben richtig sind. Die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des <strong>VMS</strong>, die Bedingungen zur Nutzung eines <strong>Abonnement</strong>s im<br />

<strong>VMS</strong>, die Sonderbedingungen zum <strong>VMS</strong>-<strong>Jobticket</strong> (abgebildet auf der Folgeseite) und dem Datenschutz habe ich zu Kenntnis genommen und erkläre mich damit einverstanden.<br />

Hiermit wird bestätigt, dass der/die Beschäftigte beim <strong>BVA</strong> bzw. bei einer zum <strong>Jobticket</strong>-Rahmenvertrag beigetretenen Behörde/<br />

Einrichtung des Bundes beschäftigt ist, und somit berechtigt ist, ein <strong>VMS</strong>-<strong>Jobticket</strong> - <strong>BVA</strong> zu erwerben.<br />

Die Sonderbedingungen zum <strong>VMS</strong>-<strong>Jobticket</strong><br />

werden auf der Folgeseite aufgeführt.<br />

DB Vertrieb GmbH<br />

Abo-Center Berlin<br />

Koppenstraße 3<br />

10243 Berlin<br />

Tel: 01805/ 066 011 )*<br />

Fax: 030/ 297-37007<br />

E-Mail: db.abocenter.berlin@deutschebahn.com<br />

*14 ct/min aus Festnetz via Vodafone;Tarif Mobilfunk abweichend, max. 42ct/min


Sonderbestimmungen <strong>VMS</strong>-<strong>Jobticket</strong><br />

Das <strong>VMS</strong>-<strong>Jobticket</strong> ist eine personengebundene Fahrkarte und wird auf den Namen des Beschäftigten ausgestellt. Basis ist die Abo-<br />

Monatskarte des geltenden <strong>VMS</strong>-Tarifes. Für den Bezug und die Nutzung des <strong>Jobticket</strong>s gelten die Beförderungsbedingungen und<br />

Tarifbestimmungen des gemeinsamen Tarifs der im Verkehrsverbund Mittelsachsen zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen (<strong>VMS</strong>-Tarif).<br />

Rabattgewährung und <strong>Jobticket</strong>preise<br />

Für die <strong>Jobticket</strong>s wird den Beschäftigten eine teilnehmerzahlabhängige Rabattierung von 6% bis 11% auf den Preis für die Abo-Monatskarte<br />

zzgl. einer Servicepauschale gem. Regelung im <strong>Jobticket</strong>-Rahmenvertrag gewährt. Informationen zur aktuell gewährten Rabattstufe, den aktuell<br />

gültigen <strong>Jobticket</strong>preisen sowie zur Servicepauschale erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber.<br />

Die Rabattierung gilt nur dann, wenn das <strong>Jobticket</strong>-<strong>Abonnement</strong> nicht vor Ablauf seiner Laufzeit endet. Endet der <strong>Jobticket</strong>-<strong>Abonnement</strong> vor<br />

Ablauf der Laufzeit, wird je genutzten Monat nachtäglich der Differenzbetrag zwischen dem Abgabepreis und dem Preis der Monatskarte zum<br />

regulären Preis zzgl. einer Bearbeitungspauschale gem. <strong>VMS</strong>-Tarif nacherhoben, soweit nicht die Sonderbedingungen zur Kündigung des<br />

<strong>Jobticket</strong>s gelten. Die Servicepauschale wird nicht erstattet und verbleibt bei der DB Regio AG.<br />

Mit jeder <strong>Änderung</strong> des <strong>VMS</strong>-Tarifs werden auch die <strong>Jobticket</strong>-Preise entsprechend angepasst. Die Preisanpassung erfolgt jeweils zum<br />

Zeitpunkt des Inkrafttretens der Tarifänderung. Die Abbuchungsbeträge werden bei den <strong>Jobticket</strong>s mit monatlicher Zahlung ab dem<br />

<strong>Änderung</strong>szeitpunkt entsprechend angepasst; bei jährlicher Zahlung zum nächsten Geltungsbeginn. Über die Preisänderung wird der<br />

Arbeitgeber rechtzeitig informiert. Eine gesonderte Mitteilung des <strong>VMS</strong> oder des Abo-Centers an die Beschäftigten erfolgt nicht.<br />

Regelungen zur Mitnahme von weiteren Personen<br />

Das <strong>Jobticket</strong> ist an die Person des Beschäftigten gebunden und besteht aus Kundenkarte und der jeweiligen Monatswertmarke. Diese sind bei<br />

der Nutzung der Verkehrsmittel des <strong>VMS</strong> stets mitzuführen und bei Kontrollen vorzuzeigen.<br />

Das <strong>Jobticket</strong> berechtigt den Inhaber an Wochenenden und an gesetzlichen Feiertagen von 0.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages zur<br />

unentgeltlichen Mitnahme von bis zu vier weiteren Personen ohne Altersbegrenzung.<br />

Ausgabemodalitäten<br />

Die Ausgabe der <strong>Jobticket</strong>s an die Beschäftigten erfolgt über das Abo-Center der DB Vertrieb GmbH (im Folgenden mit Abo-Center<br />

bezeichnet). Die DB Vertrieb GmbH führt somit stellvertretend für alle Partner im <strong>VMS</strong> die vertrieblichen Angelegenheiten (Fahrkartenerstellung,<br />

Ausgabe, finanzielle Abwicklung, etc.) für die <strong>Jobticket</strong>s des Arbeitgebers im Abo-Center der DB durch.<br />

Die Bestellung des <strong>Jobticket</strong>s ist jeweils zum 1. eines Monats möglich. Die Bestellfrist beträgt min. 4 Wochen vor dem gewünschten<br />

Geltungsbeginn. Das Abo-Center stellt das <strong>Jobticket</strong> sowie die Wertmarken frühestens zwei Wochen vor Vertragsbeginn dem Kunden auf<br />

postalischem Wege direkt zur Verfügung. Der Kunde hat die Wertabschnitte auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und event.<br />

Beanstandungen gegenüber dem Abo-Center unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Eine Ersatzausstellung bei Verlust, Zerstörung der <strong>Jobticket</strong>-<br />

Kundenkarte erfolgt nur auf <strong>Antrag</strong> des Kunden. Für verlorene oder zerstörte Wertmarken wird kein Ersatz geleistet.<br />

Laufzeit, Kündigung<br />

Das <strong>Jobticket</strong>-<strong>Abonnement</strong> mit dem Beschäftigten hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Es verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12<br />

Monate, sofern es nicht fristgemäß gekündigt wird oder der Rahmenvertrag mit dem Arbeitgeber gekündigt wurde. Bei Kündigung des<br />

Rahmenvertrages mit dem Arbeitgeber verlieren die <strong>Jobticket</strong>s der Beschäftigten ihre Gültigkeit zum Kündigungstermin.<br />

Das <strong>Jobticket</strong>-<strong>Abonnement</strong> endet automatisch zum Ende des Monats, in dem der Beschäftigte sein Vertragsverhältnis mit dem Arbeitgeber<br />

beendet. Der Beschäftigte verpflichtet sich, die Beendigung der Nutzungs-Berechtigung dem Abo-Center mitzuteilen und das <strong>Jobticket</strong> sowie<br />

die Wertmarkenabschnitte bis zum 3. Werktag nach Ablauf des letzten <strong>Abonnement</strong>monats an das Abo-Center zurückzugeben.<br />

Im Übrigen ist das <strong>Jobticket</strong>-<strong>Abonnement</strong> entsprechend den Tarifbestimmungen des <strong>VMS</strong> in der jeweils gültigen Fassung kündbar. Darüber<br />

hinaus bestehen zusätzlich die nachfolgend abschließend aufgeführten Sonderkündigungsrechte:<br />

- Dienstliche Versetzung/ Wechsel des Arbeitsplatzes, wenn der neue Dienstort außerhalb des <strong>VMS</strong>-Gesamtnetzes liegt<br />

- Wegzug aus dem Verbundraum<br />

- Mutterschutz, Elternzeit und Beurlaubungen<br />

In den Fällen des Sonderkündigungsrechtes sind Nachforderungen ausgeschlossen. Nachweise sind von den Beschäftigten in geeigneter Form<br />

an das Abo-Center zu erbringen. Bei einer Kündigung müssen die Beschäftigten das <strong>Jobticket</strong> sowie bereits im Voraus erhaltene<br />

Monatswertmarken bis spätestens zum 3.Werktag des Folgemonats, nach Wirksamwerden der Kündigung an das Abo-Center zurückgeben. Bei<br />

nicht fristgerechter Rückgabe hat die DB Regio AG das Recht, die vollen Kosten eines Abo-Vertrages nach dem jeweils geltenden <strong>VMS</strong>-Tarifes<br />

zu berechnen.<br />

Abrechnung / Rücklasten / Mahnwesen<br />

Die Abrechnung des <strong>Jobticket</strong> zwischen dem Abo-Center und den Beschäftigten erfolgt monatlich bzw. jährlich zu Beginn der <strong>Jobticket</strong>nutzung<br />

(bei Jahreskartennutzung) auf der Basis des Endkundenpreises im Lastschriftverfahren. Hierfür ist von den Beschäftigten bei <strong>Antrag</strong>stellung<br />

dem Abo-Center eine Einzugsermächtigung zu erteilen.<br />

Kann der Betrag für das <strong>Jobticket</strong> vom angegebenen Konto des Beschäftigten nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift trotz korrekter<br />

Abbuchung zurückgegeben oder wird die Einzugsermächtigung widerrufen, erfolgt eine Zahlungserinnerung an den Beschäftigten. Wenn nach<br />

14-tägiger Frist kein Zahlungseingang erfolgt, erhält der Beschäftigte eine zweite Zahlungserinnerung. Mit der zweiten Zahlungserinnerung<br />

erhält der Beschäftigte vom Abo-Center die Kündigung des <strong>Jobticket</strong>-Einzelvertrages<br />

Bei Rücklastschriften sind durch den betroffenen Beschäftigten die von dem Geldinstitut erhobenen Rücklastschriftgebühren und eine<br />

Bearbeitungsgebühr je Mahnstufe gem. Tarifbestimmungen des <strong>VMS</strong> zu tragen.<br />

<strong>Änderung</strong>en der Wohnanschrift, der Bankverbindung u. anderer wichtiger Vertragsdaten sind durch den Kunden rechtzeitig schriftlich dem Abo-<br />

Center mitzuteilen. Bei verzögerter Mitteilung müssen ggf. entstehende Gebühren dem Beschäftigten in Rechnung gestellt werden.<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

-

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