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Geschichtliches über Eslohe - R.J.Sasse

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I. Dritter Abschnitt.<br />

Also kaum 4 Wochen ist das Gut dem neuen Besitzer erb- und eigenthümlich <strong>über</strong>tragen, da wird es auch<br />

schon zersplittert und in anderen Besitz <strong>über</strong>geleitet. Aus der Allodifikationssumme von 154 Thlr., 25 Sgr., 1<br />

Pfg, ist ersichtlich, daß das Schledorn's Gut noch größer gewesen, als das eigentliche Gut Marpe.<br />

Warum Mathias Bischopink sich mit dem Gute hat belehnen lassen, dürfte wohl so zu erklären sein, daß ihm<br />

von wohlwollender Seite gesagt, so werde er gegen seine Widersacher am meisten gesichert sein. Von früheren<br />

Belehnungen mit dem Schledorn's Gute läßt sich nämlich nichts nachweisen. Indeß kann man andererseits auch<br />

nicht annehmen, daß die Regierung mitgewirkt haben würde, wenn nicht irgendwie eine Berechtigung ihrerseits<br />

vorgelegen hätte. In dem Erlasse von 1841 wird das Gut Territorial-Lehngut genannt, also ein landesherrliches<br />

Lehn, ein Lehn des Landesherrn. Wenn sich die Sache so verhält, wie zu vermuthen steht, dann liegt hier wiederum<br />

eine Bestätigung der früher erwähnten Ueberlieferung vor, nämlich, daß Einer von Esleve dafür, daß er in<br />

den Soester Wirren dem Erzbischofe Fehde gegeben, zur Strafe seiner Hauptcurtis entsetzt, das Gut getheilt,<br />

(vielleicht in 3 Theile) und nun zum Lohne für geleistete Dienste an treuere Vasallen, an den Vater des Diethrich<br />

von Eppe, an Einen von Schledorn (vielleicht auch einen von Schade, cf. § 12 dieser Abhandlung) zu Lehn gegeben<br />

wurde. Die von Eppe und die von Schledorn gehörten zum Ministerialadel, sie waren Dienstmannen. Daß<br />

die Nachfolger des ersten von Schledorn nicht von Neuem belehnt worden sind, so viel sich nachweisen läßt,<br />

mag darin seinen Grund haben, daß keine Unterbrechung der Erbfolge in derselben Linie stattgefunden hat.<br />

Dieser Weg scheint mir zur Lösung aller Schwierigkeiten der gangbarste zu sein. Möge es Andern gelingen,<br />

die Sache klar zu stellen.<br />

Die Reihenfolge der Bischopinck, soweit sie hier in Betracht kommt, ist diese: I. Friedrich Bischopinck, der<br />

Mann der Susanna Catharina von Schledorn. II. Franz Wilhelm. III. Mathias. - Die richtige Schreibweise ist<br />

"Bischopinck"; so schrieben Friedrich, und auch dessen Bruder (oder naher Verwandter) Johann Hermann, Richter<br />

in <strong>Eslohe</strong>. Dieser letztere heirathete eine Anna Sibilla Elisabeth von Kleinsorgen, und so ist es gekommen,<br />

daß man ihrem Namen das Wörtchen "de" oder "von" vorgesetzt hat. Einen Geburtsadel besitzen sie nicht; übrigens<br />

haben die Genannten selber niemals "von" geschrieben, dieses Weiberlehn, wie man es füglich nennen<br />

kann, ist vielmehr eine Höflichkeits-Zulage seitens der damaligen Pastöre in <strong>Eslohe</strong>; dieselben schrieben in den<br />

Kirchenbüchern immer: Nobilis de Bischopinck. Richtig ist, daß die erwähnten Stammhalter vornehme und<br />

hochangesehene Leute waren; dies wird durch nichts besser bewiesen, als durch eine lange Reihe glänzender<br />

Namen in der Liste der Taufpathen.<br />

In den Prozeßakten werden die Schulten "genannt Schledorn" aufgeführt als solche, die auf das Gut Anspruch<br />

machten. Es ist deshalb nöthig, einen kurzen Ueberblick <strong>über</strong> diese Familie zu gewinnen. Sie wohnte,<br />

nach einer Notiz des Taufbuches vom 13. August 1794, in Schledorn's Backhaus. Ob dieser Wohnort, oder der<br />

landwirtschaftliche Betrieb des Gutes, oder noch ein anderer "natürlicher" Grund es gewesen, daß ihr der Zuname<br />

"genannt Schledorn" zu Theil geworden, steht nicht fest.<br />

Die genealogische Reihenfolge ist diese: I. Theodor Schulte in Marpe ist 1657 Taufpathe. II. Sein Sohn Tönnis<br />

Schulte heirathete 22. Januar 1686 die Catharina Blöinck. III. Deren Sohn, Ludwig, heirathete 1719 die Bernardine<br />

Bischopinck, eheliche Tochter der Susanna Catharina von Schledorn. Aus dieser Ehe gingen hervor: IV.<br />

Gaudentius, geboren 12. December 1719. - Die übrigen Kinder können unberücksichtigt bleiben - nur nicht die<br />

Maria Cordula, geboren 1739, 17. September, welche 1761, 13. Juli, den Johann Heinrich von Schledorn zu<br />

Förde heirathete, und mit demselben im 4. Grade blutsverwandt war. Daraus ergibt sich: IV. Grad: Maria<br />

Cordula; III. Grad: Bernardine, geborene Bischopinck; II. Grad: Susanna Catharina von Schledorn, Ehefrau von<br />

Fried. Bischopinck; I. Grad: Jobst Ernst von Schledorn, Vater der Susanna Catharina. Die Eltern des Jobst Ernst<br />

sind somit der gemeinsame Stamm für die zu Marpe und Förde. Da die hiesigen Kirchenbücher <strong>über</strong> Jobst Ernst<br />

hinaus nichts berichten, so ist mit Sicherheit anzunehmen, daß die Eltern in Serkenrode wohnten; der Vater war<br />

Jobst Schledorn, als dessen Wittwe sich die Anna Catharina von Plettenberg bezeichnet. Maria Cordula starb<br />

1820.<br />

Da auch die Familie Dünnebacke und Plugge bei der Regulierung genannt werden, so sei erwähnt, daß Ferdinand<br />

Dünnebacke, Sohn des Wilhelm, 1834 die Maria Francisca Bischopinck, Tochter des Mathaeus Bischopink<br />

und der Margaretha Plugge zu Cobbenrode, heirathete. Bernhard Plugge, Sohn des Johann Plugge und der<br />

Angela Niggemann zu Nieder-Henneborn, heirathete 6. Mai 1834 die Brigitta Dünnebacke, Tochter des Wilhelm<br />

Dünnebacke und der Theresia Bischopinck. Auf diese Weise wurden Alle wieder vereinigt und beruhigt.<br />

Die Verwandschaftsgrade des Heinrich Ludwig von Schledorn zu Förde, oder wie er im hiesigen Copulationsbuche<br />

genannt wird: "Johannes Henricus" - sind folgende: IV. Johann Heinrich (Ludwig). III. Johann Wilhelm.<br />

II. Johann Adolph. I. Johann Christoph, und nun dessen Eltern: Jobst Schledorn und Anna Catharina von<br />

Plettenberg in Serkenrode.<br />

Hiermit sei denn Abschied genommen von den Besitz-Verhältnissen in hiesiger Pfarrei; gehen wir nun <strong>über</strong><br />

zum zweiten Theile.<br />

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