22.09.2012 Aufrufe

Brandschutz - Gemeinde Haiming

Brandschutz - Gemeinde Haiming

Brandschutz - Gemeinde Haiming

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

BRANDVERHÜTUNG 2/2008


Ziel der Zeitschrift ist die fachliche<br />

Information auf dem Gebiet des<br />

vorbeugenden <strong>Brandschutz</strong>es<br />

Eigentümer und Herausgeber:<br />

Landesstelle für Brandverhütung<br />

in Steiermark<br />

A-8010 Graz, Roseggerkai 3<br />

Tel.: 0 316 / 82 74 71<br />

Fax: 0 316 / 82 74 71 - 21<br />

E-Mail: brandverhuetung@bv-stmk.at<br />

WEB: www.bv-stmk.at<br />

Geschäftsführer und Vorsitzender<br />

des Redaktionsausschusses:<br />

Dir. BM Ing. Günther Gerger<br />

Redaktion:<br />

Dkfm. Siegfried Brockamp<br />

Bertram Gröppel-Loi<br />

Ekkehard Gröppel<br />

Layout:<br />

EAG - EDV Agentur Gröppel<br />

A-8501 Lieboch, Packerstraße 109<br />

Tel.: 0 31 36 / 61 407<br />

Fax: 0 31 36 / 61 415<br />

Mobil: 0 664 / 38 66 454<br />

E-Mail: office@edv-agentur.at<br />

WEB: www.edv-agentur.at<br />

Druck:<br />

Druckerei & Verlag Mayer<br />

GmbH & Co KEG<br />

Tel.: 0 31 32 / 61 10<br />

Fax: 0 31 32 / 38 27<br />

E-Mail: office@weinitzendruck.at<br />

WEB: www.weinitzendruck.at<br />

Auflagenhöhe: 10.000 Stück<br />

Vom Verfasser namentlich gekennzeichnete<br />

Beiträge müssen nicht mit der vom<br />

Herausgeber vertretenen Auffassung überein<br />

stimmen. Wird der Name einer Firma,<br />

eines Produktes oder eines Verfahrens<br />

erwähnt, gilt dies nicht als Empfehlung.<br />

2<br />

Fachzeitschrift für den vorbeugenden <strong>Brandschutz</strong><br />

(Mitteilungsblatt der österreichischen Brandverhütungsstellen)<br />

Inhalt<br />

Leitartikel<br />

DIe Feuerbeschau ...........................................................................3 - 7<br />

Brandfall<br />

Brand einer Betreuungseinrichtung in Fürstenfeld ...........................8 -9<br />

<strong>Brandschutz</strong><br />

Rauchausbreitung effektiv verhindern ...........................................10-12<br />

Serie - Betrieblicher <strong>Brandschutz</strong><br />

Kontrollplan......................................................................................... 13<br />

Innovation & Information<br />

deflammo FF sorgt für vorbildliche Sicherheit ..............................14-15<br />

Feuersicherheit auf dem modernsten Zerstörer ...........................16-17<br />

Die Brandverhütungsstellen Österreichs ............................................ 17<br />

<strong>Brandschutz</strong><br />

Hält Ihre Brandmeldeanlage noch, was sie versprochen hat? ......18-19<br />

Faszination Feuer – Schrecken Brand ..........................................20-21<br />

Information<br />

Normenänderung ..........................................................................22-23<br />

Linzer Branschutztage 2008 ............................................................... 23<br />

Fortbildung<br />

Seminare, Kurse ..........................................................................24 - 27<br />

BRANDVERHÜTUNG 1/2007<br />

BRANDVERHÜTUNG 2/2008


Einleitung<br />

Die Feuerbeschau<br />

Leitartikel von Ing. Horst Turnowsky<br />

Sie wird mittels Brief durch die <strong>Gemeinde</strong> (Kundmachung)<br />

oder im <strong>Gemeinde</strong>blatt angekündigt - die<br />

Feuerbeschau - und ruft bei den Betroffenen oft Unverständnis<br />

oder Verunsicherung hervor. Wozu soll<br />

so was gut sein? Muss das sein?<br />

In der heutigen Zeit, mit all der Technik und dem Fortschritt<br />

mit dem wir leben und den wir schätzen, erachten<br />

wir es als selbstverständlich, dass die für uns<br />

„ach so wichtigen“ Gebrauchsgegenstände wie Auto,<br />

Handy, Kaffeemaschine etc. funktionieren, und wir<br />

überlegen selten, warum wir das Auto einmal jährlich<br />

zur Überprüfung in die Werkstätte stellen.<br />

Aber überlegen wir uns jemals, ob unser Feuerlöscher<br />

funktionstüchtig ist? Ob Wärmegeräte richtig<br />

aufgestellt sind, ein Heimrauchmelder installiert ist,<br />

ob Lackdosen, Flüssiggas für den Griller, Heizmaterial,<br />

der Benzinkanister für den Rasenmäher richtig gelagert<br />

sind? Ob die Blitzschutzanlage funktioniert?<br />

Aus der bei weitem noch nicht vollständigen Aufzählung<br />

an möglichen Gefahrenquellen im Haushalt sieht<br />

man, dass es für den Laien heutzutage praktisch nicht<br />

mehr möglich ist, den Überblick über notwendige Sicherheitsmaßnahmen<br />

und Sicherheitsüberprüfungen<br />

zu bewahren, um sich und seine Umwelt vor Schäden<br />

zu schützen.<br />

Aus diesem Grunde wurde 1985 das Steiermärkische<br />

Feuerpolizeigesetz ins Leben gerufen, das<br />

unter anderem auch die so genannte Feuerbeschau<br />

regelt – die Überprüfung von Betrieben, öffentlichen<br />

Einrichtungen, Privathaushalten etc. durch eine Expertenkommission<br />

hinsichtlich notwendiger <strong>Brandschutz</strong>maßnahmen.<br />

Aber nun der Reihe nach….<br />

Hintergrund<br />

Der Großteil der Bevölkerung sieht sich zwar vielleicht<br />

im privaten Bereich selbst für seine Sicherheit<br />

verantwortlich (oder sind Sie etwa noch nie zurück<br />

in die Wohnung gelaufen, um sich zu vergewissern,<br />

Leitartikel<br />

dass die Herdplatte tatsächlich ausgeschaltet ist?),<br />

doch sobald er sich außerhalb dieses Bereichs (in<br />

der Arbeit, im Shoppingcenter, in der Schule etc.) befindet,<br />

erwartet er, dass sich andere um seine Sicherheit<br />

kümmern. Oder haben Sie sich schon einmal<br />

überlegt, was Sie tun, sollte es in einem Kaufhaus<br />

brennen? Oder in der Schule Ihres Kindes?<br />

Um dieses Grundbedürfnis des Menschen - nämlich<br />

die Sicherheit - weiterhin in hohem Maße sicherzustellen,<br />

wird von Seiten von Behörden, Planern, Bau<br />

ausführenden Firmen und Betreibern viel Engagement<br />

investiert, Objekte verschiedenster Nutzung so<br />

sicher wie möglich zu gestalten.<br />

Um Ihnen einen kurzen Einblick über den Ablauf einer<br />

Genehmigung von Gebäuden zu geben, sollten<br />

Sie wissen, dass sämtliche öffentliche Objekte in der<br />

Verantwortung verschiedener Behörden liegen: Kindergärten<br />

und Schulen werden z.B. neben einer baurechtlichen<br />

Bewilligung durch die <strong>Gemeinde</strong> einer<br />

Prüfung durch die Schulbehörde unterzogen. Dabei<br />

wird versucht, durch die Erstellung von so genannten<br />

<strong>Brandschutz</strong>konzepten eine hohe Nutzungssicherheit<br />

des Objekts zu gewährleisten.<br />

Ähnlich sieht es in sämtlichen Betriebsanlagen unterschiedlichster<br />

Nutzung aus: So werden vom kleinsten<br />

Malerbetrieb über Schlossereien, Tischlereien, Bürohäuser<br />

bis hin zu Industrieanlagen, Einkaufszentren<br />

und öffentlichen Bauten wie Kinos, Veranstaltungsstätten,<br />

spezielle Behörden zur Aufrechterhaltung der<br />

Sicherheit eingesetzt (Jugend und Wohlfahrtsrecht,<br />

Pflegerecht, Gewerberecht, Bergbaurecht, Eisenbahnrecht<br />

etc.). Im Zuge von Sondergenehmigungen<br />

werden bei der Behörde gesetzeskonforme Unterlagen<br />

zur Prüfung eingereicht und anhand dieser eine<br />

Genehmigung für den Bau und den Betrieb mit oder<br />

ohne Auflagen ausgesprochen.<br />

Nun sieht es jedoch in ihrem eigenen privaten Haushalt,<br />

wie z. B. einem kleinen Eigenheim etwas anders<br />

aus. In diesem Fall wird nach heutiger Gesetzgebung<br />

(Steiermärkisches Baugesetz) bei Einwilligung sämtlicher<br />

umliegender Nachbarn lediglich ein Anzeigeverfahren<br />

durchgeführt. Dabei werden Baupläne quasi<br />

über den Tisch in der <strong>Gemeinde</strong> genehmigt. Das<br />

BRANDVERHÜTUNG 2/2008 3


Leitartikel<br />

Objekt kann dann ohne größeren Aufwand errichtet<br />

werden. Für die Benützungsbewilligung verlangt die<br />

Behörde lediglich ein Elektroattest sowie eine Bauführerbescheinigung<br />

über den ordnungsgemäßen<br />

Bau des Eigenheimes.<br />

Das Eigenheim unterliegt somit eigentlich keiner behördlichen<br />

Kontrolle.<br />

Betrachtet man allerdings die Brandschadenstatistik<br />

der letzten Jahre, so muss man wohl oder übel feststellen,<br />

dass die - auf die Gebäudenutzung bezogen<br />

- häufigsten Brandfälle im zivilen Bereich, also in den<br />

privaten Haushalten passieren. Im privaten Haushalt<br />

treten naturgemäß eine Reihe von Zündquellen und<br />

Brandlasten auf, über deren Existenz sich der Laie<br />

nur begrenzt oder überhaupt nicht im Klaren ist. Oder<br />

haben Sie eine Ahnung über sämtliche Möglichkeiten<br />

von Brandgefahren in ihrem Haushalt?<br />

Solche Gefahren lauern bei:<br />

Betrieb der Heizung, eines Kachelofens oder eines<br />

offenen Kamins, bei Lagerungen in einer Garage,<br />

Küchenabdunstführungen, elektrischen Anlagen,<br />

Kabelungen, eingebauten Beleuchtungsanlagen, E-<br />

Herden, Einzelöfen etc.<br />

Ein statistischer Wert dokumentiert, dass in der Steiermark<br />

täglich zwei Küchenbrände durch Fettbrand<br />

verursacht werden…<br />

Das Steiermärkische Feuerpolizeigesetz<br />

Um nun diesen Brandgefahren wirksam entgegen<br />

treten bzw. vorbeugen zu können wurde, wie gesagt,<br />

am 5. März 1985 das Steiermärkische Feuerpolizeigesetz<br />

ins Leben gerufen. Aus der Sicht des Sachverständigen<br />

ist dieses Feuerpolizeigesetz eines der<br />

wichtigsten Tools in Sachen vorbeugender Brand-<br />

4<br />

schutz für sämtliche Gebäudenutzungen in unserem<br />

Land.<br />

Inhaltliche Auszüge aus dem Steiermärkischen<br />

Feuerpolizeigesetz:<br />

‚… Das Feuerpolizeigesetz umfasst insbesondere<br />

sämtliche Maßnahmen, die der Verhütung und der<br />

Verhinderung der Ausbreitung von Bränden zur Sicherheit<br />

von Personen im Brandfalle dienen. So werden<br />

darin auch allgemeine Pflichten eines jeden Einzelnen<br />

behandelt, die unter anderem das Unterlassen<br />

von brandgefährlichen Handlungen beschreiben.<br />

Wer einen Brand wahrnimmt, hat die ihm möglichen<br />

und zumutbaren Sofortmaßnahmen, wie die Alarmierung<br />

der Feuerwehr, Warnen und Retten brandgefährdeter<br />

Personen oder Maßnahmen der Ersten<br />

Löschhilfe zu ergreifen.<br />

Kann der Brand nicht sofort gelöscht werden, ist unverzüglich<br />

die nächste Brandmeldestelle, wo eine<br />

solche nicht besteht, die nächste Sicherheitsstelle<br />

oder das nächste <strong>Gemeinde</strong>amt, zu verständigen<br />

oder durch eine hierzu geeignete Person verständigen<br />

zu lassen…‘<br />

Im Abschnitt II werden unter anderem Pflichten an<br />

die <strong>Gemeinde</strong> zwecks Schaffung von öffentlichen<br />

Wasserbezugsstellen und öffentlichen Brandmel-<br />

BRANDVERHÜTUNG 1/2007<br />

BRANDVERHÜTUNG 2/2008


destellen Alarm- und Brandmeldeeinrichtungen behandelt.<br />

Es werden jedoch auch Verpflichtungen zur<br />

Anschaffung von nicht öffentlichen Brandmelde- und<br />

Alarmeinrichtungen, Löschanlagen, Löschmittel und<br />

Löschwasserbezugsstellen an den Eigentümer gestellt.<br />

Weiters sind in diesem Abschnitt Pflichten und<br />

Maßnahmen nach einem Brand geregelt.<br />

Im Abschnitt IX wird im Rahmen des Feuerpolizeigesetzes<br />

die Möglichkeit gegeben, in Betrieben, in<br />

denen eine größere Brandgefahr besteht, organisatorische<br />

<strong>Brandschutz</strong>maßnahmen zu fordern (Bestellung<br />

eines <strong>Brandschutz</strong>beauftragten, Einweisung<br />

Betriebsangehöriger in die Handhabung der ersten<br />

Löschhilfe, Verhalten im Brandfall, Durchführung von<br />

Eigenkontrollen etc.).<br />

Die Feuerbeschau<br />

Im Abschnitt VI des Steiermärkischen Feuerpolizeigesetzes<br />

wird genauestens auf die Durchführung der<br />

Feuerbeschau eingegangen:<br />

(1) Die Feuerbeschau bei baulichen Anlagen dient<br />

zur Feststellungen von Zuständen, die eine<br />

Brandgefahr verursachen oder begünstigen sowie<br />

die Brandbekämpfung und die Durchführung<br />

von Rettungsmaßnahmen erschweren oder verhindern<br />

können…<br />

(2) Bei der Feuerbeschau ist insbesondere festzustellen,<br />

ob<br />

a) die im Hinblick auf die Brandsicherheit erlassenen<br />

Auflagen eingehalten werden.<br />

Leitartikel<br />

Dabei ist grundsätzlich vorgesehen, die in baurechtlichen<br />

Genehmigungsbescheiden erteilten Auflagen<br />

auf ordnungsgemäße Durchführung bzw. Mängel<br />

zu überprüfen. Dies betrifft insbesondere feuerpolizeilich<br />

relevante Bereiche, wie etwa die Ausstattung<br />

der Zugangstüre zu einem Heizraum, Öllagerraum,<br />

offenen Dachraum etc. Sollte im konkreten Fall im<br />

Baubescheid die Heizraumtüre lediglich „nicht brennbar“<br />

gefordert worden sein, so kann im Rahmen der<br />

Feuerbeschau, die aus heutiger Sicht notwendige<br />

„Feuerschutzabschlusstüre“ nicht gefordert werden.<br />

b) Bauschäden, die eine Brandgefahr verursachen<br />

können, vorliegen,<br />

Dabei werden insbesondere Brandwände auf mangelhafte<br />

Ausführung oder Beschädigung inspiziert,<br />

sowie Rauchschutzabschlusstüren und Feuerschutzabschlusstüren<br />

bzw. Abschottungen und <strong>Brandschutz</strong>klappen<br />

ins Visier genommen. Dabei werden<br />

augenscheinliche Beschädigungen der Türblätter<br />

und Funktionstüchtigkeit der Selbstschließmechanismen<br />

der Türen überprüft und es werden augenscheinlich<br />

schadhafte elektrische Leitungen und Geräte<br />

aufgezeigt. Etc.<br />

c) die vorhandenen Feuerungsanlagen in ordnungsgemäßem<br />

Zustand sind<br />

Es erfolgt eine Überprüfung der Rauchfanganlage.<br />

Hier wird auf den einwandfreien Zustand des<br />

Rauchfangkopfes, sowie des Rauchfangs über seine<br />

gesamte Länge Wert gelegt. Es wird insbesondere<br />

bei Decken- und Dachdurchführungen hohes Augenmerk<br />

auf etwaige bauliche Mängel in Form von zu<br />

knapp anliegenden hölzernen Bauteilen zum oder in<br />

das Rauchfangmauerwerk gelegt. Des Weiteren wird<br />

die sachgemäße Aufstellung des Heizkessels kon-<br />

BRANDVERHÜTUNG 2/2008 5


<strong>Brandschutz</strong><br />

trolliert und die sicherheitstechnischen Einrichtungen<br />

der Heizanlage überprüft. Bei Einzelöfen wird der<br />

Aufstellungsort (Heizwinkel), sowie die geforderten<br />

Mindestabstände zwischen dem ungeschützten<br />

Rauchrohr und hölzernen Elementen überprüft. Etc.<br />

d) die notwendigen Fluchtwege und Freiflächen<br />

innerhalb und außerhalb von Bauten vorhanden<br />

sind und freigehalten werden<br />

Dies betrifft insbesondere das Verstellen von Fluchtwegen<br />

in ihrer notwendigen Fluchtwegbreite durch<br />

Einrichtungsgegenstände, Lagerungen etc. Umsturzgefährdete<br />

Lagerungen (zu hohe Blocklagerungen)<br />

sind zu sichern, bzw. in der Höhe zu reduzieren. Auch<br />

ein temporäres Abstellen von Gegenständen (Fahrrad,<br />

Kinderwagen, Rasenmäher, etc.) ist in Fluchtwegen<br />

nicht gestattet. Es werden unter anderem auch<br />

die zulässigen Fluchtweglängen anhand des Baubescheids<br />

und der genehmigten Einreichunterlagen<br />

überprüft.<br />

e) die für die Einsatzfahrzeuge notwendigen Zufahrten<br />

vorhanden sind und entsprechend frei gehalten<br />

werden<br />

6<br />

Naturgemäß wird im Zuge der Überprüfung eine momentane<br />

Situation vorgefunden. Dabei wird insbesondere<br />

überprüft, ob definierte Feuerwehrzufahrten<br />

und Aufstellflächen für Einsatzfahrzeuge gegeben<br />

sind und ob diese in ausreichender Form gekennzeichnet<br />

sind. In diesem Zusammenhang wird als<br />

sinnvoll erachtet, ebenso den „genehmigten Zustand“<br />

(Baubescheid und genehmigte Einreichunterlagen)<br />

zu erheben.<br />

f) die vorhandenen bzw. vorgeschriebenen<br />

Brandmelde- und Alarmeinrichtungen, Löschanlagen<br />

und Löschmittel sowie Löschmittelbezugsstellen<br />

in ordnungsgemäßem und einsatzbereitem<br />

Zustand sind,<br />

Dabei stützt sich die Feuerbeschaukommission auf die<br />

verpflichtenden Ergebnisberichte von Revisionen und<br />

Wartungen brandschutztechnischer Einrichtungen<br />

(automatische Brandmeldeanlage, automatische<br />

Löschanlage, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen).<br />

Zusätzlich werden im Zuge eines Ortsaugenscheins<br />

die leichte Erreichbarkeit von Löschwasserbezugsstellen,<br />

die ausreichende Kennzeichnung dieser sowie<br />

die Betriebsbereitschaft überprüft. Im Gebäude<br />

werden die Mittel der ersten und erweiterten Löschhilfe<br />

(tragbare Feuerlöscher und Wandhydranten)<br />

auf ihre richtige Situierung, sowie ordnungsgemäße<br />

Überprüfung (Prüfplakette) kontrolliert.<br />

g) die brandschutztechnischen Einrichtungen<br />

ordnungsgemäß gekennzeichnet sind<br />

In diesem Zusammenhang wird die ordnungsgemäße<br />

Kennzeichnung durch genormte Hinweistafeln (Symbole)<br />

für die Mittel der ersten und erweiterten Löschhilfe<br />

(tragbare Feuerlöscher und Wandhydranten) ins<br />

Auge gefasst. Weiters wird die Kennzeichnung von<br />

BRANDVERHÜTUNG 1/2007<br />

BRANDVERHÜTUNG 2/2008


Auslöseeinrichtungen für Brandrauchentlüftungsanlagen,<br />

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie<br />

der Standort der Brandmelderzentrale überprüft. Für<br />

die leichtere Durchführung dieser Kontrolle kann ein<br />

eventuell vorliegender <strong>Brandschutz</strong>plan hilfreich<br />

sein.<br />

h) Brennstoffe und andere Stoffe, die eine<br />

Brand- oder Explosionsgefahr verursachen oder<br />

begünstigen können, ordnungsgemäß gelagert<br />

sind<br />

Dieser Punkt umfasst eine Reihe von unterschiedlichen<br />

brandgefährlichen Medien, die in einer Vielzahl<br />

von Vorschriften behandelt werden: Als wichtigste<br />

Werkzeuge dienen dabei die „Verordnung brennbarer<br />

Flüssigkeiten VbF“, eine Reihe von ÖNORMEN<br />

für die Lagerung von technischen Gasen (ÖNORM<br />

M 7323, 7379…), die „Flüssiggasverordnung“, die<br />

„Druckgaspackungslagerverordnung“ etc.<br />

Im Wesentlichen gilt ein generelles Lagerungsverbot<br />

brandgefährlicher Medien in Fluchtweg relevanten<br />

Bereichen (Gänge, Durchgänge, Stiegenhaus,<br />

Notausgänge etc.). Weiters wird Augenmerk auf die<br />

Einhaltung geforderter Schutzzonen, die Freihaltung<br />

der Schutzzonen von Brandlasten und Zündquellen,<br />

das Vorhandensein von Gefahrenhinweisschildern,<br />

sowie das sichere Aufstellen von Versandbehältern<br />

gelegt.<br />

i) die vorgeschriebenen Blitzschutzanlagen vorhanden<br />

und in ordnungsgemäßem Zustand sind<br />

Diesbezüglich kann man auf ein aktuelles Blitzschutzattest<br />

von einem hierzu Befugten zurückgreifen. Im<br />

Rahmen des Ortsaugenscheines werden offensichtliche<br />

Mängel dokumentiert.<br />

<strong>Brandschutz</strong><br />

(3) Die Feuerbeschau ist bei offenkundiger Brandgefahr<br />

unverzüglich, ansonsten regelmäßig alle 5<br />

Jahre vorzunehmen.<br />

(4) Bei besonders brandgefährdeten baulichen Anlagen<br />

ist die regelmäßige Feuerbeschau alle zwei<br />

Jahre vorzunehmen.<br />

Dies betrifft insbesondere Hotels, Gaststätten, Tanzlokale,<br />

Vergnügungsstätten, Theater, Kinos und Versammlungsstätten<br />

mit einem Fassungsvermögen<br />

mehr als 50 Personen. Weiters Krankenanstalten,<br />

Pflege- und Altenwohnheime, Ambulatorien, medizinische<br />

Laboratorien, Kuranstalten, Bäder und<br />

Fitnesscenter, Anstalten zum Vollziehen von Freiheitsstrafen,<br />

Schulen, Kindergärten und Heime,<br />

Hochhäuser, Großgaragen, Geschäftshäuser ab 600<br />

m² Verkaufsfläche, Gewerbe- und Industriebetriebe,<br />

in denen Brand- oder Explosionsgefährliche Stoffe<br />

be- oder verarbeitet werden, Betriebe ab 30 Arbeitnehmer.<br />

Die Organisation der Feuerbeschau<br />

Die Feuerbeschaukommission setzt sich grundsätzlich<br />

aus dem Behördenvertreter, sowie dem zuständigen<br />

Rauchfangkehrermeister des Kehrbezirkes<br />

und dem Kommandanten des zuständigen Feuerwehr-einsatzbereiches<br />

oder einem von diesem bestellten,<br />

besonders geeigneten und ausgebildeten<br />

Feuerwehrmitglied, und in Betrieben mit Betriebsfeuerwehr,<br />

dem Betriebsfeuerwehrkommandanten<br />

zusammen. Bei Erfordernis können weitere Sachverständige<br />

aus den betreffenden Sachgebieten zugezogen<br />

werden.<br />

BRANDVERHÜTUNG 2/2008 7


Brandfall<br />

8<br />

Brand einer Betreuungseinrichtung in Fürstenfeld<br />

Erkenntnisse aus der Sicht des Einsatzleiters<br />

Am Mittwoch, dem 12.<br />

März 2008, um ca. 17.20<br />

Uhr detektierte die installierte<br />

automatische Brandmeldeanlage<br />

einen Brand im<br />

Erdgeschoss einer Jugendausbildungseinrichtung<br />

in<br />

Fürstenfeld und leitet den<br />

Alarm an die zuständige alarmannehmende<br />

Stelle der FF<br />

Fürstenfeld weiter.<br />

Zufallsbedingt war ich - Kommandant<br />

der FF Fürstenfeld -<br />

als diensthabender OVT in der<br />

Florianstation Fürstenfeld.<br />

Als um 17.20 Uhr die Meldung<br />

„Brand“ in der gegenständlichen<br />

Betreuungseinrichtung ankam,<br />

war ich ca. 30 Sekunden später<br />

- bereits bei der ersten Sirenenalarmierung<br />

– am Brandort<br />

eingetroffen.<br />

Der Rauch war im Erdgeschoss<br />

erkennbar, im Obergeschoss –<br />

direkt über dem vom Brand be-<br />

troffenen Raum im Erdgeschoss<br />

- befanden sich die Bewohner<br />

der Betreuungseinrichtung mit<br />

ihrer Betreuerin.<br />

Als erstes veranlasste ich die<br />

sofortige Evakuierung des gesamten<br />

Brandabschnittes, da<br />

zu diesem Zeitpunkt das Hauptstiegenhaus<br />

bereits verraucht<br />

war. Diesbezüglich wird festgehalten,<br />

dass das Hauptstiegenhaus<br />

als gesicherter Fluchtbereich<br />

ausgebildet war. Die Türe<br />

zum Brandraum war als Rauchschutztüre<br />

(R 30) ausgeführt.<br />

Zu dieser Zeit war bereits ein<br />

weiterer Feuerwehrkamerad<br />

anwesend, dessen Frau auch<br />

in der Betreuungseinrichtung<br />

arbeitet. Er übernahm die Evakuierung<br />

und die Betreuung der<br />

behinderten Personen und meldete<br />

mir, dass alle Bewohner<br />

das Objekt verlassen haben.<br />

Die Personen wurden in ein<br />

Nachbarobjekt - in der gleichen<br />

Straße - verlegt.<br />

Weiters wurden von mir sofort<br />

die Nachbarfeuerwehr Altenmarkt<br />

als Unterstützung im<br />

Atemschutzbereich und das<br />

ÖRK zur Betreuung der teils<br />

geschockten Personen angefordert.<br />

Innerhalb von 3 Minuten war<br />

das erste Tanklöschfahrzeug<br />

eingetroffen, ein weiterer OVT<br />

der FF Fürstenfeld war dabei<br />

vor Ort, welcher nunmehr die<br />

genaue Erkundung durchführen<br />

konnte. In der Zwischenzeit<br />

wurde der umfassende Aufbau<br />

der Brandbekämpfung unter<br />

Verwendung von schwerem<br />

Atemschutz und die Stationierung<br />

der mobilen Drucklüfter<br />

durchgeführt.<br />

Anschließend wurde mit dem<br />

Innenangriff begonnen und<br />

alle notwendigen Maßnahmen<br />

durchgeführt. Aufgrund der<br />

Brandausbruchsstelle war der<br />

Ausbau des Geschirrspülers<br />

erforderlich. Der Brandherd lag<br />

hinter dem eingebauten Geschirrspüler.<br />

Innerhalb von 10 Minuten waren<br />

30 Feuerwehrmänner der<br />

FF-Fürstenfeld und 15 Kameraden<br />

der FF-Altenmarkt im<br />

Bereich der Betreuungseinrichtung<br />

anwesend. Fünf vollständige<br />

Atemschutztrupps standen<br />

für Ihren Einsatz bereit.<br />

Trotz der vorhandenen baulichen<br />

und anlagentechnischen<br />

<strong>Brandschutz</strong>einrichtungen ergeben<br />

sich aus der Sicht des<br />

Einsatzleiters nachfolgende –<br />

vorwiegend organisatorische -<br />

Einsatzerkenntnise:<br />

1.) Durch die freiwillig eingebaute<br />

automatische Brandmeldeanlage<br />

mit Alarmweiterleitung<br />

zur Florianstation<br />

Fürstenfeld war eine sofortige<br />

und frühe Erkennung<br />

des Brandes möglich, wodurch<br />

mit dem Einsatz ehest<br />

möglich begonnen werden<br />

konnte.<br />

BRANDVERHÜTUNG 1/2007<br />

BRANDVERHÜTUNG 2/2008


2.) Neben der Installation der<br />

baulichen und anlagentechnischen<strong>Brandschutz</strong>maßnahmen<br />

ist auch die<br />

oftmalige Schulung der zuständigenBetreuungspersonen<br />

maßgeblich. Die Evakuierung<br />

der behinderten<br />

Bewohner hat - soweit die<br />

Fluchtwege frei sind und es<br />

zulassen - absolute Priorität.<br />

3.) Um in den Nachtstunden<br />

Kontakt zwischen den Betreuern/Einsatzkräften<br />

und<br />

den zu betreuenden Personen<br />

aufnehmen zu können,<br />

ist eine Gegensprechanlage<br />

wünschenswert. Den<br />

zu betreuenden Personen<br />

ist ein richtiges Verhalten im<br />

Brandfall – ohne Zuspruch<br />

– nicht zuzumuten, sodass<br />

diese die geschützten Zimmer<br />

instinktiv verlassen.<br />

4.) Eine automatische Verständigung<br />

der Heimleitung, weiterer<br />

Betreuer und der Haustechniker<br />

hat automatisch<br />

– über die Brandmeldeanlage<br />

- zu erfolgen. Es ist nicht<br />

Aufgabe der Einsatzleitung,<br />

Telefonnummern - Geheimnummern<br />

usw. - im Ernstfall<br />

herauszufinden. Hierbei<br />

werden notwendige Ressourcen<br />

verschwendet und<br />

unnötige Zeit in Anspruch<br />

genommen.<br />

5.) Es ist wichtig, dass der Einsatzleitung<br />

am Anfang eine<br />

große Anzahl von Atemschutzgeräteträgern<br />

zur Verfügung<br />

steht. Eine Nachalarmierung<br />

nach 20 Minuten ist<br />

Brandfall<br />

bei solch sensiblen Objekten<br />

nicht zielführend.<br />

Zusammenfassend wird bemerkt,<br />

dass auch bei Vorhandensein<br />

der baulichen und<br />

anlagentechnischen <strong>Brandschutz</strong>einrichtungen<br />

dem organisatorischen<br />

<strong>Brandschutz</strong><br />

große Bedeutung zukommt,<br />

wobei aus der Sicht des Einsatzleiters<br />

vor allem die Anwesenheit<br />

eines Haustechnikers<br />

und die Anwesenheit der Heimleitung<br />

- welche sich mit den örtlichen<br />

Gegebenheiten bestens<br />

auskennen –unentbehrlich ist.<br />

FF Fürstenfeld<br />

ABI Karl Kaplan<br />

BRANDVERHÜTUNG 2/2008 9


<strong>Brandschutz</strong><br />

10<br />

Rauchausbreitung effektiv verhindern<br />

Dr.-Ing. Michael Reick<br />

Mobile Rauchverschlüsse verringern<br />

Sachschäden und erhöhen<br />

Sicherheit<br />

Viele Maßnahmen des vorbeugenden<br />

<strong>Brandschutz</strong>es sind nur<br />

dann wirklich effektiv, wenn sie im<br />

Brandfall mit dem abwehrenden<br />

<strong>Brandschutz</strong> in Einklang stehen.<br />

Bei Brand- und Rauchschutztüren,<br />

die im Verlauf des Angriffsweges<br />

der Feuerwehr positioniert sind, ist<br />

dies häufig nicht der Fall. Hier ist<br />

sogar planmäßig damit zu rechnen,<br />

dass diese Türen im Brandfall<br />

geöffnet werden und dann durch<br />

den mitgeführten Schlauch offen<br />

gehalten werden.<br />

Besonders kritisch ist dies, wenn<br />

hierdurch eine Rauchausbreitung<br />

in die Rettungswege hervorgerufen<br />

wird. Die Auswertung von<br />

Einsätzen mit mobilen Rauchverschlüssen<br />

zeigt, dass hierdurch<br />

die Rauchausbreitung deutlich<br />

reduziert wird. Dies erleichtert die<br />

Menschenrettung und verhindert<br />

darüber hinaus enorme Sachschäden.<br />

Einsatztaktik der Feuerwehr<br />

Die Einsatzkräfte der Feuerwehr<br />

nutzen die Rettungswege eines<br />

Gebäudes bevorzugt auch als<br />

Angriffsweg. Dies hat den großen<br />

Vorteil, dass die Einsatzkräfte dadurch<br />

den flüchtenden Personen<br />

entgegengehen und so unmittelbare<br />

Hilfe leisten können. Dennoch<br />

musste die Feuerwehr es<br />

bisher akzeptieren, dass durch ihr<br />

eigenes Vorgehen über den Treppenraum<br />

und durch das Öffnen<br />

von Türen dieser bevorzugte Angriffs-<br />

und Rettungsweg verraucht<br />

und dadurch für Personen ohne<br />

entsprechende Schutzausrüstung<br />

unpassierbar wird. Das Problem<br />

der Rauchausbreitung in einem<br />

Gebäude lässt sich leider auch<br />

mit der von der Feuerwehr vielfach<br />

angewendeten Über-druckventilation<br />

nicht sicher verhindern.<br />

Hierbei wird versucht, durch den<br />

Betrieb eines mobilen Lüfters vor<br />

der Gebäudeeingangstüre den<br />

Treppenraum gegenüber dem<br />

Brandbereich in einen relativen<br />

Überdruck zu versetzen und so<br />

die Luftströmungen im Gebäude<br />

zu beeinflussen. Dies funktioniert<br />

jedoch nur dann, wenn der Lüfter<br />

optimal aufgestellt werden kann<br />

und alle Fenster und alle anderen<br />

Türen im Treppenraum während<br />

der gesamten Belüftungsdauer<br />

zuverlässig geschlossen bleiben.<br />

Aber was macht die Feuerwehr,<br />

wenn dies nicht optimal gelingt?<br />

Was geschieht in ausgedehnten<br />

Gebäuden, in denen keine Überdruckventilation<br />

möglich ist? Gerade<br />

in Sonderbauten, wie z.B.<br />

modernen Bürogebäuden, Ein-<br />

kaufszentren und Krankenhäusern,<br />

wäre eine wirkungsvolle<br />

Kontrolle des Brandrauches für<br />

die Sicherheit im Brandfall und für<br />

den Brandfolgeschaden von enormer<br />

Bedeutung!<br />

Aus diesen Überlegungen heraus<br />

wurde in den vergangenen Jahren<br />

ein mobiler Rauchverschluss<br />

entwickelt. Mit ihm kann die Feuerwehr<br />

eine geöffnete Tür derart<br />

verschließen, dass die Ausbreitung<br />

von Brandrauch wirksam<br />

verhindert wird. Andererseits soll<br />

der Durchgang von Einsatzkräften<br />

und die Durchführung eines<br />

Schlauches weiterhin möglich<br />

sein. Da diese mobilen Rauchverschlüsse<br />

erst seit etwa einem Jahr<br />

erhältlich sind, kann von einer<br />

flächendeckenden Verfügbarkeit<br />

noch nicht ausgegangen werden.<br />

Im Jahr 2006 wurden jedoch allein<br />

von deutschen Feuerwehren über<br />

500 derartige mobile Rauchverschlüsse<br />

beschafft und auch schon<br />

vielfach erfolgreich eingesetzt.<br />

Bild 1: Ohne Rauchverschluss: Rauchausbreitung in den Treppenraum bei<br />

einem Brand bei weitgehend geöffneten Fenstern und Türen<br />

ohne Hochleistungslüfter (links) und mit Hochleistungslüfter (rechts)<br />

vor der Hauseingangstüre<br />

BRANDVERHÜTUNG 1/2007<br />

BRANDVERHÜTUNG 2/2008


Brandsimulationsrechnungen<br />

bestätigen die Wirkungsweise<br />

Für die Entwicklung mobiler<br />

Rauchverschlüsse wurde die von<br />

der Feuerwehr häufig angewendete<br />

Belüftung des Treppenraumes in<br />

umfangreichen Brandsimulationsrechnungen<br />

mit dem Rechenprogramm<br />

„Fire Dynamics Simulator“<br />

untersucht. Einzelne Ergebnisse<br />

sind beispielhaft in den Bildern 1<br />

und 2 dargestellt.<br />

Technische Umsetzung<br />

Nach umfangreichen Versuchen<br />

wurde als praxisgerechte Umsetzung<br />

für den mobilen Rauchverschluss<br />

eine Kombination aus<br />

einem Metallrahmen mit einem<br />

Schnellspannverschluss und<br />

einem Spezialtuch als die beste<br />

technische Lösung festgelegt.<br />

Hierdurch kann der mobile Rauchverschluss<br />

innerhalb weniger Sekunden<br />

in einen Türrahmen eingebaut<br />

werden. Dabei sind keinerlei<br />

Vorbereitungen an der Tür erforderlich.<br />

Insbesondere an das Gewebe<br />

sind jedoch zahlreiche Anforderungen<br />

zu stellen, die aus Gründen<br />

der Sicherheit und einer guten<br />

Anwendbarkeit unbedingt erfor-<br />

derlich sind. Strömungstechnisch<br />

muss beim Gewebe darauf geachtet<br />

werden, dass es einerseits die<br />

diffuse Rauchausbreitung auch bei<br />

geöffneter Tür möglichst wirksam<br />

verhindert und andererseits das<br />

gewollte Zuströmen von Frischluft<br />

ermöglicht.<br />

Das Zuströmen von Frischluft soll<br />

weiterhin möglichst bodennah und<br />

turbulenzarm erfolgen, damit die<br />

Durchmischung von Frischluft mit<br />

Brandrauch im Eingangsbereich<br />

Bild 2: Mit Rauchverschluss: Rauchausbreitung in den Treppenraum bei<br />

einem Brand bei weitgehend geöffneten Fenstern und Türen<br />

ohne Hochleistungslüfter (links) und mit Hochleistungslüfter (rechts)<br />

vor der Hauseingangstür<br />

<strong>Brandschutz</strong><br />

Bild 3: Mobiler Rauchverschluss für die Feuerwehr.<br />

Tür vor dem Einbau des Rauchverschlusses (links) und mit<br />

eingebautem Rauchverschluss (rechts) – die Rauchausbreitung wird wirksam<br />

verhindert.<br />

minimiert wird. Hierdurch wird das<br />

aus dem brennenden Bereich abzuführende<br />

Rauchvolumen gering<br />

gehalten und die Bedingungen für<br />

die Einsatzkräfte werden verbessert<br />

(Temperaturabsenkung und<br />

Verbesserung der Sicht im unteren<br />

Bereich).<br />

Anforderungen an das Gewebe<br />

sind auch hinsichtlich Temperatur-<br />

und Flammenbeständigkeit zu<br />

stellen. Aufgrund des Einsatzes an<br />

der Rauchgrenze muss das Gewebe<br />

außerdem leicht zu reinigen<br />

und weiterhin ruß- und wasserabweisend<br />

imprägniert sein.<br />

Serienreifes Produkt<br />

Der mobile Rauchverschluss für<br />

die Feuerwehr ist in Bild 3 dargestellt.<br />

Bei Bedarf können mehrere<br />

mobile Rauchverschlüsse derart<br />

kombiniert werden, dass die<br />

Rauchausbreitung selbst bei einer<br />

fehlenden oder defekten Tür<br />

nahezu ganz unterbunden wird.<br />

Letzteres bedingt jedoch, dass<br />

der Feuerwehr zur Durchführung<br />

des Löschangriffs ein alternativer<br />

BRANDVERHÜTUNG 2/2008 11


<strong>Brandschutz</strong><br />

Angriffsweg (z.B. zweiter Zugang<br />

oder über Fenster) zur Verfügung<br />

steht.<br />

Praktische Einsatzerfahrungen<br />

In Bild 4 sind Aufnahmen von einem<br />

Wohnungsbrand in Heilbronn vom<br />

6. Februar 2006 zu sehen.<br />

Bild 4: Wohnungsbrand in Heilbronn<br />

Ein Zimmer war fast vollständig<br />

ausgebrannt, der Flur stark durch<br />

Rauch und Hitze beaufschlagt.<br />

Durch den Einbau des mobilen<br />

Rauchverschlusses in die Wohnungseingangstür<br />

konnte der<br />

Treppenraum rauchfrei gehalten<br />

werden.<br />

Zahlreiche weitere Einsätze des<br />

mobilen Rauchverschlusses sind<br />

mittlerweile dokumentiert. Entsprechende<br />

Einsatzbilder sind auf<br />

der Internetseite www.rauchverschluss.de<br />

zu finden.<br />

12<br />

Die bisherigen Rückmeldungen<br />

von den Feuerwehren belegen,<br />

dass das System im Einsatz<br />

schnell und unproblematisch eingebaut<br />

werden kann und daher<br />

bei den Einsatzkräften bereits<br />

nach kurzer Zeit eine hohe Akzeptanz<br />

findet.<br />

Zahlreiche Vorteile<br />

In zahlreichen Einsätzen haben<br />

sich folgende Vorteile bei der Verwendung<br />

eines mobilen Rauchverschlusses<br />

bestätigt:<br />

Der Treppenraum bleibt rauchfrei,<br />

bzw. er kann schneller entraucht<br />

werden.<br />

Bei Verwendung des Rauchverschlusses<br />

wird die vielfach praktizierte<br />

Überdruckventilation effektiver<br />

und einfacher.<br />

Der mobile Rauchverschluss kann<br />

eine fehlende oder offene und damit<br />

unwirksame Tür im Hinblick<br />

auf die Rauchausbreitung kompensieren.<br />

Die Einsatzkräfte empfinden das<br />

<strong>Brandschutz</strong>gewebe als zusätzlichen<br />

Schutz gegenüber möglicherweise<br />

auftretenden Stichflammen.<br />

Ein rauchfreier Treppenraum bringt<br />

für den Sicherungstrupp und den<br />

eingesetzten Angriffstrupp durch<br />

Verkürzung des Rückzugsweges<br />

mehr Sicherheit.<br />

Ein völlig schadenfreier Treppenraum<br />

und ein auf der Rückseite<br />

stark verschmutzter mobiler<br />

Rauchverschluss haben bereits in<br />

vielen Fällen die effektive Wirkung<br />

des Rauchverschlusses bestätigt.<br />

Rauchschaden wird vielfach unterschätzt<br />

Insbesondere im Hinblick auf den<br />

bei einem Brand eingetretenen<br />

Sachschaden muss häufig festgestellt<br />

werden, dass der durch<br />

die Rauchausbreitung entstandene<br />

Schaden von der Feuerwehr<br />

häufig völlig unterschätzt wird.<br />

Die Verwendung eines mobilen<br />

Rauchverschlusses haben bereits<br />

zahlreiche von einem Brand betroffene<br />

Personen als präventive<br />

Maßnahme der Feuerwehr schätzen<br />

gelernt. Die mit dem Einbau<br />

eines mobilen Rauchverschlusses<br />

auch für viele Feuerwehrleute erstmals<br />

bewusst durchgeführte Trennung<br />

zwischen „schwarzen“ und<br />

„weißen“ Bereichen hat bereits in<br />

vielen Fällen zu mehr Verständnis<br />

für eine schadenminimierende Einsatztaktik<br />

geführt. Bei einer generellen<br />

Anwendung eines mobilen<br />

Rauchverschlusses können durch<br />

die Verhinderung der Rauchausbreitung<br />

erhebliche Gefahren für<br />

Menschen verhindert und enorme<br />

Sachschäden vermieden werden.<br />

Nicht nur im Geschosswohnungsbau,<br />

auch bei modernen Gebäuden<br />

mit immer größeren zusammenhängenden<br />

Lufträumen ist eine<br />

schnelle Möglichkeit zur Raucheingrenzung<br />

von unschätzbarem<br />

Wert. Das einfache Verschließen<br />

von Öffnungen zur Verhinderung<br />

der Rauch- und Brandausbreitung<br />

in Gebäuden ist eine so grundlegende<br />

und wichtige Aufgabe, dass<br />

hierzu unbedingt die technischen<br />

Voraussetzungen bei den Feuerwehren<br />

geschaffen werden müssen.<br />

Darüber hinaus können Betreiber<br />

von besonders kritischen<br />

Gebäuden durch Vorhaltung eines<br />

mobilen Rauchverschlusses im<br />

Objekt selbst dafür sorgen, dass<br />

im Brandfall ein derartiges Gerät<br />

unmittelbar zur Verfügung steht.<br />

Hierdurch kann der Einsatz sichergestellt<br />

werden, was letztlich die<br />

Sicherheit im Brandfalle erhöht,<br />

den zu erwartenden Sachschaden<br />

zu minimieren.<br />

Dr.-Ing. Michael Reick<br />

BRANDVERHÜTUNG 1/2007<br />

BRANDVERHÜTUNG 2/2008


Anhang 2: Kontrollplan<br />

Betrieblicher <strong>Brandschutz</strong> – Kontrollplan<br />

<strong>Brandschutz</strong> Eigenkontrolle Kontrollplan für<br />

ZIELSETZUNG / ABHILFE Kontrollen<br />

Kontrolltermin (Monat)<br />

pro Jahr I II III IV V VI VII VIII IX X XI XII<br />

KONTROLL-<br />

GEGENSTAND<br />

Organisation<br />

Alarmorganisation Überprüfung der Aktualität 1<br />

Aktualisierung der Abstimmen auf eventuelle Neuverteilung der Aufgaben sowie unmit- 1<br />

<strong>Brandschutz</strong>ordnung telbar nach jeder baulichen, technischen oder organisatorischen<br />

Änderung<br />

Auflistung und Verteilung der Aufgaben an Personen aufgrund ver- 1<br />

schiedener Objektsbereiche (z.B. Werkstätte, Labor u. dgl.)<br />

Unmittelbar nach Zu- und/oder Umbauten 1<br />

Festlegung und Verteilung<br />

der Aufgabenbereiche<br />

Aktualisierung des <strong>Brandschutz</strong>planes<br />

*<br />

Abstimmen auf eventuelle Neuverteilung der Aufgaben sowie unmittelbar<br />

nach jeder baulichen, technischen oder organisatorischen<br />

Aktualisierung der Verhaltenshinweise<br />

1*<br />

Änderung<br />

Über Inhalt der <strong>Brandschutz</strong>ordnung, Aufgabenverteilung, Verantwortung,<br />

Verhalten im Brandfall<br />

Information der ArbeitnehmerInnen<br />

<strong>Brandschutz</strong><br />

BRANDVERHÜTUNG 2/2008 13<br />

1<br />

Theoretische und praktische Schulung einer entsprechenden<br />

Anzahl von ArbeitnehmerInnen in Wirkungsweise und Handhabung<br />

der Feuerlöscher, eventuell vorhandener Wandhydranten und anderer<br />

Mittel der Erweiterten Löschhilfe<br />

Schulung in Erster und<br />

Erweiterter Löschhilfe<br />

TRVB O 120 06 Seite -5-<br />

Im Anlassfall<br />

Information der ArbeitnehmerInnen<br />

nach Bränden<br />

und Beinahe-Bränden<br />

1<br />

Information über die Alarmzeichen und deren Bedeutung. Durchführung<br />

einer Räumungsübung, Kontrolle des Ablaufes der Übung und<br />

Durchführung von Alarmund<br />

Räumungsübungen<br />

Funktionsfähigkeit der Alarmorganisation<br />

**<br />

Gemeinsame Betriebsbegehung mit der Feuerwehr, Handhabung<br />

der vorhandenen techn. <strong>Brandschutz</strong>einrichtungen<br />

Übungen gemeinsam mit<br />

der örtlichen Feuerwehr<br />

* ....bei Bedarf oder im Anlassfall<br />

** ….bei gefahrengeneigten Betriebsanlagen


Innovation<br />

Eurofoam deflammo FF<br />

sorgt für vorbildliche Sicherheit<br />

Gerade in öffentlichen Gebäuden und Veranstaltungshallen<br />

hat Brandsicherheit<br />

höchste Priorität. Mit Eurofoam deflammo<br />

FF können Innenarchitekten, Raumausstatter<br />

und Tapezierer bei der Ausstattung von<br />

Stadien, Theater- und Konzertsälen erstmals<br />

einen Schaumstoff bieten, der strengsten gesetzlichen<br />

Vorgaben gerecht wird. Geprüfte<br />

Brandsicherheit, Komfort und High Tech sind<br />

erstmals in einem Produkt vereint.<br />

Schwere Entflammbarkeit gesetzlich vorgeschrieben<br />

Nur noch schwer brennbarer Schaumstoff darf<br />

im öffentlichen Bereich als Ausstattungsmaterial<br />

eingesetzt werden. Dies wurde durch die Änderung<br />

der für den Komfortbereich für Ausstattungsmaterialien<br />

wichtigsten Baunorm ÖNORM<br />

B3800 in A3800 erstmals gesetzlich vorgeschrieben.<br />

Jedes Element eines Gewerkes wie<br />

beispielsweise eines Stuhls muss laut ÖNORM<br />

A3800 die Brandklasse B1 (schwer brennbar)<br />

erfüllen. Eurofoam deflammo FF ist nicht nur<br />

schwer brennbar (B1), sondern gleichzeitig auch<br />

schwach qualmend (Q1). Dies wurde vom Linzer<br />

Institut für <strong>Brandschutz</strong>technik (IBS) offiziell<br />

bestätigt.<br />

14<br />

Komfort und Sicherheit in einem<br />

Neben der geprüften Brandsicherheit zeichnet<br />

sich das Material durch seine lange Lebensdauer,<br />

die besonders hohe Tragfähigkeit und eine exzellente<br />

Federungscharakteristik aus. Zusätzlich<br />

wird Eurofoam deflammo FF wie alle Schaumstoffe<br />

von Eurofoam treibgasfrei hergestellt und<br />

ist zu 100 Prozent recycelbar.<br />

Vielfach eingesetzt<br />

Gemeinsam mit Betreibern von Stadien, Theater-<br />

und Konzertsälen verwirklichte Eurofoam bereits<br />

zahlreiche Projekte. So ist beispielsweise das<br />

Casino Baden seit letztem Jahr mit Sitzmöbeln<br />

und Barverkleidungen aus Eurofoam deflammo<br />

FF ausgestattet. Heuer wurde der Feuer-Funktionsschaumstoff<br />

erstmals auch im Liftanlagenbau<br />

verwendet. Die Doppelmayr-Tochter CWA<br />

Constructions setzte bei der neu eröffneten Gondelbahn<br />

„Hohe Mut“ in Obergurgl brandsichere<br />

Sitz- und Lehnenteile ein.<br />

Auch 2.000 Sitze in der Wiener Stadthalle, 1.650<br />

Stühle im Salzburger „Haus für Mozart“ sowie<br />

360 Business Seats im Gottlieb Daimler Stadion<br />

wurden bereits mit flammgeschützten Komfortschaumstoffen<br />

von Eurofoam gefertigt.<br />

Weitere Informationen unter:<br />

www.deflammo.com<br />

Eurofoam GmbH<br />

Greinerstraße 70<br />

4550 Kremsmünster<br />

+43 7583 90500<br />

office@eurofoam.at<br />

www.eurofoam.at<br />

BRANDVERHÜTUNG 1/2007<br />

BRANDVERHÜTUNG 2/2008


Innovation<br />

BRANDVERHÜTUNG 2/2008 15


Innovation<br />

Beele Engineering garantiert Feuersicherheit<br />

An Bord der HMS Daring, des ersten<br />

Schiffes einer neuen Zerstörerserie der<br />

britischen Marine, werden <strong>Brandschutz</strong>systeme<br />

der Beele Eningeering B.V. mit Sitz<br />

in Aalten in großem Umfang eingesetzt. Die<br />

Systeme werden für die feuerbeständige,<br />

stoßsichere, wasser- und gasdichte Abdichtung<br />

von 35.000 Kabel- und Rohrdurchführungen<br />

sowie von Durchführungen von<br />

Hydraulikleitungen und Lüftungskanälen<br />

verwendet.<br />

Die HMS Daring ist eine neue Art Zerstörer.<br />

Geplant ist der Bau mehrerer Exemplare. Das<br />

neue Schiff, das als der weltweit fortschrittlichste<br />

Zerstörer gilt, wurde kürzlich ersten Feldversu-<br />

16<br />

an Bord des weltweit fortschrittlichsten Zerstörers.<br />

chen unterzogen, die erfolgreich abgeschlossen<br />

wurden. Mit einer Länge von 152,4 Metern und<br />

einer Wasserverdrängung von 7.350 Tonnen ist<br />

der neue Zerstörer wesentlich größer als seine<br />

Vorgänger. Die HMS Daring wurde für 45 Tage<br />

dauernde Einsätze entworfen. Das Schiff hat einen<br />

Aktionsradius von 7.000 Seemeilen bei einer<br />

Geschwindigkeit von 18 Knoten; seine Höchstgeschwindigkeit<br />

beträgt 29 Knoten.<br />

Der neue Zerstörer muss Handels- und Transportschiffen<br />

sowie anderen Schiffen Schutz vor<br />

Luftangriffen und Angriffen feindlicher Schiffe<br />

oder U-Boote bieten. Die Bauweise des Schiffes<br />

stützt sich deshalb auf die „die Konturen reduzierende“<br />

Stealth-Technologie. Ferner ist der<br />

Entwurf des Schiffes so flexibel, dass die HMS<br />

Daring auch für humanitäre und Befriedungsaktionen<br />

sowie für andere defensive Aufgaben eingesetzt<br />

werden kann.<br />

Die Geräte an Bord des neuen Zerstörers wurden<br />

auf der Grundlage der „Lebenswegkosten“<br />

gewählt, wobei die während der Lebensdauer<br />

des Zerstörers anfallenden Gesamtkosten als<br />

Ausgangspunkt genommen wurden. Das RISE-<br />

System und die SLIPSIL-Stopfen von Beele<br />

Engineering erfüllen dieses Kriterium. Das RI-<br />

SE-System wird für die feuerbeständige, stoßsichere<br />

sowie wasser- und gasdichte Abdichtung<br />

von Kabel-, Rohr- und Mehrfach-Rohrdurchführungen<br />

verwendet. Auch für die Abdichtung der<br />

Durchführungen von Hydraulikleitungen und<br />

Lüftungskanälen wird RISE in großem Umfang<br />

eingesetzt. Alle einfachen Rohrdurchführungen<br />

und Durchführungen kleinerer Rohre werden mit<br />

SLIPSIL-Stopfen von Beele abgedichtet.<br />

Auf der Grundlage von Berechnungen wurde<br />

festgestellt, dass der Einsatz von RISE im Vergleich<br />

zu herkömmlichen Systemen zu Kosteneinsparungen<br />

von circa € 5.000.000,- pro Schiff<br />

führt. Daneben bietet das System dem britischen<br />

Verteidigungsministerium zahlreiche andere<br />

BRANDVERHÜTUNG 1/2007<br />

BRANDVERHÜTUNG 2/2008


technische Vorteile. Hierzu gehören beträchtliche<br />

Gewichteinsparungen, eine verbesserte<br />

Schalldämpfung und eine effizientere Verlegung<br />

der Leitungen, sodass mehr Platz für Personal<br />

und Geräte zur Verfügung steht.<br />

Vor der Anwendung wurde das RISE-System<br />

einer großen Anzahl Prüfungen unterzogen,<br />

die erfolgreich abgeschlossen wurden. Neben<br />

Feuerproben wurde das System u.a. auf seine<br />

Vibrations- und Schockfestigkeit geprüft, wobei<br />

es maximal dem 750-Fachen der Schwerkraft<br />

ausgesetzt wurde; seine Druckbeständigkeit bis<br />

2,5 bar wurde nach einer einstündigen Feuerprobe<br />

gemäß der Norm IMO-A.754(18) getestet.<br />

Ferner erfolgten Prüfungen in Bezug auf Temperaturschwankungen,<br />

künstliche Alterung, chemische<br />

und biologische Beständigkeit und elektromagnetische<br />

Verträglichkeit.<br />

Das RISE-System wurde speziell für die feuerbeständige<br />

sowie gas- und wasserdichte Abdichtung<br />

von Kabel- und Rohrdurchführungen<br />

an Bord von Schiffen entwickelt. Das System<br />

vereint optimale Feuerbeständigkeit mit benutzerfreundlicher<br />

und schneller Verarbeitung. Die<br />

kurzen Montagezeiten sind dem Systementwurf<br />

zu verdanken. Dieser basiert auf feuerbeständigen<br />

Schutzschläuchen, die in Längsrichtung<br />

geschlitzt sind und leicht um die Kabel gelegt werden<br />

können. Wenn die durchzuführenden Kabel<br />

auf diese Art „eingepackt“ worden sind, wird der<br />

restliche Freiraum mit losen Schutzschläuchen<br />

gefüllt. Abschließend wird die Durchführung auf<br />

beiden Seiten mit einer 2 cm dicken Schicht feuerbeständiger<br />

FIWA-Dichtmasse abgeschlossen.<br />

Die Dichtmasse ist Wasser abstoßend und<br />

gasdicht und gewährleistet eine wasserdichte<br />

Abdichtung. Die Wasserdichtheit der Dichtmasse<br />

beträgt 2,5 bar.<br />

Kennzeichnend für das RISe-System ist, dass<br />

sich die Schlauchteile und die FIWA-Dichtmasse<br />

etwa auf das Fünf- bis Zehnfache ihres ursprünglichen<br />

Volumens ausdehnen, wenn sie Feuer<br />

ausgesetzt werden. Die gummiartige Schaummasse,<br />

die hierbei gebildet wird, gewährleistet<br />

eine vollständige Abdichtung sowie Schutz vor<br />

Feuer, Hitze und giftigen und korrosiven Gasen.<br />

Information<br />

BRANDVERHÜTUNGSSTELLE IM<br />

LANDESFEUERWEHRVERBAND<br />

BURGENLAND<br />

o. Brandinspektor Ing. Martin Mittnecker<br />

7001 Eisenstadt, Leithabergstraße 41<br />

Tel. 02682/62105, Fax 02682/62105-36<br />

LANDESKOMMISSION FÜR<br />

BRANDVERHÜTUNG IN KÄRNTNEN<br />

9020 Klagenfurt, Domgasse 21<br />

Tel. 0463/5818-720, Fax 0463/5818-760<br />

Homepage: www.brandverhuetung-ktn.at<br />

E-Mail: helene.klaritsch@klv.at<br />

LANDESSTELLE FÜR BRANDVERHÜTUNG<br />

DES BUNDESLANDES NIEDERÖSTERREICH<br />

Ing. Heinrich Binder<br />

3430 Tulln, Langenlebarnerstr. 106, 3. OG<br />

Tel. 02272/61910, Fax 02272/61910-16680<br />

Homepage: www.brandverhuetung-noe.at<br />

E-Mail: office@brandverhuetung-noe.at<br />

BVS - BRANDVERHÜTUNGSSTELLE FÜR<br />

OBERÖSTERREICH REG. GEN.M.B.H.<br />

DIR. DIPL.-ING. Dr. Arthur A. Eisenbeiss<br />

4010 Linz, Petzoldstraße 45<br />

Tel. 0732/7617/250, Fax 0732/7617-29<br />

Homepage: www.bvs-linz.at<br />

E-Mail: office@bvs-linz.at<br />

SALZBURGER LANDESSTELLE FÜR<br />

BRANDVERHÜTUNG<br />

Ing. Rudolf Liska<br />

5020 Salzburg, Karoligerstraße 32<br />

Tel. 0662/827591, Fax 0662/822323<br />

Homepage: www.brandverhuetung-salzburg.at<br />

E-Mail: bvs.office@sbg.at<br />

LANDESSTELLE FÜR BRANDVERHÜTUNG<br />

IN STEIERMARK<br />

Dir. BM Ing. Günther Gerger<br />

8010 Graz, Roseggerkai 3/III<br />

Tel. 0316/827471, Fax 0316/827471-21<br />

Homepage: www.bv-stmk.at<br />

E-Mail: brandverhuetung@bv-stmk.at<br />

TIROLER LANDESSTELLE FÜR<br />

BRANDVERHÜTUNG<br />

Ing. Martin Zernig<br />

6020 Innsbruck, Sterzinger Straße 2<br />

Stöcklgebäude<br />

Tel. 0512/581373, Fax 0512/581453-20<br />

BRANDVERHÜTUNGSSTELLE VORARLBERG<br />

Dir. Ing. Dr. Kurt Giselbrecht<br />

6900 Bregenz, Römerstraße 12<br />

Tel. 05574/42136-0, Fax 05574/42136-25<br />

Homepage: www.brandverhuetung.at<br />

E-Mail: vorarlberg@brandverhuetung.at<br />

KURATORIUM FÜR SCHUTZ UND SICHERHEIT<br />

Siebenbrunnengasse 21A, A-1050 Wien, DI Bernd Strnad<br />

Tel. 0 57 70 77 - 8100, Fax 0 57 70 77 - 8199<br />

Homepage: www.kfv.at, E-Mail: service@kfv.at<br />

BRANDVERHÜTUNG 2/2008 17


<strong>Brandschutz</strong><br />

Damit nichts anbrennt<br />

Hält Ihre Brandmeldeanlage noch, was sie versprochen hat? Oder ist es höchste<br />

Zeit, an eine Modernisierung oder eine Neuinstallation zu denken?<br />

Wenn es brennt, zählt jede<br />

Sekunde. Je eher ein Brandherd<br />

entdeckt, lokalisiert und<br />

eingegrenzt wird, desto schneller<br />

und effektiver kann moderne<br />

Löschtechnik eingesetzt<br />

werden und die Einsatzkräfte<br />

der Feuerwehr können mögliche<br />

Schäden minimieren. Eine<br />

moderne Brandmeldeanlage<br />

besteht im Regelfall aus den<br />

Systemkomponenten Zentrale,<br />

Melder, Signalgeber sowie Einrichtungen<br />

für die Übertragung<br />

zur Feuerwehr und zu Notruf-<br />

und Serviceleitstellen. Der reibungslose<br />

Informationsfluss<br />

zwischen diesen Einbauteilen<br />

bestimmt letztlich die Funktionalität<br />

der gesamten Anlage.<br />

Unzählige Brände sind durch<br />

Brandmeldeanlagen bereits in<br />

der Entstehungsphase entdeckt<br />

worden. Im Ernstfall muss jede<br />

Komponente eines Brandmeldesystems<br />

zuverlässig funktionieren,<br />

um Hilfe leistende<br />

Stellen gezielt und sicher benachrichtigen<br />

zu können. Eine<br />

gezielte Anpassung der <strong>Brandschutz</strong>anlagen<br />

an den neuesten<br />

Stand der Technik ist deshalb<br />

unerlässlich.<br />

18<br />

<strong>Brandschutz</strong>systeme dienen<br />

nicht zuletzt dem Schutz von<br />

Menschenleben, der Umwelt,<br />

der Erhaltung von Sachwerten,<br />

sondern auch der Sicherheit<br />

vor Betriebs- und Produktionsausfällen<br />

und der Senkung von<br />

Versicherungsprämien. Ein individueller<br />

Ausbau und viele<br />

an den Objekttyp (zum Beispiel<br />

Spitäler, Tunnels, Bürogebäude,<br />

Industriebauten, etc.) angepasste<br />

Lösungsvarianten<br />

erlauben den Systemen, jeder<br />

Anlagengröße und Komplexität<br />

zu entsprechen. Besonders<br />

bei eventuellen Nutzungsänderungen<br />

von überwachten Bereichen<br />

ist Vorsicht angebracht.<br />

Frühere Abstellräume, die nun<br />

als Archiv genutzt werden, weisen<br />

zumeist eine geänderte<br />

Brandlast auf und müssen dementsprechend<br />

überwacht werden.<br />

In Lagerräumen können<br />

unterschiedliche Höhen Leitungsänderungen<br />

von Sprinkleranlagen<br />

erforderlich machen.<br />

Bei in IT-Bereiche umgewidmeten<br />

Räumen wird es notwendig<br />

sein, für Computer und sonstige<br />

Hardware unschädliche Löschgase<br />

einzusetzen.<br />

Veraltete Brandmelder in Grenzwert-<br />

oder Pulsmeldetechnik<br />

wurden vor rund 20 Jahren eingesetzt.<br />

Dank des gewaltigen<br />

technischen Fortschritts können<br />

heutige Brandmelder exakt auf<br />

die jeweiligen Anforderungen<br />

des Überwachungsbereiches<br />

programmiert werden. Dies<br />

macht die ASA-Technologie<br />

der SINTESORauchmelder<br />

möglich: Brandmelder für IT-<br />

Bereiche oder Fabrikshallen<br />

übernehmen problemlos die jeweils<br />

gestellten verschiedenen<br />

Aufgaben. Die früher üblichen<br />

Standardeinstellungen für alle<br />

Anwendungen der alten Meldergenerationen<br />

wären für<br />

eine ideale Branddetektion<br />

in modernen Betrieben nicht<br />

mehr ausreichend. Durch die<br />

gestiegenen Ansprüche dürfen<br />

derartige Brandmeldeanlagen<br />

nur noch von zertifizierten<br />

Planungs-, Projektierungs-,<br />

Inbetriebnahme- und Instandhaltungsunternehmenausgeführt<br />

werden. Nur so ist es<br />

möglich, einen zeitgemäßen,<br />

qualitativ hochwertigen <strong>Brandschutz</strong><br />

zu gewährleisten. Auf<br />

eine normgerechte und technisch<br />

einwandfreie Errichtung<br />

der Brandmeldeanlagen ist<br />

unbedingt zu achten, um Täuschungsalarme<br />

und Störungen<br />

an den Anlagen zu minimieren.<br />

Durch exzellentes Know-how<br />

und die Qualität technisch ausgereifter<br />

Produkte, ist Siemens<br />

in dem Marktsegment „<strong>Brandschutz</strong>systeme“<br />

ein zuverlässiger<br />

Partner.<br />

Josef Grübl<br />

Telefon 051707-32527<br />

www.siemens.at/sbt<br />

BRANDVERHÜTUNG 1/2007<br />

BRANDVERHÜTUNG 2/2008


Information<br />

BRANDVERHÜTUNG 2/2008 19


<strong>Brandschutz</strong><br />

20<br />

Faszination Feuer – Schrecken Brand<br />

Manfred Szamuhel, Obmann des Verbandes Österreichischer Dämmunternehmungen<br />

Seit Jahrtausenden fasziniert Feuer die<br />

Menschen und auch heuer pilgern wieder<br />

Zehntausende zu den verschiedensten<br />

Veranstaltungsorten für Sonnwendfeuer,<br />

Feuerwerke und dergleichen. Feuer galt<br />

lange Zeit als einziger Wärmespender für<br />

Heizzwecke und zur Nahrungszubereitung;<br />

brennende Kerzen oder Öllampen<br />

symbolisieren in vielen Glaubensgemeinschaften<br />

das Leben.<br />

Also - unter kontrollierten Bedingungen –<br />

Faszination Feuer.<br />

Aber ebenso verbreiten Brände seit Jahrtausenden<br />

Angst und Schrecken, vom natürlichen<br />

Brand durch Blitzschlag bis hin zu<br />

Kurzschlussbränden mit Brandweiterleitung<br />

in Schächten und Kanälen. Moderne <strong>Brandschutz</strong>techniken<br />

und zeitgemäße Werkstoffe,<br />

richtig eingesetzt und angewandt, können hier<br />

die Gefahrenpotentiale erheblich minimie-<br />

stkarte08_trinkl:Layout 1 31.03.2008 12:49 Uhr Seite 1<br />

VERBRENNEN<br />

Sie sich nicht die Finger!<br />

Vorbeugen durch baulichen <strong>Brandschutz</strong><br />

www.isolierverband.at<br />

ren. Unter den möglichen <strong>Brandschutz</strong>maßnahmen<br />

ist die wahrscheinlich nachhaltigste<br />

der vorbeugende bauliche <strong>Brandschutz</strong>. Einmal<br />

richtig dimensioniert und montiert heißt<br />

richtig investiert. Folgekosten für periodische<br />

Wartungs - oder Servicearbeiten entfallen im<br />

Gegensatz zu anderen Methoden des <strong>Brandschutz</strong>es<br />

hier gänzlich, abgesehen von Ergänzungen<br />

bei Umbauten etc.<br />

Entsprechende Dämmstoffe verringern<br />

die Gebäudebrandlast und wirken zusätzlich<br />

schalldämmend.<br />

Nur – <strong>Brandschutz</strong> ist nicht gleich <strong>Brandschutz</strong>.<br />

Leider werden <strong>Brandschutz</strong>massnahmen<br />

immer wieder (so wie auch andere<br />

Tätigkeiten) von Personen oder Firmen<br />

ausgeführt, die weder durch die Gewerbeordnung<br />

befugt sind, solche Arbeiten auszuführen,<br />

noch die für <strong>Brandschutz</strong>tätigkeiten<br />

erforderliche, umfassende und einschlä-<br />

BRANDVERHÜTUNG 1/2007<br />

BRANDVERHÜTUNG 2/2008


gige Ausbildung haben. Hervorragend aufgebaute<br />

Baukastensysteme verschiedener<br />

Anbieter verleiten hier zu möglicherweise<br />

folgenschwerer Eigeninitiative. Wo es um<br />

den Schutz von Leib und Leben geht, sollte<br />

ausschließlich eine Fachfirma eingesetzt<br />

und tätig werden. Kurs - oder Seminarbestätigungen<br />

diverser Hersteller und Vertriebsfirmen<br />

berechtigen nicht zur eigenständigen<br />

Durchführung solcher Arbeiten. Selbst bei der<br />

Beschäftigung von Dämmunternehmungen<br />

ist darauf zu achten, dass der <strong>Brandschutz</strong><br />

Inhalt der Gewerbeberechtigung ist.<br />

Entsprechende Sicherheit für Planer und<br />

Bauherrn bietet hier u.a. der Einsatz eines<br />

VÖDU-Mitgliedsbetriebes mit einem Vollgewerbeschein<br />

für Wärme-, Kälte-, Schall- und<br />

Branddämmung, oder einer speziell auf den<br />

baulichen <strong>Brandschutz</strong> abgestimmten Gewerbeberechtigung<br />

(Teilgewerbeschein).<br />

Laufende Weiterbildung in Zusammenarbeit<br />

mit dem Institut für <strong>Brandschutz</strong>technik und<br />

Sicherheitsforschung in Linz, periodische<br />

Mitgliederinformationen und die Erarbeitung<br />

von Regelwerken und Ausführungsrichtlinien<br />

für den <strong>Brandschutz</strong> (z.B. in Zusammenar-<br />

Postkarte08_trinkl:Layout 1 31.03.2008 12:50 Uhr Seite 2<br />

RUFEN SIE UNS AN -<br />

bevor es wirklich brennt!<br />

1. Fachberatung baulicher <strong>Brandschutz</strong>, Wärme-, Kälte- und Schalldämmung<br />

2. praktisches Wissen aus 1. Hand<br />

3. kompetente, langfristige Partnerschaft am Bau (Im Bezug auf Haftungen)<br />

<strong>Brandschutz</strong><br />

Sichern Sie sich und Ihre Objekte rechtzeitig ab!<br />

Unsere BRANDVERHÜTUNG Mitglieder beraten Sie gerne 2/2008 – neutral und unverbindlich!<br />

21<br />

Sie finden unsere Mitglieder auf: www.isolierverband.at<br />

Wärme-, Kälte-, Schall- und <strong>Brandschutz</strong>dämmung gemäß Önormen<br />

beit mit dem BMWA) sowie regelmäßige<br />

Kontakte mit den Herstellerrepräsentanten<br />

gewährleisten hier den erforderlichen hohen<br />

Standard.<br />

Also „ Rufen Sie uns an, bevor es brennt“<br />

VÖDU – Fachfirmen für alle Arten des vorbeugenden,<br />

baulichen <strong>Brandschutz</strong>es, im<br />

Speziellen für Abschottungen, sowie Lüftungs-<br />

und Bauteilverkleidungen finden Sie<br />

unter Mitglieder auf unserer Website<br />

www.isolierverband.at<br />

Außerdem haben Sie die Möglichkeit zum<br />

Download von Publikationen und Ausführungsrichtlinien.<br />

Für spezielle Auskünfte stehen<br />

Ihnen unsere Fachreferenten gerne zur<br />

Verfügung.<br />

Kontakt über das Sekretariat unter<br />

info@isolierverband.at<br />

Grafik und Druck: www.schmidundschuetz.com


Information<br />

�����������������<br />

Neue Normen für die Feuerwehr<br />

Schutzkleidung, Unterflurhydranten, Feuerwehrdruckschläuche<br />

und Feuerwehr-Bedienfeld für Objektfunkanlagen<br />

Bildquelle: pixelio.de<br />

22<br />

Wien (ON prm, 2007-10-26) Die Welt der<br />

Feuerwehrnormen ist in Bewegung. Mit<br />

1. September 2007 wurden insgesamt vier<br />

Normen herausgegeben, die einerseits die<br />

Sicherheit von Feuerwehrmännern erhöhen,<br />

andererseits Festlegungen für die bei<br />

Brand- und Katastropheneinsätzen benötigten<br />

Geräte treffen.<br />

• ÖNORM EN 15614 legt Prüfverfahren und Mindestleistungsanforderungen für<br />

Schutzkleidung fest, die den Körper des Trägers – außer Kopf, Hände und Füße<br />

– schützen soll und die für den Einsatz bei der Brandbekämpfung im freien Gelände<br />

und den damit verbundenen Aktivitäten bestimmt ist. Diese Kleidung bietet<br />

keinen Schutz für den Fall, dass der Träger vom Feuer eingeschlossen ist.<br />

Sie behandelt die allgemeine Ausführung der Bekleidung, die Mindestleistungsstufe<br />

der verwendeten Materialien und die dazu gehörenden Prüfverfahren und<br />

Klassifizierungen.<br />

• ÖNORM EN 14339 regelt Anforderungen, Prüfverfahren und Kennzeichnung<br />

für Unterflurhydranten für Feuerlöschzwecke und beschreibt die Konformitätsbewertung.<br />

Sie gilt für Hydranten für Trink- und Nichttrinkwasser sowie für gefiltertes<br />

Wasser.<br />

• ÖNORM F 2105 enthält Anforderungen, Prüfungen und Bestimmungen von<br />

Feuerwehr-Druckschläuchen. Gegenüber der bisher gültigen Ausgabe (1986)<br />

wird in der neuen Version nicht mehr zwischen innen beschichteten Schläuchen<br />

und innen- und außenbeschichteten Schläuchen unterschieden, statt dessen<br />

wurden zwei Klassen eingeführt. Aufgrund von neuen Werkstoffanforderungen<br />

kam es zu einer Erhöhung der Gewichte von Feuerwehrschläuchen.<br />

• ÖNORM F 3034 beschreibt Anforderungen und Prüfverfahren für das OBF<br />

(Objektfunkbedienfeld). Das ist die Bedieneinrichtung für die Objektfunkanlage<br />

gemäß der Technischen Richtlinie für Vorbeugenden <strong>Brandschutz</strong> TRVB S 159,<br />

die die (Funk-) Kommunikation in Gebäuden für die Feuerwehr ermöglicht.<br />

Hinweis<br />

Erhältlich ist<br />

Im Webshop erhältlich sind<br />

ÖNORM EN 15614 Schutzkleidung für die<br />

Feuerwehr - Laborprüfverfahren und Leistungsanforderungen<br />

für Schutzkleidung für<br />

die Brandbekämpfung im freien Gelände<br />

ÖNORM EN 14339 Unterflurhydranten<br />

ÖNORM F 2105 Feuerwehrdruckschläuche<br />

- Anforderungen, Prüfung, Normkennzeichnung<br />

ÖNORM F 3034 Ausführung des Feuerwehr-Bedienfeldes<br />

für Objektfunkanlagen<br />

(OBF)<br />

im Webshop<br />

http://www.on-norm.at/shop<br />

Medienkontakt<br />

Dr. Johannes Stern<br />

PR & Medien<br />

ON Österreichisches Normungsinstitut<br />

1020 Wien, Heinestraße 38<br />

Tel. +43 1 213 00-317<br />

Fax +43 1 213 00-327<br />

E-Mail: johannes.stern@on-norm.at<br />

Internet: http://www.on-norm.at<br />

PR-ID: 0040-2007-10-26 /<br />

neue_normen_feuerwehr<br />

BRANDVERHÜTUNG 1/2007<br />

BRANDVERHÜTUNG 2/2008<br />

ON Österreichisches Normungsinstitut Bestellungen: Seite<br />

Verkauf: 1020 Wien, Heinestraße 38 Webshop: http://www.on-norm.at/shop, E-Mail: sales@on-norm.at<br />

geöffnet: Mo–Do 8:30–16:00 Uhr, Fr 8:30–12:00 Uhr Tel.: 01 213 00-805, Fax: 01 213 00-818 1


Hydranten - europäisch<br />

Hydranten sind fixer Bestandteil des Stadtbilds. Hier hat die Feuerwehr bei<br />

der Brandbekämpfung raschen und direkten Zugang zum Löschwasser.<br />

Internationale Linzer<br />

<strong>Brandschutz</strong>tage<br />

Versteckte Sicherheitsrisiken in Krankenhäusern<br />

und Pflegeeinrichtungen<br />

Neuerungen bei technischen <strong>Brandschutz</strong>anlagen<br />

Neue Trends – Hochhaus- und Industriebauten<br />

Linz/Oberösterreich<br />

Landeskulturzentrum Ursulinenhof<br />

Anmeldung und Information:<br />

T: +43/(0)732/7617-843<br />

E: seminare@ibs-austria.at<br />

I: www.ibs-austria.at<br />

Wien (ON prm, 2007-06-05) Seit 1. Juni 2007<br />

sind nun auch Überflurhydranten „europäisch“.<br />

Grundlage dafür ist die neue ÖNORM<br />

EN 14384. Sie legt die Mindestanforderungen<br />

und Prüfverfahren, die Kennzeichnung und<br />

die Konformitätsbewertung für Überflurhydranten<br />

für Feuerlöschzwecke fest. Sie gilt für<br />

Hydranten für Trink- und Nichttrinkwasser<br />

sowie für gefiltertes Wasser.<br />

Unterflurhydranten sind in ÖNORM EN 14339<br />

Bildquelle: ON prm<br />

geregelt. Als Ergänzung dazu hat das ON-<br />

Komitee ON-K 041 „Feuerwehrtechnik und <strong>Brandschutz</strong>wesen“ die ÖNORM<br />

F 2010 überarbeitet. Sie regelt nationale Festlegungen zur EN 14384 und legt<br />

Abmessungen, Typenbezeichnungen sowie Größe und Anzahl der Abgänge<br />

von Überflurhydranten für die Brandbekämpfung, Nenndruckstufe PN 16, fest.<br />

Neu herausgegeben wurde auch ÖNORM F 2012, in der die Anforderungen für<br />

Betätigungsschlüssel für Über- und Unterflurhydranten geregelt sind.<br />

22./23.<br />

Okt.<br />

Hinweis<br />

Veranstaltung<br />

Erhältlich sind<br />

ÖNORM EN 14384 Überflurhydranten<br />

ÖNORM F 2010 Überflurhydranten für die<br />

Brandbekämpfung – Nationale Festlegungen<br />

zu ÖNORM EN 14384<br />

ÖNORM EN 14339 Unterflurhydranten<br />

ÖNORM F 2012 Betätigungsschlüssel für<br />

Hydranten<br />

im Webshop<br />

http://www.on-norm.at/shop<br />

Medienkontakt<br />

Dr. Johannes Stern<br />

PR & Medien<br />

ON Österreichisches Normungsinstitut<br />

1020 Wien, Heinestraße 38<br />

Tel. (+43 1) 213 00-317<br />

Fax (+43 1) 213 00-327<br />

E-Mail: johannes.stern@on-norm.at<br />

Internet: http://www.on-norm.at<br />

PR-ID: 918.2831-2007-06-05 / hydranten<br />

ON Internationale Österreichisches Fachtagung Normungsinstitut für Planer, <strong>Brandschutz</strong>beauftragte, Bestellungen: Behörden und Fachfirmen.<br />

Verkauf: 1020 Wien, Heinestraße 38 Webshop: http://www.on-norm.at/shop, E-Mail: sales@on-norm.at<br />

Seite<br />

geöffnet: Mo–Do 8:30–16:00 Uhr, Fr 8:30–12:00 Uhr Tel.: (01) 213 00-805, Fax: (01) 213 00-818 1<br />

BRANDVERHÜTUNG 2/2008 23


Fortbildung<br />

KURSPROGRAMM Sommer/Herbst 2008<br />

Datum Kurs Nr. Titel Uhrzeit Euro<br />

22.07.2008 0837 Modul 1 - Ausbildung zum <strong>Brandschutz</strong>wart 09:00 - 16:00 119,--<br />

23.+24.7.2008 0838 Modul 2 - Ausbildung zum <strong>Brandschutz</strong>beauftragten<br />

24<br />

jeweils<br />

09:00 - 16:00<br />

238,--<br />

09.09.2008 0817 Modul 1 - Ausbildung zum <strong>Brandschutz</strong>wart 09:00 - 16:00 119,--*<br />

10.+11.9.2008 0818 Modul 2 - Ausbildung zum <strong>Brandschutz</strong>beauftragten<br />

jeweils<br />

09:00 - 16:00<br />

238,--*<br />

23.09.2008 0841 Modul 1 - Ausbildung zum <strong>Brandschutz</strong>wart 09:00 - 16:00 119,--*<br />

30.09.2008 0819 <strong>Brandschutz</strong>seminar für BSB in Schulen 09:00 - 16:00 119,--*<br />

02.10.2008 0820 <strong>Brandschutz</strong> in der Elektrotechnik 09:00 - 16:00 119,--*<br />

07.10.2008 0821 Modul 1 - Ausbildung zum <strong>Brandschutz</strong>wart 09:00 - 16:00 119,--*<br />

14.+15.10.2008 0842 Modul 2 - Ausbildung zum <strong>Brandschutz</strong>beauftragten<br />

8124 Übelbach, Gleinalmstraße 73<br />

jeweils<br />

09:00 - 16:00<br />

238,--*<br />

21.10.2008 0822 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen 09:00 - 16:00 119,--*<br />

BRANDVERHÜTUNG 1/2007<br />

BRANDVERHÜTUNG 2/2008


8124 Übelbach, Gleinalmstraße 73<br />

BRANDVERHÜTUNG 2/2008<br />

Anfragen und Anmeldungen an die<br />

Landesstelle für Brandverhütung in Steiermark<br />

8010 Graz, Roseggerkai 3<br />

Telefon: 0 316 / 82 74 71, Fax: 0 316 / 82 74 71 - 21<br />

E-Mail: brandverhuetung@bv-stmk.at<br />

Fortbildung<br />

Datum Kurs Nr. Titel Uhrzeit Euro<br />

28.10.2008 0823 Fortbildungsseminar für <strong>Brandschutz</strong>beauftragte 09:00 - 16:00 119,--*<br />

04.11.2008 0824 N3 - <strong>Brandschutz</strong> für Betriebe mit erhöhter Gefährdung 09:00 - 16:00 119,--*<br />

13.11.2008 0825<br />

Brandmeldeanlagen -<br />

Betreuung und Wartung für Betreiber<br />

09:00 - 16:00 119,--*<br />

18.11.2008 0826 Modul 1 - Ausbildung zum <strong>Brandschutz</strong>wart 09:00 - 16:00 119,--*<br />

25.11.2008 0827 Seminar für Bausachverständige 09:00 - 16:00 119,--*<br />

1.+2.12.2008 0843 Modul 2 - Ausbildung zum <strong>Brandschutz</strong>beauftragten<br />

09.12.2008 0828<br />

N4 - <strong>Brandschutz</strong> für Betriebe mit besonders<br />

schützenswürdigen Einrichtungen<br />

KURSPROGRAMM Sommer/Herbst 2008<br />

jeweils<br />

09:00 - 16:00<br />

238,--*<br />

09:00 - 16:00 119,--*<br />

* Ab 1. September 2008 werden unsere Seminare - um die gewohnte Qualität zu sichern und<br />

zu steigern - treuhänderisch von der WK - Consulting verwaltet. Als Referenten bleiben weiterhin<br />

die Mitarbeiter der Landesstelle für Brandverhütung in Steiermark tätig. Auf Grund dieser<br />

Umstrukturierung werden nunmehr zusätzlich 20 % MWSt. in Rechnung gestellt.<br />

25


Fortbildung<br />

BRANDVERHÜTUNG 1/2007<br />

BRANDVERHÜTUNG 2/2008


Fortbildung<br />

Folgende Veranstaltungen werden von der Landesstelle für Brandverhütung des Bundeslandes Niederösterreich<br />

angeboten und sind direkt über diese, www.brandverhuetung-noe.at, office@brandverhuetung-noe.at,<br />

Fax 02272/61910-16680 oder 02272/61910-16822 oder Langenlebarnerstraße<br />

106, 3430 Tulln, zu buchen.<br />

Ausbildung zum <strong>Brandschutz</strong>wart - Modul 1<br />

Kurstermine<br />

06.10.2008 - 1 tägig<br />

02.03.2009 - 1 tägig<br />

04.05.2009 - 1 tägig<br />

Ausbildung zum <strong>Brandschutz</strong>beauftragten - Modul 2<br />

Kurstermine<br />

07.10.-08.10.2008 - 2 tägig<br />

03.03.-04.03.2009 - 2 tägig<br />

05.05.-06.05.2009 - 2 tägig<br />

Betreiber von Brandmeldeanlagen<br />

Kurstermine<br />

23.10.2008: 08.00 - 12.00 Uhr - 1/2 tägig<br />

Betreiber von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen<br />

Kurstermine<br />

23.10.2008: 13.00 - 16.00 Uhr - 1/2 tägig<br />

Seminar - N2 Nutzungsbezogenes Seminar für Betriebe<br />

mit erhöhter Brandgefahr<br />

Kurstermine<br />

30.10.2008 - 1 tägig<br />

Betreiber von Sprinkler- und EAL-Anlagen<br />

Kurstermine<br />

20.11.2008 - 1 tägig<br />

Kursort<br />

Tulln<br />

Kursort<br />

Tulln<br />

Kursort<br />

Tulln<br />

Kursort<br />

Tulln<br />

Kursort<br />

Tulln<br />

Kursort<br />

Tulln<br />

BRANDVERHÜTUNG 2/2008 27


BRANDVERHÜTUNG 1/2007<br />

BRANDVERHÜTUNG 2/2008

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!