budoka der - Dachverband für Budotechniken Nordrhein-Westfalen ...
budoka der - Dachverband für Budotechniken Nordrhein-Westfalen ...
budoka der - Dachverband für Budotechniken Nordrhein-Westfalen ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
NW Dan-Kollegium JUDO<br />
Unterschiede ...<br />
... sind ganz normal. Die<br />
Farben unserer Gürtel zeigen<br />
das. Auch die Gewichtsklassen<br />
<strong>der</strong> Judoka sind Unterschiede.<br />
Wenn wir beim Körpergewicht<br />
keine Unterschiede machen<br />
würden, würde das zu Vor- o<strong>der</strong><br />
Nachteilen führen. Unterschiede<br />
sind also kein Problem, wenn<br />
man sie erklären kann. Kann<br />
man das nicht, sollten die Unterschiede<br />
ausgeräumt werden,<br />
mit <strong>der</strong> Zeit jedenfalls. Ich denke<br />
dabei an die Regelungen in<br />
<strong>der</strong> Grundsatzordnung <strong>für</strong> das<br />
Prüfungswesen im DJB<br />
(DJBGO) und daran, wie das<br />
NWDK sich dazu verhalten<br />
will. Es geht nicht um Prüfungsinhalte,<br />
son<strong>der</strong>n um die Regelungen<br />
in Abschnitt 2.4 <strong>der</strong><br />
DJBGO, die als Kapitel 3 Bestandteil<br />
<strong>der</strong> Kyu-Prüfungsordnung<br />
(KyuPO) vom 30.11.2004<br />
ist. Die DJBGO „bestimmt den<br />
Rahmen, an dem sich die Prüfungsordnungen<br />
<strong>der</strong> Landesverbände<br />
zu orientieren haben.“<br />
Obwohl die Rahmenregelungen<br />
in <strong>der</strong> DJBGO <strong>für</strong> Kyu- und<br />
Dan-Prüfungen formuliert sind,<br />
sollen die Regelungen in Abschnitt<br />
2.4 zur Bewertung von<br />
Prüfungsleistungen und Vorkenntnissen<br />
sowie zum Ausgleich<br />
schlechter Prüfungsleistungen<br />
bei Dan-Prüfungen innerhalb<br />
des NWDK nicht angewendet<br />
werden. Zumindest so<br />
lange nicht, wie <strong>der</strong> DJB noch<br />
keine Dan-Prüfungsordnung<br />
verabschiedet hat, die auf <strong>der</strong><br />
neuen KyuPO aufbaut. Die<br />
Regelungen in <strong>der</strong> DJBGO zur<br />
Bewertung und zu den Ausgleichmöglichkeiten<br />
gehen, was<br />
die Dan-Prüfungen angeht, also<br />
momentan ins Leere. Das jedenfalls<br />
ist die herrschende Meinung<br />
in <strong>der</strong> Vorstandsumgebung<br />
des NWDK, weshalb das<br />
NWDK bei Dan-Prüfungen<br />
Leistungen und Vorkenntnisse<br />
auch weiterhin so bewerten und<br />
beim Ausgleich schlechter Leistungen<br />
auch weiterhin so verfahren<br />
will, wie es das bisher<br />
getan hat. Nun unterscheidet<br />
sich die Praxis bei Dan-Prüfungen<br />
aber sehr von den Regelun-<br />
gen, die ab dem 1.8.2005 bei<br />
Kyu-Prüfungen anzuwenden<br />
sind. Die nachstehende Gegenüberstellung<br />
verdeutlicht das.<br />
Kyu-Prüfungen Dan-Prüfungen<br />
Bewertung von (-) nicht ausreichende 1 Pkt.: ungenügende<br />
Prüfungsleistungen (+) ausreichende 2 Pkte.: mangelhafte<br />
(++) gute/sehr gute 3 Pkte.: nicht befriedigende<br />
Leistungen; 4 Pkte.: befriedigende<br />
die Prüfung ist bestanden, wenn 5 Pkte.: gute<br />
die Leistungen in allen Prüfungs- 6 Pkte.: sehr gute<br />
fächern ausreichend (+) sind. Leistungen;<br />
die Prüfung ist bestanden,<br />
wenn die Leistungen in<br />
allen Prüfungsfächern<br />
befriedend (4 Pkte.) sind.<br />
Ausgleich schlechter Nicht ausreichende Prüfungs- Nicht befriedigende,<br />
Prüfungsleistungen leistungen in höchstens einem mangelhafte und unge-<br />
Prüfungsfach können durch nügende Prüfungsgute/sehr<br />
gute Leistungen in leistungen können durch<br />
mindestens zwei an<strong>der</strong>en befriedigende, gute und<br />
Prüfungsfächern ausgeglichen sehr gute Prüfungswerden.<br />
leistungen ausgeglichen<br />
werden. Die Prüfung ist<br />
bestanden, wenn die<br />
rechnerische Gesamtbewertung<br />
4 Punkte ist.<br />
Bewertung von Das Fach Vorkenntnisse kann Das Fach Vorkenntnisse<br />
Vorkenntnissen nicht ausgeglichen werden o<strong>der</strong> wird zum Ausgleich<br />
zum Ausgleich nicht ausreichen- schlechter Prüfungs<strong>der</strong><br />
Prüfungsleistungen heran- leistungen herangezogen.<br />
gezogen werden.<br />
Bewertung von Prüfungsleistungen<br />
Bei Dan-Prüfungen können<br />
Leistungen mit Punkten von<br />
eins bis sechs zweifellos differenzierter<br />
bewertet werden als<br />
mit dem System (-), (+) und<br />
(++). Und deshalb ist es gut,<br />
auch weiterhin diesen Unterschied<br />
zu machen. Dies trägt<br />
dem Anspruch an zukünftige<br />
Dan-Träger und Dan-Trägerinnen<br />
Rechnung, beispielsweise<br />
auch zwischen den Techniken in<br />
Praxis und Theorie genauer<br />
differenzieren zu können und,<br />
was die Lösung von Problemen<br />
angeht, auch variabler zu sein.<br />
So <strong>der</strong> Anspruch.<br />
Ausgleich nicht ausreichen<strong>der</strong><br />
Prüfungsleistungen<br />
Bei Dan-Prüfungen können<br />
schlechte Bewertungen durch<br />
gute ausgeglichen werden; rechnerisch<br />
müssen im Mittel immer<br />
mindestens vier Punkte herauskommen.<br />
Was das angeht, so ist<br />
die Regelung in Abschnitt 2.4<br />
<strong>der</strong> DJBGO „Nicht ausreichende<br />
Prüfungsleistungen in höchstens<br />
einem Prüfungsfach können<br />
durch gute/sehr gute Leistungen<br />
in mindestens zwei an<strong>der</strong>en<br />
Prüfungsfächern ausgeglichen<br />
werden.“ wesentlich schärfer als<br />
die Praxis bei Dan-Prüfungen.<br />
Ein Kyu-Aspirant mit einem (-)<br />
in einem Prüfungsfach benötigt<br />
in zwei an<strong>der</strong>en Fächern jeweils<br />
die Bewertung (++), um die<br />
Prüfung noch zu bestehen. Hat<br />
<strong>der</strong> Kyu-Aspirant gar in zwei<br />
Fächern jeweils ein (-), kann er<br />
die Prüfung beenden, egal, zu<br />
wie vielen Leistungen mit <strong>der</strong><br />
Bewertung (++) er vielleicht<br />
noch im Stande wäre o<strong>der</strong> wie<br />
viel er davon schon gezeigt hat.<br />
Da geht es dem Dan-Aspiranten<br />
wesentlich besser: eine mit zwei<br />
Punkten bewertete und damit<br />
wahrlich schlechte Kata kann er<br />
mit jeweils mindestens fünf<br />
Punkten in zwei an<strong>der</strong>en Prüfungsfächern<br />
ausgleichen: 2 + 5<br />
+ 5 = 12 : 3 Fächer = 4 Punkte.<br />
Sogar jeweils drei Punkte, also<br />
„nicht bestanden“, in zwei Prüfungsfächern<br />
können mit jeweils<br />
mindestens fünf Punkten in<br />
zwei an<strong>der</strong>en Fächern ausgeglichen<br />
werden (3 + 3 + 5 + 5 =<br />
16 : 4 Fächer = 4 Punkte), wobei<br />
die Vorkenntnisse herange-<br />
zogen werden dürfen.<br />
Obwohl diese Unterschiede<br />
erst einmal so bestehen, sind sie<br />
doch nicht sinnvoll. Ich denke,<br />
dass sich <strong>der</strong> DJB unter Berücksichtigung<br />
des Systems (-), (+)<br />
und (++) bei Kyu-Prüfungen ein<br />
qualitativ gleichwertiges System<br />
zum Ausgleich schlechter Leistungen<br />
bei Dan-Prüfungen überlegen<br />
sollte. Zum Beispiel, dass<br />
nicht befriedigende Leistungen<br />
(3 Punkte) in höchstens einem<br />
Prüfungsfach durch mindestens<br />
gute Leistungen (5 Punkte) in<br />
zwei an<strong>der</strong>en Prüfungsfächern<br />
ausgeglichen werden können.<br />
Nicht befriedigende Leistungen<br />
in mehr als einem Prüfungsfach<br />
sowie mangelhafte und ungenügende<br />
Leistungen sollten meiner<br />
Ansicht nach nicht ausgeglichen<br />
werden können. Eine solche<br />
Regelung entspräche nach meiner<br />
Auffassung qualitativ <strong>der</strong>jenigen,<br />
die ab dem 1.8.2005 bei<br />
Kyu-Prüfungen gilt.<br />
<strong>der</strong> <strong>budoka</strong> 7-8/2005 33