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budoka der - Dachverband für Budotechniken Nordrhein-Westfalen ...

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NW Dan-Kollegium JUDO<br />

Unterschiede ...<br />

... sind ganz normal. Die<br />

Farben unserer Gürtel zeigen<br />

das. Auch die Gewichtsklassen<br />

<strong>der</strong> Judoka sind Unterschiede.<br />

Wenn wir beim Körpergewicht<br />

keine Unterschiede machen<br />

würden, würde das zu Vor- o<strong>der</strong><br />

Nachteilen führen. Unterschiede<br />

sind also kein Problem, wenn<br />

man sie erklären kann. Kann<br />

man das nicht, sollten die Unterschiede<br />

ausgeräumt werden,<br />

mit <strong>der</strong> Zeit jedenfalls. Ich denke<br />

dabei an die Regelungen in<br />

<strong>der</strong> Grundsatzordnung <strong>für</strong> das<br />

Prüfungswesen im DJB<br />

(DJBGO) und daran, wie das<br />

NWDK sich dazu verhalten<br />

will. Es geht nicht um Prüfungsinhalte,<br />

son<strong>der</strong>n um die Regelungen<br />

in Abschnitt 2.4 <strong>der</strong><br />

DJBGO, die als Kapitel 3 Bestandteil<br />

<strong>der</strong> Kyu-Prüfungsordnung<br />

(KyuPO) vom 30.11.2004<br />

ist. Die DJBGO „bestimmt den<br />

Rahmen, an dem sich die Prüfungsordnungen<br />

<strong>der</strong> Landesverbände<br />

zu orientieren haben.“<br />

Obwohl die Rahmenregelungen<br />

in <strong>der</strong> DJBGO <strong>für</strong> Kyu- und<br />

Dan-Prüfungen formuliert sind,<br />

sollen die Regelungen in Abschnitt<br />

2.4 zur Bewertung von<br />

Prüfungsleistungen und Vorkenntnissen<br />

sowie zum Ausgleich<br />

schlechter Prüfungsleistungen<br />

bei Dan-Prüfungen innerhalb<br />

des NWDK nicht angewendet<br />

werden. Zumindest so<br />

lange nicht, wie <strong>der</strong> DJB noch<br />

keine Dan-Prüfungsordnung<br />

verabschiedet hat, die auf <strong>der</strong><br />

neuen KyuPO aufbaut. Die<br />

Regelungen in <strong>der</strong> DJBGO zur<br />

Bewertung und zu den Ausgleichmöglichkeiten<br />

gehen, was<br />

die Dan-Prüfungen angeht, also<br />

momentan ins Leere. Das jedenfalls<br />

ist die herrschende Meinung<br />

in <strong>der</strong> Vorstandsumgebung<br />

des NWDK, weshalb das<br />

NWDK bei Dan-Prüfungen<br />

Leistungen und Vorkenntnisse<br />

auch weiterhin so bewerten und<br />

beim Ausgleich schlechter Leistungen<br />

auch weiterhin so verfahren<br />

will, wie es das bisher<br />

getan hat. Nun unterscheidet<br />

sich die Praxis bei Dan-Prüfungen<br />

aber sehr von den Regelun-<br />

gen, die ab dem 1.8.2005 bei<br />

Kyu-Prüfungen anzuwenden<br />

sind. Die nachstehende Gegenüberstellung<br />

verdeutlicht das.<br />

Kyu-Prüfungen Dan-Prüfungen<br />

Bewertung von (-) nicht ausreichende 1 Pkt.: ungenügende<br />

Prüfungsleistungen (+) ausreichende 2 Pkte.: mangelhafte<br />

(++) gute/sehr gute 3 Pkte.: nicht befriedigende<br />

Leistungen; 4 Pkte.: befriedigende<br />

die Prüfung ist bestanden, wenn 5 Pkte.: gute<br />

die Leistungen in allen Prüfungs- 6 Pkte.: sehr gute<br />

fächern ausreichend (+) sind. Leistungen;<br />

die Prüfung ist bestanden,<br />

wenn die Leistungen in<br />

allen Prüfungsfächern<br />

befriedend (4 Pkte.) sind.<br />

Ausgleich schlechter Nicht ausreichende Prüfungs- Nicht befriedigende,<br />

Prüfungsleistungen leistungen in höchstens einem mangelhafte und unge-<br />

Prüfungsfach können durch nügende Prüfungsgute/sehr<br />

gute Leistungen in leistungen können durch<br />

mindestens zwei an<strong>der</strong>en befriedigende, gute und<br />

Prüfungsfächern ausgeglichen sehr gute Prüfungswerden.<br />

leistungen ausgeglichen<br />

werden. Die Prüfung ist<br />

bestanden, wenn die<br />

rechnerische Gesamtbewertung<br />

4 Punkte ist.<br />

Bewertung von Das Fach Vorkenntnisse kann Das Fach Vorkenntnisse<br />

Vorkenntnissen nicht ausgeglichen werden o<strong>der</strong> wird zum Ausgleich<br />

zum Ausgleich nicht ausreichen- schlechter Prüfungs<strong>der</strong><br />

Prüfungsleistungen heran- leistungen herangezogen.<br />

gezogen werden.<br />

Bewertung von Prüfungsleistungen<br />

Bei Dan-Prüfungen können<br />

Leistungen mit Punkten von<br />

eins bis sechs zweifellos differenzierter<br />

bewertet werden als<br />

mit dem System (-), (+) und<br />

(++). Und deshalb ist es gut,<br />

auch weiterhin diesen Unterschied<br />

zu machen. Dies trägt<br />

dem Anspruch an zukünftige<br />

Dan-Träger und Dan-Trägerinnen<br />

Rechnung, beispielsweise<br />

auch zwischen den Techniken in<br />

Praxis und Theorie genauer<br />

differenzieren zu können und,<br />

was die Lösung von Problemen<br />

angeht, auch variabler zu sein.<br />

So <strong>der</strong> Anspruch.<br />

Ausgleich nicht ausreichen<strong>der</strong><br />

Prüfungsleistungen<br />

Bei Dan-Prüfungen können<br />

schlechte Bewertungen durch<br />

gute ausgeglichen werden; rechnerisch<br />

müssen im Mittel immer<br />

mindestens vier Punkte herauskommen.<br />

Was das angeht, so ist<br />

die Regelung in Abschnitt 2.4<br />

<strong>der</strong> DJBGO „Nicht ausreichende<br />

Prüfungsleistungen in höchstens<br />

einem Prüfungsfach können<br />

durch gute/sehr gute Leistungen<br />

in mindestens zwei an<strong>der</strong>en<br />

Prüfungsfächern ausgeglichen<br />

werden.“ wesentlich schärfer als<br />

die Praxis bei Dan-Prüfungen.<br />

Ein Kyu-Aspirant mit einem (-)<br />

in einem Prüfungsfach benötigt<br />

in zwei an<strong>der</strong>en Fächern jeweils<br />

die Bewertung (++), um die<br />

Prüfung noch zu bestehen. Hat<br />

<strong>der</strong> Kyu-Aspirant gar in zwei<br />

Fächern jeweils ein (-), kann er<br />

die Prüfung beenden, egal, zu<br />

wie vielen Leistungen mit <strong>der</strong><br />

Bewertung (++) er vielleicht<br />

noch im Stande wäre o<strong>der</strong> wie<br />

viel er davon schon gezeigt hat.<br />

Da geht es dem Dan-Aspiranten<br />

wesentlich besser: eine mit zwei<br />

Punkten bewertete und damit<br />

wahrlich schlechte Kata kann er<br />

mit jeweils mindestens fünf<br />

Punkten in zwei an<strong>der</strong>en Prüfungsfächern<br />

ausgleichen: 2 + 5<br />

+ 5 = 12 : 3 Fächer = 4 Punkte.<br />

Sogar jeweils drei Punkte, also<br />

„nicht bestanden“, in zwei Prüfungsfächern<br />

können mit jeweils<br />

mindestens fünf Punkten in<br />

zwei an<strong>der</strong>en Fächern ausgeglichen<br />

werden (3 + 3 + 5 + 5 =<br />

16 : 4 Fächer = 4 Punkte), wobei<br />

die Vorkenntnisse herange-<br />

zogen werden dürfen.<br />

Obwohl diese Unterschiede<br />

erst einmal so bestehen, sind sie<br />

doch nicht sinnvoll. Ich denke,<br />

dass sich <strong>der</strong> DJB unter Berücksichtigung<br />

des Systems (-), (+)<br />

und (++) bei Kyu-Prüfungen ein<br />

qualitativ gleichwertiges System<br />

zum Ausgleich schlechter Leistungen<br />

bei Dan-Prüfungen überlegen<br />

sollte. Zum Beispiel, dass<br />

nicht befriedigende Leistungen<br />

(3 Punkte) in höchstens einem<br />

Prüfungsfach durch mindestens<br />

gute Leistungen (5 Punkte) in<br />

zwei an<strong>der</strong>en Prüfungsfächern<br />

ausgeglichen werden können.<br />

Nicht befriedigende Leistungen<br />

in mehr als einem Prüfungsfach<br />

sowie mangelhafte und ungenügende<br />

Leistungen sollten meiner<br />

Ansicht nach nicht ausgeglichen<br />

werden können. Eine solche<br />

Regelung entspräche nach meiner<br />

Auffassung qualitativ <strong>der</strong>jenigen,<br />

die ab dem 1.8.2005 bei<br />

Kyu-Prüfungen gilt.<br />

<strong>der</strong> <strong>budoka</strong> 7-8/2005 33

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