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Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV

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Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

zu<br />

Aufgaben und Leistungen der überörtlichen Jugendverbände und<br />

Dachorganisationen im Bereich §§ 11- 14 SGB VIII im Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />

2010 - 2014<br />

- Entwurf vom 14.08.2009 -<br />

Beschlussvorlage BV 12/2009<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

Parkstraße 28<br />

09120 Chemnitz<br />

E-Mail: landesjugendamt@lja.sms.sachsen.de<br />

Web: http://www.slfs.sachsen.de/lja


BV 12/2009 LJHA<br />

Inhalt<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

I Vorüberlegungen<br />

1 Ausgangspunkt und Grundlagen .................................................................... 7<br />

2 Zur Ausgestaltung der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> .................................................. 7<br />

3 Zur Struktur der vorliegenden Planungsdokumentation .............................. 8<br />

II Bestand<br />

1 Einleitung ........................................................................................................ 11<br />

2 Bildungsziele in der überörtlichen <strong>Jugendhilfeplanung</strong> 2006 - 2009 ........ 12<br />

3 Zentrale Bestandsdaten ................................................................................. 14<br />

3.1 Bereitstellung Strukturen zur Umsetzung der Zielstellungen .................... 14<br />

3.2 Aufgaben .................................................................................................. 16<br />

4 Ausgewählte Ergebnisse aus den Bereichen .............................................. 20<br />

4.1 Bereich § 11 SGB VIII ............................................................................... 20<br />

4.2 Bereich §§11/12 SGB VIII ......................................................................... 28<br />

4.3 Bereich § 13 SGB VIII ............................................................................... 37<br />

4.4 Bereich § 14 SGB VIII ............................................................................... 42<br />

4.5 Bereich Übergreifend ................................................................................ 47<br />

4.6 Sonstige Aufgaben und Leistungen .......................................................... 54<br />

5 Qualitative Aspekte ........................................................................................ 56<br />

5.1 Tragfähigkeit der Bildungsziele ................................................................. 56<br />

5.2 Verhältnis von Bildungstagen und grundlegenden Leistungen ................. 58<br />

6 Zusammenfassende Bestandsbewertung ................................................... 60<br />

III Bedarf 2010 - 2014<br />

1 Rahmenbedingungen und Relevanz für den Planungsbereich ................. 65<br />

1.1 Entwicklung von Zielgruppen .................................................................... 65<br />

1.2 Zu Lebenslagen und Orientierungen von Kindern und Jugendlichen ....... 67<br />

1.3 Fachliche Entwicklungen in Bezug auf den Planungsbereich ................... 72<br />

2 Der Anspruch auf und an Bildung ................................................................ 74<br />

2.1 Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung und Beratung ......................... 75<br />

2.2 Außerschulische Jugendbildung ............................................................... 75<br />

2.3 Bildungsangebote auf örtlicher und überörtlicher Ebene .......................... 76<br />

2.4 Grundlegende Leistungen ........................................................................ 76<br />

3 Bildungsziele .................................................................................................. 77<br />

4 Bedarfsaussagen ........................................................................................... 80<br />

4.1 Zur Struktur ............................................................................................... 80<br />

4.2 Bedarfsgrößen .......................................................................................... 81<br />

4.3 Grundlegende Bedarfsaussagen .............................................................. 83<br />

4.3.1 § 11 SGB VIII .................................................................................... 83<br />

4.3.2 §§11/12 SGB VIII .............................................................................. 84<br />

4.3.3 § 13 SGB VIII .................................................................................... 85<br />

4.3.4 § 14 SGB VIII .................................................................................... 86<br />

4.3.5 Übergreifend ..................................................................................... 87<br />

5 Maßnahmeplanung - Umsetzung der Planungsergebnisse ....................... 88<br />

Anlagen<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 3


I<br />

VOR-<br />

ÜBERLEGUNGEN


Vorüberlegungen<br />

6


BV 12/2009 LJHA<br />

I Vorüberlegungen<br />

1 Ausgangspunkt und Grundlagen<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

Das Landesjugendamt nimmt gem. § 80 SGB VIII und den §§ 20 und 21 LJHG die <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

in Bereichen wahr, die sich aus der Aufgabenwahrnehmung der landesweit tätigen<br />

Träger der freien Jugendhilfe und deren Aufgabenspektrum ergeben. Das Planungsfeld Bereichs-<br />

und Projektplanung umfasst die Darstellung und Fortschreibung des überörtlichen Bestands<br />

und Bedarfs und richtet sich an den Planungsschritten des § 80 SGB VIII aus.<br />

Durch den Landesjugendhilfeausschuss wurde am 29.09.2005 zum ersten Mal die <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

zu Aufgaben und Leistungen der überörtlichen Jugendverbände und Dachorganisationen<br />

im Bereich der §§ 11 – 14 SGB VIII verabschiedet. Sie berücksichtigt den Zeitraum 2006 –<br />

2009. (Beschluss 8/2005 LJHA)<br />

Diese Planung wird mit Beginn September 2008 fortgeschrieben. Grundlage ist der entsprechende<br />

Beschluss 08/2008 des LJHA vom 05.06.2008.<br />

2 Zur Ausgestaltung der <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

Die Ausgestaltung der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> der §§ 11 - 14 SGB VIII erfolgte nach der Beschlusslage<br />

des Landesjugendhilfeausschusses in der Umsetzung der Förderstrategie der Staatsregierung<br />

sowie im Rahmen des Beratungsauftrages, der sich aus § 85, Abs. 2 SGB VIII für den überörtlichen<br />

Trägers ergibt.<br />

Auf Grundlage der im Planungsprozess entwickelten Ziele für die Bildungsarbeit gab es einen<br />

intensiven Fachaustausch mit den überörtlichen Dachorganisationen und Verbänden zur Zielgestaltung<br />

und zur Umsetzung von Maßnahmen. In dessen Ergebnis wurden zwischen dem<br />

Landesjugendamt und den überörtlichen Leistungsträgern Zielvereinbarungen für den jeweiligen<br />

Förderzeitraum geschlossen. Inhalt dieser Zielvereinbarungen waren die Festlegung von<br />

Zielschwerpunkten und konkrete Vereinbarungen über strukturelle Rahmenbedingungen und<br />

Maßnamen.<br />

Begleitend wurde durch das Landesjugendamt ein teilstrukturiertes Sachberichtsraster als Form<br />

eines qualitativen Berichtswesens entwickelt (Beschluss LJHA 15/2006).<br />

Ausgestaltung der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 -14 SGB VIII<br />

PLANUNGS-<br />

PROZESS<br />

FÖRDERUNG<br />

JUGENDHILFEPLAN §§ 11-14 SGB VIII<br />

0 Bestand<br />

0 Bedarf<br />

0 Maßnahmen<br />

GRUNDSÄTZLICHE AUSRICHTUNG<br />

AN BILDUNGSZIELEN<br />

0 Formulierung von Bildungszielen<br />

0 Festlegung einer Mindestanzahl<br />

von Bildungsleistungen<br />

AUSWERTUNG DER SACHBERICHTE<br />

0 Auswertung nach<br />

quantitativen Gesichtspunkten<br />

0 Auswertung im fachlichen Kontext<br />

ZIELVEREINBARUNGEN<br />

QUALIFIZIERTES SACHBERICHTSWESEN<br />

0 Zielvereinbarungsgespräche<br />

0 Konkrete Vereinbarungen über Bildungsziele<br />

strukturelle Rahmenbedingungen und Maßnahmen<br />

0 Fachberatung der Träger<br />

0 Bedarfsanpassung auf Grund<br />

aktueller Bedarfslagen<br />

Bild 1: Ausgestaltung der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 -14 SGB VIII; SMS-LJA 2009<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 7


Vorüberlegungen<br />

Ziel war es, ein Informationsmedium zu schaffen, dass zum Einen den zuwendungsrechtlichen<br />

Erfordernissen entspricht und zum Anderen Informationen für die Berichterstattung und die Bestandserfassung<br />

im Rahmen der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> effektiv abbildet und zusammenführt.<br />

Im Zuge der Fortschreibung der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> wurden die vorliegenden Sachberichte<br />

ausgewertet. Dies geschah zunächst in der Erfassung des Bestandes und dessen Bewertung<br />

nach planerischen Aspekten im Abgleich mit den quantitativen Vorgaben der Bedarfsgrößen.<br />

Eine weitere Auswertung der Sachberichte erfolgte in einem fachlichen Kontext auf der Grundlage<br />

qualitativer Bewertungskriterien.<br />

Insgesamt hat sich die Form der Ausgestaltung der Umsetzung der Planung bewährt. Sie ermöglicht<br />

eine innovative Steuerung im Sinne eines prozesshaft geführten Wirksamkeitsdialoges<br />

mit den überörtlichen Trägern und bietet in einem ganzheitlichen Ansatz einen strukturierten<br />

Rahmen für den Beratungsauftrag des Landesjugendamtes als überörtliche Fach- und Dienstleistungsbehörde.<br />

Die Ergebnisse dieses Prozesses dienen als Grundlage für die Forschreibung der <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

im Bereich §§ 11 - 14 SGB VIII und sind Basis für die Reflexion und Nachsteuerung<br />

der Ziele für die Bildungsarbeit überörtlicher Träger.<br />

3 Zur Struktur der vorliegenden Planungsdokumentation<br />

Die vorliegende Planungsdokumentation gliedert sich in drei Teile.<br />

Nach den VORÜBERLEGUNGEN im ersten Teil erfolgt im zweiten Teil BESTAND 2007 die<br />

Darstellung und die Bewertung des Bestandes. Grundlage dafür sind die Sachberichte der Träger<br />

die im Zuge des qualifizierten Sachberichteswesens mit der Datenlage 2007, die im quantitativen<br />

und qualitativen Kontext ausgewertet wurden.<br />

Im dritten Teil BEDARF 2010 - 2014 werden zunächst Rahmenbedingungen und deren Relevanz<br />

für den Planungsprozess benannt und auf die Bildungsziele des Planungsprozesses 2006<br />

- 2009 reflektiert. Anschließend wird das Bildungsverständnis in Bezug auf den Planungsbereich<br />

thematisiert und darauf aufbauend erfolgt die Darstellung der neu formulierten Ziele für die<br />

Bildungsarbeit in der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 -14 SGB VIII.<br />

Innerhalb der Bedarfsdarstellung werden globale Bedarfsgrößen und konkrete Bedarfsaussagen<br />

für die einzelnen Bereich benannt.<br />

Ein abschließender Abschnitt trifft Festlegungen zur Umsetzung der Planungsergebnisse und<br />

für die weitere Ausgestaltung der Maßnahmeplanung.<br />

8


II<br />

BESTAND


BV 12/2009 LJHA<br />

II Bestand<br />

1 Einleitung<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

1.1 Datenlage<br />

Im Folgenden soll der Bestand im Planungsbereich der §§ 11 - 14 SGB VIII beschrieben werden.<br />

Die Daten in der Bestandsdarstellung beziehen sich auf die im Jahr 2007 durch den Freistaat<br />

geförderten Projekte und der damit verbundenen strukturellen Förderung der überörtlichen<br />

Jugendverbände und Dachorganisationen. Grundlage dafür sind das entwickelte qualifizierte<br />

Berichtswesen 1 und die für diesen Zeitraum abgeschlossenen Zielvereinbarungen.<br />

Im Zeitraum zwischen 2007 und 2008 gab es im Rahmen von Bedarfsanpassungen trägerbezogene<br />

Veränderungen in der Personalstruktur bzw. bei Angeboten. Diese werden bei der Bestandsdarstellung<br />

gesondert ausgewiesen und im Text mit Zeitbezug ausdrücklich benannt. Die<br />

punktuelle Darstellung der Datenlage zum 31.12.2008 erfolgt der Vollständigkeit halber. Außerdem<br />

bietet sie stellenbezogen einen Ausgangspunkt für die Bedarfsaussagen für 2010 - 2014.<br />

1.2 Bereiche<br />

Die Bestandsdarstellung entspricht der Form der ersten Bestandserhebung aus dem Jahr 2003.<br />

Die Bestandsdarstellung bezieht sich demnach auf die dort benannten Teilbereiche:<br />

Bereich § 11 SGB VIII<br />

Jugendarbeit im überörtlichen Bereich mit Schwerpunkt auf Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung<br />

Bereich §§ 11/12 SGB VIII<br />

Jugendverbandsarbeit im überörtlichen Bereich mit Schwerpunkt auf außerschulische Jugendbildung<br />

Bereich § 13 SGB VIII<br />

Jugendsozialarbeit im überörtlichen Bereich mit Schwerpunkt auf Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung<br />

Bereich § 14 SGB VIII<br />

Kinder- und Jugendschutz im überörtlichen Bereich mit Schwerpunkt auf Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung<br />

Übergreifend<br />

Aufgaben und Projekte von besonderer Bedeutung für den überörtlichen Bereich<br />

Sonstige Aufgaben und Leistungen<br />

jugendpolitisch determinierte Angebote im Sinne des § 1(1) SGB VIII in Ergänzung von originären<br />

Aufgaben anderer Ressorts<br />

1.3 Bestandsgrößen<br />

Folgende Bestandsgrößen werden zunächst in einer Gesamtübersicht und dann in den unter<br />

Pkt. 1.1 beschriebenen Bereichen thematisiert:<br />

1 siehe Anlage<br />

� Zielstellungen<br />

� Bereitstellung von Strukturen zur Umsetzung der Zielstellungen<br />

� Träger und vereinbarte Bildungsziele<br />

� Träger und Personal<br />

� Aufgaben<br />

� grundlegende Leistungen<br />

� Bildung<br />

� internationale Jugendarbeit<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 11


Bestand<br />

In einem weiteren Teil werden in einer Gesamtübersicht quantitative Aspekte zur Bestandsdarstellung<br />

abgebildet. Diese beziehen sich auf die Auswertung der Sachberichte in einem fachlichen<br />

Kontext.<br />

12<br />

� Qualitative Aspekte<br />

� Tragfähigkeit der Bildungsziele<br />

� Verhältnis von Bildungstagen und grundlegenden Leistungen<br />

In einem abschließenden Teil erfolgt eine zusammenfassende Betrachtung und Bewertung des<br />

Bestandes.<br />

� Zusammenfassende Bestandsbewertung<br />

2 Bildungsziele der überörtlichen <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

Im ersten Planungsprozess zu Aufgaben und Leistungen der überörtlichen Jugendverbände<br />

und Dachorganisationen im Bereich §§ 11 - 14 SGB VIII im Freistaat <strong>Sachsen</strong> wurde der Fokus<br />

auf die Bildungsleistungen und den damit verbunden Wissenstransfer auf die örtliche Ebene der<br />

Jugendhilfe gelegt. Mit der Bedarfsfeststellung wurden die nachfolgend genannten Bildungsziele<br />

entwickelt. Diese waren Grundlage und Bestandteil der mit den Trägern abgeschlossenen<br />

Zielvereinbarungen. Die Darstellung des Bestandes orientiert sich an diesen Bildungszielen.<br />

Entwicklung und Umsetzung von partizipativen Handlungsstrategien<br />

Das Vermitteln und Erlebbarmachen von Demokratie und Toleranz als Werte ist eine der wichtigsten<br />

Aufgaben des Bildungsauftrages innerhalb der Jugendhilfe. Die Fähigkeit zum bewussten<br />

Umgang mit Menschenrechten fördert die Toleranz und ist für eine Demokratie und damit<br />

auch als Zielformulierung in der Jugendbildungsarbeit existenziell. Dazu müssen Partizipationsmöglichkeiten<br />

für Kinder und Jugendliche geschaffen und gestärkt werden. Eine umfassende<br />

Beteiligung von jungen Menschen an den sie betreffenden Prozessen erhöht die Chance,<br />

dass sie den Wert ihrer eigenen Person für die Gesellschaft erkennen.<br />

Förderung bürgerschaftlichen Engagements<br />

Viele Menschen wollen sich gesellschaftlich engagieren, dennoch klagen Vereine, Organisationen<br />

und Jugendverbände über „Nachwuchs-Sorgen“. Oftmals möchten sich Jugendliche nicht<br />

dauerhaft durch Mitgliedschaft an einen Verein oder eine Organisation binden, sondern sich<br />

ohne langfristige Verpflichtungen auch in anderen Kontexten ausprobieren. Hier sind insbesondere<br />

die Jugendverbände gefordert, nach anderen Möglichkeiten und Wegen zu suchen, Kinder<br />

und Jugendliche bereits frühzeitig bei der Wahrnehmung eigener Interessen zu unterstützen,<br />

um darüber bürgerschaftliches Engagement zu fördern und sie somit an die Übernahme gesellschaftlicher<br />

Verantwortung heranzuführen.<br />

Entwicklung und Umsetzung intergenerativer Ansätze<br />

Die Verknüpfung des aktuellen Wissens von Jugendlichen mit dem erfahrungsgeleiteten Potential<br />

älterer Menschen gewinnt für das Aufwachsen in der heutigen Wissensgesellschaft zunehmend<br />

an Bedeutung. Durch Lernen miteinander und füreinander werden unterschiedliche Lebenserfahrungen<br />

wechselseitig fruchtbar gemacht und Grundlagen für die dringend benötigte<br />

Generationensolidarität geschaffen. Dabei geht es neben dem Erwerb von Fachkompetenz vor<br />

allem um die Förderung von Kommunikation, Kontakten und der Beziehungsgestaltung zwischen<br />

den Generationen.<br />

Entwicklung und Umsetzung interdisziplinärer Ansätze<br />

Nur die Verbindung von formeller, nichtformeller und informeller Bildung mit ihren unterschiedlichen<br />

Bildungsorten kann dem ganzheitlichen Ansatz in der Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen<br />

und damit den Anforderungen unserer Wissensgesellschaft gerecht werden. Neben<br />

der Erziehung gehört der Erwerb sozialer Kompetenzen zum erklärten Auftrag schulischer Bildung.<br />

Hier kann Schule auf die Erfahrungen der Träger der Jugendhilfe im Bereich des sozialen<br />

Lernens, der Selbstorganisation und der Förderung von Eigenverantwortung zurückgreifen.


BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

Angebote der Jugendhilfe sind in der Lage, andere Zugänge zu den Lebenswelten junger Menschen<br />

zu schaffen. Durch die Kooperation mit Schule aber auch in einer engeren Zusammenarbeit<br />

mit systemeigenen Lernorten wie Kindertageseinrichtungen - und hier insbesondere der<br />

Hort - sowie innerhalb der Familienbildung können die Leistungserbringer in den Bereichen der<br />

§§ 11 - 14 SGB VIII den Zugang und die Wirkungsentfaltung ihrer Angebote erhöhen und so<br />

ihre Kompetenzen jungen Menschen breiter zur Verfügung stellen. Darüber hinaus ist insbesondere<br />

für junge Menschen aus sozial benachteiligten Herkunftsfamilien die Kooperation mit<br />

Institutionen schulischer und beruflicher Integration in Bezug auf die Verbesserung von Bildungs-<br />

und Ausbildungschancen sowie die Wahrung der Bildungsgerechtigkeit wichtig.<br />

Erwerb und Förderung sozialer und interkultureller Kompetenzen<br />

Kinder und Jugendliche sollen für Fragestellungen des Miteinanders sensibilisiert und zu solidarischem<br />

Handeln motiviert und befähigt werden. Dazu gehört die Fähigkeit, sich in einer pluralistischen<br />

Gesellschaft einen eigenen Standpunkt zu bilden, sich mit anderen über verschiedene<br />

Themen auseinandersetzen zu können und die eigene Auffassung unter Achtung der Meinung<br />

des anderen gewaltfrei zu vertreten. Bezüglich der Auseinandersetzung mit vielfältigsten gesellschaftlichen<br />

Orientierungs- und Bewältigungsangeboten und deren Risiken sollen junge Menschen<br />

Gelegenheiten erhalten, eigene Umgangsweisen zu thematisieren und Handlungskompetenzen<br />

zu erarbeiten. Dabei fördert soziale Bildung die Planung eigener Berufs- und Lebenswege<br />

sowie die Akzeptanz unterschiedlicher Lebensentwürfe und -stile und trägt zu einer gelingenden<br />

Integration von individuell und sozial Benachteiligten bei. Mit der Förderung von internationalen<br />

Begegnungen soll jungen Menschen und Fachkräften der Jugendhilfe die Möglichkeit<br />

eröffnet werden, Erfahrungen zu sammeln, interkulturelle Kompetenzen zu erwerben sowie über<br />

nationale Grenzen hinweg zusammenzuarbeiten.<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 13


Bestand<br />

3 Zentrale Bestandsdaten<br />

3.1 Bereitstellung von Strukturen<br />

3.1.1 Trägerübersicht und Einordnung in die Bereiche<br />

Neben der Ausrichtung auf Bildung und der Formulierung von grundlegenden Bildungszielen<br />

wird im Planungsprozess der Bereitstellung von Strukturen zur Umsetzung der Ziele eine erhöhte<br />

Aufmerksamkeit zu Teil. Vor diesem Hintergrund gibt es eine Zuordnung der Dachorganisationen<br />

und Verbände zu Leistungsbereichen im Sinne der schwerpunktmäßigen Ausrichtung<br />

nach Leistungsfeldern, die bereits im Planungsprozess 2003 entstanden ist. Diese Zuordnung<br />

bildet die Grundlage der Bestandsdarstellung.<br />

Trägerübersicht Bestand 2007<br />

14<br />

§ 11 SGB VIII § 11/12 SGB VIII § 13 SGB VIII § 14 SGB VIII übergreifend<br />

AG<br />

Jugendfreizeitstätten<br />

<strong>Sachsen</strong> e.V.<br />

Landesverband<br />

Sächsischer Jugendbildungswerke<br />

e.V.<br />

Sächsische<br />

Landjugend e.V<br />

LAG Soziokultur<br />

<strong>Sachsen</strong> e.V.<br />

Landesjugendpfarramt<br />

Landesverband der<br />

Kinder- und Jugenderholungszentren<br />

-<br />

KIEZ<br />

HATIKVA e.V.- Bildungsund<br />

Begegnungsstätte<br />

für jüdische Geschichte<br />

Landesarbeitskreis<br />

Mobile Jugendarbeit<br />

Landesvereinigung<br />

Kulturelle<br />

Jugendbildung e.V.<br />

Kinder- und Jugendring<br />

<strong>Sachsen</strong> e.V.<br />

LAG „Freier Träger der<br />

Jugendsozialarbeit“<br />

<strong>Sachsen</strong> e. V.<br />

Adventjugend in <strong>Sachsen</strong> Landesarbeitsstelle<br />

Alpenjugend <strong>Sachsen</strong> Schule-Jugendhilfe<br />

Bläserjugend <strong>Sachsen</strong><br />

<strong>Sachsen</strong> e. V.<br />

BUNDjugend <strong>Sachsen</strong><br />

CVJM <strong>Sachsen</strong><br />

DGB Jugend<br />

DLRG- Jugend<br />

Sächsischer Jugendverband- EC<br />

Kinder- und Jugendwerk Ost<br />

Evangelische Jugend <strong>Sachsen</strong><br />

Gemeindejugendwerk <strong>Sachsen</strong><br />

Johanniter Jugend<br />

Jugendfeuerwehr <strong>Sachsen</strong><br />

Jugendrotkreuz DRK LV <strong>Sachsen</strong> e.V.<br />

Kindervereinigung <strong>Sachsen</strong> e.V.<br />

LAGS<br />

Naturfreundejugend <strong>Sachsen</strong><br />

Naturschutzjugend <strong>Sachsen</strong><br />

Ring deutscher Pfadfinder<br />

SJD- Die Falken<br />

Deutsche Waldjugend<br />

Youth Alive <strong>Sachsen</strong><br />

JV Roter Baum<br />

Sportjugend <strong>Sachsen</strong><br />

LSB <strong>Sachsen</strong> e.V.<br />

Aktion Jugendschutz<br />

Sachen e.V.<br />

Deutscher<br />

Kinderschutzbund<br />

LV <strong>Sachsen</strong> e.V.<br />

Objektiv e.V.<br />

LAG Mädchen und<br />

junge Frauen in<br />

<strong>Sachsen</strong> e.V.<br />

Kulturbüro <strong>Sachsen</strong><br />

e.V.<br />

PAWK e.V.<br />

Bild 2: Trägerübersicht Bestand 2007, <strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII - Bestand; SMS-LJA 2009<br />

sonstige<br />

Sächsischer<br />

Landesverband der<br />

Schullandheime e.V.<br />

Die Übersicht in Bild 2 bezieht sich auf die Dachorganisationen und Verbände, für die bezogen<br />

auf das Jahr 2007 eine Sachberichterstattung vorlag. Dabei gibt es Träger, die über eine Personalstellenfinanzierung<br />

im Rahmen der Richtlinie II -Überörtlicher Bedarf verfügen und jene,<br />

die nur auf Maßnahmeebene finanziert werden.<br />

Bei einzelnen Dachorganisationen und Verbänden hat es im Rahmen von Bedarfsanpassung<br />

im Zeitraum 2007 - 2008 moderate Stellenveränderungen gegeben. Die Gesamtanzahl der Träger<br />

ist dabei gleich geblieben. Auf diese Anpassungen wird jeweils unter dem Punkt Bereitstellung<br />

von Strukturen und bei der Ausweisung der Bildungstage gesondert Bezug genommen.<br />

3.1.2 Träger und Personal<br />

Im Jahr 2007 wurden im Bereich der Aufgaben und Leistungen der überörtlichen Jugendverbände<br />

und Dachorganisationen im Freistaat <strong>Sachsen</strong> 42 Träger gefördert. Dabei wurden als<br />

strukturelle Voraussetzung für die Umsetzung der Bildungsziele bei 31 Trägern 65 Personen mit<br />

insgesamt 57,99 Vollzeitäquivalenten (VzÄ) bezuschusst.<br />

In der Übersicht über alle Bereiche ist der größte Anteil der Stellen den Bereichen § 11 SGB<br />

VIII und §§ 11/12 SGB VIII zugeordnet. (24,00 VzÄ bzw. 19,80 VzÄ)


BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

Bezogen auf die Art der Stellen war der größte Teil der VzÄ als Bildungsreferent/-innen ausgewiesen<br />

(70,36%). Davon nahmen 6 Referenten Geschäftsführertätigkeiten wahr. Der Anteil der<br />

Geschäftsführer an allen Stellen lag bei 15,52%, Verwaltungsfachkräfte bei 12,40% und Sonstige<br />

2 bei 1,72%.<br />

Träger und Personal 2007<br />

Bereich<br />

Träger<br />

Personen<br />

Anzahl<br />

Stellen<br />

(in VzÄ)<br />

Geschäftsführer/-in<br />

Bereich § 11 SGB VIII 9 26 24,00 5 5 5 4,35 15 2 13,65 1 1<br />

Bereich § 12 SGB VIII 25 21 19,80 1 1 1 1 18 1 17,8 0 0<br />

Bereich § 13 SGB VIII 2 2 1,50 0 0 0 0 2 1 1,5 0 0<br />

Bereich § 14 SGB VIII 3 8 7,25 2 2 2 1,25 4 0 4 0 0<br />

Übergreifend 3 5 3,85 0 0 0 0 4 1 3,85 0 0<br />

Sonstige 1 2 1,59 1 1 1 0,59 0 0 0 0 0<br />

VzÄ<br />

gesamt 42 65 57,99 9 9,00 9 7,19 43 5 40,80 1 1,00<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 15<br />

Verwaltungskraft<br />

VzÄ<br />

Bildungsreferent/-in<br />

davon geschäftsführende/r Bildungsreferent/-in<br />

15,52 12,40 70,36 1,72<br />

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%<br />

VzÄ<br />

Geschäftsführer/-in Verw altungskraft Bildungsreferent/-in Sonstige<br />

Bild 3: Träger und Personal 2007; <strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII - Bestand; SMS-LJA 2009<br />

Da es in den Jahren 2007 und 2008 auf Grund aktueller fachlicher Entwicklung in den Bereichen<br />

§ 11 SGB VIII und § 13 SGB VIII moderate Stellenanpassungen gegeben hat, wird an<br />

dieser Stelle zusätzlich der aktuelle Bestand mit Datenlage 31.12.2008 dargestellt. Hierbei handelt<br />

es sich um die Stellen bzw. Stellenanteile, die zu diesem Zeitpunkt mit Zielvereinbarungen<br />

gebunden waren.<br />

Für das Jahr 2008 lassen sich für den überörtlichen Planungsbereich der § 11 - 14 SGB VIII<br />

insgesamt 42 überörtlichen Jugendverbände und Dachorganisationen benennen. Als strukturelle<br />

Voraussetzung für die Umsetzung der Bildungsziele wurden für 2009 bei 32 Trägern 67 Personen<br />

mit insgesamt 60,34 VzÄ durch Zielvereinbarungen mit den Trägern gebunden.<br />

Das Verhältnis zwischen Bildungsreferent/-innen, Verwaltungskräften, Geschäftsführe/-innen<br />

und Sonstige gestaltet sich in der selben Weise wie 2007.<br />

2 Der Bereich Sonstige bezieht sich auf die Redaktion der Fachzeitschrift Corax<br />

Sonstige<br />

VzÄ


Bestand<br />

Träger und Personal 2008<br />

16<br />

Bereich<br />

Träger<br />

Personen<br />

Anzahl<br />

Stellen<br />

(in VzÄ)<br />

Geschäftsführer/-in<br />

Bereich § 11 SGB VIII 9 27 24,60 5 5,00 5 4,35 16 2 14,25 1 1,00<br />

Bereich § 12 SGB VIII 25 21 19,80 1 1,00 1 1,00 18 1 17,80 0 0,00<br />

Bereich § 13 SGB VIII 2 4 3,25 0 0,00 1 0,50 3 2 2,75 0 0,00<br />

Bereich § 14 SGB VIII 3 8 7,25 2 2,00 2 1,25 4 0 4,00 0 0,00<br />

Übergreifend 3 5 3,85 0 0,00 0 0,00 4 1 3,85 0 0,00<br />

Sonstige 1 2 1,59 1 1,00 1 0,59 0 0 0,00 0 0,00<br />

gesamt 42 67 60,34 9 9,00 10 7,69 45 6 43,15 1 1,00<br />

VzÄ<br />

Verwaltungskraft<br />

VzÄ<br />

Bildungsreferent/-in<br />

davon geschäftsführende/r<br />

Bildungsreferent/-in<br />

14,79 12,64 70,92 1,64<br />

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%<br />

3.2 Aufgaben<br />

Geschäftsführer/-in Verw altungskraft Bildungsreferent/-in Sonstige<br />

Bild 4: Träger und Personal 2009; <strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII - Bestand; SMS-LJA 2009<br />

3.2.1 Grundlegende Leistungen<br />

Grundlegende Leistungen zur Unterstützung der fachlich-inhaltlichen Arbeit in den Bereichen<br />

der §§ 11 bis 14 SGBVIII Jugendhilfe sind im Kern regelmäßige Service- und Beratungsangebote<br />

der Dachorganisationen und Jugendverbände. Ausgehend vom Bildungsanspruch sind die<br />

Zielgruppen haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen und Multiplikatoren in der<br />

Jugendhilfe sowie die Kinder und Jugendlichen.<br />

Grundlegende Leistungen dienen einerseits der Qualifizierung der Fachkräfte sowie der fachlichen<br />

Unterstützung ihrer Arbeit und andererseits sollen sie Anregungen für die Entwicklung<br />

außerschulischer Bildungsangebote bieten.<br />

Es folgt eine Übersicht, die sich auf die inhaltliche Auswertung der Sachberichte bezieht und<br />

eine Wichtung der Themen in den grundlegenden Leistungen nach Darstellung in den Berichten<br />

und nach den Bereichen der §§ 11-14 SGB VIII enthält.<br />

Veröffentlichungen, die sich mit den Aufgaben, der aktuellen Situation und Entwicklungen<br />

in den Leistungsbereichen der §§ 11 - 14 SGB VIII auseinandersetzen, sofern sie sich<br />

über die eigenen Mitgliedsstrukturen hinaus an die Fachöffentlichkeit wenden<br />

Insgesamt haben 12 Träger diesen Bereich in ihren Sachberichten thematisiert und zum Teil<br />

umfassend dargestellt. Wörtlich benannt wurde der Fachzeitschrift Corax als bewährtes Medium<br />

der Information und Fachdiskussion mit dem Fokus Jugendarbeit in <strong>Sachsen</strong>. Gleichzeitig<br />

wurde angeführt, dass Fachveröffentlichungen immer auch abhängig von verfügbaren Ressourcen<br />

sind.<br />

VzÄ<br />

Sonstige<br />

VzÄ


BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

Fachberatung in Form von Konzeptions-, Projekt- und Organisationsberatung als offenes<br />

Angebot für alle Anbieter der Leistungsbereiche der §§ 11 -14 SGB VIII<br />

Fachberatung in Form von Konzeptions-, Projekt- und Organisationsberatung als offenes Angebot<br />

für alle Anbieter der o. g. Leistungsbereiche wurde von allen landesweiten Dachorganisationen<br />

und Verbänden als Kernaufgabe thematisiert.<br />

Benannt wurden hier zunächst Beratungsformen, die häufig in institutioneller Form im Fachzusammenhang<br />

und dem Fokus des Erfahrungs- und Informationsaustausches sowie des Wissenstransfers<br />

erfolgen. Hier haben einige Träger den Nachweis dieser Beratungen in Form der<br />

Liste der Bildungsmaßnahmen gewählt. Insgesamt haben alle Träger die Thematik in ihren<br />

Sachberichten umfassend dargestellt und auf Schriftebene dokumentiert.<br />

Neben den traditionellen Settings und Beratungsformen im fachlichen Kontext wurde als wichtige<br />

Aufgabe landesweiter Träger die Unterstützung von Initiativen und kleinen Vereinen, die<br />

häufig keine institutionelle Anbindung haben, benannt.<br />

Initiierung, Begleitung und Durchführung von Facharbeitskreisen und Projekten, die in<br />

ihrer Zusammensetzung über die Mitgliederstrukturen hinausgehen und repräsentativ für<br />

<strong>Sachsen</strong> sind<br />

Die Initiierung, Begleitung und Durchführung von Facharbeitskreisen wurde von einem großen<br />

Teil der Träger als Schwerpunkt der Arbeit in den grundlegenden Leistungen benannt. Benannt<br />

wurde hier eine Vielzahl von Arbeitsgremien in institutioneller Form, die dem Erfahrungs- und<br />

Informationsaustausch sowie dem Wissenstransfers dienen.<br />

Auch hier haben einige Träger den Nachweis dieser Beratungen in Form der Liste der Bildungsmaßnahmen<br />

gewählt. Insgesamt betrachtet, bezieht sich diese Form der Arbeit in den<br />

grundlegenden Leistungen in der Mehrheit auf Träger, die im Kern fachbezogen in größerem<br />

Rahmen Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung anbieten oder als Fachstelle für einen bestimmten<br />

leistungsbezogenen oder übergreifenden Bereich der Jugendhilfe zuständig sind.<br />

Diese Träger haben die Thematik in ihren Sachberichten umfassend dargestellt und dokumentiert.<br />

Jugendpolitische Interessenvertretung in bundes- und landesweiten Gremien<br />

im jeweiligen Fachkontext<br />

Die Mehrheit der Landesverbände und Dachorganisationen ist auf Grund ihrer Struktur und ihrer<br />

Verfasstheit unmittelbar und mittelbar in die Vertretung von jugendpolitischen Interessen in<br />

bundes- und landesweiten Gremien eingebunden. Hier werden zur Darstellung dieser Form der<br />

Arbeit in den grundlegenden Leistungen Vertretungen und Teilnahmen in entsprechenden<br />

Gremien benannt.<br />

Dabei wird die zentrale Aufgabe der landesweiten Landesverbände und Dachorganisationen in<br />

Bezug auf die Wahrnehmung und Vertretung der Interessen von Kindern und Jugendlichen in<br />

allen Bereichen hervorgehoben.<br />

Eigenständige Leistungen der Jugendverbände in Bezug auf Werbung und Betreuung<br />

von Mitgliedern und Teilnehmern<br />

Dieser Bereich der Arbeit in den grundlegenden Leistungen bezieht sich im Kern auf die landesweiten<br />

Jugendverbände.<br />

Hier werden in den Sachberichten nicht nur Leistungen bezogen auf Werbung und Betreuung<br />

von Mitgliedern und Teilnehmern umfassend thematisiert.<br />

Als wichtige Aufgabe wird auch die strukturelle, ressourcenmäßige und fachliche Unterstützung<br />

der Mitgliedsverbände im jeweilig verbandlichen Wertekontext gesehen, wo Jugendverbände<br />

durch den Transfer subsidiärer Leistungen bis in die Sozial- und Lebensräume von Kindern und<br />

Jugendlichen wirken.<br />

3.2.2 Maßnahmen der Bildung und der internationalen Jugendarbeit insgesamt<br />

Im Jahr 2007 wurden laut der Meldungen in den Sachberichten insgesamt 1.429 Maßnahmen<br />

mit 2397 Bildungs- bzw. Maßnahmetagen und 27.437 Teilnehmer/-innen durchgeführt. (14<br />

Maßnahmen sind ausgefallen) Die Aufteilung der Maßnahmen, Bildungstage und Teilnehmer/innen<br />

nach Maßnahme- und Veranstaltungsart ergibt sich wie folgt:<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 17


Bestand<br />

Maßnahmen der Bildung und der internationalen Jugendarbeit 2007 insgesamt<br />

18<br />

Maßnahmen<br />

Maßnahmen<br />

insgesamt<br />

Bildungstage<br />

Teilnehmer/-innen<br />

Maßnahmen Mitarbeiter-<br />

und Multiplikatorenfortbildung<br />

Maßnahmen<br />

Bildungstage<br />

Teilnehmer/-innen<br />

Maßnahmen der<br />

außerschulischen<br />

Jugendbildung<br />

Maßnahmen<br />

Bildungstage<br />

Teilnehmer/-innen<br />

Maßnahmen der<br />

internationalen Jugendarbeit<br />

gesamt 1.429 2.397 27.437 769 1.148 13.325 594 1.048 13.600 66 201 512<br />

Seminar eintägig 204 198 3.167 170 156 1.952 31 39 1.194 3 3 21<br />

Seminar mehrtägig/<br />

mehrfach<br />

1.025 1.942 14.527 485 848 6.884 478 901 7.182 62 194 461<br />

Fachtagung eintägig 23 23 2.566 23 23 2.566 0 0 0 0 0 0<br />

Fachtagung mehrtägig/<br />

mehrfach<br />

64 87 1.197 64 87 1.197 0 0 0 0 0 0<br />

Großveranstaltungen 113 147 5.980 27 35 726 85 108 5.224 1 4 30<br />

ausgefallen 14 0 0 12 0 0 2 0 0 0 0 0<br />

22.500<br />

20.000<br />

17.500<br />

15.000<br />

12.500<br />

10.000<br />

7.500<br />

5.000<br />

2.500<br />

0<br />

Bild 5: Maßnahmen der Bildung und der internationalen Jugendarbeit 2007 insgesamt; SMS-LJA 2009<br />

Durchgeführte Maßnahmen der Bildung und der internationalen<br />

Jugendarbeit 2007 insgesamt<br />

13.325<br />

769<br />

1.148 1.048<br />

594<br />

Mitarbeiter und<br />

Multiplikatorenfortbildung<br />

13.600<br />

Außerschulische<br />

Jugendbildung<br />

66<br />

Maßnahmen<br />

Maßnahm en<br />

Bildungstage<br />

201<br />

Bildungstage<br />

Teilnehmer/-innen<br />

512<br />

Internationale Jugendarbeit<br />

Bild 6: Maßnahmen der Bildung und der internationalen Jugendarbeit 2007 insgesamt; SMS-LJA 2009<br />

Teilnehmer/-innen


BV 12/2009 LJHA<br />

175<br />

150<br />

125<br />

100<br />

75<br />

50<br />

25<br />

0<br />

§ 11 SGB VIII<br />

Bildungstage je Bildungsreferent/-in und Träger 2007<br />

Abgleich geforderte und erbrachte Bildungstage<br />

§§ 11/12 SGB VIII<br />

§ 13 SGB VIII<br />

geforderte Bildungstage je Referent/-in 1:40 bzw . 1:45<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 19<br />

§ 14 SGB VIII<br />

Übergreifend<br />

Sonstige<br />

Durchschnitt der erbrachten Bildungstage<br />

über aller Träger/Referent/-innen<br />

Bild 7: Bildungstage je Bildungsreferent nach Bereichen 2007 insgesamt; SMS-LJA 2009<br />

Im Vergleich zwischen der Anzahl der Bildungsreferent/-innen und den Bildungsmaßnahmen,<br />

die sich auf die vom Freistaat finanzierten Bildungsreferent/-innen beziehen lassen, ergibt sich<br />

ein Verhältnis zwischen Referenten und Bildungstagen von durchschnittlich 1:60.<br />

Das Verhältnis zwischen Bildungsreferenten und Bildungstagen lässt sich auch auf die einzelnen<br />

Dachorganisationen und Verbände abbilden. Hier wird deutlich, dass die Werte zum Teil in<br />

großem Rahmen streuen (Quadrate), und zwar zwischen 1:0 und 1:153 bei einem Mittelwert<br />

von insgesamt 1:60.<br />

Die Aussagen beziehen sich auf die Eigendarstellung der Leistungsanbieter. Es handelt sich<br />

um Bildungsleistungen unabhängig von der Förderung von Maßnahmen durch den Freistaat<br />

<strong>Sachsen</strong>. Es lassen sich demnach keine Kausalitäten zwischen der Maßnahmeförderung des<br />

Freistaates und der Höhe der Bildungstage herstellen. 3<br />

3 Neben Personalstellen fördert der Freistaat <strong>Sachsen</strong> im überörtlichen Bereich Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung,<br />

der Mitarbeiter und Multiplikatorenfortbildung und der internationalen Jugendarbeit. Die Angaben der Träger zu den Bildungsleistungen<br />

bezieht sich jedoch auf alle Maßnahmen, also auch jene die nicht aus Mitteln des Freistaates sondern aus anderen Zusammenhängen<br />

(z.B. Teilnehmerbeiträge, Bund, EU) finanziert werden.<br />

Hier lassen sich Verzerrungen nicht vermeiden, da das Einwerben und Verwenden von „Fremdmitteln“ unmittelbar abhängig von der<br />

Größe und der Struktur der Dachorganisationen ist.


Bestand<br />

4 Ausgewählte Ergebnisse aus den Bereichen<br />

4.1 Bereich § 11 SGB VIII - Jugendarbeit im überörtlichen Bereich mit Schwerpunkt<br />

auf Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung<br />

4.1.1 Zielstellungen<br />

Grundsätzliche Zielstellungen des Bereiches § 11 SGB VIII sind:<br />

• die Stärkung und Weiterentwicklung der individuellen, sozialen und fachlichen Kompetenzen<br />

von Mitarbeiter/-innen im Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendarbeit durch Mitarbeiter-<br />

und Multiplikatorenfortbildung,<br />

• die Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen durch außerschulische<br />

Bildungsprozesse, internationale Jugendbegegnungen und Kinder- und Jugenderholung<br />

zu einer eigenverantwortlichen Lebensgestaltung,<br />

• die Unterstützung der Einrichtungen der Jugendarbeit bei der Organisation und Durchführung<br />

von Projekten,<br />

• die Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen sowie der Träger von Jugendarbeit<br />

auf kommunaler und landesweiter Ebene,<br />

• die Weitergabe aktueller Informationen zu relevanten Aufgaben- und Fragestellungen<br />

als Impuls und Unterstützung von Einrichtungen und Projekten der Jugendarbeit sowie<br />

• die Anregung eines fachlichen Austausches in der Praxis über Veröffentlichungen.<br />

4.1.2 Bereitstellung von Strukturen<br />

4.1.2.1 Träger nach vereinbarten Bildungszielen und konzeptioneller Ausrichtung<br />

Im Aufgabenbereich des § 11 SGB VIII wurden vom Freistaat <strong>Sachsen</strong> 9 überörtliche Dachorganisationen<br />

gefördert. Hierbei handelt es sich um Träger, die überörtlich im Schwerpunkt im<br />

Bereich des § 11 SGB VIII tätig sind.<br />

� AGJF <strong>Sachsen</strong> e.V.<br />

� Landesverband Sächsischer Jugendbildungswerke e.V.<br />

� Sächsische Landjugend e.V.<br />

� Landesverband Soziokultur <strong>Sachsen</strong> e.V.<br />

� Evang.-Luth. Landeskirche <strong>Sachsen</strong>s - Landesjugendpfarramt<br />

� Landesverband Kinder- und Jugenderholungszentren <strong>Sachsen</strong> e.V.<br />

� HATIKVA e.V. - Bildungs- und Begegnungsstätte für jüdische Geschichte<br />

� Landesarbeitskreis Mobile Jugendarbeit e.V.<br />

� Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung <strong>Sachsen</strong> e.V.<br />

20<br />

Träger nach vereinbarten Bildungszielen im Bereich § 11 SGB VIII 2007<br />

Entw icklung und Umsetzung<br />

von partizipativen<br />

Handlungsstrategien<br />

Förderung bürgerschaftlichen<br />

Engagements<br />

Entw icklung und Umsetzung<br />

intergenerativer Ansätz<br />

Entw icklung und Umsetzung<br />

interdisziplinärer Ansätze<br />

Erw erb und Förderung<br />

sozialer und interkultureller<br />

Kompetenzen<br />

2<br />

3<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Bild 8: Träger nach vereinbarten Bildungszielen im Bereich § 11 SGB VIII 2007; SMS-LJA 2009,<br />

5<br />

5<br />

5


BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

Mit diesen 9 Trägern wurde auf Basis der Richtlinie II - überörtlicher Bedarf eine Zielvereinbarung<br />

zur Struktur, zu Bildungszielen und zu den zu erbringenden Maßnahmen abgeschlossen.<br />

Die Häufigkeit der vereinbarten Bildungsziele ist in Bild 8 ersichtlich.<br />

Innerhalb der Sachberichte wurden von den Trägern Angaben zur konzeptionellen und methodischen<br />

Ausrichtung ihrer Arbeit zur Umsetzung der Bildungsziele gemacht. (Mehrfachnennungen<br />

waren möglich). Dabei bietet sich für den Bereich § 11 SGB VIII folgendes Bild:<br />

Träger nach konzeptionell-methodischer Ausrichtung 2007 im Bereich § 11 SGB VIII<br />

Außerschulische Jugendbildung<br />

Mitarbeiter und<br />

Multiplikatorenfortbildung<br />

Erw achsenenqualifizierung<br />

internationale Jugendarbeit<br />

Beratung<br />

andere<br />

1<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 21<br />

3<br />

4<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Bild 9: Träger nach konzeptionell-methodischer Ausrichtung 2007 im Bereich § 11 SGB VIII; SMS-LJA 2009,<br />

4.1.2.2 Träger und Personal<br />

Als strukturelle Voraussetzung für die Umsetzung überörtlicher Aufgaben wurden bei den benannten<br />

9 Trägern insgesamt 24,00 Personalstellen verteilt auf 26 Personen durch den Freistaat<br />

finanziert.<br />

Träger und Personal im Bereich § 11 SGB VIII 2007<br />

Aufgabenbereich Personen VzÄ<br />

Geschäftsführer/-innen 5 5,00<br />

Verwaltung (Buchhaltung, Sekretär/-in) 5 4,35<br />

Bildungsreferenten/-innen 15 13,65<br />

davon geschäftsführende/r Bildungsreferent/-in 2 2,00<br />

Service/Information 1 1,00<br />

Gesamt 26 24,00<br />

20,33 17,68 57,93 4,07<br />

0% 20% 40% 60% 80% 100%<br />

Geschäftsführer/-in Verw altungskraft Bildungsreferent/-in Sonstige<br />

Bild 10: Träger und Personal im Bereich § 11 SGB VIII 2007; SMS-LJA 2009<br />

Vom durch den Freistaat <strong>Sachsen</strong> geförderten Personal waren 2007 38,01% als Geschäftsführer<br />

bzw. Verwaltungsangestellte, 57,93% als Bildungsreferenten und 4,07% im Bereich Service/Information<br />

tätig.<br />

7<br />

8<br />

8


Bestand<br />

Im Zeitraum 2007 bis 2008 gab es Veränderungen bei den Personalstellen. Für 2009 lassen<br />

sich 27 Personen mit insgesamt 24,60 VzÄ ausweisen. 4<br />

4.1.3 Aufgaben<br />

4.1.3.1 Grundlegende Leistungen<br />

Die grundlegenden Leistungen sind zum einen Aufgaben, die im Allgemeinen auch als Lobbyarbeit<br />

bezeichnet und von allen Trägern gleichermaßen wahrgenommen werden. Insbesondere<br />

sind hierfür zu nennen: die Initiierung des Erfahrungsaustauschs und die Interessensvertretung<br />

der Zielgruppen in verschiedenen Gremien. Zu den grundlegenden Leistungen zählen aber<br />

auch der Informationsaustausch, Veröffentlichungen, die Fachgruppenarbeit sowie verschiedene<br />

Angebote der Koordination und Beratung.<br />

Die Auswertung für die grundlegenden Leistungen wurde bereits im allgemeinen Teil vorgenommen.<br />

Innerhalb der Darstellungen für den Bereich des § 11 SGB VIII soll an dieser Stelle<br />

eine Aufzählung der Nennungen zu den Schwerpunkten der grundlegenden Leistungen im<br />

Sachbericht nach Häufigkeit im Überblick erfolgen. Grundlage dafür ist die Auswertung der<br />

Sachberichte in einem fachlichen Rahmen.<br />

Grundlegende Leistungen - Schwerpunkte nach Häufigkeit der Nennungen<br />

Veröffentlichungen, die sich mit den Aufgaben, der aktuellen<br />

Situation und Entwicklungen in den Leistungsbereichen der §§<br />

11 - 14 SGB VIII auseinandersetzen, sofern sie sich über die<br />

eigenen Mitgliedsstrukturen hinaus an die Fachöffentlichkeit<br />

wenden<br />

Fachberatung in Form von Konzeptions-, Projekt- und Organisationsberatung<br />

als offenes Angebot für alle Anbieter der Leistungsbereiche<br />

der §§ 11 -14 SGB VIII<br />

Initiierung, Begleitung und Durchführung von Facharbeitskreisen<br />

und Projekten, die in ihrer Zusammensetzung über die Mitgliederstrukturen<br />

hinausgehen und repräsentativ für <strong>Sachsen</strong> sind<br />

22<br />

� � � � �<br />

� � � � � � �<br />

� � � � � �<br />

Jugendpolitische Interessenvertretung in bundes- und landesweiten<br />

Gremien im jeweiligen Fachkontext � � � � � � � �<br />

Eigenständige Leistungen der Jugendverbände in Bezug auf<br />

Werbung und Betreuung von Mitgliedern und Teilnehmern<br />

Bild 11: Grundlegende Leistungen - Schwerpunkte nach Häufigkeit der Nennungen im Bereich § 11 SGB VIII, SMS-LJA 2009<br />

In der Betrachtung der Übersicht wird deutlich, dass im Bereich § 11 SGB VIII der Schwerpunkt<br />

der grundlegenden Leistungen in der jugendpolitischen Interessenvertretung sowie in der Fachberatung<br />

in Form von Konzeptions-, Projekt- und Organisationsberatung liegt. Eine Basis dafür<br />

sind die umfangreichen in den Sachberichten dargestellten Kooperationsbeziehungen zu anderen<br />

Dachorganisationen auf Landes- und Bundesebene.<br />

4.1.3.2 Maßnahmen der Bildung und der internationalen Jugendarbeit insgesamt<br />

Im Jahr 2007 wurden im Bereich § 11 SGB VIII - laut der Meldungen in den Sachberichten -<br />

insgesamt 531 Maßnahmen mit 807 Bildungs- bzw. Maßnahmetagen und 8.320 Teilnehmer/innen<br />

durchgeführt. 14 weitere Maßnahmen waren geplant, sind aber ausgefallen. Die Aufteilung<br />

der Maßnahmen, Bildungstage und Teilnehmer/-innen nach Maßnahme- und Veranstaltungsart<br />

ergibt sich wie im Bild 12 ersichtlich.<br />

Im Bereich der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung gab es 268 Maßnahmen mit insgesamt<br />

369 Bildungstagen und 3.548 Teilnehmer/-innen. Die Maßnahmen der außerschulischen<br />

Jugendbildung sind mit 209 Maßnahmen, 315 Bildungstagen und 4.516 Teilnehmer/-innen angegeben.<br />

Im Bereich der internationalen Jugendarbeit wurden 54 Maßnahmen, 123 Bildungstage<br />

und 256 Teilnehmer/-innen benannt.<br />

4 vgl. Bild 4, S.16


BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

Durchgeführte Maßnahmen der Bildung und der internationalen Jugendarbeit 2007<br />

im Bereich § 11 SGB VIII<br />

Maßnahmen<br />

Maßnahmen<br />

insgesamt<br />

Bildungstage<br />

Teilnehmer/innen<br />

Maßnahmen Mitarbeiter-<br />

und Multiplikatorenfortbildung<br />

Maßnahmen<br />

Bildungstage<br />

Maßnahmen der außerschulischenJugendbildung<br />

Maßnahmen der internationalenJugendarbeit<br />

gesamt 531 807 8.320 268 369 3.548 209 315 4.516 54 123 256<br />

Seminar eintägig 64 64 856 52 44 487 11 19 367 1 1 2<br />

Seminar mehrtägig/<br />

mehrfach<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 23<br />

Teilnehmer/innen<br />

Maßnahmen<br />

Bildungstage<br />

Teilnehmer/innen<br />

Maßnahmen<br />

Bildungstage<br />

Teilnehmer/innen<br />

359 641 2.342 170 274 1.339 137 249 779 52 118 224<br />

Fachtagung eintägig 9 9 1.120 9 9 1.120<br />

Fachtagung mehrtägig/<br />

mehrfach<br />

28 33 407 28 33 407<br />

Großveranstaltungen 71 60 3.595 9 9 195 61 47 3.370 1 4 30<br />

ausgefallen 13 0 0 11 0 0 2 0 0 0 0 0<br />

10.000<br />

7.500<br />

5.000<br />

2.500<br />

0<br />

Bild 12: Durchgeführte Maßnahmen der Bildung und der internationalen Jugendarbeit 2007<br />

im Bereich § 11 SGB VIII; SMS-LJA 2009<br />

Durchgeführte Maßnahmen der Bildung und der internationalen<br />

Jugendarbeit 2007 im Bereich § 11 SGB VIII<br />

3.548<br />

268 369<br />

209 315<br />

Mitarbeiter- und<br />

Multiplikatorenfortbildung<br />

4.516<br />

Außerschulische<br />

Jugendbildung<br />

54<br />

Maßnahmen<br />

Bildungstage<br />

Teilnehmer/-innen<br />

123<br />

256<br />

Internationale Jugendarbeit<br />

Bild 13: Durchgeführte Maßnahmen der Bildung und der internationalen Jugendarbeit 2007 im Bereich § 11 SGB VIII;<br />

SMS-LJA 2009


Bestand<br />

Durchschnittliche Bildungstage je<br />

Bildungsreferent bezogen auf den Träger 2007<br />

im Bereich § 11 SGB VIII<br />

24<br />

175<br />

150<br />

125<br />

100<br />

75<br />

50<br />

25<br />

0<br />

� Bildungstage je Bildungsreferent/in bei einem Träger<br />

--- lt. Planung geforderte Bildungstage je Bildungsreferent/-in<br />

Bild 14: Durchschnittliche Bildungstage je Bildungsreferent/-in<br />

bezogen auf den Träger 2007 im Bereich § 11 SGB VIII;<br />

SMS-LJA 2009<br />

Im Vergleich zwischen der Anzahl der Bildungsreferenten<br />

und den Bildungsmaßnahmen,<br />

die sich auf die vom Freistaat finanzierten<br />

Bildungsreferenten beziehen<br />

lassen, ergibt sich ein Verhältnis zwischen<br />

Referenten und Bildungstagen von 1:61.<br />

Das Verhältnis zwischen Bildungsreferenten<br />

und Bildungstagen lässt sich auch auf die<br />

einzelnen Dachorganisationen und Verbände<br />

abbilden.<br />

Hier wird deutlich, dass die Werte zum Teil<br />

in großem Rahmen streuen (Quadrate) und<br />

zwar zwischen 1:46 und 1:103 bei einem<br />

Mittelwert von 1:69.<br />

Alle Träger liegen damit über der in der Bedarfsplanung<br />

2006-2009 geforderten Anzahl<br />

von 45 Bildungstagen.<br />

Die Aussagen beziehen sich auf die Eigendarstellung<br />

der Leistungsanbieter.<br />

Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung<br />

In der Betrachtung der Maßnahmen der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung nach Dauer<br />

bzw. Charakter bietet sich folgendes Bild:<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

Maßnahmen und Teilnehmer/-innen<br />

der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung<br />

2007 im Bereich § 11 SGB VIII<br />

3,4<br />

10,4<br />

3,4<br />

63,4<br />

19,4<br />

2,4<br />

8,9<br />

2,4<br />

74,3<br />

11,9<br />

37,7<br />

13,7<br />

268 Maßnahmen 369 Bildungstage 3548 Teilnehmer/innen<br />

5,5<br />

11,5<br />

31,6<br />

Seminare eintägig Seminare mehrtägig/ mehrfach<br />

Fachtagungen eintägig Fachtagungen mehrtägig/ mehrfach<br />

Großveranstaltungen<br />

Bild 15: Maßnahmen und Teilnehmer/-innen der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung<br />

2007 im Bereich § 11 SGB VIII; SMS-LJA 2009


BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

Von 268 Maßnahmen mit insgesamt 369 Bildungstagen war der größte Teil mehrtägig bzw. als<br />

mehrmalig stattfindende Seminare konzipiert (63,4%). Damit wurde auch der größte Anteil der<br />

Teilnehmer erreicht. (37,7%). Die Höhe der eintägigen Seminarveranstaltungen liegt bei 19,4%.<br />

13,8% der Bildungsmaßnahmen waren als Fachtagungen konzipiert. Es wurden insgesamt<br />

43,1% der Teilnehmer/-innen erreicht. Auch hier ist die Mehrheit der Maßnahmen mehrtägig<br />

bzw. als mehrmalig stattfindende Veranstaltungen ausgewiesen. 3,4% der Maßnahmen in der<br />

Multiplikatoren- und Mitarbeiterfortbildung waren Großveranstaltungen.<br />

Außerschulische Jugendbildung<br />

In Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung ist der Anteil der mehrtägigen bzw. mehrmals<br />

stattfindenden Veranstaltungen am höchsten (65,6% mit 17,2% der Teilnehmer/-innen).<br />

Die Anzahl der eintägigen Seminarveranstaltungen liegt bei 5,3 %<br />

Einen großen Anteil nehmen die Großveranstaltungen mit 29,2% ein. Hier wird auch der größte<br />

Anteil der Teilnehmer/-innen erreicht (74,6%).<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

Maßnahmen und Teilnehmer/-innen<br />

der außerschulischen Jugendbildung<br />

2007 im Bereich § 11 SGB VIII<br />

29,2<br />

65,6<br />

5,3<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 25<br />

14,9<br />

79,0<br />

6,0<br />

74,6<br />

17,2<br />

8,1<br />

209 Maßnahmen 315 Bildungstage 4516 Teilnehmer/innen<br />

Seminare eintägig Seminare mehrtägig/ mehrfach Großveranstaltungen<br />

Bild 16: Maßnahmen und Teilnehmer/-innen der außerschulischen Jugendbildung 2007<br />

im Bereich § 11 SGB VIII; SMS-LJA 2009<br />

Insgesamt wurden Maßnahme der außerschulischen Jugendbildung von 7 Trägern angeboten<br />

und durchgeführt. In der trägerbezogenen Auswertung im fachlichen Kontext wurde eine Zuordnung<br />

der Themen im Kontext der in der Orientierungshilfe zur außerschulischen Jugendbildung<br />

(verabschiedet vom LJHA am 27.03.2002) benannten Bereiche vorgenommen. Insgesamt waren<br />

die kulturelle sowie naturwissenschaftlich-technische Bildung wesentliche inhaltliche<br />

Schwerpunkte in der außerschulischen Bildungsarbeit im Planungsbereich § 11 SGB VIII.<br />

Internationale Jugendarbeit<br />

Im Bereich der internationalen Jugendarbeit wurden von den Trägern in den Sachberichten 54<br />

Maßnahmen mit 123 Bildungstagen und 256 Teilnehmer/-innen angegeben. Die Maßnahmen<br />

fanden - auch auf Grund ihrer Charakteristik - in der Mehrzahl mehrtägig statt.<br />

Knapp 4 % der benannten Maßnahmen wurden als eintägige Seminare bzw. Großveranstaltungen<br />

ausgewiesen, die thematisch der internationalen Jugendarbeit zugeordnet worden sind.


Bestand<br />

26<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

Maßnahmen und Teilnehmer/-innen<br />

der internationalen Jugendarbeit<br />

2007 im Bereich § 11 SGB VIII<br />

1,9<br />

96,3<br />

1,9<br />

3,3<br />

95,9<br />

54 Maßnahmen 123 Bildungstage 256 Teilnehmer/innen<br />

0,8<br />

11,7<br />

87,5<br />

Seminare eintägig Seminare mehrtägig/ mehrfach Großveranstaltungen<br />

Bild 17: Maßnahmen und Teilnehmer/-innen der internationalen Jugendarbeit 2007 im Bereich § 11 SGB VIII;<br />

SMS-LJA 2009<br />

4.1.4 Bestandsbewertung<br />

Struktur und Einordnung der Träger im Bereich § 11 SGB VIII<br />

Im Bereich des § 11 SGB VIII sind im Rahmen der Planungsübersicht 9 Träger eingeordnet. Es<br />

kann eingeschätzt werden, dass durch die betreffenden Träger die Zielstellungen in diesem<br />

Bereich erfüllt werden. Mit Blick auf die thematische Zuordnung und die konzeptionellen Grundlagen<br />

erscheint eine Neuzuordnung mindestens eines Trägers geboten.<br />

Bildungsziele<br />

In der Betrachtung der Häufigkeit der Nutzung und Ausgestaltung der vereinbarten Bildungsziele<br />

kann eingeschätzt werden, dass die entwickelten Ziele im Bereich des § 11 SGB VIII grundsätzlich<br />

tragen. Entsprechend der Trägerspezifik wurden dabei die Bildungsziele in unterschiedlicher<br />

Häufigkeit als Arbeitsgrundlage benannt.<br />

Bereitstellung von personellen Strukturen zur Umsetzung der Zielstellungen<br />

Mit Blick auf die erbrachten Bildungsleistungen und die grundlegenden Leistungen wird der Umfang<br />

der personellen Strukturen zur Umsetzung der Zielstellungen als ausreichend eingeschätzt.<br />

Im Jahr 2008 hat es im Rahmen aktueller Entwicklungen eine moderate Stellenanpassung<br />

gegeben.<br />

In den Sachberichten gab es darüber hinaus Bedarfsanzeigen für Personal zur besseren Untersetzung<br />

der Bildungsleistungen.<br />

Das Verhältnis zwischen den Geschäftsstellen, den Mitarbeitern für Service und Information zu<br />

den Bildungsreferenten erscheint auf Grund der Trägercharakteristiken und den Aufgabenspektren<br />

angemessen.<br />

Grundlegende Leistungen im Rahmen überörtlicher Aufgaben<br />

Die Darstellung der grundlegenden Leistungen erfolgte in den Sachberichten ausführlich und<br />

umfassend. Die Schwerpunkte liegen in der jugendpolitischen Interessenvertretung sowie in der<br />

Fachberatung in Form von Konzeptions-, Projekt- und Organisationsberatung.<br />

0,8


BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

Die Darstellung in den Sachberichten zeichnet dabei die unterschiedlichen Entwicklungen und<br />

Profile der Träger auf Grund ihrer Spezifik und Ausrichtung nach. Mit Blick auf die vorliegende<br />

Datenlage werden die Stellenanteile, die hier mit ca. 40% der Arbeit der Bildungsreferenten<br />

sowie in den restlichen Anteilen den Geschäftsstellen zuzuordnen sind, zunächst als ausreichend<br />

betrachtet. 5<br />

Bildung und internationale Jugendarbeit<br />

Mit Maßnahmen der Bildung und der internationale Jugendarbeit wurden im Jahr 2007 wurden<br />

8.300 Teilnehmer/-innen erreicht. Das erscheint entsprechend der Zielgruppen und der Rahmenbedingungen<br />

insbesondere am direkten Personaleinsatz angemessen.<br />

Das Verhältnis zwischen Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung und außerschulischen Jugendbildung<br />

ist im Hinblick auf Anzahl der Maßnahmen, der geleisteten Bildungstage und den<br />

erreichten Teilnehmer/-innen als ausgewogen zu betrachten.<br />

In der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung gibt es eine vergleichsweise hohe Anzahl von<br />

mehrtätigen bzw. mehrfach angeboten Maßnahmen. Ob dies ausschließlich konzeptionelle und<br />

methodische Gründe hat oder sich aus der im Förderverfahren verankerten Landkreisregelung<br />

ergibt, kann vor dem Hintergrund der Datenlage nicht eingeschätzt werden.<br />

Gleiches gilt für die Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung. Auch hier erreicht der<br />

Anteil der mehrtätigen bzw. mehrfach angeboten Maßnahmen ein sehr hohes Maß.<br />

Der Anteil der Maßnahmen der internationale Jugendarbeit liegt im Gesamtvergleich auf einem<br />

niedrigen Niveau. Dies ist in soweit erwartbar, da es sich hier um Angebote handelt, die in der<br />

Beantragung und Durchführung vergleichsweise ressourcenkritisch sind.<br />

In diesem Zusammenhang wird von den Trägern in den Sachberichten ein hoher administrativer<br />

Aufwand bei der Beantragung von Mitteln beanstandet.<br />

Das durchschnittliche Verhältnis zwischen Bildungsreferenten und Bildungstagen von 1:61 über<br />

alle Leistungserbringer kann als positiv eingeschätzt werden. Alle Träger liegen über der in der<br />

Bedarfsplanung 2006-2009 geforderten Anzahl von 45 Bildungstagen. Insgesamt wird das hohe<br />

Engagement der Träger ersichtlich, die quantitative Maßgabe zu erreichen.<br />

In den Sachberichten der Träger wird aber auch deutlich, dass dies mit einem hohen Aufwand<br />

verbunden ist, der die Möglichkeiten in den trägerbezogenen und grundlegenden Leistungen<br />

erheblich einschränkt. Insbesondere ist in Abhängigkeit von der Art von Maßnahmen ein unterschiedlich<br />

hoher Ressourceneinsatz notwendig, der sich in den Bildungstagen nur eingeschränkt<br />

widerspiegelt.<br />

5 siehe Pkt. 5.2<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 27


Bestand<br />

4.2 Bereich §§ 11/12 SGB VIII - Jugendverbandsarbeit im überörtlichen Bereich mit<br />

Schwerpunkt auf außerschulische Jugendbildung<br />

4.2.1 Zielstellungen<br />

Grundsätzliche Zielstellungen des Bereiches § 11/12 SGB VIII sind:<br />

• zur Entwicklung und Umsetzung von Konzepten jugendverbandlicher Arbeit beizutragen,<br />

• die individuellen, sozialen und fachlichen Kompetenzen sowie die Handlungskompetenzen<br />

von Mitarbeiter/-innen im Arbeitsfeld verbandlicher Jugendarbeit und insbesondere<br />

im Bereich der außerschulischen Jugendbildung durch entsprechende Bildungsangebote<br />

zu erhalten und zu erhöhen,<br />

• Kinder und Jugendliche mit demokratischen Grundregeln und Wertepluralität vertraut zu<br />

machen, sie dabei zu stärken, gesellschaftspolitische Fähigkeiten zu entwickeln und sie<br />

in ihrem freiwilligen und ehrenamtlichen Engagement zu unterstützen,<br />

• die Anregung und Unterstützung von Formen der Selbstorganisation von Kindern und<br />

Jugendlichen sowie<br />

• die Mitgliedsorganisationen in ihrer Tätigkeit zu unterstützen, jugendpolitische Interessen<br />

und jugendspezifische Belange auf Landesebene zu vertreten.<br />

4.2.2 Bereitstellung von Struktur<br />

4.2.2.1 Träger nach vereinbarten Bildungszielen und konzeptionellen Grundlagen<br />

Im Aufgabenbereich der §§ 11/12 SGB VIII wurden vom Freistaat <strong>Sachsen</strong> 25 überörtliche Träger<br />

gefördert. Hierbei handelt es sich um Jugendverbände gem. § 12 SGB VIII, die weitere Untergliederungen<br />

besitzen und im überörtlichen Bereich im Rahmen des § 11 SGB VIII tätig sind.<br />

� Kinder- und Jugendring <strong>Sachsen</strong> e.V.<br />

� Adventjugend in <strong>Sachsen</strong><br />

� Alpenjugend; GS <strong>Sachsen</strong><br />

� Bläserjugend <strong>Sachsen</strong> e.V.<br />

� BUNDjugend <strong>Sachsen</strong><br />

� CVJM-Landesverband <strong>Sachsen</strong> e.V.<br />

� DGB Jugend Bezirk <strong>Sachsen</strong><br />

� DLRG Jugend LV <strong>Sachsen</strong> e.V.<br />

� Sächsischer Jugendverband EC<br />

� Evang.-meth. Kirche KJW Ost<br />

� Evangelische Jugend <strong>Sachsen</strong><br />

� Gemeindejugendwerk <strong>Sachsen</strong><br />

� Johanniter Jugend<br />

� Jugendfeuerwehr <strong>Sachsen</strong><br />

� Jugendrotkreuz DRK LV <strong>Sachsen</strong> e.V.<br />

� Kindervereinigung <strong>Sachsen</strong> e.V.<br />

� Landesarbeitsgemeinschaft Katholischer Jugend<br />

� Naturfreundejugend <strong>Sachsen</strong><br />

� Naturschutzjugend<br />

� Ring deutscher Pfadfinderinnen- und Pfadfinderverbände<br />

� Sozialistische Jugend Deutschland - Die Falken<br />

� Youth Alive <strong>Sachsen</strong><br />

� Deutsche Waldjugend<br />

� JV Roter Baum<br />

� Sportjugend e.V.<br />

Mit diesen Trägern wurde auf Basis der Förderrichtlinie - überörtlicher Bedarf 6 eine Zielvereinbarung<br />

zur Struktur, zu Bildungszielen und zu den zu erbringenden Maßnahmen abgeschlossen.<br />

Die Häufigkeit der vereinbarten Bildungsziele gestaltet sich wie folgt:<br />

6<br />

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe bei der Erbringung<br />

von Angeboten des überörtlichen Bedarfs (FRL überörtlicher Bedarf)<br />

28


BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

Träger nach vereinbarten Bildungszielen 2007 im Bereich der §§ 11/12 SGB VIII<br />

Entw icklung und Umsetzung<br />

von partizipativen<br />

Handlungsstrategien<br />

Förderung bürgerschaftlichen<br />

Engagements<br />

Entw icklung und Umsetzung<br />

intergenerativer Ansätz<br />

Entw icklung und Umsetzung<br />

interdisziplinärer Ansätze<br />

Erw erb und Förderung<br />

sozialer und interkultureller<br />

Kompetenzen<br />

2<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 29<br />

9<br />

0 5 10 15 20 25 30<br />

Bild 18: Träger nach vereinbarten Bildungszielen im Bereich §§ 11/12 SGB VIII 2007; SMS-LJA 2009<br />

Innerhalb der Sachberichte wurden von den Trägern Angaben zur konzeptionellen und methodischen<br />

Ausrichtung ihrer Arbeit zur Umsetzung der Bildungsziele gemacht. (Mehrfachnennungen<br />

waren möglich). Dabei bietet sich für den Bereich § 11/12 SGB VIII folgendes Bild:<br />

Träger nach konzeptionell-methodischer Ausrichtung 2007 im Bereich der §§ 11/12 SGB VIII<br />

Außerschulische<br />

Jugendbildung<br />

Mitarbeiter und<br />

Multiplikatorenfortbildung<br />

Erw achsenenqualifizierung<br />

internationale Jugendarbeit<br />

Beratung<br />

andere<br />

2<br />

8<br />

9<br />

11<br />

0 5 10 15 20 25 30<br />

Bild 19: Träger nach konzeptionell-methodischer Ausrichtung 2007 im Bereich §§ 11/12 SGB VIII; SMS-LJA 2009<br />

Träger der außerschulischen Jugendbildung nach Schwerpunkten:<br />

Eine inhaltliche Schwerpunktsetzung auf Maßnahmeebene in der außerschulischen Jugendbildung<br />

wie im Bereich § 11 SGB VIII schien vor dem Hintergrund der vielfältigen Ausrichtung und<br />

dem Charakter der verbandlichen Strukturen nicht geboten.<br />

Deshalb soll an dieser Stelle eine Zuordnung der Träger von außerschulischen Jugendbildungsangeboten<br />

im Hinblick auf die verschiedenen Wertekontexte der Verbände und Dachorganisationen<br />

dargestellt werden. Die Klassifikation erfolgte mit Blick auf die Orientierungshilfe<br />

des Sächsischen Landesjugendamtes zur außerschulischen Jugendbildung und im Abgleich mit<br />

der Selbstdarstellung der beteiligten freien Träger in den Sachberichten.<br />

Dieses Vorgehen ermöglicht die Darstellung der pluralistischen Wertevielfalt der Jugendverbände<br />

auf Landesebene und verweist mittelbar auf die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen in<br />

der außerschulischen Bildungsarbeit.<br />

Das Ergebnis dieser Aufteilung ist in Bild 20 ersichtlich. Folgende grundsätzliche Trends lassen<br />

sich benennen:<br />

19<br />

22<br />

24<br />

24


Bestand<br />

Knapp ein Drittel der Verbände und Dachorganisationen, die innerhalb der außerschulischen<br />

Jugendbildung vom Freistaat finanziell unterstützt wurden, sind konfessionell ausgerichtet.<br />

Die Bereiche Natur und Ökologie sowie Lebensrettung nehmen jeweils 17% ein. Die Träger, die<br />

sich schwerpunktmäßig dem Bereich der politischen Bildung zuordnen lassen, haben einen<br />

Anteil von 13% an allen Trägern. Es folgen die Bereich Soziales sowie Sport und Bewegung<br />

(jeweils 9%) und kulturell/ musisch (4%).<br />

30<br />

Aufteilung der Träger von Maßnahmen der außerschulischen<br />

Jugendbildung nach Wertekontext im Bereich §§ 11/12 SGB VIII<br />

im Freistaat <strong>Sachsen</strong> 2007<br />

kulturell/ musisch<br />

4%<br />

Sport/ Bew egung<br />

9%<br />

Lebensrettung<br />

17%<br />

Natur/ Ökologie<br />

17%<br />

sozial<br />

9%<br />

konfessionell<br />

31%<br />

politisch<br />

13%<br />

Bild 20: Aufteilung der Träger von Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung nach Wertekontext<br />

im Bereich §§ 11/12 SGB VIII im Freistaat <strong>Sachsen</strong> 2007; SMS-LJA 2009<br />

4.2.2.2 Träger und Personal<br />

Als strukturelle Voraussetzung für die Umsetzung überörtlicher Aufgaben wurden bei den benannten<br />

Träger insgesamt 19,80 Personalstellen verteilt auf 21 Personen durch den Freistaat<br />

finanziert.<br />

Träger und Personal 2007 im Bereich der §§ 11/12 SGB VIII<br />

Aufgabenbereich Personen VzÄ<br />

Geschäftsführer/-innen 1 1,00<br />

Verwaltung (Buchhaltung, Sekretär/-in) 1 1,00<br />

Bildungsreferenten/-innen 18 17,80<br />

davon geschäftsführende/r Bildungsreferent/-in 1 1,00<br />

Service/Information<br />

Gesamt 21 19,80


BV 12/2009 LJHA<br />

5,05 5,05 89,90<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%<br />

Geschäftsführer/-in Verw altungskraft Bildungsreferent/-in Sonstige<br />

Bild 21: Träger und Personal 2007 im Bereich der §§ 11/12 SGB VIII, SMS-LJA 2009<br />

Vom durch den Freistaat <strong>Sachsen</strong> geförderten Personal waren 2007 10,1% als Geschäftsführer<br />

bzw. Verwaltungsangestellte, 89,9% als Bildungsreferenten tätig.<br />

4.2.3 Aufgaben<br />

4.2.3.1 Grundlegende Leistungen<br />

Eine allgemeine Auswertung für die grundlegenden Leistungen wurde bereits im allgemeinen<br />

Teil vorgenommen. Innerhalb der Darstellungen für den Bereich der §§ 11/12 SGB VIII soll an<br />

dieser Stelle eine Aufzählung der Nennungen zu den Schwerpunkten der grundlegenden Leistungen<br />

im Sachbericht nach Häufigkeit im Überblick erfolgen. Grundlage dafür ist die Auswertung<br />

der Sachberichte in einem fachlichen Rahmen.<br />

Grundlegende Leistungen - Schwerpunkte nach Häufigkeit der Nennungen<br />

Veröffentlichungen, die sich mit den Aufgaben, der aktuellen Situation<br />

und Entwicklungen in den Leistungsbereichen der §§ 11 - 14<br />

SGB VIII auseinandersetzen, sofern sie sich über die eigenen<br />

Mitgliedsstrukturen hinaus an die Fachöffentlichkeit wenden<br />

Fachberatung in Form von Konzeptions-, Projekt- und Organisationsberatung<br />

als offenes Angebot für alle Anbieter der Leistungsbereiche<br />

der §§ 11 -14 SGB VIII<br />

Initiierung, Begleitung und Durchführung von Facharbeitskreisen<br />

und Projekten, die in ihrer Zusammensetzung über die Mitgliederstrukturen<br />

hinausgehen und repräsentativ für <strong>Sachsen</strong> sind<br />

Jugendpolitische Interessenvertretung in bundes- und landesweiten<br />

Gremien im jeweiligen Fachkontext<br />

Eigenständige Leistungen der Jugendverbände in Bezug auf<br />

Werbung und Betreuung von Mitgliedern und Teilnehmern<br />

� � � � � �<br />

� � � � � � � �<br />

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� � � � � � �<br />

Bild 22: Grundlegende Leistungen - Schwerpunkte nach Häufigkeit der Nennungen im Bereich §§ 11/12 SGB VIII, SMS-LJA 2009<br />

In der Betrachtung der Übersicht wird deutlich, dass im Bereich §§ 11/12 SGB VIII der Schwerpunkt<br />

der grundlegenden Leistungen in der jugendpolitischen Interessenvertretung sowie in der<br />

eigenständigen Leistungen der Jugendverbände liegt.<br />

4.2.3.2 Bildung<br />

Im Jahr 2007 wurden im Bereich §§ 11/12 SGB VIII - laut der Meldungen in den Sachberichten -<br />

insgesamt 707 Maßnahmen mit 1.307 Bildungs- bzw. Maßnahmetagen und 16.584 Teilnehmer/-innen<br />

durchgeführt. Die Aufteilung der Maßnahmen, Bildungstage und Teilnehmer/-innen<br />

nach Maßnahme- und Veranstaltungsart ergibt sich wie folgt:<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 31


Bestand<br />

Durchgeführte Maßnahmen der Bildung und der internationalen Jugendarbeit 2007<br />

im Bereich §§ 11/12 SGB VIII<br />

32<br />

Maßnahmen<br />

Maßnahmen<br />

insgesamt<br />

Bildungstage<br />

Teilnehmer/innen<br />

Maßnahmen der<br />

Mitarbeiter- und<br />

Multiplikatorenfortbildung<br />

Maßnahmen<br />

Bildungstage<br />

Teilnehmer/innen<br />

Maßnahmen der<br />

außerschulischen<br />

Jugendbildung<br />

Maßnahmen<br />

Bildungstage<br />

Teilnehmer/innen<br />

Maßnahmen der<br />

internationalen Jugendarbeit<br />

gesamt 707 1.307 16.584 328 541 7.606 367 688 8.722 12 78 256<br />

Seminar eintägig 58 56 1.579 42 40 857 14 14 703 2 2 19<br />

Seminar mehrtägig/<br />

mehrfach<br />

Maßnahmen<br />

Bildungstage<br />

Teilnehmer/innen<br />

572 1.116 11.349 229 421 4.776 333 619 6.336 10 76 237<br />

Fachtagung eintägig 9 9 780 9 9 780<br />

Fachtagung mehrtägig/<br />

mehrfach<br />

31 47 662 31 47 662<br />

Großveranstaltungen 37 80 2.214 17 25 531 20 55 1.683 0 0 0<br />

ausgefallen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

10.000<br />

7.500<br />

5.000<br />

2.500<br />

Bild 23: Durchgeführte Maßnahmen der Bildung und der internationalen Jugendarbeit 2007<br />

im Bereich §§ 11/12 SGB VIII; SMS-LJA 2009<br />

0<br />

Durchgeführte Maßnahmen der Bildung und der<br />

internationalen Jugendarbeit 2007 im Bereich §§ 11/12 SGB VIII<br />

7.606<br />

541<br />

328 367<br />

Mitarbeiter- und<br />

Multiplikatorenfortbildung<br />

688<br />

8.722<br />

Außerschulische<br />

Jugendbildung<br />

12<br />

Maßnahmen<br />

Bildungstage<br />

Teilnehmer/-innen<br />

78<br />

256<br />

Internationale<br />

Jugendarbeit<br />

Bild 24: Durchgeführte Maßnahmen der Bildung und der internationalen Jugendarbeit 2007<br />

im Bereich §§ 11/12 SGB VIII; SMS-LJA 2009<br />

Im Bereich der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung gab es 328 Maßnahmen mit insgesamt<br />

541 Bildungstagen und 7.606 Teilnehmer/-innen. Die Maßnahmen der außerschulischen<br />

Jugendbildung sind mit 367 Maßnahmen, 688 Bildungstagen und 8.722 Teilnehmer/-innen angegeben.<br />

Im Bereich der internationalen Jugendarbeit wurden 12 Maßnahmen, 78 Bildungstage und 256<br />

Teilnehmer/-innen benannt.


BV 12/2009 LJHA<br />

Durchschnittliche Bildungstage je<br />

Bildungsreferent bezogen auf den Träger 2007<br />

im Bereich §§ 11/12 SGB VIII<br />

175<br />

150<br />

12 5<br />

10 0<br />

75<br />

50<br />

25<br />

0<br />

� Bildungstage je Bildungsreferent/in bei einem Träger<br />

--- lt. Planung geforderte Bildungstage je Bildungsreferent<br />

Bild 25: Durchschnittliche Bildungstage je Bildungsreferent<br />

bezogen auf den Träger 2007 im Bereich §§ 11/12 SGB VIII;<br />

SMS-LJA 2009<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

Im Vergleich zwischen der Anzahl der Bildungsreferenten<br />

und den Bildungsmaßnahmen,<br />

die sich auf die vom Freistaat<br />

finanzierten Bildungsreferenten beziehen<br />

lassen, ergibt sich ein durchschnittliches<br />

Verhältnis zwischen Referenten und Bildungstagen<br />

von 1:77.<br />

Das Verhältnis zwischen Bildungsreferenten<br />

und Bildungstagen lässt sich auch auf<br />

die einzelnen Dachorganisationen und<br />

Verbände abbilden.<br />

Hier wird deutlich, dass die Werte zum<br />

Teil in großem Rahmen streuen (Quadrate)<br />

und zwar zwischen 1:0 und 1:153 bei<br />

einem Mittelwert von 1:60.<br />

Damit liegen mit Außnahme eines Trägers<br />

alle über der in der Bedarfsplanung 2006-<br />

2009 geforderten Anzahl von 40 Bildungstagen.<br />

Die Aussagen beziehen sich auf die Eigendarstellungen<br />

der Leistungsanbieter.<br />

Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung<br />

In der Betrachtung der Maßnahmen der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung nach Dauer<br />

bzw. Charakter bietet sich folgendes Bild:<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

Maßnahmen und Teilnehmer/-innen<br />

der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung<br />

2007 im Bereich §§ 11/12 SGB VIII<br />

5,2<br />

9,5<br />

2,7<br />

69,8<br />

12,8<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 33<br />

4,6<br />

8,7<br />

1,7<br />

77,7<br />

7,3<br />

62,8<br />

11,3<br />

328 Maßnahmen 541 Bildungstage 7606 Teilnehmer/innen<br />

Seminare eintägig Seminare mehrtägig/ mehrfach<br />

7,0<br />

8,7<br />

10,3<br />

Fachtagungen eintägig Fachtagungen mehrtägig/ mehrfach<br />

Großveranstaltungen<br />

Bild 26: Maßnahmen und Teilnehmer/-innen der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung<br />

2007 im Bereich §§ 11/12 SGB VIII; SMS-LJA 2009


Bestand<br />

Von 328 Maßnahmen mit insgesamt 541 Bildungstagen war der größte Teil mehrtägig bzw. als<br />

mehrmalig stattfindende Seminare konzipiert (69,8%). Damit wurde auch der größte Teil der<br />

Teilnehmer/-innen erreicht. (62,8%).<br />

Der Anteil der eintägigen Seminarveranstaltungen liegt bei 12,8%.<br />

12,2% der Bildungsmaßnahmen waren als Fachtagungen konzipiert. Es wurden insgesamt 19%<br />

der Teilnehmer/-innen erreicht. Auch hier ist der größere Teil mehrtägig bzw. als mehrmalig<br />

stattfindende Veranstaltungen ausgewiesen.<br />

5,2% der Maßnahmen in der Multiplikatoren- und Mitarbeiterfortbildung waren Großveranstaltungen.<br />

Außerschulische Jugendbildung<br />

In Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung ist der Anteil der mehrtägigen bzw. mehrmals<br />

stattfindenden Veranstaltungen am höchsten (90,7% mit 72,6% der Teilnehmer/-innen).<br />

Die Anzahl der eintägigen Seminarveranstaltungen liegt bei 3,8%.<br />

Einen großen Anteil nehmen die Großveranstaltungen mit 5,4% ein. Hier wird auch der größte<br />

Anteil der Teilnehmer/-innen erreicht (19,3%).<br />

34<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

Internationale Jugendarbeit<br />

Maßnahmen und Teilnehmer/-innen<br />

der außerschulischen Jugendbildung<br />

2007 im Bereich §§ 11/12 SGB VIII<br />

5,4<br />

90,7<br />

3,8<br />

8,0<br />

90,0<br />

2,0<br />

19,3<br />

72,6<br />

8,1<br />

367 Maßnahmen 688 Bildungstage 8722 Teilnehmer/innen<br />

Seminare eintägig Seminare mehrtägig/ mehrfach Großveranstaltungen<br />

Bild 27: Maßnahmen und Teilnehmer/-innen der außerschulischen Jugendbildung 2007<br />

im Bereich §§ 11/12 SGB VIII; SMS-LJA 2009<br />

Im Bereich der internationalen Jugendarbeit wurden von den Trägern in den Sachberichten 12<br />

Maßnahmen mit 78 Bildungstagen und 256 Teilnehmer/-innen angegeben. Die Maßnahmen<br />

fanden - auch auf Grund ihrer Charakteristik - in der Mehrzahl mehrtägig statt.<br />

Knapp 17 % der benannten Maßnahmen wurden als eintägige Seminare ausgewiesen, die<br />

thematisch der internationalen Jugendarbeit zugeordnet worden sind.


BV 12/2009 LJHA<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

4.2.4 Bestandsbewertung<br />

Maßnahmen und Teilnehmer/-innen<br />

der internationalen Jugendarbeit<br />

2007 im Bereich §§ 11/12 SGB VIII<br />

83,3<br />

16,7<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 35<br />

97,4<br />

12 Maßnahmen 78 Bildungstage 256 Teilnehmer/innen<br />

2,6<br />

92,6<br />

Seminare eintägig Seminare mehrtägig/ mehrfach Großveranstaltungen<br />

Bild 28: Maßnahmen und Teilnehmer/-innen der internationalen Jugendarbeit 2007<br />

im Bereich §§ 11/12 SGB VIII; SMS-LJA 2009<br />

Struktur und Einordnung der Träger im Bereich §§ 11/12 SGB VIII<br />

Im Bereich der §§ 11/12 SGB VIII sind im Rahmen der Planungsübersicht 25 Träger eingeordnet.<br />

Die Zuordnung erfolgte vor dem Hintergrund der besonderen Charakteristik verbandlicher<br />

Strukturen. Es kann eingeschätzt werden, dass durch die betreffenden Träger die Zielstellungen<br />

in diesem Bereich erfüllt werden. Eine Neuordnung erscheint vor dem Hintergrund der bestehenden<br />

Datenlage nicht notwendig.<br />

In der Darstellung der Träger von außerschulischen Jugendbildungsangeboten im Hinblick auf<br />

die verschiedenen Wertekontexte der Verbände und Dachorganisationen zeigt sich ein ausgewogenes<br />

Bild. Hier wird die pluralistischen Wertevielfalt der Jugendverbände auf Landesebene<br />

deutlich und verweist mittelbar auf die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen in der außerschulischen<br />

Bildungsarbeit.<br />

Bildungsziele<br />

Die vereinbarten Bildungsziele können grundsätzlich als tragfähig eingeschätzt werden. Auch im<br />

Bereich §§ 11/12 SGB VIII kam es zu einer unterschiedlich häufigen Vereinbarung von Zielen.<br />

Bereitstellung von personellen Strukturen zur Umsetzung der Zielstellungen<br />

Im Bereich §§ 11/12 SGB VIII wurden bei 15 Trägern insgesamt 19,80 Personalstellen gefördert.<br />

Mit Blick auf die erbrachten Bildungsleistungen und die grundlegenden Leistungen wird<br />

der Umfang der personellen Strukturen zur Umsetzung der Zielstellungen - unabhängig von der<br />

Verteilung auf die bezuschussten Träger - als ausreichend eingeschätzt.<br />

In den Sachberichten gab es darüber hinaus Bedarfsanzeigen für Personal zur besseren Untersetzung<br />

der Bildungsleistungen, insbesondere bei Trägern, die über keinen Bildungsreferenten<br />

verfügen.<br />

Das Verhältnis zwischen den Geschäftsstellen, den Mitarbeitern für Service und Information zu<br />

den Bildungsreferenten erscheint auf Grund der Trägercharakteristiken und den Aufgabenspektren<br />

angemessen.<br />

7,4


Bestand<br />

Grundlegende Leistungen im Rahmen überörtlicher Aufgaben<br />

Die Darstellung der grundlegenden Leistungen erfolgte in den Sachberichten ausführlich und<br />

umfassend. Die Schwerpunkte liegen im Bereich §§ 11/12 SB VIII in der jugendpolitischen Interessenvertretung<br />

sowie in den eigenständigen Leistungen der Jugendverbände in Bezug auf<br />

Werbung und Betreuung von Mitgliedern und Teilnehmern.<br />

Die Darstellung in den Sachberichten zeichnet dabei die unterschiedlichen Entwicklungen und<br />

Profile der Träger auf Grund ihrer Spezifik und Ausrichtung nach. Mit Blick auf die vorliegende<br />

Datenlage werden die Stellenanteile, die hier mit ca. 45% der Arbeit der Bildungsreferent/-innen<br />

so zunächst als ausreichend betrachtet. 7<br />

Bildung und internationale Jugendarbeit<br />

Mit Maßnahmen der Bildung und der internationale Jugendarbeit wurden im Jahr 2007 16.584<br />

Teilnehmer/-innen erreicht. Das erscheint entsprechend der Zielgruppen und der Rahmenbedingungen<br />

insbesondere am direkten Personaleinsatz angemessen.<br />

Das Verhältnis zwischen Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung und außerschulischen Jugendbildung<br />

ist im Hinblick auf Anzahl der Maßnahmen, der geleisteten Bildungstage und den<br />

erreichten Teilnehmer/-innen als ausgewogen zu betrachten.<br />

Auch im Bereich §§ 11/12 SGB VIII gibt es in der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung eine<br />

vergleichsweise hohe Anzahl von mehrtätigen bzw. mehrfach angeboten Maßnahmen. Ob dies<br />

ausschließlich konzeptionelle und methodische Gründe hat oder sich aus der im Förderverfahren<br />

verankerten Landkreisregelung ergibt, kann vor dem Hintergrund der Datenlage nicht eingeschätzt<br />

werden.<br />

Gleiches gilt für die Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung. Auch hier erreicht der<br />

Anteil der mehrtätigen bzw. mehrfach angeboten Maßnahmen ein sehr hohes Maß.<br />

Im Gesamtvergleich liegt der Anteil der Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit auf einem<br />

niedrigen Niveau. Dies ergibt sich zunächst aus dem Charakter der Angebote, die in der Beantragung<br />

und Durchführung vergleichsweise ressourcenkritisch sind.<br />

In den Äußerungen der Träger in den Sachberichten wird eingeschätzt, dass ein hoher administrativer<br />

Aufwand bei der Beantragung von Mitteln eine höhere Anzahl von Maßnahmen verhindert.<br />

Das durchschnittliche Verhältnis zwischen Bildungsreferenten und Bildungstagen von 1:77 über<br />

alle Leistungserbringer ist zunächst positiv zu bewerten. Allerdings streuen hier die Werte erheblich<br />

um einen rechnerischen Mittelwert von 1:60.<br />

Zu beachten ist zudem, dass die teilweise hohe Zahl der Bildungstage aus der Weitergabe von<br />

Maßnahmemitteln an Untergliederungen entsteht. Hier lassen sich die Bildungsleistung zwar<br />

rechnerisch aber nicht in jedem Falle tatsächlich auf die Bildungsreferent/-innen beziehen.<br />

Ein Träger konnte den Nachweis der Bildungstage für 2007 nicht erbringen.<br />

Alle anderen Träger liegen im Rahmen bzw. über der in der Bedarfsplanung 2006-2009 geforderten<br />

Anzahl von 40 Bildungstagen. Insgesamt wird das hohe Engagement der Träger ersichtlich,<br />

die quantitative Maßgabe zu erreichen.<br />

In den Sachberichten der Träger wird aber auch deutlich, dass die Erbringung der Bildungsleistungen<br />

- insbesondere bei Verbänden mit eingeschränkten Personalressourcen - mit einem<br />

hohen Aufwand verbunden ist, der die Möglichkeiten in den trägerbezogenen und grundlegenden<br />

Leistungen erheblich einschränkt.<br />

Insbesondere ist in Abhängigkeit von der Art von Maßnahmen und Beratungsleistungen ein<br />

unterschiedlich hoher Ressourceneinsatz notwendig, der sich in den Bildungstagen nur eingeschränkt<br />

widerspiegelt.<br />

7 siehe Pkt. 5.2<br />

36


BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

4.3 Bereich § 13 SGB VIII - Jugendsozialarbeit im überörtlichen Bereich mit Schwerpunkt<br />

auf Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung<br />

4.3.1 Zielstellungen<br />

Grundsätzliche Zielstellungen des Bereiches § 13 SGB VIII sind:<br />

• die individuellen, sozialen und fachlichen Kompetenzen von Mitarbeitern im Arbeitsfeld<br />

der Jugendsozialarbeit durch Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung<br />

sowie durch Fachgruppenarbeit und Weiterbildungsberatung zu stärken und weiter<br />

zu entwickeln,<br />

• die Einrichtungen der Jugendsozialarbeit bei der Organisation und Durchführung<br />

von Projekten zu unterstützen,<br />

• die Interessen von sozial benachteiligten und/oder individuell beeinträchtigten<br />

jungen Menschen<br />

• sowie der Träger von Jugendsozialarbeit auf kommunaler und landesweiter Ebene<br />

zu vertreten,<br />

• aktuelle Informationen zu relevanten Aufgaben und Fragestellungen als Impulse<br />

und Unterstützung von Einrichtungen und Projekten der Jugendsozialarbeit weiterzugeben<br />

und einen fachlichen Austausch in der Praxis u.a. über Veröffentlichungen<br />

anzuregen.<br />

4.3.2 Bereitstellung von Strukturen<br />

4.3.2.1 Träger nach vereinbarten Bildungszielen und konzeptionellen Grundlagen<br />

Im Aufgabenbereich des § 13 SGB VIII wurden vom Freistaat <strong>Sachsen</strong> 2 überörtliche Dachorganisationen<br />

gefördert. Hierbei handelt es sich um Träger, die überörtlich im Schwerpunkt im<br />

Bereich des § 13 SGB VIII tätig sind.<br />

� LAG "Freier Träger der Jugendsozialarbeit" <strong>Sachsen</strong> e.V.<br />

� Sächsische Arbeitsstelle für Schule und Jugendhilfe e.V.<br />

Mit diesen Trägern wurde auf Basis der Richtlinie II - überörtlicher Bedarf eine Zielvereinbarung<br />

zur Struktur, zu Bildungszielen und zu den zu erbringenden Maßnahmen abgeschlossen. Die<br />

Häufigkeit der vereinbarten Bildungsziele gestaltet sich wie folgt:<br />

Träger nach vereinbarten Bildungszielen 2007 im Bereich § 13 SGB VIII<br />

Entw icklung und Umsetzung<br />

von partizipativen<br />

Handlungsstrategien<br />

Förderung bürgerschaftlichen<br />

Engagements<br />

Entw icklung und Umsetzung<br />

intergenerativer Ansätz<br />

Entw icklung und Umsetzung<br />

interdisziplinärer Ansätze<br />

Erw erb und Förderung<br />

sozialer und interkultureller<br />

Kompetenzen<br />

2<br />

2<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Bild 29: Träger nach vereinbarten Bildungszielen im Bereich § 13 SGB VIII 2007; SMS-LJA 2009<br />

Innerhalb der Sachberichte wurden von den Trägern Angaben zur konzeptionellen und methodischen<br />

Ausrichtung ihrer Arbeit zur Umsetzung der Bildungsziele gemacht. (Mehrfachnennungen<br />

waren möglich). Dabei bietet sich für den Bereich § 13 SGB VIII folgendes Bild:<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 37


Bestand<br />

38<br />

Träger nach konzeptionell-methodischer Ausrichtung 2007 im Bereich § 13 SGB VIII<br />

Außerschulische<br />

Jugendbildung<br />

Mitarbeiter und<br />

Multiplikatorenfortbildung<br />

Erw achsenenqualifizierung<br />

internationale Jugendarbeit<br />

Beratung<br />

andere<br />

2<br />

2<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Bild 30: Träger nach konzeptionell-methodischer Ausrichtung 2007 im Bereich § 13 SGB VIII; SMS-LJA 2009<br />

4.3.2.2 Träger und Personal<br />

Als strukturelle Voraussetzung für die Umsetzung überörtlicher Aufgaben wurden 2007 bei einem<br />

von den benannten Trägern insgesamt 1,50 Personalstellen verteilt auf 2 Personen durch<br />

den Freistaat finanziert. Alle Personen waren als Bildungsreferent/-innen tätig. Dabei nahm eine<br />

Bildungsreferent/-in geschäftsführende Tätigkeiten wahr.<br />

Träger und Personal 2007 im Bereich § 13 SGB VIII<br />

Aufgabenbereich Personen VzÄ<br />

Geschäftsführer/-innen 0 0,00<br />

Verwaltung (Buchhaltung, Sekretär/-in) 0 0,00<br />

Bildungsreferenten/-innen 2 1,50<br />

davon geschäftsführende/r Bildungsreferent/-in 1 0,75<br />

Service/Information 0 0,00<br />

Gesamt 2 1,50<br />

Bild 31: Träger und Personal 2007 im Bereich § 13 SGB VIII; SMS-LJA 2009<br />

Im Zeitraum 2007 bis 2009 gab es Veränderungen bei den Personalstellen. Für 2008 lassen<br />

sich bei den o.g. zwei Trägern 4 Personen mit insgesamt 3,25 VzÄ ausweisen. 8<br />

4.3.3 Aufgaben<br />

4.3.3.1 Grundlegende Leistungen<br />

Wie in den bisherigen Bereichen ergänzt diese Auswertung die Betrachtungen, die im allgemeinen<br />

Teil vorgenommen wurden. Innerhalb der Darstellungen für den Bereich des § 13 SGB VIII<br />

soll an dieser Stelle eine Aufzählung der Nennungen zu den Schwerpunkten der grundlegenden<br />

Leistungen im Sachbericht nach Häufigkeit im Überblick erfolgen. Grundlage dafür ist die Auswertung<br />

der Sachberichte in einem fachlichen Rahmen.<br />

In der Betrachtung der Übersicht wird deutlich, dass im Bereich § 13 SGB VIII der Schwerpunkt<br />

der grundlegenden Leistungen in „Veröffentlichungen“, der Fachberatung und in der Initiierung,<br />

Begleitung und Durchführung von Facharbeitskreisen und Projekten liegt. Dies ist im Wesentlichen<br />

in dem Charakter der Träger als Facharbeits- und Koordinationsstellen im Leistungsbereich<br />

des § 13 SGB VIII begründet.<br />

8 vgl. Bild 4, S.16


BV 12/2009 LJHA<br />

Grundlegende Leistungen - Schwerpunkte nach Häufigkeit der Nennungen<br />

Veröffentlichungen, die sich mit den Aufgaben, der aktuellen Situation<br />

und Entwicklungen in den Leistungsbereichen der §§ 11 - 14<br />

SGB VIII auseinandersetzen, sofern sie sich über die eigenen<br />

Mitgliedsstrukturen hinaus an die Fachöffentlichkeit wenden<br />

Fachberatung in Form von Konzeptions-, Projekt- und Organisationsberatung<br />

als offenes Angebot für alle Anbieter der Leistungsbereiche<br />

der §§ 11 -14 SGB VIII<br />

Initiierung, Begleitung und Durchführung von Facharbeitskreisen<br />

und Projekten, die in ihrer Zusammensetzung über die Mitgliederstrukturen<br />

hinausgehen und repräsentativ für <strong>Sachsen</strong> sind<br />

Jugendpolitische Interessenvertretung in bundes- und landesweiten<br />

Gremien im jeweiligen Fachkontext �<br />

Eigenständige Leistungen der Jugendverbände in Bezug auf<br />

Werbung und Betreuung von Mitgliedern und Teilnehmern<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

� �<br />

� �<br />

� �<br />

Bild 32: Grundlegende Leistungen - Schwerpunkte nach Häufigkeit der Nennungen im Bereich § 13 SGB VIII, SMS-LJA 2009<br />

4.3.3.2 Bildung<br />

Im Jahr 2007 wurden im Bereich § 13 SGB VIII - laut der Meldungen in den Sachberichten der<br />

zwei benannten Träger - insgesamt 18 Maßnahmen mit 59 Bildungs- bzw. Maßnahmetagen und<br />

268 Teilnehmer/-innen durchgeführt. Die Aufteilung der Maßnahmen, Bildungstage und Teilnehmer/-innen<br />

nach Maßnahme- und Veranstaltungsart ergibt sich wie folgt:<br />

Durchgeführte Maßnahmen der Bildung und der internationalen Jugendarbeit 2007<br />

im Bereich § 13 SGB VIII<br />

Maßnahmen<br />

Maßnahmen<br />

insgesamt<br />

Bildungstage<br />

Teilnehmer/innen<br />

Maßnahmen Mitarbeiter-<br />

und Multiplikatorenfortbildung<br />

Maßnahmen<br />

Maßnahmen der<br />

außerschulischen<br />

Jugendbildung<br />

Maßnahmen der<br />

internationalen Jugendarbeit<br />

gesamt 18 59 286 18 59 286 0 0 0 0 0 0<br />

Seminar eintägig 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

Seminar mehrtägig/<br />

mehrfach<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 39<br />

Bildungstage<br />

Teilnehmer/innen<br />

Maßnahmen<br />

Bildungstage<br />

Teilnehmer/innen<br />

Maßnahmen<br />

Bildungstage<br />

Teilnehmer/innen<br />

17 58 171 17 58 171 0 0 0 0 0 0<br />

Fachtagung eintägig 1 1 115 1 1 115<br />

Fachtagung mehrtägig/<br />

mehrfach<br />

0 0 0 0 0 0<br />

Großveranstaltungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

ausgefallen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

Bild 33: Durchgeführte Maßnahmen der Bildung und der internationalen Jugendarbeit 2007<br />

im Bereich §§ 11/12 SGB VIII; SMS-LJA 2009<br />

Alle Maßnahmen haben im Bereich der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung stattgefunden.<br />

Insgesamt gab es 18 Maßnahmen mit 59 Bildungstagen und 286 Teilnehmer/-innen.<br />

Der Großteil (94,4%) der Maßnahmen hat in Form mehrtägiger bzw. mehrfach angebotener<br />

Seminare stattgefunden. Damit wurden 98,3% der Bildungstage und 59,8% der Teilnehmer/innen<br />

erreicht. 5,6% der Maßnahmen waren als eintägige Fachtagungen konzipiert. Hier wurden<br />

40,2% der Teilnehmer/-innen erreicht.


Bestand<br />

40<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

Maßnahmen und Teilnehmer/-innen<br />

der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung<br />

2007 im Bereich § 13 SGB VIII<br />

5,6<br />

1,7<br />

94,4 98,3<br />

18 Maßnahmen 59 Bildungstage 286 Teilnehmer/innen<br />

Seminare eintägig Seminare mehrtägig/ mehrfach<br />

40,2<br />

59,8<br />

Fachtagungen eintägig Fachtagungen mehrtägig/ mehrfach<br />

Großveranstaltungen<br />

Bild 34: Maßnahmen und Teilnehmer/-innen der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung<br />

2007 im Bereich § 13 SGB VIII; SMS-LJA 2009<br />

Durchschnittliche Bildungstage je<br />

Bildungsreferent bezogen auf den Träger 2007<br />

im Bereich § 13 SGB VIII<br />

175<br />

150<br />

12 5<br />

10 0<br />

75<br />

50<br />

25<br />

0<br />

� Bildungstage je Bildungsreferent/-in bei einem Träger<br />

--- lt. Planung geforderte Bildungstage je Bildungsreferent<br />

Bild 35: Durchschnittliche Bildungstage je Bildungsreferent/-in<br />

bezogen auf den Träger 2007 im Bereich § 13 SGB VIII; SMS-<br />

LJA 2009<br />

Im Vergleich zwischen der Anzahl der Bildungsreferenten<br />

und den Bildungsmaßnahmen,<br />

die sich auf die vom Freistaat<br />

finanzierten Bildungsreferenten beziehen<br />

lassen, ergibt sich ein Verhältnis zwischen<br />

Referenten und Bildungstagen von 1:50.<br />

Damit liegt der Träger, der 2007 über eine<br />

Personalstellenfinanzierung verfügte, über<br />

der in der Bedarfsplanung 2006-2009 geforderten<br />

Anzahl von 45 Bildungstagen.<br />

(Quadrat)


BV 12/2009 LJHA<br />

4.3.4 Bestandsbewertung<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

Struktur und Einordnung der Träger im Bereich § 13 SGB VIII<br />

Im Bereich des § 13 SGB VIII sind im Rahmen der Planungsübersicht 2 Träger eingeordnet. Es<br />

kann eingeschätzt werden, dass durch die betreffenden Träger die Zielstellungen in diesem<br />

Bereich erfüllt werden.<br />

Bildungsziele<br />

In der Betrachtung der Häufigkeit der Nutzung und Ausgestaltung der vereinbarten Bildungsziele<br />

kann eingeschätzt werden, dass die entwickelten Ziele im Bereich des § 13 SGB VIII grundsätzlich<br />

tragen.<br />

Bereitstellung von personellen Strukturen zur Umsetzung der Zielstellungen<br />

Mit Blick auf die erbrachten Bildungsleistungen und die grundlegenden Leistungen 2007 wird<br />

der Umfang der personellen Strukturen zur Umsetzung der Zielstellungen als ausreichend eingeschätzt.<br />

Für die Jahre 2008 und 2009 hat es im Rahmen aktueller Entwicklung eine moderate<br />

Stellenanpassung gegeben.<br />

Das Verhältnis zwischen den Geschäftsstellen, den Mitarbeitern für Service und Information zu<br />

den Bildungsreferenten erscheint auf Grund der Trägercharakteristiken und den Aufgabenspektren<br />

angemessen.<br />

Grundlegende Leistungen im Rahmen überörtlicher Aufgaben<br />

Die Darstellung der grundlegenden Leistungen erfolgte in den Sachberichten ausführlich und<br />

umfassend. Die Schwerpunkte liegen in der Initiierung, Begleitung und Durchführung von Facharbeitskreisen<br />

und Projekten, in der Fachberatung in Form von Konzeptions-, Projekt- und Organisationsberatung<br />

sowie in Veröffentlichungen im Rahmen von Fachthemen.<br />

Mit Blick auf die vorliegende Datenlage werden die Stellenanteile, die hier mit ca. 40% der Arbeit<br />

der Bildungsreferenten sowie in den restlichen Anteilen den Geschäftsstellen zuzuordnen<br />

sind, zunächst als ausreichend betrachtet. 9<br />

Bildung<br />

Im Bereich § 13 SGB VIII haben im Jahr 2007 nur Maßnahmen der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung<br />

stattgefunden. Damit wurden 286 Teilnehmer/-innen erreicht. Das erscheint entsprechend<br />

der Zielgruppen und der Rahmenbedingungen insbesondere am direkten - im Jahr<br />

2007 zu betrachtenden - Personaleinsatz angemessen.<br />

In der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung gibt es eine vergleichsweise hohe Anzahl von<br />

mehrtätigen bzw. mehrfach angebotenen Maßnahmen. Ob dies ausschließlich konzeptionelle<br />

und methodische Gründe hat oder sich aus der im Förderverfahren verankerten Landkreisregelung<br />

ergibt, kann vor dem Hintergrund der Datenlage nicht eingeschätzt werden.<br />

Das durchschnittliche Verhältnis zwischen Bildungsreferenten und Bildungstagen beträgt 1:50.<br />

Dabei wurde der Anteil der geschäftsführenden Tätigkeiten einer Bildungsreferent/-in berücksichtigt.<br />

Der Wert kann als positiv eingeschätzt werden. Ein Träger liegen über der in der Bedarfsplanung<br />

2006-2009 geforderten Anzahl von 45 Bildungstagen.<br />

Insgesamt wird das hohe Engagement der Träger ersichtlich, die quantitative Maßgabe zu erreichen.<br />

In den Sachberichten der Träger wird aber auch deutlich, dass dies mit einem hohen<br />

Aufwand verbunden ist. Die Aussagen beziehen sich insbesondere auf die Anteile und das<br />

Ausmaß der geschäftsführenden Aufgaben einer Bildungsreferent/-in, die das Erreichen der<br />

Bilddungstage erschwert.<br />

9 siehe Pkt. 5.2<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 41


Bestand<br />

4.4 Bereich § 14 SGB VIII - Kinder- und Jugendschutz im überörtlichen Bereich mit<br />

Schwerpunkt auf Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung<br />

4.4.1 Zielstellungen<br />

Grundsätzliche Zielstellungen des Bereiches § 14 SGB VIII sind:<br />

• die individuellen, sozialen und fachlichen Kompetenzen von Mitarbeiter/innen im Arbeitsfeld<br />

des Kinder- und Jugendschutzes durch Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung<br />

zu stärken und weiter zu entwickeln,<br />

• andere an der Erziehung von Kindern und Jugendlichen Beteiligte zu unterstützen, mögliche<br />

Gefährdungen besser zu erkennen und einzuordnen,<br />

• die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen durch außerschulische Bildungsprozesse,<br />

im Hinblick auf mögliche gefährdende Einflüsse zu einer eigenverantwortlichen Lebensgestaltung<br />

zu fördern,<br />

• in der Gesellschaft sowie in der Fachöffentlichkeit der Jugendhilfe unter Einbeziehung<br />

internationaler Standards, eine breite Lobby für die Belange und Themen des Kinderund<br />

Jugendschutzes zu ntwickeln,<br />

• aktuelle Informationen zu relevanten Aufgaben und Fragestellungen als Impulse und<br />

Unterstützung von Einrichtungen und Projekten der Jugendhilfe weiterzugeben sowie<br />

einen kontinuierlichen fachlichen Austausch zwischen Trägern von Angeboten des Kinder-<br />

und Jugendschutzes zu fördern.<br />

4.4.2 Bereitstellung von Struktur<br />

4.4.2.1 Träger nach vereinbarten Bildungszielen und konzeptionellen Grundlagen<br />

Im Aufgabenbereich des § 14 SGB VIII wurden vom Freistaat <strong>Sachsen</strong> 3 überörtliche Träger<br />

gefördert. Hierbei handelt es sich um Träger, die überörtlich im Schwerpunkt im Bereich des<br />

§ 14 SGB VIII tätig sind.<br />

� Aktion Jugendschutz <strong>Sachsen</strong> e.V. - AJS<br />

� Deutscher Kinderschutzbund LV <strong>Sachsen</strong> e.V.<br />

� Objektiv e.V.<br />

Mit diesen Trägern wurde auf Basis der Richtlinie II - überörtlicher Bedarf eine Zielvereinbarung<br />

zur Struktur, zu Bildungszielen und zu den zu erbringenden Maßnahmen abgeschlossen. Die<br />

Häufigkeit der vereinbarten Bildungsziele gestaltet sich wie folgt:<br />

42<br />

Träger nach vereinbarten Bildungszielen 2007 im Bereich § 14 SGB VIII<br />

Entw icklung und Umsetzung<br />

von partizipativen<br />

Handlungsstrategien<br />

Förderung bürgerschaftlichen<br />

Engagements<br />

Entw icklung und Umsetzung<br />

intergenerativer Ansätz<br />

Entw icklung und Umsetzung<br />

interdisziplinärer Ansätze<br />

Erw erb und Förderung<br />

sozialer und interkultureller<br />

Kompetenzen<br />

1<br />

2<br />

3<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Bild 36: Träger nach vereinbarten Bildungszielen im Bereich § 14 SGB VIII 2007; SMS-LJA 2009,<br />

eigene Erhebung<br />

Innerhalb der Sachberichte wurden von den Trägern Angaben zur konzeptionellen und methodischen<br />

Ausrichtung ihrer Arbeit zur Umsetzung der Bildungsziele gemacht. (Mehrfachnennungen<br />

waren möglich). Dabei bietet sich für den Bereich § 14 SGB VIII folgendes Bild:


BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

Träger nach konzeptionell-methodischer Ausrichtung 2007 im Bereich § 14 SGB VIII<br />

Außerschulische Jugendbildung<br />

Mitarbeiter- und<br />

Multiplikatorenfortbildung<br />

Erwachsenenqualifizierung<br />

internationale<br />

Jugendarbeit<br />

Beratung<br />

Andere<br />

1<br />

1<br />

2<br />

2<br />

3<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Bild 37: Träger nach konzeptionell-methodischer Ausrichtung 2007 im Bereich § 14 SGB VIII; SMS-LJA 2009,<br />

4.4.2.2 Träger und Personal<br />

Als strukturelle Voraussetzung im Bereich § 14 SGB VIII für die Umsetzung überörtlicher Aufgaben<br />

wurden bei 2 Trägern insgesamt 7,25 Personalstellen verteilt auf 8 Personen finanziert.<br />

Träger und Personal 2007 im Bereich § 14 SGB VIII<br />

Aufgabenbereich Personen VzÄ<br />

Geschäftsführer/-innen 2 2,00<br />

Verwaltung (Buchhaltung, Sekretär/-in) 2 1,25<br />

Bildungsreferenten/-innen 4 4,00<br />

davon geschäftsführende/r Bildungsreferent/-in<br />

Service/Information<br />

Gesamt 8 7,25<br />

27,59 17,24 55,17<br />

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%<br />

Geschäftsführer/-in Verw altungskraft Bildungsreferent/-in Sonstige<br />

Bild 38: Träger und Personal 2007 im Bereich § 14 SGB VIII; SMS-LJA 2009<br />

Vom durch den Freistaat <strong>Sachsen</strong> geförderten Personal waren 2007 44,83% als Geschäftsführer/-in<br />

bzw. Verwaltungsangestellte und 55,17% als Bildungsreferenten/-innen tätig.<br />

4.4.3 Aufgaben<br />

4.4.3.1 Grundlegende Leistungen<br />

Die Auswertung für die grundlegenden Leistungen wurde bereits im allgemeinen Teil vorgenommen.<br />

Innerhalb der Darstellungen für den Bereich des § 14 SGB VIII soll an dieser Stelle<br />

eine Aufzählung der Nennungen zu den Schwerpunkten der grundlegenden Leistungen im<br />

Sachbericht nach Häufigkeit im Überblick erfolgen.<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 43


Bestand<br />

Grundlegende Leistungen - Schwerpunkte nach Häufigkeit der Nennungen<br />

Veröffentlichungen, die sich mit den Aufgaben, der aktuellen Situation<br />

und Entwicklungen in den Leistungsbereichen der §§ 11 - 14<br />

SGB VIII auseinandersetzen, sofern sie sich über die eigenen<br />

Mitgliedsstrukturen hinaus an die Fachöffentlichkeit wenden<br />

Fachberatung in Form von Konzeptions-, Projekt- und Organisationsberatung<br />

als offenes Angebot für alle Anbieter der Leistungsbereiche<br />

der §§ 11 -14 SGB VIII<br />

Initiierung, Begleitung und Durchführung von Facharbeitskreisen<br />

und Projekten, die in ihrer Zusammensetzung über die Mitgliederstrukturen<br />

hinausgehen und repräsentativ für <strong>Sachsen</strong> sind<br />

44<br />

� �<br />

� �<br />

� �<br />

Jugendpolitische Interessenvertretung in bundes- und landesweiten<br />

Gremien im jeweiligen Fachkontext � �<br />

Eigenständige Leistungen der Jugendverbände in Bezug auf<br />

Werbung und Betreuung von Mitgliedern und Teilnehmern<br />

Bild 39: Grundlegende Leistungen - Schwerpunkte nach Häufigkeit der Nennungen im Bereich § 14 SGB VIII, SMS-LJA 2009<br />

In der Betrachtung der Übersicht wird deutlich, dass im Bereich § 14 SGB VIII „Veröffentlichungen“,<br />

die „Fachberatung“, die Initiierung, Begleitung und Durchführung von Facharbeitskreisen<br />

und Projekten und die Interessenvertretung einen gleich großen Stellenwert haben. Dies ist in<br />

dem Charakter der Träger als Facharbeits- und Koordinationsstellen im Leistungsbereich des<br />

§ 14 SGB VIII begründet.<br />

4.4.3.2 Bildung<br />

Im Jahr 2007 wurden im Bereich § 14 SGB VIII - laut der Meldungen in den Sachberichten -<br />

insgesamt 78 Maßnahmen mit 100 Bildungs- bzw. Maßnahmetagen und 1.485 Teilnehmer/innen<br />

durchgeführt. Die Aufteilung der Maßnahmen, Bildungstage und Teilnehmer/-innen nach<br />

Maßnahme- und Veranstaltungsart ergibt sich wie folgt:<br />

Durchgeführte Maßnahmen der Bildung und der internationalen Jugendarbeit 2007<br />

im Bereich § 14 SGB VIII<br />

Maßnahmen<br />

Maßnahmen<br />

insgesamt<br />

Bildungstage<br />

Teilnehmer/innen<br />

Maßnahmen Mitarbeiter-<br />

und Multiplikatorenfortbildung<br />

Maßnahmen<br />

Bildungstage<br />

Teilnehmer/innen<br />

Maßnahmen der<br />

außerschulischen<br />

Jugendbildung<br />

Maßnahmen<br />

Bildungstage<br />

Teilnehmer/innen<br />

Maßnahmen der<br />

internationalen Jugendarbeit<br />

gesamt 79 100 1485 79 100 1485 0 0 0 0 0 0<br />

Seminar eintägig 29 29 375 29 29 375 0 0 0 0 0 0<br />

Seminar mehrtägig/<br />

mehrfach<br />

Maßnahmen<br />

Bildungstage<br />

Teilnehmer/innen<br />

45 66 504 45 66 504 0 0 0 0 0 0<br />

Fachtagung eintägig 3 3 533 3 3 533 0 0 0 0 0 0<br />

Fachtagung mehrtägig/<br />

mehrfach<br />

1 2 73 1 2 73 0 0 0 0 0 0<br />

Großveranstaltungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

ausgefallen 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

Bild 40: Durchgeführte Maßnahmen der Bildung und der internationalen Jugendarbeit 2007<br />

im Bereich § 14 SGB VIII; SMS-LJA 2009


BV 12/2009 LJHA<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

Maßnahmen und Teilnehmer/-innen<br />

der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung<br />

im Bereich § 14 SGB VIII<br />

1,3<br />

2,0<br />

3,8 3,0<br />

57,7<br />

37,2<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 45<br />

66,0<br />

29,0<br />

33,9<br />

25,3<br />

78 Maßnahmen 100 Bildungstage 1485 Teilnehmer/innen<br />

Seminare eintägig Seminare mehrtägig/ mehrfach<br />

4,9<br />

35,9<br />

Fachtagungen eintägig Fachtagungen mehrtägig/ mehrfach<br />

Großveranstaltungen<br />

Bild 41: Maßnahmen und Teilnehmer/-innen der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung<br />

2007 im Bereich § 14 SGB VIII; SMS-LJA 2009<br />

Alle Maßnahmen haben im Bereich der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung stattgefunden.<br />

Insgesamt gab es 78 Maßnahmen mit 100 Bildungstagen und 1.485 Teilnehmer/-innen.<br />

Der Großteil (57,7%) der Maßnahmen hat in Form mehrtägiger bzw. mehrfach angebotener<br />

Seminare stattgefunden. Damit wurden 66% der Bildungstage und 33,9% der Teilnehmer/innen<br />

erreicht. 37,2% der Maßnahmen waren als eintägige Seminare konzipiert. Hier wurden<br />

29% der Bildungstage und 25,3% der Teilnehmer/-innen erreicht. 4,1% der Maßnahmen waren<br />

als eintägige oder mehrtägige bzw. mehrfach angebotene Fachtagungen konzipiert. Hier wurden<br />

insgesamt 40,8% der Teilnehmer/-innen erreicht.<br />

Durchschnittliche Bildungstage je Bildungsreferent bezogen auf den Träger 2007<br />

im Bereich § 14 SGB VIII<br />

175<br />

150<br />

12 5<br />

10 0<br />

75<br />

50<br />

25<br />

0<br />

Im Vergleich zwischen der Anzahl der Bildungsreferenten<br />

und den Bildungsmaßnahmen,<br />

die sich auf die vom Freistaat<br />

finanzierten Bildungsreferenten beziehen<br />

lassen, ergibt sich ein Verhältnis zwischen<br />

Referenten und Bildungstagen von insgesamt<br />

1:33.<br />

In der Übersicht wird deutlich, dass nur ein<br />

Träger über der in der Bedarfsplanung<br />

2006-2009 geforderten Anzahl von 45 Bildungstagen<br />

liegt. (Quadrate)<br />

� Bildungstage je Bildungsreferent/in bei einem Träger<br />

--- lt. Planung geforderte Bildungstage je Bildungsreferent/-in<br />

Bild 42: Durchschnittliche Bildungstage je Bildungsreferent und Träger 2007 im Bereich § 14 SGB VIII; SMS-LJA 2009


Bestand<br />

4.4.4 Bestandsbewertung<br />

Struktur und Einordnung der Träger im Bereich § 14 SGB VIII<br />

Im Bereich des § 14 SGB VIII sind im Rahmen der Planungsübersicht 3 Träger eingeordnet. Es<br />

kann aus einem fachlich zielbezogenen Kontext eingeschätzt werden, dass durch die betreffenden<br />

Träger die Zielstellungen in diesem Bereich nur zum Teil erfüllt werden. Dies betrifft vor<br />

allem den Bereich der Medienpädagogik und Medienkompetenz.<br />

Zudem haben sich bei einem Träger die Tätigkeitsinhalte und die konzeptionelle Ausrichtung in<br />

Richtung übergreifender Themenbereiche verschoben.<br />

Hier erscheint eine Neuzuordnung mindestens eines Trägers geboten.<br />

Bildungsziele<br />

In der Betrachtung der Häufigkeit der Nutzung und Ausgestaltung der vereinbarten Bildungsziele<br />

kann eingeschätzt werden, dass die entwickelten Ziele im Bereich des § 14 SGB VIII grundsätzlich<br />

tragen.<br />

Bereitstellung von personellen Strukturen zur Umsetzung der Zielstellungen<br />

Mit Blick auf die erbrachten Bildungsleistungen und die grundlegenden Leistungen auf der<br />

Grundlage der vorliegenden Daten wird der Umfang der personellen Strukturen zur Umsetzung<br />

der Zielstellungen als ausreichend eingeschätzt. Durch die dargestellten Einschätzungen werden<br />

sich jedoch auch bei der Bereitstellung von Strukturen und Personal Veränderungen ergeben<br />

müssen.<br />

Grundlegende Leistungen im Rahmen überörtlicher Aufgaben<br />

Die Darstellung der grundlegenden Leistungen erfolgte in den Sachberichten ausführlich und<br />

umfassend. Die Schwerpunkte liegen gleichermaßen in der Initiierung, Begleitung und Durchführung<br />

von Facharbeitskreisen und Projekten, in der Fachberatung in Form von Konzeptions-,<br />

Projekt- und Organisationsberatung, in Veröffentlichungen im Rahmen von Fachthemen sowie<br />

in der jugendpolitischen Interessenvertretung.<br />

Mit Blick auf die vorliegende Datenlage werden die Stellenanteile, die hier mit ca. 40% der Arbeit<br />

der Bildungsreferenten sowie in den restlichen Anteilen den Geschäftsstellen zuzuordnen<br />

sind, zunächst als ausreichend betrachtet. 10<br />

Bildung<br />

Im Bereich § 14 SGB VIII haben im Jahr 2007 nur Maßnahmen der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung<br />

stattgefunden. Damit wurden 1.485 Teilnehmer/-innen erreicht. Das erscheint<br />

entsprechend der Zielgruppen und der Rahmenbedingungen insbesondere am direkten - im<br />

Jahr 2007 zu betrachtenden - Personaleinsatz angemessen.<br />

In der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung gibt es eine vergleichsweise hohe Anzahl von<br />

mehrtätigen bzw. mehrfach angeboten Maßnahmen. Ob dies ausschließlich konzeptionelle und<br />

methodische Gründe hat oder sich aus der im Förderverfahren verankerten Landkreisregelung<br />

ergibt, kann vor dem Hintergrund der Datenlage nicht eingeschätzt werden.<br />

Das durchschnittliche Verhältnis zwischen Bildungsreferenten und Bildungstagen beträgt 1:33.<br />

Der Wert liegt unter der in der Bedarfsplanung 2006-2009 geforderten Anzahl von 45 Bildungstagen.<br />

Ein Träger konnte die Anzahl der geforderten Bildungstage nicht erreichen.<br />

Aus den Aussagen im Sachbericht wurde nachvollziehbar dargestellt, dass der Grund dafür<br />

eine Verlagerung von Tätigkeitsinhalten und der konzeptionelle Ausrichtung des Träger war.<br />

10 siehe Pkt. 5.2<br />

46


BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

4.5 Bereich Übergreifend - Aufgaben und Projekte von besonderer Bedeutung für den<br />

überörtlichen Bereich<br />

4.5.1 Zielstellungen<br />

Grundsätzliche Zielstellung ist:<br />

Jugendpolitisch notwendige Projekte und Aufgaben, die sich insbesondere aus<br />

den §§ 1(3) und 9(2,3) SGB VIII ergeben und somit als Querschnittsaufgabe der<br />

Jugendhilfe in alle Leistungsbereiche einfließen, sind zur Ausgestaltung einer<br />

gelingenden Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat <strong>Sachsen</strong> vorzuhalten, um die<br />

Grundsätze der Geschlechtergerechtigkeit zu etablieren.<br />

4.5.2 Bereitstellung von Struktur<br />

4.5.2.1 Träger nach vereinbarten Bildungszielen und konzeptioneller Ausrichtung<br />

Im Aufgabenbereich Übergreifend wurden vom Freistaat <strong>Sachsen</strong> 3 überörtliche Dachorganisationen<br />

gefördert. Hierbei handelt es sich um Träger, die überörtlich im Schwerpunkt Querschnittsaufgaben<br />

sowie Aufgaben von besonderer politischer Bedeutung auf Projekt- und Beratungsebene<br />

wahrnehmen.<br />

� Landesarbeitsgemeinschaft Mädchen und junge Frauen in <strong>Sachsen</strong> e.V.<br />

� Kulturbüro <strong>Sachsen</strong> e.V.<br />

� Pawk e.V<br />

Mit diesen Trägern wurde auf Basis der Richtlinie II - überörtlicher Bedarf eine Zielvereinbarung<br />

zur Struktur, zu Bildungszielen und zu den zu erbringenden Maßnahmen abgeschlossen. Die<br />

Häufigkeit der vereinbarten Bildungsziele gestaltet sich wie folgt:<br />

Träger nach vereinbarten Bildungszielen 2007 im Bereich Übergreifend<br />

Entw icklung und Umsetzung<br />

von partizipativen<br />

Handlungsstrategien<br />

Förderung bürgerschaftlichen<br />

Engagements<br />

Entw icklung und Umsetzung<br />

intergenerativer Ansätz<br />

Entw icklung und Umsetzung<br />

interdisziplinärer Ansätze<br />

Erw erb und Förderung<br />

sozialer und interkultureller<br />

Kompetenzen<br />

1<br />

1<br />

1<br />

2<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Bild 43: Träger nach vereinbarten Bildungszielen im Bereich Übergreifend 2007; SMS-LJA 2009,<br />

Innerhalb der Sachberichte wurden von den Trägern Angaben zur konzeptionellen und methodischen<br />

Ausrichtung ihrer Arbeit zur Umsetzung der Bildungsziele gemacht. (Mehrfachnennungen<br />

waren möglich). Dabei bietet sich für den Bereich Übergreifend folgendes Bild:<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 47


Bestand<br />

48<br />

Träger nach konzeptionell-methodischer Ausrichtung 2007 im Bereich Übergreifend<br />

Außerschulische Jugendbildung<br />

Mitarbeiter- und<br />

Multiplikatorenfortbildung<br />

Erwachsenenqualifizierung<br />

Internationale<br />

Jugendarbeit<br />

Beratung<br />

Andere<br />

1<br />

1<br />

2<br />

3<br />

3<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Bild 44: Träger nach konzeptionell-methodischer Ausrichtung 2007 im Übergreifend; SMS-LJA 2009,<br />

eigene Erhebung<br />

4.5.2.2 Träger und Personal<br />

Als strukturelle Voraussetzung für die Umsetzung überörtlicher Aufgaben wurden 2007 bei<br />

3 Trägern insgesamt 3,85 Personalstellen verteilt auf 5 Personen durch den Freistaat finanziert.<br />

Alle Personen waren als Bildungsreferent/-innen tätig. Dabei nahm eine Bildungsreferent/-in<br />

geschäftsführende Tätigkeiten wahr.<br />

Träger und Personal 2007 im Bereich Übergreifend<br />

Aufgabenbereich Personen VzÄ<br />

Geschäftsführer/-innen<br />

Verwaltung (Buchhaltung, Sekretär/-in)<br />

Bildungsreferenten/-innen 5 3,85<br />

davon geschäftsführende/r Bildungsreferent/-in 1 1,00<br />

Service/Information<br />

Gesamt 5 3,85<br />

4.5.3 Aufgaben<br />

Bild 45: Träger und Personal 2007 im Bereich Übergreifend; SMS-LJA 2009<br />

4.5.3.1 Grundlegende Leistungen<br />

Die grundlegenden Leistungen sind zum einen Aufgaben, die im Allgemeinen auch als Lobbyarbeit<br />

bezeichnet und von allen Trägern gleichermaßen wahrgenommen werden. Insbesondere<br />

sind hierfür zu nennen: die Initiierung des Erfahrungsaustauschs und die Interessensvertretung<br />

der Zielgruppen in verschiedenen Gremien. Zu den grundlegenden Leistungen zählen aber<br />

auch der Informationsaustausch über Veröffentlichungen, die Fachgruppenarbeit sowie verschiedene<br />

Angebote der Koordination und Beratung.<br />

Die Auswertung für die grundlegenden Leistungen wurde bereits im allgemeinen Teil vorgenommen.<br />

Innerhalb der Darstellungen für den Bereich Übergreifend soll an dieser Stelle eine<br />

Aufzählung der Nennungen zu den Schwerpunkten der grundlegenden Leistungen im Sachbericht<br />

nach Häufigkeit im Überblick erfolgen. Grundlage dafür ist die Auswertung der Sachberichte<br />

in einem fachlichen Rahmen.


BV 12/2009 LJHA<br />

Grundlegende Leistungen - Schwerpunkte nach Häufigkeit der Nennungen<br />

Veröffentlichungen, die sich mit den Aufgaben, der aktuellen Situation<br />

und Entwicklungen in den Leistungsbereichen der §§ 11 - 14<br />

SGB VIII auseinandersetzen, sofern sie sich über die eigenen<br />

Mitgliedsstrukturen hinaus an die Fachöffentlichkeit wenden<br />

Fachberatung in Form von Konzeptions-, Projekt- und Organisationsberatung<br />

als offenes Angebot für alle Anbieter der Leistungsbereiche<br />

der §§ 11 -14 SGB VIII<br />

Initiierung, Begleitung und Durchführung von Facharbeitskreisen<br />

und Projekten, die in ihrer Zusammensetzung über die Mitgliederstrukturen<br />

hinausgehen und repräsentativ für <strong>Sachsen</strong> sind<br />

Jugendpolitische Interessenvertretung in bundes- und landesweiten<br />

Gremien im jeweiligem Fachkontext �<br />

Eigenständige Leistungen der Jugendverbände in Bezug auf<br />

Werbung und Betreuung von Mitgliedern und Teilnehmern<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

� �<br />

� � �<br />

� �<br />

Bild 46: Grundlegende Leistungen - Schwerpunkte nach Häufigkeit der Nennungen im Bereich § 13 SGB VIII, SMS-LJA 2009<br />

In der Betrachtung der Übersicht wird deutlich, dass im Bereich Übergreifend der Schwerpunkt<br />

der grundlegenden Leistungen in Veröffentlichungen, der Fachberatung und in der Initiierung,<br />

Begleitung und Durchführung von Facharbeitskreisen und Projekten liegt. Dies ist in dem Charakter<br />

der Träger als Facharbeits- und Koordinationsstellen im Querschnittsbereich begründet.<br />

4.5.3.2 Bildung<br />

Im Jahr 2007 wurden im Bereich Übergreifend - laut der Meldungen in den Sachberichten - insgesamt<br />

95 Maßnahmen mit 124 Bildungs- bzw. Maßnahmetagen und 762 Teilnehmer/-innen<br />

durchgeführt. Die Aufteilung der Maßnahmen, Bildungstage und Teilnehmer/-innen nach Maßnahme-<br />

und Veranstaltungsart ergibt sich wie folgt:<br />

Durchgeführte Maßnahmen der Bildung und der internationalen Jugendarbeit 2007<br />

im Bereich Übergreifend<br />

Maßnahmen<br />

Maßnahmen<br />

insgesamt<br />

Bildungstage<br />

Teilnehmer/innen<br />

Maßnahmen Mitarbeiter-<br />

und Multiplikatorenfortbildung<br />

Maßnahmen<br />

Maßnahmen der<br />

außerschulischen<br />

Jugendbildung<br />

Maßnahmen der<br />

internationalen Jugendarbeit<br />

gesamt 95 124 762 77 79 400 18 45 362 0 0 0<br />

Seminar eintägig 53 49 357 47 43 233 6 6 124 0 0 0<br />

Seminar mehrtägig/<br />

mehrfach<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 49<br />

Bildungstage<br />

Teilnehmer/innen<br />

Maßnahmen<br />

Bildungstage<br />

Teilnehmer/innen<br />

Maßnahmen<br />

Bildungstage<br />

Teilnehmer/innen<br />

32 62 161 24 29 94 8 33 67 0 0 0<br />

Fachtagung eintägig 1 1 18 1 1 18 0 0 0 0 0 0<br />

Fachtagung mehrtägig/<br />

mehrfach<br />

4 5 55 4 5 55 0 0 0 0 0 0<br />

Großveranstaltungen 5 7 171 1 1 0 4 6 171 0 0 0<br />

ausgefallen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

Bild 47: Durchgeführte Maßnahmen der Bildung und der internationalen Jugendarbeit 2007<br />

im Bereich Übergreifend; SMS-LJA 2009


Bestand<br />

Im Bereich der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung gab es 77 Maßnahmen mit insgesamt<br />

79 Bildungstagen und 400 Teilnehmer/-innen.<br />

Die Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung sind mit 18 Maßnahmen, 45 Bildungstagen<br />

und 362 Teilnehmer/-innen angegeben.<br />

50<br />

2.500<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

Durchgeführte Maßnahmen der Bildung und der internationalen<br />

Jugendarbeit 2007 im Bereich Übergreifend<br />

77 79<br />

400<br />

Mitarbeiter- und<br />

Multiplikatorenfortbildung<br />

18<br />

45<br />

362<br />

Außerschulische<br />

Jugendbildung<br />

Maßnahmen<br />

Bildungstage<br />

Teilnehmer/-innen<br />

Internationale Jugendarbeit<br />

Bild 48: Durchgeführte Maßnahmen der Bildung und der internationalen Jugendarbeit 2007 im Bereich Übergreifend;<br />

SMS-LJA 2009<br />

Durchschnittliche Bildungstage je<br />

Bildungsreferent bezogen auf den Träger 2007<br />

im Bereich Übergreifend<br />

175<br />

150<br />

125<br />

100<br />

75<br />

50<br />

25<br />

0<br />

� Bildungstage je Bildungsreferent/in bei einem Träger<br />

--- lt. Planung geforderte Bildungstage je Bildungsreferent<br />

Bild 49: Durchschnittliche Bildungstage je Bildungsreferent<br />

bezogen auf den Träger 2007 im Bereich Übergreifend; SMS-<br />

LJA 2009<br />

Im Vergleich zwischen der Anzahl der Bildungsreferenten<br />

und den Bildungsmaßnahmen,<br />

die sich auf die vom Freistaat finanzierten<br />

Bildungsreferenten beziehen<br />

lassen, ergibt sich ein Verhältnis zwischen<br />

Referenten und Bildungstagen von 1:43.<br />

In der Übersicht wird deutlich, dass zwei<br />

von drei Trägern über der in der Bedarfsplanung<br />

2006-2009 geforderten Anzahl von<br />

45 Bildungstagen liegt. (Quadrate)


BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung<br />

In der Betrachtung der Maßnahmen der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung nach Dauer<br />

bzw. Charakter bietet sich folgendes Bild:<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

Maßnahmen und Teilnehmer/-innen<br />

der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung<br />

im Bereich Übergreifend<br />

1,3<br />

5,2<br />

1,3<br />

1,3<br />

6,3<br />

1,3<br />

0,0<br />

13,8<br />

4,5<br />

31,2<br />

61,0<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 51<br />

36,7<br />

54,4<br />

23,5<br />

58,3<br />

77 Maßnahmen 79 Bildungstage 400 Teilnehmer/innen<br />

Seminare eintägig Seminare mehrtägig/ mehrfach<br />

Fachtagungen eintägig Fachtagungen mehrtägig/ mehrfach<br />

Großveranstaltungen<br />

Bild 50: Maßnahmen und Teilnehmer/-innen der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung<br />

2007 im Bereich Übergreifend; SMS-LJA 2009<br />

Von 77 Maßnahmen mit insgesamt 79 Bildungstagen war der größte Teil als einmalig stattfindende<br />

Seminare konzipiert (61,0%). Damit wurde auch der größte Teil der Teilnehmer erreicht.<br />

(54,4%). Der Anteil der mehrtägigen bzw. mehrfach angebotenen Seminarveranstaltungen liegt<br />

bei 31,2%.<br />

6,5% der Bildungsmaßnahmen waren als Fachtagungen konzipiert. Es wurden insgesamt<br />

18,3% der Teilnehmer/-innen erreicht. Hier ist der größere Teil mehrtägig bzw. als mehrmalig<br />

stattfindende Veranstaltungen ausgewiesen.<br />

1,3% der Maßnahmen in der Multiplikatoren- und Mitarbeiterfortbildung waren Großveranstaltungen.<br />

Außerschulische Jugendbildung<br />

In Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung ist der Anteil der mehrtägigen bzw. mehrmals<br />

stattfindenden Veranstaltungen am höchsten (44,4% mit 73,3% der Bildungstage und<br />

18,5% der Teilnehmer/-innen).<br />

Die Anzahl der eintägigen Seminarveranstaltungen liegt bei 33,3 %.<br />

Einen großen Anteil der Maßnahmen nehmen die Großveranstaltungen mit 22,2% ein. Hier wird<br />

auch der größte Anteil der Teilnehmer/-innen erreicht (47,2%).


Bestand<br />

52<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

4.5.4 Bestandsbewertung<br />

Maßnahmen und Teilnehmer/-innen<br />

der außerschulischen Jugendbildung<br />

im Bereich Übergreifend<br />

22,2<br />

44,4<br />

33,3<br />

13,3<br />

73,3<br />

13,3<br />

47,2<br />

18,5<br />

34,3<br />

18 Maßnahmen 45 Bildungstage 362 Teilnehmer/innen<br />

Seminare eintägig Seminare mehrtägig/ mehrfach Großveranstaltungen<br />

Bild 51: Maßnahmen und Teilnehmer/-innen der außerschulischen Jugendbildung<br />

2007 im Bereich Übergreifend; SMS-LJA 2009<br />

Struktur und Einordnung der Träger im Bereich Übergreifend<br />

Im Bereich Übergreifend sind im Rahmen der Planungsübersicht 3 Träger eingeordnet. Es kann<br />

eingeschätzt werden, dass durch die betreffenden Träger die Zielstellungen in diesem Bereich<br />

erfüllt werden.<br />

Bildungsziele<br />

In der Betrachtung der Häufigkeit der Nutzung und Ausgestaltung der vereinbarten Bildungsziele<br />

kann eingeschätzt werden, dass die entwickelten Ziele im Bereich des § 14 SGB VIII grundsätzlich<br />

tragen.<br />

Bereitstellung von personellen Strukturen zur Umsetzung der Zielstellungen<br />

Mit Blick auf die erbrachten Bildungsleistungen und die grundlegenden Leistungen auf der<br />

Grundlage der vorliegenden Daten wird der Umfang der personellen Strukturen zur Umsetzung<br />

der Zielstellungen als ausreichend eingeschätzt. Durch Neuzuordnungen werden sich jedoch<br />

auch bei der Bereitstellung von Strukturen und Personal Veränderungen im Bereich Übergreifend<br />

ergeben müssen.<br />

Grundlegende Leistungen im Rahmen überörtlicher Aufgaben<br />

Die Darstellung der grundlegenden Leistungen erfolgte in den Sachberichten ausführlich und<br />

umfassend. Der Schwerpunkte liegen insbesondere in der Fachberatung in Form von Konzeptions-,<br />

Projekt- und Organisationsberatung sowie in der Initiierung, Begleitung und Durchführung<br />

von Facharbeitskreisen und Projekten sowie in Veröffentlichungen im Rahmen von Fachthemen.<br />

Mit Blick auf die vorliegende Datenlage werden die Stellenanteile, die hier mit ca. 40% der Arbeit<br />

der Bildungsreferenten sowie in den restlichen Anteilen den Geschäftsstellen zuzuordnen<br />

sind, zunächst als ausreichend betrachtet.


BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

Bildung<br />

Mit Maßnahmen der Bildung und der internationale Jugendarbeit wurden im Jahr 2007 762<br />

Teilnehmer/-innen erreicht. Das erscheint entsprechend der Zielgruppen und der Rahmenbedingungen<br />

insbesondere am direkten Personaleinsatz angemessen.<br />

Das Verhältnis zwischen Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung und außerschulischer Jugendbildung<br />

ist im Hinblick auf Anzahl der Maßnahmen, der geleisteten Bildungstage und den<br />

erreichten Teilnehmer/-innen als angemessen zu betrachten.<br />

In der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung ist das Verhältnis zwischen eintägigen und<br />

mehrtägigen/ mehrfach angebotenen Veranstaltungen ausgeglichen.<br />

Bei den Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung gibt es eine vergleichsweise hohe<br />

Anzahl von mehrtätigen bzw. mehrfach angebotenen Maßnahmen. Ob die ausschließlich konzeptionelle<br />

und methodische Gründe hat oder sich aus der im Förderverfahren verankerten<br />

Landkreisregelung ergibt, kann vor dem Hintergrund der Datenlage nicht eingeschätzt werden.<br />

Das durchschnittliche Verhältnis zwischen Bildungsreferenten und Bildungstagen von 1:43 über<br />

alle Leistungserbringer liegt unter der in der Bedarfsplanung 2006-2009 geforderten Anzahl von<br />

45 Bildungstagen. Dies bedeutet, dass durch einen Träger die geforderte Anzahl von Bildungstagen<br />

nicht erreicht werden konnte.<br />

Trotzdem wird insgesamt das hohe Engagement der Träger ersichtlich, die quantitative Maßgabe<br />

zu erreichen. In den Sachberichten der Träger wird aber auch deutlich, dass dies mit einem<br />

hohen Aufwand verbunden ist, der die Möglichkeiten in den trägerbezogenen und grundlegenden<br />

Leistungen erheblich einschränkt. Insbesondere ist in Abhängigkeit von der Art von Maßnahmen<br />

ein unterschiedlich hoher Ressourceneinsatz notwendig, der sich in den Bildungstagen<br />

nur eingeschränkt widerspiegelt.<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 53


Bestand<br />

4.6 Sonstige Aufgaben und Leistungen - jugendpolitisch determinierte Angebote im<br />

Sinne des § 1(1) SGB VIII in Ergänzung von originärer Aufgaben anderer Ressorts<br />

4.6.1 Zielstellung<br />

Grundsätzliche Zielstellung ist:<br />

Jugendpolitisch erforderliche Angebote in Ergänzung von originären Aufgaben anderer Ressorts<br />

sind vorzuhalten, um die Entwicklung junger Menschen im Sinne des § 1(1) SGB VIII zu<br />

fördern.<br />

4.6.2 Bereitstellung von Struktur<br />

4.6.2.1 Träger nach vereinbarten Bildungszielen<br />

Im Aufgabenbereich Sonstige Aufgaben und Leistungen wurde vom Freistaat <strong>Sachsen</strong> ein Trägern<br />

gefördert.<br />

Sächsischer Landesverband der Schullandheime e.V.<br />

Mit diesem Träger wurde auf Basis der Richtlinie II - überörtlicher Bedarf im Rahmen einer qualifizierten<br />

Zweckbestimmung Bildungsziele vereinbart. Die Häufigkeit der vereinbarten Bildungsziele<br />

gestaltet sich wie folgt:<br />

Träger nach vereinbarten Bildungszielen 2007 im Bereich Sonstige Aufgaben und Leistungen<br />

54<br />

Entw icklung und Umsetzung<br />

von partizipativen<br />

Handlungsstrategien<br />

Förderung bürgerschaftlichen<br />

Engagements<br />

Entw icklung und Umsetzung<br />

intergenerativer Ansätz<br />

Entw icklung und Umsetzung<br />

interdisziplinärer Ansätze<br />

Erw erb und Förderung<br />

sozialer und interkultureller<br />

Kompetenzen<br />

1<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Bild 52: Träger nach vereinbarten Bildungszielen 2007 im Bereich Sonstige Aufgaben und Leistungen; SMS-LJA 2009,<br />

4.6.2.2 Träger und Personal<br />

Träger und Personal 2007 im Bereich Sonstige Aufgaben<br />

Aufgabenbereich Personen VzÄ<br />

Geschäftsführer/-innen 1 1,00<br />

Verwaltung (Buchhaltung, Sekretär/-in) 1 0,59<br />

Bildungsreferenten/-innen<br />

davon geschäftsführende/r Bildungsreferent/-in<br />

Service/Information<br />

Gesamt 2 1,59<br />

Bild 53: Träger und Personal 2007im Bereich Sonstige Aufgaben und Leistungen; SMS-LJA 2009


BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

Als strukturelle Voraussetzung im Bereich Sonstige Aufgaben und Leistungen für die Umsetzung<br />

überörtlicher Aufgaben wurden bei einem Träger insgesamt 1,59 Personalstellen verteilt<br />

auf 2 Personen finanziert. Alle Personen waren als im Bereich Geschäftsführung und Verwaltung<br />

tätig.<br />

4.6.3 Aufgaben<br />

4.6.3.1 Grundlegende Leistungen<br />

Analog sind hier grundsätzlich die in Pkt. 3.2.1 beschriebenen Leistungen zu benennen.<br />

Sie dienen im genannten Leistungsbereich der Umsetzung originärer Fachaufgaben, erfüllen<br />

aber nur bedingt die unter Punkt 1 beschriebenen Zielstellungen. Insbesondere richten sich die<br />

Angebote nicht originär an den Zielgruppen der Jugendhilfe aus, sondern wenden sich vordergründig<br />

an die eigenen Mitgliederstrukturen im Rahmen der Interessenvertretung und des Erfahrungsaustausches.<br />

4.6.3.2 Bildung<br />

Informationen zu Bildungsangeboten im Bereich Sonstige Aufgaben und Leistungen liegen dem<br />

Landesjugendamt nicht vor.<br />

4.6.4 Bestandsbewertung<br />

Mit dem Planungsprozess für den Zeitraum 2006 - 2009 wurde versucht, den Bereich Sonstige<br />

Aufgaben und Leistungen - jugendpolitisch determinierte Angebote im Sinne des § 1(1) SGB<br />

VIII in Ergänzung von originären Aufgaben anderer Ressorts aus der Planungsverantwortung<br />

des Staatsministeriums für Soziales (SMS) herauszulösen und in die zuständige Verantwortung<br />

des Staatsministeriums für Kultus (SMK) zu übergeben.<br />

Dies ist nicht gelungen.<br />

Da mit dem Träger keine Zielvereinbarung abgeschlossen wurde, liegt der Sachbericht - und<br />

damit die Informationen für die Planung - für 2007 erst Mitte 2009 vor.<br />

Perspektivisch soll der Träger dem Bereich § 11 SGB VIII zugeordnet werden. Die Angebote<br />

und Leistungen müssen sich dann an Zielgruppen der Jugendhilfe wenden und sich an den<br />

erforderlichen Prämissen der §§ 11 - 14 SGB VIII ausrichten.<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 55


Bestand<br />

5 Qualitative Aspekte<br />

Die bisherige Bestandsdarstellung beschränkte sich auf die Ausweisung und Veranschaulichung<br />

von strukturellen und maßnahmebezogenen Sachverhalten. Im Folgenden wird versucht,<br />

qualitative Aspekte in die Bestandsdarstellung einzubeziehen. Diese Betrachtung stützt sich auf<br />

die Auswertung der Sachberichte der Träger aus dem Jahr 2007 in einem fachlich inhaltlichen<br />

Kontext. Ursprünglich wurde dazu von der Verwaltung des Landesjugendamtes ein Bewertungsinstrument<br />

in Form eines Rasterbogens entwickelt, der in einer vereinfachten teilstrukturierten<br />

Form eingesetzt wurde. Dies bedeutet, dass sowohl die schriftlichen Rückmeldungen der<br />

Träger als auch die fachlichen Einschätzungen und Bewertungen der auswertenden Fachberater<br />

einbezogen werden.<br />

Ziel ist es, in der Bestandsbewertung Anhaltspunkte zur grundsätzlichen Ausrichtung der Planung,<br />

zur Weiterentwicklung und Anpassung der Bildungsziele sowie zur Anpassung und Präzisierung<br />

der Bedarfsgrößen aus einer qualitativen Sichtweise zu benennen.<br />

Die folgende Darstellung widmet sich zunächst der Tragfähigkeit der vereinbarten Bildungsziele.<br />

In einem weiteren Teil soll die Praktikabilität der Bildungstage sowie das Verhältnis zwischen<br />

Bildungstagen und grundlegenden Leistungen thematisiert werden.<br />

5.1 Tragfähigkeit der Bildungsziele<br />

Die fünf Ziele der Bildungsarbeit wurden im Rahmen der Bedarfsbestimmung im letzten Planungsprozess<br />

entwickelt. Sie bildeten die Grundlage für die Zielvereinbarung mit den landesweiten<br />

Dachorganisationen und Verbänden im Rahmen des Förderverfahrens im Gesamtkontext<br />

und auf Maßnahmeebene, wobei in der Regel mehrere Ziele vereinbart wurden.<br />

56<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

Entwicklung und<br />

Umsetzung von<br />

partizipativen<br />

Handlungsstrategien<br />

Ziele in der Bildungsarbeit nach Häufigkeit und Bereichen 2007<br />

Förderung<br />

bürgerschaftlichen<br />

Engagements<br />

Entwicklung und<br />

Umsetzung<br />

intergenerativer<br />

Ansätz<br />

Entwicklung und<br />

Umsetzung<br />

interdisziplinärer<br />

Ansätze<br />

Erwerb und<br />

Förderung sozialer<br />

und interkultureller<br />

Kompetenzen<br />

Bild 54: Ziele der Bildungsarbeit nach Häufigkeit und Bereichen 2007 insgesamt;<br />

SMS-LJA 2009<br />

Sonstige<br />

Übergreifend<br />

Bereich § 14 SGB VIII<br />

Bereich § 13 SGB VIII<br />

Bereich § 11/12 SGB VIII<br />

Bereich § 11 SGB VIII


BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

In Verbindung mit dem qualifizierten Berichtswesen wurde so eine Verzahnung von <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

und Förderung erreicht.<br />

In der Überprüfung der Tragfähigkeit der Bildungsziele stellt sich zunächst die Frage, wie häufig<br />

die einzelnen Ziele Grundlage von Vereinbarungen waren. In dieser Betrachtung wird ersichtlich,<br />

dass die Nutzung der Bildungsziele recht unterschiedlich ausfällt. Am häufigsten ist das<br />

Bildungsziel Erwerb und Förderung sozialer und interkultureller Kompetenzen vereinbart<br />

worden. Zudem lässt sich die „Nutzung diese Zieles“ auf fast alle Bereiche der §§ 11- 14 SGB<br />

VIII abbilden.<br />

Zweithäufigstes Bildungsziel ist die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Hier<br />

erfolgten die Vereinbarungen ausschließlich in den Bereichen § 11 SGB VIII und §§ 11/12 SGB<br />

VIII.<br />

Das Bildungsziel mit der drittgrößten Häufigkeitsrate ist die Entwicklung und Umsetzung interdisziplinärer<br />

Ansätze. Auch hier wird eine Abbildung auf alle Bereiche der §§ 11-14 SGB<br />

VIII erreicht.<br />

Das Bildungsziel Entwicklung und Umsetzung von partizipativen Handlungsstrategien war<br />

18 mal Grundlage für Vereinbarungen und bildet die Bereiche § 11 SGB VIII und §§ 11/12 SGB<br />

VIII ab.<br />

Am niedrigsten ist der Gebrauch des Bildungsziels Entwicklung und Umsetzung intergenerativer<br />

Ansätze. Hier wird lediglich der Bereich des § 11 SGBVIII abgebildet.<br />

Um weitere Aussagen zur Tragfähigkeit der Bildungsziele zu erhalten, wurden im Rahmen der<br />

fachlich-inhaltlichen Auswertung der Sachberichte durch eingangs benanntes Verfahren die<br />

Abbildung der Bildungsziele durch die Maßnahmen des Trägers bewertet. Die Bewertung erfolgte<br />

vor der Fragestellung, inwieweit sich die Themeninhalte der Bildungsmaßnahmen auf die<br />

Bildungsziele beziehen lassen bzw. inwieweit der Träger dies im Rahmen seiner Äußerungen<br />

im Sachbericht tut. Das Verfahren wurde mehrfach eingesetzt, um ein Mindestmaß an Objektivität<br />

zu erhalten.<br />

Die Bewertung erfolgte auf einer einpolaren Skala, wobei bezogen auf die Bildungsziele ein<br />

Wert der durchschnittlichen Zustimmung zwischen 0 und 3 erreicht wird. Höhere Werte stellen<br />

eine erhöhte Zustimmung und damit eine tendenziell höhere Tragfähigkeit des Bildungszieles<br />

aus fachlicher Sicht dar.<br />

In dieser Betrachtung bietet sich folgendes Bild:<br />

Tendenzielle Tragfähigkeit der einzelnen Bildungsziele aus fachlicher Sicht<br />

Bildungsziel Zustimmungsrate<br />

Entwicklung und Umsetzung von<br />

partizipativen Handlungsstrategien<br />

Förderung bürgerschaftlichen Engagements<br />

Entwicklung und Umsetzung intergenerativer<br />

Ansätze<br />

Entwicklung und Umsetzung interdisziplinärer<br />

Ansätze<br />

Erwerb und Förderung sozialer und interkultureller<br />

Kompetenzen<br />

0 1 2<br />

0 1 2 3<br />

0 1 2 3<br />

0 1 2 3<br />

0 1 2 3<br />

Bild 55: Tendenzielle Tragfähigkeit der einzelnen Bildungsziele aus fachlicher Sicht,<br />

SMS-LJA 2009, eigene Berechnungen<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 57<br />

3<br />

1,70<br />

2,25<br />

1,60<br />

1,90<br />

2,40


Bestand<br />

Hohe Zustimmungsraten erhalten die Bildungsziele Erwerb und Förderung sozialer und interkultureller<br />

Kompetenzen (2,40) und Förderung bürgerschaftlichen Engagements (2,25)<br />

Hier ist von einer vergleichsweise höheren Trägfähigkeit der Bildungsziele bezogen auf eine<br />

fachliche Wertung des Bestandes auszugehen.<br />

Niedrigere Zustimmungsraten erhalten die Bildungsziele Entwicklung und Umsetzung interdisziplinärer<br />

Ansätze (1,90), Entwicklung und Umsetzung von partizipativen Handlungsstrategien<br />

(1,70) und Entwicklung und Umsetzung intergenerativer Ansätze (1,60).<br />

Hier ist von einer niedrigeren Trägfähigkeit der Bildungsziele in einem fachlichen Kontext auszugehen.<br />

5.2 Verhältnis von Bildungstagen und grundlegenden Leistungen<br />

In den Bestandsbewertungen wurde deutlich, dass die Vorgabe der Bildungstage bis auf wenige<br />

Ausnahmen erfüllt und übertroffen wurden. Vor diesem Hintergrund lässt sich einschätzen,<br />

dass der Faktor „Bildungstag“ eine praktikable Größe darstellt um Bildungsleistungen zu quantifizieren.<br />

Die Angaben beziehen sich auf Maßnahmen, die nicht nur auf die Maßnahmefinanzierung des<br />

Freistaates über die Richtlinie Überörtlicher Bedarf abstellt. Hier werden auch Maßnahmen aus<br />

anderen Finanzierungsquellen benannt. Dies kann zu Verzerrungen in der Darstellung führen<br />

und bevorteilt mittelbar Träger, die auf Grund ihrer Struktur und Größe mehr Ressourcen für<br />

eigene Maßnahmen und mehr Möglichkeiten zur Mittelaquise für Maßnahmen haben.<br />

Zu beachten ist zudem, dass die teilweise hohe Zahl der Bildungstage aus der Weitergabe von<br />

Maßnahmemitteln an Untergliederungen entstehen kann. Hier lassen sich die Bildungsleistung<br />

zwar rechnerisch aber nicht in jedem Falle tatsächlich auf die Bildungsreferent/-innen beziehen.<br />

58<br />

100<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

Bereich § 11<br />

SGB VIII<br />

Rechnerische Zeitbudgets für Bildungsleistungen und grundlegende<br />

Leistungen (in Prozent)<br />

Bereich § 11/12<br />

SGB VIII<br />

Bereich § 13<br />

SGB VIII<br />

Bereich § 14<br />

SGB VIII<br />

Übergreifend<br />

für grundlegende Leistungen verfügbare Zeit<br />

mit Bildungstagen gebundene Arbeitszeit (einschließlich Vor- und Nachbereitung)<br />

Max<br />

Min<br />

Bild 56: Rechnerische Zeitbudgets für Bildungsleistungen und grundlegende Leistungen,<br />

SMS-LJA 2009, eigene Berechnungen<br />

Sonstige<br />

Durchschnitt


BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

Das Thema Bildungstage als Bemessungsgröße von Bildungsleistungen und das Verhältnis zu<br />

den grundlegenden Bildungsleistungen wurde in den Sachberichten der landesweiten Dachorganisationen<br />

und Verbände aber auch auf Textebene häufig thematisiert.<br />

Insgesamt lässt sich in einer qualitativen Betrachtung ein geteiltes Fazit zu den Bildungstagen<br />

ziehen. Einerseits werden Bildungstage als praktikables Hilfsmittel eingeschätzt, Bildungsleistungen<br />

zu dokumentieren. Zum Teil wurde eine Darstellung in Bildungsstunden angeregt.<br />

Andererseits wird der quantitative Formalismus angeführt und das Argument, dass Bildungstage<br />

nicht die Vielfalt der Tätigkeit eines Trägers darstellen können.<br />

Eine andere Form der adäquaten Darstellung der Tätigkeit eines Trägers unter dem Bildungsaspekt<br />

wurde jedoch nicht vorgeschlagen.<br />

Das Verhältnis zwischen Bildungstagen und grundlegenden Leistungen wird in den Äußerungen<br />

der Träger insgesamt als zu unausgewogen zu Lasten der Bildungsleistungen eingeschätzt.<br />

Hierzu bietet sich eine Betrachtung der durchschnittlichen rechnerischen Zeitbudgets der Bildungsreferenten<br />

in Bezug auf die 2007 erbrachten Bildungstage (einschließlich Vor- und Nachbereitung)<br />

und die verfügbare Zeit für die grundlegenden Leistungen an.<br />

Legt man das Berechnungsmodell der Bildungstage mit je einem Tag Vor- und Nachbereitung<br />

und die vorgegebenen Bildungstage zu Grunde und bildet dies auf die tatsächlich erbrachten<br />

Bildungstage ab, so ergibt sich insgesamt ein durchschnittliches Verhältnis zwischen Bildungstagen<br />

und grundlegenden Leistungen von 75:25. Dieses Verhältnis streut sowohl im Überblick<br />

über aller Bereiche der §§ 11 - 14 SGB VIII als innerhalb der Bereiche zum Teil erheblich.<br />

Insgesamt gesehen stützten diese Befunde die in den Sachberichten der Träger dargestellte<br />

Auffassung, dass das Erreichen der geforderten Bildungstage mit einem hohen Aufwand verbunden<br />

ist, der die Möglichkeiten in den trägerbezogenen und grundlegenden Leistungen erheblich<br />

einschränkt. Insbesondere ist in Abhängigkeit von der Art von Maßnahmen ein unterschiedlich<br />

hoher Ressourceneinsatz notwendig, der sich in den Bildungstagen nur eingeschränkt<br />

widerspiegelt.<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 59


Bestand<br />

6 Zusammenfassende Bestandsbewertung<br />

Eine bewertende Betrachtung aller hier dargestellten Leistungsbereiche lässt die Aussage zu,<br />

dass ein leistungsfähiges, pluralistisches und von Wertevielfalt geprägtes Leistungs- und Unterstützungssystem<br />

im überörtlichen Bereich der §§ 11-14 SGB VIII existiert.<br />

Die im Planungsprozess für 2006-2009 entwickelte Ausrichtung auf Bildung und die These des<br />

Bildungs- und Professionalisierungstransfers hat sich grundsätzlich bewährt und bietet eine<br />

wichtige Grundlage für die Arbeit der landesweiten Dachorganisationen und Verbände.<br />

Struktur und Einordnung der Träger<br />

Aus Sicht der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> hat sich auch die systematische Einordnung der Träger in<br />

Bereiche bewährt. Sie entspricht der unterschiedlichen Verfasstheit und Art, der verschiedenen<br />

Aufgabengabenspektren und den Themenschwerpunkten nach dem SGB VIII und stellt für die<br />

Bereiche eine optimale praxisgerechte Lösung dar.<br />

Auf der Grundlage der Rückmeldungen der Träger zu ihren konzeptionellen Grundsätzen und<br />

aus fachlichen Überlegungen muss es moderate Änderungen in der Zuordnung der Träger geben.<br />

Diese werden im Bedarf formuliert.<br />

Bildungsziele<br />

Die Bildungsziele wurden im Planungsprozess 2006-2009 vor dem Hintergrund der aktuellen<br />

Situation und den fachlichen Gegebenheiten im Planungsbereich entwickelt und formuliert. Insgesamt<br />

gesehen, kann eingeschätzt werden, dass diese Ziele die Arbeitsbereiche der Träger im<br />

überörtlichen Bereich hinreichend abgebildet haben. Sie waren im Kontext der getroffenen Zielvereinbarungen<br />

eine wichtige Arbeitsgrundlage für die erbrachten Bildungsleistungen der Träger.<br />

In einer differenzierteren Betrachtung wird jedoch deutlich, dass zum die Bildungsziele in unterschiedlicher<br />

Häufigkeit als Grundlage für die Arbeit der Träger genutzt und ausgestaltet worden<br />

sind. Dies lässt zunächst auf eine unterschiedliche Trägfähigkeit und Praktikabilität der Ziele<br />

schließen.<br />

Die vorgenommene Auswertung in einem fachlichen Kontext über Einschätzungsskalen bestätigt<br />

diese Einschätzung. Hier wird deutlich, dass sich die Bildungsarbeit der Träger in ungleichem<br />

Maße auf die Bildungsziele abbilden. Dies gilt insbesondere für Zielaussagen, die sich auf<br />

ein weites Themenspektrum beziehen.<br />

Bezogen auf die strukturelle und inhaltliche Auswertung der Sachberichte und die Einschätzungen<br />

der differenzierten Betrachtung ergibt sich auch unter den o.g. Gesichtspunkten eine Erweiterung<br />

bzw. Änderung der Bildungsziele für den Planungszeitraum 2010 - 2014.<br />

Bereitstellung von personellen Strukturen zur Umsetzung der Zielstellungen<br />

In der Betrachtung und Bewertung des Bestandes wird deutlich, dass das Erbringen von Bildungsleistung<br />

sehr stark abhängig von der Bereitstellung verlässlicher Strukturen ist. Deshalb<br />

wird ein wichtiger Schwerpunkt der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> sein, die Struktur und die damit verbunden<br />

Personalausstattung zu erhalten und weiter zu entwickeln. Will man dem o. g. Bildungsanspruch<br />

gerecht werden, sind insbesondere hauptamtliche Bildungsreferenten einzusetzen.<br />

Mit Blick auf die erbrachten Bildungsleistungen und die grundlegenden Leistungen wird der Umfang<br />

der personellen Strukturen zur Umsetzung der Zielstellungen als ausreichend eingeschätzt.<br />

Aktuelle Entwicklungen auf Grund fachlicher Bedarfslagen müssen allerdings bei den<br />

Bedarfsaussagen berücksichtigt werden.<br />

Das Verhältnis zwischen den Geschäftsstellen, den Mitarbeitern für Service und Information zu<br />

den Bildungsreferenten erscheint auf Grund der Trägercharakteristiken und den Aufgabenspektren<br />

jedoch angemessen.<br />

Grundlegende Leistungen im Rahmen überörtlicher Aufgaben<br />

Die grundlegenden Leistungen im Rahmen überörtlicher Aufgaben nehmen einen wichtigen<br />

Bereich in der Arbeit der Bildungsreferent/-innen ein.<br />

Die Darstellung der grundlegenden Leistungen erfolgte in den Sachberichten ausführlich und<br />

umfassend. Die Schwerpunktsetzung erfolgte vor dem Hintergrund der im Bedarf 2006-2009<br />

60


BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

entwickelten Systematik. Die Darstellung in den Sachberichten zeichnet dabei die unterschiedlichen<br />

Entwicklungen und Profile der Träger auf Grund ihrer Spezifik und Ausrichtung nach.<br />

Mit Blick auf die vorliegende Datenlage werden die Stellenanteile, die hier mit ca. 40% bzw.<br />

45% der Arbeit der Bildungsreferenten sowie in den restlichen Anteilen den Geschäftsstellen<br />

zuzuordnen sind, lassen sich mit Blick auf die quantitative Auswertung zunächst als ausreichend<br />

betrachten.<br />

Die Auswertung im fachlichen Kontext zum Verhältnis von Bildungstagen und grundlegenden<br />

Leistungen macht aber deutlich, dass der tatsächlich verfügbare Zeitrahmen für die grundlegenden<br />

Leistungen mit Höhe der tatsächlich erbrachten Bildungsleistungen stark schwankt.<br />

Zudem wird in den Aussagen der Träger in den Sachberichten der tatsächliche Verfügungs-<br />

11 12<br />

rahmen für die grundlegenden Leistungen als zu gering eingeschätzt.<br />

Bildung und internationale Jugendarbeit<br />

Mit Maßnahmen der Bildung und der internationale Jugendarbeit wurden im Jahr 2007 wurden<br />

insgesamt 27.437 Teilnehmer/-innen erreicht. Das erscheint entsprechend der Zielgruppen und<br />

der Rahmenbedingungen insbesondere am direkten Personaleinsatz angemessen.<br />

Das Verhältnis zwischen Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung und außerschulischen Jugendbildung<br />

ist im Hinblick auf Anzahl der Maßnahmen, der geleisteten Bildungstage und den<br />

erreichten Teilnehmer/-innen als ausgewogen zu betrachten. In der Übersicht gibt es bezogen<br />

auf die einzelnen Bereiche konzeptionell- und methodenbedingt Abweichungen.<br />

In der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung gibt es eine vergleichsweise hohe Anzahl von<br />

mehrtätigen bzw. mehrfach angeboten Maßnahmen. Ob dies ausschließlich konzeptionelle und<br />

methodische Gründe hat oder sich aus der im Förderverfahren verankerten Landkreisregelung<br />

ergibt, kann vor dem Hintergrund der Datenlage nicht eingeschätzt werden.<br />

Gleiches gilt für die Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung. Auch hier erreicht der<br />

Anteil der mehrtägigen bzw. mehrfach angeboten Maßnahmen ein sehr hohes Maß.<br />

Der Anteil der Maßnahmen der internationale Jugendarbeit liegt im Gesamtvergleich auf einem<br />

niedrigen Niveau. Dies ist in soweit erwartbar, da es sich hier um Angebote handelt, die in der<br />

Beantragung und Durchführung vergleichsweise ressourcenkritisch sind.<br />

In diesem Zusammenhang wird von den Trägern in den Sachberichten ein hoher administrativer<br />

Aufwand bei der Beantragung von Mitteln beanstandet.<br />

Das durchschnittliche Verhältnis zwischen Bildungsreferenten und Bildungstagen von insgesamt<br />

1:60 über alle Leistungserbringer kann als positiv eingeschätzt werden. Die Träger liegen<br />

bis auf wenige Ausnahmen über der in der Bedarfsplanung 2006-2009 geforderten Anzahl von<br />

45 Bildungstagen je Bildungsreferent/-in.<br />

Die Werte streuen allerdings - insgesamt und auf die einzelnen Bereiche betrachtet - erheblich.<br />

Zu beachten ist zudem, dass die teilweise hohe Zahl der Bildungstage aus der Weitergabe von<br />

Maßnahmemitteln an Untergliederungen entsteht. Hier lassen sich die Bildungsleistung zwar<br />

rechnerisch aber nicht in jedem Falle tatsächlich auf die Bildungsreferent/-innen beziehen.<br />

Ein Träger konnte den Nachweis der Bildungstage für 2007 nur eingeschränkt erbringen.<br />

Insgesamt wird das hohe Engagement der Träger ersichtlich, die quantitative Maßgabe zu erreichen.<br />

In den Sachberichten der Träger wird aber auch deutlich, dass dies mit einem hohen<br />

Aufwand verbunden ist, der die Möglichkeiten in den trägerbezogenen und grundlegenden Leistungen<br />

erheblich einschränkt. Insbesondere ist in Abhängig von der Art von Maßnahmen ein<br />

unterschiedlich hoher Ressourceneinsatz notwendig, der sich in den Bildungstagen nur eingeschränkt<br />

widerspiegelt.<br />

Dieses beschriebene Verhältnis zwischen Bildungsleistungen und grundlegenden Leistungen<br />

wird auch in der Auswertung in einem fachlichen Kontext deutlich und muss bei der Formulierung<br />

der zukünftigen Bedarfsgrößen berücksichtigt werden.<br />

11 sie Pkt. 5.2<br />

12 sie Pkt. Bildung ebenda<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 61


Bestand<br />

62


III BEDARF<br />

2010 - 2014


Bedarf 2010 - 2014<br />

64


BV 12/2009 LJHA<br />

III Bedarf 2010 - 2014<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

1 Rahmenbedingungen und Relevanz für den Planungsbereich<br />

Das Landesjugendamt formuliert im Rahmen der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> strategische Ziele für die<br />

Bildungsarbeit und legt Bedarfe für den Zeitraum 2010 - 2014 fest. Die Aussagen beziehen sich<br />

auf die erfolgte Bestandsbewertung und Rahmenbedingungen, die Relevanz für den Planungsbereich<br />

der §§ 11 -14 SGB VIII haben.<br />

Im folgenden sollen zunächst ausgewählte Rahmenbedingungen kurz dargestellt werden. Außerdem<br />

erfolgt ein Abgleich mit den Bildungszielen des Planungsprozesses 2006 - 2009 vor<br />

dem Hintergrund der Fragestellung, ob die Auswahl der Zielthemen richtig und praktikabel für<br />

die Bildungsarbeit der überörtlichen Träger waren und sind.<br />

Die Darstellung bezieht sich in einem ersten Teil auf die Entwicklung der Zielgruppen der Bildungsarbeit<br />

überörtlicher Träger insbesondere vor dem Hintergrund demografischer Effekte.<br />

In einem weiteren Teil geht es um Lebenslagen und Werteorientierung von Kindern und Jugendlichen.<br />

Abschließend werden aktuelle fachliche und fachpolitische Themen benannt und<br />

auf den Planungsbereich reflektiert.<br />

Die Aussagen beziehen die Ergebnisse des 3. Sächsischen Kinder- und Jugendberichtes, der<br />

Studie „Jugend in <strong>Sachsen</strong> 2007“ und der im Planungskontext des Landesjugendamtes entstandenen<br />

Situationsbeschreibungen entsprechend ein.<br />

1.1 Entwicklung von Zielgruppen<br />

1.1.1 Veränderung der Zielgruppe der Kinder- und Jugendlichen vor dem Hintergrund<br />

der demografischen Entwicklung<br />

In den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den Gemeinden <strong>Sachsen</strong>s wird der demografische<br />

Wandel zunehmend erfahrbare Realität. Dieser Wandel beschreibt den Bevölkerungsrückgang,<br />

der in den jüngeren Altersgruppen mit einer erheblichen Dynamik abläuft.<br />

Die Entwicklung hat vielfältige Auswirkungen auf die Leistungsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe.<br />

Die Thematik wurde vom Landesjugendamt sowie vom 3. Sächsischen Kinder- und<br />

Jugendbericht aufgegriffen. Insbesondere soll die demografische Entwicklung bei der Planung<br />

von Einrichtungen, Diensten und Angeboten als unmittelbare Rahmenbedingung berücksichtigt<br />

werden.<br />

Entwicklung der Altersgruppen der jungen Menschen im Freistaat <strong>Sachsen</strong> 2008 bis 2020<br />

70000<br />

60000<br />

50000<br />

40000<br />

30000<br />

20000<br />

10000<br />

0<br />

unter 1<br />

02 - 03<br />

2008<br />

2020<br />

04 - 05<br />

06 - 07<br />

08 - 09<br />

10 - 11<br />

12 - 13<br />

Bild 57: Entwicklung der Altersgruppen der jungen Menschen im Freistaat <strong>Sachsen</strong> 2008 bis 2020; SMS-LJA 2009<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 65<br />

14 - 15<br />

16 - 17<br />

18 - 19<br />

20 - 21<br />

22 - 23<br />

24 - 25<br />

26 - 27


Bedarf 2010 - 2014<br />

Betrachtet man die Altersverteilung der jungen Menschen im Freistaat <strong>Sachsen</strong> zum<br />

31.12.2008, fällt auf, dass die Altersgruppe der 10- bis 18jährigen um 40% bis 50% im Vergleich<br />

zu den älteren Jahrgängen abfällt. Die Entwicklung hat ihre volle Dynamik bereits entfaltet,<br />

wird sich weiterhin in den nächsten Jahren auf die Bedarfslagen aller Leistungsbereiche der<br />

Jugendhilfe auswirken. In Bezug auf den Planungsbereich der §§ 11-14 SGB VIII - und hier<br />

insbesondere auf Bildungsangebote, die sich direkt an junge Menschen richten - lassen sich<br />

folgende zentrale Trends benennen:<br />

� Die Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen als originäre Zielgruppe der Kinder- und<br />

Jugendarbeit ist in ihrer Gesamtheit bis 2020 rückläufig. Der Rückgang betrifft insbesondere<br />

die älteren Alterskohorten. Die jüngeren Altersgruppen werden auf niedrigem<br />

Niveau in den nächsten Jahren wieder ansteigen.<br />

� Die Entwicklung ist heterogen, d.h. der beschriebene Rückgang wird in ländlichen Strukturen<br />

höher ausfallen als in städtischen Gebieten.<br />

� Das Verhältnis zwischen den Altersgruppen älterer und jüngerer Menschen wird sich<br />

zunehmend zu Ungunsten jüngerer Altersgruppen verändern<br />

Mit der beschriebenen Bevölkerungsentwicklung werden sich auch die Wahrnehmung und das<br />

Aufwachsen von jungen Menschen im öffentlichen Raum verändern. Jugend wird zunehmend<br />

als Minderheit in der Gesellschaft wahrgenommen werden. Dadurch erwachsen strukturelle<br />

sowie konzeptionelle Anforderungen im Hinblick auf den non-formalen und informellen Bildungsauftrag<br />

und in der Bereitstellung repressionsfreier Räume im unmittelbaren Lebensumfeld<br />

von Kindern und Jugendlichen. 13<br />

Die Veränderungen in der Größe und der Struktur der potentiellen Zielgruppe für die Bildungsangebote<br />

wird aus Sicht des Landesjugendamtes auch Auswirkungen auf die Qualität der Angebotsstruktur<br />

der überörtlichen Dachorganisationen und Jugendverbände für Kinder und Jugendliche<br />

haben.<br />

Direkte Rückschlüsse auf die entwickelten Bildungsziele sind jedoch nur begrenzt zu ziehen.<br />

Vielmehr ist die demografische Entwicklung als wichtige Rahmenbedingung bei der Umsetzung<br />

der Ziele zu sehen.<br />

1.1.2 Veränderung der Zielgruppe Fachpersonal in der Kinder- und Jugendhilfe<br />

Das Fachpersonal in der Kinder- und Jugendhilfe als Zielgruppe der Bildungsmaßnahmen der<br />

überörtlichen Dachorganisationen unterliegt ebenfalls Veränderungen, die sich im Rahmen der<br />

demografischen Entwicklung und aktueller fachpolitischer Entwicklungen beschreiben lassen.<br />

Zu Veränderungen in der Zielgruppe des Fachpersonals in einer fachlichen Betrachtung vermerkt<br />

der 3. Sächsische Kinder- und Jugendbericht zunächst, dass es in <strong>Sachsen</strong> gelingen<br />

konnte, die Kinder- und Jugendhilfe, mit Blick auf die in ihr tätigen Fachkräfte binnen 15 Jahren<br />

deutlich zu professionalisieren. 14<br />

Diese Aussage bestätigt in rekursiver Sicht die Ausrichtung der Tätigkeit der überörtlichen<br />

Dachorganisationen und Verbände auf den Bildungsaspekt im Planungsprozess 2006-2009,<br />

insbesondere im Hinblick auf die Professionalisierung haupt- und ehrenamtlicher Fachkräfte<br />

durch den Bildungstransfer bis auf die örtliche Jugendhilfeebene.<br />

Angesichts schwieriger kommunaler Haushaltslagen hat sich der (Legitimations-)Druck auf das<br />

Handlungsfeld der Kinder- und Jugendarbeit deutlich erhöht. Damit einhergeht eine Entstrukturierung,<br />

was sich zum Einen in dem Abbau von Fachpersonal und zum Anderen in der Schließung<br />

von Einrichtungen mit festangestellten sozialpädagogischem Personal niederschlägt. Diese<br />

Tendenzen scheinen nur marginal mit der demografischen Entwicklung zu korrespondieren.<br />

15<br />

Für die überörtlichen Dachorganisationen und Verbände ergibt sich daraus die Aufgabe, das<br />

Arbeitsfeld der §§ 11 - 14 SGB VIII fachlich zu reflektieren, sachkritisch zu thematisieren und in<br />

ihre Arbeit - insbesondere als Interessenvertretung für junge Menschen - einzubeziehen.<br />

13 vgl. SLJA: Auswirkung der demografischen Entwicklung 2007, S.39<br />

14 3. Sächsischer Kinder- und Jugendbericht 2009, S. 99<br />

15 3. Sächsischer Kinder- und Jugendbericht 2009, ebenda<br />

66


BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

Die Veränderungen in der Größe und Struktur der potentiellen Zielgruppe für Bildungsangebote<br />

werden aus Sicht des Landesjugendamtes auch Auswirkungen auf die Qualität der Angebotsstruktur<br />

der überörtlichen Dachorganisationen und Verbände haben. Dies betrifft die Größe der<br />

Zielgruppe insgesamt wie auch den verfügbaren Zeitrahmen der Fachkräfte für Fortbildungsmaßnahmen.<br />

Aus Sicht des Landesjugendamtes muss es zukünftig insbesondere veränderte<br />

methodische Zugänge und Veranstaltungsformen geben.<br />

Die beschriebenen Entwicklungen sind insgesamt als wichtige Hintergrundvariablen für den<br />

Planungsbereich der §§ 11-14 SGB VIII zu sehen. Eine Reflexion dieser Entwicklungen auf die<br />

Bildungsziele erscheint hier nur begrenzt möglich. Die Umsetzung des Bildungsauftrages der<br />

Arbeitsfelder in der Kinder- und Jugendarbeit benötigt über alle Zielstellungen hinweg professionelles<br />

Fachpersonal, um dem Bildungsauftrag der Arbeitsfelder gerecht zu werden.<br />

1.2 Zu Lebenslagen und Orientierungen von Kindern und Jugendlichen<br />

Aussagen zu Lebenslagen und Orientierungen von Kindern und Jugendlichen bilden ebenfalls<br />

wichtige Hintergrundvariablen zur Arbeit der überörtlichen Dachorganisationen und Jugendverbände<br />

im Bildungskontext. Sie bieten Ansatzpunkte für Zielstellungen, Themenstellungen und<br />

Bildungsinhalte.<br />

1.2.1 Sozialstrukturelle Rahmenbedingungen beim Aufwachsen von Kindern<br />

und Jugendlichen<br />

Junge Menschen und ihre Familien wachsen in einem gesellschaftlichen Gefüge auf, in denen<br />

Biografieverläufe zunehmend erodieren und einer hohen Dynamik unterworfen sind. Der<br />

3. Sächsische Kinder- und Jugendbericht verweist in diesem Zusammenhang speziell auf die<br />

Begleitung von Übergängen innerhalb individueller Biografien, gleichzeitig aber auch auf die<br />

Gestaltungsnotwendigkeit beim Wechsel innerhalb der Bildungssysteme und –institutionen und<br />

misst dabei dem Bildungsauftrag der Kinder- und Jugendhilfe eine besondere Bedeutung bei.<br />

Insbesondere in der Rolle als eigenständiger Bildungsakteur kommt der Kinder- und Jugendhilfe<br />

in Bezug zu den anderen Bildungsinstanzen eine Scharnierfunktion zu und insofern die Aufgabe,<br />

Übergänge und die mit diesen einhergehenden biographischen Brüche zu begleiten und<br />

zu gestalten. 16<br />

Zu den wichtigsten Rahmenbedingungen bei der Betrachtung von Lebenslagen junger Menschen<br />

zählen insbesondere sozialstrukturelle Variablen. Das Landesjugendamt erstellt in regelmäßigen<br />

Abständen den Sozialstrukturatlas für den Freistaat <strong>Sachsen</strong> aus Sicht der Jugendhilfe.<br />

Auch der Sächsische Sozialbericht und der 3. Sächsische Kinder- und Jugendbericht<br />

liefern differenzierte Informationen zu Lebenslagen.<br />

Das Aufwachsen von Kindern, Jugendlichen und ihrer Familien findet tendenziell unter hoher<br />

sozialstruktureller Belastung statt. 17 Die Ergebnisse des Kinder- und Jugendberichtes beschreiben<br />

die wirtschaftliche Situation von Familien mit Kindern als sehr heterogen. Das bedarfsgewichtete<br />

Äquivalenzeinkommen von Lebensformen mit Kindern liegt dabei insgesamt unter dem<br />

von anderen Lebensformen. Besonders bei alleinerziehenden Müttern und Vätern und bei Familien<br />

mit mehr als zwei Kindern liegt das Durchschnittseinkommen unter dem Durchschnitt<br />

aller sächsischen Haushalte.<br />

Die Einschätzung einer tendenziell erhöhten sozialstrukturellen Belastung beim Aufwachsen<br />

von jungen Menschen wird bei der Betrachtung der Höhe des Bezuges von Leistungen zur<br />

Grundsicherung deutlich. Die Ergebnisse des 3. Sächsischen Kinder- und Jugendberichtes<br />

konstatiert, dass Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren überproportional häufig auf Leistungen<br />

nach dem SGB II angewiesen sind. Mehr als ein Viertel aller unter 15jährigen Jugendlichen<br />

waren Ende 2006 davon betroffen.<br />

Insgesamt wird festgestellt, dass sich im Freistaat <strong>Sachsen</strong> ein großer Teil der Bevölkerung in<br />

einer Lebenslage befindet, die durch eine erhöhtes Maß an Armutsrisiko oder bestehende Armut<br />

gekennzeichnet ist. Dabei sind Familien mit Kindern überdurchschnittlich betroffen. 18<br />

16 vgl. 3. Sächsischer Kinder- und Jugendbericht 2009<br />

17 vgl. Sozialstrukturatlas des SLJA 2007<br />

18 vgl. 3. Sächsischer Kinder- und Jugendbericht 2009, S. 49<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 67


Bedarf 2010 - 2014<br />

Familien ohne ledige Kinder und mit Kindern unter 18 Jahren nach überwiegendem<br />

Lebensunterhalt der Bezugsperson in <strong>Sachsen</strong> 2006 - Ergebnisse des Mikrozensus<br />

68<br />

Bild 58: Familien ohne ledige Kinder und mit Kindern unter 18 Jahren nach überwiegendem Lebensunterhalt der Bezugsperson<br />

in <strong>Sachsen</strong> 2006 – Ergebnisse des Mikrozensus, Quelle: 3.Sächsischer Kinder- und Jugendbericht 2009<br />

Armut und Armutsgefährdung sind in unmittelbarem Zusammenhang mit Bildungs- und Teilhabechancen<br />

zu sehen. Mit Blick auf den Planungsbereich der § 11-14 SGB VIII ergibt sich für die<br />

Bildungsakteure bei überörtlichen Dachorganisationen und Verbänden, die Bildungs- und Teilhabechancen<br />

von Kindern und Jugendlichen durch ihr Wirken zu beeinflussen und tendenziell<br />

zu erhöhen.<br />

Dabei geht es nicht ausschließlich darum, mehr Bildungsangebote im Kontext der Arbeit mit<br />

benachteiligten jungen Menschen anzubieten und die sozialen Hintergründe tatsächlicher und<br />

möglicher Adressaten von Angeboten außerschulischer Bildung hinreichend zu berücksichtigen.<br />

Vielmehr gilt es im Rahmen einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen<br />

den Bildungsinstitutionen mit Blick auf die Entwicklungschancen junger Menschen zu<br />

verbessern. Aus Sicht der Jugendhilfe heißt das, die Arbeit der traditionellen Bildungsinstitutionen<br />

um den Kontext der sozialen Bildung zu erweitern und zu ergänzen sowie die Erfahrungen<br />

der Jugendhilfe in den ganzheitlichen Bildungsprozess einzubringen.<br />

Der Sächsischen Staatsregierung ist vorbehaltlos zuzustimmen, wenn sie feststellt, dass nach<br />

wie vor gemeinsame Anstrengungen von Elternhaus, Schule und Jugendhilfe notwendig sind,<br />

um gelingende Bildungsprozesse nachhaltig zu gestalten. Auf die zu beplanenden Leistungsbereiche<br />

bezogen bedeutet dies, den in den §§ 11 bis 14 SGB VIII verorteten Bildungsauftrag zu<br />

stärken, um dem von der Kommission formulierten ganzheitlichen Bildungsverständnis zwischen<br />

formeller und nichtformeller bzw. informeller Bildung Rechnung zu tragen.<br />

Hierbei kommt den landesweiten Trägern der Jugendarbeit in ihrer Multiplikatorenfunktion eine<br />

besondere Bedeutung zu. Zentrales Anliegen muss es auch weiterhin sein, die vorhandene<br />

Qualität der Bildungsarbeit über eine kontinuierliche Qualifizierung der Fachkräfte weiterzuentwickeln.<br />

In diesem Rahmen sind die Bildungsziele Entwicklung und Umsetzung interdisziplinärer<br />

Ansätze und Erwerb und Förderung sozialer und interkultureller Kompetenzen als praktikabel<br />

und grundlegend für die Arbeit der überörtlichen Träger einzuschätzen.<br />

Um den Aspekt der sozialen Bildung im Sinne einer gelingenden Integration von individuell und<br />

sozial Benachteiligten zu betonen, bietet es sich zudem an, das Bildungsziel Erwerb und Förderung<br />

sozialer und interkultureller Kompetenzen nach den Bildungskontexten „sozial“ und<br />

„interkulturell“ zu trennen.


BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

1.2.2 Werte und Orientierungen von jungen Menschen<br />

Die durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales weiter geführte Studie "Jugend in<br />

<strong>Sachsen</strong>" bescheinigt der großen Mehrheit der Jugendlichen auch im Erhebungszeitraum 2007<br />

eine gute sozio-psychische Verfassung. Jugend setze sich aktiv mit den Anforderungen auseinander<br />

und fühle sich insgesamt wohl in ihrer Umwelt. Lediglich 9% signalisieren Schwierigkeiten<br />

in der Alltagsbewältigung. Die junge Generation kann folglich als Zielgruppe eingeordnet werden,<br />

die selbst an der Gestaltung ihrer Zukunft mitwirken will.<br />

Darüber hinaus lassen sich mit Blick auf den Planungskontext folgende ausgewählte Ergebnisse<br />

als wichtige Rahmenbedingungen für den Planungsbereich und den demokratiebezogenen<br />

Bildungsauftrag der §§ 11 ff SGB VIII thematisieren.<br />

Politische Grundorientierungen und Beteiligungspräferenzen von Jugendlichen<br />

Knapp 20% der sächsischen Jugendlichen äußern ein starkes bzw. sehr starkes Interesse an<br />

Politik und öffentlichem Leben. Mit zunehmendem Alter steigt der Anteil der Interessierten. Berufsschüler<br />

weisen das geringste Interesse auf, Studenten das höchste.<br />

Im Bezug auf Gegenwartsprobleme beschäftigen sich die interessierten Jugendlichen vor allem<br />

mit sozialen Problemen/Ungerechtigkeit (25%), finanziellen Sorgen und Problemen (19%) und<br />

Problemen bezüglich Arbeits- und Ausbildungsplatz/Arbeitslosigkeit. Probleme mit Ausländern<br />

(8%) und Umweltprobleme (2%) rangieren dabei am Ende der Skala. 19<br />

Bild 59: Politische Einordnung im Links-Rechts-Schema, Quelle: Jugend in <strong>Sachsen</strong> 2007; SMS-LJA 2009<br />

Bezogen auf die politische Grundorientierung fühlt sich der Großteil der Jugendlichen der politischen<br />

Mitte zugehörig (43%), 23% sehen sich links davon, 17% sehen sich rechts der politischen<br />

Mitte. Gleichzeitig bewegen sich die Jugendlichen überwiegend in einem ähnlich ausgerichteten<br />

Freundeskreis.<br />

In der Frage nach den politischen Einflussmöglichkeiten des Einzelnen in <strong>Sachsen</strong> gaben 31%<br />

der Jugendlichen an, dass diese ausreichend gegeben seien. 25% meinen, „es geht“ und 36%<br />

(44% 2005) hielten die Beteiligungsmöglichkeiten für unzureichend.<br />

19 vgl. Jugend in <strong>Sachsen</strong> 2007, S. 132<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 69


Bedarf 2010 - 2014<br />

70<br />

Bild 60: Wie denken Sie über die politischen Einflussmöglichkeiten ... , Quelle: Jugend in <strong>Sachsen</strong> 2007;<br />

SMS-LJA 2009<br />

Insgesamt sind nur relativ wenig junge Menschen bereit, sich politisch zu beteiligen. Beteiligungsformen<br />

wie Engagement in einer Bürgerinitiative (17%), Parteimitarbeit (13%) oder Mitarbeit<br />

in internationalen Organisationen (10%) erfahren nur wenig Zustimmung. Es überwiegt die<br />

Zustimmung zu klassischen Beteiligungsformen wie „seine Meinung sagen“ (70%), Wahlbeteiligung<br />

(60%) oder Unterschriftensammlungen (39%).<br />

Insgesamt zeigt sich eine tendenzielle Abneigung gegenüber längerfristigeren, verbindlicheren<br />

Formen der Beteiligung. Darüber hinaus hat die Zustimmung zu sämtlichen Beteiligungsformen<br />

in den letzten Jahren generell abgenommen.<br />

Meinungen über das Zusammenleben von Deutschen und Menschen anderer Kulturkreise<br />

Die Meinungen von sächsischen Jugendlichen über das Zusammenleben von Deutschen und<br />

Menschen anderer Kulturkreise ist von einem hohen Maß an ablehnenden Haltungen geprägt.<br />

Zwei Drittel der Jugendlichen halten den Ausländeranteil in <strong>Sachsen</strong> tendenziell für zu hoch.<br />

Auch wenn die Zahlen sich gegenüber 2005 leicht verbessert haben, ist der Befund dennoch<br />

alarmierend.<br />

Zum Einen besteht offensichtlich eine Diskrepanz zwischen der Zahl der tatsächlich in <strong>Sachsen</strong><br />

lebenden Menschen anderer Kulturkreise und der subjektiven Wahrnehmung dieser Bevölkerungsgruppen.<br />

20<br />

Zum Anderen entsprechen die zwei Drittel der Jugendlichen mit ausländerablehnenden Meinungen<br />

dabei in etwa der Summe derer, die sich rechts der politischen Mitte und in der politischen<br />

Mitte einordnen. Dies bedeutet, dass viele Jugendliche die glauben, politisch in der Mitte<br />

zu stehen, in der Frage des Zusammenlebens von Deutschen und Menschen anderer Kulturkreise<br />

tendenziell ein latent ausländerfeindliches Meinungsbild entwickeln.<br />

In der Reflexion auf die im Planungsprozess 2006 - 2009 ausgewählten Bildungsziele sieht sich<br />

das Landesjugendamt in der Auswahl und der Formulierung der Ziele bestätigt. Dies betrifft<br />

insbesondere die Entwicklung und Umsetzung von partizipativen Handlungsstrategien<br />

und die Förderung bürgerschaftlichen Engagements sowie Erwerb und Förderung sozialer<br />

und interkultureller Kompetenzen.<br />

20 z.B. betrug der Ausländeranteil 2007 2,8%, siehe Sozialstrukturatlas 2007, S. 30


BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

Bild 61: Persönliche Meinung über das Zusammenleben von Deutschen und Bürgern anderer Kulturkreise,<br />

Quelle: Studie Jugend in <strong>Sachsen</strong> 2007; SMS-LJA 2009<br />

Entwicklung und Umsetzung von partizipativen Handlungsstrategien<br />

Beteiligung an gesellschaftlichen und politischen Prozessen sowie das Vermitteln und Erlebbarmachen<br />

von Demokratie und Toleranz als Werte wird auch weiterhin eine der wichtigsten<br />

Aufgaben des Bildungsauftrages innerhalb der Jugendhilfe sein.<br />

Die Fähigkeit zum bewussten Umgang mit Menschenrechten fördert die Toleranz und ist für<br />

eine Demokratie und damit auch als Zielformulierung in der Jugendbildungsarbeit existenziell.<br />

Eine umfassende Beteiligung von jungen Menschen an den sie betreffenden Prozessen erhöht<br />

zudem die Chancen, dass sie den Wert ihrer eigenen Person für die Gesellschaft erkennen.<br />

Förderung bürgerschaftlichen Engagements<br />

Der Anteil der Jugendlichen, die sich gesellschaftlich oder politisch engagieren, ist in <strong>Sachsen</strong><br />

vergleichsweise gering. Zudem gibt es die Tendenz, sich nicht dauerhaft durch Mitgliedschaft<br />

an einen Verein oder eine Organisation zu binden, sondern sich ohne langfristige Verpflichtungen<br />

auch in anderen Kontexten auszuprobieren.<br />

Eine starke Demokratie benötigt jedoch Einmischung von Betroffenen und Beteiligung als gesamtgesellschaftliche<br />

Aufgabe. Hier sind insbesondere die Jugendverbände gefordert, andere<br />

Möglichkeiten und Wegen zu suchen und anzubieten, Kinder und Jugendliche bereits frühzeitig<br />

bei der Wahrnehmung eigener Interessen zu unterstützen, um darüber bürgerschaftliches Engagement<br />

zu fördern und sie somit an die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung heranzuführen.<br />

Erwerb und Förderung sozialer und interkultureller Kompetenzen<br />

Die Befunde zum Meinungsbild der sächsischen Jugendlichen zum Zusammenleben von Deutschen<br />

und Bürgern anderer Kulturkreise bestätigen für die überörtlichen Dachorganisationen<br />

und Verbände den Bildungsauftrag im Kontext interkultureller Kompetenzen. Auch der 3. Sächsische<br />

Kinder- und Jugendbericht verweist hinsichtlich rechtsextremer Tendenzen bei Jugendlichen<br />

darauf, dass Jugendarbeit – neben dem Bildungsauftrag – auch einen Auftrag zur Demokratieerziehung<br />

zu erfüllen hat. Dieser ist angesichts der Bestrebungen antidemokratischer Organisationen,<br />

Strukturen in <strong>Sachsen</strong> aufzubauen, stärker zu fokussieren. Es wird deutlich darauf<br />

hingewiesen, dass mit Blick auf diesen Handlungsauftrag der Einsatz von sozialpädagogischen<br />

Fachkräften dringend geboten scheint. 21<br />

21 vgl. 3. Sächsischer Kinder- und Jugendbericht, S. 27<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 71


Bedarf 2010 - 2014<br />

Kinder und Jugendliche müssen in erhöhtem Maße für Fragestellungen des Miteinanders sensibilisiert<br />

und zu solidarischem Handeln motiviert und befähigt werden. Dazu gehört die Fähigkeit,<br />

sich in einer pluralistischen Gesellschaft einen eigenen Standpunkt zu bilden, sich mit anderen<br />

über verschiedene Themen auseinandersetzen zu können und die eigene Auffassung<br />

unter Achtung der Meinung des Anderen gewaltfrei zu vertreten.<br />

Um den beschriebenen Zielaspekt zu betonen, bietet es sich an, das Themenfeld Erwerb und<br />

Förderung sozialer und interkultureller Kompetenzen nach den Bildungskontexten „sozial“<br />

und „interkulturell“ zu trennen.<br />

1.3 Fachliche Entwicklungen in Bezug auf den Planungsbereich §§ 11 - 14 SGB VIII<br />

Der 3. Sächsische Kinder- und Jugendbericht steht unter der Überschrift „Kinder- und Jugendhilfe<br />

als Bildungsakteur - Biografieverläufe und Bildungszugänge junger Menschen in <strong>Sachsen</strong>“.<br />

Biografieverläufe von jungen Menschen sind in der Regel durch eine Reihe von Übergängen<br />

institutioneller Art, wie z.B. der Übergang von der Schule in die Berufsausbildung aber auch von<br />

individuellen sowie entwicklungsbedingten Übergängen gekennzeichnet. Dass die Gestaltung<br />

dieser Übergänge mit Schwierigkeiten und Risiken behaftet ist, liegt - gerade auch vor dem Hintergrund<br />

der gesellschaftlichen Veränderungen - auf der Hand. Die Kinder- und Jugendhilfe<br />

kann mit ihrer Facette von Angeboten jungen Menschen ein Geländer und eine hilfreiche Begleitung<br />

bei der Bewältigung dieser Übergänge bieten.<br />

Innerhalb dieses Abschnittes wird die biografiebegleitende Rolle der Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit<br />

sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes beschrieben<br />

und gleichzeitig die Rolle der Jugendsozialarbeit in Begleitung von Übergängen von biografiebestimmenden<br />

Institutionen unter dem Aspekt verschiedener fachlicher Schwerpunktthemen<br />

punktuell beleuchtet.<br />

In der Orientierungshilfe zur außerschulischen Jugendbildung werden Kern und Intention politischer<br />

Jugendbildung wie folgt beschrieben: „Politische Jugendbildung informiert junge Menschen<br />

über gesellschaftliche Zusammenhänge, befähigt zum demokratischen Denken und<br />

Handeln und ermöglicht die kritische Urteilsbildung über gesellschaftliche Vorgänge. Durch Angebote<br />

politischer Jugendbildung lernen Kinder und Jugendliche demokratische Spieregeln,<br />

Umgangsformen und Handlungsmöglichkeiten kennen und anwenden. Sie werden so zur Entwicklung<br />

und Wahrnehmung eigener Rechte und Interessen ebenso wie zur Verantwortung<br />

gegenüber der Gesellschaft motiviert. Politische Jugendbildung befördert den Verständigungsprozess<br />

über die Gültigkeit bestehender Werte und Normen, fordert zur Partizipation an der<br />

Gestaltung des gesellschaftlichen Umfeldes im Sinne einer umfassenden Demokratisierung<br />

heraus und vermittelt die dafür notwendigen Kompetenzen auf der Basis eines grundlegenden<br />

Verständnisses für gesellschaftliche Entwicklungen und Abläufe in Vergangenheit und Gegenwart.“<br />

22 Nicht zuletzt mit Verweis auf die Ergebnisse der Sächsischen Jugendstudie 2007 hinsichtlich<br />

rechtsextremer Tendenzen bei Jugendlichen ist es notwendig, dass die Träger mit ihren<br />

Angeboten - neben dem Bildungsauftrag - per se auch einen Demokratie fördernden und<br />

kulturell bildenden Auftrag erfüllen. Gerade in der Jugend- und Jugendverbandsarbeit wird in<br />

besonderem Maße der Raum für das Einüben von demokratischen Spielregeln und das Ausprobieren<br />

kultureller Möglichkeiten geboten.<br />

In einigen entstrukturierten ländlichen Räumen ist die Möglichkeit der Gleichaltrigenerfahrung<br />

oftmals nicht mehr gegeben. Insofern wird zukünftig die Exklusionsvermeidung zu einem<br />

Schlüsselthema werden: Wie kann jungen Menschen, die angesichts mangelnder Mobilität an<br />

ihre sozialen Nahräume gebunden sind, ermöglicht werden, zum einen ihre Sozialräume und<br />

damit ihre Bildungschancen zu erweitern und zum anderen in Angeboten der Jugendarbeit eine<br />

punktuelle Gleichaltrigenerfahrung zu erleben? Ein denkbarer Weg ist die Entwicklung von Projekten,<br />

die jungen Menschen aus verschiedenen Regionen Zugänge zu Stätten der Jugendarbeit<br />

eröffnen. Hieraus wird zukünftig ein originärer Beratungs- und Fortbildungsauftrag für die<br />

überörtlichen Jugendverbände und Dachorganisationen erwachsen.<br />

Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Kinder- und Jugenderholung wieder stärker in den<br />

Fokus des Leistungsbereiches der Kinder- und Jugendarbeit zu rücken. Dies findet zu einen<br />

22 vgl. Orientierungshilfe zur außerschulischen Jugendbildung 2002, S. 15<br />

72


BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

seine Begründung im 3. Sächsischen Kinder- und Jugendbericht 23 , zum anderen ist die Aktualität<br />

der Thematik in der Anhörung zur <strong>Jugendhilfeplanung</strong> 2010 – 2014 deutlich geworden. Diskutiert<br />

wurde insbesondere die Kinder- und Jugenderholung als eine Möglichkeit der Teilhabe<br />

von Kindern und Jugendlichen, die zunehmend in Familien mit steigenden Armutsrisiken aufwachsen.<br />

Auch im Kontext der Geschlechtergerechtigkeit müssen die Träger neue Beratungs- und<br />

Fortbildungsangebote entwickeln. Die bisherigen Erfahrungen aus dem Modellprojekt zur Jungenarbeit<br />

und die Ergebnisse aus dem Pilotprojekt zur Implementierung von Gender Mainstreaming<br />

im Bereich der überörtlich tätigen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe in <strong>Sachsen</strong><br />

lassen eine Reihe von Ableitungen zu, die innerhalb des Bedarfplans Berücksichtigung finden<br />

müssen. Zum Einen braucht Jungenarbeit - wie generell eine geschlechtsbewusste Arbeit - einen<br />

institutionellen Rahmen, welcher die Umsetzung von geschlechtsbewussten Ansätzen ermöglicht.<br />

Zum Anderen ist der Tatsache Rechnung zu tragen, dass gerade im Bereich der Jugendarbeit<br />

die Nutzergruppe zum überwiegenden Teil männlich ist. 24 Seitens der sozialpädagogischen<br />

Fachkräfte - welche wiederum weitgehend weiblich sind - wird ein massiver Bedarf an<br />

Beratung und Fortbildung signalisiert.<br />

Die Sächsische Jugendstudie 2007 belegt erneut den sehr hohen Stellenwert von Mediennutzungen<br />

im Freizeitverhalten junger Menschen. Dabei ist es insbesondere das Internet mit seinen<br />

vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten, welches im Vergleich zu Vorjahren regelmäßiger<br />

aufgesucht wird und dem ein zunehmend höherer subjektiver Stellenwert beigemessen wird. 25<br />

So eröffnen speziell die unter jungen Menschen favorisierten kommunikativen Nutzungsweisen<br />

neue Handlungsspielräume bei der Ausformung von Persönlichkeit und Identität. An diese, sich<br />

u.a. auch im dafür eingesetzten Zeitkontingent aufzeigende Bedeutung der Medien im Alltag<br />

junger Menschen anknüpfend, ist es in Anlehnung an die Intentionen des 3. Sächsischen Kinder-<br />

und Jugendberichtes insbesondere im Rahmen von Jugendarbeit notwendig, vor allem die<br />

Potentiale der Mediennutzung sowie der hierauf bezogenen Bildungsthemen für eine Begleitung<br />

und Förderung erfahrungsbezogener, am subjektiven Erleben anknüpfender Bildungsprozesse<br />

wahrzunehmen und medienbezogene Bildungsgelegenheiten im Umfeld eines vielfältigen<br />

Medienangebotes zu eröffnen. Um dieses Anliegen auf örtlicher Ebene zu befördern, braucht es<br />

bei den überörtlichen freien Trägern wirksame und vernetzte Strukturen, die über ein punktuelles<br />

Tätigwerden hinaus ein vielfältiges Fortbildungsangebot, umfassende Beratungsleistungen<br />

und Angebote des Erfahrungsaustausches ermöglichen.<br />

Über eine notwendige Kooperation zwischen Jugendarbeit und Schule hinaus nimmt die Zusammenarbeit<br />

von Jugendhilfe und Schule an Bedeutung zu. Dies verdeutlich sich insbesondere<br />

in der Situation von Schüler/-innen mit akuten Lernschwierigkeiten sowie von jungen<br />

Menschen mit schuldistanziertem Verhalten. Vor diesem Hintergrund sowie im Hinblick auf die<br />

damit zusammenhängenden ungleiche Zugängen zu Bildung empfiehlt die Kommission zum 3.<br />

Sächsischen Kinder- und Jugendbericht zu Recht einen verstärkten Ausbau von Schulsozialarbeit.<br />

Neben der Schulsozialarbeit, die lebensweltliche Bezüge und komplexe Problemlagen junger<br />

Menschen berücksichtigt, bietet die Jugendhilfe auch mit den Schulverweigererprojekten<br />

eine wirksame Unterstützung nicht nur zur Sicherung des Schulerfolgs oder der Schulpflicht,<br />

sondern ebenso zur allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung und sozialen Integration. Der weitere<br />

Ausbau der Schulsozialarbeit sowie die Fortsetzung der qualitativen Entwicklung des<br />

Handlungsfeldes bleibt damit auch weiterhin eine wichtige Gestaltungsaufgabe im Rahmen der<br />

Anregungs- und Unterstützungsfunktion des Freistaates nach § 82 SGB VIII. Der in diesem<br />

Zusammenhang signalisierte verstärkte Beratungs- und Fortbildungsbedarf muss damit auch<br />

eine entsprechende Berücksichtigung im Rahmen der überörtlichen Planung finden.<br />

Vor dem Hintergrund der Novellierung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente des SGB II und<br />

SGB III sollen die zukünftigen Bedarfe für begleitende Unterstützungssysteme für sozial benachteiligte<br />

und individuell beeinträchtigte junge Menschen bei ihrer beruflichen Eingliederung<br />

analysiert werden. Das Erfordernis des abgestimmten Zusammenwirkens vor allem bei der be-<br />

23<br />

siehe 3. Sächsischer Kinder- und Jugendbericht, S. 28, 118 ff<br />

24<br />

vgl. Wozu Jugendarbeit? 2002, S. 137<br />

25<br />

vgl. JIM-Studie 2008<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 73


Bedarf 2010 - 2014<br />

ruflichen Eingliederung benachteiligter junger Menschen ist unumstritten. Ein Ziel der regionalen<br />

Kooperationen und Koordinationen in der Jugendberufshilfe ist die Schaffung einer transparenten,<br />

abgestimmten und praxisnahen Gesamtarchitektur für die ausbildungsvorbereitenden<br />

Angebote an benachteiligte junge Menschen. Ein Beispiel für eine gelungene, fachübergreifende<br />

Kooperation ist das Projekt „Kooperatives Fallmanagement - Zusammenarbeit von Jugendsozialarbeit<br />

und Grundsicherung im Einzelfall“ 26 . Zur breiten Nachnutzung der Ergebnisse dieses<br />

Projektes sowie zur Intensivierung möglicher Kooperationsprozesse zwischen den Trägern<br />

der Grundsicherung und den Trägern der Jugendhilfe müssen auch weiterhin Fortbildungsveranstaltungen<br />

auf überörtlicher Ebene angeboten werden.<br />

Die hier dargestellten Themenfelder und deren aktuellen fachlichen Entwicklungen lassen sich<br />

auf die Bildungsziele bzw. die Zielschwerpunkte des Planungsprozesses 2006 - 2009 beziehen.<br />

Dies gilt insbesondere für die Zielthemen Entwicklung und Umsetzung von partizipativen<br />

Handlungsstrategien, Förderung bürgerschaftlichen Engagements im Kontext der Biografiebegleitung,<br />

medienbezogener Bildungsgelegenheiten und Demokratiebildung sowie das Zielthema<br />

Entwicklung und Umsetzung interdisziplinärer Ansätze im Kontext der Zusammenarbeit<br />

zwischen Institutionen. Hier kann eingeschätzt werden, dass die Zielschwerpunkte richtig<br />

und praktikabel ausgewählt sind.<br />

Das Zielthema Entwicklung und Umsetzung von partizipativen Handlungsstrategien sollte<br />

in einem erweiterten Kontext unter dem Aspekt der Demokratiebildung gefasst werden.<br />

Als zusätzliches wichtiges Themenfeld soll der Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit in den<br />

Zielkanon aufgenommen werden. Mädchen und Jungen haben bei biografischen Übergängen<br />

und Brüchen für ihre individuelle Geschlechtsidentität unterschiedliche Bedarfe an geschlechtsbewusster<br />

Begleitung und Unterstützung. Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe sollen für<br />

diese Bedarfe beraten und fortgebildet werden.<br />

Darüber hinaus scheint im Rahmen der Maßnahmeplanung (siehe Pkt. 5) eine neue Bewertung<br />

der Kinder- und Jugenderholung 27 im überörtlichen Kontext notwendig.<br />

2 Der Anspruch auf Bildung und an Bildung<br />

Die Berichtskommission des 3. Sächsischen Kinder- und Jugendberichtes sieht für die in der<br />

Jugendhilfe tätigen Fachkräfte sowie neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen, eine wesentliche<br />

Aufgabe bei der Gestaltung gelingender Übergänge von Kindern und Jugendlichen im<br />

institutionellen aber auch im biografischen Kontext.<br />

In diesem Zusammenhang ist die Frage des eigenen Bildungsanspruches, der eigenen Verknüpfung<br />

biographisch geprägter sozialer Muster mit dem erworbenen Wissen in Bezug auf die<br />

institutionalisierte Bildung ebenso von Bedeutung, wie die Frage einer dementsprechenden<br />

Gestaltung von Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche im Rahmen von Jugendhilfe.<br />

Dabei soll nicht nur die Integration von jungen Menschen mit Behinderungen ermöglicht und<br />

sondern darüber hinaus bei der Gestaltung der Bildungsarbeit die Inklusion junger Menschen<br />

angestrebt werden. Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch in seiner Individualität die Möglichkeit<br />

hat, uneingeschränkt an der Gesellschaft teilzuhaben.<br />

Der Bildungsauftrag ist im SGB VIII aus dem § 72 in Form der Mitarbeiterfortbildung, die sich an<br />

die Fachkräfte wendet, dem § 74 Abs. 6 in Bezug auf die Förderung der Fortbildung von haupt-,<br />

neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitern/-innen für freie Träger sowie in Form der außerschulischen<br />

Jugendbildung (§ 11 SGB VIII), die sich direkt an die Kinder und Jugendlichen wendet,<br />

definiert.<br />

Damit sind ausdrücklich die Zielgruppen benannt, für die von öffentlichen und freien Trägern<br />

gleichermaßen Bildungsangebote zu entwickeln sind. Der Beachtung des Subsidiaritätsprinzips<br />

wird dadurch Rechnung getragen, dass der Fördergrundsatz für Fortbildung bei freien Trägern<br />

explizit im Gesetz formuliert wurde.<br />

26 LAG „Freie Träger der Jugendsozialarbeit“ <strong>Sachsen</strong> e.V. 2008: Projekt „Kooperatives Fallmanagement<br />

27 Im Rahmen der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> zu Aufgaben und Leistungen der überörtlichen Jugendverbände und Dachorganisationen im<br />

Bereich §§ 11 - 14 SGB VIII 2006 - 2009 wird folgendermaßen auf die Kinder- und Jugenderholung bezug genommen: „Dabei ist<br />

der bereits eingeleitete Prozess, Erholungsmaßnahmen ausschließlich in Verantwortung der örtlichen Träger zu realisieren, fortzusetzen<br />

... (S.58 Punkt 4.1 Auswirkung der Rahmenbedingungen und Handlungsansätze auf den zukünftigen Bedarf)<br />

74


BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

2.1 Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung und Beratung<br />

Angebote zur Qualifizierung von Mitarbeiter/-innen in der Jugendhilfe lassen sich - unter Bezug<br />

auf den Bildungsaspekt - in zwei unterschiedliche Formen fassen. Zum Einen ist dies die Mitarbeiter-<br />

und Multiplikatorenfortbildung in Seminaren, Kursen oder Tagungen, zum Anderen die<br />

Beratung als Organisationsberatung, Konzeptberatung, Supervision, Coaching und anderen<br />

Beratungsformen.<br />

Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung zielt darauf ab, die jeweilig erforderlichen Kompetenzen<br />

zu erweitern, zu vertiefen bzw. zu ergänzen. Insbesondere muss sie aber dazu beitragen,<br />

in der Jugendhilfe tätige Personen zu befähigen, die ihr berufliches Handeln bestimmenden<br />

Entwicklungen zu reflektieren und auf diese entsprechend Einfluss zu nehmen. Fortbildung<br />

in der Jugendhilfe unterstützt damit die Vermittlung fachlicher und sozialer Kompetenzen und<br />

sichert so die innovative Fortschreibung sozialer Arbeit. Sie entfaltet ihre Wirkung aber nicht nur<br />

unmittelbar auf die Fachkräfte in der Jugendhilfe und mittelbar auf die Arbeit mit den betroffenen<br />

Zielgruppen, sondern auch auf Entscheidungs- und Planungsprozesse im fachpolitischen<br />

Kontext. Während bei Maßnahmen der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung i.S.v. institutionalisierter<br />

Wissensvermittlung für Bildungsreferenten/-innen Aspekte wie:<br />

� die organisatorischen und konzeptionellen Vorplanungen sowie Nachbereitungen,<br />

� die komplette eigenverantwortliche Durchführung ggf. ergänzt durch Honorarkräfte bzw.<br />

die komplette Fremdbeauftragung zur Durchführung eines bestimmten Konzeptes,<br />

� der Einfluss des Veranstaltungskonzepts sowie der Veranstaltungsart einschließlich stark<br />

variierender Teilnehmerzahlen auf die quantitativen und qualitativen Aufwendungen,<br />

eine Rolle spielen, wirken bei der Beratung andere Mechanismen in der Ausführung.<br />

Beratung ist ein prozesshaft gestaltetes Angebot, welches zum einen den fachlichenorganisatorischen<br />

objektiven Kontext und zum anderen die subjektiven Erfahrungen und individuellen<br />

Ressourcen einbezieht. Grundsätzlich ist dabei von einem offenen Angebot auszugehen,<br />

welches eine konkrete Situation, bezogen auf einen speziellen Aspekt (sozialräumlich und<br />

projektbezogen) und mit einer eingegrenzten Zielgruppe individuell bearbeitet. Da Beratung in<br />

der Regel anlassbezogen stattfindet und auf den Einzelfall abstellt, kann eine zeitliche Relevanz<br />

nur in Form von Bildungseinheiten, die dafür zur Verfügung stehen (sollen), ausgedrückt und<br />

entsprechend geplant werden.<br />

Legt man diesen Bildungsansatz von Beratungsformen zu Grunde und betrachtet man die<br />

wachsenden Ansprüche an soziale Arbeit und die damit verbundenen steigenden individuellen<br />

Herausforderungen, muss hier von einem initiierten Bildungsangebot ausgegangen werden,<br />

welches der Qualitätssicherung und damit auch der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung<br />

dient.<br />

Die in diesen Formen bisher auf überörtlicher Ebene erbrachten Angebote in den Leistungsbereichen<br />

der §§ 11 - 14 SGB VIII sind in diesem Zusammenhang ein Ausdruck dafür, welche<br />

jugendpolitische Bedeutung Bildungsprozessen für Mitarbeiter/-innen und Multiplikator/-innen in<br />

der Jugendhilfe beigemessen wurde und auch zukünftig beigemessen werden muss.<br />

Insbesondere die örtliche Ebene der Jugendhilfe profitiert von der Bündelung entsprechender<br />

Angebote auf überörtlicher Ebene. Einerseits wird in einer entsprechenden Kontinuität eine hohe<br />

Qualität im Rahmen der fachlich-inhaltlichen Unterstützung sichergestellt, anderseits wird<br />

damit der für eine Weiterentwicklung notwendige Fachaustausch gefördert.<br />

2.2 Außerschulische Jugendbildung<br />

Jugendarbeit umfasst entsprechend § 11 SGB VIII einen eigenständigen Bildungsauftrag. Dieser<br />

wird in nichtformellen Bildungsprozessen auf der Basis freiwilliger Teilnahme sowie in informellen<br />

Bildungsbezügen in alltäglichen Lebenszusammenhängen umgesetzt. Sie spricht<br />

damit Kinder und Jugendliche direkt an und will unabhängig von der sozialen Stellung Kinder<br />

und Jugendliche in verschiedenen Lebenssituationen erreichen.<br />

Obwohl meist in einem Zug genannt, gilt es zwischen Angeboten im Rahmen von Jugendarbeit<br />

und von Jugendverbandsarbeit zu unterscheiden, insbesondere hinsichtlich ihrer Zielstellung<br />

und in Abgrenzung zwischen örtlichen und überörtlichen Angeboten ist die strukturelle Anbindung<br />

differenzierter zu betrachten.<br />

Die Wirkung außerschulischer Jugendbildung in der Jugendverbandsarbeit entfaltet sich über<br />

Mitgliederstrukturen. Ihre Angebote werden in erster Linie aus dem Selbstverständnis der Ver-<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 75


Bedarf 2010 - 2014<br />

bandsstrukturen heraus entwickelt, stehen jedoch auch anderen Jugendlichen offen. Dem entgegen<br />

wenden sich Angebote außerschulischer Jugendbildung in der Jugendarbeit, unabhängig<br />

verbindlicher Strukturen, als grundsätzlich offenes Angebot an alle jungen Menschen.<br />

Maßgeblich für die Ansiedlung von Angeboten der außerschulischen Jugendbildung sind die<br />

Lebensbezüge junger Menschen, und diese liegen insbesondere in den unmittelbaren sozialen<br />

und damit örtlichen Strukturen. Hier werden in erster Linie und zuförderst Prozesse außerschulischer<br />

Jugendbildung initiiert und hier liegt gleichfalls die Planungsverantwortung für entsprechende<br />

Maßnahmen. Auf Grund dieser Tatsache ergibt sich für die Angebote außerschulischer<br />

Jugendbildung in überörtlichen Strukturen die Konsequenz, ihre Maßnahmen auf die Bildung<br />

von jungen Menschen zu konzentrieren, die eine Multiplikatorenrolle auf örtlicher Ebene einnehmen.<br />

Der Qualitätssicherung der Arbeit der Bildungsreferenten/-innen auf überörtlicher Ebene kommt<br />

angesichts der beschriebenen Wirkung im Rahmen der Bildung ehrenamtlich wirkender Multiplikatoren<br />

deshalb eine besondere Bedeutung zu.<br />

Der 3. Sächsische Kinder- und Jugendbericht bestätigt die Aussage, dass die pluralen Angebote<br />

außerschulischer Jugendbildung in den überörtlichen Strukturen die Entwicklung junger Menschen<br />

zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten erfolgreich unterstützen.<br />

Außerschulische Jugendbildung muss entsprechend dieser beschriebenen Zusammenhänge im<br />

Rahmen des überörtlichen Bedarfs ein Unterstützungs- und Ergänzungssystem vorhalten.<br />

Entsprechend der getroffenen Aussagen wird deutlich, dass die Planung von Bildung und damit<br />

die Frage der Qualität und Quantität der Tätigkeit der Bildungsreferenten/-innen die Schlüsselfunktion<br />

des überörtlichen Planungsprozesses einnehmen. Neben einer gesamten Aufgabenbeschreibung<br />

muss in Abhängigkeit zu den Leistungsfeldern im Rahmen von inhaltlichen Prioritäten<br />

auch eine Aussage zu erforderlichen Stellenpotentialen erfolgen.<br />

2.3 Bildungsangebote auf örtlicher und überörtlicher Ebene<br />

Entsprechend den Normierungen des § 85 Abs. 2 SGB VIII macht sich bei den Angebotsstrukturen<br />

im Rahmen der überörtlicher Planung folgende Abgrenzung zwischen überörtlichen und<br />

örtlichen Bedarfslagen erforderlich, welche auch für die förderrelevante Umsetzung im Sinne<br />

des § 82 SGB VIII zuwendungsrechtlich von Bedeutung ist:<br />

Ein Leistungsangebot entspricht insbesondere dann dem überörtlichen Bedarf, wenn das Konzept<br />

zur Umsetzung der Ziele für die Bildungsarbeit in der überörtlichen <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

§§ 11 – 14 SGB VIII dient. Dabei kann die Realisierung des Leistungsangebotes durch einen<br />

Dach- bzw. Landesverband grundsätzlich einmalig für mehrere Jugendamtsbereiche bzw.<br />

mehrmalig in einzelnen Jugendamtsbereichen erfolgen. (BV 04/2005-LJHA)<br />

Im Einzelfall können direkte Angebote durch Dach- und Landesverbände im Rahmen der örtlichen<br />

Zuständigkeit erbracht werden, dazu bedarf es jedoch klarer Abstimmungsprozesse mit<br />

den jeweiligen Gebietskörperschaften. Diese Angebote fallen jedoch nicht in die Planungsverantwortung<br />

des überörtlichen Trägers.<br />

Über die dargestellten Wirkungsebenen hinaus muss der Zusammenhang des Wirkens der überörtlich<br />

agierenden Dach- und Landesverbände zu den örtlichen Mitgliedsstrukturen in den<br />

Blick genommen werden. Dach- und Landesverbände leisten für ihre Mitgliedsstrukturen, aber<br />

auch darüber hinaus, Lobbyarbeit im umfassenden Sinne und unterstützen somit die fachlichinhaltliche<br />

Arbeit in örtlichen Strukturen.<br />

2.4 Grundlegende Leistungen und Aufgaben zur Unterstützung der fachlichinhaltlichen<br />

Arbeit in der Jugendhilfe<br />

Grundlegende Leistungen und Aufgaben zur Unterstützung der fachlich-inhaltlichen Arbeit in<br />

der Jugendhilfe sind im Kern regelmäßige und vor allem strukturelle Unterstützungsangebote<br />

der Dachorganisationen und Jugendverbände. Sie dienen in erster Linie der Absicherung und<br />

Umsetzung der Leistungsangebote und sind somit unverzichtbarer Bestandteil für Weiterentwicklung<br />

der Jugendhilfe. Dazu zählen auch notwendige Fortbildungen und andere zur Qualitätssicherung<br />

erforderlichen Maßnamen, für die in den Geschäftsstellen tätigen Fachkräfte. 28<br />

28 vgl. Bundesregierung (2008): Aufstieg durch Bildung, Die Qualifizierungsinitiative für Deutschland; S. 5<br />

76


BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

Zu den grundlegenden Leistungen zur Unterstützung der fachlich-inhaltlichen Arbeit in der Jugendhilfe<br />

gehören aus Sicht der überörtlichen Planung insbesondere:<br />

� dem Selbstverständnis des Trägers entsprechende allgemeine Informationen zu bildungsrelevanten<br />

und jugendpolitischen Themen sowie Projekten, die der regelmäßigen Ansprache<br />

der jeweiligen Zielgruppen dienen,<br />

� jugendpolitische Interessenvertretung in bundes- und landesweiten Gremien im jeweiligem<br />

Fachkontext,<br />

� Initiierung, Begleitung und Durchführung von Facharbeitskreisen und Projekten,<br />

� strukturelle, organisatorische und koordinierende Unterstützung der jeweiligen Landesstrukturen<br />

sowie die Förderung institutioneller Kooperationen mit Partnern außerhalb der Jugendhilfe,<br />

� Publikationen, die sich mit den Aufgaben, der aktuellen Situation und den Entwicklungen in<br />

den Leistungsbereichen der §§ 11- 14 SGB VIII auseinandersetzen, sofern sie sich über die<br />

eigenen Mitgliedsstrukturen hinaus an die Fachöffentlichkeit wenden.<br />

3 Bildungsziele<br />

Die im Planungsprozess 2006-2009 entwickelten Bildungsziele bzw. Schwerpunktsetzungen<br />

wurden zunächst innerhalb der Bestandsdarstellung und -bewertung auf ihre Tragfähigkeit und<br />

Praktikabilität in Bezug auf die erbrachten Bildungsleistungen hin geprüft. Hier wurde deutlich,<br />

dass sich die Ziele im Abgleich mit den in den Sachberichten dokumentierten Bildungsleistungen<br />

grundsätzlich als Arbeitsgrundlage bewährt haben. Die Nutzung der Ziele erfolgte jedoch in<br />

unterschiedlichem Maße. Auch die Auswertung in einem fachlichen Kontext ergab eine grundsätzliche<br />

aber unterschiedlich ausgeprägte Tragfähigkeit der Ziele in Bezug auf die Bildungsleistungen.<br />

Innerhalb der Thematisierung von Rahmenbedingungen und deren Relevanz für den Planungsprozess<br />

erfolgte ein Abgleich der Ziele zu aktuellen Rahmenbedingungen.<br />

Im Ergebnis sind die Zielthemen insgesamt als praktikabel und grundlegend für die Arbeit der<br />

überörtlichen Träger einzuschätzen. Aus den Betrachtungen wurde jedoch auch deutlich, dass<br />

Zielveränderungen zur Entflechtung und Akzentuierung der Themenfelder notwendig sind.<br />

Somit ergeben sich für die Zielgestaltung im Planungsprozess 2010 - 2014 aus Sicht des Landesjugendamtes<br />

folgende notwendige Änderungen:<br />

� Die Zielthemen bzw. Zielschwerpunkte Entwicklung und Umsetzung von partizipativen<br />

Handlungsstrategien, Förderung bürgerschaftlichen Engagements, Entwicklung und Umsetzung<br />

interdisziplinärer Ansätze und Erwerb und Förderung sozialer und interkultureller<br />

Kompetenzen sind als praktikabel und grundlegend für die Arbeit der überörtlichen Träger<br />

einzuschätzen und sollen innerhalb des Zielkanons erhalten bleiben. Das Zielthema Entwicklung<br />

und Umsetzung von partizipativen Handlungsstrategien wird unter dem Aspekt<br />

Demokratiebildung neu gefasst.<br />

� Um die Aspekte der sozialen Bildung und der interkulturellen Bildung zu betonen, wird das<br />

Themenfeld Erwerb und Förderunge sozialer und interkultureller Kompetenzen nach den<br />

Bildungskontexten „sozial“ und „interkulturell“ getrennt.<br />

� Das Zielthema Entwicklung und Umsetzung intergenerativer Ansätze wird vor dem Hintergrund<br />

der Auswertung der Ziele als Einzelschwerpunkt aus dem Zielkanon gestrichen.<br />

� Als neuer Schwerpunkt wird das Thema Geschlechtergerechtigkeit in die Bildungsziele<br />

aufgenommen und untersetzt.<br />

Die Änderungen werden in der Fortschreibung der Zielschwerpunkte für den Zeitraum 2010 -<br />

2014 aufgenommen. Neben den inhaltlichen Änderungen erfolgt die Darstellung dieser Schwerpunkte<br />

in ausgewiesenen Zielformulierungen als wünschenswerter Zustand in der Zukunft. Diese<br />

Art der Formulierung liefert klarere Aussagen im Hinblick auf die zu erbringenden Bildungsleistungen<br />

und ermöglicht in zukünftigen Fortschreibungen eine bessere Überprüfbarkeit der<br />

Zielaussagen.<br />

Die im folgenden dargestellten weiterentwickelten Ziele für die überörtliche <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

in den Bereichen §§ 11 - 14 SGB VIII bilden die Grundlage für die Bildungsarbeit der überörtli-<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 77


Bedarf 2010 - 2014<br />

chen Dachorganisationen und Verbände. Grundrahmen für diese Arbeit sind zudem die jugendhilferechtlichen<br />

und fachlichen Normierungen des SGB VIII. Die Ausrichtung der Ziele im Rahmen<br />

der überörtlichen <strong>Jugendhilfeplanung</strong> bildet [darüber hinaus] eine wesentliche Grundlage<br />

für die förderpolitischen Zielsetzungen des Freistaates. 29 Die Bildungsziele stellen dabei zum<br />

einen - im Sinne einer Querschnittsaufgabe aller überörtlichen Jugendverbände und Dachorganisationen<br />

gemäß §§ 11 bis 14 SGB VIII - die Ziele für ihre Tätigkeit entsprechend der Vielfalt<br />

von Werteorientierungen und Konzepten in diesem Bereich dar. Zum anderen handelt es sich<br />

um Zielsetzungen, die Jugendverbände und Dachorganisationen entsprechend ihres Aufgabenprofils<br />

im Rahmen der überörtlichen Planung verfolgen und die damit ihren Handlungsauftrag<br />

im überörtlich beplanten Kontext in besonderer Weise prägen.<br />

Ziele für die Bildungsarbeit in der überörtlichen <strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII<br />

78<br />

1. DEMOKRATIEBILDUNG<br />

Die überörtlichen Jugendverbände und Dachorganisationen im Bereich §§ 11-14<br />

SGB VIII sind befähigt, jungen Menschen die persönliche Aneignung einer klaren<br />

Abgrenzung gegenüber Haltungen und Verhaltensweisen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit<br />

zu vermitteln. Die Leistungsanbieter verfügen über geeignete<br />

Angebote und Methoden, um demokratische Prozesse erlebbar zu machen.<br />

Orte der Jugendarbeit sind prädestiniert, um die Regeln der Demokratie für junge Menschen<br />

erfahrbar und erlebbar zu machen. Im Kontext zur außerschulischen Jugendbildung<br />

wird unter dem Begriff der Partizipation die Einbindung von jungen Menschen bei<br />

allen das Zusammenleben betreffenden Ereignissen und Entscheidungsprozessen verstanden.<br />

Ihnen ist sind Möglichkeiten einer verbindlichen Einflussnahme auf Planungs-<br />

und Entscheidungsprozesse, von denen sie betroffen sind, zu eröffnen. Im Bereich der<br />

Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung sollen Methoden aufgezeigt und vermittelt<br />

werden, mit denen eine gelingende und für junge Menschen erlebbare Einflussnahme<br />

auf Entscheidungen realisiert werden kann.<br />

2. BÜRGERSCHAFTLICHES ENGAGEMENT<br />

Junge Menschen engagieren sich in zunehmendem Maße ehrenamtlich und übernehmen<br />

bewusst innerhalb verbandlicher Strukturen gesellschaftliche Verantwortung.<br />

Viele Menschen wollen sich gesellschaftlich engagieren, oftmals möchten sich junge<br />

Menschen nicht dauerhaft durch Mitgliedschaft an einen Verein oder eine Organisation<br />

binden, sondern sich ohne langfristige Verpflichtungen auch in anderen Kontexten ausprobieren.<br />

Hier sind insbesondere die Jugendverbände gefordert, nach Möglichkeiten<br />

und Wegen zu suchen, Kinder und Jugendliche bereits frühzeitig bei der Wahrnehmung<br />

eigener Interessen zu unterstützen, um darüber bürgerschaftliches Engagement zu fördern<br />

und sie somit an die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung heranzuführen.<br />

Bei der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements steht insbesondere die Stärkung<br />

der Kompetenzen und die fachliche Qualifizierung von ehrenamtlichen engagierten<br />

jungen Menschen im Vordergrund. Neben der Wissensvermittlung sollte auch der informellen<br />

und nonformalen Bildung sowie der Reflexion des individuellen Handels Raum<br />

gegeben werden.<br />

3. INTERDISZIPLINÄRE KOMPETENZEN<br />

Die qualifizierte Zusammenarbeit der Jugendhilfe mit den anderen Stellen und öffentlichen<br />

Einrichtung ist weitgehend Standard. Die Teilnehmer/-innen der Fortbildungsveranstaltungen<br />

sind zunehmend in der Lage, interdisziplinär zu arbeiten.<br />

Besonders für junge Menschen und ihre Familien ist die Gestaltung von Übergängen<br />

und damit die gelingende Kooperation mit Institutionen schulischer und beruflichen Eingliederung<br />

in Bezug auf die Verbesserung von Bildungs- und Ausbildungschancen, mit<br />

Trägern des Gesundheitsdienstes in Bezug auf die Abstimmung und Koordination von<br />

Angeboten der Gesundheitsförderung und Suchtprävention sowie mit anderen Stellen<br />

und öffentlichen Einrichtungen im Sinne einer ganzheitlichen und lebensweltorientierten<br />

Unterstützung unabdingbar.<br />

29 3. Sächsischer Kinder- und Jugendbericht 2009, S. 16


BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule umfasst auch die Entwicklung und Förderung<br />

von sozialen Kompetenzen junger Menschen. Hier kann Schule auf die Erfahrungen<br />

der Träger der Jugend- und Jugendsozialarbeit im Bereich des sozialen Lernens,<br />

der Selbstorganisation und der Förderung von Eigenverantwortung zurückgreifen. Angebote<br />

aus diesem Leistungsbereich der Jugendhilfe sind in der Lage, andere Zugänge<br />

zu den Lebenswelten junger Menschen zu schaffen. Nur die Verbindung formeller, nonformaler<br />

und informeller Bildung kann dem ganzheitlichen Ansatz in der Bildungsarbeit<br />

mit jungen Menschen und damit den Anforderungen unserer Wissensgesellschaft gerecht<br />

werden.<br />

4. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZEN<br />

Junge Menschen entwickeln zunehmend individuelle Handlungsstrategien, um ihre<br />

sozialen und personalen Kompetenzen zu stärken. Im Ergebnis der Fortbildungsveranstaltungen<br />

sind die sozialpädagogischen Fachkräfte im zunehmenden<br />

Maße befähigt, die entsprechenden Ressourcen bei der Zielgruppe zu erkennen<br />

und damit zu arbeiten.<br />

Davon ausgehend, dass die gesellschaftliche Integration des Einzelnen wesentlich davon<br />

abhängt, dass er soziale und personale Kompetenzen entwickelt, jedoch für viele<br />

junge Menschen die Familie der Vermittlung und Förderung solcher Schlüsselqualifikationen<br />

nicht mehr allein gerecht werden kann, müssen sich außerfamiliäre und außerschulische<br />

Sozialisationsinstanzen verstärkt dieser Aufgabe annehmen.<br />

Junge Menschen sollen für Fragestellungen des Miteinanders sensibilisiert und zu solidarischem<br />

Handeln motiviert und befähigt werden. Dazu gehört die Fähigkeit, sich in einer<br />

pluralistischen Gesellschaft einen eigenen Standpunkt zu bilden, sich mit Anderen<br />

über verschiedene Themen auseinandersetzen zu können und die eigene Auffassung<br />

unter Achtung der Meinung des Anderen gewaltfrei zu vertreten. Bezüglich der Auseinandersetzung<br />

mit vielfältigsten gesellschaftlichen Orientierungs- und Bewältigungsangeboten<br />

und deren Risiken sollen junge Menschen Gelegenheiten erhalten, eigene Umgangsweisen<br />

zu thematisieren und Handlungskompetenzen zu erarbeiten.<br />

Wie in den anderen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe sind die Fachkräfte der<br />

überörtlichen Jugendverbände und Dachorganisationen gefordert, sich gegenüber<br />

rechtsorientierten Denk- und Verhaltensweisen deutlich abzugrenzen ebenso wie weltoffenes<br />

Denken und Verstehen bei den jungen Menschen anzuregen.<br />

5. INTERKULTURELLE KOMPETENZEN<br />

Junge Menschen sind durch den Erwerb und durch die Förderung interkultureller<br />

Kompetenzen zunehmend befähigt, ihre kulturelle Prägung im Kontext des „Anderen“<br />

zu betrachten.<br />

Im Kontext des eigenen Werteverständnisses soll ein bewusster und kritischer Umgang<br />

mit Stereotypen sowie eine Akzeptanz für andere Kulturen und Lebenswelten vermittelt<br />

werden. Eine Auseinandersetzung mit den eigenen scheinbar selbstverständlichen<br />

Handlungs- und Deutungsmustern ist dabei unerlässlich. Insofern wird es zunehmend<br />

notwendig sein, gleichfalls junge Menschen mit Migrationshintergrund integrationsunterstützend<br />

in den Blick zu nehmen. Im Besonderen mit der Förderung von internationalen<br />

Begegnungen soll jungen Menschen und Fachkräften der Jugendhilfe die Möglichkeit<br />

eröffnet werden, Erfahrungen zu sammeln, interkulturelle Kompetenzen zu erwerben<br />

sowie über nationale Grenzen hinweg zusammenzuarbeiten.<br />

6. GESCHLECHTERGERECHTIGKEIT UND GENDERKOMPETENZ<br />

Hauptamtlich tätige Mitarbeiter/-innen in der Jugendhilfe sind zunehmend befähigt,<br />

geschlechtsbewusste Ansätze innerhalb ihres Leistungsfeldes anzuwenden.<br />

Die Grundnormierungen des Gender Mainstreamings sind Standard in der Führung<br />

von Organisationen in der Jugendhilfe.<br />

Mädchen und Jungen wachsen innerhalb gesellschaftlich vorgegebener Bedingungen<br />

auf, die weibliche und männliche Rollen- und Verhaltensentwürfe nach kulturell zugewiesenen<br />

Regeln und Mustern formen und strukturieren. Die Kategorie Geschlecht ist<br />

somit von zentraler Bedeutung innerhalb der Identitätsbildung sowie bei biografischen<br />

Übergängen und Brüchen. Ziele einer geschlechtsbewussten außerschulischen Bil-<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 79


Bedarf 2010 - 2014<br />

80<br />

dungsarbeit bzw. Mädchen- und Jungenarbeit sind, jungen Menschen eine Vielfalt von<br />

gesellschaftlichen Ausdrucksmöglichkeiten anzubieten, sie in ihrer Individualität zu fördern<br />

und wertzuschätzen sowie Zukunftsperspektiven unabhängig von geschlechtlichen<br />

Zuordnungen zu ermöglichen.<br />

Genderkompetenz als Schlüsselkompetenz sozialer Arbeit und die geschlechtsbewusste<br />

Pädagogik als professioneller Arbeitsansatz, erfordern von den Mitarbeitern/-innen und<br />

Multiplikatoren/-innen die Aneignung von Wissen über die Entstehung und die Vermittlung<br />

von Geschlechterrollen und -zuweisungen, adäquate Handlungsansätze und die<br />

Bereitschaft, sich mit der eigenen pädagogischen Praxis und Geschlechterrolle auseinanderzusetzen.<br />

4 Bedarfsaussagen<br />

4.1 Zur Struktur<br />

Mit dem Planungsprozess 2006 - 2009 erfolgte eine Aufteilung der Träger in Planungsbereiche.<br />

An dieser Aufteilung wird in einer modifizierten Form festgehalten. Die im Kontext der aktuellen<br />

Entwicklungen veränderten Trägerstrukturen bzw. neue Angebote werden dabei berücksichtigt.<br />

Insgesamt gibt es 5 Bereiche, davon 4, die sich an den maßgeblichen Paragraphen des SGB<br />

VIII ausrichten. Hinzu kommt der Bereich übergreifend, in dem Träger mit weitestgehend übergreifenden<br />

Themenstellungen bzw. Aufgaben eingeordnet werden. Den Bereichen sind derzeit<br />

44 Träger zugeordnet. Die trägerbezogene Aufteilung ergibt sich wie folgt:<br />

Strukturelle Aufteilung in Planungsbereiche 2010 – 2014<br />

§ 11 SGB VIII § 11/12 SGB VIII § 13 SGB VIII § 14 SGB VIII übergreifend<br />

AG<br />

Jugendfreizeitstätten<br />

<strong>Sachsen</strong> e.V.<br />

Landesverband<br />

Sächsischer Jugendbildungswerke<br />

e.V.<br />

Sächsische<br />

Landjugend e.V<br />

LAG Soziokultur<br />

<strong>Sachsen</strong> e.V.<br />

Landesjugendpfarramt<br />

Landesverband der<br />

Kinder- und Jugenderholungszentren<br />

-<br />

KIEZ e.V.<br />

Landesarbeitskreis<br />

Mobile Jugendarbeit<br />

<strong>Sachsen</strong> e.V.<br />

Landesvereinigung<br />

Kulturelle<br />

Jugendbildung e.V.<br />

Sächsischer<br />

Landesverband der<br />

Schullandheime e.V.<br />

Kinder- und<br />

Jugendring<br />

<strong>Sachsen</strong> e.V.<br />

Sportjugend <strong>Sachsen</strong><br />

im LSB <strong>Sachsen</strong> e.V.<br />

LAG „Freier Träger der<br />

Jugendsozialarbeit“<br />

<strong>Sachsen</strong> e. V.<br />

Adventjugend in <strong>Sachsen</strong><br />

Landesarbeitsstelle<br />

Alpenjugend <strong>Sachsen</strong><br />

Schule-Jugendhilfe<br />

<strong>Sachsen</strong> e. V.<br />

Bläserjugend <strong>Sachsen</strong><br />

BUNDjugend <strong>Sachsen</strong><br />

CVJM <strong>Sachsen</strong><br />

DGB Jugend<br />

DLRG- Jugend<br />

Sächsischer Jugendverband- EC<br />

Kinder- und Jugendwerk Ost<br />

Evangelische Jugend <strong>Sachsen</strong><br />

Gemeindejugendwerk <strong>Sachsen</strong><br />

Johanniter Jugend<br />

Jugendfeuerwehr <strong>Sachsen</strong><br />

Jugendrotkreuz DRK LV <strong>Sachsen</strong> e.V.<br />

Kindervereinigung <strong>Sachsen</strong> e.V.<br />

LAGS<br />

Naturfreundejugend <strong>Sachsen</strong><br />

Naturschutzjugend <strong>Sachsen</strong><br />

Ring deutscher Pfadfinder<br />

SJD- Die Falken<br />

THW Jugend<br />

Deutsche Waldjugend<br />

Youth Alive <strong>Sachsen</strong><br />

JV Roter Baum<br />

PAWK e.V.<br />

Aktion Jugendschutz<br />

Sachen e.V.<br />

Objektiv e.V.<br />

Themenfeld<br />

Medienpädagogik<br />

Bild 62: Strukturelle Aufteilung in Planungsbereiche 2010 - 2014, SMS-LJA 2009<br />

LAG Mädchen und<br />

junge Frauen in<br />

<strong>Sachsen</strong> e.V.<br />

Deutscher<br />

Kinderschutzbund<br />

LV <strong>Sachsen</strong> e.V.<br />

Kulturbüro <strong>Sachsen</strong><br />

e.V.<br />

HATIKVA e.V.- Bildungsund<br />

Begegnungsstätte<br />

für jüdische Geschichte<br />

LAG Jungen- und<br />

Männerarbeit <strong>Sachsen</strong><br />

e.V.


BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

4.2 Bedarfsgrößen<br />

Ausgangspunkte für die Definition der Bedarfsgrößen sind die getroffenen Festlegungen im<br />

Planungsprozess 2006 - 2009. Hier wurden grundlegende Aussagen zur strukturellen Ausgestaltung<br />

des überörtlichen Planungsbereiches benannt und definiert, die als globale Bedarfsgrößen<br />

die Grundlage für die getroffenen Bedarfsaussagen der einzelnen Leistungsbereiche<br />

bilden.<br />

Ziel dieser Festlegungen war und ist es, den Trägerföderalismus und die Wertepluralität sowie<br />

die Kontinuität der Bildungsleistungen im überörtlichen Bereich zu sichern und eine strukturelle<br />

Basis für die Qualität der Bildungsangebote zu erreichen. Die Basisgrößen dienen aber auch<br />

dazu, die Bildungsarbeit der überörtlichen Träger als wichtigen Arbeitsbereich quantitativ abzubilden<br />

und zu dokumentieren.<br />

Im Rahmen der Fortschreibung der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> der §§ 11 -14 SGB VIII erfolgte eine<br />

Überprüfung der Bedarfsgrößen. Aus den Ergebnissen der Bestandsbewertung im planerischen<br />

und fachliche Kontext ergeben sich keine grundlegenden Änderungsnotwendigkeiten. Deshalb<br />

soll an den grundlegenden Begrifflichkeiten der Bedarfsgrößen in der Fortschreibung für die<br />

Jahre 2010 bis 2014 festgehalten werden.<br />

Ein nuancierter Überarbeitungsbedarf ergibt sich nur für:<br />

� die Formen von Bildungsleistungen, hier insbesondere die Berücksichtigung<br />

kleingruppenspezifischer Bildungsangebote und Beratungskontexte,<br />

� die Bildungstage in Bezug auf die anrechenbaren Anteile,<br />

� tarifrechtliche Anpassungen.<br />

Für die Bedarfsplanung 2010 - 2014 in den einzelnen Bereichen gelten nachfolgend genannte<br />

Grundsätze:<br />

� Bildungsreferent/-in bzw. Fachreferent/-in<br />

Aus den bisherigen Ausführungen wurde deutlich, dass die Qualität der Bildungsleistungen<br />

in großem Maße abhängig ist von qualifiziertem, hauptamtlich beschäftigtem Fachpersonal.<br />

Insofern hat im Rahmen der überörtlichen Planungsverantwortung mittelfristig die Bereitstellung<br />

von personellen Ressourcen für die Erbringung von Bildungsleistungen durch<br />

Bildungsreferenten/-innen und Fachreferent/-innen den Vorrang.<br />

Bildungsreferenten/-innen verfügen über einen pädagogischen, sozialpädagogischen<br />

oder vergleichbaren Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss.<br />

Durch Bildungsreferent/-innen und Fachreferent/-innen werden Bildungsleistungen und<br />

grundlegende Leistungen zur Unterstützung der fachlich-inhaltlichen Arbeit in der Jugendhilfe<br />

realisiert.<br />

� Bildungsleistungen<br />

Bildungsleistungen sind als Bedarf formulierte Aufträge und Formate an nonformaler und<br />

informeller Bildung des unter Pkt. 2 entwickelten Bildungsverständnisses, die zur Umsetzung<br />

der unter 3 beschriebenen Ziele für die Bildungsarbeit dienen und in der Regel<br />

durch das hauptamtlich beschäftigte Personal erbracht werden.<br />

Bildungsleistungen werden in verschiedenen Formen und Bildungsformaten erbracht.<br />

• Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung,<br />

• Außerschulische Jugendbildung,<br />

• Internationale Jugendarbeit,<br />

• Beratung<br />

Die Leistungen richten sich sowohl an haupt- bzw. ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen der<br />

Jugendhilfe als auch an junge Menschen und deren Erziehungsberechtigte.<br />

Diese werden entsprechend der Art und Umsetzung im qualitativen Sachberichtswesen<br />

30 abgebildet.<br />

30<br />

siehe: Form qualitativer Sachberichtserstattung als Teil des Berichtswesens in den Leistungsbereichen §§ 11-14 SGB VIII (Beschluss<br />

15/2006 LJHA)<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 81


Bedarf 2010 - 2014<br />

82<br />

Die Bildungsleistungen sollten sich an folgenden Kriterien orientieren:<br />

• Freiwilligkeit der Teilnahme<br />

• Offenheit für Alle, unabhängig von sozialer Herkunft,<br />

Religionszugehörigkeit, Nationalität und Geschlecht,<br />

auch dann, wenn es sich um selbst organisierte<br />

Veranstaltungen handelt<br />

• Mitgestaltung von Bildungsprozessen durch junge Menschen bei<br />

der bedarfsorientierten Auswahl von Zielen, Inhalten und Methoden<br />

• Nachhaltigkeit<br />

� Grundlegende Leistungen zur Unterstützung der fachlich-inhaltlichen Arbeit<br />

in der Jugendhilfe<br />

Die grundlegenden Leistungen zur Unterstützung und Weiterentwicklung der fachlichinhaltlichen<br />

Arbeit bezogen auf die von den Trägern vertretenen Fachbereiche sind<br />

maßgebliche Arbeitsabläufe, die in der Regel durch das hauptamtlich beschäftigte Personal<br />

erbracht werden und im Grundsatz der Umsetzung der unter 3. beschriebenen<br />

Bildungsziele dienen. Insbesondere sind dies:<br />

• dem Selbstverständnis des Trägers entsprechende allgemeine Informationen zu bildungsrelevanten<br />

und jugendpolitischen Themen sowie Projekten, die der regelmäßigen<br />

Ansprache der jeweiligen Zielgruppen dienen,<br />

• jugendpolitische Interessenvertretung in bundes- und landesweiten Gremien im jeweiligem<br />

Fachkontext,<br />

• Initiierung, Begleitung und Durchführung von Facharbeitskreisen und Projekten,<br />

• strukturelle, organisatorische und koordinierende Unterstützung der jeweiligen Landesstrukturen<br />

sowie die Förderung institutioneller Kooperationen mit Partnern außerhalb<br />

der Jugendhilfe,<br />

• Publikationen, die sich mit den Aufgaben, der aktuellen Situation und den Entwicklungen<br />

in den Leistungsbereichen auseinandersetzen, sofern sie sich über die eigenen<br />

Mitgliedsstrukturen hinaus an die Fachöffentlichkeit wenden.<br />

� Bildungstage<br />

Ein Bildungstag soll als vergleichbare Berechnungsgröße dazu dienen, eine Mindestbildungsleistung<br />

je gefördertem Referent festzulegen.<br />

Ein Bildungstag ist ein Arbeitstag, an dem der Referent/die Referentin selbst Bildungsinhalte<br />

vermittelt bzw. direkt in Kontakt mit den Teilnehmern von Bildungsveranstaltungen<br />

steht. In der Regel sollte der Bildungsanteil zur Erreichung der unter Pkt. 3 benannten<br />

Ziele je Tag nicht unter 4,5 Stunden liegen.<br />

Die kleinste Bildungs- bzw. Beratungseinheit soll nicht unter 1,5 Stunden liegen. Diese<br />

Einheiten können zu einem Bildungstag zusammengefasst werden.<br />

Die Bildungstage werden auf die 208 Jahresarbeitstage eines/r vollbeschäftigten Bildungsreferenten/-in<br />

bzw. Fachreferent/-in bezogen und in einem Verhältnis zwischen<br />

Bildungsleistungen und grundlegenden Leistungen zur Unterstützung der fachlichinhaltlichen<br />

Arbeit in der Jugendhilfe dargestellt. Dabei wird in der Regel je Bildungstag<br />

ein Tag Vor- und Nachbereitung eingeräumt.<br />

(D.h. z.B. 50 Bildungstage + 100 Tage Vor- und Nachbereitung + 58 Tage für grundlegende<br />

Leistungen. Dies entspräche einem Verhältnis von 60% Bildung zu 40% grundlegenden<br />

Leistungen.)<br />

Die Bildungstage beziehen sich auf alle Bildungsleistungen des Leistungsanbieters (unabhängig<br />

von der Projektförderung des Freistaates) und sollten sich am Bildungsverständnis<br />

(Pkt. 2) und den Bildungszielen (Pkt. 3) orientieren.<br />

Die geleisteten Bildungstage sind entsprechend summarisch zu dokumentieren.


BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

� Geschäftsstellen<br />

Der Freistaat <strong>Sachsen</strong> unterstützt in Abhängigkeit zur Anzahl der Bildungsreferenten/innen<br />

bzw. Fachreferenten/-innen Geschäftsstellen für Leitungs- und Koordinierungsaufgaben,<br />

soweit diese nicht aus anderen Mitteln finanziert werden bzw. werden können.<br />

Diese Geschäftsstellen orientieren sich am Modell einer idealtypischen Geschäftsstelle,<br />

die sich zusammensetzt aus mindestens zwei hauptamtlich angestellten Referenten/innen,<br />

einem/r Verwaltungsmitarbeiter/-in sowie einem/r Geschäftsführer/-in, der/die anteilig<br />

in die Umsetzung der Bildungsleistungen einzubeziehen ist.<br />

Für den Fall der Weitergabe von Mitteln im Auftrag des Freistaates <strong>Sachsen</strong> ist zusätzliches<br />

Personal vorzusehen.<br />

Ein Sachkostenzuschuss wird bis zu 25% der Personalkosten gewährt.<br />

� Personalkosten und Sachausgaben<br />

Die Vergütung der hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen erfolgt in Anlehnung an den<br />

TVöD/TVL - Ost vor dem Hintergrund der jeweiligen Tätigkeitsbeschreibungen sowie<br />

unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 74 SGB VIII bis zur Höhe folgender Bemessungsgrenzen:<br />

Bildungsreferent/-in bzw. Fachreferent/-in: E 9 TVL<br />

geschäftsführende Bildungsreferenten/-in bzw. Fachreferent/-in: E10 TVL<br />

Geschäftsführer/-in: E 11 TVL<br />

Verwaltungsfachkräfte: E7 - E9 TVL<br />

Für notwendige Sachausgaben bei Jugendverbänden gemäß § 12 SGB VIII wird ein<br />

Sockelbetrag von mindestens 400 Euro pro Monat festgelegt.<br />

4.3 Grundlegende Bedarfsaussagen im Bereich §§ 11 - 14 SGB VIII<br />

Vor dem Hintergrund der beschriebenen Bedarfsgrößen bestimmt der Planungsträger einen<br />

Mindestbedarf an Bildungsleistungen. Damit soll nicht die Gesamtleistung der Dachorganisationen<br />

und Landesverbände charakterisiert werden, sondern eine vergleichbare quantitative Größe,<br />

die sich auf die hauptamtlich beschäftigten und vom Freistaat <strong>Sachsen</strong> zu fördernden Bildungsreferenten/-innen<br />

bzw. Fachreferent/-innen bezieht.<br />

Dabei bildet die derzeitige Struktur der landesweit agierenden Leistungserbringer der unter 4.1<br />

definierten strukturellen Leistungsbereiche die Grundlage.<br />

Bereichsübergreifend bekennt sich der Freistaat <strong>Sachsen</strong> zum bewährten, fach- und trägerübergreifenden<br />

Medium, der Fachzeitschrift "Corax".<br />

4.3.1 § 11 SGB VIII<br />

Im Handlungsfeld der Kinder und Jugendarbeit wurde - mit Blick auf die Bestandsbewertung - in<br />

den letzten Jahren ein hohes Maß an Bildungsarbeit in Bezug auf Professionalisierung von<br />

haupt- und nebenamtlichen Fachkräften sowie in der Bildung mit Kindern und Jugendlichen in<br />

verschiedenen Kontexten geleistet. Die überörtlichen Träger sind wichtige Akteure im Bildungstransfer,<br />

bei der Wahrnehmung von Interessen der Kinder und Jugendlichen und im Rahmen<br />

der Fachdiskussion. Diese Arbeit gilt es in der hohen Qualität im anvisierten Planungszeitraum<br />

2010 - 2014 fortzusetzen.<br />

In der Diskussion um demografische Effekte werden ein massiver Rückgang und Alterungstendenzen<br />

der Zielgruppe thematisiert. Die Auswirkungen auf den überörtlichen Bereich gestalten<br />

sich jedoch mittelbar und sind nicht linear verfolgbar.<br />

Vielmehr ergeben sich aus den gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen - insbesondere vor<br />

dem Hintergrund der Werteorientierungen und Einstellungen von jungen Menschen - erweiterte<br />

Bildungs- und Beratungsbedarfe im Arbeitsfeld, die den Bildungsauftrag der Kinder- und Jugendarbeit<br />

bekräftigen und unterstützen.<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 83


Bedarf 2010 - 2014<br />

Im 3. Sächsischen Kinder- und Jugendbericht wird konstatiert, dass sich der Legitimationsdruck<br />

auf das Handlungsfeld Jugendarbeit in den letzten Jahren deutlich erhöht hat. Dringend geboten<br />

scheint eine Reformulierung des Bildungsauftrages, um nicht im Rahmen der Bildungsdebatte<br />

in Vergessenheit zu geraten. 31 Hier wird es auch in Zukunft die Aufgabe der überörtlichen<br />

Träger sein, die Fachdiskussion in der Kinder- und Jugendarbeit unter dem Bildungsaspekt zu<br />

führen, zu reflektieren und den Transfer auf die örtliche Ebene zu leisten.<br />

Kinder- und Jugendarbeit ist tendenziell durch eine mehrheitlich männliche Zielgruppe geprägt.<br />

32 Die Aspekte der Geschlechterspezifik und der Geschlechtergerechtigkeit wurden vom<br />

Landesjugendamt thematisch aufgegriffen und im Rahmen des Modellprojektes Jungenarbeit<br />

bearbeitet und untersucht. Zukünftig gilt es, die gesammelten Erfahrungen im Bildungskontext<br />

weiter zu verfolgen, zu verstetigen und zu transferieren.<br />

Eine wesentliche Grundvoraussetzung für die gelingende Bildungsarbeit ist die strukturelle Stabilisierung<br />

von Fachpersonal. Sie ist Grundbedingung für die geforderte konzeptionelle Profilschärfung<br />

und die Arbeit in den beschriebenen Aufgabenfeldern.<br />

Deshalb wird an dieser Stelle ein Rahmenbedarf an Fachkräften und die Höhe der zu erbringenden<br />

Bildungsleistungen aus fachlicher Sicht festgelegt.<br />

Personal:<br />

Zur Umsetzung der Aufgaben im Bereich § 11 SGB VIII ergibt sich für den Planungszeitraum<br />

aus fachlicher Sicht ein Rahmenbedarf in Höhe von 27,0 Stellen (VzÄ).<br />

Hohe Priorität haben dabei die Stellen der Bildungsreferent/ -innen.<br />

Bildungsleistungen:<br />

Die Inhalte der Bildungsleistungen sollen sich an den beschriebenen Bildungszielen der überörtlichen<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> im Bereich §§ 11 -14 SGB VIII ausrichten<br />

Es wird ein Verhältnis zwischen Bildungstagen und grundlegenden Leistungen zur Unterstützung<br />

der fachlich-inhaltlichen Arbeit in der Jugendhilfe von ca. 60:40 angestrebt.<br />

Gemessen an 208 Arbeitstagen sind je Bildungsreferent/-in mindestens 42 Bildungstage zu<br />

leisten. Hinzu kommen je 42 Tage Vorbereitung und Nachbereitung. Davon sollte der Referent/<br />

die Referentin wenn thematisch möglich mindestens 50% selbst Bildungsinhalte vermitteln.<br />

Die grundlegenden Leistungen zur Unterstützung der fachlich-inhaltlichen Arbeit werden in der<br />

Regel durch die Bildungsreferenten/-innen erbracht. Dafür wird ein Zeitbudget von ca. 40% der<br />

Arbeitszeit des/der Referenten/-in vorgesehen. Umfang, Art und Schwerpunkt dieser erbrachten<br />

Leistungen liegen in der Verantwortung der Träger.<br />

Im Rahmen dessen sind im besonderen Maße auch Fortbildungen und andere zur Qualitätssicherung<br />

erforderlichen Maßnamen für Fachkräfte zu berücksichtigen.<br />

4.3.2 §§ 11/12 SGB VIII<br />

Auch im Handlungsfeld der Jugendverbandsarbeit wurde - mit Blick auf die Bestandsbewertung<br />

- eine hohe Anzahl an Bildungs- und Beratungsleistungen erbracht.<br />

Die Angebote der Landesverbände beziehen sich - dem Charakter des Arbeitsfeldes entsprechend<br />

- in der Regel auf Fortbildung, Anleitung von Multiplikatoren, Unterstützung der ehrenamtlichen<br />

Strukturen sowie Anregungen und Angebote im Bereich der Internationalen Jugendarbeit.<br />

Die überörtlichen Jugendverbände sind dabei wichtige Bildungs- und Beratungsakteure.<br />

Darüber hinaus üben sie eine bedeutende strukturbildende Funktion aus und schaffen Möglichkeiten<br />

der Interessenvertretung und der Beteiligung für junge Menschen.<br />

Die ressourcenorientierte und qualitative Umsetzung der Aufgaben gilt es im anvisierten Planungszeitraum<br />

2010 - 2014 fortzusetzen.<br />

Die Auswirkung demografischer Effekte auf den überörtlichen Bereich lassen sich auch im Arbeitsfeld<br />

der Jugendverbandsarbeit als mittelbar und sind nicht linear verfolgbar einschätzen,<br />

auch wenn sich die Entwicklungen sicherlich in den Mitgliederzahlen und -strukturen erkennen<br />

lassen.<br />

31 vgl. 3. Sächsischer Kinder- und Jugendbericht 2009; S. 23ff<br />

32 vgl. L. Böhnisch, R. Münchmeier(2002): Wozu Jugendarbeit?, S. 137 ff<br />

84


BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

Aus den gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen - insbesondere vor dem Hintergrund der Werteorientierungen<br />

und Einstellungen von jungen Menschen - ergeben sich erweiterte Bedarfeslagen<br />

an Bildungsprozessen mit demokratiebildenden biografiegestaltenden Anteilen. Insbesondere<br />

das Aufwachsen mit Jugendverbänden, und damit die unmittelbare Teilhabe an verbandlichen<br />

und gesellschaftlichen Prozessen stellt einen wichtigen Bestandteil im Bereich in der Sozialisation<br />

von Kindern und Jugendlichen dar.<br />

Insofern wird eine finanzielle Unterstützung der verbandlichen Strukturen auf Landesebene in<br />

Bezug auf die personellen und materiellen Ressourcen als unbedingt notwendig erachtet. In<br />

Abgrenzung zu Angeboten der außerschulischen Jugendbildung auf örtlicher Ebene muss es<br />

bei Angeboten von Landesverbänden verstärkt um konzeptionelle, strukturelle Unterstützung<br />

der Mitgliedsverbände gehen mit dem Ziel, die Qualität der Jugendverbandsarbeit zu erhöhen.<br />

Eine wesentliche Grundvoraussetzung für die gelingende Bildungs- und Beratungsarbeit sowie<br />

für die strukturbildende Funktion der überörtlichen Jugendverbände ist die strukturelle Stabilisierung<br />

von Fachpersonal. Deshalb wird an dieser Stelle ein Rahmenbedarf an Fachkräften und<br />

die Höhe der zu erbringenden Bildungsleistungen aus fachlicher Sicht festgelegt.<br />

Personal:<br />

Zur Umsetzung der Aufgaben im Bereich der §§ 11/12 SGB VIII ergibt sich aus fachlicher Sicht<br />

ein Bedarf von Fachpersonal in Höhe von mindestens 21,0 Stellen (VzÄ). Hohe Priorität haben<br />

dabei die Stellen der Bildungsreferent/ -innen.<br />

Bildungsleistungen:<br />

Angesichts der Tatsache, dass durch die Bildungsreferenten/-innen bzw. Fachreferent/-innen<br />

die fachlich-organisatorische Unterstützung der Mitgliedsorganisationen aufgrund ehrenamtlicher<br />

Strukturen in verstärkter Form erfolgen muss, wird ein Verhältnis zwischen Bildungstagen<br />

und grundlegenden Leistungen zur Unterstützung der fachlich-inhaltlichen Arbeit in der Jugendhilfe<br />

von ca. 50:50 angestrebt.<br />

Gemessen an 208 Arbeitstagen sind je Bildungsreferent/-in mindestens 35 Bildungstage zu<br />

leisten. Hinzu kommen je 35 Tage Vorbereitung und Nachbereitung. Davon sollte der Referent/<br />

die Referentin wenn thematisch möglich mindestens 50% selbst Bildungsinhalte vermitteln.<br />

Die grundlegenden Leistungen zur Unterstützung der fachlich-inhaltlichen Arbeit werden durch<br />

die Bildungsreferenten/-innen bzw. Fachreferenten/-innen erbracht. Dafür wird ein Zeitbudget<br />

von ca. 50% der Arbeitszeit des/der Referenten/-in vorgesehen. Umfang, Art und Schwerpunkt<br />

dieser erbrachten Leistungen liegen in der Verantwortung der Träger.<br />

Im Rahmen dessen sind im besonderen Maße auch Fortbildungen und andere zur Qualitätssicherung<br />

erforderlichen Maßnamen für Fachkräfte zu berücksichtigen.<br />

4.3.3 § 13 SGB VIII<br />

Mit Blick auf die Bestandsbewertung kann eingeschätzt werden, dass durch den Träger in diesem<br />

Arbeitsbereich in den letzen Jahren ein qualitativ und quantitativ gutes Programm an Mitarbeiter-<br />

und Multiplikatorenfortbildung angeboten wurde. Darüber hinaus konnte vor dem Hintergrund<br />

aktueller Bedarfslagen ein Ausbau der Ressourcen erreicht werden.<br />

In Bezug auf aktuelle fachliche und gesellschaftliche Entwicklungen besteht für das Arbeitsfeld<br />

der Jugendsozialarbeit - vor allem in den Handlungsfeldern "Schulsozialarbeit" und "Arbeitsweltbezogene<br />

Jugendsozialarbeit" - in den nächsten Jahren ein besonderer Entwicklungsbedarf.<br />

Jugendsozialarbeit, als „Ausgleichselement“ für junge Menschen mit sozialen Benachteiligungen<br />

und/oder individuellen Beeinträchtigungen, muss eine größere strukturelle Bedeutung<br />

beigemessen werden.<br />

Mit dem quantitativen Ausbau und der Fortschreibung der Schulsozialarbeit und der arbeitsweltbezogenen<br />

Jugendsozialarbeit in <strong>Sachsen</strong> ist ein höherer Bedarf an Fachberatung, Prozessbegleitung<br />

sowie Fortbildung zu erwarten. Diese Dienstleistungen werden den örtlichen<br />

Trägern der Jugendhilfe abgestimmt und kooperativ von den Fachkräften des Landesjugendamtes<br />

und den Bildungsreferenten/-innen bei den anerkannten Trägern der überörtlichen Jugendhilfe<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 85


Bedarf 2010 - 2014<br />

Aus fachlicher Sicht wird an dieser Stelle folgender Rahmenbedarf an Fachkräften und die Höhe<br />

der zu erbringenden Bildungsleistungen aus fachlicher Sicht festgelegt.<br />

Personal:<br />

Die im Dritten Sächsischen Kinder- und Jugendbericht beschriebenen besonderen Entwicklungsbedarfe<br />

und die benannten Entwicklungsprozesse in der Schulsozialarbeit und in der Arbeitsweltbezogene<br />

Jugendsozialarbeit werden im Planungszeitraum zu einem deutlichen Mehrbedarf<br />

an überregionalen Dienstleistungen führen.<br />

Im Hinblick auf die vorhandenen Strukturen ergibt sich damit für den Planungszeitraum im Bereich<br />

§ 13 SGB VIII ein Rahmenbedarf von insgesamt 6,5 Stellen (VzÄ).<br />

Hohe Priorität haben dabei die Stellen der Bildungsreferent/ -innen.<br />

Bildungsleistungen:<br />

Im Bereich des § 13 SGB VIII werden Bildungsangebote in Form von Bildungstagen in der Regel<br />

über hauptamtliche Bildungsreferenten/-innen und hauptamtliche, geschäftsführende Bildungsreferenten/-innen<br />

abgesichert.<br />

Es wird ein Verhältnis zwischen Bildungstagen und grundlegenden Leistungen zur Unterstützung<br />

der fachlich-inhaltlichen Arbeit in der Jugendhilfe von 60:40 angestrebt.<br />

Gemessen an 208 Arbeitstagen sind je Bildungsreferent/-in mindestens 42 Bildungstage zu<br />

leisten. Hinzu kommen je 42 Tage Vorbereitung und Nachbereitung. Davon sollte der Referent/<br />

die Referentin wenn thematisch möglich mindestens 50% selbst Bildungsinhalte vermitteln.<br />

Werden von Bildungsreferenten/-innen geschäftsführende Tätigkeiten wahrgenommen, so sind<br />

dafür 35% der Arbeitszeit einzusetzen.<br />

Die grundlegenden Leistungen zur Unterstützung der fachlich-inhaltlichen Arbeit werden durch<br />

die Bildungsreferenten/-innen erbracht. Dafür wird ein Zeitbudget von bis zu 40% der Arbeitszeit<br />

des/der Referenten/-in vorgesehen. Umfang, Art und Schwerpunkt dieser erbrachten Leistungen<br />

liegen in der Verantwortung der Träger.<br />

Im Rahmen dessen sind im besonderen Maße auch Fortbildungen und andere zur Qualitätssicherung<br />

erforderlichen Maßnamen für Fachkräfte zu berücksichtigen.<br />

4.3.4 § 14 SGB VIII<br />

Im Hinblick auf die Bestandsbewertung lässt sich konstatieren, dass im Bereich des § 14 SGB<br />

VIII ein hinreichendes Maß an Bildungsangeboten geleistet wurde.<br />

Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz wurde im 3. Sächsischen Kinder- und Jugendbericht<br />

gekennzeichnet als ein Handlungsfeld der Jugendhilfe mit besonderem Entwicklungsbedarf<br />

benannt. Vor dem Hintergrund der im Bericht dargestellten Handlungserfordernisse auf<br />

struktureller, konzeptioneller und fachlich-inhaltlicher Ebene erinnert er insbesondere an die<br />

Aufgaben der überörtlichen freien Träger, das Thema Kinder- und Jugendschutz gemeinsam<br />

mit öffentlichen und freien Trägern auf örtlicher Ebene zu bearbeiten, Konzepte und Handlungsansätze<br />

zu entwickeln.<br />

Diese Empfehlung aufgreifend sowie an die Stellungnahme der Staatsregierung anknüpfend<br />

wird insbesondere mit dem Ziel, medienpädagogische bzw. medienerzieherische Bildungsangebote<br />

auf überörtlicher Ebene zu unterstützen, der Ausbau der strukturell- personellen Basis<br />

des Kinder- und Jugendschutzes in der Tätigkeit überörtlicher freier Träger wie folgt als notwendig<br />

erachtet.<br />

Zur Umsetzung und Absicherung der Aufgaben wird an dieser Stelle folgender Rahmenbedarf<br />

an Fachkräften und die Höhe der zu erbringenden Bildungsleistungen aus fachlicher Sicht festgelegt.<br />

Personal:<br />

Im Hinblick auf die vorhandenen Strukturen sowie ausgehend von einer notwendigen Weiterentwicklung<br />

medienpädagogischer bzw. medienerzieherischer Bildungsangebote ergibt sich für<br />

den Planungszeitraum im Bereich § 14 SGB VIII ein Rahmenbedarf von insgesamt 5,5 Stellen<br />

(VzÄ). Hohe Priorität haben dabei die Stellen der Bildungsreferent/ -innen.<br />

Bildungsleistungen:<br />

86


BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

Im Bereich des § 14 SGB VIII werden Bildungsangebote in Form von Bildungstagen in der Regel<br />

über hauptamtliche Bildungsreferenten/-innen und hauptamtliche, geschäftsführende Bildungsreferenten/-innen<br />

abgesichert.<br />

Es wird ein Verhältnis zwischen Bildungstagen und grundlegenden Leistungen zur Unterstützung<br />

der fachlich-inhaltlichen Arbeit in der Jugendhilfe von 60:40 angestrebt.<br />

Gemessen an 208 Arbeitstagen sind je Bildungsreferent/-in mindestens 42 Bildungstage zu<br />

leisten. Hinzu kommen je 42 Tage Vorbereitung und Nachbereitung. Davon sollte der Referent/<br />

die Referentin wenn thematisch möglich mindestens 50% selbst Bildungsinhalte vermitteln.<br />

Werden von Bildungsreferenten/-innen geschäftsführende Tätigkeiten wahrgenommen, so sind<br />

dafür 35% der Arbeitszeit einzusetzen.<br />

Die grundlegenden Leistungen zur Unterstützung der fachlich-inhaltlichen Arbeit werden durch<br />

die Bildungsreferenten/-innen erbracht. Dafür wird ein Zeitbudget von bis zu 40% der Arbeitszeit<br />

des/der Referenten/-in vorgesehen. Umfang, Art und Schwerpunkt dieser erbrachten Leistungen<br />

liegen in der Verantwortung der Träger.<br />

Im Rahmen dessen sind im besonderen Maße auch Fortbildungen und andere zur Qualitätssicherung<br />

erforderlichen Maßnamen für Fachkräfte zu berücksichtigen.<br />

4.3.5 Übergreifend<br />

Ausgehend vom Planungsprozess 2006 - 2009 wurden diesem Feld innerhalb der Bestandsbewertung<br />

drei Träger zugeordnet.<br />

Es konnte eingeschätzt werden, dass durch die betreffenden Träger die Zielstellungen in diesem<br />

Bereich erfüllt wurden. Eine notwendige Neuzuordnung von Trägern aus anderen Bereichen<br />

erschien auf der Grundlage der Entwicklung und Einschätzung aus der Bestandsbewertung<br />

geboten.<br />

Der Schwerpunkt im Bereich Übergreifend liegt in der Netzwerkarbeit vor dem Hintergrund der<br />

Erreichbarkeit einer breiten Fachöffentlichkeit, insbesondere in Bezug auf Querschnittsthemen<br />

und Themenfelder mit besonderer fachlicher und jugendpolitischer Bedeutung.<br />

Hierbei steht die Fachberatung und die Fachgruppenarbeit im Hinblick auf das beschriebene<br />

Bildungsverständnis im Vordergrund. Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung vervollständigen<br />

das Angebot.<br />

Aus den dargestellten Rahmenbedingungen lassen sich wesentliche Aufgaben für diesen Planungsbereich<br />

ableiten.<br />

Ein primäres Themenfeld ergibt sich aus dem Aspekt der geschlechtsspezifischen Arbeit und<br />

der Geschlechtergerechtigkeit. Auf der Grundlage der Erfahrungen aus dem Modellprojekt zur<br />

Jungenarbeit und die Ergebnisse aus dem Pilotprojekt zur Implementierung von Gender<br />

Mainstreaming im Bereich der überörtlich tätigen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe in<br />

<strong>Sachsen</strong> sollen geschlechtsspezifische Beratungs- und Fortbildungsangebote weiterentwickelt<br />

und eingesetzt werden. Für den Themenbereich Jungenarbeit wurde bereits in 2009 eine Erweiterung<br />

des Bedarfs an Strukturen vorgenommen.<br />

Weitere Themenfelder ergeben sich aus dem in den Bildungszielen formulierten Demokratieauftrag<br />

und der Umsetzung und Wahrung der Beteiligungs- und Schutzrechten von Kindern und<br />

Jugendlichen.<br />

Insgesamt ist das Engagement des Freistaates <strong>Sachsen</strong> in diesem Bereich Ergebnis eines jugendpolitischen<br />

Willensbildungsprozesses.<br />

Zur Umsetzung und Absicherung der Aufgaben wird an dieser Stelle folgender Rahmenbedarf<br />

an Fachkräften und die Höhe der zu erbringenden Bildungsleistungen aus fachlicher Sicht festgelegt.<br />

Personal:<br />

Zur Umsetzung der Aufgaben im Bereich Übergreifend ergibt sich aus fachlicher Sicht ein Bedarf<br />

von Fachpersonal in Höhe von 10,0 Stellen (VzÄ). Hohe Priorität haben dabei die Stellen<br />

der Bildungsreferent/ -innen.<br />

Bildungsleistungen:<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 87


Bedarf 2010 - 2014<br />

Im Bereich Übergreifend werden Bildungsangebote in Form von Bildungstagen in der Regel<br />

über hauptamtliche Bildungsreferenten/-innen und hauptamtliche, geschäftsführende Bildungsreferenten/-innen<br />

abgesichert.<br />

Es wird ein Verhältnis zwischen Bildungstagen und grundlegenden Leistungen zur Unterstützung<br />

der fachlich-inhaltlichen Arbeit in der Jugendhilfe von 50:50 angestrebt.<br />

Gemessen an 208 Arbeitstagen sind je Bildungsreferent/-in mindestens 35 Bildungstage zu<br />

leisten. Hinzu kommen je 35 Tage Vorbereitung und Nachbereitung. Davon sollte der Referent/<br />

die Referentin wenn thematisch möglich mindestens 50% selbst Bildungsinhalte vermitteln.<br />

Werden von Bildungsreferenten/-innen geschäftsführende Tätigkeiten wahrgenommen, so sind<br />

dafür 35% der Arbeitszeit einzusetzen.<br />

Die grundlegenden Leistungen zur Unterstützung der fachlich-inhaltlichen Arbeit werden durch<br />

die Bildungsreferenten/-innen erbracht. Dafür wird ein Zeitbudget von bis zu 50% der Arbeitszeit<br />

des/der Referenten/-in vorgesehen. Umfang, Art und Schwerpunkt dieser erbrachten Leistungen<br />

liegen in der Verantwortung der Träger.<br />

Im Rahmen dessen sind im besonderen Maße auch Fortbildungen und andere zur Qualitätssicherung<br />

erforderlichen Maßnamen für Fachkräfte zu berücksichtigen.<br />

5 Maßnahmeplanung - Umsetzung der Planungsergebnisse<br />

Die Umsetzung der Planungsergebnisse erfolgt in der Finanzierung der landesweiten Dachorganisationen<br />

und Verbände über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales<br />

zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe bei der Erbringung von Angeboten des<br />

überörtlichen Bedarfs (FRL überörtlicher Bedarf) in der jeweilig gültigen Fassung.<br />

Im Rahmen dieser Finanzierung ist die Förderung von Personalstellen und Maßnahmen der<br />

Außerschulischen Jugendbildung, der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung und der internationalen<br />

Jugendarbeit möglich.<br />

In Ausgestaltung der Förderung auf Grundlage der Planungsergebnisse werden durch den<br />

überörtlichen Planungsträger folgende Festlegungen getroffen:<br />

Verfahren:<br />

88<br />

1. Das im Planungsprozess 2006 – 2009 entwickelte qualifizierte Sachberichtswesen ist<br />

Bestandteil der Berichterstattung und Bestandserfassung im Rahmen der <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

und bildet die Grundlage der Verwendungsnachweisprüfung im zuwendungsrechtlichen<br />

Verfahren.<br />

2. Die Verwaltung des Landesjugendamtes gibt 2012 dem Landesjugendhilfeausschuss<br />

einen Zwischenbericht im Rahmen der Berichterstattung zum aktuellen Stand der Umsetzung<br />

der Bildungsziele.<br />

3. Die Verwaltung des Landesjugendamtes gibt 2012 dem Landesjugendhilfeausschuss<br />

einen Ergebnisbericht zur Diskussion zur Notwendigkeit des Ausbaus der Kinder- und<br />

Jugenderholung in der überörtlichen Zuständigkeit. Grundlage dafür ist neben der Diskussion<br />

mit den Vertretern der Gebietskörperschaften und den Vertretern der landesweiten<br />

Träger der freien Jugendhilfe insbesondere der Abgleich mit den aktualisierten Daten<br />

aus dem Sozialstrukturatlas.<br />

Grundsätzliche Regelungen:<br />

1. Zur Umsetzung der Bildungsziele ist die Absicherung von Fachpersonal im Rahmen der<br />

Projektförderung prioritär.<br />

2. Veränderungen in der Personalstellenfinanzierung sind, wenn der bereichsbezogene<br />

Rahmenbedarf 33 überschritten werden sollte, mit dem Planungsträger abzustimmen.<br />

33 siehe Bedarfsaussagen, Pkt. 4.3


BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

3. Maßnahmen, die im Rahmen der Richtlinie „Überörtlicher Bedarf“ gefördert werden,<br />

müssen der folgenden Normierung entsprechen:<br />

Ein Leistungsangebot entspricht insbesondere dann dem überörtlichen Bedarf, wenn<br />

das Konzept zur Umsetzung der Ziele für die Bildungsarbeit in der überörtlichen <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

§§ 11 - 14 SGB VIII dient. Dabei kann die Realisierung des Leistungsangebotes<br />

durch einen Dach- bzw. Landesverband grundsätzlich einmalig für mehrere<br />

Jugendamtsbereiche bzw. mehrmalig in einzelnen Jugendamtsbereichen erfolgen (BV<br />

04/2005-LJHA).<br />

Das Landesjugendamt nimmt im Rahmen der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> seinen Fachberatungsauftrag<br />

gem. § 85 Abs. 2 SGB VIII wahr. Dabei gilt es, die Erfahrungen aus der Ausgestaltung der Planungsergebnisse<br />

2006 - 2009 aufzugreifen und in bewährten Kontexten fortzusetzen. Das Verfahren<br />

ermöglicht eine innovative Steuerung im Sinne eines prozesshaft geführten Wirksamkeitsdialoges<br />

mit den überörtlichen Trägern und bietet in einem ganzheitlichen Ansatz einen<br />

strukturierten Rahmen für den Beratungsauftrag des Landesjugendamtes als überörtliche Fach-<br />

und Dienstleistungsbehörde.<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 89


Bedarf 2010 - 2014<br />

ANLAGE<br />

Literaturliste<br />

Bundesregierung (2008): Aufstieg durch Bildung, Die Qualifizierungsinitiative für Deutschland<br />

http://www.bmbf.de/de/12042.php<br />

LAG „Freie Träger der Jugendsozialarbeit“ <strong>Sachsen</strong> e.V. (2008): Projekt „Kooperatives Fallmanagement<br />

- Zusammenarbeit von Jugendsozialarbeit und Grundsicherung im Einzelfall - Projektbericht<br />

(gefördert durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales)<br />

Lothar Bönisch, Richard Münchmeier (2002): Wozu Jugendarbeit? Orientierungen für Ausbildung,<br />

Fortbildung und Praxis, Juventa Verlag, Weinheim und München 2002<br />

Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (Hrsg.) (2008): JIM-Studie 2008. Jugend,<br />

Information, (Multi-) Media. Basisuntersuchung zum Medienumgang 12- bis 19jähriger,<br />

Stuttgart 2008<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales (2009): Dritter Sächsischer Kinder- und Jugendbericht<br />

2009 (3. SKJB 2009)<br />

Sächsisches Landesamt für Familie und Soziales, Landesjugendamt (2002): Orientierungshilfe<br />

zur außerschulischen Jugendbildung. Aufgaben und Qualitätskriterien außerschulischer<br />

Jugendbildung im Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />

http://www.slfs.sachsen.de/lja/service/pdf/lja_oh_asjb_02.pdf<br />

Sächsisches Landesamt für Familie und Soziales, Landesjugendamt (2005): <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

zu Aufgaben und Leistungen der überörtlichen Jugendverbände und Dachorganisationen<br />

im Bereich §§ 11 - 14 SGB VIII im Freistaat <strong>Sachsen</strong> 2006 - 2009<br />

http://www.slfs.sachsen.de/lja/fachberatung/pdf/lja_pl_bedarf_05.pdf<br />

Sächsisches Landesamt für Familie und Soziales, Landesjugendamt (2006): Form qualitativer<br />

Sachberichtserstattung als Teil des Berichtswesens in den Leistungsbereichen §§ 11-14<br />

SGB VIII (Beschluss 15/2006 LJHA)<br />

http://www.slfs.sachsen.de/lja/service/pdf/lja_bw_11_14_06.pdf<br />

Sächsisches Landesamt für Familie und Soziales, Landesjugendamt (2008): Sozialstrukturatlas<br />

für den Freistaat <strong>Sachsen</strong> 2007<br />

http://www.slfs.sachsen.de/lja/service/pdf/lja_jhp_ssa_2007.pdf<br />

Sächsisches Landesamt für Familie und Soziales, Landesjugendamt (2007): Auswirkungen<br />

der demografischen Entwicklung auf die Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat <strong>Sachsen</strong> 2007<br />

http://www.slfs.sachsen.de/lja/fachberatung/pdf/lja_sit_jhp_demo_07.pdf<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales (2008): Jugend 2007 in <strong>Sachsen</strong> - Eine vergleichende<br />

Untersuchung zu Orientierungsproblemen junger Menschen - Trendfortschreibung -<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales (2008): Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums<br />

für Soziales zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe bei der Erbringung von<br />

Angeboten des überörtlichen Bedarfs (FRL überörtlicher Bedarf) vom 30. Juli 2008<br />

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