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Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung ...

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Erläuterungsbericht<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

<strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> <strong>Festen</strong><br />

<strong>Fehmarnbeltquerung</strong>,<br />

Strecke 1100 (Lübeck Hbf – Puttgarden)<br />

Antragsunterlagen zum<br />

Raumordnungsverfahren nach §15 ROG,<br />

§§14, 14a LaPlaG SH<br />

Prüfstück DF 10/12


Träger des Vorhabens:<br />

DB Netz AG<br />

Theodor-Heuss-Allee 7<br />

60486 Frankfurt / M.<br />

Regional zuständig:<br />

DB Netz AG<br />

Regionalbereich Nord<br />

Produktionsdurchführung I.NP-N-D-KIE<br />

Hamburger Chaussee 10<br />

24114 Kiel<br />

Für den Vorhabenträger:<br />

DB ProjektBau GmbH<br />

Caroline-Michaelis-Straße 5-11<br />

10115 Berlin<br />

Regional zuständig:<br />

DB ProjektBau GmbH<br />

Regionalbereich Nord<br />

Regionales Projektmanagement I.BV-N-P(V)<br />

Museumstraße 39<br />

22765 Hamburg<br />

Erstellt durch:<br />

Arbeitsgemeinschaft FBQ RVU-UVS<br />

c/o<br />

Trüper Gondesen Partner (TGP)<br />

An <strong>der</strong> Untertrave 17<br />

23568 Lübeck<br />

Stand 2012-09-07<br />

Version 2.0<br />

cochet consult<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Prüfstück DF 10/12


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Darstellung des Vorhabens 1<br />

1.1 Begründung des Vorhabens 1<br />

1.2 Projektbeschreibung 1<br />

1.3 Planungen Dritter 2<br />

1.4 Räumliche Ausgangslage / Beschreibung des Planungsraumes 3<br />

1.5 Abgrenzung des Untersuchungsraums 3<br />

1.5.1 Beschreibung des Untersuchungsraumes 4<br />

1.6 Vorgeschichte 5<br />

1.7 Antragsteller und Träger des Vorhabens 6<br />

1.8 Rechtsgrundlagen und Gegenstand des Raumordnungsverfahrens 6<br />

1.8.1 Raumverträglichkeit des Vorhabens 7<br />

1.8.2 Raumbedeutsame Auswirkungen des Vorhabens 7<br />

1.9 Zeitplan und Umfang <strong>der</strong> Untersuchungen 9<br />

2 Technische Beschreibung <strong>der</strong> Trassenvarianten 11<br />

2.1 Verkehrliche und Betriebliche Grundlagen 11<br />

2.2 Variantendarstellung (bautechnisch) 18<br />

2.2.1 Allgemeines 18<br />

2.2.2 Variante 1A (Ausbau <strong>der</strong> Bestandsstrecke mit Umfahrung Neustadt i.H./<br />

Umfahrung Oldenburg i.H.) 20<br />

2.2.3 Variante X (Trasse X aus Betroffenheitsanalyse) 27<br />

2.2.4 Variante X1 (Untervariante Neukirchen) 32<br />

2.2.5 Variante X2 (Untervariante Timmendorf 1) 32<br />

2.2.6 Variante X3 (Untervariante Timmendorf 2) 33<br />

2.2.7 Variante X4 (Untervariante Ratekau) 34<br />

2.2.8 Variante X5 (Untervariante Beschendorf) 35<br />

2.2.9 Variante X7 (Untervariante Kremsdorf) 35<br />

2.2.10 Variante A (Umfahrung Seebä<strong>der</strong> mit Trassenführung östlich <strong>der</strong> BAB) 36<br />

2.2.11 Variante E (Umfahrung Seebä<strong>der</strong> mit Trassenführung westlich <strong>der</strong> BAB) 37<br />

2.3 Trassenkombinationspunkte und Trassenabschnitte 38<br />

2.4 Variantenmatrix 40<br />

2.5 Glie<strong>der</strong>ung in Vor-, Zwischen- und Hauptvariantenvergleiche 41<br />

2.6 Kompatibilität des Ausbaus <strong>der</strong> <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> <strong>Festen</strong><br />

<strong>Fehmarnbeltquerung</strong> mit Beschluss Nr. 661/2010/EU (TEN-V Leitlinien) 46<br />

2.6.1 Vorgaben <strong>der</strong> TEN-V Leitlinien 46<br />

2.6.2 Kompatibilität mit dem TEN-V Projekt 20 (Vorrangige Achsen) 48<br />

2.6.3 Gütervorrangkorridor 49<br />

2.7 Stilllegung <strong>der</strong> Bestandstrasse und Freistellung von Eisenbahnbetriebszwecken 50<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Prüfstück DF 10/12


2.8 Baulogistik 51<br />

2.8.1 Allgemein 51<br />

2.8.2 Baustraßen 51<br />

2.8.3 Baustelleneinrichtungsflächen 52<br />

2.9 Gefahrgut 53<br />

2.10 Rettungswegekonzept 54<br />

2.10.1 Allgemein 54<br />

2.10.2 Zuwegungen 54<br />

2.11 Schrankenschließzeiten / BÜ 55<br />

2.12 Belastung <strong>der</strong> Kommunen durch den Streckenausbau 55<br />

3 Umweltverträglichkeitsstudie 57<br />

3.1 Methodik / Vorgehensweise 57<br />

3.1.1 Methodische Grundstruktur 57<br />

3.1.2 Untersuchungsraum 65<br />

3.1.3 Schutzgutspezifische Methodik 66<br />

3.1.3.1 Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit 66<br />

3.1.3.2 Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt 72<br />

3.1.3.3 Schutzgut Pflanzen 83<br />

3.1.3.4 Schutzgut Boden 85<br />

3.1.3.5 Schutzgut Wasser 93<br />

3.1.3.6 Schutzgut Klima/ Luft 98<br />

3.1.3.7 Schutzgut Landschaft 99<br />

3.1.3.8 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 104<br />

3.1.3.9 Wechselwirkungen 107<br />

3.2 Kurzbeschreibung des Untersuchungsraumes 111<br />

3.2.1 Lage im Raum und naturräumliche Gegebenheiten 111<br />

3.2.2 Nutzungen 113<br />

3.2.3 Rechtliche und planerische Bindungen 114<br />

3.2.3.1 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (2010) 114<br />

3.2.3.2 Regionalplan für den Planungsraum II (2004) 115<br />

3.2.3.3 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II (2003) 116<br />

3.2.4 Bauleit- und Landschaftsplanung 117<br />

3.2.5 Schutzgebiete und –objekte 117<br />

3.3 Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> Umwelt und ihrer Bestandteile (Schutzgüter) 126<br />

3.3.1 Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit 126<br />

3.3.1.1 Bestandsbeschreibung und -bewertung 126<br />

3.3.1.2 Vorbelastungen 133<br />

3.3.2 Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt 133<br />

3.3.2.1 Bestandsbeschreibung und –bewertung 133<br />

3.3.2.2 Vorbelastungen 156<br />

3.3.3 Schutzgut Pflanzen 156<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Prüfstück DF 10/12


3.3.3.1 Bestandsbeschreibung und -bewertung 157<br />

3.3.3.2 Vorbelastungen 168<br />

3.3.4 Schutzgut Boden 168<br />

3.3.4.1 Bestandsbeschreibung und –bewertung 169<br />

3.3.4.2 Vorbelastungen 183<br />

3.3.5 Schutzgut Wasser 184<br />

3.3.5.1 Bestandsbeschreibung und -bewertung 184<br />

3.3.5.2 Vorbelastungen 194<br />

3.3.6 Schutzgut Klima / Luft 195<br />

3.3.6.1 Bestandsbeschreibung und -bewertung 195<br />

3.3.6.2 Vorbelastungen 197<br />

3.3.7 Schutzgut Landschaft 197<br />

3.3.7.1 Bestandsbeschreibung und -bewertung 197<br />

3.3.7.2 Vorbelastungen 206<br />

3.3.8 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 207<br />

3.3.8.1 Bestandsbeschreibung und Bewertung 207<br />

3.3.8.2 Vorbelastungen 213<br />

3.3.9 Wechselwirkungen 213<br />

3.4 Entwicklung des Raumes ohne das geplante Vorhaben (Prognose-Nullfall) 216<br />

3.5 Dokumentation <strong>der</strong> Ergebnisse zum Artenschutz und zu NATURA 2000 217<br />

3.5.1 Artenschutzfachbeitrag 217<br />

3.5.2 FFH-Verträglichkeit 221<br />

3.6 Maßnahmen zur Vermeidung und Min<strong>der</strong>ung erheblicher Umweltauswirkungen 224<br />

3.6.1 Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit 224<br />

3.6.2 Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt 224<br />

3.6.3 Schutzgut Pflanzen 225<br />

3.6.4 Schutzgut Boden 226<br />

3.6.5 Schutzgut Wasser 226<br />

3.6.6 Schutzgut Klima/ Luft 226<br />

3.6.7 Schutzgut Landschaft 226<br />

3.6.8 Schutzgut Kulturgüter 226<br />

3.7 Variantenvergleiche und Empfehlung <strong>der</strong> Vorzugsvariante 227<br />

3.7.1 Abschnitt 1 Bad Schwartau bis südlich Neustadt 232<br />

3.7.1.1 Vorvergleich 232<br />

3.7.1.2 Zwischenvergleich 354<br />

3.7.1.3 Hauptvergleich 420<br />

3.7.1.4 Ableitung <strong>der</strong> Vorzugsvariante im Abschnitt 1 477<br />

3.7.1 Abschnitt 1 Bad Schwartau bis südlich Neustadt 234<br />

3.7.1.1 Vorvergleich 234<br />

3.7.1.2 Zwischenvergleich 355<br />

3.7.1.3 Hauptvergleich 421<br />

3.7.1.4 Ableitung <strong>der</strong> Vorzugsvariante im Abschnitt 1 478<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Prüfstück DF 10/12


3.7.2 Abschnitt 2 südlich Neustadt bis nördlich Altenkrempe 481<br />

3.7.2.1 Streckenabschnitt 1A.6 ohne Variantenvergleich 481<br />

3.7.2.2 Streckenabschnitt 1A.6.1 ohne Variantenvergleich 498<br />

3.7.3 Abschnitt 3 nördlich Altenkrempe bis Damlos 510<br />

3.7.3.1 Hauptvergleich 510<br />

3.7.3.2 Ableitung <strong>der</strong> Vorzugsvariante im Abschnitt 3 550<br />

3.7.4 Abschnitt 4 Damlos bis Fehmarnsund 552<br />

3.7.4.1 Vorvergleich 552<br />

3.7.4.2 Zwischenvergleich 583<br />

3.7.4.3 Hauptvergleich 652<br />

3.7.4.4 Ableitung <strong>der</strong> Vorzugsvariante im Abschnitt 4 689<br />

3.7.4.5 Streckenabschnitt 1A.9 ohne Variantenvergleich 692<br />

3.7.5 Abschnitt 5 Festland bis Fehmarnsundbrücke 703<br />

3.7.5.1 Streckenabschnitt 1A.13 ohne Variantenvergleich 703<br />

3.8 Abschnitt 5 Insel Fehmarn 706<br />

3.8.1 Auswirkungen auf den Tourismus und den Status als Seebad 706<br />

3.8.1.1 Baubedingte Wirkungen 707<br />

3.8.1.2 Anlagebedingte Wirkungen 707<br />

3.8.1.3 Betriebsbedingte Wirkungen 708<br />

3.8.1 Fernhaltepunkte Puttgarden und Burg/ Betroffenheit des Ortsteils Burg <strong>der</strong><br />

Stadt Fehmarn 708<br />

3.8.2 Auswirkungen auf die verkehrliche Situation <strong>der</strong> Fehmarnsundbrücke 708<br />

3.8.3 Auswirkungen auf Natur und Landschaft bzw. auf die Schutzgüter 708<br />

3.8.3.1 Schutzgut Menschen, einschl. menschliche Gesundheit 708<br />

3.8.3.2 Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt 711<br />

3.8.3.3 Schutzgut Pflanzen 716<br />

3.8.3.4 Schutzgut Boden 717<br />

3.8.3.5 Schutzgut Klima/ Luft 717<br />

3.8.3.6 Schutzgut Wasser 718<br />

3.8.3.7 Schutzgut Landschaft 718<br />

3.8.3.8 Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter 719<br />

3.9 Hinweise auf Ausgleich und Ersatz für verbleibende, unvermeidbare<br />

Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft 721<br />

3.10 Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei <strong>der</strong> Zusammenstellung <strong>der</strong> Unterlagen<br />

aufgetreten sind, z.B. technische Lücken o<strong>der</strong> fehlende Kenntnisse (gemäß<br />

§ 6 Abs. 4 Nr. 3 UVPG) 734<br />

4 Raumverträglichkeitsuntersuchung 736<br />

4.1 Anlass und Zielsetzung 736<br />

4.2 Methodische Vorgehensweise 737<br />

4.2.1 Planungs- und verfahrensrechtliche Vorgaben 737<br />

4.2.2 Untersuchungsgegenstand und Abgrenzung des Untersuchungsraums 737<br />

4.2.3 Methodik <strong>der</strong> Raumverträglichkeitsuntersuchung 742<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Prüfstück DF 10/12


4.3 Untersuchung <strong>der</strong> Einzelbelange <strong>der</strong> Raumordnung 743<br />

4.3.1 Übergeordnete Raumstruktur 743<br />

4.3.2 Regionale Siedlungsstruktur 743<br />

4.3.2.1 Ordnungsräume 743<br />

4.3.2.2 Zentrale Orte 744<br />

4.3.2.3 Siedlungsachsen 746<br />

4.3.2.4 Ländliche Räume 749<br />

4.3.3 Regionale Freiraumstruktur 750<br />

4.3.3.1 Freiraum 750<br />

4.3.3.2 Erholung und Tourismus 758<br />

4.3.3.3 Natur und Landschaft 765<br />

4.3.4 Regionale Wirtschaft 765<br />

4.3.4.1 Wirtschaft 766<br />

4.3.4.2 Rohstoffabbau und Lagerflächen 767<br />

4.3.4.3 Land- und Forstwirtschaft 769<br />

4.3.5 Verkehr 776<br />

4.3.5.1 Öffentlicher Personennahverkehr 777<br />

4.3.5.2 Schienenverkehr 780<br />

4.3.5.3 Straßenverkehr 783<br />

4.3.5.4 Radverkehr 784<br />

4.3.5.5 Schifffahrt und Häfen 786<br />

4.3.5.6 Luftverkehr 787<br />

4.3.6 Küsten- und Hochwasserschutz 787<br />

4.3.7 Daseinsvorsorge 791<br />

4.3.7.1 Bildungseinrichtungen 791<br />

4.3.7.2 Trinkwasserversorgung 793<br />

4.3.7.3 Abwasserbeseitigung 793<br />

4.3.7.4 Abfallwirtschaft 793<br />

4.3.7.5 Windenergie 793<br />

4.3.7.6 Solarenergie 799<br />

4.3.8 Konversion, Altlasten 799<br />

4.3.9 Katastrophenschutz und Verteidigung 800<br />

4.4 Belangspezifische und übergeordnete Gesamtbewertung 800<br />

4.4.1 Belangspezifische Bewertung 800<br />

4.4.2 Übergeordnete Gesamtbewertung 810<br />

4.5 Abstimmung mit an<strong>der</strong>en raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen 812<br />

5 Zusammenfassen<strong>der</strong> gesamtplanerischer Variantenvergleich 814<br />

5.1 Variantenempfehlungen aus UVS und RVU 814<br />

5.1.1 Vorzugsvariante aus Sicht <strong>der</strong> UVS 814<br />

5.1.1.1 Hauptvergleich Abschnitt 1 Bad Schwartau bis südlich Neustadt 814<br />

5.1.1.2 Abschnitt 2 südlich Neustadt bis nördlich Altenkrempe 815<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Prüfstück DF 10/12


5.1.1.3 Hauptvergleich Abschnitt 3 nördlich Altenkrempe bis Damlos 815<br />

5.1.1.4 Hauptvergleich Abschnitt 4 Damlos bis Fehmarnsund 815<br />

5.1.1.5 Gesamtergebnis UVS 816<br />

5.1.2 Vorzugsvariante aus Sicht <strong>der</strong> RVU 817<br />

5.1.3 Gemeinsame Vorzugsvariante aus UVS und RVU 818<br />

6 Technische und wirtschaftliche Beurteilung 819<br />

6.1 Abschnitt 1 - Bad Schwartau bis südlich Neustadt 820<br />

6.1.1 Vorvergleiche Abschnitt 1 820<br />

6.1.1.1 Vorvergleich A Abschnitt 1 – Bereich östlich Ratekau 820<br />

6.1.1.2 Vorvergleich B Abschnitt 1 – Bereich östlich Siems-Dänischburg 821<br />

6.1.1.3 Vorvergleich C Abschnitt 1 – Bereich westlich Timmendorfer Strand 821<br />

6.1.1.4 Vorvergleich D – Bereich westlich Scharbeutz und Haffkrug 822<br />

6.1.2 Zwischenvergleiche Abschnitt 1 822<br />

6.1.2.1 Zwischenvergleich E Abschnitt 1 – Bereich westlich Timmendorfer Strand,<br />

Scharbeutz und Haffkrug 822<br />

6.1.2.2 Zwischenvergleich F Abschnitt 1 – Bereich westlich Timmendorfer Strand,<br />

Scharbeutz und Haffkrug 823<br />

6.1.3 Hauptvergleich Abschnitt 1 823<br />

6.1.3.1 Variante 1.1 und 1.2 824<br />

6.1.3.2 Variante 1.2 und 1.3 824<br />

6.1.3.3 Variante 1.2 und 1.4 825<br />

6.1.3.4 Ergebnis 825<br />

6.2 Abschnitt 3 - nördlich Altenkrempe bis Damlos 826<br />

6.2.1 Hauptvergleich Abschnitt 3 826<br />

6.2.1.1 Vergleich Variante 3.1 und Variante 3.2 826<br />

6.2.1.2 Vergleich Variante 3.1 und Variante 3.3 826<br />

6.2.1.3 Ergebnis 827<br />

6.3 Abschnitt 4 - Damlos bis Fehmarnsund 828<br />

6.3.1 Vorvergleiche Abschnitt 4 828<br />

6.3.1.1 Vorvergleich A Abschnitt 4 – Bereich Oldenburg i.H., Göhl und Gremmersdorf 828<br />

6.3.2 Zwischenvergleiche Abschnitt 4 828<br />

6.3.2.1 Zwischenvergleich B Abschnitt 4 – Bereich Oldenburg i.H., Göhl,<br />

Gremmersdorf, Heringsdorf und Neukirchen 829<br />

6.3.2.2 Zwischenvergleich C Abschnitt 4 – Bereich Neukirchen und Großenbrode 829<br />

6.3.3 Hauptvergleich Abschnitt 4 830<br />

6.4 Kostengegenüberstellung <strong>der</strong> Varianten 1A, X, A und E 831<br />

6.4.1 Vergleich Variante 1A und Variante A 831<br />

6.4.2 Vergleich Variante 1A und Variante E 832<br />

6.4.3 Vergleich Variante 1A und Variante X 832<br />

6.4.4 Gesamtkostengegenüberstellung 833<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Prüfstück DF 10/12


7 Gesamtplanerische Trassenempfehlung/ Vorzugsvariante 835<br />

7.1 Vorzugsvariante aus UVS und RVU 835<br />

7.2 Wirtschaftliche Vorzugsvariante 835<br />

7.3 Vorzugsvarianten <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>gutachten 835<br />

7.4 Gesamtplanerische Trassenempfehlung 845<br />

8 Abkürzungsverzeichnis 846<br />

9 Glossar 852<br />

10 Quellenverzeichnis 857<br />

11 Planverzeichnis 866<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Prüfstück DF 10/12


Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildung 2-1: Zielbetriebsprogramm bis Neustadt West. ..................................................12<br />

Abbildung 2-2: Zielbetriebsprogramm Neustadt West – Tunnelanfang FBQ. .....................12<br />

Abbildung 2-3: Zeit-Weg-Linien <strong>der</strong> Züge Fahrtrichtung Süd-Nord .....................................16<br />

Abbildung 2-4: Zeit-Weg-Linien <strong>der</strong> Züge Fahrtrichtung Nord-Süd .....................................17<br />

Abbildung 2-5: Beispiel Trassenkombinationspunkte und Trassenabschnitte ....................39<br />

Abbildung 2-6: Beispiel Variantenmatrix.............................................................................40<br />

Abbildung 2-7: Beispiel Variantenmatrix – Wegfall Abschnitt 1A.11 ...................................41<br />

Abbildung 2-8: Regelquerprofil für den Neubau einer Baustraße<br />

(mit ungebundener Deckschicht) im ländlichen Bereich .............................52<br />

Abbildung 2-9: Regelquerprofil für den Neubau einer Baustraße<br />

(mit Asphalttragdeckschicht) im städtischen Bereich .................................52<br />

Abbildung 3-1: Erfassung und Bewertung in <strong>der</strong> UVS<br />

(eigene Darstellung Cochet Consult) ..........................................................58<br />

Abbildung 3-2: Ermittlung <strong>der</strong> Auswirkungen gegenüber Verlust ........................................61<br />

Abbildung 3-3: Ermittlung <strong>der</strong> Auswirkungen gegenüber Funktionsbeeinträchtigungen .....61<br />

Abbildung 3-4: Empfindlichkeit <strong>der</strong> Landschaft gegenüber visuellen Eingriffen<br />

(Quelle: ARGE LEGUAN, PLANUNGSGRUPPE UMWELT, TGP 2012) ............. 103<br />

Abbildung 3-5: Wechselbeziehungen zwischen den Schutzgütern des UVP-Gesetzes<br />

(PRO TERRA TEAM & MNU S-H , 1994) ................................................. 110<br />

Abbildung 3-6: Naturräumliche Regionen in Ostholstein<br />

(verän<strong>der</strong>t nach MLUR SH, 2003) ............................................................ 112<br />

Abbildung 3-7: Zusammenfassung <strong>der</strong> Streckenabschnitte (aus PU, 2012/ Anlage 5) ..... 220<br />

Abbildung 4 1: Systemskizze <strong>der</strong> Varianten (Stand 23.01.2012) ...................................... 741<br />

Abbildung 4 2: Darstellung und Zerschneidung <strong>der</strong> Grünzüge bei Großenbrode ............. 754<br />

Abbildung 4 3: Darstellung und Zerschneidung <strong>der</strong> Grünzüge bei Neustadt i.H. .............. 755<br />

Abbildung 4 4: Darstellung und Zerschneidung <strong>der</strong> Grünzüge zwischen<br />

Bad Schwartau und Timmendorfer Strand ............................................... 756<br />

Abbildung 4 5: Lage <strong>der</strong> Gebiete mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung für den Rohstoffabbau ....... 769<br />

Abbildung 4 6: Nutzung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Flächen im Untersuchungsraum ........... 771<br />

Abbildung 4 7: Lage <strong>der</strong> Überschwemmungsgebiete im Untersuchungsraum ................. 790<br />

Abbildung 4 8: Eignungsgebiete für Windenergienutzung auf Fehmarn ........................... 795<br />

Abbildung 4 9: Eignungsgebiete für Windenergienutzung östlich Oldenburg i.H. ............. 796<br />

Abbildung 4 10: Eignungsgebiete für Windenergienutzung bei Lensahn ............................ 797<br />

Abbildung 6.1-1: Vergleich Variante 1.a.1 Variante 1.a.2 ................................................ 820<br />

Abbildung 6.1- 2: Vergleich Variante 1.b.1 Variante 1.b.2 ............................................... 821<br />

Abbildung 6.1- 3: Vergleich Variante 1.c.1 Variante 1.c.2 ............................................... 821<br />

Abbildung 6.1- 4: Vergleich Variante 1.d.1 Variante 1.d.2 ............................................... 822<br />

Abbildung 6.1- 5: Vergleich Variante 1.e.1 Variante 1.e.2 ............................................... 823<br />

Abbildung 6.1- 6: Vergleich Variante 1.f.1 Variante 1.f.2 ................................................. 823<br />

Abbildung 6.1- 7: Vergleich Variante 1.1 Variante 1.2 ..................................................... 824<br />

Abbildung 6.1- 8: Vergleich Variante 1.2 Variante 1.2 ..................................................... 824<br />

Abbildung 6.1-9: Vergleich Variante 1.2 Variante 1.4 ..................................................... 825<br />

Abbildung 6.2-1: Vergleich Variante 3.1 Variante 3.2 ..................................................... 826<br />

Abbildung 6.2-2: Vergleich Variante 3.1 Variante 3.3 ..................................................... 827<br />

Abbildung 6.3-1: Vergleich Variante 4.a.1 Variante 4.a.2 ................................................ 828<br />

Abbildung 6.3-2: Vergleich Variante 4.b.1 Variante 4.b.2 ................................................ 829<br />

Abbildung 6.3-3: Vergleich Variante 4.c.1 Variante 4.c.2 ................................................ 830<br />

Abbildung 6.3-4: Vergleich Variante 4.1 Variante 4.2 ..................................................... 830<br />

Abbildung 6.4-1: Vergleich Variante 1A Variante A ......................................................... 831<br />

Abbildung 6.4-2: Vergleich Variante 1A Variante E ......................................................... 832<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Prüfstück DF 10/12


Abbildung 6.4-3: Vergleich Variante 1A Variante X ......................................................... 832<br />

Abbildung 7.3-2: Vorzugsvarianten <strong>der</strong> einzelnen Son<strong>der</strong>gutachten – Abschnitt 1. ............. 840<br />

Abbildung 7.3-3: Trassenabschnitte ohne Variantenvergleich – Abschnitt 2. ...................... 841<br />

Abbildung 7.3-4: Vorzugsvarianten <strong>der</strong> einzelnen Son<strong>der</strong>gutachten – Abschnitt 3. ............. 842<br />

Abbildung 7.3-5: Vorzugvarianten <strong>der</strong> einzelnen Son<strong>der</strong>gutachten – Abschnitt 4................ 843<br />

Abbildung 7.3-6: Trassenabschnitte ohne Variantenvergleich – Abschnitt 4 und 5. ............. 844<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 1.5-1: Regelbreiten <strong>der</strong> Untersuchungsräume je Schutzgut .................................... 3<br />

Tabelle 2.1-1: Betriebsstellenanordnung <strong>der</strong> drei Varianten ...............................................11<br />

Tabelle 2.1-2: Leistungskenngrößen für den Südabschnitt 0-24 Uhr ..................................13<br />

Tabelle 2.1-3: Leistungskenngrößen für den Südabschnitt 5-22 Uhr ..................................14<br />

Tabelle 2.1-4: Leistungskenngrößen für den Nordabschnitt 0-24 Uhr ................................14<br />

Tabelle 2.1-5: Leistungskenngrößen für den Nordabschnitt 5-22 Uhr ................................14<br />

Tabelle 2.2-1: Übersicht Betriebsstellen Variante 1A .........................................................21<br />

Tabelle 2.2-2: Übersicht Bahnübergänge Variante 1A .......................................................24<br />

Tabelle 2.2-3: Übersicht Betriebsstellen Variante X ...........................................................29<br />

Tabelle 2.5-1: Variantenkombinationen Abschnitt 1 ...........................................................42<br />

Tabelle 2.5-2: Untersuchungen Abschnitt 1 Bad Schwartau bis südlich Neustadt ..............43<br />

Tabelle 2.5-3: Untersuchungen Abschnitt 2 südlich Neustadt bis nördlich Altenkrempe .....44<br />

Tabelle 2.5-4: Untersuchungen Abschnitt 3 nördlich Altenkrempe bis Damlos ...................44<br />

Tabelle 2.5-5: Variantenkombinationen Abschnitt 4 ...........................................................44<br />

Tabelle 2.5-6: Untersuchungen Abschnitt 4 Damlos bis Fehmarnsund ..............................45<br />

Tabelle 2.5-7: Untersuchungen Abschnitt 4 Damlos bis Fehmarnsund<br />

(ohne Variantenvergleich) ...........................................................................45<br />

Tabelle 2.5-8: Untersuchungen Abschnitt 5 (ohne Variantenvergleich) ..............................45<br />

Tabelle 3.1-1: Kriterien <strong>der</strong> einzelnen Schutzgüter .............................................................59<br />

Tabelle 3.1-2: Verknüpfungsmatrix zur Ermittlung <strong>der</strong> Auswirkungen bei 4-stufiger<br />

Bedeutung/Empfindlichkeit und 4-stufiger Wirkintensität (beispielhaft) ........62<br />

Tabelle 3.1-3: Verknüpfungsmatrix zur Ermittlung <strong>der</strong> Auswirkungen bei 2-stufiger<br />

Bedeutung/Empfindlichkeit und 4-stufiger Wirkintensität (beispielhaft) ........62<br />

Tabelle 3.1-4: Wirkprozesse/Wirkfaktoren nach Prognoseverfahren ..................................62<br />

Tabelle 3.1-5: Wirkräume ...................................................................................................64<br />

Tabelle 3.1-6: Wirkzonen ...................................................................................................64<br />

Tabelle 3.1-7: Regelbreiten <strong>der</strong> Untersuchungsräume je Schutzgut ...................................65<br />

Tabelle 3.1-8: Erfassungskriterien sowie Daten- und Informationsgrundlagen für das<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit - Wohn-<br />

und Wohnumfeldfunktion .............................................................................66<br />

Tabelle 3.1-9: Erfassungskriterien sowie Daten- und Informationsgrundlagen für<br />

das Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit -<br />

Erholung und Freizeitnutzung ......................................................................67<br />

Tabelle 3.1-10: Bewertungsrahmen zur Zuordnung des Funktionalen Wertes (FW) im<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit - Wohn-<br />

und Wohnumfeldfunktion .............................................................................68<br />

Tabelle 3.1-11: Beispiele für Wert- und Funktionselemente mit beson<strong>der</strong>er und<br />

allgemeiner Bedeutung in Bezug auf das Teilschutzgut Erholen .................70<br />

Tabelle 3.1-12: Auswirkungen und ihre Ermittlung für das Schutzgut Menschen,<br />

einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit in Bezug auf Wohn- und<br />

Wohnumfeldfunktion ....................................................................................71<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.1-13: Ermittlung <strong>der</strong> Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen, einschl.<br />

<strong>der</strong> menschlichen Gesundheit in Bezug auf die Erholungsfunktion ..............71<br />

Tabelle 3.1-14: Erfassungskriterien und Daten-/Informationsgrundlagen für das<br />

Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt ......................................................73<br />

Tabelle 3.1-15: Bewertungsrahmen zur Zuordnung des Funktionalen Wertes <strong>der</strong><br />

Biotopkomplexe (Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt) ..........................75<br />

Tabelle 3.1-16: Übertragung <strong>der</strong> Biotoptypen bei LEGUAN (2012a) auf die für die UVS<br />

verwendete Biotoptypenkartierung. ............................................................76<br />

Tabelle 3.1-17: Zuordnung von Fle<strong>der</strong>mauslebensräumen (nach LEGUAN 2012a,<br />

Anlage 7) zu Biotoptypen. ...........................................................................78<br />

Tabelle 3.1-18: Ermittlung <strong>der</strong> Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und<br />

biologische Vielfalt.......................................................................................80<br />

Tabelle 3.1-19: Erfassungskriterien und Daten-/Informationsgrundlagen für das<br />

Schutzgut Pflanzen .....................................................................................83<br />

Tabelle 3.1-20: Bewertungsrahmen zur Zuordnung <strong>der</strong> Bedeutung des Funktionalen<br />

Wertes im Schutzgut Pflanzen (nach „Orientierungsrahmen Straßenbau―<br />

(MWAV SH & MUNF SH, 2004)) .................................................................84<br />

Tabelle 3.1-21: Ermittlung <strong>der</strong> Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen ...........................85<br />

Tabelle 3.1-22: Erfassungskriterien und Daten-/Informationsgrundlagen für das<br />

Schutzgut Boden .........................................................................................86<br />

Tabelle 3.1-23: Arbeitstabelle zur Ermittlung des Natürlichkeitsgrades <strong>der</strong> Böden ...............87<br />

Tabelle 3.1-24: Definition <strong>der</strong> Wertstufen für das Schutzgut Boden - Natürlichkeitsgrad ......88<br />

Tabelle 3.1-25: Matrix zur Ermittlung von Böden mit beson<strong>der</strong>en Standorteigenschaften ....89<br />

Tabelle 3.1-26: Definition <strong>der</strong> Wertstufen für das Schutzgut Boden – Böden mit<br />

beson<strong>der</strong>en Standorteigenschaften .............................................................90<br />

Tabelle 3.1-27: Definition <strong>der</strong> Wertstufen für das Schutzgut Boden – Natürliche<br />

Ertragsfähigkeit ...........................................................................................91<br />

Tabelle 3.1-28: Definition <strong>der</strong> Wertstufen für das Schutzgut Boden –<br />

Archivfunktion/Seltenheit .............................................................................91<br />

Tabelle 3.1-29: Gesamtbewertung des Schutzgutes Boden für die Eingriffsregelung ..........92<br />

Tabelle 3.1-30: Ermittlung <strong>der</strong> Auswirkungen auf das Schutzgut Boden ..............................92<br />

Tabelle 3.1-31: Erfassungskriterien und Daten-/Informationsgrundlagen für das<br />

Schutzgut Wasser .......................................................................................93<br />

Tabelle 3.1-32: Definition des Funktionalen Wertes für das Teilschutzgut Grundwasser ......94<br />

Tabelle 3.1-33: Ermittlung <strong>der</strong> Auswirkungen auf das Teilschutzgut Grundwasser ..............95<br />

Tabelle 3.1-34: Definition des Funktionalen Wertes für das Teilschutzgut<br />

Oberflächengewässer .................................................................................96<br />

Tabelle 3.1-35: Ermittlung <strong>der</strong> Auswirkungen auf das Teilschutzgut<br />

Oberflächengewässer .................................................................................98<br />

Tabelle 3.1-36: Erfassungskriterien und Daten-/Informationsgrundlagen für das<br />

Schutzgut Klima/Luft ...................................................................................98<br />

Tabelle 3.1-37: Bewertungsrahmen zur Zuordnung <strong>der</strong> Bedeutung des Funktionalen<br />

Wertes im Schutzgut Landschaft ............................................................... 101<br />

Tabelle 3.1-38: Bewertung <strong>der</strong> visuellen Verletzlichkeit gegenüber Zerschneidung<br />

und visueller bzw. sensorischer Beeinträchtigung <strong>der</strong> Landschaft<br />

(verän<strong>der</strong>t nach MWAV & MUNF, 2004) .................................................... 102<br />

Tabelle 3.1-39: Ermittlung <strong>der</strong> Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft ..................... 103<br />

Tabelle 3.1-40: Erfassungskriterien und Daten- und Informationsgrundlagen für<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter ................................................................. 105<br />

Tabelle 3.1-41: Bewertungskriterien für Kultur- und sonstige Sachgüter ............................ 105<br />

Tabelle 3.1-42: Schema <strong>der</strong> Fundplatzbewertung nach Bedeutung und Betroffenheit<br />

aus ALSH 2012 (Anlage 17) ..................................................................... 106<br />

Tabelle 3.1-43: Ermittlung <strong>der</strong> Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Prüfstück DF 10/12


Sonstige Sachgüter ................................................................................... 107<br />

Tabelle 3.1-44: Schutzgutbezogene Zusammenstellung von Wechselwirkungen im<br />

Rahmen <strong>der</strong> UVS (in Anlehnung an FGSV, 1997) ..................................... 107<br />

Tabelle 3.2-1: Nutzungsarten <strong>der</strong> Bodenfläche im Planungsraum II Lübeck/ Ostholstein<br />

(nach STATISTIKAMT NORD, 2011)............................................................. 113<br />

Tabelle 3.2-2: Nutzungsarten <strong>der</strong> Bodenfläche in Ostholstein (nach STATISTIKAMT<br />

NORD, 2011). ........................................................................................... 113<br />

Tabelle 3.2-3: Anerkannte Kur- und Erholungsorte im Untersuchungsraum ..................... 116<br />

Tabelle 3.2-4: Gemeinden mit Landschaftsplänen im Untersuchungsraum ...................... 117<br />

Tabelle 3.2-5: NATURA 2000-Gebiete im Untersuchungsraum. ...................................... 118<br />

Tabelle 3.2-6: Bestehende und geplante Naturschutzgebiete des Untersuchungsraumes.<br />

121<br />

Tabelle 3.2-7: Landschaftsschutzgebiete im Untersuchungsraum.................................... 122<br />

Tabelle 3.2-8: Ramsar-Gebietsvorschläge im Untersuchungsraum .................................. 123<br />

Tabelle 3.2-9: Wasserschongebiete im Untersuchungsraum ........................................... 126<br />

Tabelle 3.3-1: Übersicht <strong>der</strong> Gemeinden und Städte in Abschnitt 1 ................................. 127<br />

Tabelle 3.3-2: Übersicht <strong>der</strong> Gemeinden und Städte in Abschnitt 2 ................................. 128<br />

Tabelle 3.3-3: Übersicht <strong>der</strong> Gemeinden und Städte in Abschnitt 3 ................................. 128<br />

Tabelle 3.3-4: Übersicht <strong>der</strong> Gemeinden und Städte in Abschnitt 4 ................................. 129<br />

Tabelle 3.3-5: Schutzgebiete und Biotopverbundflächen mit sehr hoher Bedeutung<br />

für das Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt. ....................................... 133<br />

Tabelle 3.3-6: Einstufung von Fließgewässern für den Fischotter nach<br />

Grünwald-Schwark (2011). ........................................................................ 135<br />

Tabelle 3.3-7: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Fle<strong>der</strong>mausarten<br />

(LEGUAN 2012a, Anlage 7). ........................................................................ 136<br />

Tabelle 3.3-8: Bewertung <strong>der</strong> Fle<strong>der</strong>mauslebensräumen im Untersuchungsraum<br />

anhand <strong>der</strong> nachgewiesenen Fle<strong>der</strong>mausarten (LEGUAN 2012a, Anlage 7)<br />

137<br />

Tabelle 3.3-9: Auflistung <strong>der</strong> nachgewiesenen Vorkommen relevanter Arten im<br />

2.000 m-Korridor (LEGUAN 2012a, Anlage 7) ............................................. 139<br />

Tabelle 3.3-10: Art- und raumbezogene Beschreibung <strong>der</strong> nachgewiesenen<br />

Raumnutzung durch Brutvögel und Nahrungsgäste<br />

(n = Anzahl von nachgewiesenen Flugbewegungen) ................................ 143<br />

Tabelle 3.3-11: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Amphibienarten<br />

(LEGUAN, 2012a/ Anlage 7)........................................................................ 148<br />

Tabelle 3.3-12: Zuordnung <strong>der</strong> untersuchten Gewässertypen zu Bedeutungen<br />

für die Amphibienfauna. ............................................................................ 149<br />

Tabelle 3.3-13: Nachgewiesene Reptilienarten im Untersuchungsraum. ........................... 150<br />

Tabelle 3.3-14: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Libellenarten<br />

(leguan, 2012a/ Anlage 7). ........................................................................ 151<br />

Tabelle 3.3-15: Zuordnung <strong>der</strong> untersuchten Gewässertypen zu Bedeutungen<br />

für die Libellenfauna. ................................................................................. 153<br />

Tabelle 3.3-16: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Heuschreckenarten<br />

(LEGUAN, 2012a/ Anlage 7). ....................................................................... 153<br />

Tabelle 3.3-17: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Tagfalterarten<br />

(LEGUAN, 2012a/ Anlage 7). ....................................................................... 155<br />

Tabelle 3.3-18: Biotoptypen im Untersuchungsraum gemäß Standardliste <strong>der</strong><br />

Biotoptypen in Schleswig-Holstein (LANU SH, 2003b). ............................. 157<br />

Tabelle 3.3-19: Gesamtliste <strong>der</strong> nachgewiesenen Pflanzenarten mit Angabe <strong>der</strong><br />

Gefährdung und des Schutzstatus. ........................................................... 160<br />

Tabelle 3.3-20: Verteilung <strong>der</strong> Biotoptypen in Abschnitt 1 in die Bedeutungsklassen. ........ 165<br />

Tabelle 3.3-21: Verteilung <strong>der</strong> Biotoptypen in Abschnitt 2 in die Bedeutungsklassen. ........ 166<br />

Tabelle 3.3-22: Verteilung <strong>der</strong> Biotoptypen in Abschnitt 3 in die Bedeutungsklassen. ........ 167<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.3-23: Verteilung <strong>der</strong> Biotoptypen in Abschnitt 4 in die Bedeutungsklassen. ........ 168<br />

Tabelle 3.3-24: Im Untersuchungsraum vorkommende Bodenformen <strong>der</strong><br />

Bodenübersichtskarte (BÜK) 1:200.000, Blatt CC 2326 Lübeck -<br />

Die Nummerierung entspricht <strong>der</strong> Legende <strong>der</strong> BÜK 200 .......................... 175<br />

Tabelle 3.3-25: Geowissenschaftlich schützenswerte Objekte im Untersuchungsraum<br />

(digitale Daten des LLUR 2012) ................................................................ 178<br />

Tabelle 3.3-26: Wechselnde Abfolge von Grundwasserleitern (GWL) und<br />

Grundwasserstauern (GWS) im Untersuchungsraum ................................ 185<br />

Tabelle 3.3-27: Übersicht über die Zuordnung <strong>der</strong> Wertstufen des Schutzgutes<br />

Landschaft ................................................................................................ 202<br />

Tabelle 3.3-28: Übersicht über die Zuordnung <strong>der</strong> Wertstufen des Schutzgutes<br />

Landschaft ................................................................................................ 204<br />

Tabelle 3.3-29: Übersicht über die Zuordnung <strong>der</strong> Wertstufe des Schutzgutes<br />

Landschaft ................................................................................................ 205<br />

Tabelle 3.3-30: Übersicht über die Zuordnung <strong>der</strong> Wertstufen des Schutzgutes<br />

Landschaft ................................................................................................ 206<br />

Tabelle 3.3-31: Kulturdenkmale in Abschnitt 1 ................................................................... 209<br />

Tabelle 3.3-32: Kulturdenkmale in Abschnitt 2 ................................................................... 210<br />

Tabelle 3.3-33: Kulturdenkmale in Abschnitt 4 ................................................................... 211<br />

Tabelle 3.3-34: Schutzgutbezogene Zusammenstellung von Wechselwirkungen<br />

(nach FGSV, 1997, verän<strong>der</strong>t) .................................................................. 213<br />

Tabelle 3.3-35: Wirkungskomplexe im Untersuchungsraum............................................... 215<br />

Tabelle 3.4-1: Vergleich <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen sowie <strong>der</strong> prognostizierten Zugzahlen für<br />

die <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> ............................................................. 217<br />

Tabelle 3.5-1: Im Rahmen <strong>der</strong> FFH Synopse (LEGUAN, 2012b/ Anlage 6) betrachtete<br />

NATURA-2000-Gebiete ............................................................................. 221<br />

Tabelle 3.5-2: Streckenabschnittsvergleich FFH-VP (LEGUAN, 2012b/ Anlage 6) ............. 223<br />

Tabelle 3.5-3: Streckenabschnittsvergleich FFH-VVP (LEGUAN, 2012b/ Anlage 6) ........... 223<br />

Tabelle 3.7-1: Entscheidungsrelevanz <strong>der</strong> Kriterien ......................................................... 227<br />

Tabelle 3.7-2: Vorteilsbildung im Rahmen des Variantenvergleichs ................................. 228<br />

Tabelle 3.7-3: Schutzgutbezogener Variantenvergleich beim Schutzgut Landschaft<br />

(beispielhaft).............................................................................................. 228<br />

Tabelle 3.7-4: Darstellung Funktionsverlust/ Schwere <strong>der</strong> Funktionsbeeinträchtigung ..... 229<br />

Tabelle 3.7-5: Beispieltabelle für Darstellung des schutzgutübergreifenden<br />

Variantenvergleichs ................................................................................... 230<br />

Tabelle 3.7-6: Erläuterung <strong>der</strong> Farbgebung im Rahmen des schutzgut-<br />

übergreifenden Variantenvergleichs .......................................................... 230<br />

Tabelle 3.7-7: Übersicht über die Vor-, Zwischen- und Hauptvergleiche <strong>der</strong><br />

einzelnen Abschnitte ................................................................................. 232<br />

Tabelle 3.7.1-1: Zeichenerklärung für Vorvergleichstabellen .............................................. 234<br />

Tabelle 3.7.1-2: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen,<br />

einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen) – Vorvergleich 1.a ........ 237<br />

Tabelle 3.7.1-3: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen,<br />

einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Erholen) – Vorvergleich 1.a ......... 238<br />

Tabelle 3.7.1-4: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Menschen, einschl. <strong>der</strong><br />

menschlichen Gesundheit (Wohnen und Erholung) ................................... 240<br />

Tabelle 3.7.1-5: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Tiere und<br />

biologische Vielfalt – Vorvergleich 1.a ....................................................... 242<br />

Tabelle 3.7.1-6: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Tiere und biologische<br />

Vielfalt ....................................................................................................... 248<br />

Tabelle 3.7.1-7: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Pflanzen –<br />

Vorvergleich 1.a ........................................................................................ 249<br />

Tabelle 3.7.1-8: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Pflanzen ................................. 250<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-9: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Boden –<br />

Vorvergleich 1.a ........................................................................................ 251<br />

Tabelle 3.7.1-10: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Boden ................................... 253<br />

Tabelle 3.7.1-11: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser<br />

(Grundwasser) – Vorvergleich 1.a ............................................................. 254<br />

Tabelle 3.7.1-12: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser<br />

(Oberflächengewässer) – Vorvergleich 1.a ................................................ 256<br />

Tabelle 3.7.1-13: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Wasser (Grundwasser<br />

und Oberflächengewässer) ....................................................................... 257<br />

Tabelle 3.7.1-14: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Klima / Luft ........................... 257<br />

Tabelle 3.7.1-15: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Landschaft –<br />

Vorvergleich 1.a ........................................................................................ 259<br />

Tabelle 3.7.1-16: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Landschaft ............................ 261<br />

Tabelle 3.7.1-17: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgüter Kultur-<br />

und sonstige Sachgüter – Vorvergleich 1.a ............................................... 262<br />

Tabelle 3.7.1-18: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter .................................................................................................. 264<br />

Tabelle 3.7.1-19: Gesamtmatrix zur Ermittlung <strong>der</strong> Vorzugsvariante – Vorvergleich 1.a. .... 265<br />

Tabelle 3.7.1-20: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen, . einschl.<br />

<strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen) – Vorvergleich 1.b .............................................. 268<br />

Tabelle 3.7.1-21: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen,<br />

einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Erholen) – Vorvergleich 1.b ......... 270<br />

Tabelle 3.7.1-22: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Menschen, einschl. <strong>der</strong><br />

menschlichen Gesundheit (Wohnen und Erholung) ................................... 272<br />

Tabelle 3.7.1-23: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Tiere und<br />

biologische Vielfalt – Vorvergleich 1.b ....................................................... 274<br />

Tabelle 3.7.1-24: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Tiere und biologische<br />

Vielfalt ....................................................................................................... 280<br />

Tabelle 3.7.1-25: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Pflanzen –<br />

Vorvergleich 1.b ........................................................................................ 281<br />

Tabelle 3.7.1-26: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Pflanzen ............................... 282<br />

Tabelle 3.7.1-27: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Boden –<br />

Vorvergleich 1.b ........................................................................................ 283<br />

Tabelle 3.7.1-28: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Boden ................................... 284<br />

Tabelle 3.7.1-29: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser<br />

(Grundwasser) – Vorvergleich 1.b ............................................................. 285<br />

Tabelle 3.7.1-30: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser<br />

(Oberflächengewässer) – Vorvergleich 1.b ................................................ 287<br />

Tabelle 3.7.1-31: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Wasser (Grundwasser<br />

und Oberflächengewässer) ....................................................................... 288<br />

Tabelle 3.7.1-32: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Klima / Luft ........................... 288<br />

Tabelle 3.7.1-33: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Landschaft –<br />

Vorvergleich 1.b ........................................................................................ 290<br />

Tabelle 3.7.1-34: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Landschaft ............................ 292<br />

Tabelle 3.7.1-35: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgüter Kultur-<br />

und sonstige Sachgüter – Vorvergleich 1.b ............................................... 293<br />

Tabelle 3.7.1-36: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter .................................................................................................. 295<br />

Tabelle 3.7.1-37: Gesamtmatrix zur Ermittlung <strong>der</strong> Vorzugsvariante – Vorvergleich 1.b. .... 296<br />

Tabelle 3.7.1-38: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen,<br />

einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen) – Vorvergleich 1.c ........ 299<br />

Tabelle 3.7.1-39: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen,<br />

einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Erholen) – Vorvergleich 1.c ......... 300<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-40: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Menschen, einschl. <strong>der</strong><br />

menschlichen Gesundheit (Wohnen und Erholen) .................................. 302<br />

Tabelle 3.7.1-41: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Tiere und<br />

biologische Vielfalt – Vorvergleich 1.c ....................................................... 304<br />

Tabelle 3.7.1-42: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Tiere und biologische<br />

Vielfalt ....................................................................................................... 309<br />

Tabelle 3.7.1-43: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Pflanzen –<br />

Vorvergleich 1.c ........................................................................................ 310<br />

Tabelle 3.7.1-44: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Pflanzen ............................... 311<br />

Tabelle 3.7.1-45: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Boden –<br />

Vorvergleich 1.c ........................................................................................ 312<br />

Tabelle 3.7.1-46: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Boden ................................... 313<br />

Tabelle 3.7.1-47: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser<br />

(Grundwasser) – Vorvergleich 1.c ............................................................. 314<br />

Tabelle 3.7.1-48: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser<br />

(Oberflächengewässer) – Vorvergleich 1.c ................................................ 316<br />

Tabelle 3.7.1-49: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Wasser (Grundwasser<br />

und Oberflächengewässer) ....................................................................... 317<br />

Tabelle 3.7.1-50: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Klima / Luft ........................... 317<br />

Tabelle 3.7.1-51: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Landschaft –<br />

Vorvergleich 1.c ........................................................................................ 319<br />

Tabelle 3.7.1-52: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Landschaft ............................ 321<br />

Tabelle 3.7.1-53: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgüter Kultur-<br />

und sonstige Sachgüter – Vorvergleich 1.c ............................................... 322<br />

Tabelle 3.7.1-54: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter .................................................................................................. 324<br />

Tabelle 3.7.1-55: Gesamtmatrix zur Ermittlung <strong>der</strong> Vorzugsvariante – Vorvergleich 1.c. .... 325<br />

Tabelle 3.7.1-56: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen,<br />

einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen) – Vorvergleich 1.d ........ 328<br />

Tabelle 3.7.1-57: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen,<br />

einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Erholen) – Vorvergleich 1.d ......... 329<br />

Tabelle 3.7.1-58: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Menschen, einschl. <strong>der</strong><br />

menschlichen Gesundheit (Wohnen und Erholung) ................................ 331<br />

Tabelle 3.7.1-59: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Tiere und<br />

biologische Vielfalt – Vorvergleich 1.d ....................................................... 333<br />

Tabelle 3.7.1-60: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Tiere und biologische<br />

Vielfalt ....................................................................................................... 338<br />

Tabelle 3.7.1-61: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Pflanzen –<br />

Vorvergleich 1.d ........................................................................................ 339<br />

Tabelle 3.7.1-62: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Pflanzen ............................... 340<br />

Tabelle 3.7.1-63: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Boden –<br />

Vorvergleich 1.d ........................................................................................ 341<br />

Tabelle 3.7.1-64: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Boden ................................... 342<br />

Tabelle 3.7.1-65: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser<br />

(Grundwasser) – Vorvergleich 1.d ............................................................. 343<br />

Tabelle 3.7.1-66: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser<br />

(Oberflächengewässer) – Vorvergleich 1.d ................................................ 345<br />

Tabelle 3.7.1-67: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Wasser (Grundwasser<br />

und Oberflächengewässer) ....................................................................... 346<br />

Tabelle 3.7.1-68: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Klima / Luft ........................... 346<br />

Tabelle 3.7.1-69: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Landschaft –<br />

Vorvergleich 1.d ........................................................................................ 348<br />

Tabelle 3.7.1-70: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Landschaft ............................ 350<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-71: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgüter Kultur-<br />

und sonstige Sachgüter – Vorvergleich 1.d ............................................... 351<br />

Tabelle 3.7.1-72: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter .................................................................................................. 353<br />

Tabelle 3.7.1-73: Gesamtmatrix zur Ermittlung <strong>der</strong> Vorzugsvariante – Vorvergleich 1.d. .... 354<br />

Tabelle 3.7.1-74: Zeichenerklärung für Zwischenvergleichstabellen ................................... 355<br />

Tabelle 3.7.1-75: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen,<br />

einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen) – Zwischen-<br />

vergleich 1.e .............................................................................................. 358<br />

Tabelle 3.7.1-76: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen,<br />

einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Erholen) – Zwischen-<br />

vergleich 1.e .............................................................................................. 359<br />

Tabelle 3.7.1-77: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Menschen, einschl. <strong>der</strong><br />

menschlichen Gesundheit (Wohnen und Erholung) ................................. 361<br />

Tabelle 3.7.1-78: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Tiere und<br />

biologische Vielfalt – Zwischenvergleich 1.e .............................................. 363<br />

Tabelle 3.7.1-79: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Tiere und biologische<br />

Vielfalt ....................................................................................................... 369<br />

Tabelle 3.7.1-80: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Pflanzen –<br />

Zwischenvergleich 1.e ............................................................................... 370<br />

Tabelle 3.7.1-81: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Pflanzen ............................... 371<br />

Tabelle 3.7.1-82: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Boden –<br />

Zwischenvergleich 1.e ............................................................................... 372<br />

Tabelle 3.7.1-83: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Boden ................................... 373<br />

Tabelle 3.7.1-84: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser<br />

(Grundwasser) – Zwischenvergleich 1.e .................................................... 375<br />

Tabelle 3.7.1-85: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser<br />

(Oberflächengewässer) – Zwischenvergleich 1.e ...................................... 377<br />

Tabelle 3.7.1-86: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Wasser (Grundwasser<br />

und Oberflächengewässer) ....................................................................... 378<br />

Tabelle 3.7.1-87: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Klima / Luft ........................... 378<br />

Tabelle 3.7.1-88: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Landschaft –<br />

Zwischenvergleich 1.e ............................................................................... 380<br />

Tabelle 3.7.1-89: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Landschaft ............................ 382<br />

Tabelle 3.7.1-90: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgüter Kultur-<br />

und sonstige Sachgüter – Zwischenvergleich 1.e ...................................... 383<br />

Tabelle 3.7.1-91: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter .................................................................................................. 386<br />

Tabelle 3.7.1-92: Gesamtmatrix zur Ermittlung <strong>der</strong> Vorzugsvariante – Zwischen-<br />

vergleich 1.e. ............................................................................................. 388<br />

Tabelle 3.7.1-93: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen,<br />

einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen) – Zwischen-<br />

vergleich 1.f ............................................................................................... 392<br />

Tabelle 3.7.1-94 Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen,<br />

einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Erholen) – Vorvergleich 1.c ......... 393<br />

Tabelle 3.7.1-95: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Menschen, einschl. <strong>der</strong><br />

menschlichen Gesundheit (Wohnen und Erholen) ..................................... 395<br />

Tabelle 3.7.1-96: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Tiere und<br />

biologische Vielfalt – Zwischenvergleich 1.f ............................................... 397<br />

Tabelle 3.7.1-97: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Tiere und biologische<br />

Vielfalt ....................................................................................................... 403<br />

Tabelle 3.7.1-98: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Pflanzen –<br />

Zwischenvergleich 1.f ................................................................................ 404<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-99: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Pflanzen ............................... 405<br />

Tabelle 3.7.1-100: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Boden –<br />

Zwischenvergleich 1.f ................................................................................ 406<br />

Tabelle 3.7.1-101: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Boden ................................. 407<br />

Tabelle 3.7.1-102: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser<br />

(Grundwasser) – Zwischenvergleich 1.f ..................................................... 408<br />

Tabelle 3.7.1-103: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser<br />

(Oberflächengewässer) – Zwischenvergleich 1.f ....................................... 410<br />

Tabelle 3.7.1-104: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Wasser (Grundwasser<br />

und Oberflächengewässer) ....................................................................... 411<br />

Tabelle 3.7.1- 105: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Klima / Luft ........................ 411<br />

Tabelle 3.7.1-106: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Landschaft –<br />

Zwischenvergleich 1.f ................................................................................ 413<br />

Tabelle 3.7.1-107: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Landschaft .......................... 415<br />

Tabelle 3.7.1-108: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgüter Kultur-<br />

und sonstige Sachgüter – Zwischenvergleich 1.f ....................................... 416<br />

Tabelle 3.7.1-109: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter .................................................................................................. 419<br />

Tabelle 3.7.1-110: Gesamtmatrix zur Ermittlung <strong>der</strong> Vorzugsvariante – Zwischen-<br />

vergleich 1.f. .............................................................................................. 420<br />

Tabelle 3.7.1-111: Zeichenerklärung für Hauptvergleichstabellen ...................................... 421<br />

Tabelle 3.7.1-112 : Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen, einschl.<br />

<strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen) – Hauptvergleich Abschnitt 1 .............................. 427<br />

Tabelle 3.7.1-113: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen,<br />

einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Erholen) Hauptvergleich<br />

Abschnitt 1 ................................................................................................ 429<br />

Tabelle 3.7.1-114: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Menschen, einschl. <strong>der</strong><br />

menschlichen Gesundheit (Wohnen und Erholen) ..................................... 432<br />

Tabelle 3.7.1-115: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Tiere und<br />

biologische Vielfalt – Hauptvergleich Abschnitt 1 ....................................... 436<br />

Tabelle 3.7.1-116: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Tiere und biologische<br />

Vielfalt ....................................................................................................... 448<br />

Tabelle 3.7.1-117: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Pflanzen –<br />

Hauptvergleich Abschnitt 1 ........................................................................ 449<br />

Tabelle 3.7.1-118: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Pflanzen ............................. 451<br />

Tabelle 3.7.1-119: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Boden –<br />

Hauptvergleich Abschnitt 1 ........................................................................ 452<br />

Tabelle 3.7.1-120: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Boden ................................. 454<br />

Tabelle 3.7.1-121: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser<br />

(Grundwasser) – Hauptvergleich Abschnitt 1............................................. 458<br />

Tabelle 3.7.1-122: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser<br />

(Oberflächengewässer) – Hauptvergleich Abschnitt 1 ............................... 463<br />

Tabelle 3.7.1-123: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Wasser (Grundwasser<br />

und Oberflächengewässer) ....................................................................... 465<br />

Tabelle 3.7.1-124: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Klima / Luft ......................... 465<br />

Tabelle 3.7.1-125: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Landschaft –<br />

Hauptvergleich Abschnitt 1 ........................................................................ 468<br />

Tabelle 3.7.1-126: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Landschaft .......................... 473<br />

Tabelle 3.7.1-127: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgüter Kultur-<br />

und sonstige Sachgüter – Hauptvergleich Abschnitt 1 ............................... 474<br />

Tabelle 3.7.1-128: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter .................................................................................................. 478<br />

Tabelle 3.7.1-129: Gesamtmatrix zur Ermittlung <strong>der</strong> Vorzugsvariante – Hauptvergleich<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Prüfstück DF 10/12


Abschnitt 1 ................................................................................................ 480<br />

Tabelle 3.7.2-1: Zeichenerklärung Auswirkungstabellen ..................................................... 481<br />

Tabelle 3.7.2-2: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen,<br />

einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen) ...................................... 482<br />

Tabelle 3.7.2-3: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen,<br />

einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Erholen)<br />

Streckenabschnitt 1A.6 ............................................................................. 483<br />

Tabelle 3.7.2-4: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Tiere und<br />

biologische Vielfalt – Streckenabschnitt 1A.6 ............................................ 485<br />

Tabelle 3.7.2-5: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Pflanzen –<br />

Streckenabschnitt 1A.6 ............................................................................. 488<br />

Tabelle 3.7.2-6: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Boden –<br />

Abschnitt 2, Streckenabschnitt 1A.6 .......................................................... 489<br />

Tabelle 3.7.2-7 Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser<br />

(Grundwasser) – Abschnitt 2, Streckenabschnitt 1A.6 ............................... 490<br />

Tabelle 3.7.2-8: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser<br />

(Oberflächengewässer) – Abschnitt 2, Streckenabschnitt 1A.6 ................. 491<br />

Tabelle 3.7.2-9: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Landschaft –<br />

Abschnitt 2, Streckenabschnitt 1A.6 ........................................................ 493<br />

Tabelle 3.7.2-10: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Kultur- und<br />

sonstige Sachgüter – Abschnitt 2, Streckenabschnitt 1A.6 ........................ 494<br />

Tabelle 3.7.2-11: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen,<br />

einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen) Streckenabschnitt<br />

1A.6.1........................................................................................................ 499<br />

Tabelle 3.7.2-12: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen,<br />

einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Erholen) Streckenabschnitt<br />

1A.6.1........................................................................................................ 500<br />

Tabelle 3.7.2-13: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Tiere und<br />

biologische Vielfalt – Streckenabschnitt 1A6.1 .......................................... 501<br />

Tabelle 3.7.2-14: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Pflanzen –<br />

Streckenabschnitt 1A6.1 ........................................................................... 503<br />

Tabelle 3.7.2-15: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Boden –<br />

Abschnitt 2, Streckenabschnitt 1A.6.1 ....................................................... 504<br />

Tabelle 3.7.2-16: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser<br />

(Grundwasser) – Abschnitt 2, Streckenabschnitt 1A.6.1 ............................ 505<br />

Tabelle 3.7.2-17: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser<br />

(Oberflächengewässer) – Abschnitt 2, Streckenabschnitt 1A.6.1 ............... 506<br />

Tabelle 3.7.2-18: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Landschaft –<br />

Abschnitt 2, Streckenabschnitt 1A.6.1 ....................................................... 507<br />

Tabelle 3.7.2-19: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Kultur- und<br />

sonstige Sachgüter – Abschnitt 2, Streckenabschnitt 1A.6.1 ..................... 508<br />

Tabelle 3.7.3-1: Zeichenerklärung für die Hauptvergleichstabellen ..................................... 510<br />

Tabelle 3.7.3-2: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen,<br />

einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen) ...................................... 513<br />

Tabelle 3.7.3-3: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen,<br />

einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Erholen) ....................................... 515<br />

Tabelle 3.7.3-4: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Menschen, einschl. <strong>der</strong><br />

menschlichen Gesundheit (Wohnen und Erholung) ................................... 517<br />

Tabelle 3.7.3-5: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Tiere und<br />

biologische Vielfalt..................................................................................... 520<br />

Tabelle 3.7.3-6: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Tiere und biologische<br />

Vielfalt ....................................................................................................... 528<br />

Tabelle 3.7.3-7: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Pflanzen ............... 529<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.3-8: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Pflanzen .................................. 530<br />

Tabelle 3.7.3-9: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Boden .................. 531<br />

Tabelle 3.7.3-10: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Boden ................................... 533<br />

Tabelle 3.7.3-11: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser<br />

(Grundwasser) .......................................................................................... 535<br />

Tabelle 3.7.3-12: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser<br />

(Oberflächengewässer) ............................................................................. 537<br />

Tabelle 3.7.3-13: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Wasser (Grundwasser<br />

und Oberflächengewässer) ....................................................................... 538<br />

Tabelle 3.7.3-14: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Klima / Luft ........................... 538<br />

Tabelle 3.7.3-15: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Landschaft ......... 541<br />

Tabelle 3.7.3-16: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Landschaft ............................ 544<br />

Tabelle 3.7.3-17: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgüter Kultur-<br />

und sonstige Sachgüter ............................................................................. 545<br />

Tabelle 3.7.3-18: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter .................................................................................................. 549<br />

Tabelle 3.7.3-19: Gesamtmatrix zur Ermittlung <strong>der</strong> Vorzugsvariante. ................................. 551<br />

Tabelle 3.7.4-1: Zeichenerklärung für Vorvergleichstabellen .............................................. 552<br />

Tabelle 3.7.4-2: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen,<br />

einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen) – Vorvergleich 4.a ........ 555<br />

Tabelle 3.7.4-3: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen,<br />

einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Erholen) – Vorvergleich 4.a ......... 556<br />

Tabelle 3.7.4-4: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Menschen, einschl. <strong>der</strong><br />

menschlichen Gesundheit (Wohnen und Erholung) ................................... 558<br />

Tabelle 3.7.4-5: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Tiere und<br />

biologische Vielfalt – Vorvergleich 4.a ....................................................... 560<br />

Tabelle 3.7.4-6: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Tiere und biologische<br />

Vielfalt ....................................................................................................... 565<br />

Tabelle 3.7.4-7: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Pflanzen –<br />

Vorvergleich 4.a ........................................................................................ 566<br />

Tabelle 3.7.4-8: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Pflanzen ................................. 567<br />

Tabelle 3.7.4-9: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Boden –<br />

Vorvergleich 4.a ........................................................................................ 568<br />

Tabelle 3.7.4-10: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Boden ................................... 569<br />

Tabelle 3.7.4-11: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser<br />

(Grundwasser) – Vorvergleich 4.a ............................................................. 570<br />

Tabelle 3.7.4-12: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser<br />

(Oberflächengewässer) – Vorvergleich 4.a ................................................ 572<br />

Tabelle 3.7.4-13: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Wasser (Grundwasser<br />

und Oberflächengewässer) ....................................................................... 573<br />

Tabelle 3.7.4-14: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Klima / Luft ........................... 573<br />

Tabelle 3.7.4-15: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Landschaft –<br />

Vorvergleich 4.a ........................................................................................ 575<br />

Tabelle 3.7.4-16: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Landschaft ............................ 577<br />

Tabelle 3.7.4-17: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgüter Kultur-<br />

und sonstige Sachgüter – Vorvergleich 4.a ............................................... 578<br />

Tabelle 3.7.4-18: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter .................................................................................................. 580<br />

Tabelle 3.7.4-19: Gesamtmatrix zur Ermittlung <strong>der</strong> Vorzugsvariante – Vorvergleich 4.a ..... 582<br />

Tabelle 3.7.4-20: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen,<br />

einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen) – Zwischen-<br />

vergleich 4.b .............................................................................................. 586<br />

Tabelle 3.7.4-21: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen,<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Prüfstück DF 10/12


einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Erholen) – Zwischen-<br />

vergleich 4.b .............................................................................................. 587<br />

Tabelle 3.7.4-22: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Menschen, einschl. <strong>der</strong><br />

menschlichen Gesundheit (Wohnen und Erholung) ................................ 589<br />

Tabelle 3.7.4-23: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Tiere und<br />

biologische Vielfalt – Zwischenvergleich 4.b .............................................. 592<br />

Tabelle 3.7.4-24: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Tiere und biologische<br />

Vielfalt ....................................................................................................... 599<br />

Tabelle 3.7.4-25: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Pflanzen –<br />

Zwischenvergleich 4.b ............................................................................... 600<br />

Tabelle 3.7.4-26: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Pflanzen ............................... 601<br />

Tabelle 3.7.4-27: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Boden –<br />

Zwischenvergleich 4.b ............................................................................... 602<br />

Tabelle 3.7.4-28: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Boden ................................... 603<br />

Tabelle 3.7.4-29: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser<br />

(Grundwasser) – Zwischenvergleich 4.b .................................................... 605<br />

Tabelle 3.7.4-30: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser<br />

(Oberflächengewässer) – Zwischenvergleich 4.b ...................................... 607<br />

Tabelle 3.7.4-31: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Wasser (Grundwasser<br />

und Oberflächengewässer) ....................................................................... 608<br />

Tabelle 3.7.4-32: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Klima / Luft ........................... 608<br />

Tabelle 3.7.4-33: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Landschaft –<br />

Zwischenvergleich 4.b ............................................................................... 610<br />

Tabelle 3.7.4-34: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Landschaft ............................ 612<br />

Tabelle 3.7.4-35: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgüter Kultur-<br />

und sonstige Sachgüter – Zwischenvergleich 4.b ...................................... 613<br />

Tabelle 3.7.4-36: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter .................................................................................................. 616<br />

Tabelle 3.7.4-37: Gesamtmatrix zur Ermittlung <strong>der</strong> Vorzugsvariante – Zwischen-<br />

vergleich 4.b .............................................................................................. 618<br />

Tabelle 3.7.4-38: Zeichenerklärung für Vorvergleichstabellen ............................................ 619<br />

Tabelle 3.7.4-39: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen,<br />

einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen) – Zwischen-<br />

vergleich 4.c .............................................................................................. 622<br />

Tabelle 3.7.4-40: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen,<br />

einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Erholen) – Zwischen-<br />

vergleich 4.c .............................................................................................. 623<br />

Tabelle 3.7.4-41: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Menschen, einschl.<br />

<strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen und Erholung) ............................. 625<br />

Tabelle 3.7.4-42: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Tiere und<br />

biologische Vielfalt – Zwischenvergleich 4.c .............................................. 627<br />

Tabelle 3.7.4-43: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Tiere und biologische<br />

Vielfalt ....................................................................................................... 633<br />

Tabelle 3.7.4-44: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Pflanzen –<br />

Zwischenvergleich 4.c ............................................................................... 634<br />

Tabelle 3.7.4-45: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Pflanzen ............................... 635<br />

Tabelle 3.7.4-46: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Boden –<br />

Zwischenvergleich 4.c ............................................................................... 636<br />

Tabelle 3.7.4-47: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Boden ................................... 637<br />

Tabelle 3.7.4-48: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser<br />

(Grundwasser) – Zwischenvergleich 4.c .................................................... 638<br />

Tabelle 3.7.4-49: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser<br />

(Oberflächengewässer) – Zwischenvergleich 4.c ...................................... 640<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-50: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Wasser (Grundwasser<br />

und Oberflächengewässer) ....................................................................... 641<br />

Tabelle 3.7.4-51: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Klima / Luft ........................... 641<br />

Tabelle 3.7.4-52: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut<br />

Landschaft – Zwischenvergleich 4.c .......................................................... 643<br />

Tabelle 3.7.4-53: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Landschaft ............................ 645<br />

Tabelle 3.7.4-54: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgüter Kultur-<br />

und sonstige Sachgüter – Zwischenvergleich 4.c ...................................... 646<br />

Tabelle 3.7.4-55: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter .................................................................................................. 649<br />

Tabelle 3.7.4-56: Gesamtmatrix zur Ermittlung <strong>der</strong> Vorzugsvariante –<br />

Zwischenvergleich 4.c ............................................................................... 651<br />

Tabelle 3.7.4-57: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen,<br />

einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen) – Hauptvergleich<br />

Abschnitt 4 ................................................................................................ 655<br />

Tabelle 3.7.4-58: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen,<br />

einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Erholen) – Hauptvergleich<br />

Abschnitt 4 ................................................................................................ 656<br />

Tabelle 3.7.4-59: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Menschen, einschl.<br />

<strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen und Erholen) ............................... 658<br />

Tabelle 3.7.4-60: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Tiere und<br />

biologische Vielfalt – Hauptvergleich Abschnitt 4 ....................................... 661<br />

Tabelle 3.7.4-61: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Tiere und biologische<br />

Vielfalt ....................................................................................................... 668<br />

Tabelle 3.7.4-62: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Pflanzen –<br />

Hauptvergleich Abschnitt 4 ........................................................................ 669<br />

Tabelle 3.7.4-63: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Pflanzen ............................... 670<br />

Tabelle 3.7.4-64: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Boden –<br />

Hauptvergleich Abschnitt 4 ........................................................................ 671<br />

Tabelle 3.7.4-65: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Boden ................................... 672<br />

Tabelle 3.7.4-66: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser<br />

(Grundwasser) – Hauptvergleich Abschnitt 4............................................. 674<br />

Tabelle 3.7.4-67: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser<br />

(Oberflächengewässer) – Hauptvergleich Abschnitt 4 ............................... 677<br />

Tabelle 3.7.4-68: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Wasser (Grundwasser<br />

und Oberflächengewässer) ....................................................................... 678<br />

Tabelle 3.7.4-69: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Klima / Luft ........................... 678<br />

Tabelle 3.7.4-70: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut<br />

Landschaft – Hauptvergleich Abschnitt 4 ................................................... 681<br />

Tabelle 3.7.4-71: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Landschaft ............................ 684<br />

Tabelle 3.7.4-72: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgüter Kultur-<br />

und sonstige Sachgüter – Hauptvergleich Abschnitt 4 ............................... 685<br />

Tabelle 3.7.4-73: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter .................................................................................................. 689<br />

Tabelle 3.7.4-74: Gesamtmatrix zur Ermittlung <strong>der</strong> Vorzugsvariante –<br />

Hauptvergleich Abschnitt 4. ....................................................................... 691<br />

Tabelle 3.7.4-75: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen,<br />

einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Erholen) – Strecken-<br />

abschnitt 1A.6 ........................................................................................... 693<br />

Tabelle 3.7.4-76: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Tiere und<br />

biologische Vielfalt – Streckenabschnitt 1A.9 ......................................... 694<br />

Tabelle 3.7.4-77: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Pflanzen –<br />

Streckenabschnitt 1A.9 ............................................................................. 696<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-78: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Boden –<br />

Abschnitt 4, Streckenabschnitt 1A.9 .......................................................... 697<br />

Tabelle 3.7.4-79: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser<br />

(Grundwasser) – Abschnitt 4, Streckenabschnitt 1A.9 ............................... 698<br />

Tabelle 3.7.4-80: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser<br />

(Oberflächengewässer) – Abschnitt 4, Streckenabschnitt 1A.9 ................. 699<br />

Tabelle 3.7.4-81: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Landschaft,<br />

Streckenabschnitt 1A.9 ............................................................................. 700<br />

Tabelle 3.7.4-82: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Kultur- und<br />

sonstige Sachgüter , Streckenabschnitt 1A.9 ............................................ 701<br />

Tabelle 3.8-1: Ergebnisse für Planvariante, Anzahl <strong>der</strong> Geschosse mit<br />

Überschreitungen <strong>der</strong> Immissionsgrenzwerte und<br />

Orientierungswerte nachts (LAIRM CONSULT, 2012a) ............................... 709<br />

Tabelle 3.8-2: Maximale Gesamtbelastungen in Abschnitt 5<br />

(LAIRM CONSULT, 2012a) .......................................................................... 710<br />

Tabelle 3.9-1: Eingriffsermittlung Abschnitt 1 ................................................................... 723<br />

Tabelle 3.9-2: Eingriffsermittlung Abschnitt 2 ................................................................... 724<br />

Tabelle 3.9-3: Eingriffsermittlung Abschnitt 3 ................................................................... 725<br />

Tabelle 3.9-4: Eingriffsermittlung Abschnitt 4 ................................................................... 726<br />

Tabelle 3.9-5: Eingriffsermittlung Abschnitt 5 ................................................................... 727<br />

Tabelle 3.9-6: Flächige und lineare Ermittlung des Eingriffs für die Vorvergleiche in den<br />

Abschnitten 1 und 4 ................................................................................... 728<br />

Tabelle 3.9-7: Flächige Ermittlung des Eingriffs für die Zwischenvergleiche in den<br />

Abschnitten 1 und 4 ................................................................................... 729<br />

Tabelle 3.9-8: Lineare Ermittlung des Eingriffs für die Zwischenvergleiche in den<br />

Abschnitten 1 und 4 ................................................................................... 730<br />

Tabelle 3.9-9: Flächige Ermittlung des Eingriffs für die Hauptvergleiche in den<br />

Abschnitten 1, 3 und 4 ............................................................................... 731<br />

Tabelle 3.9-10: Lineare Ermittlung des Eingriffs für die Hauptvergleiche in den<br />

Abschnitten 1, 3 und 4 ............................................................................... 732<br />

Tabelle 3.9-11: Flächige und lineare Ermittlung des Eingriffs für die Streckenabschnitte<br />

in den Abschnitten 2 und 4 für die kein Variantenvergleich erfolgt ............. 733<br />

Tabelle 4.2 1: Betroffenheit raumordnerischer Belange durch das Vorhaben .................. 738<br />

Tabelle 4.3 1: Zentrale Orte mit Einzugsbereichen und prognostizierter<br />

Nachfrageentwicklung je Variante ............................................................. 745<br />

Tabelle 4.3 2: Haltestellen außerhalb <strong>der</strong> Ortschaften ..................................................... 748<br />

Tabelle 4.3 3: Querungslängen <strong>der</strong> Grünzüge ................................................................. 752<br />

Tabelle 4.3 4: Variantenvergleich: Zerschneidung von Grünzügen .................................. 757<br />

Tabelle 4.3 5: Naturerlebnisräume ................................................................................... 761<br />

Tabelle 4.3 6: Anerkannte Kur- und Erholungsorte im Untersuchungsraum ..................... 761<br />

Tabelle 4.3 7: Betroffenheit <strong>der</strong> einzelnen touristisch relevanten Räume ......................... 762<br />

Tabelle 4.3 8: Aus touristischer Sicht vorzuziehende Variante ......................................... 764<br />

Tabelle 4.3 9: Ehemalige Erholungswäl<strong>der</strong> im Untersuchungsraum ................................ 773<br />

Tabelle 4.3 10: Querungslängen von Waldflächen ............................................................. 773<br />

Tabelle 4.3 11: Variantenvergleich: Zerschneidung von Waldflächen ................................ 775<br />

Tabelle 4.3 12: Bahnhof/Haltepunkte und ihre prognostizierte Entwicklung ....................... 779<br />

Tabelle 4.3 13: Entwicklung <strong>der</strong> Ein- und Aussteiger je Bahnhof ....................................... 782<br />

Tabelle 4.3 14: Anzahl <strong>der</strong> Bahnübergänge pro Streckenabschnitt .................................... 785<br />

Tabelle 4.3 15: Bildungseinrichtungen im Untersuchungsraum .......................................... 792<br />

Tabelle 4.4 1: Übersicht <strong>der</strong> positiven und negativen Betroffenheiten <strong>der</strong> einzelnen<br />

Sachgebiete .............................................................................................. 805<br />

Tabelle 4.4 2: Übergeordnete Gesamtbewertung <strong>der</strong> Vorzugsvariante ........................... 810<br />

Tabelle 6.4-1: Prozentuale Kostengegenüberstellung Varianten 1A, X, A und E .............. 833<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 7.3-1: Trassenempfehlung / Vorzugsvarianten <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>gutachten .................. 835<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Prüfstück DF 10/12


1 Darstellung des Vorhabens<br />

1.1 Begründung des Vorhabens<br />

Am 3. September 2008 wurde zwischen dem Königreich Dänemark und <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

Deutschland ein Staatsvertrag zur Herstellung einer „<strong>Festen</strong> <strong>Fehmarnbeltquerung</strong>― (FBQ)<br />

geschlossen. Die Querung wird danach als eine kombinierte Straßen- und Schienenverbindung<br />

errichtet. In dem Staatsvertrag wurde festgeschrieben, dass die Bundesrepublik<br />

Deutschland für den Ausbau <strong>der</strong> deutschen <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> verantwortlich ist.<br />

Aus diesem Grund soll die vorhandene eingleisige Bahnstrecke Lübeck-Puttgarden (DB-<br />

Strecken-Nr. 1100) auf einer Länge von ca. 80 km um ein zweites Gleis erweitert, elektrifiziert<br />

und die Strecke auf 160 km/h ertüchtigt werden.<br />

Die Landesplanungsbehörde Schleswig-Holstein prüft die Raumverträglichkeit des Vorhabens<br />

<strong>der</strong> „<strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> <strong>Festen</strong> <strong>Fehmarnbeltquerung</strong>― in einem Raumordnungsverfahren<br />

auf <strong>der</strong> Grundlage von § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung<br />

mit § 1 <strong>der</strong> Raumordnungsverordnung und <strong>der</strong> §§ 14 ff. Landesplanungsgesetz<br />

Schleswig-Holstein (LaPlaG). Hierbei sind die raumbedeutsamen Auswirkungen <strong>der</strong> Planungen<br />

o<strong>der</strong> Maßnahmen unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen; insbeson<strong>der</strong>e werden<br />

die Übereinstimmung mit den Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> Raumordnung und die Abstimmung mit<br />

an<strong>der</strong>en raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen geprüft. Im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung<br />

<strong>der</strong> Antragsunterlagen für dieses Raumordnungsverfahrens hat <strong>der</strong> Vorhabenträger daher<br />

verschiedene Trassenvarianten untersucht und bewertet, um auf einer umfassenden Grundlage<br />

die Vorzugsvariante für die <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> zu erarbeiten. Die Antragsunterlagen<br />

schließen eine Raumverträglichkeitsuntersuchung, eine Umweltverträglichkeitsstudie<br />

sowie das Einholen externer Fachgutachten ein.<br />

Am 22. Juni 2010 wurde das Vorhaben zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens im<br />

Rahmen einer Antragskonferenz gemäß § 14a Abs. 1 S. 1 LaPlaG mit <strong>der</strong> DB Netz AG als<br />

Vorhabenträger und <strong>der</strong> von ihr mit <strong>der</strong> Planung beauftragten DB ProjektBau GmbH und den<br />

Trägern öffentlicher Belange erörtert. Nach Prüfung <strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Antragskonferenz<br />

sowie darüber hinaus schriftlich abgegebener Stellungnahmen wurden die Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />

die für die Durchführung des Raumordnungsverfahrens erfor<strong>der</strong>lichen Antragsunterlagen von<br />

<strong>der</strong> Landesplanungsbehörde Schleswig-Holstein festgelegt (LANDESREGIERUNG SCHLESWIG-<br />

HOLSTEIN, 2010).<br />

1.2 Projektbeschreibung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

lm Raumordnungsverfahren sind gemäß § 15 Abs. 1 ROG die raumbedeutsamen Auswirkungen<br />

<strong>der</strong> Planung unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Insbeson<strong>der</strong>e werden<br />

die Übereinstimmung mit den Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> Raumordnung und die Abstimmung mit<br />

an<strong>der</strong>en raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen geprüft. Für dieses Verfahren sind<br />

von dem Vorhabenträger mehrere Trassenalternativen in das Verfahren eingeführt worden.<br />

Gegenstand <strong>der</strong> Prüfung ist als eine Variante <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse mit nur wenigen<br />

Neubauabschnitten im Bereich des Neustädter Binnenwassers, da <strong>der</strong> dortige Damm<br />

nicht zweigleisig ausgebaut werden kann, sowie im Bereich <strong>der</strong> Stadt Oldenburg, wo die<br />

Strecke eine enge Kurve aufweist. Zudem existieren mehrere Neubauvarianten als<br />

Trassenalternativen, die u. a. von einem Startpunkt in Dänischburg ausgehen und im weiteren<br />

Verlauf die anliegenden Gemeinden weiträumig umfahren o<strong>der</strong> frühzeitig auf die West-<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 1<br />

Prüfstück DF 10/12


seite <strong>der</strong> Bundesautobahn (BAB) 1 verschwenken. Hinzu kommen abschnittsbezogen weitere<br />

Varianten, die sich daraus ergeben, dass die einzelnen Trassenabschnitte an sog. Trassen-kombinationspunkten<br />

(TKP) (siehe Kapitel 2.2) untereinan<strong>der</strong> kombiniert werden können.<br />

Somit sind die Bestandsstrecke 1A, die Trassenalternativen A, E und X sowie die folgenden<br />

Untervarianten Gegenstand <strong>der</strong> Prüfung:<br />

� die von den Gemeinden Göhl, Neukirchen, Heringsdorf, Großenbrode und <strong>der</strong> Stadt Oldenburg<br />

i.H. vorgeschlagene Untervariante für den nördlichen Bereich des Kreises<br />

Ostholstein,<br />

� eine Untervariante <strong>der</strong> Alternativtrasse X im Bereich <strong>der</strong> Gemeinde Timmendorfer Strand<br />

mit zwei Optionen zur Kreuzung <strong>der</strong> BAB 1,<br />

� eine Untervariante <strong>der</strong> Alternativtrasse X im Bereich <strong>der</strong> Gemeinde Beschendorf (Amt<br />

Lensahn), die bereits auf Höhe Groß Schlamin eine Heranführung <strong>der</strong> Schienentrasse<br />

an die A 1 vorsieht,<br />

� ein Stichgleis zur Anbindung <strong>der</strong> Stadt Neustadt i.H. (Ergänzung <strong>der</strong> Trasse X),<br />

� eine südöstliche Umfahrung <strong>der</strong> Ortschaft Ratekau (Untervariante <strong>der</strong> Variante 1A).<br />

1.3 Planungen Dritter<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Neben bestehenden und hinreichend konkreten kommunalen Begleitplanungen im Untersuchungsraum<br />

werden folgende Planungen Dritter mit hinreichend verfestigtem Planungsstand<br />

bei <strong>der</strong> Betrachtung des Untersuchungsraumes berücksichtigt:<br />

� Ausbau <strong>der</strong> Bundesstraße (B) 207 (E 47)<br />

� Geplant ist <strong>der</strong> Ausbau zu einer vierstreifigen Bundesstraße zwischen Heiligenhafen-Ost<br />

ab dem Anschluss an die B 501 und Puttgarden<br />

� Bau einer Hochspannungsleitung <strong>der</strong> EON-Hanse „110-kV-Leitung Lübeck-Göhl“<br />

Von Lübeck bis Scharbeutz ist ein ca. 17 km langer Neubau geplant. Für diesen Neubau<br />

einer Hochspannungsfreileitung erfolgt eine Variantenprüfung in einem ROV. Zwischen<br />

Scharbeutz und Göhl erfolgt ein ca. 33 km langer Ersatzneubau in vorhandener<br />

Trassenlage.<br />

� Bau einer 380-kV-Höchstspannungsleitung <strong>der</strong> TenneT TSO GmbH<br />

Die TenneT TSO GmbH plant im Rahmen des Ausbaus des Übertragungsnetzes in<br />

Schleswig-Holstein u.a. den Bau einer sog. Ostküstenleitung’ als 380-kV-<br />

Höchstspannungsleitung. Im Rahmen einer Trassenvoruntersuchung wurden bislang eine<br />

Raumanalyse durchgeführt sowie Aussagen zum Raumwi<strong>der</strong>stand getroffen. Damit<br />

befindet sich das Vorhaben <strong>der</strong>zeit noch in einem frühen Stadium <strong>der</strong> Vorbereitung <strong>der</strong><br />

weiteren Planungsprozesse und insbeson<strong>der</strong>e später noch durchzuführen<strong>der</strong> Raumordnungs-<br />

und Planfeststellungsverfahren. Derzeit ist nach dem Kenntnisstand dem Vorhabenträger<br />

davon auszugehen, dass dieses Projekt nicht mit einer beson<strong>der</strong>en zeitlichen<br />

Priorität verfolgt wird. Nach Auskunft <strong>der</strong> TenneT TSO GmbH sollen zunächst die Planungen<br />

für die sog. „‚Westküstenleitung― vorangetrieben werden, um einen geordneten<br />

Energieabfluss von den Off-Shore-Anlagen zu gewährleisten. Damit verzögert sich die<br />

weitere Planung <strong>der</strong> ‚Ostküstenleitung’ (TenneT TSO GmbH).<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 2<br />

Prüfstück DF 10/12


Ungeachtet dessen verpflichtet sich <strong>der</strong> Vorhabenträger, mit dem Energieleitungsunternehmen<br />

in Kontakt zu bleiben und sich bei dem Bekanntwerden von konkreten Planungen<br />

über die technischen Erfor<strong>der</strong>nisse abzustimmen und einen Abgleich bei<strong>der</strong> Projekte<br />

vorzunehmen.<br />

1.4 Räumliche Ausgangslage / Beschreibung des Planungsraumes<br />

Das Untersuchungsgebiet des Raumordnungsverfahrens befindet sich im Kreis Ostholstein<br />

im Osten des Bundeslandes Schleswig-Holstein. Der Kreis grenzt an das nördliche Lübeck<br />

und schließt die Insel Fehmarn ein. Die folgenden Kommunen befinden sich ganz o<strong>der</strong> teilweise<br />

im Untersuchungsraum:<br />

Bad Schwartau, Lübeck, Neustadt i.H. und Oldenburg i.H., Fehmarn (Städte);<br />

Ratekau, Scharbeutz und Timmendorfer Strand (Amtfreie Gemeinden);<br />

Gemeinden Beschendorf, Damlos, Kabelhorst, Lensahn, Manhagen (Amt Lensahn);<br />

Gemeinden Altenkrempe, Schashagen und Sierksdorf (Amt Holstein-Mitte);<br />

Gemeinde Grömitz (Sitz Grömitz);<br />

Gemeinden Göhl, Gremersdorf, Großenbrode, Heringsdorf und Neukirchen i.H. (Amt Oldenburg-Land).<br />

1.5 Abgrenzung des Untersuchungsraums<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Zwischen Lübeck Hbf und dem Abzweig <strong>der</strong> beiden Strecken 1100 und 1110 (bis Bau-km<br />

105) ist bereits ein zweigleisiger Bahnkörper vorhanden. Die Planungen für diesen Abschnitt<br />

betreffen daher lediglich eisenbahntechnische Anpassungen im Bereich <strong>der</strong> vorhandenen<br />

Anlage. Die Planungen auf <strong>der</strong> Insel Fehmarn (ab Bau-km 172,5) sehen eine strikte Parallellage<br />

zur B 207 und die Nutzung <strong>der</strong> vorhandenen Eisenbahntrasse vor. Die Ausbaumaßnahmen<br />

in den genannten Bereichen werden daher nicht als raumordnungsrelevant eingestuft.<br />

Der Untersuchungsraum für das ROV erstreckt sich damit vom Abzweig <strong>der</strong> Strecken<br />

1100 und 1110 im Süden (nördlich <strong>der</strong> Trave) bis zum Fehmarnsund im Norden.<br />

Die Breite des Untersuchungsraums wurde schutzgutbezogen definiert. Abweichend vom<br />

EBA-Leitfaden 2010 (EISENBAHN-BUNDESAMT, 2010b) variiert <strong>der</strong> Untersuchungsraum in Bezug<br />

auf Tiere und Pflanzen mit einer Korridorbreite von ca. 200 m bis 2.000 m (vgl. LEGUAN,<br />

2012a/ Anlage 7). Für die Schutzgüter Boden, Wasser und Klima / Luft wurde die Korridorbereite<br />

ebenfalls abweichend vom EBA-Leitfaden erweitert und auf 2.000 m festgelegt. Dies ist<br />

mit <strong>der</strong> Darstellung im Maßstab 1.25.000 bzw. 1:50.000 begründet. Für das Schutzgut Wasser<br />

wurde als Entscheidungskriterium außerdem die Vergleichbarkeit bzw. Übereinstimmung<br />

mit dem Geohydrologischen Gutachten (INGENIEURGESELLSCHAFT DR. REINSCH, 2012) herangezogen,<br />

welches im Maßstab 1:50.000 angefertigt wurde. Die Untersuchungsraumbreiten<br />

für die Schutzgüter Menschen einschließlich <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (2.000 m), Kultur-<br />

und sonstige Sachgüter (400 m) sowie Landschaft (2.000 m) orientieren sich am EBA-<br />

Leitfaden. In <strong>der</strong> folgenden Tabelle sind die Regelbreiten <strong>der</strong> Untersuchungsräume schutzgutbezogen<br />

dargestellt.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 3<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Tabelle 1.5-1: Regelbreiten <strong>der</strong> Untersuchungsräume je Schutzgut<br />

Schutzgut Korridorbreite<br />

Menschen 2.000 m<br />

Tiere und Pflanzen 200 – 2.000m<br />

Boden 2.000 m<br />

Wasser 2.000 m<br />

Klima / Luft 2.000 m<br />

Landschaft 2.000 m<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter 400 m<br />

1.5.1 Beschreibung des Untersuchungsraumes<br />

Das zu untersuchende und eingangs dargestellte Gebiet befindet sich in <strong>der</strong> naturräumlichen<br />

Haupteinheit „Schleswig-Holsteinisches Hügelland― mit den Teilräumen „Lübecker Becken―,<br />

„Pönitzer Seenplatte―, „Oldenburger Graben―, „Süd-Ost Oldenburg― und „Nord-Oldenburg―.<br />

Moränen <strong>der</strong> Eisrandlagen umrahmen das flache und tief gelegene Lübecker Becken auf<br />

drei Seiten, mit dem Travetal als subglaziale Abflussrinne im Osten. Die „Pönitzer Seenplatte―<br />

ist durch zahlreiche kleinere Seen geprägt, die während des allmählichen Eisrückgangs<br />

als Zungenbecken entstanden.<br />

Die Naturräume „Oldenburger Graben― und „Nord-Oldenburg― liegen im Gebiet <strong>der</strong> ostholsteinischen<br />

Jungmoränenlandschaft. Kennzeichnend sind hier die weichselzeitlichen Grundmoränen,<br />

die ein welliges Relief aufweisen. Beim Oldenburger Graben handelt es sich um<br />

eine breite, durch Schmelzwasser entstandene Rinne. Auf den hier abgelagerten sandigkiesigen<br />

Sedimenten haben sich teils Nie<strong>der</strong>moorbiotope entwickelt.<br />

Im Naturraum „Nord-Oldenburg― haben sich überwiegend Parabraunerden und Pseudogleye<br />

entwickelt, die in tieferen Lagen mit Gley-Pseudogleyen und Pseudogley-Braunerden auftreten.<br />

Die küstenferneren Bereiche <strong>der</strong> Naturräume „Süd-Ost Oldenburg― und „Pönitzer Seenplatte―<br />

sind durch stärkere Oberflächenformung <strong>der</strong> kuppigen und welligen Moränen geprägt.<br />

Hier dominieren Parabraunerden bis Pseudogleye, in den Nie<strong>der</strong>ungen, wie auch im Oldenburger<br />

Graben, kommen dagegen Gleye und Nie<strong>der</strong>moore vor. Durch Überbauung im Bereich<br />

<strong>der</strong> Hansestadt Lübeck sind die Gley-Podsolen und Braunerden des „Lübecker Beckens―<br />

überprägt o<strong>der</strong> vollständig verän<strong>der</strong>t.<br />

Als bedeutsame Fließgewässer queren die Schwartau, die Lachsau, die Kremper Au und <strong>der</strong><br />

Oldenburger Graben die Trassenvarianten. Der südliche Bereich des Untersuchungsraumes<br />

liegt im Mündungsbereich <strong>der</strong> Trave. Beson<strong>der</strong>s das Gebiet <strong>der</strong> Pönitzer Seenplatte ist von<br />

zahlreichen Seen geprägt. Der ehemals trockengelegte Ruppersdorfer See wurde im Rahmen<br />

von Flurneuordnungsverfahren wie<strong>der</strong>hergestellt. Charakteristisch für das Landschaftsbild<br />

ist das durch die Grundmoränen <strong>der</strong> letzten Eiszeit leicht wellige Relief mit Höhen zwischen<br />

0 m und 45 m. Der gesamte Landschaftsraum wird größtenteils ackerbaulich genutzt,<br />

Hauptanbaupflanzen sind Weizen und Winterraps. Die anmoorigen, staunassen Nie<strong>der</strong>ungsbereiche<br />

des Oldenburger Grabens, die Nie<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Schwartau, Lachsau und <strong>der</strong><br />

Kremper Au werden vorwiegend als Grünland und zum Maisanbau genutzt. Der Untersuchungsraum<br />

verfügt über ein gut ausgebautes Straßenverkehrsnetz, wobei als wichtigste<br />

überregionale Straßenverbindungen die BAB 1 (Hamburg-Lübeck-Oldenburg i.H.) und die<br />

B 207 (Fehmarn-Heiligenhafen-Oldenburg i.H.) zu nennen sind (Anlage 3.2.1).<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 4<br />

Prüfstück DF 10/12


1.6 Vorgeschichte<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Die Geschichte <strong>der</strong> sogenannten „Vogelfluglinie― ist geprägt von den Bemühungen diesseits<br />

und jenseits <strong>der</strong> Ostsee auf kürzestem Wege von Skandinavien auf das europäische Festland<br />

zu gelangen.<br />

Die Verbindung trägt den Namen „Vogelfluglinie―, da sie im Wesentlichen <strong>der</strong> Flugroute <strong>der</strong><br />

Zugvögel zwischen Mitteleuropa und Skandinavien über Lolland und Fehmarn nach Süden<br />

folgt.<br />

Historisch betrachtet war die Route zwischen Lolland und <strong>der</strong> Insel Fehmarn und weiter bis<br />

zum holsteinischen Festland seit dem Mittelalter als Pilger- und Handelsweg Teil verschiedener<br />

Wegebeziehungen im Ostseeraum mit z.T. auch darüber hinaus gehen<strong>der</strong> Bedeutung.<br />

Die neuzeitliche Idee eines internationalen Eisenbahn- und Straßenverkehrs über die „Vogelfluglinie―<br />

wurde durch Planungen einer Brücke über den Fehmarnsund in den 1920er Jahren<br />

aufgegriffen, aber nicht realisiert. Ein 1941 zwischen Deutschland und Dänemark abgeschlossener<br />

Staatsvertrag zur Errichtung einer Bahn- und Straßenlinie über die „Vogelfluglinie―<br />

wurde aufgrund des Zweiten Weltkrieges nicht umgesetzt. Bereits begonnene Arbeiten<br />

wurden eingestellt. .<br />

Nachdem <strong>der</strong> seit 1951 wie<strong>der</strong> aufgenommene Fährverkehr zwischen Großenbrode und<br />

Gedser seine Kapazitätsgrenzen erreicht hatte, vereinbarten die Regierungen <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

Deutschland und das Königreich Dänemarks 1958 die Einrichtung einer Fährverbindung<br />

von Puttgarden nach Rødby Faerge. Nach Durchführung von Ausbaumaßnahmen einschließlich<br />

des Baus <strong>der</strong> Fehmarnsundbrücke wurde 1963 die „Vogelfluglinie― auch für den<br />

Schienenpersonen- und -güterverkehr eröffnet.<br />

Die neue Verbindung wurde bis 1977 von mehr als 40 Millionen Passagieren genutzt. Zu<br />

diesem Zeitpunkt waren bis zu fünf Schiffe gleichzeitig im Einsatz. Unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> vorhergehenden Strecke haben insgesamt 50 Millionen Menschen die „Vogelfluglinie―<br />

seit <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>inbetriebnahme von 1951 überquert. Für den Bahnverkehr ist die Route seit<br />

<strong>der</strong> Eröffnung von 1963 von beson<strong>der</strong>er Bedeutung. Vom Bahnhof Puttgarden aus fuhren die<br />

Züge nach West- und Südeuropa. Hinzu kommt, dass die „Vogelfluglinie― gegenüber an<strong>der</strong>en<br />

Linien ebenfalls über einen langen Zeitraum eine hohe Bedeutung für den Güterverkehr<br />

hatte. Allein im Jahr 1971 wurden rd. 170 Tsd. leere und beladene Güterwagen trajektiert.<br />

Mit <strong>der</strong> Inbetriebnahme <strong>der</strong> neuen „<strong>Festen</strong> Großenbeltquerung― im Jahre 1997 verschoben<br />

sich die Schienengüterverkehrsströme auf die sogenannte „Jütlandroute―. Der Güterverkehr<br />

auf <strong>der</strong> Vogelfluglinie wird aufgrund <strong>der</strong> für die Verladung auf Fährschiffe notwendigen, sehr<br />

zeit- und kostenaufwendigen Trennung und Verladung <strong>der</strong> Güterzüge auf die Fähren bzw.<br />

<strong>der</strong> nach Ankunft jeweils wie<strong>der</strong> notwendigen Zusammenstellung <strong>der</strong> Güterzüge eingestellt.<br />

Die Güterzüge nehmen seit 1997 stattdessen die ca. 160 km längere Fahrstrecke über den<br />

Großen Belt. Mit dem Ausbau <strong>der</strong> Strecken über den Kleinen und Großen Belt und über den<br />

Öresund wuchs insbeson<strong>der</strong>e in Dänemark und Schweden das Interesse, auch auf dem kürzesten<br />

Weg Mitteleuropa über die Ostsee durch eine feste Verbindung erreichen zu können.<br />

Die Eisenbahnverbindung zwischen Deutschland und Dänemark über den Fehmarnbelt gehört<br />

zudem nach dem Beschluss <strong>der</strong> EU-Kommission Nr. 661/2010/EU aufgrund ihrer Funktion<br />

als Verbindung zwischen den Metropolen Hamburg und Kopenhagen und <strong>der</strong> zusätzlichen<br />

Anbindung wichtiger europäischer Län<strong>der</strong> und Regionen zu den vorrangigen Projekten<br />

beim Ausbau des transeuropäischen Netzes (TEN-V Projekt 20). Diese vorrangigen Vorhaben<br />

sollen zur Beseitigung von Engpässen sowie zur Vervollständigung transeuropäischer<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 5<br />

Prüfstück DF 10/12


Hauptverkehrsachsen dienen. Sie sind demnach von potenziellem sozioökonomischem Nutzen<br />

und verbessern die Mobilität von Gütern und Personen zwischen den Mitgliedstaaten<br />

erheblich. Die Bezeichnung des TEN-V Projekts Nr. 20 lautet „Eisenbahnachse Fehmarnbelt―.<br />

Im 3. September 2008 wurde schließlich zwischen dem Königreich Dänemark und <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

<strong>der</strong> Staatsvertrag über den Bau <strong>der</strong> „<strong>Festen</strong> <strong>Fehmarnbeltquerung</strong>“ abgeschlossen,<br />

<strong>der</strong> auch den Ausbau <strong>der</strong> jeweiligen Straßen- und <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong>en.<br />

vorsieht. Dem Vertrag hat <strong>der</strong> Deutsche Bundestag durch Gesetz vom 17. Juli<br />

2009 zugestimmt.<br />

1.7 Antragsteller und Träger des Vorhabens<br />

Antragsteller für dieses Raumordnungsverfahren und Vorhabenträger ist die<br />

DB Netz AG<br />

Theodor-Heuss-Allee 7<br />

60486 Frankfurt am Main<br />

Die DB Netz AG ist als Eisenbahn des Bundes für die Schieneninfrastruktur verantwortlich.<br />

Zentrale Aufgabe ist es, mit einem substanziell hochwertigen Streckennetz die Grundlage für<br />

einen sicheren und zuverlässigen Bahnverkehr zu schaffen. Neben Betrieb und Instandhaltung<br />

zählen Investitionen in die bestehende Infrastruktur sowie in Neu- und Ausbaustrecken<br />

(NBS /ABS) zu den vorrangigen Tätigkeitsfel<strong>der</strong>n.<br />

Die DB Netz AG hat mit <strong>der</strong> Planung des Vorhabens die<br />

DB ProjektBau GmbH<br />

Caroline-Michaelis-Straße 5 – 11<br />

10115 Berlin<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

beauftragt, die ihrerseits Planungsaufträge an private Unternehmen vergibt. Die Gesamtprojektleitung<br />

erfolgt durch den Regionalbereich Nord <strong>der</strong> DB ProjektBau GmbH, Regionales<br />

Projektmanagement I.BV-N-P(V), Museumstraße 39, 22765 Hamburg.<br />

1.8 Rechtsgrundlagen und Gegenstand des Raumordnungsverfahrens<br />

Rechtliche Grundlage für die Durchführung des Raumordnungsverfahrens sind § 15 Raumordnungsgesetz<br />

des Bundes (ROG) und §§ 14 ff des Landesplanungsgesetzes Schleswig<br />

– Holstein (LaPlaG SH) i.V.m. § 1 <strong>der</strong> Raumordnungsverordnung (ROV).<br />

Gemäß § 14 Abs. 3 LaPlaG SH werden Vorhaben im Raumordnungsverfahren zu einem<br />

möglichst frühen Zeitpunkt unter überörtlichen Gesichtspunkten überprüft und dazu untereinan<strong>der</strong><br />

und mit den Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanung abgestimmt.<br />

Gemäß § 15 Abs. 1 ROG prüft die für Raumordnung zuständige Landesbehörde im Raumordnungsverfahren<br />

die Raumverträglichkeit des Vorhabens. Hierbei sind die raumbedeutsamen<br />

Auswirkungen <strong>der</strong> Planung o<strong>der</strong> Maßnahme unter überörtlichen Gesichtspunkten zu<br />

prüfen; insbeson<strong>der</strong>e werden die Übereinstimmung mit den Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> Raumordnung<br />

und die Abstimmung mit an<strong>der</strong>en raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen ge-<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 6<br />

Prüfstück DF 10/12


prüft. Gegenstand <strong>der</strong> Prüfung sind auch die vom Träger <strong>der</strong> Planung o<strong>der</strong> Maßnahme eingeführten<br />

Standort- o<strong>der</strong> Trassenalternativen.<br />

1.8.1 Raumverträglichkeit des Vorhabens<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Das Raumordnungsverfahren wird mit <strong>der</strong> landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen,<br />

die im positiven Fall die Vereinbarkeit o<strong>der</strong> bedingte Vereinbarkeit des Vorhabens bzw. <strong>der</strong><br />

durchgeführten Trassenalternativen mit den Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> Raumordnung feststellt.<br />

Im Falle einer festgestellten Unvereinbarkeit können durch die Landesplanungsbehörde<br />

Maßgaben festgesetzt werden, um eine bedingte Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Erfor<strong>der</strong>nissen<br />

<strong>der</strong> Raumordnung zu erreichen.<br />

1.8.2 Raumbedeutsame Auswirkungen des Vorhabens<br />

Zur Ermittlung <strong>der</strong> raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens schließt die Prüfung,<br />

neben <strong>der</strong> Übereinstimmung mit den Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> Raumordnung und <strong>der</strong> Abstimmung<br />

mit an<strong>der</strong>en raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, gemäß § 14 Abs. 3 PlanG SH<br />

insbeson<strong>der</strong>e auch die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> raumbedeutsamen<br />

Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser,<br />

Luft, Klima, Ökosysteme, Biotope und Landschaft einschließlich <strong>der</strong> jeweiligen Wechselwirkungen<br />

und Kultur- und sonstige Sachgüter entsprechend dem Planungsstand ein<br />

(raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung).<br />

Als Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung werden die Ziele, Grundsätze und sonstige Erfor<strong>der</strong>nisse<br />

<strong>der</strong> Raumordnung bezeichnet (§ 3 ROG):<br />

Ziele sind verbindliche Vorgaben von räumlich und sachlich bestimmten o<strong>der</strong> bestimmbaren<br />

Festlegungen in Form von Text o<strong>der</strong> Karten in Raumordnungsplänen. Diese Ziele sind bei<br />

<strong>der</strong> Aufstellung abschließend abgewogen worden und müssen daher in nachfolgenden Einzelentscheidungen<br />

beachtet werden.<br />

Grundsätze sind Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums als Vorgaben<br />

für nachfolgende Abwägungs- o<strong>der</strong> Ermessensentscheidungen; Grundsätze <strong>der</strong> Raumordnung<br />

können durch Gesetz o<strong>der</strong> als Festlegungen in einem Raumordnungsplan aufgestellt<br />

werden.<br />

Sonstige Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung sind insbeson<strong>der</strong>e noch nicht verbindlich festgestellte<br />

Ziele <strong>der</strong> Raumordnung sowie Ergebnisse an<strong>der</strong>er förmlicher landesplanerischer Verfahren.<br />

Sie müssen im Rahmen von Abwägungs- und Ermessensentscheidungen berücksichtigt<br />

werden.<br />

§ 2 ROG legt die Grundsätze <strong>der</strong> Raumordnung auf Bundesebene fest. Diese sind im Sinne<br />

<strong>der</strong> Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung anzuwenden und durch Festlegungen<br />

in Raumordnungsplänen zu konkretisieren. Die Grundsätze und Leitvorstellung zur Entwicklung<br />

des Landes Schleswig Holstein, die die Landesplanung neben den Grundsätzen<br />

<strong>der</strong> Raumordnung nach § 2 Abs. 1 ROG zu beachten hat, werden durch das<br />

Landesentwicklungsgrundsätzegesetz (LEntwGrSG SH 1995) festgelegt. In diesem Gesetz<br />

werden auch die Kriterien zur Festlegung <strong>der</strong> zentralen Orte und Stadtrandkerne bestimmt.<br />

Ferner werden in diesem Gesetz die regionalen Planungsräume abgegrenzt.<br />

Zur Festlegung <strong>der</strong> konkreten Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung gemäß § 7 Abs. 1 ROG stellen<br />

die Län<strong>der</strong> in Raumordnungsplänen für die räumliche Entwicklung des Landes (Landesraumordnungsplan)<br />

und seiner Teilräume (Regionalpläne), die landesbezogenen Ziel und<br />

Grundsätze <strong>der</strong> Raumordnung auf (vgl. § 3 PlanG SH). Die für das Vorhaben <strong>der</strong> <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong><br />

maßgeblichen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung werden in nachfolgenden<br />

Plänen konkretisiert:<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 7<br />

Prüfstück DF 10/12


� Landesentwicklungsplan Schleswig Holstein 2010 (LEP SH 2010):<br />

Der LEP SH 2010 ist Grundlage für die räumliche Entwicklung des Landes als Ganzes<br />

gemäß § 5 PlanG SH sowie für die räumliche Beziehung <strong>der</strong> Landesteile untereinan<strong>der</strong>.<br />

Er ist Basis für die Fortschreibung <strong>der</strong> Regionalpläne im Land.<br />

� Regionalplan 2004 für den Planungsraum II –Schleswig-Holstein Ost:<br />

Der Regionalplan setzt auf <strong>der</strong> Grundlage des LEntwGrSG SH 1995 und des LEP SH<br />

2010 die Ziele und Grundsätze <strong>der</strong> Raumordnung für den Planungsraum II fest. Der Plan<br />

berücksichtigt alle raumbedeutsamen Fachplanungen <strong>der</strong> Landesregierung, insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Aussagen <strong>der</strong> Gesamtfortschreibung des Landschaftsrahmenplans 2003.<br />

� Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II – Kreis Ostholstein und Hansestadt<br />

Lübeck, Gesamtfortschreibung 2003:<br />

Im Landschaftsrahmenplan sind die überörtlichen Erfor<strong>der</strong>nisse und Maßnahmen des<br />

Naturschutzes unter Beachtung <strong>der</strong> Grundsätze und Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanung<br />

dargestellt (vgl. § 5 Abs. 1 LNatSchG). Im Landschaftsrahmenplan sind außerdem<br />

nach § 15 Abs. 6 LNatSchG die vorrangigen Flächen für den Naturschutz dargestellt.<br />

1.8.3 Fachgesetze<br />

In das Raumordnungsverfahren sind die fachgesetzlich vorgesehenen Prüfungsverfahren<br />

zum Umwelt- und Naturschutz zu integrieren:<br />

Für die <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> besteht nach § 3b i. V. m. Ziffer 14.7 <strong>der</strong> Anlage 1 des<br />

Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Verpflichtung zur Durchführung<br />

<strong>der</strong> Umweltverträglichkeitsprüfung. Gemäß § 16 Abs. 1 UVPG wird für das Raumordnungsverfahren<br />

eines UVP-Pflichtigen Vorhabens eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

nach dem Planungsstand des jeweiligen Vorhabens, einschließlich <strong>der</strong> Standortalternativen<br />

nach § 15 Absatz 1 Satz 3 des Raumordnungsgesetzes, durchgeführt.<br />

Gemäß § 34 BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung o<strong>der</strong> Durchführung auf ihre Verträglichkeit<br />

mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets (Gebiete i. S. d. Art. 4<br />

Abs. 1 <strong>der</strong> Richtlinie 92/43/EWG, FFH-Richtlinie) zu überprüfen, wenn sie einzeln o<strong>der</strong> im<br />

Zusammenwirken mit an<strong>der</strong>en Projekten o<strong>der</strong> Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu<br />

beeinträchtigen und nicht unmittelbar <strong>der</strong> Verwaltung des Gebiets dienen. Ergibt die Prüfung<br />

<strong>der</strong> FFH-Verträglichkeit, dass das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in<br />

seinen für die Erhaltungsziele o<strong>der</strong> den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen<br />

kann, ist es unzulässig.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> einzelnen Untersuchungen des Raumordnungsverfahrens zur Raumverträglichkeit<br />

sind daneben die Maßgaben insbeson<strong>der</strong>e nachfolgen<strong>der</strong> Spezialgesetze beachtet<br />

worden:<br />

� Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)<br />

� Gesetz zum Schutz <strong>der</strong> Natur Schleswig-Holstein (LNatSchG)<br />

� Wasserhaushaltsgesetz (WHG)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

� Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (WasG SH)<br />

� Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)<br />

� Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 8<br />

Prüfstück DF 10/12


� Denkmalschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein (DSchG)<br />

� Bundeswaldgesetz (BWaldG)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

� Waldgesetz für das Land Schleswig-Holstein (LWaldG)<br />

1.9 Zeitplan und Umfang <strong>der</strong> Untersuchungen<br />

Die Eröffnung <strong>der</strong> festen Verbindung über den Fehmarnbelt wird für 2020/2021 erwartet. Bis<br />

dahin soll auf deutscher Seite die Bahnstrecke Lübeck – Puttgarden elektrifiziert sein. Im<br />

dänisch-deutschen Staatsvertrag zur <strong>Fehmarnbeltquerung</strong> ist zudem vereinbart, sieben Jahre<br />

nach <strong>der</strong> Eröffnung den zweigleisigen Ausbau auf deutscher Seite (mit Ausnahme <strong>der</strong><br />

Fehmarnsundbrücke) abzuschließen.<br />

Das Land Schleswig-Holstein hat im Mai 2010 festgelegt, ein Raumordnungsverfahren für<br />

die <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> durchzuführen. Ziel des Verfahrens ist eine Vorklärung <strong>der</strong><br />

räumlichen Auswirkungen des Vorhabens. Kommunen, Behörden und Fachverbände sowie<br />

die Öffentlichkeit werden beteiligt. Im Verfahren wird das Vorhaben insbeson<strong>der</strong>e unter raumordnerischen,<br />

umweltfachlichen, kulturellen und sozialen Aspekten bewertet.<br />

Erst nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens werden die Planfeststellungsverfahren<br />

gemäß § 18 AEG als eigentliche Genehmigungsverfahren beim Eisenbahn-Bundesamt beantragt.<br />

Dieses prüft die konkrete Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich <strong>der</strong> notwendigen<br />

Folgemaßnahmen an an<strong>der</strong>en Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen<br />

Belange, z.B. die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, insbeson<strong>der</strong>e auch für den Lärm-<br />

und Umweltschutz. Die Planfeststellungsunterlagen werden im Anhörungsverfahren zur<br />

Planfeststellung öffentlich ausgelegt. Alle Betroffenen haben die Möglichkeit, im Rahmen<br />

dieses Anhörungsverfahrens ihre Anregungen und Bedenken vorzutragen. Das Anhörungsverfahren<br />

wird vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr als zuständige Anhörungsbehörde<br />

des Landes Schleswig-Holstein durchgeführt.<br />

Der zeitliche Ablauf des Projektes lässt sich zusammenfassend wie folgt darstellen:<br />

September 2008<br />

Am 3. September 2008 unterzeichnen das Königreich Dänemark und die Bundesrepublik<br />

Deutschland in Kopenhagen den Staatsvertrag zum Bau einer festen Querung (Brücke o<strong>der</strong><br />

Tunnel) für den Schienen- und Straßenverkehr über den 19 Kilometer breiten Fehmarnbelt<br />

sowie die erfor<strong>der</strong>lichen Hinterlandanbindungen in Deutschland und in Dänemark.<br />

Juli 2008<br />

Beginn <strong>der</strong> Vorplanung für die <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong>.<br />

Februar 2010<br />

Die DB AG stellt dem Kreis Ostholstein in Eutin erste Ergebnisse <strong>der</strong> Vorplanung vor.<br />

Mai 2010<br />

Das Land Schleswig-Holstein legt fest, dass ein Raumordnungsverfahren durchzuführen ist.<br />

Juni 2010<br />

Am 22. Juni 2010 findet eine Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren statt. November<br />

2010<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 9<br />

Prüfstück DF 10/12


Mit Datum 11. November 2010 legt die Landesplanungsbehörde Schleswig-Holstein in einem<br />

Festlegungsprotokoll den Untersuchungsraum und die Anfor<strong>der</strong>ungen an die Antragsunterlagen<br />

zum Raumordnungsverfahren fest.<br />

April 2011 bis August 2012<br />

Erstellen <strong>der</strong> Unterlagen für das Raumordnungsverfahren<br />

September 2012<br />

Antragstellung zur Einleitung des Raumordnungsverfahrens und Übergabe <strong>der</strong> Unterlagen<br />

zum Raumordnungsverfahren an die Landesplanungsbehörde; zeitliche Vorgabe von sechs<br />

Monaten zur Durchführung und Abschluss des Raumordnungsverfahrens nach § 15 Abs. 4<br />

ROG.<br />

Oktober 2012<br />

Auslegung <strong>der</strong> Unterlagen des Raumordnungsverfahrens und Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

April 2013<br />

Abschluss des Raumordnungsverfahrens durch Vorlage <strong>der</strong> raumordnerischen Beurteilung<br />

durch die Landesplanungsbehörde<br />

Mai 2013<br />

Abschluss <strong>der</strong> Vorplanung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Juli 2013 bis Juni 2017<br />

Phase <strong>der</strong> Entwurfs- und Genehmigungsplanung, Vorbereitung und Durchführung <strong>der</strong> Planfeststellungsverfahren<br />

in fünf Planfeststellungsabschnitten.<br />

2016 bis 2020<br />

Bau <strong>der</strong> ersten Stufe gemäß Staatsvertrag (1-gleisig, elektrifiziert)<br />

2020 bis 2027<br />

Bau <strong>der</strong> zweiten Stufe gemäß Staatsvertrag (2-gleisiger Ausbau)<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 10<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

2 Technische Beschreibung <strong>der</strong> Trassenvarianten<br />

2.1 Verkehrliche und Betriebliche Grundlagen<br />

Die folgenden Ausführungen beruhen auf <strong>der</strong> „Eisenbahnbetriebswissenschaftliche Leistungsfähigkeitsuntersuchung<br />

<strong>der</strong> Varianten 1A, E und X― <strong>der</strong> DB Netz AG mit Stand 06/2012.<br />

Zielinfrastruktur<br />

Es wird <strong>der</strong> Stand <strong>der</strong> Vorplanung 11/2011 zugrunde gelegt. Die Betriebsstellenanordnung<br />

<strong>der</strong> drei Varianten 1A, E und X zeigt folgende Tabelle:<br />

Tabelle 2.1-1: Betriebsstellenanordnung <strong>der</strong> drei Varianten<br />

Betriebsstelle Variante 1A Variante E Variante X<br />

Abzweig von Be- Abzweig Bad Zw. Bad Schwartau Abzweig in Lübeckstandsstrecke<br />

Schwartau<br />

u. Pansdorf 1110 Dänischburg 1113<br />

Haltepunkt Ratekau Ratekau -<br />

Betriebsbahnhof Ratekau Ratekau Sereetz<br />

Haltepunkt - - Ratekau<br />

Haltepunkt Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand<br />

Haltepunkt - Scharbeutz -<br />

Überleitstelle Überleitstelle Überleitstelle<br />

Haltepunkt Scharbeutz Scharbeutz<br />

Haltepunkt Haffkrug Haffkrug Haffkrug<br />

Betriebsbahnhof Neustadt West Neustadt West Neustadt West<br />

Überleitstelle Überleitstelle Überleitstelle<br />

Haltepunkt Lensahn Lensahn Lensahn<br />

Betriebsbahnhof Oldenburg Oldenburg Oldenburg<br />

Haltepunkt Oldenburg Oldenburg Oldenburg<br />

Überleitstelle Überleitstelle Überleitstelle<br />

Bahnhof Großenbrode Großenbrode Großenbrode<br />

Betriebsbahnhof Fehmarn West Fehmarn West Fehmarn West<br />

Betriebsstelle Variante 1A Variante E Variante X<br />

Abzweig von Be- Abzweig Bad Zw. Bad Schwartau Abzweig in Lübeckstandsstrecke<br />

Schwartau<br />

u. Pansdorf 1110 Dänischburg 1113<br />

Haltepunkt Ratekau Ratekau -<br />

Betriebsbahnhof D1 Ratekau Ratekau Sereetz<br />

Haltepunkt - Timmendorfer Strand Ratekau<br />

Haltepunkt Timmendorfer Strand Scharbeutz Timmendorfer Strand<br />

Überleitstelle Überleitstelle Überleitstelle<br />

Haltepunkt Scharbeutz - Scharbeutz<br />

Haltepunkt Haffkrug Haffkrug Haffkrug<br />

Betriebsbahnhof D1 Neustadt West Neustadt West Neustadt West<br />

Überleitstelle Überleitstelle Überleitstelle<br />

Haltepunkt Lensahn Lensahn Lensahn<br />

Betriebsbahnhof D1 Oldenburg Oldenburg Oldenburg<br />

Haltepunkt Oldenburg Oldenburg Oldenburg<br />

Überleitstelle Überleitstelle Überleitstelle<br />

Betriebsbahnhof D2 Großenbrode Großenbrode Großenbrode<br />

Betriebsbahnhof D1 Fehmarn West Fehmarn West Fehmarn West<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 11<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Auf eine detaillierte Darstellung <strong>der</strong> Variante A kann hier verzichtet werden, da nur marginale<br />

Abweichungen zwischen Variante A und E bestehen, die zu gleichen eisenbahnbetriebswissenschaftlichen<br />

Ergebnissen führen. Die Lage <strong>der</strong> Betriebsbahnhöfe ist so gewählt worden,<br />

dass zwischen ihnen ca. 20 km liegen. Die Überleitstellen sind mittig zwischen zwei Bahnhöfen<br />

angeordnet, sodass sich alle 10 km eine Möglichkeit ergibt, im Bedarfsfall das Gleis<br />

wechseln zu können.<br />

Ein eventueller neuer Haltepunkt im Bereich Lübeck-Dänischburg (IKEA) ist für diese Untersuchung<br />

nicht berücksichtigt worden.<br />

Zielbetriebsprogramm 2025<br />

Für alle drei Varianten ist das gleiche Betriebsprogramm vorgesehen. Nachfolgend ist das<br />

unterstellte Betriebsprogramm für die Abschnitte Abzweig nördlich von Lübeck bis Neustadt<br />

West und Neustadt West bis zum Tunnelanfang dargestellt.<br />

SPFV: 11 SPNV: 20 SGV: 34 Summe: 65<br />

SPFV: 11 SPNV: 20 SGV: 43 Summe: 74<br />

Summe bei<strong>der</strong> Richtungen: 139<br />

Abbildung 2-1: Zielbetriebsprogramm bis Neustadt West.<br />

Lübeck – Neustadt West<br />

Neustadt West – Lübeck<br />

Es sind für 24 Stunden jeweils die Anzahl <strong>der</strong> Züge pro Stunde angegeben. Hellgrün sind Züge des Fernverkehrs,<br />

dunkelgrün Regionalzüge und in blau sind Güterzüge dargestellt.<br />

SPFV: 11 SPNV: 10 SGV: 34 Summe: 55<br />

SPFV: 11 SPNV: 10 SGV: 43 Summe: 64<br />

Summe bei<strong>der</strong> Richtungen: 119<br />

Abbildung 2-2: Zielbetriebsprogramm Neustadt West – Tunnelanfang FBQ.<br />

Neustadt West – Tunnelanfang<br />

Tunnelanfang – Neustadt West<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 12<br />

Prüfstück DF 10/12


Die Zugzahlen sind <strong>der</strong> Bundesprognose 2025 unter Beachtung <strong>der</strong> Aufteilung auf den Tages-<br />

und Nachtzeitraum entnommen. Für den Fernverkehr sind ICE-Züge im 2-Stundentakt<br />

<strong>der</strong> Relation Hamburg - Kopenhagen, sowie einzelne IC nach Burg (Fehmarn) enthalten. Die<br />

berücksichtigten Züge des Regionalverkehrs orientieren sich am heutigen Angebot (stündlich<br />

bis Neustadt, zweistündlich bis Fehmarn, Flügelung in Neustadt West). Die Prognose sieht<br />

34 Güterzüge Richtung Norden, sowie 43 Güterzüge Richtung Süden vor, die sich relativ<br />

gleichmäßig über die 24 Stunden verteilen. Hinsichtlich <strong>der</strong> genauen Stundenzuordnung <strong>der</strong><br />

SGV-Trassen besteht Bewegungsspielraum.<br />

Fahrplankonstruktion<br />

Für alle Varianten wurde zunächst jeweils ein konfliktfreier Fahrplan konstruiert. Dieser berücksichtigt<br />

zusätzlich zum Untersuchungsraum die Streckenabschnitte bis Lübeck Hbf und<br />

darüber hinaus bis Hamburg, Büchen und Bad Kleinen, sowie die einmündenden Strecken<br />

aus Travemünde und aus Richtung Kiel. Die Züge des Personenverkehrs sind unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> heutigen Trassenlagen und dem Fahrplankonzept 2016 auf <strong>der</strong> Strecke Lübeck<br />

– Kiel erstellt. Nördlich des Knotens Lübeck sind entgegen <strong>der</strong> heutigen Verfahrensweise<br />

keine gleichzeitigen Parallelfahrten von Zügen gleicher Fahrtrichtung auf beiden Streckengleisen<br />

vorgesehen, um eine ausreichend große Anzahl an potenziellen Trassen für den<br />

Güterverkehr zu ermöglichen. Das genaue Konzept <strong>der</strong> SPNV-Trassen im Knoten Lübeck<br />

erfor<strong>der</strong>t vor dem Hintergrund unterschiedlicher Nahverkehrskonzepte noch weitere Untersuchungen.<br />

Güterzüge sind bei <strong>der</strong> Konstruktion zunächst fahrplangenau eingelegt worden.<br />

Für die Leistungsuntersuchung wurde lediglich eine stundengenaue Angabe gemacht.<br />

Ergebnis und Auswertung<br />

Um eine Aussage zur Leistungsfähigkeit treffen zu können, werden die Zugzahlen des unterstellten<br />

Betriebsprogramms mit <strong>der</strong> Nennleistung <strong>der</strong> Varianten verglichen. Die Nennleistung<br />

eines Streckenabschnitts gibt an, wie viele Züge in einem bestimmten Zeitintervall bei einer<br />

optimalen Betriebsqualität fahren können. Einflussgrößen für die Nennleistung sind die Zusammensetzung<br />

des Betriebsprogramms und die angesetzten Verspätungswerte. Aus dem<br />

Quotienten aus Betriebsprogramm und Nennleistung kann <strong>der</strong> Nutzungsgrad <strong>der</strong> Nennleistung<br />

gebildet werden. Dieser eignet sich für die notwendige Aussage über die zu erwartende<br />

Betriebsqualität <strong>der</strong> beiden Abschnitte in den jeweiligen Varianten. Für den Südabschnitt<br />

sind die Zugzahlen des Betriebsprogramms und <strong>der</strong> Nennleistung je Richtung dargestellt.<br />

Für den Nordabschnitt ist hierfür jeweils die Summe bei<strong>der</strong> Richtungen angegeben, da <strong>der</strong><br />

eingleisige Abschnitt in beiden Richtungen befahren wird.<br />

Tabelle 2.1-2: Leistungskenngrößen für den Südabschnitt 0-24 Uhr<br />

Variante 1A<br />

Variante E<br />

Variante X<br />

Betriebsprogramm Nennleistung<br />

Ri 1: 65<br />

Ri 2: 74<br />

Ri 1: 65<br />

Ri 2: 74<br />

Ri 1: 65<br />

Ri 2: 74<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Ri 1: 130<br />

Ri 2: 129<br />

Ri 1: 128<br />

Ri 2: 131<br />

Ri 1: 127<br />

Ri 2: 127<br />

Nutzungsgrad <strong>der</strong><br />

Nennleistung<br />

Ri 1: 0,50<br />

Ri 2: 0,57<br />

Ri 1: 0,51<br />

Ri 2: 0,56<br />

Ri 1: 0,51<br />

Ri 2: 0,58<br />

Ri 1: Abzweig nördlich v. Lübeck – Neustadt West Ri 2: Neustadt West – Abzweig nördlich v. Lübeck<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 13<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 2.1-3: Leistungskenngrößen für den Südabschnitt 5-22 Uhr<br />

Variante 1A<br />

Variante E<br />

Variante X<br />

Betriebsprogramm Nennleistung<br />

Ri 1: 53<br />

Ri 2: 54<br />

Ri 1: 53<br />

Ri 2: 54<br />

Ri 1: 53<br />

Ri 2: 54<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Ri 1: 88<br />

Ri 2: 86<br />

Ri 1: 88<br />

Ri 2: 88<br />

Ri 1: 87<br />

Ri 2: 85<br />

Nutzungsgrad <strong>der</strong><br />

Nennleistung<br />

Ri 1: 0,6<br />

Ri 2: 0,63<br />

Ri 1: 0,60<br />

Ri 2: 0,61<br />

Ri 1: 0,61<br />

Ri 2: 0,64<br />

Ri 1: Abzweig nördlich v. Lübeck – Neustadt West Ri 2: Neustadt West – Abzweig nördlich v. Lübeck<br />

Tabelle 2.1-4: Leistungskenngrößen für den Nordabschnitt 0-24 Uhr<br />

Betriebsprogramm Nennleistung<br />

Nutzungsgrad <strong>der</strong><br />

Nennleistung<br />

Variante 1A 119 193 0,62<br />

Variante E 119 194 0,61<br />

Variante X 119 193 0,62<br />

Tabelle 2.1-5: Leistungskenngrößen für den Nordabschnitt 5-22 Uhr<br />

Betriebsprogramm Nennleistung<br />

Nutzungsgrad <strong>der</strong><br />

Nennleistung<br />

Variante 1A 92 131 0,71<br />

Variante E 92 131 0,7<br />

Variante X 92 130 0,71<br />

Aus Tabelle 2.1-2 bis Tabelle 2.1-5 wird ersichtlich, dass die Nennleistungen <strong>der</strong> drei Varianten<br />

in den beiden Abschnitten sehr ähnlich sind. In allen Varianten, Abschnitten und berücksichtigten<br />

Zeiträumen liegt die Nennleistung oberhalb <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Leistung des Betriebsprogramms.<br />

Es kann somit eine optimale Betriebsqualität erwartet werden. Im Südabschnitt<br />

liegt die Nennleistung <strong>der</strong> Variante 1A geringfügig über <strong>der</strong> <strong>der</strong> Varianten E und X. Im<br />

Nordabschnitt liegt die Nennleistung <strong>der</strong> Variante E geringfügig über <strong>der</strong> <strong>der</strong> Varianten X und<br />

1A.<br />

Zur Benennung einer Vorzugsvariante aus eisenbahnbetriebswissenschaftlicher Sicht wurde<br />

in erster Linie für die Bewertung <strong>der</strong> jeweilige Nutzungsgrad <strong>der</strong> Nennleistung herangezogen.<br />

Je kleiner dieser ist, desto vorteilhafter ist dies für die Betriebsqualität.<br />

Im Vergleich <strong>der</strong> Nennleistungsnutzungsgrade liegen alle drei Varianten in beiden Abschnitten<br />

und Untersuchungszeiträumen nahezu gleich auf mit geringfügigen Vorteilen für Variante<br />

E. Die Unterschiede zu den Varianten 1A und X sind marginal.<br />

Ferner spielen die zu erwartenden Fahrzeiten eine Rolle für die Variantenbewertung. Hier<br />

weisen die Fahrzeiten in Variante 1A und E nur sehr geringe Unterschiede (SPFV und<br />

SPNV) auf (


Prüfstück DF 10/12<br />

Resultierend aus den Teilergebnissen Untersuchungskriterien wurde eine Gesamtbewertung<br />

und ein damit verbundenes Ranking <strong>der</strong> Varianten vorgenommen.<br />

Die Unterschiede aller drei Varianten sind marginal und dementsprechend sind alle Varianten<br />

betrieblich als nahezu gleichwertig anzusehen.<br />

Einordnung des Ergebnisses<br />

Bei Beachtung, dass das prognostizierte Betriebsprogramm ohne Probleme abgewickelt<br />

werden kann, darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass für den Bereich bis Hamburg<br />

<strong>der</strong> Knoten Lübeck maßgeblich ist. Der Knoten Lübeck ist zwar nicht Teil des Untersuchungsraums,<br />

jedoch hat die Verfahrensweise <strong>der</strong> Ein- und Ausfahrten <strong>der</strong> Personenzüge<br />

vor allem nördlich von Lübeck erheblichen Einfluss auf die Zahl von Güterzugtrassen, die<br />

durch den Knoten Lübeck konstruiert werden können. Wie oben bereits erwähnt, ist zur Maximierung<br />

<strong>der</strong> Güterzugtrassen das Hintereinan<strong>der</strong>fahren <strong>der</strong> Personenzüge nördlich von<br />

Lübeck angewandt worden. Dies ermöglicht die prognostizierten Güterzüge bei <strong>der</strong><br />

Trassenkonstruktion ohne Betriebshalt und mit ausreichen<strong>der</strong> Flexibilität durch den Knoten<br />

Lübeck führen zu können. Um dies zu verdeutlichen, dienen die folgenden Abbildungen. Hier<br />

sind Zeit-Weg-Linien <strong>der</strong> konstruierten Züge für den Großraum Lübeck (Reinfeld – Haffkrug)<br />

dargestellt:<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 15<br />

Prüfstück DF 10/12


v./n. Büchen<br />

v./n. Bad Kleinen<br />

v./n. Hamburg<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Lübeck<br />

Abbildung 2-3: Zeit-Weg-Linien <strong>der</strong> Züge Fahrtrichtung Süd-Nord<br />

v./n. Travemünde<br />

v./n. Kiel<br />

v./n. Burg (F)<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 16<br />

Prüfstück DF 10/12


v./n. Büchen<br />

v./n. Bad Kleinen<br />

v./n. Hamburg<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Lübeck<br />

Abbildung 2-4: Zeit-Weg-Linien <strong>der</strong> Züge Fahrtrichtung Nord-Süd<br />

v./n. Kiel<br />

Ein wichtiges Ergebnis neben <strong>der</strong> Variantenbewertung ist die Erkenntnis, dass auch mit den<br />

prognostizierten Güterzugzahlen <strong>der</strong> Taktknoten Lübeck zur vollen Stunde in seinem bisherigen<br />

Umfang erhalten bleiben kann. Um die Umsteigebeziehungen im Lübecker Hauptbahnhof<br />

aufrecht zu erhalten, sind die Abfahrtszeiten einiger Züge geringfügig angepasst<br />

worden.<br />

Erhalt <strong>der</strong> Altstrecke für den Regionalverkehr in den Varianten E und X<br />

Im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens kann es in Teilbereichen <strong>der</strong> Strecke zu einer<br />

Neutrassierung kommen. Dies würde dazu führen, dass <strong>der</strong> Nahverkehr mit seinen heute in<br />

den Orten gelegenen Haltepunkten künftig mit neuen ortsfernen Haltepunkten durchgeführt<br />

werden müsste. Grundsätzlich wäre bei Schaffung einer entsprechenden Verknüpfung auch<br />

eine Weiternutzung <strong>der</strong> bestehenden Trasse möglich, die ausschließlich von Zügen des<br />

Nahverkehrs befahren wird. Über die ortsferne Neubaustrecke würden <strong>der</strong> schnelle Personenfernverkehr<br />

und <strong>der</strong> überregionale Güterverkehr fahren.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 17<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

v./n. Burg (F)<br />

v./n. Travemünde


Der parallele Betrieb <strong>der</strong> Bestandsstrecke wurde im Rahmen <strong>der</strong> Untersuchung nicht als<br />

eigener Planfall untersucht. Wegen <strong>der</strong> verschiedenen Verknüpfungsmöglichkeiten hätte sich<br />

eine Vielzahl von Kombinationen ergeben. Grundsätzlich wäre es dafür erfor<strong>der</strong>lich, die beiden<br />

parallelen Strecken sowohl südlich als auch nördlich miteinan<strong>der</strong> zu verbinden, und den<br />

Nahverkehr in Richtung Burg unter Beibehaltung des Flügelungskonzeptes über die Bestandsstrecke<br />

zu führen. Dies ist erfor<strong>der</strong>lich, um eine Trassenmehrung des SPNV in den<br />

Knoten Lübeck zu vermeiden.<br />

Es lässt sich aber grundsätzlich abschätzen, dass eine solche Verknüpfung <strong>der</strong> Altstrecke<br />

mit <strong>der</strong> neuen Strecke wegen <strong>der</strong> dann zusätzlich erfor<strong>der</strong>lichen Zugkreuzungen eine geringere<br />

Leistungsfähigkeit haben wird, als eine durchgehend zweigleisige Strecke ohne Abzweig.<br />

Die konkreten Auswirkungen auf die Fahrpläne können im <strong>der</strong>zeitigen Planungsstadium<br />

nicht pauschal ermittelt werden, son<strong>der</strong>n müssten einzelfallbezogen betrachtet werden.<br />

Eine solche Untersuchung ist erst in einer späteren Planungsphase möglich. Grundsätzlich<br />

bleibt das vorgesehene Betriebsprogramm auch für den Fall einer parallelen Streckenführung<br />

über Teilbereiche durchführbar. Es kann aber in Abhängigkeit <strong>der</strong> genauen Ausgestaltung<br />

Verknüpfungspunkte dazu kommen, dass einzelne Fahrplanlagen angepasst werden<br />

müssten. Eine differenzierte Untersuchung <strong>der</strong> Weiternutzung von Teilen <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

parallel zu Neubauabschnitten erfor<strong>der</strong>t die Festlegung weiterer Parameter wie z.B.<br />

Traktionsart, eingesetzte Fahrzeuge, verwendete Leit- und Sicherungstechnik, die durch den<br />

Vorhabenträger aktuell nicht festgelegt o<strong>der</strong> abgeschätzt werden können.<br />

Auswirkungen auf die verkehrliche Situation <strong>der</strong> Fehmarnsundbrücke<br />

Die Fehmarnsundbrücke verbleibt in ihrem heutigen eingleisigen Zustand. Dieses wurde bei<br />

<strong>der</strong> Bestimmung des vorab beschriebenen Betriebsprogramms und bei <strong>der</strong> Fahrplankonstruktion<br />

berücksichtigt. Es zeigt sich somit, dass es durch den eingleisigen Abschnitt <strong>der</strong><br />

Fehmarnsundbrücke zu keinen Kapazitätsengpässen kommt und das vorgesehene Betriebsprogramm<br />

ohne Einschränkungen abgewickelt werden kann.<br />

2.2 Variantendarstellung (bautechnisch)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

2.2.1 Allgemeines<br />

Die Trassierung aller Varianten, d.h. die Wahl <strong>der</strong> Entwurfsparameter, erfolgte auf Grundlage<br />

<strong>der</strong> Richtlinien (Ril) 413 und 800 (Module 0110, 0120 und 0130) <strong>der</strong> DB Netz AG.<br />

Die maßgebenden Entwurfsparameter und Grenzwerte <strong>der</strong> Entwurfselemente ergeben sich<br />

wie folgt:<br />

� Streckenstandard: M 160 (Eisenbahnstrecke für den Mischverkehr,<br />

d.h. Personen- und Güterverkehr,<br />

mit einer Leitgeschwindigkeit von<br />

160 km/h)<br />

� Entwurfsgeschwindigkeit: 160 km/h<br />

� max. Überhöhung (Anhebung <strong>der</strong> bogenäußeren<br />

Schiene im Bereich von<br />

Gleisbögen):<br />

160 mm<br />

� min. Bogenradius: 1.042 m<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 18<br />

Prüfstück DF 10/12


� max. Längsneigung: 12,5 ‰<br />

� Regelausrundung<br />

Längsneigungswechsel:<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

10.240 m<br />

Mit Ausnahme <strong>der</strong> Fehmarnsundbrücke, die eingleisig verbleibt, wird die Eisenbahnstrecke<br />

mit zwei Richtungsgleisen ausgestattet. Der Gleisabstand <strong>der</strong> durchgehenden Hauptgleise<br />

beträgt auf <strong>der</strong> freien Strecke 4 m, im Bahnhofbereich und bei <strong>der</strong> Anordnung von Weichenverbindungen<br />

wird er auf min. 4,5 m aufgeweitet. Neue Überhol- und Bahnhofsgleise werden<br />

in einem Abstand von 6,4 m zum durchgehenden Hauptgleis angeordnet, sodass <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>liche<br />

Sicherheitsraum eingehalten, sowie ausreichend Zwischenraum für die Anordnung<br />

von Oberleitungsmasten und Signalen vorhanden ist. Bei <strong>der</strong> Mitnutzung bereits vorhandener<br />

Bahnhofs- o<strong>der</strong> Überholungsgleise wird ihr bestehen<strong>der</strong> Abstand zum Hauptgleis beibehalten,<br />

sofern den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> heute gültigen Regelwerke entsprochen wird.<br />

Der Abstand von <strong>der</strong> Gleismitte zur Planumskante beträgt 3,3 m, in Abhängigkeit von <strong>der</strong><br />

Überhöhung wird das Planum zur Bogenaußenseite um maximal 0,4 m verbreitert. Bei seitlicher<br />

Anordnung eines Kabelkanals und zur Gewährleistung eines ausreichend breiten Rettungsweges<br />

im Randbereich ist ein Abstand von 3,8 m erfor<strong>der</strong>lich. Der Kabelkanal dient zur<br />

Führung <strong>der</strong> Streckenkabel für die Leit- und Sicherungstechnik (Signale) und <strong>der</strong> Telekommunikationseinrichtungen.<br />

Für die vorliegende Maßnahme ist ein einseitiger Kabelkanal auf<br />

<strong>der</strong> gesamten Streckenlänge vorgesehen. In überhöhten Bereichen findet ebenfalls eine<br />

Verbreiterung um maximal 0,4 m statt.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> freien Strecke beträgt die Mindestquerschnittsbreite somit 3,3 m + 4 m +<br />

3,8 m = 11,1 m. Hinzu kommen in <strong>der</strong> Regel seitliche Entwässerungseinrichtungen sowie je<br />

nach Höhenlage die Böschungen <strong>der</strong> Dämme und Einschnitte. Ein Regelquerschnitt für die<br />

Ausbaustreckenabschnitte ist in Anlage 3.4 ersichtlich. Regelquerschnitte für Neubauabschnitte<br />

sind ebenfalls in Anlage 3.4 dargestellt.<br />

Die Entwässerung <strong>der</strong> Bahnanlagen erfolgt i.d.R. über beidseitige offene Gräben. Bei Erfor<strong>der</strong>nis<br />

werden Tiefenentwässerungen in Form von Voll- o<strong>der</strong> Teilsickerrohren vorgesehen.<br />

Das anfallende Wasser wird dem natürlichen Wasserhaushalt mittels Versickerung zugeführt.<br />

Ist dies aufgrund <strong>der</strong> anstehenden Bodenverhältnisse nicht möglich, wird es in die bestehenden<br />

Vorfluter, z.B. in vorhandene Gewässerläufe eingeleitet. Bei Bedarf werden Regenrückhaltebecken<br />

zur Drosselung <strong>der</strong> Einleitmenge in den Vorfluter angeordnet.<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Maßnahme sind insgesamt vier Betriebsbahnhöfe mit Überholungsgleisen zwischen<br />

Lübeck und Großenbrode vorgesehen. Betriebsbahnhöfe dienen ausschließlich eisenbahnbetrieblichen<br />

Zwecken und nicht dem Zu- o<strong>der</strong> Ausstieg von Reisenden. Die Überholungsgleise<br />

müssen das Aufstellen überlanger Güterzüge (Zuglänge bis 835 m) ermöglichen.<br />

Da in den Überhol- und Bahnhofsgleisen planmäßig Züge anfahren und halten, soll die<br />

Längsneigung von 2,5 ‰ nicht überschritten werden.<br />

Für alle Varianten ist eine Elektrifizierung, d.h. die Herstellung einer Oberleitung, vorgesehen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 19<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

2.2.2 Variante 1A (Ausbau <strong>der</strong> Bestandsstrecke mit Umfahrung Neustadt i.H./ Umfah -<br />

rung Oldenburg i.H.)<br />

Die Variante 1A sieht einen zweigleisigen Ausbau sowie eine Elektrifizierung <strong>der</strong> bestehenden<br />

Eisenbahnstrecke 1100 „Lübeck Hbf – Puttgarden― mit Neubauabschnitten zur Umfahrung<br />

von Neustadt i.H. und Oldenburg i.H. vor (siehe Übersichtskarten Anlage 3.1 und 3.2).<br />

Der Planung wird eine Entwurfsgeschwindigkeit von 160 km/h zugrunde gelegt. Lediglich im<br />

vor<strong>der</strong>sten Streckenabschnitt zwischen dem Hbf Lübeck und km 5,1 wird die bestehende<br />

Streckengeschwindigkeit von 120 km/h beibehalten.<br />

Linienführung und Betriebsstellen<br />

Vom Beginn <strong>der</strong> Strecke 1100 im Hauptbahnhof Lübeck bis zum Abzweig <strong>der</strong> Strecke 1110<br />

„Eutin – Bad Schwartau― nördlich von Bad Schwartau im km 7,3 ist bereits ein zweigleisiger<br />

Bahnkörper vorhanden. Zwischen Lübeck und Bad Schwartau sind beide Gleise <strong>der</strong> Strecke<br />

1100 zugeordnet, ab dem Bahnhof Bad Schwartau bis zum Abzweig verläuft die Strecke<br />

1100 eingleisig in Parallellage zur ebenfalls eingleisigen Strecke 1110. Die vorhandene Linienführung<br />

bleibt hier unverän<strong>der</strong>t.<br />

Der Beginn <strong>der</strong> Streckenertüchtigung, d.h. <strong>der</strong> zweigleisige Ausbau, beginnt unmittelbar am<br />

Abzweig <strong>der</strong> Strecke 1110. Im weiteren Verlauf wird das neue Streckengleis für eine durchgehende<br />

Entwurfsgeschwindigkeit von 160 km/h trassiert und das Bestandsgleis für die neue<br />

Geschwindigkeit ertüchtigt. Bis Haffkrug sind keine Linienverbesserungen aufgrund <strong>der</strong> neuen<br />

Entwurfsgeschwindigkeit erfor<strong>der</strong>lich und das neue Gleis wird in Abhängigkeit zu den örtlichen<br />

Gegebenheiten rechts o<strong>der</strong> links <strong>der</strong> Bestandstrasse geplant. Die Bahnhöfe Timmendorfer<br />

Strand und Scharbeutz werden in Haltepunkte (Hp) umgewandelt. In Ratekau, wo<br />

<strong>der</strong>zeit keine Zughalte für den Personenverkehr erfolgen, soll zukünftig wie<strong>der</strong><br />

Reisendenverkehr stattfinden. Hierfür wird ein neuer Hp für den Schienenpersonennahverkehr<br />

(SPNV) vorgesehen. Der alte Bf Ratekau wird in freie Strecke umgewandelt, d.h. vorhandene<br />

Weichen werden rückgebaut. Nördlich von Ratekau, unmittelbar hinter <strong>der</strong> Querung<br />

mit <strong>der</strong> BAB 1, wird ein neuer Betriebsbahnhof mit zwei Überholungsgleisen vorgesehen.<br />

Eine Übersicht über alle Betriebsstellen (Bahnhöfe, Haltepunkte, Betriebsbahnhöfe) ist in<br />

unten stehen<strong>der</strong> Tabelle dargestellt.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> zu erwartenden negativen ökologischen Auswirkungen wird eine Durchfahrung<br />

des FFH-Schutzgebietes/ Natura 2000-Gebietes Neustädter Binnenwasser mit einer zweigleisig<br />

ausgebauten Eisenbahnstrecke von vornherein ausgeschlossen. Vor Haffkrug wird<br />

daher die Bestandsstrecke verlassen, die BAB 1 gequert und das Binnenwasser sowie Neustadt<br />

i.H. westlich umfahren. Die Trasse verläuft größtenteils parallel zur BAB 1 und fädelt<br />

vor Hasselburg wie<strong>der</strong> in die Bestandsstrecke ein. Am Beginn <strong>der</strong> Umfahrung ist <strong>der</strong> neue<br />

Hp Haffkrug gelegen. Der bestehende Bf Sierksdorf liegt abseits <strong>der</strong> Umfahrung Neustadt<br />

und wird zukünftig nicht mehr bedient. Die Anbindung von Neustadt i.H. erfolgt über eine<br />

Stichstrecke (s.u. Tabelle 2.2-1) vom neuen Betriebsbahnhof Neustadt i.H. (West), <strong>der</strong> ebenfalls<br />

in <strong>der</strong> Umfahrung angeordnet wird und zwei Überholungsgleise erhalten soll.<br />

Im weiteren Verlauf werden die Bahnhöfe von Hasselburg, Groß Schlamin und Beschendorf,<br />

an denen bereits heute keine Zughalte für den Personenverkehr mehr stattfinden, in freie<br />

Strecke umgewandelt. Abschnittsweise sind Linienverbesserungen zur Erzielung <strong>der</strong> neuen<br />

Entwurfsgeschwindigkeit erfor<strong>der</strong>lich. In Lensahn sieht die neue Trassierung ein Abschwenken<br />

von <strong>der</strong> Bestandstrasse in östlicher Richtung mit Parallelführung zur BAB 1 vor, da für<br />

eine Realisierung <strong>der</strong> Entwurfsgeschwindigkeit von 160 km/h auf <strong>der</strong> Bestandsstrecke die<br />

angrenzende Bebauung nicht erhalten werden könnte. Die Wie<strong>der</strong>einfädelung auf die Bestandstrasse<br />

liegt hinter dem Waldstück „Grünen Hirsch―. Im unmittelbar angrenzenden<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 20<br />

Prüfstück DF 10/12


Streckenabschnitt wird ein Betriebsbahnhof mit zwei Überholungsgleisen und einem optionalen<br />

Ladegleis für Bau- und Logistikzwecke vorgesehen.<br />

Am südlichen Stadtrand von Oldenburg i.H., direkt nach <strong>der</strong> Querung <strong>der</strong> BAB 1 (E 47), beginnt<br />

ein Neubauabschnitt, <strong>der</strong> Oldenburg i.H. östlich umfährt, da die Bestandstrecke und die<br />

baulichen Gegebenheiten in Oldenburg i.H. eine Geschwindigkeitsanhebung auf 160 km/h<br />

nicht zulassen. Der Hp Oldenburg i.H. wird mit neuen Außenbahnsteigen in <strong>der</strong> Umfahrung<br />

vorgesehen, <strong>der</strong> alte Bf Oldenburg i.H. wird aufgegeben. Die Lage <strong>der</strong> Gleistrasse in <strong>der</strong><br />

Umfahrung wurde durch zwei wesentliche Zwangspunkte bestimmt, die eine flexible Linienführung<br />

stark einschränkten. Erstens wurde ein möglichst großer Abstand zur westlich <strong>der</strong><br />

Trasse gelegenen Ortsbebauung angestrebt. Zweitens sollte eine Zerschneidung des Natur-<br />

und Vogelschutzgebietes Oldenburger Bruch vermieden werden. Der Spielraum für die neue<br />

Lage <strong>der</strong> Gleise war somit eng begrenzt. Bei <strong>der</strong> gewählten Linienführung konnten nicht beide<br />

Zwangspunkte vollständig eingehalten werden. Somit wird am Beginn <strong>der</strong> Umfahrung das<br />

Natur- und Vogelschutzgebiet seitlich leicht angeschnitten.<br />

Die Bestandstrasse wird vor Göhl wie<strong>der</strong> aufgenommen. Die heutigen Bahnhöfe Göhl, Heringsdorf<br />

und Neukirchen werden in freie Strecke umgewandelt. Abschnittsweise sind wie<strong>der</strong>um<br />

Linienverbesserungen zur Umsetzung <strong>der</strong> Entwurfsgeschwindigkeit notwendig. Der Bf<br />

Großenbrode wird umgebaut, sodass er neben dem Reisendenverkehr auch die Funktion als<br />

Betriebsbahnhof übernehmen kann. Es ist ein neues Überholungsgleis in Mittellage und zwei<br />

Außenbahnsteige für den Reisendenverkehr (SPNV) vorgesehen.<br />

Die Fehmarnsundbrücke bleibt eingleisig. Auf Fehmarn verläuft die Strecke wie<strong>der</strong> zweigleisig,<br />

wobei das bestehende Gleis auf weiten Abschnitten beibehalten werden kann. Der Bf<br />

Burg West wird als Betriebsbahnhof mit zwei Überholungsgleisen ausgebildet. Die Anbindung<br />

des Personenbahnhofs Burg erfolgt über das heutige Gleisdreieck. Die Trassierung<br />

endet vor Puttgarden im Schnittpunkt zur dänischen Planung <strong>der</strong> <strong>Festen</strong> <strong>Fehmarnbeltquerung</strong>.<br />

Hinweis: Die Planungen zur Strecke 1100 auf <strong>der</strong> Insel Fehmarn und <strong>der</strong> Fehmarnsundbrücke<br />

sind nicht Bestandteil des Raumordnungsverfahrens.<br />

Die Anbindung des Güter- und des Personenbahnhofs (Gbf, Pbf) Neustadt i.H. erfolgt künftig<br />

über eine eingleisige Stichstrecke für eine Entwurfsgeschwindigkeit von 80 km/h. Sie zweigt<br />

im Betriebsbahnhof Neustadt i.H. (West) Richtung Osten ab und verläuft größtenteils in <strong>der</strong><br />

Trasse <strong>der</strong> in diesem Abschnitt stillgelegten Eisenbahnstrecke 1023 Kiel Hbf – Neustadt i.H.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> heutigen Anfor<strong>der</strong>ungen an den Streckenquerschnitt und an die Gradiente sind<br />

jedoch Anpassungen <strong>der</strong> ehemaligen Trasse erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Eine zusammenfassende Übersicht über alle Betriebsstellen (Bahnhöfe, Haltepunkte, Betriebsbahnhöfe)<br />

im Verlauf <strong>der</strong> Variante 1A ist in <strong>der</strong> folgenden Tabelle dargestellt.<br />

Tabelle 2.2-1: Übersicht Betriebsstellen Variante 1A<br />

Betriebsstelle Bemerkung<br />

Ratekau<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Aufhebung alter Bf und Umwandlung in Hp auf freier<br />

Strecke; Neubau Betriebsbahnhof Ratekau (2 Überholungsgleise)<br />

nördlich <strong>der</strong> BAB 1 (E 47)<br />

Timmendorfer Strand Aufhebung alter Bf und Umwandlung in Hp<br />

Scharbeutz Aufhebung alter Bf und Umwandlung in Hp<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 21<br />

Prüfstück DF 10/12


Betriebsstelle Bemerkung<br />

Haffkrug<br />

Aufhebung alter Bf und Umwandlung in Hp am Beginn<br />

<strong>der</strong> Umfahrung Neustadt, Erschließung über neue Anbindung<br />

zur Bahnhofstraße<br />

Sierksdorf Ersatzlose Aufhebung alter Bf<br />

Neustadt i.H.<br />

Hasselburg<br />

Groß Schlamin<br />

Beschendorf<br />

Neubau Betriebsbahnhof Neustadt i.H. (West) mit 2<br />

Überholungsgleisen in Umfahrung Neustadt mit Abzweig<br />

für den SPNV Richtung Neustadt i.H. Gbf, Pbf<br />

(eingleisige Stichstrecke)<br />

Aufhebung alter Bf (<strong>der</strong>zeit bereits ohne Halt Personenverkehr)<br />

und Umwandlung in freie Strecke<br />

Aufhebung alter Bf (<strong>der</strong>zeit bereits ohne Halt Personenverkehr)<br />

und Umwandlung in freie Strecke<br />

Aufhebung alter Bf (<strong>der</strong>zeit bereits ohne Halt Personenverkehr)<br />

und Umwandlung in freie Strecke<br />

Lensahn Aufhebung alter Bf und Umwandlung in Hp<br />

Grüner Hirsch<br />

Oldenburg i.H.<br />

Göhl<br />

Heringsdorf<br />

Neukirchen<br />

Großenbrode<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Aufhebung alter Bf (<strong>der</strong>zeit bereits ohne Halt Personenverkehr)<br />

und Umwandlung in freie Strecke<br />

Aufhebung alter Bf und Neubau Hp in Umfahrung Oldenburg,<br />

Erschließung über Milchdamm.<br />

Neubau Betriebsbahnhof Oldenburg i.H. mit 2 Überholungsgleisen<br />

zwischen „Grüner Hirsch― und BAB 1, optional<br />

wird <strong>der</strong> Anschluss eines Ladegleises für Bauund<br />

Logistikzwecke vorgesehen<br />

Aufhebung alter Bf (<strong>der</strong>zeit bereits ohne Halt Personenverkehr)<br />

und Umwandlung in freie Strecke<br />

Aufhebung alter Bf (<strong>der</strong>zeit bereits ohne Halt Personenverkehr)<br />

und Umwandlung in freie Strecke<br />

Aufhebung alter Bf (<strong>der</strong>zeit bereits ohne Halt Personenverkehr)<br />

und Umwandlung in freie Strecke<br />

Umbau des Bf mit Neubau eines Überholungsgleises in<br />

Mittellage und zwei Außenbahnsteigen für des SPNV<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 22<br />

Prüfstück DF 10/12


Höhenführung<br />

Die Gradiente (Höhenführung) <strong>der</strong> Gleise orientiert sich für die Ausbaubereiche am Bestand,<br />

es sind keine nennenswerten Än<strong>der</strong>ungen vorhanden. Vereinzelt werden z.B. Ausrundungshalbmesser<br />

für die neue Geschwindigkeit angepasst o<strong>der</strong> die Gleise werden unter vorhandenen<br />

Straßenbrücken zur Einhaltung des erfor<strong>der</strong>lichen Lichtraumprofils (Mindestdurchfahrtshöhe)<br />

geringfügig abgesenkt. Aufgrund des zweiten Streckengleises müssen vorhandene<br />

Erdbauwerke (Dämme, Einschnitte) entsprechend verbreitert werden.<br />

Die Gradiente im Bereich <strong>der</strong> Umfahrung Neustadt i.H. wird durch den Zwangspunkt aus <strong>der</strong><br />

Querung mit <strong>der</strong> BAB 1 sowie <strong>der</strong> Vorgaben bzgl. des in <strong>der</strong> Umfahrung gelegenen Betriebsbahnhofs<br />

(maximale Längsneigung 2,5 ‰) und des Abzweigs Richtung Neustadt i.H.<br />

bestimmt, die keine flexible Höhenführung ermöglichen. Darüber hinaus muss nördlich von<br />

Roge ein großer Höhenunterschied überwunden werden. Auf die topographischen Verhältnisse,<br />

insbeson<strong>der</strong>e im vor<strong>der</strong>en Bereich <strong>der</strong> Umfahrung zwischen Haffkrug und Roge, kann<br />

daher nur bedingt eingegangen werden. Im Zuge <strong>der</strong> Umfahrung Neustadt i.H. sind daher<br />

Dämme mit einer Höhe von ca. 8 m zu errichten und es entstehen mitunter sehr tiefe Einschnitte<br />

bis zu einer Tiefe von ca. 19 m.<br />

Der autobahnparallele Abschnitt nördlich von Lensahn erfor<strong>der</strong>t Dammhöhen von maximal<br />

ca. 9,5 m und Einschnitttiefen von maximal ca. 7 m.<br />

In <strong>der</strong> Umfahrung Oldenburg i.H. entstehen Dämme bis ca. 9,5 m Höhe, Einschnitte sind<br />

nicht vorhanden. Die Höhenführung wird durch den Anschluss an die Bestandsstrecke am<br />

Beginn und am Ende <strong>der</strong> Umfahrung sowie durch die maximal zulässige Längsneigung im<br />

Bereich des Haltepunkte (2,5 ‰) bestimmt.<br />

Bahnübergänge<br />

Durch den zweigleisigen Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrecke 1100 sind insgesamt 41 Bahnübergänge<br />

(BÜ) betroffen. Je nach Erfor<strong>der</strong>nis und örtlicher Gegebenheit sind folgende Vorgehensweisen<br />

geplant:<br />

� Erneuerung des BÜ<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

� Anpassung des BÜ für den zweigleisigen Ausbau<br />

� Ersatz des BÜ durch Straßenüberführung (SÜ) o<strong>der</strong> Eisenbahnüberführung (EÜ)<br />

� Aufhebung des BÜ (ersatzloser Rückbau) bzw. Anbindung an eine alternative<br />

Querungsmöglichkeit an an<strong>der</strong>er Stelle (BÜ, SÜ, EÜ)<br />

An den zu erneuernden bzw. anzupassenden Bahnübergängen werden die Sicherungseinrichtungen<br />

an den aktuellen Stand <strong>der</strong> Technik sowie die erhöhte Geschwindigkeit angepasst.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Neubauabschnitte (Umfahrung Neustadt i.H. und Oldenburg i.H.) werden<br />

neue Querungsmöglichkeiten mittels höhenfreier Kreuzungen ausgeführt. Die Anlage von<br />

neuen Bahnübergängen ist nicht vorgesehen. Gemäß Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung<br />

(EBO) dürfen keine neuen höhengleichen Kreuzungen hergestellt werden.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 23<br />

Prüfstück DF 10/12


Im Zuge <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> vorliegenden Unterlage wurden auch Gespräche mit den betroffenen<br />

Gemeinden über die mögliche Aufhebung <strong>der</strong> Bahnübergänge durchgeführt und Vorschläge<br />

mit geeigneten Maßnahmen in einem ersten groben Beseitigungskonzept erarbeitet.<br />

Darüber hinaus wird in folgenden Gutachten zum Raumordnungsverfahren auf die Thematik<br />

näher eingegangen:<br />

� Gutachten zur gemeindlichen Entwicklung<br />

� Gutachten zur verkehrlichen Erschließung <strong>der</strong> Anliegergemeinden<br />

� Agrarstrukturelles Gutachten<br />

Dabei werden sowohl die Auswirkung auf den Verkehrsablauf, die Zerschneidung von Ortsteilen,<br />

die Erschließung von landwirtschaftlichen Nutzflächen und die Erreichbarkeit für Rettungsfahrzeuge<br />

betrachtet. Eine abschließende Entscheidung über die jeweils sinnvollste<br />

Maßnahme kann aber erst im Zuge <strong>der</strong> kommenden Planungsphasen nach Vorliegen einer<br />

Vorzugsvariante aus raumordnerischer Sicht in enger Abstimmung mit den Gemeinden und<br />

dem jeweiligen Straßenbaulastträger getroffen werden.<br />

Eine Zusammenfassung <strong>der</strong> BÜ und <strong>der</strong> nach <strong>der</strong>zeitigem Kenntnisstand geplanten Maßnahmen<br />

zeigt nachstehende Tabelle.<br />

Tabelle 2.2-2: Übersicht Bahnübergänge Variante 1A<br />

Bahnübergang Geplante Maßnahme<br />

BÜ-km 4,833<br />

„Zur Teerhofinsel―<br />

BÜ-km 5,566<br />

„Elisabethstraße―<br />

BÜ-km 6,416<br />

„Kaltenhöfer Str. (L180)―<br />

BÜ-km 8,334<br />

Staatsforst/Ratekau<br />

BÜ-km 9,446<br />

„Sereetzer Straße (L290)―<br />

BÜ-km 12,452<br />

„Am Spann― (Privat BÜ)<br />

BÜ-km 15,072<br />

„Timmendorfer Strand<br />

(L180)―<br />

BÜ-km 15,967<br />

„Schwedenweg―<br />

BÜ-km 21,662<br />

„Gronenberg―<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Keine Anpassung <strong>der</strong> technischen Sicherungsanlage<br />

Keine Anpassung <strong>der</strong> technischen Sicherungsanlage<br />

Keine Anpassung <strong>der</strong> technischen Sicherungsanlage<br />

Aufhebung <strong>der</strong> Umlaufsperre für Fußgänger mit Ersatzbauwerk<br />

Erneuerung <strong>der</strong> technischen Sicherungsanlage bzw.<br />

Aufhebung mit Wegeausbau zur benachbarten Kreuzung<br />

ggf. Kreuzungsbauwerk für Fußgänger und Radfahrer<br />

Erneuerung <strong>der</strong> technischen Sicherungsanlage<br />

Anpassung <strong>der</strong> technischen Sicherungsanlage an das<br />

2. Gleis bzw. Aufhebung mit Ersatzbauwerk<br />

Aufhebung <strong>der</strong> technischen Sicherungsanlage mit Erschließung<br />

über vorhandenes Wegenetz<br />

Anpassung <strong>der</strong> technischen Sicherungsanlage an das<br />

2. Gleis bzw. Aufhebung mit Ersatzbauwerk<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 24<br />

Prüfstück DF 10/12


Bahnübergang Geplante Maßnahme<br />

BÜ-km 22,579<br />

„Kin<strong>der</strong>heim―<br />

BÜ-km 22,964<br />

„Haffkrug (K45)―<br />

BÜ-km 23,046<br />

Reisendenübergang<br />

BÜ-km 27,282<br />

„Seeblick―<br />

BÜ-km 28,603<br />

„Holmer Weg―<br />

BÜ-km 34,487<br />

„Hasselburg―<br />

BÜ-km 36,647<br />

„Kremper Au―<br />

BÜ-km 37,534<br />

Feldweg (Privat BÜ)<br />

BÜ-km 38,200<br />

„Schafhagen―<br />

BÜ-km 38,660<br />

„Groß Schlamin―<br />

BÜ-km 39,147<br />

Feldweg 1 (Privat BÜ)<br />

BÜ-km 39,526<br />

Feldweg 2 (Privat BÜ)<br />

BÜ-km 42,614<br />

„Kirschenallee (K58)―<br />

BÜ-km 44,768<br />

„Bä<strong>der</strong>straße (L58)―<br />

BÜ-km 45,345<br />

„Brunskruger Weg―<br />

BÜ-km 46,620<br />

„Lensahn―<br />

Anpassung <strong>der</strong> technischen Sicherungsanlage an das<br />

2. Gleis bzw. Aufhebung mit Ersatzbauwerk<br />

Beginn Umfahrungsbereich Neustadt i.H.<br />

Rückbau <strong>der</strong> technischen Sicherungsanlage bzw. Neubau<br />

Kreuzungsbauwerk für Fußgänger und Radfahrer<br />

entfällt<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Umfahrungsbereich Neustadt i.H.<br />

Rückbau <strong>der</strong> technischen Sicherungsanlage<br />

Erneuerung <strong>der</strong> technischen Sicherungsanlage<br />

Anpassung <strong>der</strong> technischen Sicherungsanlage an das<br />

2. Gleis bzw. Aufhebung mit Ersatzbauwerk<br />

Anpassung <strong>der</strong> technischen Sicherungsanlage an das<br />

2. Gleis bzw. Aufhebung mit Ersatzbauwerk<br />

Neubau einer technischen Sicherungsanlage bzw. Aufhebung<br />

des nicht technisch gesicherten Bahnüberganges<br />

mit Wegeausbau zur benachbarten Kreuzung<br />

Anpassung <strong>der</strong> technischen Sicherungsanlage an das<br />

2. Gleis bzw. Aufhebung mit Ersatzbauwerk<br />

Anpassung <strong>der</strong> technischen Sicherungsanlage an das<br />

2. Gleis bzw. Aufhebung mit Ersatzbauwerk<br />

Aufhebung des nicht technisch gesicherten Bahnüberganges<br />

mit Wegeausbau zur benachbarten Kreuzung<br />

Neubau einer technischen Sicherungsanlage bzw. Aufhebung<br />

des nicht technisch gesicherten Bahnüberganges<br />

mit Ersatzbauwerk<br />

Im Bereich einer Linienverbesserung<br />

Rückbau <strong>der</strong> technischen Sicherungsanlage mit Neubau<br />

eines Ersatzbauwerkes<br />

Anpassung <strong>der</strong> technischen Sicherungsanlage an das<br />

2. Gleis bzw. Aufhebung mit Ersatzbauwerk<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Linienverbesserung Lensahn<br />

Rückbau <strong>der</strong> technischen Sicherungsanlage<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Linienverbesserung Lensahn<br />

Rückbau <strong>der</strong> Umlaufsperre für Fußgänger<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 25<br />

Prüfstück DF 10/12


Bahnübergang Geplante Maßnahme<br />

BÜ-km 47,681<br />

„Grüner Hirsch (K39)―<br />

BÜ-km 50,951<br />

„Sebenter Weg―<br />

BÜ-km 52,361<br />

„Bruchweg―<br />

BÜ-km 53,320<br />

„Oldenburg Stadt―<br />

BÜ-km 53,753<br />

„Milchdamm―<br />

BÜ-km 56,351<br />

„Göhl (L59)―<br />

BÜ-km 58,541<br />

„Rellin―<br />

BÜ-km 60,785<br />

„Heringsdorf―<br />

BÜ-km 61,314<br />

„An <strong>der</strong> Bä<strong>der</strong>str. (B501)―<br />

BÜ-km 63,195<br />

„Satjewitz―<br />

BÜ-km 64,496<br />

„Neukirchen (K58)―<br />

BÜ-km 65,429<br />

„Sütel―<br />

BÜ-km 66,922<br />

„Bergmühle―<br />

BÜ-km 68,673<br />

„Feldscheide―<br />

BÜ-km 69,744<br />

„Pomosinwerke―<br />

BÜ-km 70,779<br />

„Großenbrode―<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Anpassung <strong>der</strong> technischen Sicherungsanlage an das<br />

2. Gleis bzw. Aufhebung mit Ersatzbauwerk<br />

Erneuerung <strong>der</strong> technischen Sicherungsanlage bzw.<br />

Aufhebung mit Ersatzbauwerk<br />

Umfahrungsbereich Oldenburg i.H.<br />

Rückbau <strong>der</strong> technischen Sicherungsanlage<br />

Umfahrungsbereich Oldenburg i.H.<br />

Rückbau <strong>der</strong> technischen Sicherungsanlage<br />

Umfahrungsbereich Oldenburg i.H.<br />

Rückbau <strong>der</strong> technischen Sicherungsanlage<br />

Anpassung <strong>der</strong> technischen Sicherungsanlage bzw.<br />

Aufhebung mit Ersatzbauwerk<br />

Anpassung <strong>der</strong> technischen Sicherungsanlage an das<br />

2. Gleis bzw. Aufhebung mit Ersatzbauwerk<br />

Anpassung <strong>der</strong> technischen Sicherungsanlage an das<br />

2. Gleis bzw. Aufhebung mit Wegeausbau zur benachbarten<br />

Kreuzung<br />

Anpassung <strong>der</strong> technischen Sicherungsanlage an das<br />

2. Gleis bzw. Aufhebung mit Ersatzbauwerk<br />

Anpassung <strong>der</strong> technischen Sicherungsanlage an das<br />

2. Gleis bzw. Aufhebung mit Erschließung über vorhandenes<br />

Wegenetz<br />

Erneuerung <strong>der</strong> technischen Sicherungsanlage bzw.<br />

Aufhebung mit Ersatzbauwerk<br />

Anpassung <strong>der</strong> technischen Sicherungsanlage an das<br />

2. Gleis bzw. Aufhebung mit Wegeausbau zur benachbarten<br />

Kreuzung<br />

Anpassung <strong>der</strong> technischen Sicherungsanlage an das<br />

2. Gleis bzw. Aufhebung mit Ersatzbauwerk<br />

Erneuerung <strong>der</strong> technischen Sicherungsanlage an das<br />

2. Gleis bzw. Aufhebung mit Ersatzbauwerk<br />

Erneuerung /Verlegung <strong>der</strong> technischen Sicherungsanlage<br />

bzw. Aufhebung mit Ersatzbauwerk<br />

Anpassung <strong>der</strong> technischen Sicherungsanlage an das<br />

2. Gleis bzw. Aufhebung mit Ersatzbauwerk<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 26<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Ingenieurbauwerke<br />

Für die Querung vorhandener Straßen und Wege sowie von Gewässern sind in den Umfahrungsbereichen<br />

neue Kreuzungsbauwerke (SÜ, EÜ, Gewässerquerungen) vorgesehen. Die<br />

vorhandenen Kreuzungsbauwerke auf <strong>der</strong> Strecke 1100 können oftmals für den zweigleisigen<br />

Ausbauzustand weiter genutzt werden und bleiben erhalten. Dabei sind mitunter Anpassungen<br />

aufgrund <strong>der</strong> erhöhten Entwurfsgeschwindigkeit und <strong>der</strong> Streckenelektrifizierung erfor<strong>der</strong>lich,<br />

wie z.B. ein Absenken <strong>der</strong> Gleise zur Gewährleistung einer ausreichenden Durchfahrtshöhe<br />

o<strong>der</strong> die Anbringung eines Anprallschutzes. Kreuzungsbauwerke, die nicht den<br />

neuen Anfor<strong>der</strong>ungen entsprechend ertüchtigt werden können, werden durch Neubauten<br />

ersetzt. Die ersatzlose Aufgabe von Kreuzungsbauwerken, d.h. ein Verlust von<br />

Querungsmöglichkeiten, findet nicht statt. Insgesamt müssen 28 Bauwerke neu gebaut und<br />

17 angepasst werden.<br />

2.2.3 Variante X (Trasse X aus Betroffenheitsanalyse)<br />

Im Kreis Ostholstein wurde eine Betroffenheitsanalyse zur „<strong>Festen</strong> <strong>Fehmarnbeltquerung</strong>―<br />

durchgeführt, in <strong>der</strong>en Ergebnis eine alternative Trasse zur Variante 1A (Bestandtrasse) zwischen<br />

Lübeck und <strong>der</strong> Fehmarnsundbrücke entwickelt wurde. Die Trasse wird gemäß des<br />

Festlegungsprotokolls zum Raumordnungsverfahren vom 11.11.2010 als sogenannte Variante<br />

X in das Raumordnungsverfahren aufgenommen und in die Planungen integriert.<br />

Entgegen <strong>der</strong> Variante 1A handelt es sich bei <strong>der</strong> Variante X im unteren Streckenbereich<br />

zwischen Ratekau und Altenkrempe und im oberen Streckenbereich zwischen Beschendorf<br />

und Großenbrode um eine vollständige Neubaustrecke.<br />

Die Variante X ist in den Übersichtskarten <strong>der</strong> Anlage 3.1 und 3.2 dargestellt.<br />

Linienführung und Betriebsstellen<br />

Die Variante X nimmt ihren Ausgangspunkt in Lübeck-Dänischburg mit <strong>der</strong> Ausfädelung aus<br />

<strong>der</strong> Eisenbahnstrecke 1113 „Abzweig Schwartau Waldhalle – Lübeck-Travemünde Strand―,<br />

sodass <strong>der</strong> Schienenverkehr von bzw. zur „<strong>Festen</strong> <strong>Fehmarnbeltquerung</strong>― nicht durch die Ortschaften<br />

Bad Schwartau und Ratekau geführt wird.<br />

Die Ausfädelung liegt im km 9,4 <strong>der</strong> Strecke 1113 zwischen dem vorhandenen BÜ „Siemser<br />

Landstraße― und <strong>der</strong> vorhandenen EÜ <strong>der</strong> Strecke 1113 über die BAB 226. Die Variante X<br />

quert unmittelbar hinter <strong>der</strong> Ausfädelung ebenfalls die BAB 226 und wendet sich mit einem<br />

engen Bogen Richtung Norden. Der Gleisbogen erlaubt lediglich eine Entwurfsgeschwindigkeit<br />

von 100 km/h, aufgrund <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten kann jedoch kein größerer Radius<br />

angesetzt werden. Da auf <strong>der</strong> Strecke 1113 ebenfalls nur eine Geschwindigkeit von<br />

100 km/h zulässig ist, kann die vermin<strong>der</strong>te Entwurfsgeschwindigkeit auf diesem kurzen<br />

Teilstück hingenommen werden.<br />

Im Anschluss an den engen Gleisbogen ist die Anordnung des Betriebsbahnhofs Ratekau<br />

mit zwei Überholungsgleisen geplant und die Variante X verläuft in gestreckter Linienführung<br />

durch das Waldgebiet „Waldhusener Forst― weiter Richtung Norden. Sie befindet sich dabei<br />

in enger Bündelung mit den dort vorhandenen elektrischen Freileitungen. Die Entwurfsgeschwindigkeit<br />

beträgt ab dem Beginn <strong>der</strong> gestreckten Linienführung wie<strong>der</strong> 160 km/h. Nördlich<br />

des „Waldhusener Forst― verschwenkt die Trasse leicht Richtung Nordwesten, quert die<br />

Landesstraße (L) 181 unmittelbar an <strong>der</strong> Anschlussstelle „Ratekau― <strong>der</strong> BAB 1 und trifft nördlich<br />

von Ratekau auf die Variante 1A (siehe Kapitel 2.2.2) bzw. die Variante A (siehe Kapitel<br />

2.2.10). Direkt an <strong>der</strong> Querung <strong>der</strong> L 181 wird <strong>der</strong> neue Hp Ratekau vorgesehen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 27<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Unmittelbar darauf schwenkt die Variante X wie<strong>der</strong> Richtung Nordwesten von <strong>der</strong> Variante<br />

1A ab und verläuft zwischen den Ortschaften Neuruppersdorf und Groß Timmendorf Richtung<br />

BAB 1. Im Folgenden ist eine Bündelung mit <strong>der</strong> BAB 1 auf <strong>der</strong>en Ostseite vorgesehen,<br />

sodass die Trasse abseits <strong>der</strong> Ostseebä<strong>der</strong> Timmendorf und Scharbeutz geführt wird. Im<br />

Bereich <strong>der</strong> Anschlussstelle „Pansdorf― liegt die Variante X deckungsgleich mit <strong>der</strong> Variante<br />

A. In Höhe Scharbeutz wechselt die Trasse auf die westliche Seite <strong>der</strong> BAB 1 und verläuft<br />

von nun an deckungsgleich mit <strong>der</strong> Variante E (siehe Kapitel 2.2.11) in enger Parallelführung<br />

zur Autobahn. Nördlich von Haffkrug, das ebenfalls umfahren wird, trifft die Variante X gemeinsam<br />

mit <strong>der</strong> Variante E auf die Umfahrung Neustadt, d.h. auf die Variante 1A. Die neuen<br />

Hp Timmendorf, Scharbeutz und Haffkrug werden in den autobahnparallelen Neubauabschnitten<br />

angeordnet und befinden sich zukünftig außerhalb <strong>der</strong> Ortslagen.<br />

Ab dem neuen Betriebsbahnhof Neustadt i.H. (West) verläuft die Variante X über Hasselburg<br />

und Groß Schlamin bis nördlich von Beschendorf deckungsgleich mit <strong>der</strong> Variante 1A. Lediglich<br />

im Bereich <strong>der</strong> Ortschaft Roge findet gegenüber <strong>der</strong> Variante 1A auf einem kurzen Teilstück<br />

eine Trassenoptimierung statt, sodass die Variante X näher an die BAB 1 heranrückt.<br />

Wie in <strong>der</strong> Variante 1A liegt <strong>der</strong> bestehende Bf Sierksdorf abseits <strong>der</strong> Umfahrung Neustadt<br />

und wird zukünftig nicht mehr bedient. Der Betriebsbahnhof Neustadt i.H. (West) erhält ebenfalls<br />

einen Abzweig zur Anbindung <strong>der</strong> eingleisigen Stichstrecke Richtung Neustadt i.H.<br />

Nördlich von Beschendorf verlässt die Variante X zunächst die Linienführung <strong>der</strong> Variante 1A<br />

und schwenkt Richtung Osten ab, sodass Lensahn umfahren wird. Die Trasse verläuft dabei<br />

in enger Bündelung zur BAB 1, auf <strong>der</strong>en Westseite. Die Anschlussstelle Lensahn muss hierfür<br />

umgebaut werden. Zudem muss im Gewerbegebiet an <strong>der</strong> Ottostraße in Lensahn voraussichtlich<br />

ein Gewerbebetrieb für die neuen Gleisanlagen aufgegeben werden. Der neue<br />

Hp Lensahn wird an <strong>der</strong> L 58, im Bereich <strong>der</strong> umzubauenden Autobahnanschlussstelle, vorgesehen.<br />

Nördlich von Lensahn trifft die Variante X wie<strong>der</strong> auf die Trasse <strong>der</strong> Variante 1A<br />

und wird bis zum Beginn <strong>der</strong> Umfahrung Oldenburg i.H. deckungsgleich geführt. In diesem<br />

Streckenabschnitt ist analog zur Variante 1A <strong>der</strong> Betriebsbahnhof Oldenburg i.H. (2 Überholungsgleise)<br />

angeordnet.<br />

Am südlichen Stadtrand von Oldenburg i.H., direkt nach <strong>der</strong> Querung <strong>der</strong> BAB 1, beginnt ein<br />

weiterer Neubauabschnitt, <strong>der</strong> Oldenburg i.H. östlich umfährt. Der Hp Oldenburg i.H. wird mit<br />

neuen Außenbahnsteigen in <strong>der</strong> Umfahrung vorgesehen, <strong>der</strong> alte Bf Oldenburg i.H. wird aufgegeben.<br />

Die Lage <strong>der</strong> Gleistrasse in <strong>der</strong> Umfahrung wird, wie schon in <strong>der</strong> Variante 1A beschrieben,<br />

durch die zwei Zwangspunkte (europäisches Schutzgebiet und Siedlungsbereiche)<br />

maßgeblich bestimmt, die eine flexible Linienführung stark einschränken. Gegenüber<br />

<strong>der</strong> Variante 1A wurde die Linienführung dementsprechend abgewandelt, dass eine Flächeninanspruchnahme<br />

des Schutzgebietes „Oldenburger Bruch― vermieden wird und <strong>der</strong> Abstand<br />

zum Ortsrand Oldenburgs i.H. vergrößert wird.<br />

Im weiteren Verlauf kreuzt die Variante X die bestehende Strecke 1100 (bzw. die Variante<br />

1A) sowie die L 59, verschwenkt durch die Ortslage von Kremsdorf und verläuft in annähernd<br />

gera<strong>der</strong> Linienführung weiter bis auf Höhe des Guts Bürau und Meschendorf. Nach<br />

Querung <strong>der</strong> L 60 wird Neukirchen westlich passiert sowie die B 501 zwischen Löhrstorf und<br />

Klaustorf gequert. Durch die Trassenführung <strong>der</strong> Variante X werden die Ortslagen Göhl, Heringsdorf<br />

und Neukirchen westlich umfahren.<br />

In Höhe Lütjenbrode wird die Kreisstraße (K) 42 gekreuzt und die Trasse schwenkt an die<br />

B 207 heran. Bis Großenbrode verläuft die Variante X in Bündelung mit <strong>der</strong> B 207 auf <strong>der</strong>en<br />

Ostseite, unter Berücksichtigung des geplanten Ausbaus <strong>der</strong> Bundesstraße. Unmittelbar vor<br />

Großenbrode wird die Großenbro<strong>der</strong> Aue gequert. Im Anschluss muss die Trasse durch eine<br />

Engstelle zwischen dem Ortsrand Großenbrode und <strong>der</strong> Anschlussstelle Großenbrode <strong>der</strong><br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 28<br />

Prüfstück DF 10/12


B 207 hindurch geführt werden. Nördlich Großenbrodes, zu Beginn <strong>der</strong> vorhandenen<br />

Anrampung zur Fehmarnsundbrücke, endet die Variante X mit dem Anschluss an die bestehende<br />

Eisenbahnstrecke und dem Übergang in den eingleisigen Abschnitt <strong>der</strong> Fehmarnsundbrücke.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Bündelung mit <strong>der</strong> B 207 ist die Errichtung eines Betriebsbahnhofs<br />

mit zwei Überholungsgleisen vorgesehen. Der neue Hp Großenbrode wird ebenfalls<br />

östlich <strong>der</strong> B 207 außerhalb <strong>der</strong> geschlossenen Ortslage angeordnet.<br />

Eine zusammenfassende Übersicht über alle Betriebsstellen (Bahnhöfe, Haltepunkte, Betriebsbahnhöfe)<br />

im Verlauf <strong>der</strong> Variante X ist in <strong>der</strong> folgenden Tabelle dargestellt.<br />

Tabelle 2.2-3: Übersicht Betriebsstellen Variante X<br />

Betriebsstelle Bemerkung<br />

Ratekau<br />

Timmendorfer Strand<br />

Scharbeutz<br />

Haffkrug<br />

Neubau Hp östlich BAB 1 (E 47), Erschließung über<br />

L 181<br />

Neubau Betriebsbahnhof Ratekau (2 Überholungsgleise)<br />

im Anschluss an den Abzweig aus <strong>der</strong> Strecke<br />

1113, d.h. am Beginn Variante X<br />

Neubau Hp östlich BAB 1 (E 47), Erschließung über<br />

L 180<br />

Neubau Hp westlich BAB 1 (E 47), Erschließung über<br />

Bövelstred<strong>der</strong><br />

Neubau Hp westlich BAB 1 (E 47), Erschließung über<br />

B 76<br />

Sierksdorf Ersatzlose Aufhebung alter Bf<br />

Neustadt i.H.<br />

Hasselburg<br />

Groß Schlamin<br />

Beschendorf<br />

Neubau Betriebsbahnhof Neustadt i.H. (West) mit 2<br />

Überholungsgleisen in Umfahrung Neustadt mit Abzweig<br />

für den SPNV Richtung Neustadt i.H. Gbf, Pbf<br />

(eingleisige Stichstrecke)<br />

Aufhebung alter Bf (<strong>der</strong>zeit bereits ohne Halt Personenverkehr)<br />

und Umwandlung in freie Strecke<br />

Aufhebung alter Bf (<strong>der</strong>zeit bereits ohne Halt Personenverkehr)<br />

und Umwandlung in freie Strecke<br />

Aufhebung alter Bf (<strong>der</strong>zeit bereits ohne Halt Personenverkehr)<br />

und Umwandlung in freie Strecke<br />

Lensahn Neubau Hp westlich BAB 1, Erschließung über L 58<br />

Grüner Hirsch<br />

Oldenburg i.H.<br />

Göhl<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Aufhebung alter Bf (<strong>der</strong>zeit bereits ohne Halt Personenverkehr)<br />

und Umwandlung in freie Strecke<br />

Aufhebung alter Bf und Neubau Hp in Umfahrung Oldenburg,<br />

Erschließung über Milchdamm<br />

Neubau Betriebsbahnhof Oldenburg i.H. mit 2 Überholungsgleisen<br />

zwischen „Grüner Hirsch― und BAB 1, optional<br />

wird <strong>der</strong> Anschluss eines Ladegleises für Bauund<br />

Logistikzwecke vorgesehen<br />

Aufhebung alter Bf (<strong>der</strong>zeit bereits ohne Halt Personenverkehr)<br />

und Umwandlung in freie Strecke<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 29<br />

Prüfstück DF 10/12


Betriebsstelle Bemerkung<br />

Heringsdorf<br />

Neukirchen<br />

Großenbrode<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Aufhebung alter Bf (<strong>der</strong>zeit bereits ohne Halt Personenverkehr)<br />

und Umwandlung in freie Strecke<br />

Aufhebung alter Bf (<strong>der</strong>zeit bereits ohne Halt Personenverkehr)<br />

und Umwandlung in freie Strecke<br />

Neubau Hp Großenbrode östlich B 207, Erschließung<br />

über K 42 (Nordlandstraße)<br />

Neubau Betriebsbahnhof Großenbrode (2 Überholungsgleise)<br />

östlich B 207<br />

Höhenführung<br />

Im Gegensatz zur Variante 1A muss sich die Gradiente (Höhenführung <strong>der</strong> Gleise) <strong>der</strong> Variante<br />

X nicht an <strong>der</strong> bestehenden Eisenbahnstrecke orientieren. Bei <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> Gradiente<br />

wird grundsätzlich eine geländegleiche Führung bzw. ein Wechsel von flachen Dämmen<br />

und Einschnitten angestrebt, um somit die Eingriffe in die Umwelt so gering wie möglich<br />

zu halten. Aufgrund <strong>der</strong> topographischen Gegebenheiten, <strong>der</strong> Berücksichtigung queren<strong>der</strong><br />

Verkehrswege und unter Beachtung <strong>der</strong> zulässigen Entwurfsparameter (siehe Kapitel 2.2.1)<br />

ist dieses jedoch in weiten Abschnitten nicht o<strong>der</strong> nur sehr bedingt möglich.<br />

Maßgebende Dämme und Einschnitte sind daher in folgenden Abschnitten vorhanden:<br />

� zwischen dem Betriebsbahnhof Ratekau und <strong>der</strong> Anschlussstelle Ratekau <strong>der</strong> BAB 1<br />

(Dammhöhe bis ca. 10 m, Einschnittstiefe bis ca. 10 m)<br />

� zwischen Neuruppersdorf und Groß Timmendorf (Dämmhöhe bis ca. 8 m,<br />

Einschnittstiefe bis ca. 8 m)<br />

� zwischen Beschendorf und Autobahnanschlussstelle Lensahn <strong>der</strong> BAB 1 (Dammhöhe<br />

bis ca. 8 m)<br />

� autobahnparalleler Abschnitt nördlich von Lensahn (Dammhöhen bis ca. 9,5 m)<br />

� Bereich Kremsdorf nördlich von Oldenburg i.H. (Einschnittstiefe bis ca. 7 m)<br />

� südlich Neukirchen (Dammhöhe bis ca. 6,5 m)<br />

� nördlich Neukirchen bis Lütjenbrode, d.h. bis zum Beginn <strong>der</strong> Parallelführung mit <strong>der</strong><br />

B 207 (Dammhöhe bis ca. 10 m, Einschnittstiefe bis ca. 6 m)<br />

Die Umfahrung Neustadt i.H. weist analog zur Variante 1A große Einschnittstiefen auf (siehe<br />

Kapitel 2.2.2), da Variante X und Variante 1A ab dem Abzweig nach Neustadt deckungsgleich<br />

verlaufen. Im vor<strong>der</strong>en Abschnitt, in dem Variante X und Variante E (siehe Kapitel<br />

2.2.11) deckungsgleich verlaufen, weist Variante X jedoch deutlich flachere Einschnitte auf<br />

(Höhendifferenz gegenüber Variante 1A bis ca. 7 m), da Variante 1A bei Haffkrug zunächst<br />

die BAB 1 unterqueren muss und somit zum Beginn <strong>der</strong> Umfahrung deutlich tiefer liegt.<br />

In <strong>der</strong> Umfahrung Oldenburg sind Dammhöhen bis 9,5 m geplant, Einschnitte sind nicht vorhanden.<br />

Die Höhenführung wird durch den Anschluss an die Bestandsstrecke am Beginn <strong>der</strong><br />

Umfahrung sowie durch die maximal zulässige Längsneigung im Bereich des Haltepunkte<br />

(2,5 ‰) bestimmt.<br />

In Abschnitten, in denen die Variante X in Bündelung mit <strong>der</strong> BAB 1 verläuft, orientiert sich<br />

die Gradiente am Höhenverlauf <strong>der</strong> Autobahn mit den entsprechenden Damm- und<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 30<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Einschnittslagen. Aufgrund <strong>der</strong> unterschiedlichen maximal zulässigen Längsneigungen ist<br />

jedoch eine hun<strong>der</strong>tprozentig identische Höhenführung nicht möglich.<br />

Bahnübergänge<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Neubauabschnitte werden neue Querungsmöglichkeiten von Straßen und<br />

Wegen mittels höhenfreier Kreuzungen ausgeführt. Die Anlage von neuen Bahnübergängen<br />

ist gemäß EBO nicht vorgesehen.<br />

Bahnübergänge sind nur in den Bereichen weiterhin vorhanden, in denen die Variante X deckungsgleich<br />

mit <strong>der</strong> Variante 1A geführt wird. Dieses betrifft den<br />

� Ausbauabschnitt zwischen Altenkrempe und Beschendorf<br />

� Ausbauschnitt zwischen dem Waldgebiet „Grüner Hirsch― (nördlich von Lensahn) und<br />

dem Beginn <strong>der</strong> Umfahrung Oldenburg (einschließlich BÜ „Seebenter Weg―)<br />

Die nach <strong>der</strong>zeitigem Kenntnisstand geplanten Maßnahmen für die in diesen Abschnitten<br />

vorhandenen Bahnübergänge entsprechen denen für die Variante 1A (siehe Tabelle 2.2-2).<br />

Ingenieurbauwerke<br />

In den Neubauabschnitten <strong>der</strong> Variante X wird die Querung von Straßen und Wegen höhenfrei,<br />

d.h. mit Hilfe von Kreuzungsbauwerken (SÜ, EÜ), erfolgen. Für die Querung vorhandener<br />

Straßen und Wege sowie von Gewässern sind in den Neubauabschnitten insgesamt 46<br />

neue Kreuzungsbauwerke geplant.<br />

Beson<strong>der</strong>e Betroffenheiten<br />

Die Trasse durchschneidet die vorhandenen Windparks bzw. die bestehenden Eignungsflächen<br />

für die Windenergie (Regionalplan des Landes Schleswig - Holstein für den Planungsraum<br />

II – Teilfortschreibung 2011) bei Kremsdorf und Neukirchen. Aufgrund <strong>der</strong> Längsausdehnung<br />

des bestehenden Windparks Kremsdorf und des im Norden gelegenen FFH-<br />

Gebiets „Seegalendorf― ist eine Umfahrung des Windparks Kremsdorf nicht möglich. Bei<br />

Umsetzung dieser Trasse, wäre voraussichtlich <strong>der</strong> Rückbau einer Windkraftanlage notwendig.<br />

Da für eine Umfahrung des Windparks bei Neukirchen die Trasse unmittelbar am Ortsrand<br />

von Neukirchen verlaufen müsste, besteht zur Durchschneidung des Windparks auch<br />

hier keine Alternative. Die Windenergieerweiterungsfläche des Windparks Kremsdorf ist nicht<br />

betroffen, die Trasse verläuft in einem seitlichen Abstand von ca. 200 m.<br />

In <strong>der</strong> Gemeinde Ratekau wird ein Wohnhaus an <strong>der</strong> L 180 von <strong>der</strong> Trasse überplant und<br />

müsste aufgegeben werden.<br />

Zu Beginn <strong>der</strong> Variante X, im Bereich des „Waldhusener Forst―, verlaufen <strong>der</strong>zeit vier elektrische<br />

Freileitungen in Parallellage. Da die Gleistrasse im selben Korridor verlaufen wird, sind<br />

Konflikte mit den Freileitungen gegeben. Mindestens zwei Freileitungen müssen abschnittsweise<br />

auf einer Länge von ca. 1.600 m angepasst o<strong>der</strong> verlegt werden. Vorteilhaft ist, dass<br />

im Korridor <strong>der</strong> Freileitungen bereits eine Aufwuchsbeschränkung für die Bäume und Gehölze<br />

des „Waldhusener Forst― besteht, und somit die Eingriffe in den Wald geringer sind als bei<br />

einer Führung <strong>der</strong> Gleistrasse abseits <strong>der</strong> Freileitungen. Eine Verschiebung <strong>der</strong> Gleistrasse<br />

aus dem Korridor in Richtung Westen ist aufgrund <strong>der</strong> Zwangspunkte bei <strong>der</strong> Ausfädelung<br />

aus <strong>der</strong> Strecke 1113 nicht möglich. Eine alternative Führung östlich <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit geplanten<br />

Lage wird durch die Variante X2 abgebildet.<br />

Zwischen Lensahn und dem Waldgebiet „Grüner Hirsch― verläuft ebenfalls eine Freileitung<br />

im Bereich <strong>der</strong> Gleistrasse, die abschnittsweise angepasst o<strong>der</strong> verlegt werden müsste.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 31<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

2.2.4 Variante X1 (Untervariante Neukirchen)<br />

Die Variante X1 wurde als Untervariante zur Variante X gemäß des Festlegungsprotokolls<br />

vom 11.11.2010 in das Raumordnungsverfahren aufgenommen und in die Planung integriert.<br />

Sie stellt eine alternative Streckenführung für den Bereich Heringsdorf bis südlich von Großenbrode<br />

dar.<br />

Die Variante X1 weist sowohl Neubau- als auch Ausbauabschnitte auf.<br />

Die Variante X1 ist in den Übersichtskarten <strong>der</strong> Anlage 3.1 und 3.2 dargestellt.<br />

Linienführung und Betriebsstellen<br />

Die Variante X (Trasse X aus Betroffenheitsanalyse) bzw. die Variante X7 (Untervariante<br />

Kremsdorf) kann östlich von Seegalendorf in die Variante X1 übergehen. Sie verläuft als<br />

Neubauabschnitt ungefähr mittig zwischen Klötzin und Bürau Richtung Norden und kreuzt<br />

anschließend in einem Linksbogen die B 501. Bei Satjewitz, d.h. zwischen Heringsdorf und<br />

Neukirchen, trifft die Variante X1 auf die Variante 1A und wird in identischer Lage als Ausbaustrecke<br />

geführt. Westlich von Sütel trennt sich die Trasse <strong>der</strong> Variante X1 wie<strong>der</strong> von <strong>der</strong><br />

Trasse <strong>der</strong> Variante 1A und läuft als Neubaustrecke Richtung Norden weiter, wo sie östlich<br />

von Lütjenbrode in die Variante X übergeht.<br />

Betriebsstellen, d.h. Bahnhöfe o<strong>der</strong> Haltepunkte, sind im Bereich <strong>der</strong> Variante X1 nicht vorgesehen.<br />

Höhenführung<br />

Der erste Teil <strong>der</strong> Variante X1 ist bis Höhe Sütel größtenteils in Dammlage geplant. Es sind<br />

Dammhöhen von bis zu 8 m möglich. Ab Sütel bis zum Ende <strong>der</strong> Variante ist die Höhenlage<br />

<strong>der</strong> Trasse fast durchgängig geländegleich.<br />

Bahnübergänge:<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Neubauabschnitte werden neue Querungsmöglichkeiten mittels höhenfreier<br />

Kreuzungen ausgeführt. Das Bauen von neuen Bahnübergängen ist nicht vorgesehen. Gemäß<br />

Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) dürfen keine neuen höhengleichen Kreuzungen<br />

angelegt werden.<br />

Bei Satjewitz und bei Bergmühle sind hingegen die Verlegung und Anpassung <strong>der</strong> dort vorhandenen<br />

Bahnübergänge geplant, da die Trasse <strong>der</strong> Variante X1 hier annähernd in Lage<br />

<strong>der</strong> Bestandsstrecke verläuft. An diesen Bahnübergängen werden die Sicherungseinrichtungen<br />

an den Stand <strong>der</strong> Technik sowie <strong>der</strong> höheren Geschwindigkeit angepasst.<br />

Ingenieurbauwerke<br />

Für die Querung vorhandener Straßen und Wege sowie von Gewässern sind insgesamt 4<br />

neue Kreuzungsbauwerke (SÜ, EÜ) geplant.<br />

2.2.5 Variante X2 (Untervariante Timmendorf 1)<br />

Die Variante X2 wurde als Untervariante zur Variante X gemäß des Festlegungsprotokolls<br />

vom 11.11.2010 in das Raumordnungsverfahren aufgenommen und in die Planung integriert.<br />

Sie stellt eine alternative Streckenführung für den Bereich Lübeck-Dänischburg bis Timmendorf<br />

dar.<br />

Bei <strong>der</strong> Variante X2 handelt es sich um einen reinen Neubaustreckenabschnitt.<br />

Die Variante X2 ist in den Übersichtskarten <strong>der</strong> Anlage 3.1 und 3.2 dargestellt.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 32<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Linienführung und Betriebsstellen<br />

Die Trasse nimmt ihren Ausgangspunkt in Lübeck-Dänischburg mit <strong>der</strong> Ausfädelung aus <strong>der</strong><br />

Eisenbahnstrecke 1113 „Abzweig Schwartau Waldhalle – Lübeck-Travemünde Strand―, sodass<br />

<strong>der</strong> Schienenverkehr von bzw. zur „<strong>Festen</strong> <strong>Fehmarnbeltquerung</strong>― nicht durch die Ortschaften<br />

Bad Schwartau und Ratekau geführt wird.<br />

Die Ausfädelung liegt im km 9,9 <strong>der</strong> Strecke 1113 hinter <strong>der</strong> vorhandenen EÜ über die BAB<br />

226. Gegenüber <strong>der</strong> Variante X besteht somit <strong>der</strong> Vorteil, dass kein Bau einer zusätzlichen<br />

Autobahnquerung erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Variante X2 wendet sich unmittelbar hinter <strong>der</strong> Ausfädelung<br />

in einem engen Bogen Richtung Norden und verläuft dabei unmittelbar am Ufer des<br />

Waldhusener Moorsees. Der Gleisbogen erlaubt lediglich eine Entwurfsgeschwindigkeit von<br />

100 km/h. Aufgrund <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten, insbeson<strong>der</strong>e des Waldhusener Moorsees,<br />

kann jedoch kein größerer Radius angesetzt werden. Da auf <strong>der</strong> Strecke 1113 ebenfalls nur<br />

eine Geschwindigkeit von 100 km/h zulässig ist, kann die vermin<strong>der</strong>te Entwurfsgeschwindigkeit<br />

auf diesem kurzen Teilstück hingenommen werden.<br />

Im Anschluss an den engen Gleisbogen ist die Anordnung des Betriebsbahnhofs Ratekau<br />

mit zwei Überholungsgleisen geplant. Die Entwurfsgeschwindigkeit beträgt ab hier wie<strong>der</strong><br />

160 km/h. Am nördlichen Rand des „Waldhusener Forst― trifft die Variante X2 auf die Trasse<br />

<strong>der</strong> Variante X und wird im Folgenden gemeinsam geführt. In diesem Abschnitt liegt <strong>der</strong> Hp<br />

Ratekau. Nordöstlich von Ratekau, nach <strong>der</strong> Querung <strong>der</strong> L 181 an <strong>der</strong> Autobahnanschlussstelle<br />

Ratekau, fädelt die Variante X2 wie<strong>der</strong> aus <strong>der</strong> Variante X aus und folgt dem Verlauf<br />

<strong>der</strong> BAB 1 in Parallelführung. Westlich von Groß Timmendorf endet die Variante X2 mit <strong>der</strong><br />

erneuten Einfädelung in die Variante X.<br />

Höhenführung<br />

Nach <strong>der</strong> Ausfädelung aus <strong>der</strong> Strecke 1113 verläuft die Gradiente <strong>der</strong> Variante X2 zunächst<br />

in Dammlage (Dammhöhen bis ca. 7,5 m) durch den „Waldhusener Forst―. Beim Zusammentreffen<br />

mit <strong>der</strong> Variante X am nördlichen Rand des „Waldhusener Forsts― nimmt sie den<br />

Höhenverlauf <strong>der</strong> Variante X auf (siehe Kapitel 2.2.3). Ab <strong>der</strong> Ausfädelung aus <strong>der</strong> Variante<br />

X in Höhe <strong>der</strong> L 181 bis zu ihrer Wie<strong>der</strong>einfädelung in die Variante X nördlich von Groß<br />

Timmendorf wird sie erneut in Dammlage geführt (Dammhöhen bis ca. 7,5 m).<br />

Bahnübergänge<br />

Da es sich um einen Neubauabschnitt handelt werden Querungsmöglichkeiten von Straßen<br />

und Wegen mittels höhenfreier Kreuzungen als SÜ bzw. EÜ ausgeführt. Die Anlage von<br />

neuen Bahnübergängen ist gemäß EBO nicht vorgesehen.<br />

Ingenieurbauwerke<br />

Für die Querung vorhandener Straßen und Wege sowie von Gewässern sind insgesamt 3<br />

neue Kreuzungsbauwerke (SÜ, EÜ) geplant.<br />

2.2.6 Variante X3 (Untervariante Timmendorf 2)<br />

Die Variante X3 wurde als Untervariante zur Variante X gemäß des Festlegungsprotokolls<br />

vom 11.11.2010 in das Raumordnungsverfahren aufgenommen und in die Planung integriert.<br />

Sie stellt eine mögliche Verbindung zwischen <strong>der</strong> östlich <strong>der</strong> BAB 1 verlaufenden Variante<br />

X2 und <strong>der</strong> westlich <strong>der</strong> BAB 1 verlaufenden Variante E dar.<br />

Bei <strong>der</strong> Variante X3 handelt es sich um einen reinen Neubaustreckenabschnitt.<br />

Die Variante X3 ist in den Übersichtskarten <strong>der</strong> Anlage 3.1 und 3.2 dargestellt.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 33<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Linienführung und Betriebsstellen<br />

Variante X3 fädelt östlich <strong>der</strong> BAB 1 in Höhe Neuruppersdorf aus <strong>der</strong> Variante X2 aus, quert<br />

die Autobahn und fädelt unmittelbar im Anschluss wie<strong>der</strong> in die westlich <strong>der</strong> BAB 1 verlaufende<br />

Variante E ein.<br />

Betriebsstellen, wie zum Beispiel Bahnhöfe o<strong>der</strong> Haltepunkte, sind im Bereich <strong>der</strong> Variante<br />

X3 nicht vorgesehen.<br />

Höhenführung<br />

Die Querung <strong>der</strong> BAB 1 soll mit einer EÜ erfolgen, sodass die Gradiente <strong>der</strong> Variante X3 in<br />

Dammlage verlaufen wird (Dammlage bis ca. 8 m).<br />

Bahnübergänge<br />

Da es sich um einen Neubauabschnitt handelt werden Querungsmöglichkeiten von Straßen<br />

und Wegen mittels höhenfreier Kreuzungen als SÜ bzw. EÜ ausgeführt. Die Anlage von<br />

neuen Bahnübergängen ist gemäß EBO nicht vorgesehen.<br />

Ingenieurbauwerke<br />

Durch die Variante X3 wird nur die BAB 1 gequert. Hierfür wird ein neues Kreuzungsbauwerke<br />

(EÜ) geplant.<br />

2.2.7 Variante X4 (Untervariante Ratekau)<br />

Die Variante X4 wurde als Untervariante zur Variante X gemäß des Festlegungsprotokolls<br />

vom 11.11.2010 in das Raumordnungsverfahren aufgenommen und in die Planung integriert.<br />

Sie stellt eine alternative Streckenführung zur Umfahrung Ratekaus dar.<br />

Bei <strong>der</strong> Variante X4 handelt es sich um einen reinen Neubaustreckenabschnitt.<br />

Die Variante X4 ist in den Übersichtskarten <strong>der</strong> Anlage 3.1 und 3.2 dargestellt.<br />

Linienführung und Betriebsstellen<br />

Die Variante X4 ist ein zweigleisiger Neubauabschnitt, <strong>der</strong> die Stadt Ratekau östlich umfährt.<br />

Sie schwenkt vor <strong>der</strong> SÜ „Eutiner Straße― von <strong>der</strong> Bestandsstrecke 1100 in ca. km 7,8 Richtung<br />

BAB 1 ab und verläuft größtenteils parallel zur Autobahn. In Höhe des Ruppersdorfer<br />

Sees, unmittelbar vor <strong>der</strong> kreuzenden BAB 1, schwenkt die Variante X4 wie<strong>der</strong> auf die Bestandsstrecke<br />

1100.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Linienführung ist die Anordnung des neuen Hp Ratekau innerhalb<br />

<strong>der</strong> Umfahrung Ratekaus nicht möglich, da die maximal zulässige Längsneigung und<br />

Überhöhung in Bahnhofsbereichen nicht eingehalten werden wird. Der Hp kann daher erst<br />

unmittelbar nördlich <strong>der</strong> BAB 1, d.h. außerhalb <strong>der</strong> Ortslage, angeordnet werden.<br />

Höhenführung<br />

Die Gradiente befindet sich bis zur L 290 (Seeretzer Weg) auf Geländeniveau. Anschließend<br />

folgt bis zum Ende <strong>der</strong> Variante ein Wechsel von Damm- und Einschnittsabschnitten, mit<br />

Dammhöhen von bis zu 12 m. Aufgrund des bewegten Geländes und <strong>der</strong> trassierungstechnischen<br />

Zwangspunkte, bedingt durch die relativ enge Folge von Ingenieurbauwerken, stößt<br />

<strong>der</strong> Höhenverlauf <strong>der</strong> Gradiente an den Grenzwert von 12,5 ‰ Längsneigung.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 34<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Bahnübergänge<br />

Da es sich um einen Neubauabschnitt handelt werden Querungsmöglichkeiten von Straßen<br />

und Wegen mittels höhenfreier Kreuzungen als SÜ bzw. EÜ ausgeführt. Die Anlage von<br />

neuen Bahnübergängen ist gemäß EBO nicht vorgesehen.<br />

Ingenieurbauwerke<br />

Für die Querung vorhandener Straßen und Wege sowie von Gewässern sind insgesamt 7<br />

neue Kreuzungsbauwerke (SÜ, EÜ) geplant.<br />

2.2.8 Variante X5 (Untervariante Beschendorf)<br />

Die Variante X5 wurde als Untervariante zur Variante X gemäß des Festlegungsprotokolls<br />

vom 11.11.2010 in das Raumordnungsverfahren aufgenommen und in die Planung integriert.<br />

Sie stellt eine alternative Streckenführung im Bereich Beschendorf dar.<br />

Bei <strong>der</strong> Variante X5 handelt es sich um einen reinen Neubaustreckenabschnitt.<br />

Die Variante X5 ist in den Übersichtskarten <strong>der</strong> Anlage 3.1 und 3.2 dargestellt.<br />

Linienführung und Betriebsstellen<br />

Östlich von Hasselburger Mühle fädelt die Variante X5 aus <strong>der</strong> Bestandsstrecke 1100 als<br />

zweigleisiger Neubauabschnitt aus und verläuft bis kurz vor Lensahn unmittelbar parallel zur<br />

BAB 1, wo sie in die Variante X übergeht. Die Variante umfährt damit die Ortschaften Groß<br />

Schlamin und Beschendorf, <strong>der</strong>en Bahnhöfe dann nicht mehr bedient werden können. Eine<br />

Verlegung <strong>der</strong> Bahnhöfe auf die Umfahrungsstrecke ist nicht vorgesehen, da bereits heute<br />

keine Halte des Schienenpersonenverkehrs mehr stattfinden.<br />

Betriebsstellen, d.h. Bahnhöfe o<strong>der</strong> Haltepunkte, sind im Bereich <strong>der</strong> Variante X5 nicht vorgesehen.<br />

Höhenführung<br />

Die Höhenlage <strong>der</strong> neuen Trasse wechselt zwischen Damm- und Einschnittsbereichen mit<br />

Dammhöhen von bis zu 9 m und Einschnittstiefen von bis zu 8 m.<br />

Bahnübergänge<br />

Da es sich um einen Neubauabschnitt handelt werden Querungsmöglichkeiten von Straßen<br />

und Wegen mittels höhenfreier Kreuzungen als SÜ bzw. EÜ ausgeführt. Die Anlage von<br />

neuen Bahnübergängen ist gemäß EBO nicht vorgesehen.<br />

Ingenieurbauwerke<br />

Für die Querung vorhandener Straßen und Wege sowie von Gewässern sind insgesamt 6<br />

neue Kreuzungsbauwerke (SÜ, EÜ) geplant.<br />

Beson<strong>der</strong>e Betroffenheiten<br />

Die Umsetzung dieser Variante wäre im Bereich Beschendorf an <strong>der</strong> Querung <strong>der</strong> K 58<br />

(Kirschenallee) mit dem Verlust zweier Wohngebäude verbunden. Bei dieser Trassenführung<br />

müsste darüber hinaus <strong>der</strong> westlich an <strong>der</strong> BAB 1 liegende Rastplatz um ca. 1,5 km in Richtung<br />

Süden verschoben werden.<br />

2.2.9 Variante X7 (Untervariante Kremsdorf)<br />

Die Variante X7 stellt eine Untervariante <strong>der</strong> Variante X zur Umfahrung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Göhl gelegenen Ortschaft Kremsdorf dar.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 35<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Bei <strong>der</strong> Variante X7 handelt es sich um einen reinen Neubaustreckenabschnitt.<br />

Die Variante X7 ist in den Übersichtskarten <strong>der</strong> Anlage 3.1 und 3.2 dargestellt.<br />

Linienführung und Betriebsstellen<br />

Die Trasse fädelt südlich von Kremsdorf aus <strong>der</strong> Variante X aus, umfährt Kremsdorf im Westen<br />

und fädelt nördlich <strong>der</strong> Ortschaft wie<strong>der</strong> in die Variante X ein. Durch die Variante X7 wird<br />

somit gegenüber <strong>der</strong> Variante X eine Zerschneidung Kremsdorfs vermieden.<br />

Betriebsstellen, d.h. Bahnhöfe o<strong>der</strong> Haltepunkte, sind im Bereich <strong>der</strong> Variante X7 nicht vorgesehen.<br />

Höhenführung<br />

Die Gradiente <strong>der</strong> Trasse verläuft auf Dämmen mit einer Höhe von bis zu 7 m und in Einschnitten<br />

mit einer Tiefe von bis zu 4,5 m.<br />

Bahnübergänge<br />

Da es sich um einen Neubauabschnitt handelt werden Querungsmöglichkeiten von Straßen<br />

und Wegen mittels höhenfreier Kreuzungen als SÜ bzw. EÜ ausgeführt. Die Anlage von<br />

neuen Bahnübergängen ist gemäß EBO nicht vorgesehen.<br />

Ingenieurbauwerke<br />

Für die Querung vorhandener Straßen und Wege sowie von Gewässern sind insgesamt 2<br />

neue Kreuzungsbauwerke (SÜ, EÜ) geplant.<br />

Beson<strong>der</strong>e Betroffenheiten<br />

Die Trasse verläuft, wie auch bei <strong>der</strong> Variante X bereits dargestellt, durch den Windpark bei<br />

Kremsdorf. Hier wäre voraussichtlich <strong>der</strong> Rückbau einer Windkraftanlage notwendig. Aufgrund<br />

des weiter nordwestlich gelegenen FFH-Gebiets „Seegalendorf― ist eine Umfahrung<br />

des Windparks nicht möglich.<br />

2.2.10 Variante A (Umfahrung Seebä<strong>der</strong> mit Trassenführung östlich <strong>der</strong> BAB)<br />

Die Variante A wurde gemäß dem Festlegungsprotokoll vom 11.11.2010 in das Raumordnungsverfahren<br />

aufgenommen. Sie stellt eine alternative Streckenführung zur Umfahrung<br />

<strong>der</strong> Seebä<strong>der</strong> Timmendorf und Scharbeutz dar, die in weiten Bereichen parallel zur BAB 1<br />

(E 47) geführt wird.<br />

Bei <strong>der</strong> Variante A handelt es sich um einen reinen Neubaustreckenabschnitt.<br />

Die Variante A ist in den Übersichtskarten <strong>der</strong> Anlage 3.1 und 3.2 dargestellt.<br />

Linienführung und Betriebsstellen<br />

Nördlich von Ratekau, hinter <strong>der</strong> Querung <strong>der</strong> BAB 1, schwenkt die Variante A aus <strong>der</strong> Variante<br />

1A in westliche Richtung aus. Im Folgenden wird die Trasse zwischen Neuruppersdorf<br />

und Groß Timmendorf hindurch geführt und verläuft im Anschluss östlich <strong>der</strong> BAB 1 in Parallelführung.<br />

Südlich von Haffkrug schwenkt die Variante A wie<strong>der</strong> in die Variante 1A ein.<br />

Der neue Betriebsbahnhof Ratekau ist am Beginn <strong>der</strong> Variante A, d.h. nördlich <strong>der</strong> BAB 1 bei<br />

Ratekau, vorgesehen (2 Überholungsgleise). Der neue Hp Timmendorf ist westlich von Groß<br />

Timmendorf geplant und kann über die L 180 erschlossen werden. Der neue Hp Scharbeutz<br />

ist unmittelbar an <strong>der</strong> BAB 1 gelegen und kann über die Bövelstred<strong>der</strong> Straße erreicht werden.<br />

Die neuen Hp liegen somit weit außerhalb <strong>der</strong> Ortslagen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 36<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Höhenführung<br />

Vom Beginn <strong>der</strong> Variante A bis zum Anfang <strong>der</strong> Bündelung mit <strong>der</strong> BAB 1 verläuft die Gradiente<br />

zunächst auf Höhe <strong>der</strong> Bestandsstrecke, bevor Damm- und Einschnittslagen mit einer<br />

maximalen Höhe/Tiefe von 7,5 m folgen. Im autobahnparallelen Abschnitt zwischen dem Hp<br />

Scharbeutz und dem Ende <strong>der</strong> Variante A folgt die Gradiente <strong>der</strong> Höhenführung <strong>der</strong> Autobahn<br />

mit den entsprechenden Damm- und Einschnittslagen (Damm- und Einschnittshöhen<br />

bis ca. 8,5 m). Im davor liegenden autobahnparallelen Abschnitt ist jedoch eine eigenständige<br />

Höhenführung <strong>der</strong> Gleistrasse aufgrund <strong>der</strong> zahlreichen Zwangspunkte aus Hp und querenden<br />

Verkehrswegen erfor<strong>der</strong>lich (Dammhöhen bis ca. 7 m, Einschnittstiefen bis ca. 14 m).<br />

Bahnübergänge<br />

Da es sich um einen Neubauabschnitt handelt werden Querungsmöglichkeiten von Straßen<br />

und Wegen mittels höhenfreier Kreuzungen als SÜ bzw. EÜ ausgeführt. Die Anlage von<br />

neuen Bahnübergängen ist gemäß EBO nicht vorgesehen.<br />

Ingenieurbauwerke<br />

Für die Querung vorhandener Straßen und Wege sowie von Gewässern sind insgesamt 12<br />

neue Kreuzungsbauwerke (SÜ, EÜ) geplant.<br />

2.2.11 Variante E (Umfahrung Seebä<strong>der</strong> mit Trassenführung westlich <strong>der</strong> BAB)<br />

Die Variante E wurde gemäß dem Festlegungsprotokoll vom 11.11.2010 in das Raumordnungsverfahren<br />

aufgenommen. Sie stellt eine alternative Streckenführung zur Umfahrung<br />

<strong>der</strong> Seebä<strong>der</strong> Timmendorf, Scharbeutz und Haffkrug dar, die in weiten Bereichen parallel zur<br />

BAB 1 geführt wird.<br />

Bei <strong>der</strong> Variante E handelt es sich überwiegend um einen Neubaustreckenabschnitt. Lediglich<br />

im vor<strong>der</strong>en Streckenabschnitt zwischen Bad Schwartau und Ratekau findet ein zweigleisiger<br />

Ausbau <strong>der</strong> vorhandenen Eisenbahnstrecke „Eutin – Bad Schwartau― statt.<br />

Die Variante E ist in den Übersichtskarten <strong>der</strong> Anlage 3.1 und 3.2 dargestellt.<br />

Linienführung und Betriebsstellen<br />

Die Variante E fädelt nördlich von Bad Schwartau in Höhe des heutigen Abzweigs <strong>der</strong> Strecke<br />

1110 „Eutin – Bad Schwartau― aus <strong>der</strong> Bestandsstrecke Richtung Nordwesten aus. Sie<br />

folgt zunächst dem Verlauf <strong>der</strong> Strecke 1110, d.h. die heutige eingleisige Strecke 1110 wird<br />

in diesem Abschnitt um ein zweites Streckengleis erweitert und es werden Linienverbesserungen<br />

aufgrund <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten Entwurfsgeschwindigkeit durchgeführt. Nach ca. 2 km wendet<br />

sich die Variante E von <strong>der</strong> bestehenden Strecke 1110 ab und erstreckt sich in nördlicher<br />

Richtung durch die Ortslage von Ratekau und das Ratekauer Moor zur BAB 1. Im Folgenden<br />

verläuft die Trasse in Parallelführung mit <strong>der</strong> BAB 1 auf <strong>der</strong>en Westseite, bevor sie zu Beginn<br />

<strong>der</strong> Umfahrung Neustadt auf die Variante 1A trifft. Variante E und Variante 1A verlaufen<br />

von nun an in <strong>der</strong> Umfahrung Neustadt bis zum Übergang <strong>der</strong> Variante E in die Variante 1A<br />

am Abzweig Neustadt in <strong>der</strong> Lage deckungsgleich, besitzen jedoch unterschiedliche Höhenführungen<br />

(siehe unten). Das gilt auch für den hier angeordneten Betriebsbahnhof Neustadt<br />

i.H. (West).<br />

Der neue Hp Ratekau wird zwischen dem westlichen Rand <strong>der</strong> Wohnbebauung und dem<br />

Gewerbegebiet an <strong>der</strong> Zeissstraße vorgesehen. Die neuen Haltepunkte Timmendorf, Scharbeutz<br />

und Haffkrug müssen weit abseits <strong>der</strong> eigentlichen Ortslagen, auf <strong>der</strong> Westseite <strong>der</strong><br />

BAB 1, angeordnet werden. Der Hp Timmendorf kann über die L 180 und <strong>der</strong> Hp Scharbeutz<br />

über die Bövelstred<strong>der</strong> erreicht werden. Für den Hp Haffkrug muss die Anbindung über die<br />

B 76 erfolgen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 37<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Zwischen Ratekau und dem Beginn <strong>der</strong> Bündelung mit <strong>der</strong> BAB 1 wird <strong>der</strong> neue Betriebsbahnhof<br />

Ratekau mit zwei Überholungsgleisen geplant. In <strong>der</strong> Umfahrung Neustadt ist <strong>der</strong><br />

Betriebsbahnhof Neustadt i.H. (West) mit zwei Überholungsgleisen analog zur Variante 1A<br />

vorgesehen.<br />

Höhenführung<br />

Die Gradiente <strong>der</strong> Variante E verläuft zunächst auf Höhe <strong>der</strong> bestehenden Strecke 1110 „Eutin<br />

– Bad Schwartau―. Aufgrund <strong>der</strong> Zweigleisigkeit und <strong>der</strong> Linienverbesserungen sind jedoch<br />

abschnittsweise Einschnitte in das Gelände bis ca. 8 m und ein Anschnitt bis ca. 14 m<br />

Tiefe erfor<strong>der</strong>lich. In Ratekau liegt die Trasse etwa auf Geländeniveau. Im folgenden Streckenabschnitt<br />

zwischen dem Ratekauer Moor und Luschendorf wird die Strecke in Dammlage<br />

geführt (Dammhöhe bis ca. 7 m, im Bereich Luschendorf bis ca. 12 m). Von Luschendorf<br />

bis zum Beginn <strong>der</strong> Umfahrung Neustadt orientiert sich die Gradiente an <strong>der</strong> Höhenführung<br />

<strong>der</strong> parallel verlaufenden BAB 1. Maßgebende Dammlagen sind lediglich auf einem kurzen<br />

Teilstück nördlich <strong>der</strong> Autobahnanschlussstelle Eutin am Breitenkamp (Höhe bis ca. 6 m)<br />

vorhanden, bzw. maßgebende Einschnitte befinden sich nördlich von Luschendorf (Tiefe bis<br />

ca. 6,5 m) und am Hp Scharbeutz (Tiefe bis ca. 7 m).<br />

Die Umfahrung Neustadt i.H. weist, wie auch die Variante 1A, große Einschnittstiefen auf<br />

(Einschnittstiefe bis ca. 16 m). Diese sind jedoch im vor<strong>der</strong>en Bereich <strong>der</strong> Umfahrung bis<br />

etwa zur Autobahnraststätte „Neustädter Bucht― deutlich flacher als in Variante 1A (Höhendifferenz<br />

gegenüber Variante 1A bis ca. 7 m), am Beginn <strong>der</strong> Umfahrung sind sogar Dammlagen<br />

vorhanden. Dies ist darin begründet, dass Variante 1A bei Haffkrug zunächst die BAB 1<br />

unterqueren muss und somit zum Beginn <strong>der</strong> Umfahrung deutlich tiefer liegt als die Trasse<br />

<strong>der</strong> Variante E.<br />

Bahnübergänge<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Neubauabschnitte werden neue Querungsmöglichkeiten von Straßen und<br />

Wegen mittels höhenfreier Kreuzungen als SÜ bzw. EÜ ausgeführt. Die Anlage von neuen<br />

Bahnübergängen ist gemäß EBO nicht vorgesehen.<br />

Eine Ausnahme stellen zwei Bahnübergänge auf <strong>der</strong> vorhandenen Strecke 1110 dar, die an<br />

den geän<strong>der</strong>ten Trassenverlauf angepasst werden müssen. An diesen Bahnübergängen<br />

werden die Sicherungseinrichtungen an den Stand <strong>der</strong> Technik sowie <strong>der</strong> höheren Geschwindigkeit<br />

angepasst.<br />

Ingenieurbauwerke<br />

Für die Querung vorhandener Straßen und Wege sowie von Gewässern sind insgesamt 20<br />

neue Kreuzungsbauwerke (SÜ, EÜ) geplant.<br />

Beson<strong>der</strong>e Betroffenheiten<br />

In <strong>der</strong> Gemeinde Scharbeutz wird ein Wohnhaus am Breitenkamp von <strong>der</strong> Trasse überplant<br />

und müsste aufgegeben werden.<br />

2.3 Trassenkombinationspunkte und Trassenabschnitte<br />

Im Zuge <strong>der</strong> bisherigen Planung wurden mehrere Varianten entwickelt. An den sogenannten<br />

„Trassenkombinationspunkten― treffen zwei o<strong>der</strong> mehr Varianten aufeinan<strong>der</strong>. Die aufeinan<strong>der</strong><br />

treffenden Varianten weisen am Trassenkombinationspunkt eine identische Lage und<br />

Höhe auf, sodass ein Wechsel von einer Variante in die an<strong>der</strong>e möglich ist. Die Trassenkombinationspunkte<br />

sind in den Lageplänen (siehe Anlage 3.1 und 3.2) mit einem roten<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 38<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Kreis dargestellt und mit einer Nummer bezeichnet. Insgesamt sind 25 Trassenkombinationspunkte<br />

vorhanden.<br />

Durch die Trassenkombinationspunkte wird eine Variante in einzelne Trassenabschnitte unterglie<strong>der</strong>t,<br />

d.h. ein Trassenabschnitt ist somit <strong>der</strong> Abschnitt einer Variante zwischen zwei<br />

Trassenkombinationspunkten. Die Trassenabschnitte sind im Lageplan mit einem weißen<br />

Kreis und einer Bezeichnung versehen. Die Bezeichnung setzt sich immer aus <strong>der</strong> Variantenbezeichnung<br />

und einer fortlaufenden Nummer zusammen. Beispiel: Der Trassenabschnitt<br />

mit <strong>der</strong> Bezeichnung 1A.4 beschreibt den Abschnitt 4 <strong>der</strong> Variante 1A und die Bezeichnung<br />

X2.3 steht für den Abschnitt 3 <strong>der</strong> Variante X2. Verlaufen Varianten in einem Trassenabschnitt<br />

in gleicher Lage und Höhe, wird für den Trassenabschnitt nur eine Bezeichnung vergeben,<br />

sodass je<strong>der</strong> Trassenabschnitt auch eindeutig wie<strong>der</strong> zu erkennen ist und keine Verwechslungen<br />

auftreten können.<br />

Abbildung 2-5: Beispiel Trassenkombinationspunkte und Trassenabschnitte<br />

Die Thematik lässt sich an obigem Planausschnitt beispielhaft erläutern (siehe Abbildung<br />

2-5): Westlich von Göhl trifft <strong>der</strong> Trassenabschnitt X.8 <strong>der</strong> Variante X auf den Trassenkombinationspunkt<br />

25. Von hier an kann die neue Eisenbahnstrecke weiter <strong>der</strong> Variante X folgen<br />

und als Trassenabschnitt X.12 durch Kremsdorf hindurch geführt werden o<strong>der</strong> als Trassenabschnitt<br />

X7.1 <strong>der</strong> Variante X7 Kremsdorf umfahren. Im Trassenkombinationspunkt 18 treffen<br />

die Trassenabschnitte X.12 und X7.1 wie<strong>der</strong> aufeinan<strong>der</strong>. Ab hier kann die neue Eisenbahnstrecke<br />

weiter in <strong>der</strong> Variante X als Trassenabschnitt X.9 verlaufen o<strong>der</strong> in die Variante<br />

X.1, Trassenabschnitt X1.1 überwechseln.<br />

Durch die Trassenkombinationspunkte entsteht somit eine deutlich größere Vielzahl von<br />

möglichen Trassenführungen als bei einzelnen Varianten, die nicht miteinan<strong>der</strong> verbunden<br />

sind, d.h. nicht kombiniert werden können. Durch entsprechendes Vorgehen ist es möglich,<br />

die Vor- und Nachteile nicht nur für eine Variante als Ganzes zu betrachten, son<strong>der</strong>n sehr<br />

detailliert für die einzelnen Trassenabschnitte. Es ist somit im Ergebnis weiterhin möglich,<br />

eine Trassenführung zu finden, die mehrere vorteilhafte Trassenabschnitte unterschiedlicher<br />

Varianten verbindet und beson<strong>der</strong>s negative Trassenabschnitte auslässt.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 39<br />

Prüfstück DF 10/12


2.4 Variantenmatrix<br />

Zur Veranschaulichung aller Trassenabschnitte und ihrer Kombinationsmöglichkeiten wurde<br />

eine schematische Variantenmatrix entwickelt (siehe Anlage 3.3). Sie stellt dar, welche<br />

Trassenabschnitte aufeinan<strong>der</strong> folgen o<strong>der</strong> kombiniert werden können und welche<br />

Trassenabschnitte sich gegenseitig ausschließen. Insgesamt ergibt sich eine rechnerische<br />

Kombinationsmöglichkeit von 690 verschiedenen Trassenführungen.<br />

Als Beispiel zum Verständnis <strong>der</strong> Variantenmatrix lässt sich in Abbildung 2-6 erkennen, dass<br />

zwischen dem Trassenkombinationspunkt 18 und dem Trassenkombinationspunkt 22 entwe<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Trassenverlauf über die Trassenabschnitte X.9 � X.10 verläuft o<strong>der</strong> über<br />

X1.1 � 1A.11 � 1A.12 o<strong>der</strong> über X1.1 � 1A.11 � X1.2 � X.10. Sollte sich im Zuge des<br />

Raumordnungsverfahrens zeigen, dass z.B. <strong>der</strong> Trassenabschnitt 1A.11 nicht weiter verfolgt<br />

werden soll, verbleibt als einzig möglicher Trassenverlauf zwischen den Trassenkombinationspunkten<br />

18 und 22 die Trassenabschnitte X.9 � X.10 (siehe Abbildung 2-7).<br />

Abbildung 2-6: Beispiel Variantenmatrix<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 40<br />

Prüfstück DF 10/12


Abbildung 2-7: Beispiel Variantenmatrix – Wegfall Abschnitt 1A.11<br />

2.5 Glie<strong>der</strong>ung in Vor-, Zwischen- und Hauptvariantenvergleiche<br />

In die Variantenvergleiche <strong>der</strong> UVS, <strong>der</strong> RVU sowie <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>gutachten werden die Trassenvarianten<br />

gem. Festlegungsprotokoll umfassend einbezogen.<br />

Gegenstand <strong>der</strong> Prüfung ist neben den von <strong>der</strong> Vorhabenträgerin beantragten<br />

Trassenalternativen auch die vom Kreis Ostholstein als Ergebnis <strong>der</strong> Betroffenheitsanalyse<br />

vorgelegte „Alternativtrasse X― mit Untervarianten.<br />

Erfasst und bewertet werden somit die im Festlegungsprotokoll genannten Varianten 1A, A,<br />

E (im folgenden Trassenalternativen genannt) sowie die „Alternativtrasse X― mit ihren Untervarianten<br />

X1, X2, X3, X4, X5 und X7 (siehe Kap. 2.2).<br />

In Anlehnung an das erweiterte Handout zur Antragskonferenz (Juni 2010, Anlage 1) wurde<br />

<strong>der</strong> Untersuchungsraum und die Trassenalternativen in 4 Abschnitte unterteilt.<br />

� Abschnitt 1 Bad Schwartau bis südlich Neustadt<br />

� Abschnitt 2 südlich Neustadt bis nördlich Altenkrempe<br />

� Abschnitt 3 nördlich Altenkrempe bis Damlos<br />

� Abschnitt 4 Damlos bis Fehmarnsund<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Aufgabe ist es, die Trassenalternativen mit ihren Untervarianten und ihre Kombinationen zu<br />

untersuchen und durch Vergleiche die Vorzugsvariante herauszuarbeiten.<br />

Wie im Kap. 2.3 erläutert, ist an insgesamt 25 Trassenkombinationspunkten jeweils ein<br />

Wechsel von einer Trassenalternative zu einer an<strong>der</strong>en möglich. Hieraus ergibt sich rein<br />

theoretisch eine extrem hohe Anzahl von Streckenführungen zwischen den Endpunkten <strong>der</strong><br />

Varianten. Um handhabbare Entscheidungsgrundlagen für das Raumordnungsverfahrens zu<br />

liefern, mussten hieraus sinnvolle Variantenvergleiche im erfor<strong>der</strong>lichen Umfang entwickelt<br />

werden. Zu diesem Zweck wurden die im Folgenden erläuterten Vor-, Zwischen- und Hauptvergleiche<br />

entwickelt.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 41<br />

Prüfstück DF 10/12


Für Abschnitt 1 ergeben sich 27 Varianten (Kombinationsmöglichkeiten).<br />

Tabelle 2.5-1: Variantenkombinationen Abschnitt 1<br />

Startpunkt Streckenabschnitte<br />

aus Bad Schwartau<br />

aus Dänischburg<br />

1A.1 E1 E2 E3<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1A.1 1A14 1A.2 1A3 1A4 1A5<br />

1A.1 1A14 X4.1 1A3 1A4 1A5<br />

1A.1 1A14 1A.2 1A3 X.4 X.11 A2 A3 1A5<br />

1A.1 1A14 1A.2 1A3 A.1 A2 A3 1A5<br />

1A.1 1A14 X4.1 1A3 X.4 X.11 A2 A3 1A5<br />

1A.1 1A14 X4.1 1A3 A.1 A2 A3 1A5<br />

1A.1 1A14 1A.2 1A3 X.4 X.11 A2 X5 E3<br />

1A.1 1A14 1A.2 1A3 A.1 A2 X5 E3<br />

1A.1 1A14 X4.1 1A3 X.4 X.11 A2 X5 E3<br />

1A.1 1A14 X4.1 1A3 A.1 A2 X5 E3<br />

(X.0) X.1 X2 X3 1A4 1A5<br />

(X.0) X2.1 X2 X3 1A4 1A5<br />

(X.0) X.1 X2 X3 X.4 X.11 A2 A3 1A5<br />

(X.0) X.1 X2 X3 A.1 A2 A3 1A5<br />

(X.0) X2.1 X2 X3 X.4 X.11 A2 A3 1A5<br />

(X.0) X2.1 X2 X3 A.1 A2 A3 1A5<br />

(X.0) X.1 X2 X3 X.4 X.11 A2 X5 E3<br />

(X.0) X.1 X2 X3 A.1 A2 X5 E3<br />

(X.0) X2.1 X2 X3 X.4 X.11 A2 X5 E3<br />

(X.0) X2.1 X2 X3 A.1 A2 X5 E3<br />

(X.0) X.1 X2 X22 X23 X11 A2 X5 E3<br />

(X.0) X2.1 X2 X22 X23 X11 A2 X5 E3<br />

(X.0) X.1 X2 X22 X23 X11 A2 A3 1A5<br />

(X.0) X2.1 X2 X22 X23 X11 A2 A3 1A5<br />

(X.0) X.1 X2 X22 X31 E2 E3<br />

(X.0) X2.1 X2 X22 X31 E2 E3<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 42<br />

Prüfstück DF 10/12


Um aus <strong>der</strong> Komplexität <strong>der</strong> denkbaren Kombinationen handhabbare und sinnvolle Vergleiche<br />

zu entwickeln, wurden mit Hilfe von Vor- und Zwischenvergleichen die zu vergleichenden<br />

Hauptvarianten auf 4 minimiert.<br />

Das Ergebnis ist in <strong>der</strong> folgenden Tabelle dargestellt.<br />

Tabelle 2.5-2: Untersuchungen Abschnitt 1 Bad Schwartau bis südlich Neustadt<br />

Vergleichsergebnis<br />

Variante Streckenabschnitte<br />

Vorvergleich A Abschnitt 1<br />

1.a<br />

1.a.1 1A.2<br />

1.a.2 X4.1<br />

Vorvergleich B Abschnitt 1<br />

1.b<br />

1.b.1 X.1<br />

1.b.2 X2.1<br />

Vorvergleich C Abschnitt 1<br />

1.c<br />

1.c.1 X.4 X.11<br />

1.c.2 A.1<br />

Vorvergleich D Abschnitt 1<br />

1.d<br />

Zwischenvergleich E Abschnitt 1<br />

1.e<br />

Zwischenvergleich F Abschnitt 1<br />

1.f<br />

Hauptvergleich Abschnitt 1<br />

Vorzugsvariante<br />

1.d.1 A.3 1A.5<br />

1.d.2 X.5 E.3<br />

1.e.1 1A.4 1A.5<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1.e.2 1.c A.2 1.d<br />

1.f.1 X2.3 X.11 A.2 1.d<br />

1.f.2 X3.1 E.2 E.3<br />

1.1 1A.1 E.1 E.2 E.3<br />

1.2 1A.1 1A.14 1.a 1A.3 1.e<br />

1.3 (X.0) 1.b X.2 X.3 1.e<br />

1.4 (X.0) 1.b X.2 X2.2 1.f<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 43<br />

Prüfstück DF 10/12


Im Abschnitt 2 gibt es keine Varianten. Es erfolgt jedoch eine Auswirkungsprognose zu den<br />

Streckenabschnitten 1A.6 und 1A.6.1.<br />

Tabelle 2.5-3: Untersuchungen Abschnitt 2 südlich Neustadt bis nördlich Altenkrempe<br />

Abschnitt Streckenabschnitt<br />

2 1A.6<br />

2 1A.6.1<br />

Im Abschnitt 3 ist eine Reduzierung durch Vorvergleiche nicht möglich. Hier erfolgt die Untersuchung<br />

anhand von 3 Hauptvergleichen.<br />

Tabelle 2.5-4: Untersuchungen Abschnitt 3 nördlich Altenkrempe bis Damlos<br />

Vergleichsergebnis <br />

Vorzugsvariante<br />

Variante Streckenabschnitte<br />

Hauptvergleich Abschnitt 3<br />

3.1 1A.7 1A.8<br />

3.2 1A.7 X.6 X.7<br />

3.3 X5.1 X.7<br />

Im Abschnitt 4 ergeben sich durch die Kombination <strong>der</strong> Alternativtrassen 7 Varianten (Kombinationsmöglichkeiten).<br />

Tabelle 2.5-5: Variantenkombinationen Abschnitt 4<br />

Streckenabschnitte<br />

1A.10 1A.11 1A.12<br />

X.8 1A.2 X1.1 1A.11 1A.12<br />

X.8 X4.1 X1.1 1A.11 1A.12<br />

1A.10 1A.11 X1.2 X.9<br />

X.8 1A.2 X1.1 1A.11 X1.2 X.9<br />

X.8 X4.1 X1.1 1A.11 X1.2 X.9<br />

X.7 X.8 X.9<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 44<br />

Prüfstück DF 10/12


Um vergleichbare Unterschiede herauszuarbeiten wurde auch hier mit Hilfe von Vor- und<br />

Zwischenvergleichen die zu vergleichenden Hauptvarianten auf 2 minimiert.<br />

Das Ergebnis ist in <strong>der</strong> folgenden Tabelle dargestellt.<br />

Tabelle 2.5-6: Untersuchungen Abschnitt 4 Damlos bis Fehmarnsund<br />

Vergleichsergebnis<br />

Variante Streckenabschnitte<br />

Vorvergleich A Abschnitt 4<br />

4.a<br />

4.a.1 X7.1<br />

4.a.2 X.12<br />

Zwischenvergleich B Abschnitt 4<br />

4.b<br />

4.b.1 1A.10<br />

4.b.2 X.8 4.a X1.1<br />

Zwischenvergleich C Abschnitt 4<br />

4.c<br />

4.c.1 X1.2 X.10<br />

4.c.2 1A.12<br />

Hauptvergleich Abschnitt 4<br />

Vorzugsvariante<br />

4.1 4.b 1A.11 4.c<br />

4.2 X.8 4.a X.9 X.10<br />

Die Streckenabschnitte 1A.9 und 1A.13 im Abschnitt 4 bzw. Abschnitt 5 sind alternativlos, es<br />

erfolgt jedoch eine Auswirkungsprognose.<br />

Tabelle 2.5-7: Untersuchungen Abschnitt 4 Damlos bis Fehmarnsund (ohne Variantenvergleich)<br />

Abschnitt Streckenabschnitt<br />

4 1A.9<br />

Tabelle 2.5-8: Untersuchungen Abschnitt 5 (ohne Variantenvergleich)<br />

Abschnitt Streckenabschnitt<br />

5 1A.13<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 45<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

2.6 Kompatibilität des Ausbaus <strong>der</strong> <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> <strong>Festen</strong><br />

<strong>Fehmarnbeltquerung</strong> mit Beschluss Nr. 661/2010/EU (TEN-V Leitlinien)<br />

Nach § 2 Absatz 2 Nr. 8 ROG sind die räumlichen Voraussetzungen für den Zusammenhalt<br />

<strong>der</strong> Europäischen Union und im größeren europäischen Raum sowie für den Ausbau und die<br />

Gestaltung <strong>der</strong> transeuropäischen Netze zu gewährleisten. Raumbedeutsamen Planungen<br />

und Maßnahmen <strong>der</strong> Europäischen Union und <strong>der</strong> europäischen Staaten ist Rechnung zu<br />

tragen. Die Zusammenarbeit <strong>der</strong> Staaten und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit <strong>der</strong><br />

Städte und Regionen sind zu unterstützen. Mit <strong>der</strong> geplanten Maßnahme wird diesen raumordnungsrechtlichen<br />

Vorgaben entsprochen.<br />

2.6.1 Vorgaben <strong>der</strong> TEN-V Leitlinien<br />

Das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) soll zwei wichtigen Zielen <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union, dem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes und <strong>der</strong> Stärkung des wirtschaftlichen<br />

und sozialen Zusammenhalts (vgl. Erwägungsgründe zum Beschluss Nr.<br />

661/2010/EU (TEN-V Leitlinien), dienen. Zum Verkehrsnetz gehören u.a. Straßen, Eisenbahnstrecken<br />

und Binnenwasserstraßen.<br />

Die TEN-V-Leitlinien sollen den Mitgliedstaaten unter Wahrung <strong>der</strong>en Planungs- und Haushaltshoheit<br />

einen Orientierungsrahmen für die Verwirklichung des transeuropäischen Netzes<br />

geben und dienen damit letztlich <strong>der</strong> Vereinheitlichung <strong>der</strong> Verkehrssysteme sowie <strong>der</strong> Gewährleistung<br />

eines diskriminierungsfreien Netzzugangs.<br />

Sie legen für die Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes prioritäre Vorhaben<br />

von gemeinsamem Interesse sowie die Merkmale <strong>der</strong> Netze für die jeweiligen Verkehrsträger<br />

fest. Der Schwerpunkt liegt dabei auf umweltfreundlichen Verkehrsträgern, wozu insbeson<strong>der</strong>e<br />

Projekte zum Ausbau des Schienennetzes zählen.<br />

Die TEN-V-Leitlinien tragen zur Verwirklichung des transeuropäischen Netzes bei, indem sie<br />

u. a. nachfolgende Ziele, Grundzüge und Prioritäten als Handlungsrahmen bei <strong>der</strong> Verwirklichung<br />

<strong>der</strong> Vorhaben, festlegen:<br />

� Leistung eines Beitrags zu einem Raum ohne Binnengrenzen mit Sicherstellung eines<br />

auf Dauer tragbaren Personen- und Güterverkehr unter möglichst sozialverträglichen<br />

und sicherheitsorientierten Bedingungen und gleichzeitig Leistung eines Beitrags zur<br />

Verwirklichung <strong>der</strong> Ziele <strong>der</strong> Union insbeson<strong>der</strong>e im Bereich des Umweltschutzes und<br />

des Wettbewerbs sowie Beitrag zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts;<br />

� Das Netz muss den Benutzern eine qualitativ hochwertige Infrastruktur zu möglichst vertretbaren<br />

wirtschaftlichen Bedingungen anbieten;<br />

� Gestattung einer optimalen Nutzung <strong>der</strong> vorhandenen Kapazitäten; Optimierung <strong>der</strong> Kapazität<br />

und <strong>der</strong> Effizienz bestehen<strong>der</strong> und neuer Infrastrukturen, För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Intermodalität<br />

sowie Erhöhung <strong>der</strong> Sicherheit und <strong>der</strong> Zuverlässigkeit des Netzes durch Bau und<br />

Verbesserung von intermodalen Terminals und <strong>der</strong>en Zugangsinfrastruktur und/o<strong>der</strong><br />

durch Einsatz intelligenter Systeme;<br />

� Das Netz muss innerhalb <strong>der</strong> Verkehrsträger soweit möglich interoperabel sein und die<br />

Intermodalität zwischen verschiedenen Verkehrsträgern begünstigen; die Verwirklichung<br />

soll nach Möglichkeit einschließlich für den Güterverkehr geeigneter Strecken erfolgen;<br />

� Das Netz muss soweit möglich wirtschaftlich lebensfähig sein;<br />

� Erleichterung des Zugangs und Verbindung mit insularen, eingeschlossenen und am<br />

Rande gelegenen Gebiete mit den zentralen Gebieten sowie Verbindung <strong>der</strong> städtischen<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 46<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Ballungsgebiete und <strong>der</strong> Regionen <strong>der</strong> Union ohne Engpässe miteinan<strong>der</strong>; dabei insbeson<strong>der</strong>e<br />

Erleichterung des Auf- und Ausbaus <strong>der</strong> Infrastrukturen zur För<strong>der</strong>ung des Verbunds<br />

<strong>der</strong> einzelstaatlichen Netze, insbeson<strong>der</strong>e zur Senkung <strong>der</strong> hohen Transportkosten<br />

dieser Gebiete;<br />

� Verbindung mit den Netzen <strong>der</strong> Staaten <strong>der</strong> Europäischen Freihandelsassoziation (EF-<br />

TA), <strong>der</strong> mittel- und osteuropäischen Staaten sowie <strong>der</strong> Mittelmeerlän<strong>der</strong> und gleichzeitig<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Interoperabilität und des Zugangs zu diesen Netzen för<strong>der</strong>n;<br />

Derzeit laufen auf EU-Ebene Bestrebungen zum Erlass neuer TEN-V Leitlinien, die den Beschluss<br />

Nr. 661/2010/EU ersetzen werden (Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates über Leitlinien <strong>der</strong> Union für den Aufbau des transeuropäischen<br />

Verkehrsnetzes, KOM(2011) 650 endgültig). Der Vorschlag ist bereits durch den EU-<br />

Verkehrsministerrat durch Beschluss vom 22. März 2012 angenommen worden. Bei planmäßiger<br />

Abstimmung durch das Europäische Parlament kann die Verordnung im ersten<br />

Halbjahr 2013 verabschiedet werden. (Quelle: Europa-Press Releases, IP/12/301,<br />

22/03/2012). Wesentliche Neuerung <strong>der</strong> Leitlinien wird die Unterscheidung in einem Zwei-<br />

Ebenen-Konzept zwischen einem bis 2030 vorrangig zu verwirklichendem Kernnetz, zu welchem<br />

auch die Eisenbahnachse Fehmarnbelt gehören wird, und einem bis 2050 fertigzustellendes<br />

Gesamtnetz sein. Die neuen Bestimmungen legen auch gemeinsame technische Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an die TEN-V-Infrastruktur fest, wobei für das Kernnetz strengere Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

gelten. So muss beispielsweise das European Rail Traffic Management System<br />

(ERTMS) als grundlegendes intelligentes Verkehrssystem für die Zugsteuerung zum Einsatz<br />

kommen, eine Voraussetzung die die Planungen zur <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> bereits<br />

jetzt erfüllen. Die neuen Karten des Verordnungsvorschlags weisen die <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong><br />

als konventionelle Strecke für den Personen- und Güterverkehr aus.<br />

Nach Art. 10 Abs. 1 <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit geltenden TEN-V Leitlinien besteht das Eisenbahnnetz aus<br />

dem Hochgeschwindigkeitsbahnnetz und dem konventionellen Eisenbahnnetz. Nach Art. 10<br />

Abs. 2 TEN-V Leitlinien besteht das auf gegenwärtiger o<strong>der</strong> neuer Technologie basierende<br />

Hochgeschwindigkeitsbahnnetz aus<br />

a) eigens für hohe Geschwindigkeiten ausgebauten Strecken, die für Geschwindigkeiten von<br />

im Allgemeinen mindestens 250 km/h ausgelegt sind;<br />

b) eigens für hohe Geschwindigkeiten ausgebauten Strecken, die für Geschwindigkeiten von<br />

etwa 200 km/h ausgelegt sind;<br />

c) eigens für hohe Geschwindigkeiten ausgebauten Strecken sowie eigens für hohe Geschwindigkeiten<br />

gebauten, an das Hochgeschwindigkeitsbahnnetz angebundenen Strecken,<br />

die aufgrund <strong>der</strong> sich aus <strong>der</strong> Topografie, den Umweltbedingungen, <strong>der</strong> Oberflächengestalt<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> städtischen Umgebung ergebenden Zwänge von spezifischer Beschaffenheit sind<br />

und bei denen die Geschwindigkeit jeweils angepasst werden muss.<br />

Das Hochgeschwindigkeitsbahnnetz besteht aus den in Anhang I Abschnitt 3 <strong>der</strong> Verordnung<br />

aufgeführten Strecken. Die für Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken mit gegenwärtiger<br />

Technologie geltenden grundlegenden Anfor<strong>der</strong>ungen und technischen Spezifikationen für<br />

die Interoperabilität werden gemäß <strong>der</strong> Richtlinie 96/48/EG des Rates vom 23. Juli 1996 über<br />

die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems festgelegt.<br />

Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission vorab über die Eröffnung einer Hochgeschwindigkeitsstrecke<br />

und <strong>der</strong>en technische Merkmale.<br />

Das konventionelle Eisenbahnnetz besteht nach Art. 10 Abs. 3 TEN-V Leitlinien aus Strecken<br />

für den konventionellen Personen- und Güterverkehr, einschließlich <strong>der</strong> in Artikel 15<br />

genannten Abschnitte des transeuropäischen Netzes für den kombinierten Verkehr, <strong>der</strong> An-<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 47<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

schlussverbindungen zu See- und Binnenhäfen von gemeinsamem Interesse und <strong>der</strong> allen<br />

Betreibern offen stehenden Frachtterminals. Die für das konventionelle Eisenbahnnetz geltenden<br />

grundlegenden Anfor<strong>der</strong>ungen und technischen Spezifikationen für die Interoperabilität<br />

werden gemäß <strong>der</strong> Richtlinie 2001/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates<br />

vom 19. März 2001 über die Interoperabilität des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems<br />

festgelegt.<br />

Nach <strong>der</strong> oben ausgeführten Eingruppierung besteht für die <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong><br />

trotz <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitig geplanten Nutzung für Geschwindigkeiten von bis zu 160 km/h mangels in<br />

den <strong>der</strong>zeitigen TEN –V Leitlinien absolut festgelegter Geschwindigkeitsvorgaben auch die<br />

Möglichkeit für die Einordnung als Hochgeschwindigkeitsstrecke bzw. für einen entsprechenden<br />

Ausbau. Eine Verpflichtung zum Ausbau als Hochgeschwindigkeitsstrecke kann<br />

aus den TEN-V Leitlinien nicht abgeleitet werden und ist in Anbetracht <strong>der</strong> Ausweisung <strong>der</strong><br />

Strecke als konventionelle Strecke im Verordnungsvorschlag (KOM(2011) 650 endgültig)<br />

auch nicht Ziel <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Planungen.<br />

Um den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> TEN-V Leitlinien an die Interoperabilität nachzukommen, sind bei<br />

Bau und Betrieb <strong>der</strong> <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> die in den geltenden Technischen Spezifikationen<br />

für die Interoperabilität (TSI) für das konventionelle Eisenbahnnetz ausgeführten<br />

grundlegenden Anfor<strong>der</strong>ungen, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> TSI Infrastruktur (Entscheidung KOM<br />

2011/275/EU), <strong>der</strong> TSI Energie (Entscheidung KOM 2011/274/EU), <strong>der</strong> TSI Zugsteuerung<br />

und Signalgebung (Entscheidung KOM 2012/88/EU) sowie <strong>der</strong> TSI Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung<br />

(Beschluss KOM 2011/314/EU), einzuhalten.<br />

2.6.2 Kompatibilität mit dem TEN-V Projekt 20 (Vorrangige Achsen)<br />

Das TEN-V Projekt Nr. 20, Eisenbahnachse Fehmarnbelt, wird in Anhang III des Beschlusses<br />

Nr. 661/2010/EU als vorrangiges Projekt des TEN beschrieben. Die Einstufung als vorrangiges<br />

Vorhaben erfolgt nach Maßgabe von Art. 5 <strong>der</strong> TEN-V Leitlinien:<br />

„Artikel 5:<br />

Prioritäten<br />

Vorrang hat in Anbetracht <strong>der</strong> in Artikel 2 Absatz 2 genannten Ziele und <strong>der</strong> in Artikel 4 genannten<br />

Grundzüge <strong>der</strong> Aktion Folgendes:<br />

a) Auf- und Ausbau <strong>der</strong> Haupt- und Zwischenverbindungen, die erfor<strong>der</strong>lich sind, um Engpässe<br />

zu beseitigen, Lücken zu schließen und die Fernverkehrsverbindungen — insbeson<strong>der</strong>e<br />

bei grenzüberschreitenden Abschnitten — zu ergänzen, natürliche Hin<strong>der</strong>nisse zu<br />

überqueren und die Interoperabilität auf Fernverkehrsverbindungen zu verbessern;<br />

b) Auf- und Ausbau <strong>der</strong> Infrastrukturen zur För<strong>der</strong>ung des Verbunds <strong>der</strong> einzelstaatlichen<br />

Netze, damit die Anbindung insularer o<strong>der</strong> inselähnlicher sowie eingeschlossener und am<br />

Rande gelegener Gebiete an die zentralen Gebiete <strong>der</strong> Union insbeson<strong>der</strong>e zur Senkung <strong>der</strong><br />

hohen Transportkosten dieser Gebiete erleichtert wird;<br />

c) die erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen zur schrittweisen Verwirklichung eines interoperablen Eisenbahnnetzes,<br />

nach Möglichkeit einschließlich für den Güterverkehr geeigneter Strecken;<br />

d) die erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen zur För<strong>der</strong>ung des Langstrecken- und des Kurzstreckenseeverkehrs<br />

sowie <strong>der</strong> Binnenschifffahrt;<br />

e) die erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen zur Integration des Schienen- und des Luftverkehrs, insbeson<strong>der</strong>e<br />

über die Schienenanbindung von Flughäfen, soweit dies angezeigt ist, sowie <strong>der</strong><br />

erfor<strong>der</strong>lichen Infrastrukturen und Einrichtungen;<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 48<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

f) Optimierung <strong>der</strong> Kapazität und <strong>der</strong> Effizienz bestehen<strong>der</strong> und neuer Infrastrukturen, För<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Intermodalität sowie Erhöhung <strong>der</strong> Sicherheit und <strong>der</strong> Zuverlässigkeit des Netzes<br />

durch Bau und Verbesserung von intermodalen Terminals und <strong>der</strong>en Zugangsinfrastruktur<br />

und/o<strong>der</strong> durch Einsatz intelligenter Systeme;<br />

g) Einbeziehung von Sicherheits- und Umweltbelangen bei <strong>der</strong> Konzeption und Verwirklichung<br />

des transeuropäischen Verkehrsnetzes;<br />

h) Entwicklung <strong>der</strong> nachhaltigen Mobilität von Personen und Gütern entsprechend den Zielen<br />

<strong>der</strong> Union im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung.―<br />

Die Eisenbahnverbindung zwischen Deutschland und Dänemark über den Fehmarnbelt gehört<br />

aufgrund ihrer Funktion als Verbindung zwischen den Metropolen Hamburg und Kopenhagen<br />

und <strong>der</strong> zusätzlichen Anbindung wichtiger europäischer Län<strong>der</strong> und Regionen zu den<br />

vorrangigen Projekten beim Ausbau des transeuropäischen Netzes (TEN-V Projekt 20). Diese<br />

vorrangigen Vorhaben sollen zur Beseitigung von Engpässen o<strong>der</strong> zur Vervollständigung<br />

transeuropäischer Hauptverkehrsachsen dienen. Sie sind von potenziellem sozioökonomischem<br />

Nutzen und verbessern die Mobilität von Gütern und Personen zwischen den Mitgliedstaaten<br />

erheblich.<br />

Die Bezeichnung des TEN-V Projekts Nr. 20 lautet „Eisenbahnachse Fehmarnbelt―. Sie erfüllt<br />

alle Voraussetzungen für vorrangige Vorhaben und ist deshalb durch die EU auch als ein<br />

solches Projekt ausgewiesen. Durch das feste Querungsbauwerk werden die vorliegenden<br />

Verkehrsengpässe beseitigt. Die Schließung <strong>der</strong> Lücke in dieser transeuropäischen Nord-<br />

Süd-Achse bringt aufgrund <strong>der</strong> geringeren Umweltbelastung und <strong>der</strong> besseren Anbindung<br />

<strong>der</strong> skandinavischen Staaten mit dem europäischen Festland einen erheblichen zusätzlichen<br />

Nutzen.<br />

Aufgrund des durch den Abschluss des Staatsvertrages dokumentierten gemeinsamen Interesses<br />

des Königreiches Dänemark und <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland an <strong>der</strong> Herstellung<br />

leistungsfähiger <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong>en für die Feste <strong>Fehmarnbeltquerung</strong> wird<br />

<strong>der</strong>en zügige Realisierung angestrebt. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die<br />

Mobilität und Vernetzung deutlich verbessert wird. Dabei werden die Leitlinien für TEN-V und<br />

die Anfor<strong>der</strong>ungen an die Schieneninfrastruktur beachtet und eingehalten.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e werden bei den Planungen zur <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> die Vorgaben<br />

<strong>der</strong> TEN-V Leitlinien an die Interoperabilität des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems<br />

sichergestellt, indem bei den Planungen zu Bau und Betrieb <strong>der</strong> Strecke die<br />

Vorgaben <strong>der</strong> oben genannten Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität eingehalten<br />

werden. Die weitere Umsetzung dieser Vorgaben erfolgt im Rahmen <strong>der</strong> dem Raumordnungsverfahren<br />

nachfolgenden Planfeststellungsverfahren sowie auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> technischen<br />

Genehmigungsverfahren und <strong>der</strong> Abnahme- und Inbetriebnahmeprüfungen zur Umsetzung<br />

<strong>der</strong> planfestgestellten Maßnahmen.<br />

2.6.3 Gütervorrangkorridor<br />

Kompatibilität <strong>der</strong> <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> mit <strong>der</strong> EU-VO „Europäisches Schienennetz<br />

für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr“ vom 22.09.2010<br />

Durch Verordnung (EU) Nr. 913/2010 vom 22. September 2010 haben das Europäischen<br />

Parlament und <strong>der</strong> Rat Vorgaben zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen<br />

wettbewerbsfähigen Güterverkehr aufgestellt.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 49<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Gegenstand <strong>der</strong> Verordnung selbst sind Vorschriften für die Einrichtung und Organisation<br />

internationaler Güterverkehrskorridore. Innerhalb <strong>der</strong> festgelegten Korridore soll ein effizienter<br />

Güterzugbetrieb mit reibungslosen Übergängen zwischen den nationalen Netzen ermöglicht<br />

werden, um somit letztendlich die Bedingungen <strong>der</strong> Infrastrukturnutzung zu verbessern.<br />

Ziel <strong>der</strong> VO ist die Verbesserung <strong>der</strong> Koordination zwischen den nationalen Infrastrukturbetreibern<br />

zur Erhöhung <strong>der</strong> Qualität des internationalen Schienengüterverkehrs.<br />

Im Anhang zur Verordnung sind zunächst 9 internationale Korridore aufgeführt, davon betreffen<br />

Deutschland drei Korridore, u.a. ist auch <strong>der</strong> Korridor Stockholm-Malmö-Kopenhagen-<br />

Hamburg-Innsbruck-Verona-Palermo (Güterverkehrskorridor 3) gelistet. Dieser Güterverkehrskorridor<br />

ist bis zum 10. November 2015 einzurichten.<br />

Eisenbahntechnische Anfor<strong>der</strong>ungen zur Einrichtung <strong>der</strong> Korridore bestehen über die Umsetzung<br />

<strong>der</strong> interoperablen Systeme und infrastruktureller Harmonisierungen unter Berücksichtigung<br />

des TEN-Verkehrsnetzes und <strong>der</strong> ERTMS-Korridore.<br />

Nach Einrichtung des Güterverkehrskorridors wird die Zuweisung <strong>der</strong> Fahrwegkapazitäten<br />

innerhalb des Korridors entsprechend <strong>der</strong> Vorgaben <strong>der</strong> VO (EU) Nr. 913/2010 koordiniert,<br />

um qualifizierte, grenzüberschreitende Güterzugtrassen anzubieten.<br />

Die VO (EU) Nr. 913/2010 trifft zusammengefasst Vorgaben hinsichtlich <strong>der</strong> Nutzung und<br />

dem Management künftig noch einzurichten<strong>der</strong> Strecken innerhalb <strong>der</strong> europarechtlich festgelegten<br />

Güterverkehrskorridore, die <strong>der</strong> Vorhabenträger zu beachten hat und hinsichtlich<br />

<strong>der</strong>er er auch die Kompatibilität zu sonstigen Maßgaben, z.B. zu den zu beachtenden Technischen<br />

Spezifikationen für die Interoperabilität, sicherstellt.<br />

2.7 Stilllegung <strong>der</strong> Bestandstrasse und Freistellung von Eisenbahnbetriebszwecken<br />

Soweit es durch die geplanten Maßnahmen nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens<br />

und insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> nachfolgenden Planfeststellungsverfahren als eigentlicher Genehmigungsverfahren<br />

zu einer dauernden Einstellung des Eisenbahnbetriebes auf <strong>der</strong> Strecke<br />

1100 aufgrund einer Verlagerung <strong>der</strong> Verkehre auf die neue Trassenführung kommen sollte,<br />

wäre nach § 11 Absatz 1 AEG durch die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag des Vorhabenträgers<br />

grundsätzlich in jedem Einzelfall zu prüfen, ob es sich dabei hinsichtlich nicht<br />

mehr genutzter Eisenbahnbetriebsanlagen um die Einstellung des Betriebes einer Strecke,<br />

eines für die Betriebsabwicklung wichtigen Bahnhofs o<strong>der</strong> die mehr als geringfügige Verringerung<br />

<strong>der</strong> Kapazität einer Strecke im Sinne dieser Vorschrift handelt.<br />

Im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens kann es in Teilbereichen <strong>der</strong> Strecke zu einer<br />

Neutrassierung (Varianten A, E und X) kommen. Dies würde dazu führen, dass <strong>der</strong> Nahverkehr<br />

mit seinen heute in den Orten gelegenen Haltepunkten künftig mit neuen ortsfernen<br />

Haltepunkten durchgeführt werden müsste. Grundsätzlich wäre bei Schaffung einer entsprechenden<br />

Verknüpfung auch eine Weiternutzung <strong>der</strong> bestehenden Trasse für den Nahverkehr<br />

möglich. Hierfür wären zusätzliche Weichenverbindungen vorzusehen, um den Übergang<br />

zwischen den dann parallel laufenden Strecken zu ermöglichen.<br />

Ob und in welchem Umfang es zu solchen Sachverhalten kommen kann, ist <strong>der</strong>zeit noch<br />

aber nicht konkret absehbar. Die Prüfung und Entscheidung über die Zulässigkeit solcher<br />

Maßnahmen obliegt überdies nicht dem Vorhabenträger; zuständig ist hierfür das für die Eisenbahnaufsicht<br />

zuständige Eisenbahn-Bundesamt.<br />

Die unabhängig davon bestehende fachplanungsrechtliche, eisenbahnspezifische Zweckbindung<br />

<strong>der</strong> betreffenden Grundstücke erfor<strong>der</strong>t für eine Freistellung von Bahnbetriebs-<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 50<br />

Prüfstück DF 10/12


zwecken nach § 23 AEG, dass kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und langfristig eine<br />

Nutzung <strong>der</strong> Infrastruktur im Rahmen <strong>der</strong> Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist.<br />

Vor einer solchen Entscheidung sind die nach § 1 Abs. 2 des Regionalisierungsgesetzes<br />

bestimmten Stellen, die zuständigen Träger <strong>der</strong> Landesplanung und Regionalplanung, die<br />

betroffenen Gemeinden sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit <strong>der</strong>en Eisenbahninfrastruktur<br />

an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme<br />

aufzufor<strong>der</strong>n. Bei <strong>der</strong> Entscheidung <strong>der</strong> zuständigen Behörde handelt es sich<br />

um eine gebundene Entscheidung, d.h. wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen, ist<br />

die Freistellung auszusprechen. Ob in Abhängigkeit von den Trassenvarianten dann nicht<br />

mehr eisenbahnspezifisch genutzte Flächen tatsächlich zugunsten von Gemeinden für <strong>der</strong>en<br />

kommunalen Planungen verfügbar werden könnten, hängt somit von Umständen ab, die zum<br />

gegenwärtigen Zeitpunkt für den Vorhabenträger noch nicht vorhersehbar sind. Weitergehende<br />

Aussagen sind daher für den Vorhabenträger nicht möglich.<br />

2.8 Baulogistik<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

2.8.1 Allgemein<br />

Für die logistische Abwicklung <strong>der</strong> Baumaßnahmen zur Hinterlandanbindung zur „<strong>Festen</strong><br />

<strong>Fehmarnbeltquerung</strong>― sind Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen) und Baustraßen erfor<strong>der</strong>lich.<br />

2.8.2 Baustraßen<br />

Soweit die Möglichkeit besteht, werden öffentliche Straßen und Wege als Baustraßen genutzt.<br />

Gegebenenfalls sind diese für den Baustellenverkehr während <strong>der</strong> Bauphase zu erweitern<br />

bzw. zu ersetzen. In den Bereichen, in denen keine öffentlichen Verkehrswege an das<br />

Baufeld angrenzen, werden neue temporäre Baustraßen hergestellt. Zusätzlich sind beidseitig<br />

parallel zum geplanten Bahnkörper Baustraßen geplant, soweit die Platzverhältnisse dies<br />

ermöglichen. Die temporär in Anspruch genommen Flächen werden im Nachgang zur Baustelle<br />

wie<strong>der</strong> vollständig zurückgebaut und in ihren Urzustand inklusive Andeckung mit<br />

Oberboden, Rasenaussaat, etc. versetzt. Hiervon ausgenommen sind die Baustraßen, die<br />

nach Abschluss <strong>der</strong> Baumaßnahme als Zuwegung für Rettungskräfte benötigt werden o<strong>der</strong><br />

als dauerhafte Ersatzwege verbleiben.<br />

Da einige Baustraßen später zum Teil als Zuwegung für Rettungskräfte (siehe Kapitel 2.9.2)<br />

ausgebaut werden, sind entsprechende Vorgaben in die Gestaltung <strong>der</strong> Baustraßen eingeflossen.<br />

Die Mindestbreite beträgt demnach 3,5 m und in einem maximalen Abstand von<br />

1.000 m, mindestens aber in Sichtweite, sind Ausweichbuchten vorgesehen. Für die Nutzungsdauer<br />

als Baustraße ist alle 250 m eine solche Ausweichbucht vorgesehen.<br />

In den ländlichen Bereichen sind neben <strong>der</strong> 3,5 m breiten Fahrbahn noch beidseitige Bankette<br />

von jeweils 1 m Breite und einem 3 m breiten Streifen für Baustelleneinrichtungsflächen<br />

(BE-Fläche) vorgesehen. Letztere ist für die Zwischenlagerung des Oberbodenmaterials geplant.<br />

Die Baustraßen im ländlichen Bereich sollen aus einer Schottertragschicht mit ungebundener<br />

Deckschicht bestehen. Ein Regelquerprofil ist in Abbildung 2-8 dargestellt. In den<br />

Einmündungsbereichen von öffentlichen Straßen werden die letzten 30 m <strong>der</strong> Baustraße mit<br />

einer Asphalttragdeckschicht hergestellt, damit sich <strong>der</strong> Großteil des Baustellenschmutzes in<br />

diesem Bereich von den Reifen <strong>der</strong> Baufahrzeuge abfahren kann.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 51<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Abbildung 2-8: Regelquerprofil für den Neubau einer Baustraße (mit ungebundener Deckschicht) im ländlichen<br />

Bereich<br />

Die Baustraßen in den städtischen Bereichen haben ebenfalls eine Fahrbahnbreite von<br />

3,5 m und beidseitige Bankette von jeweils 1 m. Um einen möglichst geringen Eingriff in bebaute<br />

Grundstücke zu gewährleisten, entfällt innerorts <strong>der</strong> 3 m breite BE-Streifen. Falls die<br />

Herstellung von Ausweichbuchten aus Zwangsgründen nicht umgesetzt werden kann, ist in<br />

diesen Bereichen ein Einbahnstraßensystem geplant, d.h. die Baustraße darf nur in einer<br />

Richtung befahren werden, sodass Begegnungsverkehr ausgeschlossen ist. Damit die<br />

Staubbelastung in städtischen Bereichen auf ein Minimum reduziert wird, besteht die Baustraße<br />

aus einer Asphalttragdeckschicht auf einer Schottertragschicht. In Abbildung 2-9 ist<br />

ein Regelquerprofil dargestellt.<br />

Abbildung 2-9: Regelquerprofil für den Neubau einer Baustraße (mit Asphalttragdeckschicht) im städtischen<br />

Bereich<br />

An den Ein- und Ausfahrbereichen einer Baustraße zu einer öffentlichen Verkehrsfläche sind<br />

Aufweitungen zur Erleichterung <strong>der</strong> Ein- bzw. Ausfädelung vorzusehen.<br />

2.8.3 Baustelleneinrichtungsflächen<br />

Die BE-Flächen dienen als Zwischenlager für Aushubmaterial (z.B. Boden und Oberboden)<br />

bzw. für Baustoffe, als Stellfläche für Baustellenbüros und an<strong>der</strong>weitige Baustelleneinrichtungen,<br />

als Verkehrsfläche (Baustraße), als Abstellfläche für die Baumaschinen o<strong>der</strong> als<br />

Vormontagefläche. Es werden sowohl BE-Flächen entlang <strong>der</strong> Baustraßen erfor<strong>der</strong>lich sein<br />

(siehe oben), als auch einzelne größere separate BE-Flächen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 52<br />

Prüfstück DF 10/12


Der Oberboden wird in dem Bereich <strong>der</strong> BE-Flächen im Vorfeld abgetragen und während <strong>der</strong><br />

Baumaßnahme geson<strong>der</strong>t gelagert. Im Anschluss an die Baumaßnahme werden die genutzten<br />

Flächen vollständig in ihren Urzustand inklusive Andeckung mit Oberboden, Rasenaussaat,<br />

etc. versetzt.<br />

2.9 Gefahrgut<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Grundsätzlich ist das Gefährdungspotential des Gefahrguttransports durch den Bahnbetrieb<br />

im Vergleich zum Straßenverkehr wesentlich geringer einzuschätzen. Die zum System gehörende<br />

Sicherheit <strong>der</strong> Bahn und das umfassende Regelwerk für den Gefahrguttransport gewährleisten<br />

einen sehr hohen Sicherheitsstandard bei <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ung gefährlicher Güter<br />

auf <strong>der</strong> Schiene.<br />

Eine qualitative o<strong>der</strong> quantitative Erfassung des Gefährdungspotentials durch Gefahrguttransporte<br />

durch die <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> ist im momentanen Planungsstand nicht<br />

möglich.<br />

Die Gesetzgebung zum Gefahrguttransport ist vom Vorsorgegrundsatz geprägt. Auf <strong>der</strong><br />

Grundlage des Gefahrgutbeför<strong>der</strong>ungsgesetzes sind Vorschriften erlassen worden, die ein<br />

anerkannt hohes Sicherheitsniveau gewährleisten und Unfälle weitestgehend ausschließen<br />

bzw. Unfallfolgen minimieren. Die Einhaltung <strong>der</strong> gefahrgutrechtlichen Vorschriften wird im<br />

Bereich <strong>der</strong> Eisenbahnen des Bundes vom Eisenbahn-Bundesamt überwacht. Die Gefahrgutvorschriften<br />

enthalten auch Regelungen für Unregelmäßigkeiten und Unfälle im Schienenverkehr.<br />

So haben die Eisenbahnverkehrsunternehmungen gemäß § 4 Gefahrgutverordnung<br />

Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt bei Unregelmäßigkeiten und Unfällen unverzüglich<br />

den jeweiligen Eisenbahninfrastrukturunternehmer (Notfallmanagement <strong>der</strong> DB Netz<br />

AG) zu benachrichtigen. Das jeweilige Eisenbahninfrastrukturunternehmen hat die dem Ort<br />

des Gefahreneintritts nächstgelegenen zuständigen Behörden zu benachrichtigen und sie<br />

mit den notwendigen Informationen zu versehen.<br />

Am Einsatzort gehört <strong>der</strong> Notfallmanager (DB Netz AG) zur Einsatzleitung und unterstützt die<br />

Rettungskräfte durch die Durchführung <strong>der</strong> bahnseitigen Sicherungsmaßnahmen o<strong>der</strong> for<strong>der</strong>t<br />

gegebenenfalls weitere Notfalltechnik seitens <strong>der</strong> Bahn an.<br />

Es sind auch die geltenden Anfor<strong>der</strong>ungen für Rettungskräfte, u.a. an die einzuhaltenden<br />

sog. Hilfsfristen, zu beachten, (§ 7 Abs. 6 Rettungsdienstgesetz des Landes Schleswig-<br />

Holstein vom 29. November 1991 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 Landesverordnung zur<br />

Durchführung des Rettungsdienstgesetzes vom 20 November 2008). Diese Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

ermöglichen einen schnelleren und sichereren Rettungskräfteeinsatz. So wird unter an<strong>der</strong>em<br />

mindestens alle 1.000 m ein Zugang zur Strecke geschaffen und neben dem Gleiskörper ein<br />

80 cm Rettungsweg angeordnet. Durch das später zuständige Notfallmanagement erhalten<br />

die Feuerwehren <strong>der</strong> Kommunen die aktuellen Zuwegungspläne mit hinterlegten topographischen<br />

Karten im Maßstab 1:25.000 und hervorgehobenen Eisenbahnanlagen inklusive sämtlichen<br />

Streckendaten. Während <strong>der</strong> Planungsphase erfolgt die Abstimmung <strong>der</strong> geplanten<br />

Zuwegungen direkt mit den Kreisfeuerwehrverbänden.<br />

Nach <strong>der</strong> Ordnung für die internationale Eisenbahnbeför<strong>der</strong>ung gefährlicher Güter muss <strong>der</strong><br />

Beför<strong>der</strong>er sicherstellen, dass <strong>der</strong> Betreiber <strong>der</strong> Eisenbahninfrastruktur zu jeden Zeitpunkt<br />

während <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ung schnell und uneingeschränkt über die Zusammensetzung des Zuges,<br />

die UN-Nummern <strong>der</strong> beför<strong>der</strong>ten gefährlichen Güter (Standard <strong>der</strong> Vereinten Nationen),<br />

die Einreihung <strong>der</strong> Wagen im Zug und die Masse <strong>der</strong> Ladung verfügen kann. So ist<br />

sichergestellt, dass die Rettungs- und Einsatzkräfte bei Unregelmäßigkeiten und Unfällen<br />

bereits vorab die entsprechenden Informationen über das jeweils betroffene Gut erhalten und<br />

sich somit gezielt auf die notwendigen Gefahrabwehrmaßnahmen vorbereiten können. Die<br />

Gefahrguttransporte müssen gemäß den geltenden Vorschriften gekennzeichnet sein und<br />

beim Notfallmanagement <strong>der</strong> DB Netz AG angemeldet werden.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 53<br />

Prüfstück DF 10/12


Im Havariefall ist die Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV 500) anzuwenden und gegebenenfalls<br />

das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem (TUIS) einzubinden.<br />

Zusätzlich hält die DB AG im Großraum Oldenburg in Holstein zwei Löschzüge für Gefahrengut<br />

bereit, die im Ereignisfall die Rettungskräfte unterstützen. Zur Rettungstechnik gehören<br />

u.a. schienengebundene Hilfszüge wie schwere Hebegeräte (bis 100 t) zur Aufgleisung<br />

von Schienenfahrzeugen o<strong>der</strong> Schienenkräne mit einer Tragkraft von bis zu 160 t. Die gleisgebundene<br />

Rettungstechnik muss gegebenenfalls durch Straßenkräne unterstützt werden.<br />

Weiterhin hält die DB AG technische Hilfsfahrzeuge zur Beseitigung von Oberleitungsschäden<br />

o<strong>der</strong> zum Rückbau von Oberleitungsabschnitten vor, um die Voraussetzung eines Kraneinsatzes<br />

herzustellen. Die Rettungstechnik ist so positioniert, dass sie innerhalb von 90 bis<br />

120 Minuten den Ereignisort erreicht.<br />

2.10 Rettungswegekonzept<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

2.10.1 Allgemein<br />

Derzeit gibt es keine gesetzlichen Grundlagen, welche die Anfor<strong>der</strong>ungen aus Sicht des<br />

Brand- und Katastrophenschutzes an die Eisenbahninfrastruktur <strong>der</strong> freien Strecke beschreiben.<br />

Eine entsprechende Richtlinie wird <strong>der</strong>zeit unter Fe<strong>der</strong>führung des Eisenbahnbundesamtes<br />

gemeinsam mit den zuständigen Ministerien <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> erarbeitet.<br />

Das folgende Zuwegungskonzept für Rettungskräfte basiert auf den aktuellen Absprachen<br />

zwischen den Innenministerien, dem Eisenbahnbundesamt und <strong>der</strong> Deutschen Bahn AG,<br />

d.h. auf Grundlage des Konzeptes <strong>der</strong> ICE-Trasse Köln-Rhein/Main und damit dem <strong>der</strong>zeitigen<br />

Stand <strong>der</strong> Technik.<br />

2.10.2 Zuwegungen<br />

Zuwegungen ermöglichen die Heranführung <strong>der</strong> Fremdrettungskräfte an die Bahnanlage, um<br />

die Hilfeleistung zu gewährleisten. Sie sind im maximalen Abstand von 1.000 m an den Rettungsweg<br />

(Bahnseitenweg) mittels Zufahrten und Zugängen anzubinden. Als Zufahrten werden<br />

vorhandene Straßen und Wege o<strong>der</strong> nach <strong>der</strong> Baumaßnahme ausgebaute Baustraßen<br />

genutzt.<br />

Haben Zuwegungen einen Abstand von mehr als 1.000 m, z.B. im Bereich von Trog- und<br />

Stützbauwerken, Eisenbahnbrücken, Lärmschutzbauwerken o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Kombination, so<br />

sollen diese in ihrer gesamten Länge als Zufahrt errichtet werden, die im Gegenverkehr o<strong>der</strong><br />

bei getrennter Zu- und Abfahrt im Einbahnverkehr befahrbar sein muss.<br />

Der Vorhabenträger hat die geltenden rechtlichen Vorgaben zur Erreichbarkeit für Rettungsdienste<br />

einzuhalten. Die aktuellen Anfor<strong>der</strong>ungen an die Zuwegungen für Rettungskräfte,<br />

welche einen schnelleren und sichereren Rettungskräfteeinsatz ermöglichen, werden dementsprechend<br />

durch den Vorhabenträger umgesetzt. Während <strong>der</strong> Planungsphase erfolgt die<br />

Abstimmung <strong>der</strong> geplanten Zuwegungen direkt mit den Kreisfeuerwehrverbänden. Entsprechende<br />

Planungen werden Gegenstand <strong>der</strong> Planfeststellung sein.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 54<br />

Prüfstück DF 10/12


2.11 Schrankenschließzeiten / BÜ<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Die zu erwartenden Schließzeiten an den Bahnübergängen sind abhängig von <strong>der</strong> prognostizierten<br />

Zunahme des Schienenverkehrs, dem Streckenfahrplan, <strong>der</strong> Streckenhöchstgeschwindigkeit<br />

sowie <strong>der</strong> Bauart, Lage und technischen Sicherung des jeweiligen Bahnübergangs.<br />

Im jetzigen Planungsstadium lassen sich die Schließzeiten nur überschlägig ermitteln.<br />

In den Neubauvarianten sind keine Bahnübergänge vorgesehen. Die im Folgenden aufgeführten<br />

mittleren Schließzeiten betreffen daher nur die Bestandstrasse. Dabei wird eine maximale<br />

Schrankschließzeit von 120 Sekunden zu Grunde gelegt.<br />

Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> gemäß Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen Zugzahlen ergeben<br />

sich für den Streckenabschnitt Bad-Schwartau-Neustadt-West (6 Züge pro Stunde in<br />

beiden Richtungen) mittlere Schließzeiten von 13 Min./h, für den Streckenabschnitt Neustadt-West<br />

– Puttgarden (5 Züge pro Stunde in beiden Richtungen) Werte von 11 Min./h. Aus<br />

den gemäß RE-Konzept Lübeck – Nyköbing vorgesehenen Zugzahlen ergeben sich überschlägig<br />

für den Streckenabschnitt Bad-Schwartau-Neustadt-West (7 Züge pro Stunde in<br />

beiden Richtungen) mittlere Schließzeiten von 14 Min./h. und ebenfalls 11 Min./h. für den<br />

Streckenabschnitt Neustadt-West – Puttgarden (5 Züge pro Stunde in beiden Richtungen).<br />

Auf Basis <strong>der</strong> gemäß Regio-S-Bahn-Konzept vorgesehen Zugzahlen ergeben sich für den<br />

Streckenabschnitt Bad-Schwartau-Neustadt-West (8 Züge pro Stunde in beiden Richtungen)<br />

mittlere Schließzeiten von 17 Min. /h. und für den Streckenabschnitt Neustadt-West – Puttgarden<br />

(5 Züge pro Stunde in beiden Richtungen) ebenfalls 11 Min./h.<br />

2.12 Belastung <strong>der</strong> Kommunen durch den Streckenausbau<br />

Im Rahmen des Ausbaus <strong>der</strong> Bestandstrecke 1100 (Lübeck-Puttgarden) zur <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Festen</strong> <strong>Fehmarnbeltquerung</strong> sind vorhandene Bahnübergangsanlagen<br />

anzupassen bzw. in einzelnen Fällen evtl. durch höhenfreie Kreuzungen (Strassen- o<strong>der</strong><br />

Eisenbahnüberführungen) zu ersetzen. Zwischen den an Bahnübergängen bzw. Kreuzungspunkten<br />

von Straßen und Eisenbahnen beteiligten Baulastträgern besteht ein sog. kreuzungsrechtliches<br />

Gemeinschaftsverhältnis. Die Zuständigkeiten und finanziellen Betroffenheiten<br />

regelt das Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG).<br />

Die Ausbauarbeiten dienen <strong>der</strong> Abwicklung <strong>der</strong> Verkehre und führen zur Erhöhung <strong>der</strong> Sicherheit<br />

(evtl. Nachbau von Halbschranken o<strong>der</strong> Aufhebung des BÜ und Bau eines Ersatzbauwerkes)<br />

an den betreffenden Bahnübergängen, so dass gemäß EKrG §§ 3, 13 kreuzungsbedingte<br />

Kostenanteile auftreten. Diese sind danach zu je einem Drittel vom Bund,<br />

vom Straßenbaulastträger und von <strong>der</strong> DB Netz AG zu tragen.<br />

Die Kosten für die bautechnischen und leit- und sicherungstechnischen Anpassungen <strong>der</strong><br />

Sicherungsanlagen an den zweigleisigen Ausbau betragen im Durchschnitt ca. 450.000 €.<br />

Hier wären durch den Straßenbaulastträger ein Drittel <strong>der</strong> Ausbaukosten für diesen Kreuzungspunkt<br />

zu tragen. Für die Verbesserung <strong>der</strong> Straßenverkehrsinfrastruktur in <strong>der</strong> Region<br />

können Gemeinden, Kreise o<strong>der</strong> kommunale Zusammenschlüsse als gesetzliche Baulastträger<br />

verkehrswichtiger Straßen seit dem 01. Januar 2007 Zuwendungen des Landes nach<br />

dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Schleswig-Holstein (GVFG-SH) in Höhe von in<br />

<strong>der</strong> Regel 60 %, höchstens eine bis zu 75 %-ige För<strong>der</strong>ung, erhalten. Hierbei handelt es sich<br />

um Kompensationsmittel, die nach dem Entfall des bisherigen Bundesgesetzes (GVFG) die<br />

bis zum 31. Dezember 2006 gewährten Finanzhilfen des Bundes ersetzen und bis 2019 be-<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 55<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

fristet sind. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Komplementärför<strong>der</strong>ung aus Mitteln<br />

nach § 22 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) bis zu einer Gesamthöhe von 85 %.<br />

Im Falle <strong>der</strong> Herstellung von neuen Kreuzungen - hierzu würde es insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong><br />

Realisierung von Neubauabschnitten kommen - greifen die Regelung des EKrG gemäß §11;<br />

in diesem Fall sind die Kosten einer neuen Kreuzungsanlage von dem Beteiligten zu zahlen,<br />

dessen Verkehrsweg neu hinzukommt. Dies wäre die DB Netz AG als Baulastträger des neu<br />

entstehenden Verkehrsweges Schiene.<br />

Nach § 14 Abs. 1 EKrG hat die Anlagen an Kreuzungen, soweit sie Eisenbahnanlagen sind,<br />

<strong>der</strong> Eisenbahnunternehmer, soweit sie Straßenanlagen sind, <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> Straßenbaulast<br />

auf seine Kosten zu unterhalten und bei Bahnübergängen auch in Betrieb zu halten. Die Erhaltung<br />

umfasst die laufende Unterhaltung und die Erneuerung.<br />

Im Rahmen dieses Raumordnungsverfahrens sind weitergehende Angaben zur Beschreibung<br />

und Bewertung <strong>der</strong> finanziellen Auswirkungen bezogen auf die einzelnen Varianten<br />

und die von ihnen betroffenen Gemeinden noch nicht möglich.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 56<br />

Prüfstück DF 10/12


3 Umweltverträglichkeitsstudie<br />

3.1 Methodik / Vorgehensweise<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

3.1.1 Methodische Grundstruktur<br />

In <strong>der</strong> Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) werden die Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit, Tiere und biologische Vielfalt, Pflanzen,<br />

Boden, Wasser, Luft/ Klima, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter einschließlich <strong>der</strong><br />

jeweiligen Wechselwirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet.<br />

Die allgemeine Vorgehensweise <strong>der</strong> UVS bei Neubauvorhaben von Verkehrswegen kann in<br />

folgende Stufen geglie<strong>der</strong>t werden (vgl. Abbildung 3-1):<br />

Stufe I: Bestandsaufnahme zu den Schutzgütern und Bewertung des betroffenen Raumes<br />

� Ermitteln und Beschreiben <strong>der</strong> Werte und Funktionen des Raumes und seiner Bestandteile<br />

für die Schutzgüter (gem. § 2 Abs. 1 UVPG) Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen<br />

Gesundheit, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/ Luft, Landschaft, Kultur- und<br />

sonstige Sachgüter sowie <strong>der</strong>en Wechselwirkungen (vgl. EISENBAHN-BUNDESAMT,<br />

2010a),<br />

� Bewertung <strong>der</strong> Raumeigenschaften im Hinblick auf die erwarteten Wirkfaktoren.<br />

Stufe II: Auswirkungsprognose und Variantenvergleich<br />

� Ermitteln und Beschreiben <strong>der</strong> Wirkfaktoren und Wirkungen,<br />

� Ermitteln <strong>der</strong> zu erwartenden Umweltauswirkungen,<br />

� Vergleich <strong>der</strong> einzelnen (Unter-) Varianten in einem mehrstufigen Verfahren.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 57<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Abbildung 3-1: Erfassung und Bewertung in <strong>der</strong> UVS (eigene Darstellung Cochet Consult)<br />

Stufe I: Bestandsaufnahme zu den Schutzgütern und Bewertung des betroffenen<br />

Raumes<br />

Die Bewertung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit, Bedeutung bzw. Empfindlichkeit <strong>der</strong> Schutzgüter und<br />

<strong>der</strong> vorhandenen Vorbelastungen erfolgt systematisch für jedes Schutzgut, aber auch anhand<br />

<strong>der</strong>en Wechselwirkungen untereinan<strong>der</strong>.<br />

Es erfolgt jeweils eine schutzgutbezogene Ermittlung und Beschreibung sowie eine<br />

Bewertung des Ist-Zustandes.<br />

Grundlage für die Schutzgutbetrachtung ist eine Auswertung vorhandener Unterlagen sowie<br />

eigene Erhebungen (Biotoptypenkartierung, faunistische Kartierung, Erfassung <strong>der</strong> Biotope<br />

nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG, Geländebegehung).<br />

Die Schutzgutbetrachtung erfolgt anhand von Kriterien (vgl. Tabelle 3.1-1), die aus den gesetzlichen<br />

Vorgaben sowie den politisch-programmatischen und planungsrechtlichen Zielsetzungen<br />

abgeleitet werden. Mit den Kriterien werden die Bedeutungen <strong>der</strong> Schutzgüter und<br />

die Empfindlichkeiten gegenüber den Wirkungen des Vorhabens ermittelt und beschrieben.<br />

Für jedes Kriterium werden für die Bewertung Wertstufen definiert, die sich an den Vorgaben<br />

des „Umwelt-Leitfadens des Eisenbahnbundesamtes― (vgl. EISENBAHN-BUNDESAMT, 2010b)<br />

sowie am ―Erweiterten Handout zum Raumordnungsverfahren <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong><br />

Feste <strong>Fehmarnbeltquerung</strong> (FBQ)― (vgl. DB NETZ AG, 2010/ Anlage 1) und am „Orientierungsrahmen<br />

Straßenbau S-H― (vgl. MWAV SH & MUNF SH, 2004) orientieren.<br />

Die Werteinstufung erfolgt soweit möglich und sinnvoll in einer vierstufigen ordinalen Skala<br />

entsprechend <strong>der</strong> tatsächlich vorgefundenen Qualitätsmerkmale bzw. Ausstattung. Alternativ<br />

werden die untersuchten Parameter in Wertelemente „allgemeiner― und „beson<strong>der</strong>er― Bedeutung<br />

unterteilt.<br />

Nachfolgende Übersicht zeigt die Schutzgüter und die Kriterien zur Erfassung und Bewertung<br />

von Bedeutung und Empfindlichkeit:<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 58<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.1-1: Kriterien <strong>der</strong> einzelnen Schutzgüter<br />

Schutzgut<br />

Menschen, einschl.<br />

<strong>der</strong> menschlichen<br />

Gesundheit<br />

Schutzgut Pflanzen<br />

Schutzgut Tiere<br />

und biologische<br />

Vielfalt<br />

Schutzgut Boden<br />

Schutzgut Wasser<br />

Schutzgüter Klima<br />

und Luft<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Schutzgut Kultur-<br />

und sonstige<br />

Sachgüter<br />

Teilschutzgut Wohnen:<br />

- Bedeutung von Siedlungsflächen und siedlungsnahen Freiräumen für das<br />

Wohnen<br />

Teilschutzgut Erholen:<br />

- Bedeutung/Empfindlichkeit <strong>der</strong> Erholungsflächen<br />

- Bedeutung/Empfindlichkeit <strong>der</strong> Biotoptypen<br />

- Betroffenheit nach § 30 BNatSchG i.V.m. §21 LNatSchG geschützter<br />

Biotope<br />

- Bedeutung <strong>der</strong> Funktionsräume als Lebensraum für Tiere (faunistisches<br />

Potenzial <strong>der</strong> Landschaft)<br />

- Betroffenheit von Verbundbeziehungen<br />

- Betroffenheit von NATURA relevanten Tierarten in NATURA 2000-Gebieten<br />

- Betroffenheit von Naturschutzgebieten, gemeldeten FFH-Gebieten, Biotopverbundsystemen<br />

etc.<br />

- Natürlichkeitsgrad<br />

- Biotopentwicklungspotenzial<br />

- Natürliches Ertragspotenzial<br />

- Archivfunktion für Natur- und Kulturgeschichte<br />

- Seltenheit<br />

Teilschutzgut Grundwasser:<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- Grundwassernutzung (Bedeutung für die Trinkwassernutzung)<br />

- Funktion im Landschaftswasserhaushalt<br />

- Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeintrag<br />

Teilschutzgut Oberflächengewässer:<br />

- Bedeutung <strong>der</strong> Fließ- und Stillgewässer als Bestandteil im natürlichen Wasserhaushalt<br />

- Bedeutung <strong>der</strong> Landflächen als Retentionsraum<br />

- Strukturen und Räume mit klimatischer und lufthygienischer Ausgleichsfunktion<br />

(Waldflächen, bodenfeuchte Bereiche, Luftabflussbahnen)<br />

- Bedeutung <strong>der</strong> Landschaft für Erholung und Landschaftserleben<br />

- Empfindlichkeit gegenüber visuellen Beeinträchtigungen<br />

- unzerschnittene verkehrsarme Räume<br />

- Bedeutung <strong>der</strong> Kulturgüter und sonstigen Sachgüter<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 59<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Stufe II: Auswirkungsprognosen und Variantenvergleich<br />

Die zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens gem.<br />

§ 6 Abs. 3 Nr. 3 UVPG sind zu ermitteln, zu beschreiben und im Anschluss zu bewerten. Die<br />

Grundlage bildet dazu <strong>der</strong> abgestimmte Untersuchungsraum (vgl. Kapitel 3.1.2).<br />

Entsprechend <strong>der</strong> unterschiedlichen Umweltauswirkungen, Eingriffsfaktoren sowie Art,<br />

Intensität, räumlicher Ausbreitung und Dauer des Auftretens <strong>der</strong> verschiedenen Wirkfaktoren/Wirkungen<br />

(vgl. Tabelle 3.1-4) erfolgt eine Unterscheidung in flächenhaft (quantitative)<br />

und nicht flächenhaft erfassbare (qualitative) Wirkungen. Flächenhaft erfassbar sind die im<br />

Zusammenhang mit dem Vorhaben überbaute bzw. in Anspruch genommene Erdoberfläche<br />

und die Fläche, die infolge <strong>der</strong> Wirkungen zu einer Beeinträchtigung o<strong>der</strong> Gefährdung des<br />

Naturhaushaltes und <strong>der</strong> Umwelt des Menschen führt. Während sich <strong>der</strong> Flächenverbrauch<br />

relativ fest umreißen lässt, werden Wirkungen wie Stör-, Trenn- und Barriereeffekte (Trennung<br />

funktionsräumlicher Zusammenhänge) und Verän<strong>der</strong>ungen standortspezifischer abiotischer<br />

Verhältnisse von Nutzungsstrukturen sowie des Landschaftsbildes qualitativ dargestellt.<br />

Für die quantitativ erfassbaren Wirkungen (z.B. Lärm- und Schadstoffemissionen) ist<br />

entsprechend ihrer Ausbreitung und Intensität eine Abgrenzung nach Wirkzonen möglich,<br />

während die qualitativ erfassbaren Wirkungen überwiegend ohne Dimension sind (z.B.<br />

Barrierewirkungen).<br />

Bei <strong>der</strong> Auswirkungsprognose kommen in Abhängigkeit von den zu ermittelnden erheblichen<br />

Umweltauswirkungen zwei verschiedene Prognoseverfahren zur Anwendung (vgl. Tabelle<br />

3.1-4):<br />

� Prognoseverfahren 1: Verlustflächenbetrachtung<br />

� Prognoseverfahren 2: Gefährdungseinstufung bei Funktionsbeeinträchtigung<br />

Prognoseverfahren 1: Verlustflächenbetrachtung<br />

Die „Verlustflächenbetrachtung― ist bei direktem Verlust einer Fläche und Verlust einer<br />

Schutzgutfunktion aufgrund von direkter Flächeninanspruchnahme anzuwenden. Zu direkten<br />

Flächenverlusten kommt es im Bereich <strong>der</strong> Bahntrasse. Direkte Verluste von Schutzgutfunktionen<br />

durch Flächeninanspruchnahmen sind zudem im Bereich <strong>der</strong> Böschungsflächen und<br />

des Baufeldes möglich. Die konkrete Abgrenzung <strong>der</strong> in die Verlustflächenbetrachtung einzubeziehenden<br />

Wirkräume (vgl. Tabelle 3.1-5) erfolgt jedoch bezogen auf die jeweils zu betrachtenden<br />

Werte und Funktionen.<br />

Der Flächenverlust bzw. <strong>der</strong> direkte Verlust einer Schutzgutfunktion wird quantitativ über<br />

Flächen, Längen und Stückzahlen erfasst. Die Erheblichkeit und Gewichtung <strong>der</strong> mit dem<br />

Verlust verbundenen Auswirkungen auf die Umwelt wird über die Bedeutungsstufen <strong>der</strong> betroffenen<br />

Schutzgutfunktion abgebildet. Die Empfindlichkeit <strong>der</strong> Schutzgutfunktion ist bei <strong>der</strong><br />

Verlustflächenbetrachtung ohne Interesse, da jede Funktion gegenüber ihrem Verlust „empfindlich―<br />

ist.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 60<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Abbildung 3-2: Ermittlung <strong>der</strong> Auswirkungen gegenüber Verlust<br />

Prognoseverfahren 2: Ermittlung <strong>der</strong> Auswirkungen bei Funktionsbeeinträchtigung<br />

Die „Ermittlung <strong>der</strong> Auswirkungen bei Funktionsbeeinträchtigung― kommt dann zur Anwendung,<br />

wenn eine Beeinträchtigung einer Schutzgutfunktion o<strong>der</strong> eines fachrechtlichen<br />

Schutzobjektes vorliegt. Die Schwere <strong>der</strong> Auswirkungen leitet sich aus <strong>der</strong> Verknüpfung von<br />

Wirkintensität und Empfindlichkeit ab. Wurde für die betroffene Schutzgutfunktion keine<br />

Empfindlichkeit ermittelt, so entspricht die Empfindlichkeit <strong>der</strong> für die Schutzgutfunktion ermittelten<br />

„Bedeutung―. Eine sehr hohe Wirkintensität führt in <strong>der</strong> Regel zu einem Funktionsverlust,<br />

es erfolgt jedoch immer eine einzelfallbezogene Prüfung, ob tatsächlich ein Funktionsverlust<br />

vorliegt. Analog zu den Flächenverlusten wird die Gewichtung <strong>der</strong> Funktionsverluste<br />

anhand <strong>der</strong> Bedeutungs-/ Empfindlichkeitsstufen vorgenommen.<br />

Abbildung 3-3: Ermittlung <strong>der</strong> Auswirkungen gegenüber Funktionsbeeinträchtigungen<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 61<br />

Prüfstück DF 10/12


Das Prognoseverfahren 2 beruht auf einer Verknüpfung von Bedeutung/Empfindlichkeit und<br />

Wirkintensität, die in einer Matrix vorgenommen wird. Das Ergebnis <strong>der</strong> Verknüpfung gibt die<br />

Schwere bzw. das Ausmaß <strong>der</strong> Auswirkungen an, welches in bis zu vier Stufen ausgedrückt<br />

wird.<br />

Bei einer sehr hohen Wirkintensität kommt es in <strong>der</strong> Regel zu einem vollständigen Funktionsverlust.<br />

Tabelle 3.1-2: Verknüpfungsmatrix zur Ermittlung <strong>der</strong> Auswirkungen bei 4-stufiger Bedeutung/Empfindlichkeit<br />

und 4-stufiger Wirkintensität (beispielhaft)<br />

Wirkintensität Bedeutung/Empfindlichkeit<br />

sehr hoch hoch mittel gering<br />

sehr hoch Funktionsverlust<br />

hoch sehr hoch hoch mittel gering<br />

mittel hoch mittel mittel gering<br />

gering mittel gering gering gering<br />

Tabelle 3.1-3: Verknüpfungsmatrix zur Ermittlung <strong>der</strong> Auswirkungen bei 2-stufiger Bedeutung/Empfindlichkeit<br />

und 4-stufiger Wirkintensität (beispielhaft)<br />

Wirkintensität Bedeutung/Empfindlichkeit<br />

beson<strong>der</strong>s allgemein<br />

sehr hoch Funktionsverlust<br />

hoch sehr hoch mittel<br />

mittel hoch gering<br />

gering gering gering<br />

In <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle werden die Wirkprozesse/Wirkfaktoren differenziert nach den<br />

beiden Prognoseverfahren schutzgutbezogen dargestellt.<br />

Tabelle 3.1-4: Wirkprozesse/Wirkfaktoren nach Prognoseverfahren<br />

Schutzgut<br />

Menschen einschließlich <strong>der</strong><br />

menschlichen Gesundheit<br />

Teilschutzgut „Wohnen―<br />

Wirkprozess/ Wirkfaktor differenziert nach<br />

Prognoseverfahren:<br />

Verlustflächenbetrachtung<br />

Gefährdungseinstufung bei Funktionsbeeinträchtigung<br />

- Verlust von Siedlungsflächen (quantitative Ermittlung)<br />

- Verlust von geplanten Siedlungsflächen/Konflikte mit <strong>der</strong> Flächennutzungsplanung<br />

(quantitative Ermittlung)<br />

- Beeinträchtigung von Siedlungsflächen durch:<br />

Verlärmung und Erschütterung (Ermittlung im Rahmen von Fachgutachten,<br />

vgl. LAIRM CONSULT, 2012a/ Anlage 10, BAUDYN, 2012/ Anlage<br />

11)<br />

Teilschutzgut „Erholen― - Beeinträchtigung von Erholungsräumen durch Zerschneidung, Erschütterung<br />

und Verlärmung sowie visuelle und gestalterische Überprägung<br />

(quantitative Ermittlung)<br />

Pflanzen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- Verlust von Biotoptypen (quantitative Ermittlung)<br />

Tiere und biologische Vielfalt - Verlust von Lebensräumen (quantitative Ermittlung)<br />

- Beeinträchtigung von faunistischen Funktionsräumen durch Zer-<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 62<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut<br />

Wirkprozess/ Wirkfaktor differenziert nach<br />

Prognoseverfahren:<br />

Verlustflächenbetrachtung<br />

Gefährdungseinstufung bei Funktionsbeeinträchtigung<br />

schneidung, Verlärmung und Erschütterung (quantitative und qualitative<br />

Ermittlung)<br />

Boden - Verlust von Bodentypen (quantitative Ermittlung)<br />

Wasser<br />

Teilschutzgut „Grundwasser―<br />

Teilschutzgut „Oberflächenwasser―<br />

- Verlust <strong>der</strong> Grundwasserneubildung durch Flächeninanspruchnahme<br />

(quantitative Ermittlung)<br />

- Hydrologische Beeinträchtigungen (Grundwasseranstau, -absenkung,<br />

Verän<strong>der</strong>ung des Grundwasserfließgeschehens) durch Eingriffe in<br />

den Grundwasserkörper (quantitative Ermittlung)<br />

- Beeinträchtigung von Wasserschongebieten durch Durchschneidung<br />

(quantitative Ermittlung)<br />

- Verlust von Stillgewässern durch anlage- und baubedingte Flächeninanspruchnahme<br />

(quantitative Ermittlung)<br />

- Beeinträchtigung von Überschwemmungsgebieten o<strong>der</strong> hochwassergefährdeten<br />

Gebieten durch Durchschneidung (quantitative Ermittlung)<br />

- Beeinträchtigung von Fließgewässern durch Überbauung, Verrohrung<br />

etc. (quantitative Ermittlung)<br />

Klima und Luft - Verlust von Flächen mit klimaökologischer und/ o<strong>der</strong> lufthygienischer<br />

Ausgleichsfunktion (quantitative Ermittlung)<br />

Landschaft<br />

Kulturgüter und<br />

sonstige Sachgüter<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- Beeinträchtigung klimaökologischer Ausgleichsflächen durch Zerschneidung,<br />

Verengung sowie Abriegelung von Frischluftleitbahnen<br />

(quantitative Ermittlung)<br />

- Verlust von Landschaftsbildräumen bzw. –einheiten (quantitative<br />

Ermittlung)<br />

- Beeinträchtigungen von Landschaftsräumen durch visuelle Überprägung<br />

und Verlärmung (quantitative Ermittlung)<br />

- Verlust von Kultur- und sonstigen Sachgütern (quantitative Ermittlung)<br />

- Beeinträchtigung von Kultur- und Baudenkmalen durch Verlärmung<br />

und visuelle Überprägung (qualitative Ermittlung)<br />

- Verlust bzw. Beeinträchtigung von archäologische Fundstellen (quantitative/qualitative<br />

Ermittlung)<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 63<br />

Prüfstück DF 10/12


Abgrenzung von Baufeld und Wirkzonen<br />

Anhand <strong>der</strong> vorliegenden technischen Planungen <strong>der</strong> DB Netze (Stand vom Februar 2012)<br />

wurden Baukörper und Arbeitsstreifen für jede Trassenvariante entsprechend abgegrenzt<br />

und als Grundlage für Variantenvergleich und Auswirkungsprognose verwendet. Die Wirkzonen<br />

wurden in Bezug zu dem jeweiligen Schutzgut (vgl. Tabelle 3.1-6) ermittelt.<br />

Tabelle 3.1-5: Wirkräume<br />

Einwirkungsbereich<br />

Baufeld<br />

Wirkzonen<br />

Tabelle 3.1-6: Wirkzonen<br />

Wirkraum<br />

Baukörper<br />

Bahntrasse / -querschnitt<br />

Böschungen<br />

Arbeitsbereich<br />

Arbeitsstreifen<br />

Materiallager, Bodenlager u. Baustelleneinrichtungsflächen<br />

Wirkzone<br />

schutzgut- und wirkfaktorenabhängiger Wirkraum außerhalb des Bahnkörpers / -<br />

querschnitts<br />

Schutzgut Wirkzone<br />

Menschen einschließlich <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit<br />

Teilschutzgut „Wohnen―<br />

Wirkzonen (Verlärmung)<br />

Teilschutzgut „Erholen―<br />

Wirkzone (Verlärmung)<br />

Im Rahmen des Lärmgutachtens werden die Immissionsgrenzwerte<br />

<strong>der</strong> 16. BImSchV sowie die Orientierungswerte<br />

<strong>der</strong> DIN 18005 berücksichtigt und auf die jeweils vorliegenden<br />

Flächenkategorien angewendet (vgl. LAIRM CONSULT,<br />

2012a/ Anlage 10)<br />

49 dB(A) (tags)-Zone - verkehrsabhängiger Wert, gemessen<br />

vom Gleisrand<br />

Tiere und biologische Vielfalt<br />

Wirkzone (Verlärmung) 100 m-Zone und 300 m- Zone- artspezifische Effektdistanzen<br />

für Rast- und Brutvögel, gemessen vom Gleisrand Angaben<br />

aus Son<strong>der</strong>gutachten Artenschutz (PU 2012, Anlage<br />

5)<br />

Landschaft<br />

Wirkzone I (Verlärmung, und visuelle 0-200 m, gemessen vom Gleisrand<br />

Überprägung)<br />

Wirkzone II (Verlärmung, und visuelle<br />

Überprägung)<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Wirkzone I (sensorielle Beeinträchtigungen)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Zone zwischen 200 m und 49 dB(A) (tags) – verkehrsabhängiger<br />

Wert<br />

0-200 m, gemessen vom Gleisrand<br />

Da durch den Bahnbetrieb entlang <strong>der</strong> Trasse keine Schadstoffe emittiert werden<br />

(Elektrotraktion), müssen betriebsbedingte Schadstoffeinträge nicht berücksichtigt werden.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 64<br />

Prüfstück DF 10/12


Dementsprechend werden für die Schutzgüter Wasser, Boden und Pflanzen werden keine<br />

Wirkzonen ermittelt.<br />

Variantenvergleich<br />

Variantenvergleiche innerhalb <strong>der</strong> UVS haben das Ziel, die im Hinblick auf die Schutzgüter<br />

nach UVPG umweltverträglichste Variante des Vorhabens zu ermitteln. Dabei werden<br />

Standort- o<strong>der</strong> Linienvarianten bzw. technische Varianten unterschieden.<br />

In <strong>der</strong> Auswirkungsprognose werden dabei die mit dem geplanten Vorhaben zu erwartenden<br />

Umweltauswirkungen nach Schutzgütern, getrennt für alle Abschnitte/Varianten, in Vor-,<br />

Zwischen- und Hauptvarianten (vgl. Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden<br />

werden.) ermittelt. Der Variantenvergleich zielt auf eine vergleichende Bewertung <strong>der</strong> Abschnitte/Varianten<br />

untereinan<strong>der</strong> ab.<br />

Ziel <strong>der</strong> Bewertung ist die Herausarbeitung einer Rangfolge <strong>der</strong> Abschnitte/Varianten hinsichtlich<br />

ihrer Umweltauswirkungen (vgl. Kapitel 3.7).<br />

Eine Beurteilung <strong>der</strong> Erheblichkeit im Sinne <strong>der</strong> Eingriffsregelung ist nicht Aufgabe <strong>der</strong> UVS.<br />

Die Konkretisierung <strong>der</strong> naturschutzfachlichen Eingriffsregelung mit Eingriffsbilanzierung und<br />

Erstellung eines Maßnahmenkonzepts zur Kompensation erheblicher Eingriffe erfolgt im<br />

Rahmen <strong>der</strong> nachfolgenden Genehmigungsverfahren.<br />

3.1.2 Untersuchungsraum<br />

Abweichend vom EBA-Leitfaden 2010 (EISENBAHN-BUNDESAMT, 2010b) variiert <strong>der</strong> Untersuchungsraum<br />

in Bezug auf Tiere und biologische Vielfalt sowie Pflanzen mit einer Korridorbreite<br />

von ca. 200 - 2.000 m (vgl. LEGUAN, 2012a/ Anlage 7, Besprechungsprotokoll DB Netze<br />

14.03.2011). Für die Schutzgüter Boden, Wasser und Klima/Luft wurde die Korridorbereite<br />

ebenfalls abweichend vom EBA-Leitfaden auf 2.000 m festgelegt. Dies ist mit <strong>der</strong> Darstellung<br />

im Maßstab 1.25.000 bzw. 1:50.000 begründet. In Bezug auf das Schutzgut Wasser ist<br />

außerdem die Vergleichbarkeit bzw. Übereinstimmung mit dem Geohydrologischen Gutachten<br />

gegeben (INGENIEURGESELLSCHAFT DR. REINSCH, 2012/ Anlage 15), welches im Maßstab<br />

1:50.000 angefertigt wurde. Die Untersuchungsraumbreite für die Schutzgüter Menschen,<br />

einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (2.000 m), Kultur- und Sonstige Sachgüter (400 m)<br />

sowie Landschaft (2.000 m) orientiert sich am EBA-Leitfaden (vgl. Tabelle 3.1-7).<br />

Tabelle 3.1-7: Regelbreiten <strong>der</strong> Untersuchungsräume je Schutzgut<br />

Schutzgut Korridorbreite<br />

Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit<br />

Tiere und biologische Vielfalt<br />

Pflanzen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

2.000 m<br />

200 – 2.000 m<br />

Boden 2.000 m<br />

Wasser 2.000 m<br />

Luft/ Klima 2.000 m<br />

Landschaft 2.000 m<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter 400 m<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 65<br />

Prüfstück DF 10/12


3.1.3 Schutzgutspezifische Methodik<br />

3.1.3.1 Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit<br />

Bestandserfassung und -bewertung<br />

Innerhalb des Schutzgutes Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit wird in Wohn-<br />

und Wohnumfeldfunktion sowie Erholungsfunktion differenziert.<br />

Für das Teilschutzgut Wohnen werden die Siedlungen mit ihrem beson<strong>der</strong>en Schutzanspruch<br />

gegenüber Umweltbelastungen einbezogen. Auch dem siedlungsnahen Wohnumfeld<br />

kommt als Bewegungsraum für Spiel, Sport und Freizeit eine gesteigerte Bedeutung beim<br />

Schutz vor unerwünschten Beeinträchtigungen zu.<br />

Für das Teilschutzgut Erholung werden Landschaftsteile, die außerorts <strong>der</strong> landschaftsorientierten<br />

(Feierabend-) Erholung dienen, sowie außerörtliche Erholungseinrichtungen berücksichtigt.<br />

In den nachfolgenden Tabellen sind die Erfassungskriterien und Informationsgrundlagen<br />

aufgeführt.<br />

Tabelle 3.1-8: Erfassungskriterien sowie Daten- und Informationsgrundlagen für das Schutzgut Menschen,<br />

einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit - Wohn- und Wohnumfeldfunktion<br />

Erfassungskriterien Relevante Daten- / Informationsgrundlagen<br />

- Flächen mit Wohn- und Wohnumfeldfunktion sowie<br />

Arbeitsstättenfunktion (vorhandene/geplante Flächen mit<br />

Wohnfunktion gemäß Bauleitplanung):<br />

- Wohnbauflächen, reine, allgemeine und beson<strong>der</strong>e<br />

Wohngebiete<br />

- Kleinsiedlungsgebiete<br />

- gemischte Bauflächen, Mischgebiete<br />

- Dorfgebiete<br />

- Kerngebiete<br />

- Hoflagen/Wohngebäude im Außenbereich<br />

- Gemeinbedarfsflächen Verwaltung<br />

- gewerbliche Bauflächen, Gewerbegebiete, Industriegebiete<br />

- Son<strong>der</strong>gebiete gewerblicher o<strong>der</strong> industrieller Gemeinbedarf<br />

- Flächen mit Son<strong>der</strong>nutzungen (vorhandene/geplante Flächen<br />

mit Son<strong>der</strong>funktion gemäß Bauleitplanung: schutzbedürftige<br />

soziale Einrichtungen des Gemeinbedarfs und bestimmte<br />

sonstige Son<strong>der</strong>gebiete):<br />

- Krankenhäuser<br />

- Alten- und Pflegeheime<br />

- Klinik-, Hochschul- und Kurgebiete<br />

- Schulen<br />

- Kin<strong>der</strong>gärten<br />

- Religion<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- Topographische Karten<br />

- Flächennutzungs-, Landschafts-, Bebauungs-<br />

und Grünordnungspläne o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en jeweils<br />

aktuellen Entwürfe<br />

- in Bereichen, für die keine Bebauungspläne<br />

existieren: Einstufung <strong>der</strong> Schutzbedürftigkeit<br />

anhand <strong>der</strong> tatsächlich in <strong>der</strong> Örtlichkeit festgestellten<br />

Nutzungen durch den schalltechnischen<br />

Gutachter bzw. <strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Biotop-<br />

und Nutzungskartierung festgestellten<br />

Nutzungen<br />

- ATKIS-Daten (Digitale Topographische Karten,<br />

Orthofotos)<br />

- Schalltechnische Untersuchung (LAIRM CON-<br />

SULT, 2012a/ Anlage 10)<br />

- Luftbil<strong>der</strong><br />

- Geländebegehung<br />

siehe oben<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 66<br />

Prüfstück DF 10/12


Erfassungskriterien Relevante Daten- / Informationsgrundlagen<br />

- Vorbelastung (Ist-Situation/Prognosenullfall):·<br />

- Schallimmissionen aus dem Straßen-/Schienenverkehr,<br />

Gewerbelärm<br />

siehe oben<br />

Tabelle 3.1-9: Erfassungskriterien sowie Daten- und Informationsgrundlagen für das Schutzgut Menschen,<br />

einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit - Erholung und Freizeitnutzung<br />

Erfassungskriterien Relevante Daten /<br />

Informationsgrundlagen<br />

- Kleingärten, Parks, Friedhöfe - Topografische Karten 1:25.000 Blätter 2130,<br />

2129, 2030, 2029, 1930, 1830, 1831, 1732,<br />

1731, 1631, 1632, 1532, 1533, 1433, 1432<br />

- Erholungszielpunkte (landschaftsgebundene Erholungsinfrastruktur):<br />

- Badeseen/Wassersportmöglichkeiten<br />

- Tiergehege, Pferdehof, -koppeln<br />

- Schlösser/Burgen/Burgruinen<br />

- Aussichtspunkte<br />

- Campingplätze/Zeltplätze<br />

- Wochenendhausgebiete, Freizeitgrundstücke<br />

- Schutzhütten<br />

- Grillplätze<br />

- Sport- und Freizeiteinrichtungen (landschaftsungebundene<br />

Erholungsinfrastruktur):<br />

- Freibä<strong>der</strong><br />

- Sport-, Tennis- und Golfplätze<br />

- Minigolfanlagen<br />

- Trimm-Dich-Pfad<br />

- Wan<strong>der</strong>-Parkplätze<br />

- Jugendherbergen/Naturfreundehäuser/Wan<strong>der</strong>heime<br />

- Wan<strong>der</strong>- und Spazierwege (inkl. Europäische Fernwan<strong>der</strong>wege)<br />

- Radwan<strong>der</strong>wege<br />

- Regionale Reitwege<br />

- Geschützte Bereiche:<br />

- Schwerpunkte des Erholungsverkehrs<br />

- Naturpark<br />

- Landschaftsschutzgebiete<br />

- Geschützte Landschaftsbestandteile<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- Wald mit einer beson<strong>der</strong>en Bedeutung für die Erholung<br />

- Flächennutzungspläne<br />

- Topografische Freizeitkarten<br />

- Topografische Karten 1: 25.000<br />

- Geländebegehung<br />

- Flächennutzungspläne<br />

- Landschaftspläne<br />

- Rad- und Wan<strong>der</strong>karten<br />

- Topografische Freizeitkarten<br />

- Topografische Karten 1: 25.000<br />

- Landschaftspläne<br />

- Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein<br />

(MUNF SH, 1999)<br />

- Regionalplan für den Planungsraum II (IN-<br />

NENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-<br />

HOLSTEIN, 2004)<br />

- Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum<br />

II (MUNL SH, 2003)<br />

- Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein<br />

(INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-<br />

HOLSTEIN, 2010b)<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 67<br />

Prüfstück DF 10/12


Erfassungskriterien Relevante Daten /<br />

Informationsgrundlagen<br />

- Vorbelastungen, v.a.:<br />

- Verkehrstrassen mit hohem Verkehrsaufkommen<br />

- Gewerbelärm<br />

siehe oben<br />

Die Beurteilung <strong>der</strong> Bedeutung erfolgt für die Siedlungsflächen anhand von Nutzung und<br />

Funktion. Dabei werden gemäß BauNVO Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche<br />

und industrielle Bauflächen sowie Son<strong>der</strong>-/Gemeinbedarfsflächen differenziert. Eine<br />

Empfindlichkeit gegenüber Schallimmissionen muss nicht explizit ausgewiesen werden, da<br />

die Ausweisung von Flächen nach <strong>der</strong> BauNVO und den hier geltenden gesetzlichen Bestimmungen<br />

<strong>der</strong> 16. BImSchV bzw. <strong>der</strong> städtebaulichen Orientierungswerte <strong>der</strong> DIN 18 005<br />

dieser Empfindlichkeit bereits Rechnung trägt. Die Empfindlichkeit entspricht damit <strong>der</strong> Bedeutung.<br />

Die Bewertung <strong>der</strong> Bauflächen erfolgt nach dem in nachfolgen<strong>der</strong> Tabelle dargestellten Bewertungsrahmen.<br />

Tabelle 3.1-10: Bewertungsrahmen zur Zuordnung des Funktionalen Wertes (FW) im Schutzgut Menschen,<br />

einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit - Wohn- und Wohnumfeldfunktion<br />

Wohn- und Wohnumfeldfunktion Funktionaler Wert<br />

- Reine, allgemeine und beson<strong>der</strong>e Wohngebiete<br />

- Sensible Son<strong>der</strong>gebiete (z.B. Krankenhäuser, Altenheime, Schulen,<br />

Kurgebiete)<br />

- Mischgebiete mit Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben<br />

- Kerngebiete<br />

- Einzelanwesen, Wohngebäude außerhalb geschlossener Ortschaften<br />

- Gemeinbedarfsflächen Verwaltung<br />

- Son<strong>der</strong>gebiete Landesverteidigung (sofern mit überwiegen<strong>der</strong> Verwaltungsfunktion<br />

o<strong>der</strong> Unterkünfte)<br />

- Gewerbegebiete (Handel)<br />

- Son<strong>der</strong>gebiete Einzelhandel<br />

- Kleingärten<br />

- Sonstige Gewerbegebiete<br />

- Industriegebiete<br />

- Sonstige Son<strong>der</strong>gebiete<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr hoch (4)<br />

hoch (3)<br />

mittel (2)<br />

gering (1)<br />

Die Bewertung <strong>der</strong> Funktionselemente des Teilschutzgutes Erholen erfolgt auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

bestehen<strong>der</strong> gesetzlicher Richtlinien, <strong>der</strong> Ziele des BNatSchG sowie fachplanerischer und<br />

gutachterlicher Zielsetzungen zum Erhalt <strong>der</strong> Erholungsgebiete und ihrer Nutzbarkeit bzw.<br />

Erholungseignung.<br />

Die Beurteilung <strong>der</strong> Bedeutung von Erholungsgebieten wird anhand von gesetzlich festgesetzten<br />

Bereichen (Landschaftsschutzgebiet, Naturerlebnisraum) bzw. anhand <strong>der</strong> in überörtlichen<br />

Planungen (Regionalplan, Landschaftsrahmenplan) ausgewiesenen erholungswirksamen<br />

Bereichen, vorgenommen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 68<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Im Landschaftsrahmenplan sind im Kreis Ostholstein Bereiche mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung<br />

ausgewiesen. Eine Bewertung erfolgt nach den Angaben bzw. Zielsetzungen des<br />

Landschaftsrahmenplans.<br />

Bei dem Rad-, Wan<strong>der</strong>- und Reitwegenetz lassen sich zwei Gruppen unterscheiden, die sich<br />

anhand <strong>der</strong> Nutzungsintensität und Erholungseignung unterscheiden. Zum einen das regionale<br />

Wegenetz und zum an<strong>der</strong>en überregionale Wegeverbindungen (z.B. Ostseeküstenradweg).<br />

Einzelne Erholungseinrichtungen werden nach ihrer jeweiligen Bedeutung für die Erholungsfunktion<br />

differenziert gutachterlich bewertet, z.B. anhand <strong>der</strong> Erreichbarkeit, Nutzungsintensität,<br />

Lage in <strong>der</strong> Landschaft etc.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 69<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.1-11: Beispiele für Wert- und Funktionselemente mit beson<strong>der</strong>er und allgemeiner Bedeutung in Bezug<br />

auf das Teilschutzgut Erholen<br />

Erholungsfunktion Funktionaler Wert<br />

- Gebiete mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung gem. Landschaftsrahmenplan<br />

Schleswig-Holstein - Planungsraum II (2003)<br />

- Landschaftsschutzgebiete gem. § 15 LNatSchG<br />

- Naturparke gem. § 16 LNatSchG<br />

- Erholungswäl<strong>der</strong> 1<br />

- Naturerlebnisräume gem. § 38 LNatSchG<br />

- regionale Grünzüge gem. Regionalplan Schleswig-Holstein - Planungsraum II<br />

(2004)<br />

- Rad-, Wan<strong>der</strong>- und Reitwege (überregional, z.B. Ostseeküstenradweg)<br />

- Sonstige Freizeitanlagen/-angebote bzw. Freizeitinfrastruktur überregionaler<br />

Bedeutung (z.B. Hansapark in Sierksdorf)<br />

- Rad-, Wan<strong>der</strong>- und Reitwege (regional)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- Sonstige Freizeitanlagen/ -angebote bzw. Freizeitinfrastruktur mit regionaler<br />

Bedeutung<br />

beson<strong>der</strong>s<br />

allgemein<br />

Auswirkungsprognose<br />

In den beiden folgenden Tabellen werden die durch das Vorhaben zu erwartenden Auswirkungen<br />

mit entsprechenden Merkmalen sowie die Art und Weise <strong>der</strong> Ermittlung und Beschreibung<br />

dieser Auswirkungen dargestellt. Die Erheblichkeit und Gewichtung <strong>der</strong> Auswirkungen<br />

auf die Umwelt wird über die Bedeutungsstufen <strong>der</strong> betroffenen Schutzgutfunktion<br />

abgebildet (vgl. Kapitel 3.1.3.1 Bestandserfassung und -bewertung).<br />

Nach GASSNER ET AL. (2010) können Leben, Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen<br />

durch physikalische, chemische o<strong>der</strong> biologische Einwirkungen, aber auch durch soziale<br />

Ereignisse beeinträchtigt werden. Im Rahmen <strong>der</strong> Umweltprüfung wird unter dem Schutzgut<br />

Menschen, einschließlich <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit beson<strong>der</strong>s abgestellt auf die<br />

� Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen allgemein – primär unter dem (medizinischen)<br />

Blickwinkel einer Bewertung schädlicher Umweltbelastungen;<br />

� Wohn- und Wohnumfeldfunktionen, da Menschen hier ihren Lebensmittelpunkt haben<br />

und einen Großteil ihrer Freizeit sowie ihrer Arbeitszeit verbringen; ein intaktes Wohnumfeld<br />

ist für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen von zentraler Bedeutung;<br />

� Erholungs- und Freizeitfunktionen, die in Ergänzung zu den Wohnumfeldfunktionen für<br />

das Wohlbefinden, die Rekreation und die Gesundheit des Menschen ebenfalls nachgewiesenermaßen<br />

eine hohe Bedeutung haben (GASSNER ET AL., 2010).<br />

Leben, Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen werden mithilfe folgen<strong>der</strong> Kriterien<br />

operationalisiert (Tabelle 3.1-12):<br />

1 Erholungswäl<strong>der</strong> gem. § 26 LWaldG gibt es seit dem 01.01.2005 nicht mehr. Die zur Ausweisung<br />

maßgeblichen Vorschriften wurden außer Kraft gesetzt.vgl. Drs. 15/3262, GVOBl 2004, 461. Als erholungswirksame<br />

Bereiche beson<strong>der</strong>er Bedeutung werden sie im Sinne des Vorsorgeprinzips dennoch<br />

im Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit betrachtet.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 70<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.1-12: Auswirkungen und ihre Ermittlung für das Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen<br />

Gesundheit in Bezug auf Wohn- und Wohnumfeldfunktion<br />

Auswirkungen Merkmale<br />

- Flächen und Funktionsverlust<br />

(bau- o<strong>der</strong> anlagebedingt)<br />

- Beeinträchtigungen durch Erschütterungen<br />

(bau- und betriebsbedingt)<br />

- Beeinträchtigungen durch Schadstoffemissionen<br />

(baubedingt)<br />

- Beeinträchtigungen durch Barriere-<br />

und Trennwirkung (bau-, anlage-<br />

und betriebsbedingt)<br />

- Beeinträchtigungen durch optische<br />

Reize<br />

- Beeinträchtigungen durch Schallemissionen<br />

/ -immissionen<br />

- Flächeninanspruchnahme innerhalb<br />

von Wohngebieten, Mischgebieten,<br />

Son<strong>der</strong>gebieten, Gewerbegebieten<br />

- Erschütterungen durch den Fahrbetrieb<br />

bei Wohn- und Mischgebieten,<br />

Son<strong>der</strong>gebieten<br />

- Feinstaubemissionen durch Baustellenverkehr,<br />

Material und Bodentransporte<br />

- Trennung von Funktionsbeziehungen<br />

im Bereich von Wohn-, Misch-,<br />

Son<strong>der</strong>-, Gewerbegebieten<br />

- Trennung <strong>der</strong> Wohn- und Mischgebiete<br />

von siedlungsnahen Freiräumen<br />

- Überformung des Stadt- und Ortsbildes<br />

durch den Fahrweg, Nebenanlagen<br />

und Erdbauwerke sowie<br />

Bautätigkeit und Fahrbetrieb<br />

- Überschreitung <strong>der</strong> Immissionsgrenzwerte<br />

<strong>der</strong> 16.BImSchV bzw.<br />

<strong>der</strong> Orientierungswerte <strong>der</strong> DIN<br />

18005 „Schallschutz im Städtebau―<br />

Ermittlung <strong>der</strong><br />

Auswirkung<br />

- Quantitative Ermittlung in ha<br />

- Auswertung Schall- und ErschütterungstechnischeUntersuchung/stoffliche<br />

Emissionen<br />

(Quantitative Ermittlung)<br />

- Auswertung Schall- und ErschütterungstechnischeUntersuchung/stoffliche<br />

Emissionen<br />

(qualitative Ermittlung)<br />

- Verbal-argumentative Beschreibung<br />

- Dieses Kriterium wird im SG<br />

Landschaft betrachtet.<br />

- Auswertung/Verweis Schall- und<br />

Erschütterungstechnische Untersuchung/stofflicheEmissionen<br />

(Quantitative Ermittlung)<br />

Tabelle 3.1-13: Ermittlung <strong>der</strong> Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit<br />

in Bezug auf die Erholungsfunktion<br />

Art <strong>der</strong> Auswirkung Merkmale<br />

- Flächen- und Funktionsverlust<br />

(bau- o<strong>der</strong> anlagebedingt)<br />

- Beeinträchtigungen durch Barriere-<br />

und Trennwirkung (bau-, anlage-<br />

und betriebsbedingt)<br />

- Beeinträchtigungen durch Schallemissionen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- Flächeninanspruchnahme innerhalb<br />

von<br />

- Erholungsgebieten, Erholungsschwerpunkten<br />

- Freizeiteinrichtungen<br />

- Trennung von Funktionsbeziehungen<br />

im Bereich von Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten<br />

und Freizeiteinrichtungen<br />

- Trennung von Rad- und Wan<strong>der</strong>wegen<br />

- Verlärmung innerhalb <strong>der</strong> Zone 49<br />

dB(A) tags von<br />

- Erholungsgebieten, Erholungsschwerpunkten<br />

- Freizeiteinrichtungen<br />

Ermittlung <strong>der</strong><br />

Auswirkungen<br />

- Quantitative Ermittlung in ha<br />

- Verbal-argumentative Beschreibung<br />

- Verbal-argumentative Beschreibung<br />

- Quantitativ in ha<br />

- Verbal-argumentative Beschreibung<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 71<br />

Prüfstück DF 10/12


Mit den immissionsbezogenen Bewertungen werden insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf die gesunden<br />

Wohnverhältnisse aber auch bezüglich <strong>der</strong> Erholungsfunktion die nachteiligen Auswirkungen<br />

auf die menschliche Gesundheit in den Blick genommen. In Anbetracht <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Grenzwerte sind z.B. Beeinträchtigungen <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit durch<br />

Lärm ohnehin nicht zulässig und insofern durch entsprechende Maßnahmen zu vermeiden.<br />

Jedoch auch bereits im unterschwelligen Bereich, also auch unter dem gesetzlich normierten<br />

Schutz <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit, dienen die Grenz- und Orientierungswerte vorsorgeorientiert<br />

<strong>der</strong> Ermittlung und Abschätzung von Beeinträchtigungen des Wohlbefindens und<br />

ungestörter Wohnverhältnisse sowie Nutzungsmöglichkeiten im Freiraum.<br />

3.1.3.2 Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Bestandserfassung und -bewertung<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> biologischen Untersuchungen wurden verschiedene Probestellen im Untersuchungsraum<br />

für die selektive Erfassung von Organismengruppen ausgewählt. Um für die<br />

raumordnerischen Belange eine <strong>der</strong> Planungsebene des Raumordnungsverfahrens (ROV)<br />

maßstäblich angepasste Bewertungsgrundlage für Tiere und Pflanzen für Umweltverträglichkeitsstudie<br />

und Artenschutzfachbeitrag zu schaffen, werden die real an Probestellen erhobenen<br />

Daten entsprechend aufbereitet und auf den Raum übertragen.<br />

Demzufolge werden auf dieser Ebene den Biotopstrukturen entsprechende faunistische Bestandsdaten<br />

zugeordnet.<br />

Dazu wird <strong>der</strong> Bestand des Raumes in den Fällen aus vorhandenen Unterlagen ermittelt, in<br />

denen keine flächendeckende Kartierung bzw. Recherche erfolgt ist. Das bedeutet, dass<br />

außer bei den Säugern und Vögeln zunächst eine Abfrage einschlägiger Bestandslisten erfolgt<br />

ist (WinART beim LLUR). Die Daten wurden dann durch aktuelle Bestandsdaten aus<br />

Monitoring-Programmen und Gutachten an<strong>der</strong>er Büros ergänzt.<br />

Grundsätzlich wurden die Probestellen für die Erfassungen von Organismengruppen nach<br />

verschiedenen Kriterien ausgewählt:<br />

� Vorbegehungen vom 06. und 07.05.2011 durch die leguan gmbh,<br />

� Vorinformationen des Büros GfN,<br />

� Weitere Vorbegehungen im Rahmen <strong>der</strong> eigenen Kartierungen,<br />

� Auswertungen von WinArt-Daten und Atlanten.<br />

Die Auswahl <strong>der</strong> Probestellen für Reptilien (22), Tagfalter/Wid<strong>der</strong>chen (27) und Heuschrecken<br />

(27) erfolgt durch einen Experten im gesamten Untersuchungsraum innerhalb eines<br />

Korridors von je ca. 100 m bei<strong>der</strong>seits <strong>der</strong> Bestandstrasse bzw. <strong>der</strong> jeweiligen Varianten.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> biologischen Untersuchungen (LEGUAN, 2012a/ Anlage 7) wurden 2011/2012<br />

folgende Tierartengruppen erfasst:<br />

� Brutvögel,<br />

� Zug- und Rastvögel,<br />

� Fle<strong>der</strong>mäuse,<br />

� sonstige Säuger (Schalenwild und Fischotter wurden bei TGP, 2012/ Anlage 16 betrachtet),<br />

� Libellen,<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 72<br />

Prüfstück DF 10/12


� Reptilien,<br />

� Tagfalter und Wid<strong>der</strong>chen,<br />

� Heuschrecken.<br />

Die genaue Methodik zur Erfassung und Bewertung <strong>der</strong> genannten Tierartengruppen sowie<br />

die Darstellung <strong>der</strong> Ergebnisse je Probestelle bzw. Lebensraum/ Teilgebiet (Brut- und Rastvögel)<br />

ist LEGUAN (2012a) zu entnehmen. Die Ergebnisse bei LEGUAN (2012a) werden anhand<br />

einer fünfstufigen Bedeutungsskala (Stufen 5 – 1: sehr hoch, hoch, mittel, mäßig, gering)<br />

eingestuft. Dieses Vorgehen geschieht in Anlehnung an die biotopbezogene Bewertung<br />

nach Orientierungsrahmen für Straßenbauvorhaben (MWAV SH & MUNF SH, 2004). Um die<br />

Vergleichbarkeit zu an<strong>der</strong>en Schutzgütern in <strong>der</strong> UVS sicherzustellen, werden für die UVS<br />

die beiden Wertstufen 1 und 2 zu "geringer Bedeutung" zusammengefasst.<br />

Angaben zu Mittel- und Großsäugern (Fischotter, Dam-, Schwarz- und Rehwild) werden dem<br />

Son<strong>der</strong>gutachten Wildbiologie (TGP, 2012/ Anlage 16) entnommen.<br />

In <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle 3.1-14 sind die Erfassungskriterien für das Schutzgut Tiere und<br />

biologische Vielfalt dargestellt.<br />

Tabelle 3.1-14: Erfassungskriterien und Daten-/Informationsgrundlagen für das Schutzgut Tiere und biologische<br />

Vielfalt<br />

Erfassungskriterien Relevante Daten- /<br />

Informationsgrundlagen<br />

Fauna:<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- Tierarten bzw. Artengruppen mit Indikatorfunktion und <strong>der</strong>en Lebensräume<br />

- Tierarten nach Anhang II und IV <strong>der</strong> FFH-Richtlinie<br />

- Vogelarten nach Anhang I <strong>der</strong> EU-Vogelschutz-Richtlinie<br />

- Vorkommen von Tierarten <strong>der</strong> Roten Liste Deutschland und<br />

Schleswig-Holstein bezogen auf erfasste Artengruppen<br />

- Streng geschützte Tierarten im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 14<br />

BNatSchG sowie beson<strong>der</strong>s geschützte europäische Vogelarten<br />

im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG inklusive <strong>der</strong> Biotope,<br />

in denen sie vorkommen<br />

- Faunistische Kartierungen unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Artenschutzbelange<br />

(LEGUAN, 2012a/ Anlage 7)<br />

- Angaben von Behörden, Verbänden<br />

und Gebietskennern<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 73<br />

Prüfstück DF 10/12


Erfassungskriterien Relevante Daten- /<br />

Informationsgrundlagen<br />

Gesetzlich und gesamtplanerisch geschützte Bereiche:<br />

- FFH- und EU-Vogelschutzgebiete<br />

- Important Bird Areas (IBA) <strong>der</strong> Naturschutzverbände<br />

- Schutzgebiete (NSG, Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem<br />

Schleswig-Holstein)<br />

- Bereits vorhandene Kompensationsflächen Dritter<br />

- Ökokontoflächen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- Biotop- und Nutzungskartierung in<br />

Schleswig-Holstein<br />

- Standarddatenbögen <strong>der</strong> NATU-<br />

RA 2000-Gebiete<br />

- Schutzgebietsverordnungen<br />

- Schutz- und Biotopverbundsystem<br />

Schleswig-Holstein, Planungsraum II,<br />

regionale Ebene (LANU SH, 2003a)<br />

- Landesentwicklungsplan Schleswig-<br />

Holstein (INNENMINISTERIUM DES LANDES<br />

SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2010b)<br />

- Landschaftsprogramm Schleswig-<br />

Holstein (MUNF SH, 1999)<br />

- Regionalplan für den Planungsraum II<br />

(INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLES-<br />

WIG-HOLSTEIN, 2004)<br />

- Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum<br />

II (MUNL SH, 2003)<br />

- Flächennutzungspläne <strong>der</strong> Städte und<br />

Gemeinden<br />

- Auskünfte <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörden<br />

Für das Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt wird die Bewertung auf Grundlage <strong>der</strong> Kartierungen<br />

vorgenommen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 74<br />

Prüfstück DF 10/12


Folgende Tabelle 3.1-15 zählt die Kriterien <strong>der</strong> vier Bedeutungsstufen auf:<br />

Tabelle 3.1-15: Bewertungsrahmen zur Zuordnung des Funktionalen Wertes <strong>der</strong> Biotopkomplexe<br />

(Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt)<br />

Kriterium Funktionaler Wert<br />

- Gebiete bzw. Gebietskomplexe mit beson<strong>der</strong>s guter landschaftsökologischer<br />

Ausstattung und sehr hoher Bedeutung (überregional, z.T. national) für den<br />

Arten- und Biotopschutz (NATURA 2000-Gebiete)<br />

- Bestehende und geplante Naturschutzgebiete (NSG)<br />

- Flächen mit Trittsteinfunktion im überregionalen Biotopverbund („ökologische<br />

Zellen―, Schwerpunktbereiche Biotopverbundsystem Schleswig-Holstein)<br />

- Flächen mit sehr hoher Bedeutung für eine o<strong>der</strong> mehrere Tiergruppen (sehr<br />

hohe Artenvielfalt mit seltenen und geschützten Arten, vielfältige Lebensraumfunktionen<br />

insbeson<strong>der</strong>e Fortpflanzungshabitat seltener und geschützter Arten,<br />

eindeutige Dominanz stenotoper, biotoptypischer Arten)<br />

- Sehr hoher Strukturreichtum<br />

- Flächenkomplexe o<strong>der</strong> Flächen mit sehr guter Einbindung in das Umland<br />

- Naturnahe bis natürliche Flächen ohne bis geringer Nutzung<br />

- Unverzichtbarer Bestandteil im Gesamtnaturraum<br />

- Teilflächen und Teilfunktionen bei Verlust an an<strong>der</strong>er Stelle nicht wie<strong>der</strong>herstellbar<br />

- Gebiete bzw. Gebietskomplexe mit guter landschaftsökologischer Ausstattung<br />

und hoher Bedeutung (regional, z.T. überregional) für den Arten- und Biotopschutz<br />

- Fläche mit Trittsteinfunktion im regionalen Biotopverbund („ökologische Zellen―,<br />

Hauptverbundachsen Biotopverbundsystem Schleswig-Holstein)<br />

- Flächen mit hoher Bedeutung für eine o<strong>der</strong> mehrere Tiergruppen (hohe Artenvielfalt<br />

mit seltenen und geschützten Arten, Lebensraumfunktionen insbeson<strong>der</strong>e<br />

Fortpflanzungshabitat seltener und geschützter Arten, hoher Anteil stenotoper<br />

Arten, biotoptypischer Arten)<br />

- Hoher Strukturreichtum<br />

- Flächen mit guter Einbindung in das Umland<br />

- Flächen mit extensiver Nutzung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- Schutzbedürftigkeit im Rahmen <strong>der</strong> geplanten Baumaßnahme sehr hoch<br />

- Teilflächen und Teilfunktionen bei Verlust an an<strong>der</strong>er Stelle nur eingeschränkt<br />

und mit sehr hohem Aufwand wie<strong>der</strong>herstellbar<br />

- Gebiete mit mittlerer Bedeutung (lokal, z.T. regional) für den Arten- und Biotopschutz<br />

- Flächen mit Vorkommen von wenigen Rote Liste- bzw. raumbedeutsamen<br />

Arten<br />

- Extensiv genutzte Flächen mit standorttypischen Arten, lokaler Vernetzungsfunktion<br />

(Nebenverbundachsen Biotopverbundsystem Schleswig-Holstein),<br />

mittlerem Strukturreichtum<br />

- Flächen mit Lebensraumfunktion für eine o<strong>der</strong> mehrere Tiergruppen (mittlere<br />

Artenvielfalt mit einzelnen seltenen und geschützten Arten, Lebensraumfunktion<br />

u.a. Nahrungs-, Aufenthalts- und Rasthabitat seltener und geschützter<br />

Arten, offensichtliche Verdrängung stenotoper, biotoptypischer Arten durch<br />

eurytope Arten)<br />

- Schutzbedürftigkeit im Rahmen <strong>der</strong> geplanten Baumaßnahme durchschnittlich<br />

- Fläche und Funktion bei Verlust an an<strong>der</strong>er Stelle mit hohem Aufwand wie<strong>der</strong>herstellbar<br />

sehr hoch<br />

(4)<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 75<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

hoch<br />

(3)<br />

mittel<br />

(2)


Kriterium Funktionaler Wert<br />

- Gebiete mit geringer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz<br />

- Strukturarme Flächen ohne Vernetzungsfunktion (z.B. intensiv genutzte Grünlandbereiche,<br />

Nadelforste)<br />

- Intensiv genutzte Ackerflächen, Siedlungsflächen, Gewerbeflächen sowie<br />

sonstige versiegelte Flächen ohne Struktur/Vernetzungsfunktion<br />

- Vorkommen von kommunen Tierarten, aber ohne Rote Liste- bzw. raumbedeutsame<br />

Arten<br />

- Geringe faunistische Bedeutung<br />

- Schutzbedürftigkeit im Rahmen <strong>der</strong> geplanten Baumaßnahme gering<br />

- Fläche und Funktion bei Verlust an an<strong>der</strong>er Stelle wie<strong>der</strong>herstellbar<br />

gering<br />

(1)<br />

Um die Bewertungen nach LEGUAN 2012a (Anlage 7) in den Bestand des Schutzgutes Tiere<br />

und biologische Vielfalt in <strong>der</strong> UVS zu übernehmen, werden in Bezug auf die Tierartengruppen<br />

Reptilien, Heuschrecken, Tagfalter/ Wid<strong>der</strong>chen sowie Fle<strong>der</strong>mäuse, Amphibien und<br />

Libellen folgende Arbeitsschritte durchgeführt:<br />

Für die Tierartengruppen Reptilien, Heuschrecken sowie Tagfalter und Wid<strong>der</strong>chen wurde<br />

über die Bindung <strong>der</strong> unterschiedlichen Arten an bestimmte Biotoptypen eine Bewertung <strong>der</strong><br />

Biotoptypen für die jeweilige Artengruppe vorgenommen (siehe LEGUAN, 2012a/ Anlage 7).<br />

Die bei LEGUAN (2012a, Anlage 7) getroffenen Aussagen wurden auf die vorliegende Biotoptypenkartierung<br />

(basierend auf dem Basis-DLM, siehe Kap. 3.1.3.3) übertragen, um anhand<br />

dieses Bestandes die Auswirkungsprognose durchzuführen. Dabei wurden folgende Zuordnungen<br />

vorgenommen:<br />

Tabelle 3.1-16: Übertragung <strong>der</strong> Biotoptypen bei LEGUAN (2012a) auf die für die UVS verwendete<br />

Biotoptypenkartierung.<br />

Biotoptyp bei<br />

LEGUAN (2012a)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Übertragung <strong>der</strong><br />

Werte von LEGUAN<br />

(2012a) auf folgenden<br />

Biotoptyp (basierend<br />

auf Basis-<br />

DLM)<br />

Bezeichnung<br />

AA AA Acker<br />

AOo AO Obstplantage<br />

FBn FB Bach<br />

FBx FBx naturferner Bach<br />

FFa FF Fluss<br />

FGy FG Graben<br />

FKy FK Kleingewässer<br />

FXr FX Künstliche o<strong>der</strong> künstlich überprägte<br />

Stillgewässer<br />

GFy GF Sonstiges artenreiches Feuchtund<br />

Nassgrünland<br />

GIm GI Artenarmes Intensivgrünland<br />

GMm GM Mesophiles Grünland<br />

GNb GN Seggen- und binsenreiche<br />

GNr<br />

Nasswiesen<br />

HFt HF Feldhecke, ebenerdig<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 76<br />

Prüfstück DF 10/12


Biotoptyp bei<br />

LEGUAN (2012a)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Übertragung <strong>der</strong><br />

Werte von LEGUAN<br />

(2012a) auf folgenden<br />

Biotoptyp (basierend<br />

auf Basis-<br />

DLM)<br />

Bezeichnung<br />

HGf HGf Fließgewässer begleiten<strong>der</strong><br />

Gehölzsaum<br />

HGr HGr Baumreihe<br />

HGy HG sonstige Gehölze und<br />

Gehölzstrukturen<br />

HWr<br />

HWt<br />

HW Knick<br />

KDg KD Küstendünen<br />

KF KF Flachwasserzonen<br />

KOr KO Salzwiesen und Röhrichte <strong>der</strong><br />

Ostsee<br />

KSs<br />

KSw<br />

KS Strände<br />

MHy MH Hoch- und Übergangsmoore<br />

NRr<br />

NRs<br />

NR Landröhricht<br />

NSa<br />

NSb<br />

NSh<br />

NSs<br />

NS Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe<br />

NUs NU Uferstaudenfluren<br />

RHm RH<br />

(Halb-)Ru<strong>der</strong>ale Gras- und<br />

RHt<br />

RH<br />

Staudenfluren<br />

SBe S_WA<br />

Allgemeines Wohngebiet<br />

S_WR<br />

Reines Wohngebiet<br />

SD<br />

Baufläche im Außenbereich<br />

SL SIi<br />

Ver- und Entsorgungsanlagen<br />

SIk<br />

Kläranlagen<br />

SLg S_GE Gewerbegebiet<br />

SV SV<br />

Verkehrsnebenflächen<br />

SVd<br />

Damm o<strong>der</strong> Deich<br />

SVb SVb Bahn-/ Gleisanlage<br />

SVs SVs Straßenverkehrsfläche<br />

TRa TR Mager- und Trockenrasen<br />

WBb<br />

WBe<br />

WBw<br />

WB Bruchwald und -gebüsch<br />

WEs WE Feucht- und Sumpfwäl<strong>der</strong>, naturnah<br />

WFx WFx Aufforstungen<br />

WGf<br />

WGt<br />

WG Sonstige Gebüsche<br />

WLb<br />

WLq<br />

WL Bodensaure Laubwäl<strong>der</strong><br />

WMo WM Mesophytische Laubwäl<strong>der</strong><br />

WOa WO Waldlichtungsflur<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 77<br />

Prüfstück DF 10/12


Biotoptyp bei<br />

LEGUAN (2012a)<br />

Übertragung <strong>der</strong><br />

Werte von LEGUAN<br />

(2012a) auf folgenden<br />

Biotoptyp (basierend<br />

auf Basis-<br />

DLM)<br />

WPb WP Pionierwald<br />

WPw<br />

WPy<br />

Bezeichnung<br />

In <strong>der</strong> zugrundeliegenden Biotoptypenkartierung (siehe Kap. 3.1.3.3) werden die Biotoptypen<br />

GI und GF nicht weiter unterschieden. Da diese Biotoptypen bei <strong>der</strong> Bewertung von LEGUAN<br />

(2012a) jedoch noch weiter unterschieden werden und diesen Biotoptypen teilweise unterschiedliche<br />

Werte für die jeweiligen Organismengruppe zugewiesen wurden, wurde eine Anpassung<br />

<strong>der</strong> zugrundeliegenden Biotoptypenkartierung für das Schutzgut Tiere und biologische<br />

Vielfalt vorgenommen. Mithilfe <strong>der</strong> Bodenübersichtskarte (BÜK 200, Blatt CC 2326 Lübeck,<br />

Stand 10.05.2012) wurde <strong>der</strong> Biotoptyp GI letztendlich in GI und GIn sowie <strong>der</strong> Biotoptyp<br />

GF in GF und GFf unterschieden.<br />

Für solche Biotoptypen, bei denen keine nachträgliche weitere Unterscheidung durchgeführt<br />

wurde, wird im Zweifelsfall <strong>der</strong> Wert des Biotoptyps gewählt, bei dem davon auszugehen ist,<br />

dass er am häufigsten vorkommt.<br />

In Bezug auf Fle<strong>der</strong>mäuse wurden in LEGUAN (2012a) direkt Zuweisungen von Fle<strong>der</strong>mauslebensräumen<br />

und <strong>der</strong>en Bedeutungen zu den zugrundeliegenden Biotoptypen (basierend<br />

auf dem Basis-DLM) durchgeführt, so dass eine Anpassung nicht notwendig ist (siehe Tabelle<br />

3.1-17).<br />

Tabelle 3.1-17: Zuordnung von Fle<strong>der</strong>mauslebensräumen (nach LEGUAN 2012a, Anlage 7) zu Biotoptypen.<br />

Fle<strong>der</strong>mauslebensraum<br />

Gewässer - FB Bach<br />

halboffene Landschaft<br />

Zugeordneter Biotoptyp<br />

Code/ Bezeichnung<br />

- FBx naturferner Bach<br />

- FF Fluss<br />

- FG Graben<br />

- FK Kleingewässer<br />

- FQ naturnaher Quellbereich<br />

- FS Seen (offene Wasserflächen)<br />

- FT Tümpel / Flutmulde<br />

- FV Verlandungsbereich<br />

- FW Natürliche o<strong>der</strong> naturgeprägte Flachgewässer, Weiher<br />

- FX Künstliche o<strong>der</strong> künstlich überprägte Stillgewässer<br />

- KSe Strandsee<br />

- SVk Kanal/ Hafenanlage<br />

- AB Baumschule<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- AG Gartenbaufläche<br />

- AO Obstplantage<br />

- HF Feldhecke, ebenerdig<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 78<br />

Prüfstück DF 10/12


Fle<strong>der</strong>mauslebensraum<br />

Laub- und Mischwaldbereiche<br />

Zugeordneter Biotoptyp<br />

Code/ Bezeichnung<br />

- HG sonstige Gehölze und Gehölzstrukturen<br />

- HGf Fließgewässer begleiten<strong>der</strong> Gehölzsaum<br />

- HGr Baumreihe<br />

- HW Knick<br />

- KK Fels- und Steilküste<br />

- KO Salzwiesen und Röhrichte <strong>der</strong> Ostsee<br />

- MH Hoch- und Übergangsmoore<br />

- NR Landröhricht<br />

- NS Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe<br />

- NU Uferstaudenfluren<br />

- RH (Halb-)Ru<strong>der</strong>ale Gras- und Staudenfluren<br />

- SA Biotope <strong>der</strong> Abgrabungs- und Aufschüttungsflächen<br />

- SD Baufläche im Außenbereich<br />

- SGf Friedhof<br />

- SP (Öffentliche) Grün- und Parkanlagen<br />

- SVd Damm o<strong>der</strong> Deich<br />

- WO Waldlichtungsflur<br />

- WB Bruchwald und -gebüsch<br />

- WE Feucht- und Sumpfwäl<strong>der</strong>, naturnah<br />

- WFl Sonstige Laubforstbestände<br />

- WFm Laub-Nadelholz-Mischbestände<br />

- WFp Laubforstbestand feuchter bis nasser Standorte<br />

- WFx Aufforstungen<br />

- WG Sonstige Gebüsche<br />

- WL Bodensaure Laubwäl<strong>der</strong><br />

- WM Mesophytische Laubwäl<strong>der</strong><br />

- WP Pionierwald<br />

- WR Waldrand<br />

Nadelwaldbereiche<br />

- WFn Nadelforst<br />

Offenland - AA Acker<br />

- GF Sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland<br />

- GFf Flutrasen<br />

- GI Artenarmes Intensivgrünland<br />

- GIn Intensivgrünland auf Nie<strong>der</strong>moorstandorten<br />

- GM Mesophiles Grünland<br />

- GN Seggen- und binsenreiche Nasswiesen<br />

- KD Küstendünen<br />

- KF Flachwasserzonen<br />

- KS Strände<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- SE Sport- und Erholungsanlagen<br />

- SEc Campingplatz<br />

- SG Sonstige Biotoptypen <strong>der</strong> Grünflächen<br />

- TR Mager- und Trockenrasen<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 79<br />

Prüfstück DF 10/12


Fle<strong>der</strong>mauslebensraum<br />

Zugeordneter Biotoptyp<br />

Code/ Bezeichnung<br />

Ostsee - KT Offene Meeresgebiete<br />

- KW Wattbereich<br />

Siedlung - S_GE Gewerbegebiet<br />

- S_GM Flächen für den Gemeinbedarf<br />

- S_KU Son<strong>der</strong>gebiet Kur<br />

- S_MI Mischgebiet<br />

- S_SO Son<strong>der</strong>gebiet<br />

- S_SO_Bund Son<strong>der</strong>gebiet<br />

- S_SO_FE Son<strong>der</strong>gebiet<br />

- S_WA Allgemeines Wohngebiet<br />

- S_WR Reines Wohngebiet<br />

- SIi Ver- und Entsorgungsanlagen<br />

- SIk Kläranlagen<br />

- SV Verkehrsnebenflächen<br />

- SVb Bahn-/ Gleisanlage<br />

- SVf Flugplatz<br />

- SVs Straßenverkehrsfläche<br />

- SVv sonstige Verkehrsanlagen<br />

Für Amphibien und Libellen wurden die Ergebnisse aus <strong>der</strong> Untersuchung <strong>der</strong> Probegewässer<br />

auf die Gewässer in einem Korridor von 70 m beidseitig <strong>der</strong> Gleisachsen übertragen<br />

(siehe LEGUAN, 2012a/ Anlage 7). Die innerhalb dieses Korridors vorkommenden Still- und<br />

Fließgewässer wurden anhand von Luftbil<strong>der</strong>n den neun bzw. sieben Gewässertypen für<br />

Amphibien bzw. Libellen (siehe LEGUAN, 2012a/ Anlage 7) zugeordnet. Dabei stellen bestimmte<br />

Gewässer allerdings keine Lebensräume für Amphibien (Flüsse) und Libellen (beschattete<br />

Waldgewässer) dar bzw. sie sind für die jeweilige Artengruppe nicht relevant.<br />

Für Brut- und Rastvogel erfolgte eine Bewertung von abgegrenzten Lebensräumen (bei<br />

Brutvögeln in einem 200 m- bzw. 2.000m breiten Korridor um die Trassen) bzw. Teilgebieten<br />

für Rastvögel (detaillierte Angaben siehe LEGUAN, 2012a/ Anlage 7).<br />

Auswirkungsprognose<br />

In den beiden folgenden Tabellen werden die durch das Vorhaben zu erwartenden Auswirkungen<br />

mit entsprechenden Merkmalen sowie <strong>der</strong> Ermittlung und Beschreibung dieser Auswirkungen<br />

dargestellt. Die Erheblichkeit und Gewichtung <strong>der</strong> Auswirkungen auf die Umwelt<br />

wird über die Bedeutungsstufen <strong>der</strong> betroffenen Schutzgutfunktion abgebildet (vgl. Kapitel<br />

3.1.3.2 Bestandserfassung und -bewertung).<br />

Tabelle 3.1-18: Ermittlung <strong>der</strong> Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Auswirkungen Merkmale<br />

- Flächen- und Funktionsverlust<br />

(bau-, anlage- und betriebsbedingt)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- Inanspruchnahme von Flächen,<br />

differenziert nach Biotoptypen und<br />

ggf. mit weiteren Informationen versehen,<br />

z.B. über<br />

- Vorkommen von Arten <strong>der</strong> Roten<br />

Listen<br />

- Vorkommen von landschafts-<br />

Ermittlung <strong>der</strong><br />

Auswirkungen<br />

- quantitative Ermittlung in ha<br />

- Verbal-argumentative Beschreibung<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 80<br />

Prüfstück DF 10/12


Auswirkungen Merkmale<br />

- Beeinträchtigungen von Tieren<br />

durch Schallimmissionen (bau-<br />

und betriebsbedingt) und optische<br />

Reize (bau-, anlage- und<br />

betriebsbedingt)<br />

- Beeinträchtigungen durch Fahrbetrieb<br />

(Kollision einschl. verbleiben<strong>der</strong><br />

Effekte durch Sog- und<br />

Wirbelschleppen, betriebsbedingt)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

raumtypischen Tierarten<br />

- Vorkommen von Arten mit Indikatorfunktion<br />

für wertvolle Biotope<br />

o<strong>der</strong> Biotopstrukturen<br />

- Vorkommen von prioritären Arten<br />

bzw. Lebensraumtypen<br />

nach FFH-Richtlinie bzw. Arten<br />

von gemeinschaftlichem Interesse<br />

nach FFH-Richtlinie o<strong>der</strong><br />

von Arten nach Vogelschutz-<br />

Richtlinie<br />

- Arealverkleinerung bei Rast-<br />

und Schlafplätzen von Zug- und<br />

Rastvögeln<br />

- Unterschreitung des Minimalareals<br />

durch Flächeninanspruchnahme,<br />

Beeinträchtigung<br />

durch Schall und optische Reize<br />

(Störung) o<strong>der</strong> Barriere- und<br />

Trennwirkung (Fragmentierung)<br />

bei<br />

- Lebensräumen mit einer gefährdeten<br />

Art o<strong>der</strong> mehr als einer<br />

landschafts-raumtypischen<br />

Art bzw. mehr als einer Art mit<br />

Indikatorfunktion für wertvolle<br />

Biotope o<strong>der</strong> Biotopstrukturen<br />

- Funktionsmin<strong>der</strong>ung von<br />

Äsungs-, Rast- o<strong>der</strong> Mauserflächen<br />

für Zug- und Rastvögeln<br />

durch Überspannung mit Bahnstromleitungen<br />

- Beeinträchtigungen durch Bautätigkeit,<br />

Bauwerke, Nebenanlagen und<br />

den Fahrbetrieb nach Einzelfallbeurteilung,<br />

insbeson<strong>der</strong>e Verhin<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Paarfindung durch Übertönen<br />

<strong>der</strong> akustischen Reize innerhalb<br />

einer Effektdistanz von 100 m<br />

(Brutvögel) und 300 m (Rastvögel)<br />

- Aufscheuchen/ Stören/ Fluchtverhalten<br />

durch Bewegungsreize<br />

- Verlust von Tieren durch den Fahrbetrieb<br />

in Bereichen mit Vorkommen<br />

von Arten<br />

- die gefährdet sind und/o<strong>der</strong><br />

- die landschaftsraumtypisch<br />

sind und/o<strong>der</strong><br />

- mit Indikatorfunktion für wertvolle<br />

Biotope o<strong>der</strong> Biotopstrukturen<br />

- in Gebieten mit Wechselbeziehungen<br />

zwischen Tierlebensräumen<br />

(z.B. zwischen Brutplatz<br />

und Nahrungshabitat)<br />

Ermittlung <strong>der</strong><br />

Auswirkungen<br />

- Verbal-argumentative Beschreibung<br />

- quantitative Ermittlung in ha<br />

- Verbal-argumentative Beschreibung<br />

- ggf. quantitative Ermittlung in ha<br />

- Beeinträchtigungen durch Barrie- - Trennung von saisonal unterschied- - Verbal-argumentative Beschrei-<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 81<br />

Prüfstück DF 10/12


Auswirkungen Merkmale<br />

re- und Trennwirkung (bau- und<br />

anlagebedingt)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

lichen Lebensräumen (z.B. Laichgewässer<br />

und Sommerlebensraum)<br />

in einer Form, die zu einer erheblichen<br />

Einschränkung des Lebensraumes<br />

führt<br />

- Unterbrechung von Wan<strong>der</strong>routen<br />

(Wildwechsel) o<strong>der</strong> Flächen mit Biotopverbundfunktion<br />

durch die Bautätigkeit,<br />

den Fahrweg im Einschnitt<br />

o<strong>der</strong> in Damm- und Gleichlage sowie<br />

durch begleitende, nicht passierbare<br />

Anlagen<br />

- Unzugänglichkeit von Rastplätzen<br />

durch Bahnstromleitungen in Anflugschneisen<br />

- Anlagenbedingter Vogelschlag<br />

durch Stromschlag o<strong>der</strong> Drahtanflug<br />

Ermittlung <strong>der</strong><br />

Auswirkungen<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 82<br />

bung<br />

- ggf. quantitative Ermittlung in ha<br />

In Bezug auf Brutvögel wird eine 100 m weitreichende Effektdistanz für die Auswirkungsprognose<br />

<strong>der</strong> Beeinträchtigungen durch optische Reize herangezogen. Dies geschieht in<br />

Anlehnung an das Vorgehen im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (Ableitung <strong>der</strong> Wirkzone<br />

nach KIFL, 2010) und <strong>der</strong> dort verwendeten am weitestreichenden Effektdistanz. Für Rastvögel<br />

wird auf die im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag abgeleitete am weitestreichende<br />

artspezifische Effektdistanz von 300 m als Wirkzone angenommen. Die Ableitung <strong>der</strong><br />

Schwere <strong>der</strong> Funktionsbeeinträchtigung erfolgt unter Einbeziehung <strong>der</strong> Bedeutung des jeweilig<br />

betroffenen Brutvogellebensraumes bzw. Rastplatzes. Bestehen im betroffenen Bereich<br />

bereits Vorbelastungen durch Bestandstrasse o<strong>der</strong> Autobahnen, werden diese entsprechend<br />

einbezogen und die Schwere <strong>der</strong> Funktionsbeeinträchtigung, die sich an <strong>der</strong> jeweiligen Bedeutung<br />

orientiert, herabgewertet. Ebenso erfolgt die Abschätzung <strong>der</strong> Funktionsbeeinträchtigung<br />

in Bezug auf Zerschneidung und Kollisionsgefährdung. In Bezug auf Rastvögel sind<br />

Zerschneidungs- bzw. Kollisionswirkungen nicht so entscheidend bzw. schwerwiegend wie<br />

für die an<strong>der</strong>en unter diesem Kriterium betrachteten Tierarten. In <strong>der</strong> Gesamtabwägung wird<br />

das erbrachte Ergebnis daher niedriger gewichtet.<br />

Erschütterungen werden beim Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt nicht betrachtet.<br />

Bei Brutvögeln führen Erschütterungen zusammen mit Lärm bzw. optischen Störungen synergetisch<br />

zu Scheuchwirkungen, die bereits durch die Nutzung von Effektdistanzen in <strong>der</strong><br />

Projektwirkung "Beeinträchtigung durch Lärm und optische Reize" abgedeckt werden. Starke<br />

bzw. kontinuierliche Erschütterungen an Quartierstrukturen von Fle<strong>der</strong>mäusen können zum<br />

Verlassen des Quartiers führen. Laut TRAPPMANN (2004 zit. in EBA, 2004: 30) führen Erschütterungen<br />

auf in Betrieb stehenden Bahnanlagen nicht dazu, dass Fle<strong>der</strong>mäuse diese<br />

Bereiche meiden: Längere, ständig wasserführende Durchlässe mit unverfugtem Mauerwerk<br />

bieten wichtige Winterquartiere für viele Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />

Im Untersuchungsraum wurde lediglich eine Wochenstube des Großen Abendseglers in rund<br />

215 m Abstand zur Bestandstrasse festgestellt. Beeinträchtigungen lassen sich abstandsbedingt<br />

ausschließen. Über den Einfluss von Erschütterungen in Jagdhabitaten liegen keine<br />

ausreichenden Kenntnisse vor. Es ist allerdings davon auszugehen, dass Fle<strong>der</strong>mäuse hier<br />

wesentlich toleranter gegenüber Erschütterungen reagieren als in Quartieren.<br />

Durch den Schienenverkehr ist für Reptilien nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen durch<br />

Erschütterungen zu rechnen, denn Bahnanlagen gehören zu den zentralen Lebensräumen<br />

unterschiedlicher Reptilienarten o<strong>der</strong> stellen in vielen Naturräumen den einzigen Lebens-<br />

Prüfstück DF 10/12


aum dieser Spezies dar (vgl. EBA, 2004: 51ff). Für Amphibien lassen sich in Bezug auf den<br />

Schienenverkehr <strong>der</strong>zeit keine gesicherten Aussagen treffen (ebd.: 58).<br />

In Bezug auf Erschütterungen unterbleibt aus den genannten Gründen eine weitergehende<br />

Betrachtung im Variantenvergleich. Entscheidungserhebliche Unterschiede lassen sich aus<br />

diesem Kriterium zudem nicht ableiten.<br />

3.1.3.3 Schutzgut Pflanzen<br />

Bestandserfassung und -bewertung<br />

Als Grundlage für die Erfassung und Bewertung <strong>der</strong> zu erwartenden Auswirkungen auf das<br />

Schutzgut Pflanzen werden die Biotoptypen auf Grundlage vorhandener Daten erfasst. Hierfür<br />

wurden die Daten des Digitalen Basis-Landschaftsmodells (Basis-DLM) mit Angaben aus<br />

den vorhandenen Landschaftsplänen <strong>der</strong> Gemeinden des Untersuchungsraumes abgeglichen.<br />

Diese Ergebnisse wurden anhand aktueller Luftbil<strong>der</strong> und im Rahmen von Ortsbegehungen<br />

in ausgewählten Bereichen auf Plausibilität und Richtigkeit überprüft und ggf. angepasst.<br />

Die erfassten Biotoptypen wurden gem. <strong>der</strong> Standardliste <strong>der</strong> Biotoptypen in Schleswig-Holstein<br />

(LANU SH, 2003b) zugeordnet.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> biologischen Untersuchungen wurden insgesamt 51 Probeflächen innerhalb<br />

des Untersuchungsraumes mit einer Größe von 0,2 bis 2 ha ausgewiesen und einzelne<br />

Pflanzenarten erfasst.<br />

Tabelle 3.1-19: Erfassungskriterien und Daten-/Informationsgrundlagen für das Schutzgut Pflanzen<br />

Erfassungskriterien Relevante Daten- /<br />

Informationsgrundlagen<br />

Biotoptypen und Flora:<br />

- kartierte Biotoptypen<br />

- Flora ausgewählter Biotope<br />

- nach § 30 BNatSchG i.V.m.§ 21 LNatSchG gesetzlich geschützte<br />

Biotope<br />

- Pflanzenarten <strong>der</strong> Roten Listen<br />

- Pflanzenarten nach Anhang II <strong>der</strong> FFH-RL<br />

- Streng geschützte Pflanzenarten im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 14<br />

BNatSchG inklusive Biotope, in denen sie vorkommen<br />

- amtlich kartierte Biotope<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- Biotop- und Nutzungskartierung<br />

- Digitaler Landwirtschaft- und Umweltatlas<br />

des Landes Schleswig-Holstein<br />

- Topografische Karten 1:25.000 Blätter<br />

2130, 2129, 2030, 2029, 1930, 1830,<br />

1831, 1732, 1731, 1631, 1632, 1532,<br />

1533, 1433, 1432<br />

- Selektive floristische Kartierungen in<br />

Probestellen unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Artenschutzbelange (LEGUAN,<br />

2012a/ Anlage 7)<br />

- Luftbil<strong>der</strong><br />

- Ergänzende örtliche Begehungen<br />

- Biotopverordnung (BiotopV SH 2009)<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 83<br />

Prüfstück DF 10/12


Erfassungskriterien Relevante Daten- /<br />

Informationsgrundlagen<br />

Gesetzlich und gesamtplanerisch geschützte Bereiche:<br />

- Gesetzlich geschützte Biotope<br />

- Naturwäl<strong>der</strong>, Naturwaldreservate<br />

- Wäl<strong>der</strong> mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung<br />

- Bereits vorhandene Kompensationsflächen Dritter<br />

- Ökokontoflächen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- Biotop- und Nutzungskartierung in<br />

Schleswig-Holstein<br />

- Standarddatenbögen <strong>der</strong> NATU-<br />

RA 2000-Gebiete<br />

- Schutzgebietsverordnungen<br />

- Flächennutzungspläne und Landschaftspläne<br />

<strong>der</strong> Städte und Gemeinden<br />

- Auskünfte <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörden<br />

und <strong>der</strong> Ausgleichsagentur<br />

Schleswig-Holstein<br />

Die Bewertung <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong> Biotoptypen orientiert sich am landschaftsökologischen<br />

und naturschutzfachlichen Wert <strong>der</strong> über den Biotoptyp abgebildeten Lebensräume.<br />

Als weiteres Bewertungskriterium für die Bedeutung wird <strong>der</strong> gesetzliche Schutzstatus herangezogen<br />

(gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG).<br />

Die Zuordnung <strong>der</strong> Biotoptypen zu den jeweiligen Wertstufen orientiert sich im Wesentlichen<br />

an den naturschutzfachlichen Wertstufen aus dem „Orientierungsrahmen Straßenbau―<br />

(MWAV SH & MUNF SH, 2004). Abweichend davon erfolgt die Einstufung <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong><br />

Biotoptypen nicht nach einer fünf- (Stufen 5 – 1: sehr hoch, hoch, mittel, mäßig, gering) son<strong>der</strong>n<br />

nach einer vierstufigen Bewertungsskala (sehr hoch, hoch, mittel, gering). Dabei werden<br />

die Wertstufen 1 und 2 des Orientierungsrahmens zu "geringer Bedeutung" zusammengefasst.<br />

Ebenso wird mit den Ergebnissen von LEGUAN (2012a) verfahren, die ebenfalls eine<br />

Bewertung anhand <strong>der</strong> fünfstufigen Bewertungsskala durchführen.<br />

Im Zuge <strong>der</strong> floristisch-faunistischen Untersuchungen (LEGUAN, 2012a/ Anlage 7) wurden die<br />

Wertigkeiten <strong>der</strong> Biotoptypen im Hinblick auf das potenzielle Vorkommen von Rote Liste-<br />

Arten ermittelt. Die laut diesen Ermittlungen sehr hoch und hoch bedeutenden Biotoptypen<br />

(siehe LEGUAN, 2012a/ Anlage 7) werden zusammen mit <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Biotoptypen<br />

nach Orientierungsrahmen auf Plausibilität geprüft und ggf. eine Aufwertung von Biotoptypen<br />

aufgrund <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> floristischen Kartierungen (LEGUAN, 2012a/ Anlage 7) vorgenommen.<br />

Liegen Informationen zu Ökokontoflächen vor, kommt es ggf. zu einer Aufwertung bestimmter<br />

Flächen.<br />

Tabelle 3.1-20: Bewertungsrahmen zur Zuordnung <strong>der</strong> Bedeutung des Funktionalen Wertes im Schutzgut<br />

Pflanzen (nach „Orientierungsrahmen Straßenbau― (MWAV SH & MUNF SH, 2004))<br />

Biotoptypen Funktionaler<br />

Wert<br />

- stark gefährdete und im Bestand rückläufige Biotoptypen mit hoher Empfindlichkeit und zum<br />

Teil sehr langer Regenerationszeit, Lebensstätte für zahlreiche seltene und gefährdete Arten,<br />

meist hoher Natürlichkeitsgrad und extensive o<strong>der</strong> gar keine Nutzung, kaum o<strong>der</strong> gar<br />

nicht ersetzbar/ausgleichbar, unbedingt erhaltenswürdig;<br />

- gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG)<br />

- mäßig gefährdete, zurückgehende Biotoptypen mit mittlerer Empfindlichkeit, lange bis mittlere<br />

Regenerationszeiten, bedeutungsvoll als Lebensstätte für viele, teilweise gefährdete Arten,<br />

hoher bis mittlerer Natürlichkeitsgrad, mäßige bis geringe Nutzungsintensität, nur bedingt<br />

ersetzbar, möglichst erhalten o<strong>der</strong> verbessern<br />

sehr hoch<br />

(4)<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 84<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

hoch<br />

(3)


Biotoptypen Funktionaler<br />

Wert<br />

- weit verbreitete, ungefährdete Biotoptypen mit geringer Empfindlichkeit, relativ rasch<br />

regenerierbar, als Lebensstätte mittlere Bedeutung, kaum gefährdete Arten, mittlerer bis geringer<br />

Natürlichkeitsgrad, mäßige bis hohe Nutzungsintensität, aus <strong>der</strong> Sicht des Arten- und<br />

Biotopschutzes Entwicklung zu höherwertigen Biotoptypen anstreben, wenigstens aber Bestandssicherung<br />

garantieren<br />

- häufige, stark anthropogen beeinflusste Biotoptypen, als Lebensstätte geringe Bedeutung,<br />

geringer Natürlichkeitsgrad, hohe Nutzungsintensität, allenthalben kurzfristige Neuentstehung,<br />

aus <strong>der</strong> Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege Interesse an Umwandlung in<br />

naturnähere Ökosysteme geringerer Nutzungsintensität<br />

- sehr stark belastete, devastierte bzw. versiegelte Flächen; soweit möglich, sollte eine Verbesserung<br />

<strong>der</strong> ökologischen Situation herbeigeführt werden<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 85<br />

mittel<br />

(2)<br />

gering<br />

(1)<br />

Auswirkungsprognose<br />

In <strong>der</strong> folgenden Tabelle werden die durch das Vorhaben zu erwartenden Auswirkungen mit<br />

entsprechenden Merkmalen sowie <strong>der</strong> Ermittlung und Beschreibung dieser Auswirkungen<br />

dargestellt. Die Erheblichkeit und Gewichtung <strong>der</strong> Auswirkungen auf die Umwelt wird über<br />

die Bedeutungsstufen <strong>der</strong> betroffenen Schutzgutfunktion abgebildet (vgl. Kapitel 3.1.3.3 Bestandserfassung<br />

und -bewertung).<br />

Tabelle 3.1-21: Ermittlung <strong>der</strong> Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen<br />

Auswirkungen Merkmale<br />

- Flächen- und Funktionsverlust<br />

(bau-, anlage- und betriebsbedingt)<br />

3.1.3.4 Schutzgut Boden<br />

Bestandserfassung und -bewertung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- Inanspruchnahme von Flächen,<br />

differenziert nach Biotoptypen ggf.<br />

mit weiteren Informationen, z.B.<br />

über<br />

- Vorkommen von Arten <strong>der</strong> Roten<br />

Listen<br />

- gesetzlich geschützte Biotoptypen<br />

Ermittlung <strong>der</strong><br />

Auswirkungen<br />

- Quantitative Ermittlung in ha<br />

Böden gehören zu den abiotischen Bestandteilen des Naturhaushaltes. Sie sind das Ergebnis<br />

langer, bis heute andauern<strong>der</strong> Entwicklungsprozesse. An <strong>der</strong> Schnittstelle zwischen Atmosphäre,<br />

Gewässer, Gestein, Pflanzen und Tieren nehmen sie vielfältige Funktionen wahr,<br />

die sowohl den Naturhaushalt als auch die Nutzung durch den wirtschaftenden Menschen<br />

betreffen. Für die Bewertung des Schutzgutes Boden sind insbeson<strong>der</strong>e die folgenden, im<br />

Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) aufgeführten Boden(teil)funktionen von Bedeutung:<br />

� Bestandteil des Naturhaushaltes, insbeson<strong>der</strong>e mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,<br />

� Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen,<br />

� Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund <strong>der</strong> Filter-,<br />

Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften,<br />

Prüfstück DF 10/12


� Nutzungsfunktionen als Standort für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen,<br />

� Funktion als Archiv <strong>der</strong> Natur- und Kulturgeschichte.<br />

In <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle sind den Erfassungskriterien die relevanten Daten und Informationsgrundlagen<br />

gegenübergestellt.<br />

Tabelle 3.1-22: Erfassungskriterien und Daten-/Informationsgrundlagen für das Schutzgut Boden<br />

Bodeneinheiten<br />

Erfassungskriterien Relevante Daten- /<br />

Informationsgrundlagen<br />

- Bodentypen, Bodengesellschaften, Ausgangsgestein<br />

Bodenfunktionen und Bodenmerkmale<br />

- Natürlichkeitsgrad<br />

- Natürliche Ertragsfähigkeit<br />

- Biotopentwicklungspotenzial<br />

- Archivfunktion<br />

- Seltenheit<br />

Vorbelastungen<br />

- Siedlungs- und Verkehrsflächen<br />

- Abgrabungsflächen<br />

- Altlasten, Altablagerungen<br />

Natürlichkeitsgrad<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- Geologische Übersichtskarte<br />

1:200.000, Blatt CC 2326 Lübeck<br />

- Bodenübersichtskarte 1:200.000, Blatt<br />

CC 2326 Lübeck<br />

- Bodenbewertung in Schleswig-Holstein<br />

(LLUR SH, 2011)<br />

- Digitaler Landwirtschafts- und Umweltatlas<br />

des Landes Schleswig-Holstein<br />

(LLUR SH, 2012)<br />

- Biotoperfassung (s. Kap. 3.1.3.3)<br />

- Karte <strong>der</strong> geowissenschaftlich schützenswerten<br />

Objekte (Geosch Ob) in<br />

Schleswig-Holstein 1:250.000 (ROSS,<br />

1993 und digitale Daten des LLUR SH,<br />

2012)<br />

- Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum<br />

II – Kreis Ostholstein und<br />

Hansestadt Lübeck (MUNL SH, 2003)<br />

- Hydrogeologisches Son<strong>der</strong>gutachten<br />

zur RO-UVS / RVU (INGENIEURGESELL-<br />

SCHAFT DR. REINSCH, 2012/ Anlage 15)<br />

- Agrarstrukturelles Son<strong>der</strong>gutachten zur<br />

RO-UVS / RVU (LANDWIRTSCHAFTS-<br />

KAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2012/<br />

Anlage 12)<br />

- eigene Einstufung (s.u.)<br />

- Topografische Karten<br />

- Digitaler Landwirtschafts- und Umweltatlas<br />

des Landes Schleswig-Holstein<br />

(LLUR SH, 2012)<br />

- Biotoperfassung (s. Kap. 3.1.3.3)<br />

Mit dem Kriterium wird bewertet, welchen Grad <strong>der</strong> Naturnähe <strong>der</strong> Boden aufweist. Zu einer<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong> Natürlichkeit eines Bodens kommt es z.B. durch Verdichtung, Entwässerung,<br />

Versiegelung usw. Zur Einschätzung <strong>der</strong> Belastung <strong>der</strong> Böden werden in erster Linie<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 86<br />

Prüfstück DF 10/12


die Nutzungstypen, die sich aus <strong>der</strong> Biotoptypenerfassung (vgl. Kap. 3.1.3.3) ableiten lassen,<br />

herangezogen.<br />

Eine geringe Vorbelastung aufgrund <strong>der</strong> Nutzungsintensität/-art weisen z.B. naturnahe Wäl<strong>der</strong>,<br />

gehölzfreie Biotope <strong>der</strong> Sümpfe, Ufer, Nie<strong>der</strong>-, Hoch- und Übergangsmoore auf. Bei<br />

diesen Typen erfolgt keine o<strong>der</strong> nur eine sehr geringe Bodennutzung.<br />

Die landwirtschaftlichen Nutzflächen wie z.B. Äcker, Wiesen, Obstplantagen, Baumschulen<br />

usw. sind generell gekennzeichnet durch eine Beeinträchtigung <strong>der</strong> natürlichen Bodenentwicklung<br />

durch z.B. Verdichtung (Befahren von Flächen), Entwässerung und Stoffeintrag.<br />

Der Grad <strong>der</strong> Beeinträchtigung ist vor allem von <strong>der</strong> Art und Intensität <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />

Nutzung abhängig.<br />

Sehr starke Verän<strong>der</strong>ungen des Bodengefüges bzw. ein vollständiger Verlust sind im Bereich<br />

von Siedlungs- und Verkehrsflächen gegeben, sodass diese Bereiche die höchste Vorbelastung<br />

aufweisen. Der Boden kann hier seine natürlichen Funktionen wie Wuchsort für<br />

Vegetation o<strong>der</strong> als Regenwasserspeicher nicht mehr wahrnehmen.<br />

Tabelle 3.1-23: Arbeitstabelle zur Ermittlung des Natürlichkeitsgrades <strong>der</strong> Böden<br />

Nutzungstyp<br />

Vorbelastung des<br />

Boden aufgrund<br />

von Nutzungsart, -<br />

intensität<br />

Natürlichkeitsgrad<br />

(direkte Ableitung<br />

aus <strong>der</strong> Vorbelastung)<br />

Mesophytische Laubwäl<strong>der</strong> (WM) sehr gering ••••<br />

Bodensaure Laubwäl<strong>der</strong> (WL) sehr gering ••••<br />

Bruchwald und –gebüsch (WB) sehr gering ••••<br />

Feucht- und Sumpfwäl<strong>der</strong> <strong>der</strong> Quellbereiche<br />

und Bachauen sowie grundwasserbeeinflusster<br />

Standorte (WE)<br />

Durch beson<strong>der</strong>e Nutzungsform geprägte<br />

Wäl<strong>der</strong> (WN)<br />

Laubholzbestände feuchter bis nasser Standorte<br />

(WFp)<br />

Sonstige flächenhaft nutzungsgeprägte, naturfernere<br />

Wäl<strong>der</strong>, Aufforstungsflächen und<br />

sonstige forstliche Nutzflächen (WF, WFl,<br />

WFm, WFn, WFx)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr gering ••••<br />

sehr gering - gering ••••<br />

sehr gering ••••<br />

gering - mittel •••<br />

Pionierwald (WP) gering - mittel •••<br />

Waldrand (WR) gering - mittel •••<br />

Waldlichtungsflur (WO) gering - mittel •••<br />

Sonstige Gebüsche (WG) gering - mittel •••<br />

Feldhecke, ebenerdig (HF) gering - mittel •••<br />

Sonstige Gehölze und Gehölzstrukturen (HG) sehr gering - gering ••••<br />

Küstendünen (KD) sehr gering ••••<br />

Fels- und Steilküste (KK) sehr gering ••••<br />

Salzwiesen und Röhrichte <strong>der</strong> Ostsee (KO) sehr gering ••••<br />

Strände (KS) sehr gering ••••<br />

Wattbereich (KW) sehr gering ••••<br />

Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe (NS) sehr gering ••••<br />

Landröhrichte (NR) sehr gering ••••<br />

Uferstaudenfluren (NU) sehr gering - gering ••••<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 87<br />

Prüfstück DF 10/12


Nutzungstyp<br />

Vorbelastung des<br />

Boden aufgrund<br />

von Nutzungsart, -<br />

intensität<br />

Natürlichkeitsgrad<br />

(direkte Ableitung<br />

aus <strong>der</strong> Vorbelastung)<br />

Hoch- und Übergangsmoore (MH) sehr gering ••••<br />

Mager- und Trockenrasen (TR) gering - mittel •••<br />

(Halb-) Ru<strong>der</strong>ale Gras- und Staudenflur (RH) gering - mittel •••<br />

Mesophiles Grünland frischer bis mäßig<br />

feuchter Standorte (GM)<br />

gering – mittel •••<br />

Artenarmes Intensivgrünland (GI) mittel •••<br />

Seggen- und binsenreiche Nasswiesen (GN) gering – mittel •••<br />

Sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland<br />

(GF)<br />

gering – mittel •••<br />

Acker (AA) mittel •••<br />

Baumschule (AB) mittel - hoch ••<br />

Gartenbaufläche (AG) mittel - hoch ••<br />

Obstplantage (AO) mittel - hoch ••<br />

Biotope <strong>der</strong> Abgrabungs- und Aufschüttungsflächen<br />

(SA)<br />

Biotope <strong>der</strong> gemischten Bauflächen / Dorfgebiete<br />

(SD)<br />

hoch ••<br />

hoch – sehr hoch •<br />

Sport- und Erholungsanlagen (SE) hoch ••<br />

Campingplatz (SEc) hoch – sehr hoch •<br />

Sonstige Biotope <strong>der</strong> Grünflächen (SG) hoch ••<br />

Friedhof (SGf) hoch ••<br />

Biotope <strong>der</strong> industriellen und gewerblichen<br />

Bauflächen / Ver- und Entsorgungsanlagen<br />

(SI)<br />

hoch – sehr hoch •<br />

(Öffentliche) Grün- und Parkanlagen mittel - hoch ••<br />

Biotope <strong>der</strong> Verkehrsanlagen / Verkehrsflächen<br />

incl. Küstenschutz (SV)<br />

sehr hoch •<br />

Natürlichkeitsgrad<br />

• sehr gering/gering<br />

•• mittel/gering<br />

••• hoch/mittel<br />

•••• sehr hoch/hoch<br />

Für die linearen Elemente entfällt eine Bewertung des Natürlichkeitsgrades in <strong>der</strong> Karte, da<br />

sie nicht als Flächen abgegrenzt sind und so auch beim Variantenvergleich nicht berücksichtigt<br />

werden können.<br />

Die folgende Tabelle gibt die Definition <strong>der</strong> Wertstufen im Rahmen <strong>der</strong> Schutzgutbewertung<br />

wie<strong>der</strong>.<br />

Tabelle 3.1-24: Definition <strong>der</strong> Wertstufen für das Schutzgut Boden - Natürlichkeitsgrad<br />

Wertstufe<br />

Bedeutung Erläuterung<br />

4 sehr hoch/<br />

hoch<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Boden in weitestgehend natürlicher Ausprägung, Profilaufbau nahezu unverän<strong>der</strong>t<br />

(z.B. im Bereich historischer Waldstandorte o<strong>der</strong> ungenutzter Moore)<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 88<br />

Prüfstück DF 10/12


Wertstufe<br />

Bedeutung Erläuterung<br />

3 allgemein Boden in kultivierter Form (extensive und auch intensive Nutzung); brachliegende<br />

überprägte organische und mineralische Böden; verän<strong>der</strong>te Bodenverhältnisse<br />

durch Verdichtung, Entwässerung, Erosion o<strong>der</strong> Podsolierung<br />

2 allgemein/<br />

gering<br />

1 gering/ sehr<br />

gering<br />

Anthropogen stark verän<strong>der</strong>te Böden, durch Kulturverfahren völlig vom natürlichen<br />

Bodenaufbau abweichend<br />

Zerstörung des Gefüges, Überschüttung/Abgrabung des Bodens, Versiegelung<br />

Böden mit beson<strong>der</strong>en Standorteigenschaften (Biotopentwicklungspotenzial)<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Intensivierung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzung sind Böden mit extremen<br />

Standorteigenschaften, d. h. vor allem feuchte/nasse sowie trockene und nährstoffarme<br />

Standorte in hohem Maße zurückgegangen. Um die Vielfalt <strong>der</strong> Böden und <strong>der</strong> an sie gebundenen<br />

und ebenfalls stark im Rückgang befindlichen Lebensgemeinschaften zu erhalten,<br />

kommt <strong>der</strong> Sicherung <strong>der</strong>jenigen Standorte, die die o.g. Eigenschaften aufweisen, eine beson<strong>der</strong>e<br />

Bedeutung zu.<br />

Im Digitalen Landwirtschafts- und Umweltatlas des Landes Schleswig-Holstein (LLUR SH,<br />

2012) liegen flächendeckend aufbereitete Daten aus <strong>der</strong> amtlichen Bodenschätzung vor, die<br />

eine Abschätzung des Biotopentwicklungspotenzials ermöglichen. Als Kennwert für die Beurteilung<br />

des Bodenwasserhaushalts wurde dabei die Bodenkundliche Feuchtestufe (BKF)<br />

herangezogen, für die Ermittlung extrem nährstoffarmer Böden diente die Nährstoffverfügbarkeit<br />

im effektiven Wurzelraum (SWe) als Kennwert.<br />

Da sich die Daten <strong>der</strong> amtlichen Bodenschätzung nur auf die landwirtschaftlich und gartenbaulich<br />

genutzten Flächen beziehen, wurden zusätzlich bestimmte Biotoptypen <strong>der</strong> flächendeckenden<br />

Biotoperfassung (vgl. Kap. 3.1.3.3) zur Kennzeichnung <strong>der</strong> Standortverhältnisse<br />

herangezogen. Außerdem wurden die im Rahmen des Hydrogeologischen Son<strong>der</strong>gutachtens<br />

zur RO-UVS/RVU (INGENIEURGESELLSCHAFT DR. REINSCH, 2012/ Anlage 15) auskartierten<br />

Vernässungszonen bzw. grundwassernahen Flächen als Bereiche mit beson<strong>der</strong>s hohem<br />

Entwicklungspotenzial von Lebensgemeinschaften gewertet, die an nasse o<strong>der</strong> stark feuchte<br />

Standorte gebunden sind.<br />

Tabelle 3.1-25: Matrix zur Ermittlung von Böden mit beson<strong>der</strong>en Standorteigenschaften<br />

Beson<strong>der</strong>e<br />

Standorteigenschaft<br />

des<br />

Bodens<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

SWe-Wert BKF-Wert Biotoptypen<br />

nährstoffarm 1 (beson<strong>der</strong>s gering) TR (Mager- und Trockenrasen)<br />

KD (Küstendünen)<br />

KS (Strände)<br />

MH (Hoch- und Übergangsmoore)<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 89<br />

Prüfstück DF 10/12


Beson<strong>der</strong>e<br />

Standorteigenschaft<br />

des<br />

Bodens<br />

SWe-Wert BKF-Wert Biotoptypen<br />

nass / stark feucht 9 (stark feucht)<br />

10 (nass)<br />

trocken 1 (stark trocken)<br />

2 (mittel trocken)<br />

GN (Seggen- und binsenreiche<br />

Nasswiesen)<br />

GF (Sonstiges artenreiches Feucht-<br />

und Nassgrünland)<br />

KO (Salzwiesen und Röhrichte <strong>der</strong><br />

Ostsee)<br />

KW (Wattbereich)<br />

MH (Hoch- und Übergangsmoore)<br />

NR (Landröhrichte)<br />

NS (Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe)<br />

NU (Uferstaudenfluren<br />

WB (Bruchwald und –gebüsch)<br />

WE (Feucht- und Sumpfwäl<strong>der</strong>)<br />

WFp (Laubholzbestände feuchter<br />

bis nasser Standorte)<br />

TR (Mager- und Trockenrasen)<br />

Die folgende Tabelle gibt die Definition <strong>der</strong> Wertstufen im Rahmen <strong>der</strong> Schutzgutbewertung<br />

wie<strong>der</strong>. Berücksichtigt wird bei <strong>der</strong> Bewertung des Biotopentwicklungspotenzials nur die<br />

Wertstufe 4 (beson<strong>der</strong>e Bedeutung).<br />

Tabelle 3.1-26: Definition <strong>der</strong> Wertstufen für das Schutzgut Boden – Böden mit beson<strong>der</strong>en Standorteigenschaften <br />

Wertstufe<br />

Bedeutung Erläuterung<br />

4 beson<strong>der</strong>e alle nährstoffarmen, alle nassen und stark feuchten Böden, alle trockenen<br />

Böden sowie alle Moore<br />

Natürliche Ertragsfähigkeit<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Bei <strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> natürlichen Ertragsfähigkeit geht es vor<strong>der</strong>gründig um einen ökonomischen<br />

und damit umweltexternen Belang. Die Untersuchung dieser Bodenfunktion erfolgt<br />

aufgrund <strong>der</strong> mit Ertragseinbußen <strong>der</strong> Landwirte zu erwartenden Wechselwirkungen/Folgen<br />

(z.B. Flurbereinigung, Intensivierung <strong>der</strong> Nutzung an an<strong>der</strong>er Stelle). Darüber hinaus ist <strong>der</strong><br />

Erhalt <strong>der</strong> natürlichen Bodenfruchtbarkeit von Bedeutung, weil sie zu einer Landbewirtschaftung<br />

mit geringem Betriebsmitteleinsatz beitragen kann.<br />

Für den Untersuchungsraum liefert <strong>der</strong> Digitale Landwirtschafts- und Umweltatlas (LLUR SH,<br />

2012) flächendeckend Daten <strong>der</strong> amtlichen Bodenschätzung. Die natürliche Ertragsfähigkeit<br />

von Böden wird dabei mit Hilfe des Kennwertes <strong>der</strong> Boden- bzw. Grünlandgrundzahl beurteilt.<br />

Es handelt sich um relative Werte auf einer Skala von 0 bis 100.<br />

Die folgende Tabelle gibt die Definition <strong>der</strong> Wertstufen im Rahmen <strong>der</strong> Schutzgutbewertung<br />

wie<strong>der</strong>. Berücksichtigt wird bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> natürlichen Ertragsfähigkeit nur die Wertstufe<br />

4 (beson<strong>der</strong>e Bedeutung). In diese fallen alle Böden mit einer Boden- bzw. Grünlandgrundzahl<br />

≥ 80 (sehr hohe Ertragsfähigkeit).<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 90<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.1-27: Definition <strong>der</strong> Wertstufen für das Schutzgut Boden – Natürliche Ertragsfähigkeit<br />

Wertstufe<br />

Bedeutung Erläuterung<br />

4 beson<strong>der</strong>e alle Böden mit sehr hoher Ertragsfähigkeit, d.h. Boden- bzw. Grünlandgrundzahlen<br />

≥ 80<br />

Archivfunktion, Seltenheit <strong>der</strong> Böden<br />

Böden gehören in ihrer Funktion als Archiv <strong>der</strong> Natur- und Kulturgeschichte zu den<br />

Geotopen. Gemäß Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein (MUNF SH, 1999) sind diejenigen<br />

Geotope schutzwürdig, die die sich durch ihre beson<strong>der</strong>e erdgeschichtliche Bedeutung,<br />

Seltenheit, Eigenart o<strong>der</strong> Schönheit auszeichnen. Für Wissenschaft, Forschung und<br />

Lehre sowie für Natur- und Heimatkunde sind sie Dokumente von beson<strong>der</strong>em Wert. Bei<br />

schutzwürdigen geomorphologischen Formen sind die Böden in <strong>der</strong> Regel mit eingeschlossen.<br />

Als Funktionselemente beson<strong>der</strong>er Bedeutung gelten vor allem<br />

� Bodenentwicklungen, in denen sich Prozesse und Phasen <strong>der</strong> Naturgeschichte in beson<strong>der</strong>er<br />

Art und Weise wi<strong>der</strong>spiegeln,<br />

� Bodenentwicklungen, die in ihrem landschaftlichen Zusammenhang und Wirkungsgefüge<br />

durch eine beson<strong>der</strong>e Stoffverlagerung gekennzeichnet sind,<br />

� Bodenentwicklungen, die für einen Landschaftsraum untypisch sind (seltene Böden),<br />

� Bodenentwicklungen, die Phasen, Ereignisse und Vorgänge <strong>der</strong> Kulturgeschichte repräsentieren.<br />

Katastermäßig erfasst und kartographisch dargestellt wurden schutzwürdige Geotope für<br />

Schleswig-Holstein erstmals im Rahmen <strong>der</strong> „Karte <strong>der</strong> geowissenschaftlich schützenswerten<br />

Objekte (Geosch Ob) 1:250.000― (ROSS, 1993). Die Katasterdaten sind mittlerweile überarbeitet<br />

und werden in digitaler Form im LLUR Schleswig-Holstein verwaltet.<br />

Die folgende Tabelle gibt die Definition <strong>der</strong> Wertstufen im Rahmen <strong>der</strong> Schutzgutbewertung<br />

wie<strong>der</strong>. Berücksichtigt wird bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Archivfunktion nur die Wertstufe 4 (beson<strong>der</strong>e<br />

Bedeutung). In diese fallen alle Böden bzw. geomorphologische Formen, die im Kataster<br />

<strong>der</strong> geowissenschaftlich schützenswerten Objekte Schleswig-Holsteins erfasst sind (digitale<br />

Datenlieferung des LLUR SH, 2012). Als für Schleswig-Holstein seltene Bodenbildungen<br />

wurden darüber hinaus die unter dem Lokalnamen „Fehmaraner Schwarzerde― bekannten<br />

Tschernosem-Pseudogleye und Tschernosem-Parabraunerden dieser Wertstufe zugeordnet.<br />

Tabelle 3.1-28: Definition <strong>der</strong> Wertstufen für das Schutzgut Boden – Archivfunktion/Seltenheit<br />

Wertstufe<br />

Bedeutung Erläuterung<br />

4 beson<strong>der</strong>e Schutzwürdige geowissenschaftliche Objekte (incl. <strong>der</strong> Bodenbildungen) des<br />

Geosch Ob-Katasters des LLUR SH<br />

Gesamtbewertung <strong>der</strong> Bodenfunktionen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Tschernosem-Parabraunerden und Tschernosem-Pseudogleye <strong>der</strong> BÜK 200,<br />

Blatt CC 2326 Lübeck<br />

Gemäß den Vorgaben des Erweiterten Handouts zur Antragskonferenz am 22.6.2010 (Anlage<br />

1) werden im Rahmen einer Gesamtbewertung nicht die Ausprägungen einzelner Bodenfunktionen<br />

explizit betrachtet, son<strong>der</strong>n es wird vereinfacht zwischen Wert- und Funktionselementen<br />

mit allgemeiner und mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung differenziert. Diese Vorgehensweise<br />

kann als eine Form <strong>der</strong> zusammenfassenden Bodenfunktionsbewertung gewertet<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 91<br />

Prüfstück DF 10/12


werden, da <strong>der</strong> naturschutzfachliche Wert eines Bodens mit Hilfe funktionsübergreifen<strong>der</strong><br />

Kriterien bestimmt wird.<br />

Tabelle 3.1-29: Gesamtbewertung des Schutzgutes Boden für die Eingriffsregelung<br />

Beschreibung Gesamtbewertung<br />

- Naturnahe Böden (natürlicher Profilaufbau weitgehend<br />

unverän<strong>der</strong>t, keine nennenswerte Entwässerung, keine<br />

neuzeitliche ackerbauliche Nutzung; z.B. alte Waldstandorte,<br />

nicht/wenig entwässerte Hoch- und Nie<strong>der</strong>moorböden,<br />

Dünen)<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>en Standorteigenschaften/Extremstandorte<br />

(z.B. sehr nährstoffarme Böden; sehr<br />

nasse Böden mit natürlichem Wasserhaushalt o<strong>der</strong> nur geringfügig<br />

abgesenkten Wasserständen wie Hoch- und Nie<strong>der</strong>moore,<br />

Anmoorböden, Gleye, Auenböden; sehr trockene<br />

Böden, wie z.B. trockene Felsböden; Salzböden). Gilt für<br />

Bodentypen unter landwirtschaftlicher Nutzung nur für<br />

Nassgrünland und trockenes Grünland.<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürlicher Ertragsfähigkeit<br />

- Böden mit kulturhistorischer Bedeutung (z.B. Plaggenesche,<br />

Wölbäcker; Heidepodsole/nur repräsentative Auswahl)<br />

- Böden mit naturhistorischer und geowissenschaftlicher<br />

Bedeutung (u.a. Paläoböden, Schwarzerden)<br />

- Sonstige seltene Böden (landesweit/naturräumlich mit Flächenanteil<br />

< 1 %)<br />

- Durch Nutzungen überprägte organische und mineralische<br />

Böden (durch wasserbauliche, kulturtechnische o<strong>der</strong> bewirtschaftungsbedingte<br />

Maßnahmen, z.B. intensive Grünlandnutzung<br />

o<strong>der</strong> Ackernutzung, auch von Böden mit beson<strong>der</strong>en<br />

Standorteigenschaften/Extremstandorten)<br />

- Extensiv bewirtschaftete o<strong>der</strong> brachliegende/nicht mehr<br />

genutzte, überprägte organische und mineralische Böden<br />

(z.B. Acker- und Grünlandbrachen, Hutungen)<br />

- Durch Abbau entstandene Rohböden<br />

- Anthropogene Böden, durch Kulturverfahren völlig vom<br />

natürlichen Bodenaufbau abweichend (z.B. Deutsche<br />

Sandmischkultur, Rigosole, Auftragsböden)<br />

- Kontaminierte Böden<br />

- Versiegelte Böden<br />

Auswirkungsprognose<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Böden von beson<strong>der</strong>er Bedeutung<br />

(Wertstufe 4)<br />

Böden von allgemeiner Bedeutung<br />

(Wertstufe 3)<br />

Böden von allgemeiner bis<br />

geringer Bedeutung<br />

(Wertstufe 2)<br />

Böden von sehr geringer Bedeutung<br />

(Wertstufe 1)<br />

In <strong>der</strong> folgenden Tabelle werden die durch das Vorhaben zu erwartenden Auswirkungen mit<br />

entsprechenden Merkmalen sowie <strong>der</strong> Ermittlung und Beschreibung dieser Auswirkungen<br />

dargestellt. Gemäß dem Erweiterten Handout zur Antragskonferenz vom 22.6.2010 (Anlage<br />

1) entfällt beim Schutzgut Boden eine Darstellung betriebsbedingter Wirkungen, zu denen<br />

die zusätzlichen Schwermetallabriebe <strong>der</strong> Fahrleitungen und <strong>der</strong> Schienen, Rä<strong>der</strong> und<br />

Bremsen gehören, denn erhöhte Schwermetallkonzentrationen im Boden werden lediglich in<br />

einem Abstand von bis zu 10 m vom äußersten Gleis festgestellt. Weitere Schadstoffe werden<br />

durch den Bahnbetrieb nicht emittiert. Aufgrund <strong>der</strong> fehlenden Raumrelevanz entfällt die<br />

Betrachtung.<br />

Tabelle 3.1-30: Ermittlung <strong>der</strong> Auswirkungen auf das Schutzgut Boden<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 92<br />

Prüfstück DF 10/12


Auswirkungen Merkmale<br />

- Flächen- und Funktionsverlust<br />

(bau- und anlagebedingt)<br />

3.1.3.5 Schutzgut Wasser<br />

Bestandserfassung und –bewertung<br />

- Inanspruchnahme von Flächen<br />

(Versiegelung und Überprägung),<br />

differenziert nach Bodenfunktionen<br />

und Bodenmerkmalen (Natürlichkeitsgrad,Biotopentwicklungspotenzial,<br />

natürliche Ertragsfähigkeit,<br />

Archivfunktion, Seltenheit)<br />

- schwerpunktmäßige Betrachtung<br />

von Böden mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung<br />

Ermittlung <strong>der</strong><br />

Auswirkungen<br />

- Quantitative Ermittlung in ha<br />

Wasser ist ein abiotischer Bestandteil des Naturhaushaltes. Es nimmt in verschiedenen<br />

Formen am natürlichen Wasserhaushalt teil und erfüllt wesentliche Funktionen wie u.a.<br />

� Lebensgrundlage für Pflanzen und Tiere,<br />

� Transportmedium für Nährstoffe,<br />

� belebendes und glie<strong>der</strong>ndes Landschaftselement.<br />

Neben diesen ökologischen Funktionen bilden Grund- und Oberflächenwasser eine wesentliche<br />

Lebens- und Produktionsgrundlage für den Menschen, z.B. zur Trink- und Brauchwassergewinnung,<br />

für die Fischerei, als Vorfluter für die Entwässerung und für die Freizeit- und<br />

Erholungsnutzung.<br />

Das Schutzgut Wasser besteht aus den Teilschutzgütern Grundwasser und Oberflächengewässer.<br />

In <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle sind den Erfassungskriterien die relevanten Daten und Informationsgrundlagen<br />

gegenübergestellt.<br />

Tabelle 3.1-31: Erfassungskriterien und Daten-/Informationsgrundlagen für das Schutzgut Wasser<br />

Grundwasser<br />

Erfassungskriterien Relevante Daten- /<br />

Informationsgrundlagen<br />

Hydrogeologische Ausgangssituation,<br />

Grundwasserdeckschichten<br />

Grundwasserflurabstände, -fließrichtung<br />

Verschmutzungsempfindlichkeit<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- Geologische Übersichtskarte 1:200.000, Blatt CC 2326<br />

Lübeck<br />

- Bodenübersichtskarte 1:200.000, Blatt CC 2326 Lübeck<br />

- Topographische Karten (TK25) 1:25.000<br />

- Hydrogeologische Übersichtskarte von Schleswig-Holstein<br />

1:200.000<br />

- Digitaler Landwirtschafts- und Umweltatlas des Landes<br />

Schleswig-Holstein (LLUR SH, 2012)<br />

- Wasserwirtschaftliches Fachinformationssystem WAFIS<br />

des MLUR SH<br />

- Hydrogeologisches Son<strong>der</strong>gutachten zur RO-UVS /RVU<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 93<br />

Prüfstück DF 10/12


Erfassungskriterien Relevante Daten- /<br />

Informationsgrundlagen<br />

Wasserschutzgebiete, Quellen<br />

Überschwemmungsgebiete<br />

Hochwassergefährdete Gebiete<br />

Oberflächengewässer<br />

Gewässergüte,<br />

Trophiestufe,<br />

Gewässerstruktur<br />

Vorbelastungen<br />

Siedlungs- und Verkehrsflächen<br />

Altlasten, Altablagerungen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Gesamtbewertung Teilschutzgut Grundwasser<br />

- Generalplan Binnenhochwasserschutz und Hochwasserrückhalt<br />

Schleswig-Holstein (MLUR SH, 2007)<br />

- Digitaler Landwirtschafts- und Umweltatlas des Landes<br />

Schleswig-Holstein (LLUR SH, 2012)<br />

- Hydrogeologisches Son<strong>der</strong>gutachten zur RO-UVS / RVU<br />

- Digitaler Landwirtschafts- und Umweltatlas des Landes<br />

Schleswig-Holstein (LLUR SH, 2012)<br />

- Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II – Kreis<br />

Ostholstein und Hansestadt Lübeck (MUNL SH 2003)<br />

- Hydrogeologisches Son<strong>der</strong>gutachten zur RO-UVS / RVU<br />

(INGENIEURGESELLSCHAFT DR. REINSCH, 2012/ Anlage 15)<br />

- Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm gemäß<br />

WRRL und WHG für die Flussgebietseinheit Schlei/Trave<br />

(MLUR SH, 2009)<br />

- Topografische Karten<br />

- Digitaler Landwirtschafts- und Umweltatlas des Landes<br />

Schleswig-Holstein (LLUR SH, 2012)<br />

- Biotoperfassung (s. Kap. 3.1.3.3)<br />

Der funktionale Wert eines Teilgebietes des Untersuchungsraumes im Hinblick auf das<br />

Grundwasser setzt sich zusammen aus <strong>der</strong> Bedeutsamkeit und <strong>der</strong> Empfindlichkeit des Teilschutzgutes.<br />

Für die Bewertung <strong>der</strong> Bedeutsamkeit ist vor allem die Ergiebigkeit <strong>der</strong> Grundwasserleiter<br />

bzw. die Bedeutung des Grundwasserdargebotes von entscheiden<strong>der</strong> Wichtigkeit.<br />

Die Empfindlichkeit gegenüber Grundwasserverunreinigungen hängt in hohem Maße<br />

vom Geschütztheitsgrad des jeweils obersten Grundwasserleiters ab, <strong>der</strong> sich über das Maß<br />

<strong>der</strong> Durchlässigkeit <strong>der</strong> Grundwasserdeckschichten und durch den Grundwasserflurabstand<br />

ausdrücken lässt. Wasserschutzgebiete nach § 51 WHG bzw. § 4 LWG sind im Untersuchungsraum<br />

bisher nicht festgesetzt. Der „Gesamtplan Grundwasserschutz Schleswig-Holstein―<br />

(MUNF SH, 1998) ist vor dem Hintergrund <strong>der</strong> gestiegenen Anfor<strong>der</strong>ungen an den<br />

flächenhaften Grundwasserschutz durch die EU-Wasserrahmenrichtlinie mit <strong>der</strong> „Neuorientierung<br />

des Programms zur Ausweisung von Wasserschutzgebieten― (MLUR SH, 2005)<br />

überarbeitet worden. Danach ist die Ausweisung von Wasserschutzgebieten auf Gebiete mit<br />

hoher Schutzpriorität beschränkt, die im Untersuchungsraum nicht vorhanden sind. Für die<br />

weiterhin als „Wasserschongebiete― ausgewiesenen Grundwassereinzugsgebiete mittlerer<br />

und geringer Schutzpriorität kann <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>liche Schutz durch eine Verbesserung des flächenhaften<br />

Grundwasserschutzes sichergestellt werden. In Wasserschongebieten sollen<br />

gemäß Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II – Kreis Ostholstein und Hansestadt<br />

Lübeck (MUNL SH, 2003) grundsätzlich Vorhaben, die zu einer Beeinträchtigung des<br />

Grundwassers führen können, vermieden werden. Sofern <strong>der</strong>artige Vorhaben nur hier verwirklicht<br />

werden können, ist durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass keine<br />

Gefährdung des Grundwassers eintritt.<br />

Tabelle 3.1-32: Definition des Funktionalen Wertes für das Teilschutzgut Grundwasser<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 94<br />

Prüfstück DF 10/12


Kriterium Bedeutsamkeit/<br />

Empfindlichkeit<br />

- Grundwasservorkommen sehr hoher Ergiebigkeit;<br />

oberer Grundwasserleiter unbedeckt und nicht gegenüber flächenhaftem<br />

Eindringen von Schadstoffen geschützt;<br />

Grundwasserflurabstand < 10 m;<br />

bevorzugte Grundwasserneubildungsflächen<br />

- Quellbereiche<br />

- Vernässungszonen in Nie<strong>der</strong>ungen und Senken<br />

- Wasserschongebiete mittlerer Priorität<br />

- Grundwasservorkommen sehr hoher Ergiebigkeit;<br />

oberer Grundwasserleiter unter unzureichenden Deckschichten<br />

und nur relativ gegenüber flächenhaftem Eindringen von Schadstoffen<br />

geschützt;<br />

Grundwasserflurabstand > 10 m<br />

- Grundwasservorkommen außerhalb von Bereichen sehr hoher<br />

Ergiebigkeit;<br />

oberer Grundwasserleiter unbedeckt und nicht gegenüber flächenhaftem<br />

Eindringen von Schadstoffen geschützt;<br />

Grundwasserflurabstand < 10 m<br />

- Wasserschongebiete geringer Priorität<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- Grundwasservorkommen sehr hoher Ergiebigkeit;<br />

oberer Grundwasserleiter unter Deckschichten mit Anteil bindiger<br />

Bildungen an <strong>der</strong> Versickerungszone > 80 % und gut gegenüber<br />

flächenhaftem Eindringen von Schadstoffen geschützt;<br />

Grundwasserflurabstand > 10 m<br />

- Grundwasservorkommen außerhalb von Bereichen sehr hoher<br />

Ergiebigkeit;<br />

oberer Grundwasserleiter unter unzureichenden Deckschichten<br />

und nur relativ gegenüber flächenhaftem Eindringen von Schadstoffen<br />

geschützt;<br />

Grundwasserflurabstand > 10 m<br />

- Grundwasservorkommen außerhalb von Bereichen sehr hoher<br />

Ergiebigkeit;<br />

oberer Grundwasserleiter unter Deckschichten mit Anteil bindiger<br />

Bildungen an <strong>der</strong> Versickerungszone > 80 % und gut gegenüber<br />

flächenhaftem Eindringen von Schadstoffen geschützt;<br />

Grundwasserflurabstand > 10 m<br />

- Bereiche ohne bzw. ohne nennenswerte Grundwasservorkommen<br />

und ohne Oberflächengewässer; überbaute und versiegelte Flächen<br />

Auswirkungsprognose für das Teilschutzgut Grundwasser<br />

sehr hoch<br />

Funktionaler<br />

Wert<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 95<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

In <strong>der</strong> folgenden Tabelle werden die durch das Vorhaben zu erwartenden Auswirkungen mit<br />

entsprechenden Merkmalen sowie <strong>der</strong> Ermittlung und Beschreibung dieser Auswirkungen<br />

dargestellt. Gemäß dem Erweiterten Handout zur Antragskonferenz vom 22.6.2010 (Anlage<br />

1) entfällt beim Teilschutzgut Grundwasser eine Darstellung betriebsbedingter Wirkungen,<br />

da durch den Bahnbetrieb entlang <strong>der</strong> Trasse keine Schadstoffe emittiert werden.<br />

Tabelle 3.1-33: Ermittlung <strong>der</strong> Auswirkungen auf das Teilschutzgut Grundwasser<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1


Auswirkungen Merkmale<br />

- Flächen- und Funktionsverlust<br />

(bau- und anlagebedingt)<br />

- Dauerhafte Eingriffe in das Grundwasser:<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong> physikalischen<br />

Eigenschaften des<br />

Grundwassers (v.a. Fließrichtung,<br />

Fließgeschwindigkeit, Flurabstand)<br />

durch Dämme, Fundamente etc.<br />

- Grundwasseraufstau, -absenkung<br />

- Freilegung bzw. Anschnitt des<br />

Grundwasserkörpers mit <strong>der</strong> Gefahr<br />

eines Eindringens von Verunreinigungen<br />

- Verringerung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung<br />

Gesamtbewertung Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Ermittlung <strong>der</strong><br />

Auswirkungen<br />

- Quantitative Ermittlung in ha<br />

bzw. lfm<br />

- Verbal-argumentative Beurteilung<br />

<strong>der</strong> Auswirkungen<br />

Da die Beurteilung <strong>der</strong> generellen Empfindlichkeit von Oberflächengewässern in <strong>der</strong> Regel<br />

identisch ist mit <strong>der</strong>en Bedeutungseinstufung (Empfindlichkeit verringert sich mit abnehmen<strong>der</strong><br />

Natürlichkeit eines Gewässers), wird auf <strong>der</strong>en Grundlage die Einstufung des funktionalen<br />

Wertes <strong>der</strong> Oberflächengewässer vorgenommen. Die Bewertung geht - soweit möglich -<br />

einher mit den behördlichen Zustandseinschätzungen <strong>der</strong> Oberflächengewässer gem. Wasserrahmenrichtlinie<br />

(MLUR SH, 2009). Für zahlreiche kleinere Gewässer des Untersuchungsraumes<br />

(Gräben, kleinere Zuflüsse von Bächen, Stillgewässer unter 1 ha Flächengröße,<br />

Tümpel etc.) liegen keine Angaben zur Gewässerstruktur bzw. zur Gewässergüte vor.<br />

Der funktionale Wert wurde hier aus <strong>der</strong> Biotoperfassung (vgl. Kap. 3.1.3.3) abgeleitet.<br />

Tabelle 3.1-34: Definition des Funktionalen Wertes für das Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Kriterium Bedeutsamkeit/<br />

Empfindlichkeit<br />

- Gewässerstruktur: Gewässer unverän<strong>der</strong>t bis gering verän<strong>der</strong>t<br />

(Strukturklasse 1 + 2) bzw. Naturnähe natürlich/naturnah (NN)<br />

- Gewässergüte: Stillgewässer - Nährstoffhaushalt oligotroph; Fließgewässer<br />

- Güteklasse I (unbelastet)<br />

- Gewässerstruktur: Gewässer mäßig verän<strong>der</strong>t (Strukturklasse 3)<br />

bzw. Naturnähe: bedingt naturnah (BN)<br />

- Gewässergüte: Stillgewässer – Nährstoffhaushalt mesotroph;<br />

Fließgewässer - Güteklasse I - II (gering belastet)<br />

- Überschwemmungsgebiete<br />

- Biotoptypen FK (Naturnahe Kleingewässer), FW (Natürliche Flachgewässer),<br />

FS (Seen)<br />

- Gewässerstruktur: Gewässer deutlich bis stark verän<strong>der</strong>t (Strukturklasse<br />

4 + 5) bzw. Naturnähe teilweise verbaut (TV),<br />

- Gewässergüte: Stillgewässer - Nährstoffhaushalt mesotroph bis<br />

eutroph;<br />

Fließgewässer - Güteklasse II (mäßig belastet)<br />

- Biotoptyp FG (Künstliche Fließgewässer, Gräben, Kanäle)<br />

- Biotoptyp FT (Tümpel)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Funktionaler<br />

Wert<br />

sehr hoch 4<br />

hoch 3<br />

mittel 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 96<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Kriterium Bedeutsamkeit/<br />

Empfindlichkeit<br />

- Gewässerstruktur: Gewässer sehr stark bis vollständig verän<strong>der</strong>t<br />

(Strukturklasse 6 + 7) o<strong>der</strong> verrohrt bzw. Naturnähe: naturfremd<br />

(NF)<br />

- Gewässergüte: Stillgewässer - Nährstoffhaushalt eutroph bis<br />

polytroph;<br />

Fließgewässer - Güteklasse II-III (kritisch belastet) o<strong>der</strong> schlechter<br />

- Biotoptyp FX (Künstliche o<strong>der</strong> künstlich überprägte Stillgewässer)<br />

Auswirkungsprognose für das Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Funktionaler<br />

Wert<br />

gering 1<br />

In <strong>der</strong> folgenden Tabelle werden die durch das Vorhaben zu erwartenden Auswirkungen mit<br />

entsprechenden Merkmalen sowie <strong>der</strong> Ermittlung und Beschreibung dieser Auswirkungen<br />

dargestellt. Gemäß dem Erweiterten Handout zur Antragskonferenz vom 22.6.2010 (Anlage<br />

1) entfällt beim Teilschutzgut Oberflächengewässer eine Darstellung betriebsbedingter Wirkungen,<br />

da durch den Bahnbetrieb entlang <strong>der</strong> Trasse keine Schadstoffe emittiert werden.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 97<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.1-35: Ermittlung <strong>der</strong> Auswirkungen auf das Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Auswirkungen Merkmale<br />

- Flächen- und Funktionsverlust<br />

(bau- und anlagebedingt)<br />

3.1.3.6 Schutzgut Klima/ Luft<br />

Bestandserfassung und –bewertung<br />

- Verfüllung/Überbauung von stehenden<br />

Gewässern<br />

- Überbauung und Verlegung von<br />

Fließgewässern<br />

- Flächeninanspruchnahme<br />

- Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Abflussmenge<br />

und <strong>der</strong> Qualität von Fließgewässern<br />

durch Einleitung<br />

Ermittlung <strong>der</strong><br />

Auswirkungen<br />

- Quantitative Ermittlung in ha<br />

bzw. lfm<br />

- Verbal-argumentative Beurteilung<br />

<strong>der</strong> Auswirkungen<br />

Das Klima beschreibt die durchschnittlichen Witterungsverhältnisse eines Landschaftsausschnittes<br />

im jahreszeitlichen Verlauf. Es wird auf den drei Maßstabsebenen Großklima, Geländeklima<br />

und Kleinklima betrachtet.<br />

Zur Gesamtcharakterisierung des Untersuchungsraumes wird das Großklima beschrieben,<br />

welches durch die geographische Breite, die Höhe über dem Meeresspiegel und die Entfernung<br />

zum Meer bestimmt wird.<br />

Der Einfluss <strong>der</strong> Topographie auf das Klima wird durch das Geländeklima (Mesoklima) beschrieben.<br />

Auf offenen Flächen kann sich z.B. Kaltluft bilden und an Hängen und in Tälern<br />

abfließen.<br />

Das Kleinklima charakterisiert das Klima auf kleinstem Raum, z.B. den Kaltluftstau vor einem<br />

Damm.<br />

Das Schutzgut Luft umfasst die lufthygienischen Verhältnisse im Untersuchungsraum.<br />

In <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle sind den Erfassungskriterien die relevanten Daten und Informationsgrundlagen<br />

gegenübergestellt.<br />

Tabelle 3.1-36: Erfassungskriterien und Daten-/Informationsgrundlagen für das Schutzgut Klima/Luft<br />

Erfassungskriterien Relevante Daten- /<br />

Informationsgrundlagen<br />

Regionalklima<br />

Geländeklima<br />

Kaltluftentstehungsgebiete mit und ohne Wohnsiedlungsbezug<br />

Kaltluftsammelgebiete<br />

Waldflächen mit Filterfunktion für Luftschadstoffe<br />

Kalt- und Frischluftabflussbahnen mit und ohne<br />

Wohnsiedlungsbezug<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- Klimaatlas von Schleswig-Holstein<br />

- Daten des DWD<br />

- Topographische Karten (TK25) 1:25.000<br />

- Luftbil<strong>der</strong><br />

- Landschaftspläne<br />

- Biotoperfassung (s. Kap. 3.1.3.3)<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 98<br />

Prüfstück DF 10/12


Erfassungskriterien Relevante Daten- /<br />

Informationsgrundlagen<br />

Gesetzliche und gesamtplanerisch geschützte<br />

Bereiche<br />

Bereiche mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung für die Erhaltung<br />

und Entwicklung von Vernetzungs- und Pufferfunktionen<br />

für Wald<br />

Beson<strong>der</strong>e Gehölzvorkommen<br />

Raumwirksame Vorbelastungen<br />

Großemittenten<br />

lineare Emissionsquellen<br />

- Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II – Kreis<br />

Ostholstein und Hansestadt Lübeck (MUNL SH, 2003)<br />

siehe oben<br />

Nach MOSIMANN et al. (1999) müssen die Schutzgüter Klima/ Luft in Bereichen mit „Küstenklima―<br />

nur in Ausnahmefällen bearbeitet werden, da hier hohe Windgeschwindigkeiten und<br />

gute Luftaustauschbedingungen in <strong>der</strong> Regel für geringe Immissionsbelastungen sorgen.<br />

Solche Ausnahmefälle sind gebunden an bioklimatische und lufthygienische Belastungsschwerpunkte.<br />

Der jeweilige Untersuchungsraum kann dabei auf das engere Umfeld des<br />

Belastungsschwerpunktes, im Rahmen <strong>der</strong> UVS Lastraum genannt, begrenzt werden.<br />

Die Bestandsbewertung erfolgt weitgehend verbal-argumentativ im Rahmen <strong>der</strong> Bestandsbeschreibung.<br />

Auf die Anwendung eines formalisierten Bewertungsverfahrens mit differenzierter<br />

Ausweisung des Funktionalen Wertes wird beim Schutzgut Klima/ Luft ebenso verzichtet<br />

wie auf eine kartographische Darstellung.<br />

Auswirkungsprognose für das Schutzgut Klima/ Luft<br />

Zu den anlagebedingten Wirkungen zählen beim Schutzgut Klima/ Luft vor allem <strong>der</strong> Verlust<br />

bzw. die Überbauung von klimawirksamen Flächen. Baubedingte Schadstoffimmissionen mit<br />

Auswirkungen auf die lufthygienische Situation können im Rahmen <strong>der</strong> RO-UVS nicht sinnvoll<br />

beurteilt werden. Dies bleibt dem nachgeordneten Planfeststellungsverfahren vorbehalten.<br />

Eine Darstellung betriebsbedingter Wirkungen entfällt, da durch den Bahnbetrieb entlang<br />

<strong>der</strong> Trasse keine Schadstoffe emittiert werden.<br />

3.1.3.7 Schutzgut Landschaft<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Bestandserfassung und -bewertung<br />

Nach § 1 Abs. 1 LNatSchG Schleswig Holstein in Zusammenhang mit §§ 1 und 2 BNatSchG<br />

ist die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie <strong>der</strong> Erholungswert von Natur und Landschaft<br />

auf Dauer zu sichern. Diese Zielsetzung wird insbeson<strong>der</strong>e durch den Grundsatz des<br />

§ 1 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG untermauert: „Die Landschaft ist in ihrer Vielfalt, Eigenart und<br />

Schönheit auch wegen ihrer Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen zu<br />

sichern. Ihre charakteristischen Strukturen und Elemente sind zu erhalten o<strong>der</strong> zu entwickeln.<br />

Beeinträchtigungen des Erlebnis- und Erholungswerts <strong>der</strong> Landschaft sind zu vermeiden.―<br />

In <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle sind Erfassungskriterien mit den relevanten Daten und Informationsgrundlagen<br />

dargestellt.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 99<br />

Prüfstück DF 10/12


Tab. 3-1: Erfassungskriterien und Daten- und Informationsgrundlagen für das Schutzgut Landschaft<br />

Erfassungskriterien Relevante Daten- /<br />

Informationsgrundlagen<br />

- Landschaftsbildkomponenten:<br />

- Geomorphologischer Formenschatz<br />

- Naturräumliche Struktur<br />

- Landnutzung/Biotoptypen<br />

- Siedlungen<br />

- Landschaftsbildprägende Ortsrän<strong>der</strong><br />

- Gewässer<br />

- Visuelle Leitlinien und Sichtbeziehungen<br />

- Gesetzlich und gesamtplanerisch geschützte Bereiche:<br />

- Wald mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung für das Landschaftsbild<br />

- Landschaftsschutzgebiete gem. § 15 LNatSchG<br />

- Strukturreiche Kulturlandschaftsausschnitte gem. Landschaftsrahmenplan<br />

(2003)<br />

- Naturparke gem. § 16 LNatSchG<br />

- regionale Grünzüge gem. Regionalplan Schleswig-Holstein - Planungsraum<br />

II (2004)<br />

- Vorbelastungen<br />

- visuelle Beeinträchtigungen durch:<br />

- Freileitungen<br />

- Verkehrstrassen<br />

- störende Bauwerke<br />

- Abgrabungsbereiche<br />

- Naturräume Schleswig-Holsteins<br />

- Biotop- und Nutzungskartierung<br />

- Topografische Karten 1:25.000<br />

- Geländebegehungen<br />

- Luftbil<strong>der</strong><br />

- Landschaftspläne<br />

- Schutzgebietsverordnungen<br />

- Landschaftsrahmenplan (MUNL, 2003)<br />

- Regionalplan (INNENMINISTERIUM DES<br />

LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2004)<br />

- Topografische Karten (1:25.000)<br />

- Geländebegehungen<br />

- Luftbil<strong>der</strong><br />

- Landschaftspläne<br />

- Geräuschimmissionen aus Verkehrsanlagen werden unter dem Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen<br />

Gesundheit – Erholungs- und Freizeitfunktion behandelt<br />

Landschaftsbildqualität (Funktionaler Wert)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Die Ausprägungen <strong>der</strong> Kategorien von Eigenart, Vielfalt und Schönheit für die jeweilige<br />

Landschaftsbildeinheit wird unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Vorbelastung verbal-argumentativ zu<br />

einem Gesamtwert (= Funktionaler Wert) zusammengeführt und einzelfallbezogen beschrieben<br />

und begründet. Mit einbezogen wird dabei die vorhabensbezogene Empfindlichkeit <strong>der</strong><br />

Landschaft wie z.B. im Fall <strong>der</strong> weiträumigen Sichtbeziehungen. Die nachfolgende Tabelle<br />

zeigt typische Beispiele für die Bewertung von Landschaftsbildeinheiten mit unterschiedlichen<br />

Ausprägungen <strong>der</strong> Bewertungskriterien.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 100<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.1-37: Bewertungsrahmen zur Zuordnung <strong>der</strong> Bedeutung des Funktionalen Wertes im Schutzgut<br />

Landschaft<br />

Landschaftsbildeinheiten Funktionaler<br />

Wert<br />

Gebiete mit hoher und/o<strong>der</strong> sehr hoher Vielfalt bzw. Eigenart und/o<strong>der</strong> fehlen<strong>der</strong> Vorbelastung<br />

Beispiele:<br />

- Strukturreiche Kulturlandschaftsausschnitte gem. Landschaftsrahmenplan (2003)<br />

- Knicklandschaft<br />

- naturnahe Au- und Mischwaldbestände<br />

- naturnahe Fließgewässerauen mit Gehölzufersaum, Nie<strong>der</strong>ungsgebiete<br />

- Binnenwasser<br />

Gebiete mit mittlerer/hoher Vielfalt bzw. Eigenart und/o<strong>der</strong> einzeln auftreten<strong>der</strong> Vorbelastung<br />

Beispiele:<br />

- Landschaftsschutzgebiete gem. § 15 LNatSchG<br />

- forstwirtschaftlich geprägter Wald<br />

- traditionelle Sichtachsenbeziehungen und Aussichtspunkte<br />

Gebiete mit geringer/mittlerer Vielfalt bzw. Eigenart und/o<strong>der</strong> erkennbarer Vorbelastung<br />

Beispiele:<br />

- strukturarme Agrarlandschaft<br />

- Wechsel von Acker- und Grünlandnutzung mit strukturierenden Gehölzelementen<br />

- deutlich durchgrünte städtisch geprägte Siedlungsbereiche, ländlich geprägte Siedlungen<br />

- wenig strukturierte Offenlandbereiche mit weiträumigen Sichtbeziehungen (mit Siedlungsbezug)<br />

Gebiete mit sehr geringer/geringer Vielfalt bzw. Eigenart und/o<strong>der</strong> deutlicher Vorbelastung<br />

Beispiele:<br />

- zusammenhängende Gewerbe- und Mischgebiete, Versorgungsanlagen<br />

- dichte Bebauung im städtischen Siedlungsbereich<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr hoch<br />

(4)<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 101<br />

hoch<br />

(3)<br />

mittel<br />

(2)<br />

gering<br />

(1)<br />

Empfindlichkeit des Landschaftsbildes<br />

Die Empfindlichkeit <strong>der</strong> Landschaftsbildtypen bzw. Landschaftsbildeinheiten drückt ihre Belastbarkeit<br />

durch mögliche Störungen aus. Zum einen fließen in die Bewertung vorhandene<br />

Störungen ein, zum an<strong>der</strong>en wird die Einsehbarkeit <strong>der</strong> Landschaftbildeinheit (visuelle Verletzlichkeit)<br />

ermittelt. Eine Landschaftsbildeinheit, die an sich eine hohe Bedeutung besitzt,<br />

aber bereits durch Randeinflüsse gestört ist, ist weniger empfindlich gegenüber weiteren<br />

Belastungen als eine großflächig naturnahe Landschaftsbildeinheit. Landschaftsbildeinheiten,<br />

die aufgrund einer Vielfalt an Einzelelementen einschließlich des Reliefs stark geglie<strong>der</strong>t<br />

sind, sind weniger einsehbar als offene Landschaften, so dass die visuelle Empfindlichkeit<br />

geringer ist. Die Verknüpfung bei<strong>der</strong> Aspekte lässt die Ermittlung <strong>der</strong> Gesamtempfindlichkeit<br />

zu. Die visuelle Verletzlichkeit wird mit den Stufen hoch, mittel, gering für die jeweiligen<br />

Landschaftsbildeinheiten eingeschätzt.<br />

Die visuelle Verletzlichkeit <strong>der</strong> Landschaft gegenüber einem Bauvorhaben wird in Abhängigkeit<br />

vom Relief bzw. <strong>der</strong> Geländemorphologie und <strong>der</strong> Landschaftsausstattung mit glie<strong>der</strong>nden,<br />

sichtverschattenden Strukturen ermittelt. Je einsehbarer, d.h. je „durchsichtiger― eine<br />

Landschaft durch ein flaches Relief o<strong>der</strong> das Fehlen von Vegetationsstrukturen ist, desto<br />

höher ist die visuelle Verletzlichkeit. Bereits bestehende Störungen bzw. Vorbelastungen <strong>der</strong><br />

Landschaft werden mit berücksichtigt.<br />

Prüfstück DF 10/12


Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die angewendeten Kriterien und die Einstufung<br />

bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> visuellen Verletzlichkeit von Landschaftsbildeinheiten gegenüber<br />

Beeinträchtigungen durch das Vorhaben (vgl. Tabelle 3-38).<br />

Tabelle 3.1-38: Bewertung <strong>der</strong> visuellen Verletzlichkeit gegenüber Zerschneidung und visueller bzw. sensorischer<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong> Landschaft (verän<strong>der</strong>t nach MWAV & MUNF, 2004)<br />

Visuelle Verletzlichkeit Bewertungskriterien<br />

Wertstufe Relief/Morphologie Vegetationsstrukturen<br />

sehr hoch - Flach<br />

- Prägnante Küstenmorphologie<br />

- Sehr große Sichträume, sehr<br />

kleine Sichtverschattungsräume<br />

- Sehr weite Einsehbarkeit<br />

hoch - Flach bis wellig<br />

mittel - Wellig<br />

- Sehr weiträumige Sichtbeziehungen<br />

- Große Sichträume, kleine<br />

Sichtverschattungsräume<br />

- Weite Einsehbarkeit<br />

- Weiträumige Sichtbeziehungen<br />

- Mäßige Höhenunterschiede<br />

- Eingeschränkte Sichträume<br />

- Begrenzte Einsehbarkeit<br />

- Eingeschränkte Sichtbeziehungen<br />

gering - Stark wellig bis hügelig<br />

- Größere Höhenunterschiede<br />

- Kleine Sichträume, große<br />

Sichtverschattungsräume<br />

- Geringe Einsehbarkeit<br />

- Kurze Sichtbeziehungen<br />

Gesamtempfindlichkeit des Landschaftsbildes<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- Sehr niedrige Vegetationsstrukturen<br />

- Kaum Vegetationsstrukturen<br />

vorhanden<br />

- Sehr weite Einsehbarkeit<br />

- Niedrige Vegetationsstrukturen<br />

- Offene Vegetationsstrukturen<br />

- Weite Einsehbarkeit<br />

- Unregelmäßige hohe Vegetationsstrukturen<br />

- Lockere Vegetationsstrukturen<br />

- Begrenzte Einsehbarkeit<br />

- Hohe Vegetationsstrukturen<br />

- Dichte Vegetationsstrukturen<br />

- Geringe Einsehbarkeit<br />

Die Gesamtempfindlichkeit des Landschaftsbildes ergibt sich nach dem Orientierungsrahmen<br />

Straßenbau (MWAV SH & MUNF SH, 2004) durch Überlagerung <strong>der</strong> visuellen Verletzlichkeit<br />

mit <strong>der</strong> Landschaftsbildqualität (Funktionaler Wert). Dafür sind folgende Bedingungen<br />

zu beachten:<br />

� die Empfindlichkeit entspricht <strong>der</strong> Landschaftsbildqualität, wenn die Differenz zur visuellen<br />

Verletzlichkeit < = 1 Wertstufe entspricht,<br />

� die Empfindlichkeit entspricht dem gemittelten Wert von Landschaftsbildqualität und <strong>der</strong><br />

visuellen Verletzlichkeit, wenn die Differenz zwischen diesen Werten > 1 beträgt.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 102<br />

Prüfstück DF 10/12


Hohe Gesamtempfindlichkeiten haben demnach z.B. Landschaftstypen, die bei einer geringen<br />

bis mittleren Ausstattung mit glie<strong>der</strong>nden und belebenden Elementen und einer geringen<br />

Reliefierung (= hohe Einsehbarkeit) durch ihre Eigenart und fehlende Vorbelastung eine hohe<br />

Landschaftsqualität aufweisen.<br />

Weiträumigere und gering reliefierte Acker- und Grünlandflächen haben zwar eine hohe Einsehbarkeit,<br />

weisen aber aufgrund <strong>der</strong> i.d.R. geringen Landschaftsqualität nur eine mittlere<br />

Empfindlichkeit gegenüber den linearen Trassierungselementen einer Bahntrasse auf.<br />

Wert und Empfindlichkeit <strong>der</strong> Landschaftsbildeinheiten gegenüber dem Vorhaben sind demzufolge<br />

von Ausprägung und Zusammenwirken <strong>der</strong> in Abbildung 3-4 dargestellten Parameter<br />

abhängig.<br />

Abbildung 3-4: Empfindlichkeit <strong>der</strong> Landschaft gegenüber visuellen Eingriffen (Quelle: ARGE LEGUAN, PLA-<br />

NUNGSGRUPPE UMWELT, TGP 2012)<br />

Auswirkungsprognose<br />

In <strong>der</strong> folgenden Tabelle werden die durch das Vorhaben zu erwartenden Auswirkungen mit<br />

entsprechenden Merkmalen sowie <strong>der</strong> Ermittlung und Beschreibung dieser Auswirkungen<br />

dargestellt. Die Erheblichkeit und Gewichtung <strong>der</strong> Auswirkungen auf die Umwelt wird über<br />

die Bedeutungsstufen <strong>der</strong> betroffenen Schutzgutfunktion abgebildet (vgl. Kapitel 3.3.7.1 Bestandserfassung<br />

und -bewertung).<br />

Tabelle 3.1-39: Ermittlung <strong>der</strong> Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft<br />

Art <strong>der</strong> Auswirkung Merkmale<br />

- Flächenverlust (bau- o<strong>der</strong> anlagebedingt)<br />

- Verlust <strong>der</strong> Eigenart <strong>der</strong> Landschaft<br />

(bau- o<strong>der</strong> anlagebedingt)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- Flächeninanspruchnahme in Gebieten<br />

mit beson<strong>der</strong>er o<strong>der</strong> allgemeiner<br />

Bedeutung <strong>der</strong> Landschaft<br />

- Eigenartverlust durch Abtrennung<br />

von Flächen und Verbleib von Restflächen<br />

mit grundlegend verän<strong>der</strong>tem<br />

Raumeindruck (Fragmentierung)<br />

in Landschaftsräumen mit hoher<br />

Vielfalt, Eigenart und Schönheit<br />

(naturnah, strukturreich, erlebniswirksam),<br />

frei von unmaßstäblichen,<br />

technisch-konstruktiven Elementen<br />

o<strong>der</strong> Lärm (ortsunübliche Lärmbe-<br />

Ermittlung <strong>der</strong><br />

Auswirkungen<br />

- Quantitative Ermittlung in ha<br />

- Verbal-argumentative Beschreibung<br />

- ggf. quantitative Ermittlung in ha<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 103<br />

Prüfstück DF 10/12


Art <strong>der</strong> Auswirkung Merkmale<br />

- Beeinträchtigungen durch optische<br />

Reize<br />

- Beeinträchtigungen durch Schallemissionen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

lastungen wie Verkehrs- o<strong>der</strong> Industrielärm)<br />

- Unterbrechung von Sichtbeziehungen<br />

durch die Trasse, Nebenanlagen<br />

etc.<br />

- Überformung von strukturarmen<br />

und leicht einsehbaren, offenen<br />

Landschaften (arm an optisch glie<strong>der</strong>nden<br />

und belebenden Landschaftsteilen)<br />

durch Lärmschutzwände,<br />

den Fahrweg, Nebenanlagen<br />

und Erdbauwerke sowie Bautätigkeit<br />

und Fahrbetrieb<br />

- Verlärmung von ruhigen Landschafträume<br />

von beson<strong>der</strong>er Bedeutung<br />

innerhalb <strong>der</strong> Zone 49<br />

dB(A) tags von<br />

- Landschaften mit hoher natürlicher<br />

Erholungseignung<br />

(hohe Vielfalt, Eigenart und<br />

Schönheit)<br />

- erholungsrelevanten Zonen<br />

im Naturpark (z.B. Wan<strong>der</strong>zone)<br />

- Landschaftsschutzgebieten<br />

Ermittlung <strong>der</strong><br />

Auswirkungen<br />

- Verbal-argumentative Beschreibung<br />

- Verbal-argumentative Beschreibung<br />

- ggf. quantitative Ermittlung in ha<br />

Die im Rahmen <strong>der</strong> Elektrifizierung zu errichtenden Obermasten werden als nicht erheblich<br />

nachteilig für das Schutzgut Landschaft angesehen und daher in <strong>der</strong> Auswirkungsprognose/<br />

im Variantenvergleich nicht betrachtet.<br />

3.1.3.8 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Bestandserfassung und -bewertung<br />

Zu den Zielen des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege gehört auch, historische Kulturlandschaften<br />

und Kulturlandschaftsteile von beson<strong>der</strong>s charakteristischer Bedeutung zu erhalten<br />

(§ 2 Abs. 1 Nr. 13 BNatSchG und § 1 Abs. 2 Nr. 17 LNatSchG). Hierzu zählen beispielsweise<br />

die Kulturdenkmale nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG SH).<br />

Darüber hinaus handelt es sich um wichtige Zeugnisse <strong>der</strong> verschiedenen landschaftskulturellen<br />

und wirtschaftlichen Tätigkeiten <strong>der</strong> Menschen in Schleswig-Holstein in den vergangenen<br />

Jahrhun<strong>der</strong>ten. Die entsprechenden Informationen werden dazu aus dem Landschaftsrahmenplan<br />

entnommen. Für den Kreis Ostholstein sind dabei strukturreiche Kulturlandschaftsausschnitte<br />

dargestellt. Allerdings sind historische Kulturlandschaften und ihre Elemente<br />

im Planungsraum II bisher nur in Ansätzen erfasst.<br />

Zur Erfassung <strong>der</strong> Kultur- und Sachgüter im Untersuchungsraum werden die Landschaftspläne<br />

und aktuellen Denkmallisten (vgl. LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE SCHLESWIG-<br />

HOLSTEIN, 2011) <strong>der</strong> anliegenden Gemeinden ausgewertet.<br />

Zusätzlich werden im Rahmen eines Son<strong>der</strong>gutachtens des Archäologischen Landesamtes<br />

Schleswig-Holsteins (ALSH, 2012/ Anlage 17) Archäologische Fundstellen erfasst und dargestellt.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 104<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.1-40: Erfassungskriterien und Daten- und Informationsgrundlagen für Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Erfassungskriterien Relevante Daten /<br />

Informationsgrundlagen<br />

- Kulturdenkmäler gemäß § 1 Abs. 2 und Abs. 3 DSchG SH - Angaben <strong>der</strong> Oberen Denkmalschutzbehörde<br />

Schleswig-Holstein<br />

- Topografische Karten·<br />

- Archäologische Kulturgüter - Son<strong>der</strong>gutachten des Archäologischen<br />

Landesamtes zu Archäologischen Fundstellen<br />

im Bereich <strong>der</strong> Planungstrasse<br />

<strong>Schienenhinterlandanbindung</strong><br />

<strong>Fehmarnbeltquerung</strong> (ALSH, 2012/ Anlage<br />

17)<br />

- Sonstige kultur- o<strong>der</strong> naturhistorische Elemente ohne ausgewiesenen<br />

Schutzstatus 2 :<br />

- Historische Kulturlandschaften und Landnutzungsformen i.S.<br />

BNatSchG/LNatSchG·<br />

- Sicht- und Wegebeziehungen·<br />

- Sonstige Anlagen, Einrichtungen o<strong>der</strong> Objekte<br />

- Vorbelastungen:·<br />

- bestehende visuelle Störungen durch Bauwerke und Nutzungen·<br />

- bestehende Zerschneidungen/Verinselungen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- Biotop- und Nutzungskartierung<br />

- Landschaftspläne <strong>der</strong> Gemeinden<br />

- Landschaftsrahmenplan (MUNL SH,<br />

2003)<br />

- Luftbil<strong>der</strong><br />

- eigene Begehungen<br />

- siehe oben<br />

Die Gesamtbewertung (Funktionaler Wert) wird unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Bedeutung und<br />

Empfindlichkeit verbal-argumentativ durchgeführt und einzelfallbezogen beschrieben und<br />

begründet. Generell ergibt sich nach dem Schleswig-Holsteinischen Denkmalschutzgesetz<br />

(DSchG SH) ein hoher funktionaler Wert für alle ausgewiesenen Denkmäler.<br />

Tabelle 3.1-41: Bewertungskriterien für Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Bewertungskriterien Funktionaler<br />

Wert<br />

- Kulturdenkmäler gemäß § 1 Abs. 2 und Abs. 3 DSchG SH:<br />

- Historische Kulturlandschaften und Landnutzungsformen i.S. BNatSchG /<br />

LNatSchG·<br />

- Archäologische Kulturgüter (Bewertung gem. Gutachten ALSH, 2012/ Anlage 17)<br />

beson<strong>der</strong>s<br />

2 Die Betrachtung von historischen Kulturlandschaften wird im Rahmen <strong>der</strong> folgenden Planungsschritte in einem<br />

größeren Maßstab vorgenommen, sodass die lokalen Elemente <strong>der</strong> historischen Kulturlandschaft entsprechend<br />

dargestellt werden können. Nach den Aussagen des Landschaftsrahmenplans sind historische Kulturlandschaften<br />

und ihre Elemente im Kreis Ostholstein (Planungsraum II) bisher nur in Ansätzen erfasst. Im Zusammenhang mit<br />

dem SG Landschaft werden die Knicklandschaften als Teil <strong>der</strong> historischen Kulturlandschaft dargestellt und entsprechend<br />

bewertet. An<strong>der</strong>e Bestandteile <strong>der</strong> historischen Kulturlandschaft werden auch im Hinblick auf den<br />

angewandten Maßstab in <strong>der</strong> vorliegenden UVS von 1:50.000 nicht dargestellt und bewertet.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 105<br />

Prüfstück DF 10/12


Bewertung im Rahmen des Fachbeitrages archäologische Kulturgüter<br />

(ALSH, 2012/ Anlage 17)<br />

Die archäologischen Fundplatzarten wurden jeweils nach ihrer Bedeutung eingestuft. Demzufolge<br />

kann den Fundplätzen eine geringe, hohe o<strong>der</strong> sehr hohe Bedeutung zugeordnet<br />

werden. Ein zweiter wichtiger Aspekt ist <strong>der</strong> Grad <strong>der</strong> Betroffenheit <strong>der</strong> einzelnen archäologischen<br />

Fundplätze durch die Baumaßnahmen. Hier kann zwischen „nicht betroffen― (Fundplatz/Denkmal<br />

liegt über 50 m von <strong>der</strong> geplanten Trassengrenze entfernt), „möglicherweise<br />

betroffen―(Fundplatz/Denkmal liegt weniger als 50 m von <strong>der</strong> geplanten Trassengrenze entfernt),<br />

„teilweise betroffen―(Fundplatz/Denkmal liegt teilweise im geplanten Trassenbereich)<br />

und „vollständig betroffen―(Fundplatz/Denkmal liegt vollständig im geplanten Trassenbereich)<br />

unterschieden werden. Aus den Gesichtspunkten „Bedeutung und Betroffenheit― ergeben<br />

sich die in Tabelle 3.1-42 schematisch dargestellten Bewertungsstufen jedes einzelnen archäologischen<br />

Fundplatzes in die Bewertungsstufen (BWS) 1 - 4. Hierbei bedeutet die BWS<br />

1 keinen und die BWS 4 einen sehr hohen Verlust archäologischer Kulturgüter.<br />

Hinzu kommen die Archäologischen Potentialflächen, also Flächen, in denen bislang archäologische<br />

Fundplätze mit einer mehr o<strong>der</strong> weniger großen Wahrscheinlichkeit vermutet werden.<br />

Diese werden in die BWS 3 eingestuft, wenn sie im geplanten Trassenbereich liegen.<br />

Abseits <strong>der</strong> Trassengrenze spielen diese Verdachtsflächen keine Rolle.<br />

Tabelle 3.1-42: Schema <strong>der</strong> Fundplatzbewertung nach Bedeutung und Betroffenheit aus ALSH 2012<br />

(Anlage 17)<br />

Nicht betroffen<br />

(Kat. 1)<br />

Möglicherweise<br />

betroffen<br />

(Kat. 2)<br />

Teilweise betroffen<br />

(Kat. 3)<br />

Vollständig betroffen<br />

(Kat. 4)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Geringe<br />

Bedeutung (Kat. 1)<br />

Hohe Bedeutung<br />

(Kat. 2)<br />

Sehr hohe<br />

Bedeutung (Kat. 3)<br />

Bewertung 1 Bewertung 1 Bewertung 2<br />

Bewertung 2 Bewertung 3 Bewertung 4<br />

Bewertung 2 Bewertung 4 Bewertung 4<br />

Bewertung 3 Bewertung 4 Bewertung 4<br />

Auswirkungsprognose<br />

In <strong>der</strong> folgenden Tabelle werden die durch das Vorhaben zu erwartenden Auswirkungen mit<br />

entsprechenden Merkmalen sowie <strong>der</strong> Ermittlung und Beschreibung dieser Auswirkungen<br />

dargestellt. Die Erheblichkeit und Gewichtung <strong>der</strong> Auswirkungen auf die Umwelt wird über<br />

die Bedeutungsstufen <strong>der</strong> betroffenen Schutzgutfunktion abgebildet (vgl. Kapitel 3.1.3.8 Bestandserfassung<br />

und -bewertung).<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 106<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.1-43: Ermittlung <strong>der</strong> Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sonstige Sachgüter<br />

Auswirkungen Merkmale<br />

- Flächen- und Funktionsverlust<br />

(bau- o<strong>der</strong> anlagebedingt)<br />

- Beeinträchtigungen durch Trennwirkung<br />

(anlagebedingt)<br />

- Beeinträchtigungen durch<br />

Benachbarung (anlagebedingt)<br />

- Flächeninanspruchnahme innerhalb<br />

von<br />

- Bodendenkmälern, archäologisch<br />

relevanten Bereichen<br />

- Kultur- und Baudenkmälern, Ensembles<br />

- historischen Kulturlandschaften<br />

- Trennung von historischen Funktions-<br />

und Wegebeziehungen<br />

- visuelle Beeinträchtigung von kulturhistorisch<br />

bedeutsamen Objekten<br />

und Ensembles durch technische<br />

Elemente (Trasse, Bahnstromleitungen<br />

etc.) innerhalb <strong>der</strong> Wirkzone<br />

von 200 m<br />

- visuelle Beeinträchtigung von kulturhistorisch<br />

bedeutsamen Objekten<br />

in beson<strong>der</strong>er Einzelstellung<br />

Ermittlung <strong>der</strong><br />

Auswirkungen<br />

- Quantitative Ermittlung in ha<br />

- Verbal-argumentative Beschreibung<br />

- Verbal-argumentative Beschreibung<br />

- ggf. quantitative Ermittlung in ha<br />

- Verbal-argumentative Beschreibung<br />

3.1.3.9 Wechselwirkungen<br />

Gemäß § 14 Abs. 3 LaPlaG sind die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens<br />

auf die verschiedenen Schutzgüter <strong>der</strong> Umwelt einschließlich <strong>der</strong> jeweiligen Wechselwirkungen<br />

zwischen diesen Schutzgütern zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.<br />

Tabelle 3.1-44: Schutzgutbezogene Zusammenstellung von Wechselwirkungen im Rahmen <strong>der</strong> UVS (in Anlehnung<br />

an FGSV, 1997)<br />

Schutzgut /<br />

Schutzgutfunktion<br />

- Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen<br />

Gesundheit<br />

- Wohn- und Wohnumfeldfunktion/<br />

Erholungs- und Freizeitfunktion<br />

- Pflanzen<br />

- Pflanzen und Biotope<br />

- Tiere und biologische Vielfalt<br />

- Faunistische Lebensraumfunktion<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Wechselwirkungen mit an<strong>der</strong>en Schutzgütern<br />

- Vorbelastung an<strong>der</strong>er Schutzgüter (Flächeninanspruchnahme,<br />

Verlärmung, optische Störungen)<br />

- Abhängigkeit vieler Erholungsfunktionen von <strong>der</strong> landschaftlichen<br />

Ausstattung (z.B. Oberflächengewässer als Badeseen)<br />

- Abhängigkeit <strong>der</strong> Vegetation von den abiotischen Standorteigenschaften<br />

(Bodenform, Geländeklima, Grundwasserflurabstand,<br />

Oberflächengewässer)<br />

- Anthropogene Vorbelastungen von Biotopen<br />

- Abhängigkeit <strong>der</strong> Tierwelt von <strong>der</strong> biotischen und abiotischen<br />

Lebensraumausstattung (Vegetation / Biotopstruktur, Biotopvernetzung,<br />

Lebensraumgröße, Boden, Geländeklima/Bestandsklima,<br />

Wasserhaushalt)<br />

- Spezifische Tierarten/Tierartengruppen als Indikator für die Lebensraumfunktion<br />

von Biotoptypen/-komplexen<br />

- Anthropogene Vorbelastungen von Tieren und Tierlebensräumen<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 107<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut /<br />

Schutzgutfunktion<br />

- Boden<br />

- Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf<br />

- natürliche Ertragsfunktion<br />

- Lebensraumfunktion<br />

- Filter- und Pufferfunktion<br />

- Grundwasser<br />

- Grundwasserdargebotsfunktion<br />

- Grundwasserschutzfunktion<br />

- Funktion im Landschaftswasserhaushalt<br />

- Oberflächengewässer<br />

- Lebensraumfunktion<br />

- Funktion im Landschaftswasserhaushalt<br />

- Klima<br />

- Regionalklima<br />

- Lokal-/Geländeklima<br />

- Bioklimatische<br />

Ausgleichsfunktion<br />

- Bioklimatische Belastung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Wechselwirkungen mit an<strong>der</strong>en Schutzgütern<br />

- Abhängigkeit <strong>der</strong> ökologischen Bodeneigenschaften von den geologischen,<br />

geomorphologischen, wasserhaushaltlichen,<br />

vegetationskundlichen und klimatischen Verhältnissen<br />

- Boden als Schadstoffsenke und Schadstofftransportmedium im<br />

Hinblick auf die Wirkpfade Boden-Pflanzen, Boden-Wasser, Boden-Menschen,<br />

(Boden-Tiere)<br />

- Boden als Standort für Biotope/Pflanzengesellschaften und als<br />

Lebensraum für Bodentiere<br />

- Boden in seiner Bedeutung für den Landschaftswasserhaushalt<br />

(Grundwasserneubildung, Retentionsfunktion, Grundwasserschutz,<br />

Grundwasserdynamik)<br />

- anthropogene Vorbelastungen des Bodens<br />

- Abhängigkeit <strong>der</strong> Grundwasserergiebigkeit von den hydrogeologischen<br />

Verhältnissen und <strong>der</strong> Grundwasserneubildung<br />

- Abhängigkeit <strong>der</strong> Grundwasserneubildung von klimatischen, boden-<br />

und vegetationskundlichen/nutzungsbezogenen Faktoren<br />

- Abhängigkeit <strong>der</strong> Grundwasserschutzfunktion von <strong>der</strong> Grundwasserneubildung<br />

und <strong>der</strong> Speicher- und Reglerfunktion des Bodens<br />

- Oberflächennahes Grundwasser als Standortfaktor für Biotope und<br />

Tierlebensgemeinschaften<br />

- Grundwasserdynamik und seine Bedeutung für den Wasserhaushalt<br />

von Oberflächengewässern<br />

- Oberflächennahes Grundwasser in seiner Bedeutung als Faktor<br />

<strong>der</strong> Bodenentwicklung<br />

- Grundwasser als Schadstofftransportmedium im Hinblick auf die<br />

Wirkpfade Grundwasser-Menschen, (Grundwasser-<br />

Oberflächengewässer, Grundwasser-Pflanzen)<br />

- anthropogene Vorbelastungen des Grundwassers<br />

- Abhängigkeit <strong>der</strong> Selbstreinigungskraft vom ökologischen Zustand<br />

des Gewässers (Besiedelung mit Tieren und Pflanzen)<br />

- Gewässer als Lebensraum für Tiere und Pflanzen<br />

- Abhängigkeit <strong>der</strong> Gewässerdynamik von <strong>der</strong> Grundwasserdynamik<br />

im Einzugsgebiet (in Abhängigkeit von Klima, Relief, Hydrogeologie,<br />

Boden, Vegetation / Nutzung)<br />

- Anthropogene Vorbelastungen von Oberflächengewässern<br />

- Geländeklima (Bestandsklima) als Standortfaktor für die Vegetation<br />

und die Tierwelt<br />

- Abhängigkeit <strong>der</strong> lufthygienischen Belastungssituation von geländeklimatischen<br />

Beson<strong>der</strong>heiten (lokale Windsysteme, Frischluftschneisen,<br />

Tal- und Kessellagen, städtebauliche Problemlagen)<br />

- Abhängigkeit des Geländeklimas und <strong>der</strong> klimatischen Ausgleichsfunktion<br />

(Kaltluftabfluss u.a.) von Relief, Vegetation/Nutzung und<br />

größeren Wasserflächen<br />

- Bedeutung von Waldflächen für den regionalen Klimaausgleich<br />

(Klimaschutzwäl<strong>der</strong>)<br />

- Anthropogene Vorbelastungen des Klimas<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 108<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut /<br />

Schutzgutfunktion<br />

- Luft<br />

- lufthygienische Ausgleichsfunktion<br />

- lufthygienische Belastung<br />

- Landschaft<br />

- Landschaftsbild<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Wechselwirkungen mit an<strong>der</strong>en Schutzgütern<br />

- Lufthygienische Situation für den Menschen<br />

- Bedeutung von Vegetationsflächen für die lufthygienische Ausgleichsfunktion<br />

(u.a. Immissionsschutzwäl<strong>der</strong>)<br />

- Anthropogene, lufthygienische Vorbelastungen<br />

- Abhängigkeit des Landschaftsbildes von den Landschaftsfaktoren<br />

Relief, Vegetation/Nutzung, Oberflächengewässer<br />

- Leit-, Orientierungsfunktion für Tiere<br />

- Anthropogene Vorbelastungen des Landschaftsbildes<br />

Die zwischen den einzelnen Schutzgütern bzw. Umweltbereichen des Naturhaushaltes bestehenden<br />

Wirkungszusammenhänge besitzen eine hohe landschaftsökologische Komplexität<br />

und sind in ihrer Gesamtheit kaum zu erfassen.<br />

Im Folgenden werden die Wechselwirkungen über ein zweistufiges Vorgehen berücksichtigt.<br />

Schutzgutbezogene Erfassung, Beschreibung und Beurteilung von ökosystemaren Wechselwirkungen<br />

zu an<strong>der</strong>en Schutzgütern und Schutzgutfunktionen<br />

Schutzgutübergreifende Ermittlung und Abgrenzung von Wechselwirkungskomplexen zur<br />

Beschreibung und Beurteilung von Ökosystemkomplexen bzw. Landschaftsräumen mit einem<br />

ausgeprägten Wirkungsgefüge, welche im Rahmen des schutzgutbezogenen Ansatzes<br />

nicht vollständig abzubilden ist.<br />

Zur Ableitung <strong>der</strong> allgemeinen UVP-relevanten Wechselwirkungen sowie <strong>der</strong> Einleitung in<br />

diesen komplexen Themenbereich dient die nachfolgende Abbildung.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 109<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Abbildung 3-5: Wechselbeziehungen zwischen den Schutzgütern des UVP-Gesetzes (PRO TERRA TEAM &<br />

MNU S-H , 1994)<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 110<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

3.2 Kurzbeschreibung des Untersuchungsraumes<br />

3.2.1 Lage im Raum und naturräumliche Gegebenheiten<br />

Das gesamte Planungsgebiet befindet sich in <strong>der</strong> naturräumlichen Haupteinheit „Schleswig-<br />

Holsteinisches Hügelland― mit den Teilräumen „Lübecker Becken―, „Pönitzer Seenplatte―,<br />

„Oldenburger Graben―, „Süd-Ost Oldenburg― und „Nord-Oldenburg―<br />

Abbildung 3-6).<br />

Moränen <strong>der</strong> Eisrandlagen umrahmen das flache und tief gelegene „Lübecker Becken― auf<br />

drei Seiten mit dem Travetal als subglaziale Abflussrinne im Osten. Die „Pönitzer Seenplatte―<br />

ist durch zahlreiche kleinere Seen geprägt, die während des allmählichen Eisrückgangs als<br />

Zungenbecken entstanden.<br />

Die Naturräume „Oldenburger Graben― und „Nord-Oldenburg― liegen im Gebiet <strong>der</strong> ostholsteinischen<br />

Jungmoränenlandschaft. Kennzeichnend sind hier die weichselzeitlichen Grundmoränen,<br />

die ein welliges Relief aufweisen. Beim „Oldenburger Graben― handelt es sich um<br />

eine breite, durch Schmelzwasser entstandene Rinne. Auf den hier abgelagerten sandigkiesigen<br />

Sedimenten haben sich teils Nie<strong>der</strong>moorbiotope entwickelt.<br />

Im Naturraum „Nord-Oldenburg― haben sich überwiegend Parabraunerden und Pseudogleye,<br />

in tieferen Lagen vergesellschaftet mit Gley-Pseudogleyen und Pseudogley-Braunerden<br />

entwickelt. Der küstenfernere Bereich <strong>der</strong> Naturräume „Süd-Ost Oldenburg― und „Pönitzer<br />

Seenplatte― ist durch stärkere Oberflächenformung <strong>der</strong> kuppigen und welligen Moränen geprägt.<br />

Hier dominieren Parabraunerden bis Pseudogleye, in den Nie<strong>der</strong>ungen, wie auch im<br />

„Oldenburger Graben― dagegen Gleye und Nie<strong>der</strong>moore. Durch Überbauung im Bereich <strong>der</strong><br />

Hansestadt Lübeck sind die Gley-Podsole und Braunerden des „Lübecker Beckens― überprägt<br />

o<strong>der</strong> vollständig verän<strong>der</strong>t.<br />

Als bedeutsame Fließgewässer queren die „Schwartau―, die „Lachsau―, die „Kremper Au―<br />

und <strong>der</strong> „Oldenburger Graben― die Trassenvarianten. Der südliche Bereich liegt im Mündungsbereich<br />

<strong>der</strong> Trave. Beson<strong>der</strong>s das Gebiet <strong>der</strong> „Pönitzer Seenplatte― ist von zahlreichen<br />

Seen geprägt. Der ehemals trockengelegte „Ruppersdorfer See― wurde im Rahmen von<br />

Flurneuordnungsverfahren wie<strong>der</strong>hergestellt. Charakteristisch für das Landschaftsbild ist das<br />

durch die Grundmoränen <strong>der</strong> letzten Eiszeit leicht wellige Relief mit Höhen zwischen 0 m und<br />

45 m. Der gesamte Landschaftsraum wird größtenteils ackerbaulich genutzt. Die<br />

anmoorigen, staunassen Nie<strong>der</strong>ungsbereiche des „Oldenburger Grabens―, die Nie<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> „Schwartau―, „Lachsau― und <strong>der</strong> „Kremper Au― werden vorwiegend als Grünland und zum<br />

Maisanbau genutzt. Der Untersuchungsraum verfügt über ein gut ausgebautes Straßenverkehrsnetz,<br />

wobei als wichtigste überregionale Straßenverbindungen die BAB A 1 (Hamburg-<br />

Lübeck-Oldenburg i.H.) und die B 207 (Fehmarn-Heiligenhafen-Oldenburg i.H.) zu nennen<br />

sind.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 111<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

70 Schleswig-Holsteinisches Hügelland<br />

702 Ostholsteinisches Hügelland<br />

70204 Bungsberggebiet<br />

70205 Oldenburger Graben<br />

70206 Südost-Oldenburg<br />

70207 Pönitzer Seenplatte<br />

70208 Holsteinische Schweiz<br />

70209 Seengebiet <strong>der</strong> Oberen Trave<br />

70210 Ahrensböker Endmoränengebiet<br />

70211 Lübecker Becken<br />

703 Nordoldenburg und Fehmarn<br />

70301 Nordoldenburg<br />

70302 Fehmarn<br />

75000 Westmecklenburgisches Seenhügelland<br />

Abbildung 3-6: Naturräumliche Regionen in Ostholstein (verän<strong>der</strong>t nach MLUR SH, 2003)<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 112<br />

Prüfstück DF 10/12


3.2.2 Nutzungen<br />

Nach STATISTIKAMT NORD (2011) wird die Bodenfläche des Planungsraumes II, indem sich<br />

<strong>der</strong> Untersuchungsraum befindet, für das Vorhaben <strong>der</strong> <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> für die<br />

Feste <strong>Fehmarnbeltquerung</strong> folgen<strong>der</strong>maßen genutzt:<br />

Tabelle 3.2-1: Nutzungsarten <strong>der</strong> Bodenfläche im Planungsraum II Lübeck/ Ostholstein (nach STATISTIKAMT<br />

NORD, 2011).*<br />

GebäudeundFreifläche <br />

Betriebsfläche <br />

Erholungsfläche <br />

Verkehrsfläche <br />

Landwirtschaftsfläche <br />

Waldfläche <br />

Wasserfläche <br />

Flächenan<strong>der</strong>erNutzung <br />

Bodenflächeinsgesamt <br />

SiedlungsundVerkehrsfläche<br />

ha<br />

13.441 640 2.690 7.152 107.710 17.196 9.233 2.619 160.681 23.714<br />

* Angaben Stand 31.12.2010<br />

In Ostholstein, das den überwiegenden Teil des Untersuchungsraumes für das Vorhaben<br />

ausmacht, liegt laut STATISTIKAMT NORD (2011) folgende Verteilung hinsichtlich <strong>der</strong> Bodennutzung<br />

vor:<br />

Tabelle 3.2-2: Nutzungsarten <strong>der</strong> Bodenfläche in Ostholstein (nach STATISTIKAMT NORD, 2011).*<br />

GebäudeundFreifläche <br />

Betriebsfläche <br />

Erholungsfläche <br />

Verkehrsfläche<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Landwirtschaftsfläche <br />

Waldfläche <br />

Wasserfläche <br />

Flächenan<strong>der</strong>erNutzung <br />

Bodenflächeinsgesamt <br />

SiedlungsundVerkehrsfläche<br />

ha<br />

8.950 452 1.579 5.129 100.714 14.102 6.146 2.188 139.260 15.881<br />

%<br />

6,4 0,3 1,1 3,7 72,3 10,1 4,4 1,6 100,0 11,4<br />

* Angaben Stand 31.12.2010<br />

Der Großteil <strong>der</strong> Flächen wird im Kreis Ostholstein demnach von landwirtschaftlich genutzter<br />

Fläche (72,3 %) eingenommen. Siedlungs- und Verkehrsflächen nehmen danach 11,4 %<br />

sowie Gebäude und Freiflächen einen Anteil von 6,4 % <strong>der</strong> Fläche Ostholsteins ein (siehe<br />

Tabelle 3.2-2).<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 113<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

3.2.3 Rechtliche und planerische Bindungen<br />

In die Prüfung sind als rechtliche und planerische Grundsätze die Inhalte folgen<strong>der</strong> Pläne<br />

einzubeziehen:<br />

� Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein, 2010,<br />

� Regionalplan für den Planungsraum II, 2004<br />

� Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II, 2003<br />

3.2.3.1 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (2010)<br />

Schwerpunktraum für Tourismus und Erholung<br />

Im Landesentwicklungsplan ist zwischen Heiligenhafen bis auf die Höhe von Landkirchen–<br />

Burg ein Schwerpunktraum für Tourismus und Erholung ausgewiesen, <strong>der</strong> sich auf den Küstenraum<br />

<strong>der</strong> Insel Fehmarn erstreckt. Das Inselinnere zwischen Burg im Süden und Presen<br />

im Norden ist als Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung ausgewiesen.<br />

Als weiterer Schwerpunktraum für Tourismus und Erholung ist <strong>der</strong> Küstenraum von Heiligenhafen<br />

bis Travemünde ausgewiesen. Daran angrenzend, zwischen Neukirchen und Neustadt<br />

i.H., ist im Landesinneren ein weiterer Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung zu<br />

finden. Darüber hinaus liegt auch die Umgebung von Lensahn innerhalb eines Entwicklungsraums<br />

für Tourismus und Erholung, <strong>der</strong> in seiner Ausdehnung bis Kiel und über Bad Segeberg<br />

hinaus reicht.<br />

In den Schwerpunkträumen soll dem Tourismus und <strong>der</strong> Erholung beson<strong>der</strong>es Gewicht beigemessen<br />

werden. Dies ist bei <strong>der</strong> Abwägung mit an<strong>der</strong>en raumbedeutsamen Planungen,<br />

Maßnahmen und Vorhaben zu berücksichtigen. Die Entwicklungsräume umfassen Räume,<br />

die sich aufgrund ihrer naturräumlichen und landschaftlichen Ausstattung und Potenziale<br />

sowie ihrer Infrastruktur beson<strong>der</strong>s für Tourismus und Erholung eignen.<br />

Verkehr<br />

Entlang <strong>der</strong> BAB A1 bzw. <strong>der</strong> B 207 über Lübeck und Puttgarden Richtung Kopenhagen und<br />

Malmö erstreckt sich eine Landesentwicklungsachse. Die feste <strong>Fehmarnbeltquerung</strong> einschließlich<br />

<strong>der</strong> notwendigen Hinterlandanbindungen soll als Teil des Schleswig-Holstein betreffenden<br />

transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) realisiert und damit <strong>der</strong> Status<br />

Schleswig-Holsteins als Verkehrsknotenpunkt gefestigt und ausgebaut werden. Es ist ebenfalls<br />

geplant, das Schienenverkehrsnetz für Personen und Güter und die verkehrliche Anbindung<br />

<strong>der</strong> verschiedenen Teilräume untereinan<strong>der</strong> zu verbessern.<br />

Als kürzeste direkte Verbindung zwischen Hamburg, Lübeck und Kopenhagen/Malmö soll<br />

die Vogelfluglinie vor allem auch für den Personenverkehr in ihrer Leistungsfähigkeit gestärkt<br />

werden. Dies ist u. a. durch die Erhöhung <strong>der</strong> Streckengeschwindigkeit im bestehenden Netz<br />

(Begradigung einzelner Abschnitte) zu erreichen. Der Bau <strong>der</strong> festen <strong>Fehmarnbeltquerung</strong><br />

wie auch die Elektrifizierung und <strong>der</strong> zweigleisige Ausbau <strong>der</strong> Bahnverbindung zwischen<br />

Lübeck und Puttgarden spielen dabei eine zentrale Rolle. In diesem Rahmen ist ebenfalls<br />

<strong>der</strong> vierstreifige Ausbau <strong>der</strong> B 207 zwischen Oldenburg i.H. und Puttgarden als vordringlich<br />

eingestuft.<br />

Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft<br />

Die Küstenbereiche <strong>der</strong> Insel Fehmarn sowie des Festlandes zwischen Fehmarnsund und<br />

Kellenhusen wie auch das Gebiet des Oldenburger Grabens werden als Vorbehaltsraum für<br />

Natur und Landschaft ausgewiesen. Vorbehaltsräume sollen als Grundsatz des Landesent-<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 114<br />

Prüfstück DF 10/12


wicklungsplans <strong>der</strong> Entwicklung und Erhaltung ökologisch bedeutsamer Lebensräume und<br />

zur Sicherung <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts dienen. Dazu sollen sie in ihrer<br />

typischen Landschaftsstruktur möglichst erhalten bleiben.<br />

3.2.3.2 Regionalplan für den Planungsraum II (2004)<br />

Regionale Infrastruktur<br />

Die feste <strong>Fehmarnbeltquerung</strong> einschließlich <strong>der</strong> <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> sind nach<br />

dem Vorschlag <strong>der</strong> EU-Kommission als prioritäres Vorhaben eingestuft. Der<br />

Schienenhinterlandausbau beinhaltet die Elektrifizierung und den zweigleisigen Ausbau <strong>der</strong><br />

Strecke Lübeck-Puttgarden. Der Ausbau <strong>der</strong> Bundesstraße B 207 ist im Bedarfsplan für die<br />

Bundesfernstraßen als vordringlich eingestuft und raumordnerisches Ziel des Regionalplans.<br />

Räumliche Glie<strong>der</strong>ung<br />

Die touristische Bedeutung <strong>der</strong> Ostseeküste Fehmarns und <strong>der</strong> Wagrischen Halbinsel dokumentiert<br />

<strong>der</strong> Regionalplan mit <strong>der</strong> Darstellung eines 2 – 5 km breiten Ordnungsraumes für<br />

Tourismus und Erholung in den Küstenbereichen. In diesen Ordnungsräumen für Tourismus<br />

und Erholung sollen Natur, Umwelt und Landschaft mit ihrer vielfältigen Land- und Forstwirtschaft<br />

als wichtige Grundlagen für Tourismus und Erholung beson<strong>der</strong>s geschützt, Qualität<br />

und Struktur des touristischen Angebotes verbessert und <strong>der</strong> Aufbau neuer touristischer Angebote<br />

geför<strong>der</strong>t werden. Die Halbinsel Wagrien und die Insel Fehmarn sind als ländliche<br />

Räume ausgewiesen: In ihnen sollen unter Berücksichtigung <strong>der</strong> regionalen Eigenart gleichwertige<br />

Lebens- und Wirtschaftsräume erhalten und weiter entwickelt werden. Dabei sind die<br />

Land- und Ernährungswirtschaft wie auch die Fischerei sowohl in ihrer wirtschaftlichen als<br />

auch sozialen Funktion als bedeutende Wirtschaftszweige zu erhalten und weiter zu entwickeln.<br />

Regionale Freiraumstruktur<br />

Als Vorranggebiete für den Naturschutz sind die Teile <strong>der</strong> Westküste Großenbrodes und die<br />

Ostseebucht bei Großenbro<strong>der</strong>fähre ausgewiesen. Darüber hinaus sind Teile <strong>der</strong> Küstenbereiche<br />

Fehmarns, Teile des Oldenburger Grabens, das Neustädter Binnenwasser samt Uferbereichen<br />

und Teile <strong>der</strong> Lachsau wie auch <strong>der</strong> Ruppersdorfer See bei Ratekau als Vorranggebiete<br />

für den Naturschutz definiert. In diesen Vorranggebieten ist dem Arten- und Biotopschutz<br />

Vorrang vor an<strong>der</strong>en Nutzungen einzuräumen. Alle Nutzungen sind in ihrer Art und<br />

Intensität den jeweiligen standörtlichen Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> Erhaltung und Entwicklung dieser<br />

Biotope anzupassen.<br />

Als Gebiete mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung für Natur und Landschaft (Vorbehaltsgebiete) werden<br />

folgende Gebiete ausgewiesen:<br />

� Gebiete mit beson<strong>der</strong>er Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems,<br />

� Gebiete (über 20 Hektar), die die Voraussetzungen gemäß § 17 LNatSchG als Naturschutzgebiet<br />

erfüllen, ohne weitestgehenden Anteil an gesetzlich geschützten Biotopen,<br />

� NATURA 2000-Gebiete (soweit nicht Vorranggebiet für den Naturschutz),<br />

� Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung nach Ramsar- Konvention, Baltic Sea<br />

Protected Area nach Helsinki-Abkommen,<br />

� Geotope.<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

In diesen sogenannten Vorbehaltsgebieten sollen Planungen und Maßnahmen nur durchgeführt<br />

werden, wenn sie den Naturhaushalt und das Landschaftsbild nicht nachhaltig belasten.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 115<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Als regionale Grünzüge, die als großräumige Freifläche mit Biotopfunktion wertvolle Lebensräume<br />

für Pflanzen und Tiere und prägende Landschaftsstrukturen sichern sollen, sind die<br />

Gebiete Großenbrodes östlich <strong>der</strong> Bahnlinie und nördlich <strong>der</strong> B 207 sowie <strong>der</strong> Bereich <strong>der</strong><br />

Großenbro<strong>der</strong> Aue ausgewiesen. Auf <strong>der</strong> Insel Fehmarn sind wie<strong>der</strong>um große Teile <strong>der</strong> Küstenbereiche<br />

als regionale Grünzüge ausgewiesen. Die Freiflächen zwischen Neustadt i.H.<br />

und <strong>der</strong> A 1 und südlich des Ortsgebiets sind ebenfalls als regionale Grünzüge ausgewiesen.<br />

Neben einem kleinen Gebiet zwischen Haffkrug und Scharbeutz sind große Teile <strong>der</strong> Frei-<br />

und Waldflächen zwischen Timmendorfer Strand und Bad Schwartau/Lübeck als regionale<br />

Grünzüge ausgewiesen (vgl. Kap.4, Abbildungen 4-2 bis 4-4).<br />

Zusätzlich finden sich einige Eignungsgebiete für die Windenergienutzung im Untersuchungsraum.<br />

Dazu gehören vier Gebiete auf Fehmarn, ein größeres mit kleinem Teilstück<br />

nordwestlich von Neukirchen, eines nordöstlich von Rellin, ein größeres nordöstlich und ein<br />

kleines östlich von Lensahn, eines zwischen Beschendorf und <strong>der</strong> A 1 sowie eines östlich<br />

<strong>der</strong> A 1 bei Schlamin (vgl. Kap. 4, Abbildungen 4-8 bis 4-10). Desweiteren wird die Teilfortschreibung<br />

<strong>der</strong> Regionalpläne zur Erweiterung <strong>der</strong> Eignungsgebiete zur Windenergienutzung<br />

<strong>der</strong>zeit im zweiten Entwurf debattiert, sodass noch weitere Gebiete zur Windenergienutzung<br />

im Untersuchungsraum hinzu kommen können. Nördlich von Pansdorf liegen zwei Gebiete<br />

mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung für den Abbau von oberflächennahen Rohstoffen.<br />

Regionale Siedlungsstruktur<br />

Innerhalb des Zentralörtlichen System befinden sich die folgenden Zentralen Orte und Stadtrandkerne<br />

direkt im Untersuchungsraum bzw. in dessen Einflussbereich:<br />

Oberzentrum: Lübeck<br />

Unterzentrum mit Teilfunktionen<br />

eines Mittelzentrums: Neustadt i.H., Oldenburg i.H.<br />

Unterzentrum: Timmendorfer Strand/ Scharbeutz<br />

Ländlicher Zentralort: Lensahn<br />

Stadtrandkern I. Ordnung: Bad Schwartau<br />

Stadtrandkern II. Ordnung: Ratekau<br />

Die zentralen Orte stellen Schwerpunkte <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung, in denen eine <strong>der</strong> zukünftigen<br />

Entwicklung angepasste Ausweisung von Wohnungs-, Gemeinbedarfs- und gewerblichen<br />

Bauflächen stattfinden soll, dar.<br />

Die folgende Tabelle zeigt die Erholungs- und Kurorte des Untersuchungsraums.<br />

Tabelle 3.2-3: Anerkannte Kur- und Erholungsorte im Untersuchungsraum<br />

Erholungsorte Bannesdorf auf Fehmarn, Heringsdorf, Landkirchen auf Fehmarn, Lensahn, Neukirchen,<br />

Oldenburg i.H., Ratekau, Westfehmarn, Süsel<br />

Seebä<strong>der</strong> Haffkrug, Heringsdorf, Neustadt i.H., Scharbeutz, Sierksdorf<br />

Seeheilbä<strong>der</strong> Burg/Fehmarn, Großenbrode, Timmendorfer Strand<br />

Heilbä<strong>der</strong> Bad Schwartau<br />

3.2.3.3 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II (2003)<br />

Die Inhalte <strong>der</strong> Landschaftsrahmenplanung entfalten für sich keine rechtlich bindende Wirkung.<br />

Dies erfolgt erst im Rahmen <strong>der</strong> Integration <strong>der</strong> Inhalte in die Regionalplanung.<br />

Für die Bewertung im Rahmen <strong>der</strong> UVS bildet <strong>der</strong> Landschaftsrahmenplan eine wichtige<br />

naturschutzfachliche Grundlage. So werden auf dieser Ebene die Ergebnisse <strong>der</strong> landeswei-<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 116<br />

Prüfstück DF 10/12


ten Schutzgebiets- und Biotopverbundplanung in die Gesamtplanung eingebracht. Weitere<br />

wesentliche Inhalte, die bei <strong>der</strong> schutzgutbezogenen Bewertung herangezogen wurden, sind:<br />

� Gebiete mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung<br />

� Strukturreiche Kulturlandschaftsteile<br />

3.2.4 Bauleit- und Landschaftsplanung<br />

Zur Bestandserfassung und -bewertung wurden die bestehenden Flächennutzungspläne<br />

bzw. rechtskräftigen Bebauungspläne <strong>der</strong> Gemeinden im Untersuchungsraum ausgewertet.<br />

Mit Ausnahme <strong>der</strong> Gemeinden Altenkrempe, Manhagen, Kabelhorst und Göhl lagen für alle<br />

Gemeinden Landschaftpläne vor, die schutzgutbezogen entsprechend ebenfalls ausgewertet<br />

wurden.<br />

In <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle (vgl. Tabelle 3.2-4) sind die Gemeinden/Städte mit Landschaftsplänen<br />

und dem jeweiligen Stand aufgeführt.<br />

Tabelle 3.2-4: Gemeinden mit Landschaftsplänen im Untersuchungsraum<br />

Gemeinde/Stadt Stand vom<br />

Bad Schwartau (Stadt) 1992<br />

Damlos (Gemeinde) November 2001<br />

Gremersdorf (Gemeinde) Mai 1997<br />

Großenbrode Juli 1996<br />

Heringsdorf April 2000<br />

Lensahn Juni 2000<br />

Lübeck Februar 2007<br />

Neukirchen März 2002<br />

Neustadt i. H. Februar 2001<br />

Oldenburg i. H. Juli 2002<br />

Ratekau September 2004<br />

Scharbeutz (Gemeinde) August 1981<br />

Schashagen August 1999<br />

Sierksdorf September 2005<br />

Timmendorf März 2007<br />

3.2.5 Schutzgebiete und –objekte<br />

NATURA 2000 - Schutzgebiete<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Das europäische ökologische Netz „NATURA 2000― umfasst die Gebiete von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung nach Art. 4 <strong>der</strong> FFH-Richtlinie und die europäischen Vogelschutzgebiete<br />

nach Art. 4 <strong>der</strong> EU-Vogelschutzrichtlinie. Die im Untersuchungsraum vorhandenen NATURA-<br />

2000 Gebiete sind in <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle aufgeführt.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 117<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.2-5: NATURA 2000-Gebiete im Untersuchungsraum.<br />

Art des<br />

Schutzgebietes <br />

Gebietsnummer <br />

Gebietsbezeichnung<br />

FFH 1631-304 Seegalendorfer<br />

Gehölz<br />

FFH 1631-392<br />

FFH 1631-393<br />

FFH 1632-392<br />

FFH 1830-301<br />

Meeresgebiet<br />

<strong>der</strong> östlichen<br />

Kieler Bucht<br />

KüstenlandschaftNordseite<br />

<strong>der</strong><br />

Wagrischen<br />

Halbinsel<br />

Küstenlandschaft<br />

vor<br />

Großenbrode<br />

und vorgelagerteMeeresbereiche<br />

NSG NeustädterBinnenwasser<br />

FFH 1830-302 Lachsau<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Übergreifende Erhaltungsziele<br />

Erhaltung des ökologisch wertvollsten, von Wasserläufen und<br />

feuchten Senken durchzogenen Laubmischwaldes im Naturraum<br />

Nordoldenburg mit altem, höhlenreichen Baumbestand und gut<br />

ausgebildeter, artenreicher Strauch- und Krautschicht.<br />

Erhaltung des bedeutendsten Teiles des größten zusammenhängenden<br />

Flachwassergebietes <strong>der</strong> westlichen Ostsee um Fehmarn<br />

mit Vorkommen des Schweinswales und unter Einschluss des<br />

größten Ostseeriffs Schleswig-Holsteins mit ursprünglichen, artenreichen<br />

strömungsexponierten Steinriffen, die sich bis in die<br />

AWZ erstrecken in seiner störungsfreien, natürlichen, dynamischen<br />

Entwicklung. Ebenfalls zu erhalten sind die extremen Umlagerungen<br />

und überwiegend freiliegenden Sande des Flügger<br />

Sandes mit vielgestaltigen Benthal u.a. als Rastgebiet von<br />

Meeresenten.<br />

Erhaltung <strong>der</strong> abwechslungsreichen Küstenlandschaft <strong>der</strong> Ostsee<br />

mit artenreicher Steilküste bei Johannistal, <strong>der</strong> Strandseenie<strong>der</strong>ungen<br />

mit typischen Abfolgen von Lebensraumtypen <strong>der</strong> Eichholznie<strong>der</strong>ung<br />

sowie <strong>der</strong> für Schleswig-Holstein einzigartige<br />

Strandwallfächer des Graswar<strong>der</strong>s.<br />

Erhaltung eines vergleichsweise vollständigen, durch die exponierte<br />

Lage dynamischen, ostseetypischen Küstenökosystems<br />

mit marinen Flachwasserbereichen, Miesmuschelbänken und<br />

Riffen, Spülsäumen, Strandwällen und Strandseen, Steilküsten<br />

mit vorgelagerten Blockfel<strong>der</strong>n bzw. Sandstränden mit Dünenabschnitten<br />

sowie den zentralen Restflächen eines landesweit einzigartigen,<br />

allerdings z. Zt. Eingedeichten und entwässerten Küstenüberflutungsmoores.<br />

Zur beson<strong>der</strong>en Ausprägung des Strandsees<br />

bei Großenbro<strong>der</strong> Fähre gehören kleinräumig verzahnte<br />

submerse Makrophytenbestände unterschiedlicher Seegras-,<br />

Algen- und Saldenarten, außerdem Brackwasserröhrichte, Salzwiesen,<br />

Spülsaum-, Strandwall- und Dünenvegetation auf relativ<br />

kleinem Raum. Hervorzuheben sind ferner beson<strong>der</strong>s ursprüngliche<br />

und artenreiche, strömungsexponierte Steinriffe im Bereich<br />

des Fehmarnsundes.<br />

Erhaltung eines großräumig naturnahen Ostsee-<br />

Brackwasserlagunen-Gebietes mit offener Meeresverbindung,<br />

Windwatten, Brackröhrichten, unterschiedlich salinar beeinflussten,<br />

beweideten und gemähten Grünlandflächen, Waldpartien,<br />

naturnahen Brack- und Süßgewässern und unbeeinträchtigtem<br />

landseitigen Süßwasserzufluss. Neben den beson<strong>der</strong>en Pflanzengesellschaften<br />

<strong>der</strong> Salzwiesen beherbergt das Gebiet eine<br />

artenreiche Brutvogelwelt, die sich vor allem aus Wasser-,<br />

Strand- und Wiesenvögeln zusammensetzt. Außerhalb <strong>der</strong> Brutzeit<br />

ist das Binnenwasser und die zugehörigen Umgebungsbereiche<br />

Nahrungs- und Rastplatz für Wasservögel nationaler Bedeutung<br />

im Sinne <strong>der</strong> Ramsar-Konvention.<br />

Erhaltung eines repräsentativen Bachschluchtsystems des<br />

Bungsberges mit begleitenden und vor allem im Nordteil großflächig<br />

ausgebildeten charakteristischen Standorten reicher ostholsteinischer<br />

Waldmeister-Buchenwäl<strong>der</strong>, mit oft räumlich mosaikartig<br />

verzahnten Übergängen über feuchte Eichen-<br />

Hainbuchenwäl<strong>der</strong> hin zu quelligen Waldsümpfen in Senken und<br />

bachbegleitenden Erlen-Eschen-, Bruch-, Au- und Quellwäl<strong>der</strong>n.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 118<br />

Prüfstück DF 10/12


Art des<br />

Schutzgebietes <br />

Gebietsnummer <br />

Gebietsbezeichnung<br />

FFH 1830-302 Lachsau<br />

FFH 1831-321 Kremper Au<br />

FFH 1930-302<br />

FFH 1930-330<br />

FFH 2030-304<br />

FFH 2030-328<br />

FFH 2030-351<br />

FFH 2030-392<br />

SPA 1530-491<br />

Wäl<strong>der</strong> im<br />

Pönitzer<br />

Seengebiet<br />

Strandnie<strong>der</strong>ungensüdlich<br />

Neustadt<br />

HobbersdorferGehege<br />

und Brammersöhlen<br />

Schwartautal<br />

und Curauer<br />

Moor<br />

Waldhusener<br />

Moore und<br />

Moorsee<br />

Traveförde<br />

und angrenzende<br />

Flächen<br />

Östliche Kieler<br />

Bucht<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Übergreifende Erhaltungsziele<br />

Erhalten werden soll auch das sich durchgängig von den Hochlagen<br />

des Bungsberges bis zur Ostsee erstreckende z.T. sehr<br />

naturnahe Bachsystem mit insbeson<strong>der</strong>e in den bewaldeten<br />

Teilen sehr hoher Habitat- und Strukturvielfalt wie z.B. vielen und<br />

großen Geschieben, Auskolkungen, Sand- und Kiesbänken und<br />

Uferabbrüchen sowie eines gebietsumfassenden naturraumtypischen<br />

Wasserhaushalts und -chemismus.<br />

Erhaltung <strong>der</strong> Kremper Au und ihrer wichtigsten Zuflüsse einschließlich<br />

ihrer charakteristischen Gewässer- und Ufervegetation<br />

von den Quellgebieten im Löhrsdorfer Holz bis zur schon brackwassergeprägten<br />

Mündung in das Neustädter Binnenwasser, mit<br />

durchgehend naturnahem Gewässerverlauf, naturnahen Gewässerstrukturen<br />

und weitgehend natürlicher Dynamik. Ziel ist weiterhin<br />

die Erhaltung naturnaher Ufer- und Hangwäl<strong>der</strong> in und am<br />

Rand <strong>der</strong> Talräume. Die Erhaltung eines gebietsumfassenden<br />

naturraumtypischen Wasserhaushalts und –chemismus ist erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Erhaltung <strong>der</strong> im bewegten Relief <strong>der</strong> ostholsteinischen<br />

Jungmoränenlandschaft auf altem Waldstandort angegebenen<br />

Waldtypen mit naturraumtypischen Komplexen aus bodensauren<br />

und basenreichen Buchenwaldgesellschaften mit dominieren<strong>der</strong><br />

Rotbuche und Eiche sowie relief- o<strong>der</strong> standortbedingten Stauden-Eschen-<br />

o<strong>der</strong> Erlenbruchwäl<strong>der</strong>n.<br />

Erhaltung einer kleinen, kaum erschlossenen, bei Ostseehochwasser<br />

überfluteten Küstennie<strong>der</strong>ung mit Lagunenkomplex aus<br />

Strandseen, Brackröhrichten, Salzwiesen und anschließenden<br />

Nass- und Feuchtgrünlän<strong>der</strong>eien sowie vorgelagertem Strandwallsystem,<br />

des sich nach Süden anschließenden Steilküstenbereichs<br />

mit angeschlossener kleiner Nie<strong>der</strong>ung und des vorgelagerten<br />

Flachwasserbereichs <strong>der</strong> Ostsee.<br />

Erhaltung eines klassisch ausgebildeten Buchenwaldes auf <strong>der</strong><br />

mehr o<strong>der</strong> weniger bewegten Moräne im Osten des Naturraums<br />

"Ahrensböker Endmoränengebiet" auf historischem Waldstandort<br />

mit dominierenden Rotbuchen, in Teilbereichen auch größeren<br />

Beständen <strong>der</strong> Eiche. Beson<strong>der</strong>e Bedeutung hat das Gebiet<br />

durch die Verbundsituation mit dem benachbarten Schwartautal.<br />

Erhaltung – auch als Wan<strong>der</strong>strecke für den Fischotter – <strong>der</strong><br />

durch ein mäandrierendes Gewässer und tlw. tief eingeschnittene<br />

Bachschluchten mit beweideten und bewaldeten Hängen auf<br />

sandigem Substrat geprägten Talnie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Schwartau einschließlich<br />

<strong>der</strong> Curau mit dem Curauer Moor.<br />

Erhaltung eines dystrophen, basenreichen Moorgewässers mit<br />

artenreicher Unterwasservegetation und charakteristischen Verlandungsbereichen<br />

in typischer Gesamtausprägung mit Moorwäl<strong>der</strong>n<br />

und Pfeifengraswiesen.<br />

Erhalt des einzigen und vielbuchtigen Ästuars <strong>der</strong> schleswigholsteinischen<br />

Ostsee mit komplexen, artenreichen Wasser-<br />

Lebensgemeinschaften in den unterschiedlichen Salzgehaltszonen<br />

und <strong>der</strong> größten Lagune in Schleswig-Holstein in seiner<br />

typischen Ausprägung und als Lebens- und Wan<strong>der</strong>raum für den<br />

Fischotter und Neunaugenarten.<br />

Erhaltung <strong>der</strong> Küstengewässer mit außerordentlich hoher Bedeutung<br />

im internationalen Vogelzuggeschehen als möglichst störungsfreies<br />

Rast- und Überwinterungsgebiet für zahlreiche Entenarten,<br />

als günstiger Nahrungslebensraum für Brut- und Rastvögel<br />

sowie als Brutlebensraum für Küsten-, Wiesen- und<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 119<br />

Prüfstück DF 10/12


Art des<br />

Schutzgebietes <br />

Gebietsnummer<br />

SPA 1530-491<br />

SPA 1633-491<br />

Gebietsbezeichnung<br />

Östliche Kieler<br />

Bucht<br />

Ostsee östlich<br />

Wagrien<br />

SPA 1731-401 Oldenburger<br />

Graben<br />

SPA 1830-301<br />

NSG NeustädterBinnenwasser<br />

SPA 2031-401 Traveförde<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Übergreifende Erhaltungsziele<br />

Röhrichtvögel. Zusammen mit den übrigen Ostseegebieten hat es<br />

existentielle Bedeutung als Überwinterungsgebiet für (Meeres-)<br />

Enten.<br />

Erhaltung <strong>der</strong> Küstengewässer mit außerordentlich hoher Bedeutung<br />

im internationalen Vogelzuggeschehen als Rast- und Überwinterungsgebiet<br />

für Reiher-, Berg- und Ei<strong>der</strong>-, Eis- und Tauchenten.<br />

Zusammen mit den übrigen Ostseegebieten hat es existentielle<br />

Bedeutung als Überwinterungsgebiet für die Entenpopulation<br />

<strong>der</strong> Ostsee. Beson<strong>der</strong>s in den Flachwasserbereichen einschließlich<br />

des Großenbro<strong>der</strong> Binnenhafens rasten und überwintern<br />

zehntausende Meeres- und Tauchenten und weitere Wasservögel.<br />

Im Bereich des Lenster Strandes geht es um den Erhalt<br />

eines <strong>der</strong> bedeutendsten Zwergseeschwalben-Vorkommen in<br />

Schleswig-Holstein.<br />

Erhaltung des Nie<strong>der</strong>ungslebensraumes des östlichen Oldenburger<br />

Grabens mit seinen mannigfaltigen Röhricht-, Wasser-,<br />

Hochstauden-, Weidengebüsch- und Grünlandflächen als ein<br />

bedeutendes Brutgebiet gefährdeter Feuchtgebietsvogelarten in<br />

Schleswig-Holstein, als weitgehend ungestörter Rastlebensraum<br />

insbeson<strong>der</strong>e für den Goldregenpfeifer und den Kiebitz sowie als<br />

Nahrungsraum z.B. für den Weißstorch. Der Oldenburger Graben<br />

liegt auf <strong>der</strong> sogenannten Vogelfluglinie und stellt ein wichtiges<br />

Zwischenrastgebiet dar. Zum Schutz <strong>der</strong> Zugvögel und <strong>der</strong> im<br />

Gebiet vorkommenden Großvögel sollte das Gebiet, insbeson<strong>der</strong>e<br />

im Umfeld <strong>der</strong> Bruthabitate von vertikalen Fremdstrukturen z.B.<br />

Stromleitungen und Windkraftanlagen freigehalten werden.<br />

Erhaltung eines großräumig naturnahen Ostsee-<br />

Brackwasserlagunen-Gebietes mit offener Meeresverbindung,<br />

Windwatten, Brackröhrichten, unterschiedlich salinar beeinflussten,<br />

beweideten und gemähten Grünlandflächen, Waldpartien,<br />

naturnahen Brack- und Süßgewässern und unbeeinträchtigtem<br />

landseitigen Süßwasserzufluss.Neben den beson<strong>der</strong>en Pflanzengesellschaften<br />

<strong>der</strong> Salzwiesen beherbergt das Gebiet eine<br />

artenreiche Brutvogelwelt, die sich vor allem aus Wasser-,<br />

Strand- und Wiesenvögeln zusammensetzt. Außerhalb <strong>der</strong> Brutzeit<br />

sind das Binnenwasser und die zugehörigen Umgebungsbereiche<br />

Nahrungs- und Rastplatz für Wasservögel nationaler Bedeutung<br />

im Sinne <strong>der</strong> Ramsar-Konvention.<br />

Das Vogelschutzgebiet "Traveförde" wird unterteilt in einen westlichen<br />

gehölzdominierten und einen östlichen gewässerdominierten<br />

Teil. Im Teilgebiet "Traveförde und angrenzende Flächen mit<br />

NSG Dummersdorfer Ufer" sind die Erhaltung des einzigen und<br />

vielbuchtigen Ästuars <strong>der</strong> schleswig-holsteinischen Ostsee und<br />

<strong>der</strong> größten Lagune in Schleswig-Holstein in ihrer typischen Ausprägung<br />

als rast- und Überwinterungsgebiet insbeson<strong>der</strong>e für<br />

Singschwan, Reiherente, Bergente sowie Zwerg- und Gänsesäger<br />

zu gewährleisten. Das NSG Dummersdorfer Ufer beherbergt<br />

eines <strong>der</strong> bedeutendsten Brutgebiete <strong>der</strong> Sperbergrasmücke in<br />

Schleswig-Holstein. Im Teilgebiet "Lauerholz" ist die Erhaltung<br />

des jahrtausendealten Waldgebietes in seiner artenreichen, naturnahen<br />

typischen Zusammensetzung als Lebensraum zur Erhaltung<br />

stabiler Brutbestände von Waldarten, wie z.B. dem Mittelspecht,<br />

anzustreben.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 120<br />

Prüfstück DF 10/12


Naturschutzgebiete<br />

Gemäß § 23 BNatSchG i.V.m. § 13 LNatSchG sind folgende Gebiete im Untersuchungsraum<br />

als Naturschutzgebiete ausgewiesen bzw. geplant:<br />

Tabelle 3.2-6: Bestehende und geplante Naturschutzgebiete des Untersuchungsraumes.<br />

Art des<br />

Schutzgebietes<br />

NSG<br />

geplantes<br />

NSG<br />

Gebietsnummer <br />

Gebietsbezeichnung<br />

112 Schellbruch<br />

119<br />

Neustädter Binnenwasser<br />

175 Oldenburger Bruch<br />

180 Ruppersdorfer See<br />

205<br />

Sielbektal,<br />

Kreuzkamper Seenlandschaft<br />

und angrenzende<br />

Wäl<strong>der</strong><br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzzweck<br />

Erhalt einer durch Brackwasserlagunen, Süßgewässer,<br />

Wiesen und Brüche mit einer zahl- und artenreichen<br />

Tier- und Pflanzenwelt geprägten Landschaft.<br />

Erhaltung einer <strong>der</strong> bemerkenswertesten Salz- und<br />

Brackwasserlebensräume an <strong>der</strong> Ostseeküste mit größeren<br />

Beständen <strong>der</strong> Pflanzengesellschaft „Salzwiese‖,<br />

Teilen eines mit <strong>der</strong> Ostsee verbundenen Binnensees,<br />

regelmäßig überflutete Grünlän<strong>der</strong>eien, Brackwasserröhrichte<br />

und Waldflächen.<br />

Schutz und Erhalt von Feuchtwiesen und -weiden, Still-<br />

und Fließgewässer und die sie glie<strong>der</strong>nden und begleitenden<br />

Laubgehölze, des Nie<strong>der</strong>ungsgebietes mit seinen<br />

Überschwemmungsbereichen als Rückzugsraum für<br />

Brutvögel sowie rastende und nahrungssuchende Vögel<br />

während des Vogelzuges und im Winter, <strong>der</strong> das Gebiet<br />

prägenden Kopfbäume und des charakteristischen<br />

Landschaftsbildes einer im wesentlichen siedlungsfreien<br />

Nie<strong>der</strong>moorlandschaft mit hohem Erlebniswert.<br />

Schutz und Erhalt des Gewässerökosystems eines<br />

Flachgewässers mit seinen charakteristischen Uferzonierungen<br />

und Verlandungszonen einschließlich <strong>der</strong><br />

Pflanzen- und Tierwelt, <strong>der</strong> Brutbestände <strong>der</strong> typischen,<br />

teilweise im Bestand bedrohten Wasser-, Röhricht- und<br />

Wiesenvögel, des bedeutsamen Nahrungs- und Rastgebiet<br />

für Wasservögel, extensiv genutzter Grünlandbereiche<br />

sowie <strong>der</strong> Eigenentwicklung überlassenen Flächen.<br />

Schutz und Erhalt sowie Entwicklung einer strukturreichen<br />

und geomorphologisch abwechslungsreichen<br />

Landschaft mit einem Mosaik aus naturnahen Waldgebieten,<br />

extensiv genutztem Dauergrünland in Übergängen<br />

zu Magergrünland und zu artenreichem Feucht- und<br />

Nassgrünland, artenreichen Säumen und linienhaften<br />

Gehölzstrukturen auf den Hanglagen, feuchten Staudenfluren,<br />

Nie<strong>der</strong>mooren, kleinen Brüchen und Kleingewässern<br />

in den Nie<strong>der</strong>ungen, extensiv beweidete und sich<br />

natürlich entwickelnde ehemalige Kiesabbauflächen mit<br />

größeren Wasserflächen als Lebensraum einer charakteristischen,<br />

teilweisen gefährdeten und seltenen Pflanzen-<br />

und Tierwelt. Viele <strong>der</strong> Arten und Lebensräume<br />

sind von europaweiter Bedeutung.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 121<br />

Prüfstück DF 10/12


Landschaftsschutzgebiete<br />

Landschaftsschutzgebiete sind gem. § 26 BNatSchG i.V.m. § 15 LNatSchG geschützt.<br />

Die im Untersuchungsraum vorhandenen Landschaftsschutzgebiete sind <strong>der</strong> folgenden Tabelle<br />

zu entnehmen:<br />

Tabelle 3.2-7: Landschaftsschutzgebiete im Untersuchungsraum.<br />

Gebietsbezeichnung Lage<br />

Lauerholz Bereich Israelsdorf<br />

Seegalendorfer Gehölz südlich Seegalendorf<br />

Hügel mit Bäumen und Gebüsch Bereich Oldenburg<br />

Hügel mit Eichen<br />

Travemün<strong>der</strong> Winkel Bereich Kücknitz<br />

Hügel mit 3 Eichen<br />

südlich des Oldenburger Grabens,<br />

westlich des Damloser Waldes<br />

südlich des Oldenburger Grabens,<br />

westlich des Damloser Waldes<br />

Hügel mit Bäumen und Gebüsch südlich Oldenburg i.H.<br />

Grellberg nördlich Pansdorf<br />

Schwartauwiesen Bereich Bad Schwartau<br />

Kücknitzer Mühlenbach und Söhlengraben Bereich Kücknitz<br />

Kirchengelände in Neukirchen Neukirchen<br />

Fackenburger Landgraben und Tremser Teich südlich Bad Schwartau<br />

Schwartauer Waldungen Bereich Bad Schwartau<br />

Hemmelsdorfer See und Umgebung Bereich Hemmelsdorf<br />

Alleen und Baumreihen<br />

Clever Au-Tal und Rocksholz Bad Schwartau<br />

südöstlich Süsel, westlich Neustadt<br />

i.H., nördlich Altenkrempe,<br />

südlich Lensahn und Bereich<br />

Lensahn, südlich Oldenburg i.H.,<br />

südlich Göhl<br />

Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen Bereich um Scharbeutz<br />

2 Alleen im Bereich <strong>der</strong> Gemarkung Testorf und Meischenstorf<br />

Nordküste von Großenbrode, Küsten von Johannistal und Heiligenhafen<br />

einschließlich Salzwiesen, Dahmer Moor<br />

Naturdenkmäler<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

nördlich Bürau, östlich<br />

Meeschendorf sowie nördlich<br />

Neukirchen<br />

nördlich Großenbrode<br />

Die Naturdenkmäler unterliegen dem Schutz des § 28 BNatSchG i.V.m. § 17 LNatSchG<br />

(2010). Es handelt sich dabei überwiegend um alte Einzelbäume, Baumgruppen o<strong>der</strong> auch<br />

Baumreihen sowie Alleen. Sie liegen für den Kreis Ostholstein bezogen für jede Stadt und<br />

Gemeinde vor (KREIS OSTHOLSTEIN, 2007) und sind vertieft in den zukünftigen Planungsstufen<br />

zu betrachten.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 122<br />

Prüfstück DF 10/12


Geschützte Landschaftsbestandteile<br />

Schützenswerte Landschaftsbestandteile von überörtlicher Bedeutung sollen laut Landschaftsrahmenplan<br />

(LRP) (MUNL SH, 2003) als Naturdenkmale bzw. als geschützte Landschaftsbestandteile<br />

ausgewiesen werden. So können nach § 29 BNatSchG i.V.m.<br />

§ 18 LNatSchG (2010) Landschaftsbestandteile, <strong>der</strong>en beson<strong>der</strong>er Schutz u.a. zur Schaffung,<br />

Erhaltung o<strong>der</strong> Entwicklung von Biotopverbundstrukturen erfor<strong>der</strong>lich ist, zu geschützten<br />

Landschaftsbestandteilen erklärt werden. Die Baumschutzsatzungen <strong>der</strong> Städte und<br />

Gemeinden nach § 18 Abs. 3 LNatSchG (2010) sind zu beachten.<br />

Laut LRP gehören zu den geschützten Landschaftsbestandteilen die „Salzwiesen Am Holm―<br />

südlich von Neustadt i.H. und die Bäume in Neustadt i.H., die jedoch von keinen Varianten<br />

berührt werden.<br />

Feuchtgebiete internationaler Bedeutung nach dem Ramsar-Übereinkommen<br />

Für die in <strong>der</strong> „Liste international bedeuten<strong>der</strong> Feuchtgebiete‖, die sog. „Ramsar-Gebiete―,<br />

besteht die Verpflichtung diese Feuchtgebiete zu erhalten und vor allem als Lebensräume für<br />

Wat- und Wasservögel langfristig zu schützen und zu entwickeln. Im Untersuchungsraum ist<br />

kein Ramsar-Gebiet mit internationaler Bedeutung ausgewiesen. Das FFH-Gebiet „NSG<br />

Neustädter Binnenwasser― und die zugehörigen Umgebungsbereiche sind außerhalb <strong>der</strong><br />

Brutzeit allerdings als Nahrungs- und Rastplatz für Wasservögel von nationaler Bedeutung<br />

im Sinne <strong>der</strong> Ramsar-Konvention.<br />

Folgende Ramsar-Gebietsvorschläge, die in Teilen innerhalb des Untersuchungsraumes<br />

liegen, erfüllen die Kriterien, um in die „Liste international bedeuten<strong>der</strong> Feuchtgebiete‖ nach<br />

<strong>der</strong> Ramsar-Konvention aufgenommen zu werden:<br />

Tabelle 3.2-8: Ramsar-Gebietsvorschläge im Untersuchungsraum<br />

Ramsar-Gebietsvorschlag Lage im Untersuchungsraum<br />

Teilbereiche <strong>der</strong> Ostseeküste einschließlich Sände<br />

bei Wallnau/ Fehmarn<br />

- Dieses Ramsargebiet grenzt nordwestlich <strong>der</strong> B207<br />

bei Großenbrode an den Untersuchungsraum heran<br />

bzw. ragt im Bereich <strong>der</strong> Lagune in den Untersuchungsraum<br />

hinein.<br />

Traveförde einschließlich Dassower See - Dieses Ramsargebiet befindet sich nur mit einem<br />

Bruchteil seiner Fläche innerhalb des Untersuchungsraumes<br />

südlich von Lübeck/Dänischburg.<br />

Alle Ramsar-Gebietsvorschläge sind gemäß LRP (MUNL SH, 2003) auch als Gebiete für das<br />

Netz NATURA 2000 gemeldet und werden durch diese im Bestand abgedeckt (siehe Kap.<br />

3.3.1).<br />

Geotope<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Laut Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein (MUNF SH, 1999) sind schutzwürdige<br />

Geotope unter dem Gesichtspunkt des Ressourcenschutzes und als Dokumente <strong>der</strong> geologischen<br />

Entstehung Schleswig-Holsteins zu sichern. Sie zeichnen sich durch ihre beson<strong>der</strong>e<br />

erdgeschichtliche Bedeutung, Seltenheit, Eigenart, Form o<strong>der</strong> Schönheit aus. Böden gehören<br />

ebenfalls zu den Geotopen, wenn in ihrem Aufbau die Natur- und Kulturgeschichte des<br />

jeweiligen Standortes archiviert ist. Im Untersuchungsraum sind als Gebiete mit beson<strong>der</strong>er<br />

Bedeutung für die Erhaltung <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit von Böden und Gesteinen (Geotope) die<br />

Schwartau mit ihren Mäan<strong>der</strong>n, die Moränenzüge Rüh-Berg und Hohelied bei Ratekau, östlich<br />

von Taschensee und Pönitzer See, zwischen Pohnsdorf und Pariner Berg, zwischen<br />

Damlos und Lensahn sowie am Rande des Bungsberggebietes, die Kliffs Scharbeutz -<br />

Timmendorf und Sierksdorf - Wintershagen, die Strandwallebene Haffkrug - Scharbeutz, die<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 123<br />

Prüfstück DF 10/12


Bachschluchten <strong>der</strong> Lachsau und das Gletscherbecken des Oldenburger Grabens ausgewiesen.<br />

Als schutzwürdige Bodenformen sind aufgrund ihrer Seltenheit und ihrer Archivfunktion die<br />

auf <strong>der</strong> Halbinsel Großenbrode vorkommenden ‚Fehmaraner Schwarzerden’ (Tschernosem-<br />

Parabraunerden bzw. Tschernosem-Pseudogleye) ausgewiesen.<br />

Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG)<br />

Die Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung, BiotopV SH<br />

2009) zusammen mit § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG definiert generell folgende gesetzlich<br />

geschützten Biotope und regelt in bestimmten Fällen zulässige Schutz-, Pflege und<br />

Bewirtschaftungsmaßnahmen bei Festlegung von Mindestgrößen.<br />

Im Untersuchungsraum kommen folgende gesetzlich geschützte Biotope vor:<br />

� Natürliche und naturnahe Bereiche fließen<strong>der</strong> und stehen<strong>der</strong> Binnengewässer und<br />

Kleingewässern einschließlich ihrer Ufer und <strong>der</strong> dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen<br />

o<strong>der</strong> naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen o<strong>der</strong> naturnahen Verlandungsbereiche,<br />

Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,<br />

� artenreiche Steilhänge und Bachschluchten,<br />

� Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen,<br />

� Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände,<br />

Zwergstrauch-, Ginster- und Wachol<strong>der</strong>heiden, Borstgraswiesen, Trockenrasen,<br />

Schmermetallrasen, Wäl<strong>der</strong> und Gebüsche trockenwarmer Standorte,<br />

� Bruch-, Sumpf-, Schlucht und Auwäl<strong>der</strong>,<br />

� Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Salzwiesen und Wattflächen<br />

im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände,<br />

Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe sowie artenreiche Kies-, Grobsand-, und<br />

Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich,<br />

� Staudenfluren stehen<strong>der</strong> Binnengewässer und <strong>der</strong> Waldrän<strong>der</strong>,<br />

� Alleen,<br />

� Knicks.<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Schleswig-Holstein- Planungsraum II<br />

Auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> regionalen Ebene <strong>der</strong> Schutzgebiets- und Biotopverbundplanung für den<br />

Kreis Ostholstein (LANU SH, 2003a) sind die Bereiche ausgewiesen, die aus überörtlicher<br />

Sicht große Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz aufweisen (Gebiete von regionaler,<br />

landes-, bundesweiter und internationaler Bedeutung). Mit <strong>der</strong>en Darstellung sollen künftige<br />

Konflikte zwischen dem Naturschutz und konkurrierenden Raumansprüchen bereits im Vorfeld<br />

von Planungen erkannt und vermieden o<strong>der</strong> in ihrer Auswirkung minimiert werden. Bestehende<br />

Beeinträchtigungen sollen langfristig abgebaut werden. Durch Übernahme des<br />

Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems in die Pläne <strong>der</strong> Raumordnung und Landschaftsplanung<br />

soll dem Naturschutz innerhalb <strong>der</strong> „Eignungsgebiete zur Erhaltung und Entwicklung<br />

großflächiger natürlicher, naturnaher und halbnatürlicher Lebensräume― Vorrang vor an<strong>der</strong>en<br />

Raumansprüchen im Umfang von mindestens 15 % <strong>der</strong> Landesfläche eingeräumt werden.<br />

Es wird dabei differenziert in Schwerpunktgebiete des Biotopverbundsystems, in Gebiete mit<br />

überregionaler Bedeutung (Hauptverbundachsen) und regionaler Bedeutung (Nebenver-<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 124<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

bundachsen). Die Schwerpunktbereiche und Verbundachsen umfassen einen weitgehend<br />

repräsentativen Ausschnitt <strong>der</strong> für den Arten- und Biotopschutz beson<strong>der</strong>s bedeutsamen<br />

Lebensraum- und Standorttypen des Kreisgebietes als Grundvoraussetzung zur Erhaltung<br />

und Entwicklung möglichst aller naturraumtypischen, schutzbedürftigen Biotoptypen und ihrer<br />

Lebensgemeinschaften.<br />

Innerhalb des Untersuchungsraumes erstrecken sich mehrere Schwerpunktbereiche sowie<br />

Haupt- und Nebenverbundachsen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems Schleswig-Holstein<br />

(vgl. LANU SH, 2003a), die als Schwerpunktbereiche und Verbundachsen im<br />

Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II (MUNL SH, 2003) dargelegt sind und im<br />

entsprechenden Regionalplan (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2004)<br />

als Gebiete mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung für Natur und Landschaft (Vorbehaltsgebiete) gekennzeichnet<br />

sind und einige Bereiche als Vorranggebiete für den Naturschutz ausgewiesen<br />

sind. Einige Bereiche sind im Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein (MINISTERIUM FÜR<br />

UMWELT, NATUR UND FORSTEN DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN, 1999) als Schwerpunkt-<br />

und Achsenräume auf landesweiter Ebene ausgewiesen und entsprechend im Landesentwicklungsplan<br />

(INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2010) als Vorbehaltsräume<br />

für Natur und Landschaft übernommen.<br />

So gehört <strong>der</strong> Schwerpunktbereich Küstengebiet Großenbrode auf landesweiter Ebene zum<br />

Achsenraum <strong>der</strong> Küstenlandschaften <strong>der</strong> Ostsee. Als Teil von zwei Schwerpunktbereichen<br />

(Oldenburger Graben zwischen Oldenburg und Grube sowie Weißenhäuser Strand,<br />

Wesseker See und Oldenburger Graben westlich Oldenburg) ist <strong>der</strong> Oldenburger Graben<br />

ebenfalls landesweit als Achsenraum einzustufen. In den genannten Schwerpunktbereichen<br />

liegen offenlandgeprägte Feuchtlebensräume und Stillgewässer, die Flächen für den Biotopverbund<br />

mit län<strong>der</strong>übergreifen<strong>der</strong> Bedeutung darstellen (FUCHS ET AL. 2010). Der Schwerpunktbereich<br />

Großenbrode gehört demnach zur Küstenlandschaft <strong>der</strong> Ostsee mit Bedeutung<br />

für den grenzübergreifenden Verbund. Beim Oldenburger Graben handelt es sich um eine<br />

Biotopverbundachse von Feuchtlebensräumen mit län<strong>der</strong>übergreifen<strong>der</strong> Bedeutung. Der<br />

Schwerpunktbereich des Neustädter Binnenwassers setzt sich mit <strong>der</strong> Kremper Au als<br />

Hauptverbundachse nach Norden fort. Nach FUCHS ET AL. (2010) ist dieser Bereich ebenfalls<br />

als Biotopverbundachse <strong>der</strong> Feuchtlebensräume mit län<strong>der</strong>übergreifen<strong>der</strong> Bedeutung einzuschätzen.<br />

Weitere Schwerpunktbereiche sind im Bereich des Süseler Sees, des Schwartautals zwischen<br />

Hobbersdorf und Bad Schwartau (landesweit Achsenraum), des Ruppersdorfer (Ratekauer)<br />

Sees, des Sielbektals, des Nordteils des Hemmelsdorfer Sees sowie des Schellbruchs<br />

(Teerhofinsel, Schwartauwiesen) zu finden. Die Schwartau und die Trave sind innerhalb<br />

des Untersuchungsraumes nach FUCHS ET AL. (2010) als Biotopverbundachsen <strong>der</strong><br />

Feuchtlebensräume mit län<strong>der</strong>übergreifen<strong>der</strong> Bedeutung einzuschätzen.<br />

Als sonstige Schwerpunktbereiche wurden das Großenbro<strong>der</strong> Moor, das Kabelhorster Moor,<br />

Salzwiesen und Randflächen südlich von Neustadt, <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moorkomplex bei Haffkrug,<br />

das Schürsdorfer Moor und die Kiesgrube bei Ratekau ausgewiesen.<br />

Neben den Schwerpunktbereichen des Biotopverbunds liegen mehrere Haupt- und Nebenverbundachsen<br />

innerhalb des Untersuchungsraumes (vgl. Anlage 4.2, Pläne 4.2.1 bis 4.2.5).<br />

Wasserschutzgebiete/ Wasserschongebiete<br />

Im Untersuchungsraum sind keine Wasserschutzgebiete nach § 51 WHG und § 4 LWG und<br />

keine Überschwemmungsgebiete nach § 76 WHG und § 57 LWG ausgewiesen.<br />

Es befinden sich aber folgende Wasserschongebiete im Untersuchungsraum:<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 125<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.2-9: Wasserschongebiete im Untersuchungsraum<br />

Name Gebietsstatus<br />

Lübeck Nord geringe Schutzpriorität<br />

Süsel geringe Schutzpriorität<br />

Karkbrook geringe Schutzpriorität<br />

Lensahn mittlere Schutzpriorität<br />

Oldenburg-Süd mittlere Schutzpriorität<br />

Oldenburg-Nord mittlere Schutzpriorität<br />

Klötzin geringe Schutzpriorität<br />

Nach allgemeinem hydrologischen Kenntnisstand gehören Wasserschongebiete zum abgeschätzten<br />

Grundwassereinzugsgebiet öffentlicher Wasserwerke (MUNF SH, 1998).<br />

3.3 Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> Umwelt und ihrer Bestandteile (Schutzgüter)<br />

3.3.1 Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit<br />

Das methodische Vorgehen zur Bestandserfassung und –bewertung ist dem Kap. 3.1.3.1 zu<br />

entnehmen. Die Darstellung des Bestandes erfolgt in Anlage 4.1 in den Plänen 4.1.1 bis<br />

4.1.3.<br />

3.3.1.1 Bestandsbeschreibung und -bewertung<br />

Wohn- und Wohnumfeldfunktion<br />

Die Grundlage zur Beurteilung <strong>der</strong> Siedlungsstruktur bilden Wohnbebauungen aller Art sowie<br />

öffentliche Grünflächen.<br />

In den Plänen 4.1.1 bis 4.1.3 (Anlage 4.1) werden die vorhandenen und geplanten Siedlungsflächen<br />

aus <strong>der</strong> verbindlichen (Bebauungspläne) und <strong>der</strong> vorbereitenden Bauleitplanung<br />

(Flächennutzungspläne) <strong>der</strong> einzelnen Gemeinden dargestellt und bewertet. Außerdem<br />

werden Son<strong>der</strong>bauflächen, Mischnutzungen und Gemeinbedarfsflächen mit entsprechen<strong>der</strong><br />

Zweckbestimmung dargestellt.<br />

In den folgenden Textabschnitten werden die einzelnen Abschnitte hinsichtlich <strong>der</strong> Wohn-<br />

und Wohnumfeldfunktionen beschrieben.<br />

Abschnitt 1 Bad Schwartau bis südlich Neustadt<br />

Abschnitt 1 ist im südlichen Bereich durch die Städte Lübeck und Bad Schwartau sowie die<br />

Gemeinde Ratekau geprägt. Die Siedlungsbereiche werden insbeson<strong>der</strong>e durch allgemeine<br />

und reine Wohngebiete gebildet. Ratekau ist wegen seiner guten Verkehrsanbindung nach<br />

Lübeck und Hamburg ein begehrter Wohnstandort. Bad Schwartau und Ratekau haben einen<br />

hohen Auspendlerüberschuss 3 , <strong>der</strong> typisch für Wohnvororte ist. Die Wohngebiete haben<br />

eine sehr hohe Bedeutung in Bezug auf das Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen<br />

Gesundheit. Im Zentrum <strong>der</strong> Stadt Bad Schwartau befinden sich zusammenhängende Bereiche<br />

von Mischgebieten, in denen Wohnen und gewerbliche Nutzungen zusammen untergebracht<br />

sind. Diese Flächen sind als hoch zu bewerten.<br />

3 Auspendlerüberschuss - Eine Region verlassen mehr Personen zum Arbeiten als hineinkommen<br />

(Quelle: Wikipedia Zugriff am 05.07.2012)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 126<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

In Tabelle 3.3-1 sind die Gemeinden im Untersuchungsraum des Abschnitts 1 mit <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Flächengröße, Einwohnerzahl und <strong>der</strong> Bevölkerungsdichte dargestellt.<br />

Daraus geht hervor, dass Bad Schwartau die höchste Bevölkerungsdichte im gesamten<br />

Untersuchungsraum noch vor <strong>der</strong> Hansestadt Lübeck aufweist.<br />

Tabelle 3.3-1: Übersicht <strong>der</strong> Gemeinden und Städte in Abschnitt 1<br />

Stadt/Gemeinde Fläche in km² Einwohner<br />

Bev.-Dichte in<br />

E/km²<br />

Lübeck 214,21 212.305 991<br />

Bad Schwartau 18,39 19.719 1.072<br />

Ratekau 59,6 15.532 261<br />

Timmendorfer Strand 20,13 8.984 446<br />

Scharbeutz 52,54 11.709 223<br />

Sierksdorf 19,5 1.628 83<br />

Die Schulstandorte in Ratekau befinden sich inmitten von Wohngebieten, während sich in<br />

Lübeck-Dänischburg die Grundschule Luisenhof unmittelbar südlich <strong>der</strong> vorhandenen Bahntrasse<br />

befindet. In Bad Schwartau befindet sich das Leibnitz Gymnasium im Abstand von ca.<br />

100 m zur vorhandenen Bahntrasse, wird aber durch ein Wohngebiet vom direkten Wirkungsbereich<br />

abgeschirmt.<br />

Der östliche Bereich des Untersuchungsraumes ist in <strong>der</strong> Bedeutung für das Schutzgut Menschen,<br />

einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit beson<strong>der</strong>s hervorzuheben. Direkt an <strong>der</strong> Ostseeküste<br />

<strong>der</strong> Lübecker Bucht liegen die Gemeinden Timmendorfer Strand, Sierksdorf und<br />

Scharbeutz mit <strong>der</strong> Dorfschaft Haffkrug, die teilweise ineinan<strong>der</strong> übergehen. Die Gemeinden<br />

Timmendorfer Strand und Scharbeutz bilden in erster Linie einen touristisch geprägten Verflechtungsbereich.<br />

Zusammen mit den Ortslagen Haffkrug und Sierksdorf sind diese Bereiche<br />

in erster Linie durch reine und allgemeine Wohngebiete sowie sensible Son<strong>der</strong>gebiete<br />

wie z.B. Kur o<strong>der</strong> Erholung geprägt und demnach von sehr hoher Bedeutung für das Schutzgut<br />

Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit. Die Bedeutung dieser Siedlungsflächen<br />

für die touristische Nutzung geht auch von dem jeweiligen Status als Kur- o<strong>der</strong> Erholungsort<br />

aus.<br />

Timmendorfer Strand hat den Status Seeheilbad 4 , Scharbeutz, Sierksdorf und Haffkrug haben<br />

den Status Seebad 5 .<br />

Abschnitt 2 südlich Neustadt bis nördlich Altenkrempe<br />

In Abschnitt 2 ist die Stadt Neustadt in Holstein die größte Siedlung im Untersuchungsraum.<br />

Im Stadtbereich sind insbeson<strong>der</strong>e die Bereiche entlang <strong>der</strong> bestehenden Bahntrasse durch<br />

Gewerbe- und Mischgebiete geprägt. Im Hafenbereich ist <strong>der</strong> Sportboothafen als Son<strong>der</strong>gebiet<br />

ausgewiesen. Nördlich davon befindet sich eine größere zusammenhängende Fläche<br />

die als Son<strong>der</strong>gebiet Bund festgesetzt ist. Es handelt sich hierbei um das Einsatzausbil-<br />

4 Seeheilbad - Lage an <strong>der</strong> Meeresküste o<strong>der</strong> in <strong>der</strong>en unmittelbarer Nähe (Ortsmitte darf nicht mehr<br />

als 2 km vom Strand entfernt sein); wissenschaftlich anerkannte und durch Erfahrung bewährte klimatische<br />

Eigenschaften und eine entsprechende Luftqualität; Einrichtungen zur Abgabe und Anwendung<br />

<strong>der</strong> Kurmittel, insbeson<strong>der</strong>e ein Kurmittelhaus; gepflegter und bewachter Badestrand; Strandpromenaden,<br />

vom Verkehr ungestörte Parkanlagen sowie Strand- o<strong>der</strong> Landschaftswege, Möglichkeiten für<br />

Spiel und Sport (KurortVO)<br />

5 Seebad - Ortschaften, <strong>der</strong>en medizinische Einrichtungen durch Durchführung von Kurmaßnahmen<br />

vorhanden sind (keine Heilbä<strong>der</strong>); Erfor<strong>der</strong>nis <strong>der</strong> Nutzung des Seeklimas für den Kurbetrieb; Lage an<br />

<strong>der</strong> Meeresküste o<strong>der</strong> in <strong>der</strong>en unmittelbarer Nähe (Ortsmitte darf nicht mehr als 2 km vom Strand<br />

entfernt sein); Bioklimatisch begünstigte Lage; Ausreichende Luftqualität (KurortVO)<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 127<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

dungszentrum Schadensabwehr Marine (EAZS) sowie einen Standort <strong>der</strong> Bundespolizei See<br />

mit einer mittleren Bedeutung für das Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit<br />

(Son<strong>der</strong>gebiete Landesverteidigung gem. Methodiktabelle Tabelle 3.1-10).<br />

Weiter nördlich befindet sich das AMEOS-Klinikum Neustadt. Daneben befindet sich ein allgemeines<br />

Wohngebiet. Klinikum und Wohngebiet weisen dabei eine sehr hohe Bedeutung in<br />

Bezug auf das Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit auf. Das Wohngebiet<br />

ist durch ein Mischgebiet vom Son<strong>der</strong>gebiet Bund getrennt.<br />

Als weiteres größeres zusammenhängendes Siedlungsgebiet ist die Gemeinde Altenkrempe<br />

hervorzuheben. In <strong>der</strong> Gemeinde Altenkrempe leben 1.147 Einwohner auf einer Gesamtfläche<br />

von 36,64 km² (vgl. Tabelle 3.3-2).<br />

Tabelle 3.3-2: Übersicht <strong>der</strong> Gemeinden und Städte in Abschnitt 2<br />

Stadt/Gemeinde Fläche in km² Einwohner<br />

Bev.-Dichte in<br />

E/km²<br />

Neustadt in Holstein 19,74 16.336 828<br />

Altenkrempe 36,64 1.147 31<br />

Abschnitt 3 nördlich Altenkrempe bis Damlos<br />

Abschnitt 3 ist von den kleineren, im Untersuchungsraum locker verteilten Siedlungsbereichen<br />

<strong>der</strong> Ortschaften Beschendorf, Manhagen sowie Groß Schlamin und Klein Schlamin<br />

geprägt. Im Norden des Untersuchungsraumes befindet sich mit Lensahn die größte Ortschaft<br />

in Abschnitt 3. Der Ort wird dabei in erster Linie von allgemeinen und reinen Wohngebieten<br />

mit sehr hoher Bedeutung in Bezug auf das Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong><br />

menschlichen Gesundheit geprägt. Im Zentrum von Lensahn befindet sich ein Mischgebiet<br />

mit hoher Bedeutung. Entlang <strong>der</strong> vorhandenen Bahntrasse bzw. zwischen Bahntrasse und<br />

BAB 1 erstrecken sich mehrere Gewerbegebietsflächen mit geringer Bedeutung im Hinblick<br />

auf das Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit.<br />

Tabelle 3.3-3: Übersicht <strong>der</strong> Gemeinden und Städte in Abschnitt 3<br />

Stadt/Gemeinde Fläche in km² Einwohner<br />

Bev.-Dichte in<br />

E/km²<br />

Beschendorf 8,54 537 63<br />

Lensahn 27,7 4.856 175<br />

Abschnitt 4 Damlos bis Fehmarnsund<br />

Die Stadt Oldenburg i.H. hat die meisten Einwohner und die größte Fläche im Untersuchungsraum<br />

von Abschnitt 4. Südlich <strong>der</strong> Stadt befindet sich ein ausgedehntes Gewerbegebiet<br />

im Bereich <strong>der</strong> BAB 1 und <strong>der</strong> vorhandenen Bahntrasse. Im Süden und Norden <strong>der</strong><br />

Stadt erstrecken sich große zusammenhängende allgemeine Wohngebiete mit sehr hoher<br />

Bedeutung für das Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit. Im Zentrum<br />

<strong>der</strong> Stadt befindet sich ein ausgedehntes Mischgebiet, welches sich von Süden nach Norden<br />

erstreckt. Das Gelände <strong>der</strong> Sana-Klinik Oldenburg befindet sich am westlichen Rand des<br />

Mischgebietes. Nördlich <strong>der</strong> Klinikflächen befindet sich die Wagrienschule. Klinik und Schule<br />

haben in Bezug auf das Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit eine<br />

sehr hohe Bedeutung. Die Ortslagen <strong>der</strong> Gemeinden Göhl, Heringsdorf und Neukirchen i.H.<br />

werden durch Mischgebiete (hohe Bedeutung) und Wohngebiete (sehr hohe Bedeutung)<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 128<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

geprägt. In Göhl befindet sich die Göhler Grundschule in unmittelbarer Nähe <strong>der</strong> vorhandenen<br />

Bahntrasse. In Heringsdorf liegt <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>garten „Zwergenburg― in unmittelbarer Nachbarschaft<br />

zur vorhandenen Bahntrasse.<br />

Die Ortschaft Großenbrode erstreckt sich südlich <strong>der</strong> vorhandenen Bahntrasse bis zum Ufer<br />

<strong>der</strong> Ostsee. Der Ort ist im Süden vor allem durch Ferienunterkünfte gekennzeichnet. Zum<br />

Einen befindet sich ein großer Campingplatz (mittlere Bedeutung) nur wenige Meter vom<br />

Südstrand entfernt, zum An<strong>der</strong>en reihen sich zahlreiche Flächen mit Ferienwohnungen am<br />

Strand (hohe Bedeutung). Der Ortskern von Großenbrode wird durch ein zusammenhängendes<br />

Mischgebiet (hohe Bedeutung) charakterisiert, um das sich östlich und südlich allgemeine<br />

Wohngebiete (sehr hohe Bedeutung) anordnen.<br />

Zwischen <strong>der</strong> vorhandenen Bahntrasse und dem Binnenhafen von Großenbrode liegt neben<br />

<strong>der</strong> Marina (Son<strong>der</strong>gebiet „Hafen― - geringe Bedeutung) und dem Pomosinwerk (Gewerbegebiet<br />

- geringe Bedeutung) ein allgemeines Wohngebiet.<br />

Tabelle 3.3-4: Übersicht <strong>der</strong> Gemeinden und Städte in Abschnitt 4<br />

Stadt/Gemeinde Fläche in km² Einwohner<br />

Bev.-Dichte in<br />

E/km²<br />

Oldenburg in Holstein 39,68 9.672 244<br />

Großenbrode 20,98 2.097 100<br />

Damlos 9,35 694 74<br />

Neukirchen in Holstein 28,5 1.166 41<br />

Heringsdorf 29,42 1.050 36<br />

Göhl 21,2 1.153 54<br />

Erholung und Freizeitnutzung<br />

Erholung und Freizeitgestaltung tragen entscheidend zum Wohlbefinden <strong>der</strong> Menschen bei.<br />

Zur Ausübung von Freizeitaktivitäten ist das Vorhandensein öffentlich nutzbarer Freiräume<br />

notwendig. Insbeson<strong>der</strong>e für die Naherholung spielen diese offenen Flächen eine wichtige<br />

Rolle, wobei hier die für Freizeitaktivitäten nutzbare Ausstattung dieser Flächen maßgeblich<br />

ist. Neben <strong>der</strong> landschaftlichen Eignung müssen die potenziellen Erholungsräume zusätzlich<br />

auch eine geeignete Infrastruktur aufweisen, d.h. sie müssen <strong>der</strong> Allgemeinheit zugänglich<br />

und möglichst gut und schnell zu erreichen sein.<br />

Nachfolgend werden Bereiche mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung für die Erholung bzw. Freizeitnutzung<br />

in Bezug auf das Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit im<br />

Untersuchungsraum abschnittsweise dargestellt.<br />

Abschnitt 1 Bad Schwartau bis südlich Neustadt<br />

Der Anteil an Gebieten mit beson<strong>der</strong>er überörtlicher Erholungseignung gem. Landschaftsrahmenplan<br />

([LRP] MUNL SH, 2003) ist in Abschnitt 1 aufgrund <strong>der</strong> natürlichen Gegebenheiten<br />

und <strong>der</strong> Lage zu Siedlungsschwerpunkten sehr hoch. Hervorzuheben sind dabei die topographischen<br />

Gegebenheiten sowie die Erholungseinrichtungen und – bereiche nördlich<br />

von Bad Schwartau einschließlich dem Schwartautal.<br />

Die Ostseeküste selbst weist je nach Ausprägung hinsichtlich <strong>der</strong> landschaftlichen Vielfalt<br />

eine beson<strong>der</strong>e Erholungseignung auf.<br />

Im Landschaftsrahmenplan (MUNL, 2003) sind folgende Gebiete als Flächen mit beson<strong>der</strong>er<br />

Eignung für die Erholung gekennzeichnet:<br />

� Küstenbereich ab dem Hemmelsdorfer See bis nach Neustadt,<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 129<br />

Prüfstück DF 10/12


� westlich <strong>der</strong> A1 im Bereich <strong>der</strong> Pönitzer Seenplatte,<br />

� nördlich von Bad Schwartau, Schwartautal.<br />

Gemäß den Angaben im Regionalplan (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-<br />

HOLSTEIN, 2004) sind in Abschnitt 1 große zusammenhängende Flächen als regionale Grünzüge<br />

abgegrenzt. Dazu gehören insbeson<strong>der</strong>e die ausgedehnten Waldflächen im Bereich<br />

von Ratekau und Sereetz sowie die Knicklandschaft des ostholsteinischen Hügellandes<br />

westlich <strong>der</strong> Autobahn A1.<br />

Die Stadt Bad Schwartau ist aufgrund ihrer vielfältigen Erholungsmöglichkeiten innerhalb des<br />

Stadtgebietes hervorzuheben. In <strong>der</strong> Stadt Bad Schwartau erfüllt <strong>der</strong> Grünzug, <strong>der</strong> sich von<br />

Süden kommend bis in die Mitte des Stadtgebietes hineinzieht mehrere Funktionen (Stadtglie<strong>der</strong>ung,<br />

Stadtgestaltung, Freizeit und Erholung) und verläuft vom Tal des Landgrabens<br />

über den Moorwischpark bis hin zum Bürgerpark mit eingelagerten Teichen und Seen. Der<br />

Bereich bietet zahlreiche Möglichkeiten für Sport und sonstige Freizeitaktivitäten.<br />

In Bad Schwartau, im Bereich <strong>der</strong> Schwartauwiesen, befindet sich auch <strong>der</strong> Naturerlebnisraum<br />

nach § 29 LNatSchG „Schwartautal―. In diesem Naturerlebnisraum können die Menschen<br />

die Natur im Tages- und Jahreszeitenverlauf unmittelbar erleben.<br />

Abschnitt 1 weist im Vergleich zu den an<strong>der</strong>en Abschnitten insgesamt die größten zusammenhängenden<br />

Waldbereiche auf. Die Orte Ratekau und Sereetz, befinden sich in unmittelbarer<br />

Umgebung von Wäl<strong>der</strong>n. Damit hat ein Großteil <strong>der</strong> Einwohner direkten Zugang zu<br />

attraktiven Naherholungsräumen, die zudem durch ein dichtes Wegenetz ausreichend erschlossen<br />

sind.<br />

Der Staatsforst Ratekau im Süden des Ortes ist zusammen mit dem Riesebusch nördlich <strong>der</strong><br />

Stadt Bad Schwartau mit einer Gesamtfläche von ca. 290 ha als Erholungswald<br />

„Riesebusch-Ratekauer Kiefern― ausgewiesen.<br />

Nördlich <strong>der</strong> Gemeinde Timmendorfer Strand ist <strong>der</strong> Waldbereich „Wohld― auf einer Fläche<br />

von ca. 84 ha als Erholungswald ausgewiesen. Hinzu kommen noch die Erholungswäl<strong>der</strong><br />

„Kammerwald― mit ca. 44 ha und <strong>der</strong> Erholungswald „Wennseeholz― mit ca. 13 ha in <strong>der</strong><br />

Gemeinde Scharbeutz.<br />

Landschaftsschutzgebiete haben ihren Schwerpunkt auf <strong>der</strong> Bewahrung des Landschaftsbildes<br />

und <strong>der</strong> Sicherstellung <strong>der</strong> Erholungsfunktion. Landschaftsschutz-gebiete gehören zu<br />

den Bereichen mit einer beson<strong>der</strong>en Bedeutung im Hinblick auf die Erholungsnutzung für<br />

den Menschen.<br />

Im Abschnitt 1 ist die höchste Anzahl an Landschaftsschutzgebieten innerhalb Untersuchungsraumes<br />

zu finden. In diesem Abschnitt befinden sich insgesamt 10 Landschaftsschutzgebiete<br />

(nachfolgend aufgeführt).<br />

� LSG „Lauerholz―,<br />

� LSG „Travemün<strong>der</strong> Winkel―,<br />

� LSG „Grellberg―,<br />

� LSG ―Schwartauwiesen―,<br />

� LSG „Kücknitzer Mühlenbach und Söhlengraben―,<br />

� LSG „Schwartauer Waldungen―,<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

� LSG „Hemmelsdorfer See und Umgebung―,<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 130<br />

Prüfstück DF 10/12


� LSG „Alleen und Baumreihen―,<br />

� LSG „Clever Au-Tal und Rocksholz―,<br />

� LSG „Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen―.<br />

Den flächenmäßig größten Anteil haben dabei das LSG „Schwartauer Waldungen― zwischen<br />

Ratekau und Bad Schwartau, das LSG „Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen― im Bereich von<br />

Scharbeutz sowie das LSG „Travemün<strong>der</strong> Winkel― im Südosten des Abschnittes.<br />

Im Untersuchungsraum des Abschnitts 1 verlaufen mehrere überregional bedeutsame Rad-<br />

und Wan<strong>der</strong>wege. Der Ostseeküsten-Radweg ist ein Fernradweg an <strong>der</strong> Ostseeküste in<br />

Deutschland und Dänemark, <strong>der</strong> im Küstenbereich durch die Gemeinden Timmendorfer<br />

Strand, Scharbeutz und Sierksdorf verläuft.<br />

Darüber hinaus quert <strong>der</strong> Jakobsweg als überregional bedeutsamer Fernwan<strong>der</strong>weg die<br />

Gemeinden Scharbeutz und Sierksdorf.<br />

Hinzu kommen noch die europäischen Fernwan<strong>der</strong>wege E1 und E6, die im Untersuchungsraum<br />

deckungsgleich verlaufen. Diese Wege queren die Gemeinde Ratekau und verlaufen<br />

im Randbereich des nordöstlichen Untersuchungsraumes in <strong>der</strong> Gemeinde Sierksdorf.<br />

In <strong>der</strong> Gemeinde Timmendorfer Strand ist zusammen mit <strong>der</strong> Gemeinde Ratekau im Jahr<br />

2004 ein gemeinsames Reitwegenetz erarbeitet worden (vgl. COCHET CONSULT 2012/ Anlage<br />

14). Damit verlaufen zwei Reitrundrouten innerhalb dieser Gemeinden im Süden des Untersuchungsraumes.<br />

Abschnitt 2 südlich Neustadt bis nördlich Altenkrempe<br />

In Abschnitt 2 befinden sich zwei größere zusammenhängende Flächen von regionalen<br />

Grünzügen gem. Regionalplan. Zum einen handelt es sich dabei um den Bereich des Neustädter<br />

Binnenwassers mit den angrenzenden Nie<strong>der</strong>ungsbereichen und zum an<strong>der</strong>en um<br />

den Küstenbereich zwischen Neustadt und Sierksdorf. Aufgrund <strong>der</strong> vielfältigen natürlichen<br />

Ausstattung einschließlich des Küstenstreifens wird <strong>der</strong> Landschaftsraum südlich <strong>der</strong> B 207<br />

bis zur Küste als Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung gem. Landschaftsrahmenplan<br />

(MUNL SH, 2003) dargestellt. Ein weiteres Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung gem.<br />

Landschaftsrahmenplan ist im Bereich von Neustadt, westlich <strong>der</strong> BAB A1 dargestellt. Es<br />

handelt sich hierbei um die Knicklandschaft, die sich im Umfeld <strong>der</strong> Ortschaft Roge, angrenzend<br />

an den Naturpark Holsteinische Schweiz erstreckt.<br />

In <strong>der</strong> Stadt Neustadt i. H. ist die beson<strong>der</strong>e Bedeutung für die Freizeitschifffahrt hervorzuheben.<br />

Durch die vorhandenen Sportboothäfen in <strong>der</strong> Stadt steht den Nutzern neben einer<br />

hohen Liegeplatzkapazität auch eine gut ausgebaute Infrastruktur zur Verfügung.<br />

Im südlichen Bereich des Abschnitt 2 verlaufen mit dem Jakobsweg, sowie den europäischen<br />

Fernwan<strong>der</strong>wegen E1 und E6 mehrere überregional bedeutsame Wan<strong>der</strong>wege.<br />

Die beiden Fernwan<strong>der</strong>wege verlaufen dabei durch das Neustädter Binnenwasser und die<br />

angrenzenden Nie<strong>der</strong>ungsbereiche über Sierhagen und Gömnitz (außerhalb des Untersuchungsraumes)<br />

in den Naturpark Holsteinische Schweiz. Von Neustadt in südlicher Richtung<br />

verlaufen die Fernwan<strong>der</strong>wege deckungsgleich mit dem Jakobsweg quer durch den Untersuchungsraum<br />

über Oevelgönne zum Süseler See.<br />

Der Ostseeküstenradweg, als überregional bedeutsamer Radweg verläuft im Untersuchungsraum<br />

innerhalb des Binnenlandes von Neustadt in Richtung Sierksdorf.<br />

Abschnitt 3 nördlich Altenkrempe bis Damlos<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 131<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

In diesem Abschnitt befinden außer zwei Bereichen mit Gebieten mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung<br />

gem. LRP keine erholungswirksamen Strukturen von beson<strong>der</strong>er Bedeutung.<br />

Bei den Gebieten mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung handelt es sich um den westlichen Bereich<br />

des Untersuchungsraumes von Groß Schlamin bis Lensahn. Das Gebiet westlich <strong>der</strong><br />

BAB A1 ist aufgrund <strong>der</strong> landschaftlichen Ausstattung für die Erholung von beson<strong>der</strong>er Bedeutung.<br />

Dazu zählen Wechsel von großen Ackerschlägen und kleinteiligen Bereichen mit<br />

einer gut erhaltenen Knicklandschaft, sowie die Kremper Au im Süden mit ihren Nie<strong>der</strong>ungsbereichen.<br />

Das Gebiet zwischen den Orten Lensahn und Kabelhorst östlich <strong>der</strong> BAB 1 ist ebenfalls als<br />

Gebiet beson<strong>der</strong>er Erholungseignung nach LRP dargestellt. In diesen Bereich ist das<br />

Kabelhorster Moor mit seinen angrenzenden Flächen sowie das Gebiet des ehemaligen<br />

landwirtschaftlich genutzten Hofes "Kronsbruchhufe" eingeschlossen.<br />

Es verlaufen keine überregional bedeutsamen Rad- o<strong>der</strong> Wan<strong>der</strong>wege bzw. regionalen Reitrouten<br />

innerhalb dieses Abschnitts.<br />

Abschnitt 4 Damlos bis Fehmarnsund<br />

In diesem Abschnitt ist <strong>der</strong> Oldenburger Graben als erholungswirksamer Bereich beson<strong>der</strong>s<br />

hervorzuheben. Der Oldenburger Graben ist als Naturerlebnisraum nach § 29 LNatSchG<br />

gesetzlich anerkannt. Mit seiner beson<strong>der</strong>en Erlebniswirksamkeit steht <strong>der</strong> Oldenburger<br />

Graben nicht nur den Einwohnern <strong>der</strong> Stadt Oldenburg i.H. zur Verfügung, son<strong>der</strong>n bietet<br />

auch einen überregionalen Anziehungspunkt. Der Bereich ist z.T. mit einem sehr engen Wegenetz<br />

erschlossen und damit für Erholungssuchende zugänglich.<br />

Einen weiteren hervorzuhebenden Bereich für die Erholungsnutzung stellt die Gemeinde<br />

Großenbrode dar. Gemäß den Angaben des Landschaftsrahmenplans ist nahezu das gesamte<br />

Gemeindegebiet als Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung ausgewiesen. Die Küstenbereiche<br />

sind dabei beson<strong>der</strong>s hervorzuheben. An <strong>der</strong> Küste nördlich <strong>der</strong> B 207 verläuft<br />

zusätzlich das Landschaftsschutzgebiet „Nordküste von Großenbrode, Küsten von Johannistal<br />

und Heiligenhafen einschließlich Salzwiesen, Dahmer Moor―.<br />

Der gesamte Küstenbereich ist von beson<strong>der</strong>er Bedeutung in Hinblick auf das Naturerleben.<br />

Weiter südlich ist auch das Gemeindegebiet von Neukirchen i.H. in Bezug auf die beson<strong>der</strong>e<br />

Bedeutung für die Erholung des Menschen hervorzuheben. Große Bereiche <strong>der</strong> Gemeinde<br />

sind als Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung gem. LRP eingestuft. Der Ort Neukirchen<br />

i.H. selbst ist ein anerkannter Erholungsort.<br />

Im nördlichen Bereich des Abschnittes 4 (Gemeinde Heringsdorf bis Gemeinde Großenbrode)<br />

sind mehrere regionale Grünzüge gem. Regionalplan dargestellt. Zum Teil sind diese<br />

Grünzüge deckungsgleich mit den als Gebiete mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung gem. LRP<br />

ausgewiesenen Bereichen. Westlich von Großenbrode zwischen <strong>der</strong> bestehenden Bahntrasse<br />

und <strong>der</strong> B 207 ist zusätzlich ein regionaler Grünzug dargestellt.<br />

Innerhalb des Untersuchungsraumes von Abschnitt 4 verlaufen überregional bedeutsame<br />

Rad- und Wan<strong>der</strong>wege. So führt <strong>der</strong> Ostseeküstenradweg im nördlichen Bereich von Abschnitt<br />

4 über die Gemeinde Großenbrode nach Neukirchen wie<strong>der</strong> an die Ostseeküste,<br />

während <strong>der</strong> Mönchsweg von Heiligenhafen (außerhalb des Untersuchungsraumes) über<br />

Neukirchen, Heringsdorf und Göhl nach Oldenburg i.H. führt und dort dann nach Osten durch<br />

den Oldenburger Graben verläuft.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 132<br />

Prüfstück DF 10/12


Der Jakobsweg ist ein z.T. in Vergessenheit geratenes Wegenetz durch Europa zum Wallfahrtsort<br />

Santiago de Compostella in Spanien. Diese europäische Kulturstraße verläuft durch<br />

das Gemeindegebiet von Großenbrode über Lütjenbrode, Sütel und God<strong>der</strong>storf (außerhalb<br />

des Untersuchungsraumes) in Richtung Ostseeküste.<br />

3.3.1.2 Vorbelastungen<br />

� Zerschneidung von erholungswirksamen Bereichen durch überörtliche Straßen (A1,<br />

L 309, L 181, B 76, B 207) und bestehende Bahntrasse,<br />

� Lärm- und Schadstoffemissionen durch motorisierten Straßenverkehr und Bahnverkehr<br />

� Windrä<strong>der</strong> (z.B. auf Lensahner Gemeindegebiet),<br />

� Trassen <strong>der</strong> Überlandleitungen (110 kV- und 380 kV-Leitungen).<br />

3.3.2 Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Das methodische Vorgehen zur Bestandserfassung und –bewertung ist dem Kap. 3.1.3.2 zu<br />

entnehmen. Detaillierte Angaben zur Methodik sowie die umfangreichen Kartierergebnisse<br />

LEGUAN (2012a/ Anlage 7) zu entnehmen.<br />

Die Darstellung des Bestandes erfolgt in Anlage 4.2 in den Plänen 4.2.1 bis 4.2.5.<br />

3.3.2.1 Bestandsbeschreibung und –bewertung<br />

Schutzgebiete und Biotopverbund<br />

Innerhalb des Untersuchungsraumes haben NATURA 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete<br />

sowie Schwerpunktbereiche des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems Schleswig-<br />

Holstein (nach LANU SH, 2003a) eine sehr hohe Bedeutung für das Schutzgut Tiere und<br />

biologische Vielfalt (siehe Tabelle 3.3-5 sowie Anlage 4.2, Pläne 4.2.1 bis 4.2.5).<br />

Tabelle 3.3-5: Schutzgebiete und Biotopverbundflächen mit sehr hoher Bedeutung für das Schutzgut Tiere<br />

und biologische Vielfalt.<br />

NATURA 2000 Naturschutz-<br />

SPA SCI<br />

gebiete (NSG)<br />

- 2031-401 Traveförde<br />

- 1830-301 Naturschutzgebiet<br />

(NSG)<br />

Neustädter Binnenwasser<br />

- 1731-401 Oldenburger<br />

Graben<br />

- 1633-491 Ostsee<br />

östlich Wagrien<br />

- 1530-491 Östliche<br />

Kieler Bucht<br />

- 2030-392 Traveförde<br />

und angrenzende Flächen<br />

- 2030-351<br />

Waldhusener Moore<br />

und Moorsee<br />

- 2030-328<br />

Schwartautal und<br />

Curauer Moor<br />

- 2030-304<br />

Hobbersdorfer Gehege<br />

und<br />

Brammersöhlen<br />

- 1930-330 Strandnie<strong>der</strong>ungen<br />

südlich<br />

Neustadt<br />

- 1930-302 Wäl<strong>der</strong> im<br />

Pönitzer Seengebiet<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- Sielbektal<br />

- Kreuzkamper Seenlandschaft<br />

und angrenzende<br />

Wäl<strong>der</strong><br />

(geplant)<br />

- Schellbruch<br />

- Ruppersdorfer See<br />

- Oldenburger Bruch<br />

- Neustädter Binnenwasser <br />

Schwerpunktbereiche<br />

des Biotopverbundes<br />

- Schellbruch inklusive<br />

Lustholz und<br />

Schwartauwiesen<br />

- Nordteil des<br />

Hemmelsdorfer Sees<br />

- Sielbektal<br />

- Kiesgrube bei Ratekau<br />

- Ruppersdorfer See<br />

- Schwartautal zwischen<br />

Hobbersdorf und Bad<br />

Schwartau<br />

- Schürsdorfer Moor<br />

- Nie<strong>der</strong>moorkomplex<br />

bei Haffkrug<br />

- Süseler See und Umgebung<br />

- Salzwiesen und Rand-<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 133<br />

Prüfstück DF 10/12


NATURA 2000 Naturschutz-<br />

SPA SCI<br />

gebiete (NSG)<br />

- 1831-321 Kremper Au<br />

- 1830-302 Lachsau<br />

- 1830-301 NSG Neustädter<br />

Binnenwasser<br />

- 1632-392 Küstenlandschaft<br />

vor<br />

Großenbrode und vorgelagerteMeeresbereiche<br />

- 1631-393 Küstenlandschaft<br />

Nordseite <strong>der</strong><br />

Wagrischen Halbinsel<br />

- 1631-392 Meeresgebiet<br />

<strong>der</strong> östlichen Kieler<br />

Bucht<br />

- 1631-304<br />

Seegalendorfer Gehölz <br />

Schwerpunktbereiche<br />

des Bio-<br />

topverbundes<br />

flächen südlich Neustadt<br />

- Neustädter Binnenwasser<br />

- Kabelhorster Moor<br />

- Oldenburger Graben<br />

zwischen Oldenburg<br />

und Grube<br />

- Weißenhäuser Strand,<br />

Wesseker See, Oldenburger<br />

Graben<br />

westlich Oldenburg<br />

- Küstengebiet<br />

Großenbrode<br />

- Großenbro<strong>der</strong> Moor<br />

Unter den Schwerpunktbereichen des Biotopverbundes sind folgende Flächen im Untersuchungsraum<br />

hervorzuheben:<br />

� Landesweit gehört <strong>der</strong> Schwerpunktbereich des Biotopverbundes Küstengebiet<br />

Großenbrode zum Achsenraum <strong>der</strong> Küstenlandschaften <strong>der</strong> Ostsee (nach MUNF SH,<br />

1999).<br />

� Der Schwerpunktbereich Oldenburger Graben ist ebenfalls landesweit als Achsenraum<br />

eingestuft (ebd.).<br />

Die in beiden Schwerpunktbereichen vorkommenden offenlandgeprägten Feuchtlebensräume<br />

und Stillgewässer sind Flächen des Biotopverbunds mit län<strong>der</strong>übergreifen<strong>der</strong> Bedeutung<br />

(FUCHS ET AL., 2010). Der Schwerpunktbereich Küstengebiet Großenbrode ist demnach Teil<br />

<strong>der</strong> Küstenlandschaft <strong>der</strong> Ostsee mit Bedeutung für den grenzübergreifenden Verbund, <strong>der</strong><br />

"Oldenburger Graben" stellt eine Biotopverbundachse von Feuchtlebensräumen mit län<strong>der</strong>übergreifen<strong>der</strong><br />

Bedeutung dar (FUCHS ET AL., 2010). Zu letzteren gehören auch die Schwerpunktbereiche<br />

<strong>der</strong> Trave und Schwartau.<br />

Das FFH-Gebiet Kremper Au (nördlich des Neustädter Binnenwassers) ist ebenfalls nach<br />

FUCHS ET AL. (2010) als Biotopverbundachse <strong>der</strong> Feuchtlebensräume mit län<strong>der</strong>übergreifen<strong>der</strong><br />

Bedeutung einzuschätzen.<br />

In Bezug auf den Biotopverbund liegen außerdem Hauptverbundachsen wie<br />

� Schwartautal,<br />

� Oldenburger Graben,<br />

� Kremper Au mit Nie<strong>der</strong>ungsgebiet,<br />

� Johannisbek mit Nie<strong>der</strong>ungsflächen,<br />

� God<strong>der</strong>storfer Au und<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

� Endmoränenzug des Gömnitzer Berges innerhalb des Untersuchungsraumes,<br />

die eine hohe Bedeutung für das Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt haben.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 134<br />

Prüfstück DF 10/12


Die Nebenverbundachsen des Biotopverbundes weisen eine mittlere Bedeutung auf.<br />

Es liegen keine Ökokontoflächen innerhalb des Untersuchungsraumes vor.<br />

Mittel- und Großsäuger<br />

Die im Untersuchungsraum vorkommenden Schalenwildarten umfassen die Arten Damwild,<br />

Schwarzwild und Rehwild (vgl. TGP, 2012/ Anlage 16). Bereiche, an denen schwerpunktmäßig<br />

Wechselaktivitäten des Wildes festgestellt werden können, sind detailliert dem Son<strong>der</strong>gutachten<br />

Wildbiologie (TGP, 2012/ Anlage 16) zu entnehmen. In <strong>der</strong> UVS erfolgt die Darstellung<br />

<strong>der</strong> Wildwechsel in Anlage 4.2 in den Plänen 4.2.1 bis 4.2.5. Im Bereich östlich von<br />

Oldenburg i.H. befindet sich ein Damwildeinstandsgebiet (vgl. Anlage 4.2, Pläne 4.2.1 bis<br />

4.2.5) mit Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen kleineren Wäl<strong>der</strong>n in diesem Bereich.<br />

Der Fischotter kommt im Untersuchungsraum schwerpunktmäßig im Bereich Bad<br />

Schwartau vor, es gibt jedoch auch Vorkommen im Bereich Neustadt und Oldenburger Graben.<br />

Teilwiese liegen die Vorkommen zwar außerhalb des Untersuchungsraumes, aufgrund<br />

des großen, artspezifischen Aktionsradius ist ein Auftauchen solcher Fischotter im Untersuchungsraum<br />

jedoch möglich (siehe Son<strong>der</strong>gutachten Wildbiologie). Als wichtige Wan<strong>der</strong>korridore<br />

liegen die folgenden Fließgewässer innerhalb des Untersuchungsraumes (vgl. TGP,<br />

2012/ Anlage 16):<br />

Tabelle 3.3-6: Einstufung von Fließgewässern für den Fischotter nach GRÜNWALD-SCHWARK (2011).<br />

Wichtiger Wan<strong>der</strong>korridor-Suchraum<br />

Häufig vom<br />

Fischotter genutzt<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Seltener vom<br />

Fischotter genutzt/<br />

potenzielle<br />

Ausbreitungsgewässer<br />

Gewässer beson<strong>der</strong>erBedeutung<br />

für die Ausbreitung<br />

des<br />

Fischotters<br />

Schwartau x x<br />

Trave x x<br />

Lachsau mit Neustädter Bin- x (Lachsau) x (Neustädter Binnenwassernenwasser)<br />

Kremper Au x<br />

Johannisbek x (Teile) x (Teile)<br />

Oldenburger Graben x (Teile) x (Teile)<br />

Der Fischotter gilt deutschlandweit als gefährdet (MEINIG ET AL., 2009) und landesweit als<br />

vom Aussterben bedroht (BORKENHAGEN, 2001).<br />

Sowohl nach <strong>der</strong> Karte von SCHULZ (2011) als auch <strong>der</strong> Karte von BORKENHAGEN (2011)<br />

gehört <strong>der</strong> Südosten Schleswig-Holsteins zum Hauptverbreitungsgebiet <strong>der</strong> Haselmaus<br />

(nach § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG streng geschützt) mit einer hohen Vorkommenswahrscheinlichkeit.<br />

Im Kreis Ostholstein reicht diese Zone bis zur Nie<strong>der</strong>ung des Oldenburger<br />

Grabens.<br />

Aus dem Raum Lübeck sind Vorkommen <strong>der</strong> Haselmaus aus Untersuchungen im Zuge <strong>der</strong><br />

geplanten Kreisstraße 13 im Bereich Lübeck-Steinrade bekannt (LEGUAN, 2009).<br />

Konkrete Nachweise <strong>der</strong> Haselmaus aus dem Jahr 2006 liegen gemäß <strong>der</strong> WinArt-<br />

Datenbank für den Bereich Scharbeutz vor. Es wurden Adulte und Jungtiere nachgewiesen.<br />

Der trassendichteste Fundort liegt dabei westlich <strong>der</strong> Straße Kronshorn in <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Scharbeutz.<br />

Weitere Haselmausnachweise erfolgte 1998 und 2000 bei Sierksdorf nördlich <strong>der</strong> Bä<strong>der</strong>straße.<br />

Ebenfalls aus dem Jahr 2006 stammt ein Haselmausnachweis aus Damlos. Somit kann<br />

zwischen Lübeck und Neustadt von einer geschlossenen Verbreitung <strong>der</strong> Haselmaus ausgegangen<br />

werden. Weiter nördlich bildet <strong>der</strong> Fundort Damlos den einzigen Nachweis.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 135<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Innerhalb <strong>der</strong> Variantenvergleiche <strong>der</strong> UVS unterbleibt eine Betrachtung von Betroffenheiten<br />

<strong>der</strong> Haselmaus, da keine geson<strong>der</strong>ten Untersuchungen durchgeführt wurden und keine flächenhaften<br />

Nachweise vorliegen, son<strong>der</strong>n Punktdaten <strong>der</strong> WinArt-Datenbank (s.o.). Um eine<br />

Verfälschung <strong>der</strong> Ergebnisse zu vermeiden, werden die Vorkommen <strong>der</strong> Haselmaus im Artenschutzfachbeitrag<br />

(PU, 2012/ Anlage 5) betrachtet, denn aus den Punktdaten lassen sich<br />

die genauen Lebensstätten <strong>der</strong> Vorkommen nicht ableiten. Darüber hinaus liegen die Vorkommen<br />

<strong>der</strong> WinArt-Datenbank (teilweise knapp) außerhalb <strong>der</strong> Wirkräume.<br />

Für das Neustädter Binnenwasser ist aus dem Jahr 2006 ein Seehund dokumentiert. Der<br />

Meeressäuger zählt nicht zu den streng geschützten Arten des Anhangs IV <strong>der</strong> FFH-RL, er<br />

wird aber in Anhang II <strong>der</strong> FFH-RL aufgeführt. Das Tier ist von <strong>der</strong> Ostsee in das Neustädter<br />

Binnenwasser gelangt. Ein regelmäßiges Vorkommen mit Wurfplätzen ist jedoch nicht anzunehmen.<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse<br />

Bestandsbeschreibung<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Fle<strong>der</strong>mausfauna wurden auf insgesamt 49 Probeflächen im Untersuchungsraum<br />

Kartierungen durchgeführt. Insgesamt wurden im Rahmen <strong>der</strong> Kartierungen acht Fle<strong>der</strong>mausarten<br />

im Untersuchungsraum nachgewiesen (siehe Tabelle 3.3-7). Die nachgewiesenen<br />

Artenzahlen an den Probeflächen liegen zwischen 1 und 7. Die durchschnittliche Artenzahl<br />

ist 3.<br />

Tabelle 3.3-7: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Fle<strong>der</strong>mausarten (LEGUAN 2012a, Anlage 7).<br />

Artname (dt) Artname (lat) RL BRD* RL SH* Präsenz Stetigkeit Anhang<br />

IV<br />

Breitflügelfle<strong>der</strong>maus Eptesicus serotinus G V 26 59,09 X<br />

Teichfle<strong>der</strong>maus Myotis dasycneme D 2 2 4,55 X<br />

Wasserfle<strong>der</strong>maus Myotis daubentonii + + 10 22,73 X<br />

Fransenfle<strong>der</strong>maus Myotis nattereri + 3 7 15,91 X<br />

Großer Abendsegler Nyctalus noctula V + 32 72,73 X<br />

Rauhautfle<strong>der</strong>maus Pipistrellus nathusii + 3 9 20,45 X<br />

Pipistrellus<br />

42 95,45 X<br />

Zwergfle<strong>der</strong>maus pipistrellus + D<br />

Braunes Langohr Plecotus auritus V 3 6 13,64 X<br />

* RL BRD: Rote Liste Bundesrepublik Deutschland (MEINIG ET AL., 2009), RL SH: Rote Liste Schleswig-Holstein<br />

(BORKENHAGEN, 2001), 2= stark gefährdet, 3= gefährdet, V= Vorwarnliste, D= Datenlage<br />

defizitär, G= Gefährdung anzunehmen, += ungefährdet<br />

Keine <strong>der</strong> Arten ist deutschlandweit gefährdet. Großer Abendsegler und Braunes Langohr<br />

befinden sich jedoch deutschlandweit auf <strong>der</strong> Vorwarnliste. In Schleswig-Holstein ist die<br />

Teichfle<strong>der</strong>maus stark gefährdet. Fransenfle<strong>der</strong>maus, Rauhautfle<strong>der</strong>maus und Braunes<br />

Langohr gelten landesweit als gefährdet. Die Breitflügelfle<strong>der</strong>maus wird auf <strong>der</strong> Vorwarnliste<br />

des Landes geführt (siehe Tabelle 3.3-7). Alle im Untersuchungsraum festgestellten Arten<br />

sind im Anhang IV <strong>der</strong> FFH-Richtlinie aufgeführt und sind nach BNatSchG streng geschützt.<br />

Mit großer Stetigkeit wurde die Zwergfle<strong>der</strong>maus im Untersuchungsraum nachgewiesen<br />

(rund 96 %). Ebenfalls mit einer relativ hohen Stetigkeit (rund 73 %) ist <strong>der</strong> Große Abendsegler<br />

im Untersuchungsraum vertreten.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 136<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Im Bereich Bad Schwartau wurde am Siedlungsrand ein Sommerquartier (Wochenstube) des<br />

Großen Abendseglers in einer Baumhöhle im Abstand von rund 140 m von <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

nachgewiesen.<br />

Bewertung<br />

Von den untersuchten Probeflächen erreicht nur eine Fläche eine sehr hohe Bedeutung. Die<br />

Fläche befindet sich im Naturschutzgebiet Neustädter Binnenwasser auf <strong>der</strong> Westseite <strong>der</strong><br />

Bahnlinie. Hier wurden sieben von insgesamt acht im Untersuchungsraum festgestellten Fle<strong>der</strong>mausarten<br />

erfasst. Insgesamt fünf Probeflächen haben eine hohe Bedeutung für die Fle<strong>der</strong>mausfauna.<br />

Die Probeflächen befinden sich nördlich von Siems-Dänischburg, im Bereich<br />

Ratekau, nördlich von Lensahn und östlich von Oldenburg. Hier wurden jeweils mindestens 5<br />

Arten festgestellt. Der Großteil (30) <strong>der</strong> untersuchten Probeflächen hat nur eine geringe Bedeutung<br />

für die Fle<strong>der</strong>mausfauna.<br />

Nach LEGUAN (2012a) wurden die an den Probeflächen ermittelten Werte auf die Lebensräume<br />

im Untersuchungsraum übertragen. Die folgenden Fle<strong>der</strong>mauslebensräume kommen<br />

im Untersuchungsraum vor.<br />

Tabelle 3.3-8: Bewertung <strong>der</strong> Fle<strong>der</strong>mauslebensräumen im Untersuchungsraum anhand <strong>der</strong> nachgewiesenen<br />

Fle<strong>der</strong>mausarten (LEGUAN 2012a, Anlage 7)<br />

Fle<strong>der</strong>mauslebensraum Wertstufe Bedeutung<br />

Offenlandschaft 2 gering<br />

Siedlung* 3 mittel<br />

Halboffene Landschaft 3 mittel<br />

Laub- und Mischwaldbereiche 4 hoch<br />

Nadelwaldbereiche 1 gering<br />

Gewässer 4 hoch<br />

*) mittlere Bewertung wegen Quartierstandorten in Siedlungsbereichen<br />

Den Fle<strong>der</strong>mauslebensräumen wurden die im Untersuchungsraum vorkommenden Biotoptypen<br />

zugewiesen. Gemäß Tabelle 3.3-8 erhalten die folgenden Biotoptypen eine hohe Bedeutung<br />

für die Fle<strong>der</strong>mausfauna:<br />

� Lebensraum "Laub- und Mischwaldbereiche": Aufforstungen (WFx), mesophytische<br />

Laubwäl<strong>der</strong> (WM), Pionierwald (WP), Sonstige Gebüsche (WG), Bruchwald und –<br />

gebüsch (WB), Bodensaure Laubwäl<strong>der</strong> (WL), Feucht- und Sumpfwäl<strong>der</strong> (WE), sonstige<br />

Laubforstbestände (WFl), Laub-Nadelholz-Mischbestände (WFm), Laubforstbestände<br />

feuchter bis nasser Standorte (WFp) und Waldrand (WR)<br />

� Lebensraum "Gewässer": Gräben (FG), Bäche (FB), Flüsse (FF), naturferne Bäche<br />

(FBx), Kleingewässer (FK), künstliche o<strong>der</strong> künstlich überprägte Stillgewässer (FX), naturnaher<br />

Quellbereich (FQ), Seen (offene Wasserfläche) (FS), Tümpel/ Flutmulde (FT),<br />

Verlandungsbereich (FV), natürliche o<strong>der</strong> naturgeprägte Flachgewässer/ Weiher (FW),<br />

Strandsee (KSe), Kanal/ Hafenanlage (SVk)<br />

Sehr hoch bedeutende Biotope für die Fle<strong>der</strong>mausfauna liegen im Untersuchungsraum nicht<br />

vor. Durch die Vielzahl <strong>der</strong> Biotoptypen, die eine hohe Bedeutung für Fle<strong>der</strong>mäuse haben,<br />

sind hoch bedeutende Bereiche für diese Organismengruppe in allen Abschnitten des Untersuchungsraumes<br />

vertreten.<br />

Hohe Dichten an hoch bedeutenden Lebensräumen treten vor allem in Abschnitt 1 auf (höherer<br />

Waldanteil).<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 137<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

In Abschnitt 4 ist <strong>der</strong> Anteil hoch bedeuten<strong>der</strong> Bereiche für Fle<strong>der</strong>mäuse geringer als in den<br />

übrigen Abschnitten.<br />

Die Bedeutung des Untersuchungsraumes für die Fle<strong>der</strong>mausfauna ist Anlage 4.2 den Plänen<br />

4.2.1 bis 4.2.5 zu entnehmen.<br />

Brutvögel<br />

Bestandsbeschreibung<br />

Insgesamt wurden 118 Brutvogelarten mit 22.690 Brutpaaren innerhalb <strong>der</strong> vollständig erfassten<br />

200 m-Korridore nachgewiesen. Den überwiegenden Anteil <strong>der</strong> dokumentierten<br />

Brutvögel stellen dabei ungefährdete, häufige Gehölz- und Gebäudebrüter dar. Die 10 am<br />

häufigsten nachgewiesenen Brutvogelarten sind Amsel, Buchfink, Zilpzalp, Mönchsgrasmücke,<br />

Kohlmeise, Dorngrasmücke, Haussperling, Grünfink, Heckenbraunelle und Blaumeise,<br />

welche ca. 56 % des quantitativen Gesamtbestandes ausmachen.<br />

Mit dem Sandregenpfeifer wurde eine nach bundesweiter Roter Liste (Südbeck et al., 2007)<br />

vom Aussterben bedrohte Vogelart nachgewiesen. Steinkauz, Kiebitz und Flussuferläufer<br />

sind nach bundesweiter Roter Liste stark gefährdet. Die innerhalb <strong>der</strong> 200 m-Korridore<br />

nachgewiesenen Brutvögel Braunkehlchen, Feldlerche und Turteltaube sind nach bundesweiter<br />

Roter Liste gefährdet. Weiterhin werden 16 nachgewiesene Brutvogelarten auf <strong>der</strong><br />

bundesweiten Vorwarnliste geführt.<br />

Nach <strong>der</strong> Roten Liste Schleswig-Holsteins (Knief et al., 2010) wird die Nebelkrähe6 als vom<br />

Aussterben bedroht geführt. Sandregenpfeifer und Steinkauz werden auf <strong>der</strong> landesweiten<br />

Roten Liste als stark gefährdet gelistet. Die 6 nachgewiesenen Brutvogelarten Kiebitz,<br />

Braunkehlchen, Feldlerche, Trauerschnäpper, Wachol<strong>der</strong>drossel und Wachtel sind landesweit<br />

gefährdet. Der Flussuferläufer wird in Schleswig-Holstein als „extrem selten― gelistet.<br />

Weiterhin wurden 10 Brutvogelarten <strong>der</strong> landesweiten Vorwarnliste nachgewiesen.<br />

Die festgestellten Arten Eisvogel, Kranich, Mittelspecht, Neuntöter, Rohrweihe, Rotmilan und<br />

Schwarzspecht werden im Anhang I <strong>der</strong> EU-Vogelschutzrichtlinie (VRL) geführt.<br />

Von dem nach bundes- und/ o<strong>der</strong> landesweiter Roten Liste gefährdeten Brutvogelspektrum<br />

wurden lediglich Feldlerche (342 Brutpaare), Wachtel (44 Brutpaare) und Kiebitz (40 Brutpaare)<br />

mit mehr als 10 Brutpaaren nachgewiesen. Alle übrigen gefährdeten Arten traten mit<br />

weniger als 10 Brutpaaren, überwiegend lediglich mit 1 - 2 Brutpaaren, im Untersuchungsraum<br />

auf.<br />

Großvögel (Arten mit einem beson<strong>der</strong>en Konfliktpotenzial hinsichtlich Bahntrassen und<br />

Bahnstromleitungen, v. a. Greifvögel, Störche, Kraniche) sowie weitere Arten wurden innerhalb<br />

eines Korridors von ca. 2.000 m erfasst. Dabei wurden insgesamt relevante Brutvorkommen<br />

von 37 Arten nachgewiesen (vgl. Tabelle 3.3-9).<br />

6 Bei Großenbrode wurde eine Mischbrut zwischen Raben- und Nebelkrähe nachgewiesen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 138<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Tabelle 3.3-9: Auflistung <strong>der</strong> nachgewiesenen Vorkommen relevanter Arten im 2.000 m-Korridor (LEGUAN<br />

2012a, Anlage 7)<br />

Artname (dt) Schutzstatus<br />

nach RL<br />

BRD*<br />

Schutzstatus<br />

nach RL SH*<br />

Austernfischer + +<br />

Bekassine 1 2<br />

Brandgans + +<br />

Ei<strong>der</strong>ente + V<br />

Flussregenpfeifer + +<br />

Flussseeschwalbe 2 +<br />

Gänsesäger 2 +<br />

Graugans + +<br />

Graureiher + +<br />

Habicht + +<br />

Kiebitz 2 3<br />

Knäkente 2 V<br />

Kranich + +<br />

Krickente 3 +<br />

Lachmöwe + +<br />

Löffelente 3 +<br />

Mäusebussard + +<br />

Mittelsäger + +<br />

Rohrweihe + +<br />

Rotmilan + V<br />

Rotschenkel V V<br />

Säbelschnäbler + +<br />

Sandregenpfeifer 1 2<br />

Schleiereule + V<br />

Schwarzhalstaucher + V<br />

Seeadler + +<br />

Sperber + +<br />

Tüpfelralle 1 3<br />

Turmfalke + +<br />

Uhu + +<br />

Wachtelkönig 2 1<br />

Waldkauz + +<br />

Waldohreule + +<br />

Waldschnepfe V +<br />

Weißstorch 3 2<br />

Wespenbussard V +<br />

Zwergseeschwalbe 1 2<br />

* RL BRD: Rote Liste Bundesrepublik Deutschland (SÜDBECK ET AL., 2009), RL SH: Rote Liste<br />

Schleswig-Holstein (KNIEF ET AL., 2010); 1= vom Aussterben bedroht, 2= stark gefährdet, 3= gefährdet,<br />

V= Art <strong>der</strong> Vorwarnliste, += ungefährdet.<br />

Eine detaillierte Auflistung <strong>der</strong> Arten ist dem Son<strong>der</strong>gutachten Flora Fauna (LEGUAN, 2012a/<br />

Anlage 7) zu entnehmen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 139<br />

Prüfstück DF 10/12


Bewertung<br />

Innerhalb des 200 m-Korridors weisen fünf Brutvogellebensräume eine hohe Bedeutung auf<br />

(eine sehr hohe Bedeutung wurde nicht vergeben). Diese Brutvogellebensräume befinden<br />

sich lediglich in Abschnitt 2 (Bereich Neustädter Binnenwasser) und in Abschnitt 4 (Bereiche<br />

Oldenburger Graben, nordöstlich von Oldenburg i.H. und südlich von Großenbrode). Von<br />

den Lebensräumen im Korridor weisen 14 Lebensräume eine mittlere und 16 eine geringe<br />

Bedeutung für Brutvögel auf (detaillierte Herleitung <strong>der</strong> Bedeutung siehe LEGUAN, 2012a/<br />

Anlage 7).<br />

Die Mehrzahl <strong>der</strong> untersuchten Lebensräume wird durch charakteristische Brutvogelgemeinschaften<br />

<strong>der</strong> Feldflur, Wäl<strong>der</strong> und Siedlungslagen geprägt, die sich im Wesentlichen aus<br />

häufigen, ungefährdeten Arten zusammensetzen. Dennoch finden sich kleinräumig höherwertige<br />

Bereiche, die durch das Vorkommen seltenerer und eingriffsempfindlicher Arten charakterisiert<br />

sind. Hierbei sind auch artspezifisch relevante Aspekte wie Brutortstreue bei<br />

gleichzeitig sehr geringer großräumiger Siedlungsdichte (z. B. Braunkehlchen), Habitate mit<br />

lokaler Brutplatztradition (z. B. Kiebitz-Kolonien auf Grünland, Feuchtlebensräume mit Brutplätzen<br />

<strong>der</strong> Rohrweihe) sowie artspezifische Ansprüche an die Habitatausdehnung (z. B.<br />

Mindestarealgröße bei Waldarten) zu berücksichtigen.<br />

Hervorzuheben sind folgende Bereiche, für die sich im Rahmen einer kumulativen Betrachtung<br />

(RL-Status, Verbreitungssituation bzw. Siedlungsdichte, Brutortstreue und weiterer artspezifischer<br />

Charakteristika nachgewiesener Brutvögel) eine erhöhte Eingriffsempfindlichkeit<br />

innerhalb des vollständig untersuchten 200 m-Korridors ergibt:<br />

� Umfeld <strong>der</strong> Fehmarnsundbrücke<br />

� Oldenburger Landgrabennie<strong>der</strong>ung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

� Neustädter Binnenwasser (bestehende Trasse)<br />

� alte, bislang unzerschnittene Waldstandorte v. a. um Ratekau, Bad Schwartau und<br />

Siems-Dänischburg<br />

Die Mehrzahl <strong>der</strong> untersuchten Fundorte wird durch charakteristische Brutvogelgemeinschaften<br />

<strong>der</strong> Feldflur, Wäl<strong>der</strong> und Siedlungslagen geprägt, die sich im Wesentlichen aus häufigen,<br />

ungefährdeten Arten zusammensetzen. Dennoch finden sich auch hier kleinräumig höherwertige<br />

Bereiche, die durch das Vorkommen seltenerer und eingriffsempfindlicher Arten charakterisiert<br />

sind. Hierbei sind auch artspezifisch relevante Aspekte wie Brutortstreue bei<br />

gleichzeitig sehr geringer großräumiger Siedlungsdichte (z. B. Braunkehlchen), Habitate mit<br />

lokaler Brutplatztradition (z. B. Kiebitz-Kolonien auf Grünland, Feuchtlebensräume mit Brutplätzen<br />

<strong>der</strong> Rohrweihe) sowie artspezifische Ansprüche an die Habitatausdehnung (z. B.<br />

Mindestarealgröße bei Waldarten) zu berücksichtigen.<br />

In einem Bereich östlich von Oldenburg i. H. und bei Siems-Dänischburg wurde während <strong>der</strong><br />

laufenden Kartierungen eine Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Trassenführung geplant, die von den ursprünglichen<br />

Untersuchungsräumen für die Brutvögel abweicht. Im Bereich Oldenburg fand<br />

daher eine zusätzliche Übersichtskartierung innerhalb des verän<strong>der</strong>ten 200 m-Korridors statt,<br />

dessen Bestand um Potenziale ergänzt wurde. Die detaillierten Bestandsdaten sind LEGUAN<br />

(2012a/ Anlage 7) zu entnehmen. Das während <strong>der</strong> Übersichtskartierung festgestellte Brutvogelspektrum<br />

entspricht qualitativ und quantitativ im Wesentlichen den vollständig untersuchten<br />

Fundorten ähnlicher struktureller Ausstattung im betrachteten Landschaftsausschnitt.<br />

Das im Rahmen <strong>der</strong> Übersichtskartierung nachgewiesene o<strong>der</strong> potenziell zu erwartende<br />

Artenspektrum setzt sich im Wesentlichen aus häufigen, ungefährdeten<br />

Gebüschbrütern und charakteristischen Brutvögeln <strong>der</strong> Ackerflur zusammen. Lediglich die<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 140<br />

Prüfstück DF 10/12


nachgewiesene, leicht überdurchschnittliche Dichte <strong>der</strong> landesweit ge-fährdeten Feldlerche<br />

ist bemerkenswert.<br />

Das Brutvogelspektrum im zusätzlichen Untersuchungsraum Siems-Dänischburg wurde<br />

durch eine habitatbezogene Potenzialanalyse ermittelt. Hinsichtlich des kleinräumigen Strukturreichtums<br />

insbeson<strong>der</strong>e im Bereich des verän<strong>der</strong>ten Oststranges <strong>der</strong> Trassenvariante<br />

(X2.1) ist potenziell von einer relativ reichhaltigen, hochwertigen Avizönose auszugehen, die<br />

auch eingriffsempfindliche Arten beinhaltet.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> innerhalb des 2.000 m Korridors erfassten relevanten Vogelarten ergeben<br />

sich raum- und artbezogene Unterschiede in <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Sensibilität <strong>der</strong> nachgewiesenen<br />

Arten o<strong>der</strong> Artengemeinschaften.<br />

Für folgende Bereiche liegt eine erhöhte Wertgebung durch das Vorkommen seltener, bestandsgefährdeter<br />

und/o<strong>der</strong> nur sehr lokal verbreiteter Arten vor (in Abschnitt 3 liegen keine<br />

solchen Bereiche vor):<br />

Abschnitt 1:<br />

� Sielbektal: Insbeson<strong>der</strong>e im Bereich <strong>der</strong> vernässten Stiftungsfläche wurden mehrere<br />

seltene und störungsempfindliche Arten (z. B. Kranich, Bekassine) nachgewiesen.<br />

� Ruppersdorfer See: Dieser Bereich stellt einen lokalen Verbreitungsschwerpunkt von<br />

Brutvorkommen diverser Wasservogelarten dar, darunter seltener Arten wie Knäk-,<br />

Krick- und Löffelente sowie Schwarzhalstaucher.<br />

Abschnitt 2:<br />

� Neustädter Binnenseen: Der schon im Rahmen <strong>der</strong> Bewertung des vollständig untersuchten<br />

200 m-Korridors erreichte hohe avifaunistische Wert des Gebiets wird auch<br />

durch die Ergebnisse <strong>der</strong> selektiven Erfassung innerhalb des 2.000 m-Korridors unterstrichen.<br />

Die Wasserflächen mit ihren umgebenden Strukturen stellen einen regionalen<br />

Verbreitungsschwerpunkt <strong>der</strong> Brutvorkommen von diversen seltenen Wasservögeln (z.<br />

B. Gänse- und Mittelsäger), Limikolen (Kiebitz, Rotschenkel, eingeschränkt auch<br />

Sandregenpfeifer) und sonstigen Wert gebenden Arten (z. B. Tüpfelralle, Zwergseeschwalbe)<br />

dar. Aufgrund <strong>der</strong> artspezifisch generell hohen Störungsempfindlichkeit <strong>der</strong><br />

nachgewiesenen Avizönose 7 allgemein und einzelnen Arten im Speziellen (z. B.<br />

Limikolen, Kranich, Säger) sowie <strong>der</strong> weitgehend freien Sichtachsen ist von einer sehr<br />

hohen Sensibilität auszugehen.<br />

Abschnitt 4:<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

� Oldenburger Grabennie<strong>der</strong>ung: Neben einer relativ vollständigen Wiesenvogelgemeinschaft,<br />

einem lokalen Verbreitungsschwerpunkt des gefährdeten Kiebitzes ist v. a. das<br />

traditionelle Brut-Vorkommen des in Schleswig-Holstein vom Aussterben bedrohten<br />

Wachtelkönigs (3 Rufer) auf den ausgedehnten Extensivgrünlän<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>ung<br />

Wert gebend.<br />

� Lagune an <strong>der</strong> B 207: Dieser Bereich stellt ein Bruthabitat für eine Vielzahl von Wasservogelarten<br />

(u. a. Knäkente) aber auch bestandsgefährdete Limikolen (z. B. Sandregenpfeifer)<br />

dar.<br />

� Bereich um die Sundbrücke (v. a. Nehrungshaken und Lagune östlich <strong>der</strong> Bahn- / B<br />

207-Trassen): Neben <strong>der</strong> Funktion des Sunds und <strong>der</strong> Lagune als zentrale<br />

Aufzuchtsgewässer mit teilweise unmittelbar benachbarten Brutplätzen für bestimmte<br />

Wasservögel (Brandgans, Ei<strong>der</strong>ente, Mittelsäger) stellen speziell <strong>der</strong> störungsarme<br />

Nehrungshaken aber auch die südlich an die Lagune angrenzenden Feuchtlebens-<br />

7 Gesamtheit <strong>der</strong> Vogelgemeinschaft in einer Lebensstätte<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 141<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

räume ein bedeutendes Bruthabitat für weitere Wert gebende Arten wie Flussseeschwalbe<br />

und eine Reihe teilweise hochgradig gefährdeter Limikolenarten (z. B. Bekassine,<br />

Rotschenkel, Fluss- und Sandregenpfeifer) dar.<br />

Die Wertigkeit und Empfindlichkeit <strong>der</strong> nachgewiesenen Arten / Artengemeinschaften ist somit<br />

im überwiegenden Teil des Untersuchungsraumes als durchschnittlich bis unterdurchschnittlich<br />

zu bewerten. Hiervon ausgenommen sind lokale Vorkommen bspw. von Greifvögeln<br />

(z. B. Rohrweihe, Seeadler), die durch eine artspezifisch erhöhte Störungsempfindlichkeit<br />

charakterisiert sind. Eine detaillierte Konfliktanalyse erfolgt im artenschutzrechtlichen<br />

Fachbeitrag (PU, 2012/ Anlage 5).<br />

Die Bedeutung <strong>der</strong> Brutvogellebensräume im 200 m-Korridor ist in Anlage 4.2 den Plänen<br />

4.2.1 bis 4.2.5 zu entnehmen. In den Plänen werden ebenfalls die Bereiche erhöhter<br />

Wertgebung für die Brutvogelfauna innerhalb des 2.000 m-Korridors dargestellt, die eine<br />

beson<strong>der</strong>e Sensibilität gegenüber Eingriffen vorweisen.<br />

Rastvögel<br />

Bestandsbeschreibung<br />

Innerhalb des Untersuchungsraumes wurden 65 (vgl. LEGUAN, 2012a/ Anlage 7) Rastvogelarten<br />

mit insgesamt 56.341 Individuen festgestellt. Da <strong>der</strong> Untersuchungsraum zahlreiche<br />

Wasserflächen aufweist, dominieren die Wasservögel das Rastvogelaufkommen (z.B. NSG<br />

Ruppersdorfer See und EU-Vogelschutzgebiete "Traveförde" mit dem Schellbruch, "Aalbek-<br />

Nie<strong>der</strong>ung" mit dem Hemmelsdorfer See, "Neustädter Binnenwasser", "Oldenburger Graben",<br />

„Ostsee östlich Wagrien", "Östliche Kieler Bucht"). Am häufigsten wurde im Untersuchungsraum<br />

die Reiherente festgestellt, gefolgt von Blässralle, Graugans, Stockente, Blässgans<br />

und Pfeifente.<br />

Die Aufnahme ziehen<strong>der</strong> Vögel bezieht sich auf die wertgebenden und ggf. kollisionsgefährdeten<br />

Arten (Wasser- und Watvögel, Störche, Kraniche, Greifvögel, Eulen, Möwen und Seeschwalben).<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Brutvogelkartierung wurden auch Flugbewegungen erfasst. Dabei<br />

wurden 41 Arten festgestellt. Mit insgesamt 15 Arten bilden die Greifvögel die größte<br />

Gruppe, gefolgt von Wasservögeln mit insgesamt 13 Arten.<br />

Bewertung<br />

Die insgesamt 87 untersuchten Rastvogelteilflächen wurden anhand des Rastindex und <strong>der</strong><br />

Wertigkeit <strong>der</strong> Bestände insgesamt bewertet. Insgesamt 20 Flächen erreichen eine sehr hohe<br />

Bedeutung (detaillierte Ergebnisse sind LEGUAN, 2012a/ Anlage 7 zu entnehmen). Vorwiegend<br />

sind dies Wasserflächen mit einer herausragenden Bedeutung für Wasservögel.<br />

Viele dieser Flächen sind als Beson<strong>der</strong>e Schutzgebiete (Vogelschutz-Richtlinie) o<strong>der</strong> Naturschutzgebiete<br />

ausgewiesen. In Abschnitt 1 liegen die sehr hoch bedeutenden Rastflächen<br />

zum Teil außerhalb des Untersuchungsraumes (Hemmelsdorfer See und Trave). Innerhalb<br />

des Untersuchungsraumes liegen die Rastplätze Ruppersdorfer See, Överdiek, Süseler See<br />

und Teile <strong>der</strong> Neustädter Bucht. Als sehr hoch bedeuten<strong>der</strong> Rastplatz liegt die Neustädter<br />

Bucht auch in Abschnitt 2 des Untersuchungsraumes. Weiter nach Norden schließen sich<br />

Rastplätze sehr hoher Bedeutung im Bereich des Neustädter Binnenwassers und um Altenkrempe<br />

an. In Abschnitt 3 kommen keine sehr hoch bedeutenden Rastplätze vor. Der Bereich<br />

südlich von Oldenburg stellt im Abschnitt 4 einen sehr hoch bedeutenden Rastplatz<br />

dar. Weiter nördlich kommen im Bereich um Großenbrode Rastplätze sehr hoher Bedeutung<br />

vor.<br />

Weiteren acht Teilflächen wird eine hohe Bedeutung zugewiesen. Auch dies sind Wasserflächen<br />

bzw. Landflächen, die sich im Kontext dazu befinden. Es handelt sich dabei im Abschnitt<br />

1 um kleinere Flächen im Bereich Bad Schwartau und Luschendorf.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 142<br />

Prüfstück DF 10/12


Im Abschnitt 2 liegen die hoch bedeutenden Rastplätze westlich von Neustadt i.H.<br />

In Abschnitt 3 liegt eine hoch bedeutende Rastfläche südlich von Lensahn.<br />

Der Bereich um Großenbrode weist in Abschnitt 4 Rastplätze hoher Bedeutung auf.<br />

Der Großteil <strong>der</strong> Teilflächen (41) im Untersuchungsraum hat lediglich eine geringe Bedeutung<br />

für Rastvögel (vorwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen). Elf Flächen erreichen<br />

noch eine mittlere Bedeutung. Die Bedeutung <strong>der</strong> einzelnen Bereiche des Untersuchungsraumes<br />

für Rastvögel ist in Anlage 4.2 den Plänen 4.2.1 bis 4.2.5 zu entnehmen.<br />

Flugbewegungen und Kollisionsrisiko von Brut, Zug- und Rastvögeln<br />

Bestandsbeschreibung<br />

Bei Brutvögeln und Nahrungsgästen mit Brutvorkommen in <strong>der</strong> Umgebung wurden 22<br />

Arten des relevanten Artenspektrums mit insgesamt 280 Flugbewegungen nachgewiesen<br />

(siehe ), für die Brutvorkommen innerhalb des Untersuchungsraumes nachgewiesen o<strong>der</strong> zu<br />

vermuten sind o<strong>der</strong> die den Betrachtungsraum als Nahrungsgäste nutzten o<strong>der</strong> durchflogen.<br />

Greifvögel stellen dabei die mit Abstand am häufigsten nachgewiesene Artengruppe dar (86<br />

% aller Flugbewegungen). Entsprechend ihrer Häufigkeit und / o<strong>der</strong> einer auffälligen, raumgreifenden<br />

Jagdweise dominieren hierbei Beobachtungen von Mäusebussard, gefolgt von<br />

Rohrweihe und Rotmilan. Die Erfassung <strong>der</strong> Flugbewegungen fand beauftragungsgemäß<br />

nicht systematisch statt. Die artspezifisch nachgewiesene Raumnutzung beruht daher auf<br />

relativ geringen Datenmengen, die parallel zu den Brutvogelerfassungen erhoben wurden.<br />

Eine statistisch abgesicherte Beurteilung bspw. bevorzugt genutzter Flugkorridore o<strong>der</strong> Nahrungsflächen<br />

ist daher nicht möglich.<br />

Tabelle 3.3-10: Art- und raumbezogene Beschreibung <strong>der</strong> nachgewiesenen Raumnutzung durch Brutvögel und<br />

Nahrungsgäste (n = Anzahl von nachgewiesenen Flugbewegungen)<br />

Art Beschreibung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Baumfalke (n = 5) Einerseits wurden jagende Baumfalken zweimalig im Norden des Untersuchungsraumes<br />

festgestellt. Hierbei wurden die kleinvogelreichen Bereiche<br />

an <strong>der</strong> Sundbrücke und die Ortslage Großenbrode bejagt. Ein Brutvorkommen<br />

im Osten außerhalb des Untersuchungskorridors ist nicht auszuschließen.<br />

Weiterhin wurde ein jagen<strong>der</strong> Baumfalke beim Einflug in die Ortslage<br />

Lensahn beobachtet. Zwei weitere Jagdflüge des Baumfalken wurden nordwestlich<br />

des Hemmelsdorfers Sees in <strong>der</strong> Feldflur zwischen Groß<br />

Timmendorf und Hemmelsdorf beobachtet. Ein Brutvorkommen außerhalb<br />

des Untersuchungsraumes <strong>der</strong> Greifvogelerfassung (z. B. in den Feuchtwäl<strong>der</strong>n<br />

<strong>der</strong> Aalbeknie<strong>der</strong>ung) ist nicht auszuschließen.<br />

Die Nachweisrate ist für Schlussfolgerungen zu gering. Dennoch sind regelmäßige<br />

Flugbewegungen <strong>der</strong> Art insbeson<strong>der</strong>e im Bereich von Gewässern<br />

und Siedlungslagen als bevorzugte Jagdhabitate nicht auszuschließen<br />

Graugans (n = 12) Die nachgewiesenen Flugbewegungen <strong>der</strong> Graugans umfassen im Wesentlichen<br />

einzelne Paare o<strong>der</strong> Familienverbände und traten über den gesamten<br />

Untersuchungsraum verteilt auf. Aufgrund <strong>der</strong> fast flächig auftretenden Brutvorkommen<br />

ist insbeson<strong>der</strong>e im Umfeld von Gewässern regulär mit Flugbewegungen<br />

lokaler Brutvögel zu rechnen.<br />

Graureiher (n = 17) Flugbewegungen des Graureihers sind mit 17 Nachweisen deutlich unterrepräsentiert.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> großen Aktionsräume ist eine grundsätzlich flächige<br />

Frequentierung des Raumes anzunehmen. Konzentrationen <strong>der</strong> Flugbewegungen<br />

sind sowohl im Bereich <strong>der</strong> großen Kolonie bei Hasselburg als<br />

auch in <strong>der</strong>en prognostisch häufig frequentierten Flugachsen zwischen den<br />

Hauptnahrungsräumen (Neustädter Binnenwasser, Wiesen bei Altenkrempe).<br />

Gleiches gilt für die kleinere Kolonie bei Klötzin.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 143<br />

Prüfstück DF 10/12


Art Beschreibung<br />

Graureiher (n = 17) Ein bevorzugter Nahrungsraum - bei entsprechen<strong>der</strong> Existenz stärker genutzte<br />

Flugwege zwischen diesem Bereich und Koloniestandort - dürfte hierbei<br />

die Oldenburger Grabennie<strong>der</strong>ung darstellen.<br />

Habicht (n = 9) Flugbewegungen des Habichts wurden einerseits um Lensahn beobachtet.<br />

Hierbei handelte es sich um Richtungsflüge. Brutplätze sind in diesem Raum<br />

innerhalb des Untersuchungsraumes nicht bekannt. Weiterhin wurden mehrere<br />

Flugbewegungen in den Wäl<strong>der</strong>n um Scharbeutz und Haffkrug festgestellt.<br />

Zumindest im Staatsforst Eutin westlich <strong>der</strong> BAB A 1, möglicherweise<br />

auch im Kammerwald sind Horststandorte zu vermuten aber nicht definitiv<br />

nachgewiesen worden. Weiterhin wurden Flugbewegungen des Habichts im<br />

Südteil des Untersuchungsraumes nachgewiesen worden. Insbeson<strong>der</strong>e in<br />

den waldreichen Bereichen um Ratekau und bei Siems-Dänischburg ist von<br />

einer flächigen Verbreitung <strong>der</strong> Art und einer entsprechend erhöhten Frequentierung<br />

auszugehen, wie auch einzelne Horstfunde innerhalb des<br />

Untersuchungsraumes belegen.<br />

Höckerschwan<br />

(n = 1)<br />

Es wurde lediglich eine Flugbewegung eines Paares im Bereich Ratekau<br />

dokumentiert. Somit sind Flugbewegungen von Höckerschwänen eindeutig<br />

unterrepräsentiert. Insbeson<strong>der</strong>e in <strong>der</strong> Nähe von Gewässern sind regelhaft<br />

Flugbewegungen <strong>der</strong> Art zu prognostizieren.<br />

Kiebitz (n = 14) Trotz <strong>der</strong> geringen Anzahl nachgewiesener Flugbewegungen sind durch die<br />

nahezu flächige Verbreitung von Brutvorkommen im Raum innerhalb des<br />

gesamten Untersuchungsraumes Flugbewegungen von Kiebitzen möglich.<br />

Kormoran (n = 2) Flugbewegungen <strong>der</strong> Art sind unterrepräsentiert. Obwohl keine Koloniestandorte<br />

im Untersuchungsraum bekannt sind, werden insbeson<strong>der</strong>e die größeren<br />

Gewässer des Untersuchungsraumes (Neustädter Binnenwasser,<br />

Ruppersdorfer und Hemmelsdorfer See) und die Küste regelmäßig durch<br />

Kormorane genutzt. Dementsprechend ist in diesen Bereichen eine erhöhte<br />

Frequentierungsrate zu erwarten.<br />

Mäusebussard<br />

(n = 72)<br />

Flugbewegungen des Mäusebussards wurden nahezu flächig im gesamten<br />

Untersuchungsraum nachgewiesen. Dies korrespondiert mit <strong>der</strong> Häufigkeit<br />

<strong>der</strong> Brutvorkommen im Raum. Vor allem im Umfeld <strong>der</strong> Horststandorte und<br />

in <strong>der</strong> halboffenen Feldflur als bevorzugtes Jagdhabitat ist eine erhöhte<br />

Frequentierungsrate durch die Art anzunehmen.<br />

Rohrweihe (n = 61) Flugbewegungen <strong>der</strong> Rohrweihe wurden nahezu flächig im gesamten Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen. Dies korrespondiert mit <strong>der</strong> Häufigkeit <strong>der</strong><br />

Brutvorkommen im Raum und den großen Aktionsradien bei <strong>der</strong> Nahrungssuche.<br />

Vor allem im Umfeld <strong>der</strong> Niststandorte sowie Feuchtlebensräumen<br />

und <strong>der</strong> offenen bis halboffenen Landschaft als bevorzugtes Jagdhabitat ist<br />

eine erhöhte Frequentierungsrate durch die Art anzunehmen.<br />

Rotmilan (n = 37) Flugbewegungen des Rotmilans wurden in nahezu allen Teilen des Untersuchungsraums<br />

nachgewiesen. Dennoch ist im Süden eine deutliche Häufung<br />

<strong>der</strong> Beobachtungen festzustellen. Dies korrespondiert mit <strong>der</strong> Verteilung <strong>der</strong><br />

Brutvorkommen im Raum und den relativ großen Aktionsradien bei <strong>der</strong> relativ<br />

opportunistischen Nahrungssuche. Vor allem im Umfeld <strong>der</strong><br />

Horststandorte sowie Feuchtlebensräumen, Siedlungslagen und <strong>der</strong> offenen<br />

bis halboffenen Landschaft als bevorzugtes Jagdhabitat ist eine erhöhte<br />

Frequentierungsrate durch die Art anzunehmen.<br />

Schleiereule<br />

(n = 1)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Methodisch bedingt und durch die nächtliche Lebensweise stellen generell<br />

Flugbewegungen von Eulen, also auch <strong>der</strong> Schleiereule, nur Zufallsbeobachtungen<br />

dar. Aktuell sind nur Brutvorkommen im Bereich Sipsdorf und<br />

Oldenburg anzunehmen. Die geringe Dichte im Raum ist aber wahrscheinlich<br />

auch auf starke Bestandseinbrüche in den vergangenen Wintern zurückzuführen.<br />

Bei Erholung <strong>der</strong> Bestände wird entsprechend auch die Frequentierung<br />

des Raumes durch die Jagd zunehmen. Im Umfeld von Brutplätzen<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 144<br />

Prüfstück DF 10/12


Art Beschreibung<br />

Schwarzmilan<br />

(n = 2)<br />

ist dann auch in unmittelbarer Trassennähe bei Ausbildung<br />

kleinsäugerreicher Strukturen (z. B. Säume an Böschungen) eine regelmäßige<br />

Frequentierung nicht auszuschließen.<br />

Eine Flugbewegung eines jagenden Schwarzmilans wurde im Umfeld <strong>der</strong><br />

Fischteiche östlich Hasselburg festgestellt. Weiterhin wurde ein Paar westlich<br />

Rogerfelde nachgewiesen. Das beobachtete Verhalten (Kreisen und<br />

Rufe über Wald, Feindabwehr) spricht dabei für einen Brutplatz unmittelbar<br />

außerhalb des Untersuchungsraumes (Buchenparzelle). Dennoch ist in Anbetracht<br />

<strong>der</strong> Auffälligkeit <strong>der</strong> Art nicht davon auszugehen, dass <strong>der</strong> Untersuchungsraum<br />

regelmäßig für die Jagd genutzt wird.<br />

Seeadler (n = 21) Seeadler wurden im gesamten Untersuchungsraum beobachtet. Die festgestellten<br />

Individuen sind dabei hauptsächlich den im und um den Untersuchungsraum<br />

befindlichen Brutvorkommen, z., B. bei Seegalendorf, Großes<br />

Holz/Siggen, Sievershagener Forst/Manhagen, Sierhagen und<br />

Hemmelsdorfer See, zuzuordnen. Durch die Nähe <strong>der</strong> Horste zu den geplanten<br />

Trassenvarianten o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Existenz potenziell bedeuten<strong>der</strong> Jagdhabitate<br />

auf <strong>der</strong> horstabgewandten Seite <strong>der</strong> Trasse(n) sind v. a. im Bereich<br />

Seegalendorf, Manshagen und Sierhagen regelmäßige Trassenquerungen<br />

bzw. eine erhöhte Frequentierungsrate nicht auszuschließen wie im Einzelfall<br />

nachgewiesene Flugbewegungen induzieren.<br />

Sperber (n = 12) Entsprechend <strong>der</strong> Häufigkeit <strong>der</strong> Art wurden im gesamten Untersuchungsraum<br />

Flugbewegungen <strong>der</strong> Art nachgewiesen. Entsprechend <strong>der</strong> methodisch<br />

sehr eingeschränkten Erfassung und <strong>der</strong> heimlichen Jagdweise des Sperbers<br />

dürften diese aber stark unterrepräsentiert sein. Eine erhöhte Frequentierung<br />

ist dennoch nur in besiedelten (Gehölz-)Bereichen im Horstumfeld zu<br />

erwarten.<br />

Turmfalke (n = 14) Entsprechend <strong>der</strong> Häufigkeit <strong>der</strong> Art wurden im gesamten Untersuchungsraum<br />

Flugbewegungen <strong>der</strong> Art nachgewiesen. Dennoch sind Flugbewegungen<br />

des Turmfalken als stark unterrepräsentiert zu werten. Im Umfeld von<br />

Brutplätzen ist dann auch in unmittelbarer Trassennähe bei Ausbildung<br />

kleinsäugerreicher Strukturen (z. B. Säume an Böschungen) eine regelmäßige<br />

Frequentierung nicht auszuschließen.<br />

Waldkauz (n = 1) Methodisch bedingt und durch die nächtliche Lebensweise stellen generell<br />

Flugbewegungen von Eulen, also auch des Waldkauzes, nur Zufallsbeobachtungen<br />

dar. In Anbetracht <strong>der</strong> Häufigkeit <strong>der</strong> Art im Untersuchungsraum<br />

ist ein Auftreten fast flächig möglich. Dennoch ist aufgrund <strong>der</strong> bevorzugten<br />

Jagdstrategie lediglich in Trassenabschnitten, die durch größere Gehölze<br />

führen o<strong>der</strong> die in unmittelbarer Brutplatznähe liegen, eine erhöhte<br />

Frequentierungsrate nicht auszuschließen.<br />

Waldschnepfe<br />

(n = 2)<br />

Wan<strong>der</strong>falke<br />

(n = 3)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Bislang sind nur 5 Brutverdachtsvorkommen (Hasselburg, Wäl<strong>der</strong> bei Siems-<br />

Dänischburg) bekannt. Dennoch ist dies als Minimalbestand <strong>der</strong> Art im<br />

Untersuchungsraum zu werten. Auch in an<strong>der</strong>en größeren, strukturreichen<br />

Wäl<strong>der</strong>n sind Vorkommen möglich. Da regulär nur stärkere Flugbewegungen<br />

in <strong>der</strong> Balzphase stattfinden und diese meist über Wäl<strong>der</strong>n in mittleren bis<br />

großen Höhen, sind Freqentierungen des Trassenbereichs sehr unwahrscheinlich.<br />

Eine Ausnahme bilden Schneisen in Brutwäl<strong>der</strong>n, die gern für<br />

Balzflüge genutzt werden.<br />

Wan<strong>der</strong>falken wurden in <strong>der</strong> Brutzeit nur im Norden des Untersuchungsraumes<br />

mit sehr wenigen Flugbewegungen nachgewiesen. Während die Beobachtung<br />

eines jagenden Wan<strong>der</strong>falken in <strong>der</strong> Ortslage Sipsdorf wahrscheinlich<br />

dem Brutvorkommen am Bungsberg zuzuordnen ist, sind die beiden<br />

Flugbewegungen im Norden (Lagune Großenbro<strong>der</strong> Fähre und Sütel)<br />

nicht eindeutig zuzuordnen. Dennoch ist ein Brutvorkommen in diesem Bereich<br />

durch den beobachteten Richtungsflug nach Südwesten mit Beute<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 145<br />

Prüfstück DF 10/12


Art Beschreibung<br />

wahrscheinlich. Durch die großen Aktionsräume ist ein Auftreten <strong>der</strong> Art -<br />

anhand <strong>der</strong> aktuellen Erfassungsergebnisse - zumindest im Nordteil des<br />

Untersuchungsraumes in attraktiven Jagdhabitaten (vogelreich) möglich. Bei<br />

<strong>der</strong> Jagd auf Tauben kann dabei bspw. auch die durchschnittlich ausgeprägte<br />

Kulturlandschaft genutzt werden. Eine Prognose hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Frequentierungsrate des Trassenumfeldes ist aufgrund <strong>der</strong> sehr wenigen<br />

Erfassungsergebnisse nicht möglich.<br />

Weißstorch (n = 2) Es wurden zwei Flugbewegungen des Weißstorchs bei Ratekau und<br />

Lensahn festgestellt, die den Brutvorkommen bei Neutechau und Manhagen<br />

zuzuordnen sind. Im Umfeld dieser Vorkommen sind v. a. im Bereich attraktiver<br />

Grünlän<strong>der</strong> und Feuchtlebensräume, aber auch temporär auf frisch<br />

beernteten o<strong>der</strong> gemähten Flächen, erhöhte Frequentierungsraten und damit<br />

auch Trassenquerungen sind nicht auszuschließen.<br />

Wespenbussard<br />

(n = 5)<br />

Wiesenweihe<br />

(n = 2)<br />

Zwergseeschwalbe<br />

(n = 4)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Die beobachteten Flugbewegungen <strong>der</strong> als Brutvögel zu wertenden Wespenbussarden<br />

können den dokumentierten Brutverdachtsvorkommen im<br />

Beutz und bei Manhagen zugeordnet werden. Zusätzlich könnte ein weiterer<br />

Nachweis eines Richtungsflugs ein Brutvorkommen in dem großen Waldbereich<br />

bei Damlos indizieren. Eine erhöhte Frequentierungsrate <strong>der</strong><br />

Trassenbereiche ist durch den artspezifischen Nahrungserwerb (oft in lockeren<br />

Wäl<strong>der</strong>n) und die Wahl <strong>der</strong> Brutplätze (oft im Waldinnern) unwahrscheinlich.<br />

Die beiden innerhalb <strong>der</strong> Regelbrutzeit festgestellten Flugbewegungen bei<br />

Lensahn und Altenkrempe sind möglichwerweise den bekannten Brutvorkommen<br />

östlich des Untersuchungsraumes zuzuordnen. Eine reguläre Nutzung<br />

von Teilen des Untersuchungsraumes als Jagdhabitat ist dagegen<br />

unwahrscheinlich.<br />

Neben den Flugbewegungen eines Brutverdachtsvorkommens im Bereich<br />

des Neustädter Binnenwasser wurde eine weitere Zwergseeschwalbe jagend<br />

über einem Teich bei Nienrade festgestellt. Dieser Nachweis könnte<br />

<strong>der</strong> Kolonie am Lenster Strand zugeordnet werden. Eine regelmäßige Frequentierung<br />

des Untersuchungsraumes durch die Art ist unwahrscheinlich.<br />

Lediglich im Bereich des Neustädter Binnenwassers sind regelmäßige Querungen<br />

<strong>der</strong> Bestandstrasse durch das dortige Vorkommen anzunehmen.<br />

In Bezug auf Zug- und Rastvögel wurden 27 Arten des relevanten Artenspektrums mit insgesamt<br />

122 Flugbewegungen nachgewiesen, die als Rastvögel, Durchzieher o<strong>der</strong> nichtterritoriale<br />

Nichtbrüter gewertet wurden.<br />

Gänse (Bläss-, Grau-, Kanada-, Saat- und Weißwangengans) waren diejenige Artengruppe,<br />

für die am häufigsten Flugbewegungen nachgewiesen wurden. Die Graugans war wie<strong>der</strong>um<br />

innerhalb dieser Gruppe die mit Abstand am häufigsten festgestellte Art. Zwar wurden ziehende<br />

Gänse im gesamten Untersuchungsraum festgestellt und analog zu den festgestellten<br />

Rastvorkommen somit zumindest sporadisch den gesamten Untersuchungsraum nutzen,<br />

zeigen einzelne Bereiche eine deutlich erhöhte Frequentierungsrate. Hervorzuheben ist hierbei<br />

das Neustädter Binnenwasser. Die meisten Flugbewegungen von Gänsen wurden hier<br />

nachgewiesen. Da dieses Gebiet als tradierter Rast- und Schlafplatz u. a. für eine große Anzahl<br />

von Gänsen fungiert, finden nachgewiesenermaßen regelmäßig auch Interaktionen zwischen<br />

den Gewässern und Nahrungsflächen im Umland statt. Trassenquerungen können<br />

dabei v. a. im direkten Umfeld <strong>der</strong> Gewässer auch in geringer Höhe stattfinden. Gleiche Interaktionen<br />

sind auch für weitere Wasservögel wie Schwäne und eingeschränkter auch Enten<br />

(z. B. Pfeifenten) anzunehmen, obwohl für diese Artengruppen methodisch bedingt nur<br />

eine sehr geringe Anzahl o<strong>der</strong> keine Flugbewegungen nachgewiesen wurde. Weitere Bereiche,<br />

in denen Wasservögel durch eine Funktion als zentrale Rast- und Schlafgewässer in<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 146<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

erhöhter Zahl nachgewiesen wurden o<strong>der</strong> angenommen werden können, sind <strong>der</strong><br />

Ruppersdorfer und Hemmelsdorfer See sowie die Lagunen bei Großenbrode bzw. <strong>der</strong><br />

Großenbro<strong>der</strong> Fähre. Dementsprechend sind auch in <strong>der</strong>en Umfeld eine erhöhte<br />

Frequentierungsrate bzw. eine verstärkte Anzahl von Flugbewegungen zu prognostizieren.<br />

Möwen (Lach-, Silber- und Sturmmöwe) wurden v. a. im Umfeld <strong>der</strong> Küste und größeren<br />

Gewässern festgestellt. Dennoch ist durch ihren opportunen Nahrungserwerb auch flächig<br />

ein Auftreten in <strong>der</strong> Feldflur möglich.<br />

Für ziehende Greifvögel (z. B. Fischadler, Merlin, Rohrweihe, Raufußbussard, Wan<strong>der</strong>falke,<br />

Wiesenweihe, Wespenbussard) wurden nur Einzelnachweise erbracht. Da diese das Binnenland<br />

regulär im Breitfrontenzug in geringer Dichte queren, sind räumliche Konzentrationen<br />

lediglich im Bereich des Fehmarnsunds wahrscheinlich.<br />

Flugbewegungen von Limikolen wurden nur in sehr geringen Maß nachgewiesen. Schlussfolgerungen<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Raumnutzung sind daher nur prognostisch möglich. Während<br />

Kiebitze und Goldregenpfeifer (eingeschränkt auch Kampfläufer) regelmäßig auch in <strong>der</strong><br />

Feldflur als Rastvögel auftreten, sind Konzentrationen an<strong>der</strong>er Limikolenarten weitgehend<br />

auf die Küste, Feuchtlebensräume (z. B. Neustädter Binnenwasser) und ausgedehnte<br />

(Feucht-) Grünlän<strong>der</strong> (z. B. Neustädter Binnenwasser, Oldenburger Grabennie<strong>der</strong>ung) beschränkt.<br />

Der Zug findet meistens nachts in größerer Höhe, teilweise auch tagsüber (z.B.<br />

Großer Brachvogel), als Breitfrontenzug o<strong>der</strong> entlang <strong>der</strong> Küstenlinien statt.<br />

Flugbewegungen von Kranichen wurden bei einer geringen Anzahl von Nachweisen meist<br />

nur als vagabundierende Übersommerer (einzeln o<strong>der</strong> paarweise) o<strong>der</strong> in kleinen Trupps<br />

festgestellt. Größere Konzentrationen sind nicht zu erwarten, da <strong>der</strong> Untersuchungsraum<br />

nicht auf <strong>der</strong> Hauptzuglinie von (skandinavischen) Kranichen liegt. Kleinere, temporäre Ansammlungen<br />

auf <strong>der</strong> Zwischenrast sind neben größeren Feuchtlebensräumen (Neustädter<br />

Binnenwasser, Ruppersdorfer und Hemmelsdorfer See) auch in <strong>der</strong> Feldflur möglich. Überflüge<br />

von durchziehenden Kranichen finden typischerweise konzentriert an Hauptzugtagen<br />

bei günstigen Witterungsverhältnissen in großer Höhe statt.<br />

Die detaillierte Darstellung <strong>der</strong> Flugbewegungen ist LEGUAN (2012a/ Anlage 7) zu entnehmen.<br />

Bewertung des Kollisionsrisikos<br />

Unter folgenden Umständen kann ein erhöhtes Kollisionsrisiko für die Avifauna bewirkt werden:<br />

� Räumliche Konzentrationszentren: Insbeson<strong>der</strong>e in den Räumen mit (nachweislich) erhöhten<br />

Rastvogelaufkommen (z. B. küstennahe Lagunen, Neustädter Binnenwasser,<br />

Ruppersdorfer See) ist potenziell ein erhöhtes Kollisionsrisiko durch hohe Bestandzahlen<br />

und hohe Frequentierungsraten, u. a. durch regelmäßige Interaktionen zwischen Nahrungsflächen<br />

und Rastgewässern, möglich. Eine solche potenzielle Gefährdung, die im<br />

Einzelfall zu prüfen ist, kann sich v. a. bei Trassenvarianten in direkter Nähe zu solchen<br />

attraktiven Lebensräumen ergeben, da hier die Flughöhe an- und abfliegen<strong>der</strong>(Wasser-)<br />

Vögel relativ gering ist.<br />

� Zerschneidung von Lebensräumen: Falls benachbarte Habitate zentraler Bedeutung<br />

durch eine Trasse zerschnitten werden, kann durch die generell geringe Flughöhe bei<br />

<strong>der</strong> Überwindung kurzer Distanzen ein erhöhtes Kollisionsrisiko generiert werden. Dies<br />

gilt nicht nur für Interaktionen zwischen Schlafgewässern und umliegenden Nahrungsflächen,<br />

son<strong>der</strong>n auch für Interaktionen lokaler Brutvögel. So sind bspw. im Bereich des<br />

Neustädter Binnenwassers regelmäßige Interaktionen zwischen den unmittelbar benachbarten<br />

Lebensräumen beidseitig <strong>der</strong> Bestandstrasse zu prognostizieren (z. B. für<br />

Wasservögel, Seeschwalben und Greifvögel).<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 147<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

� Umfeld von Brutplätzen: Durch die erhöhte Frequentierungsrate und <strong>der</strong> oftmals auch<br />

geringeren Flughöhe (An- und Abflug), aber auch die erhöhte Gefahr negativer<br />

Koinzidenzen (z. B. Ablenkung bei Feindabwehr) ist im näheren Umfeld von Niststätten<br />

ein erhöhtes Kollisionsrisiko nicht auszuschließen. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für Brutstätten<br />

von Arten, die entsprechend ihrer artspezifisch hohen Flugaktivität auch nahegelegene<br />

Trassenbereiche mit hoher Frequentierungsrate überfliegen (z. B. Greifvögel, Eulen,<br />

Graureiher).<br />

� Kanalisationswirkung: Insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Zerschneidung von größeren Waldparzellen<br />

entstehen Schneisen, die regelmäßig auch von Waldarten (Habicht, Sperber, Waldkauz)<br />

für den hin<strong>der</strong>nisarmen Richtungsflug genutzt werden, wie Zufallsbeobachtungen an<br />

Straßen belegen. Ein hierdurch erhöhtes Kollisionsrisiko ist (analog zu Fle<strong>der</strong>mäusen)<br />

nicht auszuschließen.<br />

� Anziehung <strong>der</strong> Trassenbereiche: Einige Arten nutzen aktiv die oftmals entlang von Bahntrassen<br />

entstehenden Saumbereiche für die Nahrungssuche (z. B. Bussarde, Weihen,<br />

Milane, Turmfalken, Wald- und Schleiereule). Durch die dadurch erhöhte<br />

Frequentierungsrate aber auch Ablenkungseffekte ist eine erhöhte Kollisionsgefährdung<br />

nicht auszuschließen. Weiterhin nutzen insbeson<strong>der</strong>e in den nahrungsarmen Wintermonaten<br />

verschiedene Greifvögel (z. B. Seeadler, Bussarde) und Eulen (Uhu) an Gleisstrecken<br />

befindliches Aas, woraus ein stark erhöhtes Kollisionsrisiko resultieren kann.<br />

Entscheidend für das art-, individuen- und raumbezogene Kollisionsrisiko sind hierbei neben<br />

art- und individuenbezogenen Charakteristika (Flugverhalten, Raumnutzung) die Entfernung<br />

<strong>der</strong> Trasse zu Lebensräumen mit konzentrierten (Rast-) Vogelaufkommen o<strong>der</strong> Niststätten,<br />

die Abschirmung <strong>der</strong> Trasse durch vertikale Strukturen (Anhebung <strong>der</strong> Überflughöhe), quantitative<br />

und zeitliche Frequentierungsrate des Zugverkehrs sowie dessen Geschwindigkeit<br />

(Möglichkeit des aktiven Ausweichens, Stärke <strong>der</strong> Wirbelschleppen).<br />

Die art- und raumbezogene Prüfung eines tatsächlich vorhabensbedingt erhöhten Kollisionsrisikos<br />

für die Avifauna unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Projekteigenschaften ist dem geson<strong>der</strong>t<br />

vorgelegten artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (PU, 2012/ Anlage 5) vorbehalten.<br />

Amphibien<br />

Bestandsbeschreibung<br />

Im Hinblick auf Amphibien wurden insgesamt 46 Gewässer im Untersuchungsraum untersucht.<br />

Insgesamt wurden in den Gewässern acht Arten festgestellt (siehe Tabelle 3.3-11).<br />

Tabelle 3.3-11: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Amphibienarten (LEGUAN, 2012a/ Anlage 7).<br />

Artname (dt) Artname (lat) RL BRD RL SH Präsenz Stetigkeit Anhang<br />

IV<br />

Erdkröte Bufo bufo + + 20 55,56<br />

Kreuzkröte Bufo calamita V 3 1 2,78 X<br />

Laubfrosch Hyla arborea 3 3 3 8,33 X<br />

Teichmolch Lissotriton vulgaris + + 11 30,56<br />

Teichfrosch Pelophylax kl.<br />

+ D<br />

50,00<br />

esculentus<br />

18<br />

Moorfrosch Rana arvalis 3 V 1 2,78 X<br />

Grasfrosch Rana temporaria + V 18 50,00<br />

Kammmolch Triturus cristatus V V 7 19,44 X<br />

* RL BRD: Rote Liste Bundesrepublik Deutschland (KÜHNEL ET AL., 2009a), RL SH: Rote Liste Schleswig-Holstein<br />

(KLINGE, 2003), 1= vom Aussterben bedroht, 3= gefährdet, V= Vorwarnliste, D= Datenlage<br />

defizitär, += nicht gefährdet<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 148<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Darüber hinaus konnte die Wechselkröte (bundesweit gefährdet, landesweit vom Aussterben<br />

bedroht, Anhang IV-Art) außerhalb <strong>der</strong> untersuchten Gewässer am Fehmarnsund festgestellt<br />

werden.<br />

Von den übrigen acht Arten, die in den untersuchten Gewässern nachgewiesen wurden, gelten<br />

Laubfrosch und Moorfrosch deutschlandweit als gefährdet. Kreuzkröte und Kammmolch<br />

sind auf <strong>der</strong> bundesweiten Vorwarnliste aufgeführt. Landesweit gelten Kreuzkröte und Laubfrosch<br />

als gefährdet, Moorfrosch, Grasfrosch und Kammmolch werden auf <strong>der</strong> landesweiten<br />

Vorwarnliste geführt (siehe Tabelle 3.3-11). Kreuzkröte, Wechselkröte, Moorfrosch, Laubfrosch<br />

und Kammmolch sind Anhang-IV-Arten <strong>der</strong> FFH-Richtlinie.<br />

Erdkröte, Gras- und Teichfrosch erreichen mit 50% und mehr die höchsten Stetigkeiten. Die<br />

nächsthäufigste Art ist <strong>der</strong> Teichmolch (Stetigkeit über 30%).<br />

Viele <strong>der</strong> untersuchten Gewässer sind Angelgewässer mit Fischbesatz o<strong>der</strong> Regenrückhaltebecken,<br />

die nur eine eingeschränkte Bedeutung für Amphibien haben. Einige Gewässer<br />

trocknen zudem regelmäßig aus, so dass nur in nassen Jahren eine Habitatqualität für Amphibien<br />

vorhanden ist.<br />

Die untersuchten Gewässer sind anhand von Strukturparametern den folgenden neun Typen<br />

zuzuordnen: Bach/ Graben, besonntes Waldgewässer, beschattetes Waldgewässer, Bruchwaldgewässer,<br />

Angelgewässer, nährstoffarme Gewässer mit Nie<strong>der</strong>moorcharakter, Ackersölle,<br />

brackige Gewässer sowie große, sonstige Gewässer.<br />

Bewertung<br />

Lediglich eines <strong>der</strong> untersuchten Gewässer erreicht eine hohe Bedeutung. Es handelt sich<br />

dabei um eine großflächige, nasse Senke im Oberen Sielbektal. Hier wurde <strong>der</strong> streng geschützte<br />

und landesweit gefährdete Laubfrosch neben weiteren sechs Arten nachgewiesen,<br />

darunter Moorfrosch und Kammmolch (beide bundesweit gefährdet und streng geschützt).<br />

Der Moorfrosch wurde nur in diesem Gewässer nachgewiesen.<br />

Der Großteil <strong>der</strong> untersuchten Gewässer hat lediglich eine geringe Bedeutung für Amphibien,<br />

fünf Gewässer erreichen noch eine mittlere Bedeutung.<br />

Gemäß LEGUAN (2012a) wurden die untersuchten Gewässer typisiert und hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Amphibienfauna bewertet. Innerhalb eines 70 m-Korridors um die Varianten wurden die Werte<br />

mithilfe <strong>der</strong> Typisierung auf die übrigen, nicht untersuchten Gewässer übertragen. Lediglich<br />

ein Typus hat für Amphibien eine hohe Bedeutung: nährstoffarme Gewässer mit Nie<strong>der</strong>moorcharakter<br />

(siehe Tabelle 3.3-12).<br />

Tabelle 3.3-12: Zuordnung <strong>der</strong> untersuchten Gewässertypen zu Bedeutungen für die Amphibienfauna.<br />

Gewässertyp Bedeutung<br />

1 Bach/ Graben ohne<br />

2 Waldgewässer, besonnt mittel<br />

3 Waldgewässer, beschattet gering<br />

4 Bruchwaldgewässer mittel<br />

5 Angelgewässer gering<br />

6 nährstoffarme Gewässer mit Nie<strong>der</strong>moorcharakter hoch<br />

7 Ackersölle mittel<br />

8 Brackige Gewässer mittel<br />

9 große, sonstige Gewässer gering<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 149<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Hoch bedeutende Gewässer befinden sich im Untersuchungsraum lediglich in Abschnitt 1.<br />

Es handelt sich um Gewässer im Bereich nördlich von Siems-Dänischburg (u.a.<br />

Waldhusener Moorsee) und südlich von Ratekau an <strong>der</strong> Bestandstrasse. Die Bedeutung <strong>der</strong><br />

Amphibiengewässer im Untersuchungsraum ist in Anlage 4.2 den Plänen 4.2.1 bis 4.2.5 zu<br />

entnehmen.<br />

Reptilien<br />

Bestandsbeschreibung<br />

Bezüglich Reptilien wurden im Untersuchungsraum insgesamt 22 Probeflächen untersucht.<br />

Insgesamt wurden auf den Probeflächen vier Reptilienarten nachgewiesen. Bei <strong>der</strong> Kreuzotter<br />

(deutschland- und landesweit stark gefährdet) handelt es sich allerdings um einen Zufallsfund<br />

an einem <strong>der</strong> zu untersuchenden Amphibiengewässer (siehe Tabelle 3.3-13). Damit<br />

wurden insgesamt fünf Reptilienarten im Untersuchungsraum nachgewiesen.<br />

Tabelle 3.3-13: Nachgewiesene Reptilienarten im Untersuchungsraum.<br />

Artname (lat) Artname (dt) RL BRD RL SH Präsenz Stetigkeit<br />

Anhang<br />

IV<br />

Blindschleiche Anguis fragilis + G 9 25,00<br />

Zauneidechse Lacerta agilis V 2 14 38,89 X<br />

Ringelnatter Natrix natrix V 2 10 27,78<br />

Kreuzotter Vipera berus 2 2 1 2,78<br />

Waldeidechse Zootoca vivipara + + 22 61,11<br />

* RL BRD: Rote Liste Bundesrepublik Deutschland (KÜHNEL ET AL., 2009b), RL SH: Rote Liste Schleswig-Holstein<br />

(KLINGE, 2003),2= stark gefährdet, V= Vorwarnliste, G= Gefährdung anzunehmen, +=<br />

ungefährdet<br />

Zauneidechse und Ringelnatter werden auf <strong>der</strong> Vorwarnliste geführt. Landesweit gelten sowohl<br />

Zauneidechse als auch Ringelnatter als stark gefährdet. Die Zauneidechse ist im Anhang<br />

IV <strong>der</strong> FFH-Richtlinie aufgeführt.<br />

Die Waldeidechse wurde an zwei Dritteln <strong>der</strong> untersuchten Probeflächen nachgewiesen. Die<br />

streng geschützte Zauneidechse wurde an 14 Probeflächen aufgenommen. Nach <strong>der</strong> Waldeidechse<br />

ist sie die stetigste Art im Untersuchungsraum. Der Verbreitungsschwerpunkt <strong>der</strong><br />

Zauneidechse befindet sich im Untersuchungsraum im Bereich Lübeck und Umgebung.<br />

Bewertung<br />

Nach Berechnung <strong>der</strong> Bindungswerte an bestimmte Biotoptypen und <strong>der</strong> Bewertung nach<br />

BRINKMANN (1998) haben insgesamt 15 Biotoptypen eine hohe Bedeutung für die<br />

Reptilienfauna: sonstige Gehölze und Gehölzstrukturen (HG), artenarmes Intensivgrünland<br />

(GI), sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland (GF), Gräben (FG), Pionierwald<br />

(WP), mesophiles Grünland (GM), Strände (KS), Knick (HW), sonstige Gebüsche (WG), Nie<strong>der</strong>moor/<br />

Sümpfe (NS), (halb-) ru<strong>der</strong>ale Gras- und Staudenfluren (RH), Mager- und Trockenrasen<br />

(TR), Seggen- und binsenreiche Nasswiesen (GN), Küstendünen (KD) sowie Hoch-<br />

und Übergangsmoore (MH).<br />

Keiner <strong>der</strong> im Untersuchungsraum vorkommenden Biotoptypen hat eine sehr hohe Bedeutung<br />

für Reptilien.<br />

Durch die Vielzahl <strong>der</strong> Biotoptypen, die eine hohe Bedeutung für Reptilien haben, sind hoch<br />

bedeutende Bereiche für diese Organismengruppe in allen Abschnitten des Untersuchungsraumes<br />

vorhanden. Verglichen mit den übrigen Abschnitten ist <strong>der</strong> Anteil hoch bedeuten<strong>der</strong><br />

Bereiche für Reptilien im Abschnitt 4 allerdings etwas geringer. Die Bedeutung des Untersu-<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 150<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

chungsraumes für die Reptilienfauna ist in Anlage 4.2 den Plänen 4.2.1 bis 4.2.5 zu entnehmen.<br />

Libellen<br />

Bestandsbeschreibung<br />

In Bezug auf die Libellenfauna wurden 26 Gewässer im Untersuchungsraum untersucht. Es<br />

wurden insgesamt 33 Arten nachgewiesen (siehe Tabelle 3.3-14).<br />

Tabelle 3.3-14: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Libellenarten (LEGUAN, 2012a/ Anlage 7).<br />

Artname (dt) Artname (lat) RL RL Präsenz Stetigkeit<br />

BRD* SH*<br />

Blaugrüne Mosaikjungfer Aeshna cyanea + + 9 34,62<br />

Braune Mosaikjungfer Aeshna grandis + + 12 46,15<br />

Torf-Mosaikjungfer Aeshna juncea 3 V 1 3,85<br />

Herbst-Mosaikjungfer Aeshna mixta + + 21 80,77<br />

Grüne Mosaikjungfer Aeshna viridis 1 2 1 3,85<br />

Keilflecklibelle Anaciaeshna isosceles 2 3 2 7,70<br />

Große Königslibelle Anax imperator + + 19 73,08<br />

Kleine Mosaikjungfer Brachytron pratense 3 + 5 19,23<br />

Gebän<strong>der</strong>te Prachtlibelle Calopteryx splendens V + 5 19,23<br />

Blauflügel-Prachtlibelle Calopteryx virgo 3 3 1 3,85<br />

Weidenjungfer Chalcolestes viridis + + 4 15,39<br />

Hufeisen-Azurjungfer Coenagrion puella + + 16 61,54<br />

Fle<strong>der</strong>maus-Azurjungfer Coenagrion pulchellum + + 7 26,92<br />

Gemeine Smaragdlibelle Cordulia aenea V + 6 23,08<br />

Becher-Azurjungfer Enallagma cyathigerum + + 10 38,46<br />

Großes Granatauge Erythromma najas V + 10 38,46<br />

Kleines Granatauge Erythromma viridulum + + 1 3,85<br />

Große Pechlibelle Ischnura elegans + + 20 76,92<br />

Glänzende Binsenjungfer Lestes dryas 3 + 1 3,85<br />

Große Binsenjungfer Lestes sponsa + + 7 26,92<br />

Kleine Moosjungfer Leucorrhinia dubia 2 2 1 3,85<br />

Nördliche Moosjungfer Leucorrhinia rubicunda 2 V 1 3,85<br />

Plattbauch Libellula depressa + + 5 19,23<br />

Vierfleck Libellula quadrimaculata + + 17 65,39<br />

Großer Blaupfeil Orthetrum cancellatum + + 15 57,70<br />

Frühe Adonislibelle Pyrrhosoma nymphula + + 3 11,51<br />

Gefleckte Smaragdlibelle Somatochlora<br />

flavomaculata<br />

2 2 1 3,85<br />

Glänzende Smaragdlibelle<br />

Somatochlora metallica + + 3 11,51<br />

Schwarze Heidelibelle Sympetrum danae + + 3 11,51<br />

Gefleckte Heidelibelle Sympetrum flaveolum 3 V 1 3,85<br />

Blutrote Heidelibelle Sympetrum sanguineum + + 15 57,69<br />

Große Heidelibelle Sympetrum striolatum + + 2 7,70<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 151<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Artname (dt) Artname (lat) RL RL Präsenz Stetigkeit<br />

BRD* SH*<br />

Gemeine Heidelibelle Sympetrum vulgatum + + 13 50<br />

* RL BRD: Rote Liste Bundesrepublik Deutschland (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, 1998), RL SH:<br />

Rote Liste Schleswig-Holstein (WINKLER ET AL., 2011), 1= vom Aussterben bedroht, 2= stark gefährdet,<br />

3= gefährdet, V= Vorwarnliste, += ungefährdet<br />

Deutschlandweit gilt eine Art (Grüne Mosaikjungfer - Aeshna viridis) als vom Aussterben bedroht.<br />

Vier Arten sind stark gefährdet (Keilflecklibelle - Anaciaeschna isosceles, Kleine Moosjungfer<br />

- Leucorrhinia dubia, Nördliche Moosjungfer - Leucorrhinia rubicunda, Gefleckte Smaragdlibelle<br />

- Somatochlora flavomaculata).<br />

Fünf Arten gelten deutschlandweit als gefährdet (Torf-Mosaikjungfer - Aeshna juncea, Kleine<br />

Mosaikjungfer - Brachytron pratense, Blauflügel-Prachtlibelle - Calopteryx virgo, Glänzende<br />

Binsenjungfer - Lestes dryas, Gefleckte Heidelibelle - Sympetrum flaveolum).<br />

Drei Arten (Gebän<strong>der</strong>te Prachtlibelle - Calopteryx splendens, Gemeine Smaragdlibelle -<br />

Cordulia aenea, Großes Granatauge - Erythromma najas) werden deutschlandweit auf <strong>der</strong><br />

Vorwarnliste geführt.<br />

Landesweit sind drei Arten stark gefährdet (Grüne Mosaikjungfer - Aeshna viridis, Kleine<br />

Mosaikjungfer - Leucorrhinia dubia, Gefleckte Smaragdlibelle - Somatochlora flavomaculata).<br />

Keilflecklibelle (Anaciaeschna isosceles) und Blauflügel-Prachtlibelle (Calopteryx virgo) gelten<br />

landesweit als gefährdet.<br />

Drei Arten werden auf <strong>der</strong> landesweiten Vorwarnliste geführt (Nördliche Mosaikjungfer -<br />

Leucorrhinia rubicunda, Torf-Mosaikjungfer - Aeshna juncea, Gefleckte Heidelibelle -<br />

Sympetrum flaveolum) (siehe Tabelle 3.3-14).<br />

Bei <strong>der</strong> Grünen Mosaikjungfer (Aeshna viridis) handelt es sich um eine Art des Anhangs IV<br />

<strong>der</strong> FFH-Richtlinie.<br />

Die Artenzahlen in den untersuchten Gewässern liegen zwischen 1 und 19. Die höchste Anzahl<br />

von 19 Libellenarten wurden am Kuhlsee – einem wertvollen Moorgewässer (Gewässertyp<br />

5) südlich von Ratekau – nachgewiesen.<br />

Die durchschnittliche Artenzahl in Bezug auf die untersuchten Gewässer im Untersuchungsraum<br />

beträgt 10. Die untersuchten Gewässer lassen sich anhand von Strukturparametern in<br />

die folgenden sieben Typen einordnen: Fluss, Bach/ Graben, Krebsscherengewässer, Angelgewässer,<br />

nährstoffarme Gewässer mit Nie<strong>der</strong>moorcharakter, brackige Gewässer sowie<br />

große, sonstige Gewässer.<br />

Bewertung<br />

Anhand <strong>der</strong> Bewertung nach Stenökie und BRINKMANN (1998) erhält lediglich ein Gewässer<br />

(Kuhlsee) südlich von Ratekau, eine sehr hohe und ein Gewässer südlich von Neustadt eine<br />

hohe Bedeutung. Der Großteil <strong>der</strong> untersuchten Gewässer erreicht nur eine geringe Bedeutung<br />

für Libellen.<br />

Gemäß LEGUAN (2012a) wurden die untersuchten Libellengewässer typisiert und so eine<br />

Übertragung <strong>der</strong> Wertigkeiten auf die Gewässer im 70 m-Korridor um die Varianten vorgenommen.<br />

Folgende Libellengewässertypen und Bedeutungen liegen vor:<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 152<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Tabelle 3.3-15: Zuordnung <strong>der</strong> untersuchten Gewässertypen zu Bedeutungen für die Libellenfauna.<br />

Gewässertyp Bedeutung<br />

1 Fluss hoch<br />

2 Bach/ Graben gering<br />

3 Krebsscherengewässer hoch<br />

4 Angelgewässer mittel<br />

5 nährstoffarme Gewässer mit Nie<strong>der</strong>moorcharakter sehr hoch<br />

6 Brackige Gewässer gering<br />

7 große, sonstige Gewässer mittel<br />

Eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung weisen einige Kiesgruben <strong>der</strong> Gemeinde Ratekau für die Zierliche<br />

Moosjungfer auf, die im Jahr 2012 dort festgestellt wurde. Die Art war bislang in Schleswig-Holstein<br />

nicht nachgewiesen (vgl. WINKLER ET AL., 2011). Offensichtlich befindet sie sich<br />

in Ausbreitung und wurde <strong>der</strong>zeit in zwei Kiesgruben mit geschützten, flachen Buchten, klarem<br />

Wasser, Algenwatten und reichlicher submerser Vegetation gefunden. Diese, wie auch<br />

die übrigen Kiesgruben <strong>der</strong> Gemeinden Ratekau und Seeretz befinden sich jedoch – mit<br />

Ausnahme des Gewässers HAOd06, das aber nicht die oben genannten Habitateigenschaften<br />

aufweist – außerhalb des 70 m-Korridors um die Varianten.<br />

Sehr hoch bedeutende Libellengewässer kommen lediglich in Abschnitt 1 des Untersuchungsraumes<br />

vor: Waldhusener Moorsee sowie Bereich nördlich von Siems-Dänischburg,<br />

außerdem südlich von Ratekau an <strong>der</strong> Bestandstrasse. Darüber hinaus kommen vereinzelt<br />

hoch bedeutende Gewässer im Abschnitt 1 vor. Sie liegen wie<strong>der</strong>um an dessen südlichen<br />

Ende im Bereich Bad Schwartau. Lediglich in Abschnitt 2 kommt noch ein hoch bedeutendes<br />

Libellengewässer südlich von Neustadt vor. Die Bedeutung <strong>der</strong> Libellengewässer ist in Anlage<br />

4.2 den Plänen 4.2.1 bis 4.2.5 zu entnehmen.<br />

Heuschrecken<br />

Bestandsbeschreibung<br />

Im Hinblick auf Heuschrecken wurden im Untersuchungsraum insgesamt 27 Probeflächen<br />

untersucht. Insgesamt wurden hier 22 Arten nachgewiesen.<br />

Tabelle 3.3-16: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Heuschreckenarten (LEGUAN, 2012a/ Anlage 7).<br />

Artname (dt) Artname (lat) RL BRD RL SH Präsenz Stetigkeit<br />

Weißrandiger Grashüp- Chorthippus<br />

+ + 15 55,55<br />

fer<br />

albomarginatus<br />

Feld-Grashüpfer Chorthippus apricarius V + 10 37,04<br />

Nachtigall-Grashüpfer Chorthippus biguttulus + + 2 7,41<br />

Brauner Grashüpfer Chorthippus brunneus + + 7 25,93<br />

Wiesen-Grashüpfer Chorthippus dorsatus + 2 2 7,41<br />

Verkannter Grashüpfer Chorthippus mollis V 2 2 7,41<br />

Sumpfgrashüpfer Chorthippus montanus V 2 1 3,71<br />

Gemeiner Grashüpfer Chorthippus parallelus + + 13 48,15<br />

Große Goldschrecke Chrysochraon dispar + 3 1 3,71<br />

Kurzflügelige Schwertschrecke<br />

Conocephalus dorsalis V + 12 44,44<br />

Punktierte Zartschrecke Leptophyes punctatissima + + 13 48,15<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 153<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Artname (dt) Artname (lat) RL BRD RL SH Präsenz Stetigkeit<br />

Zweifarbige Beißschrecke<br />

Metrioptera bicolor + 1 1 3,71<br />

Roesels Beißschrecke Metrioptera roeselii + + 16 59,26<br />

Gefleckte Keulenschrecke<br />

Myrmeleotettix maculatus + V 1 3,71<br />

Rotleibiger Grashüpfer Omocestus<br />

haemorrhoidalis<br />

V 2 1 3,71<br />

Gewöhnliche Strauchschrecke<br />

Pholidoptera griseoaptera + + 15 55,55<br />

Heidegrashüpfer Stenobothrus lineatus V 2 1 3,71<br />

Sumpfschrecke Stetophyma grossum + 3 1 3,71<br />

Säbeldornschrecke Tetrix subulata + V 1 3,71<br />

Gemeine Dornschrecke Tetrix undulata + + 3 11,11<br />

Zwitscherschrecke Tettigonia cantans + + 22 81,48<br />

Grünes Heupferd Tettigonia viridissima + + 2 7,41<br />

* RL BRD: Rote Liste Bundesrepublik Deutschland (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, 1998), RL SH:<br />

Rote Liste Schleswig-Holstein (WINKLER, 2000), 1= vom Aussterben bedroht, 2= stark gefährdet,<br />

3= gefährdet, V= Vorwarnliste, += ungefährdet<br />

Deutschlandweit werden sechs <strong>der</strong> im Untersuchungsraum nachgewiesenen Heuschreckenarten<br />

auf <strong>der</strong> Vorwarnliste geführt (Chorthippus apricarius, Stenobothrus lineatus,<br />

Conocephalus dorsalis, Omocestus haemorrhoidalis, Chorthippus montanus, Chorthippus<br />

mollis). Landesweit gilt Metrioptera bicolor als vom Aussterben bedroht.<br />

Fünf <strong>der</strong> festgestellten Arten sind landesweit stark gefährdet (Chorthippus dorsatus,<br />

Stenobothrus lineatus, Omocestus haemorrhoidalis, Chorthippus montanus, Chorthippus<br />

mollis).<br />

Die Arten Myrmeleotettix maculatus und Tetrix subulata werden landesweit auf <strong>der</strong> Vorwarnliste<br />

geführt (siehe Tabelle 3.3-16).<br />

Zwitscherschrecke (Tettigonia catans), Roesels Beißschrecke (Metrioptera roeselii),<br />

Weißrandiger Grashüpfer (Chorthippus albomarginatus) und Gewöhnliche Strauchschrecke<br />

(Pholidoptera griseoaptera) treten mit <strong>der</strong> größten Stetigkeit auf den untersuchten Probeflächen<br />

auf. Sie wurden an über 50% <strong>der</strong> Probeflächen nachgewiesen, beson<strong>der</strong>s häufig war<br />

jedoch die Zwitscherschrecke.<br />

Die nachgewiesenen Artenzahlen schwanken zwischen 2 und 11. Die meisten Arten (elf)<br />

wurden auf einer Probefläche (Trockenrasen) im Bereich des Stiftungslandes Sielbektal festgestellt.<br />

Bewertung<br />

Nach Berechnung <strong>der</strong> Bindungswerte an bestimmte Biotoptypen und gemäß <strong>der</strong> Bewertung<br />

nach Brinkmann (1998) haben zwei Biotoptypen eine sehr hohe (mesophiles Grünland, GM<br />

sowie Mager- und Trockenrasen, TR) und vier Biotoptypen eine hohe Bedeutung (sonstiges<br />

artenreiches Feucht- und Nassgrünland, GF, ebenerdige Feldhecken, HF, Verkehrsnebenflächen,<br />

SV, Damm/ Deich, SVd) für die Heuschreckenfauna.<br />

Im Abschnitt 1 kommen sehr hoch bedeutende Lebensräume für Heuschrecken lediglich in<br />

dessen südlicher Hälfte vor (von Bad Schwartau bzw. Siems-Dänischburg bis südlich<br />

Scharbeutz).<br />

Ein größerer, für Heuschrecken sehr hoch bedeuten<strong>der</strong> Bereich befindet sich unmittelbar<br />

westlich des Neustädter Binnenwassers (mesophiles Grünland GM) im Abschnitt 2.<br />

In den Abschnitten 3 und 4 häufen sich Vorkommen sehr hoch bedeuten<strong>der</strong> Heuschreckenlebensräume<br />

im Bereich nördlich von Lensahn.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 154<br />

Prüfstück DF 10/12


In Abschnitt 4 kommen im Bereich des Oldenburger Grabens und um Großenbrode noch<br />

sehr hoch bedeutende Heuschreckenlebensräume vor.<br />

Hauptsächlich im Abschnitt 3 und im Abschnitt 4 kommen hoch bedeutende Heuschreckenbiotope<br />

vor. Der Anteil <strong>der</strong> Vorkommen an Abschnitt 1 ist demgegenüber etwas geringer. In<br />

Abschnitt 2 kommen relativ wenige Heuschreckenbiotope hoher Bedeutung vor.<br />

Die Bedeutung des Untersuchungsraumes für die Heuschreckenfauna ist in Anlage 4.2 den<br />

Plänen 4.2.1 bis 4.2.5 zu entnehmen.<br />

Tagfalter und Wid<strong>der</strong>chen<br />

Bestandsbeschreibung<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Tagfalterfauna wurden 27 Probeflächen im Untersuchungsraum untersucht<br />

und insgesamt 24 Arten nachgewiesen.<br />

Tabelle 3.3-17: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Tagfalterarten (LEGUAN, 2012a/ Anlage 7).<br />

Artname (lat) Artname (dt) RL RL SH PräStetig- BRD<br />

senzkeit Gemeines Grünwid<strong>der</strong>chen<br />

Adscita statices V 3 3,7 1<br />

Kleiner Fuchs Aglais urticae + + 100 27<br />

Aurora-Falter Anthocharis cardamines + + 66,67 18<br />

Schornsteinfeger Aphantopus hyperantus + + 59,26 16<br />

Landkärtchen Araschnia levana + + 22,22 6<br />

Mädesüß-<br />

Perlmuttfalter<br />

Brenthis ino V 3 3,7 1<br />

Gemeines Wiesenvögelchen<br />

Coenonympha pamphilus + + 40,74 11<br />

Zitronenfalter Gonepteryx rhamni + + 33,33 9<br />

Tagpfauenauge Inachis io + + 66,67 18<br />

Kleiner Perlmuttfalter Issoria lathonia + + 11,11 3<br />

Kleiner Feuerfalter Lycaena phlaeas + + 11,11 3<br />

Großes Ochsenauge Maniola jurtina + + 81,48 22<br />

Schachbrettfalter Melanargia galathea + + 7,41 2<br />

Rostfarbiger Dickkopf Ochlodes sylvanus + + 25,93 7<br />

Großer Kohlweißling Pieris brassicae + + 51,85 14<br />

Rapsweißling Pieris napi + + 100 27<br />

Kleiner Kohlweißling Pieris rapae + + 96,30 26<br />

C-Falter Polygonia c-album + + 14,81 4<br />

Gemeiner Bläuling Polyommatus icarus + + 33,33 9<br />

Ulmen-Zipfelfalter Satyrium w-album 3 2 3,7 1<br />

Schwarzkolbiger<br />

Braundickkopf<br />

Braunkolbiger Braundickkopf<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Thymelicus lineola + + 11,11 3<br />

Thymelicus sylvestris + + 11,11 3<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 155<br />

Prüfstück DF 10/12


Artname (lat) Artname (dt) RL RL SH PräStetig- BRD<br />

senzkeit Admiral Vanessa atalanta + nb 25,93 7<br />

Distelfalter Vanessa cardui + nb 7,41 2<br />

RL BRD: Rote Liste Bundesrepublik Deutschland (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, 1998), RL SH: Rote<br />

Liste Schleswig-Holstein (KOLLIGS, 2009), 2= stark gefährdet, 3= gefährdet, V= Vorwarnliste, += ungefährdet,<br />

nb= nicht bewertet<br />

Deutschland weit gilt <strong>der</strong> Ulmen-Zipfelfalter (Satyrium w-album) als gefährdet. Die Arten<br />

Gemeines Grünwid<strong>der</strong>chen (Adscita statices) und Mädesüß-Permutterfalter (Brenthis ino)<br />

werden deutschlandweit auf <strong>der</strong> Vorwarnliste geführt. Landesweit gilt <strong>der</strong> Ulmen-Zipfelfalter<br />

hingegen als stark gefährdet. Gemeines Grünwid<strong>der</strong>chen und Mädesüß-Perlmutterfalter sind<br />

landesweit gefährdet.<br />

Die auf den Probeflächen nachgewiesenen Artenzahlen liegen zwischen 4 und 15. Die<br />

durchschnittliche Artenzahl umfasst neun Arten. Auf je<strong>der</strong> untersuchten Probefläche wurden<br />

Kleiner Fuchs und Rapsweißling nachgewiesen. Weit verbreitet im Untersuchungsraum sind<br />

ebenfalls Kleiner Kohlweißling und Großes Ochsenauge. Die Arten sind relativ unempfindlich<br />

bzw. tolerant gegenüber intensiven Nutzungen. Sie finden im Untersuchungsraum weitflächig<br />

geeignete Lebensbedingungen.<br />

Bewertung<br />

Keiner <strong>der</strong> Biotoptypen im Untersuchungsraum weist eine sehr hohe Bedeutung für die Tagfalter-<br />

und Wid<strong>der</strong>chenfauna auf. Nur <strong>der</strong> Biotoptyp bodensaure Laubwäl<strong>der</strong> (WL) hat im<br />

Untersuchungsraum eine hohe Bedeutung für Tagfalter und Wid<strong>der</strong>chen.<br />

Lediglich in Abschnitt 1 liegen vereinzelt kleine Flächen bodensaurer Laubwäl<strong>der</strong> im Bereich<br />

Siems-Dänischburg, bei Ratekau an <strong>der</strong> A1 und östlich von Pansdorf vor, die eine hohe Bedeutung<br />

für Tagfalter/ Wid<strong>der</strong>chen haben. Die unterschiedlichen Bedeutungen in Bezug auf<br />

die Tagfalter- und Wid<strong>der</strong>chenfauna sind in Anlage 4.2 den Plänen 4.2.1 bis 4.2.5 zu entnehmen.<br />

3.3.2.2 Vorbelastungen<br />

� Zerschneidung von Lebensräumen durch überörtliche Straßen (A1, L 309, L 181, B 76, B<br />

207) und bestehende Bahntrasse,<br />

� Lärm- und Schadstoffemissionen durch motorisierten Straßenverkehr sowie den bestehenden<br />

Bahnverkehr,<br />

� Windrä<strong>der</strong> (z.B. auf Lensahner Gemeindegebiet),<br />

� Trassen <strong>der</strong> Überlandleitungen (110 kV- und 30 kV-Leitungen),<br />

� intensive landwirtschaftliche Nutzung,<br />

� vorhandene Versiegelungen.<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

3.3.3 Schutzgut Pflanzen<br />

Die Bestandsbewertung erfolgt gemäß <strong>der</strong> in Kap. 3.1.3.3 erläuterten Methodik. Die Darstellung<br />

erfolgt in Anlage 4.3 in den Plänen 4.3.1 bis 4.3.4.<br />

Naturwaldreservate liegen im Untersuchungsraum nicht vor. Es befinden sich keine Ökokontoflächen<br />

innerhalb des Untersuchungsraumes.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 156<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

3.3.3.1 Bestandsbeschreibung und -bewertung<br />

Biotoptypen<br />

Aus nachfolgen<strong>der</strong> Tabelle 3.3-18 sind die innerhalb eines Korridors von 100 m beidseitig<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Varianten vorkommenden Biotoptypen sowie ihre Bedeutung zu entnehmen.<br />

Den weitaus größten Anteil nimmt im Untersuchungsraum Acker (AA) mit rund 57 % <strong>der</strong> Fläche<br />

ein. Mit großem Abstand folgen artenarmes Intensivgrünland (ca. 8 %) und Laub-<br />

Nadelholz-Mischbestände (WFm, ca. 4 %). Fasst man sämtliche Siedlungsbiotope zu einer<br />

Gruppe zusammen, so nehmen diese Flächen rund 15 % des Untersuchungsraums ein.<br />

Knicks (geschützt nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG) sind in den Korridoren auf<br />

einer Länge von rund 140 km vorhanden (siehe Tabelle 3.3-18).<br />

Tabelle 3.3-18: Biotoptypen im Untersuchungsraum gemäß Standardliste <strong>der</strong> Biotoptypen in Schleswig-Holstein<br />

(LANU SH, 2003b).<br />

Gesetzl.. Bedeu-<br />

Gruppe Code Bezeichnung NSW* geschützt tung<br />

sehr<br />

%/Länge**<br />

KD Küstendünen 5 § hoch<br />

sehr<br />

0,02<br />

KF Flachwasserzonen 5 § hoch 0,07<br />

Salzwiesen und Röhrichte<br />

sehr<br />

KO <strong>der</strong> Ostsee 4-5 § hoch<br />

sehr<br />

0,36<br />

KS Strände 5<br />

hoch<br />

sehr<br />

0,11<br />

01 Meer KSe Strandsee 5 § hoch 0,06<br />

und Mee-<br />

sehr<br />

resküste KT Offene Meeresgebiete 5<br />

hoch<br />

sehr<br />

0,38<br />

WB Bruchwald und -gebüsch 3-5 § hoch 0,26<br />

Feucht- und Sumpfwäl<strong>der</strong>,<br />

sehr<br />

WE naturnah 5 § hoch 0,23<br />

WFl Sonstige Laubforstbestände<br />

Laub-Nadelholz-<br />

3-4 hoch 2,47<br />

WFm Mischbestände 3-4 mittel 3,60<br />

WFn Nadelforst<br />

Laubforstbestand feuchter<br />

2-3 mittel 1,70<br />

WFp bis nasser Standorte 3-4 hoch 0,04<br />

WFx Aufforstungen 2-3 mittel 0,26<br />

WG Sonstige Gebüsche 3-4 mittel 0,33<br />

WL Bodensaure Laubwäl<strong>der</strong> 4-5 hoch 0,01<br />

02 Wäl<strong>der</strong>,<br />

sehr<br />

Gebüsche WM Mesophytische Laubwäl<strong>der</strong> 4-5<br />

hoch 0,58<br />

und Klein- WO Waldlichtungsflur 2-3 mittel 0,11<br />

gehölze WP Pionierwald 3 mittel 0,19<br />

0,03<br />

sehr und linear:<br />

HF Feldhecke, ebenerdig<br />

sonstige Gehölze und<br />

2-3 § hoch 35,37 km***<br />

HG Gehölzstrukturen 2-3 mittel 3,36<br />

03 Gehölze<br />

Fließgewässer begleiten<strong>der</strong><br />

nur linear:<br />

uns sonsti- HGf Gehölzsaum 3 mittel 14,15 km***<br />

geBaum- nur linear:<br />

strukturen HGr Baumreihe 2-3 mittel 41,29 km***<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 157<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Gesetzl.. Bedeu-<br />

Gruppe Code Bezeichnung NSW* geschützt tung %/Länge**<br />

sehr nur linear:<br />

HW Knick 2-3 § hoch 140,26 km***<br />

0,02<br />

sehr und linear:<br />

FB Bach 4-5 § hoch 27,27 km***<br />

FBx naturferner Bach 2-3 mittel 0,02<br />

0,15<br />

sehr und linear:<br />

FF Fluss 4-5 § hoch 1,82 km***<br />

0,01<br />

und linear:<br />

FG Graben 2-3 mittel<br />

sehr<br />

38,49 km***<br />

FK Kleingewässer 2-3 § hoch 0,11<br />

0,00<br />

sehr und linear:<br />

FQ naturnaher Quellbereich 4-5 § hoch 0,01 km***<br />

Seen (offene Wasserflä-<br />

sehr<br />

FS chen) 4-5<br />

hoch<br />

sehr<br />

0,51<br />

FT Tümpel / Flutmulde 2-3 § hoch<br />

sehr<br />

0,08<br />

FV Verlandungsbereich<br />

Natürliche o<strong>der</strong> naturge-<br />

3-5 § hoch 0,02<br />

prägte Flachgewässer, Wei-<br />

sehr<br />

FW her 3-4 § hoch 0,08<br />

04 Binnen-<br />

Künstliche o<strong>der</strong> künstlich<br />

gewässer<br />

05 HochundÜber-<br />

FX überprägte Stillgewässer 2-4 mittel 0,13<br />

gangs<br />

sehr<br />

moore MH Hoch- und Übergangsmoore 5 § hoch 0,02<br />

06 Gehölz-<br />

sehr<br />

freieBioto- NR Landröhricht 3-4 § hoch 0,35<br />

pe <strong>der</strong> Nie-<br />

sehr<br />

<strong>der</strong>moore, NS Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe 5 § hoch 0,20<br />

Sümpfe<br />

sehr<br />

und Ufer<br />

07 Heiden,<br />

Magerra-<br />

NU Uferstaudenfluren 3 § hoch 0,01<br />

sen,Bin- sehr<br />

nendünen TR Mager- und Trockenrasen 4-5 § hoch 0,09<br />

Sonstiges artenreiches<br />

sehr<br />

GF Feucht- und Nassgrünland<br />

Artenarmes Intensivgrün-<br />

4-5<br />

hoch 0,55<br />

GI land 2 gering 7,84<br />

GM Mesophiles Grünland 3-4 mittel 2,27<br />

08 Grün-<br />

Seggen- und binsenreiche<br />

sehr<br />

land GN Nasswiesen 3-5 § hoch 0,06<br />

09 Acker- AA Acker 1 gering 56,87<br />

und Gar- AB Baumschule 1-2 gering 0,15<br />

tenbau- AG Gartenbaufläche 1 gering 0,01<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 158<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Gesetzl.. Bedeu-<br />

Gruppe Code Bezeichnung NSW* geschützt tung %/Länge**<br />

Biotope AO Obstplantage 2-3 gering 0,09<br />

10 Ru<strong>der</strong>al-<br />

(Halb-)Ru<strong>der</strong>ale Gras- und<br />

fluren RH Staudenfluren 3 mittel 1,41<br />

S_GE Gewerbegebiet<br />

Flächen für den Gemeinbe-<br />

1 gering 1,86<br />

S_GM darf 1-3 gering 0,22<br />

S_KU Son<strong>der</strong>gebiet Kur 1-3 gering 0,04<br />

S_MI Mischgebiet 1-3 gering 1,90<br />

S_SO Son<strong>der</strong>gebiet 1-3 gering 0,64<br />

S_WA Allgemeines Wohngebiet 1-3 gering 3,17<br />

S_WR Reines Wohngebiet<br />

Biotope <strong>der</strong> Abgrabungs-<br />

1-3 gering 0,48<br />

SA und Aufschüttungsflächen 2-4 gering 0,02<br />

SD Baufläche im Außenbereich<br />

Sport- und Erholungsanla-<br />

1-3 gering 1,25<br />

SE gen 1-3 gering 0,58<br />

SEc Campingplatz<br />

Sonstige Biotoptypen <strong>der</strong><br />

1-2 gering 0,03<br />

SG Grünflächen 2-4 gering 0,34<br />

SGf Friedhof<br />

Ver- und Entsorgungsanla-<br />

2-4 mittel 0,05<br />

SIi gen 1 gering 0,01<br />

SIk Kläranlagen<br />

(Öffentliche) Grün- und<br />

1-3 gering 0,13<br />

SP Parkanlagen 2-4 mittel 0,12<br />

SV Verkehrsnebenflächen 1-2 gering 0,33<br />

1,07<br />

und linear:<br />

SVb Bahn-/ Gleisanlage 1-2 gering 0,57 km***<br />

SVd Damm o<strong>der</strong> Deich 2-4 mittel 0,00<br />

2,33<br />

und linear:<br />

SVs Straßenverkehrsfläche 0 ohne 97,36 km***<br />

12 Sied-<br />

0,22<br />

lungs<br />

und linear:<br />

biotope SVv sonstige Verkehrsanlagen 1 gering 118,58 km***<br />

*<br />

2004).<br />

Naturschutzfachwert (NSW) nach Orientierungsrahmen (MWAV SH & MUNF SH,<br />

** Bezogen auf die Gesamtfläche im Untersuchungsraum Pflanzen.<br />

*** Einige Biotoptypen liegen flächig (%-Angabe) und linear (Angabe in km) vor bzw. einige<br />

Biotoptypen liegen nur linear (Angabe in km) vor. Insgesamt decken die flächenhaften Biotoptypen im<br />

Untersuchungsraum rund 5.930 ha ab.<br />

Gefährdete und geschützte Pflanzenarten<br />

Auf den untersuchten Probeflächen wurden die folgenden gefährdeten und/ o<strong>der</strong> geschützten<br />

Pflanzenarten sowie Pflanzenarten <strong>der</strong> Vorwarnliste nachgewiesen (detaillierte Hintergründe<br />

zu den Probeflächen sind dem Fachbeitrag LEGUAN, 2012a/ Anlage 7 zu entnehmen):<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 159<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Tabelle 3.3-19: Gesamtliste <strong>der</strong> nachgewiesenen Pflanzenarten mit Angabe <strong>der</strong> Gefährdung und des Schutzstatus.*<br />

Artname (lat) Artname (dt) RL BRD RL SH Status<br />

Achillea ptarmica Sumpf-Schafgarbe + 3<br />

Agrimonia eupatoria ssp. eupatoria<br />

Gewöhnlicher O<strong>der</strong>mennig + V<br />

Agrimonia procera Großer O<strong>der</strong>mennig + 3<br />

Agrostis canina agg. Hunds-Straußgras + 3<br />

Aira caryophyllea ssp.<br />

caryophyllea<br />

Nelkenschmiele + 3<br />

Aira praecox Frühe Haferschmiele + V<br />

Alchemilla vulgaris agg. Aggregat Gewöhnlicher Frauenmantel<br />

+ G<br />

Allium oleraceum Gemüse-Lauch + 3<br />

Allium vineale Weinbergs-Lauch + 3<br />

Anchusa officinalis Gewöhnliche Ochsenzunge + 3<br />

Anthyllis vulneraria Wundklee + 3<br />

Arabis glabra Turmkraut + 3<br />

Artemisia campestris Feld-Beifuß 3<br />

Betonica officinalis Heil-Ziest + 1<br />

Calluna vulgaris Besenheide + V<br />

Caltha palustris Sumpfdotterblume + V<br />

Campanula rotundifolia agg. Aggregat Rundblättrige Glockenblume<br />

+ V<br />

Cardamine amara ssp. amara Bitteres Schaumkraut + V<br />

Cardamine pratensis agg. Aggregat Wiesen-Schaumkraut V<br />

Carex acuta s. str. Schlank-Segge + V<br />

Carex arenaria agg. Sand-Segge + V<br />

Carex canescens Grau-Segge + V<br />

Carex distans Salz-Segge 3 3<br />

Carex disticha Kamm-Segge + V<br />

Carex echinata Stern-Segge + 2<br />

Carex extensa Strand-Segge 3 2<br />

Carex flacca Blaugrüne Segge + V<br />

Carex lasiocarpa Faden-Segge 3 + 2<br />

Carex nigra Wiesen-Segge + V<br />

Carex panicea Hirsen-Segge + 3<br />

Carex rostrata Schnabel-Segge + V<br />

Carex vesicaria Flaschen-Segge + V<br />

Carex viridula Schuppen-Segge 3 1<br />

Centaurea jacea ssp. jacea Gewöhnliche Wiesen-Flockenblume + V<br />

Centaurea scabiosa ssp.<br />

scabiosa<br />

Skabiosen-Flockenblume + 2<br />

Centaurea stoebe ssp. stoebe Rispen-Flockenblume + 1<br />

Cephalanthera damasonium Weißes Waldvöglein + 1 §<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 160<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Artname (lat) Artname (dt) RL BRD RL SH Status<br />

Clinopodium vulgare ssp.<br />

vulgare<br />

Wirbeldost + V<br />

Cochlearia danica Dänisches Löffelkraut + + §<br />

Corynephorus canescens Silbergras + V<br />

Crambe maritima Gewöhnlicher Meerkohl 3 V §<br />

Cynoglossum officinale Echte Hundszunge + 3<br />

Dactylorhiza maculata Geflecktes Knabenkraut + 2 §<br />

Dactylorhiza majalis agg. Aggregat Breitblättrige Kuckucksblume<br />

+ 2<br />

Dianthus deltoides Heide-Nelke + 2 §<br />

Dipsacus pilosus Wollige Karde + 1<br />

Drosera rotundifolia Rundblättriger Sonnentau 3 3 §<br />

Dryopteris cristata Kammfarn 3 + 2 §<br />

Echium vulgare Gewöhnlicher Natternkopf + 3<br />

Erica tetralix Glocken-Heide + V<br />

Eriophorum angustifolium Schmalblättriges Wollgras + V<br />

Eriophorum vaginatum Scheidiges Wollgras + V<br />

Eryngium maritimum Stranddistel 2 3 §<br />

Festuca ovina agg. Aggregat Schaf-Schwingel + V<br />

Filago arvensis Acker-Filzkraut 3 3<br />

Filago minima Zwerg-Filzkraut + V<br />

Filago vulgaris agg. Aggregat Deutsches Filzkraut + 3<br />

Galium uliginosum Moor-Labkraut + 3<br />

Geranium palustre Sumpf-Storchschnabel + 2<br />

Helichrysum arenarium Sand-Strohblume 3 - 2 §<br />

Hepatica nobilis Leberblümchen + 2 §<br />

Herniaria glabra Kahles Bruchkraut + V<br />

Hippuris vulgaris Tannenwedel 3 3<br />

Hottonia palustris Wasserfe<strong>der</strong> 3 - V §<br />

Hydrocotyle vulgaris Wassernabel + V<br />

Hypericum tetrapterum Flügel-Hartheu + 3<br />

Inula britannica Englischer Alant + 2<br />

Iris pseudacorus Sumpf-Schwertlilie + + §<br />

Jasione montana Berg-Sandglöckchen + 3<br />

Juncus subnodulosus Stumpfblütige Binse 3 2<br />

Knautia arvensis s. str. Wiesen-Witwenblume + V<br />

Leucanthemum vulgare agg. Aggregat Gewöhnliche Margerite + V<br />

Lotus corniculatus Gewöhnlicher Hornklee + V<br />

Lotus pedunculatus Sumpf-Hornklee + V<br />

Luzula campestris s. str. Feld-Hainsimse i.e.S. + V<br />

Luzula multiflora Vielblütige Hainsimse + V<br />

Lysimachia thyrsiflora Strauß-Gilbwei<strong>der</strong>ich 3 3<br />

Malva sylvestris ssp. sylvestris Wilde Malve i.e.S. + 3<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 161<br />

Prüfstück DF 10/12


Artname (lat) Artname (dt) RL BRD RL SH Status<br />

Melilotus dentatus Gezähnter Steinklee 3 + 1<br />

Menyanthes trifoliata Fieberklee 3 3 §<br />

Monotropa hypophegea Buchenspargel + 2<br />

Myosotis scorpioides agg. Aggregat Sumpf-Vergissmeinnicht + V<br />

Myriophyllum spicatum Gemeines Tausendblatt + V<br />

Neottia nidus-avis Nestwurz + 1 §<br />

Nuphar lutea Gelbe Teichrose + + §<br />

Odontites vernus s. str. Frühlings-Zahntrost + 3<br />

Odontites vulgaris Roter Zahntrost + V<br />

Ononis repens Kriechende Hauhechel + V<br />

Orchis mascula Stattliches Knabenkraut + 3 §<br />

Origanum vulgare ssp. vulgare Dost + 2<br />

Ornithopus perpusillus Kleiner Vogelfuß + V<br />

Petrorhagia prolifera Nelkenköpfchen + 1<br />

Peucedanum palustre Sumpf-Haarstrang + V<br />

Platanthera chlorantha Grünliche Waldhyazinthe 3 3<br />

Potentilla argentea agg. Silber-Fingerkraut + V<br />

Potentilla erecta Blutwurz + V<br />

Potentilla palustris Sumpfblutauge + 3<br />

Primula elatior Hohe Schlüsselblume + + §<br />

Pulicaria dysenterica ssp.<br />

dysenterica<br />

Großes Flohkraut + 3<br />

Ranunculus flammula Brennen<strong>der</strong> Hahnenfuß + V<br />

Ranunculus sardous Rauer Hahnenfuß 3 3<br />

Ranunculus trichophyllus ssp.<br />

trichophyllus<br />

Echter Haarblatt-Wasser-Hahnenfuß + V<br />

Rhinanthus angustifolius Großer Klappertopf 3 +<br />

Sagina nodosa Knoten-Mastkraut 2 2<br />

Salix repens Kriech-Weide + 3<br />

Saxifraga granulata ssp.<br />

granulata<br />

Körner-Steinbrech V 3<br />

Scirpus sylvaticus Wald-Simse + V<br />

Scleranthus annuus agg. Jähriger Knäuel + V<br />

Sedum maximum Große Fetthenne + V<br />

Silene flos-cuculi Kuckucks-Lichtnelke + 3<br />

Solidago virgaurea ssp.<br />

virgaurea<br />

Echte Goldrute + V<br />

Spergula morisonii Frühlings-Spark + 3<br />

Spergularia rubra Rote Schuppenmiere + V<br />

Succisa pratensis Teufelsabbiss + 2<br />

Teesdalia nudicaulis Bauernsenf + V<br />

Thalictrum flavum Gelbe Wiesenraute + 3<br />

Thymus pulegioides ssp.<br />

pulegioides<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Feld-Thymian + 3<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 162<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Artname (lat) Artname (dt) RL BRD RL SH Status<br />

Trifolium campestre Feld-Klee + V<br />

Trifolium striatum Streifen-Klee 3 3<br />

Triglochin maritimum Sechszack 3 - +<br />

Triglochin palustre Sumpf-Dreizack 3 + 2<br />

Ulmus glabra Berg-Rüster + V<br />

Utricularia minor s. str. Kleiner Wasserschlauch 2 - 1<br />

Vaccinium oxycoccos Gewöhnliche Moosbeere 3 3<br />

Valeriana dioica Kleiner Baldrian + 2<br />

Valerianella locusta Feldsalat + 3<br />

Veronica scutellata Schild-Ehrenpreis + 3<br />

Viola palustris Sumpf-Veilchen + 3<br />

* RL BRD: Rote Liste Bundesrepublik Deutschland (KORNECK ET AL., 1996), RL SH: Rote Liste<br />

Schleswig-Holstein (MIERWALD & ROMAHN, 2006), 1= vom Aussterben bedroht, 2= stark gefährdet, 3=<br />

gefährdet, V= Vorwarnliste, G= Gefährdung anzunehmen, (N) = eingebürgerter Neophyt, "-" hinter <strong>der</strong><br />

Einstufung bedeutet "regional schwächer gefährdet", "+" hinter <strong>der</strong> Einstufung bedeutet "regional stärker<br />

gefährdet", += ungefährdet, §= beson<strong>der</strong>s geschützt gemäß § 7 (2) Nr. 13 BNatSchG.<br />

Insgesamt wurden 70 gefährdete Pflanzenarten (RL Kategorie 1-3 <strong>der</strong> Roten Liste Schleswig-Holstein)<br />

auf den untersuchten Probeflächen nachgewiesen. 51 Arten sind auf <strong>der</strong> landesweiten<br />

Vorwarnliste aufgeführt (siehe Tabelle 3.3-19).<br />

Von den nachgewiesenen Arten sind 17 nach § 7 (2) Nr. 13 BNatSchG beson<strong>der</strong>s geschützt.<br />

Streng geschützte Pflanzenarten des Anhangs IVb <strong>der</strong> FFH-RL wurden nicht nachgewiesen.<br />

Im Bereich des Kuhlsees wurden insgesamt zwölf Pflanzenarten nachgewiesen, die landesweit<br />

mindestens als gefährdet gelten. Diesem Fundort kommt aufgrund <strong>der</strong> erfassten Pflanzenarten<br />

eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu.<br />

Über die Berechnung <strong>der</strong> Bindungswerte <strong>der</strong> Pflanzenarten an bestimmte Biotoptypen und<br />

<strong>der</strong>en Gefährdungsstatus wurden den Biotoptypen im Untersuchungsraum potenzielle Bedeutungen<br />

hinsichtlich des Vorkommens von gefährdeten Pflanzen zugewiesen.<br />

Vergleicht man die sehr hoch und hoch bedeutenden Biotoptypen nach LEGUAN (2012a) mit<br />

den nach Orientierungsrahmen bewerteten Biotoptypen (siehe Tabelle 3.3-18), entsprechen<br />

sich die Werte größtenteils. Im Zuge <strong>der</strong> Plausibilitätsprüfung wurde im Zweifelsfall auf die<br />

Bewertung nach Orientierungsrahmen zurückgegriffen, so dass es nicht zu Aufwertungen<br />

durch den potenziellen Wert <strong>der</strong> Biotope nach dem Vorkommen Roter Liste-Arten kommt.<br />

Zudem sind das Vorkommen kennzeichnen<strong>der</strong> Arten sowie <strong>der</strong>en Gefährdung und Seltenheit<br />

u.a. Kriterien zur Einstufung des Naturschutzfachwertes nach Orientierungsrahmen<br />

(MWAV SH & MUNF SH 2004) und somit in die Bewertung in Tabelle 3.3-18 eingeflossen.<br />

Die folgenden Textabschnitte beschreiben die Beson<strong>der</strong>heiten in Bezug auf Biotoptypen innerhalb<br />

<strong>der</strong> einzelnen Abschnitte.<br />

Abschnitt 1 Bad Schwartau bis südlich Neustadt (rund 2.400 ha)<br />

Der Großteil <strong>der</strong> Flächen in diesem Abschnitt wird durch Ackerflächen (AA, rund 1000 ha)<br />

mit geringer Bedeutung eingenommen. Artenarmes Intensivgrünland (GI) geringer Bedeutung<br />

nimmt dagegen rund 240 ha ein. Der dritthäufigste Biotoptyp sind Laub-Nadelholz-<br />

Mischbestände (WFm, rund 175 ha) mittlerer Bedeutung.<br />

Rund 60 ha umfassen folgende gesetzlich geschützten Biotope, die eine sehr hohe Bedeutung<br />

haben:<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 163<br />

Prüfstück DF 10/12


� naturnaher Quellbereich (FQ),<br />

� Feldhecke, ebenerdig (HF),<br />

� Salzwiesen und Röhrichte <strong>der</strong> Ostsee (KO),<br />

� Uferstaudenfluren (NU),<br />

� Bach (FB),<br />

� Verlandungsbereich (FV),<br />

� Hoch- und Übergangsmoore (MH),<br />

� Kleingewässer (FK),<br />

� Natürliche o<strong>der</strong> naturgeprägte Flachgewässer, Weiher (FW),<br />

� Tümpel / Flutmulde (FT),<br />

� Seggen- und binsenreiche Nasswiesen (GN),<br />

� Landröhricht (NR),<br />

� Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe (NS),<br />

� Mager- und Trockenrasen (TR),<br />

� Feucht- und Sumpfwäl<strong>der</strong>, naturnah (WE),<br />

� Fluss (FF),<br />

� Bruchwald und –gebüsch (WB).<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Rund 20 ha <strong>der</strong> geschützten Biotope umfassen Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze<br />

(WB, WE). Größtenteils liegen diese in den Bereichen zwischen Bad Schwartau und<br />

Ratekau sowie östlich und nordöstlich von Sereetz. Richtung Norden kommen sie nur noch<br />

vereinzelt in <strong>der</strong> Agrarlandschaft vor.<br />

Weitere 20 ha nehmen die Biotoptypen <strong>der</strong> Binnengewässer (FB, FF, FK, FQ, FT, FV, FW)<br />

ein, die gleichmäßig über den Abschnitt verteilt sind.<br />

Rund 8 ha nehmen die gehölzfreien Biotope <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe und Ufer ein (NS,<br />

NR). Überwiegend liegen sie im südlichen Abschnitt zwischen Tremser Teich und Petroleumhafen<br />

sowie im Bereich <strong>der</strong> Schwartau.<br />

Biotope <strong>der</strong> Heiden, Magerrasen und Binnendünen nehmen im Abschnitt rund 5 ha ein und<br />

umfassen Mager- und Trockenrasen (TR) östlich und nordöstlich von Sereetz.<br />

Rund 4 ha des Abschnitts nehmen seggen- und binsenreiche Nasswiesen (GN) im Bereich<br />

Bad Schwartau, nördlich von Ratekau und nördlich von Timmendorfer Strand ein.<br />

Die übrigen Flächen geschützter Biotope umfassen geringere Anteile weiterer Biotopgruppen.<br />

Die gesetzlich geschützten Biotope haben alle eine sehr hohe Bedeutung. Weitere sehr hoch<br />

bedeutende Biotope ohne gesetzlichen Schutz umfassen größtenteils (rund 22 ha)<br />

mesophytische Laubwäl<strong>der</strong> (Biotopgruppe Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze) schwerpunktmäßig<br />

östlich von Ratekau und nördlich von Timmendorfer Strand. Weitere 13 ha umfassen<br />

sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland (Biotopgruppe Grünland) überwiegend<br />

in den Bereichen um Ratekau und Sereetz. Die restlichen rund 12 ha sehr hoch bedeuten<strong>der</strong><br />

Biotope umfassen offene Wasserflächen <strong>der</strong> Seen: Tremser Teich, Waldhusener<br />

Moorsee, Kiessee südlich von Ratekau, Ruppersdorfer See, Wennsee und Wasserfläche<br />

nördlich von Haffkrug.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 164<br />

Prüfstück DF 10/12


Unter den geschützten Biotopen befinden sich auch lineare Biotope. Dabei umfassen Knicks<br />

(HW) rund 87 km im Abschnitt 1. Gefolgt werden diese von Bächen (FB) mit rund 11 km,<br />

ebenerdigen Feldhecken (HF) mit rund 3 km und Flüssen mit rund 2 km.<br />

In <strong>der</strong> folgenden Tabelle 3.3-20 ist die Verteilung <strong>der</strong> im Abschnitt 1 flächig vorkommenden<br />

Biotoptypen auf die Bedeutungsklassen dargestellt:<br />

Tabelle 3.3-20: Verteilung <strong>der</strong> Biotoptypen in Abschnitt 1 in die Bedeutungsklassen.<br />

Bedeutung Fläche (ha) im Abschnitt 1 %<br />

Sehr hoch 108,0 ha<br />

(darunter gesetzlich geschützte Biotope)<br />

4,58<br />

Hoch 102,5 ha 4,34<br />

Mittel 514,0 ha 21,78<br />

Gering 1570,2 ha 66,53<br />

Ohne 65,6 ha 2,78<br />

Abschnitt 2 südlich Neustadt bis nördlich Altenkrempe (rund 670 ha)<br />

Auch in diesem Abschnitt überwiegt <strong>der</strong> Biotoptyp <strong>der</strong> Äcker (AA) mit rund 360 ha, gefolgt<br />

von artenarmem Intensivgrünland (GI, rund 48 ha). Beide Biotoptypen haben eine geringe<br />

Bedeutung. Der dritthäufigste Biotoptyp in diesem Abschnitt umfasst sonstige Gehölze und<br />

Gehölzstrukturen (HG, rund 42 ha) mittlerer Bedeutung.<br />

Gesetzlich geschützte Biotope nehmen rund 13 ha <strong>der</strong> Flächen in diesem Abschnitt ein und<br />

umfassen die folgenden Biotoptypen, die alle eine sehr hohe Bedeutung haben.<br />

� Bruchwald und –gebüsch (WB),<br />

� Feucht- und Sumpfwäl<strong>der</strong>, naturnah (WE),<br />

� Kleingewässer (FK),<br />

� Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe (NS),<br />

� Landröhricht (NR),<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

� Salzwiesen und Röhrichte <strong>der</strong> Ostsee (KO).<br />

Der größte Teil (rund 10 ha) <strong>der</strong> gesetzlich geschützten Biotope umfasst Salzwiesen und<br />

Röhrichte <strong>der</strong> Ostsee (KO) im Bereich des Neustädter Binnenwassers.<br />

Weitere 2 ha nehmen gehölzfreie Biotope <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe und Ufer (NS, NR) um<br />

Neustadt ein.<br />

Die weiteren gesetzlich geschützten Biotope (Binnengewässer sowie Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und<br />

Kleingehölze) umfassen die wenigen restlichen Flächen und liegen im gesamten Abschnitt<br />

verteilt.<br />

Weitere sehr hoch bedeutende Biotope ohne gesetzlichen Schutz liegen in diesem Abschnitt<br />

schwerpunktmäßig im Bereich des Neustädter Binnenwassers und umfassen offene Wasserflächen<br />

(FS). Westlich von Neustadt sowie nordöstlich von Altenkrempe liegen sehr hoch<br />

bedeutende Feuchtgrünlandflächen (GF).<br />

Unter den geschützten Biotopen nehmen in diesem Abschnitt Knicks (HW) rund 20 km ein,<br />

gefolgt von Bächen (FB) mit rund 3 km, ebenerdigen Feldhecken (HF) mit rund 3 km und<br />

naturnahen Quellbereichen (FQ) mit 0,01 km.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 165<br />

Prüfstück DF 10/12


In <strong>der</strong> folgenden Tabelle 3.3-21 ist die Verteilung <strong>der</strong> im Abschnitt 2 flächig vorkommenden<br />

Biotoptypen auf die Bedeutungsklassen dargestellt:<br />

Tabelle 3.3-21: Verteilung <strong>der</strong> Biotoptypen in Abschnitt 2 in die Bedeutungsklassen.<br />

Bedeutung Fläche (ha) im Abschnitt 2 %<br />

Sehr hoch 36,7 ha (darunter gesetzlich geschützte<br />

Biotope)<br />

5,48<br />

Hoch 26,0 3,87<br />

Mittel 83,3 ha 12,42<br />

Gering 511,0 ha 76,16<br />

Ohne 14,0 ha 2,08<br />

Abschnitt 3 nördlich Altenkrempe bis Damlos (rund 850 ha)<br />

Auch in diesem Abschnitt ist <strong>der</strong> Biotoptyp <strong>der</strong> Äcker (AA) mit rund 505 ha am häufigsten.<br />

Gefolgt wird er vom artenarmen Intensivgrünland (GI) mit rund 100 ha. Beide Biotoptypen<br />

haben eine geringe Bedeutung. Straßenverkehrsflächen (SVs) sind mit ca. 30 ha <strong>der</strong> dritthäufigste<br />

Biotoptyp, sie haben keine Bedeutung für das Schutzgut Pflanzen.<br />

Gesetzlich geschützte Biotope sind in Abschnitt 3 auf ca. 8 ha vertreten und umfassen die<br />

folgenden Biotoptypen (alle gesetzlich geschützten Biotope haben eine sehr hohe Bedeutung):<br />

� Natürliche o<strong>der</strong> naturgeprägte Flachgewässer, Weiher (FW),<br />

� Bruchwald und –gebüsch (WB),<br />

� Kleingewässer (FK),<br />

� Feucht- und Sumpfwäl<strong>der</strong>, naturnah (WE),<br />

� Landröhricht (NR).<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Flächenmäßig nehmen unter den geschützten Biotopen Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze<br />

(WE, WB) sowie Landröhrichte jeweils rund 3 ha ein.<br />

Die geschützten Wäl<strong>der</strong> liegen nördlich von Lensahn, die Landröhrichtfläche liegt westlich<br />

von Beschendorf. Die geschützten Binnengewässer umfassen einen Flächenanteil von rund<br />

2 ha. Es handelt sich vorwiegend um Kleingewässer (FK). Sie sind über den gesamten Abschnitt<br />

verteilt.<br />

Weitere Biotope, die einen sehr hohen Wert haben, jedoch nicht gesetzlich geschützt sind,<br />

umfassen in Abschnitt 3 mesophytische Laubwäl<strong>der</strong> (ca. 7 ha). Diese liegen nordöstlich von<br />

Beschendorf und nördlich von Lensahn.<br />

Unter den geschützten Biotopen liegen ebenfalls lineare Biotope vor. Überwiegend umfassen<br />

diese in im Abschnitt 3 ebenerdige Feldhecken (HF) mit rund 15 km, gefolgt von Knicks (HW)<br />

mit ca. 8 km und Bächen (FB) mit etwa 4 km.<br />

In <strong>der</strong> folgenden Tabelle 3.3-22 ist die Verteilung <strong>der</strong> im Abschnitt 3 flächig vorkommenden<br />

Biotoptypen auf die Bedeutungsklassen dargestellt:<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 166<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.3-22: Verteilung <strong>der</strong> Biotoptypen in Abschnitt 3 in die Bedeutungsklassen.<br />

Bedeutung Fläche (ha) im Abschnitt 3 %<br />

Sehr hoch 15,0 ha (darunter gesetzlich geschützte<br />

Biotope)<br />

1,77<br />

Hoch 8,1 ha 0,95<br />

Mittel 98,8 ha 11,64<br />

Gering 696,0 ha 81,97<br />

Ohne 31,2 ha 3,67<br />

Abschnitt 4 Damlos bis Fehmarnsund (rund 2000 ha)<br />

Äcker (AA) nehmen auch in Abschnitt 4 den größten Teil <strong>der</strong> Flächen ein (ca. 1.500 ha). Mit<br />

ca. 80 ha ist artenarmes Intensivgrünland (GI) <strong>der</strong> zweithäufigste Biotoptyp im Abschnitt. Mit<br />

ca. 50 ha nimmt das Siedlungsbiotop <strong>der</strong> Mischgebiete (S-MI) den dritten Rang ein. Alle drei<br />

genannten Biotoptypen haben eine geringe Bedeutung. Gemäß § 30 BNatSchG i.V.m.<br />

§ 21 LNatSchG geschützte Biotope umfassen in Abschnitt 4 rund 50 ha. Die gesetzlich geschützten<br />

Biotope haben alle eine sehr hohe Bedeutung:<br />

� Bruchwald und –gebüsch (WB),<br />

� Bach (FB),<br />

� Küstendünen (KD),<br />

� Natürliche o<strong>der</strong> naturgeprägte Flachgewässer, Weiher (FW),<br />

� Kleingewässer (FK),<br />

� Feldhecke, ebenerdig (HF),<br />

� Tümpel / Flutmulde (FT),<br />

� Feucht- und Sumpfwäl<strong>der</strong>, naturnah (WE),<br />

� Strandsee (KSe),<br />

� Flachwasserzonen (KF),<br />

� Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe (NS),<br />

� Salzwiesen und Röhrichte <strong>der</strong> Ostsee (KO),<br />

� Landröhricht (NR).<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Ein großer Teil <strong>der</strong> geschützten Biotope umfasst Biotope des Meeres und <strong>der</strong> Meeresküste<br />

(rund 20 ha: KO, KD, KSe, KF). Sie liegen nordwestlich von Großenbrode sowie nördlich von<br />

Großenbro<strong>der</strong>felde im Bereich des Brückenkopfes <strong>der</strong> Fehmarnsundbrücke.<br />

Weitere knapp 20 ha machen gehölzfreie Biotope <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe und Ufer aus<br />

(NS, NR). Sie finden sich schwerpunktmäßig in drei Bereichen des Abschnittes: Oldenburger<br />

Graben, im Bereich Seegalendorf sowie im Bereich Großenbrode.<br />

Biotoptypen <strong>der</strong> Binnengewässer (FB, FK, FW, FT) hingegen umfassen nur rund 4 ha und<br />

liegen im gesamten Abschnitt verteilt.<br />

Biotoptypen <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze umfassen nur noch rund 3 ha (WE,<br />

WB) und befinden sich im Bereich Großenbrode. Wie alle an<strong>der</strong>en gesetzlich geschützten<br />

Biotope haben auch sie eine sehr hohe Bedeutung.<br />

Weitere rund 50 ha umfassen Biotope, die zwar einen sehr hohen Wert haben, jedoch keinen<br />

gesetzlichen Schutz aufweisen. Rund 30 ha nehmen dabei Strand (KS) und offene Mee-<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 167<br />

Prüfstück DF 10/12


esgebiete (KT) nordwestlich von Großenbrode und nördlich von Großenbro<strong>der</strong>felde im Bereich<br />

<strong>der</strong> Fehmarnsundbrücke ein.<br />

Rund 15 ha umfassen sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland (GF), das schwerpunktmäßig<br />

in vier Bereichen des Abschnittes vorkommt: Oldenburger Graben, im Bereich<br />

Seegalendorf und Heringsdorf, westlich von Großenbrode und nördlich von<br />

Großenbro<strong>der</strong>felde.<br />

Auch im Abschnitt 4 sind unter den geschützten Biotopen lineare Biotope vorhanden. Diese<br />

werden angeführt von Knicks (HW) mit rund 26 km, gefolgt von ebenerdigen Feldhecken<br />

(HF) mit rund 15 km und Bächen (FB) mit ca. 8 km.<br />

In <strong>der</strong> folgenden Tabelle 3.3-23 ist die Verteilung <strong>der</strong> im Abschnitt 3 flächig vorkommenden<br />

Biotoptypen auf die Bedeutungsklassen dargestellt:<br />

Tabelle 3.3-23: Verteilung <strong>der</strong> Biotoptypen in Abschnitt 4 in die Bedeutungsklassen.<br />

Bedeutung Fläche (ha) im Abschnitt 4 %<br />

Sehr hoch 98,0 ha (darunter gesetzlich geschützte<br />

Biotope)<br />

4,78<br />

Hoch 12,7 ha 0,62<br />

Mittel 108,1 ha 5,28<br />

Gering 1.801,8 ha 87,99<br />

Ohne 27,2 ha 1,33<br />

3.3.3.2 Vorbelastungen<br />

� Schadstoffemissionen durch motorisierten Straßenverkehr sowie den bestehenden Bahnverkehr,<br />

� intensive landwirtschaftliche Nutzung,<br />

� Zerschneidung von Biotopstrukturen,<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

� Gewässerbelastung durch diffuse Einleitungen, Eutrophierung etc.,<br />

� naturferner Fließgewässerausbau (Begradigung, Regelprofile, Beseitigung von Ufergehölzen,<br />

Verrohrung).<br />

Der überwiegende Teil <strong>der</strong> genannten Vorbelastungen ist weiträumig im Untersuchungsraum<br />

verbreitet. Auf eine kartografische Darstellung dieser Belastungen wird beim Schutzgut<br />

Pflanzen daher verzichtet. Rückschlüsse ergeben sich jedoch bereits durch die Ausprägung<br />

<strong>der</strong> erfassten Biotoptypen und Landschaftsstrukturen. Sie sind Abbild <strong>der</strong> jeweiligen Standortbedingungen<br />

und Belastungssituation. Dies spiegelt sich auch in <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Biotoptypen<br />

wie<strong>der</strong>, so dass deutlich anthropogen überprägte bzw. stark technisch ausgebaute<br />

Biotope (z.B. Entwässerungsgräben) i.d.R. eine deutlich geringere Bedeutung aufweisen als<br />

naturnahe Strukturen.<br />

3.3.4 Schutzgut Boden<br />

Das methodische Vorgehen zur Bestandserfassung und –bewertung ist dem Kap. 3.1.3.4 zu<br />

entnehmen. Die Darstellung erfolgt in Anlage 4.4 in den Plänen 4.4.1 bis 4.4.5.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 168<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

3.3.4.1 Bestandsbeschreibung und –bewertung<br />

Geologische und geomorphologische Grundlagen<br />

Die Böden des Untersuchungsraumes sind in ihrer Genese und ihrer heutigen Erscheinungsform<br />

untrennbar verbunden mit den oberflächengeologischen Verhältnissen, die entscheidend<br />

durch die Tätigkeit des Inlandeises und seiner Schmelzwässer während <strong>der</strong> letzten<br />

Kaltzeit (Weichsel-Glazial, 115.000 – 10.700 v. Chr.) geprägt sind. Die weichselzeitlichen<br />

Gletscher stießen aus nordöstlicher Richtung bis an den Rand Hamburgs vor. Dabei weisen<br />

die glazialen Ablagerungen generell ein nach Osten hin zunehmend jüngeres Alter auf. Im<br />

Laufe <strong>der</strong> letzten 100.000 Jahre hat sich so die charakteristische Jungmoränenlandschaft<br />

des Schleswig-Holsteinischen Hügellandes herausgebildet.<br />

Die markanten, das Lübecker Becken umrahmenden Moränenzüge entstanden durch Oszillationen<br />

des Eisrandes. Zu unterscheiden sind ältere Eisrandlagen, die westlich <strong>der</strong><br />

Schwartau nach Norden verlaufen und als Mittlere Moränen-Gruppe (M-Moränen) bezeichnet<br />

werden, von jüngeren östlich <strong>der</strong> Schwartau nahe <strong>der</strong> Ostseeküste liegenden sog. Inneren<br />

Moränen (I-Moränen). Bei<strong>der</strong>seits <strong>der</strong> Schwartau erstrecken sich langgestreckte San<strong>der</strong>flächen<br />

(glazifluviatile Ablagerungen), von denen <strong>der</strong> Schürsdorfer San<strong>der</strong> zwischen<br />

Schulendorf und Luschendorf den westlichen Rand des Untersuchungsraumes erfasst. Im<br />

Lübecker Becken entstand ein glazialer See, in dem sich aus <strong>der</strong> Gletschertrübe Tone,<br />

Schluffe und Feinsande absetzen konnten. Der Abfluss aus dem Staubecken erfolgte in<br />

Schmelzwasserrinnen, die bereits in früheren Vereisungsphasen angelegt waren. Der Unterlauf<br />

<strong>der</strong> Trave und die Schwartau stellen subglaziale Abflussrinnen (Tunneltäler) dar.<br />

Nördlich des Lübecker Beckens beginnt die geschlossene Grundmoränenlandschaft, die sich<br />

von Ratekau über große Teile des Untersuchungsraumes hinweg nach Norden bis hin zum<br />

Fehmarnsund erstreckt. Die Grundmoräne ist überwiegend stark kuppig, z.T. auch kuppig bis<br />

flachwellig, auf <strong>der</strong> Halbinsel Großenbrode ± eben ausgebildet. Der überwiegend feinkörnige<br />

und kalkreiche Geschiebemergel <strong>der</strong> Grundmoräne ist häufig oberflächlich entkalkt, so dass<br />

meist eine 1-2 m mächtige Geschiebelehmdecke als Ausgangsmaterial für die Bodenbildung<br />

anzunehmen ist. Die Grundmoränenlandschaft berührt im Untersuchungsraum die naturräumlichen<br />

Einheiten <strong>der</strong> Pönitzer Seenplatte, Südost-Oldenburg und Nordoldenburg. Die<br />

Pönitzer Seenplatte ist unmittelbar westlich des Untersuchungsraumes durch zahlreiche<br />

kleinere Seen geprägt, die während des allmählichen Eisrückgangs als Zungenbecken entstanden.<br />

Auf <strong>der</strong> Halbinsel Großenbrode überformte <strong>der</strong> Fehmarnvorstoß als jüngster Gletschervorstoß<br />

in Schleswig-Holstein die ältere weichselzeitliche Landschaft und lagerte eine<br />

häufig nur geringmächtige und auf überfahrenen, höher liegenden Landschaftsteilen fleckenhafte<br />

Grundmoräne ab.<br />

An die Grundmoränenbereiche des Untersuchungsraumes grenzen im Westen teilweise<br />

Endmoränenzüge an. Beson<strong>der</strong>s erwähnenswert sind hier die zum Ahrensböker<br />

Endmoränengebiet zählenden Moränen Pohnsdorf – Pariner Berg westlich von Ratekau,<br />

Moränen östlich <strong>der</strong> Pönitzer Seen und des Taschensees sowie Moränen zwischen Lensahn<br />

und Damlos, die zu den Moränenzügen des Bungsberggebietes gehören. Die Endmoränen<br />

sind i.d.R. gestaucht, oberflächig stehen überwiegend Geschiebelehme und Geschiebemergel<br />

an, untergeordnet auch Sande und Kiese.<br />

Beim Oldenburger Graben, <strong>der</strong> südöstlich von Oldenburg kleinflächig Anteil am Untersuchungsraum<br />

hat, handelt es sich um das Gletscherbecken eines aus <strong>der</strong> Lübecker Bucht in<br />

<strong>der</strong> Weichsel-Kaltzeit vorstoßenden Gletschers, das in einer späteren Phase von einem aus<br />

<strong>der</strong> Hohwachter Bucht vorstoßenden Eislobus als breite Schmelzwasserrinne mit östlich gerichtetem<br />

Abfluss überformt wurde. Die tieferen Depressionen süßten durch Bildung von<br />

Strandwällen und Riffsandschüttungen aus und verlandeten mit <strong>der</strong> Zeit. Bis zur Eindeichung<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 169<br />

Prüfstück DF 10/12


im 19. Jahrhun<strong>der</strong>t wurde <strong>der</strong> Oldenburger Graben häufig überflutet. Über den sandigkiesigen<br />

Sedimenten haben sich postglazial bis zu 17 m mächtige Nie<strong>der</strong>moortorfe gebildet.<br />

Das Neustädter Binnenwasser ist aus einem Eisstausee entstanden, den die nach Norden<br />

zurückweichenden Gletscher hinterließen und <strong>der</strong> später durch die „Neustädter Rinne― zur<br />

Ostsee abfloss. Im Zuge des postglazialen Meeresspiegelanstiegs drang Ostseewasser in<br />

das inzwischen verlandete und vermoorte Becken ein und bildete das heutige Binnenwasser.<br />

Der unmittelbare Küstenbereich <strong>der</strong> Ostsee wird vom Untersuchungsraum lediglich zwischen<br />

Timmendorfer Strand und Neustadt sowie im Bereich <strong>der</strong> Halbinsel Großenbrode berührt. Im<br />

Zuge <strong>der</strong> postglazialen Morphogenese ist an <strong>der</strong> Küste während des Holozäns ein Mosaik<br />

von unterschiedlichen Abrasions- und Akkumulationsformen entstanden, bei denen sich<br />

Flach- und Steilküsten mit aktiven und toten Kliffs sowie teilweise vorgelagerten Strandwällen<br />

und Dünen abwechseln.<br />

Die glazialen und holozänen Bildungen des Untersuchungsraumes lassen sich zu sog. morphogenetischen<br />

Einheiten zusammenfassen, wobei als wesentliche Glie<strong>der</strong>ungskriterien das<br />

Prinzip <strong>der</strong> glazialen Serie und ihrer Son<strong>der</strong>formen (PENCK, 1882) sowie die Art <strong>der</strong> holozänen<br />

Ablagerungen herangezogen werden. Relevant sind für den Planungsraum die Einheiten<br />

� Grundmoräne,<br />

� Endmoräne,<br />

� Beckenbildungen,<br />

� Subglaziale Täler (Tunneltäler),<br />

� Glazifluviale Ablagerungen (San<strong>der</strong> im morphologischen Sinne),<br />

� Holozäne Bildungen,<br />

� Ablagerungen in Senken, Rinnen etc.,<br />

� Strandwälle, Binnendünen.<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Bodentypen und Bodenformen des Untersuchungsraumes<br />

Die Ausprägung <strong>der</strong> Bodentypen und Bodenformen im Untersuchungsraum wird im Wesentlichen<br />

durch das Relief, das Bodenausgangsgestein und die Wasserverhältnisse bestimmt.<br />

Den verschiedenen morphogenetischen Einheiten lassen sich so charakteristische Bodengesellschaften<br />

mit typischen Leit- und Begleitböden zuordnen.<br />

Böden <strong>der</strong> ebenen und flachwelligen Grundmoränen im subkontinentalen Klimabereich<br />

Die Böden dieser Bodengesellschaft sind, bedingt durch das flachwellige Relief und den<br />

dicht gelagerten Geschiebelehm bzw. –mergel, häufig von starkem Staunässeeinfluss geprägt.<br />

Weit verbreitet sind daher Pseudogleye aus Geschiebelehm. In höher gelegenen Bereichen<br />

(Kuppenlage) tritt bei erhöhtem Oberflächenabfluss in verstärktem Maße die Tonverlagerung<br />

als pedogenetischer Prozess auf, so dass hier Parabraunerden aus Geschiebelehm<br />

vorherrschend sind. Bei geringer Entkalkungstiefe können untergeordnet auch<br />

Pararendzinen aus Geschiebemergel ausgebildet sein. Muldenlagen mit hoch anstehendem<br />

Grundwasser sind durch Gleye aus Geschiebelehm charakterisiert. Vor allem bei den Parabraunerden<br />

und Pseudogleyen ist im subkontinental getönten Klima Fehmarns und <strong>der</strong><br />

Wagrischen Halbinsel (Jahresnie<strong>der</strong>schläge von ca. 550 mm) eine für Schleswig-Holstein<br />

einzigartige Abwandlung mit mächtigen, durch Humusakkumulation schwarz gefärbten<br />

Oberböden zu beobachten. Diese Böden tragen den Lokalnamen Fehmaraner Schwarzer-<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 170<br />

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de, obwohl <strong>der</strong> pedogenetische Bezug zu den echten Schwarzerden (Tschernoseme) im<br />

kontinental getönten Steppenklima Osteuropas wissenschaftlich umstritten ist. Manche Autoren<br />

führen Humusanreicherung und Schwarzfärbung des Oberbodens auf den starken Stau-<br />

bzw. Grundwassereinfluss zurück und nicht auf den bei echten Tschernosemen durch Sommertrockenheit<br />

und Winterkälte gehemmten Abbau <strong>der</strong> organischen Substanz. In <strong>der</strong> Bodenübersichtskarte<br />

1:200.000 werden die Fehmaraner Schwarzerden als Übergangsbodentypen<br />

unter den Bezeichnungen Tschernosem-Parabraunerde bzw. Tschernosem-<br />

Pseudogley geführt.<br />

Standorteigenschaften: Die Fehmaraner Schwarzerden stellen tiefgründige Böden mit einem<br />

effektiven Wurzelraum von ca. 100 cm dar. Die Durchwurzelung ist allerdings aufgrund von<br />

Wasserstau und damit verbundener geringer Durchlüftung manchmal beeinträchtigt. Das<br />

lehmige Substrat bewirkt eine hohe Feld- und Kationenaustauschkapazität, so dass die Böden<br />

hinsichtlich des Wasser- und Nährstoffhaushaltes günstige Eigenschaften für eine<br />

ackerbauliche Nutzung aufweisen. Die Schwarzerden gehören mit Bodenwertzahlen von<br />

über 80 zu den ertragreichsten Böden Schleswig-Holsteins.<br />

Lebensraumfunktion: Parabraunerden, Pseudogleye und Gleye unter Ackernutzung bieten<br />

für die Entwicklung seltener o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>er Lebensgemeinschaften wenig Raum. Ihre biologische<br />

Aktivität ist jedoch aufgrund des über den Jahresverlauf hinweg ausgeglichenen<br />

Luft-, Wasser- und Nährstoffhaushaltes sehr hoch.<br />

Regelungsfunktion: Aufgrund <strong>der</strong> hohen biologischen Aktivität findet ein reger Nährstoffumsatz<br />

statt. Organische Schadstoffe können rasch abgebaut werden. Durch die hohe Kationenaustauschkapazität<br />

werden sowohl Nähr- als auch Schadstoffe pflanzenverfügbar gebunden.<br />

Das hohe Wasserhaltevermögen ermöglicht im Sommer die Überbrückung von nie<strong>der</strong>schlagsarmen<br />

Perioden. Auf das Jahr bezogen können diese Böden fast das gesamte<br />

nach <strong>der</strong> Verdunstung im Boden verbleibende Nie<strong>der</strong>schlagswasser halten. Daher sind die<br />

Grundwasserneubildungsrate und die Gefahr einer Grundwasserbelastung durch Nitrate als<br />

eher gering einzustufen.<br />

Archivfunktion: Die Fehmaraner Schwarzerden stellen für Schleswig-Holstein eine Beson<strong>der</strong>heit<br />

unter den Bodenformen dar. Nach Auffassung einiger Autoren spiegeln sie vor allem<br />

die klimatischen Verhältnisse im Boreal (8.700-7.300 v. Chr.) mit stärkerer Sommertrockenheit<br />

und Winterkälte wi<strong>der</strong>.<br />

Verbreitung im Untersuchungsraum: Neben Fehmarn sind die Fehmaraner Schwarzerden<br />

auch auf <strong>der</strong> Wagrischen Halbinsel verbreitet. Im Untersuchungsraum nehmen sie einen<br />

größeren Teil <strong>der</strong> Halbinsel Großenbrode ein und erstrecken sich dann nach Süden vor allem<br />

küstennah etwa bis Olendorf. Küstenfernere Grundmoränenbereiche <strong>der</strong> Wagrischen<br />

Halbinsel sind vor allem durch Parabraunerden und Pseudogleye ohne mächtigen Humushorizont<br />

im Oberboden gekennzeichnet.<br />

Hauptsächliche Einheiten <strong>der</strong> BÜK 200: 3.1.12, 3.1.15, 3.1.17, 3.1.19, 3.1.21<br />

Böden <strong>der</strong> ebenen und kuppigen Grundmoränen sowie <strong>der</strong> Endmoränen (Eisrandlagen)<br />

mit geringmächtiger periglazialer Überdeckung<br />

Die Böden dieser im Untersuchungsraum weit verbreiteten Bodengesellschaft sind vor allem<br />

durch Staunässe infolge geringen Oberflächenabflusses und oberflächennah anstehendem<br />

dichten Geschiebelehm und –mergel sowie durch Lessivierung geprägt. Dementsprechend<br />

treten bodentypologisch vor allem Pseudogleye und Parabraunerden sowie <strong>der</strong>en fließende<br />

Übergänge in Erscheinung. Typischerweise sind auf höher gelegenen Verebnungen<br />

Pseudogley-Parabraunerden als Leitboden dieser Bodengesellschaft ausgebildet. Im Be-<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 171<br />

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reich <strong>der</strong> kuppigen Grundmoränen und <strong>der</strong> endmoränenartigen Bildungen sind die Parabraunerden<br />

am Oberhang häufig erodiert, am Unterhang können sich dann aus dem abgeschlämmten<br />

und umgelagerten periglazialen Deckenmaterial Pseudogley-Kolluvisole entwickeln.<br />

In abflusslosen Senken kann kleinflächig lokal Nie<strong>der</strong>moor aus Nie<strong>der</strong>moortorf vorherrschen.<br />

Standorteigenschaften: Das Substrat <strong>der</strong> Parabraunerden besteht meist aus sandigem<br />

Lehm, das <strong>der</strong> Kolluvisole aus lehmigem Sand. Bei einem effektiven Wurzelraum von bis zu<br />

100 cm sind sowohl Durchlüftung als auch Wasserdurchlässigkeit in <strong>der</strong> Regel gut, verschlechtern<br />

sich jedoch mit steigendem Staunässeeinfluss (Pseudovergleyung). Die Böden<br />

weisen generell eine hohe Feld- und Kationenaustauschkapazität auf. Sie verfügen im Allgemeinen<br />

über hohe, langfristig mobilisierbare Nährstoffreserven. Die Nie<strong>der</strong>moorböden sind<br />

häufig stark vererdet und außerdem aufgrund des hohen Grundwasserstandes flachgründig,<br />

verfügen im Torfkörper aber dennoch über eine sehr hohe Feld- und Kationenaustauschkapazität<br />

und hohe langfristig mobilisierbare Nährstoffreserven.<br />

Lebensraumfunktion: Parabraunerden, Pseudogleye und Pseudogley-Kolluvisole bieten für<br />

seltene o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>e Lebensgemeinschaften wenig Raum. Bei ausgeglichenem Luft-,<br />

Wasser- und Nährstoffhaushalt ist die biologische Aktivität jedoch sehr hoch. In den Nie<strong>der</strong>mooren<br />

ist die mikrobielle Aktivität hingegen infolge Sauerstoffmangels reduziert und <strong>der</strong><br />

Abbau organischer Substanz dadurch gehemmt. Solange die natürlichen Standortbedingungen<br />

nicht durch Entwässerung verän<strong>der</strong>t werden, bieten sie Lebensraum für spezialisierte<br />

Biozönosen <strong>der</strong> Nasswiesen, Seggenrie<strong>der</strong> und Röhrichte, teilweise auch <strong>der</strong> Sumpfgebüsche<br />

und Bruchwäl<strong>der</strong>.<br />

Regelungsfunktion: Praktisch alle Bodentypen dieser Bodengesellschaft weisen hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Puffer- und Filterfunktion sowie bezüglich des Wasser- und Nährstoffhaltevermögens<br />

günstige Eigenschaften auf. Die biologische Aktivität und damit <strong>der</strong> Nährstoffumsatz und <strong>der</strong><br />

Abbau organischer Schadstoffe im Boden sind mit Ausnahme <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moorböden hoch.<br />

Archivfunktion: Bei guter Ausbildung kann die typische Abfolge <strong>der</strong> Bodentypen dieser Bodengesellschaft<br />

an Hängen beispielhaft als Dokument <strong>der</strong> natur- und kulturgeschichtlichen<br />

Entwicklung im Holozän dienen.<br />

Verbreitung im Untersuchungsraum: Von den Bodentypen dieser Bodengesellschaft sind<br />

zwischen dem Oldenburger Graben und dem Rand des Lübecker Beckens Parabraunerden,<br />

Pseudogleye sowie Pseudogley-Kolluvisole weit verbreitet. Nie<strong>der</strong>moorböden sind eher<br />

kleinflächig auf Mulden und Senken <strong>der</strong> Grundmoränenlandschaft beschränkt, so z.B. im<br />

Ratekauer Moor, nördlich von Luschendorf, im Bereich <strong>der</strong> Pönitzer Seenplatte, südwestl.<br />

von Beschendorf o<strong>der</strong> südl. von Lensahn.<br />

Hauptsächliche Einheiten <strong>der</strong> BÜK 200: 3.1.12, 3.1.13, 3.1.14, 3.1.17, 3.1.19, 3.1.33<br />

Böden <strong>der</strong> glazifluviatilen Ablagerungen (San<strong>der</strong>)<br />

Über glazifluviatilen Ablagerungen (San<strong>der</strong> im morphologischen Sinne, z.T.<br />

endmoränenartige Bildungen) haben sich hauptsächlich Braunerden entwickelt. Seltener<br />

sind Bän<strong>der</strong>parabraunerden, bei denen sich im Unterboden Tonpartikel in mehrere Zentimeter<br />

breiten Bän<strong>der</strong>n akkumulieren.<br />

Standorteigenschaften: Die aus fluvioglazialen Sanden entstandenen Braunerden sind eher<br />

flachgründig, erscheinen aufgrund <strong>der</strong> Bodenart gut durchlüftet und besitzen eine hohe Wasserdurchlässigkeit.<br />

Feld- und Kationenaustauschkapazität können nur als mittelhoch einge-<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 172<br />

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stuft werden. Die Böden verfügen über relativ geringe natürliche Nährstoffreserven. Die sandigen<br />

Bän<strong>der</strong>parabraunerden sind in ihren Standorteigenschaften nur unwesentlich günstiger.<br />

Sie unterscheiden sich hinsichtlich Wasser- und Nährstoffhaltevermögen deutlich von<br />

den aus Geschiebelehm bzw. –mergel entstandenen Parabraunerden <strong>der</strong><br />

Grundmoränenlandschaft (s.o.).<br />

Lebensraumfunktion: vgl. nachfolgenden Abschnitt über Braunerden <strong>der</strong> Zungenbecken<br />

Regelungsfunktion: vgl. nachfolgenden Abschnitt über Braunerden <strong>der</strong> Zungenbecken<br />

Archivfunktion: Die Braunerden und Bän<strong>der</strong>parabraunerden haben als Dokumente <strong>der</strong> Natur-<br />

und Kulturgeschichte nur eine untergeordnete Bedeutung.<br />

Verbreitung im Untersuchungsraum: Braunerden und Bän<strong>der</strong>parabraunerden aus<br />

fluvioglazialen Sanden treten im Untersuchungsraum vor allem bei<strong>der</strong>seits <strong>der</strong> Schwartau<br />

bei Ratekau (Ausläufer des Ahrensböker Endmoränengebietes), im Bereich des<br />

Schürsdorfer San<strong>der</strong>s sowie über endmoränenartigen Bildungen östlich <strong>der</strong> Pönitzer Seen<br />

bzw. des Taschensees in Erscheinung.<br />

Hauptsächliche Einheiten <strong>der</strong> BÜK 200: 3.1.3, 3.1.4, 3.1.7<br />

Böden <strong>der</strong> Zungenbecken und sonstigen beckenähnlichen Bildungen<br />

In den zum Untersuchungsraum gehörenden Teilen des nördlichen Lübecker Beckens herrschen<br />

Schmelzwassersande, Geschiebedecksande sowie sandige Beckensedimente als<br />

Ausgangsmaterialen <strong>der</strong> Bodenbildung vor. Dementsprechend werden die Bodengesellschaften<br />

hier von Braunerden, Podsol-Braunerden und Braunerde-Podsolen bestimmt,<br />

unter Grundwassereinfluss auch von Gley-Podsolen. Im Nahbereich <strong>der</strong> Trave sind über<br />

den sandigen Ablagerungen Nie<strong>der</strong>moorböden entstanden, die jedoch meist durch Siedlungsbebauung<br />

sowie Verkehrsinfrastruktur anthropogen überprägt sind.<br />

Im Oldenburger Graben bestehen die Nie<strong>der</strong>ungsbereiche vorwiegend aus mächtigen Nie<strong>der</strong>moortorfen,<br />

die an den Rän<strong>der</strong>n in stark humose Moor- bis Anmoorgleye und Gleye<br />

aus Geschiebelehm übergehen.<br />

Die an das Neustädter Binnenwasser angrenzenden Beckenrandbereiche mit überwiegend<br />

schluffig-tonigen Beckensedimenten sind durch Nie<strong>der</strong>moore, Gleye, Anmoorgleye sowie<br />

Pseudogley-Parabraunerden gekennzeichnet.<br />

Standorteigenschaften: Bei den grobkörnigen Braunerden des Lübecker Beckens erstreckt<br />

sich <strong>der</strong> effektive Wurzelraum substratbedingt auf eine Tiefe von 60 bis 70 cm. Die Böden<br />

sind gut durchlüftet, besitzen jedoch nur mittleres bis mäßiges Wasser- und Nährstoffhaltevermögen<br />

sowie geringe natürliche Nährstoffreserven. Bei <strong>der</strong> Podsolierung werden infolge<br />

des niedrigen pH-Wertes Huminstoffe sowie Oxide und Hydroxide des Eisens und Aluminiums<br />

aus dem Oberboden in Anreicherungshorizonte des Unterbodens verlagert. Dadurch<br />

verarmt <strong>der</strong> Oberboden weiter an Sorbenten, so dass sich bei den Podsol-Braunerden und<br />

Braunerde-Podsolen Feld- und Kationenaustauschkapazität weiter verschlechtern.<br />

Bei den Nie<strong>der</strong>moorböden reicht <strong>der</strong> effektive Wurzelraum in <strong>der</strong> Regel nur bis in eine Tiefe<br />

von 20 bis 40 cm, bei den Gleyen und Anmoorgleyen verschiedener Ausprägung bis zum<br />

Grundwasser, maximal jedoch bis etwa 100 cm Tiefe. Die Durchlüftung dieser Böden ist nur<br />

bei abgesenktem Grundwasser gut, ansonsten weitgehend schlecht. In <strong>der</strong> Regel weisen die<br />

Nie<strong>der</strong>moortorfe eine sehr hohe, Geschiebelehme bzw. schluffig-tonige Beckensedimente<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 173<br />

Prüfstück DF 10/12


<strong>der</strong> Gleye und Anmoorgleye eine hohe Feld- und Kationenaustauschkapazität auf. Die Torfe<br />

verfügen über hohe mittelfristig mobilisierbare Nährstoffreserven, die Gleyböden dagegen<br />

nur über langfristig verfügbare.<br />

Lebensraumfunktion: Die sandigen Braunerden und Podsole stellen biologisch wenig aktive,<br />

nährstoffarme, teilweise auch stark versauerte Bodentypen dar, bei denen die mikrobielle<br />

Aktivität vor allem auf Pilze beschränkt ist. Die Regenwurmdichten sind gering. Mit steigen<strong>der</strong><br />

Grundwassernähe erhöht sich zwar das Wasser-, nicht aber das Nährstoffangebot. Seltene<br />

o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>e Lebensgemeinschaften bilden sich in den Braunerden und Podsolen<br />

bei landwirtschaftlicher Nutzung nicht aus. Die Nie<strong>der</strong>moorböden dieser Bodengesellschaft<br />

sind nur bei naturnahem Zustand als Lebensraum bemerkenswerter Biozönosen geeignet.<br />

Die Nie<strong>der</strong>moorböden, Gleye und Anmoorgleye des Oldenburger Grabens und des Neustädter<br />

Beckens sind aufgrund <strong>der</strong> nassen und luftarmen Verhältnisse ebenfalls in ihrer mikrobiellen<br />

Aktivität eingeschränkt. Sofern keine Entwässerung stattfindet, sind sie häufig als<br />

Lebensräume für typische Biozönosen <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moore sowie <strong>der</strong> Nass- und Feuchtwiesen<br />

geeignet, am Rande des Neustädter Binnenwassers auch als Standort von Salzwiesen mit<br />

entsprechend angepassten Arten.<br />

Regelungsfunktion: In den sandigen Braunerden ist eine in <strong>der</strong> Regel mittlere, in den Podsol-<br />

Böden eine stärker reduzierte biologische Aktivität zu beobachten. Aufgrund <strong>der</strong> guten<br />

Durchlüftung ist <strong>der</strong> Nährstoffumsatz dennoch relativ hoch. Das Speichervermögen für Wasser,<br />

Nähr- und Schadstoffe ist nur mäßig ausgeprägt, so dass es im Sommer zu Trockenheitsstress<br />

für die Vegetation kommen kann. Ausgenommen hiervon sind die grundwasserbeeinflussten<br />

Gley-Podsole. Die Grundwasserneubildungsrate <strong>der</strong> sandigen Böden ist hoch.<br />

Gleichzeitig wächst aber die Gefahr einer Grundwasserbelastung durch Nitrate.<br />

Nie<strong>der</strong>moor-, Gley- und Anmoorgleyböden weisen aufgrund <strong>der</strong> mangelnden Durchlüftung<br />

eine reduzierte biologische Aktivität auf. Bei Entwässerung steigt jedoch <strong>der</strong> Nährstoffumsatz<br />

und auch die Fähigkeit zum Abbau organischer Schadstoffe stark an. Moorböden und<br />

Anmoor-Gleye können sehr hohe Mengen an Wasser und Nährstoffen halten. Da das<br />

Grundwasser hoch ansteht, ist die Gefahr <strong>der</strong> Nitratauswaschung dennoch entsprechend<br />

hoch.<br />

Archivfunktion: Unbeeinflusste und intakte Nie<strong>der</strong>moore stellen in <strong>der</strong><br />

Jungmoränenlandschaft eine schutzwürdige Bodenform dar. Als Beson<strong>der</strong>heiten sind die<br />

typischen reliefbezogenen Abfolgen <strong>der</strong> Bodentypen im Oldenburger Graben sowie die unter<br />

Brackwassereinfluss stehenden Bodenbildungen am Rande des Neustädter Binnenwassers<br />

zu werten. Die übrigen Böden dieser Bodengesellschaften (Braunerden, Podsole, Gleye)<br />

haben als Dokumente <strong>der</strong> Natur- und Kulturgeschichte nur eine untergeordnete Bedeutung.<br />

Verbreitung im Untersuchungsraum: Braunerden, Podsol-Braunerden und Braunerde-<br />

Podsole über Beckensanden sind in ihrer Verbreitung auf den Nordrand des Lübecker Beckens<br />

beschränkt. Nie<strong>der</strong>moorböden, Gleye und Anmoorgleye treten in allen Beckenbildungen<br />

des Untersuchungsraumes in Erscheinung.<br />

Hauptsächliche Einheiten <strong>der</strong> BÜK 200: 3.1.33, 3.1.35, 3.4.41, 3.4.42, 3.4.47, 3.4.48<br />

Böden des Ostseeküstensaumes<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Bei den im Untersuchungsraum liegenden Böden des Ostseeküstensaumes handelt es sich<br />

überwiegend um Bodenbildungen aus Strandwallsanden (teilweise überdünt) o<strong>der</strong> um Bodenbildungen<br />

aus Moränenmaterial im Bereich <strong>der</strong> Kliffs. Aus den Strandwallsanden entwi-<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 174<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

ckeln sich geringmächtige Strandrohgleye, die mit zunehmen<strong>der</strong> Bodenentwicklung in Regosol-Gleye<br />

und schließlich in Podsol-Gleye übergehen können. Sind auf den Strandwallsystemen<br />

Dünen ausgebildet, so bilden sich bei geringer werdendem Grundwassereinfluss<br />

in <strong>der</strong> Regel Übergänge zwischen Lockersyrosemen und Regosolen aus. Häufig kam es<br />

durch das Aufwachsen <strong>der</strong> Strandwälle zu Abschnürungen von Lagunen, so dass sich dort<br />

Nie<strong>der</strong>moore entwickeln konnten, die teilweise von Meeressedimenten durchzogen sind. Im<br />

Bereich aktiver Kliffs entstehen aus dem glazialen Ablagerungsmaterial <strong>der</strong> Küstenabbrüche<br />

in <strong>der</strong> Regel Lockersyroseme, die mit den Strandböden vergesellschaftet sind.<br />

Standorteigenschaften: Die Böden <strong>der</strong> Strandwälle und Dünen sind aufgrund des nährstoffarmen<br />

und grobkörnigen Substrates nur gering durchwurzelt. Die Durchfeuchtung nimmt mit<br />

zunehmen<strong>der</strong> Entfernung vom Grundwasserspiegel ab. Wasser- und Nährstoffhaltevermögen<br />

sind äußerst gering. Im Gegensatz hierzu weisen Nie<strong>der</strong>moorböden im Hinterland <strong>der</strong><br />

Strandwälle sehr hohe Feld- und Kationenaustauschkapazitäten und hohe Nährstoffreserven<br />

im Torf auf.<br />

Lebensraumfunktion: Die mikrobielle Aktivität ist in gut durchfeuchteten jungen Strandwällen<br />

und Dünen als mittel, bei älteren Strandwällen und Dünen allerdings als sehr gering einzustufen.<br />

Ebenfalls gering stellt sich aufgrund <strong>der</strong> nassen, sauerstoffarmen Verhältnisse die<br />

biologische Aktivität <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moore dar. Fast alle Böden bieten bei naturnaher Ausbildung<br />

und fehlen<strong>der</strong> anthropogener Überprägung Lebensraum für seltene Biozönosen mit speziellen<br />

Anpassungsmechanismen (Dünenvegetation, Nie<strong>der</strong>moorvegetation).<br />

Regelungsfunktion: Transformator-, Puffer- und Filtervermögen <strong>der</strong> Strandwall- und Dünenböden<br />

sind aufgrund des grobkörnigen Substrates in <strong>der</strong> Regel gering bis sehr gering ausgebildet.<br />

Nahezu alles Nie<strong>der</strong>schlagswasser versickert, Schadstoffe sind leicht verlagerbar.<br />

Bei den Nie<strong>der</strong>mooren sind die Regelungsfunktionen teilweise besser entwickelt, wegen des<br />

geringen Grundwasserflurabstandes können aber auch hier Schadstoffe leicht verlagert werden.<br />

Archivfunktion: Dort wo Strandwälle, Dünen und Kliffs in ihrer natürlichen Abfolge erhalten<br />

geblieben sind, haben sich generell schützenswerte Bodenbildungen entwickelt, die einen<br />

Einblick in die nacheiszeitliche Ostseetransgression und die holozäne Morphodynamik <strong>der</strong><br />

Küstengenese ermöglichen.<br />

Verbreitung im Untersuchungsraum: Die Bodengesellschaften des Ostseeküstensaumes<br />

sind im Untersuchungsraum auf den Bereich <strong>der</strong> Lübecker Bucht zwischen Timmendorfer<br />

Strand und Neustadt sowie auf die Halbinsel Großenbrode beschränkt. Als aktives Kliff ist<br />

das von Sierksdorf – Wintershagen, als fossiles Kliff das von Scharbeutz – Timmendorf bemerkenswert.<br />

Zwischen Haffkrug und Scharbeutz sind Teile einer Strandwallebene mit<br />

Vermoorungen im Hinterland erhalten geblieben. Die Bodenbildungen des Küstensaumes<br />

sind vielfach durch Siedlungsbebauung sowie touristische und verkehrliche Infrastruktur verän<strong>der</strong>t<br />

o<strong>der</strong> überprägt.<br />

Hauptsächliche Einheiten <strong>der</strong> BÜK 200: 3.1.30, 3.1.31<br />

Tabelle 3.3-24: Im Untersuchungsraum vorkommende Bodenformen <strong>der</strong> Bodenübersichtskarte (BÜK)<br />

1:200.000, Blatt CC 2326 Lübeck - Die Nummerierung entspricht <strong>der</strong> Legende <strong>der</strong> BÜK 200<br />

Nr. Bodenformen<br />

3 Bodenregion <strong>der</strong> Jungmoränenlandschaften<br />

3.1 Böden <strong>der</strong> Grundmoränenplatten und (überwiegend) lehmigen Endmoränen<br />

3.1.3<br />

Überwiegend Braunerden und gering verbreitet Bän<strong>der</strong>parabraunerden aus Geschiebedecksand<br />

über fluvioglazialem Sand (z. T. endmoränenartige Bildungen) o<strong>der</strong> aus San-<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 175<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Nr. Bodenformen<br />

<strong>der</strong>sand, gering verbreitet Kolluvisole über Geschiebedecksand o<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moortorf<br />

Überwiegend Braunerden und selten Bän<strong>der</strong>parabraunerden aus fluvioglazialem Sand<br />

o<strong>der</strong> Geschiebedecksand über fluvioglazialem Sand, gering verbreitet Pseudogley-<br />

3.1.4<br />

Braunerde aus Geschiebedecksand über Geschiebelehm, gering verbreitet Kolluvisole<br />

über Geschiebedecksand (endmoränenartige Bildungen)<br />

Überwiegend Braunerden bis Bän<strong>der</strong>parabraunerden aus Schmelzwassersand o<strong>der</strong><br />

Geschiebedecksand mit Schluff- o<strong>der</strong> Lehmlagen über Schmelzwassersand, gering<br />

3.1.5<br />

verbreitet Pseudogley-Braunerden und Braunerde-Parabraunerden aus Schmelzwassersand<br />

o<strong>der</strong> Geschiebedecksand über Geschiebelehm<br />

Verbreitet Braunerden aus Geschiebedecksand über fluvioglazialem Sand, verbreitet<br />

Parabraunerden bis Braunerde-Parabraunerden aus Geschiebe(deck-)lehm, z. T.<br />

3.1.7 aus Fließerde über fluvioglazialem Sand, gering verbreitet Pseudogley-Parabraunerden<br />

aus Geschiebelehm, gering verbreitet Kolluvisole über Geschiebedecksand, Geschiebelehm<br />

o<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moortorf (endmoränenartige Bildungen)<br />

Überwiegend Parabraunerden und gering verbreitet Pseudogleye aus Geschiebelehm<br />

3.1.12 über Geschiebemergel, gering verbreitet Pararendzinen aus Geschiebemergel, selten<br />

Kolluvisole über Geschiebelehm o<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moortorf<br />

Überwiegend Parabraunerden bis Pseudogley-Parabraunerden und gering verbreitet<br />

3.1.13 Pseudogleye aus Geschiebelehm, z. T. über Geschiebemergel, gering verbreitet<br />

Kolluvisole über Geschiebelehm o<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moortorf (endmoränenartige Bildungen)<br />

Verbreitet Parabraunerden bis Pseudogley-Parabraunerden aus Geschiebelehm, z.<br />

T. Geschiebelehm über fluvioglazialem Sand, verbreitet Braunerden bis Pseudogley-<br />

Braunerden aus fluvioglazialem Sand, z. T. über Geschiebemergel, gering verbreitet<br />

3.1.14<br />

Kolluvisole über Geschiebelehm, fluvioglazialem Sand o<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moortorf, selten<br />

Pararendzinen aus Geschiebemergel, z. T. fluvioglazialem Sand (endmoränenartige Bildungen)<br />

Überwiegend Pseudogley-Parabraunerden bis Tschernosem-Parabraunerden, gering<br />

verbreitet Pseudogleye und Tschernosem-Pseudogleye aus Geschiebelehm über Ge-<br />

3.1.15<br />

schiebemergel, selten Pararendzinen aus Geschiebemergel, Braunerden aus<br />

fluvioglazialem Sand und Pseudogley-Kolluvisole über Geschiebelehm<br />

Verbreitet Pseudogley-Parabraunerden bis Parabraunerden und verbreitet Pseudogleye<br />

aus Geschiebelehm, z. T. über Geschiebemergel, gering verbreitet Pseudogley-<br />

3.1.17<br />

Braunerden aus Geschiebedecksand o<strong>der</strong> fluvioglazialem Sand über Geschiebelehm,<br />

gering verbreitet Pseudogley-Kolluvisole über Geschiebelehm o<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moortorf<br />

Überwiegend Pseudogleye und gering verbreitet Pseudogley-Pararendzinen bis<br />

3.1.19 Pararendzinen aus Geschiebelehm über Geschiebemergel, selten Pseudogley-<br />

Kolluvisole über Geschiebelehm<br />

Überwiegend Pseudogleye bis Tschernosem-Pseudogleye und gering verbreitet<br />

3.1.21 Pseudogley-Pararendzinen bis Pararendzinen aus Geschiebelehm über Geschiebemergel<br />

Überwiegend Pseudogleye bis Gleye aus Geschiebedecksand über Geschiebelehm<br />

3.1.26<br />

o<strong>der</strong> aus Beckenablagerungen, selten Nie<strong>der</strong>moore<br />

Überwiegend Gleye bis Anmoorgleye aus Geschiebedecksand über Geschiebelehm<br />

3.1.29<br />

o<strong>der</strong> aus Beckenablagerungen, gering verbreitet Nie<strong>der</strong>moore über Sand<br />

Vorherrschend Nie<strong>der</strong>moore über Geschiebelehm, gering verbreitet Lockersyrosem-<br />

3.1.31<br />

Gleye aus Strandwallsand (Nie<strong>der</strong>moor bei Behrensdorf mit Sandunterlagerung)<br />

Überwiegend Nie<strong>der</strong>moore und gering verbreitet Vega-Gleye aus fluviatilem Sand bis<br />

3.1.32<br />

Schluff<br />

Überwiegend Nie<strong>der</strong>moore, z. T. über Sand, Geschiebelehm o<strong>der</strong> Beckenablagerungen,<br />

3.1.33 gering verbreitet Gleye bis Anmoorgleye aus Geschiebedecksand über Geschiebelehm<br />

o<strong>der</strong> Beckenablagerungen, selten Kolluvisole über Nie<strong>der</strong>moor<br />

Überwiegend Nie<strong>der</strong>moore, z. T. über Mudde, gering verbreitet Gyttja aus Mudde (bei<br />

3.1.35<br />

Kellenhusen: humoser, brackischer Ostseeschlick)<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 176<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Nr. Bodenformen<br />

3.4 Böden <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>ungen<br />

Vorherrschend Braunerden bis Podsol-Braunerden aus Geschiebedecksand über<br />

3.4.41<br />

Schmelzwassersand, z. T. San<strong>der</strong>sand<br />

Überwiegend Braunerden bis Pseudogleye und gering verbreitet Pseudogley-Podsole<br />

3.4.42 bis Podsole aus Beckensand, z. T. über Beckenschluff, selten Parabraunerden bis<br />

Pseudogleye aus Beckenschluff bis -ton<br />

Überwiegend Pseudogley-Parabraunerden und gering verbreitet Pseudogleye aus Be-<br />

3.4.43 ckenschluff bis –ton, gering verbreitet Braunerden aus Beckensand, selten Kolluvisole<br />

über Beckensand bis –ton<br />

3.4.46 Vorherrschend Pseudogleye bis Gleye aus Beckenschluff bis -ton<br />

Überwiegend Anmoorgleye und gering verbreitet Gleye aus Beckenschluff bis -ton, z.<br />

3.4.47 T. Beckensand über Beckenschluff bis -ton, gering verbreitet Nie<strong>der</strong>moore über Beckenschluff<br />

bis -ton<br />

3.4.48 Vorherrschend Nie<strong>der</strong>moore, gering verbreitet über Sand<br />

Böden des Untersuchungsraumes als Bestandteil schützenswerter Geotope in<br />

Schleswig-Holstein<br />

Im Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein (MUNF SH, 1999) sind grundsätzliche Aussagen<br />

zum Geotopschutz in Schleswig-Holstein enthalten. Geotope sind erdgeschichtliche Gebilde<br />

<strong>der</strong> unbelebten Natur, die Erkenntnisse über die Entwicklung <strong>der</strong> Landschaft und die<br />

Entstehung des Lebens vermitteln. Schutzwürdig sind diejenigen Geotope, die die sich durch<br />

ihre beson<strong>der</strong>e erdgeschichtliche Bedeutung, Seltenheit, Eigenart o<strong>der</strong> Schönheit auszeichnen.<br />

Für Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie für Natur- und Heimatkunde sind sie<br />

Dokumente von beson<strong>der</strong>em Wert. Böden gehören ebenfalls zu den Geotopen, wenn in ihrem<br />

Aufbau die Natur- und Kulturgeschichte des jeweiligen Standortes archiviert ist.<br />

Katastermäßig erfasst und kartographisch dargestellt wurden schutzwürdige Geotope für<br />

Schleswig-Holstein erstmals im Rahmen <strong>der</strong> „Karte <strong>der</strong> geowissenschaftlich schützenswerten<br />

Objekte (Geosch Ob) 1:250.000― (ROSS, 1993). Die Katasterdaten sind mittlerweile überarbeitet<br />

und werden in digitaler Form im LLUR Schleswig-Holstein verwaltet.<br />

Für den Untersuchungsraum sind die in <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle aufgeführten geowissenschaftlich<br />

schützenswerten Objekte relevant. Es handelt sich überwiegend um Bildungen des<br />

glazialen Formenschatzes (Jungmoränenlandschaft Ostholsteins), untergeordnet auch um<br />

Geotope <strong>der</strong> postglazialen Entwicklung <strong>der</strong> Ostseeküste. Die natürlichen Bodenbildungen im<br />

Bereich <strong>der</strong> jeweiligen geomorphologischen Formen sind in aller Regel ausdrücklich in <strong>der</strong><br />

Schutzwürdigkeit <strong>der</strong> Objekte mit eingeschlossen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 177<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.3-25: Geowissenschaftlich schützenswerte Objekte im Untersuchungsraum (digitale Daten des LLUR<br />

2012)<br />

NR. GEOTOPTYP ÖRTLICHKEIT ANMERKUNG<br />

Kl 025 Aktive Ostseekliffs Kliff Sierksdorf - Wintershagen<br />

Kl 042<br />

Inaktive Ostseekliffs<br />

mit Höftlän<strong>der</strong>n<br />

St 014 Strandwälle<br />

Tu 021<br />

Mo 019<br />

Mo 021<br />

Mo 023<br />

Mo 025<br />

Mo 027<br />

Mo 028<br />

Zu 006<br />

Ba 008e<br />

Subglazial entstandene<br />

Täler (Tunneltäler,<br />

ertrunkene Tunneltäler)<br />

Moränen, Gletscherrandlagen<br />

Moränen, Gletscherrandlagen<br />

Moränen, Gletscherrandlagen<br />

Moränen, Gletscherrandlagen<br />

Moränen, Gletscherrandlagen<br />

Moränen, Gletscherrandlagen<br />

Zungenbecken, Gletscherwannen<br />

Bachschluchten und<br />

Täler des<br />

Bungsbergmassivs<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Kliff Scharbeutz - Kamp<br />

Strandwallebene Haffkrug -<br />

Scharbeutz<br />

Tal <strong>der</strong> Schwartau zwischen<br />

Rohlsdorf und Einmündung in die<br />

Trave<br />

Moränenwälle des<br />

Bungsberggebietes<br />

Moränen Damlos - Lensahn<br />

Moränen bei Gömnitz<br />

Moränen östlich Taschensee und<br />

Pönitzer Seen<br />

Moränen Pohnsdorf - Parinerberg<br />

Moränen Rühberg - Hohelied<br />

Oldenburger Graben<br />

Lachsbach zwischen Scheelholz<br />

und Neustadt<br />

Aktive Kliffs bieten hervorragende,<br />

durch Abrasion ständig frisch aufgeschlossene<br />

Einblicke in den inneren<br />

Aufbau weichselkaltzeitlicher Morä-<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 178<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

nen<br />

Inaktive Kliffs sind mit ihrem<br />

Abrasionsmaterial, den Höftlän<strong>der</strong>n,<br />

wichtige Zeugnisse <strong>der</strong> nacheiszeitlichen<br />

Ostseetransgression. Teilweise<br />

Strandwälle und Ansätze von<br />

Dünenbildung<br />

An <strong>der</strong> Küste werden durch Längstransport<br />

Sande aus Abbruchsküsten<br />

und Abrasionsflächen aufgenommen.<br />

Sie werden im Bereich des<br />

Strandes transportiert und bevorzugt<br />

an Umbiegungen <strong>der</strong> Küstenlinie<br />

abgelagert. Bei Sturmfluten können<br />

sich daraus höhere Strandwälle<br />

entwickeln. An Ausgleichsküsten<br />

werden dadurch Buchten vom offenen<br />

Meer abgeschnürt. Häufig entstehen<br />

auf Strandwällen auch zu-<br />

sätzlich Dünen.<br />

Aus weichselkaltzeitlichen subglazialen<br />

Tunneltälern postglazial entstandene<br />

Flussmäan<strong>der</strong>; Talsohle<br />

oft mit Nie<strong>der</strong>moorbildungen<br />

An den Hängen von Erhebungen<br />

einer älteren Kaltzeit (Nunatakker)<br />

befinden sich ringförmige weichselkaltzeitliche<br />

Moränenwälle<br />

Mittelmoräne, die zwischen Glet-<br />

scherzungen entstanden ist<br />

Markante Höhenrücken (Eisrandlagen),<br />

die durch Vorstoß einer Gletscherzungen<br />

aus dem Neustädter<br />

Zungenbecken entstanden sind<br />

Es handelt sich um markante<br />

Höhen, die durch Gletscherstauchungen<br />

entstanden sind.<br />

Modellhaft ausgebildete<br />

Stauchmoränen <strong>der</strong> Weichselkaltzeit<br />

Der Oldenburger Graben ist als<br />

Gletscherbecken eines in <strong>der</strong><br />

Weichsel-Kaltzeit vorstoßenden<br />

Gletscher angelegt und in einer<br />

späteren Phase von einem vorstoßenden<br />

Eislobus mit östlich gerichtetem<br />

Abfluss überformt. Holozäne<br />

Vermoorung und Verlandung durch<br />

Bildung von Strandwall- und Riffsandschüttungen.<br />

Es handelt sich um Bäche, die auf<br />

relativ kurzem Wege mit tw. starkem<br />

Gefälle in die Ostsee münden.


Gemäß Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein (MUNF SH, 1999) und Landschaftsrahmenplan<br />

für den Planungsraum II – Kreis Ostholstein und Hansestadt Lübeck (MUNL SH,<br />

2003) gehören Böden in ihrer Funktion als Archiv <strong>der</strong> Natur- und Kulturgeschichte ebenfalls<br />

zu den Geotopen. Schützenswert sind Bodenentwicklungen, in denen sich Prozesse und<br />

Phasen <strong>der</strong> Naturgeschichte in beson<strong>der</strong>er Art und Weise wi<strong>der</strong>spiegeln, Bodenentwicklungen,<br />

die in ihrem landschaftlichen Zusammenhang und Wirkungsgefüge durch eine beson<strong>der</strong>e<br />

Stoffverlagerung gekennzeichnet sind, Bodenentwicklungen, die für einen Landschaftsraum<br />

eher untypisch sind (seltene Böden) sowie Bodenentwicklungen, die Phasen, Ereignisse<br />

und Vorgänge <strong>der</strong> Kulturgeschichte repräsentieren. Über die im Rahmen <strong>der</strong> geowissenschaftlich<br />

schützenswerten Objekte erfassten Böden hinausgehend verdienen demnach die<br />

folgenden Bodenbildungen des Untersuchungsraumes einen beson<strong>der</strong>en Schutz:<br />

� Pseudogley-Schwarzerden aus Geschiebelehm,<br />

� Parabraunerde-Schwarzerden aus Geschiebelehm.<br />

Die beiden Bodentypen entsprechen den unter dem Lokalnamen „Fehmaraner Schwarzerde―<br />

bekannten Bodentypen <strong>der</strong> Tschernosem-Pseudogleye und Tschernosem-Parabraunerden<br />

<strong>der</strong> BÜK 200.<br />

Intakte Nie<strong>der</strong>moore aus Nie<strong>der</strong>moortorf und Hochmoore aus Hochmoortorf gehören gemäß<br />

Landschaftsprogramm SH ebenfalls zu den Böden, die aufgrund ihrer Archivfunktion schützenswert<br />

sind, werden jedoch im Landschaftsrahmenplan nicht mehr erwähnt. Sie zählen<br />

allerdings auch aufgrund ihres Biotopentwicklungspotenzials zu den Böden beson<strong>der</strong>er Bedeutung<br />

(Wertstufe 4).<br />

Bewertung <strong>der</strong> Böden<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Die Bewertung des Natürlichkeitsgrades, des Biotopentwicklungspotenzials, <strong>der</strong> natürlichen<br />

Ertragsfähigkeit und <strong>der</strong> Archivfunktion bzw. Seltenheit <strong>der</strong> Böden wird nach den in Kap.<br />

3.1.3.4 ausführlich dargestellten Methoden vorgenommen. Die Darstellung <strong>der</strong> Ergebnisse<br />

erfolgt für die einzelnen Planungsabschnitte getrennt.<br />

Abschnitt 1: Bad Schwartau bis südlich Neustadt<br />

Der Abschnitt 1 beginnt im nördlichen Teil des Lübecker Beckens, das bodenkundlich hier<br />

vor allem durch Braunerden bis Podsol-Braunerden aus Geschiebedecksand sowie Braunerden<br />

bis Pseudogleye aus Beckensanden charakterisiert ist. Nördlich umrahmt wird das<br />

Becken durch die Ausläufer des Ahrensböker Endmoränengebietes mit den Moränen zwischen<br />

Pohnsdorf und Pariner Berg sowie den Moränenzug Rüh-Berg / Hohelied mit Parabraunerden,<br />

Pseudogley-Parabraunerden und Pseudogleyen aus Geschiebelehm. Die<br />

Moränenzüge sind als geowissenschaftlich schützenswerte Objekte erfasst (Objekt-Nr. Mo<br />

027 und Mo 028) und damit auch hinsichtlich <strong>der</strong> Archivfunktion ihrer Bodenbildungen als<br />

beson<strong>der</strong>s bedeutsam (Wertstufe 4) einzustufen. Am „Hohelied― sind die Böden im Bereich<br />

mesophytischer und bodensaurer Laubwaldstandorte zusätzlich auch aufgrund ihres hohen<br />

Natürlichkeitsgrades von beson<strong>der</strong>er Bedeutung.<br />

Westlich von Ratekau verläuft <strong>der</strong> Gewässerlauf <strong>der</strong> Schwartau in einem ehemaligen subglazialen<br />

Tunneltal, das bis zur Mündung in die Trave als geowissenschaftlich schützenswertes<br />

Objekt (Objekt-Nr. Tu 021) ausgewiesen ist. Die Böden <strong>der</strong> Schwartau-Talnie<strong>der</strong>ung und<br />

<strong>der</strong> gewässerbegleitenden Talhänge sind nicht nur hinsichtlich ihrer Archivfunktion von beson<strong>der</strong>er<br />

Bedeutung, son<strong>der</strong>n zu einem nicht unerheblichen Anteil zusätzlich auch aufgrund<br />

ihres Natürlichkeitsgrades und ihres Biotopentwicklungspotenzials im Bereich<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 179<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

mesophytischer Laubwäl<strong>der</strong>, Sumpf- und Bruchwäl<strong>der</strong> im Staatsforst Reinfeld und von<br />

Feucht- und Nassgrünland sowie Röhricht- und Nie<strong>der</strong>moorvegetation in <strong>der</strong> Talnie<strong>der</strong>ung.<br />

Vor allem in beson<strong>der</strong>s feuchten Teilbereichen des Lübecker Beckens zwischen Siems-<br />

Dänischburg und dem Moränenzug Rüh-Berg - Hohelied - Beutz sind verschiedentlich Böden<br />

mit hohem Natürlichkeitsgrad und/o<strong>der</strong> hohem Biotopentwicklungspotenzial ausgebildet, so<br />

z.B. rund um den Waldhusener Moorsee (Bruchwäl<strong>der</strong>), an <strong>der</strong> BAB A 226 bei Dänischburg<br />

(Bruchwaldgebiet), westlich des Waldhusener Moorsees (Feuchtgrünlandflächen), an <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse nördlich von Siems (Magerrasen), am Fuß des Moränenzuges Rüh-Berg -<br />

Hohelied (Feucht- und Nassgrünland, Bruchwald) sowie am Rande des Staatsforstes<br />

Reinfeld nördlich von Seeretz (Feucht- und Nassgrünland, einzelne Bruchwaldinseln).<br />

Nördlich <strong>der</strong> das Lübecker Becken begrenzenden Moränenzüge stellen Böden am Rande<br />

des Ruppersdorfer Sees sowie entlang von Thuraubek und Aalbek hinsichtlich des Biotopentwicklungspotenzials<br />

(Feucht- und Nassgrünland, Röhricht) Wert- und Funktionselemente<br />

beson<strong>der</strong>er Bedeutung dar. Braunerden aus fluvioglazialen Sanden o<strong>der</strong> Geschiebedecksand<br />

prägen den Planungsabschnitt zwischen Ratekau und Pansdorf. Sie weisen überwiegend<br />

eine allgemeine Bedeutung auf, nur vereinzelt sind Bodenbildungen beson<strong>der</strong>er Bedeutung<br />

eingestreut, so im Bereich des Techauer Moores (Bruchwald, Feuchtgrünland und<br />

Nie<strong>der</strong>moor) sowie östlich von Pansdorf (größere und kleinere Bruch- und Sumpfwaldinseln).<br />

Östlich <strong>der</strong> BAB A 1 erscheinen zwischen Altruppersdorf, Hemmelsdorf, Groß Timmendorf,<br />

Klein Timmendorf und Luschendorf in <strong>der</strong> durch Parabraunerden, Pseudogley-<br />

Parabraunerden und Pseudogleye geprägten Grundmoränenlandschaft häufiger kleinflächig<br />

Nie<strong>der</strong>moor-, Feuchtgrünland- o<strong>der</strong> Bruch- und Sumpfwaldstandorte, die Böden mit beson<strong>der</strong>s<br />

hohem Biotopentwicklungspotenzial aufweisen. Waldstandorte mit Böden hohen Natürlichkeitsgrades<br />

befinden sich östlich von Klein Timmendorf sowie bei<strong>der</strong>seits <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

im Staatsforst Eutin nördlich Timmendorfer Strand.<br />

Zwischen Luschendorf und Sierksdorf gehört nahezu <strong>der</strong> gesamte Untersuchungsraum dem<br />

unter <strong>der</strong> Objekt-Nr. Mo 025 erfassten geowissenschaftlich schützenswerten Objekt „Moränen<br />

östlich Taschensee und Pönitzer Seen― an. Der Abschnitt wird damit vollständig durch<br />

Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion geprägt. Es handelt sich überwiegend um Parabraunerden,<br />

Pseudogley-Parabraunerden und Pseudogleye, die entwe<strong>der</strong> ackerbaulich genutzt<br />

werden o<strong>der</strong> im Bereich des Staatsforstes Eutin auch von größeren zusammenhängende<br />

Laub- und Mischforsten bedeckt sind. Zusätzlich zur Archivfunktion weisen die Böden <strong>der</strong><br />

Feuchtwiesen im Bereich des Schürsdorfer Moors auch ein hohes Biotopentwicklungspotential<br />

auf. Im Bereich <strong>der</strong> Haffwiesen-Nie<strong>der</strong>ung zwischen Scharbeutz und Haffkrug konnten<br />

sich seit <strong>der</strong> vor etwa 2000 Jahren abgeschlossenen Abriegelung durch einen Strandwall<br />

Nie<strong>der</strong>moore entwickeln. Teilbereiche dieser Nie<strong>der</strong>ung werden heute durch Feuchtgrünland<br />

geprägt (Böden mit hohem Biotopentwicklungspotential). Die Strandwallebene selbst ist<br />

durch Siedlungsbebauung und touristische Infrastruktur großenteils stark überprägt. Nur ein<br />

kleinerer Teil am südlichen Ende von Haffkrug ist heute als geowissenschaftlich schützenswertes<br />

Objekt (Objekt-Nr. St 014) erfasst. Die hier vorkommenden Böden (Strandrohgleye,<br />

Regosol-Gleye und Podsol-Gleye; Lockersyroseme in überdünten Bereichen) stellen hinsichtlich<br />

ihrer Archivfunktion und ihres Biotopentwicklungspotenzials Wert- und Funktionselemente<br />

beson<strong>der</strong>er Bedeutung dar.<br />

Ab Sierksdorf treten im Untersuchungsraum bis zur Abschnittsgrenze südlich von Neustadt<br />

hauptsächlich die typischen Bodenformen <strong>der</strong> Grundmoränenlandschaft mit vorwiegend allgemeiner<br />

Bedeutung auf. Sie unterliegen - abgesehen von wenigen kleineren, meist siedlungsnah<br />

gelegenen Waldstücken - nahezu vollständig <strong>der</strong> ackerbaulichen Nutzung. Als bodenkundlich<br />

beson<strong>der</strong>s bedeutsam wurden in diesem Abschnitt lediglich einige Feuchtgrünlandflächen<br />

westlich Wintershagen (Böden mit hohem Biotopentwicklungspotenzial) sowie<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 180<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Gehölzbestände zwischen K 45 und Bestandstrasse (Böden mit hohem Natürlichkeitsgrad)<br />

bewertet. Eine Beson<strong>der</strong>heit stellt <strong>der</strong> Ostseeküstensaum zwischen Sierksdorf und Neustadt<br />

dar, <strong>der</strong> unter <strong>der</strong> Objekt-Nr. Kl 025 als geowissenschaftlich schützenswertes Objekt (Aktives<br />

Kliff Sierksdorf - Wintershagen) erfasst ist. Neben ihrer Archivfunktion sind die Strandböden<br />

hier auch wegen ihres Biotopentwicklungspotentials von hoher Bedeutsamkeit.<br />

Abschnitt 2: Südlich Neustadt bis nördlich Altenkrempe<br />

Im Abschnitt 2 grenzen an die Wasserflächen des Neustädter Binnenwassers großflächig<br />

Nie<strong>der</strong>moorböden, untergeordnet auch Gleye und Anmoorgleye, die sich über den Beckenablagerungen<br />

des Neustädter Beckens entwickelt haben. Sie sind sowohl hinsichtlich des<br />

Natürlichkeitsgrades als auch des Biotopentwicklungspotenzials von beson<strong>der</strong>er Bedeutung,<br />

da sie als Standorte von Salzwiesen, Feuchtwiesen, Brackwasserröhrichten und Nie<strong>der</strong>moorvegetation<br />

fungieren. Die Ausbauvariante verläuft in diesem Bereich westlich <strong>der</strong> BAB A<br />

1 und berührt die aus bodenkundlicher Sicht wertvollen Bereiche nicht o<strong>der</strong> nur randlich. Bei<br />

den westlich <strong>der</strong> Autobahn gelegenen Böden handelt es sich überwiegend um Parabraunerden<br />

aus Geschiebelehm, die aus den Ablagerungen einer aus dem Neustädter Zungenbecken<br />

vorstoßenden Gletscherzunge entstanden sind und mit Ausnahme einiger<br />

Gehölzstandorte um Roge und am alten Bahndamm zwischen Neustadt und Oevelgönne,<br />

die Böden mit hohem Natürlichkeitsgrad aufweisen, ausnahmslos <strong>der</strong> Wertstufe 3 (Böden<br />

allgemeiner Bedeutung) zuzuordnen sind. Am Hingstberg nordwestlich von Rogerfelde sind<br />

diese Ablagerungen zu einem markanten Höhenrücken aufgestaucht, <strong>der</strong> unter <strong>der</strong> Objekt-<br />

Nr. Mo 023 als geowissenschaftlich schützenswertes Objekt erfasst ist und damit auch hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Archivfunktion des Bodens ein Wert- und Funktionselement beson<strong>der</strong>er Bedeutung<br />

darstellt.<br />

Den Untersuchungsraum quert westlich von Altenkrempe <strong>der</strong> Unterlauf <strong>der</strong> Lachsau in NW-<br />

SE-Richtung. Das Lachsbachtal zählt als eines <strong>der</strong> das Bungsbergmassiv entwässernden,<br />

z.T. tief eingeschnittenen Bachtäler ebenfalls zu den geowissenschaftlich schützenswerten<br />

Objekten (Objekt-Nr. 008e). Die Böden des Lachsbachtales sind damit hinsichtlich ihrer Archivfunktion<br />

von beson<strong>der</strong>er Bedeutung. Dort, wo Ufergehölzstreifen ausgebildet sind, weisen<br />

sie zudem einen hohen Natürlichkeitsgrad auf.<br />

Die Böden <strong>der</strong> Kremper-Au-Nie<strong>der</strong>ung zwischen Altenkrempe und Hasselburger Mühle<br />

(überwiegend Pseudogley-Parabraunerden und Nie<strong>der</strong>moorböden) sind infolge von Entwässerungsmaßnahmen<br />

nur noch stellenweise als Bereiche mit beson<strong>der</strong>s hohem Entwicklungspotenzial<br />

von Lebensgemeinschaften mit Bindung an nasse o<strong>der</strong> stark feuchte Standortverhältnisse<br />

zu sehen. Ausgeprägte Feuchtgrünlandflächen finden sich <strong>der</strong>zeit vor allem<br />

noch nordöstlich von Hasselburg.<br />

Abschnitt 3: Nördlich Altenkrempe bis Damlos<br />

Der Abschnitt 3 ist großenteils durch die für die Grundmoränenlandschaft typischen Bodengesellschaften<br />

von Parabraunerden, Pseudogley-Parabraunerden und Pseudogleyen aus<br />

Geschiebelehm o<strong>der</strong> Geschiebemergel gekennzeichnet. Die Böden sind zum überwiegenden<br />

Teil ackerbaulich o<strong>der</strong> als Grünland genutzt, so dass ihnen meist eine allgemeine Bedeutung<br />

(Wertstufe 3) zukommt. Die wenigen, am östlichen Rande des Planungskorridors<br />

liegenden Waldflächen (Hohelieth, Großes Bruch SW Manhagen) sind hinsichtlich ihrer Bodenbildungen<br />

durch die forstliche Bewirtschaftung (Nadelholzforsten, Laub-/Nadelholz-<br />

Mischbestände) überprägt, so dass die Böden bezüglich des Natürlichkeitsgrades ebenfalls<br />

nur allgemeine Bedeutung aufweisen. Als beson<strong>der</strong>s bedeutsam im Hinblick auf das Biotopentwicklungspotenzial<br />

wurden lediglich die in Senken südwestl. von Beschendorf, nördlich<br />

<strong>der</strong> Hasselburger Mühle und am nordwestlichen Ortsrand von Lensahn liegenden Nie<strong>der</strong>-<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 181<br />

Prüfstück DF 10/12


moor- und Pseudogleyböden bewertet, die aktuell durch Feuchtgrünland und<br />

Röhrichtbestände geprägt sind und somit teilweise zusätzlich auch noch einen beson<strong>der</strong>s<br />

hohen Natürlichkeitsgrad aufweisen. Auch die Böden <strong>der</strong> inselhaft vorkommenden<br />

Kleingehölzbestände um Groß Schlamin (teilweise an <strong>der</strong> Kremper Au, teilweise auch bis an<br />

die Bestandstrasse heranreichend) sowie südwestlich von Nienrade können beson<strong>der</strong>s natürlich<br />

entwickelt sein und wurden daher in die Wertstufe 4 eingeordnet.<br />

Bei Neu-Lensahn befinden sich unmittelbar an <strong>der</strong> Bestandstrasse <strong>der</strong>zeit ackerbaulich genutzte<br />

Böden, die im Rahmen <strong>der</strong> Bodenschätzung als beson<strong>der</strong>s nährstoffarm eingestuft<br />

wurden und daher ein beson<strong>der</strong>es Biotopentwicklungspotenzial aufweisen. Zwischen<br />

Lensahn und <strong>der</strong> Abschnittsgrenze südlich Damlos erstreckt sich im Ostteil des Planungskorridors<br />

ein Moränenzug, <strong>der</strong> als geowissenschaftlich schützenswertes Objekt (Objekt-Nr. Mo<br />

021) Bodenbildungen mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion aufweist. An den Moränenzug schließen<br />

westlich und nordwestlich im Bereich ‚Grüner Hirsch’ mesophytischer Laubwäl<strong>der</strong> und<br />

Feuchtwäl<strong>der</strong> an, die durch Pseudogleye und Pseudogley-Parabraunerden hohen Natürlichkeitsgrades<br />

charakterisiert sind. Die an <strong>der</strong> westlichen Planungsraumgrenze zwischen<br />

Lensahn und Petersdorf liegenden Ausläufer <strong>der</strong> Bungsberg-Moränen (Geowissenschaftlich<br />

schützenswertes Objekt Mo 019) werden mit ihren hinsichtlich <strong>der</strong> Archivfunktion bedeutsamen<br />

Bodenbildungen von den Trassenvarianten nicht berührt.<br />

Abschnitt 4: Damlos bis Fehmarnsund<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Westlich von Damlos reichen Ausläufer des Damloser Waldes bis an die Trasse <strong>der</strong> BAB A 1<br />

heran. Sie sind im Bereich mesophytischer Laubwäl<strong>der</strong> durch Böden hohen Natürlichkeitsgrades,<br />

im Bereich von Sumpf- und Bruchwäl<strong>der</strong>n zusätzlich auch durch Böden mit beson<strong>der</strong>s<br />

hohem Biotopentwicklungspotenzial gekennzeichnet. Südlich von Sipsdorf befinden<br />

sich im Bereich von vier kleinen Sumpfwaldinseln Bodenbildungen ähnlich hoher Bedeutsamkeit.<br />

Nördlich von Sipsdorf ist das holozän überprägte weichselkaltzeitliche Gletscherbecken des<br />

Oldenburger Grabens einschließlich <strong>der</strong> südlich angrenzenden glazialen Ablagerungen großflächig<br />

als geowissenschaftlich schützenswertes Objekt (Objekt-Nr. Zu 006) erfasst. Die in<br />

diesem Bereich befindlichen Bodenbildungen sind damit hinsichtlich ihrer Archivfunktion von<br />

beson<strong>der</strong>er Bedeutung. Es handelt sich zwischen Sipsdorf und dem Rand des Oldenburger<br />

Grabens überwiegend um Parabraunerden, Pseudogley-Parabraunerden und Pseudogleye<br />

unter ackerbaulicher Nutzung, im Graben selbst um Nie<strong>der</strong>moorböden, die bei Entwässerung<br />

als Intensivgrünland genutzt werden, bei intakter Wasserversorgung aber einen hohen<br />

Natürlichkeitsgrad aufweisen und gleichzeitig auch hinsichtlich ihres Biotopentwicklungspotenzials<br />

als Standort von Nie<strong>der</strong>moorvegetation, Röhrichtbeständen, Bruchwaldresten und<br />

Feuchtgrünland beson<strong>der</strong>s bedeutsam erscheinen. Böden mit hohem Natürlichkeitsgrad befinden<br />

sich in diesem Abschnitt außerdem noch im Bereich von Gehölzbeständen um den<br />

Lübbersdorfer Hofteich sowie in einem Waldstück südwestl. <strong>der</strong> AS Oldenburg Süd <strong>der</strong> BAB<br />

A 1.<br />

Zwischen dem nördlichen Rand des Oldenburger Grabens und Lütjenbrode herrschen in <strong>der</strong><br />

ebenen bis flachwelligen Grundmoränenlandschaft <strong>der</strong> Wagrischen Halbinsel Böden allgemeiner<br />

Bedeutung vor. Es handelt sich vorwiegend um Parabraunerden, Pseudogley-<br />

Parabraunerden und Pseudogleye unter ackerbaulicher Nutzung, weniger häufig auch unter<br />

Grünlandnutzung. Bodenbildungen von beson<strong>der</strong>er Bedeutung befinden sich vor allem im<br />

Bereich <strong>der</strong> zur Ostsee entwässernden Graben- und Bachsysteme (Dazendorfer Au, Heringsdorfer<br />

Au, Meeschendorfer Weidegraben, God<strong>der</strong>storfer Au), wo sich in den feuchten<br />

Nie<strong>der</strong>ungen Gley-, Anmoorgley- und Nie<strong>der</strong>moorböden entwickeln konnten. Diese weisen<br />

häufig ein beson<strong>der</strong>es Biotopentwicklungspotenzial für Lebensgemeinschaften feuchter bis<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 182<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

nasser Standorte und zusätzlich oftmals auch noch einen hohen Natürlichkeitsgrad auf. Beson<strong>der</strong>s<br />

zu erwähnen sind dabei Nie<strong>der</strong>moorflächen und Röhrichtbestände an <strong>der</strong><br />

God<strong>der</strong>storfer Au südlich Sütel, Sumpfwaldbereiche nordwestl. und nordöstl. Gut Löhrstorf<br />

sowie östlich von Seegalendorf, Röhrichte südöstl. von Satjewitz, Zwischenmoorvegetation<br />

zwischen Kremsdorf und Rellin sowie Feucht- und Nassgrünland an <strong>der</strong> K 42 östlich<br />

Lütjenhof, nordwestl. Klötzin, zwischen Klötzin und Heringsdorf und an <strong>der</strong> B 501 südöstlich<br />

Klamstorf. Größere Flächen mit Böden hohen Natürlichkeitsgrades befinden sich außerdem<br />

im Bereich mesophytischer Laubwäl<strong>der</strong> südlich von Seegalendorf, nordwestl. von Klötzin<br />

sowie an <strong>der</strong> Bestandstrasse östlich von Neu-Klaustorf.<br />

Zwischen Lütjenbrode und dem Abschnittsende am Fehmarnsund treten im Planungskorridor<br />

großflächig verbreitet die ‚Fehmaraner Schwarzerden’ in Form von Tschernosem-<br />

Pseudogleyen in Erscheinung, die in mehrfacher Hinsicht als Bodenbildungen von beson<strong>der</strong>er<br />

Bedeutung eingestuft werden können. Zum einen spielen sie als Zeugnisse einer Phase<br />

des Holozäns mit größerer Sommertrockenheit und Winterkälte (Boreal) eine beson<strong>der</strong>e Rolle<br />

als Archiv <strong>der</strong> Landschaftsgeschichte, zum an<strong>der</strong>en zählen sie gleichzeitig zu den für<br />

Schleswig-Holstein seltenen Böden. Schließlich weisen sie generell eine hohe bis sehr hohe<br />

natürliche Ertragsfähigkeit auf und befinden sich daher überwiegend unter ackerbaulicher<br />

Nutzung. Bodenzahlen > 80 werden vor allem auf Ackerflächen nördlich von Lütjenhof sowie<br />

zwischen Großenbrode und Heinrichsruh erreicht. Zwischen dem Großenbro<strong>der</strong> Binnenhafen<br />

und Sütel erstreckt sich an <strong>der</strong> östlichen Grenze des Planungskorridors ein Streifen von<br />

Tschernosem-Parabraunerden, die ebenfalls zu den ‚Fehmaraner Schwarzerden’ gerechnet<br />

werden. Ihre Bedeutung entspricht <strong>der</strong> <strong>der</strong> Tschernosem-Pseudogleye, so dass auch diese<br />

Böden Funktionselemente <strong>der</strong> Wertstufe 4 darstellen.<br />

Böden beson<strong>der</strong>er Bedeutung hinsichtlich des Natürlichkeitsgrades und des Biotopentwicklungspotentials<br />

befinden sich im nördlichen Teil des Planungsabschnittes schließlich noch an<br />

<strong>der</strong> Ostseeküste im Bereich <strong>der</strong> Strandwall- und Lagunenlandschaft bei Großenbrode. Hier<br />

sind Strandrohgleye ausgebildet, die mit zunehmen<strong>der</strong> Bodenentwicklung in Regosol-Gleye<br />

und schließlich in Podsol-Gleye übergehen können. In lagunären Bereichen und Senken<br />

(z.B. im Mündungsgebiet <strong>der</strong> Großenbro<strong>der</strong> Au) sind hingegen häufig Nie<strong>der</strong>moorböden anzutreffen.<br />

3.3.4.2 Vorbelastungen<br />

� Siedlungsflächen: vollständiger Verlust <strong>der</strong> Werte und Funktionen des Bodens durch<br />

Überbauung und Versiegelungen von Bodenflächen sowie Bodendurchmischungen und<br />

Schadstoffeinträge.<br />

� Verkehrsflächen: vollständiger Verlust <strong>der</strong> Werte und Funktionen des Bodens durch Versiegelung<br />

o<strong>der</strong> Teilversiegelung, Strukturverän<strong>der</strong>ungen durch Bodenverdichtungen,<br />

Schad-stoffeinträge; Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Schienenwege.<br />

� Altstandorte und Altablagerungen: kontaminierte Böden, Beseitigung o<strong>der</strong> Strukturverän<strong>der</strong>ung<br />

des Bodens, möglicherweise Belastung durch Sickerwässer; nach MUNL SH<br />

(2005) liegen im nördlichen Lübecker Becken verschiedene und am Hafen Großenbrode<br />

eine punktuelle Schadstoffbelastung vor. Es handelt sich vorrangig um Altstandorte und<br />

Altablagerungen, die überwacht und saniert werden; bei Großenbrode handelt es sich<br />

um eine Altlast. Eine genaue Lokalisierung <strong>der</strong> Altablagerungen ist im Bearbeitungsmaßstab<br />

<strong>der</strong> UVS nicht möglich, daher erfolgt keine Darstellung in den Plänen.<br />

� Intensive landwirtschaftliche Nutzung: Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> ursprünglichen Böden und <strong>der</strong>en<br />

Struktur durch mechanische Belastungen und Bodenbearbeitung, chemische Belastung<br />

durch Düngemittel und Pestizide, Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bodenwasserverhältnisse.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 183<br />

Prüfstück DF 10/12


Diese Vorbelastungen sind in die Bewertung des Natürlichkeitsgrades <strong>der</strong> Böden eingeflossen<br />

und werden daher in den Bestands- und Konfliktplänen nicht noch einmal als<br />

Vorbelastungen dargestellt.<br />

3.3.5 Schutzgut Wasser<br />

Das methodische Vorgehen zur Bestandserfassung und –bewertung ist dem Kap. 3.1.3.5 zu<br />

entnehmen. Die Darstellung erfolgt in Anlage 4.5 in den Plänen 4.5.1 bis 4.5.5.<br />

3.3.5.1 Bestandsbeschreibung und -bewertung<br />

Wasser ist ein abiotischer Bestandteil des Naturhaushaltes. Es nimmt in verschiedenen<br />

Formen am natürlichen Wasserhaushalt teil und erfüllt wesentliche Funktionen wie u.a.<br />

� Lebensgrundlage für Pflanzen und Tiere,<br />

� Transportmedium für Nährstoffe,<br />

� belebendes und glie<strong>der</strong>ndes Landschaftselement.<br />

Neben diesen ökologischen Funktionen bilden Grund- und Oberflächenwasser eine wesentliche<br />

Lebens- und Produktionsgrundlage für den Menschen, z.B. zur Trink- und Brauchwassergewinnung,<br />

für die Fischerei, als Vorfluter für die Entwässerung und für die Freizeit- und<br />

Erholungsnutzung.<br />

Das Schutzgut Wasser besteht aus den Teilschutzgütern Grundwasser und Oberflächengewässer.<br />

Grundwasser<br />

Hydrogeologische Grundlagen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Im tieferen Untergrund des Untersuchungsraumes wird die geologische Struktur durch die<br />

Ostholsteinische Scholle bestimmt. Infolge relativ geringer tektonischer Mobilität kam es hier<br />

nur zur Salzkissenbildung, die für die heutigen hydrogeologischen Verhältnisse von großer<br />

Bedeutung ist (JOHANNSEN, 1980). Im Süden des Untersuchungsraumes steht das N - S<br />

ausgerichtete Salzkissen von Eckhorst-Nusse-Gudow mit dem Fehlen von tertiären Ablagerungen<br />

in Zusammenhang. Quartäre Ablagerungen sind hier relativ geringmächtig, was auch<br />

für die im Nordteil des Untersuchungsraumes gelegene Struktur Cismar und das Salzkissen<br />

Großenbrode gilt. An das tertiäre Hochgebiet Eckhorst-Nusse schließen sich westlich und<br />

östlich Senken an, die sich nördlich <strong>der</strong> Struktur zur Hemmelsdorfer Mulde vereinigen. Die<br />

Hemmelsdorfer Mulde liegt etwa zwischen Lübeck, Ahrensbök, Süsel und Neustadt und erfasst<br />

damit den gesamten südlichen Untersuchungsraum. Nördlich Neustadt grenzt die<br />

Struktur Cismar an die Hemmelsdorfer Mulde an, in <strong>der</strong> genau wie auf <strong>der</strong> Halbinsel<br />

Großenbrode an <strong>der</strong> Quartärbasis eozäne und oligozäne Tone anstehen. In den Senken sind<br />

Feinsande <strong>der</strong> Vierlandstufe und von quartären Sanden überlagerte Braunkohlensande abgelagert.<br />

Die Salinartektonik beeinflusst auch die Lage und Richtung <strong>der</strong> quartären Erosions-<br />

und Exarationsrinnen, die überwiegend in Richtung <strong>der</strong> Senkungszonen bzw. parallel zum<br />

Streichen <strong>der</strong> Salinarstrukturen verlaufen<br />

(JOHANNSEN, 1980), so z.B. östlich von Ratekau, bei Süsel, Neustadt und Oldenburg.<br />

Das o.g. tertiäre Hochgebiet fällt glazialmorphologisch mit dem jungeiszeitlichen Lübecker<br />

Staubecken zusammen. Im Pleistozän werden weite Teile Schleswig-Holsteins durch Ablagerungen<br />

<strong>der</strong> Saale-Kaltzeit geprägt. Über den saalezeitlichen Ablagerungen liegen Sedimente<br />

<strong>der</strong> glazialen Serie <strong>der</strong> Weichsel-Kaltzeit. Die heutigen oberflächengeologischen Verhältnisse<br />

wurden ganz entscheidend durch die Tätigkeit des Inlandeises und seiner<br />

Schmelzwässer im Weichselglazial und die nach dem Rückzug <strong>der</strong> Gletscher folgende holozäne<br />

Morphodynamik geprägt. Die so entstandenen, nicht nur für die Bodenbildung, son<strong>der</strong>n<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 184<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

auch für die hydrologischen Verhältnisse bedeutsamen, nach dem Prinzip <strong>der</strong> glazialen Serie<br />

zu glie<strong>der</strong>nden morphogenetischen Einheiten sind bereits beim Schutzgut Boden erläutert<br />

worden (vgl. Kap. 3.3.4.1).<br />

Nach dem hydrogeologischen Quartärmodell von INGENIEURGESELLSCHAFT DR. REINSCH<br />

(2012/ Anlage 15) bestehen die quartären Ablagerungen im Untersuchungsraum aus einer<br />

wechselnden Abfolge von Grundwasserleitern (GWL) und Grundwasserstauern (GWS), die<br />

sich wie folgt gestaltet:<br />

Tabelle 3.3-26: Wechselnde Abfolge von Grundwasserleitern (GWL) und Grundwasserstauern (GWS) im<br />

Untersuchungsraum<br />

Horizont GWL GWS<br />

1. Ho-bindig<br />

2. GWL1 W2n - Ho<br />

3. W II<br />

4. GWL2 W1n - W2v<br />

5. W I<br />

6. GWL3 S2/3n - W1v<br />

7. S II/III<br />

8. GWL4 S1n - S2/3v<br />

9. S I<br />

10. GWL5 En - S1v<br />

11. E<br />

Dabei bedeuten: Ho - Holozän; W - Weichselvereisung; S - Saale-Kaltzeit; E - Elster-<br />

Kaltzeit; n - glazifluviatile Nachschüttbildungen (z.B. W1n); v –<br />

glazifluviatile Vorschüttbildungen (z.B. W2v).<br />

Die Mächtigkeiten <strong>der</strong> quartären Ablagerungen unterliegen starken Schwankungen, so dass<br />

in Teilgebieten des Untersuchungsraumes deutliche Unterschiede im GWL-GWS-Modell zu<br />

verzeichnen sind. In <strong>der</strong> Hemmelsdorfer Mulde und im Raum Lübeck werden Mächtigkeiten<br />

von 40 - 80 m erreicht. In den 1,5 - 2 km breiten Rinnenstrukturen, die über 100 m tief in die<br />

tertiären Ablagerungen eingetieft sein können, sind die quartären Sedimentfüllungen bis zu<br />

200 m mächtig. Die 160 m tiefe quartäre Rinne bei Neustadt und <strong>der</strong> Oldenburger Graben,<br />

<strong>der</strong> ebenfalls eine mehr als 100 m tiefe quartäre Rinne darstellt, besitzen allerdings aufgrund<br />

von Grundwasserversalzung nur eine geringe wasserwirtschaftliche Bedeutung.<br />

Die im Untersuchungsraum ausgebildeten Grundwasserkörper umfassen somit mindestens<br />

einen, häufig aber mehrere Grundwasserleiter in den sandig-kiesigen Ablagerungen des<br />

Quartärs und den jungtertiären Braunkohlensanden. Den oberflächennahen Hauptgrundwasserleitern<br />

kommt beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu, da sie mit den Oberflächengewässern und<br />

Landökosystemen in direkter Wechselbeziehung stehen können (MUNL SH, 2004).<br />

Verbreitung oberflächennaher Grundwasserleiter und -stauer<br />

Im Einzugsgebiet <strong>der</strong> Trave (Lübecker Becken und umgebende Endmoränen und San<strong>der</strong>)<br />

stehen an <strong>der</strong> Oberfläche häufig grundwasserstauende holozäne Bildungen (Mudden, überlagert<br />

durch z.T. mächtige Torfe) an, die sich im Untersuchungsraum auf den Nie<strong>der</strong>ungsbereich<br />

<strong>der</strong> Trave und <strong>der</strong> Schwartau konzentrieren. Nie<strong>der</strong>moortorfe sind im Lübecker Becken<br />

weiträumig im Bereich <strong>der</strong> Schwartaumündung und im Unterlauf <strong>der</strong> Schwartau, in Senken<br />

zwischen Waldhusener Moor und Sereetzer Mühle, in Senken nördlich von Sereetz, im Bereich<br />

des Ratekauer Moors und im Schürsdorfer Moor verbreitet. Obere, unbedeckte Grundwasserleiter<br />

sind weiträumig im südlichen und südwestlichen Teil des Untersuchungsraumes<br />

ausgebildet (Lübecker Becken, sandige Bereiche <strong>der</strong> Endmoränen, glazifluviatile Ablagerungen).<br />

So finden sich Beckensande Im Randbereich <strong>der</strong> Trave-Nie<strong>der</strong>ung bzw. des<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 185<br />

Prüfstück DF 10/12


Schwartau-Unterlaufs sowie zwischen Sereetz und Waldhusen. Die vorwiegend aus Mittelsanden<br />

bestehenden glazifluviatilen Ablagerungen gehen nach Norden hin in Sande <strong>der</strong><br />

Endmoränen (westlich und nördlich Ratekau) und schließlich in die langgestreckten San<strong>der</strong><br />

entlang <strong>der</strong> Schwartau (Pönitzer und Schürsdorfer San<strong>der</strong>) über. Unterhalb des oberen, unbedeckten<br />

Grundwasserleiters ist im Lübecker Becken nach JOHANNSEN (1980) durchgehend<br />

ein Geschiebemergelhorizont als Grundwasserstauer verbreitet. Darunter ist ein weiterer<br />

quartärer Grundwasserleiter ausgebildet, <strong>der</strong> mit den im Liegenden anstehenden miozänen<br />

Braunkohlensanden in Verbindung steht und mit ihnen zusammen den Hauptgrundwasserleiter<br />

innerhalb des Einzugsgebietes bildet.<br />

Im Einzugsgebiet Kossau / Oldenburger Graben sind Nie<strong>der</strong>moortorfe als oberste stauende<br />

Deckschichten am Hemmelsdorfer See, in den Nie<strong>der</strong>ungen von Heidebek und Gösebek, in<br />

den Senkenbereichen westlich des Neustädter Binnenwassers und schließlich im Oldenburger<br />

Graben weiträumig verbreitet. Ansonsten treten sie im Untersuchungsraum nur kleinflächig<br />

im Bereich von Geländesenken auf. Der obere, unbedeckte Grundwasserleiter setzt<br />

sich nordwestlich von Ratekau auch östlich <strong>der</strong> Wasserscheide fort. Glazifluviatile Sande<br />

wurden auch nördlich von Neustadt nachgewiesen, außerdem existieren lokal zahlreiche<br />

weitere kleinräumig ausgebildete oberflächennahe Sandflächen, die den Moränenbildungen<br />

zuzuordnen sind. In <strong>der</strong> großflächig ausgebildeten Grundmoränenlandschaft <strong>der</strong><br />

Hemmelsdorfer Mulde stehen oberflächlich fast überall weichselzeitliche Geschiebelehme<br />

o<strong>der</strong> -mergel an, die kompakt ausgebildet und nur schwach durchlässig sind. Unter dem<br />

grundwasserstauenden Geschiebemergelhorizont befinden sich sandig-kiesige weichsel-<br />

und (vor allem in Rinnenpositionen) auch saalekaltzeitliche Grundwasserleiter wechseln<strong>der</strong><br />

Mächtigkeit. Die untersten quartären Grundwasserleiter stehen häufig in Verbindung mit den<br />

miozänen Braunkohlensanden und bilden mit ihnen zusammen den Hauptgrundwasserleiter.<br />

Dieser erreicht Mächtigkeiten zwischen 25 und 100 m und wird umfangreich zur Trinkwassergewinnung<br />

genutzt. Nördlich <strong>der</strong> Verbreitung des jungtertiären Grundwasserleiters in <strong>der</strong><br />

Hemmelsdorfer Mulde nimmt die Grundwasserergiebigkeit bis zum Oldenburger Graben<br />

deutlich ab. Die Mächtigkeit des quartären Grundwasserleiters, <strong>der</strong> sich unter einer 25-40 m<br />

mächtigen Geschiebemergelbedeckung befindet, liegt nur noch zwischen 0 und 25 m. Er ist<br />

außerdem infolge <strong>der</strong> intensiven Stauchungsvorgänge nicht immer durchgängig ausgebildet.<br />

Der Bereich zwischen Süsel und Neustadt sowie das Gebiet nördlich von Neustadt gehören<br />

daher zu den Grundwassermangelgebieten. Für die Trinkwassergewinnung kommen verbreitet<br />

auch noch Probleme mit einer zunehmenden Versalzung des Grundwassers hinzu. Der<br />

Bereich <strong>der</strong> Stadt Oldenburg und des Oldenburger Grabens ist durch komplizierte hydrogeologische<br />

Verhältnisse mit einer stark gestörten Schichtenfolge gekennzeichnet. Unter einem<br />

mehr als 20 m mächtigen Geschiebemergelhorizont liegen hier mehrere quartäre und jungtertiäre<br />

Sandschichten, die allerdings nicht durchgängig ausgebildet sind. In den eiszeitlichen<br />

Ablagerungen zwischen Oldenburg und dem Fehmarnsund sind nach JOHANNSEN (1980)<br />

zahlreiche eozäne Tonschollen enthalten. Lokal sind hier einige sandige Einlagerungen mit<br />

durchaus ergiebigen Grundwasservorkommen anzutreffen, durchgehende bzw. horizontbeständige<br />

Grundwasserleiter sind unter den 20 -40 m mächtigen Deckschichten jedoch nicht<br />

vorhanden. In Küstennähe, u.a. auch in Großenbrode, wurden Grundwasserversalzungen<br />

beobachtet.<br />

Hydrodynamik<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Bezüglich des Grundwasserfließgeschehens muss im Untersuchungsraum zwischen dem<br />

Hauptgrundwasserleiter und dem oberen, unbedeckten Grundwasserhorizont unterschieden<br />

werden. Während <strong>der</strong> Grundwasserabstrom im Hauptgrundwasserleiter unabhängig von<br />

oberirdischen Wasserscheiden fast grundsätzlich zur Ostsee und damit im größten Teil des<br />

Untersuchungsraumes West - Ost gerichtet ist, können im oberen Grundwasserleiter teilweise<br />

gegenläufige Grundwasserfließrichtungen auftreten. Sie sind meist zum nächstliegenden<br />

Vorfluter hin gerichtet. Auf <strong>der</strong> Halbinsel Großenbrode ist <strong>der</strong> Grundwasserstrom - soweit<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 186<br />

Prüfstück DF 10/12


lokal sandige Einschaltungen vorhanden sind - von den lokalen Geländeaufhöhungen zu den<br />

Nie<strong>der</strong>ungsbereichen bzw. direkt zur Ostsee gerichtet (INGENIEURGESELLSCHAFT DR.<br />

REINSCH, 2012/ Anlage 15).<br />

Wasserschutzgebiete/Wasserschongebiete<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Nach MLUR SH (2009) werden Grundwasserkörper zum Wohle <strong>der</strong> Allgemeinheit im Interesse<br />

einer <strong>der</strong>zeit bestehenden o<strong>der</strong> künftigen öffentlichen Wasserversorgung beson<strong>der</strong>s<br />

geschützt, um das Grundwasser vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen und die Trinkwasserversorgung<br />

auf Dauer zu sichern. Der „Gesamtplan Grundwasserschutz Schleswig-<br />

Holstein― (MUNF SH, 1998) ist vor dem Hintergrund <strong>der</strong> gestiegenen Anfor<strong>der</strong>ungen an den<br />

flächenhaften Grundwasserschutz durch die EU-Wasserrahmenrichtlinie mit <strong>der</strong> „Neuorientierung<br />

des Programms zur Ausweisung von Wasserschutzgebieten― (MLUR SH, 2005)<br />

überarbeitet worden. Danach ist die Ausweisung von Wasserschutzgebieten auf Gebiete mit<br />

hoher Schutzpriorität beschränkt, die im Untersuchungsraum nicht vorhanden sind. Im<br />

Untersuchungsraum sind daher aktuell keine Schutzgebiete nach § 51 WHG und § 4 LWG<br />

ausgewiesen. Allgemein rechtsverbindliche Festsetzungen treten aber erst mit <strong>der</strong> Ausweisung<br />

von Wasserschutzgebieten durch Rechtsverordnung in Kraft.<br />

Die Einzugsgebiete <strong>der</strong> im Untersuchungsraum und im weiteren Umfeld liegenden Wasserfassungen<br />

werden <strong>der</strong>zeit großräumig in Form von Wasserschongebieten geschützt, in denen<br />

<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>liche Schutz durch eine Verbesserung des flächenhaften Grundwasserschutzes<br />

sichergestellt wird. In Wasserschongebieten sollen grundsätzlich Vorhaben, die zu<br />

einer Beeinträchtigung des Grundwassers führen können, vermieden werden. Sofern <strong>der</strong>artige<br />

Vorhaben nur hier verwirklicht werden können, ist durch geeignete Maßnahmen dafür<br />

Sorge zu tragen, dass keine Gefährdung des Grundwassers eintritt (Regionalplan 2004 für<br />

den Planungsraum II).<br />

Bei den Wasserschongebieten wird zwischen solchen mit mittlerer und mit geringer Schutzpriorität<br />

unterschieden. Folgende Schongebiete wurden im Untersuchungsraum ausgewiesen:<br />

� Wasserschongebiet im Umfeld des Absenktrichters <strong>der</strong> Lübecker Wasserwerke; es umfasst<br />

den gesamten Südteil des Untersuchungsraumes bis Schürsdorf im Westen und<br />

Timmendorfer Strand im Osten und damit einen großen Teil <strong>der</strong> Hemmelsdorfer Mulde;<br />

Schutzpriorität: gering<br />

� Wasserschongebiet im Einzugsbereich <strong>der</strong> Fassungen des Wasserwerkes Süsel; das<br />

Schongebiet liegt im Anstrom des Untersuchungsraumes, tangiert dieses jedoch nicht;<br />

Schutzpriorität: gering<br />

� Wasserschongebiet im Einzugsgebiet <strong>der</strong> Fassungen des Wasserwerkes Karkbrook; <strong>der</strong><br />

Anstrom zu den Fassungen erfolgt aus dem Bereich einer östlich des Untersuchungsraumes<br />

gelegenen Grundwasserhochlage bzw. Grundwasserscheide; Schutzpriorität:<br />

gering<br />

� Wasserschongebiet im Einzugsgebiet <strong>der</strong> Fassungen des Wasserwerkes Lensahn; <strong>der</strong><br />

Grundwasseranstrom erfolgt aus westlicher Richtung; Schutzpriorität: mittel<br />

� Wasserschongebiete im Einzugsbereich <strong>der</strong> Wasserfassungen Oldenburg Nord und Oldenburg<br />

Süd; <strong>der</strong> Anstrom <strong>der</strong> Nordfassung erfolgt aus nördlicher Richtung, <strong>der</strong><br />

Abstrombereich erfasst den Untersuchungsraum randlich; <strong>der</strong> Anstrom <strong>der</strong> Südfassung<br />

erfolgt aus südwestlicher Richtung, das Wassereinzugsgebiet erfasst den Untersuchungsraum<br />

im seitlichen Anstrom <strong>der</strong> Brunnen; Schutzpriorität: mittel<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 187<br />

Prüfstück DF 10/12


� Wasserschongebiet im Einzugsbereich <strong>der</strong> Fassungen des Wasserwerkes Klötzin; die<br />

Brunnen <strong>der</strong> Wasserfassung verlaufen bei<strong>der</strong>seits <strong>der</strong> Wasserscheide quer zur Bestandstrasse;<br />

Schutzpriorität: gering<br />

Bewertung des Grundwassers<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Für die Bewertung <strong>der</strong> Bedeutsamkeit / Empfindlichkeit des Grundwassers spielen <strong>der</strong><br />

Geschütztheitsgrad des jeweiligen obersten Grundwasserleiters sowie die Ergiebigkeit <strong>der</strong><br />

Grundwasserleiter bzw. die Bedeutung des Grundwasserdargebotes eine entscheidende<br />

Rolle. Der Geschütztheitsgrad gibt Auskunft über die Möglichkeiten einer Schädigung des<br />

Grundwassers, z.B. durch flächenhaften Schadstoffeintrag o<strong>der</strong> sonstige Eingriffe. So sind<br />

Grundwasserleiter, die von mächtigen Deckschichten überlagert werden, auch vor anlagebedingten<br />

Anschnitten o<strong>der</strong> Freilegungen des Grundwasserkörpers besser geschützt als<br />

unbedeckte. Entsprechend dem Hydrogeologischen Son<strong>der</strong>gutachten von INGENIEURGE-<br />

SELLSCHAFT DR. REINSCH (2012/ Anlage 15) werden drei Geschütztheitsgrade unterschieden,<br />

die in Verbindung mit <strong>der</strong> Ergiebigkeit <strong>der</strong> Grundwasservorkommen zu einer vierstufigen<br />

Bewertungsskala für das Teilschutzgut Grundwasser verknüpft wurden (vgl. Kap. 3.1.3.5):<br />

Geschütztheitsgrad A (Grundwasser gegenüber flächenhaft eindringenden Schadstoffe<br />

nicht geschützt)<br />

� Ungespanntes Grundwasser im Lockergestein (Anteil bindiger Bildungen an <strong>der</strong><br />

Versicke-rungszone < 20 %, Flurabstand < 10 m),<br />

� Geschütztheitsgrad B (Grundwasser relativ geschützt),<br />

� Ungespanntes Grundwasser im Lockergestein, Flurabstand > 10 m,<br />

� Grundwasser in Flusstälern unter anmoorigen Deckschichten,<br />

� Grundwasser in Gebieten mit wechselhaftem Aufbau <strong>der</strong> Versickerungszone (bindige<br />

Anteile 20 - 80 %),<br />

� Grundwasser in Flusstälern unter anmoorigen Deckschichten,<br />

� gespanntes Grundwasser mit geringmächtiger bindiger Bedeckung (Anteil an <strong>der</strong> Versickerungszone<br />

> 80 %, Flurabstand < 10 m).<br />

Gebiete mit Grundwasser unter geologisch gestörten Deckschichten, Flurabstand > 10 m<br />

und / o<strong>der</strong> bevorzugter hydraulischer Verbindung zu tieferen genutzten Grundwasserleitern<br />

wurden nicht geson<strong>der</strong>t ausgewiesen.<br />

Geschütztheitsgrad C (Grundwasser geschützt)<br />

� gespanntes Grundwasser im Lockergestein / Anteil bindiger Bildungen an <strong>der</strong> Versickerungszone<br />

> 80 %, Flurabstand > 10 m.<br />

Im Hinblick auf die Empfindlichkeit des Grundwassers sind darüber hinaus Bereiche mit sehr<br />

geringen Grundwasserflurabständen von Bedeutung. In den Bestands- und Konfliktplänen<br />

wurden daher Vernässungszonen bzw. grundwassernahe Flächen geson<strong>der</strong>t dargestellt.<br />

Außerdem wurde generell die 2 m-Isolinie <strong>der</strong> Grundwasserflurabstände, in Bereichen des<br />

oberen unbedeckten Grundwasserleiters auch die 5 m-Isolinie eingetragen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 188<br />

Prüfstück DF 10/12


Abschnitt 1: Bad Schwartau bis südlich Neustadt<br />

Die Wasserscheide zwischen dem Einzugsgebiet <strong>der</strong> Trave und dem Einzugsgebiet Kossau<br />

- Oldenburger Graben folgt einer Linie Kreuzkamp - Moränenzug Hohelied - Ratekau -<br />

Luschendorf - Schürsdorfer Moor. Der dem Einzugsgebiet <strong>der</strong> Trave zugeordnete Teil des<br />

Planungsabschnitts liegt unter Bezug auf die Verbreitung des Hauptgrundwasserleiters vollständig<br />

im Bereich eines Grundwasserdargebots sehr hoher Bedeutung. Da <strong>der</strong> obere<br />

Grundwasserleiter weiträumig unbedeckt ist, wurde nahezu <strong>der</strong> gesamte Bereich <strong>der</strong> Wertstufe<br />

4 (sehr hohe Bedeutsamkeit / Empfindlichkeit) zugeordnet. Lediglich im nördlichen<br />

Randbereich <strong>der</strong> Trave-Nie<strong>der</strong>ung bzw. am Unterlauf <strong>der</strong> Schwartau bei Groß Parin bilden<br />

schluffige Feinsande kleinflächig einen oberen, bedeckten Grundwasserleiter aus, so dass<br />

hier die Bewertung auf Wertstufe 3 bzw. 2 heruntergesetzt werden konnte. Die ausgedehnten<br />

Vernässungszonen im Schürsdorfer Moor werden von keiner <strong>der</strong> möglichen Variantentrassen<br />

tangiert.<br />

Im nördlich bzw. nordöstlich anschließenden Einzugsgebiet Kossau - Oldenburger Graben<br />

bleibt das Grundwasserdargebot bis südlich Neustadt weiterhin sehr hoch. Die in <strong>der</strong> pleistozänen<br />

und tertiären Schichtenfolge vorhandenen Grundwasserleiter werden teilweise wasserwirtschaftlich<br />

genutzt. Sie sind jedoch durch Deckschichten aus Geschiebelehm bzw. -<br />

mergel meist gut geschützt, so dass die Bedeutsamkeit / Empfindlichkeit weiträumig als mittel<br />

(Wertstufe 2) einzustufen ist. Ausnahmen bilden hier <strong>der</strong> empfindliche Nie<strong>der</strong>ungsbereich<br />

des Ratekauer Moors (Vernässungszonen und Bedeckung mit Nie<strong>der</strong>moortorfen bei geringen<br />

Grundwasserflurabständen), daran nordwestlich bis etwa in Höhe von Techau anschließende<br />

Bereiche mit ungeschütztem Grundwasserleiter. Auch östlich des Großen Pönitzer<br />

Sees sowie zwischen Haffkrug und Sierksdorf befinden sich einzelne Flächen mit ungeschütztem<br />

Grundwasser, die dementsprechend <strong>der</strong> Wertstufe 4 zugeordnet wurden.<br />

Abschnitt 2: Südlich Neustadt bis nördlich Altenkrempe<br />

Im Planungsabschnitt 2 setzen sich die sehr ergiebigen, aber durch Geschiebelehm bzw. -<br />

mergel <strong>der</strong> Grund- o<strong>der</strong> Endmoränen gut geschützten Grundwasservorkommen (Wertstufe<br />

2) zunächst fort. Etwa in Höhe von Hoge bzw. <strong>der</strong> AS Neustadt-Süd <strong>der</strong> BAB A 1 endet das<br />

Verbreitungsgebiet des tertiären Hauptgrundwasserleiters. In den nördlich anschließenden,<br />

den gesamten restlichen Raum des Planungsabschnitts einnehmenden Bereichen ist das<br />

Grundwasserdargebot deutlich geringer. Durch Geschiebemergelbedeckung gut geschützte<br />

Grundwasservorkommen weisen daher nur noch eine geringe Bedeutsamkeit / Empfindlichkeit<br />

(Wertstufe 1) auf. Flächen mit ungeschützten Grundwasserleitern befinden sich nordwestlich<br />

des Neustädter Binnenwassers und nördlich anschließend als schmaler Streifen an<br />

<strong>der</strong> westlichen Untersuchungsraumgrenze (Wertstufe 3). Grundwasser in den an das Neustädter<br />

Binnenwasser angrenzenden Nie<strong>der</strong>ungsbereichen sowie in <strong>der</strong> Talnie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Kremper Au weist unter geringmächtigen anmoorigen Deckschichten o<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moortorfen<br />

den Geschütztheitsgrad B auf (Wertstufe 2).<br />

Abschnitt 3: Nördlich Altenkrempe bis Damlos<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Der Planungsabschnitt 3 ist vollständig durch ein hohes Grundwasserdargebot<br />

(Dargebotsklasse DGK II) charakterisiert. Die Grundwasservorkommen sind überwiegend<br />

durch Geschiebemergel-Deckschichten <strong>der</strong> Grund- bzw. Endmoränen gut geschützt und<br />

deshalb <strong>der</strong> Wertstufe 1 (geringe Bedeutsamkeit / Empfindlichkeit) zugeordnet. Ausgenommen<br />

ist ein schmaler Streifen mit ungeschütztem Grundwasserleiter, <strong>der</strong> sich zwischen<br />

Lensahn und <strong>der</strong> Abschnittsgrenze erstreckt (Wertstufe 3).<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 189<br />

Prüfstück DF 10/12


Abschnitt 4: Damlos bis Fehmarnsund<br />

Vom Beginn des Planungsabschnitts bis zum Rand des Oldenburger Grabens ist <strong>der</strong> Untersuchungsraum<br />

durch gespanntes Grundwasser hoher Ergiebigkeit (DGK II) mit Flurabständen<br />

> 10 m gekennzeichnet. Die Grundwasservorkommen sind durch Deckschichten aus<br />

Geschiebemergel gut geschützt und daher von geringer Bedeutsamkeit / Empfindlichkeit<br />

(Wertstufe 1).<br />

Im Oldenburger Graben herrschen uneinheitliche Verhältnisse hinsichtlich des Grundwasserdargebots<br />

vor. Generell ist das Grundwasser durch Deckschichten aus Nie<strong>der</strong>moortorf<br />

relativ geschützt (Geschütztheitsgrad B), die Flurabstände liegen aber weiträumig < 2 m.<br />

Stellenweise wurden Vernässungszonen erfasst, so dass bei <strong>der</strong> Bewertung überwiegend<br />

Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 4 o<strong>der</strong> 3 ausgewiesen wurden.<br />

Jenseits des Oldenburger Grabens bieten in <strong>der</strong> flach reliefierten Grundmoränenlandschaft<br />

Deckschichten aus Geschiebelehm o<strong>der</strong> -mergel überwiegend einen guten Schutz für das<br />

Grundwasser. Im Verbreitungsgebiet des tertiären Grundwasserleiters mit sehr hohem<br />

Grundwasserdargebot befinden sich daher großenteils Flächen mit mittlerer Bedeutsamkeit /<br />

Empfindlichkeit (Wertstufe 2), während auf <strong>der</strong> Halbinsel Großenbrode vorwiegend Grundwasservorkommen<br />

mittlerer Ergiebigkeit (DGK III) auftreten, die bei gleichem<br />

Geschütztheitsgrad dann nur noch als gering bedeutsam / empfindlich einzustufen sind<br />

(Wertstufe 1). Bereiche mit ungeschütztem Grundwasser finden sich kleinflächig bei<br />

Rehkamp, zwischen Klaustorf und Seekamp, nordöstlich von Lütjenbrode sowie am westlichen<br />

Ortsrand von Großenbrode. Sie wurden entsprechend dem Grundwasserdargebot den<br />

Wertstufen 4 bzw. 3 zugeordnet.<br />

Oberflächengewässer<br />

Hydrographische Situation / Bestand<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Der Untersuchungsraum liegt vollständig im oberirdischen Einzugsgebiet <strong>der</strong> Ostsee und<br />

wird <strong>der</strong> Flussgebietseinheit Schlei / Trave zugeordnet. Zwischen dem Einzugsgebiet <strong>der</strong><br />

Trave mit dem Teileinzugsgebiet <strong>der</strong> Schwartau und den weiteren, direkt in die Ostsee einmündenden<br />

Fließgewässern, die insgesamt dem Einzugsgebiet Kossau / Oldenburger Graben<br />

zugeordnet werden können, verläuft eine Hauptwasserscheide, die im Untersuchungsraum<br />

in etwa einer Linie Kreuzkamp - Moränenzug Hohelied - Ratekau - Luschendorf -<br />

Schürsdorfer Moor folgt. Sie verläuft zunächst (in <strong>der</strong> Umrandung des Hemmelsdorfer Sees)<br />

von Ost nach West und biegt dann nach Nord bzw. Nordwest um. Südlich des Pönitzer Sees<br />

schwenkt sie nach West um und bleibt dann in ihrem weiteren Verlauf westlich von Pönitzer<br />

See, Taschensee und Süseler See und damit außerhalb des Untersuchungskorridors (MUNL<br />

SH, 2005, MLUR SH, 2009).<br />

Im Einzugsgebiet <strong>der</strong> Trave werden die westlich des Untersuchungsraumes gelegenen<br />

Hochgebiete oberirdisch über die Schwartau entwässert. Die Schwartau tritt südlich von<br />

Techau in den Untersuchungskorridor ein und fließt dann bis zu ihrer Mündung in die Trave<br />

in vier großen Mäan<strong>der</strong>bögen am westlichen Rand des Untersuchungsraumes entlang. Die<br />

Entwässerung <strong>der</strong> südlich des Moränenzugs Rühberg - Hohelied gelegenen Bereiche erfolgt<br />

neben <strong>der</strong> Trave vor allem durch den Siems-Dänischburger Grenzbach und sein Grabensystem.<br />

Im Einzugsgebiet Kossau / Oldenburger Graben gehört zu den Vorflutsystemen, die direkt<br />

zur Ostsee entwässern, im Bereich <strong>der</strong> Pönitzer Seenplatte und Südost-Oldenburgs das Einzugsgebiet<br />

des Hemmelsdorfer Sees, <strong>der</strong> im NE über die Aalbek zur Lübecker Bucht entwässert.<br />

Dazu gehören von Süd nach Nord kleinere Fließgewässer mit einem Zufluss <strong>der</strong><br />

Thuraubek östlich Ratekau, dem Oberlauf <strong>der</strong> Aalbek südlich Alt Ruppersdorf bzw. dem<br />

Ruppersdorfer Graben sowie dem Hainholzgraben südlich und Timmendorfer Mühlengraben<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 190<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

westlich Timmendorfer Strand. In nördlicher Richtung folgen die Heidebek und die Gösebek<br />

west- bzw. nördlich Scharbeutz, ein Fließgewässer westlich Neustadt, die Lachsau nördlich<br />

Neustadt i.H., die Kremper Au nördlich Altenkrempe einschließlich ihrer Zuflüsse (z.B.<br />

Beschendorfer Graben, Bentfel<strong>der</strong> Graben, Krummbek).<br />

Südlich Lensahn verläuft eine untergeordnete oberirdische Wasserscheide. Von hier erfolgt<br />

<strong>der</strong> oberirdische Abfluss sowohl nach Süd in Richtung Neustadt wie auch Nord im Richtung<br />

Oldenburger Graben. Am westlichen Rand des Untersuchungsraumes erfolgt <strong>der</strong> oberirdische<br />

Abfluss über das Vorflutsystem <strong>der</strong> Johannisbek zum Oldenburger Graben, zu dem<br />

auch <strong>der</strong> Walkerbach in Lensahn gehört. Die Wasserscheide entspricht gleichzeitig einer<br />

Bearbeitungsgrenze zur Wasserrahmenrichtlinie (MUNL SH, 2005).<br />

Der Oldenburger Graben folgt einer breiten, durch Schmelzwässer entstandenen Rinne etwa<br />

in NW-SE - Richtung. Beidseits <strong>der</strong> Ortslage von Oldenburg weitet sich <strong>der</strong> Talraum auf. Die<br />

Nie<strong>der</strong>ungen werden durch Grabensysteme entwässert.<br />

In Nordoldenburg wird <strong>der</strong> Untersuchungsraum generell in östliche Richtung, die Halbinsel<br />

Großenbrode zu beiden Seiten entwässert. Der oberirdische Abfluss erfolgt über die Heringsdorfer<br />

Au und die God<strong>der</strong>storfer Au bei Neukirchen in östliche Richtung. Bei Neukirchen<br />

mündet aus südlicher Richtung die Dazendorfer Au. Das Vorflutsystem insgesamt erfasst<br />

einen großen Teil des Untersuchungsraumes zwischen Oldenburg und <strong>der</strong> Halbinsel<br />

Großenbrode. Ein kleines Fließgewässer westlich Großenbrode (Großenbro<strong>der</strong> Au) entwässert<br />

nach N/NW.<br />

Im Untersuchungsraum befinden sich eine Reihe von größeren Stillgewässern mit einer<br />

Wasseroberfläche > 1 ha, darüber hinaus eine Vielzahl von natürlichen und anthropogenen<br />

Kleingewässern (Weiher, Teiche, Abgrabungsgewässer, Tümpel, Rückhaltebecken). Von<br />

den größeren Stillgewässern seien hier die folgenden in süd-nördlicher Reihenfolge erwähnt:<br />

� Waldhusener Moorsee; Seefläche 0,14 km², mittlere Tiefe 1,2 m, max. Tiefe 2,2 m,<br />

ungeschichtet; Speisung über Grundwasser; kalkreicher, dystropher See mit <strong>der</strong>zeit<br />

schwach eutrophen Nährstoffverhältnissen (LANU SH, 1999a)<br />

� Schwartausee; Seefläche 0,024 km²; keine weiteren Daten vorhanden<br />

� Hemmelsdorfer See; Seefläche 4,61 km², mittlere Tiefe 5,3 m, max. Tiefe 39 m, tiefes<br />

Becken im Sommer stabil geschichtet; aus einem ehemaligen Zungenbecken entstandener<br />

kalkreicher Strandsee mit 10-12 Zuläufen (von Westen u.a. Thuraubek, Aalbek,<br />

Hainholzgraben, Mühlenau) und <strong>der</strong> Aalbek als einzigem Ablauf; kritische Nährstoffbelastung,<br />

polytrophe Verhältnisse (LANU SH, 1999a)<br />

� Ruppersdorfer See; Seefläche 0,243 km²; Tiefe 1 - 2,5 m, ungeschichtet; im 19. Jh. zur<br />

Gewinnung von Grünland trockengelegt, ab 1989 wie<strong>der</strong> aufgestaut; Ablauf über die<br />

obere Aalbek bzw. den Ruppersdorfer Graben<br />

� Överdiek bei Groß Timmendorf; Seefläche 0,095 km², mittlere Tiefe 1,2 m, max. Tiefe<br />

2 m, ungeschichtet; Ablauf über Timmendorfer Mühlengraben<br />

� Wennsee in Scharbeutz; Seefläche 0,075 km², mittlere Tiefe 6,3 m, max. Tiefe 14,3 m<br />

� Hüttenteich östlich Pönitz; Seefläche 0,047 km²; keine weiteren Daten vorhanden<br />

� Taschensee; Seefläche 0,395 km², mittlere Tiefe 5 m, max. Tiefe 9,6 m; aus einem Zungenbecken<br />

entstandener, kalkreicher Tieflandsee mit instabiler Schichtung und relativ<br />

großem Einzugsgebiet; schwach eutropher See, relativ hohe Phosphatbelastung; Zulauf<br />

aus dem Süseler See und über einen Graben aus dem angrenzenden Nie<strong>der</strong>moor, Ent-<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 191<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

wässerung über die Pönitzer Seen und die Gösebek zur Ostsee; <strong>der</strong> Ablauf nach Westen<br />

zur Schwartau ist mittlerweile bedeutungslos (LANU SH, 1999b)<br />

� Süseler See; Seefläche 0,763 km², mittlere Tiefe 3,8 m, max. Tiefe 9,3 m; in einem glazialen<br />

Tunneltal entstandener, kalkreicher Tieflandsee mit instabiler Schichtung und relativ<br />

großem Einzugsgebiet; am Nordufer ein größerer und sieben kleine Zuläufe, außerdem<br />

ein Zulauf am Westufer; <strong>der</strong> Ablauf im Süden entwässert zum Taschensee; nährstoffreiches<br />

Stillgewässer mit eutrophen bis polytrophen Verhältnissen (LANU SH,<br />

1999b)<br />

� Neustädter Binnenwasser; Seefläche 1,46 km², mittlere Tiefe 0,9 m, max. Tiefe 4,3 m<br />

(Auslauf Ostteil) bzw. 1,6 m (Mitte Ostteil); ungeschichteter elektrolytreicher Binnensee<br />

<strong>der</strong> Ostseeküste (Strandsee), entstanden aus einem Eisstausee, den die nach Norden<br />

zurückweichenden Gletscher hinterließen und <strong>der</strong> später durch die „Neustädter Rinne―<br />

zur Ostsee abfloss; im Zuge des postglazialen Meeresspiegelanstiegs drang Ostseewasser<br />

in das inzwischen verlandete und vermoorte Becken ein und bildete das heutige<br />

Binnenwasser; fünf Zuläufe (u.a. Steinbach, Lachsau, Kremper Au, Malzmühlenbach)<br />

und ein Ablauf in die Ostsee im Süden des Ostteils; brackiges Gewässer mit<br />

Salinitätswerten zwischen 2,6 und 9,2 PSU, hohe Nährstoffbelastung, vor allem Phosphat,<br />

durch landwirtschaftliche Nutzung im Einzugsbereich, polytrophe Verhältnisse<br />

(LANU SH, 2006)<br />

� Großer Mühlenteich, Lensahn; Seefläche 0,142 km²; keine weiteren Daten vorhanden<br />

� Lübbersdorfer Hofteich; Seefläche 0,037 km²; keine weiteren Daten vorhanden<br />

� Wallsee und Priestersee, Oldenburg; Seefläche 0,014 km² (Wallsee) bzw. 0,010 km²<br />

(Priestersee); keine weiteren Daten vorhanden<br />

Überschwemmungsgebiete (Binnenhochwassergebiete)<br />

Hochwasser tritt als Naturereignis in unplanbaren Abständen und wechselnden Höhen auf<br />

und ist ein Bestandteil des natürlichen Wasserkreislaufs. Es entsteht in <strong>der</strong> Regel bei größeren<br />

Flussläufen durch lang anhaltende Nie<strong>der</strong>schläge und Schneeschmelze. Im Gegensatz<br />

dazu wird es bei kleineren Flüssen und Bächen durch örtliche Gewitter o<strong>der</strong> extreme Starknie<strong>der</strong>schläge<br />

verursacht. Bei den geographischen Beson<strong>der</strong>heiten in Schleswig-Holstein<br />

können insbeson<strong>der</strong>e zusätzlich lang anhaltende höhere Außenwasserstände o<strong>der</strong> auch das<br />

Zusammentreffen von Nie<strong>der</strong>schlägen mit einer Sturmflut an <strong>der</strong> Nord- und Ostsee zu<br />

Hochwasser führen (MLUR SH, 2007).<br />

Als Vorranggebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz sind demnach die zur Regelung<br />

des Hochwasserabflusses erfor<strong>der</strong>lichen Flächen (Überschwemmungsbereiche) auszuweisen.<br />

Durch Rechtsverordnung nach § 57 LWG festgesetzte Überschwemmungsgebiete,<br />

in denen ein Hochwasserereignis statistisch gesehen mindesten einmal in 100 Jahren<br />

(HQ100) zu erwarten ist, sind im Untersuchungsraum bisher nicht ausgewiesen. Als Bemessungsgrundlage<br />

für die Ermittlung von überschwemmungsgefährdeten Gebieten wurde im<br />

‚Generalplan Binnenhochwasserschutz und Hochwasserrückhalt Schleswig-Holstein’ (MLUR<br />

SH, 2007) ein zweihun<strong>der</strong>tjährlicher Abfluss (HQ200) angenommen. Auf dieser Grundlage<br />

wurde für einige <strong>der</strong> im Untersuchungsraum liegenden Fließgewässer eine vorläufige Einschätzung<br />

<strong>der</strong> Hochwasserrisiken vorgenommen:<br />

� Trave in Lübeck hohes Hochwasserrisiko<br />

� Schwartau hohes Hochwasserrisiko<br />

� Johannisbek mittleres Hochwasserrisiko<br />

� Oldenburger Graben West kein Hochwasserrisiko<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 192<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

� Oldenburger Graben Ost hohes Hochwasserrisiko<br />

Johannisbek, Oldenburger Graben West und Oldenburger Graben Ost stellen zudem Fließgewässer<br />

dar, bei denen Überschwemmungsgebiete per Legaldefinition festgesetzt wurden.<br />

Hochwassergefährdete Gebiete<br />

Nach dem ‚Generalplan Küstenschutz - integriertes Küstenmanagement Schleswig-Holstein’<br />

sind Küstennie<strong>der</strong>ungen unter 3 m ü. NN an <strong>der</strong> Ostseeküste bei Sturmfluten hochwassergefährdet<br />

(MUNL SH, 2003). Entsprechend dem Hydrogeologischen Son<strong>der</strong>gutachten (INGENI-<br />

EURGESELLSCHAFT DR. REINSCH, 2012/ Anlage 15) wurden in den Bestands- und Konfliktplänen<br />

diejenigen Bereiche dargestellt, die bei einer sehr schweren Sturmflut bis 3,50 m NN im<br />

Falle eines Überlaufs über die Deiche bzw. von Deichbrüchen überflutungsgefährdet sind.<br />

Im Untersuchungsraum befinden sich solche hochwassergefährdeten Gebiete zum einen im<br />

Oldenburger Graben. Bei einer Sturmflut wäre hier vor allem <strong>der</strong> überwiegend unbesiedelte<br />

Talraum betroffen. Die Siedlungsbereiche <strong>der</strong> Stadt Oldenburg liegen großenteils in erhöhter<br />

Reliefposition und sind nur gering gefährdet. Lediglich bei extremen Sturmfluten könnten<br />

auch am Rande des Oldenburger Grabens liegende Siedlungsstrukturen in Mitleidenschaft<br />

gezogen werden. Hochwassergefährdet sind zum an<strong>der</strong>en größere Teile <strong>der</strong> Halbinsel<br />

Großenbrode. Neben unbesiedelten Bereichen sind hier die Siedlungsflächen im Südteil <strong>der</strong><br />

Ortslage Großenbrode, an <strong>der</strong> Uferpromenade, am Binnenhafen (von-Herwarth-Straße,<br />

Pomosinwerk) sowie in Lütjenhof von potentieller Überflutung betroffen.<br />

Bewertung – Fließgewässer<br />

Eine eindeutige und einheitliche Bewertung <strong>der</strong> im Untersuchungsraum vorhandenen Fließgewässer<br />

ist aufgrund <strong>der</strong> sehr unterschiedlichen Datenbasis vielfach schwierig. Daten zur<br />

Gewässerstrukturgüte und zur biologisch-chemischen Beschaffenheit <strong>der</strong> Gewässerkörper<br />

liegen häufig nur punktuell o<strong>der</strong> aber in sehr starker Verallgemeinerung vor, so dass eine<br />

Differenzierung einzelner Gewässerabschnitte in <strong>der</strong> Regel unmöglich ist. Teilweise sind die<br />

Angaben veraltet, manchmal auch wi<strong>der</strong>sprüchlich. Für viele kleinere Gewässer, vor allem<br />

für die Vielzahl <strong>der</strong> im Untersuchungsraum vorkommenden Gräben, liegen überhaupt keine<br />

Informationen vor.<br />

Nach MLUR SH (2009) sind die Fließgewässer des Untersuchungsraumes mit Ausnahme<br />

<strong>der</strong> Schwartau und Teilabschnitten <strong>der</strong> Kremper Au durch morphologische Verän<strong>der</strong>ungen<br />

und Abflussregulierungen signifikant belastet. Die hydromorphologischen Verän<strong>der</strong>ungen<br />

beruhen auf dem früheren Gewässerausbau u.a. zur besseren Entwässerung und Nutzung<br />

landwirtschaftlich genutzter und bebauter Flächen und führten zu einer Beeinträchtigung des<br />

ökologischen Zustands nach WRRL (MLUR SH, 2009). Der ökologische Zustand ist überwiegend<br />

mäßig, anteilig auch unbefriedigend. Für die Heidebek wird nach MUNL SH (2003)<br />

auf eine streckenweise naturnahe Gewässerstruktur verwiesen. Auch die Kremper Au ist bis<br />

zur Hasselburger Mühle weniger stark anthropogen beeinträchtigt. Die Schwartau weist zumindest<br />

hinsichtlich ihres Längsprofils über weite Strecken eine relativ naturnahe Struktur<br />

auf. Als ehemaliges glaziales Tunneltal ist sie mit ihrem im Unterlauf stark mäandrierenden<br />

Verlauf deshalb auch als geowissenschaftlich schützenswertes Objekt erfasst.<br />

Der chemische Zustand <strong>der</strong> Oberflächenwasserkörper ist im Allgemeinen gut, die Umweltqualitätsnormen<br />

für Nitrat, Schwermetalle, Pestizide und Schadstoffe (MLUR SH, 2009) werden<br />

eingehalten. Nach MUNL SH (2003) sind die im Untersuchungsraum liegenden Abschnitte<br />

<strong>der</strong> Schwartau <strong>der</strong> Gewässergüteklasse II-III (kritisch belastet), <strong>der</strong> Lachsau <strong>der</strong><br />

Güteklasse II (mäßig belastet), <strong>der</strong> Kremper Au <strong>der</strong> Güteklasse II o<strong>der</strong> II-III (mäßig bis kritisch<br />

belastet), des Oldenburger Grabens <strong>der</strong> Güteklasse II (mäßig belastet), <strong>der</strong><br />

Dazendorfer Au <strong>der</strong> Güteklasse III (stark verschmutzt) und <strong>der</strong> God<strong>der</strong>storfer Au <strong>der</strong> Güteklasse<br />

II-III (kritisch belastet) zuzuordnen. Der Unterlauf <strong>der</strong> Trave entzieht sich wegen des<br />

Salzeinflusses <strong>der</strong> Ostsee einer Einordnung in die Gewässergüteskala.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 193<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Bei einer Bewertung <strong>der</strong> Fließgewässer müssen gewässerstrukturelle Aspekte und die biologisch-chemische<br />

Beschaffenheit <strong>der</strong> Gewässerkörper gemeinsam betrachtet werden. Aufgrund<br />

<strong>der</strong> vorliegenden Datenbasis wurden die meisten Fließgewässer innerhalb <strong>der</strong> vierstufigen<br />

Bewertungsskala <strong>der</strong> Wertstufe 2 (mittel) zugeordnet. Diese Bewertung erfahren auch<br />

nahezu alle Fließgewässer, über die keine näheren Informationen vorliegen, vor allem die<br />

zahlreichen Gräben des Untersuchungsraumes. Abweichend von dieser Bewertung wurden<br />

die im Untersuchungsraum liegenden Abschnitte <strong>der</strong> Schwartau und <strong>der</strong> Gewässerabschnitt<br />

<strong>der</strong> Kremper Au zwischen <strong>der</strong> westlichen Planungsraumgrenze und <strong>der</strong> Hasselburger Mühle<br />

aufgrund ihrer bedingt naturnahen Strukturverhältnisse in die Wertstufe 2 (hoch) eingeordnet.<br />

Mit ‚gering’ (Wertstufe 1) wurde <strong>der</strong> großenteils naturfern bis naturfremd ausgebaute<br />

Walkerbach bei Lensahn bewertet.<br />

Bewertung – Stillgewässer<br />

Bei den größeren Seen sind nach MLUR SH (2009) morphologische Verän<strong>der</strong>ungen und<br />

Abflussregulierungen nur selten, signifikante Belastungen durch diffuse Schadstoffeinträge<br />

treten allerdings mit 86 % auf, punktuelle Schadstoffeinträge bleiben ohne Bedeutung. Diffuse<br />

Nährstoffeinträge, vor allem aus <strong>der</strong> Landwirtschaft, führen vielfach zu Beeinträchtigungen<br />

und können das Erreichen des guten ökologischen Zustands verhin<strong>der</strong>n. Differenzierte<br />

Untersuchungen zur Gewässermorphologie sowie zur chemisch-biologischen Beschaffenheit<br />

des Gewässerkörpers bzw. zur Trophiestufe liegen nur für wenige große Seen vor (s.o.). Der<br />

funktionale Wert <strong>der</strong> meisten Stillgewässer, vor allem <strong>der</strong> zahlreichen Kleingewässer des<br />

Untersuchungsraumes, musste daher aus <strong>der</strong> Biotoperfassung abgeleitet werden (vgl. Kap.<br />

3.1.3.5).<br />

Von den größeren Stillgewässern wurden <strong>der</strong> Wertstufe 3 (hohe Bedeutsamkeit / Empfindlichkeit)<br />

zugeordnet: Waldhusener Moorsee, Hemmelsdorfer See, Ruppersdorfer See,<br />

Överdiek, Wennsee, Taschensee, Süseler See, Neustädter Binnenwasser, Großer Mühlenteich<br />

Lehnsahn.<br />

Der Wertstufe 2 (mittlere Bedeutsamkeit / Empfindlichkeit) wurden zugeordnet:<br />

Schwartausee, Hüttenteich östl. Pönitz, Lübbersdorfer Hofteich, Wallsee und Priestersee<br />

Oldenburg.<br />

Naturnahe Kleingewässer und sonstige natürliche Stillgewässer, die im Rahmen <strong>der</strong> Biotoperfassung<br />

ermittelt wurden, wurden generell mit hoch (Wertstufe 3) bewertet, Tümpel mit<br />

mittel (Wertstufe 2) und künstliche o<strong>der</strong> künstlich überprägte Stillgewässer mit gering (Wertstufe<br />

1).<br />

3.3.5.2 Vorbelastungen<br />

� Flächenversiegelung / Entwässerung: Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Grundwasserneubildung<br />

durch geringere Versickerung und mangelndes Rückhaltevermögen des Oberflächenwassers;<br />

Gefahr durch Stoffeinträge; im Bereich von größeren Siedlungsflächen und<br />

Verkehrswegen (Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Schienenwege).<br />

� Diffuse Stoffeinträge durch intensive Landwirtschaft: Eintrag von Nitrat, Pflanzenschutzmitteln<br />

o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en wassergefährdenden Stoffen in Grundwasser und Oberflächengewässer.<br />

Die Vorbelastungen sind räumlich nicht fassbar und werden daher nicht in den<br />

Bestands- und Konfliktplänen dargestellt.<br />

� Altstandorte und Altablagerungen: potentielle Gefährdung des Grundwassers; nach<br />

MUNL SH (2005) liegen im nördlichen Lübecker Becken verschiedene und am Hafen<br />

Großenbrode eine punktuelle Schadstoffbelastung vor. Es handelt sich vorrangig um Altstandorte<br />

und Altablagerungen, die überwacht und saniert werden; bei Großenbrode<br />

handelt es sich um eine Altlast. Eine genaue Lokalisierung <strong>der</strong> Altablagerungen ist im<br />

Bearbeitungsmaßstab <strong>der</strong> UVS nicht möglich, daher erfolgt keine Darstellung in den Plänen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 194<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

� Einleitungen in Oberflächengewässer: Verschlechterung <strong>der</strong> Wasserqualität, Beeinträchtigung<br />

<strong>der</strong> natürlichen Gewässermorphologie und des Makrozoobenthos; Einleitstellen<br />

aus öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen im Untersuchungsraum an <strong>der</strong><br />

Schwartau (östlich Bad Schwartau), an <strong>der</strong> Trave sowie nördlich von Neustadt (MUNL<br />

SH, 2005).<br />

� Gewässerausbau und -regulierung, Gewässerüberbauung: Verän<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Zerstörung<br />

<strong>der</strong> natürlichen Gewässermorphologie und -zonierung, Unterbrechung o<strong>der</strong> Beeinträchtigung<br />

<strong>der</strong> Funktionsbeziehungen Gewässer/Aue, Verschlechterung <strong>der</strong> Wasserqualität;<br />

aufgrund fehlen<strong>der</strong> Datengrundlagen in den Plänen nicht punktgenau darstellbar<br />

3.3.6 Schutzgut Klima / Luft<br />

Das methodische Vorgehen zur Bestandserfassung und –bewertung ist dem Kap. 3.1.3.6 zu<br />

entnehmen. Für das Schutzgut Klima / Luft erfolgt keine Plandarstellung.<br />

3.3.6.1 Bestandsbeschreibung und -bewertung<br />

Das Klima beschreibt die Witterungsverhältnisse eines Landschaftsausschnittes im jahreszeitlichen<br />

Verlauf. Großklima, Geländeklima und Kleinklima sind die Maßstabsebenen, auf<br />

denen das Klima betrachtet wird.<br />

Zur Charakterisierung des Untersuchungsraumes dient das Großklima, welches von den<br />

Faktoren geographische Breite, Höhe über dem Meeresspiegel und Distanz zum Meer beeinflusst<br />

wird. Das Geländeklima (Mesoklima) wird von <strong>der</strong> Topographie des Untersuchungsraumes<br />

bestimmt. So sind z.B. ebene Flächen entscheidend für die Bildung von Kaltluft, welche<br />

entlang <strong>der</strong> Täler und Hänge abfließt. Als Kleinklima wird das Klima auf kleinstem Raum,<br />

z.B. ein Kaltluftstau vor einem Damm, bezeichnet.<br />

Das Schutzgut Luft umfasst die lufthygienischen Verhältnisse des Untersuchungsraums.<br />

Wesentliche Schutzziele <strong>der</strong> Umweltvorsorge im Bezug auf das Schutzgut Klima und Luft<br />

sind die Reinhaltung <strong>der</strong> Luft, indem Luftunreinheiten vermieden und Reinluftgebiete erhalten<br />

bleiben wie auch <strong>der</strong> Erhalt des Bestandsklimas und <strong>der</strong> lokalklimatischen Regenerations-<br />

und Austauschfunktionen (FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRASSEN- UND VERKEHRSWE-<br />

SEN, 2001).<br />

Zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen Wechselwirkungen: Klima und Luft haben z.<br />

B. Einfluss auf das physische und psychische Wohlbefinden des Menschen. Dieser Aspekt<br />

wird im Bereich Schutzgut Mensch berücksichtigt. Im Folgenden geht es um die Einflussfaktoren<br />

auf die Qualität von Klima und Luft. Bestimmte Landschaftselemente wie Ebenen, Täler<br />

und Senken bedingen bestimmte Klimafaktoren, sodass eine Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Landschaftselemente<br />

auch eine Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong>en Klimawirksamkeit bedeutet. Durch einen Verlust<br />

<strong>der</strong> Vegetation entfallen auch <strong>der</strong>en positive Wirkungen hinsichtlich <strong>der</strong> Klimaelemente<br />

Luftfeuchte und Temperatur.<br />

Für die Qualität des Klimas sind grundsätzlich die Gebiete wertvoll, die über einen ausgeglichenen<br />

Temperatur- und Feuchtehaushalt verfügen. Dazu gehören Bereiche mit ausreichen<strong>der</strong><br />

Abkühlung zwischen Tag und Nacht, einer mittleren Luftfeuchte, hinreichen<strong>der</strong><br />

Durchlüftung und weitgehend schadstofffreier Luft. Auch Landschaftselemente, denen eine<br />

immissionsmin<strong>der</strong>nde und –regulierende Wirkung zukommt, haben eine hohe Bedeutung für<br />

die Reinhaltung <strong>der</strong> Luft.<br />

Für Bereiche mit „Küstenklima―, die von hohen Windgeschwindigkeiten und guten Luftaustauschbedingungen<br />

mit resultierenden geringen Immissionsbelastungen charakterisiert sind,<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 195<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

muss das Schutzgut Klima und Luft nur in Ausnahmen bearbeitet werden. Für den Küstenraum<br />

können laut MOSIMANN et al. (1999) nur größere Siedlungsflächen mit mehr als 50.000<br />

Einwohnern als Lasträume eingestuft werden. Bei austauscharmen Wetterlagen und entsprechend<br />

geringen Windgeschwindigkeiten kann es dort zu einer verstärkten Anreicherung<br />

von Luftschadstoffen kommen. Gemäß den Daten des Ostholstein Portals ist Bad Schwartau<br />

mit etwas unter 20.000 Einwohnern die größte Siedlung in Ostholstein. Da allerdings Lübeck<br />

mit <strong>der</strong>zeit etwa 213.000 Einwohnern (HANSESTADT LÜBECK, 2012) deutlich über diesem<br />

Schwellenwert liegt und direkt an den Untersuchungsraum und Bad Schwartau angrenzt,<br />

wurden die Agglomerationen Bad Schwartau und Lübeck aus Vorsorgegründen als Belastungsraum<br />

gewertet.<br />

Charakterisierung des Untersuchungsraumes<br />

Großklima (Regionalklima)<br />

Der Untersuchungsraum liegt im östlichen Teil Schleswig-Holsteins, entlang <strong>der</strong> Küstenlinie<br />

<strong>der</strong> Ostsee. Es ist als gemäßigtes, feucht-temperiertes, ozeanisches Klima zu bezeichnen<br />

und wird von Westwinden, die atlantische Luftmassen mit sich bringen, dominiert. Der Lübecker<br />

Raum mit seiner Nähe zu Mecklenburg-Vorpommern ist dagegen bereits stärker subkontinental<br />

geprägt. (MUNL SH, 2003).<br />

Fehmarn und die Halbinsel Wagrien unterscheiden sich klimatisch vom weiter südwestlich<br />

gelegenen Bungsbergmassiv. Die Nie<strong>der</strong>schlagsmengen nehmen innerhalb Ostholsteins von<br />

West nach Ost ab: Auf dem Bungsbergmassiv liegen sie bei bis zu 800 mm und sinken auf<br />

550 mm im Osten Fehmarns ab. Der durchschnittliche jährliche Nie<strong>der</strong>schlag beträgt für Bad<br />

Schwartau rund 650 mm. Durch den atlantischen Klimaeinfluss fällt das Nie<strong>der</strong>schlagsmaximum<br />

im Sommer (Landschaftsplan Bad Schwartau; MUNL SH, 2003).<br />

Die Temperaturen <strong>der</strong> Küstengebiete und Fehmarn liegen, aufgrund ihrer Nähe zur Ostsee,<br />

von Juli bis zu den Wintermonaten über den landesweiten Durchschnittstemperaturen. Der<br />

Raum Lübeck zeichnet sich dagegen durch niedrige Winter- und hohe Sommertemperaturen<br />

aus (MUNL SH, 2003). Die durchschnittlichen Jahrestemperaturen für Januar liegen auf<br />

Fehmarn bei 0,5 °C, für Juli bei 16,6 °C (Zeitraum 1961 bis 1990). Lensahn weist mit Durchschnittstemperaturen<br />

von 0,3 °C im Januar und 16,7 °C im Juli relativ ähnliche Mittelwerte<br />

auf, Lübeck mit 0,4 °C und 17,1 °C eine etwas höhere Durchschnittstemperatur für den Juli<br />

als die beiden an<strong>der</strong>en Standorte (DWD Daten, 2011).<br />

Die Hauptwindrichtungen sind im jährlichen Mittel West und Südwest, im Winter und Frühjahr<br />

treten vermehrt auch östliche Winde auf. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt für die Ostseeküste<br />

bei 3,0 Beaufort, windstille Tage sind für den gesamten Planungsraum selten<br />

(Landschaftsplan Bad Schwartau; MUNL SH, 2003).<br />

Die geländeklimatische Situation und die klimaökologischen Funktionen des Untersuchungsraumes<br />

werden vor allem durch die Reliefverhältnisse sowie die Art <strong>der</strong> Nutzung bzw.<br />

<strong>der</strong> Vegetation bestimmt. An<strong>der</strong>e Faktoren wie Böden o<strong>der</strong> Wasserhaushalt stehen eher im<br />

Hintergrund, da diesbezüglich im Untersuchungsraum keine wesentlichen klimawirksamen<br />

Unterschiede vorliegen.<br />

Das Geländeklima <strong>der</strong> überwiegend welligen, teils auch flachen, gut strukturierten Ackerflächen,<br />

die den Großteil des Untersuchungsraumes einnehmen, weist die typischen Elemente<br />

des Freilandklimas auf. Dazu gehören vor allem ein ungestörter Temperatur- und Feuchteverlauf,<br />

eine relativ hohe Tagesschwankung <strong>der</strong> Temperatur in Abhängigkeit von <strong>der</strong> Bodenfeuchte,<br />

nächtliche Kaltluftbildung und in Hanglage Kaltluftabfluss sowie Windoffenheit. Die<br />

wesentlichen klimaökologischen Funktionen sind in <strong>der</strong> Produktion von Kaltluft zu sehen.<br />

Darüber hinaus ermöglicht die Windoffenheit eine gute Durchlüftung <strong>der</strong> Siedlungen.<br />

Größere Waldgebiete befinden sich im Untersuchungsraum lediglich zwischen Bad<br />

Schwartau/Siems-Dänischburg und Ratekau sowie Timmendorfer Strand und Haffkrug<br />

(Riesebusch/Staatsforst Ratekauer Kiefern, Wäl<strong>der</strong> des Schwartautals, Sereetzer Tannen,<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 196<br />

Prüfstück DF 10/12


Kammerwald und Staatsforst Wohld, Teile des Staatsforstes Scharbeutzer Heide und<br />

Kronshörn, Staatsforst Eutin bei Haffkrug). Nördlich von Neustadt i.H. ist nur <strong>der</strong><br />

Damloser Wald als klimaökologisch relevant einzustufen, welcher nur zu geringen Teilen im<br />

Untersuchungskorridor liegt. Die restlichen Waldbestände sind aufgrund ihrer geringen Größe<br />

zu vernachlässigen. Die für Waldflächen typischen klimaökologischen Merkmale (u.a.<br />

gegenüber den Ackerflächen ausgeglicheneres Binnenklima mit einer geringeren Temperatur-<br />

und Feuchteamplitude) und Funktionen (Produktion von Frischluft, Temperaturausgleich,<br />

Filterfunktion für Stäube und Gase) sind nur in großen zusammenhängenden Waldbeständen<br />

mit unterschiedlicher Altersstruktur optimal ausgebildet.<br />

Größere zusammenhängende Siedlungsbereiche unterscheiden sich gegenüber dem Freiland<br />

durch erhöhte Temperaturen, höhere Lufttrockenheit und geringere Windgeschwindigkeiten.<br />

Im Umfeld stärker befahrener Straßen (BAB A 1) besteht generell eine Gefahr <strong>der</strong><br />

Anreicherung von verkehrsbedingten Schadstoffen. Da es sich im vorliegenden Fall jedoch<br />

um einen gut durchlüfteten Küstenraum handelt, kann höchstens <strong>der</strong> Lastraum Lübeck/Bad<br />

Schwartau in dieser Hinsicht betroffen sein.<br />

Die Nie<strong>der</strong>ung des Oldenburger Grabens dient bei bestimmten Wetterlagen (östliche Winde)<br />

als Frischluftleitbahn für die Stadt Oldenburg. Die Ausbildung thermischer lokaler Windsysteme<br />

(Stadt-Umland-Windsystem) dürfte im Oldenburger Graben hingegen eher von untergeordneter<br />

Bedeutung sein, da die Überwärmung des städtischen Siedlungskörpers gegenüber<br />

den Freiflächen des Umlandes aufgrund <strong>der</strong> niedrigen Bebauungsdichte und <strong>der</strong> vergleichsweise<br />

geringen Siedlungsfläche nur gering ausfallen wird. Kleinräumige lokale Luftaustauschbewegungen<br />

(Flurwinde) sind hier daher nicht zu erwarten.<br />

3.3.6.2 Vorbelastungen<br />

Das Schutzgut Klima und Luft ist aufgrund <strong>der</strong> guten Austauschbedingungen nur an wenigen<br />

Tagen im Jahr durch Luftschadstoffe belastet. Im Untersuchungsraum sind keine Großemittenten<br />

vorhanden. In großen, geschlossenen Siedlungsräumen bestehen Vorbelastungen in<br />

Form von Verkehrs- und Siedlungsimmissionen. Querungen von Flächen mit bioklimatischer<br />

und lufthygienischer Ausgleichsfunktion durch Straßen (insbeson<strong>der</strong>e die BAB A 1), aber<br />

auch Bahntrassen sind ebenfalls als Vorbelastungen zu werten.<br />

3.3.7 Schutzgut Landschaft<br />

Das methodische Vorgehen zur Bestandserfassung und –bewertung ist dem Kap. 3.1.3.7 zu<br />

entnehmen. Die Darstellung erfolgt in Anlage 4.6 in den Plänen 4.6.1 bis 4.6.3.<br />

3.3.7.1 Bestandsbeschreibung und -bewertung<br />

Der Untersuchungsraum wird durch eine Vielzahl unterschiedlicher Landschaftselemente<br />

geprägt, die zusammen die Vielfalt, Eigenart und Schönheit <strong>der</strong> Landschaft bestimmen (vgl.<br />

Anlage 4.6, Pläne 4.6.1 bis 4.6.3):<br />

� Geländegestalt (Relief),<br />

� Wäl<strong>der</strong>,<br />

� Knicks, Hecken, Baumreihen,<br />

� Stillgewässer (Seen, Kleingewässer), Fließgewässer (Fluss, Bäche und Gräben),<br />

� Landwirtschaftliche Nutzflächen: Acker, Grünland,<br />

� Siedlungsflächen,<br />

� Verkehrsanlagen.<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 197<br />

Prüfstück DF 10/12


Diese Elemente sind auf vielfältige Weise miteinan<strong>der</strong> verknüpft. Landschaftstypen ähnlicher<br />

räumlicher Merkmale und Charakteristika werden zu Landschaftbildeinheiten zusammengefasst<br />

und sind entsprechend in Anlage 4.6 in den Plänen 4.6.1 bis 4.6.2 abgegrenzt. Diese<br />

Abgrenzungen orientieren sich an naturräumlichen, siedlungsräumlichen und raumbegrenzenden<br />

Merkmalen sowie den Darstellungen <strong>der</strong> strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitte<br />

aus dem Landschaftsrahmenplan.<br />

Strukturreiche Kulturlandschaften zeichnen sich durch vergleichsweise umweltschonende<br />

Bodennutzungen, einen relativ geringen Zerschneidungsgrad und einen hohen Anteil an naturnahen<br />

Kleinstrukturen in <strong>der</strong> Nutzfläche aus. Sie haben deshalb für die Erhaltung von Arten<br />

und Biotopen <strong>der</strong> Kulturlandschaft eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung. Ihre beson<strong>der</strong>e Vielfalt,<br />

Eigenart und Schönheit ist ebenso Grundlage für die landschaftsgebundene Erholung. Bei<br />

den strukturreichen Kulturlandschaften handelt es sich insbeson<strong>der</strong>e um:<br />

� kleinstrukturreiche Grünlandgebiete,<br />

� sonstige kleinräumig geglie<strong>der</strong>te, strukturreiche Agrarlandschaften häufig im Bereich<br />

geomorphologisch markanter Endmoränen,<br />

� Talräume <strong>der</strong> größeren Fließgewässer,<br />

� vielfältige naturraumtypische Küstenlandschaften,<br />

� Waldgebiete und Gebiete mit hohem Waldanteil und<br />

� Gebiete mit hohem Flächenanteil an gesetzlich geschützten Biotopen und sonstigem<br />

Feuchtgrünland.<br />

Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> oben angeführten Merkmale werden folgende Landschaftbildeinheiten<br />

im Untersuchungsraum abgegrenzt:<br />

� Strukturarme Agrarlandschaft (A1),<br />

� Strukturreiche Agrarlandschaft (A2),<br />

� Siedlungen - städtischen Siedlungen o<strong>der</strong> Neubaugebiete (S1),<br />

� Siedlungen - deutlich durchgrünte städtisch geprägte Siedlungsbereiche, ländlich geprägte<br />

Siedlungen (S2),<br />

� Siedlungen - Versorgungsanlagen (S3),<br />

� Wäl<strong>der</strong> (vorrangig Laubbäume) (W),<br />

� Forstflächen (F),<br />

� Knicklandschaften (KL),<br />

� Grünland - größere zusammenhängende Grünlandflächen (G),<br />

� Küsten (K),<br />

� Nie<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Still- und Fließgewässer (N),<br />

� Binnengewässer (B).<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Die Landschaftsbildqualität /-bedeutung <strong>der</strong> einzelnen Landschaftsbildeinheiten wird gem.<br />

den Kriterien in <strong>der</strong> Methodik (vgl. Kapitel 3.1.3.7) ermittelt und in den Abschnittsbeschreibungen<br />

entsprechend erläutert.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 198<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Die Gesamtempfindlichkeit wird aus <strong>der</strong> visuellen Verletzlichkeit in Verbindung mit <strong>der</strong> Landschaftsqualität<br />

bzw. <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong> Landschaftsbildeinheiten eingeschätzt (vgl. Kapitel<br />

3.1.3.7). Die visuelle Verletzlichkeit wird in Tabelle 3-78 bis Tabelle 3-81 für den jeweiligen<br />

Abschnitt dargestellt.<br />

Nachfolgend werden Erläuterungen zur Einschätzung <strong>der</strong> visuellen Verletzlichkeit hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> einzelnen Landschaftsbildeinheiten gegeben.<br />

Strukturarme Agrarlandschaft (A1)<br />

Die visuelle Verletzlichkeit ist insgesamt als mittel einzustufen. Aufgrund des z.T. welligen bis<br />

sehr bewegten Reliefs, insbeson<strong>der</strong>e im südlichen Bereich des Untersuchungsraumes ist<br />

von einer begrenzten Einsehbarkeit des Raumes auszugehen. In den Landschaftsbildeinheiten<br />

<strong>der</strong> einzelnen Abschnitte bestehen zusätzlich Vorbelastungen <strong>der</strong> Landschaft durch die<br />

technische Überprägung durch die Trassen <strong>der</strong> A1 sowie <strong>der</strong> vorhandenen Bahnstrecke,<br />

Windkraftanlagen und Überlandleitungen. In Verbindung mit <strong>der</strong> geringen Landschaftsqualität<br />

ergibt sich für alle strukturarmen Agrarlandschaften außerhalb von Landschaftsschutzgebieten<br />

und strukturreichen Kulturlandschaftsauschnitten eine geringe Gesamtempfindlichkeit.<br />

Strukturreiche Agrarlandschaft (A2)<br />

Die visuelle Verletzlichkeit <strong>der</strong> Landschaftselemente <strong>der</strong> strukturreichen Agrarlandschaft wird<br />

mit mittel eingestuft. Das wellige bzw. sehr bewegte Relief sowie die vorhandenen Vegetationsstrukturen<br />

(Knicks, Feldhecken, Feldgehölze, etc.) schränken die Einsehbarkeit des<br />

Raumes sowie Sichtbeziehungen ein.<br />

In Verbindung mit <strong>der</strong> durchgehend mittleren Landschaftsqualität ergibt sich insgesamt für<br />

alle strukturreichen Agrarlandschaften außerhalb von Landschaftsschutzgebieten und strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsauschnitten eine mittlere Gesamtempfindlichkeit.<br />

Siedlungen - städtische Siedlungen o<strong>der</strong> Neubaugebiete (S1)<br />

Die städtischen Siedlungen o<strong>der</strong> Neubaugebiete werden aufgrund ihres bereits vorherrschenden<br />

dicht bebauten Erscheinungsbilds, z.T. mit zusammenhängenden Gewerbegebieten<br />

als gering verletzlich eingeschätzt. Daneben weist diese Landschaftsbildeinheit auch<br />

eine geringe Landschaftsqualität auf und ist deshalb mit einer geringen Gesamtempfindlichkeit<br />

gegenüber dem Vorhaben einzustufen.<br />

Siedlungen - deutlich durchgrünte städtisch geprägte Siedlungsbereiche, ländlich geprägte<br />

Siedlungen (S2)<br />

Die visuelle Verletzlichkeit <strong>der</strong> Ortschaften gegenüber dem Vorhaben ist in aller Regel hoch.<br />

In Verbindung mit <strong>der</strong> mittleren Landschaftsqualität ergibt sich für die Landschaftsbildeinheiten<br />

<strong>der</strong> Siedlungen (S2) eine mittlere Gesamtempfindlichkeit.<br />

Siedlungen - Versorgungsanlagen (S3)<br />

Innerhalb <strong>der</strong> Versorgungsanlage des Klärwerkes Seeretz dominiert <strong>der</strong> technische Charakter<br />

(geringe Landschaftsqualität). Aus diesem Grund wären strukturelle Verän<strong>der</strong>ungen<br />

durch das Vorhaben relativ unbedeutend für den Landschaftsraum, so dass eine geringe<br />

visuelle Verletzlichkeit besteht. Die Gesamtempfindlichkeit ist deshalb als gering einzustufen.<br />

Wäl<strong>der</strong> (vorrangig Laubbäume) (W)/ Forstflächen (F)<br />

Wald- und Forstflächen besitzen eine geringe visuelle Verletzlichkeit, da sie durch die hohen<br />

und dichten Vegetationsstrukturen <strong>der</strong> Bäume und Sträucher eine optische Barriere darstellen.<br />

In Verbindung mit einer hohen bis sehr hohen Bedeutung für das Landschaftsbild ergibt<br />

sich eine mittlere bis hohe Gesamtempfindlichkeit <strong>der</strong> Wald- und Forstflächen im Untersuchungsraum.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 199<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Knicklandschaften (KL)<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Ausstattung <strong>der</strong> Landschaft mit Knicks als vertikale Vegetationsstrukturen ist<br />

von einer begrenzten Einsehbarkeit und damit von einer mittleren visuellen Verletzlichkeit<br />

auszugehen. Da Knicklandschaften eine sehr hohe Bedeutung für das Landschaftbild im<br />

Untersuchungsraum zugeordnet wird, ergibt sich daraus eine hohe Gesamtempfindlichkeit.<br />

Grünland - größere zusammenhängende Grünlandflächen (G)<br />

Die visuelle Verletzlichkeit <strong>der</strong> Grünlandflächen im Untersuchungsraum ist aufgrund fehlen<strong>der</strong><br />

vertikaler Strukturen und eine weiten Einsehbarkeit als hoch einzustufen. In Verbindung<br />

mit <strong>der</strong> durchgehend mittleren Landschaftsqualität ergibt sich insgesamt für alle Grünlandflächen<br />

außerhalb von Landschaftsschutzgebieten und strukturreichen Kulturlandschaftsauschnitten<br />

eine mittlere Gesamtempfindlichkeit.<br />

Küsten (K)<br />

Die Landschaftsräume an <strong>der</strong> Küste besitzen eine sehr hohe visuelle Verletzlichkeit, bedingt<br />

durch die relativ schmalen, weitgehend vegetationsfreien, Küstenstreifen mit durchgängig<br />

typischen und prägenden Landschaftselementen sowie einer weiträumigen Einsehbarkeit mit<br />

Blickbeziehungen auf die freie Ostsee. Durch die bandartige Ausprägung <strong>der</strong> Küstenlandschaftsräume<br />

sind sie insbeson<strong>der</strong>e sehr empfindlich gegenüber Zerschneidungen. In Verbindung<br />

mit <strong>der</strong> sehr hohen Landschaftsqualität ergibt sich daraus eine ebenfalls sehr hohe<br />

Empfindlichkeit.<br />

Nie<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Still- und Fließgewässer (N)<br />

Durch die sichtverschattende Vegetation (z.B. Gehölze) ergibt sich für die Nie<strong>der</strong>ungsbereiche<br />

eine mittlere visuelle Verletzlichkeit gegenüber visuellen/ sensorischen Beeinträchtigungen<br />

durch das Vorhaben. In Verbindung mit <strong>der</strong> jeweils sehr hohen Landschaftsqualität<br />

ergibt sich für die Nie<strong>der</strong>ungsräume eine hohe Gesamtempfindlichkeit.<br />

Binnengewässer (B)<br />

Die visuelle Verletzlichkeit bei den Binnengewässern im Untersuchungsraum ist je nach<br />

Ausprägung als mittel bis hoch einzustufen. Das Neustädter Binnenwasser ist weithin einsehbar<br />

und weist nur eine geringe Anzahl vertikaler Strukturen auf, sodass hier von einer<br />

hohen Verletzlichkeit auszugehen ist. Die Binnengewässer Ruppersdorfer See und<br />

Waldhusener Moorsee sind nicht in so stark einsehbar, da sie kleinflächig auch vertikale<br />

Strukturen wie Gehölzflächen aufweisen, o<strong>der</strong> wie <strong>der</strong> Waldhusener Moorsee sogar von Gehölzen<br />

eingefasst sind. Bei diesen Gewässern ist daher von einer mittleren visuellen Empfindlichkeit<br />

auszugehen. Daraus ergibt sich eine hohe bis sehr hohe (Neustädter Binnenwasser)<br />

Gesamtempfindlichkeit.<br />

In den folgenden Textabschnitten werden die einzelnen Abschnitte hinsichtlich <strong>der</strong> Beson<strong>der</strong>heiten<br />

des Schutzgutes Landschaft beschrieben.<br />

Abschnitt 1 Bad Schwartau bis südlich Neustadt<br />

Dieser Abschnitt ist durch eine hohe landschaftliche Vielfalt gekennzeichnet.<br />

Im Süden befinden sich ausgedehnte Siedlungsbereiche <strong>der</strong> Städte Lübeck, Bad Schwartau<br />

sowie <strong>der</strong> Gemeinde Ratekau. In Bad Schwartau laufen mehrere Grünzüge auf den Innenstadtbereich<br />

zu. Nie<strong>der</strong>ungsflächen (Clever-Au-Tal und Schwartautal) und Parkanlagen sorgen<br />

für stark durchgrünte Siedlungsbereiche. Die Ortschaften im Bereich <strong>der</strong> Lübecker Bucht<br />

(Timmendorfer Strand, Sierksdorf, Scharbeutz und Haffkrug) liegen direkt an <strong>der</strong> Ostseeküste<br />

und gehen teilweise ineinan<strong>der</strong> über.<br />

In Abschnitt 1 sind die ausgedehnten Waldbereiche insbeson<strong>der</strong>e im Süden des Untersuchungsraumes<br />

hervorzuheben. Zwischen Ratekau und Sereetz befinden sich überwiegend<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 200<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Misch- und Nadelwaldbestände. Strukturreiche Laubwäl<strong>der</strong> mit naturnahem Charakter befinden<br />

sich südlich von Ratekau („Hohelied―) und im Bereich von Bad Schwartau („Riesebusch―<br />

LSG „Schwartauer Waldungen―). Sie sind von sehr hoher Bedeutung für das Landschaftsbild.<br />

Im nördlichen Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Timmendorfer Strand befindet sich <strong>der</strong> als Erholungswald<br />

ausgewiesene Waldbereich „Wohld―, <strong>der</strong> sich in erster Linie aus Laub-<br />

Mischwaldbeständen zusammensetzt und mit sehr hoch zu bewerten ist. Westlich von<br />

Scharbeutz befindet sich das größere zusammenhängende Waldgebiet „Scharbeutzer Heide―,<br />

das sich ebenfalls aus Laub-Mischwaldbeständen zusammensetzt und eine sehr hohe<br />

Bedeutung in Bezug auf das Landschaftsbild aufweist.<br />

Der Ruppersdorfer See nördlich von Ratekau stellt ebenfalls eine Landschaftsbildeinheit von<br />

sehr hoher Bedeutung im Untersuchungsraum dar. Der Flachsee bildet im Zusammenhang<br />

mit dem Moorkomplex Ratekauer Moor naturnahe Strukturen im Wechsel von extensiv genutztem<br />

Feuchtgrünland und Verlandungsbereichen.<br />

Im Bereich des Waldhusener Forstes befinden sich zahlreiche schutzwürdige Biotope auf<br />

anmoorigen Böden. Das Zentrum bildet dabei <strong>der</strong> Waldhusener Moorsee im südöstlichen<br />

Bereich des Untersuchungsraumes. Zusammen mit den umgebenden Feuchtgrünlän<strong>der</strong>n<br />

und Waldflächen weist dieser Bereich eine sehr hohe Vielfalt und Naturnähe, dementsprechend<br />

auch eine hohe Bedeutung in Bezug auf das Landschaftsbild, auf.<br />

Als weitere Landschaftbildeinheit von sehr hoher Bedeutung ist <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>ungsbereich von<br />

Schwartautal und Riesebuschwiesen hervorzuheben. Im Bereich <strong>der</strong> Stadt Bad Schwartau<br />

befindet sich, tief in die umgebenden San<strong>der</strong>- und Endmoränenflächen eingeschnitten, das<br />

Schwartautal. Dieser markante Landschaftsraum weist ein ausgeprägtes Relief mit sehr unterschiedlichen<br />

Nutzungsarten auf. Charakteristisch sind insbeson<strong>der</strong>e die Grünlandnutzung<br />

im Talraum (Riesebuschwiesen) und <strong>der</strong> hohe Anteil natürlicher und naturnaher Landschaftselemente,<br />

wie Gehölzbestände, Laubwäl<strong>der</strong> o<strong>der</strong> extensiv genutztes Feuchtgrünland.<br />

Innerhalb des Talraumes gibt es durch die ausgeprägten Raumkanten eine Vielfalt von<br />

Sichtbeziehungen innerhalb des gewundenen Talraumes.<br />

Die Küstenlandschaft im Bereich <strong>der</strong> Ortslagen Haffkrug und Sierksdorf wird durch naturnahe<br />

und intensiv genutzte Bereiche des Ostseeufers geprägt. Die Gebiete werden durch<br />

Strandwälle, Sandstrände o<strong>der</strong> Steilküsten eingenommen. Im Zusammenspiel mit <strong>der</strong> Ostsee<br />

ist hier von einem charakteristischen Raumtyp <strong>der</strong> Landschaft mit einer sehr hohen Bedeutung<br />

auszugehen.<br />

Im Südosten und Westen des Untersuchungsraumes befindet sich eine ausgeprägte Knicklandschaft<br />

(Knicklandschaft des Östlichen Hügellandes) mit einem engmaschigen Knicknetz<br />

bei überwiegend ackerbaulicher Nutzung. Es handelt sich dabei um einen Teil <strong>der</strong> historischen<br />

Kulturlandschaft mit sehr hoher Bedeutung.<br />

Generell wirkt in Abschnitt 1 in Bereichen, wie z.B. um Offendorf o<strong>der</strong> westlich von<br />

Scharbeutz ein stark ausgeprägtes Relief landschaftsbildprägend.<br />

Entlang <strong>der</strong> A 1 verläuft eine wellige Grundmoränenlandschaft mit überwiegend ackerbaulicher<br />

Nutzung und einem weitmaschigen Knicknetz.<br />

Dieses flachwellige bis stark kuppige Relief tritt aufgrund <strong>der</strong> großflächigen Parzellierung<br />

stark in Erscheinung.<br />

Dieser Landschaftsbildeinheit wird eine mittlere Bedeutung zugeordnet.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 201<br />

Prüfstück DF 10/12


Außerhalb des Untersuchungsraumes befindet sich die Bismarcksäule auf dem Pariner Berg<br />

nördlich von Bad Schwartau. Die Aussichtsplattform ermöglicht einen Ausblick auf die Umgebung<br />

bis Lübeck, Neustadt und die Lübecker Bucht (Ostsee).<br />

Der Holsteinturm im Hansa-Park in Sierksdorf ist eine weithin sichtbare Landmarke an <strong>der</strong><br />

Lübecker Bucht und ermöglicht durch seine Höhe von 100 m weite Ausblicke auf die Ostseeküste<br />

und das Landesinnere.<br />

Tabelle 3.3-27: Übersicht über die Zuordnung <strong>der</strong> Wertstufen des Schutzgutes Landschaft<br />

Kürzel Landschaftsbildeinheit Landschaftsbildqualität/<br />

Bedeutung8<br />

Visuelle Verletzlichkeit<br />

W Wäl<strong>der</strong> (vorrangig Laubbäume) sehr hoch gering hoch<br />

N Nie<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Still- und Fließgewässer<br />

sehr hoch mittel hoch<br />

KL Knicklandschaften sehr hoch mittel hoch<br />

B Binnengewässer<br />

[Ruppersdorfer See]<br />

B Binnengewässer<br />

[Waldhusener Moorsee mit Grünlandflächen]<br />

sehr hoch mittel hoch<br />

sehr hoch mittel hoch<br />

F Forstflächen hoch gering mittel<br />

Gesamtempfindlichkeit<br />

K Küsten sehr hoch sehr hoch sehr hoch<br />

S1 Siedlung - städtisch geprägt gering gering gering<br />

A1 Strukturarme Agrarlandschaft gering mittel gering<br />

B Binnengewässer<br />

[Trave]<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

mittel mittel mittel<br />

G Grünland mittel hoch mittel<br />

S2 Siedlung - ländlich geprägt mittel hoch mittel<br />

S3 Siedlung - Versorgungsanlagen gering gering gering<br />

Abschnitt 2 südlich Neustadt bis nördlich Altenkrempe<br />

Einen großen Teil <strong>der</strong> Landschaft in Abschnitt 2 nehmen intensiv landwirtschaftlich genutzte<br />

Flächen ein. Eine Vergrößerung <strong>der</strong> Ackerschläge in <strong>der</strong> Vergangenheit unter Beseitigung<br />

glie<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Landschaftselement führte zu visuellen und ökologischen Beeinträchtigungen<br />

<strong>der</strong> Agrarlandschaften.<br />

Mit Ausnahme von Neustadt i.H. ist <strong>der</strong> überwiegende Teil des Untersuchungsraumes ländlich<br />

geprägt.<br />

Es herrscht ein natürlich bewegtes Relief (Höhen von 10 bis >30m üNN) <strong>der</strong> hügeligen<br />

Moränenlandschaft vor. Westlich von Neustadt befindet sich ein ausgeprägtes Knicknetz.<br />

Diese Knicklandschaft um die Ortslage Roge weist eine sehr hohe Bedeutung in Bezug auf<br />

das Landschaftsbild auf.<br />

8 Befinden sich die Landschaftsbildeinheiten innerhalb von Landschaftsschutzgebieten erfolgt eine<br />

Bewertung <strong>der</strong> Landschaftsbildqualität mit einer hohen Bedeutung. Befinden sich Landschaftsbildeinheiten<br />

innerhalb <strong>der</strong> Kategorie des Landschaftsrahmenplans - strukturreiche Kulturlandschaftsausschnitte<br />

erfolgt eine Bewertung <strong>der</strong> Landschaftsbildqualität mit einer sehr hohen Bedeutung. Die Bedeutungen<br />

<strong>der</strong> einzelnen Landschaftsbildeinheiten ist den Plänen 4.6.1 bis 4.6.3 zu entnehmen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 202<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Neustadt ist die einzige Stadt im Abschnitt 2. Die Stadt befindet sich unmittelbar an <strong>der</strong> Neustädter<br />

Bucht und besitzt verschiedene Häfen (z.B. Seehafen, Sportboothafen). Der Hafenbereich<br />

wird <strong>der</strong> Landschaftsbildeinheit Siedlung (S1) mit einer geringen Bedeutung für das<br />

Landschaftsbild zugeordnet.<br />

Der größte Teil des Siedlungsraumes <strong>der</strong> Stadt wird durch Wohnnutzung in Form von lockerer<br />

Einzel/-Reihen- o<strong>der</strong> Doppelhausbebauung geprägt. Hiervon deutlich zu unterscheiden<br />

ist <strong>der</strong> Altstadtbereich von Neustadt, <strong>der</strong> durch eine kompakte Bebauung mit hohem Bebauungsgrad<br />

bei gleichzeitig geringem Grünanteil auffällt. Die rein gewerbliche Nutzung<br />

konzentriert sich vornehmlich auf den Westen des Stadtgebietes.<br />

Aufgrund seiner sehr hohen Bedeutung für das Landschaftsbild ist <strong>der</strong> Bereich um das Neustädter<br />

Binnenwasser in Verbindung mit dem Gewässer selbst beson<strong>der</strong>s hervorzuheben.<br />

Die das Binnenwasser einfassenden flachen Nie<strong>der</strong>ungen sind in erster Linie durch Salzwiesen<br />

bzw. Röhrichtflächen geprägt. Von <strong>der</strong> nördlich davon verlaufenden Autobahn A1 ist das<br />

Gebiet des Neustädter Binnenwassers weithin sichtbar.<br />

Nordöstlich an das Neustädter Binnenwasser grenzen Teilbereiche <strong>der</strong> Kremper Au-<br />

Nie<strong>der</strong>ung an. Dieser tief liegende meist flache Raum mit sehr hoher Bedeutung für das<br />

Landschaftsbild wird zum einen durch Röhrichtbestände und zum an<strong>der</strong>en durch feuchtes<br />

Grünland dominiert. Das Gebiet wird zusätzlich durch eine Reihe von Fließgewässern und<br />

einzelnen Biotopelementen wie Knicks, Kleingewässern o<strong>der</strong> Feldgehölzen belebt.<br />

Im Bereich des Abschnittes 2 gibt es nur eine größere zusammenhängende Waldfläche<br />

westlich von Altenkrempe. Dieser Laub-Nadel-Mischwald ist von sehr hoher Bedeutung für<br />

das Landschaftsbild.<br />

Der Küstenbereich südlich von Neustadt i.H. wird durch die in das angrenzende Hügelland<br />

eingebettete Überflutungssenke am Holm geprägt. Es handelt sich dabei um ein tiefliegendes<br />

von Salzwiesen bestimmtes Gebiet, welches zur Ostsee mit kleineren Strandwällen abschließt.<br />

Die Senke besitzt durch ihre Ausstattung mit verschiedenen Landschaftsstrukturen<br />

(Salzwiesen, Knicks, Röhrichte usw.) eine sehr hohe Bedeutung in Bezug auf das Landschaftsbild.<br />

Die Küstenlandschaft südlich <strong>der</strong> Überflutungssenke wird durch naturnahe und intensiv genutzte<br />

Bereiche des Ostseeufers geprägt. Die Gebiete werden durch Strandwälle, Sandstrände<br />

o<strong>der</strong> Steilküsten eingenommen. Im Zusammenspiel mit <strong>der</strong> Ostsee ist auch hier, wie<br />

im Abschnitt 1, von einem charakteristischen Raumtyp <strong>der</strong> Landschaft mit einer sehr hohen<br />

Bedeutung auszugehen.<br />

Der Gömnitzer Berg mit dem Gömitzer Turm, außerhalb des Untersuchungsraumes, bietet<br />

durch vier kleine Öffnungen Ausblicke in die umgebende Landschaft <strong>der</strong> Holsteinischen<br />

Schweiz und über die Lübecker Bucht.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 203<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.3-28: Übersicht über die Zuordnung <strong>der</strong> Wertstufen des Schutzgutes Landschaft<br />

Kürzel Landschaftsbildeinheit Landschaftsbildqualität/<br />

Bedeutung9<br />

Visuelle Verletzlichkeit<br />

W Wäl<strong>der</strong> (vorrangig Laubbäume) sehr hoch gering hoch<br />

N Nie<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Still- und Fließgewässer<br />

[Kremper Au]<br />

sehr hoch mittel hoch<br />

KL Knicklandschaften sehr hoch mittel hoch<br />

B Binnengewässer<br />

[Neustädter Binnengewässer]<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Gesamtempfindlichkeit<br />

sehr hoch hoch sehr hoch<br />

K Küsten sehr hoch sehr hoch sehr hoch<br />

S1 Siedlung - städtisch geprägt gering gering gering<br />

A1 Strukturarme Agrarlandschaft gering mittel gering<br />

A2 Strukturreiche Agrarlandschaft mittel mittel mittel<br />

G Grünland mittel hoch mittel<br />

S2 Siedlung - ländlich geprägt mittel hoch mittel<br />

Abschnitt 3 nördlich Altenkrempe bis Damlos<br />

Der Untersuchungsraum des Abschnitts 3 wird durch intensive landwirtschaftliche Nutzung<br />

geprägt. Die Strukturierung <strong>der</strong> Landschaft und das Knicknetz sind dabei sehr unterschiedlich.<br />

Im Gebiet gibt es einen Wechsel von sehr großen Ackerschlägen und kleinteiligen Bereichen<br />

in denen das Knicknetz noch relativ dicht ist. Östlich und südöstlich von Lensahn ist das<br />

Knicknetz noch so gut erhalten, dass dieses Gebiet als Knicklandschaft mit sehr hoher Bedeutung<br />

für das Landschaftsbild charakterisiert werden kann.<br />

Als Landschaftsbildeinheit mit sehr hoher Bedeutung ist die Kremper Au-Nie<strong>der</strong>ung im Süden<br />

von Abschnitt 3 beson<strong>der</strong>s hervorzuheben. Im Nie<strong>der</strong>ungsbereich wechseln sich Grünlandbereiche<br />

von nasser bis feuchter Ausprägung mit Laubwaldbeständen ab. Auf Höhe <strong>der</strong><br />

Ortschaft Groß Schlamin ziehen sich seitlich Steilhänge im Gelände entlang.<br />

Im Norden von Abschnitt 3 befinden sich die Ausläufer des „Damloser Waldes―. Zusammen<br />

mit dem Waldgebiet „Großes Bruch― westlich <strong>der</strong> Ortslage Manhagen bilden diese beiden<br />

Bereiche die größten zusammenhängenden Waldbestände dieses Abschnittes mit einer sehr<br />

hohen Bedeutung für das Landschaftsbild.<br />

Die Ortschaft Lensahn ist die größte Siedlungsfläche im Abschnitt 3. Als landschaftsprägendes<br />

historisches Gebäude in <strong>der</strong> Gemeinde ist die Lensahner Kirche beson<strong>der</strong>s hervorzuheben.<br />

9 Befinden sich die Landschaftsbildeinheiten innerhalb von Landschaftsschutzgebieten erfolgt eine<br />

Bewertung <strong>der</strong> Landschaftsbildqualität mit einer hohen Bedeutung. Befinden sich Landschaftsbildeinheiten<br />

innerhalb <strong>der</strong> Kategorie des Landschaftsrahmenplans - strukturreiche Kulturlandschaftsausschnitte<br />

erfolgt eine Bewertung <strong>der</strong> Landschaftsbildqualität mit einer sehr hohen Bedeutung. Die Bedeutungen<br />

<strong>der</strong> einzelnen Landschaftsbildeinheiten ist den Plänen 4.6.1 bis 4.6.3 zu entnehmen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 204<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.3-29: Übersicht über die Zuordnung <strong>der</strong> Wertstufe des Schutzgutes Landschaft<br />

Kürzel Landschaftsbildeinheit Landschaftsbildqualität/<br />

Bedeutung10<br />

Visuelle Verletzlichkeit<br />

W Wäl<strong>der</strong> (vorrangig Laubbäume) sehr hoch gering hoch<br />

N Nie<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Still- und Fließgewässer<br />

[Kremper Au]<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr hoch mittel hoch<br />

KL Knicklandschaften sehr hoch mittel hoch<br />

A1 Strukturarme Agrarlandschaft gering mittel gering<br />

A2 Strukturreiche Agrarlandschaft mittel mittel mittel<br />

G Grünland mittel hoch mittel<br />

S2 Siedlung - ländlich geprägt mittel hoch mittel<br />

Gesamtempfindlichkeit<br />

Abschnitt 4 Damlos bis Fehmarnsund<br />

Der überwiegende Teil des Untersuchungsraumes in Abschnitt 4 ist durch intensive ackerbauliche<br />

Nutzung gekennzeichnet. In weiten Teilen überwiegen großräumige, relativ einheitliche<br />

Flächen, die nur durch wenige Landschaftselemente wie Knicks und Kleingewässer<br />

geglie<strong>der</strong>t werden.<br />

Die einzige größere zusammenhängende Waldfläche befindet sich im Süden des Abschnitts<br />

4. Dort prägt <strong>der</strong> großflächige Waldkomplex des „Damloser Waldes― den Landschaftsausschnitt<br />

im Übergangsbereich vom Ostholsteinischen Hügelland zur Wagrischen Halbinsel.<br />

Die Baumartenzusammensetzung und <strong>der</strong> Bestandsaufbau des Waldes sind so beschaffen,<br />

dass <strong>der</strong> Wald eine sehr hohe Landschaftsbildqualität hat.<br />

Von beson<strong>der</strong>er Bedeutung ist <strong>der</strong> Oldenburger Graben. Es handelt sich hierbei um ein ebenes<br />

mooriges Nie<strong>der</strong>ungsgebiet, welches die Moränenlandschaft <strong>der</strong> Wagrischen Halbinsel<br />

teilt. Heute prägen Grünland, ausgedehnte Röhrichte, Seggen- und Binsensümpfe sowie<br />

große Wasserflächen das Landschaftsbild entlang des Oldenburger Grabens. Die große<br />

Landschaftsvielfalt macht das Gebiet zum Schwerpunktraum für den Naturschutz und bedeutenden<br />

Rastplatz an <strong>der</strong> Vogelfluglinie. Hinsichtlich des Landschaftsbildes ist von einer sehr<br />

hohen Bedeutung auszugehen.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> God<strong>der</strong>storfer Au wird das Landschaftsbild durch ein dichteres Knicknetz und<br />

gewässerbegleitende Gehölzbestände geglie<strong>der</strong>t. In <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>ung findet vorwiegend Grünlandnutzung<br />

statt. Aufgrund <strong>der</strong> vielfältigen Strukturen in diesem Bereich wird dem Landschaftsbild<br />

eine sehr hohe Bedeutung zugeordnet.<br />

Die nordwestlich <strong>der</strong> B 207 gelegenen Landschaftsbildeinheiten <strong>der</strong> Küste sind aufgrund<br />

ihres Sichtbezuges zur Ostsee und <strong>der</strong> naturnahen Strandbereiche von sehr hoher Bedeutung.<br />

In diesem Bereich bietet die Aufweitung im Bereich <strong>der</strong> Lagune, nördlich <strong>der</strong> B 207,<br />

zusätzlich zur Ostsee eine weitere reizvolle Blickbeziehung.<br />

10 Befinden sich die Landschaftsbildeinheiten innerhalb von Landschaftsschutzgebieten erfolgt eine<br />

Bewertung <strong>der</strong> Landschaftsbildqualität mit einer hohen Bedeutung. Befinden sich Landschaftsbildeinheiten<br />

innerhalb <strong>der</strong> Kategorie des Landschaftsrahmenplans - strukturreiche Kulturlandschaftsausschnitte<br />

erfolgt eine Bewertung <strong>der</strong> Landschaftsbildqualität mit einer sehr hohen Bedeutung. Die Bedeutungen<br />

<strong>der</strong> einzelnen Landschaftsbildeinheiten ist den Plänen 4.6.1 bis 4.6.3 zu entnehmen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 205<br />

Prüfstück DF 10/12


Die Küstenbereiche nordöstlich <strong>der</strong> B 207 sind durch landwirtschaftliche Nutzungen geprägt,<br />

die zur Ostsee hin durch eine naturnahe Strandwalllandschaft mit einem langgestreckten<br />

Strand abgelöst werden. Da sich diese Flächen innerhalb <strong>der</strong> nach LRP abgegrenzten strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsauschnitte befindet, wird dieser Bereich mit einer sehr hohen<br />

Bedeutung in Bezug auf das Landschaftsbild eingestuft.<br />

Auf <strong>der</strong> südöstlichen Seite <strong>der</strong> B 207 grenzt die Strandlandschaft an die Flachwasserzone<br />

mit umliegenden Röhricht und Grünlandbereichen im Bereich des Fehmarnsunds bei<br />

Großenbro<strong>der</strong>fähre. Die Küstenbereiche in Abschnitt 4 haben eine sehr hohe Bedeutung für<br />

das Landschaftsbild.<br />

Von beson<strong>der</strong>er Bedeutung für das Landschaftsbild ist außerdem das Relief östlich <strong>der</strong><br />

B 207 zwischen den Ortslagen Großenbrode und Großenbro<strong>der</strong>fähre, welches dort beson<strong>der</strong>s<br />

stark ausgebildet ist.<br />

Der einzigartige Reiz des Landschaftbildes im nördlichen Untersuchungsraum liegt in <strong>der</strong><br />

halbinselartigen Lage des Gemeindegebietes, da die Ostsee nur von wenigen Standorten<br />

nicht zu sehen ist. Von den hoch gelegenen Kuppen im Westen, kann das Gemeindegebiet<br />

von Großenbrode überblickt werden.<br />

Außerhalb des Untersuchungsraumes auf dem Klaustorfer Berg sind Blickbeziehungen über<br />

Abschnitt 4 bis nach Fehmarn und zur Fehmarnsundbrücke möglich.<br />

Tabelle 3.3-30: Übersicht über die Zuordnung <strong>der</strong> Wertstufen des Schutzgutes Landschaft<br />

Kürzel Landschaftsbildeinheit Landschaftsbildqualität/<br />

Bedeutung 11<br />

Visuelle Verletzlichkeit<br />

W Wäl<strong>der</strong> (vorrangig Laubbäume) sehr hoch gering hoch<br />

N Nie<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Still- und Fließgewässer<br />

[Oldenburger Graben]<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr hoch mittel hoch<br />

KL Knicklandschaften sehr hoch mittel hoch<br />

Gesamtempfindlichkeit<br />

K Küsten sehr hoch sehr hoch sehr hoch<br />

S1 Siedlung - städtisch geprägt gering gering gering<br />

A1 Strukturarme Agrarlandschaft gering mittel gering<br />

A2 Strukturreiche Agrarlandschaft mittel mittel mittel<br />

S2 Siedlung - ländlich geprägt mittel hoch mittel<br />

3.3.7.2 Vorbelastungen<br />

Vorbelastungen des Schutzgutes Landschaft stellen generell Verän<strong>der</strong>ungen dar, die das<br />

harmonische Bild <strong>der</strong> gewachsenen Kulturlandschaft z.B. durch unangepasste (i.d.R. technische)<br />

Elemente und Strukturen erheblich stören. Da über die Vorbelastungen die landschaftliche<br />

Erholungseignung beeinflusst wird, sind auch Gerüche und Lärm als wahrnehmbare<br />

11 Befinden sich die Landschaftsbildeinheiten innerhalb von Landschaftsschutzgebieten erfolgt eine<br />

Bewertung <strong>der</strong> Landschaftsbildqualität mit einer hohen Bedeutung. Befinden sich Landschaftsbildeinheiten<br />

innerhalb <strong>der</strong> Kategorie des Landschaftsrahmenplans - strukturreiche Kulturlandschaftsausschnitte<br />

erfolgt eine Bewertung <strong>der</strong> Landschaftsbildqualität mit einer sehr hohen Bedeutung. Die Bedeutungen<br />

<strong>der</strong> einzelnen Landschaftsbildeinheiten ist den Plänen 4.6.1 bis 4.6.3 zu entnehmen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 206<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Störreize zu berücksichtigen. Folgende Vorbelastungen sind für den Untersuchungsraum zu<br />

nennen:<br />

� Zerschneidung von Landschaftsräumen durch überörtliche Straßen (A1, L 309, L 181, B<br />

76, B 207) und bestehende Bahntrasse,<br />

� Lärm- und Schadstoffemissionen durch motorisierten Straßenverkehr und Bahnverkehr<br />

� Windrä<strong>der</strong> (z.B. auf Lensahner Gemeindegebiet),<br />

� Trassen <strong>der</strong> Überlandleitungen (110 kV- und 30 kV-Leitungen).<br />

3.3.8 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Das methodische Vorgehen zur Bestandserfassung und –bewertung ist dem Kap. 3.1.3.8 zu<br />

entnehmen. Die Darstellung erfolgt in Anlage 4.6 in den Plänen 4.6.1 bis 4.6.3.<br />

3.3.8.1 Bestandsbeschreibung und Bewertung<br />

Kulturdenkmale/ Bau und Kunsthistorisches Erbe (vgl. Anlage 4.6, Pläne 4.6.1 bis 4.6.3)<br />

Im gesamten Untersuchungsraum sind im Bereich <strong>der</strong> Siedlungsflächen verschiedene Kulturdenkmale<br />

vorhanden. Es handelt sich dabei in erster Linie um eingetragene Kulturdenkmale<br />

gem. § 5 Abs. 1 DSchG SH (D§ - Einzelobjekt) und einfache Kulturdenkmale gem.<br />

§ 1 Abs. 2 DSchG SH (K). Die größte Anzahl findet sich dabei in Abschnitt 4 Damlos bis<br />

Fehmarnsund insbeson<strong>der</strong>e im Bereich <strong>der</strong> Stadt Oldenburg und <strong>der</strong> Gemeinde Göhl.<br />

Bei den Kulturdenkmalen handelt es sich in erster Linie um Gebäude, wie Wohn-/ Gutshäuser<br />

o<strong>der</strong> öffentliche Einrichtungen (Krankenhaus und Bahnhof in Neustadt i.H., Amtsgericht<br />

in Oldenburg i.H.). Daneben sind auch Alleen im Bereich des Gutes Hasselburg in <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Altenkrempe (Abschnitt 2) und dem Hof Neuschwelbek in <strong>der</strong> Gemeinde Göhl (Abschnitt<br />

4) als Kulturdenkmal in Denkmalbuch eingetragen. Der Gutspark bzw. das kleine Arboretum<br />

des Hofes in Neuschwelbek ist das einzige gem. § 5 Abs. 2 DSchG SH geschützte<br />

Gartendenkmal (G§) im Untersuchungskorridor von 400 m.<br />

In Abschnitt 3 nördlich Altenkrempe bis Damlos sind keine Kulturdenkmale vorhanden.<br />

Archäologische Kulturgüter und Bodendenkmäler<br />

Zu den einfachen Kulturdenkmalen nach DSchG SH zählen „bewegliche o<strong>der</strong> unbewegliche<br />

Kulturdenkmale, die sich im Boden, in Mooren o<strong>der</strong> in Gewässern befinden o<strong>der</strong> befanden<br />

und aus denen mit archäologischer Methode Kenntnis von <strong>der</strong> Vergangenheit des Menschen<br />

gewonnen werden kann [Satz 3]. Hierzu gehören auch dingliche Zeugnisse wie Verän<strong>der</strong>ungen<br />

und Verfärbungen in <strong>der</strong> natürlichen Bodenbeschaffenheit sowie Zeugnisse pflanzlichen<br />

und tierischen Lebens, wenn sie die Voraussetzungen des Satzes 3 erfüllen (DSchG SH<br />

§ 1 Abs. 2). Der Begriff archäologisches Denkmal umfasst demzufolge jeden archäologischen<br />

Fundplatz (z.B. Einzelfund, Siedlung, Grabhügel).<br />

Beson<strong>der</strong>e Kulturdenkmale sind archäologische Stätten, welche im Unterschied zu den einfachen<br />

Kulturdenkmalen im Denkmalbuch eingetragen sind (DSchG SH §5 Abs. 2). Dabei<br />

handelt es sich zumeist um sichtbare Denkmäler wie Grabhügel, Großsteingräber o<strong>der</strong><br />

Burgwälle.<br />

Im Rahmen eines eigenständigen Gutachtens (Fachbeitrag archäologische Kulturgüter,<br />

[ALSH 2012, Anlage 17]) wurden archäologische Fundplätze und Denkmäler innerhalb eines<br />

800 m breiten Untersuchungskorridors untersucht und bewertet. Im Untersuchungskorridor<br />

wurden insgesamt 501 archäologische Fundplätze und Denkmäler erfasst. Diese verteilen<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 207<br />

Prüfstück DF 10/12


sich auf 210 Einzelfunde, 147 Siedlungsplätze 12 , 136 Bestattungsplätze 13 sowie jeweils drei<br />

Altäcker und Altwege/Furten. Dazu kommen noch ein Grenzstein und Hinweise auf eine<br />

Wassermühle. 37 Objekte davon sind nach §5 DSchG SH ins Denkmalbuch eingetragen (30<br />

Grabhügel, drei Steinkammern, ein Langbett und drei Motten/Burgen).<br />

Eine detaillierte Beschreibung ist dem Archäologischen Fachgutachten zu entnehmen (ALSH<br />

2012, Anlage 17).<br />

Historische Kulturlandschaft/ Landschaftliches Erbe<br />

Zu den Zielen des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege gehört auch, historische Kulturlandschaften<br />

und Kulturlandschaftsteile von beson<strong>der</strong>s charakteristischer Bedeutung zu erhalten<br />

(§ 2 Abs. 1 Nr. 13 BNatSchG und § 1 Abs. 2 Nr. 17 LNatSchG). Nach den Aussagen<br />

des Landschaftsrahmenplans sind historische Kulturlandschaften und ihre Elemente im Kreis<br />

Ostholstein (Planungsraum II) bisher nur in Ansätzen erfasst.<br />

Elemente <strong>der</strong> historischen Kulturlandschaften sind Zeugnisse <strong>der</strong> Landschaftsnutzung durch<br />

den Menschen. Eigenart und Unverwechselbarkeit einer Landschaft sind häufig durch jahrhun<strong>der</strong>telanges<br />

Wechselspiel zwischen Mensch und Natur entstanden (z.B. landwirtschaftliche<br />

Fluren, Streuobstwiesen, Pflasterstraßen und Alleen, Schleusenanlagen und Brücken<br />

etc.). In Schleswig-Holstein sind die Knicks als beson<strong>der</strong>e Elemente <strong>der</strong> historischen Kulturlandschaft<br />

hervorzuheben.<br />

Die Knicklandschaften im Untersuchungsraum werden im Rahmen <strong>der</strong> Betrachtung des<br />

Schutzgutes Landschaft dargestellt und entsprechend bewertet. An<strong>der</strong>e Bestandteile <strong>der</strong><br />

historischen Kulturlandschaft werden auch im Hinblick auf den angewandten Maßstab in <strong>der</strong><br />

vorliegenden UVS von 1:50.000 nicht dargestellt und bewertet.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> nachfolgenden Planungsverfahren wird <strong>der</strong> Untersuchungsraum in einem<br />

größeren Maßstab betrachtet, bei dem dann auch die lokalen Elemente <strong>der</strong> historischen Kulturlandschaft<br />

entsprechend dargestellt werden können.<br />

Dazu zählen nach Landschaftsrahmenplan z.B.:<br />

� historische Verkehrswege (alte Bahnstrecken),<br />

� Knick- und Red<strong>der</strong>systeme,<br />

� Kulturhistorisch wertvolle Landschaftsteile (z.B. Groß Parin),<br />

� Seehandelsstädte und Fischereihäfen (z.B. Neustadt),<br />

� Reste des Oldenburger Grabens, Nie<strong>der</strong>moorlandschaft,<br />

� Steinwälle, Kopfbaumreihen,<br />

� Verkehrswege und Wasserstraßen: Vogelfluglinie mit den Häfen Großenbrode und<br />

Puttgarden sowie <strong>der</strong> Fehmarnsundbrücke,<br />

� Gutslandschaften, die teilweise noch Strukturen aus <strong>der</strong> Zeit vor <strong>der</strong> Verkoppelung<br />

aufweisen. Die Güter besitzen noch ihre Torhäuser, Scheunen, Wirtschaftsgebäude,<br />

Eiskeller und Herrenhäuser mit Landschaftsparks, Alleen, alten Wegeverbindungen<br />

und Zufahrtsstraßen mit Granitqua<strong>der</strong>brücken,<br />

� Bauerndörfer in <strong>der</strong> Gutslandschaft,<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

12 Zu den Siedlungsplätzen werden folgende Fundplatzarten gezählt: Siedlungen, Herdstellen, Burgen/Motten,<br />

Kirchen/Klöster u. Verhüttungsplätze.<br />

13 Zu den Bestattungsplätzen werden folgende Fundplatzarten gezählt: Grabhügel, Brandgräber/Urnengräber,<br />

Langbetten, Steinkammern u. Steinkisten.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 208<br />

Prüfstück DF 10/12


� Windmühlen, Mühlenteiche und Mühlengehöfte, Wassermühlen an den zahlreichen<br />

Fließgewässern (z.B. Schwartau, Trave),<br />

� Sakrallandschaft (reich mit Stadtkirchen, Klosterkirchen, Dorfkirchen, Patronatskirchen,<br />

Kirchhöfen, Kirchsteigen, Friedhofskapellen und Erbbegräbnissen ausgestattete<br />

Bereiche),<br />

� „Freizeitlandschaft‖ mit zahlreichen Seebä<strong>der</strong> und Aussichtspunkten im ostholsteinischen<br />

Hügelland,<br />

� historische Karpfenteiche, Feuchtgrünland.<br />

Sonstige Sachgüter<br />

Zu den sonstigen Sachgütern zählen gesellschaftliche Werte, die z.B. eine hohe funktionale<br />

Bedeutung hatten o<strong>der</strong> noch haben (GASSNER ET AL., 2010). Im Untersuchungsraum sind<br />

dazu die vorhandenen Windkraftanlagen sowie die im Rahmen des Regionalplanes ausgewiesenen<br />

Eignungsgebiete für die Windenergienutzung zu zählen. Im Rahmen <strong>der</strong> Teilfortschreibung<br />

des Regionalplanes für den Planungsraum II (INNENMINISTERIUM DES LANDES<br />

SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2012) wurden Eignungsgebiete für die Windenergienutzung auf Basis<br />

des Landesentwicklungsplans 2010 (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN,<br />

2010) festgelegt. Die Ausweisung <strong>der</strong> Eignungsgebiete für die Windenergienutzung erfolgt<br />

auf Ebene <strong>der</strong> Regionalplanung im Maßstab 1:100 000.<br />

Die Festlegung ist erfolgt, um die Errichtung von Windenergieanlagen im Planungsraum auf<br />

Räume mit geringem Konfliktpotential innerhalb <strong>der</strong> Hügellandschaft und <strong>der</strong> vom Fremdenverkehr<br />

geprägten ostholsteinischen Küstenlandschaft zu konzentrieren. Da es sich um einen<br />

Entwurfsstand <strong>der</strong> Regionalplan-Teilfortschreibung handelt, ist <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitige Stand nicht<br />

als endgültig zu sehen. Die Daten befinden sich zurzeit (August 2012) in <strong>der</strong> zweiten Anhörungsphase,<br />

sodass nach Abschluss dieser Phase mit entsprechenden Überarbeitungen zu<br />

rechnen ist.<br />

Aus diesem Grund erfolgt keine kartographische Darstellung <strong>der</strong> Windeignungsgebiete, son<strong>der</strong>n<br />

nur eine verbale Beschreibung <strong>der</strong> Lage <strong>der</strong> Gebiete.<br />

Alle dargestellten Kulturdenkmäler haben eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung für das Schutzgut Kultur-<br />

und sonstige Sachgüter und weisen eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Verlust auf.<br />

Das gilt auch für evtl. noch nicht bekannte Bodendenkmäler.<br />

Abschnitt 1 Bad Schwartau bis südlich Neustadt<br />

Kulturdenkmale<br />

In <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle sind die im Abschnitt 1 erfassten Kulturdenkmale dargestellt.<br />

Im Abschnitte 1 befindet sich nur eine Durchfahrtsscheune als eingetragenes Denkmal in <strong>der</strong><br />

Gemeinde Ratekau innerhalb eines bebauten Bereiches.<br />

Tabelle 3.3-31: Kulturdenkmale in Abschnitt 1<br />

Gemeinde<br />

Wohnplatz<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Straße Nr. Z. Objekt-Ansprache Wert O-Nr.<br />

Ratekau Ratekau Bä<strong>der</strong>straße 8 Durchfahrtscheune D§ 23217<br />

Archäologische Fundstellen<br />

In Abschnitt 1 ist als beson<strong>der</strong>es archäologisches Denkmal die Motte (Turmhügelburg, LA<br />

144) im Ruppersdorfer See nördlich von Ratekau zu erwähnen. Weiter nördlich bei<br />

Neuruppersdorf zwischen Ratekau und Timmendorfer Strand befindet sich eine Burg (LA<br />

198), die ebenfalls als beson<strong>der</strong>es archäologisches Denkmal einzustufen ist.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 209<br />

Prüfstück DF 10/12


Im Waldgebiet „Kronshörn― westlich von Scharbeutz befinden sich drei Grabhügel (LA 129,<br />

186 u. 188), welche in das Denkmalbuch eingetragen sind.<br />

Im Bereich von Ratekau ist mit wan<strong>der</strong>nden Siedlungen <strong>der</strong> Eisenzeit zu rechnen. Darauf<br />

deuten verschiedene Einzelfunde (z.B. Keramikscherben) sowie Brandgräberfel<strong>der</strong> und Verhüttungsplätze<br />

hin.<br />

Sonstige Sachgüter<br />

Windenergieanlagen und Windeignungsgebiete<br />

In Abschnitt 1 befinden sich keine Windenergieanlagen.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Gemeinde Pansdorf, westlich <strong>der</strong> Autobahn A1 befinden sich zwei Flächen,<br />

die gem. Teilfortschreibung des Regionalplanes (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-<br />

HOLSTEIN, 2012) als Windeignungsflächen ausgewiesen werden sollen.<br />

Abschnitt 2 südlich Neustadt bis nördlich Altenkrempe<br />

Kulturdenkmale<br />

In <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle sind die im Abschnitt 2 erfassten Kulturdenkmale dargestellt.<br />

Die Kirche mit Kirchhof in Altenkrempe befindet sich außerhalb des Untersuchungskorridors<br />

von 400 m. Sie findet dennoch im SG Kultur- und sonstige Sachgüter Erwähnung, da es sich<br />

bei <strong>der</strong> Kirche um ein Baudenkmal handelt, welches weithin sichtbar östlich von Altenkrempe<br />

gelegen ist.<br />

Tabelle 3.3-32: Kulturdenkmale in Abschnitt 2<br />

Gemeinde<br />

Wohnplatz<br />

Altenkrempe Hasselburg Allee 1<br />

Straße Nr. Z. Objekt-Ansprache Wert O-Nr.<br />

Gut Hasselburg: Zufahrtsallee<br />

D§ 954<br />

Altenkrempe Hasselburg Allee 5 1 Gutskate D§ 4046<br />

Altenkrempe Hasselburg Allee 5 2 Stallgebäude D§ 21907<br />

Altenkrempe Altenkrempe Milchstraße Kirche mit Ausstattung D§ 2400<br />

Altenkrempe Altenkrempe Milchstraße Kirchhof D§ 20954<br />

Neustadt in<br />

Holstein, Stadt<br />

Neustadt in<br />

Holstein, Stadt<br />

Landeskranken-haus<br />

Neustadt in<br />

Holstein<br />

Wiesenhof 46<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Landeskrankenhaus:<br />

Krankenpflegeschule<br />

D§ 742<br />

2 Bahnhofsgebäude D§ 3112<br />

Archäologische Fundstellen<br />

In Abschnitt 2 wurden keine beson<strong>der</strong>en Kulturdenkmale erfasst. Die verschiedenen<br />

Trassenvarianten verlaufen aber entlang des Randes <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>ung des Neustädter Binnenwassers<br />

mit den Übergängen über Lachsau und Kremper Au. Die Randbereiche von<br />

Nie<strong>der</strong>ungen wurden in früheren Zeiten (insbeson<strong>der</strong>e im Mittelalter) von den Slawen zur<br />

Anlage von Siedlungen genutzt.<br />

Im erweiterten Umfeld des mittelalterlichen Neustadt wurden Fundstellen nachgewiesen (LA<br />

3, 5, 7 u. 13 u. LA 21 u. 96), die auf eine dichte meso- und neolithische Besiedlung im Randgebiet<br />

<strong>der</strong> Neustädter Bucht hinweisen.<br />

Im Bereich zwischen Altenkrempe und Hasselburg befindet sich ein Gebiet mittelalterlicher<br />

bis neuzeitlicher Besiedlung (Dorf Altenkrempe u. Motte Altenkrempe LA 164).<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 210<br />

Prüfstück DF 10/12


Sonstige Sachgüter<br />

Windenergieanlagen und Windeignungsgebiete<br />

In diesem Abschnitt befinden sich we<strong>der</strong> Windenergieanlagen noch nach Regionalplan ausgewiesene<br />

Windeignungsgebiete.<br />

Abschnitt 3 nördlich Altenkrempe bis Damlos<br />

Kulturdenkmale<br />

In Abschnitt 3 sind keine Kulturdenkmale vorhanden.<br />

Archäologische Fundstellen<br />

Im Bereich des Damloser Waldes befindet sich eine größere Grabhügelgruppe. Die gut erhaltenen<br />

Grabhügel repräsentieren ein in mehrere kleinere Gruppen geglie<strong>der</strong>tes Bestattungsareal.<br />

Es entstammt vermutlich <strong>der</strong> älteren Bronzezeit. Aufgrund des guten Erhaltes<br />

stehen diese Grabhügel unter Denkmalschutz. Es handelt sich nach § 5 Abs. 2 DSchG SH<br />

um Kulturdenkmale von beson<strong>der</strong>er Bedeutung.<br />

Sonstige Sachgüter<br />

Windenergieanlagen und Windeignungsgebiete<br />

In Abschnitt 3 befinden sich Windkraftanlagen östlich <strong>der</strong> Autobahn A1 im Bereich von Groß<br />

Schlamin sowie im Bereich zwischen Lensahn und Damlos. Die Anlagen wurden in bestehenden,<br />

nach Regionalplan bereits ausgewiesenen Windeignungsgebieten, errichtet. Das<br />

Gebiet zwischen Lensahn und Damlos reicht unmittelbar an die Autobahn A1 heran, während<br />

die Windkraftanlagen weiter südlich bei Groß Schlamin in einem Abstand von ca. 400 m<br />

aufgestellt wurden.<br />

Ein weiteres Windeignungsgebiet wurde westlich <strong>der</strong> Ortslage von Manhagen zwischen <strong>der</strong><br />

Autobahn A1 und <strong>der</strong> vorhandenen Bahntrasse ausgewiesen. Innerhalb dieses Bereiches<br />

wurden bereits Windkraftanlagen errichtet (vgl. Anlage 4.6, Pläne 4.6.1 bis 4.6.2).<br />

Abschnitt 4 Damlos bis Fehmarnsund<br />

Kulturdenkmale<br />

In <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle sind die im Abschnitt 4 erfassten Kulturdenkmale dargestellt.<br />

Tabelle 3.3-33: Kulturdenkmale in Abschnitt 4<br />

Göhl<br />

Göhl<br />

Göhl<br />

Göhl<br />

Göhl<br />

Gemeinde<br />

Wohnplatz <br />

Neuschwelbek <br />

Neuschwelbek <br />

Neuschwelbek <br />

Neuschwelbek <br />

Neuschwelbek<br />

Straße Nr. Z. Objekt-Ansprache Wert O-Nr.<br />

Neuschwelbek <br />

Neuschwelbek <br />

Neuschwelbek <br />

Neuschwelbek <br />

Neuschwelbek<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 211<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

8<br />

6<br />

7<br />

1<br />

2<br />

Hof Neuschwelbek:<br />

Gutspark/ kleines<br />

Arboretum<br />

Hof Neuschwelbek:<br />

zentrale Lindenallee<br />

Hof Neuschwelbek:<br />

westliche Lindenallee<br />

Hof Neuschwelbek:<br />

Gutshaus<br />

Hof Neuschwelbek:<br />

Werkstattgebäude<br />

G§ 29695<br />

K 29693<br />

K 29694<br />

K 29688<br />

K 29689<br />

Oldenburg in Oldenburg Lanken- 1 Finanzamt D§ 3507


Gemeinde<br />

Wohnplatz<br />

Holstein, Stadt straße<br />

Oldenburg in<br />

Holstein, Stadt<br />

Oldenburg in<br />

Holstein, Stadt<br />

Oldenburg in<br />

Holstein, Stadt<br />

Oldenburg<br />

Oldenburg<br />

Oldenburg<br />

Neukirchen Klingstein<br />

Neukirchen Löhrstorf<br />

Fehmarn, Stadt<br />

Fehmarnsund<br />

Straße Nr. Z. Objekt-Ansprache Wert O-Nr.<br />

Neustädter<br />

Straße<br />

Schuhstraße<br />

Göhler<br />

Straße<br />

Fehmarnsund<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

19 Wohnhaus D§ 3509<br />

19 Wohnhaus D§ 3509<br />

88 -92 Amtsgericht D§ 3498<br />

Brücke über die<br />

Dazendorf- God<strong>der</strong>storfer<br />

Au<br />

Brücke über die<br />

Dazendorf- God<strong>der</strong>storfer<br />

Au<br />

D§ 3300<br />

D§ 6291<br />

Fehmarnsundbrücke D§ 10279<br />

Archäologische Fundstellen<br />

Die God<strong>der</strong>storfer Au als auch <strong>der</strong> Oldenburger Graben sind als höchstwertige Bodenarchive<br />

zur Natur- und Kulturgeschichte zu bewerten. Im Bereich <strong>der</strong> God<strong>der</strong>storfer Au sind zahlreiche<br />

archäologische Fundplätze mit Knochenerhaltung bekannt geworden (Neukirchen LA<br />

155-156 u. 176).<br />

Aufgrund <strong>der</strong> potenziell guten Erhaltungsbedingungen für organische Materialien ist vor allem<br />

die Region des Oldenburger Grabens für entsprechende Untersuchungen äußerst interessant.<br />

Der Oldenburger Graben hat eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung für wesentliche Zeitabschnitte<br />

unserer Geschichte. Der Oldenburger Graben zeichnet sich aufgrund seiner beson<strong>der</strong>en<br />

Entwicklungs- und <strong>der</strong> damit verbundenen Besiedlungsgeschichte sowie <strong>der</strong> außergewöhnlich<br />

guten Erhaltungsbedingungen für organische Materialien als „Schatztruhe― für<br />

die Kenntnis <strong>der</strong> ausgehenden Mittel- und <strong>der</strong> Jungsteinzeit aus.<br />

In <strong>der</strong> Gemeinde Großenbrode ist ebenfalls mit archäologischen Fundstellen beson<strong>der</strong>er<br />

Bedeutung zu rechnen. Im nördlichen Küstenbereich befindet sich ein Areal mit vielen bekannten<br />

neolithischen 14 Siedlungen (zeitlicher Schwerpunkt: Mittel- bis Spätneolithikum/Ältere<br />

Bronzezeit; möglicherweise Plätze zur Flintgeräteproduktion) und einer Gruppe<br />

aus vier bekannten Grabhügeln (Großenbrode LA 81-84).<br />

Sonstige Sachgüter<br />

Windenergieanlagen und Windeignungsgebiete<br />

In Abschnitt 4 befindet sich westlich von Kemsdorf ein größeres zusammenhängendes<br />

Windeignungsgebiet gem. Regionalplan, auf dem schon einige Windkraftanlagen errichtet<br />

wurden. Zwischen den Ortslagen von Rellin und Klötzin (zwischen Göhl und Heringsdorf)<br />

befindet sich ebenfalls ein Windeignungsgebiet, auf dem bereits Windkraftanlagen errichtet<br />

wurden.<br />

Nördlich von Neukirchen wurde bereits 1998 im Regionalplan ein Windeignungsgebiet festgesetzt.<br />

Diese Fläche soll im Rahmen <strong>der</strong> Teilfortschreibung im Osten erweitert werden.<br />

14 Neolithikum = Jungsteinzeit, ist eine Epoche <strong>der</strong> Menschheitsgeschichte, <strong>der</strong>en Beginn mit dem Übergang von<br />

Jäger- und Sammlerkulturen zu sesshaften Bauern mit domestizierten Tieren und Pflanzen definiert ist<br />

(http://de.wikipedia.org/wiki/Neolithikum, Zugriff am 26.07.2012).<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 212<br />

Prüfstück DF 10/12


3.3.8.2 Vorbelastungen<br />

Vorbelastungen durch vorhandene Bauwerke wie z.B.:<br />

� überörtliche Straßen (A1, L 309, L 181, B 76, B 207) und bestehende Bahntrasse,<br />

� Windrä<strong>der</strong> (z.B. auf Lensahner Gemeindegebiet),<br />

� Trassen <strong>der</strong> Überlandleitungen (110 kV- und 30 kV-Leitungen).<br />

3.3.9 Wechselwirkungen<br />

In den vorrangegangenen Kapiteln wurden die mit dem Bauvorhaben verbundenen Auswirkungen<br />

schutzgutbezogen dargestellt und eingeschätzt.<br />

Unter ökosystemaren Wechselwirkungen im Sinne des UVPG werden alle denkbaren funktionalen<br />

und strukturellen Beziehungen zwischen Schutzgütern, innerhalb von Schutzgütern<br />

sowie zwischen und innerhalb von landschaftlichen Ökosystemen verstanden (vgl. FGSV,<br />

1997). Diese Wirkungen können sich in ihrer Wirkung addieren, potenzieren, aber auch u.U.<br />

vermin<strong>der</strong>n.<br />

In folgen<strong>der</strong> Tabelle werden zur Übersicht für jedes Schutzgut die Wechselwirkungen zu<br />

an<strong>der</strong>en Schutzgütern genannt.<br />

Die <strong>der</strong> Erfassung von Wechselwirkungen zugrunde liegende Methodik ist Kapitel 3.1.3.9 zu<br />

entnehmen.<br />

Eine Son<strong>der</strong>rolle nimmt innerhalb <strong>der</strong> Definition von Wechselwirkungen <strong>der</strong> Mensch als<br />

Schutzgut ein, da er nicht unmittelbar in das ökosystemare Wirkungsgefüge integriert ist. Die<br />

vielfältigen Einflüsse des Menschen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, die neben<br />

<strong>der</strong> zu beurteilenden Baumaßnahme in dem betroffenen Raum wirken, werden bei den<br />

einzelnen Schutzgütern vor allem im Rahmen <strong>der</strong> Ermittlung von Vorbelastungen berücksichtigt.<br />

Tabelle 3.3-34: Schutzgutbezogene Zusammenstellung von Wechselwirkungen (nach FGSV, 1997, verän<strong>der</strong>t)<br />

Schutzgut I Schutzgutfunktion<br />

Menschen, einschl. <strong>der</strong><br />

menschlichen Gesundheit<br />

Wohn- und Erholungsfunktion<br />

Pflanzen<br />

Biotopschutzfunktion<br />

Tiere und biologische Vielfalt<br />

Lebensraumfunktion<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Wechselwirkungen zu an<strong>der</strong>en Schutzgütern<br />

(Wohn- und Erholungsfunktion sind nicht in ökosystemare Zusammenhänge<br />

eingebunden).<br />

Abhängigkeit <strong>der</strong> Vegetation von den abiotischen Standorteigenschaften<br />

(Bodenform, Geländeklima, Grundwasserflurabstand, Oberflächengewässer).<br />

Abhängigkeit <strong>der</strong> Tierwelt von <strong>der</strong> biotischen und abiotischen Lebensraumausstattung<br />

(Vegetation / Biotopstruktur, Biotopvernetzung, Lebensraumgröße,<br />

Boden, Geländeklima / Bestandsklima, Wasserhaushalt).<br />

Spezifische Tierarten / Tierartengruppen als Indikator für die Lebensraumfunktion<br />

von Biotoptypen/-komplexen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 213<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut I Schutzgutfunktion<br />

Boden<br />

Biotische Lebensraumfunktion<br />

Speicher- und Reglerfunktion<br />

Natürliche Ertragsfunktion<br />

Grundwasser<br />

Grundwasserdargebotsfunktion<br />

Grundwasserschutzfunktion<br />

Funktion im Landschaftswasserhaushalt<br />

Oberflächengewässer<br />

Lebensraumfunktion<br />

Funktion im Landschaftswasserhaushalt<br />

Klima<br />

Regionalklima<br />

Geländeklima<br />

klimatische Ausgleichsfunktion<br />

Luft<br />

lufthygienische Belastungsräume<br />

lufthygienische Ausgleichsfunktion<br />

Landschaft<br />

Landschaftsbildfunktion<br />

natürliche Erholungsfunktion<br />

Landschaftsraumfunktion<br />

Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Wechselwirkungen zu an<strong>der</strong>en Schutzgütern<br />

Abhängigkeit <strong>der</strong> ökologischen Bodeneigenschaften von den geologischen,<br />

geomorphologischen, wasserhaushaltlichen,<br />

vegetationskundlichen und klimatischen Verhältnissen.<br />

Boden als Standort für Biotope / Pflanzengesellschaften.<br />

Boden als Lebensraum für Bodentiere.<br />

Boden in seiner Bedeutung für den Landschaftswasserhaushalt (Grundwasserneubildung,<br />

Retentionsfunktion, Grundwasserschutz, Grundwasserdynamik).<br />

Abhängigkeit <strong>der</strong> Grundwasserergiebigkeit von den hydrogeologischen<br />

Verhältnissen und <strong>der</strong> Grundwasserneubildung.<br />

Abhängigkeit <strong>der</strong> Grundwasserneubildung von klimatischen, bodenkundlichen<br />

und vegetationskundlichen / nutzungsbezogenen Faktoren.<br />

Abhängigkeit <strong>der</strong> Grundwasserschutzfunktion von <strong>der</strong> Speicher- und<br />

Reglerfunktion des Bodens.<br />

oberflächennahes Grundwasser als Standortfaktor für Biotope und Tierlebensgemeinschaften.<br />

Grundwasserdynamik und ihre Bedeutung für den Wasserhaushalt von<br />

Oberflächengewässern.<br />

oberflächennahes Grundwasser (und Hangwasser) in seiner Bedeutung<br />

als Faktor <strong>der</strong> Bodenentwicklung.<br />

Abhängigkeit des ökologischen Zustandes von Auen- und Nie<strong>der</strong>ungsbereichen<br />

(Morphologie, Vegetation, Tiere, Boden) von <strong>der</strong> Gewässerdynamik.<br />

Abhängigkeit <strong>der</strong> Selbstreinigungskraft vom ökologischen Zustand des<br />

Gewässers (Besiedelung mit Tieren und Pflanzen).<br />

Gewässer als Lebensraum für Tiere und Pflanzen.<br />

Abhängigkeit <strong>der</strong> Gewässerdynamik von <strong>der</strong> Grundwasserdynamik im<br />

Einzugsgebiet (in Abhängigkeit von Klima, Relief, Hydrogeologie, Boden,<br />

Vegetation / Nutzung).<br />

Geländeklima in seiner klimaökologischen Bedeutung für den Menschen.<br />

Geländeklima (Bestandsklima) als Standortfaktor für die Vegetation und<br />

die Tierwelt.<br />

Abhängigkeit <strong>der</strong> klimatischen Ausgleichsfunktion (Kaltluftabfluss u.a.)<br />

von Relief, Vegetation / Nutzung und größeren Wasserflächen.<br />

Bedeutung von Waldflächen für den regionalen Klimaausgleich (Klimaschutzwäl<strong>der</strong>).<br />

Lufthygienische Situation für den Menschen.<br />

Bedeutung von Vegetationsflächen für die lufthygienische Ausgleichsfunktion<br />

(u.a. Immissionsschutzwäl<strong>der</strong>).<br />

Abhängigkeit <strong>der</strong> lufthygienischen Belastungssituation von geländeklimatischen<br />

Beson<strong>der</strong>heiten (lokale Windsysteme, Frischluftschneisen, Tal-<br />

und Kessellagen, städtebauliche Problemlagen).<br />

Abhängigkeit des Landschaftsbildes von den Landschaftsfaktoren Relief,<br />

Vegetation I Nutzung, Oberflächengewässer.<br />

Leit-, Orientierungsfunktion für Tiere.<br />

Abhängigkeit von den abiotischen und biotischen Landschaftsfaktoren<br />

(unmittelbare Wirkung auf Kulturelemente sowie auf ihre Umgebung,<br />

Landschaftsbild).<br />

Historischer Zeugniswert als wertgeben<strong>der</strong> Faktor des Landschaftsbildes.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 214<br />

Prüfstück DF 10/12


Bei einer Gesamtbetrachtung aller Schutzgüter wird deutlich, dass sie zusammen ein komplexes<br />

Wirkungsgefüge darstellen. Im Rahmen dieser UVS ist es nicht das Ziel, alle denkbaren<br />

funktionalen und strukturellen Beziehungen aufzuzeigen. Vielmehr sollen die Bereiche<br />

herausgestellt werden, in denen sehr starke Abhängigkeiten bestehen und wo<br />

vorhabensbezogene Auswirkungen eine Vielzahl von Folgewirkungen haben können. Diese<br />

Bereiche mit einem ausgeprägten funktionalen Wirkungsgefüge weisen deshalb ein beson<strong>der</strong>es<br />

Konfliktpotenzial auf. Tabelle 3.3-35 zeigt die grundsätzlichen Wirkungskomplexe in<br />

Bezug auf die betrachteten Schutzgüter.<br />

Tabelle 3.3-35: Wirkungskomplexe im Untersuchungsraum<br />

Betroffene Schutzgüter und<br />

Primärauswirkungen<br />

Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen<br />

Gesundheit<br />

- Schall- und Schadstoffemissionen durch<br />

Material- und Bodentransporte (Staubbildung,<br />

Baulärm, Betriebsstoffe)<br />

- baubedingte Erschütterungen<br />

- Schallemissionen durch Bahnverkehr und<br />

Instandsetzungsarbeiten<br />

- betriebsbedingte Erschütterungen<br />

- Elektrifizierung und Lärmschutz<br />

Tiere und biologische Vielfalt<br />

- Zerschneidung von Wan<strong>der</strong>korridoren<br />

bzw. Barrierewirkung und Kollisionen<br />

- Lärm und optische Störungen<br />

Pflanzen<br />

- Flächenhafter Verlust von Vegetationsstrukturen<br />

Boden<br />

Überprägung von Böden durch Überbauung,<br />

Aufschüttung bzw. Abgrabung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Betroffene Schutzgüter und Folgewirkungen<br />

Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit<br />

- Beeinträchtigung von Wohn- und Erholungsfunktionen<br />

- Verringerung von Lärm- und Schadstoffbelastungen<br />

(Dieseltraktion und fehlen<strong>der</strong> Lärmschutz) gegenüber Planfall 0<br />

- Verschattung durch Lärmschutzanlagen<br />

Tiere und biologische Vielfalt<br />

- Beunruhigung <strong>der</strong> Tierwelt<br />

- Barrierewirkung (Lärmschutzanlagen)<br />

Klima/Luft<br />

- Zusätzliche Anreicherung <strong>der</strong> Luft mit Schadstoffen<br />

Landschaft<br />

- Landschaftsbildbeeinträchtigungen<br />

- Barrierewirkung<br />

Tiere und biologische Vielfalt<br />

- Individuenverluste von Aasfressern, Verkleinerung von Arealen<br />

- Vergrämung/ Verdrängung störungsempfindlicher Arten<br />

Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt<br />

- Verlust von Lebensräumen<br />

Landschaft<br />

Verlust von Landschaftsbildelementen (insbeson<strong>der</strong>e Gehölzflächen)<br />

Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit<br />

- Verlust von Funktionen zur Erholung<br />

Tiere und biologische Vielfalt, Pflanzen<br />

Verlust von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen<br />

Schaffung von Son<strong>der</strong>standorten im Gleiskörper, Böschungsbereichen<br />

etc. für seltene, angepasste Arten<br />

Wasser<br />

Verringerung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung<br />

Verlust/ Neuanlage von Oberflächengewässern<br />

Klima/Luft<br />

Verän<strong>der</strong>ung kleinklimatischer Parameter (Temperatur, Luftfeuchte)<br />

insbeson<strong>der</strong>e an den Böschungen<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 215<br />

Prüfstück DF 10/12


Betroffene Schutzgüter und<br />

Primärauswirkungen<br />

Wasser<br />

Verringerung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung,<br />

Erhöhung des Oberflächenabflusses<br />

Verlust bzw. Beeinträchtigung von Oberflächengewässern<br />

durch Überbauung<br />

Klima/Luft<br />

Kleinklimatische und lufthygienische Verän<strong>der</strong>ungen<br />

durch<br />

Flächenianspruchnahme innerhalb von<br />

Waldflächen<br />

Landschaft<br />

Überprägung <strong>der</strong> Landschaft (visuell, akustisch,<br />

geruchlich) im Rahmen <strong>der</strong> Baumaßnahmen<br />

Überprägung <strong>der</strong> Landschaft durch die<br />

Anlage<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Betroffene Schutzgüter und Folgewirkungen<br />

Landschaft<br />

Verän<strong>der</strong>ung des Landschaftsbildes durch Gleistrasse und<br />

insbeson<strong>der</strong>e in Einschnitten und Dammlagen<br />

Tiere und biologische Vielfalt, Pflanzen<br />

Verän<strong>der</strong>ung von Standortbedingungen insbeson<strong>der</strong>e bei wassergeprägten<br />

Biotopen bzw. Lebensräumen<br />

Verlust von aquatischen Lebensräumen für Tiere und Pflanzen<br />

Boden<br />

Verän<strong>der</strong>ung des Bodenwasserhaushaltes<br />

Menschen, enschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong> Luftqualität durch Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Filterfunktion<br />

gegenüber Luftschadstoffen<br />

Tiere und biologische Vielfalt, Pflanzen<br />

Punktuell langfristig mögliche Verän<strong>der</strong>ung von Standortbedingungen<br />

durch kleinklimatische Än<strong>der</strong>ungen<br />

Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit<br />

Verlust von potenziellen Erholungsflächen, Beeinträchtigung<br />

von Wohn- und Erholungsfunktionen<br />

Tiere und biologische Vielfalt<br />

Verän<strong>der</strong>ung von Strukturen und somit <strong>der</strong> Orientierungselemente<br />

für bestimmte Tiergruppen, z.B. Fle<strong>der</strong>mäuse.<br />

3.4 Entwicklung des Raumes ohne das geplante Vorhaben (Prognose-Nullfall)<br />

Für den Prognose-Nullfall ist davon auszugehen, dass die Feste <strong>Fehmarnbeltquerung</strong> realisiert<br />

sein wird und die maximale Kapazität <strong>der</strong> nicht ausgebauten Strecke erreicht ist (Anlage<br />

9 und Anlage 10). Als Planfall 0 wird dabei die Verkehrslärmsituation mit prognostischem<br />

Verkehr für 2025 auf den jetzt vorhandenen Gleisanlagen, also ohne den zweigleisigen Ausbau<br />

mit <strong>der</strong> heutigen zulässigen Streckengeschwindigkeit verstanden. Das heißt auch, dass<br />

<strong>der</strong> Bahnverkehr weiterhin mit Zügen mit Dieseltraktion abgewickelt wird. Durch die<br />

Dieseltraktion werden Schadstoffemissionen verursacht (z.B. Benzol, Kohlenwasserstoffe),<br />

die sich auf die umliegenden Bereiche (Pflanzen, Tiere, Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen<br />

Gesundheit) auswirken können. Die maximale Kapazität <strong>der</strong> Strecke und damit eine<br />

Erhöhung des Bahnverkehrs verbunden mit einer Erhöhung <strong>der</strong> Schallimmissionen wird ohne<br />

zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen erreicht. In Folge <strong>der</strong> <strong>Festen</strong> <strong>Fehmarnbeltquerung</strong><br />

entfällt die durch den Fährbetrieb limitierte Zuglänge. Es ist dementsprechend mit längeren<br />

Zügen im Personen- und Güterverkehr zu rechnen.<br />

Es ist davon auszugehen, dass auch im Prognose-Nullfall diverse bauliche Anpassungen<br />

notwendig werden. Bisher gibt es überwiegend keine höhenfreien Bahnübergänge. Die Que-<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 216<br />

Prüfstück DF 10/12


ung <strong>der</strong> Bahntrasse wird über Schrankenanlagen geregelt. Bei einer Erhöhung des Zugverkehrs<br />

ist mit entsprechend längeren Schrankenschließzeiten zu rechnen. In Tabelle 3.4-1<br />

sind exemplarisch für den Abschnitt bis km 29,8 Abzw. Neustadt die prognostizierten Zugzahlen<br />

im Vergleich zur heutigen Situation dargestellt. Daraus wird die Erhöhung <strong>der</strong> Zugzahlen<br />

deutlich.<br />

Tabelle 3.4-1: Vergleich <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen sowie <strong>der</strong> prognostizierten Zugzahlen für die<br />

<strong>Schienenhinterlandanbindung</strong><br />

Art des Zugverkehrs<br />

Derzeitige Situation<br />

(bis zu.../ 24 h)*<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Prognose-<br />

Nullfall 2025 (bis<br />

zu.../ 24 h)**<br />

Schienenpersonennahverkehr<br />

40 Züge 40 Züge 40 Züge<br />

Schienenpersonenfernverkehr<br />

11 Züge 22 Züge 22 Züge<br />

Schienengüterverkehr<br />

0 Züge 30 Züge 78 Züge<br />

Zugfrequenz/ h ca. 2 ca. 4 ca. 6<br />

Prognosefall 2025<br />

(bis zu.../ 24 h)***<br />

* Exemplarisch wurde <strong>der</strong> Abschnitt bis km 29,8 Abzw. Neustadt herangezogen (nach Zahlen <strong>der</strong> DB PROJEKT-<br />

BAU, 2012a).<br />

** Exemplarisch wurde <strong>der</strong> Abschnitt bis km 29,8 Abzw. Neustadt herangezogen (nach Zahlen <strong>der</strong> DB NETZE,<br />

November 2011).<br />

*** Exemplarisch wurde <strong>der</strong> Abschnitt Abzw. In die 1100 "neu" – Neustadt bis Trassenkombinationspunkt Nr. 5<br />

herangezogen (nach Zahlen <strong>der</strong> DB NETZE, November 2011).<br />

Der Untersuchungsraum ist im unbesiedelten Bereich insbeson<strong>der</strong>e durch landwirtschaftliche<br />

Nutzungen geprägt. Aus den Ergebnissen des Son<strong>der</strong>gutachtens Agrarstruktur (Anlage 12)<br />

geht hervor, dass in <strong>der</strong> Region hervorragende agrarstrukturelle Bedingungen für eine leistungsfähige<br />

Landwirtschaft herrschen. Der Anteil an Ackerland liegt in den Gemeinden des<br />

Untersuchungskorridors bei knapp 90 %. Somit ist auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

generell eine zunehmende Intensivierung <strong>der</strong> Nutzung anzunehmen.<br />

In Bezug auf die Siedlungsstruktur im Untersuchungsraum ist aufgrund <strong>der</strong> demografischen<br />

Entwicklung im Kreis Ostholstein (rückläufige Bevölkerungsentwicklung im Kreis Ostholstein<br />

mit -0,2%; vgl. Anlage 13) nur in geringem Umfang mit einer Siedlungszunahme in den<br />

überwiegend ländlichen Ortslagen zu rechnen.<br />

3.5 Dokumentation <strong>der</strong> Ergebnisse zum Artenschutz und zu NATURA 2000<br />

3.5.1 Artenschutzfachbeitrag<br />

Im Rahmen des Son<strong>der</strong>gutachtens Artenschutz (PU, 2012/ Anlage 5) wurden die mit den<br />

einzelnen Varianten verbundenen artenschutzrechtlich relevanten Beeinträchtigungen ermittelt.<br />

Hierfür wurden die naturschutzfachliche Bedeutung <strong>der</strong> Arten, <strong>der</strong>en Empfindlichkeit gegenüber<br />

den Vorhabenwirkungen, die Möglichkeiten <strong>der</strong> Vermeidung und von CEF-Maßnahmen<br />

sowie die Erfor<strong>der</strong>lichkeit eines Ausnahmeverfahren für die einzelnen Arten beurteilt.<br />

Die Beurteilung basiert dabei auf einem gestuften Vorgehen, bei dem ausgehend von den<br />

Vorvergleichen <strong>der</strong> Streckenabschnitte über die Zwischenvergleiche bis zu den Hauptvergleichen<br />

jeweils die aus Umweltsicht vorteilhaftesten Kombinationen von Streckenabschnitten<br />

in die Beurteilung eingestellt werden.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 217<br />

Prüfstück DF 10/12


Das Son<strong>der</strong>gutachten Artenschutz ermittelt die mit den einzelnen Varianten verbundenen<br />

artenschutzrechtlich relevanten Beeinträchtigungen eine hinsichtlich <strong>der</strong> artenschutzrechtlichen<br />

Konfliktrisiken optimierte Vorzugsvariante für das ROV. In den Vor- und Zwischenvergleichen<br />

erfolgte die Bearbeitung von Artenschutzfachbeitrag und UVS iterativ, um zu gewährleisten,<br />

dass für die Variantenvergleiche <strong>der</strong> UVS jeweils die artenschutzrechtlichen<br />

Betrachtungen einbezogen werden können. Auch in den Vor- und Zwischenvergleichen, in<br />

denen eine rein artenschutzrechtliche Betrachtung von <strong>der</strong> schutzgutübergreifenden Beurteilung<br />

in <strong>der</strong> UVS abweicht, wurde durch diese Vorgehensweise sichergestellt, dass <strong>der</strong> Variantenentscheidung<br />

in <strong>der</strong> UVS keine erkennbaren artenschutzrechtlichen Zulassungsrisiken<br />

entgegenstehen.<br />

Im Ergebnis ist <strong>der</strong> aus den folgenden Streckenabschnitten bestehende Trassenverlauf als<br />

Vorzugsvariante mit vergleichsweise geringen artenschutzrechtlichen Konfliktrisiko einzustufen:<br />

1A.1, 1A.14, 1A.2, 1A.3, A1.4, 1A.5, 1A.6, 1A.6.1, 1A.7, 1A.8, 1A.10, 1A.11 und 1A.12<br />

(vgl. Abbildung 3-7). Dennoch lassen sich aber auch bei dieser Variante nicht sämtliche artenschutzrechtlichen<br />

Konflikte vermeiden und es bedarf voraussichtlich eines artenschutzrechtlichen<br />

Ausnahmeverfahrens für die Planfeststellung. Als wichtigste Konfliktrisiken sind<br />

anzuführen:<br />

� Der Mittelspecht und Pirol im Streckenabschnitt 1A.4,<br />

� Die Rohrweihe im Streckenabschnitt 1A.6,<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

� Der Wachtelkönig im Streckenabschnitt 1A.10,<br />

� Die Nebelkrähe im Streckenabschnitt 1A.12,<br />

� Die Zauneidechse und <strong>der</strong> Kammmolch, für die in mehreren Streckenabschnitten Tötungsrisiken<br />

bestehen.<br />

Generell ist festzustellen, dass infolge des Aus- und Neubaus, <strong>der</strong> Elektrifizierung, <strong>der</strong> Erhöhung<br />

von Fahrtgeschwindigkeit und <strong>der</strong> Zugfrequenz eine Erhöhung des Tötungsrisikos<br />

durch die Bahn zu erwarten ist. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für Greifvögel und Eulen, die die<br />

Trasse gezielt zur Nahrungssuche anfliegen. Nach den vorliegenden Informationen ist dabei<br />

zwischen lokalen Konzentrationsgebieten, die einzelne Streckenabschnitte betreffen, und<br />

Häufigkeitsunterschieden zwischen den einzelnen Naturräumen, die ganze Abschnitte o<strong>der</strong><br />

zumindest alle Varianten in vergleichbaren Umfang betreffen, zu unterscheiden. Während<br />

die lokalen Konzentrationsgebiete im Variantenvergleich berücksichtigt wurden, kann das<br />

Tötungsrisiko für weit verbreitete Greifvögel und Eulen o<strong>der</strong> Arten mit großen Jagdhabitaten<br />

zwar möglicherweise einen Verstoß gegen das Tötungsverbot darstellen, ist aufgrund <strong>der</strong><br />

Großflächigkeit für den Variantenvergleich jedoch von untergeordneter Bedeutung, da es alle<br />

Varianten in vergleichbaren Maße betrifft.<br />

Für die artenschutzrechtliche Vorzugsvariante sind Konfliktrisiken, die voraussichtlich komplexer/aufwändiger<br />

CEF-Maßnahmen zur Bewältigung bedürfen, für die Arten Braunkehlchen,<br />

Karmingimpel, Kuckuck, Sandregenpfeifer, Wachol<strong>der</strong>drossel, Trauerschnepper,<br />

Schwarzspecht und Haselmaus in zumindest einem, z.T. auch in mehreren Streckenabschnitten<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Primäres Ziel des artenschutzrechtlichen Variantenvergleichs ist es artenschutzrechtliche<br />

Konfliktrisiken zu vermeiden o<strong>der</strong> zu minimieren. Herauszustellen ist, dass mit <strong>der</strong> o. g. Vorzugsvariante<br />

diese Zielsetzung in erheblichem Umfang erfüllt wird. Beson<strong>der</strong>s hervorzuheben<br />

ist die<br />

� Vermeidung des Konfliktrisikos an einem Seeadlerhorst,<br />

� Vermeidung des Konfliktrisikos für den Kranich in zwei Bereichen,<br />

� Vermeidung des potenziellen Konfliktrisikos für die Waldbirkenmaus,<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 218<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

� Vermeidung des Konfliktrisikos für Laubfrosch und Moorfrosch,<br />

� Minimierung des Konfliktrisikos für den Wachtelkönig,<br />

� Minimierung des Konfliktrisikos für den Mittelsprecht,<br />

� Minimierung des Konfliktrisikos für Zauneidechse und Kammmolch.<br />

Bei einer rein nach artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten erfolgenden Variantenauswahl,<br />

welche an<strong>der</strong>e die Trassenfindung bestimmende Belange zunächst ausblendet, wäre eine<br />

weitere Konfliktminimierung möglich. So ließe sich im Abschnitt 1 mit einem Trassenverlauf,<br />

<strong>der</strong> aus den Streckenabschnitten 1A.1, 1A.2, A.1, A.2, A.3 und 1A.5 zusammengesetzt wird,<br />

das Konfliktrisiko für Mittelspecht, Pirol und Kammmolch reduzieren. Im Abschnitt 4 wären<br />

die Streckenabschnitte X1.2 und X.10 gegenüber dem Streckenabschnitt 1A.12 etwas risikoärmer<br />

zu beurteilen. Hier könnten Konfliktrisiken für Nebelkrähe, Karmingimpeln und Wachol<strong>der</strong>drossel<br />

miniert werden. Die Gründe dafür, dass eine solche Vorgehensweise bei Bewertung<br />

aller nach UVPG zu berücksichtigenden Schutzgüter nicht erfolgt, werden in dieser<br />

UVS nachstehend erläutert.<br />

Festzustellen ist, dass hohe artenschutzrechtliche Konfliktrisiken durch ein Vorhaben dieser<br />

Größenordnung unvermeidbar sind. Durch den umfassenden Variantenvergleich konnte ein<br />

Streckenverlauf ermittelt werden, <strong>der</strong> unter artenschutzrechtlichen Aspekten relativ konfliktarm<br />

ist.<br />

Bei vertiefenden Untersuchungen auf nachfolgen<strong>der</strong> Planungsebene ist nicht auszuschließen,<br />

dass weitere Arten und Artvorkommen festgestellt werden. Entsprechend können sich<br />

zusätzliche, mit <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Datenbasis nicht erkennbare artenschutzrechtliche Konflikte<br />

ergeben. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass diese in einem Umfang auftreten, welcher die<br />

Ergebnisse des Alternativenvergleichs grundsätzlich in Frage stellt.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 219<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Abbildung 3-7: Zusammenfassung <strong>der</strong> Streckenabschnitte (aus PU, 2012/ Anlage 5)<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 220<br />

Prüfstück DF 10/12


3.5.2 FFH-Verträglichkeit<br />

Im Rahmen einer eigenständigen Untersuchung wurde die Verträglichkeit des Vorhabens in<br />

Bezug auf die im Untersuchungsraum vorkommenden NATURA-2000-Gebiete überprüft (LE-<br />

GUAN, 2012b/ Anlage 6). Die in <strong>der</strong> FFH-Synopse, die eine gemeinsame Unterlage für die 23<br />

als prüfrelevant herausgestellten NATURA-2000-Gebiete darstellt, ergibt sich, dass von den<br />

zehn im Rahmen <strong>der</strong> FFH-VP geprüften NATURA-2000-Gebieten (vgl. Tabelle 3.5-2) für<br />

voraussichtlich fünf Gebiete, abschließend abhängig von <strong>der</strong> tatsächlich gewählten Ausbauvariante,<br />

Maßnahmen <strong>der</strong> Schadensbegrenzung erfor<strong>der</strong>lich wären.<br />

Nach <strong>der</strong>zeitiger Kenntnislage ist die Anwendung <strong>der</strong> Ausnahmeregelung nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Für die übrigen NATURA-2000-Gebiete, für die eine FFH-VVP durchgeführt wurde, liegen<br />

mit Ausnahme von drei Schutzgebieten keine erheblichen Beeinträchtigungen vor, so dass<br />

für die drei Schutzgebiete voraussichtlich eine weiterführende FFH-VP erfor<strong>der</strong>lich wird. Das<br />

konkrete Erfor<strong>der</strong>nis einer weiterführenden Prüfung hängt von dem abschließend gewählten<br />

Streckenabschnitt ab. In <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle (Tabelle 3.5-1) sind die Ergebnisse dieser<br />

Synopse dargestellt.<br />

Tabelle 3.5-1: Im Rahmen <strong>der</strong> FFH Synopse (LEGUAN, 2012b/ Anlage 6) betrachtete NATURA-2000-Gebiete<br />

Gebietsnummer Gebietsbezeichnung Betroffenheit<br />

GGB DE 2030-392<br />

GGB DE 2030-328<br />

GGB DE 1930-302<br />

GGB DE 1830-301<br />

GGB DE 1830-302 Lachsau<br />

GGB DE 1831-321 Kremper Au<br />

GGB DE 1632-392<br />

BSG DE 1830-301<br />

Traveförde und angrenzende<br />

Flächen<br />

Schwartautal und Curauer<br />

Moor<br />

Wäl<strong>der</strong> im Pönitzer Seengebiet<br />

NSG Neustädter Binnenwasser<br />

Küstenlandschaft vor<br />

Großenbrode und vorgelagerte<br />

Meeresbereiche<br />

NSG Neustädter Binnenwasser<br />

BSG DE 1731-401 Oldenburger Graben<br />

BSG DE 1633-491 Ostsee östlich Wagrien<br />

GGB DE 2130-301 Lauerholz<br />

GGB DE 2030-304<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Hobbersdorfer Gehege und<br />

Brammersöhlen<br />

- voraussichtlich keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

- voraussichtlich Beeinträchtigung, abhängig<br />

von Vorhabensvariante, Maßnahmen <strong>der</strong><br />

Schadensbegrenzung erfor<strong>der</strong>lich<br />

- voraussichtlich Beeinträchtigung, abhängig<br />

von Vorhabensvariante, Maßnahmen <strong>der</strong><br />

Schadensbegrenzung erfor<strong>der</strong>lich<br />

- voraussichtlich keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

- voraussichtlich Beeinträchtigung, abhängig<br />

von Vorhabensvariante, Maßnahmen <strong>der</strong><br />

Schadensbegrenzung erfor<strong>der</strong>lich<br />

- voraussichtlich Beeinträchtigung, abhängig<br />

von Vorhabensvariante, Maßnahmen <strong>der</strong><br />

Schadensbegrenzung erfor<strong>der</strong>lich<br />

- voraussichtlich keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

- voraussichtlich keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

- voraussichtlich Beeinträchtigung einzelner<br />

Arten, abhängig von Vorhabensvariante,<br />

Maßnahmen <strong>der</strong> Schadensbegrenzung erfor<strong>der</strong>lich<br />

- voraussichtlich keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

- weiterführende Betrachtung im Rahmen<br />

einer FFH-VP voraussichtlich nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

- weiterführende Betrachtung im Rahmen<br />

einer FFH-VP voraussichtlich nicht erfor<strong>der</strong>lich<br />

GGB DE 2030-303 Aalbek-Nie<strong>der</strong>ung - weiterführende Betrachtung im Rahmen<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 221<br />

Prüfstück DF 10/12


Gebietsnummer Gebietsbezeichnung Betroffenheit<br />

BSG DE 2030-303 Aalbek-Nie<strong>der</strong>ung<br />

GGB DE 1930-330<br />

Strandnie<strong>der</strong>ungen südlich<br />

Neustadt<br />

GGB DE 1731-303 Oldenburger Graben<br />

GGB DE 1631-304 Seegalendorfer Gehölz<br />

GGB DE 1631-351<br />

GGB DE 1631-393<br />

GGB DE 1631-392<br />

GGB DE 2030-351<br />

BSG DE 2031-401 Traveförde<br />

Seegalendorfer und<br />

Neuratjensdorfer Moor<br />

Küstenlandschaft Nordseite<br />

<strong>der</strong> Wagrischen Halbinsel<br />

Meeresgebiet <strong>der</strong> östlichen<br />

Kieler Bucht<br />

Waldhusener Moore und<br />

Moorsee<br />

BSG DE 1530-491 Östliche Kieler Bucht<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

einer FFH-VP voraussichtlich nicht erfor<strong>der</strong>lich<br />

- weiterführende Betrachtung im Rahmen<br />

einer FFH-VP voraussichtlich nicht erfor<strong>der</strong>lich<br />

- weiterführende Betrachtung im Rahmen<br />

einer FFH-VP voraussichtlich nicht erfor<strong>der</strong>lich<br />

- weiterführende Betrachtung im Rahmen<br />

einer FFH-VP voraussichtlich nicht erfor<strong>der</strong>lich<br />

- weiterführende Betrachtung im Rahmen<br />

einer FFH-VP voraussichtlich erfor<strong>der</strong>lich,<br />

abhängig von Vorhabensvariante<br />

- weiterführende Betrachtung im Rahmen<br />

einer FFH-VP voraussichtlich nicht erfor<strong>der</strong>lich<br />

- weiterführende Betrachtung im Rahmen<br />

einer FFH-VP voraussichtlich nicht erfor<strong>der</strong>lich<br />

- weiterführende Betrachtung im Rahmen<br />

einer FFH-VP voraussichtlich nicht erfor<strong>der</strong>lich<br />

- weiterführende Betrachtung im Rahmen<br />

einer FFH-VP voraussichtlich erfor<strong>der</strong>lich,<br />

abhängig von Vorhabensvariante<br />

- weiterführende Betrachtung im Rahmen<br />

einer FFH-VP voraussichtlich nicht erfor<strong>der</strong>lich<br />

- weiterführende Betrachtung im Rahmen<br />

einer FFH-VP voraussichtlich erfor<strong>der</strong>lich,<br />

abhängig von Vorhabensvariante<br />

Nachfolgend dargestellt (vgl. Tabelle 3.5-2 und Tabelle 3.5-3) sind die relevanten Streckenabschnitte.<br />

Es werden den jeweiligen NATURA 2000-Gebieten die räumlich assoziierten<br />

Varianten bzw. <strong>der</strong>en Streckenabschnitte (Abstand ≤ 1.000 m) zugeordnet. Um die Auswirkungen<br />

gegenüber dem Status Quo dokumentieren zu können, wird die Bestandstrasse,<br />

sofern ihr Abstand zum betreffenden Schutzgebiet ≤ 1.000 m beträgt, ebenfalls berücksichtigt.<br />

Es wird zwischen hohem, mittlerem, geringem und keinem Konfliktpotenzial differenziert. Ein<br />

hohes Konfliktpotenzial entspricht einer direkten Betroffenheit. Eine solche liegt vor, wenn<br />

das Schutzgebiet durch die Variante bzw. den Streckenabschnitt gequert wird o<strong>der</strong> es sich in<br />

unmittelbarer Nähe (≤ 50 m) des Gebietes befindet. Auf die FFH-VP bezogen bedeutet dies,<br />

dass in diesem Fall voraussichtlich eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegen kann, wodurch<br />

die Ableitung von Maßnahmen <strong>der</strong> Schadensbegrenzung erfor<strong>der</strong>lich wird.<br />

Auf die FFH-VVP bezogen bedeutet dies, dass auf dieser Stufe Beeinträchtigungen nicht mit<br />

<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Sicherheit auszuschließen sind, und dass eine weiterführende Prüfung<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist (vgl. Tabelle 3.5-1).<br />

Zudem wird zwischen Gebieten differenziert für die kein bzw. ein sehr geringes Konfliktpotenzial<br />

besteht und solchen Gebieten für die streckenabschnittsabhängig abstandsbedingt (≤<br />

500 m) zunächst ein mittleres Konfliktpotenzial angenommen wird. Das reale Konfliktpotenzial<br />

für die Gebiete mit mittlerem Konfliktpotenzial korrespondiert mit dem abschließend gewählten<br />

Streckenabschnitt und den gebietsspezifischen Schutz- und Erhaltungszielen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 222<br />

Prüfstück DF 10/12


.<br />

Tabelle 3.5-2: Streckenabschnittsvergleich FFH-VP (LEGUAN, 2012b/ Anlage 6)<br />

GGB DE 2030-392<br />

GGB DE 2030-328<br />

GGB DE 1930-302<br />

GGB DE 1830-301<br />

GGB DE 1830-302<br />

GGB DE 1831-321<br />

GGB DE 1632-392<br />

BSG DE 1830-301<br />

BSG DE 1731-401<br />

BSG DE 1633-491<br />

0<br />

1A.1<br />

1A.2<br />

1A.4<br />

1A.5<br />

1A6<br />

1A.6.1<br />

1A.7<br />

1A.9<br />

1A.10<br />

1A.12<br />

1A.13<br />

1A.14<br />

A3<br />

Tabelle 3.5-3: Streckenabschnittsvergleich FFH-VVP (LEGUAN, 2012b/ Anlage 6)<br />

GGB DE 2130-301<br />

GGB DE 2030-304<br />

GGB DE 2030-303<br />

BSG DE 2030-303<br />

GGB DE 1930-330<br />

GGB DE 1731-303<br />

GGB DE 1631-304<br />

GGB DE 1631-351<br />

GGB DE 1631-393<br />

GGB DE 1631-392<br />

GGB DE 2030-351<br />

BSG DE 2031-401<br />

BSG DE 1530-491<br />

0<br />

1A.1<br />

1A.2<br />

1A.6.1<br />

1A.12<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1A.13<br />

E1<br />

E2<br />

E1<br />

E2<br />

E3<br />

X1<br />

X1.2<br />

X2.1<br />

X.4.1<br />

X5<br />

X5.1<br />

hohes Konfliktpotenzial (Schutzgebiet wird von Streckenabschnitt gequert / Abstand Streckenabschnitt<br />

Schutzgebiet ≤ 50 m)<br />

mittleres Konfliktpotenzial (Abstand ≤ 500 m, Beeinträchtigung abstandsbedingt zunächst nicht<br />

sicher auszuschließen)<br />

sehr geringes Konfliktpotenzial (Abstand 500 m ≤ 1.000 m, keine Beeinträchtigung feststellbar)<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 223<br />

E3<br />

X1<br />

X1.1<br />

kein Konfliktpotenzial, keine Betroffenheit, Abstand ≥1.000 m<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

X1.2<br />

X2.1<br />

X.4.1<br />

X7.1<br />

X8<br />

X9<br />

X10<br />

X12<br />

X8<br />

X9<br />

X10


3.6 Maßnahmen zur Vermeidung und Min<strong>der</strong>ung erheblicher Umweltauswirkungen<br />

3.6.1 Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit<br />

� Zur Min<strong>der</strong>ung von Lärmbelästigungen sind Maßnahmen des aktiven und passiven<br />

Schall-schutzes zwingend erfor<strong>der</strong>lich. Als aktiver Lärmschutz werden technische o<strong>der</strong><br />

bauliche Maßnahmen (z.B. Lärmschutzwände) zur Reduzierung <strong>der</strong> Schallemissionen<br />

bezeichnet.<br />

� Nach AVV Baulärm ist eine Reduzierung <strong>der</strong> Lärmbelastung neben technischen Maßnahmen<br />

auch durch eine Verkürzung <strong>der</strong> Emissionszeiten zu erzielen. So reduziert sich<br />

<strong>der</strong> Beurtei-lungspegel durch eine Begrenzung <strong>der</strong> Einsatzzeit auf 8 h zwischen 07:00<br />

und 20:00 Uhr um 5 dB(A).<br />

3.6.2 Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

� Optimierung von Querungsbauwerken:<br />

� Entlang von Gewässern, die von Fischottern genutzt werden, sind die Brücken entsprechend<br />

aufzuweiten, ggf. ist auch das Umfeld entsprechend aufzuwerten.<br />

� In Wan<strong>der</strong>korridoren von Amphibien (insbeson<strong>der</strong>e bei echten Fröschen) werden Amphibientunnel<br />

angelegt; nicht nur die Frösche werden getötet, son<strong>der</strong>n die Froschkadaver<br />

locken wie<strong>der</strong>rum Greif- und Rabenvögel an.<br />

� Wildschutzzäune:<br />

� In Querungsbereichen des Fischotters sind großräumige engmaschige Zäunungen mit<br />

Untergrabeschutz vorzusehen.<br />

� Sofern im Planfeststellungsverfahren in bestimmten Bereichen ein signifikant erhöhtes<br />

Tötungsrisiko für das Wild festgestellt wird, sind zur Vermeidung eines in <strong>der</strong> Folge erhöhten<br />

Tötungsrisikos für Aas fressende Vogelarten geeignete Wildschutzzäune und<br />

Querugseinrichtungen zu errichten.<br />

� Gehölzpflanzungen:<br />

� Die Gehölzpflanzungen müssen insbeson<strong>der</strong>e in Innenkurven so gepflanzt werden, dass<br />

die Bahnstrecke so weit einzusehen ist, dass Vögel und Säuger ausreichend weit sehen<br />

können und den nahenden Zug frühzeitig wahrnehmen können.<br />

� Waldrandentwicklung:<br />

� Waldanschnitte werden so abgepflanzt, dass <strong>der</strong> Waldinnenraum möglichst vor störenden<br />

Wirkungen geschützt wird.<br />

� Kabeltröge und an<strong>der</strong>e Gruben:<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

� Kabeltröge und an<strong>der</strong>e Gruben werden insbeson<strong>der</strong>e während <strong>der</strong> Wan<strong>der</strong>zeiten <strong>der</strong><br />

Amphibien verschlossen und ansonsten so konstruiert, dass Fallenwirkungen vermieden<br />

werden.<br />

� Zeitbeschränkungen zum Baubetrieb, wenn artenschutzrechtlich relevante Arten<br />

vorkommen:<br />

� Die Baufeldfreiräumung findet außerhalb <strong>der</strong> Brutzeit statt.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 224<br />

Prüfstück DF 10/12


� Im Umfeld von Laichgewässern wird die Baufeldfreiräumung <strong>der</strong> Sommer- und Winterquartiere<br />

außerhalb <strong>der</strong> Hauptnutzungszeiten durchgeführt.<br />

� Gewässer werden nicht während <strong>der</strong> Laichzeit und <strong>der</strong> Jugendstadien <strong>der</strong> Arten entfernt.<br />

� Nächtliches Bauverbot in Lebensraumschwerpunkten des Fischotters.<br />

� Errichtung von Sichtschutz für die Bauzeit und Baubeginn außerhalb <strong>der</strong> Brutzeit.<br />

� In den Lebensräumen <strong>der</strong> Haselmaus werden die Gehölze unter fachkundlicher Begleitung<br />

motormanuell entfernt. Dies erfolgt, wenn die Nester verlassen sind und die Winterruhe<br />

noch nicht begonnen wurde.<br />

� Fang und Umsiedlung (nur mit entsprechen<strong>der</strong> Ausnahmegenehmigung möglich):<br />

� Gewässer werden vor <strong>der</strong> Baufeldfreiräumung möglichst vollständig abgefangen (Minimierung).<br />

� Trockene, sonnenexponierte, spärlich bewachsene Bereiche und angrenzende Biotope<br />

mit Zauneidechsenvorkommen werden vor <strong>der</strong> Baufeldbefreiung eingezäunt und soweit<br />

möglich von Zauneidechsen befreit, zudem erfolgen die Baumaßnahmen abschnittsweise<br />

(Minimierung).<br />

� Abwasser/Grubenwasser:<br />

� Schadstoff- und schwebstoffbelastete Abwässer werden nicht in Gewässer mit artenschutzrechtlich<br />

geschützten Arten eingeleitet.<br />

� Begrenzung des Baufelds:<br />

� Gewässer mit Vorkommen <strong>der</strong> Grünen Mosaikjungfer werden vor schädlichen Einwirkungen<br />

geschützt.<br />

� Baubedingte Störung von beson<strong>der</strong>s bedeutenden Artvorkommen:<br />

� Bei Vorkommen von störungsempfindlichen Vogelarten werden Sicht- und Lärmschutzmaßnahmen<br />

zur Vermeidung baubedingter Störungen ergriffen.<br />

� Verlagern von Konzentrationsgebieten:<br />

� Für die Wachtel werden zur Vermin<strong>der</strong>ung von Tötungsrisiken trassenferne Lebensräume<br />

aufgewertet, um so eine Verlagerung von Konzentrationsgebieten zu bewirken. Im<br />

Gegenzug zu <strong>der</strong> Aufwertung werden die an <strong>der</strong> Bahntrasse liegenden Flächen für die<br />

Wachtel abgewertet.<br />

3.6.3 Schutzgut Pflanzen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

� Nutzung vorhandener Verkehrsflächen als Baustraßen,<br />

� Nutzung bereits versiegelter Flächen als Material- und Baustofflager,<br />

� Nutzung zukünftig versiegelter/ bebauter Flächen für den Baubetrieb (Arbeitsräume, Abstell-<br />

und Materiallagerstätten),<br />

� Schutz wertvoller Vegetationsbestände durch Markierung/ Abzäunung während <strong>der</strong> Bauphase<br />

(Tabuflächen),<br />

� Meidung von wertvollen/ empfindlichen Flächen (insb. gesetzlich geschützter Biotope) für<br />

die temporäre Inanspruchnahme und vollständiger Rückbau <strong>der</strong> Flächen nach Abschluss<br />

<strong>der</strong> Arbeiten,<br />

� Anwendung emissionsarmer Bauverfahren,<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 225<br />

Prüfstück DF 10/12


� Baumschutzmaßnahmen (Stamm-, Kronen- und Wurzelschutz, Bewässerung),<br />

� Flächenbegrenzung durch optimierte Anpassung <strong>der</strong> Planung,<br />

� Verwendung von gebietsheimischen Saaten für zukünftige Einsaaten durch den Vorhabenträger.<br />

3.6.4 Schutzgut Boden<br />

� Flächensparende Lagerung von Baumaterialien, Erdmassen etc.,<br />

� Sicherung <strong>der</strong> Baustellenumgebung vor Befahren,<br />

� Verzicht auf unnötige Versiegelungen und Verdichtungen,<br />

� Einsatz emissionsarmer Baumaschinen und Bauverfahren,<br />

� Separierung von belastetem Bodenmaterial.<br />

3.6.5 Schutzgut Wasser<br />

� Anlage von Materiallagerflächen o<strong>der</strong> Baustellenbetriebsflächen außerhalb von Oberflächengewässern,<br />

� Schutzvorkehrungen an Gewässern während <strong>der</strong> Bauzeit, so dass keine Beeinträchtigungen<br />

durch den Baubetrieb verbleiben,<br />

� Vorsorge gegen eine Verunreinigung <strong>der</strong> Gewässer und des Grundwassers durch Baumaterialien,<br />

Öle und Treibstoffe während <strong>der</strong> Bauphase, z.B. durch zeitweise befestigte<br />

Lagerflächen für Öle etc., die später rückgebaut werden.<br />

3.6.6 Schutzgut Klima/ Luft<br />

� Während beson<strong>der</strong>s trockener Witterungsphasen Wasserbestäubung des Arbeitsfeldes<br />

zur besseren Partikelbindung,<br />

� Einsatz emissionsarmer Baumaschinen und Bauverfahren.<br />

3.6.7 Schutzgut Landschaft<br />

� Schonung vorhandener Gehölzbestände, insbeson<strong>der</strong>e von Knicks, bei <strong>der</strong><br />

Baudurchfüh-rung so weit möglich,<br />

� Minimierung <strong>der</strong> baubedingten Lärmemissionen und <strong>der</strong> von diesen ausgehenden Beeinträchtigungen<br />

hoch und sehr hochwertiger Landschaftsbildräume durch den Einsatz von<br />

Lärmschutzmaßnahmen und lärmarmer Baugeräte,<br />

� Begrünung <strong>der</strong> Lärmschutzwände zur Einbindung <strong>der</strong> Bauwerke in die Landschaft.<br />

3.6.8 Schutzgut Kulturgüter<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

� Verzicht auf Lagerflächen im Umgebungsbereich von bekannten Denkmälern,<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 226<br />

Prüfstück DF 10/12


� Sicherungsmaßnahmen des Archäologischen Landesamtes vor Baubeginn.<br />

3.7 Variantenvergleiche und Empfehlung <strong>der</strong> Vorzugsvariante<br />

Die vergleichende Gegenüberstellung einzelner Abschnitte / Varianten erfolgt zunächst<br />

schutzgutbezogen. Die Auswirkungsprognosen liefern für jedes Schutzgut eine Vielzahl von<br />

Einzelergebnissen sowohl quantitativ bilanzierter als auch qualitativ ermittelter raumbedeutsamer<br />

Auswirkungen unter überörtlichen Gesichtspunkten.<br />

Bei den quantitativ erfassten Verlusten und Gefährdungen erfolgt die Reihung <strong>der</strong> Varianten<br />

über die absoluten Zahlenwerte <strong>der</strong> jeweiligen Flächen, betroffenen Merkmale bzw. Kriterien.<br />

Zeigt ein Kriterium in keinem <strong>der</strong> zu vergleichenden Abschnitte / Varianten eine erhebliche<br />

Betroffenheit, so bleibt es bei <strong>der</strong> Reihung unberücksichtigt.<br />

Zeigen sich bei den ermittelten Auswirkungen nur graduelle Unterschiede, so werden die<br />

Varianten, bezogen auf dieses Kriterium, als gleichrangig betrachtet.<br />

Bei den qualitativ erfassten Auswirkungen bildet die vorgenommene verbal-argumentative<br />

Einstufung die Grundlage zur Reihung.<br />

Die schutzgutbezogene Gesamtreihung erfolgt in <strong>der</strong> Gesamtschau <strong>der</strong> Reihungsergebnisse<br />

<strong>der</strong> in den Vergleich eingestellten Kriterien. Das Reihungsergebnis wird verbal-argumentativ<br />

abgeleitet. Dabei wird berücksichtigt, dass nicht alle ermittelten Umweltauswirkungen von<br />

gleicher Entscheidungsrelevanz sind. Eine unterschiedliche Entscheidungsrelevanz kann<br />

z.B. aus folgenden Gründen gegeben sein:<br />

Tabelle 3.7-1: Entscheidungsrelevanz <strong>der</strong> Kriterien<br />

Eingriffsfaktoren / Betroffenheiten von<br />

i.d.R. höherer Entscheidungsrelevanz<br />

- Wert, Funktion ist von beson<strong>der</strong>er Seltenheit bzw.<br />

geringer Repräsentanz im Untersuchungsraum<br />

- Wert, Funktion geht durch das geplante Vorhaben an<br />

<strong>der</strong> betroffenen Stelle vollständig verloren (Verlust,<br />

Funktionsverlust)<br />

- Wert, Funktion ist von sehr hoher, hoher o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>er<br />

Bedeutung / Empfindlichkeit<br />

- Verlust, Gefährdung <strong>der</strong> Werte und Funktionen sind<br />

nicht vermeidbar o<strong>der</strong> ausgleichbar<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Eingriffsfaktoren / Betroffenheiten von<br />

i.d.R.<br />

geringerer Entscheidungsrelevanz<br />

- Wert, Funktion ist im Untersuchungsraum gleichmäßig<br />

gut verteilt<br />

- Funktionsbeeinträchtigungen außerhalb des Baufeldes,<br />

soweit die Betroffenheit des Wertes, <strong>der</strong> Funktion<br />

durch Verlust im Baufeld bereits abgebildet ist<br />

- Betroffener Wert, Funktion ist von mittlerer, geringer,<br />

nachrangiger o<strong>der</strong> allgemeiner Bedeutung / Empfindlichkeit<br />

- Verlust, Gefährdung <strong>der</strong> Werte und Funktionen sind<br />

vermeidbar o<strong>der</strong> ausgleichbar<br />

Die Bezeichnung <strong>der</strong> Rangfolgen 1 bis maximal 4 15 erfolgt über eine ordinale Skalierung, das<br />

heißt, die Abstände bzw. die Größe <strong>der</strong> Unterschiede werden im zusammenfassenden Vergleich<br />

nicht quantifiziert.<br />

Um aber den relativen Abstand <strong>der</strong> Varianten zueinan<strong>der</strong> deutlicher herauszuarbeiten, erfolgt<br />

in einem weiteren Arbeitsschritt die so genannte „Vorteilsbildung―. Unterschieden wird<br />

zwischen einem sehr deutlichen, einem deutlichen und einem leichten Vorteil einer Variante<br />

gegenüber <strong>der</strong> jeweils Nächstrangigen. Die vorzunehmende Abstufung definiert sich wie<br />

folgt:<br />

15 Werden in einem Vergleich zwei Varianten miteinan<strong>der</strong> verglichen, so können innerhalb dieses Vergleiches<br />

zwei Ränge – 1 und 2 – vergeben werden. In den Variantenvergleichen werden bis zu vier<br />

Varianten miteinan<strong>der</strong> verglichen. In einem Variantenvergleich mit vier Varianten können also vier<br />

Ränge vergeben werden (Ränge 1 – 2 – 3 – 4).<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 227<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7-2: Vorteilsbildung im Rahmen des Variantenvergleichs<br />

Vorteilsbildung Erläuterung<br />

sehr deutlicher Vorteil<br />

>>><br />

deutlicher Vorteil<br />

>><br />

geringer Vorteil<br />

><br />

Variante weist in allen als beson<strong>der</strong>s entscheidungsrelevant herausgearbeiteten Kriterien<br />

geringere Umweltauswirkungen auf, bei den weiteren in den Vergleich eingestellten<br />

Kriterien liegen i.d.R. ebenfalls geringere Umweltauswirkungen vor als <strong>der</strong>/die<br />

Nächstrangige.<br />

Variante weist in den meisten als beson<strong>der</strong>s entscheidungsrelevant herausgearbeiteten<br />

Kriterien geringere Umweltauswirkungen auf, bei den weiteren in den<br />

Vergleich eingestellten Kriterien können in Einzelfällen auch höhere Umweltauswirkungen<br />

gegeben sein als bei dem/<strong>der</strong> Nächstrangigen.<br />

Variante weist in mehreren als entscheidungsrelevant herausgearbeiteten Kriterien<br />

geringere Umweltauswirkungen auf; stärkere Umweltauswirkungen gegenüber<br />

dem/<strong>der</strong> Nächstrangigen Achsabschnitt / Variante liegen bei einzelnen entscheidungs-relevanten<br />

Kriterien i.d.R. nicht o<strong>der</strong> nur im Einzelfall vor. Bei den weiteren in<br />

den Vergleich eingestellten Kriterien können zum Teil auch höhere Umweltauswirkungen<br />

gegeben sein als bei dem/<strong>der</strong> Nächstrangigen.<br />

In beson<strong>der</strong>en Fällen können auch über den dargestellten Rahmen hinaus Auf- und Abwertungen<br />

bzw. Vorteilsbildungen vorgenommen werden, diese werden jedoch beson<strong>der</strong>s begründet.<br />

In <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle ist beispielhaft für das Schutzgut Landschaft ein schutzgutbezogener<br />

Variantenvergleich dargestellt.<br />

Tabelle 3.7-3: Schutzgutbezogener Variantenvergleich beim Schutzgut Landschaft (beispielhaft)<br />

Kriterium Variante A Variante B Variante C<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/<br />

Wirkraum<br />

Bedeutung<br />

Verlust<br />

Verlust von Land- sehr hoch / / /<br />

schaftsbildräumen<br />

bzw. –einheiten hoch<br />

28,52 ha 23,52 ha<br />

34,22 ha<br />

durch anlagebedingteFlächeninan-<br />

mittel 2,39 ha 2,04 ha 4,45 ha<br />

spruchnahme gering 23,45 ha 18,87 ha 27,47 ha<br />

Gesamt 55,36 ha 43,43 ha 66,14 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

2> 1> 3<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/<br />

Wirkraum<br />

Beeinträchtigungen<br />

von Landschaftsräumen<br />

durch visuelle<br />

Überprägung und<br />

Verlärmung Zone<br />

Baufeld - 200 m<br />

Empfindlichkeit <br />

Beeinträchtigte<br />

Fläche<br />

Funktionsbeeinträchti<br />

gung<br />

Beeinträchtigte<br />

Fläche<br />

Funktionsbeeinträchti<br />

gung<br />

Beeinträchtigte<br />

Fläche<br />

sehr hoch / / / /<br />

hoch 469,54 ha 387,58 ha 419,46 ha<br />

mittel 31,66 ha 69,61 ha 50,27 ha<br />

gering<br />

246,22 ha 234,6 ha 276,21 ha<br />

Gesamt 747,42 691,79 745,94<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

3 1>> 2><br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 228<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Funktionsbeeinträchti<br />

gung


Bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Beeinträchtigungen wird <strong>der</strong> Funktionsverlust bzw. die Schwere <strong>der</strong><br />

Funktionsbeeinträchtigung gem. Methodik in Kapitel 3.1.1 angegeben (vgl. Tabelle 3.7-4).<br />

Tabelle 3.7-4: Darstellung Funktionsverlust/ Schwere <strong>der</strong> Funktionsbeeinträchtigung<br />

Funktionsverlust/ Schwere <strong>der</strong> Funktionsbeeinträchtigung:<br />

—<br />

vollständiger Funktionsverlust<br />

sehr hohe Beeinträchtigung<br />

hohe Beeinträchtigung<br />

mittlere Beeinträchtigung<br />

geringe Beeinträchtigung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Im Ergebnis des schutzgutübergreifenden Variantenvergleichs soll eine Empfehlung für die<br />

in den Vergleich eingestellten Abschnitte / Varianten mit den geringsten nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

gegeben werden.<br />

Die Ergebnisse <strong>der</strong> verbal-argumentativen schutzgutbezogenen Reihungen (Rangfolgenplatz)<br />

werden mit den Kennzeichnungen <strong>der</strong> Vorteilsbildung pro Vergleich in einer Gesamttabelle<br />

zusammengefasst.<br />

In <strong>der</strong> Gesamtreihung wird ergänzend zusätzlich auch das Ausmaß erheblich nachteiliger<br />

Auswirkungen in den vier Stufen sehr hoch, hoch, mittel und gering farbig dargestellt (vgl.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 229<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7-5).<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 230<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7-5: Beispieltabelle für Darstellung des schutzgutübergreifenden Variantenvergleichs<br />

Kriterien Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

UVS Schutzgüter<br />

Menschen, einschl. <strong>der</strong><br />

menschlichen Gesund-<br />

Variante A Variante B Variante C<br />

heit (Wohnen und Erholen)<br />

Tiere und biologische<br />

2>> 3 1>><br />

Vielfalt<br />

Pflanzen<br />

1>> 3 2>><br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima/ Luft<br />

Landschaft<br />

Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter<br />

Gesamtbewertung<br />

UVS Schutzgüter<br />

NATURA 2000<br />

artenschutzrechtliche<br />

Betroffenheiten<br />

Rangfolge und Unterschiede/Vorteilsbildung<br />

aller Umweltaspekte<br />

3 2> 1><br />

1>> 2 > 3<br />

1> 3 2><br />

1 1 1<br />

1> 2 3<br />

1>> 2> 3<br />

1 3 2><br />

2 2 1><br />

1> 2>> 3<br />

1>> 3 2><br />

Tabelle 3.7-6: Erläuterung <strong>der</strong> Farbgebung im Rahmen des schutzgutübergreifenden Variantenvergleichs<br />

UVS: erheblich nachteilige Auswirkungen<br />

(Wirkintensität)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

NATURA 2000:<br />

Konfliktpotenzial<br />

gering sehr gering gering<br />

mittel mittel mittel<br />

hoch hoch hoch<br />

Artenschutz:<br />

Konfliktrisiko<br />

sehr hoch sehr hoch<br />

Zusätzlich zum schutzgutübergreifenden Variantenvergleich werden die in eigenständigen<br />

Unterlagen (PU, 2012/ Anlage 5, LEGUAN, 2012b/ Anlage 6) ermittelten Konfliktpotenziale<br />

und -risiken in Bezug auf die FFH-Verträglichkeit (NATURA 2000) und die artenschutzrechtlichen<br />

Regelungen berücksichtigt, um eine Rangfolge und eine Vorteilsbildung unter Berücksichtigung<br />

aller Umweltaspekte zu erhalten.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 231<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Die schutzgutübergreifende Reihung erfolgt verbal-argumentativ und nicht durch Addition <strong>der</strong><br />

Einstufungen des schutzgutbezogenen Vergleichs unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Vorteilsbildungen<br />

und im Abgleich mit den Zielsetzungen und Vorgaben des Naturschutzes, <strong>der</strong> Landes-<br />

und Regionalplanung.<br />

Die Entscheidungsgründe für die Reihung werden verbal erläutert.<br />

In <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle sind die einzelnen Vor-, Zwischen- und Hauptvergleiche mit<br />

den jeweils zugehörigen Streckenabschnitten aufgeführt.<br />

Tabelle 3.7-7: Übersicht über die Vor-, Zwischen- und Hauptvergleiche <strong>der</strong> einzelnen Abschnitte<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 232<br />

Prüfstück DF 10/12


Bewertungstechnische Parameter<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Die Berechnung <strong>der</strong> flächigen und linearen Betroffenheiten erfolgt im GIS mit mehr als zwei<br />

Nachkommastellen. In Excel wird mit allen Nachkommastellen gerechnet und später auf zwei<br />

Nachkommastellen gerundet. Addiert man die Zahlen mit lediglich zwei Nachkommastellen,<br />

können sich also Abweichungen von <strong>der</strong> aufgeführten Summe ergeben.<br />

Wo thematisch notwendig, wird nochmals im zusammenfassenden Text je Schutzgut auf<br />

anlage- und baubedingte Unterschiede eingegangen. Überwiegend ist dies jedoch nicht notwendig.<br />

Die Reihung lassen sich auch ohne Unterscheidung auf dieser Planungsstufe vornehmen.<br />

Gerade im Hinblick auf das Schutzgut Tiere ist keine weitere Unterscheidung in<br />

bau- und anlagebedingte Auswirkungen erfolgt (we<strong>der</strong> in Tabelle noch in Text), da dies keinen<br />

weiteren Erkenntnisgewinn in sich bergen würde. Darüber hinaus steht zum jetzigen<br />

Zeitpunkt die technische Planung noch nicht endgültig fest und <strong>der</strong> Umfang <strong>der</strong> baubedingten<br />

Inanspruchnahme ist zum <strong>der</strong>zeitigen Stand <strong>der</strong> Planung nicht exakt abschätzbar. Baustraßen<br />

könnten in Zukunft als Wartungsstraßen o<strong>der</strong> Rettungswege weitergenutzt werden.<br />

Bei baubedingten Beeinträchtigungen handelt es sich zunächst und grundsätzlich um temporäre<br />

Auswirkungen. Je nach Ausprägung bzw. Empfindlichkeit <strong>der</strong> betroffenen Schutzgutfunktionen<br />

können sie jedoch auch dauerhaft wirken. So lassen sich z.B. Verluste wertvoller<br />

Waldbestände o<strong>der</strong> § 30-Biotope in <strong>der</strong> Regel in überschaubarem Zeitraum nicht regenerieren.<br />

Nicht regenerierbar sind ebenso Beeinträchtigungen von Böden beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/<br />

Seltenheit und Nie<strong>der</strong>moorböden mit hohem Natürlichkeitsgrad.<br />

Beim Schutzgut Menschen werden ab den Zwischenvergleichen an<strong>der</strong>e Ergebnisse zu<br />

Schall und Erschütterungen aufgeführt als in den entsprechenden Son<strong>der</strong>gutachten. Dies<br />

liegt daran, dass die Son<strong>der</strong>gutachten immer mit ihrer eigenen Vorzugsvariante weitergerechnet<br />

haben, die sich von <strong>der</strong> UVS-Vorzugsvariante unterscheidet.<br />

Auch im Schutzgut Landschaft werden an<strong>der</strong>e Längen <strong>der</strong> Lärmschutzwände ab den Zwischenvergleichen<br />

angegeben als bei LAIRM CONSULT (2012a/ Anlage 10).<br />

Im Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt sind bei dem Verlust von Libellengewässern die<br />

Anzahl <strong>der</strong> betroffenen Gewässer für die Reihung entscheidend und nicht die ha-Zahl.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 233<br />

Prüfstück DF 10/12


3.7.1 Abschnitt 1 Bad Schwartau bis südlich Neustadt<br />

3.7.1.1 Vorvergleich<br />

In <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle sind die im Rahmen des Vorvergleichs verwendeten Zeichen/<br />

Werte erklärt:<br />

Tabelle 3.7.1-1: Zeichenerklärung für Vorvergleichstabellen<br />

Funktionsverlust/ Schwere <strong>der</strong><br />

Funktionsbeeinträchtigung:<br />

—<br />

Reihung<br />

vollständiger Funktionsverlust >>><br />

sehr hohe Beeinträchtigung >><br />

Vorteilsbildung:<br />

sehr deutlicher Vorteil gegenüber nächstrangiger<br />

Variante<br />

deutlicher Vorteil gegenüber nächstrangiger<br />

Variante<br />

hohe Beeinträchtigung > geringer Vorteil gegenüber nächstrangiger<br />

Variante<br />

mittlere Beeinträchtigung<br />

geringe Beeinträchtigung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1-2 Reihung <strong>der</strong> Varianten nach dem Umfang ihrer Umweltauswirkungen<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 234<br />

Prüfstück DF 10/12


Vorvergleich 1.a<br />

1.a<br />

1.a.1 1A.2<br />

1.a.2 X4.1<br />

Im Vorvergleich 1.a wird die Variante 1.a.1 (Ausbauvariante) mit dem Streckenabschnitt 1A.2<br />

<strong>der</strong> Variante 1.a.2 mit dem Streckenabschnitt X.4.1 gegenübergestellt. Die beiden Varianten<br />

verlaufen zwischen Trassenkombinationspunkt 24 an <strong>der</strong> L 181 südlich von Ratekau und<br />

Trassenkombinationspunkt 2 östlich des Ruppersdorfer Sees.<br />

Lage <strong>der</strong> Varianten im Untersuchungsraum<br />

Variante 1.a.1<br />

Variante 1.a.2<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 235<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen und Erholen)<br />

Beim Vorvergleich <strong>der</strong> Varianten1.a.1 (Ausbauvariante) und 1.a.2 (Neubauvariante) wird<br />

deutlich, dass Beeinträchtigungen durch Verlärmung und Erschütterungen bei <strong>der</strong><br />

Ausbauvariante deutlich stärker als bei <strong>der</strong> Neubauvariante sind. Das ist darauf<br />

zurückzuführen, dass Variante 1.a.2 mit größerem Abstand zu den vorhandenen<br />

Siedlungsflächen verläuft.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Ausbautrasse sind in erster Linie allgemeine Wohngebiete betroffen, die<br />

direkt an die Bestandstrasse angrenzen. Für die im Rahmen <strong>der</strong> schalltechnischen<br />

Untersuchung (LAIRM CONSULT, 2012a/ Anlage 10) betrachteten Lastfälle ergeben sich bei<br />

<strong>der</strong> Neubautrasse deutlich weniger Überschreitungen <strong>der</strong> Immissionsgrenzwerte und <strong>der</strong><br />

Orientierungswerte. Bei den Erschütterungen zeigt sich ein ähnliches Bild.<br />

Ein weiterer Vorteil <strong>der</strong> Neubauvariante (1.a.2) ist, dass die Flächeninanspruchnahme von<br />

Siedlungsflächen 1 deutlich geringer als bei <strong>der</strong> Ausbauvariante (1.a.1) ausfällt.<br />

In Bezug auf den Verlust von Flächen mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung für die Erholung ist die<br />

Flächeninanspruchnahme im Rahmen <strong>der</strong> Ausbauvariante (1.a.1) dagegen deutlich geringer<br />

(5,42 ha) als bei <strong>der</strong> Neubauvariante 1.a.2 (9,95 ha). Bei <strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong><br />

Beeinträchtigung durch Verlärmung von erholungsrelevanten Bereichen mit beson<strong>der</strong>er<br />

Bedeutung sind <strong>der</strong> Erholungswald „Riesebusch-Ratekauer Kiefern―, das LSG „Schwartauer<br />

Waldungen― und ein Regionaler Grünzug gem. Regionalplan betroffen. Da bei <strong>der</strong><br />

Ausbauvariante (1.a.1) Vorbelastungen zu berücksichtigen sind, wird von einer mittleren<br />

Funktionsbeeinträchtigung <strong>der</strong> Gebiete ausgegangen. Bei <strong>der</strong> Neubauvariante (1.a.2) ist die<br />

östlich verlaufende Autobahn A1 als Vorbelastung zu berücksichtigen, sodass auch hier von<br />

einer mittleren Funktionsbeeinträchtigung auszugehen ist. Zwischen beiden Varianten gibt es<br />

bei <strong>der</strong> Größe <strong>der</strong> durch Lärm beeinträchtigten Flächen einen geringen Vorteil <strong>der</strong><br />

Ausbauvariante 1.a.1 (238,48 ha) gegenüber <strong>der</strong> Neubauvariante 1.a.2 (264,38 ha).<br />

Bei <strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> Zerschneidung des Fernwan<strong>der</strong>weges E1/E6 sowie <strong>der</strong> regionalen<br />

Reitrundroute östlich von Ratekau schneidet die Ausbauvariante 1.a.1 ebenfalls besser ab,<br />

als die Neubauvariante, da im Bereich <strong>der</strong> Bestandstrasse keine neue Zerschneidung<br />

stattfindet.<br />

In Bezug auf das Teilschutzgut Erholung hat die Ausbauvariante 1.a.1 aufgrund <strong>der</strong><br />

geringeren Flächeninanspruchnahme und Beeinträchtigung von erholungswirksamen<br />

Bereichen beson<strong>der</strong>er Bedeutung sowie in Bezug auf die Neuzerschneidung von<br />

überregionalen Wan<strong>der</strong>wegen und regionalen Reitwegen einen deutlichen Vorteil gegenüber<br />

<strong>der</strong> Neubauvariante (1.a.2).<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Ergebnisse des Vorvergleichs hat die Neubauvariante einen leichten Vorteil,<br />

weil die deutlich höheren Beeinträchtigungen des Teilschutzgutes Wohnen durch Lärm und<br />

Erschütterungen stärker gewichtet wird, als Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Erholungsfunktion.<br />

1 In Bezug auf den anlagebedingten Verlust von Siedlungsflächen im Bereich <strong>der</strong> Ausbauvariante (1.a.1) sind die<br />

Flächenangaben nicht als auschlaggebendes Kriterium zu betrachten. Die Abgrenzung <strong>der</strong> Siedlungsflächen erfolgte anhand<br />

<strong>der</strong> Biotopkartierung und dem Abgleich mit den jeweiligen Flächennutzungs- und Bebauungsplänen im Maßstab 1:25.000. Da<br />

<strong>der</strong> Eingriff durch die verschiedenen Trassenvarianten im M 1:1.000 dargestellt wird, resultiert daraus eine gewisse<br />

Ungenauigkeit <strong>der</strong> Flächenabgrenzungen im Eingriffsbereich.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 236<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-2: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen) – Vorvergleich 1.a<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Wohnen<br />

Variante 1.a.1 Variante 1.a.2<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Wohngebieten,<br />

Mischgebieten,<br />

Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Wohngebieten,<br />

Mischgebieten,<br />

Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

sehr hoch 0,47 ha<br />

- Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse, nur randliche<br />

Flächeninanspruchnahme von allgemeinen Wohngebieten<br />

hoch 0 ha 0 ha<br />

mittel 0 ha 0 ha<br />

gering 0 ha 0,13 ha<br />

sehr hoch 1,27 ha 0 ha<br />

hoch 0 ha 0 ha<br />

mittel 0,10 ha 0 ha<br />

gering 0 ha 0,08 ha<br />

Gesamt 1,84 ha 0,21 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1>><br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Kriterium Anzahl <strong>der</strong> Stockwerke Anzahl <strong>der</strong> Stockwerke<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Schallimmissionen:<br />

Überschreitung von Grenz-<br />

o<strong>der</strong> Orientierungswerten (mit<br />

Lärmschutzwand, Höhe 6 m)<br />

Erschütterungen<br />

Überschreitung Mittelwert<br />

KBTr > Ar (Anzahl <strong>der</strong><br />

Gebäude)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

16. BImSchV 439 130<br />

DIN18005 903 440<br />

DIN 4150 - 2 32,7 2,1<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1>>><br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 237<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

0 ha


Tabelle 3.7.1-3: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Erholen) – Vorvergleich 1.a<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Erholen<br />

Variante 1.a.1 Variante 1.a.2<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten<br />

und Freizeiteinrichtungen<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten<br />

und Freizeiteinrichtungen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

beson<strong>der</strong>s 5,42 ha<br />

- Erholungswald „Riesebusch-Ratekauer Kiefern―<br />

- LSG „Schwartauer Waldungen―<br />

- Regionaler Grünzug (insbes. Waldbereiche bei Ratekau)<br />

- Da es sich um den Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse handelt<br />

erfolgt die Flächeninanspruchnahme nur in randlichen<br />

Bereichen von Erholungsgebieten beson<strong>der</strong>er Bedeutung.<br />

beson<strong>der</strong>s 5,17 ha<br />

- Erholungswald „Riesebusch-Ratekauer Kiefern―<br />

- LSG „Schwartauer Waldungen―<br />

- Regionaler Grünzug (insbes. Waldbereiche bei Ratekau)<br />

9,95 ha<br />

- Erholungswald „Riesebusch-Ratekauer Kiefern―<br />

- LSG „Schwartauer Waldungen―<br />

- Regionaler Grünzug (insbes. Waldbereiche bei Ratekau)<br />

- Bei dieser Variante handelt es sich um einen Neubau,<br />

sodass die Flächeninanspruchnahme von Erholungsgebieten<br />

beson<strong>der</strong>er Bedeutung z.T. inmitten <strong>der</strong> Flächen verläuft.<br />

5,93 ha<br />

- Erholungswald „Riesebusch-Ratekauer Kiefern―<br />

- LSG „Schwartauer Waldungen―<br />

- Regionaler Grünzug (insbes. Waldbereiche bei Ratekau)<br />

Gesamt 10,59 ha 15,88 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1>> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 238<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Erholen<br />

Variante 1.a.1 Variante 1.a.2<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Schallimmissionen:<br />

Verlärmung von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten,<br />

Freizeiteinrichtungen<br />

innerhalb <strong>der</strong> Zone 49<br />

dB(A) tags<br />

beson<strong>der</strong>s 238,48 ha<br />

- Erholungswald „Riesebusch-<br />

Ratekauer Kiefern―<br />

- LSG „Schwartauer<br />

Waldungen―<br />

- Regionaler Grünzug (insbes.<br />

Waldbereiche bei Ratekau)<br />

- Gebiet mit beson<strong>der</strong>er<br />

Erholungseignung (Wäl<strong>der</strong><br />

zwischen Bad Schwartau und<br />

Ratekau [LRP])<br />

- Da es sich bei dieser<br />

Variante um den Ausbau <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse handelt ist<br />

von einer mittleren<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

auszugehen.<br />

264,38 ha<br />

- Erholungswald „Riesebusch-<br />

Ratekauer Kiefern―<br />

- LSG „Schwartauer<br />

Waldungen―<br />

- Regionaler Grünzug (insbes.<br />

Waldbereiche bei Ratekau)<br />

- Gebiet mit beson<strong>der</strong>er<br />

Erholungseignung (Wäl<strong>der</strong><br />

zwischen Bad Schwartau und<br />

Ratekau [LRP])<br />

- Bei dieser Variante ist die<br />

östlich verlaufende Autobahn<br />

A1 als Vorbelastung zu<br />

berücksichtigen, sodass von<br />

mittleren<br />

Funktionsbeeinträchtigungen<br />

auszugehen ist.<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Zerschneidung von<br />

überregionalen Rad- und<br />

Wan<strong>der</strong>wegen bzw.<br />

regionalen Reitwegen<br />

beson<strong>der</strong>s - Da es sich beim<br />

Streckenabschnitt 1A.2 um<br />

den Ausbau einer<br />

Bestandstrasse handelt<br />

findet keine<br />

Neuzerschneidung des<br />

Fernwan<strong>der</strong>weges E1 E6<br />

sowie <strong>der</strong> regionalen<br />

Reitrundroute östlich von<br />

Ratekau statt<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- Zerschneidung des<br />

Fernwan<strong>der</strong>weges E1 E6<br />

sowie <strong>der</strong> regionalen<br />

Reitrundroute östlich von<br />

Ratekau im Randbereich des<br />

Erholungswaldes<br />

Riesebusch-Ratekauer<br />

Kiefern<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1>> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 239<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-4: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit<br />

(Wohnen und Erholung)<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.a.1 Variante 1.a.2<br />

Wohnen<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Wohngebieten,<br />

Mischgebieten, Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Schallimmissionen und<br />

Erschütterungen<br />

Erholung<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten und<br />

Freizeiteinrichtungen<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Schallimmissionen: Verlärmung<br />

von Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten,<br />

Freizeiteinrichtungen innerhalb <strong>der</strong><br />

Zone 49 dB(A) tags<br />

Zerschneidung von überregionalen<br />

Rad- und Wan<strong>der</strong>wegen bzw.<br />

regionalen Reitwegen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

2 1><br />

2 1>>><br />

1>> 2<br />

1> 2<br />

1>> 2<br />

2 1>><br />

Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

In Bezug auf die anlage- und baubedingten Verluste faunistischer Lebensräume ergibt sich<br />

ein geringer Vorteil für die Variante 1.a.1:<br />

Bei den Artengruppen Fle<strong>der</strong>mäuse und Reptilien ist 1.a.1 deutlich im Vorteil gegenüber<br />

Variante 1.a.2. Dies leitet sich aus den deutlich geringeren Verlusten linearer Lebensräume<br />

ab, die eine mittlere bzw. hohe Bedeutung haben.<br />

Im Hinblick auf die Artengruppen Brutvögel, Amphibien sowie Tagfalter und Wid<strong>der</strong>chen<br />

ergeben sich lediglich geringe Vorteile für Variante 1.a.1. Bei Brutvögeln ergeben sich<br />

geringe Unterschiede lediglich in gering bedeutenden Brutvogellebensräumen. Allerdings<br />

führt 1.a.2 im Gegensatz zu 1.a.1 durch bislang unzerschnittene Waldstandorte bei Ratekau,<br />

die in Bezug auf Brutvögel kleinräumig eine höhere Wertigkeit haben bzw.<br />

eingriffsempfindlicher sind. Bei den Amphibien ergeben sich durch Variante 1.a.1 keine<br />

Betroffenheiten, wohingegen 1.a.2 zu Verlusten von drei Gewässern mit mittlerer Bedeutung<br />

für Amphibien führt. Da lediglich eine mittlere Bedeutung <strong>der</strong> betroffenen Lebensräume<br />

vorliegt, ist <strong>der</strong> Unterschied zwischen den Varianten als gering einzustufen. Im Hinblick auf<br />

Tagfalter und Wid<strong>der</strong>chen kommt es zwar zu relativ großen Unterschieden bei den Verlusten<br />

linearer Lebensräume mittlerer Bedeutung, da hier jedoch keine höherwertigen Bereiche<br />

betroffen sind, ist <strong>der</strong> Unterschied ebenfalls als gering einzustufen. Hinzu kommt die<br />

Tatsache, dass bei den gering bedeutenden Lebensräumen höhere Verluste linearer<br />

Lebensräume durch die Variante 1.a.1 auftreten, sich dies bei den flächigen Verlusten<br />

jedoch wie<strong>der</strong> umkehrt.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 240<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

In Bezug auf Rastvögel sind die Unterschiede bei den Flächenverlusten zu gering und<br />

betreffen lediglich gering bedeutende Rastplätze, so dass keine Unterschiede zwischen 1.a.1<br />

und 1.a.2 abgeleitet werden können. Sowohl durch 1.a.1 als auch durch 1.a.2 ergeben sich<br />

keine Betroffenheiten von Lebensräumen für die Libellenfauna.<br />

Einzig im Hinblick auf die Artengruppe <strong>der</strong> Heuschrecken ergibt sich ein geringer Vorteil für<br />

Variante 1.a.2, da sie im Gegensatz zu 1.a.1 nicht zu Verlusten sehr hoch und hoch<br />

bedeuten<strong>der</strong> Lebensräume führt. Die Verluste von Lebensräumen mittlerer Bedeutung fallen<br />

im Gegensatz zu 1.a.1 geringer aus. Einzig bei den gering bedeutenden Lebensräumen führt<br />

1.a.2 zu höheren Verlusten. Aufgrund <strong>der</strong> geringen Bedeutung für die Heuschreckenfauna<br />

sind diese Verluste nicht so ausschlaggebend für die Wichtung wie die Betroffenheiten<br />

höherwertiger Lebensräume.<br />

Im Hinblick auf die Beeinträchtigung von Brut- bzw. Rastvögeln durch Schallimmissionen und<br />

optische Reize hat 1.a.1 einen geringen Vorteil vor 1.a.2:<br />

Bei den Brutvögeln sind die flächigen Betroffenheiten von Lebensräumen zu gering, als dass<br />

Unterschiede abgeleitet werden könnten. Lediglich im Hinblick auf die Einstufung <strong>der</strong> Funktionsbeeinträchtigung<br />

ergeben sich Unterschiede bei den Betroffenheiten gering bedeuten<strong>der</strong><br />

Lebensräume. Da 1.a.1 auf <strong>der</strong> Bestandstrasse verläuft, ist eine Funktionsbeeinträchtigung<br />

hier zu vernachlässigen. Bei 1.a.2 sind einige gering bedeutende Bereiche durch die<br />

Bestandstrasse und A1 vorbelastet – auch hier ist die Funktionsbeeinträchtigung zu vernachlässigen<br />

– in den übrigen, unvorbelasteten Bereichen ist die Funktionsbeeinträchtigung<br />

allerdings als gering einzuschätzen. Allerdings führt 1.a.2 durch bislang unzerschnittene<br />

Waldstandorte bei Ratekau, die kleinräumig eine höhere Wertigkeit aufweisen und<br />

empfindlicher einzuschätzen sind. Insgesamt schneidet Variante 1.a.1 daher mit einem<br />

geringen Vorteil besser ab.<br />

Bei den Rastvögeln sind insgesamt keine entscheidungserheblichen Unterschiede<br />

feststellbar. Die flächigen Unterschiede bei den betroffenen hoch bedeutenden Rastplätzen<br />

sind zu gering für eine Abstufung <strong>der</strong> Varianten. Der Unterschied von rund sechs Hektar bei<br />

den gering bedeutenden Rastplätzen sowie <strong>der</strong> Unterschied bei <strong>der</strong> Funktionsbeeinträchtigung<br />

(bei 1.a.1 ist eine Funktionsbeeinträchtigung aufgrund von Vorbelastung vernachlässigbar)<br />

sind aufgrund <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong> betroffenen Rastplätze nicht ausschlaggebend für eine<br />

unterschiedliche Wichtung.<br />

In Bezug auf Beeinträchtigungen durch Barriere- und Trennwirkungen bzw. den Fahrbetrieb<br />

ergibt sich insgesamt ein geringer Vorteil für Variante 1.a.1:<br />

Bei <strong>der</strong> Zerschneidung von Schutzgebieten bzw. Flächen des Biotopverbundes ist 1.a.1<br />

deutlich im Vorteil, da durch diese Variante keine Betroffenheiten vorliegen, wohingegen<br />

1.a.2 randlich an einem Schwerpunktbereich des Biotopverbundes verläuft.<br />

Im Hinblick auf die Artengruppen Fle<strong>der</strong>mäuse, Brutvögel und Rastvögel liegen geringe<br />

Vorteile für Variante 1.a.1 vor. Hier ist die Neuzerschneidung von Lebensräumen durch<br />

Variante 1.a.2 ausschlaggebend, wodurch die Funktionsbeeinträchtigung <strong>der</strong> betroffenen<br />

Bereiche entsprechend höher einzuschätzen ist als bei Variante 1.a.1. Bei den Brutvögeln<br />

wird die Abstufung noch durch die Betroffenheit unzerschnittener Waldbereiche bei Ratekau<br />

durch 1.a.2 bestätigt, die in Bezug auf Brutvögel kleinräumig eine höhere Wertigkeit haben<br />

bzw. eingriffsempfindlicher sind.<br />

In Bezug auf sonstige Säuger ergeben sich keine entscheidungserheblichen Unterschiede<br />

zwischen den beiden Varianten.<br />

Insgesamt ergibt sich für Variante 1.a.1 ein geringer Vorteil im Hinblick auf das Schutzgut<br />

Tiere und biologische Vielfalt.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 241<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-5: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt – Vorvergleich 1.a<br />

Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Variante 1.a.1 Variante 1.a.2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust<br />

durch anlage-<br />

und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

faunistischer<br />

Lebensräume<br />

flächig linear flächig linear<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse sehr hoch / / / /<br />

hoch 2,93 ha<br />

- Fle<strong>der</strong>mauslebensraum Laub- und<br />

Mischwaldbereiche (hohes<br />

Quartierpotenzial)<br />

/ 4,45 ha<br />

- Fle<strong>der</strong>mauslebensräume Gewässer<br />

(hohe Eignung/ Relevanz als<br />

Jagdgebiete) sowie Laub- und Mischwaldbereiche<br />

(hohes Quartierpotenzial) /<br />

mittel 6,45 ha 1.059 m 2,85 ha 1.692 m<br />

gering 1,82 ha / 8,59 ha /<br />

Gesamt 11,19 ha 1.059 m 15,88 ha 1.692 m<br />

Bewertung/<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

1>> 2<br />

Brutvögel sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel / /<br />

gering 11,19 ha 15,88 ha<br />

Gesamt 11,19 ha 15,88 ha<br />

Bewertung/<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1> 2<br />

Rastvögel sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel / /<br />

gering 3,71 ha 5,79 ha<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 242<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Variante 1.a.1 Variante 1.a.2<br />

Gesamt 3,71 ha 5,79 ha<br />

Bewertung/<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

Amphibien sehr hoch<br />

1 1<br />

hoch /<br />

mittel Keine Betroffenheit.<br />

0,07 ha<br />

- Drei Kleingewässer<br />

gering /<br />

Gesamt 0,00 ha 0,07 ha<br />

Bewertung/<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

1> 2<br />

Reptilien sehr hoch / / / /<br />

hoch 1,16 ha<br />

- Reptilienlebensräume: artenarmes<br />

Intensivgrünland (GI), mesophiles<br />

Grünland (GM), sonstige Gehölze und<br />

Gehölzstrukturen (HG), (halb-) ru<strong>der</strong>ale<br />

Gras- und Staudenfluren (RH)<br />

21 m<br />

- Knicks (HW)<br />

1,37 ha<br />

- Reptilienlebensräume: artenarmes<br />

Intensivgrünland (GI), sonstige Gehölze<br />

und Gehölzstrukturen (HG), (halb-)<br />

ru<strong>der</strong>ale Gras- und Staudenfluren (RH)<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 243<br />

/<br />

458 m<br />

- Knicks (HW)<br />

mittel / / 0,06 ha /<br />

gering 3,73 ha 769 m 5,36 ha 241 m<br />

Gesamt 4,90 ha 790 m 6,78 ha 698 m<br />

Bewertung/<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

Libellen sehr hoch<br />

hoch<br />

mittel<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1>> 2<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Heuschrecken<br />

Tagfalter/<br />

Wid<strong>der</strong>chen<br />

gering<br />

Bewertung/<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

sehr hoch 0,65 ha<br />

- Heuschreckenlebensraum: mesophiles<br />

Grünland (GM)<br />

hoch 0,67 ha<br />

- Heuschreckenlebensraum:<br />

Verkehrsnebenflächen (SV)<br />

Variante 1.a.1 Variante 1.a.2<br />

1 1<br />

/ / /<br />

/ / /<br />

mittel 0,07 ha / 0,68 ha /<br />

gering 5,98 ha 790 m 6,19 ha 1.132 m<br />

Gesamt 7,36 ha 790 m 6,86 ha 1.132 m<br />

Bewertung/<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

2 1><br />

sehr hoch / / / /<br />

hoch / / / /<br />

mittel 0,01 ha 21 m 0,65 ha 458 m<br />

gering 5,61 ha 769 m 6,22 ha 674 m<br />

Gesamt 5,62 ha 790 m 6,86 ha 1.132 m<br />

Bewertung/<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1> 2<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 244<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit<br />

Beeinträchtigung<br />

von Tieren durch<br />

Schallimmissionen<br />

(bau- und<br />

betriebsbedingt)<br />

und optische<br />

Reize (bau-,<br />

anlage- und<br />

betriebsbedingt)<br />

Brutvögel<br />

(Wirkzone<br />

100 m)<br />

Rastvögel<br />

(Wirkzone<br />

300 m)<br />

Variante 1.a.1 Variante 1.a.2<br />

Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel 0,09 ha<br />

- Bereich an <strong>der</strong> A1 (Vorbelastung)<br />

gering 52,95 ha<br />

- Verlauf auf <strong>der</strong> Bestandstrasse (Vorbelastung)<br />

durch gering bedeutende<br />

Brutvogellebensräume<br />

- Funktionsbeeinträchtigung<br />

vernachlässigbar<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

zu<br />

vernachlässigen<br />

0,10 ha<br />

- Bereich an <strong>der</strong> A1 (Vorbelastung)<br />

52,31 ha<br />

- Verlauf im südlichen/ nördlichen Bereich<br />

auf Bestandstrasse, entlang <strong>der</strong> A1<br />

(Vorbelastungen); an diesen Stellen<br />

Funktionsbeeinträchtigung zu<br />

vernachlässigen<br />

- An übrigen Bereichen<br />

Funktionsbeeinträchtigung gering<br />

Gesamt 53,05 ha 52,40 ha<br />

Bewertung/<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

sehr hoch 4,03 ha<br />

- Verlauf auf <strong>der</strong> Bestandsstrecke<br />

(Vorbelastung)<br />

1> 2<br />

3,74 ha<br />

- Verlauf auf <strong>der</strong> Bestandsstrecke<br />

(Vorbelastung)<br />

hoch / /<br />

mittel / /<br />

gering 54,94 ha<br />

- Verlauf auf <strong>der</strong> Bestandsstrecke und<br />

teilweise an <strong>der</strong> A1 (Vorbelastung)<br />

- Funktionsbeeinträchtigung<br />

vernachlässigbar<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

zu<br />

vernachlässigen<br />

61,46 ha<br />

- Verlauf im südlichen/ nördlichen Bereich<br />

auf Bestandstrasse, entlang <strong>der</strong> A1<br />

(Vorbelastungen); an diesen Stellen<br />

Funktionsbeeinträchtigung zu<br />

vernachlässigen<br />

- An übrigen Bereichen<br />

Funktionsbeeinträchtigung gering<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 245<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Variante 1.a.1 Variante 1.a.2<br />

Gesamt 58,98 ha 65,20 ha<br />

Bewertung/<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

1 1<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Beeinträchtigung<br />

en durch Barriere-<br />

und Trennwirkungen<br />

(bau- und<br />

anlagebedingt)<br />

Beeinträchtigung<br />

en durch<br />

Fahrbetrieb<br />

(Kollisionen,<br />

verbleibende<br />

Effekte durch<br />

Sog- und<br />

Wirbelschleppen,<br />

betriebsbedingt)<br />

Schutzgebiete<br />

und Biotopverbund(Zerschneidung)<br />

sehr hoch<br />

Keine Betroffenheit.<br />

210 m<br />

- Kiesgrube bei Ratekau (Schwerpunktbereich<br />

Biotopverbund)<br />

- randlicher Trassenverlauf (bereits<br />

vorliegende Zerschneidung durch A1)<br />

hoch /<br />

mittel /<br />

Gesamt 0 m 210 m<br />

Bewertung/<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

Sonstige Säuger - Durch Zugfrequenz wird keine absolute Barriere für das Wild<br />

entstehen (6 Züge/ h).<br />

- Vermutlich Erhöhung des Kollisionsrisikos (ca. 6 Züge/ h),<br />

- Strecke bereits durch Zugverkehr vorbelastet<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse - Variante durchläuft hoch bedeutende<br />

Lebensräume für Fle<strong>der</strong>mäuse<br />

- Variante verläuft allerdings auf<br />

Bestandstrasse (Vorbelastung), nur<br />

randlicher Trassenverlauf durch diese<br />

Lebensräume<br />

- Mittleres Kollisionsrisiko<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1>> 2<br />

- Durch Zugfrequenz wird keine absolute Barriere für das<br />

Wild entstehen (6 Züge/ h).<br />

- Vermutlich Erhöhung des Kollisionsrisikos (ca. 6 Züge/ h),<br />

- Strecke bereits durch Zugverkehr vorbelastet an nördlichem<br />

und südlichen Ende <strong>der</strong> Variante<br />

1 1<br />

- Es sind zwar größtenteils gering bedeutende<br />

Lebensräume betroffen, die Variante<br />

führt jedoch zu Neuzerschneidungen<br />

hoch bedeuten<strong>der</strong> Fle<strong>der</strong>mauslebensräume,<br />

was ein hohes Kollisionsrisiko<br />

nach sich zieht.<br />

1> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 246<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Brutvögel - Zerschneidung gering bedeuten<strong>der</strong><br />

Lebensräume auf <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung), nur randlicher<br />

Trassenverlauf durch diese Lebensräume<br />

- Kollisionsrisiko zu vernachlässigen<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

Rastvögel - Zerschneidung von Rastflächen geringer<br />

Bedeutung auf <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung), nur randlicher<br />

Trassenverlauf durch diese Lebensräume<br />

- Kollisionsrisiko vernachlässigbar<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 1.a.1 Variante 1.a.2<br />

Zu vernachlässigendeFunktionsbeeinträchtigung<br />

- Neuzerschneidung gering bedeuten<strong>der</strong><br />

Lebensräume<br />

- Geringes Kollisionsrisiko<br />

1> 2<br />

Zu vernachlässigendeFunktionsbeeinträchtigung<br />

- Neuzerschneidung gering bedeuten<strong>der</strong><br />

Rastflächen<br />

- Geringes Kollisionsrisiko<br />

1> 2<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 247<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-6: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Tiere und biologische Vielfalt<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.a.1 Variante 1.a.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

faunistischer Lebensräume<br />

Beeinträchtigung von Tieren durch<br />

Schallimmissionen und optische<br />

Reize<br />

Beeinträchtigungen durch Barriere-<br />

und Trennwirkungen<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Fahrbetrieb<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1> 2<br />

1> 2<br />

1> 2<br />

1> 2<br />

Schutzgut Pflanzen<br />

Es ergibt sich ein deutlicher Vorteil für die Variante 1.a.1, da Variante 1.a.2 zu deutlich<br />

höheren anlage- und baubedingten Verlusten linearer Biotope führt, die nach § 30 BNatSchG<br />

(i.V. m. § 21 LNatSchG) geschützt sind und eine sehr hohe Bedeutung haben. Darüber<br />

hinaus führt Variante 1.a.2 im Gegensatz zu Variante 1.a.1 zu flächigen Verlusten von § 30-<br />

Biotopen (sehr hohe Bedeutung).<br />

Zwar führt nur die Variante 1.a.1 zu geringfügigen Verlusten hoch bedeuten<strong>der</strong> Biotope,<br />

Variante 1.a.2 bedingt hingegen bei den Biotopen mittlerer Bedeutung höhere Verluste als<br />

1.a.1. Der Unterschied zwischen 1.a.1 und 1.a.2 wird dabei beson<strong>der</strong>s im Hinblick auf den<br />

Verlust linearer Biotope deutlich.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 248<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-7: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Pflanzen – Vorvergleich 1.a<br />

Schutzgut Pflanzen<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Variante 1.a.1 Variante 1.a.2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

in Bezug auf Biotoptypen<br />

(darunter nach § 30<br />

BNatSchG i.V.m. § 21<br />

LNatSchG geschützte<br />

Biotope) durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

in Bezug auf Biotoptypen<br />

(darunter nach § 30<br />

BNatSchG i.V.m. § 21<br />

LNatSchG geschützte<br />

Biotope) durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Gesamt (anlage- und<br />

baubedingt)<br />

flächig linear flächig linear<br />

sehr hoch / 4 m<br />

- § 30-Biotop<br />

(Knick)<br />

hoch 0,02 ha<br />

- Biotop <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und<br />

Kleingehölze<br />

0,24 ha<br />

- § 30-Biotope (Binnengewässer,<br />

Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und<br />

Kleingehölze)<br />

305 m<br />

- § 30 Biotope<br />

(Knicks)<br />

/ / /<br />

mittel 1,98 ha / 6,15 ha 179 m<br />

gering 3,60 ha 123 m 3,37 ha 360 m<br />

sehr hoch / 17 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks)<br />

hoch 0,08 ha<br />

- Biotop <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und<br />

Kleingehölze<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

0,15 ha<br />

- § 30-Biotope (Binnengewässer,<br />

Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und<br />

Kleingehölze)<br />

152 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks)<br />

/ / /<br />

mittel 2,70 ha / 3,68 ha 254 m<br />

gering 2,64 ha 146 m 2,02 ha 199 m<br />

11,03 ha 290 m 15,61 ha 1.451 m<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1>> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 249<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-8: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Pflanzen<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.a.1 Variante 1.a.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust in<br />

Bezug auf Biotoptypen (darunter<br />

nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 21<br />

LNatSchG geschützte Biotope)<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1>> 2<br />

1>> 2<br />

Schutzgut Boden<br />

Bezüglich des Schutzgutes Boden ergeben sich deutliche Vorteile für die Ausbauvariante, da<br />

<strong>der</strong>en Flächengesamtinanspruchnahme mit 11,18 ha gegenüber 15,56 ha bei <strong>der</strong><br />

Neubauvariante 1.a.2 erheblich geringer ausfällt. Ursache ist zum einen die geringere<br />

Lauflänge <strong>der</strong> Ausbauvariante, zum an<strong>der</strong>en die zur Herstellung <strong>der</strong> Zweigleisigkeit<br />

geringere erfor<strong>der</strong>liche Neuversiegelung.<br />

Beide Varianten durchqueren den Moränenzug Rühberg - Hohelied, <strong>der</strong> als<br />

geowissenschaftlich schützenswertes Objekt auch hinsichtlich <strong>der</strong> Bodenbildungen ein Wert-<br />

und Funktionselement beson<strong>der</strong>er Bedeutung darstellt (beson<strong>der</strong>e Archivfunktion)<br />

(Konfliktschwerpunkt, s. Plan 4.4.1). Auch hier ist <strong>der</strong> anlage- und baubedingte Flächen- und<br />

Funktionsverlust mit insgesamt 1,22 ha bei <strong>der</strong> Ausbauvariante deutlich geringer als bei <strong>der</strong><br />

Neubauvariante mit insgesamt 6,44 ha.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 250<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-9: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Boden – Vorvergleich 1.a<br />

Schutzgut Boden<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung und<br />

Überprägung durch<br />

Böschungen)<br />

beson<strong>der</strong>s (4) Versiegelung durch Trasse: 0,16 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,14 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,08 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 0,12 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,21 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,14 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,06 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 0,18 ha<br />

allgemein (3) Versiegelung durch Trasse: 0,71 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,95 ha<br />

allgemein bis<br />

gering (2)<br />

Versiegelung durch Trasse: 0,00 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,00 ha<br />

sehr gering (1) Versiegelung durch Trasse: 2,70 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,96 ha<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 1.a.1 Variante 1.a.2<br />

Verlust Verlust<br />

Versiegelung durch Trasse: 1,50 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,20 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,02 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 1,47 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 2,45 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,28 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,02 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 2,38 ha<br />

Versiegelung durch Trasse: 1,79 ha<br />

Überprägung durch Böschungen:3,10 ha<br />

Versiegelung durch Trasse: 0,00 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,00 ha<br />

Versiegelung durch Trasse: 0,49 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,42 ha<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 251<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Boden<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Anlage von Baustraßen)<br />

beson<strong>der</strong>s (4) 0,85 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,16 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,18 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 0,78 ha<br />

Variante 1.a.1 Variante 1.a.2<br />

2,49 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,35 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,02 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 2,43 ha<br />

allgemein (3) 2,35 ha 2,95 ha<br />

allgemein bis<br />

gering (2)<br />

0,03 ha 0,00 ha<br />

sehr gering (1) 2,26 ha 0,37 ha<br />

Gesamt 11,18 ha 15,56 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1>> 2<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Für das Schutzgut Boden wird ausschließlich eine Verlustflächenbetrachtung (Prognoseverfahren 1) vorgenommen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 252<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-10: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Boden<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.a.1 Variante 1.a.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung und Überprägung<br />

durch Böschungen, Anlage von<br />

Baustraßen)<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1>> 2<br />

1>> 2<br />

Schutzgut Wasser – Teilschutzgut Grundwasser<br />

Bei <strong>der</strong> Ermittlung des Verlustes an Grundwasserneubildungsflächen zeigen sich deutliche<br />

Unterschiede zwischen <strong>der</strong> Ausbauvariante 1.a.1 und <strong>der</strong> Neubauvariante 1.a.2. Die<br />

Ausbauvariante nimmt 3,43 ha Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 4 und 0,68 ha <strong>der</strong> Wertstufe 2 in<br />

Anspruch, während durch die Neubauvariante 5,26 ha Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 4, 0,35 ha <strong>der</strong><br />

Wertstufe 3 und 3,29 ha <strong>der</strong> Wertstufe 2 verloren gehen. Bei den von beiden Varianten<br />

gequerten Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 4 handelt es sich um ungeschützte Bereiche innerhalb des<br />

Verbreitungsgebietes des quartären / jungtertiären Hauptgrundwasserleiters (Grundwasserdargebotsklasse<br />

I) im Einzugsgebiet <strong>der</strong> Trave. Beide Trassen verlaufen allerdings in<br />

Grundwasserfließrichtung, wo es nur linear zu Neubildungsverlusten kommt. Ablaufendes<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswasser versickert i.d.R. in den Randgräben und wird dem Grundwasser<br />

unmittelbar zugeführt. Der größte Teil des Grundwasserabflusses erfolgt bereits innerhalb<br />

des oberen, unbedeckten Grundwasserleiters.<br />

Unterschiede zwischen den beiden Varianten zeigen sich auch bei <strong>der</strong> Betrachtung von<br />

Funktionsbeeinträchtigungen des Grundwassers durch Eingriffe in Grundwasserleiter und<br />

Deckschichten von Grundwasserleitern. In beiden Varianten sind aufgrund <strong>der</strong><br />

Geländemorphologie längere Einschnitte erfor<strong>der</strong>lich, die in <strong>der</strong> Bestandstrasse bereits beim<br />

Bau erfolgt sind. Da hier kein Grundwasseranschnitt erfolgt ist, ist auch beim Ausbau nicht<br />

mit einer Beeinträchtigung des Grundwasserabstroms zu rechnen. Bei <strong>der</strong> Neubauvariante<br />

1.a.2 kann ein Anschnitt des Grundwasserkörpers mit Beeinträchtigungen des<br />

Grundwasserabstroms nicht gänzlich ausgeschlossen werden (Konfliktschwerpunkt, s. Plan<br />

4.5.1).<br />

Beide Varianten durchschneiden ein Wasserschongebiet geringer Schutzpriorität, das sich<br />

nördlich <strong>der</strong> Einzugsgebietsgrenze fortsetzt. Der Unterschied fällt mit 3,18 km gegenüber<br />

3,42 km jedoch sehr gering aus.<br />

Insgesamt ergeben sich hinsichtlich des Teilschutzgutes Grundwasser deutliche Vorteile für<br />

die Ausbauvariante 1.a.1.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 253<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-11: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser (Grundwasser) – Vorvergleich 1.a<br />

Schutzgut Wasser/ Teilschutzgut Grundwasser<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung durch Trasse)<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Anlage von Baustraßen)<br />

Variante 1.a.1 Variante 1.a.2<br />

Verlust Verlust<br />

sehr hoch (4) 0,77 ha 2,00 ha<br />

hoch (3) 0,00 ha 0,14 ha<br />

mittel (2) 0,10 ha 1,19 ha<br />

gering (1) 2,70 ha 0,49 ha<br />

sehr hoch (4) 2,66 ha 3,26 ha<br />

hoch (3) 0,00 ha 0,21 ha<br />

mittel (2) 0,58 ha 2,10 ha<br />

gering (1) 2,26 ha 0,37 ha<br />

Gesamt 9,07 ha 9,76 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 >> 2<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche /<br />

Länge<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Eingriffe in den<br />

Grundwasserkörper (Verän<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Grundwasserdynamik)<br />

und durch Freilegen/<br />

Anschnitt des Grundwassers<br />

sehr hoch<br />

Funktionsbeeinträchtigung Beeinträchtigte Fläche /<br />

Länge<br />

Trasse in Einschnittlage<br />

hoch /<br />

mittel<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

/<br />

gering /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 > 2<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Trinkwassergewinnung<br />

(Durchschneiden von<br />

Wasserschongebieten)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 3,18 km 3,42 km<br />

mittel / /<br />

gering / /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 254<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzgut Wasser – Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Oberflächengewässer sind von <strong>der</strong> Variante 1.a.1 nicht betroffen. Dies gilt auch für den nahe<br />

<strong>der</strong> Bestandstrasse bei Ratekau liegenden Kuhlensee (o<strong>der</strong> auch Kuhlsee) sowie ein<br />

weiteres, nördlich <strong>der</strong> L 290 liegendes Stillgewässer.<br />

Die Variante 1.a.2 tangiert nördlich von „Rauhe Brücke― ein kleines Stillgewässer <strong>der</strong><br />

Wertstufe 3, das durch die Anlage <strong>der</strong> Baustraße teilweise verschüttet würde<br />

(Konfliktschwerpunkt, s. Plan 4.5.1).<br />

Hinsichtlich des Teilschutzgutes Oberflächengewässer ergibt sich somit ein geringer Vorteil<br />

für die Ausbauvariante 1.a.1.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 255<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-12: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser (Oberflächengewässer) – Vorvergleich 1.a<br />

Schutzgut Wasser/ Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme von<br />

Stillgewässern<br />

sehr hoch (4)<br />

Variante 1.a.1 Variante 1.a.2<br />

Verlust (Anzahl) Verlust (Anzahl)<br />

hoch (3) - 1 (Teilverlust)<br />

Keine Betroffenheit<br />

mittel (2) /<br />

gering (1) /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Gewässer<br />

Anzahl<br />

Beeinträchtigung von<br />

Fließgewässern durch<br />

Überbauung, Verrohrung,<br />

Verlegung etc.<br />

sehr hoch<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

Funktionsbeeinträchtigung Beeinträchtigte Gewässer<br />

Anzahl<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 256<br />

/<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Keine Betroffenheit<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Betroffenes Gebiet<br />

Durchschneidungslänge<br />

Beeinträchtigung von<br />

Überschwemmungsgebieten<br />

o<strong>der</strong> hochwassergefährdeten<br />

Gebieten<br />

sehr hoch<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Funktionsbeeinträchtigung Betroffenes Gebiet<br />

Durchschneidungslänge<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Keine Betroffenheit<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-13: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Wasser (Grundwasser und Oberflächengewässer)<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.a.1 Variante 1.a.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Grundwasser)<br />

Beeinträchtigung durch Eingriffe in<br />

den Grundwasserkörper und durch<br />

Freilegen / Anschnitt des<br />

Grundwassers<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Trinkwassergewinnung<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Stillgewässer)<br />

Beeinträchtigung von<br />

Fließgewässern<br />

Beeinträchtigung von<br />

Überschwemmungsgebieten o<strong>der</strong><br />

hochwassergefährdeten Gebieten<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

1>> 2<br />

1> 2<br />

1 1<br />

1> 2<br />

Keine Betroffenheit<br />

Keine Betroffenheit<br />

1> 2<br />

Schutzgut Klima/Luft<br />

Variante 1.a.2 ist schlechter als Variante 1.a.1 zu bewerten, da bei ersterer <strong>der</strong> Staatsforst<br />

Ratekauer Kiefern auf einer Länge von 1,74 km durchschnitten und dessen Filterfunktion<br />

verringert wird. Bei Variante 1.a.1 sind keine Waldflächen betroffen.<br />

Tabelle 3.7.1-14: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Klima / Luft<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.a.1 Variante 1.a.2<br />

Zerschneidung und<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

klimaökologisch bedeutsamer<br />

Waldflächen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung / Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1 >> 2<br />

1 >> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 257<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Beide Varianten führen durch Landschaftsbildräume von mittlerer bis hoher<br />

Gesamtempfindlichkeit. Es handelt sich dabei um Waldflächen (hohe Gesamtempfindlichkeit)<br />

zwischen Bad Schwartau und Ratekau, die sich z.T. innerhalb des<br />

Landschaftsschutzgebietes „Schwartauer Waldungen― befinden bzw. die sich innerhalb <strong>der</strong><br />

nach LRP ausgewiesene strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitte befinden und<br />

Siedlungsflächen <strong>der</strong> Ortslage Ratekau (mittlere Gesamtempfindlichkeit). Im Rahmen <strong>der</strong><br />

Ausbauvariante (1.a.1) werden dabei weniger Flächen bau- und anlagebedingt in Anspruch<br />

genommen, als bei <strong>der</strong> Neubauvariante (1.a.2).<br />

In Bezug auf die Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Landschaftsbildräume durch visuelle Überprägung<br />

bzw. Verlärmung schneidet die Ausbauvariante ebenfalls besser ab. Es werden deutlich<br />

weniger Flächen mit einer hohen Gesamtempfindlichkeit beeinträchtigt.<br />

Da bei <strong>der</strong> Ausbauvariante (1.a.1) Vorbelastungen zu berücksichtigen sind, wird von einer<br />

mittleren Funktionsbeeinträchtigungen <strong>der</strong> Landschaftsbildräume mit einer hohen<br />

Gesamtempfindlichkeit ausgegangen. Bei <strong>der</strong> Neubauvariante (1.a.2) ist die östlich<br />

verlaufende Autobahn A1 als Vorbelastung zu berücksichtigen, sodass auch hier von einer<br />

mittleren Funktionsbeeinträchtigung auszugehen ist.<br />

Bei <strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> visuellen Beeinträchtigung durch die Errichtung von<br />

Lärmschutzwänden mit einer Höhe von 6 m schneidet Variante 1.a.2 etwas besser ab, da<br />

hier nur eine Lärmschutzwand westlich <strong>der</strong> Gleise mit einer Gesamtlänge von 2.000 m<br />

errichtet wird. Im Gegensatz dazu werden bei Variante 1.a.1 insgesamt 2.400 m<br />

Lärmschutzwand westlich und östlich <strong>der</strong> Gleise vorgesehen. Die Lärmschutzwände bei<strong>der</strong><br />

Varianten verlaufen in erster Linie durch einen Siedlungsraum (S2) mit mittlerer<br />

Gesamtempfindlichkeit.<br />

Generell können die visuellen Beeinträchtigungen durch die Errichtung <strong>der</strong><br />

Lärmschutzmaßnahmen durch Bepflanzungsmaßnahmen deutlich gemin<strong>der</strong>t werden.<br />

Sodass die Unterschiede zwischen beiden Varianten hinsichtlich <strong>der</strong> Lärmschutzwände nur<br />

als gering zu werten sind. Bei <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> visuellen Beeinträchtigungen ist<br />

grundsätzlich zu berücksichtigen, dass durch die Lärmschutzmaßnahmen die<br />

Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen deutlich gemin<strong>der</strong>t werden. Dementsprechend<br />

werden die betriebsbedingten Auswirkungen des Bahnverkehrs auf das Landschaftserleben<br />

durchaus positiv beeinflusst.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> geringeren Flächeninanspruchnahme bzw. Beeinträchtigung von<br />

Landschaftsbildräumen mit einer hohen Gesamtempfindlichkeit ist <strong>der</strong> Ausbauvariante 1.a.1<br />

<strong>der</strong> Vorzug zu geben.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 258<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-15: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Landschaft – Vorvergleich 1.a<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Variante 1.a.1 Variante 1.a.2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Verlust von Landschaftsbildräumen<br />

bzw. –einheiten<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Verlust von Landschaftsbildräumen<br />

bzw. –einheiten<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 2,72 ha<br />

- Waldflächen zw. Ratekau und Bad Schwartau z.T.<br />

innerhalb des LSG „Schwartauer Waldungen― und<br />

innerhalb <strong>der</strong> nach LRP ausgewiesenen strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitte<br />

mittel 2,97 ha<br />

- Siedlungsflächen <strong>der</strong> Ortslage Ratekau<br />

2,92 ha<br />

- Waldflächen zw. Ratekau und Bad Schwartau z.T.<br />

innerhalb des LSG „Schwartauer Waldungen― und<br />

innerhalb <strong>der</strong> nach LRP ausgewiesenen strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitte<br />

7,03 ha<br />

- Siedlungsflächen <strong>der</strong> Ortslage Ratekau<br />

gering / /<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 2,46 ha<br />

- Waldflächen innerhalb des LSG „Schwartauer Waldungen―<br />

und innerhalb <strong>der</strong> nach LRP ausgewiesenen<br />

strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitte<br />

mittel 3,04 ha<br />

- Siedlungsflächen<br />

2,29 ha<br />

- Waldflächen innerhalb des LSG „Schwartauer Waldungen―<br />

und innerhalb <strong>der</strong> nach LRP ausgewiesenen<br />

strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitte<br />

- Siedlungsflächen<br />

gering / /<br />

Gesamt 11,19 ha 15,88 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen durch<br />

visuelle Überprägung und<br />

Verlärmung Zone Baufeld -<br />

200 m<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 56,67 ha 62,86 ha<br />

mittel 59,46 ha 54,98 ha<br />

gering 1,18 ha 3,99 ha<br />

Beeinträchtigungen von sehr hoch / /<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 259<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

3,65 ha


Schutzgut Landschaft<br />

Landschaftsräumen durch<br />

visuelle Überprägung und<br />

Verlärmung Zone 200 m –<br />

49 d(B)A (tags)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 1.a.1 Variante 1.a.2<br />

hoch 93,5 ha 152,97 ha<br />

mittel 46,31 ha 7,04 ha<br />

gering 7,62 ha 7,71 ha<br />

Gesamt 264,74 ha 289,56 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 >> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 260<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-16: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Landschaft<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.a.1 Variante 1.a.2<br />

Verlust von Landschaftsbildräumen<br />

bzw. –einheiten durch<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen durch visuelle<br />

Überprägung (Wirkzone 0-200 m;<br />

Zone 200 m - 49 d(B)A) (tags))<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1> 2<br />

1>> 2<br />

1> 2<br />

Im Bereich <strong>der</strong> zu untersuchenden Varianten 1.a1 (Ausbauvariante) und 1.a.2<br />

(Neubauvariante) befinden sich keine Kultur- und Baudenkmale, die durch das Vorhaben<br />

verloren gehen o<strong>der</strong> beeinträchtigt werden, sodass anhand dessen keine Vorzugsvariante<br />

abgeleitet werden kann.<br />

Aus den Ergebnissen des Fachbeitrages archäologische Kulturgüter lässt sich Variante 1.a.1<br />

als Vorzugsvariante beschreiben. Dies ist vor allem durch den geringeren Flächenverlust im<br />

Rahmen des Ausbaus <strong>der</strong> Bestandstrasse begründet.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 261<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-17: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter – Vorvergleich 1.a<br />

Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Variante 1.a.1 Variante 1.a.2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Kultur- und<br />

Baudenkmalen, Ensembles<br />

und Gartendenkmalen<br />

hoch<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Nicht entscheidungsrelevant<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Beeinträchtigte Kultur-<br />

und Baudenkmale<br />

Sensorielle<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Kultur- und Baudenkmalen<br />

durch Verlärmung und visuelle<br />

Überprägung im Nahbereich<br />

(zwischen Außenkante<br />

Baukörper und 200 m<br />

Entfernung)<br />

hoch Innerhalb <strong>der</strong> Ortschaft<br />

Ratekau befindet sich eine<br />

Durchfahrtsscheune, bei <strong>der</strong><br />

es sich um ein<br />

eingetragenes<br />

Kulturdenkmal gem.<br />

§ 5 Abs. 1 DSchG<br />

(D§ - Einzelobjekt)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Funktionsbeeinträchtigung Beeinträchtigte Kultur- und<br />

Baudenkmale<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Lage innerhalb<br />

<strong>der</strong> Ortschaft wird die<br />

Durchfahrtsscheune durch<br />

an<strong>der</strong>e Gebäude<br />

abgeschirmt, sodass<br />

sensorielle<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

das Vorhaben nicht relevant<br />

sind.<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Nicht entscheidungserheblich<br />

Keine Betroffenheit<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 262<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Variante 1.a.1 Variante 1.a.2<br />

Auswirkungsprognose gem. den Angaben des Fachbeitrages archäologische Kulturgüter (ALSH, 2012/ Anlage 17)<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust/ Beeinträchtigung von archäologischen<br />

Kulturgütern<br />

Bau- und anlagebedingte<br />

Auswirkungen auf<br />

archäologische Kulturgüter<br />

durch Flächen- und<br />

Funktionsverlust im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Baumaßnahmen sowie<br />

Störungen <strong>der</strong><br />

Sichtbeziehungen und<br />

Flächenzerschneidungen<br />

Bekannte<br />

einfache u.<br />

beson<strong>der</strong>e<br />

archäologische<br />

Kulturdenkmale<br />

im Bereich des<br />

engen Korridors;<br />

allgemeine<br />

Einstufung und<br />

Ansprache<br />

Archäologisches<br />

Umfeld im<br />

Bereich des 800<br />

m Korridors als<br />

Grundlage zur<br />

Einschätzung<br />

archäologischer<br />

Potentialflächen<br />

Hinweis auf<br />

zumeist<br />

siedlungsgünstige<br />

topographische<br />

Gegebenheiten<br />

als Grundlage zur<br />

Einschätzung<br />

archäologischer<br />

Potentialflächen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- 3 einfache Kulturdenkmale bei Ratekau (LA 32, 187 u.<br />

283)<br />

- 2 sehr hohe Verluste archäologischer Kulturgüter (BWS 4)<br />

- möglicherweise 1 Verlust von archäologischen Kulturgütern<br />

- 1 Grabhügel/Megalithgrab, 1 eisenzeitliches Brandgrab u.<br />

1 neolithischer Einzelfund<br />

Etwa 300 m westlich des südlichen Abschnittes das<br />

Waldgebiet des „Riesebusch― mit einigen Grabhügeln<br />

(Ratekau LA 36 u. 37); etwa 200 m westlich des Nordendes<br />

die Motte Ratekau LA 144 im Ruppersdorfer See; das<br />

Nordende etwa 300 m westlich des Brandgräberfeldes<br />

Ratekau LA 33 (in diesem Bereich ist mit wan<strong>der</strong>nden<br />

Siedlungen <strong>der</strong> Eisenzeit zu rechnen)<br />

Der nördliche Abschnitt führt entlang des östlichen<br />

Randbereiches <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>ung des Ruppersdorfer Sees<br />

Verlust/ Beeinträchtigung von archäologischen<br />

Kulturgütern<br />

- 2 einfache Kulturdenkmale bei Ratekau (LA 31 u. 187)<br />

- 1 sehr hoher Verlust archäologischer Kulturgüter (BWS 4)<br />

- möglicherweise 1 Verlust von archäologischen Kulturgütern<br />

- 1 Grabhügel u. ein neolithischer Einzelfund<br />

Mittlerer Trassenabschnitt zwischen zwei Brandgräberfel<strong>der</strong>n<br />

(Ratekau LA 32 u. 34), welche nur 450 m bzw. 100 m<br />

entfernt sind; in diesem Bereich ist mit wan<strong>der</strong>nden<br />

Siedlungen <strong>der</strong> Eisenzeit zu rechnen; im Norden liegt die<br />

Trasse nur etwa 200 m östlich <strong>der</strong> im Ruppersdorfer See<br />

gelegenen Motte Ratekau LA 144<br />

Trassenverlauf im Norden im Bereich <strong>der</strong> östlichen<br />

Randzone des Ruppersdorfer Sees<br />

Einstufung Geringer Flächenverbrauch Hoher Flächenverbrauch<br />

Stufe 2 = geringer Verlust (gering konfliktträchtig)<br />

(Angaben gem. ALSH, 2012/ Anlage 17)<br />

Stufe 3 = hoher Verlust (konfliktträchtig)<br />

(Angaben gem. ALSH, 2012/ Anlage 17)<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1>> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 263<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-18: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.a.1 Variante 1.a.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Baudenkmalen,<br />

Ensembles und Gartendenkmalen<br />

Sensorielle Beeinträchtigungen von<br />

Baudenkmalen durch Verlärmung<br />

und visuelle Überprägung im<br />

Nahbereich (zwischen Außenkante<br />

Baukörper und 200 m Entfernung)<br />

Bau- und anlagebedingte<br />

Auswirkungen auf archäologische<br />

Kulturgüter durch Flächen- und<br />

Funktionsverlust im Rahmen <strong>der</strong><br />

Baumaßnahmen sowie Störungen<br />

<strong>der</strong> Sichtbeziehungen und<br />

Flächenzerschneidungen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Nicht entscheidungserheblich<br />

Nicht entscheidungserheblich<br />

1>> 2<br />

1>> 2<br />

Schutzgutübergreifendes Ergebnis Vorvergleich 1.a<br />

Im schutzgutübergreifenden Ergebnis lässt sich feststellen, dass Variante 1.a.1, also <strong>der</strong><br />

Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse, bei allen Schutzgütern mit Ausnahme des Schutzgutes<br />

Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit mit z.T. sehr deutlichem Abstand die<br />

Vorzugsvariante darstellt. Das ist insbeson<strong>der</strong>e durch den geringeren Flächenverbrauch<br />

beim Ausbau <strong>der</strong> vorhandenen Bahntrasse zu begründen.<br />

In Bezug auf NATURA 2000-Gebiete (vgl. LEGUAN, 2012b/ Anlage 6) werden durch beide<br />

Varianten dieselben FFH-Gebiete betroffen (GGB DE 2030-328 "Schwartautal und Curauer<br />

Moor" und GGB DE 2030-304 "Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen"). Das<br />

Konfliktpotenzial ist als sehr gering einzuschätzen. Entscheidungserhebliche Unterschiede<br />

sind nicht festzustellen.<br />

Im Hinblick auf die artenschutzrechtlichen Betroffenheiten (vgl. PU, 2012/ Anlage 5) ergibt<br />

sich ein deutlicher Vorteil für Variante 1.a.1: So wird durch die Variante 1.a.2 ein<br />

Lebensraum des Mittelspechts umfangreich neu zerschnitten. Dies bewirkt ein hohes<br />

Konfliktrisiko, welches bei Variante 1.a.1 nicht besteht. Das leicht höhere baubedingte<br />

Konfliktrisiko für die Zauneidechse in <strong>der</strong> Variante 1.a.1 vermag nicht das durch<br />

Lebensraumverlust entstehende Konfliktrisiko für den Mittelspecht in <strong>der</strong> Variante 1.a.2 zu<br />

überwiegen, so dass 1.a.1 als günstiger zu bewerten ist.<br />

Unter Einbeziehung <strong>der</strong> Ergebnisse bezüglich NATURA 2000 bzw. Artenschutz wird Variante<br />

1.a.1 als Vorzugsvariante bestätigt.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 264<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-19: Gesamtmatrix zur Ermittlung <strong>der</strong> Vorzugsvariante – Vorvergleich 1.a.<br />

Kriterien<br />

UVS Schutzgüter<br />

Menschen, einschl. <strong>der</strong><br />

menschlichen Gesundheit<br />

(Wohnen und Erholung)<br />

Tiere und biologische<br />

Vielfalt<br />

Pflanzen<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima/ Luft<br />

Landschaft<br />

Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter<br />

Gesamtbewertung<br />

UVS Schutzgüter<br />

NATURA 2000<br />

artenschutzrechtliche<br />

Betroffenheiten<br />

Rangfolge und<br />

Unterschiede/<br />

Vorteilsbildung aller<br />

Umweltaspekte<br />

> geringer Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

>> deutlicher Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

>>> sehr deutlicher Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

UVS: erheblich nachteilige<br />

Auswirkungen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 1.a.1 Variante 1.a.2<br />

2 1>><br />

1> 2<br />

1>> 2<br />

1>> 2<br />

1> 2<br />

1>> 2<br />

1> 2<br />

1>> 2<br />

1> 2<br />

1 1<br />

1>> 2<br />

1> 2<br />

NATURA 2000:<br />

Konfliktpotenzial<br />

gering sehr gering gering<br />

mittel mittel mittel<br />

hoch hoch hoch<br />

Artenschutz:<br />

Konfliktrisiko<br />

sehr hoch sehr hoch<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 265<br />

Prüfstück DF 10/12


Vorvergleich 1.b<br />

1.b<br />

1.b.1 X.1<br />

1.b.2 X2.1<br />

Im Vorvergleich 1.b wird die Variante 1.b.1 mit dem Streckenabschnitt X.1 <strong>der</strong> Variante 1.b.2<br />

mit dem Streckenabschnitt X.2.1 gegenübergestellt. Die beiden Varianten zweigen am<br />

Startpunkt Dänischburg von <strong>der</strong> bereits zweigleisig ausgebauten und elektrifizierten Trasse<br />

ab und enden am Trassenkombinationspunkt 10 westlich von Tiefende.<br />

Lage <strong>der</strong> Varianten im Untersuchungsraum<br />

Variante 1.b.1<br />

Variante 1.b.2<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 266<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit – Teilschutzgut Wohnen,<br />

Teilschutzgut Erholen<br />

Bei <strong>der</strong> Inanspruchnahme von Siedlungsflächen schneidet Variante 1.b.2 besser ab, da<br />

Variante 1.b.1 Flächen für den Gemeinbedarf, bzw. Flächen einer Schule 2 in geringem Maße<br />

in Anspruch nimmt.<br />

In Bezug auf die Auswirkungen durch Schallimmissionen ist die Variante 1.b.1 etwas<br />

günstiger als Variante 1.b.2. Allerdings sind diese Unterschiede unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Lärmschutzmaßnahmen als gering einzustufen.<br />

Nach den Ergebnissen <strong>der</strong> Erschütterungstechnischen Untersuchung (BAUDYN, 2012) weist<br />

Variante 1.b.1 einen geringen Vorteil gegenüber Variante 1.b.2 auf.<br />

Der größere Flächenbedarf von Variante 1.b.2 zeigt sich bei den Ergebnissen <strong>der</strong> anlage-<br />

und baubedingten Flächeninanspruchnahme von Erholungsgebieten beson<strong>der</strong>er Bedeutung.<br />

Dabei schneidet Variante 1.b.2 mit 13,7 ha schlechter als Variante 1.b.1 mit 11,23 ha ab.<br />

Betroffen sind dabei das LSG „Travemün<strong>der</strong> Winkel― und <strong>der</strong> Regionale Grünzug mit den<br />

Waldbereichen östlich von Seeretz.<br />

Variante 1.b.1 verläuft anfangs auf <strong>der</strong> bestehenden Bahntrasse im Bereich von<br />

Lübeck/Dänischburg und führt dabei zu geringfügigen Flächenverlusten im LSG „Kücknitzer<br />

Mühlenbach und Söhlengraben―.<br />

Bei <strong>der</strong> Betrachtung von Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Erholungsgebiete schneidet Variante 1.b.2<br />

(305,82 ha) deutlich schlechter ab als Variante 1.b.1 (232,01 ha).<br />

Daraus ergibt sich ein geringer Vorteil für Variante 1.b.1.<br />

2 In Bezug auf den anlagebedingten Verlust von Siedlungsflächen im Bereich von Variante (1.b.1) sind die Flächenangaben<br />

nicht als auschlaggebendes Kriterium zu betrachten. Die Abgrenzung <strong>der</strong> Siedlungsflächen erfolgte anhand <strong>der</strong><br />

Biotopkartierung und dem Abgleich mit den jeweiligen Flächennutzungs- und Bebauungsplänen im Maßstab 1:25.000. Da <strong>der</strong><br />

Eingriff durch die verschiedenen Trassenvarianten im M 1:1.000 dargestellt wird, resultiert daraus eine gewisse Ungenauigkeit<br />

<strong>der</strong> Flächenabgrenzungen im Eingriffsbereich.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 267<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Tabelle 3.7.1-20: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen) – Vorvergleich 1.b<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Wohnen<br />

Variante 1.b.1 Variante 1.b.2<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und Funktionsverlust sehr hoch 0,16 ha<br />

durch anlagebedingte<br />

- Schule<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Wohngebieten,<br />

Mischgebieten,<br />

Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

/<br />

0,07 ha<br />

- Flächen für den Gemeinbedarf<br />

/<br />

Keine Betroffenheit<br />

Flächen- und Funktionsverlust sehr hoch 0,25 ha<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Wohngebieten,<br />

Mischgebieten,<br />

Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

/<br />

/<br />

/<br />

Keine Betroffenheit<br />

Gesamt 0,48 ha 0 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1>><br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 268<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Wohnen<br />

Variante 1.b.1 Variante 1.b.2<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Kriterium Anzahl <strong>der</strong> Stockwerke Anzahl <strong>der</strong> Stockwerke<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Schallimmissionen:<br />

Überschreitung von Grenzo<strong>der</strong><br />

Orientierungswerten (mit<br />

Lärmschutzwand, Höhe 6 m)<br />

Erschütterungen<br />

Überschreitung Mittelwert<br />

KBTr > Ar (Anzahl <strong>der</strong><br />

Gebäude)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

16. BImSchV 38 45<br />

DIN18005 222 228<br />

DIN 4150 - 2 3,0 3 0,2<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

3 Im Ergebnis <strong>der</strong> erschütterungstechnischen Untersuchungen (baudyn GmbH 2012) ergibt sich für die Variante 1.b.1 für eine sehr geringe Anzahl von Gebäuden aufgrund des geringen Abstands zur<br />

Bahnstrecke eine ungünstige Situation, bei <strong>der</strong> Überschreitungen <strong>der</strong> Anhaltswerte auftreten können, während für die Variante 1.b.2 für eine geringe Anzahl von Gebäuden in einem etwas größeren<br />

Abstand zur Bahnstrecke eine günstigere Situation vorliegt. In den erschütterungstechnischen Untersuchungen erfolgt die Kennzeichnung <strong>der</strong> Ergebnisse mit einem Vergleich <strong>der</strong> Anhaltswerte in vier<br />

unterschiedlichen Stufen. Da im Rahmen <strong>der</strong> UVS in Abstimmung mit <strong>der</strong> DB nur die Überschreitung des Mittelwertes (KBTr > Ar) herangezogen wird, kann es abweichende Aussagen zum<br />

erschütterungstechnischen Gutachten geben.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 269<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-21: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Erholen) – Vorvergleich 1.b<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Erholen<br />

Variante 1.b.1 Variante 1.b.2<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten<br />

und Freizeiteinrichtungen<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten<br />

und Freizeiteinrichtungen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

beson<strong>der</strong>s 7,58 ha<br />

- LSG „Travemün<strong>der</strong> Winkel―<br />

- Flächeninanspruchnahme im Bereich <strong>der</strong> Bestandstrasse im<br />

LSG „Kücknitzer Mühlenbach und Söhlengraben―<br />

- Regionaler Grünzug (insbes. Waldbereiche östlich von<br />

Seeretz)<br />

beson<strong>der</strong>s 3,65 ha<br />

- LSG „Travemün<strong>der</strong> Winkel―<br />

- Flächeninanspruchnahme im Bereich <strong>der</strong> Bestandstrasse im<br />

LSG „Kücknitzer Mühlenbach und Söhlengraben―<br />

- Regionaler Grünzug (insbes. Waldbereiche östlich von<br />

Seeretz)<br />

9,16 ha<br />

- LSG „Travemün<strong>der</strong> Winkel―<br />

- Regionaler Grünzug (insbes. Waldbereiche östlich von<br />

Seeretz)<br />

4,54 ha<br />

- LSG „Travemün<strong>der</strong> Winkel―<br />

- Regionaler Grünzug (insbes. Waldbereiche östlich von<br />

Seeretz)<br />

Gesamt 11,23 ha 13,7 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 270<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Erholen<br />

Variante 1.b.1 Variante 1.b.2<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Schallimmissionen:<br />

Verlärmung von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten,<br />

Freizeiteinrichtungen<br />

innerhalb <strong>der</strong> Zone 49<br />

dB(A) tags<br />

beson<strong>der</strong>s 232,01 ha<br />

- LSG „Travemün<strong>der</strong> Winkel―<br />

- Beeinträchtigung im Bereich<br />

<strong>der</strong> Bestandstrasse im LSG<br />

„Kücknitzer Mühlenbach und<br />

Söhlengraben―<br />

- Regionaler Grünzug (insbes.<br />

Waldbereiche östlich von<br />

Seeretz)<br />

305,82 ha<br />

- LSG „Travemün<strong>der</strong> Winkel―<br />

- Beeinträchtigung im Bereich<br />

<strong>der</strong> Bestandstrasse im LSG<br />

„Kücknitzer Mühlenbach und<br />

Söhlengraben―<br />

- Regionaler Grünzug (insbes.<br />

Waldbereiche östlich von<br />

Seeretz)<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1>> 2<br />

Zerschneidung von<br />

überregionalen Rad- und<br />

Wan<strong>der</strong>wegen bzw.<br />

regionalen Reitwegen<br />

beson<strong>der</strong>s - Zerschneidung einer<br />

regionalen Reitroute<br />

nordöstlich <strong>der</strong> Ortschaft<br />

Seeretz<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- Zerschneidung einer<br />

regionalen Reitroute<br />

nordöstlich <strong>der</strong> Ortschaft<br />

Seeretz<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Nicht entscheidungserheblich<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 271<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-22: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit<br />

(Wohnen und Erholung)<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.b.1 Variante 1.b.2<br />

Wohnen<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Wohngebieten,<br />

Mischgebieten, Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Schallimmissionen und<br />

Erschütterungen<br />

Erholung<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten und<br />

Freizeiteinrichtungen<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Schallimmissionen: Verlärmung<br />

von Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten,<br />

Freizeiteinrichtungen innerhalb <strong>der</strong><br />

Zone 49 dB(A) tags<br />

Zerschneidung von überregionalen<br />

Rad- und Wan<strong>der</strong>wegen bzw.<br />

regionalen Reitwegen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

2 1>><br />

1> 2<br />

1> 2<br />

1>> 2<br />

Nicht entscheidungserheblich<br />

1> 2<br />

Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

In Bezug auf den anlage- und baubedingten Verlust faunistischer Lebensräume hat Variante<br />

1.b.1 insgesamt einen geringen Vorteil gegenüber Variante 1.b.2:<br />

Bei den Tierartengruppen Fle<strong>der</strong>mäuse, Reptilien sowie Tagfalter und Wid<strong>der</strong>chen hat<br />

Variante 1.b.1 einen deutlichen Vorteil. Dies liegt an <strong>der</strong> wesentlich geringeren Betroffenheit<br />

hoch bzw. mittel bedeuten<strong>der</strong> linearer Lebensräume.<br />

Bei Amphibien und Libellen ergibt sich jeweils ein geringer Vorteil für Variante 1.b.1, da<br />

durch diese ein Gewässer hoher (Amphibien) bzw. sehr hoher Bedeutung (Libellen) weniger<br />

überbaut wird als durch 1.b.2.<br />

Bei den Brutvögeln lassen sich keine entscheidungserheblichen Unterschiede feststellen.<br />

Zwar liegen flächenmäßige Unterschiede vor, dies liegt allerdings an <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Linienvarianten nach <strong>der</strong> Fertigstellung <strong>der</strong> Kartierung des Bestandes, so dass 1.b.2 weniger<br />

Flächen überbaut als 1.b.1. Insgesamt kommen bei beiden Varianten kleinräumig<br />

höherwertige Bereiche mit größerer Eingriffsempfindlichkeit für Brutvögel vor, so dass sich<br />

keine entscheidungserheblichen Unterschiede feststellen lassen.<br />

In Bezug auf den Verlust von Rastplätzen sind keine entscheidungserheblichen<br />

Unterschiede festzustellen, da die flächigen Unterschiede bei den Betroffenheiten für die<br />

Rastvögel zu gering ausfallen. Im Hinblick auf Heuschrecken lassen sich insgesamt keine<br />

entscheidungserheblichen Unterschiede feststellen. Zwar führt 1.b.1 zu rund 1,5 ha weniger<br />

Verlust sehr hoch bedeuten<strong>der</strong> Lebensräume als 1.b.2, bei den hoch bedeutenden<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 272<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Lebensräumen ergeben sich Betroffenheiten linearer Lebensräume lediglich durch 1.b.1<br />

wohingegen 1.b.2 zu geringen Flächenverlusten führt.<br />

Bei Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen und sonstige Störungen ist ein geringer<br />

Vorteil für 1.b.1 festzustellen:<br />

Bei den Brutvögeln liegen keine entscheidungserheblichen Unterschiede vor. Zwar liegen<br />

flächige Unterschiede bei den Betroffenheiten vor. Dies liegt allerdings an <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Linienvarianten nach <strong>der</strong> Fertigstellung <strong>der</strong> Erfassungen. So dass 1.b.2 weniger Flächen<br />

beeinträchtigt als 1.b.1. Insgesamt ist jedoch davon auszugehen, dass von beiden Varianten<br />

ähnliche flächige Betroffenheiten ausgelöst werden. In beiden Fällen sind kleinräumig<br />

höherwertige Bereiche mit größerer Eingriffsempfindlichkeit für Brutvögel betroffen.<br />

Bei den Rastvögeln liegt ein geringer Vorteil für 1.b.1 vor, da diese Variante rund 20 ha<br />

weniger Rastflächen geringer Bedeutung beeinträchtigt als 1.b.2. Es werden bislang unvorbelastete<br />

Bereiche betroffen, so dass in diesen Bereichen die Funktionsbeeinträchtigung<br />

durch beide Varianten als gering einzuschätzen ist.<br />

Im Hinblick auf Beeinträchtigungen durch Barriere- und Trennwirkungen sowie den<br />

Fahrbetrieb ergibt sich insgesamt ein geringer Vorteil für Variante 1.b.1:<br />

Durch beide Varianten kommt es zu Neuzerschneidungen eines Schwerpunktbereichs des<br />

Biotopverbundes sehr hoher Bedeutung. Allerdings zerschneidet nur 1.b.2 auch Flächen<br />

eines FFH-Gebietes (sehr hohe Bedeutung). Beide Varianten führen zur Neuzerschneidung<br />

von Nebenverbundachsen mittlerer Bedeutung. Insgesamt sind die Durchfahrungslängen bei<br />

1.b.2 länger als bei 1.b.1.<br />

Bei Fle<strong>der</strong>mäusen, sonstigen Säugern, Brutvögeln und Rastvögeln liegen keine<br />

entscheidungserheblichen Unterschiede zwischen den Varianten vor. So wird in beiden<br />

Fällen dieselbe Anzahl von Wildwechseln durchschnitten. Das Kollisionsrisiko wäre in beiden<br />

Fällen ähnlich und dieselben Lebensräume bzw. Lebensräume <strong>der</strong>selben Bedeutung <strong>der</strong><br />

weiteren Tierartengruppen wären betroffen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 273<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-23: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt – Vorvergleich 1.b<br />

Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 1.b.1 Variante 1.b.2<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse sehr hoch / / / /<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

faunistischer<br />

Lebensräume<br />

hoch<br />

mittel<br />

4,68 ha<br />

- Laub- und<br />

Mischwaldbereiche<br />

- Gewässer<br />

5,07 ha<br />

59 m<br />

- Gewässer<br />

878 m<br />

4,41 ha<br />

- Laub- und<br />

Mischwaldbereiche<br />

- Gewässer<br />

3,04 ha<br />

68 m<br />

- Gewässer<br />

1.519 m<br />

gering 3,28 ha / 6,25 ha /<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

13,03 ha 938 m 13,70 ha 1.587 m<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

1>> 2<br />

Brutvögel sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel / /<br />

gering 10,88 ha 7,74 ha<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

10,88 ha 7,74 ha<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

1 1<br />

Rastvögel sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel / /<br />

gering 2,46 ha 5,25 ha<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

2,46 ha 5,25 ha<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

1 1<br />

Amphibien sehr hoch / /<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 274<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Variante 1.b.1 Variante 1.b.2<br />

hoch 0,20 ha<br />

0,22 ha<br />

- Zwei Gewässer<br />

- Drei Gewässer<br />

mittel / /<br />

gering / /<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

0,20 ha 0,22 ha<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

1> 2<br />

Reptilien sehr hoch / / / /<br />

hoch 5,27 ha<br />

- Mesophiles Grünland<br />

(GM), sonstige Gehölze<br />

und Gehölzstrukturen<br />

(HG), (halb-) ru<strong>der</strong>ale<br />

Gras- und Staudenfluren<br />

(RH), Pionierwald (WP)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

375 m<br />

- Knicks (HW)<br />

6,74 ha<br />

- Mesophiles Grünland<br />

(GM), sonstiges<br />

artenreiches Feucht- und<br />

Nassgrünland (GF),<br />

sonstige Gehölze und<br />

Gehölzstrukturen (HG),<br />

(halb-) ru<strong>der</strong>ale Gras-<br />

und Staudenfluren (RH),<br />

Mager- und<br />

Trockenrasen (TR),<br />

Pionierwald (WP)<br />

629 m<br />

- Knicks (HW)<br />

mittel / 59 m 0,68 ha 68 m<br />

gering 0,73 ha 151 m 0,47 ha /<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

6,00 ha 585 m 7,89 ha 698 m<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

1>> 2<br />

Libellen sehr hoch 0,20 ha<br />

0,22 ha<br />

- Zwei Gewässer<br />

- Drei Gewässer<br />

hoch / /<br />

mittel / /<br />

gering / /<br />

Gesamt 0,20 ha 0,22 ha<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 275<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Heuschrecken<br />

Bewertung/<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

sehr hoch 2,27 ha<br />

- Mesophiles Grünland<br />

(GM)<br />

Tagfalter/<br />

Wid<strong>der</strong>chen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

hoch / 123 m<br />

- Ebenerdige Feldhecke<br />

(HF)<br />

Variante 1.b.1 Variante 1.b.2<br />

1> 2<br />

/ 3,78 ha<br />

- Mesophiles Grünland<br />

(GM), Mager- und<br />

Trockenrasen (TR)<br />

0,06 ha<br />

- Sonstiges artenreiches<br />

Feucht- und<br />

Nassgrünland (GF)<br />

mittel 2,30 ha / 2,91 ha /<br />

gering 1,42 ha 375 m 1,19 ha 629 m<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

6,00 ha 498 m 7,94 ha 629 m<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

1 1<br />

sehr hoch / / / /<br />

hoch / / / /<br />

mittel 1,90 ha 434 m 4,63 ha 698 m<br />

gering 5,60 ha 151 m 3,30 ha /<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

7,50 ha 585 m 7,93 ha 698 m<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

1>> 2<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 276<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

/<br />

/


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfind<br />

lichkeit<br />

Beeinträchtigung von<br />

Tieren durch<br />

Schallimmissionen (bau-<br />

und betriebsbedingt) und<br />

optische Reize (bau-,<br />

anlage- und<br />

betriebsbedingt)<br />

Brutvögel<br />

(Wirkzone<br />

100 m)<br />

Rastvögel<br />

(Wirkzone<br />

300 m)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 1.b.1 Variante 1.b.2<br />

Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel / /<br />

gering 31,18 ha<br />

- Neue Beeinträchtigung gering<br />

bedeuten<strong>der</strong> Brutvogellebensräume<br />

- Im Bereich Siems-Dänischburg<br />

Vorbelastung durch Bestandstrasse/<br />

A226, hier Funktionsbeeinträchtigung<br />

zu vernachlässigen<br />

21,49 ha<br />

- Neue Beeinträchtigung gering<br />

bedeuten<strong>der</strong> Brutvogellebensräume<br />

- Im Bereich Siems-Dänischburg<br />

Vorbelastung durch Bestandstrasse/<br />

A226, hier Funktionsbeeinträchtigung<br />

zu vernachlässigen<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

31,18 ha 21,49 ha<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

1 1<br />

sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel / /<br />

gering 17,92 ha<br />

- Neue Beeinträchtigung gering<br />

bedeuten<strong>der</strong> Rastplätze<br />

- Im Bereich Siems-Dänischburg<br />

Vorbelastung durch Bestandstrasse/<br />

A226, hier Funktionsbeeinträchtigung<br />

zu vernachlässigen<br />

36,06 ha<br />

- Neue Beeinträchtigung gering bedeuten<strong>der</strong><br />

Rastplätze<br />

- Im Bereich Siems-Dänischburg Vorbelastung<br />

durch Bestandstrasse/ A226,<br />

hier Funktionsbeeinträchtigung zu<br />

vernachlässigen<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

17,92 ha 36,06 ha<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

1> 2<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 277<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Barriere- und<br />

Trennwirkungen (bau-<br />

und anlagebedingt)<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Fahrbetrieb (Kollisionen,<br />

verbleibende Effekte<br />

durch Sog- und<br />

Wirbelschleppen,<br />

betriebsbedingt)<br />

Schutzgebiete<br />

und Biotopverbund(Zerschneidung)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr hoch 603 m<br />

- Sielbektal (Schwerpunktbereich<br />

Biotopverbund)<br />

- Neuzerschneidung<br />

Variante 1.b.1 Variante 1.b.2<br />

938 m<br />

- FFH-Gebiet Waldhusener Moore und<br />

Moorsee<br />

- Sielbektal (Schwerpunktbereich<br />

Biotopverbund)<br />

- Neuzerschneidung<br />

hoch / /<br />

mittel 139 m<br />

- Nebenverbundachse Biotopverbund<br />

- Neuzerschneidung<br />

665 m<br />

- Nebenverbundachse Biotopverbund<br />

- Neuzerschneidung<br />

Gesamt 742 m 1.603 m<br />

Bewertung/<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

Sonstige Säuger - Neuzerschneidung eines Wildwechsels,<br />

- Durch zukünftige Zugfrequenz wird keine absolute<br />

Barriere entstehen<br />

- Jedoch neu entstehendes Kollisionsrisiko<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse - Neuzerschneidung hoch bedeuten<strong>der</strong><br />

Fle<strong>der</strong>mauslebensräume sowie<br />

randlicher Trassenverlauf entlang<br />

dieser Lebensräume<br />

- Hohes Kollisionsrisiko<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

Brutvögel - Neuzerschneidung gering bedeuten<strong>der</strong><br />

Lebensräume<br />

- Geringes Kollisionsrisiko<br />

- Im Bereich Siems-Dänischburg<br />

Vorbelastung durch Bestandstrasse/<br />

A226, hier Funktionsbeeinträchtigung<br />

zu vernachlässigen<br />

1>> 2<br />

- Neuzerschneidung eines Wildwechsels,<br />

- Durch zukünftige Zugfrequenz wird keine absolute<br />

Barriere entstehen<br />

- Jedoch neu entstehendes Kollisionsrisiko<br />

1 1<br />

- Neuzerschneidung hoch bedeuten<strong>der</strong><br />

Fle<strong>der</strong>mauslebensräume sowie<br />

randlicher Trassenverlauf entlang<br />

dieser Lebensräume<br />

- Hohes Kollisionsrisiko<br />

1 1<br />

- Neuzerschneidung gering<br />

bedeuten<strong>der</strong> Lebensräume<br />

- Geringes Kollisionsrisiko<br />

- Im Bereich Siems-Dänischburg<br />

Vorbelastung durch Bestandstrasse/<br />

A226, hier Funktionsbeeinträchtigung<br />

zu vernachlässigen<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 278<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

Rastvögel - Neuzerschneidung einer<br />

Rastvogelfläche geringer Bedeutung<br />

- Geringes Kollisionsrisiko<br />

- Im Bereich Siems-Dänischburg<br />

Vorbelastung durch Bestandstrasse/<br />

A226, hier Funktionsbeeinträchtigung<br />

zu vernachlässigen<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

Variante 1.b.1 Variante 1.b.2<br />

1 1<br />

- Neuzerschneidung einer<br />

Rastvogelfläche geringer Bedeutung<br />

- Geringes Kollisionsrisiko<br />

- Im Bereich Siems-Dänischburg<br />

Vorbelastung durch Bestandstrasse/<br />

A226, hier Funktionsbeeinträchtigung<br />

zu vernachlässigen<br />

1 1<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 279<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-24: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Tiere und biologische Vielfalt<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.b.1 Variante 1.b.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

faunistischer Lebensräume<br />

Beeinträchtigung von Tieren durch<br />

Schallimmissionen und optische<br />

Reize<br />

Beeinträchtigungen durch Barriere-<br />

und Trennwirkungen<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Fahrbetrieb<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1> 2<br />

1> 2<br />

1> 2<br />

1> 2<br />

Schutzgut Pflanzen<br />

In Bezug auf das Schutzgut Pflanzen liegt ein deutlicher Vorteil für Variante 1.b.1 vor.<br />

Deutlich wird <strong>der</strong> Unterschied bei den anlage- und baubedingten Verlusten linearer Biotope,<br />

die nach § 30 BNatSchG (i.V.m. § 21 LNatSchG) geschützt sind und eine sehr hohe<br />

Bedeutung haben. Hier führt 1.b.2 insgesamt zu rund 150 m mehr Verlust linearer Biotope<br />

sehr hoher Bedeutung als 1.b.1.<br />

Beim flächigen Verlust hoch bedeuten<strong>der</strong> Biotope sind die Unterschiede nicht<br />

entscheidungserheblich.<br />

Bei <strong>der</strong> Betroffenheit von Lebensräumen mittlerer Bedeutung führt 1.b.1 zwar zu geringfügig<br />

mehr Verlusten (flächig und linear) als 1.b.2, bei <strong>der</strong> Betroffenheit gering bedeuten<strong>der</strong><br />

Lebensräume kehrt sich die Situation jedoch um und 1.b.2 führt zu deutlich höheren<br />

Verlusten als 1.b.1.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 280<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-25: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Pflanzen – Vorvergleich 1.b<br />

Schutzgut Pflanzen<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Variante 1.b.1 Variante 1.b.2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

in Bezug auf Biotoptypen<br />

(darunter nach § 30<br />

BNatSchG i.V.m. § 21<br />

LNatSchG geschützte<br />

Biotope) durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

in Bezug auf Biotoptypen<br />

(darunter nach § 30<br />

BNatSchG i.V.m. § 21<br />

LNatSchG geschützte<br />

Biotope) durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Gesamt (anlage- und<br />

baubedingt)<br />

sehr hoch 0,15 ha<br />

- § 30-Biotope (Binnengewässer)<br />

hoch 0,82 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und<br />

Kleingehölze<br />

flächig linear flächig linear<br />

408 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks, ebenerdige<br />

Feldhecken,<br />

Binnengewässer)<br />

1,45 ha<br />

- § 30-Biotope (1,43 ha) (Binnengewässer,<br />

Biotope <strong>der</strong> Heiden und<br />

Magerrasen, Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>,<br />

Gebüsche und Kleingehölze)<br />

- Grünland<br />

/ 0,86 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und<br />

Kleingehölze<br />

453 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks, Binnengewässer)<br />

mittel 6,91 ha 10 m 6,42 ha /<br />

gering 0,73 ha 229 m 0,43 ha 585 m<br />

sehr hoch 0,04 ha<br />

- § 30-Biotope (Binnengewässer)<br />

hoch 0,41 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und<br />

Kleingehölze<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

149 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks, ebenerdige<br />

Feldhecken,<br />

Binnengewässer)<br />

0,92 ha<br />

- § 30-Biotope (0,88 ha) (Binnengewässer,<br />

Biotope <strong>der</strong> Heiden und<br />

Magerrasen, Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>,<br />

Gebüsche und Kleingehölze)<br />

- Grünland<br />

/ 0,50 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und<br />

Kleingehölze<br />

244 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks, Binnengewässer)<br />

mittel 3,42 ha 17 m 3,03 ha /<br />

gering 0,37 ha 124 m 0,08 ha 304 m<br />

12,85 ha 938 m 13,70 ha 1.587<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1>> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 281<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

/<br />

/


Tabelle 3.7.1-26: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Pflanzen<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.b.1 Variante 1.b.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust in<br />

Bezug auf Biotoptypen (darunter<br />

nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 21<br />

LNatSchG geschützte Biotope)<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1>> 2<br />

1>> 2<br />

Schutzgut Boden<br />

Bei <strong>der</strong> Gesamtflächeninanspruchnahme unterscheiden sich die beiden Varianten mit 12,84<br />

ha bei Variante 1.b.1 gegenüber 13,47 ha bei Variante 1.b.2 nur geringfügig. Als Ursache ist<br />

die etwas kürzere Gesamtlauflänge <strong>der</strong> Variante 1.b.1 anzunehmen. Deutlichere<br />

Unterschiede ergeben sich bei <strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> Inanspruchnahme von Böden <strong>der</strong><br />

Wertstufe 4. Die Variante 1.b.2 zweigt später und dann mit einem größeren Bogenradius von<br />

<strong>der</strong> bestehenden zweigleisigen Strecke ab. Dabei berührt sie Magerrasenbiotope und<br />

westlich des Waldhusener Moorsees gelegene Bruchwaldbereiche, die sich durch Böden mit<br />

einem beson<strong>der</strong>s hohen Biotopentwicklungspotenzial auszeichnen (Konfliktschwerpunkt, s.<br />

Plan 4.4.1). So werden von Variante 1.b.1 insgesamt nur 0,69 ha Böden mit beson<strong>der</strong>er<br />

Bedeutung beansprucht, von Variante 1.b.2 hingegen insgesamt 2,86 ha.<br />

Insgesamt ergibt sich hinsichtlich des Schutzgutes Boden ein zwar nur geringer, aber doch<br />

deutlich erkennbarer Vorteil für die Variante 1.b.1.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 282<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-27: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Boden – Vorvergleich 1.b<br />

Schutzgut Boden<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung und<br />

Überprägung durch<br />

Böschungen)<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Anlage von Baustraßen)<br />

beson<strong>der</strong>s (4) Versiegelung durch Trasse: 0,18 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,18 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 0,00 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,24 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,24 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,03 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 0,00 ha<br />

allgemein (3) Versiegelung durch Trasse: 2,23 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 5,08 ha<br />

allgemein bis<br />

gering (2)<br />

Versiegelung durch Trasse: 0,00 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,12 ha<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr gering (1) Versiegelung durch Trasse: 0,37 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,39 ha<br />

beson<strong>der</strong>s (4) 0,27 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,27 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,04 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 0,00 ha<br />

Variante 1.b.1 Variante 1.b.2<br />

Verlust Verlust<br />

Versiegelung durch Trasse: 0,65 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,12 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,65 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 0,00 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 1,12 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,35 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 1,12 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 0,00 ha<br />

Versiegelung durch Trasse: 1,95 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 4,87 ha<br />

Versiegelung durch Trasse: 0,00 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,00 ha<br />

Versiegelung durch Trasse: 0,31 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,11 ha<br />

1,09 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,24 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 1,06 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 0,00 ha<br />

allgemein (3) 3,56 ha 3,32 ha<br />

allgemein bis<br />

gering (2)<br />

0,18 ha 0,00 ha<br />

sehr gering (1) 0,22 ha 0,05 ha<br />

Gesamt 12,84 ha 13,47 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

1> 2<br />

Für das Schutzgut Boden wird ausschließlich eine Verlustflächenbetrachtung (Prognoseverfahren 1) vorgenommen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 283<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-28: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Boden<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.b.1 Variante 1.b.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung und Überprägung<br />

durch Böschungen, Anlage von<br />

Baustraßen)<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1> 2<br />

1> 2<br />

Schutzgut Wasser – Teilschutzgut Grundwasser<br />

Bei <strong>der</strong> Ermittlung des Verlustes an Grundwasserneubildungsflächen zeigen beide Varianten<br />

nur geringe Unterschiede. Variante 1.b.1 nimmt 4,83 ha Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 4 und 1,66 ha<br />

<strong>der</strong> Wertstufe 3 in Anspruch, während durch die Variante 1.b.2 6,12 ha Flächen <strong>der</strong><br />

Wertstufe 4 und 1,00 ha <strong>der</strong> Wertstufe 3 verloren gehen. Bei den von beiden Varianten<br />

gequerten Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 4 handelt es sich um ungeschützte Bereiche innerhalb des<br />

Verbreitungsgebietes des quartären / jungtertiären Hauptgrundwasserleiters<br />

(Grundwasserdargebotsklasse I) im Einzugsgebiet <strong>der</strong> Trave. Beide Trassen verlaufen<br />

allerdings in Grundwasserfließrichtung, wo es nur linear zu Neubildungsverlusten kommt.<br />

Ablaufendes Nie<strong>der</strong>schlagswasser versickert i.d.R. in den Randgräben und wird dem<br />

Grundwasser unmittelbar zugeführt. Der größte Teil des Grundwasserabflusses erfolgt<br />

bereits innerhalb des oberen, unbedeckten Grundwasserleiters.<br />

Ebenfalls gering sind die Unterschiede hinsichtlich von Funktionsbeeinträchtigungen des<br />

Grundwassers durch Eingriffe in Grundwasserleiter und Deckschichten von<br />

Grundwasserleitern. Dauerhafte Anschnitte des Grundwasserkörpers sind bei beiden<br />

Varianten nicht zu erwarten, so dass <strong>der</strong> Grundwasserabstrom nicht beeinträchtigt wird.<br />

Allerdings ist in <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>ung des Siems-Dänischburger Grenzbaches, <strong>der</strong> von beiden<br />

Varianten gequert wird, die Schüttung eines Dammes erfor<strong>der</strong>lich. Dabei müssten die<br />

Deckschichten des oberen Grundwasserleiters entfernt und das Grundwasser bauzeitlich<br />

angeschnitten werden (2 Konfliktschwerpunkte, s. Plan 4.5.1).<br />

Beide Varianten durchschneiden ein Wasserschongebiet geringer Schutzpriorität. Der<br />

Unterschied in <strong>der</strong> Durchschneidungslänge ist mit 2,53 km gegenüber 2,66 km allerdings<br />

äußerst gering. Die Varianten liegen innerhalb <strong>der</strong> engeren Depressionszone <strong>der</strong><br />

Wasserfassung Kleinensee im Anstrom <strong>der</strong> Brunnengalerie. Obwohl die Brunnen direkt nicht<br />

tangiert werden, besteht hier nach Aussagen des Hydrogeologischen Son<strong>der</strong>gutachtens<br />

(INGENIEURGESELLSCHAFT DR. REINSCH, 2012/ Anlage 15) ein erhöhtes Konfliktpotenzial, das<br />

wegen <strong>der</strong> größeren Nähe zur Wasserfassung Kleinensee für die Variante 1.b.2 etwas höher<br />

einzustufen ist.<br />

Insgesamt ergeben sich hinsichtlich des Teilschutzgutes Grundwasser leichte Vorteile für die<br />

Variante 1.b.1.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 284<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-29: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser (Grundwasser) – Vorvergleich 1.b<br />

Schutzgut Wasser/ Teilschutzgut Grundwasser<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung durch Trasse)<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Anlage von Baustraßen)<br />

Variante 1.b.1 Variante 1.b.2<br />

Verlust Verlust<br />

sehr hoch (4) 1,77 ha 2,36 ha<br />

hoch (3) 0,66 ha 0,28 ha<br />

mittel (2) 0,00 ha 0,00 ha<br />

gering (1) 0,37 ha 0,31 ha<br />

sehr hoch (4) 3,06 ha 3,76 ha<br />

hoch (3) 1,00 ha 0,72 ha<br />

mittel (2) 0,00 ha 0,00 ha<br />

gering (1) 0,22 ha 0,05 ha<br />

Gesamt 7,08 ha 7,48 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 > 2<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche /<br />

Länge<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Eingriffe in den<br />

Grundwasserkörper<br />

(Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Grundwasserdynamik) und<br />

durch Freilegen / Anschnitt<br />

des Grundwassers<br />

Funktionsbeeinträchtigung Beeinträchtigte Fläche /<br />

Länge<br />

sehr hoch / /<br />

hoch - Dammschüttung in <strong>der</strong><br />

Nie<strong>der</strong>ung des Siems-<br />

Dänischburger<br />

Grenzbaches<br />

- Dammschüttung in <strong>der</strong><br />

Nie<strong>der</strong>ung des Siems-<br />

Dänischburger<br />

Grenzbaches<br />

mittel / /<br />

gering / /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Trinkwassergewinnung<br />

(Durchschneiden von<br />

Wasserschongebieten)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 2,53 km 2,66 km<br />

mittel / /<br />

gering / /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 > 2<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 285<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzgut Wasser – Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Die Variante 1.b.1 quert den grabenartig ausgebauten Siems-Dänischburger Grenzbach<br />

(Wertstufe 2) mittels einer Eisenbahnüberführung. Bei Variante 1.b.2 würde ein aus dem<br />

Waldhusener Moorsee führen<strong>der</strong> Graben (Wertstufe 2), <strong>der</strong> in den Siems-Dänischburger<br />

Grenzbach einmündet, verrohrt unter <strong>der</strong> Trasse hindurchgeführt.<br />

Durch beide Varianten wird ein nordwestlich des Rugenbergs liegendes<br />

Abgrabungsgewässer (Wertstufe 3) großenteils überbaut (Konfliktschwerpunkt, s. Plan<br />

4.5.1). Der Waldhusener Moorsee (Wertstufe 3) ist zwar von <strong>der</strong> Variante 1.b.2 nicht direkt<br />

betroffen, die Trasse führt jedoch sehr dicht an <strong>der</strong> erweiterten Uferzone mit<br />

Bruchwaldvegetation vorbei.<br />

Insgesamt ergeben sich hinsichtlich des Teilschutzgutes Oberflächengewässer geringfügige<br />

Vorteile für die Variante 1.b.1.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 286<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-30: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser (Oberflächengewässer) – Vorvergleich 1.b<br />

Schutzgut Wasser/ Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme von<br />

Stillgewässern<br />

Variante 1.b.1 Variante 1.b.2<br />

Verlust (Anzahl) Verlust (Anzahl)<br />

sehr hoch (4) / /<br />

hoch (3) - 1 (Totalverlust) - 1 (Totalverlust)<br />

mittel (2) / /<br />

gering (1) / /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Gewässer<br />

Anzahl<br />

Beeinträchtigung von<br />

Fließgewässern durch<br />

Überbauung, Verrohrung,<br />

Verlegung etc.<br />

Funktionsbeeinträchtigung Beeinträchtigte Gewässer<br />

Anzahl<br />

sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel - Siems-Dänischb.<br />

Grenzbach<br />

- 1 Graben<br />

gering / /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 > 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Betroffenes Gebiet<br />

Durchschneidungslänge<br />

Beeinträchtigung von<br />

Überschwemmungsgebieten<br />

o<strong>der</strong> hochwassergefährdeten<br />

Gebieten<br />

sehr hoch<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Funktionsbeeinträchtigung Betroffenes Gebiet<br />

Durchschneidungslänge<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Keine Betroffenheit<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 287<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-31: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Wasser (Grundwasser und Oberflächengewässer)<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.b.1 Variante 1.b.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Grundwasser)<br />

Beeinträchtigung durch Eingriffe in<br />

den Grundwasserkörper und durch<br />

Freilegen / Anschnitt des<br />

Grundwassers<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Trinkwassergewinnung<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Stillgewässer)<br />

Beeinträchtigung von<br />

Fließgewässern<br />

Beeinträchtigung von<br />

Überschwemmungsgebieten o<strong>der</strong><br />

hochwassergefährdeten Gebieten<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Schutzgut Klima / Luft<br />

1 > 2<br />

1 1<br />

1 > 2<br />

1 1<br />

1 > 2<br />

Keine Betroffenheit<br />

1 > 2<br />

Die Variante 1.b.1 ist <strong>der</strong> Variante 1.b.2 vorzuziehen, da ein kürzeres Stück Waldfläche<br />

durchquert wird (0,98 gegenüber 1,15 km) und entlang <strong>der</strong> 110 kV-Freileitung bereits<br />

niedrigere Baumhöhen bzw. Schneisen bestehen.<br />

Tabelle 3.7.1-32: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Klima / Luft<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.b.1 Variante 1.b.2<br />

Zerschneidung und<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

klimaökologisch bedeutsamer<br />

Waldflächen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung / Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1 > 2<br />

1 > 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 288<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Beide Varianten verlaufen nördlich von Lübeck/Dänischburg durch die Landschaftsbildräume<br />

Wald und Grünland innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Travemün<strong>der</strong> Winkel―. Östlich<br />

von Variante 1.b.2 befindet sich <strong>der</strong> „Waldhusener Moorsee―. Dieses Binnengewässer mit<br />

den angrenzenden Wald- und Grünlandflächen wird mit einer hohen Gesamtempfindlichkeit<br />

bewertet. Variante 1.b.2 tangiert diesen Bereich hinsichtlich Flächeninanspruchnahme und<br />

Beeinträchtigung durch visuelle Überprägung und Verlärmung. Bei Variante 1.b.1 sind in<br />

erster Linie Wald und Grünlandflächen mit hoher Gesamtempfindlichkeit betroffen.<br />

Bei <strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> visuellen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Landschaft durch die Errichtung<br />

von Lärmschutzwänden schneidet Variante 1.b.1 besser ab als Variante 1.b.2. Bei Variante<br />

1.b.1 werden insgesamt 675 m Lärmschutzwand westlich <strong>der</strong> Gleise inmitten des<br />

Waldgebietes „Seeretzer Tannen" vorgesehen. Wäl<strong>der</strong> besitzen eine geringe visuelle<br />

Verletzlichkeit, da sie durch die hohen und dichten Vegetationsstrukturen <strong>der</strong> Bäume und<br />

Sträucher eine optische Barriere bilden, sodass die geplante Lärmschutzwand keine<br />

weiträumige Wirkung visueller Beeinträchtigungen hat.<br />

Bei Variante 1.b.2 ist eine Lärmschutzwand mit einer Länge von 700 m westlich <strong>der</strong> Gleise<br />

vorgesehen. Die Lärmschutzwand verläuft am Siedlungsrand von Lübeck-Dänischburg durch<br />

Grünlandflächen bis zum „Waldhusener Moorsee―. Das Binnengewässer und die<br />

Grünlandflächen weisen eine hohe visuelle Verletzlichkeit auf, da vertikale Strukturen<br />

weitgehend fehlen, wodurch eine weite Einsehbarkeit <strong>der</strong> Lärmschutzwand gegeben ist.<br />

Dementsprechend ist bei Variante 1.b.2 ein deutlich größerer Bereich von visuellen<br />

Beeinträchtigungen durch die Lärmschutzwand betroffen als bei Variante 1.b.1<br />

Da die in Anspruch genommene bzw. beeinträchtigte Fläche bei Variante 1.b.1 außerdem<br />

noch deutlich geringer ist als bei Variante 1.b.2, ist Variante 1.b.1 als Vorzugsvariante zu<br />

betrachten.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 289<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-33: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Landschaft – Vorvergleich 1.b<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Variante 1.b.1 Variante 1.b.2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Verlust von Landschaftsbildräumen<br />

bzw. –einheiten<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Verlust von Landschaftsbildräumen<br />

bzw. –einheiten<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 3,54 ha<br />

- Wald westlich des Waldhusener Moorsees (strukturreicher<br />

Kulturlandschaftsausschnitt nach LRP)<br />

- Grünland im Bereich des LSG „Travemün<strong>der</strong> Winkel―<br />

4,26 ha<br />

- Wald westlich des Waldhusener Moorsees (strukturreicher<br />

Kulturlandschaftsausschnitt nach LRP)<br />

- Grünland im Zusammenhang mit dem Waldhusener<br />

Moorsee und im Bereich des LSG „Travemün<strong>der</strong> Winkel―<br />

- Binnengewässer „Waldhusener Moorsee―<br />

mittel 4,10 ha 4,91 ha<br />

gering 1,12 ha /<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 1,68 ha<br />

- Wald westlich des Waldhusener Moorsees (strukturreicher<br />

Kulturlandschaftsausschnitt nach LRP)<br />

- Grünland im Bereich des LSG „Travemün<strong>der</strong> Winkel―<br />

2,22 ha<br />

- Wald westlich des Waldhusener Moorsees (strukturreicher<br />

Kulturlandschaftsausschnitt nach LRP)<br />

- Grünland im Zusammenhang mit dem Waldhusener<br />

Moorsee und im Bereich des LSG „Travemün<strong>der</strong> Winkel―<br />

- Binnengewässer „Waldhusener Moorsee―<br />

mittel 1,99 ha 2,31 ha<br />

gering 0,61 ha /<br />

Gesamt 13,04 ha 13,69 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 290<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Landschaft<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Variante 1.b.1 Variante 1.b.2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen durch<br />

visuelle Überprägung<br />

(Wirkzone 0-200 m)<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen durch<br />

visuelle Überprägung und<br />

Verlärmung Zone 200 m - 49<br />

d(B)A (tags)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 29,56 ha 43,44 ha<br />

mittel 44,53 ha 43,26 ha<br />

gering 13,67 ha 5,59 ha<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 55,41 ha 80,47 ha<br />

mittel 93,00 ha 106,09 ha<br />

gering 31,13 ha 57,90 ha<br />

Gesamt 267,29 ha 336,75 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 291<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-34: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Landschaft<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.b.1 Variante 1.b.2<br />

Verlust von Landschaftsbildräumen<br />

bzw. –einheiten durch<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen durch visuelle<br />

Überprägung und Verlärmung<br />

(Zone Baufeld - 200 m; Zone 200 m<br />

- 49 d(B)A (tags))<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1> 2<br />

1> 2<br />

1 > 2<br />

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Im Bereich <strong>der</strong> zu untersuchenden Varianten 1.b.1 und 1.b.2 befinden sich keine Kultur- und<br />

Baudenkmale, die durch das Vorhaben verloren gehen o<strong>der</strong> beeinträchtigt werden, sodass<br />

anhand dessen keine Vorzugsvariante abgeleitet werden kann.<br />

Aus den Ergebnissen des Fachbeitrages archäologische Kulturgüter lässt sich Variante 1.b.1<br />

mit geringem Vorteil als Vorzugsvariante beschreiben. Dies ist durch den geringeren<br />

Flächenverbrauch im Rahmen <strong>der</strong> Umsetzung dieser Variante begründet.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 292<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-35: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter – Vorvergleich 1.b<br />

Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Variante 1.b.1 Variante 1.b.2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Kultur- und<br />

Baudenkmalen, Ensembles<br />

und Gartendenkmalen<br />

hoch<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Keine Betroffenheit<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Beeinträchtigte Kultur- und Baudenkmale Beeinträchtigte Kultur- und Baudenkmale<br />

Sensorielle<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Kultur- und Baudenkmalen<br />

durch Verlärmung und visuelle<br />

Überprägung im Nahbereich<br />

(zwischen Außenkante<br />

Baukörper und 200 m<br />

Entfernung)<br />

hoch<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Keine Betroffenheit<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 293<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Variante 1.b.1 Variante 1.b.2<br />

Auswirkungsprognose gem. den Angaben des Fachbeitrages archäologische Kulturgüter (ALSH, 2012/ Anlage 17)<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust/ Beeinträchtigung von archäologischen<br />

Kulturgütern<br />

Bau- und anlagebedingte<br />

Auswirkungen auf<br />

archäologische Kulturgüter<br />

durch Flächen- und<br />

Funktionsverlust im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Baumaßnahmen sowie<br />

Störungen <strong>der</strong><br />

Sichtbeziehungen und<br />

Flächenzerschneidungen<br />

Bekannte<br />

einfache u.<br />

beson<strong>der</strong>e<br />

archäologische<br />

Kulturdenkmale<br />

im Bereich des<br />

engen Korridors;<br />

allgemeine<br />

Einstufung und<br />

Ansprache<br />

Archäologisches<br />

Umfeld im<br />

Bereich des 800<br />

m Korridors als<br />

Grundlage zur<br />

Einschätzung<br />

archäologischer<br />

Potentialflächen<br />

Hinweis auf<br />

zumeist<br />

siedlungsgünstige<br />

topographische<br />

Gegebenheiten<br />

als Grundlage zur<br />

Einschätzung<br />

archäologischer<br />

Potentialflächen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Nordende nur etwa 150 m südlich einer dichten neolithischen<br />

Besiedlung; Daten für den Bereich <strong>der</strong> Hansestadt Lübeck<br />

lagen nicht vor<br />

Verlust/ Beeinträchtigung von archäologischen<br />

Kulturgütern<br />

Nordende nur etwa 150 m südlich einer dichten neolithischen<br />

Besiedlung; Daten für das Gebiet <strong>der</strong> Hansestadt Lübeck<br />

lagen nicht vor<br />

Keine Angaben Keine Angaben<br />

Einstufung hoher Flächenverbrauch hoher Flächenverbrauch<br />

Stufe 2 = geringer Verlust (gering konfliktträchtig)<br />

(Angaben gem. ALSH, 2012/ Anlage 17)<br />

Stufe 2 = geringer Verlust (gering konfliktträchtig)<br />

(Angaben gem. ALSH, 2012/ Anlage 17)<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 294<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-36: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.b.1 Variante 1.b.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Baudenkmalen,<br />

Ensembles und Gartendenkmalen<br />

Sensorielle Beeinträchtigungen von<br />

Baudenkmalen durch Verlärmung<br />

und visuelle Überprägung im<br />

Nahbereich (zwischen Außenkante<br />

Baukörper und 200 m Entfernung)<br />

Bau- und anlagebedingte<br />

Auswirkungen auf archäologische<br />

Kulturgüter durch Flächen- und<br />

Funktionsverlust im Rahmen <strong>der</strong><br />

Baumaßnahmen sowie Störungen<br />

<strong>der</strong> Sichtbeziehungen und<br />

Flächenzerschneidungen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Keine Betroffenheit<br />

Keine Betroffenheit<br />

1> 2<br />

1> 2<br />

Schutzgutübergreifendes Ergebnis Vorvergleich 1.b<br />

Beim schutzgutübergreifenden Vorvergleich lässt sich feststellen, dass die Vorzugsvariante<br />

1.b.1 bei allen Schutzgütern einen geringen bis deutlichen Vorteil gegenüber Variante 1.b.2<br />

aufweist.<br />

In Bezug auf NATURA-2000 (vgl. LEGUAN, 2012b/ Anlage 6) ergibt sich ein deutlicher Vorteil<br />

für Variante 1.b.1, die zu einem mittleren Konfliktpotenzial bei den betroffenen NATURA-<br />

2000-Gebieten führt. Im Gegensatz dazu führt Variante 1.b.2 zu einem hohen<br />

Konfliktpotenzial (Betroffenheit des GGB DE 2030-351 "Waldhusener Moore und<br />

Moorreste"). Für Variante 1.b.2 sind erhebliche Beeinträchtigungen des Gebietes und <strong>der</strong><br />

Lebensraumtypen zu prognostizieren.<br />

Beide Varianten haben ein sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktrisiko (vgl. PU, 2012/<br />

Anlage 5). Es lassen sich jedoch keine entscheidungserheblichen Unterschiede ableiten.<br />

Sowohl bei Variante 1.b.1 als auch bei Variante 1.b.2 ist vorsorglich vom Vorkommen <strong>der</strong><br />

Waldbirkenmaus auszugehen. Die Zauneidechse wird in beiden Varianten betroffen, in <strong>der</strong><br />

Variante 1.b.1 ist dies jedoch in einem etwas größeren Umfang zu erwarten. Der Laubfrosch<br />

wird ebenfalls durch beide Varianten betroffen.<br />

Unter Einbeziehung <strong>der</strong> Ergebnisse bezüglich NATURA 2000 und Artenschutz wird die<br />

Ableitung von Variante 1.b.1 als Vorzugsvariante bestätigt.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 295<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-37: Gesamtmatrix zur Ermittlung <strong>der</strong> Vorzugsvariante – Vorvergleich 1.b.<br />

Kriterien<br />

UVS Schutzgüter<br />

Menschen, einschl. <strong>der</strong><br />

menschlichen Gesundheit<br />

(Wohnen und Erholung)<br />

Tiere und biologische<br />

Vielfalt<br />

Pflanzen<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima/ Luft<br />

Landschaft<br />

Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter<br />

Gesamtbewertung<br />

UVS Schutzgüter<br />

NATURA 2000<br />

artenschutzrechtliche<br />

Betroffenheiten<br />

Rangfolge und<br />

Unterschiede/<br />

Vorteilsbildung aller<br />

Umweltaspekte<br />

> geringer Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

>> deutlicher Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

>>> sehr deutlicher Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

UVS: erheblich nachteilige<br />

Auswirkungen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 1.b.1 Variante 1.b.2<br />

1> 2<br />

1> 2<br />

1>> 2<br />

1> 2<br />

1> 2<br />

1 > 2<br />

1 > 2<br />

1> 2<br />

1>> 2<br />

1>> 2<br />

1 1<br />

1 >> 2<br />

NATURA 2000:<br />

Konfliktpotenzial<br />

gering sehr gering gering<br />

mittel mittel mittel<br />

hoch hoch hoch<br />

Artenschutz:<br />

Konfliktrisiko<br />

sehr hoch sehr hoch<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 296<br />

Prüfstück DF 10/12


Vorvergleich 1.c<br />

1.c<br />

1.c.1 X.4 X.11<br />

1.c.2 A.1<br />

Im Vorvergleich 1.c wird die Variante 1.c.1 mit den Streckenabschnitten X.4 und X.11 <strong>der</strong><br />

Variante 1.c.2 mit dem Streckenabschnitt A.1 gegenübergestellt. Die beiden Varianten<br />

beginnen am Trassenkombinationspunkt 3 östlich von Altruppersdorf und enden am<br />

Trassenkombinationspunkt 8 östlich von Luschendorf.<br />

Lage <strong>der</strong> Varianten im Untersuchungsraum<br />

Variante 1.c.1<br />

Variante 1.c.2<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 297<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen und Erholen)<br />

Bei Variante 1.c.1 geht die Fläche eines Wohngrundstücks im Außenbereich durch den Bau<br />

<strong>der</strong> Trasse verloren, während bei Variante 1.c.2 keine Siedlungsflächen durch Flächen- o<strong>der</strong><br />

Funktionsverlust durch anlage- o<strong>der</strong> baubedingte Flächeninanspruchnahme beeinträchtigt<br />

werden.<br />

Aus den Ergebnissen <strong>der</strong> schalltechnischen Untersuchung geht hervor, dass Variante 1.c.1<br />

etwas günstiger als Variante 1.c.2 abschneidet (Teilschutzgut Wohnen). Unter<br />

Berücksichtigung von Lärmschutzmaßnahmen sind dann nur noch geringe Unterschiede<br />

vorhanden.<br />

Nach den Ergebnissen <strong>der</strong> Erschütterungstechnischen Untersuchung (BAUDYN, 2012) weist<br />

Variante 1.c.1 einen Vorteil gegenüber Variante 1.c.2 auf.<br />

Innerhalb <strong>der</strong> Eingriffszone bei<strong>der</strong> Varianten befinden sich keine erholungswirksamen<br />

Flächen beson<strong>der</strong>er Bedeutung. In Bezug auf Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen<br />

(Teilschutzgut Erholen) schneidet Variante 1.c.2 deutlich besser ab. Das ist darauf<br />

zurückzuführen, dass aufgrund <strong>der</strong> Lage <strong>der</strong> Variante deutlich weniger Flächen in<br />

erholungswirksamen Bereichen beson<strong>der</strong>er Bedeutung beeinträchtigt werden.<br />

Bei Variante 1.c.1 wird insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> regionale Grünzug zwischen Ratekau und<br />

Luschendorf stärker beeinträchtigt. Dabei ist allerdings die vorhandene Vorbelastung durch<br />

die Autobahn A1 zu berücksichtigen, sodass hier nur von einer hohen Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Funktionen auszugehen ist.<br />

Bei Variante 1.c.2 werden im Vergleich zu Variante 1.c.1 insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> regionale<br />

Grünzug zwischen Timmendorfer Strand und Randbereich des Hemmelsdorfer Sees, das<br />

LSG „Hemmelsdorfer See und Umgebung― sowie das Gebiet beson<strong>der</strong>er Erholungseignung<br />

gem. LRP Timmendorfer Strand bis zu den Randbereichen des Hemmelsdorfer Sees stärker<br />

beeinträchtigt.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> geringeren Fläche <strong>der</strong> beeinträchtigten Bereiche (107,11 ha) schneidet<br />

Variante 1.c.2 besser ab als Variante 1.c.1 (160,17 ha).<br />

Bei <strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> Teilschutzgüter Wohnen und Erholung ist Variante 1.c.2 mit<br />

geringem Vorteil gegenüber 1.c.1 einzustufen. Bei Variante 1.c.2 gehen keine<br />

Siedlungsflächen durch anlage- bzw. baubedingte Flächeninanspruchnahme verloren. Die<br />

Unterschiede bei den Beeinträchtigungen von Siedlungsflächen durch Schallimmissionen<br />

und Erschütterungen bei beiden Varianten sind als gering einzustufen. Bei Variante 1.c.2 ist<br />

die Fläche <strong>der</strong> beeinträchtigten Bereiche erholungswirksamer Flächen beson<strong>der</strong>er<br />

Bedeutung deutlich geringer.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 298<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-38: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen) – Vorvergleich 1.c<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Wohnen<br />

Variante 1.c.1 Variante 1.c.2<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Wohngebieten,<br />

Mischgebieten,<br />

Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Wohngebieten,<br />

Mischgebieten,<br />

Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

sehr hoch /<br />

hoch 0,31 ha<br />

- Wohngebäude westlich von Groß Timmendorf, nördlich <strong>der</strong><br />

L 180<br />

mittel /<br />

gering /<br />

sehr hoch /<br />

hoch 0,10 ha<br />

mittel /<br />

gering<br />

Keine Betroffenheit<br />

Keine Betroffenheit<br />

Gesamt 0,41 ha 0 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1>><br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Kriterium Anzahl <strong>der</strong> Stockwerke Anzahl <strong>der</strong> Stockwerke<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Schallimmissionen:<br />

Überschreitung von Grenz-<br />

o<strong>der</strong> Orientierungswerten (mit<br />

Lärmschutzwand, Höhe 6 m)<br />

Erschütterungen<br />

Überschreitung Mittelwert<br />

KBTr > Ar (Anzahl <strong>der</strong><br />

Gebäude)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

/<br />

16. BImSchV 206 214<br />

DIN18005 253 311<br />

DIN 4150 - 2 2,2 0,3<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 299<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-39: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Erholen) – Vorvergleich 1.c<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Erholen<br />

Variante 1.c.1 Variante 1.c.2<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten<br />

und Freizeiteinrichtungen<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten<br />

und Freizeiteinrichtungen<br />

beson<strong>der</strong>s<br />

beson<strong>der</strong>s<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Gesamt / /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Keine Betroffenheit<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 300<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Erholen<br />

Variante 1.c.1 Variante 1.c.2<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Schallimmissionen:<br />

Verlärmung von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten,<br />

Freizeiteinrichtungen<br />

innerhalb <strong>der</strong> Zone 49<br />

dB(A) tags<br />

beson<strong>der</strong>s 160,17 ha<br />

- LSG Hemmelsdorfer See und<br />

Umgebung<br />

- Regionaler Grünzug zw.<br />

Ratekau und Luschendorf<br />

- Regionaler Grünzug zw.<br />

Ratekau und Timmendorfer<br />

Strand<br />

- Gebiet beson<strong>der</strong>er<br />

Erholungseignung gem. LRP<br />

Timmendorfer Strand bis zu<br />

den Randbereichen des<br />

Hemmelsdorfer Sees<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 301<br />

bis<br />

107,11 ha<br />

- LSG Hemmelsdorfer See und<br />

Umgebung<br />

- Regionaler Grünzug zw.<br />

Ratekau und Timmendorfer<br />

Strand<br />

- Regionaler Grünzug zw.<br />

Ratekau und Luschendorf<br />

- Gebiet beson<strong>der</strong>er<br />

Erholungseignung gem. LRP<br />

Timmendorfer Strand bis zu<br />

den Randbereichen des<br />

Hemmelsdorfer Sees<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1>><br />

Zerschneidung von<br />

überregionalen Rad- und<br />

Wan<strong>der</strong>wegen bzw.<br />

regionalen Reitwegen<br />

beson<strong>der</strong>s Zerschneidung einer<br />

regionalen Reitroute<br />

südwestlich <strong>der</strong> Ortschaft<br />

Timmendorfer Strand.<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Zerschneidung einer<br />

regionalen Reitroute<br />

südwestlich <strong>der</strong> Ortschaft<br />

Timmendorfer Strand.<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Nicht entscheidungserheblich<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-40: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit<br />

(Wohnen und Erholen)<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.c.1 Variante 1.c.2<br />

Wohnen<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Wohngebieten,<br />

Mischgebieten, Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Schallimmissionen und<br />

Erschütterungen<br />

Erholung<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten und<br />

Freizeiteinrichtungen<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Schallimmissionen: Verlärmung<br />

von Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten,<br />

Freizeiteinrichtungen innerhalb <strong>der</strong><br />

Zone 49 dB(A) tags<br />

Zerschneidung von überregionalen<br />

Rad- und Wan<strong>der</strong>wegen bzw.<br />

regionalen Reitwegen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

2 1>><br />

1> 2<br />

Keine Betroffenheit<br />

2 1>><br />

Nicht entscheidungserheblich<br />

2 1><br />

Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

In Bezug auf den anlage- und baubedingten Verlust faunistischer Lebensräume ergibt sich<br />

im Vergleich zu Variante 1.c.1 ein leichter Vorteil für Variante 1.c.2:Bei den Tierartengruppen<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse, Reptilien sowie Tagfalter und Wid<strong>der</strong>chen liegen deutliche Vorteile für<br />

Variante 1.c.2 vor. Insbeson<strong>der</strong>e bei den linearen Lebensräumen hoher bzw. mittlerer<br />

Bedeutung sind die bau- und anlagebedingten Verluste durch 1.c.1 wesentlich höher als<br />

durch 1.c.2. Bei den flächenhaften Verlusten sind die Unterschiede nicht so deutlich<br />

ausgeprägt. Lediglich bei den Reptilienlebensräumen hoher Bedeutung ist <strong>der</strong> höhere<br />

flächige Verlust bei 1.c.1 mit 4 ha Unterschied deutlicher ausgeprägt.<br />

Bei Brutvögeln und Amphibien liegen geringe Vorteile für Variante 1.c.2 vor. Der<br />

Flächenverlust von Brutvogellebensräumen mittlerer Bedeutung ist bei 1.c.1 geringfügig<br />

größer als bei 1.c.2. Zudem werden durch 1.c.1 zwei Amphibiengewässer mittlerer<br />

Bedeutung überbaut. Durch 1.c.2 ergeben sich keine Betroffenheiten bei dieser Artengruppe.<br />

Bei den Artengruppen Rastvögel, Libellen und Heuschrecken ergeben sich keine<br />

entscheidungserheblichen Unterschiede, denn bei den Libellen sind bei beiden Varianten<br />

keine Betroffenheiten von Libellengewässern zu verzeichnen. Bei den Rastvögeln sind die<br />

flächenhaften Unterschiede bei <strong>der</strong> Betroffenheit von gering bedeutenden Rastplätzen so<br />

marginal ausgeprägt, dass kein entscheidungserheblicher Unterschied abgeleitet werden<br />

kann. Bei den Heuschrecken sind die flächenhaften Unterschiede bei den Lebensräumen<br />

mittlerer Bedeutung so gering ausgeprägt, dass sich kein entscheidungserheblicher<br />

Unterschied ableiten lässt. Zwar ergeben sich größere Unterschiede bei den gering<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 302<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

bedeutenden Lebensräumen, aufgrund <strong>der</strong> geringen Eignung als Heuschreckenlebensraum<br />

werden diese Unterschiede jedoch nicht in die Wichtung einbezogen.<br />

Im Hinblick auf Beeinträchtigungen von Brut- und Rastvögeln durch Schallimmissionen und<br />

sonstige Störungen lassen sich bei beiden Artengruppen keine entscheidungserheblichen<br />

Unterschiede ableiten: Sowohl bei Brut- als auch bei Rastvögeln sind die flächenhaften<br />

Unterschiede zu gering ausgeprägt, als dass sich daraus eine unterschiedliche Einstufung<br />

<strong>der</strong> Varianten ableiten ließe. In beiden Fällen sind die Funktionsbeeinträchtigungen<br />

außerdem identisch.<br />

Bei den Beeinträchtigungen durch Barriere- und Trennwirkungen sowie durch den<br />

Fahrbetrieb ergibt sich ein geringer Vorteil für Variante 1.c.1: In Bezug auf Schutzgebiete<br />

und den Biotopverbund sowie sonstige Säuger liegt ein geringer Vorteil für Variante 1.c.1<br />

vor, da diese Variante im Gegensatz zu 1.c.2 keine Nebenverbundachse des<br />

Biotopverbundes zerschneidet und einen Fernwechsel nicht berührt.<br />

Bei Brut- und Rastvögeln können keine entscheidungserheblichen Unterschiede abgeleitet<br />

werden, denn bei beiden Artengruppen sind Lebensräume bzw. Rastplätze <strong>der</strong>selben<br />

Bedeutung betroffen und die Funktionsbeeinträchtigungen sind identisch.<br />

Einzig in Bezug auf Fle<strong>der</strong>mäuse ergibt sich ein geringer Vorteil für Variante 1.c.2, da hier<br />

nur randlich Fle<strong>der</strong>mauslebensräume hoher Bedeutung zerschnitten werden.<br />

Insgesamt lassen sich aus den Ergebnissen keine entscheidungserheblichen Unterschiede<br />

zwischen 1.c.1 und 1.c.2 in Bezug auf das Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt ableiten.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 303<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-41: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt – Vorvergleich 1.c<br />

Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 1.c.1 Variante 1.c.2<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse sehr hoch / / / /<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

faunistischer<br />

Lebensräume<br />

hoch 0,49 ha<br />

- Laub- und Mischwaldbereiche<br />

(hohes Quartierpotenzial)<br />

- Gewässer (hohe Eignung/<br />

Relevanz als Jagdgebiete)<br />

171 m<br />

- Gewässer<br />

0,08 ha<br />

- Laub- und Mischwaldbereiche<br />

(hohes Quartierpotenzial)<br />

97 m<br />

- Gewässer<br />

mittel 1,04 ha 2.458 m 0,39 ha 1.906 m<br />

gering 25,15 ha / 24,13 ha /<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

26,68 ha 2.629 m 24,59 ha 2.003 m<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

2 1>><br />

Brutvögel sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel 26,68 ha 24,59 ha<br />

gering / /<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

26,68 ha 24,59 ha<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

2 1><br />

Rastvögel sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel / /<br />

gering 25,81 ha 24,22 ha<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

25,81 ha 24,22 ha<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1 1<br />

Amphibien sehr hoch<br />

hoch<br />

/<br />

/<br />

Keine Betroffenheit.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 304<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 1.c.1 Variante 1.c.2<br />

mittel 0,05 ha<br />

- Zwei Gewässer<br />

gering /<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

0,05 ha 0,00 ha<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

2 1><br />

Reptilien sehr hoch / / / /<br />

hoch 4,58 ha<br />

- Artenarmes Intensivgrünland (GI),<br />

(halb-) ru<strong>der</strong>ale Gras- und<br />

Staudenfluren (RH), sonstige<br />

Gehölze und Gehölzstrukturen<br />

(HG), Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe (NS)<br />

1.639 m<br />

- Lineare<br />

Lebensräume<br />

<strong>der</strong><br />

halboffenen<br />

Landschaft<br />

0,22 ha<br />

- (halb-) ru<strong>der</strong>ale Gras- und<br />

Staudenfluren (RH), Nie<strong>der</strong>moore,<br />

Sümpfe (NS)<br />

1.420 m<br />

- Lineare<br />

Lebensräume<br />

<strong>der</strong><br />

halboffenen<br />

Landschaft<br />

mittel 0,12 ha 171 m 0,08 ha 97 m<br />

gering 21,21 ha 205 m 24,30 ha 89 m<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

25,91 ha 2.015 m 24,59 ha 1.606 m<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

2 1>><br />

Libellen sehr hoch<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

0,00 ha 0,00 ha<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1 1<br />

Heuschrecken sehr hoch / / / /<br />

hoch / / / /<br />

mittel 0,13 ha / 0,11 ha /<br />

gering 26,18 ha 1.948 m 24,48 ha 1.603 m<br />

Gesamt 26,31 ha 1.948 m 24,59 ha 1.603 m<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 305<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Tagfalter/<br />

Wid<strong>der</strong>chen<br />

Variante 1.c.1 Variante 1.c.2<br />

Bewertung/<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1 1<br />

sehr hoch / / / /<br />

hoch / / / /<br />

mittel 0,43 ha 1.810 m 0,30 ha 1.517 m<br />

gering 25,51 ha 374 m 24,30 ha 183 m<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

25,94 ha 2.184 m 24,59 ha 1.700 m<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

2 1>><br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1><br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigung von<br />

Tieren durch<br />

Schallimmissionen (bau-<br />

und betriebsbedingt) und<br />

optische Reize (bau-,<br />

anlage- und<br />

betriebsbedingt)<br />

Brutvögel<br />

(Wirkzone<br />

100 m)<br />

Rastvögel<br />

(Wirkzone<br />

300 m)<br />

Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel 71,56 ha<br />

- Teilweise Verlauf auf Bestandstrasse<br />

sowie Bündelung mit A1: an diesen<br />

Stellen ist Brutvogellebensraum<br />

vorbelastet (im Überlagerungsbereich<br />

mit <strong>der</strong> A1 ist<br />

Funktionsbeeinträchtigung zu<br />

vernachlässigen)<br />

71,40 ha<br />

- Teilweise Verlauf auf Bestandstrasse<br />

sowie Bündelung mit A1: an<br />

diesen Stellen ist Brutvogellebensraum<br />

vorbelastet (im<br />

Überlagerungsbereich mit <strong>der</strong> A1 ist<br />

Funktionsbeeinträchtigung zu<br />

vernachlässigen)<br />

gering / /<br />

Gesamt 71,56 ha 71,40 ha<br />

Bewertung/<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1 1<br />

sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel / /<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 306<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

gering 251,30 ha<br />

- Teilweise Verlauf auf Bestandstrasse<br />

sowie Bündelung mit A1: an diesen<br />

Stellen sind Rastplätze vorbelastet<br />

(im Überlagerungsbereich mit <strong>der</strong> A1<br />

ist Funktionsbeeinträchtigung zu<br />

vernachlässigen)<br />

Variante 1.c.1 Variante 1.c.2<br />

245,91 ha<br />

- Teilweise Verlauf auf Bestandstrasse<br />

sowie Bündelung mit A1: an<br />

diesen Stellen sind Rastplätze vorbelastet<br />

(im Überlagerungsbereich<br />

mit <strong>der</strong> A1 ist Funktionsbeeinträchtigung<br />

zu vernachlässigen)<br />

Gesamt 251,30 ha 245,91 ha<br />

Bewertung/<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1 1<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Barriere- und<br />

Trennwirkungen (bau-<br />

und anlagebedingt)<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Fahrbetrieb (Kollisionen,<br />

verbleibende Effekte<br />

durch Sog- und<br />

Wirbelschleppen,<br />

betriebsbedingt)<br />

Schutzgebiete<br />

und Biotopverbund(Zerschneidung)<br />

sehr hoch<br />

hoch /<br />

mittel<br />

Keine Betroffenheit.<br />

101 m<br />

- Nebenverbundachse<br />

- Trassenverlauf auf Bestandstrasse<br />

Gesamt 0 m 101 m<br />

Bewertung/<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Sonstige Säuger - Querung Otterwechsel auf <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

- Durch zukünftige Zugfrequenzen wird keine absolute<br />

Barriere entstehen, jedoch Erhöhung <strong>der</strong><br />

Kollisionsgefahr<br />

- Entstehung von Inselflächen an <strong>der</strong> A1<br />

1> 2<br />

- Querung Otterwechsel auf <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

- Berührung eines Fernwechsels auf <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse (Vorbelastung)<br />

- Durch zukünftige Zugfrequenzen wird keine absolute<br />

Barriere entstehen, jedoch Erhöhung <strong>der</strong><br />

Kollisionsgefahr<br />

- Entstehung von Inselflächen an <strong>der</strong> A1<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 307<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

/


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse - Neuzerschneidung kleiner Bereiche<br />

hoch bedeuten<strong>der</strong> Lebensräume<br />

- Hohe Kollisionsgefahr<br />

Variante 1.c.1 Variante 1.c.2<br />

- Randlicher Trassenverlauf entlang<br />

eines hoch bedeutenden<br />

Lebensraumes<br />

- Hohe Kollisionsgefahr<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1><br />

Brutvögel - Neuzerschneidung von<br />

Lebensräumen mittlerer Bedeutung<br />

- Teilweise Bündelung mit A1 und<br />

Verlauf auf <strong>der</strong> Bestandstrasse als<br />

Vorbelastung<br />

- Mittleres Kollisionsrisiko<br />

- Neuzerschneidung von<br />

Lebensräumen mittlerer Bedeutung<br />

- Teilweise Bündelung mit A1 und<br />

Verlauf auf <strong>der</strong> Bestandstrasse als<br />

Vorbelastung<br />

- Mittleres Kollisionsrisiko<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Rastvögel - Neuzerschneidung gering<br />

bedeuten<strong>der</strong> Rastvogelflächen<br />

- In einem kleinen Bereich Verlauf auf<br />

<strong>der</strong> Bestandstrasse, dann Bündelung<br />

mit <strong>der</strong> A 1<br />

- Geringes Kollisionsrisiko<br />

- Neuzerschneidung gering<br />

bedeuten<strong>der</strong> Rastvogelflächen<br />

- In einem kleinen Bereich Verlauf auf<br />

<strong>der</strong> Bestandstrasse, dann<br />

Bündelung mit <strong>der</strong> A 1<br />

- Geringes Kollisionsrisiko<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 308<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-42: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Tiere und biologische Vielfalt<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.c.1 Variante 1.c.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

faunistischer Lebensräume<br />

Beeinträchtigung von Tieren durch<br />

Schallimmissionen und optische<br />

Reize<br />

Beeinträchtigungen durch Barriere-<br />

und Trennwirkungen<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Fahrbetrieb<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

2 1><br />

1 1<br />

1> 2<br />

1 1<br />

Schutzgut Pflanzen<br />

Im Hinblick auf das Schutzgut Pflanzen hat Variante 1.c.2 einen deutlichen Vorteil gegenüber<br />

Variante 1.c.1:So führt 1.c.1 zu deutlich mehr anlage- und baubedingten Verlusten von<br />

linearen Biotopen, die nach § 30 BNatSchG (i.V. m. § 21 LNatSchG) geschützt sind und eine<br />

sehr hohe Bedeutung haben. Bei den flächenhaften Verlusten von Biotopen sehr hoher und<br />

mittlerer Bedeutung ist <strong>der</strong> Unterschied zwischen den beiden Varianten nicht sehr deutlich.<br />

Die bau- und anlagebedingten Verluste linearer Biotope mittlerer Bedeutung fallen bei 1.c.1<br />

im Vergleich mit 1.c.2 wie<strong>der</strong>um deutlich höher aus.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 309<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-43: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Pflanzen – Vorvergleich 1.c<br />

Schutzgut Pflanzen<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Variante 1.c.1 Variante 1.c.2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

in Bezug auf Biotoptypen<br />

(darunter nach § 30<br />

BNatSchG i.V.m. § 21<br />

LNatSchG geschützte<br />

Biotope) durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

in Bezug auf Biotoptypen<br />

(darunter nach § 30<br />

BNatSchG i.V.m. § 21<br />

LNatSchG geschützte<br />

Biotope) durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Gesamt (anlage- und<br />

baubedingt)<br />

sehr hoch 0,28 ha<br />

- § 30-Biotope (Binnengewässer, Biotope<br />

<strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und<br />

Kleingehölze, gehölzfreie Biotope<br />

<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe und Ufer)<br />

flächig linear flächig linear<br />

1.419 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Binnengewässer,<br />

Knicks)<br />

0,07 ha<br />

- § 30-Biotope (Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>,<br />

Gebüsche und Kleingehölze, gehölzfreie<br />

Biotope <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moore,<br />

Sümpfe und Ufer)<br />

1.045 m<br />

- § 30-Biotope (Binnengewässer,<br />

Knicks)<br />

hoch / / / /<br />

mittel 0,44 ha 126 m 0,09 ha 57 m<br />

gering 17,46 ha 351 m 16,12 ha 186<br />

sehr hoch 0,06 ha<br />

- § 30-Biotope (Binnengewässer,<br />

gehölzfreie Biotope <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moore,<br />

Sümpfe und Ufer)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

391 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Binnengewässer,<br />

Knicks)<br />

0,12 ha<br />

- § 30-Biotope (Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>,<br />

Gebüsche und Kleingehölze, gehölzfreie<br />

Biotope <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moore,<br />

Sümpfe und Ufer)<br />

471 m<br />

- § 30-Biotope (Binnengewässer,<br />

Knicks)<br />

hoch / / / /<br />

mittel 0,12 ha 108 m 0,03 ha 37 m<br />

gering 8,32 ha 95 m 8,18 ha 117 m<br />

26,68 ha 2.489 m 24,59 ha 1.914 m<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1>><br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 310<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-44: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Pflanzen<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.c.1 Variante 1.c.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust in<br />

Bezug auf Biotoptypen (darunter<br />

nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 21<br />

LNatSchG geschützte Biotope)<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

2 1>><br />

2 1>><br />

Schutzgut Boden<br />

Die beiden Varianten sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sehr<br />

ähnlich. Aufgrund <strong>der</strong> etwas geringeren Lauflänge ergibt sich in <strong>der</strong><br />

Gesamtflächeninanspruchnahme mit 24,57 ha gegenüber 26,65 ha ein leichter Vorteil für die<br />

Variante 1.c.2.<br />

Böden <strong>der</strong> Wertstufe 4 sind von beiden Varianten nur in geringem Umfang betroffen. Beide<br />

Varianten durchschneiden östlich von Neuruppersdorf ein kleines Feuchtgebiet mit<br />

Nie<strong>der</strong>moor- und Bruchwaldvegetation, dessen Böden hinsichtlich des Natürlichkeitsgrades<br />

und des Biotopentwicklungspotenzials von beson<strong>der</strong>er Bedeutung sind.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 311<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-45: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Boden – Vorvergleich 1.c<br />

Schutzgut Boden<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung und<br />

Überprägung durch<br />

Böschungen)<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Anlage von Baustraßen)<br />

beson<strong>der</strong>s (4) Versiegelung durch Trasse: 0,17 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,11 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,13 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 0,00 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,29 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,24 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,22 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 0,00 ha<br />

allgemein (3) Versiegelung durch Trasse: 5,12 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 12,09 ha<br />

allgemein bis<br />

gering (2)<br />

Versiegelung durch Trasse: 0,00 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,00 ha<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr gering (1) Versiegelung durch Trasse: 0,21 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,28 ha<br />

beson<strong>der</strong>s (4) 0,13 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,06 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,13 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 0,00 ha<br />

Variante 1.c.1 Variante 1.c.2<br />

Verlust Verlust<br />

Versiegelung durch Trasse: 0,04 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,04 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 0,00 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,16 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,07 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,16 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 0,00 ha<br />

Versiegelung durch Trasse: 5,28 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 10,66 ha<br />

Versiegelung durch Trasse: 0,00 ha<br />

Überprägung durch Böschungen:0,00 ha<br />

Versiegelung durch Trasse: 0,07 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,05 ha<br />

0,16 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,11 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,16 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 0,00 ha<br />

allgemein (3) 8,22 ha 8,11 ha<br />

allgemein bis<br />

gering (2)<br />

0,00 ha 0,00 ha<br />

sehr gering (1) 0,14 ha 0,04 ha<br />

Gesamt 26,65 ha 24,57 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

2 1><br />

Für das Schutzgut Boden wird ausschließlich eine Verlustflächenbetrachtung (Prognoseverfahren 1) vorgenommen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 312<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-46: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Boden<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.c.1 Variante 1.c.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung und Überprägung<br />

durch Böschungen, Anlage von<br />

Baustraßen)<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

2 1><br />

2 1><br />

Schutzgut Wasser – Teilschutzgut Grundwasser<br />

Grundwasserbereiche hoher und sehr hoher Bedeutung (Wertstufen 3 und 4) sind bei beiden<br />

Varianten nicht betroffen. Die Unterschiede im Verlust von Grundwasserneubildungsflächen<br />

in Grundwasserbereichen mittlerer Bedeutung (Wertstufe 2) sind mit 13,64 ha bei Variante<br />

1.c.1 gegenüber 13,59 ha bei Variante 1.c.2 marginal.<br />

Beide Varianten verlaufen innerhalb <strong>der</strong> kuppigen Grundmoränenlandschaft abwechselnd in<br />

Damm- und Einschnittlage. Auch in tieferen Einschnitten bleibt die Deckschichtmächtigkeit<br />

hoch, so dass Grundwasser we<strong>der</strong> offen gelegt noch angeschnitten wird. Eine<br />

Beeinträchtigung des Grundwassers ist auszuschließen. Ablaufendes Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

kann anteilig in den Randgräben versickern bzw. wird dem Vorflutsystem innerhalb des<br />

engeren Einzugsgebietes zugeführt.<br />

Ebenfalls sehr gering sind die Unterschiede hinsichtlich von Funktionsbeeinträchtigungen<br />

des Grundwassers durch Eingriffe in die Deckschicht des Hauptgrundwasserleiters.<br />

Anschnitte des Grundwassers sind bei beiden Varianten nicht zu erwarten, so dass <strong>der</strong><br />

Grundwasserabstrom nicht beeinträchtigt wird.<br />

Beide Varianten durchschneiden ein Wasserschongebiet geringer Schutzpriorität. Der<br />

Unterschied in <strong>der</strong> Durchschneidungslänge ist mit 4,97 km gegenüber 4,88 km allerdings<br />

äußerst gering. Wasserfassungen werden nicht tangiert.<br />

Insgesamt ergeben sich hinsichtlich des Teilschutzgutes Grundwasser keine eindeutigen<br />

Vorteile für eine <strong>der</strong> beiden Varianten.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 313<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-47: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser (Grundwasser) – Vorvergleich 1.c<br />

Schutzgut Wasser/ Teilschutzgut Grundwasser<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung durch Trasse)<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Anlage von Baustraßen)<br />

Variante 1.c.1 Variante 1.c.2<br />

Verlust Verlust<br />

sehr hoch (4) 0,00 ha 0,00 ha<br />

hoch (3) 0,00 ha 0,00 ha<br />

mittel (2) 5,29 ha 5,32 ha<br />

gering (1) 0,21 ha 0,07 ha<br />

sehr hoch (4) 0,00 ha 0,00 ha<br />

hoch (3) 0,00 ha 0,00 ha<br />

mittel (2) 8,35 ha 8,27 ha<br />

gering (1) 0,14 ha 0,04 ha<br />

Gesamt 13,99 ha 13,70 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Eingriffe in den<br />

Grundwasserkörper<br />

(Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Grundwasserdynamik) und<br />

durch Freilegen / Anschnitt<br />

des Grundwassers<br />

sehr hoch<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Keine Betroffenheit<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Trinkwassergewinnung<br />

(Durchschneiden von<br />

Wasserschongebieten)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 4,97 km 4,88 km<br />

mittel / /<br />

gering / /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 314<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzgut Wasser – Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Im Streckenabschnitt X.4 <strong>der</strong> Variante 1.c.1 werden 2 Gräben <strong>der</strong> Wertstufe 2 (östl. von<br />

Neuruppersdorf und südwestlich von Neuhof) verrohrt unter <strong>der</strong> Trasse hindurchgeführt.<br />

Nördlich von Neuruppersdorf wird ein Kleingewässer (Wertstufe 3) vollständig von <strong>der</strong><br />

Trasse überdeckt (Konfliktschwerpunkt, s. Plan 4.5.1). Im Streckenabschnitt X.11 befinden<br />

sich keine Oberflächengewässer.<br />

Bei Variante 1.c.2 ist <strong>der</strong> Graben östlich von Neuruppersdorf ebenfalls von Verrohrung<br />

betroffen. Ansonsten befinden sich keine weiteren Oberflächengewässer im Bereich <strong>der</strong><br />

Trasse.<br />

Insgesamt ergeben sich hinsichtlich des Teilschutzgutes Oberflächengewässer deutliche<br />

Vorteile für die Variante 1.c.2.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 315<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-48: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser (Oberflächengewässer) – Vorvergleich 1.c<br />

Schutzgut Wasser/ Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme von<br />

Stillgewässern<br />

sehr hoch (4) /<br />

hoch (3) - 1 (Totalverlust)<br />

mittel (2) /<br />

gering (1) /<br />

Variante 1.c.1 Variante 1.c.2<br />

Verlust (Anzahl) Verlust (Anzahl)<br />

Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1 >><br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Gewässer<br />

Anzahl<br />

Beeinträchtigung von<br />

Fließgewässern durch<br />

Überbauung, Verrohrung,<br />

Verlegung etc.<br />

Funktionsbeeinträchtigung Beeinträchtigte Gewässer<br />

Anzahl<br />

sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel - 2 Gräben - 1 Graben<br />

gering / /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1 ><br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Betroffenes Gebiet<br />

Durchschneidungslänge<br />

Beeinträchtigung von<br />

Überschwemmungsgebieten<br />

o<strong>der</strong> hochwassergefährdeten<br />

Gebieten<br />

sehr hoch<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Funktionsbeeinträchtigung Betroffenes Gebiet<br />

Durchschneidungslänge<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Keine Betroffenheit<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 316<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-49: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Wasser (Grundwasser und Oberflächengewässer)<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.c.1 Variante 1.c.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Grundwasser)<br />

Beeinträchtigung durch Eingriffe in<br />

den Grundwasserkörper und durch<br />

Freilegen / Anschnitt des<br />

Grundwassers<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Trinkwassergewinnung<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Stillgewässer)<br />

Beeinträchtigung von<br />

Fließgewässern<br />

Beeinträchtigung von<br />

Überschwemmungsgebieten o<strong>der</strong><br />

hochwassergefährdeten Gebieten<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

1 1<br />

Keine Betroffenheit<br />

1 1<br />

2 1 >><br />

2 1 ><br />

Keine Betroffenheit<br />

2 1 >><br />

Schutzgut Klima / Luft<br />

Größere klimaökologisch bedeutsame Waldflächen sind bei keiner <strong>der</strong> beiden Varianten<br />

betroffen.<br />

Tabelle 3.7.1-50: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Klima / Luft<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.c.1 Variante 1.c.2<br />

Zerschneidung und<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

klimaökologisch bedeutsamer<br />

Waldflächen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung / Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Keine Betroffenheit<br />

1 1<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 317<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Beide Varianten verlaufen durch die Knicklandschaft westlich des Hemmelsdorfer Sees,<br />

welche eine hohe Gesamtempfindlichkeit in Bezug auf das SG Landschaft aufweist. Bei <strong>der</strong><br />

Größe <strong>der</strong> bau- und anlagebedingt in Anspruch genommenen hochwertigen Flächen können<br />

beide Varianten aufgrund des geringen Flächenunterschieds als gleichwertig angesehen<br />

werden.<br />

In Bezug auf die weiteren Beeinträchtigungen von Landschaftsbildräumen werden bei<br />

Variante 1.c.1 insgesamt 337,03 ha Landschaftsbildräume mit hoher Gesamtempfindlichkeit<br />

durch visuelle Überprägung und Verlärmung in ihrer Funktion beeinträchtigt. Bei Variante<br />

1.c.2 sind es insgesamt 329,75 ha, sodass hier ein geringer Vorteil abzuleiten ist.<br />

Bei <strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> visuellen Beeinträchtigungen durch die Errichtung von<br />

Lärmschutzwänden lassen sich keine entscheidungserheblichen Unterschiede ableiten. Bei<br />

Variante 1.c.1 wird östlich <strong>der</strong> Gleise eine Lärmschutzwand mit einer Länge von ca. 1.150 m<br />

errichtet. Bei Variante 1.c.2 wird östlich <strong>der</strong> Gleise eine Lärmschutzwand von 1.250 m<br />

errichtet. Die Lärmschutzwände bei<strong>der</strong> Varianten verlaufen durch strukturarme Ackerflächen<br />

(A1) mit einer geringen Gesamtempfindlichkeit. Die Länge <strong>der</strong> geplanten Lärmschutzwände<br />

weist im Vergleich zur Gesamtlänge bei beiden Varianten nur geringe Unterschiede auf.<br />

Als Vorzugsvariante für das Schutzgut Landschaft wird Variante 1.c.2 mit einem geringen<br />

Vorteil gegenüber Variante 1.c.1 aufgrund <strong>der</strong> geringeren beeinträchtigten Fläche eingestuft.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 318<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-51: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Landschaft – Vorvergleich 1.c<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Variante 1.c.1 Variante 1.c.2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Verlust von Landschaftsbildräumen<br />

bzw. –einheiten<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Verlust von Landschaftsbildräumen<br />

bzw. –einheiten<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 6,43 ha<br />

- Knicklandschaft westlich des Hemmelsdorfer Sees<br />

7,91 ha<br />

- Knicklandschaft westlich des Hemmelsdorfer Sees<br />

mittel / /<br />

gering 11,75 ha 8,37 ha<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 3,39 ha<br />

- Knicklandschaft westlich des Hemmelsdorfer Sees<br />

4,36 ha<br />

- Knicklandschaft westlich des Hemmelsdorfer Sees<br />

mittel / /<br />

gering 5,10 ha 3,96 ha<br />

Gesamt 26,67 ha 24,59 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen durch<br />

visuelle Überprägung<br />

(Wirkzone 0-200 m)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 91,88 ha<br />

- Knicklandschaft westlich des<br />

Hemmelsdorfer Sees<br />

- Strukturarme Ackerflächen Im Bereich von<br />

strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitten<br />

gem. LRP<br />

99,91 ha<br />

- Knicklandschaft westlich des<br />

Hemmelsdorfer Sees<br />

- Strukturarme Ackerflächen Im Bereich von<br />

strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitten<br />

gem. LRP<br />

mittel / 1,68 ha<br />

gering 79,65 ha 68,25 ha<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 319<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Landschaft<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen durch<br />

visuelle Überprägung und<br />

Verlärmung Zone 200 m - 49<br />

d(B)A (tags)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 1.c.1 Variante 1.c.2<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 245,15 ha 229,84 ha<br />

mittel 8,00 ha 1,32 ha<br />

gering 106,34 ha 104,38 ha<br />

Gesamt 531,02 ha 505,38 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1><br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 320<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-52: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Landschaft<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.c.1 Variante 1.c.2<br />

Verlust von Landschaftsbildräumen<br />

bzw. –einheiten durch<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen durch visuelle<br />

Überprägung und Verlärmung<br />

(Zone Baufeld - 200 m; Zone 200 m<br />

- 49 d(B)A (tags))<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1 1<br />

2 1><br />

2 1><br />

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Varianten 1.c.1 und 1.c.2 befinden sich keine Kultur- und Baudenkmale, die<br />

durch das Vorhaben verloren gehen o<strong>der</strong> beeinträchtigt werden, sodass anhand dessen<br />

keine Vorzugsvariante abgeleitet werden kann.<br />

Aus den Ergebnissen des Fachbeitrages archäologische Kulturgüter lässt sich Variante 1.c.1<br />

als Vorzugsvariante beschreiben. Dies ist durch die größere Entfernung zum eisenzeitlichen<br />

Gräberfeld Timmendorfer Strand LA 17 begründet. Es handelt sich dabei um einen <strong>der</strong><br />

eindrucksvollsten Fundplätze <strong>der</strong> Eisenzeit.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 321<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-53: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter – Vorvergleich 1.c<br />

Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Variante 1.c.1 Variante 1.c.2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Baudenkmalen,<br />

Ensembles und<br />

Gartendenkmalen<br />

hoch<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Keine Betroffenheit<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Beeinträchtigte Kultur- und Baudenkmale Beeinträchtigte Kultur- und Baudenkmale<br />

Sensorielle<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Baudenkmalen durch<br />

Verlärmung und visuelle<br />

Überprägung im Nahbereich<br />

(zwischen Außenkante<br />

Baukörper und 200 m<br />

Entfernung)<br />

hoch<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Keine Betroffenheit<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 322<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Variante 1.c.1 Variante 1.c.2<br />

Auswirkungsprognose gem. den Angaben des Fachbeitrages archäologische Kulturgüter (ALSH, 2012/ Anlage 17)<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust/ Beeinträchtigung von archäologischen<br />

Kulturgütern<br />

Bau- und anlagebedingte<br />

Auswirkungen auf<br />

archäologische Kulturgüter<br />

durch Flächen- und<br />

Funktionsverlust im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Baumaßnahmen sowie<br />

Störungen <strong>der</strong><br />

Sichtbeziehungen und<br />

Flächenzerschneidungen<br />

Bekannte<br />

einfache u.<br />

beson<strong>der</strong>e<br />

archäologische<br />

Kulturdenkmale<br />

im Bereich des<br />

engen Korridors;<br />

allgemeine<br />

Einstufung und<br />

Ansprache<br />

Archäologisches<br />

Umfeld im<br />

Bereich des 800<br />

m Korridors als<br />

Grundlage zur<br />

Einschätzung<br />

archäologischer<br />

Potentialflächen<br />

Hinweis auf<br />

zumeist<br />

siedlungsgünstige<br />

topographische<br />

Gegebenheiten<br />

als Grundlage zur<br />

Einschätzung<br />

archäologischer<br />

Potentialflächen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- 2 einfache Kulturdenkmale im Bereich Ratekau (LA 3 u.<br />

151)<br />

- 2 Archäologische Potentialflächen im geplanten<br />

Trassenbereich<br />

- 1 neolithischer u. 1 undatierter Einzelfund<br />

Der nördliche Abschnitt <strong>der</strong> Variante liegt im Umfeld des 550<br />

m entfernten, großen, eisenzeitlichen Brandgräberfeldes von<br />

Timmendorfer Strand LA 17 - in diesem Bereich ist mit<br />

wan<strong>der</strong>nden Siedlungen <strong>der</strong> Eisenzeit zu rechnen; bei<br />

Neuhof verläuft die Trasse etwa 70 m westlich <strong>der</strong> Motte<br />

Ratekau LA 152<br />

Der Südteil <strong>der</strong> Variante befindet sich im Umfeld des 450 m<br />

entfernten, großen, eisenzeitlichen Brandgräberfeldes<br />

Timmendorfer Strand LA 17 - in diesem Bereich ist mit<br />

wan<strong>der</strong>nden Siedlungen <strong>der</strong> Eisenzeit zu rechnen<br />

Querung mehrerer Bachnie<strong>der</strong>ungen im mittleren und<br />

südlichen Teil<br />

Trassenverlauf auf östlichem Randbereich des Höhenzuges<br />

östlich des Grellberges südlich Luschendorf<br />

Verlust/ Beeinträchtigung von archäologischen<br />

Kulturgütern<br />

- 2 einfache Kulturdenkmale im Bereich Ratekau (LA 3 u.<br />

151; Timmendorfer Strand LA 2)<br />

- 3 Archäologische Potentialflächen im geplanten<br />

Trassenbereich<br />

- 1 Herdstelle unbekannten Alters, 1 neolithischer<br />

Einzelfund, 1 Einzelfund unbekannten Alters<br />

Mittlerer u. nördlicher Abschnitt <strong>der</strong> Variante befinden sich<br />

nur etwa 250 m von dem großen eisenzeitlichen Gräberfeld<br />

Timmendorfer Strand LA 17 entfernt - hier ist mit<br />

wan<strong>der</strong>nden, eisenzeitlichen Siedlungen zu rechnen<br />

Querung mehrerer Bachnie<strong>der</strong>ungen im mittleren und<br />

südlichen Abschnitt<br />

Einstufung Hoher Flächenverbrauch Hoher Flächenverbrauch<br />

Stufe 2 und Stufe 3 = geringer bis hoher Verlust<br />

(Angaben gem. ALSH, 2012/ Anlage 17)<br />

Stufe 3 = hoher Verlust (konfliktträchtig)<br />

(Angaben gem. ALSH, 2012/ Anlage 17)<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 323<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-54: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.c.1 Variante 1.c.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Baudenkmalen,<br />

Ensembles und Gartendenkmalen<br />

Sensorielle Beeinträchtigungen von<br />

Baudenkmalen durch Verlärmung<br />

und visuelle Überprägung im<br />

Nahbereich (zwischen Außenkante<br />

Baukörper und 200 m Entfernung)<br />

Bau- und anlagebedingte<br />

Auswirkungen archäologische<br />

Kulöturgüter durch Flächen- und<br />

Funktionsverlust im Rahmen <strong>der</strong><br />

Baumaßnahmen sowie Störungen<br />

<strong>der</strong> Sichtbeziehungen und<br />

Flächenzerschneidungen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Keine Betroffenheit<br />

Keine Betroffenheit<br />

1> 2<br />

1> 2<br />

Schutzgutübergreifendes Ergebnis Vorvergleich 1.c<br />

Beim schutzgutbergreifenden Variantenvergleich ist festzustellen, dass Variante 1.c.2 mit<br />

Ausnahme <strong>der</strong> Kultur- und sonstigen Sachgüter immer einen geringen bis deutlichen Vorteil<br />

gegenüber Variante 1.c.1 aufweist und damit als Vorzugsvariante zu betrachten ist. In Bezug<br />

auf Tiere und biologische Vielfalt sowie Klima/ Luft lassen sich keine entscheidungserheblichen<br />

Unterschiede ableiten.<br />

Durch keine <strong>der</strong> beiden Varianten werden NATURA 2000-Gebiete betroffen (vgl. LEGUAN,<br />

2012b/ Anlage 6).<br />

Im Hinblick auf die artenschutzrechtlichen Betroffenheiten (vgl. PU, 2012/ Anlage 5) ergibt<br />

sich ein geringer Vorteil für Variante 1.c.2: In <strong>der</strong> Variante 1.c.1 sind rund 90 m Wald sowie<br />

rund 720 m Grünland und Ru<strong>der</strong>alflur betroffen, in <strong>der</strong> Variante 1.c.2 ist kein Wald und nur<br />

rund 20 m Grünland und Ru<strong>der</strong>alflur betroffen.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e die Feldlerchen und <strong>der</strong> Kuckuck sind in <strong>der</strong> Variante 1.c.1 in etwas größerem<br />

Umfang betroffen. Insgesamt sind das Konfliktrisiko und <strong>der</strong> Aufwand für CEF-Maßnahmen<br />

in <strong>der</strong> Variante 1.c.1 als etwas höher einzustufen. Hohe artenschutzrechtliche Konfliktrisiken<br />

sind bei beiden Varianten nicht zu erwarten. Insgesamt ist für die Variante 1.c.2 ein etwas<br />

geringeres Konfliktrisiko festzustellen.<br />

Unter Einbeziehung <strong>der</strong> Ergebnisse aus den artenschutzrechtlichen Betrachtungen wird die<br />

Ableitung von Variante 1.c.2 als Vorzugsvariante bestätigt.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 324<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-55: Gesamtmatrix zur Ermittlung <strong>der</strong> Vorzugsvariante – Vorvergleich 1.c.<br />

Kriterien<br />

UVS Schutzgüter<br />

Menschen, einschl. <strong>der</strong><br />

menschlichen Gesundheit<br />

(Wohnen und Erholen)<br />

Tiere und biologische<br />

Vielfalt<br />

Pflanzen<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima/ Luft<br />

Landschaft<br />

Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter<br />

Gesamtbewertung<br />

UVS Schutzgüter<br />

NATURA 2000<br />

artenschutzrechtliche<br />

Betroffenheiten<br />

Rangfolge und<br />

Unterschiede/<br />

Vorteilsbildung aller<br />

Umweltaspekte<br />

> geringer Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

>> deutlicher Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

>>> sehr deutlicher Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

UVS: erheblich nachteilige<br />

Auswirkungen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 1.c.1 Variante 1.c.2<br />

2 1><br />

1 1<br />

2 1>><br />

2 1><br />

2 1 >><br />

1 1<br />

2 1><br />

1> 2<br />

2 1><br />

Keine Betroffenheiten<br />

2 1><br />

2 1><br />

NATURA 2000:<br />

Konfliktpotenzial<br />

gering sehr gering gering<br />

mittel mittel mittel<br />

hoch hoch hoch<br />

Artenschutz:<br />

Konfliktrisiko<br />

sehr hoch sehr hoch<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 325<br />

Prüfstück DF 10/12


Vorvergleich 1.d<br />

1.d<br />

1.d.1 A.3 1A.5<br />

1.d.2 X.5 E.3<br />

Im Vorvergleich 1.d wird die Variante 1.d.1 mit den Streckenabschnitten A.3 und 1A.5 <strong>der</strong><br />

Variante 1.d.2 mit den Streckenabschnitten X.5 und E.3 gegenübergestellt. Die beiden<br />

Varianten beginnen am Trassenkombinationspunkt 9 nördlich <strong>der</strong> AS Pansdorf <strong>der</strong> BAB A 1.<br />

Variante 1.d.1 bleibt zunächst östlich <strong>der</strong> Autobahn, verläuft dann ab Haffwiese auf <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse, verlässt diese nördlich von Haffkrug unter Querung <strong>der</strong> Autobahn und endet<br />

schließlich am Trassenkombinationspunkt 5. Variante 1.d.2 verläuft westlich <strong>der</strong> Autobahn<br />

als komplette Neubautrasse bis zum Trassenkombinationspunkt 5 am Abschnittsende.<br />

Lage <strong>der</strong> Varianten im Untersuchungsraum<br />

Variante 1.d.1<br />

Variante 1.d.2<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 326<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen und Erholung)<br />

Bei <strong>der</strong> Inanspruchnahme von Wohn- und Bauflächen im Außenbereich schneidet Variante<br />

1.d.2 besser ab, da Variante 1.d.1 in geringem Maße mehr Wohngebiete und Bauflächen im<br />

Außenbereich 4 in Anspruch nimmt.<br />

Variante 1.d.1 verläuft dabei zum Großteil auf <strong>der</strong> bereits bestehenden Bahntrasse, während<br />

Variante 1.d.2 westlich <strong>der</strong> bestehenden Autobahn A 1 verläuft.<br />

In Bezug auf die Schallemissionen ist Variante 1.d.2 unter Berücksichtigung von Lärmschutz<br />

als die schalltechnisch günstigere Variante anzusehen (LAIRM CONSULT, 2012a/ Anlage 10).<br />

Für nahezu alle Lastfälle ergeben sich geringere Überschreitungen. Das ist vor allem darauf<br />

zurückzuführen, dass Variante 1.d.2 in größerer Entfernung zu Siedlungsflächen parallel zur<br />

bestehenden Autobahn A 1 verläuft.<br />

Aus den Angaben des Erschütterungsgutachtens (BAUDYN, 2012/ Anlage 11) geht hervor,<br />

dass Variante 1.d.2 die deutlich günstigere Variante darstellt, da weniger Gebäude durch<br />

Erschütterungen beeinträchtigt werden.<br />

Beide Varianten verlaufen durch das Landschaftsschutzgebiet „Pönitzer Seenplatte und<br />

Haffwiesen―. Variante 1.d.2 nimmt dabei mehr Flächen in Anspruch (27,69 ha) als Variante<br />

1.d.1 (19,31 ha) bei <strong>der</strong> z.T. die bestehende Bahntrasse ausgebaut wird.<br />

Beide Trassenvarianten führen zu Beeinträchtigungen <strong>der</strong> erholungswirksamen Bereiche<br />

beson<strong>der</strong>er Entwickung LSG „Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen―, einem Gebiet mit<br />

beson<strong>der</strong>er Erholungseignung [LRP] (im Abschnitt deckungsgleich mit LSG „Pönitzer<br />

Seenplatte und Haffwiesen―) und zwei Regionalen Grünzügen gem. Regionalplan. Die<br />

Betrachtung <strong>der</strong> beeinträchtigten Gesamtfläche zeigt dabei einen deutlich Vorteil für die z.T.<br />

auf <strong>der</strong> Bestandstrasse verlaufenden Variante 1.d.1 (454,78 ha) im Vergleich mit <strong>der</strong> parallel<br />

zur Autobahn verlaufen komplett neu zu bauenden Variante 1.d.2 (549,29 ha).<br />

Aufgrund <strong>der</strong> höheren Betroffenheiten <strong>der</strong> Siedlungsflächen durch Lärm und<br />

Erschütterungen im Bereich von Variante 1.d.1 bildet die Variante 1.d.2 parallel zur<br />

bestehenden A1 die Vorzugsvariante in Bezug auf das SG Menschen, einschl. <strong>der</strong><br />

menschlichen Gesundheit.<br />

4 In Bezug auf den anlagebedingten Verlust von Wohngebieten und Siedlungsflächen im Bereich von Variante (1.d.1) sind die<br />

Flächenangaben nicht als auschlaggebendes Kriterium zu betrachten. Die Abgrenzung <strong>der</strong> Siedlungsflächen erfolgte anhand<br />

<strong>der</strong> Biotopkartierung und dem Abgleich mit den jeweiligen Flächennutzungs- und Bebauungsplänen im Maßstab 1:25.000. Da<br />

<strong>der</strong> Eingriff durch die verschiedenen Trassenvarianten im M 1:1.000 dargestellt wird, resultiert daraus eine gewisse<br />

Ungenauigkeit <strong>der</strong> Flächenabgrenzungen im Eingriffsbereich.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 327<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-56: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen) – Vorvergleich 1.d<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Wohnen<br />

Variante 1.d.1 Variante 1.d.2<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Wohngebieten,<br />

Mischgebieten,<br />

Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Wohngebieten,<br />

Mischgebieten,<br />

Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

sehr hoch 0,10 ha<br />

- Allgemeines Wohngebiet südwestlich von Haffkrug<br />

(Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse, nur randliche<br />

Flächeninanspruchnahme)<br />

hoch 0,02 ha<br />

- Bauflächen im Außenbereich westlich <strong>der</strong> Ortslage<br />

Haffkrug, randlich <strong>der</strong> bestehenden Bahntrasse<br />

- Mischgebiete<br />

0,25 ha<br />

- Bauflächen im Außenbereich südwestlich <strong>der</strong> Ortslage<br />

Haffkrug, westlich <strong>der</strong> bestehenden Autobahn A 1<br />

mittel / /<br />

gering / /<br />

sehr hoch 0,31 ha /<br />

hoch 0,05 ha 0,12 ha<br />

mittel / /<br />

gering / /<br />

Gesamt 0,48 ha 0,37 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1><br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Kriterium Anzahl <strong>der</strong> Stockwerke Anzahl <strong>der</strong> Stockwerke<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Schallimmissionen:<br />

Überschreitung von Grenz-<br />

o<strong>der</strong> Orientierungswerten (mit<br />

Lärmschutzwand, Höhe 6 m)<br />

Erschütterungen<br />

Überschreitung Mittelwert<br />

KBTr > Ar (Anzahl <strong>der</strong><br />

Gebäude)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

16. BImSchV 563 429<br />

DIN18005 1.223 1.069<br />

DIN 4150 - 2 20,8 0,5<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1>><br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 328<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

/


Tabelle 3.7.1-57: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Erholen) – Vorvergleich 1.d<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Erholen<br />

Variante 1.d.1 Variante 1.d.2<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten<br />

und Freizeiteinrichtungen<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten<br />

und Freizeiteinrichtungen<br />

beson<strong>der</strong>s 12,10 ha<br />

- LSG Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen<br />

- Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung [LRP] (im Abschnitt<br />

deckungsgleich mit LSG „Pönitzer Seenplatte und<br />

Haffwiesen―)<br />

beson<strong>der</strong>s 7,21 ha<br />

- LSG Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen<br />

- Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung [LRP] (im Abschnitt<br />

deckungsgleich mit LSG „Pönitzer Seenplatte und<br />

Haffwiesen―)<br />

Gesamt 19,31 ha 27,69 ha<br />

17,18 ha<br />

- LSG Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen<br />

- Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung [LRP] (im Abschnitt<br />

deckungsgleich mit LSG „Pönitzer Seenplatte und<br />

Haffwiesen―)<br />

10,51 ha<br />

- LSG Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen<br />

- Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung [LRP] (im Abschnitt<br />

deckungsgleich mit LSG „Pönitzer Seenplatte und<br />

Haffwiesen―)<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1>> 2<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Schallimmissionen:<br />

Verlärmung von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten,<br />

Freizeiteinrichtungen<br />

innerhalb <strong>der</strong> Zone 49<br />

dB(A) tags<br />

beson<strong>der</strong>s 454,78 ha<br />

- LSG Pönitzer Seenplatte und<br />

Haffwiesen<br />

- Gebiet mit beson<strong>der</strong>er<br />

Erholungseignung [LRP] (im<br />

Abschnitt deckungsgleich mit<br />

LSG „Pönitzer Seenplatte<br />

und Haffwiesen―)<br />

- Regionaler Grünzug [RP]<br />

(nördlich von Luschendorf<br />

und im Bereich <strong>der</strong><br />

Haffwiesen)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

549,29 ha<br />

- LSG Pönitzer Seenplatte und<br />

Haffwiesen<br />

- Gebiet mit beson<strong>der</strong>er<br />

Erholungseignung [LRP] (im<br />

Abschnitt deckungsgleich mit<br />

LSG „Pönitzer Seenplatte<br />

und Haffwiesen―)<br />

- Regionaler Grünzug [RP]<br />

(nördlich von Luschendorf<br />

und im Bereich <strong>der</strong><br />

Haffwiesen)<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 329<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Erholen<br />

Variante 1.d.1 Variante 1.d.2<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1>> 2<br />

Zerschneidung von<br />

überregionalen Rad- und<br />

Wan<strong>der</strong>wegen bzw.<br />

regionalen Reitwegen<br />

beson<strong>der</strong>s<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Es werden keine überregionalen Rad- und Wan<strong>der</strong>wege bzw. regionalen Reitwege zerschnitten.<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Keine Betroffenheit<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 330<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-58: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit<br />

(Wohnen und Erholung)<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.d.1 Variante 1.d.2<br />

Wohnen<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Wohngebieten,<br />

Mischgebieten, Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Schallimmissionen und<br />

Erschütterungen<br />

Erholung<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten und<br />

Freizeiteinrichtungen<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Schallimmissionen: Verlärmung<br />

von Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten,<br />

Freizeiteinrichtungen innerhalb <strong>der</strong><br />

Zone 49 dB(A) tags<br />

Zerschneidung von überregionalen<br />

Rad- und Wan<strong>der</strong>wegen bzw.<br />

regionalen Reitwegen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

2 1><br />

2 1>><br />

1>> 2<br />

1>> 2<br />

Keine Betroffenheit<br />

2 1><br />

Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

In Bezug auf den Verlust faunistischer Lebensräume liegt ein deutlicher Vorteil für Variante<br />

1.d.2 vor: Für Reptilien hat Variante 1.d.2 einen deutlichen Vorteil, da <strong>der</strong> Verlust linearer<br />

Lebensräume hoher Bedeutung durch 1.d.1 sehr viel höher ausfällt. Auch beim flächenhaften<br />

Verlust hoch bedeuten<strong>der</strong> Lebensräume schneidet 1.d.2 besser ab.<br />

Bei Fle<strong>der</strong>mäusen sowie Tagfaltern und Wid<strong>der</strong>chen hat 1.d.2 deutliche Vorteile. So fällt <strong>der</strong><br />

lineare Verlust von hoch bedeutenden Fle<strong>der</strong>mauslebensräumen bei 1.d.1 höher aus als bei<br />

1.d.2. Zwar ist <strong>der</strong> flächenhafte Verlust hoch bedeuten<strong>der</strong> Fle<strong>der</strong>mauslebensräume bei 1.d.2<br />

höher, <strong>der</strong> lineare Verlust von Fle<strong>der</strong>mauslebensräumen mittlerer Bedeutung ist durch 1.d.1<br />

wie<strong>der</strong>um sehr viel höher als durch 1.d.2.<br />

Bei den Artengruppen Brutvögel und Heuschrecken liegen geringe Vorteile für Variante 1.d.2<br />

vor. Dies begründet sich in den etwas geringeren Verlusten in mittel bzw. hoch bedeutenden<br />

Lebensräumen.<br />

Bei den Rastvögeln sind die Unterschiede bei den Flächenverlusten gering bedeuten<strong>der</strong><br />

Rastflächen so marginal ausgeprägt, dass sich kein entscheidungserheblicher Unterschied<br />

ableiten lässt. Auch bei den Libellengewässern ergeben sich gleiche Betroffenheiten bei den<br />

Varianten.<br />

Einzig bei den Amphibien ergibt sich ein geringer Vorteil für Variante 1.d.1, da durch 1.d.2<br />

zwei Amphibiengewässer mittlerer Bedeutung mehr überbaut werden.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 331<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Im Hinblick auf Beeinträchtigungen von Brut- und Rastvögeln durch Schallimmissionen und<br />

optische Störungen ergibt sich insgesamt ein leichter Vorteil für Variante 1.d.1:<br />

Bei den Brutvogellebensräumen mittlerer Bedeutung beeinträchtigt 1.d.2 mehr Fläche als<br />

1.d.1, daher ergibt sich für diese Artengruppe ein geringer Vorteil. Die Unterschiede bei den<br />

gering bedeutenden Brutvogellebensräumen sind aufgrund <strong>der</strong> geringen Bedeutung nicht<br />

ausschlaggebend für die Reihung.<br />

Bei den Rastvögeln sind lediglich gering bedeutende Rastplätze betroffen, so dass die<br />

Flächenunterschiede für eine unterschiedliche Wichtung nicht ausschlaggebend sind.<br />

Bei den Beeinträchtigungen durch Barriere- und Trennwirkungen bzw. den Fahrbetrieb ergibt<br />

sich ein leichter Vorteil für Variante 1.d.1:<br />

Entscheidungserhebliche Unterschiede ergeben sich bei diesem Kriterium lediglich bei <strong>der</strong><br />

Betroffenheit von Schutzgebieten bzw. Flächen des Biotopverbundes. Da Variante 1.d.2 zu<br />

einer randlichen Zerschneidung eines FFH-Gebietes führt, ergibt sich hier ein deutlicher<br />

Vorteil für Variante 1.d.1. Für die übrigen betrachteten Artengruppen ergeben sich keine<br />

entscheidungserheblichen Unterschiede, daher ergibt sich insgesamt für das Kriterium nur<br />

ein leichter Vorteil für 1.d.1.<br />

Insgesamt können für das Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt keine<br />

entscheidungserheblichen Unterschiede abgeleitet werden.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 332<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-59: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt – Vorvergleich 1.d<br />

Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 1.d.1 Variante 1.d.2<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse sehr hoch / / / /<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

faunistischer<br />

Lebensräume<br />

hoch<br />

mittel<br />

3,76 ha<br />

- Laub- und<br />

Mischwaldbereiche<br />

- Gewässer<br />

6,93 ha<br />

304 m<br />

- Gewässer<br />

3.856 m<br />

5,00 ha<br />

- Laub- und<br />

Mischwaldbereiche<br />

- Gewässer<br />

3,54 ha<br />

155 m<br />

- Gewässer<br />

1.389 m<br />

gering 40,07 ha / 37,60 ha /<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

50,76 ha 4.160 m 46,14 ha 1.544 m<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

2 1>><br />

Brutvögel sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel 35,23 ha 32,72 ha<br />

gering 15,53 ha 13,42 ha<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

50,76 ha 46,14 ha<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

2 1><br />

Rastvögel sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel / /<br />

gering 38,05 ha 37,56 ha<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

38,05 ha 37,56 ha<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1 1<br />

Amphibien sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel 0,004 ha<br />

0,14 ha<br />

- Ein Gewässer<br />

- Drei Gewässer<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 333<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 1.d.1 Variante 1.d.2<br />

gering 0,006 ha<br />

0,10 ha<br />

- Ein Gewässer<br />

- Ein Gewässer<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

0,01 ha 0,24 ha<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1> 2<br />

Reptilien sehr hoch / / / /<br />

hoch 6,21 ha<br />

2.961 m<br />

2,81 ha<br />

959 m<br />

- Artenarmes Intensivgrünland (GI), - Knicks (HW), - Artenarmes Intensivgrünland - Knicks (HW),<br />

sonstige Gehölze und<br />

Gräben (FG) (GI), sonstige Gehölze und Gräben (FG)<br />

Gehölzstrukturen (HG)<br />

Gehölzstrukturen (HG), (halb-)<br />

ru<strong>der</strong>ale Gras- und<br />

Staudenfluren (RH)<br />

mittel / 163 m / 87 m<br />

gering 39,14 ha 261 m 37,47 ha 336 m<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

45,35 ha 3.385 m 40,29 ha 1.382 m<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

2 1>>><br />

Libellen sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel 0,01 ha<br />

0,10 ha<br />

- Ein Gewässer<br />

- Ein Gewässer<br />

gering / /<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

0,01 ha 0,10 ha<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1 1<br />

Heu-<br />

sehr hoch / / / /<br />

schrecken hoch / 122 m<br />

/ 76 m<br />

- Ebenerdige<br />

- Ebenerdige<br />

Feldhecken<br />

(HF)<br />

Feldhecke (HF)<br />

mittel 0,79 ha 141 m 0,06 ha 68 m<br />

gering 45,83 ha 2.971 m 40,60 ha 1.055 m<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 334<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Tagfalter/<br />

Wid<strong>der</strong>chen<br />

Variante 1.d.1 Variante 1.d.2<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

46,62 ha 3.234 m 40,66 ha 1.199 m<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

2 1><br />

sehr hoch / / / /<br />

hoch / / / /<br />

mittel / 2.984 m 0,06 ha 978 m<br />

gering 46,14 ha 414 m 40,23 ha 404 m<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

46,14 ha 3.397 m 40,29 ha 1.382 m<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

2 1>><br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1>><br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlich<br />

keit<br />

Beeinträchtigung von<br />

Tieren durch<br />

Schallimmissionen (bau-<br />

und betriebsbedingt) und<br />

optische Reize (bau-,<br />

anlage- und<br />

betriebsbedingt)<br />

Brutvögel<br />

(Wirkzone<br />

100 m)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel 69,36 ha<br />

- bei Verlauf nahe <strong>der</strong> A1 ist<br />

Brutvogellebensraum vorbelastet (im<br />

Überlagerungsbereich<br />

Funktionsbeeinträchtigung zu<br />

vernachlässigen)<br />

- in übrigen Bereichen mittlere<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

gering 56,15 ha<br />

- bei Verlauf nahe <strong>der</strong> A1 und auf <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse ist Brutvogellebensraum<br />

vorbelastet (im Überlagerungsbereich<br />

Funktionsbeeinträchtigung zu<br />

vernachlässigen)<br />

- in übrigen Bereichen geringe<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

84,11 ha<br />

- bei Verlauf nahe <strong>der</strong> A1 ist<br />

Brutvogellebensraum vorbelastet (im<br />

Überlagerungsbereich<br />

Funktionsbeeinträchtigung zu<br />

vernachlässigen)<br />

- in übrigen Bereichen mittlere<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

48,74 ha<br />

- bei Verlauf nahe <strong>der</strong> A1 ist<br />

Brutvogellebensraum vorbelastet (im<br />

Überlagerungsbereich<br />

Funktionsbeeinträchtigung zu<br />

vernachlässigen)<br />

- in übrigen Bereichen geringe<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 335<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Rastvögel<br />

(Wirkzone<br />

300 m)<br />

Variante 1.d.1 Variante 1.d.2<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

125,51 ha 132,85 ha<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1> 2<br />

sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel / /<br />

gering 319,19 ha<br />

- bei Verlauf nahe <strong>der</strong> A1 und auf <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse sind Rastplätze vorbelastet<br />

(im Überlagerungsbereich Funktionsbeeinträchtigung<br />

zu vernachlässigen)<br />

- in übrigen Bereichen geringe<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

331,57 ha<br />

- bei Verlauf nahe <strong>der</strong> A1 sind Rastplätze<br />

vorbelastet (im Überlagerungsbereich<br />

Funktionsbeeinträchtigung zu<br />

vernachlässigen)<br />

- in übrigen Bereichen geringe<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

319,19 ha 331,57 ha<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1 1<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 1<br />

Beeinträchtigungen durch Schutzgebiete sehr hoch / 911 m<br />

Barriere- und<br />

und Biotop-<br />

- Trassenverlauf randlich des FFH-<br />

Trennwirkungen (bau- verbund<br />

Gebietes "Wäl<strong>der</strong> im Pönitzer<br />

und anlagebedingt) (Zerschnei-<br />

Seengebiet", parallel zur BAB A1, die<br />

dung)<br />

aktuell die Gebietsgrenze definiert.<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Fahrbetrieb (Kollisionen,<br />

hoch / /<br />

verbleibende Effekte<br />

mittel 205 m<br />

104 m<br />

durch Sog- und<br />

Wirbelschleppen,<br />

betriebsbedingt)<br />

Gesamt<br />

- Querung Nebenverbundachsen (bereits<br />

bestehende Zerschneidung durch A1)<br />

205 m<br />

- Querung Nebenverbundachsen (bereits<br />

bestehende Zerschneidung durch A1)<br />

1.015 m<br />

Bewertung/<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1>> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 336<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Sonstige Säuger - drei Wildwechsel (zwei mit Fernwechselfunktion), Verlauf<br />

entlang <strong>der</strong> A1 und auf Bestandstrasse<br />

- Entstehung von Inselflächen<br />

- keine Entstehung einer absoluten Barriere durch<br />

zukünftige Zugfrequenz<br />

- teilweiser Verlauf auf <strong>der</strong> Bestandsstrecke<br />

(Vorbelastung), dennoch Erhöhung des Kollisionsrisikos<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse - Vorwiegend randlicher Trassenverlauf<br />

entlang von hoch bedeutenden<br />

Fle<strong>der</strong>mauslebensräumen entlang <strong>der</strong> A1<br />

und auf <strong>der</strong> Bestandstrasse (Vorbelastung)<br />

- Kollisionsrisiko mittel<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

Brutvögel - Zerschneidung mittel bedeuten<strong>der</strong><br />

Brutvogellebensräume (teilweise auf <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse = Vorbelastung; außerdem<br />

Vorbelastung <strong>der</strong> A1)<br />

- Kollisionsrisiko gering<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

Rastvögel - Vorwiegend randliche Neuzerschneidung<br />

gering bedeuten<strong>der</strong> Rastvogelflächen bzw.<br />

Verlauf auf <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

- Vorbelastung durch A1<br />

- Kollisionsrisiko zu vernachlässigen<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

Variante 1.d.1 Variante 1.d.2<br />

- drei Wildwechsel (zwei mit Fernwechselfunktion),<br />

Verlauf entlang <strong>der</strong> A1<br />

- Entstehung von Inselflächen, Bündelung mit <strong>der</strong> A1<br />

- keine Entstehung einer absoluten Barriere durch<br />

zukünftige Zugfrequenz<br />

- Erhöhung des Kollisionsrisikos<br />

1 1<br />

- Vorwiegend randliche Zerschneidung<br />

hoch bedeuten<strong>der</strong><br />

Fle<strong>der</strong>mauslebensräume entlang <strong>der</strong> A1<br />

(Vorbelastung)<br />

- Kollisionsrisiko mittel<br />

1 1<br />

- Zerschneidung mittel bedeuten<strong>der</strong><br />

Brutvogellebensräume(entlang <strong>der</strong> A1=<br />

Vorbelastung)<br />

- Kollisionsrisiko gering<br />

1 1<br />

- Vorwiegend randliche Neuzerschneidung<br />

gering bedeuten<strong>der</strong> Rastvogelflächen<br />

- Vorbelastung durch A1<br />

- Kollisionsrisiko zu vernachlässigen<br />

1 1<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 337<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-60: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Tiere und biologische Vielfalt<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.d.1 Variante 1.d.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

faunistischer Lebensräume<br />

Beeinträchtigung von Tieren durch<br />

Schallimmissionen und optische<br />

Reize<br />

Beeinträchtigungen durch Barriere-<br />

und Trennwirkungen<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Fahrbetrieb<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

2 1>><br />

1> 2<br />

1> 2<br />

1 1<br />

Schutzgut Pflanzen<br />

Im Hinblick auf das Schutzgut Pflanzen liegt ein sehr deutlicher Vorteil für Variante 1.d.2 vor:<br />

Dieser Unterschied ergibt sich durch den sehr viel höheren bau- und anlagebedingten<br />

Verlust linearer Biotope durch Variante 1.d.1, die nach § 30 BNatSchG (i.V.m. § 21<br />

LNatSchG) geschützt sind und eine sehr hohe Bedeutung haben.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 338<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-61: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Pflanzen – Vorvergleich 1.d<br />

Schutzgut Pflanzen<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Variante 1.d.1 Variante 1.d.2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

in Bezug auf Biotoptypen<br />

(darunter nach § 30<br />

BNatSchG i.V.m. § 21<br />

LNatSchG geschützte<br />

Biotope) durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

in Bezug auf Biotoptypen<br />

(darunter nach § 30<br />

BNatSchG i.V.m. § 21<br />

LNatSchG geschützte<br />

Biotope) durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Gesamt (anlage- und<br />

baubedingt)<br />

sehr hoch 0,04 ha<br />

- § 30-Biotope (Binnengewässer)<br />

hoch 2,04 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und<br />

Kleingehölze<br />

flächig linear flächig linear<br />

2.196 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks, ebenerdige<br />

Feldhecken,<br />

Binnengewässer)<br />

0,18 ha<br />

- § 30-Biotope (Binnengewässer)<br />

/ 1,03 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und<br />

Kleingehölze<br />

616 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks, ebenerdige<br />

Feldhecken,<br />

Binnengewässer)<br />

mittel 3,16 ha 96 m 3,15 ha 111 m<br />

gering 29,58 ha 239 m 25,73 ha 110 m<br />

sehr hoch 0,03 ha<br />

- § 30-Biotope (0,02 ha)<br />

(Binnengewässer)<br />

- sonstige Binnengewässer<br />

hoch 1,11 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und<br />

Kleingehölze<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

910 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks, ebenerdige<br />

Feldhecken,<br />

Binnengewässer)<br />

0,08 ha<br />

- § 30-Biotope (Binnengewässer)<br />

/ 0,27 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und<br />

Kleingehölze<br />

437 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks, ebenerdige<br />

Feldhecken,<br />

Binnengewässer)<br />

mittel 2,24 ha 57 m 3,10 ha 54 m<br />

gering 11,61 ha 523 m 11,75 ha 53 m<br />

49,81 ha 4.021 m 45,29 ha 1.380 m<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1>>><br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 339<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

/<br />

/


Tabelle 3.7.1-62: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Pflanzen<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.d.1 Variante 1.d.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust in<br />

Bezug auf Biotoptypen (darunter<br />

nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 21<br />

LNatSchG geschützte Biotope)<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

2 1>>><br />

2 1>>><br />

Schutzgut Boden<br />

Zwischen Luschendorf und dem südlichen Ortsrand von Sierksdorf durchschneiden beide<br />

Varianten das große zusammenhängende Gebiet <strong>der</strong> Moränen östlich Taschensee und<br />

Pönitzer Seen, das als geowissenschaftlich schützenswertes Objekt erfasst ist und damit<br />

Bodenbildungen mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion beinhaltet (Konfliktschwerpunkt, s. Plan<br />

4.4.1). Die Flächeninanspruchnahme dieser beson<strong>der</strong>s bedeutsamen Böden ist mit 27,78 ha<br />

gegenüber 29,04 ha bei beiden Varianten ähnlich.<br />

Bei <strong>der</strong> Gesamtinanspruchnahme <strong>der</strong> Böden ergeben sich jedoch Unterschiede. Variante<br />

1.d.1 weist mit 50,71 ha einen deutlich höheren Flächen- und Funktionsverlust auf als<br />

Variante 1.d.2 mit 45,88 ha. Die Ursache ist vor allem darin zu sehen, dass die Variante<br />

1.d.1 im Streckenabschnitt 1A.5 die BAB A 1 südlich des Rastplatzes „Neustädter Bucht―<br />

unterquert und danach in tiefer Einschnittlage mit ausgedehnten Böschungsflächen<br />

nordostwärts verläuft. Gegenüber dem hier in leichter Dammlage verlaufenden<br />

Streckenabschnitt E.3 <strong>der</strong> Variante 1.d.2 resultiert daraus eine Mehrinanspruchnahme von<br />

Böden allgemeiner Bedeutung durch Böschungen von fast 5 ha.<br />

Somit ergeben sich hinsichtlich des Schutzgutes Boden deutliche Vorteile für die<br />

Neubauvariante 1.d.2.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 340<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-63: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Boden – Vorvergleich 1.d<br />

Schutzgut Boden<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung und<br />

Überprägung durch<br />

Böschungen)<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Anlage von Baustraßen)<br />

beson<strong>der</strong>s (4) Versiegelung durch Trasse: 5,93 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,81 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,40 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 5,93 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 11,74 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 1,78 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,60 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 11,74 ha<br />

allgemein (3) Versiegelung durch Trasse: 2,84 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 13,27 ha<br />

allgemein bis<br />

gering (2)<br />

Versiegelung durch Trasse: 0,00 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,00 ha<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr gering (1) Versiegelung durch Trasse: 1,10 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,57 ha<br />

beson<strong>der</strong>s (4) 10,11 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 1,89 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,66 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 10,11 ha<br />

Variante 1.d.1 Variante 1.d.2<br />

Verlust Verlust<br />

Versiegelung durch Trasse: 6,81 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,36 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,06 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 6,81 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 11,63 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,56 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,06 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 11,63 ha<br />

Versiegelung durch Trasse: 2,84 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 8,39 ha<br />

Versiegelung durch Trasse: 0,00 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,00 ha<br />

Versiegelung durch Trasse: 0,31 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,40 ha<br />

10,60 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 1,34 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,09 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 10,60 ha<br />

allgemein (3) 4,37 ha 4,39 ha<br />

allgemein bis<br />

gering (2)<br />

0,00 ha 0,00 ha<br />

sehr gering (1) 0,78 ha 0,51 ha<br />

Gesamt 50,71 ha 45,88 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

2 1>><br />

Für das Schutzgut Boden wird ausschließlich eine Verlustflächenbetrachtung (Prognoseverfahren 1) vorgenommen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 341<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-64: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Boden<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.d.1 Variante 1.d.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung und Überprägung<br />

durch Böschungen, Anlage von<br />

Baustraßen)<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

2 1>><br />

2 1>><br />

Schutzgut Wasser – Teilschutzgut Grundwasser<br />

Der Verlust an Grundwasserneubildungsflächen umfasst in Variante 1.d.1 hauptsächlich<br />

Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 2 (22,26 ha), untergeordnet auch Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 4 (0,86 ha)<br />

und <strong>der</strong> Wertstufe 3 (0,16 ha). Bei Variante 1.d.2 sind ebenfalls überwiegend Flächen <strong>der</strong><br />

Wertstufe 2 betroffen (23,52 ha), anteilig auch Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 4 (0,96 ha) und <strong>der</strong><br />

Wertstufe 3 (0,17 ha). Aufgrund des etwas geringeren Verlustes von Gesamtneubildungsfläche<br />

(25,16 zu 25,47 ha) und des minimal geringeren Anteils an Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 4<br />

ergeben sich leichte Vorteile für die Variante 1.d.1.<br />

Variante 1.d.1 verläuft mit dem Streckenabschnitt A.3 im Bereich <strong>der</strong> Gösebek-Nie<strong>der</strong>ung in<br />

Dammlage und überquert den Bach mittels einer Überführung. Bei Schüttung des Dammes<br />

würde <strong>der</strong> hier anstehende Nie<strong>der</strong>moortorf entfernt, <strong>der</strong> eigentliche Geringleiter jedoch nicht<br />

angeschnitten (Konfliktschwerpunkt, s. Plan 4.5.1). Der wasserführende Moorkörper besitzt<br />

keine Grundwasserspeisung, die Wasserwegsamkeit innerhalb des Torfkörpers kann<br />

allerdings beeinträchtigt werden, sofern nicht bei <strong>der</strong> Dammschüttung sandig-kiesiges<br />

Material im Bereich des Dammfußes verwendet wird. Infolge <strong>der</strong> hohen Mächtigkeit des<br />

Grundwassergeringleiters sind Eingriffe in den regionalen Hauptgrundwasserleiter bzw. das<br />

Grundwasser auszuschließen (INGENIEURGESELLSCHAFT DR. REINSCH, 2012/ Anlage 15). Im<br />

weiteren Verlauf <strong>der</strong> Variante (Streckenabschnitt 1A.5) wechseln Damm- und Einschnittlagen<br />

ab. In den Einschnittlagen werden überwiegend Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 2 tangiert. Die<br />

schützenden Deckschichten werden hier innerhalb <strong>der</strong> Geländekuppen zwar anteilig entfernt,<br />

bleiben aber unterhalb des generellen Geländeniveaus in hoher Mächtigkeit erhalten.<br />

Grundwasserleiter bzw. Grundwasser werden nicht angeschnitten.<br />

Auch Variante 1.d.2 verläuft innerhalb <strong>der</strong> kuppigen Grundmoränenlandschaft abwechselnd<br />

in Damm- und Einschnittlage. In tieferen Einschnitten bleibt die Deckschichtmächtigkeit auch<br />

hier so hoch, dass Grundwasser we<strong>der</strong> offen gelegt noch angeschnitten wird. Eine<br />

Beeinträchtigung des Grundwassers ist auszuschließen. Ablaufendes Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

kann anteilig in den Randgräben versickern bzw. wird dem Vorflutsystem innerhalb des<br />

engeren Einzugsgebietes zugeführt.<br />

Die Unterschiede infolge von Funktionsbeeinträchtigungen des Grundwassers durch<br />

Eingriffe in die Deckschicht des Hauptgrundwasserleiters sind bei leichten Vorteilen für die<br />

Variante 1.d.1 insgesamt eher gering. Es sind keine Grundwasseranschnitte zu erwarten, <strong>der</strong><br />

Grundwasserabstrom wird nicht beeinträchtigt.<br />

Beide Varianten liegen mit ihren Streckenabschnitten A.3 bzw. X.5 am Rande eines<br />

Wasserschongebietes geringer Schutzpriorität. Der Unterschied in <strong>der</strong> Durchschneidungslänge<br />

ist mit 0,42 km gegenüber 0,41 km zu vernachlässigen. Wasserfassungen werden<br />

nicht tangiert.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 342<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-65: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser (Grundwasser) – Vorvergleich 1.d<br />

Schutzgut Wasser/ Teilschutzgut Grundwasser<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung durch Trasse)<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Anlage von Baustraßen)<br />

Variante 1.d.1 Variante 1.d.2<br />

Verlust Verlust<br />

sehr hoch (4) 0,27 ha 0,41 ha<br />

hoch (3) 0,07 ha 0,07 ha<br />

mittel (2) 8,45 ha 9,16 ha<br />

gering (1) 1,10 ha 0,31 ha<br />

sehr hoch (4) 0,59 ha 0,55 ha<br />

hoch (3) 0,09 ha 0,10 ha<br />

mittel (2) 13,81 ha 14,36 ha<br />

gering (1) 0,78 ha 0,51 ha<br />

Gesamt 25,16 ha 25,47 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 > 2<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche /<br />

Länge<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Eingriffe in den<br />

Grundwasserkörper<br />

(Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Grundwasserdynamik) und<br />

durch Freilegen / Anschnitt<br />

des Grundwassers<br />

sehr hoch /<br />

hoch /<br />

mittel - Nie<strong>der</strong>moortorfe im<br />

Bereich Haffwiesen<br />

gering /<br />

Funktionsbeeinträchtigung Beeinträchtigte Fläche /<br />

Länge<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1 ><br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Trinkwassergewinnung<br />

(Durchschneiden von<br />

Wasserschongebieten)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 0,42 km 0,41 km<br />

mittel / /<br />

gering / /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 343<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Wasser – Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Die Variante 1.d.1 quert insgesamt 6 Gräben, von denen 5 im Streckenabschnitt A.3 und 1<br />

im Streckenabschnitt 1A.5 liegen. Von Süd nach Nord handelt es sich dabei um:<br />

� 2 Gräben nördlich <strong>der</strong> AS Pansdorf <strong>der</strong> BAB A 1 in <strong>der</strong> Nähe des Trassenkombinationspunktes<br />

� Graben an <strong>der</strong> AS Scharbeutz <strong>der</strong> BAB A 1, parallel zur B 76 verlaufend<br />

� Graben in den Haffwiesen, von <strong>der</strong> BAB A 1 diagonal in Richtung B 76 verlaufend<br />

� Graben südwestlich des Ortes Haffwiese<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

� Graben, <strong>der</strong> aus einem Stillgewässer an <strong>der</strong> BAB A1 nordwestl. von Haffkrug in Richtung<br />

Ostsee entwässert<br />

Alle Gräben werden verrohrt unter <strong>der</strong> Bahntrasse hindurchgeführt.<br />

Mittels Eisenbahnüberführungen werden die Bachläufe <strong>der</strong> Heidebek und <strong>der</strong> Gösebek<br />

gequert. Beide Bäche sind vor allem aufgrund ihrer gewässermorphologischen Überprägung<br />

<strong>der</strong> Wertstufe 2 zugeordnet. Die Gösebek ist im Bereich <strong>der</strong> Trassenquerung sogar<br />

grabenartig ausgebaut.<br />

An einem <strong>der</strong> beiden Gräben nördlich <strong>der</strong> AS Pansdorf befindet sich ein Kleingewässer<br />

(Wertstufe 3), das von <strong>der</strong> Variantentrasse vollständig überbaut wird (Konfliktschwerpunkt, s.<br />

Plan 4.5.1).<br />

Bei <strong>der</strong> Variante 1.d.2 werden im Streckenabschnitt X.5 dieselben 2 Gräben nördlich <strong>der</strong> AS<br />

Pansdorf verrohrt wie im Streckenabschnitt A.3 <strong>der</strong> Variante 1.d.1. Außerdem geht ebenfalls<br />

das oben beschriebene Kleingewässer verloren (Konfliktschwerpunkt, s. Plan 4.5.1).<br />

Im Streckenabschnitt E.3 wird die Verrohrung <strong>der</strong> Heidebek unter <strong>der</strong> BAB A 1 unter <strong>der</strong> hier<br />

in Dammlage parallel zur Autobahn geführten Variantentrasse nach Westen verlängert.<br />

Gleichzeitig geht ein westl. <strong>der</strong> Autobahn liegendes Kleingewässer (Wertstufe 2) vollständig<br />

verloren (Konfliktschwerpunkt, s. Plan 4.5.1). 2 weitere etwas weiter nördlich liegende<br />

Kleingewässer <strong>der</strong> Wertstufe 2 werden durch die Variantentrasse teilweise randlich überbaut<br />

(Teilverlust) (2 Konfliktschwerpunkte, s. Plan 4.5.1). Südlich <strong>der</strong> B 432 muss im Bereich <strong>der</strong><br />

AS Scharbeutz <strong>der</strong> BAB A 1 ein weiterer Graben verrohrt werden.<br />

Bei <strong>der</strong> Querung <strong>der</strong> Gösebek wird die Verrohrung unter <strong>der</strong> BAB A 1 nach Westen<br />

verlängert. Die Variantentrasse verläuft hier autobahnparallel in Dammlage.<br />

Insgesamt ergeben sich hinsichtlich des Teilschutzgutes Oberflächengewässer Vorteile für<br />

die Variante 1.d.1, da weniger Stillgewässer beeinträchtigt werden und die Bäche Heidebek<br />

und Gösebek nicht zusätzlich verrohrt werden. Die höhere Anzahl von Grabendurchlässen<br />

(6 gegenüber 3) wurde bei <strong>der</strong> Gesamtabwägung <strong>der</strong> Eingriffe als weniger schwerwiegend<br />

beurteilt.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 344<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-66: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser (Oberflächengewässer) – Vorvergleich 1.d<br />

Schutzgut Wasser/ Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme von<br />

Stillgewässern<br />

Variante 1.d.1 Variante 1.d.2<br />

Verlust (Anzahl) Verlust (Anzahl)<br />

sehr hoch (4) / /<br />

hoch (3) - 1 (Totalverlust) - 1 (Totalverlust)<br />

mittel (2) / - 1 (Totalverlust)<br />

2 (Teilverlust)<br />

gering (1) / /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 >> 2<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Gewässer<br />

Anzahl<br />

Beeinträchtigung von<br />

Fließgewässern durch<br />

Überbauung, Verrohrung,<br />

Verlegung etc.<br />

Funktionsbeeinträchtigung Beeinträchtigte Gewässer<br />

Anzahl<br />

sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel - 6 Gräben<br />

Heidebek<br />

Gösebek<br />

- 3 Gräben<br />

Heidebek<br />

Gösebek<br />

gering / /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Betroffenes Gebiet<br />

Durchschneidungslänge<br />

Beeinträchtigung von<br />

Überschwemmungsgebieten<br />

o<strong>der</strong> hochwassergefährdeten<br />

Gebieten<br />

sehr hoch<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Funktionsbeeinträchtigung Betroffenes Gebiet<br />

Durchschneidungslänge<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Keine Betroffenheit<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 345<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-67: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Wasser (Grundwasser und Oberflächengewässer)<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.d.1 Variante 1.d.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Grundwasser)<br />

Beeinträchtigung durch Eingriffe in<br />

den Grundwasserkörper und durch<br />

Freilegen / Anschnitt des<br />

Grundwassers<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Trinkwassergewinnung<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Stillgewässer)<br />

Beeinträchtigung von<br />

Fließgewässern<br />

Beeinträchtigung von<br />

Überschwemmungsgebieten o<strong>der</strong><br />

hochwassergefährdeten Gebieten<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung / Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

1 > 2<br />

2 1 ><br />

1 1<br />

1 >> 2<br />

1 1<br />

Keine Betroffenheit<br />

1 > 2<br />

Schutzgut Klima / Luft<br />

Die Streckenabschnitte A.3 und 1A.5 <strong>der</strong> Variante 1.d.1 bewirken mit 0,79 km eine geringere<br />

Zerschneidungslänge von Waldflächen als die Streckenabschnitte X.5 und E.3 <strong>der</strong> Variante<br />

1.d.2 mit 1,26 km. Beide Varianten verlaufen parallel zur BAB A 1 und schneiden die an die<br />

Autobahn angrenzenden Waldflächen randlich an. Dadurch wird die Immissionsschutzfunktion<br />

gegenüber <strong>der</strong> BAB A 1 herabgesetzt.<br />

Tabelle 3.7.1-68: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Klima / Luft<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.d.1 Variante 1.d.2<br />

Zerschneidung und<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

klimaökologisch bedeutsamer<br />

Waldflächen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung / Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1 > 2<br />

1 > 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 346<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Variante 1.d.1 verläuft zum Teil auf <strong>der</strong> bestehenden Bahntrasse durch strukturarme<br />

Ackerflächen und Waldbereiche innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Pönitzer<br />

Seenplatte und Haffwiesen― sowie die Knicklandschaft des östlichen Hügellandes westlich<br />

<strong>der</strong> Autobahn A1. Variante 1.d.2 verläuft ebenfalls durch diese Landschaftsräume, nimmt<br />

dabei aber größere Flächen (17,9 ha) von Landschaftsbildräumen mit hoher<br />

Gesamtempfindlichkeit anlage- und baubedingt in Anspruch als Variante 1.d.1 (13,89 ha).<br />

In Bezug auf Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Landschaftsbildräume durch visuelle Überprägung und<br />

Verlärmung mit einer sehr hohen Gesamtempfindlichkeit lässt sich feststellen, dass Variante<br />

1.d.1 (373,46 ha) weniger Flächen beeinträchtigt als Variante 1.d.2 (408,75 ha). Aufgrund<br />

<strong>der</strong> zur berücksichtigen Vorbelastungen durch bestehende Bahntrasse und Autobahn A1<br />

wird von einer mittleren Beeinträchtigung <strong>der</strong> Funktionen ausgegangen.<br />

Bei Variante 1.d.1 werden östlich <strong>der</strong> Gleise zwei Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge<br />

von ca. 3.650 m vorgesehen. Bei Variante 1.d.2 werden ebenfalls östlich <strong>der</strong> Gleise zwei<br />

Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von ca. 3.260 m vorgesehen. Die<br />

Lärmschutzwände verlaufen überwiegend durch strukturarme Ackerlandschaften (A1)<br />

welche eine mittlere visuelle Verletzlichkeit aufweisen. Durch das ausgeprägte Relief und<br />

einzelne vertikale Strukturen wird die Einsehbarkeit <strong>der</strong> Landschaft etwas eingeschränkt,<br />

sodass die Einsehbarkeit <strong>der</strong> Lärmschutzwände vermin<strong>der</strong>t wird. Die Waldflächen westlich<br />

von Haffkrug tragen bei Variante 1.d.1 zu einer weiteren Abschirmung <strong>der</strong> Lärmschutzwände<br />

bei.<br />

In Scharbeutz verläuft die geplante Lärmschutzwand bei Variante 1.d.1 durch Waldbestände<br />

(W) sodass hier durch die hohen und dichten Vegetationsstrukturen <strong>der</strong> Bäume und<br />

Sträucher eine optische Barriere entsteht, die eine abschirmende Wirkung gegenüber <strong>der</strong><br />

geplanten Lärmschutzwand hat.<br />

Bei Variante 1.d.2 wird die Einsehbarkeit <strong>der</strong> Lärmschutzwand westlich von Scharbeutz<br />

durch die angrenzende Knicklandschaft mit den dort vorhandenen vertikalen<br />

Vegetationsstrukturen gemin<strong>der</strong>t.<br />

Generell lassen sich die visuellen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Lärmschutzwände durch<br />

Begrünung deutlich min<strong>der</strong>n.<br />

Demzufolge lässt sich nur ein kleiner Vorteil von Variante 1.d.2 aufgrund <strong>der</strong> kürzeren<br />

Strecke mit Lärmschutzwänden ableiten. Der Unterschied ist aber bei <strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong><br />

Gesamtlänge <strong>der</strong> Lärmschutzwände zu relativieren, da <strong>der</strong> Längenunterschied zwischen den<br />

beiden Varianten ca. 400 m beträgt.<br />

Bei <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> visuellen Beeinträchtigungen ist grundsätzlich zu berücksichtigen,<br />

dass durch die Lärmschutzmaßnahmen die Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen<br />

deutlich gemin<strong>der</strong>t werden. Dementsprechend werden die nachteiligen betriebsbedingten<br />

Auswirkungen des Bahnverkehrs auf das Landschaftserleben vermin<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> vermieden.<br />

Variante 1.d.1 ist aufgrund <strong>der</strong> geringeren Flächeninanspruchnahme und –beeinträchtigung<br />

als die Vorzugsvariante zu betrachten.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 347<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-69: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Landschaft – Vorvergleich 1.d<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Variante 1.d.1 Variante 1.d.2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Verlust von Landschaftsbildräumen<br />

bzw. –einheiten<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Verlust von Landschaftsbildräumen<br />

bzw. –einheiten<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 8,33 ha<br />

- Acker strukturarm (A1) im Bereich des LSG „Pönitzer<br />

Seenplatte und Haffwiesen― bzw. innerhalb von<br />

strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Wald (W)<br />

- Knicklandschaft (KL) (Knicklandschaft des östlichen<br />

Hügellandes westlich <strong>der</strong> A1<br />

10,72 ha<br />

- Acker strukturarm (A1) im Bereich des LSG „Pönitzer<br />

Seenplatte und Haffwiesen―<br />

- Wald (W)<br />

- Knicklandschaft (KL) (Knicklandschaft des östlichen<br />

Hügellandes westlich <strong>der</strong> A1<br />

mittel 0,02 ha /<br />

gering 27,13 ha 19,85 ha<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 5,56 ha<br />

- Acker strukturarm (A1) und Waldbereiche (W) im Bereich<br />

des LSG „Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen―<br />

7,18 ha<br />

- Acker strukturarm (A1) im Bereich des LSG „Pönitzer<br />

Seenplatte und Haffwiesen―<br />

- Wald (W)<br />

- Knicklandschaft (KL) (Knicklandschaft des östlichen<br />

Hügellandes westlich <strong>der</strong> A1<br />

mittel 0,02 ha /<br />

gering 9,70 ha 8,39 ha<br />

Gesamt 50,76 ha 46,14 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 348<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Landschaft<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen durch<br />

visuelle Überprägung<br />

(Wirkzone 0-200 m)<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen durch<br />

visuelle Überprägung und<br />

Verlärmung Zone 200 m - 49<br />

d(B)A (tags)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 1.d.1 Variante 1.d.2<br />

Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 127,01 ha<br />

- Acker strukturarm (A1) im Bereich des LSG<br />

„Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen― bzw.<br />

innerhalb von strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Wald (W)<br />

- Knicklandschaft (KL) (Knicklandschaft des<br />

östlichen Hügellandes westlich <strong>der</strong> A1)<br />

146,60 ha<br />

- Acker strukturarm (A1) im Bereich des LSG<br />

„Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen― bzw.<br />

innerhalb von strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Wald (W)<br />

- Knicklandschaft (KL) (Knicklandschaft des<br />

östlichen Hügellandes westlich <strong>der</strong> A1)<br />

mittel 1,05 ha /<br />

gering 176,95 ha 168,72 ha<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 246,45 ha 262,15 ha<br />

mittel 0,33 ha 0,14 ha<br />

gering 97,75 ha 246,98 ha<br />

Gesamt 649,54 ha 824,59 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 349<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-70: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Landschaft<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.d.1 Variante 1.d.2<br />

Verlust von Landschaftsbildräumen<br />

bzw. –einheiten durch<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen durch visuelle<br />

Überprägung und Verlärmung<br />

(Zone Baufeld - 200 m; Zone 200 m<br />

- 49 d(B)A (tags))<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1> 2<br />

1> 2<br />

1> 2<br />

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Im Bereich <strong>der</strong> zu untersuchenden Varianten 1.d.1 und 1.d.2 befinden sich keine Kultur- und<br />

Baudenkmale, die durch das Vorhaben verloren gehen o<strong>der</strong> beeinträchtigt werden, sodass<br />

anhand dessen keine Vorzugsvariante abgeleitet werden kann.<br />

Aus den Ergebnissen des Fachbeitrages archäologische Kulturgüter lässt sich Variante 1.d.1<br />

als Vorzugsvariante beschreiben. Bei dieser Variante ist von einem geringeren Verlust von<br />

archäologischen Kulturgütern auszugehen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 350<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-71: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter – Vorvergleich 1.d<br />

Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Variante 1.d.1 Variante 1.d.2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Kultur- und<br />

Baudenkmalen, Ensembles<br />

und Gartendenkmalen<br />

hoch<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Keine Betroffenheit<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Beeinträchtigte Kultur- und Baudenkmale Beeinträchtigte Kultur- und Baudenkmale<br />

Sensorielle<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Kultur- und Baudenkmalen<br />

durch Verlärmung und visuelle<br />

Überprägung im Nahbereich<br />

(zwischen Außenkante<br />

Baukörper und 200 m<br />

Entfernung)<br />

hoch<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Keine Betroffenheit<br />

Auswirkungsprognose gem. den Angaben des Fachbeitrages archäologische Kulturgüter (ALSH, 2012/ Anlage 17)<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust/ Beeinträchtigung von archäologischen<br />

Kulturgütern<br />

Bau- und anlagebedingte<br />

Auswirkungen auf<br />

archäologische Kulturgüter<br />

durch Flächen- und<br />

Funktionsverlust im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Baumaßnahmen sowie<br />

Störungen <strong>der</strong><br />

Sichtbeziehungen und<br />

Flächenzerschneidungen<br />

Bekannte<br />

einfache u.<br />

beson<strong>der</strong>e<br />

archäologische<br />

Kulturdenkmale<br />

im Bereich des<br />

engen Korridors;<br />

allgemeine<br />

Einstufung und<br />

Ansprache<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- 2 archäologische Fundplätze sehr hoher Bedeutung<br />

(vermutlich die Reste eines Großsteingrabes u. 1 Altacker)<br />

im Bereich von Scharbeutz<br />

- 2 sehr hohe Verluste archäologischer Kulturgüter (BWS 4)<br />

- 1 steinzeitliche Siedlung, 1 mittelalterliche/neuzeitliche<br />

Siedlung (?; Herdstelle), 2 steinzeitliche Einzelfunde<br />

Verlust/ Beeinträchtigung von archäologischen<br />

Kulturgütern<br />

- 12 einfache Kulturdenkmale im Bereich von Scharbeutz<br />

und Sierksdorf (LA 4-8, 13 u. 92, LA 29-30, 39, 75 u. 100<br />

- 5 sehr hohe Verluste archäologischer Kulturgüter (BWS 4)<br />

- 4 Archäologische Potentialflächen (BWS 3) im geplanten<br />

Trassenbereich<br />

- 1 Motte, 1 neolithische Siedlung, 1 steinzeitliche Siedlung,<br />

1 mittelalterliche Herdstelle (= Siedlung?), 1 Altacker, 3<br />

neolithische u. 3 allgemein steinzeitliche Einzelfunde sowie<br />

1 undatierter Einzelfund<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 351<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Archäologisches<br />

Umfeld im<br />

Bereich des 800<br />

m Korridors als<br />

Grundlage zur<br />

Einschätzung<br />

archäologischer<br />

Potentialflächen<br />

Hinweis auf<br />

zumeist<br />

siedlungsgünstige<br />

topographische<br />

Gegebenheiten<br />

als Grundlage zur<br />

Einschätzung<br />

archäologischer<br />

Potentialflächen<br />

Variante 1.d.1 Variante 1.d.2<br />

Im Umfeld des Großsteingrabes Scharbeutz LA 14 ist mit<br />

weiteren neolithischen Fundplätzen zu rechnen.<br />

Am Nordostende ein Gebiet mit dichter neolithischer<br />

Besiedlung; im Bereich zwischen Altenkrempe und<br />

Hasselburg ein Gebiet mit mittelalterlicher bis neuzeitlicher<br />

Besiedlung (Dorf Altenkrempe u. Motte Altenkrempe LA<br />

164); zwischen Sonnenschein und Altenkrempe ein Areal mit<br />

lockerer eisenzeitlicher Besiedlung5 - hier ist mit<br />

wan<strong>der</strong>nden eisenzeitlichen Siedlungen zu rechnen<br />

Nördlicher Abschnitt <strong>der</strong> Trasse quert den westlichen<br />

Randbereich <strong>der</strong> „Haffwiesen― (vermutlich ursprünglich zur<br />

Lübecker Bucht); Querung <strong>der</strong> Heidebek nördlich<br />

Friedrichshof<br />

Mittlerer und nördlicher Abschnitt <strong>der</strong> Trasse verläuft entlang<br />

des West- und Nordrandes <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>ung des Neustädter<br />

Binnenwassers mit den Übergängen über Lachsau und<br />

Kremper Au<br />

Südwestlich Mariashagen (Mittelfeld) verläuft die Trasse<br />

etwa 250 m westlich <strong>der</strong> bronzezeitlichen Siedlung<br />

Sierksdorf LA 93; östlich Stawed<strong>der</strong> verläuft die Trasse nur<br />

etwa 300 m östlich des Brandgräberfeldes Sierksdorf LA 94 -<br />

in diesem Areal ist mit wan<strong>der</strong>nden Siedlungen <strong>der</strong> Eisenzeit<br />

zu rechnen; die geplante Trasse verläuft über die durch den<br />

Bau <strong>der</strong> A1 zerstörten Motte Scharbeutz LA 5 - im Umfeld ist<br />

mit mittelalterlichen Besiedlungsspuren zu rechnen; etwa<br />

150 m westlich <strong>der</strong> Trasse liegen im Waldgebiet „Kronshörn―<br />

drei Grabhügel (Scharbeutz LA 129, 186 u. 188)<br />

Querung <strong>der</strong> „Heidebek― im Süden; im mittleren Abschnitt<br />

verläuft die Trasse entlang <strong>der</strong> Randzone <strong>der</strong> ehemaligen<br />

Lübecker Bucht („Haffwiesen―)<br />

Einstufung Hoher Flächenverbrauch Hoher Flächenverbrauch<br />

Stufe 2 = geringer Verlust (gering konfliktträchtig)<br />

Stufe 3 = hoher Verlust (konfliktträchtig)<br />

(Angaben gem. ALSH, 2012/ Anlage 17)<br />

Stufe 1 = kein Verlust (nicht konfliktträchtig)<br />

Stufe 3 = hoher Verlust (konfliktträchtig)<br />

(Angaben gem. ALSH, 2012/ Anlage 17)<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

5 4 Gräberfel<strong>der</strong> im Abstand von 1,3 bis 2,3 km voneinan<strong>der</strong> (Sierksdorf LA 56 u. 57, Altenkrempe LA 147 u. 172). Dazu kommt mit dem Verhüttungsplatz<br />

Altenkrempe LA 136 ein allerdings undatierter Siedlungsnachweis.<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 352<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-72: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.d.1 Variante 1.d.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Baudenkmalen,<br />

Ensembles und Gartendenkmalen<br />

Sensorielle Beeinträchtigungen von<br />

Baudenkmalen durch Verlärmung<br />

und visuelle Überprägung im<br />

Nahbereich (zwischen Außenkante<br />

Baukörper und 200 m Entfernung)<br />

Bau- und anlagebedingte<br />

Auswirkungen auf archäologische<br />

Kulturgüter durch Flächen- und<br />

Funktionsverlust im Rahmen <strong>der</strong><br />

Baumaßnahmen sowie Störungen<br />

<strong>der</strong> Sichtbeziehungen und<br />

Flächenzerschneidungen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Keine Betroffenheit<br />

Keine Betroffenheit<br />

1> 2<br />

1> 2<br />

Schutzgutübergreifendes Ergebnis Vorvergleich 1.d<br />

Im Rahmen des schutzgutübergreifenden Vorvergleichs wird Variante 1.d.2 <strong>der</strong> Vorzug<br />

gegeben. Das begründet sich zum einen darin, dass es in Bezug auf die SG Pflanzen und<br />

Boden deutliche bis sehr deutlichen Vorteile gegenüber Variante 1.d.1 gibt und zum an<strong>der</strong>en<br />

Variante 1.d.2 auch Vorteile beim SG Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit im<br />

Bereich <strong>der</strong> Beeinträchtigungen von Siedlungsflächen durch Lärm und Erschütterungen hat.<br />

Im Hinblick auf Tiere und biologische Vielfalt lassen sich keine entscheidungserheblichen<br />

Unterschiede feststellen.<br />

Im Hinblick auf Betroffenheiten von NATURA 2000-Gebieten (vgl. LEGUAN, 2012b/ Anlage 6)<br />

hat Variante 1.d.1 einen deutlichen Vorteil. Zwar sind bei dieser Variante baubedingte<br />

Auswirkungen auf GGB DE 1930-302 "Wäl<strong>der</strong> im Pönitzer Seengebiet" durch aufgewirbelte<br />

Stäube nicht pauschal auszuschließen (mittleres Konfliktpotenzial), durch 1.d.2 liegt jedoch<br />

ein hohes Konfliktpotenzial für dieses FFH-Gebiet vor, da es zur Querung von Teilflächen mit<br />

damit verbundenem Teilverlust des FFH-Lebensraumtyps "Waldmeister-Buchenwald" und<br />

somit zu einer erheblichen Beeinträchtigung kommt.<br />

In Bezug auf die artenschutzrechtlichen Betroffenheiten (vgl. PU, 2012/ Anlage 5) ergibt sich<br />

ein deutlicher Vorteil für Variante 1.d.1, denn durch die Variante 1.d.2 wird <strong>der</strong> Mittelspecht<br />

betroffen, was ein hohes Konfliktrisiko bewirkt. Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Haselmaus sind<br />

durch den etwas umfangreicheren Eingriff in den Wald in <strong>der</strong> Variante 1.d.2 in einem etwas<br />

größeren Umfang zu erwarten. Für den Kuckuck sind nur bei Variante 1.d.2 Maßnahmen<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Durch Variante 1.d.2 kommt es durch Betroffenheiten von Wald auf rund 1260 m zu höheren<br />

Konfliktrisiken. Insgesamt ist das Risiko eines artenschutzrechtlichen Verbotsverstoßes bei<br />

Variante 1.d.1 etwas geringer einzustufen.<br />

Trotz <strong>der</strong> Vorteile von Variante 1.d.1 in Bezug auf NATURA 2000 und Artenschutz wird<br />

insgesamt Variante 1.d.2 als Vorzugsvariante abgeleitet: Die Unterschiede bei den UVS-<br />

Schutzgütern fallen größtenteils sehr knapp aus. In den Schutzgütern, in denen sehr hohe<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 353<br />

Prüfstück DF 10/12


und hohe nachteilige Auswirkungen und/ o<strong>der</strong> deutliche Unterschiede vorliegen, wird <strong>der</strong><br />

Vorteil von Variante 1.d.2 deutlich.<br />

Tabelle 3.7.1-73: Gesamtmatrix zur Ermittlung <strong>der</strong> Vorzugsvariante – Vorvergleich 1.d.<br />

Kriterien<br />

UVS Schutzgüter<br />

Menschen, einschl. <strong>der</strong><br />

menschlichen Gesundheit<br />

(Wohnen und Erholen)<br />

Tiere und biologische<br />

Vielfalt<br />

Pflanzen<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima/ Luft<br />

Landschaft<br />

Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter<br />

Gesamtbewertung<br />

UVS Schutzgüter<br />

NATURA 2000<br />

artenschutzrechtliche<br />

Betroffenheiten<br />

Rangfolge und<br />

Unterschiede/<br />

Vorteilsbildung aller<br />

Umweltaspekte<br />

> geringer Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

>> deutlicher Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

>>> sehr deutlicher Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

UVS: erheblich nachteilige<br />

Auswirkungen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 1.d.1 Variante 1.d.2<br />

2 1><br />

1 1<br />

2 1>>><br />

2 1>><br />

1> 2<br />

1> 2<br />

1> 2<br />

1> 2<br />

2 1><br />

1>> 2<br />

1>> 2<br />

2 1><br />

NATURA 2000:<br />

Konfliktpotenzial<br />

gering sehr gering gering<br />

mittel mittel mittel<br />

hoch hoch hoch<br />

Artenschutz:<br />

Konfliktrisiko<br />

sehr hoch sehr hoch<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 354<br />

Prüfstück DF 10/12


3.7.1.2 Zwischenvergleich<br />

In <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle sind die im Rahmen des Vergleichs verwendeten Zeichen/<br />

Werte erklärt:<br />

Tabelle 3.7.1-74: Zeichenerklärung für Zwischenvergleichstabellen<br />

Funktionsverlust/ Schwere <strong>der</strong><br />

Funktionsbeeinträchtigung:<br />

—<br />

Reihung<br />

vollständiger Funktionsverlust >>><br />

sehr hohe Beeinträchtigung >><br />

Vorteilsbildung:<br />

sehr deutlicher Vorteil gegenüber nächstrangiger<br />

Variante<br />

deutlicher Vorteil gegenüber nächstrangiger<br />

Variante<br />

hohe Beeinträchtigung > geringer Vorteil gegenüber nächstrangiger<br />

Variante<br />

mittlere Beeinträchtigung<br />

geringe Beeinträchtigung<br />

1-2 Reihung <strong>der</strong> Varianten nach dem Umfang ihrer Umweltauswirkungen<br />

Zwischenvergleich 1.e<br />

1.e<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1.e.1 1A.4 1A.5<br />

1.e.2 1.c.2 (A.1) A.2 1.d.2 (X.5 – E.3)<br />

Im Zwischenvergleich 1.e wird die Variante 1.e.1 mit den Streckenabschnitten 1A.4 und 1A.5<br />

<strong>der</strong> Variante 1.e.2 mit den Streckenabschnitten A.1, A.2, X.5 und E.3 gegenübergestellt.<br />

Beide Varianten beginnen am Trassenkombinationspunkt 3 bei Altruppersdorf. Variante 1.e.1<br />

verläuft überwiegend auf <strong>der</strong> Bestandstrasse (Ausbauvariante), verlässt diese nördlich von<br />

Haffkrug unter Querung <strong>der</strong> BAB A 1 und endet schließlich am Trassenkombinationspunkt 5.<br />

Variante 1.e.2 führt westlich an Groß Timmendorf vorbei, verläuft dann zunächst parallel zur<br />

BAB A 1 auf <strong>der</strong>en Ostseite und nach ihrer Unterquerung bei Scharbeutz weiter auf <strong>der</strong><br />

Westseite bis zum Trassenkombinationspunkt 5 bei Wintershagen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 355<br />

Prüfstück DF 10/12


Lage <strong>der</strong> Varianten im Untersuchungsraum<br />

Variante 1.e.1<br />

Variante 1.e.2<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 356<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen und Erholen)<br />

In Bezug auf die Auswirkungen durch Lärm (unter Berücksichtigung von Lärmschutz) und<br />

Erschütterungen lässt sich feststellen, dass Variante 1.e.1 sehr deutlich schlechter als<br />

Variante 1.e.2 abschneidet. Dies ist dadurch zu begründen, dass Variante 1.e.1 überwiegend<br />

auf <strong>der</strong> Bestandstrasse sehr dicht an den Ortschaften Timmendorfer Strand, Scharbeutz und<br />

Haffkrug entlangführt.<br />

Bei <strong>der</strong> anlage- bzw. baubedingten Flächeninanspruchnahme ist nur ein geringer Vorteil für<br />

die Neubauvariante 1.e.2 abzuleiten, da diese Trassenvariante außerhalb von<br />

Siedlungsflächen z.T. parallel zur BAB A 1 entlanggeführt wird. Im Rahmen des Ausbaus <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse (Variante 1.e.1) gehen mehr Siedlungsflächen mit einer sehr hohen bis<br />

hohen Bedeutung verloren 6 .<br />

Bei <strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> Auswirkungen auf Erholungsflächen lässt sich ein geringer Vorteil<br />

für Variante 1.e.1 ableiten. Durch den Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse (Variante 1.e.1) gehen<br />

deutlich weniger Flächen mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung für die Erholung verloren.<br />

Bei <strong>der</strong> Beeinträchtigung von Erholungsflächen beson<strong>der</strong>er Bedeutung durch<br />

Schallimmissionen innerhalb <strong>der</strong> Zone 49 dB(A) tags, lässt sich keine Vorzugsvariante<br />

ableiten.<br />

Insgesamt ergibt sich ein geringer Vorteil für die Variante 1.e.2 hinsichtlich des Schutzgutes<br />

Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit.<br />

6 In Bezug auf den anlagebedingten Verlust von Siedlungsflächen im Bereich <strong>der</strong> Ausbauvariante (1.e.1) sind die<br />

Flächenangaben nicht als auschlaggebendes Kriterium zu betrachten. Die Abgrenzung <strong>der</strong> Siedlungsflächen erfolgte anhand<br />

<strong>der</strong> Biotopkartierung und dem Abgleich mit den jeweiligen Flächennutzungs- und Bebauungsplänen im Maßstab 1:25.000. Da<br />

<strong>der</strong> Eingriff durch die verschiedenen Trassenvarianten im M 1:1.000 dargestellt wird, resultiert daraus eine gewisse<br />

Ungenauigkeit <strong>der</strong> Flächenabgrenzungen im Eingriffsbereich.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 357<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-75: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen) – Zwischenvergleich 1.e<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Wohnen<br />

Variante 1.e.1 Variante 1.e.2<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Wohngebieten,<br />

Mischgebieten,<br />

Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Wohngebieten,<br />

Mischgebieten,<br />

Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

sehr hoch 0,11 ha<br />

- Allgemeines Wohngebiet im Bereich von Klein Timmendorf<br />

hoch 0,02 ha<br />

- Siedlungsflächen im Bereich <strong>der</strong> Gemeinde Timmendorfer<br />

Strand<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 358<br />

/<br />

0,25 ha<br />

- Siedlungsflächen (Grundstück mit Haus und<br />

Nebenanlagen) südwestlich <strong>der</strong> Ortslage Haffkrug, westlich<br />

<strong>der</strong> BAB A1<br />

mittel 0,01 ha /<br />

gering / /<br />

sehr hoch 0,80 ha /<br />

hoch 0,24 ha 0,12 ha<br />

mittel 0,05 ha /<br />

gering 0,07 ha /<br />

Gesamt 1,3 ha 0,37 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1><br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Kriterium Anzahl <strong>der</strong> Stockwerke Anzahl <strong>der</strong> Stockwerke<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Schallimmissionen:<br />

Überschreitung von Grenz-<br />

o<strong>der</strong> Orientierungswerten (mit<br />

Lärmschutzwand, Höhe 6 m)<br />

Erschütterungen<br />

Überschreitung Mittelwert<br />

KBTr > Ar (Anzahl <strong>der</strong><br />

Gebäude)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

16. BImSchV 1.048 809<br />

DIN18005 3.079 1.801<br />

DIN 4150 - 2 73,8 0,4<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1>>><br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-76: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Erholen) – Zwischenvergleich 1.e<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Erholen<br />

Variante 1.e.1 Variante 1.e.2<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten<br />

und Freizeiteinrichtungen<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten<br />

und Freizeiteinrichtungen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

beson<strong>der</strong>s 10,38 ha<br />

- Regionaler Grünzug zw. Scharbeutz und Haffkrug<br />

- Gebiet beson<strong>der</strong>er Erholungseignung gem. LRP<br />

Timmendorfer Strand bis zu den Randbereichen des<br />

Hemmelsdorfer Sees<br />

- LSG Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen<br />

Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung [LRP] (im Abschnitt<br />

deckungsgleich mit LSG „Pönitzer Seenplatte und<br />

Haffwiesen―)<br />

beson<strong>der</strong>s 9,63 ha<br />

- Regionaler Grünzug zw. Scharbeutz und Haffkrug<br />

- Gebiet beson<strong>der</strong>er Erholungseignung gem. LRP<br />

Timmendorfer Strand bis zu den Randbereichen des<br />

Hemmelsdorfer Sees<br />

- LSG Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen<br />

Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung [LRP] (im Abschnitt<br />

deckungsgleich mit LSG „Pönitzer Seenplatte und<br />

Haffwiesen―)<br />

17,18 ha<br />

- Gebiet beson<strong>der</strong>er Erholungseignung gem. LRP<br />

Timmendorfer Strand bis zu den Randbereichen des<br />

Hemmelsdorfer Sees<br />

- LSG Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen<br />

Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung [LRP] (im Abschnitt<br />

deckungsgleich mit LSG „Pönitzer Seenplatte und<br />

Haffwiesen―)<br />

10,51 ha<br />

- Gebiet beson<strong>der</strong>er Erholungseignung gem. LRP<br />

Timmendorfer Strand bis zu den Randbereichen des<br />

Hemmelsdorfer Sees<br />

- LSG Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen<br />

Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung [LRP] (im Abschnitt<br />

deckungsgleich mit LSG „Pönitzer Seenplatte und<br />

Haffwiesen―)<br />

Gesamt 20,01 ha 27,69 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1>> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 359<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Erholen<br />

Variante 1.e.1 Variante 1.e.2<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Schallimmissionen:<br />

Verlärmung von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten,<br />

Freizeiteinrichtungen<br />

innerhalb <strong>der</strong> Zone 49<br />

dB(A) tags<br />

beson<strong>der</strong>s 643,34 ha<br />

- LSG Hemmelsdorfer See und<br />

Umgebung<br />

- Regionaler Grünzug zw.<br />

Scharbeutz und Haffkrug<br />

- Gebiet beson<strong>der</strong>er<br />

Erholungseignung gem. LRP<br />

Timmendorfer Strand bis zu<br />

den Randbereichen des<br />

Hemmelsdorfer Sees<br />

- LSG Pönitzer Seenplatte und<br />

Haffwiesen<br />

- Gebiet mit beson<strong>der</strong>er<br />

Erholungseignung [LRP] (im<br />

Abschnitt deckungsgleich mit<br />

LSG „Pönitzer Seenplatte<br />

und Haffwiesen―)<br />

665,50 ha<br />

- Regionaler Grünzug zw.<br />

Ratekau und Timmendorfer<br />

Strand<br />

- Regionaler Grünzug zw.<br />

Ratekau und Luschendorf<br />

- Gebiet beson<strong>der</strong>er<br />

Erholungseignung gem. LRP<br />

Timmendorfer Strand bis zu<br />

den Randbereichen des<br />

Hemmelsdorfer Sees<br />

- LSG Pönitzer Seenplatte und<br />

Haffwiesen<br />

- Gebiet mit beson<strong>der</strong>er<br />

Erholungseignung [LRP] (im<br />

Abschnitt deckungsgleich mit<br />

LSG „Pönitzer Seenplatte<br />

und Haffwiesen―)<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Zerschneidung von<br />

überregionalen Rad- und<br />

Wan<strong>der</strong>wegen bzw.<br />

regionalen Reitwegen<br />

beson<strong>der</strong>s<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Keine Betroffenheit<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 360<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-77: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit<br />

(Wohnen und Erholung)<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.e.1 Variante 1.e.2<br />

Wohnen<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Wohngebieten,<br />

Mischgebieten, Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Schallimmissionen und<br />

Erschütterungen<br />

Erholung<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten und<br />

Freizeiteinrichtungen<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Schallimmissionen: Verlärmung<br />

von Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten,<br />

Freizeiteinrichtungen innerhalb <strong>der</strong><br />

Zone 49 dB(A) tags<br />

Zerschneidung von überregionalen<br />

Rad- und Wan<strong>der</strong>wegen bzw.<br />

regionalen Reitwegen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

2 1><br />

2 1>>><br />

1>> 2<br />

1 1<br />

Keine Betroffenheit<br />

2 1><br />

Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

In Bezug auf den bau- und anlagebedingten Verlust faunistischer Lebensräume hat Variante<br />

1.e.2 einen geringen Vorteil: Bei den Tierartengruppen Fle<strong>der</strong>mäuse, Reptilien sowie<br />

Tagfalter und Wid<strong>der</strong>chen hat Variante 1.e.2 deutliche Vorteile, da durch 1.e.1 deutlich<br />

höhere Verluste linearer Lebensräume hoher bzw. mittlerer Bedeutung erfolgen.<br />

In Bezug auf Heuschrecken hat Variante 1.e.2 ebenfalls einen geringen Vorteil, da nur durch<br />

1.e.1 sehr hoch bedeutende Lebensräume verloren gehen und auch <strong>der</strong> Verlust linearer<br />

Lebensräume hoher Bedeutung durch diese Variante höher ist. Auch bei den Libellen liegt<br />

ein geringer Vorteil für Variante 1.e.2 vor, da die Betroffenheiten bei 1.e.1 höher sind.<br />

Variante 1.e.1 hat wie<strong>der</strong>um einen deutlichen Vorteil in Bezug auf Brutvögel, da Variante<br />

1.e.2 wesentlich mehr Brutvogellebensräume mittlerer Bedeutung überbaut als Variante<br />

1.e.1.<br />

Bei Rastvögeln und Amphibien hat wie<strong>der</strong> Variante 1.e.1 geringe Vorteile, da durch 1.e.2<br />

mehr Rastplätze und ein Amphibiengewässer mehr überbaut werden.<br />

In Bezug auf Beeinträchtigungen von Brut- und Rastvögeln durch Schallimmissionen und<br />

optische Störungen liegt insgesamt ein geringer Vorteil für Variante 1.e.1 vor:<br />

Bei den Brutvögeln ergibt sich ein deutlicher Vorteil für Variante 1.e.1, da Variante 1.e.2 weit<br />

mehr (rund 80 ha mehr) Brutvogellebensräume mittlerer Bedeutung beeinträchtigt als 1.e.1.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 361<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Rastvögel ergibt sich ein geringer Vorteil für Variante 1.e.1, da lediglich 1.e.2<br />

zu Beeinträchtigungen eines hoch bedeutenden Rastplatzes führt. Der Abstand zwischen<br />

den Varianten ist gering, da 1.e.1 wie<strong>der</strong>um zu Beeinträchtigungen eines Rastplatzes<br />

mittlerer Bedeutung führt, was bei 1.e.2 nicht <strong>der</strong> Fall ist. Aufgrund ihrer geringen Bedeutung<br />

sind die größeren Unterschiede bei den betroffenen gering bedeutenden Rastplätzen nicht<br />

ausschlaggebend für eine an<strong>der</strong>s abgestufte Reihung.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Beeinträchtigungen durch Barriere- und Trennwirkungen bzw. den<br />

Fahrbetrieb ergibt sich ein geringer Vorteil für Variante 1.e.1:<br />

Bei <strong>der</strong> Betroffenheit von Schutzgebieten und Flächen des Biotopverbundes hat Variante<br />

1.e.1 einen deutlichen Vorteil, da 1.e.2 zur randlichen Neuzerschneidung eines FFH-<br />

Gebietes führt, wohingegen 1.e.1 zwar einen Schwerpunktbereich des Biotopverbundes<br />

berührt, dies jedoch auf <strong>der</strong> Bestandstrasse (Vorbelastung) geschieht. Durch 1.e.2 kommt es<br />

außerdem zur randlichen Neuzerschneidung einer Nebenverbundachse. Die<br />

Durchfahrungslängen sind bei 1.e.2 zudem wesentlich länger.<br />

Bei sonstigen Säugern und Brutvögeln liegt ein geringer Vorteil für Variante 1.e.1 vor, da<br />

durch 1.e.1 kein Fernwechsel berührt wird und die Variante durch den vorwiegenden Verlauf<br />

auf <strong>der</strong> Bestandstrasse geringere Funktionsbeeinträchtigungen hervorruft als 1.e.2.<br />

Bei Fle<strong>der</strong>mäusen und Rastvögeln lassen sich keine entscheidungserheblichen<br />

Unterschiede zwischen den Varianten ableiten, da Bereiche gleicher Bedeutung betroffen<br />

sind bzw. identische Funktionsbeeinträchtigungen hervorgerufen werden.<br />

Insgesamt ergibt sich in Bezug auf das Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt ein geringer<br />

Vorteil für Variante 1.e.1.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 362<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-78: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt – Zwischenvergleich 1.e<br />

Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 1.e.1 Variante 1.e.2<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse sehr hoch / /<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

faunistischer<br />

Lebensräume<br />

hoch<br />

mittel<br />

7,15 ha<br />

- Laub- und Mischwaldbestände<br />

- Gewässer<br />

21,76 ha<br />

461 m<br />

- Gewässer<br />

10.163 m<br />

5,08 ha<br />

- Laub- und Mischwaldbestände<br />

- Gewässer<br />

4,38 ha<br />

252 m<br />

- Gewässer<br />

3.677 m<br />

gering 39,35 ha / 67,77 ha /<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

68,26 ha 10.624 m 77,24 ha 3.929 m<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

2 1>><br />

Brutvögel sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel 37,68 ha 63,82 ha<br />

gering 30,58 ha 13,42 ha<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

68,26 ha 77,24 ha<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1>> 2<br />

Rastvögel sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel / /<br />

gering 41,13 ha 68,30 ha<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

41,13 ha 68,30 ha<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1> 2<br />

Amphibien sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel 0,04 ha<br />

0,14<br />

- Zwei Gewässer<br />

- Drei Gewässer<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 363<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 1.e.1 Variante 1.e.2<br />

gering 0,01 ha<br />

0,11<br />

- Zwei Gewässer<br />

- Zwei Gewässer<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

0,05 ha 0,25<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1> 2<br />

Reptilien sehr hoch / / / /<br />

hoch 13,19 ha<br />

5.311 m<br />

4,39<br />

2.605<br />

- Artenarmes Intensivgrünland (GI), - Knicks (HW), - Artenarmes Intensivgrünland (GI), - Knicks (HW),<br />

mesophiles Grünland (GM),<br />

Gräben (FG) sonstige Gehölze und Gehölz- Gräben (FG)<br />

sonstige Gehölze und Gehölzstrukturen<br />

(HG), Nie<strong>der</strong>moore/<br />

strukturen (HG), (halb-) ru<strong>der</strong>ale<br />

Sümpfe (NS), (halb-) ru<strong>der</strong>ale<br />

Gras- und Staudenfluren (RH)<br />

Gras- und Staudenfluren (RH)<br />

mittel 0,04 ha 413 m 0,08 183<br />

gering 45,17 ha 554 m 66,85 425<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

58,40 ha 6.279 m 71,32 ha 3.214 m<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

2 1>><br />

Libellen sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel 0,01 ha<br />

0,11<br />

- Zwei Gewässer<br />

Zwei Gewässer<br />

gering<br />

- Zwei Gewässer<br />

0,04 ha<br />

/<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

0,05 ha 0,11 ha<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

2 1><br />

Heuschrecken sehr hoch 0,25 ha<br />

- Mesophiles Grünland (GM)<br />

/<br />

hoch 0,66 ha<br />

122 m<br />

0,06 ha<br />

76 m<br />

- Verkehrsnebenflächen (SV)<br />

- Ebenerdige - Verkehrsnebenflächen (SV)<br />

- Ebenerdige<br />

Feldhecken<br />

Feldhecken<br />

(HF)<br />

(HF)<br />

mittel 3,49 ha 48 m 0,25 ha 68 m<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 364<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Tagfalter/<br />

Wid<strong>der</strong>chen<br />

Variante 1.e.1 Variante 1.e.2<br />

gering 57,27 ha 7.948 m 71,43 ha 2.884 m<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

61,67 ha 8.118 m 71,75 ha 3.028 m<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

2 1><br />

sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel 2,34 ha 5.677 m 0,44 ha 2.720 m<br />

gering 56,64 ha 2.854 m 70,95 ha 587 m<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

58,98 ha 8.531 m 71,39 ha 3.308 m<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

2 1>><br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1><br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigung von<br />

Tieren durch<br />

Schallimmissionen (bau-<br />

und betriebsbedingt) und<br />

optische Reize (bau-,<br />

anlage- und<br />

betriebsbedingt)<br />

Brutvögel<br />

(Wirkzone<br />

100 m)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel 94,83 ha<br />

- Ungefähr Hälfte <strong>der</strong> Fläche bereits<br />

vorbelastet durch Bestandstrasse,<br />

außerdem im nördlichen Abschnitt<br />

Nähe zur A1 (geringe Funktionsbeeinträchtigung),<br />

in Überlagerungsbereich<br />

mit <strong>der</strong> A1 ist Funktionsbeeinträchtigung<br />

zu vernachlässigen<br />

gering 135,44 ha<br />

- Betroffenheit von Brutvogellebensräumen<br />

entlang <strong>der</strong> Bestandsstrecke<br />

(Vorbelastung),<br />

Funktionsbeeinträchtigung ist<br />

vernachlässigbar<br />

zu vernachlässigendeFunktionsbeeinträch<br />

tigung<br />

170,30 ha<br />

- Kleiner Bereich durch Verlauf auf<br />

Bestandsstrecke vorbelastet, bei<br />

Bündelung mit A1 Überlagerungsbereich<br />

mit A1 zu vernachlässigen,<br />

nur in vorbelasteten Bereichen<br />

Funktionsbeeinträchtigung gering<br />

48,74 ha<br />

- Bündelung mit <strong>der</strong> A1 (Vorbelastung),<br />

Funktionsbeeinträchtigung ist zu<br />

vernachlässigen<br />

Gesamt 230,27 ha 219,03 ha<br />

zu vernachlässigendeFunktionsbeeinträch<br />

tigung<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 365<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Rastvögel<br />

(Wirkzone<br />

300 m)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 1.e.1 Variante 1.e.2<br />

Bewertung/<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1>> 2<br />

sehr hoch / /<br />

hoch / 2,66 ha<br />

- Beeinträchtigung einer Rastfläche<br />

entlang <strong>der</strong> A1 (Vorbelastung)<br />

mittel 7,46 ha<br />

- Fläche entlang <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung)<br />

/<br />

gering 450,40 ha<br />

- Betroffenheit von Rastplätzen entlang<br />

<strong>der</strong> Bestandsstrecke bzw. A1<br />

(Vorbelastung),<br />

Funktionsbeeinträchtigung ist<br />

vernachlässigbar<br />

zu vernachlässigendeFunktionsbeeinträch<br />

tigung<br />

621,86 ha<br />

- Entlang <strong>der</strong> Bestandstrasse und entlang<br />

<strong>der</strong> A1 (Vorbelastungen) ist die<br />

Beeinträchtigung zu vernachlässigen<br />

- Bei übrigen Rastplätzen geringe<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

457,87 ha 624,52 ha<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1> 2<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Beeinträchtigungen durch Schutzgebiete sehr hoch 265 m<br />

911 m<br />

Barriere- und<br />

und Biotop-<br />

- Nie<strong>der</strong>moorkomplex bei Haffkrug<br />

- Trassenverlauf randlich des FFH-<br />

Trennwirkungen (bau- verbund<br />

(Schwerpunktbereich Biotopverbund)<br />

Gebietes "Wäl<strong>der</strong> im Pönitzer<br />

und anlagebedingt) (Zerschneidung)<br />

- Randlicher Trassenverlauf auf<br />

Bestandstrasse<br />

Seengebiet" parallel <strong>der</strong> A1, die die<br />

Gebietsgrenze definiert<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Fahrbetrieb (Kollisionen,<br />

verbleibende Effekte<br />

durch Sog- und<br />

Wirbelschleppen,<br />

betriebsbedingt)<br />

hoch<br />

mittel<br />

/<br />

214 m<br />

- Nebenverbundachsen<br />

- Querung auf Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung)<br />

/<br />

205 m<br />

- Nebenverbundachsen<br />

- Querung auf Bestandstrasse sowie<br />

randlicher Trassenverlauf durch<br />

Nebenverbundachsen entlang <strong>der</strong> A1<br />

(Vorbelastung)<br />

Gesamt 479 m 1.115 m<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 366<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Bewertung/<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

Sonstige Säuger - Ein Otterwechsel<br />

- Drei Wildwechsel (zwei Fernwechselfunktion)<br />

- Verlauf auf Bestandstrasse (Vorbelastung)<br />

- Kein absoluter Barriereeffekt durch zukünftige<br />

Zugfrequenz, jedoch Erhöhung des Kollisionsrisikos<br />

- Entstehung von Inselflächen bei A1<br />

Variante 1.e.1 Variante 1.e.2<br />

1>> 2<br />

- Querung Otterwechsel auf <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

- Berührung eines Fernwechsels auf <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse (Vorbelastung)<br />

- Drei Wildwechsel (zwei mit Fernwechselfunktion)<br />

entlang <strong>der</strong> A1 durch Bündelung<br />

- Durch zukünftige Zugfrequenzen wird keine absolute<br />

Barriere entstehen, jedoch Erhöhung <strong>der</strong><br />

Kollisionsgefahr<br />

- Entstehung von Inselflächen an <strong>der</strong> A1, Bündelung<br />

mit <strong>der</strong> A1<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse - Trassenverlauf entlang hoch<br />

bedeuten<strong>der</strong> Lebensräume, vorwiegend<br />

auf <strong>der</strong> Bestandstrasse (Vorbelastung)<br />

- Kollisionsrisiko mittel<br />

- Trassenverlauf entlang hoch<br />

bedeuten<strong>der</strong> Lebensräume,<br />

vorwiegend entlang <strong>der</strong> A1<br />

(Vorbelastung)<br />

- Kollisionsrisiko mittel<br />

- In einem kleinen Bereich randlicher<br />

Trassenverlauf entlang eines<br />

hochwertigen Fle<strong>der</strong>mauslebensraumes<br />

(bislang unvorbelastet), hohes<br />

Kollisionsrisiko<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Brutvögel - Verlauf durch mittel bedeutende<br />

Brutvogellebensräume auf <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse (Vorbelastung),<br />

hauptsächlich jedoch gering bedeutende<br />

Bereich betroffen<br />

- Im nördlichen Abschnitt randlicher<br />

Trassenverlauf entlang mittel<br />

bedeuten<strong>der</strong> Brutvogellebensräume<br />

entlang <strong>der</strong> A1<br />

- Kollisionsrisiko gering<br />

- Neuzerschneidung von<br />

Lebensräumen mittlerer Bedeutung<br />

- Teilweise Bündelung mit A1 und<br />

Verlauf auf <strong>der</strong> Bestandstrasse als<br />

Vorbelastung<br />

- Mittleres Kollisionsrisiko<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 367<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Rastvögel - Verlauf durch gering bedeutende Rastplätze<br />

(hauptsächlich auf Bestandstrasse),<br />

lediglich ein mittel bedeuten<strong>der</strong><br />

Rastplatz wird randlich auf <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse berührt (Vorbelastung)<br />

- Kollisionsrisiko gering<br />

Variante 1.e.1 Variante 1.e.2<br />

- Verlauf durch gering bedeutende<br />

Rastplätze (hauptsächlich entlang A1<br />

und ein kleines Stück auf <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse), Kollisionsrisiko hier<br />

vernachlässigbar<br />

- Neuzerschneidung eines gering<br />

bedeutenden Rastplatzes,<br />

Kollisionsrisiko gering<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 368<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-79: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Tiere und biologische Vielfalt<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.e.1 Variante 1.e.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

faunistischer Lebensräume<br />

Beeinträchtigung von Tieren durch<br />

Schallimmissionen und optische<br />

Reize<br />

Beeinträchtigungen durch Barriere-<br />

und Trennwirkungen<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Fahrbetrieb<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

2 1><br />

1> 2<br />

1> 2<br />

1> 1<br />

Schutzgut Pflanzen<br />

In Bezug auf das Schutzgut Pflanzen hat Variante 1.e.2 einen deutlichen Vorteil, da Variante<br />

1.e.1 zu deutlich höheren linearen bau- und anlagebedingten Verlusten von sehr hoch<br />

bedeutenden Biotopen führt, die nach § 30 BNatSchG (i.V.m. § 21 LNatSchG) geschützt<br />

sind.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 369<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-80: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Pflanzen – Zwischenvergleich 1.e<br />

Schutzgut Pflanzen<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Variante 1.e.1 Variante 1.e.2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

in Bezug auf Biotoptypen<br />

(darunter nach § 30<br />

BNatSchG i.V.m. § 21<br />

LNatSchG geschützte<br />

Biotope) durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

in Bezug auf Biotoptypen<br />

(darunter nach § 30<br />

BNatSchG i.V.m. § 21<br />

LNatSchG geschützte<br />

Biotope) durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Gesamt (anlage- und<br />

baubedingt)<br />

sehr hoch 0,73 ha<br />

- § 30-Biotope (0,18 ha) (Biotope <strong>der</strong><br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze,<br />

Binnengewässer)<br />

hoch 1,01 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und<br />

Kleingehölze<br />

flächig linear flächig linear<br />

3.772 m<br />

- § 30 Biotope<br />

(Knicks, ebenerdige<br />

Feldhecken,<br />

Binnengewässer)<br />

0,25 ha<br />

- § 30-Biotope (Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>,<br />

Gebüsche und Kleingehölze,<br />

Binnengewässer, gehölzfreie<br />

Biotope <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe<br />

und Ufer)<br />

/ 1,03 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und<br />

Kleingehölze<br />

1.850 m<br />

- § 30 Biotope<br />

(Knicks, ebenerdige<br />

Feldhecken,<br />

Binnengewässer)<br />

mittel 9,08 ha 1.160 m 3,43 ha 168 m<br />

gering 31,62 ha 456 m 46,24 ha 423 m<br />

sehr hoch 1,01 ha<br />

- § 30 Biotope (0,17 ha) (Biotope <strong>der</strong><br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze,<br />

Binnengewässer)<br />

hoch 1,60 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und<br />

Kleingehölze<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1.970 m<br />

- § 30 Biotope<br />

(Knicks, ebenerdige<br />

Feldhecken,<br />

Binnengewässer)<br />

0,21 ha<br />

- § 30-Biotope (Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>,<br />

Gebüsche und Kleingehölze,<br />

Binnengewässer, gehölzfreie<br />

Biotope <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe<br />

und Ufer)<br />

/ 0,27 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und<br />

Kleingehölze<br />

946 m<br />

- § 30 Biotope<br />

(Knicks, ebenerdige<br />

Feldhecken,<br />

Binnengewässer)<br />

mittel 5,90 ha 1.140 m 3,18 ha 91 m<br />

gering 16,57 ha 1.636 m 21,65 ha 199 m<br />

67,52 ha 10.135 m 76,24 ha 3.676 m<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1>><br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 370<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

/<br />

/


Tabelle 3.7.1-81: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Pflanzen<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.e.1 Variante 1.e.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust in<br />

Bezug auf Biotoptypen (darunter<br />

nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 21<br />

LNatSchG geschützte Biotope)<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

2 1>><br />

2 1>><br />

Schutzgut Boden<br />

Bei <strong>der</strong> Gesamtflächeninanspruchnahme von Böden schneidet Variante 1.e.1 mit 68,19 ha<br />

gegenüber 76,95 ha bei Variante 1.e.2 deutlich günstiger ab. Sie weist nicht nur die<br />

geringere Gesamtlauflänge auf, son<strong>der</strong>n benötigt auch zum Erreichen <strong>der</strong> Zweigleisigkeit<br />

deutlich weniger Fläche. Betroffen sind vor allem Böden allgemeiner Bedeutung.<br />

Böden beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Wertstufe 4) werden von Variante 1.e.1 in einem Umfang von<br />

insgesamt 26,84 ha beansprucht, bei Variante 1.e.2 gehen hingegen 34,87 ha verloren, so<br />

dass auch hier die Ausbauvariante einen deutlichen Vorteil zeigt.<br />

Bei beiden Varianten fällt <strong>der</strong> Großteil <strong>der</strong> von Flächen- und Funktionsverlust betroffenen<br />

Böden <strong>der</strong> Wertstufe 4 in den Bereich des großen zusammenhängenden Gebietes <strong>der</strong><br />

Moränen östlich Taschensee und Pönitzer Seen zwischen Luschendorf und dem südlichen<br />

Ortsrand von Sierksdorf, das als geowissenschaftlich schützenswertes Objekt erfasst ist und<br />

damit Bodenbildungen mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion aufweist (Konfliktschwerpunkt, s. Plan<br />

4.4.1). Die Ausbauvariante 1.e.1 beansprucht darüber hinaus in nicht unerheblichen Umfang<br />

Böden mit hohem Natürlichkeitsgrad im Bereich mesophytischer Laubwäl<strong>der</strong> des<br />

Staatsforstes Eutin zwischen Timmendorfer Strand und Scharbeutz (Konfliktschwerpunkt, s.<br />

Plan 4.4.1) sowie trassennaher Gehölzbestände westlich Scharbeutz und Haffwiese. Bei<br />

Variante 1.e.2 sind zusätzlich zu den Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion noch<br />

Feuchtgrünlandflächen bei Luschendorf (hohes Biotopentwicklungspotenzial) betroffen.<br />

Insgesamt ergeben sich hinsichtlich des Schutzgutes Boden deutliche Vorteile für die<br />

Ausbauvariante 1.e.1.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 371<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-82: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Boden – Zwischenvergleich 1.e<br />

Schutzgut Boden<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung und<br />

Überprägung durch<br />

Böschungen)<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Anlage von Baustraßen)<br />

beson<strong>der</strong>s (4) Versiegelung durch Trasse: 5,87 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 4,39 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 4,41 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 8,52 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 3,92 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,15 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 6,67 ha<br />

allgemein (3) Versiegelung durch Trasse: 4,38 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 16,13 ha<br />

allgemein bis<br />

gering (2)<br />

Versiegelung durch Trasse: 0,00 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,04 ha<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr gering (1) Versiegelung durch Trasse: 6,35 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 1,67 ha<br />

beson<strong>der</strong>s (4) 12,45 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 4,05 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,18 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 10,51 ha<br />

Variante 1.e.1 Variante 1.e.2<br />

Verlust Verlust<br />

Versiegelung durch Trasse: 7,75 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,38 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,10 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 7,71 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 15,00 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,73 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,22 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 14,84 ha<br />

Versiegelung durch Trasse: 8,38 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 19,21 ha<br />

Versiegelung durch Trasse: 0,00 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,00 ha<br />

Versiegelung durch Trasse: 0,40 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,59 ha<br />

12,12 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 1,48 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,25 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 11,96 ha<br />

allgemein (3) 10,31 ha 12,89 ha<br />

allgemein bis<br />

gering (2)<br />

0,31 ha 0,00 ha<br />

sehr gering (1) 2,16 ha 0,61 ha<br />

Gesamt 68,19 ha 76,95 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

1 >> 2<br />

Für das Schutzgut Boden wird ausschließlich eine Verlustflächenbetrachtung (Prognoseverfahren 1) vorgenommen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 372<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-83: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Boden<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.e.1 Variante 1.e.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung und Überprägung<br />

durch Böschungen, Anlage von<br />

Baustraßen)<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1 >> 2<br />

1>> 2<br />

Schutzgut Wasser – Teilschutzgut Grundwasser<br />

Der Gesamtverlust an Grundwasserneubildungsflächen ist bei beiden Varianten annähernd<br />

gleich groß (41,91 ha bei Variante 1.e.1 gegenüber 42,17 ha bei Variante 1.e.2). Auch<br />

hinsichtlich des insgesamt geringen Verlustes an sehr hoch und hoch bedeutsamen Flächen<br />

(Wertstufen 3 und 4) zeigen sich zwischen beiden Varianten nur marginale Unterschiede.<br />

Deutliche Vorteile ergeben sich für die Ausbauvariante 1.e.1 jedoch bei <strong>der</strong> Betrachtung von<br />

Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 2. Während bei Variante 1.e.1 hier nur insgesamt 32,34 ha betroffen<br />

sind, nimmt Variante 1.e.2 insgesamt 40,03 ha in Anspruch. Bei Variante 1.e.1 sind in<br />

vergleichsweise höherem Umfang Eingriffe in Flächen mit geringer Bedeutung für das<br />

Grundwasser erfor<strong>der</strong>lich (Flächen im Bereich <strong>der</strong> Bestandstrasse).<br />

Variante 1.e.1 verläuft im Streckenabschnitt 1A.4 in <strong>der</strong> Bestandstrasse überwiegend in<br />

Gleich- bzw. leichter Dammlage, abschnittsweise auch in flachen Einschnitten. In den<br />

Haffwiesen nördlich von Scharbeutz ist <strong>der</strong> Geschiebelehm / -mergel von Nie<strong>der</strong>moortorfen<br />

überlagert. Bei Herstellung <strong>der</strong> Zweigleisigkeit würde <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moortorf entfernt, <strong>der</strong><br />

eigentliche Geringleiter jedoch nicht angeschnitten. Damit ergibt sich hier ein<br />

Konfliktschwerpunkt (s. Plan 4.5.1). Der wasserführende Moorkörper besitzt keine<br />

Grundwasserspeisung. Die Trasse verläuft quer zur Fließrichtung <strong>der</strong> Gösebek. Um die<br />

Wasserwegsamkeit innerhalb des Torfkörpers zu erhalten, sollte grobkörniges Material zur<br />

Dammschüttung verwendet werden (INGENIEURGESELLSCHAFT DR. REINSCH, 2012/ Anlage<br />

15). Im Streckenabschnitt 1A.5 erfolgt nach anfänglichem Verlauf auf <strong>der</strong> Bestandstrasse in<br />

Dammlage eine Neutrassierung zur Umfahrung von Neustadt. Die Querung einer Reihe von<br />

Geländekuppen erfolgt hier im Einschnitt, die BAB A 1 und einzelne Wege werden unterführt.<br />

In den Einschnittbereichen verläuft die Trasse im gesamten Streckenabschnitt über dem in<br />

hoher Mächtigkeit anstehenden Geschiebelehm / -mergel. Lokal werden einzelne Flächen<br />

<strong>der</strong> Wertstufe 3 und 4 tangiert. Die Deckschichten werden innerhalb <strong>der</strong> Geländekuppen<br />

zwar anteilig entfernt, bleiben aber unterhalb des generellen Geländeniveaus in hoher<br />

Mächtigkeit erhalten. Grundwasserleiter bzw. Grundwasser werden nicht angeschnitten.<br />

Ablaufendes Nie<strong>der</strong>schlagswasser kann wie bisher über die Bahngräben versickern.<br />

Variante 1.e.2 verläuft innerhalb <strong>der</strong> kuppigen Grundmoränenlandschaft abwechselnd in<br />

Damm- und Einschnittlage. In tieferen Einschnitten bleibt die Deckschichtmächtigkeit auch<br />

hier so hoch, dass Grundwasser we<strong>der</strong> offen gelegt noch angeschnitten wird. Eine<br />

Beeinträchtigung des Grundwassers ist auszuschließen. Ablaufendes Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

kann anteilig in den Randgräben versickern bzw. wird dem Vorflutsystem innerhalb des<br />

engeren Einzugsgebietes zugeführt.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 373<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Insgesamt ist <strong>der</strong> Eingriff in die Deckschicht des Hauptgrundwasserleiters beim Ausbau <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse deutlich geringer als in den Abschnitten mit Neutrassierung. Es ergeben sich<br />

hier also Vorteile für die überwiegend als Ausbauvariante verlaufende Variante 1.e.1.<br />

Erhebliche Funktionsbeeinträchtigungen des Grundwassers sind aber bei beiden Varianten<br />

auszuschließen. Es erfolgt kein Grundwasseranschnitt, <strong>der</strong> Grundwasserabstrom wird nicht<br />

beeinträchtigt, Grundwasser wird nicht gefährdet.<br />

Die beiden Varianten durchschneiden ein Wasserschutzgebiet geringer Schutzpriorität auf<br />

einer Länge von 6,14 km (Variante 1.e.1) bzw. 6,34 km (Variante 1.e.2). Wasserfassungen<br />

werden nicht tangiert.<br />

Somit ergeben sich bei Gesamtbetrachtung des Teilschutzgutes Grundwasser deutliche<br />

Vorteile für die Variante 1.e.1 aufgrund des geringeren Verlusts an Grundwasserneubildungsflächen<br />

<strong>der</strong> Wertstufe 2 sowie des geringeren Eingriffs in die Deckschichten des<br />

Grundwasserleiters.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 374<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-84: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser (Grundwasser) – Zwischenvergleich 1.e<br />

Schutzgut Wasser/ Teilschutzgut Grundwasser<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung durch Trasse)<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Anlage von Baustraßen)<br />

Variante 1.e.1 Variante 1.e.2<br />

Verlust Verlust<br />

sehr hoch (4) 0,27 ha 0,41 ha<br />

hoch (3) 0,07 ha 0,07 ha<br />

mittel (2) 9,94ha 15,64 ha<br />

gering (1) 6,35 ha 0,40 ha<br />

sehr hoch (4) 0,59 ha 0,55 ha<br />

hoch (3) 0,09 ha 0,10 ha<br />

mittel (2) 22,44 ha 24,39 ha<br />

gering (1) 2,16 ha 0,61 ha<br />

Gesamt 41,91 ha 42,17 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 >> 2<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche /<br />

Länge<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Funktionsbeeinträchtigung Beeinträchtigte Fläche /<br />

Länge<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigung durch sehr hoch /<br />

Eingriffe in den<br />

Grundwasserkörper<br />

(Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Grundwasserdynamik) und<br />

hoch<br />

mittel - Nie<strong>der</strong>moortorfe im<br />

Bereich Haffwiesen<br />

/<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

durch Freilegen / Anschnitt<br />

des Grundwassers<br />

gering /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1 ><br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

sehr hoch / /<br />

Trinkwassergewinnung<br />

(Durchschneiden von<br />

Wasserschongebieten)<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

6,14 km<br />

/<br />

/<br />

6,34 km<br />

/<br />

/<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 375<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Wasser – Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Die Variante 1.e.1 quert insgesamt 10 Gräben, von denen 9 im Streckenabschnitt 1A.4 und 1<br />

im Streckenabschnitt 1A.5 liegen. Von Süd nach Nord handelt es sich dabei um:<br />

� 1 Graben westl. Hemmelsdorf<br />

� Hainholzgraben nördl. Hainholz<br />

� Timmendorfer Mühlengraben<br />

� 1 Graben bei Kattenhöhlen<br />

� 1 Graben nahe dem Südufer des Wennsees<br />

� 1 Graben südlich <strong>der</strong> Heidebek<br />

� 2 Gräben südlich und nördlich <strong>der</strong> B 76<br />

� 1 Graben südlich von Haffwiese<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

� Graben, <strong>der</strong> aus einem Stillgewässer an <strong>der</strong> BAB A1 nordwestl. von Haffkrug in Richtung<br />

Ostsee entwässert<br />

Alle Gräben werden verrohrt unter <strong>der</strong> Bahntrasse hindurchgeführt.<br />

Die Durchlässe von Heidebek und Gösebek unter <strong>der</strong> Bestandstrasse werden im Zuge des<br />

Ausbaus zur Zweigleisigkeit verlängert.<br />

Am Timmendorfer Mühlengraben ist ein an <strong>der</strong> Bestandstrasse liegendes naturnahes<br />

Kleingewässer <strong>der</strong> Wertstufe 3 teilweise von Überbauung betroffen (Konfliktschwerpunkt, s.<br />

Plan 4.5.1). Gleiches gilt für ein Kleingewässer <strong>der</strong> Wertstufe 2 an <strong>der</strong> Bahntrasse nordöstl.<br />

von Oeverdiek (Golfplatz) (Konfliktschwerpunkt, s. Plan 4.5.1).<br />

Bei <strong>der</strong> Variante 1.e.2 werden im Streckenabschnitt A.1 1 Graben östl. von Neuruppersdorf,<br />

im Streckenabschnitt X.5 2 Gräben nördlich <strong>der</strong> AS Pansdorf verrohrt. An einem <strong>der</strong> beiden<br />

Gräben nördlich <strong>der</strong> AS Pansdorf befindet sich ein Kleingewässer (Wertstufe 3), das von <strong>der</strong><br />

Variantentrasse vollständig überbaut wird (Konfliktschwerpunkt, s. Plan 4.5.1).<br />

Im Streckenabschnitt E.3 wird die Verrohrung <strong>der</strong> Heidebek unter <strong>der</strong> BAB A 1 unter <strong>der</strong> hier<br />

in Dammlage parallel zur Autobahn geführten Variantentrasse nach Westen verlängert.<br />

Gleichzeitig geht ein westl. <strong>der</strong> Autobahn liegendes Kleingewässer (Wertstufe 2) vollständig<br />

verloren (Konfliktschwerpunkt, s. Plan 4.5.1). 2 weitere etwas weiter nördlich liegende<br />

Kleingewässer <strong>der</strong> Wertstufe 2 werden durch die Variantentrasse teilweise randlich überbaut<br />

(Teilverlust) (2 Konfliktschwerpunkte, s. Plan 4.5.1). Südlich <strong>der</strong> B 432 muss im Bereich <strong>der</strong><br />

AS Scharbeutz <strong>der</strong> BAB A 1 ein weiterer Graben verrohrt werden. Bei <strong>der</strong> Querung <strong>der</strong><br />

Gösebek wird die Verrohrung unter <strong>der</strong> BAB A 1 nach Westen verlängert. Die<br />

Variantentrasse verläuft hier autobahnparallel in Dammlage.<br />

Bei <strong>der</strong> Gesamtbetrachtung des Teilschutzgutes Oberflächengewässer wird die teilweise<br />

o<strong>der</strong> vollständige Überbauung von Stillgewässern bei Variante 1.e.2 gegenüber <strong>der</strong><br />

vergleichsweise höheren Anzahl von Grabenquerungen durch Variante 1.e.1 als<br />

schwerwiegen<strong>der</strong> beurteilt. Somit ergeben sich leichte Vorteile für die Variante 1.e.1.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 376<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-85: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser (Oberflächengewässer) – Zwischenvergleich 1.e<br />

Schutzgut Wasser/ Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme von<br />

Stillgewässern<br />

Variante 1.e.1 Variante 1.e.2<br />

Verlust (Anzahl) Verlust (Anzahl)<br />

sehr hoch (4) / /<br />

hoch (3) 1 (Teilverlust) 1 (Totalverlust)<br />

mittel (2) 1 (Teilverlust) 1 (Totalverlust)<br />

2 (Teilverlust)<br />

gering (1) / /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 >> 2<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Gewässer<br />

Anzahl<br />

Beeinträchtigung von<br />

Fließgewässern durch<br />

Überbauung, Verrohrung,<br />

Verlegung etc.<br />

Funktionsbeeinträchtigung Beeinträchtigte Gewässer<br />

Anzahl<br />

sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel 10 Gräben<br />

Heidebek<br />

Gösebek<br />

4 Gräben<br />

Heidebek<br />

Gösebek<br />

gering / /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1 ><br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Betroffenes Gebiet<br />

Durchschneidungslänge<br />

Beeinträchtigung von<br />

Überschwemmungsgebieten<br />

o<strong>der</strong> hochwassergefährdeten<br />

Gebieten<br />

sehr hoch<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Funktionsbeeinträchtigung Betroffenes Gebiet<br />

Durchschneidungslänge<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Keine Betroffenheit<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 377<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-86: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Wasser (Grundwasser und Oberflächengewässer)<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.e.1 Variante 1.e.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Grundwasser)<br />

Beeinträchtigung durch Eingriffe in<br />

den Grundwasserkörper und durch<br />

Freilegen / Anschnitt des<br />

Grundwassers<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Trinkwassergewinnung<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Stillgewässer)<br />

Beeinträchtigung von<br />

Fließgewässern<br />

Beeinträchtigung von<br />

Überschwemmungsgebieten o<strong>der</strong><br />

hochwassergefährdeten Gebieten<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung / Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

1 >> 2<br />

2 1 ><br />

1 1<br />

1 >> 2<br />

2 1 ><br />

Keine Betroffenheit<br />

1 > 2<br />

Schutzgut Klima / Luft<br />

Bei Variante 1.e.1 sind keine größeren Waldflächen betroffen. Bei Variante 1.e.2 werden im<br />

Streckenabschnitt E.3 <strong>der</strong> Staatsforst Scharbeutzer Heide und <strong>der</strong> Staatsforst Eutin bei<br />

Haffkrug auf einer Länge von 1,26 km zerschnitten.<br />

Tabelle 3.7.1-87: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Klima / Luft<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.e.1 Variante 1.e.2<br />

Zerschneidung und<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

klimaökologisch bedeutsamer<br />

Waldflächen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung / Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1 >> 2<br />

1 >> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 378<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Variante 1.e.1 verläuft im südlichen Bereich auf <strong>der</strong> bestehenden Bahntrasse. Im Vergleich<br />

zur Neubauvariante 1.e.2 (18,62 ha) werden bei Variante 1.e.1 (16,60 ha) weniger Flächen<br />

von Landschaftbildräumen mit einer hohen Gesamtempfindlichkeit in Anspruch genommen.<br />

Die Neubauvariante durchschneidet dabei insbeson<strong>der</strong>e die Knicklandschaft westlich des<br />

Hemmelsdorfer Sees.<br />

In Bezug auf die Beeinträchtigungen von Landschaftsräumen durch visuelle Überprägung<br />

und Verlärmung wird bei <strong>der</strong> Variante 1.e.1 die Vorbelastung durch die bestehende<br />

Bahntrasse im Süden sowie die Autobahn A1 im nördlichen Bereich mit berücksichtigt. Bei<br />

Variante 1.e.2 ist mit Ausnahme des Trassenabschnitts zwischen Ratekau und Pansdorf<br />

ebenfalls die Vorbelastung <strong>der</strong> Autobahn zu berücksichtigen.<br />

Bei Betrachtung <strong>der</strong> flächenmäßigen Beeinträchtigungen durch Verlärmung in Bezug auf<br />

Landschaftsräume mit hoher Gesamtempfindlichkeit schneidet die Variante auf <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse (441,93 ha) besser als die Neubauvariante (507,61 ha) ab.<br />

Bei Betrachtung <strong>der</strong> visuellen Beeinträchtigungen hat die Neubauvariante flächenmäßig<br />

geringe Vorteile.<br />

Bei Variante 1.e.1 werden westlich <strong>der</strong> Bahntrasse insgesamt 2.998 m Lärmschutzwand und<br />

östlich <strong>der</strong> Bahntrasse insgesamt 5.081 m Lärmschutzwand errichtet. Bei Variante 1.e.2<br />

werden östlich <strong>der</strong> Bahntrasse insgesamt 4.130 m Lärmschutzwand vorgesehen. Da<br />

Variante 1.e.1 dichter an den Siedlungsgebieten entlangläuft, sind längere Lärmschutzwände<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Die Lärmschutzwände <strong>der</strong> Variante 1.e.1 verlaufen überwiegend durch strukturarme<br />

Ackerlandschaften (A1), die eine mittlere visuelle Verletzlichkeit aufweisen. Durch das<br />

ausgeprägte Relief und einzelne vertikale Strukturen wird die Einsehbarkeit <strong>der</strong> Landschaft<br />

eingeschränkt, sodass die Einsehbarkeit <strong>der</strong> Lärmschutzwände vermin<strong>der</strong>t wird. In<br />

Scharbeutz verläuft die geplante Lärmschutzwand bei Variante 1.e.1 durch Waldbestände<br />

(W), sodass hier durch die hohen und dichten Vegetationsstrukturen <strong>der</strong> Bäume und<br />

Sträucher eine optische Barriere entsteht, die eine abschirmende Wirkung gegenüber <strong>der</strong><br />

geplanten Lärmschutzwand hat.<br />

Bei Variante 1.e.2 wird die Einsehbarkeit <strong>der</strong> Lärmschutzwand westlich von Scharbeutz<br />

durch die angrenzende Knicklandschaft mit den dort vorhandenen vertikalen<br />

Vegetationsstrukturen gemin<strong>der</strong>t.<br />

Generell lassen sich die visuellen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Lärmschutzwände durch<br />

Begrünung deutlich min<strong>der</strong>n.<br />

Es lässt sich nur ein geringer Vorteil für Variante 1.e.2 aufgrund <strong>der</strong> kürzeren<br />

Lärmschutzwände ableiten.<br />

Bei <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> visuellen Beeinträchtigungen ist grundsätzlich zu berücksichtigen,<br />

dass durch die Lärmschutzmaßnahmen die Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen<br />

deutlich gemin<strong>der</strong>t werden. Dementsprechend werden die nachteiligen betriebsbedingten<br />

Auswirkungen des Bahnverkehrs auf das Landschaftserleben vermin<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> vermieden.<br />

Da aber insgesamt bei <strong>der</strong> Neubauvariante (Variante 1.e.2) mehr Landschaftsräume hoher<br />

Gesamtempfindlichkeit in Anspruch genommen und neu zerschnitten werden, hat Variante<br />

1.e.1 geringere nachteilige Auswirkungen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 379<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-88: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Landschaft – Zwischenvergleich 1.e<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 1.e.1 Variante 1.e.2<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Verlust von Landschafts- sehr hoch / /<br />

bildräumen bzw. –einheiten<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

hoch 16,60 ha<br />

- Acker strukturarm (A1) im Bereich des LSG „Pönitzer<br />

Seenplatte und Haffwiesen― bzw. innerhalb von<br />

18,62 ha<br />

- Knicklandschaft (KL) (Knicklandschaft des östlichen<br />

Hügellandes westlich <strong>der</strong> A1 und westlich des<br />

strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitten<br />

Hemmelsdorfer Sees<br />

- Wald (W) im Bereich <strong>der</strong> Gemeinden Timmendorfer Strand - Acker strukturarm (A1) im Bereich des LSG „Pönitzer<br />

(„Wohld―) und Scharbeutz („Scharbeutzer Heide―)<br />

Seenplatte und Haffwiesen― bzw. innerhalb von<br />

- Knicklandschaft (KL) westlich des Hemmelsdorfer Sees strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Wald (W) westlich Ortslage Scharbeutz („Scharbeutzer<br />

Heide―) und Haffkrug („Neukoppel―)<br />

mittel 0,02 ha /<br />

gering 26,35 ha 32,90 ha<br />

Verlust von Landschafts- sehr hoch / /<br />

bildräumen bzw. –einheiten<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

hoch 13,30 ha<br />

- Acker strukturarm (A1) im Bereich des LSG „Pönitzer<br />

Seenplatte und Haffwiesen― bzw. innerhalb von<br />

11,54 ha<br />

- Knicklandschaft (KL) (Knicklandschaft des östlichen<br />

Hügellandes westlich <strong>der</strong> A1 und westlich des<br />

strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitten<br />

Hemmelsdorfer Sees<br />

- Wald (W) im Bereich <strong>der</strong> Gemeinden Timmendorfer Strand - Acker strukturarm (A1) im Bereich des LSG „Pönitzer<br />

und Scharbeutz<br />

Seenplatte und Haffwiesen― bzw. innerhalb von<br />

- Knicklandschaft (KL) westlich des Hemmelsdorfer Sees strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Wald (W) westlich Ortslage Scharbeutz („Scharbeutzer<br />

Heide―) und Haffkrug („Neukoppel―)<br />

mittel 0,03 ha /<br />

gering 11,96 ha 14,17 ha<br />

Gesamt 68,27 ha 77,23 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 380<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Landschaft<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen durch<br />

visuelle Überprägung<br />

(Wirkzone 0-200 m)<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen durch<br />

visuelle Überprägung und<br />

Verlärmung Zone 200 m - 49<br />

d(B)A (tags)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 1.e.1 Variante 1.e.2<br />

Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 268,31 ha<br />

- Acker strukturarm (A1) im Bereich des<br />

LSG „Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen―<br />

bzw. innerhalb von strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Wald (W) im Bereich <strong>der</strong> Gemeinden<br />

Timmendorfer Strand („Wohld―) und<br />

Scharbeutz („Scharbeutzer Heide―)<br />

- Knicklandschaft (KL) westlich des<br />

Hemmelsdorfer Sees<br />

247,24 ha<br />

- Knicklandschaft (KL) (Knicklandschaft des<br />

östlichen Hügellandes westlich <strong>der</strong> A1<br />

- Knicklandschaft (KL) westlich des<br />

Hemmelsdorfer Sees<br />

- Acker strukturarm (A1) im Bereich des<br />

LSG „Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen―<br />

bzw. innerhalb von strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Wald (W) westlich Ortslage Scharbeutz<br />

(„Scharbeutzer Heide―) und Haffkrug<br />

(„Neukoppel―)<br />

mittel 1,08 ha 1,68 ha bis<br />

gering 259,74 ha 272,39 ha<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 441,93 ha<br />

- Acker strukturarm (A1) im Bereich des<br />

LSG „Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen―<br />

bzw. innerhalb von strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Wald (W) im Bereich <strong>der</strong> Gemeinden<br />

Timmendorfer Strand („Wohld―) und<br />

Scharbeutz („Scharbeutzer Heide―)<br />

- Knicklandschaft (KL) westlich des<br />

Hemmelsdorfer Sees<br />

507,61 ha<br />

- Knicklandschaft (KL) (Knicklandschaft des<br />

östlichen Hügellandes westlich <strong>der</strong> A1<br />

- Knicklandschaft (KL) westlich des<br />

Hemmelsdorfer Sees<br />

- Acker strukturarm (A1) im Bereich des<br />

LSG „Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen―<br />

bzw. innerhalb von strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Wald (W) westlich Ortslage Scharbeutz<br />

mittel 4,49 ha<br />

(„Scharbeutzer Heide―) und Haffkrug<br />

(„Neukoppel―)<br />

5,75 ha<br />

gering 162,57 ha 369,81 ha<br />

Gesamt 1.138,13 ha 1.404,48 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 381<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-89: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Landschaft<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.e.1 Variante 1.e.2<br />

Verlust von Landschaftsbildräumen<br />

bzw. –einheiten durch<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen durch visuelle<br />

Überprägung und Verlärmung<br />

(Zone Baufeld - 200 m; Zone 200 m<br />

- 49 d(B)A (tags))<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1> 2<br />

1> 2<br />

1> 2<br />

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Varianten 1.e.1 und 1.e.2 befinden sich keine Kultur- und Baudenkmale, die<br />

durch das Vorhaben verloren gehen o<strong>der</strong> beeinträchtigt werden, sodass anhand dessen<br />

keine Vorzugsvariante abgeleitet werden kann.<br />

Aus den Ergebnissen des Fachbeitrages archäologische Kulturgüter lässt sich Variante 1.e.1<br />

als Vorzugsvariante beschreiben. Bei dieser Variante ist von einem geringeren<br />

Flächenverbauch und damit geringerem Verlust von archäologischen Kulturgütern<br />

auszugehen.<br />

Östlich von Pansdorf im Bereich <strong>der</strong> Variante 1.d.2 befindet sich eine Fläche, welche im<br />

Rahmen des Entwurfes <strong>der</strong> Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 als<br />

Windeignungsgebiet vorgeschlagen wurde. Die Trasse <strong>der</strong> Variante 1.d.2 schneidet das<br />

Gebiet im randlichen Bereich. Das Gebiet würde sich lediglich etwas verkleinern, wäre aber<br />

als Windeignungsgebiet weiterhin nutzbar.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 382<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-90: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter – Zwischenvergleich 1.e<br />

Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 1.e.1 Variante 1.e.2<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte und<br />

baubedingte<br />

hoch<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Kultur- und<br />

Baudenkmalen, Ensembles<br />

und Gartendenkmalen<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Keine Betroffenheit<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Beeinträchtigte Kultur- und Baudenkmale Beeinträchtigte Kultur- und Baudenkmale<br />

Sensorielle<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Kultur- und Baudenkmalen<br />

hoch<br />

durch Verlärmung und visuelle<br />

Überprägung im Nahbereich<br />

(zwischen Außenkante<br />

Baukörper und 200 m<br />

Entfernung)<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Keine Betroffenheit<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 383<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Variante 1.e.1 Variante 1.e.2<br />

Auswirkungsprognose gem. den Angaben des Fachbeitrages archäologische Kulturgüter (ALSH, 2012/ Anlage 17)<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust/ Beeinträchtigung von archäologischen<br />

Kulturgütern<br />

Bau- und anlagebedingte<br />

Auswirkungen auf<br />

archäologische Kulturgüter<br />

durch Flächen- und<br />

Funktionsverlust im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Baumaßnahmen sowie<br />

Störungen <strong>der</strong><br />

Sichtbeziehungen und<br />

Flächenzerschneidungen<br />

Bekannte<br />

einfache u.<br />

beson<strong>der</strong>e<br />

archäologische<br />

Kulturdenkmale<br />

im Bereich des<br />

engen Korridors;<br />

allgemeine<br />

Einstufung und<br />

Ansprache<br />

Archäologisches<br />

Umfeld im<br />

Bereich des 800<br />

m Korridors als<br />

Grundlage zur<br />

Einschätzung<br />

archäologischer<br />

Potentialflächen<br />

- 4 einfache Kulturdenkmale im Bereich Sierksdorf (LA 29,<br />

30, 75 u. 100)<br />

- 2 sehr hohe Verluste archäologischer Kulturgüter (BWS 4)<br />

- 1 steinzeitliche Siedlung, 1 mittelalterliche/ neuzeitliche<br />

Siedlung (?; Herdstelle), 2 steinzeitliche Einzelfunde<br />

Am Nordostende ein Gebiet mit dichter neolithischer<br />

Besiedlung; im Bereich zwischen Altenkrempe und<br />

Hasselburg ein Gebiet mit mittelalterlicher bis neuzeitlicher<br />

Besiedlung (Dorf Altenkrempe u. Motte Altenkrempe LA<br />

164); zwischen Sonnenschein und Altenkrempe ein Areal mit<br />

lockerer eisenzeitlicher Besiedlung7 - hier ist mit<br />

wan<strong>der</strong>nden eisenzeitlichen Siedlungen zu rechnen<br />

Verlust/ Beeinträchtigung von archäologischen<br />

Kulturgütern<br />

- 2 einfache Kulturdenkmale im Bereich Ratekau (LA 3 u.<br />

151; Timmendorfer Strand LA 2)<br />

- 12 einfache Kulturdenkmale im Bereich von Scharbeutz<br />

und Sierksdorf (LA 4-8, 13 u. 92, LA 29-30, 39, 75 u. 100<br />

- 7 Archäologische Potentialflächen (BWS 3) im geplanten<br />

Trassenbereich<br />

- 5 sehr hohe Verluste archäologischer Kulturgüter (BWS 4)<br />

- 1 Herdstelle unbekannten Alters, 1 neolithischer<br />

Einzelfund, 1 Einzelfund unbekannten Alters<br />

1 Motte, 1 neolithische Siedlung, 1 steinzeitliche Siedlung,<br />

1 mittelalterliche Herdstelle (= Siedlung?), 1 Altacker, 3<br />

neolithische u. 3 allgemein steinzeitliche Einzelfunde sowie<br />

1 undatierter Einzelfund<br />

Mittlerer u. nördlicher Abschnitt <strong>der</strong> Variante befinden sich<br />

nur etwa 250 m von dem großen eisenzeitlichen Gräberfeld<br />

Timmendorfer Strand LA 17 entfernt - hier ist mit<br />

wan<strong>der</strong>nden, eisenzeitlichen Siedlungen zu rechnen<br />

Südwestlich Mariashagen (Mittelfeld) verläuft die Trasse<br />

etwa 250 m westlich <strong>der</strong> bronzezeitlichen Siedlung<br />

Sierksdorf LA 93; östlich Stawed<strong>der</strong> verläuft die Trasse nur<br />

etwa 300 m östlich des Brandgräberfeldes Sierksdorf LA 94 -<br />

in diesem Areal ist mit wan<strong>der</strong>nden Siedlungen <strong>der</strong> Eisenzeit<br />

zu rechnen; die geplante Trasse verläuft über die durch den<br />

Bau <strong>der</strong> A1 zerstörten Motte Scharbeutz LA 5 - im Umfeld ist<br />

mit mittelalterlichen Besiedlungsspuren zu rechnen; etwa<br />

150 m westlich <strong>der</strong> Trasse liegen im Waldgebiet „Kronshörn―<br />

drei Grabhügel (Scharbeutz LA 129, 186 u. 188)<br />

7 4 Gräberfel<strong>der</strong> im Abstand von 1,3 bis 2,3 km voneinan<strong>der</strong> (Sierksdorf LA 56 u. 57, Altenkrempe LA 147 u. 172). Dazu kommt mit dem Verhüttungsplatz<br />

Altenkrempe LA 136 ein allerdings undatierter Siedlungsnachweis.<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 384<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Hinweis auf<br />

zumeist<br />

siedlungsgünstige<br />

topographische<br />

Gegebenheiten<br />

als Grundlage zur<br />

Einschätzung<br />

archäologischer<br />

Potentialflächen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 1.e.1 Variante 1.e.2<br />

Querung mehrerer Bachläufe im südlichen Abschnitt;<br />

zwischen Wolfshagen und <strong>der</strong> Heidebek führt die Trasse<br />

entlang des Westrandes breiter Nie<strong>der</strong>ungen einer<br />

vermutlich ehemaligen Meeresbucht (u.a. Wennsee);<br />

Querung <strong>der</strong> Heidebek westlich Scharbeutz; im nördlichen<br />

Abschnitt Querung des westlichen Randbereiches <strong>der</strong><br />

„Haffwiesen― (vermutlich ursprünglich zur Lübecker Bucht<br />

gehörend)<br />

Mittlerer und nördlicher Abschnitt <strong>der</strong> Trasse verläuft entlang<br />

des West- und Nordrandes <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>ung des Neustädter<br />

Binnenwassers mit den Übergängen über Lachsau und<br />

Kremper Au<br />

Einstufung Geringer Flächenverbrauch im Bereich <strong>der</strong> Bestandstrasse.<br />

Im nördlichen Teil <strong>der</strong> Variante dagegen großer Flächenverbrauch,<br />

da Trasse überwiegend neu anzulegen ist<br />

Stufe 2 = geringer Verlust<br />

Stufe 3 = hoher Verlust (konfliktträchtig)<br />

(Angaben gem. ALSH, 2012/ Anlage 17)<br />

Querung mehrerer Bachnie<strong>der</strong>ungen im mittleren und<br />

südlichen Abschnitt<br />

Querung <strong>der</strong> „Heidebek― im Süden; im mittleren Abschnitt<br />

verläuft die Trasse entlang <strong>der</strong> Randzone <strong>der</strong> ehemaligen<br />

Lübecker Bucht („Haffwiesen―)<br />

Hoher Flächenverbrauch<br />

Stufe 1 = kein Verlust (nicht konfliktträchtig)<br />

Stufe 3 = hoher Verlust (konfliktträchtig<br />

(Angaben gem. ALSH, 2012/ Anlage 17)<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 385<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-91: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.e.1 Variante 1.e.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Baudenkmalen,<br />

Ensembles und Gartendenkmalen<br />

Sensorielle Beeinträchtigungen von<br />

Baudenkmalen durch Verlärmung<br />

und visuelle Überprägung im<br />

Nahbereich (zwischen Außenkante<br />

Baukörper und 200 m Entfernung)<br />

Bau- und anlagebedingte<br />

Auswirkungen auf archäologische<br />

Kulturgüter durch Flächen- und<br />

Funktionsverlust im Rahmen <strong>der</strong><br />

Baumaßnahmen sowie Störungen<br />

<strong>der</strong> Sichtbeziehungen und<br />

Flächenzerschneidungen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Keine Betroffenheit<br />

Keine Betroffenheit<br />

1> 2<br />

1> 2<br />

Schutzgutübergreifendes Ergebnis Zwischenvergleich 1.e<br />

Aus dem Zwischenvergleich geht Variante 1.e.1 mit einem geringen Vorteil gegen-über<br />

Variante 1.e.2 als Vorzugsvariante hervor. Bei Variante 1.e.1 handelt es sich zum Großteil<br />

um den Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse, sodass deutlich weniger Fläche (SG Boden, Wasser,<br />

Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter) als bei Variante 1.e.2 in Anspruch genommen<br />

wird.<br />

Im Hinblick auf das Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit hat Variante<br />

1.e.2 einen geringen Vorteil.<br />

Beim Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt wird Variante 1.e.1 als Vorzugsvariante<br />

abgeleitet.<br />

Beim Schutzgut Pflanzen ist die Neubautrasse etwas im Vorteil. Das liegt in erster Linie<br />

daran, dass die linearen Gehölzbestandteile auf den Böschungen <strong>der</strong> Bestandstrasse als<br />

§ 30 -Biotope erfasst und bewertet wurden. Beim Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse ist davon<br />

auszugehen, dass diese Biotope unter Berücksichtigung einer überschaubaren<br />

Entwicklungszeit an den neu gebauten Bahnböschungen wie<strong>der</strong> entstehen.<br />

Beide Varianten betreffen dasselbe NATURA 2000-Gebiet GGB DE 1930-302 "Wäl<strong>der</strong> im<br />

Pönitzer Seengebiet" (vgl. LEGUAN, 2012b/ Anlage 6). Allerdings birgt Variante 1.e.1 lediglich<br />

ein sehr geringes Konfliktpotenzial in sich. Variante 1.e.2 hingegen führt zu einem hohen<br />

Konfliktpotenzial, da es zur Querung von Teilflächen mit verbundenem Teilverlust des FFH-<br />

Lebensraumtyps "Waldmeister-Buchenwald" und somit zu einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung kommt.<br />

Im Hinblick auf den Artenschutz hat Variante 1.e.2 einen deutlichen Vorteil (vgl. PU, 2012/<br />

Anlage 5): Durch Variante 1.e.1 ist für drei Arten (Mittelspecht, Pirol und Kammmolch) ein<br />

hohes Konfliktrisiko bezüglich eines artenschutzrechtlichen Verbotsverstoßes festzustellen.<br />

Komplexe/ aufwändige CEF-Maßnahmen sind insbeson<strong>der</strong>e für Haselmaus und Kuckuck<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Für den Kammmolch verbleiben Tötungsrisiken.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 386<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Insgesamt ist bei <strong>der</strong> Variante 1.e.1 ein größeres Konfliktrisiko hinsichtlich<br />

artenschutzrechtlicher Verbotsverstöße festzustellen, obwohl dies die Ausbauvariante ist.<br />

Das Konfliktrisiko entsteht insbeson<strong>der</strong>e durch die Intensivierung von bestehenden<br />

Zerschneidungswirkungen von Waldflächen und eine weitere Verkleinerung <strong>der</strong> für<br />

Mittelspecht und Pirol bereits jetzt relativ kleinen Wäl<strong>der</strong>.<br />

In <strong>der</strong> Variante 1.e.2 besteht ein hohes Konfliktrisiko lediglich für den Mittelspecht. Komplexe/<br />

aufwändige CEF-Maßnahmen sind für Haselmaus und Kuckuck erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Die Variante 1.e.2 weist geringere Konfliktrisiken auf, da insbeson<strong>der</strong>e Mittelspecht,<br />

Kammmolch und Pirol nicht o<strong>der</strong> in einem geringeren Umfang betroffen sind. Bei <strong>der</strong><br />

Variante gehen zwar neue Waldflächen verloren, aufgrund <strong>der</strong> parallel verlaufenden<br />

Autobahn sind diese Effekte jedoch relativ gering. Insbeson<strong>der</strong>e sind weniger Arten mit<br />

einem hohen Konfliktpotenzial nachgewiesen.<br />

Unter Einbeziehung <strong>der</strong> Ergebnisse aus NATURA 2000 und Artenschutz wird Variante 1.e.1<br />

als Vorzugsvariante abgeleitet: Unter den UVS-Schutzgütern ist <strong>der</strong> Vorteil beim Schutzgut<br />

Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit recht gering. Bei allen an<strong>der</strong>en<br />

Schutzgütern werden die Unterschiede für Variante 1.d.1 jedoch recht deutlich. Auch in<br />

Bezug auf NATURA 2000 liegt ein deutlicher Vorteil vor.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 387<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-92: Gesamtmatrix zur Ermittlung <strong>der</strong> Vorzugsvariante – Zwischenvergleich 1.e.<br />

Kriterien<br />

UVS Schutzgüter<br />

Menschen, einschl. <strong>der</strong><br />

menschlichen Gesundheit<br />

(Wohnen und Erholung)<br />

Tiere und biologische<br />

Vielfalt<br />

Pflanzen<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima/ Luft<br />

Landschaft<br />

Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter<br />

Gesamtbewertung<br />

UVS Schutzgüter<br />

NATURA 2000<br />

artenschutzrechtliche<br />

Betroffenheiten<br />

Rangfolge und Unterschiede/Vorteilsbildung<br />

aller Umweltaspekte<br />

> geringer Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

>> deutlicher Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

>>> sehr deutlicher Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

UVS: erheblich nachteilige<br />

Auswirkungen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 1.e.1 Variante 1.e.2<br />

2 1><br />

1> 2<br />

2 1>><br />

1>> 2<br />

1> 2<br />

1>> 2<br />

1> 2<br />

1> 2<br />

1> 2<br />

1>> 2<br />

2 1>><br />

1> 2<br />

NATURA 2000:<br />

Konfliktpotenzial<br />

gering sehr gering gering<br />

mittel mittel mittel<br />

hoch hoch hoch<br />

Artenschutz:<br />

Konfliktrisiko<br />

sehr hoch sehr hoch<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 388<br />

Prüfstück DF 10/12


Zwischenvergleich 1.f<br />

1.f<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1.f.1 X2.3 X.11 A.2 1.d.2 (X.5 – E.3)<br />

1.f.2 X3.1 E.2 E.3<br />

Im Zwischenvergleich 1.f wird die Variante 1.f.1 mit den Streckenabschnitten X2.3, X.11, A.2,<br />

X.5 und E.3 <strong>der</strong> Variante 1.f.2 mit den Streckenabschnitten X3.1, E.2 und E.3<br />

gegenübergestellt. Variante 1.f.1 beginnt am Trassenkombinationspunkt 12 westlich<br />

Neuruppersdorf, verläuft dann parallel zu BAB A 1 auf <strong>der</strong>en Ostseite und nach ihrer<br />

Unterquerung bei Scharbeutz weiter auf <strong>der</strong> Westseite bis zum Trassenkombinationspunkt 5<br />

bei Wintershagen. Variante 1.f.2 quert die BAB A 1 sofort zu Beginn am<br />

Trassenkombinationspunkt 12 und verläuft dann parallel zur Autobahn komplett auf <strong>der</strong>en<br />

Westseite bis zum Trassenkombinationspunkt 5 bei Wintershagen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 389<br />

Prüfstück DF 10/12


Lage <strong>der</strong> Varianten im Untersuchungsraum<br />

Variante 1.f.1<br />

Variante 1.f.2<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 390<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen und Erholen)<br />

Bei Variante 1.f.1 werden anlage- und baubedingt geringfügig mehr Flächen in Anspruch<br />

genommen (0,77 ha) als bei Variante 1.f.2 (0,38 ha). In Bezug auf Beeinträchtigungen durch<br />

Lärm und Erschütterungen (Teilschutzgut Wohnen) lässt sich aufgrund <strong>der</strong> geringen<br />

Unterschiede keine Vorzugsvariante bilden.<br />

Beide Varianten verlaufen nördlich o<strong>der</strong> südlich entlang <strong>der</strong> bestehenden BAB 1, sodass in<br />

Bezug auf die funktionalen Beeinträchtigungen beim Teilschutzgut Erholen die Vorbelastungen<br />

mit berücksichtigt werden müssen.<br />

Generell schneidet Variante 1.f.1 beim Flächenverlust in Bezug auf das Teilschutzgut<br />

Erholen sowie bei den Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen deutlich besser ab als<br />

Variante 1.f.2. Bei Variante 1.f.1 werden deutlich weniger Flächen beeinträchtigt.<br />

Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> deutlichen Unterschiede in Bezug auf Auswirkungen auf die<br />

Erholungsflächen beson<strong>der</strong>er Bedeutung lässt sich als Vorzugsvariante für das Schutzgut<br />

Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit Variante 1.f.1 ableiten.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 391<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-93: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen) – Zwischenvergleich 1.f<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Wohnen<br />

Variante 1.f.1 Variante 1.f.2<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Wohngebieten,<br />

Mischgebieten,<br />

Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Wohngebieten,<br />

Mischgebieten,<br />

Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 0,56 ha<br />

- Bauflächen im Außenbereich südwestlich <strong>der</strong> Ortslage<br />

Haffkrug, westlich <strong>der</strong> bestehenden Autobahn A 1<br />

- Gutshof westlich <strong>der</strong> Ortslage Groß Timmendorf<br />

0,25 ha<br />

- Bauflächen im Außenbereich südwestlich <strong>der</strong> Ortslage<br />

Haffkrug, westlich <strong>der</strong> bestehenden Autobahn A 1<br />

mittel / /<br />

gering / /<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 0,21 ha 0,13 ha<br />

mittel / /<br />

gering / /<br />

Gesamt 0,77 ha 0,38 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1><br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Kriterium Anzahl <strong>der</strong> Stockwerke Anzahl <strong>der</strong> Stockwerke<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Schallimmissionen:<br />

Überschreitung von Grenz-<br />

o<strong>der</strong> Orientierungswerten (mit<br />

Lärmschutzwand, Höhe 6 m)<br />

Erschütterungen<br />

Überschreitung Mittelwert<br />

KBTr > Ar (Anzahl <strong>der</strong><br />

Gebäude)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

16. BImSchV 736 809<br />

DIN18005 1.667 1.692<br />

DIN 4150 - 2 2,5 1,1<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 392<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-94 Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Erholen) – Vorvergleich 1.c<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Erholen<br />

Variante 1.f.1 Variante 1.f.2<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten<br />

und Freizeiteinrichtungen<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten<br />

und Freizeiteinrichtungen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

beson<strong>der</strong>s 17,18 ha<br />

- LSG Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen<br />

- Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung [LRP] im Bereich<br />

<strong>der</strong> „Pönitzer Seenplatte<br />

beson<strong>der</strong>s 10,51 ha<br />

- LSG Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen<br />

Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung [LRP] im Bereich<br />

<strong>der</strong> „Pönitzer Seenplatte<br />

31,09 ha<br />

- LSG Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen<br />

- Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung [LRP] im Bereich<br />

<strong>der</strong> „Pönitzer Seenplatte<br />

Regionaler Grünzug zw. Scharbeutz und Haffkrug<br />

16,77 ha<br />

- LSG Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen<br />

- Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung [LRP] im Bereich<br />

<strong>der</strong> „Pönitzer Seenplatte<br />

- Regionaler Grünzug zw. Ratekau und Luschendorf<br />

Gesamt 27,69 ha 47,86 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1>> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 393<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Erholen<br />

Variante 1.f.1 Variante 1.f.2<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Schallimmissionen:<br />

Verlärmung von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten,<br />

Freizeiteinrichtungen<br />

innerhalb <strong>der</strong> Zone 49<br />

dB(A) tags<br />

beson<strong>der</strong>s 750,40 ha<br />

- Regionaler Grünzug zw.<br />

Scharbeutz und Haffkrug<br />

- Gebiet beson<strong>der</strong>er<br />

Erholungseignung gem. LRP<br />

Timmendorfer Strand bis zu<br />

den Randbereichen des<br />

Hemmelsdorfer Sees<br />

- LSG Pönitzer Seenplatte und<br />

Haffwiesen<br />

- Gebiet mit beson<strong>der</strong>er<br />

Erholungseignung [LRP] im<br />

Bereich <strong>der</strong> Pönitzer<br />

Seenplatte<br />

884,13 ha<br />

- Regionaler Grünzug zw.<br />

Scharbeutz und Haffkrug<br />

- Gebiet beson<strong>der</strong>er<br />

Erholungseignung gem. LRP<br />

Timmendorfer Strand bis zu<br />

den Randbereichen des<br />

Hemmelsdorfer Sees<br />

- LSG Pönitzer Seenplatte und<br />

Haffwiesen<br />

- Gebiet mit beson<strong>der</strong>er<br />

Erholungseignung [LRP] im<br />

Bereich <strong>der</strong> Pönitzer<br />

Seenplatte<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1>> 2<br />

Zerschneidung von<br />

überregionalen Rad- und<br />

Wan<strong>der</strong>wegen bzw.<br />

regionalen Reitwegen<br />

beson<strong>der</strong>s - Zerschneidung einer<br />

regionalen Reitroute in <strong>der</strong><br />

Gemeinde Timmendorfer<br />

Strand<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- Zerschneidung einer<br />

regionalen Reitrundroute in<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Timmendorfer<br />

Strand<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 394<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-95: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit<br />

(Wohnen und Erholen)<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.f.1 Variante 1.f.2<br />

Wohnen<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Wohngebieten,<br />

Mischgebieten, Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Schallimmissionen und<br />

Erschütterungen<br />

Erholung<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten und<br />

Freizeiteinrichtungen<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Schallimmissionen: Verlärmung<br />

von Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten,<br />

Freizeiteinrichtungen innerhalb <strong>der</strong><br />

Zone 49 dB(A) tags<br />

Zerschneidung von überregionalen<br />

Rad- und Wan<strong>der</strong>wegen bzw.<br />

regionalen Reitwegen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

2 1><br />

1 1<br />

1>> 2<br />

1>> 2<br />

1 1<br />

1>> 2<br />

Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Hinsichtlich des Kriteriums Verlust von faunistischen Lebensräumen liegt ein deutlicher<br />

Vorteil für Variante 1.f.1 vor: Bei Reptilien sowie Tagfaltern und Wid<strong>der</strong>chen liegen deutlich<br />

höhere Verluste hoch bzw. mittel bedeuten<strong>der</strong> linearer Lebensräume durch Variante 1.f.2<br />

vor, so dass Variante 1.f.1 in beiden Fällen deutliche Vorteile erzielt.<br />

Bei Fle<strong>der</strong>mäusen, Rastvögeln und Heuschrecken hat Variante 1.f.1 einen geringen Vorteil<br />

vor Variante 1.f.2. So führt Variante 1.f.2 zu etwas höheren Verlusten von Lebensräumen<br />

hoher und mittlerer Bedeutung bei den Fle<strong>der</strong>mäusen. Bei den Rastvögeln führt nur diese<br />

Variante zum Verlust hoch bedeuten<strong>der</strong> Bereiche für Rastvögel. Bei den Heuschrecken führt<br />

nur Variante 1.f.2 zu Verlusten sehr hoch bedeuten<strong>der</strong> Lebensräume. Der Verlust bei den<br />

Lebensräumen hoher und mittlerer Bedeutung ist ebenfalls etwas höher bei 1.f.2. Zwar sind<br />

die Verluste linearer Lebensräume geringer Bedeutung bei 1.f.2 wesentlich höher, diese sind<br />

jedoch aufgrund <strong>der</strong> geringen Eignung für Heuschrecken nicht ausschlaggebend und führen<br />

nicht dazu, dass 1.f.1 einen deutlichen Vorteil erhält. Es bleibt bei einem geringen Vorteil für<br />

diese Variante.<br />

Bei Brutvögeln und Libellen lassen sich keine entscheidungserheblichen Unterschiede<br />

aufgrund sehr ähnlicher bzw. gleicher Betroffenheiten ableiten.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 395<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

In Bezug auf Beeinträchtigungen von Brut- und Rastvögeln durch Schallimmissionen und<br />

optische Störungen bzw. den Fahrbetrieb können keine entscheidungserheblichen<br />

Unterschiede abgeleitet werden:<br />

Sowohl bei den Brutvögeln als auch bei den Rastvögeln sind die flächenhaften Unterschiede<br />

bei den betroffenen Lebensräumen mittlerer bzw. hoher Bedeutung zu gering. Bei<br />

Rastvögeln ergeben sich flächenhafte Unterschiede nur bei den betroffenen gering<br />

bedeutenden Rastflächen. Aufgrund <strong>der</strong>en geringer Bedeutung ist diese Differenz jedoch<br />

nicht ausschlaggebend für eine Abstufung. Sowohl bei Brut- als auch bei Rastvögeln werden<br />

die gleichen Funktionsbeeinträchtigungen hervorgerufen.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Beeinträchtigungen durch Barriere- und Trennwirkungen bzw. den Fahrbetrieb<br />

können keine entscheidungserheblichen Unterschiede abgeleitet werden:<br />

Lediglich bei Rastvögeln liegt ein geringer Vorteil für Variante 1.f.1 vor. Bei allen übrigen<br />

Artengruppen sowie bei den Schutzgebieten und Flächen des Biotopverbundes liegen<br />

gleiche Betroffenheiten bzw. Funktionsbeeinträchtigungen vor, so dass keine<br />

entscheidungserheblichen Unterschiede ableitbar sind. Da Rastvögel bei <strong>der</strong> Entscheidung<br />

über die Reihung nicht stark gewichtet werden (siehe Kap. 3.1.3.2), wird zwischen 1.f.1 und<br />

1.f.2 keine Unterscheidung bei <strong>der</strong> Reihung gemacht.<br />

Insgesamt hat in Bezug auf das Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt Variante 1.f.1 einen<br />

geringen Vorteil.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 396<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-96: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt – Zwischenvergleich 1.f<br />

Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 1.f.1 Variante 1.f.2<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse sehr hoch / /<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

faunistischer<br />

Lebensräume<br />

hoch<br />

mittel<br />

5,08 ha<br />

- Laub- und Mischwaldbereiche<br />

- Gewässer<br />

4,66 ha<br />

253 m<br />

- Gewässer<br />

2.542 m<br />

5,25 ha<br />

- Laub- und Mischwaldbereiche<br />

- Gewässer<br />

6,34 ha<br />

267 m<br />

- Gewässer<br />

3.273 m<br />

gering 62,00 ha / 60,56 ha /<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

71,74 ha 2.795 m 72,15 ha 3.540 m<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1> 2<br />

Brutvögel sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel 58,32 ha 58,73 ha<br />

gering 13,42 ha 13,42 ha<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

71,74 ha 72,15 ha<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1 1<br />

Rastvögel sehr hoch / /<br />

hoch / 0,61 ha<br />

mittel / /<br />

gering 62,29 ha 60,95 ha<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

62,29 ha 61,56 ha<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1> 2<br />

Amphibien sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel 0,22 ha<br />

0,24 ha<br />

- Fünf Gewässer<br />

- Vier Gewässer<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 397<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 1.f.1 Variante 1.f.2<br />

gering 0,11 ha<br />

0,10 ha<br />

- Zwei Gewässer<br />

- Zwei Gewässer<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

0,33 ha 0,34 ha<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

2 1><br />

Reptilien sehr hoch / /<br />

hoch 11,53 ha<br />

1.757 m<br />

14,28 ha<br />

2.586 m<br />

- Artenarmes Intensivgrünland (GI), - Knicks - Sonstiges artenreiches Feucht- und - Knicks<br />

seggen- und binsenreiche<br />

(HW),<br />

Nassgrünland (GF), artenarmes (HW),<br />

Nasswiesen (GN), sonstige Gehölze Gräben (FG) Intensivgrünland (GI), mesophiles Gräben<br />

und Gehölzstrukturen (HG), (halb-)<br />

Grünland (GM), seggen- und<br />

(FG)<br />

ru<strong>der</strong>ale Gras- und Staudenfluren<br />

binsenreiche Nasswiesen (GN),<br />

(RH)<br />

sonstige Gehölze und<br />

Gehölzstrukturen (HG)<br />

mittel / 87 m / 87 m<br />

gering 53,81 ha 538 m 51,62 ha 424 m<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

65,34 ha 2.382 m 65,90 ha 3.096 m<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1>> 2<br />

Libellen sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel 0,11 ha<br />

0,10 ha<br />

- Zwei Gewässer<br />

- Zwei Gewässer<br />

gering / /<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

0,11 ha 0,10 ha<br />

1 1<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 398<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Variante 1.f.1 Variante 1.f.2<br />

Heuschrecken sehr hoch / 0,64 ha<br />

- Mesophiles Grünland (GM)<br />

Tagfalter/<br />

Wid<strong>der</strong>chen<br />

hoch 0,06 ha<br />

- Verkehrsnebenflächen (SV)<br />

76 m<br />

- Ebenerdige<br />

Feldhecken<br />

(HF)<br />

0,79 ha<br />

- Sonstiges artenreiches Feucht- und<br />

Nassgrünland (GF),<br />

Verkehrsnebenflächen (SV)<br />

76 m<br />

- EbenerdigeFeldhecken<br />

(HF)<br />

mittel 0,27 ha 167 m 1,61 ha 180 m<br />

gering 65,19 ha 1.895 m 62,64 ha 2.580 m<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

65,53 ha 2.137 m 65,68 ha 2.835 m<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1> 2<br />

sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel 0,92 ha 1.677 m 2,30 ha 2.493 m<br />

gering 64,56 ha 705 m 63,80 ha 603 m<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

65,48 ha 2.382 m 66,10 ha 3.096 m<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1>> 2<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1>> 2<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigung von<br />

Tieren durch<br />

Schallimmissionen (bau-<br />

und betriebsbedingt) und<br />

optische Reize (bau-,<br />

anlage- und<br />

betriebsbedingt)<br />

Brutvögel<br />

(Wirkzone<br />

100 m)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel 151,15 ha<br />

- nahe <strong>der</strong> A1 ist Brutvogellebensraum<br />

vorbelastet (im Überlagerungsbereich<br />

Funktionsbeeinträchtigung zu<br />

vernachlässigen)<br />

- in übrigen Bereichen mittlere<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

151,23 ha<br />

- nahe <strong>der</strong> A1 ist<br />

Brutvogellebensraum vorbelastet (im<br />

Überlagerungsbereich<br />

Funktionsbeeinträchtigung zu<br />

vernachlässigen)<br />

- in übrigen Bereichen mittlere<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 399<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

/


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

gering 48,74 ha<br />

- nahe <strong>der</strong> A1 ist Brutvogellebensraum<br />

vorbelastet (im Überlagerungsbereich<br />

Funktionsbeeinträchtigung zu<br />

vernachlässigen)<br />

- in übrigen Bereichen geringe<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Variante 1.f.1 Variante 1.f.2<br />

48,74 ha<br />

- nahe <strong>der</strong> A1 ist<br />

Brutvogellebensraum vorbelastet (im<br />

Überlagerungsbereich<br />

Funktionsbeeinträchtigung zu<br />

vernachlässigen)<br />

- in übrigen Bereichen geringe<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

199,89 ha 199,97 ha<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1 1<br />

Rastvögel sehr hoch / /<br />

(Wirkzone hoch 2,66 ha<br />

2,43 ha<br />

300 m)<br />

- Rastplatz entlang <strong>der</strong> A1<br />

- Rastplatz entlang <strong>der</strong> A1<br />

(Vorbelastung)<br />

(Vorbelastung)<br />

mittel / /<br />

gering 549,16 ha<br />

527,12 ha<br />

- Rastplätze geringer Bedeutung<br />

- Rastplätze geringer Bedeutung<br />

vorwiegend entlang <strong>der</strong> A1<br />

vorwiegend entlang <strong>der</strong> A1<br />

(Vorbelastung, hier und in<br />

(Vorbelastung, hier und in<br />

Überlagerungsbereichen<br />

Überlagerungsbereichen<br />

Funktionsbeeinträchtigung zu<br />

Funktionsbeeinträchtigung zu<br />

vernachlässigen)<br />

vernachlässigen)<br />

- In übrigen Bereichen geringe<br />

- In übrigen Bereichen geringe<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

551,82 ha 529,56 ha<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1 1<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 400<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Barriere- und<br />

Trennwirkungen (bau-<br />

und anlagebedingt)<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Fahrbetrieb (Kollisionen,<br />

verbleibende Effekte<br />

durch Sog- und<br />

Wirbelschleppen,<br />

betriebsbedingt)<br />

Schutzgebiete<br />

und Biotopverbund(Zerschneidung)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr hoch 911 m<br />

- FFH-Gebiet Wäl<strong>der</strong> im Pönitzer<br />

Seengebiet<br />

- Trassenverlauf randlich des FFH-<br />

Gebietes parallel zur A1, die die<br />

Gebietsgrenze bildet<br />

Variante 1.f.1 Variante 1.f.2<br />

911 m<br />

- FFH-Gebiet Wäl<strong>der</strong> im Pönitzer<br />

Seengebiet<br />

- Trassenverlauf randlich des FFH-<br />

Gebietes parallel zur A1, die die<br />

Gebietsgrenze bildet<br />

hoch / /<br />

mittel 104 m<br />

- Nebenverbundachse<br />

- Querung parallel zur A1 (bereits<br />

zerschnitten durch A1)<br />

104 m<br />

- Nebenverbundachse<br />

- Querung parallel zur A1 (bereits<br />

zerschnitten durch A1)<br />

Gesamt 1.015 m 1.015 m<br />

Bewertung/<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

Sonstige Säuger - drei Wildwechsel (zwei mit Fernwechselfunktion)<br />

entlang <strong>der</strong> A1<br />

- Entstehung von Inselflächen mit <strong>der</strong> A1 durch<br />

Bündelung<br />

- Durch zukünftige Zugfrequenz wird kein absoluter<br />

Barriereeffekt entstehen, das Kollisionsrisiko wird<br />

sich jedoch erhöhen<br />

1 1<br />

- drei Wildwechsel (zwei mit Fernwechselfunktion)<br />

entlang <strong>der</strong> A1<br />

- Entstehung von Inselflächen mit <strong>der</strong> A1 durch<br />

Bündelung<br />

- Durch zukünftige Zugfrequenz wird kein absoluter<br />

Barriereeffekt entstehen, das Kollisionsrisiko wird<br />

sich jedoch erhöhen<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse - Randlicher Trassenverlauf entlang hoch<br />

bedeuten<strong>der</strong> Lebensräume entlang <strong>der</strong><br />

A1 (Vorbelastung)<br />

- Kollisionsrisiko mittel<br />

- Randlicher Trassenverlauf entlang hoch<br />

bedeuten<strong>der</strong> Lebensräume entlang <strong>der</strong><br />

A1 (Vorbelastung)<br />

- Kollisionsrisiko mittel<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Brutvögel - Randlicher Trassenverlauf durch mittel<br />

bedeuten<strong>der</strong> Brutvogellebensräume<br />

hauptsächlich entlang <strong>der</strong> A1<br />

(Vorbelastung)<br />

- Kollisionsrisiko hier gering<br />

- Randlicher Trassenverlauf durch mittel<br />

bedeuten<strong>der</strong> Brutvogellebensräume<br />

hauptsächlich entlang <strong>der</strong> A1<br />

(Vorbelastung)<br />

- Kollisionsrisiko hier gering<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 401<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Rastvögel - Randlicher Trassenverlauf durch<br />

hauptsächlich gering bedeutende<br />

Rastplätze entlang <strong>der</strong> A1 (Vorbelastung)<br />

- Kollisionsrisiko hier vernachlässigbar<br />

Variante 1.f.1 Variante 1.f.2<br />

Funktionsbeeinträchti<br />

gung zu<br />

vernachlässigen<br />

- Randlicher Trassenverlauf durch<br />

hauptsächlich gering bedeutende<br />

Rastplätze entlang <strong>der</strong> A1 (Vorbelastung)<br />

- Kollisionsrisiko hier vernachlässigbar<br />

- Randlicher Trassenverlauf entlang<br />

eines Rastplatzes hoher Bedeutung<br />

zwischen geplanter Trasse und A1<br />

(Vorbelastung)<br />

- Kollisionsrisiko hier mittel<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 402<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-97: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Tiere und biologische Vielfalt<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.f.1 Variante 1.f.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

faunistischer Lebensräume<br />

Beeinträchtigung von Tieren durch<br />

Schallimmissionen und optische<br />

Reize<br />

Beeinträchtigungen durch Barriere-<br />

und Trennwirkungen<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Fahrbetrieb<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1>> 2<br />

1 1<br />

1 1<br />

1> 2<br />

Schutzgut Pflanzen<br />

Im Hinblick auf das Schutzgut Pflanzen hat die Variante 1.f.1 einen deutlichen Vorteil, da<br />

durch Variante 1.f.2 wesentlich mehr anlage- und baubedingte Verluste linearer Biotope<br />

erfolgen, die nach § 30 BNatSchG (i.V.m. § 21 LNatSchG) geschützt sind und eine sehr<br />

hohe Bedeutung haben.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 403<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-98: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Pflanzen – Zwischenvergleich 1.f<br />

Schutzgut Pflanzen<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Variante 1.f.1 Variante 1.f.2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

in Bezug auf Biotoptypen<br />

(darunter nach § 30<br />

BNatSchG i.V.m. § 21<br />

LNatSchG geschützte<br />

Biotope) durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

in Bezug auf Biotoptypen<br />

(darunter nach § 30<br />

BNatSchG i.V.m. § 21<br />

LNatSchG geschützte<br />

Biotope) durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Gesamt (anlage- und<br />

baubedingt)<br />

sehr hoch 0,70 ha<br />

- § 30-Biotope (Binnengewässer,<br />

Grünland)<br />

hoch 1,03 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und<br />

Kleingehölze<br />

flächig linear flächig linear<br />

1.155 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks, ebenerdige<br />

Feldhecken,<br />

Binnengewässer)<br />

1,36 ha<br />

- § 30-Biotope (0,78 ha)<br />

(Binnengewässer, Grünland)<br />

- Grünland<br />

/ 1,03 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und<br />

Gehölze<br />

1.628 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks, ebenerdige<br />

Feldhecken,<br />

Binnengewässer)<br />

mittel 3,54 ha 233 m 5,19 ha 264 m<br />

gering 42,29 ha 331 m 40,02 ha 319 m<br />

sehr hoch 0,30 ha<br />

- § 30-Biotope (Binnengewässer,<br />

Grünland)<br />

hoch 0,27 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und<br />

Kleingehölze<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

598 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks, ebenerdige<br />

Feldhecken,<br />

Binnengewässer)<br />

0,38 ha<br />

- § 30-Biotope (0,28 ha)<br />

(Binnengewässer, Grünland)<br />

- Grünland<br />

/ 0,27 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und<br />

Kleingehölze<br />

940 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks, ebenerdige<br />

Feldhecken,<br />

Binnengewässer)<br />

mittel 3,21 ha 92 m 4,09 ha 90 m<br />

gering 19,41 ha 82 m 18,48 ha 125 m<br />

70,74 ha 2.491 m 70,81 ha 3.366 m<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1>> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 404<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

/<br />

/


Tabelle 3.7.1-99: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Pflanzen<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.f.1 Variante 1.f.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust in<br />

Bezug auf Biotoptypen (darunter<br />

nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 21<br />

LNatSchG geschützte Biotope)<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1>> 2<br />

1>> 2<br />

Schutzgut Boden<br />

Bei <strong>der</strong> Gesamtinanspruchnahme von Böden bestehen zwischen beiden Varianten keine<br />

signifikanten Unterschiede (71,41 ha bei Variante 1.f.1 gegenüber 71,81 ha bei Variante<br />

1.f.2).<br />

Auch hinsichtlich <strong>der</strong> Betroffenheit von Böden beson<strong>der</strong>er Bedeutung lässt sich keine<br />

eindeutige Vorteilsvariante ausmachen. So werden bei Variante 1.f.1 insgesamt 36,17 ha,<br />

bei Variante 1.f.2 insgesamt 35,75 ha Böden <strong>der</strong> Wertstufe 4 in Anspruch genommen. Der<br />

vergleichsweise hohe Anteil hoch bedeutsamer Böden von ca. 50 % resultiert bei beiden<br />

Varianten in erster Linie aus <strong>der</strong> Durchschneidung des großen zusammenhängenden<br />

Gebietes <strong>der</strong> Moränen östlich Taschensee und Pönitzer Seen zwischen Luschendorf und<br />

dem südlichen Ortsrand von Sierksdorf, das als geowissenschaftlich schützenswertes Objekt<br />

erfasst ist und damit Bodenbildungen mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion beinhaltet<br />

(Konfliktschwerpunkt, s. Plan 4.4.1). Zusätzlich sind bei beiden Varianten<br />

Nassgrünlandflächen westlich von Neuruppersdorf betroffen, die Böden mit beson<strong>der</strong>em<br />

Biotopentwicklungspotenzial aufweisen. Variante 1.f.1 durchschneidet außerdem noch<br />

feuchte Bodenbildungen bei Neuhof, Variante 1.f.2 Feuchtgrünlandflächen bei Luschendorf<br />

(jeweils hohes Biotopentwicklungspotenzial).<br />

Insgesamt gesehen erscheinen beide Varianten hinsichtlich des Schutzgutes Boden als<br />

gleichrangig. Eine Vorteilsvariante lässt sich nicht ausweisen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 405<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-100 : Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Boden – Zwischenvergleich 1.f<br />

Schutzgut Boden<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung und<br />

Überprägung durch<br />

Böschungen)<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Anlage von Baustraßen)<br />

beson<strong>der</strong>s (4) Versiegelung durch Trasse: 8,06 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,42 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,37 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 7,71 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 15,73 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,73 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,88 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 14,84 ha<br />

allgemein (3) Versiegelung durch Trasse: 6,72 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 16,25 ha<br />

allgemein bis<br />

gering (2)<br />

Versiegelung durch Trasse: 0,00 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,00 ha<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr gering (1) Versiegelung durch Trasse: 0,38 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,80 ha<br />

beson<strong>der</strong>s (4) 12,38 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 1,40 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,48 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 11,96 ha<br />

Variante 1.f.1 Variante 1.f.2<br />

Verlust Verlust<br />

Versiegelung durch Trasse: 8,44 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,46 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,34 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 8,02 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 14,44 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,96 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 1,07 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 13,09 ha<br />

Versiegelung durch Trasse: 6,41 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 17,81 ha<br />

Versiegelung durch Trasse: 0,00 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,00 ha<br />

Versiegelung durch Trasse: 0,34 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,85 ha<br />

12,87 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 1,51 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,41 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 12,40 ha<br />

allgemein (3) 10,42 ha 10,03 ha<br />

allgemein bis<br />

gering (2)<br />

0,00 ha 0,00 ha<br />

sehr gering (1) 0,67 ha 0,62 ha<br />

Gesamt 71,41 ha 71,81 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

1 1<br />

Für das Schutzgut Boden wird ausschließlich eine Verlustflächenbetrachtung (Prognoseverfahren 1) vorgenommen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 406<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-101 : Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Boden<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.f.1 Variante 1.f.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung und Überprägung<br />

durch Böschungen, Anlage von<br />

Baustraßen)<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1 1<br />

1 1<br />

Schutzgut Wasser – Teilschutzgut Grundwasser<br />

Hinsichtlich des Verlustes von Grundwasserneubildungsflächen sind keine Unterschiede<br />

zwischen den beiden Varianten auszumachen. Betroffen sind überwiegend Flächen mit gut<br />

geschützten Grundwasservorkommen sehr hoher Ergiebigkeit (Wertstufe 2).<br />

Auch hinsichtlich möglicher Funktionsbeeinträchtigungen des Grundwassers sind beide<br />

Varianten ähnlich zu beurteilen. Innerhalb <strong>der</strong> kuppigen Grundmoränenlandschaft wechseln<br />

in allen Streckenabschnitten Damm- und Einschnittlagen ab. Die Deckschichten innerhalb<br />

<strong>der</strong> Geländekuppen werden zwar anteilig entfernt, bleiben aber unterhalb des generellen<br />

Geländeniveaus in hoher Mächtigkeit erhalten. Grundwasserleiter bzw. Grundwasser werden<br />

nicht angeschnitten o<strong>der</strong> freigelegt. In lokal angeschnittenen sandigen Bereichen kann lokal<br />

und saisonbedingt Schichtwasser auftreten. Grundwasser wird generell nicht beeinträchtigt.<br />

Ablaufendes Nie<strong>der</strong>schlagswasser kann anteilig in den Bahngräben versickern bzw. wird<br />

dem Vorflutsystem innerhalb des engeren Einzugsgebietes zugeführt.<br />

Die beiden Varianten durchschneiden ein Wasserschutzgebiet geringer Schutzpriorität auf<br />

einer Länge von 5,10 km (Variante 1.f.1) bzw. 5,13 km (Variante 1.f.2). Wasserfassungen<br />

werden nicht tangiert.<br />

Hinsichtlich des Teilschutzgutes Grundwasser lässt sich keine Vorzugsvariante ausweisen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 407<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-102: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser (Grundwasser) – Zwischenvergleich 1.f<br />

Schutzgut Wasser/ Teilschutzgut Grundwasser<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung durch Trasse)<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Anlage von Baustraßen)<br />

Variante 1.f.1 Variante 1.f.2<br />

Verlust Verlust<br />

sehr hoch (4) 0,41 ha 0,41 ha<br />

hoch (3) 0,07 ha 0,10 ha<br />

mittel (2) 14,29 ha 14,32 ha<br />

gering (1) 0,38 ha 0,34 ha<br />

sehr hoch (4) 0,55 ha 0,58 ha<br />

hoch (3) 0,10 ha 0,19 ha<br />

mittel (2) 22,23 ha 22,17 ha<br />

gering (1) 0,67 ha 0,62 ha<br />

Gesamt 38,70 ha 38,73 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche /<br />

Länge<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Funktionsbeeinträchtigung Beeinträchtigte Fläche /<br />

Länge<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigung durch sehr hoch<br />

Eingriffe in den<br />

Grundwasserkörper<br />

(Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Grundwasserdynamik) und<br />

durch Freilegen / Anschnitt<br />

des Grundwassers<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

sehr hoch / /<br />

Trinkwassergewinnung<br />

(Durchschneiden von<br />

Wasserschongebieten)<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

5,10 km<br />

/<br />

/<br />

5,13 km<br />

/<br />

/<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 408<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Wasser – Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Die Variante 1.f.1 quert insgesamt 5 Gräben, von denen 2 im Streckenabschnitt X2.3, 2 im<br />

Streckenabschnitt X.5 und 1 im Streckenabschnitt E.3 liegen. Von Süd nach Nord handelt es<br />

sich dabei um:<br />

� 2 Gräben westl. Neuruppersdorf<br />

� 2 Gräben nördlich <strong>der</strong> AS Pansdorf<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

� 1 Graben südlich <strong>der</strong> B 432 im Bereich <strong>der</strong> AS Scharbeutz<br />

Alle Gräben werden verrohrt unter <strong>der</strong> Bahntrasse hindurchgeführt.<br />

Westlich von Neuruppersdorf und an einem <strong>der</strong> beiden Gräben nördlich <strong>der</strong> AS Pansdorf<br />

befinden sich Kleingewässer (Wertstufe 3), die von <strong>der</strong> Variantentrasse vollständig überbaut<br />

werden (2 Konfliktschwerpunkte, s. Plan 4.5.1).<br />

Im Streckenabschnitt E.3 wird die Verrohrung <strong>der</strong> Heidebek unter <strong>der</strong> BAB A 1 unter <strong>der</strong> hier<br />

in Dammlage parallel zur Autobahn geführten Variantentrasse nach Westen verlängert.<br />

Gleichzeitig geht ein westl. <strong>der</strong> Autobahn liegendes Kleingewässer (Wertstufe 2) vollständig<br />

verloren (Konfliktschwerpunkt, s. Plan 4.5.1). 2 weitere etwas weiter nördlich liegende<br />

Kleingewässer <strong>der</strong> Wertstufe 2 werden durch die Variantentrasse teilweise randlich überbaut<br />

(Teilverlust) (2 Konfliktschwerpunkte, s. Plan 4.5.1). Bei <strong>der</strong> Querung <strong>der</strong> Gösebek wird die<br />

Verrohrung unter <strong>der</strong> BAB A 1 nach Westen verlängert. Die Variantentrasse verläuft hier<br />

autobahnparallel in Dammlage.<br />

Von Variante 1.f.2 werden westl. Neuruppersdorf zunächst dieselben 2 Gräben gequert wie<br />

bei Variante 1.f.1. Außerdem geht das oben beschriebene Kleingewässer <strong>der</strong> Wertstufe 3<br />

durch Überbauung verloren (Konfliktschwerpunkt, s. Plan 4.5.1). Im Streckenabschnitt E.2<br />

sind 2 Kleingewässer <strong>der</strong> Wertstufe 2 südlich und nördlich <strong>der</strong> L 180 sowie 1 Kleingewässer<br />

<strong>der</strong> Wertstufe 3 östl. Luschendorf von vollständiger Überbauung betroffen (3 Konfliktschwerpunkte,<br />

s. Plan 4.5.1). Der die Variante abschließende Streckenabschnitt E.3 ist mit dem<br />

entsprechenden Abschnitt <strong>der</strong> Variante 1.f.1 hinsichtlich <strong>der</strong> Betroffenheit von<br />

Oberflächengewässern identisch (1 Graben an <strong>der</strong> AS Scharbeutz, Querung von Heidebek<br />

und Gösebek, Totalverlust eines Kleingewässers <strong>der</strong> Wertstufe 2, Teilverlust von 2<br />

Kleingewässern <strong>der</strong> Wertstufe 3) (3 Konfliktschwerpunkte, s. Plan 4.5.1).<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 409<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-103 Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser (Oberflächengewässer) – Zwischenvergleich 1.f<br />

Schutzgut Wasser/ Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme von<br />

Stillgewässern<br />

Variante 1.f.1 Variante 1.f.2<br />

Verlust (Anzahl) Verlust (Anzahl)<br />

sehr hoch (4) / /<br />

hoch (3) 2 (Totalverlust) 2 (Totalverlust)<br />

mittel (2) 1 (Totalverlust)<br />

2 (Teilverlust)<br />

3 (Totalverlust)<br />

2 (Teilverlust)<br />

gering (1) / /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1 >><br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Gewässer<br />

Anzahl<br />

Beeinträchtigung von<br />

Fließgewässern durch<br />

Überbauung, Verrohrung,<br />

Verlegung etc.<br />

Funktionsbeeinträchtigung Beeinträchtigte Gewässer<br />

Anzahl<br />

sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel 5 Gräben<br />

Heidebek<br />

Gösebek<br />

3 Gräben<br />

Heidebek<br />

Gösebek<br />

gering / /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1 ><br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Betroffenes Gebiet<br />

Durchschneidungslänge<br />

Beeinträchtigung von<br />

Überschwemmungsgebieten<br />

o<strong>der</strong> hochwassergefährdeten<br />

Gebieten<br />

sehr hoch<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Funktionsbeeinträchtigung Betroffenes Gebiet<br />

Durchschneidungslänge<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Keine Betroffenheit<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 410<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-104 : Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Wasser (Grundwasser und<br />

Oberflächengewässer)<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.f.1 Variante 1.f.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Grundwasser)<br />

Beeinträchtigung durch Eingriffe in<br />

den Grundwasserkörper und durch<br />

Freilegen / Anschnitt des<br />

Grundwassers<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Trinkwassergewinnung<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Stillgewässer)<br />

Beeinträchtigung von<br />

Fließgewässern<br />

Beeinträchtigung von<br />

Überschwemmungsgebieten o<strong>der</strong><br />

hochwassergefährdeten Gebieten<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung / Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

1 1<br />

Keine Betroffenheit<br />

1 1<br />

2 1 >><br />

2 1 ><br />

Keine Betroffenheit<br />

2 1 ><br />

Schutzgut Klima / Luft<br />

Bei beiden Varianten werden im Streckenabschnitt E.3 <strong>der</strong> Staatsforst Scharbeutzer Heide<br />

und <strong>der</strong> Staatsforst Eutin bei Haffkrug auf einer Länge von 1,26 km zerschnitten.<br />

Tabelle 3.7.1-105: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Klima / Luft<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.f.1 Variante 1.f.2<br />

Zerschneidung und<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

klimaökologisch bedeutsamer<br />

Waldflächen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung / Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1 1<br />

1 1<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 411<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Variante 1.f.1 verläuft bis zur Gemeinde Scharbeutz östlich <strong>der</strong> Autobahn A1 durch<br />

strukturarme Ackerlandschaft, die z.T. innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Pönitzer<br />

Seenplatte und Haffwiesen― bzw. innerhalb von strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitten<br />

liegt.<br />

Bei Scharbeutz unterquert diese Variante dann die Autobahn und verläuft weiter auf <strong>der</strong><br />

Westseite. Variante 1.f.2 verläuft westlich <strong>der</strong> Autobahn und nimmt größere Fläche <strong>der</strong><br />

Knicklandschaft des östlichen Hügellandes in Anspruch.<br />

In Bezug auf die Flächeninanspruchnahme von Landschaftsbildräumen mit einer hohen<br />

Gesamtempfindlichkeit schneidet Variante 1.f.1 (16,33 ha) deutlich besser ab als Variante<br />

1.f.2 (32,39 ha).<br />

Bei Variante 1.f.1 werden östlich <strong>der</strong> Bahntrasse insgesamt 2.887 m Lärmschutzwand<br />

vorgesehen. Bei Variante 1.f.2 sind es westlich <strong>der</strong> Bahntrasse insgesamt 1.276 m<br />

Lärmschutzwand und östlich <strong>der</strong> Bahntrasse insgesamt 2.576 m Lärmschutzwand. Ab dem<br />

Trassenkombinationspunkt 7 westlich von Scharbeutz verlaufen beide Varianten auf <strong>der</strong><br />

gleichen Trasse, sodass es dort keine entscheidungserheblichen Unterschiede in Bezug auf<br />

die visuellen Beeinträchtigungen durch die Lärmschutzwand westlich von Haffkrug gibt.<br />

Südlich des Trassenkombinationspunktes 7 verläuft Variante 1.f.1 östlich <strong>der</strong> BAB 1 und<br />

Variante 1.f.2 westlich <strong>der</strong> BAB 1. Da Variante 1.f.2 näher an <strong>der</strong> Ortslage von Luschendorf<br />

verläuft ist hier im Gegensatz zu Variante 1.f.1 eine Lärmschutzwand geplant. Die<br />

Einsehbarkeit dieser Lärmschutzwand wird durch die angrenzende Knicklandschaft mit ihren<br />

vertikalen Vegetationsstrukturen gemin<strong>der</strong>t.<br />

Generell lassen sich die visuellen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Lärmschutzwände durch<br />

Begrünung deutlich min<strong>der</strong>n.<br />

Aus <strong>der</strong> kürzeren Strecke mit Lärmschutzwänden lässt sich ein Vorteil für Variante 1.f.1<br />

gegenüber Variante 1.f.2 ableiten. Unter Berücksichtigung von Eingrünungsmaßnahmen und<br />

Vorbelastungen durch die BAB 1 sind die Unterschiede zwischen beiden Varianten in Bezug<br />

auf visuelle Beeinträchtigungen durch Lärmschutzwände aber nur gering.<br />

Bei <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> visuellen Beeinträchtigungen ist grundsätzlich zu berücksichtigen,<br />

dass durch die Lärmschutzmaßnahmen die Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen<br />

deutlich gemin<strong>der</strong>t werden. Dementsprechend werden die nachteiligen betriebsbedingten<br />

Auswirkungen des Bahnverkehrs auf das Landschaftserleben vermin<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> vermieden.<br />

Bei <strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> Beeinträchtigungen von Landschaftsräumen mit hoher<br />

Gesamtempfindlichkeit durch visuelle Überprägung und Verlärmung ist Variante 1.f.1<br />

flächenmäßig ebenfalls im Vorteil.<br />

Insgesamt hat Variante 1.f.1 deutliche Vorteile gegenüber Variante 1.f.2 und ist insofern als<br />

als Vorzugsvariante zu betrachten.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 412<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-106: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Landschaft – Zwischenvergleich 1.f<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Variante 1.f.1 Variante 1.f.2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Verlust von Landschaftsbildräumen<br />

bzw. –einheiten<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Verlust von Landschaftsbildräumen<br />

bzw. –einheiten<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 16,33 ha<br />

- Knicklandschaft (KL) - Knicklandschaft des östlichen<br />

Hügellandes westlich <strong>der</strong> A1<br />

- Acker strukturarm (A1) im Bereich des LSG „Pönitzer<br />

Seenplatte und Haffwiesen― bzw. innerhalb von<br />

strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Wald (W) westlich Ortslage Scharbeutz („Scharbeutzer<br />

Heide―) und Haffkrug („Neukoppel―)<br />

32,39 ha<br />

- Knicklandschaft (KL) - Knicklandschaft des östlichen<br />

Hügellandes westlich <strong>der</strong> A1<br />

- Acker strukturarm (A1) im Bereich des LSG „Pönitzer<br />

Seenplatte und Haffwiesen― bzw. innerhalb von<br />

strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Wald (W) westlich Ortslage Scharbeutz („Scharbeutzer<br />

Heide―) und Haffkrug („Neukoppel―)<br />

mittel / 0,04 ha<br />

gering 31,81 ha 16,09 ha<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 9,95 ha<br />

- Knicklandschaft (KL) - Knicklandschaft des östlichen<br />

Hügellandes westlich <strong>der</strong> A1<br />

- Acker strukturarm (A1) im Bereich des LSG „Pönitzer<br />

Seenplatte und Haffwiesen― bzw. innerhalb von<br />

strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Wald (W) westlich Ortslage Scharbeutz („Scharbeutzer<br />

Heide―) und Haffkrug („Neukoppel―)<br />

16,55 ha<br />

- Knicklandschaft (KL) - Knicklandschaft des östlichen<br />

Hügellandes westlich <strong>der</strong> A1<br />

- Acker strukturarm (A1) im Bereich des LSG „Pönitzer<br />

Seenplatte und Haffwiesen― bzw. innerhalb von<br />

strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Wald (W) westlich Ortslage Scharbeutz („Scharbeutzer<br />

Heide―) und Haffkrug („Neukoppel―)<br />

mittel / 0,10 ha<br />

gering 13,65 ha 6,97 ha<br />

Gesamt 71,74 ha 72,14 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1>> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 413<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Landschaft<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen durch<br />

visuelle Überprägung<br />

(Wirkzone 0-200 m)<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen durch<br />

visuelle Überprägung und<br />

Verlärmung Zone 200 m - 49<br />

d(B)A (tags)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 1.f.1 Variante 1.f.2<br />

Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 203,57 ha<br />

- Knicklandschaft (KL) - Knicklandschaft des<br />

östlichen Hügellandes westlich <strong>der</strong> A1<br />

- Acker strukturarm (A1) im Bereich des<br />

LSG „Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen―<br />

bzw. innerhalb von strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Wald (W) westlich Ortslage Scharbeutz<br />

(„Scharbeutzer Heide―) und Haffkrug<br />

(„Neukoppel―)<br />

290,81 ha<br />

- Knicklandschaft (KL) - Knicklandschaft des<br />

östlichen Hügellandes westlich <strong>der</strong> A1<br />

- Acker strukturarm (A1) im Bereich des<br />

LSG „Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen―<br />

bzw. innerhalb von strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Wald (W) westlich Ortslage Scharbeutz<br />

(„Scharbeutzer Heide―) und Haffkrug<br />

(„Neukoppel―)<br />

mittel / 3,39 ha<br />

gering 273,70 ha 183,93 ha<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 439,23 ha<br />

- Knicklandschaft (KL) - Knicklandschaft des<br />

östlichen Hügellandes westlich <strong>der</strong> A1<br />

- Acker strukturarm (A1) im Bereich des<br />

LSG „Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen―<br />

bzw. innerhalb von strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Wald (W) westlich Ortslage Scharbeutz<br />

(„Scharbeutzer Heide―) und Haffkrug<br />

(„Neukoppel―)<br />

475,46 ha<br />

- Knicklandschaft (KL) - Knicklandschaft des<br />

östlichen Hügellandes westlich <strong>der</strong> A1<br />

- Acker strukturarm (A1) im Bereich des<br />

LSG „Pönitzer Seenplatte und Haffwiesen―<br />

bzw. innerhalb von strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Wald (W) westlich Ortslage Scharbeutz<br />

(„Scharbeutzer Heide―) und Haffkrug<br />

(„Neukoppel―)<br />

mittel 7,87 ha 0,85 ha<br />

gering 398,79 ha 511,02 ha<br />

Gesamt 1.323,16 ha 1.465,46 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1>> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 414<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-107 : Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Landschaft<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.f.1 Variante 1.f.2<br />

Verlust von Landschaftsbildräumen<br />

bzw. –einheiten durch<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen durch visuelle<br />

Überprägung und Verlärmung<br />

(Zone Baufeld - 200 m; Zone 200 m<br />

- 49 d(B)A (tags))<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1>> 2<br />

1>> 2<br />

1>> 2<br />

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Im Bereich <strong>der</strong> zu untersuchenden Varianten 1.f.1 und 1.f.2 befinden sich keine Kultur- und<br />

Baudenkmale, die durch das Vorhaben verloren gehen o<strong>der</strong> beeinträchtigt werden, sodass<br />

anhand dessen keine Vorzugsvariante abgeleitet werden kann.<br />

Aus den Ergebnissen des Fachbeitrages archäologische Kulturgüter lässt sich Variante 1.f.1<br />

als Vorzugsvariante beschreiben. Bei dieser Variante ist von einem geringeren<br />

Flächenverbauch und damit geringerem Verlust von archäologischen Kulturgütern<br />

auszugehen.<br />

Östlich von Pansdorf im Bereich <strong>der</strong> Variante 1.f.2 befinden sich zwei Flächen, welche im<br />

Rahmen des Entwurfes <strong>der</strong> Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 als Windeignungsgebiete<br />

vorgeschlagen wurden. Die Trasse <strong>der</strong> Variante 1.f.2 schneidet beide<br />

Windeignungsgebiete im randlichen Bereich. Die Flächen würden sich lediglich etwas<br />

verkleinern, wären aber als Windeignungsflächen weiterhin nutzbar.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 415<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-108 : Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter – Zwischenvergleich 1.f<br />

Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Variante 1.f.1 Variante 1.f.2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Kultur- und<br />

Baudenkmalen, Ensembles<br />

und Gartendenkmalen<br />

hoch<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Keine Betroffenheit<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Beeinträchtigte Kultur- und Baudenkmale Beeinträchtigte Kultur- und Baudenkmale<br />

Sensorielle<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Kultur- und Baudenkmalen<br />

durch Verlärmung und visuelle<br />

Überprägung im Nahbereich<br />

(zwischen Außenkante<br />

Baukörper und 200 m<br />

Entfernung)<br />

hoch<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Keine Betroffenheit<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 416<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Variante 1.f.1 Variante 1.f.2<br />

Auswirkungsprognose gem. den Angaben des Fachbeitrages archäologische Kulturgüter (ALSH, 2012/ Anlage 17)<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bewertung Verlust/ Beeinträchtigung von archäologischen<br />

Kulturgütern<br />

Bau- und anlagebedingte<br />

Auswirkungen auf<br />

archäologische Kulturgüter<br />

durch Flächen- und<br />

Funktionsverlust im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Baumaßnahmen sowie<br />

Störungen <strong>der</strong><br />

Sichtbeziehungen und<br />

Flächenzerschneidungen<br />

Bekannte<br />

einfache u.<br />

beson<strong>der</strong>e<br />

archäologische<br />

Kulturdenkmale<br />

im Bereich des<br />

engen Korridors;<br />

allgemeine<br />

Einstufung und<br />

Ansprache<br />

Archäologisches<br />

Umfeld im<br />

Bereich des 800<br />

m Korridors als<br />

Grundlage zur<br />

Einschätzung<br />

archäologischer<br />

Potentialflächen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- 3 einfache Kulturdenkmale im Bereich von Ratekau (LA<br />

153, LA 3 u. 151)<br />

- 2 Archäologische Potentialflächen (BWS 3) im geplanten<br />

Trassenbereich<br />

- 1 neolithischer u. 1 undatierter Einzelfund<br />

- 12 einfache Kulturdenkmale im Bereich von Scharbeutz<br />

und Sierksdorf (LA 4-8, 13 u. 92, LA 29-30, 39, 75 u. 100<br />

- 5 sehr hohe Verluste archäologischer Kulturgüter (BWS 4)<br />

- 4 Archäologische Potentialflächen (BWS 3) im geplanten<br />

Trassenbereich<br />

- 1 Motte, 1 neolithische Siedlung, 1 steinzeitliche Siedlung,<br />

1 mittelalterliche Herdstelle (= Siedlung?), 1 Altacker, 3<br />

neolithische u. 3 allgemein steinzeitliche Einzelfunde sowie<br />

1 undatierter Einzelfund<br />

Teile des Trassenabschnitts befinden sich im Umfeld des<br />

großen, eisenzeitlichen Gräberfeldes von Timmendorfer<br />

Strand LA 17 - in diesem Bereich ist mit wan<strong>der</strong>nden<br />

Siedlungen <strong>der</strong> Eisenzeit zu rechnen<br />

Südwestlich Mariashagen (Mittelfeld) verläuft die Trasse<br />

etwa 250 m westlich <strong>der</strong> bronzezeitlichen Siedlung<br />

Sierksdorf LA 93; östlich Stawed<strong>der</strong> verläuft die Trasse nur<br />

etwa 300 m östlich des Brandgräberfeldes Sierksdorf LA 94 -<br />

in diesem Areal ist mit wan<strong>der</strong>nden Siedlungen <strong>der</strong> Eisenzeit<br />

zu rechnen; die geplante Trasse verläuft über die durch den<br />

Bau <strong>der</strong> A1 zerstörten Motte Scharbeutz LA 5 - im Umfeld ist<br />

mit mittelalterlichen Besiedlungsspuren zu rechnen; etwa<br />

150 m westlich <strong>der</strong> Trasse liegen im Waldgebiet „Kronshörn―<br />

drei Grabhügel (Scharbeutz LA 129, 186 u. 188)<br />

Verlust/ Beeinträchtigung von archäologischen<br />

Kulturgütern<br />

- 3 einfache Kulturdenkmale im Bereich von Ratekau (LA 2<br />

u. 4-5, LA 16)<br />

- 2 Archäologische Potentialflächen (BWS 3) im geplanten<br />

Trassenbereich<br />

- 1 Altacker, 1 Großsteingrab u. 2 steinzeitliche Einzelfunde<br />

- 12 einfache Kulturdenkmale im Bereich von Scharbeutz<br />

und Sierksdorf (LA 4-8, 13 u. 92, LA 29-30, 39, 75 u. 100<br />

- 5 sehr hohe Verluste archäologischer Kulturgüter (BWS 4)<br />

- 4 Archäologische Potentialflächen (BWS 3) im geplanten<br />

Trassenbereich<br />

- 1 Motte, 1 neolithische Siedlung, 1 steinzeitliche Siedlung,<br />

1 mittelalterliche Herdstelle (= Siedlung?), 1 Altacker, 3<br />

neolithische u. 3 allgemein steinzeitliche Einzelfunde sowie<br />

1 undatierter Einzelfund<br />

Der südliche Trassenabschnitt befindet sich im erweiterten<br />

Umfeld des großen, eisenzeitlichen Brandgräberfeldes<br />

Timmendorfer Strand LA 17 (etwa 800 m entfernt) - hier ist<br />

mit wan<strong>der</strong>nden Siedlungen <strong>der</strong> Eisenzeit zu rechnen<br />

Südwestlich Mariashagen (Mittelfeld) verläuft die Trasse<br />

etwa 250 m westlich <strong>der</strong> bronzezeitlichen Siedlung<br />

Sierksdorf LA 93; östlich Stawed<strong>der</strong> verläuft die Trasse nur<br />

etwa 300 m östlich des Brandgräberfeldes Sierksdorf LA 94 -<br />

in diesem Areal ist mit wan<strong>der</strong>nden Siedlungen <strong>der</strong> Eisenzeit<br />

zu rechnen; die geplante Trasse verläuft über die durch den<br />

Bau <strong>der</strong> A1 zerstörten Motte Scharbeutz LA 5 - im Umfeld ist<br />

mit mittelalterlichen Besiedlungsspuren zu rechnen; etwa<br />

150 m westlich <strong>der</strong> Trasse liegen im Waldgebiet „Kronshörn―<br />

drei Grabhügel (Scharbeutz LA 129, 186 u. 188)<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 417<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Hinweis auf<br />

zumeist<br />

siedlungsgünstige<br />

topographische<br />

Gegebenheiten<br />

als Grundlage zur<br />

Einschätzung<br />

archäologischer<br />

Potentialflächen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 1.f.1 Variante 1.f.2<br />

Im nördlichen Abschnitt Querung einer breiten<br />

Bachnie<strong>der</strong>ung; <strong>der</strong> südliche Abschnitt in <strong>der</strong> Nähe des<br />

Ratekauer Moores<br />

Trassenverlauf auf östlichem Randbereich des Höhenzuges<br />

östlich des Grellberges südlich Luschendorf<br />

Querung <strong>der</strong> „Heidebek― im Süden; im mittleren Abschnitt<br />

verläuft die Trasse entlang <strong>der</strong> Randzone <strong>der</strong> ehemaligen<br />

Lübecker Bucht („Haffwiesen―)<br />

Geplante Trasse verläuft Nördlich des Ratekauer Moores<br />

Der mittlere Trassenabschnitt im Randbereich einer<br />

Nie<strong>der</strong>ung östlich Luschendorf; Querung dieser Nie<strong>der</strong>ung<br />

östlich Luschendorf<br />

Querung <strong>der</strong> „Heidebek― im Süden; im mittleren Abschnitt<br />

verläuft die Trasse entlang <strong>der</strong> Randzone <strong>der</strong> ehemaligen<br />

Lübecker Bucht („Haffwiesen―)<br />

Einstufung Hoher Flächenverbrauch, da Trasse neu anzulegen Hoher Flächenverbrauch, da Trasse neu anzulegen<br />

Stufe 1, 2, 2, 3 u. 3<br />

(kein Verlust - hoher Verlust)<br />

(ALSH, 2012/ Anlage 17)<br />

Stufe 1, 3 u. 3<br />

(kein Verlust - hoher Verlust)<br />

(ALSH, 2012/ Anlage 17)<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 418<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-109: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.f.1 Variante 1.f.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Baudenkmalen,<br />

Ensembles und Gartendenkmalen<br />

Sensorielle Beeinträchtigungen von<br />

Baudenkmalen durch Verlärmung<br />

und visuelle Überprägung im<br />

Nahbereich (zwischen Außenkante<br />

Baukörper und 200 m Entfernung)<br />

Bau- und anlagebedingte<br />

Auswirkungen auf archäologische<br />

Kulturgüter durch Flächen- und<br />

Funktionsverlust im Rahmen <strong>der</strong><br />

Baumaßnahmen sowie Störungen<br />

<strong>der</strong> Sichtbeziehungen und<br />

Flächenzerschneidungen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Keine Betroffenheit<br />

Keine Betroffenheit<br />

1> 2<br />

1> 2<br />

Schutzgutübergreifendes Ergebnis Zwischenvergleich 1.f<br />

Im schutzgutübergreifenden Zwischenvergleich hat Variante 1.f.1 einen deutlichen Vorteil<br />

gegenüber 1.f.2.<br />

Beide Varianten führen auf <strong>der</strong> Ost- bzw. Westseite <strong>der</strong> BAB 1 entlang. Die Flächeninanspruchnahme<br />

bei Variante 1.f.1 ist zum Teil (SG Pflanzen, SG Landschaft) deutlich geringer<br />

als bei Variante 1.f.2. Mit Ausnahme des Schutzgutes Wasser wird Variante 1.f.1 mindestens<br />

mit einem geringen Vorteil (Tiere und biologische Vielfalt, Kultur- und sonstige Sachgüter)<br />

gegenüber Variante 1.f.2 eingestuft. Im Hinblick auf die Schutzgüter Menschen,<br />

einschließlich <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit, Pflanzen und Landschaft liegen sogar deutliche<br />

Vorteile für Variante 1.f.1 vor. Bei den Schutzgütern Boden und Klima/ Luft lassen sich kein<br />

entscheidungserheblichen Unterschiede erkennen.<br />

Beide Varianten betreffen dasselbe NATURA 2000-Gebiet GGB DE 1930-302 "Wäl<strong>der</strong> im<br />

Pönitzer Seengebiet" und führen zu hohen Konfliktrisiken, da beide das FFH-Gebiet queren<br />

und so zu Teilverlusten des Lebensraumtyps "Waldmeister-Buchenwald" führen (vgl.<br />

LEGUAN, 2012b/ Anlage 6). Es liegen in beiden Fällen erhebliche Beeinträchtigungen vor und<br />

es kann kein entscheidungserheblicher Unterschied festgestellt werden.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> artenschutzrechtlichen Betroffenheiten hat Variante 1.f.1 einen deutlichen<br />

Vorteil (vgl. PU, 2012/ Anlage 5): Durch Variante 1.f.2 wird ein Landlebensraum des<br />

Laubfroschs beeinträchtigt, wodurch bau- und betriebsbedingt ein erhöhtes Tötungsrisiko<br />

und somit ein hohes Konfliktrisiko besteht. Zudem betrifft die Variante einen Nachweis des<br />

Mittelspechts. Komplexe/ aufwändige CEF-Maßnahmen sind für die Haselmaus und den<br />

Kuckuck erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Bei <strong>der</strong> Variante 1.f.1 besteht ein Konfliktrisiko für den Mittelspecht. Auch hier sind komplexe/<br />

aufwändige CEF-Maßnahmen für die Haselmaus und den Kuckuck erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 419<br />

Prüfstück DF 10/12


3.7.1.3 Hauptvergleich<br />

1.1 1A.1 E.1 E.2 E.3<br />

1.2 1A.1 1A.14 1.a.1 (1A.2) 1A.3 1.e.1 (1A.4 – 1A.5)<br />

1.3 (X.0) 1.b.1 (X.1) X.2 X.3 1.e.1 (1A.4 – 1A.5)<br />

1.4 (X.0) 1.b.1 (X.1) X.2 X2.2 1.f.1 (X2.3 – X11 – A.2 –<br />

1.d.2 [X.5 – E.3])<br />

Im Hauptvergleich für den Abschnitt 1 werden 4 Varianten miteinan<strong>der</strong> verglichen.<br />

� Variante 1.1 umfasst die Streckenabschnitte 1A.1, E.1, E.2 und E.3,<br />

� Variante 1.2 die Streckenabschnitte 1A.1, 1A.14, 1A.2 (Variante 1.a.1 aus dem<br />

Vorvergleich), 1A.3, 1A.4 und 1A.5 (Variante 1.e.1 aus dem Zwischenvergleich),<br />

� Variante 1.3 die Streckenabschnitte X.1 (Variante 1.b.1 aus dem Vorvergleich), X.2, X.3,<br />

1A.4 und 1A.5 (Variante 1.e.1 aus dem Zwischenvergleich),<br />

� Variante 1.4 die Streckenabschnitte X.1 (Variante 1.b.1 aus dem Vorvergleich), X.2,<br />

X2.2, X2.3, X.11, A.2, X.5, E.3 (Variante 1.f.1 aus dem Zwischenvergleich).<br />

Variante 1.1 verläuft ausgehend vom Startpunkt Bad Schwartau auf <strong>der</strong> Bestandstrasse bis<br />

zum Trassenkombinationspunkt 1, umgeht Ratekau am westlichen Ortsrand und wird parallel<br />

zur BAB A 1 auf <strong>der</strong>en Westseite bis zum Trassenkombinationspunkt 5 geführt.<br />

Die Variante 1.2 benutzt bis auf den vollständig neu zu bauenden Schlussabschnitt nördlich<br />

Haffkrug ausschließlich die Bestandstrasse und ist daher weitgehend als Ausbauvariante zu<br />

betrachten. Variante 1.3 beginnt am Startpunkt Dänischburg, durchquert dann den<br />

Moränenzug Rühberg - Hohelied und schwenkt am Trassenkombinationspunkt 3 östlich des<br />

Ruppersdorfer Sees auf die Bestandstrasse ein. Der weitere Verlauf bis zum<br />

Trassenkombinationspunkt 5 mit den Streckenabschnitten 1A.4 und 1A.5 entspricht <strong>der</strong><br />

Variante 1.2. Die Variante 1.4 beginnt ebenfalls am Startpunkt Dänischburg, benutzt dann<br />

aber nach Durchquerung des Moränenzuges Rühberg-Hohelied nicht die Bestandstrasse,<br />

son<strong>der</strong>n wird parallel zur BAB A 1 zunächst auf <strong>der</strong>en Ostseite, dann nach Unterquerung<br />

südöstlich von Pansdorf auf ihrer Westseite bis zum Trassenkombinationspunkt 5 geführt.<br />

Tabelle 3.7.1-111: Zeichenerklärung für Hauptvergleichstabellen<br />

Funktionsverlust/ Schwere <strong>der</strong><br />

Funktionsbeeinträchtigung:<br />

—<br />

Reihung<br />

vollständiger Funktionsverlust >>><br />

sehr hohe Beeinträchtigung >><br />

Vorteilsbildung:<br />

sehr deutlicher Vorteil gegenüber nächstrangiger<br />

Variante<br />

deutlicher Vorteil gegenüber nächstrangiger<br />

Variante<br />

hohe Beeinträchtigung > geringer Vorteil gegenüber nächstrangiger<br />

Variante<br />

mittlere Beeinträchtigung<br />

geringe Beeinträchtigung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1-2-3-4 Reihung <strong>der</strong> Varianten nach dem Umfang ihrer Umweltauswirkungen<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 421<br />

Prüfstück DF 10/12


Lage <strong>der</strong> Varianten im Untersuchungsraum<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 422<br />

Prüfstück DF 10/12


Variante 1.1<br />

Variante 1.2<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 423<br />

Prüfstück DF 10/12


Variante 1.3<br />

Variante 1.4<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 424<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit –(Wohnen und Erholen)<br />

Bei <strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen und Erschütterungen<br />

ist Variante 1.1 deutlich im Vorteil gegenüber Variante 1.2, da hier deutlich weniger<br />

Stockwerke durch Überschreitung <strong>der</strong> Grenz- und Orientierungswerte beeinträchtigt werden.<br />

Bei Variante 1.2 handelt es sich um den Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse, die zwar relativ dicht<br />

entlang <strong>der</strong> Siedlungen führt, an <strong>der</strong> aber entsprechende Lärmschutzmaßnahmen ergriffen<br />

werden um die Schallimmissionen zu vermin<strong>der</strong>n.<br />

Variante 1.3 schneidet in Bezug auf Beeinträchtigungen durch Schallemissionen mit<br />

deutlichem Abstand zu <strong>der</strong> drittplatzierten Variante 1.4 am schlechtesten ab.<br />

Beim Flächenverlust durch bau- bzw. anlagebedingte Flächeninanspruchnahme in<br />

Siedlungsgebieten weisen die Varianten 1.1 und 1.4 den geringsten Flächenverbrauch auf.<br />

Das ist darauf zurückzuführen, dass die beiden Varianten außerhalb von dicht besiedelten<br />

Bereichen verlaufen. Die beiden Variante 1.2 und 1.3 verlaufen innerhalb <strong>der</strong> Gemeinden<br />

Timmendorfer Strand, Scharbeutz und Sierksdorf auf <strong>der</strong> Bestandstrasse, sodass bei einem<br />

Ausbau deutlich mehr Siedlungsflächen mit einer hohen o<strong>der</strong> sehr hohen Bedeutung für das<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit in Anspruch genommen<br />

werden.<br />

In Bezug auf Flächeninanspruchnahme mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung für die Erholung ist die<br />

Variante 1.2 mit dem Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse deutlich im Vorteil. Bei dieser Variante ist<br />

<strong>der</strong> geringste Anteil an erholungswirksamen Flächen betroffen. Variante 1.1 schneidet am<br />

schlechtesten ab, weil hier die Trasse ab Ratekau komplett neu angelegt werden muss und<br />

die Variante durch viele erholungswirksame Bereiche verläuft (z.B. LSG LSG „Pönitzer<br />

Seenplatte und Haffwiesen―, Regionaler Grünzug [RP] zw. Ratekau und Luschendorf<br />

Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung [LRP] im Bereich <strong>der</strong> „Pönitzer Seenplatte).<br />

Mit deutlichem Abstand auf Variante 1.2 folgt Variante 1.3, bei welcher <strong>der</strong> höhere<br />

Flächenverbrauch durch den Verlauf <strong>der</strong> Trasse von Lübeck/Dänischburg bis Timmendorfer<br />

Strand zu erklären ist. Bevor diese Variante auf die Bestandstrasse abzweigt, muss <strong>der</strong><br />

Trassenabschnitt komplett neu angelegt werden.<br />

Variante 1.4 liegt auf dem dritten Platz. Hier ist die gesamte Trasse neu anzulegen, sodass<br />

hier von einem sehr hohen Flächenverbauch auszugehen ist. Der deutliche Vorteil<br />

gegenüber Variante 1.1 ist darauf zurückzuführen, dass die Trassenvariante weniger<br />

erholungswirksame Flächen mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung durchschneidet.<br />

Im Bereich zwischen Altruppersdorf und Scharbeutz verläuft Variante 1.4 östlich <strong>der</strong><br />

Autobahn komplett außerhalb von erholungswirksamen Bereichen.<br />

Bei Betrachtung <strong>der</strong> durch Schallimmissionen beeinträchtigten Erholungsflächen ist Variante<br />

1.2 ebenfalls als Vorzugsvariante anzuführen. Mit deutlichem Abstand folgen dann die<br />

Varianten 1.1 und 1.3 zwischen denen nur geringe Flächenunterschiede bestehen, sodass<br />

beide auf Platz 2 eingeordnet werden. Am schlechtesten schneidet Variante 1.4 ab, da hier<br />

<strong>der</strong> größte Flächenumfang von Lärmimmissionen beeinträchtigt wird.<br />

Im Hinblick auf die Zerschneidung von überregionalen Rad- und Wan<strong>der</strong>wegen bzw.<br />

regionalen Reitwegen schneidet Variante 1.2 ebenfalls am besten ab. Beim Ausbau <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse werden keine relevanten Wege neu zerschnitten. Bei den Varianten 1.1 und<br />

1.4 muss die Trasse z.T. komplett neu angelegt werden, was mit einer deutlich größeren<br />

Zerschneidungswirkung von überregionalen Wegeverbindungen verbunden ist. Beide<br />

Varianten wurden auf einen gemeinsamen dritten Platz eingeordnet. Beide Varianten<br />

zerschneiden eine regionale Reitroute, wobei Variante 1.4 durch ihren Verlauf zwischen<br />

Lübeck/Dänischburg und Ratekau die Reitroute 4-fach durchschneidet. Variante 1.1<br />

schneidet den Reitweg nur einmal bei Luschendorf, zerschneidet dafür aber auch den<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 425<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

überregional bedeutsamen Jakobsweg, sodass beide Varianten als gleichrangig einzustufen<br />

sind. Da Variante 1.3 zwischen Lübeck/Dänischburg und Ratekau verläuft, bevor diese die<br />

Bestandstrasse nutzt, ist diese Variante mit geringfügig mehr Zerschneidungen als Variante<br />

1.1 verbunden, sodass diese Variante auf dem zweiten Platz einzuordnen ist.<br />

Die Vorzugsvariante im Hinblick auf das Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen<br />

Gesundheit ist Variante 1.1. Hinsichtlich <strong>der</strong> Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen<br />

schneidet diese Variante am günstigsten ab. Mit geringem Abstand dahinter liegt Variante<br />

1.2. Der Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse liegt zwar im Hinblick auf das Teilschutzgut Erholen<br />

deutlich auf dem ersten Platz, schneidet aber in Bezug auf Flächeninanspruchnahme und<br />

Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen und Erschütterungen schlechter als Variante<br />

1.1 ab. Die Varianten 1.3 und 1.4 werden mit deutlichem Abstand auf den Plätzen 3 und 4<br />

angeordnet. Das ist in erster Linie durch die hohen Beeinträchtigungen durch Verlärmung<br />

von Siedlungsgebieten begründet. Variante 1.4 ist als die ungünstigste Variante in Bezug auf<br />

das Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit einzustufen. Bei dieser<br />

Variante wird die größte Fläche von erholungswirksamen Bereichen beson<strong>der</strong>er Bedeutung<br />

durch Verlärmung beeinträchtigt.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 426<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-112 : Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen) – Hauptvergleich Abschnitt 1<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Wohnen<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/<br />

Wirkraum<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust<br />

durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von<br />

Wohngebieten,<br />

Mischgebieten,<br />

Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von<br />

Wohngebieten,<br />

Mischgebieten,<br />

Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

Bedeutung Verlust Verlust Verlust Verlust<br />

sehr hoch 0,18 ha<br />

- Allgemeines Wohngebiet<br />

nordwestlich <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse im Bereich<br />

Ratekau- nur randliche<br />

Flächeninanspruchnahme bei<br />

Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

hoch 0,28 ha<br />

- Mischgebiet bei nordöstlich von<br />

Luschendorf<br />

- Siedlungsfläche zwischen<br />

Haffkrug und Groneberger Hof<br />

0,76 ha<br />

- Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse,<br />

nur randliche<br />

Flächeninanspruchnahme von<br />

allgemeinen Wohngebieten<br />

(Ratekau, Scharbeutz,<br />

Haffkrug, Timmendorfer<br />

Strand)<br />

0,05 ha<br />

- Siedlungsflächen im Bereich<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Timmendorfer<br />

Strand und in Haffkrug<br />

0,27 ha<br />

- Im Ausbaubereich <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse, nur randliche<br />

Flächeninanspruchnahme von<br />

allgemeinen Wohngebieten<br />

(Ratekau, Scharbeutz,<br />

Haffkrug, Timmendorfer<br />

Strand)<br />

- Schule in HL/Dänischburg<br />

0,02 ha<br />

- Siedlungsflächen im Bereich<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Timmendorfer<br />

Strand<br />

0,16 ha<br />

- Schule in HL/Dänischburg<br />

0,56 ha<br />

- Siedlungsfläche zwischen<br />

Haffkrug und Groneberger Hof<br />

- Siedlungsflächen westlich von<br />

Groß Timmendorf<br />

mittel / 0,01 ha 0,07 ha 0,07 ha<br />

gering 0,10 ha 0,10 ha / /<br />

sehr hoch / 2,07 ha<br />

- Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse,<br />

nur randliche<br />

Flächeninanspruchnahme von<br />

allgemeinen Wohngebieten<br />

(Ratekau, Scharbeutz,<br />

Haffkrug, Timmendorfer<br />

Strand)<br />

hoch 0,13 ha<br />

- Mischgebiet bei nordöstlich von<br />

Luschendorf<br />

- Siedlungsfläche zwischen<br />

Haffkrug und Groneberger Hof<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

0,24 ha<br />

- Siedlungsflächen im Bereich<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Timmendorfer<br />

Strand und in Haffkrug<br />

1,06 ha<br />

- Im Ausbaubereich <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse, nur randliche<br />

Flächeninanspruchnahme von<br />

allgemeinen Wohngebieten<br />

(Ratekau, Scharbeutz,<br />

Haffkrug, Timmendorfer<br />

Strand)<br />

- Schule in HL/Dänischburg<br />

0,24 ha<br />

- Siedlungsflächen im Bereich<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Timmendorfer<br />

Strand<br />

0,25 ha<br />

- Schule in HL/Dänischburg<br />

0,21 ha<br />

- Siedlungsfläche zwischen<br />

Haffkrug und Groneberger Hof<br />

- Siedlungsflächen westlich von<br />

Groß Timmendorf<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 427<br />

Prüfstück DF 10/12


Ein hohes Konfliktrisiko ist in beiden Varianten festzustellen, da <strong>der</strong> Streckenabschnitt E.3<br />

bei beiden Varianten vorkommt. Die Variante 1.f.1 weist jedoch kein Konfliktrisiko mit dem<br />

Laubfrosch auf, folglich geht die Variante 1.f.1 im Range vor.<br />

Auch unter Einbeziehung <strong>der</strong> Ergebnisse aus NATURA 2000 und Artenschutz ergibt sich<br />

insgesamt deutlich die Variante 1.f.1 als Vorzugsvariante.<br />

Tabelle 3.7.1-110 : Gesamtmatrix zur Ermittlung <strong>der</strong> Vorzugsvariante – Zwischenvergleich 1.f.<br />

Kriterien<br />

UVS Schutzgüter<br />

Menschen, einschl. <strong>der</strong><br />

menschlichen Gesundheit<br />

(Wohnen und Erholung)<br />

Tiere und biologische<br />

Vielfalt<br />

Pflanzen<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima/ Luft<br />

Landschaft<br />

Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter<br />

Gesamtbewertung<br />

UVS Schutzgüter<br />

NATURA 2000<br />

artenschutzrechtliche<br />

Betroffenheiten<br />

Rangfolge und<br />

Unterschiede/<br />

Vorteilsbildung aller<br />

Umweltaspekte<br />

> geringer Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

>> deutlicher Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

>>> sehr deutlicher Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

UVS: erheblich nachteilige<br />

Auswirkungen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 1.f.1 Variante 1.f.2<br />

1>> 2<br />

1> 2<br />

1>> 2<br />

1 1<br />

2 1 ><br />

1 1<br />

1>> 2<br />

1> 2<br />

1>> 2<br />

1 1<br />

1>> 2<br />

1>> 2<br />

NATURA 2000:<br />

Konfliktpotenzial<br />

gering sehr gering gering<br />

mittel mittel mittel<br />

hoch hoch hoch<br />

Artenschutz:<br />

Konfliktrisiko<br />

sehr hoch sehr hoch<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 420<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Wohnen<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

mittel / 0,16 ha<br />

gering / 0,07 ha<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 428<br />

0,05 ha<br />

0,07 ha /<br />

Gesamt 0,69 ha 3,46 ha 1,78 ha 1,25 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1>> 4 3>> 2><br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/<br />

Wirkraum<br />

Beeinträchtigungen<br />

durch Schallimmissionen:Überschreitung<br />

von Grenz- o<strong>der</strong><br />

Orientierungswerten<br />

(mit Lärmschutzwand,<br />

Höhe 6 m)<br />

Erschütterungen<br />

Überschreitung<br />

Mittelwert KBTr > Ar<br />

(Anzahl <strong>der</strong><br />

Gebäude)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Kriterium Anzahl <strong>der</strong> Stockwerke Anzahl <strong>der</strong> Stockwerke Anzahl <strong>der</strong> Stockwerke Anzahl <strong>der</strong> Stockwerke<br />

16. BImSchV 1.092 1.354 2.519 2.336<br />

DIN18005 2.924 4.474 6.729 5.469<br />

DIN 4150 - 2 53,4 128 101,4 31,8<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1>> 2>>> 4 3>><br />

Prüfstück DF 10/12<br />

/


Tabelle 3.7.1-113 : Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Erholen) Hauptvergleich Abschnitt 1<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Erholen<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust Verlust Verlust<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten<br />

und Freizeiteinrichtungen<br />

beson<strong>der</strong>s 51,56 ha<br />

- LSG „Pönitzer Seenplatte<br />

und Haffwiesen―<br />

- LSG „Schwartauer<br />

Waldungen―<br />

- Erholungswald Riesebusch-<br />

Ratekauer Kiefern―<br />

- Naturerlebnisraum<br />

„Schwartautal―<br />

- Regionaler Grünzug [RP]<br />

zw. Ratekau und<br />

Luschendorf<br />

- Gebiet mit beson<strong>der</strong>er<br />

Erholungseignung [LRP] im<br />

Bereich <strong>der</strong> „Pönitzer<br />

Seenplatte<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

19,63 ha<br />

- Erholungswald „Riesebusch-<br />

Ratekauer Kiefern―<br />

- LSG „Schwartauer<br />

Waldungen―<br />

- Regionaler Grünzüge<br />

(Waldbereiche bei Ratekau,<br />

Gebiet zwischen<br />

Timmendorfer Strand und<br />

Scharbeutz)<br />

- Gebiet beson<strong>der</strong>er<br />

Erholungseignung gem. LRP<br />

Timmendorfer Strand bis zu<br />

den Randbereichen des<br />

Hemmelsdorfer Sees<br />

- Da es sich um den Ausbau <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse handelt erfolgt<br />

die Flächeninanspruchnahme<br />

nur in randlichen Bereichen<br />

von Erholungsgebieten<br />

beson<strong>der</strong>er Bedeutung<br />

31,70 ha<br />

- Nördlich von Ratekau verläuft<br />

diese Variante auf <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse, sodass die<br />

Erholungsgebiete nur randlich in<br />

Anspruch genommen werden:<br />

- Gebiet beson<strong>der</strong>er<br />

Erholungseignung gem. LRP<br />

Timmendorfer Strand bis zu den<br />

Randbereichen des<br />

Hemmelsdorfer Sees<br />

- LSG „Pönitzer Seenplatte und<br />

Haffwiesen―<br />

- Erholungswäl<strong>der</strong> „Wohld― und<br />

Wennseeholz―<br />

- Regionaler Grünzüge (Gebiet<br />

zwischen Timmendorfer Strand<br />

und Scharbeutz, Gebiet zw.<br />

Scharbeutz und Haffkrug)<br />

- Von Dänischburg bis Ratekau<br />

verläuft diese Variante auf einer<br />

Neubautrasse und nimmt<br />

Flächen folgen<strong>der</strong><br />

Erholungsgebiete in Anspruch:<br />

- LSG „Travemün<strong>der</strong> Winkel―<br />

- LSG „Kücknitzer Mühlenbach<br />

und Söhlengraben―<br />

- Regionaler Grünzug (insbes.<br />

Waldbereiche östlich von<br />

Seeretz)<br />

41,56 ha<br />

- LSG „Travemün<strong>der</strong> Winkel―<br />

- LSG „Kücknitzer Mühlenbach<br />

und Söhlengraben―<br />

- Regionaler Grünzug (insbes.<br />

Waldbereiche östlich von<br />

Seeretz)<br />

- Regionaler Grünzug [RP] zw.<br />

Ratekau und Luschendorf<br />

- Gebiet mit beson<strong>der</strong>er<br />

Erholungseignung [LRP] im<br />

Bereich <strong>der</strong> „Pönitzer<br />

Seenplatte<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 429<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Erholen<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten<br />

und Freizeiteinrichtungen<br />

beson<strong>der</strong>s 27,01 ha<br />

- vgl. Flächen- und<br />

Funktionsverlust<br />

anlagebedingt<br />

16,90 ha<br />

- vgl. Flächen- und<br />

Funktionsverlust<br />

anlagebedingt<br />

19,37 ha<br />

- vgl. Flächen- und<br />

Funktionsverlust anlagebedingt<br />

21,04 ha<br />

- vgl. Flächen- und<br />

Funktionsverlust<br />

anlagebedingt<br />

Gesamt 78,57 ha 36,53 ha 51,07 ha 62,6 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 4 1>> 2>> 3>><br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Kriterium Beeinträchtigte<br />

Fläche<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Schallimmissionen:<br />

Verlärmung von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten,<br />

Freizeiteinrichtungen<br />

innerhalb <strong>der</strong> Zone 49<br />

dB(A) tags<br />

beson<strong>der</strong>s 1.213 ha<br />

- LSG „Pönitzer<br />

Seenplatte<br />

und<br />

Haffwiesen―<br />

- LSG<br />

„Schwartauer<br />

Waldungen―<br />

- LSG<br />

„Grellberg―<br />

- Erholungswald<br />

Riesebusch-<br />

Ratekauer<br />

Kiefern―<br />

- Naturerlebnisraum<br />

„Schwartautal―<br />

- Regionaler<br />

Grünzug [RP]<br />

zw. Ratekau<br />

und<br />

Luschendorf<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Beeinträchtigte<br />

Fläche<br />

1.037 ha<br />

- Erholungswald<br />

„Riesebusch-<br />

Ratekauer<br />

Kiefern―,<br />

„Wohld―<br />

- LSG<br />

„Schwartauer<br />

Waldungen―<br />

- LSG Hemmelsdorfer<br />

See und<br />

Umgebung<br />

- LSG „Pönitzer<br />

Seenplatte und<br />

Haffwiesen―<br />

- Regionale<br />

Grünzuge<br />

(Waldbereiche<br />

bei Ratekau,<br />

Grünzug zw.<br />

Scharbeutz und<br />

Haffkrug)<br />

- Gebiet mit<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 430<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Beeinträchtigte<br />

Fläche<br />

1.263 ha<br />

- LSG<br />

„Travemün<strong>der</strong><br />

Winkel―<br />

- LSG „Kücknitzer<br />

Mühlenbach und<br />

Söhlengraben―<br />

- LSG<br />

„Hemmelsdorfer<br />

See und<br />

Umgebung―<br />

- Regionaler<br />

Grünzug (insbes.<br />

Waldbereiche<br />

östlich von<br />

Seeretz)<br />

- Gebiet<br />

beson<strong>der</strong>er<br />

Erholungseignung<br />

gem. LRP<br />

Timmendorfer<br />

Strand bis zu den<br />

Randbereichen<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigte<br />

Fläche<br />

- 1.442 ha<br />

- LSG<br />

„Travemün<strong>der</strong><br />

Winkel―<br />

- LSG „Kücknitzer<br />

Mühlenbach und<br />

Söhlengraben―<br />

- Regionaler<br />

Grünzug<br />

(Waldbereiche<br />

östlich von<br />

Seeretz, Gebiet<br />

zw. Ratekau und<br />

Luschendorf<br />

- Gebiet mit<br />

beson<strong>der</strong>er<br />

Erholungseignung<br />

[LRP] im<br />

Bereich <strong>der</strong><br />

„Pönitzer<br />

Seenplatte<br />

Funktionsbeeinträchtigung


Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Erholen<br />

- Gebiet mit<br />

beson<strong>der</strong>er<br />

Erholungseignung<br />

[LRP] im<br />

Bereich <strong>der</strong><br />

„Pönitzer<br />

Seenplatte<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

beson<strong>der</strong>er<br />

Erholungseignung<br />

(Wäl<strong>der</strong><br />

zwischen Bad<br />

Schwartau und<br />

Ratekau [LRP])<br />

- Gebiet<br />

beson<strong>der</strong>er<br />

Erholungseignung<br />

gem. LRP<br />

Timmendorfer<br />

Strand bis zu<br />

- den Randbereichen<br />

des<br />

Hemmelsdorfer<br />

Sees<br />

- Gebiet mit<br />

beson<strong>der</strong>er<br />

Erholungseignung<br />

[LRP] (im<br />

Abschnitt<br />

deckungsgleich<br />

mit LSG<br />

„Pönitzer<br />

Seenplatte und<br />

Haffwiesen―)<br />

des<br />

Hemmelsdorfer<br />

Sees<br />

- LSG „Pönitzer<br />

Seenplatte und<br />

Haffwiesen―<br />

- Erholungswäl<strong>der</strong><br />

„Wohld― und<br />

Wennseeholz―<br />

- Regionaler<br />

Grünzüge (Gebiet<br />

zwischen<br />

Timmendorfer<br />

Strand und<br />

Scharbeutz,<br />

Gebiet zw.<br />

Scharbeutz und<br />

Haffkrug,<br />

Waldbereiche<br />

östlich von<br />

Seeretz)<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2>> 1>> 2>> 4<br />

Zerschneidung von<br />

überregionalen Rad- und<br />

Wan<strong>der</strong>wegen bzw.<br />

regionalen Reitwegen<br />

beson<strong>der</strong>s Neuzerschneidung<br />

Reitrundroute nordwestlich<br />

von Ratekau, Jakobsweg<br />

Zerschneidung Reitroute<br />

südlich von Luschendorf<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Da diese Variante bis Haffkrug<br />

auf <strong>der</strong> bestehenden Trasse<br />

verläuft, werden keine<br />

überregionalen Rad- und<br />

Wan<strong>der</strong>wege bzw. regionalen<br />

Reitwege neu zerschnitten.<br />

Zerschneidung einer regionalen<br />

Reitroute nordöstlich <strong>der</strong> Ortschaft<br />

Seeretz.<br />

Da die geplante Trasse im<br />

südlichen Teil (mit Ausnahme des<br />

Teilstücks ab Lübeck<br />

Siems/Dänischburg) auf <strong>der</strong><br />

bestehenden Bahntrasse verläuft<br />

gibt es keine weiteren<br />

Neuzerschneidungen<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 431<br />

-<br />

4-fache Zerschneidung einer<br />

regionalen Reitrundroute in <strong>der</strong><br />

Gemeinde Timmendorfer Strand<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 3 1>> 2>> 3<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-114 : Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen<br />

Gesundheit (Wohnen und Erholen)<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

Wohnen<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Wohngebieten,<br />

Mischgebieten, Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Schallimmissionen und<br />

Erschütterungen<br />

Erholung<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten und<br />

Freizeiteinrichtungen<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Schallimmissionen: Verlärmung<br />

von Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten,<br />

Freizeiteinrichtungen innerhalb <strong>der</strong><br />

Zone 49 dB(A) tags<br />

Zerschneidung von überregionalen<br />

Rad- und Wan<strong>der</strong>wegen bzw.<br />

regionalen Reitwegen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1>> 4 3>> 2><br />

1>> 2>>> 4 3>><br />

4 1>> 2>> 3>><br />

2>> 1>> 2>> 4<br />

3 1>> 2>> 3<br />

1> 2>> 3>> 4<br />

Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

In Bezug auf die anlage- und baubedingten Flächeninanspruchnahme faunistischer<br />

Lebensräume ist die Variante 1.3 als ungünstigste Variante zu nennen, während die<br />

Varianten 1.1 und 1.2 beide auf Rang 1 liegen:<br />

Bei den Fle<strong>der</strong>mäusen hat Variante 1.1 einen geringen Vorteil vor Variante 1.4, die<br />

wie<strong>der</strong>um geringfügig besser abschneidet als Variante 1.2. Die ungünstigste Variante ist 1.3.<br />

Die Einstufung erfolgt vor allem nach den Verlusten hoch bedeuten<strong>der</strong> linearer Lebensräume<br />

und auch unter Einbeziehung <strong>der</strong> mittel bedeutenden Lebensräume, bei denen zwischen den<br />

Varianten Unterschiede deutlich werden.<br />

Rein nach Betrachtung <strong>der</strong> betroffenen Flächen hat bei den Brutvögeln Variante 1.2 einen<br />

geringen Vorteil vor den Varianten 1.1 und 1.3 (gleichrangig), die deutlich besser<br />

abschneiden als Variante 1.4. Die bau- und anlagebedingten Verluste von<br />

Brutvogellebensräumen mittlerer Bedeutung sind bei 1.4 deutlich höher als bei 1.1 und 1.3,<br />

die nur geringfügig mehr Lebensräume mittlerer Bedeutung überbauen als 1.2. Allerdings<br />

kommen in den Trassenbereichen 1.3 und 1.4 bei Siems-Dänischburg kleinräumig<br />

höherwertige Brutvogelbereiche vor, die eine erhöhte Eingriffsempfindlichkeit aufweisen,<br />

daher wird Variante 1.3 auf den dritten Rang und Variante 1.4 auf den letzten Rang platziert.<br />

Variante 1.3 weist insgesamt einen geringen Abstand zu Variante 1.1 auf.<br />

Beim Verlust von Rastplätzen richtet sich die Einstufung hauptsächlich nach den gering<br />

bedeutenden Rastplätzen, da nur eine Variante (1.1) zu Flächenverlusten in einem hoch<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 432<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

bedeutenden Rastplatz führt. Hinsichtlich dieser Artengruppe schneidet 1.2 mit geringem<br />

Vorteil besser ab als 1.3. Die Varianten 1.4 und 1.1 liegen beide auf dem letzten Rang.<br />

Variante 1.1 führt zwar zu geringeren Verlusten gering bedeuten<strong>der</strong> Rastplätze als 1.4,<br />

allerdings führt diese Variante zu Flächenverlusten bei einem hoch bedeutenden Rastplatz.<br />

Bei Amphibien stützt sich die Abstufung auf die Betroffenheiten von Gewässern hoher und<br />

mittlerer Bedeutung. Variante 1.2 schneidet hier deutlich besser ab als Variante 1.1, die<br />

einen geringen Vorteil vor Variante 1.3 hat. Variante 1.4 liegt mit deutlichem Abstand zu 1.3<br />

auf dem letzten Rang, da die Variante wesentlich mehr Gewässer mittlerer Bedeutung<br />

überbaut. Die Varianten 1.3 und 1.4 belegen die beiden letzten Ränge, da nur sie zu<br />

Eingriffen in hoch bedeutende Amphibiengewässer führen.<br />

In Bezug auf Reptilien ist Variante 1.1 am günstigsten. Sie schneidet mit deutlichem Abstand<br />

besser ab als die Varianten 1.2 und 1.4 (beide Rang 2), die einen geringen Vorteil vor<br />

Variante 1.3 haben, welche letztplatziert ist. Variante 1.1 führt zu geringeren Verlusten<br />

flächiger Lebensräume hoher Bedeutung. Der Verlust linearer Lebensräume hoher<br />

Bedeutung ist bei 1.1 deutlich geringer als bei 1.2 und 1.4. Die beiden Varianten sind<br />

gleichplatziert, da 1.2 zwar einen höheren Verlust hoch bedeuten<strong>der</strong> linearer Lebensräume<br />

zu verzeichnen hat als 1.4, 1.4 jedoch einen höheren Verlust flächenhafter Lebensräume<br />

hervorruft und <strong>der</strong> lineare Verlust bei dieser Variante geringer ist. Mit geringem Abstand folgt<br />

Variante 1.3, die zwar einen geringeren flächenhaften Verlust hoch bedeuten<strong>der</strong><br />

Reptilienlebensräume als 1.4 bedingt, jedoch höhere lineare Verluste verzeichnet.<br />

Bei den Libellen sind die Unterschiede bei den Verlusten sehr hoch und mittel bedeuten<strong>der</strong><br />

Gewässer entscheidend. Variante 1.2 ist demnach erstplatziert mit einem geringen Vorteil<br />

vor Variante 1.1, welche ein Libellengewässer mittlerer Bedeutung mehr überbaut. Mit<br />

deutlichem Abstand folgt Variante 1.3 auf dem dritten Rang, da diese zu Verlusten von drei<br />

Gewässern sehr hoher Bedeutung führt. Die Variante hat nur einen geringen Vorteil vor<br />

Variante 1.4, da sich nur ein Unterschied von einem Gewässer mittlerer Bedeutung zwischen<br />

den beiden Varianten ergibt (auch 1.4 führt zum Verlust von drei Gewässern sehr hoher<br />

Bedeutung).<br />

Bei <strong>der</strong> Reihung <strong>der</strong> Varianten im Hinblick auf Heuschrecken sind hauptsächlich die<br />

Unterschiede bei den hoch bedeutenden Lebensräumen ausschlaggebend. Variante 1.1 hat<br />

hier einen geringen Vorteil vor Variante 1.2, da 1.2 zu höheren Verlusten hoch bedeuten<strong>der</strong><br />

Lebensräume führt. Die Unterschiede <strong>der</strong> beiden Varianten bei den betroffenen sehr hoch<br />

bedeutenden Lebensräumen sind für eine Reihung hingegen zu gering. Mit deutlichem<br />

Abstand zu 1.2 folgt auf Rang 3 Variante 1.4, die zu wesentlich höheren Verlusten sehr hoch<br />

bedeuten<strong>der</strong> Lebensräume führt. Mit geringem Vorteil liegt sie noch vor Variante 1.3, bei <strong>der</strong><br />

die Verluste linearer Lebensräume höher ausfallen. Auch zwischen 1.3 und 1.4 sind die<br />

Unterschiede bei den betroffenen sehr hoch bedeutenden Heuschreckenlebensräumen für<br />

eine Reihung zu gering.<br />

Bei den Tagfaltern und Wid<strong>der</strong>chen sind die Unterschiede bei den Lebensräumen mittlerer<br />

Bedeutung ausschlaggebend, da höherwertige Bereiche nicht betroffen sind. Auf Rang 1<br />

liegt Variante 1.1 mit deutlichem Abstand vor Variante 1.4, da 1.1 im Vergleich zu den<br />

geringsten Verlusten linearer und flächiger Biotope führt. Variante 1.4 hat einen geringen<br />

Vorteil vor Variante 1.2, da diese zu höheren Verlusten linearer Biotope führt. Letztplatziert<br />

ist Variante 1.3, da sie zu den höchsten Verlusten flächenhafter und linearer Biotope mittlerer<br />

Bedeutung führt.<br />

Für die drei Tierarten Fle<strong>der</strong>mäuse, Reptilien und Heuschrecken sind durch alle vier<br />

Varianten Verluste hoch bedeuten<strong>der</strong> Lebensräume zu verzeichnen. Für die Rastvögel,<br />

Amphibien und Libellen sind hingegen nur bei den einzelnen Varianten Verluste sehr hoher<br />

bzw. hoher Lebensräume zu erwarten: In Bezug auf Rastvögel führt nur 1.1 zu Verlusten<br />

hoch bedeuten<strong>der</strong> Rastflächen und bei Amphibien führen nur 1.3 sowie 1.4 zu Verlusten<br />

hoch bedeuten<strong>der</strong> Amphibiengewässer. Bei den Libellen gehen lediglich durch 1.3 und 1.4<br />

sehr hoch bedeutende Libellengewässer verloren. In hoch bedeutende Libellengewässer<br />

greifen hingegen lediglich 1.1 und 1.2 ein.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 433<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Schallimmissionen und optischen Reize wurden die Auswirkungen <strong>der</strong><br />

Varianten auf Brut- bzw. Rastvögel verglichen und es wurde die Variante 1.3 als insgesamt<br />

günstigste Variante eingestuft. Die Variante 1.4 wurde aufgrund ihrer flächenmäßig höheren<br />

Beeinträchtigungen in mittel empfindlichen Brutvogelhabitaten und in hoch bis sehr hoch<br />

empfindlichen Rastvogelhabitaten als ungünstigste Variante eingereiht:<br />

Bei den Brutvögeln schneidet Variante 1.2 flächenmäßig mit einem geringen Vorteil vor 1.1<br />

und 1.3 (beide gleichrangig) am besten ab. Grund ist die geringere flächenmäßige<br />

Beeinträchtigung von Brutvogelhabitaten mittlerer Bedeutung. Bei 1.1 und 1.3 sind die<br />

flächenmäßigen Unterschiede in dieser Bedeutungsstufe recht gering. Die Schwere <strong>der</strong><br />

Funktionsbeeinträchtigung ist in beiden Fällen sehr ähnlich. Allerdings führen 1.3 und 1.4 zu<br />

Beeinträchtigungen kleinräumig höherwertigerer und empfindlicherer Brutvogelbereiche bei<br />

Siems-Dänischburg. Aufgrund dieses Umstandes und <strong>der</strong> im Vergleich sehr hohen flächigen<br />

Beeinträchtigung von Brutvogellebensräumen mittlerer Bedeutung ist Variante 1.4 auf dem<br />

letzten Rang platziert. Mit geringem Vorteil wird Variante 1.3 insgesamt auf Rang 3 platziert.<br />

Im Hinblick auf die Rastvögel schneidet Variante 1.3 mit deutlichem Abstand vor Variante 1.1<br />

am besten ab. Im Gegensatz zu den übrigen Varianten führt sie zu keinen<br />

Beeinträchtigungen sehr hoch bzw. hoch bedeuten<strong>der</strong> Rastplätze. Variante 1.1 hat wie<strong>der</strong>um<br />

einen geringen Vorteil vor Variante 1.4 (3. Rang), die im Gegensatz zu 1.1 neben<br />

Beeinträchtigungen hoch bedeuten<strong>der</strong> Rastplätze auch Teile eines sehr hoch bedeutenden<br />

Rastplatzes beeinträchtigt. Aufgrund <strong>der</strong> flächenmäßig höheren Beeinträchtigung einer sehr<br />

hoch bedeutenden Rastfläche schneidet 1.2 schlechter als 1.4 ab und rangiert auf dem<br />

letzten Platz.<br />

Alle vier Varianten führen zu Barriere- und Trennwirkungen in Schutzgebieten sowie für die<br />

Artengruppen <strong>der</strong> sonstigen Säuger, Fle<strong>der</strong>mäuse, Brut- und Rastvögel. Die Variante 1.4<br />

schneidet bei dieser Variante als ungünstigste Lösung ab und Variante 1.2 als günstigste:<br />

Alle Varianten führen zu Zerschneidungen von Schutzgebieten bzw. Flächen des<br />

Biotopverbundes mit sehr hoher Bedeutung. Unterschiede ergeben sich bei den<br />

Durchfahrungslängen und <strong>der</strong> Einstufung <strong>der</strong> Funktionsbeeinträchtigung. Denn im<br />

Gegensatz zu 1.1 und 1.2 führen nur 1.3 und 1.4 neben randlichen Zerschneidungen auf <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse zu wirklichen Neuzerschneidungen. Bei 1.1 und 1.2 handelt es sich um<br />

randliche Neuzerschneidungen o<strong>der</strong> Zerschneidungen auf <strong>der</strong> Bestandstrasse. Im<br />

Gegensatz zu 1.1 und 1.2 führen 1.3 und 1.4 außerdem zu Zerschneidungen von<br />

Hauptverbundachsen hoher Bedeutung. Insgesamt schneiden 1.3 und 1.4 daher am<br />

schlechtesten ab: 1.3 hat noch einen geringen Vorteil vor 1.4, da diese Variante größere<br />

Durchfahrungslängen vorweist. Da Variante 1.2 die geringeren Durchfahrungslängen im<br />

Vergleich mit den übrigen Varianten vorweist, schneidet sie am besten ab. 1.2 hat einen<br />

geringen Vorteil vor Variante 1.1. Diese Variante hat einen deutlichen Vorteil vor Variante<br />

1.3, da diese im Gegensatz zu 1.1 Eingriffe in hoch bedeutende Hauptverbundachsen<br />

vorweist.<br />

In Bezug auf sonstige Säuger, Fle<strong>der</strong>mäuse und Brutvögel schneidet Variante 1.2 mit<br />

geringem Vorteil vor 1.1 am besten ab. Es folgen mit geringen Abständen die Varianten 1.3<br />

(Rang 3) und 1.4 (Rang 4). Variante 1.2 schneidet bei den sonstigen Säugern am besten ab,<br />

da Wild- und Otterwechsel auf <strong>der</strong> Bestandstrasse zerschnitten werden (Vorbelastung).<br />

Hingegen führen 1.1, 1.3 und 1.4 zu mehr Neuzerschneidungen. Die Abstufung zwischen<br />

diesen Varianten richtet sich nach <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Neuzerschneidungen, die bei 1.4 im<br />

Vergleich am höchsten ist. Bei den Fle<strong>der</strong>mäusen rangiert 1.2 auf dem ersten Platz, da die<br />

Funktionsbeeinträchtigungen bei dieser Variante durch Vorbelastungen geringer ausfallen<br />

als bei den übrigen drei Varianten. Es folgt mit geringem Abstand Variante 1.1, da hier<br />

kleinere Bereiche hoher Bedeutung randlich neu zerschnitten werden. Varianten 1.3 und 1.4<br />

führen im Vergleich zu 1.1 zu mehr Neuzerschneidungen hoch bedeuten<strong>der</strong> Lebensräume.<br />

Zu den meisten Beeinträchtigungen führt Variante 1.4, die mit geringem Abstand zu 1.3 auf<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 434<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

dem letzten Platz rangiert. Bei den Brutvögeln leitet sich die Reihung <strong>der</strong> Varianten ebenso<br />

her, nur dass hier lediglich mittel und gering bedeutende Brutvogellebensräume betroffen<br />

sind. Allerdings führen 1.3 und 1.4 zu Zerschneidungen in kleinräumig höherwertigen und<br />

eingriffsempfindlicheren Brutvogelbereichen bei Siems-Dänischburg, daher nehmen sie auch<br />

die beiden letzten Ränge ein.<br />

Einzig bei Rastvögeln weicht die Abstufung etwas ab. Auch hier schneidet 1.2 wie<strong>der</strong> mit<br />

geringem Vorteil vor 1.1 am besten ab. Diese Variante hat wie<strong>der</strong>um einen geringen Vorteil<br />

vor den Varianten 1.3 und 1.4, die bei dieser Artengruppe beide auf dem letzten Platz<br />

rangieren. Da die Unterschiede bei den beiden Varianten zu gering sind bzw. 1.3 nur<br />

geringfügig zu mehr Funktionsbeeinträchtigungen vorbelasteter o<strong>der</strong> gering bedeuten<strong>der</strong><br />

Rastplätze führt, erfolgt keine Abstufung. Aufgrund <strong>der</strong> Nutzung <strong>der</strong> Bestandstrasse fallen<br />

die Beeinträchtigungen bei 1.2 am geringsten aus. Die Varianten 1.1, 1.3 und 1.4 führen zu<br />

mehr Neuzerschneidungen bzw. höheren Funktionsbeeinträchtigungen.<br />

In Bezug auf das SG Tiere und biologische Vielfalt wurde insgesamt Variante 1.2 als<br />

Vorzugsvariante ermittelt.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 435<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-115: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt – Hauptvergleich Abschnitt 1<br />

Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust<br />

durch<br />

anlage- und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

faunistischer<br />

Lebensräume<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

Verlust Verlust Verlust Verlust<br />

sehr hoch / / / / / / / /<br />

hoch 14,89 ha<br />

- Laub- und<br />

Mischwaldbereiche<br />

- Gewässer<br />

310 m<br />

- Gewässer<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

11,03 ha<br />

- Laub- und<br />

Mischwaldbereiche<br />

- Gewässer<br />

530 m<br />

- Gewässer<br />

12,42 ha<br />

- Laub- und<br />

Mischwaldbereiche<br />

- Gewässer<br />

587 m<br />

- Gewässer<br />

10,37 ha<br />

- Laub- und<br />

Mischwaldbereiche<br />

- Gewässer<br />

511 m<br />

- Gewässer<br />

mittel 10,08 ha 6.000 m 32,79 ha 12.716 m 27,89 ha 13.687 m 10,65 ha 5.997 m<br />

gering 74,63 ha / 44,83 ha / 61,82 ha / 92,62 ha /<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

99,59 ha 6.310 m 88,65 ha 13.247 m 102,14 ha 14.274 m 113,64 ha 6.508 m<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

1> 3> 4 2><br />

Brutvögel sehr hoch / / / /<br />

hoch / / / /<br />

mittel 59,89 ha 42,11 ha 57,91 ha 86,57 ha<br />

gering 39,70 ha 46,54 ha 42,07 ha 24,92 ha<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

99,59 ha 88,65 ha 99,98 ha 111,48 ha<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

2> 1> 3> 4<br />

Rastvögel sehr hoch / / / /<br />

hoch 0,61 ha / / /<br />

mittel / / / /<br />

gering 70,21 ha 49,16 ha 63,61 ha 92,79 ha<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

70,82 ha 49,16 ha 63,61 ha 92,79 ha<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

3 1> 2> 3<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 436<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

Amphibien sehr hoch / / / /<br />

hoch / / 0,20 ha<br />

- Drei Gewässer<br />

mittel 0,20 ha<br />

- Sechs Gewässer<br />

gering 0,10 ha<br />

- Zwei Gewässer<br />

0,04 ha<br />

- Zwei Gewässer<br />

0,01 ha<br />

- Zwei Gewässer<br />

0,04 ha<br />

- Zwei Gewässer<br />

0,01 ha<br />

- Zwei Gewässer<br />

0,20 ha<br />

- Drei Gewässer<br />

0,22 ha<br />

- Sechs Gewässer<br />

0,11 ha<br />

- Zwei Gewässer<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

0,30 ha 0,05 ha 0,25 ha 0,53 ha<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

2> 1>> 3>> 4<br />

Reptilien sehr hoch / / / /<br />

hoch 12,75 ha<br />

- Sonstiges artenreiches<br />

Feucht- und<br />

Nassgrünland<br />

(GF), artenarmesIntensivgrünland<br />

(GI),<br />

mesophiles<br />

Grünland<br />

(GM), sonstige<br />

Gehölze und<br />

Gehölzstrukturen<br />

(HG)<br />

3.616 m<br />

- Knicks<br />

(HW),<br />

Gräben<br />

(FG)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

16,33 ha<br />

- Artenarmes<br />

Intensivgrünland<br />

(GI),<br />

mesophiles<br />

Grünland<br />

(GM), seggen-<br />

und<br />

binsenreiche<br />

Nasswiesen<br />

(GN), sonstigeGehölze<br />

und Gehölzstrukturen<br />

(HG),<br />

Nie<strong>der</strong>moore<br />

/ Sümpfe<br />

(NS), (halb-)<br />

ru<strong>der</strong>ale<br />

Gras- und<br />

Staudenfluren<br />

(RH)<br />

6.374 m<br />

- Knicks<br />

(HW),<br />

Gräben<br />

(FG)<br />

22,63 ha<br />

- Artenarmes<br />

Intensivgrünland<br />

(GI),<br />

mesophiles<br />

Grünland<br />

(GM), seggen-<br />

und binsenreiche<br />

Nasswiesen<br />

(GN), sonstigeGehölze<br />

und Gehölzstrukturen<br />

(HG),<br />

(halb-) ru<strong>der</strong>ale<br />

Gras-<br />

und Staudenfluren<br />

(RH), Mager-<br />

und Trockenrasen<br />

(TR),<br />

Pionierwald<br />

(WP)<br />

7.754 m<br />

- Knicks<br />

(HW),<br />

Gräben<br />

(FG)<br />

23,74 ha<br />

- Artenarmes<br />

Intensivgrün-<br />

land (GI),<br />

mesophiles<br />

Grünland<br />

(GM), seggen-<br />

und<br />

binsenreiche<br />

Nasswiesen<br />

(GN), sonstigeGehölze<br />

und Gehölzstrukturen<br />

(HG),<br />

(halb-) ru<strong>der</strong>ale<br />

Gras-<br />

und Staudenfluren<br />

(RH),<br />

Mager- und<br />

Trockenrasen<br />

(TR),<br />

Pionierwald<br />

(WP)<br />

4.043 m<br />

- Knicks<br />

(HW),<br />

Gräben<br />

(FG)<br />

mittel 0,21 ha 155 m 0,05 ha 482 m 0,04 ha 539 m / 299 m<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 437<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

gering 65,16 ha 562 m 54,30 ha 1.527 m 62,53 ha 1.012 m 76,41 ha 1.023 m<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

78,12 ha 4.333 m 70,67 ha 8.383 m 85,20 ha 9.305 m 100,15 ha 5.365 m<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

1>> 2> 4 2><br />

Libellen sehr hoch / / 0,20 ha<br />

- Drei Gewässer<br />

Heuschrecken<br />

hoch 0,01 ha<br />

- Teil <strong>der</strong> Schwartau auf<br />

Bestandstrasse<br />

mittel 0,10 ha<br />

- Zwei Gewässer<br />

0,01 ha<br />

- Teil <strong>der</strong> Schwartau auf<br />

Bestandstrasse<br />

0,01 ha<br />

- Ein Gewässer<br />

gering / 0,04 ha<br />

- Zwei Gewässer<br />

0,01 ha<br />

- Ein Gewässer<br />

0,04 ha<br />

- Zwei Gewässer<br />

0,20 ha<br />

- Drei Gewässer<br />

/ /<br />

0,11 ha<br />

- Zwei Gewässer<br />

/<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

0,11 ha 0,05 ha 0,25 ha 0,31ha<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

2>> 1> 3> 4<br />

sehr hoch 1,21 ha<br />

- Mesophiles<br />

Grünland<br />

(GM)<br />

hoch 0,80 ha<br />

- Sonstiges<br />

artenreiches<br />

Feucht- und<br />

Nassgrünland<br />

(GF)<br />

/ 0,89 ha<br />

- Mesophiles<br />

Grünland<br />

(GM)<br />

76 m<br />

- EbenerdigeFeldhecke<br />

(HF)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1,35 ha<br />

- Verkehrsnebenflächen<br />

(SV)<br />

122 m<br />

- EbenerdigeFeldhecken<br />

(HF)<br />

/ 4,19 ha<br />

- Mesophiles<br />

Grünland<br />

(GM), Mager-<br />

und<br />

Trockenrasen<br />

(TR)<br />

0,66 ha<br />

- Verkehrsnebenflächen<br />

(SV)<br />

245 m<br />

- EbenerdigeFeldhecken<br />

(HF)<br />

/ 3,94 ha<br />

- Mesophiles<br />

Grünland<br />

(GM), Mager-<br />

und<br />

Trockenrasen<br />

(TR)<br />

0,06 ha<br />

- Verkehrsnebenflächen<br />

(SV)<br />

199 m<br />

- EbenerdigeFeldhecken<br />

(HF)<br />

mittel 4,61 ha 155 m 3,59 ha 48 m 6,84 ha 48 m 3,62 ha 212 m<br />

gering 74,95 4.098 m 70,83 ha 9.940 m 76,73 ha 10.521 m 92,71 ha 4.265 m<br />

Gesamt 81,57 4.328 m 76,67 ha 10.110 m 88,42 ha 10.814 m 100,34 ha 4.676 m<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 438<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

/


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Tagfalter/<br />

Wid<strong>der</strong>chen<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

Bewertung/<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

1> 2>> 4 3><br />

sehr hoch / / / /<br />

hoch / / / /<br />

mittel 2,28 ha 3.617 m 2,45 ha 6.808 m 4,81 ha 8.245 m 3,34 ha 4.130 m<br />

gering 78,28 ha 963 m 69,55 ha 3.827 m 82,48 ha 3.401 m 98,46 ha 1.324 m<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

80,56 ha 4.580 m 72,00 ha 10.635 m 87,29 ha 11.646 m 101,79 ha 5.454 m<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

1>> 3> 4 2><br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 1> 4 3><br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfind<br />

lichkeit<br />

Beeinträchtigung<br />

von Tieren<br />

durch<br />

Schallimmissionen<br />

(bau-<br />

und betriebsbedingt)<br />

und<br />

optische Reize<br />

(bau-, anlage-<br />

und<br />

betriebsbedingt)<br />

Brutvögel<br />

(Wirkzone<br />

100 m)<br />

Beeinträchtigte<br />

Fläche<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigte<br />

Fläche<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 439<br />

Funkti<br />

onsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigte<br />

Fläche<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigte<br />

Fläche<br />

sehr hoch / / / /<br />

hoch / / / /<br />

mittel 155,72 ha<br />

- Bei Verlauf nahe<br />

<strong>der</strong> A1 (Vorbelastung)<br />

geringe<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

(in<br />

ÜberlagerungsbereichBeeinträchtigung<br />

zu<br />

vernachlässigen)<br />

- In Teilbereichen<br />

Schaffung einer<br />

neuen mittleren<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

106,80 ha<br />

- Ungefähr Hälfte<br />

<strong>der</strong> Fläche bereits<br />

vorbelastet durch<br />

Bestandstrasse,<br />

außerdem im<br />

nördlichen<br />

Abschnitt Nähe<br />

zur A1 (geringe<br />

Funktionsbeeinträchtigung),<br />

in Überlagerungsbereich<br />

mit <strong>der</strong> A1<br />

ist Funktionsbeeinträchtigung<br />

zu<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

145,58 ha<br />

- Nördlich von<br />

Siems-Dänischburg<br />

Schaffung<br />

einer neuen<br />

Funktionsbeeinträchtigungmittleren<br />

Ausmaßes<br />

(durch Neuzerschneidung)<br />

- Weiter nördlich<br />

bereits vorbelastet<br />

durch Bestandstrasse,<br />

außerdem<br />

im nördlichen<br />

216,57 ha<br />

- Nördlich von<br />

Siems-Dänischburg<br />

Schaffung<br />

einer neuen Funktionsbeeinträchtigung<br />

mittleren<br />

Ausmaßes (durch<br />

Neuzerschneidung)<br />

- Nahe <strong>der</strong> A1 ist<br />

Brutvogellebensraum<br />

vorbelastet<br />

(im Überlagerungsbereich <br />

Funktionsbeeinträchtigung


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

gering 158,26 ha<br />

- Lebensräume<br />

entlang <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

und<br />

<strong>der</strong> A1 (Vorbelastung),Funktionsbeeinträchtigung<br />

zu<br />

vernachlässigen<br />

- Im Bereich nördlich<br />

von Ratekau<br />

Schaffung einer<br />

neuen Beeinträchtigung<br />

durch<br />

Neuzerschneidung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

vernachlässigen Abschnitt Nähe<br />

zur A1 (geringe<br />

Funktionsbeeinträchtigung),<br />

in Überlagerungsbereich<br />

mit <strong>der</strong> A1<br />

ist Funktionsbeeinträchtigung<br />

zu<br />

vernachlässigen<br />

244,59 ha<br />

- Betroffenheit von<br />

Brutvogellebensräumen<br />

entlang<br />

<strong>der</strong> Bestandsstrecke(Vorbelastung),Funktionsbeeinträchtigung<br />

ist<br />

vernachlässigbar<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

zu<br />

vernachlässigen),<br />

in übrigen<br />

Bereichen mittlere<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

- Im nördlichen<br />

Abschnitt Nähe<br />

zur A1 (geringe<br />

Funktionsbeeinträchtigung),<br />

in Überlagerungsbereich<br />

mit <strong>der</strong> A1<br />

ist Funktionsbeeinträchtigung<br />

zu<br />

vernachlässigen<br />

82,59 ha<br />

- Neue Beeinträchtigung<br />

gering bedeuten<strong>der</strong>Brutvogellebensräume<br />

- Im Bereich Siems-<br />

Dänischburg Vorbelastung<br />

durch<br />

Bestandstrasse/<br />

A226, hier Funktionsbeeinträchtigung<br />

zu vernachlässigen<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 440<br />

zu vernachläs<br />

sigende<br />

Funktionsbeeinträch<br />

tigung<br />

169,29 ha<br />

- Neue Beeinträchtigung<br />

gering bedeuten<strong>der</strong>Brutvogellebensräume<br />

- Im Bereich Siems-<br />

Dänischburg Vorbelastung<br />

durch<br />

Bestandstrasse/<br />

A226, ebenso im<br />

weiteren Verlauf<br />

auf <strong>der</strong> Bestandstrasse,<br />

hier Funktionsbeeinträchtigung<br />

zu vernachlässigen<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

313,98 ha 351,39 ha 314,87 ha 299,16 ha<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

2> 1> 3> 4<br />

Rastvögel sehr hoch / 6,03 ha / 0,30 ha<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

(Wirkzone<br />

300 m)<br />

hoch<br />

2,43 ha<br />

- Rastplatz<br />

zwischen <strong>der</strong> A1<br />

(Vorbelastung)<br />

und Variante 1.1<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

- Rastplatz<br />

Ruppersdorfer<br />

See an <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse<br />

bzw. A1<br />

(Vorbelastung)<br />

mittel / 7,46 ha<br />

- Rastplatz an <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung)<br />

gering<br />

608,86 ha<br />

- Rastplätze an<br />

<strong>der</strong> A1 und <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung),<br />

hier und im<br />

Überlagerungsbereich<br />

mit A1<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

zu<br />

vernachlässigen<br />

- In Teilbereichen<br />

Schaffung einer<br />

neuen Beeinträchtigung<br />

durch Neuzerschneidung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

553,27 ha<br />

- Betroffenheit von<br />

Rastplätzen<br />

entlang <strong>der</strong><br />

Bestandsstrecke<br />

bzw. A1<br />

(Vorbelastung),<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

ist<br />

vernachlässigbar<br />

- Bei übrigen<br />

Rastplätzen<br />

geringe<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

- Rastplatz<br />

Ruppersdorfer<br />

See an <strong>der</strong> A1<br />

(Vorbelastung)<br />

/ / 2,66 ha<br />

- Rastplatz östlich<br />

von Luschendorf<br />

zwischen<br />

geplanter Trasse<br />

und A1<br />

(Vorbelastung)<br />

7,46 ha<br />

- Rastplatz an <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung)<br />

643,03 ha<br />

- Betroffenheit von<br />

Rastplätzen<br />

entlang <strong>der</strong><br />

Bestandsstrecke<br />

bzw. A1<br />

(Vorbelastung),<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

ist<br />

vernachlässigbar<br />

- Bei übrigen Rastplätzen<br />

geringe<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

- Im Bereich nördlich<br />

von Siems-<br />

Dänischburg neue<br />

Beeinträchtigung<br />

durch Neuzerschneidung<br />

- Im Bereich Siems-<br />

787,64 ha<br />

- Betroffenheit von<br />

Rastplätzen<br />

entlang <strong>der</strong> A1,<br />

teilweise an <strong>der</strong><br />

Bestandsstrecke<br />

(Vorbelastung),<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

ist<br />

vernachlässigbar<br />

- Bei übrigen Rastplätzen<br />

geringe<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

- Im Bereich nördlich<br />

von Siems-<br />

Dänischburg neue<br />

Beeinträchtigung<br />

durch Neuzerschneidung<br />

- Im Bereich Siems-<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 441<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

/


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

Dänischburg<br />

Vorbelastung<br />

durch<br />

Bestandstrasse/<br />

A226, hier<br />

Funktionsbeeinträ<br />

chtigung zu<br />

vernachlässigen<br />

Dänischburg<br />

Vorbelastung<br />

durch<br />

Bestandstrasse/<br />

A226, hier<br />

Funktionsbeeinträ<br />

chtigung zu<br />

vernachlässigen<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

611,29 ha 566,77 ha 650,50 ha 790,59 ha<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

2> 4 1>> 3><br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2> 3> 1> 4<br />

Beeinträchtigungen<br />

durch<br />

Barriere- und<br />

Trennwirkungen<br />

(bau- und<br />

anlagebedingt) <br />

Beeinträchtigungen<br />

durch<br />

Fahrbetrieb<br />

(Kollisionen,<br />

verbleibende<br />

Effekte durch<br />

Sog- und Wirbelschleppen,betriebsbedingt) <br />

Schutzgebiete<br />

und<br />

Biotopverbund(Zerschneidung)<br />

sehr hoch 1.260 m<br />

- FFH-Gebiet<br />

Schwartautal und<br />

Curauer Moor<br />

(Schwerpunktbereich<br />

Biotopverbund<br />

Schwartautal),<br />

Trassenverlauf<br />

auf Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung)<br />

- Randlicher<br />

Trassenverlauf<br />

entlang des FFH-<br />

Gebietes Wäl<strong>der</strong><br />

im Pönitzer Seengebiet<br />

parallel zur<br />

A1, die die<br />

Gebietsgrenze<br />

definiert<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

614 m<br />

- FFH-Gebiete<br />

Schwartautal und<br />

Curauer Moor<br />

(SchwerpunktbereichBiotopverbundSchwartautal),Trassenverlauf<br />

auf Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung)<br />

- Randlicher<br />

Trassenverlauf<br />

entlang Schwerpunktbereich<br />

des<br />

Biotopverbundes<br />

Nie<strong>der</strong>moorkomplex<br />

bei Haffkrug<br />

auf <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung)<br />

2.163 m<br />

- Neuzerschneidung<br />

geplantes<br />

NSG Sielbektal,<br />

Kreuzkamper<br />

Seenlandschaft u.<br />

angrenzende<br />

Wäl<strong>der</strong><br />

- NeuzerschneidungSchwerpunktbereich<br />

des<br />

Biotopverbundes<br />

Sielbektal<br />

- Randlicher<br />

Trassenverlauf<br />

entlang Schwerpunktbereich<br />

des<br />

Biotopverbundes<br />

Nie<strong>der</strong>moorkomplex<br />

bei Haffkrug<br />

auf <strong>der</strong> Bestandstrasse(Vorbelastung),<br />

hohe<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

2.809 m<br />

- Neuzerschneidung<br />

geplantes<br />

NSG Sielbektal,<br />

Kreuzkamper<br />

Seenlandschaft u.<br />

angrenzende<br />

Wäl<strong>der</strong><br />

- NeuzerschneidungSchwerpunktbereich<br />

des<br />

Biotopverbundes<br />

Sielbektal<br />

- Randlicher<br />

Trassenverlauf<br />

entlang des FFH-<br />

Gebietes Wäl<strong>der</strong><br />

im Pönitzer Seengebiet<br />

parallel zur<br />

A1, die die<br />

Gebietsgrenze<br />

definiert<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 442<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

hoch / / 167 m<br />

- NeuzerschneidungHauptverbundachse<br />

des<br />

Biotopverbundes<br />

südwestlich von<br />

Offendorf<br />

mittel 390 m<br />

- Querung an A1<br />

(Vorbelastung),<br />

geringe Funktionsbeeinträchtigung<br />

- NeuzerschneidungNebenverbundachse<br />

314 m<br />

- Querung auf <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung)<br />

453 m<br />

- Querung Nebenverbundachsen<br />

auf <strong>der</strong> Bestandstrasse(Vorbelastung),<br />

geringe<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

- Neuzerschneidung<br />

einer Nebenverbundachse<br />

bei Siems-<br />

Dänischburg<br />

167 m<br />

- NeuzerschneidungHauptverbundachse<br />

des<br />

Biotopverbundes<br />

südwestlich von<br />

Offendorf<br />

366 m<br />

- Neuzerschneidung<br />

von Nebenverbundachse<br />

n bei Siems-<br />

Dänischburg,<br />

Altruppersdorf,<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

mittel<br />

- Querung Nebenverbundachse<br />

entlang <strong>der</strong> A1<br />

(Vorbelastung),<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

gering<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

1.650 m 929 m 2.783 m 3.341 m<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

2>> 1> 3> 4<br />

sonstige<br />

Säuger<br />

- Querung <strong>der</strong> Schwartau<br />

(wichtiger Wan<strong>der</strong>korridor für<br />

Fischotter) sowie näheres<br />

Umfeld <strong>der</strong> Schwartau auf<br />

Bestandstrasse<br />

- Neuzerschneidung<br />

Otterwechsel<br />

- Neuzerschneidung<br />

Fernwechsel nördlich<br />

Ratekau<br />

- Drei weitere Wildwechsel<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- Querung <strong>der</strong> Schwartau<br />

(wichtiger Wan<strong>der</strong>korridor für<br />

Fischotter) sowie näheres<br />

Umfeld <strong>der</strong> Schwartau auf<br />

Bestandstrasse<br />

- Querung Otterwechsel auf<br />

Bestandstrasse<br />

- Vier Wildwechsel (drei<br />

Fernwechselfunktion),<br />

Verlauf auf Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung)<br />

- Neuzerschneidung von zwei<br />

Wildwechseln, durch<br />

zukünftige Zugfrequenz wird<br />

keine absolute Barriere<br />

entstehen, jedoch neu<br />

entstehendes Kollisionsrisiko<br />

- Querung Otterwechsel auf<br />

Bestandstrasse<br />

- Vier weitere Wildwechsel<br />

(drei Fernwechselfunktion),<br />

Verlauf auf Bestandstrasse<br />

- Neuzerschneidung von zwei<br />

Wildwechseln, durch<br />

zukünftige Zugfrequenz wird<br />

keine absolute Barriere<br />

entstehen, jedoch neu<br />

entstehendes Kollisionsrisiko<br />

- Neuzerschneidung<br />

Otterwechsel<br />

- Neuzerschneidung<br />

Fernwechsel östlich von<br />

Ratekau entlang <strong>der</strong> A1<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 443<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Bewertung/<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

(zwei mit<br />

Fernwechselfunktion) im<br />

weiteren Verlauf <strong>der</strong> Trasse<br />

neben <strong>der</strong> A1<br />

- Entstehung von Inselflächen<br />

mit <strong>der</strong> A1<br />

- Kein absoluter Barriereeffekt<br />

durch zukünftige Zugfrequenz,<br />

jedoch Erhöhung des<br />

Kollisionsrisikos<br />

- Im Bereich Bad<br />

Schwartau wurde<br />

ein Sommerquartier<br />

des Großen<br />

Abendseglers<br />

festgestellt. Die<br />

Art ist nicht empfindlichgegenüberZerschneidungen,<br />

da sie<br />

nicht strukturgebunden<br />

fliegt. Es<br />

liegt keine Funktionsbeeinträchtigung<br />

vor, zumal<br />

die Variante hier<br />

auf <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

verläuft.<br />

- Randlicher<br />

Trassenverlauf<br />

entlang hoch<br />

bedeuten<strong>der</strong><br />

Lebensräume entlang<br />

<strong>der</strong> A1 (Vorbelastung)<br />

und<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- Kein absoluter Barriereeffekt<br />

durch zukünftige Zugfrequenz,<br />

jedoch Erhöhung des<br />

Kollisionsrisikos<br />

- Entstehung von Inselflächen<br />

bei A1<br />

(Vorbelastung)<br />

- Kein absoluter Barriereeffekt<br />

durch zukünftige<br />

Zugfrequenz, jedoch<br />

Erhöhung des<br />

Kollisionsrisikos<br />

- Entstehung von Inselflächen<br />

bei A1<br />

- drei Wildwechsel (zwei mit<br />

Fernwechselfunktion)<br />

entlang <strong>der</strong> A1<br />

- Entstehung von Inselflächen<br />

mit <strong>der</strong> A1 durch Bündelung<br />

- Durch zukünftige<br />

Zugfrequenz wird kein<br />

absoluter Barriereeffekt<br />

entstehen, das<br />

Kollisionsrisiko wird sich<br />

jedoch erhöhen<br />

2> 1> 3> 4<br />

- Im Bereich Bad<br />

Schwartau wurde<br />

ein Sommerquartier<br />

des Großen<br />

Abendseglers<br />

festgestellt. Die<br />

Art ist nicht empfindlichgegenüberZerschneidungen,<br />

da sie<br />

nicht strukturgebunden<br />

fliegt.<br />

Es liegt keine<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

vor,<br />

zumal die Variante<br />

hier auf <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse<br />

verläuft.<br />

- Im weiteren VerlaufTrassenverlauf<br />

durch hoch<br />

bedeutende<br />

Lebensräume auf<br />

<strong>der</strong> Bestands-<br />

- Neuzerschneidung<br />

hoch bedeuten<strong>der</strong>Lebensräume<br />

im<br />

Bereich Siems-<br />

Dänischburg und<br />

weiter nördlich,<br />

hohes<br />

Kollisionsrisiko<br />

- Im weiteren VerlaufTrassenverlauf<br />

durch hoch<br />

bedeutende<br />

Lebensräume auf<br />

<strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung),<br />

Kollisionsrisiko<br />

mittel<br />

- Neuzerschneidung<br />

hoch bedeuten<strong>der</strong>Lebensräume<br />

im Bereich<br />

Siems-<br />

Dänischburg und<br />

weiter nördlich,<br />

hohes Kollisionsrisiko<br />

- Im weiteren Verlauf<br />

Bündelung<br />

mit <strong>der</strong> A1 und<br />

randlicher<br />

Trassenverlauf<br />

entlang hoch<br />

bedeuten<strong>der</strong> Fle<strong>der</strong>mauslebensräume<br />

entlang <strong>der</strong><br />

A1<br />

(Vorbelastung),<br />

Kollisionsrisiko<br />

mittel<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 444<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

auf bestehen<strong>der</strong><br />

Trasse (Vorbelastung,Kollisionsrisiko<br />

mittel<br />

- Randlicher<br />

Trassenverlauf<br />

entlang kleinerer<br />

Bereiche hoher<br />

Bedeutung (hohes<br />

Kollisionsrisiko, da<br />

unvorbelastet)<br />

Bewertung/<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

Brutvögel - Randlicher<br />

Trassenverlauf<br />

durch mittel<br />

bedeutende<br />

Brutvogellebensräume,<br />

hauptsächlich entlang<br />

<strong>der</strong> A1<br />

(Vorbelastung),<br />

Kollisionsrisiko<br />

gering<br />

- Randlicher<br />

Trassenverlauf<br />

durch gering<br />

bedeutende<br />

Lebensräume an<br />

<strong>der</strong> A1<br />

(Vorbelastung),<br />

Kollisionsrisiko zu<br />

vernachlässigen<br />

- Neuzerschneidung<br />

gering<br />

bedeuten<strong>der</strong><br />

Brutvogellebensräume,<br />

geringes<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

trasse (Vorbelastung),Kollisionsrisiko<br />

mittel<br />

2> 1> 3> 4<br />

- Verlauf durch<br />

mittel bedeutende<br />

Brutvogellebensräume<br />

auf <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung),<br />

geringes<br />

Kollisionsrisiko<br />

- Im nördlichen<br />

Abschnitt<br />

randlicher<br />

Trassenverlauf<br />

durch mittel<br />

bedeutende<br />

Brutvogellebensräume<br />

entlang <strong>der</strong><br />

A1, Kollisionsrisiko<br />

gering<br />

- hauptsächlich<br />

jedoch gering bedeutendeBereiche<br />

entlang <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse<br />

betroffen, Kollisionsrisiko<br />

- Neuzerschneidung<br />

von Brutvogellebensräumen<br />

mittlerer Bedeutung<br />

nördlich von<br />

Siems-Dänischburg,<br />

mittleres<br />

Kollisionsrisiko<br />

- Neuzerschneidung<br />

gering bedeuten<strong>der</strong>Lebensräumegeneriert<br />

ein geringes<br />

Kollisionsrisiko<br />

- Verlauf durch mittel<br />

bedeutende<br />

Brutvogellebensräume<br />

auf <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung),<br />

geringes Kollisionsrisiko<br />

- Im nördlichen Abschnitt<br />

randlicher<br />

Trassenverlauf<br />

- Neuzerschneidung<br />

von Brutvogellebensräumen<br />

mittlerer Bedeutung<br />

nördlich von<br />

Siems-Dänischburg,<br />

mittleres<br />

Kollisionsrisiko<br />

- Neuzerschneidung<br />

gering bedeuten<strong>der</strong>Lebensräumegeneriert<br />

ein geringes<br />

Kollisionsrisiko<br />

- Randlicher<br />

Trassenverlauf<br />

durch mittel<br />

bedeutende<br />

Brutvogellebensräumeentlang<br />

<strong>der</strong> A1<br />

(Vorbelastung) ,<br />

Kollisionsrisiko<br />

gering<br />

- außerdem gering<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 445<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

Kollisionsrisiko vernachlässigbar durch mittel<br />

bedeutende Brutvogellebensräume<br />

entlang <strong>der</strong> A1,<br />

Kollisionsrisiko<br />

gering<br />

- außerdem gering<br />

bedeutende Bereiche<br />

entlang <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse<br />

betroffen, Kollisionsrisiko<br />

vernachlässigbar<br />

Bewertung/<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

Rastvögel - Neuzerschneidung<br />

gering bedeuten<strong>der</strong>Rastflächen,<br />

geringes<br />

Kollisionsrisiko<br />

- Randlicher<br />

Trassenverlauf<br />

durch hauptsächlich<br />

gering<br />

bedeutende<br />

Rastplätze entlang<br />

<strong>der</strong> A1 (Vorbelastung),Kollisionsrisiko<br />

hier<br />

vernachlässigbar<br />

- Randlicher<br />

Trassenverlauf<br />

entlang eines<br />

Rastplatzes hoher<br />

Bedeutung zwischen<br />

geplanter<br />

Trasse und A1<br />

(Vorbelastung),<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

bedeutende Bereiche<br />

entlang <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse<br />

betroffen, Kollisionsrisiko<br />

vernachlässigbar<br />

2> 1> 3> 4<br />

- Randlicher<br />

Trassenverlauf<br />

durch gering<br />

bedeutende<br />

Rastvogelflächen,<br />

Kollisionsrisiko<br />

gering<br />

- Zerschneidung<br />

von Rastflächen<br />

geringer Bedeutung<br />

auf <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung),<br />

Vorbelastung<br />

durch A1, Kollisionsrisiko<br />

vernachlässigbar<br />

- Lediglich ein mittel<br />

bedeuten<strong>der</strong><br />

Rastplatz wird<br />

randlich auf <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse<br />

berührt (Vorbe-<br />

- Neuzerschneidung<br />

gering bedeuten<strong>der</strong>Rastflächen<br />

im Bereich<br />

Siems-Dänischburg<br />

und weiter<br />

nördlich, geringes<br />

Kollisionsrisiko<br />

- Zerschneidung<br />

von Rastflächen<br />

geringer Bedeutung<br />

auf <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung),<br />

- Lediglich ein mittel<br />

bedeuten<strong>der</strong><br />

Rastplatz wird<br />

randlich auf <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse<br />

berührt (Vorbelastung),Kollisionsrisiko<br />

gering<br />

- Randlicher<br />

- Neuzerschneidung<br />

gering bedeuten<strong>der</strong>Rastflächen<br />

im Bereich<br />

Siems-Dänischburg<br />

und weiter<br />

nördlich, geringes<br />

Kollisionsrisiko<br />

- Randlicher<br />

Trassenverlauf<br />

entlang gering<br />

bedeuten<strong>der</strong><br />

Rastplätze<br />

entlang <strong>der</strong> A1<br />

(Vorbelastung),<br />

Kollisionsrisiko<br />

vernachlässigbar<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 446<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Bewertung/<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

Kollisionsrisiko<br />

hier mittel<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

lastung), Kollisionsrisiko<br />

gering<br />

Trassenverlauf<br />

durch gering<br />

bedeutende<br />

Rastvogelflächen,<br />

Kollisionsrisiko<br />

gering<br />

2> 1> 3 3<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2> 1> 3> 4<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 447<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-116: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Tiere und biologische Vielfalt<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

faunistischer Lebensräume<br />

Beeinträchtigung von Tieren durch<br />

Schallimmissionen und optische<br />

Reize<br />

Beeinträchtigungen durch Barriere-<br />

und Trennwirkungen<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Fahrbetrieb<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1> 1> 4 3><br />

2> 3> 1> 4<br />

2> 1> 3> 4<br />

2> 1> 3> 4<br />

Schutzgut Pflanzen<br />

In Bezug auf das Schutzgut Pflanzen ergibt sich hinsichtlich des bau- und anlagebedingten<br />

Verlustes von Biotopen Variante 1.1 als Vorzugsvariante: Insbeson<strong>der</strong>e die Unterschiede<br />

beim Verlust linearer § 30-Biotope (nach BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG) mit sehr hoher<br />

Bedeutung fallen bei 1.1 geringer aus als bei den übrigen drei Varianten. Zweitplatziert ist die<br />

Variante 1.4 mit deutlichem Vorteil gegenüber Variante 1.2. Diese Variante hat wie<strong>der</strong>um<br />

einen geringen Vorteil gegenüber Variante 1.3, die am meisten Verluste linearer Biotope mit<br />

Schutz nach § 30 BNatSchG (i.V.m. § 21 LNatSchG) verursacht. Bei den flächenhaften<br />

Verlusten von Biotopen hoher Bedeutung sind die Unterschiede zwischen den vier Varianten<br />

nicht sehr groß. Bei den linearen Verlusten von Biotopen mittlerer Bedeutung trifft die<br />

Reihung 1.1 – 1.4 – 1.2 – 1.3 wie bei den betroffenen sehr hoch bedeutenden Biotopen<br />

wie<strong>der</strong>um zu.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 448<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-117 : Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Pflanzen – Hauptvergleich Abschnitt 1<br />

Schutzgut Pflanzen<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/<br />

Wirkraum<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust in<br />

Bezug auf<br />

Biotoptypen (darunter<br />

nach § 30 BNatSchG<br />

i.V.m. § 21<br />

LNatSchG<br />

geschützte Biotope)<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

Bedeutung Verlust Verlust Verlust Verlust<br />

sehr hoch 0,99 ha<br />

- § 30-Biotope<br />

(0,30 ha) (Biotope<br />

<strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>,<br />

Gebüsche und<br />

Kleingehölze,<br />

Binnengewässer,<br />

gehölzfreie<br />

Biotope <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moore,<br />

Sümpfe und<br />

Ufer)<br />

- Grünland<br />

hoch 2,00 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong><br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche<br />

und<br />

Kleingehölze<br />

2.392 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks,<br />

ebenerdigeFeldhecken,<br />

Binnenge<br />

wässer)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

0,78 ha<br />

- § 30-Biotope<br />

(0,22 ha) (Biotope<br />

<strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>,<br />

Gebüsche<br />

und Kleingehölze,Binnengewässer,gehölzfreie<br />

Biotope<br />

<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moore,<br />

Sümpfe und<br />

Ufer, Grünland<br />

- Biotope <strong>der</strong><br />

Wäl<strong>der</strong>,<br />

Gebüsche und<br />

Kleingehölze<br />

/ 1,45 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong><br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche<br />

und<br />

Kleingehölze<br />

4.849 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks,<br />

ebenerdigeFeldhecken,Binnengewässer)<br />

0,93 ha<br />

- § 30-Biotope<br />

(0,37 ha) (Biotope<br />

<strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>,<br />

Gebüsche<br />

und Kleingehölze,Binnengewässer,<br />

Heiden/<br />

Magerrasen/<br />

Binnendünen,<br />

Grünland)<br />

- Biotope <strong>der</strong><br />

Wäl<strong>der</strong>,<br />

Gebüsche und<br />

Kleingehölze<br />

/ 1,85 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong><br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche<br />

und<br />

Kleingehölze<br />

5.857 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks,<br />

ebenerdigeFeldhecken,Binnengewässer)<br />

0,85 ha<br />

- § 30-Biotope<br />

(Binnengewässer,<br />

Heiden/<br />

Magerrasen/<br />

Binnendünen,<br />

Grünland)<br />

/ 1,86 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong><br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche<br />

und<br />

Kleingehölze<br />

3.105 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks,<br />

ebenerdige<br />

Feldhecken,Binnengewässer)<br />

mittel 13,28 ha 317 m 12,49 ha 1.185 m 17,89 ha 1.438 m 12,38 ha 568 m<br />

gering 50,26 ha 1.047 m 40,02 ha 603 m 44,71 ha 818 m 61,48 ha 759 m<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 449<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

/


Schutzgut Pflanzen<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust in<br />

Bezug auf<br />

Biotoptypen (darunter<br />

nach § 30 BNatSchG<br />

i.V.m. § 21<br />

LNatSchG<br />

geschützte Biotope)<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

sehr hoch 0,76 ha<br />

- § 30-Biotope<br />

(0,35 ha) (Biotope<br />

<strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>,<br />

Gebüsche und<br />

Kleingehölze,<br />

Binnengewässer,<br />

gehölzfreie<br />

Biotope <strong>der</strong><br />

Nie<strong>der</strong>moore,<br />

Sümpfe und<br />

Ufer)<br />

- Biotope <strong>der</strong><br />

Wäl<strong>der</strong>,<br />

Gebüsche und<br />

Kleingehölze,<br />

Grünland<br />

hoch 0,50 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong><br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche<br />

und<br />

Kleingehölze<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

1.301 m<br />

- § 30-<br />

Biotope<br />

(Knicks,<br />

ebenerdigeFeldhecken,<br />

Binnenge<br />

wässer)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1,03 ha<br />

- § 30-Biotope<br />

(0,18 ha) (Biotope<br />

<strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>,<br />

Gebüsche und<br />

Kleingehölze,<br />

Binnengewässer,<br />

gehölzfreie<br />

Biotope <strong>der</strong><br />

Nie<strong>der</strong>moore,<br />

Sümpfe und<br />

Ufer, Grünland)<br />

- Biotope <strong>der</strong><br />

Wäl<strong>der</strong>,<br />

Gebüsche und<br />

Kleingehölze,<br />

Binnengewässer<br />

/ 1,67 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong><br />

Wäl<strong>der</strong>,<br />

Gebüsche und<br />

Kleingehölze<br />

2.021 m<br />

- § 30-<br />

Biotope<br />

(Knicks,<br />

ebenerdigeFeldhecken,Binnengewässer)<br />

1,09 ha<br />

- § 30-Biotope<br />

(0,25) (Biotope<br />

<strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>,<br />

Gebüsche und<br />

Kleingehölze,<br />

Binnengewässer,<br />

Heiden/<br />

Magerrasen/<br />

Binnendünen,<br />

Grünland)<br />

- Biotope <strong>der</strong><br />

Wäl<strong>der</strong>,<br />

Gebüsche und<br />

Kleingehölze,<br />

Binnengewässer<br />

/ 2,03 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong><br />

Wäl<strong>der</strong>,<br />

Gebüsche und<br />

Kleingehölze<br />

2.576 m<br />

- § 30-<br />

Biotope<br />

(Knicks,<br />

ebenerdigeFeldhecken,Binnengewässer)<br />

0,38 ha<br />

- § 30-Biotope<br />

(Binnengewässer/<br />

Heiden,<br />

Magerrasen/<br />

Binnendünen,<br />

Grünland)<br />

/ 0,70 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong><br />

Wäl<strong>der</strong>,<br />

Gebüsche und<br />

Kleingehölze<br />

1.221 m<br />

- § 30-<br />

Biotope<br />

(Knicks,<br />

ebenerdige<br />

Feldhecken,Binnengewässer)<br />

mittel 8,62 ha 180 m 9,72 ha 1.157 m 10,36 ha 1.244 m 7,63 ha 213 m<br />

gering 22,30 ha 683 m 20,40 ha 2.009 m 22,23 ha 1.809 m 27,05 ha 295 m<br />

Gesamt 98,71 ha 5.920 m 87,55 ha 11.824 m 101,09 ha 13.744 m 112,33 ha 6.161 m<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 3> 4 2>><br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 450<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

/


Tabelle 3.7.1-118: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Pflanzen<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

Flächen- und Funktionsverlust in<br />

Bezug auf Biotoptypen (darunter<br />

nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 21<br />

LNatSchG geschützte Biotope)<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1> 3> 4 2>><br />

1> 3> 4 2>><br />

Schutzgut Boden<br />

Sowohl hinsichtlich <strong>der</strong> Gesamtflächeninanspruchnahme als auch hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Inanspruchnahme von Böden beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Wertstufe 4) ergeben sich bei einem<br />

Vergleich <strong>der</strong> vier Varianten deutliche Vorteile für die Ausbauvariante 1.2. Hauptursache<br />

hierfür ist neben <strong>der</strong> insgesamt geringsten Gesamtlauflänge <strong>der</strong> zur Erreichung <strong>der</strong><br />

Zweigleisigkeit geringere Flächenbedarf. Bei <strong>der</strong> Gesamtinanspruchnahme beträgt <strong>der</strong><br />

Vorteil gegenüber <strong>der</strong> nächstrangigen Variante 1.1 beinahe 13 ha (86,65 ha gegenüber<br />

99,27 ha). Bei den beiden in Dänischburg startenden Varianten 1.3 und 1.4 wird mit 101,88<br />

ha bzw. 113,10 ha noch mehr Fläche beansprucht.<br />

Bei <strong>der</strong> Variante 1.2 sind insgesamt 30,46 ha Böden <strong>der</strong> Wertstufe 4 von Flächen- o<strong>der</strong><br />

Funktionsverlust betroffen. Es handelt sich dabei vor allem um Böden, die hinsichtlich ihrer<br />

Archivfunktion beson<strong>der</strong>e Bedeutung aufweisen. Die Variante quert zwar das als<br />

geowissenschaftlich schützenswertes Objekt ausgewiesene Tal <strong>der</strong> Schwartau, jedoch ist<br />

die Trasse hier bereits großenteils zweigleisig ausgebaut, so dass die zusätzliche<br />

Flächeninanspruchnahme gering ausfällt. Auch <strong>der</strong> Moränenzug Rühberg - Hohelied<br />

(geowissenschaftlich schützenswertes Objekt) wird von <strong>der</strong> Bestandstrasse nur randlich<br />

tangiert. Demgegenüber durchschneiden die beiden von Dänischburg aus startenden<br />

Varianten 1.3 und 1.4 diesen Moränenzug mit seinen bedeutsamen Bodenbildungen auf<br />

ganzer Länge (Konfliktschwerpunkt, s. Plan 4.4.1). Die Inanspruchnahme von Böden<br />

beson<strong>der</strong>er Bedeutung beträgt hier insgesamt 45,57 ha (Variante 1.3) bzw. 56,15 ha<br />

(Variante 1.4). Die beson<strong>der</strong>s bedeutsamen Bodenbildungen in dem großen<br />

zusammenhängenden Moränengebiet östlich des Taschensees und <strong>der</strong> Pönitzer Seen<br />

(geowissenschaftlich schützenswertes Objekt Mo 025) sind bei allen vier Varianten in<br />

ähnlicher Weise betroffen (Konfliktschwerpunkt, s. Plan 4.4.1).<br />

Insgesamt wird hinsichtlich des Schutzgutes Boden die Variante 1.2 als Vorzugsvariante<br />

ausgewiesen. Sie liegt mit deutlichem Vorsprung vor Variante 1.1, die wie<strong>der</strong>um leichte<br />

Vorteile gegenüber Variante 1.3 aufweist. Als bei weitem ungünstigste Variante folgt Variante<br />

1.4 auf dem vierten Rang.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 451<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-119 : Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Boden – Hauptvergleich Abschnitt 1<br />

Schutzgut Boden<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/<br />

Wirkraum<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung<br />

und Überprägung<br />

durch Böschungen)<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

Bedeutung Verlust Verlust Verlust Verlust<br />

beson<strong>der</strong>s<br />

(4)<br />

Versiegelung: 8,86 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem<br />

Natürlichkeitsgrad: 0,74 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial:<br />

0,39 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher<br />

natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er<br />

Archivfunktion/Seltenheit: 8,28<br />

ha<br />

Überprägung: 14,16 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem<br />

Natürlichkeitsgrad: 1,05 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial:<br />

0,75 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher<br />

natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er<br />

Archivfunktion/Seltenheit:<br />

13,13 ha<br />

allgemein (3) Versiegelung: 11,75 ha<br />

Überprägung: 28,52 ha<br />

allgemein bis<br />

gering (2)<br />

sehr gering<br />

(1)<br />

Versiegelung: 0,00 ha<br />

Überprägung: 0,00 ha<br />

Versiegelung: 2,80 ha<br />

Überprägung: 0,80 ha<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Versiegelung: 6,72 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem<br />

Natürlichkeitsgrad: 5,04 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial:<br />

0,08 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher<br />

natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er<br />

Archivfunktion/Seltenheit: 4,96<br />

ha<br />

Überprägung: 9,57 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem<br />

Natürlichkeitsgrad: 4,51 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial:<br />

0,25 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher<br />

natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er<br />

Archivfunktion/Seltenheit: 7,53<br />

ha<br />

Versiegelung: 5,85 ha<br />

Überprägung: 18,60 ha<br />

Versiegelung: 0,00 ha<br />

Überprägung: 0,04 ha<br />

Versiegelung: 11,89 ha<br />

Überprägung: 2,75 ha<br />

Versiegelung: 9,47 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem<br />

Natürlichkeitsgrad: 4,59 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial:<br />

0,26 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher<br />

natürl. Ertragsfähigkeit:0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er<br />

Archivfunktion/Seltenheit: 7,66<br />

ha<br />

Überprägung: 18,05 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem<br />

Natürlichkeitsgrad: 4,30 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial:<br />

0,54 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher<br />

natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er<br />

Archivfunktion/Seltenheit:<br />

15,74 ha<br />

Versiegelung: 7,21 ha<br />

Überprägung: 22,06 ha<br />

Versiegelung: 0,00 ha<br />

Überprägung: 0,16 ha<br />

Versiegelung: 6,86 ha<br />

Überprägung: 2,17 ha<br />

Versiegelung: 11,85 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem<br />

Natürlichkeitsgrad: 0,64 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial:<br />

0,81 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher<br />

natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er<br />

Archivfunktion/Seltenheit:<br />

10,97 ha<br />

Überprägung: 26,12 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem<br />

Natürlichkeitsgrad: 1,11 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial:<br />

1,71 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher<br />

natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er<br />

Archivfunktion/Seltenheit:<br />

24,37 ha<br />

Versiegelung: 10,74 ha<br />

Überprägung: 26,15 ha<br />

Versiegelung: 0,00 ha<br />

Überprägung: 0,12 ha<br />

Versiegelung: 0,78 ha<br />

Überprägung: 1,29 ha<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 452<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Boden<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Anlage von<br />

Baustraßen)<br />

beson<strong>der</strong>s<br />

(4)<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

13,95 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem<br />

Natürlichkeitsgrad: 2,51 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial:<br />

0,69 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher<br />

natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er<br />

Archivfunktion/Seltenheit:<br />

12,65 ha<br />

14,17 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem<br />

Natürlichkeitsgrad: 4,69 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial:<br />

0,37 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher<br />

natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er<br />

Archivfunktion/Seltenheit:<br />

11,84 ha<br />

18,05 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem<br />

Natürlichkeitsgrad: 4,42 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial:<br />

0,65 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher<br />

natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er<br />

Archivfunktion/Seltenheit:<br />

15,53 ha<br />

18,18 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem<br />

Natürlichkeitsgrad: 1,73 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial:<br />

1,20 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher<br />

natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er<br />

Archivfunktion/Seltenheit:<br />

16,99 ha<br />

allgemein (3) 17,59 ha 14,06 ha 14,91 ha 16,75 ha<br />

allgemein bis<br />

gering (2)<br />

sehr gering<br />

(1)<br />

0,00 ha 0,34 ha 0,49 ha 0,18 ha<br />

0,84 ha 4,57 ha 2,45 ha 0,94 ha<br />

Gesamt 99,27 ha 86,56 ha 101,88 ha 113,10 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 > 1 >> 3 >> 4<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Für das Schutzgut Boden wird ausschließlich eine Verlustflächenbetrachtung (Prognoseverfahren 1) vorgenommen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 453<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-120 : Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Boden<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung und<br />

Überprägung durch<br />

Böschungen, Anlage von<br />

Baustraßen)<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung<br />

<strong>der</strong> Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

2 > 1 >> 3 >> 4<br />

2> 1>> 3>> 4<br />

Schutzgut Wasser – Teilschutzgut Grundwasser<br />

Hinsichtlich des Gesamtverlustes an Grundwasserneubildungsflächen unterscheiden sich die<br />

vier Varianten nur geringfügig (Variante 1.1 55,81 ha, Variante 1.2 57,70 ha, Variante 1.3<br />

59,59 ha, Variante 1.4 59,58 ha). Die Varianten 1.1 und 1.2 beginnen beide mit dem bereits<br />

zweigleisig ausgebauten Streckenabschnitt 1A.1, in dem keine Flächen- und<br />

Funktionsverluste durch Flächeninanspruchnahme zu erwarten sind. Variante 1.1 verläuft mit<br />

dem Streckenabschnitt E.1 bei Ratekau zunächst in Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 4, dann aber, wie<br />

bei den folgenden Streckenabschnitten E.2 und E.3 auch, vorwiegend in Bereichen mit gut<br />

geschützten Grundwasservorkommen sehr hoher Ergiebigkeit (Wertstufe 2).<br />

Variante 1.2 durchschneidet im Streckenabschnitt 1A.14 und auch zu Beginn des<br />

Streckenabschnitts 1A.2 ungeschützte Bereiche innerhalb des Verbreitungsgebietes des<br />

quartären / jungtertiären Hauptgrundwasserleiters (Grundwasserdargebotsklasse I) im<br />

Einzugsgebiet <strong>der</strong> Trave (Wertstufe 4). Danach verläuft die Variante überwiegend in gut<br />

geschützten Grundwasservorkommen sehr hoher Ergiebigkeit (Wertstufe 2).<br />

Die von Dänischburg ausgehenden Varianten 1.3 und 1.4 queren beide im Bereich des<br />

Streckenabschnitts X.1 Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 4. Es handelt sich um ungeschützte Bereiche<br />

innerhalb des Hauptgrundwasserleiters im Einzugsgebiet <strong>der</strong> Trave. Beide<br />

Trassenabschnitte verlaufen allerdings in Grundwasserfließrichtung, wo es nur linear zu<br />

Neubildungsverlusten kommt. In dem von beiden Varianten benutzten Streckenabschnitt X.2<br />

werden zunächst ungeschützte Grundwasserkommen sehr hoher Ergiebigkeit (Wertstufe 4),<br />

dann - im Bereich des Moränenzuges Rühberg - Hohelied - gut geschützte Vorkommen <strong>der</strong><br />

Wertstufe 2 durchquert.<br />

Variante 1.4 wird im weiteren Verlauf parallel zur BAB A 1 auf <strong>der</strong>en Westseite geführt,<br />

während Variante 1.3 auf die Bestandstrasse einschwenkt und in den Streckenabschnitten<br />

1A.4 und 1A.5 einen mit Variante 1.2 identischen Trassenverlauf zeigt. Beide Varianten<br />

verlaufen dabei überwiegend in gut geschützten Grundwasservorkommen sehr hoher<br />

Ergiebigkeit (Wertstufe 2).<br />

Da <strong>der</strong> Gesamtverlust an Grundwasserneubildungsflächen bei allen vier Varianten nur<br />

unwesentlich abweicht, spielt für eine Reihung die Inanspruchnahme hoch und sehr hoch<br />

bedeutsamer Flächen (Wertstufen 3 und 4) die entscheidende Rolle. Flächen <strong>der</strong> Wertstufe<br />

4 sind bei Variante 1.2 mit 5,88 ha am wenigsten betroffen. Es folgen Variante 1.3 mit 7,66<br />

ha, Variante 1.4 mit 7,76 ha und schließlich Variante 1.1 mit 11,22 ha. Als Ausbauvariante<br />

zeigt Variante 1.2 zudem mit 16,46 ha den vergleichsweise höchsten Anteil im Verlust<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 454<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

geringwertiger Flächen (Wertstufe 1). Somit wird die Variante 1.2 hinsichtlich des Verlustes<br />

an Grundwasserneubildungsflächen mit deutlichen Vorteilen gegenüber den an<strong>der</strong>en<br />

Varianten als Vorzugsvariante ausgewiesen.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Funktionsbeeinträchtigungen des Grundwassers unterscheiden sich die<br />

Varianten wie folgt:<br />

Variante 1.1 beginnt im Streckenabschnitt E.1 mit einem Wechsel von Gleich-, Damm- und<br />

Einschnittlagen. Die Einschnitte liegen hier überwiegend zwischen 5 und 10 m, anteilig auch<br />

> 10 m. Einschnitte in Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 4 werden als Konfliktschwerpunkte gewertet (s.<br />

Plan 4.5.1). In <strong>der</strong> sich nördlich an das Ratekauer Moor anschließenden Nie<strong>der</strong>ung<br />

durchquert die Trasse in Dammlage auf einer Länge von gut 1 km Bereiche mit<br />

Grundwasserflurabständen < 2 m (sehr hohe Empfindlichkeit). Innerhalb des<br />

Trassenbereichs stehen Nie<strong>der</strong>moortorfe mit mehr als 2 m Mächtigkeit an. Bei Schüttung<br />

des Dammes müsste die Deckschicht des oberen, hier anteilig bedeckten<br />

Grundwasserleiters entfernt und das Grundwasser angeschnitten werden. Zur Vermeidung<br />

eines Grundwasseranstaus sollte bei <strong>der</strong> Dammschüttung grobkörniges Material verwendet<br />

werden, obwohl die Trasse in Grundwasserfließrichtung verläuft und daher Stauwirkungen<br />

hinsichtlich des Grundwassers eher unwahrscheinlich sind. Die Querung des<br />

Nie<strong>der</strong>ungsbereiches stellt einen Konfliktschwerpunkt dar (s. Plan 4.5.1) und kann auch zu<br />

Einschränkungen des oberirdischen Abflusses in <strong>der</strong> Fläche und einem Rückstau bei<br />

Starkregenereignissen führen (INGENIEURGESELLSCHAFT DR. REINSCH, 2012/ Anlage 15). Im<br />

östlichen Anschluss verläuft die Variante mit den Streckenabschnitten E.2 und E.3 in einem<br />

Wechsel von Gleich-, Damm- und Einschnittlagen. Die Einschnitte liegen innerhalb von<br />

Geländekuppen, die Deckschichtmächtigkeit bleibt hoch. Grundwasser wird we<strong>der</strong><br />

offengelegt noch angeschnitten. Beeinträchtigungen des Grundwassers sind hier<br />

auszuschließen.<br />

Die Variante durchzieht auf einer Länge von 12,53 km ein Wasserschongebiet mit geringer<br />

Schutzpriorität. Wasserfassungen werden nicht tangiert.<br />

Variante 1.2 verläuft im Streckenabschnitt 1A.14 in Gleich- bzw. leichter Dammlage über die<br />

Schwartau-Nie<strong>der</strong>ung (Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 3) und anschließend über Flächen <strong>der</strong><br />

Wertstufe 4. Die Trasse verläuft im oberen, unbedeckten Grundwasserleiter in Fließrichtung<br />

des Grundwassers, <strong>der</strong> Grundwasserabstrom wird also nicht beeinträchtigt. Im<br />

Streckenabschnitt 1A.2 sind aufgrund <strong>der</strong> Geländemorphologie längere Einschnitte<br />

erfor<strong>der</strong>lich, die in <strong>der</strong> Bestandstrasse bereits beim Bau erfolgt sind. Da hier kein<br />

Grundwasseranschnitt erfolgt ist, ist auch beim Ausbau nicht mit einer Beeinträchtigung des<br />

Grundwasserabstroms zu rechnen. Auch im Streckenabschnitt 1A.3 ist infolge des<br />

Trassenausbaus eine Grundwasserbeeinträchtigung auszuschließen. Im Streckenabschnitt<br />

1A.4 verläuft die Bestandstrasse überwiegend in Gleich- bzw. leichter Dammlage,<br />

abschnittsweise auch in flachen Einschnitten. In den Haffwiesen nördlich von Scharbeutz ist<br />

<strong>der</strong> Geschiebelehm / -mergel von Nie<strong>der</strong>moortorfen überlagert. Bei Herstellung <strong>der</strong><br />

Zweigleisigkeit würde <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moortorf entfernt, <strong>der</strong> eigentliche Geringleiter jedoch nicht<br />

angeschnitten. Damit ergibt sich hier ein Konfliktschwerpunkt (s. Plan 4.5.1). Der<br />

wasserführende Moorkörper besitzt keine Grundwasserspeisung. Die Trasse verläuft quer<br />

zur Fließrichtung <strong>der</strong> Gösebek. Um die Wasserwegsamkeit innerhalb des Torfkörpers zu<br />

erhalten, sollte grobkörniges Material zur Dammschüttung verwendet werden<br />

(INGENIEURGESELLSCHAFT DR. REINSCH, 2012/ Anlage 15). Im Streckenabschnitt 1A.5 erfolgt<br />

nach anfänglichem Verlauf auf <strong>der</strong> Bestandstrasse in Dammlage eine Neutrassierung zur<br />

Umfahrung von Neustadt. Die Querung einer Reihe von Geländekuppen erfolgt hier im<br />

Einschnitt, die BAB A 1 und einzelne Wege werden unterführt. In den Einschnittbereichen<br />

verläuft die Trasse im gesamten Streckenabschnitt über dem in hoher Mächtigkeit<br />

anstehenden Geschiebelehm / -mergel. Lokal werden einzelne Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 3 und<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 455<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

4 tangiert. Die Deckschichten werden innerhalb <strong>der</strong> Geländekuppen zwar anteilig entfernt,<br />

bleiben aber unterhalb des generellen Geländeniveaus in hoher Mächtigkeit erhalten.<br />

Grundwasserleiter bzw. Grundwasser werden nicht angeschnitten. Ablaufendes<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswasser kann wie bisher über die Bahngräben versickern.<br />

Die Variante liegt mit einer Länge von 13,19 km in einem Wasserschongebiet mit geringer<br />

Schutzpriorität. Wasserfassungen werden nicht tangiert.<br />

Variante 1.3 beginnt am Startpunkt Dänischburg mit dem Streckenabschnitt X.1. Dauerhafte<br />

Anschnitte des Grundwasserkörpers sind hier nicht zu erwarten, so dass <strong>der</strong> Grundwasserabstrom<br />

nicht beeinträchtigt wird. Allerdings ist in <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>ung des Siems-Dänischburger<br />

Grenzbaches, <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Trasse gequert wird, die Schüttung eines Dammes erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Dabei müssten die Deckschichten des oberen Grundwasserleiters entfernt und das<br />

Grundwasser bauzeitlich angeschnitten werden (Konfliktschwerpunkt, s. Plan 4.5.1). Im<br />

Bereich des Streckenabschnitts X.2 erfolgen zwei längere Einschnitte in die Höhenzüge <strong>der</strong><br />

Endmoräne (2 Konfliktschwerpunkte, s. Plan 4.5.1). Da <strong>der</strong> Grundwasserspiegel im oberen,<br />

unbedeckten Grundwasserleiter nicht über 15 m NN anzunehmen ist, ist ein Grundwasseranschnitt<br />

in den Einschnitten eher unwahrscheinlich. Die Trasse verläuft generell in Grundwasserfließrichtung,<br />

so dass ein Grundwasseranstau nicht wahrscheinlich ist. Im Streckenabschnitt<br />

1A.4 verläuft die Variante auf <strong>der</strong> Bestandstrasse überwiegend in Gleich- bzw.<br />

leichter Dammlage, abschnittsweise auch in flachen Einschnitten. In den Haffwiesen nördlich<br />

von Scharbeutz ist <strong>der</strong> Geschiebelehm / -mergel von Nie<strong>der</strong>moortorfen überlagert. Bei<br />

Herstellung <strong>der</strong> Zweigleisigkeit würde <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moortorf entfernt, <strong>der</strong> eigentliche<br />

Geringleiter jedoch nicht angeschnitten. Damit ergibt sich hier ein Konfliktschwerpunkt (s.<br />

Plan 4.5.1). Der wasserführende Moorkörper besitzt keine Grundwasserspeisung. Die<br />

Trasse verläuft quer zur Fließrichtung <strong>der</strong> Gösebek. Um die Wasserwegsamkeit innerhalb<br />

des Torfkörpers zu erhalten, sollte grobkörniges Material zur Dammschüttung verwendet<br />

werden (INGENIEURGESELLSCHAFT DR. REINSCH, 2012/ Anlage 15). Im Streckenabschnitt 1A.5<br />

erfolgt nach anfänglichem Verlauf auf <strong>der</strong> Bestandstrasse in Dammlage eine Neutrassierung<br />

zur Umfahrung von Neustadt. Die Querung einer Reihe von Geländekuppen erfolgt hier im<br />

Einschnitt, die BAB A 1 und einzelne Wege werden unterführt. In den Einschnittbereichen<br />

verläuft die Trasse im gesamten Streckenabschnitt über dem in hoher Mächtigkeit<br />

anstehenden Geschiebelehm / -mergel. Lokal werden einzelne Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 3 und<br />

4 tangiert. Die Deckschichten werden innerhalb <strong>der</strong> Geländekuppen zwar anteilig entfernt,<br />

bleiben aber unterhalb des generellen Geländeniveaus in hoher Mächtigkeit erhalten.<br />

Grundwasserleiter bzw. Grundwasser werden nicht angeschnitten. Ablaufendes<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswasser kann wie bisher über die Bahngräben versickern.<br />

Die Variante durchquert Wasserschongebiete geringer Schutzpriorität auf einer Länge von<br />

12,39 km. Der Streckenabschnitt X.1 liegt innerhalb <strong>der</strong> engeren Depressionszone <strong>der</strong><br />

Wasserfassung Kleinensee im Anstrom <strong>der</strong> Brunnengalerie. Obwohl die Brunnen direkt nicht<br />

tangiert werden, besteht hier nach Aussagen des Hydrogeologischen Son<strong>der</strong>gutachtens<br />

(INGENIEURGESELLSCHAFT DR. REINSCH, 2012/ Anlage 15) ein erhöhtes Konfliktpotenzial.<br />

Variante 1.4 beginnt mit den gleichen Streckenabschnitten wie Variante 1.3, so dass hier<br />

identische Beeinträchtigungen und Konfliktschwerpunkte (s. Plan 4.5.1) zu verzeichnen sind.<br />

Im Streckenabschnitt X2.2, <strong>der</strong> vollständig im Bereich von Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 2 liegt,<br />

liegen keine Beeinträchtigungen des Grundwassers vor. In allen folgenden<br />

Streckenabschnitten wechseln innerhalb <strong>der</strong> kuppigen Grundmoränenlandschaft Damm- und<br />

Einschnittlagen ab. Die Deckschichten innerhalb <strong>der</strong> Geländekuppen werden zwar anteilig<br />

entfernt, bleiben aber unterhalb des generellen Geländeniveaus in hoher Mächtigkeit<br />

erhalten. Grundwasserleiter bzw. Grundwasser werden nicht angeschnitten o<strong>der</strong> freigelegt.<br />

In lokal angeschnittenen sandigen Bereichen kann lokal und saisonbedingt Schichtwasser<br />

auftreten. Grundwasser wird generell nicht beeinträchtigt. Ablaufendes Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 456<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

kann anteilig in den Bahngräben versickern bzw. wird dem Vorflutsystem innerhalb des<br />

engeren Einzugsgebietes zugeführt.<br />

Die Variante durchquert Wasserschongebiete geringer Schutzpriorität auf einer Länge von<br />

13,03 km. Der Streckenabschnitt X.1 liegt innerhalb <strong>der</strong> engeren Depressionszone <strong>der</strong><br />

Wasserfassung Kleinensee im Anstrom <strong>der</strong> Brunnengalerie. Obwohl die Brunnen direkt nicht<br />

tangiert werden, besteht hier nach Aussagen des Hydrogeologischen Son<strong>der</strong>gutachtens<br />

(INGENIEURGESELLSCHAFT DR. REINSCH, 2012/ Anlage 15) ein erhöhtes Konfliktpotenzial.<br />

Insgesamt gesehen weist Variante 1.2 hinsichtlich <strong>der</strong> Beeinträchtigung durch Eingriffe in<br />

den Grundwasserkörper (Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserdynamik) und durch Freilegen /<br />

Anschnitt des Grundwassers leichte Vorteile gegenüber den nächstrangigen Varianten 1.1<br />

und 1.4 auf, die beide als gleichwertig zu beurteilen sind. Am ungünstigsten erscheint hier<br />

mit <strong>der</strong> größten Anzahl an Konfliktschwerpunkten die Variante 1.3.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 457<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-121 : Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser (Grundwasser) – Hauptvergleich Abschnitt 1<br />

Schutzgut Wasser/ Teilschutzgut Grundwasser<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung durch<br />

Trasse)<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Anlage von Baustraßen)<br />

Verlust Verlust Verlust Verlust<br />

sehr hoch (4) 4,55 ha 1,87 ha 2,82 ha 2,96 ha<br />

hoch (3) 0,91 ha 0,28 ha 0,73 ha 0,73 ha<br />

mittel (2) 15,14 ha 10,45 ha 13,18 ha 18,91 ha<br />

gering (1) 2,80 ha 11,89 ha 6,86 ha 0,78 ha<br />

sehr hoch (4) 6,67 ha 4,01 ha 4,84 ha 4,80 ha<br />

hoch (3) 1,54 ha 0,23 ha 1,09 ha 1,10 ha<br />

mittel (2) 23,36 ha 24,40 ha 27,62 ha 29,36 ha<br />

gering (1) 0,84 ha 4,57 ha 2,45 ha 0,94 ha<br />

Gesamt 55,81 ha 57,70 ha 59,59 ha 59,58 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 4 1 >> 2 > 3 >><br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Eingriffe in den<br />

Grundwasserkörper<br />

(Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Grundwasserdynamik) und<br />

durch Freilegen / Anschnitt<br />

des Grundwassers<br />

Beeinträchtigte<br />

Fläche /<br />

Länge<br />

sehr hoch Einschnitte<br />

nördl. <strong>der</strong><br />

Schwartauquerung<br />

hoch Querung <strong>der</strong><br />

Nie<strong>der</strong>ung<br />

nördl.<br />

Ratekauer<br />

Moor / 1,00<br />

km<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Beeinträchtigte<br />

Fläche/<br />

Länge<br />

Funktionsbeeinträchtigung <br />

Beeinträchtigte<br />

Fläche /<br />

Länge<br />

/ Einschnitte im<br />

Moränenzug<br />

Rühberg-<br />

Hohelied<br />

/ Dammschüttung<br />

in <strong>der</strong><br />

Nie<strong>der</strong>ung<br />

des Siems-<br />

Dänischburger<br />

Grenzbaches<br />

Funktionsbeeinträchtigung <br />

Beeinträchtigte<br />

Fläche /<br />

Länge<br />

Einschnitte im<br />

Moränenzug<br />

Rühberg-<br />

Hohelied<br />

Dammschüttung<br />

in <strong>der</strong><br />

Nie<strong>der</strong>ung<br />

des Siems-<br />

Dänischburger<br />

Grenzbaches<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 458<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Wasser/ Teilschutzgut Grundwasser<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

mittel / Nie<strong>der</strong>moortorfe<br />

im<br />

Bereich<br />

Haffwiesen<br />

Einschnitte im<br />

Moränenzug<br />

Rühberg-<br />

Hohelied<br />

Nie<strong>der</strong>moortorfe<br />

im<br />

Bereich<br />

Haffwiesen<br />

Einschnitte im<br />

Moränenzug<br />

Rühberg-<br />

Hohelied<br />

gering / / / /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 > 1 > 4 2 ><br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Trinkwassergewinnung<br />

(Durchschneiden von<br />

Wasserschongebieten)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr hoch / / / /<br />

hoch 12,53 km 13,19 km 12,39 km 13,03 km<br />

mittel / / / /<br />

gering / / / /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1 1 1<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 459<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Wasser – Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Die Variante 1.1 quert insgesamt 5 Gräben, von denen 4 im Streckenabschnitt E.1 und 1 im<br />

Streckenabschnitt E.3 liegen. Von Süd nach Nord handelt es sich dabei um:<br />

- 2 Gräben im Ratekauer Moor<br />

- 2 Gräben nördlich <strong>der</strong> Aalbek<br />

- 1 Graben südlich <strong>der</strong> B 432 im Bereich <strong>der</strong> AS Scharbeutz <strong>der</strong> BAB A 1<br />

Alle Gräben werden verrohrt unter <strong>der</strong> Bahntrasse hindurchgeführt.<br />

Die Schwartau wird im Streckenabschnitt 1A.1 durch ein bestehendes Brückenbauwerk<br />

gequert. In diesem Abschnitt ist die Trasse bereits zweigleisig ausgebaut, so dass keine<br />

zusätzlichen Beeinträchtigungen des Fließgewässers zu erwarten sind.<br />

Der Oberlauf <strong>der</strong> Aalbek wird im Streckenabschnitt E.1 als Durchlass unter <strong>der</strong> Bahntrasse<br />

hindurchgeführt. Kurz vor dem Trassenkombinationspunkt 6 wird ein Kleingewässer<br />

vollständig <strong>der</strong> Wertstufe 3 vollständig überbaut (Konfliktschwerpunkt, s. Plan 4.5.1).<br />

Im Streckenabschnitt E.2 sind südlich und nördlich <strong>der</strong> L 180 2 Kleingewässer <strong>der</strong> Wertstufe<br />

2 von Überbauung betroffen. 1 weiteres Kleingewässer (Wertstufe 3) geht östlich von<br />

Luschendorf verloren (3 Konfliktschwerpunkte s. Plan 4.5.1).<br />

Im Streckenabschnitt E.3 wird die Verrohrung <strong>der</strong> Heidebek unter <strong>der</strong> BAB A 1 unter <strong>der</strong> hier<br />

in Dammlage parallel zur Autobahn geführten Variantentrasse nach Westen verlängert.<br />

Gleichzeitig geht ein westl. <strong>der</strong> Autobahn liegendes Kleingewässer (Wertstufe 2) vollständig<br />

verloren. 2 weitere etwas weiter nördlich liegende Kleingewässer <strong>der</strong> Wertstufe 2 werden<br />

durch die Variantentrasse teilweise randlich überbaut (Teilverlust) (3 Konfliktschwerpunkte,<br />

s. Plan 4.5.1). Bei <strong>der</strong> Querung <strong>der</strong> Gösebek wird die Verrohrung unter <strong>der</strong> BAB A 1 nach<br />

Westen verlängert. Die Variantentrasse verläuft hier autobahnparallel in Dammlage.<br />

Die Variante 1.2 quert insgesamt 10 Gräben, von denen 9 im Streckenabschnitt 1A.4 und 1<br />

im Streckenabschnitt 1A.5 liegen. Von Süd nach Nord handelt es sich dabei um:<br />

� 1 Graben westl. Hemmelsdorf<br />

� Hainholzgraben nördl. Hainholz<br />

� Timmendorfer Mühlengraben<br />

� 1 Graben bei Kattenhöhlen<br />

� 1 Graben nahe dem Südufer des Wennsees<br />

� 1 Graben südlich <strong>der</strong> Heidebek<br />

� 2 Gräben südlich und nördlich <strong>der</strong> B 76<br />

� 1 Graben südlich von Haffwiese<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

� Graben, <strong>der</strong> aus einem Stillgewässer an <strong>der</strong> BAB A1 nordwestl. von Haffkrug in Richtung<br />

Ostsee entwässert<br />

Alle Gräben werden verrohrt unter <strong>der</strong> Bahntrasse hindurchgeführt.<br />

Im Abschnitt 1A.3 wird die Aalbek als Durchlass unter <strong>der</strong> Trasse hindurchgeführt.<br />

Die Durchlässe von Heidebek und Gösebek unter <strong>der</strong> Bestandstrasse werden im Zuge des<br />

Ausbaus zur Zweigleisigkeit verlängert.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 460<br />

Prüfstück DF 10/12


Am Timmendorfer Mühlengraben ist ein an <strong>der</strong> Bestandstrasse liegendes naturnahes<br />

Kleingewässer <strong>der</strong> Wertstufe 3 teilweise von Überbauung betroffen. Gleiches gilt für ein<br />

Kleingewässer <strong>der</strong> Wertstufe 2 an <strong>der</strong> Bahntrasse nordöstl. von Oeverdiek (Golfplatz) (2<br />

Konfliktschwerpunkte, s. Plan 4.5.1).<br />

Die Variante 1.3 quert insgesamt 11 Gräben, von denen 1 im Streckenabschnitt X.2, 9 im<br />

Streckenabschnitt 1A.4 und 1 im Streckenabschnitt 1A.5 liegen. Von Süd nach Nord handelt<br />

es sich dabei um:<br />

� 1 Graben südöstl. <strong>der</strong> AS Ratekau <strong>der</strong> BAB A 1 (Zufluss <strong>der</strong> Thuraubek)<br />

� 1 Graben westl. Hemmelsdorf<br />

� Hainholzgraben nördl. Hainholz<br />

� Timmendorfer Mühlengraben<br />

� 1 Graben bei Kattenhöhlen<br />

� 1 Graben nahe dem Südufer des Wennsees<br />

� 1 Graben südlich <strong>der</strong> Heidebek<br />

� 2 Gräben südlich und nördlich <strong>der</strong> B 76<br />

� 1 Graben südlich von Haffwiese<br />

� Graben, <strong>der</strong> aus einem Stillgewässer an <strong>der</strong> BAB A1 nordwestl. von Haffkrug in Richtung<br />

Ostsee entwässert<br />

Alle Gräben werden verrohrt unter <strong>der</strong> Bahntrasse hindurchgeführt.<br />

Der grabenartig ausgebaute Siems-Dänischburger Grenzbach (Wertstufe 2) wird mittels<br />

einer Eisenbahnüberführung gequert.<br />

Ein nordwestlich des Rugenbergs liegendes Abgrabungsgewässer (Wertstufe 3) wird durch<br />

die Trasse großenteils überbaut (Konfliktschwerpunkt, s. Plan 4.5.1).<br />

Die obere Aalbek (= Ruppersdorfer Graben) wird verrohrt unter <strong>der</strong> Trasse hindurchgeführt.<br />

Die Durchlässe von Heidebek und Gösebek unter <strong>der</strong> Bestandstrasse werden im Zuge des<br />

Ausbaus zur Zweigleisigkeit verlängert.<br />

Am Timmendorfer Mühlengraben ist ein an <strong>der</strong> Bestandstrasse liegendes naturnahes<br />

Kleingewässer <strong>der</strong> Wertstufe 3 teilweise von Überbauung betroffen. Gleiches gilt für ein<br />

Kleingewässer <strong>der</strong> Wertstufe 2 an <strong>der</strong> Bahntrasse nordöstl. von Oeverdiek (Golfplatz) (2<br />

Konfliktschwerpunkte, s. Plan 4.5.1).<br />

Die Variante 1.4 quert insgesamt 8 Gräben, von denen 1 im Streckenabschnitt X.2, 2 im<br />

Streckenabschnitt X2.2, 2 im Streckenabschnitt X2.3, 2 im Streckenabschnitt X.5 und 1 im<br />

Streckenabschnitt E.3 liegen. Von Süd nach Nord handelt es sich dabei um:<br />

� 1 Graben südöstl. <strong>der</strong> AS Ratekau <strong>der</strong> BAB A 1 (Zufluss <strong>der</strong> Thuraubek)<br />

� Ruppersdorfer Graben südl. Altruppersdorf<br />

� 1 Graben nordwestl. Altruppersdorf<br />

� 2 Gräben westl. Neuruppersdorf<br />

� 2 Gräben nördlich <strong>der</strong> AS Pansdorf<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 461<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

� 1 Graben südlich <strong>der</strong> B 432 im Bereich <strong>der</strong> AS Scharbeutz<br />

Alle Gräben werden verrohrt unter <strong>der</strong> Bahntrasse hindurchgeführt.<br />

Der grabenartig ausgebaute Siems-Dänischburger Grenzbach (Wertstufe 2) wird mittels<br />

einer Eisenbahnüberführung gequert.<br />

Ein nordwestlich des Rugenbergs liegendes Abgrabungsgewässer (Wertstufe 3) wird durch<br />

die Trasse großenteils überbaut (Konfliktschwerpunkt, s. Plan 4.5.1). Östlich <strong>der</strong> BAB A 1<br />

geht etwa in Höhe des Nordufers des Ruppersdorfer Sees ein Kleingewässer <strong>der</strong> Wertstufe<br />

2 durch Überbauung verloren (Konfliktschwerpunkt, s. Plan 4.5.1). Westlich von<br />

Neuruppersdorf und an einem <strong>der</strong> beiden Gräben nördlich <strong>der</strong> AS Pansdorf befinden sich<br />

Kleingewässer (Wertstufe 3), die von <strong>der</strong> Variantentrasse vollständig überbaut werden (2<br />

Konfliktschwerpunkte, s. Plan 4.5.1).<br />

Im Streckenabschnitt E.3 wird die Verrohrung <strong>der</strong> Heidebek unter <strong>der</strong> BAB A 1 unter <strong>der</strong> hier<br />

in Dammlage parallel zur Autobahn geführten Variantentrasse nach Westen verlängert.<br />

Gleichzeitig geht ein westl. <strong>der</strong> Autobahn liegendes Kleingewässer (Wertstufe 2) vollständig<br />

verloren. 2 weitere etwas weiter nördlich liegende Kleingewässer <strong>der</strong> Wertstufe 2 werden<br />

durch die Variantentrasse teilweise randlich überbaut (Teilverlust) (3 Konfliktschwerpunkte,<br />

s. Plan 4.5.1). Bei <strong>der</strong> Querung <strong>der</strong> Gösebek wird die Verrohrung unter <strong>der</strong> BAB A 1 nach<br />

Westen verlängert. Die Variantentrasse verläuft hier autobahnparallel in Dammlage.<br />

Im Vergleich <strong>der</strong> vier Varianten ergeben sich hinsichtlich des Flächen- und<br />

Funktionsverlustes von Stillgewässern leichte Vorteile für Variante 1.2. Die nächstrangige<br />

Variante 1.3 weist wie<strong>der</strong>um deutliche Vorteile gegenüber den als gleichwertig zu<br />

betrachtenden Varianten 1.1 und 1.4 auf.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Beeinträchtigung von Fließgewässern weist Variante 1.1 geringe Vorteile<br />

gegenüber den auf dem zweiten Rang gleichwertig folgenden Varianten 1.2 und 1.4 auf. Am<br />

ungünstigsten erscheint hier Variante 1.4, jedoch sind die Unterschiede insgesamt gesehen<br />

nicht beson<strong>der</strong>s bedeutsam.<br />

Bei einer Gesamtabwägung für das Teilschutzgut Oberflächengewässer wird dem Flächen-<br />

und Funktionsverlust von Stillgewässern durch Überbauung generell eine größere<br />

Bedeutung beigemessen als <strong>der</strong> Verrohrung bzw. Überbrückung <strong>der</strong> Fließgewässer, die<br />

ohnehin aufgrund ihres Ausbaus nur eine mittlere Bedeutung aufweisen. Somit kann die<br />

Variante 1.2 auch bezüglich des Teilschutzgutes Oberflächengewässer als Vorzugsvariante<br />

ausgewiesen werden.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 462<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-122 : Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser (Oberflächengewässer) – Hauptvergleich Abschnitt 1<br />

Schutzgut Wasser/ Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/<br />

Wirkraum<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust<br />

durch anlage- und<br />

baubedingte Flächeninanspruchnahme<br />

von<br />

Stillgewässern<br />

Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Verlust (Anzahl) Verlust (Anzahl) Verlust (Anzahl) Verlust (Anzahl)<br />

sehr hoch (4) / / / /<br />

hoch (3) 2 (Totalverlust) 1 (Teilverlust) 1 (Totalverlust)<br />

1 (Teilverlust)<br />

3 (Totalverlust)<br />

mittel (2) 3 (Totalverlust)<br />

2 (Teilverlust)<br />

1 (Teilverlust) 1 (Teilverlust) 2 (Totalverlust)<br />

2 (Teilverlust)<br />

gering (1) / / / /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 3 1 > 2 >> 3<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/<br />

Wirkraum<br />

Beeinträchtigung von<br />

Fließgewässern durch<br />

Überbauung,<br />

Verrohrung,<br />

Verlegung etc.<br />

Empfindlichkeit <br />

BeeinträchtigteGewässer<br />

/ Anzahl<br />

Funktionsbeeinträchtigung <br />

BeeinträchtigteGewässer<br />

/ Anzahl<br />

Funktionsbeeinträchtigung <br />

BeeinträchtigteGewässer<br />

/ Anzahl<br />

Funktionsbeeinträchtigung <br />

BeeinträchtigteGewässer<br />

/ Anzahl<br />

sehr hoch / / / /<br />

hoch / / / /<br />

mittel 5 Gräben<br />

Aalbek<br />

Heidebek<br />

Gösebek<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

10 Gräben<br />

Aalbek<br />

Heidebek<br />

Gösebek<br />

11 Gräben<br />

Siems-<br />

Dänischb.<br />

Grenzbach<br />

Aalbek<br />

Heidebek<br />

Gösebek<br />

8 Gräben<br />

Siems-<br />

Dänischb.<br />

Grenzbach<br />

Heidebek<br />

Gösebek<br />

gering / / / /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 > 2 > 4 2 ><br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 463<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Wasser/ Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

Auswirkung/<br />

Wirkraum<br />

Beeinträchtigung von<br />

Überschwemmungsgebieten<br />

o<strong>der</strong><br />

hochwassergefährdeten<br />

Gebieten<br />

Empfindlichkeit<br />

sehr hoch<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

Betroffenes<br />

Gebiet/Durchschneidungslänge<br />

Keine<br />

Betroffenheit<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Keine<br />

Betroffenheit<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Betroffenes<br />

Gebiet/Durchschneidungslänge<br />

Keine<br />

Betroffenheit<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Keine<br />

Betroffenheit<br />

Betroffenes<br />

Gebiet/Durchschneidungslänge<br />

Keine<br />

Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Keine Betroffenheit<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Keine<br />

Betroffenheit<br />

Betroffenes<br />

Gebiet/Durchschneidungslänge<br />

Keine<br />

Betroffenheit<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Keine<br />

Betroffenheit<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 464<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-123: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Wasser (Grundwasser und<br />

Oberflächengewässer)<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Grundwasser)<br />

Beeinträchtigung durch Eingriffe in<br />

den Grundwasserkörper und durch<br />

Freilegen / Anschnitt des<br />

Grundwassers<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Trinkwassergewinnung<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Stillgewässer)<br />

Beeinträchtigung von<br />

Fließgewässern<br />

Beeinträchtigung von<br />

Überschwemmungsgebieten o<strong>der</strong><br />

hochwassergefährdeten Gebieten<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung / Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

4 1>> 2> 3>><br />

2 > 1 > 4 2><br />

1 1 1 1<br />

3 1> 2>> 3<br />

1> 2> 4 2><br />

Keine Betroffenheit<br />

4 1 >> 2 > 3 ><br />

Schutzgut Klima / Luft<br />

Bei Variante 1.1 werden im Streckenabschnitt E.3 <strong>der</strong> Staatsforst Scharbeutzer Heide und<br />

<strong>der</strong> Staatsforst Eutin bei Haffkrug auf einer Länge von 1,26 km zerschnitten. Bei Variante 1.2<br />

sind keine größeren klimaökologisch bedeutsamen Waldflächen von Zerschneidung<br />

betroffen. Bei Variante 1.3 wird das Forstgebiet Sereetzer Tannen mittig auf einer Länge von<br />

0,98 km zerschnitten. Variante 1.4 durchtrennt das Forstgebiet Sereetzer Tannen ebenfalls<br />

auf 0,98 km Länge, außerdem werden im Streckenabschnitt E.3 <strong>der</strong> Staatsforst<br />

Scharbeutzer Heide und <strong>der</strong> Staatsforst Eutin bei Haffkrug auf einer Länge von 1,26 km<br />

zerschnitten.<br />

Tabelle 3.7.1-124 : Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Klima / Luft<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

Zerschneidung und<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

klimaökologisch bedeutsamer<br />

Waldflächen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung / Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

3 > 1 >> 2 > 4<br />

3 > 1 >> 2 > 4<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 465<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Variante 1.1 verläuft nördlich von Ratekau westlich <strong>der</strong> BAB 1 und durchschneidet dabei den<br />

Landschaftsraum Knicklandschaft, dem eine hohe Gesamtempfindlichkeit zugeordnet wird.<br />

Die Trasse <strong>der</strong> Variante 1.1 wird westlich an Ratekau auf <strong>der</strong> bestehenden Bahntrasse in<br />

Richtung Eutin vorbeigeführt. Von dieser Trasse zweigt Variante 1.1 dann in Richtung des<br />

Landschaftsraumes Binnengewässer [Ruppersdorfer See] ab und durchschneidet diesen<br />

Raum.<br />

Bei Variante 1.2 handelt es sich um den Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse, sodass hier die<br />

geringste Fläche in Anspruch genommen wird. Es werden keine Landschaftsräume neu<br />

durchschnitten.<br />

Variante 1.3 verläuft nördlich von Ratekau ebenfalls auf <strong>der</strong> Bestandstrasse, sodass in<br />

diesem Bereich keine Landschaftsräume neu durchschnitten werden. Von Lübeck-<br />

Dänischburg bis Ratekau werden Grünlandflächen (G) und Waldflächen (W) innerhalb des<br />

Landschaftsschutzgebietes „Travemün<strong>der</strong> Winkel― durch die neu anzulegende Trasse<br />

durchschnitten.<br />

Variante 1.4 verläuft ab Lübeck/Dänischburg auf einer neu anzulegenden Trasse. Ab<br />

Ratekau ist diese Variante östlich <strong>der</strong> BAB 1 angeordnet bevor sie die Autobahn bei<br />

Scharbeutz quert und auf <strong>der</strong> westlichen Seite weitergeführt wird. Dabei werden größere<br />

Flächen <strong>der</strong> Knicklandschaft westlich des Hemmelsdorfer Sees sowie westlich <strong>der</strong> BAB 1 in<br />

Anspruch genommen. Durch den Beginn <strong>der</strong> Trasse in Lübeck/Dänischburg werden die<br />

Landschaftsräume Grünland (G) und Wald (W) neu durchschnitten.<br />

In Bezug auf die anlage- und baubedingte Flächeninanspruchnahme von Landschaftsräumen<br />

mit einer hohen Gesamtempfindlichkeit weist Variante 1.2 den geringsten Flächenverbauch<br />

auf. Variante 1.3 und Variante 1.4 folgen mit jeweils geringen Flächenunterschieden.<br />

Variante 1.1 hat den größten Flächenverbrauch und ist somit auf dem letzten Rang zu<br />

platzieren.<br />

In Bezug zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch visuelle Überprägung und<br />

Verlärmung lässt sich feststellen, dass Variante 1.2 (Bestandstrasse) die geringste Fläche<br />

aufweist. Generell ist bei allen Varianten eine Vorbelastung von <strong>der</strong> bestehenden Bahntrasse<br />

sowie <strong>der</strong> BAB 1 zu berücksichtigen. Bei den Varianten 1.3 und 1.4 beginnen die Trassen<br />

jeweils in Lübeck/Dänischburg und durchschneiden bis Ratekau einen weitgehend<br />

unbelasteten Landschaftsraum, sodass in diesen Bereichen von einer hohen Empfindlichkeit<br />

auszugehen ist, während in den vorbelasteten Bereichen nur eine mittleren Empfindlichkeit<br />

anzunehmen ist.<br />

Variante 1.4 weist die größte beeinträchtigte Fläche hoch empfindlicher Bereiche auf und<br />

wird damit auf den letzten Platz eingestellt. Die Unterschiede in den Flächengrößen<br />

beeinträchtigter Bereiche von Landschaftsräumen mit einer hohen Gesamtempfindlichkeit<br />

sind bei den Varianten 1.1 und 1.3 gering.<br />

In Bezug auf Lärmschutzwände ist bei Variante 1.4 im Vergleich mit den an<strong>der</strong>en Varianten<br />

die kürzeste Gesamtlänge an Lärmschutzwänden geplant. Bei Variante 1.4 sind westlich <strong>der</strong><br />

Bahntrasse insgesamt 1.376 m Lärmschutzwand und östlich <strong>der</strong> Bahntrasse insgesamt<br />

2.887 m Lärmschutzwand vorgesehen. Variante 1.2 führt am dichtesten an den Siedlungen<br />

vorbei, da hier die bestehende Bahntrasse ausgebaut wird. Daher sind hier<br />

Lärmschutzwände mit <strong>der</strong> größten Streckenlänge vorgesehen. Bei Variante 1.2 werden<br />

westlich <strong>der</strong> Bahntrasse Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von 6.491 m und östlich<br />

<strong>der</strong> Bahntrasse mit einer Gesamtlänge von 7.586 m vorgesehen. Bei Variante 1.1 sind<br />

westlich <strong>der</strong> Bahntrasse Lärmschutzwände mit einer Länge von insgesamt 4.221 m und<br />

östlich <strong>der</strong> Bahntrasse mit einer Länge von insgesamt 6.774 m geplant. Nach Variante 1.1<br />

folgt bei <strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> Streckenlänge <strong>der</strong> Lärmschutzwände Variante 1.3 mit einer<br />

Gesamtlänge von 4.374 m westlich <strong>der</strong> Bahntrasse und 5.081 m östlich <strong>der</strong> Bahntrasse. Die<br />

Lärmschutzwände bei Variante 1.2 verlaufen zum überwiegenden Teil am Siedlungsrand<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 466<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

und in Landschaftsbildeinheiten mit einer mittleren (Knicklandschaft) bis geringen (Wald)<br />

visuellen Verletzlichkeit. Dementsprechend wird die Einsehbarkeit <strong>der</strong> Landschaft etwas<br />

eingeschränkt, sodass die weiträumige Sichtbarkeit <strong>der</strong> Lärmschutzwände vermin<strong>der</strong>t wird.<br />

Variante 1.1 umfährt die Ortslage von Ratekau am westlichen Siedlungsrand. Zur<br />

Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen wird in diesem Bereich eine<br />

Lärmschutzwand angeordnet, die zwischen Bad Schwartau und Ratekau im Wald verläuft<br />

und somit visuell abgeschirmt wird.<br />

Da in Abschnitt 1 ein bewegtes Relief und zum überwiegenden Teil Landschaftsbildeinheiten<br />

mit einer geringen bis mittleren visuellen Empfindlichkeit vorhanden sind, sind im Vergleich<br />

<strong>der</strong> Varianten nur geringe Unterschiede vorhanden.<br />

Lärmschutzwände lassen sich durch geeignete Bepflanzung an den Außenseiten optisch in<br />

<strong>der</strong> Regel gut ins Umfeld einbinden. Durch die Lärmschutzmaßnahmen werden die<br />

Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen deutlich gemin<strong>der</strong>t, sodass nachteilige<br />

Auswirkungen auf das Landschaftserleben durch den Bahnverkehr vermin<strong>der</strong>t o<strong>der</strong><br />

vermieden werden.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> z.T. deutlich geringeren Flächengröße bei Inanspruchnahme und<br />

Beeinträchtigung ist <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse (Variante 1.2) als Vorzugsvariante im<br />

Hinblick auf das Schutzgut Landschaft zu betrachten.<br />

Dahinter reihen sich Variante 1.1 und 1.3 mit jeweils geringen Flächenunterschieden in<br />

Bezug auf Flächeninanspruchnahme und –beeinträchtigung ein. Variante 1.4 ist mit<br />

geringem Abstand zu Variante 1.3 aufgrund des höheren Flächenverbrauchs bzw. einer<br />

größeren Flächenbeeinträchtigung auf dem letzten Platz einzuordnen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 467<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-125 : Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Landschaft – Hauptvergleich Abschnitt 1<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Variante 1.1<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

Auswirkung/<br />

Wirkraum<br />

Bedeutung Verlust Verlust Verlust Verlust<br />

Verlust von<br />

Landschaftsbildräum<br />

en bzw. –einheiten<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

sehr hoch / / / /<br />

hoch 47,20 ha<br />

- Knicklandschaft (KL) westlich<br />

<strong>der</strong> BAB1<br />

- Acker strukturarm (A1) im<br />

Bereich des LSG „Pönitzer<br />

Seenplatte und Haffwiesen―<br />

bzw. innerhalb von<br />

strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Binnengewässer<br />

(B)„Ruppersdorfer See―<br />

- Nie<strong>der</strong>ung (N) im Bereich <strong>der</strong><br />

Schwartau<br />

- Wald (W) in den Bereichen<br />

Bad Schwartau/ Ratekau,<br />

Scharbeutz undHaffkrug<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

23,52 ha<br />

- Acker strukturarm (A1) im<br />

Bereich des LSG „Pönitzer<br />

Seenplatte und Haffwiesen―<br />

bzw. innerhalb von<br />

strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Binnengewässer<br />

(B)„Ruppersdorfer See―<br />

- Nie<strong>der</strong>ung (N) im Bereich <strong>der</strong><br />

Schwartau<br />

- Wald (W) in den Bereichen<br />

Bad Schwartau/ Ratekau,<br />

Gemeinde Timmendorfer<br />

Strand („Wohld―) und<br />

Gemeinde Scharbeutz<br />

(„Scharbeutzer Heide―)<br />

- Knicklandschaft (KL) westlich<br />

des Hemmelsdorfer Sees<br />

34,22 ha<br />

- Wald (W) westlich des<br />

Waldhusener Moorsees<br />

- Wald (W) im Bereich <strong>der</strong><br />

Gemeinden Timmendorfer<br />

Strand („Wohld―) und<br />

Scharbeutz („Scharbeutzer<br />

Heide―)<br />

- Grünland (G) im Bereich des<br />

LSG „Travemün<strong>der</strong> Winkel―<br />

- Acker strukturarm (A1) im<br />

Bereich des LSG „Pönitzer<br />

Seenplatte und Haffwiesen―<br />

bzw. innerhalb von<br />

strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Knicklandschaft (KL) westlich<br />

des Hemmelsdorfer Sees<br />

38,82 ha<br />

- Wald (W) westlich des<br />

Waldhusener Moorsees<br />

- Grünland (G) im Bereich des<br />

LSG „Travemün<strong>der</strong> Winkel―<br />

- Knicklandschaft (KL) westlich<br />

des Hemmelsdorfer Sees<br />

sowie westlich <strong>der</strong> BAB 1<br />

- Acker strukturarm (A1) im<br />

Bereich des LSG „Pönitzer<br />

Seenplatte und Haffwiesen―<br />

bzw. innerhalb von<br />

strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

mittel 1,39 ha 3,04 ha 4,45 ha 4,43 ha<br />

gering 18,53 ha 28,87 ha 27,47 ha 34,14 ha<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 468<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Landschaft<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

Verlust von<br />

sehr hoch / / / /<br />

Landschaftsbildräum<br />

en bzw. –einheiten<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

hoch 24,57 ha<br />

- Knicklandschaft (KL) westlich<br />

<strong>der</strong> BAB1<br />

- Acker strukturarm (A1) im<br />

Bereich des LSG „Pönitzer<br />

18,12 ha<br />

- Acker strukturarm (A1) im<br />

Bereich des LSG „Pönitzer<br />

Seenplatte und Haffwiesen―<br />

bzw. innerhalb von<br />

21,15 ha<br />

- Wald (W) westlich des<br />

Waldhusener Moorsees<br />

- Wald (W) im Bereich <strong>der</strong><br />

Gemeinden Timmendorfer<br />

19,20 ha<br />

- Wald (W) westlich des<br />

Waldhusener Moorsees<br />

- Grünland (G) im Bereich des<br />

LSG „Travemün<strong>der</strong> Winkel―<br />

Seenplatte und Haffwiesen―<br />

bzw. innerhalb von<br />

strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

Strand („Wohld―) und<br />

Scharbeutz („Scharbeutzer<br />

- Knicklandschaft (KL) westlich<br />

des Hemmelsdorfer Sees<br />

strukturreichen<br />

- Binnengewässer<br />

Heide―)<br />

sowie westlich <strong>der</strong> BAB 1<br />

Kulturlandschaftsausschnitten (B)„Ruppersdorfer See― - Grünland (G) im Bereich des - Acker strukturarm (A1) im<br />

- Binnengewässer<br />

- Nie<strong>der</strong>ung (N) im Bereich <strong>der</strong> LSG „Travemün<strong>der</strong> Winkel― Bereich des LSG „Pönitzer<br />

(B)„Ruppersdorfer See― Schwartau<br />

- Acker strukturarm (A1) im Seenplatte und Haffwiesen―<br />

- Nie<strong>der</strong>ung (N) im Bereich <strong>der</strong> - Wald (W) in den Bereichen Bereich des LSG „Pönitzer bzw. innerhalb von<br />

Schwartau<br />

Bad Schwartau/ Ratekau, Seenplatte und Haffwiesen― strukturreichen<br />

- Wald (W) in den Bereichen Gemeinde Timmendorfer bzw. innerhalb von<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

Bad Schwartau/ Ratekau, Strand („Wohld―) und<br />

strukturreichen<br />

Scharbeutz undHaffkrug<br />

Gemeinde Scharbeutz<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

(„Scharbeutzer Heide―) - Knicklandschaft (KL) westlich<br />

- Knicklandschaft (KL) westlich<br />

des Hemmelsdorfer Sees<br />

des Hemmelsdorfer Sees<br />

mittel 0,93 ha 3,11 ha 2,29 ha 2,25 ha<br />

gering 6,97 ha 12,00 ha 12,57 ha 14,79 ha<br />

Gesamt 99,58 ha 88,66 ha 102,15 ha 113,65 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 4 1>> 2> 3><br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 469<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Landschaft<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/<br />

Wirkraum<br />

Beeinträchtigungen<br />

von Landschaftsräumen<br />

durch<br />

visuelle Überprägung<br />

(Wirkzone 0-200 m)<br />

Empfindlich<br />

keit<br />

Beeinträchtigte<br />

Fläche<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigte<br />

Fläche<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigte<br />

Fläche<br />

Funktionsbeeinträch<br />

tigung<br />

Beeinträchtigte<br />

Fläche<br />

sehr hoch / / / /<br />

hoch 469,54 ha<br />

- Knicklandschaft<br />

(KL) westlich <strong>der</strong><br />

BAB1<br />

- Acker strukturarm<br />

(A1) im Bereich<br />

des LSG „Pönitzer<br />

Seenplatte und<br />

Haffwiesen― bzw.<br />

innerhalb von<br />

strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Binnengewässer<br />

(B)„Ruppersdorfer<br />

See―<br />

- Nie<strong>der</strong>ung (N) im<br />

Bereich <strong>der</strong><br />

Schwartau<br />

- Wald (W) in den<br />

Bereichen Bad<br />

Schwartau/<br />

Ratekau,<br />

Scharbeutz und<br />

Haffkrug<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

387,58 ha<br />

- Acker strukturarm<br />

(A1) im Bereich<br />

des LSG<br />

„Pönitzer<br />

Seenplatte und<br />

Haffwiesen― bzw.<br />

innerhalb von<br />

strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Binnengewässer<br />

(B)„Ruppersdorfer<br />

See―<br />

- Nie<strong>der</strong>ung (N) im<br />

Bereich <strong>der</strong><br />

Schwartau<br />

- Wald (W) in den<br />

Bereichen Bad<br />

Schwartau/<br />

Ratekau,<br />

Gemeinde<br />

Timmendorfer<br />

Strand („Wohld―)<br />

und Gemeinde<br />

Scharbeutz<br />

(„Scharbeutzer<br />

Heide―)<br />

- Knicklandschaft<br />

(KL) westlich des<br />

Hemmelsdorfer<br />

Sees<br />

419,46 ha<br />

- Acker strukturarm<br />

(A1) im Bereich<br />

des LSG „Pönitzer<br />

Seenplatte und<br />

Haffwiesen― bzw.<br />

innerhalb von<br />

strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Wald (W) im<br />

Bereich <strong>der</strong><br />

Gemeinden<br />

Timmendorfer<br />

Strand („Wohld―)<br />

und Scharbeutz<br />

(„Scharbeutzer<br />

Heide―)<br />

- Knicklandschaft<br />

(KL) westlich des<br />

Hemmelsdorfer<br />

Sees<br />

- Wald (W) westlich<br />

des Waldhusener<br />

Moorsees<br />

- Grünland (G) im<br />

Bereich des LSG<br />

„Travemün<strong>der</strong><br />

Winkel―<br />

- Binnengewässer<br />

(B) „Ruppersdorfer<br />

See―<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 470<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

bis<br />

380,50 ha<br />

- Wald (W) westlich<br />

des Waldhusener<br />

Moorsees<br />

- Grünland (G) im<br />

Bereich des LSG<br />

„Travemün<strong>der</strong><br />

Winkel―<br />

- Knicklandschaft<br />

(KL) westlich des<br />

Hemmelsdorfer<br />

Sees sowie<br />

westlich <strong>der</strong> BAB 1<br />

- Acker strukturarm<br />

(A1) im Bereich<br />

des LSG „Pönitzer<br />

Seenplatte und<br />

Haffwiesen― bzw.<br />

innerhalb von<br />

strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Binnengewässer<br />

(B) „Ruppersdorfer<br />

See―<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

bis


Schutzgut Landschaft<br />

Beeinträchtigungen<br />

von Landschaftsräumen<br />

durch<br />

visuelle Überprägung<br />

und Verlärmung<br />

Zone 200 m - 49<br />

d(B)A (tags)<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

mittel 31,66 ha 69,61 ha 50,27 ha bis 49,22 ha bis<br />

gering 246,22 ha 334,60 ha 276,21 ha 302,06 ha<br />

sehr hoch / / / /<br />

hoch 645,72 ha<br />

- Knicklandschaft<br />

(KL) westlich <strong>der</strong><br />

BAB1<br />

- Acker strukturarm<br />

(A1) im Bereich<br />

des LSG „Pönitzer<br />

Seenplatte und<br />

Haffwiesen― bzw.<br />

innerhalb von<br />

strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Binnengewässer<br />

(B)„Ruppersdorfer<br />

See―<br />

- Nie<strong>der</strong>ung (N) im<br />

Bereich <strong>der</strong><br />

Schwartau<br />

- Wald (W) in den<br />

Bereichen Bad<br />

Schwartau/<br />

Ratekau,<br />

Scharbeutz und<br />

Haffkrug<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

631,23 ha<br />

- Acker strukturarm<br />

(A1) im Bereich<br />

des LSG<br />

„Pönitzer<br />

Seenplatte und<br />

Haffwiesen― bzw.<br />

innerhalb von<br />

strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Binnengewässer<br />

(B)„Ruppersdorfer<br />

See―<br />

- Nie<strong>der</strong>ung (N) im<br />

Bereich <strong>der</strong><br />

Schwartau<br />

- Wald (W) in den<br />

Bereichen Bad<br />

Schwartau/<br />

Ratekau,<br />

Gemeinde<br />

Timmendorfer<br />

Strand („Wohld―)<br />

und Gemeinde<br />

Scharbeutz<br />

(„Scharbeutzer<br />

Heide―)<br />

- Knicklandschaft<br />

(KL) westlich des<br />

Hemmelsdorfer<br />

Sees<br />

725,62 ha<br />

- Acker strukturarm<br />

(A1) im Bereich<br />

des LSG „Pönitzer<br />

Seenplatte und<br />

Haffwiesen― bzw.<br />

innerhalb von<br />

strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Wald (W) im<br />

Bereich <strong>der</strong><br />

Gemeinden<br />

Timmendorfer<br />

Strand („Wohld―)<br />

und Scharbeutz<br />

(„Scharbeutzer<br />

Heide―)<br />

- Wald (W) westlich<br />

des Waldhusener<br />

Moorsees<br />

- Knicklandschaft<br />

(KL) westlich des<br />

Hemmelsdorfer<br />

Sees<br />

- Forstflächen (F) im<br />

Bereich des<br />

Landschaftsschutz<br />

gebietes<br />

„Hemmelsdorfer<br />

See und<br />

Umgebung<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 471<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

bis<br />

832,58 ha<br />

- Wald (W) westlich<br />

des Waldhusener<br />

Moorsees<br />

- Grünland (G) im<br />

Bereich des LSG<br />

„Travemün<strong>der</strong><br />

Winkel―<br />

- Knicklandschaft<br />

(KL) westlich des<br />

Hemmelsdorfer<br />

Sees sowie<br />

westlich <strong>der</strong> BAB 1<br />

- Acker strukturarm<br />

(A1) im Bereich<br />

des LSG „Pönitzer<br />

Seenplatte und<br />

Haffwiesen― bzw.<br />

innerhalb von<br />

strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Binnengewässer<br />

(B) „Ruppersdorfer<br />

See―<br />

bis


Schutzgut Landschaft<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

- Forstflächen (F)<br />

im Bereich des<br />

Landschaftsschutzgebietes<br />

„Hemmelsdorfer<br />

See und<br />

Umgebung―<br />

- Binnengewässer<br />

(B) „Ruppersdorfer<br />

See―<br />

- Grünland (G) im<br />

Bereich des LSG<br />

„Travemün<strong>der</strong><br />

Winkel―<br />

mittel 5,91 ha 56,42 ha 117,63 ha bis 120,98 ha bis<br />

gering 544,61 ha 189,22 ha 206,90 ha 450,01 ha<br />

Gesamt 1.943,64 ha 1.668,67 ha 1.796,09 ha 2.135,35 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2> 1> 3> 4<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 472<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

-


Tabelle 3.7.1-126: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Landschaft<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

Verlust von Landschaftsbildräumen<br />

bzw. –einheiten durch<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen durch visuelle<br />

Überprägung und Verlärmung<br />

(Zone Baufeld - 200 m; Zone 200 m<br />

- 49 d(B)A (tags))<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

4 1>> 2> 3><br />

2> 1> 3> 4<br />

3> 1>> 2> 4<br />

Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Innerhalb <strong>der</strong> Ortschaft Ratekau befindet sich eine Durchfahrtsscheune, bei <strong>der</strong> es sich um<br />

ein eingetragenes Kulturdenkmal gem. § 5 Abs. 1 DSchG (D§ - Einzelobjekt) handelt. Dieses<br />

Kulturdenkmal befindet sich im Bereich von Variante 1.1. Aufgrund <strong>der</strong> Lage innerhalb <strong>der</strong><br />

Ortschaft wird die Durchfahrtsscheune durch an<strong>der</strong>e Gebäude abgeschirmt, sodass<br />

sensorielle Beeinträchtigungen durch das Vorhaben nicht relevant sind und es diesbezüglich<br />

zu keinen entscheidungserheblichen Unterschieden zwischen den einzelnen Varianten<br />

kommt. Anhand dieses Kriteriums lässt sich keine Vorzugsvariante ableiten.<br />

Aus den Ergebnissen des Fachbeitrages archäologische Kulturgüter lässt sich Variante 1.2<br />

als Vorzugsvariante beschreiben. Bei dieser Variante ist von einem geringeren<br />

Flächenverbauch und damit geringerem Verlust von archäologischen Kulturgütern<br />

auszugehen, da hier nur die Bestandstrasse erweitert werden muss. Variante 1.3 folgt auf<br />

dem zweiten Platz, da diese Variante zwischen Timmendorfer Strand und Scharbeutz<br />

ebenfalls auf <strong>der</strong> bestehenden Bahntrasse verläuft und die Trasse deshalb nur von<br />

Lübeck/Dänischburg bis nördlich von Ratekau neu anzulegen ist. Dementsprechend wird nur<br />

im Bereich <strong>der</strong> Neubautrasse neue Fläche in Anspruch genommen.<br />

Bei den Varianten 1.1 und 1.4 ist <strong>der</strong> Flächenverbauch am höchsten, da hier die Trasse<br />

komplett neu anzulegen ist. Eine Ausnahme bildet dabei <strong>der</strong> Abschnitt in Variante 1.1<br />

zwischen Bad Schwartau und Ratekau, <strong>der</strong> westlich an Ratekau auf <strong>der</strong> bestehenden<br />

Bahntrasse in Richtung Eutin vorbeigeführt wird. Aus diesem Grund ist <strong>der</strong> Flächenverbauch<br />

bei Variante 1.1 etwas geringer als bei Variante 1.4.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 473<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-127 : Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter – Hauptvergleich Abschnitt 1<br />

Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/<br />

Wirkraum<br />

Bedeutung<br />

Verlust<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust<br />

durch<br />

anlagebedingte und<br />

baubedingte<br />

hoch<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von<br />

Kultur- und<br />

Baudenkmalen,<br />

Ensembles und<br />

Gartendenkmalen<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Keine Betroffenheit<br />

Auswirkung/<br />

Wirkraum<br />

Sensorielle<br />

Beeinträchtigungen<br />

von Kultur- und<br />

Baudenkmalen durch<br />

Verlärmung und<br />

visuelle Überprägung<br />

im Nahbereich<br />

(zwischen<br />

Außenkante<br />

Baukörper und 200<br />

m Entfernung)<br />

Empfindlichkeit<br />

hoch Innerhalb <strong>der</strong> Ortschaft Ratekau<br />

befindet sich eine<br />

Durchfahrtsscheune, bei <strong>der</strong> es<br />

sich um ein eingetragenes<br />

Kulturdenkmal gem.<br />

§ 5 Abs. 1 DSchG (D§ -<br />

Einzelobjekt)<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Lage innerhalb <strong>der</strong><br />

Ortschaft wird die<br />

Durchfahrtsscheune durch<br />

an<strong>der</strong>e Gebäude abgeschirmt,<br />

sodass sensorielle<br />

Beeinträchtigungen durch das<br />

Vorhaben nicht relevant sind.<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Beeinträchtigte Kultur- und Baudenkmale<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Nicht entscheidungserheblich Keine Betroffenheit<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 474<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

Auswirkung/<br />

Wirkraum<br />

Bau- und<br />

anlagebedingte<br />

Auswirkungen auf<br />

archäologische<br />

Kulturgüter durch<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust im<br />

Rahmen <strong>der</strong><br />

Baumaßnahmen<br />

sowie Störungen <strong>der</strong><br />

Sichtbeziehungen<br />

und<br />

Flächenzerschneidungen<br />

Bedeutung<br />

Bekannte<br />

einfache u.<br />

beson<strong>der</strong>e<br />

archäologischeKulturdenkmale<br />

im<br />

Bereich des<br />

engen<br />

Korridors;<br />

allgemeine<br />

Einstufung<br />

und<br />

Ansprache<br />

Archäologisches<br />

Umfeld im<br />

Bereich des<br />

800 m<br />

Korridors als<br />

Grundlage<br />

zur Einschätzung<br />

archäolo-<br />

- 21 einfache Kulturdenkmale<br />

im Bereich Bad Schwartau (LA<br />

34), Ratekau (LA 2 u. 4-5, LA<br />

146, 154, 174 u. 260, ),<br />

Scharbeutz (LA 16, LA 4-8, 13<br />

u. 92) und Sierksdorf (LA 29-<br />

30, 39, 75 u. 100)<br />

- 6 sehr hohe Verluste<br />

archäologischer Kulturgüter<br />

(BWS 4)<br />

- 8 Archäologische Potentialflächen<br />

(BWS 3) im geplanten<br />

Trassenbereich<br />

- Siedlung frühes und spätes<br />

Mittelalter (slawisch), 1 undatierter<br />

Altweg, 1 Grabhügel u.<br />

2 Einzelfunde (undatiert),<br />

1 Altacker, 1 Großsteingrab u.<br />

2 steinzeitliche Einzelfunde,<br />

1 Motte, 1 neolithische Siedlung,<br />

1 steinzeitliche Siedlung,<br />

1 mittelalterliche Herdstelle (=<br />

Siedlung?), 1 Altacker, 3 neolithische<br />

u. 3 allgemein steinzeitliche<br />

Einzelfunde sowie<br />

1 undatierter Einzelfund<br />

Westlich von Ratekau verläuft<br />

die Trasse nur etwa 300 m<br />

östlich des Brandgräberfeldes<br />

Ratekau LA 197 vorbei - in<br />

diesem Bereich ist mit<br />

wan<strong>der</strong>nden Siedlungen <strong>der</strong><br />

Eisenzeit zu rechnen; auf Höhe<br />

„Stückerbusch― mehrere<br />

Grabhügel u. Großsteingräber<br />

(Ratekau LA 52, 54 u. 154);<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Verlust/ Beeinträchtigung von archäologischen Kulturgütern<br />

- 8 einfache Kulturdenkmale im<br />

Bereich Ratekau (LA 32, 187 u.<br />

283), Sierksdorf (LA 29, 30,<br />

75 u. 100) und Bad<br />

Schwartau (LA 34)<br />

- 4 sehr hohe Verluste<br />

archäologischer Kulturgüter<br />

(BWS 4)<br />

- 1 Archäologische<br />

Potentialfläche (BWS 3) im<br />

geplanten Trassenbereich<br />

- 1 Grabhügel/Megalithgrab,<br />

1 eisenzeitliches Brandgrab u.<br />

1 neolithischer Einzelfund,<br />

1 steinzeitliche Siedlung,<br />

1 mittelalterliche/ neuzeitliche<br />

Siedlung (?; Herdstelle),<br />

2 steinzeitliche Einzelfunde,<br />

Siedlung frühes und spätes<br />

Mittelalter (slawisch)<br />

Etwa 250 -300 m westlich das<br />

Waldgebiet des „Riesebusch― mit<br />

einigen Grabhügeln (Ratekau LA<br />

36 u. 37) und dem<br />

wissenschaftlich bedeutenden,<br />

frühneolithischen Kupferhortfund<br />

Etwa 200 m westlich des<br />

Nordendes die Motte Ratekau<br />

- 17 einfache Kulturdenkmale im<br />

Bereich Sierksdorf (LA 29, 30,<br />

75 u. 100), Ratekau (LA 33 u.<br />

142 136, 138, 200, 213, 245,<br />

259, 261-265)<br />

- 3 sehr hohe Verluste<br />

archäologischer Kulturgüter<br />

(BWS 4)<br />

- 4 Archäologische<br />

Potentialflächen (BWS 3) im<br />

geplanten Trassenbereich<br />

- 1 steinzeitliche Siedlung,<br />

1 mittelalterliche/ neuzeitliche<br />

Siedlung (?; Herdstelle),<br />

2 steinzeitliche Einzelfunde,<br />

1 Großsteingrab, 6 neolithische<br />

Fundstreuungen (Siedlungen?),<br />

1 neolithische Herdstelle,<br />

3 Einzelfunde (1x Neolithikum,<br />

1x Eisenzeit u. 1x<br />

undatiert), 1 Brandgräberfeld u.<br />

1 neolithischer Einzelfund<br />

Nordende nur etwa 150 m<br />

südlich einer dichten<br />

neolithischen Besiedlung<br />

Dichte neolithische Besiedlung<br />

im südlichen Abschnitt; die als<br />

Einzelfunde angesprochenen,<br />

eisenzeitlichen Keramikscherben<br />

von Ratekau LA 259 könnten zu<br />

einer Siedlung gehören -<br />

- 22 einfache Kulturdenkmale im<br />

Bereich von Ratekau (LA 153,<br />

LA 3 u. 151, LA 146, 154, 174<br />

u. 260, LA 33 u. 142),<br />

Scharbeutz und Sierksdorf (LA<br />

4-8, 13 u. 92, LA 29-30, 39, 75<br />

u. 100), Bad Schwartau (LA<br />

34)<br />

- 6 sehr hohe Verluste<br />

archäologischer Kulturgüter<br />

(BWS 4)<br />

- 10 Archäologische Potentialflächen<br />

(BWS 3) im geplanten<br />

Trassenbereich<br />

- 1 neolithischer u. 1 undatierter<br />

Einzelfund , 1 Motte, 1 neolithische<br />

Siedlung, 1 steinzeitliche<br />

Siedlung, 1 mittelalterliche,<br />

Siedlung frühes und<br />

spätes Mittelalter (slawisch),<br />

1 undatierter Altweg, 1 Grabhügel<br />

u. 2 Einzelfunde (undatiert),<br />

1 Brandgräberfeld u.<br />

ein undatierter Einzelfund,<br />

Herdstelle (= Siedlung?), 1 Altacker,<br />

3 neolithische u. 3 allgemein<br />

steinzeitliche Einzelfunde<br />

sowie 1 undatierter Einzelfund<br />

Westlich Ratekau verläuft die<br />

Trasse nur etwa 300 m östlich<br />

des Brandgräberfeldes Ratekau<br />

LA 197 vorbei - in diesem<br />

Bereich ist mit wan<strong>der</strong>nden<br />

Siedlungen <strong>der</strong> Eisenzeit zu<br />

rechnen; auf Höhe<br />

„Stückerbusch― mehrere<br />

Grabhügel u. Großsteingräber<br />

(Ratekau LA 52, 54 u. 154);<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 475<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

gischer<br />

Potentialflächen<br />

Hinweis auf<br />

zumeist<br />

siedlungsgünstigetopographische<br />

Gegeben-<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

Trasse verläuft am Ostrand des<br />

„Riesebusch― mit den<br />

Grabhügeln Ratekau LA 36 u. 37<br />

und dem berühmten,<br />

frühneolithischen Kupferhortfund<br />

Im südliche Trassenabschnitt im<br />

erweiterten Umfeld des großen,<br />

eisenzeitlichen<br />

Brandgräberfeldes Timmendorfer<br />

Strand LA 17 (etwa 800 m<br />

entfernt) ist mit wan<strong>der</strong>nden<br />

Siedlungen <strong>der</strong> Eisenzeit zu<br />

rechnen<br />

Südwestlich von Mariashagen<br />

verläuft die Trasse etwa 250 m<br />

westlich <strong>der</strong> bronzezeitlichen<br />

Siedlung Sierksdorf LA 93;<br />

östlich Stawed<strong>der</strong> verläuft die<br />

Trasse nur etwa 300 m östlich<br />

des Brandgräberfeldes<br />

Sierksdorf LA 94 - in diesem<br />

Areal ist mit wan<strong>der</strong>nden<br />

Siedlungen <strong>der</strong> Eisenzeit zu<br />

rechnen; die geplante Trasse<br />

verläuft über die durch den Bau<br />

<strong>der</strong> A1 zerstörten Motte<br />

Scharbeutz LA 5 - im Umfeld ist<br />

mit mittelalterlichen<br />

Besiedlungsspuren zu rechnen;<br />

etwa 150 m westlich <strong>der</strong> Trasse<br />

liegen im Waldgebiet<br />

„Kronshörn― drei Grabhügel<br />

(Scharbeutz LA 129, 186 u. 188)<br />

Allgemein im Umfeld <strong>der</strong><br />

Travenie<strong>der</strong>ung; im Norden<br />

Querung <strong>der</strong> Schwartau<br />

Querung des Ratekauer Moores<br />

im nördlichen Trassenabschnitt<br />

Der mittlere Trassenabschnitt im<br />

Randbereich einer Nie<strong>der</strong>ung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

LA 144 im Ruppersdorfer See;<br />

das Nordende etwa 300 m<br />

westlich des Brandgräberfeldes<br />

Ratekau LA 33 (in diesem<br />

Bereich ist mit wan<strong>der</strong>nden<br />

Siedlungen <strong>der</strong> Eisenzeit zu<br />

rechnen)<br />

Allgemein im Umfeld <strong>der</strong><br />

Travenie<strong>der</strong>ung; im Norden<br />

Querung <strong>der</strong> Schwartau<br />

Nördlicher Abschnitt führt<br />

entlang des Randbereiches zur<br />

Schwartaunie<strong>der</strong>ung<br />

Der nördliche Abschnitt führt<br />

insofern ist hier mit wan<strong>der</strong>nden<br />

Siedlungen <strong>der</strong> Eisenzeit zu<br />

rechnen; <strong>der</strong> nördliche<br />

Trassenverlauf führt etwa 60<br />

bzw. 100 m westlich eines<br />

Brandgräberfeldes und eines<br />

Verhüttungsplatzes entlang - hier<br />

ist mit wan<strong>der</strong>nden Siedlungen<br />

<strong>der</strong> Eisenzeit zu rechnen<br />

Im Süden verläuft die Trasse<br />

entlang des östlichen Randes<br />

einer größeren Nie<strong>der</strong>ung; im<br />

nördlichen Teil wird ein Bachlauf<br />

überquert<br />

Querung mehrerer Bachläufe im<br />

südlichen Abschnitt; zwischen<br />

Trasse verläuft am Ostrand des<br />

„Riesebusch― mit den<br />

Grabhügeln Ratekau LA 36 u. 37<br />

und dem berühmten,<br />

frühneolithischen Kupferhortfund<br />

Teile des Trassenabschnitts<br />

befinden sich im Umfeld des<br />

großen, eisenzeitlichen<br />

Gräberfeldes von Timmendorfer<br />

Strand LA 17 - in diesem Bereich<br />

ist mit wan<strong>der</strong>nden Siedlungen<br />

<strong>der</strong> Eisenzeit zu rechnen<br />

Südwestlich Mariashagen<br />

verläuft die Trasse etwa 250 m<br />

westlich <strong>der</strong> bronzezeitlichen<br />

Siedlung Sierksdorf LA 93;<br />

östlich Stawed<strong>der</strong> verläuft die<br />

Trasse nur etwa 300 m östlich<br />

des Brandgräberfeldes<br />

Sierksdorf LA 94 - in diesem<br />

Areal ist mit wan<strong>der</strong>nden<br />

Siedlungen <strong>der</strong> Eisenzeit zu<br />

rechnen; die geplante Trasse<br />

verläuft über die durch den Bau<br />

<strong>der</strong> A1 zerstörten Motte<br />

Scharbeutz LA 5 - im Umfeld ist<br />

mit mittelalterlichen<br />

Besiedlungsspuren zu rechnen;<br />

etwa 150 m westlich <strong>der</strong> Trasse<br />

liegen im Waldgebiet<br />

„Kronshörn― drei Grabhügel<br />

(Scharbeutz LA 129, 186 u. 188)<br />

Allgemein im Umfeld <strong>der</strong><br />

Travenie<strong>der</strong>ung; im Norden<br />

Querung <strong>der</strong> Schwartau<br />

Trasse verläuft im Süden entlang<br />

des östlichen Hochufers <strong>der</strong><br />

Schwartau; Querung des<br />

Ratekauer Moores im nördlichen<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 476<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

heiten als östlich Luschendorf; Querung entlang des östlichen<br />

Wolfshagen und <strong>der</strong> Heidebek Trassenabschnitt<br />

Grundlage dieser Nie<strong>der</strong>ung östlich<br />

Randbereiches <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>ung führt die Trasse entlang des südlicher Trassenabschnitt<br />

zur Einschät- Luschendorf<br />

des Ruppersdorfer Sees<br />

Westrandes breiter Nie<strong>der</strong>ungen verläuft östlich in <strong>der</strong> Nähe einer<br />

zung Querung <strong>der</strong> „Heidebek― im Querung mehrerer Bachläufe im einer vermutlich ehemaligen größeren Nie<strong>der</strong>ung<br />

archäologi- Süden; im mittleren Abschnitt südlichen Abschnitt; zwischen Meeresbucht (u.a. Wennsee); (Ruppersdorfer See, Ratekauer<br />

scher verläuft die Trasse entlang <strong>der</strong> Wolfshagen und <strong>der</strong> Heidebek Querung <strong>der</strong> Heidebek westlich Moor)<br />

Potentialflächen<br />

Randzone <strong>der</strong> ehemaligen<br />

Lübecker Bucht („Haffwiesen―)<br />

führt die Trasse entlang des<br />

Westrandes breiter Nie<strong>der</strong>ungen<br />

einer vermutlich ehemaligen<br />

Meeresbucht (u.a. Wennsee);<br />

Querung <strong>der</strong> Heidebek westlich<br />

Scharbeutz; im nördlichen<br />

Abschnitt Querung des<br />

westlichen Randbereiches <strong>der</strong><br />

„Haffwiesen― (vermutlich<br />

ursprünglich zur Lübecker Bucht<br />

Scharbeutz; im nördlichen<br />

Abschnitt Querung des<br />

westlichen Randbereiches <strong>der</strong><br />

„Haffwiesen― (vermutlich<br />

ursprünglich zur Lübecker Bucht<br />

gehörend)<br />

Mittlerer und nördlicher Abschnitt<br />

<strong>der</strong> Trasse verläuft entlang des<br />

West- und Nordrandes <strong>der</strong><br />

Nie<strong>der</strong>ung des Neustädter<br />

Trassenverlauf auf östlichem<br />

Randbereich des Höhenzuges<br />

östlich des Grellberges südlich<br />

Luschendorf<br />

Querung <strong>der</strong> „Heidebek― im<br />

Süden; im mittleren Abschnitt<br />

verläuft die Trasse entlang <strong>der</strong><br />

Randzone <strong>der</strong> ehemaligen<br />

Lübecker Bucht („Haffwiesen―)<br />

gehörend)<br />

Binnenwassers mit den<br />

Mittlerer und nördlicher Abschnitt Übergängen über Lachsau und<br />

<strong>der</strong> Trasse verläuft entlang des<br />

West- und Nordrandes <strong>der</strong><br />

Nie<strong>der</strong>ung des Neustädter<br />

Binnenwassers mit den<br />

Übergängen über Lachsau und<br />

Kremper Au<br />

Kremper Au<br />

Einstufung Kaum Flächenverbrauch im Geringer Flächenverbrauch, da Generell hoher<br />

Hoher Flächenverbrauch, da<br />

Bereich <strong>der</strong> Bestandstrasse diese Variante zum<br />

Flächenverbrauch, da Trasse mit Trasse neu anzulegen ist.<br />

(Abschnitt 1A.1), da nur im überwiegenden Teil auf <strong>der</strong> Ausnahme des Abschnittes<br />

Norden die Bestandstrasse zu bestehenden Bahntrasse zwischen Timmendorfer Strand<br />

erweitern ist<br />

verläuft.<br />

und Scharbeutz neu anzulegen<br />

Großer Flächenverbrauch nur in ist<br />

In folgenden Abschnitten hoher Bereichen in denen die Trasse<br />

Flächenverbrauch, da Trasse neu anzulegen ist (Bereich<br />

neu anzulegen ist.<br />

nördlich von Haffkrug)<br />

Stufe 1,3,3,3<br />

(kein Verlust, hoher Verlust)<br />

(vgl. ALSH, 2012/ Anlage 17)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Stufe 1,1,2,2,2,3<br />

(kein Verlust, geringer Verlust,<br />

hoher Verlust)<br />

(vgl. ALSH, 2012/ Anlage 17)<br />

Stufe 2, 2, 3, 3, 3<br />

(geringer Verlust, hoher Verlust)<br />

(vgl. ALSH, 2012/ Anlage 17)<br />

Stufe 1, 1, 2, 2, 3, 3, 3, 3<br />

(kein Verlust, geringer Verlust,<br />

hoher Verlust)<br />

(vgl. ALSH, 2012/ Anlage 17)<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 3> 1>> 2> 4<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 477<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-128 : Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Kultur- und<br />

Baudenkmalen, Ensembles und<br />

Gartendenkmalen<br />

Sensorielle Beeinträchtigungen von<br />

Kultur- und Baudenkmalen durch<br />

Verlärmung und visuelle<br />

Überprägung im Nahbereich<br />

(zwischen Außenkante Baukörper<br />

und 200 m Entfernung)<br />

Bau- und anlagebedingte<br />

Auswirkungen auf archäologische<br />

Kulturgüter durch Flächen- und<br />

Funktionsverlust im Rahmen <strong>der</strong><br />

Baumaßnahmen sowie Störungen<br />

<strong>der</strong> Sichtbeziehungen und<br />

Flächenzerschneidungen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Nicht<br />

entscheidungserheblich<br />

Keine Betroffenheit<br />

Keine Betroffenheit<br />

3> 1>> 2> 4<br />

3> 1>> 2> 4<br />

3.7.1.4 Ableitung <strong>der</strong> Vorzugsvariante im Abschnitt 1<br />

Die Vorzugsvariante im Hauptvergleich in Abschnitt 1 bildet <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Variante 1.2). Bei dieser Variante wird im Vergleich die geringste Fläche in Anspruch<br />

genommen. Das wird bei den Schutzgütern Boden, Wasser, Landschaft sowie Kultur- und<br />

Sachgüter deutlich. In Bezug auf den Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit<br />

weist die Vorzugsvariante 1.2 nur einen geringen Unterschied zu <strong>der</strong> vorrangigen Variante<br />

1.1 auf. Hinsichtlich <strong>der</strong> Lärmimmissionen liegt Variante 1.2 auch bei diesem Kriterium auf<br />

dem zweiten Platz.<br />

Mit einem geringen Abstand auf die Vorzugsvariante 1.2 folgt Variante 1.1, die im Bereich<br />

Bad Schwartau und Ratekau ebenfalls auf <strong>der</strong> Bestandstrasse verläuft, bevor sie nördlich<br />

von Ratekau auf eine neu anzulegende Trasse westlich parallel zur BAB 1 geführt wird. Die<br />

Beeinträchtigungen von Siedlungsflächen durch Schallimmissionen sind im Vergleich zu den<br />

an<strong>der</strong>en Varianten hier am günstigsten einzuschätzen. In Bezug auf die Schutzgüter Boden<br />

sowie Tiere und biologische Vielfalt schneidet Variante 1.1 ebenfalls besser ab als die<br />

nachrangig einzustufende Variante 1.3.<br />

Variante 1.3 ist mit geringem Abstand zur Variante 1.1 auf Platz 3 einzustufen. Variante 1.4<br />

ist am ungünstigsten zu bewerten. Beim schutzgutübergreifenden Variantenvergleich zeigt<br />

sich, dass diese Neubauvariante mit Ausnahme <strong>der</strong> Schutzgüter Pflanzen und Wasser<br />

immer am schlechtesten abschneidet.<br />

Bei Einbeziehung des artenschutzrechtlichen Konfliktrisikos sowie <strong>der</strong> Konfliktpotenziale in<br />

Bezug auf NATURA-2000 Gebiete bleiben Reihung und Bestimmung <strong>der</strong> Vorzugsvariante<br />

gleich. In Bezug auf artenschutzrechtliche Betroffenheiten (vgl. PU, 2012/ Anlage 5) werden<br />

hierbei die hinteren Platzierungen <strong>der</strong> Varianten 1.3 und 1.4 bestätigt. Dies ist darauf<br />

zurückzuführen, dass beide Varianten im Bereich des Waldhusener Moorsees und <strong>der</strong><br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 478<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

angrenzenden Bereiche verlaufen. Dort wurden z.B. artenschutzrechtlich relevante<br />

Amphibien (Laubfrosch, Moorfrosch, Kammmolch) in Gewässern <strong>der</strong> Umgebung<br />

nachgewiesen.<br />

Bei Betrachtung des Konfliktpotenzials bei NATURA-2000 Gebieten (vgl. LEGUAN, 2012b/<br />

Anlage 6) ist festzustellen, dass Variante 1.3 am besten abschneidet. Die Variante führt<br />

höchstens zu mittleren Konfliktpotenzialen in Bezug auf die NATURA 2000-Gebiete GGB DE<br />

2030-392 "Traveförde und angrenzende Flächen" sowie BSG DE 2031-401 "Traveförde".<br />

Beim Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse (Variante 1.2) wird das FFH-Gebiet (DE 230-328)<br />

„Schwartautal und Curauer Moor― beeinträchtigt (hohes Konfliktpotenzial). Durch<br />

Maßnahmen <strong>der</strong> Schadensbegrenzung können erhebliche Beeinträchtigungen jedoch<br />

vermieden werden. Da auch Variante 1.4 zu einem hohen Konfliktpotenzial für ein NATURA<br />

2000-Gebiet führt (GGB DE 1930-302 "Wäl<strong>der</strong> im Pönitzer Seengebiet"), sind die Varianten<br />

1.2 und 1.4 auf dem zweiten Rang platziert. Variante 1.1 führt zu hohen Konfliktpotenzialen<br />

in Bezug auf zwei NATURA 2000-Gebiete (GGB DE 2030-328 "Schwartautal und Curauer<br />

Moor" und GGB DE 1930-302 "Wäl<strong>der</strong> im Pönitzer Seengebiet") und ist daher letztplatziert.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 479<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.1-129 : Gesamtmatrix zur Ermittlung <strong>der</strong> Vorzugsvariante – Hauptvergleich Abschnitt 1<br />

Kriterien<br />

UVS Schutzgüter<br />

Menschen, einschl. <strong>der</strong><br />

menschlichen<br />

Gesundheit (Wohnen<br />

und Erholung)<br />

Tiere und biologische<br />

Vielfalt<br />

Pflanzen<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima/ Luft<br />

Landschaft<br />

Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter<br />

Gesamtbewertung<br />

UVS Schutzgüter<br />

NATURA 2000<br />

artenschutzrechtliche<br />

Betroffenheiten<br />

Rangfolge und<br />

Unterschiede/<br />

Vorteilsbildung<br />

aller<br />

Umweltaspekte<br />

> geringer Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

>> deutlicher Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

Variante 1.1 Variante 1.2 Variante 1.3 Variante 1.4<br />

>>> sehr deutlicher Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

UVS: erheblich nachteilige<br />

Auswirkungen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1> 2>> 3>> 4<br />

2> 1> 3> 4<br />

1> 3> 4 2>><br />

2> 1>> 3>> 4<br />

4 1>> 2> 3><br />

3 > 1>> 2> 4<br />

3> 1>> 2> 4<br />

3> 1>> 2> 4<br />

2> 1>> 3> 4<br />

4 2> 1> 2><br />

2>>> 1> 4 3><br />

2> 1> 3> 4<br />

NATURA 2000:<br />

Konfliktpotenzial<br />

gering sehr gering gering<br />

mittel mittel mittel<br />

hoch hoch hoch<br />

Artenschutz:<br />

Konfliktrisiko<br />

sehr hoch sehr hoch<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 480<br />

Prüfstück DF 10/12


3.7.2 Abschnitt 2 südlich Neustadt bis nördlich Altenkrempe<br />

Die Streckenführung im Abschnitt 2 ist alternativlos. Insofern werden keine Varianten<br />

verglichen. Es erfolgt jedoch eine Auswirkungsprognose für die Streckenabschnitte 1A.6 und<br />

1A.6.1.<br />

Tabelle 3.7.2-1: Zeichenerklärung Auswirkungstabellen<br />

Funktionsverlust/ Schwere <strong>der</strong><br />

Funktionsbeeinträchtigung:<br />

— vollständiger Funktionsverlust<br />

sehr hohe Beeinträchtigung<br />

hohe Beeinträchtigung<br />

mittlere Beeinträchtigung<br />

geringe Beeinträchtigung<br />

3.7.2.1 Streckenabschnitt 1A.6 ohne Variantenvergleich<br />

Der Streckenabschnitt 1A.6 verläuft zwischen den Trassenkombinationspunkten 5<br />

nordwestlich von Wintershagen und 13 südöstlich <strong>der</strong> Hasselburger Mühle. Die Trasse wird<br />

parallel zur BAB A 1 geführt und schwenkt kurz nach <strong>der</strong> Querung <strong>der</strong> Lachsau auf die von<br />

Neustadt kommende und bis zu diesem Punkt zurückzubauende Bestandstrasse ein.<br />

Lage des Streckenabschnitts<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 481<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen und Erholen)<br />

In Streckenabschnitt 1A.6 werden nur im Bereich <strong>der</strong> Ortslage Hasselburg (Gemeinde<br />

Altenkrempe) Flächen von hoher Bedeutung bau- bzw. anlagebedingt in Anspruch<br />

genommen. Der Streckenabschnitt 1A.6 verläuft im Bereich <strong>der</strong> Ortslage Hasselburg auf <strong>der</strong><br />

bestehenden Bahntrasse. Dementsprechend handelt es bei den Flächen mit hoher<br />

Bedeutung für das Teilschutzgut Wohnen in erster Linie um Mischgebiete entlang <strong>der</strong><br />

bestehenden Trasse.<br />

In Bezug auf Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen ergeben sich im Bereich<br />

Altenkrempe unter Berücksichtigung <strong>der</strong> vorgeschlagenen Lärmschutzwände im Schutz <strong>der</strong><br />

Wände gegenüber dem Planfall 0 geringfügige Abnahmen tags und Abnahmen um ≥ 5 dB(A)<br />

nachts. Unter zusätzlicher Berücksichtigung des Straßenverkehrslärms ist im Bereich<br />

Altenkrempe bei Berücksichtigung <strong>der</strong> vorgeschlagenen Lärmschutzwände tags mit geringen<br />

Pegelmin<strong>der</strong>ungen und nachts mit Pegelmin<strong>der</strong>ungen um bis zu 5 dB(A) zu rechnen (LAIRM<br />

CONSULT, 2012a/ Anlage 10).<br />

Im Bereich Neustadt sind keine Lärmschutzwände vorgesehen. Gegenüber dem Planfall 0<br />

kommt es bei freier Schallausbreitung am westlichen Ortsrand zu Zunahmen von bis zu<br />

10 dB (A) tags und bis zu 5 dB(A) nachts. Entlang <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Bahntrasse und östlich<br />

davon kommt es zu Min<strong>der</strong>ungen um bis zu 10 dB(A) tags und bis zu 15 dB(A) nachts.<br />

Westlich <strong>der</strong> Planvariante im Ortsteil Roge erhöhen sich die Immissionen um < 20 dB(A) tags<br />

und um bis zu 10 dB(A) nachts (LAIRM CONSULT, 2012a/ Anlage 10).<br />

Bei <strong>der</strong> Betrachtung von Beeinträchtigungen durch Erschütterungen ergibt sich für den<br />

Streckenabschnitt 1A.6 gegenüber dem Planfall 0 auf <strong>der</strong> bestehenden Bahnstrecke<br />

aufgrund <strong>der</strong> deutlich geringeren Anzahl von Gebäuden im Bereich Sierksdorf und Neustadt<br />

im Einflussbereich <strong>der</strong> Bahnstrecke eine deutlich günstigere Situation. Für den<br />

Streckenabschnitt 1A.6 ist gemäß <strong>der</strong> Prognose lediglich für einzelne Gebäude eine<br />

Überschreitung <strong>der</strong> Grenz- o<strong>der</strong> Orientierungswerte zu erwarten, während an <strong>der</strong><br />

bestehenden Bahnstrecke für den Planfall 0 von einer Überschreitung in einigen Gebäuden<br />

ausgegangen werden kann (vgl. BAUDYN, 2012/ Anlage 11).<br />

Tabelle 3.7.2-2 Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen<br />

Gesundheit (Wohnen)<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Wohnen<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust<br />

Flächen- und Funktionsverlust durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme innerhalb<br />

von Wohngebieten, Mischgebieten,<br />

Son<strong>der</strong>gebieten, Gewerbegebieten<br />

Flächen- und Funktionsverlust durch<br />

baubedingte Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Wohngebieten,<br />

Mischgebieten, Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr hoch /<br />

hoch 0,23 ha<br />

mittel /<br />

gering /<br />

sehr hoch /<br />

hoch 0,26 ha<br />

mittel /<br />

gering /<br />

Gesamt 0,49 ha<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 482<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Wohnen<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Kriterium Anzahl <strong>der</strong> Stockwerke<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Schallimmissionen: Überschreitung von<br />

Grenz- o<strong>der</strong> Orientierungswerten (mit<br />

Lärmschutzwand, Höhe 6 m)<br />

Erschütterungen<br />

(Überschreitung Mittelwert KBTr > Ar)<br />

Anzahl <strong>der</strong> Gebäude<br />

16. BImSchV 411<br />

DIN18005<br />

DIN 4150 - 2<br />

Durch den Streckenabschnitt 1A.6 gehen erholungswirksame Flächen verloren o<strong>der</strong> werden<br />

durch Schallimmissionen beeinträchtigt. Westlich von Neustadt i.H. geht dabei eine Fläche<br />

von 11,30 ha eines Gebietes mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung gem. LRP anlagebedingt<br />

verloren.<br />

Dieses Gebiet sowie ein regionaler Grünzug im Bereich des Neustädter Binnenwassers<br />

werden auf einer Gesamtfläche von ca. 276,13 ha durch Schallimmissionen beeinträchtigt<br />

(vgl. Tabelle 3.7.2-12). Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Vorbelastungen im Untersuchungsraum<br />

durch die BAB A 1, ist von einer hohen Funktionsbeeinträchtigung auszugehen.<br />

Durch den Bau des Streckenabschnitts 1A.6 wird <strong>der</strong> Fernwan<strong>der</strong>weg E1/ E6 nördlich von<br />

Neustadt, westlich <strong>der</strong> BAB 1 zerschnitten. Dieser Wan<strong>der</strong>weg wird bereits durch die<br />

bestehende BAB A1 zerschnitten. Durch den Neubau <strong>der</strong> Bahntrasse wird dieser<br />

Barriereeffekt noch verstärkt. Es ist aber davon auszugehen, dass diese Barrierewirkung<br />

durch entsprechende Maßnahmen vermin<strong>der</strong>t werden kann.<br />

Tabelle 3.7.2-3 Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen<br />

Gesundheit (Erholen) Streckenabschnitt 1A.6<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Erholen<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust<br />

Flächen- und Funktionsverlust durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme innerhalb von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten und<br />

Freizeiteinrichtungen<br />

Flächen- und Funktionsverlust durch<br />

baubedingte Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten und<br />

Freizeiteinrichtungen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

beson<strong>der</strong>s<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 483<br />

540<br />

0,15<br />

11,30 ha<br />

- Gebiet beson<strong>der</strong>er Erholungseignung gem.<br />

LRP westlich von Neustadt i.H.<br />

beson<strong>der</strong>s 3,92 ha<br />

- Gebiet beson<strong>der</strong>er Erholungseignung gem.<br />

LRP westlich von Neustadt i.H.<br />

Gesamt 15,22 ha<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Erholen<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Schallimmissionen:<br />

Verlärmung von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten,<br />

Freizeiteinrichtungen<br />

innerhalb <strong>der</strong> Zone 49<br />

dB(A) tags<br />

Zerschneidung von<br />

überregionalen Rad- und<br />

Wan<strong>der</strong>wegen bzw.<br />

regionalen Reitwegen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

beson<strong>der</strong>s 276, 13 ha<br />

- Gebiet beson<strong>der</strong>er<br />

Erholungseignung gem. LRP<br />

westlich von Neustadt i.H.<br />

- Regionaler Grünzug im<br />

Bereich des Neustädter<br />

Binnenwasser und <strong>der</strong><br />

angrenzenden Flächen<br />

beson<strong>der</strong>s Zerschneidung<br />

Fernwan<strong>der</strong>weg E1/ E6<br />

nördlich von Neustadt,<br />

westlich <strong>der</strong> BAB 1;<br />

Wan<strong>der</strong>weg wird bereits durch<br />

die Autobahn zerschnitten,<br />

Bahntrasse führt zu<br />

Verstärkung des<br />

Barriereeffektes <strong>der</strong> aber<br />

durch entsprechende<br />

Maßnahmen vermin<strong>der</strong>t<br />

werden kann<br />

Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

In Bezug auf den Verlust faunistischer Lebensräume kommt es bei Rastvögeln und<br />

Heuschrecken zu Eingriffen in sehr hoch bedeutende Lebensräume. Gemessen an den<br />

Gesamtverlustflächen bei Heuschrecken, ist <strong>der</strong> Verlust jedoch nur sehr kleinflächig. Bei den<br />

Rastvögeln hingegen macht <strong>der</strong> Flächenverlust in einem Lebensraum sehr hoher Bedeutung<br />

einen großen Teil <strong>der</strong> Gesamtverlustfläche aus.<br />

Bei Fle<strong>der</strong>mäusen, Reptilien und Heuschrecken kommt es zudem zu (teilweise hohen)<br />

Verlusten hoch bedeuten<strong>der</strong> Lebensräume.<br />

Bei den Brutvögeln kommt es lediglich in Bereichen mittlerer Bedeutung zu Verlusten von<br />

Lebensräumen. Keine Betroffenheiten ergeben sich hingegen bei den Artengruppen<br />

Amphibien und Libellen.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Beeinträchtigungen von Brutvögeln durch Schallimmissionen und sonstige<br />

Störungen sind lediglich Brutvogellebensräume mittlerer Bedeutung betroffen.<br />

Randlich führt Streckenabschnitt 1A.6 am Neustädter Binnenwasser entlang, welches einen<br />

Bereich erhöhter Wertgebung in Bezug auf Brutvögel im 2.000 m-Korridor darstellt.<br />

Allerdings liegt zwischen geplanter Trasse und diesem Bereich noch die BAB A1, die den<br />

Bereich bereits vorbelastet.<br />

Bei den Rastvögeln kommt es auf Rastplätzen aller Bedeutungsstufen zu Beeinträchtigungen<br />

durch Schallimmissionen und optische Störungen. Der Anteil <strong>der</strong> beeinträchtigten<br />

Rastplätze sehr hoher und hoher Bedeutung an <strong>der</strong> insgesamt beeinträchtigten Fläche ist<br />

sehr hoch. Die Bereiche sind allerdings auch dahingehend bereits durch die BAB A1<br />

vorbelastet.<br />

Hinsichtlich Beeinträchtigungen durch Barriere- und Trennwirkungen bzw. den Fahrbetrieb<br />

kommt es zu folgenden Auswirkungen: <strong>der</strong> Streckenabschnitt 1A.6 führt zu einer<br />

Neuzerschneidung des FFH-Gebietes Lachsau. Das FFH-Gebiet Kremper Au wird auf <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse gequert. Betroffen sind außerdem Haupt- und Nebenverbundachsen des<br />

Biotopverbundsystems. Kremper Au und Lachsau stellen wichtige Wan<strong>der</strong>korridore für den<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 484<br />

Prüfstück DF 10/12


Fischotter dar. Durch die Trasse werden sehr hoch bedeutende Bereiche für Rastvögel<br />

betroffen, die jedoch bereits durch die BAB A1 vorbelastet sind.<br />

Tabelle 3.7.2-4 Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt –<br />

Streckenabschnitt 1A.6<br />

Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

faunistischer<br />

Lebensräume<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse sehr hoch / /<br />

hoch 1,27 ha<br />

- Laub- und<br />

Mischwaldbereiche<br />

740 m<br />

- Gewässer<br />

mittel 5,12 ha 3.525 m<br />

gering 37,79 ha<br />

Gesamt 44,17 ha 4.265 m<br />

Brutvögel sehr hoch /<br />

hoch /<br />

mittel 44,17 ha<br />

gering /<br />

Gesamt 44,17 ha<br />

Rastvögel sehr hoch 10,29 ha<br />

Amphibien sehr hoch<br />

hoch /<br />

mittel 18,82 ha<br />

gering 7,07 ha<br />

Gesamt 36,18 ha<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

Keine Betroffenheit.<br />

Gesamt 0,00 ha<br />

Reptilien sehr hoch /<br />

Libellen sehr hoch<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

hoch 4,72 ha<br />

- Artenarmes<br />

Intensivgrünland (GI),<br />

mesophiles Grünland<br />

(GM), sonstige Gehölze<br />

und Gehölzstrukturen<br />

(HG), (halb-) ru<strong>der</strong>ale<br />

Gras- und Staudenfluren<br />

(RH)<br />

2.045 m<br />

- Knicks (HW),<br />

Gräben (FG)<br />

mittel / 168 m<br />

gering 36,67 ha 1.448 m<br />

Gesamt 41,39 ha 3.661 m<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

Keine Betroffenheit.<br />

Gesamt 0,00 ha<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 485<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Heuschrecken sehr hoch 0,003 ha<br />

- Mesophiles Grünland (GM)<br />

Tagfalter/<br />

Wid<strong>der</strong>chen<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

hoch / 980 m<br />

- Ebenerdige<br />

Feldhecken<br />

(HF)<br />

mittel 1,21 ha 573 m<br />

gering 41,18 ha 1.776 m<br />

Gesamt 42,39 ha 3.329 m<br />

sehr hoch /<br />

hoch /<br />

mittel 0,32 ha 1.640 m<br />

gering 41,96 ha 2.021 m<br />

Gesamt 42,28 ha 3.661 m<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigung von<br />

Tieren durch<br />

Schallimmissionen (bau-<br />

und betriebsbedingt) und<br />

optische Reize (bau-,<br />

anlage- und<br />

betriebsbedingt)<br />

Brutvögel<br />

(Wirkzone<br />

100 m)<br />

Rastvögel<br />

(Wirkzone<br />

300 m)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr hoch /<br />

hoch /<br />

mittel 149,54 ha<br />

- Brutvogellebensräume<br />

entlang <strong>der</strong><br />

Bestandsstrecke und nahe<br />

<strong>der</strong> A1 (Vorbelastungen),<br />

geringe<br />

Funktionsbeeinträchtigung,<br />

in Überlagerungsbereich<br />

mit A1 sind<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

en zu vernachlässigen<br />

- In übrigen Bereichen<br />

mittlere<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

gering /<br />

Gesamt 149,54 ha<br />

sehr hoch 191,70 ha<br />

- Rastplätze an <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse und A1<br />

(Vorbelastung)<br />

hoch 29,65 ha<br />

- Rastplatz an <strong>der</strong> A1<br />

(Vorbelastung)<br />

mittel 124,92 ha<br />

- Rastplätze an <strong>der</strong> A1<br />

(Vorbelastung)<br />

- Übrige Flächen mittlere<br />

Beeinträchtigung<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 486<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

/


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

gering 108,27 ha<br />

- Rastplätze an <strong>der</strong> A1 und<br />

<strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung),<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

vernachlässigbar<br />

- Übrige Flächen geringe<br />

Beeinträchtigung<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Barriere- und<br />

Trennwirkungen (bau-<br />

und anlagebedingt)<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Fahrbetrieb (Kollisionen,<br />

verbleibende Effekte<br />

durch Sog- und<br />

Wirbelschleppen,<br />

betriebsbedingt)<br />

Schutzgebiete<br />

und Biotopverbund(Zerschneidung)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Gesamt 454,54 ha<br />

sehr hoch 110 m<br />

- FFH-Gebiete Lachsau und<br />

Kremper Au<br />

- Neuzerschneidung<br />

(Lachsau)<br />

- Zerschneidung auf<br />

Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung) (Kremper<br />

Au)<br />

hoch 1479 m<br />

- Kremper Au mit<br />

Nie<strong>der</strong>ungsgebiet<br />

(Hauptverbundachse<br />

Biotopverbund)<br />

- randliche<br />

Neuzerschneidung entlang<br />

Bestandstrasse<br />

mittel 297 m<br />

- Nebenverbundachsen<br />

- (randliche)<br />

Neuzerschneidung entlang<br />

A1<br />

Gesamt 1886 m<br />

Sonstige Säuger - Neuzerschneidung Lachsau (wichtiger<br />

Wan<strong>der</strong>korridor Fischotter)<br />

- Querung Kremper Au auf Bestandstrasse<br />

(wichtiger Wan<strong>der</strong>korridor Fischotter)<br />

- Erhöhung des Kollisionsrisikos durch<br />

zukünftige Zugfrequenz<br />

- Entstehung von Inselflächen mit A1<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse - Randlich Verlauf entlang<br />

von hoch bedeutenden<br />

Fle<strong>der</strong>mauslebensräumen<br />

an <strong>der</strong> A1 (Vorbelastung),<br />

Neuzerschneidung<br />

kleinerer Bereiche<br />

- Kollisionsrisiko mittel<br />

Brutvögel - Verlauf durch<br />

Brutvogellebensräume<br />

mittlerer Bedeutung auf<br />

Bestandstrasse und<br />

entlang <strong>der</strong> A1<br />

- Kollisionsrisiko gering<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 487<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Rastvögel - Randliche Querung sehr<br />

hoch bedeuten<strong>der</strong><br />

Rastplätze durch<br />

Bündelung mit A1<br />

(Vorbelastung) und<br />

Rückführung des<br />

Streckenabschnitts auf die<br />

Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung)<br />

- Kollisionsrisiko hoch<br />

Schutzgut Pflanzen<br />

Bau- und anlagebedingt kommt es überwiegend zu Verlusten sehr hoch bedeuten<strong>der</strong><br />

linearer Biotope, die nach § 30 BNatSchG (i.V.m. § 21 LNatSchG) geschützt sind. Flächige<br />

§ 30-Biotope werden nicht beeinträchtigt. Allerdings kommt es zu kleinflächigen Verlusten<br />

hoch bedeuten<strong>der</strong> Biotope. Von flächigen bau- und anlagebedingten Verlusten sind<br />

überwiegend gering bedeutende Biotope betroffen.<br />

Tabelle 3.7.2-5 Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Pflanzen – Streckenabschnitt 1A.6<br />

Schutzgut Pflanzen<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

in Bezug auf Biotoptypen<br />

(darunter nach § 30<br />

BNatSchG i.V.m. § 21<br />

LNatSchG geschützte<br />

Biotope) durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

in Bezug auf Biotoptypen<br />

(darunter nach § 30<br />

BNatSchG i.V.m. § 21<br />

LNatSchG geschützte<br />

Biotope) durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Gesamt (anlage- und<br />

baubedingt)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

flächig linear<br />

sehr hoch / 1.786 m<br />

- § 30-Biotope (Knicks,<br />

ebenerdige Feldhecken,<br />

Binnengewässer)<br />

hoch 0,48 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>,<br />

Gebüsche und Gehölze<br />

mittel 1,70 330 m<br />

gering 25,41 ha 440 m<br />

sehr hoch / 834 m<br />

- § 30-Biotope (Knicks,<br />

ebenerdige Feldhecken,<br />

Binnengewässer)<br />

hoch 0,33 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>,<br />

Gebüsche und Gehölze<br />

mittel 1,16 ha 407 m<br />

gering 14,84 ha 164 m<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 488<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

43,94 ha 3.962 m<br />

/<br />

/


Schutzgut Boden<br />

Die anlage- und baubedingte Flächeninanspruchnahme von Böden beträgt insgesamt 42,63<br />

ha. Mit 36,89 ha überwiegen eindeutig Böden von allgemeiner Bedeutung (Wertstufe 3).<br />

Böden beson<strong>der</strong>er Bedeutung werden in einem Umfang von insgesamt 4,46 ha in Anspruch<br />

genommen. Es handelt sich dabei vor allem um Böden mit hohem Natürlichkeitsgrad<br />

(Gehölze am alten Bahndamm zwischen Neustadt und Oevelgönne, Ufergehölze an <strong>der</strong><br />

Lachsau, Gehölze am Bahndamm bei Hasselburg).<br />

Tabelle 3.7.2-6 Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Boden – Abschnitt 2, Streckenabschnitt<br />

1A.6<br />

Schutzgut Boden<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung und<br />

Überprägung durch<br />

Böschungen)<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Anlage von Baustraßen)<br />

Verlust<br />

beson<strong>der</strong>s (4) Versiegelung durch Trasse: 1,25 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,67ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,46 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 0,23 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 1,67 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,78 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,72 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 0,27 ha<br />

allgemein (3) Versiegelung durch Trasse: 7,57 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 15,12 ha<br />

allgemein bis<br />

gering (2)<br />

Versiegelung durch Trasse: 0,00 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,00 ha<br />

sehr gering (1) Versiegelung durch Trasse: 1,55 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,62 ha<br />

beson<strong>der</strong>s (4) 1,54 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,65 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,71 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 0,35 ha<br />

allgemein (3) 14,20 ha<br />

allgemein bis<br />

gering (2)<br />

0,12 ha<br />

sehr gering (1) 0,53 ha<br />

Gesamt 42,63 ha<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Für das Schutzgut Boden wird ausschließlich eine Verlustflächenbetrachtung (Prognoseverfahren 1)<br />

vorgenommen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 489<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Wasser – Teilschutzgut Grundwasser<br />

Die Trasse verläuft bis zur Grenze des jungtertiären Grundwasserleiters bei Roge durch<br />

Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 2 (mittlerer Bedeutung) mit sehr hoch ergiebigen, aber gut<br />

geschützten Grundwasservorkommen. Im weiteren Verlauf sind die Grundwasservorkommen<br />

nur noch von hoher Ergiebigkeit, aber trotzdem weiterhin gut geschützt, so dass die<br />

Bedeutung <strong>der</strong> Flächen bis zum Beginn <strong>der</strong> Lachsau-Nie<strong>der</strong>ung nur noch gering ist<br />

(Wertstufe 1). Im Bereich <strong>der</strong> Lachsau-Nie<strong>der</strong>ung ist <strong>der</strong> oberste Grundwasserleiter<br />

unbedeckt (Wertstufe 3), im Anschluss bis zum Ende des Streckenabschnitts dann nur<br />

relativ geschützt (Wertstufe 2). Der Verlust an Grundwasserneubildungsflächen in den<br />

einzelnen Trassenabschnitten betrifft daher vor allem Flächen geringer und mittlerer<br />

Bedeutung, <strong>der</strong> Flächenverlust hoch bedeutsamer Flächen fällt mit insgesamt 4,05 ha relativ<br />

gering aus.<br />

Im Bereich des oberen, teilweise unbedeckten Grundwasserleiters verläuft die Trasse in<br />

Gleich- o<strong>der</strong> leichter Dammlage. Damit wird in den anstehenden sandigen Bildungen we<strong>der</strong><br />

in den Grundwasserleiter eingegriffen noch Grundwasser angeschnitten. Im Bereich<br />

oberflächig über Sand anstehen<strong>der</strong> Beckentone bzw. Nie<strong>der</strong>moortorfe ist ein<br />

Bodenaustausch erfor<strong>der</strong>lich. Damit würde hier in Deckschichten des lokal ausgebildeten<br />

Grundwasserleiters eingegriffen und Grundwasser offengelegt (Konfliktschwerpunkt, s. Plan<br />

4.5.2). Durch Verwendung grobkörnigen Materials zur Dammschüttung kann die<br />

Wasserwegsamkeit aber erhalten bleiben.<br />

Wasserschongebiete sind im Bereich des Streckenabschnitts 1A.6 nicht ausgewiesen.<br />

Tabelle 3.7.2-7 Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser (Grundwasser) – Abschnitt 2,<br />

Streckenabschnitt 1A.6<br />

Schutzgut Wasser/ Teilschutzgut Grundwasser<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung durch Trasse)<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Anlage von Baustraßen)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Verlust<br />

sehr hoch (4) 0,00 ha<br />

hoch (3) 1,59 ha<br />

mittel (2) 3,49 ha<br />

gering (1) 5,24 ha<br />

sehr hoch (4) 0,00 ha<br />

hoch (3) 2,46 ha<br />

mittel (2) 6,54 ha<br />

gering (1) 7,32 ha<br />

Gesamt 26,64 ha<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 490<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Wasser/ Teilschutzgut Grundwasser<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche /<br />

Länge<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Eingriffe in den<br />

Grundwasserkörper<br />

(Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Grundwasserdynamik) und<br />

durch Freilegen / Anschnitt<br />

des Grundwassers<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Trinkwassergewinnung<br />

(Durchschneiden von<br />

Wasserschongebieten)<br />

sehr hoch<br />

hoch Bereich von Beckentonen<br />

o<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moor in <strong>der</strong><br />

Lachsaunie<strong>der</strong>ung<br />

mittel<br />

gering<br />

sehr hoch<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Schutzgut Wasser – Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Der Streckenabschnitt 1A.6 quert mittels Durchlässen zwei Gräben (Hasselburggraben<br />

südlich Hasselburg, einen Graben, <strong>der</strong> aus nördl. Richtung in die Kremper Au mündet) und<br />

mit <strong>der</strong> Lachsau und <strong>der</strong> Kremper Au die beiden bedeutendsten Bäche des Abschnittes.<br />

Lachsau und Kremper Au werden mit Eisenbahnüberführungen überbrückt. Südöstlich des<br />

Umspannwerkes Rogerfelde wird schließlich noch ein namenloser Bach in einem Durchlass<br />

unter <strong>der</strong> Trasse hindurchgeführt, <strong>der</strong> nach Unterquerung <strong>der</strong> BAB A 1 in das Neustädter<br />

Binnenwasser einmündet.<br />

Südwestlich <strong>der</strong> AS Neustadt-Süd wird ein Kleingewässer (Wertstufe 2) durch die<br />

Trassenführung vollständig überbaut. Ein weiteres Kleingewässer <strong>der</strong> Wertstufe 2 ist<br />

nordöstlich des Umspannwerkes Rogerfelde von Totalverlust betroffen. Schließlich wird ein<br />

an <strong>der</strong> Kremper Au liegendes naturnahes Kleingewässer <strong>der</strong> Wertstufe 3 durch die<br />

Trassenführung randlich tangiert (Teilverlust) (3 Konfliktschwerpunkte, s. Plan 4.5.2).<br />

Tabelle 3.7.2-8 Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser (Oberflächengewässer) –<br />

Abschnitt 2, Streckenabschnitt 1A.6<br />

Schutzgut Wasser/ Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme von<br />

Stillgewässern<br />

sehr hoch (4)<br />

hoch (3) 1 (Teilverlust)<br />

mittel (2) 2 (Totalverlust)<br />

gering (1)<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Gewässer<br />

Anzahl<br />

Beeinträchtigung von<br />

Fließgewässern durch<br />

Überbauung, Verrohrung,<br />

Verlegung etc.<br />

sehr hoch<br />

hoch<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

mittel 2 Gräben<br />

1 namenloser Bach<br />

Lachsau<br />

Kremper Au<br />

Verlust (Anzahl)<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 491<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Wasser/ Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

gering<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Betroffenes Gebiet<br />

Durchschneidungslänge<br />

Beeinträchtigung von<br />

Überschwemmungsgebieten<br />

o<strong>der</strong> hochwassergefährdeten<br />

Gebieten<br />

sehr hoch<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Schutzgut Klima / Luft<br />

Klimaökologisch bedeutsame Waldflächen sind in diesem Streckenabschnitt nicht betroffen.<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Der Streckenabschnitt 1A.6 verläuft durch mehrere Landschaftsbildeinheiten mit einer hohen<br />

Gesamtempfindlichkeit. Im Süden des Streckenabschnitts gehen Teile <strong>der</strong> Knicklandschaft<br />

um die Ortschaft Roge durch anlagebedingte Flächeninanspruchnahme verloren. Nördlich<br />

von Altenkrempe schneidet <strong>der</strong> Streckenabschnitt den Nie<strong>der</strong>ungsbereich <strong>der</strong> Kremper Au,<br />

sodass auch in diesem Bereich anlage- und baubedingt Flächen in Anspruch genommen<br />

werden. Außerdem verläuft Streckenabschnitt 1A.6 durch Grünlandflächen südlich von<br />

Altenkrempe sowie durch strukturarme- und -reiche Ackerflächen als Teil <strong>der</strong> nach LRP<br />

ausgewiesenen strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitte.<br />

Durch visuelle Überprägung und Verlärmung werden Landschaftsbildeinheiten mit einer<br />

hohen Gesamtempfindlichkeit im Umfang von insgesamt 515,65 ha Fläche beeinträchtigt.<br />

Dazu zählen die Knicklandschaft um die Ortschaft Roge, die Nie<strong>der</strong>ungsbereiche <strong>der</strong><br />

Kremper Au sowie des Neustädter Binnenwassers, Grünlandflächen südlich von<br />

Altenkrempe und im Bereich des Neustädter Binnenwassers, Waldflächen nordwestlich von<br />

Altenkrempe sowie Ackerflächen als Teil <strong>der</strong> nach LRP ausgewiesenen strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitte.<br />

Durch Verlärmung werden zusätzlich Bereiche des mit einer sehr hohen Gesamtempfindlichkeit<br />

eingeschätzten Neustädter Binnenwassers (B) im Umfang von 12,81 ha beeinträchtigt.<br />

Als Vorbelastung sind im Untersuchungsraum die bestehende Bahntrasse sowie die BAB 1<br />

zu berücksichtigen. Dementsprechend ist in Abhängigkeit <strong>der</strong> Gesamtempfindlichkeit von<br />

einer hohen bis geringen Funktionsbeeinträchtigung auszugehen.<br />

Zur Schutz <strong>der</strong> Wohnbebauung in <strong>der</strong> Ortslage Altenkrempe vor Beeinträchtigungen durch<br />

Schallimmissionen im Rahmen des Betriebs des auszubauenden Streckenabschnitts werden<br />

im Osten und Westen <strong>der</strong> bestehenden Trasse Lärmschutzwände mit einer Länge von ca.<br />

1.193 m und 1.432 m vorgesehen. Die optische Wahrnehmbarkeit <strong>der</strong> Lärmschutzanlagen<br />

führt z.T. über weite Entfernungen zu einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. In<br />

diesem Streckenabschnitt sind aufgrund <strong>der</strong> vorhandenen Bahntrasse bereits<br />

Vorbelastungen zu berücksichtigen. Die vorgesehenen Lärmschutzwände haben eine Höhe<br />

von 6 m und verlaufen südlich innerhalb von Ackerflächen (A1, A2) und Grünland (G). Im<br />

Bereich <strong>der</strong> Grünlandflächen sind keine vertikalen Strukturen vorhanden, welche die<br />

Lärmschutzwand abschirmen können sodass hier von einer weiten Einsehbarkeit <strong>der</strong><br />

Lärmschutzwand auszugehen ist.<br />

Im Nie<strong>der</strong>ungsbereich ist durch die sichtverschattende Vegetation (z.B. Gehölze) davon<br />

auszugehen, dass die Einsehbarkeit <strong>der</strong> Landschaft eingeschränkt wird und die<br />

Lärmschutzwand somit etwas abgeschirmt werden kann.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 492<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.2-9 Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Landschaft – Abschnitt 2,<br />

Streckenabschnitt 1A.6<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust<br />

Verlust von Landschaftsbildräumen<br />

bzw. –einheiten<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Verlust von Landschaftsbildräumen<br />

bzw. –einheiten<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

sehr hoch /<br />

hoch 16,98 ha<br />

- Knicklandschaft (KL) um die Ortschaft Roge<br />

- Nie<strong>der</strong>ungsbereich (N) <strong>der</strong> Kremper Au<br />

- Grünland (G) südlich von Altenkrempe<br />

Strukturarme (A1) - und -reiche (A2) Ackerflächen als<br />

Teil <strong>der</strong> nach LRP ausgewiesenen strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitte.<br />

mittel 0,12 ha<br />

gering 10,68 ha<br />

sehr hoch /<br />

hoch 9,31 ha<br />

- Knicklandschaft (KL) um die Ortschaft Roge<br />

- Nie<strong>der</strong>ungsbereich (N) <strong>der</strong> Kremper Au<br />

- Grünland (G) südlich von Altenkrempe<br />

- Strukturarme (A1) - und -reiche (A2) Ackerflächen als<br />

Teil <strong>der</strong> nach LRP ausgewiesenen strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitte.<br />

mittel 0,07 ha<br />

gering 7,01 ha<br />

Gesamt 44,17 ha<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen durch<br />

visuelle Überprägung<br />

(Wirkzone 0-200 m)<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen durch<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr hoch /<br />

hoch 169,30 ha<br />

- Knicklandschaft (KL) um die Ortschaft<br />

Roge<br />

- Nie<strong>der</strong>ungsbereich (N) <strong>der</strong> Kremper Au<br />

und des Neustädter Binnenwassers<br />

- Grünland (G) südlich von Altenkrempe<br />

und im Zusammenhang mit dem<br />

Neustädter Binnenwasser<br />

- Waldflächen (W) nordwestlich von<br />

Altenkrempe<br />

- Strukturarme (A1) und -reiche (A2)<br />

Ackerflächen als Teil <strong>der</strong> nach LRP<br />

ausgewiesenen strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitte.<br />

mittel 8,85 ha<br />

gering 134,49 ha<br />

sehr hoch 12,81 ha<br />

- Neustädter Binnengewässer (B)<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 493<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Landschaft<br />

visuelle Überprägung und<br />

Verlärmung Zone 200 m - 49<br />

d(B)A 1<br />

hoch 346,35 ha<br />

- Knicklandschaft (KL) um die Ortschaft<br />

Roge<br />

- Nie<strong>der</strong>ungsbereich (N) <strong>der</strong> Kremper Au<br />

und des Neustädter Binnenwassers<br />

- Grünland (G) südlich von Altenkrempe<br />

und im Zusammenhang mit dem<br />

Neustädter Binnenwasser<br />

- Waldflächen (W) nordwestlich von<br />

Altenkrempe<br />

- Strukturarme (A1) und -reiche (A2)<br />

Ackerflächen als Teil <strong>der</strong> nach LRP<br />

ausgewiesenen strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitte.<br />

mittel 48,0 ha<br />

gering 198,0 ha<br />

Gesamt 944,80 ha<br />

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

In <strong>der</strong> Gemeinde Altenkrempe im Bereich <strong>der</strong> Ortslage von Hasselburg befinden sich<br />

innerhalb des 400 m Korridors die gem. § 5 Abs. 1 DSchG eingetragenen Kulturdenkmale<br />

„Zufahrtsallee des Gutes Hasselburg― sowie eine „Gutskate― und ein „Stallgebäude― in einer<br />

Entfernung von ca. 70 m zur bestehenden Bahntrasse. Sensorielle Beeinträchtigungen bzw.<br />

Erschütterungen sind unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Vorbelastungen durch die bestehende<br />

Bahntrasse aber nicht vollständig auszuschließen.<br />

Es befinden sich keine Baudenkmale im unmittelbaren Eingriffsbereich <strong>der</strong> geplanten<br />

Bahntrasse.<br />

In Bezug auf archäologische Fundstellen ist von einem hohen Verlust (vgl. ALSH, 2012/<br />

Anlage 17) auszugehen, da die Trasse überwiegend neu anzulegen ist und damit Flächen<br />

neu in Anspruch genommen werden.<br />

Tabelle 3.7.2-10 Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter –<br />

Abschnitt 2, Streckenabschnitt 1A.6<br />

Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlagebedingte und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von<br />

Baudenkmalen,<br />

Ensembles und<br />

Gartendenkmalen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

hoch /<br />

1 Aus technischen Gründen war eine Aufteilung relevanten Isophone auf die Streckenabschnitt 1A.6 und1A.6.1<br />

nicht möglich, sodass die angegebenen Werte für beide Streckenabschnitte zusammen gelten.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 494<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Beeinträchtigte Kultur- und Baudenkmale<br />

Sensorielle<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Baudenkmalen durch<br />

Verlärmung und visuelle<br />

Überprägung im<br />

Nahbereich (zwischen<br />

Außenkante Baukörper<br />

und 200 m Entfernung)<br />

hoch - Zufahrtsallee des Gutes Hasselburg (O.-Nr.: 954)<br />

- Gutskate (O.-Nr.: 94046)<br />

- Stallgebäude (O.-Nr.: 21907)<br />

Es handelt sich hier um eingetragene Kulturdenkmale gem. §<br />

5 Abs. 1 DSchG<br />

Auswirkungsprognose gem. den Angaben des Fachbeitrages archäologische Kulturgüter (ALSH, 2012)<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust/ Beeinträchtigung von archäologischen<br />

Kulturgütern<br />

Bau- und anlagebedingte<br />

Auswirkungen auf<br />

archäologische<br />

Kulturgüter durch Flächen-<br />

und Funktionsverlust im<br />

Rahmen <strong>der</strong><br />

Baumaßnahmen sowie<br />

Störungen <strong>der</strong><br />

Sichtbeziehungen und<br />

Flächenzerschneidungen<br />

Bekannte<br />

einfache u.<br />

beson<strong>der</strong>e<br />

archäologische<br />

Kulturdenkmale<br />

im Bereich des<br />

engen Korridors;<br />

allgemeine<br />

Einstufung und<br />

Ansprache<br />

Archäologisches<br />

Umfeld im<br />

Bereich des 800<br />

m Korridors als<br />

Grundlage zur<br />

Einschätzung<br />

archäologischer<br />

Potentialflächen<br />

Hinweis auf<br />

zumeist<br />

siedlungsgünstige<br />

topographische<br />

Gegebenheiten<br />

als Grundlage zur<br />

Einschätzung<br />

archäologischer<br />

Potentialflächen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- 6 einfache Kulturdenkmale in den Bereichen Altenkrempe<br />

(LA 90, 139, 143 u. 185), Schashagen (LA 167) und<br />

Sierksdorf (LA 64)<br />

- 3 Archäologische Potentialflächen (BWS 3) im geplanten<br />

Trassenbereich<br />

- 1 neolithische Siedlung u. 5 neolithische Einzelfunde<br />

Am Nordostende befindet sich ein Gebiet mit dichter<br />

neolithischer Besiedlung; im Bereich zwischen Altenkrempe<br />

und Hasselburg ein Gebiet mit mittelalterlicher bis<br />

neuzeitlicher Besiedlung (Dorf Altenkrempe u. Motte<br />

Altenkrempe LA 164); zwischen Sonnenschein und<br />

Altenkrempe ein Areal mit lockerer eisenzeitlicher Besiedlung<br />

(siehe Anm. 377 ) - hier ist mit wan<strong>der</strong>nden eisenzeitlichen<br />

Siedlungen zu rechnen<br />

Mittlerer und nördlicher Abschnitt <strong>der</strong> Trasse verläuft entlang<br />

des West- und Nordrandes <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>ung des Neustädter<br />

Binnenwassers mit den Übergängen über Lachsau und<br />

Kremper Au<br />

Einstufung Hoher Flächenverbrauch, da Trasse überwiegend neu<br />

anzulegen ist<br />

Stufe 3 (hoher Verlust)<br />

Betroffenheiten von NATURA 2000-Gebieten (vgl. leguan, 2012b/ Anlage 6)<br />

GGB DE 1830-301 und BSG DE 1830-301 „NSG Neustädter Binnenwasser―<br />

Der Streckenabschnitt 1A.6 verläuft westlich des FFH- und Vogelschutzgebietes DE 1830-<br />

301 „NSG Neustädter Binnenwasser―. Die Bahntrasse verläuft dabei westlich <strong>der</strong> BAB A1.<br />

Insofern finden die Bauarbeiten nicht im Bereich <strong>der</strong> FFH-Lebensraumtypen (LRT) des FFH-<br />

Gebietes statt. Zu den FFH-LRT können ausreichende Abstände eingehalten werden,<br />

sodass bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen <strong>der</strong> FFH-LRT und <strong>der</strong> genannten<br />

Erhaltungsziele daher ausgeschlossen werden können. Indirekte Auswirkungen durch den<br />

Eintrag von baubedingt aufgewirbelten Stäuben können abstandsbedingt ebenfalls<br />

ausgeschlossen werden (LEGUAN, 2012b/ Anlage 6).<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 495<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Durch die Linienführung des Streckenabschnitts außerhalb des Vogelschutzgebietes DE<br />

1830-301, westlich <strong>der</strong> BAB A1 und zudem durch die vorgesehene Stilllegung <strong>der</strong><br />

bestehenden Bahntrasse, kommt es prognostisch zu einer signifikanten Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

rezenten Störreize in Form des Bahnverkehrs (LEGUAN, 2012b/ Anlage 6). Für beide<br />

NATURA 2000-Gebiete ist das Konfliktpotenzial als sehr gering einzuschätzen (ebd.).<br />

GGB DE 1830-302 „Lachsau―<br />

Bei dem Streckenabschnitt 1A.6 nördlich <strong>der</strong> BAB A1 ist <strong>der</strong> Bau eines neuen Querungsbauwerkes<br />

über die Lachsau erfor<strong>der</strong>lich. Hierdurch sind zunächst erhebliche Beeinträchtigungen<br />

<strong>der</strong> „Lachsau― anzunehmen. Entsprechend sind schadensbegrenzende Maßnahmen<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Durch eine entsprechende Dimensionierung des Bauwerks können erhebliche<br />

anlagebedingte Beeinträchtigungen vermieden werden. Baubedingt sind Beeinträchtigungen<br />

ebenfalls anzunehmen. Durch die Elektrifizierung ist nicht von relevanten Schadstoffemissionen<br />

auszugehen. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen <strong>der</strong> FFH-LRT sind daher nicht zu<br />

besorgen.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen <strong>der</strong> FFH-LRT des GGB können zunächst bei Streckenabschnitt<br />

Variante 1A.6 nicht ausgeschlossen werden. Die Umsetzung von Maßnahmen zur<br />

Schadensbegrenzung wird daher erfor<strong>der</strong>lich. Inwieweit die Anwendung <strong>der</strong> Ausnahmeregelung<br />

notwendig sein könnte, ist im momentanen Planungsstadium nicht absehbar (LEGUAN,<br />

2012b/ Anlage 6). Insgesamt ist das Konfliktpotenzial für das NATURA 2000-Gebiet als hoch<br />

einzuschätzen (ebd.).<br />

GGB DE 1831-321 „Kremper Au―<br />

In Höhe Altenkrempe ist <strong>der</strong> Neubau parallel zur bestehenden Bahntrasse vorgesehen.<br />

Östlich <strong>der</strong> Ortslage Hasselburg führt die bestehende Trasse unmittelbar an <strong>der</strong> Kremper Au<br />

entlang. Der Verlauf schwenkt in diesem Abschnitt <strong>der</strong> Kremper Au in nördliche Richtung<br />

aus, so dass sich <strong>der</strong> Abstand gegenüber dem Status quo entsprechend vergrößert. Südlich<br />

<strong>der</strong> Hasselburger Mühle wird die Kremper Au bereits durch die bestehende Bahnlinie<br />

überquert. Durch die gewählte Trassierung ist eine Querung <strong>der</strong> Kremper Au erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Durch eine entsprechende Dimensionierung des Bauwerks können erhebliche<br />

anlagebedingte Beeinträchtigungen voraussichtlich vermieden werden. Baubedingt sind<br />

Beeinträchtigungen ebenfalls zunächst anzunehmen.<br />

Durch die Elektrifizierung ist nicht von relevanten Schadstoffemissionen auszugehen.<br />

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen <strong>der</strong> FFH-LRT sind daher nicht zu besorgen.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen <strong>der</strong> FFH-LRT des GGB sowie des Bachneunauges und des<br />

Fischotters können zunächst durch die Querung bei Streckenabschnitt 1A.6 nicht<br />

ausgeschlossen werden. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Schadensbegrenzung (unter<br />

Berücksichtigung eines für Fischotter gerechten geeigneten Querungsbauwerks) wird<br />

erfor<strong>der</strong>lich. In Abhängigkeit <strong>der</strong> gewählten Bauwerksdimension kann es auch zu einer<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Durchgängigkeit <strong>der</strong> Kremper Au kommen. Inwieweit die Anwendung <strong>der</strong><br />

Ausnahmeregelung notwendig sein könnte, ist auf dieser Planungsebene nicht absehbar<br />

(LEGUAN, 2012b/ Anlage 6). Insgesamt ist das Konfliktpotenzial für das NATURA 2000-Gebiet<br />

als hoch einzustufen (ebd.).<br />

Artenschutzrechtliche Betroffenheiten (vgl. PU, 2012/ Anlage 5)<br />

Eine Beeinträchtigung <strong>der</strong> Graureiherkolonie in Umfeld des Streckenabschnitts 1A.6 ist<br />

voraussichtlich zu vermeiden. Dies ist von hoher Bedeutung, da es sich um eine tradierte,<br />

beson<strong>der</strong>s große Kolonie handelt.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 496<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Das ausgesprochen häufige Vorkommen <strong>der</strong> Rohrweihe im Umfeld <strong>der</strong> Trasse sowie die<br />

Nähe zu einem Brutplatz bedingen ein erhöhtes Risiko, dass gegen Verbotstatbestände wie<br />

insbeson<strong>der</strong>e das Tötungsverbot verstoßen wird. FCS-Maßnahmen sind möglich.<br />

Es handelt sich sowohl um Ausbau- als auch um Neubauabschnitte. Die Neubautrasse<br />

verläuft überwiegend parallel zur BAB A1. Die Überlagerung <strong>der</strong> Wirkzonen mit <strong>der</strong><br />

Autobahn und die bereits vorhandenen Wirkungen <strong>der</strong> Bestandstrasse min<strong>der</strong>n als<br />

Vorbelastungen das verbleibende artenschutzrechtliche Konfliktrisiko. Auf einer Länge von<br />

rd. 220 m wird Wald betroffen und auf einer Länge von rd. 960 m führt die Trasse durch<br />

Grünland und Ru<strong>der</strong>alflur. Es liegen mehrere nicht untersuchte Gewässer im Baufeld.<br />

Insgesamt ergibt sich ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktrisiko (vgl. PU, 2012/<br />

Anlage 5).<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 497<br />

Prüfstück DF 10/12


3.7.2.2 Streckenabschnitt 1A.6.1 ohne Variantenvergleich<br />

Mit dem Streckenabschnitt 1A.6.1 wird Neustadt i.H. über eine Stichstrecke an die<br />

Westumfahrung (Streckenabschnitt 1A.6) angebunden. Die Stichstrecke verläuft zunächst<br />

auf dem alten Bahndamm zwischen Neustadt und Oevelgönne und schwenkt dann bei<br />

Braunshof auf die bestehende Trasse ein.<br />

Lage des Streckenabschnitts<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen und Erholen)<br />

Mit dem Streckenabschnitt 1A.6.1 wird Neustadt i.H. über eine Stichstrecke an den<br />

Streckenabschnitt 1A.6 angebunden. Durch anlage- bzw. baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme werden insgesamt 0,64 ha Mischgebiete in Neustadt nordwestlich<br />

<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>fläche Bund randlich beansprucht. Diese Gebiete sind mit einer hohen Bedeutung<br />

für das Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit im Hinblick auf das<br />

Teilschutzgut Wohnen zu bewerten.<br />

In Bezug auf die Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen ist im Bereich Neustadt bei<br />

freier Schallausbreitung mit Zunahmen des Schienenverkehrslärms von bis zu 10 dB(A) tags<br />

und 5 dB(A) nachts zu rechnen. Entlang <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Bahntrasse und östlich davon<br />

kommt es zu Min<strong>der</strong>ungen um bis zu 10 dB(A) tags bzw. 15 dB(A) nachts. Lärmschutzwände<br />

sind im Bereich <strong>der</strong> Variante 1A6.1 nicht vorgesehen. Unter zusätzlicher Berücksichtigung<br />

des Straßenverkehrslärms ist im Bereich Neustadt für die Planvariante im Nahbereich <strong>der</strong><br />

bestehenden, künftig entfallenden Trasse mit Min<strong>der</strong>ungen bis zu 10 dB(A) tags und<br />

> 10 dB(A) nachts zu rechnen. Am westlichen Ortsrand kommt es zu geringen Erhöhungen<br />

von ≤ 3 dB(A) tags und nachts. Gewerbeflächen befinden sich im Abschnitt 2 nur im Süden<br />

von Neustadt, bei<strong>der</strong>seits <strong>der</strong> bestehenden Bahntrasse. Durch die Schallemissionen dieses<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 498<br />

Prüfstück DF 10/12


Gewerbegebietes kommt es nur im Nahbereich zu geringen Erhöhungen <strong>der</strong><br />

„Gesamtimmissionen Verkehr― (LAIRM CONSULT, 2012a/ Anlage 10).<br />

Bei <strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> Beeinträchtigungen durch Erschütterungen ist festzustellen, dass<br />

bei Streckenabschnitt 1A.6.1 gegenüber dem Planfall 0 auf <strong>der</strong> bestehenden Bahnstrecke,<br />

aufgrund <strong>der</strong> deutlich geringeren Anzahl von Gebäuden im Bereich Neustadt im<br />

Einflussbereich <strong>der</strong> Bahnstrecke eine deutlich günstigere Situation entsteht (BAUDYN, 2012/<br />

Anlage 11).<br />

In Bezug auf erholungswirksame Flächen mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung werden durch den<br />

Ausbau <strong>der</strong> bestehenden Bahntrasse im Bereich von Neustadt nur Flächen des Regionalen<br />

Grünzuges zwischen Neustadt und Sierksdorf geringfügig in Anspruch genommen o<strong>der</strong><br />

durch Schallimmissionen beeinträchtigt. Generell ist dabei eine Vorbelastung durch die<br />

Bestandstrasse zu berücksichtigen.<br />

Durch den Rückbau <strong>der</strong> bestehenden Bahntrasse im Bereich des Neustädter Binnenwassers<br />

ist von einer Aufwertung dieses Raumes als erholungswirksame Fläche für den Menschen,<br />

einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit auszugehen.<br />

Tabelle 3.7.2-11 Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen<br />

Gesundheit (Wohnen) Streckenabschnitt 1A.6.1<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Wohnen<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust<br />

Flächen- und Funktionsverlust durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme innerhalb<br />

von Wohngebieten, Mischgebieten,<br />

Son<strong>der</strong>gebieten, Gewerbegebieten<br />

Flächen- und Funktionsverlust durch<br />

baubedingte Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Wohngebieten,<br />

Mischgebieten, Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

sehr hoch /<br />

hoch 0,11 ha<br />

- randliche Bereiche von Mischgebieten in<br />

Neustadt nordwestlich <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>fläche Bund<br />

mittel /<br />

gering 0,05 ha<br />

sehr hoch /<br />

hoch 0,53 ha<br />

- randliche Bereiche von Mischgebieten in<br />

Neustadt nordwestlich <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>fläche Bund<br />

mittel /<br />

gering 0,09 ha<br />

Gesamt 0,78 ha<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Kriterium Anzahl <strong>der</strong> Stockwerke<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Schallimmissionen: Überschreitung von<br />

Grenz- o<strong>der</strong> Orientierungswerten (mit<br />

Lärmschutzwand, Höhe 6 m)<br />

Erschütterungen<br />

(Überschreitung Mittelwert KBTr > Ar)<br />

Anzahl <strong>der</strong> Gebäude<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

16. BImSchV 411<br />

DIN18005<br />

DIN 4150 - 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 499<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

540<br />

2,1


Tabelle 3.7.2-12 Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen<br />

Gesundheit (Erholen) Streckenabschnitt 1A.6.1<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Erholen<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust<br />

Flächen- und Funktionsverlust durch<br />

anlagebedingte Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten und Freizeiteinrichtungen<br />

Flächen- und Funktionsverlust durch<br />

baubedingte Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten und Freizeiteinrichtungen<br />

beson<strong>der</strong>s<br />

beson<strong>der</strong>s<br />

0,55 ha<br />

- Regionaler Grünzug zwischen Neustadt und<br />

Sierksdorf<br />

0,46 ha<br />

- Regionaler Grünzug zwischen Neustadt und<br />

Sierksdorf<br />

Gesamt 1,0 ha<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Schallimmissionen: Verlärmung von<br />

Erholungsgebieten, Erholungsschwerpunkten,<br />

Freizeiteinrichtungen<br />

innerhalb <strong>der</strong> Zone 49 dB(A) tags 2<br />

Zerschneidung von überregionalen Rad-<br />

und Wan<strong>der</strong>wegen bzw. regionalen<br />

Reitwegen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

beson<strong>der</strong>s - Regionaler Grünzug<br />

zwischen Neustadt und<br />

Sierksdorf<br />

beson<strong>der</strong>s Neuzerschneidung <strong>der</strong><br />

überregional bedeutsamen<br />

Rad- und Wan<strong>der</strong>wege<br />

Jakobsweg,<br />

Ostseeküstenradweg und<br />

Fernwan<strong>der</strong>weg E1/E6 südlich<br />

von Neustadt i.H.<br />

Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Durch bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme kommt es nicht zu Verlusten sehr<br />

hoch bedeuten<strong>der</strong> Lebensräume.<br />

Bei Fle<strong>der</strong>mäusen, Reptilien und Libellen kommt es allerdings zu Eingriffen in hoch<br />

bedeutende Lebensräume. Bei den Fle<strong>der</strong>mäusen machen Eingriffe in hoch bedeutende<br />

lineare Lebensräume fast die Hälfte aller linearen Verluste aus. Bei Reptilien verhält es sich<br />

ebenso mit den Verlusten <strong>der</strong> flächigen hoch bedeutenden Lebensräume. Darüber hinaus<br />

kommt es zum Verlust eines hoch bedeutenden Libellengewässers.<br />

In Bezug auf Beeinträchtigungen von Brutvögeln durch Schallimmissionen und optische<br />

Störungen sind lediglich Bereiche mittlerer und geringer Bedeutung betroffen. Aufgrund von<br />

Vorbelastungen bzw. <strong>der</strong> geringen Bedeutung liegen jedoch lediglich geringe Funktionsbeeinträchtigungen<br />

vor. In Bezug auf Rastvögel ist eine bereits vorbelastete Wasserfläche sehr<br />

hoher Bedeutung im Bereich Neustadt betroffen. Der größte Teil <strong>der</strong> beeinträchtigten<br />

Flächen umfasst jedoch gering bedeutende Rastplätze.<br />

2 Aus technischen Gründen war eine Aufteilung relevanten Isophone auf die Streckenabschnitt 1A.6 und1A.6.1<br />

nicht möglich. Aus diesem Grund erfolgt für Streckenabschnitt 1A.6.1 nur eine verbal argumentative<br />

Beschreibung.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 500<br />

Prüfstück DF 10/12


Durch den Verlauf auf einem alten Eisenbahndamm kommt es zur Zerschneidung einer<br />

Nebenverbundachse in <strong>der</strong>en Längsrichtung. Zu hoher Funktionsbeeinträchtigung kommt es<br />

lediglich in Bezug auf die Artengruppe <strong>der</strong> Fle<strong>der</strong>mäuse, da die neue Trasse randlich an<br />

hoch bedeutenden Fle<strong>der</strong>mauslebensräumen entlang führt. In Bezug auf Brut- und<br />

Rastvögel sind die Funktionsbeeinträchtigungen lediglich gering, da gering bedeutende<br />

Bereiche betroffen sind. Keine Betroffenheit ergibt sich in Bezug auf sonstige Säuger.<br />

Tabelle 3.7.2-13 Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt –<br />

Streckenabschnitt 1A6.1<br />

Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

faunistischer<br />

Lebensräume<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse sehr hoch / /<br />

hoch 0,18 ha<br />

- Laub- und Mischwaldbereiche<br />

- Gewässer<br />

407 m<br />

- Gewässer<br />

mittel 8,71 ha 495 m<br />

gering 2,34 ha /<br />

Gesamt 11,23 ha 902 m<br />

Brutvögel sehr hoch /<br />

hoch /<br />

mittel 1,37 ha<br />

gering 9,86 ha<br />

Gesamt 11,23 ha<br />

Rastvögel sehr hoch /<br />

hoch /<br />

mittel /<br />

gering 2,00 ha<br />

Gesamt 2,00 ha<br />

Amphibien sehr hoch /<br />

hoch /<br />

mittel 0,01 ha<br />

- Ein Gewässer<br />

gering /<br />

Gesamt 0,01 ha<br />

Reptilien sehr hoch /<br />

hoch 5,35 ha<br />

- Artenarmes Intensivgrünland<br />

(GI), sonstige Gehölze und<br />

Gehölzstrukturen (HG),<br />

Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe (NS),<br />

(halb-) ru<strong>der</strong>ale Gras- und<br />

Staudenfluren (RH)<br />

121 m<br />

- Knicks<br />

(HW)<br />

mittel / 407 m<br />

gering 4,93 ha 323 m<br />

Gesamt 10,28 ha 851 m<br />

Libellen sehr hoch /<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 501<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

hoch 0,01 ha<br />

- Ein Gewässer<br />

mittel /<br />

gering /<br />

Gesamt 0,01 ha<br />

Heuschrecken sehr hoch /<br />

Tagfalter/<br />

Wid<strong>der</strong>chen<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit<br />

Beeinträchtigung von<br />

Tieren durch<br />

Schallimmissionen (bau-<br />

und betriebsbedingt) und<br />

optische Reize (bau-,<br />

anlage- und<br />

betriebsbedingt)<br />

Brutvögel<br />

(Wirkzone<br />

100 m)<br />

Rastvögel<br />

(Wirkzone<br />

300 m)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

hoch /<br />

mittel 0,07 ha /<br />

gering 10,53 ha 184 m<br />

Gesamt 10,61 ha 184 m<br />

sehr hoch /<br />

hoch /<br />

mittel 0,15 ha 528 m<br />

gering 10,14 ha 323 m<br />

Gesamt 10,29 ha 851 m<br />

Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

sehr hoch /<br />

hoch /<br />

mittel 0,42 ha<br />

- Fläche nahe <strong>der</strong> A1<br />

(Vorbelastung, geringe<br />

Funktionsbeeinträchtigung), Im<br />

Überlagerungsbereich <strong>der</strong> A1 ist<br />

Funktionsbeeinträchtigung zu<br />

vernachlässigen<br />

gering 54,58 ha<br />

- Bislang unvorbelastete<br />

Brutvogellebensräume entlang<br />

altem Eisenbahndamm, geringe<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

- Funktionsbeeinträchtigung<br />

entlang bestehen<strong>der</strong> Trasse<br />

bzw. innerhalb von Neustadt<br />

vernachlässigbar<br />

Gesamt 55,00 ha<br />

sehr hoch 3,22 ha<br />

- Rastflächen im Bereich<br />

Neustadt (Vorbelastung):<br />

Wasserflächen in<br />

Innenstadtnähe<br />

hoch /<br />

mittel 1,64 ha<br />

- Kleine Fläche nahe <strong>der</strong><br />

Ortschaft Oldenburg<br />

(Vorbelastung)<br />

gering 48,54 ha<br />

- Rastplätze südlich von Neustadt<br />

an altem Bahndamm<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 502<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Gesamt 53,40 ha<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Barriere- und<br />

Trennwirkungen (bau-<br />

und anlagebedingt)<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Fahrbetrieb (Kollisionen,<br />

verbleibende Effekte<br />

durch Sog- und<br />

Wirbelschleppen,<br />

betriebsbedingt)<br />

Schutzgebiete<br />

und Biotopverbund(Zerschneidung)<br />

sehr hoch /<br />

hoch /<br />

mittel 1499 m<br />

- Nebenverbundachse (alter<br />

Eisenbahndamm)<br />

- Neuzerschneidung<br />

Gesamt 1499 m<br />

Sonstige Säuger Keine Betroffenheit.<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse - Randlich Verlauf entlang hoch<br />

bedeuten<strong>der</strong><br />

Fle<strong>der</strong>mauslebensräume (eines<br />

davon in <strong>der</strong> Näher <strong>der</strong> A1 =<br />

Vorbelastung)<br />

- Kollisionsrisiko hoch<br />

Brutvögel - Verlauf durch gering<br />

bedeutende<br />

Brutvogellebensräume<br />

- Kollisionsrisiko gering<br />

Rastvögel - Verlauf entlang gering<br />

bedeuten<strong>der</strong> Rastplätze<br />

- Kollisionsrisiko gering<br />

Schutzgut Pflanzen<br />

Durch den Streckenabschnitt 1A6.1 kommt es bei den linearen Biotopen insgesamt gesehen<br />

hauptsächlich zu bau- und anlagebedingten Verlusten sehr hoch bedeuten<strong>der</strong> Biotope, die<br />

nach § 30 BNatSchG (i.V.m. § 21 LNatSchG) geschützt sind. Die Eingriffe in flächenhafte<br />

sehr hoch (§ 30-Biotope) und hoch bedeutende Biotope fallen im Vergleich zu den insgesamt<br />

überbauten Flächen gering aus.<br />

Tabelle 3.7.2-14 Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Pflanzen – Streckenabschnitt 1A6.1<br />

Schutzgut Pflanzen<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust in Bezug<br />

auf Biotoptypen (darunter<br />

nach § 30 BNatSchG<br />

i.V.m. § 21 LNatSchG<br />

geschützte Biotope)<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr hoch 0,03 ha<br />

- § 30-Biotope (gehölzfreie<br />

Biotope <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moore,<br />

Sümpfe und Ufer)<br />

hoch 0,02 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche<br />

und Gehölze<br />

flächig linear<br />

184 m<br />

- § 30-Biotope (Knicks,<br />

Binnengewässer)<br />

mittel 2,57 ha 207 m<br />

gering 2,65 ha /<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 503<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

/


Schutzgut Pflanzen<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust in Bezug<br />

auf Biotoptypen (darunter<br />

nach § 30 BNatSchG<br />

i.V.m. § 21 LNatSchG<br />

geschützte Biotope)<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Gesamt (anlage- und<br />

baubedingt)<br />

sehr hoch 0,06 ha<br />

- § 30-Biotope (Binnengewässer,<br />

gehölzfreie Biotope <strong>der</strong><br />

Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe und<br />

Ufer)<br />

hoch 0,15 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche<br />

und Gehölze<br />

343 m<br />

- § 30-Biotope (Knicks,<br />

Binnengewässer)<br />

mittel 2,37 ha 53 m<br />

gering 3,19 ha 51 m<br />

11,02 ha 838 m<br />

Schutzgut Boden<br />

Die Gesamtinanspruchnahme von Böden auf <strong>der</strong> Stichstrecke beträgt insgesamt 11,21 ha.<br />

Der Anteil von Böden beson<strong>der</strong>er Bedeutung ist mit 4,92 ha relativ hoch. Betroffen sind hier<br />

vor allem die Gehölzbestände entlang des alten Bahndamms, <strong>der</strong>en Böden einen hohen<br />

Natürlichkeitsgrad aufweisen.<br />

Tabelle 3.7.2-15 Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Boden – Abschnitt 2, Streckenabschnitt<br />

1A.6.1<br />

Schutzgut Boden<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung und<br />

Überprägung durch<br />

Böschungen)<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Anlage von Baustraßen)<br />

Verlust<br />

beson<strong>der</strong>s (4) Versiegelung durch Trasse: 1,77 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 1,77ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,01 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 0,00 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,80 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,80 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,01 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 0,00 ha<br />

allgemein (3) Versiegelung durch Trasse: 0,27 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,77 ha<br />

allgemein bis<br />

gering (2)<br />

Versiegelung durch Trasse: 0,00 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,00 ha<br />

sehr gering (1) Versiegelung durch Trasse: 1,66 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,13 ha<br />

beson<strong>der</strong>s (4) 2,35 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 2,35 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,05 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 0,00 ha<br />

allgemein (3) 1,54 ha<br />

allgemein bis<br />

gering (2)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

0,00 ha<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 504<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

/


Schutzgut Boden<br />

sehr gering (1) 1,92 ha<br />

Gesamt 11,21 ha<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Für das Schutzgut Boden wird ausschließlich eine Verlustflächenbetrachtung (Prognoseverfahren 1)<br />

vorgenommen.<br />

Schutzgut Wasser – Teilschutzgut Grundwasser<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Verluste von Grundwasserneubildungsflächen sind ausschließlich Flächen<br />

geringer und mittlerer Bedeutung betroffen. Die Trasse beginnt in leichter Dammlage und<br />

verläuft dann weiter im Einschnitt durch eine Kuppe bzw. mit seitlichem Anschnitt in weiteren<br />

Geländeaufhöhungen. Aufgrund <strong>der</strong> hohen Deckschichtmächtigkeit ist eine Gefährdung des<br />

Grundwassers ausgeschlossen. Wasserschongebiete werden von <strong>der</strong> Trasse nicht berührt.<br />

Tabelle 3.7.2-16 Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser (Grundwasser) – Abschnitt 2,<br />

Streckenabschnitt 1A.6.1<br />

Schutzgut Wasser/ Teilschutzgut Grundwasser<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung durch Trasse)<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Anlage von Baustraßen)<br />

Verlust<br />

sehr hoch (4) 0,00 ha<br />

hoch (3) 0,00 ha<br />

mittel (2) 1,70 ha<br />

gering (1) 2,00 ha<br />

sehr hoch (4) 0,00 ha<br />

hoch (3) 0,00 ha<br />

mittel (2) 2,71 ha<br />

gering (1) 3,11 ha<br />

Gesamt 9,52 ha<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche /<br />

Länge<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Eingriffe in den<br />

Grundwasserkörper<br />

(Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Grundwasserdynamik) und<br />

durch Freilegen / Anschnitt<br />

des Grundwassers<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Trinkwassergewinnung<br />

(Durchschneiden von<br />

Wasserschongebieten)<br />

sehr hoch<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

sehr hoch<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Keine Betroffenheit<br />

Keine Betroffenheit<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 505<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Wasser – Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Im Trassenverlauf wird östlich <strong>der</strong> K 45 ein Graben durch Böschung bzw. Baustraße tangiert.<br />

Tabelle 3.7.2-17 Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser (Oberflächengewässer) –<br />

Abschnitt 2, Streckenabschnitt 1A.6.1<br />

Schutzgut Wasser/ Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme von<br />

Stillgewässern<br />

sehr hoch (4)<br />

hoch (3)<br />

mittel (2)<br />

gering (1)<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Gewässer<br />

Anzahl<br />

Beeinträchtigung von<br />

Fließgewässern durch<br />

Überbauung, Verrohrung,<br />

Verlegung etc.<br />

sehr hoch /<br />

hoch /<br />

mittel 1 Graben<br />

gering /<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Betroffenes Gebiet<br />

Durchschneidungslänge<br />

Beeinträchtigung von<br />

Überschwemmungsgebieten<br />

o<strong>der</strong> hochwassergefährdeten<br />

Gebieten<br />

sehr hoch<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Verlust (Anzahl)<br />

Keine Betroffenheit<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Schutzgut Klima / Luft<br />

Klimaökologisch bedeutsame Waldflächen sind in diesem Streckenabschnitt nicht betroffen.<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Der Streckenabschnitt 1A.6.1 verläuft in erster Linie durch die Landschaftsbildeinheiten<br />

Siedlung (S1) und strukturarme Ackerflächen (A1), welche generell eine geringe<br />

Gesamtempfindlichkeit aufweisen.<br />

Der sehr geringe Flächenanteil an <strong>der</strong> mit sehr hoher Gesamtempfindlichkeit eingestuften<br />

Landschaftsbildeinheit Küste (K) kommt daher, dass <strong>der</strong> Streckenabschnitt südlich von<br />

Neustadt einen kleinen Teil des Küstenraumes anschneidet. In diesem Bereich sind auch<br />

Beeinträchtigungen durch visuelle Überprägung im Umfang von 7,15 ha zu erwarten.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 506<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.2-18 Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Landschaft – Abschnitt 2,<br />

Streckenabschnitt 1A.6.1<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust<br />

Verlust von Landschaftsbildräumen<br />

bzw. –einheiten<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Verlust von Landschaftsbildräumen<br />

bzw. –einheiten<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

sehr hoch 0,05 ha<br />

- Küste (K) südlich von Neustadt<br />

hoch /<br />

mittel /<br />

gering 5,35 ha<br />

sehr hoch 0,07 ha<br />

- Küste (K) südlich von Neustadt<br />

hoch /<br />

mittel /<br />

gering 5,76 ha<br />

Gesamt 11,23 ha<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen durch<br />

visuelle Überprägung<br />

(Wirkzone 0-200 m)<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen durch<br />

visuelle Überprägung und<br />

Verlärmung Zone 200 m - 49<br />

d(B)A (tags) 3<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr hoch 7,15 ha<br />

- Küste (K) südlich von Neustadt<br />

hoch /<br />

mittel /<br />

gering 116,15 ha<br />

sehr hoch 12,81 ha<br />

- Küste (K) südlich von Neustadt<br />

hoch 346,35 ha<br />

- Knicklandschaft (KL) um die Ortschaft<br />

Roge<br />

- Nie<strong>der</strong>ungsbereich (N) <strong>der</strong> Kremper Au<br />

und des Neustädter Binnenwassers<br />

- Grünland (G) südlich von Altenkrempe<br />

und im Zusammenhang mit dem<br />

Neustädter Binnenwasser<br />

- Waldflächen (W) nordwestlich von<br />

Altenkrempe<br />

- Strukturarme (A1) - und -reiche (A2)<br />

Ackerflächen als Teil <strong>der</strong> nach LRP<br />

ausgewiesenen strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitte.<br />

mittel 48,0 ha<br />

gering 198,0 ha<br />

Gesamt 728,46 ha<br />

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

In <strong>der</strong> Stadt Neustadt i.H. befindet sich am östlichen Ende des Streckenabschnitts 1A.6.1 ein<br />

Bahnhofsgebäude, welches ein eingetragenes Kulturdenkmal gem. § 5 Abs. 1 DSchG ist.<br />

Das Bahnhofsgebäude befindet sich außerhalb des Eingriffsbereiches.<br />

3 Aus technischen Gründen war eine Aufteilung relevanten Isophone auf die Streckenabschnitt 1A.6 und1A.6.1<br />

nicht möglich, sodass die angegebenen Werte jeweils für beide Streckenabschnitte zusammen gelten.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 507<br />

Prüfstück DF 10/12


Durch den Rückbau <strong>der</strong> bestehenden Bahntrasse innerhalb von Neustadt ist mit positiven<br />

Auswirkungen im Hinblick auf sensorielle Beeinträchtigungen dieses Bahnhofsgebäudes zu<br />

rechnen.<br />

Es befinden sich keine Kultur- und Baudenkmale im unmittelbaren Bereich <strong>der</strong> geplanten<br />

Bahntrasse.<br />

In Bezug auf archäologische Fundstellen ist von einem geringen Verlust (vgl. ALSH, 2012/<br />

Anlage 17) auszugehen, da nur die Bestandstrasse zu erweitern ist und dementsprechend<br />

neue Flächen nur in geringem Umfang in Anspruch genommen werden.<br />

Tabelle 3.7.2-19 Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter –<br />

Abschnitt 2, Streckenabschnitt 1A.6.1<br />

Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlagebedingte und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von<br />

Baudenkmalen,<br />

Ensembles und<br />

Gartendenkmalen<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

hoch /<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Beeinträchtigte Kultur- und Baudenkmale<br />

Sensorielle<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Baudenkmalen durch<br />

Verlärmung und visuelle<br />

Überprägung im<br />

Nahbereich (zwischen<br />

Außenkante Baukörper<br />

und 200 m Entfernung)<br />

hoch - Bahnhofsgebäude in Neustadt i.H. (O.-Nr.: 3112)<br />

Es handelt sich hier um eingetragene Kulturdenkmale gem. §<br />

5 Abs. 1 DSchG<br />

Auswirkungsprognose gem. den Angaben des Fachbeitrages archäologische Kulturgüter (ALSH, 2012)<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust/ Beeinträchtigung von archäologischen<br />

Kulturgütern<br />

Bau- und anlagebedingte<br />

Auswirkungen auf<br />

archäologische<br />

Kulturgüter durch Flächen-<br />

und Funktionsverlust im<br />

Rahmen <strong>der</strong><br />

Baumaßnahmen sowie<br />

Störungen <strong>der</strong><br />

Sichtbeziehungen und<br />

Flächenzerschneidungen<br />

Bekannte<br />

einfache u.<br />

beson<strong>der</strong>e<br />

archäologische<br />

Kulturdenkmale<br />

im Bereich des<br />

engen Korridors;<br />

allgemeine<br />

Einstufung und<br />

Ansprache<br />

Archäologisches<br />

Umfeld im<br />

Bereich des 800<br />

m Korridors als<br />

Grundlage zur<br />

Einschätzung<br />

archäologischer<br />

Potentialflächen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- 5 einfache Kulturdenkmale im Bereich <strong>der</strong> Stadt Neustadt<br />

(LA 5-7, 13 u. 113)<br />

- 3 Archäologische Potentialflächen (BWS 3) im geplanten<br />

Trassenbereich<br />

- 3 vermutlich neo- u./o. mesolithische Siedlungen, 1<br />

Grabhügel u. 1 neolithischer Einzelfund<br />

Erweitertes Umfeld des mittelalterlichen Neustadt; dichte<br />

meso- und neolithische Besiedlung im Randgebiet <strong>der</strong><br />

Neustädter Bucht (Neustadt LA 3, 5, 7 u. 13 u. Sierksdorf LA<br />

21 u. 96)<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 508<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Hinweis auf<br />

zumeist<br />

siedlungsgünstige<br />

topographische<br />

Gegebenheiten<br />

als Grundlage zur<br />

Einschätzung<br />

archäologischer<br />

Potentialflächen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Unmittelbare Küstennähe<br />

Einstufung Geringer Flächenverbrauch, da hier nur die<br />

Bestandstrasse zu erweitern ist<br />

Stufe 2 = geringer Verlust (gering konfliktträchtig);<br />

Betroffenheiten von NATURA 2000-Gebieten (vgl. LEGUAN, 2012b/ Anlage 6)<br />

GGB DE 1830-301 und BSG DE 1830-301 „NSG Neustädter Binnenwasser―<br />

Zu den FFH-Lebensraumtypen kann <strong>der</strong> Streckenabschnitt 1A.6.1 ausreichende Abstände<br />

einhalten. Bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen <strong>der</strong> FFH-LRT und <strong>der</strong> genannten<br />

Erhaltungsziele können daher ausgeschlossen werden. Indirekte Auswirkungen durch den<br />

Eintrag von baubedingt aufgewirbelten Stäuben können abstandsbedingt ebenfalls<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Bei einer Stilllegung <strong>der</strong> bestehenden Bahntrasse, kommt es prognostisch zu einer<br />

signifikanten Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> rezenten Störreize in Form des Bahnverkehrs im BSG DE 1830-<br />

301 (LEGUAN, 2012b/ Anlage 6). In Bezug auf beide NATURA 2000-Gebiete ist mit einem<br />

sehr geringen Konfliktpotenzial zu rechnen (ebd.).<br />

GGB DE 1930-330 „Strandnie<strong>der</strong>ung südlich Neustadt―<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen auf die FFH--LRT sind abstandsbedingt nicht zu<br />

prognostizieren, zumal zwischen dem GGB und dem neuen Streckenabschnitt 1A.61 die<br />

Straße Am Holm sowie ein Gewerbegebiet als Vorbelastungen liegen (LEGUAN, 2012b/<br />

Anlage 6). Es ergibt sich insgesamt ein mittleres Konfliktpotenzial in Bezug auf das NATURA<br />

2000-Gebiet (ebd.).<br />

Artenschutzrechtliche Betroffenheiten (vgl. PU, 2012/ Anlage 5)<br />

In einem Lebensraum <strong>der</strong> Zauneidechse besteht ein Konfliktrisiko hinsichtlich eines<br />

Verstoßes gegen das Tötungsverbot. FCS-Maßnahmen sind möglich.<br />

Es handelt sich bei diesem Streckenabschnitt um eine Ausbaustrecke. Ein großer Teil <strong>der</strong><br />

anlagen- und betriebsbedingten Wirkungen ist bereits im Raum vorhanden. Es sind jedoch<br />

Intensivierungen <strong>der</strong> Wirkungen zu erwarten und baubedingte Beeinträchtigungen können zu<br />

zeitweisen, ggf. aber auch dauerhaften Beeinträchtigungen führen. Es liegt ein nicht<br />

untersuchtes Gewässer im Baufeld.<br />

Insgesamt ist ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktrisiko festzustellen (vgl. PU,<br />

2012/ Anlage 5).<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 509<br />

Prüfstück DF 10/12


3.7.3 Abschnitt 3 nördlich Altenkrempe bis Damlos<br />

3.7.3.1 Hauptvergleich<br />

3.1 1A.7 1A.8<br />

3.2 1A.7 X.6 X.7<br />

3.3 X5.1 X.7<br />

Im Hauptvergleich für den Abschnitt 3 werden 3 Varianten miteinan<strong>der</strong> verglichen. Variante<br />

3.1 mit den Streckenabschnitten 1A.7 und 1A.8 verläuft zwischen den Trassenkombinationspunkten<br />

13 und 16 als Ausbauvariante mit leichten Linienoptimierungen und einem kurzen<br />

Neubauabschnitt am Ende. Variante 3.2 nutzt im Streckenabschnitt 1A.7 zunächst die<br />

Bestandstrasse (Ausbau) und erreicht den Trassenkombinationspunkt 16 dann über die<br />

Neubauabschnitte X.6 und X.7. Variante 3.3 verläuft als komplette Neubautrasse mit den<br />

Streckenabschnitten X5.1 und X.7 parallel zur BAB A 1 zwischen den Trassenkombinationspunkten<br />

13 und 16.<br />

Tabelle 3.7.3-1 Zeichenerklärung für die Hauptvergleichstabellen<br />

Funktionsverlust/ Schwere <strong>der</strong><br />

Funktionsbeeinträchtigung:<br />

—<br />

Reihung<br />

vollständiger Funktionsverlust >>><br />

sehr hohe Beeinträchtigung >><br />

Vorteilsbildung:<br />

sehr deutlicher Vorteil gegenüber nächstrangiger<br />

Variante<br />

deutlicher Vorteil gegenüber nächstrangiger<br />

Variante<br />

hohe Beeinträchtigung > geringer Vorteil gegenüber nächstrangiger<br />

Variante<br />

mittlere Beeinträchtigung<br />

geringe Beeinträchtigung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1-2-3 Reihung <strong>der</strong> Varianten nach dem Umfang ihrer Umweltauswirkungen<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 510<br />

Prüfstück DF 10/12


Lage <strong>der</strong> Varianten im Untersuchungsraum<br />

Variante 3.1<br />

Variante 3.2<br />

Variante 3.3<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 511<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit –(Wohnen und Erholen)<br />

Die Ausbauvariante 3.1 weist in den Orten Beschendorf, Groß Schlamin und Lensahn die<br />

größten bau- und anlagebedingten Flächeninanspruchnahmen von Flächen hoher bis sehr<br />

hoher Bedeutung auf (1,52 ha). Die Varianten 3.2 und 3.3 schneiden dabei etwas besser ab.<br />

Variante 3.2 nutzt zunächst die Bestandstrasse bevor diese dann auf eine neuzubauende<br />

Trasse ausweicht. In den Orten Beschendorf und Groß Schlamin werden dabei insgesamt<br />

0,75 ha Flächen mit hoher Bedeutung in Anspruch genommen. Variante 3.3 verläuft als<br />

komplette Neubautrasse parallel zur BAB 1 und nimmt insgesamt 1,27 ha Flächen mit hoher<br />

Bedeutung für das Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit in Anspruch.<br />

Bei <strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> Schallimmissionen ergibt sich Variante 3.3 als Vorzugsvariante. Die<br />

an<strong>der</strong>en beiden Varianten (3.1 und 3.2) nutzen ganz o<strong>der</strong> zum Teil die Bestandstrasse, die<br />

sehr nah an vorhandenen Siedlungsflächen entlangläuft, sodass diese Varianten aus<br />

schalltechnischer Sicht schlechter abschneiden.<br />

In Bezug auf die Flächeninanspruchnahme von erholungswirksamen Bereichen mit<br />

beson<strong>der</strong>er Bedeutung ist Variante 3.3 als Vorzugsvariante zu nennen, da hier keine<br />

relevanten Flächen in Anspruch genommen werden.<br />

Bei den Varianten 3.1 und 3.2 gibt es keine Unterschiede, da eine gleichgroße Fläche des<br />

Gebietes mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung [LRP] zwischen Altenkrempe und Lensahn bei<br />

beiden Varianten in Anspruch genommen wird.<br />

Bei <strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> Verlärmung von Erholungsbereichen ist auch hier Variante 3.3 als<br />

Vorzugsvariante zu betrachten, da hier die geringste Fläche von erholungswirksamen<br />

Bereichen mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung betroffen ist (103,54 ha). Die Ausbauvariante (Variante<br />

3.1, 291,71 ha) landet mit deutlichem Abstand zu Variante 3.2 (355,62 ha) auf dem zweiten<br />

Platz.<br />

Insgesamt ist in Bezug auf das Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit<br />

Variante 3.3 als Vorzugsvariante mit deutlichem Abstand zum Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Variante 3.1) abzuleiten.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 512<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.3-2 Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen) – Hauptvergleich Abschnitt 3<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Wohnen<br />

Variante 3.1 Variante 3.2 Variante 3.3<br />

Auswirkung/<br />

Wirkraum<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust<br />

durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von<br />

Wohngebieten,<br />

Mischgebieten,<br />

Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von<br />

Wohngebieten,<br />

Mischgebieten,<br />

Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

Bedeutung Verlust Verlust Verlust<br />

sehr hoch / / /<br />

hoch 0,59 ha<br />

- Mischgebiet und Siedlungsfläche in<br />

Beschendorf, Groß Schlamin und Lensahn<br />

0,29 ha<br />

- Mischgebiet und Siedlungsflächen in<br />

Beschendorf und Groß Schlamin<br />

mittel / / /<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 513<br />

0,91 ha<br />

gering / 0,09 ha 0,09 ha<br />

sehr hoch 0,14 ha<br />

- Allgemeines Wohngebiet in Lensahn<br />

hoch 0,79 ha<br />

- Mischgebiet und Siedlungsfläche in<br />

Beschendorf, Groß Schlamin und Lensahn<br />

0,46 ha<br />

- Mischgebiet und Siedlungsflächen in<br />

Beschendorf und Groß Schlamin<br />

/ /<br />

mittel / / /<br />

0,36 ha<br />

gering 0,08 ha 0,38 ha 0,38 ha<br />

Gesamt 1,6 ha 1,22 ha 1,74 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 3 1>> 2><br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/<br />

Wirkraum<br />

Beeinträchtigungen<br />

durch Schallimmissionen:Überschreitung<br />

von Grenz- o<strong>der</strong><br />

Orientierungswerten<br />

(mit Lärmschutzwand,<br />

Höhe 6 m)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Kriterium Anzahl <strong>der</strong> Stockwerke Anzahl <strong>der</strong> Stockwerke Anzahl <strong>der</strong> Stockwerke<br />

16. BImSchV 379 286 164<br />

DIN18005 1.236 1.240 474<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Wohnen<br />

Variante 3.1 Variante 3.2 Variante 3.3<br />

Erschütterungen<br />

Überschreitung<br />

Mittelwert KBTr > Ar<br />

(Anzahl <strong>der</strong><br />

Gebäude)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

DIN 4150 - 2 2,5 1,2 3,2<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 3 2>> 1>>><br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 514<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.3-3 Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Erholen) – Hauptvergleich Abschnitt 3<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Erholen<br />

Variante 3.1 Variante 3.2 Variante 3.3<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/<br />

Wirkraum<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten<br />

und<br />

Freizeiteinrichtungen<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten<br />

und<br />

Freizeiteinrichtungen<br />

Bedeutung Verlust Verlust Verlust<br />

beson<strong>der</strong>s 5,44 ha<br />

- Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung<br />

[LRP] zwischen Altenkrempe und Lensahn<br />

beson<strong>der</strong>s 5,11 ha<br />

- Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung<br />

[LRP] zwischen Altenkrempe und Lensahn<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

5,44 ha<br />

- Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung<br />

[LRP] zwischen Altenkrempe und Lensahn<br />

5,11 ha<br />

- Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung<br />

[LRP] zwischen Altenkrempe und Lensahn<br />

Keine Betroffenheit<br />

Keine Betroffenheit<br />

Gesamt 10,55 ha 10,55 ha Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 2 1>>><br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 515<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Erholen<br />

Variante 3.1 Variante 3.2 Variante 3.3<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/<br />

Wirkraum<br />

Beeinträchtigung<br />

durch Schallimmissionen:<br />

Verlärmung<br />

von Erholungsgebieten,Erholungsschwerpunkten,<br />

Freizeiteinrichtungen<br />

innerhalb <strong>der</strong> Zone<br />

49 dB(A) tags<br />

Empfindlich<br />

keit<br />

Beeinträchtigte Fläche Funktions-<br />

beeinträchtigung<br />

beson<strong>der</strong>s 291,71 ha<br />

- Gebiet mit beson<strong>der</strong>er<br />

Erholungseignung [LRP]<br />

zwischen Altenkrempe<br />

und Lensahn<br />

Beeinträchtigte Fläche Funktions-<br />

beeinträchtigung<br />

355,62 ha<br />

- Gebiet mit beson<strong>der</strong>er<br />

Erholungseignung [LRP]<br />

zwischen Altenkrempe<br />

und Lensahn<br />

Beeinträchtigte Fläche Funktions-<br />

beeinträchtigung<br />

103,54 ha<br />

- Gebiet mit beson<strong>der</strong>er<br />

Erholungseignung [LRP]<br />

zwischen Kabelhorst und<br />

Lensahn<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2>> 3 1>>><br />

Zerschneidung von<br />

überregionalen Rad-<br />

und Wan<strong>der</strong>wegen<br />

bzw. regionalen<br />

Reitwegen<br />

beson<strong>der</strong>s<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Es werden keine überregionalen Rad- und Wan<strong>der</strong>wege bzw. regionalen Reitwege zerschnitten.<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Keine Betroffenheit<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 516<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.3-4 Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit<br />

(Wohnen und Erholung)<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 3.1 Variante 3.2 Variante 3.3<br />

Wohnen<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Wohngebieten,<br />

Mischgebieten, Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Schallimmissionen und<br />

Erschütterungen<br />

Erholung<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten und<br />

Freizeiteinrichtungen<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Schallimmissionen: Verlärmung<br />

von Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten,<br />

Freizeiteinrichtungen innerhalb <strong>der</strong><br />

Zone 49 dB(A) tags<br />

Zerschneidung von überregionalen<br />

Rad- und Wan<strong>der</strong>wegen bzw.<br />

regionalen Reitwegen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

3 1>> 2><br />

3 2>> 1>>><br />

2 2 1>>><br />

2>> 3 1>>><br />

Keine Betroffenheit<br />

2>> 3 1>><br />

Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Im Hinblick auf den bau- und anlagebedingten Verlust faunistischer Lebensräume ist<br />

Variante 3.1 als Vorzugsvariante hervorzuheben. Es folgt mit geringem Abstand Variante 3.3<br />

auf dem zweiten Rang, die jedoch einen deutlichen Vorteil vor Variante 3.2 auf dem letzten<br />

Rang hat:<br />

Bei den Fle<strong>der</strong>mäusen schneidet Variante 3.2 mit geringem Vorteil vor Variante 3.1 ab, die<br />

mit geringem Vorteil vor Variante 3.3 auf dem zweiten Platz rangiert.<br />

Im Hinblick auf Brutvögel führt Variante 3.3 zu den stärksten Verlusten mittel bedeuten<strong>der</strong><br />

Brutvogellebensräume. Mit geringem Vorteil ist Variante 3.2 zweitplatziert. Variante 3.1 hat<br />

ihr gegenüber einen geringen Vorteil und schneidet am besten ab.<br />

Bei den Rastvögeln schneidet Variante 3.2 am schlechtesten ab, da sie zu den höchsten<br />

Flächenverlusten eines hoch bedeutenden Rastplatzes sowie in Bereichen mittlerer<br />

Bedeutung führt. Bei Variante 3.1 und 3.3 sind die Unterschiede bei den betroffenen<br />

Rastplätzen hoher bzw. mittlerer Bedeutung nicht sehr groß, so dass beide auf dem ersten<br />

Platz rangieren.<br />

Bei Amphibien und Libellen schneidet Variante 3.1 mit geringem Vorteil vor Variante 3.3 am<br />

besten ab. Variante 3.2 ist letztplatziert, da sie zur Überbauung von mehr Amphibien- bzw.<br />

Libellengewässern führt.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Heuschrecken liegt Variante 3.3 auf dem ersten Rang, da sie im Gegensatz<br />

zu 3.1 und 3.2 nicht zu Eingriffen in sehr hoch bedeutende Heuschreckenlebensräume führt.<br />

Die Eingriffe in hoch bedeutende lineare Lebensräume sind im Vergleich zudem die<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 517<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

geringsten. Mit geringem Abstand zu 3.3 folgt Variante 3.1 auf dem zweiten Rang. Variante<br />

3.2 rangiert aufgrund <strong>der</strong> im Vergleich mit 3.1 etwas höheren Verluste linearer<br />

Heuschreckenlebensräume auf dem letzten Platz.<br />

In Bezug auf Reptilien sowie Tagfalter und Wid<strong>der</strong>chen konnten keine entscheidungserheblichen<br />

Unterschiede festgestellt werden.<br />

Bei den Reptilien führt 3.3 zwar zu den geringsten Verlusten hoch bedeuten<strong>der</strong> linearer<br />

Lebensräume, die flächigen Verluste in Lebensräumen hoher Bedeutung sind jedoch die<br />

höchsten. Bei den Verlusten mittlerer Lebensräume weist 3.3 wie<strong>der</strong> die geringsten Werte<br />

auf. Zwischen 3.1 und 3.2 ergeben sich Unterschiede bei den hoch bedeutenden<br />

Lebensräumen, hier bedingt 3.2 die höheren Verluste. Bei den Lebensräumen mittlerer<br />

Bedeutung kehrt sich die Situation jedoch wie<strong>der</strong> um und 3.1 führt zu höheren Verlusten.<br />

Insgesamt können daher keine entscheidungserheblichen Unterschiede abgeleitet werden.<br />

Betrachtet man die Artengruppe Tagfalter und Wid<strong>der</strong>chen, so führt 3.3 zwar zu den<br />

geringsten Verlusten linearer Lebensräume mittlerer Bedeutung, die flächigen Verluste sind<br />

hier jedoch im Vergleich die höchsten. Zwischen den Varianten 3.1 und 3.2 sind die<br />

Unterschiede bei den betroffenen Lebensräumen mittlerer Bedeutung recht gering, so dass<br />

insgesamt keine entscheidungserheblichen Unterschiede festgestellt werden können.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Beeinträchtigungen von Brut- und Rastvögeln durch Schallimmissionen und<br />

optische Störungen bildet 3.1 die Vorzugsvariante. Sie hat einen geringen Vorteil vor<br />

Variante 3.3, die jedoch einen deutlichen Vorteil vor <strong>der</strong> letztplatzierten Variante 3.2 hat: Bei<br />

den Brutvögeln sind die Unterschiede bei den flächigen Beeinträchtigungen zwischen 3.3<br />

und 3.1 recht gering, so dass beide Varianten erstplatziert sind. Auf dem letzten Rang liegt<br />

mit geringem Abstand hingegen Variante 3.2, da die flächige Beeinträchtigung hier höher<br />

ausfällt.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Rastvögel ergeben sich keine Unterschiede bei <strong>der</strong> Betroffenheit sehr hoch<br />

bedeuten<strong>der</strong> Rastplätze. Die Unterschiede ergeben sich beson<strong>der</strong>s in Bezug auf hoch<br />

bedeutende Rastplätze. Hier führt 3.2 im Vergleich zu den höchsten Funktionsbeeinträchtigungen<br />

bzw. flächigen Beeinträchtigungen und liegt daher auf dem letzten Platz. Hingegen<br />

führen die Varianten 3.1 und 3.3 zu geringeren Funktionsbeeinträchtigungen hoch<br />

bedeuten<strong>der</strong> Rastplätze. Variante 3.1 liegt mit geringem Vorteil vor Variante 3.3 auf dem<br />

ersten Rang, da die flächige Beeinträchtigung hoch bedeuten<strong>der</strong> Rastplätze geringer<br />

ausfällt.<br />

In Bezug auf Beeinträchtigungen durch Barriere- und Trennwirkungen bzw. den Fahrbetrieb<br />

liegt Variante 3.1 mit deutlichem Vorteil vor Variante 3.2, die einen geringen Vorteil vor <strong>der</strong><br />

letztplatzierten Variante 3.3 hat:<br />

Von Schutzgebieten bzw. Flächen des Biotopverbundes sind bei allen drei Varianten nur<br />

Nebenverbundachsen betroffen. Bei 3.1 und 3.3 ergeben sich zwar Unterschiede bei den<br />

Durchfahrungslängen, allerdings sind die Bereiche schon durch Zerschneidung vorbelastet<br />

o<strong>der</strong> es handelt sich um randliche Zerschneidungen. Daher liegen beide Varianten auf dem<br />

ersten Platz. Aufgrund <strong>der</strong> sehr viel größeren Durchfahrungslänge bei 3.2 rangiert diese<br />

Variante auf dem letzten Platz.<br />

In Bezug auf sonstige Säuger schneidet Variante 3.3 aufgrund <strong>der</strong> Betroffenheit von zwei<br />

Wildtunneln unter <strong>der</strong> A1 und <strong>der</strong> Entstehung einer Inselfläche mit <strong>der</strong> A1, wodurch sich die<br />

Kollisionsgefahr beson<strong>der</strong>s in zwei Bereichen größerer Wildaktivität erhöht, am<br />

schlechtesten ab. Zwischen Variante 3.1 und 3.2 ergeben sich Unterschiede nur hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> entstehenden Inselfläche, durch die bei 3.1 ein Bereich größerer Wildaktivität betroffen<br />

wird und bei 3.2 zwei Bereiche. Variante 3.1 ist daher mit einem geringen Vorteil<br />

erstplatziert.<br />

Bei den Fle<strong>der</strong>mäusen ergeben sich zwischen den Varianten 3.1 und 3.2 keine<br />

entscheidungserheblichen Unterschiede. Sie führen im Gegensatz zu 3.3 zu weniger<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 518<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Neuzerschneidungen in hoch bedeutende Bereiche, so dass sie beide den ersten Rang<br />

belegen.<br />

Sowohl bei den Brut- als auch bei den Rastvögeln sind die Unterschiede so gering, dass<br />

keine entscheidungserheblichen Unterschiede ableitbar sind.<br />

Insgesamt bildet mit deutlichem Vorteil vor Variante 3.3 die Variante 3.1 die<br />

Vorzugsvariante für das Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 519<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.3-5 Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt – Hauptvergleich Abschnitt 3<br />

Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust<br />

durch<br />

anlage- und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

faunistischer<br />

Lebensräume<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse<br />

sehr<br />

hoch<br />

hoch 1,60 ha<br />

- Laub- und Mischwaldbereiche<br />

- Gewässer<br />

Variante 3.1 Variante 3.2 Variante 3.3<br />

Verlust Verlust Verlust<br />

/ / / / / /<br />

739 m<br />

- Gewässer<br />

2,98 ha<br />

- Laub- und Mischwaldbereiche<br />

- Gewässer<br />

693 m<br />

- Gewässer<br />

4,03 ha<br />

- Laub- und Mischwaldbereiche<br />

- Gewässer<br />

829 m<br />

- Gewässer<br />

mittel 9,65 ha 5.252 m 9,68 ha 4.723 m 8,97 ha 4.140 m<br />

gering 27,16 ha / 33,14 ha / 40,51 ha /<br />

Gesamt 38,41 ha 5.991 m 45,80 ha 5.416 m 53,51 ha 4.968 m<br />

Bewertung/<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

Brutvögel sehr<br />

hoch<br />

2> 1> 3<br />

/ / /<br />

hoch / / /<br />

mittel 34,93 ha 45,80 ha 53,51 ha<br />

gering 3,48 ha / /<br />

Gesamt 38,41 ha 45,80 ha 53,51 ha<br />

Bewertung/<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

Rastvögel sehr<br />

hoch<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1> 2> 3<br />

/ / /<br />

hoch 0,13 ha 4,29 ha 1,76 ha<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 520<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Amphibien<br />

Variante 3.1 Variante 3.2 Variante 3.3<br />

mittel / / /<br />

gering 4,00 ha 7,91 ha 4,64 ha<br />

Gesamt 4,13 ha 12,20 ha 6,40 ha<br />

Bewertung/<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

sehr<br />

hoch<br />

1> 3 1><br />

/ / /<br />

hoch / / /<br />

mittel / / /<br />

gering 0,01 ha<br />

- Ein Gewässer<br />

- Drei Gewässer<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 521<br />

0,28 ha<br />

0,15 ha<br />

- Zwei Gewässer<br />

Gesamt 0,01 ha 0,28 ha 0,15 ha<br />

Bewertung/<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

Reptilien sehr<br />

hoch<br />

hoch 8,90 ha<br />

- Artenarmes Intensivgrünland<br />

(GI),<br />

mesophiles Grünland<br />

(GM), sonstige<br />

Gehölze und<br />

Gehölzstrukturen<br />

(HG), (halb-) ru<strong>der</strong>ale<br />

Gras- und<br />

Staudenfluren<br />

(RH), sonstige<br />

Gebüsche (WG)<br />

1> 3 2><br />

/ / / / / /<br />

1.187 m<br />

- Knicks (HW),<br />

Gräben (FG)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

11,06 ha<br />

- Artenarmes Intensivgrünland<br />

(GI),<br />

mesophiles Grünland<br />

(GM), sonstige<br />

Gehölze und<br />

Gehölzstrukturen<br />

(HG), (halb-) ru<strong>der</strong>ale<br />

Gras- und<br />

Staudenfluren<br />

(RH), sonstige<br />

Gebüsche (WG)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1.278 m<br />

- Knicks (HW),<br />

Gräben (FG)<br />

13,19 ha<br />

- Artenarmes Intensivgrünland<br />

(GI),<br />

sonstige Gehölze<br />

und Gehölzstrukturen<br />

(HG), (halb-)<br />

ru<strong>der</strong>ale Gras-<br />

und Staudenfluren<br />

(RH), sonstige<br />

Gebüsche (WG)<br />

1.139 m<br />

- Knicks (HW),<br />

Gräben (FG)


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Variante 3.1 Variante 3.2 Variante 3.3<br />

mittel 0,41 ha 350 m 0,41 ha 213 m / 36 m<br />

gering 25,44 ha 2.634 m 29,71 ha 2.795 m 35,52 ha 2.358 m<br />

Gesamt 34,74 ha 4.171 m 41,18 ha 4.286 m 48,71 ha 3.533 m<br />

Bewertung/<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

Libellen sehr<br />

hoch<br />

Heuschrecken<br />

1 1 1<br />

/ / /<br />

hoch / / /<br />

mittel 0,01 ha<br />

- Ein Gewässer<br />

- Drei Gewässer<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 522<br />

0,28 ha<br />

0,15 ha<br />

- Zwei Gewässer<br />

gering / / /<br />

Gesamt 0,01 ha 0,28 ha 0,15 ha<br />

Bewertung/<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

sehr<br />

hoch<br />

0,12 ha<br />

- Mesophiles<br />

Grünland (GM)<br />

hoch 0,32 ha<br />

- Verkehrsnebenflächen<br />

(SV)<br />

1> 3 2><br />

2.057 m<br />

- Ebenerdige<br />

Feldhecken (HF)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

/ 0,12 ha<br />

- Mesophiles<br />

Grünland (GM)<br />

0,32 ha<br />

- Verkehrsnebenflächen<br />

(SV)<br />

2.130 m<br />

- Ebenerdige<br />

Feldhecken (HF)<br />

/ / /<br />

0,65 ha<br />

- Verkehrsnebenflächen<br />

(SV)<br />

928 m<br />

- Ebenerdige<br />

Feldhecken (HF)<br />

mittel 1,99 ha 389 m 3,25 ha 480 m 3,54 ha 793 m<br />

gering 33,78 ha 1.317 m 40,18 ha 1.676 m 47,18 ha 1.900 m<br />

Gesamt 36,22 ha 3.763 m 43,87 ha 4.286 m 51,37 ha 3.621 m<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Tagfalter/<br />

Wid<strong>der</strong>chen <br />

Bewertung/<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

sehr<br />

hoch<br />

Variante 3.1 Variante 3.2 Variante 3.3<br />

2> 3 1><br />

/ / / / / /<br />

hoch / / / / / /<br />

mittel 2,46 ha 1.148 m 3,55 ha 1.011 m 5,14 ha 381 m<br />

gering 32,75 ha 3.255 m 39,87 ha 3.773 m 44,40 ha 4.020 m<br />

Gesamt 35,22 ha 4.403 m 43,42 ha 4.784 m 49,54 ha 4.401 m<br />

Bewertung/<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

1 1 1<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 3 2>><br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit <br />

Beeinträchtigung<br />

von Tieren<br />

durch Schallim-<br />

Brutvögel(Wirk-<br />

sehr<br />

hoch<br />

Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

/ / /<br />

hoch / / /<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 523<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

missionen (bau-<br />

und betriebsbedingt)<br />

und optische<br />

Reize<br />

(bau-, anlage-<br />

und betriebsbedingt)<br />

zone<br />

100 m)<br />

Rastvögel(Wirkzone<br />

300 m)<br />

mittel<br />

151,12 ha<br />

- Größtenteils entlang <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse, in<br />

Teilbereich gebündelt mit<br />

<strong>der</strong> A1 (bei Vorbelastung<br />

geringe Funktionsbeeinträchtigung,<br />

in Überlagerungsbereich<br />

mit A1 ist<br />

Funktionsbeeinträchtigun<br />

g zu vernachlässigen)<br />

Variante 3.1 Variante 3.2 Variante 3.3<br />

168,25 ha<br />

- Rund Hälfte <strong>der</strong> Strecke<br />

Verlauf auf <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(durch<br />

Vorbelastung geringe<br />

Funktionsbeeinträchtigung)<br />

- Außerdem Bündelung mit<br />

A1 (in ÜberlagerungsbereichFunktionsbeeinträchtigung<br />

zu<br />

vernachlässigen)<br />

156,41 ha<br />

- Bei kurzem Verlauf auf<br />

<strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

Funktionsbeeinträchtigun<br />

g gering durch<br />

Vorbelastung<br />

- Weiterer Verlauf mit A1<br />

gebündelt, in<br />

Überlagerungsbereich<br />

Beeinträchtigung zu<br />

vernachlässigen<br />

gering 17,23 ha 0,14 ha 0,14 ha<br />

Gesamt 168,35 ha 168,39 ha 156,55 ha<br />

Bewertung/<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

sehr<br />

hoch<br />

0,10 ha<br />

- Randlicher Bereich einer<br />

Rastfläche entlang <strong>der</strong><br />

A1 (Vorbelastung)<br />

hoch 23,65 ha<br />

- Rastfläche an <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1> 3 1><br />

0,10 ha<br />

- Randlicher Bereich einer<br />

Rastfläche entlang <strong>der</strong><br />

A1 (Vorbelastung)<br />

40,34 ha<br />

- Rastfläche an <strong>der</strong> A1<br />

(Vorbelastung), hier<br />

Beeinträchtigung mittlerer<br />

Schwere<br />

- In einem Bereich<br />

Schaffung einer neuen<br />

Beeinträchtigung<br />

(Neuzerschneidung)<br />

0,10 ha<br />

- Randlicher Bereich einer<br />

Rastfläche entlang <strong>der</strong><br />

A1 (Vorbelastung)<br />

33,47 ha<br />

- Rastfläche an <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung)<br />

mittel / / /<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 524<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

gering 307,46 ha<br />

- Rastflächen an <strong>der</strong> A1<br />

und <strong>der</strong> Bestandsstrecke<br />

(Vorbelastung)<br />

Variante 3.1 Variante 3.2 Variante 3.3<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

zu<br />

vernachlässigen<br />

330,27 ha<br />

- Rastflächen an <strong>der</strong> A1<br />

und <strong>der</strong> Bestandsstrecke<br />

(Vorbelastung), hier<br />

Funktionsbeeinträchtigun<br />

g zu vernachlässigen<br />

- In einem Bereich<br />

Schaffung einer neuen<br />

Beeinträchtigung<br />

(Neuzerschneidung)<br />

280,19 ha<br />

- Rastflächen an <strong>der</strong> A1<br />

und <strong>der</strong> Bestandsstrecke<br />

(Vorbelastung)<br />

Gesamt 331,21 ha 370,70 ha 313,76 ha<br />

Bewertung/<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

1> 3 2><br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 3 2>><br />

Beeinträchtigungen<br />

durch<br />

Barriere- und<br />

Trennwirkungen<br />

(bau- und<br />

anlagebedingt)<br />

Beeinträchtigungen<br />

durch<br />

Fahrbetrieb<br />

(Kollisionen,<br />

verbleibende<br />

Effekte durch<br />

Sog- und<br />

Wirbelschleppen,betriebsbedingt) <br />

Schutzgebiete<br />

und Biotopverbund(Zerschneidung)<br />

sehr<br />

hoch<br />

/ / /<br />

hoch / / /<br />

mittel 515 m<br />

- Nebenverbundachse<br />

- Trassenverlauf randlich<br />

neben Bestandstrasse<br />

1.130 m<br />

- Nebenverbundachsen<br />

- Trassenverlauf randlich<br />

neben Bestandstrasse<br />

- Trassenverlauf randlich<br />

neben <strong>der</strong> A1 (bereits<br />

zerschnittener Bereich)<br />

467 m<br />

- Nebenverbundachsen<br />

- Trassenverlauf randlich<br />

neben <strong>der</strong> A1 (bereits<br />

zerschnittener Bereich)<br />

Gesamt 515 m 1.130 m 467 m<br />

Bewertung/<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1> 3 1><br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

zu<br />

vernachlässigen<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 525<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

sonstige Säuger - Verlauf in <strong>der</strong> Nähe <strong>der</strong> Kremper Au<br />

(Wan<strong>der</strong>korridor für Fischotter) auf<br />

Bestandstrasse (Vorbelastung)<br />

- zwei Wildwechsel (auf Bestandstrasse)<br />

- Ein Wildtunnel unter A1<br />

- Inselfläche mit A1 (Erhöhung<br />

Kollisionsgefahr beson<strong>der</strong>s in einem<br />

Bereich größerer Wildaktivität)<br />

- Keine absolute Barriere für das Wild<br />

durch zukünftige Zugfrequenz, jedoch<br />

Erhöhung des Kollisionsrisikos<br />

Bewertung/ Reihung<br />

<strong>der</strong> Variante<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse - Randlicher Trassenverlauf<br />

an hoch bedeutenden<br />

Lebensräumen,<br />

hauptsächlich auf <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung)<br />

- Randliche Querung eines<br />

hoch bedeutenden<br />

Bereichs entlang <strong>der</strong> A1<br />

(Vorbelastung)<br />

- Kollisionsrisiko mittel<br />

Bewertung/ Reihung<br />

<strong>der</strong> Variante<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 3.1 Variante 3.2 Variante 3.3<br />

- Verlauf in <strong>der</strong> Nähe <strong>der</strong> Kremper Au<br />

(Wan<strong>der</strong>korridor für Fischotter) auf<br />

Bestandstrasse (Vorbelastung)<br />

- zwei Wildwechsel (auf Bestandstrasse)<br />

- Ein Wildtunnel unter A1<br />

- Inselfläche mit A1 (Erhöhung<br />

Kollisionsgefahr beson<strong>der</strong>s in zwei<br />

Bereichen größerer Wildaktivität)<br />

- Keine absolute Barriere für das Wild<br />

durch zukünftige Zugfrequenz, jedoch<br />

Erhöhung des Kollisionsrisikos<br />

- Ein Wildwechsel<br />

- Zwei Wildtunnel unter A1<br />

- Inselfläche mit A1 (Erhöhung<br />

Kollisionsgefahr beson<strong>der</strong>s in zwei<br />

Bereichen größerer Wildaktivität)<br />

- Keine absolute Barriere für das Wild<br />

durch zukünftige Zugfrequenz, jedoch<br />

Erhöhung des Kollisionsrisikos<br />

1> 2> 3<br />

- Randlicher Trassenverlauf<br />

an hoch bedeutenden<br />

Lebensräumen,<br />

hauptsächlich auf <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung)<br />

- Randliche Querung von<br />

hoch bedeutenden<br />

Bereichen entlang <strong>der</strong> A1<br />

(Vorbelastung)<br />

- Kollisionsrisiko mittel<br />

- Randliche Querung von<br />

hoch bedeutenden<br />

Bereichen entlang <strong>der</strong> A1<br />

(Vorbelastung)<br />

- Kollisionsrisiko mittel<br />

1> 1> 3<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 526<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Brutvögel - Hauptsächlich Verlauf<br />

durch mittel bedeutende<br />

Brutvogellebensräume,<br />

vorwiegend auf <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse<br />

- Kollisionsrisiko hier gering<br />

- Kurze Neuzerschneidung<br />

mittel bedeutenden<br />

Bereichs, dann randliche<br />

Querung neben <strong>der</strong> A1<br />

(Vorbelastung)<br />

Bewertung/ Reihung<br />

<strong>der</strong> Variante<br />

Rastvögel - Hauptsächlich Verlauf<br />

durch gering bedeutende<br />

Rastplätze auf <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung)<br />

- Kollisionsrisiko hier<br />

vernachlässigbar<br />

- Randlicher Trassenverlauf<br />

an hoch bedeutendem<br />

Rastplatz auf <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse<br />

- Aufgrund <strong>der</strong> Vorbelastung<br />

Kollisionsrisiko mittel<br />

Bewertung/ Reihung<br />

<strong>der</strong> Variante<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 3.1 Variante 3.2 Variante 3.3<br />

- Verlauf durch mittel bedeutendeBrutvogellebensräume,<br />

Hälfte <strong>der</strong> Strecke auf<br />

<strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

- Kollisionsrisiko hier gering<br />

- Kurze Neuzerschneidung<br />

mittel bedeutenden<br />

Bereichs, dann randliche<br />

Querung neben <strong>der</strong> A1<br />

(Vorbelastung)<br />

- Randliche Querung mittel<br />

bedeuten<strong>der</strong><br />

Brutvogellebensräume<br />

entlang <strong>der</strong> A1<br />

(Vorbelastung)<br />

1 1 1<br />

- Hauptsächlich Verlauf<br />

durch gering bedeutende<br />

Rastplätze auf <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung)<br />

- Kollisionsrisiko hier<br />

vernachlässigbar<br />

- Randliche Querung eines<br />

hoch bedeutenden<br />

Rastplatzes durch<br />

Bündelung <strong>der</strong> Trasse mit<br />

<strong>der</strong> A1 (Vorbelastung)<br />

- Aufgrund <strong>der</strong> Vorbelastung<br />

Kollisionsrisiko mittel<br />

- Hauptsächlich Verlauf<br />

durch gering bedeutende<br />

Rastplätze entlang <strong>der</strong> A1<br />

(randliche Querung durch<br />

Bündelung)<br />

- Durch Vorbelastung<br />

Kollisionsrisiko hier zu<br />

vernachlässigen<br />

- Randliche Querung eines<br />

hoch bedeutenden<br />

Rastplatzes durch Bündelung<br />

<strong>der</strong> Trasse mit <strong>der</strong><br />

A1 (Vorbelastung)<br />

- Aufgrund <strong>der</strong> Vorbelastung<br />

Kollisionsrisiko mittel<br />

1 1 1<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1>> 2> 3<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 527<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.3-6 Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Tiere und biologische Vielfalt<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 3.1 Variante 3.2 Variante 3.3<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

faunistischer Lebensräume<br />

Beeinträchtigung von Tieren durch<br />

Schallimmissionen und optische<br />

Reize<br />

Beeinträchtigungen durch Barriere-<br />

und Trennwirkungen<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Fahrbetrieb<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1> 3 2>><br />

1> 3 2>><br />

1>> 2> 3<br />

1>> 3 2>><br />

Schutzgut Pflanzen<br />

Im Hinblick auf das Schutzgut Pflanzen wird Variante 3.3 mit geringem Vorteil vor Variante<br />

3.1 als Vorzugsvariante abgeleitet: Variante 3.3 führt zu den geringsten bau- und<br />

anlagebedingten Verlusten linearer Biotope mit sehr hoher Bedeutung (§ 30-Biotope). Die<br />

Unterschiede bei den betroffenen flächigen Biotopen sehr hoher Bedeutung sind für eine<br />

Abstufung zu gering. Die Unterschiede zwischen den Varianten 3.1 und 3.2 sind bei den<br />

betroffenen sehr hoch bedeutenden linearen Biotopen zu gering für eine Abstufung. Unter<br />

Einbeziehung <strong>der</strong> betroffenen Biotope mittlerer Bedeutung ergibt sich ein geringer Vorteil für<br />

Variante 3.1. Dass bei den Biotopen mittlerer Bedeutung die linearen Verluste bei 3.3 höher<br />

ausfallen als bei den an<strong>der</strong>en Varianten än<strong>der</strong>t jedoch nichts an <strong>der</strong> Erstplatzierung, da die<br />

linearen Verluste sehr hoch bedeuten<strong>der</strong> Biotope sehr viel geringer sind.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 528<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.3-7 Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Pflanzen – Hauptvergleich Abschnitt 3<br />

Schutzgut Pflanzen<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/<br />

Wirkraum<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

in Bezug<br />

auf Biotoptypen<br />

(darunter nach § 30<br />

BNatSchG i.V.m. §<br />

21 LNatSchG geschützte<br />

Biotope)<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

in Bezug<br />

auf Biotoptypen<br />

(darunter nach § 30<br />

BNatSchG i.V.m. §<br />

21 LNatSchG geschützte<br />

Biotope)<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Variante 3.1 Variante 3.2 Variante 3.3<br />

Bedeutung Verlust Verlust Verlust<br />

sehr hoch 0,25 ha<br />

- § 30-Biotope (Biotope <strong>der</strong><br />

gehölzfreien Biotope <strong>der</strong><br />

Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe<br />

und Ufer)<br />

flächig linear flächig linear flächig linear<br />

1.789 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks,<br />

ebenerdige<br />

Feldhecken,<br />

Binnengewässer)<br />

0,32 ha<br />

- § 30-Biotope (Biotope <strong>der</strong><br />

gehölzfreien Biotope <strong>der</strong><br />

Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe<br />

und Ufer, Binnengewässer)<br />

1.742 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks,<br />

ebenerdige<br />

Feldhecken,<br />

Binnengewässer)<br />

0,19 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>,<br />

Gebüsche und<br />

Kleingehölze<br />

711 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks,<br />

ebenerdige<br />

Feldhecken,<br />

Binnengewässer)<br />

hoch / / / / / /<br />

mittel 2,52 ha 512 m 4,82 ha 844 m 6,13 ha 1.822 m<br />

gering 18,02 ha 1.262 m 21,82 ha 425 m 28,42 ha 365 m<br />

sehr hoch 0,16 ha<br />

- § 30-Biotope (gehölzfreie<br />

Biotope <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moore,<br />

Sümpfe und Ufer)<br />

hoch 0,10 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche<br />

und Kleingehölze<br />

1.416 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks,<br />

ebenerdige<br />

Feldhecken;<br />

Binnengewässer)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

0,21 ha<br />

- § 30-Biotope (Biotope <strong>der</strong><br />

gehölzfreien Biotope <strong>der</strong><br />

Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe<br />

und Ufer, Binnengewässer)<br />

/ 0,02 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche<br />

und Kleingehölze<br />

1.399 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks,<br />

ebenerdige<br />

Feldhecken;<br />

Binnengewässer)<br />

0,21 ha<br />

- § 30 Biotope (0,01 ha)<br />

(Binnengewässer)<br />

- Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche<br />

und Kleingehölze<br />

/ 0,02 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche<br />

und Kleingehölze<br />

598 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks,<br />

ebenerdige<br />

Feldhecken;<br />

Binnengewässer)<br />

mittel 2,24 ha 399 m 2,30 ha 418 m 2,76 ha 585 m<br />

gering 15,12 ha 326 m 15,56 ha 207 m 15,02 ha 202 m<br />

Gesamt 38,41 ha 5.704 m 45,05 ha 5.035 m 52,74 ha 4.282 m<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2> 3 1><br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 529<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

/


Tabelle 3.7.3-8 Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Pflanzen<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 3.1 Variante 3.2 Variante 3.3<br />

Flächen- und Funktionsverlust in<br />

Bezug auf Biotoptypen (darunter<br />

nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 21<br />

LNatSchG geschützte Biotope)<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

2> 3 1><br />

2> 3 1><br />

Schutzgut Boden<br />

Sowohl hinsichtlich <strong>der</strong> Gesamtflächeninanspruchnahme als auch hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Inanspruchnahme von Böden beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Wertstufe 4) weist die Variante 3.1 die<br />

niedrigsten Werte auf. Mit insgesamt 38,40 ha ist <strong>der</strong> Flächen- und Funktionsverlust<br />

bezüglich des Schutzgutes Boden um mehr als 7 ha geringer als bei <strong>der</strong> nächstrangigen<br />

Variante 3.2. Hauptursache ist neben <strong>der</strong> von allen Varianten kürzesten Gesamtlauflänge vor<br />

allem <strong>der</strong> zum Erreichen <strong>der</strong> Zweigleisigkeit geringere Flächenbedarf, da die Variante 3.1. im<br />

Streckenabschnitt 1A.7 vollständig und im Abschnitt 1A.8 teilweise auf <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

verläuft.<br />

Bei den Böden beson<strong>der</strong>er Bedeutung sind vor allem die hinsichtlich ihrer Archivfunktion<br />

wertvollen Bodenbildungen im Bereich des Moränenzuges zwischen Damlos und Lensahn<br />

betroffen, <strong>der</strong> als geowissenschaftlich schützenswertes Objekt erfasst ist. Die Variante 3.1<br />

tangiert diese Böden nur randlich (Inanspruchnahme insgesamt 3,05 ha), während die<br />

beiden an<strong>der</strong>en Varianten im Streckenabschnitt X.7 einen größeren Teil des Moränenzuges<br />

parallel zur BAB A 1 durchschneiden (Konfliktschwerpunkte, s. Plan 4.4.3). Der Flächen- und<br />

Funktionsverlust an Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion beträgt daher bei den Varianten<br />

3.2 und 3.3 jeweils 7,37 ha.<br />

Beim Vergleich <strong>der</strong> beiden Varianten 3.2 und 3.3 ergeben sich Vorteile für die Variante 3.2.<br />

vor allem aufgrund <strong>der</strong> geringeren Gesamtflächeninanspruchnahme, da diese zu Beginn auf<br />

dem Streckenabschnitt 1A.7 geführt wird (Ausbau). Hinsichtlich <strong>der</strong> Beanspruchung von<br />

Böden <strong>der</strong> Wertstufe 4 sind die beiden Varianten annähernd gleich zu beurteilen.<br />

Bei <strong>der</strong> Gesamtabwägung ist somit für das Schutzgut Boden ein deutlicher Vorteil für die<br />

Ausbauvariante 3.1 gegenüber <strong>der</strong> nächstrangigen Variante zu konstatieren. Den zweiten<br />

Rang nimmt die Variante 3.2 mit leichten Vorteilen gegenüber <strong>der</strong> Variante 3.3 ein.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 530<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.3-9 Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Boden – Hauptvergleich Abschnitt 3<br />

Schutzgut Boden<br />

Auswirkung/<br />

Wirkraum<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung<br />

und Überprägung<br />

durch Böschungen)<br />

Variante 3.1 Variante 3.2 Variante 3.3<br />

Bedeutung Verlust Verlust Verlust<br />

beson<strong>der</strong>s<br />

(4)<br />

Versiegelung: 1,51 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem<br />

Natürlichkeitsgrad: 0,32 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em<br />

Biotopentwicklungspotenzial: 0,50 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl.<br />

Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion /<br />

Seltenheit: 0,81 ha<br />

Überprägung: 2,06 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem<br />

Natürlichkeitsgrad: 0,38 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em<br />

Biotopentwicklungspotenzial: 0,86 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl.<br />

Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion /<br />

Seltenheit: 0,96 ha<br />

allgemein (3) Versiegelung: 6,44 ha<br />

Überprägung: 6,60 ha<br />

allgemein bis<br />

gering (2)<br />

sehr gering<br />

(1)<br />

Versiegelung: 0,00 ha<br />

Überprägung: 0,00 ha<br />

Versiegelung: 3,14 ha<br />

Überprägung: 1,03 ha<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Versiegelung: 2,19 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem<br />

Natürlichkeitsgrad: 0,64 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em<br />

Biotopentwicklungspotenzial: 0,11 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl.<br />

Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion /<br />

Seltenheit: 1,81 ha<br />

Überprägung: 3,76 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem<br />

Natürlichkeitsgrad: 1,16 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em<br />

Biotopentwicklungspotenzial: 0,14 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl.<br />

Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion /<br />

Seltenheit: 3,39 ha<br />

Versiegelung: 7,25 ha<br />

Überprägung: 10,58 ha<br />

Versiegelung: 0,00 ha<br />

Überprägung: 0,00 ha<br />

Versiegelung: 2,30 ha<br />

Überprägung: 0,94 ha<br />

Versiegelung: 2,24 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem<br />

Natürlichkeitsgrad: 0,54 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em<br />

Biotopentwicklungspotenzial: 0,15 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl.<br />

Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion /<br />

Seltenheit: 1,81 ha<br />

Überprägung: 3,93 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem<br />

Natürlichkeitsgrad: 1,13 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em<br />

Biotopentwicklungspotenzial: 0,21 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl.<br />

Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion /<br />

Seltenheit: 3,39 ha<br />

Versiegelung: 8,99 ha<br />

Überprägung: 17,82 ha<br />

Versiegelung: 0,00 ha<br />

Überprägung: 0,00 ha<br />

Versiegelung: 0,72 ha<br />

Überprägung: 1,18 ha<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 531<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Boden<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Anlage von<br />

Baustraßen)<br />

beson<strong>der</strong>s<br />

(4)<br />

Variante 3.1 Variante 3.2 Variante 3.3<br />

3,02 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem<br />

Natürlichkeitsgrad: 0,99 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em<br />

Biotopentwicklungspotenzial: 0,92 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl.<br />

Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion /<br />

Seltenheit: 1,28 ha<br />

3,05 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem<br />

Natürlichkeitsgrad: 1,16 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em<br />

Biotopentwicklungspotenzial: 0,17 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl.<br />

Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion /<br />

Seltenheit: 2,17 ha<br />

2,89 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem<br />

Natürlichkeitsgrad: 0,84 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em<br />

Biotopentwicklungspotenzial: 0,16 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl.<br />

Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion /<br />

Seltenheit: 2,17 ha<br />

allgemein (3) 12,67 ha 13,58 ha 13,80 ha<br />

allgemein bis<br />

gering (2)<br />

sehr gering<br />

(1)<br />

0,00 ha 0,00 ha 0,00 ha<br />

1,93 ha 1,88 ha 1,80 ha<br />

Gesamt 38,40 ha 45,53 ha 53,37 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 >> 2 > 3<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Für das Schutzgut Boden wird ausschließlich eine Verlustflächenbetrachtung (Prognoseverfahren 1) vorgenommen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 532<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.3-10 Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Boden<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 3.1 Variante 3.2 Variante 3.3<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung und Überprägung<br />

durch Böschungen, Anlage von<br />

Baustraßen)<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1>> 2> 3<br />

1>> 2> 3<br />

Schutzgut Wasser – Teilschutzgut Grundwasser<br />

Bezüglich des Gesamtverlustes an Grundwasserneubildungsflächen lassen sich Vorteile für<br />

die Variante 3.1 erkennen (28,71 ha), während die Verluste bei den Varianten 3.2 und 3.3 in<br />

etwa gleich liegen (30,28 ha bzw. 30,48 ha). Die Eingriffe erfolgen bei allen Varianten<br />

überwiegend in Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 1 (gering), zu denen nicht nur die in diesem Teil des<br />

Planungsraumes weit verbreiteten gut geschützten Grundwasservorkommen mittlerer bis<br />

hoher Ergiebigkeit zählen, son<strong>der</strong>n auch Bereiche mit Teil- o<strong>der</strong> Vollversiegelung wie z.B.<br />

die Bestandstrasse. Da Variante 3.1 nahezu vollständig und Variante 3.2 mit dem<br />

Streckenabschnitt 1A.7 zu einem nicht unerheblichen Anteil im Bereich <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

verlaufen (Ausbau), wären die Unterschiede gegenüber <strong>der</strong> Neubauvariante 3.3 bei<br />

geson<strong>der</strong>ter Betrachtung <strong>der</strong> versiegelten Flächen noch größer.<br />

Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 4 (sehr hoch) sind von keiner <strong>der</strong> drei Varianten betroffen. Bei <strong>der</strong><br />

Betrachtung von Flächenverlusten <strong>der</strong> Wertstufen 3 und 2 zeigen sich Vorteile <strong>der</strong> Variante<br />

3.3 (keine Betroffenheit), während die Varianten 3.1 und 3.2 mit 2,12 ha bzw. 1,93 ha<br />

vergleichbare Werte aufweisen.<br />

Insgesamt gesehen ergeben sich hinsichtlich des Verlustes an Grundwasserneubildungsflächen<br />

vor allem aufgrund <strong>der</strong> geringeren Gesamtflächeninanspruchnahme leichte Vorteile<br />

für die Ausbauvariante 3.1, während die Varianten 3.2 und 3.3 in etwa als gleichwertig<br />

einzustufen sind.<br />

Nur geringfügige Unterschiede zwischen den Varianten ergeben sich auch infolge von<br />

Funktionsbeeinträchtigungen des Grundwassers durch Eingriffe in Grundwasserleiter und<br />

Deckschichten von Grundwasserleitern. Diese sind insgesamt gering. In <strong>der</strong> Variante 3.1<br />

(Ausbauvariante) sind Einschnitte in die Deckschichten überwiegend bereits beim Bau erfolgt<br />

und lediglich zu erweitern. Im Bereich <strong>der</strong> Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 2 östlich von Lensahn<br />

würde randlich bei erfor<strong>der</strong>lichem Bodenaustausch in Deckschichten des lokal ausgebildeten<br />

Grundwasserleiters eingegriffen und Grundwasser offengelegt (Konfliktschwerpunkt, s. Plan<br />

4.5.2). Die Wasserwegsamkeit ließe sich hier durch Verwendung grobkörnigen Materials zur<br />

Dammschüttung wie<strong>der</strong>herstellen (INGENIEURGESELLSCHAFT DR. REINSCH, 2012/ Anlage 15).<br />

Bei Variante 3.2 erfolgt die Querung von Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 2 und 3 östlich Lensahn z. T.<br />

im Einschnitt. Dabei erfolgen Eingriffe in den Randbereich des oberen, unbedeckten<br />

Grundwasserleiters (Konfliktschwerpunkte, s. Plan 4.5.2). Ein Grundwasseranschnitt ist<br />

jedoch auszuschließen. Variante 3.3 verläuft parallel zur BAB A 1 im Wechsel von Damm-<br />

und Einschnittlage. Die Deckschichtmächtigkeit bleibt hier generell hoch. Grundwasser wird<br />

we<strong>der</strong> offengelegt noch angeschnitten.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 533<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Wasserschongebiete sind von den Varianten 3.1 und 3.2 nicht betroffen. Die Variante 3.3<br />

quert auf einer Länge von 1,39 km das Wasserschongebiet mit geringer Schutzpriorität des<br />

Wasserwerkes Karkbrook. Da <strong>der</strong> Anstrom zu den Fassungen aus einer östlich gelegenen<br />

Grundwasserhochlage erfolgt, ist hier aber von keinem nennenswerten Konfliktpotenzial<br />

auszugehen. Es ergeben sich daher nur leichte Vorteile für die Varianten 3.1 und 3.2.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 534<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.3-11 Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser (Grundwasser) – Hauptvergleich Abschnitt 3<br />

Schutzgut Wasser/ Teilschutzgut Grundwasser<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingteFlächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung durch<br />

Trasse)<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Anlage von Baustraßen)<br />

Variante 3.1 Variante 3.2 Variante 3.3<br />

Verlust Verlust Verlust<br />

sehr hoch (4) 0,00 ha 0,00 ha 0,00 ha<br />

hoch (3) 0,19 ha 0,51 ha 0,00 ha<br />

mittel (2) 0,54 ha 0,24 ha 0,00 ha<br />

gering (1) 10,35 ha 10,99 ha 11,97 ha<br />

sehr hoch (4) 0,00 ha 0,00 ha 0,00 ha<br />

hoch (3) 0,28 ha 0,80 ha 0,00 ha<br />

mittel (2) 1,11 ha 0,38 ha 0,00 ha<br />

gering (1) 16,24 ha 17,36 ha 18,51 ha<br />

Gesamt 28,71 ha 30,28 ha 30,48 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 > 2 2<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung Empfindlichkeit<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Eingriffe in den Grundwasserkörper(Verän<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Grundwasserdynamik)<br />

und durch<br />

Freilegen / Anschnitt des<br />

Grundwassers<br />

Beeinträchtigte<br />

Fläche / Länge<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigte<br />

Fläche / Länge<br />

sehr hoch / /<br />

hoch / Eingriff in den oberen<br />

GWL östl. Lensahn<br />

mittel Dammschüttung östl.<br />

Lensahn<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Eingriff in den oberen<br />

GWL östl. Lensahn<br />

gering / /<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigte<br />

Fläche / Länge<br />

Keine<br />

Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 2 1 ><br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong> sehr hoch<br />

/<br />

Trinkwassergewinnung<br />

(Durchschneiden von<br />

Wasserschongebieten)<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

Keine<br />

Betroffenheit<br />

Keine<br />

Betroffenheit<br />

Keine<br />

Betroffenheit<br />

Keine<br />

Betroffenheit<br />

1,39 km<br />

/<br />

/<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 > 1 > 3<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Keine<br />

Betroffenheit<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 535<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzgut Wasser – Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Variante 3.1 ist westlich von Beschendorf das Entwässerungssystem des<br />

Beschendorfer Grabens mit insgesamt 4 Gewässerquerungen (Verrohrung) betroffen. Der<br />

stark ausgebaute Walkerbach wird im Bereich <strong>der</strong> Ortslage Lensahn zweimal mittels<br />

Durchlässen gequert. Kurz vor Erreichen des Trassenkombinationspunktes 16 werden im<br />

Streckenabschnitt 1A.8 bei „Grüner Hirsch― 2 weitere Gräben gequert.<br />

Variante 3.2 verläuft zu Beginn genau wie Variante 3.1 auf dem Streckenabschnitt 1A.7, so<br />

dass auch hier das System des Beschendorfer Grabens mit 4 Gewässerquerungen betroffen<br />

ist. Im weiteren Verlauf wird im Streckenabschnitt X.6 ein naturnahes Kleingewässer<br />

(Wertstufe 3) nördlich <strong>der</strong> K 58 teilweise überbaut (Konfliktschwerpunkt, s. Plan 4.5.2). Im<br />

Bereich <strong>der</strong> Grünlandflächen „Överdiek― wird ein weiterer Graben gequert. Ein an <strong>der</strong> BAB<br />

A 1 liegendes Rückhaltebecken nahe dem Trassenkombinationspunkt 15 ist einschließlich<br />

eines Entwässerungsgrabens ebenfalls von Überbauung betroffen. Schließlich werden wie<br />

bei Variante 3.1 kurz vor Erreichen des Trassenkombinationspunktes 16 bei „Grüner Hirsch―<br />

2 weitere Gräben gequert.<br />

Variante 3.3 quert einen Graben südöstlich von Sackhufe sowie den Beschendorfer Graben<br />

in <strong>der</strong> Nähe <strong>der</strong> BAB A 1. Das an <strong>der</strong> BAB A 1 liegende Rückhaltebecken nahe dem<br />

Trassenkombinationspunkt 15 ist einschließlich eines Entwässerungsgrabens von<br />

Überbauung betroffen (vgl. Variante 3.2). Wie bei den Varianten 3.1 und 3.2 werden<br />

schließlich kurz vor Erreichen des Trassenkombinationspunktes 16 bei „Grüner Hirsch― 2<br />

weitere Gräben gequert.<br />

Die Unterschiede in <strong>der</strong> Gesamtbewertung des Teilschutzgutes Oberflächengewässer sind<br />

gering. Es ergeben sich aufgrund <strong>der</strong> deutlich geringeren Beeinträchtigung von<br />

Fließgewässern leichte Vorteile für die Variante 3.3. Variante 3.1 folgt nächstrangig aufgrund<br />

<strong>der</strong> geringeren Inanspruchnahme von Stillgewässern (0 gegenüber 2).<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 536<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.3-12 Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser (Oberflächengewässer) – Hauptvergleich Abschnitt 3<br />

Schutzgut Wasser/ Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Variante 3.1 Variante 3.2 Variante 3.3<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust<br />

durch anlage- und<br />

baubedingte Flächeninanspruchnahme<br />

von<br />

Stillgewässern<br />

sehr hoch (4)<br />

Verlust (Anzahl) Verlust (Anzahl) Verlust (Anzahl)<br />

/ /<br />

hoch (3) 1 (Teilverlust) /<br />

mittel (2)<br />

Keine Betroffenheit<br />

/ /<br />

gering (1) 1 (Totalverlust) 1 (Totalverlust)<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 > 3 2 ><br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung Empfindlichkeit<br />

Beeinträchtigung von<br />

Fließgewässern durch<br />

Überbauung, Verrohrung,<br />

Verlegung etc.<br />

Beeinträchtigte<br />

Gewässer / Anzahl<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigte<br />

Gewässer / Anzahl<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigte<br />

Gewässer / Anzahl<br />

sehr hoch / / /<br />

hoch / / /<br />

mittel 6 Gräben 8 Gräben 5 Gräben<br />

gering Walkerbach (2 x) / /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 2 1 >><br />

Auswirkung Empfindlichkeit<br />

Beeinträchtigung von<br />

Überschwemmungsgebieten<br />

o<strong>der</strong> hochwassergefährdeten<br />

Gebieten<br />

sehr hoch<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

Betroffenes Gebiet /<br />

Durchschneidungslänge<br />

Keine<br />

Betroffenheit<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Keine<br />

Betroffenheit<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Betroffenes Gebiet<br />

Durchschneidungslänge<br />

Keine<br />

Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Keine Betroffenheit<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Keine<br />

Betroffenheit<br />

Betroffenes Gebiet<br />

Durchschneidungslänge<br />

Keine<br />

Betroffenheit<br />

Funktionsbeeinträchtigung <br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Keine<br />

Betroffenheit<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 537<br />

Prüfstück DF 10/12


Bei einer Gesamtbetrachtung <strong>der</strong> Teilschutzgüter Grundwasser und Oberflächengewässer<br />

zeigen die drei Varianten des Abschnitts 3 nur geringfügige Unterschiede. Als<br />

Vorzugsvariante wird die Variante 3.1 ausgewiesen, da sie hinsichtlich des Verlustes an<br />

Grundwasserneubildungsflächen am günstigsten abschneidet, die<br />

Funktionsbeeinträchtigungen des Grundwassers durch Eingriffe in die Deckschichten<br />

geringfügig erscheinen und keine Stillgewässer betroffen sind. Variante 3.3 folgt auf dem<br />

zweiten Rang, da die Beeinträchtigung von Oberflächengewässern hier insgesamt am<br />

geringsten ist und bei <strong>der</strong> gegenüber Variante 3.2 nur unwesentlich höheren<br />

Flächeninanspruchnahme an Grundwasserneubildungsflächen <strong>der</strong> Verlust von Flächen <strong>der</strong><br />

Wertstufe 2 und 3 vollständig vermieden werden kann. Der Abstand zur Variante 3.2 ist<br />

jedoch sehr klein.<br />

Tabelle 3.7.3-13 Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Wasser (Grundwasser und Oberflächengewässer)<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 3.1 Variante 3.2 Variante 3.3<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Grundwasser)<br />

Beeinträchtigung durch Eingriffe in<br />

den Grundwasserkörper und durch<br />

Freilegen / Anschnitt des<br />

Grundwassers<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Trinkwassergewinnung<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Stillgewässer)<br />

Beeinträchtigung von<br />

Fließgewässern<br />

Beeinträchtigung von<br />

Überschwemmungsgebieten o<strong>der</strong><br />

hochwassergefährdeten Gebieten<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung / Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

1> 2 2<br />

2 2 1 ><br />

1> 1> 3<br />

1> 3 2 ><br />

2 2 1>><br />

Keine Betroffenheit<br />

1 > 3 2 ><br />

Schutzgut Klima / Luft<br />

Größere klimaökologisch bedeutsame Waldflächen sind bei keiner <strong>der</strong> drei Varianten<br />

betroffen.<br />

Tabelle 3.7.3-14 Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Klima / Luft<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 3.1 Variante 3.2 Variante 3.3<br />

Zerschneidung und<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

klimaökologisch bedeutsamer<br />

Waldflächen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung / Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Keine Betroffenheit<br />

1 1 1<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 538<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Alle drei Trassenvarianten verlaufen im Nie<strong>der</strong>ungsbereich (N) <strong>der</strong> Kremper Au sowie im<br />

Bereich des Damloser Waldes (W) und in strukturarmen Ackerlandschaften (A1) innerhalb<br />

von strukturreichen Kulturlandschaftsauschnitten. Diese Landschaftsbildeinheiten werden mit<br />

einer hohen Gesamtempfindlichkeit bewertet. Bei <strong>der</strong> Ausbauvariante 3.1 werden bau- und<br />

anlagebedingt insgesamt 9,16 ha <strong>der</strong> Flächen in Anspruch genommen. Bei Variante 3.2 sind<br />

es insgesamt 8,15 ha und bei Variante 3.3 sogar 12,32 ha. Dementsprechend schneidet<br />

Variante 3.2 vor <strong>der</strong> Ausbauvariante (3.1) in Bezug auf das Kriterium Flächeninanspruchnahme<br />

von Landschaftsbildeinheiten mit einer hohen Gesamtempfindlichkeit am besten ab.<br />

Die Neubauvariante 3.3 ist mit deutlichem Abstand auf dem letzten Platz.<br />

Bei allen drei Trassenvarianten werden zur Vermin<strong>der</strong>ung von Beeinträchtigungen durch<br />

Schallimmissionen Lärmschutzwände mit einer Höhe von 6 m errichtet. Bei Variante 3.1<br />

werden zwischen den Ortslagen Groß Schlamin und Lensahn 4 Lärmschutzwände mit einer<br />

Gesamtlänge westlich <strong>der</strong> Bahntrasse von 3.647 m und östlich <strong>der</strong> Bahntrasse von 1.693 m<br />

errichtet. Bei Variante 3.2 werden insgesamt 5 Lärmschutzwände im Bereich <strong>der</strong> Ortslagen<br />

Groß Schlamin, Beschendorf, Nienrade und Lensahn mit einer Gesamtlänge westlich <strong>der</strong><br />

Bahntrasse von 1.675 m und östlich <strong>der</strong> Bahntrasse von 1.098 m errichtet. Die<br />

Lärmschutzwände bei Variante 3.1 erstrecken sich auf einer Gesamtlänge von 1.761 m<br />

westlich <strong>der</strong> Bahntrasse, verteilt auf zwei Wände im Bereich <strong>der</strong> Ortslagen von Groß<br />

Schlamin und Lensahn. Im Bereich von Groß Schlamin sind bei allen drei Varianten<br />

Lärmschutzwände vorgesehen, welche in <strong>der</strong> Landschaftsbildeinheit Nie<strong>der</strong>ung (N) <strong>der</strong><br />

Kremper Au verlaufen, die eine hohe Gesamtempfindlichkeit aufweist. Da die<br />

Lärmschutzwände bei allen drei Varianten vorgesehen sind, gibt es dahingehend keine<br />

entscheidungserheblichen Unterschiede. Generell ist im Nie<strong>der</strong>ungsbereich davon<br />

auszugehen, dass durch sichtverschattende Vegetation (z.B. Gehölze) die Sichtbarkeit <strong>der</strong><br />

Lärmschutzwand vermin<strong>der</strong>t wird.<br />

Variante 3.3. hat insgesamt die deutlich kürzeste Länge an Lärmschutzwänden. Im Bereich<br />

von Lensahn verläuft die geplante Lärmschutzwand östlich <strong>der</strong> mit einer hohen<br />

Gesamtempfindlichkeit bewerteten Knicklandschaft. Aufgrund <strong>der</strong> Ausstattung <strong>der</strong><br />

Landschaft mit Knicks als vertikale Vegetationsstrukturen ist hier aber ebenfalls von einer<br />

begrenzten Einsehbarkeit <strong>der</strong> Wand auszugehen.<br />

Bei Variante 3.1 wird eine deutlich längere Strecke an Lärmschutzwänden errichtet. Im<br />

Bereich <strong>der</strong> südlichen Ortslage von Lensahn ist dabei eine Lärmschutzwand mit einer<br />

Gesamtlänge von 2.400 m vorgesehen. Dadurch wird die vorhandene freie Sicht von den<br />

Siedlungsflächen in die strukturarme Ackerlandschaft beeinträchtigt.<br />

Bei Variante 3.2 wird Lensahn umfahren und dadurch keine Lärmschutzwand notwendig.<br />

Aus diesem Grund sind bei dieser Variante deutlich kürzere Lärmschutzwände vorgesehen.<br />

Bei <strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> durch visuelle Überprägung bzw. Verlärmung beeinträchtigten<br />

Flächen müssen die Vorbelastungen von Bestandstrasse und BAB 1 berücksichtigt werden.<br />

Am besten schneidet hier die Ausbauvariante (Variante 3.1) ab, da hierbei die geringste<br />

Fläche von Landschaftsbildräumen mit hoher Gesamtempfindlichkeit beeinträchtigt wird<br />

(rund 222 ha). Variante 3.3 befindet sich mit deutlichem Abstand (rund 338 ha) auf dem<br />

zweiten Platz. Mit einem geringen Flächenunterschied folgt dann auf dem letzten Platz<br />

Variante 3.2 mit insgesamt rund 350 ha.<br />

Als Ergebnis dieses schutzgutbezogenen Variantenvergleichs ist Variante 3.1 als<br />

Vorzugsvariante vor Variante 3.2 zu betrachten. Der Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse (Variante<br />

3.1) beeinträchtigt eine deutlich geringere Fläche von Landschaftsbildräumen mit einer<br />

hohen Gesamtempfindlichkeit als Variante 3.2. In Bezug auf den Verlust von<br />

Landschaftsbildräumen ist Variante 3.2 nur geringfügig günstiger zu werten. Beide Varianten<br />

nutzen bis südlich von Lensahn die vorhandene Bahntrasse, sodass in diesem Bereich die<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 539<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Auswirkungen bei<strong>der</strong> Varianten gleich sind. Zu Unterschieden kommt es erst, nachdem<br />

Variante 3.2 in Richtung <strong>der</strong> BAB 1 auf einer neu zu bauenden Trasse verläuft, während bei<br />

Variante 3.1 nur die vorhandene Bestandstrasse <strong>der</strong> Bahn ausgebaut wird. Die<br />

Beeinträchtigungen durch Lärmschutzwände können durch Bepflanzungsmaßnahmen<br />

deutlich gemin<strong>der</strong>t werden. Lärmschutzwände lassen sich durch geeignete Bepflanzung an<br />

den Außenseiten optisch in <strong>der</strong> Regel gut ins Umfeld einbinden. Durch die<br />

Lärmschutzmaßnahmen werden die Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen deutlich<br />

gemin<strong>der</strong>t, sodass hier Auswirkungen auf das Landschaftserleben durch den Bahnverkehr<br />

durchaus positiv beeinflusst werden.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 540<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.3-15 Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Landschaft – Hauptvergleich Abschnitt 3<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/<br />

Wirkraum<br />

Verlust von<br />

Landschaftsbildräumen<br />

bzw.<br />

–einheiten durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Verlust von<br />

Landschaftsbildräumen<br />

bzw.<br />

–einheiten durch<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Variante 3.1 Variante 3.2 Variante 3.3<br />

Bedeutung Verlust Verlust Verlust<br />

sehr hoch / / /<br />

hoch 5,29 ha<br />

- Acker strukturarm (A1) von strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Nie<strong>der</strong>ungsbereich (N) <strong>der</strong> Kremper Au<br />

- Wald (W) im Bereich des Damloser Waldes<br />

4,82 ha<br />

- Acker strukturarm (A1) von strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Nie<strong>der</strong>ungsbereich (N) <strong>der</strong> Kremper Au<br />

- Wald (W) im Bereich des Damloser Waldes<br />

8,08 ha<br />

- Acker strukturarm (A1) von strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Nie<strong>der</strong>ungsbereich (N) <strong>der</strong> Kremper Au<br />

- Wald (W) im Bereich des Damloser Waldes<br />

sowie im Bereich „Großes Bruch― bei<br />

Manhagen<br />

mittel 2,57 ha 1,99 ha 0,12 ha<br />

gering 12,92 ha 20,41 ha 26,80 ha<br />

sehr hoch / / /<br />

hoch 3,87 ha<br />

- Acker strukturarm (A1) von strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Nie<strong>der</strong>ungsbereich (N) <strong>der</strong> Kremper Au<br />

- Wald (W) im Bereich des Damloser Waldes<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

3,33 ha<br />

- Acker strukturarm (A1) von strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Nie<strong>der</strong>ungsbereich (N) <strong>der</strong> Kremper Au<br />

- Wald (W) im Bereich des Damloser Waldes<br />

4,24 ha<br />

- Acker strukturarm (A1) von strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Nie<strong>der</strong>ungsbereich (N) <strong>der</strong> Kremper Au<br />

- Wald (W) im Bereich des Damloser Waldes<br />

sowie im Bereich „Großes Bruch― bei<br />

Manhagen<br />

mittel 2,88 ha 1,64 ha 0,47 ha<br />

gering 10,88 ha 13,61 ha 13,80 ha<br />

Gesamt 38,41 ha 45,80 ha 53,51 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2>> 1> 3<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 541<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Landschaft<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/<br />

Wirkraum<br />

Beeinträchtigungen<br />

von<br />

Landschaftsräumen<br />

durch visuelle<br />

Überprägung und<br />

Verlärmung Zone<br />

Baufeld - 200 m<br />

Empfindlichkeit<br />

Beeinträchtigte<br />

Fläche<br />

Variante 3.1 Variante 3.2 Variante 3.3<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigte<br />

Fläche<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigte<br />

Fläche<br />

sehr hoch / / /<br />

hoch 81,64 ha<br />

- Acker strukturarm<br />

(A1) von strukturreichenKulturlandschaftsausschnitten<br />

- Nie<strong>der</strong>ungsbereich<br />

(N) <strong>der</strong> Kremper Au<br />

- Wald (W) im Bereich<br />

des Damloser Waldes<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

96,62 ha<br />

- Acker strukturarm<br />

(A1) von strukturreichenKulturlandschaftsausschnitten<br />

- Nie<strong>der</strong>ungsbereich<br />

(N) <strong>der</strong> Kremper Au<br />

- Wald (W) im Bereich<br />

des Damloser Waldes<br />

109,55 ha<br />

- Acker strukturarm<br />

(A1) von strukturreichenKulturlandschaftsausschnitten<br />

- Nie<strong>der</strong>ungsbereich<br />

(N) <strong>der</strong> Kremper Au<br />

- Wald (W) im Bereich<br />

des Damloser Waldes<br />

sowie im Bereich<br />

„Großes Bruch― bei<br />

Manhagen<br />

- Knicklandschaft (KL)<br />

zwischen Manhagen<br />

und Kabelhorst<br />

mittel 76,97 ha 53,71 ha 81,73 ha<br />

gering 216,51 ha 237,70 ha 187,41 ha<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 542<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Landschaft<br />

Beeinträchtigungen<br />

von<br />

Landschaftsräumen<br />

durch visuelle<br />

Überprägung und<br />

Verlärmung Zone<br />

200 m - 49 d(B)A<br />

(tags)<br />

Variante 3.1 Variante 3.2 Variante 3.3<br />

sehr hoch / / /<br />

hoch 140,18 ha<br />

- Acker strukturarm<br />

(A1) von<br />

strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Nie<strong>der</strong>ungsbereich<br />

(N) <strong>der</strong> Kremper Au<br />

- Wald (W) im Bereich<br />

des Damloser Waldes<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

253,22 ha<br />

- Acker strukturarm<br />

(A1) von<br />

strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Nie<strong>der</strong>ungsbereich<br />

(N) <strong>der</strong> Kremper Au<br />

- Wald (W) im Bereich<br />

des Damloser Waldes<br />

- Knicklandschaft (KL)<br />

zwischen Manhagen<br />

und Kabelhorst<br />

228,04 ha<br />

- Acker strukturarm<br />

(A1) von<br />

strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Nie<strong>der</strong>ungsbereich<br />

(N) <strong>der</strong> Kremper Au<br />

- Wald (W) im Bereich<br />

des Damloser Waldes<br />

sowie im Bereich<br />

„Großes Bruch― bei<br />

Manhagen<br />

- Knicklandschaft (KL)<br />

zwischen Manhagen<br />

und Kabelhorst<br />

mittel 140,69 ha 150,73 ha 289,26 ha<br />

gering 418,88 ha 461,26 ha 321,97 ha<br />

Gesamt 1.074,86 ha 1.253,23 ha 1.217,96 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1>> 3 2><br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 543<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.3-16 Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Landschaft<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 3.1 Variante 3.2 Variante 3.3<br />

Verlust von Landschaftsbildräumen<br />

bzw. –einheiten durch<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen durch visuelle<br />

Überprägung (Wirkzone 0-200 m;<br />

Zone 200 m - 49 d(B)A) (tags))<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

2>> 1> 3<br />

1>> 3 2><br />

1> 2 3<br />

Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Im Bereich <strong>der</strong> zu untersuchenden Varianten 3.1 und 3.2 befinden sich keine Kultur- und<br />

Baudenkmale, die durch das Vorhaben verloren gehen o<strong>der</strong> beeinträchtigt werden, sodass<br />

anhand dessen keine Vorzugsvariante abgeleitet werden kann.<br />

Aus den Ergebnissen des Fachbeitrages archäologische Kulturgüter (ALSH, 2012) lässt sich<br />

Variante 3.1 als Vorzugsvariante beschreiben. Dies ist durch den geringeren<br />

Flächenverbrauch im Rahmen <strong>der</strong> Umsetzung dieser Variante begründet. Da hier die<br />

Bestandstrasse nur erweitert wird, ist von einem geringeren Flächenverbauch als bei den<br />

Varianten 3.2 und 3.3 auszugehen. Bei diesen beiden Varianten ist die Trasse z.T. komplett<br />

neu anzulegen, sodass von einem hohen Flächenverbrauch auszugehen ist. Da Variante 3.2<br />

bis südlich von Lensahn auf <strong>der</strong> Bestandstrasse verläuft ist <strong>der</strong> Flächenverbrauch gegenüber<br />

<strong>der</strong> Neubauvariante 3.3 als geringer anzusehen, sodass Variante 3.2 auf dem zweiten Platz<br />

anzuordnen ist, während Variante 3.3 als ungünstigste Variante in Bezug auf das Schutzgut<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter anzusehen ist.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 544<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.3-17 Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter – Hauptvergleich Abschnitt 3<br />

Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Variante 3.1 Variante 3.2 Variante 3.3<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/<br />

Wirkraum<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte<br />

und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von<br />

Kultur und<br />

Baudenkmalen,<br />

Ensembles und<br />

Gartendenkmalen<br />

Bedeutung Verlust Verlust Verlust<br />

hoch<br />

Keine Betroffenheit.<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Keine Betroffenheit.<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/<br />

Wirkraum<br />

Sensorielle<br />

Beeinträchtigungen<br />

von Kultur- und<br />

Baudenkmalen durch<br />

Verlärmung und<br />

visuelle Überprägung<br />

im Nahbereich<br />

(zwischen Außenkante<br />

Baukörper und<br />

200 m Entfernung)<br />

Empfindlichkeit<br />

hoch<br />

Beeinträchtigte Kultur-<br />

und Baudenkmale<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Beeinträchtigte Kultur-<br />

und Baudenkmale<br />

Keine Betroffenheit.<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Keine Betroffenheit.<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigte Kultur-<br />

und Baudenkmale<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 545<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Variante 3.1 Variante 3.2 Variante 3.3<br />

Auswirkungsprognose gem. den Angaben des Fachbeitrages archäologische Kulturgüter (ALSH, 2012)<br />

Auswirkung/<br />

Wirkraum<br />

Bau- und<br />

anlagebedingte<br />

Auswirkungen auf<br />

archäologische<br />

Kulturgüter durch<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust im<br />

Rahmen <strong>der</strong><br />

Baumaßnahmen<br />

sowie Störungen <strong>der</strong><br />

Sichtbeziehungen<br />

und<br />

Flächenzerschneidungen<br />

Bedeutung Verlust/ Beeinträchtigung von<br />

archäologischen Kulturgütern<br />

Bekannte<br />

einfache u.<br />

beson<strong>der</strong>e<br />

archäologischeKulturdenkmale<br />

im<br />

Bereich des<br />

engen<br />

Korridors;<br />

allgemeine<br />

Einstufung<br />

und<br />

Ansprache<br />

- 9 einfache und 6 beson<strong>der</strong>e<br />

Kulturdenkmale im Bereich von<br />

Beschendorf (LA 9 u. 24, 25), Schashagen<br />

(LA 167 u. 169), Damlos (LA 27-32, 74 u.<br />

84) und Lensahn (LA 132, 135-136 u. 149)<br />

- 7 sehr hohe Verluste archäologischer<br />

Kulturgüter (BWS 4)<br />

- 5 Archäologische Potentialflächen (BWS 3)<br />

im geplanten Trassenbereich<br />

- 1 neolithische Siedlung, eine Siedlung<br />

unbestimmten Alters, 1 neolithischer<br />

Einzelfund, 1 jungbronzezeitlicher<br />

Einzelfund (Beschendorf LA 24: bronzenes<br />

Tüllenbeil bei Baggerarbeiten im Moor), 1<br />

Siedlung (Eisenzeit/Frühmittelalter), 1<br />

eisenzeitliche Siedlung, 1 Brandgräberfeld<br />

u. 3 neolithische Einzelfundplätze<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Verlust/ Beeinträchtigung von<br />

archäologischen Kulturgütern<br />

- 15 einfache Kulturdenkmale im Bereich<br />

von Beschendorf (LA 9, 15, 24 u. 27),<br />

Schashagen (LA 167 u. 169), Damlos (LA<br />

27-32, 74 u. 84) und Lensahn (LA 142, 144<br />

u. 146)<br />

- 8 sehr hohe Verluste archäologischer<br />

Kulturgüter (BWS 4)<br />

- 4 Archäologische Potentialflächen (BWS 3)<br />

im geplanten Trassenbereich<br />

- 1 neolithische Siedlung, eine Siedlung<br />

unbestimmten Alters, 1 neolithischer<br />

Einzelfund, 1 jungbronzezeitlicher<br />

Einzelfund (Beschendorf LA 24: bronzenes<br />

Tüllenbeil bei Baggerarbeiten im Moor), 1<br />

undatierte Siedlung und 1 neolithischer<br />

Einzelfund, 7 Grabhügel (davon 6 unter<br />

Denkmalschutz!), 1 eisenzeitliche Siedlung<br />

u. 3 neolithische Einzelfunde<br />

Verlust/ Beeinträchtigung von<br />

archäologischen Kulturgütern<br />

- 20 einfache Kulturdenkmale im Bereich<br />

von Beschendorf (LA 19, 22 u. 26),<br />

Manhagen (LA 139) u. Schashagen (LA<br />

66, 167, 170, 187 u. 228) Damlos (LA 27-<br />

32, 74 u. 84) und (Lensahn LA 142, 144 u.<br />

146)<br />

- 9 sehr hohe Verluste archäologischer<br />

Kulturgüter (BWS 4)<br />

- 5 Archäologische Potentialflächen (BWS 3)<br />

im geplanten Trassenbereich<br />

- 2 neolithische Siedlungen, 3 neolithische<br />

Einzelfunde, 1 undatierte Siedlung, 2<br />

eisenzeitliche Siedlungen u. 1<br />

eisenzeitliche Herdstelle, 7 Grabhügel<br />

(davon 6 unter Denkmalschutz!), 1<br />

eisenzeitliche Siedlung u. 3 neolithische<br />

Einzelfunde<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 546<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Variante 3.1 Variante 3.2 Variante 3.3<br />

Archäologisches<br />

Umfeld im<br />

Bereich des<br />

800 m<br />

Korridors als<br />

Grundlage<br />

zur EinschätzungarchäologischerPotentialflächen<br />

Gebiet südöstlich von Beschendorf zu einem<br />

neolithischen Besiedlungsbereich gehörend,<br />

welcher sich durch zahlreiche Einzelfunde zu<br />

erkennen gibt (Beschendorf LA 3, 6-9;<br />

Schashagen LA 185); südlicher Abschnitt zu<br />

dem eisenzeitlichen Besiedlungsbereich<br />

zwischen Klein Schlamin und Beschendorf,<br />

welcher durch Brandgräberfel<strong>der</strong> sowie<br />

Siedlungen nachgewiesen ist (Beschendorf<br />

LA 22, 23 u. 26; Schashagen LA 176 u. 187)<br />

- in diesem Bereich ist mit wan<strong>der</strong>nden<br />

Siedlungen <strong>der</strong> Eisenzeit zu rechnen<br />

Im südwestlichen Ausläufer des Damloser<br />

Waldes bei Grüner Hirsch eine größere<br />

Grabhügelgruppe, welche z.gr.T. unter<br />

Denkmalschutz steht; südlich dieses Waldes<br />

eine eisenzeitliche Siedlung (in diesem<br />

Bereich ist mit wan<strong>der</strong>nden Siedlungen <strong>der</strong><br />

Eisenzeit zu rechnen); in und südlich<br />

Lensahn 3 eisenzeitliche Brandgräberfel<strong>der</strong><br />

(Lensahn LA 13, 138 u. 149) und eine<br />

eisenzeitliche Siedlung (Lensahn LA 25) - in<br />

diesem Bereich ist mit wan<strong>der</strong>nden<br />

Siedlungen <strong>der</strong> Eisenzeit zu rechnen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Gebiet südöstlich von Beschendorf zu einem<br />

neolithischen Besiedlungsbereich gehörend,<br />

welcher sich durch zahlreiche Einzelfunde zu<br />

erkennen gibt (Beschendorf LA 3, 6-9;<br />

Schashagen LA 185); südlicher Abschnitt zu<br />

dem eisenzeitlichen Besiedlungsbereich<br />

zwischen Klein Schlamin und Beschendorf,<br />

welcher durch Brandgräberfel<strong>der</strong> sowie<br />

Siedlungen nachgewiesen ist (Beschendorf<br />

LA 22, 23 u. 26; Schashagen LA 176 u. 187)<br />

- in diesem Bereich ist mit wan<strong>der</strong>nden<br />

Siedlungen <strong>der</strong> Eisenzeit zu rechnen<br />

Im Bereich des nordöstlichen<br />

Trassenabschnittes eine Zone mit einer<br />

lockeren meso- und neolithischen<br />

Besiedlung; im mittleren Abschnitt ein Areal<br />

mit eisenzeitlicher Besiedlung<br />

(Brandgräberfeld Beschendorf LA 13 u.<br />

Siedlung Beschendorf LA 25) - in diesem<br />

Areal ist mit wan<strong>der</strong>nden Siedlungen <strong>der</strong><br />

Eisenzeit zu rechnen<br />

Im Waldgebiet südlich „Grüner Hirsch― eine<br />

größere Grabhügelgruppe, die unter<br />

Denkmalschutz steht; südlich des Waldes bis<br />

Lensahn eine lockere neolithische<br />

Besiedlung durch Einzelfunde u. Siedlungen;<br />

im Umfeld <strong>der</strong> Siedlung Damlos LA 84 ist mit<br />

wan<strong>der</strong>nden Siedlungen <strong>der</strong> Eisenzeit zu<br />

rechnen<br />

Der Trassenabschnitt zwischen Klein<br />

Schlamin u. Beschendorf im Bereich eines<br />

eisenzeitlichen Besiedlungsraumes aus<br />

Gräberfel<strong>der</strong>n u. Siedlungen (Beschendorf<br />

LA 22-23 u. 26 u. Schashagen LA 176 u.<br />

187) - in diesem Gebiet ist mit wan<strong>der</strong>nden<br />

Siedlungen <strong>der</strong> Eisenzeit zu rechnen; das<br />

südliche Ende des Trassenabschnittes<br />

befindet sich in einem Areal neolithischer<br />

Besiedlung<br />

Im Waldgebiet südlich „Grüner Hirsch― eine<br />

größere Grabhügelgruppe, die unter<br />

Denkmalschutz steht; südlich des Waldes bis<br />

Lensahn eine lockere neolithische<br />

Besiedlung durch Einzelfunde u. Siedlungen;<br />

im Umfeld <strong>der</strong> Siedlung Damlos LA 84 ist mit<br />

wan<strong>der</strong>nden Siedlungen <strong>der</strong> Eisenzeit zu<br />

rechnen<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 547<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Variante 3.1 Variante 3.2 Variante 3.3<br />

Hinweis auf<br />

zumeist<br />

siedlungsgünstigetopographischeGegebenheiten<br />

als<br />

Grundlage<br />

zur EinschätzungarchäologischerPotentialflächen<br />

Überquerung eines Nie<strong>der</strong>ungsgebietes<br />

unmittelbar westlich Beschendorf (hier auch<br />

<strong>der</strong> jungbronzezeitliche Einzelfund); südlich<br />

Groß Schlamin verläuft Trasse unmittelbar<br />

am Ostrand <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Kremper Au;<br />

am Südende des Abschnittes verläuft Trasse<br />

am Westrand einer Nie<strong>der</strong>ung eines<br />

Zuflusses in die Kremper Au<br />

Im mittleren Abschnitt verläuft Trasse<br />

entlang des Westrandes <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>ung des<br />

„Överdiek―<br />

Einstufung Im Abschnitt 1A.7 nur geringer<br />

Flächenverbrauch, da abgesehen von einer<br />

Abweichung auf Höhe Beschendorf nur die<br />

Bestandstrasse zu erweitern ist<br />

In Abschnitt 1A.8 hoher Flächenverbrauch,<br />

da Trasse abgesehen von <strong>der</strong> Ortsdurchfahrt<br />

Lensahn neu anzulegen ist.<br />

Stufe 2 = geringer Verlust<br />

Stufe 4 = sehr hoher Verlust<br />

(vgl. ALSH, 2012/ Anlage 17)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Überquerung eines Nie<strong>der</strong>ungsgebietes<br />

unmittelbar westlich Beschendorf (hier auch<br />

<strong>der</strong> jungbronzezeitliche Einzelfund); südlich<br />

Groß Schlamin verläuft Trasse unmittelbar<br />

am Ostrand <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Kremper Au;<br />

am Südende des Abschnittes verläuft Trasse<br />

am Westrand einer Nie<strong>der</strong>ung eines<br />

Zuflusses in die Kremper Au<br />

Trasse verläuft im Nordosten entlang des<br />

Südrandes <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>ung des „Överdiek―<br />

Querung einer Nie<strong>der</strong>ung östlich Lensahn<br />

In Abschnitt 1A.7 nur geringer Flächenverbrauch,<br />

da abgesehen von einer<br />

Abweichung auf Höhe Beschendorf nur die<br />

Bestandstrasse zu erweitern ist. Im Bereich<br />

<strong>der</strong> weiteren Abschnitt hoher<br />

Flächenverbauch, da hier die Trasse neu<br />

anzulegen ist<br />

Stufe 2 = geringer Verlust<br />

Stufe 3 = hoher Verlust<br />

Stufe 4 = sehr hoher Verlust<br />

(vgl. ALSH, 2012/ Anlage 17)<br />

Am südlichen Ende führt die Trasse entlang<br />

des nördlichen Randes einer Bachnie<strong>der</strong>ung<br />

Querung einer Nie<strong>der</strong>ung östlich Lensahn<br />

Hoher Flächenverbrauch, da hier die Trasse<br />

neu anzulegen ist.<br />

Stufe 3 = hoher Verlust<br />

Stufe 4 = sehr hoher Verlust<br />

(vgl. ALSH, 2012/ Anlage 17)<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1>> 2> 3<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 548<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.3-18 Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 3.1 Variante 3.2 Variante 3.3<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb Kultur und<br />

Baudenkmalen, Ensembles und<br />

Gartendenkmalen<br />

Sensorielle Beeinträchtigungen von<br />

Kultur- und Baudenkmalen durch<br />

Verlärmung und visuelle<br />

Überprägung im Nahbereich<br />

(zwischen Außenkante Baukörper<br />

und 200 m Entfernung)<br />

Bau- und anlagebedingte<br />

Auswirkungen auf archäologische<br />

Kulturgüter durch Flächen- und<br />

Funktionsverlust im Rahmen <strong>der</strong><br />

Baumaßnahmen sowie Störungen<br />

<strong>der</strong> Sichtbeziehungen und<br />

Flächenzerschneidungen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Keine Betroffenheit<br />

Keine Betroffenheit<br />

1>> 2> 3<br />

1>> 2> 3<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 549<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

3.7.3.2 Ableitung <strong>der</strong> Vorzugsvariante im Abschnitt 3<br />

In <strong>der</strong> zusammenfassenden Bewertung sind die Unterschiede gering. Der Ausbau <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse (Variante 3.1) bildet hier knapp die Vorzugsvariante. Im Hinblick auf den<br />

Flächenverbrauch ist Variante 3.1 deutlich im Vorteil. Hinsichtlich Verlärmung und weiterer<br />

Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Erholungseignung ist Variante 3.3 deutlich von Vorteil, gefolgt von<br />

den Varianten 3.2 und 3.1. Auch bei Pflanzen bildet Variante 3.3 die Vorzugsvariante. Bei<br />

den Schutzgütern Tiere und biologische Vielfalt, Wasser, Boden, Landschaft und Kultur- und<br />

sonstiges Sachgüter liegt Variante 3.1 immer z.T. mit deutlichem Vorteil auf dem ersten<br />

Rang.<br />

In Bezug auf das Konfliktpotenzial für NATURA-2000 Gebiete (vgl. LEGUAN, 2012b/ Anlage 6)<br />

ist bei allen drei Varianten nur das FFH Gebiet DE 1831-321 „Kremper Au― betroffen. Bei den<br />

Varianten 3.1 und 3.2 führt die Bahntrasse unmittelbar östlich des FFH-Gebietes entlang.<br />

Variante 3.3 hat einen deutlich größeren Abstand zur Kremper Au und bildet im Hinblick auf<br />

NATURA 2000 die Vorzugsvariante. Erheblich nachteilige anlage- bzw. baubedingte<br />

Auswirkungen können durch entsprechende schadensbegrenzende Maßnahmen vermieden<br />

werden, sodass bei <strong>der</strong> Vorteilsbildung aller Aspekte das Konfliktpotenzial in Bezug auf das<br />

FFH Gebiet „Kremper Au― nicht als entscheidungserheblich eingestuft wird.<br />

Bei den artenschutzrechtlichen Betroffenheiten (vgl. PU, 2012/ Anlage 5) ist Variante 3.1<br />

deutlich günstiger einzuschätzen als Variante 3.2. Dies ist darauf zurückzuführen, dass keine<br />

hohen Konfliktrisiken für Verbotsverstöße festgestellt werden.<br />

Wald ist bei dieser Variante im geringsten Umfang betroffen. Eingriffe in Wald bergen<br />

aufgrund <strong>der</strong> langen Herstellungszeit grundsätzlich ein höheres artenschutzrechtliches<br />

Konfliktrisiko. Grünlandbiotope sind zwar als CEF-Maßnahmen herstellbar, es handelt sich<br />

im Vergleich zu Acker jedoch um höherwertigere Lebensräume, mit denen i.d.R. auch unter<br />

artenschutzrechtlichen Aspekten ein im Vergleich zur Betroffenheit von Acker ein höheres<br />

artenschutzrechtliches Konfliktrisiko einhergeht. Bei Variante 3.1 werden Grünlandbiotope<br />

am geringsten betroffen. Dementsprechend bestätigt die Auswertung <strong>der</strong><br />

artenschutzrechtlichen Betrachtung die Vorzugsvariante 3.1.<br />

Unter Einbeziehung <strong>der</strong> Aspekte NATURA 2000 und Artenschutz wird Variante 3.1 als<br />

Vorzugsvariante abgeleitet.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 550<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.3-19 Gesamtmatrix zur Ermittlung <strong>der</strong> Vorzugsvariante – Hauptvergleich Abschnitt 3.<br />

Kriterien<br />

UVS Schutzgüter<br />

Menschen, einschl. <strong>der</strong><br />

menschlichen<br />

Gesundheit (Wohnen<br />

und Erholung)<br />

Tiere und biologische<br />

Vielfalt<br />

Pflanzen<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima/ Luft<br />

Landschaft<br />

Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter<br />

Gesamtbewertung<br />

UVS Schutzgüter<br />

NATURA 2000<br />

artenschutzrechtliche<br />

Betroffenheiten<br />

Rangfolge und<br />

Unterschiede/<br />

Vorteilsbildung<br />

aller<br />

Umweltaspekte<br />

> geringer Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

>> deutlicher Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

Variante 3.1 Variante 3.2 Variante 3.3<br />

3 2>> 1>><br />

1>> 3 2>><br />

2> 3 1><br />

1>> 2 > 3<br />

1> 3 2><br />

1 1 1<br />

1> 2> 3<br />

1>> 2> 3<br />

1> 3 2><br />

2 2 1><br />

1> 2>> 3<br />

1> 3 2><br />

>>> sehr deutlicher Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

UVS: erheblich nachteilige<br />

Auswirkungen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

NATURA 2000:<br />

Konfliktpotenzial<br />

gering sehr gering gering<br />

mittel mittel mittel<br />

hoch hoch hoch<br />

Artenschutz:<br />

Konfliktrisiko<br />

sehr hoch sehr hoch<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 551<br />

Prüfstück DF 10/12


3.7.4 Abschnitt 4 Damlos bis Fehmarnsund<br />

3.7.4.1 Vorvergleich<br />

Vorvergleich 4.a<br />

4.a<br />

4.a.1 X7.1<br />

4.a.2 X.12<br />

Im Vorvergleich 4.a wird die Variante 4.a.1 mit dem Streckenabschnitt X7.1 <strong>der</strong> Variante<br />

4.a.2 mit dem Streckenabschnitt X.12 gegenübergestellt. Die beiden Varianten beginnen am<br />

Trassenkombinationspunkt 25 zwischen Oldenburg und Göhl und enden am<br />

Trassenkombinationspunkt 18 südlich von Seegalendorf.<br />

Tabelle 3.7.4-1: Zeichenerklärung für Vorvergleichstabellen<br />

Funktionsverlust/ Schwere <strong>der</strong><br />

Funktionsbeeinträchtigung:<br />

—<br />

Reihung<br />

vollständiger Funktionsverlust >>><br />

sehr hohe Beeinträchtigung >><br />

Vorteilsbildung:<br />

sehr deutlicher Vorteil gegenüber nächstrangiger<br />

Variante<br />

deutlicher Vorteil gegenüber nächstrangiger<br />

Variante<br />

hohe Beeinträchtigung > geringer Vorteil gegenüber nächstrangiger<br />

Variante<br />

mittlere Beeinträchtigung<br />

geringe Beeinträchtigung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1-2 Reihung <strong>der</strong> Varianten nach dem Umfang ihrer Umweltauswirkungen<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 552<br />

Prüfstück DF 10/12


Lage <strong>der</strong> Varianten im Untersuchungsraum<br />

Variante 4.a.1<br />

Variante 4.a.2<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 553<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen und Erholen)<br />

Beim Variantenvergleich in Bezug auf das Teilschutzgut Wohnen ist anhand <strong>der</strong> gewählten<br />

Kriterien zunächst keine Entscheidung möglich, da im Rahmen <strong>der</strong> anlage- und<br />

baubedingten Flächeninanspruchnahme keine Siedlungsflächen verloren gehen und keine<br />

Zahlenangaben zu Beeinträchtigungen durch Lärm und Erschütterungen vorhanden sind, da<br />

nur sehr wenige Gebäude betroffen sind (vgl. Gutachten LAIRM CONSULT, 2012a/ Anlage 10,<br />

BAUDYN, 2012/ Anlage 11). Allerdings wird bei Variante 4.a.2 eine Gutsanlage vom Ort<br />

Kremsdorf abgeschnitten. Daher ergibt sich ein geringer Vorteil im Teilschutzgut Wohnen für<br />

Variante 4.a.1.<br />

Bei den erholungswirksamen Flächen beson<strong>der</strong>er Bedeutung gehen keine Bereiche bau-<br />

o<strong>der</strong> anlagebedingt verloren. Das LSG „Seegalendorfer Gehölz― befindet sich gleichermaßen<br />

im Wirkbereich bei<strong>der</strong> Varianten, sodass Variante 4.a.1 und Variante 4.a.2 gleichrangig zu<br />

werten sind.<br />

Im Bereich bei<strong>der</strong> Varianten verläuft <strong>der</strong> überregionale Fernradweg „Mönchsweg― südöstlich<br />

von Oldenburg i.H. Dieser Radweg wird gleichermaßen von beiden Varianten zerschnitten,<br />

sodass auch hier keine Vorzugsvariante abzuleiten ist.<br />

In Bezug auf das SG Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit hat Variante 4.a.1<br />

einen geringen Vorteil gegenüber 4.a.2, aufgrund <strong>der</strong> Betroffenheit des Teilschutzgutes<br />

Wohnen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 554<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-2: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen) – Vorvergleich 4.a<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Wohnen<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Variante 4.a.1 Variante 4.a.2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Wohngebieten,<br />

Mischgebieten,<br />

Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Wohngebieten,<br />

Mischgebieten,<br />

Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

sehr hoch<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

sehr hoch<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Gesamt Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Nicht betroffen<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Kriterium Anzahl <strong>der</strong> Stockwerke Anzahl <strong>der</strong> Stockwerke<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Schallimmissionen:<br />

Überschreitung von Grenz-<br />

o<strong>der</strong> Orientierungswerten (mit<br />

Lärmschutzwand, Höhe 6 m)<br />

Erschütterungen<br />

Überschreitung Mittelwert<br />

KBTr > Ar (Anzahl <strong>der</strong><br />

Gebäude)<br />

16. BImSchV - Zahlenangabe nicht angemessen, da nur wenige Gebäude betroffen sind.<br />

DIN18005<br />

DIN 4150 - 2<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- Zahlenangabe nicht angemessen, da nur wenige Gebäude betroffen sind.<br />

keine Angaben keine Angaben<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Nicht entscheidungserheblich<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 555<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-3: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Erholen) – Vorvergleich 4.a<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Erholen<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Variante 4.a.1 Variante 4.a.2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten<br />

und Freizeiteinrichtungen<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten<br />

und Freizeiteinrichtungen<br />

beson<strong>der</strong>s<br />

beson<strong>der</strong>s<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Gesamt Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Nicht betroffen<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Schallimmissionen:<br />

Verlärmung von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten,<br />

Freizeiteinrichtungen<br />

innerhalb <strong>der</strong> Zone 49<br />

dB(A) tags<br />

beson<strong>der</strong>s 2,81 ha<br />

- LSG „Seegalendorfer<br />

Gehölz―<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

2,81 ha<br />

- LSG „Seegalendorfer<br />

Gehölz―<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 556<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Erholen<br />

Zerschneidung von<br />

überregionalen Rad- und<br />

Wan<strong>der</strong>wegen bzw.<br />

regionalen Reitwegen<br />

beson<strong>der</strong>s Zerschneidung des<br />

überregionalen Fernradweges<br />

(Mönchsweg) südöstlich von<br />

Oldenburg i.H.<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 4.a.1 Variante 4.a.2<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Nicht entscheidungserheblich<br />

Zerschneidung des<br />

überregionalen Fernradweges<br />

(Mönchsweg) südöstlich von<br />

Oldenburg i.H.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 557<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-4: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit<br />

(Wohnen und Erholung)<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 4.a.1 Variante 4.a.2<br />

Wohnen<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Wohngebieten,<br />

Mischgebieten, Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Schallimmissionen und<br />

Erschütterungen<br />

Erholung<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten und<br />

Freizeiteinrichtungen<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Schallimmissionen: Verlärmung<br />

von Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten,<br />

Freizeiteinrichtungen innerhalb <strong>der</strong><br />

Zone 49 dB(A) tags<br />

Zerschneidung von überregionalen<br />

Rad- und Wan<strong>der</strong>wegen bzw.<br />

regionalen Reitwegen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Nicht betroffen<br />

Nicht entscheidungserheblich<br />

Nicht betroffen<br />

1 1<br />

Nicht entscheidungserheblich<br />

1> * 2<br />

* Bei Variante 4.a.2 eine Gutsanlage vom Ort Kremsdorf abgeschnitten.<br />

Daher ergibt sich ein geringer Vorteil im Teilschutzgut Wohnen für Variante 4.a.1.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 558<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Insgesamt ergeben sich keine entscheidungserheblichen Unterschiede im Hinblick auf den<br />

anlage- und baubedingten Verlust faunistischer Lebensräume:<br />

Die flächenhaften Unterschiede bei Brutvögeln ergeben sich durch die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Linienvarianten nach Fertigstellung <strong>der</strong> Kartierung entlang <strong>der</strong> vorigen Linienvarianten. Eine<br />

zusätzliche Übersichtskartierung ergab jedoch, dass <strong>der</strong> Bereich, in dem Variante 4.a.1<br />

verläuft, qualitativ und quantitativ im Wesentlichen den vollständig untersuchten Fundorten<br />

ähnlicher struktureller Ausstattung in diesem Bereich entspricht (LEGUAN, 2012a/ Anlage 7).<br />

Es ist also davon auszugehen, dass durch 4.a.1 ebenso viele Brutvogellebensräume hoher<br />

Bedeutung betroffen sind wie durch 4.a.2. Es werden daher keine entscheidungserheblichen<br />

Unterschiede hinsichtlich dieser Artengruppe abgeleitet. Auch bei den übrigen Artengruppen<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse, Rastvögel, Amphibien, Reptilien, Libellen, Heuschrecken sowie Tagfalter und<br />

Wid<strong>der</strong>chen ergeben sich keine entscheidungserheblichen Unterschiede, da die<br />

Unterschiede bei den Betroffenheiten von sehr hoch, hoch bzw. mittel bedeutenden<br />

Lebensräumen zu gering ausfallen. Bei Amphibien und Libellen liegen bei beiden Varianten<br />

keine Betroffenheiten vor. Bei den übrigen Varianten sind die Unterschiede bei Verlusten<br />

flächenhafter bzw. linearer Lebensräume hoher bzw. mittlerer Bedeutung zu gering für eine<br />

Abstufung.<br />

In Bezug auf Beeinträchtigungen von Brut- und Rastvögeln durch Schallimmissionen und<br />

optische Störungen liegt ein geringer Vorteil für Variante 4.a.1 vor:<br />

Bei den Brutvögeln ergeben sich keine entscheidungserheblichen Unterschiede. Es gilt das<br />

zuvor Angeführte unter Verlust von Brutvogellebensräumen. Es ist davon auszugehen, dass<br />

die Beeinträchtigung hoch bedeuten<strong>der</strong> Lebensräume ähnlich geartet ist wie für Variante<br />

4.a.2. In <strong>der</strong> Nähe <strong>der</strong> Varianten liegt auch ein Vorkommen des Seeadlers. Eine detaillierte<br />

Betrachtung erfolgt im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (PU, 2012/ Anlage 5).<br />

Einzig bei Rastvögeln ergibt sich ein geringer Vorteil für Variante 4.a.1, <strong>der</strong> auch für die<br />

Gesamtbewertung dieses Kriteriums ausschlaggebend ist. Variante 4.a.2 führt hier zu über<br />

20 ha höherer flächiger Beeinträchtigung von Rastplätzen mittlerer Bedeutung als 4.a.1.<br />

Zwar ergeben sich höhere flächige Beeinträchtigungen gering bedeuten<strong>der</strong> Rastplätze durch<br />

4.a.1, aufgrund <strong>der</strong> offensichtlich geringen Eignung <strong>der</strong> Flächen als Rastplätze, ist dieser<br />

Unterschied nicht ausschlaggebend für eine abweichende Wichtung.<br />

Bei Beeinträchtigungen durch Barriere- und Trennwirkungen bzw. Fahrbetrieb liegt<br />

insgesamt ein geringer Vorteil für Variante 4.a.1 vor:<br />

Bei den Fle<strong>der</strong>mäusen ergibt sich ein geringer Vorteil für Variante 4.a.1, da durch 4.a.2<br />

mehrere Fle<strong>der</strong>mausbereiche mittlerer Bedeutung betroffen sind. Auch bei den Rastvögeln<br />

ergibt sich ein geringer Vorteil für 4.a.1, da 4.a.2 auf einer längeren Strecke entlang eines<br />

Rastplatzes mittlerer Bedeutung verläuft als Variante 4.a.1. Bei den übrigen Artengruppen<br />

sowie <strong>der</strong> Betroffenheit von Schutzgebieten bzw. Flächen des Biotopverbundes lassen sich<br />

keine entscheidungserheblichen Unterschiede ableiten. Die obigen Anmerkungen zu<br />

Brutvögeln (Verlust) greifen auch hier.<br />

Insgesamt liegt ein geringer Vorteil für Variante 4.a.1 hinsichtlich des Schutzgutes Tiere und<br />

biologische Vielfalt vor.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 559<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-5: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt – Vorvergleich 4.a<br />

Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Variante 4.a.1 Variante 4.a.2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

faunistischer<br />

Lebensräume<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse sehr hoch / / / /<br />

hoch / 112 m<br />

- Gewässer<br />

/ 110 m<br />

- Gewässer<br />

mittel 0,24 ha 432 m 1,29 ha 440 m<br />

gering 13,80 ha / 12,90 ha /<br />

Gesamt 14,04 ha 543 m 14,19 ha 549 m<br />

Bewertung/<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1 1<br />

Brutvögel sehr hoch / /<br />

hoch 3,53 ha 9,43 ha<br />

mittel / /<br />

gering / /<br />

Gesamt 3,53 ha 9,43 ha<br />

Bewertung/<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1 1<br />

Rastvögel sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel 0,42 ha 1,48 ha<br />

gering 12,10 ha 7,85 ha<br />

Gesamt 12,52 ha 9,32 ha<br />

Bewertung/<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1 1<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 560<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Amphibien sehr hoch<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

Variante 4.a.1 Variante 4.a.2<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Gesamt 0,00 ha 0,00 ha<br />

Bewertung/<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1 1<br />

Reptilien sehr hoch / / / /<br />

hoch 2,04 ha<br />

- Artenarmes Intensivgrünland<br />

(GI), sonstiges artenreiches<br />

Feucht- und Nassgrünland (GF),<br />

mesophiles Grünland (GM),<br />

sonstige Gehölze und<br />

Gehölzstreifen (HG), (halb-)<br />

ru<strong>der</strong>ale Gras- und<br />

Staudenfluren (RH)<br />

233 m<br />

- Gräben (FG),<br />

Knicks (HW)<br />

2,10 ha<br />

- Artenarmes Intensivgrünland (GI),<br />

mesophiles Grünland (GM),<br />

sonstige Gehölze und<br />

Gehölzstreifen (HG), (halb-)<br />

ru<strong>der</strong>ale Gras- und Staudenfluren<br />

(RH)<br />

228 m<br />

- Gräben (FG),<br />

Knicks (HW)<br />

mittel / / / /<br />

gering 12,01 ha 24 m 11,40 ha 14 m<br />

Gesamt 14,04 ha 257 m 13,49 ha 242 m<br />

Bewertung/<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

Libellen sehr hoch<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

1 1<br />

Keine Betroffenheit. Keine Betroffenheit.<br />

Gesamt 0,00 ha 0,00 ha<br />

Bewertung/<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1 1<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 561<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Heuschrecken sehr hoch 1,00 ha<br />

- Mesophiles Grünland (GM)<br />

Tagfalter/<br />

Wid<strong>der</strong>chen<br />

hoch 0,18 ha<br />

- Sonstiges artenreiches Feucht-<br />

und Nassgrünland (GF)<br />

Variante 4.a.1 Variante 4.a.2<br />

/ 0,99 ha<br />

- Mesophiles Grünland (GM)<br />

/ / /<br />

mittel 0,22 ha 112 m 0,21 ha 110 m<br />

gering 12,65 ha 122 m 12,29 ha 118 m<br />

Gesamt 14,04 ha 233 m 13,49 ha 228 m<br />

Bewertung/<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1 1<br />

sehr hoch / / / /<br />

hoch / / / /<br />

mittel 0,22 ha 122 m 0,21 ha 118 m<br />

gering 13,83 ha 135 m 13,28 ha 124 m<br />

Gesamt 14,04 ha 257 m 13,49 ha 242 m<br />

Bewertung/<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1 1<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigung von<br />

Tieren durch<br />

Schallimmissionen (bau-<br />

und betriebsbedingt) und<br />

optische Reize (bau-,<br />

anlage- und<br />

betriebsbedingt)<br />

Brutvögel<br />

(Wirkzone<br />

100 m)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 9,15 ha<br />

- bislang nicht vorbelasteter<br />

Brutvogellebensraum<br />

23,98 ha<br />

- bislang nicht vorbelasteter<br />

Brutvogellebensraum<br />

mittel / /<br />

gering / /<br />

Gesamt 9,15 ha 23,98 ha<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 562<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

/


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Rastvögel<br />

(Wirkzone<br />

300 m)<br />

Bewertung/<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

Variante 4.a.1 Variante 4.a.2<br />

1 1<br />

sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel 21,67 ha<br />

- Bislang nicht vorbelasteter<br />

Rastplatz<br />

48,49 ha<br />

- Bislang nicht vorbelasteter<br />

Rastplatz<br />

gering 131,72 ha 95,08 ha<br />

Gesamt 153,39 ha 143,57 ha<br />

Bewertung/<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1> 2<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Barriere- und<br />

Trennwirkungen (bau-<br />

und anlagebedingt)<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Fahrbetrieb (Kollisionen,<br />

verbleibende Effekte<br />

durch Sog- und<br />

Wirbelschleppen,<br />

betriebsbedingt)<br />

Schutzgebiete<br />

und Biotopverbund(Zerschneidung)<br />

sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel 365 m<br />

- Nebenverbundachse<br />

- Neuzerschneidung<br />

368 m<br />

- Nebenverbundachse<br />

- Neuzerschneidung<br />

Gesamt 365 m 368 m<br />

Bewertung/<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Sonstige Säuger - Verlauf im Damwildeinstandsgebiet mit<br />

Wechselbeziehungen zwischen einzelnen kleineren<br />

Wäl<strong>der</strong>n<br />

- Durch zukünftige Zugfrequenz wird keine absolute<br />

Barriere entstehen.<br />

- Schaffung eines neuen Kollisionsrisikos<br />

1 1<br />

- Verlauf im Damwildeinstandsgebiet mit<br />

Wechselbeziehungen zwischen einzelnen kleineren<br />

Wäl<strong>der</strong>n<br />

- Durch zukünftige Zugfrequenz wird keine absolute<br />

Barriere entstehen.<br />

- Schaffung eines neuen Kollisionsrisikos<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 563<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse - Neuzerschneidung in einem<br />

Bereich mittlerer Bedeutung für<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse<br />

- Mittleres Kollisionsrisiko<br />

Variante 4.a.1 Variante 4.a.2<br />

- Neuzerschneidung in mehreren<br />

Bereichen mittlerer Bedeutung für<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse<br />

- Mittleres Kollisionsrisiko<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Brutvögel - Neuzerschneidung eines hoch<br />

bedeutenden<br />

Brutvogellebensraumes<br />

- Hohes Kollisionsrisiko<br />

- Neuzerschneidung eines hoch<br />

bedeutenden<br />

Brutvogellebensraumes<br />

- Hohes Kollisionsrisiko<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Rastvögel - Verlauf hauptsächlich durch<br />

gering bedeutenden Rastplatz<br />

- Randlicher Trassenverlauf entlang<br />

eines Rastplatzes mittlerer<br />

Bedeutung<br />

- Mittleres Kollisionsrisiko<br />

- Hälfte <strong>der</strong> Strecke Verlauf durch<br />

gering bedeutenden Rastplatz<br />

- Randlicher Trassenverlauf entlang<br />

eines Rastplatzes mittlerer<br />

Bedeutung<br />

- Mittleres Kollisionsrisiko<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 564<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-6: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Tiere und biologische Vielfalt<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 4.a.1 Variante 4.a.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

faunistischer Lebensräume<br />

Beeinträchtigung von Tieren durch<br />

Schallimmissionen und optische<br />

Reize<br />

Beeinträchtigungen durch Barriere-<br />

und Trennwirkungen<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Fahrbetrieb<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1 1<br />

1> 2<br />

1> 2<br />

1> 2<br />

Schutzgut Pflanzen<br />

Hinsichtlich des Schutzgutes Pflanzen lassen sich keine entscheidungserheblichen<br />

Unterschiede ableiten:<br />

So überbaut zwar Variante 4.a.1 flächige, sehr hoch bedeutende Biotope, die Fläche ist<br />

jedoch recht gering. Die Unterschiede bei den linearen § 30-Biotopen, die bau- und<br />

anlagebedingt verloren gehen sind allerdings zu gering für eine Abstufung. Dies gilt auch für<br />

die Betroffenheiten linearer und flächiger Biotope mit mittlerer Bedeutung.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 565<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-7: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Pflanzen – Vorvergleich 4.a<br />

Schutzgut Pflanzen<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Variante 4.a.1 Variante 4.a.2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

in Bezug auf Biotoptypen<br />

(darunter nach § 30<br />

BNatSchG i.V.m. § 21<br />

LNatSchG geschützte<br />

Biotope) durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

in Bezug auf Biotoptypen<br />

(darunter nach § 30<br />

BNatSchG i.V.m. § 21<br />

LNatSchG geschützte<br />

Biotope) durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Gesamt (anlage- und<br />

baubedingt)<br />

sehr hoch 0,10 ha<br />

- Grünland<br />

flächig linear flächig linear<br />

90 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks)<br />

/ 80 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks)<br />

hoch / / / /<br />

mittel 0,87 ha 89 m 1,13 ha 79 m<br />

gering 8,12 ha 204 m 8,41 ha 218 m<br />

sehr hoch 0,08 ha<br />

- Grünland<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

31 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks)<br />

/ 38 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks)<br />

hoch / / / /<br />

mittel 0,36 h 46 m 0,44 ha 45 m<br />

gering 4,50 ha 83 m 4,21 ha 90 m<br />

14,04 ha 543 m 14,20 ha 549 m<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 566<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-8: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Pflanzen<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 4.a.1 Variante 4.a.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust in<br />

Bezug auf Biotoptypen (darunter<br />

nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 21<br />

LNatSchG geschützte Biotope)<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1 1<br />

1 1<br />

Schutzgut Boden<br />

Geringe Vorteile für die Variante 4.a.2 ergeben sich vor allem aufgrund <strong>der</strong> geringeren<br />

Variantenlänge, so dass eine Gesamtinanspruchnahme von Böden in Höhe von 12,25 ha<br />

einem Flächen- und Funktionsverlust in Höhe von 14,02 ha bei Variante 4.a.1<br />

gegenübersteht.<br />

Böden hoher Bedeutsamkeit sind von beiden Varianten nur in geringem Ausmaß betroffen.<br />

Die Variante 4.a.1 schneidet Feuchtgrünlandflächen mit hohem Biotopentwicklungspotenzial,<br />

die Variante 4.a.2 tangiert an wenigen Stellen Feldgehölze, die Böden mit hohem<br />

Natürlichkeitsgrad aufweisen. Signifikante Unterschiede zwischen den Varianten sind<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Inanspruchnahme von Böden <strong>der</strong> Wertstufe 4 nicht festzustellen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 567<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-9: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Boden – Vorvergleich 4.a<br />

Schutzgut Boden<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung und<br />

Überprägung durch<br />

Böschungen)<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Anlage von Baustraßen)<br />

beson<strong>der</strong>s (4) Versiegelung durch Trasse: 0,00 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,02 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 0,00 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,08 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,01 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,08 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 0,00 ha<br />

allgemein (3) Versiegelung durch Trasse: 3,18 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 5,81 ha<br />

allgemein bis<br />

gering (2)<br />

Versiegelung durch Trasse: 0,00 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,00 ha<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr gering (1) Versiegelung durch Trasse: 0,00 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,00 ha<br />

beson<strong>der</strong>s (4) 0,10 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,02 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,08 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 0,00 ha<br />

Variante 4.a.1 Variante 4.a.2<br />

Verlust Verlust<br />

Versiegelung durch Trasse: 0,07 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,07 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 0,00 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,21 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,21 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 0,00 ha<br />

Versiegelung durch Trasse: 2,83 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 5,91 ha<br />

Versiegelung durch Trasse: 0,12 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,41 ha<br />

Versiegelung durch Trasse: 0,00 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,00 ha<br />

0,10 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,10 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 0,00 ha<br />

allgemein (3) 4,85 ha 2,42 ha<br />

allgemein bis<br />

gering (2)<br />

0,00 ha 0,18 ha<br />

sehr gering (1) 0,00 ha 0,00 ha<br />

Gesamt 14,02 ha 12,25 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

2 1><br />

Für das Schutzgut Boden wird ausschließlich eine Verlustflächenbetrachtung (Prognoseverfahren 1) vorgenommen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 568<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-10: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Boden<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 4.a.1 Variante 4.a.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

bedingte Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung und Überprägung<br />

durch Böschungen, Anlage von<br />

Baustraßen)<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

2 1><br />

2 1><br />

Schutzgut Wasser – Teilschutzgut Grundwasser<br />

Der Verlust an Grundwasserneubildungsflächen betrifft bei beiden Varianten überwiegend<br />

Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 2. Aufgrund <strong>der</strong> kürzeren Lauflänge ergibt sich hier mit 7,07 ha<br />

gegenüber 7.57 ha ein leichter Vorteil für die Variante 4.a.2. Beide Varianten durchschneiden<br />

am Beginn bei Rehkamp auf kurzer Distanz Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 4 mit unbedeckten und<br />

daher ungeschützten Grundwasservorkommen hoher Ergiebigkeit. Die Flächeninanspruchnahme<br />

ist hier bei beiden Varianten gleich.<br />

Beide Varianten verlaufen in wechseln<strong>der</strong> Tiefe im Einschnitt, dazwischen auch in<br />

Dammlage. Am Beginn bei<strong>der</strong> Varianten erfolgt ein Einschnitt in die oben beschriebenen<br />

Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 4. Ein Anschnitt des lokal ausgebildeten Grundwasserleiters ist hier<br />

wahrscheinlich (Konfliktschwerpunkt, s. Plan 4.5.3). Tiefere Grundwasserleiter bzw. <strong>der</strong><br />

Hauptgrundwasserleiter des Raumes werden jedoch nicht beeinträchtigt. Ein Vorteil für eine<br />

<strong>der</strong> beiden Varianten ist nicht auszumachen.<br />

Wasserschongebiete werden von beiden Varianten nicht tangiert.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 569<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-11: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser (Grundwasser) – Vorvergleich 4.a<br />

Schutzgut Wasser/ Teilschutzgut Grundwasser<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung durch Trasse)<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Anlage von Baustraßen)<br />

Variante 4.a.1 Variante 4.a.2<br />

Verlust Verlust<br />

sehr hoch (4) 0,24 ha 0,24 ha<br />

hoch (3) 0,00 ha 0,00 ha<br />

mittel (2) 2,97 ha 2,77 ha<br />

gering (1) 0,00 ha 0,00 ha<br />

sehr hoch (4) 0,34 ha 0,34 ha<br />

hoch (3) 0,00 ha 0,00 ha<br />

mittel (2) 4,60 ha 4,30 ha<br />

gering (1) 0,00 ha 0,00 ha<br />

Gesamt 8,15 ha 7,65 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1 ><br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche /<br />

Länge<br />

Beeinträchtigung durch Eingriffe<br />

in den Grundwasserkörper<br />

(Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Grundwasserdynamik) und<br />

durch Freilegen / Anschnitt<br />

des Grundwassers<br />

Funktionsbeeinträchtigung Beeinträchtigte Fläche /<br />

Länge<br />

sehr hoch - südöstlich Rehkamp - südöstlich Rehkamp<br />

hoch / /<br />

mittel / /<br />

gering / /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Trinkwassergewinnung<br />

(Durchschneiden von<br />

Wasserschongebieten)<br />

sehr hoch<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Keine Betroffenheit<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 570<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzgut Wasser – Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Beide Varianten queren am Beginn östlich von Rehkamp 1 Graben, <strong>der</strong> verrohrt unter den<br />

Trassen hindurchgeführt wird.<br />

Bei Variante 4.a.1 wird im weiteren Verlauf 1 Kleingewässer <strong>der</strong> Wertstufe 2 vollständig<br />

überbaut (Konfliktschwerpunkt, s. Plan 4.5.3), bei Variante 4.a.2 sind demgegenüber 3<br />

Kleingewässer <strong>der</strong> Wertstufe 2 betroffen (Totalverlust) (3 Konfliktschwerpunkte, s. Plan<br />

4.5.3).<br />

Somit ergeben sich hinsichtlich des Teilschutzgutes Oberflächengewässer deutliche Vorteile<br />

für die Variante 4.a.1.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 571<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-12: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser (Oberflächengewässer) – Vorvergleich 4.a<br />

Schutzgut Wasser/ Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingteFlächeninanspruchnahme<br />

von Stillgewässern<br />

Variante 4.a.1 Variante 4.a.2<br />

Verlust (Anzahl) Verlust (Anzahl)<br />

sehr hoch (4) / /<br />

hoch (3) / /<br />

mittel (2) - 1 (Totalverlust) - 3 (Totalverlust)<br />

gering (1) / /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 >> 2<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Gewässer<br />

Anzahl<br />

Beeinträchtigung von<br />

Fließgewässern durch<br />

Überbauung, Verrohrung,<br />

Verlegung etc.<br />

Funktionsbeeinträchtigung Beeinträchtigte Gewässer<br />

Anzahl<br />

sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel - 1 Graben - 1 Graben<br />

gering / /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Betroffenes Gebiet<br />

Durchschneidungslänge<br />

Beeinträchtigung von<br />

Überschwemmungsgebieten<br />

o<strong>der</strong> hochwassergefährdeten<br />

Gebieten<br />

sehr hoch<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Funktionsbeeinträchtigung Betroffenes Gebiet<br />

Durchschneidungslänge<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Keine Betroffenheit<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 572<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-13: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Wasser (Grundwasser und Oberflächengewässer)<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 4.a.1 Variante 4.a.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Grundwasser)<br />

Beeinträchtigung durch Eingriffe in<br />

den Grundwasserkörper und durch<br />

Freilegen / Anschnitt des<br />

Grundwassers<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Trinkwassergewinnung<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Stillgewässer)<br />

Beeinträchtigung von<br />

Fließgewässern<br />

Beeinträchtigung von<br />

Überschwemmungsgebieten o<strong>der</strong><br />

hochwassergefährdeten Gebieten<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

2 1 ><br />

1 1<br />

Keine Betroffenheit<br />

1 >> 2<br />

1 1<br />

Keine Betroffenheit<br />

1 > 2<br />

Schutzgut Klima / Luft<br />

Größere klimaökologisch bedeutsame Waldflächen sind bei keiner <strong>der</strong> beiden Varianten<br />

betroffen.<br />

Tabelle 3.7.4-14: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Klima / Luft<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 4.a.1 Variante 4.a.2<br />

Zerschneidung und<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

klimaökologisch bedeutsamer<br />

Waldflächen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung / Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Keine Betroffenheit<br />

1 1<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 573<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Beide Varianten verlaufen durch einen Raum von eher geringer Bedeutung in Bezug auf<br />

dieses Schutzgut. Im östlichen Bereich schneiden beide Varianten eine Ackerfläche<br />

innerhalb von strukturreichen Kulturlandschaftausschnitten gem. LRP geringfügig an. Da es<br />

sich bei den Flächenverlusten hoch bedeuten<strong>der</strong> Landschaftsbildräume um 0,09 ha<br />

(Variante 4.a.1) und 0,08 ha (Variante 4.a.2) handelt, werden beide Varianten als<br />

gleichrangig eingestuft.<br />

Beeinträchtigungen von Landschaftsbildräumen hoher Gesamtempfindlichkeit durch visuelle<br />

Überprägung und Verlärmung sind bei Variante 4.a.1 etwas geringer einzustufen. Insgesamt<br />

werden bei dieser Variante weniger Flächen hoher Gesamtempfindlichkeit beeinträchtigt<br />

(14,11 ha) als bei Variante 4.a.2 (14,58 ha).<br />

Daraus lässt sich ein sehr geringer Vorteil für Variante 4.a.1 ableiten, sodass diese als<br />

Vorzugsvariante in Bezug auf das Schutzgut Landschaft zu betrachten ist.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 574<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-15: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Landschaft – Vorvergleich 4.a<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Variante 4.a.1 Variante 4.a.2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Verlust von Landschaftsbildräumen<br />

bzw. –einheiten<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Verlust von Landschaftsbildräumen<br />

bzw. –einheiten<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 0,09<br />

- Acker strukturarm (A1) und strukturreich (A2) innerhalb von<br />

strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitten<br />

0,08<br />

- Acker strukturarm (A1) und strukturreich (A2) innerhalb von<br />

strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitten<br />

mittel / /<br />

gering 9,00 9,46<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 0,04<br />

- Acker strukturarm (A1) und strukturreich (A2) innerhalb von<br />

strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitten<br />

0,04<br />

- Acker strukturarm (A1) und strukturreich (A2) innerhalb von<br />

strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitten<br />

mittel / /<br />

gering 4,91 4,61<br />

Gesamt 14,03 ha 14,18 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen durch<br />

visuelle Überprägung<br />

(Wirkzone 0-200 m)<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 1,93 ha<br />

- Acker strukturarm (A1)<br />

innerhalb von<br />

strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnit<br />

ten und dem LSG<br />

„Seegalendorfer Gehölz―<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1,94 ha<br />

- Acker strukturarm (A1) und<br />

strukturreich (A2) innerhalb<br />

von strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnit<br />

ten und dem LSG<br />

„Seegalendorfer Gehölz―<br />

mittel / /<br />

gering 99,35 ha 92,26 ha<br />

Gesamt 101,27 ha 94,20 ha<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 575<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Landschaft<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen durch<br />

visuelle Überprägung und<br />

Verlärmung Zone 200 m - 49<br />

d(B)A (tags)<br />

Variante 4.a.1 Variante 4.a.2<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 12,18 ha<br />

- Acker strukturarm (A1)<br />

innerhalb von<br />

strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

und dem LSG<br />

„Seegalendorfer Gehölz―<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

12,64 ha<br />

- Acker strukturarm (A1)<br />

innerhalb von<br />

strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

und dem LSG<br />

„Seegalendorfer Gehölz―<br />

mittel / /<br />

gering 233,31 ha 192,25 ha<br />

Gesamt 346,76 ha 299,09 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 576<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-16: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Landschaft<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 4.a.1 Variante 4.a.2<br />

Verlust von Landschaftsbildräumen<br />

bzw. –einheiten durch<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen durch visuelle<br />

Überprägung und Verlärmung<br />

(Zone Baufeld - 200 m; Zone 200 m<br />

- 49 d(B)A) (tags)<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1 1<br />

1> 2<br />

1> 2<br />

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Im Bereich <strong>der</strong> zu untersuchenden Varianten 4.a.1 und 4.a.2 befinden sich keine<br />

Baudenkmale, die durch das Vorhaben verloren gehen o<strong>der</strong> beeinträchtigt werden, sodass<br />

anhand dessen keine Vorzugsvariante abgeleitet werden kann.<br />

Aus den Ergebnissen des Fachbeitrages archäologische Kulturgüter (ALSH, 2012/ Anlage<br />

17) lässt sich Variante 4.a.2 als Vorzugsvariante beschreiben. Dies ist durch den<br />

geringeren Flächenverbrauch im Rahmen <strong>der</strong> Umsetzung dieser Variante begründet.<br />

Westlich von Kremsdorf befindet sich ein größeres zusammenhängendes Windeignungsgebiet<br />

gem. Regionalplan, auf dem schon einige Windkraftanlagen errichtet wurden. Beide<br />

Varianten durchschneiden dieses Gebiet gleichermaßen, sodass ein kleineres separates<br />

Windeignungsgebiet entsteht, für das die Nutzbarkeit ggf. eingeschränkt sein kann.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 577<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-17: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter – Vorvergleich 4.a<br />

Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Variante 4.a.1 Variante 4.a.2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Kultur- und<br />

Baudenkmalen, Ensembles<br />

und Gartendenkmalen<br />

hoch<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Keine Betroffenheit<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Beeinträchtigte Kultur- und Baudenkmale Beeinträchtigte Kultur- und Baudenkmale<br />

Sensorielle<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Kultur- und Baudenkmalen<br />

durch Verlärmung und visuelle<br />

Überprägung im Nahbereich<br />

(zwischen Außenkante<br />

Baukörper und 200 m<br />

Entfernung)<br />

hoch<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Keine Betroffenheit<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 578<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Variante 4.a.1 Variante 4.a.2<br />

Auswirkungsprognose gem. den Angaben des Fachbeitrages archäologische Kulturgüter (ALSH, 2012/ Anlage 17)<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust/ Beeinträchtigung von archäologischen<br />

Kulturgütern<br />

Bau- und anlagebedingte<br />

Auswirkungen auf<br />

archäologische Kulturgüter<br />

durch Flächen- und<br />

Funktionsverlust im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Baumaßnahmen sowie<br />

Störungen <strong>der</strong><br />

Sichtbeziehungen und<br />

Flächenzerschneidungen<br />

Bekannte<br />

einfache u.<br />

beson<strong>der</strong>e<br />

archäologische<br />

Kulturdenkmale<br />

im Bereich des<br />

engen Korridors;<br />

allgemeine<br />

Einstufung und<br />

Ansprache<br />

Archäologisches<br />

Umfeld im<br />

Bereich des 800<br />

m Korridors als<br />

Grundlage zur<br />

Einschätzung<br />

archäologischer<br />

Potentialflächen<br />

Hinweis auf<br />

zumeist<br />

siedlungsgünstige<br />

topographische<br />

Gegebenheiten<br />

als Grundlage zur<br />

Einschätzung<br />

archäologischer<br />

Potentialflächen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- 6 einfache Kulturdenkmale (Göhl LA 79, 82-84,<br />

Gremersdorf LA 244 u. Oldenburg LA 4 (6 einfache<br />

Kulturdenkmale)<br />

- 4 sehr hohe Verluste archäologischer Kulturgüter (BWS 4)<br />

- 3 neolithische Siedlungen u. 2 neolithische Einzelfunde<br />

sowie eine vermutlich eisenzeitliche Scherbe<br />

Mittlerer u. nordöstlicher Abschnitt zu einem Gebiet mit<br />

dichter neolithischer Besiedlung<br />

Im Nordosten Querung einer Nie<strong>der</strong>ung; <strong>der</strong> mittlere<br />

Trassenabschnitt führt im Bereich von Göhl LA 83 am<br />

nördlichen Rand einer Nie<strong>der</strong>ung vorbei; am Südwestende<br />

wird <strong>der</strong> westliche Randbereich einer Nie<strong>der</strong>ung geschnitten<br />

(Östlich dieser Nie<strong>der</strong>ung liegt <strong>der</strong> große neolithische<br />

Siedlungsplatz Göhl LA 142)<br />

Verlust/ Beeinträchtigung von archäologischen<br />

Kulturgütern<br />

- 2 einfache Kulturdenkmale (Göhl LA 79 u. Gremersdorf LA<br />

244)<br />

- 2 sehr hohe Verluste archäologischer Kulturgüter (BWS 4)<br />

- 1 neolithische Siedlung u. 1 neolithischen Einzelfund<br />

Östlicher Trassenabschnitt im Bereich einer dichten<br />

neolithischen Besiedlung<br />

Im Nordosten Querung einer Nie<strong>der</strong>ung; im Südwesten wird<br />

südöstlich Rehkamp <strong>der</strong> nordwestliche Rand einer<br />

Nie<strong>der</strong>ung geschnitten (östlich dieser Nie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> große<br />

neolithische Siedlungsplatz Göhl LA 142)<br />

Einstufung Hoher Flächenverbrauch Hoher Flächenverbrauch,<br />

Stufe 3 = hoher Verlust (konfliktträchtig)<br />

(Angaben gem. ALSH, 2012/ Anlage 17)<br />

Stufe 3 = hoher Verlust (konfliktträchtig)<br />

(Angaben gem. ALSH, 2012/ Anlage 17)<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1><br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 579<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-18: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 4.a.1 Variante 4.a.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Baudenkmalen,<br />

Ensembles und Gartendenkmalen<br />

Sensorielle Beeinträchtigungen von<br />

Baudenkmalen durch Verlärmung<br />

und visuelle Überprägung im<br />

Nahbereich (zwischen Außenkante<br />

Baukörper und 200 m Entfernung)<br />

sowie Sensorielle<br />

Beeinträchtigungen von<br />

beson<strong>der</strong>en Baudenkmalen in<br />

Einzelstellung durch visuelle<br />

Überprägung über den Nahbereich<br />

hinaus<br />

Bau- und anlagebedingte<br />

Auswirkungen auf archäologische<br />

Kulturgüter durch Flächen- und<br />

Funktionsverlust im Rahmen <strong>der</strong><br />

Baumaßnahmen sowie Störungen<br />

<strong>der</strong> Sichtbeziehungen und<br />

Flächenzerschneidungen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Keine Betroffenheit<br />

Keine Betroffenheit<br />

2 1><br />

2 1><br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 580<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzgutübergreifendes Ergebnis Vorvergleich 4.a<br />

Beim schutzgutübergreifenden Vorvergleich sind die Ergebnisse zwischen den Varianten<br />

4.a.1 und 4.a.2 in Bezug auf die einzelnen Schutzgüter relativ ausgeglichen o<strong>der</strong> wie beim<br />

Schutzgut Pflanzen als gleichrangig einzustufen. Auch beim Schutzgut Tiere und biologische<br />

Vielfalt sind die Unterschiede gering. Die jeweilige Vorzugsvariante weist immer nur einen<br />

geringen Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante auf. Insgesamt sind die Unterschiede<br />

sehr gering.<br />

Als Vorzugsvariante wird Variante 4.a.1 bestimmt, da bei Variante 4.a.2 aufgrund des<br />

Trassenverlaufes eine Gutsanlage vom Ort Kremsdorf östlich <strong>der</strong> Stadt Oldenburg i.H.<br />

abgeschnitten wird.<br />

In Bezug auf das Konfliktpotenzial hinsichtlich von NATURA 2000-Gebieten (vgl. LEGUAN,<br />

2012b/ Anlage 6) ist bei beiden Varianten das FFH-Gebiet DE 1631-304 "Seegalendorfer<br />

Gehölz" betroffen. Erhebliche anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen von FFH-<br />

LRT sind abstandsbedingt nicht zu prognostizieren. Baubedingt können bei Realisierung <strong>der</strong><br />

Varianten 4.a.1 und 4.a.2 Beeinträchtigungen hingegen nicht pauschal ausgeschlossen<br />

werden. Dadurch wäre die Ableitung schadensbegrenzen<strong>der</strong> Maßnahmen erfor<strong>der</strong>lich. Im<br />

Hinblick auf NATURA 2000 sind keine entscheidungserheblichen Unterschiede abzuleiten.<br />

Bei Betrachtung <strong>der</strong> artenschutzrechtlichen Betroffenheiten (vgl. PU, 2012/ Anlage 5) besteht<br />

in beiden Varianten ein hohes Risiko des Verstoßes gegen das Störungsverbot aufgrund <strong>der</strong><br />

Nähe zu einem Seeadlerhorst. Das Risiko <strong>der</strong> Störung ist aufgrund <strong>der</strong> Nähe <strong>der</strong> Varianten<br />

(Variante 4.a.1 mit 350 m Abstand; 500 m Abstand in <strong>der</strong> Variante 4.a.2) gegeben<br />

(Fluchtdistanz 500 m, KIFL, 2010). Das hohe Konfliktrisiko hinsichtlich eines Verstoßes<br />

gegen das Tötungsverbot unterscheidet sich zwischen den Varianten nicht signifikant, da die<br />

Trasse in beiden Fällen im horstnahen Jagdgebiet liegt.<br />

Baubedingt ist durch die Variante 4.a.2 zudem ein hohes Konfliktrisiko bezüglich <strong>der</strong><br />

baubedingten Tötung von Kammmolchen festzustellen. Unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

möglichen Minimierungsmaßnahmen ist dem lediglich ein geringes Gewicht beizumessen.<br />

Soweit bei Variante 4.a.2 <strong>der</strong> Seeadlerhorst aufrechterhalten werden kann (Grenzbereich <strong>der</strong><br />

Effektdistanz), ist das Konfliktrisiko durch den Kammmolch (Variante 4.a.2) deutlich weniger<br />

schwerwiegend einzuschätzen, als das Konfliktrisiko eines Verlustes <strong>der</strong> Fortpflanzungs- und<br />

Ruhestätte des Seeadlers durch Variante 4.a.1. Die Variante 4.a.2 ist aus<br />

artenschutzrechtlicher Sicht daher zu bevorzugen.<br />

Da <strong>der</strong> Unterschied zwischen 4.a.1 und 4.a.2 im Hinblick auf artenschutzrechtliche<br />

Betroffenheiten jedoch gering ist, und auch bei 4.a.2 eine Störung des Seeadlers nicht<br />

ausgeschlossen werden kann (s.o.), wird aufgrund <strong>der</strong> Vorteile beim Schutzgut Menschen,<br />

einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit insgesamt Variante 4.a.1 als Vorzugsvariante<br />

abgeleitet.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 581<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-19: Gesamtmatrix zur Ermittlung <strong>der</strong> Vorzugsvariante – Vorvergleich 4.a<br />

Kriterien<br />

UVS Schutzgüter<br />

Menschen, einschl. <strong>der</strong><br />

menschlichen Gesundheit<br />

(Wohnen und Erholung)<br />

Tiere und biologische<br />

Vielfalt<br />

Pflanzen<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima/ Luft<br />

Landschaft<br />

Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter<br />

Gesamtbewertung<br />

UVS Schutzgüter<br />

NATURA 2000<br />

artenschutzrechtliche<br />

Betroffenheiten<br />

Rangfolge und<br />

Unterschiede/<br />

Vorteilsbildung aller<br />

Umweltaspekte<br />

> geringer Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

>> deutlicher Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

>>> sehr deutlicher Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

UVS: erheblich nachteilige<br />

Auswirkungen (Wirkintensität)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 4.a.1 Variante 4.a.2<br />

1> 2<br />

1> 2<br />

1 1<br />

2 1><br />

1 > 2<br />

1 1<br />

1> 2<br />

2 1><br />

1> 2<br />

1 1<br />

2 1><br />

1> 2<br />

NATURA 2000:<br />

Konfliktpotenzial<br />

gering sehr gering gering<br />

mittel mittel mittel<br />

hoch hoch hoch<br />

Artenschutz:<br />

Konfliktrisiko<br />

sehr hoch sehr hoch<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 582<br />

Prüfstück DF 10/12


3.7.4.2 Zwischenvergleich<br />

Zwischenvergleich 4.b<br />

4.b<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

4.b.1 1A.10<br />

4.b.2 X.8 4.a.1 (X7.1) X1.1<br />

Im Zwischenvergleich 4.b wird die Variante 4.b.1 mit dem Streckenabschnitt 1A.10 <strong>der</strong><br />

Variante 4.b.2 mit den Streckenabschnitten X.8, X7.1 und X1.1 gegenübergestellt. Variante<br />

4.b.1 verläuft zwischen dem Trassenkombinationspunkt 17 an <strong>der</strong> BAB A 1 südlich von<br />

Oldenburg und dem Trassenkombinationspunkt 19 bei Neukirchen mit Ausnahme <strong>der</strong> neu zu<br />

errichtenden Querung des Oldenburger Grabens weitgehend auf <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Ausbauvariante). Variante 4.b.2 führt nach Querung des Oldenburger Grabens nördlich an<br />

Kremsdorf und Klötzin vorbei und fädelt schließlich bei Satjewitz in die Bestandstrasse ein.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 583<br />

Prüfstück DF 10/12


Lage <strong>der</strong> Varianten im Untersuchungsraum<br />

Variante 4.b.1<br />

Variante 4.b.2<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 584<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen und Erholen)<br />

Im Rahmen des Ausbaus <strong>der</strong> Bestandstrasse im Bereich <strong>der</strong> Gemeinden Göhl und<br />

Heringsdorf werden bei Variante 4.b.1 Flächen in geringem Umfang (0,83 ha) in Anspruch<br />

genommen 1 .<br />

Da die neu zu bauende Trassenvariante 4.b.2 außerhalb von Ortslagen verläuft, ist in<br />

diesem Zusammenhang nicht mit Flächenverlusten o<strong>der</strong> Flächeninanspruchnahmen durch<br />

das Vorhaben zu rechnen. Aus den Ergebnissen <strong>der</strong> schalltechnischen Untersuchung<br />

(LAIRM CONSULT, 2012a/ Anlage 10) geht hervor, dass Variante 4.b.2 (Neubau) deutlich<br />

günstiger ist, als Variante 4.b.1 auf <strong>der</strong> Bestandstrasse. Das hängt vor allem damit<br />

zusammen, dass Variante 4.b.2 in größerer Entfernung zu den Siedlungsflächen als Variante<br />

4.b.1 verläuft.<br />

Aus erschütterungstechnischer Sicht stellt Variante 4.b.2 die deutlich günstigere Variante als<br />

Variante 4.b.1 dar. In <strong>der</strong> Variante 4.b.2 befinden sich lediglich zwei Gebäude im<br />

Einflussbereich <strong>der</strong> Schienenverkehrserschütterungen, während sich in <strong>der</strong> Variante 4.b.1<br />

einige Gebäude in geringem und mittlerem Abstand zur Bahnstrecke befinden.<br />

Beide Varianten verlaufen südlich <strong>der</strong> Stadt Oldenburg i.H. im Bereich des Oldenburger<br />

Grabens innerhalb des Gebietes beson<strong>der</strong>er Erholungseignung gem. LRP sowie im Bereich<br />

des Naturerlebnisraums. Beim Vergleich <strong>der</strong> in Anspruch genommenen Flächen hat Variante<br />

4.b.2 einen geringen Vorteil.<br />

Im Hinblick auf Beeinträchtigungen von Erholungsgebieten beson<strong>der</strong>er Bedeutung durch<br />

Schallimmissionen schneidet Variante 4.b.2 (342,28 ha) etwas besser ab, da hier im<br />

Gegensatz zu Variante 4.b.1 (375,05 ha) weniger Flächen betroffen sind.<br />

Insgesamt wird Variante 4.b.2 als Vorzugsvariante im Hinblick auf das SG Menschen,<br />

einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit betrachtet, da im Zusammenhang mit den<br />

Beeinträchtigungen von Schallimmissionen die Anzahl <strong>der</strong> Überschreitungen <strong>der</strong> Grenz -<br />

bzw. Orientierungswerte nach 16. BImSchV bzw. DIN 18005 bei Variante 4.b.2 deutlich<br />

geringer als bei Variante 4.b.1 sind.<br />

1 In Bezug auf den anlagebedingten Verlust von Siedlungsflächen im Bereich <strong>der</strong> Ausbauvariante (4.b.1) sind die<br />

Flächenangaben nicht als auschlaggebendes Kriterium zu betrachten. Die Abgrenzung <strong>der</strong> Siedlungsflächen erfolgte anhand<br />

<strong>der</strong> Biotopkartierung und dem Abgleich mit den jeweiligen Flächennutzungs- und Bebauungsplänen im Maßstab 1:25.000. Da<br />

<strong>der</strong> Eingriff durch die verschiedenen Trassenvarianten im M 1:1.000 dargestellt wird, resultiert daraus eine gewisse<br />

Ungenauigkeit <strong>der</strong> Flächenabgrenzungen im Eingriffsbereich.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 585<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-20: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen) – Zwischenvergleich 4.b<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Wohnen<br />

Variante 4.b.1 Variante 4.b.2<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Wohngebieten,<br />

Mischgebieten,<br />

Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Wohngebieten,<br />

Mischgebieten,<br />

Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 0,07 ha<br />

- Randliche Flächenverluste von Mischgebieten in den<br />

Gemeinden Göhl und Heringsdorf<br />

mittel / /<br />

gering / /<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 0,74 ha /<br />

mittel / /<br />

gering 0,02 ha /<br />

Gesamt 0,83 ha 0 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1><br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Kriterium Anzahl <strong>der</strong> Stockwerke Anzahl <strong>der</strong> Stockwerke<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Schallimmissionen:<br />

Überschreitung von Grenz-<br />

o<strong>der</strong> Orientierungswerten (mit<br />

Lärmschutzwand, Höhe 6 m)<br />

Erschütterungen<br />

Überschreitung Mittelwert<br />

KBTr > Ar (Anzahl <strong>der</strong><br />

Gebäude)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

16. BImSchV 274 154<br />

DIN18005 771 443<br />

DIN 4150 - 2 4,8 0<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1>>><br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 586<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

/


Tabelle 3.7.4-21: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Erholen) – Zwischenvergleich 4.b<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Erholen<br />

Variante 4.b.1 Variante 4.b.2<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten<br />

und Freizeiteinrichtungen<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten<br />

und Freizeiteinrichtungen<br />

beson<strong>der</strong>s 13,49 ha<br />

- Gebiet beson<strong>der</strong>er Erholungseignung gem. LRP im Bereich<br />

des Oldenburger Grabens, sowie zwischen Heringsdorf und<br />

Großenbrode<br />

- Naturerlebnisraum „Oldenburger Graben―<br />

beson<strong>der</strong>s 7,84 ha<br />

- Gebiet beson<strong>der</strong>er Erholungseignung gem. LRP im Bereich<br />

des Oldenburger Grabens, sowie zwischen Heringsdorf und<br />

Großenbrode<br />

Naturerlebnisraum „Oldenburger Graben―<br />

12,47 ha<br />

- Gebiet beson<strong>der</strong>er Erholungseignung gem. LRP im Bereich<br />

des Oldenburger Grabens, sowie zwischen Heringsdorf und<br />

Großenbrode<br />

Naturerlebnisraum „Oldenburger Graben―<br />

6,28 ha<br />

- Gebiet beson<strong>der</strong>er Erholungseignung gem. LRP im Bereich<br />

des Oldenburger Grabens, sowie zwischen Heringsdorf und<br />

Großenbrode<br />

- Naturerlebnisraum „Oldenburger Graben―<br />

Gesamt 21,33 ha 18,75 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1><br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Schallimmissionen:<br />

Verlärmung von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten,<br />

Freizeiteinrichtungen<br />

innerhalb <strong>der</strong> Zone 49<br />

dB(A) tags<br />

beson<strong>der</strong>s 375,05 ha<br />

- Gebiet beson<strong>der</strong>er<br />

Erholungseignung gem. LRP<br />

im Bereich des Oldenburger<br />

Grabens, sowie zwischen<br />

Heringsdorf und<br />

Großenbrode<br />

- Naturerlebnisraum<br />

„Oldenburger Graben―<br />

- Regionaler Grünzug im<br />

Bereich nordöstlich von<br />

Heringsdorf<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

342,28 ha<br />

- Gebiet beson<strong>der</strong>er<br />

Erholungseignung gem. LRP<br />

zwischen Heringsdorf und<br />

Großenbrode<br />

- Regionaler Grünzug im<br />

Bereich nordöstlich von<br />

Heringsdorf<br />

- LSG „Seegalendorfer<br />

Gehölz―<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 587<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Erholen<br />

Variante 4.b.1 Variante 4.b.2<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1><br />

Zerschneidung von<br />

überregionalen Rad- und<br />

Wan<strong>der</strong>wegen bzw.<br />

regionalen Reitwegen<br />

beson<strong>der</strong>s Der überregional bedeutsame<br />

Radwan<strong>der</strong>weg Mönchsweg<br />

wird durch die Variante im<br />

Bereich des Oldenburger<br />

Grabens neu zerschnitten.<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Der überregional bedeutsame<br />

Radwan<strong>der</strong>weg Mönchsweg<br />

wird durch die Variante im<br />

Bereich des Oldenburger<br />

Grabens neu zerschnitten.<br />

Östlich von Oldenburg i.H.<br />

verläuft <strong>der</strong> Radweg parallel<br />

zur Landstraße 59, welche<br />

durch die Neubauvariante<br />

gequert wird.<br />

Zu einer weiteren Querung<br />

kommt es zwischen<br />

Heringsdorf und Neukirchen,<br />

wo <strong>der</strong> Mönchsweg parallel zu<br />

Bundesstraße 501 die<br />

ebenfalls von <strong>der</strong> geplanten<br />

Bahntrasse gequert wird.<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 588<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-22: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit<br />

(Wohnen und Erholung)<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 4.b.1 Variante 4.b.2<br />

Wohnen<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Wohngebieten,<br />

Mischgebieten, Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Schallimmissionen und<br />

Erschütterungen<br />

Erholung<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten und<br />

Freizeiteinrichtungen<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Schallimmissionen: Verlärmung<br />

von Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten,<br />

Freizeiteinrichtungen innerhalb <strong>der</strong><br />

Zone 49 dB(A) tags<br />

Zerschneidung von überregionalen<br />

Rad- und Wan<strong>der</strong>wegen bzw.<br />

regionalen Reitwegen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

2 1><br />

2 1>>><br />

2 1><br />

2 1><br />

1> 2<br />

2 1>><br />

Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Hinsichtlich des Verlustes faunistischer Lebensräume hat Variante 4.b.1 einen geringen<br />

Vorteil:<br />

Bei den Brutvögeln hat Variante 4.b.1 einen deutlichen Vorteil aufgrund geringerer Verluste<br />

hoch bedeuten<strong>der</strong> Brutvogellebensräume. Durch beide Varianten werden Bereiche des<br />

Oldenburger Grabens betroffen, <strong>der</strong> im 200 m-Korridor bzw. im 2.000 m-Korridor in Bezug<br />

auf Brutvögel eine erhöhte Empfindlichkeit bzw. Wertigkeit vorweist. Ein Teil <strong>der</strong> von 4.b.2<br />

betroffenen Bereiche östlich von Oldenburg wurde durch die ursprünglichen Kartierungen<br />

nicht abgedeckt. Eine zusätzliche Übersichtskartierung in diesem Bereich ergab jedoch, dass<br />

das Brutvogelspektrum qualitativ und quantitativ im Wesentlichen mit den vollständig<br />

untersuchten Fundorten ähnlicher struktureller Ausstattung in diesem Bereich<br />

übereinstimmen. Die Betroffenheit hoch bedeuten<strong>der</strong> Brutvogellebensräume ist demnach in<br />

Realität bei 4.b.2 noch wesentlich höher. Daher kann eine höhere Betroffenheit von<br />

Lebensräumen mittlerer Bedeutung durch 4.b.1 diesen Umstand nicht ausgleichen und 4.b.1<br />

erhält einen deutlichen Vorteil vor 4.b.2.<br />

Geringe Vorteile für Variante 4.b.1 liegen bei den Artengruppen Rastvögel, Amphibien und<br />

Libellen vor. Bei den Amphibien ergeben sich durch diese Variante keine Betroffenheiten, bei<br />

den Libellen wird durch diese Variante ein Gewässer mittlerer Bedeutung weniger überbaut.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 589<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Bei den Tierartengruppen Fle<strong>der</strong>mäuse und Reptilien können keine entscheidungserheblichen<br />

Unterschiede abgeleitet werden. Zwar gehen bei den Fle<strong>der</strong>mäusen durch Variante<br />

4.b.2 wesentlich mehr lineare Lebensräume hoher Bedeutung verloren als durch Variante<br />

4.b.1. Im Hinblick auf die Betroffenheiten von Lebensräumen mittlerer Bedeutung sind die<br />

Betroffenheiten bei Variante 4.b.1 aber wesentlich höher. Diese Umkehrung <strong>der</strong><br />

Betroffenheiten in den unterschiedlichen Bedeutungsstufen liegt auch bei den Reptilien vor.<br />

Einzig bei den Artengruppen Heuschrecken, Tagfalter und Wid<strong>der</strong>chen hat Variante 4.b.2<br />

geringe Vorteile. Bei den Heuschrecken sind die Unterschiede bei den flächigen Verlusten<br />

von Lebensräumen sehr hoher Bedeutung recht gering. In den folgenden Bedeutungsstufen<br />

hoch und mittel führt 4.b.1 jedoch zu höheren Verlusten linearer Lebensräume. Bei<br />

Tagfaltern und Wid<strong>der</strong>chen ist <strong>der</strong> Unterschied beim flächigen Verlust von Lebensräumen<br />

mittlerer Bedeutung recht gering. Da 4.b.1 jedoch zum Verlust von rund 130 m mehr linearer<br />

Lebensräume führt, hat Variante 4.b.2 einen geringen Vorteil.<br />

Im Hinblick auf Beeinträchtigungen von Brut- und Rastvögeln durch Schallimmissionen und<br />

optische Störungen hat Variante 4.b.1 einen deutlichen Vorteil:<br />

Bei Variante 4.b.2 sind die Störungen hochwertiger Brutvogellebensräume flächenmäßig<br />

wesentlich höher als bei 4.b.1. Beide Varianten beeinträchtigen Bereiche des Oldenburger<br />

Grabens im 200 m-Korridor bzw. im 2.000 m-Korridor, die eine erhöhte Empfindlichkeit bzw.<br />

Wertigkeit in Bezug auf Brutvögel vorweisen. Ein Teil <strong>der</strong> durch 4.b.2 betroffenen Bereiche<br />

östlich von Oldenburg wurde durch die ursprünglichen Kartierungen nicht abgedeckt. Eine<br />

Nachkartierung in diesem Bereich ergab jedoch, dass das Brutvogelspektrum qualitativ und<br />

quantitativ im Wesentlichen mit den vollständig untersuchten Fundorten ähnlicher<br />

struktureller Ausstattung in diesem Bereich übereinstimmen. Die Betroffenheit hoch<br />

bedeuten<strong>der</strong> Brutvogellebensräume ist demnach in Realität durch 4.b.2 noch höher. Daher<br />

kann eine höhere Betroffenheit von Lebensräumen mittlerer Bedeutung durch 4.b.1 diesen<br />

Umstand nicht ausgleichen, zumal in diesen Lebensräumen lediglich eine geringe<br />

Funktionsbeeinträchtigung vorliegt. In <strong>der</strong> Nähe <strong>der</strong> Variante 4.b.2 liegt auch ein Vorkommen<br />

des Seeadlers. Eine detaillierte Betrachtung erfolgt im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag<br />

(PU, 2012/ Anlage 5).<br />

Bei den Rastvögeln hat ebenfalls 4.b.1 einen deutlichen Vorteil, da durch 4.b.2 bislang<br />

unbelastete Rastplätze mittlerer Bedeutung beeinträchtigt werden und die flächenmäßige<br />

Beeinträchtigung hier wesentlich höher ist. 4.b.1 hingegen betrifft hauptsächlich bereits<br />

vorbelastete Bereiche. Die geringen Unterschiede bei <strong>der</strong> flächenmäßigen Betroffenheit sehr<br />

hoch bedeuten<strong>der</strong> Rastplätze sind nicht ausschlaggebend für die Wichtung.<br />

Auch in Bezug auf Beeinträchtigungen durch Barriere- und Trennwirkungen bzw. den<br />

Fahrbetrieb ergibt sich ein deutlicher Vorteil für Variante 4.b.1:<br />

In Bezug auf Betroffenheit von Schutzgebieten bzw. Flächen des Biotopverbundes liegt ein<br />

deutlicher Vorteil für Variante 4.b.1 vor, da 4.b.2 wesentlich größere Durchfahrungslängen im<br />

Schwerpunktbereich des Biotopverbundes "Oldenburger Graben" sowie bei<br />

Nebenverbundachsen aufweist. Auch bei den Brutvogellebensräumen hat 4.b.1 einen<br />

deutlichen Vorteil vor 4.b.2, da 4.b.2 hauptsächlich durch hoch bedeutende<br />

Brutvogellebensräume verläuft, die bislang unvorbelastet sind. In Bezug auf die von 4.b.2<br />

beeinträchtigten Bereiche östlich von Oldenburg gilt das zuvor angeführte bei Verlust und<br />

Beeinträchtigung durch Schallimmissionen und optische Störungen. Beide Varianten führen<br />

gleichermaßen zu Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Brutvogelfauna im Bereich des Oldenburger<br />

Grabens im 200 m- Korridor bzw. im 2000 m-Korridor, in Brutvogellebensräumen erhöhter<br />

Empfindlichkeit bzw. Wertigkeit.<br />

Bei den übrigen Artengruppen sonstige Säuger, Fle<strong>der</strong>mäuse und Rastvögel hat Variante<br />

4.b.1 vor geringe Vorteile. So verläuft 4.b.2 im Gegensatz zu 4.b.1 durch ein<br />

Damwildeinstandsgebiet und führt zu einer Neuzerschneidung von Wechselbeziehungen<br />

zwischen einzelnen kleineren Wäl<strong>der</strong>n. Durch 4.b.2 werden bei den Fle<strong>der</strong>mäusen mehr<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 590<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

hoch bedeutende Lebensräume durch Zerschneidung betroffen als bei 4.b.1. Bei den<br />

Rastvögeln ergeben sich Unterschiede lediglich durch die Neuzerschneidung eines<br />

Rastplatzes mittlerer Bedeutung durch 4.b.2, wohingegen 4.b.1 auf <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

verläuft und die betroffenen Bereiche entsprechend vorbelastet sind.<br />

Insgesamt ergibt sich in Bezug auf das Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt ein deutlicher<br />

Vorteil für Variante 4.b.1.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 591<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-23: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt – Zwischenvergleich 4.b<br />

Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 4.b.1 Variante 4.b.2<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse sehr hoch / / / /<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

faunistischer<br />

Lebensräume<br />

hoch<br />

mittel<br />

0,83 ha<br />

- Laub- und Mischwaldbereiche<br />

- Gewässer<br />

12,05 ha<br />

531 m<br />

- Gewässer<br />

6.116 m<br />

0,49 ha<br />

- Laub- und Mischwaldbereiche<br />

- Gewässer<br />

5,07 ha<br />

908 m<br />

- Gewässer<br />

3.196 m<br />

gering 33,55 ha / 53,20 ha /<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

46,43 ha 6.647 m 58,76 ha 4.105 m<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1 1<br />

Brutvögel sehr hoch / /<br />

hoch 12,98 ha 37,28 ha<br />

mittel 33,45 ha 8,52 ha<br />

gering / /<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

46,43 ha 45,80<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1>> 2<br />

Rastvögel sehr hoch 1,23 ha 1,60 ha<br />

hoch / /<br />

mittel 1,96 ha 17,69 ha<br />

gering 25,36 ha 34,19 ha<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

28,55 ha 53,49 ha<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1> 2<br />

Amphibien sehr hoch Keine Betroffenheit /<br />

hoch /<br />

mittel /<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 592<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 4.b.1 Variante 4.b.2<br />

gering 0,05 ha<br />

- Ein Gewässer<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

0,00 ha 0,05 ha<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1> 2<br />

Reptilien sehr hoch / /<br />

hoch 10,29 ha<br />

- Sonstiges artenreiches Feucht-<br />

und Nassgrünland (GF), artenarmes<br />

Intensivgrünland (GI), mesophiles<br />

Grünland (GM), sonstige<br />

Gehölze und Gehölzstrukturen<br />

(HG), Nie<strong>der</strong>moore/ Sümpfe (NS),<br />

(halb-) ru<strong>der</strong>ale Gras- und<br />

Staudenfluren (RH), sonstige<br />

Gebüsche (WG)<br />

1.734 m<br />

- Knicks (HW),<br />

Gräben (FG)<br />

6,76 ha<br />

- Gräben (FG), sonstiges<br />

artenreiches Feucht- und<br />

Nassgrünland (GF), artenarmes<br />

Intensivgrünland (GI), mesophiles<br />

Grünland (GM), sonstige Gehölze<br />

und Gehölzstrukturen (HG),<br />

Nie<strong>der</strong>moore/ Sümpfe (NS), (halb-<br />

) ru<strong>der</strong>ale Gras- und Staudenfluren<br />

(RH)<br />

1.047<br />

- Knicks (HW),<br />

Gräben (FG)<br />

mittel 0,12 ha 50 m 1,29 ha 517 m<br />

gering 32,63 ha 1.804 m 48,05 ha 1.290 m<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

43,05 ha 3.588 m 56,10 ha 2.853 m<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1 1<br />

Libellen sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel / 0,05 ha<br />

- Ein Gewässer<br />

gering 0,08 ha<br />

- Ein Gewässer (Oldenburger Graben)<br />

0,17 ha<br />

- Zwei Gewässer (eines davon <strong>der</strong> Oldenburger<br />

Graben)<br />

Gesamt 0,08 ha 0,22 ha<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 593<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Bewertung/<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

Heuschrecken sehr hoch 3,37 ha<br />

- Mesophiles Grünland<br />

hoch 1,65 ha<br />

- Sonstiges artenreiches Feuchtund<br />

Nassgrünland (GF),<br />

Verkehrsnebenflächen (SV)<br />

Tagfalter/<br />

Wid<strong>der</strong>chen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 4.b.1 Variante 4.b.2<br />

1> 2<br />

1.085 m<br />

- Ebenerdige<br />

Feldhecken<br />

(HF)<br />

/ 2,86 ha<br />

- Mesophiles Grünland<br />

0,29 ha<br />

- Sonstiges artenreiches Feucht-<br />

und Nassgrünland (GF)<br />

776 m<br />

- Ebenerdige<br />

Feldhecken<br />

(HF)<br />

mittel 1,07 ha 481 m 2,82 ha 391 m<br />

gering 38,53 ha 3.422 m 52,39 ha 1.274 m<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

44,61 ha 4.987 m 58,36 ha 2.441 m<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

2 1><br />

sehr hoch / / / /<br />

hoch / / / /<br />

mittel 2,26 ha 1.304 m 3,20 ha 1.172 m<br />

gering 42,34 ha 3.829 m 55,23 ha 2.115 m<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

44,60 ha 5.133 m 58,44 ha 3.287 m<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

2 1><br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigung von Brutvögel sehr hoch / /<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 594<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

/


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Tieren durch<br />

Schallimmissionen (bau-<br />

und betriebsbedingt) und<br />

optische Reize (bau-,<br />

anlage- und<br />

betriebsbedingt)<br />

(Wirkzone<br />

100 m)<br />

Rastvögel<br />

(Wirkzone<br />

300 m)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

hoch 34,09 ha<br />

- Bislang nicht vorbelasteter (höchstens<br />

in <strong>der</strong> Nähe <strong>der</strong> Bestandstrasse)<br />

hochwertiger Brutvogellebensraum im<br />

Bereich Oldenburger Graben<br />

mittel 153,01 ha<br />

- Verlauf durch Brutvogellebensraum<br />

mittlerer Bedeutung auf <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse (Vorbelastung)<br />

Variante 4.b.1 Variante 4.b.2<br />

96,03 ha<br />

- Bislang unbelasteter (höchstens in <strong>der</strong><br />

Nähe <strong>der</strong> Bestandstrasse)<br />

hochwertiger Brutvogellebensraum im<br />

Bereich Oldenburger Graben<br />

- Bislang unbelasteter<br />

Brutvogellebensraum nordöstlich von<br />

Oldenburg i.H.<br />

31,41 ha<br />

- Verlauf durch Brutvogellebensraum<br />

mittlerer Bedeutung in Bereichen <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse (Vorbelastung)<br />

gering / /<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

187,09 ha 127,44 ha<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1>> 2<br />

sehr hoch 17,61 ha<br />

- Rastplatz an <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung)<br />

17,02 ha<br />

- Rastplatz an <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung)<br />

hoch / /<br />

mittel 131,65 ha<br />

- Rastplatz an <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung)<br />

gering 420,75 ha<br />

- Bislang unvorbelastete Bereiche im<br />

Oldenburger Graben<br />

- Bereiche an <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung),<br />

Funktionsbeeinträchtigung zu<br />

vernachlässigen<br />

195,85 ha<br />

- Bislang unvorbelastete Bereiche<br />

387,05 ha<br />

- Bislang unvorbelastete Bereiche<br />

- Nur wenige Bereiche liegen an <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse und sind vorbelastet,<br />

so dass die Funktionsbeeinträchtigung<br />

zu vernachlässigen ist<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

570,01 ha 599,92 ha<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1>> 2<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1>> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 595<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Barriere- und<br />

Trennwirkungen (bau-<br />

und anlagebedingt)<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Fahrbetrieb (Kollisionen,<br />

verbleibende Effekte<br />

durch Sog- und<br />

Wirbelschleppen,<br />

betriebsbedingt)<br />

Schutzgebiete<br />

und Biotopverbund(Zerschneidung)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr hoch 769 m<br />

- Oldenburger Graben zwischen<br />

Oldenburg und Grube<br />

(Schwerpunktbereich Biotopverbund)<br />

- Neuzerschneidung<br />

hoch / /<br />

mittel 692 m<br />

- Nebenverbundachse<br />

- Neuzerschneidung<br />

Variante 4.b.1 Variante 4.b.2<br />

1.334 m<br />

- Oldenburger Graben zwischen<br />

Oldenburg und Grube<br />

(Schwerpunktbereich Biotopverbund)<br />

- Neuzerschneidung<br />

1.155 m<br />

- Nebenverbundachsen<br />

- Neuzerschneidung<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

1.461 m 1.334 m<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1>> 2<br />

Sonstige Säuger - Neuzerschneidung Oldenburger Graben (wichtiger<br />

Wan<strong>der</strong>korridor Fischotter), Schaffung neues<br />

Kollisionsrisiko<br />

- Danach Verlauf auf Bestandstrasse: drei Wildwechsel<br />

(einer mit Fernwechselfunktion)<br />

- Durch zukünftige Zugfrequenz wird kein absoluter<br />

Barriereeffekt entstehen, das Kollisionsrisiko jedoch<br />

zunehmen<br />

- Neuzerschneidung Oldenburger Graben (wichtiger<br />

Wan<strong>der</strong>korridor Fischotter), Schaffung neues<br />

Kollisionsrisiko<br />

- Verlauf im Damwildeinstandsgebiet mit<br />

Wechselbeziehungen zwischen einzelnen kleineren<br />

Wäl<strong>der</strong>n (Neuzerschneidung)<br />

- Im nördlichen Bereich wie<strong>der</strong> Verlauf auf<br />

Bestandstrasse (Vorbelastung)<br />

- Durch zukünftige Zugfrequenz wird keine absolute<br />

Barriere entstehen.<br />

- Schaffung eines neuen Kollisionsrisikos<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 596<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse - Neuzerschneidung von<br />

Fle<strong>der</strong>mauslebensräumen<br />

hauptsächlich mittlerer Bedeutung im<br />

Bereich Oldenburger Graben,<br />

mittleres Kollisionsrisiko<br />

- Allerdings Neuzerschneidung eines<br />

hoch bedeutenden Lebensraumes in<br />

diesem Bereich, hohes<br />

Kollisionsrisiko<br />

- Randlicher Trassenverlauf entlang<br />

vereinzelter, hoch bedeuten<strong>der</strong><br />

Bereiche auf <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Siedlungen)<br />

- Kollisionsrisiko mittel<br />

Variante 4.b.1 Variante 4.b.2<br />

- Neuzerschneidung von<br />

Fle<strong>der</strong>mauslebensräumen<br />

hauptsächlich mittlerer Bedeutung im<br />

Bereich Oldenburger Graben,<br />

mittleres Kollisionsrisiko<br />

- Allerdings Neuzerschneidung eines<br />

hoch bedeutenden Lebensraumes in<br />

diesem Bereich, hohes Kollisionsrisiko<br />

- Neuzerschneidung eines kleinen<br />

Bereichs hoher Bedeutung für<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse sowie randlicher<br />

Trassenverlauf entlang eines an<strong>der</strong>en<br />

Bereichs, hohes Kollisionsrisiko<br />

- Auf <strong>der</strong> Bestandstrasse randlicher<br />

Trassenverlauf entlang eines hoch<br />

bedeutenden Fle<strong>der</strong>mauslebensraumes,<br />

Kollisionsrisiko hier durch<br />

Vorbelastung mittel<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Brutvögel - Größtenteils Verlauf durch mittel<br />

bedeutende Brutvogellebensräume<br />

auf <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung; Kollisionsrisiko gering)<br />

- Allerdings Neuzerschneidung des<br />

Oldenburger Grabens mit hoher<br />

Bedeutung für Brutvögel<br />

- Hier hohes Kollisionsrisiko<br />

- Größtenteils Verlauf durch hoch<br />

bedeutende Brutvogellebensräume<br />

(bislang nicht vorbelastet durch<br />

Zerschneidung)<br />

- Hohes Kollisionsrisiko<br />

- Nur kleine Bereiche in nördlichem<br />

bzw. südlichem Abschnitt vorbelastet<br />

(Verlauf auf Bestandstrasse,<br />

Brutvogellebensraum mittlerer<br />

Bedeutung, hier Kollisionsrisiko<br />

gering)<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1>> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 597<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Rastvögel - Verlauf im Bereich Oldenburger<br />

Graben (sehr hoch bedeuten<strong>der</strong><br />

Rastplatz) auf Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung)<br />

- Kollisionsrisiko hoch<br />

- Randlicher Trassenverlauf entlang<br />

eines Rastplatzes mittlerer Bedeutung<br />

auf Bestandstrasse (Vorbelastung)<br />

- Kollisionsrisiko hier gering<br />

Variante 4.b.1 Variante 4.b.2<br />

- Verlauf im Bereich Oldenburger<br />

Graben (sehr hoch bedeuten<strong>der</strong><br />

Rastplatz) auf Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung)<br />

- Kollisionsrisiko hoch<br />

- Neuzerschneidung eines Rastplatzes<br />

mittlerer Bedeutung<br />

- Kollisionsrisiko mittel<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1>> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 598<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-24: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Tiere und biologische Vielfalt<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 4.b.1 Variante 4.b.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

faunistischer Lebensräume<br />

Beeinträchtigung von Tieren durch<br />

Schallimmissionen und optische<br />

Reize<br />

Beeinträchtigungen durch Barriere-<br />

und Trennwirkungen<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Fahrbetrieb<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1> 2<br />

1>> 2<br />

1>> 2<br />

1>> 2<br />

Schutzgut Pflanzen<br />

Variante 4.b.2 hat einen geringen Vorteil: In Bezug auf den bau- und anlagebedingten<br />

Verlust von Biotopen führt 4.b.2 zwar zu geringfügig höheren flächenhaften Verlusten sehr<br />

hoch bedeuten<strong>der</strong> Bereiche (größtenteils § 30-Biotope), bei den Verlusten linearer Biotope<br />

sehr hoher Bedeutung, die nach § 30 BNatSchG (i.V.m. § 21 LNatSchG) geschützt sind,<br />

führt 4.b.1 jedoch zu wesentlich höheren Verlusten als 4.b.2. Die Unterschiede zwischen den<br />

beiden Varianten sind bei den Verlusten hoch bedeuten<strong>der</strong> Biotope nur geringfügig. Bei den<br />

Biotopen mittlerer Bedeutung führt wie<strong>der</strong>um 4.b.1 zu wesentlich höheren Verlusten linearer<br />

Biotope.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 599<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-25: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Pflanzen – Zwischenvergleich 4.b<br />

Schutzgut Pflanzen<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Variante 4.b.1 Variante 4.b.2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

in Bezug auf Biotoptypen<br />

(darunter nach § 30<br />

BNatSchG i.V.m. § 21<br />

LNatSchG geschützte<br />

Biotope) durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

in Bezug auf Biotoptypen<br />

(darunter nach § 30<br />

BNatSchG i.V.m. § 21<br />

LNatSchG geschützte<br />

Biotope) durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Gesamt (anlage- und<br />

baubedingt)<br />

sehr hoch 1,68 ha<br />

- § 30-Biotope (1,21 ha) (Binnengewässer,<br />

gehölzfreie Biotope <strong>der</strong><br />

Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe und Ufer)<br />

- Grünland<br />

hoch 0,16 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und<br />

Kleingehölze<br />

flächig linear flächig linear<br />

1.675 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks, ebenerdige<br />

Feldhecken,<br />

Binnengewässer)<br />

2,19 ha<br />

- § 30-Biotope (2,07 ha) (Binnengewässer,<br />

gehölzfreie Biotope <strong>der</strong><br />

Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe und Ufer)<br />

- Grünland<br />

/ 0,10 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und<br />

Kleingehölze<br />

1.127 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks, ebenerdige<br />

Feldhecken,<br />

Binnengewässer)<br />

mittel 3,13 ha 1.198 m 2,91 ha 716 m<br />

gering 21,47 ha 1.251 m 33,74 ha 527 m<br />

sehr hoch 0,63 ha<br />

- § 30-Biotope (1,21 ha) (Binnengewässer,<br />

gehölzfreie Biotope <strong>der</strong><br />

Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe und Ufer)<br />

- Grünland<br />

hoch 0,24 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und<br />

Kleingehölze<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

713 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks, ebenerdige<br />

Feldhecken,<br />

Binnengewässer)<br />

0,96<br />

- § 30-Biotope (1,21 ha) (Binnengewässer,<br />

gehölzfreie Biotope <strong>der</strong><br />

Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe und Ufer)<br />

- Grünland<br />

/ 0,18 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und<br />

Kleingehölze<br />

821 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks, ebenerdige<br />

Feldhecken,<br />

Binnengewässer)<br />

mittel 3,19 ha 923 m 1,40 ha 438 m<br />

gering 15,76 ha 263 m 17,15 ha 291 m<br />

46,26 ha 6.024 m 58,61 ha 3.920<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1><br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 600<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

/<br />

/


Tabelle 3.7.4-26: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Pflanzen<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 4.b.1 Variante 4.b.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust in<br />

Bezug auf Biotoptypen (darunter<br />

nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 21<br />

LNatSchG geschützte Biotope)<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

2 1><br />

2 1><br />

Schutzgut Boden<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Gesamtflächeninanspruchnahme von Böden weist die Variante 4.b.1 mit 46,32<br />

ha gegenüber <strong>der</strong> Variante 4.b.2 mit 58,57 ha sehr deutliche Vorteile auf. Sie hat nicht nur<br />

die etwas kürzere Gesamtlauflänge, son<strong>der</strong>n beansprucht als weitgehende Ausbauvariante<br />

zum Erreichen <strong>der</strong> Zweigleisigkeit auch deutlich weniger Fläche.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Inanspruchnahme von Böden <strong>der</strong> Wertstufe 4 sind die Unterschiede<br />

hingegen gering (16,49 ha bei Variante 4.b.1, 16,62 ha bei Variante 4.b.2). Dies liegt vor<br />

allem in <strong>der</strong> Tatsache begründet, dass beide Varianten als Neutrassierung in annähernd<br />

gleicher Lauflänge den Oldenburger Graben queren, <strong>der</strong> als geowissenschaftlich<br />

schutzwürdiges Objekt Bodenbildungen mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion aufweist. Die Böden<br />

von Feuchtgrünland- und Nie<strong>der</strong>moorflächen im Oldenburger Graben, die von den beiden<br />

Variantentrassen durchschnitten werden, sind gleichzeitig auch hinsichtlich ihres<br />

Biotopentwicklungspotenzials von beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Konfliktschwerpunkte, s. Plan<br />

4.4.3). Außerhalb des Oldenburger Grabens ist bei Variante 4.b.2 noch die<br />

Inanspruchnahme von Feuchtgrünland und Röhrichtbeständen nordwestlich Klötzin zu<br />

erwähnen, <strong>der</strong>en Böden ebenfalls aufgrund ihres Biotopentwicklungspotenzials hoch<br />

bedeutsam sind.<br />

Insgesamt ergibt sich für das Schutzgut Boden ein deutlicher Vorteil für die Ausbauvariante<br />

4.b.1.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 601<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-27: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Boden – Zwischenvergleich 4.b<br />

Schutzgut Boden<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingteFlächeninanspruchnahme(Versiegelung<br />

und Überprägung<br />

durch Böschungen)<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Anlage von Baustraßen)<br />

beson<strong>der</strong>s (4) Versiegelung durch Trasse: 2,97 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,37 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,41 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 2,92 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 7,27 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 1,15 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 1,23 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 7,10 ha<br />

allgemein (3) Versiegelung durch Trasse: 5,68 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 5,37 ha<br />

allgemein bis<br />

gering (2)<br />

Versiegelung durch Trasse: 0,10 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,06 ha<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr gering (1) Versiegelung durch Trasse: 3,70 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 1,30 ha<br />

beson<strong>der</strong>s (4) 6,25 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 2,14 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,69 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 4,52 ha<br />

Variante 4.b.1 Variante 4.b.2<br />

Verlust Verlust<br />

Versiegelung durch Trasse: 3,09 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 1,05 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,52 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 2,69 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 8,38 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 1,87 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 1,58 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 7,39 ha<br />

Versiegelung durch Trasse: 9,03 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 17,55 ha<br />

Versiegelung durch Trasse: 0,00 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,00 ha<br />

Versiegelung durch Trasse: 0,67 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,13 ha<br />

5,15 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 1,08 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,92 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 4,51 ha<br />

allgemein (3) 10,90 ha 14,38 ha<br />

allgemein bis<br />

gering (2)<br />

0,22 ha 0,00 ha<br />

sehr gering (1) 2,50 ha 0,19 ha<br />

Gesamt 46,32 ha 58,57 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

1 >> 2<br />

Für das Schutzgut Boden wird ausschließlich eine Verlustflächenbetrachtung (Prognoseverfahren 1) vorgenommen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 602<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-28: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Boden<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 4.b.1 Variante 4.b.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung und Überprägung<br />

durch Böschungen, Anlage von<br />

Baustraßen)<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1 >> 2<br />

1>> 2<br />

Schutzgut Wasser – Teilschutzgut Grundwasser<br />

Der Gesamtverlust an Grundwasserneubildungsflächen ist mit 32,38 ha gegenüber 32,57 ha<br />

bei beiden Varianten nahezu gleich. Auch sehr hoch und hoch bedeutsame Flächen sind in<br />

etwa gleichem Umfange betroffen. Bei den Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 2 zeigen sich jedoch<br />

deutliche Vorteile bei Variante 4.b.1, die als weitgehende Ausbauvariante mit 17,19 ha<br />

erheblich weniger Fläche in Anspruch nimmt als die Neubauvariante 4.b.2 mit 23,29 ha.<br />

Variante 4.b.1 beginnt in Gleichlage im Bereich von Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 1 und 2. Die<br />

Nie<strong>der</strong>ung des Oldenburger Grabens wird in Dammlage gequert. Das<br />

Grundwasserfließgeschehen ist im Nie<strong>der</strong>ungsbereich von beiden Talrän<strong>der</strong>n zum Graben<br />

bzw. generell in östliche Richtung gerichtet. Wesentlich für die Entwässerung ist das<br />

gesamte Grabensystem. Die Grundwasserflurabstände liegen im engeren Talbereich bei < 2<br />

m, sonst bei 2-5 m. Die Trasse durchschneidet eine Vernässungszone mit<br />

Grundwasserflurabständen < 2 m auf einer Länge von 270 m (sehr hohe Bedeutung /<br />

Empfindlichkeit). Die Querung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>ung stellt somit einen Konfliktschwerpunkt dar (s.<br />

Plan 4.5.3). Im Bereich <strong>der</strong> Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 2 (Torf über Sand) würde bei<br />

Bodenaustausch in Deckschichten des lokalen Grundwasserleiters eingegriffen und<br />

Grundwasser offengelegt. Die Trasse verläuft etwa in Richtung des seitlichen<br />

Grundwasseranstroms, kann jedoch mit dem Damm den flächigen Abstrom in östliche<br />

Richtung innerhalb des Torfkörpers und damit anteilig die Speisungsbedingungen für das<br />

Nie<strong>der</strong>moor einschränken (Konfliktschwerpunkt, s. Plan 4.5.3). Durch eine sandig-kiesige<br />

Ausbildung des Dammfußes sollte die Wasserwegsamkeit im Torfkörper wie<strong>der</strong>hergestellt<br />

werden (INGENIEURGESELLSCHAFT DR. REINSCH, 2012/ Anlage 15). Im nördlichen Teil des<br />

Oldenburger Grabens überlagern Torfe unmittelbar den liegenden Geschiebemergel. Hier<br />

sind Grundwasserbeeinträchtigungen auszuschließen.<br />

Unterhalb des Grundwasserleiters ist durchgehend <strong>der</strong> regional verbreitete Geringleiter<br />

ausgebildet. Tiefere Grundwasserleiter werden nicht beeinträchtigt. Dies gilt generell auch<br />

für die Querung <strong>der</strong> Flächen bei<strong>der</strong>seits <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>ung.<br />

Bei Querung einer Fläche <strong>der</strong> Wertstufe 3 bei Satjewitz am Variantenende erfolgt kein<br />

Grundwasseranschnitt im Bereich oberflächennah anstehen<strong>der</strong> Sande.<br />

Variante 4.b.2 quert mit dem Streckenabschnitt X.8 analog zum Streckenabschnitt 1A.10 <strong>der</strong><br />

Variante 4.b.1 den Nie<strong>der</strong>ungsbereich des Oldenburger Grabens. Die Trasse verläuft auch<br />

hier in etwa in Richtung des seitlichen Grundwasseranstroms und kann anteilig die<br />

Speisungsbedingungen für das Nie<strong>der</strong>moor einschränken (s.o.) (Konfliktschwerpunkt, s. Plan<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 603<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

4.5.3). Die Trasse durchschneidet eine Vernässungszone mit Grundwasserflurabständen < 2<br />

m auf einer Länge von ca. 500 m. Dies stellt ebenfalls einen Konfliktschwerpunkt dar (s. Plan<br />

4.5.3).<br />

Am Beginn des Streckenabschnitts X7.1 bei Rehkamp erfolgt ein Einschnitt in Flächen <strong>der</strong><br />

Wertstufe 4. Ein Anschnitt des lokal ausgebildeten Grundwasserleiters ist hier wahrscheinlich<br />

(Konfliktschwerpunkt, s. Plan 4.5.3). Tiefere Grundwasserleiter bzw. <strong>der</strong> Hauptgrundwasserleiter<br />

des Raumes werden jedoch nicht beeinträchtigt.<br />

Der Streckenabschnitt X1.1 verläuft überwiegend über Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 2, lediglich bei<br />

Einmündung in die Bestandstrasse nahe Satjewitz ist eine Fläche <strong>der</strong> Wertstufe 3 betroffen.<br />

Diese wird in Damm- bzw. Gleichlage tangiert, in die oberflächennah anstehenden Sande<br />

wird nicht eingegriffen, Grundwasser wird nicht angeschnitten.<br />

Die Variante 4.b.1 durchschneidet auf einer Länge von 0,98 km das Wasserschongebiet mit<br />

mittlerer Schutzpriorität <strong>der</strong> Wasserfassung Oldenburg Süd und auf einer Länge von 5,74 km<br />

das Wasserschongebiet mit geringer Schutzpriorität des Wasserwerkes Klötzin. Variante<br />

4.b.2 erfasst das Wasserschongebiet Oldenburg-Süd auf einer Länge von 1,00 km und das<br />

Wasserschongebiet Klötzin auf einer Länge von 4,29 km. Damit ergibt sich ein leichter<br />

Vorteil für Variante 4.b.2.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 604<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-29: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser (Grundwasser) – Zwischenvergleich 4.b<br />

Schutzgut Wasser/ Teilschutzgut Grundwasser<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung durch Trasse)<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Anlage von Baustraßen)<br />

Variante 4.b.1 Variante 4.b.2<br />

Verlust Verlust<br />

sehr hoch (4) 0,65 ha 0,47 ha<br />

hoch (3) 0,42 ha 0,32 ha<br />

mittel (2) 5,64 ha 9,15 ha<br />

gering (1) 5,77 ha 2,87 ha<br />

sehr hoch (4) 1,63 ha 0,71 ha<br />

hoch (3) 1,01 ha 0,94 ha<br />

mittel (2) 11,55 ha 14,14 ha<br />

gering (1) 5,71 ha 3,97 ha<br />

Gesamt 32,38 ha 32,57 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 >> 2<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche /<br />

Länge<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Eingriffe in den<br />

Grundwasserkörper<br />

(Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Grundwasserdynamik) und<br />

durch Freilegen / Anschnitt<br />

des Grundwassers<br />

sehr hoch Vernässungszone im<br />

Oldenburger Graben<br />

Funktionsbeeinträchtigung Beeinträchtigte Fläche /<br />

Länge<br />

Vernässungszone im<br />

Oldenburger Graben<br />

Grundwasseranschnitt<br />

südöstlich Rehkamp<br />

hoch / /<br />

mittel Nie<strong>der</strong>moortorfe über Sand<br />

im Oldenburger Graben<br />

Nie<strong>der</strong>moortorfe über Sand<br />

im Oldenburger Graben<br />

gering / /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 > 2<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Trinkwassergewinnung<br />

(Durchschneiden von<br />

Wasserschongebieten)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr hoch 0,98 km 1,00 km<br />

hoch 5,74 km 4,29 km<br />

mittel / /<br />

gering / /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1 ><br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 605<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Wasser – Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Die Variante 4.b.1 quert neben dem Oldenburger Graben, <strong>der</strong> mittels einer<br />

Eisenbahnüberführung überbrückt wird, noch 7 weitere Gräben. Im Variantenverlauf sind<br />

dies:<br />

- Burgtorgraben<br />

- 2 Gräben südlich Feldhof<br />

- 1 Graben südöstlich Feldhof<br />

- 1 Graben nördlich Gaarzerfelde<br />

- 1 Graben südlich Klötzin<br />

- 1 Graben südwestlich Satjewitz<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Alle Gräben werden verrohrt unter <strong>der</strong> Bahntrasse hindurchgeführt.<br />

Außerdem wird ein Kleingewässer <strong>der</strong> Wertstufe 3 südwestlich von Satjewitz vollständig<br />

überbaut (Konfliktschwerpunkt, s. Plan 4.5.3).<br />

Bei Variante 4.b.2 wird <strong>der</strong> Oldenburger Graben ebenfalls mit einer Eisenbahnüberführung<br />

gequert. Außerdem erfolgt eine Querung des Burgtorgrabens sowie von 2 weiteren Gräben<br />

südlich Feldhof, eines Grabens bei Rehkamp, eines Grabens, <strong>der</strong> zur Datzendorfer Au<br />

entwässert, sowie eines Grabens kurz vor Querung <strong>der</strong> B 501 mittels Verrohrung.<br />

Die Datzendorfer Au wird zweimal mittels einer Eisenbahnüberführung gequert und<br />

außerdem in ihrem Längsprofil nordwestlich von Klötzin durch eine Baustraße tangiert.<br />

Im Streckenabschnitt X7.1 wird 1 Kleingewässer <strong>der</strong> Wertstufe 2 vollständig überbaut, in <strong>der</strong><br />

Nähe des Trassenkombinationspunktes 18 geht ein Tümpel (Wertstufe 2) verloren und<br />

schließlich ist auch das Kleingewässer <strong>der</strong> Wertstufe 3 südwestlich von Satjewitz vollständig<br />

von Überbauung betroffen (s.o.) (3 Konfliktschwerpunkte, s. Plan 4.5.3).<br />

Beide Varianten durchqueren den als hochwassergefährdetes Gebiet ausgewiesenen<br />

Nie<strong>der</strong>ungsbereich des Oldenburger Grabens auf einer Länge von 2,26 km bzw. 2,06 km.<br />

Beide Trassen schränken den Retentionsraum in Bezug zu seiner Gesamtgröße nur<br />

unwesentlich ein, das Schadenspotenzial erhöht sich nicht wesentlich. Gleichzeitig kann<br />

aber mit <strong>der</strong> Anlage des Dammes ein zusätzliches Element des vorbeugenden<br />

Hochwasserschutzes für die auf <strong>der</strong> Halbinsel südlich <strong>der</strong> bisherigen Bahntrasse gelegene<br />

Siedlung entstehen. Aus Sicht des Hochwasserschutzes ergeben sich für die Variante 4.b.1<br />

trotz <strong>der</strong> etwas größeren Länge <strong>der</strong> Durchschneidung infolge <strong>der</strong> besseren Anpassung an<br />

die morphologischen Gegebenheiten und den etwas größeren Retentionsraum leichte<br />

Vorteile (INGENIEURGESELLSCHAFT DR. REINSCH, 2012/ Anlage 15).<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 606<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-30: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser (Oberflächengewässer) – Zwischenvergleich 4.b<br />

Schutzgut Wasser/ Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingteFlächeninanspruchnahme<br />

von Stillgewässern<br />

Variante 4.b.1 Variante 4.b.2<br />

Verlust (Anzahl) Verlust (Anzahl)<br />

sehr hoch (4) / /<br />

hoch (3) 1 (Totalverlust) 1 (Totalverlust)<br />

mittel (2) / 2 (Totalverlust)<br />

gering (1) / /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 >> 2<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Gewässer<br />

Anzahl<br />

Beeinträchtigung von<br />

Fließgewässern durch<br />

Überbauung, Verrohrung,<br />

Verlegung etc.<br />

Funktionsbeeinträchtigung Beeinträchtigte Gewässer<br />

Anzahl<br />

sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel Oldenburger Graben<br />

Burgtorgraben<br />

6 Gräben<br />

Oldenburger Graben<br />

Burgtorgraben<br />

5 Gräben<br />

Datzendorfer Au (2 x<br />

Querung mit EÜ +<br />

Tangierung durch Baustraße<br />

gering / /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 >> 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Betroffenes Gebiet<br />

Durchschneidungslänge<br />

Beeinträchtigung von<br />

Überschwemmungsgebieten<br />

o<strong>der</strong> hochwassergefährdeten<br />

Gebieten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Funktionsbeeinträchtigung Betroffenes Gebiet<br />

Durchschneidungslänge<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 2,26 km 2,06 km<br />

mittel / /<br />

gering / /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 > 2<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 607<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-31: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Wasser (Grundwasser und Oberflächengewässer)<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 4.b.1 Variante 4.b.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Grundwasser)<br />

Beeinträchtigung durch Eingriffe in<br />

den Grundwasserkörper und durch<br />

Freilegen / Anschnitt des<br />

Grundwassers<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Trinkwassergewinnung<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Stillgewässer)<br />

Beeinträchtigung von<br />

Fließgewässern<br />

Beeinträchtigung von<br />

Überschwemmungsgebieten o<strong>der</strong><br />

hochwassergefährdeten Gebieten<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung / Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

1 >> 2<br />

1 > 2<br />

2 1 ><br />

1 >> 2<br />

1 >> 2<br />

1 > 2<br />

1 >> 2<br />

Schutzgut Klima / Luft<br />

Größere klimaökologisch bedeutsame Waldflächen sind bei keiner <strong>der</strong> beiden Varianten<br />

betroffen. Beide Varianten queren die Nie<strong>der</strong>ung des Oldenburger Grabens in Dammlage auf<br />

etwa gleicher Länge. Dadurch ist mit einer leichten Behin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Frischluftzufuhr für die<br />

Stadt Oldenburg bei bestimmten Wetterlagen (östliche Winde) zu rechnen.<br />

Tabelle 3.7.4-32 Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Klima / Luft<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 4.b.1 Variante 4.b.2<br />

Zerschneidung und<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

klimaökologisch bedeutsamer<br />

Waldflächen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung / Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Keine Betroffenheit<br />

1 1<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 608<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Beide zu vergleichenden Varianten verlaufen südlich <strong>der</strong> Stadt Oldenburg i.H. auf jeweils<br />

neu zu bauenden Trasse durch den Oldenburger Graben. Variante 4.b.1 verläuft danach auf<br />

<strong>der</strong> bestehenden Bahntrasse über die Göhl nach Heringsdorf. Variante 4.b.2 verläuft nördlich<br />

von Kremsdorf auf einer neu anzulegenden Bahntrasse. Damit lassen sich auch die<br />

deutlichen Unterschiede in den bau- und anlagebedingt in Anspruch genommen Flächen<br />

erklären. Variante 4.b.1 hat dabei einen deutlichen Vorteil, da hier nur Flächen innerhalb des<br />

Landschaftsbildraumes „Nie<strong>der</strong>ung (N1)― mit einer hohen Gesamtempfindlichkeit<br />

beansprucht werden. Bei Variante 4.b.2 kommen noch die strukturarmen Ackerlandschaften<br />

A1) innerhalb von strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitten zwischen den Gütern<br />

Seegalendorf und Bürau nordwestlich von Heringsdorf hinzu.<br />

Zur Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen werden an beiden<br />

Varianten Lärmschutzwände mit einer Höhe von 6 m vorgesehen (vgl. Anlage 4.6, Plan 4.6.1<br />

– 4.6.2). Bei Variante 4.b.1 ist dabei eine deutlich längere Strecke an Lärmschutzwänden<br />

vorgesehen, da hier zum Teil die bestehende Bahntrasse ausgebaut wird und die Trasse<br />

demzufolge sehr dicht an Siedlungsflächen entlang läuft. Bei Variante 4.b.1 werden<br />

Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von 5.896 m im Bereich <strong>der</strong> Ortslagen von<br />

Oldenburg, Göhl, Rellin und Heringsdorf errichtet. Im Gegensatz dazu werden bei Variante<br />

4.b.2 nur insgesamt 2.648 m Lärmschutzwand im Bereich <strong>der</strong> Ortslagen Oldenburg und<br />

Neukirchen geplant. Im Bereich von Oldenburg ergeben sich in Bezug auf den<br />

Variantenvergleich keine Unterschiede, da beide Varianten eine etwa gleich lange<br />

Lärmschutzwand vorsehen. Bei Variante 4.b.1 erstrecken sich die visuellen<br />

Beeinträchtigungen durch die Lärmschutzwände über einen deutlich längeren<br />

Streckenabschnitt. In beiden Varianten führen die Lärmschutzwände durch die<br />

Landschaftsbildeinheit strukturarmer Acker (A1), welche eine geringe Gesamtempfindlichkeit<br />

aufweist. Lärmschutzwände lassen sich durch geeignete Bepflanzung an den Außenseiten<br />

optisch in <strong>der</strong> Regel gut ins Umfeld einbinden.<br />

In Bezug auf die Beeinträchtigungen von Landschaftseinheiten mit einer hohen<br />

Gesamtempfindlichkeit durch visuelle Überprägung und Verlärmung ist Variante 4.b.1<br />

deutlich im Vorteil.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 609<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-33: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Landschaft – Zwischenvergleich 4.b<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 4.b.1 Variante 4.b.2<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Verlust von Landschafts- sehr hoch / /<br />

bildräumen bzw. –einheiten<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

hoch 10,91 ha<br />

- Nie<strong>der</strong>ung (N) im Bereich des Oldenburger Grabens<br />

16,57 ha<br />

- Acker strukturarm (A1) innerhalb von strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten zwischen den Gütern<br />

Seegalendorf und Bürau nordwestlich von Heringsdorf<br />

- Nie<strong>der</strong>ung (N) im Bereich des Oldenburger Grabens<br />

mittel 1,57 ha /<br />

gering 14,05 ha 22,41 ha<br />

Verlust von Landschafts- sehr hoch / /<br />

bildräumen bzw. –einheiten<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

hoch 5,03 ha<br />

- Nie<strong>der</strong>ung (N) im Bereich des Oldenburger Grabens<br />

7,94 ha<br />

- Acker strukturarm (A1) innerhalb von strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten zwischen den Gütern<br />

Seegalendorf und Bürau nordwestlich von Heringsdorf<br />

- Nie<strong>der</strong>ung (N) im Bereich des Oldenburger Grabens<br />

mittel 1,52 ha /<br />

gering 13,35 ha 11,83 ha<br />

Gesamt 46,42 ha 58,75 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1>> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 610<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Landschaft<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen durch<br />

visuelle Überprägung<br />

(Wirkzone 0-200 m)<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen durch<br />

visuelle Überprägung und<br />

Verlärmung Zone 200 m - 49<br />

d(B)A (tags)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 4.b.1 Variante 4.b.2<br />

Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 96,84 ha<br />

- Nie<strong>der</strong>ung (N) im Bereich des Oldenburger<br />

Grabens<br />

147,35 ha<br />

- Nie<strong>der</strong>ung (N) im Bereich des Oldenburger<br />

Grabens<br />

- Acker strukturarm (A1) innerhalb von<br />

strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten und dem<br />

LSG „Seegalendorfer Gehölz―<br />

mittel 33,15 ha /<br />

gering 290,91 ha 255,60 ha<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 139,05 ha<br />

- Nie<strong>der</strong>ung (N) im Bereich des Oldenburger<br />

Grabens<br />

288,22 ha<br />

- Nie<strong>der</strong>ung (N) im Bereich des Oldenburger<br />

Grabens<br />

- Acker strukturarm (A1) innerhalb von<br />

strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten und dem<br />

LSG „Seegalendorfer Gehölz―<br />

mittel 10,24 ha 7,17 ha<br />

gering 615,78 ha 588,06 ha<br />

Gesamt 1.186 ha 1.286 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1>> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 611<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-34: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Landschaft<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 4.b.1 Variante 4.b.2<br />

Verlust von Landschaftsbildräumen<br />

bzw. –einheiten durch<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen durch visuelle<br />

Überprägung und Verlärmung<br />

(Zone Baufeld - 200 m; Zone 200 m<br />

- 49 d(B)A) (tags)<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1>> 2<br />

1>> 2<br />

1>> 2<br />

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Im Bereich <strong>der</strong> zu untersuchenden Varianten 4.b.1 und 4.b.2 befinden sich keine<br />

Baudenkmale, die durch das Vorhaben verloren gehen.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> God<strong>der</strong>storfer Au nördlich von Variante 4.b.2 befindet sich das eingetragene<br />

Kulturdenkmal „Brücke über die Dazendorf― mit einer Entfernung zum Eingriffsbereich von<br />

ca. 65 m. Variante 4.b.1 verläuft östlich von Oldenburg i.H. auf <strong>der</strong> bestehenden Bahntrasse<br />

entlang des nördlichen Randes <strong>der</strong> Ortslage von Göhl. Dort befindet sich auch <strong>der</strong> Hof<br />

Neuschwelbek, von dem Teilbereiche als einfaches Kulturdenkmal nach § 1 Abs. 2 DSchG<br />

sowie als Gartendenkmal nach § 5 Abs. 2 DSchG gesetzlich geschützt sind. Bei beiden<br />

Denkmalbereichen sind Beeinträchtigungen durch Verlärmung, visuelle Überprägung im<br />

Nahbereich sowie Erschütterungen nicht auszuschließen, sodass beide Varianten in Bezug<br />

auf dieses Kriterium als gleichwertig anzusehen sind.<br />

Aus den Ergebnissen des Fachbeitrages archäologische Kulturgüter lässt sich Variante<br />

4.b.1 als Vorzugsvariante beschreiben. Bei dieser Variante ist von einem geringeren<br />

Flächenverbauch und damit geringerem Verlust von archäologischen Kulturgütern<br />

auszugehen.<br />

Zwischen den Ortslagen von Rellin und Klötzin (zwischen Göhl und Heringsdorf) befindet<br />

sich in unmittelbarer Nähe zur Bestandstrasse ein Windeignungsgebiet, auf dem bereits<br />

Windkraftanlagen errichtet wurden. Es ist aber davon auszugehen, dass dieses Gebiet durch<br />

den Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse (Variante 4.b.1) nicht beeinträchtigt wird.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 612<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-35: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter – Zwischenvergleich 4.b<br />

Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Variante 4.b.1 Variante 4.b.2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Baudenkmalen,<br />

Ensembles und<br />

Gartendenkmalen<br />

hoch<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Keine Betroffenheit<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Beeinträchtigte Kultur- und Baudenkmale Beeinträchtigte Kultur- und Baudenkmale<br />

Sensorielle<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Kultur- und Baudenkmalen<br />

durch Verlärmung und visuelle<br />

Überprägung im Nahbereich<br />

(zwischen Außenkante<br />

Baukörper und 200 m<br />

Entfernung)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

hoch Der Hof Neuschwelbek in Göhl befindet sich in einem<br />

Abstand von ca. 10-90 m entfernt von <strong>der</strong> bestehenden<br />

Bahntrasse. Es sind folgende Einzelbestandteile zu<br />

berücksichtigen:<br />

- Gutspark/ kleines Arboretum (G§; O-Nr. 29695)<br />

- zentrale Lindenallee (K; O-Nr. 29693)<br />

- westliche Lindenallee (K; O-Nr. 29694)<br />

- Gutshaus (K; O-Nr. 29688)<br />

- Werkstattgebäude (K; O-Nr. 29689)<br />

Sensorielle Beeinträchtigungen bzw. Erschütterungen sind<br />

unter Berücksichtigung <strong>der</strong> vorhandenen Vorbelastungen<br />

durch die bestehende Bahntrasse nicht vollständig<br />

auszuschließen.<br />

Das eingetragene Kulturdenkmal „Brücke über die Dazendorf<br />

(O-Nr. 3300/6291) befindet sich mit einer Entfernung von ca.<br />

65 m von <strong>der</strong> geplanten Bahntrasse.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> geringen Entfernung sind Beeinträchtigungen<br />

durch Verlärmung, visuelle Überprägung und ggf. auch<br />

Erschütterungen nicht auszuschließen.<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 613<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Variante 4.b.1 Variante 4.b.2<br />

Auswirkungsprognose gem. den Angaben des Fachbeitrages archäologische Kulturgüter (ALSH, 2012/ Anlage 17)<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust/ Beeinträchtigung von archäologischen<br />

Kulturgütern<br />

Bau- und anlagebedingte<br />

Auswirkungen auf<br />

archäologische Kulturgüter<br />

durch Flächen- und<br />

Funktionsverlust im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Baumaßnahmen sowie<br />

Störungen <strong>der</strong><br />

Sichtbeziehungen und<br />

Flächenzerschneidungen<br />

Bekannte<br />

einfache u.<br />

beson<strong>der</strong>e<br />

archäologische<br />

Kulturdenkmale<br />

im Bereich des<br />

engen Korridors;<br />

allgemeine<br />

Einstufung und<br />

Ansprache<br />

Archäologisches<br />

Umfeld im<br />

Bereich des 800<br />

m Korridors als<br />

Grundlage zur<br />

Einschätzung<br />

archäologischer<br />

Potentialflächen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- 11 einfache Kulturdenkmale in den Bereichen Göhl,<br />

Heringsdorf und Oldenburg (LA 102, LA 63 u. 101, LA 43,<br />

44, 194, 200, 206, 219, 252 u. 261<br />

- 7 sehr hohe Verluste archäologischer Kulturgüter (BWS 4)<br />

- 3 Archäologische Potentialflächen (BWS 3) im geplanten<br />

Trassenbereich<br />

- 7 neolithische Siedlungen (2 evtl. älter), 1 eisenzeitliche<br />

Siedlung, 1 slawische Siedlung, 1 Geweihfund (=<br />

Siedlung?) u. 1 neolithischen Einzelfund<br />

Aus dem Bereich des Oldenburger Grabens sind zahlreiche,<br />

überwiegend endmeso- und neolithische Siedlungen mit<br />

herausragenden Erhaltungsbedingungen für organische<br />

Funde bekannt ; die Trasse verläuft nur etwa 1,5 km<br />

südöstlich des slawischen Fürstensitzes des Oldenburger<br />

Walles; im Umfeld <strong>der</strong> eisenzeitlichen Siedlung am Südrand<br />

des Oldenburger Grabens (Oldenburg LA 252) ist mit<br />

weiteren eisenzeitlichen Siedlungen („wan<strong>der</strong>nde<br />

Siedlungen―) zu rechnen; im östlichen Abschnitt zwischen<br />

Heringsdorf und Neukirchen ein Bereich mit erhöhter<br />

neolithischer Besiedlung<br />

Verlust/ Beeinträchtigung von archäologischen<br />

Kulturgütern<br />

- 10 einfache Kulturdenkmale im Bereich Oldenburg LA 2-3,<br />

13, 43, 187, 195, 200, 219, 252 u. 261<br />

- 5 einfache Kulturdenkmale im Bereich von Göhl,<br />

Gremersdorf und Heringsdorf (LA 79, LA 244 LA 218-219<br />

LA 21, )<br />

- 10 sehr hohe Verluste archäologischer Kulturgüter (BWS<br />

4)<br />

- 3 Archäologische Potentialflächen (BWS 3) im geplanten<br />

Trassenbereich<br />

- 7 meso-/neolithische Siedlungen, 2 neolithische<br />

Einzelfunde, 1 eisenzeitliche Siedlung, 1 undatierte<br />

Siedlung, 1 Großsteingrab, 1 Geweihfund u. 2 Einzelfunde<br />

Der Oldenburger Graben ist durch zahlreiche meso- und<br />

neolithische Siedlungen mit hervorragenden<br />

Erhaltungsbedingungen für organische Materialien bekannt;<br />

im Umfeld des Oldenburger Burgwalles als slawischer<br />

Fürstensitz ist im Umfeld auch mit slawischer Besiedlung zu<br />

rechnen<br />

Der Trassenabschnitt befindet sich im Osten und Westen im<br />

Bereich einer dichten neolithischen Besiedlung<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 614<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Hinweis auf<br />

zumeist<br />

siedlungsgünstige<br />

topographische<br />

Gegebenheiten<br />

als Grundlage zur<br />

Einschätzung<br />

archäologischer<br />

Potentialflächen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 4.b.1 Variante 4.b.2<br />

Querung des Oldenburger Grabens unmittelbar südöstlich<br />

von Oldenburg; im Nordosten verläuft die Trasse im<br />

südöstlichen Randbereich einer Anhöhe nördlich Heringsdorf<br />

Einstufung Hoher Flächenverbrauch im Bereich des Oldenburger<br />

Grabens, da hier Trasse neu anzulegen ist; ansonsten<br />

geringer Flächenverbrauch, da abgesehen von einzelnen<br />

Abweichungen bei Heringsdorf nur die Bestandstrasse zu<br />

erweitern ist<br />

Stufe 4 = sehr hoher Verlust (sehr konfliktträchtig)<br />

Querung des Oldenburger Grabens<br />

Im Nordosten Querung einer Nie<strong>der</strong>ung; im Südwesten wird<br />

südöstlich Rehkamp <strong>der</strong> nordwestliche Rand einer<br />

Nie<strong>der</strong>ung geschnitten (östlich dieser Nie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> große<br />

neolithische Siedlungsplatz Göhl LA 142)<br />

Im westlichen u. mittleren Abschnitt Überquerung mehrerer<br />

Bachläufe; im Osten im nördlichen Hangbereich eines<br />

Höhenzuges nördlich Heringsdorf<br />

Hoher Flächenverbrauch, da hier die Trasse neu anzulegen<br />

ist<br />

Stufe 3 = hohe Verlust (konfliktträchtig)<br />

Stufe 4 = (sehr konfliktträchtig)<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 615<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-36: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 4.b.1 Variante 4.b.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb Kultur und<br />

Baudenkmalen, Ensembles und<br />

Gartendenkmalen<br />

Sensorielle Beeinträchtigungen von<br />

Kultur- und Baudenkmalen durch<br />

Verlärmung und visuelle<br />

Überprägung im Nahbereich<br />

(zwischen Außenkante Baukörper<br />

und 200 m Entfernung) sowie<br />

Sensorielle Beeinträchtigungen von<br />

beson<strong>der</strong>en Kultur- und<br />

Baudenkmalen in Einzelstellung<br />

durch visuelle Überprägung über<br />

den Nahbereich hinaus<br />

Bau- und anlagebedingte<br />

Auswirkungen auf archäologische<br />

Kulturgüter durch Flächen- und<br />

Funktionsverlust im Rahmen <strong>der</strong><br />

Baumaßnahmen sowie Störungen<br />

<strong>der</strong> Sichtbeziehungen und<br />

Flächenzerschneidungen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Keine Betroffenheit<br />

1 1<br />

1> 2<br />

1> 2<br />

Schutzgutübergreifendes Ergebnis Zwischenvergleich 4.b<br />

Im Rahmen des schutzgutübergreifenden Zwischenvergleiches bildet <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse (Variante 4.b.1) die Vorzugsvariante. Mit Ausnahme <strong>der</strong> Querung des<br />

Oldenburger Grabens erfolgt bei Variante 4.b.1 <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse. Aus diesem<br />

Grund werden deutlich weniger Flächen in Bezug auf die Schutzgüter Boden, Wasser,<br />

Landschaft und Kultur- und sonstige Sachgüter in Anspruch genommen als bei <strong>der</strong><br />

Neubauvariante 4.b.2. Beim Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt ist ebenfalls ein<br />

deutlicher Vorteil von Variante 4.b.1 gegenüber Variante 4.b.2 vorhanden. Beim Ausbau <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse werden deutlich weniger Flächen mit hoher Bedeutung für Fle<strong>der</strong>mäuse und<br />

Brutvögel in Anspruch genommen o<strong>der</strong> beeinträchtigt als bei Variante 4.b.2.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e aufgrund <strong>der</strong> Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Wohnfunktion durch Lärm und<br />

Erschütterungen hat im Hinblick auf das Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen<br />

Gesundheit die Variante 4.b.2 einen deutlichen Vorteil.<br />

In Bezug auf die Betroffenheiten von NATURA 2000-Gebieten (vgl. LEGUAN, 2012b/ Anlage<br />

6) liegt ein deutlicher Vorteil für Variante 4.b.1 vor. Durch beide Varianten wird das BSG DE<br />

1731-401 "Oldenburger Graben" betroffen, wodurch vorhabensbedingte erhebliche<br />

Beeinträchtigungen durch diese beiden Varianten nicht auszuschließen sind (hohes<br />

Konfliktpotenzial). Durch Variante 4.b.2 liegt außerdem noch eine Betroffenheit des FFH-<br />

Gebietes GGB DE 1631-304 "Seegalendorfer Gehölz" vor. Baubedingt können durch die<br />

räumliche Nähe <strong>der</strong> Variante Beeinträchtigungen im Vorwege nicht pauschal<br />

ausgeschlossen werden (hohes Konfliktpotenzial).<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 616<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Im Hinblick auf artenschutzrechtliche Betroffenheiten (vgl. PU, 2012/ Anlage 5) liegt ein<br />

deutlicher Vorteil für Variante 4.b.1 vor, denn Variante 4.b.2 weist ein hohes Konfliktrisiko<br />

hinsichtlich eines Verstoßes gegen das Störungsverbot und <strong>der</strong> Zerstörung von<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten und <strong>der</strong> Tötung eines Seeadlers auf. Lebensräume des<br />

Wachtelkönigs werden in deutlich größerem Maße beansprucht als durch Variante 4.b.1.<br />

Insgesamt wird aufgrund <strong>der</strong> zahlreichen deutlichen Vorteile für Variante 4.b.1 diese Variante<br />

als Vorzugsvariante abgeleitet.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 617<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-37: Gesamtmatrix zur Ermittlung <strong>der</strong> Vorzugsvariante – Zwischenvergleich 4.b<br />

Kriterien Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

UVS Schutzgüter Variante 4.b.1 Variante 4.b.2<br />

Menschen, einschl. <strong>der</strong><br />

menschlichen Gesundheit<br />

(Wohnen und Erholung)<br />

Tiere und biologische<br />

Vielfalt<br />

Pflanzen<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima/ Luft<br />

Landschaft<br />

Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter<br />

Gesamtbewertung<br />

UVS Schutzgüter<br />

NATURA 2000<br />

artenschutzrechtliche<br />

Betroffenheiten<br />

Rangfolge und<br />

Unterschiede/<br />

Vorteilsbildung aller<br />

Umweltaspekte<br />

> geringer Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

>> deutlicher Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

>>> sehr deutlicher Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

UVS: erheblich nachteilige<br />

Auswirkungen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

2 1>><br />

1>> 2<br />

2 1><br />

1>> 2<br />

1>> 2<br />

1 1<br />

1>> 2<br />

1> 2<br />

1> 2<br />

1>> 2<br />

1>>> 2<br />

1> 2<br />

NATURA 2000:<br />

Konfliktpotenzial<br />

gering sehr gering gering<br />

mittel mittel mittel<br />

hoch hoch hoch<br />

Artenschutz:<br />

Konfliktrisiko<br />

sehr hoch sehr hoch<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 618<br />

Prüfstück DF 10/12


Zwischenvergleich 4.c<br />

4.c<br />

4.c.1 X1.2 X.10<br />

4.c.2 1A.12<br />

Im Zwischenvergleich 4.c wird die Variante 4.c.1 mit den Streckenabschnitten X1.2 und X.10<br />

<strong>der</strong> Variante 4.c.2 mit dem Streckenabschnitt 1A.12 gegenübergestellt. Die beiden Varianten<br />

beginnen auf <strong>der</strong> Bestandstrasse am Trassenkombinationspunkt 20 bei Sütel. Variante 4.c.2<br />

folgt mit Ausnahme eines Neubauabschnitts zwischen Seekamp und dem Großenbro<strong>der</strong><br />

Binnenhafen (Radiusän<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Linienführung) <strong>der</strong> Bestandstrasse und ist daher<br />

großenteils als Ausbauvariante zu betrachten. Variante 4.c.1 verlässt die Bestandstrasse bei<br />

Seekamp und führt in einem großen Bogen nördlich an Großenbrode vorbei. Beide Varianten<br />

vereinigen sich im Trassenkombinationspunkt 22 kurz vor Erreichen <strong>der</strong> Fehmarnsundbrücke.<br />

Tabelle 3.7.4-38: Zeichenerklärung für Vorvergleichstabellen<br />

Funktionsverlust/ Schwere <strong>der</strong><br />

Funktionsbeeinträchtigung:<br />

—<br />

Reihung<br />

vollständiger Funktionsverlust >>><br />

sehr hohe Beeinträchtigung >><br />

Vorteilsbildung:<br />

sehr deutlicher Vorteil gegenüber nächstrangiger<br />

Variante<br />

deutlicher Vorteil gegenüber nächstrangiger<br />

Variante<br />

hohe Beeinträchtigung > geringer Vorteil gegenüber nächstrangiger<br />

Variante<br />

mittlere Beeinträchtigung<br />

geringe Beeinträchtigung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1-2 Reihung <strong>der</strong> Varianten nach dem Umfang ihrer Umweltauswirkungen<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 619<br />

Prüfstück DF 10/12


Lage <strong>der</strong> Varianten im Untersuchungsraum<br />

Variante 4.c.1<br />

Variante 4.c.2<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 620<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen und Erholen)<br />

Der entscheidende Faktor bei diesem Variantenvergleich sind die Unterschiede bei den<br />

Auswirkungen durch Schallemissionen. Bei allen untersuchten Lastfällen zeigt sich, dass<br />

Variante 4.c.1 schalltechnisch deutlich günstiger ist als Variante 4.c.2. Variante 4.c.2 verläuft<br />

zum größten Teil auf <strong>der</strong> bestehenden Bahntrasse sehr dicht an den Siedlungsgebieten<br />

vorbei. Daher kommt es bei dieser Variante auch zu anlage- bzw. baubedingten<br />

Flächeninanspruchnahmen von Siedlungsflächen mit sehr hoher o<strong>der</strong> hoher Bedeutung 2 .<br />

In Bezug auf Flächeninanspruchnahme bzw. Beeinträchtigungen von Flächen mit<br />

beson<strong>der</strong>er Bedeutung für die Erholung durch Schallemissionen schneidet Variante 4.c.2<br />

dagegen deutlich besser ab, da weniger Flächen betroffen sind.<br />

Aus erschütterungstechnischer Sicht ist Variante 4.c.1 deutlich günstiger als Variante 4.c.2<br />

einzustufen. In <strong>der</strong> Variante 4.c.1 befinden sich keine Gebäude im unmittelbaren<br />

Einflussbereich <strong>der</strong> Schienenverkehrserschütterungen, während sich in <strong>der</strong> Variante 4.c.2<br />

einige Gebäude in geringem und mittlerem Abstand zur Bahnstrecke befinden.<br />

Beide Varianten beeinträchtigen das Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung zwischen<br />

Heringsdorf und Großenbrode sowie im westlichen Küstenbereich <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Großenbrode [LRP], den Regionalen Grünzug [RP] im Bereich <strong>der</strong> Gemeinde Großenbrode<br />

sowie das Landschaftsschutzgebiet „Nordküste von Großenbrode, Küsten von Johannistal<br />

und Heiligenhafen einschließlich Salzwiesen, Dahmer Moor―.<br />

Die Neubauvariante 4.c.1 verläuft südlich <strong>der</strong> bestehenden B207 und beeinträchtigt größere<br />

Flächen des direkt angrenzenden Landschaftsschutzgebietes. Aufgrund <strong>der</strong> vorhandenen<br />

Bundesstraße ist hier aber eine entsprechende Vorbelastung des Bereiches zu<br />

berücksichtigen.<br />

Für Variante 4.c.2 ist ebenfalls eine entsprechende Vorbelastung zu berücksichtigen. Da die<br />

Variante zum überwiegenden Teil auf <strong>der</strong> bestehenden Bahntrasse verläuft.<br />

Unter beson<strong>der</strong>er Würdigung <strong>der</strong> Beeinträchtigungen des Wohnens durch Lärm und<br />

Erschütterungen ergibt sich ein deutlicher Vorteil für Variante 4.c.1.<br />

2 In Bezug auf den anlagebedingten Verlust von Siedlungsflächen im Bereich <strong>der</strong> Ausbauvariante (4.c.2) sind die<br />

Flächenangaben nicht als auschlaggebendes Kriterium zu betrachten. Die Abgrenzung <strong>der</strong> Siedlungsflächen erfolgte anhand<br />

<strong>der</strong> Biotopkartierung und dem Abgleich mit den jeweiligen Flächennutzungs- und Bebauungsplänen im Maßstab 1:25.000. Da<br />

<strong>der</strong> Eingriff durch die verschiedenen Trassenvarianten im M 1:1.000 dargestellt wird, resultiert daraus eine gewisse<br />

Ungenauigkeit <strong>der</strong> Flächenabgrenzungen im Eingriffsbereich.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 621<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-39: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen) – Zwischenvergleich 4.c<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Wohnen<br />

Variante 4.c.1 Variante 4.c.2<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Wohngebieten,<br />

Mischgebieten,<br />

Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Wohngebieten,<br />

Mischgebieten,<br />

Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

sehr hoch<br />

0,26 ha<br />

- Allgemeine Wohngebiete im Bereich <strong>der</strong> Ortslage<br />

Großenbrode<br />

hoch<br />

Keine Betroffenheit<br />

0,20 ha<br />

- Siedlungsflächen, Mischgebiete im Bereich <strong>der</strong> Ortslage<br />

Großenbrode<br />

mittel 0,05 ha<br />

gering 0,01 ha<br />

sehr hoch<br />

mittel Keine Betroffenheit<br />

0,07 ha<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 622<br />

0,81 ha<br />

hoch 0,30 ha<br />

gering 0,07 ha<br />

Gesamt 0 ha 1,77 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Kriterium Anzahl <strong>der</strong> Stockwerke Anzahl <strong>der</strong> Stockwerke<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Schallimmissionen:<br />

Überschreitung von Grenz-<br />

o<strong>der</strong> Orientierungswerten (mit<br />

Lärmschutzwand, Höhe 6 m)<br />

Erschütterungen<br />

Überschreitung Mittelwert<br />

KBTr > Ar (Anzahl <strong>der</strong><br />

Gebäude)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

16. BImSchV 147 305<br />

DIN18005 272 723<br />

DIN 4150 - 2 0,0 9,6<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1>>> 2<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-40: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Erholen) – Zwischenvergleich 4.c<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Erholen<br />

Variante 4.c.1 Variante 4.c.2<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten<br />

und Freizeiteinrichtungen<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten<br />

und Freizeiteinrichtungen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

beson<strong>der</strong>s 6,51 ha<br />

- Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung zwischen<br />

Heringsdorf und Großenbrode sowie im westlichen<br />

Küstenbereich <strong>der</strong> Gemeinde Großenbrode [LRP]<br />

- Regionaler Grünzug [RP] im Bereich <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Großenbrode<br />

beson<strong>der</strong>s 3,87 ha<br />

- Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung zwischen<br />

Heringsdorf und Großenbrode sowie im westlichen<br />

Küstenbereich <strong>der</strong> Gemeinde Großenbrode [LRP]<br />

- Regionaler Grünzug [RP] im Bereich <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Großenbrode<br />

3,93 ha<br />

- Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung zwischen<br />

Heringsdorf und Großenbrode sowie im östlichen<br />

Küstenbereich <strong>der</strong> Gemeinde Großenbrode [LRP]<br />

- Regionaler Grünzug [RP] im Bereich <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Großenbrode<br />

3,63 ha<br />

- Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung zwischen<br />

Heringsdorf und Großenbrode sowie im östlichen<br />

Küstenbereich <strong>der</strong> Gemeinde Großenbrode [LRP]<br />

Regionaler Grünzug [RP] im Bereich <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Großenbrode<br />

Gesamt 10,38 ha 7,56 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1><br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 623<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Erholen<br />

Variante 4.c.1 Variante 4.c.2<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Schallimmissionen:<br />

Verlärmung von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten,<br />

Freizeiteinrichtungen<br />

innerhalb <strong>der</strong> Zone 49<br />

dB(A) tags<br />

beson<strong>der</strong>s 461,48 ha<br />

- Gebiet mit beson<strong>der</strong>er<br />

Erholungseignung zwischen<br />

Heringsdorf und<br />

Großenbrode sowie im<br />

westlichen Küstenbereich <strong>der</strong><br />

Gemeinde Großenbrode<br />

[LRP]<br />

- Regionaler Grünzug [RP] im<br />

Bereich <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Großenbrode<br />

- LSG „Nordküste von<br />

Großenbrode, Küsten von<br />

Johannistal und<br />

Heiligenhafen einschließlich<br />

Salzwiesen, Dahmer Moor―<br />

404,21 ha<br />

- Gebiet mit beson<strong>der</strong>er<br />

Erholungseignung zwischen<br />

Heringsdorf und<br />

Großenbrode sowie im<br />

östlichen Küstenbereich <strong>der</strong><br />

Gemeinde Großenbrode<br />

[LRP]<br />

Regionaler Grünzug [RP] im<br />

Bereich <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Großenbrode<br />

- LSG „Nordküste von<br />

Großenbrode, Küsten von<br />

Johannistal und<br />

Heiligenhafen einschließlich<br />

Salzwiesen, Dahmer Moor―<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1>><br />

Zerschneidung von<br />

überregionalen Rad- und<br />

Wan<strong>der</strong>wegen bzw.<br />

regionalen Reitwegen<br />

beson<strong>der</strong>s - Zerschneidung des<br />

überregional bedeutsamen<br />

Wan<strong>der</strong>weges „Jakobsweg―<br />

sowie des überregional<br />

bedeutsamen<br />

Ostseeküstenradweges<br />

östlich <strong>der</strong> Ortslage von<br />

Großenbrode sowie südlich<br />

<strong>der</strong> B 207, im Norden <strong>der</strong><br />

Gemeinde Großenbrode<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- Da es sich hier um den<br />

Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

handelt werden<br />

Ostseeküstenradweg und<br />

Jakobsweg nicht neu<br />

zerschnitten<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1>><br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 624<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

_


Tabelle 3.7.4-41: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit<br />

(Wohnen und Erholung)<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 4.c.1 Variante 4.c.2<br />

Wohnen<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Wohngebieten,<br />

Mischgebieten, Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Schallimmissionen und<br />

Erschütterungen<br />

Erholung<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten und<br />

Freizeiteinrichtungen<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Schallimmissionen: Verlärmung<br />

von Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten,<br />

Freizeiteinrichtungen innerhalb <strong>der</strong><br />

Zone 49 dB(A) tags<br />

Zerschneidung von überregionalen<br />

Rad- und Wan<strong>der</strong>wegen bzw.<br />

regionalen Reitwegen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1> 2<br />

1>>> 2<br />

2 1><br />

2 1>><br />

2 1>><br />

1>> 2<br />

Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

In Bezug auf den Verlust faunistischer Lebensräume können keine entscheidungserheblichen<br />

Unterschiede abgeleitet werden: Bei den Reptilien liegt ein deutlicher Vorteil für<br />

Variante 4.c.2 vor, da 4.c.1 wesentlich höhere Verluste linearer Lebensräume hoher bzw.<br />

mittlerer Bedeutung nach sich zieht.<br />

Bei Tagfaltern und Wid<strong>der</strong>chen liegt ein geringer Vorteil für Variante 4.c.2 vor, da die<br />

Verluste linearer Lebensräume mittlerer Bedeutung bei 4.c.1 höher sind. In die linearen<br />

Lebensräume geringer Bedeutung greift zwar 4.c.2 wesentlich stärker ein als 4.c.1, aufgrund<br />

<strong>der</strong> geringen Wertigkeit ist dies jedoch nicht ausschlaggebend für eine abweichende<br />

Wichtung.<br />

Bei <strong>der</strong> Artengruppe <strong>der</strong> Heuschrecken hat wie<strong>der</strong>um 4.c.1 einen deutlichen Vorteil, da 4.c.2<br />

zu Eingriffen in sehr hoch bedeutende Heuschreckenlebensräume führt und auch wesentlich<br />

höhere Verluste bei hoch bzw. mittel bedeutenden linearen Lebensräumen nach sich zieht.<br />

Bei den übrigen Tierartengruppen Fle<strong>der</strong>mäuse, Brutvögel, Rastvögel, Amphibien und<br />

Libellen lassen sich keine entscheidungserheblichen Unterschiede feststellen. Bei den<br />

Fle<strong>der</strong>mäusen führt 4.c.1 zwar zu mehr Verlusten bei den linearen Lebensräumen hoher<br />

Bedeutung, bei <strong>der</strong> Betroffenheit von Lebensräumen mittlerer Bedeutung kehrt sich die<br />

Situation jedoch um, so dass insgesamt keine entscheidungserheblichen Unterschiede<br />

abgeleitet werden können. Bei den Brutvögeln führt 4.c.2 zu höheren Verlusten hoch<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 625<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

bedeuten<strong>der</strong> Brutvogellebensräume als 4.c.1. Bei den Brutvogellebensräumen mittlerer<br />

Bedeutung führt jedoch 4.c.1 zu höheren Verlusten. Insgesamt lassen sich daher keine<br />

entscheidungserheblichen Unterschiede ableiten. Bei den Rastvögeln ist die Situation<br />

ähnlich. Hier liegen allerdings Betroffenheiten von Brutvogellebensräumen sehr hoher und<br />

mittlerer Bedeutung vor. Bei Amphibien und Libellen liegen gleiche Betroffenheiten von<br />

Gewässern vor, die keine Unterscheidung <strong>der</strong> Varianten zulassen.<br />

Im Hinblick auf Beeinträchtigungen von Brut- und Rastvögeln durch Schallimmissionen und<br />

optische Störungen hat Variante 4.c.1 einen geringen Vorteil:<br />

Bei den Brutvögeln ist die Beeinträchtigung hoch bedeuten<strong>der</strong> Brutvogellebensräume durch<br />

4.c.2 zwar wesentlich höher als durch 4.c.1, bei den Lebensräumen mittlerer Bedeutung<br />

erfolgt durch 4.c.1 jedoch eine höhere Funktionsbeeinträchtigung als durch 4.c.2. Zudem ist<br />

durch 4.c.1 eine wesentlich größere Fläche betroffen. 4.c.1 führt randlich zu<br />

Beeinträchtigungen eines Bereichs <strong>der</strong> Lagune Großenbrode. Der Bereich hat im 2.000 m-<br />

Korridor eine erhöhte Wertigkeit in Bezug auf Brutvögel. Allerdings wird <strong>der</strong> Bereich bereits<br />

durch die B 207 vorbelastet, die zwischen geplanter Trasse und <strong>der</strong> Lagune liegt. Es lassen<br />

sich insgesamt in Bezug auf Brutvögel daher keine entscheidungserheblichen Unterschiede<br />

ableiten.<br />

Bei den Rastvögeln werden durch 4.c.2 größere Flächen sehr hoch und hoch bedeuten<strong>der</strong><br />

Rastplätze beeinträchtigt. Bei den Rastplätzen mittlerer Bedeutung führt 4.c.1 hingegen zur<br />

Beeinträchtigung einer größeren Fläche und auch zu einer höheren<br />

Funktionsbeeinträchtigung als 4.c.2. Insgesamt ist demnach ein geringer Vorteil für 4.c.1<br />

abzuleiten.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Beeinträchtigungen durch Barriere- und Trennwirkungen bzw. den<br />

Fahrbetrieb liegt ein geringer Vorteil für 4.c.2 vor:<br />

Diese Variante hat hinsichtlich <strong>der</strong> Betroffenheiten von Schutzgebieten bzw. Flächen des<br />

Biotopverbundes einen deutlichen Vorteil vor Variante 4.c.1, da diese zu randlichen<br />

Neuzerschneidungen eines Schwerpunktbereiches des Biotopverbundes (sehr hohe<br />

Bedeutung) führt, wohingegen 4.c.2 lediglich auf <strong>der</strong> Bestandstrasse randlich<br />

Nebenverbundachsen zerschneidet.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> sonstigen Säuger liegt ein geringer Vorteil für Variante 4.c.2 vor, da Variante<br />

4.c.1 auch einen geplanten Wildtunnel an <strong>der</strong> B 207 betrifft sowie zur Entstehung von<br />

Inselflächen mit <strong>der</strong> B 207 führt.<br />

Einzig in Bezug auf die Artengruppe <strong>der</strong> Brutvögel liegt für 4.c.1 ein geringer Vorteil vor, da<br />

diese Variante in Bündelung mit <strong>der</strong> B 207 hauptsächlich durch Brutvogellebensräume<br />

mittlerer Bedeutung führt und nur zu einem kleinen Teil durch hoch bedeutende<br />

Brutvogellebensräume verläuft.<br />

Für die übrigen Artengruppen <strong>der</strong> Fle<strong>der</strong>mäuse und Rastvögel lassen sich keine<br />

entscheidungserheblichen Unterschiede ableiten.<br />

Insgesamt lassen sich aus den dargelegten Ergebnissen keine entscheidungserheblichen<br />

Unterschiede ableiten.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 626<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-42: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt – Zwischenvergleich 4.c<br />

Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 4.c.1 Variante 4.c.2<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse sehr hoch / / / /<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

faunistischer<br />

Lebensräume<br />

hoch<br />

mittel<br />

3,08 ha<br />

- Laub- und Mischwäl<strong>der</strong><br />

- Gewässer<br />

2,13 ha<br />

365 m<br />

- Gewässer<br />

3.307 m<br />

- Gewässer<br />

0,01 ha<br />

9,39 ha<br />

141 m<br />

- Gewässer<br />

5.006 m<br />

gering 31,38 ha / 16,58 ha /<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

36,58 ha 3.672 m 25,98 ha 5.147 m<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1 1<br />

Brutvögel sehr hoch / /<br />

hoch 1,97 ha 14,58 ha<br />

mittel 34,61 ha 11,40 ha<br />

gering / /<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

36,58 ha 25,98 ha<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1 1<br />

Rastvögel sehr hoch 0,96 ha 2,55 ha<br />

hoch / 0,00 ha<br />

mittel 11,72 ha 3,85 ha<br />

gering 6,82 ha 0,09 ha<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

19,50 ha 6,49 ha<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1 1<br />

Amphibien sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel / /<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 627<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 4.c.1 Variante 4.c.2<br />

gering 0,04 ha<br />

0,01 ha<br />

- Ein Gewässer<br />

- Ein Gewässer<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

0,04 ha 0,01 ha<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1 1<br />

Reptilien sehr hoch / / / /<br />

hoch 0,19 ha<br />

1.253 m<br />

3,01 ha<br />

696 m<br />

- Sonstige Gehölze und<br />

- Knicks - Artenarmes Intensivgrünland (GI), - Knicks<br />

Gehölzstrukturen (HG), (halb-) (HW),<br />

mesophiles Grünland (GM), sonstige (HW),<br />

ru<strong>der</strong>ale Gras- und Staudenfluren Gräben (FG) Gehölze und Gehölzstrukturen (HG), Gräben<br />

(RH)<br />

(halb-) ru<strong>der</strong>ale Gras- und<br />

Staudenfluren (RH)<br />

(FG)<br />

mittel 0,41 ha 91 m / 54 m<br />

gering 34,25 ha 332 m 19,72 ha 2.605 m<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

34,85 ha 1.676 m 22,73 ha 3.355 m<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

2 1>><br />

Libellen sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel 0,04 ha<br />

0,01 ha<br />

- Ein Gewässer<br />

- Ein Gewässer<br />

gering / /<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

0,04 ha 0,01 ha<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1 1<br />

Heuschrecken sehr hoch / 0,41 ha<br />

- Mesophiles Grünland (GM)<br />

/<br />

hoch 0,20 ha<br />

239 m<br />

1,47 ha<br />

1.138 m<br />

- Ebenerdige Feldhecken (HF) - Ebenerdige - Verkehrsnebenflächen (SV)<br />

- Ebenerdi-<br />

Feldhecken<br />

geFeld- (HF)<br />

hecken<br />

(HF)<br />

mittel 0,13 ha 274 m 0,83 ha 87 m<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 628<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Tagfalter/<br />

Wid<strong>der</strong>chen<br />

Variante 4.c.1 Variante 4.c.2<br />

gering 36,17 ha 1.516 m 22,59 ha 2.671 m<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

36,50 ha 2.030 m 25,30 ha 3.896 m<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1>> 2<br />

sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel 0,54 ha 1.070 m 0,83 ha 663 m<br />

gering 32,97 ha 1.067 m 23,37 ha 3.286 m<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

33,50 ha 2.136 m 24,20 ha 3.950 m<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

2 1><br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigung von<br />

Tieren durch<br />

Schallimmissionen (bau-<br />

und betriebsbedingt) und<br />

optische Reize (bau-,<br />

anlage- und<br />

betriebsbedingt)<br />

Brutvögel<br />

(Wirkzone<br />

100 m)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 10,11 ha<br />

- Hochwertiger Brutvogellebensraum<br />

an <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung)<br />

mittel 107,09 ha<br />

- Verlauf durch<br />

Brutvogellebensräume mittlerer<br />

Bedeutung, teilweise auf <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse und entlang <strong>der</strong> B<br />

207 (Vorbelastungen, in diesen<br />

Bereichen geringe<br />

Beeinträchtigung), in<br />

Überlagerungsbereichen<br />

Funktionsbeeinträchtigung zu<br />

vernachlässigen<br />

- In übrigen Bereichen mittlere<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

71,29 ha<br />

- Hochwertiger Brutvogellebensraum<br />

an <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung)<br />

50,47 ha<br />

- Brutvogellebensraum mittlerer<br />

Bedeutung an <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung)<br />

gering / /<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 629<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Rastvögel<br />

(Wirkzone<br />

300 m)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 4.c.1 Variante 4.c.2<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

117,19 ha 121,76 ha<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1 1<br />

sehr hoch 59,62 ha<br />

- Rastplätze an <strong>der</strong> B 207 sowie an<br />

<strong>der</strong> Bestandstrasse (Vorbelastung)<br />

hoch 43,51 ha<br />

- Rastplätze entlang <strong>der</strong> B 207 und<br />

Bestandstrasse (Vorbelastung)<br />

mittel 104,34 ha<br />

- Rastplatz teilweise durch B 207 und<br />

Bestandsstrecke vorbelastet,<br />

Funktionsbeeinträchtigung dort<br />

gering<br />

- In bislang unvorbelasteten<br />

Bereichen<br />

Funktionsbeeinträchtigung mittel<br />

gering 160,16 ha<br />

- Bereiche teilweise durch B 207 und<br />

Bestandsstrecke vorbelastet,<br />

Funktionsbeeinträchtigung dort zu<br />

vernachlässigen<br />

- In bislang unvorbelasteten<br />

Bereichen<br />

Funktionsbeeinträchtigung gering<br />

80,79 ha<br />

- Rastplatz an <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung)<br />

63,57 ha<br />

- Rastplätze an <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

und B 207 (Vorbelastung)<br />

84,58 ha<br />

- Rastplatz an <strong>der</strong> Bestandsstrecke<br />

(Vorbelastung)<br />

84,83 ha<br />

- Bereiche entlang <strong>der</strong><br />

Bestandsstrecke (Vorbelastung)<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

367,62 ha 313,78 ha<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1> 2<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

zu vernachlässigen<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 630<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Barriere- und<br />

Trennwirkungen (bau-<br />

und anlagebedingt)<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Fahrbetrieb (Kollisionen,<br />

verbleibende Effekte<br />

durch Sog- und<br />

Wirbelschleppen,<br />

betriebsbedingt)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 4.c.1 Variante 4.c.2<br />

Schutzgebiete sehr hoch 824 m<br />

und Biotopverbund(Zerschneidung)<br />

- Küstengebiet Großenbrode<br />

(Schwerpunktbereich Biotopverbund)<br />

- Randlicher Trassenverlauf entlang des<br />

Gebietes (bereits vorliegende<br />

Zerschneidung durch B 207)<br />

/<br />

hoch / /<br />

mittel<br />

106 m<br />

/<br />

- Nebenverbundachse<br />

- Querung auf Bestandstrasse<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

824 m 106 m<br />

Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

2 1>><br />

Sonstige Säuger - Querung eines Wildwechsels auf Bestandstrasse - Querung eines Wildwechsels auf Bestandstrasse<br />

- Parallelführung mit B 207 betrifft auch geplanten - Durch zukünftige Zugefrequenz wird kein absoluter<br />

Wildtunnel an B 207 (Großenbro<strong>der</strong> Au)<br />

Barriereeffekt für das Wild entstehen, das Kollisions-<br />

- Entstehung von Inselflächen mit <strong>der</strong> B 207<br />

- Durch zukünftige Zugefrequenz wird kein absoluter<br />

Barriereeffekt für das Wild entstehen, das Kollisionsrisiko<br />

allerdings zunehmen<br />

risiko allerdings zunehmen<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1><br />

Fle<strong>der</strong>mäuse - Randliche Trassenverlauf entlang eines<br />

kleinen hoch bedeutenden Bereichs auf<br />

<strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

- Randliche Trassenverlauf entlang eines<br />

hoch bedeutenden Bereichs entlang <strong>der</strong><br />

B 207 (Vorbelastung)<br />

- Kollisionsrisiko mittel<br />

- Randliche Trassenverlauf entlang<br />

kleinerer hoch bedeuten<strong>der</strong> Bereiche auf<br />

<strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

- Kollisionsrisiko mittel<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 631<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Brutvögel - Im nördlichen Bereich Verlauf durch hoch<br />

bedeutenden Brutvogellebensraum auf<br />

<strong>der</strong> Bestandstrasse (Vorbelastung)<br />

- Kollisionsrisiko mittel<br />

- Hauptsächlich jedoch Verlauf durch mittel<br />

bedeutenden Brutvogellebensraum<br />

(gebündelt mit B 207, Kollisionsgefahr<br />

entsprechend gering)<br />

Variante 4.c.1 Variante 4.c.2<br />

- Verlauf durch hoch bedeutenden<br />

Brutvogellebensraum auf <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse (Vorbelastung)<br />

- Kollisionsrisiko mittel<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Rastvögel - Verlauf entlang eines sehr hoch<br />

bedeutenden Rastplatzes auf <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse (Vorbelastung)<br />

- Kollisionsrisiko hier hoch<br />

- Im nördlichen Bereich randlich in einem<br />

kleinen Bereich Verlauf entlang eines<br />

hoch bedeutenden Rastplatzes auf <strong>der</strong><br />

Bestandsstrecke<br />

- Kollisionsrisiko hier mittel<br />

- Neuzerschneidungen in mittel und gering<br />

bedeutenden Rastplätzen (Bündelung mit<br />

B 207)<br />

- Verlauf entlang eines sehr hoch<br />

bedeutenden Rastplatzes auf <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse (Vorbelastung)<br />

- Kollisionsrisiko hier hoch<br />

- Im nördlichen Bereich Verlauf entlang<br />

eines hoch bedeutenden Rastplatzes auf<br />

<strong>der</strong> Bestandsstrecke (rund ¼ <strong>der</strong> Strecke)<br />

- Kollisionsrisiko hier mittel<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1><br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 632<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-43: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Tiere und biologische Vielfalt<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 4.c.1 Variante 4.c.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

faunistischer Lebensräume<br />

Beeinträchtigung von Tieren durch<br />

Schallimmissionen und optische<br />

Reize<br />

Beeinträchtigungen durch Barriere-<br />

und Trennwirkungen<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Fahrbetrieb<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1 1<br />

1> 2<br />

2 1><br />

1 1<br />

Schutzgut Pflanzen<br />

In Bezug auf das Schutzgut Pflanzen liegt ein geringer Vorteil für Variante 4.c.1 vor: So führt<br />

Variante 4.c.2 zu höheren baubedingten Verlusten linearer § 30-Biotope, die eine sehr hohe<br />

Bedeutung haben, als Variante 4.c.1. Bei den anlagebedingten Verlusten linearer<br />

§ 30-Biotope ist <strong>der</strong> Unterschied zwischen den beiden Varianten nicht sehr groß. Auch die<br />

Unterschiede bei den Verlusten von Biotopen mittlerer Bedeutung sind nicht sehr stark<br />

ausgeprägt.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 633<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-44: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Pflanzen – Zwischenvergleich 4.c<br />

Schutzgut Pflanzen<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Variante 4.c.1 Variante 4.c.2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

in Bezug auf Biotoptypen<br />

(darunter nach § 30<br />

BNatSchG i.V.m. § 21<br />

LNatSchG geschützte<br />

Biotope) durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

in Bezug auf Biotoptypen<br />

(darunter nach § 30<br />

BNatSchG i.V.m. § 21<br />

LNatSchG geschützte<br />

Biotope) durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Gesamt (anlage- und<br />

baubedingt)<br />

sehr hoch 2,52 ha<br />

- § 30-Biotope (1,67 ha) (Biotope <strong>der</strong><br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und<br />

Kleingehölze, gehölzfreie Biotope<br />

<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe und Ufer,<br />

Gehölze und sonstige<br />

Baumstrukturen, Binnengewässer)<br />

- Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und<br />

Kleingehölze<br />

flächig linear flächig linear<br />

943 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks, ebenerdige<br />

Feldhecken,<br />

Binnengewässer)<br />

/ 931 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks, ebenerdige<br />

Feldhecken,<br />

Binnengewässer)<br />

hoch / / / /<br />

mittel 0,18 ha 523 m 0,67 ha 513 m<br />

gering 20,36 ha 830 m 12,89 ha 295 m<br />

sehr hoch 1,17 ha<br />

- § 30-Biotope (0,62 ha) (Wäl<strong>der</strong>,<br />

Gebüsche und Kleingehölze,<br />

gehölzfreie Biotope <strong>der</strong><br />

Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe und Ufer<br />

sowie Binnengewässer)<br />

- Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und<br />

Kleingehölze<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

366 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks, ebenerdige<br />

Feldhecken,<br />

Binnengewässer)<br />

0,01 ha<br />

- § 30-Biotop (Binnengewässer)<br />

871 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks,<br />

ebenerdige<br />

Feldhecken,<br />

Binnengewässer)<br />

hoch / / / /<br />

mittel 0,07 ha 229 m 1,84 ha 169 m<br />

gering 12,08 ha 705 m 10,58 ha 902 m<br />

36,37 3.596 25,98 3.681<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 634<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-45: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Pflanzen<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 4.c.1 Variante 4.c.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust in<br />

Bezug auf Biotoptypen (darunter<br />

nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 21<br />

LNatSchG geschützte Biotope)<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1> 2<br />

1> 2<br />

Schutzgut Boden<br />

Bei <strong>der</strong> Gesamtflächeninanspruchnahme unterscheiden sich die beiden Varianten mit 39,01<br />

ha bei Variante 4.c.1 gegenüber 25,98 ha bei Variante 4.c.2 sehr deutlich. Die<br />

Ausbauvariante weist nicht nur die geringere Gesamtlauflänge auf, son<strong>der</strong>n nimmt zum<br />

Erreichen <strong>der</strong> Zweigleisigkeit auch weniger Fläche in Anspruch. Beide Varianten verlaufen<br />

großenteils im Verbreitungsgebiet <strong>der</strong> Fehmaraner Schwarzerden, die sowohl hinsichtlich<br />

ihrer Archivfunktion, ihrer Seltenheit und teilweise auch ihrer natürlichen Ertragsfähigkeit<br />

Böden von beson<strong>der</strong>er Bedeutung darstellen (Konfliktschwerpunkte, s. Plan 4.4.4). Auch in<br />

<strong>der</strong> Flächeninanspruchnahme dieser Böden ergeben sich sehr deutliche Vorteile für die<br />

Ausbauvariante 4.c.2. Zusätzlich durchschneidet die Variante 4.c.1 den Mündungsbereich<br />

<strong>der</strong> Großenbro<strong>der</strong> Au mit Feuchtwäl<strong>der</strong>n und Röhrichtvegetation und damit Bodenbildungen,<br />

die hinsichtlich des Biotopentwicklungspotenzials und des Natürlichkeitsgrades von hoher<br />

Bedeutung sind. Insgesamt werden von Variante 4.c.1 24,08 ha Böden mit beson<strong>der</strong>er<br />

Bedeutung (Wertstufe 4) beansprucht, von Variante 4.c.2 hingegen nur 11,55 ha.<br />

Somit ergibt sich hinsichtlich des Schutzgutes Boden ein sehr deutlicher Vorteil für die<br />

Variante 4.c.2.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 635<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-46: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Boden – Zwischenvergleich 4.c<br />

Schutzgut Boden<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingteFlächeninanspruchnahme(Versiegelung<br />

und Überprägung<br />

durch Böschungen)<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Anlage von Baustraßen)<br />

beson<strong>der</strong>s (4) Versiegelung durch Trasse: 5,42 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,73 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,37 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,78 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 4,68 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 10,23 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 1,67 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 1,16 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,65 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 8,58 ha<br />

allgemein (3) Versiegelung durch Trasse: 2,46 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 4,07 ha<br />

allgemein bis<br />

gering (2)<br />

Versiegelung durch Trasse: 0,00 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,00 ha<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr gering (1) Versiegelung durch Trasse: 0,79 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,24 ha<br />

beson<strong>der</strong>s (4) 8,43 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 1,10 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,52 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 1,20 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 7,37 ha<br />

Variante 4.c.1 Variante 4.c.2<br />

Verlust Verlust<br />

Versiegelung durch Trasse: 3,06 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,14 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,03 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,14 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 3,06 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 2,05 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,12 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,03 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,03 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 2,05 ha<br />

Versiegelung durch Trasse: 1,97 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 1,63 ha<br />

Versiegelung durch Trasse: 0,00 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,00 ha<br />

Versiegelung durch Trasse: 3,01 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 1,84 ha<br />

6,44 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 1,01 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,07ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,37 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 6,44 ha<br />

allgemein (3) 7,12 ha 3,54 ha<br />

allgemein bis<br />

gering (2)<br />

0,00 ha 0,00 ha<br />

sehr gering (1) 0,23 ha 2,44 ha<br />

Gesamt 39,01 ha 25,98 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

2 1 >>><br />

Für das Schutzgut Boden wird ausschließlich eine Verlustflächenbetrachtung (Prognoseverfahren 1) vorgenommen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 636<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-47: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Boden<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 4.c.1 Variante 4.c.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung und Überprägung<br />

durch Böschungen, Anlage von<br />

Baustraßen)<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

2 1 >>><br />

2 1>>><br />

Schutzgut Wasser – Teilschutzgut Grundwasser<br />

Der Verlust an Grundwasserneubildungsflächen betrifft bei beiden Varianten vorrangig<br />

Flächen geringer Bedeutung, in denen die Grundwasservorkommen zwar nur mittel bis hoch<br />

ergiebig, aber trotzdem gut geschützt sind. Hinsichtlich <strong>der</strong> Gesamtbeanspruchung von<br />

Grundwasserneubildungsflächen sowie bei Betrachtung hoch- und mittelbedeutsamer<br />

Anteile ergeben sich mit 20,47 ha gegenüber 22,04 ha (gesamt) bzw. 0,75 ha gegenüber<br />

2,16 ha (Anteile Wertstufen 2 und 3) Vorteile <strong>der</strong> Ausbauvarianten 4.c.2.<br />

Beide Varianten verlaufen in ihren Trassenabschnitten meist in Gleich- o<strong>der</strong> leichter<br />

Dammlage. Grundwasseranschnitte erfolgen auch bei den wenigen Abschnitten in<br />

Einschnittlage nicht. Eine Grundwasserbeeinträchtigung ist daher bei beiden Varianten<br />

auszuschließen.<br />

Funktionsbeeinträchtigungen des Grundwassers durch Eingriffe in Grundwasserleiter und<br />

Deckschichten von Grundwasserleitern sind in Variante 4.c.1 etwas größer. Damit ergeben<br />

sich hier ebenfalls Vorteile für die Ausbauvariante 4.c.2.<br />

Grundwassernahe Flächen und Wasserschongebiete werden von beiden Varianten nicht<br />

tangiert.<br />

Insgesamt lässt sich hinsichtlich des Teilschutzgutes Grundwasser ein geringer Vorteil für<br />

die Ausbauvariante 4.c.2 feststellen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 637<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-48 Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser (Grundwasser) – Zwischenvergleich 4.c<br />

Schutzgut Wasser/ Teilschutzgut Grundwasser<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung durch Trasse)<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Anlage von Baustraßen)<br />

Variante 4.c.1 Variante 4.c.2<br />

Verlust Verlust<br />

sehr hoch (4) 0,00 ha 0,00 ha<br />

hoch (3) 1,57 ha 0,37 ha<br />

mittel (2) 0,59 ha 0,38 ha<br />

gering (1) 6,50 ha 7,29 ha<br />

sehr hoch (4) 0,00 ha 0,00 ha<br />

hoch (3) 2,48 ha 0,74 ha<br />

mittel (2) 1,23 ha 0,83 ha<br />

gering (1) 9,67 ha 10,86 ha<br />

Gesamt 22,04 ha 20,47 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1 >><br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche /<br />

Länge<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Funktionsbeeinträchtigung Beeinträchtigte Fläche /<br />

Länge<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigung durch sehr hoch<br />

Eingriffe in den<br />

Grundwasserkörper<br />

(Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Grundwasserdynamik) und<br />

durch Freilegen / Anschnitt<br />

des Grundwassers<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Keine Betroffenheit<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

sehr hoch<br />

Trinkwassergewinnung<br />

(Durchschneiden von<br />

Wasserschongebieten)<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Keine Betroffenheit<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 638<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzgut Wasser – Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Bei Variante 4.c.1 werden 2 Gräben südöstlich von Lütjenbrode verrohrt unter <strong>der</strong> Trasse<br />

hindurchgeführt. Die Großenbro<strong>der</strong> Au wird in ihrem Mündungsgebiet in die Ostsee durch<br />

eine Eisenbahnbrücke überquert. Westlich von Seekamp ist ein Stillgewässer <strong>der</strong> Wertstufe<br />

3 teilweise von Überbauung durch Trassenböschungen und Baustraßen betroffen<br />

(Konfliktschwerpunkt, s. Plan 4.5.4).<br />

Die Variante 4.c.2 berührt den grabenartig ausgebauten Ursprungsbereich <strong>der</strong> Großenbro<strong>der</strong><br />

Au nördlich des Pomosin-Werkes. Hier ist entwe<strong>der</strong> eine Gewässerverlegung o<strong>der</strong> eine<br />

Verrohrung erfor<strong>der</strong>lich. Westlich des Sportplatzes von Großenbrode wird nahe <strong>der</strong> K 42 ein<br />

weiterer Graben gequert. Stillgewässer sind von <strong>der</strong> Variante 4.c.2 nicht betroffen.<br />

Größere Teile <strong>der</strong> Halbinsel Großenbrode sind als hochwassergefährdetes Gebiet<br />

ausgewiesen. Die Reichweiten möglicher Überflutungen werden in drei Zonen (Sturmflut 1,5<br />

- 2 m NN, schwere Sturmflut 2 - 2,5 m NN und sehr schwere Sturmflut > 2,5 m NN) eingeteilt.<br />

Die Variante 4.c.2 durchschneidet das hochwassergefährdete Gebiet südlich von<br />

Großenbrode auf einer Länge von 2,62 km und nördlich von Großenbrode auf einer Länge<br />

von 0,51 km. Die für die Errichtung des zweiten Gleises erfor<strong>der</strong>liche Verbreiterung des<br />

Dammes schränkt den Retentionsraum nur unwesentlich ein, das Schadenspotenzial erhöht<br />

sich nicht. Gleichzeitig entsteht mit <strong>der</strong> Verstärkung des Dammes ein erhöhter Schutz für die<br />

zwischen dem Bahngleis und <strong>der</strong> Bundesstraße B 207 gelegenen Ortsteile von Großenbrode<br />

(INGENIEURGESELLSCHAFT DR. REINSCH, 2012/ Anlage 15).<br />

Die Variante 4.c.1 durchschneidet mit ihrem Streckenabschnitt X.10 ebenfalls hochwassergefährdete<br />

Gebiete, und zwar südlich von Großenbrode in einer Länge von 1,38 km und<br />

nördlich von Großenbrode auf 0,41 km. Auch hier schränkt die Anlage des Dammes parallel<br />

zur B 207 den Retentionsraum nur unwesentlich ein, das Schadenspotenzial erhöht sich<br />

kaum. Gleichzeitig entsteht mit <strong>der</strong> Verstärkung des Dammes ein erhöhter Schutz für<br />

Großenbrode aus nördlicher Richtung.<br />

Nach INGENIEURGESELLSCHAFT DR. REINSCH (2012/ Anlage 15) kann die deutlich geringere<br />

Durchschneidungslänge <strong>der</strong> Variante 4.c.1 im Vergleich zur Ausbauvariante 4.c.2 kein<br />

relevantes Kriterium für eine Vorzugstrasse sein. Die Bestandstrasse besitzt große<br />

Bedeutung für den Hochwasserschutz von Großenbrode. Der Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

bei anteiliger Anhebung <strong>der</strong> Gradiente ist hinsichtlich des Hochwasserschutzes von Vorteil,<br />

zumal aus nördlicher Richtung bereits die in Dammlage verlaufende B 207 ausreichenden<br />

Schutz bietet. Die Verringerung des Retentionsraumes aufgrund <strong>der</strong> höheren<br />

Durchschneidungslänge fällt hier also weit weniger stark ins Gewicht als die Vorteile, die sich<br />

aus einer Verstärkung und Anhebung des Dammes ergeben.<br />

Insgesamt ergeben sich somit hinsichtlich des Teilschutzgutes Oberflächengewässer leichte<br />

Vorteile für die Ausbauvariante 4.c.2, da die Anzahl <strong>der</strong> betroffenen Gewässer hier etwas<br />

geringer ist.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 639<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-49: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser (Oberflächengewässer) – Zwischenvergleich 4.c<br />

Schutzgut Wasser/ Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingteFlächeninanspruchnahme<br />

von Stillgewässern<br />

sehr hoch (4) /<br />

hoch (3) 1 (Teilverlust)<br />

mittel (2) /<br />

gering (1) /<br />

Variante 4.c.1 Variante 4.c.2<br />

Verlust (Anzahl) Verlust (Anzahl)<br />

Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1 ><br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Gewässer<br />

Anzahl<br />

Beeinträchtigung von<br />

Fließgewässern durch<br />

Überbauung, Verrohrung,<br />

Verlegung etc.<br />

Funktionsbeeinträchtigung Beeinträchtigte Gewässer<br />

Anzahl<br />

sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel Großenbro<strong>der</strong> Au<br />

2 Gräben<br />

Großenbro<strong>der</strong> Au<br />

1 Graben<br />

gering / /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Betroffenes Gebiet<br />

Durchschneidungslänge<br />

Beeinträchtigung von<br />

Überschwemmungsgebieten<br />

o<strong>der</strong> hochwassergefährdeten<br />

Gebieten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Funktionsbeeinträchtigung Betroffenes Gebiet<br />

Durchschneidungslänge<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 1,79 km 3,13 km<br />

mittel / /<br />

gering / /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 640<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-50: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Wasser (Grundwasser und Oberflächengewässer)<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 4.c.1 Variante 4.c.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Grundwasser)<br />

Beeinträchtigung durch Eingriffe in<br />

den Grundwasserkörper und durch<br />

Freilegen / Anschnitt des<br />

Grundwassers<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Trinkwassergewinnung<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Stillgewässer)<br />

Beeinträchtigung von<br />

Fließgewässern<br />

Beeinträchtigung von<br />

Überschwemmungsgebieten o<strong>der</strong><br />

hochwassergefährdeten Gebieten<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung / Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

2 1 >><br />

Keine Betroffenheit<br />

Keine Betroffenheit<br />

2 1 ><br />

1 1<br />

1 1<br />

2 1 ><br />

Schutzgut Klima / Luft<br />

Größere klimaökologisch bedeutsame Waldflächen sind bei keiner <strong>der</strong> beiden Varianten<br />

betroffen.<br />

Tabelle 3.7.4-51: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Klima / Luft<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 4.c.1 Variante 4.c.2<br />

Zerschneidung und<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

klimaökologisch bedeutsamer<br />

Waldflächen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung / Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Keine Betroffenheit<br />

1 1<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 641<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Im Rahmen von beiden Varianten kommt es zu einer anlage- bzw. baubedingten<br />

Flächeninanspruchnahme von strukturarmen Ackerflächen im Bereich von strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten gem. LRP mit einer hohen Gesamtempfindlichkeit in Bezug<br />

auf das Landschaftsbild. Bei Variante 4.c.1 (2,02 ha) werden dabei deutlich weniger Flächen<br />

hoher Bedeutung in Anspruch genommen als bei Variante 4.c.2 (4,11 ha). Insgesamt werden<br />

bei Variante 4.c.1 (36,58 ha) aber deutlich mehr Flächen in Anspruch genommen als bei <strong>der</strong><br />

Vergleichsvariante 4.c.2 (25,98 ha).<br />

Da Variante 4.c.1 sehr dicht an <strong>der</strong> Nordküste von Großenbrode entlang läuft, werden in<br />

diesem Bereich große Flächen des Landschaftsraumes Küste durch visuelle Überprägung<br />

und Verlärmung beeinträchtigt (221,76 ha). Variante 4.c.2 verläuft dagegen weiter südlich<br />

und beeinträchtigt zwar flächenmäßig etwas mehr strukturarme Ackerflächen im Bereich von<br />

strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitten gem. LRP und im Bereich des LSG „Nordküste<br />

von Großenbrode, Küsten von Johannistal und Heiligenhafen einschließlich Salz-wiesen,<br />

Dahmer Moor―, aber im Bereich <strong>der</strong> Küste ist die beeinträchtigte Fläche mit insgesamt 22,38<br />

ha deutlich geringer.<br />

Der Landschaftsraum Küste wird dabei mit sehr hoch bewertet.<br />

Zur Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen werden an beiden<br />

Varianten Lärmschutzwände mit einer Höhe von 6 m vorgesehen (vgl. Anlage 4.6, Plan 4.6.1<br />

– 4.6.2). Bei Variante 4.c.1 ist dabei eine Lärmschutzwand mit einer Länge von 1.390 m<br />

nördlich <strong>der</strong> Ortslage von Großenbrode vorgesehen. Nach Norden hin wirkt die Wand in die<br />

Landschaftsbildeinheit Küste, welche mit einer hohen Gesamtempfindlichkeit bewertet wird.<br />

Bei Variante 4.c.2 werden zwar auf einer deutlich längeren Strecke Lärmschutzwände mit<br />

insgesamt 4.788 m errichtet, die aber in erster Linie an die Landschaftsbildeinheit<br />

strukturarmer Acker (A1) mit einer geringen Gesamtempfindlichkeit bzw. an die<br />

Landschaftsbildeinheit Siedlung (S2) mit einer mittleren Gesamtempfindlichkeit angrenzen.<br />

Lärmschutzwände lassen sich durch geeignete Bepflanzung an den Außenseiten optisch in<br />

<strong>der</strong> Regel gut ins Umfeld einbinden.<br />

Bei <strong>der</strong> Berücksichtigung <strong>der</strong> gesamten Beeinträchtigungen durch visuelle Überprägung und<br />

Verlärmung schneidet Variante 4.c.2 günstiger als Variante 4.c.1 ab. Die Lärmschutzwände<br />

bei Variante 4.c.2 sind zwar länger als bei Variante 4.c.1, aber bei Variante 4.c.1 ist eine<br />

Landschaftsbildeinheit von sehr hoher Gesamtempfindlichkeit betroffen.<br />

Insgesamt bildet Variante 4.c.2 die Vorzugsvariante in Bezug zum Schutzgut Landschaft.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 642<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-52: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Landschaft – Zwischenvergleich 4.c<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Variante 4.c.1 Variante 4.c.2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Verlust von Landschaftsbildräumen<br />

bzw. –einheiten<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Verlust von Landschaftsbildräumen<br />

bzw. –einheiten<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 0,90 ha<br />

- Strukturarme Ackerflächen Im Bereich von strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten gem. LRP<br />

1,60 ha<br />

- Strukturarme Ackerflächen Im Bereich von strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten gem. LRP<br />

mittel / 2,65 ha<br />

gering 22,32 ha 9,32 ha<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 1,12 ha 2,51 ha<br />

mittel / 2,28 ha<br />

gering 12,25 ha 7,63 ha<br />

Gesamt 36,58 ha 25,98 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen durch<br />

visuelle Überprägung<br />

(Wirkzone 0-200 m)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr hoch 32,04 ha<br />

- Küste (K) nördlich von Großenbrode<br />

hoch 34,22 ha<br />

- Strukturarme Ackerflächen im Bereich von<br />

strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitten<br />

gem. LRP und im Bereich des<br />

LSG „Nordküste von Großenbrode, Küsten<br />

von Johannistal und Heiligenhafen<br />

einschließlich Salzwiesen, Dahmer Moor―<br />

Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

0,08 ha<br />

- Küste (K) nördlich von Großenbrode<br />

50,92 ha<br />

- Strukturarme Ackerflächen im Bereich von<br />

strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitten<br />

gem. LRP und im Bereich des<br />

LSG „Nordküste von Großenbrode, Küsten<br />

von Johannistal und Heiligenhafen<br />

einschließlich Salzwiesen, Dahmer Moor―<br />

mittel 2,60 ha 49,99 ha<br />

gering 206,63 ha 168,60 ha<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 643<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Landschaft<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen durch<br />

visuelle Überprägung und<br />

Verlärmung Zone 200 m - 49<br />

d(B)A (tags)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr hoch 189,72 ha<br />

- Küste (K) nördlich von Großenbrode<br />

hoch 43,72 ha<br />

- Strukturarme Ackerflächen Im Bereich von<br />

strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitten<br />

gem. LRP und im Bereich des<br />

LSG „Nordküste von Großenbrode, Küsten<br />

von Johannistal und Heiligenhafen<br />

einschließlich Salzwiesen, Dahmer Moor―<br />

Variante 4.c.1 Variante 4.c.2<br />

22,30 ha<br />

- Küste (K) nördlich von Großenbrode<br />

83,49 ha<br />

- Strukturarme Ackerflächen Im Bereich von<br />

strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitten<br />

gem. LRP und im Bereich des<br />

LSG „Nordküste von Großenbrode, Küsten<br />

von Johannistal und Heiligenhafen<br />

einschließlich Salzwiesen, Dahmer Moor―<br />

- Nie<strong>der</strong>ungsbereich (N) <strong>der</strong> God<strong>der</strong>storfer<br />

Au<br />

mittel 8,03 ha 4,72 ha<br />

gering 431,61 ha 351,02 ha<br />

Gesamt 948,56 ha 731,11 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1>><br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 644<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-53: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Landschaft<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 4.c.1 Variante 4.c.2<br />

Verlust von Landschaftsbildräumen<br />

bzw. –einheiten durch<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen durch visuelle<br />

Überprägung und Verlärmung<br />

(Zone Baufeld - 200 m; Zone 200 m<br />

- 49 d(B)A) (tags)<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1> 2<br />

2 1>><br />

2 1><br />

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Im Bereich <strong>der</strong> zu untersuchenden Varianten 4.c.1 und 4.c.2 befinden sich keine Kultur- und<br />

Baudenkmale, die durch das Vorhaben verloren gehen o<strong>der</strong> beeinträchtigt werden, sodass<br />

anhand dessen keine Vorzugsvariante abgeleitet werden kann.<br />

Aus den Ergebnissen des Fachbeitrages archäologische Kulturgüter lässt sich Variante 4.c.2<br />

als Vorzugsvariante beschreiben. Bei dieser Variante ist von einem geringeren<br />

Flächenverbauch und damit geringerem Verlust von archäologischen Kulturgütern<br />

auszugehen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 645<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-54: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter – Zwischenvergleich 4.c<br />

Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Variante 4.c.1 Variante 4.c.2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb Kultur und<br />

Baudenkmalen, Ensembles<br />

und Gartendenkmalen<br />

hoch<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Keine Betroffenheit<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Beeinträchtigte Kultur- und Baudenkmale Beeinträchtigte Kultur- und Baudenkmale<br />

Sensorielle<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Kultur- und Baudenkmalen<br />

durch Verlärmung und visuelle<br />

Überprägung im Nahbereich<br />

(zwischen Außenkante<br />

Baukörper und 200 m<br />

Entfernung)<br />

hoch<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Keine Betroffenheit<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 646<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Variante 4.c.1 Variante 4.c.2<br />

Auswirkungsprognose gem. den Angaben des Fachbeitrages archäologische Kulturgüter (ALSH, 2012/ Anlage 17)<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust/ Beeinträchtigung von archäologischen<br />

Kulturgütern<br />

Bau- und anlagebedingte<br />

Auswirkungen auf<br />

archäologische Kulturgüter<br />

durch Flächen- und<br />

Funktionsverlust im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Baumaßnahmen sowie<br />

Störungen <strong>der</strong><br />

Sichtbeziehungen und<br />

Flächenzerschneidungen<br />

Bekannte<br />

einfache u.<br />

beson<strong>der</strong>e<br />

archäologische<br />

Kulturdenkmale<br />

im Bereich des<br />

engen Korridors;<br />

allgemeine<br />

Einstufung und<br />

Ansprache<br />

Archäologisches<br />

Umfeld im<br />

Bereich des 800<br />

m Korridors als<br />

Grundlage zur<br />

Einschätzung<br />

archäologischer<br />

Potentialflächen<br />

Hinweis auf<br />

zumeist<br />

siedlungsgünstige<br />

topographische<br />

Gegebenheiten<br />

als Grundlage zur<br />

Einschätzung<br />

archäologischer<br />

Potentialflächen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- 12 einfache Kulturdenkmale (Neukirchen LA 21-22, 28 u.<br />

175 Großenbrode LA 20-22, 50, 52-53, 57, 60, 62, 71 u.<br />

78-79)<br />

- 9 sehr hohe Verluste archäologischer Kulturgüter (BWS 4)<br />

- 2 Archäologische Potentialflächen im geplanten<br />

Trassenbereich (BWS 3);<br />

- 6 neolithische Siedlungen, 1 bronzezeitliche Siedlung, 1<br />

Siedlung <strong>der</strong> Vorrömischen Eisenzeit (gemeinsam mit einer<br />

neolithischen Siedlung) u. 1 Brandgrabplatz, 1 Langbett, 1<br />

Grabhügel, 6 Einzelfunde<br />

- Zwischen Gut Seekamp u. <strong>der</strong> nördlichen Gemeindegrenze<br />

Neukirchens eine dichte neolithische Besiedlung aus<br />

Gräbern und Siedlungen; auf Höhe Gut Seekamp durch<br />

Urnen- (Neukirchen LA 175) und Siedlungsfunde in einem<br />

Moor (Neukirchen LA 28) - in diesem Gebiet ist mit<br />

wan<strong>der</strong>nden eisenzeitlichen Siedlungen zu rechnen<br />

- Im mittleren und nordöstlichen Trassenbereich ein Areal<br />

mit vielen bekannten neolithischen Siedlungen (zeitlicher<br />

Schwerpunkt: Mittel- bis Spätneolithikum/Ältere Bronzezeit;<br />

möglicherweise Plätze zur Flintgeräteproduktion); etwa 200<br />

m nordwestlich <strong>der</strong> Trasse eine Gruppe aus vier bekannten<br />

Grabhügeln (Großenbrode LA 81-84)<br />

- Trasse verläuft entlang des östlichen Hangbereiches eines<br />

Höhenzuges bei Neu-Klaustorf<br />

- Querung einer ehemaligen Meeresbucht nordwestlich<br />

Großenbrode<br />

Verlust/ Beeinträchtigung von archäologischen<br />

Kulturgütern<br />

- 12 einfache Kulturdenkmale (Großenbrode LA 22, 37, 39,<br />

49, 66-67, 69 u. 132, Neukirchen LA 15/1, 15/2, 21 u. 28<br />

- 9 sehr hohe Verluste archäologischer Kulturgüter (BWS 4)<br />

- 2 Archäologische Potentialflächen im geplanten<br />

Trassenbereich (BWS 3);<br />

- 1 spätpaläolithischer Einzelfund (Brommespitze,<br />

Großenbrode LA 69), 4 neolithische Siedlungen, 3<br />

Großsteingräber, 2 Grabhügel, 1 bronzezeitliche Siedlung,<br />

1 neolithischer Einzelfund u. 1 Siedlung <strong>der</strong> Vorrömischen<br />

Eisenzeit (gemeinsam m. neolithischer Siedlung)<br />

- Gebiet zwischen Gut Seekamp und <strong>der</strong> nördlichen<br />

Gemeindegrenze Neukirchens im Neolithikum dicht<br />

besiedelt (vermutlich bis in Bronzezeit hinein); nordöstlich<br />

Großenbrode viele neolithische Siedlungen; zwischen den<br />

angesprochenen Gebieten vereinzelte Grabhügel und<br />

Großsteingräber; bei Bauarbeiten auf Gut Seekamp<br />

wurden etwa 100 m östlich <strong>der</strong> Trasse Urnengräber<br />

freigelegt u. hier direkt westlich <strong>der</strong> Trasse in einem Moor<br />

eisenzeitliche Funde - in diesem Bereich ist mit<br />

wan<strong>der</strong>nden, eisenzeitlichen Siedlungen zu rechnen<br />

- Küstennähe; ansonsten unauffällig<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 647<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Einstufung - Mäßig hoher Flächenverbrauch im Abschnitt X1.2 da im<br />

Süden und <strong>der</strong> Mitte nur die Bestandstrasse zu erweitern<br />

ist (auf Höhe Gut Seekamp neben <strong>der</strong> Bestandstrasse) u.<br />

im Norden die Trasse neu anzulegen ist<br />

Variante 4.c.1 Variante 4.c.2<br />

- Hoher Flächenverbrauch im Abschnitt X.10, da hier die<br />

Trasse neu anzulegen ist<br />

Stufe 3 und Stufe 4 = hoher bis sehr hoher Verlust<br />

- Überwiegend geringer Flächenverbrauch, da nur<br />

Bestandstrasse zu erweitern ist<br />

Stufe 3 = hoher Verlust<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1>><br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 648<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-55: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 4.c.1 Variante 4.c.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb Kultur und<br />

Baudenkmalen, Ensembles und<br />

Gartendenkmalen<br />

Sensorielle Beeinträchtigungen von<br />

Kultur- und Baudenkmalen durch<br />

Verlärmung und visuelle<br />

Überprägung im Nahbereich<br />

(zwischen Außenkante Baukörper<br />

und 200 m Entfernung) sowie<br />

Sensorielle Beeinträchtigungen von<br />

beson<strong>der</strong>en Kultur- und<br />

Baudenkmalen in Einzelstellung<br />

durch visuelle Überprägung über<br />

den Nahbereich hinaus<br />

Bau- und anlagebedingte<br />

Auswirkungen auf archäologische<br />

Kulturgüter und Bodendenkmale<br />

durch Flächen- und<br />

Funktionsverlust im Rahmen <strong>der</strong><br />

Baumaßnahmen sowie Störungen<br />

<strong>der</strong> Sichtbeziehungen und<br />

Flächenzerschneidungen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Keine Betroffenheit<br />

Keine Betroffenheit<br />

2 1>><br />

2 1>><br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 649<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzgutübergreifendes Ergebnis Zwischenvergleich 4.c<br />

Im Rahmen des schutzgutübergreifenden Zwischenvergleichs geht Variante 4.c.2 mit einem<br />

geringen Vorteil gegenüber 4.c.1 als Vorzugsvariante hervor. Das ist damit zu begründen,<br />

dass Variante 4.c.2 auf <strong>der</strong> Bestandstrasse entlanggeführt wird und damit gegenüber <strong>der</strong><br />

Neubautrasse (Variante 4.c.1) z.T. deutlich weniger Flächen in Anspruch nimmt. Dies wird<br />

bei den Schutzgütern Boden, Wasser, Landschaft und Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

deutlich. Bei Tieren und biologischer Vielfalt lassen sich keine entscheidungserheblichen<br />

Unterschiede ableiten.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e aufgrund <strong>der</strong> Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Wohnfunktion durch Lärm und<br />

Erschütterungen hat in Hinblick auf das Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen<br />

Gesundheit jedoch die Variante 4.c.1 einen geringen Vorteil bei hohen nachteiligen<br />

Auswirkungen <strong>der</strong> Variante 4.c.2. Auch in Bezug auf Pflanzen hat 4.c.1 einen geringen<br />

Vorteil.<br />

In Bezug auf Betroffenheiten von NATURA 2000-Gebieten (vgl. LEGUAN, 2012b/ Anlage 6)<br />

liegt ein deutlicher Vorteil für Variante 4.c.2 vor, denn in Bezug auf insgesamt drei NATURA<br />

2000-Gebiete führt (GGB DE 1631-393 "Küstenlandschaft Nordseite <strong>der</strong> Wagrischen<br />

Halbinsel", GGB DE 1631-392 "Meeresgebiet <strong>der</strong> östlichen Kieler Bucht", BSG DE 1530-491<br />

"Östliche Kieler Bucht") Variante 4.c.2 zu mittleren Konfliktpotenzialen. Im Gegensatz dazu<br />

ist das jeweilige Konfliktpotenzial bei den durch 4.c.1 betroffenen drei NATURA 2000-<br />

Gebieten (GGB DE 1631-393 "Küstenlandschaft Nordseite <strong>der</strong> Wagrischen Halbinsel", GGB<br />

DE 1631-392 "Meeresgebiet <strong>der</strong> östlichen Kieler Bucht", BSG DE 1530-491 "Östliche Kieler<br />

Bucht") als sehr gering einzustufen.<br />

Im Hinblick auf artenschutzrechtliche Betroffenheiten (vgl. PU, 2012/ Anlage 5) liegt ein<br />

geringer Vorteil für Variante 4.c.1 vor, da das Konfliktrisiko hinsichtlich des<br />

störungsbedingten Verlustes <strong>der</strong> Fortpflanzungsstätte <strong>der</strong> Nebelkrähe für Variante 4.c.1<br />

geringer ist als bei Variante 4.c.2.<br />

Insgesamt wird aufgrund <strong>der</strong> (sehr) deutlichen Vorteile für Variante 4.c.2 diese als<br />

Vorzugsvariante abgeleitet.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 650<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-56: Gesamtmatrix zur Ermittlung <strong>der</strong> Vorzugsvariante – Zwischenvergleich 4.c<br />

Kriterien Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

UVS Schutzgüter Variante 4.c.1 Variante 4.c.2<br />

Menschen, einschl. <strong>der</strong><br />

menschlichen Gesundheit<br />

(Wohnen und Erholung)<br />

Tiere und biologische<br />

Vielfalt<br />

Pflanzen<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima/ Luft<br />

Landschaft<br />

Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter<br />

Gesamtbewertung<br />

UVS Schutzgüter<br />

NATURA 2000<br />

artenschutzrechtliche<br />

Betroffenheiten<br />

Rangfolge und<br />

Unterschiede/<br />

Vorteilsbildung aller<br />

Umweltaspekte<br />

> geringer Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

>> deutlicher Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

>>> sehr deutlicher Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

UVS: erheblich nachteilige<br />

Auswirkungen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1> 2<br />

1 1<br />

1> 2<br />

2 1>>><br />

2 1 ><br />

1 1<br />

2 1><br />

2 1>><br />

2 1><br />

2 1>><br />

1> 2<br />

2 1><br />

NATURA 2000:<br />

Konfliktpotenzial<br />

gering sehr gering gering<br />

mittel mittel mittel<br />

hoch hoch hoch<br />

Artenschutz:<br />

Konfliktrisiko<br />

sehr hoch sehr hoch<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 651<br />

Prüfstück DF 10/12


3.7.4.3 Hauptvergleich<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

4.1 4.b.1 (1A.10) 1A.11 4.c.2 (1A.12)<br />

4.2 X.8 4.a.1 (X7.1) X.9 X.10<br />

Im Hauptvergleich für den Planungsabschnitt 4 werden die Varianten 4.1 mit den<br />

Streckenabschnitten 1A.10, 1A.11 und 1A.12 und 4.2 mit den Streckenabschnitten X.8, X7.1,<br />

X.9 und X.10 gegenübergestellt.<br />

Variante 4.1 beginnt am Trassenkombinationspunkt 17 mit einem Teilstreckenneubau durch<br />

den Oldenburger Graben und schwenkt westlich von Göhl auf die Bestandstrasse ein. Ab<br />

Göhl folgt die Variante abgesehen von zwei kürzeren Abschnitten mit Linienverbesserungen<br />

<strong>der</strong> Bestandstrasse bis zum Ende am Trassenkombinationspunkt 22. Variante 4.2 quert den<br />

Oldenburger Graben ebenfalls mit einem Teilstreckenneubau, biegt dann aber westlich von<br />

Göhl in nördlicher Richtung ab, umfährt Neukirchen und Großenbrode auf <strong>der</strong> West- bzw.<br />

Nordseite und schwenkt erst ganz am Ende nordöstlich Großenbrode auf die Bestandstrasse<br />

ein.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 652<br />

Prüfstück DF 10/12


Lage <strong>der</strong> Varianten im Untersuchungsraum<br />

Variante 4.1<br />

Variante 4.2<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 653<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit –(Wohnen und Erholen)<br />

Bei <strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> Ergebnisse des schalltechnischen und erschütterungstechnischen<br />

Gutachtens (vgl. Anlage 11) ist Variante 4.1 sehr deutlich nachteiliger als Variante 4.2. Das<br />

ist darauf zurückzuführen, dass Variante 4.1 auf <strong>der</strong> Bestandstrasse und direkt durch den Ort<br />

Großenbrode verläuft. Dementsprechend sind mehr Siedlungsflächen durch Lärm und<br />

Erschütterungen beeinträchtigt, als bei <strong>der</strong> neu anzulegenden Trasse (Variante 4.2), welche<br />

in größerem Abstand zu Orten geführt wird.<br />

Da <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse (Variante 4.1) deutlich mehr Siedlungsflächen im<br />

Rahmen <strong>der</strong> bau- und anlagebedingten Flächeninanspruchnahme verbraucht (5,47 ha),<br />

schneidet diese Variante gegenüber <strong>der</strong> Neubautrasse Variante 4.2 (0,36 ha) auch hier<br />

deutlich schlechter ab.<br />

In Bezug auf Flächeninanspruchnahme und Beeinträchtigung von erholungswirksamen<br />

Bereichen beson<strong>der</strong>er Bedeutung schneidet Variante 4.2 ebenfalls deutlich besser ab, da<br />

bei <strong>der</strong> Neubautrasse sehr viel weniger Flächen beeinträchtigt werden, als bei <strong>der</strong><br />

Ausbauvariante (Variante 4.1). Das liegt daran, dass die Bestandstrasse durch einen<br />

größeren Anteil an Flächen mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung für die Erholungsnutzung verläuft als<br />

die Neubautrasse (Variante 4.2).<br />

Allerdings ist bei Variante 4.1 die Vorbelastung aufgrund <strong>der</strong> bestehenden Bahntrasse zu<br />

berücksichtigen, sodass nur von einer mittleren Funktionsbeeinträchtigung auszugehen ist,<br />

während die Neubautrasse mit Ausnahme <strong>der</strong> Gemeinde Großenbrode durch einen<br />

weitgehend unbelasteten Raum verläuft, sodass hier von einer hohen Funktionsbeeinträchtigung<br />

auszugehen ist. In <strong>der</strong> Gemeinde Großenbrode ist die B 207 als Vorbelastung<br />

einzustellen.<br />

Bei <strong>der</strong> Zerschneidung von überregionalen Wan<strong>der</strong>- bzw. Radwegen ist Variante 4.1 im<br />

Vorteil, da hier im Gegensatz zu Variante 4.2 keine Neuzerschneidung stattfindet.<br />

Die Neubauvariante (Variante 4.2) hat in Bezug auf das Schutzgut Mensch einen sehr<br />

deutlichen Vorteil gegenüber dem Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse (Variante 4.1).<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 654<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-57: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen) – Hauptvergleich Abschnitt 4<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Wohnen<br />

Variante 4.1 Variante 4.2<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von<br />

Wohngebieten,<br />

Mischgebieten,<br />

Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von<br />

Wohngebieten,<br />

Mischgebieten,<br />

Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

sehr hoch 2,06 ha<br />

- randliche Flächeninanspruchnahme von allgemeinen<br />

Wohngebieten in <strong>der</strong> Gemeinde Großenbrode<br />

- allgemeines Wohngebiet im Bereich von Oldenburg<br />

hoch 0,33 ha<br />

- randliche Flächeninanspruchnahme von Mischgebiete und<br />

Siedlungsflächen in Großenbrode, Göhl und Heringsdorf<br />

mittel 0,05 ha<br />

gering 0,01 ha<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr hoch 1,78 ha<br />

- randliche Flächeninanspruchnahme von allgemeinen<br />

Wohngebieten in <strong>der</strong> Gemeinde Großenbrode<br />

- allgemeines Wohngebiet im Bereich von Oldenburg<br />

hoch 1,08 ha<br />

- randliche Flächeninanspruchnahme von Mischgebiete und<br />

Siedlungsflächen in Großenbrode, Göhl und Heringsdorf<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 655<br />

/<br />

/<br />

/<br />

0,12 ha<br />

0,01 ha<br />

- Mischgebiet im Bereich Oldenburg<br />

mittel 0,07 ha /<br />

gering 0,09 ha 0,23 ha<br />

Gesamt 5,47 ha 0,36 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1>>><br />

Prüfstück DF 10/12<br />

/


Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Wohnen<br />

Variante 4.1 Variante 4.2<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Kriterium Anzahl <strong>der</strong> Stockwerke Anzahl <strong>der</strong> Stockwerke<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Schallimmissionen:<br />

Überschreitung von Grenz-<br />

o<strong>der</strong> Orientierungswerten<br />

(mit Lärmschutzwand,<br />

Höhe 6 m)<br />

Erschütterungen<br />

Überschreitung Mittelwert<br />

KBTr > Ar (Anzahl <strong>der</strong><br />

Gebäude)<br />

16. BImSchV 580 290<br />

DIN18005 1.578 705<br />

DIN 4150 - 2 14,4 0,0<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1>>><br />

Tabelle 3.7.4-58: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Erholen) – Hauptvergleich Abschnitt 4<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Erholen<br />

Variante 4.1 Variante 4.2<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten<br />

und Freizeiteinrichtungen<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten<br />

und Freizeiteinrichtungen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

beson<strong>der</strong>s 21,18 ha<br />

- Gebiet beson<strong>der</strong>er Erholungseignung gem. LRP im Bereich<br />

des Oldenburger Grabens, sowie zwischen Heringsdorf und<br />

Großenbrode<br />

- Naturerlebnisraum „Oldenburger Graben―<br />

- Regionaler Grünzug im Bereich nordöstlich von Heringsdorf<br />

und im Bereich <strong>der</strong> God<strong>der</strong>storfer Au<br />

beson<strong>der</strong>s 14,98 ha<br />

- Gebiet beson<strong>der</strong>er Erholungseignung gem. LRP im Bereich<br />

des Oldenburger Grabens, sowie zwischen Heringsdorf und<br />

Großenbrode<br />

- Naturerlebnisraum „Oldenburger Graben―<br />

- Regionaler Grünzug im Bereich nordöstlich von Heringsdorf<br />

und im Bereich <strong>der</strong> God<strong>der</strong>storfer Au<br />

13,07 ha<br />

- Gebiet beson<strong>der</strong>er Erholungseignung gem. LRP im Bereich<br />

des Oldenburger Grabens<br />

- Naturerlebnisraum „Oldenburger Graben―<br />

- Regionaler Grünzug westlich von Großenbrode<br />

5,76 ha<br />

- Gebiet beson<strong>der</strong>er Erholungseignung gem. LRP im Bereich<br />

des Oldenburger Grabens<br />

- Naturerlebnisraum „Oldenburger Graben―<br />

- Regionaler Grünzug westlich von Großenbrode<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 656<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Erholen<br />

Variante 4.1 Variante 4.2<br />

Gesamt 36,16 ha 18,83 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1>><br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Schallimmissionen:<br />

Verlärmung von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten,<br />

Freizeiteinrichtungen<br />

innerhalb <strong>der</strong> Zone 49<br />

dB(A) tags<br />

sehr hoch 1.011,40 ha<br />

- Gebiet beson<strong>der</strong>er<br />

Erholungseignung gem. LRP<br />

im Bereich des Oldenburger<br />

Grabens, sowie zwischen<br />

Heringsdorf und<br />

Großenbrode sowie im<br />

östlichen Küstenbereich <strong>der</strong><br />

Gemeinde Großenbrode<br />

- Naturerlebnisraum<br />

„Oldenburger Graben―<br />

- Regionaler Grünzug im<br />

Bereich nordöstlich von<br />

Heringsdorf und im Bereich<br />

<strong>der</strong> God<strong>der</strong>storfer Au sowie<br />

südlich <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Großenbrode<br />

- LSG „Nordküste von<br />

Großenbrode, Küsten von<br />

Johannistal und<br />

Heiligenhafen einschließlich<br />

Salzwiesen, Dahmer Moor―<br />

522,59 ha<br />

- Gebiet beson<strong>der</strong>er<br />

Erholungseignung gem. LRP<br />

im Bereich des Oldenburger<br />

Grabens<br />

- Naturerlebnisraum<br />

„Oldenburger Graben―<br />

- Regionale Grünzuge westlich<br />

von Großenbrode sowie im<br />

nördlichen Küstenbereich<br />

- LSG „Nordküste von<br />

Großenbrode, Küsten von<br />

Johannistal und<br />

Heiligenhafen einschließlich<br />

Salzwiesen, Dahmer Moor―<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1>>><br />

Zerschneidung von<br />

überregionalen Rad- und<br />

Wan<strong>der</strong>wegen bzw.<br />

regionalen Reitwegen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

beson<strong>der</strong>s Der überregional bedeutsame Radwan<strong>der</strong>weg Mönchsweg<br />

wird durch die Variante im Bereich des Oldenburger Grabens<br />

neu zerschnitten.<br />

Zerschneidung des überregionalen Fernradweges<br />

(Mönchsweg) östlich und südöstlich von Oldenburg i.H. und<br />

nördlich von Neukirchen<br />

Zerschneidung des überregional bedeutsamen Wan<strong>der</strong>weges<br />

„Jakobsweg― sowie des überregional bedeutsamen<br />

Ostseeküstenradweges südlich <strong>der</strong> B 207, im Norden <strong>der</strong><br />

Gemeinde Großenbrode<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 657<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

bis


Tabelle 3.7.4-59: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit<br />

(Wohnen und Erholen)<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 4.1 Variante 4.2<br />

Wohnen<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Wohngebieten,<br />

Mischgebieten, Son<strong>der</strong>gebieten,<br />

Gewerbegebieten<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Schallimmissionen und<br />

Erschütterungen<br />

Erholung<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten und<br />

Freizeiteinrichtungen<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Schallimmissionen: Verlärmung<br />

von Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten,<br />

Freizeiteinrichtungen innerhalb <strong>der</strong><br />

Zone 49 dB(A) tags<br />

Zerschneidung von überregionalen<br />

Rad- und Wan<strong>der</strong>wegen bzw.<br />

regionalen Reitwegen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

2 1>>><br />

2 1>>><br />

2 1>><br />

2 1>>><br />

1> 2<br />

2 1>>><br />

Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Hinsichtlich des Verlustes faunistischer Lebensräume hat Variante 4.2 vor: Bei den<br />

Heuschrecken liegt ein deutlicher Vorteil für Variante 4.2 einen geringen Vorteil. Im Hinblick<br />

auf die Betroffenheiten sehr hoch bedeuten<strong>der</strong> Heuschreckenlebensräume sind die<br />

Unterschiede zwischen den beiden Varianten nicht eindeutig. Allerdings führt 4.1 zu<br />

wesentlich höheren Verlusten linearer Lebensräume als Variante 4.2.<br />

In Bezug auf die Artengruppen Fle<strong>der</strong>mäuse, Reptilien, Tagfalter und Wid<strong>der</strong>chen liegen<br />

geringe Vorteile für Variante 4.2 vor. Bei den Fle<strong>der</strong>mäusen gehen durch Variante 4.2 zwar<br />

mehr hoch bedeutende lineare Lebensräume verloren, allerdings kehrt sich die Betroffenheit<br />

bei den Lebensräumen mittlerer Bedeutung um und es gehen wesentlich mehr<br />

Fle<strong>der</strong>mauslebensräume durch Variante 4.1 verloren. Bei den Reptilien führt Variante 4.1 zu<br />

höheren Verlusten hoch bedeuten<strong>der</strong> Lebensräume. Im Hinblick auf Tagfalter und<br />

Wid<strong>der</strong>chen führt 4.1 wie<strong>der</strong>um zu höheren Verlusten linearer Lebensräume mittlerer<br />

Bedeutung.<br />

Im Hinblick auf Rastvögel und Amphibien hat Variante 4.1 geringe Vorteile. Bei den<br />

Rastvögeln kommt es durch 4.2 zu wesentlich höheren Verlusten bei Rastplätzen mittlerer<br />

Bedeutung, wohingegen die Unterschiede bei den Betroffenheiten sehr hoch bedeuten<strong>der</strong><br />

Rastplätze nicht ganz eindeutig ausfallen.<br />

Variante 4.2 führt zu einem höheren Verlust von Amphibiengewässern als 4.1, dass zwei<br />

Gewässer mittlerer Bedeutung weniger überbaut.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 658<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Einzig bei den Libellen kommt es nicht zu entscheidungserheblichen Unterschieden aufgrund<br />

gleicher Betroffenheiten.<br />

Bei den Brutvögeln hat Variante 4.1 einen deutlichen Vorteil. Durch beide Varianten werden<br />

Bereiche des Oldenburger Grabens von Verlusten betroffen, die im 200 m-Korridor bzw. im<br />

2.000 m-Korridor in Bezug auf Brutvögel eine erhöhte Empfindlichkeit bzw. Wertigkeit<br />

aufweisen. Ein Teil <strong>der</strong> von Variante 4.2 betroffenen Bereiche östlich von Oldenburg wurde<br />

durch die ursprünglichen Kartierungen nicht abgedeckt. Eine zusätzliche<br />

Übersichtskartierung in diesem Bereich ergab jedoch, dass das Brutvogelspektrum qualitativ<br />

und quantitativ im Wesentlichen mit den vollständig untersuchten Fundorten ähnlicher<br />

struktureller Ausstattung in diesem Bereich übereinstimmen. In Realität sind demnach noch<br />

wesentlich mehr Brutvogellebensräume hoher Bedeutung durch Variante 4.2 betroffen als in<br />

<strong>der</strong> Tabelle aufgeführt. Auch wenn Variante 4.1 zu höheren Verlusten von<br />

Brutvogellebensräumen mittlerer Bedeutung führt, geben die Verluste in hoch bedeutenden<br />

Brutvogellebensräumen durch 4.2 den Ausschlag für einen deutlichen Vorteil von 4.1.<br />

In Bezug auf Beeinträchtigungen von Brut- und Rastvögeln durch Schallimmissionen und<br />

optische Störungen können keine entscheidungserheblichen Unterschiede abgeleitet<br />

werden:<br />

Im Hinblick auf Beeinträchtigungen von Brutvögeln liegt ein deutlicher Vorteil für Variante 4.1<br />

vor. Beide Varianten führen zunächst zu Beeinträchtigungen im Bereich Oldenburger<br />

Graben, <strong>der</strong> im 200 m-Korridor bzw. im 2.000 m-Korridor in Bezug auf Brutvögel eine<br />

erhöhte Empfindlichkeit bzw. Wertigkeit hat. Im weiteren Verlauf von 4.2 gelten die unter<br />

Verlust von Brutvogellebensräumen gemachten Aussagen. In Realität sind demnach noch<br />

mehr Brutvogellebensräume hoher Bedeutung durch Variante 4.2 betroffen als in <strong>der</strong> Tabelle<br />

aufgeführt. In <strong>der</strong> Nähe <strong>der</strong> Variante 4.2 liegt auch ein Vorkommen des Seeadlers. Eine<br />

detaillierte Betrachtung erfolgt im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (PU, 2012/<br />

Anlage 5).Variante 4.2 führt randlich zu Beeinträchtigungen eines Bereichs <strong>der</strong> Lagune<br />

Großenbrode. Der Bereich hat im 2.000 m-Korridor eine erhöhte Wertigkeit in Bezug auf<br />

Brutvögel. Allerdings wird <strong>der</strong> Bereich bereits durch die B 207 vorbelastet, die zwischen<br />

geplanter Trasse und <strong>der</strong> Lagune liegt. Insgesamt erhält Variante 4.1 einen deutlichen Vorteil<br />

vor 4.2, auch wenn 4.1 zu recht hohen Beeinträchtigungen von Brutvogellebensräumen<br />

mittlerer Bedeutung führt (hier kommt es durch Vorbelastungen allerdings auch nur zu einer<br />

geringen Funktionsbeeinträchtigung).<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Beeinträchtigungen von Rastvögeln hat Variante 4.2 einen deutlichen Vorteil,<br />

da Variante 4.1 zu wesentlich höheren Beeinträchtigungen sehr hoch bzw. hoch<br />

bedeuten<strong>der</strong> Rastplätze führt.<br />

Im Hinblick auf Beeinträchtigungen durch Barriere- und Trennwirkungen bzw. den<br />

Fahrbetrieb liegt ein deutlicher Vorteil für Variante 4.1 vor: Im Hinblick auf Brutvögel liegt ein<br />

deutlicher Vorteil für Variante 4.1 vor. Beide Varianten führen zwar durch einen bislang<br />

unzerschnittenen Teil des Oldenburger Grabens, <strong>der</strong> im 200 m-Korridor bzw. im 2.000 m-<br />

Korridor in Bezug auf Brutvögel eine erhöhte Empfindlichkeit bzw. Wertigkeit vorweist. Im<br />

weiteren Verlauf nutzt 4.1 die Bestandstrasse und durchquert bereits vorbelastete Bereiche,<br />

wohingegen 4.2 zur Neuzerschneidung und neuer Beeinträchtigung bislang unbelasteter<br />

Bereiche führt. So sind gemäß den bereits oben getätigten Angaben östlich von Oldenburg<br />

noch mehr höherwertige Brutvogelbereiche durch 4.2 betroffen.<br />

Bei den übrigen Artengruppen sonstige Säuger, Fle<strong>der</strong>mäuse und Rastvögel sowie bei den<br />

Betroffenheiten von Schutzgebieten bzw. Flächen des Biotopverbundes hat durchgängig<br />

Variante 4.1 geringe Vorteile. So liegen bei den betroffenen Schutzgebieten bzw. Flächen<br />

des Biotopverbundes höhere Durchfahrungslängen sehr hoch bedeuten<strong>der</strong> Bereiche bei<br />

Variante 4.2 vor. Bei beiden Varianten kommt es dabei zu Neuzerschneidungen des<br />

Oldenburger Grabens. 4.2 führt randlich zu Neuzerschneidung eines Schwerpunktbereiches<br />

des Biotopverbundes, <strong>der</strong> allerdings schon vorbelastet ist. Da 4.1 noch zu randlicher<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 659<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Neuzerschneidung einer Hauptverbundachse führt, hat die Variante insgesamt nur einen<br />

geringen Vorteil.<br />

Im Hinblick auf sonstige Säuger kommt es bei beiden Varianten zu Neuzerschneidungen im<br />

Oldenburger Graben (Fischotter), allerdings kommt es durch 4.2 zu umfangreicheren<br />

Neuzerschneidungen (Damwildeinstandsgebiet, Wildtunnel B 207). Auch bei Fle<strong>der</strong>mäusen<br />

und Rastvögeln kommt es zu mehr Betroffenheiten von Lebensräumen durch<br />

Neuzerschneidung bei Variante 4.2. Da Variante 4.1 vorwiegend auf <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

verläuft, kommt es zu entsprechend weniger Neuzerschneidungen.<br />

Insgesamt bildet für das Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt Variante 4.1 mit geringem<br />

Vorteil die Vorzugsvariante.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 660<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-60: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt – Hauptvergleich Abschnitt 4<br />

Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 4.1 Variante 4.2<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und Fle<strong>der</strong>- sehr hoch / /<br />

Funktionsverlust<br />

durch anlage- und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahmemäuse<br />

hoch<br />

mittel<br />

1,21 ha<br />

- Laub- und Mischwaldbereiche<br />

- Gewässer<br />

23,05 ha<br />

823 m<br />

- Gewässer<br />

12.797 m<br />

1,88 ha<br />

- Laub- und Mischwaldbereiche<br />

- Gewässer<br />

4,09 ha<br />

1.159 m<br />

- Gewässer<br />

5.248 m<br />

faunistischer<br />

gering 55,42 ha / 96,39 ha /<br />

Lebensräume<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

79,68 ha 13.620 m 102,36 ha 6.407 m<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

2 1><br />

Brutvögel sehr hoch / /<br />

hoch 27,56 ha 49,69 ha<br />

mittel 52,12 ha 39,71 ha<br />

gering / /<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

79,68 ha 89,40 ha<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

1>> 2<br />

Rastvögel sehr hoch 3,85 ha 1,60 ha<br />

hoch 0,00 ha /<br />

mittel 5,80 ha 14,71 ha<br />

gering 26,43 ha 47,02 ha<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

36,08 ha 63,34 ha<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

1> 2<br />

Amphibien sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 661<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Variante 4.1 Variante 4.2<br />

mittel / 0,08 ha<br />

- Zwei Gewässer<br />

gering 0,01 ha<br />

0,05 ha<br />

- Ein Gewässer<br />

- Ein Gewässer<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

0,01 ha 0,13 ha<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

1> 2<br />

Reptilien sehr hoch / /<br />

hoch 13,79 ha<br />

- Sonstiges artenreiches Feucht- und<br />

Nassgrünland (GF), artenarmes Intensivgrünland<br />

(GI), mesophiles<br />

Grünland (GM), sonstige Gehölze<br />

und Gehölzstrukturen (HG), Nie<strong>der</strong>moore/<br />

Sümpfe (NS), (halb-)<br />

ru<strong>der</strong>ale Gras- und Staudenfluren<br />

(RH), sonstige Gebüsche (WG)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

2.489 m<br />

- Knicks (HW),<br />

Gräben (FG)<br />

6,86 ha<br />

- Sonstiges artenreiches Feucht-<br />

und Nassgrünland (GF), artenarmes<br />

Intensivgrünland (GI), mesophiles<br />

Grünland (GM), sonstige<br />

Gehölze und Gehölzstrukturen<br />

(HG), Nie<strong>der</strong>moore/ Sümpfe (NS),<br />

(halb-) ru<strong>der</strong>ale Gras- und Staudenfluren<br />

(RH)<br />

2.158 m<br />

- Knicks (HW), Gräben<br />

(FG)<br />

mittel 0,12 ha 218 m 0,48 ha 394 m<br />

gering 59,04 ha 6.062 m 90,83 ha 913 m<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

72,95 ha 8.769 m 98,17 ha 3.465 m<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

2 1><br />

Libellen sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel 0,01 ha<br />

0,05 ha<br />

- Ein Gewässer<br />

- Ein Gewässer<br />

gering 0,08 ha<br />

0,08 ha<br />

- Ein Gewässer<br />

- Ein Gewässer<br />

Gesamt 0,09 ha 0,12 ha<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 662<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Heuschrecken<br />

Tagfalter/<br />

Wid<strong>der</strong>chen<br />

Bewertung/<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

sehr hoch 3,98 ha<br />

- Mesophiles Grünland (GM)<br />

hoch 3,12 ha<br />

- Sonstiges artenreiches Feuchtund<br />

Nassgrünland (GF),<br />

Verkehrsnebenflächen (SV)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 4.1 Variante 4.2<br />

1 1<br />

3.806 m<br />

- Ebenerdige Feldhecken<br />

(HF)<br />

/ 2,86 ha<br />

- Mesophiles Grünland (GM)<br />

1,09 ha<br />

- Sonstiges artenreiches Feucht-<br />

und Nassgrünland (GF),<br />

ebenerdige Feldhecken (HF)<br />

402 m<br />

- Ebenerdige Feldhecken<br />

(HF)<br />

mittel 2,18 ha 605 m 2,83 ha 765 m<br />

gering 67,52 ha 6.184 m 95,31 ha 2.729 m<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

76,81 ha 10.595 m 102,09 ha 3.896 m<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

2 1>><br />

sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel 3,37 ha 2.102 m 2,49 ha 1.788 m<br />

gering 72,60 ha 8.806 m 98,07 ha 2.722 m<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

75,98 ha 10.909 m 100,56 ha 4.510 m<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

2 1><br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1><br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 663<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

/


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit<br />

Beeinträchtigung<br />

von Tieren durch<br />

Schallimmissionen<br />

(bau- und<br />

betriebsbedingt)<br />

und optische<br />

Reize (bau-,<br />

anlage- und<br />

betriebsbedingt)<br />

Brutvögel<br />

(Wirkzone<br />

100 m)<br />

Rastvögel<br />

(Wirkzone<br />

300 m)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 4.1 Variante 4.2<br />

Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 105,38 ha<br />

- Bislang nicht vorbelasteter (höchstens in <strong>der</strong><br />

Nähe <strong>der</strong> Bestandstrasse) hochwertiger<br />

Brutvogellebensraum im Bereich Oldenburger<br />

Graben<br />

- Hochwertiger Brutvogellebensraum an <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse (Vorbelastung)<br />

mittel 237,39 ha<br />

- Verlauf durch Brutvogellebensraum mittlerer<br />

Bedeutung in Bereichen <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung) vor Oldenburg<br />

- Verlauf durch Brutvogellebensraum mittlerer<br />

Bedeutung auf <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung)<br />

Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

143,64 ha<br />

- Bislang nicht vorbelasteter (höchstens in <strong>der</strong><br />

Nähe <strong>der</strong> Bestandstrasse) hochwertiger<br />

Brutvogellebensraum im Bereich Oldenburger<br />

Graben und im weiteren Verlauf Richtung<br />

Nordosten<br />

- Hochwertiger Brutvogellebensraum an <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse (Vorbelastung)<br />

112,20 ha<br />

- Verlauf durch Brutvogellebensraum mittlerer<br />

Bedeutung in Bereichen <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung) vor Oldenburg<br />

- Verlauf durch Brutvogellebensräume mittlerer<br />

Bedeutung entlang <strong>der</strong> B 207 (Vorbelastungen,<br />

in diesen Bereichen geringe Beeinträchtigung),<br />

in Überlagerungsbereichen<br />

Funktionsbeeinträchtigung zu vernachlässigen<br />

- In übrigen, bislang unbelasteten Bereichen<br />

mittlere Funktionsbeeinträchtigung<br />

gering / /<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

342,77 ha 255,85 ha<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

1>> 2<br />

sehr hoch 132,25 ha<br />

- Rastplätze an <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung)<br />

hoch 63,57 ha<br />

- Rastplätze an <strong>der</strong> Bestandstrasse und B 207<br />

(Vorbelastung)<br />

24,80 ha<br />

- Rastplätze an <strong>der</strong> Bestandstrasse und <strong>der</strong> B<br />

207 (Vorbelastung)<br />

43,51 ha<br />

- Rastplätze an <strong>der</strong> Bestandstrasse und B 207<br />

(Vorbelastung)<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 664<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

mittel 216,23 ha<br />

- Rastplätze an <strong>der</strong> Bestandsstrecke<br />

(Vorbelastung)<br />

gering 582,37 ha<br />

- Bislang unvorbelastete Bereiche im<br />

Oldenburger Graben<br />

- Bereiche an <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung), Funktionsbeeinträchtigung zu<br />

vernachlässigen<br />

Variante 4.1 Variante 4.2<br />

226,14 ha<br />

- Neubeeinträchtigung von Rastplätzen westlich<br />

von Heringsdorf sowie östlich von Lütjenbrode<br />

- Rastplätze entlang <strong>der</strong> B 207 (Vorbelastung)<br />

691,91 ha<br />

- Bislang unvorbelastete Bereiche<br />

- Nur wenige Bereiche liegen an <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse o<strong>der</strong> <strong>der</strong> B 207 und sind<br />

vorbelastet, so dass die<br />

Funktionsbeeinträchtigung zu vernachlässigen<br />

ist<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

994,41 ha 986,35 ha<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

2 1>><br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Beeinträchtigungen<br />

durch<br />

Barriere- und<br />

Trennwirkungen<br />

(bau- und<br />

anlagebedingt)<br />

Beeinträchtigungen<br />

durch<br />

Fahrbetrieb<br />

(Kollisionen,<br />

verbleibende<br />

Effekte durch<br />

Sog- und Wirbelschleppen,<br />

betriebsbedingt)<br />

Schutzgebiete<br />

und<br />

Biotopverbund(Zerschneidung)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr hoch 769 m<br />

- Schwerpunktbereich des Biotopverbundes<br />

Oldenburger Graben<br />

- Neuzerschneidung<br />

hoch 283 m<br />

- Hauptverbundachse des Biotopverbundes<br />

God<strong>der</strong>storfer Au<br />

- Verlauf auf Bestandsachse (Vorbelastung)<br />

mittel 797 m<br />

- Neuzerschneidung einer Nebenverbundachse<br />

(Bereich Oldenburg), mittlere<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

- Querung einer Nebenverbundachse auf<br />

Bestandstrasse (Vorbelastung),<br />

Funktionsbeeinträchtigung gering<br />

2159 m<br />

- Neuzerschneidung Schwerpunktbereich des<br />

Biotopverbundes Oldenburger Graben, sehr<br />

hohe Funktionsbeeinträchtigung<br />

- Trassenverlauf randlich des<br />

Schwerpunktbereichs des Biotopverbundes<br />

Küstengebiet Großenbrode, vorhandene<br />

Zerschneidung durch B 207 (Vorbelastung),<br />

hohe Funktionsbeeinträchtigung<br />

757 m<br />

- Randliche Querung Nebenverbundachse des<br />

Biotopverbundes im Bereich Oldenburg<br />

- Neuzerschneidung Nebenverbundachsen des<br />

Biotopverbunds bei Seegalendorf und<br />

Neukirchen<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 665<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

/


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Variante 4.1 Variante 4.2<br />

Gesamt<br />

Bewertung/<br />

1.849 m 2.915 m<br />

Reihung<br />

<strong>der</strong><br />

Variante<br />

1> 2<br />

Sonstige Säuger - Neuzerschneidung Oldenburger Graben (wichtiger<br />

- Neuzerschneidung Oldenburger Graben (wichtiger<br />

Wan<strong>der</strong>korridor Fischotter), Schaffung neues Kollisionsrisiko Wan<strong>der</strong>korridor Fischotter), Schaffung neues Kollisionsrisiko<br />

- Danach Verlauf auf Bestandstrasse: vier Wildwechsel (einer - Verlauf im Damwildeinstandsgebiet mit Wechselbeziehungen<br />

mit Fernwechselfunktion)<br />

zwischen einzelnen kleineren Wäl<strong>der</strong>n, durch zukünftige<br />

- Querung God<strong>der</strong>storfer Au auf Bestandstrasse (mögliches Zugfrequenz wird keine absolute Barriere entstehen,<br />

Vorkommen des Fischotters)<br />

Schaffung eines neuen Kollisionsrisikos<br />

- Durch zukünftige Zugfrequenz wird keine absoluter<br />

- Parallelführung mit B 207 betrifft auch geplanten Wildtunnel<br />

Barriereeffekt entstehen, das Kollisionsrisiko jedoch<br />

an B 207 (Großenbro<strong>der</strong> Au)<br />

zunehmen<br />

- Entstehung von Inselflächen mit <strong>der</strong> B 207<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

1> 2<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse - Neuzerschneidung von Fle<strong>der</strong>mauslebensräumen<br />

hauptsächlich mittlerer Bedeutung im<br />

Bereich Oldenburger Graben, mittleres<br />

Kollisionsrisiko<br />

- Allerdings Neuzerschneidung eines hoch<br />

bedeutenden Lebensraumes in diesem Bereich,<br />

hohes Kollisionsrisiko<br />

- Im weiteren Verlauf (randlicher) Trassenverlauf<br />

durch vereinzelte, hoch bedeutende Bereiche<br />

auf <strong>der</strong> Bestandstrasse (Siedlungen, Laub-/<br />

Mischwaldbereiche), Kollisionsrisiko mittel<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- Neuzerschneidung von Fle<strong>der</strong>mauslebensräumen<br />

hauptsächlich mittlerer Bedeutung im<br />

Bereich Oldenburger Graben, mittleres<br />

Kollisionsrisiko<br />

- Allerdings Neuzerschneidung eines hoch<br />

bedeutenden Lebensraumes in diesem Bereich,<br />

hohes Kollisionsrisiko<br />

- Im weiteren Verlauf Neuzerschneidung mittel<br />

bedeuten<strong>der</strong> Lebensräume und dichter Verlauf<br />

entlang von vereinzelten hoch bedeutenden<br />

Lebensräumen<br />

- Trassenverlauf randlich eines hoch<br />

bedeutenden Lebensraumes bei Großenbrode<br />

durch Bündelung mit B 207 (Vorbelastung),<br />

mittleres Kollisionsrisiko<br />

1> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 666<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Brutvögel - Größtenteils Verlauf durch mittel bedeutende<br />

Brutvogellebensräume auf <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung; Kollisionsrisiko gering)<br />

- Allerdings Neuzerschneidung des Oldenburger<br />

Grabens mit hoher Bedeutung für Brutvögel,<br />

hier hohes Kollisionsrisiko<br />

- Im nördlichen Abschnitt Verlauf durch hoch<br />

bedeutenden Brutvogellebensraum auf <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse (Vorbelastung), Kollisionsrisiko<br />

mittel<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

Rastvögel - Verlauf im Bereich Oldenburger Graben (sehr<br />

hoch bedeuten<strong>der</strong> Rastplatz) auf<br />

Bestandstrasse (Vorbelastung), Kollisionsrisiko<br />

hoch<br />

- Trassenverlauf randlich eines Rastplatzes<br />

mittlerer Bedeutung auf Bestandstrasse<br />

(Vorbelastung), Kollisionsrisiko hier gering<br />

- Weiter nördlich Verlauf entlang eines sehr hoch<br />

bedeutenden Rastplatzes auf <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse (Vorbelastung), Kollisionsrisiko<br />

hier hoch<br />

- Im nördlichen Bereich Verlauf entlang eines<br />

hoch bedeutenden Rastplatzes auf <strong>der</strong><br />

Bestandsstrecke, Kollisionsrisiko hier mittel<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Variante<br />

Variante 4.1 Variante 4.2<br />

- Größtenteils Verlauf durch hoch bedeutende<br />

Brutvogellebensräume (bislang nicht<br />

vorbelastet durch Zerschneidung), hohes<br />

Kollisionsrisiko<br />

- Neuzerschneidung Brutvogellebensräume<br />

mittlerer Bedeutung, mittleres Kollisionsrisiko,<br />

entlang <strong>der</strong> B 207 (Vorbelastung) geringes<br />

Kollisionsrisiko<br />

- Im nördlichen Bereich Verlauf durch hoch<br />

bedeutenden Brutvogellebensraum auf <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse (Vorbelastung), Kollisionsrisiko<br />

mittel<br />

1>> 2<br />

- Verlauf im Bereich Oldenburger Graben (sehr<br />

hoch bedeuten<strong>der</strong> Rastplatz) auf<br />

Bestandstrasse (Vorbelastung), Kollisionsrisiko<br />

hoch<br />

- Trassenverlauf randlich eines Rastplatzes<br />

mittlerer Bedeutung, mittleres Kollisionsrisiko<br />

- Randlicher Trassenverlauf durch mittel und<br />

gering bedeutende Rastplätze (Bündelung mit<br />

B 207)<br />

- Im nördlichen Bereich randlich in einem kleinen<br />

Bereich Verlauf entlang eines hoch<br />

bedeutenden Rastplatzes auf <strong>der</strong><br />

Bestandsstrecke, Kollisionsrisiko hier mittel<br />

1> 2<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1>> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 667<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-61: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Tiere und biologische Vielfalt<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 4.1 Variante 4.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

faunistischer Lebensräume<br />

Beeinträchtigung von Tieren durch<br />

Schallimmissionen und optische<br />

Reize<br />

Beeinträchtigungen durch Barriere-<br />

und Trennwirkungen<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Fahrbetrieb<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

2 1><br />

1 1<br />

1>> 2<br />

1> 2<br />

Schutzgut Pflanzen<br />

Hinsichtlich des Schutzgutes Pflanzen hat Variante 4.2 einen deutlichen Vorteil, daher bildet<br />

sie die Vorzugsvariante: Obwohl bei Variante 4.2 die bau- und anlagebedingten Verluste<br />

sehr hoch bedeuten<strong>der</strong> Biotope (größtenteils § 30-Biotope) etwas höher ausfallen als bei<br />

Variante 4.1, liegt ein deutlicher Vorteil für 4.2 aufgrund <strong>der</strong> wesentlich höheren Verluste<br />

linearer § 30-Biotope (sehr hohe Bedeutung) durch Variante 4.1 vor. Auch die anlage- und<br />

baubedingten Verluste von Biotopen mittlerer Bedeutung fallen bei Variante 4.1 höher aus.<br />

Die Unterschiede bei den betroffenen hoch bedeutenden Biotopen sind für eine<br />

Einbeziehung in die Reihung zu gering.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 668<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-62: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Pflanzen – Hauptvergleich Abschnitt 4<br />

Schutzgut Pflanzen<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Variante 4.1 Variante 4.2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

in Bezug auf Biotoptypen<br />

(darunter nach § 30<br />

BNatSchG i.V.m. § 21<br />

LNatSchG geschützte<br />

Biotope) durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

in Bezug auf Biotoptypen<br />

(darunter nach § 30<br />

BNatSchG i.V.m. § 21<br />

LNatSchG geschützte<br />

Biotope) durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

sehr hoch 1,68 ha<br />

- § 30-Biotope (1,21 ha)<br />

(Binnengewässer, gehölzfreie<br />

Biotope <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe<br />

und Ufer)<br />

- Grünland<br />

hoch 0,16 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche<br />

und Kleingehölze<br />

3.229 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks, ebenerdige<br />

Feldhecken,<br />

Binnengewässer)<br />

3,50 ha<br />

- § 30-Biotope (2,93 ha)<br />

(Binnengewässer, Gehölze und<br />

sonstige Baumstrukturen,<br />

gehölzfreie Biotope <strong>der</strong><br />

Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe und Ufer)<br />

- Grünland<br />

/ 0,01 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche<br />

und Kleingehölze<br />

1.554 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks, ebenerdige<br />

Feldhecken,<br />

Binnengewässer)<br />

mittel 4,15 ha 1.738 m 2,59 ha 1.403 m<br />

gering 37,77 ha 1.546 m 61,24 ha 1.247 m<br />

sehr hoch 0,63 ha<br />

- § 30-Biotope (0,45 ha)<br />

(Binnengewässer, gehölzfreie<br />

Biotope <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe<br />

und Ufer)<br />

- Grünland<br />

hoch 0,24 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche<br />

und Kleingehölze<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

2.679 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks, ebenerdige<br />

Feldhecken,<br />

Binnengewässer)<br />

1,37 ha<br />

- § 30-Biotope (1,05 ha) (Biotope<br />

<strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und<br />

Kleingehölze, Gehölze und<br />

sonstige Baumstrukturen,<br />

Binnengewässer, gehölzfreie<br />

Biotope <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe<br />

und Ufer)<br />

- Grünland<br />

/ 0,02 ha<br />

- Biotope <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche<br />

und Kleingehölze<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 669<br />

/<br />

636 m<br />

- § 30-Biotope<br />

(Knicks, ebenerdige<br />

Feldhecken,<br />

Binnengewässer)<br />

mittel 5,54 ha 1.102 m 1,26 ha 627 m<br />

gering 29,34 ha 1.166 m 32,01 ha 650 m<br />

Gesamt 79,51 ha 11.460 m 101,99 ha 6.117 m<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1>><br />

Prüfstück DF 10/12<br />

/


Tabelle 3.7.4-63: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Pflanzen<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 4.1 Variante 4.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust in<br />

Bezug auf Biotoptypen (darunter<br />

nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 21<br />

LNatSchG geschützte Biotope)<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

2 1>><br />

2 1>><br />

Schutzgut Boden<br />

Deutliche Vorteile für die Variante 4.1 (großenteils Ausbauvariante) ergeben sich vor allem<br />

aufgrund <strong>der</strong> kürzeren Gesamtlauflänge und des zur Erreichung <strong>der</strong> Zweigleisigkeit<br />

geringeren Flächenbedarfs. So beträgt die Gesamtinanspruchnahme von Böden 79,57 ha,<br />

während Variante 4.2 einen Flächenbedarf von insgesamt 104,63 ha aufweist.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Betroffenheit von Böden beson<strong>der</strong>er Bedeutung unterscheiden sich die<br />

Varianten weniger stark, aber doch spürbar. Beide Varianten queren den Oldenburger<br />

Graben, <strong>der</strong> als geowissenschaftlich schutzwürdiges Objekt Bodenbildungen mit beson<strong>der</strong>er<br />

Archivfunktion aufweist, als Neutrassierung in annähernd gleicher Lauflänge. Die Böden von<br />

Feuchtgrünland- und Nie<strong>der</strong>moorflächen im Oldenburger Graben, die von beiden<br />

Variantentrassen durchschnitten werden, sind gleichzeitig auch hinsichtlich ihres<br />

Biotopentwicklungspotenzials von beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Konfliktschwerpunkte, s. Plan<br />

4.4.3). Beide Varianten verlaufen etwa ab Lütjenbrode im Verbreitungsgebiet <strong>der</strong><br />

Fehmaraner Schwarzerden, die sowohl hinsichtlich ihrer Archivfunktion, ihrer Seltenheit und<br />

teilweise auch ihrer natürlichen Ertragsfähigkeit Böden von beson<strong>der</strong>er Bedeutung darstellen<br />

(Konfliktschwerpunkte, s. Plan 4.4.4). In <strong>der</strong> Flächeninanspruchnahme dieser Böden<br />

ergeben sich leichte Vorteile für die Ausbauvariante 4.1. Zusätzlich durchschneidet die<br />

Variante 4.2 den Mündungsbereich <strong>der</strong> Großenbro<strong>der</strong> Au mit Feuchtwäl<strong>der</strong>n und<br />

Röhrichtvegetation und damit Bodenbildungen, die hinsichtlich des<br />

Biotopentwicklungspotenzials und des Natürlichkeitsgrades von hoher Bedeutung sind.<br />

Insgesamt werden von Variante 4.1 28,04 ha Böden mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Wertstufe 4)<br />

beansprucht, von Variante 4.2 hingegen 38,07 ha.<br />

Bei <strong>der</strong> Gesamtbeurteilung des Schutzgutes Boden weist die Ausbauvariante 4.1 gegenüber<br />

<strong>der</strong> Variante 4.2 deutliche Vorteile auf und wird daher als Vorzugsvariante ausgewiesen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 670<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-64: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Boden – Hauptvergleich Abschnitt 4<br />

Schutzgut Boden<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingteFlächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung und<br />

Überprägung durch<br />

Böschungen)<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Anlage von Baustraßen)<br />

beson<strong>der</strong>s (4) Versiegelung durch Trasse: 6,03 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,51 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,44 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,14 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 5,98 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 9,32 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 1,27 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 1,26 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,03 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 9,15 ha<br />

allgemein (3) Versiegelung durch Trasse: 9,08 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 8,21 ha<br />

allgemein bis<br />

gering (2)<br />

Versiegelung durch Trasse: 0,10 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,06 ha<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr gering (1) Versiegelung durch Trasse: 7,56 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 3,41 ha<br />

beson<strong>der</strong>s (4) 12,69 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 3,15 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,76 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,37 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 10,96 ha<br />

Variante 4.1 Variante 4.2<br />

Verlust Verlust<br />

Versiegelung durch Trasse: 7,90 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,74 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,83 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,78 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 7,37 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 17,48 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 2,14 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 2,44 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,65 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 15,92 ha<br />

Versiegelung durch Trasse: 14,15 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 27,16 ha<br />

Versiegelung durch Trasse: 0,00 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,00 ha<br />

Versiegelung durch Trasse: 0,49 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,26 ha<br />

12,69 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 1,15 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 1,24 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 1,20 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 11,87 ha<br />

allgemein (3) 17,74 ha 24,27 ha<br />

allgemein bis<br />

gering (2)<br />

0,22 ha 0,00 ha<br />

sehr gering (1) 5,15 ha 0,23 ha<br />

Gesamt 79,57 ha 104,63 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 >> 2<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Für das Schutzgut Boden wird ausschließlich eine Verlustflächenbetrachtung (Prognoseverfahren 1) vorgenommen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 671<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-65: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Boden<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung und Überprägung<br />

durch Böschungen, Anlage von<br />

Baustraßen)<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 4.1 Variante 4.2<br />

1>> 2<br />

1>> 2<br />

Schutzgut Wasser – Teilschutzgut Grundwasser<br />

Hinsichtlich des Gesamtverlustes an Grundwasserneubildungsflächen zeigen sich nur<br />

geringfügige Unterschiede zwischen den beiden Varianten. Variante 4.1 beansprucht<br />

insgesamt 58,65 ha, während bei Variante 4.2 57,36 ha betroffen sind. Da die Variante 4.1<br />

über größere Abschnitte hinweg als Ausbauvariante verläuft, betreffen die Flächen- und<br />

Funktionsverluste hier aber in größerem Umfange Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 1 (geringe<br />

Bedeutung), während bei Variante 4.2 in stärkerem Maße Flächen mittlerer Bedeutung<br />

(Wertstufe 2) betroffen sind, in denen gut geschützte Grundwasservorkommen sehr hoher<br />

Ergiebigkeit vorherrschen.<br />

Variante 4.1 beginnt in Gleichlage im Bereich von Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 1 und 2. Die<br />

Nie<strong>der</strong>ung des Oldenburger Grabens wird in Dammlage gequert. Das<br />

Grundwasserfließgeschehen ist im Nie<strong>der</strong>ungsbereich von beiden Talrän<strong>der</strong>n zum Graben<br />

bzw. generell in östliche Richtung gerichtet. Wesentlich für die Entwässerung ist das<br />

gesamte Grabensystem. Die Grundwasserflurabstände liegen im engeren Talbereich bei < 2<br />

m, sonst bei 2-5 m. Die Trasse durchschneidet eine Vernässungszone mit<br />

Grundwasserflurabständen < 2 m auf einer Länge von 270 m (sehr hohe Bedeutung /<br />

Empfindlichkeit). Die Querung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>ung stellt somit einen Konfliktschwerpunkt dar (s.<br />

Plan 4.5.3). Im Bereich <strong>der</strong> Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 2 (Torf über Sand) würde bei<br />

Bodenaustausch in Deckschichten des lokalen Grundwasserleiters eingegriffen und<br />

Grundwasser offengelegt. Die Trasse verläuft etwa in Richtung des seitlichen<br />

Grundwasseranstroms, kann jedoch mit dem Damm den flächigen Abstrom in östliche<br />

Richtung innerhalb des Torfkörpers und damit anteilig die Speisungsbedingungen für das<br />

Nie<strong>der</strong>moor einschränken (Konfliktschwerpunkt, s. Plan 4.5.3). Durch eine sandig-kiesige<br />

Ausbildung des Dammfußes sollte die Wasserwegsamkeit im Torfkörper wie<strong>der</strong>hergestellt<br />

werden (INGENIEURGESELLSCHAFT DR. REINSCH, 2012/ Anlage 15). Im nördlichen Teil des<br />

Oldenburger Grabens überlagern Torfe unmittelbar den liegenden Geschiebemergel. Hier<br />

sind Grundwasserbeeinträchtigungen auszuschließen.<br />

Unterhalb des Grundwasserleiters ist durchgehend <strong>der</strong> regional verbreitete Geringleiter<br />

ausgebildet. Tiefere Grundwasserleiter werden nicht beeinträchtigt. Dies gilt generell auch<br />

für die Querung <strong>der</strong> Flächen bei<strong>der</strong>seits <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>ung.<br />

Bei Querung einer Fläche <strong>der</strong> Wertstufe 3 bei Satjewitz erfolgt kein Grundwasseranschnitt im<br />

Bereich oberflächennah anstehen<strong>der</strong> Sande. Im Streckenabschnitt 1A.11 werden in <strong>der</strong><br />

Nie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> God<strong>der</strong>storfer Au Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 2 und 3 erfasst. Die Trassierung<br />

erfolgt hier in Gleich- bzw. leichter Dammlage. In Bereichen mit Torf über Sand würde bei<br />

einem Bodenaustausch im Trassenbereich bauzeitlich in Deckschichten <strong>der</strong> lokal<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 672<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

ausgebildeten Sande eingegriffen und Grundwasser offengelegt. Tiefere Grundwasserleiter<br />

werden aber nicht beeinträchtigt.<br />

Im Streckenabschnitt 1A.12 verläuft die Variante überwiegend in Gleich- o<strong>der</strong> leichter<br />

Dammlage. Grundwasseranschnitte erfolgen auch bei den wenigen Abschnitten in<br />

Einschnittlage nicht, so dass eine Grundwasserbeeinträchtigung hier auszuschließen ist.<br />

Variante 4.2 quert mit dem Streckenabschnitt X.8 analog zum Streckenabschnitt 1A.10 <strong>der</strong><br />

Variante 4.1 den Nie<strong>der</strong>ungsbereich des Oldenburger Grabens. Die Trasse verläuft auch hier<br />

in etwa in Richtung des seitlichen Grundwasseranstroms und kann anteilig die Speisungsbedingungen<br />

für das Nie<strong>der</strong>moor einschränken (s.o.) (Konfliktschwerpunkt, s. Plan 4.5.3).<br />

Die Trasse durchschneidet eine Vernässungszone mit Grundwasserflurabständen < 2 m auf<br />

einer Länge von ca. 500 m. Dies stellt ebenfalls einen Konfliktschwerpunkt dar (s. Plan<br />

4.5.3).<br />

Am Beginn des Streckenabschnitts X7.1 bei Rehkamp erfolgt ein Einschnitt in Flächen <strong>der</strong><br />

Wertstufe 4. Ein Anschnitt des lokal ausgebildeten Grundwasserleiters ist hier wahrscheinlich<br />

(Konfliktschwerpunkt, s. Plan 4.5.3). Tiefere Grundwasserleiter bzw. <strong>der</strong><br />

Hauptgrundwasserleiter des Raumes werden jedoch nicht beeinträchtigt.<br />

Im weiteren Verlauf führt die Trasse in den Streckenabschnitten X.9 und X.10 vorwiegend in<br />

Gleich- o<strong>der</strong> Dammlage über Grundmoränenflächen. Die wenigen Einschnitte erfolgen in<br />

Bereichen mit hoher Deckschichtmächtigkeit, so dass kein Grundwasser offengelegt o<strong>der</strong><br />

angeschnitten wird.<br />

Insgesamt gesehen ergeben sich bezüglich <strong>der</strong> Beeinträchtigung durch Eingriffe in den<br />

Grundwasserkörper (Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserdynamik) und durch Freilegen /<br />

Anschnitt des Grundwassers leichte Vorteile für Variante 4.1, da bei Variante 4.2 ein<br />

zusätzlicher Anschnitt des Grundwassers südöstl. von Rehkamp erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

Die Variante 4.1 durchschneidet auf einer Länge von 0,98 km das Wasserschongebiet mit<br />

mittlerer Schutzpriorität <strong>der</strong> Wasserfassung Oldenburg Süd und auf einer Länge von 5,74 km<br />

das Wasserschongebiet mit geringer Schutzpriorität des Wasserwerkes Klötzin. Variante 4.2<br />

erfasst das Wasserschongebiet Oldenburg-Süd auf einer Länge von 1,00 km und das<br />

Wasserschongebiet Klötzin auf einer Länge von 4,29 km. Damit ergibt sich ein leichter<br />

Vorteil für Variante 4.2.<br />

Hinsichtlich des Teilschutzgutes Grundwasser wird die Variante 4.1 als Vorzugsvariante<br />

ausgewiesen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 673<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-66: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser (Grundwasser) – Hauptvergleich Abschnitt 4<br />

Schutzgut Wasser/ Teilschutzgut Grundwasser<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung durch Trasse)<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Anlage von Baustraßen)<br />

Variante 4.1 Variante 4.2<br />

Verlust Verlust<br />

sehr hoch (4) 0,65 ha 0,60 ha<br />

hoch (3) 0,95 ha 1,93 ha<br />

mittel (2) 6,43 ha 11,23 ha<br />

gering (1) 14,78 ha 8,81 ha<br />

sehr hoch (4) 1,63 ha 0,96 ha<br />

hoch (3) 1,94 ha 2,94 ha<br />

mittel (2) 13,49 ha 17,28 ha<br />

gering (1) 18,78 ha 13,61 ha<br />

Gesamt 58,65 ha 57,36 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 > 2<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche /<br />

Länge<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Eingriffe in den<br />

Grundwasserkörper<br />

(Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Grundwasserdynamik) und<br />

durch Freilegen / Anschnitt<br />

des Grundwassers<br />

sehr hoch Vernässungszone im<br />

Oldenburger Graben<br />

Funktionsbeeinträchtigung Beeinträchtigte Fläche /<br />

Länge<br />

Vernässungszone im<br />

Oldenburger Graben<br />

Grundwasseranschnitt<br />

südöstlich Rehkamp<br />

hoch / /<br />

mittel Nie<strong>der</strong>moortorfe über Sand<br />

im Oldenburger Graben<br />

Nie<strong>der</strong>moortorfe über Sand<br />

im Oldenburger Graben<br />

gering / /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 > 2<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Trinkwassergewinnung<br />

(Durchschneiden von<br />

Wasserschongebieten)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr hoch 0,98 km 1,03 km<br />

hoch 5,74 km 3,01 km<br />

mittel / /<br />

gering / /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1 ><br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 674<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Wasser – Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Die Variante 4.1 quert neben dem Oldenburger Graben, <strong>der</strong> mittels einer<br />

Eisenbahnüberführung überbrückt wird, noch 10 weitere Gräben. Im Variantenverlauf sind<br />

dies:<br />

- Burgtorgraben<br />

- 2 Gräben südlich Feldhof<br />

- 1 Graben südöstlich Feldhof<br />

- 1 Graben nördlich Gaarzerfelde<br />

- 1 Graben südlich Klötzin<br />

- 1 Graben südwestlich Satjewitz<br />

- 2 Gräben östlich Neukirchen<br />

- 1 Graben westlich des Sportplatzes von Großenbrode nahe <strong>der</strong> K 42<br />

Alle Gräben werden verrohrt unter <strong>der</strong> Bahntrasse hindurchgeführt.<br />

Die God<strong>der</strong>storfer Au wird mittels einer Eisenbahnüberführung gequert. Nördlich des<br />

Pomosinwerkes berührt die Variante den grabenartig ausgebauten Ursprungsbereich <strong>der</strong><br />

Großenbro<strong>der</strong> Au. Hier ist entwe<strong>der</strong> einer Gewässerverlegung o<strong>der</strong> eine Verrohrung<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Außerdem wird ein Kleingewässer <strong>der</strong> Wertstufe 3 südwestlich von Satjewitz<br />

vollständig überbaut (Konfliktschwerpunkt, s. Plan 4.5.3).<br />

Bei Variante 4.2 wird <strong>der</strong> Oldenburger Graben ebenfalls mit einer Eisenbahnüberführung<br />

gequert. Außerdem erfolgt eine Querung von 9 weiteren Gräben:<br />

- Burgtorgraben<br />

- 2 Gräben südlich Feldhof<br />

- 1 Graben südöstlich Feldhof<br />

- 1 Graben bei Rehkamp<br />

- 2 Gräben südöstlich Seegalendorf<br />

- 2 Gräben südöstlich Lütjenbrode<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Alle Gräben werden verrohrt unter <strong>der</strong> Bahntrasse hindurchgeführt.<br />

Die Datzendorfer Au, <strong>der</strong> Meeschendorfer Weidegraben und die Großenbro<strong>der</strong> Au werden<br />

mittels einer Eisenbahnüberführung gequert.<br />

Im Streckenabschnitt X7.1 wird 1 Kleingewässer <strong>der</strong> Wertstufe 2 vollständig überbaut, in <strong>der</strong><br />

Nähe des Trassenkombinationspunktes 18 geht ein Tümpel (Wertstufe 2) verloren. Ein<br />

weiterer Tümpel kurz vor Querung <strong>der</strong> B 501 ist randlich durch Überbauung betroffen (3<br />

Konfliktschwerpunkte, s. Plan 4.5.3). Vollständig verloren geht schließlich noch ein<br />

Kleingewässer (Wertstufe 2) östlich von Neu-Klaustorf (Konfliktschwerpunkt, s. Plan 4.5.4).<br />

Die deutlich geringere Inanspruchnahme von Stillgewässern ergibt bei einer<br />

Gegenüberstellung <strong>der</strong> beiden Varianten Vorteile für die Ausbauvariante 4.1, während<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Beeinträchtigung von Fließgewässern keine signifikanten Unterschiede<br />

zwischen den Varianten auszumachen sind.<br />

Beide Varianten durchqueren den als hochwassergefährdetes Gebiet ausgewiesenen<br />

Nie<strong>der</strong>ungsbereich des Oldenburger Grabens auf einer Länge von 2,26 km bzw. 2,06 km.<br />

Beide Trassen schränken den Retentionsraum in Bezug zu seiner Gesamtgröße nur<br />

unwesentlich ein, das Schadenspotenzial erhöht sich nicht wesentlich. Gleichzeitig kann<br />

aber mit <strong>der</strong> Anlage des Dammes ein zusätzliches Element des vorbeugenden<br />

Hochwasserschutzes für die auf <strong>der</strong> Halbinsel südlich <strong>der</strong> bisherigen Bahntrasse gelegene<br />

Siedlung entstehen. Aus Sicht des Hochwasserschutzes ergeben sich für die Variante 4.1<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 675<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

trotz <strong>der</strong> etwas größeren Länge <strong>der</strong> Durchschneidung infolge <strong>der</strong> besseren Anpassung an<br />

die morphologischen Gegebenheiten und den etwas größeren Retentionsraum leichte<br />

Vorteile (INGENIEURGESELLSCHAFT DR. REINSCH, 2012/ Anlage 15).<br />

Größere Teile <strong>der</strong> Halbinsel Großenbrode sind ebenfalls als hochwassergefährdetes Gebiet<br />

ausgewiesen. Die Reichweiten möglicher Überflutungen werden in drei Zonen (Sturmflut 1,5<br />

- 2 m NN, schwere Sturmflut 2 - 2,5 m NN und sehr schwere Sturmflut > 2,5 m NN) eingeteilt.<br />

Die Variante 4.1 durchschneidet das hochwassergefährdete Gebiet südlich von<br />

Großenbrode auf einer Länge von 2,62 km und nördlich von Großenbrode auf einer Länge<br />

von 0,51 km. Die für die Errichtung des zweiten Gleises erfor<strong>der</strong>liche Verbreiterung des<br />

Dammes schränkt den Retentionsraum nur unwesentlich ein, das Schadenspotenzial erhöht<br />

sich nicht. Gleichzeitig entsteht mit <strong>der</strong> Verstärkung des Dammes ein erhöhter Schutz für die<br />

zwischen dem Bahngleis und <strong>der</strong> Bundesstraße B 207 gelegenen Ortsteile von Großenbrode<br />

(INGENIEURGESELLSCHAFT DR. REINSCH, 2012/ Anlage 15).<br />

Die Variante 4.2 durchschneidet mit ihrem Streckenabschnitt X.10 ebenfalls hochwassergefährdete<br />

Gebiete, und zwar südlich von Großenbrode in einer Länge von 1,38 km und<br />

nördlich von Großenbrode auf 0,41 km. Auch hier schränkt die Anlage des Dammes parallel<br />

zur B 207 den Retentionsraum nur unwesentlich ein, das Schadenspotenzial erhöht sich<br />

kaum. Gleichzeitig entsteht mit <strong>der</strong> Verstärkung des Dammes ein erhöhter Schutz für<br />

Großenbrode aus nördlicher Richtung.<br />

Nach INGENIEURGESELLSCHAFT DR. REINSCH (2012/ Anlage 15) kann die deutlich geringere<br />

Durchschneidungslänge <strong>der</strong> Variante 4.2 im Vergleich zur Ausbauvariante 4.1 kein<br />

relevantes Kriterium für eine Vorzugstrasse sein. Die Bestandstrasse besitzt große<br />

Bedeutung für den Hochwasserschutz von Großenbrode. Der Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

bei anteiliger Anhebung <strong>der</strong> Gradiente ist hinsichtlich des Hochwasserschutzes von Vorteil,<br />

zumal aus nördlicher Richtung bereits die in Dammlage verlaufende B 207 ausreichenden<br />

Schutz bietet. Die Verringerung des Retentionsraumes aufgrund <strong>der</strong> höheren<br />

Durchschneidungslänge fällt hier also weit weniger stark ins Gewicht als die Vorteile, die sich<br />

aus einer Verstärkung und Anhebung des Dammes ergeben.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 676<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-67: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser (Oberflächengewässer) – Hauptvergleich Abschnitt 4<br />

Schutzgut Wasser/ Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme von<br />

Stillgewässern<br />

Variante 4.1 Variante 4.2<br />

Verlust (Anzahl) Verlust (Anzahl)<br />

sehr hoch (4) / /<br />

hoch (3) 1 (Totalverlust) /<br />

mittel (2) 3 (Totalverlust)<br />

1 (Teilverlust)<br />

gering (1) / /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 >> 2<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Gewässer<br />

Anzahl<br />

Beeinträchtigung von<br />

Fließgewässern durch<br />

Überbauung, Verrohrung,<br />

Verlegung etc.<br />

Funktionsbeeinträchtigung Beeinträchtigte Gewässer<br />

Anzahl<br />

sehr hoch / /<br />

hoch / /<br />

mittel Oldenburger Graben<br />

Burgtorgraben<br />

9 Gräben<br />

God<strong>der</strong>storfer Au<br />

Großenbro<strong>der</strong> Au<br />

Oldenburger Graben<br />

Burgtorgraben<br />

8 Gräben<br />

Datzendorfer Au<br />

Meeschendorfer<br />

Weidegraben<br />

Großenbro<strong>der</strong> Au<br />

gering / /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Betroffenes Gebiet<br />

Durchschneidungslänge<br />

Beeinträchtigung von<br />

Überschwemmungsgebieten<br />

o<strong>der</strong> hochwassergefährdeten<br />

Gebieten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Funktionsbeeinträchtigung Betroffenes Gebiet<br />

Durchschneidungslänge<br />

sehr hoch / /<br />

hoch 5,39 km 3,85 km<br />

mittel / /<br />

gering / /<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1 1<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 677<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-68: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Wasser (Grundwasser und Oberflächengewässer)<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 4.1 Variante 4.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Grundwasser)<br />

Beeinträchtigung durch Eingriffe in<br />

den Grundwasserkörper und durch<br />

Freilegen / Anschnitt des<br />

Grundwassers<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Trinkwassergewinnung<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Stillgewässer)<br />

Beeinträchtigung von<br />

Fließgewässern<br />

Beeinträchtigung von<br />

Überschwemmungsgebieten o<strong>der</strong><br />

hochwassergefährdeten Gebieten<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung / Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

1> 2<br />

1> 2<br />

2 1><br />

1>> 2<br />

1 1<br />

1 1<br />

1>> 2<br />

Schutzgut Klima / Luft<br />

Größere klimaökologisch bedeutsame Waldflächen sind bei keiner <strong>der</strong> beiden Varianten<br />

betroffen. Beide Varianten queren die Nie<strong>der</strong>ung des Oldenburger Grabens in Dammlage auf<br />

etwa gleicher Länge. Dadurch ist mit einer leichten Behin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Frischluftzufuhr für die<br />

Stadt Oldenburg bei bestimmten Wetterlagen (östliche Winde) zu rechnen.<br />

Tabelle 3.7.4-69: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Klima / Luft<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 4.1 Variante 4.2<br />

Zerschneidung und<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

klimaökologisch bedeutsamer<br />

Waldflächen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung / Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Keine Betroffenheit<br />

1 1<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 678<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Beide Variante beanspruchen Landschaftsbildräume mit einer hohen Gesamtempfindlichkeit<br />

(Nie<strong>der</strong>ungsbereiche) innerhalb des Oldenburger Grabens. Die Neubauvariante (Variante<br />

4.2) verläuft durch einen langen Bereich von strukturreichen Ackerflächen innerhalb von<br />

strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitten gem. LRP zwischen Gut Seegalendorf und<br />

Neukirchen, welche mit einer hohen Gesamtempfindlichkeit bewertet werden. Daher rührt<br />

auch <strong>der</strong> deutliche Unterschied <strong>der</strong> Flächeninanspruchnahme <strong>der</strong> beiden Varianten. Die<br />

Ausbauvariante 4.1 ist mit 23,28 ha Flächen mit einer hohen Gesamtempfindlichkeit deutlich<br />

besser zu bewerten als die Neubautrasse 4.2 mit insgesamt 35,6 ha Flächen.<br />

Ein ähnliches Bild ergibt sich bei <strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen durch visuelle Überprägung und Verlärmung. Hier wird deutlich, dass bei<br />

<strong>der</strong> Neubauvariante insbeson<strong>der</strong>e durch Verlärmung die Unterschiede bei <strong>der</strong><br />

beeinträchtigten Fläche gegenüber <strong>der</strong> Ausbauvariante 4.1 sehr deutlich sind. Bei Variante<br />

4.2 werden insgesamt 222,77 ha sehr hoch empfindliche Küstenflächen durch visuelle<br />

Überprägung und Verlärmung beeinträchtigt. Bei Variante 4.1 sind es nur 22,38 ha.<br />

Bei beiden Trassenvarianten werden zur Vermin<strong>der</strong>ung von Beeinträchtigungen durch<br />

Schallimmissionen Lärmschutzwände mit einer Höhe von 6 m errichtet. Bei Variante 4.1<br />

werden zwischen den Ortslagen Oldenburg und Neukirchen, sowie im Bereich <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Großenbrode Lärmschutzwände westlich <strong>der</strong> Bahntrasse mit einer Länge von insgesamt<br />

5.746 m und östlich <strong>der</strong> Bahntrasse mit einer Länge von insgesamt 5.952 m errichtet. Bei<br />

Variante 4.2 werden Lärmschutzwände im Bereich <strong>der</strong> Ortslagen von Oldenburg, Neukirchen<br />

und Großenbrode westlich <strong>der</strong> Bahntrasse mit einer Länge von insgesamt 2.062 m und<br />

östlich <strong>der</strong> Bahntrasse mit einer Gesamtlänge von 2.682 m errichtet. Bei Variante 4.1 sind<br />

deutlich mehr Lärmschutzwände erfor<strong>der</strong>lich als bei Variante 4.2. Bei Variante 4.2 werden<br />

allerdings im Gegensatz zu Variante 4.1 Landschaftsbildeinheiten mit sehr hoher<br />

Gesamtempfindlichkeit beeinträchtigt. Im Bereich <strong>der</strong> Ortslagen von Großenbrode und<br />

Heringsdorf verlaufen die Lärmschutzwände entlang des Siedlungsrandes und bilden somit<br />

eine Barriere gegenüber den vorhandenen Sichtbeziehungen in die weiträumige<br />

Agrarlandschaft.<br />

Lärmschutzwände lassen sich durch geeignete Bepflanzung an den Außenseiten optisch in<br />

<strong>der</strong> Regel gut ins Umfeld einbinden. Durch die Lärmschutzmaßnahmen werden die<br />

Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen deutlich gemin<strong>der</strong>t, sodass nachteilige<br />

Auswirkungen auf das Landschaftserleben durch den Bahnverkehr vermin<strong>der</strong>t o<strong>der</strong><br />

vermieden werden.<br />

Variante 4.2 führt zu deutlich umfangreicheren flächenhaften Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen durch visuelle Überprägung und Verlärmung als Variante 4.1. Bei<br />

Variante 4.1 wird aber im Gegensatz zu Variante 4.2 eine deutlich längere Strecke mit<br />

Lärmschutzwänden versehen. Unter Berücksichtigung von Eingrünungsmaßnahmen und<br />

Vorbelastungen durch bestehende Bahntrasse und B207 ist Variante 4.2 in dieser Hinsicht<br />

insgesamt von Vorteil. Da aber bei Variante 4.2 deutlich mehr Landschaftbildeinheiten mit<br />

einer sehr hohen o<strong>der</strong> hohen Gesamtempfindlichkeit beeinträchtigt werden, weist Variante<br />

4.1 insgesamt einen deutlichen Vorteil gegenüber Variante 4.2 auf.<br />

Bei Betrachtung <strong>der</strong> Ausbauvariante (Variante 4.1) ist die bestehende Vorbelastung <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse zu berücksichtigen, sodass von einer mittleren Funktionsbeeinträchtigung<br />

auszugehen ist. Bei <strong>der</strong> Neubautrasse ist nur für den Abschnitt, welcher an <strong>der</strong> B207 verläuft<br />

eine Vorbelastung einzustellen. Der übrige Trassenabschnitt verläuft durch weitgehend<br />

unbelastete Bereiche, sodass hier von hohen Funktionsbeeinträchtigungen auszugehen ist.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 679<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Aufgrund <strong>der</strong> zum Teil sehr deutlichen Flächenunterschiede zwischen den beiden Varianten<br />

ist <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse (Variante 4.1) als Vorzugsvariante mit deutlichem<br />

Abstand zu Variante 4.2 zu betrachten.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 680<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-70: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Landschaft – Hauptvergleich Abschnitt 4<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 4.1 Variante 4.2<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Verlust von Landschafts- sehr hoch / /<br />

bildräumen bzw. –einheiten hoch 14,12 ha<br />

22,85 ha<br />

durch anlagebedingte<br />

- Strukturarme Ackerflächen Im Bereich von strukturreichen - Strukturarme und strukturreiche Ackerflächen (A1, A2) im<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Kulturlandschaftsausschnitten gem. LRP<br />

Bereich von strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Nie<strong>der</strong>ungsbereich (N) <strong>der</strong> God<strong>der</strong>storfer Au sowie des gem. LRP<br />

Oldenburger Grabens<br />

- Nie<strong>der</strong>ungsbereich (N) des Oldenburger Grabens<br />

mittel 4,22 ha /<br />

gering 25,50 ha 44,72 ha<br />

Verlust von Landschafts- sehr hoch / /<br />

bildräumen bzw. –einheiten hoch 9,16 ha<br />

12,75 ha<br />

durch baubedingte<br />

- Strukturarme Ackerflächen Im Bereich von strukturreichen - Strukturarme und strukturreiche Ackerflächen (A1, A2) im<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Kulturlandschaftsausschnitten gem. LRP<br />

Bereich von strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitten<br />

- Nie<strong>der</strong>ungsbereich (N) <strong>der</strong> God<strong>der</strong>storfer Au sowie des gem. LRP<br />

Oldenburger Grabens<br />

- Nie<strong>der</strong>ungsbereich (N) des Oldenburger Grabens<br />

mittel 3,80 ha /<br />

gering 22,87 ha 22,03 ha<br />

Gesamt 79,67 ha 102,34 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1>> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 681<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Landschaft<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 4.1 Variante 4.2<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigungen von sehr hoch 0,08 ha<br />

32,64 ha<br />

Landschaftsräumen durch<br />

- Küste (K) im Norden von<br />

- Küste (K) im Norden von<br />

visuelle Überprägung und<br />

Großenbrode<br />

Großenbrode<br />

Verlärmung Zone Baufeld - hoch 181,52 ha<br />

267,67 ha<br />

200 m<br />

- Strukturarme Ackerflächen<br />

- Strukturarme Ackerflächen<br />

(A1) im Bereich von<br />

(A1) im Bereich von<br />

strukturreichen<br />

strukturreichen<br />

KulturlandschaftsausKulturlandschaftsschnitten<br />

gem. LRP und im<br />

ausschnitten gem. LRP<br />

Bereich des LSG<br />

- Strukturreiche<br />

„Nordküste von<br />

Ackerflächen (A2) ) im<br />

Großenbrode, Küsten von<br />

Bereich von strukturreichen<br />

Johannistal und<br />

Kulturlandschafts-<br />

Heiligenhafen<br />

ausschnitten gem. LRP<br />

einschließlich Salzwiesen,<br />

sowie im Bereich des<br />

Dahmer Moor―<br />

Landschaftsschutzgebietes<br />

- Nie<strong>der</strong>ungsbereich (N) <strong>der</strong><br />

„Seegalendorfer Gehölz―<br />

God<strong>der</strong>storfer Au sowie<br />

- Nie<strong>der</strong>ungsbereich (N) des<br />

des Oldenburger Grabens<br />

Oldenburger Grabens<br />

mittel 83,14 ha 2,60 ha<br />

gering 500,88 ha 408,41 ha<br />

Beeinträchtigungen von sehr hoch 22,30 ha<br />

190,13 ha<br />

Landschaftsräumen durch<br />

- Küste (K) im Norden von<br />

- Küste (K) im Norden von<br />

visuelle Überprägung und<br />

Großenbrode<br />

Großenbrode<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 682<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Landschaft<br />

Verlärmung Zone 200 m - 49<br />

d(B)A (tags)<br />

hoch 280,36 ha<br />

- Strukturarme Ackerflächen<br />

(A1) im Bereich von<br />

strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

gem. LRP und im<br />

Bereich des LSG<br />

„Nordküste von<br />

Großenbrode, Küsten von<br />

Johannistal und<br />

Heiligenhafen<br />

einschließlich Salzwiesen,<br />

Dahmer Moor―<br />

- Nie<strong>der</strong>ungsbereich (N) <strong>der</strong><br />

God<strong>der</strong>storfer Au sowie<br />

des Oldenburger Grabens<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 4.1 Variante 4.2<br />

462,57 ha<br />

- Strukturarme Ackerflächen<br />

(A1) im Bereich von<br />

strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

gem. LRP<br />

- Strukturreiche<br />

Ackerflächen (A2) ) im<br />

Bereich von strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten<br />

gem. LRP<br />

sowie im Bereich des<br />

Landschaftsschutzgebietes<br />

„Seegalendorfer Gehölz―<br />

- Nie<strong>der</strong>ungsbereich (N) des<br />

Oldenburger Grabens<br />

mittel 14,96 ha 9,23 ha<br />

gering 1.067,96 ha 950,53 ha<br />

Gesamt 2.151 ha 2.324 ha<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1>> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 683<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-71: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Landschaft<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 4.1 Variante 4.2<br />

Verlust von Landschaftsbildräumen<br />

bzw. –einheiten durch<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen durch visuelle<br />

Überprägung (Wirkzone 0-200 m;<br />

Zone 200 m - 49 d(B)A) (tags))<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

1>> 2<br />

1>> 2<br />

1>> 2<br />

Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Der Hof Neuschwelbek in Göhl befindet sich in einem Abstand von ca. 10-90 m entfernt von<br />

<strong>der</strong> bestehenden Bahntrasse, im Bereich <strong>der</strong> Variante 4.1. Es sind dabei verschiedene<br />

Einzelbestandteile zu berücksichtigen (Gutshaus, Lindenallee, Gutspark, Werkstattgebäude),<br />

bei denen sensorielle Beeinträchtigungen bzw. Erschütterungen unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

vorhandenen Vorbelastungen durch die bestehende Bahntrasse nicht vollständig<br />

auszuschließen sind.<br />

Da sich im Bereich <strong>der</strong> Neubauvariante 4.2 keine Kultur- o<strong>der</strong> Baudenkmale befinden ist von<br />

einem geringen Vorteil dieser Variante auszugehen.<br />

Aus den Ergebnissen des Fachbeitrages archäologische Kulturgüter lässt sich Variante 4.1<br />

als Vorzugsvariante beschreiben. Bei dieser Variante ist von einem geringeren Flächenverbrauch<br />

und damit geringerem Verlust von archäologischen Kulturgütern auszugehen.<br />

Da beide Varianten durch den Oldenburger Graben verlaufen ist hier mit einem hohen<br />

Konfliktpotenzial zu rechnen, da dem Oldenburger Graben aus archäologischer Sicht eine<br />

sehr hohe Bedeutung zukommt. In Bezug auf den Variantenvergleich sind in diesem Bereich<br />

aber keine entscheidungserheblichen Unterschiede abzuleiten.<br />

Demzufolge ist <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse (Variante 4.1) in Bezug auf das Schutzgut<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter mit einem deutlichen Vorteil als Vorzugsvariante zu<br />

benennen.<br />

Nördlich von Neukirchen wurde bereits 1998 im Regionalplan ein Windeignungsgebiet<br />

festgesetzt. Diese Fläche soll im Rahmen <strong>der</strong> Teilfortschreibung im Osten erweitert werden.<br />

Variante 4.2 durchschneidet sowohl das bestehende als auch das geplante<br />

Windeignungsgebiet, sodass eine starke Einschränkung <strong>der</strong> Nutzbarkeit dieser Gebiete nicht<br />

auszuschließen ist.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 684<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-72: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter – Hauptvergleich Abschnitt 4<br />

Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Variante 4.1 Variante 4.2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust Verlust<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlagebedingte und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb Kultur und<br />

Baudenkmalen, Ensembles<br />

und Gartendenkmalen<br />

hoch<br />

Keine Betroffenheit Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante Nicht betroffen.<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Kultur- und Baudenkmale Beeinträchtigte Kultur- und Baudenkmale<br />

Sensorielle<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Kultur- und Baudenkmalen<br />

durch Verlärmung und<br />

visuelle Überprägung im<br />

Nahbereich (zwischen<br />

Außenkante Baukörper und<br />

200 m Entfernung)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

hoch Der Hof Neuschwelbek in Göhl befindet sich in einem Abstand<br />

von ca. 10-90 m entfernt von <strong>der</strong> bestehenden Bahntrasse. Es<br />

sind folgende Einzelbestandteile zu berücksichtigen:<br />

- Gutspark/ kleines Arboretum (G§; O-Nr. 29695)<br />

- zentrale Lindenallee (K; O-Nr. 29693)<br />

- westliche Lindenallee (K; O-Nr. 29694)<br />

- Gutshaus (K; O-Nr. 29688)<br />

- Werkstattgebäude (K; O-Nr. 29689)<br />

Sensorielle Beeinträchtigungen bzw. Erschütterungen sind<br />

unter Berücksichtigung <strong>der</strong> vorhandenen Vorbelastungen<br />

durch die bestehende Bahntrasse nicht vollständig<br />

auszuschließen.<br />

Keine Betroffenheit<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 2 1><br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 685<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Variante 4.1 Variante 4.2<br />

Auswirkungsprognose gem. den Angaben des Fachbeitrages archäologische Kulturgüter (ALSH, 2012/ Anlage 17)<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust/ Beeinträchtigung von archäologischen<br />

Kulturgütern<br />

Bau- und anlagebedingte<br />

Auswirkungen auf<br />

archäologische Kulturgüter<br />

durch Flächen- und<br />

Funktionsverlust im<br />

Rahmen <strong>der</strong><br />

Baumaßnahmen sowie<br />

Störungen <strong>der</strong><br />

Sichtbeziehungen und<br />

Flächenzerschneidungen<br />

Bekannte<br />

einfache u.<br />

beson<strong>der</strong>e<br />

archäologische<br />

Kulturdenkmale<br />

im Bereich des<br />

engen Korridors;<br />

allgemeine<br />

Einstufung und<br />

Ansprache<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- 17 einfache Kulturdenkmale in den Bereichen Göhl,<br />

Heringsdorf, Oldenburg, Neukirchen (LA 102, LA 63 u. 101,<br />

LA 43, 44, 194, 200, 206, 219, 252 u. 261, LA 55, 124, 154<br />

u. 156, LA 15/1, 15/2, 21 u. 28) und Großenbrode (LA 22,<br />

37, 39, 49, 66-67, 69 u. 132)<br />

- 16 sehr hohe Verluste archäologischer Kulturgüter (BWS 4)<br />

- 7 Archäologische Potentialflächen (BWS 3) im geplanten<br />

Trassenbereich<br />

- 13 neolithische Siedlungen (davon 1<br />

spätneolithisch/älterbronzezeitlich), 1 eisenzeitliche<br />

Siedlung, 1 slawische Siedlung, 1 Geweihfund (= Siedlung?)<br />

u. 3 neolithische Einzelfunde, 1 eisenzeitlicher Einzelfund<br />

(Randscherbe), 1 spätpaläolithischer Einzelfund<br />

(Brommespitze, Großenbrode LA 69), 3 Großsteingräber, 2<br />

Grabhügel, 1 bronzezeitliche Siedlung, 1 Siedlung <strong>der</strong><br />

Vorrömischen Eisenzeit (gemeinsam m. neolithischer<br />

Siedlung)<br />

Verlust/ Beeinträchtigung von archäologischen<br />

Kulturgütern<br />

- 34 einfache Kulturdenkmale in den Bereichen Oldenburg<br />

(LA 2-3, 13, 43, 187, 195, 200, 219, 252 u. 261), Göhl (LA<br />

79, 82-84), Gremersdorf (LA 218, LA 244) und Oldenburg<br />

(LA 4), Großenbrode (LA 115, LA 20-22, 50, 52-53, 57, 60,<br />

62, 71 u. 78-79) und Neukirchen (LA 23-25 u. 136)<br />

- 19 sehr hohe Verluste archäologischer Kulturgüter (BWS 4)<br />

- 5 Archäologische Potentialflächen (BWS 3) im geplanten<br />

- 11 meso-/neolithische Siedlungen, 1 eisenzeitliche<br />

Siedlung, 1 undatierte Siedlung, 1 Großsteingrab, 1<br />

Geweihfund u. 9 Einzelfunde, 2 neolithische Einzelfunde<br />

sowie eine vermutlich eisenzeitliche Scherbe, 1 Grabhügel,<br />

1 Herdstelle,1 Langbett, 1 Grabhügel<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 686<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Archäologisches<br />

Umfeld im<br />

Bereich des 800<br />

m Korridors als<br />

Grundlage zur<br />

Einschätzung<br />

archäologischer<br />

Potentialflächen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 4.1 Variante 4.2<br />

Aus dem Bereich des Oldenburger Grabens sind zahlreiche,<br />

überwiegend endmeso- und neolithische Siedlungen mit<br />

herausragenden Erhaltungsbedingungen für organische<br />

Funde bekannt ; die Trasse verläuft nur etwa 1,5 km<br />

südöstlich des slawischen Fürstensitzes des Oldenburger<br />

Walles; im Umfeld <strong>der</strong> eisenzeitlichen Siedlung am Südrand<br />

des Oldenburger Grabens (Oldenburg LA 252) ist mit weiteren<br />

eisenzeitlichen Siedlungen („wan<strong>der</strong>nde Siedlungen―) zu<br />

rechnen; im östlichen Abschnitt zwischen Heringsdorf und<br />

Neukirchen ein Bereich mit erhöhter neolithischer Besiedlung<br />

Zwischen Neukirchen, Klingstein und Sütel - lockere<br />

neolithischen Besiedlung; im Umfeld <strong>der</strong> „God<strong>der</strong>storfer Au―<br />

drei, vermutlich neolithische Siedlungen (Neukirchen LA 55,<br />

155 u. 177); sowohl für den nur 200 m bzw. 50 m westlich <strong>der</strong><br />

Trasse gelegenen Fundplätze Neukirchen LA 155 u. 156 als<br />

auch für den etwa 150 m östlich <strong>der</strong> Trasse gelegenen<br />

Fundplatz Neukirchen LA 177 werden Tierknochenfunde<br />

erwähnt - hier liegt offensichtlich ein größerer,<br />

zusammenhängen<strong>der</strong> Siedlungskomplex mit guten<br />

Erhaltungsbedingungen für organische Materialien vor; etwa<br />

150 m östlich <strong>der</strong> Trasse befinden sich in <strong>der</strong> God<strong>der</strong>storfer<br />

Au östlich einer kleinen Brücke die Reste einer neuzeitlichen<br />

Wassermühle (Neukirchen LA 176)<br />

Gebiet zwischen Gut Seekamp und <strong>der</strong> nördlichen<br />

Gemeindegrenze Neukirchens im Neolithikum dicht besiedelt<br />

(vermutlich bis in Bronzezeit hinein); nordöstlich Großenbrode<br />

viele neolithische Siedlungen; zwischen den angesprochenen<br />

Gebieten vereinzelte Grabhügel und Großsteingräber; bei<br />

Bauarbeiten auf Gut Seekamp wurden etwa 100 m östlich <strong>der</strong><br />

Trasse Urnengräber freigelegt u. hier direkt westlich <strong>der</strong><br />

Trasse in einem Moor eisenzeitliche Funde - in diesem<br />

Bereich ist mit wan<strong>der</strong>nden, eisenzeitlichen Siedlungen zu<br />

rechnen<br />

Der Oldenburger Graben ist durch zahlreiche meso- und<br />

neolithische Siedlungen mit hervorragenden<br />

Erhaltungsbedingungen für organische Materialien bekannt;<br />

im Umfeld des Oldenburger Burgwalles als slawischer<br />

Fürstensitz ist im Umfeld auch mit slawischer Besiedlung zu<br />

rechnen<br />

Mittlerer u. nordöstlicher Abschnitt zu einem Gebiet mit dichter<br />

neolithischer Besiedlung<br />

Dichte neolithische Besiedlung zwischen Neu-Klaustorf u. Gut<br />

Seekamp im nordöstlichen Trassenabschnitt; im mittleren<br />

Abschnitt eine lockere neolithische Besiedlung zwischen<br />

Neukirchen u. Klingstein; am Anfang des Trassenabschnittes<br />

im Südwesten ein Areal mit dichter neolithischer Besiedlung<br />

Im Trassenbereich in <strong>der</strong> Gemeinde Großenbrode - Areal mit<br />

vielen bekannten neolithischen Siedlungen (zeitlicher<br />

Schwerpunkt: Mittel- bis Spätneolithikum/Ältere Bronzezeit;<br />

möglicherweise Plätze zur Flintgeräteproduktion); etwa 200 m<br />

nordwestlich <strong>der</strong> Trasse eine Gruppe aus vier bekannten<br />

Grabhügeln (Großenbrode LA 81-84)<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 687<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Hinweis auf<br />

zumeist<br />

siedlungsgünstige<br />

topographische<br />

Gegebenheiten<br />

als Grundlage zur<br />

Einschätzung<br />

archäologischer<br />

Potentialflächen<br />

Variante 4.1 Variante 4.2<br />

Querung des Oldenburger Grabens unmittelbar südöstlich von<br />

Oldenburg; im Nordosten verläuft die Trasse im südöstlichen<br />

Randbereich einer Anhöhe nördlich Heringsdorf<br />

Am Nordende Querung <strong>der</strong> God<strong>der</strong>storfer Au<br />

Küstennähe; ansonsten unauffällig<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Einstufung Hoher Flächenverbrauch im Bereich des Oldenburger<br />

Grabens, da hier Trasse neu anzulegen ist; ansonsten<br />

geringer Flächenverbrauch, da abgesehen von einzelnen<br />

Abweichungen ((u.a. Übergang God<strong>der</strong>storfer Au !) nur die<br />

Bestandstrasse zu erweitern ist<br />

Stufe 3 (hoher Verlust) bis Stufe 4 (sehr hoher Verlust, sehr<br />

konfliktträchtig)<br />

Querung des Oldenburger Grabens<br />

Im Nordosten Querung einer Nie<strong>der</strong>ung; <strong>der</strong> mittlere<br />

Trassenabschnitt führt im Bereich von Göhl LA 83 am<br />

nördlichen Rand einer Nie<strong>der</strong>ung vorbei; am Südwestende<br />

wird <strong>der</strong> westliche Randbereich einer Nie<strong>der</strong>ung geschnitten<br />

(Östlich dieser Nie<strong>der</strong>ung liegt <strong>der</strong> große neolithische<br />

Siedlungsplatz Göhl LA 142)<br />

Im nordöstlichen Abschnitt verläuft die Trasse auf dem<br />

südöstlichen Hangbereich eines Höhenzuges bei Neu-<br />

Klaustorf; vor allem im Südwesten werden mehrere Bachläufe<br />

überquert<br />

Querung einer ehemaligen Meeresbucht nordwestlich<br />

Großenbrode<br />

Hoher Flächenverbrauch, da hier die Trasse neu anzulegen<br />

ist<br />

Stufe 3 (hoher Verlust) bis Stufe 4 (sehr hoher Verlust, sehr<br />

konfliktträchtig)<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong> Variante 1>> 2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 688<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-73: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Kriterium Rangfolge <strong>der</strong> Varianten<br />

Variante 4.1 Variante 4.2<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb Kultur und<br />

Baudenkmalen, Ensembles und<br />

Gartendenkmalen<br />

Sensorielle Beeinträchtigungen von<br />

Kultur- und Baudenkmalen durch<br />

Verlärmung und visuelle<br />

Überprägung im Nahbereich<br />

(zwischen Außenkante Baukörper<br />

und 200 m Entfernung) sowie<br />

Sensorielle Beeinträchtigungen von<br />

beson<strong>der</strong>en Kultur- und<br />

Baudenkmalen in Einzelstellung<br />

durch visuelle Überprägung über<br />

den Nahbereich hinaus<br />

Bau- und anlagebedingte<br />

Auswirkungen auf archäologische<br />

Kulturgüter durch Flächen- und<br />

Funktionsverlust im Rahmen <strong>der</strong><br />

Baumaßnahmen sowie Störungen<br />

<strong>der</strong> Sichtbeziehungen und<br />

Flächenzerschneidungen<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung <strong>der</strong><br />

Varianten<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Keine Betroffenheit<br />

2 1><br />

1>> 2<br />

1> 2<br />

3.7.4.4 Ableitung <strong>der</strong> Vorzugsvariante im Abschnitt 4<br />

Im Abschnitt 4 bildet Variante 4.1 die Vorzugsvariante. Bei dieser Variante wird zum<br />

überwiegenden Teil die Bestandstrasse ausgebaut. Damit werden insgesamt weniger<br />

Flächen in Anspruch genommen als bei Variante 4.2. In Bezug auf die Schutzgüter Boden,<br />

Wasser und Landschaft ist sogar ein deutlicher Vorteil gegenüber Variante 4.2 erkennbar.<br />

Bei Tieren und biologischer Vielfalt liegt ein geringer Vorteil für Variante 4.1 vor.<br />

In Bezug auf das Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit hat die<br />

Neubauvariante 4.2 einen sehr deutlichen Vorteil gegenüber dem Ausbau <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse bei Variante 4.1. Auch im Hinblick auf Pflanzen liegt ein deutlicher Vorteil für<br />

Variante 4.2 vor, da Variante 4.1 zu höheren Verlusten linearer § 30-Biotope führt.<br />

Bei Betrachtung des Konfliktpotenzials in Bezug auf NATURA-2000 Gebiete sowie<br />

artenschutzrechtliche Betroffenheiten wird jedoch <strong>der</strong> Vorteil von Variante 4.1 deutlicher.<br />

Variante 4.2 weist ein hohes Konfliktrisiko für den Kranich auf (vgl. PU, 2012/ Anlage 5).<br />

Störungsbedingt besteht das Risiko, dass ein potenzieller Nistplatz und ein Teil des<br />

zugehörigen Nahrungshabitates verloren gehen. Zudem ist ein deutlich erhöhtes<br />

Tötungsrisiko zu erwarten. Des Weiteren ist, ebenso wie in <strong>der</strong> Variante 4.1, in Teilbereichen<br />

ein hohes Konfliktrisiko für den Kammmolch festzustellen. Die Trasse verläuft außerdem in<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 689<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

350 m Entfernung an einem Seeadlerhorst vorbei, Seeadler weisen eine Fluchtdistanz von<br />

500 m auf (KIFL 2010).<br />

Zudem ist in dem direkten Umfeld des Horstes ein erhöhtes Tötungsrisiko gegeben. Es ist<br />

ein sehr hohes Konfliktrisiko bezüglich eines ggf. nicht durch FCS-Maßnahmen<br />

auszugleichenden Verstoßes gegen artenschutzrechtliche Verbote festzustellen.<br />

Aufgrund des deutlich höheren Konfliktrisikos in <strong>der</strong> Variante 4.2 für die Arten Seeadler,<br />

Wachtelkönig und dem Kranich wird diese mit großem Abstand als nachrangig eingestuft.<br />

Bei <strong>der</strong> Betrachtung des Konfliktpotenzials in NATURA 2000 Gebieten (vgl. LEGUAN, 2012b/<br />

Anlage 6) wird ersichtlich, dass Variante 4.2 im Vergleich zu Variante 4.1 in deutlich mehr<br />

NATURA 2000 Gebieten ein Konfliktpotenzial aufweist: Zwar bilden beide Varianten ein<br />

hohes Konfliktpotenzial für das Gebiet BSG DE 1731-401 "Oldenburger Graben". In weiteren<br />

vier Gebieten (GGB DE 1631-304 "Seegalendorfer Gehölz", GGB DE 1631-393<br />

"Küstenlandschaft Nordseite <strong>der</strong> Wagrischen Halbinsel", GGB DE 1631-392 " Meeresgebiet<br />

<strong>der</strong> östlichen Kieler Bucht" und BSG DE 1530-491 "Östliche Kieler Bucht") führt Variante 4.2<br />

jedoch zu mittleren Konfliktpotenzialen, deshalb ist Variante 4.1 als günstiger zu werten.<br />

Unter Einbeziehung von NATURA 2000 und Artenschutz wird Variante 4.1 insgesamt als<br />

Vorzugsvariante abgeleitet.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 690<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.7.4-74: Gesamtmatrix zur Ermittlung <strong>der</strong> Vorzugsvariante – Hauptvergleich Abschnitt 4.<br />

Kriterien<br />

UVS Schutzgüter<br />

Menschen, einschl. <strong>der</strong><br />

menschlichen Gesundheit<br />

(Wohnen und Erholung)<br />

Tiere und biologische<br />

Vielfalt<br />

Pflanzen<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima/ Luft<br />

Landschaft<br />

Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter<br />

Gesamtbewertung<br />

UVS Schutzgüter<br />

NATURA 2000<br />

artenschutzrechtliche<br />

Betroffenheiten<br />

Rangfolge und<br />

Unterschiede/<br />

Vorteilsbildung aller<br />

Umweltaspekte<br />

> geringer Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

>> deutlicher Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

>>> sehr deutlicher Vorteil gegenüber <strong>der</strong> folgenden Variante<br />

UVS: erheblich nachteilige<br />

Auswirkungen (Wirkintensität)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Variante 4.1 Variante 4.2<br />

2 1>>><br />

1> 2<br />

2 1>><br />

1>> 2<br />

1>> 2<br />

1 1<br />

1>> 2<br />

1> 2<br />

1> 2<br />

1>>> 2<br />

1>>> 2<br />

1>> 2<br />

NATURA 2000:<br />

Konfliktpotenzial<br />

gering sehr gering gering<br />

mittel mittel mittel<br />

hoch hoch hoch<br />

Artenschutz:<br />

Konfliktrisiko<br />

sehr hoch sehr hoch<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 691<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

3.7.4.5 Streckenabschnitt 1A.9 ohne Variantenvergleich<br />

Der Streckenabschnitt 1A.9 ist alternativlos. Er wird also keinem Vergleich unterzogen, es<br />

erfolgt jedoch eine Auswirkungsprognose.<br />

Der Streckenabschnitt 1A.9 beginnt am Trassenkombinationspunkt 16 auf Höhe des<br />

Autobahnparkplatzes <strong>der</strong> A 1 bei Damlos. Der Streckenabschnitt verläuft mit Ausnahme<br />

kleinerer Linienführungskorrekturen (Begradigung) am Anfang auf <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Ausbau). Er endet am Trassenkombinationspunkt 17 kurz nach Querung <strong>der</strong> BAB A 1.<br />

Lage <strong>der</strong> des Streckenabschnitts im Untersuchungsraum<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit (Wohnen und Erholen)<br />

Da <strong>der</strong> Streckenabschnitt 1A.9 außerhalb von Siedlungsflächen verläuft, werden keine<br />

Flächen mit Bedeutung für das Teilschutzgut Wohnen in Anspruch genommen. Demzufolge<br />

lassen sich auch keine Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen o<strong>der</strong> Erschütterungen<br />

ermitteln. Aus diesem Grund wird auf eine tabellarische Darstellung an dieser Stelle<br />

verzichtet.<br />

Im Norden verläuft <strong>der</strong> Streckenabschnitt 1A.9 durch den Naturerlebnisraum „Oldenburger<br />

Graben―, <strong>der</strong> eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung als Erholungsfläche aufweist. Durch den Neubau<br />

<strong>der</strong> Trasse werden insgesamt 1,63 ha dieses Naturerlebnisraumes bau- und anlagebedingt<br />

in Anspruch genommen.<br />

Durch Schallimmissionen wird <strong>der</strong> Oldenburger Graben auf einer Fläche von 46,12 ha<br />

beeinträchtigt. Als Vorbelastung ist die Autobahn A1 zu berücksichtigen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 692<br />

Prüfstück DF 10/12


Es werden keine überregionalen Rad- und Wan<strong>der</strong>wege o<strong>der</strong> regionale Reitwege durch den<br />

Streckenabschnitt 1A.9 zerschnitten.<br />

Tabelle 3.7.4-75: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen<br />

Gesundheit (Erholen) – Streckenabschnitt 1A.6<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit/ Teilschutzgut Erholen<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust<br />

Flächen- und Funktionsverlust durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme innerhalb von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten und<br />

Freizeiteinrichtungen<br />

Flächen- und Funktionsverlust durch<br />

baubedingte Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb von Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten und<br />

Freizeiteinrichtungen<br />

beson<strong>der</strong>s 0,94 ha<br />

- Naturerlebnisraum „Oldenburger Graben―<br />

beson<strong>der</strong>s 0,69 ha<br />

- Naturerlebnisraum „Oldenburger Graben―<br />

Gesamt 1,63 ha<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Schallimmissionen:<br />

Verlärmung von<br />

Erholungsgebieten,<br />

Erholungsschwerpunkten,<br />

Freizeiteinrichtungen<br />

innerhalb <strong>der</strong> Zone 49<br />

dB(A) tags<br />

Zerschneidung von<br />

überregionalen Rad- und<br />

Wan<strong>der</strong>wegen bzw.<br />

regionalen Reitwegen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

beson<strong>der</strong>s 46,12 ha<br />

- Naturerlebnisraum<br />

„Oldenburger Graben―<br />

beson<strong>der</strong>s Nicht betroffen.<br />

Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

In Bezug auf den Verlust faunistischer Lebensräume kommt es durch 1A.9 bei Rastvögeln<br />

und Heuschrecken zu Verlusten sehr hoch bedeuten<strong>der</strong> Lebensräume. Bei beiden<br />

Artengruppen ist <strong>der</strong>en Anteil an den insgesamt überbauten Lebensräumen jedoch relativ<br />

gering. Darüber hinaus kommt es bei Fle<strong>der</strong>mäusen, Reptilien und Heuschrecken zu<br />

Verlusten hoch bedeuten<strong>der</strong> Lebensräume. Auch hier sind die Anteile an den insgesamt<br />

überbauten Lebensräumen wie<strong>der</strong>um gering. Einzig bei Heuschrecken kommt es zu höheren<br />

Verlusten hoch bedeuten<strong>der</strong> linearer Lebensräume.<br />

Bei Brutvögeln, Amphibien sowie Tagfaltern und Wid<strong>der</strong>chen kommt es lediglich zu<br />

Eingriffen in Lebensräume mittlerer bzw. geringer Bedeutung. Keine Betroffenheiten ergeben<br />

sich hinsichtlich <strong>der</strong> Libellenfauna.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen und optische Störungen kommt<br />

es lediglich bei Rastvögeln zu Betroffenheiten sehr hoch bedeuten<strong>der</strong> Lebensräume<br />

(Rastplätze). Die Funktionsbeeinträchtigung verringert sich aufgrund <strong>der</strong> Vorbelastung durch<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 693<br />

Prüfstück DF 10/12


A1 und Bestandsstrecke auf "hoch". Die Beeinträchtigungen gering bedeuten<strong>der</strong> Rastplätze<br />

sind durch die Vorbelastungen zu vernachlässigen. Bei den Brutvögeln sind lediglich<br />

Lebensräume mittlerer und geringer Bedeutung betroffen. Durch die Vorbelastungen bzw.<br />

die Bedeutung sind höchstens geringe Funktionsbeeinträchtigungen zu verzeichnen.<br />

In Bezug auf Beeinträchtigungen durch Barriere- und Trennwirkungen bzw. den Fahrbetrieb<br />

sind hinsichtlich <strong>der</strong> Artengruppen Fle<strong>der</strong>mäuse und Rastvögel die auftretenden<br />

Funktionsbeeinträchtigungen vernachlässigbar. Grund sind die geringen Bedeutungen <strong>der</strong><br />

betroffenen Lebensräume sowie die Vorbelastung durch Bestandstrasse und BAB A1.<br />

Durch Streckenabschnitt 1A.9 kommt es außerdem nicht zu Betroffenheiten von<br />

Schutzgebieten o<strong>der</strong> Flächen des Biotopverbundes durch Zerschneidung. In Bezug auf die<br />

betroffenen Brutvogellebensräume sind die Funktionsbeeinträchtigungen lediglich gering. In<br />

Bezug auf sonstige Säuger sind zwei Wildwechsel von dem Streckenabschnitt betroffen und<br />

es entsteht eine Inselfläche mit <strong>der</strong> BAB A1. Das Kollisionsrisiko wird sich erhöhen.<br />

Tabelle 3.7.4-76: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt –<br />

Streckenabschnitt 1A.9<br />

Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Streckenabschnitt 1A.9<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust<br />

durch anlage- und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruch<br />

nahme<br />

faunistischer<br />

Lebensräume<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse sehr hoch /<br />

hoch 0,02 ha<br />

- Gewässer<br />

65 m<br />

- Gewässer<br />

mittel 2,46 ha 1.869 m<br />

gering 12,26 ha /<br />

Gesamt 14,74 ha 1.934 m<br />

Brutvögel sehr hoch /<br />

hoch /<br />

mittel 13,24 ha<br />

gering 1,50 ha<br />

Gesamt 14,74 ha<br />

Rastvögel sehr hoch 0,18 ha<br />

hoch /<br />

mittel /<br />

gering 14,31 ha<br />

Gesamt 14,49 ha<br />

Amphibien sehr hoch /<br />

hoch /<br />

mittel 0,02 ha<br />

- Ein Gewässer<br />

gering /<br />

Gesamt 0,02 ha<br />

Reptilien sehr hoch /<br />

hoch 1,79 ha<br />

- Artenarmes Intensivgrünland (GI),<br />

mesophiles Grünland (GM),<br />

sonstige Gehölze und<br />

Gehölzstrukturen (HG)<br />

77 m<br />

- Knicks (HW),<br />

Gräben (FG)<br />

mittel /<br />

gering 12,15 ha 663 m<br />

Gesamt 13,94 ha 740 m<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 694<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Streckenabschnitt 1A.9<br />

Libellen sehr hoch Keine Betroffenheit.<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

Gesamt 0,00 ha<br />

Heuschrecken<br />

Tagfalter/<br />

Wid<strong>der</strong>chen<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlich<br />

keit<br />

Beeinträchtigung<br />

von Tieren durch<br />

Schallimmissionen<br />

(bau- und<br />

betriebsbedingt)<br />

und optische Reize<br />

(bau-, anlage- und<br />

betriebsbedingt)<br />

Beeinträchtigungen<br />

durch Barriere- und<br />

Trennwirkungen<br />

(bau- und<br />

anlagebedingt)<br />

Brutvögel<br />

(Wirkzone<br />

100 m)<br />

Rastvögel<br />

(Wirkzone<br />

300 m)<br />

Schutzgebiete<br />

und<br />

Biotopverbund(Zerschneidung)<br />

sehr hoch 1,28 ha<br />

- Mesophiles Grünland (GM)<br />

hoch 0,78 ha<br />

- Verkehrsnebenflächen (SV)<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 695<br />

/<br />

418 m<br />

- Ebenerdige<br />

Feldhecken (HF)<br />

mittel / 65 m<br />

gering 12,66 ha 1.067 m<br />

Gesamt 14,72 ha 1.550 m<br />

sehr hoch /<br />

hoch /<br />

mittel / 12 m<br />

gering 14,74 ha 1.538 m<br />

Gesamt 14,74 ha 1.550 m<br />

Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

sehr hoch /<br />

hoch /<br />

mittel 48,89 ha<br />

- Brutvogellebensräume entlang <strong>der</strong> A1<br />

und <strong>der</strong> Bestandsstrecke (und<br />

dazwischen) (Vorbelastung)<br />

- Im Überlagerungsbereich mit <strong>der</strong> A1<br />

sind Funktionsbeeinträchtigungen zu<br />

vernachlässigen<br />

gering 5,25 ha<br />

- Brutvogellebensräume geringer<br />

Bedeutung, nahe <strong>der</strong> A 1 und <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse ist die Funktionsbeeinträchtigung<br />

zu vernachlässigen<br />

Gesamt 54,14 ha<br />

sehr hoch 48,27 ha<br />

- Rastplatz an <strong>der</strong> A1 (Vorbelastung)<br />

hoch /<br />

mittel /<br />

gering 130,44 ha<br />

- Rastplätze an <strong>der</strong> bestehenden<br />

Bahnstrecke und <strong>der</strong> A1<br />

(Vorbelastung)<br />

Gesamt 178,71 ha<br />

sehr hoch<br />

hoch<br />

mittel<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Keine Betroffenheit.<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

zu vernachlässigen


Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Beeinträchtigungen<br />

durch Fahrbetrieb<br />

(Kollisionen,<br />

verbleibende<br />

Effekte durch Sog-<br />

und<br />

Wirbelschleppen,<br />

betriebsbedingt)<br />

Streckenabschnitt 1A.9<br />

Sonstige Säuger - Zwei Wildwechsel<br />

- Erhöhung des Kollisionsrisikos<br />

- Entstehung Inselfläche mit A1<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse - Verlauf durch gering bedeutende<br />

Fle<strong>der</strong>mauslebensräume auf <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse (Vorbelastung) sowie<br />

Neuzerschneidung entlang <strong>der</strong> A1<br />

- Kollisionsrisiko vernachlässigbar<br />

Brutvögel - Verlauf durch Brutvogellebensräume<br />

mittlerer Bedeutung (Bestandstrasse<br />

und Neuzerschneidung entlang <strong>der</strong><br />

A1)<br />

- Durch Vorbelastung geringe<br />

Kollisionsgefahr<br />

Rastvögel - Verlauf durch gering bedeutenden<br />

Rastplatz (Bestandstrasse und<br />

Neuzerschneidung) entlang <strong>der</strong> A1<br />

- Durch Vorbelastung Kollisionsrisiko<br />

zu vernachlässigen<br />

Funktionsbeeinträchtigungvernachlässigbar <br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

zu vernachlässigen<br />

Schutzgut Pflanzen<br />

In Bezug auf das Schutzgut Pflanzen kommt es kleinflächig zu bau- und anlagebedingten<br />

Verlusten von § 30-Biotopen, die eine sehr hohe Bedeutung haben. Gegenüber dem<br />

flächigen Verlust fällt <strong>der</strong> Verlust linearer § 30-Biotope höher aus. Hauptsächlich sind durch<br />

die bau- und anlagebedingten Verluste Biotope mittlerer und geringer Bedeutung betroffen.<br />

Keine Betroffenheiten ergeben sich hingegen bei den hoch bedeutenden Biotopen.<br />

Tabelle 3.7.4-77: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Pflanzen – Streckenabschnitt 1A.9<br />

Schutzgut Pflanzen<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Variante 1A.9<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust in Bezug<br />

auf Biotoptypen (darunter<br />

nach § 30 BNatSchG i.V.m.<br />

§ 21 LNatSchG geschützte<br />

Biotope) durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust in Bezug<br />

auf Biotoptypen (darunter<br />

nach § 30 BNatSchG i.V.m.<br />

§ 21 LNatSchG geschützte<br />

Biotope) durch<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Gesamt (anlage- und<br />

baubedingt)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr hoch 0,004 ha<br />

- § 30-Biotop<br />

(Binnengewässer)<br />

flächig linear<br />

hoch /<br />

380 ha<br />

- § 30-Biotope (ebenerdige<br />

Feldhecke, Knick)<br />

mittel 0,76 ha 550 ha<br />

gering 7,97 ha /<br />

sehr hoch 0,02 ha<br />

- § 30-Biotop<br />

(Binnengewässer)<br />

hoch /<br />

49 ha<br />

- § 30-Biotope (ebenerdige<br />

Feldhecke, Knick)<br />

mittel 0,90 ha 325 ha<br />

gering 4,89 ha 384 ha<br />

14,53 ha 1.689 m<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 696<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Boden<br />

Die anlage- und baubedingte Flächeninanspruchnahme von Böden beträgt insgesamt 14,72<br />

ha. Böden beson<strong>der</strong>er Bedeutung werden in einem Umfang von insgesamt 7,71 ha in<br />

Anspruch genommen. Es handelt sich dabei vor allem um Böden mit beson<strong>der</strong>er<br />

Archivfunktion, die im Bereich des als geowissenschaftlich schützenswerten Objektes<br />

erfassten Oldenburger Grabens und seiner umrahmenden glazialen Ablagerungen<br />

ausgebildet sind. Der schutzwürdige Bereich beginnt etwa in Höhe von Sipsdorf und reicht<br />

bis zum Ende des Streckenabschnitts (Konfliktschwerpunkt, s. Plan 4.4.3).<br />

Tabelle 3.7.4-78: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Boden – Abschnitt 4, Streckenabschnitt<br />

1A.9<br />

Schutzgut Boden<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung und<br />

Überprägung durch<br />

Böschungen)<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Anlage von Baustraßen)<br />

Verlust<br />

beson<strong>der</strong>s (4) Versiegelung durch Trasse: 1,59 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,01 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 1,59 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 2,68 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,07 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 2,68 ha<br />

allgemein (3) Versiegelung durch Trasse: 1,19 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 1,93 ha<br />

allgemein bis<br />

gering (2)<br />

Versiegelung durch Trasse: 0,00 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,00 ha<br />

sehr gering (1) Versiegelung durch Trasse: 1,01 ha<br />

Überprägung durch Böschungen: 0,44 ha<br />

beson<strong>der</strong>s (4) 3,44 ha<br />

- Böden mit sehr hohem/hohem Natürlichkeitsgrad: 0,31 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>em Biotopentwicklungspotenzial: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>s hoher natürl. Ertragsfähigkeit: 0,00 ha<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Archivfunktion/Seltenheit: 3,44 ha<br />

allgemein (3) 1,82 ha<br />

allgemein bis<br />

gering (2)<br />

0,00 ha<br />

sehr gering (1) 0,62 ha<br />

Gesamt 14,72 ha<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Für das Schutzgut Boden wird ausschließlich eine Verlustflächenbetrachtung (Prognoseverfahren 1)<br />

vorgenommen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 697<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Wasser – Teilschutzgut Grundwasser<br />

Der Verlust von Grundwasserneubildungsflächen betrifft im Streckenabschnitt 1A.9<br />

ausschließlich Flächen <strong>der</strong> Wertstufe 1, in denen gut geschützte Grundwasservorkommen<br />

mittlerer bis hoher Ergiebigkeit vorherrschen. Die Trasse verläuft innerhalb des kuppigen<br />

Grundmoränengeländes abwechselnd in geringer Einschnitt- und leichter Dammlage.<br />

Nirgends erfolgen Anschnitte o<strong>der</strong> Offenlegungen des Grundwasserkörpers. Die Mächtigkeit<br />

<strong>der</strong> Deckschichten bleibt immer ausreichend hoch. Eine Grundwassergefährdung besteht<br />

nicht.<br />

Das Wasserschongebiet mit mittlerer Schutzpriorität für die Wasserfassung Oldenburg Süd<br />

wird an seinem nordöstlichen Rand von <strong>der</strong> Trasse auf einer Länge von 0,63 km<br />

durchschnitten. Die Durchschneidung erfolgt im seitlichen Anstrom <strong>der</strong> Wasserfassung unter<br />

einer Geschiebemergelbedeckung von ca. 20 m. Die Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Trinkwassergewinnung durch den Ausbau <strong>der</strong> Trasse wird als vergleichsweise gering<br />

eingestuft.<br />

Tabelle 3.7.4-79: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser (Grundwasser) – Abschnitt 4,<br />

Streckenabschnitt 1A.9<br />

Schutzgut Wasser/ Teilschutzgut Grundwasser<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung durch Trasse)<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Anlage von Baustraßen)<br />

Verlust<br />

sehr hoch (4) 0,00 ha<br />

hoch (3) 0,00 ha<br />

mittel (2) 0,00 ha<br />

gering (1) 3,79 ha<br />

sehr hoch (4) 0,00 ha<br />

hoch (3) 0,00 ha<br />

mittel(2) 0,00 ha<br />

gering (1) 5,89 ha<br />

Gesamt 9,68 ha<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche /<br />

Länge<br />

Beeinträchtigung durch<br />

Eingriffe in den<br />

Grundwasserkörper<br />

(Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Grundwasserdynamik) und<br />

durch Freilegen / Anschnitt<br />

des Grundwassers<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Trinkwassergewinnung<br />

(Durchschneiden von<br />

Wasserschongebieten)<br />

sehr hoch<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr hoch 0,63 km<br />

Keine Betroffenheit<br />

hoch /<br />

mittel /<br />

gering /<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 698<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgut Wasser – Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Die Trasse quert im Streckenabschnitt 1A.9 insgesamt 3 Gräben (1 Graben südöstlich von<br />

Sipsdorf, 2 Gräben nordöstlich von Sipsdorf). Ein südlich <strong>der</strong> K 39 gelegenes naturnahes<br />

Kleingewässer (Wertstufe 3) ist randlich von Überbauung betroffen (Konfliktschwerpunkt, s.<br />

Plan 4.5.3).<br />

Tabelle 3.7.4-80: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Wasser (Oberflächengewässer) –<br />

Abschnitt 4, Streckenabschnitt 1A.9<br />

Schutzgut Wasser/ Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung /<br />

Wertstufe<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme von<br />

Stillgewässern<br />

Verlust (Anzahl)<br />

sehr hoch (4) /<br />

hoch (3) 1 (Teilverlust)<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

mittel (2) /<br />

gering (1) /<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Gewässer<br />

Anzahl<br />

Beeinträchtigung von<br />

Fließgewässern durch<br />

Überbauung, Verrohrung,<br />

Verlegung etc.<br />

sehr hoch /<br />

hoch /<br />

mittel 3 Gräben<br />

gering /<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Betroffenes Gebiet<br />

Durchschneidungslänge<br />

Beeinträchtigung von<br />

Überschwemmungsgebieten<br />

o<strong>der</strong> hochwassergefährdeten<br />

Gebieten<br />

sehr hoch<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Keine Betroffenheit<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Schutzgut Klima / Luft<br />

Größere klimaökologisch bedeutsame Waldflächen sind im Streckenabschnitt 1A.9 nicht<br />

vorhanden. Es ergeben sich keine negativen Auswirkungen für das Schutzgut Klima / Luft.<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Der Streckenabschnitt 1A.9 verläuft in erster Linie durch strukturarme Ackerflächen. Westlich<br />

<strong>der</strong> Ortschaft Damlos befindet sich ein Teil dieser Ackerflächen im Bereich von<br />

strukturreichen Kulturlandschaftsauschnitten gem. LRP mit entsprechend hoher<br />

Gesamtempfindlichkeit. Im Norden des Streckenabschnitts verläuft die geplante Trasse<br />

durch den Nie<strong>der</strong>ungsbereich (N) des Oldenburger Grabens, welcher ebenfalls eine hohe<br />

Gesamtempfindlichkeit aufweist.<br />

Insgesamt werden von beiden Landschaftsbildeinheiten 0,85 ha Flächen bau- und<br />

anlagebedingt in Anspruch genommen. Durch visuelle Überprägung und Verlärmung werden<br />

insgesamt 34,69 ha beeinträchtigt. Bei den beeinträchtigten Flächen mit einer hohen<br />

Gesamtempfindlichkeit in Bezug auf das Schutzgut Landschaft ist noch <strong>der</strong> Bereich des<br />

„Damloser Waldes― (W) hinzuzufügen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 699<br />

Prüfstück DF 10/12


Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Vorbelastung durch die Autobahn A 1 ist daher von einer<br />

mittleren Funktionsbeeinträchtigung auszugehen.<br />

Tabelle 3.7.4-81: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Landschaft, Streckenabschnitt 1A.9<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust<br />

Verlust von<br />

Landschaftsbildräumen<br />

bzw. –einheiten durch<br />

anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Verlust von<br />

Landschaftsbildräumen<br />

bzw. –einheiten durch<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

sehr hoch /<br />

hoch 0,46 ha<br />

- Strukturarme Ackerflächen (A1) im Bereich von<br />

strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitten gem. LRP<br />

westlich <strong>der</strong> Ortschaft Damlos<br />

- Nie<strong>der</strong>ungsbereiche (N) des Oldenburger Grabens<br />

mittel /<br />

gering 8,39 ha<br />

sehr hoch /<br />

hoch 0,39 ha<br />

- Strukturarme Ackerflächen (A1) im Bereich von<br />

strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitten gem. LRP<br />

westlich <strong>der</strong> Ortschaft Damlos<br />

- Nie<strong>der</strong>ungsbereiche (N) des Oldenburger Grabens<br />

mittel /<br />

gering 5,50 ha<br />

Gesamt 14,74 ha<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Auswirkung/ Wirkraum Empfindlichkeit Beeinträchtigte Fläche Funktionsbeeinträchtigung<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen<br />

durch visuelle<br />

Überprägung und<br />

Verlärmung Zone Baufeld<br />

- 200 m<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

sehr hoch /<br />

hoch 7,84 ha<br />

- Strukturarme Ackerflächen (A1) im<br />

Bereich von strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten gem. LRP<br />

westlich <strong>der</strong> Ortschaft Damlos<br />

- Nie<strong>der</strong>ungsbereiche (N) des<br />

Oldenburger Grabens<br />

- Wald (W) im Bereich des Damloser<br />

Waldes<br />

mittel 1,45 ha<br />

gering 113,88 ha<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 700<br />

Prüfstück DF 10/12


Beeinträchtigungen von<br />

Landschaftsräumen<br />

durch visuelle<br />

Überprägung und<br />

Verlärmung Zone 200 m -<br />

49 d(B)A (tags)<br />

sehr hoch /<br />

hoch 26,85 ha<br />

- Strukturarme Ackerflächen (A1) im<br />

Bereich von strukturreichen<br />

Kulturlandschaftsausschnitten gem. LRP<br />

westlich <strong>der</strong> Ortschaft Damlos<br />

- Nie<strong>der</strong>ungsbereiche (N) des<br />

Oldenburger Grabens<br />

- Wald (W) im Bereich des Damloser<br />

Waldes<br />

mittel 18,29 ha<br />

gering 217,63 ha<br />

Gesamt 385,94 ha<br />

Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Es befinden sich keine Kultur- und Baudenkmale im Eingriffsbereich bzw. im unmittelbaren<br />

Bereich <strong>der</strong> geplanten Bahntrasse.<br />

In Bezug auf archäologische Kulturgüter und Bodendenkmale ist von einem hohen Verlust<br />

(vgl. ALSH, 2012/ Anlage 17) auszugehen, da die Trasse überwiegend im Süden neu<br />

anzulegen ist und damit Flächen neu in Anspruch genommen werden.<br />

Tabelle 3.7.4-82: Zusammenfassende Auswirkungsprognose Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ,<br />

Streckenabschnitt 1A.9<br />

Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Verlustflächenbetrachtung Prognoseverfahren 1<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust<br />

Flächen- und<br />

Funktionsverlust durch<br />

anlagebedingte und<br />

baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

innerhalb Kultur und<br />

Baudenkmalen,<br />

Ensembles und<br />

Gartendenkmalen<br />

hoch<br />

Funktionsbeeinträchtigung Prognoseverfahren 2<br />

Keine Betroffenheit<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Beeinträchtigte Kultur- und Baudenkmale<br />

Sensorielle<br />

Beeinträchtigungen von<br />

Kultur- und Baudenkmalen<br />

durch Verlärmung und<br />

visuelle Überprägung im<br />

Nahbereich (zwischen<br />

Außenkante Baukörper<br />

und 200 m Entfernung)<br />

hoch<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Keine Betroffenheit<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 701<br />

Prüfstück DF 10/12


Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Auswirkungsprognose gem. den Angaben des Fachbeitrages archäologische Kulturgüter (ALSH, 2012/<br />

Anlage 17)<br />

Auswirkung/ Wirkraum Bedeutung Verlust/ Beeinträchtigung von archäologischen<br />

Kulturgütern<br />

Bau- und anlagebedingte<br />

Auswirkungen auf<br />

archäologische<br />

Kulturgüter durch Flächen-<br />

und Funktionsverlust im<br />

Rahmen <strong>der</strong><br />

Baumaßnahmen sowie<br />

Störungen <strong>der</strong><br />

Sichtbeziehungen und<br />

Flächenzerschneidungen<br />

Bekannte<br />

einfache u.<br />

beson<strong>der</strong>e<br />

archäologische<br />

Kulturdenkmale<br />

im Bereich des<br />

engen Korridors;<br />

allgemeine<br />

Einstufung und<br />

Ansprache<br />

Archäologisches<br />

Umfeld im<br />

Bereich des 800<br />

m Korridors als<br />

Grundlage zur<br />

Einschätzung<br />

archäologischer<br />

Potentialflächen<br />

Hinweis auf<br />

zumeist<br />

siedlungsgünstige<br />

topographische<br />

Gegebenheiten<br />

als Grundlage zur<br />

Einschätzung<br />

archäologischer<br />

Potentialflächen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

- 6 einfache Kulturdenkmale in den Bereichen Damlos (LA<br />

77-78 u. 82) und Lensahn (LA 160/1)<br />

- 2 sehr hohe Verluste archäologischer Kulturgüter (BWS 4)<br />

- 1 Archäologische Potentialfläche (BWS 3) im geplanten<br />

Trassenbereich<br />

- 2 Grabhügel, 1 Großsteingrab, 1 Einzelfund<br />

Der südliche Abschnitt im Bereich vieler Grabhügel - hier ist<br />

mit weiteren Grabhügeln und neolithischen bis<br />

bronzezeitlichen Siedlungen zu rechnen<br />

Trasse führt zwischen Sipsdorf und Sebent am Ostrand einer<br />

Bachnie<strong>der</strong>ung entlang; Querung einer Nie<strong>der</strong>ung zwischen<br />

Moosbruch und Aedeberg<br />

Einstufung Im Norden geringer Flächenverbrauch, da hier nur die<br />

Bestandstrasse zu erweitern ist; im Süden ein hoher<br />

Flächenverbrauch, da hier die Trasse neu anzulegen ist<br />

Stufe 3 (hoher Verlust)<br />

NATURA 2000<br />

In diesem Streckenabschnitt sind keine NATURA 2000 Gebiete betroffen.<br />

Artenschutzrechtliche Betroffenheiten<br />

Es handelt sich bei diesem Streckenabschnitt um eine Ausbaustrecke, die parallel zu <strong>der</strong><br />

Autobahn A1 verläuft. Ein Großteil <strong>der</strong> anlage- und betriebsbedingten Wirkungen ist bereits<br />

im Raum vorhanden. Es sind jedoch Intensivierungen <strong>der</strong> Wirkungen zu erwarten und<br />

baubedingte Beeinträchtigungen können zu zeitweisen, ggf. aber auch dauerhaften,<br />

Beeinträchtigungen führen. Es wird auf einer Länge von rd. 260 m Grünland betroffen.<br />

Insgesamt ist ein mittleres artenschutzrechtliches Konfliktrisiko festzustellen (vgl. PU,<br />

2012/ Anlage 5).<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 702<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

3.7.5 Abschnitt 5 Festland bis Fehmarnsundbrücke<br />

3.7.5.1 Streckenabschnitt 1A.13 ohne Variantenvergleich<br />

Der Streckenabschnitt 1A.13 ist alternativlos und wird daher keinem Vergleich unterzogen.<br />

Es erfolgt jedoch eine Auswirkungsprognose. Der Streckenabschnitt beginnt auf dem<br />

Festland an Trassenkombinationspunkt 22, <strong>der</strong> den Beginn des Abschnittes 5 markiert, und<br />

führt über die Fehmarnsundbrücke durch Fehmarn. Die Auswirkungen auf Fehmarn werden<br />

im Kapitel 3.8 behandelt.<br />

Lage <strong>der</strong> des Streckenabschnitts im Untersuchungsraum<br />

Hier erfolgt die Auswirkungsprognose des Teilstückes auf dem Festland.<br />

Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit – Teilschutzgüter Wohnen und<br />

Erholen<br />

Im Bereich des Streckenabschnitts 1A.13 gehen im Rahmen <strong>der</strong> Baumaßnahmen keine<br />

Siedlungsflächen anlage- o<strong>der</strong> baubedingt verloren. Es sind lediglich Maßnahmen zur<br />

Elektrifizierung vorgesehen, bei denen einseitig eine Baustraße angelegt wird. Im Rahmen<br />

<strong>der</strong> schalltechnischen (LAIRM CONSULT, 2012a/ Anlage 10) sowie <strong>der</strong><br />

erschütterungstechnischen Untersuchung (BAUDYN, 2012/ Anlage 11) wurden keine<br />

Ergebnisse für den Streckenabschnitt 1A.13 ermittelt, da sich keine relevanten<br />

Siedlungsflächen im Einflussbereich <strong>der</strong> Bahntrasse befinden.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 703<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Da bei Streckenabschnitt 1A.13 nur eine Elektrifizierung <strong>der</strong> Trasse erfolgt, wird <strong>der</strong> östlich<br />

gelegene Regionale Grünzug als erholungswirksame Fläche mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung nur<br />

temporär durch die Anlage einer Baustraße in Anspruch genommen.<br />

Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Vorbelastungen durch B207 und bestehende Bahntrasse ist in<br />

Bezug auf Beeinträchtigungen durch Lärm von einer mittleren Funktionsbeeinträchtigung <strong>der</strong><br />

angrenzenden erholungswirksamen Flächen mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung auszugehen. Dazu<br />

zählen das Landschaftsschutzgebiet „Nordküste von Großenbrode, Küsten von Johannistal<br />

und Heiligenhafen einschließlich Salzwiesen, Dahmer Moor― sowie <strong>der</strong> östlich gelegene<br />

Regionale Grünzug an <strong>der</strong> Ostseeküste.<br />

Durch die Elektrifizierung des Streckenabschnitts 1A.13 werden keine überregionalen Rad-<br />

und Wan<strong>der</strong>wegen bzw. regionale Reitwege neu zerschnitten.<br />

Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Für den Streckenabschnitt 1A.13 erfolgen lediglich Baumaßnahmen zur Elektrifizierung. Der<br />

Abschnitt bleibt eingleisig, es wird jedoch eine einseitige Baustraße für die Zeit <strong>der</strong><br />

Bauarbeiten notwendig. Genaue Flächen- und Funktionsverluste lassen sich bislang nicht<br />

quantifizieren, sie werden jedoch wesentlich geringer ausfallen als bei Trassenneubau o<strong>der</strong><br />

–ausbau.<br />

Folgen<strong>der</strong> Bestand verschiedener Artengruppen kommt im Festlandbereich des<br />

Streckenabschnitts 1A.13 vor:<br />

- Sonstige Säuger: Querungsmöglichkeit für das Wild am Kopf <strong>der</strong> Fehmarnsundbrücke<br />

- Fle<strong>der</strong>mäuse: flächenhafte Fle<strong>der</strong>mauslebensräume mittlerer Bedeutung auf <strong>der</strong><br />

Bestandsstrecke, angrenzend daran ein größerer hoch bedeuten<strong>der</strong> Bereich; an <strong>der</strong><br />

Bestandsstrecke lineare Lebensräume mittlerer Bedeutung, angrenzend lineare<br />

Lebensräume hoher Bedeutung<br />

- Brutvögel: hoch und gering bedeutende Brutvogellebensräume; im Umfeld <strong>der</strong><br />

Fehmarnsundbrücke kommen kleinräumig höherwertige Bereiche, die<br />

eingriffsempfindlicher sind, im 200 m-Korridor vor; auch im 2.000 m-Korridor um die<br />

Fehmarnsundbrücke liegt eine erhöhte Wertgebung durch Vorkommen seltener,<br />

bestandsgefährdeter und/ o<strong>der</strong> nur sehr lokal verbreiteter Arten.<br />

- Rastvögel: sehr hoch und hoch bedeutende Rastflächen im Umfeld <strong>der</strong><br />

Bestandsstrecke<br />

- Amphibien: keine Vorkommen in unmittelbarer Nähe<br />

- Reptilien: hoch bedeutende flächenhafte Lebensräume im Bereich <strong>der</strong><br />

Bestandsstrecke; außerdem lineare Lebensräume hoher Bedeutung<br />

- Heuschrecken: vorwiegend gering bedeutende flächenhafte Lebensräume im Bereich<br />

<strong>der</strong> Bestandstrasse, nur randlich Vorkommen sehr hoch und hoch bedeutende<br />

flächenhafte Lebensräume; die im Bereich <strong>der</strong> Bestandstrasse vorhandenen linearen<br />

Biotope haben für Heuschrecken lediglich mittlere bzw. geringe Bedeutung<br />

- Tagfalter/ Wid<strong>der</strong>chen: im Bereich <strong>der</strong> Bestandstrasse gering bedeutende flächenhafte<br />

Lebensräume, angrenzend befinden sich flächenhafte Lebensräume mittlerer<br />

Bedeutung; außerdem lineare Lebensräume mittlerer bzw. geringer Bedeutung<br />

Baubedingt könnten Lebensräume von Reptilien in angrenzenden Trockenlebensräumen im<br />

Trassenbereich betroffen sein. Hoch bedeutende Lebensräume für Fle<strong>der</strong>mäuse werden<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 704<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

nicht durch die Maßnahmen zur Elektrifizierung beeinträchtigt. Auch die flächenhaften bzw.<br />

linearen Lebensräume mittlerer Bedeutung auf <strong>der</strong> Bestandsstrecke dürften durch die<br />

Elektrifizierung nicht erheblich beeinträchtigt werden. Die vorhandenen Gehölzbestände<br />

liegen nach <strong>der</strong>zeitigem Kenntnisstand in ausreichendem Abstand zur Trasse. Für weitere<br />

Tierartengruppen sind gegenwärtig keine erheblich nachteiligen Auswirkungen absehbar.<br />

Schutzgut Pflanzen<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Bestandstrasse kommen flächenhafte Biotope mittlerer und geringer<br />

Bedeutung vor. Angrenzend befinden sich Biotope des Meeres bzw. <strong>der</strong> Meeresküste mit<br />

sehr hoher Bedeutung, die teilweise nach § 30 BNatSchG (i.V.m. § 21 LNatSchG) geschützt<br />

sind. Neben den flächigen Biotopen kommen auch lineare Biotope sehr hoher Bedeutung<br />

(§ 30-Biotope) an <strong>der</strong> Bestandstrasse vor. Vorwiegend haben die linearen Biotope hier<br />

jedoch eine mittlere bzw. geringe Bedeutung.<br />

Schutzgut Boden<br />

Im Streckenabschnitt 1A.13 erfolgen Eingriffe in das Schutzgut Boden nur im Zuge <strong>der</strong> Elektrifizierung<br />

(z.B. Gründung von Fahrleitungsmasten, Errichtung von Signalanlagen). Die<br />

Flächen- und Funktionsverluste sind <strong>der</strong>zeit nicht quantifizierbar, werden aber im Vergleich<br />

zu den mit Trassenausbau o<strong>der</strong> -neubau verbundenen Flächeninanspruchnahmen äußerst<br />

gering ausfallen. Außerdem werden im Wesentlichen trassennahe Böden betroffen sein, die<br />

aufgrund von Vorbelastungen <strong>der</strong> Wertstufe 1 (sehr geringe Bedeutung) zuzuordnen sind.<br />

Schutzgut Wasser – Teilschutzgut Grundwasser<br />

Im Streckenabschnitt 1A.13 werden lediglich Baumaßnahmen zur Elektrifizierung <strong>der</strong> Trasse<br />

durchgeführt. Nennenswerte Eingriffe in das Grundwasser sind damit voraussichtlich nicht<br />

verbunden.<br />

Schutzgut Wasser – Teilschutzgut Oberflächengewässer<br />

Im Streckenabschnitt 1A.13 werden lediglich Baumaßnahmen zur Elektrifizierung <strong>der</strong> Trasse<br />

durchgeführt. Oberflächengewässer sind davon nicht betroffen.<br />

Schutzgut Klima/ Luft<br />

Größere klimaökologisch bedeutsame Waldflächen sind im Streckenabschnitt 1A.13 nicht<br />

vorhanden. Es ergeben sich keine negativen Auswirkungen für das Schutzgut Klima / Luft.<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Da im Streckenabschnitt 1A.13 nur Baumaßnahmen zur Elektrifizierung <strong>der</strong> Trasse<br />

durchgeführt werden, kommt es nur zu geringen temporären Flächeninanspruchnahmen im<br />

Bereich <strong>der</strong> Landschaftsbildeinheit Küste (K) im nördlichen Bereich des Streckenabschnitts.<br />

Diese Landschaftbildeinheit wird mit einer sehr hohen Gesamtempfindlichkeit eingestuft. In<br />

Bezug auf Beeinträchtigungen durch Lärm und visuelle Störungen ist die B 207 sowie die<br />

bestehende Bahntrasse zu berücksichtigen. Durch die Erhöhung <strong>der</strong> Zugzahlen im<br />

Zusammenhang mit dem Vorhaben <strong>der</strong> <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> ist auch mit einer<br />

Verstärkung <strong>der</strong> Beeinträchtigungen durch Zugbewegungen und Schallimmissionen<br />

innerhalb <strong>der</strong> Landschaftsbildeinheit Küste (K) zu rechnen. Aufgrund <strong>der</strong> Vorbelastungen ist<br />

hier aber von einer mittleren Funktionsbeeinträchtigung auszugehen.<br />

Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Im nördlichen Teil des Streckenabschnitts 1A.13 beginnt das gem. § 5 Abs. 1 DSchG<br />

§ 5 DSchG eingetragene Kulturdenkmal „Fehmarnsundbrücke― (O.-Nr.: 10279). An <strong>der</strong><br />

Brücke werden keine baulichen Verän<strong>der</strong>ungen vorgenommen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 705<br />

Prüfstück DF 10/12


3.8 Abschnitt 5 Insel Fehmarn<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Wie eingangs in Kap. 1.3 erläutert, grenzt die Insel Fehmarn im Norden an den festgelegten<br />

Untersuchungsraum für die UVS <strong>der</strong> <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> an. Durch das Projekt<br />

sind jedoch auch Auswirkungen im nördlichen Bereich <strong>der</strong> Neu- und Ausbautrasse zu<br />

erwarten. Die Auswirkungen, die sich durch die Mehrbelastung <strong>der</strong> Bestandsstrecke ergeben<br />

können, werden nachfolgend mit einem Focus auf die Raumordnung beschrieben.<br />

Im Abschnitt 5 auf <strong>der</strong> Insel Fehmarn verläuft die <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> zwischen<br />

Fehmarnsund im Süden und dem Anschlusspunkt zur <strong>Festen</strong> <strong>Fehmarnbeltquerung</strong> im<br />

Norden. Da sich die Planungen auf eine Parallellage zur Bundesstraße B 207 und den<br />

Ausbau <strong>der</strong> vorhandenen Eisenbahntrasse beziehen, wird für diesen Abschnitt kein<br />

Variantenvergleich durchgeführt. Die nachfolgende Bestandsbeschreibungen und<br />

Erläuterung <strong>der</strong> Auswirkungen für die Insel Fehmarn, ausgenommen Tourismus,<br />

entstammen <strong>der</strong> Planfeststellungsunterlage für den vierspurigen Ausbau <strong>der</strong> B 207 zwischen<br />

Heiligenhafen und Puttgarden.<br />

3.8.1 Auswirkungen auf den Tourismus und den Status als Seebad<br />

Im Son<strong>der</strong>gutachten „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die<br />

touristischen Belange im Kreis Ostholstein― (COCHET CONSULT, 2012/ Anlage 14) wurde<br />

geprüft, wie sich die Trassenvarianten auf den Tourismus auswirken. Im nachfolgenden Text<br />

wird daher im Wesentlichen auf diese Unterlage zurückgegriffen.<br />

Der Untersuchungsraum verläuft auf Fehmarn in einer Breite von ca. 2 km von Süd nach<br />

Nord entlang <strong>der</strong> Vogelfluglinie. Er schließt die Ortslagen Puttgarden, Bannesdorf,<br />

Blieschendorf, Avendorf, Strukkamp und Fehmarnsund im Süden ein. Von Burg liegt <strong>der</strong><br />

westliche und von Landkirchen <strong>der</strong> östliche Ortsrand ebenfalls noch innerhalb des<br />

untersuchten Raumes. Die Ortslage Burg ist aufgrund ihrer Lage, <strong>der</strong> klimatischen<br />

Eigenschaften sowie verschiedener Einrichtungen gem. § 3 <strong>der</strong> Kurort Verordnung (Kurort<br />

VO) als Seeheilbad anerkannt. Aufgrund ihrer beson<strong>der</strong>en Erholungseignung sind die<br />

Ortsteile Bannesdorf und Landkirchen als Erholungsorte staatlich anerkannt. Die Kur- und<br />

Rehaeinrichtungen liegen außerhalb des Untersuchungsraumes.<br />

Der Insel Fehmarn sowie auch dem restlichen Untersuchungsgebiet kommt dem Tourismus<br />

aus wirtschaftlicher Sicht eine bedeutende Rolle zu. Aufgrund <strong>der</strong> Insellage (78 km Küste),<br />

einer Vielzahl an Stränden und verschiedensten touristische Erholungs- und<br />

Freizeitinfrastruktur kommen jährlich rund 300.000 Besucher auf die Insel. Ein Netz von Rad-<br />

, Reit- und Erholungswegen zieht sich über die Insel. Von überregionaler Bedeutung sind <strong>der</strong><br />

Ostseeküstenradweg, <strong>der</strong> Mönchsweg sowie <strong>der</strong> Jakobsweg. Über 200 Beherbergungsbetriebe<br />

ab neun Betten sowie 20 Campingplätze befinden sich auf Fehmarn und verfügt<br />

damit über die höchste Bettenanzahl im Untersuchungsraum (vgl. COCHET CONSULT 2012,<br />

Tabelle 1/ Anlage 14). Es ist von einem deutlich größeren Beherbergungsangebot<br />

auszugehen, da private Betten nicht in <strong>der</strong> amtlichen Statistik enthalten sind. Im<br />

Untersuchungsraum befinden sich die vier Strände in Marienleuchte und Puttgarden im<br />

Norden sowie Fehmarnsund und Strukkamhuk im Süden. Die Insel zählt zu den beliebtesten<br />

Surfrevieren <strong>der</strong> Ostsee und einer <strong>der</strong> 25 Surfspots befindet sich am Fehmarnsund, <strong>der</strong><br />

zugleich auch zum Tauchen genutzt wird, innerhalb des Untersuchungsraumes.<br />

Westlich von Burg entsteht <strong>der</strong>zeit ein Zukunftspark. Weitere geplante Erweiterungen <strong>der</strong><br />

touristischen Infrastruktur liegen außerhalb des Untersuchungskorridors.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 706<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

3.8.1.1 Baubedingte Wirkungen<br />

Verlust durch Überbauung<br />

Bedingt durch Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen sind während <strong>der</strong> Bauzeit<br />

vorrübergehend Beeinträchtigungen von touristisch genutzten Einrichtungen wie z.B.<br />

Fahrradwegen möglich.<br />

Wie das INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH (2011)<br />

festgestellt hat, befindet sich im Süden <strong>der</strong> Insel eine Konzentration <strong>der</strong> touristischen<br />

Entwicklung. Da die <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> auf <strong>der</strong> Insel die vorhandene<br />

Schienentrasse aufgreift, ist nicht mit einer baubedingten Flächeninanspruchnahme zu<br />

rechnen, die weit in die angrenzenden Flächen hineinreicht. Vielmehr werden die Baustelleneinrichtungsflächen<br />

parallel <strong>der</strong> vorhandenen Bahnanlagen vorgesehen.<br />

Durch den Schienenausbau kommt es nicht zur Überbauung von Beherbergungsbetrieben<br />

o<strong>der</strong> touristisch relevanten Erholungseinrichtungen.<br />

Immissionen durch Baubetrieb<br />

Gemäß § 2 <strong>der</strong> Kurort VO dürfen keine Schadstoffbelastungen o<strong>der</strong> Lärmpegel die<br />

Möglichkeiten <strong>der</strong> Vorbeugung gegen Krankheiten, <strong>der</strong>en Heilung o<strong>der</strong> Lin<strong>der</strong>ung in den<br />

Kurorten beeinträchtigt werden.<br />

Durch baubedingte Lärmbelastungen und Luftverschmutzungen können temporär touristisch<br />

relevante Bereiche betroffen sein. Dies ist insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Fall, wenn diese Immissionen in<br />

<strong>der</strong> Hauptreisezeit und in <strong>der</strong> näheren Umgebung von touristisch relevanten Einrichtungen<br />

o<strong>der</strong> Gebieten auftreten.<br />

Die Immissionen sind im Wesentlichen auf die Baustelleneinrichtungsflächen und<br />

Zufahrtsstraßen beschränkt. Auch heute werden diese Bereiche nicht überwiegend<br />

touristisch genutzt (INSTITUT FÜR TOURISMUS UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH<br />

2011, S. 246), so dass überwiegend geringe Beeinträchtigungen zu erwarten sind.<br />

Visuelle Beeinträchtigungen<br />

Durch Landschaftsverän<strong>der</strong>ung und die Beleuchtung <strong>der</strong> Baustelle könnten vorrübergehend<br />

Beeinträchtigungen für touristisch relevante Erholungseinrichtungen entstehen.<br />

3.8.1.2 Anlagebedingte Wirkungen<br />

Verlust durch Überbauung<br />

Durch den Ausbau <strong>der</strong> Gleise und die baulichen Einrichtungen sind auf <strong>der</strong> Insel Fehmarn<br />

keine Verluste von Beherbergungsbetrieben o<strong>der</strong> touristischen Einrichtungen zu erwarten.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> kreuzenden Rad- und Fußwege kann es zu kleinen Flächenverlusten<br />

kommen.<br />

Visuelle Beeinträchtigungen<br />

Aufgrund des ebenen Gelän<strong>der</strong>eliefs können insbeson<strong>der</strong>e die Oberleitungen und<br />

Nebenanlagen (z.B. Lärmschutzwand) zu Beeinträchtigungen innerhalb touristisch attraktiver<br />

Erholungsräume führen.<br />

Zerschneidung/ Barrierewirkung<br />

Vorhandene Erholungswege wie Wan<strong>der</strong>- und Radwege werden bereits heute durch die<br />

Vogelfluglinie (B 207 und Bahn) gekreuzt, sind aber an den Kreuzungspunkten mit<br />

entsprechenden Überführungen ausgestattet. Durch den Bahnkörper und die<br />

Verkehrszunahme entstehen keine relevanten Beeinträchtigungen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 707<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

3.8.1.3 Betriebsbedingte Wirkungen<br />

Gefährdung des Seeheilbads Burg<br />

Durch die prognostizierte Zunahme des Zugverkehrs ist nicht mit einer Verschlechterung <strong>der</strong><br />

Luftqualität zu rechnen o<strong>der</strong> nur auf einen schmalen Streifen entlang <strong>der</strong> Bahnstrecke<br />

beschränkt. Auch die Zunahme <strong>der</strong> Lärmimmissionen ist auf einen schmalen Korridor<br />

entlang <strong>der</strong> bestehenden Bahnstrecke begrenzt, <strong>der</strong> bereits im Bestand durch den<br />

Straßenverkehr belastet ist. Innerhalb des Immissionskorridors an <strong>der</strong> Bahntrasse befinden<br />

sich keine zum Ortsteil Burg gehörenden Strände, Strandpromenaden, vom Verkehr<br />

ungestörte Parkanlagen sowie Strand- o<strong>der</strong> Landschaftswege. Der Schwerpunkt <strong>der</strong> für das<br />

Seeheilbad relevanten Erholungs- und Kureinrichtungen befindet sich in ausreichend<br />

großem Abstand zur Bahntrasse. Es ist daher voraussichtlich nicht von einer Gefährdung<br />

des Status Seeheilbad auszugehen.<br />

Lärmimmissionen<br />

Durch den Bahnbetrieb sind Lärmimmissionen für Beherbergungsbetriebe den Ortslagen<br />

Fehmarnsund, Strukkamp, Avendorf, Blieschendorf, Landkirchen, Burg, Bannesdorf und<br />

Puttgarden zu erwarten. Im Planfall ist in den meisten Ortslagen von einer Zunahme des<br />

Bahnlärms um durchschnittlich 5 dB(A) nachts auszugehen. Die Betroffenheit von<br />

Beherbergungsbetrieben zeigt sich insbeson<strong>der</strong>e in Avendorf, Bannesdorf und Burg a. F., da<br />

dort im Planfall 0 keine Betriebe nächtlichen Schallpegeln zwischen 45 und 49 dB(A)<br />

ausgesetzt sind (vgl. LAIRM CONSULT in COCHET CONSULT 2012a, Tabelle 32/ Anlage 14).<br />

In allen genannten Bereichen bestehen bereits heute erhebliche Vorbelastungen durch den<br />

Verkehr auf <strong>der</strong> B 207. Die Zunahme des Bahnlärms wird nicht so deutlich wahrnehmbar<br />

sein wie in einer unvorbelasteten Situation. Strukkamp wird aufgrund <strong>der</strong> aktiven<br />

Lärmschutzmaßnahme (vgl. Kap. 3.8.3.1) eine Entlastung erfahren.<br />

3.8.1 Fernhaltepunkte Puttgarden und Burg/ Betroffenheit des Ortsteils Burg <strong>der</strong> Stadt<br />

Fehmarn<br />

Die Insel Fehmarn ist sowohl an den Nahverkehr (Lübeck-Puttgarden) als auch an den<br />

Fernverkehr (Hamburg-Kopenhagen) angeschlossen. Bislang ist die Zugfrequenz für beide<br />

Verbindungen in den Sommermonaten höher als im Winter.<br />

Seit August 2010 besteht in Burg ein neuer Haltepunkt für den Nahverkehr. Der Haltepunkt<br />

verbleibt in allen Varianten in unverän<strong>der</strong>ter Lage. Der Haltepunkt Puttgarden wird<br />

vollständig aufgelassen (ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH 2012).<br />

3.8.2 Auswirkungen auf die verkehrliche Situation <strong>der</strong> Fehmarnsundbrücke<br />

Die Auswirkungen auf die verkehrliche Situation <strong>der</strong> Fehmarnsundbrücke werden in Kap. 2.1<br />

betrachtet.<br />

3.8.3 Auswirkungen auf Natur und Landschaft bzw. auf die Schutzgüter<br />

3.8.3.1 Schutzgut Menschen, einschl. menschliche Gesundheit<br />

In Bezug auf den Menschen sind die beiden Teilschutzgüter Wohnen und Erholen in einer<br />

Auswirkungsprognose zu betrachten.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 708<br />

Prüfstück DF 10/12


Flächenverlust durch Überbauung<br />

Auf <strong>der</strong> Insel Fehmarn wird die vorhandene Schienentrasse ausgebaut, die nicht durch<br />

Wohn- und Siedlungsgebiete hindurch führt. Da die vorhandene Trasse bereits weit<br />

außerhalb <strong>der</strong> Ortsteile <strong>der</strong> Stadt Fehmarn verläuft und somit ein großer Abstand zur<br />

vorhandenen Wohnbebauung besteht, sind we<strong>der</strong> Verluste noch Zerschneidungen von<br />

Wohn- und Siedlungsgebieten zu erwarten. Es werden lediglich Wohnumfeldbereiche, die<br />

sich im Abstand von bis zu 500m um die Ortsteile herum befinden, und größtenteils die<br />

umliegende Agrarlandschaft umfassen, randlich angeschnitten bzw. überbaut werden. Der<br />

bereits heute vorhandene Barriereeffekt (eingleisige Schienentrasse und B 207) wird durch<br />

den Ausbau auf zwei Gleise verstärkt. Die vorhandenen Bahnübergänge werden jedoch<br />

wie<strong>der</strong>hergestellt, so dass die Verbindungswege und Straßen zwischen den Ortslagen nicht<br />

langfristig beeinträchtigt werden.<br />

Verluste von Erholungsflächen sind nicht zu erwarten, da sich keine solchen im<br />

unmittelbaren Trassenbereich befinden.<br />

Lärmimmissionen<br />

Im Rahmen einer schalltechnischen Ermittlung wurde von <strong>der</strong> LAIRM Consult GmbH in<br />

Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> ACCON GmbH eine schalltechnische Untersuchung für den<br />

Abschnitt 5 (Insel Fehmarn) erstellt. Nachfolgend werden die Ergebnisse aus dieser<br />

Untersuchung zusammenfassen dargestellt.<br />

Die Beurteilung <strong>der</strong> Lärmimmissionen für den Prognosehorizont 2025 erfolgt wie in den<br />

an<strong>der</strong>en Abschnitten auf Grundlage <strong>der</strong> Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), die<br />

maßgebend ist. Darüber hinaus werden auch die Orientierungswerte gem. DIN 18005, Teil 1<br />

(„Schallschutz im Städtebau―) herangezogen.<br />

Vor allem beim Schienengüterverkehr sind beim Planfall 1 gegenüber dem Planfall 0<br />

deutliche Verkehrszunahmen prognostiziert (im Tagzeitraum Zunahme von 12 auf 52 Züge,<br />

im Nachtzeitraum Zunahme von 18 auf 26 Züge).<br />

Durch den Schienenverkehrslärm werden im Planfall 0 die Immissionsgrenzwerte tags in<br />

Wohngebieten (59 dB(A)) und Mischgebieten (64 dB(A)) eingehalten. Nachts wird <strong>der</strong><br />

Grenzwert für Wohngebiete von 49 dB(A) teilweise in geringem Maß überschritten. Für<br />

Mischgebiete wird <strong>der</strong> nächtliche Grenzwert von 54 dB(A) eingehalten.<br />

Für den Planfall 1 ist in Bezug auf den Schienenverkehrslärm im Tagesabschnitt (6-22 Uhr)<br />

bei freier Schallausbreitung mit Zunahmen von ≥ 10 dB(A) zu rechnen. Nachts (22-6 Uhr)<br />

sind hingegen Zunahmen von ≥ 5 dB(A) zu erwarten. Da <strong>der</strong> östliche Ortsrand von<br />

Strukkamp im Planfall von nächtlichen Überschreitungen <strong>der</strong> relevanten Grenzwerte für Lärm<br />

betroffen ist, wird hier eine 6 m hohe und 1.180 m lange Lärmschutzwand berücksichtigt.<br />

Tabelle 3.8-1: Ergebnisse für Planvariante, Anzahl <strong>der</strong> Geschosse mit Überschreitungen <strong>der</strong><br />

Immissionsgrenzwerte und Orientierungswerte nachts (LAIRM CONSULT, 2012a)<br />

Variante,<br />

lärmtechnisch günstigste<br />

Varianten farbig markiert<br />

freie<br />

Schall-<br />

ausbreitung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Stockwerke mit Überschreitung<br />

<strong>der</strong> Immissiongrenzwerte<br />

<strong>der</strong> 16. BImSchV<br />

mit<br />

Lärmschutz-<br />

wand<br />

(Höhe 6 m)<br />

mit<br />

Lärmschutz-<br />

wand (6 m)<br />

und BüG<br />

Stockwerke mit Überschreitung<br />

<strong>der</strong> Orientierungswerte<br />

gemäß Beiblatt 1 zur DIN 18005/1<br />

freie<br />

Schall-<br />

ausbreitung<br />

mit<br />

Lärmschutz-<br />

wand<br />

(Höhe 6 m)<br />

mit<br />

Lärmschutz-<br />

wand (6 m)<br />

und BüG<br />

Planvariante<br />

Abschnitt 5 (Fehmarn)<br />

165 110 109 883 775 754<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 709<br />

Prüfstück DF 10/12


Für den Gesamtverkehrslärm ist im Tagesabschnitt von 6 bis 22 Uhr sowie für den<br />

Nachtabschnitt von 22-6 Uhr für die Planvariante 1 mit geringen Zunahmen zu rechnen. Da<br />

die Planvariante 1 in diesem Abschnitt auf <strong>der</strong> bestehenden Bahnstrecke verläuft, gibt es<br />

keine neu belasteten Wohn- und Siedlungsgebiete. Die Erhöhung des Gesamtlärms<br />

gegenüber dem Planfall 0 ist gering.<br />

Schadstoffimmissionen<br />

Die Berechnung <strong>der</strong> Luftschadstoffe erfolgte mit dem Gaußschen Linienmodell PROKAS<br />

(vgl. LAIRM Consult, 2012b/ Anlage 9). Aufgrund <strong>der</strong> Elektrifizierung wurden an den<br />

maßgeblich beurteilungsrelevanten Bereichen NO2-Gesamtbelastungen von bis zu 6 µg/m³<br />

ermittelt. Gegenüber dem Planfall 0 sind keine Zunahmen zu erwarten. Leichte Abnahmen<br />

von unter 1 µg/m³ ergeben sich hingegen für die PM10-Gesamtbelastungen in Bereiche mit<br />

vorhandener Schienenstrecke. Auch für PM2,5 sind leichte Abnahmen unter 1 µg/m³ in<br />

Gebieten mit <strong>der</strong>zeitigem Schienen weg zu erwarten. In ausgebautem Zustand sind keine<br />

Zunahmen zu erwarten. Da es sich um vernachlässigbare geringe Zunahmen handelt, treten<br />

bei Benzol keine Unterschiede auf.<br />

Die maximalen Gesamtbelastungen für den Schienen- und Straßenabschnitt auf <strong>der</strong> Insel<br />

Fehmarn sind <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Alle Immissionsgrenzwerte werden<br />

eingehalten.<br />

Tabelle 3.8-2: Maximale Gesamtbelastungen in Abschnitt 5 (LAIRM CONSULT, 2012a)<br />

NO 2<br />

Benzol<br />

PM 10<br />

PM 2,5<br />

Schadstoff<br />

Immissions-<br />

grenzwert mit<br />

zulässiger<br />

Anzahl an<br />

Überschrei-<br />

tungen<br />

Wert<br />

[mg/m³] Anzahl<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Luftschadstoffimmissionen bzw.<br />

Überschreitungshäufigkeiten<br />

(Angaben in µg/m³ o<strong>der</strong> Häufigkeiten kursiv)<br />

Planfall 0<br />

Planfall,<br />

Abschnitt 5<br />

Jahresmittelwert 40 — 17,6 13,5<br />

Jahresmittelwert 5 — 1,00 1,00<br />

Jahresmittelwert 40 — 19,7 20,1<br />

Tagesmittelwert 50 35 11,0 12,0<br />

Jahresmittelwert 25 — 16,6 16,6<br />

Für alle untersuchten Schadstoffe werden die <strong>der</strong>zeit geltenden Grenz- und Immissionswerte<br />

zum Schutz des Menschen an allen maßgeblichen Immissionsorten eingehalten. Auch die ab<br />

2015 geltenden Grenzwerte werden eingehalten. Für die Bauphase werden aufgrund des<br />

ausreichend großen Abstandes zur vorhandenen Bebauung keine beurteilungsrelevanten<br />

Zunahmen erwartet. Durch den Betrieb <strong>der</strong> Baustelle werden keine Überschreitungen <strong>der</strong><br />

Grenzwerte gem. 39. BImSchV und <strong>der</strong> TA Luft hervorgerufen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 710<br />

Prüfstück DF 10/12


Erschütterungen<br />

Um die Immissionen infolge <strong>der</strong> Schienenverkehrserschütterungen abschätzen zu können,<br />

wurde von <strong>der</strong> baudyn GmbH eine erschütterungstechnische Untersuchung für den Abschnitt<br />

5 (Insel Fehmarn) erstellt. Nachfolgend werden die Ergebnisse aus dieser Untersuchung<br />

zusammenfassen dargestellt.<br />

Als Grundlagen für die Beurteilung <strong>der</strong> Erschütterungen dienen die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> DIN<br />

4150 Teil 2, <strong>der</strong> auch die Anhaltswerte für die konkrete Einstufung <strong>der</strong> Gebäude zu<br />

entnehmen sind.<br />

Die Schienenverkehrserschütterungen erreichen im Vergleich zum Schienenverkehrslärm<br />

eine geringe Wirkung in größeren Entfernungen. Für Gebäude bis in einem Abstand von 128<br />

m zur Bahntrasse wurden die Erschütterungen betrachtet. Nur in seltenen Fällen wurden<br />

spürbare Erschütterungen auch in größeren Entfernungen angetroffen.<br />

Die Prognose des sekundären Luftschalls hat gezeigt, dass die Anfor<strong>der</strong>ungen deutlich<br />

eingehalten werden. Für die Planvariante und den Planfall 0 liegen auf Fehmarn keine<br />

Gebäude im Einflussbereich <strong>der</strong> Schienenverkehrserschütterungen vor. Da die<br />

erschütterungstechnischen Ergebnisse für beide berechneten Fälle identisch sind, sind die<br />

Schienenverkehrserschütterungen im Abschnitt 5 nicht entscheidungsrelevant (baudyn<br />

GmbH 2012).<br />

3.8.3.2 Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Im Zuge des vierspurigen Ausbaus <strong>der</strong> B 207 zwischen Heiligenhafen-Ost und Puttgarden<br />

fanden zwischen Januar 2008 und April 2009 auf <strong>der</strong> Insel Fehmarn floristische und<br />

faunistische Bestandserfassung statt (Bioplan 2009). Hierbei wurden die Tierartengruppen<br />

Mittel- und Großsäuger, Fle<strong>der</strong>mäuse, Brut- und Rastvögel, Amphibien, Reptilien, Tagfalter,<br />

Heuschrecken, Laufkäfer und Libellen erfasst, die für die <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Festen</strong> <strong>Fehmarnbeltquerung</strong> zu Grunde gelegt werden.<br />

Schutzgebiete, Schutzobjekte<br />

Im direkten o<strong>der</strong> indirekten Wirkbereich des Schienenausbaus auf <strong>der</strong> Insel Fehmarn liegen<br />

die FFH-Gebiete:<br />

� 1532-391 Küstenstreifen West- und Nordfehmarn<br />

� 1631-392 Meeresgebiet <strong>der</strong> östlichen Kieler Bucht<br />

� 1532-321 Sundwiesen Fehmarn<br />

� 1631-393 Küstenlandschaft Nordseite <strong>der</strong> Wagrischen Inseln<br />

� 1632-392 Küstenlandschaft Großenbrode und vorgelagerte Meeresbereiche<br />

Und die europäischen Vogelschutzgebiete:<br />

� 1530-491 Östliche Kieler Bucht<br />

� 1633-491 Ostsee östlich Wagrien<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Da <strong>der</strong> Abschnitt Fehmarnsundbrücke -Puttgarden aufgrund des Ausbaus <strong>der</strong> bestehenden<br />

Eisenbahntrasse für das Raumordnungsverfahren nicht relevant ist, erfolgt die Betrachtung<br />

möglicher Beeinträchtigungen <strong>der</strong> oben genannten Natura-2000-Gebiete auf <strong>der</strong><br />

Planfeststellungsebene.<br />

Auf Fehmarn liegen keine Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete innerhalb des<br />

Wirkbereiches des Ausbauvorhabens.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 711<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Biotopverbundflächen/ Funktionsräume<br />

Im Untersuchungsraum befinden sich keine weiteren Biotopkomplexe, als die bereits im<br />

Biotopverbundsystem ausgewiesene und nachfolgend beschriebene Verbundfläche.<br />

Südlich von Presen und Bannesdorf liegt ein Fließgewässerabschnitte mit beson<strong>der</strong>er<br />

Eignung für naturnahen Gewässerumbau. Das die Nie<strong>der</strong>ung durchziehende<br />

Hauptfließgewässer (Land-/ Kampgraben) mit regionaler Bedeutung als Biotopverbundachse<br />

(Nebenverbundachse des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems) ist im Landschaftsplan<br />

Fehmarn gekennzeichnet. Das Fließgewässer eignet sich nach Aussagen des LP Fehmarn<br />

beson<strong>der</strong>s für den naturnahen Gewässerumbau und die Anlage von Uferrandstreifen.<br />

Die Nebenverbundachse ist umgeben von Ackerflächen.<br />

Mittel- und Großsäuger<br />

Für die Insel Fehmarn wurden die Vorkommen von Reh, Feldhase und Fischotter<br />

recherchiert. Reh und Feldhase kommen flächendeckend in überdurchschnittlich hohen<br />

Dichten vor. Für diese beiden Arten weist <strong>der</strong> Untersuchungsraum lokale Wan<strong>der</strong>korridore<br />

auf und besitzt daher eine mittlere Bedeutung für Mittel- und Großsäuger. Auf Fehmarn ist<br />

für den Fischotter bislang nur ein Nachweis aus dem Jahr 2010 an <strong>der</strong> Westküste bei<br />

Wallnau bekannt (schriftliche Mitteilung MLUR).<br />

Verlust durch Überbauung<br />

Aufgrund des Trassenausbaus sind keine beurteilungsrelevanten Flächenverluste für Mittel-<br />

und Großsäuger zu verzeichnen.<br />

Zerschneidung und Barrierewirkung<br />

Es sind keine überregionalen Wan<strong>der</strong>wege durch den Schienenausbau betroffen.<br />

Die vorhandenen Bahn- und Straßentrassen sind hinsichtlich Zerschneidung und<br />

Barrierewirkung als Vorbelastung für Mittel- und Großsäuger zu nennen, so dass keine<br />

hohen Empfindlichkeiten gegenüber den zu erwartenden Wirkungen durch anlagebedingte<br />

Überbauung anzunehmen sind.<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse<br />

Die Fle<strong>der</strong>mausarten sind nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG auf nationaler Ebene „streng<br />

geschützt― und werden im Anhang IV <strong>der</strong> FFH-Richtlinie geführt. Es befinden sich wenig<br />

geeignete Lebensraumstrukturen für Fle<strong>der</strong>mäuse auf <strong>der</strong> Insel. Sowohl in <strong>der</strong> Artenzusammensetzung<br />

als auch in den Aktivitätsdichten ist dieses festzustellen. Insgesamt<br />

wurden die acht heimischen Fle<strong>der</strong>mausarten Breitflügelfle<strong>der</strong>maus, Zwergfle<strong>der</strong>maus,<br />

Mückenfle<strong>der</strong>maus, Zweifarbfle<strong>der</strong>maus, Braunes Langohr, Großer Abendsegler sowie<br />

Rauhautfle<strong>der</strong>maus und eine Myotis-Art vorgefunden.<br />

Nur an den Böschungen <strong>der</strong> Fehmarnsundbrücke wurde auf Fehmarn ein hoch bedeutendes<br />

Jagdgebiet (vgl. Bioplan 2009) festgestellt. Da dieser Bereich jedoch nicht vom Ausbau <strong>der</strong><br />

<strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> betroffen ist, sind hier keine Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />

An den vorhandenen gehölzbestandenen Überführungen entlang <strong>der</strong> B 207 sowie beidseitig<br />

<strong>der</strong> B 207 zwischen Strukkamp und Hochfel<strong>der</strong>mühle wurden Jagdaktivitäten, meist von<br />

Zwergfle<strong>der</strong>mäusen und Breitflügelfle<strong>der</strong>maus festgestellt und als Jagdhabitate mittlerer<br />

Bedeutung ausgewiesen. Weitere Jagdhabitate mittlerer Bedeutung befinden sich in<br />

Strukkamp sowie an <strong>der</strong> Abfahrt bei Burg.<br />

An <strong>der</strong> geräumigen Unterführung zwischen Strukkamp und Avendorf wurden Durchflüge von<br />

Zwergfle<strong>der</strong>mäusen registriert. Sie ist daher als Flugstraße von mittlerer Bedeutung<br />

eingestuft.<br />

Auch wenn keine Quartiere nachgewiesen werden konnten, ist das Vorkommen von<br />

Tagesquartieren in Bäumen und Gebäuden, die eine potenziell hohe Bedeutung haben, nicht<br />

ganz auszuschließen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 712<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Verlust durch Überbauung<br />

Die Funktion <strong>der</strong> Jagdhabitate kann durch die Beseitigung linearer Gehölzstrukturen,<br />

insbeson<strong>der</strong>e an Brücken, gestört werden. Da insbeson<strong>der</strong>e die Gehölzstrukturen eine<br />

wichtige Verbundfunktion zwischen den Jagdlebensräumen darstellen, sind sie gegenüber<br />

Eingriffen sehr empfindlich. Der anlagebedingte Verlust führt zu negativen Auswirkungen auf<br />

die Jagdhabitatnutzung. Bei <strong>der</strong> Rodung von Gehölzen kann es aufgrund <strong>der</strong> Zerstörung von<br />

Tagesquartieren zu Verlusten von Fle<strong>der</strong>mäusen kommen. Durch eine Bauzeitenregelung<br />

kann dieser Konflikt vermieden werden.<br />

Brutvögel<br />

Für die Erfassung <strong>der</strong> Brutvogelfauna 1wurde ein unregelmäßig abgegrenzter Raum, im<br />

Durchschnitt mit einer Breite von 400 – 500 m, beidseitig <strong>der</strong> B 207 mit fünf Flächenbegehungen<br />

erfasst. Als Funktionsraum wird Fehmarn von <strong>der</strong> offenen Agrarlandschaft<br />

dominiert, die sich im untersuchten Bereich beidseitig <strong>der</strong> Vogelfluglinie befindet (vgl. Bioplan<br />

2009). In diesem Funktionsraum wurden insgesamt 44 Brutvogelarten nachgewiesen. Unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> Gesamtgröße des Funktionsraumes von rund 1.000 ha ist dies als<br />

unterdurchschnittlich zu bezeichnen. In dieser strukturarmen Landschaft sind die Schafstelze<br />

und die Feldlerche charakteristisch. Auch die Schafstelze kam in beachtlicher<br />

Größenordnung weit verbreitet im Gebiet vor. Das Rebhuhn als typische Offenlandart sowie<br />

<strong>der</strong> Kiebitz sind ebenfalls festgestellt worden. Der Funktionsraum ist von mäßiger Bedeutung<br />

für die Brutvogelfauna. Auch Straßengehölze bzw. Böschungen <strong>der</strong> B 207 wurden z.T. als<br />

Funktionsraum abgegrenzt und besitzen eine mäßige Bedeutung. Innerhalb <strong>der</strong> Agrarlandschaft<br />

befinden sich kleine Streusiedlungen und Einzelhöfe, die durch Einzelhausbebauung<br />

bzw. große Gebäude und meist strukturreiche Gärten gekennzeichnet sind. Z.T. ist ein alter<br />

Baumbestand o<strong>der</strong> ein Zierteich vorhanden, die aufgrund <strong>der</strong> Strukturarmut <strong>der</strong> Insel<br />

ebenfalls relevante Strukturen für Brutvögel darstellen. Mit rund 50 Arten zählen die<br />

Siedlungsbereiche zu den artenreichsten Vogellebensräumen im Untersuchungsraum für<br />

den Ausbau <strong>der</strong> B 207. Typische Siedlungsarten wie Mauersegler, Türkentaube, Haussperling,<br />

Rauch- und Mehlschwalbe, Bachstelze, Grünfink und Hausrotschwanz sind dort<br />

vorzufinden.<br />

Verlust durch Überbauung<br />

Im direkten Umfeld <strong>der</strong> Bahn gehen durch die Überbauung die östlichen Gehölzbestände<br />

komplett verloren. Dies führt daher zum dauerhaften Verlust von Vogellebensräumen. Auch<br />

wenn es sich bei den Gehölzbrütern um allgemein häufige Arten handelt, besteht hier eine<br />

hohe Empfindlichkeit gegenüber einem Totalverlust <strong>der</strong> Gehölze. Bei <strong>der</strong> Baufeldräumung,<br />

insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Rodung <strong>der</strong> Gehölze sind Verluste von Brutvögeln nicht<br />

auszuschließen. Durch eine Bauzeitenregelung kann dieser Konflikt vermieden werden.<br />

Beeinträchtigung durch Verlärmung<br />

Während <strong>der</strong> Bauzeit sind Beeinträchtigungen <strong>der</strong> angrenzenden Funktionsräume durch<br />

Bauverkehr anzunehmen. Während <strong>der</strong> Betriebsphase können auch Lebensräume mäßiger<br />

Bedeutung durch den Schienenverkehr verlärmt werden. Aufgrund <strong>der</strong> Vorbelastung<br />

(Verkehrslärm durch Straße und Schiene) ist jedoch von einer geringen Empfindlichkeit<br />

auszugehen. Auf <strong>der</strong> Insel Fehmarn brüten die gehölzbewohnenden Arten in den Gehölzen<br />

auf den Straßen- und Bahnböschungen und <strong>der</strong> Verlust <strong>der</strong> besiedelten Strukturen ist in<br />

diesem Fall ausschlaggebend.<br />

1 Die Erfassung von BIOPLAN umfasste seinerzeit den Bereich ab Heiligenhafen-Ost bis Puttgarden.<br />

Soweit möglich wurden in <strong>der</strong> vorliegenden UVS nur die für die Insel Fehmarn relevanten Angaben<br />

berücksichtigt.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 713<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Beeinträchtigung durch Zerschneidung (Kollisionsrisiko)<br />

Am bestehenden Verlauf <strong>der</strong> Bahn wird sich durch den Ausbau auf <strong>der</strong> Insel Fehmarn nichts<br />

än<strong>der</strong>n, so dass es zu keinen neuen Zerschneidungen kommen wird. Bereits im Bestand<br />

besteht aufgrund <strong>der</strong> vorhandenen Bahn- und Straßentrasse ein Kollisionsrisiko für Vögel.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e für gehölzbewohnende Singvögel, die an den Stellen, an denen sich beidseitig<br />

<strong>der</strong> Vogelfluglinie Gehölze befinden, die Trasse queren um die Gehölze auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Seite zu nutzen. Durch den Schienenausbau werden die Gehölze östlich <strong>der</strong> Gleise entfernt<br />

und <strong>der</strong> Anreiz zur Trassenquerung sinkt, wenn auf Bepflanzung <strong>der</strong> neuen Böschungs- und<br />

Randbereiche verzichtet wird.<br />

Rastvögel<br />

Im Untersuchungsraum für den Ausbau <strong>der</strong> B 207 wurden während <strong>der</strong> Rastvogelkartierung<br />

in den Jahren 2008 und 2009 55.393 Vögel aus 57 verschiedenen Rast- und Gastvogelarten<br />

gezählt (vgl. Bioplan 2009).<br />

Die Untersuchung hat gezeigt, dass die ausgeräumte, intensiv genutzte und strukturarme<br />

Agrarlandschaft Fehmarns für Rastvögel eine weitaus geringere Bedeutung als die zumeist<br />

kleinräumigeren, küstennahen Standorte des Festlandes besitzt. In bedeutenden Beständen<br />

traten auf Fehmarn die Graugans sowie einige Larolimikolen wie Kiebitze, Goldregenpfeifer,<br />

Sturm- und Lachmöwe vor allem auf störungsarmen und weithin offenen Nutzflächen auf.<br />

Lach-, Sturm- und Silbermöwe nutzen den gesamten Untersuchungsraum opportunistisch je<br />

nach Nahrungsangebot. Beson<strong>der</strong>e Aufenthaltsschwerpunkte ließen sich nicht lokalisieren.<br />

Die häufigsten Arten mit jeweils mehr als 5.000 insgesamt gezählten Individuen waren<br />

Lachmöwe, Pfeifente und Reiherente. Kennzeichnend für den Untersuchungsraum war die<br />

sehr hohe Zahl unterschiedlicher Vogelarten, die dort z.T. hoch bedeutsame<br />

Rastbestandszahlen erreichten. Über 20 Arten erreichten die Grenzwerte für nationale,<br />

landesweite, regionale o<strong>der</strong> lokale Bedeutung teilweise mehrfach und besitzen daher eine<br />

hohe (darunter Lach- und Silbermöwe) bis sehr hohe Bedeutung (z.B. Grau- und<br />

Kanadagans und Sturmmöwe). Rastgebiete von internationaler Bedeutung wurden im<br />

Untersuchungsraum nicht festgestellt. Im Untersuchungsraum befinden sich Rastgebiete von<br />

hoher Bedeutung unmittelbar westlich <strong>der</strong> B 207 nahe Todendorf und Ostermarkelsdorf<br />

sowie in einiger Entfernung zur Vogelfluglinie nahe Hochfel<strong>der</strong>mühle. Östlich <strong>der</strong> Bahn liegt<br />

zwischen Avendorf und Blieschendorf ein Rastgebiet mit sehr hoher Bedeutung.<br />

Verlust durch Überbauung<br />

Aufgrund des Trassenausbaus auf <strong>der</strong> Ostseite sind die westlich <strong>der</strong> Vogelfluglinie liegenden<br />

Rastgebiete nicht betroffen. Das Rastgebiet bei Avendorf befindet sich in ausreichendem<br />

Abstand zur Bahntrasse (rund 150 m), so dass hier ebenfalls keine Verluste zu erwarten<br />

sind.<br />

Lärmimmissionen/ Störungen<br />

Im Bestand sind bereits durch den Verkehrslärm (Schienen- und Straßenverkehr) und<br />

optische Reize Vorbelastungen entlang <strong>der</strong> Vogelfluglinie vorhanden. Trotz dieser<br />

Vorbelastungen haben sich hochwertige Rastplätze entlang <strong>der</strong> Vogelfluglinie entwickelt. Der<br />

Ausbau <strong>der</strong> Schiene dürfte daher nur einen geringen Einfluss auf das lokale Rastgeschehen<br />

<strong>der</strong> Insel Fehmarn haben. Bei Heranrücken <strong>der</strong> Trasse sowie mäßiger Erhöhung des<br />

Verkehrslärms sind keine wesentlichen Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> lokalen Rastvogelgemeinschaft<br />

durch den Ausbau zu erwarten. Für alle Arten sind aufgrund <strong>der</strong> Vorbelastungen daher<br />

geringe Empfindlichkeiten anzunehmen.<br />

Amphibien<br />

Im Unterschied zum Festland wurden auf Fehmarn im Wesentlichen die drei Arten Kamm-<br />

und Teichmolch sowie Teichfrosch nachgewiesen, wobei <strong>der</strong> Teichmolch als häufigste Art<br />

anzusprechen war. Nur vereinzelt konnte <strong>der</strong> Grasfrosch festgestellt werden. Der<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 714<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Kammmolch ist als Art nach Anhang IV <strong>der</strong> FFH-Richtlinie zu berücksichtigen. Für die<br />

Amphibien konnten auf Fehmarn drei Funktionsräume (Kombination aus Amphibien- und<br />

Biotopkartierung) erfasst und abgegrenzt werden. Der kleinste Raum befindet sich im<br />

Bereich Strukkamp und besitzt aufgrund des Kammolchvorkommens und <strong>der</strong> großen Anzahl<br />

von Teichmolchen und –fröschen eine mittlere Bedeutung. Der größte Funktionsraum wird<br />

jedoch von <strong>der</strong> gewässerarmen Agrarlandschaft beidseitig <strong>der</strong> Vogelfluglinie eingenommen<br />

und besitzt eine geringe Bedeutung für Amphibien. Der Trassenabschnitt zwischen<br />

Bannesdorf im Norden und Burg im Süden weist aufgrund seiner Anzahl an Gewässern<br />

hingegen eine mittlere Bedeutung als Funktionsraum für Amphibien auf. Bei <strong>der</strong><br />

Bestandserfassung 2008 konnten im gesamten Untersuchungsraum keine hochwertigen<br />

Vorkommen (Laichvorkommen und Funktionsräume) festgestellt werden.<br />

Als Vorbelastung für die Amphibien sind die Barrierewirkung durch die Vogelfluglinie<br />

(mögliche Kollisionen), die intensive landwirtschaftliche Nutzung sowie die geringe<br />

Gewässergüte <strong>der</strong> Gräben und Kleingewässer zu nennen.<br />

Verlust durch Überbauung<br />

Land- und Gewässerlebensräume im unmittelbaren Umfeld <strong>der</strong> Gleise besitzen gegenüber<br />

<strong>der</strong> Überbauung eine hohe Empfindlichkeit. Nur die östlich <strong>der</strong> Gleise vorhandenen<br />

Laichvorkommen und Funktionsräume sind von Flächenverlust durch den Trassenausbau<br />

betroffen. Auf <strong>der</strong> Höhe von Strukkamp befindet sich ein Laichvorkommen des Teichfroschs<br />

von geringer Bedeutung. Alle an<strong>der</strong>en östlichen Gewässer liegen in einem Abstand > 50 m<br />

zu den Gleisen und dürften daher nicht durch den Schienenausbau betroffen sein.<br />

Während <strong>der</strong> Bauphase können Amphibien aus trassennahen Gewässern in den<br />

Baustellenbereich gelangen und dort Verluste erleiden. Durch entsprechende temporäre<br />

Leiteinrichtungen kann dies vermieden werden.<br />

Zerschneidung/ Barrierewirkung<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Vorbelastung ist hier eine Verschärfung des Konfliktes anzunehmen, <strong>der</strong> mit<br />

den erhöhten Zugzahlen einhergeht.<br />

Reptilien<br />

Um den Reptilienbestand zu erfassen wurden Probeflächen in unmittelbarer Nähe zur B 207<br />

untersucht, die Straßendamm bzw. die –böschungen umschlossen. Auch die Bahntrasse<br />

wurde in einige Probeflächen einbezogen. Von den sechs in Schleswig-Holstein<br />

vorkommenden Reptilienarten konnte nur die Waldeidechse auf Fehmarn im<br />

Untersuchungskorridor beidseitig <strong>der</strong> Vogelfluglinie nachgewiesen werden.<br />

Die ungenutzten und genutzten Gleisanlagen im Bereich Burg wurden als Probeflächen und<br />

Funktionsraum mit mittlerer Bedeutung eingestuft, da hier ein größeres und stabiles<br />

Vorkommen <strong>der</strong> Waldeidechse festgestellt worden ist. Alle an<strong>der</strong>en Probeflächen besitzen<br />

nur eine geringe bis mäßige Bedeutung. Als Funktionsräume wurden die Agrarlandschaft<br />

sowie <strong>der</strong> Bahndamm und Straßenkörper abgegrenzt. Während die Agrarlandschaft keine<br />

o<strong>der</strong> wenige Reptilienvorkommen aufweist und daher eine geringe Bedeutung besitzt,<br />

weisen <strong>der</strong> Bahndamm und Straßenkörper aufgrund <strong>der</strong> Nachweise <strong>der</strong> Waldeidechse eine<br />

mäßige Bedeutung auf. Als Vorbelastung des Funktionsraumes Straßenkörper und<br />

Bahndamm ist <strong>der</strong> Verkehr <strong>der</strong> B 207 zu betrachten.<br />

Verlust durch Überbauung<br />

Östlich <strong>der</strong> Bahntrasse ist durch den Ausbau von einem Totalverlust, <strong>der</strong> dort vorhandenen<br />

Funktionsräume von mäßiger bis mittlerer Bedeutung auszugehen.<br />

Der Bahndamm bei Burg mit seinem stabilen Vorkommen <strong>der</strong> Waldeidechse ist durch den<br />

Schienenausbau betroffen. Abseits dieser Strukturen stehen für diese Vorkommen kaum<br />

Habitate zur Verfügung.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 715<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Insekten (Tagfalter/ Heuschrecken/ Libellen/ Laufkäfer)<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Kartierungen für den Ausbau <strong>der</strong> B 207 wurden insgesamt 33 Probeflächen<br />

entlang <strong>der</strong> Straßentrasse (Festland und Insel Fehmarn) kartiert und rund 20 Tagfalter- und<br />

14 Heuschreckenarten nachgewiesen. Davon befanden sich 22 Probeflächen auf <strong>der</strong> Insel<br />

Fehmarn. Der Großteil <strong>der</strong> Falter sind häufige, anspruchslose und weit verbreitete<br />

Ubiquisten und sog. Wan<strong>der</strong>falter, die eine hohe Reproduktionsfähigkeit besitzen (r-<br />

Strategen). Insbeson<strong>der</strong>e die ausgedehnten landwirtschaftlichen Nutzflächen sind z.T. völlig<br />

schmetterlingsfrei und auch für Heuschrecken als Lebensraum weitestgehend ungeeignet.<br />

Das Grüne Heupferd ist als dominante Art auf Fehmarn zu nennen. Nur an <strong>der</strong><br />

Fehmarnsundbrücke konnte ein hochwertigerer Tagfalterlebensraum ermittelt werden, <strong>der</strong><br />

aufgrund <strong>der</strong> trockenwarmen Lebensräume auch für Heuschrecken von Bedeutung ist.<br />

Entlang <strong>der</strong> Vogelfluglinie (Straße und Bahn) konnten auf Fehmarn für beide Arten nur<br />

Funktionsräume mit mäßiger bis mittlere Bedeutung festgestellt werden.<br />

Im Untersuchungsgebiet <strong>der</strong> B 207 wurden über 90 Lauf- und Sandlaufkäferarten kartiert. In<br />

Bezug auf die Laufkäfer besitzen die besonnten Knicks und die Randbereiche <strong>der</strong> Bahn<br />

sowie die angrenzenden Ru<strong>der</strong>alstreifen eine hohe Bedeutung. Teilweise besitzen die<br />

Uferbereiche von Kleingewässern eine sehr hohe Bedeutung. Aufgrund des Vorkommens<br />

<strong>der</strong> Käferart Ophonus nitidulus besitzt <strong>der</strong> Brückenkopf <strong>der</strong> Fehmarnsundbrücke eine hohe<br />

Bedeutung. Knapp 20 Arten besaßen nach <strong>der</strong> Roten Liste Schleswig-Holsteins einen<br />

Gefährdungsstatus. Streng geschützte Laufkäferarten gem. 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG sowie<br />

Arten nach Anhang IV <strong>der</strong> FFH-Richtlinie wurden bei <strong>der</strong> Kartierung 2008 nicht vorgefunden.<br />

Libellen wurden an acht ausgewählten Gewässern auf Fehmarn kartiert, wobei an drei Stück<br />

keine Libellen vorgefunden worden sind. Insgesamt konnten 12 Libellenarten nachgewiesen<br />

werden, darunter die drei gefährdeten Arten Fle<strong>der</strong>maus-Azurjungfer, Große Königslibelle<br />

und die Kleine Mosaikjungfer. Das direkte Umfeld <strong>der</strong> B 207 stellt kein bevorzugtes<br />

Jagdgebiet für Libellen dar und nur ein Gewässer westlich <strong>der</strong> B 207 wurde auf Fehmarn als<br />

hochwertiges Libellengewässer eingestuft. Alle im Gebiet erfassten Libellenarten sind gem. §<br />

7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG beson<strong>der</strong>s geschützt, streng geschützte Arten o<strong>der</strong> Arten des<br />

Anhangs II <strong>der</strong> FFH-Richtlinie wurden nicht nachgewiesen.<br />

Verlust durch Überbauung<br />

Für anpassungsfähige Heuschreckenarten und weniger anspruchsvolle Tagfalter bestehen<br />

bei Eingriffen in ihre Lebensräume Ausweichmöglichkeiten in benachbarte Flächen.<br />

Die Laufkäferfauna, die in den Randbereichen <strong>der</strong> Bahn sowie in den angrenzenden<br />

Ru<strong>der</strong>alstreifen vorkommt, besitzt eine mittlere Empfindlichkeit gegenüber dem<br />

Habitatverlust. Es stehen nur bedingt Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung.<br />

Bei Überbauung von Kleingewässern besteht eine hohe Empfindlichkeit für Libellen.<br />

3.8.3.3 Schutzgut Pflanzen<br />

Aufgrund <strong>der</strong> ertragreichen Böden (s. Kap. 3.8.3.4) werden auf <strong>der</strong> Insel Fehmarn weite<br />

Bereiche durch ackerbauliche Nutzung geprägt. Diese Flächen besitzen überwiegend eine<br />

geringe naturschutzfachliche Bedeutung. Grünlandbereiche sind nur kleinflächig zu finden.<br />

Charakteristisch sind auch zahlreiche Mergelkuhlen und ein breitgefächertes Grabensystem<br />

zur Entwässerung <strong>der</strong> schweren Böden. Bahn- und Straßenkörper einschließlich<br />

Böschungen und Hänge stellen in <strong>der</strong> Landschaft einen eigenständigen Lebensraum dar,<br />

weswegen auch eine Straßenrandkartierung durchgeführt wurde (Bioplan 2009). Hierbei<br />

wurden insgesamt (Untersuchungskorridor Festland und Insel) 27 Arten <strong>der</strong> Roten Liste<br />

festgestellt. Die Saumstrukturen (RHm) <strong>der</strong> Bahn- und Schienentrasse sind überwiegend von<br />

mäßiger bis mittlerer Bedeutung. Vereinzelt sind Biotoptypen von hoher Bedeutung dabei,<br />

wie etwa feuchte Ru<strong>der</strong>al- und Staudenfluren o<strong>der</strong> Gebüsche.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 716<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

In einem Bereich ca. 500 m beidseitig <strong>der</strong> geplanten Straßentrasse wurden die gesetzlich<br />

geschützten Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG erfasst. Hierbei handelt es<br />

sich im Wesentlichen um natürliche und naturnahe Kleingewässer sowie Red<strong>der</strong>, Knicks und<br />

Feldhecken. Biotope des Meeres und <strong>der</strong> Meeresküste wie Küstendünen liegen außerhalb<br />

<strong>der</strong> Schienentrasse.<br />

Als Vorbelastungen <strong>der</strong> Pflanzen und Biotope sind insbeson<strong>der</strong>e Schadstoffbelastungen,<br />

Zerschneidungseffekte und Standortverän<strong>der</strong>ungen (wie etwa Entwässerung) zu nennen.<br />

Verlust durch Überbauung<br />

Auf Fehmarn sind insbeson<strong>der</strong>e Verluste <strong>der</strong> östlichen trassenbegleitenden Gehölzbestände<br />

(Feldgehölze und –hecken), sowie vorbelasteter Saumstrukturen (halbru<strong>der</strong>ale Gras- und<br />

Staudenflure) und schmale Randstreifen von Ackerflächen zu erwarten. Nordwestlich von<br />

Blieschendorf sind randliche Verluste an Knicks zu erwarten. Im Bereich nordwestlich von<br />

Burg und westlich von Bannesdorf ist an zwei Gräben ebenfalls mit <strong>der</strong> Überbauung von<br />

kurzen Abschnitten zu rechnen.<br />

3.8.3.4 Schutzgut Boden<br />

Auf <strong>der</strong> Insel Fehmarn kommen größtenteils schwach entkalkte, nährstoffreiche Böden <strong>der</strong><br />

Jungmoräne vor. Sie werden als Fehmaraner Schwarzerden bezeichnet, die aufgrund ihres<br />

Nährstoffreichtums eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung besitzen und zu den ertragreichsten Böden in<br />

Schleswig-Holstein zählen. Bei den Böden im unmittelbaren Trassenbereich handelt es sich<br />

jedoch um vorbelastete bzw. überprägte Böden, die keine Bedeutung für das Schutzgut<br />

Boden besitzen.<br />

Verlust durch Überbauung<br />

Durch den Ausbau des Schienenweges werden im gesamten Trassenabschnitt temporär und<br />

dauerhaft Flächen <strong>der</strong> obengenannten Bodentypen in Anspruch genommen.<br />

3.8.3.5 Schutzgut Klima/ Luft<br />

Das Klima <strong>der</strong> Insel Fehmarn ist in hohem Maße durch die großklimatische Lage zwischen<br />

Nord- und Ostsee geprägt und als gemäßigtes, feuchttemperiertes, ozeanisches Klima zu<br />

bezeichnen. Das Wettergeschehen wird durch atlantische Luftmassen, die mit Westdrift aus<br />

den gemäßigten Breiten heranziehen, bestimmt.<br />

Die Nie<strong>der</strong>schlagsverhältnisse sind abnehmend und gehen im Osten Fehmarns bis auf 550<br />

mm zurück. Damit einher geht eine geringe Wolkenbedeckung und eine hohe<br />

Sonnenscheindauer, die mit 1.700 bis 1.800 Stunden im Jahr die Region zur<br />

sonnenreichsten in Schleswig-Holstein macht. Die Lage an <strong>der</strong> Ostsee, die als<br />

Wärmelieferant wirkt, führen zu Temperaturen, die ab Juli bis in den Winter über den<br />

Landesmittelwerten liegen (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft, 2003).<br />

Auf <strong>der</strong> Insel fehlen, ausgenommen dem Bereich Blankenwisch, größere Waldflächen mit<br />

einem zu erwartenden eigenen Bestandsklima und somit Frischluftentstehungsgebiete. Im<br />

Untersuchungsgebiet selbst befinden sich keine Bereiche o<strong>der</strong> klimatisch wirksame<br />

Strukturen, die eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung für das Klima besitzen.<br />

Verlust durch Überbauung<br />

Bei dem Ausbauvorhaben ist aufgrund des bestehenden Gleises und Randbereiche sowie<br />

aufgrund <strong>der</strong> das Kleinklima überlagernden großklimatischen Verhältnisse anzunehmen,<br />

dass zusätzliche kleinklimatische Än<strong>der</strong>ungen durch den Ausbau <strong>der</strong> Schiene unerheblich<br />

sind.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 717<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

3.8.3.6 Schutzgut Wasser<br />

Oberflächengewässer<br />

Der Abfluss des Oberflächenwassers erfolgt auf <strong>der</strong> Insel Fehmarn über Wasserläufe /<br />

Gräben in den Nie<strong>der</strong>ungen, die in sommerlichen Trockenphasen meist leer sind.<br />

Die Insel wird in <strong>der</strong> Mitte von Ost nach West von <strong>der</strong> Kopendorfer Au durchzogen und bildet<br />

den längsten und wichtigsten Wasserlauf auf Fehmarn. Beidseitig <strong>der</strong> Bundesstraße und <strong>der</strong><br />

Schienen sind weitere kleine Gräben vorhanden. Die Entwässerung <strong>der</strong> Insel erfolgt u.a.<br />

durch die drei großen Gräben, die in Durchlässen unter <strong>der</strong> Straßen und Schienentrasse<br />

hindurch geführt werden. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie die Einleitung von<br />

Oberflächenwasser werden über das verzweigte Grabennetz als Vorflut sichergestellt.<br />

Alle unterhalb <strong>der</strong> 3,5 m Höhenlinie gelegenen Flächen zählen gemäß Landesbetrieb für<br />

Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein als überschwemmungsgefährdete<br />

Bereiche (LKN-SH, Mitteilung 14.05.2010). Überschwemmungsgefährdete<br />

Gebiete gem. § 31c Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes<br />

befinden sich bei Puttgarden und Fehmarnsund.<br />

Über die ganze Insel verteilt sind zahlreiche Kleingewässer, Tümpel und Teiche. Innerhalb<br />

des Untersuchungsraumes kommen zahlreiche natürliche Kleingewässer jeglicher Art vor,<br />

aber auch künstlich angelegte Stillgewässer (vgl. Bioplan 2009). Zwischen Niendorf und<br />

Puttgarden sind diese überwiegend auch als beson<strong>der</strong>s geschützte Biotope ausgewiesen.<br />

Obwohl die kleinflächigen Stillgewässer auf Grund <strong>der</strong> Größe als Retentionsräume nur eine<br />

untergeordnete Rolle spielen, haben sie dennoch eine beson<strong>der</strong>e Lebensraumfunktion und<br />

sind daher von beson<strong>der</strong>er Bedeutung. Auf <strong>der</strong> Insel Fehmarn kommt hinzu, dass hier ein<br />

Mangel an natürlichen Fließgewässern besteht, so dass auch den Gräben eine beson<strong>der</strong>e<br />

Bedeutung im Wasserhaushalt zukommt.<br />

Grundwasser<br />

Für die gesamte Fläche <strong>der</strong> Insel Fehmarn sind die wasserstauenden Geschiebemergel<br />

verantwortlich für eine beschränkte Durchlässigkeit. Die Studie zur Grundwasserneubildung<br />

in S.-H. (Landesamt für Wasserhaushalt und Küsten, Kiel 1980) bestätigt dies und gibt für<br />

Fehmarn eine mittlere Grundwasserneubildung von 1 mm im Jahr an.<br />

Im trassennahen Bereich auf Fehmarn befinden sich keine Flächen, die eine beson<strong>der</strong>e<br />

Bedeutung für das Grundwasser besitzen. Da nur eine geringe Grundwasserneubildung<br />

stattfindet, besitzen die Flächen nur eine allgemeine Bedeutung.<br />

Verlust durch Überbauung<br />

Durch den Ausbau des Schienenweges können angrenzende Gräben und Kleingewässer<br />

überbaut werden (vgl. Kap. 3.8.3.2 Amphibien und Kap. 3.8.3.3 Pflanzen).<br />

3.8.3.7 Schutzgut Landschaft<br />

Aufgrund <strong>der</strong> vorhandenen landschaftlichen Strukturen und Elemente sind auf Fehmarn im<br />

Wesentlichen zwei Landschaftsbildtypen vorhanden. Die Insel ist geprägt von einer<br />

großräumigen Agrarlandschaft, die mal mehr und mal weniger strukturreich ist. Die<br />

Landschaftsbildtypen besitzt daher eine geringe bis mittlere Bedeutung. Teilweise gibt es<br />

Sichtbezüge zur Ostsee. Daher ist auch die Küstenlandschaft ein häufiger Landschaftstyp.<br />

Daneben sind Ortslagen und großräumig wirkende Verkehrsinfrastrukturen wie die<br />

Vogelfluglinie (Schiene/ Straße) vorhanden. Die Vogelfluglinie besitzt auf <strong>der</strong> Insel Fehmarn<br />

eine mittlere Bedeutung, da sie in <strong>der</strong> umgebenden ausgeräumten Agrarlandschaft durch die<br />

randlichen Gehölzstrukturen eine Kulissenwirkung besitzt. Östlich und westlich <strong>der</strong><br />

Vogelfluglinie befinden sich intensiv genutzte Ackerlandschaften mit geringer Naturnähe und<br />

wenigen glie<strong>der</strong>nden Gehölzstrukturen, die für das Landschaftsbild von geringer Bedeutung<br />

sind. Zwischen Landkirchen und Ostermarkelsdorf befinden sich westlich <strong>der</strong> B 207 sowie<br />

östlich <strong>der</strong> Schiene bei Niendorf kleinräumigere, strukturreichere Agrarlandschaften, die eine<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 718<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

mittlere Bedeutung aufweisen. Die Ortschaften Strukkamp und Blieschendorf sind aufgrund<br />

ihrer Durchgrünung von hoher Bedeutung. Auch Bannesdorf und Puttgarden besitzen eine<br />

hohe Eigenart des Ortsbildes und weisen eine hohe Bedeutung auf (Trüper Gondesen<br />

Partner 2011).<br />

Verlust durch Überbauung/ Überprägung<br />

Der Schienenausbau wird zum Verlust und zur Überprägung von an die Bestandstrasse<br />

angrenzenden Landschaftselementen und –räumen führen. Von Verlust sind hauptsächlich<br />

die beiden Landschaftbildräume Vogelfluglinie sowie die angrenzende ausgeräumte<br />

Agrarlandschaft östlich <strong>der</strong> Schienentrasse betroffen. Auf den vorbelasteten Flächen <strong>der</strong><br />

Vogelfluglinie werden die Gehölze auf <strong>der</strong> Ausbauseite verloren gehen.<br />

Visuelle Beeinträchtigungen<br />

Aufgrund <strong>der</strong> neuen Lärmschutzwand kann es im Bereich Strukkamp zu visuellen<br />

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes kommen. Durch die Gestaltung trassenparalleler<br />

Flächen kann die Wand landschaftlich eingebunden und die Beeinträchtigung vermin<strong>der</strong>t<br />

werden.<br />

In den an die Trasse angrenzenden Landschaftsbildräumen, die überwiegend von geringer<br />

Bedeutung sind, treten aufgrund weiterer Anlagen (Oberleitungen, Höhen, Übergänge,<br />

Betrieb) sowie während <strong>der</strong> Bauzeit visuelle Beeinträchtigungen auf. Um einen Zielkonflikt<br />

mit Tieren und Pflanzen zu vermeiden, ist eine dichte Abpflanzung mit Gehölzen zu<br />

vermeiden.<br />

Visuelle Überprägung und Verlärmung<br />

Aufgrund <strong>der</strong> vorhandenen Bundesstraße und Schienentrasse sind bereits Vorbelastungen<br />

vorhanden. Durch die Neuanlage <strong>der</strong> Oberleitungen und die Lärmschutzwand sind visuelle<br />

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu erwarten. Die Wand sowie die Masten und<br />

Leitungen werden aufgrund des flachen Gelän<strong>der</strong>eliefs weithin auf <strong>der</strong> Insel Fehmarn<br />

sichtbar sein und somit zu einer neuen bzw. zusätzlichen Beeinträchtigung des<br />

Landschaftsbildes führen. Die östlich <strong>der</strong> bestehenden Gleistrasse vorhandenen Gehölze,<br />

die <strong>der</strong>zeit eine Einbindung <strong>der</strong> Schienentrasse nach Osten gewährleisten, werden entfallen.<br />

3.8.3.8 Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Auf <strong>der</strong> Insel Fehmarn sind in Burg, Bannesdorf und Todendorf zahlreiche Baudenkmäler (§<br />

1 DSchG) ausgewiesen. Die Kirche in Burg sowie <strong>der</strong> historische Leuchtturm in<br />

Marienleuchte aus dem Jahr 1832 sind als Kulturdenkmal (§ 5 DSchG) ausgewiesen.<br />

In <strong>der</strong> Archäologischen Landesaufnahme ist eine Vielzahl von archäologischen Fundplätzen<br />

dargestellt, die dem Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein bekannt sind. Die<br />

Fundstellen vor- und frühgeschichtlicher Bau- und Siedlungsreste sind lokalisiert, aber nicht<br />

flächenscharf ausgewertet.<br />

Nur vereinzelt sind bedeutende historische Kulturlandschaftsteile erhalten. Aufgrund <strong>der</strong><br />

intensiven landwirtschaftlichen Nutzung bzw. <strong>der</strong> ständigen Anpassung <strong>der</strong> Landschaft sind<br />

auf Fehmarn keine großräumigen, zusammenhängenden historische Kulturlandschaften mit<br />

entsprechend homogener Ausstattung an historischen Kulturlandschaftsteilen und -<br />

elementen vorhanden (vgl. Landschaftsplan <strong>der</strong> Stadt Fehmarn, 2008).<br />

Als signifikante Sachgüter sind vor allem technische und bauliche Anlagen, z.B. solche <strong>der</strong><br />

Verkehrsinfrastruktur wie die Bundesstraße B 207 und die Bahnanlagen <strong>der</strong> Vogelfluglinie,<br />

welche Fehmarn von Süd nach Nord zentral durchqueren, sowie z.B. Versorgungsanlagen,<br />

Bebauung und Windparks zu nennen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 719<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Verlust durch Überbauung<br />

Aufgrund <strong>der</strong> hohen Dichte von Einzelfunden im schienennahen Bereich sowie den<br />

Einzelfunden auf <strong>der</strong> Insel Fehmarn sind weitere, bisher nicht bekannte Vorkommen nicht<br />

auszuschließen.<br />

Einzelfunde, die im Rahmen <strong>der</strong> Baumaßnahme entdeckt werden, sind entsprechend zu<br />

sichern.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 720<br />

Prüfstück DF 10/12


3.9 Hinweise auf Ausgleich und Ersatz für verbleibende, unvermeidbare Beeinträchtigungen<br />

von Natur und Landschaft<br />

Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung von<br />

umwelterheblichen Auswirkungen sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, hier also<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Planfeststellung folgende unvermeidbaren erheblichen Beeinträchtigungen<br />

von Natur und Landschaft nach § 15 BNatSchG i.V.m. § 9 LNatSchG soweit als möglich<br />

auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) o<strong>der</strong> zu ersetzen bzw. in sonstiger Weise zu kompensieren<br />

(Ersatzmaßnahmen):<br />

� Verlust von Biotopelementen,<br />

� funktionale Beeinträchtigungen von Lebensräumen <strong>der</strong> Fauna,<br />

� Boden<br />

� Verlust von Oberflächengewässer und grundwasserbeeinflussten Biotopen<br />

� Landschaftsbild<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Vorzugsvariante von UVS und RVU, also auf<br />

den Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse.<br />

Um sich auch schon auf <strong>der</strong> Ebene des Raumordnungsverfahrens einen dem Planungsstand<br />

entsprechenden Eindruck von den zu erwartenden Kompensationsmaßnahmen machen zu<br />

können, ist recht gut - sozusagen als "Leitindikator" - eine für die jeweiligen Abschnitte zusammengefasste<br />

Übersicht <strong>der</strong> bau- und anlagebedingt dauerhaft und temporär in Anspruch<br />

genommenen Flächen <strong>der</strong> Biotoptypen geeignet.<br />

Hieraus lassen sich erste grobe Größenordnungen, qualitative Hinweise und Verhältnisse<br />

zwischen den Abschnitten erkennen.<br />

Konkrete quantitative Angaben zum erfor<strong>der</strong>lichen Umfang von Flächen für Ausgleichs- und<br />

Ersatzmaßnahmen sind auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Raumordnung aus folgenden Gründen noch nicht<br />

mit hinreichen<strong>der</strong> Sicherheit zu machen:<br />

� Der Planungsmaßstab des Raumordnungsverfahrens ist hierzu noch zu grob,<br />

� Die Planungen sind dementsprechend noch nicht hinreichend differenziert, um die tatsächlichen<br />

Auswirkungen beurteilen zu können. Es werden noch umfangreiche weitere<br />

bauliche Anlagen zu berücksichtigen sein, wie z. B. weitere Nebenanlagen, Haltepunkte,<br />

Bahnübergänge, Maßnahmen im untergeordneten Wegenetz, Flächen und Maßnahmen<br />

für die Entwässerung und Ähnliches,<br />

� Es ist noch unbekannt, nach welcher konkreten Methodik Art und Umfang <strong>der</strong> Maßnahmen<br />

ermittelt werden sollen,<br />

� Die Aussageschärfe <strong>der</strong> Erfassungen im Raumordnungsverfahren reicht hierfür noch<br />

nicht aus. Dies gilt für die Biotoptypen, aber auch insbeson<strong>der</strong>e für die faunistischen Daten,<br />

die für diesen sehr großen Untersuchungsraum nicht flächendeckend son<strong>der</strong>n nur<br />

selektiv anhand von Probestellenuntersuchungen erfolgen konnten,<br />

� In dem Zusammenhang spielen die aktuellen Anfor<strong>der</strong>ungen, die sich aus den artenschutzrechtlichen<br />

Erfor<strong>der</strong>nissen ergeben eine beson<strong>der</strong>e Rolle, die in immer größerem<br />

Maße Umfang Art und Zeitpunkt von Maßnahmen bestimmen, zum jetzigen Verfahrensstand<br />

aber ebenfalls noch nicht hinreichend erfasst und bewertet werden können,<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 721<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

� Schließlich sind auch die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und <strong>der</strong>en Auswirkungen<br />

auf den Kompensationsumfang noch nicht genau genug zu bestimmen,<br />

� Bedarfsreduzierende Maßnahmen wie z. B. Rückbau von Flächen o<strong>der</strong> Streckenabschnitten<br />

sind noch nicht zu beurteilen.<br />

Aber aus den nachfolgenden Tabellen können dennoch folgende Hinweise entnommen werden:<br />

� Der Gesamtumfang <strong>der</strong> vom Eingriff bau- und anlagebedingt in Anspruch genommenen<br />

Flächen wird mehr als ca. 300 ha umfassen. Vermutlich werden davon ca. 100 ha <strong>der</strong><br />

Flächen zusätzlich dauerhaft versiegelt werden,<br />

� Bei den landwirtschaftlich genutzten Flächen überwiegen die Ackerflächen deutlich das<br />

Grünland,<br />

� Offensichtlich werden zum weitaus überwiegenden Teil außer Waldflächen eher "unspezifische"<br />

Biotoptypen, wie z.B. Ru<strong>der</strong>alfluren mit Standorteigenschaften, die leichter auszugleichen<br />

sind, in Anspruch genommen,<br />

� Der Schwerpunkt <strong>der</strong> Inanspruchnahme von Waldflächen liegt im Süden in Abschnitt 1,<br />

� Es ist kaum Ausgleichsbedarf für Gewässer erkennbar,<br />

� In Abschnitt 1 sind relativ im geringsten Umfang Ackerflächen betroffen, dafür ist hier <strong>der</strong><br />

Waldanteil am größten. Die Waldflächen umfassen mit den Gehölzen und sonstigen<br />

Baumstrukturen hier ca. 25 ha. Bei Waldflächen muss mit einem vergleichsweise hohen<br />

Ausgleichsbedarf gerechnet werden, dessen Umfang sich in <strong>der</strong> Regel aus den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

des Waldgesetzes bzw. <strong>der</strong> Forstverwaltung ergibt. Der Ausgleich von Waldflächen<br />

und linearen Gehölzstrukturen, wie vor Allem Knicks gestaltet sich in <strong>der</strong> Regel<br />

recht kompliziert,<br />

� In den Abschnitten 2 und 3 sind nur in relativ geringem Umfang Waldflächen betroffen,<br />

dort ist <strong>der</strong> Anteil an Ackerflächen relativ betrachtet entsprechend höher,<br />

� In Abschnitt 4 ist die Flächeninanspruchnahme absolut am größten, am Anteil <strong>der</strong> Moor-,<br />

Sumpf- und Grünlandbiotope sind die Eingriffe im Oldenburger Graben ablesbar. Hier<br />

dürfte sich auch ein relativ hoher artenschutzrechtlicher Ausgleichsbedarf, vermutlich für<br />

Wiesenbrüter, ergeben. Entsprechende Maßnahmen sind in einem beson<strong>der</strong>en landschaftsökologischen<br />

Zusammenhang umzusetzen und bedürfen spezifischer Standortbedingungen<br />

hinsichtlich des Boden- und Wasserhaushalts.<br />

� Im Abschnitt 5, auf <strong>der</strong> Insel Fehmarn, außerhalb des Untersuchungsraums für das<br />

Raumordnungsverfahren ist zurzeit noch ein relativ geringer Umfang an Maßnahmen erkennbar.<br />

Dieser Abschnitt wird zurzeit in <strong>der</strong> Betrachtung aber auch nur "gestreift".<br />

Die konkrete Festlegung und Ausarbeitung von Einzelmaßnahmen erfolgt auf <strong>der</strong><br />

Ebene <strong>der</strong> Landschaftspflegerischen Begleitplanung.<br />

In den Tabelle 3.9-1 bis Tabelle 3.9-5 sind die Eingriffsflächen für die Vorzugsvariante in den<br />

einzelnen Abschnitten dargestellt.<br />

In Tabelle 3.9-6 ff. sind die Eingriffsflächen für <strong>der</strong> Vor-, Zwischen- und Hauptvergleiche in<br />

den einzelnen Abschnitten dargestellt.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 722<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.9-1: Eingriffsermittlung Abschnitt 1<br />

Biotoptyp - Obergruppe Wert<br />

-<br />

stufe<br />

geschützt<br />

nach<br />

§ 30 /<br />

§ 21<br />

Abschnitt 1 Bad Schwartau bis südlich Neustadt<br />

Fläche in ha<br />

Versiegelung übriges Baufeld Baustraße<br />

Summe in<br />

ha<br />

Fläche in<br />

ha Summe in ha<br />

Fläche in<br />

ha<br />

Summe in<br />

ha<br />

Acker- und Gartenbau-Biotope 1 - 5,66 5,66 19,12 19,12 13,75 13,75 38,52<br />

Binnengewässer<br />

Gehölze uns sonstige Baumstrukturen<br />

2<br />

Gehölzfreie Biotope <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moore,<br />

Sümpfe und Ufer 4<br />

Grünland<br />

4 -<br />

0,01<br />

0,02<br />

0,01<br />

4 x 0,02 0,01 0,06<br />

1 - 0,56<br />

-<br />

x<br />

3,08 3,08 4,18 4,18 3,74 3,74 10,99<br />

Gesamtsumme<br />

Eingriff in<br />

ha<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 723<br />

0,06<br />

0,10<br />

0,00 0,00 0,00 0,01 0,01 0,01<br />

2 - 0,02 0,59<br />

0,17 0,82<br />

0,70<br />

4 x 0,01 0,03 0,01<br />

0,62<br />

2,13<br />

2,85 4,25<br />

Ru<strong>der</strong>alfluren 2 - 0,63 0,63 0,79 0,79 0,93 0,93 2,34<br />

Siedlungsbiotope<br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze<br />

0 - 0,24<br />

1 - 11,63 11,88<br />

2,43 2,89<br />

4,52<br />

2 - 0,01 0,15<br />

2 - 1,47<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

3 - 0,77 0,68 1,67<br />

2,61<br />

3,17<br />

4 - 0,37 0,19 0,84<br />

0,45<br />

2,16<br />

0,41<br />

4,20<br />

5,08 19,85<br />

6,82 12,60<br />

4 x 0,00 0,15 0,11<br />

Summe:<br />

24,46 30,97 33,23 88,66<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.9-2: Eingriffsermittlung Abschnitt 2<br />

Abschnitt 2 südlich Neustadt bis nördlich Altenkrempe<br />

Biotoptyp - Obergruppe Wert<br />

-<br />

stufe<br />

geschützt<br />

nach<br />

§ 30 /<br />

§ 21<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Versiegelung übriges Baufeld Baustraße<br />

Gesamtsumme<br />

Eingriff in ha<br />

Summe in Fläche in Summe in Fläche in<br />

Fläche in ha ha<br />

ha<br />

ha<br />

ha Summe in ha<br />

Acker- und Gartenbau-Biotope 1 0 7,28 7,28 15,43 15,43 13,75 13,75 36,46<br />

Binnengewässer<br />

Gehölze uns sonstige Baum-<br />

4 1 0,00 0,00 0,01 0,01 0,01<br />

strukturen<br />

Gehölzfreie Biotope <strong>der</strong> Nie-<br />

2 0 2,43 2,43 1,57 1,57 2,95 2,95 6,95<br />

<strong>der</strong>moore, Sümpfe und Ufer 4 1 0,01 0,01 0,01 0,01 0,05 0,05 0,07<br />

Grünland<br />

1<br />

2<br />

0<br />

0<br />

0,89<br />

0,89<br />

0,82<br />

0,82<br />

1,83<br />

0,00<br />

1,83 3,54<br />

Ru<strong>der</strong>alfluren 2 0 0,02 0,02 0,03 0,03 0,34 0,34 0,39<br />

Siedlungsbiotope<br />

0<br />

1<br />

0<br />

0<br />

0,07<br />

3,14<br />

3,21<br />

0,26<br />

0,50<br />

0,75<br />

0,11<br />

2,45<br />

2,57 6,53<br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze<br />

2<br />

3<br />

0<br />

0<br />

Sum-<br />

0,05<br />

0,18<br />

0,23<br />

0,17<br />

0,32<br />

0,49<br />

0,23<br />

0,49<br />

0,71 1,44<br />

me: 14,08 19,11 22,21 55,40<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 724<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.9-3: Eingriffsermittlung Abschnitt 3<br />

Abschnitt 3 nördlich Altenkrempe bis Damlos<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Biotoptyp - Obergruppe<br />

geschützt<br />

nach<br />

Wert- § 30 /<br />

Versiegelung<br />

Summe<br />

übriges Baufeld Baustraße<br />

in Fläche in Summe in Fläche in Summe in Gesamtsumme<br />

stufe § 21 Fläche in ha ha<br />

ha ha<br />

ha ha Eingriff in ha<br />

Acker- und Gartenbau-Biotope 1 0 5,76 5,76 5,78 5,78 9,94 9,94 21,48<br />

Binnengewässer<br />

Gehölze uns sonstige Baum-<br />

2 0 0,00 0,00 0,01 0,01 0,01<br />

strukturen<br />

Gehölzfreie Biotope <strong>der</strong> Nie-<br />

2 0 0,22 0,22 0,24 0,24 0,84 0,84 1,29<br />

<strong>der</strong>moore, Sümpfe und Ufer 4 1 0,11 0,11 0,14 0,14 0,16 0,16 0,41<br />

Grünland<br />

1<br />

2<br />

0<br />

0<br />

1,18<br />

1,18<br />

1,13<br />

0,01<br />

1,14<br />

3,26<br />

0,12<br />

3,37 5,69<br />

Ru<strong>der</strong>alfluren 2 0 0,42 0,42 0,88 0,88 0,56 0,56 1,85<br />

Siedlungsbiotope 1 0 3,14 3,14 1,03 1,03 1,93 1,93 6,10<br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze<br />

2<br />

3<br />

0<br />

0<br />

0,27<br />

0,27<br />

0,49<br />

0,49<br />

0,72<br />

0,10<br />

0,83 1,59<br />

Summe: 11,09 9,70 17,62 38,41<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 725<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.9-4: Eingriffsermittlung Abschnitt 4<br />

Abschnitt 4 Damlos bis Fehmarnsund<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Biotoptyp - Obergruppe<br />

geschützt<br />

nach<br />

Wert- § 30 /<br />

Versiegelung<br />

Summe<br />

übriges Baufeld Baustraße<br />

in Fläche in Summe in Fläche in Summe in Gesamtsumme<br />

stufe § 21 Fläche in ha ha<br />

ha ha<br />

ha ha Eingriff in ha<br />

Acker- und Gartenbau-Biotope 1 0 15,08 15,08 16,64 16,64 27,20 27,20 58,92<br />

Binnengewässer<br />

Gehölze uns sonstige Baum-<br />

4 1 0,01 0,01 0,05 0,05 0,06 0,06 0,13<br />

strukturen<br />

Gehölzfreie Biotope <strong>der</strong> Nie-<br />

2 0 0,26 0,26 0,46 0,46 3,05 3,05 3,77<br />

<strong>der</strong>moore, Sümpfe und Ufer 4 1 0,26 0,26 0,89 0,89 0,40 0,40 1,55<br />

1 0 0,91<br />

0,88<br />

1,42<br />

Grünland<br />

2 0 1,08 2,14 2,31 3,51 1,88 3,48 9,13<br />

4 0 0,15 0,32 0,19<br />

Ru<strong>der</strong>alfluren 2 0 0,05 0,05 0,40 0,40 1,17 1,17 1,62<br />

Siedlungsbiotope<br />

0<br />

1<br />

0<br />

0<br />

0,08<br />

8,50<br />

8,58<br />

0,12<br />

3,73<br />

3,85<br />

0,17<br />

5,61<br />

5,78 18,21<br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze<br />

2<br />

3<br />

0<br />

0<br />

0,21<br />

0,00<br />

0,21<br />

0,15<br />

0,16<br />

0,31<br />

0,34<br />

0,24<br />

0,58 1,10<br />

Summe: 26,59 26,10 41,73 94,42<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 726<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.9-5: Eingriffsermittlung Abschnitt 5<br />

Abschnitt 5 Insel Fehmarn<br />

Biotoptyp - Obergruppe<br />

Wert-<br />

stufe<br />

geschützt<br />

nach<br />

§ 30 /<br />

§ 21<br />

Versiegelung<br />

Fläche in ha<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Summe in<br />

ha<br />

Gesamtsumme<br />

Eingriff in ha<br />

Acker- und Gartenbau-Biotope<br />

Gehölze uns sonstige Baum-<br />

1 0 0,04 0,04 0,04<br />

strukturen 2 0 0,47 0,47 0,47<br />

Meer und Meeresküste 4 0 0,07 0,07 0,07<br />

Ru<strong>der</strong>alfluren 2 0 0,01 0,01 0,01<br />

Siedlungsbiotope<br />

0<br />

1<br />

0<br />

0<br />

0,42<br />

0,95<br />

1,38 1,38<br />

Summe:<br />

1,96<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 727<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.9-6: Flächige und lineare Ermittlung des Eingriffs für die Vorvergleiche in den Abschnitten 1 und 4<br />

Baufeld<br />

Baustraße<br />

Baufeld<br />

Baustraße<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Flächige Ermittlung<br />

geschützt<br />

nach<br />

Vorvergleich 1a<br />

Fläche in ha<br />

GRUPPE Wertstufe § 30 / § 21 1_a_1 1_a_2<br />

Acker- und Gartenbau-Biotope 1 0 0,01 2,51<br />

Binnengewässer 4 1 0,21<br />

Gehölze uns sonstige Baumstrukturen 2 0 0,28 0,44<br />

Gehölzfreie Biotope <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe und Ufer 4 1<br />

Grünland 1 0 0,01 0,00<br />

Grünland 2 0 0,12<br />

Grünland 4 0<br />

Heiden, Magerrasen, Binnendünen 4 1<br />

Ru<strong>der</strong>alfluren 2 0 0,39<br />

Siedlungsbiotope 0 0 0,08 0,19<br />

Siedlungsbiotope 1 0 3,58 0,86<br />

Siedlungsbiotope 2 0 0,00<br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze 2 0 1,58 5,32<br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze 3 0 0,02<br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze 4 1 0,04<br />

Summe: 5,69 9,95<br />

Acker- und Gartenbau-Biotope 1 0 0,31 1,56<br />

Binnengewässer 4 0<br />

Binnengewässer 4 1 0,13<br />

Gehölze uns sonstige Baumstrukturen 2 0 0,16 0,33<br />

Gehölzfreie Biotope <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe und Ufer 4 1<br />

Grünland 1 0 0,11 0,10<br />

Grünland 2 0 0,53<br />

Grünland 4 0<br />

Heiden, Magerrasen, Binnendünen 4 1<br />

Ru<strong>der</strong>alfluren 2 0 0,01 0,20<br />

Siedlungsbiotope 0 0 0,07 0,09<br />

Siedlungsbiotope 1 0 2,23 0,36<br />

Siedlungsbiotope 2 0 0,07<br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze 2 0 1,93 3,15<br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze 3 0 0,08<br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze 4 1 0,02<br />

Lineare Ermittlung<br />

Summe: 5,50 5,94<br />

Binnengewässer 2 0<br />

Binnengewässer 4 1<br />

Gehölze uns sonstige Baumstrukturen 2 0 179<br />

Gehölze uns sonstige Baumstrukturen 4 1 4 303<br />

Siedlungsbiotope 0 0 155 23<br />

Siedlungsbiotope 1 0 123 360<br />

Summe: 282 866<br />

Binnengewässer 2 0<br />

Binnengewässer 4 1<br />

Gehölze uns sonstige Baumstrukturen 2 0 254<br />

Gehölze uns sonstige Baumstrukturen 4 1 17 141<br />

Siedlungsbiotope 0 0 614 217<br />

Siedlungsbiotope 1 0 146 199<br />

Summe: 777 812<br />

Vorvergleich 1b<br />

Fläche in ha<br />

1_b_1 1_b_2<br />

0,15 0,15<br />

0,42<br />

0,02<br />

1,52 1,70<br />

0,02<br />

0,81<br />

1,18 1,53<br />

0,15<br />

0,73 0,42<br />

3,79 3,18<br />

0,82 0,86<br />

0,47<br />

8,76 9,16<br />

0,04 0,07<br />

0,27 0,03<br />

0,00 0,03<br />

0,76 0,66<br />

0,04<br />

0,61<br />

0,72 1,00<br />

0,04<br />

0,37 0,05<br />

1,67 1,33<br />

0,41 0,50<br />

0,21<br />

4,28 4,53<br />

42<br />

10<br />

49<br />

366 404<br />

229 585<br />

648 1.039<br />

Vorvergleich 1c<br />

Fläche in ha<br />

1_c_1 1_c_2<br />

13,99 15,99<br />

0,04<br />

0,10<br />

0,12 0,03<br />

2,98<br />

0,10 0,09<br />

0,49 0,13<br />

Vorvergleich 1d<br />

Fläche in ha<br />

1_d_1 1_d_2<br />

27,02 25,20<br />

0,04 0,18<br />

2,59 0,93<br />

1,55 0,28<br />

0,66<br />

0,03<br />

0,46<br />

1,01 0,25<br />

Vorvergleich 4a<br />

Fläche in ha<br />

4_a_1 4_a_2<br />

7,68 8,06<br />

0,01 0,27<br />

0,44 0,35<br />

0,71<br />

0,10<br />

0,70<br />

0,15 0,15<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 728<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

17<br />

17<br />

19<br />

132 225<br />

124 304<br />

290 549<br />

0,24<br />

0,12 0,04<br />

18,18 16,27<br />

7,00 8,14<br />

0,00<br />

0,00<br />

0,06 0,08<br />

1,19<br />

0,03 0,03<br />

0,14 0,04<br />

0,09<br />

0,04<br />

8,49 8,32<br />

114 63<br />

126 57<br />

1.306 983<br />

103 69<br />

351 186<br />

1.999 1.357<br />

57 34<br />

108 37<br />

333 437<br />

37 20<br />

95 117<br />

630 646<br />

0,57 2,20<br />

2,04 1,03<br />

35,48 30,56<br />

10,15<br />

0,01<br />

11,43<br />

0,02 0,08<br />

1,89 1,34<br />

0,98 0,20<br />

0,30<br />

0,03<br />

0,38<br />

0,48 0,12<br />

0,35 1,73<br />

1,11 0,27<br />

15,29 15,58<br />

95 49<br />

106 55<br />

2 62<br />

2.004 561<br />

84 108<br />

239 110<br />

2.530 944<br />

46 19<br />

57 32<br />

11 35<br />

811 405<br />

55 56<br />

523 53<br />

1.503 600<br />

9,09 9,54<br />

4,32 4,04<br />

0,02 0,10<br />

0,18 0,17<br />

0,29<br />

0,08<br />

0,29<br />

0,06 0,06<br />

0,00<br />

4,94 4,66<br />

74 73<br />

15 6<br />

90 80<br />

204 218<br />

383 377<br />

38 36<br />

9 9<br />

31 38<br />

83 90<br />

160 173


Tabelle 3.9-7: Flächige Ermittlung des Eingriffs für die Zwischenvergleiche in den Abschnitten 1 und 4<br />

Baufeld<br />

Baustraße<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Flächige Ermittlung<br />

geschützt<br />

nach<br />

Zwischenvergleich 1e<br />

Fläche in ha<br />

GRUPPE Wertstufe § 30 / § 21 1_e_1 1_e_2<br />

Acker- und Gartenbau-Biotope 1 0 23,15 44,95<br />

Binnengewässer 2 0<br />

Binnengewässer 4 1 0,03 0,18<br />

Gehölze uns sonstige Baumstrukturen 2 0 6,02 1,05<br />

Gehölze uns sonstige Baumstrukturen 4 1<br />

Gehölzfreie Biotope <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe und Ufer 4 1 0,03<br />

Grünland 1 0 0,87 0,87<br />

Grünland 2 0 0,07<br />

Grünland 4 0<br />

Grünland 4 1<br />

Ru<strong>der</strong>alfluren 2 0 1,39 0,18<br />

Siedlungsbiotope 0 0 0,52 0,58<br />

Siedlungsbiotope 1 0 7,61 0,42<br />

Siedlungsbiotope 2 0 0,01<br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze 2 0 1,59 2,20<br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze 3 0 1,01 1,03<br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze 4 0 0,56<br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze 4 1 0,15 0,04<br />

Summe: 42,96 51,52<br />

Acker- und Gartenbau-Biotope 1 0 12,45 20,73<br />

Binnengewässer 2 0<br />

Binnengewässer 4 0 0,01<br />

Binnengewässer 4 1 0,06 0,09<br />

Gehölze uns sonstige Baumstrukturen 2 0 3,10 1,37<br />

Gehölze uns sonstige Baumstrukturen 4 1<br />

Gehölzfreie Biotope <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe und Ufer 4 1 0,08<br />

Grünland 1 0 1,86 0,74<br />

Grünland 2 0 0,17<br />

Grünland 4 0<br />

Grünland 4 1<br />

Ru<strong>der</strong>alfluren 2 0 0,91 0,07<br />

Siedlungsbiotope 0 0 0,23 0,42<br />

Siedlungsbiotope 1 0 2,25 0,19<br />

Siedlungsbiotope 2 0 0,08<br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze 2 0 1,64 1,73<br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze 3 0 1,60 0,27<br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze 4 0 0,84<br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze 4 1 0,109 0,04<br />

Summe: 25,30 25,72<br />

Zwischenvergleich 1f<br />

Fläche in ha<br />

1_f_1 1_f_2<br />

36,53 34,29<br />

0,21 0,25<br />

1,15 1,42<br />

5,17 5,45<br />

0,44<br />

0,49 0,59<br />

0,53<br />

0,19 1,03<br />

0,58 0,92<br />

0,60 0,27<br />

2,20 2,31<br />

1,03 1,03<br />

48,13 48,52<br />

16,28 15,99<br />

0<br />

0,14 0,12<br />

1,40 1,50<br />

2,89 2,28<br />

0,21<br />

0,16 0,10<br />

0,16<br />

0,08 0,58<br />

0,42 0,41<br />

0,24 0,20<br />

1,73 1,81<br />

0,27 0,27<br />

Zwischenvergleich 4b<br />

Fläche in ha<br />

4_b_1 4_b_2<br />

15,16 30,87<br />

0,07<br />

0,06 0,08<br />

0,38 0,62<br />

1,15 1,98<br />

1,39 2,13<br />

2,41 2,05<br />

0,47 0,12<br />

0,17 0,17<br />

0,09 0,06<br />

4,92 0,74<br />

0,17<br />

0,16 0,10<br />

26,53 38,99<br />

12,16 16,20<br />

0,026<br />

0,04 0,04<br />

1,74 0,33<br />

0,40 0,75<br />

1,19 0,85<br />

0,96 0,81<br />

0,19 0,17<br />

0,33 0,23<br />

0,08 0,09<br />

2,42 0,09<br />

0,16<br />

0,24 0,18<br />

Zwischenvergleich 4c<br />

Fläche in ha<br />

4_c_1 4_c_2<br />

19,48 7,70<br />

0,01<br />

0,02 0,26<br />

0,12<br />

0,36<br />

0,34<br />

0,19<br />

0,11<br />

0,17<br />

0,23<br />

0,88 4,85<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 729<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

23,61 23,63<br />

19,90 19,78<br />

0,05<br />

0,85<br />

1,18<br />

23,22 13,56<br />

11,90 7,97<br />

0,03 0,01<br />

0,04 1,01<br />

0,08<br />

0,04<br />

0,17<br />

0,22<br />

0,03<br />

0,05<br />

0,60<br />

0,18 2,45<br />

0,54<br />

0,47<br />

13,36 12,42


Tabelle 3.9-8: Lineare Ermittlung des Eingriffs für die Zwischenvergleiche in den Abschnitten 1 und 4<br />

Baufeld<br />

Baustraße<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Lineare Ermittlung<br />

geschützt<br />

nach<br />

Zwischenvergleich 1e<br />

Länge in m<br />

GRUPPE Wertstufe § 30 / § 21 1_e_1 1_e_2<br />

Binnengewässer 2 0 21 49<br />

Binnengewässer 4 1 186 118<br />

Gehölze uns sonstige Baumstrukturen 2 0 1.140 118<br />

Gehölze uns sonstige Baumstrukturen 4 1 3.585 1.732<br />

Siedlungsbiotope 0 0 137 176<br />

Siedlungsbiotope 1 0 456 423<br />

Summe: 5.525 2.617<br />

Binnengewässer 2 0 27 19<br />

Binnengewässer 4 1 227 66<br />

Gehölze uns sonstige Baumstrukturen 2 0 1.112 71<br />

Gehölze uns sonstige Baumstrukturen 4 1 1.743 880<br />

Siedlungsbiotope 0 0 295 77<br />

Siedlungsbiotope 1 0 1.636 199<br />

Summe: 5.042 1.312<br />

Zwischenvergleich 1f<br />

Länge in m<br />

1_f_1 1_f_2<br />

129 142<br />

55 55<br />

104 122<br />

1.100 1.573<br />

211 118<br />

331 319<br />

1.930 2.329<br />

37 38<br />

32 32<br />

55 52<br />

567 908<br />

93 55<br />

82 125<br />

865 1.210<br />

Zwischenvergleich 4b<br />

Länge in m<br />

4_b_1 4_b_2<br />

336 277<br />

24 310<br />

862 439<br />

1.651 817<br />

136 126<br />

1.251 527<br />

4.260 2.495<br />

145 115<br />

26 207<br />

778 324<br />

687 614<br />

487 59<br />

263 291<br />

2.387 1.610<br />

Zwischenvergleich 4c<br />

Länge in m<br />

4_c_1<br />

248<br />

4_c_2<br />

71 42<br />

275 513<br />

872 889<br />

55 136<br />

830 295<br />

2.350 1.875<br />

26 87<br />

20 12<br />

202 82<br />

347 859<br />

21 1.330<br />

705 902<br />

1.321 3.272<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 730<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.9-9: Flächige Ermittlung des Eingriffs für die Hauptvergleiche in den Abschnitten 1, 3 und 4<br />

Baufeld<br />

Baustraße<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Flächige Ermittlung<br />

geschützt<br />

nach<br />

Hauptvergleich Abschnitt 1<br />

Fläche in ha<br />

GRUPPE Wertstufe § 30 / § 21 1_1 1_2 1_3 1_4<br />

Acker- und Gartenbau-Biotope 1 0 41,82 24,78 34,59 52,17<br />

Binnengewässer 2 0<br />

Binnengewässer 4 1 0,23 0,03 0,18 0,36<br />

Gehölze uns sonstige Baumstrukturen 2 0 1,61 7,25 6,59 1,75<br />

Gehölze uns sonstige Baumstrukturen 4 1<br />

Gehölzfreie Biotope <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe und Ufer 4 1 0,02 0,00<br />

Grünland 1 0 5,41 1,18 1,61 7,94<br />

Grünland 2 0 0,83 0,19 2,62 2,55<br />

Grünland 4 0 0,59<br />

Grünland 4 1 0,04 0,04 0,49<br />

Heiden, Magerrasen, Binnendünen 4 1 0,00 0,00<br />

Ru<strong>der</strong>alfluren 2 0 1,22 1,42 2,98 1,78<br />

Siedlungsbiotope 0 0 0,58 0,69 0,76 0,82<br />

Siedlungsbiotope 1 0 3,03 14,07 8,50 1,37<br />

Siedlungsbiotope 2 0 0,01 0,01<br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze 2 0 9,62 3,63 5,70 6,30<br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze 3 0 2,00 1,45 1,85 1,86<br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze 4 0 0,10 0,56 0,56<br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze 4 1 0,06 0,15 0,15<br />

Summe: 67,12 55,43 66,14 77,39<br />

Acker- und Gartenbau-Biotope 1 0 19,28 13,75 17,32 22,33<br />

Binnengewässer 2 0 0,00<br />

Binnengewässer 4 0 0,01 0,01<br />

Binnengewässer 4 1 0,10 0,06 0,11 0,20<br />

Gehölze uns sonstige Baumstrukturen 2 0 1,95 3,74 3,48 1,74<br />

Gehölze uns sonstige Baumstrukturen 4 1<br />

Gehölzfreie Biotope <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe und Ufer 4 1 0,11 0,01<br />

Grünland 1 0 2,48 2,13 2,26 4,11<br />

Grünland 2 0 0,39 0,70 1,54 1,37<br />

Grünland 4 0 0,10<br />

Grünland 4 1 0,01 0,01 0,16<br />

Heiden, Magerrasen, Binnendünen 4 1 0,03 0,03<br />

Ru<strong>der</strong>alfluren 2 0 0,72 0,93 1,71 0,88<br />

Siedlungsbiotope 0 0 0,30 0,41 0,30 0,49<br />

Siedlungsbiotope 1 0 0,54 4,52 2,65 0,62<br />

Siedlungsbiotope 2 0 0,15 0,08<br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze 2 0 5,56 4,20 3,55 3,64<br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze 3 0 0,50 1,67 2,03 0,70<br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze 4 0 0,30 0,84 0,84<br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze 4 1 0,149 0,109 0,109<br />

Summe: 32,47 33,23 36,01 36,25<br />

Hauptvergleich Abschnitt 3<br />

Fläche in ha<br />

3_1 3_2 3_3<br />

11,54 15,50 22,86<br />

0,14<br />

0,07<br />

0,13<br />

0,46 1,56 1,47<br />

0,25 0,25<br />

2,31 3,35 3,92<br />

0,01 0,01<br />

1,30 1,23 2,37<br />

0,26 0,26<br />

4,17 2,97 1,64<br />

0,76 1,89 2,16<br />

Hauptvergleich Abschnitt 4<br />

Fläche in ha<br />

4_1 4_2<br />

25,16 58,61<br />

0,06 0,15<br />

0,64 0,22<br />

0,12<br />

1,15 1,48<br />

1,73 2,13<br />

2,71 2,05<br />

0,47 0,58<br />

0,45 0,27<br />

0,09 0,24<br />

10,89 0,50<br />

0,36 0,05<br />

0,16 0,01<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 731<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

0,19<br />

20,79 27,22 35,00<br />

9,94 10,64 11,32<br />

0,01 0,01 0,009<br />

0,05 0,01<br />

0,84 1,00 0,65<br />

0,16 0,16<br />

3,26 3,53 2,41<br />

0,12 0,12<br />

0,56 0,37 0,77<br />

0,49 0,51<br />

1,93 1,39 1,29<br />

0,72 0,79 1,32<br />

0,10 0,02 0,02<br />

0,19<br />

17,62 18,58 18,51<br />

43,85<br />

1,18<br />

67,58<br />

22,91 31,05<br />

0,04 0,06<br />

2,75 0,23<br />

0,08<br />

0,40 0,44<br />

1,35 0,85<br />

1,28 0,81<br />

0,19 0,32<br />

1,17 0,22<br />

0,08 0,13<br />

5,08 0,10<br />

0,34<br />

0,24 0,02<br />

0,47<br />

35,84 34,79


Tabelle 3.9-10: Lineare Ermittlung des Eingriffs für die Hauptvergleiche in den Abschnitten 1, 3 und 4<br />

Baufeld<br />

Baustraße<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Lineare Ermittlung<br />

geschützt<br />

nach<br />

Hauptvergleich Abschnitt 1<br />

Länge in m<br />

GRUPPE Wertstufe § 30 / § 21 1_1 1_2 1_3 1_4<br />

Binnengewässer 2 0 112 21 21 161<br />

Binnengewässer 4 1 102 238 277 215<br />

Gehölze uns sonstige Baumstrukturen 2 0 206 1.165 1.418 407<br />

Gehölze uns sonstige Baumstrukturen 4 1 2.289 4.611 5.580 2.890<br />

Siedlungsbiotope 0 0 295 435 159 233<br />

Siedlungsbiotope 1 0 1.047 603 818 759<br />

Summe: 4.051 7.072 8.273 4.665<br />

Binnengewässer 2 0 43 27 27 51<br />

Binnengewässer 4 1 53 245 262 84<br />

Gehölze uns sonstige Baumstrukturen 2 0 137 1.130 1.217 162<br />

Gehölze uns sonstige Baumstrukturen 4 1 1.248 1.776 2.315 1.137<br />

Siedlungsbiotope 0 0 95 927 314 112<br />

Siedlungsbiotope 1 0 683 2.009 1.809 295<br />

Summe: 2.259 6.114 5.944 1.841<br />

Hauptvergleich Abschnitt 3<br />

Länge in m<br />

3_1 3_2 3_3<br />

219 268 687<br />

169 82 18<br />

293 576 1.135<br />

1.620 1.660 692<br />

151 220 516<br />

1.262 425 365<br />

3.715 3.230 3.413<br />

170 212 107<br />

181 131 17<br />

229 206 478<br />

1.235 1.268 581<br />

136 161 170<br />

326 207 202<br />

2.276 2.185 1.555<br />

Hauptvergleich Abschnitt 4<br />

Länge in m<br />

4_1 4_2<br />

364 589<br />

118 241<br />

1.375 813<br />

3.111 1.313<br />

307 207<br />

1.546 1.247<br />

6.820 4.411<br />

241 175<br />

100 153<br />

860 451<br />

2.579 483<br />

1.854 83<br />

1.166 650<br />

6.800 1.996<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 732<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 3.9-11: Flächige und lineare Ermittlung des Eingriffs für die Streckenabschnitte in den Abschnitten 2<br />

und 4 für die kein Variantenvergleich erfolgt<br />

Baufeld<br />

Baustraße<br />

Baufeld<br />

Baustraße<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Flächige Ermittlung<br />

geschützt<br />

nach<br />

Streckenabschnitts-Nr.<br />

Fläche in ha<br />

GRUPPE Wertstufe § 30 / § 21 1A_6 1A_6_1 1A_9 1A_13<br />

Acker- und Gartenbau-Biotope 1 0 21,78 0,93 6,56 0,04<br />

Binnengewässer 4 1 0,00<br />

Gehölze uns sonstige Baumstrukturen 2 0 1,45 2,55 0,08 0,47<br />

Gehölzfreie Biotope <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe und Ufer 4 1 0,03<br />

Grünland 1 0 1,64 0,07 0,06<br />

Grünland 2 0 0,68<br />

Meer und Meeresküste 4 0 0,07<br />

Ru<strong>der</strong>alfluren 2 0 0,04 0,01 0,01<br />

Siedlungsbiotope 0 0 0,19 0,14 0,11 0,42<br />

Siedlungsbiotope 1 0 1,99 1,65 1,34 0,95<br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze 2 0 0,22<br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze 3 0 0,48 0,02<br />

Summe: 27,78 5,40 8,84 1,96<br />

Acker- und Gartenbau-Biotope 1 0 12,69 1,06 4,29 0,36<br />

Binnengewässer 4 1 0,01 0,02<br />

Gehölze uns sonstige Baumstrukturen 2 0 0,65 2,31 0,31 1,61<br />

Gehölzfreie Biotope <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>moore, Sümpfe und Ufer 4 1 0,05<br />

Grünland 1 0 1,55 0,28 0,06<br />

Grünland 2 0 0,00 0,60<br />

Meer und Meeresküste 4 0 0,51<br />

Ru<strong>der</strong>alfluren 2 0 0,29 0,06 0,03<br />

Siedlungsbiotope 0 0 0,05 0,07 0,09 1,01<br />

Siedlungsbiotope 1 0 0,60 1,85 0,53 0,01<br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze 2 0 0,23<br />

Wäl<strong>der</strong>, Gebüsche und Kleingehölze 3 0 0,334 0,151<br />

Summe: 16,39 5,82 5,89 3,52<br />

Lineare Ermittlung<br />

geschützt<br />

nach<br />

Streckenabschnitts-Nr.<br />

Länge in m<br />

GRUPPE Wertstufe § 30 / § 21 1A_6 1A_6_1 1A_9 1A_13<br />

Binnengewässer 2 0 244 46<br />

Binnengewässer 4 1 110 128<br />

Gehölze uns sonstige Baumstrukturen 2 0 85 207 504<br />

Gehölze uns sonstige Baumstrukturen 4 1 1.676 57 380<br />

Siedlungsbiotope 0 0 212 25 20<br />

Siedlungsbiotope 1 0 440 11<br />

Summe: 2.768 417 950 11<br />

Binnengewässer 2 0 328 19<br />

Binnengewässer 4 1 57 279<br />

Gehölze uns sonstige Baumstrukturen 2 0 79 53 306<br />

Gehölze uns sonstige Baumstrukturen 4 1 777 64 49 169<br />

Siedlungsbiotope 0 0 92 38 226<br />

Siedlungsbiotope 1 0 164 51 384 20<br />

Summe: 1.498 485 985 190<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 733<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

3.10 Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei <strong>der</strong> Zusammenstellung <strong>der</strong> Unterlagen<br />

aufgetreten sind, z.B. technische Lücken o<strong>der</strong> fehlende Kenntnisse (gemäß<br />

§ 6 Abs. 4 Nr. 3 UVPG)<br />

Nach § 6 Abs. 4 (3) UVPG ist auf Schwierigkeiten, die bei <strong>der</strong> Zusammenstellung <strong>der</strong> Angaben<br />

aufgetreten sind, z. B. technische Lücken o<strong>der</strong> fehlende Kenntnisse, hinzuweisen, soweit<br />

die Angaben für die Umweltverträglichkeitsprüfung nach Art des Vorhabens erfor<strong>der</strong>lich<br />

sind.<br />

Die umwelterheblichen Auswirkungen wurden nach den aktuell gültigen Standards ermittelt<br />

und bewertet (vgl. schutzgutbezogene Ermittlung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen).<br />

Die Sachverhaltsermittlung im Rahmen <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> umwelterheblichen Auswirkungen<br />

eines Vorhabens ist auf solche Umstände zu begrenzen, die entscheidungsrelevant sind<br />

(UVPG 2012, HOPPE/BECKMANN, zu § 2 Rn 58 unter Verweis auf UVPVwV Nr 0.5.1.1). Auf<br />

im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden Umweltverträglichkeitsstudie als nicht entscheidungsrelevant<br />

eingestufte und deshalb nicht vertieft bearbeiteten Umständen wird aus o.g. Gründen nicht<br />

weiter eingegangen.<br />

Auf folgende Kenntnislücken und Schwierigkeiten wird hingewiesen:<br />

� Kenntnislücken bestehen beim Schutzgut Boden aufgrund <strong>der</strong> allgemein unzureichenden<br />

Bodendatenlage in Schleswig-Holstein, an <strong>der</strong>en Behebung das LLUR <strong>der</strong>zeit arbeitet.<br />

Die Datenlücken konnten jedoch mithilfe <strong>der</strong> im Kapitel zur Methodik (Kap. 3.1.4.4) näher<br />

erläuterten Ableitung von Bodeneigenschaften aus <strong>der</strong> Biotoperfassung teilweise geschlossen<br />

werden. Die Detailschärfe <strong>der</strong> zugrunde liegenden Bodendaten ist für die<br />

Ebene einer UVS auf diesem Maßstab als hinreichend anzusehen. Die Daten sind z.T.<br />

veraltet. Eine genaue Lokalisierung <strong>der</strong> Altlasten und Altablagerungen ist im Bearbeitungsmaßstab<br />

<strong>der</strong> UVS nicht möglich.<br />

Im Rahmen eines Hydrogeologischen Son<strong>der</strong>gutachtens (INGENIEURGESELLSCHAFT DR.<br />

REINSCH, 2012) wurde die geologische Situation im Untersuchungsraum speziell betrachtet.<br />

� Beim Teilschutzgut Oberflächengewässer bestehen für zahlreiche, vor allem kleinere<br />

Fließ- und Stillgewässer Datenlücken hinsichtlich <strong>der</strong> Gewässerstrukturgüte und <strong>der</strong> biologischen<br />

und chemischen Gewässergüte. Bei den Fließgewässern lassen sich vorhandene<br />

Daten oftmals nur mit Schwierigkeiten auf bestimmte Gewässerabschnitte beziehen.<br />

Die Detailschärfe ist in vielen Fällen gering. Aufgrund unterschiedlicher Erhebungsmethoden<br />

ist außerdem die Vergleichbarkeit <strong>der</strong> Gewässer untereinan<strong>der</strong> erschwert.<br />

Auch beim Teilschutzgut Oberflächengewässer besteht häufig das Problem einer<br />

mangelnden Aktualität <strong>der</strong> Datenbasis.<br />

Im Rahmen eines Hydrogeologischen Son<strong>der</strong>gutachtens (INGENIEURGESELLSCHAFT DR.<br />

REINSCH, 2012) wurde Oberflächengewässer und Grundwasser im Untersuchungsraum<br />

speziell betrachtet.<br />

� Für die Schutzgüter Pflanzen sowie Tiere und biologische Vielfalt sind Flächenverlust<br />

sowie Verlärmung in ihrer Auswirkung auf gefährdete Arten <strong>der</strong>zeit noch nicht exakt bestimmbar.<br />

Mit den im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) festzusetzenden Maßnahmen<br />

sind die zu erwartenden erheblichen Beeinträchtigungen kompensierbar.<br />

� Bei <strong>der</strong> Bestandserfassung <strong>der</strong> archäologischen Denkmäler durch das Archäologische<br />

Landesamt Schleswig-Holstein bestehen dahingehend Kenntnislücken, dass überall im<br />

Untersuchungsraum Einzelfunde möglich sind. Der Anteil <strong>der</strong> bekannten Fundplätze unter<br />

den heute noch in Resten erhaltenen Fundplätzen liegt etwa bei 10 - 30 %.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 734<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Dies zeigen diverse archäologische Großprojekte in den Nachbarregionen Dänemark,<br />

Mecklenburg-Vorpommern und Nie<strong>der</strong>sachsen (ALSH 2007).<br />

� Die Wirkungszusammenhänge zwischen den Schutzgütern (Wechselwirkungen) können<br />

aufgrund fehlen<strong>der</strong>, wissenschaftlich fundierter Grundlagenermittlung nur generalisierend<br />

ermittelt und dargestellt werden. Die Auswirkungsverlagerungen und Sekundärauswirkungen<br />

zwischen und innerhalb verschiedener Schutzgüter sind in ihrer addierenden,<br />

potenzierenden aber auch vermin<strong>der</strong>nden o<strong>der</strong> aufhebenden Wirkung oftmals nur vom<br />

Grundsatz her und nicht qualitativ o<strong>der</strong> in Größenordnungen ermittelbar.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 735<br />

Prüfstück DF 10/12


4 Raumverträglichkeitsuntersuchung<br />

4.1 Anlass und Zielsetzung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Die Feste <strong>Fehmarnbeltquerung</strong> (FBQ) zwischen Fehmarn und Lolland soll als kombinierte<br />

Straßen-/ Schienenverbindung errichtet werden. Sie wird als Kombination einer elektrifizierten<br />

zweigleisigen Schienenstrecke und einer vierspurigen Straßenverbindung realisiert. Laut<br />

dem Staatsvertrag (2008) zwischen <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich<br />

Dänemark zur <strong>Festen</strong> <strong>Fehmarnbeltquerung</strong> ist Deutschland für den Ausbau <strong>der</strong> deutschen<br />

<strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> zuständig. Dies beinhaltet die Elektrifizierung <strong>der</strong> rund 80 km<br />

langen, bislang eingleisigen Bahnstrecke zwischen Lübeck und Puttgarden (DB-Strecke-Nr.<br />

1100) sowie <strong>der</strong>en Erweiterung um ein zweites Gleis. Darüber hinaus soll die Strecke auf<br />

160 km/h ertüchtigt werden. Zu den Verpflichtungen <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland aus<br />

dem Staatsvertrag zählt auch <strong>der</strong> vierspurige Ausbau <strong>der</strong> Bundesstraße B 207 von Heiligenhafen<br />

nach Puttgarden, <strong>der</strong> Gegenstand geson<strong>der</strong>ter planungsrechtlicher Verfahren ist.<br />

Gemäß § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) prüft die zuständige Landesplanungsbehörde die<br />

Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen im Sinne von § 1 <strong>der</strong> Raumordnungsverordnung<br />

(Raumordnungsverfahren). Hierbei sind die raumbedeutsamen Auswirkungen <strong>der</strong><br />

Planung o<strong>der</strong> Maßnahme unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen; insbeson<strong>der</strong>e werden<br />

die Übereinstimmung mit den Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> Raumordnung und die Abstimmung mit<br />

an<strong>der</strong>en raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen geprüft.<br />

Die auszubauende Bahnstrecke ist als raumbedeutsame Infrastruktur mit überörtlicher Bedeutung<br />

entsprechend § 1 Nr. 9 Raumordnungsverordnung einzustufen. Die Landesplanungsbehörde<br />

beabsichtigt für den Ausbau <strong>der</strong> <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> ein Raumordnungsverfahren<br />

gemäß § 14 Landesplanungsgesetz (LaPlaG) durchzuführen.<br />

„Als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens stellt die Landesplanungsbehörde in einer<br />

raumordnerischen Beurteilung fest,<br />

1. ob das Vorhaben den Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> Raumordnung übereinstimmt,<br />

2. wie Vorhaben unter den Gesichtspunkten <strong>der</strong> Raumordnung aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt<br />

o<strong>der</strong> durchgeführt werden können“ [LaPlaG § 14b(1)].<br />

Als wesentliche Aufgabe <strong>der</strong> Raumverträglichkeitsuntersuchung (RVU) ist die Betroffenheit<br />

überfachlicher und fachlicher Belange durch das Vorhaben zu ermitteln sowie anschließend<br />

in ihrer Wirkung zu bewerten. Als Bewertungsgrundlage dienen die Ziele, Grundsätze und<br />

weiteren Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung, die in den entsprechenden Landesentwicklungsplänen<br />

und Regionalplänen formuliert sind. Die regionale Siedlungs- und Freiraumstruktur,<br />

regionale Wirtschaft und Infrastruktur stellen dabei die überfachlichen Belange dar, während<br />

Land- und Forstwirtschaft, Verkehr, Erholung und Tourismus etc. zu den fachlichen Belangen<br />

zählen. Für den Ausbau <strong>der</strong> Bahnstrecke sind verschiedene Varianten (vgl. Kapitel<br />

4.2.2) hinsichtlich ihrer jeweiligen raumbedeutsamen Auswirkungen zu prüfen.<br />

Die Ergebnisse <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>gutachten zur Agrarstruktur, zur Hydrogeologie, zu den Auswirkungen<br />

auf den Tourismus, zur gemeindlichen Entwicklung und des Verkehrsgutachtens<br />

werden in den entsprechenden Kapiteln berücksichtigt.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 736<br />

Prüfstück DF 10/12


4.2 Methodische Vorgehensweise<br />

Nach § 15 ROG prüft die zuständige Landesbehörde in einem beson<strong>der</strong>en Verfahren die<br />

Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen im Sinne von § 1 <strong>der</strong><br />

Raumordnungsverordnung. Hierbei sind die raumbedeutsamen Auswirkungen <strong>der</strong> Planung<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Maßnahme unter überörtlichen Gesichtspunkten insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich <strong>der</strong>en<br />

Übereinstimmung mit den Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> Raumordnung und <strong>der</strong> Abstimmung mit an<strong>der</strong>en<br />

raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu prüfen. Gegenstand <strong>der</strong> Prüfung sind<br />

auch die vom Träger <strong>der</strong> Planung eingeführten Standorte (Haltepunkte) o<strong>der</strong><br />

Trassenvarianten (PÖYRY INFRA GMBH, 2010, S.88 – Anlage 1).<br />

4.2.1 Planungs- und verfahrensrechtliche Vorgaben<br />

Zentrales Anliegen <strong>der</strong> RVU ist es, einen Beitrag zur Abwägung des Vorhabens mit den Zielen<br />

und Grundsätzen <strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanung zu leisten. Entsprechend dienen<br />

die planungs- und verfahrensrechtlichen Vorgaben des Bundes und insbeson<strong>der</strong>e des Landes<br />

Schleswig-Holstein als Grundlage für die Darstellung und Betroffenheit <strong>der</strong> raumordnerischen<br />

Belange durch das Vorhaben. Zu berücksichtigen sind hierzu insbeson<strong>der</strong>e folgende<br />

gesetzliche sowie raumordnerische Grundlagen:<br />

� Raumordnungsgesetz (ROG)<br />

� Gesetz über die Landesplanung- Landesplanungsgesetz (LaPlaG)<br />

� Landesentwicklungsgrundsätzegesetz<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

� Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein, 2010<br />

� Landesraumordnungsplan Schleswig-Holstein, 1998 mit Teilfortschreibung 2004<br />

Auf Ebene <strong>der</strong> Regionen sind darüber hinaus einzubeziehen:<br />

� Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II – Kreis Ostholstein und Hansestadt Lübeck,<br />

2003<br />

� Regionalplan für den Planungsraum II, 2004<br />

Zusätzlich fließen die Ergebnisse und Empfehlungen weiterer, im Rahmen des Raumordnungsverfahren<br />

erarbeiteter Son<strong>der</strong>gutachten, in die Betrachtung <strong>der</strong> einzelnen Sachgebiete<br />

raumordnerischer Belange ein. Hierzu stehen unterstützende Gutachten zu Tourismus (CO-<br />

CHET CONSULT, 2012 – Anlage 14), Agrarstruktur (LANDWIRTSCHAFTSKAMMER SCHLESWIG-<br />

HOLSTEIN, 2012 – Anlage 12), Hydrogeologie (INGENIEURGESELLSCHAFT DR. REINSCH, 2012 –<br />

Anlage 15), Gemeindlicher Entwicklung (HCU & TGP, 2012 – Anlage 13) und verkehrlichen<br />

Erschließung (ETC TRANSPORT CONSULTANS GMBH, 2012 – Anlage 8) zur Verfügung.<br />

4.2.2 Untersuchungsgegenstand und Abgrenzung des Untersuchungsraums<br />

Die <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> festen <strong>Fehmarnbeltquerung</strong> ist im Hinblick auf ihre<br />

Raumwirksamkeit, insbeson<strong>der</strong>e auf die in Tabelle 4.2-1 aufgeführten, raumordnerischen<br />

Belange zu prüfen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 737<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Tabelle 4.2-1: Betroffenheit raumordnerischer Belange durch das Vorhaben<br />

Raumordnerischer Belang (Sachgebiet) Betroffenheit durch das Vorhaben<br />

Entwicklung des Gesamtraumes vorhanden<br />

Zentralörtliche Glie<strong>der</strong>ung vorhanden<br />

Raumordnerischer Belang (Sachgebiet) Betroffenheit durch das Vorhaben<br />

Siedlungsraum und Freiraum vorhanden<br />

Wirtschaft vorhanden<br />

Rohstoffabbau und Lagerstätten gering<br />

Land- und Forstwirtschaft vorhanden<br />

Verkehr vorhanden<br />

Hochwasserschutz gering<br />

Daseinsvorsorge vorhanden<br />

Erholung und Tourismus vorhanden<br />

Konversion, Altlasten gering<br />

Katastrophenschutz und Verteidigung gering<br />

Natur und Landschaft vorhanden (siehe UVU, UVS)<br />

Quelle: verän<strong>der</strong>t nach PÖYRY INFRA GMBH, 2010, S.96 – Anlage 1<br />

Das Son<strong>der</strong>gutachten zur gemeindlichen Entwicklung (HCU & TGP, 2012, S.32f – Anlage<br />

13) geht von einer Beeinflussung des Zentralörtlichen Systems (insbeson<strong>der</strong>e was die Anbindung<br />

und Erreichbarkeit betrifft) aus, sodass die Betroffenheit dieses Sachgebiets innerhalb<br />

<strong>der</strong> RVU behandelt wird. Das Sachgebiet „Natur und Landschaft“ wird im Rahmen <strong>der</strong><br />

Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) ausgearbeitet, sodass es innerhalb <strong>der</strong> RVU nicht<br />

nochmals geprüft wird.<br />

Die Ausbaumaßnahmen sind erst ab dem Bereich Bad Schwartau (Bau-km 105,0) von<br />

raumordnerischem Belang, da sich die Planung zwischen Lübeck Hbf und Bad Schwartau<br />

auf rein eisenbahntechnische Maßnahmen innerhalb <strong>der</strong> existierenden Anlage beschränkt.<br />

Auch sind die Planungen auf <strong>der</strong> Insel Fehmarn (Bau-km 172,5) auf die vorhandene Trasse<br />

und die Parallelführung zur Bundesstraße B 207 konzentriert. Die Abschnitte zwischen Lübeck<br />

Hbf und Bad Schwartau sowie <strong>der</strong> Fehmarnsundbrücke und Puttgarden sind daher<br />

nicht raumordnungsrelevant (vgl. PÖYRY INFRA GMBH 2010, S.47 – Anlage 1), werden allerdings<br />

in bestimmten Sachgebieten (z. B. Tourismus) einbezogen.<br />

Die Untersuchungsraumbreite für die RVU orientiert sich an den in <strong>der</strong> UVS behandelten<br />

Schutzgütern Mensch und Landschaft und beträgt im Regelfall mindestens 2.000 m für die<br />

Bereiche <strong>der</strong> Trassenverlegung (Neutrassierung bei<strong>der</strong> Streckengleise) und mindestens<br />

1.000 m für die Ausbaubereiche im Verlauf <strong>der</strong> bestehenden Bahnstrecke, kann jedoch nach<br />

raumordnerischen Erfor<strong>der</strong>nissen im Einzelfall auch weit darüber hinaus gehen.<br />

lm Raumordnungsverfahren sind gemäß § 15 Abs. 1 ROG die raumbedeutsamen Auswirkungen<br />

<strong>der</strong> Planung unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Gegenstand <strong>der</strong> Prüfung<br />

sind die von <strong>der</strong> Vorhabensträgerin beantragten Trassenalternativen 1A, A und E für<br />

den Ausbau <strong>der</strong> <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> geplanten <strong>Festen</strong> <strong>Fehmarnbeltquerung</strong>.<br />

Zusätzlich werden die „Alternativtrasse X“, als Ergebnis <strong>der</strong> Betroffenheitsanalyse, sowie die<br />

vorgeschlagenen Untervarianten in das Raumordnungsverfahren einbezogen (vgl.<br />

HANSEATIC TRANSPORT CONSULTANCY, GEORG & OTTENSTRÖER und LÄRMKONTOR GMBH,<br />

2010; COCHET CONSULT, 2012 – Anlage 14).<br />

Variante 1A<br />

Bei dieser Variante ist <strong>der</strong> Ausbau und die Ertüchtigung <strong>der</strong> Bestandstrasse auf eine durchgehende<br />

Geschwindigkeit von 160 km/h vorgesehen. Zwischen Lübeck und Bad Schwartau<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 738<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

bestehen bereits zwei Gleise, sodass hier keine Baumaßnahmen nötig sind. Bis Haffkrug<br />

sind keine Linienverbesserungen notwendig: die Bahnhöfe Ratekau, Timmendorfer Strand<br />

und Scharbeutz werden in Haltepunkte umgewandelt.<br />

Ab Haffkrug verläuft die Variante 1A westlich <strong>der</strong> Bestandsstrecke sowie westlich von Neustadt<br />

i.H. und unterquert die A 1. Sie verläuft weitgehend westlich parallel zur A 1 und trifft<br />

bei Altenkrempe wie<strong>der</strong> auf die Bestandstrasse. In dem Umfahrungsbereich sind ein neuer<br />

Haltepunkt bei Haffkrug und ein Überholbahnhof in Neustadt i.H. geplant, welcher über eine<br />

Stichstrecke erreicht wird. Für Beschendorf ist ein neuer (Überhol)Bahnhof geplant. Ab<br />

Lensahn verläuft die geplante Trasse östlich <strong>der</strong> Bestandstrasse parallel zur A 1. Auch Oldenburg<br />

i.H. wird südlich umfahren, <strong>der</strong> bestehende Bahnhof aufgelassen und durch einen<br />

Bahnhof an <strong>der</strong> Umfahrungsstrecke ersetzt. Vor dem Ort Göhl fädelt die Variante 1A wie<strong>der</strong><br />

in die Bestandstrasse ein, die Bahnhöfe Heringsdorf und Großenbrode werden zu Überholbahnhöfen<br />

ausgebaut. Über die Fehmarnsundbrücke wird weiterhin nur ein Gleis führen.<br />

Variante A (Umfahrung Ostseebä<strong>der</strong>, Trassenführung östlich <strong>der</strong> A 1)<br />

Die Variante A verlässt nordöstlich von Ratekau die Bestandstrasse in Richtung <strong>der</strong> A 1, zu<br />

<strong>der</strong> sie parallel verläuft, bis sie westlich von Haffkrug wie<strong>der</strong> in die Variante 1A übergeht. Für<br />

diese Variante sind, kurz nach <strong>der</strong> Ausfädelung aus <strong>der</strong> Variante 1A, ein Überholbahnhof<br />

sowie zwei neue Haltepunkte westlich von Groß Timmendorf und westlich von Scharbeutz<br />

geplant.<br />

Variante E (Umfahrung Ostseebä<strong>der</strong>, Trassenführung westlich <strong>der</strong> A 1)<br />

Die Variante E verläuft zunächst auf <strong>der</strong> DB-Strecke 1110 nach Eutin, aus <strong>der</strong> sie westlich<br />

von Ratekau in Richtung <strong>der</strong> A 1 ausschwenkt und auf <strong>der</strong>en westlicher Seite parallel verläuft.<br />

Bei Sierksdorf vereint sich die Variante E wie<strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Variante 1A (Umfahrung Neustadt<br />

i.H.). Neue Haltepunkte für Ratekau, Timmendorf, Scharbeutz und Haffkrug sind westlich<br />

<strong>der</strong> A 1 geplant.<br />

Variante X<br />

Die Variante X sieht eine neue Trassenführung ab Siems-Dänischburg vor, welche östlich<br />

von Sereetz den dortigen Hochspannungsleitungen folgt. Alternativ zu dem Streckenabschnitt<br />

X.1 ist <strong>der</strong> etwas weiter östlich verlaufende Streckenabschnitt X2.1 (Untervariante<br />

Timmendorf 1) denkbar. Im Bereich östlich von Ratekau nähert sich die Trasse X (Streckenabschnitt<br />

X.2) <strong>der</strong> A 1. Ab dort verlaufen die Streckenabschnitte X2.2 und X2.3 (Untervariante<br />

Timmendorf 1) östlich parallel zur A 1, die alternativen Streckenabschnitte X.3, X.4 und<br />

X.11 beschreiben zunächst einen westlichen Bogen bevor sie ebenfalls ein Stück parallel zur<br />

A 1 verlaufen. Der Streckenabschnitt X3.1 (Untervariante Timmendorf 2) quert südöstlich von<br />

Pansdorf die A 1 und schließt dort an den Streckenabschnitt E.2 an. Nördlich von<br />

Luschendorf quert <strong>der</strong> Streckenabschnitt X.5 die A 1 und trifft auf die Variante E.<br />

Ein Streckenabschnitt (X5.1 – Untervariante Beschendorf) verlässt die Variante 1A südlich<br />

von Klein Schlamin und verläuft wie<strong>der</strong>um parallel zum Verlauf <strong>der</strong> A 1. Der Streckenabschnitt<br />

X.6 verlässt nördlich von Beschendorf die Variante 1A und schert nach Osten in Richtung<br />

<strong>der</strong> A 1 aus. Beschendorf und Lensahn werden östlich umfahren, bevor <strong>der</strong> Streckenabschnitt<br />

X.7 nördlich von Lensahn wie<strong>der</strong> in die Variante 1A übergeht.<br />

Von dieser schert <strong>der</strong> Streckenabschnitt X.8 südlich von Oldenburg i.H. wie<strong>der</strong>um aus, und<br />

verläuft südöstlich <strong>der</strong> Bestandstrasse. Östlich Oldenburg i.H. verlaufen die beiden alternativen<br />

Streckenabschnitte X7.1 (Untervariante Kremsdorf) und X.12 nördlich von Kremsdorf.<br />

Ein Streckenabschnitt (X1.1 – Untervariante Neukirchen) fädelt bei Neukirchen wie<strong>der</strong> in die<br />

Bestandstrasse ein. Der an<strong>der</strong>e Streckenabschnitt (X.9) verbleibt weiterhin westlich <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

und nähert sich östlich von Lütjenbrode <strong>der</strong> B 207, zu <strong>der</strong> sie (Streckenabschnitt<br />

X.10) bis zur Fehmarnsundbrücke parallel verläuft. Zwischen Seekamp und<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 739<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Großenbrode geht ein weiterer Streckenabschnitt (X1.2 – Untervariante Neukirchen) von <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse in den Streckenabschnitt X.10 über. Eine systematische Darstellung <strong>der</strong> Varianten<br />

zeigt die Abbildung 4-1.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 740<br />

Prüfstück DF 10/12


Abbildung 4-1: Systemskizze <strong>der</strong> Varianten (Stand 23.01.2012)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 741<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

4.2.3 Methodik <strong>der</strong> Raumverträglichkeitsuntersuchung<br />

Die Prüfung <strong>der</strong> in Tabelle 4.2-1 aufgeführten Sachgebiete hinsichtlich ihrer raumordnerischen<br />

Betroffenheit durch das Vorhaben erfolgt nach folgendem Schema:<br />

� Beschreibung <strong>der</strong> vorhandenen und geplanten Nutzungen am Standort und im Einwirkungsbereich;<br />

� Ermittlung und Bewertung <strong>der</strong> Auswirkungen auf vorhandene und geplante Nutzungen<br />

am Standort und im Einwirkungsbereich;<br />

� Einschätzung, inwiefern die Auswirkungen des Vorhabens mit den Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong><br />

Raumordnung und Landesplanung vereinbar sind.<br />

Um Auswirkungen und raumordnerische Prüfungsmaßstäbe gegenüberstellen zu können,<br />

werden zunächst die relevanten Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung, die für das Vorhaben<br />

räumlich und zeitlich von Bedeutung sind, zusammengestellt. Unter den Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong><br />

Raumordnung werden Ziele, Grundsätze und sonstige Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung<br />

entsprechend <strong>der</strong> Definition von § 3 Ansatz 1 ROG verstanden:<br />

Ziele <strong>der</strong> Raumordnung: verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten<br />

o<strong>der</strong> bestimmbaren, vom Träger <strong>der</strong> Raumordnung abschließend abgewogenen (§<br />

7 Abs. 2 ROG) textlichen o<strong>der</strong> zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen zur<br />

Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums;<br />

Grundsätze <strong>der</strong> Raumordnung: Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des<br />

Raums als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- o<strong>der</strong> Ermessensentscheidungen;<br />

Grundsätze <strong>der</strong> Raumordnung können durch Gesetz o<strong>der</strong> als Festlegungen in einem Raumordnungsplan<br />

(§ 7 Abs. 1 und 2 ROG) aufgestellt werden;<br />

sonstige Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung: in Aufstellung befindliche Ziele <strong>der</strong> Raumordnung,<br />

Ergebnisse förmlicher landesplanerischer Verfahren wie des Raumordnungsverfahrens<br />

und landesplanerische Stellungnahmen;<br />

Diese Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung nach § 3 ROG sind den in Kapitel 4.2.1 genannten<br />

gesetzlichen Grundlagen entnommen. In Bezug auf den Untersuchungsraum sind im Beson<strong>der</strong>en<br />

<strong>der</strong> Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein, 2010 und <strong>der</strong> Regionalplan für den<br />

Planungsraum II, 2004 relevant.<br />

Die abgestimmte Glie<strong>der</strong>ung in Vor-, Zwischen- und Hauptvergleiche, welche innerhalb <strong>der</strong><br />

UVS Anwendung findet und hier für die Zerschneidung <strong>der</strong> Grünzüge und Waldgebiete genutzt<br />

wird, ist Kapitel 2.4 bzw. Kapitel 3 zu entnehmen.<br />

Nach <strong>der</strong> Darstellung <strong>der</strong> einzelnen Sachgebiete und <strong>der</strong> anschließenden Bewertung ihrer<br />

Betroffenheit (positiv o<strong>der</strong> negativ) durch das Vorhaben (Kapitel 4.3 - Untersuchung <strong>der</strong> Einzelbelange<br />

<strong>der</strong> Raumordnung) erfolgt in Kapitel 4.4 eine textliche Zusammenfassung und<br />

anschließende Übersicht (Tabelle 4.4-1). Hier sei darauf hingewiesen, dass die 5-stufige<br />

Bewertung auf einer Ordinalskala erfolgt. Eine Aufsummierung zwischen den Sachgebieten<br />

ist daher nicht zulässig, auch weil den Sachgebieten eine unterschiedliche Bedeutung zukommt,<br />

welche es innerhalb <strong>der</strong> Raumordnung festzulegen und zu priorisieren gilt. Für die<br />

Gesamtbewertung wurden die einzelnen Sachgebiete intern verglichen und anschließend die<br />

Anzahl und Art <strong>der</strong> Auswirkung (deutlich negativ, negativ, positiv/negativ, positiv, deutlich<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 742<br />

Prüfstück DF 10/12


positiv) auf jedes einzelne Sachgebiete zusammengefasst (Tabelle 4.4-2). Kapitel 4.1 enthält<br />

eine Zusammenfassung <strong>der</strong> RVU.<br />

4.3 Untersuchung <strong>der</strong> Einzelbelange <strong>der</strong> Raumordnung<br />

4.3.1 Übergeordnete Raumstruktur<br />

Leitvorstellung <strong>der</strong> Raumordnung ist, neben gleichwertigen Lebensbedingungen innerhalb<br />

Deutschlands sowie allen seinen Teilräumen, eine nachhaltige Raumentwicklung, welche<br />

wirtschaftliche, soziale Anfor<strong>der</strong>ungen an den Raum mit ökologischen Ansprüchen vereint.<br />

Dazu gilt es, unterschiedliche Ansprüche wie sie etwa aus dem demographischen Wandel,<br />

dem Klimawandel, geän<strong>der</strong>ten wirtschaftlichen Rahmenbedingung und <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union entstehen, miteinan<strong>der</strong> zu verbinden.<br />

Dazu werden unterschiedlichen Räumen bestimmte Funktionen zugeschrieben. Die ausgewiesenen<br />

Ordnungsräume um Kiel, Lübeck als auch um Hamburg sind Schwerpunkträume<br />

für die wirtschaftliche Entwicklung, während den ländlichen Räumen (alle Städte und Gemeinden<br />

außerhalb <strong>der</strong> Ordnungsräume) eine große Bedeutung als Natur- und Erholungsräume<br />

zukommt. Die Landesentwicklungsachsen sind Verbindungen zwischen diesen beiden<br />

Funktionsräumen, die als wirtschaftlicher Wachstums- und Verbreitungsmotor fungieren<br />

sollen (nach INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2010).<br />

4.3.2 Regionale Siedlungsstruktur<br />

Das Leitbild einer nachhaltigen Siedlungsstruktur und –entwicklung soll u. a. durch die Konzentration<br />

<strong>der</strong> Siedlungsentwicklung auf Schwerpunkte, <strong>der</strong> Ausweisung von Nutzungen<br />

(Wohnen, Industrie und Gewerbe) für bestimmte Flächen und flächensparende Siedlungsstrukturen<br />

erreicht werden.<br />

4.3.2.1 Ordnungsräume<br />

Einordnung <strong>der</strong> Bedeutung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Die Ordnungsräume sind Schwerpunkte <strong>der</strong> wirtschaftlichen Entwicklung und im Umkreis <strong>der</strong><br />

Oberzentren angesiedelt. Ein Grundsatz für die Verbesserung <strong>der</strong> Wirtschafts- und Arbeitsplatzentwicklung<br />

ist die Verkehrsanbindung wie sie <strong>der</strong> Landesentwicklungsplan (2010) für<br />

die Ordnungsräume angibt.<br />

1.3 (2) G In den Ordnungsräumen sollen die Standortvoraussetzungen für eine dynamische<br />

Wirtschafts- und Arbeitsplatzentwicklung weiter verbessert werden. Hierzu sollen<br />

die Anbindung an die nationalen und internationalen Waren- und Verkehrsströme<br />

über Schiene und Straße sowie Luft- und Seeverkehrswege gesichert und bedarfsgerecht<br />

ausgebaut werden.<br />

2.7 (5) G Die Siedlungsentwicklung soll mit den Erfor<strong>der</strong>nissen einer günstigen Verkehrserschließung<br />

und -bedienung durch öffentliche Verkehrsmittel abgestimmt werden. Im<br />

Bereich von Haltestellen, insbeson<strong>der</strong>e spurgebundener öffentlicher Nahverkehrsmittel,<br />

soll auf eine städtebauliche Verdichtung hingewirkt werden.<br />

Das Oberzentrum Lübeck samt seines Umlands ist als Ordnungsraum definiert, welcher den<br />

untersuchten Bahnkorridor bis Scharbeutz im Norden umfasst. Der Regionalplan (2004) trifft<br />

für den Ordnungsraum Lübeck folgende für die Raumverträglichkeitsprüfung zur<br />

<strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> <strong>Festen</strong> <strong>Fehmarnbeltquerung</strong> relevante Aussagen:<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 743<br />

Prüfstück DF 10/12


4.1 (3) G Die Siedlungsentwicklung im Ordnungsraum soll sich schwerpunktmäßig im Achsenraum<br />

vollziehen [...]. Dabei sollen zwischen den Siedlungskörpern deutliche<br />

Grünzäsuren erhalten bleiben [...]. Der Abstimmung <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung mit<br />

einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur, insbeson<strong>der</strong>e des öffentlichen Personennahverkehrs,<br />

kommt beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu.<br />

Darüber hinaus sind im Regionalplan (2004) separate Ordnungsräume für Tourismus und<br />

Erholung ausgewiesen, <strong>der</strong>en Grundsätze und Ziele in Kapitel 4.3.3.2 im Bezug auf das Vorhaben<br />

diskutiert werden.<br />

Einordnung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />

Der raumordnerische Grundsatz 1.3 (2) des Landesentwicklungsplans ist durch den Ausbau<br />

<strong>der</strong> <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong>, insbeson<strong>der</strong>e was den internationalen Waren- und Personenverkehr<br />

auf <strong>der</strong> Schiene betrifft, positiv betroffen. Der Ordnungsraum Lübeck, welcher<br />

sich bis Scharbeutz im Norden ausdehnt, wird durch die ausgebaute Strecke besser an den,<br />

insbeson<strong>der</strong>e internationalen, Verkehr angebunden. Für die Bahnhöfe und Haltepunkte innerhalb<br />

des Ordnungsraums hat die umgesetzte Variante entscheidenden Einfluss auf <strong>der</strong>en<br />

Anbindung. Bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Variante 1A ist mit einer verbesserten Anbindung <strong>der</strong><br />

Ortschaften Ratekau, Timmendorfer Strand und Scharbeutz hinsichtlich des Personenverkehrs<br />

zu rechnen. Für Timmendorfer Strand bedeuten die Varianten A, E und X eine Verlegung<br />

<strong>der</strong> Haltestellen von den Ortschaften weg, sodass es zu einer schlechteren Erreichbarkeit<br />

und damit Anbindung innerhalb des Ordnungsraum Lübeck kommt. Auch für Scharbeutz<br />

ist eine negative Nachfrageentwicklung bei Umsetzung <strong>der</strong> Varianten A, E und X prognostiziert,<br />

da die Haltestellen in einiger Entfernung zur Ortschaft geplant sind und sich damit auch<br />

hier die Anbindung gegenüber dem Status Quo. Ausnahme bildet <strong>der</strong> Haltepunkt Ratekau,<br />

<strong>der</strong> bei allen Varianten positiv betroffen ist (ETC TRANSPORT CONSULTANS GMBH, 2012 –<br />

Anlage 8).<br />

4.3.2.2 Zentrale Orte<br />

Einordnung <strong>der</strong> Bedeutung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Das Zentralörtliche System soll die Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung mit vertretbarem Zeit- und<br />

Kostenaufwand gewährleisten. Im Landesentwicklungsplan (2010) werden u. a. folgende<br />

maßgebliche Ziele und Grundsätze im Bezug auf das Zentralörtliche System formuliert:<br />

2.2 (3) Z Die Zentralen Orte und Stadtrandkerne sind Schwerpunkte für Infrastruktur und<br />

Versorgungseinrichtungen sowie für die wohnbauliche und gewerbliche Entwicklung<br />

und sind als solche zu sichern und zu stärken.<br />

G Das Zentralörtliche System soll sicherstellen, dass für alle Menschen im Land in<br />

zumutbarer Entfernung überörtliche Einrichtungen <strong>der</strong> Daseinsvorsorge erreichbar<br />

sind.<br />

2.2 (4) Z Jedem Zentralen Ort sind entsprechend seiner zentralörtlichen Einstufung Verflechtungs-<br />

/ Versorgungsbereiche zugeordnet. Die Mittelbereiche sind in <strong>der</strong> Hauptkarte<br />

nachrichtlich dargestellt. Die Nahbereiche sind in den Regionalplänen darzustellen.<br />

G Die Verflechtungs- / Versorgungsbereiche sollen aufzeigen, welche Gemeinden mit<br />

dem Zentralen Ort funktional verflochten sind. Die Zentralen Orte sollen entsprechend<br />

ihrer Einstufung für diesen Bereich die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen<br />

sicherstellen. Die Bereiche sollen so abgegrenzt sein, dass <strong>der</strong> Zentrale<br />

Ort sie möglichst gut versorgen kann.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 744<br />

Prüfstück DF 10/12


Für die Zentralen Orte sind, nach ihrer Einstufung differenziert, nochmals geson<strong>der</strong>te Grundsätze<br />

definiert.<br />

Oberzentren<br />

2.2.1 (1) G In den Oberzentren sollen zur Verbesserung <strong>der</strong> Standortbedingungen ein bedarfsgerechtes<br />

Flächenangebot und eine gute verkehrliche Anbindung an an<strong>der</strong>e<br />

nationale und internationale Wirtschaftsstandorte und -regionen beitragen. Oberzentren<br />

sollen Motoren für eine zukunftsfähige Regionalentwicklung sein.<br />

Für Ober- und Mittelzentren ist jeweils eine gute Verkehrsanbindung [2.2.1 (1) und 2.2.2 (1)]<br />

zu gewährleisten.<br />

Innerhalb des Zentralörtlichen Systems befinden sich die folgenden Zentralen Orte und<br />

Stadtrandkerne direkt im Untersuchungsraum bzw. in dessen Einflussbereich (INNENMINIS-<br />

TERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2004):<br />

Oberzentrum: Lübeck<br />

Unterzentrum mit Teilfunktionen<br />

eines Mittelzentrums: Neustadt i.H., Oldenburg i.H.<br />

Unterzentrum: Timmendorfer Strand/Scharbeutz, Heiligenhafen<br />

Ländlicher Zentralort: Lensahn<br />

Stadtrandkern I. Ordnung: Bad Schwartau<br />

Stadtrandkern II. Ordnung: Ratekau<br />

Einordnung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Die Einzugsbereiche <strong>der</strong> Zentralen Orte unterliegen kontinuierlichen Schwankungen und<br />

Verschiebungen. So hat die Stadt-Umland-Wan<strong>der</strong>ung zunächst zu einer Bedeutungszunahme<br />

von Unterzentren, ländlichen Zentralorten und Stadtrandkerne I. und II. Ordnung geführt.<br />

Dieser Trend hat sich seit 2003 jedoch wie<strong>der</strong> leicht umgekehrt (HCU & TGP, 2012<br />

Anlage 13).<br />

Eine verän<strong>der</strong>te Mobilität <strong>der</strong> Bevölkerung kann die Bedeutung eines Zentralen Ortes beeinflussen.<br />

Im Untersuchungsraum ist mit einer Verschiebung <strong>der</strong> Versorgungsreichweiten einiger<br />

Zentraler Orte – abhängig von <strong>der</strong> realisierten Variante - zu rechnen. Die folgende Tabelle<br />

4.3-1 zeigt die Zentralen Orte im Untersuchungsraum bzw. mit Einzugsbereichen im<br />

Untersuchungsraum, sowie die prognostizierte Nachfrageentwicklung <strong>der</strong> Haltestellen im<br />

Einzugsbereich. Variante A ist für die genannten Orte nicht relevant.<br />

Tabelle 4.3-1: Zentrale Orte mit Einzugsbereichen und prognostizierter Nachfrageentwicklung je Variante<br />

Zentrale Orte Haltepunkte im<br />

Einzugsbereich<br />

Variante 1A Variante E Variante X<br />

Lübeck Ratekau (++) positive Ent- (+) positive Ent- (+) positive Entwicklung<br />

<strong>der</strong> Nachwicklung <strong>der</strong> Nachwicklung <strong>der</strong><br />

fragefrage<br />

Nachfrage<br />

Neustadt i.H. Sierksdorf (++) positive Entwicklung<br />

<strong>der</strong> Nachfrage<br />

bei Erhalt/Einrichtung<br />

des Haltepunkts<br />

- -<br />

Oldenburg i.H. - - - -<br />

Timmendorfer<br />

Strand/Scharbeutz<br />

- - - -<br />

Heiligenhafen Großenbrode (+/-) weitgehend (-) negative<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 745<br />

Prüfstück DF 10/12


Zentrale Orte Haltepunkte im<br />

Einzugsbereich<br />

Variante 1A Variante E Variante X<br />

gleich bleibende<br />

Nachfrageentwicklung<br />

Entwicklung <strong>der</strong><br />

Nachfrage<br />

Lensahn -<br />

Bad Schwartau Lübeck als<br />

Oberzentrum<br />

übergeordnet<br />

Ratekau Lübeck als<br />

Oberzentrum<br />

übergeordnet<br />

Zusammenfassung nach HCU & TGP, 2012, Tabelle 03 – Anlage 13, ETC TRANSPORT<br />

CONSULTANS GMBH, 2012 – Anlage 8<br />

Die vier alternativen, neu geplanten Haltepunkte (bei Variante 1A, E und zwei Alternativen<br />

für die Variante X) in Ratekau erschließen neue Fahrgastpotenziale, u. a. weil sich die Fahrtzeit<br />

nach Lübeck auf 8 Minuten verkürzt (vgl. ETC TRANSPORT CONSULTANS GMBH, 2012 –<br />

Anlage 8). Durch die bessere Erreichbarkeit wird das Oberzentrum Lübeck in seinem Status<br />

weiter verstärkt. Der mögliche Haltepunkt Sierksdorf(-Hansapark), welcher zum Einzugsbereich<br />

von Neustadt i.H. gehört, würde bei Umsetzung <strong>der</strong> Variante 1A bis 2025 ebenfalls eine<br />

positive Nachfrageentwicklung erfahren. Damit wäre Neustadt i. H. von Sierksdorf weiterhin<br />

gut mit <strong>der</strong> Bahn zu erreichen, sodass die Bedeutung des Unterzentrums mit Teilfunktionen<br />

eines Mittelzentrums zumindest gleich bleiben würde. Heiligenhafen und Großenbrode sind<br />

nicht über den Schienenverkehr verbunden, sodass die Nachfrageentwicklung für den Haltepunkt<br />

Großenbrode keinen direkten Einfluss auf den Status Heiligenhafens hat.<br />

Die Anbindung, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Zentralen Orte zu ihrem Umland erfolgt weitgehend mit<br />

dem Busverkehr, eine entsprechende Vertaktung mit dem schienengebundenen Personennahverkehr<br />

gewährleistet die Erreichbarkeit <strong>der</strong> Zentralen Orte mit Öffentlichen Verkehrsmitteln.<br />

Für das Oberzentrum Lübeck ist aus raumordnerischer Sicht eine gute verkehrliche Anbindung<br />

an nationale und internationale Standorte zu gewährleisten [G 2.2.1 (1) LEP]. Mit dem<br />

Ausbau <strong>der</strong> <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> wird diesem Grundsatz entsprochen.<br />

4.3.2.3 Siedlungsachsen<br />

Einordnung <strong>der</strong> Bedeutung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Wesentliches Konzept für die Lenkung <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung sind die Siedlungsachsen.<br />

Um eine unkontrollierte Ausuferung <strong>der</strong> Siedlungsflächen in die umliegenden Gebiete zu<br />

verhin<strong>der</strong>n, soll die Siedlungsentwicklung innerhalb <strong>der</strong> Ordnungsräume auf die Siedlungsachsen<br />

konzentriert werden. Der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (2010) stellt<br />

die Hauptrichtungen <strong>der</strong> Landesentwicklungsachsen dar, die in den Regionalplänen weiter<br />

konkretisiert werden.<br />

1.3 (3) G In den Ordnungsräumen sollen die unterschiedlichen Flächennutzungsansprüche<br />

beson<strong>der</strong>s sorgfältig aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt werden. [...]<br />

G Diese Siedlungsschwerpunkte sollen gut an den öffentlichen Personennahverkehr<br />

(ÖPNV) angebunden sein. Städte und Gemeinden auf den Siedlungsachsen sollen<br />

möglichst eine Anbindung an den schienengebundenen Personennahverkehr haben<br />

[...]. Die Räume zwischen den Siedlungsachsen sollen in ihrer landschaftlich betonten<br />

Struktur erhalten bleiben. Als Lebensraum <strong>der</strong> dort wohnenden Menschen, aber<br />

auch als Räume für Land- und Forstwirtschaft, Naherholung und Ressourcenschutz<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 746<br />

Prüfstück DF 10/12


sowie als ökologische Funktions- und Ausgleichsräume sollen sie gesichert werden.<br />

[...]<br />

2.4.1 (2) G Die Abgrenzung <strong>der</strong> Siedlungsachsen soll sich an folgenden Kriterien orientieren:<br />

[...]<br />

� die Ergebnisse abgestimmter Stadt-Umland-Planungen sollen berücksichtigt werden;<br />

� die Siedlungsachsen sollen die engeren Einzugsbereiche <strong>der</strong> Haltepunkte / Bahnhöfe<br />

des schienengebundenen ÖPNV umfassen;<br />

� [...]<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

� zusammenhängende landschaftliche Freiräume sollen erhalten werden und vernetzt<br />

bleiben.<br />

2.4.1 (3) G […] Insbeson<strong>der</strong>e in den engeren Einzugsbereichen <strong>der</strong> Bahnhöfe und Haltepunkte<br />

des ÖPNV soll eine wohnbauliche Entwicklung in ausreichendem Umfang<br />

und in angemessen verdichteter Bauweise ermöglicht werden. Außerdem sollen<br />

hier Flächen für Gewerbe und Dienstleistungen angeboten werden, die auf zentrale<br />

und / o<strong>der</strong> wohnungsnahe Lagen angewiesen sind. Flächen für überörtlich bedeutsame<br />

und verkehrsintensive Gewerbegebiete sollen gut an das überörtliche<br />

Verkehrsnetz angebunden sein.<br />

Eine Landesentwicklungsachse verläuft entlang <strong>der</strong> A 1 zwischen Lübeck und Fehmarn<br />

Richtung Kopenhagen und Malmö (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN,<br />

2010, S.32) und entspricht damit weitgehend dem Verlauf <strong>der</strong> auszubauenden Bahntrasse.<br />

Der Regionalplan weist einen verbindlichen Achsenraum im Umkreis Lübecks aus, auf den<br />

sich die Siedlungsentwicklung konzentrieren soll.<br />

6.3 (1) Z Im Ordnungsraum Lübeck soll sich die siedlungsmäßige und wirtschaftliche Entwicklung<br />

im Wesentlichen im Achsenraum vollziehen. In <strong>der</strong> Karte wird <strong>der</strong> aus den<br />

folgenden Siedlungsgebieten bestehende Achsenraum verbindlich abgegrenzt:<br />

� Siedlungsflächen des Oberzentrums einschließlich Travemünde, Teilgebiete Bad<br />

Schwartaus, Stockelsdorfs und Ratekaus (Ortsteil Sereetz)<br />

� Siedlungsachse Lübeck- Ratekau (Ortsteile Ratekau, Techau, Pansdorf, Luschendorf)<br />

Auch im allgemeinen Siedlungsrahmen sind bauliche Entwicklungen auf bereits bestehende<br />

Siedlungsräume zu beschränken, die mit dem ÖPNV gut zu erreichen sind. Durch diese<br />

Konzentration soll eine weitere Zersiedelung <strong>der</strong> Landschaft verhin<strong>der</strong>t werden.<br />

4.1 (4) G Die Räume außerhalb des Achsenraums sollen in ihrer attraktiven Landschaftsstruktur<br />

erhalten bleiben. Sie sollen als lebendige Wohn- und Arbeitsräume für die<br />

Bevölkerung, als ökologische Funktions- und Ausgleichsräume, als Naherholungsgebiete,<br />

als Standorte für die Land- und Forstwirtschaft sowie für den Ressourcenschutz<br />

gesichert werden.<br />

6.4 (4) G Die bauliche Entwicklung soll auf bestehende Siedlungsräume, insbeson<strong>der</strong>e auf<br />

die durch ÖPNV und örtliche Infrastruktur gut erschlossenen Orte konzentriert werden.<br />

Eine Zersiedelung <strong>der</strong> Landschaft ist zu vermeiden.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 747<br />

Prüfstück DF 10/12


Einordnung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />

Anhand <strong>der</strong> Lage <strong>der</strong> auszubauenden Bahntrasse entlang einer Landesentwicklungsachse<br />

[2.4.1 (2) LEP] wie auch dem im Ordnungsraum Lübeck ausgewiesenen Achsenraum sind<br />

die Siedlungsachsen als Teil <strong>der</strong> regionalen Siedlungsstruktur von dem Vorhaben betroffen.<br />

Durch den Ausbau <strong>der</strong> Bahnverbindung zwischen Lübeck und Fehmarn wird die Erreichbarkeit<br />

<strong>der</strong> Orte mit Bahnhof/Haltepunkt (vgl. Tabelle 4.3-12) dahingehend verbessert, dass<br />

sich, unabhängig von <strong>der</strong> Variante, die Fahrzeit verkürzt und die Häufigkeit <strong>der</strong> Verbindungen<br />

steigt. Ob sich daraus jedoch eine Verbesserung <strong>der</strong> Anbindung und Erreichbarkeit <strong>der</strong><br />

Ortschaften ergibt, hängt von <strong>der</strong> Lage <strong>der</strong> Bahnhöfe und damit <strong>der</strong> umzusetzenden Variante<br />

ab (ETC TRANSPORT CONSULTANS GMBH, 2012, S. 63 – Anlage 8). Der Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Variante 1A) ist in dieser Hinsicht zu bevorzugen, da die Bahnhöfe/Haltestellen bei<br />

<strong>der</strong>en Umsetzung innerorts bzw. in Ortsnähe verbleiben.<br />

Im Bereich Ratekau liegen die geplanten Haltepunkte bei Realisierung <strong>der</strong> Streckenabschnitte<br />

X.2 und X4.1 außerhalb des im Regionalplan festgelegten Achsenraums, <strong>der</strong> Ratekau<br />

einschließt. Da sich die Siedlungsentwicklung und einhergehend die Verkehrserschließung<br />

auf den Achsenraum konzentrieren soll, wi<strong>der</strong>spricht die Errichtung dieser beiden Haltepunkte<br />

dem raumordnerischen Ziel 6.3 (1) und dem Grundsatz 6.4 (4). Auch die beiden Streckenabschnitte<br />

X.1 und X2.1 liegen außerhalb des Achsenraums während die beiden Strecken<br />

1A.1 und E für den gleichen Abschnitt innerhalb des Achsenraums liegen, sodass letztere zu<br />

bevorzugen sind.<br />

Bei Haltepunkten, die außerhalb <strong>der</strong> Ortschaften liegen, bietet sich die Möglichkeit, Flächen<br />

für Gewerbe und Dienstleistungen bzw. den Wohnungsbau auszuweisen, was Grundsatz<br />

2.4.1 (3) entspricht. Die folgende Tabelle 4.3-2 zeigt für die einzelnen Haltepunkte bei welcher<br />

Variante dies <strong>der</strong> Fall wäre.<br />

Tabelle 4.3-2: Haltestellen außerhalb <strong>der</strong> Ortschaften<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Ortschaft Lage außerhalb <strong>der</strong> Ortschaft nach Variante<br />

Ratekau Variante 1A: Am Ortsrand von Ratekau gelegen, Freiflächen vorhanden<br />

Variante E: 250 m vom Ortsrand entfernt, Freiflächen vorhanden<br />

Gewerbegebiet Neutechau nördlich des Haltepunkts<br />

Variante X: Streckenabschnitt X.2: 500 m vom Ortsrand entfernt,<br />

Freiflächen vorhanden<br />

Streckenabschnitt X4.1: 750 m vom Ortsrand entfernt,<br />

Freiflächen vorhanden<br />

Timmendorfer Strand Variante 1A: Am Ortsrand von Timmendorfer Strand gelegen, Freiflächen<br />

vorhanden<br />

Variante A: Am Ortsrand von Groß Timmendorf gelegen, Freiflächen<br />

vorhanden<br />

Variante E: Westlich <strong>der</strong> A 1 gelegen, Freiflächen vorhanden<br />

Variante X: Östlich <strong>der</strong> A 1 gelegen, Freiflächen vorhanden<br />

Scharbeutz Variante 1A: Westliche Ortslage von Scharbeutz, keine Freiflächen<br />

vorhanden<br />

Variante A: 500 m vom Ortsrand entfernt, Freiflächen vorhanden<br />

Variante E: 650 m vom Ortsrand entfernt, Freiflächen vorhanden<br />

Variante X: 650 m vom Ortsrand entfernt, Freiflächen vorhanden<br />

Zusammenfassung nach ETC TRANSPORT CONSULTANS GMBH, 2012 – Anlage 8<br />

Mit Ausnahme <strong>der</strong> Ausbauvariante (1A) von Scharbeutz liegen die geplanten Haltepunkte an<br />

den Rän<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Ortschaften (Ratekau, Timmendorfer Strand – Variante 1A) bzw. weiter von<br />

diesen entfernt. Entsprechend befinden sich mit Ausnahme <strong>der</strong> Ausbauvariante Scharbeutz<br />

bei allen Haltestellen Freiflächen in unmittelbarer Umgebung, auf denen die Ausweisung von<br />

Gewerbe- bzw. Wohnflächen möglich wäre. Grundsatz 2.4.1 (3) ist damit bei diesen Halte-<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 748<br />

Prüfstück DF 10/12


punkten positiv betroffen. Der Haltepunkt <strong>der</strong> Variante E für Ratekau liegt direkt südlich des<br />

Gewerbegebiets Neutechau, welches bei Umsetzung <strong>der</strong> Variante E in diesem Bereich über<br />

die Schiene erschlossen wäre.<br />

4.3.2.4 Ländliche Räume<br />

Einordnung <strong>der</strong> Bedeutung<br />

Die ländlichen Räume sind für nahezu die Hälfte aller Bewohnerinnen und Bewohner<br />

Schleswig-Holsteins Lebens- und Arbeitsraum. Die unterschiedlichen Rahmenbedingungen<br />

innerhalb ländlicher Räume bedingen eine entsprechende För<strong>der</strong>ung, um sie als gleichwertige<br />

Lebensräume zu erhalten bzw. zu entwickeln (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-<br />

HOLSTEIN, 2010, S. 28). Die raumordnerischen Grundsätze des Landesentwicklungsplans<br />

(2010) enthalten zum einen Aussagen zu einer wirtschaftlichen Entwicklung <strong>der</strong> ländlichen<br />

Räume, zum an<strong>der</strong>en sollen sie als Natur- und Erholungsräume gesichert werden.<br />

1.4 (2) G Die ländlichen Räume sollen als eigenständige, gleichwertige und zukunftsfähige<br />

Lebensräume gestärkt werden. Die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche<br />

Entwicklung sollen verbessert werden. Die Bedeutung <strong>der</strong> ländlichen Räume als<br />

Natur- und Erholungsräume soll nachhaltig gesichert werden. Der Vielfalt und Unterschiedlichkeit<br />

<strong>der</strong> ländlichen Räume sollen teilräumliche Strategien und Entwicklungskonzepte<br />

Rechnung tragen, die endogene Potenziale nutzen.<br />

Der Erschließung <strong>der</strong> ländlichen Räume durch den ÖPNV kommt eine wichtige Rolle zu.<br />

1.4 (5) G Das Netz des ÖPNV in den ländlichen Räumen soll erhalten und die Verkehrsbedienung<br />

auch unter Nutzung neuer Angebotsformen verbessert werden. Um ihre<br />

überörtliche Versorgungsfunktion wahrnehmen zu können, sollen insbeson<strong>der</strong>e die<br />

Zentralen Orte gut über den ÖPNV angebunden sein [...].<br />

Innerhalb <strong>der</strong> ländlichen Räume werden nochmals geson<strong>der</strong>t Stadt- und Umlandbereiche im<br />

ländlichen Raum ausgewiesen, die sich als Ober- bzw. Mittelzentren samt ihren Umlandgemeinden<br />

von den kleineren Zentralen Orten unterscheiden. Der Regionalplan weist Eutin und<br />

Neustadt i.H. als Stadt- und Umlandbereiche in ländlichen Räumen aus (INNENMINISTERIUM<br />

DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2004). Die verkehrstechnische Anbindung dieser Räume<br />

ist nochmals als Grundsatz im Landesentwicklungsplan (2010) verankert. Eine gute Verkehrsanbindung<br />

ist ein entscheiden<strong>der</strong> Standortfaktor für die Wirtschaft und gewährleistet<br />

eine gute Erreichbarkeit von Versorgungseinrichtungen. Letzteres ist beson<strong>der</strong>s für ältere<br />

und weniger mobile Menschen ein entscheidendes Kriterium (INNENMINISTERIUM DES LANDES<br />

SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2010).<br />

1.5 (3) G Die Standortbedingungen für die Wirtschaft sollen durch das Angebot an Flächen<br />

für Gewerbe und Industrie und eine gute verkehrliche Anbindung an regionale und<br />

überregionale Wirtschaftsverkehre verbessert werden. […]<br />

Einordnung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Für die wirtschaftliche Entwicklung <strong>der</strong> Standorte entlang <strong>der</strong> Trasse ist <strong>der</strong>en Ausbau för<strong>der</strong>lich.<br />

Die Möglichkeit des Gütertransports per Schiene ist für einige Unternehmen attraktiv<br />

und erschließt neue Standortpotenziale entlang <strong>der</strong> Bahnlinie. Die Standorte, für die Haltepunkte<br />

bzw. Bahnhöfe vorgesehen bzw. erhalten bleiben (Ratekau, Timmendorfer Strand,<br />

Scharbeutz, Haffkrug, Neustadt i.H., Beschendorf, Lensahn, Oldenburg i.H. und<br />

Großenbrode), sind durch das Vorhaben positiv betroffen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 749<br />

Prüfstück DF 10/12


Gleichzeitig sind die ländlichen Räume als Natur- und Erholungsräume zu sichern. Durch die<br />

bereits vorhandene Bahnlinie existiert bereits eine Vorbelastung des Korridors. Die zusätzlichen<br />

Zerschneidungen von Grünzügen (vgl. Abbildung 4-2 bis Abbildung 4-4), größeren<br />

Waldgebieten (vgl. Tabelle 4.3-11), von denen einige als Erholungswäl<strong>der</strong> ausgewiesen waren<br />

(vgl. auch Kapitel 4.3.4.3), ist in den Ländlichen Räumen kritisch zu sehen. Entsprechend<br />

ist <strong>der</strong> Grundsatz 1.4 (2) im Bezug auf die Sicherung von Natur- und Erholungsräumen<br />

bei Variante X in den Ländlichen Räumen beson<strong>der</strong>s negativ betroffen. Für die wirtschaftliche<br />

Entwicklung <strong>der</strong> ländlichen Räume ist das Vorhaben positiv zu bewerten [Grundsätze<br />

1.4 (2) und 1.5 (3)].<br />

Die Prognosen <strong>der</strong> Fahrgastentwicklung für Neustadt i.H. und Oldenburg i.H. liegen weitgehend<br />

beim Status Quo, was keine Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> Anbindung signalisiert. Die<br />

Umsetzung <strong>der</strong> Variante 1A bedeutet eine Zunahme <strong>der</strong> Ein- und Aussteiger an den Haltepunkten<br />

Timmendorfer Strand und Lensahn, was auf eine leichte Steigerung <strong>der</strong> Nachfrage<br />

im Urlaubs- und Ausflugsverkehr zurückgeführt wird (ETC TRANSPORT CONSULTANS GMBH,<br />

2010, S. 29, 40 – Anlage 8). Verbesserungen in <strong>der</strong> Erreichbarkeit und Anbindung sind eher<br />

auf die kürzeren Fahrzeiten und die höheren Taktzeiten zurückzuführen als auf eine verbesserte<br />

Lage <strong>der</strong> Haltestellen. Damit ergibt sich eine neutrale bis positive Betroffenheit des<br />

Grundsatzes 1.4 (5) durch das Vorhaben.<br />

4.3.3 Regionale Freiraumstruktur<br />

Als Gegenstücke <strong>der</strong> Siedlungs- und Verdichtungsflächen sollen auch die regionalen Freiräume<br />

in ihrer Struktur und Funktion gesichert und entwickelt werden. Für die unterschiedlichen<br />

Naturräume Ostholsteins gilt es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts wie auch<br />

<strong>der</strong> einzelnen Naturgüter (Wasser, Boden, Klima, Luft, Tier- und Pflanzenwelt) zu bewahren.<br />

Charakteristische Landschaftsstrukturen sind zu erhalten o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>herzustellen (INNENMI-<br />

NISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2004, S.21f). Entsprechende Ziele und Grundsätze<br />

sind in den raumordnerischen Regelwerken definiert.<br />

4.3.3.1 Freiraum<br />

Einordnung <strong>der</strong> Bedeutung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Verdichtungs- wie auch touristisch attraktive Gebiete stehen hinsichtlich <strong>der</strong> Flächeninanspruchnahme<br />

unter großem Druck. Sich ausdehnende Siedlungsbereiche, Verkehrs- und<br />

Versorgungsinfrastrukturen sowie Erholungs- und Freizeitaktivitäten for<strong>der</strong>n immer mehr<br />

Raum, sodass aus Sicht <strong>der</strong> Raumordnung eine Sicherung von Freiflächen gegenüber an<strong>der</strong>en<br />

Flächennutzungen anzustreben ist. Diese For<strong>der</strong>ung ist in den Grundsätzen <strong>der</strong> Raumordnung<br />

(Raumordnungsgesetz) festgelegt:<br />

ROG § 2 (2) [...] Der Freiraum ist durch übergreifende Freiraum-, Siedlungs- und weitere<br />

Fachplanungen zu schützen; es ist ein großräumig übergreifendes, ökologisch<br />

wirksames Freiraumverbundsystem zu schaffen. Die weitere Zerschneidung <strong>der</strong><br />

freien Landschaft und von Waldflächen ist dabei so weit wie möglich zu vermeiden;<br />

die Flächeninanspruchnahme im Freiraum ist zu begrenzen.<br />

ROG § 2 (6) [...] Die erstmalige Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und<br />

Verkehrszwecke ist zu vermin<strong>der</strong>n, insbeson<strong>der</strong>e durch die vorrangige Ausschöpfung<br />

<strong>der</strong> Potenziale für die Wie<strong>der</strong>nutzbarmachung von Flächen, für die<br />

Nachverdichtung und für an<strong>der</strong>e Maßnahmen zur Innenentwicklung <strong>der</strong> Städte<br />

und Gemeinden sowie zur Entwicklung vorhandener Verkehrsflächen.<br />

Zusätzliche Flächeninanspruchnahmen im Rahmen <strong>der</strong> städtebaulichen Entwicklung sind<br />

auch laut LEP zu vermeiden:<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 750<br />

Prüfstück DF 10/12


2.7 (3) G Die Inanspruchnahme neuer Flächen soll landesweit reduziert werden. Zur Verringerung<br />

<strong>der</strong> Inanspruchnahme von Grund und Boden<br />

� [...]<br />

� sollen Flächen sparende Siedlungs- und Erschließungsformen realisiert werden.<br />

� Ein Flächenmanagement kann die verschiedenen Maßnahmen koordinieren und die<br />

notwendige Flächeninanspruchnahme verbessern und optimieren.<br />

Grünzüge und Grünzäsuren<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Unter an<strong>der</strong>em zum Schutz <strong>der</strong> Landschaft vor Zersiedelung werden im LEP regionale<br />

Grünzüge und Grünzäsuren ausgewiesen. Weiterhin hat <strong>der</strong>en Ausweisung hauptsächlich<br />

ökologische Gründe.<br />

5.3.1 (1) Z In den Ordnungsräumen [...] kommt dem langfristigen Schutz unbesiedelter Freiräume<br />

eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung zur Sicherung eines ausgewogenen Verhältnisses<br />

zwischen Siedlungsansprüchen und ökologischer Qualitätssicherung des<br />

Raums zu. Daher sind in den Regionalplänen außerhalb <strong>der</strong> Siedlungsachsen<br />

und beson<strong>der</strong>en Siedlungsräume [...] regionale Grünzüge auszuweisen. Diese<br />

dienen als großräumig zusammenhängende Freiflächen [...];<br />

� dem Schutz <strong>der</strong> Landschaft vor einer großräumigen Zersiedelung [...];<br />

� <strong>der</strong> Klimaverbesserung und Lufthygiene [...] sowie<br />

� <strong>der</strong> siedlungsnahen landschaftsgebundenen Erholung [...].<br />

5.3.1 (2) Z In den Regionalplänen sind in den Schwerpunkträumen für Tourismus und Erholung<br />

– soweit keine Baugebietsgrenzen dargestellt werden – zum Schutz des<br />

Freiraums gegenüber einer planmäßigen Siedlungsentwicklung regionale Grünzüge<br />

darzustellen [...].<br />

5.3.1 (3) Z In den regionalen Grünzügen darf nicht planmäßig gesiedelt werden. Es sind nur<br />

Vorhaben zuzulassen, die mit den Funktionen dieser Gebiete entsprechend Absatz<br />

1 vereinbar sind o<strong>der</strong> die im überwiegenden öffentlichen Interesse stehen.<br />

5.3.1 (4) G Bei allen Planungen und Maßnahmen sollen<br />

� sowohl die Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> regionalen Grünzüge insgesamt<br />

� als auch die verschiedenen, sich teilweise überlagernden ökologisch bedeutsamen<br />

Funktionen <strong>der</strong> Teilbereiche <strong>der</strong> Grünzüge<br />

berücksichtigt werden. Bodennutzungen sollen die ökologischen Funktionen <strong>der</strong> regionalen<br />

Grünzüge so wenig wie möglich beeinträchtigen.<br />

5.3.1 (5) G Eine Verbindung <strong>der</strong> regionalen Grünzüge mit überörtlich bedeutsamen Grünzäsuren<br />

[…] und mit örtlichen o<strong>der</strong> innerörtlichen Grünbereichen soll im Rahmen <strong>der</strong><br />

kommunalen Landschafts- und Bauleitplanung angestrebt werden.<br />

5.3.2 (1) Z Zur Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung auf den Siedlungsachsen in den Ordnungsräumen<br />

[...] und zur Vernetzung regionaler Freiräume sind in den Regionalplänen<br />

überörtlich bedeutsame Grünzäsuren auszuweisen. Sie dienen <strong>der</strong> ortsnahen<br />

Erholung sowie <strong>der</strong> Klimaverbesserung und können darüber hinaus auch<br />

beson<strong>der</strong>e Funktionen innerhalb eines Biotopverbundsystems übernehmen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 751<br />

Prüfstück DF 10/12


5.3.2 (3) Z Die Grünzäsuren sind generell von einer Bebauung freizuhalten. Die Ziele und<br />

Grundsätze für regionale Grünzüge [...] gelten hier entsprechend.<br />

Innerhalb des Regionalplans wird dies nochmals geson<strong>der</strong>t erwähnt:<br />

5.8 (1) Im Ordnungsraum Lübeck sowie in den Ordnungsräumen für Tourismus und Erholung<br />

sind zum langfristigen Schutz unbesiedelter Freiräume und im Sinne einer ausgewogenen<br />

Freiraum und Siedlungsentwicklung regionale Grünzüge ausgewiesen<br />

(siehe Karte). Die regionalen Grünzüge dienen als großräumige zusammenhängende<br />

Freiflächen<br />

� dem Schutz <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,<br />

� <strong>der</strong> Sicherung wertvoller Lebensräume für Tiere und Pflanzen,<br />

� <strong>der</strong> Erhaltung prägen<strong>der</strong> Landschaftsstrukturen und geomorphologischer Beson<strong>der</strong>heiten,<br />

� <strong>der</strong> Land- und Forstwirtschaft<br />

� dem Schutz <strong>der</strong> Landschaft vor Zersiedelung und <strong>der</strong> Glie<strong>der</strong>ung des Siedlungsraumes<br />

und<br />

� <strong>der</strong> Freiraumerholung.<br />

5.8 (3) Z Zur Sicherung <strong>der</strong> Freiraumfunktionen sollen Belastungen <strong>der</strong> regionalen Grünzüge<br />

und Grünzäsuren vermieden werden. In den regionalen Grünzügen und Grünzäsuren<br />

soll planmäßig nicht gesiedelt werden. Es sollen nur Vorhaben zugelassen werden,<br />

die mit den genannten Funktionen vereinbar sind o<strong>der</strong> die im überwiegenden<br />

öffentlichen Interesse stehen. Innerhalb <strong>der</strong> regionalen Grünzüge und Grünzäsuren<br />

sind bei allen Planungen, Maßnahmen und Nutzungen die verschiedenen, sich teilweise<br />

überlagernden ökologisch und landschaftlich wertvollen Bereiche und <strong>der</strong>en<br />

Funktionsfähigkeit zu beachten und von konkurrierenden Nutzungen freizuhalten.<br />

Einordnung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />

Die folgenden Abbildung 4-2 bis Abbildung 4-4 zeigen die Grünzüge (vertikale, hellgrüne,<br />

dicke Schraffur), die innerhalb des untersuchten Korridors liegen. Grünzäsuren sind im relevanten<br />

Bereich keine ausgewiesen. Die zu den Streckenabschnitten zugehörigen Durchschneidungslängen<br />

<strong>der</strong> Grünzüge werden in Tabelle 4.3-3 genannt.<br />

Tabelle 4.3-3: Querungslängen <strong>der</strong> Grünzüge<br />

Streckenabschnitt Länge [m]<br />

X.10 786<br />

1A.6.1 267<br />

E.2 2.806<br />

X3.1 842<br />

E.1 3.132<br />

X2.2 1.234<br />

X.3 759<br />

X4.1 2.597<br />

X.2 2.791<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 752<br />

Prüfstück DF 10/12


X2.1 2.464<br />

X.1 1.996<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Durch die Umfahrung von Neustadt i.H. kommt es zu einer Entlastung <strong>der</strong> dortigen Grünzüge<br />

(vgl. Abbildung 4-3). Anhand des abgestimmten Variantenvergleichs (siehe Tabelle 4.3-4)<br />

wurde die Trasse mit <strong>der</strong> geringsten Zerschneidungswirkung <strong>der</strong> Grünzüge ermittelt. Vorhandene<br />

Trassen, die innerhalb <strong>der</strong> Grünzüge liegen, wurden nicht als zusätzliche Zerschneidung,<br />

son<strong>der</strong>n als bereits vorhandene Vorbelastung gewertet und entsprechende<br />

Querungen nicht in die Berechnung einbezogen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 753<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Abbildung 4-2: Darstellung und Zerschneidung <strong>der</strong> Grünzüge bei Großenbrode<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 754<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Abbildung 4-3: Darstellung und Zerschneidung <strong>der</strong> Grünzüge bei Neustadt i.H.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 755<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Abbildung 4-4: Darstellung und Zerschneidung <strong>der</strong> Grünzüge zwischen Bad Schwartau und Timmendorfer<br />

Strand<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 756<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 4.3-4: Variantenvergleich: Zerschneidung von Grünzügen<br />

Stand Variantenvergleich: 11.04.2012<br />

Vergleichsergebnis<br />

Variante<br />

Vorvergleich A Abschnitt 1<br />

1.a<br />

1.a.1<br />

1.a.2<br />

1A.2 - 0 m<br />

X4.1 - 2.597 m<br />

Vorvergleich B Abschnitt 1<br />

1.b<br />

1.b.1<br />

1.b.2<br />

X.1 - 1.996 m<br />

X2.1 - 2.464 m<br />

Vorvergleich C Abschnitt 1<br />

1.c<br />

1.c.1<br />

1.c.2<br />

X.4 - 0 m<br />

A.1 - 0 m<br />

X.11 - 0 m<br />

Vorvergleich D Abschnitt 1<br />

1.d<br />

1.d.1<br />

1.d.2<br />

A.3 - 0 m<br />

X.5 - 0 m<br />

1A.5 - 0 m<br />

E.3 - 0 m<br />

Zwischenvergleich E Abschnitt 1<br />

Streckenabschnitte<br />

1.e<br />

1.e.1<br />

1.e.2<br />

1A.4 - 0 m<br />

1.c - 0 m<br />

1A.5 - 0 m<br />

A.2 - 0 m 1.d - 0 m<br />

Zwischenvergleich F Abschnitt 1<br />

1.f.1 X2.3 - 0 m X.11 - 0 m A.2 - 0 m 1.d - 0 m<br />

1.f<br />

1.f.2 X3.1- 842 m E.2 - 2.806<br />

m<br />

E.3 - 0 m<br />

Hauptvergleich Abschnitt 1<br />

Hauptvergleich Abschnitt 3<br />

Vorvergleich A Abschnitt 4<br />

1.1 1A.1 - 0 m E.1 - 3.132<br />

m<br />

E.2 - 2.806 m E.3 - 0 m<br />

1.2 1A.1 - 0 m 1A.14 - 0 m 1.a - 0 m 1A.3 - 0 m 1.e - 0 m<br />

1.3 (X.0) 1.b - 1.996<br />

m<br />

1.4 (X.0) 1.b - 1.996<br />

m<br />

4.a<br />

4.a.1<br />

4.a.2<br />

X7.1 - 0 m<br />

X.12 - 0 m<br />

Zwischenvergleich B Abschnitt 4<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

3.1 1A.7 - 0 m 1A.8 - 0 m<br />

3.2 1A.7 - 0 m X.6 - 0 m X.7 - 0 m<br />

3.3 X5.1 - 0 m X.7 - 0 m<br />

4.b<br />

4.b.1<br />

4.b.2<br />

1A.10- 0 m<br />

X.8 - 0 m 4.a - 0 m X1.1 - 0 m<br />

Zwischenvergleich C Abschnitt 4<br />

4.c.1 X1.2 - 0 m X.10 - 786<br />

4.c<br />

m<br />

4.c.2<br />

Hauptvergleich Abschnitt 4<br />

1A.12 - 0 m<br />

X.2 - 2.791 m X.3 - 759 m 1.e - 0 m<br />

X.2 - 2.791 m X2.2 - 1.234 m 1.f - 0 m<br />

4.1 4.b - 0 m 1A.11 - 0 m 4.c - 0 m<br />

4.2 X.8 - 0 m 4.a - 0 m X.9 - 0 m X.10 - 786 m<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 757<br />

Prüfstück DF 10/12


Der Grundsatz des ROG § 2 Absatz 2, die weitere Zerschneidung <strong>der</strong> Landschaft zu vermeiden,<br />

als auch <strong>der</strong> Grundsatz § 2 Absatz 6 eine Inanspruchnahme von Freiflächen für Verkehrszwecke<br />

zu minimieren, ist von dem Vorhaben betroffen. Die Umsetzung <strong>der</strong> Varianten<br />

E, X und A beinhaltet eine neue Trassenführung, sodass die freie Landschaft zusätzlich zerschnitten<br />

wird. Der Grundsatz des LEP [2.7 (3)], die Inanspruchnahme neuer Flächen landesweit<br />

zu reduzieren, wäre gleichfalls negativ betroffen. Der Ausbau <strong>der</strong> bestehenden<br />

Trasse (Variante 1A) würde den beiden genannten raumordnerischen Grundsätzen hingegen<br />

nicht entgegenstehen.<br />

Zum Schutz des Freiraums u. a. vor einer großräumigen Zersiedelung sind im Untersuchungskorridor<br />

Grünzüge ausgewiesen. Die Ziele 5.3.1 (1), (2) und (4) des LEP begründen<br />

die Ausweisung von Grünzügen insbeson<strong>der</strong>e aus ökologischer Sicht. Unter Punkt 5.8 (1)<br />

des Regionalplans wird <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> Landschaft vor einer Zersiedelung nochmals als eine<br />

Begründung für die Ausweisung von Grünzügen erwähnt. Das Ziel 5.8 (3) verdeutlicht nochmals,<br />

dass innerhalb <strong>der</strong> ausgewiesenen Grünzüge Belastungen zu vermeiden sind, nur<br />

Vorhaben zugelassen werden dürfen, die mit den genannten (ökologischen) Funktionen <strong>der</strong><br />

Grünzüge vereinbar sind (es sei denn das öffentliche Interesse an diesen Vorhaben überwiegt).<br />

Für den Planungsabschnitt 1 hat sich <strong>der</strong> Hauptvergleich 1.2 mit <strong>der</strong> Trassenkombination<br />

1A1+1A14+1A.2+1A3+[1A.4+1A.5 o<strong>der</strong> ((1A.1 o<strong>der</strong> X.4+X.11)+A.2+(A.3+1A.5 o<strong>der</strong><br />

X.5+E.3))] durchgesetzt. Im Planungsabschnitt 3 sind alle Trassenkombinationen (1A.7+1A.8<br />

o<strong>der</strong> 1A.7+X.6+X.7 o<strong>der</strong> X5.1+X.7) ohne Zerschneidung von Grünzügen. Im Planungsabschnitt<br />

4 hat die Kombination [1A10+ o<strong>der</strong> X.8+(X7.1 o<strong>der</strong> X.12)+X1.1]+1A.11+1A.12 keine<br />

zusätzliche Zerschneidung von Grünzügen zur Folge (vgl. Tabelle 4.3-4).<br />

Hier wird ebenfalls deutlich, dass zu großen Teilen die Variante 1A die geringste zusätzliche<br />

Zerschneidungswirkung von Grünzügen hat. Allerdings führen auch Streckenabschnitte <strong>der</strong><br />

Varianten A, E und X zu keiner weiteren Zerschneidung <strong>der</strong> Grünzüge.<br />

Grundsatz 5.3.1 (3) des LEP räumt jedoch die Ausnahme ein, dass bei Vorhaben des überwiegenden<br />

öffentlichen Interesses eine Zerschneidung von Grünzügen zu vertreten ist, was<br />

bei dem vorliegenden Vorhaben <strong>der</strong> Fall ist.<br />

Eine Entlastung eines ausgewiesenen Grünzugs findet im Bereich Neustadt i.H. statt, wo die<br />

Bestandstrasse zurückgebaut wird.<br />

4.3.3.2 Erholung und Tourismus<br />

Bei <strong>der</strong> Betrachtung des raumordnerischen Sachgebiets ‚Erholung und Tourismus’ wird über<br />

den Untersuchungsraum hinaus die Betroffenheit Fehmarns aufgrund seiner beson<strong>der</strong>en<br />

Bedeutung für den Tourismus und seines Status als Seeheilbad einbezogen.<br />

Einordnung <strong>der</strong> Bedeutung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Mit seiner langen Küstenlinie und einem vielfältigen Binnenland ist Schleswig-Holstein ein<br />

beliebtes Urlaubs- und Reiseland. In vielen Gebieten ist <strong>der</strong> Tourismus ein entscheiden<strong>der</strong><br />

Wirtschaftsfaktor (MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND LANDWIRTSCHAFT DES LAN-<br />

DES SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2003). Der Funktion insbeson<strong>der</strong>e ländlicher Räume als Erholungsraum<br />

kommt eine hohe Bedeutung zu, die es innerhalb <strong>der</strong> Raumordnung zu erhalten<br />

und zu entwickeln gilt [ROG § 2 Absatz 2 (4)].<br />

Der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (2010) formuliert hinsichtlich des Sachgebiets<br />

‚Tourismus und Erholung’ in Bezug zum betrachteten Schienenhinterlandausbau folgenden<br />

Grundsatz:<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 758<br />

Prüfstück DF 10/12


G 3.7 (2) Das private touristische Angebot (Beherbergung, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen<br />

und so weiter), die kommunale Infrastruktur sowie die Ortsbil<strong>der</strong> <strong>der</strong> Tourismusorte<br />

im Land sollen qualitativ und zielgruppengerecht aufgewertet werden. [...]<br />

Eine gute Erreichbarkeit von touristischen Angeboten sowie tourismusgeprägten<br />

Orten auch mit dem ÖPNV ist anzustreben.<br />

Als raumordnerisches Ziel definiert <strong>der</strong> LEP Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung,<br />

von denen folgende Schwerpunkträume <strong>der</strong> Ostsee im Untersuchungskorridor liegen:<br />

Z 3.7.1 (1) Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung sind:<br />

� [...]<br />

� Teile <strong>der</strong> Insel Fehmarn,<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

� <strong>der</strong> Küstenraum von Heiligenhafen bis Lübeck-Travemünde.<br />

Für die Schwerpunkträume gelten folgende raumordnerische Grundsätze:<br />

3.7.1 (3) G In den Schwerpunkträumen für Tourismus und Erholung soll dem Tourismus und<br />

<strong>der</strong> Erholung beson<strong>der</strong>es Gewicht beigemessen werden, das bei <strong>der</strong> Abwägung<br />

mit an<strong>der</strong>en raumbedeutsamen Planungen, Maßnahmen und Vorhaben zu berücksichtigen<br />

ist. [...] Die Städte sollen durch Kultur- und Einkaufsangebote, städtebauliche<br />

Maßnahmen und eine gute verkehrliche Anbindung ihre Entwicklungschancen<br />

im Marktsegment Städtetourismus verbessern.<br />

Als weiterer Grundsatz werden im LEP die Entwicklungsräume für Tourismus und Erholung<br />

kartographisch dargestellt, eine Konkretisierung hat auf Ebene <strong>der</strong> Regionalpläne zu erfolgen:<br />

3.7.2 (1) G Der Landesentwicklungsplan stellt in <strong>der</strong> Hauptkarte Entwicklungsräume für Tourismus<br />

und Erholung dar. Sie umfassen Räume, die sich aufgrund <strong>der</strong> naturräumlichen<br />

und landschaftlichen Voraussetzungen und Potenziale sowie ihrer Infrastruktur<br />

für Tourismus und Erholung beson<strong>der</strong>s eignen.<br />

3.7.2 (2) Z In den Regionalplänen sind diese Entwicklungsräume zu konkretisieren und als<br />

Entwicklungsgebiete für Tourismus und Erholung darzustellen.<br />

Anhand <strong>der</strong> kartographischen Darstellung wurden folgende Entwicklungsräume für Tourismus<br />

und Erholung identifiziert:<br />

� das „Binnenland“ <strong>der</strong> Insel Fehmarn;<br />

� das Gebiet zwischen Neukirchen und Neustadt i.H., angrenzend an den als Schwerpunktraum<br />

für Tourismus und Erholung ausgewiesenen Küstenraum;<br />

� Umgebung von Lensahn westlich und östlich <strong>der</strong> A 1.<br />

Quelle: INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2010<br />

Die räumliche Glie<strong>der</strong>ung des Regionalplans für den Planungsraum Schleswig-Holstein Ost<br />

weist Ordnungsräume für Tourismus und Erholung aus.<br />

4.2 (1) Die Ordnungsräume für Tourismus und Erholung sind in <strong>der</strong> Karte dargestellt.<br />

Sie umfassen an <strong>der</strong> Ostsee:[...]<br />

� mersdorf bis Travemünde,<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 759<br />

Prüfstück DF 10/12


�<br />

4.2 (2) G In den Ordnungsräumen für Tourismus und Erholung sollen Natur, Umwelt und<br />

Landschaft mit ihrer vielfältigen Land- und Forstwirtschaft als wichtige Grundlagen<br />

für Tourismus und Erholung beson<strong>der</strong>s geschützt werden. Die unbesiedelten Freiräume<br />

und wertvollen Landschaftsbestandteile sollen erhalten und von planmäßiger<br />

Besiedelung o<strong>der</strong> intensiver touristischen Nutzung freigehalten werden [...].<br />

Innerhalb <strong>der</strong> regionalen Freiraumstruktur werden weiterhin Gebiete mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung<br />

für Tourismus und Erholung benannt.<br />

5.6 (1) G Die Gebiete mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung für Tourismus und Erholung (Vorbehaltsgebiete)<br />

umfassen Landschaftsteile, die sich aufgrund ihrer Landschaftsstruktur und<br />

ihres Potenzials an zum Beispiel Infrastruktur und Erschließung als Freizeit- und<br />

Erholungsgebiete eignen. Sie sind in <strong>der</strong> Karte dargestellt.<br />

In diesen Gebieten sollen die Voraussetzungen für die Erholungsnutzung, insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Landschaftsvielfalt sowie das landschaftstypische Erscheinungsbild mit<br />

seiner ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft, erhalten bleiben. Bei allen<br />

Planungen und Maßnahmen ist beson<strong>der</strong>s sorgfältig auf die Erhaltung und Pflege<br />

<strong>der</strong> Landschaften und Ortsbil<strong>der</strong> zu achten, insbeson<strong>der</strong>e ist eine Zersiedelung zu<br />

vermeiden.<br />

Gebiete mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung für Tourismus und Erholung sind im Untersuchungsraum:<br />

� Bereiche östlich von Heringsdorf und Neukirchen;<br />

� Bereiche zwischen Oldenburg i.H. und Grube;<br />

� Bereiche zwischen Lensahn und Grube;<br />

� Bereiche zwischen Lensahn, Beschendorf und Schlamin;<br />

� Bereiche westlich von Neustadt;<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Quelle: INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2004 nach COCHET CONSULT,<br />

2012 – Anlage 14<br />

Der Landschaftsrahmenplan 2003 stellt darüber hinaus noch beson<strong>der</strong>e Gebiete mit Erholungsfunktion<br />

in Form von Erholungswäl<strong>der</strong>n, Naturerlebnisräumen und Gebieten mit beson<strong>der</strong>er<br />

Erholungseignung dar.<br />

Im Untersuchungsraum liegen fünf Waldbereiche mit Erholungsfunktion, die zu den vormals<br />

als Erholungswald nach § 26 LWaldG ausgewiesenen Wäl<strong>der</strong>n zählen. Im Detail sind diese<br />

Gebiete in Tabelle 4.3-9 (Kapitel 4.3.4.3) aufgeführt.<br />

Die gemäß § 38 LNatSchG anerkannten Naturerlebnisräume, die sich innerhalb des untersuchten<br />

Korridors befinden, sind in folgen<strong>der</strong> Tabelle 4.3-5 dargestellt.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 760<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 4.3-5: Naturerlebnisräume<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Name Gemeinde Größe [ha]<br />

Fackenburger Landgra- Gemeindeübergreifend mit Stockelsdorf/ Kreis 25<br />

ben<br />

Ostholstein<br />

Oldenburger Graben Oldenburg 5000<br />

Schwartautal Bad Schwartau 36<br />

Söhlengraben Hansestadt Lübeck 2,2<br />

Quelle: INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2003, S. 48, IG OLDENBURGER<br />

GRABEN E.V., 2012<br />

Gebiete mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung sind einerseits durch ihre Landschaftsstruktur,<br />

an<strong>der</strong>erseits durch eine gute Zugänglichkeit für eine landschaftsgebundene Erholung geeignet.<br />

[...] Die Erholungseignung <strong>der</strong> einzelnen Gebiete wird darüber hinaus durch die Lage zu den<br />

Siedlungsschwerpunkten und ihre Erreichbarkeit (zum Beispiel Bahn- und Busverbindungen<br />

sowie Parkplätze) verbessert.<br />

Der Anteil an Gebieten mit beson<strong>der</strong>er Erholungseignung ist im Planungsraum II aufgrund<br />

<strong>der</strong> natürlichen Gegebenheiten sehr hoch (siehe Karte 2). Folgende Gebiete sind hier vor<br />

allem zu nennen:<br />

� küstennahe Bereiche auf Fehmarn mit langgestreckten Steilufern an <strong>der</strong> Ostküste sowie<br />

marin beeinflussten Nie<strong>der</strong>ungsbereichen im Norden und Westen <strong>der</strong> Insel sowie zahlreichen<br />

Erholungseinrichtungen insbeson<strong>der</strong>e um den Burger Binnensee, [...]<br />

� Bereiche nördlich von Bad Schwartau einschließlich <strong>der</strong> Pönitzer Seenkette mit Wäl<strong>der</strong>n,<br />

kleineren Seen und dem Tal <strong>der</strong> Schwartau.<br />

Quelle: INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2003, S. 67<br />

Im Untersuchungsraum befinden sich einige gesetzlich anerkannte Kur- und Erholungsorte,<br />

die in <strong>der</strong> folgenden Tabelle 4.3-6 zusammengefasst sind.<br />

Tabelle 4.3-6: Anerkannte Kur- und Erholungsorte im Untersuchungsraum<br />

Erholungsorte Bannesdorf auf Fehmarn, Heringsdorf, Landkirchen auf Fehmarn,<br />

Lensahn, Neukirchen, Oldenburg i.H., Ratekau, Westfehmarn, Süsel<br />

Seebä<strong>der</strong> Haffkrug, Heringsdorf, Neustadt i.H., Scharbeutz, Sierksdorf<br />

Seeheilbä<strong>der</strong> Burg/Fehmarn, Großenbrode, Timmendorfer Strand<br />

Heilbä<strong>der</strong> Bad Schwartau<br />

Quelle: aktualisiert nach COCHET CONSULT, 2012 – Anlage 14, und INNENMINISTERIUM DES<br />

LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2003, S. 55<br />

Die Vielzahl <strong>der</strong> ausgewiesenen Gebiete innerhalb des Untersuchungsraums, denen aus<br />

touristischer Sicht, sowohl auf landesweiter als auch regionaler Ebene, eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung<br />

zukommt, zeigt, dass Tourismus und (Nah)Erholung im Untersuchungsraum eine<br />

wichtige Rolle spielen und beson<strong>der</strong>e Berücksichtigung erfahren müssen. Insbeson<strong>der</strong>e im<br />

Hinblick auf die Anbindung, Erreichbarkeit und das Landschaftsbild touristisch relevanter<br />

Gebiete werden in den raumordnerischen Plänen Aussagen gemacht. Auch die Lärmbelastung<br />

ist in diesen Erholungsgebieten zu verringern.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 761<br />

Prüfstück DF 10/12


2.7 (8) G Lärmempfindliche Bereiche wie Wohn-, Klinik-, Kur- und Erholungsgebiete sollen<br />

von Anlagen mit störenden Wirkungen auf die Umgebung möglichst freigehalten<br />

werden. Belastungen <strong>der</strong> Bevölkerung sowie von Natur und Umwelt durch emissionsträchtige<br />

Anlagen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Aktivitäten sollen so gering wie möglich sein.<br />

Unvermeidbare Belastungen sollen durch abgestimmte Nutzungsregelungen o<strong>der</strong><br />

geeignete technische Maßnahmen begrenzt werden.<br />

Zur wirksamen Abstimmung <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung mit den Belangen Lärm erzeugen<strong>der</strong><br />

Nutzungen sowie zur Lenkung <strong>der</strong> Bauleitplanung können in die Regionalplänen<br />

nachrichtlich Lärmschutzbereiche sowie Bauschutzbereiche von Flughäfen<br />

übernommen werden.<br />

Einordnung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />

Der Ausbau <strong>der</strong> <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> für die feste FBQ wird Einfluss auf die touristische<br />

Nutzung und Erholungsfunktion des unmittelbar betroffenen Korridors, in Teilen darüber<br />

hinaus haben.<br />

Die folgende Tabelle 4.3-7 zeigt eine Übersicht <strong>der</strong> touristisch relevanten Räume sowie <strong>der</strong>en<br />

Betroffenheit. Die Streckenabschnitte, für die eine Betroffenheit gegeben ist, sind in<br />

Klammern genannt.<br />

Tabelle 4.3-7: Betroffenheit <strong>der</strong> einzelnen touristisch relevanten Räume<br />

Name Betroffenheit (Variante)<br />

Schwerpunkträume für Tourismus<br />

und Erholung<br />

Entwicklungsräume für Tourismus<br />

und Erholung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Betroffenheit insbeson<strong>der</strong>e zwischen Timmendorfer Strand<br />

und Neustadt i.H. (A.1, A.2, A.3; E.1, E.2, E.3; 1A.4, 1A.5,<br />

1A.6, 1A.6.1; X2.2, X2.3, X3.1, X.4, X.5), Heringsdorf und<br />

Fehmarnsund (X1.1, X.12, X.9, X1.2, X.10; 1A.10, 1A.11,<br />

1A.12) und den Küstenbereichen <strong>der</strong> auszubauenden<br />

Bahnstrecke auf Fehmarn (1A.13)<br />

Binnenland Fehmarns (1A.13); Gebiet zwischen Neukirchen<br />

und Neustadt i.H., angrenzend an den als Schwerpunktraum<br />

für Tourismus und Erholung ausgewiesenen Küstenraum<br />

(1A.10; X.9, X1.1); Umgebung von Lensahn westlich und<br />

östlich <strong>der</strong> A 1 (1A.7, 1A.8, 1A.9; X5.1, X.6, X.7)<br />

siehe Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung<br />

Ordnungsraum für Tourismus<br />

und Erholung<br />

Gebiete mit beson<strong>der</strong>er Be- Bereiche östlich von Heringsdorf und Neukirchen (1A.10,<br />

deutung für Tourismus und 1A.11; X1.1); Bereiche zwischen Oldenburg i.H. und Grube<br />

Erholung<br />

(1A.10; X.8); Bereiche zwischen Lensahn und Grube (keine<br />

direkte Betroffenheit); Bereiche zwischen Lensahn,<br />

Beschendorf und Schlamin (1A.7); Bereiche westlich von<br />

Neustadt i. H. (keine direkte Betroffenheit)<br />

Ehemalige Erholungswäl<strong>der</strong> Wohld, Kammerwald, Wennseeholz (A1.4), Riesebusch-<br />

Ratekauer Kiefern und Riesebusch (E.1; 1A.14/1A.2; X4.1)<br />

Naturerlebnisräume Söhlengraben (X1; X2.1), Fackenburger Landgraben (1A.1),<br />

Schwartautal (E.1; 1A.14) liegen im Untersuchungskorridor,<br />

werden aber nicht durchschnitten; Oldenburger Graben<br />

(wird von den Streckenabschnitten 1A.10 und X.8 durchschnitten)<br />

Gebiete mit beson<strong>der</strong>er Erho- Küstennahe Bereiche auf Fehmarn sowie zahlreiche Erholungseignunglungseinrichtungen<br />

insbeson<strong>der</strong>e um den Burger Binnensee<br />

(1A.13), Bereiche nördlich von Bad Schwartau einschließlich<br />

<strong>der</strong> Pönitzer Seenkette mit Wäl<strong>der</strong>n, kleineren Seen und<br />

dem Tal <strong>der</strong> Schwartau (1A.1; E.1)<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 762<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Betroffenheit bezüglich Erreichbarkeit, Wartezeiten<br />

Die höheren Zugfrequenzen zwischen Lübeck und Nykøbing führen zu verkürzten Wartezeiten<br />

und damit zu einer besseren Erreichbarkeit <strong>der</strong> Bahnhöfe an <strong>der</strong> ausgebauten Strecke.<br />

Zusätzlich kommt es zu einer Verkürzung <strong>der</strong> Reisezeit, die zwischen Lübeck und Burg<br />

(Fehmarn) 24 Minuten bzw. mit dem Regionalexpress 37 Minuten beträgt (ETC TRANSPORT<br />

CONSULTANS GMBH, 2012, S. 54f – Anlage 8).<br />

Die realisierte Variante beeinflusst das Fahrgastaufkommen entscheidend. Die Varianten A,<br />

E und X sehen Haltepunkte in einiger Entfernung <strong>der</strong> Siedlungen Timmendorfer Strand,<br />

Scharbeutz, Haffkrug (nur Variante E), Lensahn (nur Variante X) und Großenbrode (nur Variante<br />

X) vor, sodass bei diesen Varianten von einem Rückgang <strong>der</strong> Ein- und Aussteiger gegenüber<br />

dem Status Quo von 10 bis zu 50 % ausgegangen wird (ETC TRANSPORT<br />

CONSULTANS GMBH, 2012, S. 63 – Anlage 8).<br />

Bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Variante 1A, einer entsprechend verkürzten Fahrtzeit und <strong>der</strong> angedachten<br />

Angebotsausweitung geht die ETC TRANSPORT CONSULTANS GMBH von einer deutlichen<br />

Steigerung des Fahrgastaufkommens aus, wobei die grenzüberschreitenden Fahrgäste<br />

einen Großteil des Zuwachses ausmachen werden (S. 63 – Anlage 8). Aus touristischer<br />

Sicht ist damit bei Umsetzung <strong>der</strong> Variante 1A von einer besseren Erreichbarkeit <strong>der</strong> Urlaubsorte<br />

und touristischer Einrichtungen (SeaLife-Center in Timmendorfer Strand) entlang<br />

<strong>der</strong> Bahnstrecke auszugehen, wodurch dem Grundsatz 3.7.1 (3) einer guten verkehrlichen<br />

Anbindung entsprochen wird (vgl. auch Kapitel 4.3.5.1). Der geplante Wegfall des Haltepunkts<br />

Sierksdorf bedingt jedoch eine verringerte Erreichbarkeit des Hansaparks mit öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln und ist daher negativ zu werten.<br />

Im Rahmen des Gutachtens <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> <strong>Festen</strong> <strong>Fehmarnbeltquerung</strong> -<br />

Son<strong>der</strong>untersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen<br />

Belange im Kreis Ostholstein“ (COCHET CONSULT, 2012 – Anlage 14) wurden die Anbindung<br />

und die Erreichbarkeit <strong>der</strong> Ortschaften per Schiene einbezogen. Die touristische<br />

Vorzugsvariante beinhaltet größtenteils Streckenabschnitte <strong>der</strong> X-Variante, aber auch <strong>der</strong> E-<br />

Variante (vgl. Tabelle 4.3-8). Die ortsferne Lage <strong>der</strong> Haltepunkte und die damit verbundene<br />

schlechtere Erreichbarkeit von touristisch stark frequentierten Orten wie Timmendorfer<br />

Strand, Scharbeutz, Haffkrug und Sierksdorf bei Umsetzung <strong>der</strong> touristischen Vorzugsvariante<br />

könnte durch die Entwicklung eines Nahverkehrskonzepts zur besseren Erreichbarkeit <strong>der</strong><br />

Ortschaften kompensiert werden (COCHET CONSULT, 2012, S.131f – Anlage 14).<br />

Betroffenheit bezüglich Belastungen durch Bahnlärm<br />

In <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>untersuchung zur Prüfung positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen<br />

Belange im Kreis Ostholstein (COCHET CONSULT, 2012 – Anlage 14) wurde die Belastung<br />

<strong>der</strong> umliegenden Ortschaften hinsichtlich Bahnlärm bei Errichtung sowohl von Schallschutzeinrichtungen<br />

und „beson<strong>der</strong>s überwachtem Gleis“ geprüft. Laut Grundsatz 2.7 (8) ist<br />

eine Lärmbeeinträchtigung sensibler Einrichtungen wie Kliniken und Schulen als auch von<br />

Erholungsbereichen zu vermeiden.<br />

Der Güterverkehr über die FBQ ist mit den geplanten 78 Zügen pro Tag und Richtung hauptsächlich<br />

für den Verkehrszuwachs auf <strong>der</strong> Linie Lübeck - Burg bzw. Nykøbing verantwortlich<br />

(ETC TRANSPORT CONSULTANS GMBH, 2012, S.60 - Anlage 8). Bislang wird diesbezüglich <strong>der</strong><br />

Bahnhof Oldenburg i.H. nur sporadisch zu militärischen Zwecken angefahren (PÖYRY INFRA<br />

GMBH, 2010 – Anlage 1). Vom Güterverkehr geht eine höhere Lärmbelastung als von den<br />

Zügen des Personennah- und -fernverkehrs aus. Die geplanten höheren Taktzeiten tragen<br />

zusätzlich zu einer erhöhten Lärmbelastung durch den Bahnverkehr entlang <strong>der</strong> Strecke bei.<br />

Allerdings ist auch ohne den Ausbau <strong>der</strong> <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> (Planfall 0) eine Erhöhung<br />

<strong>der</strong> Zugzahlen, insbeson<strong>der</strong>e des nächtlichen Güterverkehrs zu erwarten (vgl. CO-<br />

CHET CONSULT, 2012, S.54f – Anlage 14), sodass auch bei einer Nicht-Realisierung des Vorhabens<br />

von einer erhöhten Lärmbelastung <strong>der</strong> umliegenden Ortschaften auszugehen ist. Die<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 763<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

o. g. Son<strong>der</strong>untersuchungen zu den Auswirkungen auf den Tourismus (COCHET CONSULT,<br />

2012 – Anlage 14) kommt zu dem Schluss, dass <strong>der</strong> Ausbau (Planfall 1) gegenüber dem<br />

Nicht-Ausbau eine Verbesserung <strong>der</strong> Situation im Jahr 2025 zur Folge hat, insbeson<strong>der</strong>e da<br />

ohne den Ausbau keine zusätzlichen aktiven Schallschutzmaßnahmen vorgenommen werden.<br />

Unter Berücksichtigung insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Verlärmung von touristisch relevanten Beherbergungsbetrieben<br />

und <strong>der</strong> Betroffenheit touristisch relevanter Freizeitinfrastruktur kommt die<br />

Son<strong>der</strong>untersuchung zu den Auswirkungen auf den Tourismus zu <strong>der</strong> folgenden Vorzugsvariante:<br />

Tabelle 4.3-8: Aus touristischer Sicht vorzuziehende Variante<br />

Abschnitt Vorzugsvariante Streckenabschnitt<br />

Abschnitt 1 1.4 (X.0) – X.1 – X.2 – X2.2 – X3.1 – E.2 – E.3<br />

Abschnitt 2 - 1A.6<br />

Abschnitt 3 3.3 X5.1 – X.7<br />

Abschnitt 4 4.2 1A.9 – X.8 – X7.1 – X.9 – X.10<br />

vgl. COCHET CONSULT, 2012, S. 114 – Anlage 14<br />

Bei <strong>der</strong> Vorzugsvariante handelt es sich größtenteils um Streckenabschnitte, welche die touristisch<br />

attraktiven Ortschaften umfahren, sodass <strong>der</strong>en Lärmbelastung geringer ausfällt.<br />

Unter dem Gesichtspunkt <strong>der</strong> Verlärmung führt <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse (Variante 1A)<br />

zu einer größeren Betroffenheit touristisch relevanter Betriebe, sodass diese Variante nur in<br />

den zwei Streckenabschnitten Teil <strong>der</strong> Vorzugsvariante ist, zu denen es keine alternative<br />

Trassenführung gibt (1A.6 und 1A.9).<br />

Betroffenheit <strong>der</strong> touristischen Wertschöpfung<br />

Einkommenseinbußen aufgrund zurückgehen<strong>der</strong> Gästezahlen durch die zunehmende Verlärmung<br />

von Beherbergungsbetrieben sind durch die Vorzugsvariante allenfalls in geringem<br />

Umfang zu erwarten. Größtenteils führt die Vorzugsvariante aufgrund ihrer ortsfernen Lage<br />

bzw. <strong>der</strong> geplanten aktiven Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Planfall 0 zu einer Vermin<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Lärmbelastung von Betrieben. Im Vergleich mit dem Planfall 0 höhere Belastungen<br />

von Beherbergungsbetrieben durch Schalleinwirkungen sind nur an wenigen Stellen<br />

zu verzeichnen. Hinzuweisen ist auf die Ortslagen von Pansdorf, Luschendorf, Damlos,<br />

Sipsdorf und Lübbersdorf, wo allerdings bereits erhebliche Vorbelastungen durch den Verkehr<br />

auf <strong>der</strong> A 1 bestehen und nur relativ wenige Betriebe betroffen sind. Des Weiteren ist<br />

die Pohnsdorfer Mühle durch die Anbindung von Neustadt i.H. sowie die Ortslagen von Groß<br />

Timmendorf, Seegalendorf und Lütjenbrode (jeweils ein Betrieb) betroffen. In den genannten<br />

Bereichen kann zwar nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Einkommensverlusten aufgrund<br />

zurückgehen<strong>der</strong> Gästezahlen kommt, die Anzahl betroffener Betten (insgesamt 160)<br />

ist im Verhältnis zur Gesamtzahl <strong>der</strong> angebotenen Betten im Untersuchungsraum (> 11.000)<br />

jedoch sehr gering (ca. 1,4 %). Ob ein Teil <strong>der</strong> Gäste, <strong>der</strong> die stärker belasteten Betriebe<br />

nicht mehr nachfragt, auf an<strong>der</strong>e Betriebe im Untersuchungsraum ausweicht, kann anhand<br />

<strong>der</strong> vorliegenden Grundlagen nicht abgeschätzt werden.<br />

Ähnlich stellt sich die Situation hinsichtlich <strong>der</strong> Betroffenheit von Ferien- und Wochenendhausgebieten,<br />

Campingplätzen und Kur-Einrichtungen im Untersuchungsraum dar.<br />

Vermin<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> touristischen Wertschöpfung, die aus Einkommensverlusten aufgrund<br />

vermin<strong>der</strong>ter Attraktivität <strong>der</strong> freizeitrelevanten touristischen Infrastruktur und zurückgehen<strong>der</strong><br />

Tagesgastzahlen im Untersuchungsraum resultieren könnten, sind nicht<br />

zu erwarten.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 764<br />

Prüfstück DF 10/12


Insgesamt ist bei <strong>der</strong> ermittelten Vorzugsvariante mit keiner relevanten Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> touristischen<br />

Wertschöpfung im Untersuchungsraum zu rechnen (vgl. COCHET CONSULT, 2012,<br />

S.125f – Anlage 14).<br />

Betroffenheit <strong>der</strong> Kurorte<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Da dem Badetourismus wie auch zunehmend dem medizinische Rehabilitations- und Wellness-Bereich<br />

in Ostholstein eine entscheidende Rolle zukommt (vgl. HCU & TGP, 2012,<br />

S.23 – Anlage 13), haben die ausgewiesenen Kurorte im Untersuchungskorridor eine geson<strong>der</strong>te<br />

Stellung. Die zusätzliche Lärmbelastung einiger Streckenabschnitte als auch die geplanten<br />

Zerschneidungen können die anerkannten Kurorte (vgl. Tabelle 4.3-6) beeinträchtigen.<br />

Beeinträchtigungen des Ortscharakters, die Zerschneidung von Rad- und Wan<strong>der</strong>wegen<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verlust <strong>der</strong> Ruhe- und Erholungsfunktion eines Ortes gefährden dessen Status<br />

als Heil-, See- o<strong>der</strong> Ostseeheilbad (vgl. HCU & TGP, 2012, S.35 – Anlage 13). Durch die<br />

aus touristischer Sicht vorzuziehende Variante (Tabelle 4.3-8) wird für die angrenzenden<br />

Städte/Gemeinden i.d.R. keine Gefährdung des Status als Kurort gesehen. In Großenbrode<br />

kommt es zwar zu einer zusätzlichen Beeinträchtigung eines Mutter-Kind-Kurhauses und des<br />

Weststrandes durch Lärmimmissionen; hier liegen jedoch bereits erhebliche Vorbelastungen<br />

durch den Verkehr auf <strong>der</strong> B 207 vor. Eine Gefährdung des Status des Ortes als Seeheilbad<br />

kann hier ggf. durch zusätzliche aktive Lärmschutzmaßnahmen auf <strong>der</strong> Nordseite <strong>der</strong> Vorzugsvariante<br />

vermieden werden (COCHET CONSULT, 2012, S. 119-121 – Anlage 14).<br />

Der Grundsatz 5.6 (1) for<strong>der</strong>t den Schutz des landschaftstypischen Erscheinungsbildes wie<br />

auch den Erhalt und die Pflege <strong>der</strong> Landschaften und Ortsbil<strong>der</strong>. Eine Beeinträchtigung des<br />

Grundsatzes kann nicht ausgeschlossen werden und ist insbeson<strong>der</strong>e von <strong>der</strong> Ausgestaltung<br />

<strong>der</strong> neuen bzw. <strong>der</strong> ausgebauten Strecke abhängig. Eine Verlegung <strong>der</strong> Bahntrassen<br />

aus den Ortschaften hinaus und eine sinnvolle Folgenutzung <strong>der</strong> frei werdenden Flächen<br />

bietet das Potenzial, die Ortsbil<strong>der</strong> aufzuwerten. Für diesen Grundsatz wäre damit die Umsetzung<br />

<strong>der</strong> Varianten E, X und A günstig. Da die Ortschaften entlang <strong>der</strong> Strecke aber bereits<br />

vorbelastet sind, würde auch eine Umsetzung <strong>der</strong> Variante 1A, welche den Ausbau <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse durch die Ortschaften vorsieht, obigem raumordnerischen Grundsatz nicht<br />

entgegenstehen. Letztendlich wird entscheidend sein, welche angrenzenden Nutzungen<br />

durch den zweitrassigen Ausbau und die Elektrifizierung beeinträchtigt werden. Handelt es<br />

sich dabei um Objekte, die für eine Ort- o<strong>der</strong> Landschaft prägend bzw. von ästhetischem<br />

Wert sind, wird das gesamte landschafts- bzw. ortstypische Erscheinungsbild in Mitleidenschaft<br />

gezogen, sodass dieser Grundsatz negativ betroffen wäre.<br />

Die Naturerlebnisgebiete liegen allesamt am Rande des Untersuchungskorridors, eine direkte<br />

Betroffenheit ergibt sich aufgrund des Vorhabens nicht. Die Betroffenheit <strong>der</strong> ausgewiesenen<br />

Erholungswäl<strong>der</strong> durch Zerschneidung und Lärmentwicklung wird in Kapitel 4.3.4.3<br />

Land- und Forstwirtschaft diskutiert.<br />

4.3.3.3 Natur und Landschaft<br />

Das Sachgebiet Natur und Landschaft wird im Rahmen <strong>der</strong> UVS behandelt und ist nicht Gegenstand<br />

<strong>der</strong> RVU.<br />

4.3.4 Regionale Wirtschaft<br />

Um die Wirtschaftsfähigkeit Schleswig-Holsteins in Zukunft weiterhin zu gewährleisten, sind<br />

die Rahmenbedingungen für Investitionen, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung zu erhalten<br />

bzw. weiter zu entwickeln.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 765<br />

Prüfstück DF 10/12


4.3.4.1 Wirtschaft<br />

Einordnung <strong>der</strong> Bedeutung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Insbeson<strong>der</strong>e die Nähe zu Hamburg macht Ostholstein zu einem beliebten Ausflugsgebiet<br />

für Tagesurlauber, Stop-Over-Gäste und Kurzurlauber mit einer kurzen bis mittleren Aufenthaltsdauer<br />

(GEORG & OTTENSTRÖER und REGIONOMICA, 2011: IV nach HCU & TGP, 2012,<br />

S.22 – Anlage 13). Touristische Schwerpunktorte sind Sierksdorf, Haffkrug, Scharbeutz und<br />

Timmendorfer Strand wie auch Grömitz, Heiligenhafen und die südlichen Küstenbereiche <strong>der</strong><br />

Insel Fehmarn (HCU & TGP, 2012, S.22 – Anlage 13). So liegen auch eine Vielzahl an Kur-<br />

und Erholungsorten im Untersuchungskorridor (vgl. Tabelle 4.3-6) sowie diverse touristisch<br />

relevante Freizeiteinrichtungen, etwa <strong>der</strong> Hansapark in Sierksdorf und das Sealife-Center in<br />

Timmendorfer Strand.<br />

Im Gastgewerbe ist bei weitem <strong>der</strong> größte Teil <strong>der</strong> Arbeitnehmer beschäftigt, gefolgt von<br />

Transportbereich und Baugewerbe (Stand 2008 - GEORG & OTTENSTRÖER und REGIONOMICA<br />

2010: Folie 4-7 nach HCU & TGP, 2012, S.23 – Anlage 13). Ernährungsgewerbe und wirtschaftliche<br />

Dienstleistungen machen anschließend den gleichen Anteil an Beschäftigten aus.<br />

Maschinenbau, Großhandel und Medizintechnik konnten in den letzten Jahren einen leichten<br />

Zuwachs erfahren (GEORG & OTTENSTRÖER und REGIONOMICA 2010: Folie 4-7 nach HCU &<br />

TGP, 2012, S.23 – Anlage 13). Oldenburg i.H. verfügt über ein Gewerbezentrum, das entlang<br />

<strong>der</strong> bestehenden Bahnstrecke liegt.<br />

15,5 % <strong>der</strong> Bruttowertschöpfung entfallen auf das produzierende Gewerbe, Land- Forstwirtschaft<br />

und Fischerei machen zusammen weniger als 2 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP)<br />

aus. Insgesamt spielt <strong>der</strong> Fährbetrieb eine untergeordnete Rolle, lokal betrachtet ist er für<br />

einige <strong>der</strong> Küstenorte jedoch von Bedeutung. Es gibt nur wenige Forschungs- und Entwicklungsstandorte,<br />

u. a. einen für Medizintechnik (EUROSTAT, 2011 und STATISTIKAMT NORD,<br />

2011 nach HCU & TGP, 2012, S.23 – Anlage 13), die sich aber auf Lübeck konzentrieren.<br />

Darüber hinaus ist die Erzeugung von Windenergie in Schleswig-Holstein bedeutend, für die<br />

in den Regionalplänen geson<strong>der</strong>t Eignungsgebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen<br />

sind (vgl. auch Kapitel 4.3.7.5).<br />

Innerhalb des Landesentwicklungsplans (2010) wird die verkehrliche Anbindung von Gewerbe<br />

und Industrieflächen, insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong>en Neuausweisung, betont.<br />

1.5 (3) G Die Standortbedingungen für die Wirtschaft sollen durch das Angebot an Flächen für<br />

Gewerbe und Industrie und eine gute verkehrliche Anbindung an regionale und<br />

überregionale Wirtschaftsverkehre verbessert werden. […]<br />

2.6 (3) G Auf <strong>der</strong> Basis interkommunaler Vereinbarungen [...] zwischen benachbarten Gemeinden<br />

können bei Bedarf weitere Gemeinden bestimmt werden, die sich für eine<br />

größere Gewerbeflächenentwicklung eignen.<br />

Die Gemeinden sollen unter Beachtung ökologischer und landschaftlicher Gegebenheiten<br />

[...]<br />

� eine gute überörtliche Verkehrsanbindung einschließlich guter ÖPNV-Anbindung<br />

<strong>der</strong> Arbeitsplätze haben [...]<br />

2.6 (5) G Bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> Standorte für Gewerbegebiete von überregionaler Bedeutung<br />

soll die Regionalplanung unter Beachtung des regionalen Gewerbeflächenbedarfs<br />

die folgenden raumordnerischen Kriterien berücksichtigen:<br />

� Es soll eine beson<strong>der</strong>s gute verkehrliche Anbindung an eine Landesentwicklungsachse<br />

sowie eine verkehrlich gute Anbindung an benachbarte Siedlungsschwerpunkte<br />

und Zentrale Orte gegeben sein;[...]<br />

� eine bedarfsgerechte ÖPNV-Anbindung soll sichergestellt werden;[...]<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 766<br />

Prüfstück DF 10/12


Auch <strong>der</strong> Regionalplan for<strong>der</strong>t eine Verbesserung <strong>der</strong> Verkehrsinfrastruktur (INNENMINISTERI-<br />

UM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2004, S.61) bzw. eine gute Anbindung <strong>der</strong> Gewerbeflächen.<br />

7.1.2 (8) [...] Auf eine gute Anbindung <strong>der</strong> Gewerbeflächen an das Schienennetz und das<br />

überörtliche Verkehrsnetz soll geachtet werden. [...]<br />

Weitere raumordnerisch relevante Grundsätze und Ziele, die ebenfalls zur regionalen Wirtschaft<br />

beitragen, werden in den nachfolgenden Kapiteln diskutiert.<br />

Einordnung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />

Da sich obige raumordnerische Grundsätze 1.5 (3), 2.6 (3) und 2.6 (5) und das weitere Erfor<strong>der</strong>nis<br />

des Regionalplans auf eine gute Verkehrsanbindung - auch des ÖPNV - beziehen,<br />

sind sie gleichermaßen von dem Vorhaben betroffen. Ein Ziel <strong>der</strong> FBQ als auch des Ausbaus<br />

<strong>der</strong> <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> ist ein verbesserter Güterverkehr zwischen Deutschland<br />

und Dänemark über diese Verbindung (MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, WIRTSCHAFT<br />

UND VERKEHR DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2012). Eine verbesserte Anbindung über<br />

die Schienen wirkt sich positiv auf die anliegenden bzw. neuen Gewerbegebiete entlang <strong>der</strong><br />

Strecke aus. Damit ist von einer positiven Betroffenheit dieser Grundsätze durch das Vorhaben<br />

auszugehen.<br />

Auf den wichtigsten Wirtschaftsbereich, den Tourismus, werden von dem Vorhaben sowohl<br />

positive als auch negative Betroffenheiten ausgehen. Bedenken ergeben sich durch eine<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong> Kur- und Erholungsorte durch den Ausbau <strong>der</strong> Bahntrasse, <strong>der</strong> mit zusätzlicher<br />

Lärmbelastung, Zerschneidungen und Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbilds<br />

einhergehen wird. Sollte damit die Funktion eines Kur- und/o<strong>der</strong> Erholungsorts<br />

nicht mehr zu gewährleisten sein, wird diesem <strong>der</strong> Status als Erholungsort, See- o<strong>der</strong> Heilbad<br />

aberkannt werden (vgl. HCU & TGP, 2012, S. 35 – Anlage 13). Mögliche Einbußen<br />

durch ein verringertes Besucheraufkommen könnten die Folgen sein.<br />

Positive Auswirkungen bei Umsetzung <strong>der</strong> Trasse 1A wären eine verbesserte Erreichbarkeit<br />

<strong>der</strong> Ortschaften entlang <strong>der</strong> Bahnlinie mit dem öffentlichen Verkehr als auch die Verbindung<br />

über die FBQ nach Dänemark. Über eine mögliche Haltestelle Sierksdorf Hansapark könnten<br />

neue Fahrgastpotenziale erschlossen werden (ETC TRANSPORT CONSULTANS GMBH, 2012 –<br />

Anlage 8).<br />

4.3.4.2 Rohstoffabbau und Lagerflächen<br />

Einordnung <strong>der</strong> Bedeutung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Der Abbau von (mineralischen) Rohstoffen in <strong>der</strong> Nähe <strong>der</strong> Verarbeitungsstandorte ist ein<br />

entscheiden<strong>der</strong> Produktionsfaktor und ein entsprechend wichtiger volkswirtschaftlicher Faktor.<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung sind nach Abwägung mit konkurrierenden<br />

Nutzungen in den Regionalplänen konkretisiert.<br />

Dabei sollen sowohl die ausgewiesenen Vorrang- [3.6.1 (3)] als auch die Vorbehaltsgebiete<br />

[3.6.2 (2)] von Nutzungen, die einem Abbau <strong>der</strong> Rohstoffe entgegenstehen, freigehalten<br />

werden.<br />

3.6.1 (3) Z In den in Absatz 1 und 2 genannten Gebieten sind die Lagerstätten für den Abbau<br />

langfristig zu sichern; sie sind von Nutzungen freizuhalten, die den Abbau wesentlich<br />

erschweren o<strong>der</strong> verhin<strong>der</strong>n würden. An<strong>der</strong>e Nutzungen sind nur zulässig,<br />

wenn sie mit dem festgelegten Vorrang vereinbar sind.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 767<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

3.6.2 (2) G In den Vorbehaltsgebieten<br />

� sollen die Rohstofflagerstätten vorsorglich für eine Rohstoffgewinnung von irreversiblen<br />

Nutzungen freigehalten werden;<br />

� sollen bei Vorhaben, die eine spätere Rohstoffgewinnung ausschließen o<strong>der</strong> wesentlich<br />

beeinträchtigen können, <strong>der</strong> Rohstofflagerstätte bei <strong>der</strong> Abwägung mit konkurrierenden<br />

Nutzungsansprüchen ein beson<strong>der</strong>es Gewicht beigemessen werden;<br />

� können die Rohstofflagerstätten von verschiedenen an<strong>der</strong>en Nutzungen, die eine<br />

spätere Rohstoffgewinnung nicht ausschließen, überlagert sein.<br />

Die Grundsätze zum Rohstoffabbau sind im Regionalplan sehr ähnlich formuliert.<br />

5.5 (2) G In den Gebieten mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe<br />

(Vorbehaltsgebiete; siehe Karte) sind zur vorsorgenden Sicherung <strong>der</strong> Rohstoffgewinnung<br />

und –versorgung im Planungsraum<br />

� die Rohstofflagerstätten möglichst von irreversiblen Nutzungen freizuhalten und<br />

� bei Nutzungsän<strong>der</strong>ungen, die eine spätere Rohstoffgewinnung ausschließen o<strong>der</strong><br />

wesentlich beeinträchtigen können, <strong>der</strong> Rohstofflagerstätte bei <strong>der</strong> Abwägung mit<br />

konkurrierenden Nutzungsansprüchen ein beson<strong>der</strong>es Gewicht beizumessen.<br />

5.5 (2) Z Zur langfristigen Sicherung <strong>der</strong> Standorte für Rohstoffgewinnung im Planungsraum<br />

sind Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe festgelegt (siehe<br />

Karte). In diesen Bereichen hat die Rohstoffgewinnung grundsätzlich Vorrang vor<br />

an<strong>der</strong>en Nutzungsansprüchen. Nutzungsän<strong>der</strong>ungen dürfen die Rohstoffgewinnung<br />

nicht verhin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> wesentlich beeinträchtigen.<br />

Von den Schwerpunkträumen für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe, die im Anhang 4<br />

des LEP für Ostholstein ausgewiesen sind, liegen keine im o<strong>der</strong> in unmittelbarer Nähe zum<br />

Untersuchungskorridor.<br />

Im Regionalplan sind die Gebiete in <strong>der</strong> zugehörigen Karte dargestellt, <strong>der</strong> folgende Ausschnitt<br />

(vgl. Abbildung 4-5) zeigt die die Gebiete mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung für den Rohstoffabbau<br />

in unmittelbarer Nähe zum Untersuchungsraum.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 768<br />

Prüfstück DF 10/12


Abbildung 4-5: Lage <strong>der</strong> Gebiete mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung für den Rohstoffabbau<br />

Quelle: INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2010, Regionalplan Karte<br />

Abbildung 4-5 zeigt die beiden Gebiete mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung für den Rohstoffabbau<br />

zwischen Luschendorf und Schürsdorf, die unmittelbar innerhalb des untersuchten Korridors<br />

bzw. in dessen Randbereich liegen.<br />

Einordnung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />

Da nur zwei Gebiete mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung für den Rohstoffabbau innerhalb des Korridors<br />

liegen (vgl. Abbildung 4-5) und die raumordnerischen Grundsätze und Ziele nur bei einer<br />

Inanspruchnahme <strong>der</strong> ausgewiesenen Flächen für den Rohstoffabbau verletzt werden,<br />

ist davon auszugehen, dass <strong>der</strong> raumordnerische Belang Rohstoffabbau und Lagerflächen<br />

von dem Vorhaben nicht betroffen ist.<br />

4.3.4.3 Land- und Forstwirtschaft<br />

Das ROG des Bundes definiert in Bezug auf land- und forstwirtschaftliche Flächen folgende<br />

generelle Aussagen, die im Rahmen des Vorhabens von Bedeutung sind:<br />

ROG § 2 (2) [...] Die weitere Zerschneidung <strong>der</strong> freien Landschaft und von Waldflächen ist<br />

dabei so weit wie möglich zu vermeiden; die Flächeninanspruchnahme im Freiraum<br />

ist zu begrenzen.<br />

ROG § 2 (4) [...] Es sind die räumlichen Voraussetzungen für die Land- und Forstwirtschaft in<br />

ihrer Bedeutung für die Nahrungs- und Rohstoffproduktion zu erhalten o<strong>der</strong> zu<br />

schaffen.<br />

Landwirtschaft<br />

Einordnung <strong>der</strong> Bedeutung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 sind in Bezug auf die Landwirtschaft u.<br />

a. folgende Grundsätze <strong>der</strong> Raumordnung formuliert:<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 769<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

G 3.9 (1) Die Landwirtschaft soll in allen Teilen des Landes als ein raumbedeutsamer und die<br />

Kulturlandschaft prägen<strong>der</strong> Wirtschaftszweig erhalten und weiterentwickelt sowie in<br />

ihrer sozioökonomischen Funktion gesichert werden.<br />

G 3.9 (3) Die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Landwirtschaft soll insbeson<strong>der</strong>e erhöht werden durch<br />

[...]<br />

� die Weiterentwicklung <strong>der</strong> Betriebs- und Flurstrukturen einschließlich des ländlichen<br />

Wegenetzes; [...]<br />

G 3.9 (4) Die Bewirtschaftung des Bodens als nicht vermehrbares Naturgut soll standortangepasst<br />

und umweltschonend erfolgen. Bewirtschaftungsformen, durch die die<br />

Landwirtschaft eine beson<strong>der</strong>e Funktion für den Naturhaushalt, die Landschaftspflege,<br />

die Erholung sowie die Gestaltung und Erhaltung <strong>der</strong> ländlichen Räume hat,<br />

sollen gesichert und weiterentwickelt werden. Hieraus erwächst auch eine beson<strong>der</strong>e<br />

Verantwortung zur Schonung landwirtschaftlicher Flächen bei sonstigen Planungen.<br />

Auf <strong>der</strong> Ebene des Regionalplans kommen die folgenden beiden Aussagen (nicht als Grundsatz<br />

o<strong>der</strong> Ziel definiert) zum Tragen:<br />

7.1.1.2 Die Bedingungen für den Erhalt leistungsfähiger und umweltgerecht wirtschaften<strong>der</strong><br />

Betriebe sollen gesichert und - wenn möglich - verbessert werden durch<br />

�<br />

7.1.1.4 Mit <strong>der</strong> Flächenbewirtschaftung trägt die Landwirtschaft wesentlich zum Erhalt und<br />

zur Pflege <strong>der</strong> Kulturlandschaft sowie zur Freiraumsicherung bei. Die von ihr geschaffene<br />

und gepflegte regionaltypische Kulturlandschaft ist zugleich ein wichtiges<br />

touristisches Potenzial. Diese Funktionen sollen erhalten und in ökologisch wertvollen<br />

Bereichen durch geeignete Maßnahmen wie zum Beispiel Flächenstilllegungen<br />

und Extensivierungsmaßnahmen unterstützt werden.<br />

Der Korridor <strong>der</strong> möglichen Trassenvarianten wird überwiegend von landwirtschaftlichen, in<br />

untergeordneten Teilen von forstwirtschaftlichen Flächen eingenommen (vgl. Abbildung 4-6).<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 770<br />

Prüfstück DF 10/12


Abbildung 4-6: Nutzung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Flächen im Untersuchungsraum<br />

Quelle: Basis SLM Vegetation_GK3, 1:5000, Landesamt für Vermessung und Geoinformation<br />

SH nach LANDWIRTSCHAFTSKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2012, S. 17 – Anlage 12<br />

Innerhalb des rund 14.000 ha umfassenden Untersuchungsraums ist zu 75 % (entspricht<br />

etwa 10.700 ha) Ackerland vorzufinden. Grünland macht mit 13 % (1.860 ha), Waldfläche mit<br />

12 % (1.660 ha) ebenfalls einen bedeutenden Teil <strong>der</strong> betrachteten Fläche aus. Der Untersuchungskorridor<br />

ist Standort von 96 landwirtschaftlichen Betrieben (LANDWIRTSCHAFTSKAM-<br />

MER SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2012, S.18 - Anlage 12). Die Betriebe werden fast ausschließlich<br />

im Haupterwerb geführt und haben überdurchschnittlich große Flächen zur Verfügung. Die<br />

ertragreichen Böden dieser Gegend ermöglichen die hauptsächliche Ausrichtung <strong>der</strong> Betriebe<br />

auf Marktfruchtanbau (ebenda, S.165).<br />

Einordnung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Die Grundsätze <strong>der</strong> Raumordnung hinsichtlich landwirtschaftlicher Flächen und <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit<br />

landwirtschaftlicher Betriebe (ROG § 2 (2) und § 2 (4), G 3.9 (1), G 3.9 (3) und<br />

G 3.9 (4) LEP), sind von dem Vorhaben betroffen.<br />

Der Ausbau bzw. die Neutrassierung <strong>der</strong> Bahnverbindung Lübeck – Puttgarden betrifft die<br />

Landwirtschaft zum einen durch die Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen, zum an<strong>der</strong>en<br />

(bei einer Neutrassierung) durch die zusätzliche Zerschneidung und die daraus resultierende<br />

verän<strong>der</strong>te innerbetriebliche Verkehrslage. Neben dem direkten Flächenverbrauch durch die<br />

Verbreiterung bzw. die Umlegung <strong>der</strong> Schienentrasse kann sich durch die Anpassung des<br />

Gefälles (Abtrag von Kuppenbereichen) zusätzlich ein indirekter Flächenverbrauch ergeben.<br />

Eine An- bzw. Durchschneidung <strong>der</strong> Fel<strong>der</strong> zieht kleinere Feldgrößen und zumeist auch Erschwernisse<br />

in <strong>der</strong> Bestellung <strong>der</strong> Restflächen nach sich. Neben weiteren negativen Effekten<br />

können erhöhte Arbeits- und Maschinenkosten wie auch die Min<strong>der</strong>ung des Ertrags die Folge<br />

sein (LANDWIRTSCHAFTSKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2012, S. 12ff – Anlage 12).<br />

Das agrarstrukturelle Gutachten stellt die Länge <strong>der</strong> durchschnittenen landwirtschaftlichen<br />

Fläche wie auch den dauerhaften Flächenverlust, den die einzelnen Teilvarianten verursachen,<br />

dar und kommt zu einer aus agrarstruktureller Sicht vorzuziehenden Variante. In die<br />

Bewertung gingen die Kriterien Flächenverbrauch, Anzahl <strong>der</strong> Durchschnitte von Flächen,<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 771<br />

Prüfstück DF 10/12


Anzahl <strong>der</strong> An- und Durchschnitte von Flächen und die Anzahl <strong>der</strong> vorhandenen Betriebe ein<br />

(LANDWIRTSCHAFTSKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2012, S. 161 – Anlage 12).<br />

Der Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse mit den Streckenabschnitten<br />

1A.1 - 1A.14 – 1A.2 – 1A.3 – 1A.4 – 1A.5 – 1A.6 – 1A.7 – 1A.8 – 1A.9 – 1A.10 – 1A.11 -<br />

1A.12/13<br />

ist die aus agrarstruktureller Sicht bevorzugte Variante, da zusätzlicher Flächenverbrauch<br />

und –zerschneidung bei dieser Variante am geringsten ausfallen (LANDWIRTSCHAFTSKAMMER<br />

SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2012, S.161f – Anlage 12). Die eingehenden Faktoren Flächenverbrauch<br />

sowie An- und Durchschnitte landwirtschaftlicher Flächen sind für die raumordnerischen<br />

Grundsätze ROG § 2 Absatz 2 und 3.9 (4) bezüglich des Flächenverbrauchs relevant.<br />

Der Faktor An- und Durchschnitte landwirtschaftlicher Flächen spielt zusammen mit <strong>der</strong> Anzahl<br />

<strong>der</strong> vorhandenen Betriebe nochmals eine Rolle als Indikator für die Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong><br />

Landwirtschaft, welche von den Grundsätzen ROG § 2 Absatz 4 und 3.9 (1) sowie 3.9 (3)<br />

gefor<strong>der</strong>t werden.<br />

Für die Ausgleichsflächen im Rahmen <strong>der</strong> Eingriffsregelung, die innerhalb des Landschaftspflegerischen<br />

Begleitplans festzulegen sind, wird zusätzlicher Flächenbedarf anfallen. Da<br />

landwirtschaftliche Flächen den größten Teil des Untersuchungsraums ausmachen, werden<br />

diese auch zu einem großen Teil von den Ausgleichsflächen betroffen sein (LANDWIRT-<br />

SCHAFTSKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2012 – Anlage 12).<br />

Forstwirtschaft<br />

Einordnung <strong>der</strong> Bedeutung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Der Wald ist u. a. Rohstofflieferant, Erholungsort und Lebensraum für Mensch und Umwelt,<br />

sodass <strong>der</strong> LEP den Erhalt und die Ausdehnung des Waldanteils als Grundsatz <strong>der</strong> Raumordnung<br />

festschreibt:<br />

3.9.5 G Die Erhöhung des Waldanteils auf 12 Prozent <strong>der</strong> Landesfläche wird weiterhin angestrebt.<br />

Der Wald soll so erhalten, bewirtschaftet, gestaltet und gemehrt werden,<br />

dass er zum nachhaltigen Arten- und Biotopschutz beiträgt und seine Schutz-,<br />

Nutz- und Erholungsfunktionen entsprechend den unterschiedlichen regionalen Erfor<strong>der</strong>nissen<br />

nachhaltig erfüllen kann.<br />

Da Schleswig-Holstein ein relativ waldarmes Bundesland ist, kommt dem Wald hier eine beson<strong>der</strong>e<br />

Bedeutung zu. Mit 9,4 % Waldanteil liegt <strong>der</strong> Kreis Ostholstein geringfügig unter<br />

dem Landesdurchschnitt von 10 %. Für die geplante Erhöhung des Waldanteils auf 12 % <strong>der</strong><br />

Landesfläche ist in Ostholstein eine Neuwaldbildung auf rund 4.000 ha angestrebt. Schwerpunkte<br />

für Neuwaldbildung sind die Bereiche nördlich Oldenburgs und im Gebiet Stockelsdorf,<br />

die allerdings außerhalb des Untersuchungskorridors liegen (vgl. INNENMINISTERIUM DES<br />

LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2004, S. 31).<br />

Den verschiedenen Funktionen des Waldes wird auch im Regionalplan Rechnung getragen:<br />

7.1.1.7 Die Forstwirtschaft ist maßgeblich für die Erhaltung und Erweiterung <strong>der</strong> Waldflächen<br />

im Planungsraum verantwortlich. Eine naturnahe Waldbewirtschaftung sichert<br />

die ökologische Vielfalt und den Erholungswert <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>. Diesem Ziel dienen<br />

auch die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Neuwaldbildung und die naturnahe Umgestaltung vorhandener<br />

Wäl<strong>der</strong>.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 772<br />

Prüfstück DF 10/12


7.1.1.8 Die verstärkte stoffliche Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen bietet vielversprechende<br />

Möglichkeiten auf dem Weg zu einer umweltfreundlichen Kreislaufwirtschaft.<br />

Nachwachsende Rohstoffe können einen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur<br />

Schonung begrenzter fossiler Ressourcen leisten. Die gestiegene Nachfrage nach<br />

Produkten natürlichen Ursprungs kann gerade für nachwachsende Rohstoffe neue<br />

Märkte öffnen.[...]<br />

Über seine wirtschaftliche Funktion hinaus hat <strong>der</strong> Wald ebenfalls eine Bedeutung als Erholungsort.<br />

Tabelle 4.3-9 zeigt die Wäl<strong>der</strong> innerhalb des Untersuchungsgebiets, die bis einschließlich<br />

2004 als Erholungswäl<strong>der</strong> nach Landesverordnung ausgewiesen waren:<br />

Tabelle 4.3-9: Ehemalige Erholungswäl<strong>der</strong> im Untersuchungsraum<br />

Name Gemeinde Größe [ha] Varianten<br />

Wohld Timmendorfer Strand 84,0 1A.4<br />

Kammerwald Scharbeutz 44,0 1A.4<br />

Wennseeholz Ratekau 13,1 1A.4<br />

Kuhbruch Bad Schwartau 37,1<br />

Riesebusch–<br />

Bad Schwartau, Ratekau 290,8 E.1, 1A.14/1A.2;<br />

Ratekauer Kiefern<br />

X4.1<br />

Quelle: MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES<br />

SCHLESWIG-HOLSTEIN, S. 49<br />

Einordnung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />

Die Betroffenheit <strong>der</strong> Forstwirtschaft ist ähnlich wie die <strong>der</strong> Landwirtschaft einzustufen. Die<br />

direkte Flächeninanspruchnahme und Zerschneidung hat negative Auswirkungen auf die<br />

forstwirtschaftlichen Flächen und Betriebe und läuft den oben genannten Grundsätzen [3.9<br />

(5) LEP] <strong>der</strong> Raumordnung zum Erhalt von Waldflächen entgegen. Die Zerschneidung kann<br />

u. a. Betriebserschwernisse, Umwege und unwirtschaftliche Restflächen zur Folge haben.<br />

Tabelle 4.3-10 zeigt die Querungslängen <strong>der</strong> Streckenabschnitte mit Waldflächen. Diese<br />

wurden durch die Verschneidung <strong>der</strong> Streckenabschnitte mit den vorhandenen Wald-<br />

Biotoptypen ermittelt, wobei keine Unterscheidung zwischen forstwirtschaftlich genutzten und<br />

nicht genutzten Waldflächen gemacht wurde. Es wurde ebenfalls nicht differenziert, ob ein<br />

Waldstück mittig durchschnitten o<strong>der</strong> nur randlich angeschnitten wurde.<br />

Tabelle 4.3-10: Querungslängen von Waldflächen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Streckenabschnitt Länge [m] Streckenabschnitt Länge [m]<br />

X.1 984 A.3 786<br />

X1.2 174<br />

X.2 166 E.1 2.393<br />

X2.1 1.148 E.2 28<br />

X.4 92 E.3 1.262<br />

X4.1 1.737<br />

X5.1 189 1A.5 78<br />

X.7 197 1A.6 221<br />

X.10 294 1A.8 255<br />

1A.11 110<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 773<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Die Zerschneidungen durch die Variante 1A ergeben sich aus den Streckenverlegungen, die<br />

für die Ertüchtigung auf 160 km/h notwendig ist, sodass <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

ebenfalls, wenn auch in geringfügigem Maße, zusätzliche Waldflächen in Anspruch nimmt.<br />

Bei den beiden Streckenabschnitten E.1 und E.3 werden die Waldflächen des Staatsforst<br />

Ratekauer Kiefern – Riesebusch zwischen Bad Schwartau und Ratekau und Kronshörn Eutin<br />

bzw. <strong>der</strong> Staatsforst Eutin westlich von Scharbeutz und Haffkrug hauptsächlich randlich angeschnitten.<br />

Bei Streckenabschnitt E.1 wird die Bahntrasse mit <strong>der</strong> bereits vorhandenen<br />

Bahnstrecke Richtung Eutin gebündelt, bei E.3 parallel zur Autobahn geführt. Die Streckenführung<br />

X.1 schneidet das Waldgebiet östlich von Sereetz zunächst randlich, um anschließend<br />

mittig hindurch zu laufen. Die beiden Streckenabschnitte X2.1 und X4.1 sind kritisch zu<br />

bewerten, da sie größere zusammenhängende Waldgebiete, ebenfalls das Waldgebiet östlich<br />

von Sereetz sowie den Staatsforst Ratekauer Kiefern - Meierkamp südlich von Ratekau<br />

großflächig durchschneiden. Der zugehörige Variantenvergleich findet sich in Tabelle 4.3-11.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 774<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 4.3-11: Variantenvergleich: Zerschneidung von Waldflächen<br />

Stand Variantenvergleich: 11.04.2012<br />

Vergleichsergebnis<br />

Variante<br />

Vorvergleich A Abschnitt 1<br />

1.a<br />

1.a.1 1A.2 - 0 m<br />

1.a.2 X4.1 - 1.737m<br />

Vorvergleich B Abschnitt 1<br />

1.b.1 X.1 - 984 m<br />

1.b 1.b.2 X2.1 - 1.148<br />

m<br />

Vorvergleich C Abschnitt 1<br />

1.c<br />

1.c.1<br />

1.c.2<br />

X.4 - 92 m<br />

A.1 - 0 m<br />

X.11 - 0 m<br />

Vorvergleich D Abschnitt 1<br />

1.d<br />

1.d.1<br />

1.d.2<br />

A.3 - 786 m<br />

X.5 - 0 m<br />

1A.5 - 78 m<br />

E.3 - 1.262 m<br />

Zwischenvergleich E Abschnitt 1<br />

Streckenabschnitte<br />

1.e<br />

1.e.1<br />

1.e.2<br />

1A.4 - 0 m<br />

1.c - 0 m<br />

1A.5 - 78 m<br />

A.2 - 0 m 1.d - 864 m<br />

Zwischenvergleich F Abschnitt 1<br />

1.f.1 X2.3 - 0 m X.11 - 0 m A.2 - 0 m 1.d - 864 m<br />

1.f 1.f.2 X3.1 - 0 m E.2 - 28 m E.3 - 1.262<br />

m<br />

Hauptvergleich Abschnitt 1<br />

Hauptvergleich Abschnitt 3<br />

Vorvergleich A Abschnitt 4<br />

1.1 1A.1- 0 m E.1 - 2.393 m E.2 - 28 m E.3 - 1.262 m<br />

1.2 1A.1 - 0 m 1A.14 - 0 m 1.a - 0 m 1A.3 - 0 m 1.e - 78 m<br />

1.3 (X.0) 1.b - 984 m X.2 - 166 m X.3 - 0 m 1.e – 78 m<br />

1.4 (X.0) 1.b - 984 m X.2 - 166 m X2.2 - 0 m 1.f – 864 m<br />

3.1 1A.7 - 0 m 1A.8 - 255 m<br />

3.2 1A.7 - 0 m X.6 - 0 m X.7 - 197 m<br />

3.3 X5.1 - 189 m X.7 - 197 m<br />

4.a<br />

4.a.1<br />

4.a.2<br />

X7.1 - 0 m<br />

X.12 - 0 m<br />

Zwischenvergleich B Abschnitt 4<br />

4.b<br />

4.b.1<br />

4.b.2<br />

1A.10 - 0 m<br />

X.8 - 0 m 4.a - 0 m X1.1 - 0 m<br />

Zwischenvergleich C Abschnitt 4<br />

4.c<br />

4.c.1<br />

4.c.2<br />

X1.2 - 174 m<br />

1A.12 - 0 m<br />

X.10 - 294 m<br />

Hauptvergleich Abschnitt 4<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

4.1 4.b - 0 m 1A.11 - 110 m 4.c - 0 m<br />

4.2 X.8 - 0 m 4.a - 0 m X.9 - 0 m X.10 - 294 m<br />

Die ehemals nach dem Landeswaldgesetz § 26 ausgewiesenen Erholungswäl<strong>der</strong> Wohld,<br />

Kammerwald, Wennseeholz und Riesebusch – Ratekauer Kiefern (vgl. Tabelle 4.3-9 – Ehemalige<br />

Erholungswäl<strong>der</strong>) sind durch das Vorhaben betroffen. Das Waldgebiet Wohld wird<br />

von <strong>der</strong> bestehenden Bahntrasse randlich durchquert, <strong>der</strong> Kammerwald liegt in unmittelbarer<br />

Nähe <strong>der</strong> Trasse. Der Erholungswald Wennseeholz grenzt direkt an die bestehende Trasse,<br />

während das größere Gebiet Riesebusch-Ratekauer Kiefern von den Streckenabschnitten<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 775<br />

Prüfstück DF 10/12


E.1, 1A.14/1A.2 (Bestandstrasse) und X4.1 durchquert wird. Die Umsetzung des Streckenabschnitts<br />

E.1 hätte eine zusätzliche Zerschneidungswirkung in geringem Umfang, die Umsetzung<br />

des Streckenabschnitts X4.1 in größerem Umfang zur Folge, da letztere durch bislang<br />

unzerschnittene Teile des Gebiets Riesebusch-Ratekauer Kiefern führt. Der Ausbau <strong>der</strong><br />

Bestandstrasse bedingt keine zusätzliche Zerschneidung.<br />

Die Erholungsfunktion <strong>der</strong> Waldgebiete in unmittelbarem Umkreis <strong>der</strong> Bahntrasse ist durch<br />

die zusätzliche Lärmbelästigung des Schienenverkehrs eingeschränkt. Die existierenden<br />

Bahntrassen sind als Vorbelastungen <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong> zu bewerten. Allerdings ist, auch ohne den<br />

Ausbau, eine höhere Taktzeit für die Strecke angesetzt (vgl. ETC TRANSPORT CONSULTANS<br />

GMBH, 2012, S.53 – Anlage 8; COCHET CONSULT, 2012, S. 67 – Anlage 14), sodass von einer<br />

Zunahme <strong>der</strong> Lärmbelästigung gegenüber dem heutigen Zustand ausgegangen werden<br />

muss und die Erholungsfunktion insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong> des Staatsforst Ratekauer Kiefern,<br />

<strong>der</strong> Sereetzer Tannen und des Staatsforst Eutin sowie Kronshörn Eutin durch das Vorhaben<br />

negativ betroffen ist.<br />

Die forstwirtschaftlichen Flächen des Untersuchungskorridors sind durch das geplante Vorhaben,<br />

insbeson<strong>der</strong>e in einem relativ waldarmen Gebiet wie Schleswig-Holstein, negativ<br />

durch Zerschneidungswirkung betroffen.<br />

Daraus ergibt sich die aus forstwirtschaftlicher Sicht vorzuziehende Variante:<br />

1A.1 - 1A.14 - 1A.2 - 1A.3 - 1A.4 - 1A.5 – 1A.6 – 1A.7 – X.6 – X.7 – 1A.9 – [1A.10 o<strong>der</strong> X.8 –<br />

(X.12 o<strong>der</strong> X7.1) – X1.1] – 1A.11 – 1A.12<br />

4.3.5 Verkehr<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Im Raumordnungsgesetz sind sowohl eine gute Erreichbarkeit aller Teilräume als auch die<br />

Verlagerung des Verkehrs auf Schienen- und Wasserwege für den Bereich Verkehr priorisiert:<br />

ROG § 2 Abs. 2 (3) [...] Es sind die räumlichen Voraussetzungen für nachhaltige Mobilität<br />

und ein integriertes Verkehrssystem zu schaffen. Auf eine gute und verkehrssichere Erreichbarkeit<br />

<strong>der</strong> Teilräume untereinan<strong>der</strong> durch schnellen und reibungslosen Personen- und Güterverkehr<br />

ist hinzuwirken. Vor allem in verkehrlich hoch belasteten Räumen und Korridoren<br />

sind die Voraussetzungen zur Verlagerung von Verkehr auf umweltverträglichere Verkehrsträger<br />

wie Schiene und Wasserstraße zu verbessern. Raumstrukturen sind so zu gestalten,<br />

dass die Verkehrsbelastung verringert und zusätzlicher Verkehr vermieden wird.<br />

Die so genannte Vogelfluglinie zwischen Hamburg und <strong>der</strong> Öresundregion/Kopenhagen ist<br />

die bedeutendste Verkehrsachse Ostholsteins und soll mit dem Bau <strong>der</strong> festen<br />

<strong>Fehmarnbeltquerung</strong> weiter gestärkt werden (HCU & TGP, 2012, S.23 – Anlage 13). Die<br />

FBQ samt <strong>der</strong> <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> ist als umfangreiches Verkehrsprojekt und Teil<br />

<strong>der</strong> transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) sowohl im LEP als auch im Regionalplan<br />

festgelegt. Ähnlich wie innerhalb des ROG wird die Verlagerung des Verkehrs (geson<strong>der</strong>t<br />

nochmals <strong>der</strong> Güter- und Erholungsverkehr) auf die Schiene in Grundsätzen (3.4.3, 3.4.4<br />

und 3.4.5) festgehalten. Maßgeblich für den Untersuchungsraum sind nachfolgende allgemeine<br />

verkehrsbezogene Grundsätze und Ziele <strong>der</strong> Raumordnung aus dem LEP:<br />

1.3.2 G In den Ordnungsräumen sollen die Standortvoraussetzungen für eine dynamische<br />

Wirtschafts- und Arbeitsplatzentwicklung weiter verbessert werden. Hierzu sollen die<br />

Anbindung an die nationalen und internationalen Waren- und Verkehrsströme über<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 776<br />

Prüfstück DF 10/12


Schiene und Straße sowie Luft- und Seeverkehrswege gesichert und bedarfsgerecht<br />

ausgebaut werden.<br />

3.4 (1) G Die Aktivitäten um ein verstärktes Zusammenwachsen <strong>der</strong> Staaten Nord- und Mitteleuropas<br />

sollen durch den Ausbau <strong>der</strong> Schleswig-Holstein betreffenden weiträumigen<br />

transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) flankiert werden. Daneben soll<br />

dafür Sorge getragen werden, dass Schleswig-Holstein als nördlichstes Bundesland<br />

ausreichend leistungsfähige Anschlüsse nach Südwesten, Süden und Südosten<br />

erhält.<br />

3.4 (2) Z Im Zusammenhang mit den Überlegungen zum Ausbau <strong>der</strong> transeuropäischen Verkehrsnetze<br />

sind<br />

die feste <strong>Fehmarnbeltquerung</strong> möglichst umweltgerecht zu realisieren [...]<br />

3.4 (3) G Verkehre sollen nach Möglichkeit – auch durch die Abstimmung <strong>der</strong> Verkehrsplanung<br />

mit <strong>der</strong> Siedlungspolitik – vermieden werden und/o<strong>der</strong> auf öffentliche, insbeson<strong>der</strong>e<br />

schienengebundene Verkehrsträger verlagert werden.<br />

3.4 (4) G Die Bildung von – auch Verkehrsträger übergreifenden – organisatorischen Netzwerken<br />

zur Erhöhung <strong>der</strong> Attraktivität des Logistikstandortes Schleswig-Holstein<br />

soll geför<strong>der</strong>t werden. Möglichkeiten zur Verlagerung <strong>der</strong> Güterverkehre von <strong>der</strong><br />

Straße auf die Schiene und die Schifffahrt sollen verstärkt genutzt werden, insbeson<strong>der</strong>e<br />

in den Hafenstandorten.<br />

3.4.5 G Eine gute Erreichbarkeit von touristischen und tourismusgeprägten Angeboten ist<br />

anzustreben. Unter verkehrs-, umwelt- und tourismuspolitischen Gesichtspunkten<br />

soll dabei eine bessere Anbindung <strong>der</strong> An- und Abreise des Urlaubs- und Erholungsverkehrs<br />

auch über die Schiene und an<strong>der</strong>e umweltfreundliche Verkehrsmittel,<br />

wie Bus, Schiff o<strong>der</strong> Fahrrad, angestrebt werden.<br />

4.3.5.1 Öffentlicher Personennahverkehr<br />

Einordnung <strong>der</strong> Bedeutung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Der Anteil öffentlicher Verkehrsmittel liegt in Ostholstein wie auch in Restdeutschland bei<br />

rund 20 %. In ganz Schleswig-Holstein ist <strong>der</strong> Anteil des ÖPNV zwischen 2004 und 2009<br />

stetig gesunken (STATISTIKAMT NORD, 2011 nach HCU & TGP, 2012, S.24 – Anlage 13).<br />

Der Großteil <strong>der</strong> Orte mit Haltepunkten (vgl. 3.5.2 Schienenverkehr) weist einen negativen<br />

Pendlersaldo auf, während Lübeck, Eutin, Neustadt i.H., Timmendorfer Strand, Sierksdorf,<br />

Oldenburg i.H. und Grömitz über einen Pendlerüberschuss verfügen (HCU & TGP, 2012,<br />

Tabelle 01 – Anlage 13). Zwischen 2004 und 2010 hat die Nachfrage auf dieser Bahnstrecke<br />

leicht (4 %) zugenommen (ETC TRANSPORT CONSULTANS GMBH, 2012 – Anlage 8).<br />

Für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) formuliert <strong>der</strong> LEP die folgenden Grundsätze<br />

mit Bezug zum Ausbau <strong>der</strong> <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong>:<br />

1.3.3 G Diese Siedlungsschwerpunkte sollen gut an den öffentlichen Personennahverkehr<br />

(ÖPNV) angebunden sein. Städte und Gemeinden auf den Siedlungsachsen sollen<br />

möglichst eine Anbindung an den schienengebundenen Personennahverkehr haben.<br />

[...]<br />

3.4.2 (1) G Der Schienenverkehr soll hinsichtlich <strong>der</strong> Struktur und <strong>der</strong> Bedienung darauf ausgerichtet<br />

werden, dass er einen erheblichen Teil des zu erwartenden Verkehrszuwachses<br />

im Personen- und Güterverkehr bewältigen und einen möglichst ho-<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 777<br />

Prüfstück DF 10/12


hen Anteil <strong>der</strong> starken Pendlerverkehre zur Verkehrsentlastung insbeson<strong>der</strong>e<br />

dicht besiedelter Gebiete übernehmen kann. Neben <strong>der</strong> vollständigen Mo<strong>der</strong>nisierung<br />

des eingesetzten Fahrzeugmaterials zählen hierzu auch Erhalt und Ausbau<br />

des Personenverkehrsangebots, aber auch die schienengebundene Erschließung<br />

von Hafen-, Industrie- und Gewerbegebieten.<br />

3.4.5 (1) G In ländlichen Räumen kommt es auf eine gute Verknüpfung des für abgelegene<br />

Bereiche unverzichtbaren Personenkraftwagens (Pkw) mit dem ÖPNV-Netz, das<br />

heißt auf kombinierte Park+Ride-Anlagen mit Bus- und Schienenangeboten, an.<br />

Hier können neue flexible und multifunktionale Bedienungsformen angemessene<br />

Lösungen darstellen.<br />

3.4.5. (2) G Bei <strong>der</strong> Aufstellung von Nahverkehrsplänen ist zu berücksichtigen, dass [...]<br />

ältere Menschen und Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung für ihre Teilhabe am gesellschaftlichen<br />

Leben zunehmend auf den ÖPNV angewiesen sind. Der ÖPNV muss<br />

sich auf diese Zielgruppe nicht nur durch Barrierefreiheit einstellen, son<strong>der</strong>n auch<br />

– vor allem in den ländlichen Räumen – durch eine gute Erreichbarkeit [...]<br />

eine gute Verknüpfung <strong>der</strong> Verkehrsnetze (Bahn und Bus) sowie die Verknüpfung<br />

zwischen öffentlichem Verkehr und Individualverkehr (zum Beispiel Park+Ride,<br />

Bike+Ride) in den Siedlungs-, Versorgungs- und Arbeitsplatzschwerpunkten sichergestellt<br />

wird;<br />

<strong>der</strong> sprunghafte Anstieg <strong>der</strong> Urlaubsgäste in den Monaten Mai bis Oktober eine<br />

zusätzliche wesentliche Bestimmungsgröße für die ÖPNV-Planung darstellt und<br />

die Belange des Erholungs- und Urlaubsverkehrs berücksichtigt werden.<br />

Der Regionalplan definiert darüber hinaus noch folgenden raumordnerischen Grundsatz:<br />

7.2.1 (7) G Der ÖPNV soll die Nahbereiche erschließen und auf Arbeitsplatzschwerpunkte<br />

ausgerichtet sein. Einrichtungen und Ziele für Freizeit und Erholung sollen ebenfalls<br />

angemessen berücksichtigt werden. Dazu stellen auch bedarfsorientierte<br />

Verkehre ein geeignetes Angebot dar.<br />

Erreichbarkeit und Anbindung sowie die Teilverlagerung des Pendler- und auch des touristischen<br />

Verkehrs auf die Schiene sind zentrale Anliegen im Bereich des ÖPNV.<br />

Einordnung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Die <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> ist Teil des Öffentlichen Personennahverkehrs, sodass<br />

eine direkte Betroffenheit vorliegt. Entscheidend für einen positiven bzw. negativen Einfluss<br />

ist die Einbindungen des Schienenverkehrs in den restlichen ÖPNV wie auch die Lage <strong>der</strong><br />

Haltestellen (vgl. auch ETC TRANSPORT CONSULTANS GMBH, 2012 – Anlage 8).<br />

Im Rahmen des Gutachten zur verkehrlichen Erschließung <strong>der</strong> Anliegergemeinden (ETC<br />

TRANSPORT CONSULTANS GMBH, 2012 – Anlage 8) wurden die Bahnhöfe und Haltepunkte<br />

entlang des auszubauenden Abschnitts hinsichtlich ihrer Anbindung und <strong>der</strong> zukünftigen<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Ein- und Aussteiger in den unterschiedlichen Varianten untersucht. Haltepunkte<br />

und Bahnhöfe werden im Folgenden nicht geson<strong>der</strong>t unterschieden.<br />

Die folgende Tabelle 4.3-12 stellt die Entwicklung <strong>der</strong> einzelnen Haltepunkte, nach Varianten<br />

differenziert, dar.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 778<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Tabelle 4.3-12: Bahnhof/Haltepunkte und ihre prognostizierte Entwicklung<br />

Bahnhof/Haltepunkte Entwicklung<br />

Ratekau (+) geplanter, neuer Haltepunkt in allen Varianten mit positiver<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Ein- und Aussteiger, Variante 1A mit bester Ortsanbindung<br />

Timmendorfer Strand (+) Variante 1A mit positiver Entwicklung <strong>der</strong> Ein- und Aussteiger,<br />

(-) Varianten A, E und X mit negativer Entwicklung <strong>der</strong> Ein- und<br />

Aussteiger, die Haltepunkte liegen zu weit von <strong>der</strong> Ortschaft entfernt<br />

Scharbeutz (+) Variante 1A mit positiver Entwicklung <strong>der</strong> Ein- und Aussteiger,<br />

(-) Varianten A, E und X mit negativer Entwicklung <strong>der</strong> Ein- und<br />

Aussteiger, die Haltepunkte liegen zu weit von <strong>der</strong> Ortschaft entfernt<br />

Haffkrug (+) Varianten 1A und A mit positiver Entwicklung <strong>der</strong> Ein- und<br />

Aussteiger,<br />

(-) Variante E mit negativer Entwicklung <strong>der</strong> Ein- und Aussteiger,<br />

<strong>der</strong> Haltepunkt liegt zu weit von <strong>der</strong> Ortschaft entfernt<br />

Sierksdorf fällt bei allen Varianten weg<br />

Sierksdorf-Hansapark potenziell neuer Standort auf <strong>der</strong> Bestandstrasse, bislang nicht<br />

Teil <strong>der</strong> Planung<br />

(+) positive Entwicklung <strong>der</strong> Ein- und Aussteiger, Erschließung<br />

neuer Fahrgastpotenziale<br />

Neustadt i.H. (+/-) keine Lageverän<strong>der</strong>ung<br />

Beschendorf (+) als neuer Bahnhof geplant<br />

Lensahn (+) Variante 1A mit positiver Entwicklung <strong>der</strong> Ein- und Aussteiger<br />

(-) Variante X mit negativer Entwicklung <strong>der</strong> Ein- und Aussteiger,<br />

<strong>der</strong> Haltepunkt liegt zu weit von <strong>der</strong> Ortschaft entfernt<br />

Oldenburg i.H. (+/-) keine Nachfrageverän<strong>der</strong>ung bei den Varianten 1A und X<br />

Großenbrode (+/-) Variante 1A mit leicht positiver Entwicklung <strong>der</strong> Ein- und Aussteiger<br />

(-) Variante X mit negativer Entwicklung <strong>der</strong> Ein- und Aussteiger,<br />

schlechtere Erreichbarkeit des Südstrands<br />

Burg (Fehmarn) (+/–) keine Lageverän<strong>der</strong>ung<br />

Puttgarden wird aufgelassen<br />

+ positive Entwicklung <strong>der</strong> Ein- und Aussteiger (+/-) neutrale Entwicklung <strong>der</strong> Ein- und Aussteiger<br />

- negative Entwicklung <strong>der</strong> Ein- und Aussteiger<br />

Quelle: Zusammenfassung nach ETC TRANSPORT CONSULTANS GMBH, 2012 – Anlage 8<br />

Die Varianten E, A und X verschlechtern das ÖPNV-Angebot und die Erreichbarkeit <strong>der</strong><br />

Städte und Gemeinden entlang <strong>der</strong> Landesentwicklungsachse Lübeck – Neustadt – Oldenburg<br />

– Fehmarn erheblich und wi<strong>der</strong>sprechen damit den raumordnerischen Zielen zum Öffentlichen<br />

Personennahverkehr [LEP 1.3.3 und 3.4.5 (2)].<br />

Aus verkehrstechnischer Sicht ist die Bestandstrasse 1A einschließlich <strong>der</strong> Anbindung von<br />

Sierksdorf bzw. Sierksdorf Hansapark zu bevorzugen. Nur so ergibt sich die Möglichkeit für<br />

die Gemeinden und Städte entlang <strong>der</strong> <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> von <strong>der</strong>en Ausbau zu<br />

profitieren und besser erreichbar zu sein (vgl. ETC TRANSPORT CONSULTANS GMBH, 2012, S.<br />

63 – Anlage 8).<br />

2008 belief sich die Zahl <strong>der</strong> Grenzpendler in <strong>der</strong> Gesamtregion auf etwa 13.200. Durch die<br />

FBQ geht man von einer Steigerung <strong>der</strong> grenzüberschreitenden Pendler aus, wobei die<br />

Höhe <strong>der</strong> Mautgebühr hier entscheidend für die Höhe <strong>der</strong> Steigerung ist (HCU & TGP, 2012,<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 779<br />

Prüfstück DF 10/12


S.26 – Anlage 13). Mit einer Verlagerung des (Pendler)Verkehrs auf die Schiene wird den<br />

Grundsätzen 3.4.3 und 3.4.2 (1) entsprochen, die eine Vermeidung bzw. Verlagerung auf<br />

öffentliche, insbeson<strong>der</strong>e schienengebundene Verkehrsträger for<strong>der</strong>t. Die beiden vorherigen<br />

Grundsätze zur Anbindung <strong>der</strong> Ortschaften an den ÖPNV sind eng mit <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong><br />

Pendlerzahlen verknüpft, da eine gute Erreichbarkeit die Nutzung des ÖPNV attraktiv macht.<br />

Entsprechend ist in Bezug auf diesen Grundsatz ebenfalls <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

zu bevorzugen, da die Haltestellen bei dieser Variante (1A) überwiegend nahe <strong>der</strong> Ortslagen<br />

geplant sind.<br />

Die Einrichtung <strong>der</strong> Haltestelle Sierksdorf Hansapark erscheint aus raumordnerischer Sicht<br />

ebenfalls sinnvoll, da so <strong>der</strong> überregional bedeutende Hansapark an den Schienenverkehr<br />

angebunden und damit Grundsatz 7.2.1 (7) berücksichtigt würde.<br />

4.3.5.2 Schienenverkehr<br />

Einordnung <strong>der</strong> Bedeutung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Die Ertüchtigung <strong>der</strong> Schienenverbindungen sowohl für den Personen- als auch den Güterverkehr<br />

kommt im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (2010) eine entscheidende<br />

Bedeutung zu.<br />

3.4.2 (1) G Der Schienenverkehr soll hinsichtlich <strong>der</strong> Struktur und <strong>der</strong> Bedienung darauf ausgerichtet<br />

werden, dass er einen erheblichen Teil des zu erwartenden Verkehrszuwachses<br />

im Personen- und Güterverkehr bewältigen und einen möglichst hohen<br />

Anteil <strong>der</strong> starken Pendlerverkehre zur Verkehrsentlastung insbeson<strong>der</strong>e<br />

dicht besiedelter Gebiete übernehmen kann. Neben <strong>der</strong> vollständigen Mo<strong>der</strong>nisierung<br />

des eingesetzten Fahrzeugmaterials zählen hierzu auch Erhalt und Ausbau<br />

des Personenverkehrsangebots, aber auch die schienengebundene Erschließung<br />

von Hafen-, Industrie- und Gewerbegebieten.<br />

3.4.2 (2) Z Die Fernverkehrsverbindungen zwischen Schleswig-Holstein, dem übrigen Bundesgebiet<br />

und Dänemark auf den Strecken Hamburg - Sylt, Hamburg - Kiel<br />

/Flensburg (- Dänemark), Hamburg - Lübeck -Fehmarn (- Dänemark) und Hamburg<br />

- Büchen - Berlin sind zu sichern und langfristig leistungsfähig auszubauen.<br />

[...]<br />

3.4.2 (3) Z Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Realisierung <strong>der</strong> festen <strong>Fehmarnbeltquerung</strong> soll die<br />

Eisenbahnverbindung zwischen Lübeck und Puttgarden gemäß deutschdänischem<br />

Staatsvertrag bis 2018 elektrifiziert und spätestens bis 2025 zweigleisig<br />

ausgebaut werden.<br />

Der Ausbau und die Stärkung <strong>der</strong> überregionalen Verbindung Hamburg – Lübeck - Fehmarn<br />

– (Dänemark) im Fernverkehr und konkret <strong>der</strong> zweigleisige Ausbau und die Elektrifizierung<br />

zwischen Lübeck und Puttgarden sind als Ziele im LEP verankert [3.4.2 (1) und 3.4.2 (2)].<br />

Darüber hinaus formuliert <strong>der</strong> Regionalplan dies auch in verschiedenen Grundsätzen.<br />

7.2.1 (4) G Für den Planungsraum sind neben Angebotsverbesserungen und Taktverdichtungen<br />

auf den vorhandenen Strecken im zweiten LNVP (2003-2007) bis 2007 folgende<br />

Maßnahmen vorgesehen:<br />

� [...]<br />

� Elektrifizierung <strong>der</strong> Strecke Hamburg-Lübeck-Travemünde, [...]<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 780<br />

Prüfstück DF 10/12


� Einführung eines vertakteten SPNV auf <strong>der</strong> Vogelfluglinie im Abschnitt Neustadt -<br />

Fehmarn mit Anbindung des Hauptortes Burg auf Fehmarn,<br />

7.2.1 (5) G Als weitere Maßnahmen werden für den Planungsraum angestrebt:<br />

� [...]<br />

� im Zusammenhang mit dem geplanten Bau <strong>der</strong> festen <strong>Fehmarnbeltquerung</strong> Ausbau<br />

<strong>der</strong> Hinterlandanbindung, das heißt zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung <strong>der</strong><br />

Strecke Lübeck - Puttgarden.<br />

7.2.2 (1) G Der Ausbau <strong>der</strong> Vogelfluglinie als kürzeste Verbindung zwischen dem Kontinent<br />

und Skandinavien als Bestandteil des Transeuropäischen Netzes hat für den Planungsraum<br />

und über diesen hinaus eine große Bedeutung. Die Realisierung einer<br />

festen <strong>Fehmarnbeltquerung</strong> ist ein Schlüsselprojekt <strong>der</strong> schleswig-holsteinischen<br />

Landesregierung. Die Landesregierung tritt dafür ein, in die vergleichende Bewertung<br />

<strong>der</strong> Lösungsmöglichkeiten ein optimiertes Fährschiffkonzept mit einzubeziehen.<br />

7.2.2 (2) G Die feste <strong>Fehmarnbeltquerung</strong> einschließlich <strong>der</strong> <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong>en<br />

wurde nach dem Vorschlag <strong>der</strong> EU-Kommission im Rahmen <strong>der</strong> Revision <strong>der</strong><br />

Gemeinschaftlichen Leitlinien zum Aufbau des Transeuropäischen Netzes als prioritäres<br />

Vorhaben eingestuft. Damit ist noch keine Vorentscheidung für die Realisierung<br />

einer festen <strong>Fehmarnbeltquerung</strong> getroffen.<br />

7.2.2 (3) G Der Planungsraum ist in das Schienenfernverkehrsnetz eingebunden. Für die<br />

Erreichbarkeit <strong>der</strong> Wirtschafts- und Tourismusregion sowie zur Stärkung <strong>der</strong> Verbindung<br />

nach Skandinavien sind jedoch weitere Ausbaumaßnahmen notwendig.<br />

7.2.2 (4) G Der Schienenverkehr soll hinsichtlich <strong>der</strong> Infrastruktur und <strong>der</strong> Bedienung so ausgerichtet<br />

werden, dass ein stärkerer Anteil am Verkehrszuwachs durch den umweltverträglichen<br />

Verkehrsträger Schiene übernommen werden kann.<br />

7.2.2 (5) G [...] Ausbau und Elektrifizierung <strong>der</strong> Weiterführung von Lübeck über Puttgarden<br />

nach Dänemark stehen im Zusammenhang mit den europäischen Planungen zur<br />

Herstellung einer Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Hamburg und Kopenhagen.<br />

Hierfür ist das Projekt einer festen <strong>Fehmarnbeltquerung</strong> von entscheiden<strong>der</strong><br />

Bedeutung.<br />

Im Bereich des Güterverkehrs kommt <strong>der</strong> vorhandenen Bahnlinie bislang eine zu vernachlässigende<br />

Bedeutung zu: Bis auf den Bahnhof Oldenburg i.H., <strong>der</strong> in unregelmäßigen Abständen<br />

vom Militärverkehr bedient wird, findet dort kein Gütertransport auf <strong>der</strong> Schiene statt<br />

(vgl. PÖYRY INFRA GMBH, 2010, S. 11 – Anlage 1).<br />

Zwischen Bad Schwartau und Ratekau zweigt die einzige an<strong>der</strong>e Bahnlinie im Untersuchungskorridor,<br />

die Lübeck mit Kiel verbindet, in nordwestliche Richtung nach Eutin ab.<br />

Die Bedeutung und Betroffenheit <strong>der</strong> Strecke in Bezug auf Pendlerströme wurde bereits in<br />

Kapitel 4.3.5.1 diskutiert.<br />

Einordnung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Der Ausbau <strong>der</strong> <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> entspricht den raumordnerischen Zielen [Ziele<br />

- 3.4.2 (2) und 3.4.2 (3)] und Grundsätzen sowohl des LEP als auch des Regionalplans<br />

[Grundsätze - 7.2.1 (4), 7.2.1 (5), 7.2.1 (7), 7.2.2 (1), 7.2.2 (2), 7.2.2 (3), 7.2.2 (4), 7.2.2 (5)].<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 781<br />

Prüfstück DF 10/12


Auch die raumordnerischen Grundsätze, dass auf den Schienenverkehr ein Großteil des<br />

erwarteten Verkehrszuwachses, sowohl was den Pendler- als auch den Güterverkehr betrifft,<br />

und <strong>der</strong> Pendlerströme entfallen soll, sind positiv betroffen [3.4.2 (1) LEP und 7.2.2 (4) Regionalplan].<br />

Für die ausgebaute Strecke ist eine wesentlich höhere Nutzung <strong>der</strong> Strecke durch<br />

den Güterverkehr (39 Züge pro Tag und Richtung) angesetzt (vgl. PÖYRY INFRA GMBH, 2010,<br />

S. 11 – Anlage 1), sodass er einen Großteil <strong>der</strong> zusätzlichen Nutzung <strong>der</strong> Trasse ausmachen<br />

wird. Daraus ergibt sich hier eine Entlastung insbeson<strong>der</strong>e des Güterverkehrs auf <strong>der</strong> Straße.<br />

Eine Betroffenheit <strong>der</strong> Schienenstrecke von Lübeck nach Kiel ergibt sich durch den Streckenabschnitt<br />

E.1, die etwa zwischen Bau-km 107 und Bau-km 110 parallel mit dieser Bahntrasse<br />

verläuft. Die Strecke nach Eutin ist ebenfalls noch zu elektrifizieren, sodass durch die<br />

Umsetzung des Streckenabschnitts E.1 bereits ein Teil <strong>der</strong> Strecke Lübeck nach Kiel ausgebaut<br />

und elektrifiziert wäre.<br />

Tabelle 4.3-13: Entwicklung <strong>der</strong> Ein- und Aussteiger je Bahnhof<br />

Ratekau (++) deutlich<br />

positive Entwicklung<br />

Timmendorfer (+/-) neutrale<br />

Strand<br />

Entwicklung<br />

Scharbeutz (+/-) neutrale<br />

Entwicklung<br />

Haffkrug (+/-) neutrale<br />

Sierksdorf-<br />

Hansapark<br />

Variante 1A Variante A Variante E Variante X<br />

Entwicklung<br />

(++) deutlich<br />

positive Entwicklung<br />

bei Erhalt<br />

des Haltepunkts<br />

Neustadt i. H. (+/-) neutrale<br />

Entwicklung<br />

Lensahn (+/-) neutrale<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

(++) deutlich positive<br />

Entwicklung<br />

(--) deutlich negative<br />

Entwicklung<br />

(--) deutlich negative<br />

Entwicklung<br />

(+) positive Entwicklung<br />

(--) deutlich negative<br />

Entwicklung<br />

(--) deutlich negative<br />

Entwicklung<br />

(--) deutlich negative<br />

Entwicklung<br />

(+) positive Entwicklung<br />

(--) deutlich negative<br />

Entwicklung<br />

(--) deutlich negative<br />

Entwicklung<br />

(-) negative Ent-<br />

Entwicklung<br />

wicklung<br />

Oldenburg i.H. (+/-) neutrale<br />

(+/-) neutrale Ent-<br />

Entwicklung<br />

wicklung<br />

Großenbrode (+/-) neutrale<br />

(-) negative Ent-<br />

Entwicklung<br />

wicklung<br />

Quelle: Zusammenfassung nach ETC TRANSPORT CONSULTANS GMBH, 2012 – Anlage 8<br />

Ob es zu einer stärkeren Nutzung des Bahnverkehrs durch Pendler kommt [Grundsatz 3.4.2<br />

(1)], hängt von <strong>der</strong> umgesetzten Variante und <strong>der</strong> Erreichbarkeit <strong>der</strong> Bahnhöfe ab (ETC<br />

TRANSPORT CONSULTANS GMBH, 2012, S.24 – Anlage 8). Tabelle 4.3-13 stellt die Entwicklung<br />

<strong>der</strong> Nutzung je Bahnhof dar, differenziert jedoch nicht zwischen Pendlern und Ausflugsgästen.<br />

Dennoch kann die Darstellung als Indikator für die Attraktivität des Schienenverkehrs<br />

für Pendler, insbeson<strong>der</strong>e von <strong>der</strong> Lage <strong>der</strong> Bahnhöfe beeinflusst, herangezogen werden.<br />

Variante 1A hat eine neutrale bis deutlich positive Entwicklung <strong>der</strong> Ein- und Aussteiger an<br />

den vorgesehenen Haltepunkten zur Folge, während die Umsetzung von Variante A bei<br />

Ratekau zu einer positiven, bei Timmendorfer Strand und Scharbeutz zu einer negativen<br />

Entwicklung führt. Variante E bewirkt ebenfalls eine, wenn auch geringere, positive Entwicklung<br />

in Ratekau, in Timmendorfer Strand, Scharbeutz und Haffkrug im Gegensatz dazu eine<br />

negative Entwicklung des Fahrgastaufkommens. Die in Variante X vorgesehene Haltestelle<br />

Ratekau bewirkt eine positive Entwicklung <strong>der</strong> Ein- und Aussteiger, <strong>der</strong> Haltepunkt Oldenburg<br />

eine weitgehend neutrale Entwicklung während die Zahlen <strong>der</strong> Ein- und Aussteiger <strong>der</strong><br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 782<br />

Prüfstück DF 10/12


verbleibenden Haltestellen Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Lensahn und Großenbrode<br />

gegenüber dem Status Quo sinken. Damit ist die Variante 1A die Variante mit den meisten<br />

positiven bzw. geringsten negativen Auswirkungen auf das Fahrgastaufkommen, inklusive<br />

<strong>der</strong> Nutzung durch Pendler, sodass Variante 1A hier zu bevorzugen ist.<br />

4.3.5.3 Straßenverkehr<br />

Einordnung <strong>der</strong> Bedeutung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Der Individualverkehr ist insbeson<strong>der</strong>e in ländlichen und dünn besiedelten Räumen unersetzliches<br />

Transportmittel. Aus Sicht des Umweltschutzes ist eine Verlagerung des motorisierten<br />

Individualverkehrs auf öffentliche Verkehrsmittel angestrebt und letztere entsprechend auszubauen.<br />

Dieser Grundsatz ist im LEP formuliert.<br />

3.4.1 (3) G [...] Für die Ordnungsräume wird im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Ausgestaltung regionalplanerischer<br />

Konzeptionen durch ÖPNV-Maßnahmen eine Entlastung des<br />

Straßennetzes angestrebt.<br />

Im Untersuchungsraum ist die weitgehend parallel zur Bahnlinie verlaufende A 1 bzw. Europastraße<br />

47, die zwischen Hamburg und Heiligenhafen als Vogelfluglinie bezeichnet wird,<br />

die wichtigste überregionale Straße. In <strong>der</strong> Weiterführung nach Puttgarden ist sie eine regional<br />

bedeutende Bundesstraße (B 207), die als Zubringer zur festen FBQ vierspurig ausgebaut<br />

werden soll. Darüber hinaus verläuft die B 501 in einigem Abstand zur Küstenlinie und<br />

in Teilen ebenfalls im Untersuchungsraum. Die B 432 zwischen Bad Segeberg und<br />

Scharbeutz, die anschließend als B 76 bzw. B 75 weiter in südlicher Richtung nach Lübeck<br />

verläuft, ist als weitere wichtige Straßenverbindung zu nennen.<br />

3.4.1 (6) Z Im Übrigen werden im Planungszeitraum vordringlich verfolgt: [...]<br />

� <strong>der</strong> vierstreifige Ausbau <strong>der</strong> Bundesstraße 207 zur Bundesautobahn 1 zwischen<br />

Oldenburg und Heiligenhafen-Ost,<br />

� <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong> Bundesstraße 207 zur vierstreifigen Bundesstraße zwischen Heiligenhafen-Ost<br />

und Puttgarden, [...]<br />

Der Ausbau <strong>der</strong> Bundesstraße 207 ist ebenfalls im Regionalplan festgehalten:<br />

7.2.3 (3) Z Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen sind folgende Maßnahmen als vordringlicher<br />

Bedarf eingestuft: [...]<br />

� Bundesstraße 207 Ausbau zwischen Oldenburg und Heiligenhafen und Aufstufung<br />

zur Bundesautobahn A 1. Durch den Ausbau von zwei auf vier Streifen wird die<br />

Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Vogelfluglinie als kürzeste Verbindung zwischen Skandinavien<br />

und Westeuropa erhöht und die Verkehrsinfrastruktur im nördlichen Ostholstein<br />

verbessert. Für die weiteren Streckenabschnitte in nördlicher Richtung sind die<br />

Planfeststellungsverfahren bis Heiligenhafen-Süd beziehungsweise bis Heiligenhafen-Nord<br />

abgeschlossen.<br />

7.2.3 (4) G Darüber hinaus sind im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen folgende Vorhaben<br />

als weiterer Bedarf eingestuft:<br />

� Bundesstraße 207 Fortsetzung des Ausbaus in Richtung Puttgarden und Aufstufung<br />

zur Bundesautobahn A 1. [...]<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 783<br />

Prüfstück DF 10/12


Bereits in Kapitel 4.3.5 genannte Grundsätze for<strong>der</strong>n allgemein eine Vermeidung von Verkehren<br />

bzw. die Verlagerung auf die Schiene [ROG § 2 Absatz 2 (3) und LEP 3.4.3]. Auch im<br />

Bereich des Tourismus soll die An- und Abreise mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln geför<strong>der</strong>t<br />

werden (LEP 3.4.5).<br />

Einordnung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />

Der Ausbau <strong>der</strong> <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> und eine angemessenen Gestaltung <strong>der</strong> Haltestelle<br />

betrifft den Grundsatz 3.4.1 (3), <strong>der</strong> eine Entlastung <strong>der</strong> Straße durch angepasste<br />

ÖPNV-Maßnahmen anstrebt.<br />

Auch mit einer, zumindest teilweisen, Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene ist<br />

eine Entlastung <strong>der</strong> Straßen in diesem Bereich zu erwarten, sodass <strong>der</strong> Grundsatz 3.4.1 (3)<br />

befolgt ist. Der ebenfalls als raumordnerischer Grundsatz festgeschriebene Ausbau <strong>der</strong> B<br />

207 führt allerdings gleichzeitig zu infrastrukturellen Verbesserungen, was wie<strong>der</strong>um die Attraktivität<br />

des Gütertransports auf <strong>der</strong> Straße steigert (vgl. HCU & TGP, 2012, S.105 – Anlage<br />

13). Zu welchem Grad eine Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene passieren wird, ist<br />

unter den gegebenen Umständen schwierig abzuschätzen.<br />

Um eine Verlagerung des Pendlerverkehrs auf die Schiene zu erreichen, ist eine gute Anbindung<br />

<strong>der</strong> Haltestellen an die entsprechenden Ortschaften zu gewährleisten (vgl. ETC<br />

TRANSPORT CONSULTANS GMBH, 2012 – Anlage 8).<br />

4.3.5.4 Radverkehr<br />

Einordnung <strong>der</strong> Bedeutung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Das Fahrrad bildet als Alternative zum motorisierten Individualverkehr (MIV) ein großes Potenzial,<br />

sodass bei geeigneter Einbindung mit dem ÖPNV eine Verringerung <strong>der</strong> Verkehrsdichte<br />

erreichen kann. Darüber hinaus ist das Fahrrad im Freizeit- und Tourismusbereich ein<br />

beliebtes Verkehrsmittel, was insbeson<strong>der</strong>e in den stark touristisch geprägten Gebieten des<br />

Untersuchungsraums von Bedeutung ist (vgl. Kapitel 4.3.3.2). Entsprechende Grundsätze,<br />

das Fahrrad als Fortbewegungsmittel zu för<strong>der</strong>n, finden sich auch im Landes-entwicklungs-<br />

und Regionalplan.<br />

3.4.5 (3) G Der Radverkehr soll weiterhin geför<strong>der</strong>t werden. Die Attraktivität und Sicherheit<br />

des Fahrradfahrens im Alltag, in <strong>der</strong> Freizeit und im Urlaub soll dabei erhöht und<br />

die Verknüpfung des Radverkehrs mit den an<strong>der</strong>en Verkehrsarten verbessert<br />

werden (LEP).<br />

7.2.4 (3) G In Siedlungsbereichen soll eine Verbesserung <strong>der</strong> Radverkehrsanlagen angestrebt<br />

werden. Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> zunehmenden Fahrradnutzung sowie<br />

<strong>der</strong> Bedeutung als Alternative zum motorisierten Individualverkehr sollen Umsteigemöglichkeiten<br />

zwischen Fahrrad und ÖPNV (Bike + Ride) verbessert werden.<br />

Dies gilt auch für die Nutzung für Tourismus- und Erholungszwecke (Regionalplan).<br />

Innerhalb des Untersuchungskorridors befinden sich zwei Radfernwege, die insbeson<strong>der</strong>e<br />

für Urlaubsgäste von Bedeutung sind. Der Ostseeküsten-Radweg beginnt nördlich von Lübeck<br />

und verläuft entlang <strong>der</strong> Küstenlinie über Fehmarn weiter nach Kiel bis nach Flensburg.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Ostseebä<strong>der</strong> und auf Fehmarn liegt er teilweise im Untersuchungsraum. Der<br />

Mönchsweg verläuft dagegen zwischen Glücksstadt an <strong>der</strong> Elbe über Plön, Neustadt i.H. und<br />

Oldenburg i.H. nach Fehmarn, sodass er in <strong>der</strong> Nähe von Neustadt i.H. sowie zwischen Oldenburg<br />

i.H. und Fehmarnsundbrücke innerhalb des Untersuchungskorridors liegt (für den<br />

Verlauf <strong>der</strong> beiden Radwege vergleiche COCHET CONSULT, 2012 – Anlage 14, Touristische<br />

Infrastruktur – Bestand/Konflikte <strong>der</strong> Vorzugsvariante, Blätter 1-4).<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 784<br />

Prüfstück DF 10/12


Das regionale Radwegenetz ist insbeson<strong>der</strong>e für den täglichen Radverkehr wichtig, kann<br />

aufgrund seines Umfangs hier aber nicht im Detail dargestellt werden.<br />

Einordnung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Die Haltestellen des ÖPNV sollen laut Raumplanung [LEP 3.4.5 (3) und Regionalplan 7.2.4<br />

(3)] gut mit dem Fahrrad zu erreichen sein, um eine Nutzung des Fahrrads als alternatives<br />

Verkehrsmittel attraktiv zu machen. Damit ist die Erreichbarkeit <strong>der</strong> Bahn- wie Bus-<br />

Haltestellen mit dem Fahrrad ein Faktor, <strong>der</strong> die Verkehrsmittelwahl entscheidend beeinflusst.<br />

Einige <strong>der</strong> Haltestellen (vgl. Tabelle 4.3-12), die fußläufig schon zu weit von den Ortschaften<br />

entfernt liegen, können mit dem Fahrrad weiterhin bequem erreicht werden. Daraus<br />

ergibt sich eine Verschiebung gegenüber <strong>der</strong> Einschätzung in Kapitel 4.3.5.1, da für Varianten<br />

mit weiter entfernt liegenden Haltepunkten so in Zukunft eine positive Entwicklung hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Ein- und Aussteiger möglich wäre.<br />

Aus dem Gutachten zur verkehrlichen Erschließung <strong>der</strong> Anliegergemeinden (ETC TRANS-<br />

PORT CONSULTANS GMBH, 2012 – Anlage 8) lässt sich erkennen, dass die neuen Haltepunkte<br />

maximal 2.700 m von den Bezugspunkten wie Ortszentrum/-rand o<strong>der</strong> touristischer Infrastruktur<br />

liegen. Diese Distanz ist mit dem Fahrrad noch gut zu überwinden, sodass bei einer<br />

entsprechenden fahrradfreundlichen Anbindung auch die Varianten, die fußläufig nicht mehr<br />

zu erreichen sind, aus verkehrstechnischer Sicht nicht unmittelbar auszuschließen sind. Allerdings<br />

ist eine Anreise zum Bahnhof nicht für alle Nutzergruppen (tlw. Senioren, Urlauber<br />

mit viel Gepäck) geeignet, sodass dennoch Alternativen mit dem ÖPNV geschaffen werden<br />

müssen.<br />

Um die Auswirkungen des Vorhabens auf die Attraktivität des Radfahrens zu beurteilen, ist<br />

die spätere Ausgestaltung <strong>der</strong> Haltepunkte (z.B. für die Fahrradmitnahme per Bahn) und die<br />

Betroffenheit des Radwegenetzes durch den Neu- bzw. Ausbau wichtig. Durch das Vorhaben<br />

werden vorhandene regionale Radwege gekreuzt. Sofern die Radwege durch eine Überführung<br />

bzw. Unterführung zu umfahren sind, ergeben sich keine negativen Auswirkungen<br />

auf die Attraktivität des Radfahrens (Grundsatz 3.4.5 (3) LEP). Problematisch sind ebenerdige<br />

Querungen mit Bahnübergängen, da Radfahrer aufgrund <strong>der</strong> Schrankenschließzeiten<br />

warten müssen. Die folgende Tabelle zeigt die Streckenabschnitte, auf denen Radwege (regionale<br />

als auch die beiden überregionalen Radwege Mönchsweg und Ostseeküstenradweg)<br />

die Schienen mittels Bahnübergängen queren. Mit <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Querungen erhöht sich die<br />

Wahrscheinlichkeit an einem Bahnübergang warten zu müssen.<br />

Tabelle 4.3-14: Anzahl <strong>der</strong> Bahnübergänge pro Streckenabschnitt<br />

Streckenabschnitt Anzahl <strong>der</strong> Bahnübergänge (BÜ)/davon Bestand<br />

1A.1 1 BÜ/1 BÜ<br />

1A.4 2 BÜ/2 BÜ<br />

1A.5 1 BÜ/1 BÜ<br />

1A.6 2 BÜ/2 BÜ<br />

1A6.1 Keine Informationen zu BÜ vorhanden<br />

1A.7 1 BÜ/1 BÜ<br />

1A.10 6 BÜ/6 BÜ<br />

1A.11 2 BÜ/2 BÜ<br />

1A.12 2 BÜ/2 BÜ<br />

X.8 1 BÜ/-<br />

Die Bahnübergänge <strong>der</strong> Ausbauvariante 1A sind allesamt bereits im Bestand vorhanden, es<br />

kommen keine weiteren Bahnübergänge hinzu. Die Varianten A und E sehen keine neuen<br />

Bahnübergänge vor, hier werden Straßenüberführungen (SÜ) und Eisenbahnüberführungen<br />

(EÜ) eingerichtet (vgl. DB PROJEKT BAU GMBH - Höhenpläne). Variante X sieht nur in Stre-<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 785<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

ckenabschnitt X.8 einen Bahnübergang vor, was bei <strong>der</strong> betrachteten Gesamtlänge <strong>der</strong> Streckenabschnitte<br />

<strong>der</strong> X-Variante und <strong>der</strong> zu querenden Radwege jedoch zu vernachlässigen<br />

ist.<br />

Darüber hinaus verläuft das regionale Radwegenetz, tlw. auch die beiden Radfernwege auf<br />

den Streckenabschnitten X1.1, X1.2, X2.1 und 1A.10 (Mönchsweg zwischen Göhl und Heringsdorf)<br />

sowie 1A.12 parallel zur Bahntrasse, was bei Lärmbelastung durch den Güterverkehr<br />

zu einem Attraktivitätsverlust dieser Abschnitte führt.<br />

Insgesamt betrifft damit nur ein zusätzlicher Bahnübergang des Radwegenetz und ist als<br />

keine relevante Belastung des Radverkehrs hinsichtlich <strong>der</strong> Schrankenschließzeiten zu bewerten.<br />

Entsprechend kommt es dadurch zu keinem nennenswerten Attraktivitätsverlust des<br />

Radfahrens und <strong>der</strong> raumordnerische Grundsatz 3.4.5 (3) des LEP ist nur bei den Streckenabschnitten<br />

1A.10 und 1A.12, X1.1, X1.2 und X1.2 negativ betroffen.<br />

4.3.5.5 Schifffahrt und Häfen<br />

Einordnung <strong>der</strong> Bedeutung<br />

Ein Teil des wachsenden Güterverkehrs zwischen den Ostseeanrainern soll durch den<br />

Schiffsverkehr über schleswig-holsteinische Häfen erfolgen. In das dazugehörige Verkehrskonzept<br />

sind u. a. die Häfen wie auch die Hinterlandanbindungen einzubeziehen (vgl. LEP,<br />

2010, S. 70).<br />

1.3.2 G In den Ordnungsräumen sollen die Standortvoraussetzungen für eine dynamische<br />

Wirtschafts- und Arbeitsplatzentwicklung weiter verbessert werden. Hierzu sollen<br />

die Anbindung an die nationalen und internationalen Waren- und Verkehrsströme<br />

über Schiene und Straße sowie Luft- und Seeverkehrswege gesichert und bedarfsgerecht<br />

ausgebaut werden.<br />

3.4 (2) G Darüber hinaus sollen<br />

� die Einbindung <strong>der</strong> schleswig-holsteinischen Häfen in die europäischen Seeverkehrswege<br />

in <strong>der</strong> Ostsee und in Westeuropa geprüft sowie<br />

� ein adäquater Ausbau <strong>der</strong> regionalen Verkehrsinfrastruktur im Verbund mit den nationalen<br />

und europäischen Verkehrsinfrastrukturen angestrebt werden.<br />

3.4.3 (1) G Die Bewältigung des stetig wachsenden Verkehrsaufkommens erfor<strong>der</strong>t angesichts<br />

<strong>der</strong> Belastung und <strong>der</strong> nicht beliebig erweiterbaren Kapazitäten <strong>der</strong> Landverkehrswege<br />

eine Optimierung des Gesamtverkehrssystems unter Einbeziehung<br />

aller Verkehrsträger und -wege. Die See- und Binnenschifffahrt soll als kostengünstiger<br />

und energieeffizienter Verkehrsträger insbeson<strong>der</strong>e im Gütertransport<br />

über größere Entfernungen zu einer Entlastung von Straße und Schiene beitragen.<br />

Um dieser zunehmenden Bedeutung gerecht zu werden, soll die Leistungsfähigkeit<br />

<strong>der</strong> überregionalen Wasserstraßen und Häfen mit ihren<br />

Hinterlandverbindungen als Schnittstellen <strong>der</strong> Verkehrswege gesichert und gegebenenfalls<br />

gesteigert werden. Dabei ist eine stärkere Kooperation und Arbeitsteilung<br />

von Häfen – auch län<strong>der</strong>übergreifend – anzustreben.<br />

3.4.3 (3) G Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> verstärkten Zusammenarbeit im Ostseeraum kommt<br />

<strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Ostseehäfen mit überregionaler Bedeutung (Kiel, Lübeck und<br />

Puttgarden) und <strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Hinterlandverbindungen eine beson<strong>der</strong>e<br />

Rolle zu.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 786<br />

Prüfstück DF 10/12


Lübeck und Puttgarden sind Häfen mit überregionaler Bedeutung, die zwar nicht mehr im<br />

Untersuchungsraum liegen, aber von raumordnerischer Bedeutung für das Gebiet sind (vgl.<br />

LEP, 2010). Lübeck ist durch die Anbindung an die A 1 ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt<br />

wie auch das im Untersuchungskorridor gelegene Neustadt i.H., welches über die A 1 ebenfalls<br />

gut zu erreichen ist. Gleichzeitig weist <strong>der</strong> Regionalplan die Häfen Neustadt i.H. und<br />

Heiligenhafen als regional bedeutend aus.<br />

7.2.5 (5) G Die regional bedeutsamen Häfen Neustadt und Heiligenhafen sind in <strong>der</strong> Karte<br />

dargestellt.<br />

7.2.5 (6) G Der Verkehrsweg über Puttgarden - Rødby wird im Dänemarkverkehr und auch<br />

im Transitverkehr mit Schweden und Norwegen umfangreich genutzt. Die Vogelfluglinie<br />

über den Fehmarnbelt ist die kürzeste Verbindung nach Skandinavien. Ihre<br />

Attraktivität ist durch die Optimierung des Fährschiffverkehrs, den Ausbau <strong>der</strong><br />

Fährhäfen und den Einsatz von Doppelendfähren wesentlich gesteigert worden.<br />

Nach dem Wegfall des Schienengüterverkehrs in Folge <strong>der</strong> Eröffnung <strong>der</strong> festen<br />

Querung des Großen Belt ging <strong>der</strong> Umschlag deutlich zurück. Beim Straßenverkehr<br />

stand dem jedoch eine Steigerung des Lkw- / Trailerverkehrs gegenüber.<br />

Aufgrund wachsen<strong>der</strong> Gesamtverkehre und Verkehrsverlagerungen aufgrund <strong>der</strong><br />

Fertigstellung <strong>der</strong> Öresund Querung ist von weiteren Steigerungen auszugehen.<br />

Einordnung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />

Dem Grundsatz des Landesentwicklungsplans (2010), <strong>der</strong> eine verbesserte Leistungsfähigkeit<br />

<strong>der</strong> Häfen und Wasserstraßen sowie <strong>der</strong>en Hinterlandanbindung for<strong>der</strong>t [3.4.3 (1) und<br />

3.4.3 (3)] wird mit dem vorliegenden Projekt entsprochen. Inwiefern die überregional bzw.<br />

regional bedeutenden Häfen von dem Ausbau <strong>der</strong> Bahnstrecke positiv bzw. negativ beeinflusst<br />

werden, hängt von <strong>der</strong> Ausgestaltung verschiedener Faktoren ab. Dazu gehören <strong>der</strong><br />

Einfluss <strong>der</strong> FBQ, die Ausgestaltung des Fährverkehrs, alternative (Güter)Transportwege<br />

und die Anbindung konkurrieren<strong>der</strong> Häfen.<br />

Das Vorhaben wird zu einer verbesserten Anbindung von Neustadt i.H. und Puttgarden,<br />

auch hinsichtlich des Güterverkehrs, führen, da sich die Fahrzeiten verringern und eine höhere<br />

Taktung des Güterverkehrs geplant ist. Von dieser verbesserten Anbindung, unabhängig<br />

von <strong>der</strong> Trassenführung, werden auch die Häfen profitieren und <strong>der</strong> Umschlag <strong>der</strong> dortigen<br />

Güter aller Wahrscheinlichkeit nach ansteigen. Gleichzeitig ist die FBQ eine Konkurrenz<br />

zum Gütertransport auf dem Seeweg, sodass eine eindeutig positive bzw. negative Betroffenheit<br />

innerhalb dieser Untersuchung nicht zu tätigen ist.<br />

4.3.5.6 Luftverkehr<br />

Durch das Vorhaben sind keine raumordnerischen Ziele und Grundsätze betroffen.<br />

4.3.6 Küsten- und Hochwasserschutz<br />

Einordnung <strong>der</strong> Bedeutung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Schleswig-Holstein hat insgesamt eine Küstenlänge von 1.190 km, entlang <strong>der</strong> Ostseeküste<br />

sichern Deiche auf einer Länge von 119 km die dahinter liegenden Küstennie<strong>der</strong>ungsbereiche.<br />

Rund ein Viertel des Landes wird von überflutungsgefährdeten Küstennie<strong>der</strong>ungsgebieten<br />

eingenommen (LANDESREGIERUNG SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2012b). Eine entsprechend<br />

hohe Bedeutung kommt dem Küstenschutz in diesen Bereichen wie auch darüber hinaus zu.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 787<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

5.6 (2) Z Der Küstenschutz in Schleswig-Holstein ist auf <strong>der</strong> Grundlage des „Generalplans<br />

Küstenschutz: Integriertes Küstenschutzmanagement in Schleswig-Holstein (GPK)“<br />

in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung zu gewährleisten. Die dort enthaltenen Entwicklungsziele<br />

sind zugleich Ziele <strong>der</strong> Raumordnung. In den Regionalplänen sind raumordnerische<br />

Ziele für die einzelnen Küstenschutzmaßnahmen und Deichlinien zu<br />

konkretisieren.<br />

5.6 (3) Z Bei Planungen und Maßnahmen im Küstenbereich sowie in meerseitig hochwassergefährdeten<br />

Küstennie<strong>der</strong>ungen sind die Belange des Küstenschutzes zu beachten.<br />

Notwendige Küstenschutzeinrichtungen haben in <strong>der</strong> Abwägung mit an<strong>der</strong>en Belangen<br />

stets Vorrang.<br />

Im Binnenland sind entsprechend die Überflutungsgebiete <strong>der</strong> Flüsse von Hochwasser betroffen.<br />

Daher sind Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den Binnenwasserschutz auszuweisen,<br />

für die <strong>der</strong> Landesentwicklungsplan (2010) folgende Ziele und Grundsätze angibt:<br />

Vorranggebiete<br />

5.5.1 (1) Z In den Regionalplänen sind als Vorranggebiete für den vorbeugenden Binnenhochwasserschutz<br />

die zur Regelung des Hochwasserabflusses im Binnenland erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Flächen (Überschwemmungsbereiche) auszuweisen. Hierzu gehören:<br />

� durch Rechtsverordnung festgesetzte Überschwemmungsgebiete;<br />

� Gebiete zwischen den Flüssen und ihren Deichen, die nach dem Wasserrecht per<br />

Legaldefinition als Überschwemmungsgebiet festgesetzt sind, sowie<br />

� weitere potenzielle Überschwemmungsgebiete.<br />

5.5.1 (2) Z Die Vorranggebiete für den vorbeugenden Binnenhochwasserschutz sind in ihrer<br />

natürlichen Funktion als Überschwemmungsbereiche zu erhalten und langfristig<br />

zu sichern. Durch die Ausweisung als Vorranggebiet wird <strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Maßstabsebene<br />

<strong>der</strong> Regionalpläne weitestgehend räumlich sowie sachlich konkretisierten<br />

Nutzung für den vorbeugenden Hochwasserschutz <strong>der</strong> Vorrang eingeräumt. An<strong>der</strong>e<br />

Planungen und Maßnahmen können nur realisiert werden, wenn sie mit dem<br />

vorbeugenden Hochwasserschutz vereinbar sind.<br />

Vorbehaltsgebiete<br />

5.5.2 (1) G In den Regionalplänen sollen in Flusseinzugsgebieten<br />

� überschwemmungsgefährdete Gebiete,<br />

� rückgewinnbare Überschwemmungsbereiche und Standorte zum punktuellen<br />

Rückhalt (Speicherbecken), soweit sie von überregionaler Bedeutung sind, sowie<br />

� weitere Gebiete auf <strong>der</strong> Grundlage wasserwirtschaftlicher Erkenntnisse und Planungen<br />

als Vorbehaltsgebiete für den vorbeugenden Binnenhochwasserschutz<br />

ausgewiesen werden.<br />

Diese können auch an<strong>der</strong>s genutzte Flächen einschließlich Siedlungsflächen umfassen.<br />

Der vorbeugende Hochwasserschutz ist in diesen Gebieten sowohl zur<br />

Sicherung natürlicher Überschwemmungsbereiche als auch zum Schutz überflutungsgefährdeter<br />

Flächen und Nutzungsbereiche von beson<strong>der</strong>er Bedeutung.<br />

Bei <strong>der</strong> Abwägung mit an<strong>der</strong>en Nutzungsansprüchen sowie Maßnahmen und<br />

Planungen ist <strong>der</strong> Aspekt des vorbeugenden Binnenhochwasserschutzes beson<strong>der</strong>s<br />

zu berücksichtigen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 788<br />

Prüfstück DF 10/12


5.5.2 (2) G Die Vorbehaltsgebiete für den Binnenhochwasserschutz sollen zur Sicherung und<br />

Rückgewinnung von natürlichen Überschwemmungsflächen dienen, zur Risikovorsorge<br />

in potenziell überflutungsgefährdeten Bereichen beitragen und auf den<br />

Rückhalt des Wassers in <strong>der</strong> Fläche von Flusseinzugsgebieten hinwirken.<br />

In Siedlungsbereichen innerhalb von Vorbehaltsgebieten für den Binnenhochwasserschutz<br />

soll die Möglichkeit ortsnaher Versickerung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

genutzt werden. Darüber hinaus sollen Flächennutzungsän<strong>der</strong>ungen auch auf ihre<br />

Relevanz für den Wasserabfluss geprüft werden.<br />

Im Regionalplan (2004) sind die raumordnerischen Grundsätze für Küsten- und Hochwasserschutz<br />

zusammengefasst:<br />

7.5.4 (2) G Bei Planungen und Maßnahmen im Küstenbereich sowie in hochwassergefährdeten<br />

Gebieten (siehe Abb. 4) sind die Belange des Küsten- und Hochwasserschutzes<br />

zu berücksichtigen.<br />

7.5.4 (3) G Folgende Küsten- und Hochwasserschutzmaßnahmen stehen vordringlich im<br />

Planungszeitraum an:[...]<br />

Sonstige Küsten- und Hochwasserschutzmaßnahmen:<br />

� Timmendorfer Strand<br />

� Großenbrode<br />

� Scharbeutz<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

7.5.4 (4) G Gewässernahe Flächen können bei erhöhten Wasserständen <strong>der</strong> Binnengewässer<br />

überflutet werden. Zum Erhalt natürlicher Rückhalteflächen sowie zur Verbesserung<br />

<strong>der</strong> ökologischen Struktur <strong>der</strong> Gewässer und ihrer Überschwemmungsflächen<br />

sollen an Binnengewässern angrenzende Flächen in ihrer Funktion gesichert<br />

werden. Bei <strong>der</strong> Abwägung mit an<strong>der</strong>en Nutzungsansprüchen ist dem vorbeugenden<br />

Hochwasserschutz im Interesse <strong>der</strong> Schadensminimierung und unter<br />

dem Gesichtspunkt <strong>der</strong> Flächenvorsorge ein beson<strong>der</strong>es Gewicht beizumessen.<br />

Als per Landesverordnung ausgewiesenes Überschwemmungsgebiet (Vorranggebiet) befindet<br />

sich lediglich das Überschwemmungsgebiet <strong>der</strong> Trave zwischen Bad Oldesloe und Lübeck<br />

zu einem Teil in Ostholstein.<br />

Zusätzlich sind gemäß § 57 Abs. 1 Nr.1 Landeswassergesetz die Gebiete zwischen oberirdischen<br />

Gewässern und Binnendeichen ebenfalls Überschwemmungsgebiete [Ziel 5.5.1 (1)<br />

des LEP]. Die Überschwemmungsgebiete nach Landesverordnung als auch gemäß<br />

Legaldefinition sind für den Untersuchungsraum in Abbildung 4-7 dargestellt.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 789<br />

Prüfstück DF 10/12


Abbildung 4-7: Lage <strong>der</strong> Überschwemmungsgebiete im Untersuchungsraum<br />

Quelle: MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND LÄNDLICHE RÄUME DES LANDES<br />

SCHLESWIG-HOLSTEIN (2007)<br />

Der Oldenburger Graben und die Johannisbek sind ab südlich von Oldenburg i.H. als Überschwemmungsgebiete<br />

nach Legaldefinition ausgewiesen (hellblaue Linie) und fallen damit<br />

unter die in Ziel 5.5.1 (1) definierten Vorranggebiete für den Binnenwasserschutz.<br />

Einordnung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Küstenschutz<br />

Nach Ziel 5.6 (3) sind Küstenschutzeinrichtungen gegenüber an<strong>der</strong>en Vorhaben und Nutzungen<br />

vorrangig. In den Küstenbereichen im Umkreis <strong>der</strong> <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong><br />

bestehen <strong>der</strong>zeit entlang <strong>der</strong> Küstenlinie Fehmarns, bei Dahme und nordöstlich von Grömitz<br />

bereits Landesschutzdeiche. Bei <strong>der</strong> historischen Sturmflut 1872 waren einige Gebiete, auf<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 790<br />

Prüfstück DF 10/12


<strong>der</strong> die heutige Bahnstrecke verläuft, überflutet (vgl. LANDESREGIERUNG SCHLESWIG-<br />

HOLSTEIN, 2012a, Karte 5).<br />

Der Regionalplan erwähnt Küsten- und Hochwasserschutzmaßnahmen für die Gemeinden<br />

Timmendorfer Strand, Großenbrode und Scharbeutz, die jedoch nicht weiter konkretisiert<br />

werden. Da die verschiedenen Trassen alle in einiger Entfernung zur Küste verlaufen bzw.<br />

dort bereits bestehen, ist hier von keinem direkten Konflikt mit Küstenschutzeinrichtungen<br />

[Ziel 5.6 (3)] auszugehen. Im Bereich zwischen Haffkrug und Neustadt i.H., wo die Bestandstrasse<br />

einen minimalen Abstand von ca. 300 m zur Küstenlinie aufweist, ist eine Verlegung<br />

landeinwärts geplant.<br />

Hochwasserschutz<br />

Das oben genannte Überschwemmungsgebiet <strong>der</strong> Trave liegt nicht innerhalb des Untersuchungsraums,<br />

sodass es von dem Vorhaben nicht betroffen ist. Der Oldenburger Graben<br />

samt seiner Überschwemmungsbereiche wird südlich von Oldenburg i.H. von den beiden<br />

Streckenabschnitten 1A.10 und X.8 geschnitten. Der Oldenburger Graben ist etwa ab diesem<br />

Bereich als Vorranggebiet des Binnenhochwasserschutz ausgewiesen. Im restlichen<br />

Verlauf ist er überdies als Gewässer mit hohem Hochwasserrisiko ausgewiesen. Laut <strong>der</strong><br />

INGENIEURGESELLSCHAFT DR. REINSCH bedingen beide Streckenabschnitte eine, im Bezug zu<br />

seiner Gesamtgröße nur unwesentliche, Einschränkung des Retentionsraums des Oldenburger<br />

Grabens. Entsprechend erhöht sich auch das Schadenspotenzial nicht nennenswert. Der<br />

anzulegende Damm kann gleichzeitig als Hochwasserschutzelement <strong>der</strong> angrenzenden<br />

Siedlungsbereiche dienen, sodass sich aus <strong>der</strong> Querung des Oldenburger Grabens sowohl<br />

eine leicht positive als auch eine leicht negative Betroffenheit ergibt (2012, S. 121f – Anlage<br />

15).<br />

4.3.7 Daseinsvorsorge<br />

4.3.7.1 Bildungseinrichtungen<br />

Einordnung <strong>der</strong> Bedeutung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Allen Bewohnern Schleswig-Holsteins ein leistungsfähiges, wohnortnahes Bildungsangebot<br />

bereitzustellen, ist eine Leitlinie <strong>der</strong> Landespolitik. Ein raumordnerischer Grundsatz ist eine<br />

zumutbare Erreichbarkeit <strong>der</strong> Bildungseinrichtungen, wie die folgenden beiden Grundsätze<br />

des LEP zeigen.<br />

4.2 (1) G [...] Die Schulstandorte sollen von den Schülerinnen und Schülern mit dem ÖPNV<br />

in zumutbarer Zeit erreicht werden können. Dies soll im Rahmen <strong>der</strong> verkehrlichen<br />

und wirtschaftlichen Möglichkeiten sichergestellt und bei allen standörtlichen Umstrukturierungsmaßnahmen<br />

als zentrales Kriterium beachtet werden. Das ÖPNV-<br />

Angebot soll flexibel an Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Schulstruktur angepasst werden.<br />

4.2 (4) G In den Regionalplänen sollen in Abstimmung mit den aktuellen Schulentwicklungsplanungen<br />

<strong>der</strong> Kreise grundsätzliche Aussagen zu den Standorten von allgemein<br />

bildenden und berufsbildenden Schulen getroffen werden. Hierbei soll die Erreichbarkeit<br />

mit dem ÖPNV berücksichtigt werden. Dabei kann eine Orientierung am<br />

Zentralörtlichen System hilfreich sein.<br />

Die folgende Tabelle 4.3-15 zeigt die Bildungseinrichtungen <strong>der</strong> Anliegergemeinden, die innerhalb<br />

des Untersuchungsraums liegen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 791<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 4.3-15: Bildungseinrichtungen im Untersuchungsraum<br />

Ortschaft Bildungseinrichtungen<br />

Ratekau Grund- und Regionalschule Ratekau, Bä<strong>der</strong>str. 38, Ratekau<br />

Timmendorfer<br />

Strand<br />

César-Klein-Schule, Preesterkoppel 2, Ratekau<br />

Grund- und Regionalschule <strong>der</strong> Gemeinde, Poststr. 36a-c, Timmendorfer Strand<br />

Ostsee-Gymnasium, Am Kuhlbrock, Timmendorfer Strand<br />

Grundschule Pansdorf, Schulkoppel 31, Pansdorf<br />

Berufliche Schule des Kreises Ostholstein in Oldenburg – Außenstelle: Strandallee<br />

2, Timmendorfer Strand<br />

Ortschaft Bildungseinrichtungen<br />

Scharbeutz Ostsee-Grundschule Scharbeutz, Schulstr. 5, Scharbeutz<br />

Haffkrug -<br />

Sierksdorf -<br />

Neustadt i.H. Steinkamp Grundschule, Schulstraße 5, Neustadt i.H.<br />

Schule am Rosengarten, Rosengarten 20, Neustadt i.H.<br />

Küstengymnasium Neustadt, Butzhorn 85, Neustadt i.H.<br />

Jacob-Linau-Schule, Schulstraße 2, Neustadt i.H.<br />

Schule des Gesundheitswesen, AMEOS Krankenhausgesellschaft, Wiesenhof,<br />

Neustadt i.H.<br />

Berufliche Schule des Kreises Ostholstein in Oldenburg – Außenstelle: Reiferbahn<br />

2, Neustadt i.H.<br />

Beschendorf -<br />

Lensahn Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Lensahn, Schulstraße 8, Lensahn<br />

Freie Waldorfschule, Rudolf-Steiner-Weg, Lensahn<br />

Berufliche Schule des Kreises Ostholstein in Oldenburg – Außenstelle: Dr. Julius<br />

Stinde Str. 4, Lensahn<br />

Oldenburg i.H. Grundschule am Wasserquell, Breslauer Str. 15, Oldenburg i.H.<br />

Kastanienhof För<strong>der</strong>zentrum, Kremsdorfer Weg 51, Oldenburg i.H.<br />

Freiherr-von-Stein-Schule, Adolf-Friedrich-Str. 1, Oldenburg i.H.<br />

Wagrienschule, Mühlenkamp 18a, Oldenburg i.H.<br />

Berufliche Schule des Kreises Ostholstein in Oldenburg, Kremsdorfer Weg 31,<br />

Oldenburg i.H.<br />

Großenbrode -<br />

Quelle: STATISTISCHES AMT FÜR HAMBURG UND SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2012a und 2012b<br />

Einordnung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Die Erreichbarkeit <strong>der</strong> Bildungseinrichtungen ist durch den Ausbau <strong>der</strong><br />

<strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> für die FBQ betroffen. Die Ausführungen beziehen sich entsprechend<br />

auf die Erreichbarkeit mit <strong>der</strong> Bahn, die Erreichbarkeit mit an<strong>der</strong>en Öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln ist nicht Gegenstand <strong>der</strong> vorliegenden Untersuchung. Für einige <strong>der</strong> Schulen,<br />

insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Grundschulen, ist die Anreise per Bahn sehr wahrscheinlich nicht relevant,<br />

da sie über kein so großes Einzugsgebiet verfügen.<br />

Für Ratekau ist in je<strong>der</strong> Variante die Neueinrichtung eines Haltepunkts geplant, die Erreichbarkeit<br />

Ratekaus von Lübeck aus verbessert sich in jedem Fall gegenüber dem Status Quo.<br />

Anstatt <strong>der</strong> 30 Minuten mit dem Bus werden nur acht Minuten mit <strong>der</strong> Bahn benötigt (ETC<br />

TRANSPORT CONSULTANS GMBH, 2012, S. 26 – Anlage 8). Die beiden Schulen in Ratekau<br />

sind von den alternativen Haltestellen <strong>der</strong> Variante 1A und E am besten zu erreichen. Die<br />

Haltestellen <strong>der</strong> Variante X bedeuten einen längeren Weg, sind gegenüber dem Status Quo<br />

(keine Haltestelle) aber immer noch eine Verbesserung. In beiden Fällen muss allerdings die<br />

Autobahn gequert werden.<br />

Da die Variante 1A nur für Oldenburg i.H. eine Verlegung <strong>der</strong> Haltestelle vorsieht, sind die<br />

Haltestellen Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Haffkrug, Neustadt i.H., Lensahn und<br />

Großenbrode durch den Ausbau <strong>der</strong> <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> insgesamt besser er-<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 792<br />

Prüfstück DF 10/12


eichbar, da sich Taktzeiten und Fahrtenlänge verbessern (vgl. auch Kapitel 4.3.5.1). Entsprechend<br />

verbessert sich auch die Erreichbarkeit <strong>der</strong> Bildungseinrichtungen gegenüber<br />

dem Status Quo, unabhängig von ihrer Lage.<br />

Da die Bildungseinrichtungen <strong>der</strong> Orte Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Neustadt i.H. und<br />

Lensahn innerhalb <strong>der</strong> Ortschaften liegen, sind von den Haltestellen <strong>der</strong> Variante 1A die kürzesten<br />

Wege zurückzulegen. Die Realisierung <strong>der</strong> Haltepunkte nach Variante A, E o<strong>der</strong> X für<br />

diese Ortschaften bewirkt eine entsprechende Verschlechterung <strong>der</strong> Erreichbarkeit und negative<br />

Betroffenheit durch das Vorhaben. Der Haltepunkt Timmendorfer Strand <strong>der</strong> Variante<br />

E liegt näher an Pansdorf als an Timmendorfer Strand: Die Erreichbarkeit Pansdorfs ist jedoch<br />

über die Haltestelle Pansdorf <strong>der</strong> Linie 1100 besser gewährleistet, sodass dies nicht als<br />

positive Betroffenheit bewertet wird.<br />

Für Oldenburg ist eine Umfahrung <strong>der</strong> Ortschaft geplant, die beiden neuen Haltepunkte sind<br />

südlich <strong>der</strong> Ortschaft vorgesehen. Da auch <strong>der</strong> bestehende Bahnhof etwas außerhalb <strong>der</strong><br />

Ortschaft liegt, sind die zurückzulegenden Weglängen zwischen Haltepunkt und Bildungseinrichtung<br />

mit dem Status Quo vergleichbar bzw. verkürzen sich. Der vorgesehene Haltepunkt<br />

<strong>der</strong> Variante X liegt 200 m weiter vom Ort entfernt und bedeutet einen geringfügig längeren<br />

Weg.<br />

Entsprechend ist im Hinblick auf die Erreichbarkeit <strong>der</strong> Bildungseinrichtungen <strong>der</strong> Orte Timmendorfer<br />

Strand, Scharbeutz, Neustadt i.H., Lensahn und Oldenburg i.H. die Umsetzung<br />

<strong>der</strong> Variante 1A zu bevorzugen. Für Ratekau bedeuten die Varianten 1A und E eine vergleichbare<br />

Erreichbarkeit <strong>der</strong> Bildungseinrichtungen und sind den Haltestellen <strong>der</strong> Varianten<br />

A und X vorzuziehen.<br />

4.3.7.2 Trinkwasserversorgung<br />

Raumordnerische Ziele und Grundsätze zur Trinkwasserversorgung beziehen sich hauptsächlich<br />

auf den Grundwasserschutz, welcher innerhalb <strong>der</strong> UVS behandelt wird.<br />

4.3.7.3 Abwasserbeseitigung<br />

Durch das Vorhaben sind keine raumordnerischen Ziele und Grundsätze betroffen.<br />

4.3.7.4 Abfallwirtschaft<br />

Durch das Vorhaben sind keine raumordnerischen Ziele und Grundsätze betroffen.<br />

4.3.7.5 Windenergie<br />

Einordnung <strong>der</strong> Bedeutung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Ziel <strong>der</strong> EU-Richtlinie zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen von<br />

2009 ist die Anhebung des Anteils erneuerbarer Energien auf 20 % des Endenergieverbrauchs.<br />

Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare Energien- Gesetz)<br />

mit letzter Aktualisierung 2012, ist nur eine <strong>der</strong> vielen Bemühungen <strong>der</strong> Bundesregierung<br />

die Energieversorgung Deutschlands bis 2050 überwiegend aus erneuerbaren Energien<br />

zu gewährleisten. Das Energiekonzept <strong>der</strong> Bundesregierung als auch die Beschlüsse zur<br />

Beschleunigung <strong>der</strong> Energiewende, die im Sommer 2011 getroffen wurden, sollen eine<br />

schnelle Umsetzung <strong>der</strong> Energiewende ermöglichen (BMU, 2012).<br />

Insbeson<strong>der</strong>e im Bereich <strong>der</strong> Windenergiegewinnung bietet Schleswig-Holstein großes Potenzial.<br />

Die Regionalpläne weisen Eignungsgebiete für die Windenergienutzung aus.<br />

5.7 (3) Z Des Weiteren sind in <strong>der</strong> Bauleitplanung bzw. in den Baugenehmigungsverfahren<br />

die in den „Grundsätzen zur Planung von Windenergieanlagen“ festgelegten Regelabstände<br />

zu den bewohnten Gebäuden und Siedlungsbereichen, den Infrastruktureinrichtungen<br />

aller Art, Schutzgebieten nach dem LNatSchG, Wäl<strong>der</strong>n, Gewässern<br />

und Deichen unter an<strong>der</strong>em einzuhalten. Die Festlegung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Abstän-<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 793<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

de zu Kulturdenkmalen und zu Flug- und Landeplätzen erfolgt ebenso wie die Feinabstimmung<br />

mit Richtfunktrassen (siehe Karte <strong>der</strong> Teilfortschreibung 1998 des Regionalplans<br />

für den Planungsraum II vom 28.04.1998) zum Zeitpunkt <strong>der</strong> konkreten<br />

Einzelfallprüfung [...].<br />

5.7 (4) Z Die vorgenannten Regelabstände gelten sinngemäß auch für den umgekehrten Fall,<br />

dass neue bauliche Einrichtungen wie Wohnhäuser, Siedlungsbereiche und Infrastruktureinrichtungen<br />

in <strong>der</strong> Nähe von vorhandenen Windenergieanlagen geplant<br />

sind o<strong>der</strong> werden sollten.<br />

Die folgenden Abbildung 4-8 bis Abbildung 4-10 zeigen bereits bestehende Windenergieanlagen<br />

bzw. Eignungsgebiete für die Windenergienutzung, die im Untersuchungskorridor liegen<br />

(schwarze Schraffur, Stand 2004).<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 794<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Abbildung 4-8: Eignungsgebiete für Windenergienutzung auf Fehmarn<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 795<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Bestehendes Eignungsgebiet auf Fehmarn (1A.13)<br />

Abbildung 4-9: Eignungsgebiete für Windenergienutzung östlich Oldenburg i.H.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 796<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Durchschneidung eines bestehenden Windparks durch Streckenabschnitt X.9 bei Neukirchen;<br />

bestehende Windanlagen an Bestandstrasse bei Rellin (1A.10); neue Betroffenheit<br />

des bestehenden Windparks bei Kremsdorf durch Streckenabschnitte X.12 und X7.1<br />

Abbildung 4-10: Eignungsgebiete für Windenergienutzung bei Lensahn<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 797<br />

Prüfstück DF 10/12


Verlegung <strong>der</strong> Trasse bei Lensahn parallel zur A 1 bei Streckenabschnitt X.7; bestehende<br />

Windenergieanlagen in <strong>der</strong> Nähe <strong>der</strong> Bestandstrasse bei Beschendorf (X5.1, X.6, 1A.8);<br />

bestehende Windenergieanlagen in einiger Distanz zur Trasse bei Schlamin (X5.1).<br />

Im Juli 2011 hat das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein die Teilfortschreibungen<br />

<strong>der</strong> Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung<br />

vorgelegt. Derzeit werden die Stellungnahmen des zweiten Anhörungsverfahrens ausgewertet<br />

und die Gebiete bei Bedarf überarbeitet (vgl. INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-<br />

HOLSTEIN, 2012).<br />

Nach aktueller Information des Vorhabenträgers sieht <strong>der</strong> 2. Entwurf (Stand 24.05.2012) im<br />

Bereich des bestehenden Windparks Neukirchen eine östliche Erweiterung <strong>der</strong> bestehenden<br />

Eignungsfläche vor. Bereits im ersten Entwurf wurde die Fläche des Windparks Kremsdorf<br />

ebenfalls in östlicher Richtung erweitert. Südöstlich von Pansdorf sind im zweiten Entwurf<br />

zwei kleinere Flächen als mögliche Eignungsgebiete für Windenergienutzung hinzugekommen.<br />

Einordnung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

An einigen Standorten existieren in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Bahntrasse Windenergieanlagen,<br />

bei einem weiteren Standort (Schlamin) in einigem Abstand (vgl. Abbildung<br />

4-8 bis Abbildung 4-10). Die Raumordnung macht in dieser Hinsicht insbeson<strong>der</strong>e Aussagen<br />

zu den Regelabständen zu an<strong>der</strong>en Infrastruktureinrichtungen und Bebauungen. Dabei sind<br />

Mindestabstände zwischen neuen Infrastruktureinrichtungen und bestehenden bzw. geplanten<br />

Windparks einzuhalten [Ziel 5.7 (4)]. Bei elektrifizierten Bahntrassen sollten Windenergieanlagen<br />

mit Schwingungsschutzmaßnahmen einen Mindestabstand von 1 x dem Rotordurchmesser<br />

aufweisen, ohne Schwingungsschutzmaßnahmen einen Abstand von 3 x dem<br />

Rotordurchmesser (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN, MINISTERIUM FÜR<br />

LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND LÄNDLICHE und MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, WIRTSCHAFT<br />

UND VERKEHR, 2011b).<br />

Bei den Standorten in <strong>der</strong> Nähe von Puttgarden, Rellin, Beschendorf und Schlamin handelt<br />

es sich um Windparks, die bereits an <strong>der</strong> Bestandstrasse liegen, sodass <strong>der</strong> Mindestabstand<br />

bereits beim Bau <strong>der</strong> Windenergianlagen einzuhalten war. Bei nicht elektrifizierten Bahntrassen<br />

wie dort bislang vorhanden, gilt ein vereinfachen<strong>der</strong> Vorsorgeabstand von 130 m. Zu<br />

elektrifizierten Bahntrassen sind die oben genannten Abstände einzuhalten. Bei einem etwaigen<br />

Rotordurchmesser von 70 m wäre zu Anlagen mit Schwingungsschutzmaßnahmen<br />

noch ein ausreichen<strong>der</strong> Abstand einzuhalten, zu Anlagen ohne Schwingungsschutzmaßnahmen<br />

könnte die Einhaltung des Mindestabstands problematisch werden. Dazu sind jedoch<br />

keine weiteren Betroffenheiten bekannt.<br />

Bei den beiden bestehenden Standorten Neukirchen und Kremsdorf würde die Umsetzung<br />

<strong>der</strong> Streckenabschnitte X.9 bzw. X.12 und X7.1 eine neue Betroffenheit auslösen (vgl. Abbildung<br />

4-9). Hier führen die beiden Streckenabschnitte X.12 und X7.1 durch den Windpark<br />

Kremsdorf bzw. durch den Windpark Neukirchen hindurch. Laut Stellungnahme von Hrn.<br />

Frie<strong>der</strong>ichsen vom Windpark Kremsdorf würden beide Streckenabschnitte (X.12 und X7.1)<br />

zu einer Betroffenheit einer Anlage führen, da die vorhandene Infrastruktur zu dieser Anlage<br />

unterbrochen würde. Wegen zu geringer Abstände müsste mindestens eine Anlage rückgebaut<br />

werden. Der Streckenabschnitt X7.1 wäre dabei günstiger, da nur die nördlichste, oben<br />

erwähnte, Windkraftanlange betroffen wäre und hierfür keine neue Infrastruktur geschaffen<br />

werden müsste (Auskunft: Hr. Frie<strong>der</strong>ichsen, Windpark Kremsdorf). Vom Windpark Neukirchen<br />

liegt keine Stellungnahme zu einer Betroffenheit <strong>der</strong> vorhandenen Anlagen vor.<br />

Bei Lensahn werden beide Streckenabschnitte (insbeson<strong>der</strong>e X.7, untergeordnet 1A.8) auf<br />

<strong>der</strong> westlichen Seite <strong>der</strong> A 1 weitgehend parallel zu dieser geführt (vgl. Abbildung 4-10). Auf<br />

<strong>der</strong> östlichen Seite <strong>der</strong> A 1 befindet sich ebenfalls ein Windenergiefeld. Da zu Bundesautobahnen<br />

ein Abstand von 130 m (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN, MINIS-<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 798<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

TERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND LÄNDLICHE und MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT,<br />

WIRTSCHAFT UND VERKEHR, 2011b) einzuhalten ist und die möglichen Streckenabschnitte<br />

darüber hinaus auf <strong>der</strong> westlichen Seite <strong>der</strong> A 1 verlaufen, ist in diesem Fall davon auszugehen,<br />

dass <strong>der</strong> Mindestabstand zwischen den bestehenden Windenergieanlagen und den<br />

Streckenabschnitten eingehalten wird.<br />

Durch die Fortschreibung <strong>der</strong> Regionalpläne zur Erweiterung <strong>der</strong> Eignungsgebiete zur Windenergienutzung,<br />

welche <strong>der</strong>zeit im 2. Entwurf vorliegt, kommen weitere Betroffenheiten von<br />

Streckenabschnitten hinzu. Der Streckenabschnitt X.9 durchschneidet die Erweiterungsfläche<br />

des Windparks Neukirchen mittig. Die Erweiterung des Windparks Kremsdorf bedingt<br />

keine direkte Betroffenheit, da die Streckenabschnitte in diesem Bereich weiter als 100 m<br />

entfernt verlaufen. Die beiden Gebiete südöstlich von Pansdorf werden randlich von den<br />

Streckenabschnitten E.2 und E.3 geschnitten.<br />

Der raumordnerische Belang Windkraft und insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Grundsatz 5.7 (4) ist im Fall<br />

<strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> beiden Streckenabschnitte X.12 und X7.1 negativ von dem Vorhaben<br />

betroffen, da vorhandene Windenergieanlagen abgebaut werden müssten. Auch <strong>der</strong> Streckenabschnitt<br />

X.9 kann in <strong>der</strong> Umsetzung zu einer negativen Betroffenheit führen. Die Erweiterungsflächen<br />

für die Windkraftnutzung bei Pansdorf wären bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Streckenabschnitte<br />

E.2 und E.3 randlich von <strong>der</strong> neuen Streckenführung betroffen. Da die Erweiterungsgebiete<br />

<strong>der</strong>zeit aber noch zur Debatte stehen, sind hierzu keine endgültigen Aussagen<br />

möglich (Stand 01.08.2012).<br />

Eine Beeinträchtigung durch den Ausbau und eine mögliche Unterschreitung <strong>der</strong> einzuhaltenden<br />

Mindestabstände kann nicht ausgeschlossen werden, muss aber in den jeweiligen<br />

Einzelfällen geprüft werden. Der vorher einzuhaltende Mindestabstand von 130 m zu nicht<br />

elektrifizierten Bahntrassen än<strong>der</strong>t sich auf einen Abstand von einem Mal den Rotordurchmesser<br />

(bei vorhandenen Schwingungsschutzmaßnahmen) zu elektrifizierten Bahntrassen.<br />

Bei angenommenen 70 m Rotordurchmesser für den Untersuchungsraum würde sich <strong>der</strong><br />

Abstand zu Anlagen mit Schwingungsschutzmaßnahmen um 50 m verkleinern, sodass ein<br />

Ausbau <strong>der</strong> Trasse unproblematisch wäre. Zu Anlagen ohne Schwingungsschutzmaßnahmen<br />

wäre dagegen ein Abstand von 210 m einzuhalten, was bei bestehenden Anlagen problematisch<br />

sein könnte. Ob die Abstände zu allen bestehenden Windenergieanlagen eingehalten<br />

werden (können), muss für die einzelnen Anlagen geprüft werden.<br />

4.3.7.6 Solarenergie<br />

Einordnung <strong>der</strong> Bedeutung<br />

Die Solarenergie spielt im Untersuchungsraum bislang keine große Rolle. Lediglich <strong>der</strong> LEP<br />

formuliert allgemeine Grundsätze in Bezug auf die Örtlichkeiten möglicher Anlagen. Auch<br />

das Son<strong>der</strong>gutachten zur Agrarstruktur kommt zu dem Schluss, dass Photovoltaik-<br />

Freilandflächen nur eine untergeordnete Rolle spielen und lediglich die Gemeinde<br />

Großenbrode zwei Flächen zu diesem Zweck ausgewiesen hat (vgl. LANDWIRTSCHAFTSKAM-<br />

MER SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2012, S. 21 – Anlage 12).<br />

Einordnung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />

Die beiden Flächen auf dem Gemeindegebiet Großenbrode sind von dem Vorhaben nicht<br />

direkt betroffen (vgl. LANDWIRTSCHAFTSKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2012, S. 21 – Anlage<br />

12).<br />

4.3.8 Konversion, Altlasten<br />

Zu Konversionsmaßnahmen bzw. - flächen macht <strong>der</strong> Regionalplan nur Aussagen hinsichtlich<br />

militärischer Flächen, von denen im Untersuchungskorridor keine gelegen sind. Im Be-<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 799<br />

Prüfstück DF 10/12


eich Siems-Dänischburg sind Altlasten vorhanden (2012), die Gegenstand <strong>der</strong> geson<strong>der</strong>ten<br />

Bearbeitung im Rahmen <strong>der</strong> UVS zum Schutzgut Boden sind. Auf die dortigen Ausführungen<br />

wird Bezug genommen.<br />

4.3.9 Katastrophenschutz und Verteidigung<br />

Einordnung <strong>der</strong> Bedeutung<br />

Einrichtungen des Bundes sind für die Standortgemeinden ein wichtiger Wirtschafts- und<br />

Arbeitsmarktfaktor. Der Regionalplan Ostholsteins macht dazu folgende Aussagen:<br />

7.9.1 (2) Standortgemeinden im Planungsraum sind:<br />

� Lübeck,<br />

� Eutin,<br />

� Neustadt,<br />

� Oldenburg und<br />

� Fehmarn.<br />

Innerhalb des untersuchten Korridors befindet sich kein Militär- bzw. Son<strong>der</strong>gebiet des Bundes.<br />

In unmittelbarer Nähe, etwa ein Kilometer nordöstlich von Oldenburg i.H., liegt <strong>der</strong><br />

Truppenübungsplatz Putlos (Größe 1.200 ha, Gemeinde Oldenburg). Darüber hinaus beheimatet<br />

Neustadt i.H. kleinräumige Standortanlagen (vgl. MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATUR-<br />

SCHUTZ UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2003, S. 57). Für Fehmarn<br />

werden im Landschaftsrahmenplan keine weiteren Gebiete genannt und sind auch nicht in<br />

<strong>der</strong> zugehörigen Karte des Regionalplans eingezeichnet.<br />

Einordnung <strong>der</strong> Betroffenheit<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Eine unmittelbare Betroffenheit militärisch genutzter Flächen ergibt sich durch das Vorhaben<br />

nicht. Der Truppenübungsplatz Putlos wäre durch eine verbesserte Bahnanbindung, insbeson<strong>der</strong>e<br />

was den Güterverkehr betrifft, positiv betroffen.<br />

4.4 Belangspezifische und übergeordnete Gesamtbewertung<br />

4.4.1 Belangspezifische Bewertung<br />

Auf Basis <strong>der</strong> raumordnerischen Ziele und Grundsätze sowie weiteren Erfor<strong>der</strong>nissen, die<br />

anhand <strong>der</strong> verschiedenen Sachgebiete in Kapitel 4.3 dargestellt und diskutiert wurden, werden<br />

die wichtigsten Betroffenheiten im Folgenden textlich als auch als Übersicht zusammengefasst.<br />

Dabei wird, wie auch vorher erfolgt, eine positive und/o<strong>der</strong> eine negative Betroffenheit<br />

des Sachgebiets dargelegt.<br />

Regionale Siedlungsstruktur<br />

Im raumordnerischen Belang Regionale Siedlungsstruktur wurden die Faktoren Ordnungsräume,<br />

Zentrale Orte, Siedlungsachsen und Ländliche Räume untersucht.<br />

Der Ordnungsraum Lübeck sowie <strong>der</strong> für diesen geltende Grundsatz, über eine gute<br />

(Schienen)Anbindung zu verfügen, sind von dem Vorhaben des Ausbaus <strong>der</strong><br />

<strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> durch die Umsetzung <strong>der</strong> Variante 1A positiv betroffen. Bei<br />

<strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Varianten E, A und X kommt es zu einer negativen Betroffenheit, da sich<br />

Erreichbarkeit und Anbindung <strong>der</strong> Ortschaften Timmendorfer Strand und Scharbeutz inner-<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 800<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

halb des Ordnungsraums Lübeck verschlechtern (vgl. auch ETC TRANSPORT CONSULTANS<br />

GMBH, 2012 – Anlage 8).<br />

Die Zentralen Orte sollen als Schwerpunkte für Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen<br />

gesichert und erhalten werden. Die gute Erreichbarkeit Lübecks als Oberzentrum wird<br />

nochmals geson<strong>der</strong>t herausgestellt, was auf überregionaler bis internationaler (Verbindung<br />

zu Dänemark) Ebene durch das Vorhaben geför<strong>der</strong>t wird. Die Verlagerung einiger Bahnhöfe<br />

und Haltepunkte bei den Varianten A, E und X führt im Gegensatz dazu zu einer vermin<strong>der</strong>ten<br />

regionalen Erreichbarkeit Lübecks, sodass das Vorhaben in dieser Hinsicht eher negative<br />

Auswirkungen hat. Die Stilllegung des Haltepunkts Sierksdorf ist bislang für alle Varianten<br />

geplant. Die verbleibenden Bahnhöfe und Haltepunkte entlang <strong>der</strong> ausgebauten Strecke sind<br />

bei Umsetzung <strong>der</strong> Variante 1A jedoch wie<strong>der</strong>um positiv betroffen.<br />

Die Erreichbarkeit <strong>der</strong> Zentralen Orte kann zu einem Bedeutungsgewinn bzw. –verlust führen<br />

und entsprechend den Status eines Zentralen Orts beeinflussen. Für einige Zentrale Orte<br />

(Neustadt i.H. durch fehlende Anbindung von Sierksdorf) könnte ein Bedeutungsverlust eintreten,<br />

an<strong>der</strong>e Zentrale Orte (Lübeck durch zusätzliche Anbindung Ratekaus) könnten von<br />

dem Ausbau profitieren.<br />

Die Abgrenzung <strong>der</strong> Siedlungsachsen wird u. a. von <strong>der</strong>en Entfernung von einem Haltepunkt/Bahnhof<br />

bestimmt, die Ortschaften entlang <strong>der</strong> Siedlungsachsen sollen an den schienengebundenen<br />

Personennahverkehr angebunden sein. Mit Ausnahme des Haltepunkts<br />

Scharbeutz bei Variante 1A bieten die restlichen Haltepunkte <strong>der</strong> Varianten 1A, A, E und X<br />

genügend Freiflächen für die Entwicklung von Gewerbe- o<strong>der</strong> auch Wohngebieten.<br />

Die Räume zwischen den Siedlungsachsen sollen in ihrem Erscheinungsbild und ihrer –<br />

struktur erhalten wie auch die Zersiedelung <strong>der</strong> Landschaft vermieden werden. Aus dieser<br />

Sicht wäre die Umsetzung <strong>der</strong> Variante 1A zu bevorzugen, da außer in den Umfahrungsbereichen<br />

um Neustadt i.H. und Großenbrode keine zusätzliche Zerschneidung <strong>der</strong> Landschaft<br />

stattfindet. Von <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Streckenabschnitte X.1 und X2.1 sowie X.2 und X4.1 im<br />

Bereich des Haltepunkts Ratekau ist abzuraten, da sie außerhalb des Achsenraums liegen<br />

und eine Entwicklung bevorzugt innerhalb des Achsenraums stattfinden soll.<br />

Für die Ländlichen Räume ist die wirtschaftliche Entwicklung ein entscheiden<strong>der</strong> Faktor,<br />

den es in den oft strukturschwachen ländlichen Räumen zu sichern und zu för<strong>der</strong>n gilt. Die<br />

verbesserte Anbindung <strong>der</strong> Ortschaften Haffkrug, Neustadt i.H., Beschendorf, Lensahn, Oldenburg<br />

i.H. und Großenbrode an den Güterverkehr per Schiene ist somit positiv und entspricht<br />

den raumordnerischen Grundsätzen.<br />

Die Regionale Freiraumstruktur ist das Gegenstück zur Siedlungsstruktur und definiert die<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Gebiete außerhalb <strong>der</strong> Siedlungen. Durch den fortwährenden Siedlungs-<br />

und Erholungsdruck sind bestehende Freiflächen in beson<strong>der</strong>em Maße vor einer Inanspruchnahme<br />

und Zersiedelung zu schützen. Die Neubauvarianten A, E und X nehmen zusätzlichen<br />

Freiraum in Anspruch, wobei bei <strong>der</strong> Ausgestaltung <strong>der</strong> Varianten durchaus auf<br />

eine Bündelung mit an<strong>der</strong>en Infrastrukturen (BAB A1, Hochspannungsleitungen) geachtet<br />

wurde. Dennoch bedingt <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse (Variante 1A) eine wesentlich geringere<br />

Inanspruchnahme von Freiflächen als die übrigen Varianten, sodass die Variante 1A<br />

in dieser Hinsicht vorzuziehen ist. Ein raumordnerisches Ziel für Grünzüge ist die Vermeidung<br />

von Belastungen und Planungen, die dem Erhalt ihrer ökologischen Funktionsfähigkeit<br />

entgegenstehen. Einige <strong>der</strong> ausgewiesenen Grünzüge werden durch die Trassenvarianten<br />

an- bzw. durchschnitten, was eine negative Betroffenheit durch das Vorhaben bedingt. Dabei<br />

wird die Zerschneidung von Grünzügen generell bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Variante 1A minimiert,<br />

einige Abschnitte <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Varianten (A: A.2, A.3 – E: - E.3 - X: X1.1, X.4, X.5,<br />

X5.1, X.6, X.7, X7.1, X.8, X.11, X.12) bedingen jedoch ebenfalls keine Zerschneidung von<br />

Grünzügen, sodass es in dieser Hinsicht mehrere Vorzugsvarianten gibt.<br />

Erholung und Tourismus sind in vielfacher Weise auf intakte Freiraumstrukturen angewiesen.<br />

Als beliebtes Reise- und Naherholungsgebiet ist <strong>der</strong> Tourismus im Untersuchungsraum<br />

ein bedeuten<strong>der</strong> Wirtschaftsfaktor. Mit Umsetzung <strong>der</strong> Variante 1A geht eine Verbesserung<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 801<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

<strong>der</strong> Erreichbarkeit einher, was die Fahrt- und die Taktzeiten <strong>der</strong> Züge anbelangt, sodass die<br />

Erreichbarkeit touristischer Gebiete verbessert wird. Negativ anzumerken ist <strong>der</strong> Wegfall des<br />

Haltepunkts Sierksdorf, <strong>der</strong> bisher den touristisch attraktiven Hansapark durch den ÖPNV<br />

erschließt. Hier wäre ein Erhalt (vgl. auch ETC TRANSPORT CONSULTANS GMBH, 2012 – Anlage<br />

8; HCU &TGP, 2012 – Anlage 13) des Haltepunkts zu prüfen. Bei den restlichen Varianten<br />

(A, E und X) liegen die neuen Haltepunkte zu weit von den Ortschaften entfernt, sodass<br />

sich bei <strong>der</strong>en Umsetzung die Erreichbarkeit <strong>der</strong> Ortschaften verschlechtert.<br />

In Bezug auf die Lärmbelastung <strong>der</strong> Ortschaften entlang <strong>der</strong> Trasse sind bei Variante 1A die<br />

meisten touristischen Betriebe im Vergleich zu den Varianten A, E und X betroffen. Eine<br />

Steigerung des Güterverkehrs ist jedoch auch ohne Ausbau <strong>der</strong><br />

<strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> geplant, sodass <strong>der</strong> Planfall 0 sogar mit einer erhöhten Verlärmung<br />

im Vergleich zum Ausbau einhergeht. Die Varianten A, E und X sehen die Umfahrung<br />

<strong>der</strong> Ortschaften Ratekau, Timmendorfer Strand, Scharbeutz und Haffkrug vor, sodass<br />

<strong>der</strong>en Lärmbeeinträchtigung bei diesen Varianten geringer ausfällt (vgl. COCHET CONSULT,<br />

2012 – Anlage 14). Aussagen zu zusätzlichen Zerschneidungen touristischer Infrastrukturen<br />

(Rad, Reit- und Wan<strong>der</strong>wege) können nicht allgemein für die Varianten gemacht werden,<br />

son<strong>der</strong>n sind für die einzelnen Streckenabschnitte unterschiedlich (vgl. COCHET CONSULT,<br />

2012 – Anlage 14). Der Ausbau <strong>der</strong> <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> kann ebenfalls negative<br />

Auswirkungen auf den Erhalt und die Pflege <strong>der</strong> Landschaften und Ortsbil<strong>der</strong> haben, was<br />

jedoch von <strong>der</strong> Ausgestaltung <strong>der</strong> Bahnstrecke abhängig ist.<br />

Die Regionale Wirtschaft ist von dem Ausbau <strong>der</strong> <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> für die<br />

FBQ bezüglich des Güterverkehrs per Schiene positiv betroffen. Der Güterverkehr entlang<br />

<strong>der</strong> Strecke wird einen Großteil <strong>der</strong> zusätzlich geplanten Züge ausmachen, sodass eine verbesserte<br />

Verkehrsanbindung als wichtiger Standortfaktor für die Wirtschaft aus dem Vorhaben<br />

resultiert. Gleichzeitig sind sowohl positive wie auch negative Auswirkungen des Vorhabens<br />

auf den in <strong>der</strong> Region bedeutenden Wirtschaftssektor Tourismus zu erwarten (vgl. Zusammenfassung<br />

zu Tourismus und Erholung).<br />

Das Sachgebiet Rohstoffabbau und Lagerflächen ist von dem Vorhaben nicht betroffen.<br />

Im Bezug auf die Landwirtschaft, die zwar nur einen geringen Teil zum BIP beiträgt, <strong>der</strong><br />

aber <strong>der</strong> Großteil <strong>der</strong> bewirtschafteten Fläche im Untersuchungskorridor zukommt, sind<br />

Grundsätze zur Zerschneidung von Freiflächen und <strong>der</strong> Erhalt <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit<br />

formuliert. Das agrarstrukturelle Gutachten kommt unter Einbezug <strong>der</strong> relevanten<br />

Faktoren zu dem Schluss, dass <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse (Variante 1A) die aus<br />

agrarstruktureller Sicht günstigste Variante ist. Hier sind Flächenverbrauch und Zerschneidung<br />

landwirtschaftlicher Flächen am geringsten (LANDWIRTSCHAFTSKAMMER SCHLESWIG-<br />

HOLSTEIN, 2012 – Anlage 12).<br />

Ähnlich ist auch die Forstwirtschaft betroffen. Insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Flächenverbrauch innerhalb<br />

von Waldgebieten als auch <strong>der</strong>en Zerschneidung sind Folgen des Vorhabens für die<br />

Forstwirtschaft. Deren negative Auswirkungen sind bei Umsetzung <strong>der</strong> Variante 1A die geringsten,<br />

sodass diese auch aus forstwirtschaftlicher Sicht die zu bevorzugende Variante ist.<br />

In Teilabschnitten ist die X-Variante ebenfalls unproblematisch für Waldflächen, zwei Streckenabschnitte<br />

<strong>der</strong> X-Variante (X2.1 und X4.1) sowie in geringerem Maße auch <strong>der</strong> E-<br />

Variante (E2) durchschneiden größere zusammenhängende Waldflächen (die als Erholungswäl<strong>der</strong><br />

nach Landesverordnung ausgewiesen waren), sodass <strong>der</strong>en Umsetzung als<br />

beson<strong>der</strong>s negativ zu betrachten wäre.<br />

Der Ausbau <strong>der</strong> <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> ist Teil des Bereichs Verkehr, sodass dieser<br />

in seinen Teilbereichen von dem Projekt betroffen ist. Der Ausbau selbst ist u. a. dem Teilbereich<br />

Öffentlicher Personennahverkehr zuzurechnen. Hier sind Erreichbarkeit und Anbindung<br />

<strong>der</strong> Ortschaften, im Beson<strong>der</strong>en <strong>der</strong> ländlichen Räume, raumordnerische Grundsätze.<br />

Die ETC TRANSPORT CONSULTANS GMBH kommt zu dem Schluss, dass die Umsetzung <strong>der</strong><br />

Variante 1A zu einer verbesserten Erreichbarkeit <strong>der</strong> Orte Ratekau, Timmendorfer Strand,<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 802<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Scharbeutz, Haffkrug, Sierksdorf(-Hansapark), Neustadt i.H., Lensahn, Oldenburg i.H. und<br />

Großenbrode führt, die Umsetzung <strong>der</strong> restlichen Varianten (A, E und X) dagegen zu einer<br />

Verschlechterung <strong>der</strong> Erreichbarkeit führen würde. Die Fahrtenhäufigkeiten sind entscheidend<br />

für eine Verbesserung: bei gleich bleibendem Fahrtenangebot können auch durch Variante<br />

1A nur geringfügige Fahrgastzuwächse generiert werden, eine Ausdehnung mit Hilfe<br />

einer S-Bahn-Variante Lübeck würde dagegen deutliche Fahrgastzuwächse erwarten lassen.<br />

Der Bestand des Haltepunkts Sierksdorf bzw. Sierksdorf/Hansapark ist entsprechend <strong>der</strong><br />

raumordnerischen Grundsätze einer guten Anbindung, insbeson<strong>der</strong>e des Freizeitparks Hansapark,<br />

sinnvoll (ETC TRANSPORT CONSULTANS GMBH, 2012, S. 63 – Anlage 8).<br />

Das Vorhaben selbst ist als raumordnerischer Grundsatz und Ziel im Sachgebiet Schienenverkehr<br />

definiert, welche mit dessen Umsetzung erfüllt werden. Mit dem Ausbau geht eine<br />

Verdichtung des Güter- wie auch des Personenverkehrs auf dieser Strecke einher, sodass<br />

dem Grundsatz, einen Großteil des Güter- wie auch des Personenverkehrs von <strong>der</strong> Straße<br />

auf die Schiene zu verlegen, entsprochen werden kann. Eine Verlagerung des Pendlerverkehrs<br />

ist bei Umsetzung <strong>der</strong> Variante 1A realistisch, bei den restlichen Varianten aufgrund<br />

<strong>der</strong> verschlechterten Anbindung <strong>der</strong> Ortschaften unwahrscheinlich und den entsprechenden<br />

raumordnerischen Grundsätzen gegenläufig (vgl. ETC TRANSPORT CONSULTANS GMBH, 2012<br />

– Anlage 8). Dieser Grundsatz betrifft ebenfalls das Sachgebiet Straßenverkehr, wo wie<strong>der</strong>um<br />

die Variante 1A gegenüber den Varianten A, E und X zu bevorzugen ist, um diesen<br />

Grundsatz zu erfüllen. Der Ausbau <strong>der</strong> B 207 könnte einer Verlagerung des Güter- und des<br />

Personenverkehrs auf die Schiene jedoch entgegen laufen. Eine entsprechende Erreichbarkeit<br />

<strong>der</strong> Haltestellen für den Radverkehr kann <strong>der</strong>en lokale Anbindung verbessern. An den<br />

Streckenabschnitten 1A.10 und 1A.12 sowie X1.1, X1.2 und X2.1 verlieren die parallel zur<br />

Bahntrasse verlaufenden Radwege an Attraktivität, da <strong>der</strong> vorbeifahrende Güterverkehr eine<br />

Lärmbelastung darstellt. Für die Schifffahrt und Häfen Neustadt i.H. und Puttgarden kann<br />

die verbesserte <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> zu einem gesteigerten Warenumsatz führen.<br />

Gleichzeitig ist <strong>der</strong> Bau <strong>der</strong> FBQ eine Konkurrenz zum Güterverkehr auf dem Seeweg.<br />

Im Bereich Küsten- und Hochwasserschutz sind keine direkte Betroffenheit o<strong>der</strong> Konflikte<br />

mit bestehenden bzw. geplanten Küstenschutzmaßnahmen abzusehen, da die möglichen<br />

Trassen allesamt in einiger Entfernung (größer als 750 m) zur Küstenlinie verlaufen. Im Bereich<br />

südlich von Oldenburg queren beide Trassenmöglichkeiten den Oldenburger Graben,<br />

welcher ab dort als Überschwemmungsgebiet per Legaldefinition ausgewiesen ist. In diesem<br />

Bereich könnten sich Konflikte mit dem Hochwasserschutz ergeben.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Daseinsvorsorge for<strong>der</strong>t <strong>der</strong> LEP die Erreichbarkeit <strong>der</strong> Bildungseinrichtungen<br />

mit dem ÖPNV in zumutbarem Zeitaufwand. Eine generell verbesserte Anbindung<br />

(kürzere Fahrtzeit, höhere Fahrtfrequenz) <strong>der</strong> Ortschaften Ratekau, Timmendorfer Strand,<br />

Scharbeutz, Neustadt i.H., Lensahn und Oldenburg i.H. wird durch die Variante 1A erreicht,<br />

was sich auf die dortigen Bildungseinrichtungen ebenfalls positiv auswirkt. Die Erreichbarkeit<br />

<strong>der</strong> Bildungseinrichtungen in Ratekau wird durch alle neu einzurichtenden Haltestellen <strong>der</strong><br />

Varianten 1A, A, E und X verbessert, die Haltestellen <strong>der</strong> Variante 1A und E bedeuten den<br />

kürzesten Weg von den Haltestellen zu den beiden dortigen Schulen. Mit Umsetzung <strong>der</strong><br />

Variante X geht eine verschlechterte Erreichbarkeit <strong>der</strong> Bildungseinrichtungen in den Ortschaften<br />

Timmendorfer Strand, Scharbeutz und Lensahn einher. Die Variante 1A ist entsprechend<br />

für dieses Sachgebiet zu bevorzugen.<br />

Im Untersuchungsraum sind Eignungsgebiete für Windenergienutzung ausgewiesen, die<br />

tlw. bis an die bestehende Trasse reichen. Die Raumordnung macht insbeson<strong>der</strong>e Aussagen<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> einzuhaltenden Mindestabstände zu weiteren Nutzungen, welche in den<br />

Grundsätzen zur Planung von Windenergieanlagen festgelegt sind. Durch den Ausbau und<br />

die Elektrifizierung <strong>der</strong> <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> besteht die Möglichkeit, dass die einzuhaltenden<br />

Mindestabstände unterschritten werden. Dies muss allerdings für jede einzelne<br />

Windenergieanlagen überprüft werden. Der Windpark Kremsdorf ist durch die Variante X<br />

deutlich negativ betroffen, da zumindest eine Anlage rückgebaut werden muss. Möglicher-<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 803<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

weise ist auch <strong>der</strong> Windpark Neukirchen von <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Variante X negativ betroffen,<br />

dazu gibt es allerdings keine Informationen seitens <strong>der</strong> Betreiber. Nach aktueller Information<br />

des Vorhabenträgers sind darüber hinaus noch eine Erweiterungsfläche für die<br />

Windenergienutzung durch den Streckenabschnitt X.9 sowie zwei weitere Flächen bei<br />

Pansdorf durch die Streckenabschnitte E.2 und E.3 betroffen (Stand <strong>der</strong> Erweiterungsflächen<br />

zur Windenergienutzung: 24.05.2012). Die Erweiterungsflächen befinden sich <strong>der</strong>zeit noch in<br />

<strong>der</strong> Abstimmung.<br />

Es wird deutlich, dass im Rahmen des geplanten Vorhabens insbeson<strong>der</strong>e eine verbesserte<br />

Verkehrsanbindung und eine Minimierung <strong>der</strong> Zerschneidung (Grünzüge, Waldflächen, Freiraum)<br />

oft genannte raumordnerische Ziele und Grundsätze sind. Die folgende Tabelle 4.4-1<br />

fasst die positiven wie negativen Auswirkungen des Schienenhinterlandausbaus auf die einzelnen<br />

Sachgebiete getrennt nach Varianten nochmals zusammen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 804<br />

Prüfstück DF 10/12


Tabelle 4.4-1: Übersicht <strong>der</strong> positiven und negativen Betroffenheiten <strong>der</strong> einzelnen Sachgebiete<br />

Ordnungsräume (+) verbesserte internationale Anbindung<br />

des Ordnungsraums Lübeck<br />

(über FBQ)<br />

Variante 1A Variante A Variante E Variante X<br />

(+) verbesserte Anbindung innerhalb<br />

des Ordnungsraums Lübeck<br />

Zentrale Orte (+) verbesserte internationale Anbindung<br />

des Oberzentrums Lübeck<br />

(über FBQ)<br />

(+/-) Wegfall des Bahnhofs<br />

Sierksdorf, bei Erhalt verbesserter<br />

Anschluss Neustadt<br />

(+) positive Nachfrageentwicklung<br />

Haltestelle Ratekau<br />

(+/-) Großenbrode mit neutraler<br />

Nachfrageentwicklung<br />

Siedlungsachsen (+) verbesserte Anbindung <strong>der</strong><br />

verbleibenden Bahnhöfe/ Haltepunkte<br />

(+/-) minimale zusätzliche Zerschneidung<br />

zwischen den Siedlungsachsen<br />

(+/-) Freiflächen in unmittelbarer<br />

Umgebung <strong>der</strong> Haltestellen<br />

Ratekau und Timmendorfer Strand<br />

vorhanden (Ausweisung Gewerbe-<br />

bzw. Wohnflächen)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

(+) verbesserte internationale<br />

Anbindung des Ordnungsraums<br />

Lübeck (über FBQ)<br />

(-) verschlechterte Anbindung<br />

innerhalb des Ordnungsraums<br />

Lübeck<br />

(+) verbesserte internationale<br />

Anbindung des Oberzentrums<br />

Lübeck (über FBQ)<br />

(-) Wegfall des Bahnhofs<br />

Sierksdorf<br />

(+) positive Nachfrageentwicklung<br />

Haltestelle Ratekau<br />

(-) verschlechterte Anbindung<br />

<strong>der</strong> verbleibenden Bahnhöfe/<br />

Haltepunkte<br />

(-) zusätzliche Zerschneidung<br />

zwischen den Siedlungsachsen<br />

(+) Freiflächen in unmittelbarer<br />

Umgebung <strong>der</strong> Haltestellen<br />

Timmendorfer Strand und<br />

Scharbeutz vorhanden (Ausweisung<br />

Gewerbe- bzw. Wohnflächen)<br />

(+) verbesserte internationale<br />

Anbindung des Ordnungsraums<br />

Lübeck (über FBQ)<br />

(-) verschlechterte Anbindung<br />

innerhalb des Ordnungsraums<br />

Lübeck<br />

(+) verbesserte internationale<br />

Anbindung des Oberzentrums<br />

Lübeck (über FBQ)<br />

(-) Wegfall des Bahnhofs<br />

Sierksdorf<br />

(+) positive Nachfrageentwicklung<br />

Haltestelle Ratekau<br />

(-) verschlechterte Anbindung<br />

<strong>der</strong> verbleibenden Bahnhöfe/<br />

Haltepunkte<br />

(-) zusätzliche Zerschneidung<br />

zwischen den Siedlungsachsen<br />

(+) Freiflächen in unmittelbarer<br />

Umgebung <strong>der</strong> Haltestellen<br />

Ratekau, Timmendorfer Strand<br />

und Scharbeutz vorhanden<br />

(Ausweisung Gewerbe- bzw.<br />

Wohnflächen)<br />

(+) verbesserte internationale<br />

Anbindung des Ordnungsraums<br />

Lübeck (über FBQ)<br />

(-) verschlechterte Anbindung<br />

innerhalb des Ordnungsraums<br />

Lübeck<br />

(+) verbesserte internationale<br />

Anbindung des Oberzentrums<br />

Lübeck (über FBQ)<br />

(-) Wegfall des Bahnhofs<br />

Sierksdorf<br />

(+) positive Nachfrageentwicklung<br />

Haltestelle Ratekau<br />

(-) Großenbrode mit negativer<br />

Nachfrageentwicklung<br />

(-) verschlechterte Anbindung<br />

<strong>der</strong> verbleibenden Bahnhöfe/<br />

Haltepunkte<br />

(--) zusätzliche Zerschneidung<br />

zwischen den Siedlungsachsen<br />

(insbeson<strong>der</strong>e Streckenabschnitte<br />

X.1, X2.1, X.2 & X4.1)<br />

(+) Freiflächen in unmittelbarer<br />

Umgebung <strong>der</strong> Haltestellen<br />

Ratekau, Timmendorfer Strand<br />

und Scharbeutz vorhanden<br />

(Ausweisung Gewerbe- bzw.<br />

Wohnflächen)<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 805<br />

Prüfstück DF 10/12


Ländliche Räume (+) verbesserte Anbindung des<br />

Güterverkehrs per Schiene<br />

Variante 1A Variante A Variante E Variante X<br />

(+/-) minimale zusätzliche Zerschneidung<br />

(Erhalt als Natur- und<br />

Erholungsräume)<br />

Freiraum (+/-) minimale zusätzliche Zerschneidung<br />

von Freiraum und<br />

Grünzügen (1A.12)<br />

Erholung & Tourismus (+/-) Wegfall des Bahnhofs<br />

Sierksdorf, verbesserte Anbindung<br />

<strong>der</strong> verbleibenden Bahnhöfe/HP<br />

(--) deutliche Lärmbelastung <strong>der</strong><br />

Ortschaften durch den zusätzlichen<br />

Schienenverkehr, da touristisch<br />

attraktive Ortschaften direkt durchfahren<br />

werden<br />

(+/-) Beeinträchtigung des Landschaftsbilds<br />

und <strong>der</strong> Ortsbil<strong>der</strong>,<br />

Vorbelastung durch Bestandstrasse<br />

vorhanden<br />

Wirtschaft (+) Verbesserung für Güterverkehr<br />

per Schiene<br />

(+/-) Auswirkungen auf den bedeutenden<br />

Wirtschaftsfaktor Tourismus,<br />

bessere Erreichbarkeit steht<br />

einer Verlärmung gegenüber<br />

(+) verbesserte Anbindung des<br />

Güterverkehrs per Schiene<br />

(-) zusätzliche Zerschneidung<br />

(Erhalt als Natur- und Erholungsräume)<br />

(-) zusätzliche Zerschneidung<br />

von Freiraum<br />

(-) Wegfall des Bahnhofs<br />

Sierksdorf, verschlechterte Anbindung<br />

<strong>der</strong> verbleibenden<br />

Bahnhöfe/HP<br />

(+/-) mäßige Lärmbelastung <strong>der</strong><br />

Ortschaften durch den zusätzlichen<br />

Schienenverkehr, da touristisch<br />

attraktive Ortschaften umfahren<br />

werden<br />

(+/-) Beeinträchtigung des Landschaftsbilds<br />

und <strong>der</strong> Ortsbil<strong>der</strong>,<br />

Variante verläuft in Teilen parallel<br />

zur A 1<br />

(+) Verbesserung für Güterverkehr<br />

per Schiene<br />

(+/-) Auswirkungen auf den bedeutenden<br />

Wirtschaftsfaktor<br />

Tourismus, schlechtere Erreichbarkeit;<br />

Verlärmung nur in Teilen<br />

relevant, da Ortschaften umfahren<br />

werden<br />

(+) verbesserte Anbindung des<br />

Güterverkehrs per Schiene<br />

(-) zusätzliche Zerschneidung<br />

(Erhalt als Natur- und Erholungsräume)<br />

(-) zusätzliche Zerschneidung<br />

von Freiraum und Grünzügen<br />

(E1 und E2)<br />

(-) Wegfall des Bahnhofs<br />

Sierksdorf, verschlechterte Anbindung<br />

<strong>der</strong> verbleibenden<br />

Bahnhöfe/HP<br />

(+/-) mäßige Lärmbelastung <strong>der</strong><br />

Ortschaften durch den zusätzlichen<br />

Schienenverkehr, da touristisch<br />

attraktive Ortschaften umfahren<br />

werden<br />

(+/-) Beeinträchtigung des Landschaftsbilds<br />

und <strong>der</strong> Ortsbil<strong>der</strong>,<br />

Variante verläuft jedoch weitgehend<br />

parallel zur A 1<br />

(+) Verbesserung für Güterverkehr<br />

per Schiene<br />

(+/-) Auswirkungen auf den bedeutenden<br />

Wirtschaftsfaktor<br />

Tourismus, schlechtere Erreichbarkeit;<br />

Verlärmung weniger<br />

relevant, da Ortschaften umfahren<br />

werden<br />

Rohstoffabbau nicht betroffen nicht betroffen nicht betroffen nicht betroffen<br />

Landwirtschaft (+/-) minimaler zusätzlicher Flächenverbrauch<br />

und Durchschneidung<br />

landwirtschaftlicher Flächen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

(-) zusätzlicher Flächenverbrauch<br />

und Durchschneidung<br />

landwirtschaftlicher Flächen<br />

(-) zusätzlicher Flächenverbrauch<br />

und Durchschneidung<br />

landwirtschaftlicher Flächen<br />

(+) verbesserte Anbindung des<br />

Güterverkehrs per Schiene<br />

(-) zusätzliche Zerschneidung<br />

(Erhalt als Natur- und Erholungsräume)<br />

(-) zusätzliche Zerschneidung<br />

von Freiraum und Grünzügen<br />

(X1, X2, X2.1, X2.2, X3, X3.1,<br />

X4.1 und X10)<br />

(-) Wegfall des Bahnhofs<br />

Sierksdorf, verschlechterte Anbindung<br />

<strong>der</strong> verbleibenden<br />

Bahnhöfe/HP<br />

(+/-) mäßige Lärmbelastung <strong>der</strong><br />

Ortschaften durch den zusätzlichen<br />

Schienenverkehr, da touristisch<br />

attraktive Ortschaften umfahren<br />

werden<br />

(+/-) Beeinträchtigung des Landschaftsbilds<br />

und <strong>der</strong> Ortsbil<strong>der</strong>,<br />

Variante verläuft in Teilen parallel<br />

zur A 1<br />

(+) Verbesserung für Güterverkehr<br />

per Schiene<br />

(+/-) Auswirkungen auf den bedeutenden<br />

Wirtschaftsfaktor<br />

Tourismus, schlechtere Erreichbarkeit;<br />

Verlärmung weniger<br />

relevant, da Ortschaften umfahren<br />

werden<br />

(-) zusätzlicher Flächenverbrauch<br />

und Durchschneidung<br />

landwirtschaftlicher Flächen<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 806<br />

Prüfstück DF 10/12


Forstwirtschaft (+/-) minimaler zusätzlicher Flächenverbrauch<br />

und Durchschneidung<br />

von Waldflächen<br />

ÖPNV (+) verbesserte Anbindung <strong>der</strong><br />

Ortschaften über den schienengebundenen<br />

ÖPNV bei Fahrtenausdehnung<br />

und Erhalt des HP<br />

Sierksdorf bzw. Neueinrichtung des<br />

HP Sierksdorf Hansapark<br />

Schienenverkehr (++) Ziele und Grundsätze zur<br />

verbesserten Schienenhinterland-<br />

anbindung <strong>der</strong> FBQ werden realisiert;<br />

Ausbau des Transeuropäischen<br />

Netzes<br />

Variante 1A Variante A Variante E Variante X<br />

(+) Verbesserung für Güterverkehr<br />

per Schiene<br />

(+) Verlagerung des Pendlerverkehrs<br />

auf die Schiene möglich<br />

Straßenverkehr (+) Entlastung <strong>der</strong> Straße bzgl. des<br />

Güterverkehrs<br />

(+) Entlastung <strong>der</strong> Straße bzgl. des<br />

Pendlerverkehrs<br />

Radverkehr (+/-) Erreichbarkeit <strong>der</strong> Haltestellen<br />

mit dem Fahrrad<br />

(-) leichter Attraktivitätsverlust <strong>der</strong><br />

Radwege an den Streckenabschnitten<br />

1A.10 und 1A.12 durch<br />

Parallelverlauf mit <strong>der</strong> Bahntrasse<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

(-) zusätzlicher Flächenverbrauch<br />

und Durchschneidung<br />

von Waldflächen<br />

(-) verschlechterte Anbindung<br />

<strong>der</strong> Ortschaften, HP zu weit von<br />

den Ortschaften entfernt<br />

(++) Ziele und Grundsätze zur<br />

verbesserten<br />

<strong>Schienenhinterlandanbindung</strong><br />

<strong>der</strong> FBQ werden realisiert; Ausbau<br />

des Transeuropäischen<br />

Netzes<br />

(+) Verbesserung für Güterverkehr<br />

per Schiene<br />

(-) Verlagerung des Pendlerverkehrs<br />

auf die Schiene unwahrscheinlich<br />

(+) Entlastung <strong>der</strong> Straße bzgl.<br />

des Güterverkehrs<br />

(-) Verlagerung des Pendlerverkehrs<br />

auf die Schiene unwahrscheinlich<br />

(+/-) Erreichbarkeit <strong>der</strong> Haltestellen<br />

mit dem Fahrrad<br />

(+/-) keinen nennenswerten<br />

Beeinträchtigungen des Radverkehrs<br />

(-) zusätzlicher Flächenverbrauch<br />

und Durchschneidung<br />

von Waldflächen (insbeson<strong>der</strong>e<br />

durch den Streckenabschnitt E.1)<br />

(-) verschlechterte Anbindung<br />

<strong>der</strong> Ortschaften, HP zu weit von<br />

den Ortschaften entfernt<br />

(++) Ziele und Grundsätze zur<br />

verbesserten<br />

<strong>Schienenhinterlandanbindung</strong><br />

<strong>der</strong> FBQ werden realisiert; Ausbau<br />

des Transeuropäischen<br />

Netzes<br />

(+) Verbesserung für Güterverkehr<br />

per Schiene<br />

(-) Verlagerung des Pendlerverkehrs<br />

auf die Schiene unwahrscheinlich<br />

(+) Entlastung <strong>der</strong> Straße bzgl.<br />

des Güterverkehrs<br />

(-) Verlagerung des Pendlerverkehrs<br />

auf die Schiene unwahrscheinlich<br />

(+/-) Erreichbarkeit <strong>der</strong> Haltestellen<br />

mit dem Fahrrad<br />

(+/-) keinen nennenswerten<br />

Beeinträchtigungen des Radverkehrs<br />

(--) zusätzlicher Flächenverbrauch<br />

und Durchschneidung<br />

von Waldflächen (insbeson<strong>der</strong>e<br />

durch die Streckenabschnitte<br />

X2.1 und X4.1)<br />

(-) verschlechterte Anbindung<br />

<strong>der</strong> Ortschaften, HP zu weit von<br />

den Ortschaften entfernt<br />

(++) Ziele und Grundsätze zur<br />

verbesserten<br />

<strong>Schienenhinterlandanbindung</strong><br />

<strong>der</strong> FBQ werden realisiert; Ausbau<br />

des Transeuropäischen<br />

Netzes<br />

(+) Verbesserung für Güterverkehr<br />

per Schiene<br />

(-) Verlagerung des Pendlerverkehrs<br />

auf die Schiene unwahrscheinlich<br />

(+) Entlastung <strong>der</strong> Straße bzgl.<br />

des Güterverkehrs<br />

(-) Verlagerung des Pendlerverkehrs<br />

auf die Schiene unwahrscheinlich<br />

(+/-) Erreichbarkeit <strong>der</strong> Haltestellen<br />

mit dem Fahrrad<br />

(-) leichter Attraktivitätsverlust<br />

<strong>der</strong> Radwege an den Streckenabschnitten<br />

X1.1, X1.2 und X2.1<br />

durch Parallelverlauf mit <strong>der</strong><br />

Bahntrasse<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 807<br />

Prüfstück DF 10/12


Schifffahrt & Häfen (+) verbesserte<br />

<strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong><br />

regional bedeutenden Häfen Neustadt<br />

i.H. und Puttgarden<br />

Variante 1A Variante A Variante E Variante X<br />

(+) verbesserte<br />

<strong>Schienenhinterlandanbindung</strong><br />

<strong>der</strong> regional bedeutenden Häfen<br />

Neustadt i.H. und Puttgarden<br />

(+) verbesserte<br />

<strong>Schienenhinterlandanbindung</strong><br />

<strong>der</strong> regional bedeutenden Häfen<br />

Neustadt i.H. und Puttgarden<br />

Luftverkehr nicht betroffen nicht betroffen nicht betroffen nicht betroffen<br />

Hochwasser & Küstenschutz<br />

(+/-) keine direkten Konflikte mit<br />

Küstenschutzmaßnahmen<br />

(+/-) Überquerung des Oldenburger<br />

Grabens, Konflikte mit Hochwasserschutz<br />

möglich<br />

Bildungseinrichtungen (++) verbesserte Anbindung <strong>der</strong><br />

Bildungseinrichtungen Ratekaus<br />

(++) verbesserte Anbindung <strong>der</strong><br />

Bildungseinrichtungen Timmendorfer<br />

Strands, Scharbeutz, Neustadt<br />

i.H., Lensahns und Oldenburg i.H.<br />

(+/-) keine direkten Konflikte mit<br />

Küstenschutzmaßnahmen<br />

(+) verbesserte Anbindung <strong>der</strong><br />

Bildungseinrichtungen Ratekaus<br />

(-) verschlechterte Anbindung<br />

<strong>der</strong> Bildungseinrichtungen Timmendorfer<br />

Strands und<br />

Scharbeutz<br />

(+/-) keine direkten Konflikte mit<br />

Küstenschutzmaßnahmen<br />

(++) verbesserte Anbindung <strong>der</strong><br />

Bildungseinrichtungen Ratekaus<br />

(-) verschlechterte Anbindung<br />

<strong>der</strong> Bildungseinrichtungen Timmendorfer<br />

Strands und<br />

Scharbeutz<br />

Trinkwasserversorgung nicht betroffen nicht betroffen nicht betroffen nicht betroffen<br />

Abwasserbeseitigung nicht betroffen nicht betroffen nicht betroffen nicht betroffen<br />

Abfallwirtschaft nicht betroffen nicht betroffen nicht betroffen nicht betroffen<br />

Windenergie (+/-) Möglichkeit, dass durch Ausbau<br />

und Elektrifizierung einzuhaltende<br />

Mindestabstände zu Windenergieanlagen<br />

unterschritten<br />

werden<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

(+/-) Möglichkeit, dass durch<br />

Ausbau und Elektrifizierung<br />

einzuhaltende Mindestabstände<br />

zu Windenergieanlagen unterschritten<br />

werden<br />

(+/-) Möglichkeit, dass durch<br />

Ausbau und Elektrifizierung<br />

einzuhaltende Mindestabstände<br />

zu Windenergieanlagen unterschritten<br />

werden<br />

(-) negative Betroffenheit <strong>der</strong><br />

Erweiterungsflächen für Windenergienutzung<br />

bei Pansdorf<br />

durch die Streckenabschnitte E.2<br />

und E.3<br />

(+) verbesserte<br />

<strong>Schienenhinterlandanbindung</strong><br />

<strong>der</strong> regional bedeutenden Häfen<br />

Neustadt i.H. und Puttgarden<br />

(+/-) keine direkten Konflikte mit<br />

Küstenschutzmaßnahmen<br />

(+/-) Überquerung des Oldenburger<br />

Grabens, Konflikte mit<br />

Hochwasserschutz möglich<br />

(+) verbesserte Anbindung <strong>der</strong><br />

Bildungseinrichtungen Ratekaus<br />

(--) verschlechterte Anbindung<br />

<strong>der</strong> Bildungseinrichtungen Timmendorfer<br />

Strands, Scharbeutz,<br />

Lensahns und Großenbrodes<br />

(+/-) Möglichkeit, dass durch<br />

Ausbau und Elektrifizierung einzuhaltende<br />

Mindestabstände zu<br />

Windenergieanlagen unterschritten<br />

werden<br />

(--) negative Betroffenheit des<br />

Windparks Kremsdorf, zumindest<br />

eine Anlage müsste rückgebaut<br />

werden (wahrscheinlich auch des<br />

Windparks Neukirchen und seiner<br />

Erweiterungsflächen)<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 808<br />

Prüfstück DF 10/12


Variante 1A Variante A Variante E Variante X<br />

Solarenergie nicht betroffen nicht betroffen nicht betroffen nicht betroffen<br />

Konversion, Altlasten nicht betroffen nicht betroffen nicht betroffen nicht betroffen<br />

Katastrophenschutz &<br />

Verteidigung<br />

nicht betroffen nicht betroffen nicht betroffen nicht betroffen<br />

(++) deutliche Verbesserung, positive Auswirkungen auf ein Sachgebiet<br />

(+) Verbesserung, positive Auswirkungen auf ein Sachgebiet<br />

(+/-) keine eindeutig positiven o<strong>der</strong> negativen Auswirkungen auf ein Sachgebiet, neutral<br />

(-) Verschlechterung, negative Auswirkungen auf ein Sachgebiet<br />

(--) deutliche Verschlechterung, negative Auswirkungen auf ein Sachgebiet<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 809<br />

Prüfstück DF 10/12


4.4.2 Übergeordnete Gesamtbewertung<br />

Eine nach Varianten differenzierte Gegenüberstellung <strong>der</strong> einzelnen raumordnerischen Belange<br />

sowie <strong>der</strong>en Bewertung zeigt die Tabelle 4.4-2.<br />

Tabelle 4.4-2: Übergeordnete Gesamtbewertung <strong>der</strong> Vorzugsvariante<br />

Raumordnerischer Belang Variante 1A Variante A Variante E Variante X<br />

Ordnungsräume ++ +/- +/- +/-<br />

Zentrale Orte + +/- +/- +/-<br />

Siedlungsachsen + +/- +/- -<br />

Ländliche Räume + +/- +/- -<br />

Freiraum +/- - - --<br />

Erholung & Tourismus -- - - -<br />

Wirtschaft + + + +<br />

Rohstoffabbau<br />

Landwirtschaft +/- - - -<br />

Forstwirtschaft +/- - - --<br />

ÖPNV + - - -<br />

Schienenverkehr ++ ++ ++ ++<br />

Straßenverkehr + +/- +/- +/-<br />

Radverkehr - +/- +/- -<br />

Schifffahrt & Häfen + + + +<br />

Luftverkehr<br />

Hochwasser & Küstenschutz +/- +/- +/- +/-<br />

Bildungseinrichtungen ++ +/- + -<br />

Trinkwasserversorgung<br />

Abwasserbeseitigung<br />

Abfallwirtschaft<br />

Windenergie +/- +/- - --<br />

Solarenergie<br />

Konversion, Altlasten<br />

Katastrophenschutz & Verteidigung<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

(++) deutliche Verbesserung, deutlich positive Auswirkungen auf ein Sachgebiet<br />

(+) Verbesserung, positive Auswirkungen auf ein Sachgebiet<br />

(+/-) keine eindeutig positiven o<strong>der</strong> negativen Auswirkungen auf ein Sachgebiet, neutral<br />

(-) Verschlechterung, negative Auswirkungen auf ein Sachgebiet<br />

(--) deutliche Verschlechterung, deutlich negative Auswirkungen auf ein Sachgebiet<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 810<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

In <strong>der</strong> Gesamtbetrachtung wird deutlich, dass die Umsetzung <strong>der</strong> Variante 1A im Hinblick auf<br />

die raumordnerischen Ziele und Grundsätze die größten positiven Auswirkungen auf die einzelnen<br />

Sachgebiete mit sich bringen würde. Gleichzeitig bedeutet die Umsetzung <strong>der</strong> Variante<br />

1A die geringsten negativen Auswirkungen auf die einzelnen Sachgebiete. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Ordnungsräume, <strong>der</strong> Schienenverkehr sowie die Bildungseinrichtungen sind bei Umsetzung<br />

dieser Variante positiv betroffen, was sich hauptsächlich auf die verbesserte Erreichbarkeit<br />

und Anbindung <strong>der</strong> Ortschaften entlang <strong>der</strong> Bahntrasse zurückführen lässt. Auch die<br />

Zentralen Orte (Lübeck als Oberzentrum), die Siedlungsachsen, die ländlichen Räume, die<br />

Wirtschaft, <strong>der</strong> ÖPNV, <strong>der</strong> Straßenverkehr sowie Schifffahrt & Häfen sind insgesamt durch<br />

das Vorhaben positiv betroffen. Für die die Bereiche Freiraum, Land- und Forstwirtschaft,<br />

Küsten- und Hochwasserschutz sowie Windenergie ergeben sich positive als auch negative<br />

Auswirkungen bzw. ist die Richtung ihrer Wirkung noch nicht abzuschätzen, sodass eine<br />

neutrale Bewertung erfolgte.<br />

Deutlich negative Auswirkungen sind für den Bereich Erholung und Tourismus zu erwarten,<br />

welche von <strong>der</strong> zu erwartenden Lärmbeeinträchtigung und einer entsprechenden Verringerung<br />

<strong>der</strong> touristischen Attraktivität herrühren. Der Radverkehr ist durch Parallelführung des<br />

Mönchsweg zur Bahntrasse zwischen Göhl und Heringsdorf auf diesem Teilstück negativ<br />

betroffen. Der Wegfall <strong>der</strong> Haltestelle Sierksdorf, welche den touristisch relevanten Hansapark<br />

anbindet, ist ebenfalls negativ zu bewerten. ETC TRANSPORT CONSULTANS GMBH empfiehlt,<br />

den Haltepunkt zu erhalten bzw. geringfügig zu verlegen (2012 – Anlage 8).<br />

Die beiden Varianten A und E haben weitgehend identische positive als auch negative Auswirkungen<br />

auf die einzelnen Sachbereiche. Bei <strong>der</strong> Umsetzung dieser beiden Varianten<br />

kommt insbeson<strong>der</strong>e die verschlechterte Anbindung <strong>der</strong> Ortschaften entlang <strong>der</strong> Trasse zum<br />

Tragen, sodass sich für einige Sachbereiche negative Auswirkungen ergeben (vgl. Tabelle<br />

4.4-2). Die zusätzlichen Zerschneidungswirkungen <strong>der</strong> beiden Varianten wi<strong>der</strong>spricht ebenfalls<br />

den raumordnerischen Zielen und Grundsätzen. Das Sachgebiet Windenergie unterscheidet<br />

die beiden Varianten, da Teile <strong>der</strong> Variante E zwei Erweiterungsflächen für die<br />

Windenergienutzung schneiden (vgl. Kapitel 4.3.7.5), was <strong>der</strong>en schlechtere Bewertung in<br />

diesem Sachgebiet bedingt. Die positive Bewertung <strong>der</strong> Variante E gegenüber <strong>der</strong> neutralen<br />

Bewertung <strong>der</strong> Variante A im Sachgebiet Bildungseinrichtungen rührt von <strong>der</strong> besseren Anbindung<br />

<strong>der</strong> Bildungseinrichtungen in Ratekau durch erst genannte Variante her.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> untersuchten raumordnerischen Belange sind bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Variante<br />

X die geringsten positiven Auswirkungen in Kombination mit deutlich negativen Auswirkungen<br />

in den Sachgebieten Freiraum, Forstwirtschaft und Windenergie zu erwarten. Negative<br />

Auswirkungen durch das Vorhaben ergeben sich für die raumordnerischen Belange<br />

Siedlungsachsen, Ländliche Räume, Erholung und Tourismus, Bildungseinrichtungen,<br />

Landwirtschaft sowie ÖPNV und Radverkehr. Deutlich positive bzw. positive Auswirkungen<br />

ergeben sich nur für die Bereiche Schienenverkehr, Wirtschaft und Schifffahrt & Häfen, wobei<br />

insgesamt <strong>der</strong> Verlauf <strong>der</strong> Varianten in diesen beiden Sachgebieten keine relevanten<br />

Unterschiede macht.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 811<br />

Prüfstück DF 10/12


4.5 Abstimmung mit an<strong>der</strong>en raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen<br />

Innerhalb des Untersuchungsraums sind weitere raumbedeutsame Projekte geplant bzw.<br />

bereits in <strong>der</strong> Umsetzung. Dazu gehören u. a. folgende Projekte:<br />

� Errichtung <strong>der</strong> <strong>Festen</strong> <strong>Fehmarnbeltquerung</strong> (FBQ)<br />

� Ausbau <strong>der</strong> B 207 zwischen Heiligenhafen und Puttgarden<br />

� Erweiterung <strong>der</strong> Windenergieflächen in Schleswig-Holstein<br />

Errichtung <strong>der</strong> <strong>Festen</strong> <strong>Fehmarnbeltquerung</strong> (FBQ)<br />

Die Feste <strong>Fehmarnbeltquerung</strong> zwischen Puttgarden auf <strong>der</strong> Insel Fehmarn und Rødby auf<br />

<strong>der</strong> Insel Lolland soll als kombinierte Straßen-/ Schienenverbindung errichtet werden. Die<br />

Überwindung <strong>der</strong>, von Küste zu Küste ca. 20 km langen, Meerenge soll ab Ende 2021 über<br />

eine zweigleisig elektrifizierte Eisenbahnstrecke und eine vierspurige Straßenverbindung<br />

möglich sein. Für die Errichtung, Betrieb und Finanzierung des Bauwerks ist das Königreich<br />

Dänemark zuständig, was über die Erhebung von Nutzergebühren erfolgen soll (BMVBS,<br />

2012). Nach <strong>der</strong>zeitigem Stand <strong>der</strong> Dinge wird die Feste <strong>Fehmarnbeltquerung</strong> aller Wahrscheinlichkeit<br />

nach als ein 17,6 km langer Absenktunnel für den kombinierten Schienen- und<br />

Straßenverkehr realisiert werden (FEMERN SUND BÆLT, 2012).<br />

Mögliche Konflikte<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

� Keine direkten Konflikte mit dem Ausbau <strong>der</strong> <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> abzusehen<br />

Ausbau <strong>der</strong> B 207 zwischen Heiligenhafen und Puttgarden<br />

Zu den Verpflichtungen <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland aus dem Staatsvertrag zur FBQ<br />

zählt auch <strong>der</strong> vierspurige Ausbau <strong>der</strong> Bundesstraße B 207 von Heiligenhafen nach<br />

Puttgarden.<br />

Die B 207 verlängert die A 1 in nördlicher Richtung und ist die wichtigste Fernstraßenverbindung<br />

zwischen <strong>der</strong> Metropolregion Hamburg und <strong>der</strong> Ostseeküste Schleswig-Holsteins. Die<br />

Fährverbindung, welche durch die Feste <strong>Fehmarnbeltquerung</strong> ergänzt werden soll, verbindet<br />

Deutschland mit Dänemark und ist im europäischen Fernstraßennetz als Europastraße E 47<br />

ebenfalls von zentraler Bedeutung. Für die B 207 soll ein bestandsbezogener Ausbau erfolgen,<br />

im Festlandbereich wird die B 207 in südlicher Richtung verbreitert, auf <strong>der</strong> Insel Fehmarn<br />

vom östlichen Fahrbahnrand <strong>der</strong> B 207 ausgehend in westlicher Richtung. Es sind nur<br />

geringfügige lage- und höhenmäßige Anpassungen <strong>der</strong> Strecken notwendig (TGP, 2011).<br />

Mögliche Konflikte mit dem Ausbau <strong>der</strong> <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong>:<br />

� Durch den Ausbau <strong>der</strong> B 207 bleibt <strong>der</strong> Güterverkehr auf <strong>der</strong> Straße weiterhin attraktiv<br />

und es erfolgt keine Verlagerung auf den umweltverträglicheren Verkehrsträger Schiene<br />

wie es ROG § 2 Abs. 2 (3) for<strong>der</strong>t.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 812<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Erweiterung <strong>der</strong> Windenergieflächen in Schleswig-Holstein<br />

Im Juli 2011 hat das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein die Teilfortschreibungen<br />

<strong>der</strong> Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung<br />

vorgelegt. Derzeit werden die Stellungnahmen des zweiten Anhörungsverfahrens ausgewertet<br />

und die Gebiete bei Bedarf überarbeitet (vgl. INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-<br />

HOLSTEIN, 2012).<br />

Mögliche Konflikte mit <strong>der</strong> <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong>:<br />

� Auf den Streckenabschnitten E.2 und E.3 werden zwei geplante Erweiterungsflächen für<br />

die Windenergienutzung bei Pansdorf durch die Trassenführung geschnitten und entsprechend<br />

randlich eingeschränkt (Stand 24.05.2012).<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 813<br />

Prüfstück DF 10/12


5 Zusammenfassen<strong>der</strong> gesamtplanerischer Variantenvergleich<br />

5.1 Variantenempfehlungen aus UVS und RVU<br />

5.1.1 Vorzugsvariante aus Sicht <strong>der</strong> UVS<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

5.1.1.1 Hauptvergleich Abschnitt 1 Bad Schwartau bis südlich Neustadt<br />

Variantenverlauf<br />

Im Hauptvergleich für den Abschnitt 1 werden 4 Varianten miteinan<strong>der</strong> verglichen.<br />

Variante 1.1 verläuft ausgehend vom Startpunkt Bad Schwartau auf <strong>der</strong> Bestandstrasse bis<br />

zum Trassenkombinationspunkt 1, umgeht Ratekau am westlichen Ortsrand und wird parallel<br />

zur BAB A 1 auf <strong>der</strong>en Westseite bis zum Trassenkombinationspunkt 5 geführt.<br />

Die Variante 1.2 benutzt bis auf den vollständig neu zu bauenden Schlussabschnitt nördlich<br />

Haffkrug ausschließlich die Bestandstrasse und ist daher weitgehend als Ausbauvariante zu<br />

betrachten. Variante 1.3 beginnt am Startpunkt Dänischburg, durchquert dann den Moränenzug<br />

Rühberg - Hohelied und schwenkt am Trassenkombinationspunkt 3 östlich des Ruppersdorfer<br />

Sees auf die Bestandstrasse ein. Der weitere Verlauf bis zum Trassenkombinationspunkt<br />

5 mit den Streckenabschnitten 1A.4 und 1A.5 entspricht <strong>der</strong> Variante 1.2. Die Variante<br />

1.4 beginnt ebenfalls am Startpunkt Dänischburg, benutzt dann aber nach Durchquerung<br />

des Moränenzuges Rühberg-Hohelied nicht die Bestandstrasse, son<strong>der</strong>n wird parallel<br />

zur BAB A 1 zunächst auf <strong>der</strong>en Ostseite, dann nach Unterquerung südöstlich von Pansdorf<br />

auf ihrer Westseite bis zum Trassenkombinationspunkt 5 geführt.<br />

Vorzugsvariante<br />

Die Vorzugsvariante im Hauptvergleich in Abschnitt 1 bildet <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Variante 1.2). Bei dieser Variante wird im Vergleich zu den an<strong>der</strong>en Varianten die geringste<br />

Fläche in Anspruch genommen. Das wird bei den Schutzgütern Boden, Wasser, Landschaft<br />

und Kultur- und Sachgüter deutlich.<br />

In Bezug auf den Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit weist die Vorzugsvariante<br />

1.2 nur einen geringen Unterschied zur insgesamt zweitrangigen Variante 1.1 auf. Hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Lärmimmissionen liegt Variante 1.2 auch dort auf dem zweiten Platz.<br />

Mit einem geringen Abstand auf die Vorzugsvariante 1.2 folgt Variante 1.1, die im Bereich<br />

Bad Schwartau und Ratekau ebenfalls auf <strong>der</strong> Bestandstrasse verläuft, bevor sie nördlich<br />

von Ratekau auf eine neu anzulegende Trasse westlich parallel zur BAB 1 geführt wird. Die<br />

Beeinträchtigungen von Siedlungsflächen durch Schallimmissionen sind im Vergleich zu den<br />

an<strong>der</strong>en Varianten hier am günstigsten einzuschätzen. In Bezug auf die Schutzgüter Boden<br />

sowie Tiere und biologische Vielfalt schneidet Variante 1.1 ebenfalls besser ab als die nachrangig<br />

einzustufende Variante 1.3.<br />

Variante 1.3 ist mit geringem Abstand zur Variante 1.1 auf Platz 3 einzustufen. Variante 1.4<br />

ist am ungünstigsten zu bewerten. Beim schutzgutübergreifenden Variantenvergleich zeigt<br />

sich, dass diese Neubauvariante mit Ausnahme <strong>der</strong> Schutzgüter Pflanzen und Wasser immer<br />

am schlechtesten abschneidet.<br />

Bei Einbeziehung des artenschutzrechtlichen Konfliktrisikos sowie <strong>der</strong> Konfliktpotenziale in<br />

Bezug auf NATURA-2000-Gebiete bleiben Reihung und Bestimmung <strong>der</strong> Vorzugsvariante<br />

gleich. In Bezug auf artenschutzrechtliche Betroffenheiten werden hierbei die hinteren Platzierungen<br />

<strong>der</strong> Varianten 1.3 und 1.4 bestätigt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass beide<br />

Varianten im Bereich des Waldhusener Moorsees und <strong>der</strong> angrenzenden Bereiche verlaufen.<br />

Dort wurden z.B. artenschutzrechtlich relevante Amphibien (Laubfrosch, Moorfrosch,<br />

Kammmolch) in Gewässern <strong>der</strong> Umgebung nachgewiesen.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 814<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Bei Betrachtung des Konfliktpotenzials bei NATURA-2000-Gebieten ist festzustellen, dass<br />

beim Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse (Variante 1.2) das FFH-Gebiet (DE 230-328) „Schwartautal<br />

und Curauer Moor“ beeinträchtigt wird. Durch Maßnahmen <strong>der</strong> Schadensbegrenzung können<br />

erhebliche Beeinträchtigungen jedoch vermieden werden.<br />

5.1.1.2 Abschnitt 2 südlich Neustadt bis nördlich Altenkrempe<br />

In Abschnitt 2 ist die Streckenführung alternativlos, somit ist in diesem Abschnitt kein Variantenvergleich<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

5.1.1.3 Hauptvergleich Abschnitt 3 nördlich Altenkrempe bis Damlos<br />

Variantenverlauf<br />

Im Hauptvergleich für den Abschnitt 3 werden 3 Varianten miteinan<strong>der</strong> verglichen. Variante<br />

3.1 mit den Streckenabschnitten 1A.7 und 1A.8 verläuft zwischen den Trassenkombinationspunkten<br />

13 und 16 als Ausbauvariante mit leichten Linienoptimierungen und einem kurzen<br />

Neubauabschnitt am Ende. Variante 3.2 nutzt im Streckenabschnitt 1A.7 zunächst die Bestandstrasse<br />

(Ausbau) und erreicht den Trassenkombinationspunkt 16 dann über die Neubauabschnitte<br />

X.6 und X.7. Variante 3.3 verläuft als komplette Neubautrasse mit den Streckenabschnitten<br />

X5.1 und X.7 parallel zur BAB A 1 zwischen den Trassenkombinationspunkten<br />

13 und 16.<br />

Vorzugsvariante<br />

In <strong>der</strong> zusammenfassenden Bewertung sind die Unterschiede gering. Der Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Variante 3.1) bildet hier knapp die Vorzugsvariante. Im Hinblick auf den Flächenverbrauch<br />

ist Variante 3.1 deutlich im Vorteil.<br />

Beim Schutzgut Menschen, einschließlich menschliche Gesundheit ist Variante 3.3 hinsichtlich<br />

Verlärmung und weiterer Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Erholungseignung deutlich von Vorteil,<br />

gefolgt von den Varianten 3.2 und 3.1.<br />

Bei den Schutzgütern Tiere und biologische Vielfalt, Wasser, Boden, Landschaft und Kultur-<br />

und sonstiges Sachgüter liegt Variante 3.1 immer z.T. mit deutlichem Vorteil auf dem ersten<br />

Rang.<br />

In Bezug auf das Konfliktpotenzial für NATURA-2000-Gebiete können erheblich nachteilige<br />

anlage- bzw. baubedingte Auswirkungen durch entsprechende schadensbegrenzende Maßnahmen<br />

vermieden werden, sodass bei <strong>der</strong> Vorteilsbildung aller Aspekte die geringen Unterschiede<br />

im Konfliktpotenzial in Bezug auf das FFH Gebiet „Kremper Au“ nicht entscheidungserheblich<br />

sind.<br />

Bei den artenschutzrechtlichen Betroffenheiten ist die Vorzugsvariante 3.1 deutlich günstiger<br />

einzuschätzen als Variante 3.2. Dies ist darauf zurückzuführen, dass keine hohen Konfliktrisiken<br />

für Verbotsverstöße festgestellt werden.<br />

5.1.1.4 Hauptvergleich Abschnitt 4 Damlos bis Fehmarnsund<br />

Variantenverlauf<br />

Im Hauptvergleich für den Planungsabschnitt 4 werden die Varianten 4.1 mit den Streckenabschnitten<br />

1A.10, 1A.11 und 1A.12 und 4.2 mit den Streckenabschnitten X.8, X7.1, X.9 und<br />

X.10 gegenübergestellt.<br />

Variante 4.1 beginnt am Trassenkombinationspunkt 17 mit einem Teilstreckenneubau durch<br />

den Oldenburger Graben und schwenkt westlich von Göhl auf die Bestandstrasse ein. Ab<br />

Göhl folgt die Variante abgesehen von zwei kürzeren Abschnitten mit Linienverbesserungen<br />

<strong>der</strong> Bestandstrasse bis zum Ende am Trassenkombinationspunkt 22. Variante 4.2 quert den<br />

Oldenburger Graben ebenfalls mit einem Teilstreckenneubau, biegt dann aber westlich von<br />

Göhl in nördlicher Richtung ab, umfährt Neukirchen und Großenbrode auf <strong>der</strong> West- bzw.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 815<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Nordseite und schwenkt erst ganz am Ende nordöstlich Großenbrode auf die Bestandstrasse<br />

ein.<br />

Vorzugsvariante<br />

Variante 4.1 bildet hier die Vorzugsvariante. Bei dieser Variante wird zum überwiegenden<br />

Teil die Bestandstrasse ausgebaut und damit insgesamt weniger Flächen in Anspruch genommen<br />

als bei Variante 4.2.<br />

In Bezug auf die Schutzgüter Boden, Wasser und Landschaft ist ein deutlicher Vorteil gegenüber<br />

Variante 4.2 erkennbar.<br />

In Bezug auf das Schutzgut Menschen, einschl. <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit hat die Neubauvariante<br />

4.2 jedoch einen sehr deutlichen Vorteil gegenüber dem Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

bei Variante 4.1.<br />

Bei Betrachtung des Konfliktpotenzials in Bezug auf NATURA-2000-Gebiete sowie artenschutzrechtliche<br />

Betroffenheiten wird <strong>der</strong> Vorteil von Variante 4.1 noch deutlicher.<br />

Aufgrund des deutlich höheren Konfliktrisikos in <strong>der</strong> Variante 4.2 für die Arten Seeadler,<br />

Wachtelkönig und Kranich wird diese mit großem Abstand als nachrangig eingestuft.<br />

Bei <strong>der</strong> Betrachtung des Konfliktpotenzials in NATURA-2000-Gebieten wird ersichtlich, dass<br />

Variante 4.2 in deutlich mehr NATURA-2000-Gebieten ein Konfliktpotenzial aufweist. Deshalb<br />

hat in dieser Hinsicht Variante 4.1 einen sehr deutlichen Vorteil.<br />

5.1.1.5 Gesamtergebnis UVS<br />

Im Gesamtergebnis bildet also <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse die Vorzugsvariante im<br />

schutzgutübergreifenden Variantenvergleich.<br />

Aus den zusammenfassenden Bewertungen in den Vor-, Zwischen- und Hauptvergleichen<br />

unter Berücksichtigung aller Umweltaspekte wird deutlich, dass die Unterschiede bzw. die<br />

Vorteilsbildung in den meisten Fällen gering sind.<br />

Deutliche Unterschiede in den Bewertungen <strong>der</strong> Varianten gibt es nur im Vorvergleich 1.b in<br />

Abschnitt 1 (zwischen dem Startpunkt Lübeck Dänischburg und Trassenkombinationspunkt<br />

10) und im Zwischenvergleich 1.f im Abschnitt 1 (Neubauvarianten parallel zur BAB A1 westlich<br />

Neuruppersdorf bis Wintershagen).<br />

In Bezug auf das Schutzgut Menschen einschließlich menschliche Gesundheit sind die zu<br />

erwartenden nachteiligen Auswirkungen auf das Wohnen durch Lärm in beson<strong>der</strong>er Weise in<br />

den Variantenvergleichen in den Blick zu nehmen.<br />

Im Abschnitt 1 bilden die im Gesamtvergleich insgesamt am günstigsten bewerteten Varianten<br />

1.1 und 1.2 auch in Bezug auf das Schutzgut Menschen, einschließlich menschliche Gesundheit<br />

bei sehr hohen nachteiligen Auswirkungen aller Varianten die günstigsten Varianten<br />

mit den geringsten nachteiligen Auswirkungen. Variante 1.2 ist aber entgegen dem Gesamtergebnis<br />

diesbezüglich geringfügig günstiger zu beurteilen. Die Varianten auf den Rängen 3<br />

und 4 weisen auch beim Schutzgut Menschen deutliche Nachteile auf.<br />

In Abschnitt 2 südlich Neustadt bis nördlich Altenkrempe gibt es keine Varianten.<br />

Im Abschnitt 3 hat die Vorzugsvariante 3.1 beim Schutzgut Menschen, einschließlich<br />

menschliche Gesundheit bei insgesamt mittleren bis hohen nachteiligen Auswirkungen deutliche<br />

Nachteile gegenüber den beiden an<strong>der</strong>en Varianten.<br />

Im Abschnitt 4 hat die Vorzugsvariante 4.1 gegenüber <strong>der</strong> insgesamt deutlich nachteiligeren<br />

Neubauvariante 4.2 im Schutzgut Menschen, einschließlich menschliche Gesundheit bei<br />

insgesamt hohen bis sehr hohen nachteiligen Auswirkungen einen sehr deutlichen Nachteil.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 816<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

In die schutzgutbezogene Betrachtung <strong>der</strong> UVS sind folgende Son<strong>der</strong>gutachten eingeflossen:<br />

� Fachbeitrag archäologische Kulturgüter, <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> <strong>Festen</strong><br />

<strong>Fehmarnbeltquerung</strong> (ARCHÄOLOGISCHES LANDESAMT SCHLESWIG HOLSTEIN [ALSH],<br />

2012; Anlage 17)<br />

� Erschütterungstechnische Untersuchung Prognoseergebnisse, Abschnitt 1 bis Abschnitt<br />

5, BAUDYN, 2012; Anlage11)<br />

� Son<strong>der</strong>untersuchung "Prüfung möglicher positiver und negativer Wirkungen auf die touristischen<br />

Belange im Kreis Ostholstein, <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> <strong>Festen</strong><br />

<strong>Fehmarnbeltquerung</strong> (COCHET CONSULT, 2012; Anlage 14)<br />

� Gutachten zur verkehrlichen Erschließung <strong>der</strong> Anliegergemeinden (Schienenpersonennahverkehr)<br />

(ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH, 2012; Anlage 8).<br />

� Schalltechnische Untersuchung, <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> <strong>Festen</strong><br />

<strong>Fehmarnbeltquerung</strong>, Abschnitt 1 bis Abschnitt 5 (LAIRM CONSULT, 2012a; Anlage 10)<br />

� Luftschadstoffuntersuchung, <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> <strong>Festen</strong><br />

<strong>Fehmarnbeltquerung</strong>, Abschnitt 1 bis 5 (LAIRM CONSULT, 2012b; Anlage 9)<br />

� Son<strong>der</strong>untersuchungen Agrarstruktur <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> <strong>Festen</strong><br />

<strong>Fehmarnbeltquerung</strong> (LANDWIRTSCHAFTSKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2012; Anlage<br />

12)<br />

� Son<strong>der</strong>gutachten Flora & Fauna, <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> <strong>Festen</strong><br />

<strong>Fehmarnbeltquerung</strong> (LEGUAN, 2012a; Anlage 7)<br />

� Natura 2000, FFH-Synopse, <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> <strong>Festen</strong><br />

<strong>Fehmarnbeltquerung</strong> (LEGUAN, 2012b; Anlage 6)<br />

� Son<strong>der</strong>untersuchungen Artenschutz, <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> <strong>Festen</strong><br />

<strong>Fehmarnbeltquerung</strong> (PLANUNGSGRUPPE UMWELT [PU], 2012; Anlage 5)<br />

� Hydrogeologisches Son<strong>der</strong>gutachten zur Raumordnerischen Umweltverträglichkeitsuntersuchung,<br />

<strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> <strong>Festen</strong> <strong>Fehmarnbeltquerung</strong> (REINSCH,<br />

INGENIEURGESELLSCHAFT DR., 2012; Anlage 15)<br />

� Son<strong>der</strong>gutachten und Erläuterungsbericht zur Wildbiologie (TRÜPER GONDESEN PARTNER<br />

[TGP], 2012; Anlage 16)<br />

5.1.2 Vorzugsvariante aus Sicht <strong>der</strong> RVU<br />

Die Raumverträglichkeitsuntersuchung stellt die überörtlich raumbedeutsamen Auswirkungen<br />

<strong>der</strong> Planung und Maßnahme auf bestimmte überfachliche Sachgebiete (Regionale Siedlungs-<br />

und Freiraumstruktur, Regionale Wirtschaft etc.) und fachliche Sachgebiete (Erholung<br />

und Tourismus, Rohstoffabbau und Lagerflächen, Verkehr etc.) dar.<br />

Im Gesamtergebnis <strong>der</strong> RVU ist <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse und damit die Umsetzung<br />

<strong>der</strong> Variante 1A aus Sicht <strong>der</strong> Raumordnung zu bevorzugen. Bei <strong>der</strong>en Umsetzung sind die<br />

meisten positiven Auswirkungen auf die einzelnen Sachgebiete zu erwarten während die<br />

negativen Auswirkungen gleichzeitig am geringsten ausfallen. Positive Auswirkungen mit<br />

Einfluss auf die Gesamtbewertung sind:<br />

� verbesserte Anbindung und Erreichbarkeit des Ordnungsraums Lübeck, des Oberzentrums<br />

Lübeck, sowohl für den Güter- als auch den Personenverkehr und damit eine Verkehrsentlastung<br />

auf <strong>der</strong> Straße sowie auch eine verbesserte Erreichbarkeit und Anbindung<br />

<strong>der</strong> Ortschaften entlang <strong>der</strong> Bahntrasse.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 817<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

� Zerschneidungswirkung von Freiraum (u.a. landwirtschaftliche Flächen), Grünzügen und<br />

Waldflächen im Vergleich zu den an<strong>der</strong>en Varianten gering.<br />

Trotz <strong>der</strong> guten Gesamtbewertung ist bei Umsetzung <strong>der</strong> Variante 1A mit deutlich negativen<br />

Auswirkungen im Bereich Erholung und Tourismus bzw. mit negativen Auswirkungen im<br />

Radverkehr zu rechnen. Im Bereich Erholung und Tourismus führt insbeson<strong>der</strong>e die zusätzliche<br />

Lärmbelastung innerhalb <strong>der</strong> durchquerten Ortschaften und resultierende Einbußen, was<br />

<strong>der</strong>en touristische Attraktivität und Erholungseignung betrifft, auch unter Berücksichtigung<br />

von Schallschutzmaßnahmen, zu negativen Auswirkungen auf diesen Bereich.<br />

Die Auswirkungen auf die einzelnen Sachgebiete bei Umsetzung <strong>der</strong> Varianten A und E sind<br />

in <strong>der</strong> Bewertung nahezu identisch. Die negative Betroffenheit ergibt sich hauptsächlich aus<br />

<strong>der</strong> verschlechterten Anbindung, Erreichbarkeit <strong>der</strong> Ortschaften entlang <strong>der</strong> Trasse, da die<br />

Haltepunkte zu weit von den Ortschaften entfernt liegen. Auch die zusätzlichen Zerschneidungen<br />

dieser Varianten bedingen <strong>der</strong>en geringere Raumverträglichkeit.<br />

Die Variante E erhält für das Sachgebiet Windenergie eine negative Bewertung, da eine Erweiterungsfläche<br />

<strong>der</strong> Eignungsgebiete zur Windenergienutzung durch die beiden Streckenabschnitte<br />

E.2 und E.3 negativ betroffen ist.<br />

Variante X führt zu <strong>der</strong> größten Anzahl deutlich negativer Auswirkungen auf die raumordnerischen<br />

Sachgebiete Siedlungsachsen, Freiraum und Windenergie.<br />

5.1.3 Gemeinsame Vorzugsvariante aus UVS und RVU<br />

Aus den Ausführungen wird deutlich, dass die Vorzugsvariante, <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Variante 1A) von UVS und RVU identisch sind.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 818<br />

Prüfstück DF 10/12


6 Technische und wirtschaftliche Beurteilung<br />

Im folgenden Abschnitt wird für die einzelnen Trassenvarianten eine wirtschaftliche Beurteilung<br />

durchgeführt, mit dem Ziel die wirtschaftliche Vorzugsvariante zu ermitteln.<br />

Im Rahmen des variantenabhängigen Trassenvergleichs werden die Trassenabschnitte nach<br />

dem System von Vor-, Zwischen und Hauptvergleichen (siehe Kap. 2.5) gegenübergestellt<br />

und hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Aspekte bewertet.<br />

Grundsätzlich sollen die einzelne Trassenabschnitte durch die stufenweise erfolgenden Vergleiche<br />

systematisch bewertet werden. Mittels <strong>der</strong> Vorvergleiche wird für die zahlreichen kurzen<br />

Trassenabschnitte zwischen den Trassenkombinationspunkten jeweils eine bestmögliche<br />

Variante ermittelt. Diese werden in den Zwischenvergleichen wie<strong>der</strong>um geprüft, wobei<br />

die aus wirtschaftlicher Sicht jeweils beste Variante in die Hauptvergleiche eingeht. Im Zuge<br />

<strong>der</strong> Stufung <strong>der</strong> Vergleiche in Vor-, Zwischen- und Hauptvergleiche werden die bewerteten<br />

Trassenabschnitte länger, so dass sich am Schluss eine wirtschaftliche Vorzugsvariante<br />

ergibt.<br />

Der wirtschaftliche Variantenvergleich erfolgt auf Grundlage <strong>der</strong> Realkosten (Baukosten<br />

Stand 2012). Diese setzen sich aus fixen- und variablen Kosten zusammen. Unter den Fixkosten<br />

sind die Kosten zu verstehen, welche bei je<strong>der</strong> Variante konstant gleich groß sind.<br />

Hierunter fallen u.a.<br />

� Modulgebäude <strong>der</strong> Elektronischen Stellwerke<br />

� Haltepunkte<br />

� Bahnstromanlagen: Umrichterwerk, Schaltposten<br />

Die variablen Kosten sind abhängig von <strong>der</strong> jeweiligen Trassenvariante. Dazu gehören die<br />

Kosten für<br />

� Bahnkörper<br />

� Oberbau<br />

� Bahnübergänge<br />

� Ingenieurbauwerke<br />

� Schallschutz<br />

� Grun<strong>der</strong>werb<br />

� Ausrüstungstechnik<br />

� Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Im Zuge <strong>der</strong> hier dargestellten wirtschaftlichen Beurteilung sollen keine absoluten Kosten <strong>der</strong><br />

einzelnen Trassenabschnitte genannt werden. Es findet vielmehr eine relative Betrachtung<br />

statt, d.h. es wird bewertet, ob ein Trassenabschnitt im Verhältnis zu einem an<strong>der</strong>en<br />

Trassenabschnitt (im Rahmen <strong>der</strong> Systematik <strong>der</strong> Vor-, Zwischen- und Hauptvergleiche)<br />

günstiger o<strong>der</strong> teurer ist.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 819<br />

Prüfstück DF 10/12


6.1 Abschnitt 1 - Bad Schwartau bis südlich Neustadt<br />

Der Abschnitt 1 verläuft zwischen den Trassenkombinationspunkten 1 und 5. Er umfasst die<br />

Städte und Gemeinden Lübeck, Ratekau, Timmendorfer Strand, Scharbeutz und Sierksdorf.<br />

Der Abschnitt 1 glie<strong>der</strong>t sich für die Trassen abhängige Untersuchung in vier Vorvergleiche,<br />

zwei Zwischenvergleiche und vier Hauptvergleiche (siehe Kap. 2.5)<br />

6.1.1 Vorvergleiche Abschnitt 1<br />

Für folgende Teilabschnitte wurden Vorvergleiche zwischen je zwei alternativen Trassen<br />

durchgeführt:<br />

� Vorvergleich A Abschnitt 1: Bereich östlich Ratekau<br />

� Variante 1.a.1: Trassenabschnitt 1A.2<br />

� Variante 1.a.2: Trassenabschnitt X4.1<br />

� Vorvergleich B Abschnitt 1: Bereich östlich Siems-Dänischburg<br />

� Variante 1.b.1: Trassenabschnitt X.1<br />

� Variante 1.b.2: Trassenabschnitt X2.1<br />

� Vorvergleich C Abschnitt 1: Bereich westlich Timmendorfer Strand<br />

� Variante 1.c.1: Trassenabschnitte X.4 und X.11<br />

� Variante 1.c.2: Trassenabschnitt A.1<br />

� Vorvergleich D Abschnitt 1: Bereich westlich Scharbeutz und Haffkrug<br />

� Variante 1.d.1: Trassenabschnitte A.3 und 1A.5<br />

� Variante 1.d.2: Trassenabschnitte X.5 und E.3<br />

6.1.1.1 Vorvergleich A Abschnitt 1 – Bereich östlich Ratekau<br />

Im direkten Kostenvergleich sind bei <strong>der</strong> Variante 1.a.2 vor allem höhere Aufwendungen bei<br />

den Ingenieurbauwerken, den Bahnkörpern sowie bei den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

zu erkennen. Die im Gegensatz dazu anfallenden Kosten für Schall, Oberbau und die<br />

Ausrüstungstechnik können diesen Nachteil nicht ausgleichen.<br />

Grun<strong>der</strong>werb<br />

Bahnkörper<br />

Bahnübergänge<br />

Ingenieurbauwerke<br />

Schallschutz<br />

Oberbau<br />

Ausrüstungstechnik<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Abbildung 6.1-1: Vergleich Variante 1.a.1 Variante 1.a.2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 820<br />

Prüfstück DF 10/12


Die Variante 1.a.1 geht somit als Vergleichsergebnis 1.a in die weiteren Zwischen- bzw.<br />

Hauptvergleiche ein.<br />

6.1.1.2 Vorvergleich B Abschnitt 1 – Bereich östlich Siems-Dänischburg<br />

Die Variante 1.b.2 weist im Vorvergleich B gegenüber <strong>der</strong> Variante 1.b.1 einen deutlich positiven<br />

Unterschied bei den Ingenieurbauwerken auf. Die negativen Abweichungen bei den<br />

Punkten „Bahnkörpern“, „Schall“ und „Oberbau“ än<strong>der</strong>n nicht das Ergebnis.<br />

Grun<strong>der</strong>werb<br />

Bahnkörper<br />

Bahnübergänge<br />

Ingenieurbauwerke<br />

Schallschutz<br />

Oberbau<br />

Ausrüstungstechnik<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Abbildung 6.1-2: Vergleich Variante 1.b.1 Variante 1.b.2<br />

Die Variante 1.b.2 geht somit als Vergleichsergebnis 1.b in die weiteren Zwischen- bzw.<br />

Hauptvergleiche ein.<br />

6.1.1.3 Vorvergleich C Abschnitt 1 – Bereich westlich Timmendorfer Strand<br />

Obwohl die Variante 1.c.1 aufgrund <strong>der</strong> erheblich hohen anfallenden Kosten für die Erstellung<br />

des Bahnkörpers teurer erscheint, ist sie in <strong>der</strong> Summe günstiger, da die Ingenieurbauwerke<br />

und <strong>der</strong> Oberbau diesen Nachteil mehr als aufheben.<br />

Grun<strong>der</strong>werb<br />

Bahnkörper<br />

Bahnübergänge<br />

Ingenieurbauwerke<br />

Schallschutz<br />

Oberbau<br />

Ausrüstungstechnik<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Abbildung 6.1-3: Vergleich Variante 1.c.1 Variante 1.c.2<br />

Die Variante 1.c.1 geht somit als Vergleichsergebnis 1.c in die weiteren Zwischen- bzw.<br />

Hauptvergleiche ein.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 821<br />

Prüfstück DF 10/12


6.1.1.4 Vorvergleich D – Bereich westlich Scharbeutz und Haffkrug<br />

Die Variante 1.d.1 ist bei <strong>der</strong> Herstellung <strong>der</strong> Ingenieurbauwerke günstiger als die Variante<br />

1.d.2. Diese besticht aber durch die erheblich kostengünstigere Erstellung des Bahnkörpers<br />

und Umsetzung des Schallschutzes.<br />

Grun<strong>der</strong>werb<br />

Bahnkörper<br />

Bahnübergänge<br />

Ingenieurbauwerke<br />

Schallschutz<br />

Oberbau<br />

Ausrüstungstechnik<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Abbildung 6.1-4: Vergleich Variante 1.d.1 Variante 1.d.2<br />

Die Variante 1.d.2 geht somit als Vergleichsergebnis 1.d in die weiteren Zwischen- bzw.<br />

Hauptvergleiche ein.<br />

6.1.2 Zwischenvergleiche Abschnitt 1<br />

Für folgende Teilabschnitte wurden Zwischenvergleiche für alternative Trassenführungen<br />

durchgeführt:<br />

� Zwischenvergleich E Abschnitt 1 – Bereich westlich Timmendorfer Strand, Scharbeutz<br />

und Haffkrug<br />

� Variante 1.e.1: Trassenabschnitte 1A.4 und 1A.5<br />

� Variante 1.e.2: Vergleichsergebnis 1.c, Trassenabschnitt A.2 und Vergleichsergebnis<br />

1.d<br />

� Zwischenvergleich F Abschnitt 1 – Bereich westlich Timmendorfer Strand, Scharbeutz<br />

und Haffkrug<br />

� Variante 1.f.1: Trassenabschnitte X2.3, X.11, A.2 und Vergleichsergebnis 1.d<br />

� Variante 1.f.2: Trassenabschnitte X3.1, E.2 und E.3<br />

6.1.2.1 Zwischenvergleich E Abschnitt 1 – Bereich westlich Timmendorfer Strand,<br />

Scharbeutz und Haffkrug<br />

Trotz <strong>der</strong> offensichtlichen Vorteile im Punkto Bahnübergänge, Schall, Oberbau und Ausrüstungstechnik,<br />

ist die Variante 1.e.2 aufgrund des Grun<strong>der</strong>werbes sowie <strong>der</strong> Erstellung des<br />

Bahnkörper und <strong>der</strong> Ingenieurbauwerke teurer.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 822<br />

Prüfstück DF 10/12


Grun<strong>der</strong>werb<br />

Bahnkörper<br />

Bahnübergänge<br />

Ingenieurbauwerke<br />

Schallschutz<br />

Oberbau<br />

Ausrüstungstechnik<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Abbildung 6.1-5: Vergleich Variante 1.e.1 Variante 1.e.2<br />

Die Variante 1.e.1 geht somit als Vergleichsergebnis 1.e in die Hauptvergleiche ein.<br />

6.1.2.2 Zwischenvergleich F Abschnitt 1 – Bereich westlich Timmendorfer Strand,<br />

Scharbeutz und Haffkrug<br />

Aufgrund des wesentlich günstigeren Bahnkörpers stellt sich die Variante 1.f.2 gegenüber<br />

<strong>der</strong> Variante 1.f.1, die mit geringen Schallschutzmaßnahmen punktet, als eindeutig wirtschaftlicher<br />

dar.<br />

Grun<strong>der</strong>werb<br />

Bahnkörper<br />

Bahnübergänge<br />

Ingenieurbauwerke<br />

Schallschutz<br />

Oberbau<br />

Ausrüstungstechnik<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Abbildung 6.1-6: Vergleich Variante 1.f.1 Variante 1.f.2<br />

Die Variante 1.f.2 geht somit als Vergleichsergebnis 1.f in die Hauptvergleiche ein.<br />

6.1.3 Hauptvergleich Abschnitt 1<br />

Für den gesamten Abschnitt 1 wurde ein Hauptvergleich mit vier alternative Trassenführungen<br />

unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Vor- und Zwischenvergleiche durchgeführt:<br />

� Hauptvergleich Abschnitt 1 – Bad Schwartau bis südlich Neustadt<br />

� Variante 1.1: Trassenabschnitte 1A.1, E.1, E.2 und E.3<br />

� Variante 1.2: Trassenabschnitte 1A.1 und 1A.14, Vergleichsergebnis 1.a.,<br />

Trassenabschnitt 1A.3 und Vergleichsergebnis 1.e<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 823<br />

Prüfstück DF 10/12


� Variante 1.3: Trassenabschnitt X.0 (= bestehende Bahnstrecke Lübeck-Travemünde<br />

zwischen Bad Schwartau und Siems-Dänischburg), Vergleichsergebnis 1.b.,<br />

Trassenabschnitte X.2 und X.3 sowie Vergleichsergebnis 1.e<br />

� Variante 1.4: Streckenabschnitt X.0 (= bestehende Bahnstrecke Lübeck-<br />

Travemünde zwischen Bad Schwartau und Siems-Dänischburg), Vergleichsergebnis<br />

1.b, Trassenabschnitte X.2 und X2.2 sowie Vergleichsergebnis 1.f<br />

6.1.3.1 Variante 1.1 und 1.2<br />

Die Vorteile <strong>der</strong> Variante 1.1 im Bezug auf geringere Schallschutz- und Oberbaumaßnahmen<br />

sowie geringere Erstellungskosten des Bahnkörpers und <strong>der</strong> Ausrüstungstechnik werden<br />

durch die erheblichen Kosten für den Grun<strong>der</strong>werb und die Ingenieurbauwerke revidiert.<br />

Grun<strong>der</strong>werb<br />

Bahnkörper<br />

Bahnübergänge<br />

Ingenieurbauwerke<br />

Schallschutz<br />

Oberbau<br />

Ausrüstungstechnik<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Abbildung 6.1-7: Vergleich Variante 1.1 Variante 1.2<br />

6.1.3.2 Variante 1.2 und 1.3<br />

Die einzigen Pluspunkte <strong>der</strong> Variante 1.3 sind die geringeren Aufwendungen für den Schallschutz<br />

und den Bahnübergangsmaßnahmen. Die übrigen variablen Kosten wie Grun<strong>der</strong>werb,<br />

Bahnkörper, Ingenieurbauwerke und Oberbau stehen eindeutig auf <strong>der</strong> Seite <strong>der</strong> Variante<br />

1.2.<br />

Grun<strong>der</strong>werb<br />

Bahnkörper<br />

Bahnübergänge<br />

Ingenieurbauwerke<br />

Schallschutz<br />

Oberbau<br />

Ausrüstungstechnik<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Abbildung 6.1-8: Vergleich Variante 1.2 Variante 1.2<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 824<br />

Prüfstück DF 10/12


6.1.3.3 Variante 1.2 und 1.4<br />

Die Auswertung des Vergleiches zwischen Variante 1.2 und 1.4 ist <strong>der</strong>selbe wie zwischen<br />

Variante 1.2 und 1.3.<br />

Grun<strong>der</strong>werb<br />

Bahnkörper<br />

Bahnübergänge<br />

Ingenieurbauwerke<br />

Schallschutz<br />

Oberbau<br />

Ausrüstungstechnik<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Abbildung 6.1-9: Vergleich Variante 1.2 Variante 1.4<br />

6.1.3.4 Ergebnis<br />

Aus wirtschaftlicher Sicht ergibt sich die Variante 1.2 im Streckenabschnitt 1 als Vorzugsvariante.<br />

Die Variante 1.2 weist gegenüber den an<strong>der</strong>en Varianten deutliche Kostenvorteile<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Ingenieurbauwerke und den Grun<strong>der</strong>werbskosten auf. In Bezug auf die Varianten<br />

1.3 und 1.4 sind zusätzlich noch die Kosten für den Bahnkörper und den Oberbau von<br />

Bedeutung.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 825<br />

Prüfstück DF 10/12


6.2 Abschnitt 3 - nördlich Altenkrempe bis Damlos<br />

Der Abschnitt 3 verläuft zwischen den Trassenkombinationspunkten 13 bis 16 und umfasst<br />

die Gemeinden Schashagen, Beschendorf, Manhagen, Lensahn und Damlos. In diesem Abschnitt<br />

werden ausschließlich drei Hauptvergleiche durchgeführt (siehe Kap. 2.5), da hier<br />

keine kleinteiligen Varianten vorliegen und somit drei größere Streckenabschnitte gegeneinan<strong>der</strong><br />

verglichen werden:<br />

6.2.1 Hauptvergleich Abschnitt 3<br />

� Hauptvergleich Abschnitt 3 – nördlich Altenkrempe bis Damlos<br />

� Variante 3.1: Trassenabschnitte 1A.7 und 1A.8<br />

� Variante 3.2: Trassenabschnitte 1A.7, X.6 und X.7<br />

� Variante 3.3: Trassenabschnitte X5.1 und X.7<br />

6.2.1.1 Vergleich Variante 3.1 und Variante 3.2<br />

Der Variante 3.1 hat deutliche Vorteile in Bezug auf Grun<strong>der</strong>werb, Bahnkörper und Ingenieurbauwerken.<br />

Lediglich bei den Schallschutzmaßnahmen sind erhebliche Mehrkosten zur<br />

Variante 3.2 zu verzeichnen.<br />

Grun<strong>der</strong>werb<br />

Bahnkörper<br />

Bahnübergänge<br />

Ingenieurbauwerke<br />

Schallschutz<br />

Oberbau<br />

Ausrüstungstechnik<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Abbildung 6.2-1: Vergleich Variante 3.1 Variante 3.2<br />

6.2.1.2 Vergleich Variante 3.1 und Variante 3.3<br />

Analog zur Variante 3.2 bestehen dieselben Vor- und Nachteile, wodurch die Variante 3.1<br />

den Vorzug bekommt.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 826<br />

Prüfstück DF 10/12


Grun<strong>der</strong>werb<br />

Bahnkörper<br />

Bahnübergänge<br />

Ingenieurbauwerke<br />

Schallschutz<br />

Oberbau<br />

Ausrüstungstechnik<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Abbildung 6.2-2: Vergleich Variante 3.1 Variante 3.3<br />

6.2.1.3 Ergebnis<br />

Aus wirtschaftlicher Sicht ergibt sich die Variante 3.1 im Streckenabschnitt 3 als Vorzugsvariante.<br />

Die Variante 3.1 weist gegenüber den an<strong>der</strong>en Varianten deutliche Kostenvorteile<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Grun<strong>der</strong>werbs-, Bahnkörper- und Ingenieurbauwerkskosten auf.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 827<br />

Prüfstück DF 10/12


6.3 Abschnitt 4 - Damlos bis Fehmarnsund<br />

Der Abschnitt 4 verläuft zwischen dem Trassenkombinationspunkt 16 und dem<br />

Fehmarnsund. Er umfasst die Stadt Oldenburg i.H. sowie die Gemeinden Damlos, Lensahn,<br />

Göhl, Gremersdorf, Heringsdorf, Neukirchen und Großenbrode. Der Abschnitt 4 glie<strong>der</strong>t sich<br />

in einen Vorvergleich, zwei Zwischenvergleiche und einen Hauptvergleich (siehe Kap. 2.5).<br />

Die Streckenabschnitte 1A.9 zwischen den TKP 16 bei Damlos und TKP 17 südlich von Oldenburg<br />

i.H. sowie 1A.13 zwischen dem TKP 22 nördlich von Großenbrode und dem<br />

Fehmarnsund werden keinem Vergleich unterzogen, da hier nur keine Trassenalternativen<br />

vorliegen.<br />

6.3.1 Vorvergleiche Abschnitt 4<br />

Für folgende Teilabschnitte wurden Vorvergleiche zwischen je zwei alternativen Trassen<br />

durchgeführt:<br />

� Vorvergleich A Abschnitt 4: Bereich Oldenburg i.H., Göhl und Gremmersdorf<br />

� Variante 4.a.1: Trassenabschnitt X7.1<br />

� Variante 4.a.2: Trassenabschnitt X.12<br />

6.3.1.1 Vorvergleich A Abschnitt 4 – Bereich Oldenburg i.H., Göhl und Gremmersdorf<br />

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Variante 4.a.1 gegenüber <strong>der</strong> Variante 4.a.2 geringfügig<br />

kostengünstiger ist. Ausschlaggebend sind Kostenunterschiede für die Herstellung des<br />

Bahnkörpers.<br />

Grun<strong>der</strong>werb<br />

Bahnkörper<br />

Bahnübergänge<br />

Ingenieurbauwerke<br />

Schallschutz<br />

Oberbau<br />

Ausrüstungstechnik<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Abbildung 6.3-1: Vergleich Variante 4.a.1 Variante 4.a.2<br />

Die Variante 4.a.1 geht somit als Vergleichsergebnis 4.a in die weiteren Zwischen- bzw.<br />

Hauptvergleiche ein.<br />

6.3.2 Zwischenvergleiche Abschnitt 4<br />

Für folgende Teilabschnitte wurden Zwischenvergleiche für alternative Trassenführungen<br />

durchgeführt:<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 828<br />

Prüfstück DF 10/12


� Zwischenvergleich B Abschnitt 4 – Bereich Oldenburg i.H., Göhl, Gremmersdorf, Heringsdorf<br />

und Neukirchen<br />

� Variante 4.b.1: Trassenabschnitt 1A.10<br />

� Variante 4.b.2: Trassenabschnitt X.8, Vergleichsergebnis 4.a und Trassenabschnitt<br />

X1.1<br />

� Zwischenvergleich C Abschnitt 4 – Bereich Neukirchen und Großenbrode<br />

� Variante 4.c.1: Trassenabschnitten X1.2 und X.10<br />

� Variante 4.c.2: Trassenabschnitte 1A.12<br />

6.3.2.1 Zwischenvergleich B Abschnitt 4 – Bereich Oldenburg i.H., Göhl,<br />

Gremmersdorf, Heringsdorf und Neukirchen<br />

Aufgrund <strong>der</strong> geringeren Kosten beim Schallschutz und beim Oberbau setzt sich in diesem<br />

Zwischenvergleich die Variante 4.b.2 gegenüber <strong>der</strong> Variante 4.b.1 durch, obwohl die Variante<br />

4.b.2 bei den Gewerken Bahnkörper, Ingenieurbau, Grun<strong>der</strong>werb und Ausrüstungstechnik<br />

vergleichsweise teurer ist.<br />

Grun<strong>der</strong>werb<br />

Bahnkörper<br />

Bahnübergänge<br />

Ingenieurbauwerke<br />

Schallschutz<br />

Oberbau<br />

Ausrüstungstechnik<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Abbildung 6.3-2: Vergleich Variante 4.b.1 Variante 4.b.2<br />

Die Variante 4.b.2 geht somit als Vergleichsergebnis 4.b in die Hauptvergleiche ein.<br />

6.3.2.2 Zwischenvergleich C Abschnitt 4 – Bereich Neukirchen und Großenbrode<br />

In diesem Zwischenvergleich erweist sich die Variante 4.c.2 aufgrund <strong>der</strong> geringeren Kosten<br />

für Bahnkörper und Ingenieurbauwerke gegenüber <strong>der</strong> Variante 4.c.1, die bei den Bahnübergängen,<br />

beim Schallschutz und beim Oberbau günstiger ist, als wirtschaftlicher.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 829<br />

Prüfstück DF 10/12


Grun<strong>der</strong>werb<br />

Bahnkörper<br />

Bahnübergänge<br />

Ingenieurbauwerke<br />

Schallschutz<br />

Oberbau<br />

Ausrüstungstechnik<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Abbildung 6.3-3: Vergleich Variante 4.c.1 Variante 4.c.2<br />

Die Variante 4.c.2 geht somit als Vergleichsergebnis 4.c in die Hauptvergleiche ein.<br />

6.3.3 Hauptvergleich Abschnitt 4<br />

Für den gesamten Abschnitt 4 wurde ein Hauptvergleich mit zwei alternative Trassenführungen<br />

unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Vor- und Zwischenvergleiche durchgeführt:<br />

� Hauptvergleich Abschnitt 4 – Damlos bis Fehmarnsund<br />

� Variante 4.1: Vergleichsergebnis 4.b, Trassenabschnitt 1A.11 und Vergleichsergebnis<br />

4.c<br />

� Variante 4.2: Trassenabschnitt X.8, Vergleichsergebnis 4.a, Trassenabschnitte X.9<br />

und X.10<br />

Grun<strong>der</strong>werb<br />

Bahnkörper<br />

Bahnübergänge<br />

Ingenieurbauwerke<br />

Schallschutz<br />

Oberbau<br />

Ausrüstungstechnik<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Abbildung 6.3-4: Vergleich Variante 4.1 Variante 4.2<br />

Ergebnis: Aus wirtschaftlicher Sicht ergibt sich die Variante 4.1 im Streckenabschnitt 4 als<br />

Vorzugsvariante. Die Variante 4.1 besitzt zwar Schwächen bei den Kosten Schallschutz und<br />

Oberbau, weist aber gegenüber <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Variante deutliche Kostenvorteile hinsichtlich<br />

des Grun<strong>der</strong>werbes, <strong>der</strong> Bahnkörper und <strong>der</strong> Ingenieurbauwerke.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 830<br />

Prüfstück DF 10/12


6.4 Kostengegenüberstellung <strong>der</strong> Varianten 1A, X, A und E<br />

Im Folgenden werden die variablen Kosten <strong>der</strong> Hauptvarianten analog zu den Abschnittsvergleichen<br />

gegenübergestellt und anschließend die einzelnen Kostenbestandteile <strong>der</strong> Varianten<br />

prozentual gegenübergestellt. Basis <strong>der</strong> Kostengegenüberstellung ist <strong>der</strong> sich aus <strong>der</strong><br />

UVS ergebene Ausbau <strong>der</strong> Bestandsstrecke, die Variante 1A.<br />

Bei den Varianten A und E handelt es sich um Varianten, die nur im Teilabschnitt zwischen<br />

Bad Schwartau und Neustadt i.H. verlaufen. Um eine Vergleichbarkeit über die gesamte<br />

Streckenlänge <strong>der</strong> Variante 1A bzw. <strong>der</strong> Variante X darstellen zu können, musste <strong>der</strong> Verlauf<br />

<strong>der</strong> Varianten zur Kostengegenüberstellung über ihren Anfang, bzw. über ihr Ende hinaus<br />

„verlängert“ werden. Das bedeutet, dass für die Kostengegenüberstellung angenommen<br />

wird, dass im Streckenbereich vor und hinter <strong>der</strong> Variante A bzw. E die Variante 1A (aufgrund<br />

<strong>der</strong> Ergebnisse des UVS) hergestellt wird.<br />

Für die Kostengegenüberstellung ergibt sich somit für die Varianten A und E folgen<strong>der</strong> Ansatz<br />

des gesamten Streckenverlaufs:<br />

� Variante A: Verlauf <strong>der</strong> Variante 1A von Bad Schwartau bis TKP 3 � Trassenabschnitt<br />

A.1 � Trassenabschnitt A.2 � Trassenabschnitt A.3 � ab TKP 4 bis zur<br />

Fehmarnsundbrücke Verlauf <strong>der</strong> Variante 1A<br />

� Variante E: Verlauf <strong>der</strong> Variante 1A von Bad Schwartau bis TKP 1 � Trassenabschnitt<br />

E.1 � Trassenabschnitt E.2 � Trassenabschnitt E.3 � ab TKP 5 bis zur<br />

Fehmarnsundbrücke Verlauf <strong>der</strong> Variante 1A<br />

In Trassenabschnitten, in denen Variante X und Variante 1A deckungsgleich verlaufen, werden<br />

für die Kostengegenüberstellung für die Variante X die Kostenansätze <strong>der</strong> Variante 1A<br />

zugrunde gelegt.<br />

6.4.1 Vergleich Variante 1A und Variante A<br />

Trotz <strong>der</strong> geringeren Kosten beim Schallschutz und beim Oberbau setzt Variante A gegenüber<br />

<strong>der</strong> Variante 1A nicht durch, da die Variante 1A bei den Gewerken Bahnkörper, Ingenieurbau,<br />

Grun<strong>der</strong>werb und Ausrüstungstechnik deutlich im Vorteil ist.<br />

Grun<strong>der</strong>werb<br />

Bahnkörper<br />

Bahnübergänge<br />

Ingenieurbauwerke<br />

Schallschutz<br />

Oberbau<br />

Ausrüstungstechnik<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Abbildung 6.4-1: Vergleich Variante 1A Variante A<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 831<br />

Prüfstück DF 10/12


6.4.2 Vergleich Variante 1A und Variante E<br />

Obwohl die Variante E beim Schallschutz, bei <strong>der</strong> Ausrüstungstechnik und den Bahnkörpern<br />

günstiger ist, liegt die Variante 1A aufgrund <strong>der</strong> Punkte Grun<strong>der</strong>werb und Ingenieurbauwerken<br />

im Vergleich vorne.<br />

Grun<strong>der</strong>werb<br />

Bahnkörper<br />

Bahnübergänge<br />

Ingenieurbauwerke<br />

Schallschutz<br />

Oberbau<br />

Ausrüstungstechnik<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Abbildung 6.4-2: Vergleich Variante 1A Variante E<br />

6.4.3 Vergleich Variante 1A und Variante X<br />

Die Kosten für Grun<strong>der</strong>werb, Bahnkörper und Ingenieurbauwerken überwiegen gegenüber<br />

den Kosten für Bahnübergängen, Schallschutz, Oberbau und Ausrüstungstechnik, wodurch<br />

die Variante 1A im Vergleich zur Variante X die wirtschaftlichere Variante ist.<br />

Grun<strong>der</strong>werb<br />

Bahnkörper<br />

Bahnübergänge<br />

Ingenieurbauwerke<br />

Schallschutz<br />

Oberbau<br />

Ausrüstungstechnik<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Abbildung 6.4-3: Vergleich Variante 1A Variante X<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 832<br />

Prüfstück DF 10/12


6.4.4 Gesamtkostengegenüberstellung<br />

Die Ergebnisse <strong>der</strong> Gesamtkostengegenüberstellung zeigt nachstehende Tabelle:<br />

Tabelle 6.4-1: Prozentuale Kostengegenüberstellung Varianten 1A, X, A und E<br />

Grun<strong>der</strong>werb<br />

Variante<br />

1A<br />

Variante<br />

A<br />

Differenz<br />

zu Variante<br />

1A<br />

Variante<br />

E<br />

Differenz<br />

zu Variante<br />

1A<br />

Variante<br />

X<br />

Differenz<br />

zu Variante<br />

1A<br />

100 % 109 % +9 % 108 % +8 % 130 % +30 %<br />

Bahnkörper 100 % 109 % +9 % 98 % -2 % 115 % +15 %<br />

Bahnübergänge <br />

Ingenieurbauwerke <br />

Schallschutz<br />

100 % 91 % -9 % 81 % -19 % 35 % -65 %<br />

100 % 151 % +51 % 171 % +71 % 267 % +167 %<br />

100 % 92 % -8 % 89 % -11 % 45 % -55 %<br />

Oberbau 100 % 98 % -2 % 95 % -5 % 92 % -8 %<br />

Ausrüstungstechni<br />

k<br />

Ausgleichs-<br />

u. Ersatzmaßnahmen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

100 % 96 % -4 % 92 % -8 % 89 % -11 %<br />

100 % 92 % -8 % 77 % -23 % 187 % +87 %<br />

� Entscheidende Unterschiede werden bei Punkten Grun<strong>der</strong>werb und Ingenieurbauwerke<br />

erzielt. Dieses liegt zum Einem darin begründet, dass für die Ausbauabschnitte im Vergleich<br />

zu den Neubauabschnitten kaum Grun<strong>der</strong>werb zu tätigen ist. Zum An<strong>der</strong>en können<br />

im Bereich <strong>der</strong> Ausbaustreckenabschnitte zahlreiche vorhandene Ingenieurbauwerke<br />

weiter genutzt werden, wodurch in diesen Bereichen die Kosten hierfür gering gehalten<br />

werden können.<br />

� Ein ebenfalls wichtiger Punkt ist <strong>der</strong> Bahnkörper, <strong>der</strong> zwar in seinem prozentualen Unterschied<br />

eher gering ausfällt, bezogen auf sein Kostenvolumen dennoch deutliche Unterschiede<br />

verursachen kann.<br />

� Die ebenfalls erkennbaren Kostenersparnisse <strong>der</strong> Varianten A, E und X bei den Bahnübergängen<br />

sind dem Umstand geschuldet, dass in den Neubauabschnitten keine neuen<br />

Bahnübergänge errichtet werden.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 833<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

� Ein maßgeben<strong>der</strong> Kostenunterschied besteht hingegen bei den Aufwendungen für den<br />

Schallschutz. Aufgrund ihres Trassenverlaufs abseits <strong>der</strong> größeren Ortschaften weisen<br />

die Varianten A und E sowie insbeson<strong>der</strong>e Variante X hier deutliche Kostenvorteile auf.<br />

� Der Kostengegenüberstellung kann entnommen werden, dass für die Herstellung des<br />

Oberbaus auf den Gesamtaufwand keine maßgebenden Unterschiede in den Varianten<br />

bestehen.<br />

� Bei den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die sich aus den Betroffenheiten von Natur-<br />

und Landschaft ergeben erweist sich insbeson<strong>der</strong>e die Variante X als beson<strong>der</strong>s negativ.<br />

Dennoch können die anfallenden Kosten <strong>der</strong> Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eher<br />

als sekundärer Kostentreiber betrachtet werden.<br />

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass jede Variante ihre Vorzüge besitzt, diese aber<br />

in <strong>der</strong> wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung zum Teil marginale Auswirkungen haben. Dennoch<br />

können als Kostentreiber folgende Gewerke identifiziert werden, die maßgeblich die<br />

wirtschaftliche Abgrenzung <strong>der</strong> einzelnen Varianten beeinträchtigt haben:<br />

Grun<strong>der</strong>werb, Bahnkörper, Ingenieurbauwerke, Schallschutz.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 834<br />

Prüfstück DF 10/12


7 Gesamtplanerische Trassenempfehlung/ Vorzugsvariante<br />

7.1 Vorzugsvariante aus UVS und RVU<br />

Im Gesamtergebnis von UVS und RVU wird deutlich, dass <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

und damit die Umsetzung <strong>der</strong> Variante 1A die Vorzugsvariante darstellt.<br />

7.2 Wirtschaftliche Vorzugsvariante<br />

Aus wirtschaftlicher Sicht ergibt sich die Variante 1.2 im Streckenabschnitt 1 als Vorzugsvariante.<br />

Die Variante 1.2 weist gegenüber den an<strong>der</strong>en Varianten deutliche Kostenvorteile<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Ingenieurbauwerke und den Grun<strong>der</strong>werbskosten auf. In Bezug auf die Varianten<br />

1.3 und 1.4 sind zusätzlich noch die Kosten für den Bahnkörper und den Oberbau von<br />

Bedeutung.<br />

Im Streckenabschnitt 3 stellt die Variante 3.1 wirtschaftlich betrachtet die Vorzugsvariante<br />

dar. Die Variante 3.1 weist gegenüber den an<strong>der</strong>en Varianten deutliche Kostenvorteile hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Grun<strong>der</strong>werbs-, Bahnkörper- und Ingenieurbauwerkskosten auf.<br />

Als Ergebnis <strong>der</strong> wirtschaftlichen Betrachtung ergibt sich die Variante 4.1 im Streckenabschnitt<br />

4 als Vorzugsvariante. Diese besitzt zwar Schwächen bei den Kosten Schallschutz<br />

und Oberbau, weist aber gegenüber <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Variante deutliche Kostenvorteile hinsichtlich<br />

des Grun<strong>der</strong>werbes, <strong>der</strong> Bahnkörper und <strong>der</strong> Ingenieurbauwerke.<br />

7.3 Vorzugsvarianten <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>gutachten<br />

Tabelle 7.3-1: Trassenempfehlung / Vorzugsvarianten <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>gutachten<br />

Anlagen-<br />

Nr.<br />

Son<strong>der</strong>gutachten<br />

8 Gutachten zur<br />

verkehrlichen<br />

Erschließung<br />

<strong>der</strong> Anliegergemeinden<br />

Empfehlung /<br />

Vorzugsvariante<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse(Variante<br />

1A) einschließlich<br />

<strong>der</strong> Anbindung von<br />

Sierksdorf und<br />

Sierksdorf Hansapark<br />

Begründung /<br />

Anmerkungen<br />

Gegenstand <strong>der</strong> Untersuchung ist die Auswirkung<br />

auf die zukünftige Nachfrage im Schienenpersonennahverkehr<br />

zwischen Lübeck und<br />

Fehmarn.<br />

Die Varianten E, A und X verschlechtern das<br />

ÖPNV-Angebot und die Erreichbarkeit <strong>der</strong> Städte<br />

und Gemeinden entlang <strong>der</strong> Landesentwicklungsachse<br />

Lübeck – Neustadt – Oldenburg –<br />

Fehmarn erheblich und wi<strong>der</strong>sprechen damit<br />

den raumordnerischen Zielen zum Öffentlichen<br />

Personennahverkehr. Im Landesentwicklungsplan<br />

2010 ist zu den Ordnungsräumen <strong>der</strong><br />

Grundsatz festgelegt:<br />

„…Siedlungsschwerpunkte sollen gut an den<br />

öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden<br />

sein. Städte und Gemeinden auf den<br />

Siedlungsachsen sollen möglichst eine Anbindung<br />

an den schienengebundenen Personen-<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 835<br />

Prüfstück DF 10/12


Anlagen-<br />

Nr.<br />

Son<strong>der</strong>gutachten<br />

9 Luftschadstoffuntersuchung<br />

10 Schalltechnische<br />

Untersuchung<br />

11 Erschütterungstechnische<br />

Untersuchung<br />

Empfehlung /<br />

Vorzugsvariante<br />

Abschnitt 1:<br />

Var. 1.1 mit<br />

1A1+E.1+E.2+E.3<br />

Abschnitt 3:<br />

Keine Vorzugsvariante,<br />

nur während<br />

<strong>der</strong> Bauphase ist<br />

Var. 3.3 am ungünstigsten<br />

Abschnitt 4:<br />

Keine Vorzugsvariante,<br />

nur während<br />

<strong>der</strong> Bauphase ist<br />

Var. 4.1 etwas günstiger.<br />

Abschnitt 1:<br />

Var. 1.1 mit<br />

1A1+E.1+E.2+E.3<br />

Abschnitt 3:<br />

Var. 3.3 mit X5.1+X.7<br />

Abschnitt 4:<br />

Variante 4.2 mit<br />

X.8+X7.1+X.9+X.10.<br />

Abschnitt 1:<br />

Var. 1.3 mit<br />

X.00+X.1+X.2,+X.3+<br />

A.1+A.2+X5,+E.3<br />

Abschnitt 3:<br />

Var. 3.2 mit<br />

1A.7+X.6+X.7<br />

Abschnitt 4:<br />

Var. 4.2 mit<br />

X.8+X7.1+X.9+X.10.<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Begründung /<br />

Anmerkungen<br />

nahverkehr haben 1 “.<br />

Nur mit <strong>der</strong> Vorzugsvariante können insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Städte und Gemeinden entlang <strong>der</strong><br />

<strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> festen<br />

<strong>Fehmarnbeltquerung</strong> auch im Schienenpersonennahverkehr<br />

von den geplanten Investitionen<br />

profitieren und ihre Erreichbarkeit deutlich verbessern.<br />

Aus lufthygienischer Sicht ist <strong>der</strong> Betrieb des<br />

geplanten Vorhabens mit dem Schutz <strong>der</strong> angrenzenden<br />

Nutzungen insgesamt verträglich.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> aktuellen bzw. ab<br />

2015 geltenden Grenzwerte in allen<br />

beurteilungsgrelevanten Bereichen sind Maßnahmen<br />

zum Immissionsschutz nicht erfor<strong>der</strong>lich<br />

Abschnitt 1:<br />

Geringste Emissionen bei Variante 1.1.<br />

Abschnitte 3 und 4:<br />

Betriebsbedingt keine Vorzugsvariante.<br />

Unter Berücksichtigung von Schallschutzwänden<br />

mit einer konstanten Höhe von sechs Metern.<br />

Bei sämtlichen Varianten liegen die Immissionen<br />

bzw. die Zunahmen <strong>der</strong> Immissionen für<br />

den Prognosehorizont 2025 in den Planfällen<br />

größtenteils unter den Immissionen des Planfall<br />

0 (<strong>der</strong>zeitige Trasse ohne Ausbau), z. T. sogar<br />

deutlich darunter.<br />

Die Bewertung <strong>der</strong> Trassenvarianten erfolgte<br />

durch einen Vergleich <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Gebäude<br />

im Einflussbereich <strong>der</strong> Schienenverkehrserschütterungen.<br />

Im Vergleich mit dem Planfall 0 weisen die Varianten<br />

im Hauptvergleich aufgrund <strong>der</strong> deutlich<br />

geringeren Anzahl von Gebäuden im Einflussbereich<br />

<strong>der</strong> Bahnstrecke eine deutlich günstigere<br />

Situation auf, als <strong>der</strong> Planfall 0 mit <strong>der</strong> bestehenden<br />

Bahnstrecke. In diesem Zusammenhang<br />

ist allerdings zu berücksichtigen, dass für<br />

die Gebäude im Einflussbereich <strong>der</strong> Varianten<br />

1 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein (2010): Landesentwicklungsplan 2010, 1.3 Ordnungsräume,<br />

S. 26; hierzu auch: 3.4.5 Öffentlicher Personennahverkehr und Radverkehr, S. 71 - 72<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 836<br />

Prüfstück DF 10/12


Anlagen-<br />

Nr.<br />

Son<strong>der</strong>gutachten<br />

12 Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

Agrarstruktur<br />

13 Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

Auswirkung auf<br />

die gemeindliche<br />

Entwicklung<br />

14 Son<strong>der</strong>untersuchung<br />

„Prüfung möglicher<br />

positiver<br />

und negativer<br />

Wirkungen auf<br />

die touristischen<br />

Belange im Kreis<br />

Ostholstein“<br />

15 HydrogeologischesSon<strong>der</strong>gutachten<br />

Empfehlung /<br />

Vorzugsvariante<br />

Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Variante 1A)<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Abschnitt 1:<br />

Var. 1.3 mit<br />

X.1+X.2+X.3+1A.4+1<br />

A.5<br />

und<br />

Var. 1.4 mit<br />

X.1+X.2+X2.2+X2.3+<br />

X.11+A.2+A3+1A.5<br />

Abschnitt 3:<br />

Var. 3.2 mit<br />

1A.7+X.6+X.7<br />

und<br />

Var. 3.3 mit X5.1+X.7<br />

Abschnitt 4:<br />

Var. 4.1 mit<br />

X.8+X.12+X1.1+1A.1<br />

1+X1.2+X.10<br />

und<br />

Var. 4.2 mit<br />

X.8+X7.1+X.9+X.10<br />

Abschnitt 1:<br />

Var. 1.4 mit<br />

X.1+X.2+X2.2+X2.3+<br />

X.11+A.2+X.5+E.3<br />

Abschnitt 3:<br />

Var. 3.3 mit X5.1+X.7<br />

Abschnitt 4:<br />

Var. 4.2 mit<br />

X.8+X.12+X.9+X.10<br />

Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Variante 1A)<br />

Begründung /<br />

Anmerkungen<br />

<strong>der</strong> Bahnstrecke – an<strong>der</strong>s als für die bestehende<br />

Bahnstrecke – i.d.R. keine Vorbelastung<br />

durch Schienenverkehrserschütterungen aufweisen.<br />

Im Vergleich zum Schienenverkehrslärm weisen<br />

die Schienenverkehrserschütterungen eine geringe<br />

Wirkung in größeren Entfernungen auf.<br />

Aufgrund dieser unterschiedlichen Wirkentfernung<br />

zwischen Schienenverkehrslärm und<br />

Schienenverkehrserschütterungen unterscheiden<br />

sich die Ergebnisse von <strong>der</strong> schalltechnischen<br />

Untersuchung.<br />

Rangfolge ermittelt anhand <strong>der</strong> Kriterien Flächenverbrauch,<br />

Anzahl <strong>der</strong> durchschnittenen<br />

Flächen, Anzahl <strong>der</strong> an- und durchschnittenen<br />

Flächen sowie Anzahl <strong>der</strong> betroffenen Betriebe.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Mehrzahl <strong>der</strong> numerischen<br />

Vergleiche nur sehr geringen rechnerischen<br />

Unterschiede gibt es in keinem Abschnitt eine<br />

eindeutige Vorzugsvariante. Vorteile liegen bei<br />

den Neubaustrecken.<br />

Im Abschnitt 1 sind die Varianten 1.4 und 1.3<br />

nahezu gleichrangig, auch zur drittplatzierten<br />

Variante 1.2 kann nach dem knappen Unterschied<br />

eigentlich kein Ranking erfolgen, und zur<br />

letztplatzierten Variante 1.1 eigentlich auch<br />

kaum.<br />

Im Abschnitt 3 sind die Varianten 3.2 und 3.3<br />

gleichrangig.<br />

Im Abschnitt 4 weisen die beiden Hauptvarianten<br />

nur marginale Unterschiede auf.<br />

Bei sämtlichen Varianten aufgrund von aktiven<br />

Lärmschutzmaßnahmen und/o<strong>der</strong> günstigerer<br />

Streckenführung und Elektrifizierung sehr deutlich<br />

geringere Lärmbelastungen von touristischer<br />

Infrastruktur als im Planfall 0.<br />

Auf vergleichsweise niedrigem Belastungsniveau<br />

relativ geringe Unterschiede in den Varianten.<br />

Rangfolge ermittelt anhand <strong>der</strong> Kriterien Flächen-<br />

und Funktionsverlust von Oberflächengewässern,<br />

Flächenin-anspruchnahme von<br />

Grundwasserneubildungsflächen, Funktionsbeeinträchtigung<br />

des Grundwassers durch Eingriffe<br />

in das Grund- o<strong>der</strong> Schichtenwasser bzw. in<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 837<br />

Prüfstück DF 10/12


Anlagen-<br />

Nr.<br />

Son<strong>der</strong>gutachten<br />

16 Son<strong>der</strong>gutachten<br />

Wildbiologie<br />

17 Fachbeitrag<br />

Archäologische<br />

Kulturgüter<br />

8 Eisenbahnbetriebswissenschaft<br />

liche Untersuchung<br />

7 Son<strong>der</strong>gutachten<br />

Flora und Fauna<br />

6 Son<strong>der</strong>gutachten<br />

Natura 2000 (FFH-<br />

Synopse)<br />

5 Son<strong>der</strong>gutachten<br />

Artenschutz<br />

Empfehlung /<br />

Vorzugsvariante<br />

Keine Vorzugsvarianteausgewiesen.<br />

Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Variante 1A)<br />

Keine Vorzugsvarianteausgewiesen.<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Keine Vorzugsvarianteausgewiesen.<br />

Keine Vorzugsvarianteausgewiesen.<br />

Abschnitt1:<br />

1A.1+1A.14+1A.2+1A.3<br />

+A.2+A.1+A.3+1A.5,<br />

Abschnitt 3:<br />

Var. 3.1 mit 1A.7+1A.8<br />

Abschnitt 4<br />

1A.10+<br />

1A.11+X1.2+X.10<br />

Begründung /<br />

Anmerkungen<br />

Deckschichten von Grundwasserleitern, Auswirkungen<br />

auf Wasserschongebiete sowie Auswirkungen<br />

auf Überschwemmungsgebiete und<br />

hochwassergefährdete Gebiete<br />

Bezüglich des Schutzes <strong>der</strong> archäologischen<br />

Kulturgüter ist wegen des geringeren Flächenverbrauches<br />

die Erweiterung <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

(Streckenabschnitte 1A.1 - 1A.12) die günstigste<br />

vorliegende Variante. Trotzdem gibt es<br />

auch dort einige große Konfliktbereiche. Dies ist<br />

vor allem die nicht zu vermeidende Querung<br />

des Oldenburger Grabens (Streckenabschnitte<br />

1A.10 u. X.8) sowie die Verlegung <strong>der</strong> Bestandstrasse<br />

im Bereich des südwestlichen<br />

Damloser Waldes (Streckenabschnitte 1A.8 u.<br />

X.7).<br />

Alle drei Varianten liegen nahezu gleich auf mit geringfügigen<br />

Vorteilen für Variante E. Die Unterschiede<br />

zu den Varianten 1A und X sind marginal.<br />

Bildet eine Beurteilungsgrundlage für die UVS, legt<br />

aber keine Vorzugsvariante fest.<br />

Beurteilt die Auswirkungen auf die Erhaltungsziele<br />

<strong>der</strong> relevanten NATURA-2000-Gebiete und weist<br />

dementsprechend keine Vorzugsvariante fest.<br />

Ermittlung <strong>der</strong> mit den einzelnen Varianten verbundenen<br />

artenschutzrechtlich relevanten Beeinträchtigungen,<br />

sowie unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Gesamtabwägung <strong>der</strong> Umweltbelange in<br />

<strong>der</strong> UVS, eine hinsichtlich <strong>der</strong> artenschutzrechtlichen<br />

Konfliktrisiken optimierte Vorzugsvariante<br />

für das ROV.<br />

Beurteilung <strong>der</strong> naturschutzfachlichen Bedeutung<br />

<strong>der</strong> Arten, <strong>der</strong>en Empfindlichkeit gegenüber<br />

den Vorhabenwirkungen, die Möglichkeiten<br />

<strong>der</strong> Vermeidung und CEF-Maßnahmen sowie<br />

die Erfor<strong>der</strong>lichkeit eines Ausnahmeverfahren.<br />

Bei einer rein nach artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten<br />

erfolgenden Variantenauswahl,<br />

welche an<strong>der</strong>e die Trassenfindung bestimmende<br />

Belange zunächst ausblendet, wäre im Vergleich<br />

zur Vorzugsvariante <strong>der</strong> UVS eine weitere<br />

Konfliktminimierung möglich. So ließe sich im<br />

Abschnitt 1 mit einem Trassenverlauf <strong>der</strong> aus<br />

den Streckenabschnitten 1A.1, 1A.2, A.1, A.2,<br />

A.3 und 1A.5 zusammengesetzt wird, das Kon-<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 838<br />

Prüfstück DF 10/12


Anlagen-<br />

Nr.<br />

Son<strong>der</strong>gutachten<br />

Empfehlung /<br />

Vorzugsvariante<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Begründung /<br />

Anmerkungen<br />

fliktrisiko für Mittelspecht, Pirol und Kammmolch<br />

reduzieren. Im Abschnitt 4 wären die Streckenabschnitte<br />

X1.2 und X.10 gegenüber dem Streckenabschnitt<br />

1A.12 etwas risikoärmer zu beurteilen.<br />

Hier könnten Konfliktrisiken für Nebelkrähe,<br />

Karmingimpel und Wachol<strong>der</strong>drossel miniert<br />

werden.<br />

In den folgenden Abbildungen sind die Vorzugsvarianten <strong>der</strong> jeweiligen Son<strong>der</strong>gutachten für<br />

Abschnitte 1, 3 und 4 dargestellt (Abbildung 7.3-1 bis Abbildung 7.3-4). Für den Abschnitt 2<br />

(Streckenabschnitte 1A6 und 1A6.1), in dem kein Variantenvergleich stattfindet, entfällt eine<br />

Darstellung. Ebenso entfällt eine Darstellung <strong>der</strong> Streckenabschnitte 1A9 und 1A13 im Abschnitt<br />

4, für die ebenfalls kein Variantenvergleich durchgeführt wurde.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 839<br />

Prüfstück DF 10/12


Abbildung 7.3-1: Vorzugsvarianten <strong>der</strong> einzelnen Son<strong>der</strong>gutachten – Abschnitt 1.<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 840<br />

Prüfstück DF 10/12


Abbildung 7.3-2: Trassenabschnitte ohne Variantenvergleich – Abschnitt 2.<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 841<br />

Prüfstück DF 10/12


Abbildung 7.3-3: Vorzugsvarianten <strong>der</strong> einzelnen Son<strong>der</strong>gutachten – Abschnitt 3.<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 842<br />

Prüfstück DF 10/12


Abbildung 7.3-4: Vorzugvarianten <strong>der</strong> einzelnen Son<strong>der</strong>gutachten – Abschnitt 4.<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 843<br />

Prüfstück DF 10/12


Abbildung 7.3-5: Trassenabschnitte ohne Variantenvergleich – Abschnitt 4 und 5.<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 844<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

7.4 Gesamtplanerische Trassenempfehlung<br />

Die Darstellungen in den Abbildungen des Kap. 7.3 soll die einzelnen Ergebnisse <strong>der</strong> Variantenvergleiche<br />

noch einmal im Überblick und zusammengefasst verdeutlichen.<br />

Die Son<strong>der</strong>gutachten können dabei jedoch in <strong>der</strong> Abwägung nicht für sich stehend neben die<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> UVS und RVU gestellt werden, da sie als Grundlagen und Primärdaten bereits<br />

in die Variantenbewertungen von UVS und/o<strong>der</strong> RVU eingeflossen sind.<br />

Es zeigt sich Folgendes:<br />

� Die Vorzugsvariante von UVS und RVU (Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse - Variante 1A) entspricht<br />

den Ergebnissen <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>gutachten zu Verkehr, Agrarstruktur, Hydrogeologie<br />

und Archäologie. Wesentliche Gründe liegen in <strong>der</strong> Nutzung bereits vorbelasteter Bereiche,<br />

einem wesentlich geringeren Flächenverbrauch und in <strong>der</strong> positiven Auswirkung auf<br />

die verkehrliche Nachfrage im Schienenpersonennahverkehr.<br />

� Die wirtschaftliche Vorzugsvariante weicht nur in einem Teilabschnitt (Streckenabschnitt<br />

X7.1 nordöstlich von Oldenburg bei Kremsdorf) davon ab. In diesem Abschnitt ist jedoch<br />

bei einer Realisierung <strong>der</strong> Variante mit einem beson<strong>der</strong>s hohen artenschutzrechtlichen<br />

Risiko zu rechnen, so dass dieser Variantenabschnitt nicht weiter verfolgt wird.<br />

� In den Untersuchungen zu Lärm, Luftschadstoffen und Erschütterungen bilden Neubauvarianten<br />

in leicht unterschiedlichen Führungen die Vorzugsvarianten. Aufgrund <strong>der</strong><br />

überwiegend siedlungsfernen Führung <strong>der</strong> Neubautrassen ist dieses Ergebnis bei den<br />

immissionsbezogenen Gutachten von vornherein augenscheinlich.<br />

� Im Tourismusgutachten bildet die X-Trasse die Vorzugsvariante. Aus dem Gutachten<br />

geht hervor, dass sämtliche Varianten sehr deutlich geringere Lärmbeeinträchtigungen<br />

touristischer Infrastruktur zur Folge haben werden, als dies im Planfall 0 (<strong>der</strong>zeitige Trasse<br />

ohne Ausbau) <strong>der</strong> Fall sein wird. Die Unterschiede in den von nächtlicher Lärmbelastung<br />

beeinträchtigten Beherbergungsbetrieben und Betten sind auf einem quantitativ relativ<br />

niedrigen Belastungsniveau gering.<br />

� Das Gutachten zur gemeindlichen Entwicklung weist im Ergebnis so geringe Unterschiede<br />

in den Bewertungen auf, dass eine eindeutige Vorzugsvariante nicht ermittelt<br />

wird. In den Abschnitten 1 und 3 sind aber geringe numerische Vorteile <strong>der</strong> Neubautrassen<br />

erkennbar.<br />

Die Son<strong>der</strong>gutachten können aber in <strong>der</strong> Abwägung nicht für sich stehend neben die Ergebnisse<br />

<strong>der</strong> UVS und <strong>der</strong> RVU gestellt werden, da sie als Grundlagen und Primärdaten bereits<br />

in die Variantenbewertungen von UVS und/o<strong>der</strong> RVU eingeflossen sind.<br />

Insofern bestätigt sich also auch unter Würdigung <strong>der</strong> wirtschaftlichen Vorzugsvariante <strong>der</strong><br />

Ausbau <strong>der</strong> Bestandstrasse als Vorzugsvariante.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 845<br />

Prüfstück DF 10/12


8 Abkürzungsverzeichnis<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

°C Grad Celsius<br />

µm Mikrometer<br />

4. BImSchV 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

16. BImSchV 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

24. BImSchV 24. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

a. F. auf Fehmarn<br />

ABS Ausbaustrecke<br />

Abs. Absatz<br />

Abzw Abzweig / Abzweigstelle<br />

AEG Allgemeines Eisenbahngesetz<br />

AFB Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

ALSH Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein<br />

Art. Artikel<br />

AS Anschlussstelle<br />

ATKIS Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem<br />

AVV-Baulärm Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm<br />

AWZ Ausschließliche Wirtschaftszone<br />

Az Aktenzeichen<br />

B 501 Bundesstraße 501<br />

BA Bauabschnitt<br />

BAB A 1 Bundesautobahn 1<br />

BArtSchV Bundesartenschutzverordnung<br />

BauNVO Baunutzungsverordnung<br />

BBodSchG Bundesbodenschutzgesetz<br />

BE-Fläche Baustelleneinrichtungsfläche<br />

Bev. Bevölkerung<br />

Bf Bahnhof<br />

BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

BIP Bruttoinlandsprodukt<br />

BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz<br />

BoVEK Bodenverwertungskonzept<br />

BRT Bruttoregistertonne<br />

BSG beson<strong>der</strong>es Schutzgebiet<br />

bspw. beispielweise<br />

BÜ Bahnübergang<br />

BÜK 200 Bodenübersichtskarte im Maßstab: 1:200.000<br />

BVWP Bundesverkehrswegeplan<br />

BWS Bewertungsstufe<br />

bzw. beziehungsweise<br />

ca. circa (lat.), zirka, ungefähr<br />

CEF Continuous ecological functionality<br />

CO2 Kohlenstoffdioxid<br />

d. h. das heißt<br />

DB Deutsche Bahn<br />

dB (A) Dezibel (A)<br />

DB AG Deutsche Bahn AG<br />

DGK Dargebotsklasse<br />

DIN Deutsches Institut für Normung<br />

DLM Digitales Landschaftsmodell<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 846<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Drs. Drucksache<br />

DSB Dieseltriebwagen<br />

DSchG Denkmalschutzgesetz<br />

dt. deutsch<br />

DWD Deutscher Wetterdienst<br />

E Ost<br />

E/km² Einwohner pro Quadratkilometer<br />

EAZS Einsatzausbildungszentrum Schadensabwehr Marine<br />

EBA Eisenbahn-Bundesamt<br />

ebd. ebenda<br />

EKrG Eisenbahnkreuzungsgesetz<br />

erg. ergänzt, ergänzen<br />

ESTW Elektronisches Stellwerk<br />

ESTW-A Elektronisches Stellwerk Außenstelle<br />

etc. et cetera<br />

EU Europäische Union<br />

EÜ Eisenbahnüberführung<br />

FBQ Feste <strong>Fehmarnbeltquerung</strong><br />

FFH Flora-Fauna-Habitat<br />

FFH-AP FFH-Ausnahmeprüfung<br />

FFH-Gebiet Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiet<br />

FFH-LRT FFH-Lebensraumtypen<br />

FFH-RL Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie<br />

FFH-VorP FFH-Vorprüfung<br />

FFH-VP FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />

FFH-VVP FFH-Verträglichkeitsvorprüfung<br />

FGSV Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen<br />

FMI Fräs-Misch-Injektionsverfahren<br />

Fm-Kabel Fernmeldekabel<br />

FSS Frostschutzschicht<br />

FÜ Fußgängerüberführung<br />

FW Funktionaler Wert<br />

G Grundsatz<br />

G120 Streckenstandart <strong>der</strong> DB AG für Güterverkehr<br />

Gel. Gelän<strong>der</strong><br />

gem. gemäß<br />

Geosch Ob Karte <strong>der</strong> geowissenschaftlich schützenswerten Objekte<br />

GFR Gefahrenraumfreimeldeanlage<br />

GGB Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

ggf. gegebenenfalls<br />

GLB Geschützter Landschaftsbestandteil<br />

GOK Geländeoberkante<br />

GRi Gegenrichtung<br />

GVOBI Gesetz- und Verordnungsblatt<br />

GVS Gemeindeverbindungsstraße<br />

GWB Gleiswechselbetrieb<br />

GWL Grundwasserleiter<br />

GWS Grundwasserstauer<br />

Gz Güterzug<br />

h Stunde / Uhr<br />

ha Hektar<br />

Hbf Hauptbahnhof<br />

HOA Heißläuferortungsanlage<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 847<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Hp Haltepunkt<br />

HQ100 hun<strong>der</strong>tjährliches Hochwasser<br />

HQ200 zweihun<strong>der</strong>tjährliches Hochwasser<br />

Hrsg. Herausgeber<br />

i. d. R. in <strong>der</strong> Regel<br />

i. H. in Holstein<br />

i. S. im Sinne<br />

i. V. m. in Verbindung mit<br />

IBA Important Bird Area - fachlicher Vogelschutzgebietsvorschlag <strong>der</strong><br />

Naturschutzverbände<br />

IC InterCity<br />

ICE InterCityExpress<br />

insb. insbeson<strong>der</strong>e<br />

Jh Jahrhun<strong>der</strong>t<br />

K 42 Kreisstraße 42<br />

Kap. Kapitel<br />

km Kilometer<br />

km² Quadratkilometer<br />

kV Kilovolt<br />

L 309 Landesstraße 309<br />

La Langsamfahrstelle <strong>der</strong> Bahn<br />

LAGA Län<strong>der</strong>arbeitsgemeinschaft Abfall<br />

LAI Län<strong>der</strong>ausschuss für Immissionsschutz<br />

LANA Bund/Län<strong>der</strong>arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und<br />

Erholung<br />

LANU Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt<br />

LaPlaG Landesplanungsgesetz Schleswig-Holstein<br />

lat. lateinisch<br />

LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

LEP Landesentwicklungsplan<br />

lfdm / lfm laufende Meter<br />

LH Lichte Höhe<br />

LK Landkreis<br />

LKN-SH Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz<br />

Schleswig-Holstein<br />

LKW Lastkraftwagen<br />

LLUR Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume<br />

LNatSchG Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein<br />

LP Landschaftsplan<br />

LRP Landschaftsrahmenplan<br />

LSG Landschaftsschutzgebiet<br />

LST Leit- und Sicherungstechnik<br />

LSW Lärmschutzwand<br />

LW Lichte Weite<br />

LWaldG Landeswaldgesetz<br />

LWG Landeswassergesetz<br />

LZB Linienzugbeeinflussung<br />

M Maßstab<br />

m Meter<br />

m² Quadratmeter<br />

m³ Kubikmeter<br />

max. maximal<br />

MKW Mineralölkohlenwasserstoffe<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 848<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

MLUR Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume<br />

mm Millimeter<br />

MNU Ministerium für Natur und Umwelt Schleswig-Holstein<br />

MUNL Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft<br />

MWAV Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr<br />

N Nord<br />

N2 Stickstoff<br />

ND Naturdenkmal<br />

NGS Nie<strong>der</strong>sächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Son<strong>der</strong>abfall mbH<br />

NN Normal Null<br />

NO2 Stickstoffdioxid<br />

Nr. Nummer<br />

NSG Naturschutzgebiet<br />

o. o<strong>der</strong><br />

o. g. oben genannt<br />

O2 Sauerstoff<br />

OK Oberkante<br />

Ol Oberleitung<br />

ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr<br />

östl. östlich<br />

PAK Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe<br />

PF Planfeststellung<br />

PFA Planfeststellungsabschnitt<br />

PFU Planfeststellungsunterlage<br />

PM Partikelmasse<br />

PROKAS Mikroskaliges Urbanes Klimamodell<br />

PSS Planumsschutzschicht<br />

PSU Practical Salinity Units<br />

PU Planungsgruppe Umwelt<br />

QP Querprofil<br />

RB-VT Regional Bahn, Triebwagen mit Verbrennungsmotor<br />

rd. rund<br />

Ri Richtung<br />

RiL Richtlinie <strong>der</strong> DB AG<br />

RL Richtlinie<br />

ROG Raumordnungsgesetz<br />

RO-UVS Umweltverträglichkeitsstudie im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens<br />

ROV Raumordnungsverfahren<br />

RP Regionalplan<br />

RVU Raumverträglichkeitsuntersuchung<br />

S Süd<br />

S. Seite<br />

s. o. siehe oben<br />

s. u. siehe unten<br />

S.-H. Schleswig-Holstein<br />

SCI Site of Community Importance<br />

SG Schutzgut<br />

SGV Schienengüterverkehr<br />

SO Schienenoberkante<br />

sog. sogenannt<br />

SPA Special Protected Area<br />

SPFV Schienenpersonenfernverkehr<br />

SPNV Schienenpersonennahverkehr / Schienengebundener Personalverkehr<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 849<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

SPV Schienenpersonenverkehr<br />

StB Stahlbeton<br />

Str. Strecke<br />

StVO Straßenverkehrsordnung<br />

SÜ Straßenüberführung<br />

südl. südlich<br />

SW Südwest<br />

SWe Nährstoffverfügbarkeit im effektiven Wurzelraum<br />

TA Luft Technische Anleitung zur Reinhaltung <strong>der</strong> Luft<br />

TEN-V Transeuropäisches Verkehrsnetz<br />

TK Telekommunikation<br />

TK 25 Topographische Karte 1:25.000<br />

tlw. teilweise<br />

ü Überhöhung<br />

u. und<br />

ü. über<br />

u. a. unter an<strong>der</strong>em<br />

u. U. unter Umständen<br />

UG Untersuchungsgebiet<br />

UIC Internationaler Eisenbahnverband<br />

UiG Unternehmensinterne Genehmigung<br />

UNB Untere Naturschutzbehörde<br />

UR Untersuchungsraum<br />

usw. und so weiter<br />

UVP Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

UVPVwV Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

UVS Umweltverträglichkeitsstudie<br />

UVU Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

UWB Untere Wasserbehörde<br />

v. a. vor allem<br />

v. Chr. vor Christi<br />

VDE Verband <strong>der</strong> Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik<br />

vgl. vergleiche<br />

Vmax Höchstgeschwindigkeit<br />

VO Verordnung<br />

VSG Vogelschutzgebiet<br />

vsl. voraussichtlich<br />

VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz<br />

VzG Verzeichnis <strong>der</strong> örtlich zulässigen Geschwindigkeiten<br />

W West<br />

WAFIS Wasserwirtschaftliches Fachinformationssystem<br />

westl. westlich<br />

WHG Wasserhaushaltsgesetz<br />

WRRL Wasserrahmenrichtlinie<br />

WSG Wasserschutzgebiet<br />

Z Ziel<br />

z. B. zum Beispiel<br />

z. T. zum Teil<br />

z. Zt. zur Zeit<br />

Z0, Z1, Z2 Zuordnungswerte <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>arbeitsgemeinschaft Abfall<br />

ZiE Zustimmung im Einzelfall<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 850<br />

Prüfstück DF 10/12


zit. Zitat<br />

zus. zusammen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 851<br />

Prüfstück DF 10/12


9 Glossar<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

§ 30-Biotop: Gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG), bestimmtes Biotop, welches Aufgrund seiner Bedeutung für den Naturhaushalt<br />

und die biologische Vielfalt unter unmittelbarem gesetzlichen Schutz steht.<br />

Akkumulation: Anhäufung, Speicherung, Ansammlung, Ablagerung von Sedimenten.<br />

Ausgleichsfunktion (klimaökologisch / bioklimatisch): Fähigkeit von Landschaftsteilen,<br />

während austauscharmer Wetterlagen aufgrund ihrer Vegetationsstruktur, ihrer<br />

Bodenfeuchte und ggf. ihres Reliefs wirksam durch Entstehung und Transport von Kalt- o<strong>der</strong><br />

Frischluft zur Verbesserung bioklimatischer Zustände und zur Entstehung von<br />

Luftaustauschprozessen beizutragen; über diese Austauschprozesse ist neben einer<br />

Beeinflussung <strong>der</strong> Temperatur und Feuchte <strong>der</strong> Luft zugleich eine Verän<strong>der</strong>ung<br />

lufthygienischer Zustände, d.h. <strong>der</strong> Luftqualität, möglich.<br />

Avizönose: Gesamtheit <strong>der</strong> Vogelgemeinschaft in einer Lebensstätte<br />

Baltic Sea Protected Area (BSPA): System von Küsten- und Meeresschutzgebieten in <strong>der</strong><br />

Ostsee, welches auf Grundlage des Artikel 15 <strong>der</strong> 1992 überarbeiteten Helsinki-Konvention<br />

erarbeitet wurde.<br />

Biotopentwicklungspotenzial: beschreibt das Spektrum von Entwicklungsmöglichkeiten<br />

<strong>der</strong> Vegetation eines Standortes, das durch die abiotischen Standortmerkmale, d.h.<br />

Merkmale des Bodens, des Klimas und des Wasserhaushaltes bestimmt wird.<br />

Biozönose: Lebensgemeinschaft aller in einem bestimmten Biotop leben<strong>der</strong> Pflanzen, Tiere<br />

und Mikroorganismen<br />

Bodenkundliche Feuchtestufe (BKF): Die bodenkundliche Feuchtestufe ist ein Maß zur<br />

Klassifikation <strong>der</strong> Bodenwasserhaushaltsverhältnisse und ermöglicht eine<br />

zusammenfassende Aussage über die Feuchtesituation von Standorten. Sie berücksichtigt<br />

bodenkundliche, hydrologische, morphologische und klimatische Kennwerte.<br />

dB (A): Dezibel (A), Messgröße des Schalldruckpegels zur Bestimmung von<br />

Geräuschpegeln<br />

Effektdistanz: Als Effektdistanz wird die maximale Reichweite des erkennbar negativen<br />

Einflusses von Straßen auf die räumliche Verteilung einer Vogelart bezeichnet. Die<br />

Effektdistanz ist von <strong>der</strong> Verkehrsmenge unabhängig.<br />

Effektiver Wurzelraum (We): beschreibt die potentielle Ausschöpftiefe von<br />

pflanzenverfügbarem Bodenwasser, das durch die Wurzeln dem Boden maximal entzogen<br />

werden kann.<br />

Endmoräne: wallartige Aufschüttung von Gesteinsmaterial am Ende eines Gletschers<br />

Eozän: zweitälteste Abteilung des Tertiärs (Tertiär = ältere Periode <strong>der</strong> Erdneuzeit)<br />

eurytop: in verschiedenartigen Lebensräumen vorkommend, relativ weite Schwankungen<br />

relevanter Umweltfaktoren ertragend<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 852<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Exaration: durch die schleifende Wirkung vordringenden Gletschereises bewirkte<br />

Gesteinsabtragung<br />

Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG, FFH-RL): EG-Richtlinie zur<br />

Erhaltung <strong>der</strong> natürlichen Lebensräume sowie <strong>der</strong> wild lebenden Tiere und Pflanzen<br />

Feldkapazität: Wassermenge, die ein Boden gegen die Schwerkraft zu speichern vermag<br />

FFH-Gebiet: spezielle europäische Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz, die nach<br />

<strong>der</strong> Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden und dem Schutz von Pflanzen<br />

(Flora), Tieren (Fauna) und Habitaten (Lebensraumtypen) dienen. FFH-Gebiete sind ein Teil<br />

des Natura 2000-Netzwerkes.<br />

FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT): fasst gleichartige und ähnlich natürliche Lebensräume<br />

zusammen und dient als beson<strong>der</strong>s hoher Schutzstatus <strong>der</strong> Beschreibung <strong>der</strong> Landschaft im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Vorgaben <strong>der</strong> FFH-Richtlinie.<br />

fluvioglazial (glazifluvial, glazifluviatil): unmittelbar vom eiszeitlichen Schmelzwasser<br />

abgetragen o<strong>der</strong> abgelagert<br />

Geländeklima (Mesoklima): Klima einer bestimmten Landschaft unter dem Einfluss örtlicher<br />

Gegebenheiten<br />

Geomorphologie: Die Wissenschaft von den Formen <strong>der</strong> Erdoberfläche und den sie<br />

beeinflussenden Kräften und Prozessen<br />

Geotop: erdgeschichtliche Gebilde <strong>der</strong> unbelebten Natur, die Erkenntnisse über die<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Erde o<strong>der</strong> des Lebens vermitteln<br />

Großklima (Regionalklima): Klima größerer Gebiete, z. B. eines Landes, eines Kontinents<br />

Grundmoräne: am Grunde eines Gletschers mitgeführtes und abgelagertes<br />

Gesteinsmaterial<br />

Grundwasser, gespannt: Wird <strong>der</strong> Grundwasserleiter von schlecht durchlässigen, bindigen<br />

Schichten (Grundwasserhemmern, wie z. B. Geschiebemergel) so überlagert, dass das<br />

Grundwasser nicht so hoch ansteigen kann, wie es seinem hydrostatischen Druck entspricht,<br />

liegt gespanntes Grundwasser vor.<br />

Grundwasser, ungespannt: Sofern die über dem Grundwasserleiter liegende geologische<br />

Einheit, die Grundwasserüberdeckung, eine wasserdurchlässige Schicht ist, herrschen<br />

ungespannte Verhältnisse vor<br />

Grundwasserflurabstand: Höhenunterschied zwischen <strong>der</strong> Erdoberfläche und <strong>der</strong><br />

Grundwasseroberfläche<br />

Habitat: Charakteristische Lebensstätte einer bestimmten Tier- o<strong>der</strong> Pflanzenart<br />

Holozän: jüngster Zeitabschnitt <strong>der</strong> Erdgeschichte<br />

Hutung: nicht eingezäunte, extensiv genutzte Weidefläche, auf <strong>der</strong> Nutztiere gehütet werden<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 853<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Hydrodynamik: Strömungslehre: Wissenschaft von den Bewegungsgesetzen <strong>der</strong><br />

Flüssigkeiten<br />

Hydromorphologie: beschreibt die tatsächlich vorhandenen Gewässerstrukturen und das<br />

damit verbundene Abflussverhalten eines Gewässers in seiner räumlichen und zeitlichen<br />

Ausdehnung.<br />

Important Bird Area (IBA): weltweites Gebiet, welches für den Vogelschutz als wichtig<br />

eingestuft wird<br />

Kleinklima: örtlich und stellenweise stark unterschiedliches, bodennahes Klima<br />

Kolluvisol: Boden aus verlagertem, humosen Bodenmaterial<br />

Larolimikole: Eine Ordnung mit mehreren Familien, zu <strong>der</strong> neben <strong>der</strong> Familie <strong>der</strong><br />

eigentlichen Watvögel die Familien <strong>der</strong> Raubmöwen sowie die Alkenvögel gezählt werden<br />

Limikolen: bestimmte Ordnung <strong>der</strong> Vögel (Wat- und Stelzvögel)<br />

Makrophyt: mehrzellige größere Pflanze (mit bloßem Auge sichtbar)<br />

Makrozoobenthos: alle Tierarten ab etwa einem Millimeter Größe (mit dem Auge noch<br />

erkennbar), die den Grund von Gewässern (das Substrat, das Bachbett, den Seegrund)<br />

besiedeln<br />

Mesophyt: Pflanze, die Böden mittleren Feuchtigkeitsgrades bevorzugt<br />

Miozän: zweitjüngste Abteilung des Tertiärs (Tertiär = ältere Periode <strong>der</strong> Erdneuzeit)<br />

Morphodynamik: zeitliche Entwicklung <strong>der</strong> Gewässersohlstrukturen<br />

Morphogenese: Ausgestaltung und Entwicklung von Organen o<strong>der</strong> Geweben eines<br />

pflanzlichen o<strong>der</strong> tierischen Organismus<br />

morphogenetisch: die Morphogenese betreffend<br />

Nährstoffverfügbarkeit im effektiven Wurzelraum (SWe): Die SWe ist die Menge an<br />

Nährstoffen (Kationen, nicht z.B. Nitrat), die ein Boden austauschbar an Ton-,<br />

Humusteilchen, Oxiden und Hydroxiden binden bzw. sorbieren kann.<br />

Natura 2000: Europäisches Schutzgebietssystem, das Gebiete <strong>der</strong> Vogelschutzrichtlinie<br />

sowie die <strong>der</strong> FFH-Richtlinie beinhaltet<br />

Nehrungshaken: ein schmaler, meistens sandiger Landstreifen, <strong>der</strong> einen flacheren Teil des<br />

Meeres vom offenen Wasser abtrennt<br />

Neophyt: durch menschlichen Einfluss (nach 1492) eingewan<strong>der</strong>te, eingeführte o<strong>der</strong><br />

eingeschleppte Pflanzenart<br />

Ökokonto: Naturschutzinstrument auf kommunaler Ebene im Rahmen <strong>der</strong> Eingriffsregelung.<br />

Heutige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden dokumentiert und können in einen<br />

Flächenbestand eingetragen werden. Die Flächen stehen bei späteren Eingriffen in Natur<br />

und Landschaft im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 854<br />

Prüfstück DF 10/12


Oligozän: jüngster Zeitintervall innerhalb des Paläogens (Paläogen = Formation des<br />

Tertiärs)<br />

Pleistozän: vor dem Holozän liegende ältere Abteilung des Quartärs<br />

PM10: Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von 10 o<strong>der</strong> weniger Mikrometern<br />

PM2,5: Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von 2,5 o<strong>der</strong> weniger Mikrometern<br />

Podsolierung: bezeichnet den Prozess <strong>der</strong> Umlagerung metallorganischer Verbindungen im<br />

Boden durch sickerndes Wasser aus dem Ober- in den Unterboden<br />

postglazial: nacheiszeitlich<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Practical Salinity Units (PSU): Einheit zur Angabe des Salzgehalts eines Gewässers<br />

(Salinität)<br />

Quartär: jüngste erdgeschichtliche Formation, beginnend mit den letzten bekannten<br />

Eiszeiten<br />

Ramsar-Konvention (-Übereinkommen): Übereinkommen über Feuchtgebiete,<br />

insbeson<strong>der</strong>e als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung<br />

Retentionsraum: Raum, <strong>der</strong> bei Hochwasser überflutet werden kann und somit zur<br />

Senkung des Wasserspiegels beiträgt<br />

San<strong>der</strong>: wenig fruchtbare, ausgedehnte Sand- und Schotterfläche im Vorfeld eines<br />

Gletschers<br />

Special Protected Areas (SPA): Europäische Vogelschutzgebiete<br />

stenök: nur geringe Schwankungen <strong>der</strong> ökologischen Randbedingungen ertragend<br />

stenotop: nur in wenigen, relativ gleichartigen Lebensräumen vorkommend<br />

subglazial: unter dem Gletschereis befindlich; vor sich gehend<br />

submerse Vegetation: Pflanzen, die unter <strong>der</strong> Wasseroberfläche leben<br />

Tertiär: ältere Periode des Känozoikums (Känozoikums = erdgeschichtliche Neuzeit, die<br />

Tertiär und Quartär umfasst).<br />

transeuropäisches Verkehrsnetz (TEN-V): Programm <strong>der</strong> Europäischen Union für eine<br />

bessere Vernetzung des europäischen Binnenmarkts und Vereinheitlichung <strong>der</strong><br />

Verkehrssysteme.<br />

Trophie: Nährstoffversorgung /-gehalt eines Ökosystems<br />

Trophiestufe: Einstufung eines Gewässers je nach Menge des Nährstoffangebots<br />

(oligotroph: nährstoffarm, mesotroph: mittleres Nährstoffangebot, eutroph: nährstoffreich,<br />

polytroph: sehr nährstoffreich, hypertroph: extrem nährstoffreich).<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 855<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

Vogelschutzrichtlinie: Konvention von 1979 zur Erhaltung <strong>der</strong> europäischen wild lebenden<br />

Vogelarten durch Errichtung beson<strong>der</strong>er Schutzgebiete; Gebiete <strong>der</strong> Vogelschutzrichtlinie<br />

gehören zum Schutzgebietssystem Natura 2000.<br />

Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG, WRRL): Richtlinie, die den rechtlichen<br />

Rahmen für die Wasserpolitik innerhalb <strong>der</strong> EU vereinheitlicht und bezweckt, die<br />

Wasserpolitik stärker auf eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung<br />

auszurichten.<br />

WinART: zentrales EDV-gestütztes Artenkataster zur Erfassung verschiedener<br />

Artengruppen<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 856<br />

Prüfstück DF 10/12


10 Quellenverzeichnis<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Literatur<br />

ARCHÄOLOGISCHES LANDESAMT SCHLESWIG HOLSTEIN [ALSH] (2012): Fachbeitrag<br />

archäologische Kulturgüter, <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> <strong>Festen</strong><br />

<strong>Fehmarnbeltquerung</strong>, Gutachten im Auftrag <strong>der</strong> DB Netz AG, Anlage 17.<br />

ARGE LEGUAN, PLANUNGSGRUPPE UMWELT, TGP (2012): Planfeststellungsverfahren für den<br />

Ausbau <strong>der</strong> Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Kanalkilometer 79,9 bis 92,1 –<br />

Umweltverträglichkeitsstudie im Auftrag des Wasser- und Schifffahrtsamt Kiel-<br />

Holtenau.<br />

BAADER KONZEPT GMBH (2005): Neubau BAB 39 Lüneburg – Wolfsburg.<br />

Raumverträglichkeitsuntersuchung.<br />

BAUDYN (2012): Erschütterungstechnische Untersuchung Prognoseergebnisse, Abschnitt 1<br />

bis Abschnitt 5, <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> <strong>Festen</strong> <strong>Fehmarnbeltquerung</strong>,<br />

Gutachten im Auftrag <strong>der</strong> DB Netz AG, Anlage11.<br />

BIOPLAN (2009): Vierstreifiger Ausbau zwischen Heiligenhafen Ost und Puttgarden,<br />

faunistische-floristische Erhebung als Grundlage <strong>der</strong> LBP-Aufstellung.<br />

BORKENHAGEN, P. (2001): Die Säugetiere Schleswig-Holsteins, Rote Liste, Landesamt für<br />

Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein, Flintbek.<br />

BORKENHAGEN, P. (2011): Die Säugetiere Schleswig-Holsteins, Faunistisch-ökologische<br />

Arbeitsgemeinschaft Schleswig-Holstein e.V. (Hrsg.), Husum.<br />

BRINKMANN, R. (1998): Berücksichtigung faunistisch-tierökologischer Belange in <strong>der</strong><br />

Landschaftsplanung, Informationsdienst Naturschutz Nie<strong>der</strong>sachsen 18. Jg. Nr. 4,<br />

Hannover.<br />

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (HRSG.) (1998): Rote Liste <strong>der</strong> gefährdeten Tiere<br />

Deutschlands. Schriftenreihe für Landespflege und Naturschutz, Heft 55, Bonn-Bad<br />

Godesberg.<br />

COCHET CONSULT (2012): Son<strong>der</strong>untersuchung "Prüfung möglicher positiver und negativer<br />

Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein",<br />

<strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> <strong>Festen</strong> <strong>Fehmarnbeltquerung</strong>, Gutachten im Auftrag<br />

<strong>der</strong> DB Netz AG, Anlage 14.<br />

DB NETZ AG (2010): Raumordnungsverfahren - <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> - Feste<br />

<strong>Fehmarnbeltquerung</strong> - Erweitertes Handout, Gesamtunterlage <strong>der</strong> Antragskonferenz<br />

zum Raumordnungsverfahren gem. § 14a Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LaPlaG)<br />

22.06.2010, Anlage 1.<br />

DB NETZE (2011): Zugzahlen Planfall 1 – FBQ wird mit deutschem Hinterlandausbau gebaut<br />

(Bezugsjahr 2025), Zugzahlen Planfall 0 – FBQ wird ohne deutschen Hinterlandausbau<br />

gebaut (Bezugsjahr 2025), Stand 30.11.2011.<br />

DB PROJEKTBAU (2012a): Derzeitige Zugzahlen auf Abschnitt bis km 29,8 Abzw. Neustadt,<br />

Bezugsjahr 2012, schriftliche Mitteilung B. Preußner, DB ProjektBau 17.08.2012.<br />

DB PROJEKT BAU GMBH (2012b): Höhenpläne zur <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> <strong>Festen</strong><br />

<strong>Fehmarnbeltquerung</strong>.<br />

EISENBAHN-BUNDESAMT (2004): Hinweise zur ökologischen Wirkungsprognose in UVP, LBP<br />

und FFH-Verträglichkeitsprüfungen bei Aus- und Neubaumaßnahmen von<br />

Eisenbahnen des Bundes, Stand März 2004.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 857<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

EISENBAHN-BUNDESAMT (2010a): Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen<br />

Planfeststellung und Plangenehmigung sowie für Magnetschwebebahnen, Teil I<br />

Überblick über die umwelt- und naturschutzrechtlichen Instrumente in <strong>der</strong><br />

eisenbahnrechtlichen Planfeststellung, Stand Juli 2010.<br />

EISENBAHN-BUNDESAMT (2010b): Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen<br />

Planfeststellung und Plangenehmigung sowie für Magnetschwebebahnen, Teil III<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung, Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, 6. Fassung,<br />

Stand Dezember 2010.<br />

ETC TRANSPORT CONSULTANTS GMBH (2012): Gutachten zur verkehrlichen Erschließung <strong>der</strong><br />

Anliegergemeinden (Schienenpersonennahverkehr), <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Festen</strong> <strong>Fehmarnbeltquerung</strong>, Gutachten im Auftrag <strong>der</strong> DB Netz AG, Anlage 8.<br />

FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRAßEN- UND VERKEHRSWESEN (FGSV) (1997): Arbeitshilfe<br />

zur praxisorientierten Einbeziehung <strong>der</strong> Wechselwirkungen in<br />

Umweltverträglichkeitsstudien für Straßenbauvorhaben.<br />

FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRAßEN- UND VERKEHRSWESEN (FGSV) (2001): Merkblatt<br />

zur Umweltverträglichkeitsstudie in <strong>der</strong> Straßenplanung.<br />

FUCHS, D., HÄNEL, K., LIPSKI, A., REICH, M., FINCK, P. & RIECKEN, U. (2010):<br />

Län<strong>der</strong>übergreifen<strong>der</strong> Biotopverbund in Deutschland, Grundlagen und Fachkonzept,<br />

Naturschutz und Biologische Vielfalt Heft 96, Bundesamt für Naturschutz.<br />

GASSNER, E., WINKELBRANDT, A., BERNOTAT, D. (2010): UVP und Strategische<br />

Umweltprüfung, Rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltprüfung, 5. Auflage.<br />

GEMEINDE DAMLOS (2001): Landschaftsplan <strong>der</strong> Gemeinde Damlos, erstellt von: PLANUNG:<br />

BLANCK, Eutin, Stand 28.11.2011.<br />

GEMEINDE GREMERSDORF (1997): Landschaftsplan <strong>der</strong> Gemeinde Gremersdorf, Kreis<br />

Ostholstein, erstellt von: BENDFELDT-SCHRÖDER-FRANKE, Kiel, Stand Mai 1997.<br />

GEMEINDE GROßENBRODE (1997): Landschaftsplan Großenbrode, erstellt von: BRIEN<br />

WESSELS WERNING, Lübeck, Stand Juli 1997.<br />

GEMEINDE HERINGSDORF (2000): Landschaftsplan Heringsdorf, erstellt von: BRIEN WESSELS<br />

WERNING, Lübeck, Stand April 2000.<br />

GEMEINDE LENSAHN (2000): Landschaftsplan <strong>der</strong> Gemeinde Lensahn, erstellt von: FREIRAUM-<br />

UND LANDSCHAFTSPLANUNG MATTHIESEN, SCHLEGEL, SCHRÖDER, Altenholz, Stand<br />

14.06.2000.<br />

GEMEINDE NEUKIRCHEN (2002): Landschaftsplan <strong>der</strong> Gemeinde Neukirchen, ERSTELLT VON:<br />

BÜRO FÜR GRÜNPLANUNG UND LANDSCHAFTSARCHITEKTUR DR. F. LIEDL, Selent, Fassung<br />

vom 02.02.2004.<br />

GEMEINDE RATEKAU (2004): Landschaftsplan <strong>der</strong> Gemeinde Ratekau, erstellt von: SCHLIE, U.,<br />

Timmendorfer Strand, Beschlussfassung vom 10.09.2009.<br />

GEMEINDE SCHARBEUTZ (1981): Landschaftsplan <strong>der</strong> Gemeinde Scharbeutz, erstellt von:<br />

BÜRO TTG, Lübeck, Stand August 1981.<br />

GEMEINDE SCHASHAGEN (1999): Landschaftsplan Schashagen, erstellt von: KLAPPER, H.,<br />

Molfsee, Stand August 1999.<br />

GEMEINDE SIERKSDORF (2005): Landschaftsplan <strong>der</strong> Gemeinde Sierksdorf, erstellt von: BRIEN<br />

WESSELS WERNING, Lübeck, Stand September 2005.<br />

GEMEINDE TIMMENDORFER STRAND (2007): Landschaftsplan Timmendorfer Strand, erstellt<br />

von: TRÜPER GONDESEN PARTNER, Lübeck, Fassung vom 27.03.2007.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 858<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

GRÜNWALD-SCHWARK, V. (2011): The European otter (Lutra lutra, L. 1758) population in<br />

Schleswig-Holstein/ Germany – Status quo, preservation, development and<br />

conservation recommendations, Master Thesis, Institute for the Conservation of<br />

Natural Resources, Faculty of Agricultural and Nutritional Sciences, Christian Albrechts<br />

University of Kiel.<br />

HANSEATIC TRANSPORT CONSULTANCY, GEORG & OTTENSTRÖER und LÄRMKONTOR GMBH<br />

(2010): „Betroffenheitsanalyse <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong>“ in Folge des Baus einer<br />

festen Fehmarnbelt-Querung – Gutachten.<br />

HANSESTADT LÜBECK (2007): Landschaftsplan, erstellt von: Hansestadt Lübeck, Stand<br />

Februar 2007.<br />

HAFEN CITY UNIVERSITÄT HAMBURG (HCU) & TRÜPER GONDESEN PARTNER (TGP) (2012):<br />

Son<strong>der</strong>untersuchung Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung,<br />

<strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> <strong>Festen</strong> <strong>Fehmarnbeltquerung</strong>, Anlage 13.<br />

HOPPE, W. & BECKMANN, M. (Hrsg.) (2012): Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung,<br />

Kommentar, 4. Auflage, Köln.<br />

INGENIEURGESELLSCHAFT DR. REINSCH (2012): Hydrogeologisches Son<strong>der</strong>gutachten zur<br />

Raumordnerischen Umweltverträglichkeitsuntersuchung, <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Festen</strong> <strong>Fehmarnbeltquerung</strong>, Gutachten im Auftrag <strong>der</strong> DB Netz AG, Anlage 15).<br />

INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2004): Regionalplan 2004 für den<br />

Planungsraum II, Schleswig-Holstein Ost, kreisfreie Stadt Lübeck, Kreis Ostholstein.<br />

INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2010): Landesentwicklungsplan<br />

SCHLESWIG-Holstein 2010.<br />

INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2012): Teilfortschreibung des<br />

Regionalplanes für den Planungsraum II - Kreisfreie Stadt Lübeck und Kreis<br />

Ostholstein zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung. 2.<br />

Entwurf, Stand 24.04.2012.<br />

INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN, MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT,<br />

UMWELT UND LÄNDLICHE und MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, WIRTSCHAFT UND<br />

VERKEHR (2011a): Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen Gl.Nr.2320.6,<br />

Fundstelle: Amtsbl. Schl.-H. 2011 S. 196 Gemeinsamer Run<strong>der</strong>lass des<br />

Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume<br />

und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22. März 2011 - IV<br />

232.<br />

INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN, MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT,<br />

UMWELT UND LÄNDLICHE und MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, WIRTSCHAFT UND<br />

VERKEHR (2011b): Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen Gl.Nr.2320.6,<br />

Fundstelle: Amtsbl. Schl.-H. 2011 S. 196 Gemeinsamer Run<strong>der</strong>lass des<br />

Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume<br />

und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22. März 2011 - IV<br />

232, Anlage 1: Mindestabstände zu schutzwürdigen Nutzungen.<br />

JOHANNSEN, A. (1980): Hydrogeologie von Schleswig-Holstein. Geologisches Jahrbuch,<br />

Reihe C, Heft 28. Hannover.<br />

KIELER INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (KIFL) (2010): Arbeitshilfe Vögel und<br />

Straßenverkehr, Schlussbericht zum Forschungsprojekt FE 02.286/2007/LRB <strong>der</strong><br />

Bundesanstalt für Straßenwesen: "Entwicklung eines Handlungsleitfadens für<br />

Vermeidung und Kompensation verkehrsbedingter Wirkungen auf die Avifauna".<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 859<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

KNIEF, W., BERNDT, R. K., HÄLTERLEIN, B., JEROMIN, K., KIEKBUSCH, J. J., KOOP, B. (2010): Die<br />

Brutvögel Schleswig-Holsteins - Rote Liste, 5. Fassung, Stand: Oktober 2010,<br />

MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND LÄNDLICHE RÄUME DES LANDES<br />

SCHLESWIG-HOLSTEIN (Hrsg.).<br />

KLINGE, A. (2003): Die Amphibien und Reptilien Schleswig-Holsteins- Rote Liste, 3. Fassung,<br />

LANU SH (Hrsg.): Schriftenreihe LANU SH-Natur-RL17, Flintbek.<br />

KOLLIGS, D. (2009): Die Großschmetterlinge Schleswig-Holsteins, Rote Liste, Landesamt für<br />

Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR<br />

SH), Flintbek.<br />

KORNECK, D., SCHNITTLER, M. & VOLLMER, I. (1996): Rote Liste <strong>der</strong> Farn- und Blütenpflanzen<br />

(Pteridophyta et Spermatophyta) Deutschlands, Schriftenreihe für Vegetationskunde,<br />

Heft 28, S. 21 - 187.<br />

KREIS OSTHOLSTEIN (2007): Naturdenkmale, Historie, Portraits, Karte, Eutin.<br />

KÜHNEL K.-D., GEIGER, A., LAUFER, H., PODLOUCKY, R. & SCHLÜPMANN, M. (2009a): Rote Liste<br />

und Gesamtartenliste <strong>der</strong> Lurche (Amphibia) Deutschlands, Stand Dezember 2008, in:<br />

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und<br />

Pilze Deutschlands, Band 1: Wirbeltiere: 259 – 288, Bonn - Bad Godesberg.<br />

KÜHNEL K.-D., GEIGER, A., LAUFER, H., PODLOUCKY, R. & SCHLÜPMANN, M. (2009b): Rote<br />

Liste und Gesamtartenliste <strong>der</strong> Kriechtiere (Reptilia) Deutschlands, Stand Dezember<br />

2008, in: BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen<br />

und Pilze Deutschlands, Band 1: Wirbeltiere: 231 – 256, Bonn - Bad Godesberg.<br />

LAIRM CONSULT (2012a): Schalltechnische Untersuchung, <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Festen</strong> <strong>Fehmarnbeltquerung</strong>, Abschnitt 1 bis Abschnitt 5, Gutachten im Auftrag <strong>der</strong> DB<br />

Netz AG, Anlage 10.<br />

LAIRM CONSULT (2012b): Luftschadstoffuntersuchung, <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Festen</strong> <strong>Fehmarnbeltquerung</strong>, Abschnitt 1 bis 5, Gutachten im Auftrag <strong>der</strong> DB Netz AG,<br />

Anlage 9.<br />

LANDESAMT FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND LÄNDLICHE RÄUME DES LANDES SCHLESWIG-<br />

HOLSTEIN (LLUR SH) (2011): Bodenbewertung in Schleswig-Holstein, Begleittext zu<br />

den Bodenbewertungskarten im Landwirtschafts- und Umweltatlas, Flintbek.<br />

LANDESAMT FÜR NATUR UND UMWELT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (LANU SH) (1999a):<br />

Seenkurzprogramm 1996, Börnsee, Hemmelsdorfer See, Muggesfel<strong>der</strong> See, Passa<strong>der</strong><br />

See, Waldhusener Moorsee, Flintbek.<br />

LANDESAMT FÜR NATUR UND UMWELT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (LANU SH) (1999b):<br />

Seenkurzprogramm 1995, Ankerscher See, Itzstedter See, Langsse, Lustsee,<br />

Neukirchener See, Poggensee, Schwonausee, Süseler See, Taschensee, Flintbek.<br />

LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE SCHLESWIG-HOLSTEIN (2011): Denkmallisten nach<br />

Denkmaldatenbank, schriftliche Mitteilungen, November 2011.<br />

LANDESAMT FÜR NATUR UND UMWELT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (LANU SH) (2003a):<br />

Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Schleswig-Holstein, regionale Ebene<br />

(Gebiete von überörtlicher Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz), Fachbeitrag<br />

zur Landschaftsrahmenplanung Spezieller Teil, Planungsraum II – Kreis Ostholstein<br />

und Hansestadt Lübeck.<br />

LANDESAMT FÜR NATUR UND UMWELT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (LANU SH) (2003b):<br />

Standardliste <strong>der</strong> Biotoptypen in Schleswig-Holstein, 2. Fassung, Stand Mai 2003.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 860<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

LANDESAMT FÜR NATUR UND UMWELT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (LANU SH) (2006):<br />

Seen an <strong>der</strong> Nord- und Ostseeküste Schleswig-Holsteins, Holmer See, Lüttmoorsee,<br />

Rickelsbüller Koogsee, Windebyer Noor, Großer Binnensee, Neustädter<br />

Binnenwasser, Flintbek.<br />

LANDESAMT FÜR WASSERHAUSHALT UND KÜSTE (1980): Studie zur Grundwasserneubildung<br />

Schleswig-Holstein, Kiel.<br />

LANDESREGIERUNG SCHLESWIG-HOLSTEIN (2012a): Generalplan Küstenschutz des Landes<br />

Schleswig-Holstein, Fortschreibung 2012. Entwurf für die Anhörung <strong>der</strong> Verbände.<br />

Abrufbar unter: http://www.schleswig-holstein.de/UmweltLandwirtschaft/DE/<br />

WasserMeer/09_KuestenschutzHaefen/PDF/Fortschreibung_Generalplan2012__blob=<br />

publicationFile.pdf (Stand 2012).<br />

LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN (2007): Wan<strong>der</strong>- und Freizeitkarte 1:50.000,<br />

Blatt 10 Fehmarn-Lütjenburg, 2. Ausgabe, Kiel.<br />

LANDESVERMESSUNGSAMT SCHLESWIG-HOLSTEIN (o.J.):Wan<strong>der</strong>- und Freizeitkarte 1:50.000,<br />

Blatt 11 Lübeck-Neustadt, 1. Ausgabe, Kiel.<br />

LANDWIRTSCHAFTSKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN (2012): Son<strong>der</strong>untersuchungen<br />

Agrarstruktur, <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> <strong>Festen</strong> <strong>Fehmarnbeltquerung</strong>,<br />

Gutachten im Auftrag <strong>der</strong> DB Netz AG, Anlage 12.<br />

LEGUAN (2009): Artenschutz-Fachbeitrag im Rahmen des geplanten Neubaus <strong>der</strong><br />

Kreisstraße K 13, Naturschutzfachliche Bewertung des geplanten Vorhabens in<br />

Hinblick auf den Artenschutz als Ergänzung zur Planfeststellungsunterlage, Gutachten<br />

im Auftrag von TGP, Lübeck.<br />

LEGUAN (2012a): Son<strong>der</strong>gutachten Flora & Fauna, <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> <strong>Festen</strong><br />

<strong>Fehmarnbeltquerung</strong>, Gutachten im Auftrag <strong>der</strong> DB Netz AG, Anlage 7.<br />

LEGUAN (2012b): Natura 2000, FFH-Synopse, <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> <strong>Festen</strong><br />

<strong>Fehmarnbeltquerung</strong>, Gutachten im Auftrag <strong>der</strong> DB Netz AG, Anlage 6.<br />

MEINIG, H., BOYE, P. & HUTTERER, R. (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste <strong>der</strong> Säugetiere<br />

(Mammalia) Deutschlands, Stand Oktober 2008, in: BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ<br />

(Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 1, S.<br />

115-153. Bonn-Bad Godesberg.<br />

MIERWALD, U. & ROMAHN, K. (2006): Die Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins. Rote<br />

Liste, Band 1, Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein<br />

(Hrsg.), Flintbek.<br />

MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND LÄNDLICHE RÄUME SCHLESWIG-HOLSTEIN<br />

(MLUR SH) (2005): Sicherung <strong>der</strong> Trinkwasserversorgung in Schleswig-Holstein,<br />

Neuorientierung des Programms zur Ausweisung von Wasserschutzgebieten, Kiel.<br />

MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND LÄNDLICHE RÄUME SCHLESWIG-HOLSTEIN<br />

(MLUR SH) (2007): Generalplan Binnenhochwasserschutz und Hochwasserrückhalt<br />

Schleswig-Holstein. Kiel.<br />

MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND LÄNDLICHE RÄUME SCHLESWIG-HOLSTEIN<br />

(MLUR SH) (2009): Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 <strong>der</strong> Richtlinie 2000/60/EG für<br />

die Flussgebietseinheit Schlei/Trave. Kiel.<br />

MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATUR UND FORSTEN DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (MUNF<br />

SH) (1998): Gesamtplan Grundwasserschutz Schleswig-Holstein, Kiel.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 861<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATUR UND FORSTEN DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (MUNF<br />

SH) (1999): Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein 1999.<br />

MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES SCHLESWIG-<br />

HOLSTEIN (MUNL SH) (2003): Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II, Kreis<br />

Ostholstein und Hansestadt Lübeck, Gesamtfortschreibung 2003, Kiel.<br />

MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES SCHLESWIG-<br />

HOLSTEIN (MUNL SH) (2005): Flussgebietseinheit Schlei / Trave, Bericht über die<br />

Analysen nach Artikel 5 <strong>der</strong> Richtlinie 2000/60/EG, Kiel.<br />

MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR (MWAV SH) UND MINISTERIUM FÜR<br />

UMWELT, NATURSCHUTZ UND FORSTEN (MUNF SH) DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN<br />

(2004): Orientierungsrahmen zur Bestandserfassung, -bewertung und Ermittlung <strong>der</strong><br />

Kompensationsmaßnahmen im Rahmen landschaftspflegerischer Begleitplanungen für<br />

Straßenbauvorhaben (Kompensationsermittlung Straßenbau), Gemeinsamer Erlass<br />

des MWAV und des MUNF Schleswig-Holstein VII / 416-553.363 / V 331-5520.25 vom<br />

11.08.2004, Kiel.<br />

MINISTERPRÄSIDENTIN DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (Hrsg.) (1998):<br />

Landesraumordnungsplan vom 4. Juni 1998 (Amtsbl. Schl.-H. S. 493) in <strong>der</strong> Fassung<br />

<strong>der</strong> Teilfortschreibung 2004 vom 17. Januar 2005 (Amtsbl. Schl.-H. S. 99).<br />

MOSIMANN, T., FREY, T. & T. TRUTE (1999): Schutzgut Klima/Luft in <strong>der</strong> Landschaftsplanung,<br />

Bearbeitung <strong>der</strong> klima- und immissionsökologischen Inhalte im Landschaftsrahmenplan<br />

und Landschaftsplan, Informationsdienst Naturschutz Nie<strong>der</strong>sachsen, 19. Jg. Nr. 4, S.<br />

201-276, Hildesheim.<br />

NIT INSTITUT FÜR TOURISMUS- UND BÄDERFORSCHUNG IN NORDEUROPA GMBH (2011):<br />

Einflussanalyse Tourismus - Einfluss einer <strong>Festen</strong> <strong>Fehmarnbeltquerung</strong> auf Angebot<br />

und Nachfrage im Segment Tourismus auf <strong>der</strong> Insel Fehmarn und in <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Großenbrode<br />

PENCK, A. (1882): Die Vergletscherung <strong>der</strong> deutschen Alpen, Leipzig.<br />

PLANUNGSGRUPPE UMWELT (PU) (2012): Son<strong>der</strong>untersuchungen Artenschutz,<br />

<strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> <strong>Festen</strong> <strong>Fehmarnbeltquerung</strong>, Gutachten im Auftrag<br />

<strong>der</strong> DB Netz AG, Anlage 5.<br />

PÖYRY INFRA GMBH (2010): Raumordnungsverfahren – <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> Feste<br />

<strong>Fehmarnbeltquerung</strong> (FBQ). Erweitertes Handout. Gesamtunterlage <strong>der</strong><br />

Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren gemäß §14a Abs. 1<br />

Landesplanungsgesetz (LaPlaG), Unveröffentlicht, Anlage 1.<br />

PRO TERRA TEAM & MNU S-H (HRSG.) (1994): Wechselwirkungen in <strong>der</strong> Umweltverträglichkeitsprüfung,<br />

Dortmund.<br />

ROSS, P.-H. (1993): Erläuterungen zur Karte <strong>der</strong> geowissenschaftlich schützenswerten<br />

Objekte (Geosch Ob) in Schleswig-Holstein 1:250.000, Kiel.<br />

SCHULZ, B. (2011): Die Haselmaus – Kurzübersicht über Bestandessituation,<br />

Gefährdungsfaktoren und Schutzansätze, in: MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT,<br />

UMWELT UND LÄNDLICHE RÄUME DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (Hrsg.):<br />

Jahresbericht 2011, Jagd und Artenschutz, S. 65f.<br />

STADT BAD SCHWARTAU (1992): Landschaftsplan <strong>der</strong> Stadt Bad Schwartau.<br />

STADT FEHMARN (2008): Landschaftsplan <strong>der</strong> Stadt Fehmarn, erstellt von: Trüper Gondesen<br />

Partner, Lübeck.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 862<br />

Prüfstück DF 10/12


STADT NEUSTADT I.H. (2001): Landschaftsplan Stadt Neustadt in Holstein (Ostholstein),<br />

erstellt von: LANDSCHAFTSPLANUNG HESS, JACOB, I. Fortschreibung, Fassung vom<br />

16.02.2001.<br />

STADT OLDENBURG I.H. (2002): Landschaftsplan <strong>der</strong> Stadt Oldenburg i.H., erstellt von: BRIEN<br />

WESSELS WERNING, Lübeck, Fassung vom Juli 2002.<br />

STATISTIKAMT NORD (2011): Bodenflächen in Hamburg und Schleswig-Holstein am<br />

31.12.2010 nach Art <strong>der</strong> tatsächlichen Nutzung, Statistische Berichte, A V 1 – j/10,<br />

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Hamburg.<br />

STATISTISCHES AMT FÜR HAMBURG UND SCHLESWIG-HOLSTEIN (Hrsg.) (2012a): Verzeichnis<br />

<strong>der</strong> allgemeinbildenden Schulen in Schleswig-Holstein. Schuljahr 2011/12. Hamburg,<br />

Kiel.<br />

STATISTISCHES AMT FÜR HAMBURG UND SCHLESWIG-HOLSTEIN (Hrsg.) (2012b): Verzeichnis<br />

<strong>der</strong> berufsbildenden Schulen in Schleswig-Holstein. Schuljahr 2011/12. Hamburg, Kiel.<br />

SÜDBECK, P., BAUER, H.-G., BOSCHERT, M., BOYE, P., KNIEF, W. (2009): Rote Liste und<br />

Gesamtartenliste <strong>der</strong> Brutvögel (Aves) Deutschlands, 4. Fassung, 30. November 2007,<br />

Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1): 159-227; Eds.: Bundesamt für Naturschutz,<br />

Bonn, Bad Godesberg.<br />

TRAPPMANN (2004): Mündlicher Bericht über Fle<strong>der</strong>mausvorkommen in einem<br />

Wasserdurchlass unter einer in Betrieb stehenden Strecke in Nordrhein-Westfalen,<br />

zitiert in: EISENBAHN-BUNDESAMT (2004): Hinweise zur ökologischen Wirkungsprognose<br />

in UVP, LBP und FFH-Verträglichkeitsprüfungen bei Aus- und Neubaumaßnahmen von<br />

Eisenbahnen des Bundes, Stand März 2004.<br />

TRÜPER GONDESEN PARTNER (TGP) (2011): Erläuterungsbericht zur<br />

Landschaftspflegerischen Begleitplanung, Vierstreifiger Ausbau <strong>der</strong> B 207 zwischen<br />

Heiligenhafen und Puttgarden.<br />

TRÜPER GONDESEN PARTNER (TGP) (2012): Son<strong>der</strong>gutachten und Erläuterungsbericht zur<br />

Wildbiologie, Anlage 16.<br />

WINKLER, C. (2000): Die Heuschrecken Schleswig-Holsteins - Rote Liste, Landesamt für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege Schleswig Holstein (Hrsg.), Flintbek.<br />

WINKLER, C., DREWS, A., BEHRENDS, T., BRUENS, A., HAACKS, M., JÖDICKE, K., RÖBBELEN, F. &<br />

VOß, K. (2011): Die Libellen Schleswig-Holsteins, Rote Liste, MINISTERIUM FÜR<br />

LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND LÄNDLICHE RÄUME DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN<br />

(Hrsg.), Kiel.<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens sind insbeson<strong>der</strong>e folgende rechtliche<br />

Grundlagen zu beachten:<br />

Gesetze<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch<br />

Artikel 9 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geän<strong>der</strong>t worden ist.<br />

Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom<br />

25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. August<br />

2012 (BGBl. I S. 1754) geän<strong>der</strong>t worden ist.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 863<br />

Prüfstück DF 10/12


Gesetz über die Landesplanung (Landesplanungsgesetz – LaPlaG) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong><br />

Bekanntmachung vom 10. Februar 1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 232), zuletzt geän<strong>der</strong>t<br />

durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Dezember 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 542).<br />

Gesetz über Grundsätze zur Entwicklung des Landes (Landesentwicklungsgrundsätzegesetz<br />

– LEntwGrSG SH 1995) vom 31. Oktober 1995, mit Wirkung zum 31. 12.2012<br />

aufgehoben durch Art. 6 des Gesetzes vom 27. April 2012 (GVOBl. Schl. –H. S. 452).<br />

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)<br />

vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom<br />

6.Februar 2012 (BGBl. I S. 148) geän<strong>der</strong>t worden ist.<br />

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom<br />

17. August 2012 (BGBl. I S. 1726) geän<strong>der</strong>t worden ist.<br />

Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG) vom 26.<br />

Juni 1995 (GVOBl. 1995, 262), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 25.5.2007 (GVOBl.<br />

S. 274).<br />

Gesetz zum Schutz <strong>der</strong> Natur (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG) vom 24. Feburar<br />

2010, zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Art. 2 des Gesetzes vom 13.07.2011 (GVOBl. Schl. –H.<br />

2011 S. 225).<br />

Gesetz zum Schutze <strong>der</strong> Kulturdenkmale (Denkmalschutzgesetz – DSchG SH) in <strong>der</strong><br />

Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 12. Januar 2012.<br />

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenverän<strong>der</strong>ungen und zur Sanierung von Altlasten<br />

(Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), das<br />

zuletzt durch Artikel 5 Absatz 30 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212)<br />

geän<strong>der</strong>t worden ist.<br />

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,<br />

Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

- BImSchG) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S.<br />

3830), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Juni 2012 (BGBl. I S. 1421)<br />

geän<strong>der</strong>t worden ist.<br />

Waldgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landeswaldgesetz – LWaldG) in <strong>der</strong> Fassung<br />

vom 5. Dezember 2004 (GVOBl. 2004, 461), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Art. 1 Ges. v.<br />

13.07.2011, (GVOBl. S. 225).<br />

Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz – LWG) in <strong>der</strong> Fassung<br />

vom 11. Februar 2008.<br />

Wasserhaushaltsgesetz – Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG), vom 31. Juli<br />

2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 9 des Gesetzes vom 24.<br />

Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geän<strong>der</strong>t worden ist.<br />

EU-Normen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Beschluss Nr. 661/2010/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010<br />

über Leitlinien <strong>der</strong> Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (ABl.<br />

EU L 204 vom 05.08.2010, S. 1).<br />

EU-Vogelschutzrichtlinie (VSchRL - Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments<br />

und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung <strong>der</strong> wildlebenden<br />

Vogelarten.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 864<br />

Prüfstück DF 10/12


Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie - Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur<br />

Erhaltung <strong>der</strong> natürlichen Lebensräume sowie <strong>der</strong> wildlebenden Tiere und Pflanzen,<br />

Abl. EG L 206/7 vom 22. Juli 1992, geän<strong>der</strong>t durch Richtlinie 97/62/EG des Rates vom<br />

27. Oktober 1997, Abl. EG L 305/42.<br />

Verordnung (EU) Nr. 913/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.<br />

September 2010 zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen<br />

wettbewerbsfähigen Güterverkehr (ABl. L 276 vom 20.10.2010, S. 22–32<br />

Wasserrahmenrichtlinie - Richtlinie (WRRL) 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und<br />

des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für<br />

Maßnahmen <strong>der</strong> Gemeinschaft im Bereich <strong>der</strong> Wasserpolitik, (ABl. L 327 vom<br />

22.12.2000, S. 1), geän<strong>der</strong>t durch Entscheidung Nr. 2455/2001/EG des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates vom 20. November 2001 (ABl. L 331 vom 15.12.2001, S. 1).<br />

Bundes- und Landesverordnungen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

(Verkehrslärmschutzverordnung, 16. BImSchV), vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036),<br />

die durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146) geän<strong>der</strong>t<br />

worden ist.<br />

24. Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-<br />

Schallschutzmaßnahmenverordnung - 24. BImSchV) vom 4. Februar 1997 (BGBl. I S.<br />

172, 1253), die durch Artikel 3 <strong>der</strong> Verordnung vom 23. September 1997 (BGBl. I S.<br />

2329) geän<strong>der</strong>t worden ist.<br />

Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896), die<br />

zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) geän<strong>der</strong>t<br />

worden ist.<br />

Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung – BiotopV SH)<br />

vom 22. Januar 2009.<br />

Landesverordnung über die Anerkennung als Kur- o<strong>der</strong> Erholungsort (KurortVO SH) vom 25.<br />

November 2009.<br />

Landesverordnung zur Festlegung <strong>der</strong> Zentralen Orte und Stadtrandkerne einschließlich<br />

ihrer Nah- und Mittelbereiche sowie ihre Zuordnung zu den verschiedenen Stufen<br />

(Verordnung zum Zentralörtlichen System SH) vom 8. September 2009.<br />

Landesverordnung zur Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes an <strong>der</strong> Unteren Trave<br />

vom 7. November 1977.<br />

Raumordnungsverordnung (RVO) vom 13. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2766), die zuletzt<br />

durch Artikel 5 Absatz 35 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212)<br />

geän<strong>der</strong>t worden ist.<br />

Verordnung über die bauliche Nutzung <strong>der</strong> Grundstücke (Baunutzungsverordnung –<br />

BauNVO) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132),<br />

die durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466) geän<strong>der</strong>t worden<br />

ist.<br />

Verwaltungsvorschriften und Technische Normen<br />

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) vom 19.<br />

August 1970.<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 865<br />

Prüfstück DF 10/12


Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) vom 18. September 1995.<br />

DIN 18005 – Teil 1 Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren, 1987.<br />

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998<br />

(GMBl Nr. 26/1998 S. 503).<br />

Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung<br />

und Plangenehmigung sowie für Magnetschwebebahnen Teil III (6. Fassung, Stand<br />

Dezember 2010) und Teil IV (6. Fassung, Stand Juli 2010).<br />

Internet-Quellen<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

BMU – BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2012):<br />

Kurzinfo Energiewende. Abrufbar unter:<br />

http://www.bmu.de/energiewende/kurzinfo/doc/47889.php (Stand: 05.09.2012).<br />

BMVBS – BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG (2012): Feste<br />

<strong>Fehmarnbeltquerung</strong>. Aktuelle Entwicklung. Abrufbar unter:<br />

http://www.bmvbs.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrspolitik/EuropaeischeVerkehrsp<br />

olitik/<strong>Fehmarnbeltquerung</strong>/fehmarnbeltquerung_node.html (Stand: 05.09.2012).<br />

DATEN DES DWD (2011): Download <strong>der</strong> Mittelwerte <strong>der</strong> Temperatur bezogen auf den<br />

Standort 1990, Abrufbar unter: http://www.dwd.de/bvbw/appmanager/bvbw/dwdwww<br />

Desktop?_nfpb=true&_pageLabel=_dwdwww_menu2_leistungen_az_freiemetinfos&T115202758871200642573928gsbDocumentPath=Navigation%2FOef<br />

fentlichkeit%2FKlima__Umwelt%2FKlimadatenzentren%2FNKDZ%2Fkldaten__akt%2<br />

Fausgabe__mittelwerte__node.html%3F__nnn%3Dtrue (Zugriff am: 04.07.2012).<br />

FEMERN SUND BÆLT (2012): Wichtige Meilensteine des Projekts. Abrufbar unter:<br />

http://www.femern.de/startseite/vorbereitungsphase/wichtige-meilensteine/wichtigemeilensteine-des-projekts<br />

(Stand: 05.09.2012).<br />

HANSESTADT LÜBECK, BEREICH LOGISTIK, STATISTIK UND WAHLEN (2012): auf Basis des<br />

Einwohnermel<strong>der</strong>egisters - Einwohner/-innen und Fläche am 31.12.2011, Abrufbar<br />

unter: http://www.luebeck.de/stadt_politik/statistiken/files/PDF/201.pdf (Zugriff am<br />

06.06.2012).<br />

HANSESTADT LÜBECK (2012) Statistik aktuell, Abrufbar unter:<br />

http://www.luebeck.de/stadt_politik/statistiken/files/PDF/statistik_201206.pdf (Zugriff<br />

am 30.06.2012).<br />

IG OLDENBURGER GRABEN E.V. (2012) Naturerlebnisraum Oldenburger-Graben-Nie<strong>der</strong>ung.<br />

Abrufbar unter: http://oldenburger-graben.de/naturerlebnisraum-oldenburger-grabennie<strong>der</strong>ung/kurzprofil/<br />

(Stand: 17.07.2012).<br />

LANDESAMT FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND LÄNDLICHE RÄUME DES LANDES SCHLESWIG-<br />

HOLSTEIN (LLUR SH) (2012): Digitaler Landwirtschafts- und Umweltatlas des Landes<br />

Schleswig-Holstein, Abrufbar unter:<br />

http://www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/index.php<br />

LANDESREGIERUNG SCHLESWIG-HOLSTEIN (2012b) Zahlen und Fakten – Natur und Umwelt,<br />

Abrufbar unter: http://www.schleswig-<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 866<br />

Prüfstück DF 10/12


Prüfstück DF 10/12<br />

holstein.de/Portal/DE/LandLeute/ZahlenFakten/NaturUmwelt /naturUmwelt_node.html<br />

(Stand 08.06.2012).<br />

OSTHOLSTEIN PORTAL (2012) Bevölkerung Ostholstein – Demographie, Abrufbar unter:<br />

http://www.kreis-oh.de/media/custom/335_5799_1.PDF?1328083223 (Zugriff am<br />

30.09.2011).<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 867<br />

Prüfstück DF 10/12


11 Planverzeichnis<br />

Anlage Plan - Nr. Planart Planbezeichnung Maßstab<br />

Technische Planung<br />

3.1<br />

3.2<br />

2.00.VA.UE.501.0 Übersichtskarte<br />

2.00.VA.UE.502.0 Übersichtskarte<br />

2.00.VA.UK.001.0 Übersichtskarte<br />

2.00.VA.UK.002.0 Übersichtskarte<br />

2.00.VA.UK.003.0 Übersichtskarte<br />

2.00.VA.UK.004.0 Übersichtskarte<br />

Prüfstück DF 10/12<br />

Übersichtskarte<br />

Trassenvarianten<br />

km 0,000 bis km 41,300<br />

Übersichtskarte<br />

Trassenvarianten<br />

km 41,300 bis km 88,637<br />

Übersichtskarte<br />

Trassenvarianten km 0,000<br />

bis 24,000<br />

Übersichtskarte<br />

Trassenvarianten km 24,000<br />

bis 44,000<br />

Übersichtskarte<br />

Trassenvarianten km 44,000<br />

bis 66,200<br />

Übersichtskarte<br />

Trassenvarianten km 66,200<br />

bis 88,600<br />

Antrag auf ROV <strong>Schienenhinterlandanbindung</strong> <strong>der</strong> FBQ 868<br />

Blatt -<br />

Nr.<br />

1 : 50.000 1<br />

1 : 50.000 2<br />

1 : 25.000 1<br />

1 : 25.000 2<br />

1 : 25.000 3<br />

1 : 25.000 4<br />

3.3 2.00.VA.SY.001.0 Systemzeichnung<br />

Variantenmatrix<br />

Trassenvarianten<br />

ohne 1<br />

2.00.VA.RQ.001.0 Regelprofil Regelprofil Ausbauabschnitt 1 : 100 1<br />

3.4 2.00.VA.RQ.002.0 Regelprofil<br />

Regelprofil Neubaubschnitt<br />

Einschnitt<br />

1 : 100 2<br />

2.00.VA.RQ.003.0 Regelprofil<br />

Regelprofil Neubaubschnitt<br />

Damm<br />

1 : 100 3<br />

Pläne zum Erläuterungsbericht (Teil UVS)<br />

4.1<br />

4.1.1<br />

4.1.2<br />

Bestand/ Bewertung<br />

Schutzgut Menschen,<br />

einschließlich <strong>der</strong><br />

50.000<br />

50.000<br />

1<br />

2<br />

4.1.3 Legende menschlichen Gesundheit<br />

/ 3<br />

4.2.1<br />

25.000 1<br />

4.2<br />

4.2.2<br />

4.2.3<br />

4.2.4<br />

Bestand/ Bewertung Schutzgut Tiere und<br />

biologische Vielfalt<br />

25.000<br />

25.000<br />

25.000<br />

2<br />

3<br />

4<br />

4.2.5 Legende / 5<br />

4.3.1<br />

25.000 1<br />

4.3<br />

4.3.2<br />

4.3.3<br />

Bestand/ Bewertung Schutzgut Pflanzen<br />

25.000<br />

25.000<br />

2<br />

3<br />

4.3.4 25.000 4<br />

4.4.1<br />

25.000 1<br />

4.4<br />

4.4.2<br />

4.4.3<br />

Bestand/ Bewertung<br />

Schutzgut Boden<br />

25.000<br />

25.000<br />

2<br />

3<br />

4.4.4 25.000 4<br />

4.4.5 Legende / 5<br />

4.5.1<br />

25.000 1<br />

4.5<br />

4.5.2<br />

4.5.3<br />

Bestand/ Bewertung<br />

Schutzgut Wasser<br />

25.000<br />

25.000<br />

2<br />

3<br />

4.5.4 25.000 4<br />

4.5.5 Legende / 5<br />

4.6<br />

4.6.1<br />

4.6.2<br />

Bestand/ Bewertung<br />

Schutzgüter Landschaft/<br />

Kultur- und sonstige<br />

50.000<br />

50.000<br />

1<br />

2<br />

4.6.3 Legende Sachgüter<br />

/ 3<br />

Prüfstück DF 10/12

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