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Schützenblattes seit 2003 - Schützenverein Lohne eV von 1608

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TOP 6 · Kassen- und Kassenprüfungsbericht<br />

Kassierer Werner Vornhagen gab der Versammlung einen detaillierten Kassenbericht, der<br />

das Geschäftsjahr vom 01.01.2002 bis zum 31.12.2002 umfasste. Ausgaben in Höhe <strong>von</strong><br />

€ 156.873,76 hätten Einnahmen <strong>von</strong> € 174.585,37 gegenübergestanden. Es habe somit<br />

ein Überschuss im Geschäftsjahr 2002 in Höhe <strong>von</strong> € 17.711,61 erzielt werden können.<br />

Den Kontostand bezifferte der Kassierer per 31.12.2002 auf € 31.603,89 (darin enthalten<br />

€ 9.403,49 Baukonto Schießhalle), die Verbindlichkeiten des Vereins an diesem Stichtag<br />

auf € 680.135,69.<br />

Eine genaue Auflistung der Einnahmen und Ausgaben sowie ein Status per 31.12.2002<br />

ist diesem Protokoll als Anlage A 1 beigefügt.<br />

Der Kassierer beantwortete Nachfragen in Bezug auf die Ergebnisse der Eintrittseinnahmen<br />

am Schützenfestsonntag und wegen der <strong>von</strong> den Bataillonen gestifteten KK-Gewehre.<br />

Kassenprüfer Josef Elsen berichtete aufgrund der am 19. März <strong>2003</strong> stattgefundenen<br />

Kassenprüfung über eine tadellose Kassenführung durch Kassierer Vornhagen und bescheinigte<br />

diesem eine einwandfreie Arbeit.<br />

TOP 7 · Entlastung des Vorstandes<br />

Die <strong>von</strong> Kassenprüfer Josef Elsen beantragte Entlastung des Vorstandes wurde einstimmig<br />

bei Enthaltung der Betroffenen angenommen.<br />

TOP 8 · Neuregelung der Orden<br />

a) Kameradschaft und Treue<br />

Präsident Meyer erläuterte den Vorschlag des Vorstandes, eine Neuregelung in Bezug auf<br />

den höchsten Orden, den unser Verein vergibt, herbeizuführen.<br />

Mit Mehrheit der Versammlung wurde folgende Regelung beschlossen:<br />

„Abschn. A I Nr. 6 der Schützen- und Disziplinarordnung wird wie folgte geändert und<br />

neu gefaßt:<br />

Anläßlich des Schützenfestes werden vier höchste Regimentsorden „für Kameradschaft<br />

und Treue“ verliehen. Jedes Bataillon hat das Recht und die Pflicht, während der zweiten<br />

Hauptleuteversammlung vor dem Schützenfest mindestens einen, höchstens zwei Kandidaten<br />

vorzuschlagen. Die Kandidaten sind während der zweiten Hauptleuteversammlung<br />

durch den zuständigen Bataillonskommandeur oder den zuständigen Kompanieführer<br />

bzw. dessen Vertreter persönlich vorzustellen. Ferner ist eine schriftliche Begründung des<br />

Vorschlages vorzulegen. Die Begründung soll den Umfang einer maschinengeschriebenen<br />

DIN A 4-Seite nicht überschreiten.<br />

Die Ordensträger werden durch den Präsidenten, die beiden stellvertretenden Präsidenten<br />

und den Regimentskommandeur an einem <strong>von</strong> dem Präsidenten festzulegenden Termin<br />

in geheimer Wahl gewählt. Die Wahlzettel sind in einem geschlossenen Umschlag<br />

bei dem Präsidenten zu hinterlegen. Die Auszählung der Stimmzettel erfolgt eine Stunde<br />

vor dem Kommers am Schützenfestsamstag. Sollte auf zwei oder mehr Kandidaten die glei-<br />

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