Dr. med. Yosry ZAWIA Gemeinde- und ... - Marktgemeinde Hoheneich
Dr. med. Yosry ZAWIA Gemeinde- und ... - Marktgemeinde Hoheneich
Dr. med. Yosry ZAWIA Gemeinde- und ... - Marktgemeinde Hoheneich
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
MITTEILUNGEN DER GEMEINDE<br />
Ausgabe 4/2008 Seite 8<br />
Info ++ Info ++ Info<br />
An alle H<strong>und</strong>ebesitzer<br />
Chip-Pflicht für<br />
H<strong>und</strong>e!<br />
H<strong>und</strong>ehalterInnen<br />
sind verpflichtet, ihren<br />
H<strong>und</strong> mit einem<br />
Chip kennzeichnen<br />
zu lassen <strong>und</strong> in einer<br />
Datenbank des Ges<strong>und</strong>heitsministeriums<br />
eintragen zu lassen.<br />
Wegen der Novellierung des Tierschutzgesetzes<br />
müssen H<strong>und</strong>e bereits<br />
seit 30. Juni 2008 durch einen<br />
Mikrochip gekennzeichnet <strong>und</strong> in<br />
eine b<strong>und</strong>esweite Datenbank eingetragen<br />
werden.<br />
Die Kennzeichnung soll es erleichtern,<br />
entlaufene oder ausgesetzte<br />
H<strong>und</strong>e zu identifizieren <strong>und</strong> ihrem<br />
Besitzer zuzuordnen. Die Implantation<br />
eines mit einem Transponder<br />
versehenen, etwa reiskorngroßen<br />
Mikrochips stellt eine tierschutzkonforme<br />
Methode dar, durch die die<br />
schmerzhafte Tätowierung der Innenohrseite<br />
überflüssig wird. Der<br />
Transponder wird an der linken<br />
Halsseite unter die Haut appliziert.<br />
Dieser Eingriff wird vom Tierarzt<br />
mit einem sterilen Einweg-<br />
Applikator durchgeführt <strong>und</strong> belastet<br />
das Tier kaum.<br />
Auf dem winzigen Mikrochip ist ein<br />
fünfzehnstelliger Code gespeichert.<br />
Die Kombination aus Zahlen <strong>und</strong><br />
Buchstaben macht den H<strong>und</strong> eindeutig<br />
identifizierbar. Der Mikorchip<br />
ist wie ein Fingerdruck. Jeder H<strong>und</strong><br />
wird mit dem Chip unverwechselbar.<br />
Es werden die Daten von H<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />
Besitzer bei einer Haustierregistrierstelle<br />
gespeichert. Bereits seit Oktober<br />
2004 müssen H<strong>und</strong>e, Katzen<br />
<strong>und</strong> Frettchen im privaten Reiseverkehr<br />
innerhalb der EU über einen<br />
gültigen Heimtierausweis verfügen,<br />
dessen Ausstellung unter anderem<br />
voraussetzt, dass das Tier mit einem<br />
Mikrochip gekennzeichnet ist.<br />
H<strong>und</strong>e die nach dem 30.6.2008 geboren<br />
wurden, müssen vor der ersten<br />
Weitergabe, spätestens aber im<br />
Alter von drei Monaten, gechipt werden.<br />
Bei älteren H<strong>und</strong>en muss die<br />
Kennzeichnung bis spätestens<br />
31.12.2009 vorgenommen werden.<br />
Alle H<strong>und</strong>ebesitzer werden hiermit<br />
gebeten, ihre H<strong>und</strong>e chipen<br />
zu lassen <strong>und</strong> den damit verb<strong>und</strong>enen<br />
fünfzehnstelligen Code<br />
persönlich oder schriftlich am<br />
<strong>Gemeinde</strong>amt bekannt zu geben.<br />
Die Entrichtung der H<strong>und</strong>eabgabe<br />
an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene<br />
auszugebende H<strong>und</strong>emarke<br />
bei einer Neuanmeldung oder<br />
eines Verlustes wird durch diese<br />
Novellierung des Tierschutzgesetzes<br />
nicht ersetzt.<br />
Ein H<strong>und</strong> ist laut § 4 des NÖ H<strong>und</strong>eabgabegesetzes<br />
1979 anzumelden,<br />
wenn er über 3 Monate alt ist.<br />
Der Erwerb eines H<strong>und</strong>es ist binnen<br />
30 Tagen durch den H<strong>und</strong>ebesitzer<br />
am <strong>Gemeinde</strong>amt anzuzeigen.<br />
Die H<strong>und</strong>eabgabe beträgt €<br />
15,— für einen H<strong>und</strong>. Ebenfalls anzuzeigen<br />
ist auch der Verlust (Tod,<br />
Entlaufen, Verkauf) eines H<strong>und</strong>es.<br />
Den H<strong>und</strong>ebesitzern, welche<br />
ihren H<strong>und</strong> angemeldet haben, wird<br />
die H<strong>und</strong>eabgabe mit der 1. Quartalsvorschreibung<br />
der <strong>Gemeinde</strong>abgaben<br />
vorgeschrieben. Sollte die<br />
H<strong>und</strong>emarke in Verlust geraten<br />
sein, ist eine neue Marke am <strong>Gemeinde</strong>amt<br />
während der Parteienverkehrszeiten<br />
erhältlich. H<strong>und</strong>ebesitzer,<br />
die ihren H<strong>und</strong> bisher nicht<br />
an– bzw. abgemeldet haben, werden<br />
ersucht, dies umgehend nachzuholen,<br />
damit eine ordnungsgemäße<br />
Vorschreibung im Jänner erfolgen<br />
kann.<br />
<strong>Hoheneich</strong> @ktuell 4/2008<br />
Altstoffsammelzentrum<br />
Sperrmüll, Eisenschrott,<br />
Elektronikschrott, Bauschutt,<br />
Problemstoffe<br />
Öffnungszeiten:<br />
Jeweils am Tag der Restmüllabfuhr<br />
von 14.00 - 18.00 Uhr sowie<br />
jeden 2. Samstag nach der Restmüllabfuhr<br />
von 9.30 - 11.30 Uhr.<br />
Die nächsten Termine sind:<br />
Mo. 12.1., Sa. 24.1., Mo. 9.2., Sa.<br />
21.2., Mo. 9.3., Sa. 21.3., Mo. 6.4.,<br />
Sa. 18.4. usw.<br />
Christbaumentsorgung<br />
Die Christbäume werden am Montag,<br />
dem 12. Jänner 2009, eingesammelt.<br />
Bitte stellen Sie den<br />
Christbaum frei von Behang straßenseitig<br />
vor dem Gr<strong>und</strong>stück ab<br />
7.00 Uhr zur Abfuhr bereit.<br />
Jagdpachteuro<br />
2009<br />
Der Jagdpachteuro (<strong>Hoheneich</strong> <strong>und</strong><br />
Nondorf) für das Jahr 2009 wird in<br />
der Zeit vom 5. Jänner bis 31. Jänner<br />
2009 während der Amtsst<strong>und</strong>en<br />
im <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Hoheneich</strong> ausbezahlt.<br />
AMTSTAGE<br />
Notar<br />
Notarin <strong>Dr</strong>. Viktoria Wagner wird im<br />
Rahmen ihres Wirkungsbereiches<br />
als öffentlicher Notar zur Erteilung<br />
kostenloser Rechtsauskünfte, Beglaubigung<br />
von Unterschriften <strong>und</strong><br />
Abschriften sowie zur Errichtung<br />
von Verträgen <strong>und</strong> Testamenten im<br />
<strong>Gemeinde</strong>amt jeden ersten<br />
Donnerstag im Monat, das sind:<br />
5.2., 5.3. <strong>und</strong> 2. April 2009 jeweils<br />
von 9.00 bis 11.00 Uhr einen<br />
Amtstag abhalten.