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founders Magazin Ausgabe 52

founders Magazin Ausgabe 52: Jil Langwost im Interview | Die Zweifach-Unternehmerin über entscheidende Schritte zum eigenen Unternehmen Was Unternehmer vom DFB lernen können | Martin Limbeck Google als Außendienstmitarbeiter | Michael Kern Schreib‘s auf! | Kolumne »Best of Vertrag und Verhandeln« von Prof. Dr. Jörg Kupjetz

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Jil Langwost im Interview | Die Zweifach-Unternehmerin über entscheidende Schritte zum eigenen Unternehmen

Was Unternehmer vom DFB lernen können | Martin Limbeck

Google als Außendienstmitarbeiter | Michael Kern

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Leben<br />

BEST OF<br />

VERTRAG UND<br />

VERHANDELN<br />

Schreib‘s<br />

auf!<br />

Bilder: Depositphotos / svyatoslavlipik, Marc Kupjetz<br />

Alles, was verhandelt<br />

und vereinbart<br />

wurde,<br />

muss in den<br />

Vertrag hineingeschrieben<br />

werden.<br />

Erfolgreiche Verhandlungen münden<br />

ja meist in einem schriftlich<br />

fixierten Vertrag. Nicht selten<br />

gibt es aber die Situation, in der<br />

Ihnen der Verhandlungspartner<br />

– wenn er ein guter Verkäufer ist – Dinge<br />

verspricht, die sich dann am Ende nicht<br />

mehr im Vertrag wiederfinden. »Machen<br />

Sie sich mal keine Sorgen, dass das da nicht<br />

steht. Solange ich hier arbeite, machen wir<br />

das so wie besprochen. Da haben Sie mein<br />

Wort drauf!«<br />

Ja, und wenn der gute Mann dann morgen<br />

einen tödlichen Unfall hat oder den<br />

ultimativen Karriereschub erlebt und das<br />

Unternehmen wechselt? Und dabei haben<br />

wir noch nicht über die Sorte Menschen gesprochen,<br />

die zwar viel versprechen, dann<br />

später aber unter erstaunlicher Vergesslichkeit<br />

leiden. Vor Gericht haben Sie in jedem<br />

Fall schlechte Karten. Ehrenwörter sind gut,<br />

gehören aber eher in einen guten Roman als<br />

in einen Vertrag.<br />

Der Autor<br />

Prof. Dr. Jörg Kupjetz (Professor K. ® )<br />

lehrt als Professor für Wirtschaftsrecht in<br />

Frankfurt und ist zudem als Rechtsanwalt,<br />

Buchautor, Trainer und Speaker tätig.<br />

Daher gilt die klare Regel, für die es auch<br />

keine Ausnahme gibt: Alles, was verhandelt<br />

und vereinbart wurde, muss in den Vertrag<br />

hineingeschrieben werden. Lassen Sie sich<br />

nicht abwimmeln durch Aussagen wie »Das<br />

muss dann erst noch unsere Rechtsabteilung<br />

prüfen, das kann dauern!«. Dann dauert es<br />

halt ein paar Tage länger, dafür ist es aber am<br />

Ende hoffentlich auch im Vertrag enthalten.<br />

Umgekehrt sollte nichts hinein, was nicht<br />

verhandelt wurde und Ihren Interessen<br />

zugegenläuft. Gerade bei Musterverträgen,<br />

die Ihr Vertragspartner aus der Tasche<br />

zieht oder die Sie selbst vielleicht irgendwo<br />

im Internet gefunden haben, sind viele<br />

Themen nicht so geregelt, wie Sie es für<br />

sich brauchen.<br />

Gleiches gilt, wenn Sie einen bereits unterzeichneten<br />

und von beiden Parteien gelebten<br />

Vertrag einmal ändern müssen, da er<br />

den wirtschaftlichen oder tatsächlichen Gegebenheiten<br />

nicht mehr entspricht. Machen<br />

Sie einen kleinen Nachtrag, notfalls auch<br />

händisch auf dem Originaltext (dann aber<br />

von beiden paraphiert). Aber verlassen Sie<br />

sich auf keinen Fall auf das nur gesprochene<br />

Wort. Denn: Vertrauen ist gut, aufschreiben<br />

ist besser und: Wer schreibt, der bleibt!<br />

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